Offenlegungsbericht CRR 2016

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Offenlegungsbericht
der
Sparkasse Emden
Offenlegung gemäß CRR
zum
31.12.2016
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INHALTSVERZEICHNIS
1
2
3
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ......................................................................................................... 5
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise ................................................................................................ 5
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) ...................................................... 5
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) ............................................................ 5
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) ......................................................................................... 6
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) ..................................................................................... 6
RISIKOMANAGEMENT (ART. 435 CRR) .............................................................................................. 7
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) .............................. 7
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) ................................................................ 7
EIGENMITTEL (ART. 437 CRR) ............................................................................................................ 9
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung .................................................................................................. 9
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente ...... 10
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente ................................................................................... 10
4
EIGENMITTELANFORDERUNGEN (ART. 438 CRR) ...........................................................................11
5
KAPITALPUFFER (ART. 440 CRR) .....................................................................................................13
6
KREDITRISIKOANPASSUNGEN (ART. 442 CRR) ..............................................................................14
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios .................................................................................. 14
6.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge ............... 19
7
INANSPRUCHNAHME VON ECAI UND ECA (ART. 444 CRR) .............................................................25
8
BETEILIGUNGEN IM ANLAGEBUCH (ART. 447 CRR) ........................................................................32
9
KREDITRISIKOMINDERUNGSTECHNIKEN (ART. 453 CRR) .............................................................34
10 MARKTRISIKO (ART. 445 CRR) ........................................................................................................37
11 ZINSRISIKO IM ANLAGEBUCH (ART. 448 CRR) ................................................................................38
12 GEGENPARTEIAUSFALLRISIKO (ART. 439 CRR) ..............................................................................39
13 OPERATIONELLES RISIKO (ART. 446 CRR) ......................................................................................41
14 BELASTETE UND UNBELASTETE VERMÖGENSWERTE (ART. 443 CRR) ..........................................42
15 VERGÜTUNGSPOLITIK (ART. 450 CRR) ............................................................................................44
16 VERSCHULDUNG (ART. 451 CRR) ....................................................................................................45
ANHANG 1 – HAUPTMERKMALE UND BEDINGUNGEN DER KAPITALINSTRUMENTE ............................49
ANHANG 2 – ART UND BETRÄGE DER EIGENMITTELELEMENTE ............................................................58
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) ....................................... 7
Tabelle 2: Eigenkapital-Überleitungsrechnung .................................................................................................. 9
Tabelle 3: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen ............................... 12
Tabelle 4: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers
wesentlichen Kreditrisikopositionen ........................................................................................... 13
Tabelle 5: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers ................................................... 13
Tabelle 6: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen ............................................ 15
Tabelle 7: Risikopositionen nach geografischen Gebieten ........................................................................... 16
Tabelle 8: Risikopositionen nach Branchen ..................................................................................................... 18
Tabelle 9: Risikopositionen nach Restlaufzeiten ............................................................................................ 19
Tabelle 10: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen ................................................ 22
Tabelle 11: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten ...................... 23
Tabelle 12: Entwicklung der Risikovorsorge .................................................................................................... 24
Tabelle 13: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse ................ 25
Tabelle 14: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung....................................................................... 27
Tabelle 15: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung .................................................................... 30
Tabelle 16: Wertansätze für Beteiligungspositionen ..................................................................................... 33
Tabelle 17: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen........... 33
Tabelle 18: Besicherte Positionswerte.............................................................................................................. 36
Tabelle 19: Zinsänderungsrisiko periodisch .................................................................................................... 38
Tabelle 20: Belastete und unbelastete Vermögenswerte .............................................................................. 42
Tabelle 21: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten .......................................... 43
Tabelle 22: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die
Verschuldungsquote (LRSum) ...................................................................................................... 45
Tabelle 23: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) .................................................. 47
Tabelle 24: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und
ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl).............................................................................. 48
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Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRR
Capital Requirements Regulation
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
k. A.
keine Angabe (ohne Relevanz)
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
SolvV
Solvabilitätsverordnung
Aus rechentechnischen Gründen können sich im Offenlegungsbericht bzw. zwischen Offenlegungsbericht und anderen Quellen (z. B. dem Jahresabschluss) Abweichungen in Höhe von ± einer Einheit
(TEUR, % usw.) ergeben.
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1 Allgemeine Informationen
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen
Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar
2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales
Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben
ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder.
Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
Qualitative Angaben
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung
gemäß Artikel 431 und 436 CRR sowie § 26a (1) Satz 1 KWG.
Die Offenlegung der Sparkasse Emden erfolgt auf Einzelinstitutsebene.
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Sparkasse Emden macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR nicht Gebrauch,
bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen.
Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für
die Sparkasse Emden:
• Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.)
• Art. 441 CRR (Die Sparkasse Emden ist kein global systemrelevantes Institut.)
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• Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)
• Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde
gelegt.)
• Art. 454 (Die Sparkasse Emden verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle
Risiken.)
• Art. 455 (Die Sparkasse Emden verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.)
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR sind auf der Homepage der Sparkasse
Emden veröffentlicht.
Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der
Homepage der Sparkasse Emden jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.
Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Geschäftsbericht der Sparkasse
Emden. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Geschäftsbericht.
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden.
Die Sparkasse Emden hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben
05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat.
Die Prüfung der Sparkasse Emden hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.
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2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der
Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme
sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 5 offengelegt. Der Lagebericht wurde
vom Vorstand genehmigt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR
Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der
Sparkasse angemessen sind.
Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 5 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil
der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar.
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der Leitungs-
Anzahl der Aufsichts-
funktionen
funktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
-
-
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
-
-
Tabelle 1: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG
Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind
nicht mitgezählt.
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben
b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben
den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Niedersächsischen Sparkassengesetz (NSpG), in der
Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten.
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Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für längstens fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die
Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der
Bestellung ist die Zustimmung der Stadt Emden als Träger der Sparkasse erforderlich.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den
Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie das Niedersächsische
Gleichberechtigungsgesetz (NGG) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichberechtigungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts.
Der regionale Sparkassenverband unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten
Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche
Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der
Kreditwirtschaft.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch die Stadt Emden als
Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes durch die Arbeitnehmer gewählt und entsprechend den Bestimmungen des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes von der Trägervertretung bestätigt. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme an
der Sparkassenakademie Niedersachsen besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als
Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im
Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der
Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden
Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 5.5 offengelegt.
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3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung
(EU) Nr. 1423/2013)
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den
relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Handelsbilanz zum 31.12.2016
Passivposition
Überleitung
Bilanzwert
TEUR
9.
Nachrangige Verbindlichkeiten
11.
Fonds für allgemeine
Bankrisiken
12.
Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital
Eigenmittel zum Meldestichtag
31.12.2016
TEUR
2.500,0
0,0
1
17.700,0
-2.000,0
2
Hartes
Kernkapital
Zusätzliches
Kernkapital
Ergänzungskapital
TEUR
TEUR
TEUR
2.500,0
15.700,0
4.022,6
4.022,6
b) Kapitalrücklage
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage
d) Bilanzgewinn
35.246,2
1.000,1
35.246,2
-1.000,1
3
Sonstige Überleitungskorrekturen
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR)
Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b,
37 CRR)
2.000,0
-60,0
50.886,2
0,00
8.522,6
Tabelle 2: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
1
Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen
2
Abzug der Zuführung (2.000,0 TEUR) da Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26
(1) Buchst. f) CRR)
3
Abzug der Zuführung (1.000,1 TEUR) da Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26
(1) Buchst. c) CRR)
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Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016.
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen
Kapitalinstrumente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die Sparkasse Emden hat folgende Ergänzungskapitalinstrumente begeben:
• Sparkassenkapitalbrief
• Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter
Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen.
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
(Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang 2 zum Offenlegungsbericht zu
entnehmen.
Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
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4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter
den Punkten 3.1 „Darstellung der Lage – Vermögenslage“ und 5.3 „Risikomanagement“ wieder. Der
Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Emden keine Relevanz.
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Betrag per 31.12.2016
TEUR
Kreditrisiko
Standardansatz
Zentralstaaten oder Zentralbanken
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
6
Öffentliche Stellen
2
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
Internationale Organisationen
0
Institute
11
Unternehmen
8.349
Mengengeschäft
9.284
Durch Immobilien besicherte Positionen
7.251
Ausgefallene Positionen
1.345
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
36
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
0
Verbriefungspositionen
0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
944
Beteiligungspositionen
539
Sonstige Posten
815
Marktrisiko des Handelsbuchs
Standardansatz
0
Interner Modellansatz
0
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
0
Abwicklungsrisiko
Abwicklungs- / Lieferrisiko
0
Warenpositionsrisiko
Laufzeitbandverfahren
0
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Vereinfachtes Verfahren
0
Erweitertes Laufzeitbandverfahren
Operationelle Risiken
0
Basisindikatoransatz
2.998
Standardansatz
0
Fortgeschrittener Messansatz (AMA)
0
CVA-Charge Risiko
Fortgeschrittene Methode
0
Standardmethode
1
Auf der Laufzeitmethode basierend
0
Tabelle 3: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
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5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen
Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des
Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen
Deutschland
586.281
28.593
28.593
Summe
586.281
28.593
28.593
Eigenmittelanforderungen
Gewichtungen der
Summe
positionen
Davon: Verbriefungsrisiko-
delsbuch
Davon: Risikopositionen im Han-
Eigenmittelanforderungen
positionen
Risikopositionswert (IRB)
Risikopositionswert (SA)
Handelsbuch (interne Modelle)
Verbriefungsrisikoposition
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
Handelsbuch
Wert der Risikoposition im
positionen
position im Handelsbuch
Risikoposition im
Summe der Kauf- und Verkaufs-
Allgemeine
Kreditrisiko-
Risikopositionswert (SA)
TEUR
Risikopositionswert (IRB)
31.12.2016
1,00
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar.
0,00
Tabelle 4: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen
31.12.2016
Gesamtforderungsbetrag (in TEUR)
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR)
394.771
0,00
0
Tabelle 5: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Seite: 13 von 65
6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR)
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 759.391 TEUR setzt sich aus
sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen ausgewiesen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den
für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
31.12.2016
TEUR
Jahresdurchschnittsbetrag
der Risikopositionen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
18.031
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
58.782
Öffentliche Stellen
184
Multilaterale Entwicklungsbanken
k. A.
Internationale Organisationen
k. A.
Institute
9.328
Unternehmen
130.259
Mengengeschäft
222.901
Durch Immobilien besicherte Positionen
271.434
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
13.319
75
k. A.
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Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
k. A.
OGA
11.112
Sonstige Posten
17.163
Gesamt
752.588
Tabelle 6: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite
zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider.
31.12.2016
TEUR
Deutschland
Zentralstaaten oder Zentralbanken
21.700
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
56.956
Öffentliche Stellen
EWR
Sonstige
162
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
6.036
Unternehmen
138.697
20
Mengengeschäft
221.313
140
105
Durch Immobilien besicherte Positionen
271.811
84
85
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
13.674
300
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
10.823
Seite: 15 von 65
Sonstige Posten
17.485
Gesamt
758.957
244
190
Tabelle 7: Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buch-
Baugewerbe
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,
Bergbau, etc.
12.157
5.073
5.427
1.607
5.073
5.427
304
41
3.866
8.201
304
41
3.866
8.201
197
172
1.640
8.039
197
172
1.640
8.039
1.286
575
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei, etc.
Privatpersonen
Verarbeitendes Gewerbe
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Unternehmen und wirtschaftliche
selbstständige
Privatpersonen, davon:
Öffentliche Haushalte
Banken
31.12.2016
TEUR
Risikopositionen
nach
Branchen
Offene Investmentvermögen
(inkl. Geldmarktfonds)
stabe e) CRR).
21.700
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
56.564
Öffentliche Stellen
Multilaterale
Entwicklungsbanken
Internationale
Organisationen
Institute
Unternehmen
6.036
13.958
Davon: KMU
Mengengeschäft
184.863
Davon: KMU
Durch Immobilien besicherte Positionen
224.579
Davon: KMU
Ausgefallene
Positionen
Mit besonders hohen
4.814
300
Seite: 16 von 65
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Institute und
Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
10.823
Sonstige Posten
501
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige
Privatpersonen, davon:
12.370
11.865
22.542
45
428.214
Sonstige
56.564
Organisationen ohne Erwerbszweck
10.823
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
31.12.2016
TEUR
Risikopositionen
nach
Branchen
27.736
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von KFZ
Gesamt
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
392
Öffentliche Stellen
52
109
Multilaterale
Entwicklungsbanken
Internationale
Organisationen
Institute
Unternehmen
4.965
19.897
1.863
43.914
31.463
Davon: KMU
4.965
15.577
1.863
43.914
24.184
4.679
1.548
655
1.888
14.842
672
4.679
1.548
655
1.888
14.842
672
Mengengeschäft
Davon: KMU
4
Eine Aufgliederung von Pauschalwertberichtigungen auf die Einzelpositionen wurde nicht vorgenommen. Der Abzug erfolgte
mit dem Gesamtbetrag in dieser Spalte unter der Position „Sonstige Posten“.
5
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Kassenbestände und Sachanlagen.
