1. Teil BP EF - zertifikate.commerzbank.de

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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
Frankfurt am Main
Basisprospekt
vom 1. Juni 2010
über
Optionsscheine
INHALT
Zusammenfassung........................................................................................................................
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Risikofaktoren................................................................................................................................
Risikofaktoren bezüglich der Wertpapiere.............................................................................
Risikofaktoren bezüglich der Emittentin.... ............................................................................
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Allgemeine Informationen ............................................................................................................
44
Emissionsbedingungen ................................................................................................................
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Commerzbank Aktiengesellschaft...............................................................................................
Allgemeine Beschreibung......................................................................................................
Aktuelle Entwicklung..............................................................................................................
Per Verweis einbezogene Dokumente……………………………………………………..........
Commerzbank Konzern, Zwischenbericht zum 31. März 2010…………………………………
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91
92
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Unterschriftsseite ..........................................................................................................................
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ZUSAMMENFASSUNG
Diese Zusammenfassung enthält eine Übersicht über die nach Meinung der Emittentin wichtigsten
Risiken in Bezug auf die Emittentin und die von der Emittentin im Rahmen dieses Basisprospekts
begebenen Wertpapiere. Diese Zusammenfassung ist nicht abschließender Natur. Sie ist als
Einleitung zu diesem Basisprospekt zu verstehen. Anleger sollten jede Entscheidung zur Anlage in die
Wertpapiere nur auf der Grundlage einer Prüfung des gesamten Basisprospekts (einschließlich
etwaiger Nachträge) sowie der jeweiligen Endgültigen Bedingungen treffen.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft (die "Emittentin", die "Bank" oder die "Commerzbank" bzw.
zusammen mit ihren Konzerngesellschaften die "Commerzbank-Gruppe" oder die "Gruppe") kann
möglicherweise für diese Zusammenfassung haftbar gemacht werden; dies gilt jedoch nur im Falle,
dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit
den übrigen Teilen dieses Basisprospekts und den jeweiligen Endgültigen Bedingungen gelesen wird.
Für den Fall, dass vor einem Gericht in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
Ansprüche aufgrund der in diesem Basisprospekt und den jeweiligen Endgültigen Bedingungen
enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, können dem als Kläger auftretenden Anleger in
Anwendung der jeweiligen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vor Prozessbeginn die Kosten für die
Übersetzung dieses Basisprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge) sowie der jeweiligen
Endgültigen Bedingungen auferlegt werden.
ZUSAMMENFASSUNG DER INFORMATIONEN BEZÜGLICH DER WERTPAPIERE UND DER
DAMIT VERBUNDENEN RISIKEN
Bei den Wertpapieren, die im Rahmen dieses Basisprospekts (sowie nach Maßgabe der jeweiligen
Endgültigen Bedingungen) ausgegeben werden können, handelt es sich um Optionsscheine, deren
Inhaber das Recht erwerben, von der Emittentin unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung
eines Geldbetrages zu verlangen. Ob und in welcher Höhe dem Inhaber der Optionsscheine ein
entsprechender Zahlungsanspruch zusteht, hängt entscheidend davon ab, wie sich der den
Optionsscheinen zugrundeliegende Basiswert während der Laufzeit der Optionsscheine entwickelt.
Die im Folgenden aufgeführten Optionsscheine können unter diesem Basisprospekt begeben werden:
Optionsscheine (Standard)
Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der
der gegebenenfalls in EUR umrechneten und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz
entspricht, um die der Referenzpreis des Basiswertes (z.B. Aktie, Index, Edelmetall, Wechselkurs,
Bundesanleihe oder Rohstoff Futures-Kontrakte) den in den Emissionsbedingungen festgelegten
Basispreis bei Ausübung überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im
Falle von Put-Optionsscheinen). Ob und in welcher Höhe dem Inhaber der Optionsscheine ein
entsprechender Zahlungsanspruch zusteht, hängt also entscheidend davon ab, wie sich der Basiswert
während der Laufzeit der Optionsscheine entwickelt.
Entsprechend verhält sich grundsätzlich die Entwicklung des Wertes des Optionsscheins im
Sekundärmarkt während der Laufzeit: Ein Call-Optionsschein verliert regelmäßig (d.h. unter
Nichtberücksichtigung sonstiger für die Preisbildung von Optionsscheinen maßgeblicher Faktoren)
dann an Wert, wenn der Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts fällt. Umgekehrt gilt für einen PutOptionsschein, dass sein Wert sinkt, wenn der Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts steigt.
[Capped:][Der Auszahlungsbetrag ist jedoch begrenzt (Cap), so dass eine Kursentwicklung des
Basiswerts über den Cap hinaus nicht zu einer Erhöhung des Auszahlungsbetrages führt. Stattdessen
erfolgt die Zahlung eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Höchstbetrages.]
"Amerikanische Optionsscheine" sind Optionsscheine, die während der Ausübungsfrist ausgeübt
werden können. Falls sie nicht innerhalb der Ausübungsfrist – wie in den jeweiligen
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Emissionsbedingungen vorgesehen – ausgeübt werden, gelten die Optionsscheine am letzten Tag der
Ausübungsfrist als ausgeübt, sofern der Auszahlungsbetrag positiv ist ("automatische Ausübung").
"Europäische Optionsscheine" sind Optionsscheine, die an einem bestimmten Termin, dem
Ausübungstag, als ausgeübt gelten, sofern der Auszahlungsbetrag positiv ist ("automatische
Ausübung"). Eine Möglichkeit, die Optionsscheine vor dem Ausübungstag auszuüben, gibt es hier
nicht.
Optionsscheine sind besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust in
Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital möglich ist.
Power-Optionsscheine
Power-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines
Auszahlungsbetrages, der sich aus dem Quadrat der mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten
Differenz errechnet, um die der Referenzpreis des Basiswertes den in den Emissionsbedingungen
festgelegten Basispreis bei Ausübung überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw.
unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen) und in EUR umgerechnet wird. Der
Auszahlungsbetrag ist jedoch begrenzt (Cap), so dass eine Kursentwicklung des Basiswerts über den
Cap hinaus nicht zu einer Erhöhung des Auszahlungsbetrages führt. Stattdessen erfolgt die Zahlung
eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Höchstbetrages.
Power-Optionsscheine sind besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust in
Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital möglich ist.
Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine
Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine gewähren dem Anleger am Ende der Laufzeit der
Optionsscheine einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der sich aus einem
Geldbetrag für jeden Geschäftstag errechnet, an dem der Referenzpreis des Basiswerts (z.B. einer
Aktie) während eines Referenzzeitraumes oberhalb der in den Emissionsbedingungen festgelegten
Unteren Barriere (im Falle von Bottom-up-Optionsscheinen) bzw. unterhalb der in
Emissionsbedingungen festgelegten Oberen Barriere (im Falle von Top-down-Optionsscheinen) liegt.
Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine sind besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der
vollständige Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital möglich ist.
Korridor-Optionsscheine
Korridor-Optionsscheine gewähren dem Anleger am Ende der Laufzeit der Optionsscheine einen
Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der sich aus einem Geldbetrag für jeden
Geschäftstag errechnet, an dem der Referenzpreis des Basiswerts (z.B. einer Aktie) während eines
Referenzzeitraumes innerhalb eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Korridors liegt.
Korridor-Optionsscheine sind besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust
in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital möglich ist.
Hit-Optionsscheine
Hit-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines feststehenden
Geldbetrages, der sofort gezahlt wird, wenn der Kurs des Basiswerts an einem Tag innerhalb eines
Referenzzeitraumes die in den Emissionsbedingungen festgelegte Hit-Barriere erreicht oder
durchbricht. Erreicht der Kurs des Basiswerts die Hit-Barriere während des gesamten
Referenzzeitraumes nicht, so wird der Auszahlungsbetrag nicht gezahlt.
Hit-Optionsscheine sind besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust in
Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital möglich ist.
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Inline-Optionsscheine
Inline-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines feststehenden
Geldbetrages, der gezahlt wird, wenn sich der Kurs des Basiswerts während eines
Referenzzeitraumes innerhalb der in den Emissionsbebedingungen festgelegten Bandbreite bewegt.
Erreicht bzw. über- oder unterschreitet der Kurs des Basiswerts während des Referenzzeitraumes die
Obere bzw. Untere Barriere der Bandbreite ("Knock-Out-Ereignis"), entspricht der
Auszahlungsbetrag [1/10 Eurocent pro Optionsschein][andere Bestimmung einfügen].
Inline-Optionsscheine sind besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der nahezu vollständige
Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital möglich ist.
Down & Out Optionsscheine
Down & Out Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines
Auszahlungsbetrages, der der Differenz entspricht, um die der Referenzpreis des Basiswertes am
Bewertungstag den in den Emissionsbedingungen festgelegten Basispreis unterschreitet. Erreicht
bzw. unterschreitet der Kurs des Basiswerts während des Referenzzeitraumes die in den
Emissionsbedingungen
festgelegte
Barriere
("Knock-Out-Ereignis"),
entspricht
der
Auszahlungsbetrag [1/10 Eurocent pro Optionsschein][andere Bestimmung einfügen].
Down & Out Optionsscheine sind besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der nahezu
vollständige Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital möglich ist.
ZUSAMMENFASSUNG DER INFORMATIONEN BEZÜGLICH DER EMITTENTIN UND DAS
EMITTENTENRISIKO
Die Commerzbank Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sitz der Bank ist
Frankfurt am Main, die Zentrale befindet sich in der Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am
Main (Telefon: 069 – 136-20). Sie ist unter der Nummer HRB 32 000 im Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.
Die Commerzbank ist eine Universalbank. Sie betreut im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Privat- und
Firmenkunden in allen Facetten des Bankgeschäfts. Zudem operiert die Bank − zum Teil über
Tochtergesellschaften − in Spezialbereichen wie Hypotheken- und Immobiliengeschäft, Leasing und
Vermögensverwaltung. Ihre Dienstleistungen konzentrieren sich auf Kontoführung und Abwicklung
des Zahlungsverkehrs, auf Kredit-, Spar- und Geldanlageformen sowie auf das Wertpapiergeschäft.
Weitere Finanzdienstleistungen werden im Rahmen der Allfinanz-Strategie in Kooperation mit
führenden Unternehmen benachbarter Branchen angeboten, darunter Bauspar- und
Versicherungsprodukte. Der Commerzbank-Konzern ist in drei Bereiche aufgeteilt: Kundenbank,
Asset Based Finance und Abbau-Portfolio (Portfolio Restructuring Unit (PRU)). die Kundenbank
bündelt das kundenorientierte Kerngeschäft der Commerzbank. Hierzu gehören die vier Segmente
Privatkunden, Mittelstandsbank, Corporates & Markets sowie Central & Eastern Europe. Der Bereich
Asset Based Finance umfasst im Wesentlichen Commercial Real Estate, Public Finance und
Schiffsfinanzierungen. Im Abbau-Portfolio werden Portfolien, von denen sich die Bank trennen wird, in
einer eigenen Einheit separiert.
Die Geschäftstätigkeit der Commerzbank konzentriert sich überwiegend auf den deutschen Markt. Im
Bereich Wealth Management werden ferner Österreich, Luxemburg, Singapur und die Schweiz sowie
im Firmenkundengeschäft West-, Mittel- und Osteuropa, die USA und Asien als Kernmärkte
angesehen. Ausführliche Informationen in Bezug auf die Emittentin befinden sich im Abschnitt
"Commerzbank Aktiengesellschaft".
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Die Emittentin ist verschiedenen markt- und branchenspezifischen sowie unternehmensspezifischen
Risiken ausgesetzt, deren Realisierung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage und somit auf die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen aus den
Wertpapieren nachzukommen, haben können. Zu diesen Risiken gehören:
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Strategische Risiken
Risiken aus der Integration der ehemaligen Dresdner Bank
Kreditrisiken
Risiken aus strukturierten Kreditprodukten
Marktrisiken
Beteiligungsrisiken
Risiken aus Pensionsverpflichtungen
Operationelle Risiken
IT-Risiken
Personalrisiken
Regulatorische, rechtliche und Reputationsrisiken
Weitere Information zu den einzelnen Risiken sind dem Abschnitt "Risikofaktoren hinsichtlich der
Commerzbank Aktiengesellschaft" zu entnehmen.
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RISIKOFAKTOREN
Der Erwerb von unter diesem Basisprospekt ausgegebenen Optionsscheinen (die "Optionsscheine")
ist mit diversen Risiken verbunden. Im Falle von Optionsscheinen, die aufgrund ihrer besonderen
Struktur eine gesonderte Beschreibung der maßgeblichen Risikofaktoren erfordern, wird in den für
eine Wertpapieremission unter diesem Basisprospekt relevanten endgültigen Bedingungen, die in
einem gesonderten Dokument enthalten sind (die "Endgültigen Bedingungen") in Bezug auf die
betreffenden Optionsscheine eine die nachstehende Auflistung ergänzende Beschreibung der
besonderen Risikofaktoren aufgenommen. Die nachstehenden und in den Endgültigen Bedingungen
enthaltenen Informationen beschreiben lediglich die nach Auffassung der Emittentin wichtigsten
Risiken, die mit einer Anlage in die Optionsscheine verbunden sind, wobei die Emittentin
ausdrücklich darauf hinweist, dass die Darstellung der mit einer Investition in die
Optionsscheine verbundenen Risiken möglicherweise nicht vollständig ist.
Ferner enthält die Reihenfolge der dargestellten Risiken keine Aussage über das Ausmaß ihrer jeweils
möglichen
wirtschaftlichen
Auswirkungen
im
Falle
ihrer
Realisierung
und
deren
Realisierungswahrscheinlichkeit. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann nachteilige
Auswirkungen auf den Wert der Optionsscheine und/oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Commerzbank Aktiengesellschaft haben. Dies könnte sich ebenfalls negativ auf den Wert der
Optionsscheine auswirken.
Darüber hinaus könnten sich weitere Risiken, die zum Datum der Erstellung des Basisprospekts und
der jeweiligen Endgültigen Bedingungen noch nicht bekannt sind oder derzeit als unwesentlich
erachtet werden, negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken.
Die Realisierung eines oder mehrerer der in diesem Basisprospekt, etwaigen Nachträgen und/oder
den jeweiligen Endgültigen Bedingungen genannten oder sonstiger Risiken zieht möglicherweise
maßgebliche und nachhaltige Verluste nach sich und führt je nach Struktur des betreffenden
Optionsscheins möglicherweise zu einem Teil- oder sogar zu einem Totalverlust des von dem
Anleger investierten Kapitals.
Anleger sollten die Optionsscheine nur dann kaufen, wenn sie das Risiko des Verlustes des
eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten tragen können.
Jeder potenzielle Anleger muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Lebenssituation und
Finanzlage für sich selbst entscheiden, ob die Optionsscheine eine für ihn geeignete Anlage
darstellen. Insbesondere sollte jeder potenzielle Anleger:
●
über ausreichendes Know-how und ausreichende Erfahrung verfügen, um die Optionsscheine und
die mit einer Anlage in diese verbundenen Vorteile und Risiken sowie die in diesem
Basisprospekt, etwaigen Nachträgen und/oder den jeweiligen Endgültigen Bedingungen
enthaltenen bzw. durch Bezugnahme in die vorstehenden Dokumente aufgenommenen Angaben
hinreichend beurteilen zu können;
●
über hinreichende finanzielle Ressourcen und Liquidität verfügen, um alle mit einer Anlage in die
Optionsscheine verbundenen Risiken tragen zu können;
●
die Emissionsbedingungen der Optionsscheine im Detail verstehen und mit dem Verhalten des
jeweiligen Basiswerts und der Finanzmärkte vertraut sein; und
●
in der Lage sein, die möglichen Konsequenzen von wirtschaftlichen Einflüssen, Zinsen und
sonstigen Faktoren, die sich auf den Wert der Anlage auswirken können, (entweder alleine oder
mit Hilfe eines Finanzberaters) einzuschätzen und die hiermit verbundenen Risiken zu tragen.
Diese Risikohinweise sind nicht als Ersatz für eine Beratung durch die Bank des Anlegers oder
dessen Rechts-, Wirtschafts- oder Steuerberater zu betrachten, die der Anleger in jedem Fall einholen
sollte, um die möglichen Konsequenzen einer Anlage in die Optionsscheine einschätzen zu können.
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Anlageentscheidungen sollten nicht ausschließlich auf Grundlage der in diesem Basisprospekt,
etwaigen Nachträgen und/oder den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Risikohinweise
getroffen werden, da diese Angaben nicht als Ersatz für eine individuelle Beratung dienen können, die
auf die Bedürfnisse, die Zielsetzungen, die Erfahrung, das Wissen und die Umstände des jeweiligen
Anlegers zugeschnitten sind.
RISIKOFAKTOREN BEZÜGLICH DER OPTIONSSCHEINE
Die im Rahmen dieses Basisprospektes emittierten Optionsscheine sind – möglicherweise
erheblichen - Kursschwankungen ausgesetzt und können das Risiko eines Teil- oder sogar eines
Totalverlustes des investierten Kapitals (einschließlich etwaiger in Zusammenhang mit dem Erwerb
der Optionsscheine entstandener Kosten) bergen. Da bei Optionsscheinen der Auszahlungsbetrag an
einen Basiswert (z.B. eine Aktie, einen Index, eine Ware (z.B. ein Edelmetall), einen Futures-Kontrakt,
eine Anleihe oder einen Wechselkurs) gekoppelt sind, handelt es sich um eine Anlage, die
möglicherweise nicht für jeden Anleger geeignet ist.
Den Optionsscheinen können komplexe Strukturen zugrunde liegen, die der Anleger möglicherweise
nicht vollständig versteht. Es besteht daher die Möglichkeit, dass der Anleger das tatsächliche mit
einem Erwerb der Optionsscheine verbundene Risiko unterschätzt. Daher sollten potenzielle Anleger
die mit einer Anlage in die Optionsscheine verbundenen Risiken (in Bezug auf die Emittentin, die Art
der Optionsscheine sowie ggf. den oder die Basiswert/e) sowie die sonstigen in diesem
Basisprospekt, etwaigen Nachträgen und/oder den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen
Informationen aufmerksam lesen und sich ggf. mit ihrem persönlichen Berater (einschließlich
Steuerberater) in Verbindung setzen. Potenzielle Anleger sollten vor einem Kauf sicherstellen, dass
sie die Funktionsweise der zu erwerbenden Optionsscheine genau verstehen sowie das jeweils mit
einem Erwerb verbundene Verlustrisiko (ggf. Totalverlustrisiko) einschätzen und tragen können.
Potenzielle Erwerber von Optionsscheinen sollten genau abwägen, ob die Optionsscheine unter
Berücksichtigung ihrer individuellen Lebenssituation und Finanzlage eine für sie geeignete Anlageform
darstellen.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Wertentwicklung der Optionsscheine von mehreren
Risikofaktoren gleichzeitig nachteilig beeinflusst wird. Die Emittentin ist jedoch nicht in der Lage,
hinsichtlich solcher Kombinationseffekte eine verlässliche Aussage zu treffen.
I. Allgemeine Risiken
●
Abweichung des Ausgabepreises von dem Marktwert sowie Auswirkung von Nebenkosten
Der Ausgabepreis von Optionsscheinen basiert auf internen Kalkulationsmodellen der Emittentin und
kann höher sein als der Marktwert der Optionsscheine. Die Kalkulationsmodelle anderer
Marktteilnehmer weichen möglicherweise vom internen Kalkulationsmodell der Emittentin ab oder
führen zu abweichenden Ergebnissen.
Der Preis, der von einem Anleger u.U. bei einem Verkauf auf dem Sekundärmarkt für die
Optionsscheine zu erzielen ist, kann niedriger sein als ihr Ausgabepreis bzw. der Kurs, zu dem die
Optionsscheine erworben wurden.
Der Ausgabepreis kann (unabhängig von etwaigen zu zahlenden Aufgeldern (Agio)) u.a. Provisionen
und/oder sonstige Gebühren in Bezug auf die Ausgabe und den Verkauf der Optionsscheine
(einschließlich einer Marge) enthalten, die gegenüber Platzeuren oder Dritten fällig sind oder von der
Emittentin einbehalten werden. Zudem kann der Ausgabepreis Kosten umfassen, die in Bezug auf die
ggfs. erfolgende Absicherung der Verbindlichkeiten der Emittentin im Zusammenhang mit der
Emission der Optionsscheine entstehen. Sekundärmarktpreise enthalten i.d.R. solche Provisionen
und/oder sonstige Gebühren nicht.
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●
Handel mit den Optionsscheinen, Reduzierung der Liquidität
Nicht jede Serie von Optionsscheinen, die unter diesem Basisprospekt emittiert wird, wird in den
Freiverkehr einer Börse einbezogen oder zum Handel an einer Börse zugelassen. Auch bei einer
einmal erfolgten Einbeziehung oder Zulassung kann nicht gewährleistet werden, dass diese dauerhaft
aufrechterhalten wird. Sollte sie (falls es eine gab) nicht dauerhaft beibehalten werden, sind der
Erwerb und der Verkauf solcher Optionsscheine erheblich erschwert. Selbst wenn eine solche
Einbeziehung oder Zulassung erfolgt, ist dies nicht notwendig mit hohen Umsätzen der
Optionsscheine verbunden.
Ferner gibt es nicht für jede Serie von Optionsscheinen einen Market Maker, d.h. jemanden, der sich
verpflichtet, unter gewöhnlichen Marktbedingungen Ankaufs- und Verkaufskurse für die
Optionsscheine einer Emission zu stellen. Selbst wenn es einen Market Maker gibt, übernimmt dieser
keine Verpflichtung zur Stellung derartiger Kurse in allen Fällen. Wenn es einen Market Maker gibt,
übernimmt die Emittentin i.d.R. diese Funktion.
Insbesondere bei außergewöhnlichen Marktbedingungen oder extrem volatilen Märkten stellt der
Market Maker i.d.R. keine Ankaufs- bzw. Verkaufskurse. Ein Market Maker stellt An- und
Verkaufskurse nur unter gewöhnlichen Marktbedingungen für die Optionsscheine. Aber selbst für die
Fälle der gewöhnlichen Marktbedingungen übernimmt er gegenüber den Wertpapierinhabern keinerlei
rechtliche Verpflichtung, solche Preise zu stellen bzw. dafür, dass die von ihm gestellten Preise
angemessen sind. Ggf. übernimmt der Market Maker gegenüber bestimmten Börsen in
Übereinstimmung mit den entsprechenden Börsenregelungen eine Verpflichtung zur Stellung von Anund Verkaufskursen für bestimmte Auftrags- oder Wertpapiervolumina unter gewöhnlichen
Marktbedingungen. Eine derartige Verpflichtung gilt jedoch lediglich gegenüber der beteiligten Börse.
Dritte Personen, wie die Optionsscheininhaber, können daraus keine Verpflichtung der Emittentin oder
des Market Makers ableiten. Daher können die Inhaber der Optionsscheine nicht darauf vertrauen,
dass sie die Optionsscheine zu einer bestimmten Zeit oder zu einem bestimmten Kurs veräußern
können. Insbesondere ist der Market Maker nicht verpflichtet, die Optionsscheine während der
Laufzeit zurückzukaufen.
Auch wenn es zu Beginn oder während der Laufzeit der Optionsscheine ein Market Making gab,
bedeutet dies nicht, dass es das Market Making während der ganzen Laufzeit der Optionsscheine
geben wird.
Aus den vorgenannten Gründen kann nicht garantiert werden, dass sich für die jeweiligen
Optionsscheine ein Sekundärmarkt entwickeln wird, der den Inhabern der Optionsscheine eine
Möglichkeit zur Weiterveräußerung verschafft. Je eingeschränkter der Sekundärmarkt ist, desto
schwieriger kann es für die Inhaber der Optionsscheine sein, den Optionsschein im Sekundärmarkt zu
verkaufen. Dies gilt auch für den Fall einer Einführung der Optionsscheine in den Freiverkehr oder die
Zulassung zu einer Börse.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich die Liquidität der Optionsscheine reduziert, wenn die
Emittentin Optionsscheine zurück erwirbt und sie für kraftlos erklärt. Eine geringere Liquidität des
Marktes kann die Volatilität der Kurse der Optionsscheine erhöhen.
●
Bestimmung des Optionsscheinpreises im Sekundärmarkt
Wenn es für eine Serie von Optionsscheinen einen Market Maker gibt, legt dieser im börslichen (falls
es einen solchen gibt) und außerbörslichen Sekundärmarkt die An- und Verkaufskurse für die
Optionsscheine auf der Basis interner Kalkulationsmodelle in Abhängigkeit von diversen Faktoren fest.
Diese Faktoren können die folgenden Parameter umfassen: finanzmathematischer Wert des
Optionsscheins, Preis des Basiswerts, Angebot und Nachfrage nach den Optionsscheinen, Kosten für
die Risikoabsicherung und Risikonahme, Margen sowie Provisionen.
Manche Einflussfaktoren wirken sich möglicherweise im Rahmen der Preisstellung nicht gleichmäßig
über die Laufzeit hinweg auf den Preis der Optionsscheine aus, sondern werden im Ermessen des
Market Makers unter Umständen bereits zu einem frühen Zeitpunkt bei der Preisstellung der
Optionsscheine berücksichtigt. Hierzu können die ggf. im Ausgabepreis enthaltene Marge, ggf.
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erhobene Verwaltungsgebühren sowie ggfs. gezahlte oder erwartete Ausschüttungen des Basiswerts
oder der Bestandteile des Basiswerts (wie z.B. Dividenden) gehören, die - je nach der Ausgestaltung
der Optionsscheine - von der Emittentin vereinnahmt werden. Erwartete Dividenden des Basiswerts
oder der Bestandteile des Basiswerts können auf Basis der für die gesamte Laufzeit oder einen
bestimmten Zeitabschnitt erwarteten Erträge bereits vor dem "Ex-Dividende"-Tag des Basiswerts oder
der Bestandteile des Basiswerts in Abzug gebracht werden. Vom Market Maker zur Bewertung
verwendete Dividendenschätzungen, können sich während der Laufzeit der Optionsscheine verändern
oder von der allgemein im Markt erwarteten oder der tatsächlich gezahlten Dividende abweichen. Dies
kann ebenfalls Einfluss auf die Preisstellung im Sekundärmarkt haben.
Die von dem Market Maker gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der
Optionsscheine beziehungsweise dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen, der sich zum
jeweiligen Zeitpunkt in einem liquiden Markt gebildet hätte, auf dem verschiedene unabhängig
voneinander agierende Market Maker Preise stellen. Darüber hinaus kann der Market Maker nach
seinem Ermessen die Methodik, nach der er die gestellten Preise festsetzt, jederzeit abändern, indem
er beispielsweise seine Kalkulationsmodelle ändert oder andere Kalkulationsmodelle anwendet
und/oder die Spanne zwischen Kauf- und Verkaufskursen vergrößert oder verringert.
Sofern während der Öffnungszeiten des Sekundärhandels der Optionsscheine durch den Market
Maker bzw. während der Öffnungszeiten der Börsen, an denen die Optionsscheine zugelassen oder
einbezogen sind, der Basiswert auch an seinem Heimatmarkt gehandelt wird, wird der Kurs des
Basiswertes in der Preisberechnung der Optionsscheine berücksichtigt. Ist der Heimatmarkt des
Basiswerts jedoch geschlossen, während der auf diesen Basiswert bezogene Optionsschein
gehandelt wird, muss der Preis des Basiswertes geschätzt werden. Da die unter dem Basisprospekt
emittierten Optionsscheine auch zu Zeiten angeboten werden, zu denen die Heimatmärkte der
Basiswerte geschlossen sind, kann dieses Risiko jeden Optionsschein betreffen. Insbesondere trifft
dies jedoch auf Basiswerte zu, die in Zeitzonen gehandelt werden, die zu Mitteleuropa deutlich
verschoben sind, wie z.B. amerikanische oder asiatische Aktien oder Aktienindizes aus solchen
Regionen. Das gleiche Risiko tritt auf, wenn die Optionsscheine auch an Tagen gehandelt werden, an
denen der Heimatmarkt des Basiswertes aufgrund eines Feiertages geschlossen ist. Sofern der Preis
des Basiswertes mangels geöffnetem Heimatmarkt geschätzt wird, kann sich eine solche Schätzung
innerhalb weniger Stunden, sofern der Heimatmarkt dann den Handel im Basiswert eröffnet, als
zutreffend, zu hoch oder zu niedrig erweisen. Entsprechend erweisen sich dann die vor Eröffnung des
Heimatmarktes des Basiswertes vom Market Maker für die Optionsscheine gestellten Kurse als im
nachhinein vergleichsweise zu hoch bzw. zu niedrig.
●
Eingeschränkter
Handelssystemen
Sekundärhandel
bei
Nichtverfügbarkeit
von
elektronischen
Der Market Maker stellt An- und Verkaufskurse im börslichen und außerbörslichen Handel i.d.R. über
ein elektronisches Handelssystem. Ist die Verfügbarkeit des benutzten elektronischen
Handelssystems eingeschränkt oder gar eingestellt, wirkt sich dies auf die Handelbarkeit der
Optionsscheine negativ aus.
●
Interessenkonflikte
Im Zusammenhang mit der Ausübung von Rechten und/oder Pflichten der Emittentin, der
Berechnungsstelle oder einer anderen Stelle (z.B. eines Indexsponsors oder externen Beraters) nach
Maßgabe der Emissionsbedingungen der Optionsscheine (z.B. im Zusammenhang mit der
Feststellung oder Anpassung von Parametern der Emissionsbedingungen), die sich auf die zahlbaren
Beträge oder zu liefernden Vermögenswerte auswirken, können Interessenkonflikte auftreten.
Die Emittentin, die Berechnungsstelle oder eine andere Stelle sowie mit ihnen verbundene
Unternehmen können auf eigene Rechnung oder auf Rechnung ihrer Kunden Geschäfte in den den
Optionsscheinen zugrundeliegenden Basiswerten abschließen, die einen positiven oder negativen
Einfluss auf die Wertentwicklung des entsprechenden Basiswerts haben und sich damit negativ auf
den Wert der Optionsscheine auswirken können.
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Handelt es sich bei dem Basiswert um Aktien, besteht die Möglichkeit, dass die Emittentin, die
Berechnungsstelle oder eine andere Stelle sowie mit ihnen verbundene Unternehmen Aktien der
Gesellschaft, die den Basiswert emittiert hat, besitzen können.
Derjenige, der in Bezug auf die Optionsscheine eine bestimmte Funktion ausübt (z.B. als
Berechnungsstelle und/oder als Indexsponsor) muss ggf. über die Zusammensetzung des Basiswerts
bestimmen oder dessen Wert berechnen. Dies kann dann zu Interessenkonflikten führen, wenn von
ihm emittierte Wertpapiere als Basiswert ausgewählt werden können.
Die Emittentin kann außerdem in Bezug auf den Basiswert weitere derivative Instrumente emittieren.
Eine Einführung dieser neuen konkurrierenden Produkte kann den Wert der Optionsscheine
beeinträchtigen.
Die Emittentin und mit ihr verbundene Unternehmen können ferner gegenwärtig oder zukünftig in
einer Geschäftsbeziehung zum Emittenten eines oder mehrerer Basiswerte stehen (u.a. einschließlich
der Ausgabe anderer Wertpapiere mit Bezug auf den betreffenden Basiswert oder der Kreditvergabe-,
Verwahr-, Risikomanagement-, Beratungs- und Handelsaktivitäten). Solche Geschäftstätigkeiten
können als Dienstleistung im Namen von Kunden oder für eigene Rechnung durchgeführt werden. Die
Emittentin und/oder ein verbundenes Unternehmen werden möglicherweise Handlungen durchführen
und Maßnahmen vornehmen, die sie für notwendig oder angemessen erachten, um ihre jeweiligen
Interessen zu schützen, ohne hierbei etwaige negative Konsequenzen für die Wertpapiere in Betracht
zu ziehen. Bei solchen Handlungen und Konflikten handelt es sich z.B. um die Ausübung von
Stimmrechten, den Erwerb und Verkauf von Wertpapieren, Finanzberatungsbeziehungen und die
Ausübung von Gläubigerrechten. Die Emittentin und ihre verbundenen Unternehmen sowie deren
jeweilige leitenden Angestellten und Verwaltungsratsmitglieder können solche Handlungen jeweils
vornehmen, ohne hierbei die möglicherweise direkt oder indirekt nachteiligen Auswirkungen auf die
Optionsscheine in Betracht zu ziehen.
Die Emittentin und ihre verbundenen Unternehmen können im Rahmen ihrer sonstigen
Geschäftstätigkeiten wesentliche (auch nicht-öffentliche) Informationen über den Basiswert besitzen
oder einholen. Die Emittentin und ihre verbundenen Unternehmen sind nicht verpflichtet, derartige
Informationen über den Basiswert offenzulegen.
Die Emittentin kann für die Optionsscheine sowie in bestimmten Fällen auch für den Basiswert als
Market Maker auftreten. Durch ein Market Making wird die Emittentin den Preis der Optionsscheine
und ggf. des Basiswerts maßgeblich selbst bestimmen und damit den Wert der Optionsscheine
beeinflussen. Die von der Emittentin in ihrer Funktion als Market Maker gestellten Kurse werden nicht
immer den Kursen entsprechen, die sich ohne solches Market Making und in einem liquiden Markt
gebildet hätten.
●
Absicherungsrisiken
Die Emittentin und ihre verbundenen Unternehmen können sich gegen die mit der Emission der
Optionsscheine verbundenen finanziellen Risiken absichern, indem sie Absicherungsmaßnahmen
(Hedging-Maßnahmen) in Bezug auf den oder die betreffenden Basiswerte vornehmen. Solche
Tätigkeiten, insbesondere Hedging-Maßnahmen in Bezug auf die Optionsscheine, können den
Marktpreis des Basiswerts beeinflussen, auf den sich die Optionsscheine beziehen. Dies ist
insbesondere zum Ende der Laufzeit der Optionsscheine der Fall. Es ist nicht auszuschließen, dass
der Abschluss und die Freigabe von Hedging-Positionen den Wert der Optionsscheine oder die
Zahlungen, auf die der Inhaber der Optionsscheine einen Anspruch hat, negativ beeinflussen.
Andererseits sind die Anleger möglicherweise nicht in der Lage, Absicherungsgeschäfte
abzuschließen, die ihre Risiken in Verbindung mit dem Erwerb der Optionsscheine ausschließen oder
einschränken. Die Möglichkeit, solche Absicherungsgeschäfte abzuschließen, hängt von den
Marktbedingungen und den jeweils anwendbaren Bestimmungen und Bedingungen ab.
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●
Zins- und Inflationsrisiken, Wechselkursrisiken
Der Markt für die Optionsscheine wird von der konjunkturellen Lage, den Marktbedingungen,
Zinssätzen, Wechselkursen und Inflationsraten in Europa sowie anderen Staaten und Gebieten
beeinflusst, wobei dieser Einfluß sich auch negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken kann.
Ereignisse in Europa oder andernorts können zu einer höheren Marktvolatilität führen und sich somit
nachteilig auf den Wert der Optionsscheine auswirken.
Wechselkursrisiken für den Käufer der Optionsscheine entstehen insbesondere dann, wenn (i) der
Basiswert auf eine andere Währung lautet als die Optionsscheine, (ii) die Optionsscheine auf eine
andere Währung lauten als die Landeswährung im Heimatland des Käufers oder (iii) die
Optionsscheine auf eine andere Währung lauten als die Währung, in der der Käufer Zahlungen
erhalten möchte.
Wechselkurse werden von Angebots- und Nachfragefaktoren auf den internationalen Geldmärkten
bestimmt, die volkswirtschaftlichen Faktoren, Spekulationen und Maßnahmen von Regierungen und
Zentralbanken ausgesetzt sind (u.a. devisenrechtlichen Kontrollen und Einschränkungen). Aufgrund
von Wechselkursschwankungen kann sich der Wert der Optionsscheine oder die Höhe des
möglicherweise zu beanspruchenden Zahlungsbetrags vermindern.
Optionsscheine mit einem sog. "Quanto-Element" (einer eingebauten Währungsabsicherung, bei der
bereits bei Emission ein festes Umtauschverhältnis festgelegt wird) sind keinem Wechselkursrisiko
zwischen der Abrechnungswährung und der Währung des Basiswertes ausgesetzt. Während der
Laufzeit der Optionsscheine kann der wirtschaftliche Wert der Quanto-Absicherung in Abhängigkeit
von verschiedenen Einflussfaktoren schwanken.
Die Währungsabsicherung über das Quanto-Element bei Laufzeitende ist für den Anleger von
Nachteil, wenn sich der Wechselkurs bis zum Laufzeitende in eine Richtung zugunsten des Anlegers
entwickelt hat, da er an dieser Entwicklung nicht partizipiert, sondern Zahlungen zu dem festgelegten
Umtauschverhältnis erfolgen. Beim Erwerb von Optionsscheine mit einem Quanto-Element müssen
die Anleger ferner davon ausgehen, dass der Kaufpreis der Optionsscheine Kosten in Bezug auf die
Quanto-Absicherung beinhaltet.
●
Angebotsvolumen
Das in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsvolumen entspricht der
Höchstzahl der angebotenen Optionsscheine, ist jedoch kein Indikator für das Wertpapiervolumen,
das tatsächlich ausgegeben wird. Das tatsächliche Volumen hängt von den Marktbedingungen ab und
kann sich während der Laufzeit der Optionsscheine ändern. Deshalb sollten sich Anleger darüber
bewusst sein, dass anhand des angegebenen Angebotsvolumens keine Rückschlüsse hinsichtlich der
Liquidität der Optionsscheine im Sekundärmarkt gezogen werden können.
●
Zeitliche Verzögerung nach Ausübung
Bei Optionsscheinen, die ausgeübt werden können (Amerikanische Optionsscheine), kann sich eine
zeitliche Verzögerung zwischen dem Zeitpunkt der Anweisung des Inhabers zur Ausübung der
Optionsscheine bzw. dem Tag der automatischen Ausübung der Optionsscheine und dem Zeitpunkt
der Ermittlung des Auszahlungsbetrages in Bezug auf die Ausübung ergeben. Jede solche
Verzögerung zwischen dem Zeitpunkt der Ausübung und der Ermittlung des Auszahlungsbetrages ist
in den jeweiligen Emissionsbedingungen näher beschrieben. Jedoch kann eine solche Verzögerung
insbesondere im Fall des Eintritts einer Marktstörung erheblich länger anhalten. Der Preis des
jeweiligen Basiswerts kann sich in einem solchen Zeitraum erheblich verringern, so dass der
Auszahlungsbetrag u.U. sogar Null betragen kann.
●
Richtige Ausübung und Erklärungspflicht bei Optionsscheinen
Bei Optionsscheinen, die ausgeübt werden können (Amerikanische Optionsscheine), hängt die
Wirksamkeit der Ausübung der Optionsscheine von der Abgabe einer Ausübungserklärung und der
Lieferung der Optionsscheine an die Optionsstelle ab. Potenzielle Käufer von Optionsscheinen sollten
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die jeweils anwendbaren Endgültigen Bedingungen, insbesondere die darin enthaltenen
Emissionsbedingungen daraufhin überprüfen, welche Ausübungsvoraussetzungen für ihre
Optionsscheine im Falle der Ausübung zu erfüllen sind.
●
Ausübungsbeschränkungen bei Optionsscheinen
Bei Optionsscheinen, bei deren Basiswert es sich um Aktien handelt, können die
Emissionsbedingungen vorsehen, dass das Optionsrecht an dem Tag, an dem die ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft, die die Aktien begeben hat, über die Ausschüttung einer
Dividende an die Aktionäre der Gesellschaft beschließt, sowie gegebenenfalls an dem diesem Tag
unmittelbar vorhergehenden Börsengeschäftstag nicht ausgeübt werden kann.
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Mindestzahl für die Ausübung von Optionsscheinen
Falls in den Emissionsbedingungen vorgesehen ist, dass eine bestimmte Mindestanzahl von
Optionsscheinen ausgeübt werden muss, sind Inhaber, die nicht über die erforderliche Mindestanzahl
verfügen, entweder gezwungen, ihre Optionsscheine zu verkaufen oder weitere Optionsscheine zu
kaufen, wobei in beiden Fällen Transaktionskosten anfallen.
●
Darlehensverwendung
Falls der Anleger den Erwerb der Optionsscheine im Wege eines Darlehens finanziert, muss er soweit er das investierte Kapital ganz oder teilweise verliert - nicht nur den erlittenen Verlust, sondern
auch die angefallenen Zinsen tragen und das Darlehen zurückzahlen. In einem solchen Fall steigt das
Verlustrisiko deutlich. Anleger sollten sich niemals darauf verlassen, dass sie das betreffende
Darlehen sowie die hierauf anfallenden Zinsen ausschließlich aus Zahlungen im Zusammenhang mit
den Optionsscheinen oder - im Falle eines Verkaufs der Optionsscheine vor deren Fälligkeit - aus dem
betreffenden Verkaufserlös zurückführen können. Stattdessen müssen Erwerber der Optionsscheine
auf Grundlage ihrer Finanzlage im Voraus überlegen, ob sie im Falle, dass anstatt der erwarteten
Gewinne Verluste eintreten, immer noch in der Lage sein werden, die angefallenen Zinsen und den
Darlehensbetrag zurückzuzahlen.
●
Transaktionskosten
Transaktionskosten, die durch die depotführende Bank bzw. die Börse, über die ein Anleger seine
Kauf- bzw. Verkaufsorder tätigt, in Rechnung gestellt werden, reduzieren etwaige Gewinne bzw.
erhöhen etwaige Verluste. Bei Eintritt eines Totalverlustes im Hinblick auf den Optionsschein erhöhen
die Transaktionskosten den beim Anleger eingetretenen Verlust.
●
Optionsscheine sind unbesicherte Verbindlichkeiten (Status)
Die Verpflichtungen aus den Optionsscheinen stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich
besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas
anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und
nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. Sie werden weder durch den
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB) noch durch das
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz abgesichert.
Damit trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtern
könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die Emittentin deshalb
unter den Optionsscheinen fällige Zahlungen nicht leisten kann. Unter diesen Umständen ist sogar ein
Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals denkbar.
Die Emittentin kann Absicherungsgeschäfte in Bezug auf den betreffenden Basiswert vornehmen, ist
hierzu jedoch nicht verpflichtet. Sollte sie Absicherungsgeschäfte vornehmen, tut sie dies
ausschließlich im eigenen Interesse, und die Anleger erwerben dadurch keinerlei Rechte an dem
Basiswert oder bezüglich des Absicherungsgeschäftes. Etwaige Absicherungsgeschäfte der
Emittentin begründen auch kein Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und den für den Basiswert
Verantwortlichen.
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●
Auswirkung einer Herabsetzung des Kreditratings
Es ist davon auszugehen, dass der Wert der Optionsscheine teilweise durch die allgemeine
Einschätzung der Möglichkeiten der Emittentin beeinflusst wird, jederzeit ihren jeweiligen
Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen. Die Einschätzung dieser Möglichkeiten
wird i.d.R. durch Bonitätseinstufungen ("Ratings") beeinflusst, die in Bezug auf die ausstehenden
Optionsscheine der Emittentin von Rating-Agenturen wie Moody's Investors Services Inc., Fitch
Ratings Ltd, einer Tochtergesellschaft der Fimalac, S.A., und Standard & Poor's Ratings Services,
einem Unternehmensbereich der The McGraw Hill Companies, Inc., vergeben werden. Eine
Herabsetzung des Ratings der Emittentin durch eine Ratingagentur hat in der Regel einen negativen
Einfluß auf den Wert der Optionsscheine.
●
Anwendbarkeit von Anlagebeschränkungen
Für bestimmte Anleger gelten möglicherweise gesetzliche Anlagebeschränkungen.
Die Anlagetätigkeit bestimmter Anleger unterliegt Anlagegesetzen und -vorschriften bzw. der
Überprüfung oder Regulierung durch bestimmte Behörden (dies gilt im besonderen Maße für
Optionsscheine). Jeder potenzielle Anleger sollte seine Rechtsberater zu Rate ziehen, um zu
bestimmen, ob und in welchem Ausmaß (a) der Erwerb der Optionsscheine für ihn eine gesetzlich
zulässige Anlage darstellt, (b) die Optionsscheine als Sicherheit für Finanzierungen in Frage kommen
und (c) sonstige Beschränkungen auf den Erwerb oder eine Verpfändung der Optionsscheine durch
den Anleger Anwendung finden. Anleger, die einer behördlichen Aufsicht unterliegen, sollten sich mit
ihren Rechtsberatern oder den zuständigen Aufsichtsbehörden beraten, um die angemessene
Behandlung der Optionsscheine im Sinne der anwendbaren Vorschriften in Bezug auf risikobasiertes
Kapital o.ä. zu bestimmen.
●
Steuern und sonstige Abgaben
Jegliche Steuern und sonstige Abgaben, die seitens der Emittentin oder der Inhaber der
Optionsscheine in Bezug auf Zahlungen im Zusammenhang mit den Optionsscheine anfallen, sind
von den Inhabern der Optionsscheine zu tragen. Die Emittentin wird an die Inhaber der
Optionsscheine keine zusätzlichen Beträge im Hinblick auf solche Steuern oder Abgaben zahlen.
●
Ersetzung der Emittentin
Die Emittentin ist bei Vorliegen der in den Emissionsbedingungen genannten Voraussetzungen
jederzeit berechtigt, ohne Zustimmung der Inhaber der Optionsscheine eine andere Gesellschaft als
neue Emittentin hinsichtlich aller Verpflichtungen aus oder in Verbindung mit den Optionsscheinen an
die Stelle der Emittentin zu setzen. In diesem Fall übernimmt der Inhaber der Optionsscheine
grundsätzlich auch das Insolvenzrisiko der neuen Emittentin.
●
Gesetzesänderungen
Die in diesem Basisprospekt enthaltenen Emissionsbedingungen basieren auf den jeweils zum Datum
dieses Basisprospekts anwendbaren einschlägigen Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Praktiken
der Verwaltungsbehörden. Bezüglich Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen oder
Änderungen der Praktiken der Verwaltungsbehörden nach dem Datum dieses Basisprospekts können
keine Zusicherungen abgegeben werden.
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II. Risiken im Zusammenhang mit der Struktur der Optionsscheine
Bestimmte Faktoren sind für die Einschätzung der mit einer Anlage in die im Rahmen dieses
Basisprospekts emittierten Optionsscheine verbundenen Risiken von maßgeblicher Bedeutung.
●
Allgemeines
Eine Anlage in die unter diesem Basisprospekt emittierten Optionsscheine ist mit maßgeblichen
weiteren Risiken verbunden, die sowohl Risiken in Bezug auf den bzw. die Basiswert(e) als auch
Risiken, die ausschließlich mit den Optionsscheinen selbst verbunden sind, umfassen.
Zu diesen Risiken gehört u.a.,
(i)
dass die nach den Emissionsbedingungen der Optionsscheine zu erbringenden Zahlungen
von der Wertentwicklung eines oder mehrerer Basiswerte abhängt, weshalb der
Auszahlungsbetrag niedriger sein kann als der ursprüngliche Kaufpreis des Optionsscheins
oder es kann auch sein, dass überhaupt keine Zahlung erfolgt.
Die Koppelung an die Wertentwicklung eines oder mehrerer Basiswerte wirkt sich auch auf
den Wert der Optionsscheine aus. Dabei wird der Wert der Optionsscheine i.d.R. sinken,
wenn der Preis des Basiswerts sinkt (ohne Berücksichtigung besonderer Merkmale der
Optionsscheine und ohne Berücksichtigung von Wechselkursänderungen in den Fällen, in
denen die Optionsscheine in EUR emittiert werden, der Basiswert in einer anderen Währung
als EUR ausgedrückt wird und der Auszahlungsbetrag deshalb aus einer anderen Währung in
EUR umgerechnet wird).
(ii)
dass nach den Emissionsbedingungen der Optionsscheine Zahlungen zu Zeitpunkten erfolgen
können, die der Anleger nicht erwartet (z.B. bei einer vorzeitigen Einlösung im Falle eines in
den Emissionsbedingungen beschriebenen außergewöhnlichen Ereignisses);
(iii)
dass die unter (i) genannten Konsequenzen (Reduzierung bzw. Ausfall der Rückzahlung)
insbesondere deshalb eintreten, weil über das Vermögen der Emittentin des Basiswerts ein
Insolvenzverfahren oder ein dem deutschen Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren
eröffnet wird oder die Emittentin ihre Zahlungen einstellt oder ihre Zahlungsunfähigkeit
bekannt gibt oder vergleichbare Ereignisse in Bezug auf die Emittentin des Basiswertes
stattfinden;
(iv)
dass diverse Gebühren von der Emittentin, einem verbundenen Unternehmen oder einem
Dritten erhoben werden, die die Zahlungen unter den Optionsscheinen mindern.
Beispielsweise können Verwaltungsvergütungen (Management Fees) im Zusammenhang mit
der Zusammenstellung und Berechnung eines Index, Korbes, Fonds oder einem anderen
Basiswert, Erfolgsvergütungen (Performance Fees) im Zusammenhang mit der
Wertentwicklung eines Basiswerts und/oder Bestandteilen dieses Basiswerts oder sonstige
Vergütungen anfallen;
(v)
dass die mit einer Anlage in die Optionsscheine verbundenen Risiken sowohl Risiken in
Bezug auf den Basiswert als auch Risiken umfassen, die ausschließlich mit den
Optionsscheinen selbst einhergehen;
(vi)
dass es Anlegern ggf. nicht möglich ist, sich gegen bestimmte Risiken in Bezug auf die
Optionsscheine abzusichern;
(vii)
dass der Basiswert, auf den sich die Optionsscheine beziehen, während der Laufzeit der
Optionsscheine aufhört zu existieren oder durch einen anderen Basiswert ersetzt werden
kann (letzteres gilt nicht nur bei aktiv gemanagten Basiswerten, sondern auch bei an sich
statischen Basiswerten) und dass der Anleger je nach Ausgestaltung des Optionsscheins und
des Basiswerts beim Erwerb des Optionsscheins den künftigen Basiswert oder die zukünftige
Zusammensetzung des Basiswerts nicht immer kennt, und
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(viii)
dass der Wert von Optionsscheinen im ggf. existierenden Sekundärmarkt größeren
Schwankungen und somit höheren Risiken unterliegt, als der Wert anderer Wertpapiere, da er
von einem oder mehreren Basiswerten abhängt. Die Wertentwicklung eines Basiswerts
wiederum hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die jenseits des Einflussbereichs der
Emittentin liegen. Diese Faktoren werden wesentlich von den Risiken auf den Aktienmärkten,
den Rentenmärkten und den Devisenmärkten, der Entwicklung der Zinssätze, der Volatilität
der in Bezug genommenen Basiswerte und von wirtschaftlichen, politischen und
regulatorischen Risiken bzw. von einer Kombination dieser Risiken beeinflusst.
Der Sekundärmarkt, der ggf. für Optionsscheine besteht, wird unabhängig von der Bonität der
Emittentin und dem Wert des jeweiligen Basiswerts bzw. der jeweiligen Basiswerte von einer
Reihe von weiteren Faktoren beeinflusst. Dies sind u.a. die Volatilität des jeweiligen
Basiswerts, die verbleibende Laufzeit des jeweiligen Optionsscheins sowie das ausstehende
Volumen des Optionsscheins.
●
Hebelwirkung
Eines der wesentlichen Merkmale von Optionsscheinen ist ihr sogenannter Hebel- ("Leverage"-)
Effekt: Eine Veränderung des Wertes des zugrundeliegenden Basiswertes kann eine
überproportionale Veränderung des Wertes der Optionsscheine zur Folge haben. Der Hebeleffekt der
Optionsscheine wirkt in beide Richtungen - also nicht nur zum Vorteil des Anlegers bei günstigen,
sondern auch zu dessen Nachteil bei ungünstigen Entwicklungen des Kurses des zugrundeliegenden
Basiswertes. Dadurch sind mit den Optionsscheinen überproportionale Verlustrisiken
verbunden.
Beim Kauf von Optionsscheinen ist deshalb zu berücksichtigen, dass mit der Größe des Hebeleffektes
der Optionsscheine, der sich während der Laufzeit der Optionsscheine kontinuierlich verändert, auch
das mit ihm verbundene Verlustrisiko wächst. Ferner ist zu beachten, dass der Hebeleffekt
typischerweise umso größer ist, je kürzer die (Rest-) Laufzeit der Optionsscheine ist und je näher die
Optionsscheine "am Geld" bzw. an einer in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Schwelle
notieren.
●
Faktoren für die Preisbildung am Sekundärmarkt
Der Preis von Optionsscheinen errechnet sich aus verschiedenen Faktoren wie z.B. dem aktuellen
Kurs und der Volatilität des Basiswerts sowie dem aktuellen Zinsniveau, jeweils im Verhältnis zu der
Restlaufzeit der Optionsscheine.
Eine Wertminderung der Optionsscheine wird daher regelmäßig auch dann eintreten, wenn der Preis
oder Kurs des Basiswertes während der Laufzeit konstant bleibt.
Deshalb sollte ein Investor vor dem Kauf von Optionsscheinen u.a. folgende Faktoren eingehend
prüfen: (i) Wert und Volatilität des Basiswerts, (ii) Restlaufzeit, (iii) Zinssatz- und Dividendenertragsänderungen, (iv) Devisenkursschwankungen, (v) Markttiefe oder Liquidität des Basiswerts; (vi) etwaige
Transaktionskosten und (vii) für den Fall der Veräußerung den Preis und die Handelbarkeit der
Optionsscheine am Sekundärmarkt.
●
Außerordentliche Rechte auf Kündigung, vorzeitige Einlösung und Anpassung
Die Emittentin ist nach Maßgabe der den Optionsscheinen zugrunde liegenden
Emissionsbedingungen berechtigt, Anpassungen hinsichtlich der genannten Emissionsbedingungen
vorzunehmen oder die Optionsscheine bei Eintritt bestimmter Umstände zu kündigen und vorzeitig
einzulösen. Diese Umstände sind in § 4 der Emissionsbedingungen beschrieben.
Solche Anpassungen der zugrunde liegenden Emissionsbedingungen können sich negativ auf den
Wert der Optionsscheine sowie den vom Anleger zu beanspruchenden Auszahlungsbetrag auswirken.
Der Geldbetrag, der im Falle einer Kündigung gezahlt wird, ist unter Umständen niedriger als der
Betrag, den die Inhaber der Optionsscheine erhalten hätten, wenn keine Kündigung erfolgt wäre.
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Darüber hinaus können bei der Ermittlung des Geldbetrags, der im Falle einer Kündigung gemäß den
Emissionsbedingungen gezahlt wird, die Abwicklungskosten, die der Emittentin im Zusammenhang
mit dervorzeitigen Einlösung der Optionsscheine entstehen, abgezogen werden. Diese
Abwicklungskosten können alle Kosten, Auslagen (einschließlich etwaiger Finanzierungsverluste),
Steuern und sonstigen Abgaben enthalten, die der Emittentin im Zusammenhang mit der Auflösung
von Hedge- oder ähnlichen Handelspositionen entstehen.
Anleger sind darüber hinaus dem Risiko ausgesetzt, dass sie die Beträge, die sie im Falle einer
Kündigung erhalten, möglicherweise nur zu einer Rendite anlegen können, die unter der Rendite der
vorzeitig eingelösten Optionsscheine liegt.
