Rehabilitation von Patienten mit Chronisch Obstruktiver

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Leitlinie
233
Rehabilitation von Patienten mit Chronisch Obstruktiver
Lungenerkrankung (COPD)*
S2 Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin
(DGP) und der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW)
Autoren
J. Fischer1, M. Schnabel1, H. Sitter2
Institute
1
2
Bibliografie
DOI 10.1055/s−2007−959196
Pneumologie 2007; 61; 233±248
Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart ´ New York
ISSN 0934−8387
Federführendes Institut
Universität Witten/Herdecke
Lehrstuhl für Rehabilitations−
wissenschaften der Fakultät
für Medizin
Prof. Dr. med. J. Fischer
Alfred−Herrhausen−Str. 44
58455 Witten
Korrespondenzadresse
Dipl.−Soz. Meik Schnabel
Universität Witten/Herdecke,
Lehrstuhl für Rehabilitations−
wissenschaften
Alfred−Herrhausen−Str. 44
58455 Witten
email: meiks@uni−wh.de
Universität Witten/Herdecke, Lehrstuhl für Rehabilitationswissenschaften der Fakultät für Medizin
Universitätsklinikum Marburg, Institut für Theoretische Chirurgie
I. Präambel
4. Struktur der Leitlinie
!
1. Ziel der Leitlinie
Leitlinien stellen eine Orientierungshilfe für den
klinischen Alltag dar. In ihnen wird das umfang−
reiche Wissen der beteiligten Berufsgruppen un−
ter Beachtung der aktuellen Forschungsergebnis−
se zusammengefasst. Dieses Wissen wird den kli−
nisch tätigen Ärzten und Therapeuten als konkre−
te und explizit ausformulierte Entscheidungshil−
fe zur Verfügung gestellt. Sie sollten als Hand−
lungs− und Entscheidungskorridor gesehen wer−
den, von dem in begründeten Fällen auch abge−
wichen werden kann.
Die vorliegende Leitlinie gibt Handlungsanwei−
sungen und legt die notwendigen diagnostischen
und therapeutischen Schritte für Patienten mit
Chronisch
Obstruktiver
Lungenerkrankung
(COPD) fest. Ziel der Leitlinie ist, die Einschrän−
kungen der Gesundheit und körperlichen Leis−
tungsfähigkeit dieser Patienten zu reduzieren
oder zu beseitigen und die Ursachen der Be−
schwerden aufzudecken.
2. Berufszielgruppen
Die vorliegende Leitlinie wendet sich an alle Be−
rufsgruppen, die an der medizinischen Rehabili−
tation von Patienten mit COPD beteiligt sind.
Dies sind die Ärzte, Psychologen, Physiothera−
peuten, Sportlehrer mit Schwerpunkt Rehabilita−
tionsmedizin, Ergotherapeuten, Krankenschwes−
tern/−pfleger, Ernährungsberater/Ökotropholo−
gen, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen. Ferner
wendet sich diese Leitlinie auch an die Leistungs−
träger und die Patienten.
3. Patientenzielgruppe
Die Leitlinie bezieht sich auf Patienten mit COPD.
Hinweise, für welche Patientengruppe eine Reha−
bilitationsmaßnahme empfohlen wird, befinden
sich in der Leitlinie unter dem Punkt 0 (Zustand).
Die Leitlinie wird auf Basis des therapiezielorien−
tierten Leitlinienkonzeptes des Lehrstuhls für
Rehabilitationswissenschaften der Universität
Witten/Herdecke (Prof. Dr. med. J. Fischer) [1] an−
hand eines vorangestellten Algorithmus struktu−
riert. Der Algorithmus entspricht einem theore−
tisch idealen Ablauf während der Rehabilita−
tionsmaßnahme. Jedem Zustands−, Entschei−
dungs− und Aktionsknoten des Algorithmus wer−
den die vorliegenden Hinweise und Informa−
tionen zugeordnet. Hinsichtlich der Therapie−
möglichkeiten geht die Leitlinie von den häufigs−
ten Rehabilitations− und Therapiezielen aus und
führt diejenigen Maßnahmen auf, die auf Basis
der Forschungsergebnisse (Evidence Based Medi−
cine) und aus Sicht der Expertengruppe (ermit−
telt im Rahmen eines Konsensusprozesses; siehe
Report) am besten dazu geeignet sind, diese Ziele
zu erreichen. Die daraus folgende Behandlung ist
nicht als Summe aller Vorschläge zu verstehen.
Die Leitlinie gibt Hinweise darauf, welche einzel−
nen Maßnahmen sinnvoll erscheinen und wie
diese dementsprechend durchzuführen sind. Die
Anwendung und Kombination der Maßnahmen
obliegt den beteiligten Ärzten und Therapeuten
vor Ort.
5. Strukturvorgaben der Rehabilitations−
einrichtungen
Leistungserbringer im Bereich der stationären
und ambulanten Rehabilitation sind gesetzlich
zur Durchführung interner und externer Quali−
tätssicherungsprogramme verpflichtet (die Bun−
desarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation [BAR]
hat für die Qualitätssicherung und die Möglich−
keiten der vergleichenden Analyse und Auswer−
tung der Qualitätsdimensionen gemeinsame
* Gefördert durch den Verein zur Förderung der Rehabili−
tationsforschung e. V., Norderney und die Deutsche Ren−
tenversicherung Westfalen, Münster
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Rehabilitation of Patients with Chronic Obstructive Pulmonary Disease (COPD)
S2 Guideline of the German Society for Pneumology and Respiratory Medicine and the German Society
for Rehabilitation Science (RGRW)
234
Leitlinie
Gesetzliche Krankenversi−
Gesetzliche Unfallversicherung
(GRV): z. B. Deutsche Rentenversi−
cherung (GKV) z. B. AOK, Er−
(GUV) z. B. Berufsgenossenschaf−
cherung
satzkrankenkassen
ten
Leistungen zur medizinischen Rehabi−
litation können einem Versicherten
oder Rentner gewährt werden, wenn
(§ 10 SGB VI)
" die erhebliche Gefährdung der
Erwerbsfähigkeit abgewendet,
" die bereits geminderte Erwerbsfä−
higkeit wesentlich gebessert oder
wiederhergestellt oder deren we−
sentliche Verschlechterung abge−
wendet werden kann.
Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation werden ge−
währt, (§§ 27, 40 SGB V) um
" drohender Behinderung
" Pflegebedürftigkeit vorzu−
beugen oder sie nach Eintritt
" zu beseitigen, zu bessern,
eine Verschlimmerung zu
verhüten.
Leistungen zur medizinischen Rehabi−
litation werden erbracht (§ 7 SGB VII)
" aufgrund eines Arbeitsunfalls oder
" nach Eintritt einer anerkannten Be−
rufskrankheit.
" Die Leistungen sollen den Gesund−
heitsschaden (§ 26 SGB VII)
" beseitigen, bessern, eine Ver−
schlimmerung verhüten oder die
Folgen mildern.
Empfehlungen nach § 20 Abs. 1 SGB IX erstellt) [2]. Die externen
und von den Trägern verbindlich vorgegebenen Qualitätssiche−
rungsprogramme spielen eine zunehmende Rolle bei der Bele−
gungssteuerung [3]. Vorgesehen ist eine Harmonisierung der ex−
ternen Qualitätssicherungsprogramme der Rentenversiche−
rungsträger und der GKV: QS−Reha (gemeinsame Erklärung der
Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung, der
Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung, des Ver−
bandes Deutscher Rentenversicherungsträger [VDR], der Bun−
desversicherungsanstalt für Angestellte [BfA] und der Bundes−
knappschaft über eine Zusammenarbeit in der Qualitätssiche−
rung der medizinischen Rehabilitation 1999).
Die Abteilung Qualitätsmanagement und Sozialmedizin des Uni−
versitätsklinikums Freiburg (www.ukl.uni−freiburg.de/aqms)
hat im Rahmen eines Projektes des Verbandes Deutscher Ren−
tenversicherungsträger (VDR), der Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte (BfA) (jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund)
und der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Bewertungskrite−
rien der Strukturqualität von Rehabilitationseinrichtungen ver−
schiedener Fachrichtungen aufgestellt. Der entsprechende Arti−
kel ist der Zeitschrift Gesundheitsökonomie und Qualitätsman−
agement zu entnehmen [4]. Strukturqualität ist neben Prozess−
und Ergebnisqualität eine Dimension der Qualitätssicherung.
6. Andere Leitlinien zum Themenbereich
"
Leitlinie der Deutschen Atemwegsliga/DGP, 2002 [5]. (Update
für 2006 erwartet).
"
Nationale Versorgungsleitlinie (NVL) COPD der KBV, BÄK und
AWMF, 2006 [6].
"
American Thoracic Society/European Respiratory Society:
Statement on Pulmonary Rehabilitation, 2006 [7].
"
GOLD, 2006 [8].
"
NICE Guideline No. 12, 2004 [9].
"
British Thorax Society, 2001 [10].
"
ACCP/AACVPR, 1997 [11].
Eine Bewertung der aktuellen Leitlinien ist auch dem Clearing−
bericht der Zentralstelle der Deutschen Ärzteschaft zur Quali−
tätssicherung in der Medizin GbR (ÄZQ) von 2004 zu entnehmen
[12].
II. Rehabilitation: Gesetzliche Grundlagen, Begriffe
und Definitionen
!