Seite: 17 von 65
1.836
296
20.794
12.448
83
Davon: KMU
2.703
1.836
296
20.794
12.448
83
Ausgefallene
Positionen
227
69
1.064
5.639
45
2.703
Durch Immobilien besicherte Positionen
Sonstige
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Organisationen ohne Erwerbszweck
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige
Privatpersonen, davon:
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von KFZ
31.12.2016
TEUR
Risikopositionen
nach
Branchen
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Institute und
Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Sonstige Posten
Gesamt
16.679
12.574
23.350
2.866
67.660
64.501
1.147
16.679
Tabelle 8: Risikopositionen nach Branchen
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche
Restlaufzeiten.
31.12.2016
TEUR
täglich
fällig
Zentralstaaten oder Zentralbanken
21.700
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
23.921
Öffentliche Stellen
< 1 Jahr
16.614
1 Jahr
bis 5
Jahre
5.853
> 5 Jahre
unbefristet
10.568
162
Seite: 18 von 65
31.12.2016
täglich
fällig
TEUR
< 1 Jahr
1 Jahr
bis 5
Jahre
> 5 Jahre
unbefristet
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
5.836
125
75
Unternehmen
14.837
10.734
9.452
103.694
Mengengeschäft
62.058
1.784
16.447
141.270
Durch Immobilien besicherte Positionen
5.839
1.210
14.549
250.381
Ausgefallene Positionen
1.593
209
1.470
10.401
19
281
Mit besonders hohen Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
OGA
10.823
Sonstige Posten
Gesamt
7.548
143.513
9.938
30.832
47.896
516.389
20.761
Tabelle 9: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
6.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR)
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden.
Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als
„notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
Seite: 19 von 65
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum
Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h.
Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt,
wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen
orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen
Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse
nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.
Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen
allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach
§ 340f HGB.
Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt.
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten
Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 621 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 251 TEUR,
die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 233 TEUR.
Seite: 20 von 65
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Eingänge auf abgeschriebene
Forderungen 9
Direktabschreibungen 8
Aufwendungen für EWB, PWB
und Rückstellungen 7
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB 6
Bestand EWB
TEUR
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
31.12.2016
Banken
Öffentliche Haushalte
Privatpersonen
3.847
1.425
261
187
2.101
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon
8.422
3.669
282
57
3.901
Verarbeitendes Gewerbe
1.096
771
131
Baugewerbe
1.184
556
58
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau
und Gewinnung von Steinen
und Erden
6
814
28
189
Eine Aufgliederung von Pauschalwertberichtigungen auf die Einzelpositionen wurde nicht vorgenommen. Der Ausweis erfolgt
lediglich mit dem Gesamtbetrag in der Zeile „Gesamt“.
7
Eine Aufgliederung der Veränderung der Pauschalwertberichtigungen auf die Einzelpositionen wurde nicht vorgenommen.
Der Ausweis erfolgt mit dem Gesamtbetrag in der Position „Sonstige“.
8
Die Position „Sonstige“ beinhaltet Kleinbetragsabschreibungen bei denen auf eine Zuordnung zu den anderen Positionen
verzichtet wurde.
9
Eine Aufgliederung von Eingängen auf abgeschrieben Forderungen auf die Einzelpositionen wurde nicht vorgenommen. Der
Ausweis erfolgt lediglich mit dem Gesamtbetrag in der Zeile „Gesamt“.
Seite: 21 von 65
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen
121
35
-13
Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Eingänge auf abgeschriebene
Forderungen 9
Direktabschreibungen 8
Aufwendungen für EWB, PWB
und Rückstellungen 7
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB 6
Bestand EWB
TEUR
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
31.12.2016
144
10
69
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
2.701
1.831
76
1
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
3.320
476
30
18
78
7
621
251
2.685
Organisationen ohne Erwerbszweck
Sonstige
Gesamt
12.269
5.094
884
-
233
6.002
Tabelle 10: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
Seite: 22 von 65
Deutschland
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB 10
TEUR
Bestand EWB
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
31.12.2016
12.269
5.094
884
12.269
5.094
884
6.002
EWR
Sonstige
Gesamt
-
6.002
Tabelle 11: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Entwicklung der Risikovorsorge
31.12.2016
TEUR
Anfangsbestand
Zuführung
Auflösung
1.018
475
Einzelwertberichtigungen
5.178
Rückstellungen
-
Pauschalwertberichtigungen
806
78
5.984
1.096
Summe spezifische
Kreditrisikoanpassungen
10
Inanspruchnahme
Wechselkursbedingte
und sonstige Veränderung
627
Endbestand
5.094
884
475
627
-
5.978
Eine Aufgliederung der Pauschalwertberichtigungen auf die geografischen Hauptgebiete wurde nicht vorgenommen. Der
Ausweis erfolgt mit dem Gesamtbetrag in der Position „Deutschland“.
Seite: 23 von 65
31.12.2016
TEUR
Anfangsbestand
Zuführung
Auflösung
Inanspruchnahme
Wechselkursbedingte
und sonstige Veränderung
Endbestand
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen
(Zum Meldestichtag als
Ergänzungskapital
angerechnete Vorsorgereserven nach § 340f
HGB)
2.500
2.000
Tabelle 12: Entwicklung der Risikovorsorge
Seite: 24 von 65
7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die
Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung
der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und
Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in
Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklassen nach Artikel 112 CRR
Benannte Ratingagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Standard & Poor’s und Moody’s
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Standard & Poor’s und Moody’s
Öffentliche Stellen
Standard & Poor’s und Moody’s
Multilaterale Entwicklungsbanken
Standard & Poor’s und Moody’s
Tabelle 13: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse
Gegenüber der Vorperiode ergaben sich keine Änderungen.
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines
systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR
übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder - sofern dieses nicht
vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die
Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
Seite: 25 von 65
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für
das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung.
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
70
Risikopositionswert in
TEUR je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
21.700
50.752
Öffentliche Stellen
366
136
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
5.767
269
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
265.783
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Seite: 26 von 65
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
OGA
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
6.929
85.148
-
771
265.783
-
-
Tabelle 14: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung
Risikogewicht in %
75
100
150
250
370
1250
Risikopositionswert in
TEUR je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Seite: 27 von 65
Risikogewicht in %
75
100
150
250
370
1250
Risikopositionswert in
TEUR je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Unternehmen
Mengengeschäft
123.643
161.815
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
5.559
8.035
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
300
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
OGA
674
Beteiligungspositionen
6.737
Sonstige Posten
Gesamt
10.148
10.557
162.489
156.644
8.335
-
-
-
Seite: 28 von 65
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
70
Risikopositionswert in
TEUR je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
23.356
59.876
366
1.461
136
7.010
684
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
265.783
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unterneh-
Seite: 29 von 65
men mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
OGA
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
6.929
98.632
-
1.186
265.783
-
-
Tabelle 15: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung
Risikogewicht in %
75
100
150
250
370
1250
Risikopositionswert in
TEUR je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
112.214
159.986
Durch Immobilien besicherte Positionen
Seite: 30 von 65
Risikogewicht in %
75
100
150
250
370
1250
Risikopositionswert in
TEUR je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Ausgefallene Positionen
5.243
7.709
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
300
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
OGA
674
Beteiligungspositionen
6.737
Sonstige Posten
Gesamt
10.148
10.557
160.660
144.899
8.009
-
-
-
Seite: 31 von 65
8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die von der Sparkasse Emden gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in Beteiligungen im Rahmen des Sparkassenverbundes und strategische Beteiligungen einteilen.
