Kommunale Spitzenverbände begrüßen neuen Begriff für

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Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Pressemitteilung
29. Januar 2009
Beirat übergibt Gutachten an Bundesgesundheitsministerin Schmidt
Kommunale Spitzenverbände begrüßen neuen Begriff für
Pflegebedürftigkeit – psychische Beeinträchtigungen miterfasst
Die kommunalen Spitzenverbände werten es positiv, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umfassender als bisher sein und vor allem auch demenzbedingte
Fähigkeitsstörungen erfassen soll. Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat heute Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt eine neue Definition
vorgeschlagen. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist der Maßstab, nachdem entschieden wird,
welche Leistungen aus der Pflegeversicherung beansprucht werden können. „Die bisherige
hauptsächlich körperlich ausgerichtete Bestimmung der Pflegebedürftigkeit vernachlässigt kognitive Veränderungen und psychische Beeinträchtigungen, die aber gleichfalls
Pflegebedürftigkeit auslösen können. Der nun vorgelegte Vorschlag ist umfassender und
stellt aus Sicht der Kommunen eine echte Verbesserung dar“, begrüßten die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag),
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag) und Dr. Gerd Landsberg
(Deutscher Städte- und Gemeindebund) die neue Definition. Die kommunalen
Spitzenverbände hatten in dem Beirat aktiv mitgewirkt.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte im Herbst 2006 den Beirat Pflegebedürftigkeitsbegriff eingerichtet. Er sollte den seit Einführung der Pflegeversicherung kritisierten
engen Pflegebedürftigkeitsbegriff überarbeiten, der vor allem auf körperliche Verrichtungen
abstellt. Hintergrund ist die wachsende Zahl demenzkranker Menschen, die bislang keine
adäquate Unterstützung der Pflegeversicherung erhalten.
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
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-2In konstruktiven Diskussionen sei es gelungen, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff weiter
zu fassen und an den Möglichkeiten zur Teilhabe zu orientieren. Besonders wichtig sei es,
dass der Faktor „Zeit“ als Bemessungsgröße aufgegeben werden solle. „Zwar ist die Pflege
von Personen eine Dienstleistung, die nach ihrem zeitlichen Umfang vergütet wird.
Zugleich ist aber der Faktor Zeit ungeeignet, psychisch-kognitive Störungen angemessen
mit einzubeziehen. Der allgemeine Aufsichts- und Betreuungsbedarf von demenzkranken Menschen etwa zur Vermeidung von Selbst- oder Fremdgefährdung besteht
nämlich schon bei leichteren Formen derartiger Störungen nahezu rundum die Uhr“,
sagten Articus, Henneke und Landsberg.
Schließlich begrüßten die kommunalen Spitzenverbände, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht mehr auf die Defizite der Pflegebedürftigen abstelle, sondern positiv nach deren
Fähigkeiten und damit dem Grad der Selbstständigkeit frage. Das sei auch für behinderte
Menschen ein wichtiges Zeichen. Bislang erhalten behinderte Menschen, die in einer
Behinderteneinrichtung betreut werden, im Fall der Pflegebedürftigkeit nicht die vollen
Leistungen der Pflegeversicherung, sondern nur 256 €. Diese Ungleichbehandlung sei mit der
neuen Sichtweise nicht mehr zu vereinbaren. Der neue umfassendere und teilhabeorientierte
Pflegebedürftigkeitsbegriff müsse daher auch den behinderten Menschen zugute kommen, so
die Hauptgeschäftsführer.
Allerdings sei nach wie vor unklar, wie Pflegebedürftigkeit und Behinderung
voneinander abgegrenzt bzw. in welches leistungsrechtliche Verhältnis sie gesetzt
werden können. Die neue Definition der Pflegebedürftigkeit sei bisher nicht mit dem
Behinderungsbegriff abgestimmt worden. Außerdem sei nicht ersichtlich, wie bei einem
teilhabeorientierten Pflegebedürftigkeitsbegriff die Abgrenzung zur Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen erfolgen kann, deren Ziel gleichfalls die Teilhabe an der
Gesellschaft ist. Bei der konkreten Umsetzung werden daher diese noch offenen Fragen
zu klären sein, erläuterten die Hauptgeschäftsführer.
Kontakt:
Deutscher Städtetag, Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 0 30/3 77 11-130
Deutscher Landkreistag, Dr. Markus Mempel, Pressesprecher, Tel.: 0 30/59 00 97-312
Deutscher Städte- und Gemeindebund, Franz Reinhard Habbel, Pressesprecher, Tel.: 0 30/7 73 07-225
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