Inventur - Sparkassen

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Inventur
Die Schüler können erklären, welchen Sinn die Inventur hat, nach welchen Grundsätzen sie durchzuführen ist und welche Probleme bei den Inventurarten auftreten
können.
Lernziele
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Lernfragen
Inventur, Inventar, Bilanz: In welcher Beziehung stehen diese drei Begriffe?
Nennen Sie die vier Inventurgrundsätze und erläutern Sie deren Sinn.
Welche drei Inventurverfahren gibt es? Beschreiben Sie diese.
Im Text ist eine Wertrückrechnung auf den Bilanzstichtag angegeben. Entwerfen
Sie ein Zahlenbeispiel hierzu. Wie würde eine Wertfortschreibung aussehen,
wenn die Inventur am 23. 12. stattfindet und der Bilanzstichtag am 31. 12. ist?
• Warum ist die Inventur von Anlagegütern schwieriger, als die von verkaufsfertiger Lagerware?
Der Begriff Inventur kommt vom lateinischen invenire, das vorfinden, entdecken,
erfahren bedeutet. Die Inventur ist eine Bestandsaufnahme des gesamten Unternehmensvermögens (und der Schulden). Das Ergebnis der Inventur ist das Inventar
(ein Verzeichnis der Unternehmensbestände).
Inventur bzw. Inventar sind Grundlage für den Jahresabschluss eines Unternehmens. Anders ausgedrückt: ohne Inventur gäbe es keine Bilanz. Die Bilanz ist aber
wichtig für den Gläubigerschutz und als Grundlage der Unternehmensbesteuerung.
Die Unternehmen sind per Gesetz (§ 240 HGB) zur Inventur verpflichtet. So regelt
das Handelsgesetz, dass zunächst für die Eröffnungsbilanz ein Inventar zu erstellen
ist, danach für jedes Geschäftsjahr und schließlich bei Auflösung des Unternehmens
im Rahmen der Abschlussbilanz.
Die Inventur muss nach bestimmten Grundsätzen erfolgen. So muss sie vollständig
sein. D.h., dass ausnahmslos alle Vermögensgegenstände bzw. Schulden verzeichnet sind. Sie muss richtig und willkürfrei sein. Dies erfordert, dass die erfassten
Mengen und (!) ihre Bewertung nachprüfbar sein müssen. Dieser Grundsatz muss
nur in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen eingehalten werden. Darüber hinaus gibt
es den Grundsatz der Nachprüfbarkeit und der Dokumentation, so dass ein Dritter
überprüfen kann, ob der Bilanzansatz korrekt ist. Und schließlich gilt der Grundsatz
der Einzelerfassung der Vermögensgegenstände und Schulden, denn durch eine
geschickte Zusammenfassung könnte das Verschwinden von Vermögensgegenständen oder das Vorhandensein von Schulden verborgen werden. Verstößt man
gegen die Regeln der Inventur, indem man zum Beispiel nicht alle Waren ordnungsgemäß angibt, kann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlage durch die Finanzbehörden erfolgen.
Inventurgrundsätze
Da das Gesetz ein Inventar zum Bilanzstichtag fordert, scheint es nahe liegend
zu sein, dass die Inventur an diesem Tag durchgeführt wird. In der Praxis ist dies
jedoch selten der Fall, häufig wird nur ein Teil des Inventars durch eine solche
Stichtagsinventur erfasst. Daneben wird eine verlegte oder auch eine permanente
Inventur durchgeführt.
Die Stichtagsinventur muss laut Gesetz nicht wirklich genau am Inventurstichtag
erfolgen, aber innerhalb von 10 Tagen vor oder nach diesem Tag. Die in der
Zwischenzeit stattfindenden Bestandsveränderungen müssen mit Hilfe von Belegen
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Stichtagsinventur
oder anderen Aufzeichnungsmethoden auf den Inventurstichtag hin berechnet
werden. Bei der Stichtagsinventur ist von Vorteil, dass sich ein gut dokumentierbares Gesamtbild ergibt, so dass Fehler in der Buchführung und Lagerhaltung
gut sichtbar werden. Von Nachteil ist, dass das Unternehmen hierzu geschlossen
werden muss (Umsatzeinbußen), dass diese Methode zeit- und kostenintensiv ist,
unter Zeitdruck geschieht (Fehlerhäufigkeit steigt) und dass kein Zeitpunkt gewählt
werden kann, an dem die Bestände möglichst gering sind.
Angenommen der Bilanzstichtag ist der 31. Dezember und die Inventur findet am
4. Januar statt, dann ist eine Rückrechnung in dieser Form notwendig:
Wert am Inventurtag + Abgänge zwischen 31.12. und 4. 1. - Zugänge zwischen
31. 12. und 4. 1. = Wert am Bilanzstichtag
Vor- oder nachgelagerte Inventur
Alternativ zur Stichtagsinventur kann auch eine vor- oder nachgelagerte Inventur
durchgeführt werden. Diese muss in den drei Monaten vor oder den zwei Monaten
nach dem Inventurstichtag stattfinden. Auch hier erfolgt die Berechnung der
Bestände am Stichtag durch Belege und andere Aufzeichnungen. Diese Inventurmethode ist nicht immer zulässig, z. B. dann nicht, wenn Vermögensgegenstände
starken Preisschwankungen unterliegen. Vorteilhaft ist z. B., dass die Inventur in
aller Ruhe durch Spezialisten durchgeführt werden kann und dass bei niedrigen
Beständen gezählt werden kann. Von Nachteil ist, dass die Wertberechnungen für
den Stichtag umfangreicher und damit fehleranfälliger sind.
Permanente Inventur
Bei der permanenten Inventur sind der Bilanzstichtag und die Inventur zeitlich
völlig von einander getrennt, es handelt sich im Prinzip um eine rein rechnerische
Inventur. Damit sie durchgeführt werden kann, muss die Lagerbuchhaltung hohen
Anforderungen genügen. Trotzdem muss mindestens einmal im Jahr für Lagerbestände eine körperliche Inventur durchgeführt werden. Die Vor- und Nachteile der
permanenten Inventur sind im Prinzip die der vor- bzw. nachgelagerten Inventur,
aber noch stärker ausgeprägt. Voraussetzung ist natürlich eine sehr gute Warenwirtschaft.
Inventur: körperlich,
buchmäßig und für
Anlagen.
Im Zentrum unserer Vorstellung steht die körperliche Inventur. Mit ihr werden
körperlichen Vermögensgegenstände erfasst. Dies geschieht da, wo es möglich
und wirtschaftlich vertretbar ist durch zählen, messen, wiegen. Aus wirtschaftlichen
Gründen können auch statistische Schätzverfahren angewendet werden. Nicht
körperliche Gegenstände werden buchmäßig erfasst, dies betrifft zum Beispiel
Forderungen, Bankguthaben und sämtliche Arten von Schulden. Diese lassen sich
durch die Aufzeichnungen und Belege der Buchhaltung erfassen. Die Inventur von
Anlagen ist mehr als eine körperliche Inventur, sie erfasst z. B. auch Anschaffungstag, Anschaffungskosten, die Nutzungsdauer und die jährlichen Abschreibungen.
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