1. Sozialgesetzbuch IX
Seit dem Jahr 2001 wird die Rehabilitation und Teilhabe behin−
derter Menschen im Wesentlichen durch das neunte Buch des
Tab. 1 Übersicht über die Trä−
gerstrukturen in der medizini−
schen Rehabilitation
Sozialgesetzbuches (SGB IX) geregelt. Dazu gehören unter ande−
rem Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teil−
habe am Arbeitsleben. In diesem Rahmen werden auch die Leis−
tungsträger benannt und deren Aufgaben bei der Koordinierung
und dem Zusammenwirken von Leistungen geregelt, sowie die
Möglichkeiten gemeinsamer Empfehlungen festgelegt.
2. Rehabilitation
In der Bundesrepublik Deutschland ist die medizinische Rehabi−
litation in das gegliederte System der sozialen Sicherung mit sei−
nen unterschiedlichen Zuständigkeiten und Trägerstrukturen
eingebunden. Träger und Leistungsrahmen der Rehabilitation
"
sind gesetzlich umfassend geregelt (l
Tab. 1). In Übereinstim−
mung mit §§ 3, 4 und 8 SGB IX formuliert das deutsche Renten−,
Kranken− und Unfallversicherungsrecht für den chronisch Atem−
wegskranken, der Krankheitsfolgen aufweist, ausdrücklich einen
Anspruch auf Rehabilitation (¹Leistungen zur Teilhabe“).
Aufgrund dieser Rechtslage und basierend auf dem bio−psycho−
sozialen Krankheitsfolgenmodell der WHO sollen durch die me−
dizinische Rehabilitation persistierende krankheitsbedingte Fä−
higkeitsstörungen (Einschränkungen der Aktivitäten) oder Beein−
trächtigungen der Teilhabe am beruflichen und gesellschaftli−
chen Leben abgewendet, beseitigt, gemindert, ihre Verschlim−
merung verhütet oder ihre Folgen gemildert werden. Deshalb
zielt die Rehabilitation nicht nur auf die Beseitigung bzw. Kom−
pensation der körperlichen Krankheitsaspekte ab, sondern zu−
sätzlich immer auch auf die resultierenden psychischen und so−
zialen Krankheitsfolgen und ihre Bewältigung.
Solche Krankheitsfolgen entstehen in Funktion und Struktur von
Körper und Körpersystemen (Schaden), im selbstständigen Han−
deln einer Person (Aktivität) und ihrer Teilhabe an Lebensberei−
chen (Partizipation) und werden durch den Gesamtlebenshin−
tergrund einer Person (Kontextfaktoren) moduliert. Die WHO
fasst in der ¹International Classification of Functioning, Disabili−
ty and Health (ICF)“ [13] diese Folgen einer chronischen Krank−
heit in Klassifikationen der Funktionen und Strukturen, der Akti−
vitäten, der Partizipation und einer Liste der Kontextfaktoren zu−
sammen. Das systematische Erfassen (Assessment) derartiger
bio−psycho−sozialer Krankheitsaspekte lässt bei vielen COPD−Pa−
tienten Krankheitsfolgen erkennen, die der üblichen vorwiegend
medikamentösen Therapie nicht ausreichend zugänglich sind
und deshalb ein eigenständiges, multimodales und interdiszipli−
näres Konzept der Behandlung erfordern, nämlich das der pneu−
mologischen Rehabilitation. Dabei ist eine wichtige Aufgabe der
Rehabilitation die Sicherung bzw. Wiederherstellung der Er−
werbsfähigkeit. Relevante Rehabilitationsaufgaben (alltagsrele−
vante krankheitsbedingte Fähigkeitsstörungen bzw. Einschrän−
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Gesetzliche Rentenversicherung
Leitlinie
!
Einführung
COPD−Patienten nach notwendiger Behandlung im Akut−Kran−
kenhaus infolge einer schweren Exazerbation sind mit einer ho−
hen Morbidität und Mortalität belastet [17,18]. Daher sollte spe−
ziell bei diesen Patienten die Indikation zur ambulanten und sta−
tionären Anschlussrehabilitation regelhaft geprüft werden, zu−
mal es speziell für die Effizienz der pneumologischen Rehabilita−
tion direkt nach Behandlung der akuten Exazerbation zuneh−
mende Evidenz gibt [19 ± 21].
Die vorliegende Leitlinie dient der Rehabilitation von Patienten
mit Chronisch Obstruktiver Lungenerkrankung (COPD). Sie
schließt sich nahtlos an die unter Federführung der Bundesärz−
tekammer, der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Me−
dizinischen Fachgesellschaften und der Kassenärztlichen Bun−
desvereinigung zur Versorgung von COPD−Patienten erstellte
Nationale Versorgungsleitlinie (NVL) an. Die Rehabilitation
wird in der NVL Langfassung als Punkt H12 auf den Seiten
68 ± 71 behandelt, wo unter anderem die Effekte, die Auswahl
der Patienten, sowie die Organisation der Rehabilitation be−
schrieben werden.
Ziel dieser Rehabilitationsleitlinie ist es, die Inhalte der Rehabili−
tation in Form einer Auswahl von Therapiezielen und den, aus
Sicht der Autoren, wirksamen Therapiemaßnahmen zur Zieler−
reichung übersichtlich und praxisgerecht darzustellen. Die The−
rapiezielorientierung ermöglicht es, dem Ziel einer individuellen
Behandlung der Patienten, entsprechend ihrem Gesundheitszu−
stand und ihrer Funktionseinschränkungen, gerecht zu werden.
Zudem soll auch der Prozess der Rehabilitation qualitativ hoch−
wertig gestaltet werden. Zu diesem Zweck gibt diese Leitlinie
Empfehlungen für die Durchführung (Ablauf, Diagnostik, Reha−
bilitationsteam), für Strukturmerkmale (Ausstattung, Personal)
und Hinweise zur Überleitung von der Akutversorgung zur Re−
habilitation und von der Rehabilitation zur Weiterbehandlung.
Die Rehabilitation soll vor allem die Krankheitsfolgen für den Pa−
tienten minimieren. Daher ist das komplexe Zusammenspiel von
körperlichen Schäden, den Aktivitäten und der Teilhabe am so−
zialen und beruflichen Leben der Patienten durch die WHO in
der ¹International Classification of Functioning, Disability and
Health“, kurz ICF, zusammengefasst. Dieser Schlüssel der Funk−
tionseinschränkungen und Krankheitsfolgen wird in dieser Leit−
linie in Bezug auf die Therapieziele integriert.
Die Rehabilitationsleitlinie soll die NVL oder andere krankheits−
spezifische Leitlinien (z. B. der Deutschen Atemwegsliga) nicht
ersetzen, sondern ergänzen. Daher werden im Allgemeinen die
Hinweise und Empfehlungen dieser Leitlinien nicht generell
wiederholt dargestellt, sondern es wird, sofern sie nicht rehabi−
litationsspezifisch sind, auf sie verwiesen.
Effektivität der Rehabilitation bei COPD (GOLD update
2006, mit Evidenzangaben)
"
(l
Abb. 1)
Anschluss−Rehabilitation nach notwendiger akutstationä−
rer Therapie der COPD (Exazerbation)
Die Rehabilitation
verbessert die Leistungsfähigkeit (A);
"
verringert die wahrgenommene Atemlosigkeit (A);
"
kann die gesundheitsbezogene Lebensqualität verbessern
(A);
"
verringert die Anzahl von stationären Einweisungen und die
Anzahl der Tage mit stationärer Behandlung (A);
"
verringert Ängstlichkeit und Depressionen die im Zusam−
menhang mit COPD stehen (A);
"
verbessert die Armfunktion durch Kraft− und Ausdauertrai−
ning der oberen Extremitäten (B);
"
zeigt Erfolge, die über den Zeitraum der Trainings hinaus rei−
chen (B);
"
verbessert die Überlebensrate (B);
"
ist nützlich hinsichtlich des Trainings der Atemmuskulatur,
vor allem in Kombination mit allgemeinen Übungen (C);
"
ist bezogen auf die psycho−soziale Intervention hilfreich (C).
"
III. Leitlinie zur Rehabilitation von Patienten
mit COPD
Algorithmus
Zustand ± Diagnose
Definition COPD (nach Deutscher Atemwegsliga)
Chronische Lungenkrankheit mit progredienter, nach Gabe von
Bronchodilatatoren und/oder Glukokortikoiden nicht vollstän−
dig reversibler Atemwegsobstruktion auf dem Boden einer chro−
nischen Bronchitis und/oder eines Lungenemphysems. Haupt−
symptome: chronischer Husten, Auswurf, Atemnot, anfangs nur
unter Belastung. Nicht eingeschlossen in die Definition von
COPD ist Asthma.
Die Indikation zur Rehabilitation bei COPD besteht, wenn trotz
adäquater kurativer Krankenbehandlung beeinträchtigende kör−
perliche oder psycho−soziale Krankheitsfolgen persistieren, die
die Möglichkeiten von alltagsrelevanten Aktivitäten und der
Teilhabe am normalen privaten, öffentlichen oder beruflichen
Leben behindern.
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kungen in der sozialen Teilhabe) ergeben sich aber regelhaft
auch bei nicht erwerbstätigen Patienten, z. B. bei Hausfrauen
und Rentnern. Daher stellt die kompetente Beratung von COPD−
Patienten bezüglich Indikation und Zugangsweg zur medizini−
schen Rehabilitation [14,15] ± unabhängig vom Versichertensta−
tus des Patienten ± eine wichtige Aufgabe für alle in die Behand−
lung involvierten Ärzte dar.
Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen zur
"
Beseitigung und Vorbeugung von krankheits− oder behinde−
rungsbedingten körperlichen und psychischen Fähigkeits−
störungen (Wiederbefähigung);
"
Vorbeugung von Sekundärprozessen bzw. positive Beeinflus−
sung;
"
Sicherung und Wiederherstellung der Eingliederung der Be−
troffenen in Beruf, Familie und Gesellschaft (Reintegration).
Vor Einleitung der Rehabilitation werden die Rehabilitationsbe−
dürftigkeit und die Rehabilitationsfähigkeit geprüft. Der Ge−
meinsame Bundesausschuss definiert die Rehabilitationsbe−
dürftigkeit und Rehabilitationsfähigkeit in § 8 und § 9 seiner
Richtlinien über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
(Rehabilitations−Richtlinien) [16].
Für die Feststellung der Rehabilitationsbedürftigkeit sind Infor−
mationen zu folgenden Bereichen erforderlich:
"
Symptome und Beschwerden, Verlauf, Chronifizierung, Ar−
beitsunfähigkeitszeiten;
"
Objektive Funktion, Risikofaktoren;
"
Motivation, Einsichtsfähigkeit, Krankheitsverarbeitung;
"
Grad der Information und Schulung;
"
Berufliche Belastung und Alltagsbewältigung;
"
Drohender Arbeitsplatzverlust, soziale Unterstützung, Antrag
auf Rente wegen Erwerbsminderung.
235
Leitlinie
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Abb. 1 Algorithmus des Rehabilitationsverlaufs.
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Wichtige spezielle Indikationen sind daher z. B. persistierende
COPD−Symptome, Gefährdung der Erwerbsfähigkeit, drohende
Pflegebedürftigkeit, sowie die Notwendigkeit von reha−spezifi−
schen nicht−medikamentösen Therapieverfahren, wenn diese
ambulant nicht im erforderlichen Ausmaß erfolgen können, z. B.
medizinische Trainingstherapie, Physiotherapie, Schulung oder
psycho−soziale Hilfen (z. B. Beratung und Verhaltenstraining).
Die ambulante oder stationäre pneumologische Rehabilitation
ist eine essenzielle [22, 23] und effektive [24 ± 32] Komponente
des langfristig ausgerichteten Managements der COPD. Als evi−
denzbasierte und multidisziplinär ausgerichtete Intervention
kann sie die Symptome vermindern, den funktionalen Status op−
timieren, Partizipation verbessern und damit auch die Kosten
der Behandlung auf Dauer senken. Ein Nutzen ist für COPD−Pa−
tienten aller Schweregrade und auch bei höherem Lebensalter
belegt. Die Effektivität steigt mit der Dauer der Rehabilitation
[33 ± 35].
Leistungsfähigkeit trotz adäquater medizinischer Betreuung,
typische soziale Folgen der COPD sind die Gefährdung bzw. Ein−
schränkung in der Teilnahmemöglichkeit am beruflichen oder
sozialen Leben (Minderung der Erwerbsfähigkeit, Einschränkun−
gen soziale Teilhabe im privaten und öffentlichen Bereich, z. B.
infolge eingeschränkter Mobilität bzw. Leistungsfähigkeit).
Typische psychische COPD−Krankheitsfolgen sind Depressivität,
Ängste und somatoforme Störungen.
1. Aufnahme (notwendige Unterlagen)
Übergang Krankenhaus ± Rehabilitation
Vor Entlassung aus dem Akutkrankenhaus soll regelhaft die In−
dikation zur Anschluss−Rehabilitation geprüft werden. Ein mög−
lichst nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur
medizinischen Rehabilitation ist anzustreben (vgl. auch § 112
SGB V). Die zuweisenden Krankenhäuser bzw. Ärzte informieren
zu diesem Zweck die Rehabilitationseinrichtung über die Not−
wendigkeit des nahtlosen Übergangs.
Beispiele bio−psycho−sozialer Krankheitsfolgen bei COPD
Körperliche Folgen sind z. B. persistierende Symptome (Atemnot,
Husten, Auswurf) bzw. Einschränkungen in der körperlichen
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Übergang Haus−/Facharzt ± Rehabilitation
Laborroutine
Für die Durchführung der Rehabilitation sind folgende Unterla−
gen, Informationen und Vorbefunde erforderlich, die bis zur Auf−
nahme vorliegen sollten:
"
Mindestens: exakte Diagnose incl. Stadium−Angabe, exakte
Angaben zur verordneten Medikation, Hinweise auf Unver−
träglichkeiten, ggf. Angaben zu apparativer Therapie, Auflis−
tung der AU−Zeiten (in den letzten 12 Monaten) und deren
Ursachen.
"
Wünschenswert: Vorbefunde incl. Rö, CT, Belastungsunter−
suchungen, FA/KH−Berichte etc.
"
Lungenfunktionswerte im Verlauf (z. B. ± Blutgasanalysen,
CO−Diffusion, Spirometrie), Anzahl der Exazerbationen,
Bronchoskopie (falls. vorh.), Rö/CT.
"
relevante Laborwerte (z. B. Alpha−1−Antitrypsin).
"
Beschreibung der Funktionsstörung, der Teilhabestörung und
der Rehabilitationsziele.
"
Formulare und Gutachten, die im Antragsverfahren erstellt
wurden: medizinisches (sozialärztliches) Gutachten, An−
tragsformular Deutsche Rentenversicherung, Rentengutach−
ten falls erfolgt, Antragsformular M61 für die Krankenkasse.
Hinweis: Für den Übergang und die notwendigen Unterlagen
im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gelten die
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leis−
tungen zur medizinischen Rehabilitation in der Fassung vom
16.03.2004.
Therapieziele sollten bereits vor Beginn der Rehabilitationsmaß−
nahme durch das Krankenhaus oder den Haus−/Facharzt in Ab−
stimmung mit dem Patienten und dem Gutachter aufgestellt
und der aufnehmenden Einrichtung mitgeteilt werden. In den
Rehabilitationsrichtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses
vom 01.04.2004 wird die Definition der Rehabilitationsziele
durch den Vertragsarzt im Antragsformular M61 erfasst.
Zum Standardroutineprogramm gehören:
"
Kleines Blutbild, Differenzialblutbild;
"
Entzündungsparameter (z. B. CRP, BSG, Fibrinogen);
"
Leberwerte, Kreatinin, Harnsäure, Blutfette;
"
Elektrolyte;
"
Serum−Elektrophorese;
"
Urinstatus;
"
Ganzkörperplethysmographie, Blutgasanalyse, CO−Diffusi−
onsmessung;
"
EKG;
"
geeignete Belastungsuntersuchung (ggf. mit Blutgasen), zum
Beispiel: Fahrrad− oder Laufbahnergometrie, oder 6−min−
Gehtest.
Abhängig vom Risikoprofil und Beschwerdebild des Patienten
sollte der Umfang der Laborleistungen durch weitere Leistungen
ergänzt werden,
"
zum Beispiel: Serum−Theophyllin, TSH basal;
"
allergologische Abklärung;
"
Mundverschlussdrucke (z. B. P0,1);
"
Alpha−1−Antitrypsin bei Emphysem im Alter unter 45 Jahren.
2. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor?
Sollten die unter Punkt 1 genannten Unterlagen nicht vollstän−
dig vorliegen, müssen diese nachgefordert werden. In diesem
Zusammenhang wird eine sehr enge Zusammenarbeit mit Akut−
krankenhäusern bzw. niedergelassenen Ärzten angestrebt, mit
dem Ziel einer effizienteren Behandlung, der Vermeidung zu−
sätzlicher Untersuchungen und ggf. der Vereinbarung von Stan−
dards.
3. Unterlagen anfordern/fehlende Aufnahmen
und Analysen erstellen
Die Rehabilitationseinrichtung fordert mit Einverständnis des
Patienten telefonisch oder schriftlich weitere Auskünfte bei der
überweisenden Klinik bzw. dem Arzt oder dem Kostenträger ein,
sofern die Unterlagen nicht vollständig, oder weitere Informatio−
nen für die Behandlung der Patienten notwendig sind. Ist dies
nicht möglich, werden die fehlenden Unterlagen und Informa−
tionen vor Ort angefertigt bzw. in Auftrag gegeben. Die Über−
mittlung der Ergebnisse erfolgt zeitnah.
4. Diagnostik/bio−psycho−soziale
Aufnahmeuntersuchung
Grundlage der Diagnostik stellt eine sorgfältige internistisch−
pneumologische Untersuchung unter besonderer Berücksichti−
gung einer eingehenden Allergie−, Berufs− und Umweltanamne−
se dar. Die Diagnostik sollte auch auf die sozialmedizinische
Leistungsbeurteilung Bezug nehmen.
Psycho−Soziale Diagnostik
Das ärztliche Gespräch und die eingehende körperliche Untersu−
chung werden ergänzt durch einen Anamnesebogen, der wichti−
ge psycho−soziale Kriterien enthält. Zusätzlich zu familiären und
beruflichen Belastungen sollten subjektives Krankheitskonzept,
Gesundheitsverhalten, subjektive Prognose der Erwerbsfähig−
keit, persönliche Rehabilitationsziele und psychische Komorbi−
dität (u. a. Ängstlichkeit und Depressivität) erfasst werden
[36, 37]. Zur Erhebung psycho−sozialer Kriterien sollte ein Pa−
tientenfragebogen eingesetzt werden, der auch Angaben zur
Selbstversorgung beinhaltet.
