A b r e c h n u n g s t i p p s EB M der niedergelassene arzt 6/2014 Zutreffende Leistungspositionen und gegenseitige Abrechnungsausschlüsse Chronische Wunden Unabhängig von der Genese chronischer Wunden sind Hausärzte regelmäßig in deren Behandlung eingebunden. der niedergelassene arzt gibt Hinweise zur Abrechnung und zu den gegenseitigen Abrechnungsausschlüssen. D ie meisten der von Hausärzten behandelten chronischen Wunden sind an der unteren Extremität lokalisiert. Neben schlecht heilenden Wunden nach Verletzungen sind die Ursachen für chronische Wunden an der unteren Extremität überwiegend Folgen eines Diabetes, venöser Grunderkrankungen sowie arterieller Durchblutungsstörungen. Welche der bei chronischen Wunden in Frage kommenden EBM-Positionen abzurechnen ist, hängt auch von der Genese der chronischen Wunden ab. Leistungspositionen Die Positionen für die Berechnung der Behandlung chronischer Wunden finden sich in Kapitel 2 des EBM (Allgemeine diagnostische und therapeutische Gebührenpositionen), berechnungsfähig für alle Arztgruppen, auch für Hausärzte. Bei schlecht heilenden Wunden kommen für Hausärzte vornehmlich folgende Positionen in Betracht: 02310: Behandlung sekundär heilender Wunden und/oder von Decubitalulcera, einmal im Behandlungsfall 205 Punkte 02311: Behandlung des diabetischen Fußes, je Bein, je Sitzung 140 Punkte 02312: Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris, je Bein, je Sitzung 55 Punkte Die Position 02310 ist sowohl für die Behandlung sekundär heilender Wunden, berechnungsfähig als auch für die Behandlung von Decubitalulcera. Voraussetzung sind mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte (APK) im Quartal. Die Behandlung des diabetischen Fußes nach 02311 ist nur für Hausärzte berech- nungsfähig, die im Durchschnitt der letzten vier Quartale je Quartal mindestens 100 Patienten mit Diabetes behandelt haben und die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker nachweisen können. Bei dem geforderten Nachweis von mindestens 100 Patienten mit Diabetes zählen alle Diabetes-Patienten, auch solche, bei denen keine Behandlung des diabetischen Fußes erfolgte. Die Position 02311 ist je Bein und je Sitzung berechnungsfähig, somit bei der Behandlung beider Beine zweimal nebeneinander. Die Behandlung chronisch venöser Ulcera cruris ist nach 02312 zu berechnen, ebenfalls berechnungsfähig je Bein und je Sitzung. Für diese Position ist ein Höchstwert festgelegt: Diese Position wird bei einem Patienten in einem Quartal bis zu einer Summe von 4244 Punkten vergütet, entsprechend 77 mal 02312. Abrechnungsausschlüsse Probleme bei der Abrechnung entstehen besonders dann, wenn bei einem Patienten die Leistungsinhalte mehrerer der Positionen 02310, 02311 und 02312 erfüllt werden, wenn zum Beispiel ein Diabetiker sowohl wegen des diabetischen Fußes behandelt werden muss als auch wegen chronischer Ulcera cruris und unter Umständen auch noch wegen anderer sekundär heilender Wunden. Dann sind wegen der gegenseitigen Abrechnungsausschlüsse durch geeignete Abrechnungskonstellationen optimale Punktzahlmengen anzustreben. 02310: In demselben Quartal nicht neben 02311 berechnungsfähig. Neben der 02312 ist die 02310 nur im Rahmen derselben Konsultation ausgeschlossen. 02311: Außer neben 02310 ist diese Position im Quartal auch nicht neben 02312 berechnungsfähig, damit fallen bei Berechnung der Behandlung des diabetischen Fußes nach 02311 die unter Umständen Wichtig • Hausärzte rechnen die Behandlung chronischer Wunden nach den EBMPositionen 02310, 02311 und 02312 ab • Entscheidend für die Berechnung einer dieser Positionen ist die Genese der chronischen Wunden • 02311 ist in demselben Quartal nicht neben 02310 und 02312 berechnungs­ fähig • 02310 und 02312 sind nur an demselben Tag nebeneinander ausgeschlossen • Bei chronischen Wunden verschiedener Genese beachten, in welcher Kombination der Positionen 02310, 02311 und 02312 das höchste Punktzahlvolumen generiert werden kann ebenfalls vom Leistungsinhalt her erfüllten Positionen 02310 und 02312 weg. 02312: Nicht neben 02310 und im Quartal nicht neben 02311. Abrechnungskombinationen Bei der Behandlung des diabetischen Fußes nach 02311 kann es angebracht sein, auf die daneben im Quartal ausgeschlossene 02310 beziehungsweise 02312 zu verzichten, da die 02311 je Bein und je Sitzung berechnungsfähig ist und bereits eine zweimalige Abrechnung der 02311 (280 Punkte) ein größeres Punktzahlvolumen als die 02310 (205 Punkte) ergibt. Erfolgt in mindestens drei Quartalen innerhalb der letzten vier Quartale (das aktuelle Quartal zählt mit) eine Behandlung chronischer Wunden, sind die Chronikerpauschalen 03220 oder 03221 berechnungsfähig. Alle Tipps mit Stichwort-Suchfunktion und Archiv finden Sie auch unter www.abrechnungstipps.de – kostenlos! 39