Anpassung an den Klimawandel

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Integriertes Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept
für die Zuständigkeiten des Kreises Mettmann
Projektteam energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
- Anpassung an den Klimawandel -
Bericht zum Status-Quo und zur Risikoanalyse
Stand: Juli 2017
Verfasser:
BKR Essen – Büro für Kommunal- und Regionalplanung Essen
Propsteistraße 80|45239 Essen
Tel.: 0201/491573| [email protected]|www.bkr-essen.de
Michael Happe, Sabrina Schmitz, Frederike Weißleder
Hinweise:
Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich in dem vorliegenden Konzept bei den verwendeten Fotos um eigene Aufnahmen und bei den verwendeten Abbildungen und Grafiken um eigene Darstellungen.
In dem vorliegenden Konzept wird zur Wahrung der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit ausschließlich die männliche Schreibweise verwendet, die die weibliche Form mit einschließt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1
Tabellenverzeichnis
2
Abbildungsverzeichnis
3
1 Aufgabenstellung und Vorgehen
4
2 Analysen zur Klimaanpassung
6
2.1 Klimaanalysen und Klimaentwicklungen
2.1.1 Zukünftige Klimaentwicklung
2.1.2 Vorhandene Klimaanalysen
2.2 Klimarelevante Strukturen im Kreis Mettmann
2.2.1 Topografie
2.2.2 Siedlungsstruktur
2.2.3 Baustruktur
2.2.4 Versiegelung
2.3 Auswirkungen des Klimawandels
2.3.1 Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
2.3.2 Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft
2.3.3 Auswirkungen auf Böden
2.3.4 Auswirkungen auf Biodiversität und Naturschutz
2.3.5 Auswirkungen auf die Landwirtschaft, Wälder und Forstwirtschaft
2.3.6 Auswirkungen auf urbane Räume und Infrastrukturen
2.4 Risikoanalyse hinsichtlich thermischer Belastung
2.5 Risikoanalyse hinsichtlich Hochwasser
2.6 Risikoanalyse hinsichtlich Starkregen
2.7 Katastrophenschutz, Risiko- und Krisenmanagement
2.8 Zwischenfazit
7
7
9
12
12
13
15
16
18
18
20
21
23
23
28
30
38
48
51
55
3 Ausblick: Ziele und Handlungsfelder im Bereich Klimaanpassung
56
4 Literatur- und Quellenverzeichnis
60
Abkürzungsverzeichnis
BBK
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
BMVBS
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BRW
Bergisch-Rheinischer Wasserverband
DLRG
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V.
EG-HWRM-RL EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
EU
Europäische Union
GDV
Gesamtverband der Versicherungswirtschaft
GEP
Generalentwässerungsplan
HKC
HochwasserKompetenzCentrum e. V.
HWGK
Hochwassergefahrenkarten
HWRK
Hochwasserrisikokarten
IG NRW
Informationssystem Gefahrenabwehr NRW
IPCC
Intergovernmental Panel on Climate Change
IVU-Anlage
Betriebe, die unter die Bestimmungen der EU-Richtlinie über die „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ fallen
Kfz
Kraftfahrzeug
LANUV NRW
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
MIK NRW
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
MoWaS
Modulares Warnsystem
MURL NRW
Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes
Nordrhein-Westfalen
NHN
Normalhöhennull
NRW
Nordrhein-Westfalen
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
PIK
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e. V.
SatWaS
satellitengestütztes Warnsystem
WHG
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz
ZÜRS
Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Verortung hitzesensible Einrichtungen in Wärmeinseln ..................................... 36
Tabelle 2: Auswahl von Fließgewässern im Kreis Mettmann ............................................... 43
2
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage des Kreis Mettmann ................................................................................. 4
Abbildung 2: Erläuterungskarte Klima des GEP 99 ................................................................. 9
Abbildung 3: Auszug aus der Beikarte "vorbeugender Hochwasserschutz" für den
Bereich des Kreises Mettmann ....................................................................... 10
Abbildung 4: Klimarelevante Böden ..................................................................................... 11
Abbildung 5: Ausschnitt topografische Gegebenheiten – Ratingen-Homberg .................... 12
Abbildung 6: Landnutzungskartierung ................................................................................. 14
Abbildung 7: Baustruktur im Kreis Mettmann ..................................................................... 16
Abbildung 8: Versiegelung im Kreis Mettmann ................................................................... 17
Abbildung 9: Veränderung der Sensitivität gegenüber Hitzewellen .................................... 19
Abbildung 10: HWGK für die Itter in Hilden ......................................................................... 21
Abbildung 11: Gegenüberstellung Bodenfruchtbarkeit und Bodenerosion für den
Auszug Mettmann/Wülfrath ......................................................................... 22
Abbildung 12: Änderung der Überschreitungstage der Waldbrandgefahr für NRW ........... 25
Abbildung 13: Sturmwurfrisiko in NRW ............................................................................... 26
Abbildung 14: Waldtypen im Kreis Mettmann ..................................................................... 27
Abbildung 15: Auszug aus Schadenskartierung Kyrill........................................................... 28
Abbildung 16: Nutzungen entlang von Bahntrassen im Kreis Mettmann............................ 29
Abbildung 17: Klimatope im Kreis Mettmann ...................................................................... 31
Abbildung 18: Übersicht Standorte hitzesensibler Einrichtungen in belasteten
Bereichen ...................................................................................................... 32
Abbildung 19: Velbert: Senioren-/Altenpflegeeinrichtungen und
Kindertagesbetreuungsstätten ..................................................................... 33
Abbildung 20: Ratingen: Kindertagesbetreuungsstätten ..................................................... 33
Abbildung 21: Mettmann Kindertagesbetreuungsstätten; Heiligenhaus:
Kindertagesbetreuungsstätten und Senioren-/Altenpflegeeinrichtungen .. 34
Abbildung 22: Haan: Kindertagesbetreuungsstätten; Monheim:
Kindertagesbetreuungsstätten ..................................................................... 34
Abbildung 23: Hilden: Kindertagesbetreuungsstätten und Kliniken/Krankenhäuser ......... 35
Abbildung 24: Flussgebietseinheiten mit Teileinzugsgebieten ............................................ 41
Abbildung 25: Flussabschnitte mit vorhandenen HWGK bzw. HWRK ................................. 42
Abbildung 26: Auszug Sturzflutenkarte Grevenbroich ......................................................... 49
3
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
1
Aufgabenstellung und Vorgehen
Der Kreis Mettmann liegt östlich der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf,
südlich von Essen, westlich von Wuppertal und nördlich von Leverkusen. Der Kreis umfasst
rund 483.000 Einwohner (Stand 2015), verteilt über die 10 kreisangehörigen Städte Erkrath,
Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Ratingen, Velbert und
Wülfrath.
Abbildung 1: Lage des Kreis Mettmann (Quelle: Geoportal NRW)
Der Kreis Mettmann hat das Projektteam energielenker Beratungs GmbH und BKR Essen
mit der Erstellung eines integrierten Klimakonzepts unter ergänzender Betrachtung von
Klimaanpassungsaspekten beauftragt. Unter Berücksichtigung der Klimaschutzvorgaben
der Europäischen Union (EU), der Bundes- und Landesregierung sowie der Nachhaltigkeitsprinzipien sollen Zielsetzungen für den Kreis Mettmann mit Hilfe eines integrierten Konzepts weiterentwickelt und konkretisiert werden.
Das Klimakonzept soll die Handlungsfelder des Kreises umfassen, d.h. Maßnahmen und Einrichtungen im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten des Kreises. Planungen von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung in den kreisangehörigen Kommunen
sind daher nicht Gegenstand des Klimaschutzkonzeptes des Kreises Mettmann. Gleichwohl
sollen entsprechend der Resultate der Initialberatung Klimaschutz des Kreises Mettmann
auch die Ergebnisse der Klimaschutzprozesse aller kreisangehörigen Städte in dem aufzu4
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
stellenden integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept (Klimakonzept) des Kreises dokumentarisch berücksichtigt werden. Es soll als strategische Entscheidungsgrundlage
und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzbemühungen und für Anstrengungen zum
Thema "Anpassung an den Klimawandel" dienen.
Im Bereich Klimaanpassung soll eine grobe Analyse für bestimmte Themenfelder erstellt
werden, die eine Bestandsaufnahme der Auswirkungen durch die Klimaänderungen umfasst und die Betroffenheit des Kreises Mettmann analysiert (Lokale Empfindlichkeit). Anschließend wird für die Bereiche, die den Kreis Mettmann in besonderem Maße betreffen
und für die der größte Handlungsspielraum seitens des Kreises besteht, eine Risikoanalyse
durchgeführt, und gleichzeitig werden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Ressortübergreifend soll der Fragestellung nachgegangen werden, welche Ereignisse es in der Vergangenheit gab und in welchen kommunalen Handlungsfeldern besondere Herausforderungen
durch langfristige Klimaveränderungen und (extreme) Wetterereignisse im Kreis Mettmann
entstehen.
Das Thema Anpassung an den Klimawandel soll mit den Beteiligten (Kreis, Städte, Verbände
und Öffentlichkeit) auf mehreren Ebenen beraten und konkretisiert werden. Dazu gehört
insbesondere der Projektbeirat, dem in einer Themensitzung die Ergebnisse der Risikoanalyse vorgestellt wurden. Im Rahmen eines öffentlichen Workshops wurde das Thema Klimaanpassung diskutiert und Ideen bzw. Vorschläge für Maßnahmen zusammengetragen. Ferner sollen in Expertengesprächen mit Feuerwehr, Rettungsdiensten etc., Erfahrungen und
Handlungsmuster bei Naturschadensereignissen erfragt werden.
Die Vernetzung der lokalen Akteure soll einen zentralen Arbeitsschwerpunkt bilden.
Dadurch ergeben sich Synergieeffekte und neue Projektansätze (u. a. weitere Gemeinschaftsprojekte, Projekte beispielsweise im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit), die zur Erreichung der Zielsetzungen hilfreich und nachhaltig sein werden.
Bestandteil des Beteiligungsprozesses ist die partizipative Maßnahmenentwicklung mit Einbindung der verschiedenen Akteure vor Ort durch Interviews, Workshops und Informationsveranstaltungen. Dies mündet in der Erstellung eines Maßnahmenkatalogs mit Handlungsbeschreibungen und Informationen zu den beteiligten Akteuren mit Darstellung der
zu erwartenden Investitionskosten für die einzelnen Maßnahmen sowie der erwarteten
personellen Ausgaben für die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen des Klimakonzepts.
Die ausgearbeiteten Maßnahmen sollen nicht nur im Kreis umgesetzt werden, sondern auch
im Rahmen eines Know-how-Transfers in andere Verwaltungen (zum Beispiel kreisangehörige Städte) übertragen werden. Das integrierte Klimakonzept zeigt vorrangig Maßnahmen
auf, die ein hohes Maß an Realisierungspotenzial besitzen (umsetzungsorientierter Maßnahmenplan). So beinhaltet der Maßnahmenplan kurz- bis mittelfristige Potenziale, die einen Betrachtungszeitraum der nächsten 20 Jahre beschreiben.
5
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
2
Analysen zur Klimaanpassung
Trotz aller CO2-Reduzierungen sind globale Temperaturerhöhungen um 2 °C bis zur Mitte
des Jahrhunderts unvermeidbar, auch in Nordrhein-Westfalen (NRW). Dabei sind 2 °C nicht
harmlos, sondern bedeuten einen Monat mehr Sommertage und bis zu fünfmal so viele
Hitzetage und Tropennächte. Außerdem führt diese Temperaturerhöhung zu 10 bis 20 %
weniger Niederschlag, was Trockenheit und Dürreperioden sowie eine Zunahme von
Starkregenereignissen und starken Stürmen zur Folge hat.1 Dies wird auch Auswirkungen
auf den Kreis Mettmann, seine Infrastrukturen und die Gesundheit seiner Bewohner haben.
Die genannten Klimaveränderungen sind zwar unvermeidbar, jedoch können die Schäden
durch gezielte Maßnahmen gemindert und die Lebensqualität erhalten werden.
Zu den relevanten Fragestellungen im Themenbereich Klimaanpassung zählen u. a.:

Welche Risiken kommen durch Klimaänderungen auf den Kreis Mettmann zu?

Wo ist der Kreis Mettmann besonders verwundbar?

Wo kann der Kreis die einzelnen Kommunen unterstützen bzw. koordinieren, um
gravierende Schäden zu vermeiden bzw. zu vermindern?
In diesem Kapitel werden die Aspekte der Klimaanpassung analysiert (Ermittlung der Klimaänderungen aus der Literatur2 mit Beschreibung regionstypischer Wetterextreme). Zunächst erfolgt eine Beschreibung der wesentlichen zu erwartenden Klimaänderungen und
es werden die Risiken infolge zunehmender Wetterextreme (Hitze, Trockenheit, Starkregen,
Hochwasser, Stürme) im Sinne einer Erstbewertung ermittelt. Anschließend werden die klimarelevanten Strukturen des Kreises Mettmann aufgezeigt und auf deren Grundlage die
Auswirkungen des Klimawandels für unterschiedliche Bereiche im Kreis Mettmann beschrieben. Darüber hinaus werden Risikoanalysen erstellt, die als wichtige Basis für eine
Maßnahmenidentifizierung dienen. Risikobewertungen und Vulnerabilitätsanalysen werden anhand von Bebauungs-, Nutzungs- und Freiraumstrukturen, der Topografie sowie der
Exposition von Risikogruppen erstellt. Außerdem werden für die Analysen Daten aus Informationssystemen für verschiedene räumliche Ebenen (Deutschland, NRW, Kreis Mettmann)
ausgewertet.
1
2
6
Handbuch Stadtklima 2011
Handbuch Stadtklima 2011; Gerstengarbe/Welzer 2013
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
2.1
Klimaanalysen und Klimaentwicklungen
Um Aussagen für den Kreis Mettmann hinsichtlich des Klimawandels und dessen Folgen
treffen zu können, ist es notwendig, internationale, nationale und landesweite Tendenzen
und Prognosen zusammenfassend zu betrachten.
Der Klimawandel und seine Auswirkungen können bereits heute beobachtet werden. Dies
hat auch der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC = Intergovernmental
Panel on Climate Change) in seinem fünften Sachstandsbericht 2014 noch einmal verdeutlicht. Um die Risiken durch die Auswirkungen des Klimawandels zu senken, ist durch die UNKlimakonferenz im Dezember 2015 im Klimavertrag das Ziel festgehalten worden, die globale Erwärmung auf 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu beschränken. Die Einhaltung des sogenannten „Zwei-Grad-Ziels“ ist mit umfassenden Klimaschutzmaßnahmen
verbunden. Dennoch ist es wichtig, sich frühzeitig an die unvermeidbaren Folgen der Klimaveränderung anzupassen, um Schäden für die Natur und die Gesellschaft zu verhindern bzw.
so gering wie möglich zu halten. Besonders in Bereichen mit langen Planungszeiträumen,
beispielsweise in der Stadtplanung und der Forstwirtschaft, muss heute damit begonnen
werden, Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.
2.1.1 Zukünftige Klimaentwicklung
Die folgenden Informationen des LANUV-Fachinformationssystems3 zeigen Klimaprojektionen, die mit weiteren Änderungen der Temperatur- und Niederschlagsverhältnisse unter
Verwendung des SRES-Szenarios A1B für die nahe (2021-2050) und ferne (2071-2100) Zukunft rechnen.
In Nordrhein-Westfalen lässt sich demnach in der Vergangenheit (1981-2010) sowohl ein
Anstieg der Anzahl der Sommertage als auch der Hitzetage nachweisen. Sommertage sind
Tage, an denen die Lufttemperatur die Marke 25 °C erreicht oder überschreitet. An heißen
Tagen wiederum erreicht oder überschreitet die Lufttemperatur die Marke 30 °C. Dieser
Anstieg trifft ebenfalls auf die Tendenzen für den Kreis Mettmann zu: Die räumliche Verteilung der Sommertage in der Vergangenheit entspricht der Verteilung der Lufttemperatur
mit den höchsten Werten entlang der Rheinschiene; hier betrug die Zahl der Sommertage
33-39 Tage, während der Kennwert im östlich angrenzenden Bergischen Land 26-32 Tage
andauerte. In der nahen Zukunft ist im gesamten Kreis Mettmann mit einer Zunahme von
bis zu 14 Tagen zu rechnen; für die ferne Zukunft wird ein weiter ansteigender Trend mit im
Mittel 25-30 zusätzlichen Sommertagen prognostiziert.
Die räumliche Verteilung der heißen Tage ähnelt wiederum den Sommertagen. In der Rheinschiene betrug im Zeitraum 1981-2010 die Zahl der Hitzetage 7-8 Tage, während im östlich
angrenzenden Bergischen Land 5-6 Hitzetage auftraten. In der nahen Zukunft ist im Kreis
Mettmann mit einer Zunahme von bis zu 1-5 Hitzetagen zu rechnen; für die ferne Zukunft
wird ein weiter ansteigender Trend mit 10-15 zusätzlichen Hitzetagen im Mittel erwartet,
d.h. eine Vervielfachung der bioklimatisch stark belastenden Klimaereignisse um den Faktor
2-3.
3
7
Website LANUV 1
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Demgegenüber zeigen Zukunftsprojektionen zu den Frost- und Eistagen, dass sich die bereits in der Vergangenheit zu beobachtende Entwicklung der Abnahme auch im Kreis Mettmann fortsetzen wird.
Die jährlichen Niederschläge in NRW zeigen eine deutlich höhere Spannbreite zwischen einzelnen Jahren als beispielsweise die Lufttemperatur. Dennoch lässt sich bei Betrachtung
langer Zeitreihen nachweisen, dass in der Vergangenheit (1981-2010) die Niederschläge im
Jahresmittel angestiegen sind. Darüber hinaus lassen sich jahreszeitliche Unterschiede feststellen: so sind im Sommerhalbjahr kaum Niederschlagsveränderungen festzustellen, wohingegen im Winterhalbjahr eine Zunahme der Niederschlagssumme zu beobachten ist. Die
Niederschlagssumme fasst alle fallenden Niederschläge (in mm) sowohl in flüssiger als auch
in fester Form (Schnee) zusammen. Die höchsten Niederschlagssummen werden im Bereich
der Mittelgebirge verzeichnet, während die Werte in der Rheinschiene nur 150-200 mm
betrugen. Die Niederschlagssummen werden im Kreis Mettmann langfristig voraussichtlich
um max. 10 % zunehmen, wobei im Sommer Abnahmen und im Winter stärkere Zunahmen
prognostiziert werden. Vor allem die Verdunstung (Evapotranspiration) und der Niederschlag wirken sich auf den Gesamtabfluss aus. Dabei wird eine leichte Abnahme der Niederschläge sowie ein deutlicher Anstieg der Evapotranspiration bis zum Ende des Jahrhunderts
vorausgesagt. Hierdurch lässt sich der prognostizierte Rückgang des Abflusses erklären.
Der Vegetationsbeginn wird zukünftig früher eintreten. Da sich bei höheren Temperaturen
die Wachstumsphase der Pflanzen auch weiter in den Herbst verschiebt, wird sich die Vegetationsperiode insgesamt verlängern. Diese Verlängerung der Vegetationsperiode lässt
sich auch schon in der Vergangenheit (1981-2010) beobachten.
Die beschriebenen Entwicklungen von Klimaparametern werden auch aus anderen Quellen
bestätigt. Das Internetportal KlimafolgenOnline des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung e. V. und die WetterOnline Meteorologische Dienstleistungen GmbH4 bieten Klimadaten für den Zeitraum 1901 bis 2010 (beobachtete Daten) und 2011 bis 2100 (Simulationsdaten) auf Kreisebene zu relevanten Klimagrößen. Für den Kreis Mettmann sind beim Szenario der mittleren Temperaturzunahme im Jahresmittel im Vergleich der Dekade 20412050 zur Dekade 2001-2010 folgende Veränderungen zu erwarten:
4
8

