Workshop 5 Ein Kinder- und Jugendhilferecht für

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13. Kinder- und Jugendbericht
Inklusion von Kindern mit (drohender)
Behinderung
in die Kinder- und Jugendhilfe
Gisela Dittrich
13. Kinder- und Jugendbericht
Berichtsauftrag: Kinder und Jugendliche
mit Behinderung einzubeziehen
Im Sinne des SGB IX wie
Im Sinn der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
musste für den Bericht eine konsequente inklusive Perspektive entwickelt
werden.
Die Kommission entschied sich dafür, die Lebenslage und die Gefährdungen in
diesen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung als ein Querschnittsthema
zu behandeln, um so im Vergleich zu Kindern ohne Behinderung auf
Behinderungen im sozialen Leben aufmerksam zu machen.
Ungeteilte Teilhabe und das Recht auf Bildung, freier Zugang zu allen Hilfen und
kultureller Teilhabe stellte die Herausforderung dar, unter der die Lebenslage der
Kinder und Jugendlichen mit Behinderung dargestellt werden sollte.
13. Kinder- und Jugendbericht
Bezugspunkt: UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen vom 13.Dez. 2006
Ratifikation Deutschlands des Übereinkommens am 1.1.2009
Die UN-Konvention fordert von den unterzeichnenden Staaten u.a.:
die Sicherung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit
Behinderungen sowie ihre uneingeschränkte Teilhabe,
die Sicherung der individuellen Autonomie und Unabhängigkeit für Menschen mit
Behinderungen einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen.
das Wohl des Kindes soll vorrangig berücksichtigt werden und nicht hinter
Institutioneninteressen zurücktreten müssen,
die Einbeziehung der Geschlechterperspektive auf dem Hintergrund der
Feststellung einer Mehrfachdiskriminierung von Mädchen und Frauen mit
Behinderung,
dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen
Kindern Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt,
zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation haben,
die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für
Menschen mit Behinderung und deren Rechte.
13. Kinder- und Jugendbericht
Probleme, die in der Darstellung der Lebenslagen deutlich
wurden
Darstellungen und Untersuchungen zur Lebenslage von Kindern und
Jugendlichen mit Behinderung sind rar.
Berichte und Untersuchungen beziehen sich vor allem auf medizinische,
therapeutische Aspekte.
Die synonyme Darstellung von Krankheit und Behinderung erschwert es, über
Wohlbefinden und Kohärenzsinn bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
nachzudenken.
Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung beklagen das Fehlen
von inklusiven Angeboten für alle Altergruppen.
Die unterschiedliche Zuständigkeit zwischen Jugendhilfe für die „Psychischen
Behinderungen“ und die Sozialhilfe (SGB IX) für „Körperliche und geistige
Behinderungen“ entspricht in vielen Fällen nicht der Realität und dem
individuellen Hilfebedarf von Kinder und Jugendlichen mit Behinderung.
Eltern müssen in den meisten Fällen Hilfen, die sie für ihre Kinder
beanspruchen, erst mühsam erkämpfen oder einklagen.
13. Kinder- und Jugendbericht
Ein Perspektivenwechsel ist gefordert
Gefordert ist ein Perspektivwechsel in den sozialen Systemen und der
individuellen Haltung derer die in ihnen arbeiten:
Weg von der Sicht auf den Menschen mit Behinderung, der als
behandlungs- und fürsorgebedürftig betrachtet wird,
hin zu einer Haltung, die den Menschen mit Behinderung als Person mit
eigenen Rechten wahrnimmt.
Menschen mit Behinderung machen darauf aufmerksam, dass die
Behinderung einen Teil ihrer individuellen Persönlichkeit darstellt.
Sie fordern ein Leben unter größtmöglicher Entfaltung individueller
Fähigkeiten und der Wahl eines eigenen Lebensstils.
Sie lehnen den Zwang ab, sich an Normvorstellungen orientieren zu
müssen und überwiegend über medizinisch- therapeutische Interventionen
definiert zu werden.
