Antwort auf das Postulat 4.042 (12.11.2009) von Grossrat Camille Carron, ADG (SPO-PS-VERTS-PCS), und Mitunterzeichner betreffend: Für Subunternehmer, welche die Gesamtarbeitsverträge einhalten Gegenstand des Postulats Grossrat Camille Carron und Mitunterzeichner verlangen vom Departement eine Verbesserung der Funktionsweise des öffentlichen Beschaffungswesens, wenn Unternehmer Unterakkordanten beiziehen, indem ein Betrag festgelegt werden soll, ab dem alle Unterakkordanten im öffentlichen Beschaffungswesen kontrolliert werden, und dass durch paritätische Kommissionen oder durch seine Dienststellen systematische Kontrollen der Unterakkordanten, die dem erstgenannten Kriterium entsprechen, durchgeführt werden. Zur Begründung ihres Antrags erwähnen Grossrat Carron und Mitunterzeichner den Waadtländer-Fall der Transchablaisienne. Bezüglich dieser Vergabe habe die Dienststelle für Strassen des Kantons Waadt eine Gewerkschaft, die Gewerkschaft Unia, beauftragt, die von den Generalunternehmungen vorgestellten Unterakkordanten zu kontrollieren; der Kanton Waadt würde zudem vorsehen, auch bei allen zukünftigen Grossbaustellen so vorzugehen. Der gesetzliche Rahmen Artikel 17 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Juni 2003, nachfolgend VöB, regelt ausdrücklich die Situation, welche Gegenstand des Postulats bildet. Absatz 2 dieses Artikels lautet nämlich wie folgt: « 2Vergibt der Auftraggeber an ein Generalunternehmen oder an ein Unternehmen, welches Unterakkordanten beizieht, stellt er vertraglich sicher, dass das Generalunternehmen die Eignungskriterien gemäss Art. 12 dieser Verordnung erfüllt und jedes an der Ausführung des Auftrages beteiligten Unternehmen einschliesslich seiner Unterakkordanten: a. die Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen einhält, namentlich mit der Bezahlung der Sozialabgaben und –beiträgen in Ordnung ist ; b. dass es die Gesamtarbeitsverträge beziehungsweise die Normalarbeitverträge oder bei deren Fehlen, die branchenüblichen Vorschriften am Ausführungsort der Arbeiten einhält ; c. … » Was den Anbieter betrifft, hat dieser die Verpflichtung, nur Unterakkordanten beizuziehen oder zu beauftragen, welche diesen Anforderungen gerecht werden. Indem er das Formular bezüglich soziale, wirtschaftliche und berufliche Anforderungen ausfüllt, welches gemäss Art. 15 VöB zwingend dem Angebot beizulegen ist, bestätigt er ausdrücklich, dieser Verpflichtung nachzukommen. Hinsichtlich der Aufsicht über die Anbieter bestimmt Artikel 18 des Gesetzes betreffend den Beitritt des Kantons Wallis zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 8. Mai 2003 sowie Artikel 30 kVöB, dass es dem Auftraggeber obliegt, die Einhaltung der Vergabekriterien zu prüfen. In den Bereichen, wo Gesamtarbeitsverträge bestehen, ist die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen von den paritätischen Kommissionen zu kontrollieren, und in den anderen Bereichen ist diese Kontrolle durch gewährleisten. die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Dienstverhältnisse zu Die Antwort des Staatsrats Nach dem Wortlaut der geltenden Gesetzesbestimmungen ist somit ein Auftraggeber, der an einen Unternehmer vergeben will, welcher einen Unterakkordanten beizieht, verpflichtet, vor dem Zuschlag zu kontrollieren, ob der mögliche Anbieter tatsächlich all die Anforderungen im sozialen Bereich erfüllt. Um diese Kontrollen durchzuführen, kann sich der Auftraggeber entweder auf die paritätischen Kommissionen abstützen im Bereich, wo Gesamtarbeitsverträge bestehen, oder dann auf die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Dienstverhältnisse in den übrigen Bereichen. Obwohl diese Verpflichtung beim Auftraggeber liegt, ist zu erwähnen, dass die Berufsverbände auch die Möglichkeit haben, bei den zuständigen Instanzen zu intervenieren, wenn sie feststellen oder hören sollten, dass Unterakkordanten mit einem offerierenden oder sogar mit einem vergebenden Unternehmen zusammenwirken. Sie können nämlich der Offertöffnung beiwohnen sowie das Offertöffnungsprotokoll einsehen (vgl. Artikel 18 kVöB) und haben über die Publikation im kantonalen Amtsblatt Kenntnis von den ergangenen Zuschlagsverfügungen. Insofern ist es richtig, dass in der Praxis die verschiedenen Berufsverbände ab Offertöffnung aktiv bei den Vergabestellen intervenieren, um diese zur Durchführung von Kontrollen anzuhalten, wenn sie einen potentiellen Anbieter oder ein Vergabeunternehmen verdächtigen, die Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens und insbesondere die sozialen Vorgaben zu missachten. Aber es ist klar, dass das Postulat auf eine systematische Kontrolle aller Grossaufträge abzielt. Allerdings ist der Staatsrat der Ansicht, dass die Auftraggeber mit der gleichen Strenge alle von ihnen vergebenen Aufträge kontrollieren sollten, und das unabhängig vom Auftragswert. Es ist nicht allein die Grösse des Auftrags an sich, die ein Unternehmen zum Beizug von Unterakkordanten verleitet, sondern eine Vielzahl anderer Faktoren spielt eine Rolle, wie etwa die Art des Auftrags, seine Komplexität oder ganz einfach wie die Auftragsbücher der Unternehmen gefüllt sind. Ein solches System würde somit zu einem willkürlichen Ergebnis führen, das letztendlich kontraproduktiv ist. Ausserdem ist zu erwähnen, dass der im Postulat hervorgehobene Fall der Kontrollen, die im Rahmen der Arbeitsvergaben für die Transchablaisienne durchgeführt wurden, im Moment noch ein Einzelfall darstellt, auch wenn die Waadtländer Behörden Überlegungen darüber anstellen, wie sie die Kontrolle der Unterakkordanten bei Bauaufträgen durchführen will. Aus all diesen Gründen setzt sich der Staatsrat dafür ein, einerseits die Auftraggeber an ihre Verpflichtungen in diesem Bereich zu erinnern, insbesondere bezüglich der Bauaufträge, da hier das Risiko der Schwarzarbeit und der Nichteinhaltung der Sozialvorschriften besonders hoch sind, und andererseits diesen Punkten bei wichtigen Projekte, die er selber vergibt, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Im Übrigen wird der Staatsrat diese Problematik bei der Umsetzung der Motion Gaillard mitberücksichtigen. Schlussfolgerung Aufgrund des Gesagten beantragt der Staatsrat, das Postulat zurückzuweisen. Sitten, 18. Juni 2010