●
Höchstbetrag
Bei Optionsscheinen, bei denen nach den Emissionsbedingungen die Zahlung unter den
Optionsscheinen auf einen Höchstbetrag begrenzt ist, partizipiert der Anleger nicht an einer weiteren
für ihn positiven Wertentwicklung des Basiswerts. Während auf der einen Seite die Rendite für den
Anleger durch den Höchstbetrag nach oben hin begrenzt ist, trägt der Anleger auf der anderen Seite
u.U. das volle Verlustrisiko im Falle einer gegenläufigen Wertentwicklung des Basiswerts.
●
Marktstörungen und Zahlungsverzögerungen
Bei Optionsscheinen ist die Emittentin i.d.R. berechtigt, Marktstörungen oder sonstige Ereignisse zu
bestimmen, die möglicherweise zu einer Verzögerung von Berechnungen und/oder Zahlungen führen
und den Wert der Optionsscheine beeinflussen können.
Ferner kann die Emittentin in bestimmten in den Emissionsbedingungen genannten Fällen
(insbesondere, wenn die Marktstörung mehrere Tage andauert) bestimmte Kurse schätzen, die für
Zahlungen oder das Erreichen von Schwellen (die zur Wertlosigkeit der Optionsscheine führen)
relevant sind. Diese Schätzungen können vom realen Wert abweichen.
●
Kein Anspruch gegen den Emittenten eines Basiswerts
Optionsscheine begründen keinerlei Zahlungs- oder sonstigen Ansprüche gegen die Emittenten der in
diesen Optionsscheinen in Bezug genommenen Basiswerte. Im Falle, dass die Zahlungen unter den
Optionsscheinen durch die Emittentin niedriger sind als der vom Inhaber der Optionsscheine gezahlte
Kaufpreis für die Optionsscheine, kann ein Inhaber von Optionsscheinen den Emittenten des
betreffenden Basiswerts nicht in Anspruch nehmen.
●
Keine Zinszahlungen oder sonstigen Ausschüttungen
Die unter diesem Basisprospekt emittierten Optionsscheine sehen keine periodischen Zinszahlungen
oder sonstigen Ausschüttungen während der Laufzeit der Optionsscheine vor. Die Anleger sollten sich
darüber klar sein, dass die Optionsscheine keine laufenden Einnahmen generieren werden. Mögliche
Wertverluste in Bezug auf die Optionsscheine können somit nicht durch sonstige Einnahmen im
Zusammenhang mit den Optionsscheinen kompensiert werden.
III. Risiken, die sich aus der Bezugnahme auf den Basiswert ergeben
Der Wert des Basiswerts eines Optionsscheins hängt von einer Reihe von möglicherweise im
Zusammenhang stehenden Faktoren ab. Dies können wirtschaftliche, finanzielle und politische
Ereignisse jenseits des Einflussbereichs der Emittentin sein.
Die historische Erfahrung in Bezug auf die Wertentwicklung eines Basiswertes sollte nicht als Indikator
für dessen zukünftige Wertentwicklung während der Laufzeit der Optionsscheine betrachtet werden.
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a) Besondere Risiken in Bezug auf Optionsscheine, bei deren Basiswert es sich um Aktien
handelt
Optionsscheine bezogen auf Aktien sind mit besonderen Risiken verbunden, die außerhalb des
Einflussbereichs der Emittentin liegen, wie z.B. dem Risiko, dass das betreffende Unternehmen
zahlungsunfähig wird, dass der Aktienkurs Schwankungen ausgesetzt ist oder Risiken, die in Bezug
auf die Dividendenzahlungen des Unternehmens auftreten. Die Wertentwicklung der Aktien hängt in
ganz besonderem Maße von Entwicklungen an den Kapitalmärkten ab, die wiederum von der
allgemeinen globalen Lage und spezifischen wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten
beeinflusst werden. Aktien von Unternehmen mit einer niedrigen bis mittleren Marktkapitalisierung
unterliegen möglicherweise noch höheren Risiken (z.B. in Bezug auf Volatilität oder Insolvenz) als die
Aktien von größeren Unternehmen. Darüber hinaus können Aktien von Unternehmen mit niedriger
Marktkapitalisierung aufgrund niedriger Handelsvolumina extrem illiquide sein.
Aktien von Unternehmen, die ihren Geschäftssitz oder maßgebliche Betriebstätigkeit in Ländern
haben bzw. abwickeln, in denen eine geringe Rechtssicherheit herrscht, unterliegen zusätzlichen
Risiken, wie z.B. dem Risiko von Regierungsmaßnahmen oder Verstaatlichungen. Dies kann zu
einem Gesamt- oder Teilverlust des Wertes der Aktie führen. Die Realisierung solcher Risiken kann
dann für Inhaber von Optionsscheinen bezogen auf solche Aktien zum Total- oder Teilverlust des
investierten Kapitals führen.
Inhaber von Optionsscheinen bezogen auf Aktien erhalten im Gegensatz zu Anlegern, die
unmittelbare Aktieninvestitionen tätigen, keine Dividenden oder sonstigen Ausschüttungen, die an die
Inhaber der in Bezug genommenen Aktien gezahlt werden.
Handelt es sich bei dem Basiswert um aktienvertretende Wertpapiere (z.B. um American Depositary
Receipts ("ADRs") oder Global Depositary Receipts ("GDRs"), zusammen "Depositary Receipts"),
können zusätzliche Risiken auftreten. ADRs sind in den Vereinigten Staaten von Amerika
ausgegebene Wertpapiere in Form von Anteilsscheinen an einem Bestand von Aktien, der in dem
Sitzland des Emittenten der zugrunde liegenden Aktien außerhalb der USA gehalten wird. GDRs sind
ebenfalls Wertpapiere in Form von Anteilsscheinen an einem Bestand von Aktien, der in dem Sitzland
des Emittenten der zugrunde liegenden Aktien gehalten wird. Sie unterscheiden sich von dem als
ADR bezeichneten Anteilsschein i.d.R. dadurch, dass sie regelmäßig außerhalb der Vereinigten
Staaten von Amerika öffentlich angeboten bzw. ausgegeben werden. Jedes Depositary Receipt
verkörpert eine oder mehrere Aktien oder einen Bruchteil des Wertpapiers einer ausländischen
Aktiengesellschaft. Rechtlicher Eigentümer der zugrunde liegenden Aktien ist bei beiden Typen von
Depositary Receipts die Depotbank, die zugleich Ausgabestelle der Depositary Receipts ist.
Je nachdem, unter welcher Rechtsordnung die Depositary Receipts emittiert worden sind und welcher
Rechtsordnung der Depotvertrag unterliegt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die
entsprechende Rechtsordnung den Inhaber des Depositary Receipts nicht als den eigentlich
wirtschaftlich Berechtigten an den zugrunde liegenden Aktien anerkennt. Insbesondere im Falle einer
Insolvenz der Depotbank beziehungsweise im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen
diese ist es möglich, dass die den Depositary Receipts zugrunde liegenden Aktien mit einer
Verfügungsbeschränkung belegt werden bzw. dass diese Aktien im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen die Depotbank wirtschaftlich verwertet werden. Ist dies der Fall, verliert der
Inhaber des Depositary Receipts die durch den Anteilsschein (Depositary Receipt) verbrieften Rechte
an den zugrunde liegenden Aktien. Das Depositary Receipt als Basiswert wird dadurch wertlos, was
dazu führt, dass (außer bei Reverse-Strukturen) auch die auf dieses Depositary Receipt bezogenen
Wertpapiere wertlos werden. In einer solchen Konstellation besteht für den Anleger - vorbehaltlich
eines ggf. vorgesehenen unbedingten Mindesttilgungsbetrags oder sonstigen (teilweisen)
Kapitalschutzes - das Risiko eines Totalverlusts.
Zu beachten ist ferner, dass die Depotbank das Angebot der Depositary Receipts jederzeit einstellen
kann und die Emittentin dieser Optionsscheine in diesem Fall beziehungsweise im Fall der Insolvenz
der Depotbank - nach genauer Maßgabe der Optionsscheine zur Anpassung der
Emissionsbedingungen bzw. zur Kündigung der Optionsscheine berechtigt ist.
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b) Besondere Risiken in Bezug auf Optionsscheine, bei deren Basiswert es sich um einen
Index handelt
Optionsscheine bezogen auf einen Index sind mit den folgenden besonderen Risiken verbunden:
Abhängigkeit von dem Wert der Indexbestandteile
Der Wert eines Index wird auf Grundlage des Wertes seiner Bestandteile berechnet. Veränderungen
der Preise der Indexbestandteile, der Indexzusammensetzung sowie andere Faktoren, die sich auf
den Wert der Indexbestandteile auswirken (können), beeinflussen auch den Wert der Optionsscheine,
die sich auf den entsprechenden Index beziehen und können sich somit auf den Ertrag einer Anlage in
diesen Optionsschein auswirken. Schwankungen des Werts eines Indexbestandteils können durch
Schwankungen des Werts anderer Indexbestandteile ausgeglichen oder verstärkt werden. Die
Wertentwicklung eines Index in der Vergangenheit stellt keine Garantie für dessen zukünftige
Wertentwicklung dar. Ein als Basiswert eingesetzter Index steht ggf. nicht für die gesamte Laufzeit der
Optionsscheine zur Verfügung, wird möglicherweise ausgetauscht oder vom Emittenten selbst
weiterberechnet. In diesen oder anderen in den Endgültigen Bedingungen genannten Fällen können
Optionsscheine auch von der Emittentin gekündigt werden.
Ein Index bildet möglicherweise nur die Wertentwicklung von Vermögenswerten bestimmter Länder
oder bestimmter Branchen ab. In diesem Fall sind die Anleger einem Konzentrationsrisiko ausgesetzt.
Im Falle einer ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung in einem Land oder in Bezug auf eine
bestimmte Branche kann sich diese Entwicklung nachteilig für den Anleger auswirken. Sind mehrere
Länder oder Branchen in einem Index vertreten, ist es möglich, dass die in dem betreffenden Index
enthaltenen Länder oder Branchen ungleich gewichtet werden. Dies bedeutet, dass der Index im Falle
einer ungünstigen Entwicklung in einem Land oder einer Branche mit einer hohen Gewichtung im
Index den Wert des Index unverhältnismäßig nachteilig beeinflussen kann.
Anleger sollten beachten, dass die Auswahl eines Index nicht auf den Erwartungen oder
Einschätzungen der Emittentin mit Hinblick auf die zukünftige Wertentwicklung des ausgewählten
Index basiert. Anleger sollten deshalb auf Grundlage ihres eigenen Wissens und ihrer eigenen
Informationsquellen eine Einschätzung in Bezug auf die zukünftige Wertentwicklung eines Index
selbst treffen.
Preisindex - keine Berücksichtigung von Dividenden
Der in den jeweiligen Emissionsbedingungen eines Optionsscheins in Bezug genommene Index kann
ein Preisindex sein. Anders als bei Performanceindizes führen bei Preisindizes
Dividendenausschüttungen der im Index enthaltenen Aktien zu einer Reduzierung des Indexstands.
Anleger nehmen somit nicht an Dividenden oder sonstigen Ausschüttungen in Bezug auf die im
Preisindex enthaltenen Aktien teil.
Keine Einflussnahme durch die Emittentin
Die Emittentin hat i.d.R. keinen Einfluss auf die Zusammensetzung und Wertentwicklung eines einem
Optionsschein zugrunde liegenden Index oder die Wertentwicklung der betreffenden
Indexbestandteile, es sei denn, die Emittentin und der Indexsponsor sind identisch.
Keine Haftung des Indexsponsors
Falls die Optionsscheine sich auf einen Index beziehen, der nicht von der Emittentin berechnet wird,
werden die Emission, die Vermarktung und der Vertrieb der Optionsscheine normalerweise nicht vom
jeweiligen Indexsponsor unterstützt. Dabei wird der Index von dem jeweiligen Indexsponsor ohne
Berücksichtigung der Interessen der Emittentin oder der Inhaber der Optionsscheine
zusammengesetzt und berechnet. In einem solchen Fall übernehmen die Indexsponsoren keine
Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf die Ausgabe, den Verkauf bzw. den Handel der
Optionsscheine.
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Keine anerkannten Finanzindizes, kein unabhängiger Dritter
Die Optionsscheine können sich auf einen oder mehrere Indizes beziehen, bei denen es sich nicht um
anerkannte Finanzindizes handelt, sondern um Indizes, die speziell für die Ausgabe des betreffenden
Optionsscheins geschaffen wurden. Die Indexsponsoren solcher Indizes sind möglicherweise nicht
von der Emittentin unabhängig und könnten die Interessen der Emittentin vorrangig gegenüber den
Interessen der Inhaber der Optionsscheine behandeln.
Währungsrisiken
Die Preise der Indexbestandteile können in einer anderen Währung (z.B. USD) ausgedrückt sein als
die Emissionswährung der Optionsscheine (z.B. EUR). Ist das der Fall, können der die Höhe des
Auszahlungsbetrages bzw. Auszahlungsbetrages und der Wert der Optionsscheine während ihrer
Laufzeit nicht nur von der Wertentwicklung des Basiswertes, sondern auch von der Entwicklung der
Wechselkurse einer oder mehrerer anderer Währungen gegenüber der Emissionswährung abhängen.
Indexgebühren
Bei der Berechnung eines Index können bestimmte Gebühren, Kosten, Provisionen oder sonstige
Honorare für die Zusammensetzung und Berechnung des Index zum Abzug kommen. Dadurch wird
die Wertentwicklung der einzelnen Indexbestandteile bei der Berechnung des Index nicht vollständig
berücksichtigt, sondern wird um den Betrag der betreffenden Gebühren, Kosten, Provisionen und
sonstigen Honorare reduziert, wodurch eine positive Wertentwicklung einzelner Indexbestandteile zum
Teil wieder aufgezehrt werden kann. Es sollte außerdem zur Kenntnis genommen werden, dass
solche Kosten auch im Falle einer negativen Wertentwicklung des Index entstehen können.
Veröffentlichung der Indexzusammensetzung
Auch wenn die Zusammensetzung der Indizes auf einer Website oder in sonstigen, in den
Emissionsbedingungen genannten Medien zu veröffentlichen ist, entspricht die veröffentlichte
Zusammensetzung möglicherweise nicht immer der aktuellen Zusammensetzung des betreffenden
Index, weil die Veröffentlichung der aktualisierten Zusammensetzung auf der Website des jeweiligen
Indexsponsors unter Umständen mit einer erheblichen Verzögerung von bis zu mehreren Monaten
erfolgt.
c) Besondere Risiken in Bezug auf Optionsscheine, bei deren Basiswert es sich um Waren
wie z.B. Edelmetalle handelt
Waren, bzw. Rohstoffe werden im Allgemeinen in drei Kategorien unterteilt: Mineralische Rohstoffe
(z.B. Öl, Gas oder Aluminium), landwirtschaftliche Erzeugnisse (z.B. Weizen oder Mais) und
Edelmetalle (z.B. Gold oder Silber). Ein Großteil der Waren wird an spezialisierten Börsen oder im
Interbankenhandel in Form von OTC-Geschäften (over-the-counter; außerbörslich) gehandelt.
Inhaber von Optionsscheinen bezogen auf den Preis von Waren sind maßgeblichen Preisrisiken
ausgesetzt, da Warenpreise erheblichen Schwankungen unterliegen. Die Preise von Waren werden
durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst, wie z.B.:
Kartelle und regulatorische Änderungen
Eine Reihe von Warenproduzenten oder warenproduzierenden Ländern haben sich zu Organisationen
oder Kartellen zusammengeschlossen, um das Warenangebot zu regulieren und somit die Preise zu
beeinflussen. Der Warenhandel unterliegt aber andererseits aufsichtsbehördlichen Vorschriften oder
Marktregeln, deren Anwendung sich ebenfalls auf die Preisentwicklung der betroffenen Waren
auswirken kann.
Angebots- und Nachfragezyklus
Landwirtschaftliche Waren werden nur zu bestimmten Jahreszeiten produziert, jedoch während des
gesamten Jahres nachgefragt. Dahingegen wird Energie ständig produziert, obwohl sie hauptsächlich
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während kalter oder sehr heißer Jahreszeiten benötigt wird. Dieses zyklische Angebots- und
Nachfragemuster kann zu starken Preisschwankungen führen.
Kosten im Zusammenhang mit direkten Anlagen
Direkte Anlagen in Waren sind mit Lager- und Versicherungskosten sowie Steuern verbunden.
Darüber hinaus werden auf Waren keine Zinsen oder Dividenden gezahlt. Die Gesamtrendite einer
Investition in Waren wird von diesen Faktoren beeinflusst.
Inflation und Deflation
Die allgemeine Preisentwicklung kann sich stark auf die Preisentwicklung von Waren auswirken.
Liquidität
Viele Warenmärkte sind nicht besonders liquide und sind somit ggf. nicht in der Lage, schnell und in
ausreichendem Maße auf Angebots- und Nachfrageveränderungen zu reagieren. Im Falle einer
niedrigen Liquidität können spekulative Anlagen durch einzelne Marktteilnehmer zu Preisverzerrungen
führen.
Politische Risiken
Waren werden häufig in Schwellenländern (Emerging Markets) produziert und von Industrienationen
nachgefragt. Die politische und wirtschaftliche Situation von Schwellenländern ist jedoch meist
weitaus weniger stabil als in den Industriestaaten. Sie sind eher den Risiken schneller politischer
Veränderungen und konjunktureller Rückschläge ausgesetzt. Politische Krisen können das Vertrauen
von Anlegern erschüttern, was wiederum die Preise der Waren beeinflussen kann. Kriegerische
Auseinandersetzungen oder Konflikte können Angebot und Nachfrage bestimmter Waren verändern.
Darüber hinaus ist es möglich, dass Industrieländer ein Embargo beim Export und Import von Waren
und Dienstleistungen auferlegen. Dies kann sich direkt oder indirekt auf den Preis der Waren, die als
Basiswert der Optionsscheine dienen, auswirken.
Klima- und Katastrophenrisiken
Ungünstige Wetterbedingungen und Naturkatastrophen können sich längerfristig negativ auf das
Angebot bestimmter Waren auswirken. Eine derartige Angebotskrise kann zu starken und
unberechenbaren Preisschwankungen führen.
d) Besondere Risiken in Bezug auf Optionsscheine, bei deren Basiswert es sich um FuturesKontrakte handelt
Futures-Kontrakte sind standardisierte Termingeschäfte bezogen auf Finanzinstrumente, wie z.B.
Aktien, Indizes, Zinssätze, Devisen (sog. Finanzterminkontrakte) oder Waren, wie z.B. Edelmetalle,
Weizen, Zucker (sog. Warenterminkontrakte).
Ein Terminkontrakt verkörpert die vertragliche Verpflichtung, eine bestimmte Menge des jeweiligen
Vertragsgegenstandes zu einem festgelegten Termin zu einem vereinbarten Preis zu kaufen oder zu
verkaufen. Futures-Kontrakte werden an Terminbörsen gehandelt und sind zu diesem Zwecke
hinsichtlich Kontraktgröße, Art und Güte des Vertragsgegenstandes und eventueller Lieferorte und
Liefertermine standardisiert.
Grundsätzlich besteht eine enge Korrelation zwischen der Preisentwicklung für einen Wert, der einem
Futures-Kontrakt zugrunde liegt und an einem Kassamarkt gehandelt wird und dem
korrespondierenden Futuresmarkt. Allerdings werden Futures-Kontrakte grundsätzlich mit einem Aufoder Abschlag gegenüber dem Kassakurs des zugrunde liegenden Werts gehandelt. Dieser in der
Terminbörsenterminologie als "Basis" bezeichnete Unterschied zwischen Kassa- und Futurespreis
resultiert einerseits aus der Miteinberechnung von bei Kassageschäften üblicherweise anfallenden
Kosten (Lagerhaltung, Lieferung, Versicherungen etc.) bzw. von mit Kassageschäften üblicherweise
verbundenen Einnahmen (Zinsen, Dividenden etc.), andererseits aus der unterschiedlichen
Seite 21
Bewertung von allgemeinen Marktfaktoren am Kassa- und am Futuresmarkt. Ferner kann je nach
Wert die Liquidität am Kassa- und am entsprechenden Futuresmarkt erheblich voneinander
abweichen.
Da sich die Optionsscheine auf die in den Emissionsbedingungen spezifizierten Futures-Kontrakte
beziehen, sind neben Kenntnissen über den Markt für den dem jeweiligen Futures-Kontrakt zugrunde
liegenden Wert Kenntnisse über die Funktionsweise und Bewertungsfaktoren von Termingeschäften
für eine sachgerechte Bewertung der mit dem Kauf dieser Optionsscheine verbundenen Risiken
notwendig.
Da
Futures-Kontrakte
jeweils
einen
bestimmten
Verfalltermin
haben,
können
die
Emissionsbedingungen vorsehen, dass die Emittentin (insbesondere bei Optionsscheinen mit längerer
Laufzeit) zu einem in den Emissionsbedingungen bestimmten Zeitpunkt den Futures-Kontrakt, der in
den Emissionsbedingungen als Basiswert vorgesehen ist, durch einen Futures-Kontrakt ersetzt, der
außer einem später liegenden Verfalltermin die gleichen Vertragsspezifikationen aufweist wie der
anfänglich zugrunde liegende Futures-Kontrakt (sog. "Roll-Over"). Die dabei entstehenden Roll-Over
Kosten werden nach den Vorschriften der Emissionsbedingungen bei der im Zusammenhang mit dem
Roll-Over erfolgenden Anpassung der Basispreise der Optionsscheine berücksichtigt und können den
Wert der Optionsscheine u. U. wesentlich beeinflussen. In den Emissionsbedingungen können noch
weitere Fälle vorgesehen sein, in denen die Emittentin den bisherigen Futures-Kontrakt austauschen
und/oder Parameter der Emissionsbedingungen ändern kann bzw. die Optionsscheine kündigen kann.
e) Besondere Risiken in Bezug auf Optionsscheine, bei deren Basiswert es sich um
Wechselkurse/Währungen handelt
Wechselkurse geben das Wertverhältnis einer bestimmten Währung zu einer anderen Währung an,
d.h. die Anzahl der Einheiten einer Währung, die für eine Einheit der anderen Währung eingetauscht
werden können.
Wechselkurse leiten sich aus dem Angebot und der Nachfrage nach Währungen an den
internationalen Devisenmärkten her, die verschiedenen Wirtschaftsfaktoren unterliegen, wie z.B. der
Inflationsrate des jeweiligen Landes, Zinsdifferenzen zum Ausland, die Einschätzung der jeweiligen
Konjunkturentwicklung, die weltpolitische Situation, die Konvertierbarkeit einer Währung in eine
andere, die Sicherheit der Geldanlage in der jeweiligen Währung und von Regierungen und
Zentralbanken ergriffenen Maßnahmen (z.B. Wechselkontrollen und -beschränkungen). Neben diesen
abschätzbaren Faktoren können aber Faktoren relevant sein, die kaum einschätzbar sind, so zum
Beispiel Faktoren psychologischer Natur wie Vertrauenskrisen in die politische Führung eines Landes
oder andere Spekulationen. Auch solche Komponenten psychologischer Natur können einen
erheblichen Einfluss auf den Wert der entsprechenden Währung ausüben.
f)
Besondere Risiken in Bezug auf Optionsscheine, bei deren Basiswert es sich um Anleihen
handelt
Inhaber von Optionsscheinen bezogen auf Anleihen sind über das Insolvenzrisiko der Commerzbank
AG als Emittentin der Optionsscheine hinaus zusätzlich dem Insolvenzrisiko der Emittenten der jeweils
zugrunde liegenden Anleihe(n) ausgesetzt. Falls der Emittent einer einem Optionsschein zugrunde
liegenden Anleihe seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diese Anleihe nicht pünktlich
nachkommt oder zahlungsunfähig wird, führt dies dazu, dass der Wert der Anleihe reduziert wird (ggf.
bis auf Null), was zu maßgeblichen Preisverlusten im Sekundärmarkt für die Optionsscheine, ggf. zu
einem Totalverlust des investierten Kapitals des Inhabers der Optionsscheine führen kann.
Zusätzliche Risiken (u.a. in Bezug auf den Basiswert bzw. die Basiswerte, Auszahlungsprofile
und Strukturen) sind ggf. in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthalten.
Seite 22
IV. Spezielle Risiken der unter diesem Basisprospekt begebenen Wertpapiere
Optionsscheine (Standard)
●
Allgemeines
Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der
der gegebenenfalls in EUR umrechneten und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz
entspricht, um die der Referenzpreis des Basiswertes (z.B. Aktie, Index, Edelmetall, Wechselkurs,
Bundesanleihe oder Rohstoff Futures-Kontrakte) den in den Emissionsbedingungen festgelegten
Basispreis bei Ausübung überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im
Falle von Put-Optionsscheinen). Ob und in welcher Höhe dem Inhaber der Optionsscheine ein
entsprechender Zahlungsanspruch zusteht, hängt also entscheidend davon ab, wie sich der Basiswert
während der Laufzeit der Optionsscheine entwickelt.
Entsprechend verhält sich grundsätzlich die Entwicklung des Wertes des Optionsscheins im
Sekundärmarkt während der Laufzeit: Ein Call-Optionsschein verliert regelmäßig (d.h. unter
Nichtberücksichtigung sonstiger für die Preisbildung von Optionsscheinen maßgeblicher Faktoren)
dann an Wert, wenn der Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts fällt. Umgekehrt gilt für einen PutOptionsschein, dass sein Wert sinkt, wenn der Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts steigt.
[Capped:][Der Auszahlungsbetrag ist jedoch begrenzt (Cap), so dass eine Kursentwicklung des
Basiswerts über den Cap hinaus nicht zu einer Erhöhung des Auszahlungsbetrages führt. Stattdessen
erfolgt die Zahlung eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Höchstbetrages.]
"Amerikanische Optionsscheine" sind Optionsscheine, die während der Ausübungsfrist ausgeübt
werden können. Falls sie nicht innerhalb der Ausübungsfrist – wie in den jeweiligen
Emissionsbedingungen vorgesehen – ausgeübt werden, gelten die Optionsscheine am letzten Tag der
Ausübungsfrist als ausgeübt, sofern der Auszahlungsbetrag positiv ist ("automatische Ausübung").
"Europäische Optionsscheine" sind Optionsscheine, die an einem bestimmten Termin, dem
Ausübungstag, als ausgeübt gelten, sofern der Auszahlungsbetrag positiv ist ("automatische
Ausübung"). Eine Möglichkeit, die Optionsscheine vor dem Ausübungstag auszuüben, gibt es hier
nicht.
Das Recht, anstelle des Auszahlungsbetrages den Basiswert selbst zu beziehen, besteht nicht.
•
Verlustrisiken
Optionsscheine sind besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust des für
den Erwerb der Optionsscheine aufgewendeten Kaufpreises möglich ist. Dies ist insbesondere dann
der Fall, wenn der Referenzpreis des Basiswertes den Basispreis im Falle von Call-Optionsscheinen
nicht überschreitet bzw. im Falle von Put-Optionsscheinen nicht unterschreitet und aufgrund der noch
verbleibenden Restlaufzeit der Optionsscheine nicht mehr damit zu rechnen ist, das sich der
Referenzpreis des Basiswertes rechtzeitig vor dem Verfall der Optionsscheine wieder in die
gewünschte Richtung bewegen wird. Zu beachten ist, dass eine Veränderung des Kurses oder auch
schon das Ausbleiben einer erwarteten Kursänderung des den Optionsscheinen zugrunde liegenden
Basiswerts (z.B. einer Aktie) den Wert der Optionsscheine überproportional bis hin zur Wertlosigkeit
mindern kann. [Capped:][Da der Auszahlungsbetrag begrenzt ist, kann der Anleger unter keinen
Umständen mit einer Wertsteigerung der Optionsscheine über den Höchstbetrag hinaus rechnen.]
Im übrigen müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung einer Anlage in den Optionsscheinen die mit
dem Erwerb oder dem Verkauf der Optionsscheine anfallenden Kosten berücksichtigt werden.
Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin
verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die
Emittentin deshalb unter den Optionsscheinen fällige Zahlungen nicht leisten kann.
Seite 23
●
Anpassungen und Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, Anpassungen
vorzunehmen. Diese können sich negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken.
Des weiteren ist die Emittentin nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt,
die Optionsscheine zu kündigen. In diesem Fall endet die Laufzeit der Optionsscheine vorzeitig. Im
Falle der Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin erfolgt die Einlösung aller noch
ausstehenden Optionsscheine zum Kündigungsbetrag. Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag für
die Optionsscheine nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes,
etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die sie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur
Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheine
vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte") sowie unter Abzug der Aufwendungen der
Emittentin, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte
erforderlich sind, festlegen.
•
Keine laufenden Erträge
Die Optionsscheine verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung
und werfen daher keine laufenden Erträge ab. Mögliche Wertverluste bei der Anlage in den
Optionsscheinen können daher nicht durch andere Erträge aus den Optionsscheinen kompensiert
werden.
[Weitere produktspezifische Risikofaktoren:]
[●]
Power-Optionsscheine
●
Allgemeines
Power-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines
Auszahlungsbetrages, der sich aus dem Quadrat der mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten
Differenz errechnet, um die der Referenzpreis des Basiswertes den in den Emissionsbedingungen
festgelegten Basispreis bei Ausübung überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw.
unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen) und in EUR umgerechnet wird. Der
Auszahlungsbetrag ist jedoch begrenzt (Cap), so dass eine Kursentwicklung des Basiswerts über den
Cap hinaus nicht zu einer Erhöhung des Auszahlungsbetrages führt. Stattdessen erfolgt die Zahlung
eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Höchstbetrages.
Das Recht, anstelle des Auszahlungsbetrages den Basiswert selbst zu beziehen, besteht bei PowerOptionsscheinen nicht.
•
Verlustrisiken
Power-Optionsscheine sind wie alle Optionsscheine besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen
der vollständige Verlust des für den Erwerb der Optionsscheine aufgewendeten Kaufpreises möglich
ist.
Bei Power-Optionsscheinen ist zu berücksichtigen, dass die Quadrierung der Differenz zwischen dem
Basispreis und dem Referenzpreis nicht immer zu einer Erhöhung des zu zahlenden
Auszahlungsbetrages führt. Dies ist dann nicht der Fall, wenn z.B. bei Power-Optionsscheinen
bezogen auf einen Wechselkurs die zu quadrierende hundertfache Differenz weniger als USD 1,00
beträgt und deshalb als Dezimalbruch ausgedrückt wird (z.B. USD 0,50). Bei der Quadrierung eines
Dezimalbruchs ist das Ergebnis geringer als der Ausgangswert (z.B. 0,50 x 0,50 = 0,25). Daraus folgt,
dass die Ausübung von Power-Optionsscheinen zu geringeren Abrechnungsbeträgen führt als
herkömmliche Optionsscheine, wenn die hundertfache Differenz zwischen dem Basispreis und dem
Referenzpreis weniger als USD 1,00 beträgt.
Seite 24
Zu beachten ist, dass eine Kursänderung oder schon das Ausbleiben einer erwarteten Kursänderung
des dem Optionsschein zugrunde liegenden Basiswerts den Wert der Optionsscheine
überproportional bis hin zu Wertlosigkeit mindern kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die
Differenz zwischen dem Basispreis und dem dem Referenzpreis beträchtlich ist, ohne dass jedoch der
Kurs erreicht wäre, bei dem der Maximalbetrag zu zahlen ist. In diesem Bereich führt jede
Kursveränderung aufgrund der Quadrierung zu einer starken Veränderung des Auszahlungsbetrages
und damit auch zu einer drastischen Erhöhung oder Verminderung des Wertes der Optionsscheine.
Beträgt zum Beispiel bei einem Kurs von USD 1,065 je EUR 1,00 die quadrierte hundertfache
Differenz USD 2,25 (Basispreis USD 1,050) und erhöht sich der Kurs auf USD 1,070, so steigt der in
EUR umzurechnende Betrag auf USD 4, ein Unterschied von lediglich USD 1,75. Liegt der Kurs
dagegen im Beispielfall bei USD 1,080 und steigt der Kurs ebenfalls um USD 0,005, so erhöht sich
der in EUR umzurechnende Betrag von USD 9 auf USD 12,25, ein Unterschied von USD 3,25.
Aufgrund dieses Effektes der Quadrierung ist der Kurs der Power-Optionsscheine in bestimmten
Bandbreiten besonders volatil. Angesichts der begrenzten Laufzeit der Optionsscheine kann im
Übrigen nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis der Optionsscheine rechtzeitig vor Verfall
der Optionsscheine wieder erholen wird. Da der Auszahlungsbetrag begrenzt ist, kann der Anleger
unter keinen Umständen mit einer Wertsteigerung der Optionsscheine über den Höchstbetrag hinaus
rechnen.
Im übrigen müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung einer Anlage in den Optionsscheinen die mit
dem Erwerb oder dem Verkauf der Optionsscheine anfallenden Kosten berücksichtigt werden.
Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin
verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die
Emittentin deshalb unter den Optionsscheinen fällige Zahlungen nicht leisten kann.
●
Anpassungen und Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, Anpassungen
vorzunehmen. Diese können sich negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken.
Des weiteren ist die Emittentin nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt,
die Optionsscheine zu kündigen. In diesem Fall endet die Laufzeit der Optionsscheine vorzeitig. Im
Falle der Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin erfolgt die Einlösung aller noch
ausstehenden Optionsscheine zum Kündigungsbetrag. Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag für
die Optionsscheine nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes,
etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die sie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur
Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheine
vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte") sowie unter Abzug der Aufwendungen der
Emittentin, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte
erforderlich sind, festlegen.
•
Keine laufenden Erträge
Die Optionsscheine verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung
und werfen daher keine laufenden Erträge ab. Mögliche Wertverluste bei der Anlage in den
Optionsscheinen können daher nicht durch andere Erträge aus den Optionsscheinen kompensiert
werden.
[Weitere produktspezifische Risikofaktoren:]
[●]
Seite 25
Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine
●
Allgemeines
Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine gewähren dem Anleger am Ende der Laufzeit der
Optionsscheine einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der sich aus einem
Geldbetrag für jeden Geschäftstag errechnet, an dem der Referenzpreis des Basiswerts (z.B. einer
Aktie) während eines Referenzzeitraumes oberhalb der in den Emissionsbedingungen festgelegten
Unteren Barriere (im Falle von Bottom-up-Optionsscheinen) bzw. unterhalb der in
Emissionsbedingungen festgelegten Oberen Barriere (im Falle von Top-down-Optionsscheinen) liegt.
Das Recht, anstelle des Auszahlungsbetrages den Basiswert selbst zu beziehen, besteht bei Bottomup-/Top-down-Optionsscheinen nicht.
•
Verlustrisiken
Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine sind wie alle Optionsscheine besonders risikoreiche
Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust des für den Erwerb der Optionsscheine
aufgewendeten Kaufpreises möglich ist. Potentielle Käufer sollten darüber hinaus berücksichtigen,
dass sich das Risikoprofil eines Bottom-up-/Top-down-Optionsscheines von dem eines
herkömmlichen Kauf- oder Verkaufsoptionsscheines unterscheidet. Bei Bottom-up-/Top-downOptionsscheinen besteht das Risiko, dass der Referenzpreis des dem Optionsschein zugrunde
liegenden Basiswerts an keinem oder nur wenigen Tagen während des Referenzzeitraumes oberhalb
der Unteren Barriere bzw. unterhalb der Oberen Barriere liegt. In diesem Fall erhält der Inhaber der
Optionsscheine keine bzw. nur eine geringe Zahlung.
Im übrigen müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung einer Anlage in den Optionsscheinen die mit
dem Erwerb oder dem Verkauf der Optionsscheine anfallenden Kosten berücksichtigt werden.
Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin
verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die
Emittentin deshalb unter den Optionsscheinen fällige Zahlungen nicht leisten kann.
●
Anpassungen und Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, Anpassungen
vorzunehmen. Diese können sich negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken.
Des weiteren ist die Emittentin nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt,
die Optionsscheine zu kündigen. In diesem Fall endet die Laufzeit der Optionsscheine vorzeitig. Im
Falle der Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin erfolgt die Einlösung aller noch
ausstehenden Optionsscheine zum Kündigungsbetrag. Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag für
die Optionsscheine nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes,
etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die sie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur
Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheine
vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte") sowie unter Abzug der Aufwendungen der
Emittentin, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte
erforderlich sind, festlegen.
•
Keine laufenden Erträge
Die Optionsscheine verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung
und werfen daher keine laufenden Erträge ab. Mögliche Wertverluste bei der Anlage in den
Optionsscheinen können daher nicht durch andere Erträge aus den Optionsscheinen kompensiert
werden.
[Weitere produktspezifische Risikofaktoren:]
[●]
Seite 26
Korridor-Optionsscheine
●
Allgemeines
Korridor-Optionsscheine gewähren dem Anleger am Ende der Laufzeit der Optionsscheine einen
Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der sich aus einem Geldbetrag für jeden
Geschäftstag errechnet, an dem der Referenzpreis des Basiswerts (z.B. einer Aktie) während eines
Referenzzeitraumes innerhalb eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Korridors liegt.
Das Recht, anstelle des Auszahlungsbetrages den Basiswert selbst zu beziehen, besteht bei KorridorOptionsscheinen nicht.
•
Verlustrisiken
Korridor-Optionsscheine sind wie alle Optionsscheine besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen
der vollständige Verlust des für den Erwerb der Optionsscheine aufgewendeten Kaufpreises möglich
ist. Potentielle Käufer sollten berücksichtigen, dass sich das Risikoprofil eines KorridorOptionsscheines von dem eines herkömmlichen Kauf- oder Verkaufsoptionsscheines unterscheidet.
Bei Korridor-Optionsscheinen besteht das Risiko, dass sich der Referenzpreis des dem Optionsschein
zugrunde liegenden Basiswerts ständig oder häufig außerhalb des Korridors bewegt. In diesem Fall
erhält der Inhaber der Optionsscheine keine bzw. nur eine geringe Zahlung.
Im übrigen müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung einer Anlage in den Optionsscheinen die mit
dem Erwerb oder dem Verkauf der Optionsscheine anfallenden Kosten berücksichtigt werden.
Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin
verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die
Emittentin deshalb unter den Optionsscheinen fällige Zahlungen nicht leisten kann.
●
Anpassungen und Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, Anpassungen
vorzunehmen. Diese können sich negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken.
Des weiteren ist die Emittentin nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt,
die Optionsscheine zu kündigen. In diesem Fall endet die Laufzeit der Optionsscheine vorzeitig. Im
Falle der Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin erfolgt die Einlösung aller noch
ausstehenden Optionsscheine zum Kündigungsbetrag. Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag für
die Optionsscheine nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes,
etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die sie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur
Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheine
vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte") sowie unter Abzug der Aufwendungen der
Emittentin, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte
erforderlich sind, festlegen.
•
Keine laufenden Erträge
Die Optionsscheine verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung
und werfen daher keine laufenden Erträge ab. Mögliche Wertverluste bei der Anlage in den
Optionsscheinen können daher nicht durch andere Erträge aus den Optionsscheinen kompensiert
werden.
[Weitere produktspezifische Risikofaktoren:]
[●]
Seite 27
Hit-Optionsscheine
●
Allgemeines
Hit-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines feststehenden
Geldbetrages, der sofort gezahlt wird, wenn der Kurs des Basiswerts an einem Tag innerhalb eines
Referenzzeitraumes die in den Emissionsbedingungen festgelegte Hit-Barriere erreicht oder
durchbricht. Erreicht der Kurs des Basiswerts die Hit-Barriere während des gesamten
Referenzzeitraumes nicht, so wird der Auszahlungsbetrag nicht gezahlt.
Das Recht, anstelle des Auszahlungsbetrages den Basiswert selbst zu beziehen, besteht bei HitOptionsscheinen nicht.
•
Verlustrisiken
Hit-Optionsscheine sind wie alle Optionsscheine besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der
vollständige Verlust des für den Erwerb der Optionsscheine aufgewendeten Kaufpreises möglich ist.
Zu beachten ist, dass eine Veränderung des Kurses oder auch schon das Ausbleiben einer erwarteten
Kursänderung des den Optionsscheinen zugrunde liegenden Basiswerts den Wert der Optionsscheine
überproportional bis hin zur Wertlosigkeit mindern kann. Angesichts der begrenzten Laufzeit kann
dabei nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis der Optionsscheine rechtzeitig vor dem Verfall
der Optionsscheine wieder erholen wird.
Potentielle Käufer sollten darüber hinaus berücksichtigen, dass sich das Risikoprofil eines HitOptionsscheines von dem eines herkömmlichen Kauf- oder Verkaufsoptionsscheines unterscheidet.
Bei Hit-Optionsscheinen besteht das Risiko, dass der Kurs des dem Optionsschein zugrunde
liegenden Basiswerts während des Referenzzeitraumes bzw. am Verfalltag niemals die Hit-Barriere
erreicht. In diesem Fall erhält der Inhaber der Optionsscheine keine Zahlung.
Im übrigen müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung einer Anlage in den Optionsscheinen die mit
dem Erwerb oder dem Verkauf der Optionsscheine anfallenden Kosten berücksichtigt werden.
Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin
verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die
Emittentin deshalb unter den Optionsscheinen fällige Zahlungen nicht leisten kann.
[nur bei Hit-Optionsscheinen bezogen auf einen Wechselkurs:]
[●
Ende des Referenzzeitraumes
Der Anleger sollte beachten, dass der Referenzzeitraum am Verfalltag bereits zu dem Zeitpunkt
endet, zu dem die Europäische Zentralbank den EUR/[Währung]-Kurs als "Referenzkurs der
Europäischen Zentralbank" auf der Reuters-Seite ECB37 veröffentlicht. Sollte der Kurs des
Basiswertes am letzten Tag des Referenzzeitraumes nach diesem Zeitpunkt die Hit-Barriere berühren,
wird der Auszahlungsbetrag nicht gezahlt.]
●
Anpassungen und Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, Anpassungen
vorzunehmen. Diese können sich negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken.
Des weiteren ist die Emittentin nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt,
die Optionsscheine zu kündigen. In diesem Fall endet die Laufzeit der Optionsscheine vorzeitig. Im
Falle der Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin erfolgt die Einlösung aller noch
ausstehenden Optionsscheine zum Kündigungsbetrag. Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag für
die Optionsscheine nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes,
etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die sie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur
Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheine
vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte") sowie unter Abzug der Aufwendungen der
Seite 28
Emittentin, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte
erforderlich sind, festlegen.
•
Keine laufenden Erträge
Die Optionsscheine verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung
und werfen daher keine laufenden Erträge ab. Mögliche Wertverluste bei der Anlage in den
Optionsscheinen können daher nicht durch andere Erträge aus den Optionsscheinen kompensiert
werden.
[Weitere produktspezifische Risikofaktoren:]
[●]
Inline-Optionsscheine
●
Allgemeines
Inline-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines feststehenden
Geldbetrages, der gezahlt wird, wenn sich der Kurs des Basiswerts während eines
Referenzzeitraumes innerhalb der in den Emissionsbedingungen festgelegten Bandbreite bewegt.
Erreicht bzw. über- oder unterschreitet der Kurs des Basiswerts während des Referenzzeitraumes die
Obere bzw. Untere Barriere der Bandbreite ("Knock-Out-Ereignis"), entspricht der
Auszahlungsbetrag [1/10 Eurocent pro Optionsschein][andere Bestimmung einfügen].
Das Recht, anstelle des Auszahlungsbetrages den Basiswert selbst zu beziehen, besteht bei InlineOptionsscheinen nicht.
•
Verlustrisiken
Inline-Optionsscheine sind wie alle Optionsscheine besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der
vollständige Verlust des für den Erwerb der Optionsscheine aufgewendeten Kaufpreises möglich ist.
Zu beachten ist, dass eine Veränderung des Kurses oder auch schon das Ausbleiben einer erwarteten
Kursänderung des den Optionsscheinen zugrunde liegenden Basiswerts den Wert der Optionsscheine
überproportional bis hin zur Wertlosigkeit mindern kann. Angesichts der begrenzten Laufzeit kann
dabei nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis der Optionsscheine rechtzeitig vor dem Verfall
der Optionsscheine wieder erholen wird.
Potentielle Käufer sollten darüber hinaus berücksichtigen, dass sich das Risikoprofil eines InlineOptionsscheines von dem eines herkömmlichen Kauf- oder Verkaufsoptionsscheines unterscheidet.
Bei Inline-Optionsscheinen besteht die Besonderheit, dass nach einmal erfolgter Über- bzw.
Unterschreitung der Oberen bzw. Unteren Barriere der Bandbreite der Optionsschein als fällig gilt.
Unter diesen Umständen, anders als bei vielen anderen Optionsscheintypen, ist eine Erholung des
Kurses der Inline-Optionsscheine ausgeschlossen.
Im übrigen müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung einer Anlage in den Optionsscheinen die mit
dem Erwerb oder dem Verkauf der Optionsscheine anfallenden Kosten berücksichtigt werden.
Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin
verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die
Emittentin deshalb unter den Optionsscheinen fällige Zahlungen nicht leisten kann.
[nur bei Inline-Optionsscheinen bezogen auf einen Wechselkurs:]
[●
Ende des Referenzzeitraumes
Der Anleger sollte beachten, dass der Referenzzeitraum am Verfalltag bereits zu dem Zeitpunkt
endet, zu dem die Europäische Zentralbank den EUR/[Währung]-Kurs als "Referenzkurs der
Europäischen Zentralbank" auf der Reuters-Seite ECB37 veröffentlicht. Sollte der Kurs des
Seite 29
Basiswertes am letzten Tag des Referenzzeitraumes nach diesem Zeitpunkt die Hit-Barriere berühren,
wird der Auszahlungsbetrag nicht gezahlt.]
●
Anpassungen und Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, Anpassungen
vorzunehmen. Diese können sich negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken.
Des weiteren ist die Emittentin nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt,
die Optionsscheine zu kündigen. In diesem Fall endet die Laufzeit der Optionsscheine vorzeitig. Im
Falle der Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin erfolgt die Einlösung aller noch
ausstehenden Optionsscheine zum Kündigungsbetrag. Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag für
die Optionsscheine nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes,
etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die sie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur
Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheine
vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte") sowie unter Abzug der Aufwendungen der
Emittentin, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte
erforderlich sind, festlegen.
•
Keine laufenden Erträge
Die Optionsscheine verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung
und werfen daher keine laufenden Erträge ab. Mögliche Wertverluste bei der Anlage in den
Optionsscheinen können daher nicht durch andere Erträge aus den Optionsscheinen kompensiert
werden.
[Weitere produktspezifische Risikofaktoren:]
[●]
Down & Out Optionsscheine
●
Allgemeines
Down & Out Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines
Auszahlungsbetrages, der der Differenz entspricht, um die der Referenzpreis des Basiswertes am
Bewertungstag den in den Emissionsbedingungen festgelegten Basispreis unterschreitet. Erreicht
bzw. unterschreitet der Kurs des Basiswerts während des Referenzzeitraumes die in den
Emissionsbedingungen
festgelegte
Barriere
("Knock-Out-Ereignis"),
entspricht
der
Auszahlungsbetrag [1/10 Eurocent pro Optionsschein][andere Bestimmung einfügen].
Das Recht, anstelle des Auszahlungsbetrages den Basiswert selbst zu beziehen, besteht bei Down &
Out Optionsscheinen nicht.
•
Verlustrisiken
Down & Out Optionsscheine sind wie alle Optionsscheine besonders risikoreiche Wertpapiere, bei
denen der vollständige Verlust des für den Erwerb der Optionsscheine aufgewendeten Kaufpreises
möglich ist. Zu beachten ist, dass eine Veränderung des Kurses oder auch schon das Ausbleiben
einer erwarteten Kursänderung des den Optionsscheinen zugrunde liegenden Basiswerts den Wert
der Optionsscheine überproportional bis hin zur Wertlosigkeit mindern kann. Angesichts der
begrenzten Laufzeit kann dabei nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis der Optionsscheine
rechtzeitig vor dem Verfall der Optionsscheine wieder erholen wird.
Potentielle Käufer sollten darüber hinaus berücksichtigen, dass sich das Risikoprofil eines Down &
Out Optionsscheines von dem eines herkömmlichen Put-Optionsscheines wesentlich unterscheidet.
Bei Down & Out Optionsscheinen besteht die Besonderheit, dass nach einmal erfolgter
Unterschreitung der Barriere der Optionsschein als fällig gilt. Unter diesen Umständen, anders als bei
Seite 30
vielen anderen Optionsscheintypen, ist eine Erholung des Kurses der Down & Out Optionsscheine
ausgeschlossen.
Im Übrigen müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung einer Anlage in den Optionsscheinen die mit
dem Erwerb oder dem Verkauf der Optionsscheine anfallenden Kosten berücksichtigt werden.
Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin
verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die
Emittentin deshalb unter den Optionsscheinen fällige Zahlungen nicht leisten kann.
●
Anpassungen und Kündigung durch die Emittentin
Die Emittentin ist nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, Anpassungen
vorzunehmen. Diese können sich negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken.
Des weiteren ist die Emittentin nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt,
die Optionsscheine zu kündigen. In diesem Fall endet die Laufzeit der Optionsscheine vorzeitig. Im
Falle der Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin erfolgt die Einlösung aller noch
ausstehenden Optionsscheine zum Kündigungsbetrag. Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag für
die Optionsscheine nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes,
etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die sie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur
Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheine
vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte") sowie unter Abzug der Aufwendungen der
Emittentin, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte
erforderlich sind, festlegen.
•
Keine laufenden Erträge
Die Optionsscheine verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung
und werfen daher keine laufenden Erträge ab. Mögliche Wertverluste bei der Anlage in den
Optionsscheinen können daher nicht durch andere Erträge aus den Optionsscheinen kompensiert
werden.
[Weitere produktspezifische Risikofaktoren:]
[●]
Seite 31
RISIKOFAKTOREN BEZÜGLICH DER EMITTENTIN
Strategische Risiken
Mit der Übernahme der Dresdner Bank und ihrer Verschmelzung auf die Commerzbank hat sich die
Bank das Ziel gesetzt, den Konzern nachhaltig als eines der führenden deutschen Kreditinstitute zu
etablieren und eine Plattform für die Ausschöpfung weiteren Wachstumpotenzials, insbesondere in
Deutschland, zu schaffen. Dabei verfolgt die Bank insbesondere die Zielsetzung, den Konzern zu
einer der führenden Hausbanken für Privat- und Firmenkunden in Deutschland zu machen. Sich
weiterhin verschlechternde konjunkturelle Bedingungen in den Kernmärkten des Konzerns, d. h. vor
allem in Deutschland und Mittel- und Osteuropa, sowie sich weiterhin verschlechternde
Kapitalmarktbedingungen können das Erreichen dieses Ziels und die Umsetzung dieser neuen
strategischen Ausrichtung jedoch behindern. Sollte es dem Konzern nicht oder nicht vollständig
gelingen, seine angekündigten strategischen Pläne umzusetzen oder sollten die mit der Umsetzung
dieser Pläne verbundenen Kosten die Erwartungen der Bank übersteigen, könnte dies die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erheblich negativ beeinflussen.
Der deutsche Bankensektor ist durch einen intensiven Wettbewerb gekennzeichnet. Oft wird er über
Konditionen geführt, so dass Margen entstehen, die wirtschaftlich nicht attraktiv oder nicht
risikoadäquat sind. Im Geschäft mit Privatkunden besteht ein z.T. erheblicher Konkurrenzkampf. Dies
kann sich in Zukunft noch verschärfen, da sich viele Wettbewerber in Folge der Finanzmarktkrise
stärker auf das Retailbanking als ihr Kerngeschäft fokussieren. Außerdem wollen die Banken ihre
Abhängigkeit vom Interbankenmarkt reduzieren, indem sie sich stärker über Einlagen von
Privatkunden refinanzieren. Auch dies kann die Wettbewerbsintensivität weiter erhöhen.
Im Geschäft mit Firmenkunden, und auch im Bereich des Investment Banking, konkurrieren deutsche
Banken mit einer Reihe von ausländischen Anbietern, die in den vergangenen Jahren ihre Präsenz im
deutschen Markt erheblich ausgebaut haben, wenn auch in jüngster Zeit von einer defensiveren
Geschäftspolitik der Auslandsbanken gesprochen wird. In Folge dieses intensiven Wettbewerbs
lassen sich in einzelnen Segmenten oder Teilbereichen des Marktes keine wirtschaftlich attraktiven
Margen erzielen. Als Reaktion hierauf berücksichtigen manche Mitbewerber im Geschäft mit
Firmenkunden das mit der Kreditvergabe verbundene Ausfallrisiko nicht immer angemessen
(risikoadjustierte Preisgestaltung). Daher besteht derzeit die Gefahr, dass sich die
Wettbewerbsintensität weiter verschärfen wird.
Sollte es dem Konzern nicht gelingen, seine Produkte und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen
Konditionen anzubieten und damit Margen zu erzielen, die die mit seiner Geschäftstätigkeit
verbundenen Kosten und Risiken zumindest ausgleichen, kann dies erhebliche negative
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
Der Konzern unterliegt dem Liquiditätsrisiko, d. h. dem Risiko, dass er seinen gegenwärtigen und
zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen kann. Das Liquiditätsrisiko kann in unterschiedlichen Ausprägungen auftreten. So kann beispielsweise der Fall eintreten,
dass der Konzern an einem bestimmten Tag seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann
und am Markt kurzfristig Liquidität zu teuren Konditionen nachfragen muss oder vielleicht sogar gar
keine Liquidität erhält. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Einlagen vorzeitig abgezogen oder
Kreditzusagen unerwartet in Anspruch genommen werden. Solche Beeinträchtigungen können sich
auch aus Umständen ergeben, die nicht mit dem Geschäft des Konzerns zusammenhängen und
außerhalb seiner Kontrolle liegen (z. B. aus negativen Entwicklungen auf den Finanzmärkten in Bezug
auf Wettbewerber des Konzerns). Zudem können Verluste größeren Ausmaßes, Veränderungen des
Ratings, ein allgemeiner Rückgang der Geschäftsaktivitäten der Finanzbranche, regulatorische
Maßnahmen, schwerwiegendes Fehlverhalten von Mitarbeitern, rechtswidrige Handlungen und eine
Vielzahl anderer Gründe zu einer negativen Entwicklung des Geschäfts des Konzerns und seiner
Zukunftsaussichten führen. All dies könnte erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
Seite 32
Die Finanzmarktkrise hat zu einem Abwärtsdruck auf die Aktienkurse und die Kreditwürdigkeit von
Kreditinstituten, oftmals ohne Rücksicht auf ihre Finanzkraft, und anderer Kapitalmarktteilnehmer
geführt. Sollte die derzeitige Marktverzerrung andauern oder sich weiter verschärfen, könnte dies den
Zugang des Konzerns zum Kapitalmarkt und seine Fähigkeit beeinträchtigen, sich zu akzeptablen
Konditionen zu refinanzieren und die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen zu erfüllen.
Wenngleich der Finanzmarktstabilisierungsfonds/ Sonderfonds zur Finanzmarktstabilisierung (der
„SoFFin“) der Bank zwei stille Einlagen in Höhe von je € 8,2 Mrd. gewährt hat und aus der von der
ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Mai 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage
einen Anteil von 25 % plus einer Aktie an der Bank erhielt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in
Zukunft weitere Eigenkapitalmaßnahmen erforderlich werden. Sollte dieser Fall eintreten, könnte der
Konzern gezwungen sein, von ihm gehaltene Vermögenswerte unterhalb ihres Buchwertes zu
veräußern und sein Geschäft einzuschränken. Derartige Maßnahmen könnten die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns erheblich beeinträchtigen.
