Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Pressemitteilung 29. Januar 2009 Beirat übergibt Gutachten an Bundesgesundheitsministerin Schmidt Kommunale Spitzenverbände begrüßen neuen Begriff für Pflegebedürftigkeit – psychische Beeinträchtigungen miterfasst Die kommunalen Spitzenverbände werten es positiv, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umfassender als bisher sein und vor allem auch demenzbedingte Fähigkeitsstörungen erfassen soll. Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat heute Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt eine neue Definition vorgeschlagen. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist der Maßstab, nachdem entschieden wird, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung beansprucht werden können. „Die bisherige hauptsächlich körperlich ausgerichtete Bestimmung der Pflegebedürftigkeit vernachlässigt kognitive Veränderungen und psychische Beeinträchtigungen, die aber gleichfalls Pflegebedürftigkeit auslösen können. Der nun vorgelegte Vorschlag ist umfassender und stellt aus Sicht der Kommunen eine echte Verbesserung dar“, begrüßten die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag), Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag) und Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund) die neue Definition. Die kommunalen Spitzenverbände hatten in dem Beirat aktiv mitgewirkt. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte im Herbst 2006 den Beirat Pflegebedürftigkeitsbegriff eingerichtet. Er sollte den seit Einführung der Pflegeversicherung kritisierten engen Pflegebedürftigkeitsbegriff überarbeiten, der vor allem auf körperliche Verrichtungen abstellt. Hintergrund ist die wachsende Zahl demenzkranker Menschen, die bislang keine adäquate Unterstützung der Pflegeversicherung erhalten. Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Ernst-Reuter-Haus, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin; Telefon (0 30) 3 77 11-0; Telefax (0 30) 3 77 11-999 E-Mail: [email protected]; www.kommunale-spitzenverbaende.de -2In konstruktiven Diskussionen sei es gelungen, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff weiter zu fassen und an den Möglichkeiten zur Teilhabe zu orientieren. Besonders wichtig sei es, dass der Faktor „Zeit“ als Bemessungsgröße aufgegeben werden solle. „Zwar ist die Pflege von Personen eine Dienstleistung, die nach ihrem zeitlichen Umfang vergütet wird. Zugleich ist aber der Faktor Zeit ungeeignet, psychisch-kognitive Störungen angemessen mit einzubeziehen. Der allgemeine Aufsichts- und Betreuungsbedarf von demenzkranken Menschen etwa zur Vermeidung von Selbst- oder Fremdgefährdung besteht nämlich schon bei leichteren Formen derartiger Störungen nahezu rundum die Uhr“, sagten Articus, Henneke und Landsberg. Schließlich begrüßten die kommunalen Spitzenverbände, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht mehr auf die Defizite der Pflegebedürftigen abstelle, sondern positiv nach deren Fähigkeiten und damit dem Grad der Selbstständigkeit frage. Das sei auch für behinderte Menschen ein wichtiges Zeichen. Bislang erhalten behinderte Menschen, die in einer Behinderteneinrichtung betreut werden, im Fall der Pflegebedürftigkeit nicht die vollen Leistungen der Pflegeversicherung, sondern nur 256 €. Diese Ungleichbehandlung sei mit der neuen Sichtweise nicht mehr zu vereinbaren. Der neue umfassendere und teilhabeorientierte Pflegebedürftigkeitsbegriff müsse daher auch den behinderten Menschen zugute kommen, so die Hauptgeschäftsführer. Allerdings sei nach wie vor unklar, wie Pflegebedürftigkeit und Behinderung voneinander abgegrenzt bzw. in welches leistungsrechtliche Verhältnis sie gesetzt werden können. Die neue Definition der Pflegebedürftigkeit sei bisher nicht mit dem Behinderungsbegriff abgestimmt worden. Außerdem sei nicht ersichtlich, wie bei einem teilhabeorientierten Pflegebedürftigkeitsbegriff die Abgrenzung zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erfolgen kann, deren Ziel gleichfalls die Teilhabe an der Gesellschaft ist. Bei der konkreten Umsetzung werden daher diese noch offenen Fragen zu klären sein, erläuterten die Hauptgeschäftsführer. Kontakt: Deutscher Städtetag, Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 0 30/3 77 11-130 Deutscher Landkreistag, Dr. Markus Mempel, Pressesprecher, Tel.: 0 30/59 00 97-312 Deutscher Städte- und Gemeindebund, Franz Reinhard Habbel, Pressesprecher, Tel.: 0 30/7 73 07-225