Vorschläge zum Fragebogeneinsatz:
Generischer Lebensqualitätsfragebogen: IRES, SF 36 oder Fragen
zur Lebenszufriedenheit.
Krankheitsspezifischer Lebensqualitätsfragebogen: validierte
deutsche Fassung des St. George’s Respiratory Questionnaire
(SGRQ), CRQ.
Fragebogen Angst/Depression: HADS.
Alle Mitarbeiter des Rehabilitationsteams beteiligen sich am
bio−psycho−sozialen Screening. Die Ergebnisse der Aufnahme−
untersuchung und der Visiten werden auf dieser Basis laufend
aktualisiert.
5. Vorstellung Facharzt
Nach der Aufnahmeuntersuchung wird der Patient einem Fach−
arzt (Internist/Pneumologe) vorgestellt. Dies gilt besonders bei
Patienten mit einer akuten Exazerbation oder fortgeschrittenen
COPD und/oder bedeutsamer Komorbidität. Die erforderlichen
Visiten sind in gleichmäßigen Abständen über die Dauer der Re−
habilitation verteilt (siehe auch 10).
Bei medizinischen Auffälligkeiten im Screening ist ggf. eine wei−
terführende fachliche Mitbetreuung zu veranlassen.
6. Ist der Patient ohne sonstige somatische und/oder
psychische Auffälligkeiten?
Somatische Auffälligkeiten, die einen Einfluss auf die Rehabilita−
tion des Patienten ausüben, müssen bei der Rehabilitation ent−
sprechend ihrer Bedeutung berücksichtigt werden.
Gleiches gilt für psychische Faktoren, die eine bedeutende Rolle
bei der Entstehung und Entwicklung von COPD, in der Komorbi−
Fischer J et al. Rehabilitation von Patienten mit Chronisch Obstruktiver ¼ Pneumologie 2007; 61: 233 ± 248
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b530
Therapieziele
dität und in der Wahrnehmung und Krankheitsverarbeitung
spielen. Daher ist es unbedingt notwendig, solche Faktoren in
der Behandlung zu berücksichtigen. Bei entsprechenden Auffäl−
ligkeiten ist eine zusätzliche Beratung, Therapie oder z. B. ein
psychologisches Bewältigungsprogramm indiziert.
7. Einleitung fachspezifischer Konsile
Zeigen sich im Rahmen der Erstuntersuchung im somatischen,
psychischen oder sozialen Bereich weitere Auffälligkeiten, so ist
ein entsprechendes fachspezifisches Konsil zu veranlassen, um
die notwendigen Behandlungsschritte und Therapieschwer−
punkte festlegen zu können.
Tab. 2
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Ex a z e r ba
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Abb. 2
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Relevante Elemente der ICF
ICF
Bezeichnung
b134
Funktionen des Schlafes
b440
Atmungsfunktionen
b450
weitere Atmungsfunktionen
b455
Funktionen der kardiorespiratorischen Belastbarkeit
b460
mit dem kardiovaskulären Atmungssystem verbundene
Empfindungen
b530
Gewichtsnormalisierung
d230
die tägliche Routine durchführen
d450
Gehen
d455
sich auf andere Weise fortbewegen
e110
Produkte und Substanzen für den persönlichen Gebrauch
e115
Produkte und Technologien zum persönlichen Gebrauch
im alltäglichen Leben
e260
Luftqualität
8. Absprache und Festlegung der individuellen
Rehabilitations− und Therapieziele
Patientenorientierte Rehabilitations− und Therapieziele sind
notwendig für eine individuelle Rehabilitationsplanung. Patient,
verantwortlicher Arzt und Therapeut stimmen sich diesbezüg−
lich ab.
Rehabilitations− und Therapieziele sind konkret und individuell
für jeden Fall zu formulieren und schriftlich niederzulegen. Sie
müssen umfassend sein und daher auch den psycho−sozialen Be−
reich berücksichtigen. Rehabilitations− und Therapieziele sollen
im Rehabilitationsteam nachvollziehbar und von dem Patienten
erreichbar sein.
Als übergeordnetes Rehabilitationsziel gilt: Der Patient soll mit
seinen Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen leben kön−
nen, und die Arbeits− und Funktionsfähigkeit soll so gut wie mög−
lich wiederhergestellt werden. Eine Normalisierung des Lebens
ist das übergeordnete Ziel.
Zur Erreichung dieses Zieles können folgende Therapieziele als
typisch für die medizinische Rehabilitation bei COPD angesehen
werden und sind dementsprechend Bestandteil dieser Leitlinie.
Darüber hinaus oder anstelle einzelner oben genannter Behand−
lungsziele können weitere individuelle Therapieziele formuliert
"
werden (l
Abb. 2, Tab. 2, 3a ± e).
Medikamentöse Maßnahmen
Stufenschema nach: Nationale Versorgungs−Leitlinie NVL 2006
Stufe I FEV1 ³ 80 % Soll; FEV1/VK < 70 %
"
Raschwirksame inhalative Bronchodilatatoren1 bei Bedarf
Stufe II 50 % ³ FEV1 < 80 % Soll
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238
Leitlinie
Raschwirksame inhalative Bronchodilatatoren1 bei Bedarf;
ein oder mehrere langwirksame inhalative Bronchodilatato−
ren1 als Dauertherapie
Stufe III 30 % ³ FEV1 < 50 % Soll
"
Raschwirksame inhalative Bronchodilatatoren1 bei Bedarf;
ein oder mehrere langwirksame inhalative Bronchodilatato−
ren1 als Dauertherapie;
"
Inhalative Kortikosteroide (ICS) bei wiederholten Exazerba−
tionen, Therapieeffekt vorausgesetzt
Stufe IV FEV1 < 30 % Soll oder respiratorische Insuffizienz
"
Raschwirksame inhalative Bronchodilatatoren1 bei Bedarf;
ein oder mehrere langwirksame inhalative Bronchodilatato−
ren1 als Dauertherapie;
1
Beta−2−Sympathomimetika und/oder Anticholinergika; Medikament der
dritten Wahl ist Theophyllin
"
"
"
"
Inhalative Kortikosteroide (ICS) bei wiederholten Exazerba−
tionen, Therapieeffekt vorausgesetzt
ergänzende Maßnahmen (Langzeit Sauerstoff−Therapie, chi−
rurgische Therapie) erwägen.
Für alle: Vermeidung Tabakrauch; Schutzimpfung Influenza,
Pneumokokken.
"
Rehabilitative Maßnahmen ab Stufe II (l
Tab. 4 ± 8).
9. Erstellung, Durchführung und Änderung des
Therapie− und Behandlungsplans im interdisziplinären
Rehabilitationsteam (ggf. Verlaufs− und Ergänzungs−
diagnostik) und
Zeitgerechte Einleitung von Maßnahmen der Nach−
sorge sowie der beruflichen und sozialen Eingliederung
Erstellung des Therapie− und Behandlungsplans
Während ein erster Entwurf des Therapie− und Behandlungs−
plans und eine orientierenden Einschätzung der Belastbarkeit be−
Tab. 3 a ± e a Übersicht Maßnahmengruppen. Durch das Expertengremium zusammengestellt unter Berücksichtigung der aktuellen Forschungsergebnisse
a) Edukative Maßnahmen
KTL (2007)**
KTL−Bezeichnung
Evidenzgrad
Organisation/LL
Strukturierte COPD−Schulungspro−
gramme (mit praktischen Übungen)
Inhalte des Schulungsprogramms:
" Ursachen, Folgen, Zusammenhänge
(z. B. Selbstmanagement, Notfall−
plan, Risikofaktoren)
" Medikamentenaufklärung
" Inhalationstechnologie, −technik
" schriftliches Informationsmaterial
" Raucherinformation
C341
standardisierte Schulung bei COPD
D*
NVL [6] 6
B Inhalationstechnik
NVL
Soziale und berufliche Beratung
rechtliche und versicherungs−
technische Fragen
" Selbsthilfegruppen
" soziale Fragestellungen
D01
D03
D02
D041
D05
orientierende Sozialberatung einzeln
Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben
sozialrechtliche Beratung
Vermittlung in Selbsthilfegruppe
soziale Gruppenarbeit
D
Ernährungsberatung
C090
C100
Ernährungsberatung einzeln
Ernährungsberatung in der Gruppe
B (höhere Sterblich−
keit bei Untergewicht)
Nice [9] 9
Technik− und Systemschulung
(praktische Übungen)
H060
H092
H096
Anleitung zur Beatmungstherapie
Anleitung zur Peak−Flow−Kontrolle
Anleitung zur Inhalationstechnik
B
AWL/DGP [5] 5
Schulung Sauerstoff− Langzeit−
therapie
H050
Anleitung zur Sauerstoff−Langzeitthe−
rapie
A
Nice, AWL/DGP,
NVL
KTL (2007)**
KTL−Bezeichnung
Evidenzgrad
Organisation/LL
B011
B021
B031
Physiotherapie: Atemgymnastik
Einzelbehandlung
Behandlung in der Kleingruppe
Behandlung in der Gruppe
C
B Maskenbeatmung
PEP
AWL/DGP, NVL
Nice
Mechanotherapie (z. B. Bindegewebs−
massage, reflektorische Atem−
therapie...)
