Prof. Dr. rer. pol. Norbert Konegen downloads: www.p8-management.de/universität [email protected] SS 2014 Die Europäische Zentralbank (EZB) in der Grauzone zwischen Geld- und Fiskalpolitik (monetärer Staatsfinanzierung). Agenda I. II. III. Quelle: Einführung – Kommentar. Die Europäische Zentralbank (EZB) im Ordnungsrahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Das Gebot der Unabhängigkeit der EZB und der nationalen Zentralbanken (NZB). © konegen, ifpol uni münster, SS 2014 2 III. Das Gebot der Unabhängigkeit der EZB und der nationalen Zentralbanken (NZB). Art. 123, 127, 130-133, 282 AEUV, Art. 7, 9 Satzung ESZB/EZB Protokoll Nr. 4 1. 2. 3. Das Gebot der Unabhängigkeit und sein Rechtsrahmen Art. 127, 130, 282 AEUV, Art. 7, 9 Satzung ESZB, EZB Protokoll 4 a) Institutionelle Unabhängigkeit b) Operative/funktionelle Unabhängigkeit c) Finanzielle Unabhängigkeit d) Personelle Unabhängigkeit e) Aufsicht und Kontrolle Die EZB leitet ihre Unabhängigkeit grundsätzlich von Art. 130 AEUV ab Die EZB ist unabhängig – oder ist dieser Anspruch eine Fiktion mit Folgen? a) Befindet sich die EZB trotz Art. 123 AEUV in der Graunzone der Staatsfinanzierung? b) Die Wirklichkeit: Akteure und Stabilitätskonzepte c) Das in Staatshand befindliche ungedeckte Papiergeldsystem als mögliches eigentliches Problem? Quelle: © konegen, ifpol uni münster, SS 2014 3 III. 1. Das Gebot der Unabhängigkeit und sein Rechtsrahmen Art. 127, 130, 282 AEUV, Art. 7, 9 Satzung ESZB, EZB Protokoll 4 „Umfassende theoretische Analysen und empirische Belege zur a) Quelle: Zentralbankunabhängigkeit zeigen, dass die Unabhängigkeit der Zentralbank – und somit auch der EZB – der Gewährleistung von Preisstabilität förderlich ist. Die Unabhängigkeit der EZB ist im institutionellen Rahmen für die einheitliche Geldpolitik (AEU Vertrag, und der ESZB -Satzung) festgelegt“ (www.ecb.europa.eu) Institutionelle Unabhängigkeit (Art. 13 EUV, Art. 130 AEUV) EZB ist ein Organ der EU (Art. 13 EUV) EZB u. ZBen sind weisungsunabhängig von der Politik (Art. 130) Dürfen öffentlichen Haushalten keine Kredite gewähren (Art. 130) Die EZB besitzt Rechtspersönlichkeit (Art. 282/3 AEUV) © konegen, ifpol uni münster, SS 2014 4 noch III.1. b) c) Quelle: Operative/funktionelle Unabhängigkeit Hinsichtlich der Methode ihrer Aufgabenerfüllung ist die EZB grundsätzlich frei. Aufgaben (Art.3 Satzung ESZB/EZB i.V.m. Art. 127/2 AEUV): Festlegung und Durchführung der Geldpolitik, Devisengeschäfte i.V.m. Art. 219 AEUV), Haltung und Verwaltung der offiziellen Währungsreserven, Funktionieren der Zahlungssysteme. Ihre operative Unabhängigkeit bezieht sich nach Art. 127/1 AEUV lediglich auf die Durchführung des Ziels „Preisstabilität“ (1) und „Inflation“ (2), die mit dem Ziel (1) vereinbar ist jedoch nicht auf die Festlegung von (2). Finanzielle Unabhängigkeit EZB hat eigenen Haushalt, verfügt über den Einsatz der Mittel mit denen sie von den Mitgliedsländern ausgestattet wird (Art. 28, 29, 30 Satzung ESZB/EZB). EZB-Kapital liegt ausschließlich bei den NZben © konegen, ifpol uni münster, SS 2014 5 noch III.1. d) Personelle Unabhängigkeit (Art. 10,11 Satzung ESZB/EZB) e) Nur bei schwerwiegenden Gründen kann auf Antrag des EZBRates oder des Direktoriums ein Mitglied des EZB-Rates durch den EuGH enthoben werden; Ohne ausdrückliche Genehmigung darf kein Mitglied entgeltlich oder unentgeltlich eine andere Beschäftigung annehmen; Für 8 Jahre gewählt. Eine 2. Amtszeit für Mitglieder des Direktoriums ist ausgeschlossen (Art. 283/2 AEUV); Amtszeit der Präsidenten der NZben mindestens 5 Jahre (Art. 14/2 Satzung ESZB/EZB); Der Einfluss der Politik: Politisches Postengeschacher Aufsicht und Kontrolle (Art. 26,27 Satzung ESZB/EZB) Quelle: Vorlage von Jahresabschlüssen Rechnungsprüfung der Abschlüsse durch unabhängige externe Rechnungsprüfer Zur Betrugsbekämpfung (Insidergeschäfte!) wird die EZB seit 2004 vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kontrolliert. © konegen, ifpol uni münster, SS 2014 6 Protokoll Nr. 4 aus der der Satzung des ESZB v. 30.3.2010 Quelle: © konegen, ifpol uni münster, SS 2014 7 III. 2. Die EZB leitet ihre Unabhängigkeit von Art. 130 AEUV ab Quelle: http://www.ecb.europa.eu/ecb/educational/facts/orga/html/or_007.de.html Quelle: © konegen, ifpol uni münster, SS 2014 8 III.3a Gerät die EZB trotz Art. 123 (Primärmärkte), 130 AEUV + Art. 18.1 Satzung durch ihr Krisenmanagement in die Grauzone einer Staatsfinanzierung? (s.d.VI.) III.3a Gerät die EZB trotz Art. 123 AEUV (Primärmärkte) + 18.1 Satzung durch ihr Krisenmanagement in die Grauzone einer Staatsfinanzierung? (s.d.VI.) Quelle: Stuttg.Ztg. 8.9.12 © konegen, ifpol uni münster, SS 2014 10 III. 3b Die Wirklichkeit: Akteure und Stabilitätskonzepte: Geldpolitik im Kräftedreieck zwischen Finanz-, Geldwertstabilität und Schuldentragfähigkeit Quelle: FAZ 18.4.13 © konegen, ifpol uni münster, SS 2014 11 3. c Das in Staatshand befindliche ungedeckte Papiergeldsystem (unkonventionelle Geldpolitik) als mögliches eigentliches Problem? Quelle: Polleit in: DIE ZEIT, 24.4.2014 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Quelle: EZB kündigt an gegebenenfalls unbeschränkt Staatsanleihen zu kaufen (Outright Monetary Transactions, OMT bzw. QE); Ziel Anregung von Investitionen (Wirtschafswachstum) durch langfristig niedrige Zinsen; Ursache der jüngsten Wirtschaftskrisen: Ausgabe von ungedecktem Papiergeld der EZB in Zusammenarbeit mit Geschäftsbanken. Folgen: Zinsverzerrungen, Fehlinvestitionen, Spekulationsblasen; Ertragskraft der Ausgaben, die mit künstlich niedrig gehaltenen Zinsen finanziert werden kann Schuldendienst nicht leisten; Sparer und Investoren zweifeln an Bonität von Banken und Staaten; Extremer Fall: Staaten und Banken können ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen; © konegen, ifpol uni münster, SS 2014 12 … Fortsetzung 8. Ultralockere Geldpolitik soll Kollaps der Kreditpyramide verhindern: weltweiter Schuldenmarkt 2007 70 Bill. US-$, Mitte 2013: 100 Bill. US-$; 9. Zinssenkungen auf breiter Front: Anleger kaufen verstärkt Papiere weniger kreditwürdiger Schuldner um angemessene Renditen zu erzielen; 10. Folge: Zentralbankeingriffe stören freie Preisbildungsprozesse erheblich; Kapitalmarkt verliert Fähigkeit, knappe Ressourcen zu den viel versprechendsten Investitionen zu lenken; Leistungskraft der Volkswirtschaft wird geschwächt, künftige Einkommenszuwächse werden geschmälert; Gefahr einer Wiederholung solcher Kreditprozesse. Quelle: © konegen, ifpol uni münster, SS 2014 13 3.e) Das traditionelle Instrument einer Leitzinssenkung ist ausgereizt Quelle: © konegen, ifpol uni münster, SS 2014 14 3.e Die Geschäfte der Geldproduzenten: Die Instrumente einer unkonventionellen Geldpolitik Quelle: FAZ 24.4.14 Quelle: © konegen, ifpol uni münster, SS 2014 15 III. 3 d Die EZB ist unabhängig – oder ist dieser Anspruch eine Fiktion? Quelle: http://www.wiwo.de/politik/europa/euro-krise-die-unabhaengigkeit-der-ezb-ist-reine-fiktion/7304040.html Quelle: © konegen, ifpol uni münster, SS 2014 16 4. Literaturempfehlung Europarecht, 20.A., Stand: 1.12.2009, Nomos Quelle: © konegen, ifpol uni münster, SS 2014 17