SS 2014 Die Europäische Zentralbank (EZB) in der Grauzone

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Prof. Dr. rer. pol. Norbert Konegen
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SS 2014
Die Europäische Zentralbank (EZB) in der
Grauzone zwischen Geld- und Fiskalpolitik
(monetärer Staatsfinanzierung).
Agenda
I.
II.
III.
Quelle:
Einführung – Kommentar.
Die Europäische Zentralbank (EZB) im
Ordnungsrahmen des Europäischen Systems der
Zentralbanken (ESZB).
Das Gebot der Unabhängigkeit der EZB und der
nationalen Zentralbanken (NZB).
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III. Das Gebot der Unabhängigkeit der EZB und der
nationalen Zentralbanken (NZB).
Art. 123, 127, 130-133, 282 AEUV,
Art. 7, 9 Satzung ESZB/EZB Protokoll Nr. 4
1.
2.
3.
Das Gebot der Unabhängigkeit und sein Rechtsrahmen Art.
127, 130, 282 AEUV, Art. 7, 9 Satzung ESZB, EZB Protokoll 4
a) Institutionelle Unabhängigkeit
b) Operative/funktionelle Unabhängigkeit
c) Finanzielle Unabhängigkeit
d) Personelle Unabhängigkeit
e) Aufsicht und Kontrolle
Die EZB leitet ihre Unabhängigkeit grundsätzlich von Art. 130
AEUV ab
Die EZB ist unabhängig – oder ist dieser Anspruch eine Fiktion
mit Folgen?
a) Befindet sich die EZB trotz Art. 123 AEUV in der Graunzone
der Staatsfinanzierung?
b) Die Wirklichkeit: Akteure und Stabilitätskonzepte
c) Das in Staatshand befindliche ungedeckte Papiergeldsystem
als mögliches eigentliches Problem?
Quelle:
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III. 1. Das Gebot der Unabhängigkeit und sein
Rechtsrahmen Art. 127, 130, 282 AEUV, Art. 7, 9
Satzung ESZB, EZB Protokoll 4
„Umfassende theoretische Analysen und empirische Belege zur
a)
Quelle:
Zentralbankunabhängigkeit zeigen, dass die Unabhängigkeit der
Zentralbank – und somit auch der EZB – der Gewährleistung
von Preisstabilität förderlich ist. Die Unabhängigkeit der EZB ist
im institutionellen Rahmen für die einheitliche Geldpolitik (AEU Vertrag, und der ESZB -Satzung) festgelegt“
(www.ecb.europa.eu)
Institutionelle Unabhängigkeit (Art. 13 EUV, Art. 130 AEUV)
EZB ist ein Organ der EU (Art. 13 EUV)
EZB u. ZBen sind weisungsunabhängig von der Politik (Art. 130)
Dürfen öffentlichen Haushalten keine Kredite gewähren (Art.
130)
Die EZB besitzt Rechtspersönlichkeit (Art. 282/3 AEUV)
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noch III.1.
b)
c)
Quelle:
Operative/funktionelle Unabhängigkeit
Hinsichtlich der Methode ihrer Aufgabenerfüllung ist die EZB
grundsätzlich frei.
Aufgaben (Art.3 Satzung ESZB/EZB i.V.m. Art. 127/2 AEUV):
Festlegung und Durchführung der Geldpolitik, Devisengeschäfte i.V.m.
Art. 219 AEUV), Haltung und Verwaltung der offiziellen
Währungsreserven, Funktionieren der Zahlungssysteme.
Ihre operative Unabhängigkeit bezieht sich nach Art. 127/1 AEUV
lediglich auf die Durchführung des Ziels „Preisstabilität“ (1) und
„Inflation“ (2), die mit dem Ziel (1) vereinbar ist jedoch nicht auf die
Festlegung von (2).
Finanzielle Unabhängigkeit
EZB hat eigenen Haushalt, verfügt über den Einsatz der Mittel mit
denen sie von den Mitgliedsländern ausgestattet wird (Art. 28, 29, 30
Satzung ESZB/EZB).