Die Rating-Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch Ratings bewerten mit Hilfe einer
Bonitätsbeurteilung, ob ein potenzieller Kreditnehmer zukünftig in der Lage sein wird, seinen
Kreditverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachzukommen. Ein wesentlicher Baustein für die
Bonitätseinstufung (= Rating) ist die Bewertung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Kreditnehmers. Das Rating der Commerzbank ist ein wichtiges komparatives Element im Wettbewerb
mit anderen Banken. Es hat insbesondere auch einen bedeutenden Einfluss auf die Ratings ihrer
wesentlichen Tochtergesellschaften. Eine Herabstufung oder die bloße Möglichkeit der Herabstufung
des Ratings der Commerzbank oder einer ihrer Tochtergesellschaften könnte zudem nachteilige
Auswirkungen auf das Verhältnis zu den Kunden und für den Vertrieb von Produkten und
Dienstleistungen der entsprechenden Gesellschaft haben. Eine Herabstufung des Ratings hätte somit
nachteilige Auswirkungen auf die Kosten des Konzerns für die Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung
und könnte zum Entstehen neuer oder zur Fälligstellung bestehender Verbindlichkeiten führen, die
von der Aufrechterhaltung eines bestimmten Ratings abhängen. Daneben könnte der Fall eintreten,
dass der Konzern nach einer Rating-Herabstufung im Zusammenhang mit ratingabhängigen
Sicherheitenvereinbarungen für Derivategeschäfte zusätzliche Sicherheiten stellen müsste. Sollte das
Rating der Commerzbank oder einer ihrer Tochtergesellschaften aus dem Bereich der vier höchsten
Bewertungsstufen herausfallen, könnten das operative Geschäft der Bank oder der betroffenen
Tochtergesellschaft und damit auch die Refinanzierungskosten aller Konzerngesellschaften erheblich
beeinträchtigt werden. Dies wiederum könnte erhebliche nachteilige Effekte auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
Die Commerzbank hat auf Grundlage des Statuts des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands
deutscher Banken e.V. für einige ihrer Beteiligungsgesellschaften (die comdirect bank
Aktiengesellschaft (die „comdirect bank“), die Eurohypo, die European Bank for Fund Services (die
„ebase“) und die Deutsche Schiffsbank AG (die „Deutsche Schiffsbank)) die Mitglied des
Einlagensicherungsfonds sind, eine Freistellungserklärung gegenüber dem Einlagensicherungsfonds
abgegeben. Danach hat sich die Bank verpflichtet, diesen von jeglichen Verlusten freizustellen, die
ihm durch eine Hilfeleistung zugunsten einer der vorgenannten Gesellschaften entstehen sollte. Ein
etwaiges Eingreifen des Einlagensicherungsfonds zur Unterstützung einer Tochtergesellschaft der
Commerzbank könnte sich daher in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns auswirken. Darüber hinaus könnten etwaige Rettungsmaßnahmen des
Einlagensicherungsfonds zu einem nachhaltigen Reputationsschaden des Konzerns führen.
Risiken aus der Integration der ehemaligen Dresdner Bank
Die Bank erwartet, dass durch die Integration der ehemaligen Dresdner Bank in den Konzern
erhebliche Synergieeffekte (z. B. eine Verbesserung der Risikoposition des Konzerns durch
Diversifikation oder Ertrags- und Kostensynergien) realisiert werden können. Diese Effekte können
jedoch geringer ausfallen oder später realisiert werden als erwartet. Hinzu kommt, dass das
Integrationsprojekt ein komplexes und zeitintensives Unterfangen darstellt, durch das die
Führungsebene des Konzerns nachhaltig beansprucht wird. Dies kann zur Folge haben, dass andere
Bereiche nicht im erforderlichen Maße betreut werden, was zu Beeinträchtigungen der laufenden
Seite 33
Geschäftstätigkeit führen könnte. Auch ist die Vorbereitung und Durchführung der Integration mit einer
Vielzahl von Entscheidungsprozessen verbunden, in deren Verlauf es zu Verunsicherungen der
Mitarbeiter kommen kann. Darüber hinaus ist die Integration der Dresdner Bank in den Konzern mit
erheblichen Kosten und Investitionen verbunden (insbesondere im Zusammenhang mit der
Vereinheitlichung der IT-Systeme, der Realisierung des geplanten Personalabbaus und der
Umsetzung eines neuen, einheitlichen Marktauftritts). Diese Kosten und Investitionen könnten das
operative Ergebnis des Konzerns und die Eigenkapitalrendite schmälern. Daneben können
unerwartete Risiken und Probleme entstehen, die derzeit für den Vorstand nicht absehbar und
bewertbar sind. Deren Auftreten könnte die Integration der Dresdner Bank in den Konzern erschweren
und insbesondere zu einer nicht einkalkulierten Kostensteigerung des Integrationsprozesses führen.
Jeder dieser Faktoren könnte erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns haben.
Die Strategie des Konzerns sieht eine größenmäßige Anpassung (z. B. gemessen an den
Risikoaktiva) des Investment Banking-Geschäfts an das überarbeitete Geschäftsmodell des Konzerns
vor. Ziel ist es, ein risikoaverseres Investment Banking-Geschäft mit einem verbesserten Ertrags/Kostenverhältnis aufzusetzen. Die Umsetzung dieser Strategie kann jedoch mehr Zeit in Anspruch
nehmen als geplant und mit höheren Verlusten verbunden sein als erwartet.
Besondere
Schwierigkeiten können aus den risikoreicheren Portfolien, wie z. B. Credit Derivatives und Equity
Derivatives, resultieren. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass selbst im Falle einer
erfolgreichen Umsetzung der Strategie das Ziel einer nachhaltig stabilen Profitabilität verfehlt wird.
Im Zusammenhang mit der Transaktion bilanzierte der Konzern einen Geschäfts- und Firmenwert in
Höhe von € 0,8 Mrd. Im Geschäftsjahr 2009 und den Folgejahren wird dieser Vermögenswert
mindestens an jedem Bilanzstichtag auf seinen künftigen wirtschaftlichen Nutzen auf Basis der
zugrunde liegenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft. Dabei wird der Buchwert der
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (einschließlich eines zugeordneten Geschäfts- oder
Firmenwerts) mit deren erzielbarem Betrag verglichen. Sofern objektive Hinweise dafür vorliegen,
dass der ursprünglich erkennbare Nutzen nicht mehr erzielt werden kann, ist eine Wertminderung auf
den Goodwill vorzunehmen. Sollte es zu einem zukünftigen Bilanzstichtag im Rahmen einer
Werthaltigkeitsprüfung zu einer signifikanten Wertminderung des im Zusammenhang mit der
Transaktion gebildeten Goodwill kommen, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
Im Zuge der Übernahme der Dresdner Bank von der Allianz sowie der Veräußerung der cominvestGruppe an die Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH („AGI“) wurde zwischen dem
Konzern und der Allianz eine langjährige Vertriebspartnerschaft in Bezug auf den Vertrieb von Asset
Management- und Versicherungsprodukten geschlossen. Im Zuge der Finanzmarktkrise kann es
jedoch zu strukturellen Veränderungen im Nachfrageverhalten der Kunden kommen. Zudem können
regulatorische und steuerrechtliche Änderungen die relative Attraktivität von Anlage- und
Vorsorgeprodukten verändern sowie Auswirkungen auf deren Vertrieb haben. Für den Fall, dass die
genannten Faktoren eintreten, sind negative Effekte auf den Vertrieb der Asset Management- und
Versicherungsprodukte nicht auszuschließen. Dies würde zu einer Reduktion der Provisionserträge
des Konzerns führen und könnte sich erheblich negativ auf seine Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage auswirken.
Es besteht das Risiko, dass die Kunden der früheren Dresdner Bank dem Konzern nicht auf Dauer als
Kunden erhalten bleiben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die im Zuge der Transaktion
von der früheren Dresdner Bank auf den Konzern übergegangenen Kundenstämme langfristig nicht
die vom Konzern erwarteten Erträge abwerfen. Insbesondere besteht nach Integration der früheren
Dresdner Bank in den Konzern das Risiko eines durch Kundenabwanderungen bedingten Rückgangs
des Kundenstamms. Dies könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns auswirken.
Seite 34
Kreditrisiken
Der Konzern unterliegt Kreditrisiken, insbesondere Bonitäts- und Adressenausfallrisiken, aus dem
Kreditgeschäft mit Kunden und Kreditinstituten, dem Kreditersatzgeschäft (d. h. dem Geschäft mit
strukturierten Kreditprodukten), den Finanzinstrumenten des Investmentportfolios (z. B. Anleihen von
Industrieunternehmen, Banken, Versicherungen und Staaten), sonstigen Finanzinstrumenten und
Derivategeschäften. Kreditrisiken definiert der Konzern als Risiken aus möglichen Wertverlusten, die
durch Bonitätsveränderungen oder durch die Zahlungsunfähigkeit eines Geschäftspartners (z. B.
durch Insolvenz) verursacht werden können. Unterarten von Kreditrisiken sind neben den Bonitätsund Ausfallrisiken auch Abwicklungsrisiken, Kontrahentenrisiken und Länderrisiken. Eine
Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von Kreditnehmern, Zahlungsausfälle und
Wertminderungen der bestellten Sicherheiten können dazu führen, dass die Risikovorsorge zur
Abdeckung der akuten und latenten Kreditausfallrisiken erhöht werden muss bzw. durch erhöhte
risikogewichtete Aktiva die Kapitalbelastung des Konzerns steigt.
Darüber hinaus kann der Konzern weiteren Vorsorgebelastungen unterliegen, die beispielsweise aus
Finanzierungen von Leveraged Buyout („LBO“)1-Transaktionen, dem Schiffsportfolio, dem Segment
Mittel- und Osteuropa oder anderen Teilportfolien resultieren. Insbesondere lässt die weltweite
Rezession eine Erhöhung der Risikovorsorge für das deutsche Mittelstandsbuch erwarten.
Die Verwirklichung eines oder aller vorstehenden Risiken könnte erheblich negative Auswirkungen auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
Ein beträchtlicher Teil der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Konzerns besteht aus
Finanzinstrumenten, die in der Konzernbilanz der Bank mit dem beizulegenden Wert angesetzt
werden. Dies trifft auch auf Finanzinstrumente außerhalb des Portfolios von Subprime-behafteten und
sonstigen strukturierten Finanzinstrumenten des Konzerns zu. Zu den besonderen, diese Portfolien
betreffenden Risiken, siehe Abschnitt „Risiken aus strukturierten Kreditprodukten“.
Für viele Finanzinstrumente gibt es keine objektiven Marktpreise. In diesen Fällen wird der
beizulegende Wert auf der Basis von für das entsprechende Instrument geeigneten Bewertungsmethoden ermittelt. Die Anwendung von Bewertungsmethoden zur Bestimmung des beizulegenden
Wertes erfordert Annahmen und Schätzungen, die u. a. von den Charakteristika des betreffenden
Instruments und der Komplexität und Liquidität des zugrunde liegenden Marktes abhängen.
Notwendige Entscheidungen betreffen beispielsweise die Auswahl des Modellierungsverfahrens und
der Modellparameter. Falls sich einzelne Annahmen oder Schätzungen in Folge negativer
Marktentwicklungen oder aus anderen Gründen ändern, können Neubewertungen des betreffenden
Instruments zu signifikanten Änderungen des beizulegenden Werts führen, was sich in beträchtlichen
Verlusten niederschlagen könnte.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein etwaiger Verlust im Zusammenhang mit Anpassungen des
beizulegenden Wertes eines Vermögenswertes bzw. einer Verbindlichkeit mit etwaigen Gewinnen aus
damit zusammenhängenden Risikosicherungsgeschäften saldiert wird. Solche Gewinne sind jedoch
bis zur Erfüllung des Geschäfts latent, und es könnte sein, dass es in zukünftigen Perioden, z. B.
aufgrund von Verschlechterungen der Bonität des Vertragspartners, zu Verlusten kommt, die die
ausgewiesenen Gewinne ganz oder teilweise ausgleichen. Auch wenn diese Verluste nicht
notwendigerweise aus Änderungen des beizulegenden Wertes des zugrunde liegenden
Vermögensgegenstandes resultieren, könnten sich daraus erheblich negative Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben.
Der wirtschaftliche Erfolg der von der Eurohypo Aktiengesellschaft (die „Eurohypo“) betriebenen
Immobilienfinanzierungsgeschäfts ist in erheblichem Umfang von den Entwicklungen auf den
Immobilienmärkten abhängig, die in jüngster Zeit von erheblichen Unsicherheiten geprägt waren.
Beim Immobilienfinanzierungsgeschäft beinhaltet das Adressenausfallrisiko neben dem Bonitätsrisiko
1
Leveraged Buyout meint die fremdfinanzierte Unternehmensübernahme über (teils) hohe Kredite bei nur
geringem Einsatz von Eigenkapital. Die Rückzahlung der Kredite und der fälligen Zinsen erfolgt über den CashFlow der Zielgesellschaft bzw. des bei einem Verkauf generierten Veräußerungserlöses.
Seite 35
außerdem das Besicherungsrisiko, das u. a. die Möglichkeit einer Wertminderung der bestellten
Sicherheiten betrifft. In Folge der Finanzmarktkrise und des konjunkturellen Einbruchs unterliegen die
Verkehrswerte vieler Immobilien seit einiger Zeit erheblichen Schwankungen und sind teilweise stark
gesunken, was sich entsprechend negativ auf die Geschäftstätigkeit der Eurohypo ausgewirkt hat.
Faktoren, die einen nachhaltigen Einfluss auf den Immobilienmarkt haben können, sind insbesondere
das Verhältnis des Angebots von gewerblichen Immobilien und der Nachfrage nach ihnen,
Bauverzögerungen, Baumängel, Altlasten und Bodenkontaminierungen, die Verfügbarkeit von
Mietern, das Investitionsverhalten von Anlegern und allgemeine zyklische Schwankungen am
Immobilienmarkt. Die Bank hat mit der Eurohypo einen Beherrschungs- und einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Darin hat sich die Bank u. a. verpflichtet, etwaige Verluste der Eurohypo
auszugleichen. Das Risiko volatiler Immobilienpreise könnte sich somit erheblich negativ auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.
Risiken aus strukturierten Kreditprodukten
Die internationalen Finanzmärkte leiden unter den erheblichen Belastungen aus der Subprime-Krise,
die ihren Ursprung im U.S.-amerikanischen Markt für sog. Subprime-Hypothekendarlehen (d. h. in der
Regel variabel verzinsliche Hypothekendarlehen an Schuldner mit nicht erstklassiger Bonität) haben,
und den Folgeerscheinungen dieser Krise. Die Risiken aus diesen Darlehen wurden von den
kreditgewährenden Banken regelmäßig über zum Teil komplexe Finanzinstrumente (strukturierte
Kreditprodukte) direkt oder über Zweckgesellschaften (Special Investment Vehicles – „SIVs“) auf die
internationalen Kapitalmärkte ausgelagert. Die Finanzinstrumente wurden von den Anlegern, nicht
zuletzt aufgrund der guten Ratings, die sie von den Ratingagenturen erhielten, über lange Zeit als
attraktive Kapitalanlage angesehen.
Nachdem im Zuge der Ausweitung der Finanzmarktkrise zunächst eine Reihe von auf Subprimebehaftete Kreditprodukte spezialisierten Banken, Investmentbanken und Hedgefonds sowie Anleiheund Kreditversicherer (insbesondere Monoline-Versicherer) in Schieflage gerieten und teilweise sogar
insolvent wurden, verschärfte sich die Krise erneut deutlich und führte u. a. zu erheblichen
Umstrukturierungen insbesondere der amerikanischen Bankenlandschaft, häufig verbunden mit
staatlichen Eingriffen. So wie die Banken in den USA wurden auch die Banken in Europa durch die
Auswirkungen der verschärften Finanzmarktkrise stark belastet und gerieten in finanzielle, teilweise
existenzbedrohende
Notlagen,
die
sie
in
vielen
Fällen
nur
mittels
staatlicher
Stabilisierungsmaßnahmen bewältigen konnten.
Die Refinanzierung der Banken wird weiterhin (auch im Interbanken-Markt) durch eine Vertrauenskrise
belastet, weil nicht zuletzt aufgrund der Komplexität vieler Subprime-behafteter und sonstiger
strukturierter Finanzinstrumente unzureichende Transparenz über das Ausmaß der Risiken herrscht.
Zeitweise reagierten auch Staatsanleihen und Schuldverschreibungen von Schuldnern sehr guter
Bonität mit teilweise signifikanten Wertschwankungen.
Die Krise an den Finanzmärkten hat zudem die Volatilität der Marktwerte von Finanzinstrumenten
allgemein erheblich erhöht. Dies schlug sich insbesondere im Handelsergebnis und im Ergebnis aus
Finanzanlagen nieder, bei denen sich Bewertungsverluste im ABS2-Portfolio des Konzerns deutlich
negativ auswirkten. Eine erhöhte Volatilität erschwert zudem die Risikosteuerung, weil Ergebnisse
der zur Risikosteuerung eingesetzten Modellrechnungen und Stresstests möglicherweise nur noch
von eingeschränkter Aussagekraft sind. Darüber hinaus führt eine erhöhte Volatilität zu erhöhten
Kosten bei der Risikoabsicherung.
Die Finanzmarktkrise hat die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns somit signifikant
belastet, und es ist möglich, dass sich auch in Zukunft erheblich negative Folgen für den Konzern
ergeben werden.
2
ABS (Asset-Backed Securities) sind Wertpapiere oder Schuldscheine, die Zahlungsansprüche gegen eine
ausschließlich dem Zweck einer ABS-Transaktion dienende Zweckgesellschaft zum Gegenstand haben. Die
Zahlungsansprüche werden durch einen Bestand von Forderungen gedeckt, die auf die Zweckgesellschaft
übertragen werden und im Wesentlichen den Inhabern der Asset-Backed Securities als Haftungsgrundlage zur
Verfügung stehen.
Seite 36
Die Nachfrage nach den vom Konzern angebotenen Produkten und Dienstleistungen hängt wesentlich
von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ab. Im Segment Privatkunden führen sinkende
Unternehmensbewertungen zu einem Ausweichen der Kunden auf risikoärmere Anlageformen, mit
deren Vertrieb in der Regel nur geringere Provisionen erwirtschaftet werden können. In den
Segmenten Mittelstand, Mittel- und Osteuropa und Corporates & Markets wirkt sich der wirtschaftliche
Abschwung direkt auf die Kreditnachfrage der Unternehmen aus. Da in einem schwachen
wirtschaftlichen Umfeld zudem die Wahrscheinlichkeit von Unternehmensinsolvenzen und damit des
Ausfalls von Krediten steigt, ist eine höhere Risikovorsorge erforderlich. Sinkende Gewinnaussichten
der Unternehmen führen aufgrund niedrigerer Unternehmensbewertungen ferner zu einer geringeren
Bereitschaft
zu
Unternehmenszusammenschlüssen
und
-akquisitionen
sowie
Kapitalmarkttransaktionen wie z.B. Börsengängen, Kapitalerhöhungen oder Übernahmen;
dementsprechend reduzieren sich die Erlöse aus dem Beratungs- und Platzierungsgeschäft. Ein
Andauern der Finanzmarktkrise könnte weitere Insolvenzen von Banken, Versicherungen oder
anderer Unternehmen und eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
nach sich ziehen. Dadurch könnten sich die beschriebenen Risiken verstärken. Der wirtschaftliche
Abschwung hat somit erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns.
Da die Märkte für Wertpapiere mit Bezug zum US-amerikanischen Wohnhypothekenmarkt seit Juli
2007 von zunehmender Illiquidität gekennzeichnet sind, haben bestimmte vom Konzern gehaltene
Wertpapierkategorien, inklusive Wertpapiere, die von den Ratingagenturen mit sehr guten Ratings
bewertet wurden, seit diesem Zeitpunkt erheblich an Wert verloren.
Der Konzern unterliegt dem Risiko von Abwertungen und Verlusten einerseits in Bezug auf Subprimebehaftete Finanzinstrumente, anderseits aber auch in Bezug auf sonstige strukturierte
Finanzinstrumente, und dieses Risiko wird bestehen bleiben, solange sich die Markteinschätzung und
die Liquidität dieser Produkte nicht grundsätzlich und nachhaltig verbessert. Der Konzern hält
Subprime-behaftete und sonstige strukturierte Finanzinstrumente, insbesondere strukturierte
Kreditprodukte sowie Conduitbestände, die zum überwiegenden Teil aus so genannten
Liquiditätsfazilitäten/Backup-Linien zugunsten der vom Konzern administrierten Conduits bestehen.
Die den Conduits3 zugrunde liegenden verbrieften Forderungsportfolien stammen überwiegend von
Kunden und zu einem geringeren Teil aus der Verbriefung bankeigener Kreditforderungen im Rahmen
eines aktiven Kreditrisikomanagements. Diese Forderungsportfolien sind stark diversifiziert und
enthalten keinerlei der von der Krise betroffenen Subprime-RMBS4-Anteile.
Der Konzern hält auch weiterhin nennenswerte Positionen an Subprime-behafteten und sonstigen
strukturierten Finanzinstrumenten. Die Märkte für diese Wertpapiere werden nach Einschätzung des
Konzerns auf absehbare Zeit von Liquiditätsengpässen gekennzeichnet sein. Es ist gegenwärtig nicht
absehbar, wie lange diese Engpässe bestehen und ob sie sich ggfs. sogar noch verschärfen werden.
Es ist daher durchaus denkbar, dass der Konzern beim Verkauf von Subprime-behafteten und
sonstigen strukturierten Finanzinstrumenten oder im Falle des Eintritts von Leistungsstörungen in
Bezug auf diese Instrumente, von Liquiditätsengpässen in den relevanten Märkten oder sonstiger
bewertungsrelevanter Entwicklungen weitere erhebliche Belastungen erleiden wird.
Sollte es dem Konzern nicht mehr möglich sein, für die Ermittlung des beizulegenden Wertes (Fair
Value) Subprime-behafteter oder sonstiger strukturierter Finanzinstrumente auf Bewertungsmodelle
abzustellen, könnten die Abwertungen bzw. Verluste in Zukunft sogar noch größer ausfallen als in der
Vergangenheit. Ein Sinken des beizulegenden Wertes eines Vermögenswertes bzw. ein Anstieg des
beizulegenden Wertes einer Verbindlichkeit führt zu einem entsprechenden Aufwand in der Gewinnund Verlustrechnung. Die Höhe dieses Aufwands könnte in Abhängigkeit vom Ausmaß der
3
Conduits sind spezielle Zweckgesellschaften, deren alleiniger Unternehmensgegenstand in der Emission von
Wertpapieren zum Ankauf von Forderungen im Rahmen einer Verbriefung von Forderungen (sog. Asset
Securitisation) besteht.
4
RMBS (Residential Mortgage Backed Securities) sind Asset-Backed Securities, bei denen die zu verbriefenden
Kreditforderungen aus Immobilienkreditforderungen bestehen, die mit Grundpfandrechten auf Wohnimmobilien
besichert sind.
Seite 37
Wertänderung signifikant sein und einen erheblichen Verlust bedeuten. Bei der Ermittlung des
beizulegenden Wertes Subprime-behafteter oder sonstiger strukturierter Finanzinstrumente auf der
Basis von tatsächlichen Marktpreisen oder indikativen Kursen könnten sich, sofern sich die
Marktpreise erheblich unter dem Niveau der Modellpreise bilden sollten, in Zukunft erheblich
niedrigere beizulegende Werte ergeben. Zu einer Preisbildung auf sehr niedrigem Niveau könnten
auch Verkäufe von Portfolien strukturierter Produkte mit einem sehr hohen Abschlag auf die
Marktwerte führen. Sollten sich die relevanten Rechnungslegungsstandards, regulatorischen
Rahmenbedingungen oder Kriterien der Rating-Agenturen oder deren Interpretation ändern, könnte
dies dazu führen, dass der Konzern seine bestehenden Modelle zur Bewertung Subprime-behafteter
und sonstiger strukturierter Finanzinstrumente ändern müsste und sich dadurch auch die
beizulegenden Werte ändern.
Der Bereich Portfolio Restructuring Unit (PRU), hat die aktive und transparente Steuerung und
Reduktion der zum Abbau identifizierten Portfolios und strukturierten Anleihen zur Aufgabe. Dabei
besteht angesichts der hohen Volatilität an den Märkten das Risiko weiterer erheblicher
Wertminderungen sowie die Gefahr von Veräußerungsverlusten.
Die Verwirklichung sämtlicher der oben beschriebenen Risiken könnte sich erheblich negativ auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.
In weiten Teilen seines Geschäfts ist der Konzern Marktliquiditätsrisiken ausgesetzt. Manche Märkte
sind durch eine geringe Liquidität gekennzeichnet. Im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld betrifft
dies insbesondere die Märkte, die einen direkten oder indirekten Bezug zum US-amerikanischen
Wohnhypothekenmarkt haben. Darüber hinaus kann im Falle eines länger anhaltenden Abschwungs
auch die Liquidität von Märkten, die im Normalfall liquide sind, deutlich sinken. Dasselbe Risiko kann
aber auch in anderen Märkten auftreten. In illiquiden Märkten ist es möglich, dass der Konzern
Probleme hat, Vermögenswerte kurzfristig ohne Preisabschlag zu veräußern oder notwendige
Hedging-Transaktionen durchzuführen. Dies könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzers erheblich beeinträchtigen.
Der Konzern unterliegt insbesondere im Zusammenhang mit OTC-Derivaten (ein Teil davon sind sog,
Credit Default Swaps ("CDSs")) Ausfallrisiken gegenüber Anleihe- und Kreditversicherern,
einschließlich sog. Monoline-Versicherer und Credit Derivative Product Companies („CDPCs“). CDSs
werden in der Bilanz mit dem beizulegenden Wert angesetzt. Die Lage der Monoline-Versicherer und
CDPCs ist aufgrund von Rating-Herabstufungen, der Notwendigkeit, frisches Kapital am Markt
aufzunehmen, und möglicher rechtlicher und regulatorischer Veränderungen weiterhin als kritisch
einzustufen. Sollte sich die finanzielle Lage der Anleihe- und Kreditversicherer im Allgemeinen und
jene der Monoline-Versicherer und CDPCs im Besonderen weiter verschlechtern, könnte der Konzern
gezwungen sein, weitere Wertanpassungen in Bezug auf die mit diesen Unternehmen geschlossenen
CDSs und Forderungen aus ähnlichen Geschäften vorzunehmen, was erheblich negative
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnte.
Marktrisiken
Seit Juli 2007 sinken u. a. in Folge der negativen Stimmung an den Finanzmärkten nicht nur die
Marktwerte von Anleihen, sondern auch die Aktienkurse und die Preise von Fondsanteilen. Sollte
dieser Trend anhalten, könnte dies zu einer weiteren Abwertung der im Finanzanlage- bzw.
Handelsbestand des Konzerns gehaltenen Aktien und Fondsanteile führen. Die Verwirklichung dieses
Bewertungsrisikos könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns auswirken.
Der Konzern unterliegt insofern einem Zinsänderungsrisiko, als sich Aktiv- und Passivpositionen in
den einzelnen Laufzeitbändern weder dem Betrag noch dem Zinssatz nach entsprechen und damit
offene aktivische und passivische Zinspositionen entstehen. Bei offenen passivischen
Festzinspositionen führen fallende Marktzinsen zu einem Rückgang des Marktwertes der
Passivpositionen und ggfs. zu einem Rückgang der Zinsspanne. Bei offenen aktivischen
Festzinspositionen führen steigende Marktzinsen zu einem Rückgang der Marktwerte der
Aktivpositionen und ggfs. zu einem Rückgang der Zinsspanne. Bei Produkten mit variabler Verzinsung
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besteht kein Marktwertrisiko aus Zinsänderungen; veränderte Marktzinsen führen aber zu einer
Änderung des Zinsaufwands bzw. des -ertrags. Sollte es dem Konzern nicht gelingen, seine offene
Zinsposition entsprechend den Marktentwicklungen und den vorgegebenen Limiten effizient zu
steuern, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die Profitabilität des Konzerns, seine
Risikotragfähigkeit sowie seine Kernkapital- und Eigenmittelquote haben. Die Verwirklichung eines
oder mehrerer der vorgenannten Risken könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns erheblich negativ beeinträchtigen.
Die durch die Subprime-Krise ausgelöste Unsicherheit auf den Finanzmärkten und die Verknappung
der Liquidität haben zu einer starken Ausweitung der Spreads, also der Renditeabstände zu
risikolosen Anlagen, geführt. Bei Bundesanleihen führten temporäre Verwerfungen in der
Zinsstrukturkurve, bei anderen Staatsanleihen und Unternehmensanleihen mit erstklassiger Bonität
Spreadausweitungen zu einem teilweise erheblichen Rückgang ihrer Marktwerte. Sollte die
Ausweitung der Spreads weiter andauern oder sich sogar verstärken, würde dies zu einem weiteren
Rückgang der Marktwerte und damit einem Barwertverlust ausstehender Anleihen und einer
entsprechenden weiteren Belastung der Neubewertungsrücklage führen. Weitere Barwertverluste im
Finanzanlagebestand könnten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erheblich
beeinträchtigen.
Außerhalb der Euro-Zone ansässige Tochtergesellschaften des Konzerns stellen ihre Einzelabschlüsse in Fremdwährung auf. Währungsschwankungen zwischen dem Euro und den betreffenden
lokalen Währungen können dazu führen, dass bei der Umrechnung von nicht auf Euro lautenden
Positionen der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung im Konzernabschluss andere Währungskurse
als in vorausgegangenen Berichtsperioden verwendet werden und diese Umrechnungsdifferenzen
das Eigenkapital des Konzerns belasten. Ferner schließen die Bank und andere in der Euro-Zone
ansässige Konzerngesellschaften Transaktionen ab, die nicht auf Euro lauten. Ein relativer
Wertzuwachs oder Wertverlust der betreffenden Fremdwährung gegenüber dem Euro kann in
entsprechend
höheren
Aufwendungen
bzw.
niederigeren
Erträgen
aus
diesen
Fremdwährungstransaktionen resultieren. Soweit dieses Risiko nicht abgesichert ist, könnten sich
daraus erheblch negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
ergeben.
Der Konzern ist in seinem operativen Geschäft Marktpreisrisiken in Bezug auf den Handel mit auf
Rohstoffe bezogenen Derivaten, Zertifikaten und Spot-Geschäften ausgesetzt. Bei den zugrunde
liegenden Rohstoffen handelt es sich im Wesentlichen um Edelmetalle, Industriemetalle, Energie,
Agrarprodukte und Lebendvieh. Die Preise dieser Finanztitel können aufgrund zahlreicher Faktoren
steigen oder fallen, so z. B. aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, Marktentwicklung,
Wechselkursentwicklung und Änderungen in den rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen.
Soweit Positionen nicht vollständig gegen diese Risiken abgesichert sind, kann es zu Verlusten
kommen, die sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
auswirken könnten.
Der Konzern ist in der Strukturierung von und dem Handel mit Finanzderivaten tätig. Derivate
unterliegen Preisschwankungen aufgrund von Volatilitätsänderungen (d. h. Veränderungen der
Schwankungsbreite) der Preise zugrunde liegenden Basiswerte (z. B. Aktien, Währungen, Zinsen und
Rohstoffe). Soweit Derivaten zwei Basiswerte oder ein Portfolio von Basiswerten zugrunde liegen
(z. B. zwei Währungen oder ein Aktienportfolio), unterliegen die Preise dieser Derivate darüber hinaus
sog. Korrelationsschwankungen. Die Korrelation ist ein statistisches Maß für die lineare
Wechselwirkung zweier Basiswerte – je höher der Korrelationskoeffizient, desto stärker bewegen sich
die zwei Werte im Gleichklang. Zum Beispiel erhöht sich die Korrelation in der Regel bei stark
steigenden
oder
fallenden
Aktienmärkten.
Soweit
Derivatepositionen
nicht
gegen
Volatilitätsänderungen oder Korrelationsschwankungen abgesichert sind, kann es zu Verlusten
kommen, die sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
auswirken könnten.
Der Konzern verwendet eine Reihe von Instrumenten und Strategien, um Marktrisiken abzusichern.
Sollten sich diese Instrumente und Strategien als nicht oder als nur teilweise wirksam erweisen, ist es
möglich, dass der Konzern Verluste erleidet. Viele der Strategien zur Risikoabsicherung, die der
Konzern einsetzt, basieren auf historischen Erfahrungswerten. Hält der Konzern beispielsweise einen
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bestimmten Vermögenswert, besteht eine mögliche Strategie zur Absicherung der daraus
resultierenden Risiken darin, einen Leerverkauf eines anderen Vermögenswertes durchzuführen, bei
dem aufgrund von historischen Beobachtungen davon auszugehen ist, dass seine Wertentwicklung
mit jener des abzusichernden Vermögenswertes invers korreliert ist. Es kann jedoch sein, dass diese
und andere Risikoabsicherungsstrategien nur teilweise erfolgreich oder nicht in jedem erdenklichen
Marktumfeld oder in Bezug auf jedes erdenkliche Risiko gleichermaßen wirksam sind.
Unvorhergesehene Marktentwicklungen, wie die im Juli 2007 eingetretene dramatische
Verschlechterung des US-amerikanischen Wohnhypothekenmarktes, können die Effektivität der
Maßnahmen, die der Konzern zur Risikoabsicherung ergreift, signifikant beeinträchtigen. Gewinne und
Verluste aus ineffektiven Risikoabsicherungsmaßnahmen können die Volatilität des vom Konzern
erzielten Finanzergebnisses erhöhen und könnten somit erheblich negative Auswirkungen auf seine
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Beteiligungsrisiken
Der Konzern hält diverse Beteiligungen an börsennotierten und nicht börsennotierten Gesellschaften.
Die effiziente Steuerung eines aus börsennotierten und nicht börsennotierten Gesellschaften
bestehenden Portfolios geht mit hohen Refinanzierungskosten einher, die möglicherweise durch die
erzielbaren Dividenden der Beteiligungsgesellschaften nicht oder nicht vollständig kompensiert
werden. Viele der Beteiligungen, die der Konzern an großen börsennotierten Gesellschaften im Inund Ausland hält, sind Minderheitsbeteiligungen. Diese Beteiligungsstruktur kann die zeitnahe
Beschaffung von Informationen, die notwendig sind, um etwaigen Fehlentwicklungen rechtzeitig
entgegenzuwirken, verhindern. Des Weiteren ist nicht auszuschließen, dass künftig weiterer
Wertberichtigungsbedarf auf das Beteiligungsportfolio des Konzerns entsteht oder dass es dem
Konzern nicht gelingt, seine Beteiligungen über die Börse oder außerbörslich zu angemessenen
Preisen zu veräußern. Jedes dieser Risiken könnte erheblich negative Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
Risiken aus Pensionsverpflichtungen
Die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften haben verschiedene mittelbare und unmittelbare
Pensionsverpflichtungen gegenüber ihren derzeitigen und ehemaligen Mitarbeitern. Diese
Verpflichtungen stellen handelsrechtlich ungewisse Verbindlichkeiten dar, da der genaue Zeitpunkt
und die Dauer der Inanspruchnahme nicht feststehen. Mit diesen Verpflichtungen sind daher
verschiedene Risiken verbunden. Mit der Erteilung einer Zusage auf die Gewährung von
unmittelbaren Pensionsleistungen übernimmt der Konzern ähnliche Risiken wie ein
Lebensversicherungsunternehmen (z. B. Schwankungsrisiko, Bilanzsprungrisiko, Langlebigkeitsrisiko,
administrative Risiken, Inflationsrisiko etc.). Die zur Erfüllung der späteren Pensionsleistungen
reservierten Vermögenswerte im Unternehmen bzw. in sog. ausgesonderten Pensionsvermögen
unterliegen den typischen mit einer Kapitalanlage verbundenen Risiken. Das Ausmaß der
bestehenden Pensionsverpflichtungen kann sich durch Rechtssprechung und Gesetzgebung erhöhen
(z. B. im Hinblick auf die Faktoren Gleichbehandlung, Anpassung, Unverfallbarkeit und Pensionsalter).
Aber auch aufgrund von Änderungen im Steuerrecht bzw. in der Rechnungslegung können sich
Risiken ergeben. Pensionsähnliche Verpflichtungen (z. B. Verpflichtungen in Bezug auf Vorruhestand,
Altersteilzeit und Jubiläum) weisen entsprechende Risiken auf. Jedes dieser Risiken könnte sich
erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.
Operationelle Risiken
Der Konzern führt im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eine große Zahl komplexer
Transaktionen in einer Vielzahl von Jurisdiktionen durch und unterliegt in diesem Zusammenhang
einer Reihe operationeller Risiken. Diese Risiken betreffen insbesondere die Möglichkeit inadäquater
oder fehlerhafter interner und externer Arbeitsabläufe und Systeme, regulatorischer Probleme,
menschlichen Versagens sowie bewusster Rechtsverletzungen wie z. B. Betrug. Darüber hinaus ist
denkbar, dass externe Ereignisse, wie Naturkatastrophen, terroristische Angriffe oder andere
Ausnahmezustände das Umfeld, in dem der Konzern tätig ist, und damit indirekt die internen Prozesse
des Konzerns massiv beeinträchtigen. Derartige Ereignisse können sich in erheblichen Verlusten
sowie Reputationsschäden für den Konzern niederschlagen. Darüber hinaus kann der Konzern
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gezwungen sein, Arbeitnehmer zu kündigen, was sich nachteilig auf das Geschäft des Konzerns
auswirken könnte. Der Konzern versucht, operationelle Risiken durch die Implementierung geeigneter,
auf sein Geschäft und das Markt- und regulatorische Umfeld, in dem er tätig ist, zugeschnittener
Kontrollprozesse abzusichern. Dennoch ist es möglich, dass sich diese Maßnahmen in Bezug auf
bestimmte oder alle operationellen Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, als nicht wirksam
erweisen. Auch wenn der Konzern versucht, sich gegen die wichtigsten operationellen Risiken zu
versichern, ist es jedoch nicht möglich, am Markt für alle operationellen Risiken Versicherungsschutz
zu ökonomisch akzeptablen Bedingungen zu erhalten. Sollten sich einzelne oder alle der in diesem
Absatz beschriebenen Risiken verwirklichen, könnte es zu erheblich negativen Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns kommen.
IT-Risiken
Das umfangreiche institutionelle Bankgeschäft, wie es der Konzern betreibt, ist in hohem Maße von
komplexen IT-Systemen abhängig. IT-Systeme sind gegenüber einer Reihe von Problemen, wie
Computerviren, Schäden, anderen externen Bedrohungen, Fehlern im Betrieb sowie Soft- oder
Hardwarefehlern, anfällig. Die Harmonisierung der vielfältigen IT-Systeme des Konzerns zur
Schaffung einer einheitlichen IT-Architektur stellt eine besondere Herausforderung dar. Darüber
hinaus sind für sämtliche IT-Systeme regelmäßige Upgrades erforderlich, um den Anforderungen sich
ständig ändernder Geschäfts- und aufsichtsrechtlicher Erfordernisse gerecht zu werden. Insbesondere
die Einhaltung der Basel II-Vorschriften hat erhebliche Anforderungen an die Funktionalität der ITSysteme des Konzerns gestellt und wird dies auch weiterhin tun. Eine Verwirklichung dieser Risiken
könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzers erheblich negativ beeinflussen.
Der Einsatz moderner Technologien hat für den Bankensektor und das Geschäft des Konzerns eine
zentrale Bedeutung. Das kontinuierliche Wachstum des elektronischen Handels und die Einführung
damit zusammenhängender Technologien verändern die Art und Weise, wie das Bankgeschäft
betrieben wird und führen zu neuen Herausforderungen. Wertpapier-, Termin- und Optionsgeschäfte
werden zunehmend elektronisch abgewickelt. Einige dieser elektronischen Handelsplattformen, über
die diese Geschäfte abgewickelt werden, stehen im Wettbewerb zu den vom Konzern gegenwärtig
verwendeten System, und es ist absehbar, dass das zu erwartende weitere Vordringen elektronischer
Handelsplattformen diesen Wettbewerb in Zukunft weiter verschärfen wird. Darüber hinaus könnte es
aufgrund des Umstands, dass die Kunden des Konzerns zunehmend preisgünstige elektronische
Handelsplattformen nutzen, die ihnen einen direkten Zugang zu den Handelsmärkten bieten, zu einer
Reduktion der vom Konzern erzielten Maklerprovisionen und Margen kommen, was erheblich negative
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnte.
Personalrisiken
Der Konzern ist in allen Geschäftsbereichen darauf angewiesen, hoch qualifizierte Mitarbeiter an sich
zu binden und langfristig zu halten. Der Konzern versucht dem Risiko eines Know-how-Verlusts in
Folge des Ausscheidens wichtiger Mitarbeiter durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere durch
Talent-, Management- und Career-Development-Maßnahmen zu begegnen. Trotz dieser Maßnahmen
kann nicht ausgeschlossen werden, dass es dem Konzern nicht gelingt, auch zukünftig hoch
qualifizierte Mitarbeiter an sich zu binden und zu halten. Sollten die Bemühungen des Konzerns,
derartige Mitarbeiter an sich zu binden bzw. sie zu halten, fehlschlagen, könnte dies erheblich
negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
Regulatorische, rechtliche und Reputationsrisiken
Die Geschäftstätigkeit des Konzerns wird von den Zentralbanken und Aufsichtsbehörden der Länder,
in denen er tätig ist, reguliert und beaufsichtigt. In jedem dieser Länder ist für die Commerzbank, ihre
Tochtergesellschaften, mitunter auch ihre Filialen und in manchen Fällen den Konzern in seiner
Gesamtheit eine Banklizenz oder zumindest eine Anzeige an die nationalen Aufsichtsbehörden
erforderlich. Die bankaufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Konzern in den verschiedenen
Jurisdiktionen, in denen er tätig ist, können sich jederzeit ändern, und die Nichteinhaltung
aufsichtsrechtlicher Vorschriften kann zur Verhängung von Strafen und zu anderen Nachteilen bis hin
zum Verlust behördlicher Genehmigungen führen.
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Aufgrund der Natur ihres Geschäfts sind die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften
regelmäßig Parteien in diversen Gerichts-, Schieds- und regulatorischen Verfahren in Deutschland
und einer Reihe anderer Jurisdiktionen. Derartige Verfahren sind von einer Vielzahl von
Unsicherheiten gekennzeichnet, und ihr Ergebnis kann nicht mit letzter Sicherheit vorausgesagt
werden. Deshalb ist es möglich, dass die aus anhängigen oder drohenden Verfahren resultierenden
Verluste die dafür gebildeten Rückstellungen überschreiten, was sich erheblich negativ auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken könnte.
Die vom Konzern im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit gesammelten Daten sind streng
vertraulich und unterliegen dem Datenschutz. Der Konzern hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen,
um die im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verarbeiteten und verwalteten Daten vor Missbrauch zu
schützen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Maßnahmen als
unzureichend erweisen und die Vertraulichkeit von Kundendaten durch Mitarbeiter des Konzerns oder
Dritte, die die Sicherheitssysteme des Konzerns überwinden und sich unbefugt Zugang zu diesen
Daten verschaffen, verletzt wird. Dies kann Schadensersatzpflichten des Konzerns auslösen, was zu
Verschlechterungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen könnte. Zudem
sind negative Auswirkungen auf die Reputation des Konzerns möglich.
Der Konzern unterliegt Risiken bezüglich der Prüfung vergangener und zukünftiger
Veranlagungszeiträume sowie sonstiger Vorgänge; Änderungen der Steuergesetzgebung oder der
steuerlichen Rechtsprechung könnten sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.
Am 7. Mai 2009 erklärte die Europäische Kommission die vom Konzern in Anspruch genommenen
Stabilisierungsmaßnahmen als mit den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags für grundsätzlich
vereinbar. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wurden dem Konzern jedoch eine Reihe von
Auflagen erteilt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Konzern die von der Europäischen
Kommission im Hinblick auf die in Anspruch genommenen staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen
erteilten Auflagen nicht fristgemäß oder nur unzureichend erfüllen kann. Im Fall eines Verstoßes
gegen die Auflagen der Europäischen Kommission könnte der Konzern zu einer zumindest teilweisen
Rückzahlung der in Anspruch genommenen staatlichen Mitteln verpflichtet werden, was erheblich
negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnte.
Die der Gesellschaft vom SoFFin gewährten stillen Einlagen sowie sein Erwerb einer Beteiligung am
Grundkapital der Bank in Höhe von 25 % plus eine Aktie könnte nach US-amerikanischem Recht
einen „change of control“ darstellen und bei der Niederlassung in den USA zu einer Beschränkung der
jährlich nutzbaren steuerlichen Verlustvorträge führen. In diesem Fall würde die Steuerlast des
Konzerns für jeden Zeitraum, in dem ein steuerpflichtiger Gewinn erzielt wird, nicht oder nur teilweise
reduziert, was erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns haben könnte.
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Konzern und seinen Kunden beruhen auf standardisierten, für
eine Vielzahl von Geschäftsvorgängen konzipierten Verträgen und Formularen; einzelne
Anwendungsprobleme oder Fehler in dieser Dokumentation können daher eine Vielzahl von Kundenbeziehungen betreffen. Angesichts der sich fortwährend durch neue Gesetze und Rechtsprechung
ändernden Rahmenbedingungen sowie des zunehmend stärker werdenden Einflusses des
Europäischen Rechts auf das nationale Recht ist denkbar, dass nicht alle Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, Musterverträge und Formulare des Konzerns zu jeder Zeit bis ins letzte Detail
der jeweils geltenden Rechtslage entsprechen. Treten Anwendungsprobleme oder Fehler auf oder
sind einzelne Vertragsbestimmungen oder ganze Verträge unwirksam, könnte dies eine Vielzahl von
Kundenbeziehungen betreffen und zu erheblichen Schadensersatzforderungen oder sonstigen für den
Konzern negativen rechtlichen Konsequenzen führen und sich somit erheblich negativ auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.
Der Konzern ist verschiedenen Reputationsrisiken ausgesetzt. Reputationsrisiken bestehen im
Hinblick auf sämtliche Geschäftsvorfälle, die das Vertrauen in den Konzern in der Öffentlichkeit, bei
Kunden, Geschäftspartnern, Anlegern oder Ratingagenturen mindern. Grundsätzlich bestehen im
Zusammenhang mit jedem der oben beschriebenen Risiken Reputationsrisiken. Der Konzern hat aus
Seite 42
diesem Grund, wie bei anderen nicht-quantifizierbaren Risiken auch, Prozesse und
Verantwortlichkeiten definiert, die es erlauben, Reputationsrisiken frühzeitig zu erkennen und darauf
zu reagieren. Dennoch können sich diese Verfahren als ineffektiv erweisen. Sollten dies zur Folge
haben, dass sich die Risiken verwirklichen, könnten sich erheblich negative Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertraglage des Konzerns ergeben.
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Dieser Basisprospekt wird gemäß § 6 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG") erstellt. Die für eine
Wertpapieremission unter diesem Basisprospekt relevanten endgültigen Bedingungen werden in
einem gesonderten Dokument spätestens am Tag des öffentlichen Angebots der betreffenden
Wertpapieremission den Anlegern auf der Internet-Seite www.commerzbank.de zur Verfügung
gestellt.
Verantwortung
Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (nachstehend auch "Commerzbank",
"Bank", "Emittentin" oder "Gesellschaft", zusammen mit ihren Tochtergesellschaften auch
"Commerzbank-Konzern" oder "Konzern" genannt) übernimmt die Verantwortung für die in diesem
Basisprospekt enthaltenen Angaben. Sie erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in diesem
Basisprospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Die Emittentin hat
die erforderliche Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Basisprospekt
genannten Angaben ihres Wissens richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen
wurden, die die Aussage dieses Dokumentes verändern könnten.
Im Zusammenhang mit der Ausgabe und dem Verkauf der unter diesem Basisprospekt emittierten
Wertpapiere ist niemand berechtigt, irgendwelche Informationen zu verbreiten oder Erklärungen
abzugeben, die nicht in diesem Basisprospekt enthalten sind. Für Informationen von Dritten, die nicht
in diesem Basisprospekt enthalten sind, lehnt die Emittentin jegliche Haftung ab. Die hierin
enthaltenen Informationen beziehen sich auf das Datum des Basisprospekts und können aufgrund
später eingetretener Veränderungen unrichtig und/oder unvollständig geworden sein.
Wichtiger Hinweis in Bezug auf diesen Basisprospekt
Dieser Basisprospekt ist zusammen mit etwaigen Nachträgen und sonstigen Dokumenten, die durch
Bezugnahme in diesen Basisprospekt aufgenommen wurden, zu lesen und entsprechend auszulegen.
Keine Person ist befugt oder von der Emittentin autorisiert worden, Informationen weiterzugeben oder
Zusicherungen abzugeben, die nicht in diesem Basisprospekt enthalten sind oder diesem
Basisprospekt bzw. sonstigen Informationen, die im Zusammenhang mit dem Basisprospekt oder den
Wertpapieren zur Verfügung gestellt werden, widersprechen. Falls dennoch solche Informationen
weitergegeben oder solche Zusicherungen abgegeben werden, darf nicht davon ausgegangen
werden, dass sie von der Emittentin autorisiert wurden.
Weder dieser Basisprospekt noch irgendwelche sonstigen Informationen, die im Zusammenhang mit
dem Basisprospekt oder den Optionsscheinen zur Verfügung gestellt werden, sind allein als
Grundlage für eine Bonitätsbewertung oder eine sonstige Beurteilung der Emittentin vorgesehen, noch
sollten sie als Empfehlung der Emittentin an den Empfänger dieses Basisprospekts oder sonstiger
Informationen, die im Zusammenhang mit dem Basisprospekt oder den Optionsscheinen zur
Verfügung gestellt werden, betrachtet werden, die in diesem Basisprospekt und in den Endgültigen
Bedingungen beschriebenen Optionsscheine zu erwerben.
Die Verteilung dieses Basisprospekts und das Angebot oder der Verkauf der Optionsscheine können
in bestimmten Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz
dieses Basisprospekts oder von Optionsscheinen gelangen, müssen sich hinsichtlich solcher
Beschränkungen informieren und diese beachten. Insbesondere gelten Beschränkungen in Bezug auf
die Verteilung dieses Basisprospekts und das Angebot oder den Verkauf der Optionsscheine
innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten (siehe "Angebots- und
Verkaufsbeschränkungen").
Seite 44
Die Emittentin sichert nicht zu, dass dieses Dokument in einer anderen als der deutschen
Rechtsordnung auf gesetzliche Weise verteilt werden kann oder dass die Optionsscheine nach
Maßgabe anwendbarer Registrierungsanforderungen bzw. sonstiger Vorschriften oder im Rahmen
einer entsprechenden Ausnahmeregelung in einer anderen als der deutschen Rechtsordnung auf
gesetzliche Weise angeboten werden können, und sie verpflichtet sich nicht, eine solche Verteilung
oder ein solches Angebot zu unterstützen. Insbesondere hat die Emittentin keine Handlung
vorgenommen, die ein öffentliches Angebot der Optionsscheine oder die Verteilung dieses Dokuments
in einer anderen als der deutschen Rechtsordnung ermöglichen würde, in welcher für diesen Zweck
eine solche Handlung erforderlich wäre. Demgemäß dürfen die Optionsscheine in einer beliebigen
Rechtsordnung nur in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren Gesetzen und Vorschriften
direkt oder indirekt angeboten oder verkauft werden; dasselbe gilt für die Verteilung und
Veröffentlichung dieses Basisprospekts sowie jeglicher Werbematerialien und sonstiger
Angebotsunterlagen.
Verfügbarkeit von Dokumenten
Dieser Basisprospekt und etwaige Nachträge zu diesem werden in elektronischer Form auf der
Website der Commerzbank Aktiengesellschaft www.commerzbank.com zur Verfügung gestellt.
Druckexemplare dieses Basisprospekts können kostenlos vom Hauptsitz der Emittentin (Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland) angefordert werden.
Darüber hinaus können für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem Datum dieses
Basisprospekts die Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft in der jeweils aktuellen Fassung
und die Geschäftsberichte des Commerzbank-Konzerns und der Commerzbank Aktiengesellschaft für
die Geschäftsjahre 2008 und 2009 sowie der Zwischenbericht des Commerzbank-Konzerns zum
31. März 2010 (prüferisch durchgesehen) am Hauptsitz der Emittentin (Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz),
60311 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland) eingesehen werden bzw. sind diese auf der
Internet-Seite www.commerzbank.de verfügbar.
Informationen in Bezug auf die Optionsscheine
Weitere Angaben zu einer bestimmten Emission von Optionsscheinen, wie z.B.
Emissionsbedingungen, Valutatag, Berechnungen bezgl. des Auszahlungsbetrages, kleinste
handelbare Einheit, Marktstörungen, Währung, Abwicklungsstörungen, Anpassungen, ggfs. bestimmte
Risikofaktoren, Clearing-System, ISIN oder sonstige Wertpapierkennnummern, Börsennotierung,
Verbriefung der Optionsscheine (unter Angabe des jeweiligen Clearing Systems inkl. der zugehörigen
Anschrift) und sonstige weitere Informationen sind den jeweiligen Endgültigen Bedingungen zu
entnehmen.
Angebot und Verkauf
Die Einzelheiten des Angebotes und des Verkaufs, insbesondere der jeweilige Ausgabetag und das
jeweilige Angebotsvolumen sowie der jeweilige Ausgabepreis jeder unter dem vorliegenden
Basisprospekt zu begebenden Emission sind den entsprechenden Endgültigen Bedingungen zu
entnehmen.
Die Lieferung der verkauften Optionsscheine erfolgt nach dem Emissionstag an dem in den jeweiligen
Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Bei einem
Verkauf der Optionsscheine nach dem Valutatag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren
örtlichen Marktusancen über das in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene Clearing
System.
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Der Ausgabepreis der Optionsscheine basiert auf internen Kalkulationsmodellen der Emittentin und
kann infolge von Provisionen und/oder sonstigen Gebühren im Zusammenhang mit der Ausgabe und
dem Verkauf der Optionsscheine (einschließlich einer Marge, die an Vertriebspersonen oder Dritte
gezahlt oder von der Emittentin einbehalten wird) sowie von Beträgen, die der Absicherung der
Verbindlichkeiten der Emittentin im Zusammenhang mit den Optionsscheinen dienen, den Marktwert
der Optionsscheine übersteigen. Personen, welche die Optionsscheine vertreiben und hierfür eine
Provision, Gebühr oder nicht-monetäre Vorteile erhalten, sind möglicherweise nach anwendbarem
Recht verpflichtet, das Bestehen, die Art und die Höhe solcher Provisionen, Gebühren oder Vorteile
gegenüber dem Anleger offenzulegen. Anleger sollten sicherstellen, dass sie die betreffenden
Angaben vor dem Erwerb der Optionsscheine von der betreffenden Vertriebsperson erhalten.
Aufstockungen von Emissionen
Im Falle einer Erhöhung der Anzahl von Optionsscheinen, die erstmalig auf Grundlage des
Basisprospekts vom 30. Juni 2006, 21. Juni 2007, 12. Juni 2008 und 8. Juni 2009 (jeweils ein
"Früherer Basisprospekt") angeboten oder gelistet wurden, werden die Emissionsbedingungen, wie
in diesem Basisprospekt enthalten, durch die in dem betreffenden Früheren Basisprospekt
enthaltenen Emissionsbedingungen ersetzt. Für diesen Zweck werden die in dem Früheren
Basisprospekt enthaltenen Emissionsbedingungen durch Bezugnahme als Bestandteil in diesen
Basisprospekt aufgenommen.