K300
Bindegewebsmassage
Selbsthilfetechniken (z. B. Lippen−
bremse, atemerleichternde Haltungen)
E189 E199
A
Nice
"
Tab. 3b
b) Physikalische Maßnahmen
Krankengymnastische Atemphysio−
therapie (mit und ohne Geräten)
balneophysikalische Maßnahmen
K
physikalische Therapie
krankheitsangepasste Inhalations−
therapie der oberen und unteren Atem−
wege
K190
K200
K210
K220
Inhalation, dampfgetrieben
Inhalation, druckgestützt
Inhalation mit Düse, Ultraschall (mit
Medikament)
Inhalation mit Düse, Ultraschall (ohne
Medikament)
Bäder, Packungen, Wärmeapplika−
tionen, Sauna
K04 ± K10,
K250
Packungen, Bäder, Thermo
Sauna
D
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"
239
Leitlinie
Tab. 3c
c) Psycho−/Verhaltenstherapeu−
KTL (2007)**
KTL−Bezeichnung
Evidenzgrad
Organisation/LL
Nichtrauchertraining (strukturierte
verhaltenstherapeutische Raucherent−
wöhnung)
F055
Problem− und störungsorientierte
Gruppenarbeit: Tabakentwöhnung
A
NVL
Einzel−/Gruppentherapie
F
klinische Psychologie, Neuropsycho−
logie
C langfristig ange−
legte Intervention
ACCP/
AACVPR 11
Umgang mit der Erkrankung, Coping−
strategien
F04
Indikationsspezifische psychologische
Gruppenarbeit
Stressbewältigung
F051
Problem− und störungsorientierte
Gruppenarbeit: Stressbewältigung
Stärkung Selbstbewusstsein, Sozial−
integration, Soziale Fragestellungen
F054
Problem− und störungsorientierte
Gruppenarbeit: Soziales Kompetenz−
training
Überwindung von Angst und Panik−
zuständen
F058
Problem− und störungsorientierte
Gruppenarbeit: Umgang mit Angst und
Depression
Selbsthilfegruppen
D041
Vermittlung in Selbsthilfegruppe,
ambulante Reha−Sportgruppe u. a.
autogenes Training
F061, F081,
F091
einzeln, Einführung in der Gruppe,
Durchführung in der Gruppe
progressive Relaxation nach Jacobson
F062, F082,
F092
einzeln, Einführung in der Gruppe,
Durchführung in der Gruppe
QiGong (sonstige Entspannungs−
verfahren)
F069, F089,
F099
einzeln, Einführung in der Gruppe,
Durchführung in der Gruppe
d) Sport− und Bewegungstherapie
KTL (2007)**
KTL−Bezeichnung
Evidenzgrad
Organisation/LL
Sport mit angepasster Belastung
A
Sport− und Bewegungstherapie
A
AWL/DGP
ACCP/AACVPR
BTS 10
NVL
Muskelaufbautraining/Kraftausdauer−
training
A03
Muskelaufbautraining
A untere Extremitäten
B obere Extremitäten
ACCP/AACVPR
BTS
kardiorespiratorisches Ausdauer−
training
A01
A02
Ausdauertraining mit Monitoring/ohne
Monitoring
Koordination/Körperwahrnehmung
A040
koordinatives Training
Training der Atemmuskulatur
A061
Sport− und Bewegungstherapie:
Atemgymnastik
B Inspirationsmuskel−
training
AWL/DGP
ACCP/AACVPR
Vorbereitung der ambulanten Lungen−
sportnachsorge***
D041
Vermittlung in Selbsthilfegruppe,
ambulante Reha−Sportgruppe u. a.
B Fortsetzung des
körperlichen Trainings
AWL/DGP
KTL (2007)**
KTL−Bezeichnung
Evidenzgrad
Organisation/LL
MBO
D03
Beratung zur Teilhabe am Arbeitsleben
D
ATL−Training
E15/E16
Training der Aktivitäten des täglichen
Lebens einzeln/in der Kleingruppe
D
ergotherapeutische Maßnahmen
E02
E03
Arbeitstherapie einzeln
Indikationsgeleitete Arbeitstherapie in
der Gruppe
D
Hilfsmittelberatung
E17
Hilfsmittelbezogene Ergotherapie
D
tische Maßnahmen
Entspannungsverfahren
D
Tab. 3d
Tab. 3e
e) Weitere therapeutische
Maßnahmen
*
für den englischen Sprachraum C (ACCP/AACVPR); eine Übertragbarkeit ist aus methodischen Gründen (setting) schwierig.
** für den Bereich der Rentenversicherungen ist für die Dokumentation der therapeutischen Leistungen in den Reha−Entlassungsberichten die Klassifikation
therapeutischer Leistungen (KTL) maßgebend [38].
*** zur Vorraussetzung für die Teilnahme siehe NVL Seite 48
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240
Leitlinie
Tab. 4
241
Übersicht Therapieziele und Maßnahmen: somatische Therapieziele I
Somatische Therapieziele I
Maßnahmen
Verbesse−
Verbesse−
Verbesserung der
Verbesse−
Verbesse−
Verbesse−
rung der
rung der
nächtlichen Sympto−
rung von
rung der re−
rung der
Atemnot
Funktion
matik/auch Verbesse−
Ventilati−
spiratori−
kardiopul−
der Atem−
rung von Schlafstö−
onsstörun−
schen Insuf−
monalen
pumpe
rungen (Insomnie)
gen
fizienz
Leistungs−
fähigkeit
Edukativ
3
3
3
3
Technik− und Systemschulung
(praktische Übungen)
3
3
3
Schulung Langzeit−Sauerstoff−
therapie
3
3
3
krankengymnastische Atemphy−
siotherapie
3
3
3
Selbsthilfetechniken (z. B. Lip−
penbremse, atemerleichternde
Haltungen)
3
3
soziale und berufliche Beratung
Ernährungsberatung
3
3
Physikalisch
3
3
balneophysikalische Maßnah−
men
Psycho−/Verhaltenstherapeutische Maßnahmen
Nichtrauchertraining: Struktu−
rierte verhaltenstherapeutische
Raucherentwöhnung
Einzel−/Gruppentherapie
Entspannungsverfahren
3
3
3
Sport− und Bewegungstherapie
Sport mit angepasster Belastung
3
3
3
3
3
3
3
3
Sonstige Maßnahmen
MBO
ATL−Training
ergotherapeutische Maßnah−
men
Hilfsmittelberatung
reits bei der Aufnahmeuntersuchung erstellt werden, findet die
endgültige Festlegung während der Facharztvorstellung statt.
Der zuständige Arzt ist für die Planung und Revision verantwort−
lich. Dieser wird dabei von den anderen Mitgliedern des Rehabi−
litationsteams unterstützt. Alle Mitglieder des Rehabilitations−
teams überprüfen die Therapie− und Behandlungsplanung fort−
laufend unter der Fragestellung: ¹Werden die Rehabilitations−
und Therapieziele mithilfe der geplanten Inhalte erreicht?“
Ausgewählte Hinweise zu einzelnen Komponenten der
pneumologischen Rehabilitation bei COPD
Ernährung: Im Rahmen der Behandlung von COPD−Patienten ist
zu berücksichtigen, dass Unterernährung bzw. Gewichtsverlust
eine schlechtere Prognose nach sich ziehen. Das Körpergewicht
und der BMI sollten daher im Verlauf kontrolliert werden. Bei ei−
nem Gewichtsverlust von mehr als 10 % in 6 Monaten oder ei−
nem Gewichtsverlust von mehr als 5 % im letzten Monat sollte
im Rahmen der Therapie durch orale Nährstoffzufuhr eine Ge−
wichtszunahme angestrebt werden. Parallel empfiehlt sich eine
Ernährungsberatung in Kombination mit körperlichem Training
(NVL 2006).
3
Patientenschulung: Ärztlicherseits erfolgt eine individuelle Indi−
kationsstellung zu den verschiedenen Schulungsmodulen. Die
Schulung von COPD−Patienten soll nicht gemeinsam mit der
Schulung von Asthmapatienten erfolgen, da sich die Schulungs−
inhalte deutlich unterscheiden (Evidenzgrad A). Ein wichtiger
Schwerpunkt der Schulung sollte das Selbstmanagement und
insbesondere das Verhalten bei einer Exazerbation sein (Steroid−
stoß, Antibiotika, Bronchodilatatoren, Arztkontakt). Weitere In−
halte sind der Tabelle Edukative Maßnahmen zu entnehmen.
Trainingstherapie: Art und Umfang werden ärztlicherseits fest−
gelegt. Die Effektivität der Rehabilitation steigt mit der Dauer.
Notwendig ist daher eine enge Vernetzung der zeitlich begrenz−
ten ambulanten oder stationären Reha−Programme mit ergän−
zenden zeitlich nicht befristeten ambulanten Maßnahmen wie
z. B. dem i. d. R. einmal wöchentlich durchgeführten Lungen−
sport. Umgekehrt ist anzumerken, dass zum raschen Erzielen
von Trainingseffekten bei rehabilitationsbedürftigen COPD−Pa−
tienten i. d. R. zunächst Programme mit 3 ± 6 Trainingseinheiten
pro Woche erforderlich sind. Daher sind die Rehabilitation und
der ambulante Lungensport ergänzende Therapieoptionen.