Durchschn. Maximaltemperatur (höchster Tageswert): Anstieg von 14,4 auf 16 °C

Sonnenscheindauer: leichte Zunahme von 4,2 auf 4,5 Stunden pro Tag

Sommertage: Zunahme von 37,1 auf 53 Tage

heiße Tage: Zunahme von 7,9 auf 12 Tage

Frosttage: Reduzierung von 61,3 auf 29 Tage

Eistage: Reduzierung von 8,3 auf 2,0 Tage

Niederschlag: Reduzierung von 1.036 auf 972,9 mm

Tage ohne Niederschlag: leichte Erhöhung von 172,5 auf 178 Tage

Starkniederschlag: leichter Rückgang von 32,7 auf 29,0 Tage.
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e. V. [PIK] o. J.
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2.1.2 Vorhandene Klimaanalysen
Regionalplanung
Im GEP 99 der Bezirksregierung Düsseldorf gibt es eine Erläuterungskarte Klima, die zum
Kreis Mettmann jedoch nur eine Windrose in Langenfeld mit einer Hauptwindrichtung Südost zeigt, und die auf die Leitwirkung des Geländereliefs im Übergang von der Rheinschiene
zum Bergischen Land hinweist.
Abbildung 2: Erläuterungskarte Klima des GEP 99 (Quelle: Website BezReg. Düsseldorf)
Auf eine Beikarte Klima mit räumlichen Abbildungen – wie noch beim GEP 99 als Erläuterungskarte vorhanden – wird im neuen Regionalplanentwurf der Bezirksregierung Düsseldorf verzichtet, „da die genaue Lage und aktuelle Bedeutung der entsprechenden sensiblen
Räume sich in der Regel nur auf einer sehr kleinteiligen Ebene unterhalb der Region in einer
für die Grundsatzumsetzung hinreichend genauen Detaillierung ermitteln lässt.“ Darüber
hinaus führt der Entwurf in allgemeiner Form zur Klimaanpassung (S.22) jedoch aus: „Da
der Klimawandel sich im Rahmen der weltweiten Klimaschutzbemühungen zwar begrenzen,
aber nicht mehr ganz vermeiden lässt, muss man sich auch dem Thema der Anpassung an
den Klimawandel bzw. an die Folgen der Erhöhung der Treibhausgaskonzentration in der
Atmosphäre stellen. Relevant im Hinblick auf die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels (zum Beispiel Hitzeereignisse oder Veränderungen von Niederschlagsmustern)
sind dabei zum Beispiel Lage, Versiegelungsgrad und Bebauungsart bzgl. Siedlungen, Hochwasserschutzeinrichtungen oder die Schaffung und der Erhalt von Frischluftschneisen und
Kaltluftentstehungsgebieten. Im Einzelfall kann es beispielsweise sein, dass man an einem
Standort auf eine Innenverdichtung verzichtet, um eine Frischluftschneise bzw. ein Kaltluftentstehungsgebiet im Sinne des Schutzes vor zunehmender Sommerhitze zu erhalten.
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Klimaanpassung wird dabei aber in der Regel zweckmäßiger Weise nur ein – ggf. sehr wichtiger – Aspekt bei entsprechenden Planungsentscheidungen sein, dem ggf. auch andere Aspekte in der Abwägung vorgehen können. Daher ist für eine allgemeine Vorgabe ein regionalplanerischer Grundsatz ausreichend, der die Klimaanpassung unterstützt. Weitergehende zielförmige Vorgaben der Regionalplanung zu Einzelaspekten (zum Beispiel Hochwasserschutz), die stark auch durch die nötige Anpassung an den Klimawandel begründet
sind (aber zugleich auch anderen Belangen dienen können, zum Beispiel dem Tourismus bei
der Walderhaltung), bleiben aber unberührt…“
In der Plandarstellung des Regionalplans sind dennoch Darstellungen zur Klimaanpassung
getroffen worden, die sich vor allem übergreifend und in größeren Maßstäben erkennen
lassen. Diese Festsetzungen betreffen neben Regionalen Grünzügen insbesondere die Überschwemmungsbereiche, die im Kreis Mettmann speziell in Monheim, Velbert und Erkrath
dargestellt sind. Dahingehend zeigt eine zusätzliche Beikarte zum „vorbeugenden Hochwasserschutz“ (s. Abbildung 3) weitere Belange des Hochwasserschutzes auf. Für den Kreis
Mettmann sind dies vor allem Risikogewässer bzw. potenzielle Überschwemmungsbereiche
des HQ100-Szenarios (vgl. Kapitel 2.5) in Städten wie Erkrath, Monheim, Ratingen, Velbert
oder Hilden. Außerdem werden Extremhochwasserbereiche für Monheim und Hilden dargestellt. Für Monheim, mit seiner besonderen Lage unmittelbar am Rhein, werden darüber
hinaus Überflutungsbereiche für das HQ100-Szenario festgesetzt.
Abbildung 3: Auszug aus der Beikarte "vorbeugender Hochwasserschutz" für den Bereich des Kreises Mettmann (Quelle: Website BezReg Düsseldorf)
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energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Auch im Umweltbericht des Regionalplanentwurfs finden sich allgemeine Aussagen hinsichtlich des Klimas und der Klimaanpassung. Die Ausführungen dazu lauten wie folgt:
„Eine klimatische Ausgleichsfunktion übernehmen dabei alle Offenlandflächen (Kaltluftentstehungsgebiete) im Geltungsbereich des Regionalplans Düsseldorf. Während der Nachtstunden kühlt sich die Luft über den Offenlandflächen ab und kann in geneigtem Gelände
zu einem Kaltluftabfluss führen. Auch Wälder produzieren grundsätzlich Kaltluft, wenngleich sie mit ihren dichten Laubkronen die bodennahe Luft vor einer zu starken Auskühlung
schützen und die Abkühlung im Wesentlichen im oberen Kronendrittel erfolgt, woraus sich
aber ebenfalls Kaltluftabflüsse ergeben können. Eine lufthygienische Ausgleichsfunktion
übernehmen alle größeren Waldbereiche (Frischluftentstehungsgebiete), da sie die Fähigkeit besitzen, Luftschadstoffe in besonderem Maße auszufiltern oder zu verdünnen. Als
Kaltluft-/ Frischluftleitbahnen fungieren i.d.R. ausgeprägte Tal-/Auenbereiche, die insbesondere dann von Bedeutung sind, wenn die abfließende Kaltluft / Frischluft einem klimatischen Belastungsraum (zum Beispiel größere Siedlungen) zugeführt wird.“
Der Bericht weist bezüglich des Kreises Mettmann auf größere Waldbereiche im Bergischen
Land sowie die Rheinaue als Offenlandbereich hin, beides klimaökologische Ausgleichsräume. Ferner werden auf S. 50 des Umweltberichts des Regionalplanentwurfs klimarelevante Böden, vorwiegend schutzwürdige Böden, benannt (s. Abbildung 4).
Abbildung 4: Klimarelevante Böden (Quelle: Website BezReg. Düsseldorf 2)
11
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Klimawandelbericht NRW 2016
Neben dem Regionalplan gibt es auch den Klimawandelbericht NRW von 2016 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), der auf den Klimawandel aufmerksam macht. Ein Ergebnis dieses Berichts ist, dass auch NRW von immer häufiger auftretenden Wetterextremen betroffen sein wird. Dies habe sowohl weitreichende Konsequenzen für den Menschen, als auch für die Umwelt. Der Bericht geht bei seinen Ausführungen und Ergebnissen ausschließlich auf die Landesebene ein, für den Kreis Mettmann
werden keine spezifischen Aussagen getroffen.
Weitere Quellen mit Klimadaten zu allen Städten
https://de.climate-data.org/location/23149/
http://www.klima.org/deutschland/klima-mettmann/
2.2
Klimarelevante Strukturen im Kreis Mettmann
2.2.1 Topografie
Die Topographie bildet neben der Siedlungsstruktur einen Grundpfeiler des örtlichen Klimas. Anhand eines bewegten Reliefs lässt sich beispielsweise erkennen, wo Bodenerosion
eine wichtige Rolle spielen kann. Außerdem kann Kaltluft an Hanglagen besser abfließen
oder Hochwasser in Tallagen schneller entstehen. Da die topographischen Gegebenheiten
auf Kreisebene nur schwer erkennbar sind, zeigt Abbildung 5 beispielhaft einen Ausschnitt
aus der Reliefkarte bei Ratingen.
Abbildung 5: Ausschnitt topografische Gegebenheiten – Ratingen-Homberg (Quelle: Eigene Darstellung auf
Grundlage des BRW)
Die Höhenlinien sind in grau dargestellt und werden zur Orientierung mit den Gebäuden
und Gewässern überlagert. Stärker verdichtete Höhenlinien stellen i.d.R. Hanglagen dar,
12
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
wohingegen weit auseinander liegende Linien eher Ebenen kennzeichnen. Innerhalb dieses
Ausschnitts bei Ratingen-Homberg ist vor allem ein bewegtes Relief erkennbar. Dies könnte
u.a. bezüglich des Hochwassers im Bereich des Homberger Bachs, der auch durch Siedlungsbereiche fließt, zu potenziellen Überschwemmungen führen.
Durch den Kreis Mettmann verlaufen drei naturräumliche Haupteinheiten. Insbesondere
die nördlichen bzw. die östlichen Städte Velbert, Ratingen, Heiligenhaus, Wülfrath, Mettmann, Haan und Erkrath unterliegen den Einflüssen des Bergischen Landes. Dementsprechend ableitbar ist das bewegte Relief in Form von Hügeln und Tälern. Der Willy-BrandtPlatz in Velbert ist als Teil des Bergischen Landes mit knapp 260 m die höchste Erhebung im
Kreisgebiet. Die drei südwestlichen Städte Hilden, Monheim und Langenfeld hingegen sind
Teil der deutlich weniger topographisch ausgeprägten Niederrheinischen Bucht. Schließlich
durchzieht das Niederrheinische Tiefland in den Städten Ratingen und Erkrath zusätzlich das
Kreisgebiet, wobei die Niederrheinische Bucht und das Niederrheinische Tiefland nur
schwer geologisch voneinander trennbar sind.
2.2.2 Siedlungsstruktur
Die Siedlungsstruktur ist ein wesentlicher Faktor des Klimas. Anhand von Siedlungs- und
Gewerbeflächen lassen sich verdichtete und damit von Extremwetterereignissen potenziell
besonders verwundbare Bereiche erkennen. Flüsse und Seen zeigen Überschwemmungsbzw. Hochwasserpotenziale auf und Freiflächen sind i.d.R. ein Indikator für Kaltluftentstehung oder potenzielle Frischluftschneisen.
Die Abbildung 6 lässt in Form einer Landnutzungskartierung die Siedlungsstruktur erkennen,
wobei zur besseren Erkennung beispielhaft ein Auszug der Kreisstadt Heiligenhaus lupenartig herausgestellt wird. Die Abbildung zeigt verschiedene Freiraumtypen: die Verkehrsbänder, die Gewässer sowie unterschiedliche Gebäudestrukturen für Wohnen und Gewerbe.
Das Kreisgebiet umfasst 407,2 km²; davon belegt die Siedlungs- und Verkehrsfläche etwa 40
%, allein 23,4 % sind Gebäude- und Betriebsfläche; der Freiraum umfasst hingegen 60 % des
Kreisgebiets. Im Siedlungsraum bestehen 25,2 km² (5,8 %) aus öffentlichen Grünflächen und
Parks, im Freiraum sind 150,4 km² landwirtschaftliche Flächen und 81,5 km² Waldgebiete.5
Die meisten Zentren der insgesamt zehn Städte sind anhand der verdichteten Siedlungsstruktur gut erkennbar. Insbesondere bei den Städten Mettmann, Wülfrath, Heiligenhaus,
Haan und Hilden sind zentrale Verdichtungsräume deutlich sichtbar. Ratingen und Velbert
als die größten Städte innerhalb des Kreises besitzen hingegen mehrere Stadtteile, die zusätzliche Verdichtungsräume bilden. Die Stadtzentren im Süden von Ratingen und im Westen von Velbert sind trotzdem wegen merklich erhöhter Bebauungsdichte weiterhin auszumachen. Erkrath, Langenfeld und Monheim lassen darüber hinaus aufgrund von Zersiedlung
bzw. flächendeckender Siedlungsräume keine offensichtlichen Zentrenstrukturen erkennen.
5
IT.NRW 2016 – Kommunalprofil Kreis Mettmann
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energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Abbildung 6: Landnutzungskartierung (Quelle: Bergisch-Rheinischer Wasserverband [BRW])
Gewerbeflächen befinden sich meist in Randlagen der Zentren und Stadtgebiete. Größere
Gewerbe- und Industrieflächen liegen vor allem in Velbert zwischen Velbert-Mitte und Tönisheide sowie in Ratingen westlich des Stadtzentrums, in Hilden westlich des Stadtzentrums und in Langenfeld am nordöstlichen Siedlungsrand. Insgesamt wurden im Jahr 2015
386 Betriebe im verarbeitenden Gewerbe gezählt.
Große Teile der Ackerflächen befinden sich im Norden des Kreisgebiets. Insbesondere Mettmann, Heiligenhaus, Hilden und der Südosten von Ratingen ragen mit einem besonders ho-
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energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
hen Anteil heraus. Beispielsweise besitzt die Stadt Mettmann einen Anteil von 60,1 % Landwirtschaftsfläche6, wohingegen der Anteil in Haan beispielsweise mit 33,1 % nur halb so
hoch ist7. Der Süden des Kreises Mettmann wird stattdessen von Wald, Wiesen und Weideflächen dominiert. Besonders auffällig ist dies in der Stadt Hilden, die mit 25,1 % Landwirtschaftsfläche fast doppelt so viel Wald wie Ackerflächen vorweisen kann8.
Der Kreis Mettmann ist geprägt durch eine Vielzahl kleinerer Flüsse und Bäche sowie vieler
Seen (durch Kalkabbau) und kleiner Stillgewässer. Hervorzuheben im Bereich der Fließgewässer sind dabei einerseits der Rhein (verläuft an der Stadtgrenze in Monheim), die Düssel
(verläuft durch Wülfrath, Mettmann, Erkrath und Haan), die Itter (verläuft durch Haan und
Hilden), der Schwarzbach (verläuft durch Wülfrath, Mettmann und Ratingen) und die Anger
(verläuft durch Wülfrath, Heiligenhaus und Ratingen). Als größte Stillgewässer sind der
Grüne See und der Silbersee in Ratingen zu nennen sowie der Prangenhaus See, ein ehemaliger Kalksteinbruch in Wülfrath, und der Monheimer Baggersee in Monheim.
2.2.3 Baustruktur
Die Abbildung 7 „Baustruktur“ verdeutlicht die Körnigkeit und Dichte der Baukörper im
Kreisgrundriss. Dabei zeigt der Schwarzplan die größten Verdichtungen in den Zentren der
zehn Kreisstädte. Daneben fallen v. a. die Industrie- und Gewerbegebiete der einzelnen
Stadtteile und einzelne größere Gebäudekomplexe durch ihre Grobkörnigkeit sowie die
hoch verdichteten Stadtzentren ins Auge. Die Siedlungsstruktur ist zu einem großen Teil von
aufgelockerten Wohngebieten geprägt, die bei allen kreisangehörigen Städten außerhalb
der Zentren vorzufinden sind.
Die Baustruktur stellt mit der Versiegelung den anthropogenen Baustein des Stadtgefüges
dar, mit Auswirkungen auf Wärmebildung und Wasserhaushalt. Gut erkennbar ist auch,
dass eine Zersiedelung einiger Städte, insbesondere im Norden des Kreises, vorhanden ist.
Viele kleinere Gebäude, Gehöfte wie auch solitäre Wohngebäude liegen im Grünen und außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen – eine regionstypische Eigenart. Diese
Strukturen zeigen sich vor allem in den Städten Velbert, Ratingen, Heiligenhaus, Mettmann,
Erkrath und Haan.
6
IT.NRW 2016 – Stadt Mettmann
IT.NRW 2016 – Stadt Haan
8
IT.NRW 2016 – Stadt Hilden
15
7
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Abbildung 7: Baustruktur im Kreis Mettmann (Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage des BRW)
2.2.4 Versiegelung
Der Versiegelungsgrad steht in einem engen Verhältnis zur Entstehung potenzieller Wärmeinseln und damit auch zu einer thermischen Belastung für die betroffene Bevölkerung.
Bei versiegelten Flächen wird in den Karten gemäß den Angaben des Bergisch-Rheinischen
Wasserverbands unterschieden zwischen Gebäuden, Verkehrsflächen sowie (auf den
Grundstücken) „schmutzigen“, d. h. von Kraftfahrzeugen (Kfz) befahrenen, und „sauberen“,
d. h. nicht von Kfz befahrenen Flächen. Insbesondere die „sauberen“ versiegelten Flächen
stellen Potenziale für eine Entsiegelung dar. Aber auch auf den „schmutzigen“ versiegelten
Flächen im städtischen/öffentlichen Besitz sind klimarelevante Maßnahmen vorstellbar,
wenn z. B. versiegelte Wegeflächen oder Parkplätze mit wassergebundenen Decken, Porenpflaster oder Schotterrasen teilentsiegelt und wasserdurchlässig gestaltet werden.
Die Abbildung 8 zeigt die Versiegelung für das gesamte Kreisgebiet an. Daraus lassen sich
verschiedene Aussagen für die einzelnen kreisangehörigen Städte treffen. In der Regel ist
der Versiegelungsgrad auf Grund starker Verdichtung im Zentrum besonders hoch. Vor allem in innerstädtischen Bereichen sind viele Flächen durch Gebäude, Wege und sonstige
16
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Verkehrsflächen hoch versiegelt. Daneben sind es insbesondere Gewerbe- und Industriegebiete, die durch große Gebäudestrukturen und weiträumige befestigte Flächen mit einer
erheblichen Versiegelung auffallen.
Abbildung 8: Versiegelung im Kreis Mettmann (Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage des BRW)
Besonders starke Auswirkungen auf das Klima und die menschliche Gesundheit in Form von
nächtlichen Überwärmungen und Hitzeinseln können bei einer unmittelbaren räumlichen
Nähe von Zentrum und Gewerbegebiet auftreten. Speziell in Ratingen, Heiligenhaus, Mettmann, Hilden und Langenfeld sind so gut wie alle Gewerbegebiete zentrumsnah. In der einwohnerreichsten Stadt Ratingen liegen die größten Gewerbegebiete (in Tiefenbroich und
Ratingen-West) zudem nicht, wie beispielsweise in Haan, Erkrath oder Wülfrath, am Siedlungsrand, sondern sie werden überwiegend von Wohn- bzw. Mischgebieten umschlossen.
Dementsprechend sind besonders in Ratingen stadtklimatische Wirkungen für viele Bewohner wahrscheinlich. Auch im Velberter Stadtgebiet befinden sich die hoch versiegelten Bereiche in Zentrumsnähe.
17
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Die größten Gewerbegebiete, die größere Beiträge zur Hitzeentstehung leisten, liegen nicht
nur am Rand der Innenstadt, sondern auch am Siedlungsrand von Velbert-Mitte und in Neviges. In anderen Städten, wie in Erkrath oder Wülfrath, ist der Versiegelungsgrad auf Grund
kleiner Zentren und verstreuten bzw. kleineren Gewerbeflächen verhältnismäßig geringer
bzw. weniger konzentriert. Abseits von Siedlungs- und Gewerbegebieten befinden sich innerhalb des Kreisgebiets nur wenige Flächen, die hoch versiegelt sind. Eine davon befindet
sich mit der Nutzung eines Kalkwerkes im westlichen Stadtgebiet von Wülfrath, eine andere,
kleinere Fläche liegt ebenfalls mit einem Kalkwerk im südlichen Mettmann.
2.3
Auswirkungen des Klimawandels
2.3.1 Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
Bereits heute zeigen sich gesundheitliche Auswirkungen des Klimawandels für die Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen. Beispielsweise treten schon jetzt während Hitzewellen vor
allem in Innenstädten thermische Belastungen auf. Vor dem Hintergrund klimawandelbedingt steigender Temperaturen, einer alternden Gesellschaft sowie der erhöhten Anfälligkeit älterer Menschen gegenüber Hitzebelastung, werden immer mehr Personen durch die
steigende thermische Belastung betroffen sein. Zudem ist durch den Klimawandel auch mit
einem Anstieg allergener Pflanzen zu rechnen, die sich bereits heute durch die wärmeren
klimatischen Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen verbreiten.9 So dauert der Herbst ca. 17
Tage länger an, wohingegen der Winter um 21 Tage kürzer anhält. Diese Verschiebung bedeutet, dass der Pollenflug früher einsetzt, was für Allergiker zu zunehmenden gesundheitlichen Einschränkungen führen kann.
Auch im Kreis Mettmann werden diese Tendenzen zu beobachten sein. Die Einwohnerzahl
im Kreis Mettmann wird bis 2040 deutlich um 2,4 % abnehmen10, der Anteil der Senioren
>65 Jahre wird dagegen nach IT NRW bis 2040 um über 30 % zunehmen. Klimamodelle prognostizieren eine Zunahme der Häufigkeit, Dauer und Intensität von Hitzewellen. Die Anfälligkeit gegenüber Hitzewellen wurde im Rahmen der Studie „Klimawandel in NordrheinWestfalen – Regionale Abschätzung der Anfälligkeit ausgewählter Sektoren“ vom PotsdamInstitut für Klimafolgenforschung modelliert: Zur Kartenerstellung der Anfälligkeit gegenüber Hitzewellen wurden als Bestimmungsfaktoren die Hitzewellentage sowie die Sensitivität berücksichtigt. Bei der Sensitivität wird in der Vergangenheit im Referenzzeitraum 19611990 maximal ein mittleres Risiko erreicht, das in einigen Gemeinden des Ruhrgebietes, der
Kreise Mettmann, Rhein-Kreis-Neuss, Rheinisch-Bergischer Kreis, Kreis Minden-Lübbecke,
Lippe und einigen kreisfreien Städten auftritt. In der Zukunftsprognose erhöht sich die Sensitivität fast im gesamten Landesgebiet deutlich; dies gilt im Kreis Mettmann v.a. für die an
der Rheinschiene gelegenen Städte.
9
Website LANUV 2
IT.NRW 2016
18
10
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Abbildung 9: Veränderung der Sensitivität gegenüber Hitzewellen (Quelle: Website LANUV 3)
Vor allem im südlichen und mittleren Kreis Mettmann wird mit der demographischen Entwicklung die Sensitivität der Bevölkerung stark ansteigen, im Norden (Mettmann, Wülfrath,
Heiligenhaus und Ratingen) wird es hingegen voraussichtlich zu einer mittleren Zunahme
kommen. Zugleich wird sich die Anzahl der Hitzewellentage im Kreis Mettmann sehr stark
erhöhen, abgesehen von Mettmann, Heiligenhaus und Velbert, für die eine hohe Zunahme
zu erwarten ist. Dies hat schließlich zur Folge, dass für Heiligenhaus, Velbert, Wülfrath undMettmann eine hohe Zunahme der Anfälligkeiten11 gegenüber Hitzewellen zu erwarten ist,
während die restlichen sechs Städte mit einer sehr hohen Zunahme zu rechnen haben.
11
PIK S. 225: „Um die Anfälligkeit der Gemeinden NRWs gegenüber Hitzewellen zu ermitteln, werden mehrere Faktoren einbezogen. Das Potential der Ausbildung einer urbanen Hitzeinsel ergibt sich über den Anteil
der versiegelten Fläche sowie der Bevölkerungsdichte. In Kombination mit dem Anteil der Bevölkerung über
65 Jahre gibt dies Auskunft über die Sensitivität der Region. Die Anfälligkeit ergibt sich im nächsten Schritt
aus der Anzahl an Hitzewellentagen.“
19
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
2.3.2 Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft
Der Klimawandel hat vielfältige Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, da er alle Bereiche der Wasserwirtschaft betrifft. Beispielsweise können durch veränderte Niederschlagsmuster und damit einhergehende Änderungen des Abflussverhaltens
sowohl die Gewässerbewirtschaftung als auch die Talsperrenbewirtschaftung und der
Hochwasserschutz beeinflusst werden12.
Die wichtigsten Klimafolgen sind:







Zunahme von Überschwemmungen/ Hochwasserereignissen
Häufigere und länger anhaltende Niedrigwasserphasen
Erhöhte Wassertemperaturen, zurückgehender Sauerstoffgehalt, höhere Schadstoffkonzentrationen bei Niedrigwasser, Beeinträchtigung der Wasserqualität
Reduktion der Kühlkapazität
Geringere Grundwasserneubildung
Zunahme der chemischen Belastung des Grundwassers (zum Beispiel Nitrat)
Zunahme der Starkniederschläge13
Eine ausreichende Wasserversorgung ist auch zukünftig für verschiedenste Handlungsfelder
von Bedeutung, zum Beispiel könnte sich der Wasserbedarf in der Landwirtschaft durch den
Klimawandel erhöhen.
Für den Kreis Mettmann zeigen sich die Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft ebenfalls
auf vielfältige Weise. Ein Beispiel hierfür liefert das Thema Überschwemmungen und Hochwasser. Hochwasserereignisse werden entlang der Flüsse innerhalb des Kreisgebiets deutlich zunehmen. Die Auswirkungen im Kreis lassen sich vor allem anhand von Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten (HWRK und HWGK) erkennen. Ein beispielhafter Auszug für ein Jahrhunderthochwasser in Hilden für die Itter ist in Abbildung 10 dargestellt.
12
Website LANUV 4
Die Angaben beziehen sich auf die Entwicklungen in NRW. Aussagen über die Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft für den Kreis Mettmann können ggf. abweichen.
20
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
13
Abbildung 10: HWGK für die Itter in Hilden (Quelle: Online abrufbar unter Website Flussgebiete NRW)
Daraus lässt sich bereits ablesen, dass bei einem innerstädtischen Durchfluss eines Gewässers größere Bevölkerungsgruppen in potenziellen Überschwemmungsbereichen liegen.
Um die Auswirkungen des Hochwassers so gut wie möglich abschätzen zu können und damit
vorbeugenden Hochwasserschutz zu betreiben, wäre das flächendeckende Vorliegen von
HWRK und HWRK sinnvoll.
Die Themen Hochwasserschutz und Starkregen werden in den Kapiteln 2.5 und 2.6 weiter
behandelt.
2.3.3 Auswirkungen auf Böden
Der Klimawandel wirkt sich auf verschiedene Weise auf Böden aus, zum Beispiel durch