13. Kinder- und Jugendbericht
Gefordert ist eine Veränderung der Hilfesysteme:
Ein konsequenter Blick auf die individuelle Person mit
Behinderung und auf ihre Lebenslage erfordert
überwiegend zugehende und ambulante Hilfen und
Angebote die auf die Teilhabechancen ausgerichtet
sind.
Die bestehenden Angebote und Hilfen sind geprägt von
sich gegenseitig abgrenzenden Zuständigkeiten, die den
Blick auf das Kind und den Jugendlichen mit
Behinderung und seinen Bedürfnissen verstellen.
13. Kinder- und Jugendbericht
SGB §
2.3.4.5.6. 7.8. 9. 10.11.12.
Angebote für
Kind
Familie
Jugendlicher
Behinderten
Hilfe
Jugendhilfe
Sozialhilfe
Angebote für
Kind
Familie
Jugendlicher
Angebote für
Kind
Familie
Jugendlicher
13. Kinder- und Jugendbericht
Notwendig sind Kooperationen und Vernetzungen der
Hilfesysteme
Mit dem SGB IX besteht ein Finanzierungssystem für Kinder und
Jugendliche mit Behinderung, dass die Teilhabe zum Ziel aller
Angebote macht.
Derzeitige Angebote sind überwiegend aus dem Fürsorgegedanken
heraus konzipiert.
Ihnen fehlen vor allem bei stationären oder teilstationären
Angeboten eine Ausrichtung auf inklusive Strukturen.
Hilfesysteme wie die Jugendhilfe fühlen sich für Kinder mit
geistiger oder körperlicher Behinderung nicht zuständig.
13. Kinder- und Jugendbericht
Damit haben diese Kinder und Jugendliche und ihre Eltern keinen
Zugang zu den ihnen altersmäßig zustehenden inklusiven
Angeboten wie z.B.:
- Familienberatung, Erziehungsberatung
- Freizeitaktivitäten
- Regelkrippe
- Regelhort
- Maßnahmen der Ausbildung und Arbeitsbeschaffung
Es gibt vor allem für die Altersgruppen der Heranwachsenden und jungen
Erwachsenen außer den stationären Hilfen (wohnen) und teilstationären
Hilfen (arbeiten) zu wenig Angebote, die für die jungen Heranwachsenden
die Option einer Wahl oder die Einlösung eines eigenen Lebensstils
zulassen.
13. Kinder- und Jugendbericht
Was können die ersten Schritte hin zu einem inklusiongeleiteten Angebot
für Kinder und Jugendliche mit Behinderung durch die drei Systeme JH, BH,
SH sein?
Kinder
Eltern
Jugendliche, Selbsthilfe
Lebenslage
Sozialhilfe
Umwandlung
stationärer
Heime zu
Gunsten
ambulanter
Angebote
Kooperationen
Im Sinne der
Belange des
Kindes
Jugendhilfe
Überprüfung aller
Regelangebote
im Sinne eines
Disability
Mainstreaming
Aufbau einer
Unabhängigen Beratung
zur selbständigen
Lebensführung
Behindertenhilfe
Umwandlung Behindertenspezifischer Einrichtungen
zu inklusiven Orten. Fachwissen wird in die Regeleinrichtungen integriert
Kooperationen
Im Sinne der
Belange des
Kindes
13. Kinder- und Jugendbericht
Leitlinie 7 des 13. Kinder- und Jugendberichts:
Im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention (§ 24) haben alle
Kinder, unabhängig von ihrem Rechtsstatus, ein Recht „auf das erreichbare
Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen
zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der
Gesundheit“.
Insofern sind alle Maßnahmen an einer Inklusionsperspektive
auszurichten, die keine Aussonderung akzeptiert.