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strukturierte COPD− Schulungs−
programme (mit praktischen
Übungen)
Leitlinie
Tab. 5
Somatische Therapieziele II
Somatische Therapieziele II
Maßnahmen
Reduktion des
Verminde−
Reduktion
Reduktion der
Besserung der
Gewichtsnor−
Hustens
rung der
des Aus−
Exazerbations−
Sekretmobilisa−
malisierung
(zusätzlich zu
bronchialen
wurfs
häufigkeit
tion (siehe Re−
Atemnot)
Hyperreagi−
duktion des
bilität
Auswurfs)
Edukativ
strukturierte COPD− Schu−
lungsprogramme (mit prakti−
schen Übungen)
3
3
3
3
3
3
3
soziale und berufliche Bera−
tung
Ernährungsberatung
3
Technik− und Systemschu−
lung (praktische Übungen)
Schulung Langzeit−Sauer−
stofftherapie
Physikalisch
krankengymnastische Atem−
physiotherapie
3
3
3
Selbsthilfetechniken (z. B.
Lippenbremse, atemerleich−
ternde Haltungen)
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
balneophysikalische Maß−
nahmen
3
Psycho−/Verhaltenstherapeutische Maßnahmen
Nichtrauchertraining: Struk−
turierte verhaltenstherapeu−
tische Raucherentwöhnung
Einzel−/Gruppentherapie
Entspannungsverfahren
3
Sport− und Bewegungstherapie
Sport mit angepasster Belas−
tung
3
Sonstige Maßnahmen
MBO
ATL−Training
ergotherapeutische Maßnah−
men
Hilfsmittelberatung
3
Allgemeine Hinweise zur Rehabilitation/Therapie
(in alphabetischer Reihenfolge)
Dauer der Behandlung Die Regeldauer der medizinischen Re−
habilitation ist in Deutschland vorgeschrieben und beträgt 3
Wochen. In Einzelfällen ist die Behandlung zu verlängern oder
zu verkürzen, sofern die Schwere des Falles dies erfordert, bzw.
sofern der Erfolg der Behandlung schon früher erreicht werden
konnte. Das Rehabilitationsteam bespricht eine mögliche Ver−
längerung oder Verkürzung der Behandlung. Die Entscheidung
über die Verlängerung oder Verkürzung trifft der zuständige
Arzt mit dem Patienten gemeinsam. Die Genehmigung hierzu
erfolgt durch den Kostenträger.
Hilfsmittel und Mittel zur Pflegeerleichterung Das
Patien−
tenzimmer sollte bei Bedarf mit Sauerstoffkonzentrator, Flüssig−
sauerstoff, IPPB−Inhalator, nCPAP, app. Maskenbeatmung, Ab−
saugung, Rollator, Sitzerhöhungen, Waschbrett, Badehocker, ver−
stellbarem Spiegel, Krankenbett, Bettfahrrad−Ergometer, Patien−
ten−Lifter, Halte−/Stützvorrichtung im WC und Dusche (Sitzmög−
lichkeit) ausgestattet werden können.
3
Sprechstunden Es gibt Themen, für die es sinnvoll ist, zusätz−
liche Sprechstunden für die Patienten anzubieten (z. B. Sozial−
medizin).
Therapiezeiten und −dichte Die Leistungsdichte sollte pro Be−
handlungstag ca. fünf von den im Leistungsverzeichnis genann−
ten Leistungen betragen. Der Anteil an Einzeltherapien am ge−
samten Therapieumfang sollte den Erfordernissen eines Patien−
ten entsprechen. Für ausreichende Erholungszeiten ist zu sor−
gen. Für den Bereich der Deutschen Rentenversicherung gibt
die KTL Hinweise zur Durchführung der therapeutischen Maß−
nahmen (Umfang, Dauer, Gruppengrößen, Berufsgruppen) [38].
Visiten An den Arzt−Visiten nimmt eine Krankenschwester
oder ein Krankenpfleger teil. Bei den Teilnehmern der Facharzt−
Visite oder −Vorstellungen handelt es sich um Mitarbeiter des für
die Patientengruppe zuständigen Rehabilitationsteams. An den
Visiten nehmen nicht mehr als sieben Personen teil. Die Doku−
mentation der Visiten erfolgt in der Patientenakte bzw. in der
Patientendokumentation und in dem Therapieplan bzw. Verord−
nungsheft.
Fischer J et al. Rehabilitation von Patienten mit Chronisch Obstruktiver ¼ Pneumologie 2007; 61: 233 ± 248
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242
Leitlinie
Tab. 6
243
Funktionale Therapieziele
Funktionale Therapieziele
Maßnahmen
Verlängerung
Verbesserung
Verbesserung
Verbesserung
Verbesserung
Gehstrecke /
der Vigilanz
der Selbstver−
der Reisefähig−
der Fähigkeit
auch: Verbes−
(Hypersomnie)
sorgung
keit
zur Ausübung
serung der Fä−
Verbesserung
sportlicher Ak−
higkeit Trep−
der Fähigkeit
tivitäten
pen zu steigen
zur Haushalts−
führung
strukturierte COPD− Schulungsprogramme
(mit praktischen Übungen)
3
3
soziale und berufliche Beratung
3
3
3
Ernährungsberatung
3
Technik− und Systemschulung (praktische
Übungen)
Schulung Langzeit−Sauerstofftherapie
3
3
3
3
3
3
3
3
3
Physikalisch
krankengymnastische Atemphysiotherapie
3
3
3
Selbsthilfetechniken (z. B. Lippenbremse,
atemerleichternde Haltungen)
3
3
3
3
3
3
3
balneophysikalische Maßnahmen
Psycho−/Verhaltenstherapeutische Maßnahmen
Nichtrauchertraining: Strukturierte verhal−
tenstherapeutische Raucherentwöhnung
Einzel−/Gruppentherapie
Entspannungsverfahren
Sport− und Bewegungstherapie
Sport mit angepasster Belastung
3
3
Sonstige Maßnahmen
MBO
ATL−Training
3
ergotherapeutische Maßnahmen
Hilfsmittelberatung
3
3
3
3
3
3
3
Abb. 3 Interdisziplinäres Rehabilitationsteam.
Ärzte
Psychologen/
Psychotherapeuten
Sozialarbeiter
Ergotherapeuten
Krankengymnasten/
Physiotherapeuten
Interdisziplinäres
Rehabilitationsteam
Masseure/medizinische
Bademeister
Krankenschwestern/
-pfleger
Ernährungsberater
Sporttherapeuten
10. Regelmäßige Patientenbesprechung im
interdisziplinären Rehabilitationsteam
Die berufsübergreifende Kooperation der Mitglieder des Rehabi−
litationsteams ist ein Qualitätsmerkmal der Rehabilitation. Be−
rufsübergreifende Kooperation (z. B. Besprechungen, Visiten
und Fortbildungen) findet regelmäßig statt. Zudem nehmen
Therapeuten zwischen den Routine−Terminen spontan unterei−
"
nander Kontakt auf (sog. Ad−hoc−Kontakte) (l
Abb. 3).
Das interdisziplinäre Rehabilitationsteam trifft sich mindestens
einmal pro Woche zur Teamsitzung. Das vorrangige Ziel ist die
Besprechung der erfassten medizinischen, psychischen und so−
zialen Probleme von Patienten. Darüber hinaus dient die Bespre−
chung der daraus resultierenden individuellen Therapieplanung,
−zielsetzung (kurz− und langfristig) und Schwerpunktsetzung.
Über jeden Patienten, der in den Zuständigkeitsbereich eines
Fischer J et al. Rehabilitation von Patienten mit Chronisch Obstruktiver ¼ Pneumologie 2007; 61: 233 ± 248
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Edukativ
Leitlinie
Tab. 7
Psycho−soziale Therapieziele
Psycho−soziale Therapieziele
Maßnahmen
Verminde−
Verminde−
Optimierung
Verbesserung
Verbesserung
Verbesserung
rung der
rung von
der Krank−
des Selbst−
der berufli−
der sozialen
Ängstlich−
Depressivi−
heitsbewälti−
wertgefühls
chen Integra−
Integration
keit
tät
gung
3
3
3
tion
Edukativ
strukturierte COPD− Schulungspro−
gramme (mit praktischen Übungen)
soziale und berufliche Beratung
3
3
3
Ernährungsberatung
Technik− und Systemschulung
(praktische Übungen)
Schulung Langzeit−Sauerstoffthera−
pie
Physikalisch
krankengymnastische Atemphysio−
therapie
Selbsthilfetechniken (z. B. Lippen−
bremse, atemerleichternde Haltun−
gen)
balneophysikalische Maßnahmen
3
3
Psycho−/Verhaltenstherapeutische Maßnahmen
Nichtrauchertraining: Strukturierte
verhaltenstherapeutische Raucher−
entwöhnung
Einzel−/Gruppentherapie
3
3
3
Entspannungsverfahren
3
3
3
3
3
3
3
3
Sport− und Bewegungstherapie
Sport mit angepasster Belastung
3
3
Sonstige Maßnahmen
MBO
3
ATL−Training
ergotherapeutische Maßnahmen
3
3
3
3
Hilfsmittelberatung
Teams fällt, sollte zumindest einmal während der Rehabilitation
in der Teamsitzung gesprochen werden.
Die Ergebnisse der Teamsitzungen werden in den jeweiligen Pa−
tientenakten bzw. in der Patientendokumentation notiert und in
darauf folgenden Sitzungen hinsichtlich ihrer Umsetzung auch
mit dem Patienten besprochen.