den Anstieg der Bodentemperatur,
die Zusammensetzung der Bodenflora und -fauna,
die Geschwindigkeit vieler chemischer Ab- und Umbaureaktionen und
eine erhöhte Bodenerosion.
Diese Veränderungen im Boden können sich wiederum auf Humusabbau, das Pflanzenwachstum und die Aktivität von Mikroorganismen auswirken.
Bodenerosion führt zu einem Verlust des Oberbodens, des fruchtbarsten und landwirtschaftlich bedeutendsten Teil der Böden; in NRW insbesondere durch abfließendes Niederschlagswasser, aber auch durch Wind. Beeinflussende Faktoren sind dabei u. a. Klima- und
Witterungserscheinungen, Bodeneigenschaften, Bodenbedeckung und das Relief: Je größer
21
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
die Hangneigung, desto schneller fließt das Wasser ab und die Erosionswirkung wird stärker.
Eine Ackernutzung in Hanglagen ganz ohne Bodenabtrag ist daher nicht möglich. Vermehrte
Starkregen im Sommer erhöhen das Erosionsrisiko.
Der Geologische Dienst NRW bietet ein Informationsportal an, auf dem die Erosionsgefährdung landwirtschaftlicher Flächen nach der Landeserosionsschutzverordnung (LESchV) dargestellt ist.14 Acker- und pflanzenbauliche Maßnahmen sowie erosionsmindernde Bodenbearbeitungs- und Bestellverfahren sind Vorsorgemaßnahmen, die zu einer Verringerung
der Wassererosionsgefährdung führen können. Der Kreis Mettmann ist vor allem in Gebieten mit ausgeprägtem Relief von Bodenerosion betroffen. Dies ist insbesondere im nördlichen und östlichen Kreisgebiet entlang des Bergischen Landes der Fall.
Abbildung 11: Gegenüberstellung Bodenfruchtbarkeit und Bodenerosion für den Auszug Mettmann/Wülfrath
(Quelle: BRW und Website Erosion NRW)
14
Website Erosion NRW
22
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
In Abbildung 11 ist exemplarisch ein Auszug aus dem Erosionskataster des Geologischen
Dienstes NRW für Mettmann/Wülfrath dargestellt. Dem gegenübergestellt wird derselbe
Auszug bezüglich der Bodenfruchtbarkeit. Dabei wird erkennbar, dass auch in Gebieten mit
starker Bodenerosion fruchtbare Böden betroffen sind. Dies kann, wie bereits erläutert, in
Zukunft einen immer stärker auftretenden Verlust durch Abtrag zur Folge haben.
2.3.4
Auswirkungen auf Biodiversität und Naturschutz
Die Auswirkungen des Klimawandels auf Tiere, Pflanzen und Lebensräume in NordrheinWestfalen können bereits beobachtet werden. Beispielsweise ändern Zugvögel ihr Verhalten: sie bleiben im Jahresverlauf länger in NRW oder überwintern sogar hier. Außerdem
treten Tierarten auf, die aus südlicheren bzw. wärmeren Gebieten einwandern. Wesentliche Folgen sind Artenverschiebungen sowie eine zunehmende Trockenheit in der Vegetationsperiode.
Wärmeliebende Arten treten auf und werden angesichts des Klimawandels in NRW heimisch. Eine Folge solcher Arealverschiebungen ist die Verschiebung des Lebensraumes, so
sind bereits etliche Arten über das Rheinland nach NRW eingewandert. Angesichts der
Klimaerwärmung können sich diese Arten unter besten Bedingungen ansiedeln und heimisch werden (Neophyten und Neozoen). Diese sog. Neobiota, fremdländische nach 1492
eingewanderte Arten, verdrängen möglicherweise andere (einheimische) Arten und können eine Bedrohung der Biodiversität darstellen.
Auch für die Zugvögel ergeben sich Veränderungen. So gibt es bereits Vogelarten (z.B. Bachstelze, Kiebitz), die im Herbst gar nicht mehr gen Süden ziehen, sondern den Winter in NRW
verbringen. Bei den Arten, die noch wandern, werden ein späterer Wegzug im Herbst und
ein früheres Eintreffen im Frühling beobachtet.15
Bezüglich der Flora, insbesondere der klimatisch wertvollen Straßenbäume, wird ebenfalls
eine Verschiebung eintreten. Mit den Folgen des Klimawandels müssen Baumpflanzungen
anderen klimatischen Bedingungen angepasst werden. Hitzeresistente Arten werden dauerhaft einige der bisher typischen Straßenbaumarten ablösen. Pflanzlisten könnten hierbei
den Kommunen eine wichtige Hilfestellung bieten. Von der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) sind bereits Pflanzlisten entwickelt worden, die hinsichtlich der Klimaanpassung von den jeweiligen Kommunen ausgewertet werden können16.
2.3.5 Auswirkungen auf die Landwirtschaft, Wälder und Forstwirtschaft
Der Klimawandel wirkt sich auch auf die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen und den
Kreis Mettmann aus. Höhere Lufttemperaturen und Kohlenstoffdioxidgehalte können das
Pflanzenwachstum fördern. Die langfristig zunehmende Trockenheit im Sommer durch die
jahreszeitliche Verschiebung der Niederschläge stellt dagegen ein Risiko für den Pflanzenbau dar. Auch häufigere Starkniederschläge sind ein Problem für viele Kulturen und können
zu verstärkter Bodenerosion führen. Zudem erhöht sich unter veränderten klimatischen Bedingungen die Gefährdung der Pflanzen durch Schädlingsaktivität und Krankheitsbefall: Es
ist davon auszugehen, dass die prognostizierte Änderung des Witterungsverlaufes auch das
15
MKULNV 2012
Website GALK
23
16
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Auftreten und die Entwicklung von tierischen und pilzlichen Schaderregern im Ackerbau beeinflussen wird.17
Mögliche Folgen in der Landwirtschaft sind auch der Anbau von hitze- und trockenbeständigerer Arten und Sorten, frühere Aussaattermine, eine Anpassung der Fruchtfolge sowie
Bewässerungsmaßnahmen.
Auf die Wälder in Nordrhein-Westfalen wird sich der Klimawandel ebenfalls auswirken.
Durch Veränderungen der Temperatur- und Niederschlagsmuster, die vor allem im Sommer
zu trockeneren Verhältnissen führen, kann es notwendig werden, an die neuen Bedingungen angepasste Arten anzupflanzen. Veränderte Standortbedingungen erfordern standortangepasste Arten und Mischwälder. Höhere Temperaturen vergrößern die Schädlingsgefahr. Durch die höheren Temperaturen in Kombination mit geringeren Niederschlägen erhöht sich die gerade im Frühjahr und Sommer auftretende Waldbrandgefahr.
Häufigere oder stärkere Stürme lassen die Sturmwurfgefahr in Wäldern, aber auch auf
Grünflächen und in Siedlungen ansteigen. Als Gebiete mit der höchsten Sturmwurfgefährdung wurden Höhenlagen mit hohem Nadelwaldbestand und trockenen, tonig-schluffigen
Böden identifiziert.
All diese Folgen sind auch für den Kreis Mettmann in unterschiedlichem Maß relevant. Eine
Zunahme der heißen Tage bei gleichzeitiger Reduzierung des jährlichen Niederschlags (s.
Kapitel 2.1.1) hat auch für den Kreis Mettmann länger anhaltende Trockenperioden zur Konsequenz. Dementsprechend ansteigen wird der Wasserbedarf in der Landwirtschaft. Auch
für die Wälder im Kreis Mettmann können anhaltende Trockenperioden und mehr heiße
Tage Auswirkungen hinsichtlich einer erhöhten Waldbrandgefahr haben. Abbildung 12 zeigt
die Änderung der Überschreitungstage der Waldbrandgefahren für NRW. Betrachtet man
dabei den Kreis Mettmann, lässt sich feststellen, dass die Waldbrandgefahr bereits in naher
Zukunft erheblich zunehmen wird.
17
Website LANUV 6
24
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Abbildung 12: Änderung der Überschreitungstage der Waldbrandgefahr für NRW
Die Sturmwurfgefahr im Kreis Mettmann wird vom LANUV gemäß Abbildung 13 eher als
gering bewertet. Diese Bewertung setzt sich sowohl aus der Baumartenzusammensetzung
als auch aus der Topographie, den Bodeneigenschaften und der Orkanhäufigkeit zusammen. Bei der Baumartenzusammensetzung - ein wesentlicher Faktor - spielt vor allem der
Anteil von Nadelwald im Verhältnis zum gesamten Waldbestand eine wesentliche Rolle. Im
Kreis Mettmann ist dieser Anteil mit 6,6 % relativ gering. Die größten Nadelwälder des Kreises befinden sich dabei in Ratingen und Hilden (s. Abbildung 14).
25
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Abbildung 13: Sturmwurfrisiko in NRW
26
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Abbildung 14: Waldtypen im Kreis Mettmann (Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage des BRW)
Stürme gehören zu den Extremwetterereignissen, deren stärkeres und häufigeres Auftreten
bereits in der heutigen Zeit spürbar ist. Um auch eventuelle Schadensbereiche in der Zukunft abschätzen zu können, ist es sinnvoll, vergangene Sturmschäden zu betrachten. Einer
dieser extremen Stürme in der Vergangenheit war der Orkan „Kyrill“, der 2007 auf Teile von
NRW traf. Vor allem der Osten des Bundeslandes, rund um das Sauerland, war stark von
den Auswirkungen betroffen. Im Kreis Mettmann waren die Folgen zum größten Teil kaum
spürbar. Lediglich im Norden von Ratingen-Lintorf waren einige Schäden zu verzeichnen (s.
Abbildung 15). Neben „Kyrill“, der vor allem bundesweit starke Folgen hatte, richtete auch
der Orkan „Ela“ 2014 regional hohe Schäden in NRW an. Insgesamt belief sich die Schadenssumme in der Rheinschiene und dem Ruhrgebiet auf rund 650 Mio. €, wobei die Städte
Düsseldorf, Essen und Bochum am stärksten betroffen waren. Auch im Kreis Mettmann waren die Schäden deutlich sichtbar: Auf 12,5 Mio. € beliefen sich die Schäden nach einer
Schätzung bereits unmittelbar nach dem Orkan18.
18
Website RP online
27
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Erneut hatte vor allem die Stadt Ratingen mit den Auswirkungen von „Ela“ zu kämpfen19,
die Schadenssumme im Bereich des öffentlichen Grüns wurde mit 3,2 Mio. € angegeben.
Abbildung 15: Auszug aus Schadenskartierung Kyrill für den Bereich Ratingen-Lintorf (Quelle: Website Umweltdaten vor Ort NRW)
2.3.6 Auswirkungen auf urbane Räume und Infrastrukturen
Insbesondere in den Städten und Ballungsgebieten Nordrhein-Westfalens ist eine Anpassung an die Folgen des Klimawandels von großer Bedeutung, da es durch die dichte Bebauung und hohe Versiegelung der städtischen Bereiche bereits heute zu einer höheren Hitzebelastung der Bevölkerung kommt. Durch den Klimawandel könnten sich Hitzewellen und
somit Perioden mit einer hohen thermischen Belastung für die Bevölkerung sogar noch verstärken.
Zudem könnte die Häufigkeit von Starkregenereignissen durch den Klimawandel zunehmen.
Diese wiederum führen durch die kurzzeitige Überlastung der Entwässerungssysteme zu
Binnenhochwässern und Überschwemmungen und können Gebäude- sowie Infrastrukturschäden verursachen. Es wird mit häufigeren Starkniederschlagsereignissen gerechnet, d.h.
mit großen Niederschlagsmengen in kurzer Zeit. Da es im Kreisgebiet viele versiegelte Flächen gibt, kann auch die Kanalisation kurzzeitig mit solchen Niederschlagsmengen überlastet werden, und dann kann es voraussichtlich zu vermehrten Überschwemmungen kommen.
Auch die Infrastruktur muss sich den zukünftigen Klimafolgen anpassen. Insbesondere das
ÖPNV/SPNV-Netz sollte dahingehend gerüstet sein, nicht nur bezüglich der Klimatisierung
ihrer Fahrzeuge, sondern auch hinsichtlich der Sicherheit von Haltestellen und Trassen.
Durch vermehrte heiße Tage und häufigere Starkregenereignisse sollten Fahrgäste vor Extremwetterereignissen jederzeit ausreichend geschützt sein. Durch Stürme oder Hochwasser können wiederum vor allem Bahntrassen von vermehrten Störungen betroffen sein.
19
Website Stadt Ratingen
28
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Speziell dort, wo sich das Wasser an Gleisen in Tallagen stärker aufstauen kann oder wo
Waldstücke dicht an Bahngleisen verlaufen, sind bei Stürmen Hindernisse für einen reibungslosen Ablauf des Bahnverkehrs zu erwarten. Auch die Verkehrsträger im Kreis Mettmann werden sich diesen Herausforderungen stellen müssen. Abbildung 16 zeigt eine Überlagerung der Bahnstrecken mit Waldflächen und Gewässern und damit die größten Faktoren für potenzielle Störungen bei Stürmen bzw. Hochwasser. Vor allem die Trassen in Ratingen und Langenfeld entlang der S-Bahnlinien 1 und 6 sind oftmals umringt von dichter
Bewaldung oder liegen nah an größeren Gewässern.
Abbildung 16: Nutzungen entlang von Bahntrassen im Kreis Mettmann (Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage des BRW)
29
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
2.4
Risikoanalyse hinsichtlich thermischer Belastung
In Kapitel 2.2 wurden bereits die Auswirkungen des Klimawandels auf die verschiedenen
Bereiche dargestellt. Für den Menschen spielen dabei vor allem thermische Belastungen
und Hochwasserereignisse bzw. Überschwemmungen eine wesentliche Rolle. Dementsprechend wurden zu diesen Themen in den nachfolgenden Kapiteln Risikoanalysen erstellt, die
Problembereiche konkret aufzeigen und potenziellen Handlungsbedarf deutlich machen.
Die thermische Belastung kann sich auf sensible Bevölkerungsgruppen, insbesondere auf
die zunehmende Zahl von Senioren, stark auswirken. Auch bei Kindern und Kranken können
mehr heiße Tage zu körperlichen Überlastungen führen. Dementsprechend sollten Einrichtungen, in denen sich hitzesensible Gruppen ständig aufhalten, in Wärmeinseln vermieden
werden.
Urbane Wärmeinseln bewirken im Vergleich zum Umland bereits heute thermische Belastungen. Sie lassen sich generell aus verschiedenen Klimatopen ableiten; Klimatope sind
räumliche Einheiten, die mikroklimatisch einheitliche Gegebenheiten aufweisen (VDI 2014).
Diese werden unter anderem charakterisiert durch den thermischen Tagesgang, die durch
Bodenrauhigkeitsänderungen bedingten Windfeldstörungen, die topographische Lage und
Exposition sowie durch die Flächennutzung. Das Mikroklima wird vor allem durch die Faktoren Flächennutzung, Bebauungsdichte, Versiegelungsgrad, Oberflächenstruktur, Relief
sowie Vegetationsart beeinflusst (VDI 2014).
Abbildung 17 zeigt die Klimatopeinteilung für den Ausschnitt des Kreises Mettmann und
dabei Gebiete, für welche besonders während sommerlicher Hitzesituationen aufgrund der
städtischen Wärmeinselproblematik eine erhöhte thermische Belastung erwartet wird. Die
Klimatope sind nur für den IST-Zustand dargestellt, sodass keine Aussagen über zukünftige
Veränderungen – etwa durch Nutzungsveränderungen oder den Klimawandel - gemacht
werden können. Da die Abbildung auf Basis NRW-weit vorhandener Daten und für GesamtNRW erstellt wurde, sollte bei der Betrachtung von kleinräumigen Bereichen, in einzelnen
Städten, eine Validierung der Daten erfolgen.
Im gesamten Kreis weisen acht von zehn Städten im Innenstadtbereich ein Innenstadtklima
(rot) auf; Erkrath und Monheim sind davon nicht betroffen. In den anderen Städten ist das
Innenstadt-Klimatop unterschiedlich stark ausgeprägt. In den Innenstadtbereichen mit einem Versiegelungsgrad von über 80 % sind bereits sehr starke Wärmeinseln zu erwarten.
Dies bedeutet, dass nicht nur die Luftfeuchtigkeit, sondern auch der Luftaustausch gering
ist und Hitze bzw. Schwüle an Sommertagen zu Belastungen führen können. Besonders
großflächige Innenstadtklimatope weisen Velbert, Wülfrath, Ratingen und Hilden auf.
Unterschiedlich stark ausgeprägte Gewerbe- und Industrie-Klimatope (dicht und offen) finden sich in allen Städten im Untersuchungsgebiet (in Abb. 17 dunkel- und hellgrau). Aufgrund der starken Versiegelung durch Gebäude und großflächige Verkehrsflächen werden
die Gebiete tagsüber stark aufgeheizt und kühlen nachts nur verzögert ab. Besonders großflächige Gewerbe- und Industrie Klimatope weisen Langenfeld, Hilden, Velbert, Heiligenhaus und Ratingen auf. In Langenfeld betrifft dies den Bereich zwischen den S-Bahn-Gleisen
und der Autobahn A 3 am nordöstlichen Stadtrand sowie das Gebiet im Nordwesten in Langenfeld-Wolfhagen. In Hilden entsteht ein dichtes Gewerbe-Industrieklima hauptsächlich
durch die Gewerbe- und Industriegebiete im westlichen Stadtgebiet sowie bei Mühle und
30
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
beim Itterpark. Ratingen wird geprägt durch ein Industrie- und Gewerbegebiet im Westen.
Heiligenhaus wird von Gewerbe- und Industriegebieten beeinflusst, die die Innenstadt sowohl westlich als auch östlich einrahmen. In Velbert befinden sich einige von Gewerbe- und
Industrieklima geprägte Regionen: Einerseits das nordöstlich des Stadtkerns gelegene Gewerbegebiet Röbbeck und andererseits das Gewerbe- und Industrieband, welches sich vom
Westen in den Süden zieht.
Abbildung 17: Klimatope im Kreis Mettmann (Quelle: Website LANUV 5)
In den folgenden Abbildungen werden für die Risikoanalyse die Klimatope im Kreisgebiet
dargestellt und mit den klimasensiblen Einrichtungen überlagert, welche in Gebieten mit
Wärmeinseleffekten liegen. Dabei sind folgende Parameter von Bedeutung:
a Bebauungsdichte und Klimatope als Indikatoren für die Belastung,
b Standorte der Einrichtungen für Personen, die gegenüber Hitze in besonderem
Maße sensibel sind (Alten- und Seniorenheime, Kinderbetreuungseinrichtungen und
Krankenhäuser) als Indikator der Empfindlichkeit.
31
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Zunächst wird eine Übersicht für das gesamte Kreisgebiet gegeben. Anschließend wird die
genaue Lage der einzelnen Einrichtungen in den betroffenen Städten gekennzeichnet20. Allgemein wird bereits in der Übersichtskarte deutlich, dass sich einige Einrichtungen auf
Grund der hohen thermischen Belastung in bereits heute belasteten Gebieten befinden;
Klimaanpassungsmaßnahmen sollten hier vorrangig verfolgt werden.
Abbildung 18: Übersicht Standorte hitzesensibler Einrichtungen in belasteten Bereichen
20
Die Abbildungen 18 bis 23 sind jeweils eigene Darstellungen auf der Grundlage der Website LANUV 5
32
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Velbert weist vier Einrichtungen auf, welche im Innenstadtklimatop liegen. Das sind zum
einen zwei Senioren- und Altenpflegeheime: „Domizil Velbert I“ in der Oststraße 68 und
„Domizil Velbert II“ in der Friedrichstraße 191. Ferner liegen zwei Kindertagesbetreuungen,
„Kath. Tageseinrichtung St. Marien“ in der Mittelstraße 3 und die Kindertagesstätte „Farbenspiel“ in der Nevigeser Straße 20, in stadtklimatisch belasteten Bereichen.
Abbildung 19: Velbert: Senioren-/Altenpflegeeinrichtungen (links) und Kindertagesbetreuungsstätten (rechts)
In Ratingen konnten zwei Kindertageseinrichtungen ausgemacht werden, welche jeweils
durch ein offenes Gewerbe-Industrieklimatop beeinflusst werden. Dies betrifft den Kindergarten Oststraße 10 und die Kita „Kinderkiste e.V.“ im Papiermühlenweg 74.
Abbildung 20: Ratingen: Kindertagesbetreuungsstätten
Der „Montessori-Kindergarten Mettmann e. V.“ in der Teichstraße 6 und die Kita „Fischers
Fritzchen e.V.“ in der Emil-Beerli-Straße 6 in Mettmann liegen jeweils in einem dichten Gewerbe-Industrie-Klimatop und sind voraussichtlich dem Wärmeinseleffekt ausgesetzt.
Auch in Heiligenhaus befinden sich zwei Einrichtungen in Gebieten mit Wärmeinseln. Das
Senioren- und Altenpflegeheim „Domizil HH“ am Südring 90 ist durch ein Stadtklimatop geprägt. Die „Kath. Kindertagesstätte Montessori St. Josef“ am Südring 126 hingegen befindet
sich vollständig im Innenstadtklimabereich.
33
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Abbildung 21: Mettmann (links) Kindertagesbetreuungsstätten; Heiligenhaus (rechts): Kindertagesbetreuungsstätten
(westl.) und Senioren-/Altenpflegeeinrichtungen (östl.)
In Haan ließ sich die Elterninitiative „Spielgruppe Haan e.V.“ am Am Höfgen 21 ausmachen,
die sich in einem offenen Gewerbe-Industrie-Klimatop befindet.
In Monheim wird mit dem Betriebskindergarten „Schwarz Pharma AG“ in der Alfred-NobelStraße 10 lediglich eine Einrichtung von Wärmeinseleffekten beeinflusst. In diesem Fall handelt es sich um ein offenes Gewerbe- und Industrieklima.
Abbildung 22: Haan (links): Kindertagesbetreuungsstätten; Monheim (rechts): Kindertagesbetreuungsstätten
Das „Familienzentrum Mühle – QiaKids“ in der Max-Volmer-Straße 3 in Hilden liegt inmitten
eines dichten Gewerbe- und Industrie-Klimatops. Im Stadtklima befinden sich darüber hinaus die Kindertagesstätten „St. Jacobus“ und „Die Arche“. Weiterhin ließen sich in Hilden
drei Krankenhäuser und Kliniken vorfinden, die in thermisch belasteten Bereichen liegen.
Zum einen ist dies die „Frauenklinik Hilden“ in der Bismarckstraße 15 und zum anderen das
„Hilden 21“ in der Südstraße 24 A (beide befinden sich im Stadtklimatop) sowie das „Allgemeine Hospital GmbH“ im Itterpark 2 (befindet sich im dichten Gewerbe-Industrie-Klima).
34
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Abbildung 23: Hilden: Kindertagesbetreuungsstätten (links) und Kliniken/Krankenhäuser (rechts)
35
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Art der Einrichtung
Senioren-/Pflegeheime
Name
Adresse
Domizil HH
Südring 90
Domizil Velbert I
Oststraße 68
Friedrichstraße
191
Bismarckstraße
15
Südstraße 24a
Domizil Velbert II
Krankenhäuser/Kliniken
Frauenklinik Hilden
Hilden 21
Kindertagesbetreuungsstätten
Stadt
Klimatop
42579 Heiligenhaus
42551 Velbert
Innenstadtklima
42551 Velbert
Innenstadtklima
40721 Hilden
Stadtklima
40721 Hilden
Stadtklima
(dichtes)
GewerbeIndustrieklima
(dichtes)
GewerbeIndustrieklima
(dichtes)
GewerbeIndustrieklima
Stadtklima
Allgemeine Hospital
GmbH
Itterpark 2
40724 Hilden
Montessori-Kindergarten Mettmann e. V.
Teichstraße 6
40822 Mettmann
Fischers Fritzchen e.V.
Emil-Beerli-Straße
6
40822 Mettmann
Kath. Kindertagesstätte "Montessori St.
Josef"
Südring 126
42579 Heiligenhaus
Innenstadtklima
Betriebskindergarten
Schwarz Pharma AG
Alfred-NobelStraße 10
40789 Monheim
(offenes)
GewerbeIndustrieklima
Mittelstraße 3
42551 Velbert
Innenstadtklima
Nevigeser Straße
20
42551 Velbert
Stadtklima
Elterninitiative Spielgruppe Haan e.V.
Am Höfgen 21
42781 Haan
Familienzentrum
Mühle - QiaKids
Max-VolmerStraße 3
40724 Hilden
Schulstraße 35
40721 Hilden
Stadtklima
Heiligenstraße
40a
40721 Hilden
Stadtklima
Kindergärten und
-tageseinrichtungen
Oststraße 10
40882 Ratingen
Kinderkiste e.V. (Kita)
Papiermühlenweg
74
40882 Ratingen
Kath. Tageseinrichtung St. Marien
Kindertagesstätte Farbenspiel
Städt. Kindertageseinrichtung „Die Arche“
Kath. Kindertagesstätte St. Jacobus
(offenes)
GewerbeIndustrieklima
(dichtes)
GewerbeIndustrieklima
(offenes)
GewerbeIndustrieklima
(offenes)
GewerbeIndustrieklima
Tabelle 1: Verortung hitzesensibler Einrichtungen in Wärmeinseln
Ergänzend zur räumlichen Darstellung folgt eine tabellarische Übersicht über die hitzesensiblen Einrichtungen. Dabei werden die einzelnen Einrichtungen verortet und den entsprechenden Klimatopen zugeordnet.
Die Handlungsmöglichkeiten zu den Ergebnissen der Risikoanalyse lassen sich unterteilen in
Maßnahmen auf kommunaler Ebene und Maßnahmen auf Kreisebene. Dabei bestehen für
36
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
die kreisangehörigen Städte konkrete Handlungsmöglichkeiten u.a. in der Vermeidung hitzesensibler Einrichtungen in potenziellen Wärmeinseln bei der Planung oder auch in der
Klimaverbesserung derartiger Einrichtungen im Bestand, beispielsweise durch Entsiegelungen, Baumpflanzungen oder Maßnahmen am Gebäude. Ähnliche Maßnahmen sind auf
Kreisebene nur auf kreiseigenen Liegenschaften möglich. Der Kreis Mettmann hat jedoch
insbesondere im Bereich der Bauleitplanung eine Koordinations- und Beratungsfunktion,
kann die Planungen begleiten und den Städten geeignete Maßnahmen aufzeigen.
Weitere Maßnahmen zum Thema „Thermische Belastung“ werden im weiteren Verfahren
dargestellt und erläutert.
37
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
2.5
Risikoanalyse hinsichtlich Hochwasser
Überschwemmungen können zum einen durch steigende Wasserpegel an Gewässern
(Hochwasser) und zum anderen durch Sturzfluten infolge von Starkregenereignissen eintreten. Sie können insbesondere beträchtliche Schäden an Gebäuden und deren Ausstattung
nach sich ziehen.
Für die Bemessung von Hochwasserschutzanlagen an Gewässern oder bei der Ermittlung
von Überschwemmungsgebieten sind insbesondere längere Niederschläge (24 Stunden bis
drei Tage) relevant.21
Überschwemmung durch Hochwasser an Gewässern
Hochwasser ist nicht nur eine Gefahr an großen Gewässern, sondern auch an kleinen Bächen kann es innerhalb kurzer Zeit zu bedrohlichen Überflutungen kommen. Zu den möglichen Ursachen für Hochwasser an Gewässern zählen:22