Beteiligungen im Rahmen des Sparkassenverbundes folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck
der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Strategische Beteiligungen dienen der Erzielung
von Synergieeffekten sowie einer weitgehenden Ausschöpfung der Wertschöpfungskette.
Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund
langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe
zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig
die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht
somit nicht im Vordergrund.
Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die
Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze
1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich.
Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen basieren auf der
Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden
der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht dem Buchwert. Sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten.
31.12.2016
TEUR
Verbundbeteiligungen
Beizulegender
Zeitwert
(Fair Value)
Buchwert
Börsenwert
4.288
4.288
-
davon börsengehandelte Positionen
-
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
4.288
4.288
davon andere Beteiligungspositionen
Seite: 32 von 65
31.12.2016
TEUR
Beizulegender
Zeitwert
(Fair Value)
Buchwert
Strategische Beteiligungen
Börsenwert
320
320
-
davon börsengehandelte Positionen
-
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
320
320
4.608
4.608
davon andere Beteiligungspositionen
Gesamt
-
Tabelle 16: Wertansätze für Beteiligungspositionen
Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen:
31.12.2016
TEUR
Realisierter Gewinn /
Verlust aus Verkauf /
Latente Neubewertungsgewinne / -verluste
Gesamt
Davon im harten
Kernkapital berück-
Liquidation
sichtigt
Gesamt
95
-
-
Tabelle 17: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen
Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt.
Seite: 33 von 65
9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen.
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen
Gebrauch.
Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten
ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung
eingebunden.
Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor.
Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert.
Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit
und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden standardisierte Verträge eingesetzt.
Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie.
Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als
wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der
Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des Artikels 125 CRR in Verbindung mit Artikel
208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Empfehlungen des Sparkassenverbandes Niedersachsen und die Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt.
Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
Finanzielle Sicherheiten: Bareinlagen bei der Sparkasse
Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen / inländische Kreditinstitute)
Seite: 34 von 65
Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt
es sich hauptsächlich um Zentral- und Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften und inländische Kreditinstitute.
Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung
nicht genutzt.
Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse nicht vor.
Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten
Positionswerten.
31.12.2016
TEUR
Finanzielle
Sicherheiten
Gewährleistungen
und Kreditderivate
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
510
10.918
1.146
683
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
642
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Seite: 35 von 65
31.12.2016
TEUR
Finanzielle
Sicherheiten
Gewährleistungen
und Kreditderivate
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
1.656
12.243
Tabelle 18: Besicherte Positionswerte
Seite: 36 von 65
10 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur
Anwendung.
Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR
festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig.
Seite: 37 von 65
11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)
In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen.
Dabei kommen neben GuV-orientierten Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) ergänzend
auch vermögensorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Gesamtbankcashflow) zum Einsatz.
Für Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden
Durchschnitte) getroffen.
Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem
Ausübeverhalten im Einsatz.
GuV-orientiertes Verfahren: Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos aus periodenorientierter Sicht
erstellt die Sparkasse vierteljährlich Simulationsrechnungen, die auf der Methode der gleitenden
Durchschnitte in Verbindung mit Margen- und Volumenplanungen basieren.
Wertorientiertes Verfahren: Ergänzend zur GuV-orientierten Betrachtung setzt die Sparkasse ein
wertorientiertes Verfahren ein. Sämtliche Zahlungsströme des variabel- und festverzinslichen Geschäfts werden zu einem Summenzahlungsstrom aggregiert und dessen Barwert ermittelt. Auf Basis
von Risikokennzahlen und Szenariobetrachtungen wird sowohl ex-post als auch ex-ante das Zinsänderungsrisiko bestimmt und beurteilt.
Weiterhin werden auf vierteljährlicher Basis weitere Extrem-Szenarien gerechnet, die Zinssensitivitätsanalysen und Stresstests umfassen.
Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR)
Zur Ermittlung des Zinsänderungsrisikos wird auf die vom DSGV bereitgestellten Grenzzinsszenarien
mit dem Konfidenzniveau 95% zurückgegriffen. Aus den bereitgestellten Werten wird eine Veränderung der Zinsstrukturkurve berechnet, die im kurzen und langen Bereich fallende und im mittleren
Bereich steigende Zinsen beinhalten (MPM).
31.12.2016
berechnete Ertragsänderung
aus Veränderung der Zinsstrukturkurve 95% MPM in 12 Monaten
TEUR
-245
Tabelle 19: Zinsänderungsrisiko periodisch
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12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR)
Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird
nicht betrieben.
Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.
Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen (Kreditäquivalenzbeträge) werden zusammen mit
den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures)
und bei der Limitierung der Risikohöhe berücksichtigt.
Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die
Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird vom Vorstand festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich außerbörslich
(over the counter – OTC) abgeschlossen. Die Kontrahenten sind ausschließlich Banken. Grundsätzlich
werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems.
Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen
Grundsätze des HGB. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken
abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertänderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber.
Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von
Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen
dieser Risiken.
Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten.
Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR)
Positive Wiederbeschaffungswerte ergaben sich zum Berichtsstichtag nicht.
Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31.12.2016 auf 200 TEUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode.
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Kreditderivate
Kreditderivate bestanden zum Berichtsstichtag nicht.
Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung.
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13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 5 „Risikobericht“ offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
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14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als
Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse Emden resultiert ausschließlich aus Weiterleitungsdarlehen.
Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gefallen.
Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten
genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit.
Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt zum Berichtsstichtag
31.12.2016 60,1 Prozent.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Vermögenswerte sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Erhaltene Sicherheiten bzw.
ausgegebene eigene Schuldtitel waren im Berichtsjahr nicht vorhanden.
Medianwerte 2016
TEUR
Summe Vermögenswerte11
Buchwert der
belasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
44.741
davon Aktieninstrumente
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
609.618
4.608
4.608
davon Schuldtitel
20.273
20.301
davon sonstige
Vermögenswerte
28.333
Tabelle 20: Belastete und unbelastete Vermögenswerte
11
Die Summe der Vermögenswerte ergibt sich nicht aus der Addition der davon-Positionen. Die angegebenen davon-Positionen
stellen nur einen Auszug aus der Gesamtheit der Vermögenswerte dar.
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Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten
verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen
der Belastung darstellen.