11. Sind die Therapieziele wie geplant zu erreichen?
Die Rehabilitations−/Therapiezielsetzung ist ein dynamischer
Prozess. Aufgrund des Behandlungsfortschrittes können sich
während der Rehabilitation Schwerpunkte verändern. Änderun−
gen werden im Team erörtert und mit dem Patienten in der Visi−
te besprochen. Dabei hat die routinemäßige berufsgruppenüber−
greifende Kooperation einen bedeutenden Stellenwert. Ggf.
müssen die Ziele neu formuliert bzw. ergänzt werden. Daran an−
schließend werden die Inhalte den veränderten Zielen angepasst
(siehe 9).
12. Abschlussuntersuchung
Im Rahmen der Abschlussuntersuchung soll das Ergebnis der
Rehabilitation festgestellt werden. Dazu gehört eine erneute ge−
naue Erläuterung/Erfassung der erhobenen Befunde/Diagnosen
(körperlich, sozial, psychisch) im Rahmen einer Funktionsdiag−
nostik.
Es sollte dargestellt werden, in wie weit sich der Zustand des Pa−
tienten sowohl objektiv als auch subjektiv verbessert oder ver−
schlechtert hat und ob und in welchem Umfang die Therapiezie−
le erreicht wurden.
13. Abschließende Sozialmedizinische
Leistungsbeurteilung
Die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung gibt einen Ausblick
über die Möglichkeiten der weiteren Teilhabe im Privatleben, im
Beruf und im sozialen Umfeld und setzt eine umfangreiche Ar−
beits− und Sozialanamnese voraus, die sich am Leitfaden des
VDR zum einheitlichen Reha−Entlassungsbericht orientiert. Bei
Bedarf erfolgt eine gezielte Funktionsdiagnostik und ggf. der
Einsatz arbeitsplatzbezogener Assessments (siehe auch G−BA
Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die
Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92
Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V vom 27.03.2004).
Bei der abschließenden Leistungsbeurteilung ist auf der Grund−
lage der qualitativen und quantitativen Einschränkungen und
verbliebenen Fähigkeiten des Versicherten für ihn ein Fähig−
keitsprofil zu erstellen, das die Belastbarkeit für die letzte Tätig−
keit, den allgemeinen Arbeitsmarkt und den Alltag beschreibt.
Komorbidität ist einzubeziehen. Ferner müssen die Belastungs−
faktoren und auch die tätigkeitsbezogene individuelle Belastbar−
keit (körperliche Belastbarkeit, Haltung, Arbeitsumgebung, psy−
chische Belastungsfaktoren etc.) analysiert werden [39, 40].
Fischer J et al. Rehabilitation von Patienten mit Chronisch Obstruktiver ¼ Pneumologie 2007; 61: 233 ± 248
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244
Leitlinie
Tab. 8
245
Edukative Therapieziele
Edukative Therapieziele
Maßnahmen
Raucher−
Verbesserung
Beherrschung
Beherrschung
Beherrschung
Beherrschung
entwöh−
des Informa−
von Notfall−
von Techniken
von Techniken
von speziellen
nung
tionsstandes
strategien
und Systemen
und Systemen
therapeuti−
über die
zur Selbstkon−
zur Stressbe−
schen Techni−
Krankheit
trolle
wältigung
ken
strukturierte COPD− Schu−
lungsprogramme (mit prakti−
schen Übungen)
3
3
3
3
3
3
3
3
soziale und berufliche Bera−
tung
Ernährungsberatung
Technik− und Systemschulung
(praktische Übungen)
Schulung Langzeit−Sauerstoff−
therapie
3
Physikalisch
krankengymnastische Atem−
physiotherapie
3
3
3
Selbsthilfetechniken (z. B. Lip−
penbremse, atemerleichternde
Haltungen)
3
3
3
balneophysikalische Maßnah−
men
3
Psycho−/Verhaltenstherapeutische Maßnahmen
Nichtrauchertraining: Struktu−
rierte verhaltenstherapeuti−
sche Raucherentwöhnung
3
Einzel−/Gruppentherapie
3
Entspannungsverfahren
3
3
Sport− und Bewegungstherapie
Sport mit angepasster Belas−
tung
3
Sonstige Maßnahmen
MBO
ATL−Training
ergotherapeutische Maßnah−
men
3
3
Hilfsmittelberatung
14. Erstellen eines Nachsorgekonzeptes
Jedem Patienten sind individuelle Nachbehandlungsempfehlun−
gen zu geben (z. B. individuelles Trainingsprogramm zur Fortset−
zung des in der Rehabilitation Erlernten), welche folgende Inhal−
te berücksichtigen sollten:
"
schriftlicher Notfallplan und Vorsorgeplan zur Vermeidung
und zum Umgang mit einer Exazerbation;
"
Sicherstellung der medikamentösen Versorgung bis zur Wei−
terbehandlung;
"
Verhaltensempfehlungen auf Basis des individuellen ge−
sundheitlichen Risikoprofils (Raucherentwöhnung, Ge−
wichtsnormalisierung, Entspannungstraining, Psychothera−
pie, Unverträglichkeiten);
"
Informationen über Selbsthilfe(−gruppen);
"
Information und Verordnung: Lungensport;
"
Empfehlung weiterer Heilmittelverordnungen, falls nötig.
Auf Basis der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung werden
Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben eingeleitet.
Für die Durchführung eines Nachsorgekonzeptes sollte dem Pa−
tienten eine Liste mit Nachsorgeangeboten ausgehändigt wer−
den und ein Übergabebericht an die nachsorgenden Therapeu−
ten erfolgen.
Eine enge Zusammenarbeit mit den nachbehandelnden Ärzten
ist als vorteilhaft anzusehen. Eine entsprechende Kooperation
sollte ± soweit möglich ± durchgeführt werden. Ziel ist es, einen
besseren Austausch über den Werdegang der Patienten zu erhal−
ten und die Qualität der Nachsorge sicherzustellen. Vorliegende
Nachsorgekonzepte der Rentenversicherer bzw. der Krankenver−
sicherungen sollten entsprechend Anwendung finden: zum Bei−
spiel Nachsorgekonzepte der Deutschen Rentenversicherung
Westfalen, der Deutschen Rentenversicherung Bund oder auf
Basis der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 14
Sicherung des Rehabilitationserfolges).
15. Abschlussgespräch/Entlassung/Entlassungsbericht
Mit dem Patienten werden im Abschlussgespräch ausführlich
die Ergebnisse der Rehabilitation, die sozialmedizinische Ab−
schlussbeurteilung und die Nachsorgeempfehlungen bespro−
chen.
Die nachbehandelnden Ärzte erhalten einen Kurzbrief, welcher
Informationen über Diagnose, verbleibende Fähigkeitsstörun−
Fischer J et al. Rehabilitation von Patienten mit Chronisch Obstruktiver ¼ Pneumologie 2007; 61: 233 ± 248
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Edukativ
246
Leitlinie
Eine repräsentativ zusammengesetzte Expertengruppe
der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaf−
ten erarbeitet im formellen Konsens eine Leitlinie, die
vom Vorstand der Fachgesellschaft verabschiedet wird.
2. Stufe (S2):
Formale Konsensusfindung
Vorhandene Leitlinien der Stufe 1 werden in einem der
bewährten formalen Konsensusverfahren beraten und
als Leitlinien der Stufe 2 verabschiedet. Formale Kon−
sensusfindungsmethoden sind nominaler Gruppenpro−
zess, Delphimethode und Konsensuskonferenz. Sie ent−
halten eine Diskussion der Evidenz für die verabschiede−
ten Statements. Für die Durchführung ist die Mitarbeit
von Methodikern hilfreich.
3. Stufe (S3):
Leitlinie mit allen Elementen systematischer Erstellung
Der formale Konsensusprozess wird durch folgende sys−
tematische Elemente erweitert:
± logische Analyse (klinischer Algorithmus),
± evidenz−basierte Medizin,
± Entscheidungsanalyse,
± Outcomeanalyse.
Tab. 9 Drei−Stufen−Konzept
der Leitlinienentwicklung der
AWMF [41]
gen, zur Arbeitsfähigkeit, Entlassung und weitere Therapieemp−
fehlung enthält und dem Patienten am Tage der Entlassung mit−
gegeben wird.
Alternativ und optimalerweise wird dem Versicherten sofort der
Rehabilitations−Entlassungsbericht ausgehändigt. Bei Bedarf
sollte ± nach entsprechender Schweigepflichtentbindung ±
auch eine Kopie des Rehabilitations−Entlassungsberichts an den
Werksarzt gehen.
Der abschließende Reha−Entlassungsbericht ist zeitnah inner−
halb von 14 Tagen zu erstellen und den nachbehandelnden Ärz−
ten zur Verfügung zu stellen.
dungen, z. B. Sport, Schulungen oder Krankengymnastik, recher−
chiert wurde. Dies geschah sowohl in deutscher als auch in eng−
lischer Sprache.
Die Ergebnisse mussten einen direkten Bezug zur Thematik ha−
ben und die Evidenz des jeweiligen Einsatzes von Maßnahmen
aus den vorliegenden zielorientierten Maßnahmenkatalogen
nachweisen.
Für die Zuordnung von Evidenzgrad und Empfehlungsgrad wa−
ren die Vorgaben des ¹Centre of Evidence Based Medicine“ maß−
gebend. Aufgrund von Konsensentscheidungen kann von dieser
"
starren Zuordnung jedoch auch abgewichen werden (l
Tab. 10).