Berechnungsstelle
In Fällen, in denen
Berechnungsstelle.
eine
Berechnung
notwendig
wird,
fungiert
die
Commerzbank
als
Informationen über den Basiswert
Die unter dem vorliegenden Basisprospekt zu begebenden Optionsscheine können sich auf Aktien,
Indizes, Edelmetalle, Futures-Kontrakte, Wechselkurse, Anleihen und andere Basiswerte (der
"Basiswert") beziehen. Die jeweils für eine Einzelemission unter diesem Basisprospekt zu
erstellenden Endgültigen Bedingungen enthalten gegebenenfalls Angaben darüber, wo Informationen
(ISIN, Wertentwicklung, Volatilität, Indexbeschreibung im Falle von Indizes) über den Basiswert
eingeholt werden können.
Diese Informationen über den Basiswert sind auf einer frei zugänglichen Internetseite, die in den
Endgültigen Bedingungen genannt wird, verfügbar.
Angaben nach der Emission
Die Emittentin stellt nach der Emission keine Angaben hinsichtlich des jeweiligen den
Optionsscheinen zugrunde liegenden Basiswerts zur Verfügung.
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EINFLUSS DES BASISWERTS AUF DIE WERTPAPIERE
Optionsscheine (Standard)
Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der
der gegebenenfalls in EUR umrechneten und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz
entspricht, um die der Referenzpreis des Basiswertes (z.B. Aktie, Index, Edelmetall, Wechselkurs,
Bundesanleihe oder Rohstoff Futures-Kontrakte) den in den Emissionsbedingungen festgelegten
Basispreis bei Ausübung überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im
Falle von Put-Optionsscheinen). Ob und in welcher Höhe dem Inhaber der Optionsscheine ein
entsprechender Zahlungsanspruch zusteht, hängt also entscheidend davon ab, wie sich der Basiswert
während der Laufzeit der Optionsscheine entwickelt.
Entsprechend verhält sich grundsätzlich die Entwicklung des Wertes des Optionsscheins im
Sekundärmarkt während der Laufzeit: Ein Call-Optionsschein verliert regelmäßig (d.h. unter
Nichtberücksichtigung sonstiger für die Preisbildung von Optionsscheinen maßgeblicher Faktoren)
dann an Wert, wenn der Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts fällt. Umgekehrt gilt für einen PutOptionsschein, dass sein Wert sinkt, wenn der Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts steigt.
[Capped:][Der Auszahlungsbetrag ist jedoch begrenzt (Cap), so dass eine Kursentwicklung des
Basiswerts über den Cap hinaus nicht zu einer Erhöhung des Auszahlungsbetrages führt. Stattdessen
erfolgt die Zahlung eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Höchstbetrages.]
"Amerikanische Optionsscheine" sind Optionsscheine, die während der Ausübungsfrist ausgeübt
werden können. Falls sie nicht innerhalb der Ausübungsfrist – wie in den jeweiligen
Emissionsbedingungen vorgesehen – ausgeübt werden, gelten die Optionsscheine am letzten Tag der
Ausübungsfrist als ausgeübt, sofern der Auszahlungsbetrag positiv ist ("automatische Ausübung").
"Europäische Optionsscheine" sind Optionsscheine, die an einem bestimmten Termin, dem
Ausübungstag, als ausgeübt gelten, sofern der Auszahlungsbetrag positiv ist ("automatische
Ausübung"). Eine Möglichkeit, die Optionsscheine vor dem Ausübungstag auszuüben, gibt es hier
nicht.
Power-Optionsscheine
Power-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines
Auszahlungsbetrages, der sich aus dem Quadrat der mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten
Differenz errechnet, um die der Referenzpreis des Basiswertes den in den Emissionsbedingungen
festgelegten Basispreis bei Ausübung überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw.
unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen) und in EUR umgerechnet wird. Der
Auszahlungsbetrag ist jedoch begrenzt (Cap), so dass eine Kursentwicklung des Basiswerts über den
Cap hinaus nicht zu einer Erhöhung des Auszahlungsbetrages führt. Stattdessen erfolgt die Zahlung
eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Höchstbetrages.
Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine
Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine gewähren dem Anleger am Ende der Laufzeit der
Optionsscheine einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der sich aus einem
Geldbetrag für jeden Geschäftstag errechnet, an dem der Referenzpreis des Basiswerts (z.B. einer
Aktie) während eines Referenzzeitraumes oberhalb der in den Emissionsbedingungen festgelegten
Unteren Barriere (im Falle von Bottom-up-Optionsscheinen) bzw. unterhalb der in
Emissionsbedingungen festgelegten Oberen Barriere (im Falle von Top-down-Optionsscheinen) liegt.
Korridor-Optionsscheine
Korridor-Optionsscheine gewähren dem Anleger am Ende der Laufzeit der Optionsscheine einen
Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der sich aus einem Geldbetrag für jeden
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Geschäftstag errechnet, an dem der Referenzpreis des Basiswerts (z.B. einer Aktie) während eines
Referenzzeitraumes innerhalb eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Korridors liegt.
Hit-Optionsscheine
Hit-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines feststehenden
Geldbetrages, der sofort gezahlt wird, wenn der Kurs des Basiswerts an einem Tag innerhalb eines
Referenzzeitraumes die in den Emissionsbedingungen festgelegte Hit-Barriere erreicht oder
durchbricht. Erreicht der Kurs des Basiswerts die Hit-Barriere während des gesamten
Referenzzeitraumes nicht, so wird der Auszahlungsbetrag nicht gezahlt.
Inline-Optionsscheine
Inline-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines feststehenden
Geldbetrages, der gezahlt wird, wenn sich der Kurs des Basiswerts während eines
Referenzzeitraumes innerhalb der in den Emissionsbebedingungen festgelegten Bandbreite bewegt.
Erreicht bzw. über- oder unterschreitet der Kurs des Basiswerts während des Referenzzeitraumes die
Obere bzw. Untere Barriere der Bandbreite ("Knock-Out-Ereignis"), entspricht der
Auszahlungsbetrag [1/10 Eurocent pro Optionsschein][andere Bestimmung einfügen].
Down & Out Optionsscheine
Down & Out Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines
Auszahlungsbetrages, der der Differenz entspricht, um die der Referenzpreis des Basiswertes am
Bewertungstag den in den Emissionsbedingungen festgelegten Basispreis unterschreitet. Erreicht
bzw. unterschreitet der Kurs des Basiswerts während des Referenzzeitraumes die in den
Emissionsbedingungen
festgelegte
Barriere
("Knock-Out-Ereignis"),
entspricht
der
Auszahlungsbetrag [1/10 Eurocent pro Optionsschein][andere Bestimmung einfügen].
BESTEUERUNG
Alle gegenwärtigen und zukünftigen Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben im Zusammenhang
mit den Optionsscheinen sind von den Inhabern der Optionsscheine zu tragen und zu zahlen. Die
Emittentin ist berechtigt, von Zahlungen, die im Zusammenhang mit den Optionsscheinen anfallen,
Steuern, Gebühren und/oder Abgaben in Abzug zu bringen, die von den Inhabern der Optionsscheine
nach Maßgabe des vorstehenden Satzes zu zahlen sind.
Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland
Derzeit unterliegt die (als Emittentin der Optionsscheine und nicht als auszahlende Stelle im Sinne
des deutschen Steuerrechts auftretende) Emittentin keiner rechtlichen Verpflichtung, deutsche
Quellensteuer von Zins-, Nennbetrag und Ertragszahlungen im Zusammenhang mit der Einlösung von
Wertpapieren oder in Zusammenhang mit regelmäßigen Zahlungen an einen Inhaber von
Wertpapieren abzuziehen oder einzubehalten. Darüber hinaus unterliegen Einkünfte und
Kapitalerträge im Zusammenhang mit bestimmten Emissionen von Wertpapieren gegebenenfalls der
deutschen Einkommensteuer. Die steuerliche Situation kann sich aufgrund zukünftiger
Gesetzesänderungen ändern.
Potenziellen Anlegern wird geraten, hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen einer Anlage in die
Optionsscheine ihre eigenen Berater hinzuzuziehen, wobei auch die Steuervorschriften im
Wohnsitzland oder angenommenen Wohnsitzland des Anlegers zu berücksichtigen sind.
[ggf. Bezugnahme auf weitere steuerliche Bestimmungen]
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VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN
Verkaufsbeschränkungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Die Optionsscheine dürfen in jedem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), der
Richtlinie 2003/71/EG (die "Prospektrichtlinie") umgesetzt hat (jeweils ein "Relevanter
Mitgliedstaat"), ab dem Datum des Inkrafttretens (einschließlich) der jeweiligen Umsetzung in dem
Relevanten Mitgliedstaat öffentlich angeboten werden, soweit dies nach geltendem Recht und den
sonstigen Vorschriften zulässig ist und soweit
(a)
das Öffentliche Angebot innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach der Veröffentlichung
des von der BaFin gemäß WpPG genehmigten Prospekts beginnt oder stattfindet und, falls die
Optionsscheine in einem Relevanten Mitgliedstaat außerhalb Deutschlands angeboten werden,
die Genehmigung der zuständigen Behörde in dem Relevanten Mitgliedstaat gemäß § 18
WpPG mitgeteilt wurde; oder
(b)
eine der Ausnahmen gemäß § 3 Abs. 2 WpPG Anwendung findet oder, im Falle eines Angebots
außerhalb Deutschlands, nach Maßgabe des umsetzenden Gesetzes des Relevanten
Mitgliedstaats, in dem das Öffentliche Angebot stattfinden soll, eine Befreiung von der
Prospekterstellungspflicht vorliegt.
"Öffentliches Angebot" bezeichnet (i) eine Mitteilung an Personen ein jeglicher Form und über
jegliches Medium, die ausreichende Angaben zu den Bedingungen des Angebots und den
angebotenen Optionsscheinen enthält, um es einem Anleger zu ermöglichen, eine Entscheidung über
den Erwerb oder die Zeichnung der betreffenden Optionsscheine zu treffen, sowie (ii) jegliche
weiteren Angaben, die in dem umsetzenden Gesetz des Relevanten Mitgliedstaats, in dem das
Öffentliche Angebot stattfinden soll, näher definiert sind.
In einem EWR-Mitgliedstaat, der die Prospektrichtlinie nicht umgesetzt hat, dürfen die Optionsscheine
nur innerhalb oder ausgehend von der Rechtsordnung des betreffenden Mitgliedstaats öffentlich
angeboten werden, soweit dies nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Gesetze und sonstigen
Vorschriften geschieht. Die Emittentin hat keine Schritte unternommen und wird keine Schritte
unternehmen, die darauf abzielen, eine Gesetzeskonformität des Öffentlichen Angebots der
Optionsscheine oder ihres Besitzes oder der Vermarktung von Angebotsunterlagen in Bezug auf die
Optionsscheine in der betreffenden Rechtsordnung zu erreichen, soweit hierfür besondere
Maßnahmen erforderlich sind.
Verkaufsbeschränkungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
In einem Land außerhalb des EWR dürfen die Optionsscheine in Übereinstimmung mit den
Vorschriften der Rechtsordnung des betreffenden Landes öffentlich angeboten werden, soweit dies
nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Gesetze und sonstigen Vorschriften geschieht und soweit
die Emittentin in diesem Zusammenhang keine Verpflichtungen eingeht. Die Emittentin hat keine
Schritte unternommen und wird keine Schritte unternehmen, die darauf abzielen, eine
Gesetzeskonformität des Öffentlichen Angebots der Optionsscheine oder ihres Besitzes oder der
Vermarktung von Angebotsunterlagen in Bezug auf die Optionsscheine in der betreffenden
Rechtsordnung zu erreichen, soweit hierfür besondere Maßnahmen erforderlich sind.
Verkaufsbeschränkungen in den USA
Die Optionsscheine sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act of 1933 in seiner
jeweils geltenden Fassung (das "US-Wertpapiergesetz") registriert und dürfen nicht in den
Vereinigten Staaten sowie (außer im Rahmen bestimmter Transaktionen, die von den
Registrierungsbestimmungen des US-Wertpapiergesetzes befreit sind oder diesen nicht unterliegen)
an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen verkauft oder angeboten werden. Den in
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diesem Absatz verwendeten Begriffen kommt die ihnen in Regulation S unter dem USWertpapiergesetz zugewiesene Bedeutung zu.
Optionsscheine in Inhaberform unterliegen den US-Steuerbestimmungen und dürfen (außer im
Rahmen bestimmter Transaktionen, die gemäß den US-Steuerbestimmungen zulässig sind) nicht in
den Vereinigten Staaten oder ihren Besitzungen oder an US-Personen angeboten, verkauft oder
geliefert werden. Den in diesem Absatz verwendeten Begriffen kommt die ihnen im U.S. Internal
Revenue Code of 1986 in seiner jeweils geltenden Fassung sowie den darunter erlassenen
Verordnungen zugewiesene Bedeutung zu.
Bis zum Ablauf von 40 Tagen nach dem Beginn des Angebots der Optionsscheine kann das Angebot
oder der Verkauf der Optionsscheine innerhalb der Vereinigten Staaten durch einen Händler
(unabhängig davon, ob dieser an dem Angebot teilnimmt oder nicht) gegen die
Registrierungsbestimmungen des US-Wertpapiergesetzes verstoßen, falls das Angebot oder der
Verkauf nicht im Rahmen einer bestehenden Registrierungsbefreiung unter dem US-Wertpapiergesetz
erfolgt.
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Die in den folgenden Emissionsbedingungen durch Platzhalter gekennzeichneten
Auslassungen werden in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen ergänzt; Angaben in
eckigen Klammern können gegebenenfalls entfallen.
EMISSIONSBEDINGUNGEN
Optionsscheine
§1
FORM
1.
Die
[Name-]
Optionsscheine
einer
jeden
Serie
(die
"Optionsscheine") der Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt
am Main, (die "Emittentin") werden jeweils durch einen GlobalInhaber-Optionsschein (die "Globalurkunde") verbrieft, der bei der
Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main (das "Clearing
System"), hinterlegt ist.
2.
Es werden keine effektiven Optionsscheine ausgegeben. Der
Anspruch
der
Inhaber
von
Optionsscheinen
(die
"Optionsscheininhaber") auf Lieferung effektiver Optionsscheine
ist
ausgeschlossen.
Den
Optionsscheininhabern
stehen
Miteigentumsanteile an der jeweiligen Globalurkunde zu, die gemäß
den Regeln und Bestimmungen des Clearing Systems übertragen
werden können.
3.
Die jeweilige Globalurkunde trägt die eigenhändigen Unterschriften
von zwei Vertretungsberechtigten der Emittentin.
4.
Die Emittentin behält sich vor, ohne Zustimmung der
Optionsscheininhaber weitere Optionsscheine mit im wesentlichen
gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den
Optionsscheinen zu einer einheitlichen Serie von Optionsscheinen
konsolidiert werden und ihr Gesamtvolumen erhöhen. Der Begriff
"Optionsscheine" umfasst im Falle einer solchen Konsolidierung
auch solche zusätzlich begebenen Optionsscheine.
§2
DEFINITIONEN
1.
Alternative:
Für die Zwecke dieser Emissionsbedingungen gelten, vorbehaltlich
etwaiger Anpassungen nach diesen Emissionsbedingungen, die
folgenden Begriffsbestimmungen:
Optionsscheine bezogen auf eine Aktie
"Basiswert" ist das in Absatz 2. genannte Wertpapier (die "Aktie").
Diese Definition ist
anwendbar bei
klassischen
Optionsscheinen mit
amerikanischer
Ausübung
Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag
folgende Börsengeschäftstag, es sei denn, der Ausübungstag fällt
auf den letzten Tag der Ausübungsfrist. In diesem Fall ist der
Bewertungstag der Ausübungstag].
Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis der Aktie an der
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Maßgeblichen Börse nicht festgestellt und veröffentlicht wird oder
am Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, dann wird der
Bewertungstag auf den nächstfolgenden Börsengeschäftstag
verschoben, an dem ein Referenzpreis der Aktie an der
Maßgeblichen Börse wieder festgestellt und veröffentlicht wird und
an dem keine Marktstörung vorliegt.
Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag
innerhalb der Ausübungsfrist an zehn aufeinanderfolgenden
Börsengeschäftstagen
verschoben,
dann
ist
der
Optionsscheininhaber berechtigt, seine Ausübungserklärung
zurückzuziehen. Die Zurückziehung muss durch schriftliche
Erklärung an die Optionsstelle erfolgen und wird nur dann wirksam,
wenn bis zum dritten Zahlungsgeschäftstag nach Zugang der
Erklärung immer noch kein Referenzpreis der Aktie an der
Maßgeblichen Börse festgestellt und veröffentlicht wird bzw. eine
Marktstörung vorliegt.
Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag
um zehn Börsengeschäftstage über das Ende der Ausübungsfrist
hinaus verschoben und wird auch an diesem Tag kein
Referenzpreis der Aktie an der Maßgeblichen Börse festgestellt und
veröffentlicht oder liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor,
dann gilt dieser Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird den
Referenzpreis der Aktie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter
Berücksichtigung
der
an
diesem
Tag
herrschenden
Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 9 bekannt machen.
Diese Definition ist
anwendbar bei
klassischen
Optionsscheinen mit
europäischer
Ausübung und bei
Down&OutOptionsscheinen
Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag
folgende Börsengeschäftstag].
Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis der Aktie an der
Maßgeblichen Börse nicht festgestellt und veröffentlicht wird oder
am Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, dann wird der
Bewertungstag auf den nächstfolgenden Börsengeschäftstag
verschoben, an dem ein Referenzpreis der Aktie an der
Maßgeblichen Börse wieder festgestellt und veröffentlicht wird und
an dem keine Marktstörung vorliegt.
Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag
um zehn Börsengeschäftstage verschoben und wird auch an
diesem Tag kein Referenzpreis der Aktie an der Maßgeblichen
Börse festgestellt und veröffentlicht oder liegt auch an diesem Tag
eine Marktstörung vor, dann gilt dieser Tag als Bewertungstag, und
die Emittentin wird den Referenzpreis der Aktie nach billigem
Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der an diesem Tag
herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 9
bekannt machen.
Ein "Börsengeschäftstag" ist ein Tag, an dem die Maßgebliche Börse
sowie die Maßgebliche Terminbörse während ihrer jeweiligen
regulären Handelszeiten für den Handel geöffnet sind, ungeachtet
der Tatsache, dass der Handel an der Maßgeblichen Börse bzw.
Maßgeblichen Terminbörse vor dem üblichen Börsenschluss
geschlossen wird, und ohne Berücksichtigung eines nachbörslichen
Handels oder anderer Handelsaktivitäten außerhalb der regulären
Handelszeiten.
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"Marktstörung" bedeutet die Aussetzung oder die Einschränkung des
Handels (a) der Aktie an der Maßgeblichen Börse oder (b) von auf
die Aktie bezogenen Options- oder Terminkontrakten an der
Maßgeblichen
Terminbörse
(falls
solche
Optionsoder
Terminkontrakte an der Maßgeblichen Terminbörse gehandelt
werden), sofern die Aussetzung oder Einschränkung nach billigem
Ermessen der Emittentin (§ 315 BGB) wesentlich ist. Das Vorliegen
einer Marktstörung wird nach § 9 bekannt gemacht.
Eine Beschränkung der Stunden oder der Anzahl der Tage, an
denen ein Handel stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die
Einschränkung auf einer vorher angekündigten Änderung der
regulären Geschäftszeiten der betreffenden Börse beruht. Eine im
Laufe des Tages auferlegte Beschränkung im Handel aufgrund von
Preisbewegungen,
die
bestimmte
vorgegebene
Grenzen
überschreiten, gilt nur als Marktstörung, wenn sie bis zum Ende der
regulären Handelszeit an dem betreffenden Tag andauert.
"Maßgebliche Börse" ist die in Absatz 2. genannte Börse.
"Referenzpreis" ist der [an einem Tag zuletzt festgestellte und
veröffentlichte Kurs (Schlusskurs)][•] der Aktie an der Maßgeblichen
Börse.
Alternative:
Optionsscheine bezogen auf einen Index
"Basiswert" ist der von [Indexsponsor] (der "Indexsponsor") festgestellte
und veröffentlichte •-Index [(ISIN •)] (der "Index").
Diese Definition ist
anwendbar bei
klassischen
Optionsscheinen mit
amerikanischer
Ausübung
Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag
folgende Indexgeschäftstag, es sei denn, der Ausübungstag fällt auf
den letzten Tag der Ausübungsfrist. In diesem Fall ist der
Bewertungstag der Ausübungstag].
Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis des Index nicht
festgestellt und veröffentlicht wird oder am Bewertungstag eine
Marktstörung vorliegt, dann wird der Bewertungstag auf den
nächstfolgenden Indexgeschäftstag verschoben, an dem ein
Referenzpreis des Index vom Indexsponsor wieder festgestellt und
veröffentlicht wird und an dem keine Marktstörung vorliegt.
Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag
innerhalb der Ausübungsfrist an zehn aufeinanderfolgenden
Indexgeschäftstagen
verschoben,
dann
ist
der
Optionsscheininhaber berechtigt, seine Ausübungserklärung
zurückzuziehen. Die Zurückziehung muss durch schriftliche
Erklärung an die Optionsstelle erfolgen und wird nur dann wirksam,
wenn bis zum dritten Zahlungsgeschäftstag nach Zugang der
Erklärung immer noch kein Referenzpreis des Index festgestellt und
veröffentlicht wird bzw. eine Marktstörung vorliegt.
Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag
um zehn Indexgeschäftstage über das Ende der Ausübungsfrist
hinaus verschoben und wird auch an diesem Tag kein
Referenzpreis des Index festgestellt und veröffentlicht oder liegt
auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt dieser Tag als
Bewertungstag, und die Emittentin wird den Referenzpreis des
Index nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung
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der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festlegen
und gemäß § 9 bekannt machen.
Diese Definition ist
anwendbar bei
klassischen
Optionsscheinen mit
europäischer
Ausübung und bei
Down&OutOptionsscheinen
Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag
folgende Indexgeschäftstag].
Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis des Index nicht
festgestellt und veröffentlicht wird oder am Bewertungstag eine
Marktstörung vorliegt, dann wird der Bewertungstag auf den
nächstfolgenden Indexgeschäftstag verschoben, an dem ein
Referenzpreis des Index vom Indexsponsor wieder festgestellt und
veröffentlicht wird und an dem keine Marktstörung vorliegt.
Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag
um zehn Indexgeschäftstage verschoben und wird auch an diesem
Tag kein Referenzpreis des Index festgestellt und veröffentlicht oder
liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt dieser
Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird den Referenzpreis
des Index nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter
Berücksichtigung
der
an
diesem
Tag
herrschenden
Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 9 bekannt machen.
"Indexgeschäftstag" ist ein Tag, an dem der Indexsponsor üblicherweise
den Index berechnet und veröffentlicht.
"Marktstörung" bedeutet die Aussetzung oder die Einschränkung des
Handels der im Index enthaltenen Wertpapiere an den
Wertpapierbörsen oder Handelssystemen, deren Kurse für die
Berechnung des Index herangezogen werden [oder die Aussetzung
oder die Einschränkung des Handels von auf den Index bezogenen
Terminkontrakten oder Optionskontrakten an der Terminbörse mit
dem größten Handelsvolumen in auf den Index bezogenen
Terminkontrakten oder Optionskontrakten], sofern diese Aussetzung
oder Einschränkung nach billigem Ermessen der Emittentin (§ 315
BGB) wesentlich ist. Das Vorliegen einer Marktstörung wird nach
§ 9 bekannt gemacht.
Eine Beschränkung der Stunden oder der Anzahl der Tage, an
denen ein Handel stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die
Einschränkung auf einer vorher angekündigten Änderung der
regulären Geschäftszeiten der betreffenden Börse beruht. Eine im
Laufe des Tages auferlegte Beschränkung im Handel aufgrund von
Preisbewegungen,
die
bestimmte
vorgegebene
Grenzen
überschreiten, gilt nur als Marktstörung, wenn sie bis zum Ende der
regulären Handelszeit an dem betreffenden Tag andauert.
"Referenzpreis" ist der [an einem Tag vom Indexsponsor zuletzt
festgestellte und veröffentlichte Kurs (Schlusskurs)] [entsprechende
andere Bestimmung einfügen] des Index.
Alternative:
Optionsscheine bezogen auf ein Edelmetall
"Basiswert" ist [Edelmetall] (das "Edelmetall").
Diese Definition ist
anwendbar bei
klassischen
Optionsscheinen mit
amerikanischer
Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag
folgende Geschäftstag, es sei denn, der Ausübungstag fällt auf den
letzten Tag der Ausübungsfrist. In diesem Fall ist der Bewertungstag
der Ausübungstag].
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Ausübung
Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis des Edelmetalls nicht
festgestellt und veröffentlicht wird oder am Bewertungstag eine
Marktstörung vorliegt, dann wird der Bewertungstag auf den
nächstfolgenden Geschäftstag verschoben, an dem ein
Referenzpreis des Edelmetalls wieder festgestellt und veröffentlicht
wird und an dem keine Marktstörung vorliegt.
Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag
innerhalb der Ausübungsfrist an zehn aufeinanderfolgenden
Geschäftstagen verschoben, dann ist der Optionsscheininhaber
berechtigt, seine Ausübungserklärung zurückzuziehen. Die
Zurückziehung muss durch schriftliche Erklärung an die
Optionsstelle erfolgen und wird nur dann wirksam, wenn bis zum
dritten Zahlungsgeschäftstag nach Zugang der Erklärung immer
noch kein Referenzpreis des Edelmetalls festgestellt und veröffentlicht wird bzw. eine Marktstörung vorliegt.
Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag
um zehn Geschäftstage über das Ende der Ausübungsfrist hinaus
verschoben und wird auch an diesem Tag kein Referenzpreis des
Edelmetalls festgestellt und veröffentlicht oder liegt auch an diesem
Tag eine Marktstörung vor, dann gilt dieser Tag als Bewertungstag,
und die Emittentin wird den Referenzpreis des Edelmetalls nach
billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der an
diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und
gemäß § 9 bekannt machen.
Diese Definition ist
anwendbar bei
klassischen
Optionsscheinen mit
europäischer
Ausübung und bei
Down&OutOptionsscheinen
Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag
folgende Geschäftstag].
Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis des Edelmetalls nicht
festgestellt und veröffentlicht wird oder am Bewertungstag eine
Marktstörung vorliegt, dann wird der Bewertungstag auf den
nächstfolgenden Geschäftstag verschoben, an dem ein
Referenzpreis des Edelmetalls wieder festgestellt und veröffentlicht
wird und an dem keine Marktstörung vorliegt.
Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag
um zehn Geschäftstage verschoben und wird auch an diesem Tag
kein Referenzpreis des Edelmetalls festgestellt und veröffentlicht
oder liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt
dieser Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird den
Referenzpreis des Edelmetalls nach billigem Ermessen (§ 315 BGB)
unter Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden
Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 9 bekannt machen.
"Geschäftstag" ist ein Tag, an dem [ein "Londoner Banken-Fixing" (spot
fixing) für das Edelmetall üblicherweise durchgeführt wird]
[entsprechende andere Bestimmung einfügen].
"Marktstörung" bedeutet die Aussetzung oder Einschränkung des
Handels des Edelmetalls am Interbankenmarkt für Edelmetalle oder
die Aussetzung oder Einschränkung des Handels von auf den Preis
des
Edelmetalls
bezogenen
Terminkontrakten
oder
Optionskontrakten an der Maßgeblichen Terminbörse, sofern diese
Aussetzung oder Einschränkung nach billigem Ermessen der
Emittentin (§ 315 BGB) wesentlich ist. Das Vorliegen einer
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Marktstörung wird nach § 9 bekannt gemacht.
Eine Beschränkung der Stunden oder der Anzahl der Tage, an
denen ein Handel stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die
Einschränkung auf einer vorher angekündigten Änderung der
regulären Geschäftszeiten der betreffenden Börse beruht. Eine im
Laufe des Tages auferlegte Beschränkung im Handel aufgrund von
Preisbewegungen,
die
bestimmte
vorgegebene
Grenzen
überschreiten, gilt nur als Marktstörung, wenn sie bis zum Ende der
regulären Handelszeit an dem betreffenden Tag andauert.
"Referenzpreis" ist [der erste am Bewertungstag auf der [Bildschirmseite]
(oder einer diese ersetzenden Seite) als "Londoner Banken-Fixing"
in USD veröffentlichte Kassakurs (spot fixing) für eine Feinunze (fine
troy ounce, 31,1035 g) des Edelmetalls] [entsprechende andere
Bestimmung einfügen].
Alternative:
Optionsscheine bezogen auf einen Futures-Kontrakt
"Basiswert" ist [vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmung] der
[Futures-Kontrakt] [Bildschirmseite] an der
Maßgeblichen
Terminbörse mit Liefermonat [Monat, Jahr] (der "Maßgebliche
Futures-Kontrakt").
Nur anwendbar, wenn
der fällige FuturesKontrakt in einen
anderen gerollt wird
An einem von der Emittentin jeweils festzusetzenden Geschäftstag
innerhalb einer Frist von [fünf][zehn][●] Geschäftstagen vor dem
letzten Handelstag des jeweils Maßgeblichen Futures-Kontraktes
(der "Futures-Roll-Over-Termin") verliert dieser als Basiswert der
Optionsscheine
seine
Gültigkeit
und
wird
durch
den
[nächstfälligen][●] Futures-Kontrakt an
der
Maßgeblichen
Terminbörse mit einer Restlaufzeit von [mindestens einem
Monat][●] ersetzt, der von diesem Zeitpunkt an als der Maßgebliche
Futures-Kontrakt für die Bewertung der Optionsscheine
heranzuziehen ist (das "Futures-Roll-Over-Ereignis").
Im Falle des Eintritts eines Futures-Roll-Over-Ereignisses wird der
Basispreis mit Wirkung vom Futures-Roll-Over Termin nach der
folgenden
Formel
angepasst
(die
"Futures-Roll-OverAnpassung"):
A = B - (C - D) + (Roll-Over-Kosten)
(im Falle von Call-Optionsscheinen)
bzw.
A = B - (C - D) - (Roll-Over-Kosten)
(im Falle von Put-Optionsscheinen)
wobei
A=
der angepasste Basispreis
B=
der jeweils an dem Tag vor dem Futures Roll-OverTermin geltende Basispreis
C=
der
Roll-Over-Referenzpreis
des
bisherigen
Maßgeblichen Futures-Kontrakts am Futures Roll-OverTermin
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D=
der Roll-Over-Referenzpreis des neuen Maßgeblichen
Futures-Kontrakts am Futures Roll-Over-Termin
Roll-Over-Kosten =
die von der Emittentin nach billigem
Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der jeweils
herrschenden Marktgegebenheiten festgelegten und
gemäß § 9 bekanntgemachten Kosten der jeweiligen
Futures-Roll-Over-Anpassung.
"Roll-Over-Referenzpreis" ist der von der Emittentin nach billigem
Ermessen (§ 315 BGB) festgelegte und gemäß § 9
bekanntgemachte Kurs, der auf der Grundlage der am jeweiligen
Futures Roll-Over-Termin an der Maßgeblichen Terminbörse
gehandelten und veröffentlichten Kurse ermittelt wird.
Diese Definition ist
anwendbar bei
klassischen
Optionsscheinen mit
amerikanischer
Ausübung
Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag
folgende Geschäftstag, es sei denn, der Ausübungstag fällt auf den
letzten Tag der Ausübungsfrist. In diesem Fall ist der Bewertungstag
der Ausübungstag].
Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis des Maßgeblichen
Futures-Kontrakts nicht festgestellt und veröffentlicht wird oder am
Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, dann wird der
Bewertungstag auf den nächstfolgenden Geschäftstag verschoben,
an dem ein Referenzpreis des Maßgeblichen Futures-Kontrakts
wieder festgestellt und veröffentlicht wird und an dem keine
Marktstörung vorliegt.
Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag
innerhalb der Ausübungsfrist an zehn aufeinanderfolgenden
Geschäftstagen verschoben, dann ist der Optionsscheininhaber
berechtigt, seine Ausübungserklärung zurückzuziehen. Die
Zurückziehung muss durch schriftliche Erklärung an die
Optionsstelle erfolgen und wird nur dann wirksam, wenn bis zum
dritten Zahlungsgeschäftstag nach Zugang der Erklärung immer
noch kein Referenzpreis des Maßgeblichen Futures-Kontrakts
festgestellt und veröffentlicht wird bzw. eine Marktstörung vorliegt.
Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag
um zehn Geschäftstage über das Ende der Ausübungsfrist hinaus
verschoben und wird auch an diesem Tag kein Referenzpreis des
Maßgeblichen Futures-Kontrakts festgestellt und veröffentlicht oder
liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt dieser
Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird den Referenzpreis
des Maßgeblichen Futures-Kontrakts nach billigem Ermessen
(§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der an diesem Tag
herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 9
bekannt machen.
Diese Definition ist
anwendbar bei
klassischen
Optionsscheinen mit
europäischer
Ausübung und bei
Down&OutOptionsscheinen
Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag
folgende Geschäftstag].
Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis des Maßgeblichen
Futures-Kontrakts nicht festgestellt und veröffentlicht wird oder am
Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, dann wird der
Bewertungstag auf den nächstfolgenden Geschäftstag verschoben,
an dem ein Referenzpreis des Maßgeblichen Futures-Kontrakts
Seite 57
wieder festgestellt und veröffentlicht wird und an dem keine
Marktstörung vorliegt.
Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag
um zehn Geschäftstage verschoben und wird auch an diesem Tag
kein Referenzpreis des Maßgeblichen Futures-Kontrakts festgestellt
und veröffentlicht oder liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung
vor, dann gilt dieser Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird
den Referenzpreis des Maßgeblichen Futures-Kontrakts nach
billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der an
diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und
gemäß § 9 bekannt machen.
"Geschäftstag" ist ein Tag, an dem die Maßgebliche Terminbörse
während ihrer regulären Handelszeiten für den Handel geöffnet ist,
ungeachtet der Tatsache, dass der Handel an der Maßgeblichen
Terminbörse vor dem üblichen Börsenschluss geschlossen wird und
ohne Berücksichtigung eines nachbörslichen Handels oder anderer
Handelsaktivitäten außerhalb der regulären Handelszeiten.
"Marktstörung" bedeutet die Aussetzung oder die Einschränkung des
Handels
des
Maßgeblichen
Futures-Kontraktes
an
der
Maßgeblichen Terminbörse, sofern diese Aussetzung oder
Einschränkung nach billigem Ermessen der Emittentin (§ 315 BGB)
wesentlich
ist,
oder
die
Nichtfeststellung
und/oder
Nichtveröffentlichung des Referenzpreises durch die Maßgebliche
Terminbörse. Das Vorliegen einer Marktstörung wird nach § 9
bekannt gemacht.
Eine Beschränkung der Stunden oder der Anzahl der Tage, an
denen ein Handel stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die
Einschränkung auf einer vorher angekündigten Änderung der
regulären Geschäftszeiten der betreffenden Börse beruht. Eine im
Laufe des Tages auferlegte Beschränkung im Handel aufgrund von
Preisbewegungen (insbesondere "Limit-up"-/"Limit-down"-Regel),
die bestimmte vorgegebene Grenzen überschreiten, gilt nur als
Marktstörung, wenn sie bis zum Ende der regulären Handelszeit an
dem betreffenden Tag andauert.
"Maßgebliche Terminbörse" ist die [Terminbörse]
Rechtsnachfolger der [Terminbörse].
bzw.
jeder
Für den Fall, dass an der [Terminbörse] keine Futures-Kontrakte
mehr gehandelt werden, bestimmt die Emittentin nach billigem
Ermessen (§ 315 BGB) eine andere Terminbörse als Maßgebliche
Terminbörse. Die Bestimmung einer neuen Maßgeblichen
Terminbörse wird gemäß § 9 bekannt gemacht.
"Referenzpreis" ist der [von der Maßgeblichen Terminbörse an einem
Tag festgestellte und veröffentlichte Abrechnungspreis (settlement
price) für den Maßgeblichen Futures-Kontrakt] [andere Bestimmung
einfügen].
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Alternative:
Optionsscheine bezogen auf eine Anleihe
"Basiswert" ist die [Anleihe] (die "Anleihe").
Diese Definition ist
anwendbar bei
klassischen
Optionsscheinen mit
amerikanischer
Ausübung
Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag
folgende Geschäftstag, es sei denn, der Ausübungstag fällt auf den
letzten Tag der Ausübungsfrist. In diesem Fall ist der Bewertungstag
der Ausübungstag].
Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis der Anleihe nicht
festgestellt und veröffentlicht wird oder am Bewertungstag eine
Marktstörung vorliegt, dann wird der Bewertungstag auf den
nächstfolgenden Geschäftstag verschoben, an dem ein
Referenzpreis der Anleihe wieder festgestellt und veröffentlicht wird
und an dem keine Marktstörung vorliegt.
Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag
innerhalb der Ausübungsfrist an zehn aufeinanderfolgenden
Geschäftstagen verschoben, dann ist der Optionsscheininhaber
berechtigt, seine Ausübungserklärung zurückzuziehen. Die
Zurückziehung muss durch schriftliche Erklärung an die
Optionsstelle erfolgen und wird nur dann wirksam, wenn bis zum
dritten Zahlungsgeschäftstag nach Zugang der Erklärung immer
noch kein Referenzpreis der Anleihe festgestellt und veröffentlicht
wird bzw. eine Marktstörung vorliegt.
Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag
um zehn Geschäftstage über das Ende der Ausübungsfrist hinaus
verschoben und wird auch an diesem Tag kein Referenzpreis der
Anleihe festgestellt und veröffentlicht oder liegt auch an diesem Tag
eine Marktstörung vor, dann gilt dieser Tag als Bewertungstag, und
die Emittentin wird den Referenzpreis der Anleihe nach billigem
Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der an diesem Tag
herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 9
bekannt machen.
Diese Definition ist
anwendbar bei
klassischen
Optionsscheinen mit
europäischer
Ausübung und bei
Down&OutOptionsscheinen
Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag
folgende Geschäftstag].
Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis der Anleihe nicht
festgestellt und veröffentlicht wird oder am Bewertungstag eine
Marktstörung vorliegt, dann wird der Bewertungstag auf den
nächstfolgenden Geschäftstag verschoben, an dem ein
Referenzpreis der Anleihe wieder festgestellt und veröffentlicht wird
und an dem keine Marktstörung vorliegt.
Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag
um zehn Geschäftstage verschoben und wird auch an diesem Tag
kein Referenzpreis der Anleihe festgestellt und veröffentlicht oder
liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt dieser
Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird den Referenzpreis
der Anleihe nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter
Berücksichtigung
der
an
diesem
Tag
herrschenden
Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 9 bekannt machen.
"Geschäftstag" ist ein Tag, an dem die Maßgebliche Börse während ihrer
regulären Handelszeiten für den Handel üblicherweise geöffnet ist,
auch wenn der Handel an der Maßgeblichen Börse vor dem
Seite 59
üblichen Börsenschluss geschlossen wird. Ein nachbörslicher
Handel oder andere Handelsaktivitäten außerhalb der regulären
Handelszeiten bleiben unberücksichtigt.
"Marktstörung" bedeutet die Aussetzung oder Einschränkung des
Handels der Anleihe an der Maßgeblichen Börse, sofern diese
Aussetzung oder Einschränkung nach billigem Ermessen der
Emittentin (§ 315 BGB) wesentlich ist. Das Vorliegen einer
Marktstörung wird nach § 9 bekannt gemacht.
Eine Beschränkung der Stunden oder der Anzahl der Tage, an
denen ein Handel stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die
Einschränkung auf einer vorher angekündigten Änderung der
regulären Geschäftszeiten der betreffenden Börse beruht. Eine im
Laufe des Tages auferlegte Beschränkung im Handel aufgrund von
Preisbewegungen,
die
bestimmte
vorgegebene
Grenzen
überschreiten, gilt nur als Marktstörung, wenn sie bis zum Ende der
regulären Handelszeit an dem betreffenden Tag andauert.
"Maßgebliche Börse" ist [Börse].
"Referenzpreis" ist der [Bundesanleihen:][an einem Tag von der
Frankfurter Wertpapierbörse festgestellte und veröffentlichte
Kassakurs der Anleihe]
[jap. Staatsanleihen:][auf der Grundlage der von der
Wertpapierbörse in Tokio an einem Tag veröffentlichten
Referenzrendite der Anleihe ermittelte Kurs]
[US Treasury Bonds:][an einem Tag um 10.00 Uhr (Ortszeit New
York) von der New York Stock Exchange auf der [Bildschirmseite]
oder einer diese ersetzenden Seite veröffentlichte Geld-Kurs (Bid)
(im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. Brief-Kurs (Offer) der
Anleihe (im Falle von Put-Optionsscheinen)]
[andere Bestimmung einfügen].
Alternative:
Optionsscheine bezogen auf einen Wechselkurs
Der "Basiswert" ist der [Wechselkurs]-Wechselkurs.
Der "Bewertungstag" ist der Ausübungstag
Diese Definitionen
sind nur anwendbar
bei
EUR/Fremdwährung
"Geschäftstag" ist ein Tag, an dem die EZB üblicherweise ein Fixing für
EUR/● durchführt.
"Maßgeblicher Umrechnungskurs"
Bewertungstag.
ist
der
Referenzpreis
am
"Referenzpreis" ist der an einem Tag auf der Reuters-Seite ECB37 als
"Referenzkurs der Europäischen Zentralbank" veröffentlichte EUR/•Kurs.
Sollte ein solcher Kurs nicht mehr auf der Reuters-Seite ECB37,
sondern auf einer anderen Seite (die "Ersatzseite") veröffentlicht
werden, so ist der Referenzpreis der auf der Ersatzseite
veröffentlichte EUR/•-Kurs. Die Emittentin wird die Ersatzseite
gemäß § 9 bekannt machen.
Seite 60
Sollte die Ermittlung eines EUR/•-Kurses als "Referenzkurs der
Europäischen Zentralbank" dauerhaft eingestellt werden, so wird die
Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) einen anderen
EUR/•-Kurs als Referenzpreis festlegen und gemäß § 9 bekannt
machen.
Sollte der als "Referenzkurs der Europäischen Zentralbank"
ermittelte EUR/•-Kurs auf der Reuters-Seite ECB37 oder einer
diese ersetzenden Seite nicht veröffentlicht werden und die
Emittentin keinen anderen EUR/•-Kurs als Referenzpreis festgelegt
haben, so gilt der am International Interbank Spot Market tatsächlich
gehandelte Kurs für EUR 1,00 in [USD][•] an einem Tag gegen
14.15 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) als Referenzpreis.
Diese Definitionen
sind nur anwendbar
bei cross currency
"Geschäftstag" ist ein Tag, an dem die Frankfurter Wertpapierbörse
üblicherweise geöffnet ist und an dem die EZB üblicherweise ein
Fixing für EUR/● und ● durchführt.
"Maßgeblicher [EUR/JPY][••]-Kurs" und "Maßgeblicher [EUR/USD][••]Kurs" ist jeweils der an einem Tag auf der Reuters-Seite ECB37 als
"Referenzkurs der Europäischen Zentralbank" veröffentlichte
[EUR/JPY][•]- und [EUR/USD][•]-Kurs.
Sollten solche Kurse nicht mehr auf der Reuters-Seite ECB37,
sondern auf einer anderen Seite (die "Ersatzseite") veröffentlicht
werden, so sind der Maßgebliche [EUR/JPY][•]- und der
Maßgebliche [EUR/USD][•]-Kurs die auf der Ersatzseite
veröffentlichten [EUR/JPY][•]- und [EUR/USD][•]-Kurse. Die
Emittentin wird die Ersatzseite gemäß § 9 bekannt machen.
Sollte die Ermittlung von [EUR/JPY][•]- und [EUR/USD][•]-Kursen
als "Referenzkurs der Europäischen Zentralbank" dauerhaft
eingestellt werden, so wird die Emittentin nach billigem Ermessen
(§ 315 BGB) einen anderen [EUR/JPY][•]- bzw. [EUR/USD][•]-Kurs
als Maßgeblichen [EUR/JPY][•]- bzw. Maßgeblichen [EUR/USD][•]Kurs für die Bestimmung des Referenzpreises festlegen und gemäß
§ 9 bekannt machen.
Sollten der als "Referenzkurs der Europäischen Zentralbank"
ermittelte [EUR/JPY][•]- und/oder [EUR/USD][•]-Kurs auf der
Reuters-Seite ECB37 oder auf einer diese ersetzenden Seite nicht
veröffentlicht werden und sollte die Emittentin keinen anderen
Maßgeblichen [EUR/JPY][•]- und/oder Maßgeblichen [EUR/USD][•]Kurs für die Bestimmung des Referenzpreises festgelegt haben, so
gilt der am International Interbank Spot Market tatsächlich
gehandelte Kurs für EUR 1,00 in [USD][•] bzw. in [JPY][●] an einem
Tag gegen 14.15 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) als Maßgeblicher
[EUR/JPY][•]- bzw. Maßgeblicher [EUR/USD][•]-Kurs.
"Maßgeblicher Umrechnungskurs" ist der für die Berechnung des
Referenzpreises verwendete Maßgebliche [EUR/JPY][•]-Kurs.
"Referenzpreis" ist der in [JPY][•] ausgedrückte [USD/JPY][•]Wechselkurs bezogen auf [USD][•] 1,00 an einem Tag, der sich aus
dem in [JPY] ausgedrückten Maßgeblichen [EUR/JPY][•]-Kurs
bezogen auf EUR 1,00 geteilt durch den in [USD][•] ausgedrückten
Maßgeblichen [EUR/USD][•]-Kurs bezogen auf EUR 1,00 errechnet.
Seite 61
Für alle
Basiswerte
anwendbar
Diese Definition ist
anwendbar bei
klassischen
Optionsscheinen mit
amerikanischer
Ausübung
Die "Ausübungsfrist" ist der in Absatz 2. genannte Zeitraum.
Diese Definition ist
anwendbar bei
klassischen
Optionsscheinen mit
europäischer
Ausübung und bei
Down&OutOptionsscheinen
Der "Ausübungstag" ist der in Absatz 2. genannte Tag.
Der "Basispreis" ist der in Absatz 2. genannte Kurs.
Diese Definition ist
anwendbar bei
Bottom-up/Top-downund KorridorOptionsscheinen
"Bewertungstag"
ist
Referenzzeitraumes.
jeder
[Geschäftstag]
innerhalb
der
Das "Bezugsverhältnis" wird als Dezimalzahl ausgedrückt und entspricht
dem [in Absatz 2. genannten Verhältnis][Verhältnis].
Diese Definition ist
anwendbar bei
klassischen
Optionsscheinen mit
Cap und bei PowerOptionsscheinen
Der "Höchstbetrag" entspricht dem in Absatz 2. genannten Betrag.
Diese Definition ist
anwendbar bei
klassischen
Optionsscheinen mit
amerikanischer
Ausübung
Die "Mindestzahl von Optionsscheinen" beträgt 100 Stück.
Diese Definition ist
nur anwendbar bei
erforderlichen
Umrechungen, außer
es handelt sich bei
dem Basiswert um
einen Wechselkurs
"Maßgeblicher Umrechnungskurs" ist ein am International Interbank
Spot Market tatsächlich gehandelter Kurs für EUR 1,00 in [USD][•]
am Bewertungstag zu dem Zeitpunkt, an dem der Referenzpreis des
Basiswerts festgestellt und veröffentlicht wird.
Diese Definition ist
anwendbar bei
Bottom-up/Top-down-,
Korridor-,Inline-,
Down&Out- und HitOptionsscheinen
Der "Referenzzeitraum" beginnt am ersten und endet am letzten Tag (der
"Verfalltag") des in Absatz 2. genannten Zeitraums.
Diese Definition ist
anwendbar bei Hitund InlineOptionsscheinen
bezogen auf einen
Wechselkurs
[Achtung: bei Down&Out
Verfalltages !!]
entfällt
die
Zusatz-Definition
des
Der "Referenzzeitraum" beginnt am ersten und endet am letzten Tag (der
"Verfalltag") des in Absatz 2. genannten Zeitraums zu dem
Zeitpunkt, an dem die Europäische Zentralbank auf der ReutersSeite ECB37 den EUR/●-Kurs als ihren Referenzkurs veröffentlicht.
Sollte ein solcher Kurs nicht mehr auf der Reuters-Seite ECB37,
sondern auf einer anderen Seite (die "Ersatzseite") veröffentlicht
Seite 62
werden, so endet der Referenzzeitraum zu dem Zeitpunkt, an dem
die Europäische Zentralbank den EUR/●-Kurs auf der Ersatzseite
veröffentlicht.
Sollte am Verfalltag der als "Referenzkurs der Europäischen
Zentralbank" ermittelte EUR/•-Kurs auf der Reuters-Seite ECB37
oder der Ersatzseite nicht veröffentlicht werden, so endet der
Referenzzeitraum mit Ablauf des Verfalltages.
"Zahlungsgeschäftstag" ist ein Tag, an dem das Trans-European
Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System
(TARGET-System) sowie das Clearing System Zahlungen in EUR
abwickeln.
[weitere und/oder sonstige Begriffsbestimmungen in alphabetischer
Reihenfolge einfügen]
2.
Für jede Serie von Optionsscheinen gelten für die Begriffe
[anwendbare Definitionen einfügen] die in der nachstehenden
Tabelle genannten Angaben:
[Tabelle einfügen, in der die oben definierten Begriffe in Abhängigkeit
vom jeweiligen Basiswert und der jeweiligen Struktur der
Optionsscheine spezifiziert werden]
§3
OPTIONSRECHT
Alternative:
Wenn es sich bei der Struktur um Standard-Optionsscheine handelt
1.
Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das
Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen
von der Emittentin die Zahlung eines (gegebenenfalls auf den
nächsten Cent (EUR 0,01) kaufmännisch auf- oder abgerundeten)
Auszahlungsbetrages zu erhalten.
Der "Auszahlungsbetrag" ist der in EUR ausgedrückte und mit
dem Bezugsverhältnis multiplizierte Betrag, um den der
Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag den Basispreis
überschreitet (im
Falle von Call-Optionsscheinen) bzw.
unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen).
[wenn der Basiswert ein Index ist:][Für die Berechnungen dieser
Emissionsbedingungen entspricht ein Indexpunkt EUR 1,00.]
[wenn der Basiswert eine Anleihe ist:][Für die Berechnungen dieser
Emissionsbedingungen entspricht 1% des Referenzpreises EUR
1,00.]
[Capped:][Der
Höchstbetrag.]]
Auszahlungsbetrag
entspricht
[Weitere
oder
andere
produktspezifische
Auszahlungsbetrages einfügen]
maximal
dem
Definitionen
des
Seite 63
Dieser Absatz 1. ist
anwendbar, wenn
Umrechnungen
erforderlich sind
1.
Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das
Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen
von der Emittentin die Zahlung eines (gegebenenfalls auf den
nächsten Cent (EUR 0,01) kaufmännisch auf- oder abgerundeten)
Auszahlungsbetrages zu erhalten.
Der
"Auszahlungsbetrag"
ist
der
in
[USD][Währung]
ausgedrückte, mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte und in EUR
umgerechnete Betrag, um den der Referenzpreis des Basiswerts
am Bewertungstag den Basispreis überschreitet (im Falle von CallOptionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von PutOptionsscheinen).
[wenn der Basiswert ein Index ist:][Für die Berechnungen dieser
Emissionsbedingungen entspricht ein Indexpunkt [USD][Währung]
1,00.]
[wenn der Basiswert eine Anleihe ist:][Für die Berechnungen dieser
Emissionsbedingungen entspricht 1% des Referenzpreises
[USD][Währung] 1,00.]
[Capped:][Der Auszahlungsbetrag entspricht maximal dem [in EUR
umgerechneten] Höchstbetrag.]]
Die Umrechnung erfolgt zum Maßgeblichen Umrechnungskurs.
[Weitere
oder
andere
produktspezifische
Auszahlungsbetrages einfügen]
Die Absätze 2. bis 6.
sind anwendbar bei
amerikanischen
Optionen
Definitionen
des
2.
Das Optionsrecht kann vom ersten bis zum letzten Tag jeweils um
oder vor 10.00 Uhr vormittags (Ortszeit Frankfurt am Main) in der
Ausübungsfrist entsprechend nachstehenden Absätzen 3. und 4.
ausgeübt
werden
[mit
Ausnahme
des
Tages
der
Hauptversammlung
der
Gesellschaft]
[andere
Ausnahmebestimmung einfügen]. Das Optionsrecht gilt ohne die in
den Absätzen 3. und 4. genannten Voraussetzungen am letzten
Tag der Ausübungsfrist als automatisch ausgeübt, falls der
Auszahlungsbetrag zu diesem Zeitpunkt ein positiver Betrag ist (die
"Automatische Ausübung").
3.
Außer im Falle der Automatischen Ausübung können Optionsrechte
jeweils nur für die in § 2 angegebene Mindestzahl von
Optionsscheinen oder für ein ganzzahliges Vielfaches davon
ausgeübt werden.
Eine Ausübung von weniger als der Mindestzahl der Optionsscheine
ist ungültig. Eine Ausübung von mehr als der Mindestzahl von
Optionsscheinen, die nicht ein ganzzahliges Vielfaches der
Mindestzahl ist, gilt als Ausübung der nächstkleineren Anzahl von
Optionsscheinen, die der Mindestzahl oder einem ganzzahligen
Vielfachen der Mindestzahl entspricht. Etwaige überschüssige
Optionsscheine
werden
auf
Kosten
und
Gefahr
des
Optionsscheininhabers
an
die
depotführende
Bank
zurückübertragen.
4.
Um das Optionsrecht wirksam auszuüben, muss der
Optionsscheininhaber die depotführende Bank anweisen, an einem
Zahlungsgeschäftstag innerhalb der Ausübungsfrist
Seite 64
a) bei der Optionsstelle eine schriftliche Ausübungserklärung (die
"Ausübungserklärung") auf einem dort erhältlichen Formular
bzw. unter Verwendung aller in dem Formular geforderten
Angaben und Erklärungen einzureichen;
b) die Optionsscheine durch Übertragung der Optionsscheine auf
das Konto der Optionsstelle beim Clearing System zu liefern.
Der Zahlungsgeschäftstag innerhalb der Ausübungsfrist, an dem
um oder vor 10.00 Uhr vormittags (Ortszeit Frankfurt am Main) a)
die Ausübungserklärung bei der Optionsstelle eingegangen ist und
b) die Optionsscheine auf das Konto der Optionsstelle beim
Clearingsystem geliefert wurden, ist der "Ausübungstag" im Sinne
dieser Emissionsbedingungen. Im Falle der Automatischen
Ausübung ist der letzte Tag der Ausübungsfrist der Ausübungstag.
5.
Die Ausübungserklärung ist vorbehaltlich
(Bewertungstag) verbindlich und unwiderruflich.
§2
Absatz
1.
6.
Die Emittentin wird nach wirksamer Ausübung des Optionsrechtes
den Optionsscheininhabern den Auszahlungsbetrag nicht später als
am fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Bewertungstag auf ein
Konto der depotführenden Bank zur Weiterleitung an die
Optionsscheininhaber überweisen.
Im Falle der Automatischen Ausübung wird die Emittentin den
Auszahlungsbetrag
nicht
später
als
am
fünften
Zahlungsgeschäftstag nach dem Bewertungstag an das Clearing
System zur Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden
Banken zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber überweisen.
Die Absätze 2. und 3.
sind anwendbar bei
europäischen
Optionen
Alternative:
2.