Niederschläge (Wolkenbruch-Hochwasser als kurzzeitige, meist von Gewittern begleitete kräftige Regengüsse - Starkniederschläge sowie Dauerregen-Hochwasser)

Schneeschmelze

Sturmfluten

Versagen oder Überströmen der Hochwasserschutzeinrichtung

Hochwasser bzw. eine Verschärfung der Hochwassersituation durch Verklausung
(Zusetzen von Verrohrungen und Durchlässen und daraus resultierend ein verminderter Wasserabfluss).
Hochwasser an großen Flüssen resultieren insbesondere aus langen Niederschlägen und
Schneeschmelzen. Die Vorwarnzeit, d. h. die Zeitspanne zwischen der Entstehung und dem
Eintreffen des Hochwassers, ist bei großen Gewässern meist deutlich länger als bei kleinen
Gewässern, weil die Wasserstände langsamer zunehmen.
Zu möglichen Hochwasserschutzeinrichtungen zählen Deiche, Hochwasserschutzmauern,
Hochwasserrückhaltebecken oder mobile Systeme. Solche Einrichtungen bieten zwar einen
Schutz, aber eine Überflutung kann nicht ausgeschlossen werden, sodass Bereiche hinter
solchen Einrichtungen auch als überschwemmungsgefährdete Gebiete bezeichnet werden.
Zu den Gefahren in diesen Gebieten zählen der Austritt von Qualmwasser (Durchsickern
von Wasser unter dem Deich bzw. der Schutzmauer und Austritt auf der anderen Seite) sowie eine Überflutung bzw. ein Versagen der Hochwasserschutzeinrichtung.
Es gibt folgende Methoden, Instrumente und Informationen, um Gefährdungen durch
Hochwasser zu erkennen:23

21
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete: Es besteht seitens der Länder eine gesetzliche Verpflichtung der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten entlang der
Gewässer. Für solche Gebiete, die auf Grundlage der Überflutungsflächen eines 100-
Arbeitsgemeinschaft aqua_plan GmbH/hydro&meteo GmbH & Co KG/dr.papadakis GmbH 2010: S. 1
HKC o. J.
23
Arbeitsgemeinschaft aqua_plan GmbH/hydro&meteo GmbH & Co KG/dr.papadakis GmbH 2010: S. 1
38
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
22
jährlichen Hochwassers bestimmt werden, gelten rechtliche Einschränkungen bzw.
besondere Schutzvorschriften.

Hochwassergefahrenkarten: Zurzeit werden für viele Gewässer mit besonderem
Hochwasserrisiko Hochwassergefahrenkarten durch die Wasserwirtschaftsbehörden der Länder erarbeitet. Diese Karten beinhalten die Überschwemmungsflächen
mit zugehörigen Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten und meist auch überschwemmungsgefährdete Bereiche hinter Hochwasserschutzeinrichtungen. Es wird
zwischen drei Hochwasserereignissen von unterschiedlichem Ausmaß unterschieden: HQextrem (extrem hohes, seltener als alle 100 Jahre eintretendes Hochwasser),
HQ100 (statistisch alle 100 Jahre eintretendes Hochwasser) und HQhäufig (statistisch
alle 10 bis 20 Jahre eintretendes Hochwasser).

Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen (ZÜRS): Als
Basis für die versicherungswirtschaftliche Risikoeinschätzung dient das durch den
Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelte computergestützte
System ZÜRS. In diesem wurden fast alle Gebäude in Deutschland einer von vier Gefährdungsklassen zugeordnet.

Hochwassermarken: Hochwassermarken in der Umgebung von Gebäuden, z. B. an
Brücken oder historischen Gebäuden, geben Hinweise auf besonders hochwassergefährdete Bereiche.

Höhe über dem Gewässer: In der Nähe von Gewässern liefert die Höhe des Gebäudes über dem Gewässer Erkenntnisse über den Grad der Gefährdung.
Bau- und Verhaltensvorsorge in hochwassergefährdeten Gebieten
Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist geregelt, dass jeder, der durch Hochwasser betroffen
sein kann, zu Vorsorgemaßnahmen verpflichtet ist. So heißt es in § 5 WHG: „Jede Person,
die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachhaltigen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken
den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser
anzupassen."
Bereits im Jahr 1999 wurden in der Hochwasserfibel des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MURL NRW)24 Hinweise und
Maßnahmen im Rahmen der Bauvorsorge in hochwassergefährdeten Gebieten benannt,
um Sachschäden zu vermeiden bzw. zu vermindern.
Auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat eine
Hochwasserschutzfibel als Leitfaden mit Ratschlägen und Arbeitsanleitungen erarbeitet, die
sie regelmäßig aktualisiert (zuletzt 2013).25 In der Hochwasserschutzfibel werden die Aufgaben der Kommunen beim Hochwasserschutz benannt und Hinweise für die Bau- und Ver-
24
MURL NRW 1999
BMVBS 2013
39
25
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
haltensvorsorge für Bauherren, Hausbesitzer und Mieter gegeben. Zugleich ist sie eine Planungshilfe für Architekten und Ingenieure bei der Erstellung von Schutzkonzepten für Gebäude.
Gefahren durch Starkniederschläge und Hochwasser
Zu den möglichen Folgen von Starkniederschlägen und Hochwasser zählen neben Überflutungen von Gebäuden und Infrastrukturen zum Beispiel ein Kanalrückstau und ein Anstieg
des Grundwasserspiegels.26
Nach Starkniederschlägen oder Hochwasser besteht die Gefahr, dass einerseits Wasser aus
dem Kanal in die Hausleitungen gedrückt wird und andererseits der Kanal Abwasser aus den
Häusern nicht mehr aufnehmen kann. Daraus resultierend kann Wasser aus Toiletten,
Waschbecken, Bodeneinläufen etc. austreten und sich insbesondere im Keller sammeln. Zugleich kann Abwasser aus einem Gebäude nicht mehr abfließen. Geeignete Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung sind zum Beispiel Rückstauklappen zur Rückstausicherung oder Abwasserhebeanlagen, mit denen das Abwasser mittels einer Druckleitung dem Kanal zugeführt wird.
Infolge eines steigenden Wasserspiegels eines Gewässers wachsen i. d. R. auch die Grundwasserstände an. Dies kann auch von Gewässern entfernte Gebäude betreffen. Eine besondere Gefahr durch erhöhte Grundwasserstände ergibt sich dadurch, dass sie im Gegensatz
zu oberirdischem Hochwasser visuell nicht wahrnehmbar sind und erst beim Eintreten von
Wasser in das Gebäude (beispielsweise über undichte Kellerböden/-wände, Leitungsdurchführungen, Lichtschächte, Kellerfenster und Kellertüren) erkennbar werden. Bei wasserdichten Kellern kann ein Gebäude aufschwimmen, dünne Kellerböden können infolge eines
ansteigenden Grundwasserdrucks aufbrechen und es ist auch ein Eindringen des Grundwassers in undichte Abwasserkanäle möglich, mit der Folge eines Rückstaus von Wasser bis in
die Hausanschlüsse.
Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie
Bis zum Jahr 2015 musste jede potenziell von Hochwasser betroffene Region in der EU
Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeiten. Mithilfe der Pläne soll über bestehende
Gefahren informiert sowie Maßnahmen verschiedener Akteure erfasst und abgestimmt
werden. Die Grundlage für die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne ist die am
26.11.2007 in Kraft getretene EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von
Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL). Die Bundesregierung hat die Zielsetzung dieser Richtlinie in das novellierte Wasserhaushaltsgesetz (WHG) übernommen, das am 01.03.2010 in
Kraft getreten ist. Für die schrittweise Umsetzung der WHG wurden folgende drei Schritte
implementiert:27

Bis Dezember 2011 wurden die Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche
Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen kann (sogenannte Risikogebiete), bewertet
und festgelegt.
26
HKC o. J.
BezReg Düsseldorf 2014; MKULNV NRW 2013
40
27
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen

Bis Dezember 2013 wurden Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) von den Bezirksregierungen in Koordination durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) für die Risikogebiete erstellt. In den Karten
ist zu erkennen, in welchen Bereichen sowohl Gefahren als auch Risiken durch Hochwasser bestehen, damit Schäden vorgebeugt und Schutzmaßnahmen geplant werden können. Dabei wurden Hochwasserszenarien unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit berücksichtigt.