Medianwerte 2016
TEUR
Deckung der Verbind-
Vermögenswerte,
lichkeiten, Eventualver-
erhaltene Sicherheiten
bindlichkeiten oder aus-
und andere ausgegebe-
geliehenen Wertpapiere
ne eigene Schuldtitel als
belastete Pfandbriefe
und ABS
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
44.978
44.725
Tabelle 21: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
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15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut
besteht für die Sparkasse Emden gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.
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16 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62
ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429
(11) CRR12 nicht genutzt.
Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 7,4 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit keine Veränderung.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Zeile
LRSum
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
2
Anzusetzender Wert
TEUR
660.475
k. A.
4
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
(Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt
bleibt)
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
k. A.
6
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
21.913
EU-6a
k. A.
7
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel
429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt
bleiben)
(Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
Sonstige Anpassungen
8
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
3
EU-6b
k. A.
200
k. A.
3.762
686.350
Tabelle 22: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die
Verschuldungsquote (LRSum)
12
Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR
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Zeile
LRCom
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
aber einschließlich Sicherheiten)
2
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge)
3
Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
664.297
-60
664.237
Risikopositionen aus Derivaten
4
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
k. A.
5
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert
in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
200
EU-5a
Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
k. A.
6
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten
gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
k. A.
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
k. A.
7
8
9
10
k. A.
k. A.
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
11
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4
bis 10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
k. A.
12
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
k. A.
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen
aus Brut-to-Aktiva aus SFT)
k. A.
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
k. A.
EU-14a
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition
gemäß Ar-tikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
k. A.
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
k. A.
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
k. A.
15
EU-15a
16
200
k. A.
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17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
101.632
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
-79.719
19
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
21.913
und 18)
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht
k. A.
einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))
EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel
k. A.
429 Ab-satz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt
bleiben dürfen
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
Kernkapital
21
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
50.886
686.350
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
7,41
Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23
EU-24
Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens
Ja = Transitional
k. A.
Tabelle 23: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom)
Zeile
LRSpl
EU-1
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
664.297
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen im Handelsbuch
EU-3
Risikopositionen im Anlagebuch, davon
EU-4
Gedeckte Schuldverschreibungen
EU-5
EU-7
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt wer-den
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und
öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Institute
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
265.437
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
156.327
EU-6
k. A.
664.297
k. A.
66.652
475
5.836
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EU-10
Unternehmen
120.650
EU-11
Ausgefallene Positionen
13.575
EU-12
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und
sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
35.345
Tabelle 24: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl)
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Anhang 1 – Hauptmerkmale und Bedingungen der Kapitalinstrumente
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief
1
Emittent
Sparkasse Emden
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung
Für das Instrument geltendes Recht
k. A.
3
Bundesrepublik
Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
k. A.
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Solo
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
9
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen,
Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Sparkassenkapitalbrief
2,5 Mio. EUR
9a
Ausgabepreis
100 %
9b
Tilgungspreis
100 %
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
Passivum fortgeführter
Einstandswert
25.05.2016
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
25.05.2026
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Ja
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Frühester Kündigungstermin ist der
31.12.2021;
sofern sich die Behandlung durch steuerliche und/oder regulatorische Ereignisse
ändert auch früher;
Tilgung zu 100 %
jährlich zum Geschäftsjahresende
2,5 Mio. EUR
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Fest
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
1,65%
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Zwingend
21
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den
Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k. A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k. A.
Nein
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26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k. A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k. A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k. A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k. A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k. A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k. A.
34
35
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument
nennen)
k. A.
k. A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k. A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k. A.
Vollständige Bedingungen:
1
Vertragsdaten
Der Gläubiger kauft einen Sparkassenkapitalbrief zum Nennbetrag von EUR […] zu folgenden Bedingungen:
Laufzeit […] Fälligkeit […] Zinssatz […] % p.a.
Zinstermin […]
Der Nennbetrag wird wie folgt geleistet:
[ ] EUR […] gegen bar.
[ ] EUR […] zu Lasten des Kontos […] in unserem Hause.
[ ] EUR […] gemäß SEPA-Lastschriftmandat.
Mandatsreferenz:
Gläubiger-ID:
Die Zinsen sollen nachträglich zu den Zinsterminen – ggf. vermindert um die anfallende Kapitalertragsteuer – dem
folgenden Konto des Gläubigers gutgeschrieben werden: […]
2
Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde
[ ] Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass die Ausfertigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde bis auf
weiteres zurückgestellt wird.
Der Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung der Sparkassenkapital
briefurkunde verlangen.
Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefs dem folgenden Konto des Gläubigers gutzuschreiben: […]
[ ] Der Gläubiger bittet um Ausfertigung einer Sparkassenkapitalbriefurkunde.
Brief-Nr. […]
[ ] Der Gläubiger bittet die Sparkasse um die Verwahrung der Sparkassenkapitalbriefurkunde.
Hinterlegungs-Nr. […]
[ ] Der Gläubiger bittet die Sparkasse um die Aushändigung der Sparkassenkapitalbriefurkunde.
Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des Sparkassenkapitalbriefs gegen Rückgabe der Urkunde auszuzahlen.
3
Unkündbarkeit, Erfüllungsort
Vorbehaltlich der Regelung in Nr. 6 ist der Sparkassenkapitalbrief für beide Vertragsparteien während der Laufzeit
unkündbar. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Sparkassenkapitalbrief ist der Sitz der Sparkasse.
4
Nachrangabrede
Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zu
rückerstattet. Im Übrigen haben die Ansprüche aus diesem Sparkassenkapitalbrief zu den Ansprüchen anderer
Gläubiger von Ergänzungskapitalinstrumenten im Sinne des Artikels 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gleichen Rang. Danach erfolgt die Befriedigung der Ansprüche entsprechend ihrem Verhältnis zum übrigen Kapital im
Sinne des Artikels 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unabhängig von der Reihenfolge der Kapitalaufnahme
durch die Sparkasse.
Ansprüche aus Verträgen über stille Einlagen, die vor dem 1. Januar 2014 abgeschlossen wurden und die die Voraussetzungen des Artikels 28 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht erfüllen, werden von den Regelungen in
Satz 2 und Satz 3 nicht erfasst.
Seite: 50 von 65
5
Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruchs aus diesem Sparkassenkapitalbrief gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen.
6
Außerordentliches Kündigungsrecht
Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann sie den Sparkassenkapital
brief nach vorheriger Erlaubnis durch die zuständige Behörde unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von […]
Jahren/ […] Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Die Kündigung ist jedoch frühestens mit
Wirkung zum Ende desjenigen Geschäftsjahres möglich, in dem seit dem Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefs fünf Jahre abgelaufen sind.
Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief auch schon mit Wirkung vor Ablauf von fünf Jahren nach dem
Zeitpunkt der Ausgabe des Sparkassenkapitalbriefs kündigen, wenn die zuständige Behörde die Kündigung gemäß Artikel 78 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erlaubt und sich die aufsichtsrechtliche Einstufung gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder die geltende steuerliche Behandlung des Sparkassenkapitalbriefs gemäß Artikel 78 Abs. 4 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ändert. Die Kündigung
kann – soweit der Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse nicht festgestellt werden kann – durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es nicht.
Sicherheiten
Für die Verbindlichkeiten aus diesem Sparkassenkapitalbrief werden weder vertragliche Sicherheiten durch die
Sparkasse noch durch Dritte gestellt.
Sonstiges
Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt sowie die Laufzeit und die Kündigungsfrist nicht verkürzt
werden.
Verfügungsberechtigung bei Gemeinschaftskonto
[ ] Einzelverfügungsberechtigung der Gläubiger
Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jede von ihnen berechtigt, über den Sparkassenkapitalbrief zu verfügen.
Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers mit Wirkung für die
Zukunft der Sparkasse gegenüber – aus Beweisgründen möglichst schriftlich – widerrufen. Sodann sind alle Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich verfügungsberechtigt. Die Sparkasse wird die anderen Kontoinhaber über die
Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gem. LPartG als Kontomit
inhaber das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern
gemeinschaftlich erteilt werden.
[ ] Nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung der Gläubiger
Werbewiderspruch
Der Kontoinhaber kann/Die Kontoinhaber können jederzeit der Verwendung seiner/ihrer Daten für Werbezwecke
widersprechen.
Gesetzliche Mitwirkungspflicht
Der Kontoinhaber ist/Die Kontoinhaber sind verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Sparkasse gemachten Angaben dieser unverzüglich anzuzeigen (§ 4 Abs. 6
GwG).
Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG)
Der Kontoinhaber handelt/Die Kontoinhaber handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde
Veranlassung (insbesondere eines Treugebers):
[ ] Ja.
[ ] Nein.
Wirtschaftlich Berechtigter: Der Kontoinhaber handelt/Die Kontoinhaber handeln im wirtschaftlichen Interesse und auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten Person(en):
(Name, Vorname, Anschrift) […]
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Sparkasse Vertragsbestandteil sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in den Geschäftsräumen
eingesehen werden und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
7
8
9
10
11
12
13
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Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Vermögenseinlage (1)
(Zusammenfassung mehrerer Einzelpositionen welche sich nur durch das Ausgabedatum
unterscheiden)
1
Emittent
2
3
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung
Für das Instrument geltendes Recht
Sparkasse Emden
k. A.
Bundesrepublik
Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
k. A.
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Solo
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Vermögenseinlage
8
1,0
9
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen,
Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
100%
9b
Tilgungspreis
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Passivum fortgeführter
Einstandswert
Dezember 1977 bis
Oktober 1978
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
31.12.2023
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k. A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k. A.
1,0
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Fest
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
2,30%
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Teilweise diskretionär
20b
Zwingend
21
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den
Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k. A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k. A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k. A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k. A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
30
Herabschreibungsmerkmale
Ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Jahresfehlbetrag
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
ganz oder teilweise
Nein
Seite: 52 von 65
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument
nennen)
Aus künftigen
Jahresüberschüssen
k. A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k. A.
Vollständige Bedingungen:
§ 1 Gegenstand
Die Sparkasse ist berechtigt, über die Einlage in Höhe von […] wie über eigene Mittel zu verfügen.
§ 2 Verzinsung
Die Einlage wird in Höhe ihres jeweiligen Buchwertes bis zum […] mit […] verzinst, soweit die Sparkasse ohne Berücksichtigung dieser Verpflichtung einen entsprechenden Jahresüberschuss ausweisen würde. Die Höhe der Verzinsung ist nach Ablauf der Festzinsvereinbarung neu zu vereinbaren. Der Zinsanspruch entsteht mit der Feststellung
des Jahresabschlusses; die Sparkasse erbringt darauf darlehensweise jeweils zum 31. Dezember eine Zahlung in
Höhe des zu erwartenden Zinses, die unverzüglich zurückzuerstatten ist, sobald bekannt wird, dass die Voraussetzung des Satzes 1 nicht erfüllt ist.
Die Sparkasse muss mit Ausnahme der Auflösung offener Rücklagen alles tun, um einen Jahresüberschuss auszuweisen – insbesondere hat sie vorweggenommene Einstellungen in die Rücklagen zu unterlassen und bis zur Höhe der
Verzinsungspflicht realisierbare stille Reserven auszulösen, sofern dies die Fortführung des Geschäftes nicht beeinträchtigt. Die Sparkasse verpflichtet sich, die […] im Vorfeld der Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 16 Abs. 4 Nr. 8 NSpG zu informieren. Wird eine volle Verzinsung nicht gewährt, so erhält die […]
unter dem Vorbehalt des Satzes 1 ein Nachbezugsrecht für das Verlustjahr in den folgenden Geschäftsjahren.
§ 3 Verlustteilnahme und Nachrangabrede
Die Einlage nimmt während ihrer Laufzeit bis zur vollen Höhe an einem Jahresfehlbetrag der Sparkasse teil und wird
im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst nach vollständiger Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger der Sparkasse zurückerstattet.
Einen Jahresfehlbetrag darf die Sparkasse nur ausweisen, wenn sie alle Möglichkeiten zu dessen Vermeidung, insbesondere die Auflösung der realisierbaren stillen Reserven und der Rücklagen, ausgenutzt hat, sofern dies die Fortführung des Geschäftes nicht beeinträchtigt.
Der Jahresfehlbetrag ist auf verbleibende übrige Eigenmittel der Sparkasse i. S. d. Art. 72 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 und die Einlage anteilig zu verteilen. Über den geleisteten Betrag hinaus nimmt die Einlage an einem Verlust der Sparkasse nicht teil.
§ 4 Besserungsabrede
Die Sparkasse ist verpflichtet, die Einlage aus künftigen Jahresüberschüssen auf den ursprünglichen Betrag wieder
aufzufüllen. § 2 Satz 4 gilt entsprechend. Anschließend sind die Zinsausfälle nach § 2 dieses Vertrages einschließlich
der Zinsausfälle aus einer etwaigen Reduzierung der Einlage wegen Verlustteilnahme sowie der nach dem Vertragszins gemäß § 2 Satz 1 zu bemessende Zinsschaden aus der verspäteten Zahlung zu ersetzen. Soweit mit anderen
Kapitalgebern von Ergänzungskapital i. S. d. Art. 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ebenfalls eine Vereinbarung
nach Satz 1 getroffen worden ist, erfolgt die Auffüllung in der Reihenfolge und im gleichen Verhältnis, wie die Einlage
und das übrige Ergänzungskapital an einem Verlust teilgenommen haben.