Das Optionsrecht gilt ohne weitere Voraussetzung als am
Ausübungstag automatisch ausgeübt, falls der Auszahlungsbetrag
zu diesem Zeitpunkt ein positiver Betrag ist.
3.
Die Emittentin wird den Auszahlungsbetrag nicht später als am
fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Bewertungstag an das
Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen
depotführenden
Banken
zur
Weiterleitung
an
die
Optionsscheininhaber überweisen.
Wenn es sich bei der Struktur um Power-Optionsscheine
1.
Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das
Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen
von der Emittentin die Zahlung eines (gegebenenfalls auf den
nächsten Cent (EUR 0,01) kaufmännisch auf- oder abgerundeten)
Auszahlungsbetrages zu erhalten.
Der "Auszahlungsbetrag" entspricht dem Quadrat der mit dem
Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz, um die der Referenzpreis
am Bewertungstag den Basispreis überschreitet (im Falle von CallOptionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von PutOptionsscheinen).
[wenn der Basiswert ein Index ist:][Für die Berechnungen dieser
Emissionsbedingungen entspricht ein Indexpunkt [USD][Währung]
1,00.]
Seite 65
[wenn der Basiswert eine Anleihe ist:][Für die Berechnungen dieser
Emissionsbedingungen entspricht 1% des Referenzkurses
[USD][Währung] 1,00.]
Der Auszahlungsbetrag entspricht maximal [EUR ●] [dem in § 2
Absatz 2. genannten Höchstbetrag].
[Weitere
oder
andere
produktspezifische
Auszahlungsbetrages einfügen]
Dieser Absatz 1. ist
anwendbar, wenn
Umrechnungen
erforderlich sind bzw.
bei Power
Optionsscheinen
bezogen auf einen
Wechselkurs
1.
Definitionen
des
Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das
Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen
von der Emittentin die Zahlung eines (gegebenenfalls auf den
nächsten Cent (EUR 0,01) kaufmännisch auf- oder abgerundeten)
Auszahlungsbetrages zu erhalten.
Der "Auszahlungsbetrag" entspricht dem Quadrat der in
[Währung] ausgedrückten und mit dem Bezugsverhältnis
multiplizierten Differenz, um die der Referenzpreis am
Bewertungstag den Basispreis überschreitet (im Falle von CallOptionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von PutOptionsscheinen), umgerechnet in EUR.
Der Auszahlungsbetrag entspricht maximal [EUR ●] [Währung,
umgerechnet in EUR] [dem in § 2 Absatz 2. genannten
Höchstbetrag].
Die Umrechnung erfolgt zum Maßgeblichen Umrechnungskurs.
[Weitere
oder
andere
produktspezifische
Auszahlungsbetrages einfügen]
Alternative:
Definitionen
des
2.
Das Optionsrecht gilt ohne weitere Voraussetzung als am
Ausübungstag ausgeübt, falls der Auszahlungsbetrag zu diesem
Zeitpunkt ein positiver Betrag ist.
3.
Die Emittentin wird den Auszahlungsbetrag nicht später als am
fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Bewertungstag an das
Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen
depotführenden
Banken
zur
Weiterleitung
an
die
Optionsscheininhaber überweisen.
Wenn es sich bei der Struktur um Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine
handelt
1.
Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das
Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen
von der Emittentin die Zahlung eines Auszahlungsbetrages zu
erhalten.
Der "Auszahlungsbetrag" entspricht einem Betrag in Höhe von
EUR • für jeden Bewertungstag, an dem der Referenzpreis des
Basiswerts während des Referenzzeitraumes [Bottom-up:][oberhalb
der Unteren Barriere][Top-down:][unterhalb der Oberen Barriere]
liegt oder dieser entspricht.
Seite 66
[Bottom-up:][Die "Untere Barriere" ist der in § 2 Absatz 2. genannte
Wert.]
[Top-down:][Die "Obere Barriere" ist der in § 2 Absatz 2. genannte
Wert.]
[Weitere
oder
andere
produktspezifische
Auszahlungsbetrages einfügen]
Alternative:
Definitionen
des
2.
Das Optionsrecht gilt ohne weitere Voraussetzung als am Verfalltag
ausgeübt, falls während des Referenzzeitraumes der Referenzpreis
des Basiswerts an mindestens einem Bewertungstag [Bottomup:][oberhalb der Unteren Barriere][Top-down:][unterhalb der
Oberen Barriere] liegt oder dieser entspricht.
3.
Die Emittentin wird den Auszahlungsbetrag nicht später als am
fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Verfalltag an das Clearing
System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen
depotführenden
Banken
zur
Weiterleitung
an
die
Optionsscheininhaber überweisen.
Wenn es sich bei der Struktur um Korridor-Optionsscheine handelt
1.
Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das
Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen
von der Emittentin die Zahlung eines Auszahlungsbetrages zu
erhalten.
Der "Auszahlungsbetrag" entspricht einem Betrag in Höhe von
EUR • für jeden Bewertungstag, an dem der Referenzpreis des
Basiswerts während des Referenzzeitraumes innerhalb des
Korridors liegt.
Der "Korridor" ist durch eine Obere und eine Untere Barriere
(jeweils einschließlich) definiert. Die "Obere Barriere" und die
"Untere Barriere" sind die in § 2 Absatz 2. genannten Werte.
[Weitere
oder
andere
produktspezifische
Auszahlungsbetrages einfügen]
Alternative:
Definitionen
des
2.
Das Optionsrecht gilt ohne weitere Voraussetzung als am Verfalltag
ausgeübt, falls während des Referenzzeitraumes der Referenzpreis
des Basiswerts an mindestens einem Bewertungstag innerhalb des
Korridors liegt.
3.
Die Emittentin wird den Auszahlungsbetrag nicht später als am
fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Verfalltag an das Clearing
System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen
depotführenden
Banken
zur
Weiterleitung
an
die
Optionsscheininhaber überweisen.
Wenn es sich bei der Struktur um Hit-Optionsscheine handelt
1.
Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das
Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen
von der Emittentin die Zahlung eines Auszahlungsbetrages zu
erhalten.
Seite 67
Der "Auszahlungsbetrag" entspricht EUR • und wird nur dann von
der Emittentin gezahlt, wenn [Aktie:] [von der Maßgeblichen Börse
festgestellter und veröffentlichter Kurs der Aktie] [Index:][ein vom
Indexsponsor festgestellter und veröffentlichter Kurs des Index]
[Edelmetall:][ein am International Interbank Spot Market tatsächlich
gehandelter Kurs des Edelmetalls] [Futures-Kontrakt:][ein von der
Maßgeblichen Terminbörse festgestellter und veröffentlichter Kurs
des maßgeblichen Futures-Kontrakts] [Wechselkurs:][ein am
International Interbank Spot Market tatsächlich gehandelter
[EUR/●][USD/JPY]-Kurs] zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des
Referenzzeitraums die Hit-Barriere einmal erreicht oder
überschritten hat (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. erreicht
oder unterschritten hat (im Falle von Put-Optionsscheinen).
Die "Hit-Barriere" ist der in § 2 Absatz 2. genannte Wert.
[Weitere
oder
andere
produktspezifische
Auszahlungsbetrages einfügen]
Alternative:
Definitionen
des
2.
Das Optionsrecht gilt ohne weitere Voraussetzung als an dem Tag
ausgeübt, an dem die Voraussetzungen für die Zahlung des
Auszahlungsbetrages erfüllt sind (der "Ausübungstag"). Sind die
Voraussetzungen bis zum Ende des Referenzzeitzraumes nicht
erfüllt, so verfällt der Optionsschein wertlos.
3.
Die Emittentin wird den Auszahlungsbetrag nicht später als am
fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Ausübungstag an das
Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen
depotführenden
Banken
zur
Weiterleitung
an
die
Optionsscheininhaber überweisen.
Wenn es sich bei der Struktur um Inline-Optionsscheine handelt
1.
Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das
Recht
(das
"Optionsrecht"),
gemäß
diesen
Emissionsbebedingungen von der Emittentin die Zahlung eines
Auszahlungsbetrages zu erhalten.
Der "Auszahlungsbetrag" entspricht EUR • für den Fall, dass zu
keinem Zeitpunkt innerhalb des Referenzzeitraumes ein Knock-OutEreignis eingetreten ist.
Ein "Knock-Out-Ereignis" ist eingetreten, wenn zu irgendeinem
Zeitpunkt innerhalb des Referenzzeitraums [Aktie:] [von der
Maßgeblichen Börse festgestellter und veröffentlichter Kurs der
Aktie] [Index:][ein vom
Indexsponsor festgestellter und
veröffentlichter Kurs des Index] [Edelmetall:][ein am International
Interbank Spot Market tatsächlich gehandelter Kurs des
Edelmetalls] [Futures-Kontrakt:][ein von der Maßgeblichen
Terminbörse festgestellter und veröffentlichter Kurs des
maßgeblichen
Futures-Kontrakts]
[Wechselkurs:][ein
am
International Interbank Spot Market tatsächlich gehandelter
[EUR/●][USD/JPY]-Kurs] die Obere bzw. Untere Barriere der
Bandbreite erreicht oder diese über- bzw. unterschritten hat.
Die "Bandbreite" ist durch eine Obere und eine Untere Barriere
(jeweils einschließlich) definiert. Die "Obere Barriere" und die
"Untere Barriere" sind die in Absatz 2. genannten Werte.
Seite 68
Im Fall des Eintritts eines Knock-Out-Ereignisses beträgt der
Auszahlungsbetrag [1/10 Eurocent pro Optionsschein][andere
Bestimmung einfügen].
[Weitere
oder
andere
produktspezifische
Auszahlungsbetrages einfügen]
Definitionen
des
2.
Das Optionsrecht gilt ohne weitere Voraussetzung als am Verfalltag
ausgeübt,
falls
zu
keinem
Zeitpunkt
innerhalb
des
Referenzzeitraumes ein Knock-Out-Ereignis eingetreten ist.
3.
Die Emittentin wird den Auszahlungsbetrag nicht später als am
fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Verfalltag an das Clearing
System zur Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden
Banken zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber überweisen.
Alternative:
Wenn es sich bei der Struktur um Down&Out-Optionsscheine handelt
europäische Option
1.
Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das
Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen
von der Emittentin die Zahlung eines (gegebenenfalls auf den
nächsten Cent (EUR 0,01) kaufmännisch auf- oder abgerundeten)
Auszahlungsbetrages zu erhalten.
Der "Auszahlungsbetrag" ist, vorbehaltlich des Eintritts eines
Knock-Out-Ereignisses, der in EUR ausgedrückte und mit dem
Bezugsverhältnis multiplizierte Betrag, um den der Referenzpreis
des Basiswerts am Bewertungstag den Basispreis unterschreitet.
[wenn der Basiswert ein Index ist:][Für die Berechnungen dieser
Emissionsbedingungen entspricht ein Indexpunkt EUR 1,00.]
[wenn der Basiswert eine Anleihe ist:][Für die Berechnungen dieser
Emissionsbedingungen entspricht 1% des Referenzpreises EUR
1,00.]
Im Fall des Eintritts eines Knock-Out-Ereignisses beträgt der
Auszahlungsbetrag [1/10 Eurocent pro Optionsschein][andere
Bestimmung einfügen].
Ein "Knock-Out-Ereignis" ist eingetreten, wenn zu irgendeinem
Zeitpunkt innerhalb des Referenzzeitraums [Aktie:] [von der
Maßgeblichen Börse festgestellter und veröffentlichter Kurs der
Aktie] [Index:][ein vom
Indexsponsor festgestellter und
veröffentlichter Kurs des Index] [Edelmetall:][ein am International
Interbank Spot Market tatsächlich gehandelter Kurs des
Edelmetalls] [Futures-Kontrakt:][ein von der Maßgeblichen
Terminbörse festgestellter und veröffentlichter Kurs des
maßgeblichen
Futures-Kontrakts]
[Wechselkurs:][ein
am
International Interbank Spot Market tatsächlich gehandelter
[EUR/●][USD/JPY]-Kurs] die Barriere erreicht oder diese über- bzw.
unterschritten hat.
Die "Barriere" ist der in § 2 Absatz 2. genannte Wert.
[Weitere
oder
andere
produktspezifische
Auszahlungsbetrages einfügen]
Definitionen
Seite 69
des
2.
Das Optionsrecht gilt ohne weitere Voraussetzung als am
Ausübungstag ausgeübt, falls der Auszahlungsbetrag zu diesem
Zeitpunkt ein positiver Betrag ist und falls zu keinem Zeitpunkt
während des Referenzzeitraumes ein Knock-Out-Ereignis
eingetreten ist.
3.
Die Emittentin wird den Auszahlungsbetrag nicht später als am
fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Bewertungstag an das
Clearing System zur Gutschrift auf die Konten der jeweiligen
depotführenden
Banken
zur
Weiterleitung
an
die
Optionsscheininhaber überweisen.
§4
ANPASSUNGEN ; KÜNDIGUNG DURCH DIE EMITTENTIN
Alternative:
Optionsscheine bezogen auf Aktien
1.
Im
Fall
eines
Anpassungsereignisses
oder
eines
Außergewöhnlichen Ereignisses (beide wie nachstehend definiert)
ist die Emittentin berechtigt, die Emissionsbedingungen unter
Berücksichtigung der nachfolgenden Vorschriften anzupassen. Im
Fall eines Außergewöhnlichen Ereignisses ist die Emittentin
darüber hinaus berechtigt, die Optionsscheine (anstelle einer
Anpassung der Emissionsbedingungen) unter Berücksichtigung der
nachfolgenden Vorschriften durch Bekanntmachung gemäß § 9 mit
einer Frist von sieben Zahlungsgeschäftstagen zu einem
Kündigungstermin (der "Kündigungstermin") zu kündigen, sofern
eine Anpassung nicht möglich oder der Emittentin nicht zumutbar
ist. Eine Teilkündigung ist ausgeschlossen. Die Emittentin ist jedoch
weder zur Vornahme von Anpassungen noch zu einer Kündigung
verpflichtet.
a) Anpassungen der Emissionsbedingungen nimmt die Emittentin
nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) vor. Im Rahmen der
Ermessensausübung
berücksichtigt
die
Emittentin
Anpassungen von Termin- oder Optionskontrakten auf die
Aktie, die die Maßgebliche Terminbörse (wie nachstehend
definiert) vorgenommen hat oder vornehmen würde, wenn entsprechende Termin- oder Optionskontrakte dort gehandelt
würden.
Zweifelsfragen
bei
der
Anwendung
der
Anpassungsregeln der Maßgeblichen Terminbörse entscheidet
die Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Alle
vorgenannten Anpassungen können sich u.a. auf [Parameter
einfügen] beziehen und insbesondere auch dazu führen, dass
die Aktie durch eine andere Aktie oder ein anderes Wertpapier,
einen Wertpapierkorb und/oder einen Barbetrag ersetzt wird
oder eine andere Börse als Maßgebliche Börse bestimmt wird.
Die Emittentin ist berechtigt, unter Berücksichtigung der
vorgenannten Grundsätze, auch andere Anpassungen
durchzuführen.
Anpassungen und Festlegungen treten zu dem von der
Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten
Zeitpunkt in Kraft, wobei (für den Fall, dass die Emittentin
Anpassungen berücksichtigt, wie sie von der Maßgeblichen
Terminbörse vorgenommen werden oder würden) die Emittentin
Seite 70
auch berücksichtigt, wann entsprechende Anpassungen der an
der Maßgeblichen Terminbörse auf die Aktie gehandelten
Options- oder Terminkontrakte in Kraft treten bzw. in Kraft
treten würden, falls diese dort gehandelt würden.
Anpassungen und Festlegungen sowie der Zeitpunkt ihres
Inkrafttretens werden durch die Emittentin gemäß § 9 bekannt
gemacht.
b) Hat die Emittentin die Optionsscheine wegen des Vorliegens
eines Außergewöhnlichen Ereignisses gekündigt, werden die
Optionsscheine
am
Kündigungstermin
zu
einem
Kündigungsbetrag je Optionsschein (der "Kündigungsbetrag")
eingelöst, der von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315
BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes sowie
etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die die
Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur
Absicherung
der
Übernahme
und
Erfüllung
ihrer
Verpflichtungen aus den Optionsscheinen vorgenommen hat
(die "Absicherungsgeschäfte"), festgelegt wird. Bei der
Festlegung des Kündigungsbetrages darf die Emittentin
Aufwendungen für Geschäfte, die nach billigem Ermessen (§
315 BGB) der Emittentin erforderlich waren, um die
Absicherungsgeschäfte
aufzulösen
als
Abzugsposten
berücksichtigen. Der Kündigungsbetrag wird spätestens 10
Zahlungsgeschäftstage nach dem Kündigungstermin an das
Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der
jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die
Optionsscheininhaber überwiesen.
2.
Ein "Anpassungsereignis" liegt vor:
a) bei folgenden Maßnahmen des Emittenten der Aktie (die
"Gesellschaft"): Kapitalerhöhungen durch Ausgabe neuer
Aktien gegen Einlagen unter Gewährung eines Bezugsrechts,
Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln, Ausgabe von
Wertpapieren mit Options- oder Wandelrechten auf die Aktie,
Ausschüttungen von regulären Dividenden, Ausschüttung von
Sonderdividenden, Aktiensplits oder sonstige Teilungen,
Zusammenlegung oder Gattungsänderung der Aktie;
b) bei
der
Abspaltung
oder
Ausgliederung
eines
Unternehmensteils der Gesellschaft in der Weise, dass ein
neues selbstständiges Unternehmen entsteht oder der
Unternehmensteil
von
einem
dritten
Unternehmen
aufgenommen wird;
c) bei der Anpassung von an der Maßgeblichen Terminbörse
gehandelten Options- oder Terminkontrakten auf die Aktie bzw.
im Fall der Ankündigung einer solchen Anpassung; oder
d) bei Vorliegen eines anderen, den vorgenannten Ereignissen in
seinen Wirkungen wirtschaftlich vergleichbaren Ereignisses.
3.
Ein "Außergewöhnliches Ereignis" liegt vor:
a) bei einem Übernahmeangebot, d.h. bei einem Angebot zur
Übernahme oder zum Tausch oder einem sonstigen Angebot
oder einer sonstigen Handlung einer natürlichen oder
Seite 71
juristischen Person, das bzw. die dazu führt, dass die natürliche
oder juristische Person durch Umtausch oder in sonstiger
Weise mehr als 10 % der umlaufenden Aktien kauft, anderweitig
erwirbt oder ein Recht zum Erwerb dieser Aktien erlangt; die
Feststellung eines solchen Ereignisses erfolgt durch die
Emittentin auf der Grundlage von Anzeigen an die zuständigen
Behörden oder anderer von der Emittentin als relevant
erachteter Informationen;
b) bei Einstellung des Handels oder der vorzeitigen Abrechnung
von Options- oder Terminkontrakten auf die Aktie an der
Maßgeblichen Terminbörse bzw. bereits im Fall der
Ankündigung eines solchen Ereignisses;
c) bei der Einstellung der Börsennotierung der Aktie an der
Maßgeblichen Börse aufgrund einer Verschmelzung durch
Aufnahme oder Neugründung oder aus einem sonstigen Grund,
oder der Ankündigung der Maßgeblichen Börse oder
Bekanntwerden der Absicht der Gesellschaft, dass die Börsennotierung der Aktie mit sofortiger Wirkung oder zu einem
späteren Zeitpunkt eingestellt wird und die Aktie nicht in
unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang nach der Einstellung
wieder an einer anderen der bisherigen Maßgeblichen Börse
gleichwertigen Börse (einschließlich des Börsensegments,
sofern vorhanden) zugelassen, gehandelt oder notiert wird;
d) wenn die Emittentin und/oder die mit der Emittentin
verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) nicht in der Lage sind,
unter Aufwendung wirtschaftlich zumutbarer Bemühungen
(i) Geschäfte
oder
Anlagen
abzuschließen,
erneut
abzuschließen, zu ersetzen, aufrecht zu erhalten, aufzulösen,
zu erwerben oder zu veräußern, die erforderlich sind, um das
Risiko der Emittentin aus der Übernahme und Erfüllung ihrer
Verpflichtungen aus den Optionsscheinen abzusichern, oder
(ii) die Erlöse aus derartigen Geschäften oder Anlagen zu
realisieren, wieder zu gewinnen oder zu transferieren;
e) wenn alle Aktien oder alle wesentlichen Vermögenswerte der
Gesellschaft verstaatlicht, enteignet oder in sonstiger Weise auf
staatliche Stellen, Behörden oder Einrichtungen übertragen
werden müssen;
f)
wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder
eines nach dem für die Gesellschaft anwendbaren Recht
vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
gestellt wird; oder
g) bei Vorliegen eines anderen, den vorgenannten Ereignissen in
seinen Wirkungen wirtschaftlich vergleichbaren Ereignisses.
4.
"Maßgebliche Terminbörse" bezeichnet die Börse mit dem
größten Handelsvolumen von Options- oder Terminkontrakten auf
die Aktie. Werden an keiner Börse Options- oder Terminkontrakte
auf die Aktie gehandelt, ist die Maßgebliche Terminbörse die Börse
mit dem größten Handelsvolumen von Options- oder
Terminkontrakten auf Aktien von Gesellschaften, die ihren Sitz in
demselben Land haben, in dem die Gesellschaft der Aktie ihren Sitz
hat. Gibt es in dem Land, in dem die Gesellschaft der Aktie ihren
Sitz hat, keine Terminbörse, an der Options- oder Terminkontrakte
Seite 72
auf die Aktie gehandelt werden, bestimmt die Emittentin die
Maßgebliche Terminbörse nach billigem Ermessen (§ 315 BGB)
und wird dies nach § 9 bekannt machen.
[zusätzliche oder andere Bestimmungen hinsichtlich der Anpassungen
einfügen]
Alternative:
Dieser Absatz 3. ist
nur anwendbar bei
Aktienindizes
Optionsscheine bezogen auf einen Index
1.
Wird der Index nicht mehr vom Indexsponsor, sondern von einer
anderen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) der Emittentin
geeigneten Person, Gesellschaft oder Institution (der "Nachfolgesponsor")
berechnet
und
veröffentlicht,
so
wird
der
Auszahlungsbetrag auf der Grundlage des vom Nachfolgesponsor
berechneten und veröffentlichten Index berechnet. Jede in diesen
Emissionsbedingungen
enthaltene
Bezugnahme
auf
den
Indexsponsor gilt, sofern es der Zusammenhang erlaubt, als
Bezugnahme auf den Nachfolgesponsor.
2.
Wird der Index zu irgendeiner Zeit aufgehoben und/oder durch
einen anderen Index ersetzt, legt die Emittentin nach billigem
Ermessen (§ 315 BGB) fest, welcher Index künftig für die Ermittlung
des Auszahlungsbetrages zugrunde zu legen ist (der
"Nachfolgeindex"). Der Nachfolgeindex sowie der Zeitpunkt seiner
erstmaligen Anwendung werden gemäß § 9 bekannt gemacht. Jede
in diesen Emissionsbedingungen enthaltene Bezugnahme auf den
Index gilt dann, sofern es der Zusammenhang erlaubt, als
Bezugnahme auf den Nachfolgeindex. Alle weiteren Definitionen in
diesem Zusammenhang gelten als entsprechend geändert. Darüber
hinaus wird die Emittentin alle im Zusammenhang mit dem
Austausch
des
Index
erforderlichen
Anpassungen
der
Emissionsbedingungen vornehmen.
[3.
Für den Fall, dass der Eintritt eines Anpassungsereignisses in
Hinblick auf eine der im Index enthaltenen Aktien einen
wesentlichen Einfluss auf den Kurs des Index hat, können u.a.
[Parameter einfügen] nach billigem Ermessen der Emittentin (§ 315
BGB) angepasst werden. Eine solche Anpassung wird gemäß § 9
bekannt gemacht und erfolgt mit Wirkung zu dem Tag, an dem sich
das jeweilige Anpassungsereignis in Hinblick auf die im Index
enthaltenen Aktien auf den Kurs des Index auswirkt.
Ein " Anpassungsereignis" liegt vor:
a)
bei Ersetzung des Index durch einen Nachfolgeindex gemäß
Absatz 2.;
b)
bei folgenden Maßnahmen einer der Gesellschaften, deren
Aktien im Index enthalten sind: Kapitalerhöhungen durch
Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen unter Gewährung
eines Bezugsrechts, Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln, Ausgabe von Wertpapieren mit Options- oder
Wandelrechten auf die Aktie, Ausschüttungen von regulären
Dividenden, Ausschüttung von Sonderdividenden, Aktiensplits
oder
sonstige
Teilungen,
Zusammenlegung
oder
Gattungsänderung der Aktie;
Seite 73
c)
bei
der
Abspaltung
oder
Ausgliederung
eines
Unternehmensteils einer der Gesellschaften, deren Aktien im
Index enthalten sind, so dass ein neues selbstständiges
Unternehmen entsteht oder der Unternehmensteil von einem
dritten Unternehmen aufgenommen wird;
d)
bei der Anpassung von an der Maßgeblichen Terminbörse
gehandelten Options- oder Terminkontrakten auf eine im
Index enthaltene Aktie bzw. im Fall der Ankündigung einer
solchen Anpassung;
e)
bei einem Übernahmeangebot, d.h. bei einem Angebot zur
Übernahme oder zum Tausch oder einem sonstigen Angebot
oder einer sonstigen Handlung einer natürlichen oder
juristischen Person, das bzw. die dazu führt, dass die
natürliche oder juristische Person durch Umtausch oder in
sonstiger Weise mehr als 10 % der umlaufenden Aktien einer
der Gesellschaften, deren Aktien im Index sind, kauft,
anderweitig erwirbt oder ein Recht zum Erwerb dieser Aktien
erlangt; die Feststellung eines solchen Ereignisses erfolgt
durch die Emittentin auf der Grundlage von Anzeigen an die
zuständigen Behörden oder anderer von der Emittentin nach
billigem Ermessen (§ 315 BGB) als relevant erachteter
Informationen;
f)
bei Einstellung des Handels oder der vorzeitigen Abrechnung
von Options- oder Terminkontrakten auf eine der im Index
enthaltene Aktie oder auf den Index selbst bzw. im Fall der
Ankündigung eines solchen Ereignisses;
g)
bei der Einstellung der Börsennotierung einer der im Index
enthaltenen Aktie an der Börse, deren Kurse zur Berechnung
des Index herangezogen werden, aufgrund einer
Verschmelzung durch Aufnahme oder Neugründung oder aus
einem sonstigen Grund, oder der Ankündigung dieser Börse
oder Bekanntwerden der Absicht der Gesellschaft, deren
Aktien im Index enthalten sind, dass die Börsennotierung der
betreffenden Aktie mit sofortiger Wirkung oder zu einem
späteren Zeitpunkt eingestellt wird und die Aktie nicht in
unmittelbarem
zeitlichen
Zusammenhang
nach
der
Einstellung wieder an einer anderen der bisherigen Börse
gleichwertigen Börse (einschließlich des Börsensegments,
sofern vorhanden) zugelassen, gehandelt oder notiert wird;
h)
wenn die Emittentin und/oder die mit der Emittentin
verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) nicht in der Lage
sind,
unter
Aufwendung
wirtschaftlich
zumutbarer
Bemühungen (i) Geschäfte oder Anlagen abzuschließen,
erneut abzuschließen, zu ersetzen, aufrecht zu erhalten,
aufzulösen, zu erwerben oder zu veräußern, dieerforderlich
sind, um das Risiko der Emittentin aus der Übernahme und
Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheinen
abzusichern, oder (ii) die Erlöse aus derartigen Geschäften
oder Anlagen zu realisieren, wieder zu gewinnen oder zu
transferieren;
i)
wenn alle Aktien einer der im Index enthaltenen
Gesellschaften oder alle wesentlichen Vermögenswerte einer
der Gesellschaften, deren Aktien im Index enthalten sind,
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verstaatlicht, enteignet oder in sonstiger Weise auf staatliche
Stellen, Behörden oder Einrichtungen übertragen werden
müssen;
j)
wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder
eines nach dem jeweils anwendbaren Recht vergleichbaren
Verfahrens über das Vermögen einer der Gesellschaften,
deren Aktien im Index enthalten sind, gestellt wird; oder
k)
bei Vorliegen eines anderen, den vorgenannten Ereignissen
in
seinen
Wirkungen
wirtschaftlich
vergleichbaren
Ereignisses.
"Maßgebliche Terminbörse" bezeichnet die Börse mit dem
größten Handelsvolumen von Options- oder Terminkontrakten auf
eine im Index enthaltene Aktie. Werden an keiner Börse Optionsoder Terminkontrakte auf die Aktie gehandelt, ist die Maßgebliche
Terminbörse die Börse mit dem größten Handelsvolumen von
Options- oder Terminkontrakten auf Aktien von Gesellschaften, die
ihren Sitz in demselben Land haben, in dem die Gesellschaft der
Aktie ihren Sitz hat. Gibt es in dem Land, in dem die Gesellschaft
der Aktie ihren Sitz hat, keine Terminbörse, an der Options- oder
Terminkontrakte auf die Aktie gehandelt werden, bestimmt die
Emittentin die Maßgebliche Terminbörse nach billigem Ermessen
(§ 315 BGB) und macht dies nach § 9 bekannt.]
[3.][4.] Ist (i) die Festlegung eines Nachfolgeindex nach Absatz 2. nicht
möglich oder der Emittentin nicht zumutbar, oder (ii) nimmt der
Indexsponsor nach dem Ausgabetag eine wesentliche Veränderung
hinsichtlich der Berechnungsmethode zur Bestimmung des Index
vor oder verändert der Indexsponsor den Index auf irgendeine
andere Weise wesentlich (mit Ausnahme einer Veränderung, die
bereits im Rahmen der Berechnungsmethode zur Bestimmung des
Index für den Fall der Veränderung der Zusammensetzung der dem
Index zugrunde gelegten Wertpapiere, der Kapitalisierung oder
anderer Routinemaßnahmen vorgesehen ist), kann die Emittentin
(a) für die Weiterrechnung und Veröffentlichung des Index auf der
Grundlage des bisherigen Indexkonzeptes und des letzten
festgestellten Wertes des Index Sorge tragen oder (b) die
Optionsscheine mit einer Frist von sieben Zahlungsgeschäftstagen
zu einem Kündigungstermin (der "Kündigungstermin") durch
Bekanntmachung gemäß § 9 kündigen. Eine Teilkündigung ist
ausgeschlossen.
[4.][5.] Hat die Emittentin die Optionsscheine gemäß Absatz [3.][4.]
gekündigt, werden die Optionsscheine am Kündigungstermin zu
einem
Kündigungsbetrag
je
Optionsschein
(der
”Kündigungsbetrag”) eingelöst, der von der Emittentin nach
billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des
Marktumfeldes sowie etwaiger Erlöse der Emittentin aus
Geschäften, die die Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB)
zur Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen
aus
den
Optionsscheinen
vorgenommen
hat
(die
"Absicherungsgeschäfte"), festgelegt wird. Bei der Festlegung des
Kündigungsbetrages darf die Emittentin Aufwendungen für
Geschäfte, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) der Emittentin
erforderlich waren, um die Absicherungsgeschäfte aufzulösen, als
Abzugsposten berücksichtigen. Der Kündigungsbetrag wird
spätestens 10 Zahlungsgeschäftstage nach dem Kündigungstermin
Seite 75
an das Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der
jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die
Optionsscheininhaber überwiesen.
[zusätzliche oder andere Bestimmungen hinsichtlich der Anpassungen
einfügen]
Alternative:
Optionsscheine bezogen auf ein Edelmetall
1.
Im Fall eines Außergewöhnlichen Ereignisses (wie nachstehend
definiert) ist die Emittentin berechtigt, die Emissionsbedingungen
unter
Berücksichtigung
der
nachfolgenden
Vorschriften
anzupassen. Im Fall eines Außergewöhnlichen Ereignisses ist die
Emittentin darüber hinaus berechtigt, die Optionsscheine (anstelle
einer
Anpassung
der
Emissionsbedingungen)
unter
Berücksichtigung
der
nachfolgenden
Vorschriften
durch
Bekanntmachung gemäß § 9 mit einer Frist von sieben
Zahlungsgeschäftstagen zu einem Kündigungstermin (der
"Kündigungstermin") zu kündigen, sofern eine Anpassung nicht
möglich oder der Emittentin nicht zumutbar ist. Eine Teilkündigung
ist ausgeschlossen. Die Emittentin ist jedoch weder zur Vornahme
von Anpassungen noch zu einer Kündigung verpflichtet.
a) Anpassungen der Emissionsbedingungen nimmt die Emittentin
nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) vor. Im Rahmen der
Ermessensausübung
berücksichtigt
die
Emittentin
Anpassungen von Termin- oder Optionskontrakten auf das
Edelmetall, die die Maßgebliche Terminbörse vorgenommen hat
oder vornehmen würde, wenn entsprechende Termin- oder
Optionskontrakte dort gehandelt würden. Jegliche der
vorgenannten Anpassungen können sich u.a. auf [Parameter
einfügen] beziehen und insbesondere auch dazu führen, dass
die Definition des Referenzpreises geändert wird. Die Emittentin
ist berechtigt, unter Berücksichtigung der vorgenannten
Grundsätze, auch andere Anpassungen durchzuführen.
Anpassungen und Festlegungen treten zu dem von der
Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten
Zeitpunkt in Kraft, wobei (für den Fall, dass die Emittentin
Anpassungen berücksichtigt, wie sie von der Maßgeblichen
Terminbörse vorgenommen werden oder würden) die Emittentin
auch berücksichtigt, wann entsprechende Anpassungen der an
der Maßgeblichen Terminbörse auf das Edelmetall gehandelten
Options- oder Terminkontrakte in Kraft treten bzw. in Kraft
treten würden, falls diese dort gehandelt würden.
Anpassungen und Festlegungen sowie der Zeitpunkt ihres
Inkrafttretens werden durch die Emittentin gemäß § 9 bekannt
gemacht.
b) Hat die Emittentin die Optionsscheine wegen des Vorliegens
eines Außergewöhnlichen Ereignisses gekündigt, werden die
Optionsscheine
am
Kündigungstermin
zu
einem
Kündigungsbetrag je Optionsschein (der "Kündigungsbetrag")
eingelöst, der von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315
BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes sowie
etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die die
Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur
Absicherung
der
Übernahme
und
Erfüllung
ihrer
Seite 76
Verpflichtungen aus den Optionsscheinen vorgenommen hat
(die "Absicherungsgeschäfte"), festgelegt wird. Bei der
Festlegung des Kündigungsbetrages darf die Emittentin
Aufwendungen für Geschäfte, die nach billigem Ermessen (§
315 BGB) der Emittentin erforderlich waren, um die
Absicherungsgeschäfte
aufzulösen,
als
Abzugsposten
berücksichtigen. Der Kündigungsbetrag wird spätestens 10
Zahlungsgeschäftstage nach dem Kündigungstermin an das
Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der
jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die
Optionsscheininhaber überwiesen.
2. Ein "Außergewöhnliches Ereignis" liegt vor:
a) wenn seit dem Ausgabetag bei der zur Berechnung des Preises
des Edelmetalls verwendeten Grundlage (z.B. betr. der Menge,
Qualität oder Währung) und/oder Methode eine wesentliche
Änderung eingetreten ist;
b) bei der Anpassung von Edelmetall-Kontrakten an der
Maßgeblichen Terminbörse bzw. im Fall der Ankündigung einer
solchen Anpassung;
c) bei der Einführung, Aufhebung oder Veränderung einer Steuer,
die auf das Edelmetall erhoben wird, sofern sich dies auf den
Preis des Edelmetalls auswirkt und sofern diese Einführung,
Aufhebung oder Veränderung nach dem Ausgabetag erfolgt;
d) wenn die Emittentin und/oder die mit der Emittentin
verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) nicht in der Lage sind,
unter Aufwendung wirtschaftlich zumutbarer Bemühungen
(i) Geschäfte
oder
Anlagen
abzuschließen,
erneut
abzuschließen, zu ersetzen, aufrecht zu erhalten, aufzulösen,
zu erwerben oder zu veräußern, die erforderlich sind, um das
Risiko der Emittentin aus der Übernahme und Erfüllung ihrer
Verpflichtungen aus den Optionsscheinen abzusichern, oder
(ii) die Erlöse aus derartigen Geschäften oder Anlagen zu
realisieren, wieder zu gewinnen oder zu transferieren; oder
e) bei Vorliegen eines anderen, den vorgenannten Ereignissen in
seinen Wirkungen wirtschaftlich vergleichbaren Ereignisses.
3. "Maßgebliche Terminbörse" bezeichnet die Börse mit dem größten
Handelsvolumen von Options- oder Terminkontrakten auf den Preis
des Edelmetalls.
[zusätzliche oder andere Bestimmungen hinsichtlich der Anpassungen
einfügen]
Alternative:
Optionsscheine bezogen auf einen Futures-Kontrakt
1.
Im Fall eines Außergewöhnlichen Ereignisses (wie nachstehend
definiert) ist die Emittentin berechtigt, die Emissionsbedingungen
unter
Berücksichtigung
der
nachfolgenden
Vorschriften
anzupassen. Im Fall eines Außergewöhnlichen Ereignisses ist die
Emittentin darüber hinaus berechtigt, die Optionsscheine (anstelle
einer
Anpassung
der
Emissionsbedingungen)
unter
Seite 77
Berücksichtigung
der
nachfolgenden
Vorschriften
durch
Bekanntmachung gemäß § 9 mit einer Frist von sieben
Zahlungsgeschäftstagen zu einem Kündigungstermin (der
"Kündigungstermin") zu kündigen, sofern eine Anpassung nicht
möglich oder der Emittentin nicht zumutbar ist. Eine Teilkündigung
ist ausgeschlossen. Die Emittentin ist jedoch weder zur Vornahme
von Anpassungen noch zu einer Kündigung verpflichtet.
a) Anpassungen der Emissionsbedingungen nimmt die Emittentin
nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) vor. Im Rahmen der
Ermessensausübung
berücksichtigt
die
Emittentin
Anpassungen des Maßgeblichen Futures-Kontrakts, die die
Maßgebliche Terminbörse vorgenommen hat oder vornehmen
würde, wenn entsprechende Termin- oder Optionskontrakte dort
gehandelt würden. Jegliche der vorgenannten Anpassungen
können sich u.a. auf [Parameter einfügen] beziehen und
insbesondere auch dazu führen, dass der Maßgebliche FuturesKontrakt durch einen anderen oder andere Futures Kontrakte
ersetzt
wird.
Die
Emittentin
ist
berechtigt,
unter
Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze, auch andere
Anpassungen durchzuführen.
Anpassungen und Festlegungen treten zu dem von der
Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten
Zeitpunkt in Kraft, wobei (für den Fall, dass die Emittentin
Anpassungen berücksichtigt, wie sie von der Maßgeblichen
Terminbörse vorgenommen werden oder würden) die Emittentin
auch berücksichtigt, wann entsprechende Anpassungen des
Maßgeblichen Futures-Kontrakts an der Maßgeblichen
Terminbörse in Kraft treten bzw. in Kraft treten würden, falls
diese dort gehandelt würden.
Anpassungen und Festlegungen sowie der Zeitpunkt ihres
Inkrafttretens werden durch die Emittentin gemäß § 9 bekannt
gemacht.
b) Hat die Emittentin die Optionsscheine wegen des Vorliegens
eines Außergewöhnlichen Ereignisses gekündigt, werden die
Optionsscheine
am
Kündigungstermin
zu
einem
Kündigungsbetrag je Optionsschein (der "Kündigungsbetrag")
eingelöst, der von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315
BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes sowie
etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die die
Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur
Absicherung
der
Übernahme
und
Erfüllung
ihrer
Verpflichtungen aus den Optionsscheinen vorgenommen hat
(die "Absicherungsgeschäfte"), festgelegt wird. Bei der
Festlegung des Kündigungsbetrages darf die Emittentin
Aufwendungen für Geschäfte, die nach billigem Ermessen (§
315 BGB) der Emittentin erforderlich waren, um die
Absicherungsgeschäfte
aufzulösen,
als
Abzugsposten
berücksichtigen. Der Kündigungsbetrag wird spätestens 10
Zahlungsgeschäftstage nach dem Kündigungstermin an das
Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der
jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die
Optionsscheininhaber überwiesen.
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2. Ein "Außergewöhnliches Ereignis" liegt vor:
a) bei der Anpassung des Maßgeblichen Futures-Kontrakts an der
Maßgeblichen Terminbörse bzw. im Fall der Ankündigung einer
solchen Anpassung;
b) bei der Einstellung des Handels oder der vorzeitigen
Abrechnung des Maßgeblichen Futures-Kontrakts an der
Maßgeblichen Terminbörse bzw. im Fall der Ankündigung eines
solchen Ereignisses;
c) bei einer wesentlichen Veränderung des Konzepts des
Maßgeblichen
Futures-Kontraktes
oder
der
Kontraktspezifikationen (Contract Specifications), die dem
Maßgeblichen Futures-Kontrakt zugrunde liegen;
d) bei der Einführung, Aufhebung oder Veränderung einer Steuer,
die auf den Rohstoff erhoben wird, der dem Maßgeblichen
Futures-Kontraktes zugrunde liegt, sofern sich dies auf den
Preis des Maßgeblichen Futures-Kontrakts auswirkt und sofern
diese Einführung, Aufhebung oder Veränderung nach dem
Ausgabetag erfolgt;
e) wenn die Emittentin und/oder die mit der Emittentin
verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) nicht in der Lage sind,
unter Aufwendung wirtschaftlich zumutbarer Bemühungen
(i) Geschäfte
oder
Anlagen
abzuschließen,
erneut
abzuschließen, zu ersetzen, aufrecht zu erhalten, aufzulösen,
zu erwerben oder zu veräußern, die erforderlich sind, um das
Risiko der Emittentin aus der Übernahme und Erfüllung ihrer
Verpflichtungen aus den Optionsscheinen abzusichern, oder
(ii) die Erlöse aus derartigen Geschäften oder Anlagen zu
realisieren, wieder zu gewinnen oder zu transferieren; oder
f)
bei Vorliegen eines anderen, den vorgenannten Ereignissen in
seinen Wirkungen wirtschaftlich vergleichbaren Ereignisses.
[zusätzliche oder andere Bestimmungen hinsichtlich der Anpassungen
einfügen]
Alternative:
Optionsscheine bezogen auf einen Wechselkurs
[entfällt]
Alternative:
Optionsscheine bezogen auf andere Basiswerte
[entfällt] [Bestimmungen hinsichtlich der Anpassungen einfügen]
§5
STEUERN
Alle gegenwärtigen und zukünftigen Steuern, Gebühren oder sonstigen
Abgaben im Zusammenhang mit den Optionsscheinen sind von den
Optionsscheinsinhabern zu tragen und zu zahlen. Die Emittentin ist
berechtigt, von im Zusammenhang mit den Optionsscheinen seitens des
Seite 79
Inhabers fälligen Zahlungen etwaige Steuern, Gebühren und/oder
Abgaben nach Maßgabe des vorstehenden Satzes in Abzug zu bringen.
§6
STATUS
Die Verpflichtungen aus den Optionsscheinen stellen unmittelbare,
unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin
dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes
bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich
besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin.
§7
OPTIONSSTELLE
1.
Die
Commerzbank
Aktiengesellschaft,
Hauptniederlassung,
Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main, ist
Optionssstelle (die "Optionsstelle").
2.
Die Emittentin ist jederzeit berechtigt, eine andere inländische Bank
von internationalem Ansehen als Optionssstelle zu bestellen. Die
Bestellung einer anderen Optionssstelle und der Zeitpunkt ihres
Wirksamwerdens werden gemäß § 9 bekannt gemacht.
3.
Die Optionssstelle ist von den Beschränkungen des § 181 BGB und
etwaigen gleichartigen Beschränkungen des anwendbaren Rechts
anderer Länder befreit.
§8
SCHULDNERWECHSEL
1.
Jede andere Gesellschaft kann vorbehaltlich Absatz 2. jederzeit
während der Laufzeit der Optionsscheine ohne Zustimmung der
Optionsscheinsinhaber alle Verpflichtungen der Emittentin aus und
im Zusammenhang mit den Optionsscheinen übernehmen. Die
Übernahme und der Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens werden von
der Emittentin gemäß § 9 bekannt gemacht.
Bei einer solchen Übernahme folgt die übernehmende Gesellschaft
(nachfolgend "Neue Emittentin" genannt) der Emittentin im Recht
nach und tritt in jeder Hinsicht an deren Stelle; sie kann alle sich für
die Emittentin aus den Optionsscheinen ergebenden Rechte und
Befugnisse mit derselben Wirkung ausüben, als wäre die Neue
Emittentin in diesen Emissionsbedingungen als Emittentin
bezeichnet worden. Die Emittentin (und im Falle einer wiederholten
Anwendung dieses § 8, jede etwaige frühere Neue Emittentin) wird
damit von ihren Verpflichtungen aus diesen Emissionsbedingungen
und ihrer Haftung als Schuldnerin aus den Optionsscheinen befreit.
Nach dem Wirksamwerden einer solchen Übernahme gilt jede in
diesen Emissionsbedingungen enthaltene Bezugnahme auf die
Emittentin fortan als Bezugnahme auf die Neue Emittentin.
Seite 80
2.
3.
Eine solche Übernahme ist nur zulässig, wenn
a)
die Neue Emittentin alle Verpflichtungen der Emittentin aus
den Optionsscheinen übernimmt;
b)
sich
die
Neue
Emittentin
verpflichtet,
jeden
Optionsscheinsinhaber wegen aller Steuern, Abgaben,
Veranlagungen oder behördlicher Gebühren schadlos zu
halten, die ihm im Zusammenhang mit einer solchen
Übernahme entstehen oder auferlegt werden;
c)
die Emittentin (in dieser Eigenschaft "Garantin" genannt)
unbedingt
und
unwiderruflich
zugunsten
der
Optionsscheinsinhaber die Erfüllung aller von der Neuen
Emittentin zu übernehmenden Zahlungsverpflichtungen
garantiert;
d)
die Neue Emittentin alle erforderlichen staatlichen
Ermächtigungen,
Erlaubnisse,
Zustimmungen
und
Bewilligungen in den Ländern erlangt hat, in denen die Neue
Emittentin ihren Sitz hat oder nach deren Recht sie
gegründet ist.
Nach Ersetzung der Emittentin durch eine Neue Emittentin findet
dieser § 8 erneut Anwendung.
§9
BEKANNTMACHUNGEN
[Bekanntmachungen gemäß diesen Emissionsbedingungen werden auf
der Internetseite [Internetseite] (oder auf einer anderen Internetseite,
welche die Emittentin mit einem Vorlauf von mindestens sechs Wochen
nach Maßgabe dieser Bestimmung bekannt macht) veröffentlicht und mit
dieser Veröffentlichung den Optionsscheinsinhaber gegenüber wirksam,
soweit nicht in der Bekanntmachung ein späterer Wirksamkeitszeitpunkt
bestimmt wird. Wenn und soweit zwingende Bestimmungen des
geltenden Rechts oder Börsenbestimmungen Veröffentlichungen an
anderer Stelle vorsehen, erfolgen diese gegebenenfalls zusätzlich an
jeweils vorgeschriebener Stelle.]
[Soweit in diesen Emissionsbedingungen nicht ausdrücklich eine
Veröffentlichung auf der Internetseite der Emittentin vorgesehen ist,
werden Bekanntmachungen, die die Optionsscheine betreffen, im
elektronischen Bundesanzeiger und soweit gesetzlich erforderlich in je
einem überregionalen Pflichtblatt der Wertpapierbörsen veröffentlicht, an
denen die Optionsscheine zum Börsenhandel zugelassen sind. Eine
Mitteilung gilt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in dem elektronischen
Bundesanzeiger als erfolgt.]
Seite 81
§ 10
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Für die Vornahme oder Unterlassung von Maßnahmen jedweder Art im
Zusammenhang mit den Optionsscheinen haftet die Emittentin nur in den
Fällen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Pflichten aus oder im
Zusammenhang mit diesen Emissionsbedingungen oder einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung sonstiger Pflichten. Das
Gleiche gilt für die Zahlstelle.
§ 11
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1.
Form und Inhalt der Optionsscheine sowie die Rechte und Pflichten
der Optionsscheinsinhaber, der Emittentin, der Optionssstelle und
einer etwaigen Garantin bestimmen sich in jeder Hinsicht nach dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.
Offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler oder ähnliche offenbare
Unrichtigkeiten in den Emissionsbedingungen berechtigen die
Emittentin zur Anfechtung gegenüber den Optionsscheinsinhabern.
Die Anfechtung ist unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis von
einem solchen Anfechtungsgrund gemäß § 9 zu erklären. Nach
einer solchen Anfechtung durch die Emittentin kann der
Optionsscheinsinhaber die depotführende Bank veranlassen, eine
ordnungsgemäß ausgefüllte Rückzahlungserklärung bei der
Zahlstelle auf einem dort erhältlichen Formular bzw. unter Abgabe
aller in dem Formular geforderten Angaben und Erklärungen (die
"Rückzahlungserklärung") einzureichen und die Rückzahlung des
Ausgabepreises gegen Übertragung der Optionsscheine auf das
Konto der Optionssstelle bei dem Clearing System zu verlangen.
Die Emittentin wird bis spätestens [Anzahl] Kalendertage nach
Eingang der Rückzahlungserklärung sowie der Optionsscheine bei
der Optionssstelle, je nachdem, welcher Tag später ist, den
Ausgabepreis der Optionssstelle zur Verfügung stellen, die diesen
auf das in der Rückzahlungserklärung angegebene Konto
überweisen wird. Mit der Zahlung des Ausgabepreises erlöschen
alle Rechte aus den eingereichten Optionsscheinen.
3.
Die Emittentin kann mit der Anfechtungserklärung gemäß Absatz 2.
ein Angebot auf Fortführung der Optionsscheine zu berichtigten
Emissionsbedingungen verbinden. Ein solches Angebot sowie die
berichtigten Bestimmungen werden den Optionsscheinsinhabern
zusammen mit der Anfechtungserklärung gemäß § 9 mitgeteilt. Ein
solches Angebot gilt als von einem Optionsscheinsinhaber
angenommen, wenn der Optionsscheinsinhaber nicht innerhalb von
4 Wochen nach Wirksamwerden des Angebots gemäß § 9 durch
Einreichung einer ordnungsgemäß ausgefüllten Rückzahlungserklärung über die depotführende Bank bei der Optionssstelle sowie
durch Übertragung der Optionsscheine auf das Konto der
Optionsstelle bei dem Clearing System gemäß Absatz 2. die
Rückzahlung des Ausgabepreises verlangt. In diesem Fall treten
die Wirkungen der Anfechtung nicht ein. Die Emittentin wird die
Optionsscheinsinhaber in der Mitteilung hierauf hinweisen.
4.
Als "Ausgabepreis" im Sinne der Absätze 2. und 3. gilt der vom
Seite 82
jeweiligen Optionsscheininhaber gezahlte tatsächliche Erwerbspreis
(wie in der Rückzahlungserklärung angegeben und nachgewiesen)
bzw. das von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB)
bestimmte gewichtete arithmetische Mittel der an dem der
Erklärung der Anfechtung gemäß Absatz 1. vorhergehenden
[Geschäftstag] gehandelten Preise der Optionsscheine, je nachdem
welcher dieser Beträge höher ist. Liegt an dem in der Erklärung der
Anfechtung gemäß Absatz 1. vorhergehenden [Geschäftstag] eine
Marktstörung gemäß § 2 vor, so ist für die Preisermittlung nach
vorstehendem Satz der letzte der Anfechtung gemäß Absatz 1.
vorhergehende [Geschäftstag] an dem keine Marktstörung vorlag,
maßgeblich.
5.
Widersprüchliche oder lückenhafte Bestimmungen in den
Emissionsbedingungen kann die Emittentin nach billigem Ermessen
(§ 315 BGB) berichtigen bzw. ergänzen. Dabei sind nur solche
Berichtigungen
oder
Ergänzungen
zulässig,
die
unter
Berücksichtigung der Interessen der Emittentin für die
Optionsscheinsinhaber zumutbar sind und insbesondere die
rechtliche und finanzielle Situation der Optionsscheinsinhaber nicht
wesentlich
verschlechtern.
Solche
Berichtigungen
oder
Ergänzungen werden den Optionsscheinsinhabern gemäß § 9
mitgeteilt.
6.
Waren dem Optionsscheinsinhaber Schreib- oder Rechenfehler
oder ähnliche Unrichtigkeiten in den Emissionsbedingungen beim
Erwerb der Optionsscheine bekannt, so kann die Emittentin den
Optionsscheinsinhaber ungeachtet der Absätze 2. bis 5. an
entsprechend berichtigten Emissionsbedingungen festhalten.
7.
Sollte eine Bestimmung dieser Emissionsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen
Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich
möglich Rechnung trägt. Die Emittentin kann jedoch auch in
solchen Fällen nach Absätzen 2. bis 5. vorgehen.
8.
Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.
9.
Gerichtsstand für alle Klagen und sonstigen Verfahren für
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlichrechtliche Sondervermögen und Personen ohne allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland aus oder im
Zusammenhang mit den Optionsscheinen ist Frankfurt am Main.
Der Gerichtsstand Frankfurt am Main ist in einem derartigen Fall für
alle Klagen gegen die Emittentin ausschließlich.
Seite 83
COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
Allgemeine Beschreibung
Geschäftsgeschichte und Geschäftsentwicklung
Die Commerzbank Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und wurde 1870
als Commerz- und Disconto-Bank in Hamburg gegründet. Die Bank ist am 1. Juli 1958 aus dem
Wiederzusammenschluss von 1952 im Zuge einer Nachkriegsentflechtung geschaffenen
Nachfolgeinstituten hervorgegangen. Sitz der Bank ist Frankfurt am Main, die Zentrale befindet sich in
der Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main (Telefon: 069 - 136-20). Sie ist unter der
Nummer HRB 32 000 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.
Überblick über die Geschäftstätigkeit
Haupttätigkeitsbereiche
Die Commerzbank ist eine Universalbank. Sie betreut im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Privat- und
Firmenkunden in allen Facetten des Bankgeschäfts. Zudem operiert die Bank – zum Teil über
Tochtergesellschaften – in Spezialbereichen wie Hypotheken- und Immobiliengeschäft, Leasing und
Vermögensverwaltung. Ihre Dienstleistungen konzentrieren sich auf Kontoführung und Abwicklung
des Zahlungsverkehrs, auf Kredit-, Spar- und Geldanlageformen sowie auf das Wertpapiergeschäft.
Weitere Finanzdienstleistungen werden im Rahmen der Allfinanz-Strategie in Kooperation mit
führenden Unternehmen benachbarter Branchen angeboten, darunter Bauspar- und
Versicherungsprodukte. Der Commerzbank-Konzern ist in drei Bereiche aufgeteilt: Kundenbank,
Asset Based Finance und Abbau-Portfolio (Portfolio Restructuring Unit (PRU)). Die Kundenbank
bündelt das kundenorientierte Kerngeschäft der Commerzbank. Hierzu gehören die vier Segmente
Privatkunden, Mittelstandsbank, Corporates & Markets sowie Central & Eastern Europe. Der Bereich
Asset Based Finance umfasst im Wesentlichen Commercial Real Estate, Public Finance und
Schiffsfinanzierungen. Im Abbau-Portfolio werden Portfolien, von denen sich die Bank trennen wird, in
einer eigenen Einheit separiert.
Privatkunden
In diesem Segment sind die gesamten Aktivitäten der Bank rund um die Privat- und Geschäftskunden
zusammengefasst. Es besteht somit aus den Geschäftsfeldern Privat- und Geschäftskunden, Kredit,
Wealth Management sowie Direct Banking.