Bis Dezember 2015 wurden unter Beteiligung der örtlichen Fachleute sowie interessierter Stellen (u. a. Wasserverbände, Kommunen, Katastrophenschutzbehörden,
Land-/Forstwirtschaft, Naturschutz, Regionalplanung) Hochwasserrisikomanagementpläne für die Risikogebiete erstellt. In den Plänen werden Maßnahmen zur Minimierung bzw. Vermeidung von Hochwasserschäden dargestellt. Die Hochwasserrisikomanagementpläne gelten für den Zeitraum 2016 – 2021 und werden anschließend im Turnus von sechs Jahren überprüft und ggf. aktualisiert.
Neben den sich aus der EG-HWRM-RL ergebenden Erfordernissen gibt es in NRW gemäß
§ 76 WHG festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete für durch
Hochwasser besonders gefährdete Bereiche. Solche Flächen werden auf Basis eines 100jährlichen Hochwasserereignisses rechnerisch ermittelt, und es werden ordnungsbehördliche Verordnungen erstellt.28
Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für den Kreis Mettmann
Zum Kreis Mettmann gehören die Teileinzugsgebiete Rheingraben-Nord, Ruhr und Wupper.
Abbildung 24: Flussgebietseinheiten mit Teileinzugsgebieten (Quelle: Website LANUV 1)
28
BezReg Düsseldorf 2014; MKULNV NRW 2013
41
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Die HWGK enthalten Informationen über das Ausmaß möglicher Überflutungen (Ausdehnung, Wassertiefen, Strömungsgeschwindigkeit etc.) sowie vorhandener Hochwasserschutzanlagen. In den HWRK sind mögliche nachteilige Auswirkungen des Hochwassers für
tatsächliche Flächennutzungen, potenziell betroffene Einwohner, wirtschaftliche Tätigkeiten, Gefahrenquellen durch Industrieanlagen (IVU-Anlagen, d.h. Betriebe, die unter die
Bestimmungen der EU-Richtlinie über die „Integrierte Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung“ fallen), Schutzgebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Trinkwasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete) sowie Sach- und Kulturgüter dargestellt.
Dabei ist das Schadensausmaß bei Hochwasser zum einen abhängig vom Schadenspotenzial
in den überfluteten Gebieten und zum anderen von der Eintrittswahrscheinlichkeit des
Hochwasserereignisses. Die Karten sind für die drei Hochwasserszenarien HQhäufig(häufiges
Hochwasser, im Mittel alle 10 bis 20 Jahre), HQ100 (mittelhäufiges Hochwasser, im Mittel
alle 100 Jahre) und HQextrem (seltenes Extremhochwasser, im Mittel seltener als alle 100
Jahre, sogenanntes „Jahrtausendhochwasser“) verfügbar.29
In dieser Untersuchung werden im Fokus des Klimawandels nur die Karten für das Szenario
HQextrem (HQ1000) betrachtet. In Tabelle 2 wird eine Auswahl von Hauptfließgewässern des
Kreises aufgeführt und durch grüne Farbgebung abgebildet, durch welche Stadt das Gewässer fließt. Ob HWGK bzw. HWRK vorhanden oder nicht vorhanden sind, wird in der Tabelle
entweder durch ein „v“ für „vorhanden“ oder ein „n.v.“ für „nicht vorhanden“ gekennzeichnet. Falls entsprechende Karten vorliegen, wird durch die nebenstehende Zahl angegeben,
wie viele Teilabschnitte für das Gewässer in der Stadt vorhanden sind. Zusätzlich bietet Abbildung 25 eine räumliche Übersicht über die einzelnen Flussabschnitte, für die HWGK bzw.
HWRK vorhanden sind.
Abbildung 25: Flussabschnitte mit vorhandenen HWGK bzw. HWRK (Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage
des BRW)
29
BezReg Düsseldorf 2014; MKULNV NRW 2013; MKULNV NRW o. J.a; MKULNV NRW o. J.b
42
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Kreisstadt
Ratingen
Gewässer
Rhein
Düssel/
-System
Anger
Itter
Dickelsbach
Schwarzbach
Rinderbach
Deilbach
Hesperbach
Hardenberger
Bach
Eselbach
Mahneter
Bach
Hühnerbach
Burbach
Viehbach
Garather
Mühlenbach/
-System
Sandbach
Haarbach
Hoxbach
Galkhausener
Bach
Eigener Bach
Mettmanner
Bach
Hinkesforstgraben
Velbert
Heiligenhaus
Erkrath
Hilden
Haan
Monheim
Langenfeld
Wülfrath
Mettmann
n.v.
n.v.
v/1
v/1
v/2
v/1
n.v.
n.v.
n.v.
v/3
v/1
v/3
v/2
n.v.
v/7
v/1
n.v.
v/2
v/7
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
v/2
v/1
v/1
v/5
v/1
v/1
v/1
v/2
n.v.
n.v.
n.v.
Tabelle 2: Auswahl von Fließgewässern im Kreis Mettmann
Erkrath
Für Erkrath sind HWGK und HWRK der Bezirksregierung Düsseldorf für die Düssel vorhanden. Die Düssel fließt durch das Zentrum Erkraths (Erkrath-Mitte). In der HWGK ist erkennbar, dass im Falle eines Jahrtausendhochwassers einige innerstädtische private und öffentliche Flächen überschwemmt werden. Dabei können Wassertiefen bis zu 2m erreicht werden. Die HWRK präzisiert die HWGK in Hinblick auf die Nutzung in den Überschwemmungs43
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
bereichen. In Erkrath sind durch die Düssel überwiegend Wohnbauflächen bzw. Flächen gemischter Nutzung, Industrie- und Gewerbeflächen bzw. Flächen mit funktionaler Prägung
und Landwirtschafts- bzw. Waldflächen (im Westen) betroffen. Es gibt bislang keinerlei
Hochwasserschutzanlagen im Bereich von Erkrath. Insgesamt ist die Hochwassergefährdung der Düssel als niedrig einzustufen. Es werden lediglich Wassertiefen bis zu 2 m erreicht
und die Fließgeschwindigkeit abseits des Verlaufs der Düssel ist mit überwiegend >0,2 bis
0,5 m/s als gering zu bezeichnen.
Haan
Für die Stadt Haan sind HWGK und HWRK der Bezirksregierung Düsseldorf für die Itter vorhanden. Gemäß der HWGK lässt sich erkennen, dass vor allem an einigen Stellen im westlichen Verlauf, Wassertiefen von bis zu 4 m erreicht werden können. Die Fließgeschwindigkeit der Itter im Teilbereich von Haan ist mit >2 m/s weitgehend konstant hoch, in den Überschwemmungsbereichen ist diese allerdings abgeschwächt zwischen >0,2 m/s bis 2 m/s. Aus
der HWRK geht hervor, dass vor allem landwirtschaftliche Flächen bzw. Wald- und sonstige
Freiflächen vom Jahrtausendhochwasser betroffen sind. Vereinzelt liegen auch Wohnbauflächen und Flächen gemischter Nutzung im Überschwemmungsbereich. Zusätzlich befindet
sich auch ein Baudenkmal im potenziellen Gefahrenbereich. Anlagen für den Hochwasserschutz bestehen in diesem Teilbereich keine. Insgesamt ist die Hochwassergefährdung der
Itter als niedrig einzustufen. Nur an wenigen Stellen werden Wassertiefen bis zu 4 m erreicht und auch die Fließgeschwindigkeit abseits des Verlaufs der Itter ist verhältnismäßig
moderat.
Monheim
Der Rhein beeinflusst die Stadt Monheim im Süden des Kreises in Hinblick auf Hochwassergefahren und -risiken enorm. Dementsprechend sind auch für den Teilbereich in Monheim
HWGK und HWRK vorhanden. Der Rhein verläuft am westlichen Rand des Stadtgebiets und
grenzt an die Hauptsiedlungsbereiche. Durch eine Hochwasserschutzanlage werden die
Auswirkungen der Überschwemmungen eingedämmt, allerdings sind bei einem HQextremSzenario weiterhin rund 18.000 Bewohner mehr oder weniger stark betroffen. Dementsprechend zeigt die HWRK, dass überwiegend Wohnbau- und Mischnutzungsflächen vom Hochwasser überschwemmt werden. Daneben sind aber auch Industrie- und Gewerbeflächen,
Landwirtschafts- und Waldfläche sowie sonstige Freiflächen betroffen. Innerhalb der Überschwemmungsbereiche befinden sich außerdem vier IUV-Anlagen und ein Trinkwasserschutzgebiet. Insgesamt können an vielen Stellen Wassertiefen über 4 m erreicht werden.
Die Hochwassergefährdung des Rheins in Monheim wird als hoch eingestuft. Viele Bewohner werden im Falle eines Jahrtausendhochwassers betroffen sein, es können große Wassertiefen erreicht und empfindliche Anlagen und Bereiche überschwemmt werden.
Heiligenhaus
Für Heiligenhaus stehen HWGK und HWRK für zwei Teilabschnitte des Rinderbachs zur Verfügung. Im westlichen Teilabschnitt werden maximale Wassertiefen von einem Meter im
Überschwemmungsbereich bei HQextrem erreicht. Die Überschwemmungsbereiche dehnen
sich verhältnismäßig geringflächig aus. In den Bereichen, die von Hochwasser betroffen
sind, befinden sich hauptsächlich Landwirtschafts- und Waldflächen. Nur an wenigen Stellen liegen Wohnbauflächen, Mischnutzungsflächen sowie Industrie- und Gewerbeflächen.
44
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Es gibt keine Hochwasserschutzanlagen und es sind keine Fließgeschwindigkeiten angegeben.
Ein ähnliches Bild zeigt sich für den östlichen Teilabschnitt. Auch hier haben die Überschwemmungsbereiche nur eine minimale Ausdehnung, sodass die von Hochwasser betroffenen Nutzungen nur geringfügig beeinträchtigt werden. Auch hier sind dies insbesondere Landwirtschafts- und Waldflächen sowie an einigen Stellen Industrie- und Gewerbeflächen. Insgesamt lässt sich die Hochwassergefährdung in Heiligenhaus durch den Rinderbach als niedrig einstufen. Kleine Hochwasserbereiche mit geringen Tiefen stellen keine bedeutsame Gefährdung im Falle eines Jahrtausendhochwassers dar.
Ratingen
In Ratingen stehen HWGK und HWRK für den Schwarzbach, die Anger und den Dickelsbach
für mehrere Teilabschnitte zur Verfügung. Der Schwarzbach verursacht während eines
HQextrem-Szenarios Überschwemmungen, die einige Teile der Bewohner betreffen, sodass
gemäß HWRK insbesondere Wohnbau- und Mischnutzungsflächen durch Hochwasser beeinträchtigt werden. In diesen Bereichen können zusätzlich Wassertiefen bis zu 4 m erreicht
werden. Auch im zweiten Teilabschnitt des Schwarzbachs sind Tiefen bis zu 4 m wahrscheinlich, und auch dort sind neben Landwirtschafts- und Waldflächen vorrangig Wohnbau- und
Mischnutzungsflächen betroffen. Die Auswirkungen auf diesen Teilbereich des Schwarzbachs sind jedoch geringer als die des westlicheren Abschnitts. Die weiträumigen Landwirtschaftsflächen dienen zusätzlich als Retentionsflächen. Insgesamt bestehen keine Hochwasserschutzanlagen und es sind keine hochwasserempfindlichen Anlagen oder Bereiche betroffen. Fließgeschwindigkeiten werden für den Schwarzbach nicht angegeben.
Die Anger verläuft nördlich des Schwarzbachs durch Ratingen und weist deutliche Überschwemmungsbereiche für beide Teilbereiche während eines HQextrem–Szenarios auf. In der
Regel liegen die Wassertiefen bei Hochwasser bis zu 1 m, nur in einigen Bereichen wird
diese Tiefe überschritten. Vor allem im westlichen Teilabschnitt betrifft diese Überschreitung mit Wassertiefen bis zu 2 m Wohnbauflächen bzw. Flächen gemischter Nutzung. Folglich sind rund 4.300 Bewohner durch ein mögliches Jahrtausendhochwasser beeinträchtigt.
Im östlichen Teilabschnitt hingegen sind Bewohner durch das Hochwasser lediglich geringfügig betroffen. Für die Anger bestehen keine Hochwasserschutzanlagen, allerdings liegt im
westlichen Teilabschnitt ein Trinkwasserschutzgebiet innerhalb des Überschwemmungsbereichs. Es werden keine Fließgeschwindigkeiten angegeben.
Die Hochwassergefährdung durch den Schwarzbach und die Anger für die Stadt Ratingen
sind als moderat einzustufen. Durch Hochwasser werden einige Wohngebiete mit Wassertiefen von z.T. bis zu 4 m beeinträchtigt. Von einem Jahrtausendhochwasser des Dickelsbach
hingegen geht nur eine geringe Gefahr aus. Trotz des Verlaufs durch den Stadtteil Lintorf
sind Auswirkungen auf den Siedlungsraum kaum sichtbar.
Hilden
HWGK und HWRK liegen in Hilden sowohl für den Hoxbach als Teil des Düssel-Systems als
auch für die Itter und den Garather Mühlenbach vor. Der Hoxbach fließt durch das Hildener
Zentrum mit überwiegend mittleren Fließgeschwindigkeiten von > 0,5 bis 2 m/s. Die Überschwemmungsbereiche sind verhältnismäßig gering und es werden lediglich Wassertiefen
45
energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
von bis zu maximal einem Meter erreicht. Die betroffenen Nutzungen sind vor allem Landwirtschaft und Wald, wobei vereinzelt Wohnbauflächen im Zentrum beeinträchtigt werden.
Für den Hoxbach bestehen in diesem Teilabschnitt keine Hochwasserschutzanlagen.
Der Garather Mühlenbach verläuft im südlichen Teil des Stadtgebiets. Die Überschwemmungsbereiche betreffen vor allem Landwirtschafts- bzw. Waldflächen. In Teilen werden
durch das Hochwasser eines HQextrem–Szenarios auch Siedlungsgebiete beeinträchtigt. Laut
Prognose sind rund 400 Bewohner betroffen. Die maximalen Wassertiefen betragen allerdings maximal nur einen Meter. Für den Garather Mühlenbach gibt es keine Hochwasserschutzanlagen, und auch hochwasserempfindliche Anlagen und Bereiche sind nicht betroffen. Es werden keine Fließgeschwindigkeiten angegeben.
Für die Itter gibt es drei Teilabschnitte: Der östliche Teilabschnitt wird dominiert von hohen
Fließgeschwindigkeiten bis > 2 m/s innerhalb des Verlaufs sowie durch ein Hochwasserrückhaltebecken an der östlichen Stadtgrenze. Insgesamt können Wassertiefen bis zu 4 m in
Überschwemmungsbereichen auftreten, allerdings werden in diesem Teilbereich kaum
Siedlungsbereiche berührt. Stattdessen sind überwiegend land- und forstwirtschaftliche
Gebiete betroffen, die gleichzeitig als Retentionsflächen dienen. Ein Naturschutzgebiet liegt
innerhalb der Hochwassergefahrenbereiche. Im mittleren Teilabschnitt verläuft die Itter
durch das Zentrum von Hilden. Aufgrund einer flächendeckenden Ausweitung des Hochwassers über das westliche Stadtzentrum sind hier vor allem Siedlungs- sowie Gewerbeund Industriebereiche mit insgesamt rund 3.800 Bewohnern von Überschwemmungen betroffen. Auch baukulturell hochwertige Gebäudestrukturen liegen innerhalb dieses Überschwemmungsbereichs. Die Fließgeschwindigkeiten des Itter-Verlaufs sind auch in diesem
Teilabschnitt mit >2 m/s weiterhin hoch. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch für den westlichen
Teilabschnitt, bei dem die Fließgeschwindigkeiten ebenfalls konstant hoch sind. An Stelle
von Wohnbauflächen sind hier vermehrt Gewerbe- und Industriebereiche betroffen. Die
maximalen Wassertiefen reichen vereinzelt bis zu 2 m. Es bestehen keine Hochwasserschutzanlagen; eine IVU–Anlage liegt nördlich des Bachverlaufs.
Insgesamt ist die Hochwassergefährdung für den Hoxbach und den Garather Mühlenbach
als niedrig einzustufen, da die Überschwemmungsbereiche keine weiträumige Ausdehnung
haben und keine empfindlichen Bereiche oder Anlagen betroffen sind. Die Itter hingegen
wird als moderate Hochwassergefährdung bewertet. Zentrumsnähe, weite Ausdehnung
und hohe Fließgeschwindigkeiten tragen dazu bei, dass viele Bewohner von einem möglichen Jahrtausendhochwasser betroffen wären. Verhältnismäßig geringe Wassertiefen
schwächen diesen Effekt allerdings ab.
Langenfeld
Für die Stadt Langenfeld liegen HWGK und HWRK für das Garather Mühlenbach-System vor,
welches den Burbach, den Galkhausener Bach und den Viehbach umfasst. Für den Burbach
bestehen zwei Teilabschnitte. Hier werden in der Regel in den Überschwemmungsbereichen verhältnismäßig geringe Wassertiefen von bis zu einem Meter erreicht. Der Burbach
fließt im östlichen Teilabschnitt durch das Zentrum von Langenfeld, sodass Wohnbauflächen von Hochwasser betroffen sind. Es bestehen weder Hochwasserschutzanlagen noch
sind Fließgeschwindigkeiten angegeben.
46
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Der Viehbach verläuft am nördlichen Siedlungsrand der Stadt. Auch hier sind die maximalen
Wassertiefen bei Hochwasser mit einem Meter relativ gering. Die Ausdehnung der Überschwemmungsbereiche ist ebenfalls niedrig, sodass nur vereinzelt Wohnbauflächen in geringem Maße betroffen sind. Es bestehen auch für den Viehbach in diesem Teilbereich weder Hochwasserschutzanlagen noch sind Fließgeschwindigkeiten angegeben.
Der Galkhausener Bach kommt im Überschwemmungsbereich auf ebenfalls geringe Wassertiefen von maximal einem Meter. Allerdings sind im östlichen Teilabschnitt vor allem
Wohnbau- und Mischnutzungsflächen betroffen, sodass rund 1.800 Bewohner durch die
Auswirkungen eines Jahrtausendhochwassers beeinträchtigt werden. In Teilen liegen die
Überschwemmungsgebiete in einem Trinkwasserschutzbereich. Es bestehen keine Hochwasserschutzanlagen und es sind keine Fließgeschwindigkeiten angegeben.
Insgesamt sind die Hochwassergefährdungen für alle drei Gewässer als niedrig einzustufen,
da sich durch geringe Ausdehnungen und Wassertiefen keine erheblichen Konsequenzen
für die Einwohner ergeben.
Mettmann und Wülfrath
Für beide Städte bestehen keine HWGK bzw. HWRK, sodass nicht von einer Hochwassergefährdung der Fließgewässer im Stadtgebiet ausgegangen wird.
Velbert
In den HWGK ist am Zusammenfluss von Deilbach und Hardenberger Bach in Langenberg
erkennbar, dass die tiefergelegenen Teile Jahrtausendhochwasser mit einer Wassertiefe bis
ca. 4 m entstehen können, wobei mit der Ausdehnung beider Gewässer die Fließgeschwindigkeit, die außerhalb der Ortslage meist >2 m/s betragen wird, deutlich herabgesetzt wird.
Tallagen am Deilbach nördlich von Langenberg werden großflächig überströmt, jedoch
meist nur in Tiefen bis 2 m. Im südlichen Stadtgebiet sind hingegen nur kleinere Bereiche
betroffen. Die HWRK zeigen besonders in Langenberg die überragende Bedeutung von Retentionsflächen zur Reduzierung von Überstautiefen und Fließgeschwindigkeiten bei Hochwasserereignissen. Zusätzlich sind vor allem Wohnbau- bzw. Mischnutzungsflächen sowie
Industrie- und Gewerbeflächen betroffen. Außerdem liegen im Bereich des Hardenberger
Bachs bei Neviges vier IVU–Anlagen im Überschwemmungsbereich. Die Hochwassergefährdung der beiden Fließgewässer ist insgesamt als moderat einzustufen.
Die Hochwassergefährdung am Rinderbach ist dagegen als niedrig einzustufen. Innerhalb
der Überschwemmungsgrenze des HQextrem im unmittelbaren Bereich des Gewässers werden überwiegend Wassertiefen von 0 bis 2 m erreicht, bis auf den Bereich von zwei Regenrückhaltebecken.
Fazit
Auch bezüglich der Handlungsmöglichkeiten zum Thema Hochwasser lassen sich kommunale und kreisweite Maßnahmen unterscheiden. Auf städtischer Seite sollten vor allem fehlende HWRK/HWGK ergänzt oder Starkregensimulationen angefertigt werden, um vorrangige Handlungsorte und -objekte zu erkennen. Der Kreis kann als übergeordnete Ebene im
Gegensatz zu den Städten interkommunale Zusammenhänge besser erkennen und deshalb
eine beratende Funktion einnehmen. Weitere Maßnahmen zum Thema „Hochwasser“ werden im Rahmen des Endberichts dargestellt und erläutert.
47
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2.6
Risikoanalyse hinsichtlich Starkregen
Platz- und Gewitterregen können in kürzester Zeit zu gewaltigen Abflüssen führen. Innerhalb von Siedlungsbereichen können Gebäude überflutet werden, wenn die Kanalisation
überlastet ist und die Wassermengen nicht mehr bewältigen kann. Im Freiraum können sich
durch abfließende Wassermengen Sturzfluten ausprägen, durch die zum Beispiel Wege und
Straßen, aber auch Gebäude überflutet werden können. Besonders gefährdet sind Gebäude
in Senkenlagen, in denen der Abfluss des Regenwassers langsamer als der Zufluss erfolgt.
Diese Situation ist beispielsweise bei stark versiegeltem Gelände, vereisten Böden oder
wassergesättigten Böden der Fall. Wenn sich das Wasser in der Senkenlage sammelt, besteht die Gefahr des Hineinlaufens von Wasser ins Gebäude zum Beispiel über Lichtschächte, Kellerfenster oder ebenerdige Türen. Auch Gebäude an Hängen sind einer besonderen Gefährdung ausgesetzt, wenn der Hang versiegelt ist oder wenn die Böden vereist
oder durchnässt sind. Dann können lang andauernde Regenfälle dazu führen, dass das Regenwasser am Hang nicht versickert und stattdessen auf Gebäude zufließt. Zusätzlich zu
herablaufendem Regenwasser besteht an Hängen die Gefahr eines Erdrutsches durch
Schlammlawinen, wenn Hänge wenig bepflanzt bzw. nur mit Flachwurzlern ausgestattet
sind. Eine weitere Gefährdung können überlaufende Regenrinnen darstellen, insbesondere
dort, wo überlaufendes Wasser auf versiegelte Flächen (Terrassen, Garageneinfahrten etc.)
trifft und nicht versickern kann. In der Folge kann sich das Wasser aufstauen und in das
Gebäude eindringen.
Auch für den Kreis Mettmann ist die Thematik Starkregen30 relevant. Hier fallen durchschnittliche Niederschlagshöhen von >24.0 bis ≤ 26.0 mm und >26.0 bis ≤ 28.0 mm, je nach
Gebiet. Das bedeutet, dass bspw. Gebiete im Intervall >26.0 bis ≤ 28.0 ein Niederschlagsereignis von 27 mm in 15 Minuten durchschnittlich alle 30 Jahre erwarten können (Difu 2017
S. 8). Eine Starkregen-Risikoanalyse ist im Rahmen dieses Konzepts nicht möglich. Dennoch
können Empfehlungen ausgesprochen werden, wie bei einer Risikoanalyse vorgegangen
werden kann. Um zu überprüfen, welche Bereiche, insbesondere urbane Bereiche bzw.
Siedlungsbereiche, betroffen sind, ist es sinnvoll, Starkregensimulationen flächendeckend
für das Kreisgebiet durchzuführen. Diese können nicht nur darstellen, wo sich das Wasser
bei Starkregenereignissen sammelt, sondern auch in welcher Höhe. Zusätzlich zeigen derartige Simulationen, wo ein Kanalüberstau entstehen könnte. Für den Kreis Mettmann bzw.
für die kreisangehörigen Städte wurden bislang noch keine Starkregensimulationen angefertigt, deshalb zeigt Abbildung 26 einen exemplarischen Auszug aus einer Sturzflutenkarte.
30
Def. Meteorologen: Niederschläge von mehr als 20 Liter in 1 Std./qm, besonders an heißen Tagen wird
mehr Wasserdampf aufgenommen, und durch Abkühlung der Luft kommt es zu schlagartigem Ergießen des
Wassers über kleinräumigen Gebieten (Difu 2017 S. 9).
48
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Abbildung 26: Auszug Sturzflutenkarte Grevenbroich (Quelle: Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und
Umwelt mbH)
Sturzfluten resultieren meist aus lokal begrenzten sommerlichen Starkniederschlägen, die
häufig mit Gewittern, Hagel und Sturmböen einhergehen. Die Kapazität der städtischen Ableitungssysteme reicht im Allgemeinen bei Sturzfluten nicht aus, sodass das Wasser in der
Folge in Abhängigkeit von der Topografie und der Bebauung über den Freiraum, Wege und
Straßen abfließt. Es ist wichtig, typische Abflusssituationen und -verläufe (Geschwindigkeit,
Fließtiefe, Überstaudauer, Anstiegsgradient der Welle, Anprallimpuls und Anprallrichtung)
zu kennen, um besondere Gefahren- und Risikobereiche im urbanen Raum (gewerblich-industrielle Nutzungen, Infrastrukturen, potenzielle Einstauräume wie z. B. Tiefgaragen, Tunnel, Unterführungen etc.) und mögliche sekundäre Gefahren durch verdriftete Gegenstände (Stadtmobiliar, Fahrzeuge, Bäume etc.) zu identifizieren. In diesem Zusammenhang
kann beispielsweise berechnet werden, bei welchen Abflussverhältnissen Wege und Straßen noch mit Rettungsgeräten begehbar bzw. befahrbar sind und wie sich gefährdete Zonen
in Abhängigkeit vom Ereignisverlauf entwickeln. Die gewonnenen Erkenntnisse können in
siedlungsstrukturell differenzierten Gefahrenkarten dargestellt werden, die die Gefahren
für die Bevölkerung aufzeigen und als Grundlage für Einsatzpläne der Rettungsdienste dienen. Zugleich sollten baurechtliche und stadtplanerische Hinweise für die Gefahrenabwehr
und -vorsorge abgeleitet werden.
Neben der Identifizierung von flächigen Gefahren- und Risikobereichen sind auch Erkenntnisse über die Wirkung von Starkregenereignissen auf die Gebäude und die Haustechnik
(Ableitungssysteme) wichtig, da die haustechnischen Systeme von Gebäuden (Regenrinnen
und -fallrohre, Zisternen etc.) üblicherweise nicht für Starkregenereignisse dimensioniert
49
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sind. Infolge solcher Ereignisse können diese Systeme kurzfristig überlastet sein, was zu erheblichen Schäden an den betroffenen Gebäuden und dem Inventar führen kann. Schließlich sollten das Verhalten und die Kapazitätsgrenzen der Infrastruktur zur Regenwasserableitung untersucht werden.
Es ist empfehlenswert, im Rahmen von Vorsorgemaßnahmen zur Minderung der Gefahren,
Risiken und Schäden bei Extremniederschlagsereignissen Maßnahmenkonzepte zu entwickeln, die im Ereignisfall Folgendes regeln:
50