IV. Leitlinienreport
Die Leitlinie ist in Bezug auf eine logische Analyse anhand eines
klinischen Algorithmus strukturiert und therapiezielorientiert
aufgebaut. Vorteil dieser Struktur ist, dass im Klinikalltag, unter
dem Aspekt eines interdisziplinären Ansatzes der Rehabilitation,
alle Professionen auf diese Leitlinie zurückgreifen können. Das
heißt, eine schnelle Orientierung über die für die jeweiligen Mit−
arbeiter interessanten Abschnitte des Behandlungsablaufes ist
gewährleistet. Der Algorithmus wurde gemäß der standardisier−
ten Nomenklatur der Society for Medical Decisionmaking er−
"
stellt [42] (l
Abb. 4).
2.2 Logische Analyse
!
1. Ziele
Die Ziele der vorliegenden Leitlinie sind in der Präambel (Seite
233) beschrieben. Verantwortlich für die Leitlinienerstellung ist
der Lehrstuhl für Rehabilitationswissenschaften der Universität
Witten/Herdecke.
2. Methodik
Die Entwicklung der Leitlinie wurde in zwei Stufen durchge−
führt. Grundlage bildete die Erarbeitung einer empirischen Basis
und eine Literaturrecherche. Danach folgte die intensive Bear−
beitung der schriftlichen Informationen durch die beteiligten
Experten aus den Berufsgruppen, welche am Rehabilitationspro−
zess beteiligt sind. Das Resultat des Entwicklungsprozesses ist
eine Leitlinie der Stufe 2 im Kontext des Drei−Stufen−Konzeptes
der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF). Kernpunkt ist ein kombinierter for−
maler Konsensusfindungsprozess aus Nominalem Gruppenpro−
"
zess und Delphimethode (l
Tab. 9).
Der Prozess wurde multidisziplinär ausgerichtet, indem über
den gesamten Entwicklungs− und Konsensfindungsprozess die
an der Rehabilitation COPD−Patienten beteiligten Berufsgruppen
in das Konsensusverfahren und in zusätzliche Befragungen inte−
griert wurden.
2.3 Konsensusverfahren
Konsens für diese Leitlinie wurde durch eine Kombination von
Nominalem Gruppenprozess und Delphimethode erreicht. Das
Vorbereitungskomitee bestand aus Herrn Prof. Dr. med. Jürgen
Fischer als Lehrstuhlinhaber für Rehabilitationswissenschaften
und als Mitglied für fach−medizinische Fragen, Herrn PD Dr. Hel−
S t an
d ard
ise
r t e T e rmin
o logie f
ür klio
k lins
ts c he
Täti
gk
logis
1
r Z u st an
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rithm
d
g
e it
c he A
Nume
c h e Algo
c he
En
2.1 Literaturrecherche
Die Literaturrecherche wurde mittels der Datenbanken medline,
somed und den cochrane−reviews durchgeführt. Die Suchstrate−
gie bezog sich dabei auf die Schlüsselwörter Rehabilitation und
COPD, nach denen in Kombination untereinander und in einem
weiteren Schritt in Verknüpfung mit relevanten Therapieanwen−
nis
b f ol ge
r ie r un
g
Abb. 4 Standardisierte Terminologie für klinische Algorithmen.
Fischer J et al. Rehabilitation von Patienten mit Chronisch Obstruktiver ¼ Pneumologie 2007; 61: 233 ± 248
e n :
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1. Stufe (S1):
Expertengruppe
Leitlinie
Evidenzkate−
grad
gorie nach
Evidenzgrad
Gold [42]
A
A
1a
1b
1c
B
B
2a
2b
2c
3a
3b
Evidenz durch systematisches Review randomisierter
kontrollierter Studien (RCT)
Evidenz durch eine geeignete geplante randomisierte
kontrollierte Studie
Alle−oder−Keiner−Prinzip
Tab. 10 Empfehlungsgrad
und Evidenzgrad der Effektivi−
tät von Maßnahmen bzw. Tei−
len dieser Leitlinie (nach Cen−
tre of Evidence Based Medi−
cine, Oxford 1999)
Evidenz durch systematisches Review gut geplanter
Kohortenstudien
Evidenz durch eine gut geplante Kohortenstudie ein−
schließlich RCT mit mäßigem Follow−up
Evidenz durch Outcome−Research−Studien
Evidenz durch systematisches Review von Fall−Kontroll−
Studien
Evidenz durch eine Fall−Kontroll−Studie
C
C
4
Evidenz durch Fallserien, einschließlich schlechter
Kohorten− und Fall−Kontroll−Studien
D
D
5
Evidenz durch Meinungen ohne explizite kritische
Bewertung, physiologische Modelle, Vergleiche oder
Grundsätze
mut Sitter als Mitglied der AWMF und Herrn Dipl.−Soz. Meik
Schnabel als Mitarbeiter des Lehrstuhls. Nach erfolgter Auswahl
der Teilnehmer bzw. der Organisationen wurden diese um ihre
Mitarbeit gebeten. Die Teilnehmerliste ist unter Autoren/Teil−
nehmern aufgeführt.
Es fanden zwei Sitzungen nach dem Verfahren ¹Nominaler
Gruppenprozess“ in Norderney (2 Tage) und Witten (1 Tag) statt,
zusätzlich dazu mehrere schriftliche Konsensusrunden nach der
Delphitechnik, einem analogen Verfahren, das auf schriftlichem
Wege erfolgt.
Das Verfahren des nominalen Gruppenprozesses wurde unter
Federführung und Anleitung von Herrn PD Dr. Sitter durchge−
führt. Die einzelnen Schritte sind:
1. Entwurf der Leitlinie
2. Kommentar jedes Gruppenmitgliedes
3. Leiter sammelt alle Kommentare
4. Zusammenfassung ähnlicher Kommentare
5. Abstimmung über Priorisierung der Diskussionspunkte
6. Diskussion (aller Kommentare)
7. Überarbeitung des Entwurfes
Revision der überarbeiteten Leitlinie und Neubeginn des Prozes−
ses bei Punkt 1 bis zum Konsens.
3. Einschränkungen
Sozialarbeiter, Ergotherapeuten nur schriftliche Stellungnahme.
4. Autoren/Teilnehmer
Das gesamte Konsensusverfahren und die Leitlinienerstellung
wurden durch ein Steering Komitee organisiert und betreut
"
(l
Tab. 11).
Tab. 11
Teilnehmer
Steering Komitee:
Herr Prof. Dr. med. J. Fischer
Universität Witten/Herdecke
Herr PD Dr. H. Sitter
Universitätsklinikum Marburg
Herr M. Schnabel
Universität Witten/Herdecke
Die Teilnehmer am Konsensusverfahren:
Herr Dr. H. Berck
Patientenliga Atemwegserkran−
kungen e. V., Mainz
Frau C. Flügge
Zentralverband der Physiothera−
peuten/Krankengymnasten ZVK,
Köln
Frau Dr. med. E. Gebauer
DRV−Westfalen, Abt. Sozialmedi−
zin, Münster
Herr Dr. med. R. H. Heitmann
Albert−Schweitzer−Klinik, Königs−
feld
Herr PD Dr. med. H. Kronenberger
Rehaklinik Borkum Riff, Borkum
Herr Dr. med. J. Lepthin
Fachklinik, Aukrug
Frau PD Dr. med. S. Lang
Karl−Hansen−Klinik, Bad Lipp−
springe, Stellv. Sprecherin der
Sektion Prävention und Rehabili−
tation der DGP
Herr Dr. med. H. Müsken
Bad Lippspringe
Herr Dr. med. N. Pöschke
Knappschaftsklinik, Borkum
Herr Dr. med. J. Resler
Nordseeklinik, Borkum
Herr Dr. med. W. Scherer
Reha−Zentrum Utersum auf Föhr
Herr Dr. R. Schulte
Berufsverband Deutscher Psycho−
loginnen und Psychologen e.V.
Herr Dr. med. K. Schulz
Fachklinik Allgäu, Pfronten, Spre−
cher der Sektion Prävention und
Rehabilitation der DGP
Frau Dr. med. K. Taube
Atem−Reha, Hamburg
Herr Dr. med. U. Tönnesmann
Rehaklinik Wehrawald, Todtmoos
5. Finanzierung
Das Projekt zur Entwicklung der Leitlinie wurde gefördert durch
den Verein zur Förderung der Rehabilitationsforschung e. V.,
Norderney und durch die Deutsche Rentenversicherung Westfa−
len in Münster.
des Leitlinieneinsatzes auf die Strukturen, Prozesse und Ergeb−
nisse in den Rehabilitationskliniken zu evaluieren. Die Ergebnis−
se dienen auch als Grundlage für die Überarbeitung der Leitlinie
zum u. g. Zeitpunkt.
6. Implementation und Überprüfung
7. Verfügbarkeit/Veröffentlichung
In einem weiteren Forschungsprojekt wird die Implementation
der Leitlinie wissenschaftlich begleitet, um die Auswirkungen
Die Leitlinie wird in der entsprechenden Fachliteratur und über
das Leitlinienportal der AWMF veröffentlicht.
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Empfehlungs−
247
Leitlinie
8. Gültigkeit/Aktualisierung
Die Leitlinie tritt mit der endgültigen Verabschiedung in Kraft.
Sie wird ständig auf ihre Aktualität hin geprüft und spätestens
nach drei Jahren überarbeitet. Für die Aktualisierung zeichnet
der Lehrstuhl für Rehabilitationswissenschaften der Universität
Witten/Herdecke verantwortlich.
Wir danken den im Vorfeld beteiligten Klinikmitarbeiterinnen
und −mitarbeitern und den Interviewpartnern aus den Bereichen
Akutversorgung und Nachsorge.
Literatur
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