Überarbeitung der Richtlinie über die Blaue Karte EU 7. Juni 2016 Hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten spielen bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU eine entscheidende Rolle. In der EU herrscht in bestimmten Sektoren ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften und Qualifikationen, der Wachstum, Produktivität und Innovation einschränken könnte. Dieser Mangel wird in Zukunft voraussichtlich noch gravierender werden. Die derzeitigen EU-Rahmenvorgaben für die Einwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte ist für die Bewältigung dieser Herausforderungen nicht gerüstet. Die bestehende Regelung für die Blaue Karte EU und die nationalen Systeme der Mitgliedstaaten haben sich bislang als unzureichend erwiesen. Restriktive Zulassungsbedingungen sowie parallel existierende Vorschriften, Bedingungen und Verfahren bedeuten eine Belastung für Arbeitgeber und Antragsteller, weshalb die Regelung nur in eingeschränktem Maße genutzt wird. Mit dem Vorschlag für eine neue Blaue Karte EU soll die Fähigkeit der EU, hoch qualifizierte Arbeitnehmer anzuziehen und zu halten, gesteigert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft zu erhöhen und die demografischen Herausforderungen zu bewältigen. Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen gegenüber der derzeitigen Richtlinie über die Blaue Karte EU *Die Richtlinie gilt für alle EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks. Vereinheitlichung, Vereinfachung und Effizienz Eine wirklich EU-weite Regelung: Ein vereinheitlichter, effizienterer und optimierter Ansatz zur Schaffung einer einheitlichen EU-weiten Regelung zur Gewinnung hoch qualifizierter Arbeitskräfte durch mehr Transparenz und Bürokratieabbau. Integrativere und flexiblere Zulassungsbedingungen Eine niedrigere allgemeine Gehaltsschwelle (höchstens das 1,4-fache des nationalen Durchschnittsgehalts) und leichterer Zugang für junge Hochschulabsolventen und Arbeitskräfte in Mangelberufen, für die eine niedrigere Gehaltsschwelle von 80 % des nationalen Durchschnittsgehalts festgelegt werden kann. Ausweitung der Regelung auf hoch qualifizierte Personen, die internationalen Schutz genießen, sich in einem Mitgliedstaat aufhalten und nach den EU-Asylvorschriften das Recht haben, zu arbeiten. € Vertragslaufzeit: Ein Vertrag oder ein Stellenangebot in dem betreffenden Mitgliedstaat sind weiterhin notwendig. ABER: Die erforderliche Mindestlaufzeit des Vertrags wird von zwölf auf sechs Monate verkürzt, um die Regelung an die Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt anzugleichen. Zwölf Monate Sechs Monate Migration und Inneres Bedingungen, die an die nationalen Arbeitsmärkte angepasst werden können: Einheitlichere Bedingungen, die sich durch auf nationaler Ebene festgelegte Gehaltsschwellen (innerhalb eines in der Richtlinie festgelegten Bereichs) dennoch an die nationalen Bedürfnisse und Umstände anpassen lassen, und Listen mit Mangelberufen, für die eine niedrigere Gehaltsschwelle festgelegt werden kann. Die Möglichkeit, im Falle schwerwiegender Störungen im nationalen Arbeitsmarkt – beispielsweise hohe Arbeitslosigkeit – Arbeitsmarktprüfungen durchzuführen Qualifikationen Einem Hochschulabschluss gleichwertige Berufserfahrung soll von den Mitgliedstaaten anerkannt werden: = Berufserfahrung Ausbildung Verstärkte Mobilität innerhalb der EU NEU Kurzfristige Geschäftsreisen werden für Inhaber der Blauen Karte EU einfacher. Das Umziehen in einen anderen Mitgliedstaat wegen einer neuen Arbeitsstelle wird erleichtert. Schnellere Verfahren Weniger Bedingungen Kürzere vorgeschriebene Aufenthaltsdauer im vorherigen Mitgliedstaat Garantien zum Schutz der nationalen Arbeitsmärkte sind vorgesehen Schnellere und flexiblere Verfahren Antragsverfahren: Maximale Bearbeitungsdauer: Ab sofort können Anträge entweder im Ausland oder innerhalb der EU eingereicht werden (derzeit ist die Einreichung in der EU nur in Ausnahmefällen zulässig) Verkürzung von 90 Tagen auf 60 Tage Eine neue Regelung für „vertrauenswürdige Arbeitgeber“: Die Mitgliedstaaten können für vertrauenswürdige Arbeitgeber ein besonderes Schnellverfahren mit weniger Bedingungen anbieten, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Verbesserte Rechte Leichterer Zugang zu anderen Stellen für hoch qualifizierte Arbeitskräfte + Recht auf selbständige Tätigkeit parallel zur Stelle im Rahmen der Regelung für die Blaue Karte EU (wenn die Bedingungen für die Blaue Karte EU erfüllt sind) Recht auf langfristigen Aufenthalt in der EU nach drei Jahren fünf Jahren ODER Aufenthalt in mehreren Mitgliedstaaten NEU wenn sich der Inhaber der Blauen Karte EU ununterbrochen im selben Mitgliedstaat aufgehalten hat. Neue Website „Blaue Karte EU“ NEUER spezieller Abschnitt über die Blaue Karte EU auf dem EU-Zuwanderungsportal mit nutzerfreundlichen, aktuellen und praktischen Informationen für potenzielle Antragsteller, die ihnen die Möglichkeit bieten, die Bedingungen und Rechte im Zusammenhang mit der derzeitigen Blauen Karte EU zwischen den Mitgliedstaaten zu vergleichen. NEU Website: ec.europa.eu/immigration/ bluecard_en