Inklusionsnotwendigkeiten bestehen vor allem für Kinder, die in Armut
aufwachsen, für Heranwachsende mit Migrationshintergrund und für
Mädchen und Jungen mit behinderungsbedingten
Handlungseinschränkungen. Sprach-, Status- und Segregationsbarrieren
sind abzubauen und die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen mit
Behinderung sind in allen Planungs- und Entscheidungsprozessen zu
berücksichtigen (disability mainstreaming).
13. Kinder- und Jugendbericht
Stellungnahme der Bundesregierung auf den Bericht
In ihr wird angeregt, eine Hereinnahme der Hilfen für
Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher
Behinderung in das SGB VIII zu prüfen und es wird sich
dabei auf den Bericht selbst wie auf die 2009 von
Deutschland ratifizierte Behindertenrechtskonvention
bezogen.
13. Kinder- und Jugendbericht
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) richtet
2007 eine Arbeitgruppe „Inklusion von jungen Menschen
mit Behinderung“ ein, die 2009 und 2011einen
Zwischenbericht vorlegte
In beiden wird ebenfalls eine Zusammenführung der
Eingliederungshilfeleistungen ins SGB VIII gefordert, indem sich
auf die UN-Behindertenrechtkonvention berufen wird, um:
Die Schnittstellen zwischen Jugend- und Sozialhilfeleistungen
konsequent zu beseitigen
Eine Hilfe aus einer Hand für alle Kinder und Jugendliche zu
schaffen
Zuständigkeitsstreitigkeiten verlässlich auszuschließen
Die Jugendämter sollen als „Spezialisten“ für das Kinder- und
Jugendalter umfassende Hilfekompetenzen erhalten.
13. Kinder- und Jugendbericht
Um sicher stellen zu können, dass Teilhaberechte und auf
kommunaler Ebene angesiedelte inklusive Strukturen geschaffen
werden, ist ein Paradigmenwechsel in der Entwicklung von
Angeboten notwendig: Weg von der Fürsorge für
Behinderte, hin zur Wahrnehmung der Rechte von
Menschen mit Behinderung.
Die Jugendhilfe ist gefordert, sich für alle Kinder und
Jugendliche zuständig zu fühlen und zu einer engeren
Kooperation von Gesundheits- und Behindertenhilfe zu kommen.
13. Kinder- und Jugendbericht
Reaktionen der Verbände auf die Forderung nach
einer großen Lösung
AFET, IGFH, Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Behindertenverbände
Es werden die politischen Bemühungen zur Aufhebung
der vielfältigen Probleme begrüßt, allerdings eine Reihe
Bedingungen genannt, die eine Große Lösung erst
einlösbar erscheinen lässt.
13. Kinder- und Jugendbericht
Forderungen an eine Umgestaltung der Hilfen
Die Jugendhilfe muss in den Dialog mit Kinder und Jugendliche und deren
Familien treten, sie als die „Experten/innen“ ihrer Lebenslage anerkennen.
Die Hilfen sollen „kleinräumig, vor Ort“ gestaltet werden
Der Inklusionsgedanke soll in allen Angeboten der Jugendhilfe greifen,
bezogen auf Erziehung, Bildung, Freizeit, Wohnen und Arbeit
Aus- und Fortbildungsstätten sollen in die Umgestaltung einbezogen
werden, ebenso die Ämter der Leistungserbringer
Begonnen werden muss mit einer inklusiven Jugendhilfeplanung, die :
Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen wie das „Persönliche Budgets “
berücksichtigt und einbezieht, dass Überforderungen vermieden und Hilfen
auf die persönliche Situation abgestimmt werden.
Vorbehalte von Eltern mit Kindern mit Behinderung müssen abgebaut
werden gegenüber einem Jugendamt, zuständig für „Problemfamilien“,
Bestehende Standards in den Hilfen dürfen keinen Abbau erfahren
Die AFET schlägt vor Ombudsstellen für die Belange von Kindern und
Jugendlichen, wie deren Eltern zu schaffen.
13. Kinder- und Jugendbericht
Ich Danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit….
und möchte zu einem Austausch und reger
Diskussion auffordern….
Gisela Dittrich
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