Zuständigkeitsregelungen und Interaktionsmuster

Vorsorge: stadtplanerische und baurechtliche Maßnahmen, Ausweisung gefährdeter Gebiete, Anpassung der technischen Infrastruktur, Gestaltungs- und Steuerungsvorschläge, Objektschutzmaßnahmen

Kommunikationsprozess mit Bürgern: Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung (Verhaltensvorsorge), Kommunikation des Schadenspotenzials (Kosten), Entwicklung von Informationsforen und Warnsystemen

Vorhersage: Warnung, Meldewege und Meldestufen, Informationswege und Kommunikationsmittel zwischen Kommunen, Rettungsdiensten, Behörden und Bürgern

Einsatz der Rettungsdienste: Entwicklung von detaillierten Einsatzplänen.
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2.7
Katastrophenschutz, Risiko- und Krisenmanagement
Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr in NRW
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW)
definiert den Begriff „Katastrophenschutz“ wie folgt: „Katastrophenschutz bedeutet Abwehr von Gefahren in erster Linie für die Gesundheit oder das Leben von Menschen. Die
Hauptgefahren stellen zum Beispiel Hochwasser oder extreme Wetterlagen, wie Stürme,
starke Regenfälle oder Dürreperioden, dar. Das gleiche gilt für große Unglücksfälle mit vielen Verletzten oder für die Freisetzung von besonderen Gefahrstoffen in die Luft, den Boden
oder das Wasser. Der Katastrophenschutz ist auch gefordert, wenn Pandemien drohen oder
kritische Infrastruktureinrichtungen, wie etwa die Stromversorgung oder Kommunikationsverbindungen, ausfallen.“31
Für den Katastrophenschutz sind in NRW gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) von 2015 die Kreise und kreisfreien Städte
zuständig. So müssen sie bei Großschadenslagen oder in Katastrophenfällen das Zusammenwirken der Feuerwehren und Hilfsorganisationen gewährleisten. Auf der mittleren Verwaltungsebene sind die Bezirksregierungen und darüber das Innenministerium verantwortlich.
Das nordrhein-westfälische Krisenmanagement erfolgt gemeinsam durch die Kreise, die Bezirksregierungen und das Innenministerium. Im Ernstfall werden Krisenstäbe gebildet, die
alle relevanten Fachverwaltungen bündeln und Gefahrenabwehrmaßnahmen koordinieren.
Die Gefahrenabwehr läuft i. W. über fast 14.000 hauptberufliche und 87.000 ehrenamtliche
Feuerwehrkräfte bei 30 Berufsfeuerwehren, 83 hauptamtliche Wachen und den 396 Freiwilligen Feuerwehren in den Kommunen NRWs.
Für Großschadenslagen gibt es in NRW das System der überörtlichen Hilfe, d. h. nicht betroffene Gebietskörperschaften helfen betroffenen Gebietskörperschaften. Hierzu erfolgt
zu den bei den Kommunen gemeldeten Schäden auf Kreisebene im Krisenstab eine Einschätzung des Lagebildes, um ggf. bei der Bezirksregierung überörtliche Hilfe zu beantragen.
Wichtig sind bei Krisen u.a. die Prioritätensetzung und das richtige Einschätzen der Lage und
eine Prognose, um zum Beispiel rechtzeitig zusätzliche Kräfte bei der Bezirksregierung anzufordern.
Innerhalb des Katastrophenschutzes sind die Feuerwehren zuständig für den Brandschutz
und technische Hilfeleistungen, wozu u. a. auch der Umgang mit Gefahrgut bei Unfällen und
die Dekontamination von Personen und Material im Zusammenhang mit ABC-Stoffen gehören. Unterstützend arbeiten in NRW 241 Einsatzeinheiten mit zusammen über 20.000 ehrenamtlichen Helfern der anerkannten Hilfsorganisationen, wie zum Beispiel Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst und Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG).
In den letzten Jahren wurde der Katastrophenschutz in NRW durch gezielte Maßnahmen
des Innenministeriums verbessert, beispielsweise durch die Vereinheitlichung der überörtlichen Hilfe und die Modernisierung der Landesausstattung.32
31
MIK NRW o. J.b
MIK NRW o. J.b
51
32
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Zur Gefahrenabwehr ist das Informationssystem Gefahrenabwehr NRW33 seit dem Jahr
2006 landesweit in NRW freigeschaltet und wird seitdem kontinuierlich weiterentwickelt.
Das Krisenmanagement durch Krisenstäbe wurde in der Vergangenheit fortentwickelt. Ein
Krisenstab ist für die Vorbereitung aller erforderlichen (Verwaltungs-) Maßnahmen, die Veranlassung der Maßnahmen in Abstimmung mit dem politischen Gesamtverantwortlichen
und die Kontrolle der Umsetzung verantwortlich. Zu einem Krisenstab gehören alle notwendigen bzw. zuständigen Ämter der jeweils eigenen Verwaltung, andere Behörden und Dritte
mit besonderen Kenntnissen im Krisenstab, um gemeinsam eine Schadenslage zu bewältigen. Dabei werden die vom Krisenstab beschlossenen Maßnahmen in den bestehenden Organisationsstrukturen der Behörde umgesetzt.
Für die Warnung und Information der Bevölkerung wurde in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Bund und den Ländern, das bundesweite Modulare Warnsystem (MoWaS) entwickelt. Das System beruht auf dem vorhandenen satellitengestützten
Warnsystem (SatWaS) und überträgt sowohl Warnmeldungen als auch Informationen über
eine abgesicherte Verbindung von und zu allen vorhandenen MoWaS-Stationen (Bundesdienststellen und Lagenzentren der Länder). Wichtige Meldungen werden an Radio- und
Fernsehstationen sowie die Deutsche Bahn weitergeleitet. Zusätzlich können verschiedene
Warnmittel ausgelöst werden. So wurde bereits eine Anbindung von Mobiltelefonen mit
der App NINA34 bundesweit 2016 eingeführt. Für die Warnung von lokalen Gefahrenlagen
sind in NRW bereits in den meisten Kreisen und kreisfreien Städten MoWas-Sendeanlagen
eingerichtet, und damit ist die App in vielen Gebieten aktiv und aktuell. In NRW wird MoWaS
seit dem Jahr 2013 nach und nach auch in allen Leitstellen der Kreise und kreisfreien Städte
eingerichtet, um eine schnelle Übermittlung auch von lokalen bzw. regionalen Warnungen
zu gewährleisten (z. B. Durchsagen im Radio, Fernsehen und in Zügen).
Krisenvorsorge und Katastrophenschutz im Kreis Mettmann
Die Begriffe „Krise“ und „Katastrophe“ werden auf der Website des Kreises Mettmann folgendermaßen definiert: „Als Krise oder Katastrophe wird ein Geschehen bezeichnet, das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte
oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Maß gefährdet oder schädigt (zum Beispiel Hochwasser oder Stürme, aber auch größere Unglücke mit
vielen Geschädigten).“35
Im Notfall sind im Kreis Mettmann die in Deutschland geltenden Telefonnummern für die
Polizei (110) und die Feuerwehr bzw. den Notarzt/Rettungsdienst (112) zu wählen. Alle Eingänge von Meldungen werden priorisiert und entsprechend abgearbeitet. Gegebenenfalls
wird die Rufbereitschaft des Krisenstabes alarmiert. Die Herstellung der öffentlichen Sicherheit hat generell einen Vorrang gegenüber einer Schadensbeseitigung auf privaten Grundstücken.
Der Kreis Mettmann ist gemeinsam mit den Städten für den Rettungsdienst zuständig und
hat für eine schnelle Hilfe bei Notfällen zu sorgen. Dafür gibt es Personal und Rettungsfahr-
33
MIK NRW o. J.a
Notfall-Informations- und Nachrichten-App
35
Kreis Mettmann 2017
52
34
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zeuge in den Städten und teilweise auch in Unternehmen. Dieses Angebot wird durch Rettungshubschrauber ergänzt. Für die Überprüfung, ob die für die Rettungseinsätze eingesetzten Mittel überall und ausreichend zur Verfügung stehen, gibt es einen vom Kreis Mettmann
aufgestellten Bedarfsplan für den Rettungsdienst36, der alle vier Jahre aktualisiert wird.
Zur Bewältigung der Folgen von Krisen und Katastrophen hat der Kreis Mettmann einen
Krisenstab zusammengestellt, der die Einsätze von Feuerwehr, Notärzten, Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen unterstützt. Es werden sowohl die behördlichen Abwehrmaßnahmen geplant und koordiniert, als auch die Bevölkerung und die Medien informiert. Der
Krisenstab muss der Bezirksregierung Bericht erstatten, diese wiederum dem Innenministerium. Für die Kerngruppe des Krisenstabes (Leitung, Lage und Dokumentation, Medienarbeit) existiert eine ständige Rufbereitschaft und es werden je nach Art der Krise unterschiedliche Behörden beteiligt. Zusätzlich sollte jede kreisangehörige Stadt ihren eigenen
Führungsstab vorhalten, der dem Bürgermeister untersteht.
Ferner helfen regelmäßig aktualisierte Notfallpläne dabei, in einer Krise oder Katastrophenlage richtig zu reagieren. Im Kreis Mettmann gibt es verschiedene Notfallpläne:37







Im Gefahrenabwehrplan wird beschrieben, von welchen Einrichtungen, Objekten oder Betrieben im Kreis Mettmann eventuell eine Gefahr ausgehen kann, und welche
Hilfsmittel, Organisationen und Anlagen für das Management solcher Notstände
herangezogen werden können.
Für insgesamt sieben Betriebe im Kreis Mettmann, von denen eine besondere Gefährdung ausgeht, sind Sonderschutzpläne aufgestellt worden.
Im Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten wird festgelegt, wie Rettungsdienste und Krankenhäuser viele Verletzte schnell und qualifiziert mit geeigneten
Mitteln transportieren und versorgen können.
Im Tierseuchenhandbuch ist geregelt, was zu tun ist, um eine sich ausbreitende Tierseuche schnell und erfolgreich bekämpfen zu können.
Während einer Krise oder nach einer Katastrophe kann es erforderlich werden, Teile
der Bevölkerung zu evakuieren. Wie das zu geschehen hat, ist in der Arbeitshilfe für
Evakuierungen festgehalten.
Wenn der Rhein über seine Ufer tritt, gilt für die Stadt Monheim am Rhein der Sonderschutzplan für Auswirkungen durch Hochwasser.
Ein Pandemieplan wurde erstellt, der die Maßnahmen bei einer sich ausbreitenden
Seuche des Menschen enthält.
Wichtig ist eine Vorbereitung auf Notfälle/Notsituationen (zum Beispiel Unfälle, Brände oder die Beeinträchtigung der lebensnotwendigen Versorgung der Bevölkerung) und besondere Risiken (zum Beispiel schwere Unwetter, Schneekatastrophen, großflächige Überschwemmungen oder die Freisetzung von Gefahrenstoffen). Hierzu hat das BBK die Informationsbroschüre „Ratgeber für die Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen "38 veröffentlicht.
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Kreis Mettmann 2012
Kreis Mettmann 2017
38
BBK 2013
53
37
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Im Falle einer Katastrophe ist es wichtig, über verschiedene Medien zu informieren, um
letztlich alle Betroffenen zu erreichen. Sirenen sind nach Einschätzung des Landes und des
Kreises nach wie vor wichtig (v. a. nachts zur Schlafenszeit der Bevölkerung). Das Informieren der Bevölkerung über das Internet ist ein guter Weg, um auf mögliche Gefahren aufmerksam zu machen und notwendige Verhaltensweisen zu kommunizieren. Auch die Information über die Medien (zum Beispiel Wälder nicht betreten, 112 nur im Notfall wählen) ist
wichtig.
Zu den eingesetzten Medien zählen im Kreis Mettmann im Einzelnen:39