Geschäftsfeld Privat- und Geschäftskunden
Das Produktangebot umfasst die komplette Palette des Privatkundengeschäfts, einschließlich
Zahlungsverkehr, Anlage- und Wertpapiergeschäft, Immobilien- und Konsumentenkredite sowie
Produkte für die private Vorsorge.
Zur Gruppe der Geschäftskunden gehören Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende sowie
Inhaber von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu € 2,5 Mio. Die ganz auf die
spezifischen Bedürfnisse dieser Kundengruppe zugeschnittene Produktpalette ist eine Kombination
aus Lösungen in geschäftlichen Finanzfragen und ganzheitlicher, individueller Beratung für private
Geldangelegenheiten.
Mittlerweile wurden bereits rund ein Drittel aller Commerzbank-Filialen auf das Vertriebsmodell "Filiale
der Zukunft" umgestellt. Im Mittelpunkt dieser Filialen stehen Kundenorientierung, Beratung und
Vertrieb. Neben dem Einsatz einer modernen SB-Automatisierung werden administrative Aufgaben
vereinheitlicht, verschlankt und zentralisiert.
Im Internet steht eine virtuelle Filiale zur Verfügung, die praktisch das gesamte Angebot einer
traditionellen Filiale zur Verfügung stellt, einschließlich Zahlungsverkehr und Wertpapiertransaktionen.
Seite 84
Geschäftsfeld Kredit
Im Geschäftsfeld Kredit wurden der Vertrieb und die Abwicklung komplett neu aufgestellt. Ziel ist es,
die Bearbeitung von Krediten zu konzentrieren und im Prozess sowohl im Hinblick auf die Qualität der
Kreditentscheidungen als auch hinsichtlich der Entscheidungszeiten zu optimieren. Weiterer
Schwerpunkt ist die Intensivierung des aktiven Portfoliomanagements.
Geschäftsfeld Wealth Management
In diesem Geschäftsfeld werden Kunden betreut, die über ein liquides Vermögen ab EUR 500 000
verfügen oder bei denen besondere Lösungen erforderlich sind, etwa aufgrund der Komplexität der
Vermögensstruktur. Die Kunden werden in allen Fragen der Vermögensverwaltung beraten; dabei
reicht das Angebot von individueller Vermögensverwaltung und Wertpapiermanagement über
Finanzanlagen- und Immobilienmanagement bis hin zu Stiftungs- und Nachlass-Management.
Direct Banking
Das Geschäftsfeld umfaßt hauptsächlich die Aktivitäten der Tochtergesellschaft comdirect bank AG;
diese bietet Privatkunden Bank- und vor allem Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft an. Ihre
Tochtergesellschaft comdirect private finance AG bietet zusätzlich Finanzdienstleistungen hinsichtlich
komplexerer Themen wie Altersvorsorge und Vermögensbildung.
Mittelstandsbank
Zu diesem Segment gehören die Geschäftsfelder Corporate Banking, Mittelstand Regionen 1 und 2,
Großkunden, Corporates International und Financial Institutions. Corporate Banking mit dem Center of
Competence Renewable Energies betreut kleine bis mittelgroße Unternehmen mit einer Umsatzgröße
zwischen EUR 2,5 Mio und EUR 250 Mio resp. 500 Mio, abhängig von der Kapitalmarktaffinität der
Unternehmen. Im Bereich Großkunden werden die Aktivitäten mit großen und kapitalmarktnahen
Firmenkunden zusammengefaßt. Das Geschäftsfeld Financial Institutions verantwortet die
Beziehungen zu in- und ausländischen Banken und Finanzinstituten sowie Zentralbanken und Staaten
und unterstützt damit Firmenkunden bei ihren Handelsgeschäften oder Investitionen in den jeweiligen
Regionen. Der Bereich Corporates International umfasst die ausländischen Filialen an allen wichtigen
Finanzstandorten in Asien und den westeuropäischen Hauptstädten. Die Konzentration dieses
Bereichs liegt auf der Begleitung unserer inländischen Firmenkunden ins Ausland sowie auf
asiatischen und westeuropäischen Großkunden mit Bezug zum deutschen Markt und den weiteren
Kernregionen der Bank.
Central & Eastern Europe
Bisher organisatorisch in der Mittelstandsbank verankert, werden seit dem ersten Quartal 2008 die
Aktivitäten aller Tochtergesellschaften und Filialen in Mittel- und Osteuropa in einer separaten Holding
zusammengefasst.
Corporates & Markets
In diesem Segment sind die kundenorientierten Marktaktivitäten sowie die Geschäftsbeziehungen zu
multinationalen Konzernen und ausgewählten Großkunden zusammengefasst. Außerdem werden die
Regionen London und Amerika betreut. Corporates & Markets besteht aus den Hauptbereichen: Fixed
Income Sales, Fixed Income Trading, Corporate Finance, Equity Markets & Commodities, Client
Relationship Management und Research.
Seite 85
Asset Based Finance
Der Bereich Asset Based Finance umfasst CRE Germany, CRE International, Public Finance, Real
Estate Asset Management sowie Ship Finance.
CRE Germany/CRE International
Im den Geschäftsfeldern CRE Germany, CRE International und Real Estate Asset Management sind
die gewerblichen Immobilienaktivitäten des Commerzbank-Konzerns zusammengefasst. Diese
bestehen im Wesentlichen aus dem Immobiliengeschäft der Eurohypo AG sowie den Aktivitäten der
Commerz Real AG.
Die Eurohypo bietet eine Vielzahl von verschiedenen Dienstleistungen an. Im Bereich der
gewerblichen Immobilienfinanzierung reicht die Produktpalette vom klassischen Festzinsdarlehen über
Strukturierte Finanzierungen bis zum Immobilien-Investment-Banking oder zu Kapitalmarktprodukten.
Kernstück des Geschäftsmodells ist das Buy-and-Manage-Konzept, bei dem sich die Eurohypo neben
einem reinen Kreditgeber für Immobilienkunden auch hin zu einem Vermittler zwischen Kunden und
Kapitalmarkt entwickelt.
Das Leistungsspektrum der Commerz Real AG umfasst die Anlageprodukte mit offenen
Immobilienfonds und geschlossenen Fonds, den Bereich Structured Investments mit einem breit
gefächerten Angebot an individuell strukturierten Finanzierungsangeboten und das Mobilienleasing.
Public Finance
Public Finance bietet den Kunden im öffentlichen Sektor im In- und Ausland klassische
Finanzierungsinstrumente sowie angepasste Finazierungslösungen zur Deckung ihres mittel- und
langfristigen Finanzierungsbedarfs an. Hierzu zählt auch die Finanzierung von öffentlichen
Infrastruktur- und Public-Private Partnership Projekten.
Ship Finance
Hier werden die Schiffsaktivitäten der Commerzbank zusammengefasst, insbesondere das Angebot
der Deutsche Schiffsbank AG, Bremen/Hamburg.
Wichtige geschäftspolitische Ereignisse
Übernahme der Dresdner Bank
Im Jahr 2009 erwarb die Commerzbank die Dresdner Bank Aktiengesellschaft (Dresdner Bank) von
der Allianz SE (Allianz) zu einem Kaufpreis von insgesamt 4,7 Mrd. Euro. Neben einer
Barkomponente und der Übertragung der cominvest-Gruppe an die Allianz erhielt diese rund 163,5
Milliionen neue Commerzbank-Aktien aus einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage. Im Rahmen
dieser Transaktion wurde zudem wurde der Abschluss von langfristigen Vertriebsverträgen zwischen
der Allianz und der Emittentin bzw. ihren jeweiligen Tochtergesellschaften vereinbart.
Am 11. Mai 2009 wurde die Verschmelzung der Dresdner Bank auf die Commerzbank im
Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt eingetragen.
Seite 86
Kapitalstützende Maßnahmen
Im Rahmen von kapitalstützenden Maßnahmen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin)
für die Commerzbank erhielt die Commerzbank im Dezember 2008 sowie im Juni 2009 zwei stille
Einlagen in Höhe von jeweils 8,2 Mrd. Euro. Außerdem gewährte die Allianz der Commerzbank im
Juni 2009 eine stille Einlage über 750 Millionen Euro. Die stillen Einlagen werden mit 9 % p. a.
verzinst. In Jahren mit Dividendenzahlungen erhöht sich der Zinssatz um 0,01 % für jeweils rund 5,9
Millionen Euro Bardividende
Zusätzlich hat sich der SoFFin am Grundkapital der Commerzbank beteiligt. Hierzu wurde eine
Kapitalerhöhung durchgeführt, die durch die Emission von rund 295 Millionen Stammaktien zum Preis
von 6 Euro pro Aktie erfolgte. Dadurch hält der SoFFin 25 % und eine Aktie an der Commerzbank.
Anfang Mai 2009 hat die EU-Kommission das zweite Paket der Stabilisierungsmaßnahmen der
SoFFin insbesondere mit den Auflagen gebilligt, dass die Commerzbank ihre Bilanzsumme reduziert
und die Eurohypo Aktiengesellschaft bis 2014 verkauft.
Wichtigste Märkte
Die Geschäftstätigkeit der Commerzbank konzentriert sich überwiegend auf den deutschen Markt, wo
sie als integrierter Finanzdienstleister für alle Kundengruppen ein flächendeckendes Filialnetz für
Beratung und Vertrieb unterhält. Im Bereich Wealth Management werden ferner Österreich,
Luxemburg, Singapur und die Schweiz sowie im Firmenkundengeschäft in Europa insbesondere
Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Ungarn, die
Tschechische Republik, Polen und Russland, in Übersee die USA und in Asien China, Dubai, Japan
und Singapur als Kernmärkte angesehen.
Seite 87
Organisationsstruktur
Struktur des Commerzbank Konzerns
Vorstand
Asset Based
Finance
Kundenbank
Privatkunden
Privat- und
Geschäftskunden
Wealth Management
Direct Banking
Kredit
Central &
Mittelstandsbank Eastern
Europe
Corporate Banking
Eastern Europe
Mittelstands Region 1
Central Europe
Mittelstand Region 2
BRE Bank
Corporates &
Markets
Client Relationship
Management
Corporate Finance
Großkunden
Equity Markets &
Commodities
Corporates
International
Fixed Income Trading
Financial Institutions
Asset Based
Finance
CRE Germany
CRE International
Public Finance
Real Estate Asset
Management
Ship Finance
Research
Fixed Income Sales
London
Amerika
*) Der dritte Bereich umfasst das Abbau-Portfolio (Portfolio Restructuring Unit (PRU)), in dem Portfolien, von denen sich
die Bank trennen wird, enthalten sind.
Alle Stabs- und Steuerungsfunktionen sind im Unternehmensbereich Konzernsteuerung zusammengefasst; Informationstechnologie,
Transaction Banking und Organisation sind im Unternehmensbereich Services gebündelt.
Wesentliche Konzerngesellschaften und Beteiligungen
Inland
Atlas Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH, Bad Homburg v.d.H.
comdirect bank AG, Quickborn
Commerz Real AG, Eschborn
Deutsche Schiffsbank AG, Bremen/Hamburg
Eurohypo AG, Eschborn
Süddeutsche Industrie-Beteiligungs-GmbH, Frankfurt am Main
Ausland
BRE Bank SA, Warschau
Commerzbank Capital Markets Corporation, New York
Commerzbank (Eurasija) SAO, Moskau
Seite 88
*)
Commerzbank Europe (Ireland), Dublin
Commerzbank International S.A., Luxemburg
Dresdner Bank Luxembourg S.A., Luxemburg
Commerzbank (South East Asia) Ltd., Singapur
Commerzbank Zrt., Budapest
Dresdner Investments (UK) Limited, London
Erste Europäische Pfandbrief- und Kommunalkreditbank AG, Luxemburg
Joint Stock Commercial Bank “Forum”, Kiew
Weitere Informationen über den Anteilsbesitz der Commerzbank befinden sich im Geschäftsbericht
2009 des Commerzbank-Konzerns, der in diesen Prospekt per Verweis einbezogen ist (siehe S. 410
bis 453 des Nachtrags D vom 7. April 2010 zum Basisprospekt vom 22. April 2009 über TURBOZertifikate und Unlimited TURBO-Zertifikate der Commerzbank (siehe S. 92 dieses Prospekts)).
Organe
Vorstand
Dem Vorstand gehören zurzeit die folgenden Mitglieder an:
Martin Blessing, Frankfurt am Main, Vorsitzender
Group Development & Strategy, Group Communications, Group Legal, Group Treasury
Frank Annuscheit, Frankfurt am Main
Group Information Technology, Group Organization, Group Banking Operations, Group Markets
Operations, Group Security, Group Support
Mandate in Aufsichtsgremien und vergleichbaren Kontrollgremien:
comdirect bank AG
Markus Beumer, Frankfurt am Main
Corporate Banking, Mittelstand Region 1, Mittelstand Region 2, Großkunden , Corporates
International, Financial Institutions
Mandate in Aufsichtsgremien und vergleichbaren Kontrollgremien:
Commerz Real AG
Dr. Achim Kassow, Frankfurt am Main
Privat- und Geschäftskunden, Wealth Management, Direct Banking, Kredit, Eastern Europe, Central
Europe, BRE Bank
Mandate in Aufsichtsgremien und vergleichbaren Kontrollgremien:
AMB Generali Holding AG
comdirect bank AG, Vorsitzender
Commerzbank Auslandsbanken Holding AG
Allianz Global Investors Deutschland GmbH
BRE Bank SA
Jochen Klösges, Frankfurt am Main
CRE Germany, CRE International, Public Finance, Real Estate Asset Management, Ship Finance
Mandate in Aufsichtsgremien und vergleichbaren Kontrollgremien:
Deutsche Schiffsbank AG, Vorsitzender
Commerz Real AG, Vorsitzender
Commerz Real-Investmentgesellschaft mbH, Vorsitzender
Eurohypo AG, Vorsitzender
Commerzbank Auslandsbanken Holding Nova GmbH
Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH
Seite 89
Michael Reuther, Frankfurt am Main
Client Relationship Management, Corporate Finance, Equity Markets & Commodities, Fixed Income
Trading, Research, Fixed Income Sales, London, Amerika
Mandate in Aufsichtsgremien und vergleichbaren Kontrollgremien:
Eurohypo AG
Commerzbank Capital Markets Corporation
Dr. Stefan Schmittmann, Frankfurt am Main
Group Credit Risk Management, Group Risk Controlling& Capital Management, Group Risk
Operations, Global Intensive Care
Mandate in Aufsichtsgremien und vergleichbaren Kontrollgremien:
Eurohypo AG
Schaltbau Holding AG
Verlagsgruppe Weltbild GmbH
Commerzbank Auslandsbanken Holding AG, Vorsitzender
Commerz Real AG
KGAL Allgemeine Leasing GmbH & Co., Vorsitzender
Ulrich Sieber, Frankfurt am Main
Group Human Resources, Group Integration
Mandate in Aufsichtsgremien und vergleichbaren Kontrollgremien:
BVV Pensinsfonds des Bankgewerbes AG.
BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.
SWAB Stiftung der Deutschen Wirtschaft für Arbeit und Beschäftigung GmbH
Dr. Eric Strutz, Frankfurt am Main
Group Compliance, Group Finance, Group Finance Architecture, Group Audit, Portfolio Restructuring
Unit
Mandate in Aufsichtsgremien und vergleichbaren Kontrollgremien:
ABB AG
RWE Power AG
Commerzbank Auslandsbanken Holding AG
Mediobanca S.p.A.
Commerzbank Auslandsbanken Holding Nova GmbH, Vorsitzender
Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH, Vorsitzender
SdB – Sicherungseinrichtungsgesellschaft deutscher Banken mbH
Verlagsbeteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat gehören zurzeit die folgenden Mitglieder an:
Klaus-Peter Müller, Vorsitzender, Frankfurt am Main
Uwe Tschäge, stellv. Vorsitzender, Commerzbank AG, Düsseldorf
Hans-Hermann Altenschmidt, Commerzbank AG, Essen
Dott. Sergio Balbinot, Managing Director der Assicurazioni Generali S. p. A., Triest
Dr.-Ing. Burckhard Bergmann, ehemaliges Mitglied des Vorstands der E.ON AG, Berater, Essen
Dr. Nikolaus von Bomhard, Mitglied des Vorstands der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft, München
Herbert Bludau-Hoffmann, Bundesverwaltung ver.di, Fachbereich Finanzdienstleistungen, Essen
Karin van Brummelen,Commerzbank AG, Düsseldorf
Astrid Evers, Commerzbank AG, Hamburg
Uwe Foullong, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands, Berlin
Daniel Hampel, Commerzbank AG, Berlin
Seite 90
Dr.-Ing. Otto Happel, Unternehmer, Luserve AG, Luzern
Sonja Kasischke, Commerzbank AG, Braunschweig
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Hans-Peter Keitel, Mitglied des Aufsichtsrats der HOCHTIEF AG, Essen
Alexandra Krieger, Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Dr. h.c. Edgar Meister, Rechtsanwalt, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank a.D.,
Kronberg im Taunus
Prof. h.c. (CHN) Dr. rer. oec. Ulrich Middelmann, stellv. Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp
AG, Düsseldorf
Dr. Helmut Perlet, Mitglied des Vorstands der Allianz SE, München
Barbara Priester, Commerzbank AG, Frankfurt am Main
Dr. Marcus Schenck, Mitglied des Vorstands der E.ON AG, Düsseldorf
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind über die Geschäftsadresse der Gesellschaft
erreichbar.
Potenzielle Interessenkonflikte
Interessenkonflikte von Mitgliedern des Vorstands im Sinne von Ziffer 4.3 des Deutschen Corporate
Governance Kodex sowie von Mitgliedern des Aufsichtsrates im Sinne von Ziffer 5.5 des Deutschen
Corporate Governance Kodex sind im Geschäftsjahr 2009 sowie bis zum Datum des Prospekts nicht
eingetreten.
Potenzielle Konflikte könnten aufgrund von weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten von
Beteiligungsgesellschaften der Commerzbank AG bei folgenden Mitgliedern des Vorstands der
Commerzbank AG auftreten:
Herr Annuscheit (comdirect bank AG), Herr Dr. Kassow (comdirect bank AG, BRE Bank SA), Herr
Klösges (Deutsche Schiffsbank AG)
Anhaltspunkte für konkrete Interessenskonflikte sind derzeit nicht ersichtlich.
Historische Finanzinformationen
Der geprüfte Jahresabschluss der Commerzbank für das zum 31. Dezember 2009 beendete
Geschäftsjahr sowie die geprüften Konzernabschlüsse der Commerzbank für die zum 31. Dezember
2008 und 2009 beendeten Geschäftsjahre sind per Verweis in diesen Prospekt einbezogen und sind
Bestandteil dieses Prospekts.
Abschlussprüfer
Abschlussprüfer der Bank für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 war PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Olof-Palme-Straße 35, 60439 Frankfurt am Main,
die die Jahres- und Konzernabschlüsse der Commerzbank Aktiengesellschaft für die zum
31. Dezember 2008 und 2009 beendeten Geschäftsjahre geprüft und jeweils mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen hat.
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ordentliches Mitglied
im Institut der Wirtschaftsprüfer.
Interims-Finanzinformationen / Trendinformationen
Der Zwischenbericht des Commerzbank-Konzerns zum 31. März 2010 (prüferisch durchgesehen) ist
Bestandteil dieses Prospekts.
Seit dem Datum des Jahresabschlusses (31. Dezember 2009) bzw. dem Datum des Zwischenberichts
(31. März 2010) sind keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten sowie keine
wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage der Emittentin eingetreten.
Seite 91
Rechtsstreitigkeiten
Es gab innerhalb der letzten 12 Monate keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder
Schiedsgerichtsverfahren, die sich in spürbarer Weise auf die Finanzlage oder die Rentabilität der
Commerzbank und/oder des Commerzbank-Konzerns ausgewirkt haben noch sind nach Kenntnis der
Bank solche Verfahren anhängig oder angedroht.
Per Verweis einbezogene Dokumente
Die folgenden per Verweis in diesen Prospekt einbezogenen Dokumente wurden im Nachtrag C vom
2. April 2009 zum Basisprospekt vom 3. November 2008 über Besicherte Bonus- und Besicherte
Discount-Zertifikate der Commerzbank veröffentlicht:
Jahresabschluss und Lagebericht 2008 der Commerzbank AG ..................................... S. 1 – 80
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers .................................................................... S. 81
Konzern-Lagebericht 2008 ............................................................................................... S. 83 – 202
Konzern-Abschluss 2008 ................................................................................................. S. 203 – 309
Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers....................................................... S. 310
Anteilsbesitz ..................................................................................................................... S. 311 – 335
Die folgenden per Verweis in diesen Prospekt einbezogenen Dokumente wurden im Nachtrag D vom
vom 7. April 2010 zum Basisprospekt vom 22. April 2009 über TURBO-Zertifikate und Unlimited
TURBO-Zertifikate der Commerzbank veröffentlicht:
Jahresabschluss und Lagebericht 2009 der Commerzbank AG ..................................... S. 1 – 105
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers .................................................................... S. 106
Commerzbank Konzern, Geschäftsbericht 2009:
Berichte ............................................................................................................................ S. 108 - 276
Abschluss ......................................................................................................................... S. 277 - 405
Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers....................................................... S. 406
Anteilsbesitz ..................................................................................................................... S. 413 – 453
Die per Verweis einbezogenen Dokumente sind auf der Internetseite www.commerzbank.de verfügbar.
Seite 92
C O M M E R Z B A N K KO N Z E R N
Zwischenbericht zum 31. März 2010
(prüferisch durchgesehen)
Seite 93
Inhalt
948––110
23
24––131
44
112
132
45––167
80
168
81
Zwischenlagebericht
96
9
Geschäft und Rahmenbedingungen
10
97
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
15
102
Segmentberichterstattung
20
107
Prognosebericht
23
110
Nachtragsbericht
Zwischenrisikobericht
112
25
Risikoorientierte Gesamtbanksteuerung
114
27
Adressenausfallrisiken
127
40
Markt- und Liquiditätsrisiken
129
42
Intensive Care / Ertragsbelastungen
131
44
Operationelle Risiken
131
44
Sonstige Risiken
Zwischenabschluss
133
46
Gesamtergebnisrechnung
136
49
Bilanz
50
137
Eigenkapitalveränderungsrechnung
52
139
Kapitalflussrechnung
53
140
Anhang (ausgewählte Notes)
79
166
Organe der Commerzbank Aktiengesellschaft
80
167
Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht
Wesentliche Konzerngesellschaften und
wesentliche Beteiligungen
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Zwischenlagebericht
96
97
9 –– 10
97
10––102
15
15––106
19
102
107
20––110
23
23
110
Geschäft und Rahmenbedingungen
96
9
Gesamtwirtschaftliche Situation
96
9
Wichtige geschäftspolitische Ereignisse
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
98
11
Gewinn- und Verlustrechnung
99
12
Bilanz
100
13
Refinanzierung und Liquidität
102
15
Kennzahlen
Segmentberichterstattung
102
15
Privatkunden
103
16
Mittelstandsbank
104
17
Central & Eastern Europe
104
17
Corporates & Markets
18
105
Asset Based Finance
19
106
Portfolio Restructuring Unit
19
106
Sonstige und Konsolidierung
Prognosebericht
107
20
Künftige gesamtwirtschaftliche Situation
108
21
Künftige Situation der Bankbranche
21
108
Erwartete Finanzlage
22
109
Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung
Nachtragsbericht
95
96
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Geschäft und Rahmenbedingungen
Gesamtwirtschaftliche Situation
In den ersten Monaten dieses Jahres hat sich die Weltwirtschaft von der tiefen Rezession im
Winterhalbjahr 2008 / 2009 weiter erholt. Vorreiter bleiben die Schwellenländer in Asien,
aber auch in Nordamerika hat das Wirtschaftswachstum deutlich angezogen. Im Euroraum
zeigt die Tendenz zwar ebenfalls nach oben, allerdings ist die Dynamik derzeit deutlich
geringer als in den genannten Regionen.
Dabei nimmt Deutschland innerhalb des Euroraums eine Führungsposition ein. Zwar
dürfte die Wirtschaft im ersten Quartal erneut kaum oder überhaupt nicht gewachsen sein.
Da das aber in erster Linie auf den strengen Winter zurückzuführen ist, sollte dies im Frühjahr durch ein kräftiges Plus ausgeglichen werden. Umfragen unter den Unternehmen und
die weiterhin klar aufwärtsgerichteten Auftragseingänge der Industrie deuten auf eine überdurchschnittliche Entwicklung der deutschen Wirtschaft innerhalb des Euroraums hin. Hatte
die stark auf Investitionsgüter und den Export ausgerichtete deutsche Wirtschaft besonders
unter dem weltweiten Konjunktureinbruch gelitten, scheint sie nun auch von der Erholung
überproportional zu profitieren.
Auch wenn sich die Wirtschaft weltweit erholt, bleibt die Kapazitätsauslastung vorerst
niedrig, die Arbeitslosigkeit hoch. Deshalb hat der Preisdruck bis zuletzt abgenommen, ohne
die volatilen Preise von Energie und Nahrungsmitteln liegen die Teuerungsraten inzwischen
in vielen Ländern – auch in Deutschland – unter 1 %. Angesichts dessen haben bisher nur
wenige Zentralbanken begonnen, ihre Leitzinsen allmählich anzuheben. Von der US-Notenbank und der EZB gab es bisher noch keinerlei Signale für eine kurz bevorstehende Zinswende.
An den Finanzmärkten stand die meiste Zeit die Diskussion über die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit Griechenlands im Mittelpunkt. Diese ließ die Renditedifferenzen zwischen
Staatsanleihen der einzelnen Euro-Länder deutlich steigen und setzte den Euro spürbar
unter Druck. Auch an den Aktienmärkten lastete die Griechenland-Krise zwischenzeitlich auf
den Kursen; letztendlich ließ die fortgesetzte wirtschaftliche Erholung die Kurse aber weiter
steigen, sodass der Deutsche Aktienindex DAX beinahe wieder das Niveau vor der Zahlungsunfähigkeit der US-Investmentbank Lehman Brothers erreichte.
Wichtige geschäftspolitische Ereignisse
Mitte Januar gab die Commerzbank bekannt, dass sie mit der Bank Audi sal-Audi Saradar
Gruppe einen Vertrag zum Verkauf der Dresdner Bank Monaco S.A.M. unterzeichnet hat.
Über Einzelheiten der Transaktion, die unter dem Vorbehalt der entsprechenden behördlichen Genehmigungen steht, wurde Stillschweigen vereinbart. Die Dresdner Bank Monaco
S.A.M., eine Tochtergesellschaft der Dresdner Bank Luxembourg S.A., wurde im Jahr 2006
gegründet und ist im gehobenen Privatkundengeschäft mit Schwerpunkt Monaco, Südfrankreich und Norditalien tätig. Zum Jahresende 2008 verwaltete sie Vermögenswerte (Assets
under Control) in Höhe von 233 Mio Euro und beschäftigte 18 Mitarbeiter.
Anfang Februar wurden sowohl der Verkauf der noch bei der Commerzbank verbliebenen
Anteile an der österreichischen Privatinvest Bank AG an die Zürcher Kantonalbank als auch
der Verkauf des niederländischen Vermögensverwalters Dresdner VPV an das Management
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
vollzogen. Die Aufsichtsbehörden haben beiden Transaktionen zugestimmt. Die Privatinvest
Bank AG verwaltete per Ende Juni 2009 mit rund 50 Mitarbeitern ein Vermögen (Assets
under Management) in Höhe von etwa 600 Mio Euro. Die Dresdner VPV hatte per Jahresende 2008 in der Gruppe rund 60 Mitarbeiter und verwaltete ein Vermögen (Assets under
Management) von 1,2 Mrd Euro.
Ende März hat die Commerzbank den Verkauf der Dresdner Van Moer Courtens sowie der
Filiale Belgien ihrer auf gehobene Privatkunden fokussierten Tochtergesellschaft Commerzbank International S.A. Luxembourg (CISAL) an das Management der Dresdner Van Moer
Courtens wie angekündigt vollzogen. Die Aufsichtsbehörden haben der Transaktion zugestimmt. Zum Jahresende 2009 verwalteten beide Institute zusammen Assets in Höhe von
630 Mio Euro und beschäftigten 45 Mitarbeiter.
Informationen zu weiteren Veräußerungen finden sich im Nachtragsbericht.
Am 1. März hat die polnische BRE Bank eine Kapitalerhöhung mit einem Mittelzufluss
von 2 Mrd Zloty (rund 500 Mio Euro) angekündigt. In der am 30. März in Warschau stattgefundenen Hauptversammlung der BRE Bank wurde der Kapitalerhöhung zugestimmt. Die
Commerzbank wird ihre Bezugsrechte bei der geplanten Kapitalerhöhung der polnischen
BRE Bank, an der die Commerzbank rund 69,8 % der Aktien hält, in vollem Umfang ausüben.
Anfang März hat die Commerzbank an der ukrainischen Bank Forum weitere 26,25 %
erworben und somit ihren Anteil auf 89,3 % erhöht. Die Anteile stammen aus dem indirekten
Besitz eines bisherigen Minderheitsaktionärs, der mit dem Verkauf seiner Anteile aus dem
Aktionärskreis ausscheidet. Über den Kaufpreis sowie weitere Details wurde Stillschweigen
vereinbart. Auf einer außerordentlichen Aktionärsversammlung haben die Aktionäre der
Bank Forum am 4. März eine Kapitalerhöhung um 2,42 Mrd Hrywnja (rund 240 Mio Euro)
beschlossen. Die Commerzbank beabsichtigt, sich daran gemäß ihrer Quote zu beteiligen.
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Der Commerzbank-Konzern erzielte im ersten Quartal 2010 ein Ergebnis vor Steuern in
Höhe von 771 Mio Euro. Der Zinsüberschuss lag weiterhin auf einem soliden Niveau, die
Risikovorsorge ging deutlich zurück. Beim Provisionsüberschuss setzte sich die Verbesserung fort, das Handelsergebnis war außergewöhnlich stark. Lediglich das Ergebnis aus
Finanzanlagen war rückläufig. Die Verwaltungsaufwendungen stiegen in erster Linie aufgrund der Tatsache, dass 2009 die Ergebnisbeiträge der Dresdner Bank für den Zeitraum
1. bis 12. Januar – wegen des offiziellen Closings der Übernahme am 12. Januar – nicht in
der Gewinn- und Verlustrechnung der Commerzbank enthalten waren. Zudem belastete
laufender Umsetzungsaufwand für die Integration der Dresdner Bank. Insgesamt war das
Ergebnis im ersten Quartal sehr erfreulich. Zudem verfügen wir im Commerzbank-Konzern
nach Abschluss des ersten Quartals weiterhin über eine solide Kapitalbasis sowie eine komfortable Liquiditätsausstattung. Darüber hinaus gab es weitere Fortschritte bei der Reduktion
von Risiken: Die Portfolio Restructuring Unit konnte ihr Exposure im ersten Quartal signifikant reduzieren.
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An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Gewinn- und Verlustrechnung des Commerzbank-Konzerns
Der Zinsüberschuss stieg gegenüber dem Vorjahreswert um 11,6 % auf 1 888 Mio Euro im
ersten Quartal 2010. Dazu trug auch die Nichtbedienung von Kupons auf Hybridanleihen
und Genussscheine bei. Nach Berücksichtigung von Sondereffekten liegt der Zinsüberschuss
trotz signifikantem Abbau von Aktiva weiterhin auf einem soliden Niveau. Der Zinsüberschuss der Kernbank litt dabei unter den niedrigen Einlagenmargen, die nicht vollständig
durch höhere Kreditmargen kompensiert werden konnten.
Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft lag mit 644 Mio Euro um
23,7 % unter dem Wert des ersten Quartals 2009, vor allem bedingt durch die günstigeren
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Dies gilt auch für die Vorquartale. Besonders machte
sich dies in der Kernbank bemerkbar, im Segment Corporates & Markets kam es sogar zu
Nettoauflösungen. Dagegen lag die Risikovorsorge im Segment Central & Eastern Europe
aufgrund der Entwicklung in der Ukraine zwar deutlich unter den Werten des Vor- und des
Vorjahresquartals, blieb aber weiterhin auf hohem Niveau. Das Segment Asset Based
Finance trug einen Großteil zur Risikovorsorge im ersten Quartal bei. Hierbei handelte es
sich zur Hälfte um Pauschalwertberichtigungen.
Der Provisionsüberschuss stieg im ersten Quartal 2010 gegenüber dem Wert des Vorjahresquartals um 15,6 % auf 983 Mio Euro, vor allem wegen höheren Erträgen aus dem Wertpapiergeschäft. Dabei kam es in fast allen Segmenten der Kernbank sowie im Segment Asset
Based Finance zu einer Zunahme des Provisionsüberschusses. Insgesamt stieg der Provisionsüberschuss im Commerzbank-Konzern damit über mehrere Quartale kontinuierlich an.
Das Handelsergebnis verbesserte sich gegenüber den ersten drei Monaten 2009 um
1 377 Mio Euro auf 850 Mio Euro im ersten Quartal 2010. Dieses außergewöhnlich starke
Handelsergebnis wurde durch günstige Marktbedingungen unterstützt. Vor allem die Segmente Corporates & Markets sowie Portfolio Restructuring Unit lieferten dabei einen großen
Beitrag. Während in Corporates & Markets der Bereich Fixed Income & Currencies das neue
Geschäftsmodell erfolgreich umsetzen konnte und einen sehr guten Start in das Jahr 2010
verzeichnete, wurde das Segment Portfolio Restructuring Unit durch verbesserte Marktliquidität unterstützt.
Das Ergebnis aus Finanzanlagen ging im Vergleich zum Vorjahresquartal um 505 Mio
Euro auf –119 Mio Euro zurück. Das negative Ergebnis im ersten Quartal 2010 war im
Wesentlichen durch Wertminderungen auf Bestände des ABS-Buchs im Segment Portfolio
Restructuring Unit getrieben. Im Vorjahreszeitraum waren Wertminderungen auf Bestände
des ABS-Buchs noch durch Erträge aus Beteiligungsverkäufen überkompensiert worden.
Die Verwaltungsaufwendungen stiegen gegenüber den ersten drei Monaten 2009 um
6,2 % auf 2 209 Mio Euro. Ursächlich war insbesondere die Tatsache, dass 2009 die Ergebnisbeiträge der Dresdner Bank für den Zeitraum 1. bis 12. Januar – wegen des offiziellen
Closings der Übernahme am 12. Januar – nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung der
Commerzbank enthalten waren. Zudem belastete der mit 120 Mio Euro deutlich höhere
laufende Umsetzungsaufwand für die Integration der Dresdner Bank. Der Personalaufwand
verringerte sich um 4,2 % auf 1 107 Mio Euro, bedingt durch die Reduzierung der Mitarbeiterzahl um 9,2 % auf 61 270. Dagegen erhöhte sich der Sachaufwand auch wegen des
beschriebenen Anstiegs beim Umsetzungsaufwand um 18,5 % auf 960 Mio Euro.
Als Resultat der beschriebenen Entwicklungen kam es im ersten Quartal 2010 zu einem
operativen Ergebnis von 771 Mio Euro nach –595 Mio Euro im Vorjahreszeitraum. Im
Berichtszeitraum fielen weder Restrukturierungsaufwendungen an, noch kam es zu Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markennamen. Somit entspricht das
Ergebnis vor Steuern mit 771 Mio Euro im ersten Quartal dem operativen Ergebnis. Für den
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Berichtszeitraum ergibt sich ein Steueraufwand in Höhe von 55 Mio Euro. Dabei hat insbesondere die Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen, für die bisher keine latenten Steuern
gebildet worden sind, die Steuerquote maßgeblich beeinflusst. Nach Steuern beträgt das
Konzernergebnis 716 Mio Euro. Davon entfallen 8 Mio Euro auf die Minderheitenanteile, den
Commerzbank-Aktionären sind 708 Mio Euro zuzurechnen.
Das operative Ergebnis je Aktie beträgt 0,65 Euro, der Gewinn je Aktie 0,60 Euro (Vorjahreszeitraum: –0,70 Euro beziehungsweise –1,02 Euro).
Bilanz des Commerzbank-Konzerns
Die Bilanzsumme des Commerzbank-Konzerns zum 31. März 2010 betrug 846,1 Mrd Euro
und lag damit auf dem Niveau zum Jahresultimo 2009 in Höhe von 844,1 Mrd Euro. Insgesamt war die Volumenentwicklung aber von mehreren eher geringfügigen gegenläufigen
Effekten geprägt.
Auf der Aktivseite ermäßigten sich vornehmlich die Kundenforderungen sowie die
Finanzanlagen, während die Handelsaktiva zulegten.
Die Forderungen an Kreditinstitute nahmen vor allem aufgrund des leicht gestiegenen
Bankenkreditvolumens im Vergleich zum Vorjahresende um 2,1 Mrd Euro auf 108,8 Mrd
Euro zu. Der Rückgang der Forderungen an Kunden um 9,8 Mrd Euro auf 342,4 Mrd Euro
beruhte dagegen auf einem geringeren Kreditvolumen. Das Kreditvolumen an Kunden und
Kreditinstitute insgesamt lag zum Berichtsstichtag bei 359,1 Mrd Euro und wies damit
gegenüber dem Jahresultimo einen Rückgang um 9,3 Mrd Euro auf. Zum Quartalsstichtag
31. März 2010 belief sich das Volumen der Handelsaktiva auf 230,3 Mrd Euro, ein Anstieg
gegenüber dem Stand zum Jahresende 2009 um 11,6 Mrd Euro oder 5,3 %. Hierzu haben im
Wesentlichen die Positiven Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten sowie die
Schuldverschreibungen und anderen zinsbezogenen Wertpapiere mit einem Zuwachs von
5,7 Mrd Euro beziehungsweise 4,1 Mrd Euro beigetragen. Die Finanzanlagen beliefen sich
auf 129,0 Mrd Euro und lagen damit um 2,3 Mrd Euro unter dem Niveau des Vorjahresultimos. Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere nahmen dabei
um 2,1 Mrd Euro auf 125,9 Mrd Euro ab.
Auf der Passivseite zeigte sich ein Volumenabbau insbesondere bei den Kunden- und
Bankeneinlagen, den Verbrieften Verbindlichkeiten und den Negativen Marktwerten aus
derivativen Sicherungsinstrumenten. Demgegenüber stiegen die Handelspassiva.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich um 3,0 Mrd Euro auf
137,7 Mrd Euro, insbesondere im kurzfristigen Laufzeitenbereich. Die Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden gingen um 4,2 Mrd Euro auf 260,4 Mrd Euro zurück. Während bei den
täglich fälligen Geldern ein Zuwachs von 3,8 Mrd Euro zu verzeichnen war, gingen die Kundenverbindlichkeiten bis drei Monate um 9,6 Mrd Euro zurück. Rückläufig entwickelten sich
auch die Verbrieften Verbindlichkeiten. Mit einem Volumen von 169,0 Mrd Euro lagen sie
um 2,4 Mrd Euro unter dem Vorjahresultimo. Bei den Handelspassiva ergab sich insgesamt
ein Anstieg um 8,5 Mrd Euro auf 201,5 Mrd Euro. Dies resultierte hauptsächlich aus dem
Anstieg der zinsbezogenen derivativen Geschäfte.
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An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Eigenkapital
Das in der Bilanz zum 31. März 2010 ausgewiesene Eigenkapital ist gegenüber dem Jahresende 2009 um 4,6 % beziehungsweise 1,2 Mrd Euro auf 27,8 Mrd Euro gestiegen. Diese
Zunahme resultierte vor allem aus dem laufenden Gewinn für das erste Quartal in Höhe von
0,7 Mrd Euro sowie darüber hinaus aus positiven Effekten aus der Neubewertungsrücklage.
Das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen belief sich insgesamt auf 12,4 Mrd Euro; die Stillen Einlagen betrugen nach wie vor 17,2 Mrd Euro. Für das
Jahr 2010 wird die Commerzbank gemäß den EU-Auflagen – entsprechend der Handhabung
im Vorjahr – gewinnabhängige Vergütungen nur leisten, wenn sie dazu ohne Auflösung von
Rücklagen oder Sonderposten nach § 340g HGB verpflichtet ist. Soweit erforderlich und
rechtlich zulässig, wird die Commerzbank jedoch auch 2010 Rücklagen auflösen, um die
Herabsetzung des Buchwerts ihrer Eigenkapitalinstrumente durch Verlustpartizipation zu
vermeiden.
Zum Ende des ersten Quartals belasteten die Neubewertungsrücklage sowie die Rücklagen aus Cash Flow Hedges und der Währungsumrechnung das Eigenkapital mit 3,0 Mrd
Euro; dies waren 0,4 Mrd Euro weniger als zum Jahresende 2009. Dabei hat sich der negative Wert der Neubewertungsrücklage um 0,2 Mrd Euro auf –1,5 Mrd Euro reduziert. Dies resultierte insbesondere aus den Erholungstendenzen der Kapitalmärkte. Die zinstragenden
Finanzanlagen schlagen jedoch mit –1,8 Mrd Euro weiterhin negativ zu Buche. Dieser Wert
ist auch durch die gemäß der Mitteilung des IASB vom 13. Oktober 2008 erfolgten Umwidmungen beeinflusst, gemäß derer Wertpapiere des Public Finance-Bestandes, die keinen
aktiven Markt mehr aufweisen, aus der IAS 39-Kategorie Available for Sale (AfS) in die IAS
39-Kategorie Loans and Receivables (LaR) umkategorisiert wurden. Für diesen Bestand
besteht die Absicht und die Fähigkeit, die Wertpapiere für eine vorhersehbare Zukunft
beziehungsweise bis zur Fälligkeit zu halten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um
Wertpapiere öffentlicher Schuldner in Europa.
Die Risikoaktiva nahmen per 31. März 2010 gegenüber dem Jahresultimo 2009 nochmals
leicht auf 278,9 Mrd Euro ab. Unser aufsichtsrechtlich anrechenbares Kernkapital nahm gegenüber dem Jahresultimo 2009 um 1,8 % auf 30,0 Mrd Euro zu; damit einhergehend stieg
die Kernkapitalquote von 10,5 % auf 10,8 %. Die gesamte Eigenmittelquote betrug zum Berichtsstichtag 15,2 %.
Refinanzierung und Liquidität
Der Konzern stützt sich bei der Refinanzierung auf eine angemessen breite Diversifikation
hinsichtlich Anlegergruppen, Regionen, Produkten und Währungen.
Im ersten Quartal 2010 hat sich die Liquiditätssituation der Commerzbank AG weiterhin
verbessert. Neben den als stabil anzusehenden und der Bank langfristig zur Verfügung stehenden Einlagen aus dem Privat- und Firmenkundengeschäft nimmt die Commerzbank für
besicherte und unbesicherte Refinanzierungen den Kapitalmarkt in Anspruch. Dort konnten
im ersten Quartal 2010 langfristige Mittel von mehr als 6 Mrd Euro aufgenommen werden.
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Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Kapitalmarktfunding des Konzerns im ersten Quartal 2010
Volumen 6,4 Mrd €
Unbesicherte Emissionen
2,6 Mrd €
BenchmarkEmission
1,0 Mrd €
Besicherte Emissionen
3,8 Mrd €
Privatplatzierungen
1,6 Mrd €
JumboEmissionen
2,5 Mrd €
Privatplatzierungen
1,3 Mrd €
Hiervon entfallen rund 2,6 Mrd Euro auf unbesicherte Emissionen und rund 3,8 Mrd Euro
auf Pfandbriefe sowie Lettres de Gage.
Insgesamt wurden drei öffentliche Transaktionen mit einem Volumen von 3,5 Mrd Euro
begeben.
Im unbesicherten Bereich hat die Commerzbank AG eine 7-jährige Senior Unsecured
Benchmark-Anleihe im Volumen von 1 Mrd Euro mit einem Kupon von 3,875 % auf einer
Spreadbasis von 105 BP über Swapssatz emittiert.
Im besicherten Bereich wurden Jumbo-Emissionen in Höhe von 2,5 Mrd Euro emittiert.
Davon hat die Eurohypo AG einen 3-jährigen Öffentlichen Pfandbrief mit einem Volumen von
1,5 Mrd Euro begeben. Darüber hinaus wurde ein Jumbo-Pfandbrief aus dem Jahr 2009 mit
Fälligkeit September 2014 um 250 Mio Euro aufgestockt. Zudem hat die Eurohypo S.A.
Luxembourg mit einem Volumen von 750 Mio Euro die erste Lettres de Gage-Emission des
Jahres erfolgreich emittiert. Der Refinanzierungsplan für Öffentliche Pfandbriefe und Lettres
de Gage ist damit zum Großteil bereits erfüllt. Ferner wurden Hypothekenpfandbriefe mit
einem Volumen von ca. 500 Mio Euro emittiert. Das Emissionsvolumen wurde dabei durch
die Erhöhung der freiwilligen Überdeckung im Deckungsstock beeinflusst.
Nachfolgende Übersicht zeigt die Refinanzierungsstruktur am Kapitalmarkt zum 31. März
2010:
Refinanzierungsstruktur Kapitalmarkt
zum 31. März 2010
Hypotheken-Pfandbriefe 19 %
Lettres de Gage 8 %
Unbesicherte Anleihen 32 %
rund 233 Mrd €
Nachrang-Emissionen 8 %
Schiffspfandbriefe 2 %
Öffentliche Pfandbriefe 30 %
Im kürzerfristigen Bereich konnte sich die Commerzbank erfolgreich im Geldmarkt
refinanzieren, der der Commerzbank für marktübliche Laufzeiten ohne Einschränkung zur
Verfügung steht. Hier spiegelt sich das gute Standing der Commerzbank wider sowie die im
ersten Quartal weiterhin gute Liquiditätslage im Gesamtmarkt.
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An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Die Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Commerzbank war im Berichtszeitraum – auch
unter den Annahmen von Stressszenarien – jederzeit gegeben. Die entsprechenden regulatorischen Liquiditätsvorgaben wurden ebenfalls stets eingehalten. Zum Berichtsstichtag
31. März 2010 lag die Liquiditätskennziffer des Standardansatzes der Liquiditätsverordnung
der Commerzbank AG mit 1,23 deutlich über der regulatorischen Mindestanforderung
von 1,00.
Kennzahlen des Commerzbank-Konzerns
Im ersten Quartal ergibt sich für den Commerzbank-Konzern insgesamt eine operative
Eigenkapitalrendite von 10,2 %, nach –10,1 % im Vorjahreszeitraum. Die Eigenkapitalrendite
auf den Konzernüberschuss – das heißt der den Commerzbank-Aktionären zurechenbare
Konzernüberschuss bezogen auf das auf sie entfallende durchschnittlich gebundene Eigenkapital ohne Berücksichtigung der Neubewertungsrücklage und der Rücklage aus Cash Flow
Hedges – stieg von –15,2 % auf 9,5 %. Die Aufwandsquote – das heißt der Quotient aus
Verwaltungsaufwendungen und gesamten Erträgen ohne Abzug der Risikovorsorge im Kreditgeschäft – reduzierte sich von 89,3 % auf 61,0 %.
Segmentberichterstattung
Alle vier operativen Segmente der Kernbank – Privatkunden, Mittelstandsbank, Central &
Eastern Europe sowie Corporates & Markets – haben im ersten Quartal des laufenden Jahres
sowohl ein positives operatives Ergebnis erzielt als auch die Rentabilität erhöht. Außerhalb
der Kernbank verlief die Entwicklung unterschiedlich. Während das Segment Asset Based
Finance aufgrund der Situation an den internationalen Immobilienmärkten mit einem Verlust
abschloss, profitierte die Portfolio Restructuring Unit von der Entspannung an den Finanzmärkten.
Privatkunden: Stabiles Ergebnis trotz schwierigem Marktumfeld
Im Umfeld einer anhaltend schwierigen Branchensituation bei gleichzeitig herausfordernden
Marktbedingungen erzielte das Segment Privatkunden im ersten Quartal ein positives operatives Ergebnis. Die Kundenzahl konnte mit rund 11 Millionen stabil gehalten werden.
Insbesondere beim Zinsüberschuss, beim Provisionsüberschuss sowie beim Verwaltungsaufwand wirkte sich der Verkauf nicht strategischer Bankbeteiligungen in den Veränderungsraten aus. Als Folge des niedrigen Zinsniveaus nahm der Zinsüberschuss aufgrund
geringerer Margen bei Einlagenprodukten aber auch wegen niedrigerer Einlagevolumina
sowie den Entkonsolidierungseffekten aus dem Verkauf von obigen Beteiligungen gegenüber
den ersten drei Monaten des Vorjahres um 10,1 % auf 497 Mio Euro ab. Bei der Risikovorsorge blieben die Auswirkungen der Wirtschaftskrise nicht außen vor; sie stieg um
16 Mio Euro auf 66 Mio Euro. Der Provisionsüberschuss konnte trotz Entkonsolidierungseffekten um 6,9 % auf 545 Mio Euro gegenüber dem ersten Quartal 2009 gesteigert werden,
in erster Linie wegen höherer Erträge im Wertpapiergeschäft. Während die tendenziell positive Marktentwicklung dies stützte, war nach wie vor eine Verunsicherung der Kunden zu
spüren. Der deutliche Rückgang des sonstigen Ergebnisses gegenüber dem Vorjahresquartal
um 46 Mio Euro auf –49 Mio Euro resultierte im Wesentlichen aus Nettozuführungen zu
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Rückstellungen für Rechtsrisiken. Der Verwaltungsaufwand sank um 5,9 % auf 913 Mio Euro.
Während sich im Personalaufwand aufgrund des Rückgangs der Mitarbeiterzahl durch den
Verkauf obiger Einheiten sowie bereits realisierter Synergien mit –10 % ein deutlicher
Rückgang zeigt, nahm der Sachaufwand vor allem aufgrund des laufenden Umsetzungsaufwands für die Integration der Dresdner Bank bei unverändert striktem Kostenmanagement
leicht um 0,8 % zu. Insgesamt lieferte das Segment Privatkunden mit einem operativen
Ergebnis von 28 Mio Euro einen positiven Beitrag zum Konzernergebnis.
Bei einem durchschnittlich gebundenen Eigenkapital von 3,3 Mrd Euro ergibt sich eine
operative Eigenkapitalrendite von 3,4 % (Vorjahreszeitraum: 5,0 %). Die Aufwandsquote
reduzierte sich von 91,3 % auf 90,7 %.
Mittelstandsbank: In schwierigem Marktumfeld zugelegt
Vor dem Hintergrund eines nach wie vor schwierigen Marktumfelds konnte die Mittelstandsbank durch ihr stabiles Geschäftsmodell und ihre starke Kundenbasis bei den Erträgen vor Risikovorsorge im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal zulegen. In den
ersten drei Monaten 2010 erwirtschaftete das Segment ein operatives Ergebnis auf Vorjahresniveau.
Der Zinsüberschuss reduzierte sich gegenüber dem Vergleichszeitraum 2009 von
548 Mio Euro auf 516 Mio Euro. Der Rückgang resultierte sowohl aus dem Volumenabbau
im Ausland im Rahmen der Fokussierung auf das strategische Kreditgeschäft als auch aus
einem Rückgang der Kreditnachfrage im inländischen Mittelstandsgeschäft. Darüber hinaus
führte das niedrige Zinsniveau zu einem Rückgang des Beitrags des Einlagengeschäfts am
Zinsüberschuss. Für die Risikovorsorge haben wir im ersten Quartal 2010 mit 161 Mio Euro
einen um 71 Mio Euro höheren Betrag als im Vorjahreszeitraum aufwenden müssen. Der
Anstieg steht im Zusammenhang mit der nach wie vor schwierigen wirtschaftlichen Situation
– insbesondere im inländischen Firmenkundengeschäft. Gegenüber den Vorquartalen zeigt
sich aber ein rückläufiger Trend. Der Provisionsüberschuss stieg aufgrund positiver Effekte
in allen Produktkategorien auf 257 Mio Euro nach 238 Mio Euro im Vorjahreszeitraum. Das
Handelsergebnis lag mit 6 Mio Euro um 3 Mio Euro unter dem Niveau der ersten drei Monate
des Vorjahres. Das sonstige Ergebnis belief sich auf 44 Mio Euro. Gegenüber dem Berichtszeitraum des Vorjahres ist dies ein Anstieg um 99 Mio Euro. Hierin enthalten ist ein Einmalertrag aus der Auflösung von Rückstellungen, die in Vorjahren im Zusammenhang mit einem
Produktangebot für Firmenkunden aus dem Jahr 2000 gebildet wurden. Der Verwaltungsaufwand betrug 357 Mio Euro und lag damit um 8,2 % über dem Vorjahreswert in Höhe von
330 Mio Euro. Während der Personalaufwand insgesamt stabil blieb, war der Anstieg im
Sachaufwand primär auf integrationsbedingte Belastungen sowie auf höhere Beiträge zum
Einlagensicherungsfonds zurückzuführen, die durch ein striktes Kostenmanagement nur
zum Teil kompensiert werden konnten. Das Segment Mittelstandsbank erzielte für die ersten
drei Monate des laufenden Jahres insgesamt ein operatives Ergebnis von 302 Mio Euro. Der
Rückgang um knapp 6 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal erklärt sich im
Wesentlichen aus der konjunkturell bedingt höheren Risikovorsorge.
Bei einem durchschnittlich gebundenen Eigenkapital von 5,5 Mrd Euro ergibt sich eine
operative Eigenkapitalrendite von 22,1 % (Vorjahreszeitraum: 22,4 %). Die Aufwandsquote
stellte sich auf 43,5 % (Vorjahreszeitraum: 44,6 %).
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Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Central & Eastern Europe: Positives Ergebnis durch rückläufige
Risikovorsorge
In den einzelnen Ländern der Region Mittel- und Osteuropa setzte sich zu Beginn des Jahres
2010 die heterogene Entwicklung fort. Während Polen von der anhaltenden Erholung der
Konjunktur profitierte, blieb die Entwicklung in der Ukraine auch weiterhin schwierig. In
diesem Marktumfeld erzielte das Segment Central & Eastern Europe im ersten Quartal 2010
einen positiven Ergebnisbeitrag.
Durch das schwierige Marktumfeld in Osteuropa war der Zinsüberschuss mit 159 Mio
Euro gegenüber 164 Mio Euro im Vorjahresquartal leicht rückläufig. Die Risikovorsorge war
bedingt durch eine deutliche Entspannung in Russland mit 94 Mio Euro um 79 Mio Euro
niedriger auszuweisen als im ersten Quartal 2009. Der Provisionsüberschuss stieg um
51,6 % auf 47 Mio Euro, insbesondere die BRE Bank profitierte von der Erholung an den
Kapitalmärkten. Das Handelsergebnis reduzierte sich vor allem aufgrund einer Verschlechterung bei den Währungs-Hedges im gleichen Zeitraum um 37,9 % auf 18 Mio Euro. Der
Anstieg des Verwaltungsaufwands um 10,5 % auf 126 Mio Euro resultierte aus Währungsumrechnungen. Währungsbereinigt waren die Aufwendungen bei der BRE Bank leicht rückläufig; hier zeigte die erfolgreiche Fortführung der Kostensenkungs- und Restrukturierungsprogramme Wirkung. Aufgrund der stabilen Entwicklung der BRE Bank und der Entlastung
aus der Risikovorsorge erzielte das Segment im ersten Quartal 2010 einen operativen
Gewinn von 6 Mio Euro gegenüber einem operativen Ergebnis von –62 Mio Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
Bei einem durchschnittlich gebundenen Eigenkapital von 1,6 Mrd Euro ergibt sich eine
operative Eigenkapitalrendite von 1,5 % (Vorjahreszeitraum: –15,1 %). Die Aufwandsquote
lag bei 55,8 % gegenüber 50,7 % in den ersten drei Monaten 2009.