§ 5 Laufzeit und Unkündbarkeit
Die Einlage wird – sofern nicht mindestens sechs Monate vorher eine Laufzeitverlängerung vereinbart wurde – zum
31. Dezember 2023 zurückgezahlt.
Die Einlage ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar.
§ 6 Informationsrechte, Sonstiges
Die […] erhält auf Anforderung von der Sparkasse eine Abschrift des Jahresabschlusses und des Lageberichts der
Sparkasse sowie des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss muss mit dem Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Verbandes versehen sein. Die […] ist berechtigt, die Geschäfte der Sparkasse
auf deren Kosten durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Niedersachsen prüfen zu lassen.
Die Einlagensicherung erstreckt sich nicht auf die Vermögenseinlage.
§ 7 Unabdingbarkeit
Nachträglich können die Teilnahme am Verlust nicht geändert, der Nachrang nicht beschränkt und die Laufzeit nicht
verkürzt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung ist der Sparkasse ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren.
Seite: 53 von 65
§ 8 Verhältnis zu den übrigen Eigenmitteln i. S. d. Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist oder sich aus gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt,
verpflichtet sich die Sparkasse, diese Vermögenseinlage entsprechend ihrem Anteil an den jeweiligen Eigenmitteln
der Sparkasse im Sinne des Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gleich zu behandeln.
§ 9 Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruchs aus dieser Einlage gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen.
§ 10 Sicherheitenabrede
Für die Verbindlichkeiten aus dieser Einlage werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch
Dritte gestellt.
§ 11 Weitere Vereinbarungen
Solange die [...] der Sparkasse Eigenmittel im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zur Verfügung stellt, wird die
Sparkasse ihrerseits der […] keine stillen Einlagen oder sonstige Finanzierungsmittel zur Verfügung stellen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Gültigkeit
oder Durchsetzbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages
nicht berührt werden. Anstelle der ungültigen oder undurchführbaren Regelung soll eine angemessene Regelung
gelten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach
dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages diesen Punkt
bedacht hätten. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke. Die Vertragspartner werden notwendige Anpassungen des Vertrages einvernehmlich vornehmen, wenn ein Abschreibungsmechanismus nach Art. 518 CRR vorgesehen
werden muss oder wenn andere aufsichtsrechtliche Vorgaben bekannt werden, die Voraussetzung für eine fortgesetzte Anerkennung der Einlage als Ergänzungskapital i. S. d. Art. 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sind.
Seite: 54 von 65
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Vermögenseinlage (2)
1
Emittent
Sparkasse Emden
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung
Für das Instrument geltendes Recht
k. A.
3
Bundesrepublik
Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
k. A.
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Solo
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Vermögenseinlage
8
3,0
9
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen,
Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
100%
9b
Tilgungspreis
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
Passivum fortgeführter
Einstandswert
30.04.2014
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Mit Verfalltermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
31.12.2023
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k. A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k. A.
3,0
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Fest
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
2,05%
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Teilweise diskretionär
20b
Zwingend
21
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den
Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k. A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k. A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k. A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k. A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
30
Herabschreibungsmerkmale
Nein
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k. A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k. A.
Nein
Seite: 55 von 65
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k. A.
34
35
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument
nennen)
k. A.
k. A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k. A.
Vollständige Bedingungen:
§ 1 Gegenstand
Die […] leistet der Sparkasse am 30. April 2014 in Höhe von EUR 3.000.000,-- eine Vermögenseinlage. Die Sparkasse
ist berechtigt, über diese Einlage wie über eigene Mittel zu verfügen.
§ 2 Verzinsung
Die Einlage wird in Höhe ihres jeweiligen Buchwertes bis zum […] mit […] verzinst, soweit die Sparkasse ohne Berücksichtigung dieser Verpflichtung einen entsprechenden Jahresüberschuss ausweisen würde. Die Höhe der Verzinsung ist nach Ablauf der Festzinsvereinbarung neu zu vereinbaren. Der Zinsanspruch entsteht mit der Feststellung
des Jahresabschlusses; die Sparkasse erbringt darauf darlehensweise jeweils zum 31. Dezember eine Zahlung in
Höhe des zu erwartenden Zinses, die unverzüglich zurückzuerstatten ist, sobald bekannt wird, dass die Voraussetzung des Satzes 1 nicht erfüllt ist.
Die Sparkasse muss mit Ausnahme der Auflösung offener Rücklagen alles tun, um einen Jahresüberschuss auszuweisen – insbesondere hat sie vorweggenommene Einstellungen in die Rücklagen zu unterlassen und bis zur Höhe der
Verzinsungspflicht realisierbare stille Reserven auszulösen, sofern dies die Fortführung des Geschäftes nicht beeinträchtigt. Die Sparkasse verpflichtet sich, die […] im Vorfeld der Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 16 Abs. 4 Nr. 8 NSpG zu informieren. Wird eine volle Verzinsung nicht gewährt, so erhält die […]
unter dem Vorbehalt des Satzes 1 ein Nachbezugsrecht für das Verlustjahr in den folgenden Geschäftsjahren.
§ 3 Verlustteilnahme und Nachrangabrede
Die Einlage nimmt nicht an einem Jahresfehlbetrag der Sparkasse teil.
Die Einlage wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst nach vollständiger Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger der Sparkasse zurückerstattet.
§ 4 Besserungsabrede
Die Zinsausfälle nach § 2 dieses Vertrages sowie der nach dem Vertragszins gemäß § 2 Satz 1 zu bemessende Zinsschaden aus der verspäteten Zahlung sind von der Sparkasse aus künftigen Jahresüberschüssen zu ersetzen.
§ 5 Laufzeit und Unkündbarkeit
Die Einlage wird – sofern nicht mindestens sechs Monate vorher eine Laufzeitverlängerung vereinbart wurde – zum
31. Dezember 2023 zurückgezahlt.
Die Einlage ist für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar.
§ 6 Informationsrechte, Sonstiges
Die […] erhält auf Anforderung von der Sparkasse eine Abschrift des Jahresabschlusses und des Lageberichts der
Sparkasse sowie des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss muss mit dem Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Verbandes versehen sein. Die […] ist berechtigt, die Geschäfte der Sparkasse
auf deren Kosten durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Niedersachsen prüfen zu lassen.
Die Einlagensicherung erstreckt sich nicht auf die Vermögenseinlage.
§ 7 Unabdingbarkeit
Nachträglich können der Nachrang nicht beschränkt und die Laufzeit nicht verkürzt werden. Eine vorzeitige Rückzahlung ist der Sparkasse ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zurückzugewähren.
§ 8 Verhältnis zum übrigen Ergänzungskapital i. S. d. Art. 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist oder sich aus gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt,
verpflichtet sich die Sparkasse, diese Vermögenseinlage entsprechend ihrem Anteil am jeweiligen Ergänzungskapital
der Sparkasse im Sinne des Art. 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gleich zu behandeln.
