Volkskrankheit Arteriosklerose – Entscheidende Fortschritte in der nicht-invasiven Diagnostik mittels Computertomographie Angiographie Ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Loewe Abteilung für Kardiovaskuläre und Interventionelle Radiologie, Univ.Klinik für Radiodiagnostik, AKH Wien Die Arteriosklerose gehört nach wie vor zur häufigsten Erkrankung in Österreich und mit ihren Folgeerscheinungen – Herzinfarkt, Schlaganfall, periphere Verschlusskrankheit („Schaufensterkrankheit“) – zu den häufigsten Todesursachen. In den letzten Jahren konnten entscheidende Fortschritte in den technischen Möglichkeiten der nicht-invasiven Diagnostik vaskulärer Erkrankungen mittels Computertomographie-Angiographie (CT-Angiographie) erzielt werden. Aus der modernen Diagnostik von HalsschlagaderErkrankungen sowie auch aus der Abklärung des akuten Schlaganfalls ist die CT-Angiographie heutzutage nicht mehr wegzudenken. Schnell (wenige Sekunden reine Untersuchungszeit), ohne Notwendigkeit einer Arterienpunktion in der Leiste (somit „nicht invasiv“) und mit hoher Auflösung und diagnostischer Sicherheit können Engstellen der Halsgefäße dargestellt und quantifiziert, Verschlüsse von hirnversorgenden Arterien diagnostiziert und die adäquaten Therapien geplant werden. Durch oben erwähnte technische Fortschritte konnte nicht nur die zeitliche und räumliche Auflösung der CT-Angiographien erhöht, sondern auch die mit der CT einhergehende Exposition mit Röntgenstrahlen deutlich reduziert werden. Dadurch hat sich die CT-Angiographie auch zu der Methode der ersten Wahl zur Abklärung von Erkrankungen der Hauptschlagader (Aorta) sowie auch der aortoiliacalen Verschlusskrankheit etabliert. Die modernen endovaskulären Behandlungsmethoden für die Erweiterung der Aorta (Aortenaneurysma) mittels Gefäßendoprothese (Stentgraft) wären ohne die beschriebenen Fortschritte in der CTAngiographie unmöglich. Mit den verfügbaren modernen Techniken können nun auch die Herzkranzarterien und deren Veränderungen mittels moderner Computertomographen innerhalb weniger Sekunden (!) dargestellt werden. Die hohe Aussagekraft dieser Methode, besonders für den Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit, wurde in zahlreichen nationalen und internationalen Publikationen bestätigt. Dementsprechend empfehlen sowohl die Österreichischen Gesellschaften für Kardiologie und Radiologie, als auch die internationalen Fachgesellschaften die Anwendung dieser Technik bei PatientInnen mit geringer bis mittlerer Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer KHK; bei PatientInnen mit eindeutigem klinischen Hinweis auf das Vorliegen einer KHK ist derzeit der Mehrwert einer CT nicht erwiesen. Doch in Österreich besteht ungeachtet der technischen Möglichkeiten einerseits und der Empfehlungen der nationalen und internationalen Fachgesellschaft andererseits ein großes Manko im Ausnützen dieser neuen Techniken: Obwohl immer mehr Institute auch im niedergelassenen Bereich die technischen Möglichkeiten und die Expertise hätten, kardiale Bildgebung anzubieten und durchzuführen, existieren diese Methoden für die Krankenkassen (Ausnahme: Steiermark) derzeit nicht! Es gibt keinen Krankenkassentarif, somit sind diese Untersuchungen im ambulanten Bereich für KrankenkassenpatientInnen nicht verfügbar. Das führt dazu, dass diese nicht-invasiven Untersuchungen mit hoher diagnostischer Aussagekraft den PatientInnen in Österreich vorenthalten werden. Hier fehlt die Bereitschaft, diese Leistungen im niedergelassenen Bereich anzubieten, und der stationäre Bereich kann diesen Bedarf nicht abdecken. Dies führt nicht nur zu einer teilweisen unzeitgemäßen Belastung der PatientInnen, welche statt ambulant mittels einer alles in allem wenige Minuten dauernden nicht-invasiven (CT) Untersuchung abgeklärt zu werden, im Spital einem Herzkatheter unterzogen werden, sondern in Summe entstehen auch mehr Kosten: In Österreich sind derzeit viele Herzkatheter rein diagnostisch, das heißt, es werden die Herzkranzgefäße dargestellt, aber eine Behandlung mittels Herzkatheter ist nicht notwendig bzw. möglich. Hier könnte viel Geld gespart werden, wenn auch nur ein Teil dieser PatientInnen ambulant mittels CT untersucht werden würde – besonders dann, wenn ein regulärer Befund an den Koronararterien im CT eine weitere diagnostische Abklärung unnötig macht. So lange jedoch der ambulante Bereich anders finanziert wird als der stationäre, wird sich daran wohl nichts ändern. Diese Tatsache ist umso erstaunlicher, da für die Abklärung anderer Folgeerkrankungen der Arteriosklerose wie zum Beispiel Verengungen an den Hirn-oder Beingefäßen, sehr wohl nichtinvasive Untersuchungen (CT und MR-Angiographie) abrechenbar sind. Hier ist also großer Handlungsbedarf, aber auch im Endeffekt großes Sparpotential gegeben und es bleibt die Hoffnung einer Änderung im Rahmen der Gesundheitsreform.