Corporates&Markets: Erfolgreiche Implementierung des
kundenorientierten Geschäftsmodells
Das Segment Corporates & Markets hat sein kundenorientiertes Geschäftsmodell erfolgreich
implementiert und ist mit einem sehr positiven Ergebnis in das neue Jahr gestartet. Der Konzernbereich Corporate Finance setzte hierbei die erfreuliche Entwicklung des Jahres 2009
auch im ersten Quartal 2010 fort. Wie im Vorjahr waren DCM Bonds und DCM Loans Haupttreiber der Performance. Der Konzernbereich Fixed Income & Currencies hatte ebenfalls
einen sehr guten Start in das Jahr 2010. Equity Markets & Commodities entwickelte sich im
Rahmen der Erwartungen über alle Produktlinien stabil. Die operativen Erträge vor Risikovorsorge im Segment lagen für das erste Quartal 2010 mit 731 Mio Euro zwar um 8,3 %
unter dem entsprechenden Vorjahresquartal. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass im
ersten Quartal 2009 noch Erträge von Bereichen enthalten waren, die im Rahmen des neuen
Geschäftsmodells eingestellt beziehungsweise stark reduziert wurden.
Der Zinsüberschuss stieg im Vergleich zur Vorjahresperiode um 19,2 % auf 211 Mio Euro,
unter anderem wegen strukturierten Finanzierungen. Aufgrund von Auflösungen von bestehenden Wertberichtigungen zeigte sich bei der Risikovorsorge ein positiver Ausweis von
19 Mio Euro. Im ersten Quartal 2009 fiel noch eine Belastung von 254 Mio Euro an. Beim
Provisionsüberschuss ist ein leichter Rückgang um 5,0 % auf 76 Mio Euro zu verzeichnen.
Das Handelsergebnis erreichte 449 Mio Euro und lag bedingt durch die oben beschriebene
Entwicklung zwar um 21,8 % unter dem ersten Quartal 2009. Gegenüber den drei Vorquartalen war es jedoch signifikant höher und zeigt damit, dass die Neuausrichtung des
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Geschäftsmodells erfolgreich gestaltet wurde. Das Ergebnis aus Finanzanlagen und das
sonstige Ergebnis verbesserten sich um 5 Mio Euro beziehungsweise 24 Mio Euro. Der Verwaltungsaufwand sank um 17,8 % auf 411 Mio Euro. In allen Bereichen wurden die PersonalAbbauziele und somit erhebliche Kostensynergien deutlich schneller erreicht, als ursprünglich geplant. Mit einem operativen Ergebnis von 339 Mio Euro lieferte Corporates & Markets
im ersten Quartal den größten positiven Beitrag zum Konzernergebnis der Commerzbank.
Bei einem um 20,2 % auf 3,8 Mrd Euro reduzierten durchschnittlich gebundenen Eigenkapital ergibt sich eine operative Eigenkapitalrendite von 35,4 % (Vorjahr: 3,6 %). Die Aufwandsquote verbesserte sich leicht von 62,7 % auf 56,2 %.
Asset Based Finance: Gewerbliche US-Immobilienmärkte belasten
Trotz der gedämpften wirtschaftlichen Erholung in den USA und Europa belasten die Auswirkungen der Finanzmarktkrise das Ergebnis des Segments weiterhin, da sich insbesondere
die internationalen Immobilien- und Schiffsmärkte in einer längeren Korrekturphase befinden. Die Neuzusagen bei Immobilienfinanzierungen beliefen sich im ersten Quartal des laufenden Jahres auf 1,3 Mrd Euro gegenüber 0,1 Mrd Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres. In den Staats- und Schiffsfinanzierungsmärkten wurden im Berichtszeitraum keine
nennenswerten Neugeschäfte getätigt. Der eingeschlagene Weg der Portfolioreduzierung
wird in den Geschäftsfeldern Immobilien- und Staatsfinanzierung konsequent fortgesetzt.
Insgesamt weist das Segment für das erste Quartal ein negatives Ergebnis aus.
Der Zinsüberschuss stieg im ersten Quartal 2010 um 14,7 % auf 296 Mio Euro im Vergleich zu dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Maßgeblich für diese Entwicklung waren
deutlich höhere Margen beim Neu- und Prolongationsgeschäft sowie günstigere Refinanzierungskosten. Bei der Risikovorsorge machte sich die anhaltend schwierige Lage an den
Immobilienmärkten – insbesondere in den USA – bemerkbar; sie stieg im Vergleich zum Vorjahr um 57,0 % auf 325 Mio Euro, wobei dieser Betrag zur Hälfte Pauschalwertberichtigungen
enthält. Der Provisionsüberschuss stieg um 39,7 % auf 88 Mio Euro; Haupttreiber waren
gestiegene Erträge einerseits in der gewerblichen Immobilienfinanzierung – im Wesentlichen aus Restrukturierungen im Ausland – sowie andererseits im Asset Management aus
Fondsverwaltungsgebühren. Während das Handelsergebnis im Vorjahr bei 262 Mio Euro lag,
war für das erste Quartal 2010 ein Verlust von 4 Mio Euro auszuweisen. Im Vorjahreszeitraum fielen positive Bewertungen aus freien Derivaten sowie die gewinnbringende Auflösung der Total Return Swap-Position an. Das Ergebnis aus Finanzanlagen war im Berichtszeitraum nahezu ausgeglichen nach einem Verlust von 43 Mio Euro im Vergleichzeitraum
2009. Der Verwaltungsaufwand nahm um 9,5 % auf 152 Mio Euro ab. Maßgeblich hierfür
war die Entwicklung des Personalaufwands, während der Sachaufwand nahezu unverändert
blieb. Hauptgrund für den niedrigeren Personalaufwand war ein Rückgang der Mitarbeiterzahl vor allem in Folge von Restrukturierungsmaßnahmen. Im Ergebnis ergab sich für das
erste Quartal 2010 ein operativer Verlust in Höhe von 86 Mio Euro. Im Vorjahreszeitraum
war das Ergebnis vor allem aufgrund des einmaligen Sondereffekts der Total Return SwapAuflösung mit 168 Mio Euro positiv.
Bei einem durchschnittlich gebundenen Eigenkapital von 6,4 Mrd Euro ergibt sich eine
operative Eigenkapitalrendite von –5,3 % (Vorjahreszeitraum: 9,1 %). Die Aufwandsquote
betrug 38,9 % (Vorjahreszeitraum: 30,9 %).
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Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Portfolio Restructuring Unit: Positiver Beitrag zum Konzernergebnis
In den ersten drei Monaten des laufenden Jahres war bei der Portfolio Restructuring Unit
(PRU) ein deutlich wiederkehrendes Investoreninteresse zu beobachten. Dies hat zu einer
erheblichen Verbesserung der Marktliquidität insbesondere in den Bereichen Credit Flow
und Structured Credit – bei High-Grade-ABS sowie CMBS – und somit zu einem positiven
Ergebnis geführt. Auch beim Abbau der Portfolien kam die PRU im ersten Quartal 2010 gut
voran. Das Structured-Credit- und das Credit-Trading-Portfolio konnten in beträchtlichem
Umfang um 1,8 Mrd Euro beziehungsweise 1,1 Mrd Euro reduziert werden.
Der Zinsüberschuss verringerte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 49 Mio
Euro auf 23 Mio Euro. Die Risikovorsorge ging von 71 Mio Euro auf 22 Mio Euro zurück. Das
Handelsergebnis nahm im Vergleich zum ersten Quartal 2009 signifikant um 1 541 Mio Euro
auf 282 Mio Euro zu. Das Ergebnis resultiert sowohl aus realisierten Gewinnen aus dem aktiven Abbau des Portfolios als auch aus Wertaufholungen auf strukturierte Wertpapiere. Beim
Ergebnis aus Finanzanlagen verringerte sich der Verlust im Vergleich zum Vorjahr um
41 Mio Euro auf –94 Mio Euro. Das Ergebnis wurde durch Wertminderungen auf RMBS
negativ beeinflusst. Die Verwaltungsaufwendungen beliefen sich in den ersten drei Monaten
2010 auf 24 Mio Euro und lagen somit 9 Mio Euro unter dem Vorjahreszeitraum. Im ersten
Quartal 2010 erzielte das Segment PRU ein positives operatives Ergebnis von 162 Mio Euro
gegenüber einem Verlust von 1 415 Mio Euro für den entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Das durchschnittlich gebundene Eigenkapital betrug 1,4 Mrd Euro nach 1,9 Mrd Euro im
Vorjahr.
Sonstige und Konsolidierung
Im Segment Sonstige und Konsolidierung werden Erträge und Aufwendungen eingestellt,
die nicht in die Verantwortungsbereiche der Geschäftssegmente fallen. Für das erste Quartal
des laufenden Jahres betrug das operative Ergebnis 20 Mio Euro nach 309 Mio Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum. In dieser Entwicklung spiegeln sich diverse Sondereffekte
wider. So ist für das Vorjahr eine Besonderheit zu beachten: Da die Ergebnisse der Marktsegmente aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2009 beinhalten, wird die Differenz zum Konzernergebnis, das für die Dresdner Bank nur
den Zeitraum 13. Januar bis 31. Dezember 2009 enthält, im Segment Sonstige und Konsolidierung ausgewiesen.
Die operativen Erträge vor Risikovorsorge der ersten drei Monate 2010 waren wesentlich
durch die Erträge der Treasury geprägt; im Zinsüberschuss zeigt sich auch die Nichtbedienung von Kupons auf Hybridanleihen und Genussscheine. Gegenläufig wirkten per Saldo
negative Bewertungseffekte aus der Anwendung des Hedge-Accounting gemäß IAS 39 auf
bankübergreifende Transaktionen. Der Rückgang beim Ergebnis aus Finanzanlagen beruhte
auf hohen Erträgen aus Beteiligungsverkäufen im ersten Quartal des Vorjahres. Die erhöhten
Verwaltungsaufwendungen betrafen im Wesentlichen Integrationsaufwendungen der Serviceund Steuerungsfunktionen im Rahmen des Projekts „Zusammen Wachsen“, die nicht auf die
Geschäftssegmente verrechneten Kosten der Treasury, gesellschaftsrechtliche Aufwendungen
sowie Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der SoFFin-Auflagen.
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Prognosebericht
Die folgenden Ausführungen sind stets in Verbindung mit dem Abschnitt Geschäft und Rahmenbedingungen dieses Zwischenberichts sowie dem Prognosebericht des Geschäftsberichts 2009 zu lesen.
Künftige gesamtwirtschaftliche Situation
Die Erholung der Weltwirtschaft dürfte sich fortsetzen. Allerdings sollte sie gerade in den
Industrieländern vorerst eher schwächer ausfallen als in früheren Aufschwungsphasen, da
die der Rezession dort vorangegangenen Übertreibungen noch nicht vollständig korrigiert
sind. So sind die Bauinvestitionen trotz eines merklichen Rückgangs teilweise immer noch
sehr hoch, und private Haushalte sowie Unternehmen hatten in vielen Ländern ihre Verschuldung deutlich erhöht, die sie nun zurückführen müssen, was wiederum ihre Nachfrage
bremsen wird. Zudem wird die Konjunktur spätestens im kommenden Jahr gerade im Euroraum deutlichen Gegenwind von der Finanzpolitik bekommen, da die Regierungen ihre
Haushaltsdefizite merklich verringern müssen.
In Deutschland hat es in den vergangenen Jahren kaum Übertreibungen gegeben, sodass
hier kein Korrekturbedarf besteht – weder in der Bauwirtschaft noch bei der Verschuldung
von privaten Haushalten und Unternehmen. Auch der Konsolidierungsbedarf der öffentlichen Haushalte ist deutlich geringer als in den meisten anderen Ländern des Euroraums,
und die sehr auf den Export und auf Investitionsgüter ausgerichtete deutsche Wirtschaft sollte überdurchschnittlich von der Erholung der Weltwirtschaft profitieren. Allerdings wird
Deutschland wohl auch unter der eher schwachen Entwicklung bei vielen europäischen
Handelspartnern leiden, sodass die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr mit etwa 1¾ % zwar
stärker wachsen dürfte als der Euroraum insgesamt (+1 %). Für das erste Jahr eines Aufschwungs wäre dies gerade auch vor dem Hintergrund der sehr expansiv ausgerichteten
Geldpolitik aber ein enttäuschendes Ergebnis.
Aufgrund der eher verhaltenen Erholung der Weltwirtschaft werden die gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten in den Industrieländern noch für einige Zeit gering ausgelastet sein. Folglich dürfte sich der Preisauftrieb zunächst noch abschwächen. Vor diesem Hintergrund werden die wichtigsten Notenbanken mit dem Ausstieg aus ihrer Niedrigzinspolitik noch etwas
warten. Mit der ersten Zinserhöhung der US-Notenbank rechnen wir zum Jahresende, die
EZB wird die erste Zinserhöhung wahrscheinlich erst im Frühjahr 2011 beschließen.
Eine eher noch schwächere Teuerung und zögernde Notenbanken sprechen dafür, dass
das aktuelle strukturelle Niedrigzinsumfeld vorerst erhalten bleibt. Dabei dürfte sich die
Situation am europäischen Rentenmarkt nach den Beistandszusagen für Griechenland mittelfristig entspannen. Die Renditedifferenzen sollten wieder abnehmen, ohne allerdings auf
die Niveaus vor der Finanzkrise zurückzukehren. Der Euro dürfte gegenüber dem Dollar weiter an Wert verlieren, da sich die Zinsdifferenz wahrscheinlich zunehmend zugunsten der
amerikanischen Währung entwickeln wird. Zudem hat die Griechenland-Krise den Devisenmärkten die strukturellen Probleme der Europäischen Währungsunion vor Augen geführt,
was die Gemeinschaftswährung vorerst weiter belasten dürfte.
107
108
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Künftige Situation der Bankbranche
Für das vierte Quartal 2009 konnten viele europäische Banken im Vergleich zu den
Vorjahreswerten verbesserte Ergebnisse vorlegen. So erzielten die meisten europäischen
Großbanken wieder positive Eigenkapitalrenditen. Sie profitierten dabei insbesondere
sowohl von einer Verbesserung des Handelsgeschäfts als auch des Zinsumfelds.
Obwohl viele Volkswirte das Ende der Rezession bereits ausgerufen haben und für 2010
sowie 2011 von der Commerzbank Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts im Euroraum
von 1,0 % beziehungsweise 1,3 % erwartet werden, dürfte das Umfeld für Banken dennoch
eher schwierig bleiben. So werden die Folgen der Wirtschaftskrise für die Banken weiterhin
ein Thema sein. Allerdings ist bei vielen Banken bereits im vierten Quartal 2009 eine
Verbesserung der Risikovorsorgesituation erkennbar gewesen. Im laufenden Jahr sollte sich
diese Tendenz verstärken, sofern die Wirtschaft nicht in eine Rezession zurückfällt.
Regulatorisch sind mittelfristig Verschärfungen der Gesamtsituation für die Bankbranche
zu erwarten. In Deutschland ist die so genannte Bankenabgabe avisiert, das Bundeskabinett
hat die Grundlage für einen Bankenstabilitätsfonds geschaffen. Die genaue Ausgestaltung ist
aber noch offen. Auch durch die regulatorischen Änderungen von Basel III zeichnen sich
signifikant strengere Regeln für deutsche, europäische und internationale Kreditinstitute ab.
Infolge der Finanzmarktkrise befindet sich die Bankbranche noch immer im Prozess
der grundlegenden Neuordnung. So ist bei vielen Instituten eine Fokussierung auf das
Kerngeschäft zu erkennen. In diesem Zusammenhang bauen Banken unter dem Stichwort
Deleveraging und Derisking weiterhin Bilanzsummen und Risikoaktiva ab. Zudem verfolgen
viele Institute Kostensenkungsprogramme.
Erwartete Finanzlage des Commerzbank-Konzerns
Geplante Finanzierungsmaßnahmen
Die weiteren Kapitalmarktmaßnahmen basieren auf dem für 2010 verabschiedeten FundingPlan. Dieser wird regelmäßig überprüft und falls erforderlich an geänderte Voraussetzungen
angepasst. Die Grundlage für die Emissionsplanung am Kapitalmarkt basiert auf dem bankinternen Stable Funding-Konzept. Es stellt den strukturellen Liquiditätsbedarf für das KernAktivgeschäft der Bank sowie die nicht innerhalb eines Jahres liquidierbaren Aktiva den
langfristig für die Bank verfügbaren Passivmitteln – inklusive stabiler Bodensätze aus Kundeneinlagen – gegenüber.
Die Planung für Pfandbrief-Emissionen wird auch durch die sich dieses Jahr ändernde
Methode von S&P hinsichtlich der Bewertung von Covered Bonds und die sich daraus ableitende, freiwillig erforderliche Überdeckung beeinflusst.
Die Commerzbank geht davon aus, dass sie ihre im ersten Quartal erfolgreichen Emissionsaktivitäten im Verlauf des Geschäftsjahres weiter fortsetzen kann. Für das Gesamtjahr
2010 sieht der Commerzbank-Konzern weiterhin eine Mittelaufnahme von insgesamt circa
20 Mrd Euro vor, von denen etwa 30 – 40 % über unbesicherte und etwa 60 – 70 % über
besicherte Emissionen begeben werden sollen.
Zwar wird auch weiterhin von einem volatilen Kapitalmarktumfeld ausgegangen, jedoch
sollten die durchschnittlichen Refinanzierungskosten am Kapitalmarkt im laufenden
Geschäftsjahr unter denen des Vorjahres liegen.
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Geplante Investitionen
Bei den Investitionen gibt es keine wesentlichen Änderungen gegenüber den im Geschäftsbericht 2009 bekanntgegebenen Planungen.
Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
Insgesamt verfügen die Märkte weiterhin über eine ausreichende Liquiditätsversorgung, was
sich an der nach wie vor hohen Inanspruchnahme der Einlagenfazilität der Zentralbank
ablesen lässt.
Die Commerzbank geht davon aus, dass sich der Konzern auch in den nächsten Quartalen
ausreichend mit Liquidität versorgen kann. Zudem ist eine unmittelbare Änderung der
bestehenden expansiven Geldmarktpolitik der Zentralbanken aufgrund der noch fragilen
wirtschaftlichen Gesamtlage nicht erkennbar. Die angekündigten Änderungen in den Offenmarktoperationen der EZB sowie die möglichen Anpassungen der Kriterien des Sicherheitenkataloges haben keinen signifikanten direkten Einfluss auf die Liquiditätslage der Bank,
da diese im Rahmen ihres konservativ ausgelegten Liquiditätsmanagements Zentralbankfazilitäten vorrangig in Form der Hauptrefinanzierungsgeschäfte zum Ausgleich von Liquiditätsspitzen nutzt und sonstige Liquiditätsmaßnahmen der Zentralbanken in der Vergangenheit
nur zurückhaltend wahrgenommen hat. Ungeachtet dessen beobachtet die Bank aufmerksam die eingeleitenden, geplanten und aktuell diskutierten Exit-Strategien der Zentralbanken zur Absorption der Überschussliquidität im Markt und wird mögliche Entwicklungen im
Rahmen ihres Liquiditätsmanagements frühzeitig berücksichtigen.
Der richtungweisende 3 Monate Euribor-Eonia-Spread bewegte sich im ersten Quartal auf
einem stabilen Niveau um einen Wert von 30 Basispunkten. Eine weitere Verringerung
beziehungsweise Einengung dieses Wertes sehen wir derzeit nicht. Vielmehr gehen wir im
laufenden Geschäftsjahr davon aus, dass der Spread sich wenig verändert. Eine Ausweitung
des Spreads könnte von den gegenwärtig diskutierten Änderungen der regulatorischen
Rahmenbedingungen sowie von der Umsetzung liquiditätsabsorbierender geldpolitischer
Maßnahmen der Zentralbanken ausgehen.
Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns
Für eine Anpassung der Prognose des Gesamtjahresergebnisses ist es derzeit – auch wenn
die Geschäftsentwicklung im ersten Quartal besser als erwartet verlief – noch zu früh. Voraussichtlich mit dem Halbjahresergebnis wird hier eine neue Einschätzung möglich sein.
Trotz des sehr positiven Starts in das Jahr 2010 wird die Commerzbank im Gesamtjahr
einen Gewinn nur dann erreichen, wenn sich Konjunktur und Finanzmärkte positiv entwickeln. Zuletzt waren die Signale sowohl der Wirtschaft im Euroraum wie in Deutschland
als auch der Märkte ermutigend. Wie nicht zuletzt das Beispiel Griechenland belegt, sind
dort Rückschlaggefahren – die sich auch auf weitere Länder ausbreiten könnten – aber weiterhin nicht auszuschließen. Zudem werden insbesondere die verzögert auftretenden Folgewirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen
auch im weiteren Jahresverlauf herausfordernd bleiben.
Unter genauer Beobachtung der weiteren Entwicklung der Umfeldbedingungen werden
wir unseren mit der „Roadmap 2012“ eingeschlagenen Kurs konsequent verfolgen und sind
zuversichtlich, hier auch im Jahresverlauf gut voranzukommen und weitere Fortschritte zu
erzielen.
109
110
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Der Fokus wird dabei auf der Fortführung der Integration der Dresdner Bank sowie der
Verbesserung des operativen Geschäfts liegen. Bei der Integration wird die Einführung der
neuen Marke in der Filialwelt ab Mitte Juni der nächste Meilenstein sein. Zu den konkreten
Schritten zur Profitabilitätssteigerung gehören unter anderem Maßnahmen zur Neuausrichtung bei unserer Immobilien-Asset Management-Tochtergesellschaft Commerz Real.
Dadurch erwarten wir im Segment Asset Based Finance im zweiten oder dritten Quartal
Restrukturierungsaufwendungen in Höhe eines niedrigen bis mittleren zweistelligen Millionenbetrags.
Nachtragsbericht
Mitte April hat die Commerzbank AG ihre auf Bausparen spezialisierte Tochtergesellschaft
Allianz Dresdner Bauspar AG (ADB) an die Wüstenrot Bausparkasse AG veräußert. Commerzbank und Wüstenrot haben zudem eine langfristige, exklusive Vertriebskooperation für Bausparprodukte vereinbart. Die Produkte der Wüstenrot sind für die Kunden der Commerzbank
attraktiv und stärken die Position der Bank am Markt. Über Vertragsdetails wurde Stillschweigen vereinbart. Die Transaktion steht noch unter Vorbehalt der entsprechenden
behördlichen Genehmigungen. Die Veräußerung der Allianz Dresdner Bauspar ist Teil der
Vereinbarungen zur Inanspruchnahme des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin).
Das Unternehmen verfügte per Ende 2009 über rund 670 000 Kunden und eine Bausparsumme von 21 Mrd Euro. Die Zahl der Mitarbeiter lag bei rund 350.
Weitere Geschäftsvorfälle von wesentlicher Bedeutung sind nicht aufgetreten.
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Zwischenrisikobericht
112
25––113
26
114
27––126
39
127
40––128
41
129
42––130
43
Risikoorientierte Gesamtbanksteuerung
112
25
1. Organisation des Risikomanagements
112
25
2. Risikotragfähigkeit und Stresstesting
Adressenausfallrisiken
114
27
1. Commerzbank-Konzern nach Segmenten
119
32
2. Segmentübergreifende Portfolioanalysen
Markt- und Liquiditätsrisiken
40
127
1. Marktrisiken
41
128
2. Liquiditätsrisiken
Intensive Care / Ertragsbelastungen
131
44
Operationelle Risiken
131
44
Sonstige Risiken
Aufgrund von Rundungen können sich im nachfolgenden Bericht bei Summenbildungen
und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.
111
112
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Risikoorientierte Gesamtbanksteuerung
1. Organisation des Risikomanagements
Als Risiko bezeichnet die Commerzbank die Gefahr möglicher Verluste oder entgangener
Gewinne aufgrund interner oder externer Faktoren. Die Risikosteuerung unterscheidet
grundsätzlich zwischen quantifizierbaren – also üblicherweise im Jahresabschluss oder in
der Kapitalbindung bewertbaren – und nicht quantifizierbaren Risikoarten, wie zum Beispiel
Reputations- und Compliancerisiken.
Der Chief Risk Officer (CRO) der Bank ist für die Umsetzung der vom Gesamtvorstand für
die quantifizierbaren Risiken festgelegten risikopolitischen Leitlinien im Konzern verantwortlich. Der CRO berichtet dem Gesamtvorstand und dem Risikoausschuss des Aufsichtsrats
regelmäßig über die Gesamtrisikolage des Konzerns.
Die Risikomanagementaktivitäten sind auf die Bereiche Kreditrisikomanagement, Marktrisikomanagement, Intensive Care sowie Risikocontrolling und Kapitalmanagement verteilt
– alle vier mit konzernweiter Ausrichtung und direkter Berichtslinie an den CRO. Gemeinsam mit den vier Bereichsvorständen bildet der CRO innerhalb der Konzernsteuerung das
Risk Management Board.
Detaillierte Ausführungen zur Risikomanagement-Organisation der Commerzbank sind
dem Geschäftsbericht 2009 zu entnehmen.
2. Risikotragfähigkeit und Stresstesting
Das Risikotragfähigkeitskonzept der Commerzbank ist eingebettet in eine risiko-/ ertragsorientierte Steuerung. Im Rahmen der monatlichen Überprüfung der Risikotragfähigkeit
wird dem Kapitalbedarf, der sich aus dem Risikoprofil des Portfolios ergibt, das Risikodeckungspotenzial – also das zum Auffangen schlagend werdender Risiken verfügbare
Kapital – gegenübergestellt.
Die Messung aller wesentlichen Risiken erfolgt unter Berücksichtigung von portfoliospezifischen, volkswirtschaftlichen und bankaufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Dazu wird der Kapitalbedarf sowohl im regulatorischen als auch im ökonomischen Kapitalmodell analysiert. Der Konfidenzanspruch von 99,95 % geht hierbei im ökonomischen
Kapitalmodell über die regulatorischen Anforderungen hinaus und berücksichtigt überdies
portfoliospezifische Wechselwirkungen. Zur Berücksichtigung der erhöhten systemischen
Risiken wurden im ersten Quartal 2010 die Korrelationsannahmen innerhalb des internen
Kreditrisikomodells nochmals verschärft, um den aktuellen Umfeldbedingungen bei der
Berechnung des ökonomischen Kapitalbedarfs angemessen Rechnung zu tragen.
Bei der Definition des Risikodeckungspotenzials wird seit Januar 2010 zwischen regulatorischer und ökonomischer Betrachtung differenziert. Dem regulatorischen Kapitalbedarf
wird weiterhin das gesetzlich definierte Kernkapital als Deckungspotenzial gegenübergestellt. In der internen, ökonomischen Betrachtung orientiert sich die Bank konsequent am
Schutz vorrangiger Gläubiger im Liquidationsfall. Dadurch wird eine kompatible Definition
von Kapitalbedarf und Risikodeckungspotenzial im ökonomischen Risikotragfähigkeitskonzept erreicht. Konkret bedeutet dies, dass das ökonomische Risikodeckungspotenzial im
Liquidationsfall neben dem Kernkapital auch aus nachrangigen Kapitalbestandteilen
113
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
besteht, jedoch um Positionen, die im Falle einer Liquidation nicht zur Verfügung stehen
(zum Beispiel negative Neubewertungsrücklage), bereinigt ist.
Die auf dieser Basis ermittelte ökonomische Kapitalquote beträgt per 31. März 2010
16,3 %. Der intern festgelegte Schwellenwert einer Mindestquote von 8 % wurde im
Berichtszeitraum stets eingehalten.
Zur Einschätzung der Sensitivitäten des Kapitalbedarfs und des Risikodeckungspotenzials
sowie zur Ableitung von Frühwarnindikatoren kommen umfangreiche Stresstests zum Einsatz. Im sogenannten Parameterstress wird eine Verschlechterung aller relevanten Risikoparameter unterstellt. Für die so gestresste ökonomische Kapitalquote, die per 31. März
2010 10,0 % beträgt, wurde ab Januar 2010 zur Verbesserung der Frühwarnfunktionalität
ein erhöhter Mindestanspruch von ebenfalls 8 % eingeführt, welcher im Berichtszeitraum
stets eingehalten wurde.
Zur Überprüfung der Robustheit des Portfolios bei veränderten volkswirtschaftlichen
Rahmenbedingungen werden zudem makroökonomische Stresstests genutzt. Dabei werden
neben dem Kapitalbedarf auch die Ertragsseite und das Risikodeckungspotenzial einem
Stress unterzogen. Die Ergebnisse der makroökonomischen Szenarioanalysen werden im
Rahmen der Risikotragfähigkeitsüberprüfung ebenfalls dem Mindestanspruch an die ökonomische Kapitalquote von 8 % gegenübergestellt, welcher im Berichtszeitraum ebenfalls
stets eingehalten wurde.
Risikotragfähigkeit Commerzbank-Konzern | in Mrd €
Tier I Kernkapital
31.3.2010
31.12.2009
30
30
Regulatorische RWA
279
280
davon Kreditrisiko
247
246
davon Marktrisiko
11
14
davon OpRisk
20
20
10,8%
10,5%
Regulatorische Kernkapitalquote
Ökonomisches Risikodeckungspotenzial
40
39
286
283
davon Kreditrisiko
179
173
davon Marktrisiko
54
63
davon OpRisk
33
31
davon Geschäftsrisiko
21
16
Diversifikationseffekte
42
43
Ökonomische RWA (inkl. Diversifikationseffekte)
244
240
Ökonomische RWA im Stressfall
Ökonomische RWA (exkl. Diversifikationseffekte)
396
358
davon Kreditrisiko
216
206
davon Marktrisiko
106
79
davon OpRisk
51
53
davon Geschäftsrisiko
23
20
Ökonomische Kapitalquote inkl. Diversifikationseffekte1
16,3%
16,1%
Ökonomische Kapitalquote im Stressfall1
10,0%
10,8%
1
Werte per Dezember 2009 auf Basis der aktuellen Methodik
114
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Adressenausfallrisiken
Adressenausfallrisiken umfassen das Risiko von Verlusten aufgrund von Ausfällen von
Geschäftspartnern sowie die Veränderung dieses Risikos. Im Weiteren werden unter den
Adressenausfallrisiken Länder-, Emittenten- sowie Kontrahenten- und Abwicklungsrisiken
aus Handelsgeschäften subsumiert.
1. Commerzbank-Konzern nach Segmenten
Zur Steuerung und Limitierung der Adressenausfallrisiken werden die Risikokennzahlen
Exposure at Default (EaD), Expected Loss (EL), Unexpected Loss (UL = Ökonomischer Kapitalverbrauch mit einem Konfidenzniveau von 99,95 % und einer Haltedauer von einem Jahr)
sowie Risikodichte (EL / EaD) genutzt. Diese verteilen sich wie folgt auf die Segmente:
Kreditrisikozahlen nach Segmenten
per 31.3.2010
Kernbank
Privatkunden
Private Baufinanzierung
Renditeobjekte
Exposure
at Default
in Mrd €
Expected
Loss
in Mio €
Risikodichte
in bp
Unexpected Loss
in Mio €
340
1 341
39
8 595
76
273
36
1 119
36
124
34
5
18
34
Individualkredite
14
70
49
Verfügungskredite/Ratenkredite/
Kreditkarten
11
51
45
4
6
15
Inländische Tochtergesellschaften
Ausländische Tochtergesellschaften
und Sonstige
5
4
8
112
487
44
Financial Institutions
19
82
44
MSB Inland
65
294
46
MSB International
28
111
39
24
229
95
BRE Group
20
120
59
CB Eurasija
1
31
253
Bank Forum
1
66
1 000
Mittelstandsbank
Central & Eastern Europe
Sonstige
Corporates & Markets
Deutschland
Westeuropa
Mittel- und Osteuropa
Nordamerika
Sonstige
Sonstige und Konsolidierung
Optimization–Asset Based Finance
Commercial Real Estate
Eurohypo Retail
Shipping
davon Schiffsfinanzierungen
2
12
60
83
29
29
3
13
9
328
142
124
7
38
16
40
49
43
27
29
18
3 638
772
2 664
46
24
5
401
246
721
29
4 553
75
19
27
313
38
283
42
20
104
114
23
258
Public Finance
125
87
7
Downsize–PRU
31
145
47
1 169
617
2 207
36
14 317
Gesamt
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
1.1 Segment Privatkunden
Das EaD-Volumen ist im ersten Quartal 2010 aufgrund der weiter verfolgten konsequenten
Ausrichtung auf wertschaffendes Neugeschäft im leicht angepassten Segmentzuschnitt auf
76 Mrd Euro gesunken.
Der Effekt der Rezession Ende 2008 / Anfang 2009 auf die relevanten makroökonomischen
Risikofaktoren wirkt deutlich moderater als ursprünglich erwartet. Insbesondere die Arbeitslosigkeit zeigt infolge der eingeleiteten Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur einen
milden Verlauf.
Die Risikovorsorge im ersten Quartal 2010 ist zwar erwartungsgemäß gegenüber dem Vorjahresquartal angestiegen, liegt aber aufgrund der bereits im letzten Jahr eingeleiteten risikomitigierenden Maßnahmen für Neu- und Bestandsgeschäft im Rahmen der Planungen. Die
Risikodichte ist zwar weniger als erwartet angestiegen, dennoch bleibt die Risikoeinschätzung
weiterhin verhalten.
1.2 Segment Mittelstandsbank
Die Auswirkungen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise auf das Kreditportfolio haben sich
im ersten Quartal 2010 abgeschwächt. Insbesondere im Mittelstand in Deutschland wirken
die staatlichen Konjunkturprogramme positiv auf die Kunden. Auch in den weiteren Teilmärkten der Mittelstandsbank, Westeuropa und Asien, sind bereits deutliche Aufhellungen in
der konjunkturellen Entwicklung einzelner Länder sichtbar. Die Nachhaltigkeit dieser Erholung muss sich jedoch im weiteren Jahresverlauf noch bestätigen.
Die Kreditvolumina sind im ersten Quartal, auch unterstützt durch das Wachstumsprogramm der Commerzbank für den Mittelstand, leicht angestiegen. Mit einem Exposure von
65 Mrd Euro (58 % des Portfolios) bleibt das Corporate Banking in Deutschland das Kerngeschäft des Segments.
Für die nächsten Quartale in 2010 ist aufgrund der stärkeren Berücksichtigung von
Geschäftszahlen aus dem wirtschaftlich schwierigen Jahr 2009 zunächst weiter von negativen Ratingmigrationen auszugehen. Die Zahl der Restrukturierungsfälle und Insolvenzen
sollte sich in 2010 allerdings reduzieren, sodass das Gesamtportfolio überwiegend im
Investment Grade-Bereich verbleiben wird.
Zur Entwicklung der Financial Institutions siehe Abschnitt 2.3.
1.3 Segment Central & Eastern Europe (CEE)
Im Jahr 2009 war Mittel- und Osteuropa wesentlich durch die Finanzkrise geprägt. Die Verschlechterung der Risikodaten spiegelte den wirtschaftlichen Abschwung wider, wobei im
ersten Quartal 2010 erste Anzeichen einer Stabilisierung der Wirtschaft zu sehen waren.
Insbesondere die Ukraine wurde in den letzten Jahren stark von der Krise getroffen.
Obwohl in 2010 eine gewisse Bodenbildung zu beobachten ist, sehen wir hier unverändert
eine angespannte Risikosituation.
In Russland hat sich aufgrund der Erholung der Rohstoffpreise die Lage stabilisiert. Die
Devisenreserven legen zu und die Wirtschaft verbucht wieder moderates Wachstum. Für das
Jahr 2010 wird eine allgemeine Risikoverbesserung des Portfolios der CB Eurasija erwartet.
Im ersten Quartal hat sich die Risikodichte daher bereits leicht verbessert, bleibt aber mit
253 Basispunkten auf hohem Niveau.
Polen zeigt auch in 2010 eine bessere wirtschaftliche Entwicklung als die anderen Staaten
in Mittel- und Osteuropa. Der weiterhin gegenüber dem Euro aufwertende Zloty ist ein Zeichen dieser positiven Wirtschaftsentwicklung. Die polnische BRE Group mit einem Exposure
von 20 Mrd Euro konnte daher auch eine wieder verbesserte Risikodichte von 59 Basispunkten verzeichnen.
115
116
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
1.4 Segment Corporates & Markets
Der Abbau von Klumpenrisiken bei Financial Institutions und Firmenkunden wurde im
ersten Quartal kontinuierlich fortgeführt. Zusätzlich ermöglicht das verbesserte Marktumfeld
aber auch den Abschluss von Neugeschäft mit guten Adressen. Im Rahmen der konservativen
Risikostrategie der Bank zeigen sich auf stark selektiver Basis auch im Bereich Leveraged
Acquisition Finance wieder Geschäftsmöglichkeiten. Der regionale Fokus des Segments liegt
mit 58 Mrd Euro in Deutschland und Westeuropa. Der Anteil von Nordamerika ist durch
Portfolioabbau im Corporates-Bereich weiter zurückgegangen.
1.5 Segment Asset Based Finance
Das Segment Asset Based Finance (ABF) setzt sich aus den Teilportfolios Commercial Real
Estate (CRE) inkl. CRE Asset Management, Eurohypo Retail, Schiffsfinanzierung und Public
Finance zusammen, die im Folgenden detailliert dargestellt sind.
Commercial Real Estate Das Gesamtexposure für CRE, das sich im Wesentlichen in der
Eurohypo befindet, beträgt zum 31. März 2010 75 Mrd Euro. Hauptbestandteile sind die
Teilportfolios Büro (27 Mrd Euro), Handel (21 Mrd Euro) und Wohnimmobilien (10 Mrd Euro).
Im ersten Quartal 2010 wurde das Portfolio gemäß der Strategie der Bank gegenüber Ende
2009 um rund 2 Mrd Euro abgebaut (im Wesentlichen Rückführungen).
In den CRE Exposures sind auch die Portfolios des Bereichs CRE Asset Management
(überwiegend Commerz Real) enthalten, die sich aus den real unterlegten Beständen im
Immobilien- und Mobiliensektor zusammensetzen.
Das grundpfandrechtlich besicherte Finanzierungsportfolio zeigt weiterhin insgesamt
befriedigende bis gute Abdeckungsquoten. In den USA bleiben schwierige Marktverhältnisse sichtbar. Weltweit sind die Ausschläge negativer Marktwertkorrekturen allerdings
zurückgegangen.
Loan to Value – UK 1
Loan to Value – Spanien 1
geschichtete Darstellung
> 100 %
geschichtete Darstellung
EaD UK
gesamt
8 Mrd €
5 % (5 %)
80 % – 100 %
80 % – 100 %
7 % (8 %)
60 % – 80 %
22 % (22 %)
20 % – 40 %
25 % (25 %)
< 20 %
26 % (26 %)
Loan to Value – USA 1
80 % – 100 %
60 % – 80 %
40 % – 60 %
14 % (13 %)
24 % (24 %)
40 % – 60 %
29 % (29 %)
20 % – 40 %
< 20 %
30 % (29 %)
geschichtete Darstellung
EaD USA
gesamt
5 Mrd €
6 % (9 %)
9 % (7 %)
> 100 %
80 % – 100 %
60 % – 80 %
14 % (14 %)
19 % (18 %)
40 % – 60 %
20 % – 40 %
26 % (25 %)
20 % – 40 %
< 20 %
26 % (27 %)
< 20 %
Auslaufschichtung Basis Marktwerte; exkl. Margelinien
und Corporate Loans; ohne Berücksichtigung von
Zusatzsicherheiten
1
4 % (4 %)
Loan to Value – CRE gesamt 1
geschichtete Darstellung
> 100 %
EaD Spanien
gesamt
5 Mrd €
0 % (1 %)
60 % – 80 %
15 % (15 %)
40 % – 60 %
> 100 %
EaD CRE
gesamt
75 Mrd €
3 % (3 %)
4 % (4 %)
14 % (14 %)
23 % (23 %)
28 % (27 %)
29 % (29 %)
Alle Darstellungen beziehen sich auf grundpfandrechtlich
besichertes Geschäft.
Werte in Klammern: Dezember 2009
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Eurohypo Retail Der EaD beträgt zum Stichtag 31. März 2010 19 Mrd Euro. Das Portfolio
setzt sich aus Eigenheimen (11 Mrd Euro), Eigentumswohnungen (4 Mrd Euro) und Mehrfamilienhäusern (3 Mrd Euro) zusammen. Trotz restlaufzeitbedingter guter Ausläufe in
einem vorwiegend erstrangig besicherten Portfolio bleibt die Risikoeinschätzung weiterhin
verhalten.
Schiffsfinanzierung Das Exposure der Schiffsfinanzierungen stieg aufgrund von Währungsschwankungen im ersten Quartal 2010 unter voller Einbeziehung der Deutsche
Schiffsbank AG (92 %-Tochtergesellschaft) leicht auf 23 Mrd Euro an. Der Schwerpunkt des
Portfolios liegt unverändert auf den drei Standardschiffstypen Containerschiffe (7 Mrd Euro),
Tanker und Massengutfrachter (jeweils 5 Mrd Euro). Die restlichen 6 Mrd Euro beinhalten
unterschiedliche Spezialtonnagen.
Die Strategie der konsequenten Risikoreduzierung im Bestandsgeschäft hat im Berichtszeitraum zu ersten Stabilisierungserfolgen aufgrund gemeinsamer Anstrengungen mit den
Kunden geführt, die sich bislang jedoch noch nicht in den Risikokennziffern widerspiegeln.
So hat sich einhergehend mit der Marktentwicklung der Expected Loss um 26 Mio Euro auf
258 Mio Euro und die Risikodichte um 8 auf 114 Basispunkte erhöht.
Dem prognostizierten Anstieg der Weltwirtschaft von 4 % und dem daraus resultierenden
Handelsvolumen mit entsprechender Auswirkung auf die Transportnachfrage, stehen zusätzliche auf den Markt drängende Neubauten bei begrenztem Verschrottungspotenzial und
abschmelzenden Liquiditätsreserven der Kunden gegenüber. Insofern wird mit einem weiteren Portfoliodrift in den Non-Investment Grade-Bereich respektive zu Problemkrediten
gerechnet.
Dessen ungeachtet bieten sich im aktuellen Marktumfeld bedingt durch stärkere Kapazitätsnachfrage und bessere Charterpreise wieder Ansatzpunkte für Neu- und Zusatzgeschäfte,
die selektiv bei langfristig tragfähigen Strukturen mit bonitätsstarken Bestandsadressen
begleitet werden.
Public Finance Das Public Finance-Portfolio setzt sich aus Forderungen und Wertpapieren
mit überwiegend langen Laufzeiten zusammen, die teilweise in der Kategorie Available for
Sale (AfS), zum größten Teil aber unter Loans and Receivables (LaR) durch Eurohypo und
EEPK gehalten werden. Schuldner im Staatsfinanzierungsgeschäft (80 Mrd Euro EaD) sind
Staaten, Bundesländer, Regionen, Städte und Gemeinden sowie supranationale Institutionen.
Das Hauptexposure liegt in Deutschland und Westeuropa.
Das restliche Portfolio entfällt auf Banken (45 Mrd Euro EaD), wobei der Fokus in
Deutschland und Westeuropa (circa 93 %) liegt. Der überwiegende Teil des Bankenportfolios
besteht aus Wertpapieren / Darlehen, die zu einem hohen Anteil mit Grandfathering, Gewährträgerhaftungen / Anstaltslasten oder anderen Haftungserklärungen der öffentlichen Hand
ausgestattet sind oder in Form von Covered Bonds emittiert wurden.
Vom gesamten Public Finance EaD entfallen rund 26,5 Mrd Euro auf die Länder Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Spanien.
117
118
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Public Finance Portfolio: Exposures in ausgewählten Staaten | in Mrd €
Griechenland
Zwischenabschluss
31.3.2010
3,1
Irland
1,0
Italien
10,7
Portugal
1,9
Spanien
9,8
Der EaD des Public Finance-Portfolios wurde im laufenden Jahr 2010 um weitere
4 Mrd Euro auf 125 Mrd Euro reduziert. Insgesamt wird ein Abbau auf 100 Mrd Euro bis
Ende 2011 angestrebt.
1.6 Segment Portfolio Restructuring Unit (PRU)
Die PRU managt ausschließlich Aktiva, die von der Commerzbank als nicht-strategisch eingestuft wurden und deshalb abgebaut werden sollen. Es handelt sich dabei um Structured
Credit-Positionen (im Wesentlichen Asset Backed Securities − ABS) mit einem Nominalwert
per 31. März 2010 in Höhe von 33,9 Mrd Euro, die im Detail in Kapitel 2.1.1 dargestellt
werden, sowie um sonstige nicht-strukturierte Kreditpositionen in Höhe von 0,8 Mrd Euro
netto.
Bei den sonstigen Positionen in der PRU handelt es sich größtenteils um Anleihen, Kredite, Credit Default Swaps und Tranchen auf Pools von Credit Default Swaps, die außerhalb
des strategischen Fokus der Commerzbank liegen. Die Bündelung erlaubt ein einheitliches
und effizientes Management dieser Positionen. Diese sonstigen Positionen werden aktiv
gegen Marktbewegungen immunisiert, wobei Credit Default Swaps sowie die standardisierten Credit-Indizes und Index-Tranchen verwendet werden. Das Buch weist eine Konzentration in den Ratingklassen BBB und BB auf. Weiterhin besteht insgesamt nur ein geringes
Risiko gegenüber Kontrahenten aus dem Finanzbereich. Das Management der Positionen
erfolgt innerhalb enger Limite für VaR und Credit Spread-Sensitivitäten. Die anhaltende
positive Marktentwicklung mit fallenden Credit Spreads hat seit Jahresbeginn zu einer
absoluten Reduktion der Marktwerte sowohl von gekauften als auch verkauften Credit
Default Swap-Positionen geführt. Im Berichtsquartal konnten weitere Volumenreduktionen
in nicht strukturierten Anleihen und Krediten umgesetzt werden.
119
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
2. Segmentübergreifende Portfolioanalyse
Bei den im Folgenden dargestellten Positionen ist zu beachten, dass diese bereits vollständig
in den Konzern- und Segmentdarstellungen enthalten sind.
2.1 Structured Credit Portfolio
Structured Credit Portfolio
in Mrd €
PRU
RMBS
CMBS
31.3.2010
31.12.2009
Nominalwerte
Risikowerte1
Nominalwerte
Risikowerte1
33,9
21,2
37,3
23,7
8,7
6,1
8,7
5,9
1,4
1,0
2,2
1,6
11,4
6,6
12,5
7,3
Sonstige ABS
4,1
3,6
5,7
5,2
PFI/Infrastructure
4,2
3,9
4,1
3,7
CIRC
0,8
0,0
0,9
0,0
CDO
Andere Structured Credit
Positionen
Non-PRU
Conduits
Sonstige
Gesamt
3,3
0,0
3,2
0,0
12,9
12,4
13,1
12,6
5,5
5,5
5,9
5,9
7,4
6,9
7,2
6,7
46,8
33,6
50,4
36,3
2.1.1 Structured Credit Exposure PRU
Im Markt für Structured Credit-Produkte, wie „CDO“, „CMBS“ und „RMBS“, waren auch in
den ersten Monaten des Jahres 2010 weiter rückläufige Spreads zu verzeichnen. Hiervon
profitierten vor allem die Senior-Tranchen in den jeweiligen Verbriefungsstrukturen, während die Einengung der Spreads in den unteren Ratingkategorien weniger deutlich ausfiel.
Die anhaltende Markterholung haben wir weiter genutzt, um den Exposure-Abbau systematisch und signifikant voranzutreiben. Im ersten Quartal 2010 konnte so das Nominalvolumen von 37,3 Mrd Euro auf 33,9 Mrd Euro bei einer Reduzierung der Risikowerte1 von
23,7 Mrd Euro auf 21,2 Mrd Euro signifikant abgebaut werden. Der Abbau des Structured
Credit-Portfolios wird auch weiterhin wertmaximierend vorgenommen.
Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung des Bestands an Structured Credit-Exposure
nach Ratings auf Basis der Risikowerte.
Ratingverteilung Structured Credit Portfolio | in %
31.3.2010
AAA
37
AA
10
A
13
BBB
23
< BBB
17
Asset Backed Securities (ABS) Hierbei handelt es sich um Investments in ABS-Papiere,
die von der Commerzbank im Rahmen des Kreditersatzgeschäftes beziehungsweise in ihrer
Funktion als Arranger und Marktteilnehmer im Handel mit diesen Produkten vorgenommen
1
Der Risikowert oder das Risikoexposure beinhalten den Nominalwert des Assets zuzüglich eines positiven oder negativen
Barwerts einer evtl. vorhandenen derivativen Short-Position.
120
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
wurden. Im Vergleich zur bisherigen Berichterstattung wurde für den Berichtszeitraum erstmalig eine Umgliederung der Positionen in die Produktsegmente RMBS, CMBS, CDO und
Other ABS vorgenommen. Diese trägt der abnehmenden Bedeutung der bisherigen PRUSub-Portfolios ABS Hedge Book und Conduit Rechnung und erlaubt eine übersichtliche und
assetklassenspezifische Darstellungsweise.
Residential Mortgage Backed Securities (RMBS) In diesem Subsegment befinden sich alle
Positionen, deren Zins und Kapitalanspruch durch private Immobilienkredite besichert oder
an deren realen Verlauf vertraglich gekoppelt ist. Die Immobilienkredite selbst sind ebenfalls
durch die finanzierte Wohnimmobilie teilweise oder voll besichert. Insgesamt beträgt hier
das Risikoexposure zum Stichtag 6,1 Mrd Euro (31. Dezember 2009: 5,9 Mrd Euro).
Die Bestände an direkten und indirekten Verbriefungen von US-amerikanischen Wohnungsbaukrediten sind bereits zu einem hohen Prozentsatz abgeschrieben. Trotz der derzeit
aufgrund der Seniorität unserer Investments teilweise eingehenden Tilgungen ist aufgrund
der instabilen weiteren Performance dieses Sektors in Einzelfällen mit weiteren Wertkorrekturen in 2010 zu rechnen. Das US RMBS-Portfolio hat zum Ende des Berichtsquartals einen
Risikowert von 1,0 Mrd Euro (31. Dezember 2009: 0,9 Mrd Euro). Die Mark-Down-Ratio für
US RMBS liegt zum 31. März 2010 bei 67 %.
Europäische RMBS-Positionen haben aufgrund verbesserter fundamentaler Daten
(Arbeitslosigkeit, Hauspreise) von Wertaufholungen profitiert. Die Mark-Down-Ratio für
europäische RMBS liegt gewichtet zum Berichtsstichtag bei 7 %. Spanische RMBS unterliegen einer differenzierten Beobachtung hinsichtlich ihrer Performance. Die Erwartungsunsicherheit resultiert in relativ höheren Credit Spreads im Vergleich zu anderen europäischen
RMBS-Märkten.
Ratingverteilung RMBS | in %
AAA
AA
A
31.3.2010
67
5
11
BBB
< BBB
4
13
Commercial Mortgage Backed Securities (CMBS) In diesem Subsegment befinden sich alle
Positionen, deren Zins und Kapitalanspruch durch gewerbliche Immobilienkredite besichert
oder an deren realen Verlauf vertraglich gekoppelt ist. Die Immobilienkredite selbst sind
ebenfalls durch die finanzierte Gewerbeimmobilie teilweise oder voll besichert.
Die CMBS weisen per Ende März 2010 einen Risikowert von knapp 1 Mrd Euro auf
(31. Dezember 2009: 1,6 Mrd Euro), die Underlyings stammen überwiegend aus Großbritannien / Irland (20 %), den USA (14 %) sowie Deutschland und Benelux (11 %). 28 % weisen
ein AAA-Rating auf; auf AA und A entfallen 10 % beziehungsweise 15 %.
Realisierte Kreditverluste in CMBS-Positionen sind derzeit erst in geringem Umfang eingetreten, wobei allerdings mittelfristig mit einem deutlichen Anstieg zu rechnen ist. Das
CMBS-Portfolio der PRU wurde bereits entsprechend stark im Wert korrigiert. Die günstige
Spreadentwicklung Anfang des Jahres 2010 wurde genutzt, um die CMBS-Bestände nominell
um circa 0,8 Mrd Euro abzubauen. Die Mark-Down-Ratio per 31. März 2010 liegt bei 23 %.
121
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Ratingverteilung CMBS | in %
31.3.2010
AAA
28
AA
10
A
15
BBB
35
< BBB
12
Collateralised Debt Obligations (CDO) In diesem Subsegment befinden sich alle Positionen, deren Zins- und Kapitalanspruch durch Unternehmenskredite und / oder -anleihen
sowie anderen ABS besichert oder an deren realen Verlauf vertraglich gekoppelt ist. Der
Grad der Besicherung dieser Aktiva selbst variiert zwischen sehr gering und sehr hoch und
ist transaktionsabhängig.
Insgesamt beträgt das Risikoexposure zum Stichtag in dieser Assetklasse 6,6 Mrd Euro
(31. Dezember 2009: 7,3 Mrd Euro). Der größte Anteil hiervon entfällt auf CDOs, die Kredite
an Unternehmen in den USA und Europa enthalten (CLOs), wobei es fast eine regionale
Gleichverteilung gibt. Diese Assetklassen haben sowohl von sinkenden Ausfallzahlen im
Unternehmenssektor als auch von reduzierten Credit Spreads profitiert. Gleichwohl sind
transaktionsspezifische Verluste durch einzelne Unternehmensausfälle auch weiterhin möglich.
CDOs, die US ABS (insbesondere US RMBS) enthalten, sind die zweitgrößte Gruppe
gemessen am Risikoexposure. Diese Assetklasse ist direkt von der Performance der zugrunde
liegenden ABS abhängig. Besonders negativ wird die Performance für US RMBS gesehen,
während US Consumer ABS bislang ein relativ stabiles Bild zeigten. Transaktionspezifische
Poolzusammensetzungen (Vintage, Assettyp) und CDO-Struktur definieren das individuelle
Risikoprofil des Exposures. Die Mark-Down-Ratio für CDOs of US ABS liegt entsprechend
auch bei 57 %. Klassische CLOs dagegen weisen eine Mark-Down-Ratio zum Berichtsstichtag von rund 17 % auf.
Ratingverteilung CDO | in %
31.3.2010
AAA
14
AA
15
A
11
BBB
36
< BBB
24
Sonstige ABS In diesem Subsegment befinden sich alle Positionen, deren Zins- und Kapitalanspruch durch Konsumentenkredite (inkl. Studentenkredite, Autokredite), Leasingforderungen und sonstige Forderungsarten besichert sind oder an deren realen Verlauf vertraglich gekoppelt ist. Der Grad der Besicherung dieser Aktiva selbst variiert zwischen sehr
gering und sehr hoch (zum Beispiel Autokredite) und ist transaktionsabhängig.
Insgesamt beträgt das Risikoexposure per 31. März 2010 in dieser Assetklasse
3,6 Mrd Euro (31. Dezember 2009: 5,2 Mrd Euro). Der größte Anteil des Risikoexposures
entfällt auf Consumer ABS und ABS, die durch sonstige US Aktiva besichert sind, wie beispielsweise Film Receivables und Versicherungspolicen. Eine Verbesserung beziehungsweise Stabilisierung der fundamentalen Daten zeigen in der bisherigen Performance dieser
Assetklasse Wirkung. Gleichwohl kann es bei gesamtwirtschaftlichen Rückschlägen auch zu
Auswirkungen in der Performance solcher Transaktionen kommen.