§ 9 Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruchs aus dieser Einlage gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen.
§ 10 Sicherheitenabrede
Für die Verbindlichkeiten aus dieser Einlage werden weder vertragliche Sicherheiten durch die Sparkasse noch durch
Dritte gestellt.
Seite: 56 von 65
§ 11 Weitere Vereinbarungen
Solange die [...] der Sparkasse Eigenmittel im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zur Verfügung stellt, wird die
Sparkasse ihrerseits der [...] keine stillen Einlagen oder sonstige Finanzierungsmittel zur Verfügung stellen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Gültigkeit
oder Durchsetzbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages
nicht berührt werden. Anstelle der ungültigen oder undurchführbaren Regelung soll eine angemessene Regelung
gelten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach
dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages diesen Punkt
bedacht hätten. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke. Die Vertragspartner werden notwendige Anpassungen des Vertrages einvernehmlich vornehmen, wenn ein Abschreibungsmechanismus nach Art. 518 CRR vorgesehen
werden muss oder wenn andere aufsichtsrechtliche Vorgaben bekannt werden, die Voraussetzung für eine fortgesetzte Anerkennung der Einlage als Ergänzungskapital i. S. d. Art. 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sind.
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Anhang 2 – Art und Beträge der Eigenmittelelemente
31.12.2016
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
TEUR
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
Hartes Kernkpital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: Art des Finanzinstruments 1
davon: Art des Finanzinstruments 2
davon: Art des Finanzinstruments 3
2
Einbehaltene Gewinne
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht
realisierter Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
3a
4
5
9
15.700 26 (1) (f)
k. A. 486 (2)
k. A.
k. A. 483 (2)
k. A.
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem CET1)
k. A. 84, 479, 480
k. A.
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren
Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen
Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
8
k. A. 26 (1)
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
5a
7
k. A. 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k. A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k. A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k. A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
35.246 26 (1) (c)
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer
Betrag)
In der EU: leeres Feld
k. A. 26 (2)
50.946
k. A.
k. A. 34, 105
-36 36 (1) (b), 37, 472 (4)
-24
Seite: 58 von 65
10
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
k. A. 36 (1) (c), 38, 472 (5)
12
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
k. A. 36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
k. A. 32 (1)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten sowie Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen
Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
k. A. 33 (b)
k. A. 36 (1) (e), 41, 472 (7)
k. A.
Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts In Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
k. A. 36 (1) (f), 42, 472 (8)
k. A.
k. A. 36 (1) (g), 44, 472 (9)
k. A.
k. A. 36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472
(10)
k. A.
k. A. 36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
k. A.
11
15
16
17
18
19
20
k. A.
k. A. 33 (a)
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
k. A. 36 (1) (k)
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
k. A. 36 (1) (k) (i), 89 bis
91
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
k. A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1)
(b) 244 (1) (b) 258
k. A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
k. A.
Seite: 59 von 65
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15
% liegt (negativer Betrag)
k. A. 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k. A.
k. A. 48 (1), 470 (2)
k. A.
23
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
k. A. 36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
k. A.
24
In der EU: leeres Feld
k. A. 36 (1) (C), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k. A.
22
25
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
26 Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und
Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
28
29
k. A. 36 (1) (I)
k. A.
k. A.
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 1
k. A. 467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 2
k. A. 467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 1
k. A. 468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 2
k. A. 468
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
27
k. A. 36 (1) (a), 472 (3)
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
k. A. 481
-24 36 (1) (j)
-60
-24
50.886
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
31
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
k. A. 51, 52
k. A.
Seite: 60 von 65
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
k. A.
33
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
k. A. 486 (3)
k. A.
k. A. 483 (3)
k. A.
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten
Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
k. A. 85, 86, 480
35
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k. A. 486 (3)
k. A.
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
k. A.
k. A.
k. A. 52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
k. A.
k. A. 56 (b), 58, 475 (3)
k. A.
k. A. 56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
k. A.
k. A. 56 (d), 59, 79, 475
(4)
k. A.
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
38
Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals (negativer
Betrag)
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
39
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon: Immaterielle Vermögensgegenstände
-24
-24 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
-24
Seite: 61 von 65
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k. A. 477, 477 (3), 477 (4)
(a)
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
k. A. 467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k. A. 467
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes
k. A. 468
42
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
42a Betrag der von den posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet und stattdessen beim harten
Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag)
43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
k. A. 56 (e)
24
0,00
k. A.
k. A.
50.886
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
47
48
49
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
6.523 62, 63
k. A. 486 (4)
k. A.
k. A. 483 (4)
k. A.
k. A. 87, 88, 480
k. A.
k. A. 486 (4)
k. A.
50
Kreditrisikoanpassungen
2.000 62 (c) und (d)
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen
Anpassungen
8.523
k. A.
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen (negativer Betrag)
k. A. 63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
k. A.
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53
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
54 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
k. A. 66 (b), 68, 477 (3)
k. A.
k. A. 66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
k. A.
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k. A.
k. A.
k. A. 66 (d), 69, 79, 477
(4)
k. A.
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k. A. 475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
k. A. 467, 468, 481
k. A.
k. A.
k. A. 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k. A. 467
davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
k. A. 468
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
k. A.
58
Ergänzungskapital (T2)
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
k. A.
8.523
59.409
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59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h.
CRR-Restbeträge)
60
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
k. A.
394.771
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
12,89 92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
12,89 92 (2) (b), 465
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
15,05 92 (2) (c)
64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte
Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1
Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische
Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer
für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
0,62 CRD 128, 129, 130
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
0,62
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
k. A.
67
davon: Systemrisikopuffer
k. A.
67a davon: Puffer für global systemrelevante
Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante
Institute (A-SRI)
68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69 [in EU-Verordnung nicht relevant]
70
[in EU-Verordnung nicht relevant]
71
[in EU-Verordnung nicht relevant]
k. A. CRD 131
6,89 CRD 128
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
72
73
74
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
835 36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c), 59,
60, 475 (4), 66 (C),
69, 70, 477 (4),
k. A. 36 (1) (i), 45, 48,
470, 472 (11 )
[in EU-Verordnung nicht relevant]
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75
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
k. A. 36 (1) (c), 38, 48,
470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung
der Obergrenze)
2.000 62 (c)
4.466 62 (c)
k. A. 62 (d)
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrik. A. 62 (d)
sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis
31. Dezember 2021)
80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente,
k. A. 484 (3), 486 (2) und
für die die Auslaufregelungen gelten
(5)
81
82
83
84
85
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
k. A. 484 (3), 486 (2) und
(5)
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
k. A. 484 (4), 486 (3) und
(5)
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
k. A. 484 (4), 486 (3) und
(5)
3.804 484 (5), 486 (4) und
(5)
k. A. 484 (5), 486 (4) und
(5)
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