"NINA" - Notfall-Informations- und Nachrichten App des Bundes

Lautsprecherdurchsagen

Sirenen (einminütiger Heulton = bitte schalten Sie Radio und Fernsehen ein, einminütiger Dauerton mit zweimaliger Unterbrechung = Feueralarm)

(Lokal-)Radio und Fernsehen

Bürgertelefon (Telefonnummer: 02104-993535)

Personenauskunftsstelle bei eingetretenen oder befürchteten Personenschäden
(Betreiber: Deutsches Rotes Kreuz, Informationen u. a. über vermisste Angehörige)

Internet.
39
Kreis Mettmann 2017
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2.8
Zwischenfazit
Die Folgen des Klimawandels betreffen viele Bereiche innerhalb des Kreises Mettmann: Sowohl die Wasserwirtschaft, als auch die Landwirtschaft, die Biodiversität, urbane Räume
oder die menschliche Gesundheit können negativ beeinflusst werden. Auf Basis der klimarelevanten Strukturen, wie dem Relief, der Siedlungs- und Baustruktur oder der Versiegelung gilt es für die verschiedenen Bereiche eventuelle Gefahrenpunkte auf Kreisebene auszumachen. Besondere Bedeutung aufgrund potenziell starker Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit und Sicherheit haben dabei die Klimafolgen der thermischen Belastung und des Hochwassers bzw. Starkregens.
Aufgrund der saisonalen Verschiebung wird es mehr Niederschlag in den Wintermonaten
geben, weshalb es zu vermehrtem Hochwasser im Winter kommen kann. Im Sommer hingegen kann die Hitze die Böden so stark austrocknen, dass sie bei Starkregen das Wasser
nicht aufnehmen können und es zu kurzeitigen Hochwasserspitzen kommen kann. Es ist zu
empfehlen, die Hochwassergefahren- und -risikokarten auf alle Gewässer des Kreises zu ergänzen und an kritischen Stellen Hochwasserschutzmaßnahmen vorzunehmen. Um Starkregenereignisse bewältigen zu können, ist es sinnvoll, Risikokarten auf Basis der Topografie
(Senken) und der Fließwege zu erstellen, die überschwemmungsgefährdete Gebiete und
Objekte darstellen.
Nicht nur Hochwasser, auch Starkregen und Hitzebelastungen stellen im Kreis Mettmann
eine Herausforderung dar. Wärmeinseln sind bereits in allen Städten in unterschiedlicher
Ausprägung vorzufinden; wie die Prognosen zeigen, werden Hitzewellen in der Zukunft häufiger auftreten und sich ausdehnen. Bisher befinden sich nur wenige Einrichtungen mit Risikogruppen in problematischen Hitzegebieten. Diese Anzahl wird sich in Zukunft mit Ausdehnungen der Wärmeinseln voraussichtlich erhöhen.
Der Klimawandel ist real und Klimaschutzmaßnahmen sind diesbezüglich unabdingbar. Daneben sollte allerdings ein weiterer Fokus des Kreises Mettmann auf Klimaanpassungsmaßnahmen gerichtet werden, um eventuelle Schäden durch Extremwetterereignisse so gering
wie möglich zu halten.
55
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3
Ausblick: Ziele und Handlungsfelder im Bereich Klimaanpassung
Mit der Erstellung des Klimaanpassungskonzepts stellt sich der Kreis Mettmann den Herausforderungen des Klimawandels und damit einem großen gesellschaftlichen Thema dieser Zeit. Vorrangiges Ziel ist die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels
zur Minimierung möglicher Schäden innerhalb des Kreisgebiets. Zur Zielerreichung werden
Maßnahmen gebündelt, Akteure im Kreis für klimarelevante Projekte und Maßnahmen zusammengeführt und neue Maßnahmen und Projekte entwickelt. Auf diese Weise unterstützt der Kreis Mettmann nicht nur die Ziele und Vorstellungen der Bundesregierung und
der Landesregierung NRW hinsichtlich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, sondern
stärkt auch die kreisweiten Klimaanpassungsaktivitäten.
Aus den vorangegangen Analysen lassen sich verschiedene Handlungsfelder und Zielvorstellungen bezüglich der Entwicklung des Kreises Mettmann im Bereich Klimaanpassung ableiten. Im Folgenden werden sieben unterschiedlichen Handlungsfeldern quantitative und
qualitative Ziele hinsichtlich der Klimaanpassung des Kreises zugeordnet und erläutert. Die
Handlungsfelder lauten wie folgt:
- Handlungsfeld Gesundheit
-
Handlungsfeld Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz
-
Handlungsfeld Liegenschaftspolitik
-
Handlungsfeld Vernetzung/Kommunikation
-
Handlungsfeld planerische Vorsorge
-
Handlungsfeld Grünflächen, Landwirtschaft und Wald
-
Handlungsfeld Verkehr.
Handlungsfeld Gesundheit:
Auf das Handlungsfeld Gesundheit beziehen sich verschiedene Themenbereiche, die vor allem mit Hitze bzw. Wärme in Verbindung gebracht werden. Versiegelungsgrad, Bebauungsdichte und Klimaparameter sind dabei wichtige Einflussfaktoren, die auf die menschliche
Gesundheit positiv bzw. negativ einwirken können.
-
Informations- und Verhaltensvorsorge
Insbesondere die Informations- und Verhaltensvorsorge sollte innerhalb des Kreises
ausgebaut werden. Denn nur wenn das Bewusstsein über die Folgen des Klimawandels
auf die menschliche Gesundheit präventiv verstärkt wird und konkrete Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, kann auch jeder Einzelne aktiv seinen Beitrag leisten und
entsprechende Maßnahmen zur Vorkehrung oder im Ernstfall ergreifen.
-
Kreisweite Netzwerke zu Hitzewellen aufbauen und stärken
Hierbei geht es vor allem um die Kommunikation zum Thema Hitzewellen zwischen und
in den kreisangehörigen Städten. Dabei können insbesondere Erfahrungen ausgetauscht oder interkommunale Maßnahmen ergriffen werden.
56
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-
Hitzeaktionspläne
Um den Folgen von hoher Hitzebelastung auf die menschliche Gesundheit vorzubeugen,
können (vom Bund geförderte) Hitzeaktionspläne konkrete Maßnahmen zum hitzebezogenen Gesundheitsschutz aufzeigen.
Handlungsfeld Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz:
Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz sind wichtige Bereiche, auf die sich der Klimawandel auf verschiedene Weise auswirkt. Bedeutsame Themen sind hierbei Erosion, Gebäudeschutz, Bodenversickerung, Retention, Wasserspeicherung, Abflusswege und die Abkopplung des Regenwassers. Auch hinsichtlich der Wasserwirtschaft bzw. des Hochwasserschutzes ergeben sich für den Kreis Mettmann konkrete Zielsetzungen.
-
Vorbeugender Hochwasserschutz
Der Kreis Mettmann ist durchzogen von vielen kleineren und größeren Fließgewässern.
Deshalb gilt es, die Konsequenzen durch Hochwasser im Vorhinein zu erkennen und sich
durch entsprechende Maßnahmen dagegen zu schützen. Der Kreis kann beim Hochwassermanagement zwischen Bezirksregierung und den Städten eine informatorische und
beratende Stellung einnehmen.
-
Topographiegerechte Bodenbewirtschaftung
Die Topographie ist oft verknüpft mit Erosion und Überschwemmungen. Dementsprechend sollte es ein Ziel sein, erosionsgefährdete Böden und eine erosionsmindernde Bodenbewirtschaftung zu sichern. Der Kreis kann dabei eine informative und beratende
Funktion einnehmen.
-
Bewusstseinsbildung – Wasser sparen
Durch Trockenperioden und vermehrte heiße Tage ist auch die Verfügbarkeit von Trinkwasser nicht unbegrenzt. Dementsprechend ist es wichtig, hinsichtlich des Trinkwassers
und des Themas „Wasser sparen“ eine Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung durch
Information zu fördern.
-
Informationen und Beratung
Information und Beratung der Bevölkerung ist auch hinsichtlich des Hochwasserschutzes notwendig. Dies betrifft vor allem die Information von potenziell gefährdeten
Grundeigentümern bezüglich des Gebäudeschutzes.
Handlungsfeld Liegenschaftspolitik:
Im Bereich seiner Liegenschaften hat der Kreis Mettmann einen großen Handlungsspielraum. Dementsprechend gilt es die Potenziale, die dieses Handlungsfeld bietet, im größtmöglichen Maße zu nutzen. In der Liegenschaftspolitik kann Klimaanpassung insbesondere
durch Flächenmanagement oder die Umsetzung beispielgebender Modellprojekte befördert werden.
57
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-
Flächenmanagement
Der Kreis hat bezüglich eines effektiven Flächenmanagements die Möglichkeit, durch
gezielte Nutzung des vorhandenen klimarelevanten Flächenpotenzials Klimaschutz zu
betreiben, beispielsweise durch Revitalisierung von Brachen und innerstädtischen Flächen.
-
Modellhafte Klimaanpassungsmaßnahmen auf eigenen Liegenschaften
Auf kreiseigenen Liegenschaften kann der Kreis Mettmann modellhafte Klimaanpassungsmaßnahmen beispielsweise an Infrastruktureinrichtungen umsetzen und damit als
Vorbild für die kreisangehörigen Städte stehen.
Handlungsfeld Vernetzung/Kommunikation:
Vernetzung und Kommunikation beinhalten wesentliche Bausteine zur umfassenden Information, zum Erfahrungsaustausch der kreisangehörigen Städte untereinander und zum
Wissenstransfer der Bevölkerung und führt letztlich zur effektiveren Umsetzung von Maßnahmen.
-
Netzwerke bilden
Netzwerke können den Wissenstransfer und den Erfahrungsaustausch der kreisangehörigen Städte untereinander ermöglichen und verstärken.
-
Information / Beratung und Sensibilisierung
Das Thema Klimaanpassung ist ein bedeutendes Thema der Gegenwart und Zukunft.
Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Bevölkerung und der Stadtverwaltungen
durch den Kreis bilden dabei wesentliche Bausteine zur Umsetzung klimarelevanter
Maßnahmen.
-
Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen
Aufbau von Kooperationen zwischen unterschiedlichen Handlungsbereichen und Akteursgruppen, Stärkung der Stadt-Umland-Beziehungen und interkommunale Kooperationen können, vom Bund gefördert, neue Impulse hinsichtlich der Klimaanpassung setzen.
Handlungsfeld planerische Vorsorge:
Die Anpassung an den Klimawandel kann auch mit planerischen Instrumenten gefördert
werden. Dabei kann der Kreis eine klimagerechte Bauleitplanung der Städte beispielsweise
mit einer Checkliste zur Klimaverträglichkeit unterstützen, und selbst das Instrument der
Landschaftsplanung zur Sicherung und Vernetzung klimawirksamer Freiflächen nutzen.
-
Klimaverträglichkeit in der Bauleitplanung
Klimaverträglichkeit in der Bauleitplanung kann sich auf unterschiedliche Weise äußern.
Es kann dabei um Freiraumschutz, Begrünung oder Innenentwicklung gehen. Der Kreis
kann hierzu als beratender Ansprechpartner dienen oder einen Leitfaden zur Gewährleistung der Klimaverträglichkeit entwickeln.
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-
Kreisweite Konzepte
Kreisweite Konzepte beispielsweise zur Sicherung und Vernetzung klimawirksamer
Freiflächen (im Rahmen der Landschaftsplanung) können die Klimaanpassung für das
gesamte Kreisgebiet stärken, beispielsweise durch Frischluftschneisen und die Zirkulation von Kalt- und Frischluft.
Handlungsfeld Grünflächen, Landwirtschaft und Wald:
Das Handlungsfeld beinhaltet sowohl mögliche Auswirkungen durch Stürme auf die Wälder
innerhalb des Kreisgebiets, wie auch hitzebezogene Folgen. Die Landwirtschaft ist insbesondere durch Trockenheit und Erosion gefährdet, die Waldbewirtschaftung und die Stadtbegrünung sind wichtige Handlungsfelder zur Minderung von Schäden und Gefahren.
-
Waldbewirtschaftung
Nadelwälder sind besonders von Sturmschäden betroffen. Eine effektive Waldbewirtschaftung zur Verminderung der Schäden ist dementsprechend eine Zielsetzung, die der
Kreis im Rahmen der Landschafts- und Forstplanungen anstreben sollte.
-
Beratung / Information der Städte
Der Kreis Mettmann kann im Sinne des Handlungsfelds in vielerlei Hinsicht eine beratende Tätigkeit übernehmen. Diese kann sich dabei sowohl auf die Auswahl von hitzeund trockenbeständigen Arten von Straßenbäumen, auf Maßnahmen zur Vermeidung
von Bodenerosion als auch auf Grünflächen und ihre Vernetzung beziehen.
Handlungsfeld Verkehr:
Auch der Bereich Verkehr kann von Folgen des Klimawandels betroffen sein. Dabei muss
vor allem auf eine klimaangepasste Infrastruktur und einen klimaangepassten ÖPNV/SPNV
geachtet werden.
-
Beseitigung der Störanfälligkeit von Infrastrukturen
Eine klimaangepasste Infrastruktur ist nicht nur hinsichtlich des MIV, sondern auch des
ÖPNV wichtig. Der Kreis kann mit den Verkehrsdienstleistern zu Themen wie der Störanfälligkeit von Verkehrswegen beratend tätig werden.
-
Klimaangepasster ÖPNV
Der Kreis kann als Beratungsstelle für Maßnahmen eines klimaangepassten ÖPNV fungieren. Dabei sind vor allem Themen wie die Klimatisierung von Fahrzeugen relevant.
59
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4
Literatur- und Quellenverzeichnis
Literaturquellen
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Hochwasserfibel. Bauvorsorge in hochwassergefährdeten Gebieten.
Online verfügbar unter: http://www.lanuv.nrw.de/wasser/hochwasserfibel.pdf. Düsseldorf.
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Online verfügbar unter: http://www.klimafolgenonline.com. Letzter Zugriff
10.12.2014. Potsdam.
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http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/service/EK4klima.pdf
Website Bezirksregierung Düsseldorf 2:
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/pdf_rpd_e_082014/pdf_Umweltbericht_rpd_e_08201411/UmweltberichtText.pdf
Website Erosion NRW:
http://www.erosion.nrw.de
Website Fachinformationssystem Klimaanpassung:
http://www.klimaanpassung-karte.nrw.de/?feld=urbane%20R%C3%A4ume&param=Klimatope
Website Flussgebiete NRW:
http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/HWRMRL/Risiko-_und_Gefahrenkarten
Website GALK
http://www.galk.de/arbeitskreise/ak_stadtbaeume/webprojekte/sbliste/
Website Geoportal NRW
https://www.geoportal.nrw/
Website LANUV 1:
https://www.lanuv.nrw.de/klima/anpassung/
Website LANUV 2:
https://www.lanuv.nrw.de/klima/anpassung/klimaanpassung/menschliche-gesundheit/
Website LANUV 3:
https://www.lanuv.nrw.de/klima/anpassung/klimaanpassung/menschliche-gesundheit/parameter/
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energielenker Beratungs GmbH + BKR Essen
Website LANUV 4:
https://www.lanuv.nrw.de/klimaanpassung/wasserwirtschaft-und-hochwasserschutz/
Website LANUV 5:
https://www.lanuv.nrw.de /klimaanpassung/urbane-raeume/parameter/
Website LANUV 6:
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/klimawandel_nrw.pdf
https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/klimaanpassung/dokumente/bericht_klimawandel_schaedlinge.pdf
Website MKULNV:
https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/news/2016-11-07-zweiter-nrw-berichtzum-klimawandel-und-neue-daten-zum-klimafolgenmonitoring-veroeffentlicht/
Website (RP) Rheinische Post online:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/mettmann/orkan-ela-buerger-holen-sturmholz-ab-aid-1.4390124
Website Stadt Ratingen:
http://www.stadt-ratingen.de/buergerservice/pressemitteilungen/archiv2016/pmPoensgenpark_Wiederaufbau.php
Website Umweltdaten NRW Vor Ort:
http://www.uvo.nrw.de/uvo.html?lang=de
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