EZB-Kapital liegt ausschließlich bei den NZben
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noch III.1.
d)
Personelle Unabhängigkeit (Art. 10,11 Satzung ESZB/EZB)
e)
Nur bei schwerwiegenden Gründen kann auf Antrag des EZBRates oder des Direktoriums ein Mitglied des EZB-Rates durch den
EuGH enthoben werden;
Ohne ausdrückliche Genehmigung darf kein Mitglied entgeltlich
oder unentgeltlich eine andere Beschäftigung annehmen;
Für 8 Jahre gewählt. Eine 2. Amtszeit für Mitglieder des
Direktoriums ist ausgeschlossen (Art. 283/2 AEUV);
Amtszeit der Präsidenten der NZben mindestens 5 Jahre (Art. 14/2
Satzung ESZB/EZB);
Der Einfluss der Politik: Politisches Postengeschacher
Aufsicht und Kontrolle (Art. 26,27 Satzung ESZB/EZB)
Quelle:
Vorlage von Jahresabschlüssen
Rechnungsprüfung der Abschlüsse durch unabhängige externe
Rechnungsprüfer
Zur Betrugsbekämpfung (Insidergeschäfte!) wird die EZB seit 2004
vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kontrolliert.
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Protokoll Nr. 4 aus der der Satzung des ESZB v. 30.3.2010
Quelle:
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III. 2. Die EZB leitet ihre Unabhängigkeit von Art. 130 AEUV ab
Quelle: http://www.ecb.europa.eu/ecb/educational/facts/orga/html/or_007.de.html
Quelle:
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III.3a Gerät die EZB trotz Art. 123 (Primärmärkte), 130
AEUV + Art. 18.1 Satzung durch ihr
Krisenmanagement in die Grauzone einer
Staatsfinanzierung? (s.d.VI.)
III.3a Gerät die EZB trotz Art. 123 AEUV
(Primärmärkte) + 18.1 Satzung durch ihr
Krisenmanagement in die Grauzone einer
Staatsfinanzierung? (s.d.VI.)
Quelle: Stuttg.Ztg. 8.9.12
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III. 3b Die Wirklichkeit: Akteure und Stabilitätskonzepte: Geldpolitik im
Kräftedreieck zwischen Finanz-, Geldwertstabilität und
Schuldentragfähigkeit
Quelle: FAZ 18.4.13
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3. c Das in Staatshand befindliche ungedeckte
Papiergeldsystem (unkonventionelle Geldpolitik)
als mögliches eigentliches Problem?
Quelle: Polleit in: DIE ZEIT, 24.4.2014
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Quelle:
EZB kündigt an gegebenenfalls unbeschränkt Staatsanleihen zu
kaufen (Outright Monetary Transactions, OMT bzw. QE);
Ziel Anregung von Investitionen (Wirtschafswachstum) durch
langfristig niedrige Zinsen;
Ursache der jüngsten Wirtschaftskrisen: Ausgabe von
ungedecktem Papiergeld der EZB in Zusammenarbeit mit
Geschäftsbanken.
Folgen: Zinsverzerrungen, Fehlinvestitionen,
Spekulationsblasen;
Ertragskraft der Ausgaben, die mit künstlich niedrig gehaltenen
Zinsen finanziert werden kann Schuldendienst nicht leisten;
Sparer und Investoren zweifeln an Bonität von Banken und
Staaten;
Extremer Fall: Staaten und Banken können ihre
Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen;
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… Fortsetzung
8. Ultralockere Geldpolitik soll Kollaps der Kreditpyramide verhindern:
weltweiter Schuldenmarkt 2007 70 Bill. US-$, Mitte 2013: 100
Bill. US-$;
9. Zinssenkungen auf breiter Front: Anleger kaufen verstärkt Papiere
weniger kreditwürdiger Schuldner um angemessene Renditen
zu erzielen;
10. Folge: Zentralbankeingriffe stören freie Preisbildungsprozesse
erheblich;
Kapitalmarkt verliert Fähigkeit, knappe Ressourcen zu den viel
versprechendsten Investitionen zu lenken;
Leistungskraft der Volkswirtschaft wird geschwächt, künftige
Einkommenszuwächse werden geschmälert;
Gefahr einer Wiederholung solcher Kreditprozesse.
Quelle:
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3.e) Das traditionelle Instrument einer
Leitzinssenkung ist ausgereizt
Quelle:
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3.e Die Geschäfte der Geldproduzenten: Die
Instrumente einer unkonventionellen Geldpolitik
Quelle: FAZ 24.4.14
Quelle:
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III. 3 d Die EZB ist unabhängig –
oder ist dieser Anspruch eine Fiktion?
Quelle: http://www.wiwo.de/politik/europa/euro-krise-die-unabhaengigkeit-der-ezb-ist-reine-fiktion/7304040.html
Quelle:
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4. Literaturempfehlung
Europarecht, 20.A., Stand: 1.12.2009, Nomos
Quelle:
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