122
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Der Bestand an Consumer ABS, insbesondere US Consumer ABS, konnten wir im Verlauf des Berichtsquartals signifikant und aktiv abbauen. Das noch zum Jahresende 2009
bestehende Exposure in der PRU gegenüber US Student Loan ABS konnte im ersten Quartal 2010 vollständig abgebaut werden. Die Mark-Down-Ratio der in diesem Segment verbliebenen Positionen beträgt zum Berichtsstichtag 14 %.
PFI / Infrastruktur-Finanzierungen Ebenfalls innerhalb der Kategorie Structured Credit der
PRU enthalten ist das Exposure in sogenannten Private Finance Initiatives (PFI) mit einem
Risikoexposure von 3,9 Mrd Euro zum 31. März 2010. Das Portfolio umfasst die private
Finanzierung und den Betrieb von öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen, beispielsweise von Krankenhäusern oder Wasserversorgungsbetrieben. Sämtliche Finanzierungen im Bestand der PRU entfallen dabei auf Großbritannien und sind durch extrem lange
Laufzeiten von 20 – 25 Jahren gekennzeichnet. Das Kreditrisiko des Bestandes ist teilweise
durch Monoline-Versicherer abgesichert.
Credit Investment Related Conduits (CIRC) Unter diesem Subsegment sind alle Positionen
gegenüber Zweckgesellschaften zusammengefasst, die zur Drittparteien-Finanzierung von
Kreditinvestitionen errichtet wurden (Credit Investments Related Conduit – CIRC). Portfolios,
an deren Finanzierung die Commerzbank beteiligt ist, umfassen ABS und in geringem
Umfang Leveraged Loans. Aus den nominellen Engagements resultiert zum 31. März 2010
kein Risikoexposure.
Zum Quartalsende konnte das direkte Exposure gegenüber ABS CIRC-Strukturen ausgehend von den Jahresendwerten 2009 von nominal 0,9 Mrd Euro auf 0,8 Mrd Euro reduziert werden. Unverändert werden aus diesen Positionen keine Verluste erwartet.
Andere Structured Credit-Positionen Unter diesem Subsegment werden alle Positionen
aus Portfolioinvestments berichtet, die zwar durch die Commerzbank finanziert, deren Kreditrisiko jedoch durch Total Return Swaps (TRS) mit Drittparteien transferiert wurde.
Aus den nominellen Engagements von 3,3 Mrd Euro (31. Dezember 2009: 3,2 Mrd Euro)
resultiert zum 31. März 2010 kein Risikoexposure.
2.1.2 Structured Credit Exposure Non-PRU
Im Folgenden wird auf Structured Credit-Positionen aus unserem strategischen Kundengeschäft eingegangen, die auch zukünftig der Kernbank zugeordnet bleiben und deshalb nicht
in die PRU transferiert wurden. Es handelt sich dabei um Conduit Exposures des Segments
Corporates & Markets sowie sonstige überwiegend staatsgarantierte ABS, die in der Eurohypo und der CB Europe (Ireland) gehalten werden. Mit Ausnahme des Conduit-Geschäfts
betreibt die Commerzbank auch in diesen Segmenten kein ABS-Neugeschäft. Zusammen mit
den einzelnen Darstellungen in Kapitel 2.1.1 (Structured Credit beziehungsweise ABSExposures der PRU) ergibt sich damit eine Gesamtsicht auf die Produktkategorie Structured
Credit beziehungsweise ABS.
Conduit Exposure Das vollständig in der Bilanz der Commerzbank abgebildete, nicht durch
die PRU verwaltete Asset Backed Commercial Paper (ABCP) Conduit-Geschäft des Segments
Corporates & Markets belief sich Ende März 2010 auf 5,5 Mrd Euro (Dezember 2009:
5,9 Mrd Euro). Der leichte Rückgang ist auf amortisierende ABS-Programme in den Conduits
zurückzuführen. Die Positionen bestehen überwiegend aus Liquiditätsfazilitäten / BackupLinien zugunsten der von der Commerzbank administrierten Conduits „Kaiserplatz“ und
123
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
„Silver Tower“. Das geringe Restexposure gegenüber Drittbank-Conduits besteht ausschließlich aus gestellten Liquiditätslinien für eine verbliebene Transaktion.
Die den ABCP-Programmen der Bank zugrunde liegenden Forderungen sind stark diversifiziert und spiegeln die unterschiedliche Geschäftsausrichtung der jeweiligen Forderungsverkäufer beziehungsweise Kunden wider. Diese Forderungsportfolios enthalten keine US
Non-Prime RMBS-Anteile. Unverändert sind bislang bei keiner dieser Transaktionen Verluste
eingetreten. Ein Bedarf an Risikovorsorge für die unter der IFRS-Kategorie Loans and Receivables geführten Liquiditätsfazilitäten / Backup-Linien ist derzeit nicht erkennbar.
Ratingverteilung Conduits Non-PRU | in %
31.3.2010
AAA
29
AA
30
A
30
BBB
8
< BBB
2
Das Volumen der von „Silver Tower“ finanzierten ABS-Strukturen beläuft sich zum
31. März 2010 auf 4,6 Mrd Euro (per 31. Dezember 2009: 5 Mrd Euro). Den ABS-Strukturen
liegen Forderungsportfolios von Kunden, aber auch bankeigene Kreditforderungen (Silver
Tower 125, Volumen 1,7 Mrd Euro), die im Rahmen eines aktiven Kreditrisikomanagements
verbrieft wurden, zugrunde.
Das Volumen der unter „Kaiserplatz“ finanzierten ABS-Strukturen beläuft sich zum
31. März 2010 auf 0,9 Mrd Euro (per 31. Dezember 2009: 0,9 Mrd Euro). Nahezu sämtliche
Assets entfallen hier auf die Verbriefung von Forderungsportfolios von und für Kunden.
Sonstige Asset Backed Exposures Weitere ABS-Positionen mit einem Gesamtrisikoexposure von 6,9 Mrd Euro werden überwiegend von der Eurohypo im Bereich Public
Finance (5,4 Mrd Euro) und der CB Europe (Ireland) (1,2 Mrd Euro) gehalten. Es handelt
sich dabei vor allem um staatsgarantierte Papiere (5,5 Mrd Euro), wovon rund 4,1 Mrd Euro
auf US Government Guaranteed Student Loans entfallen.
Weitere 0,3 Mrd Euro entfallen auf Non-US RMBS, CMBS sowie sonstige überwiegend
europäische ABS-Papiere.
Originatorenpositionen Zusätzlich zu den auf den vorigen Seiten dargestellten Sekundärmarktpositionen haben Commerzbank und Eurohypo im Laufe der letzten Jahre − überwiegend aus Gründen des Kapitalmanagements – Forderungsverbriefungen von Kreditforderungen gegenüber Kunden der Bank mit einem aktuellen Volumen von 13,9 Mrd Euro
vorgenommen, wovon zum Stichtag 31. März 2010 Risikopositionen in Höhe von 8,9 Mrd Euro
zurückbehalten wurden. Der weitaus größte Teil dieser Positionen entfällt mit 8,2 Mrd Euro
auf Senior-Tranchen, die nahezu vollständig AAA / AA-geratet sind.
Die aus der Originatorenrolle resultierenden Positionen spiegeln die Sicht des aufsichtsrechtlichen Meldewesens unter Berücksichtigung eines regulatorisch anerkannten Risikotransfers wider. Aufgeführt sind neben den verbrieften Kreditportfolios der Commerzbank
auch die am Sekundärmarkt zurückerworbenen Wertpapiere beziehungsweise zurückbehaltenen Tranchen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tranchen im Sinne eines handelbaren
Wertpapiers strukturiert worden sind.
124
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Volumen Commerzbank1
Verbriefungspool
per 31.3.2010
in Mrd €
Fälligkeit
Gesamtvolumen1
2013–2027
8,1
7,4
0,1
0,2
2036
0,2
<0,1
<0,1
<0,1
RMBS
2048
0,3
<0,1
<0,1
<0,1
CMBS
2010–2084
5,2
0,8
0,3
<0,1
13,9
8,2
0,4
0,3
Corporates
MezzCap
Gesamt
1
Senior
Mezzanine
First Loss
Piece
Tranchen / Rückbehalte (nominal): Bank- und Handelsbuch
2.2 Leveraged Acquisition Finance (LAF)-Portfolio
Veränderungen im direkten LAF-Portfolio gab es im ersten Quartal 2010 einerseits durch die
Valutierung von neuen Transaktionen und andererseits durch die vorzeitige, vollständige
Rückzahlung von zwei Transaktionen. Daneben sind planmäßige Tilgungen und Anpassungen von Bestandsengagements vorgenommen worden, sodass sich das Gesamtexposure des
Portfolios auf 4,2 Mrd Euro beläuft.
Das gut diversifizierte Portfolio zeichnet sich weitestgehend durch eine hohe Granularität
aus. Der geografische Schwerpunkt liegt unverändert in Europa (92 %) mit besonderem
Fokus auf Deutschland (50 %). Mit Blick auf die regelmäßig höheren Verschuldungsgrade
sind die Unternehmen in diesem Portfolio vergleichsweise stärker von der konjunkturellen
Entwicklung abhängig.
Direktes LAF-Portfolio nach Branchen | EaD in Mrd €
31.3.2010
Chemie/Verpackung/Healthcare
0,8
Technologie/Elektronik
0,6
Financial Institutions
0,6
Konsum
0,6
Dienstleistungen/Medien
0,3
Maschinen
0,4
Transport/Tourismus
0,3
Grundstoffe/Energie/Metall
0,3
Sonstige
0,3
Gesamt
4,2
Die seit Mitte 2009 erkennbare Verstärkung der Marktaktivität hat sich auch im ersten
Quartal 2010 fortgesetzt, wobei sich insbesondere die Lage auf dem Syndizierungsmarkt
weiter belebt hat. Im Rahmen einer konservativen Risikostrategie wird Neugeschäft weiterhin nur auf selektiver Basis im Rahmen vorgegebener Leitplanken und unter besonderer
Beobachtung der Marktentwicklung getätigt.
125
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
2.3 Financial Institutions und Non-Bank Financial Institutions-Portfolio
Die folgenden Positionen werden mehrheitlich in den Segmenten Corporates & Markets
und Asset Based Finance (Public Finance) gehalten, weitere Exposures entfallen auf die
Segmente Mittelstandsbank und PRU sowie auf die Treasury und in geringem Umfang auf
Mittel- und Osteuropa.
Financial Institutions
FI/NBFI-Portfolio
nach Regionen
per 31.3.2010
Exposure
at Default
in Mrd €
Expected
Loss
in Mio €
Non-Bank Financial Institutions
Risiko- Exposure
dichte at Default
in bp
in Mrd €
Expected
Loss
in Mio €
Risikodichte
in bp
Deutschland
40
4
1
8
12
17
Westeuropa
42
10
2
24
45
19
Mittel- und Osteuropa
7
58
83
1
2
26
Nordamerika
8
2
3
7
52
75
Sonstige
14
28
20
8
39
48
Gesamt
112
103
9
47
150
32
Im Teilportfolio der Financial Institutions wurde im ersten Quartal 2010 einerseits die
Reduzierung des Volumens von Konzentrationsrisiken strategiekonform weiter vorangetrieben. Im Fokus stehen hierbei insbesondere die unter Länderrisikogesichtspunkten kritischen Adressen unter Berücksichtigung etwaiger Gruppenzugehörigkeiten. Andererseits
wurde gleichzeitig die risikoorientierte Ausweitung von Handels- und Kreditneugeschäft
mit Kunden guter Bonität und entsprechender Diversifizierung aktiv unterstützt.
Ausgehend von einem konsolidierten Exposure von 113 Mrd Euro per 31. Dezember
2009 zeigt sich damit im ersten Quartal zwar nur ein leichter Abbau (1,8 % des Gesamtvolumens), insbesondere im Segment ABF wird aber weiterhin eine deutliche Reduzierung
angestrebt.
Gleiches gilt für Non-Bank Financial Institutions, wo im Vergleich zum Jahresende 2009
eine Reduzierung um circa 5 Mrd Euro (10 % des Gesamtvolumens) erreicht wurde.
Aufgrund des in 2009 durchgeführten umfangreichen De-Riskings und des weiterhin verbesserten Marktumfeldes traten im ersten Quartal 2010 im Teilportfolio NBFI keine wesentlichen negativen Entwicklungen ein. Der gesamte NBFI-EaD in Höhe von 47 Mrd Euro setzt
sich zusammen aus originärem NBFI-Geschäft in Höhe von 45 Mrd Euro und ABS- und LBOGeschäften mit NBFI-Bezug in Höhe von 2 Mrd Euro (inklusive PRU-Assets).
Die Aktivitäten konzentrieren sich auch weiterhin auf die Bereiche westeuropäische Versicherungen und regulierte Funds, für die nach wie vor eine positive Marktsicht besteht. Der
Schwerpunkt der Risikobegrenzungsmaßnahmen liegt nach wie vor auf der Reduzierung von
Klumpenrisiken.
126
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
2.4 Länderklassifizierung
Die regionale Verteilung des Exposures entspricht der strategischen Ausrichtung der Bank
und spiegelt die Schwerpunkte der globalen Geschäftstätigkeit der Bank wider. Rund die
Hälfte des Engagements entfällt auf Deutschland, ein weiteres Drittel auf andere Länder
in Europa und 8 % auf Nordamerika. Der Rest verteilt sich auf eine große Anzahl von Ländern, in denen insbesondere deutsche Exporteure begleitet werden beziehungsweise die
Commerzbank mit lokalen Einheiten vor Ort präsent ist.
Gesamtportfolio nach
Regionen per 31.3.2010
Exposure at Default
in Mrd €
Expected Loss
in Mio €
Risikodichte
in bp
Deutschland
299
870
29
Westeuropa
163
417
26
Mittel- und Osteuropa
42
328
78
Nordamerika
51
201
39
Sonstige
62
391
63
Gesamt
617
2 207
36
2.5 Ratingklassifizierung
Das Gesamtportfolio der Bank verteilt sich auf Basis von PD-Ratings anteilig wie folgt auf die
internen Ratingklassifizierungen:
Ratingverteilung per 31.3.2010 | in %
1,0–1,8
2,0–2,8
3,0–3,8
4,0–4,8
5,0–5,8
Privatkunden
22
44
23
8
3
Mittelstandsbank
16
50
24
7
3
Central & Eastern Europe
28
32
25
13
2
Corporates & Markets
41
40
13
4
2
Asset Based Finance
48
33
13
4
2
Konzern1
40
37
16
5
2
1
Inkl. PRU und Sonstige und Konsolidierung.
2.6 Branchenklassifizierung Corporates
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung des Corporates Exposures nach Branchen
unabhängig von der bestehenden Segmentzugehörigkeit:
Teilportfolio Corporates
nach Branchen per 31.3.2010
Exposure at Default
in Mrd €
Expected Loss
in Mio €
Risikodichte
in bp
Grundstoffe/Energie/Metall
29
131
46
Konsum
24
137
58
Chemie/Verpackung
13
98
74
Transport/Tourismus
12
65
54
Maschinen
12
125
106
Technologie/Elektronik
12
52
45
Dienstleistungen/Medien
11
64
55
Automobil
10
79
79
Bau
5
25
53
Sonstige
15
56
38
Gesamt
142
833
59
127
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Markt- und Liquiditätsrisiken
1. Marktrisiken
Marktpreisrisiken drücken die Gefahr möglicher ökonomischer Wertverluste aus, die durch
die Veränderung von Marktpreisen (Zinsen, Rohwaren, Spreads, Devisen- und Aktienkurse)
oder preisbeeinflussenden Parametern (Volatilitäten, Korrelationen) entstehen. Die Wertverluste können unmittelbar GuV-wirksam werden, zum Beispiel bei Handelsbuchpositionen,
oder in der Neubewertungsrücklage beziehungsweise in den stillen Lasten / Reserven aus
Bankbuchpositionen Berücksichtigung finden. Des Weiteren wird das Marktliquiditätsrisiko
betrachtet, das Fälle abdeckt, in denen es der Bank aufgrund unzureichender Marktliquidität
nicht möglich ist, risikobehaftete Positionen zeitgerecht im gewünschten Umfang zu liquidieren oder abzusichern.
Zur Steuerung und Überwachung der Marktpreisrisiken nutzt die Commerzbank ein vielfältiges qualitatives wie auch quantitatives Instrumentarium. Vorgaben zur Laufzeitbegrenzung sowie Mindest-Ratings zielen auf die Sicherstellung der Qualität der Marktrisikopositionen ab. Quantitative Vorgaben für Sensitivitäten, VaR-Kennzahlen, Stresstests und
Szenarioanalysen sowie Kennziffern zum ökonomischen Kapital limitieren das Marktrisiko.
Die das Marktpreisrisiko begrenzenden qualitativen und quantitativen Faktoren werden
vom Group Market Risk Committee festgelegt. Die Auslastung der Limite wird zusammen
mit den relevanten P&L-Zahlen täglich an den Vorstand und die zuständigen Geschäftsfeldleiter berichtet.
Neben der täglichen Überwachung der Marktrisiken lag ein besonderer Schwerpunkt der
Marktrisikofunktion im ersten Quartal 2010 auf Integrationstätigkeiten im Zusammenhang
mit der Vereinheitlichung der IT-Systemlandschaften sowie deren Erweiterung, um die neuen regulatorischen Anforderungen erfüllen zu können. Der geplante Abbau von Positionen
der PRU wurde weiter fortgesetzt und durch die Risikofunktion eng begleitet.
1.1 Marktrisiken im Handelsbuch
Im Verlauf des ersten Quartals 2010 reduzierte sich der VaR im Handelsbuch, insbesondere
durch ein verringertes Credit Spread-Risiko, deutlich. Dies ist hauptsächlich auf geringere
Marktvolatilitäten als Resultat einer fortschreitenden Normalisierung des Marktumfelds zurückzuführen. Weiterhin trugen Abbaumaßnahmen von Risikopositionen in Treasury und in
der PRU zum Rückgang des VaR bei.
Das Marktrisikoprofil im Handelsbuch ist breit über alle Anlageklassen diversifiziert.
Dabei dominieren weiterhin die Credit Spread-Risiken.
VaR-Beitrag nach Risikoarten im Handelsbuch | in Mio €
31.3.2010
31.12.2009
Credit Spread
22,6
32,6
Zinsen
10,4
13,9
Aktien
9,0
9,0
FX
2,9
3,5
Rohwaren
1,6
1,5
46,5
60,5
Gesamt
99 % Konfidenzniveau, 1 Tag Haltedauer
128
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Als Folge der Finanzmarktkrise können noch nicht bei allen Risikopositionen Mark-toMarket-Bewertungsansätze vollständig genutzt werden, weshalb dort Mark-to-ModelAnsätze zum Einsatz kommen. Hiervon sind insbesondere ABS-Positionen betroffen.
1.2 Marktrisiken im Bankbuch
Die wesentlichen Treiber des Marktrisikos im Bankbuch sind die Credit Spread-Risiken des
Bereichs Staatsfinanzierung (Public Finance) mit den Positionen der Tochtergesellschaften
Eurohypo und EEPK, die Portfolios von Treasury sowie das Aktienkursrisiko des Beteiligungsbestands. Die beschlossene Reduzierung des Public Finance-Portfolios wird im Rahmen der
De-Risking-Strategie weiterhin fortgeführt.
Credit Spread-Sensitivitäten
Downshift 1 bp | in Mio Euro
117
Dezember 2008*
Dezember 2009
März 2010
89
92
* Pro-forma
Das vorstehende Diagramm dokumentiert die Entwicklung der Credit SpreadSensitivitäten aller Wertpapier- und Derivatepositionen (ohne Kredite) im CommerzbankKonzern. Die Gesamtposition blieb im ersten Quartal mit 92 Mio Euro relativ unverändert.
Hiervon entfallen per Ende März 2010 weiterhin etwa 69 Mio Euro auf Wertpapierpositionen,
die gemäß Finanzbuchhaltung als LaR klassifiziert sind. Credit Spread-Änderungen haben
für diese Portfolios keinen Einfluss auf Neubewertungsrücklage und GuV.
2. Liquiditätsrisiken
Grundlage der Liquiditätssteuerung und der Berichterstattung an den Vorstand bildet das
intern entwickelte Liquiditätsrisikomodell der Commerzbank. Dieses Risikomessverfahren
ermittelt die verfügbare Nettoliquidität (Available Net Liquidity) für die nächsten 12 Monate
auf Basis von vertraglichen und ökonomischen Cashflows sowie der liquidierbaren Vermögenswerte. Das Konzept wird zur Steuerung der Liquiditätsrisiken im längerfristigen Bereich
ergänzt durch das sogenannte Stable Funding-Konzept.
Einen wichtigen Baustein des internen Liquiditätsrisikomodells bildet das Stresstesting,
das die Auswirkungen unplanmäßiger Entwicklungen auf die Liquiditätssituation aufgrund
institutsspezifischer und marktweiter Ursachen darstellt und als dessen Resultat eine nachhaltige Notfallplanung erarbeitet wird. Zur Deckung des Liquiditätsbedarfs in einem Stressszenario stehen zentralbankfähige Wertpapiere zur Verfügung, die in die Berechnung der
verfügbaren Nettoliquidität einfließen. Das Volumen der frei verfügbaren zentralbankfähigen
Aktiva belief sich zum 31. März 2010 auf 85,6 Mrd Euro.
Die Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Commerzbank war im Berichtszeitraum – auch
unter den Annahmen der internen Stressszenarien – ebenso wie die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben gemäß Liquiditätsverordnung jederzeit gegeben.
Die Commerzbank unterstützt aktiv verschiedene aufsichtsrechtliche Initiativen, um die Vereinheitlichung der internationalen Standards zur Überwachung des Liquiditätsrisikos zu fördern.
129
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Intensive Care / Ertragsbelastungen
Der insgesamt rückläufige Trend der Ertragsbelastungen setzt sich mit 0,7 Mrd Euro auch im
ersten Quartal 2010 fort. Wie die nachfolgende Tabelle zeigt, beläuft sich die Risikovorsorge
im Kreditgeschäft auf 0,6 Mrd Euro, die Impairments AfS / Defaults Handelsbuch und
die CDA-Belastung haben sich unter weitgehend stabilisierten Marktbedingungen auf
0,1 Mrd Euro reduziert:
Ertragsbelastungen | in Mrd €
Q1 2010
2009
Risikovorsorge LaR Kredit
0,6
4,2
Impairments AfS/Defaults Handelsbuch1
0,1
1,2
CDA-Belastung
0,0
– 0,1
Gesamt
0,7
5,3
1
aus ABS-Portfolios (2009 inkl. CDA-Belastung für ABS)
Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft liegt um 200 Mio Euro unter dem Vorjahresvergleichswert. Die Verteilung auf die Segmente stellt sich wie folgt dar:
Risikovorsorge
in Mio €
Privatkunden
Q1
2010
2009
Gesamt
Q4
2009
Q3
2009
Q2
2009
Q1
2009
49
66
246
72
70
55
161
954
298
330
236
90
94
812
296
142
201
173
Corporates & Markets
– 19
289
25
44
– 34
254
Asset Based Finance
Mittelstandsbank
Central & Eastern Europe
325
1 588
651
372
358
207
Portfolio Restructuring Unit
22
327
– 11
99
169
70
Sonstige und Konsolidierung
–5
–2
–7
–4
8
1
644
4 214
1 324
1 053
993
844
Gesamt
Für das Segment Privatkunden liegt die Risikovorsorge erwartungsgemäß auf dem Niveau
der Vorquartale. In der Mittelstandsbank wird im ersten Quartal der Vorjahreswert überschritten, gegenüber den Vorquartalen ist die Risikovorsorge allerdings deutlich rückläufig.
Aus heutiger Sicht kann aus dieser Entwicklung noch kein stabiler Trend für das Segment
abgeleitet werden, nach wie vor bestehen konjunkturelle Unsicherheiten.
In Mittel- und Osteuropa zeigt das erste Quartal eine spürbare Entspannung und somit
eine deutlich reduzierte Risikovorsorge. Während das Auftaktquartal 2009 im Segment
Corporates & Markets noch stark von der Finanzkrise belastet war, konnten im laufenden
Jahr Risikovorsorgeauflösungen erzielt werden. Die von großen Einzeladressen geprägte
Portfoliostruktur führt in diesem Segment zu einem vergleichsweise volatilen Risikoergebnis.
Im Segment Asset Based Finance übersteigt im ersten Quartal die Risikovorsorge den Vorjahreswert. Die Überschreitung ist darauf zurückzuführen, dass im Berichtszeitraum ein Einmaleffekt aus einem Top Level Adjustment enthalten ist, mit dem für das nach wie vor kritische US-Portfolio weitere Vorsorge getroffen wurde. Wir erwarten in Public Finance auch
weiterhin keine nennenswerte Belastung durch Risikovorsorge und gehen nicht davon aus,
dass es zu Ausfällen von Ländern der OECD kommen wird.
130
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Wie die folgende Übersicht zeigt, waren im ersten Quartal 2010 lediglich sieben Fälle mit
ertragswirksamen Veränderungen der Einzelrisikovorsorge ≥ 10 Mio Euro zu verzeichnen:
Sonstige
Fälle
<10 Mio €
≥10 Mio €
<20 Mio €
≥20 Mio €
<50 Mio €
Einzelfälle
≥10 Mio €
gesamt
≥50 Mio €
Jahr
NettoRV in
Mio €
2009
2 107
652
48
495
22
960
10
2 107
80
4 214
545
61
4
38
3
–
–
99
7
644
Q1 2010
Netto- Anzahl Netto- Anzahl NettoAnzahl Netto- Anzahl Netto-RV
RV in Engage- RV in Engage- RV in Engage- RV in Engagegesamt
Mio €
ments Mio €
ments Mio €
ments Mio €
ments in Mio €
Der Anteil großer Einzelrisiken an der Gesamtrisikovorsorge, der im Vorjahr noch über
50 % betrug, ist mit rund 15 % im ersten Quartal stark rückläufig.
Das Default-Portfolio des Konzerns beläuft sich auf 21,9 Mrd Euro. Die Struktur im Detail
kann der folgenden Grafik entnommen werden:
Default-Portfolio und Coverage Ratios nach Segmenten
in Mio Euro – exkl./inkl. GLLP
Konzern 1
81 %/89 %
21 869
19 555
8 817
PK
82 %/94 %
8 846
1 971
1 852
681 /940/231
MSB
76 %/85 %
4 258
3 635
2 286
940 409
CEE
81 %/91 %
2 237
2 039
1 165 / 656 / 219
C&M
41 %/52 %
2 316
1 202
784 /156/262
ABF
93 %/101 %
9 974
10 028
3 125
PRU
71 %/73 %
6 155
748
1 076
790
763 /0/27
Default-Volumen
1
1 892
Risikovorsorgebestand
Sicherheiten
GLLP
inkl. Sonstige und Konsolidierung
Gegenüber Anfang 2009 hat sich der überproportionale Inflow in das Default-Portfolio
deutlich abgeschwächt, eine Bodenbildung ist absehbar. Im Jahresverlauf ist von einer Reduzierung des Volumens auszugehen.
131
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Operationelle Risiken
Das operationelle Risiko ist in der Commerzbank in Anlehnung an die Solvabilitätsverordnung definiert als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des
Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition beinhaltet rechtliche Risiken; Reputations- und strategische Risiken sind nicht berücksichtigt.
Aufgrund entstandener OpRisk-Verluste sowie der Veränderung kapitalwirksamer Rückstellungen für operationelle Risiken und laufender Rechtsstreitigkeiten, ergab sich im ersten
Quartal 2010 eine Gesamtbelastung aus operationellen Risiken für die neue Commerzbank in
Höhe von 37,3 Mio Euro. Die Ereignisse resultieren im Wesentlichen aus Beratungshaftung
sowie prozessualen Fehlern.
Expected Loss nach Segmenten | in Mio €
31.3.2010
31.12.2009
Privatkunden
56
50
Mittelstandsbank
20
19
Central & Eastern Europe
7
9
Corporates & Markets
61
58
Asset Based Finance
4
3
Portfolio Restructuring Unit
7
6
Sonstige und Konsolidierung
5
5
160
150
Gesamt
Bis zur Zertifizierung des neu entwickelten, integrierten Modells durch die Aufsichtsbehörde wird der Kapitalbedarf für die regulatorische Meldung und das interne Reporting
weiterhin getrennt in Einzelrechnungen für Commerzbank und Dresdner Bank ermittelt und
als Summe gemeldet.
Sonstige Risiken
Bezüglich aller weiteren quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Risiken gab es im ersten Quartal 2010 keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem im Geschäftsbericht
2009 dargestellten Stand.
Die in der Commerzbank eingesetzten Methoden und Modelle zur Risikomessung entsprechen dem aktuellen Erkenntnisstand und orientieren sich an der Praxis der Bankenbranche.
Die mit den Risikomodellen ermittelten Ergebnisse sind zur Steuerung der Bank geeignet. Die
Messkonzepte unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch das Risikocontrolling
sowie durch die Interne Revision und durch externe Wirtschaftsprüfer. Trotz sorgfältiger
Modellentwicklung und regelmäßiger Kontrolle können Modelle nicht alle in der Realität
wirksamen Einflussfaktoren vollständig erfassen und deren komplexes Verhalten einschließlich Wechselwirkungen abbilden. Diese Grenzen der Risikomodellierung gelten insbesondere
für Extremsituationen. Ergänzende Stresstests und Szenarioanalysen können nur beispielhaft
zeigen, welchen Risiken ein Portfolio unter extremen Marktsituationen unterliegen kann, eine
Untersuchung aller denkbaren Szenarios ist jedoch auch bei Stresstests nicht möglich. Sie
können dabei keine endgültige Einschätzung des maximalen Verlusts im Falle eines Extremereignisses geben.
132
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Zwischenabschluss
133
46––135
48
136
49
137
50––138
51
139
52
53––165
78
140
Gesamtergebnisrechnung
46
133
Gewinn- und Verlustrechnung
47
134
Verkürzte Gesamtergebnisrechnung
135
48
Gewinn- und Verlustrechnung (Quartalsentwicklung)
Bilanz
Eigenkapitalveränderungsrechnung (verkürzte Darstellung)
Kapitalflussrechnung (verkürzte Darstellung)
Anhang (ausgewählte Notes)
140
53
Allgemeine Angaben
142
55
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
65
152
Erläuterungen zur Bilanz
73
160
Sonstige Erläuterungen
166
79
Organe der Commerzbank Aktiengesellschaft
167
80
Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht
133
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Gesamtergebnisrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung
Notes
1.1.–31.3.2010
Zinsüberschuss
(1)
1 888
1 692
11,6
Risikovorsorge im Kreditgeschäft
(2)
– 644
– 844
– 23,7
in Mio €
Zinsüberschuss nach Risikovorsorge
1.1.–31.3.2009*
Veränderung in %
1 244
848
46,7
Provisionsüberschuss
(3)
983
850
15,6
Handelsergebnis
(4)
850
– 527
.
Ergebnis aus Finanzanlagen
(5)
– 119
386
.
Sonstiges Ergebnis
(6)
22
– 71
.
Verwaltungsaufwendungen
(7)
2 209
2 081
6,2
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte
sowie Markennamen
–
–
.
Restrukturierungsaufwendungen
–
289
.
771
– 884
.
55
7
.
716
– 891
.
8
– 27
.
708
– 864
.
1.1.–31.3.2010
1.1.–31.3.2009
Veränderung in %
0,60
– 1,02
.
Ergebnis vor Steuern
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Konzernergebnis
den Minderheitenanteilen zurechenbares
Konzernergebnis
den Commerzbank-Aktionären zurechenbares
Konzernergebnis
(8)
* Nach Anpassung Counterparty Default Adjustments
Ergebnis je Aktie | in €
Gewinn je Aktie
Der gemäß IAS 33 errechnete Gewinn je Aktie basiert auf dem den Commerzbank-Aktionären zurechenbaren Konzernergebnis.
134
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Verkürzte Gesamtergebnisrechnung
1.1.–31.3.2010
in Mio €
Konzernergebnis
1.1.–31.3.2009*
716
Veränderung in %
– 891
.
Veränderung der Neubewertungsrücklage
Umbuchung aufgrund von Realisierungen
112
43
.
unrealisierte Gewinne / Verluste
151
– 700
.
Veränderung der Rücklage aus Cash Flow Hedges
Umbuchung aufgrund von Realisierungen / Amortisationen
unrealisierte Gewinne / Verluste
50
–
.
–
– 296
– 100,0
1
–
.
171
– 179
.
Veränderung der Rücklage aus der Währungsumrechnung
Umbuchung aufgrund von Realisierungen
unrealisierte Gewinne / Verluste
Veränderung aus at Equity bewerteten Unternehmen
Sonstiges Periodenergebnis
Gesamtergebnis
den Minderheitenanteilen zurechenbares Periodenergebnis
den Commerzbank-Aktionären zurechenbares Periodenergebnis
Sonstiges Periodenergebnis | in Mio €
Veränderung der Rücklage
aus Cash Flow Hedges
Veränderung der Rücklage
aus der Währungsumrechnung
Veränderung aus at Equity bewerteten
Unternehmen
Sonstiges Periodenergebnis
* Nach Anpassung Counterparty Default Adjustments
39
– 97,4
– 1 093
.
1 202
– 1 984
.
81
– 42
.
1 121
– 1 942
.
1.1.–31.3.2010
vor Steuern
Veränderung der
Neubewertungsrücklage
1
486
1.1.–31.3.2009
Steuern nach Steuern
vor Steuern
Steuern nach Steuern
301
– 38
263
– 712
55
– 657
73
– 23
50
– 424
128
– 296
172
–
172
– 179
–
– 179
1
–
1
39
–
39
547
– 61
486
– 1 276
183
– 1 093
135
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Gewinn- und Verlustrechnung (Quartalsentwicklung)
in Mio €
2010
2009*
I. Quartal
IV. Quartal
III. Quartal
II. Quartal
I. Quartal
Zinsüberschuss
1 888
1 890
1 769
1 838
1 692
Risikovorsorge im Kreditgeschäft
– 644
– 1 324
– 1 053
– 993
– 844
Zinsüberschuss nach
Risikovorsorge
1 244
566
716
845
848
Provisionsüberschuss
983
972
953
947
850
Handelsergebnis
850
– 561
659
71
– 527
– 119
– 87
– 54
172
386
22
– 68
112
5
– 71
2 209
2 396
2 264
2 263
2 081
Ergebnis aus Finanzanlagen
Sonstiges Ergebnis
Verwaltungsaufwendungen
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte
sowie Markennamen
–
52
646
70
–
Restrukturierungsaufwendungen
–
212
904
216
289
771
– 1 838
– 1 428
– 509
– 884
55
73
– 375
269
7
716
– 1 911
– 1 053
– 778
– 891
8
– 54
2
– 17
– 27
708
– 1 857
– 1 055
– 761
– 864
Ergebnis vor Steuern
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Konzernergebnis
den Minderheitenanteilen zurechenbares
Konzernergebnis
den Commerzbank-Aktionären zurechenbares
Konzernergebnis
* nach Anpassung Counterparty Default Adjustments
136
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Bilanz
Aktivaಙ|ಙin Mio €
Notes
Barreserve
31.3.2010
31.12.2009
Veränderung in %
9 486
10 329
– 8,2
Forderungen an Kreditinstitute
(10,12,13)
108 782
106 689
2,0
Forderungen an Kunden
(11,12,13)
342 391
352 194
– 2,8
204
– 16
.
– 33,8
Wertanpassung aus Portfolio Fair Value Hedge
Positive Marktwerte aus
derivativen Sicherungsinstrumenten
4 203
6 352
Handelsaktiva
(14)
230 304
218 708
5,3
Finanzanlagen
(15)
129 005
131 292
– 1,7
Immaterielle Anlagewerte
(16)
3 226
3 209
0,5
Sachanlagen
(17)
1 749
1 779
– 1,7
5 099
5 637
– 9,5
(18)
11 660
7 930
47,0
846 109
844 103
0,2
Ertragsteueransprüche
Sonstige Aktiva
Gesamt
Passivaಙ|ಙin Mio €
Notes
31.3.2010
31.12.2009
Veränderung in %
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(19)
137 669
140 634
– 2,1
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
(20)
260 411
264 618
– 1,6
Verbriefte Verbindlichkeiten
(21)
168 984
171 370
– 1,4
292
– 16
.
Wertanpassung aus Portfolio Fair Value Hedge
Negative Marktwerte aus
derivativen Sicherungsinstrumenten
8 319
11 345
– 26,7
Handelspassiva
(22)
201 458
193 004
4,4
Rückstellungen
(23)
5 045
5 115
– 1,4
2 385
2 586
– 7,8
54,2
Ertragsteuerschulden
Sonstige Passiva
(24)
13 793
8 942
Nachrangkapital
(25)
15 908
15 850
0,4
Hybridkapital
(26)
4 057
4 079
– 0,5
Eigenkapital
27 788
26 576
4,6
Gezeichnetes Kapital
3 069
3 071
– 0,1
Kapitalrücklage
1 338
1 334
0,3
Gewinnrücklagen
7 952
7 878
0,9
Stille Einlagen
17 178
17 178
0,0
Neubewertungsrücklage
– 1 513
– 1 755
– 13,8
Rücklage aus Cash Flow Hedges
– 1 185
– 1 223
– 3,1
– 344
– 477
– 27,9
Rücklage aus der Währungsumrechnung
Konzernergebnis 20091
Konzernergebnis 1.1.–31.3.20102
Gesamt vor Minderheitenanteilen
Minderheitenanteile
Gesamt
1
nach Ergebnisverwendung; 2 soweit den Commerzbank-Aktionären zurechenbar
–
–
.
708
–
.
27 203
26 006
4,6
585
570
2,6
846 109
844 103
0,2
137
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Eigenkapitalveränderungsrechnung (verkürzte Darstellung)
Gezeichnetes
Kapital
Kapital- GewinnStille
rücklage rückEinlagen
lagen
Neubewertungsrücklage
in Mio €
Eigenkapital
zum 31.12.2008
1 877
6 619
Veränderung aufgrund
Anpassung der
Counterparty Default
Adjustments
Eigenkapital
zum 1.1.2009
5 904
8 200
– 2 221
Rücklage Rücklage Konzern- Gesamt
aus
aus der ergebnis
vor
Cash
WährungsMinderFlow
umrechheitenHedges
nung
anteilen
– 872
– 260
– 62
1 877
6 619
5 842
8 200
657
19 904
Sonstiges
Periodenergebnis
– 62
– 2 221
– 872
– 260
–
19 185
657
19 842
466
– 351
– 217
– 4 537
– 4 639
75
– 4 564
– 4 537
– 4 537
– 96
– 4 633
– 102
171
69
Konzernergebnis
466
Entnahme aus der
Kapitalrücklage /
Einstellung in die
Gewinnrücklagen
19 247
Eigenkapital
– 62
Gesamtergebnis
–
MinderheitenAnteile
– 351
– 217
Kapitalerhöhungen
– 6 619
1 193
2 082
4 537
1 320
–
–
2 513
2 513
Ergebnis Vorjahr
–
– 59
– 59
Einstellung in die
Gewinnrücklagen
(Minderheitenanteile)
–
69
69
8 997
– 172
8 825
Veränderungen
im Anteilsbesitz
Sonstige Veränderungen1
Eigenkapital
zum 31.12.2009
– 50
– 50
1
14
4
8 978
3 071
1 334
7 878
17 178
Gesamtergebnis
– 1 755
– 1 223
– 477
–
26 006
570
26 576
242
38
133
708
1 121
81
1 202
708
708
8
716
413
73
486
Konzernergebnis
Sonstiges
Periodenergebnis
– 50
242
38
133
Entnahme aus der
Kapitalrücklage /
Einstellung in die
Gewinnrücklagen
–
Kapitalerhöhungen
–
Ergebnis Vorjahr
–
109
109
Einstellung in die
Gewinnrücklagen
(Minderheitenanteile)
–
9
9
76
– 184
– 108
27 203
585
27 788
Veränderungen
im Anteilsbesitz
Sonstige Veränderungen1
Eigenkapital
zum 31.3.2010
1
–
–
–
–2
4
74
3 069
1 338
7 952
17 178
– 1 513
– 1 185
– 344
708
–
einschl. Veränderung eigene Aktien, Veränderung Derivate auf eigene Eigenkapitalinstrumente, Veränderungen im Konsolidierungskreis und Einzahlung stille Einlagen.
138
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Auf zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräu-
Zum 31. März 2010 betrug das Gezeichnete Kapital der
ßerungsgruppen entfallen zum 31. März 2010 108 Mio Euro
Commerzbank Aktiengesellschaft gemäß Satzung 3 071 Mio
der Neubewertungsrücklagen, –44 Mio Euro der Rücklage
Euro und war in 1 181 352 926 Stückaktien eingeteilt (rechne-
aus Cash Flow Hedges und 28 Mio Euro der Rücklage aus
der Währungsumrechnung.
rischer Wert pro Aktie 2,60 Euro). Die durchschnittliche Anzahl ausgegebener Stammaktien betrug 1 180 702 819 Stück
(31.3.2009: 844 492 869 Stück).
Nachrichtlich: Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 1.1. bis 31.3.2009
Gezeich- Kapital- GewinnStille
rücklage
Einlagen
netes
rückKapital
lagen
Neubewertungsrücklage
in Mio €
Eigenkapital
zum 31.12.2008
1 877
6 619
Veränderung aufgrund
Anpassung der
Counterparty Default
Adjustments
Eigenkapital
zum 1.1.2009
5 904
8 200
– 2 221
Rücklage Rücklage Konzern- Gesamt
aus
aus der ergebnis
vor
Cash
WährungsMinderFlow
umrechheitenHedges
nung
anteilen
– 872
– 260
– 62
1 877
6 619
5 842
8 200
657
19 904
Sonstiges
Periodenergebnis
– 62
– 2 221
– 872
– 260
–
19 185
657
19 842
– 631
– 291
– 156
– 864
– 1 942
– 42
– 1 984
– 864
– 864
– 27
– 891
– 1 078
– 15
– 1 093
Konzernergebnis
– 631
425
19 247
Eigenkapital
– 62
Gesamtergebnis
Kapitalerhöhungen
–
MinderheitenAnteile
– 291
– 156
320
745
745
Ergebnis Vorjahr
–
– 34
– 34
Einstellung in die
Gewinnrücklagen
(Minderheitenanteile)
–
58
58
Veränderungen im
Anteilsbesitz
Sonstige Veränderungen1
Eigenkapital
zum 31.3.2009
1
–2
–2
1
8
11
20
– 26
–6
2 303
6 947
5 851
18 006
613
18 619
8 200
– 2 852
– 1 163
– 416
– 864
–2
einschl. Veränderung eigene Aktien, Veränderung Derivate auf eigene Eigenkapitalinstrumente, Veränderungen im Konsolidierungskreis und Einzahlung stille Einlagen.
139
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Kapitalflussrechnung (verkürzte Darstellung)
2010
in Mio €
2009
Zahlungsmittelbestand zum 1.1.
10 329
6 566
Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit
– 3 019
10 842
2 003
– 15 205
38
8 117
– 978
3 754
143
– 48
Cash Flow aus Investitionstätigkeit
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Cash Flow insgesamt
Effekte aus Wechselkursänderungen
Effekte aus Minderheitenanteilen
Zahlungsmittelbestand zum 31.3.
–8
27
9 486
10 299
Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen des Zah-
Für den Commerzbank-Konzern ist die Aussagefähigkeit der
lungsmittelbestands im Commerzbank-Konzern. Dieser entspricht dem Bilanzposten Barreserve und setzt sich zusam-
Kapitalflussrechnung als gering anzusehen. Die Kapitalflussrechnung ersetzt für uns weder die Liquiditäts- beziehungs-
men aus dem Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnoten-
weise Finanzplanung noch wird sie als Steuerungsinstru-
banken, Schuldtiteln öffentlicher Stellen und Wechsel, die
zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind.
ment eingesetzt.
140
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Anhang (ausgewählte Notes)
Allgemeine Angaben
Rechnungslegungsgrundsätze
Standards und Interpretationen, die ab dem 1. Januar 2010
in der EU verpflichtend anzuwenden sind, wurden in diesem
Unser Zwischenabschluss zum 31. März 2010 wurde in Einklang mit § 315a Absatz 1 HGB und der Verordnung (EG)
Zwischenbericht berücksichtigt.
Nr. 1606 / 2002 (IAS-Verordnung) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 sowie weiteren
Verordnungen zur Übernahme bestimmter internationaler
Anpassung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Rechnungslegungsstandards auf der Grundlage der vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschie-
Im Rahmen der Bewertung von Derivaten werden für die
Commerzbank Aktiengesellschaft seit dem 30. September
deten und veröffentlichten International Accounting Stan-
2009 auch die Ausfallrisiken von Kontrahenten durch soge-
dards
Financial
nannte Counterparty Default Adjustments (CDA) berücksich-
Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Er berücksichtigt
insbesondere auch die Anforderungen des IAS 34 an die
tigt. Für die Vorquartale des Geschäftsjahres 2009 haben wir
eine Korrektur gemäß IAS 8.41 vorgenommen. Der Kon-
Zwischenberichterstattung.
zernüberschuss ist im ersten Quartal 2009 um 3 Mio Euro
Wir haben in diesem Zwischenbericht, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig, grundsätzlich
und im zweiten Quartal 2009 um 15 Mio Euro zurückgegangen. Die Vorjahreswerte der betroffenen Posten in der
die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie in
Gewinn- und Verlustrechnung, der Quartalsentwicklung so-
unserem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 angewendet (vergleiche Geschäftsbericht 2009 Seite 200 ff.).
wie in den Notes wurden entsprechend angepasst.
(IAS)
beziehungsweise
International
Konsolidierungskreis
Folgende Tochtergesellschaften und Fonds wurden im ersten Quartal 2010 neu in den Konsolidierungskreis einbezogen:
Gesellschaften
Kapitalanteil und
Stimmrechte
Anschaffungskosten
Vermögenswerte
Schulden
in %
in Mio €
in Mio €
in Mio €
ComStage ETF Nikkei 225®, Luxemburg
26,5
125,8
125,9
0,1
ComStage ETF MSCI USA TRN, Luxemburg
65,4
154,2
155,5
1,3
COMSTAGE ETF-IBOXX EUR. L.SOV.DIV.
5-7 T, Luxemburg
75,0
101,4
103,5
2,1
100,0
4,1
19,6
15,5
EHNY Montelucia IV, LLC, Dover / Delaware
Daneben wird die Gesellschaft Immobiliaria Colonial,
Barcelona, neu in den Kreis der wesentlichen assoziierten
Unternehmen aufgenommen. Aus den Erstkonsolidierungen
erworbene Gesellschaften, sondern um Unternehmen, die
unsere Wesentlichkeitsgrenzen für die Konsolidierung überschritten haben oder um Übernahmen aufgrund vertragli-
resultieren keine als Geschäfts- oder Firmenwerte zu aktivierenden Unterschiedsbeträge. Es handelt sich nicht um
cher Verpflichtungen.
141
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Die nachstehenden Fonds und Tochtergesellschaften wurden
Die nachstehenden Tochtergesellschaften werden gemäß
veräußert oder liquidiert und werden daher nicht mehr kon-
IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen, da eine
solidiert:
Verkaufsabsicht besteht und sie mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres veräußert werden:
• Veräußerung
– Dresdner VPV N.V., Gouda
– Dresdner Van Moers Courtens S.A., Brüssel
– Privatinvest Bank AG, Salzburg
– Dresdner Kleinwort Derivative Investments Limited,
London
– Dreiundzwanzigste DRESIB Beteiligungs-Gesellschaft
•
•
•
•
Allianz Dresdner Bauspar AG, Bad Vilbel
Dresdner Bank Brasil S.A. Banco Multiplo, São Paulo
Dresdner Bank Monaco S.A.M., Monaco
Kleinwort Benson Channel Island Holdings Limited,
St. Peter Port
• Kleinwort Benson Private Bank Limited Group, London
mbH, Frankfurt am Main
• Liquidation (einschließlich Gesellschaften, welche die
Bis zur endgültigen Übertragung der Anteile, durch welche auch die Kontrolle über die Gesellschaft übertragen wird,
operative Geschäftstätigkeit eingestellt haben)
bewerten wir die Veräußerungsgruppen in Übereinstim-
– AGI Global Selection Balance, Luxemburg
mung mit IFRS 5 und weisen deren Vermögenswerte und
– Dresdner Bank (DIFC) Limited, Dubai
Schulden in den Notes „Sonstige Aktiva“ und „Sonstige
– Dresdner Finanziaria S.p.A., Mailand
Passiva“ sowie in der Eigenkapitalveränderungsrechnung
– Dresdner Kleinwort Equipment LLC, Wilmington /
separat aus.
Delaware
– Kaiserplatz Purchaser No. 08 Ltd., St. Helier / Jersey
– Symphony No. 3 Llc, Dover / Delaware
–
The Riverbank Trust, London
Das Ergebnis aus der Entkonsolidierung der veräußerten
Gesellschaften beträgt –6 Mio Euro.
142
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(1) Zinsüberschuss
in Mio €
Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften sowie
aus dem Wertpapierbestand der Finanzanlagen (Available for Sale)
1.1.–31.3.2010
1.1.–31.3.2009
Veränderung in %
682
1 048
– 34,9
Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften sowie aus dem
Wertpapierbestand (Loans and Receivables)
3 740
4 578
– 18,3
Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften sowie aus dem
Wertpapierbestand (aus der Anwendung der Fair Value Option)
45
74
– 39,2
Vorfälligkeitsentschädigungen
23
10
.
Gewinne aus der Veräußerung von Forderungen und Krediten
5
2
.
Dividenden aus Wertpapieren
8
2
.
Laufendes Ergebnis aus Beteiligungen, Beteiligungen an
assoziierten Unternehmen und Tochterunternehmen
6
19
– 68,4
Laufende Erträge aus zur Veräußerung gehaltenen
Vermögenswerten und Schulden sowie aus Immobilien,
die als Finanzinvestition gehalten werden
22
23
– 4,3
Sonstige Zinserträge
82
–
.
Zinserträge
4 613
5 756
– 19,9
Zinsaufwendungen für Nachrang- und Hybridkapital sowie
Verbriefte und sonstige Verbindlichkeiten
2 592
3 767
– 31,2
Zinsaufwendungen aus der Anwendung der Fair Value Option
41
141
– 70,9
Verluste aus der Veräußerung von Forderungen und Krediten
(Loans and Receivables) sowie Verbindlichkeiten
9
3
.
Verluste aus der Veräußerung von Forderungen und Krediten
sowie Verbindlichkeiten (aus der Anwendung der Fair Value
Option)
1
5
– 80,0
Laufende Aufwendungen aus zur Veräußerung gehaltenen
Vermögenswerten und Schulden sowie aus Immobilien,
die als Finanzinvestition gehalten werden
10
10
0,0
Sonstige Zinsaufwendungen
72
138
– 47,8
Zinsaufwendungen
2 725
4 064
– 32,9
Gesamt
1 888
1 692
11,6
Der sogenannte Unwinding-Effekt beläuft sich vom 1. Januar bis 31. März 2010 auf 59 Mio Euro.
143
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
(2) Risikovorsorge im Kreditgeschäft
Die Risikovorsorge stellt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns wie folgt dar:
1.1.–31.3.2010
1.1.–31.3.2009
Veränderung in %
Zuführung zur Risikovorsorge
– 1 130
– 1 339
– 15,6
Auflösung von Risikovorsorge
489
536
– 8,8
in Mio €
Saldo Direktabschreibungen, Zuschreibungen und
Eingänge auf abgeschriebene Forderungen
Gesamt
–3
– 41
– 92,7
– 644
– 844
– 23,7
1.1.–31.3.2010
1.1.–31.3.2009
Veränderung in %
348
289
20,4
(3) Provisionsüberschuss
in Mio €
Wertpapiergeschäft
Vermögensverwaltung
62
59
5,1
231
202
14,4
Immobilienkreditgeschäft
55
45
22,2
Bürgschaften
66
61
8,2
Ergebnis aus Syndizierungen
82
68
20,6
Zahlungsverkehr und Auslandsgeschäft
Treuhandgeschäfte
1
1
0,0
Übrige
138
125
10,4
Gesamt1
983
850
15,6
1
davon Provisionsaufwendungen: 186 Mio Euro (Vorjahr: 192 Mio Euro)
(4) Handelsergebnis
Das Handelsergebnis haben wir in vier Komponenten auf-
Alle Finanzinstrumente des Handelsbestands werden mit
geteilt:
dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet. Zur
Bewertung börsennotierter Produkte verwenden wir Börsenkurse, für nicht börsengehandelte Handelsgeschäfte liegen
• Ergebnis aus dem Handel mit Wertpapieren, Schuldscheindarlehen, Edelmetallen und derivativen Instrumenten
• Ergebnis aus der Bewertung derivativer Finanzinstrumente, die sich nicht für das Hedge Accounting qualifizieren
• Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen
• Ergebnis aus der Anwendung der Fair Value Option (einschließlich Wertänderungen der dazugehörigen Derivate)
der Bestimmung des Zeitwertes interne Preismodelle (insbesondere Barwert- und Optionspreismodelle) zugrunde. Im
Handelsergebnis sind, neben den realisierten und unrealisierten Ergebnissen, auch die auf Handelszwecken dienenden Geschäfte entfallenden Zins- und Dividendenerträge
sowie Refinanzierungsaufwendungen enthalten.
144
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
in Mio €
Ergebnis aus dem Handel
Ergebnis aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten
Zwischenabschluss
1.1.–31.3.2010
1.1.–31.3.2009
683
– 1 594
.
62
756
– 91,8
Veränderung in %
Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen
– 29
40
.
Ergebnis aus der Anwendung der Fair Value Option
134
271
– 50,6
Gesamt
850
– 527
.
(5) Ergebnis aus Finanzanlagen
Im Ergebnis aus Finanzanlagen weisen wir Veräußerungsund Bewertungsergebnisse (Wertminderungen) aus Wert-
Veräußerung verfügbar, Beteiligungen, Anteilen an assoziierten Unternehmen und Anteilen an Tochterunternehmen,
papieren der Kategorien Forderungen und Kredite sowie zur
die nicht konsolidiert wurden, aus.
1.1.–31.3.2010
1.1.–31.3.2009
Veränderung in %
– 137
– 190
– 27,9
– 133
– 171
– 22,2
Veräußerungsgewinne
(Umbuchung aus der Neubewertungsrücklage)1
50
96
– 47,9
Veräußerungsverluste
(Umbuchung aus der Neubewertungsrücklage) 1
– 92
– 145
– 36,6
Bewertungsergebnis
– 91
– 122
– 25,4
–4
– 19
– 78,9
Veräußerungsgewinne
3
2
50,0
Veräußerungsverluste
–4
–
.
Bewertungsergebnis2
–3
– 21
– 85,7
18
576
– 96,9
21
322
– 93,5
Veräußerungsgewinne
(Umbuchung aus der Neubewertungsrücklage) 1
23
420
– 94,5
Veräußerungsverluste
(Umbuchung aus der Neubewertungsrücklage) 1
in Mio €
Ergebnis aus zinstragendem Geschäft
der Kategorie Available for Sale
der Kategorie Kredite und Forderungen
Ergebnis aus Eigenkapitalinstrumenten
der Kategorie Available for Sale
–2
– 98
– 98,0
der Kategorie Available for Sale, die zu Anschaffungskosten
bewertet wurden
–2
448
.
Bewertungsergebnis
–1
– 194
– 99,5
–
–
.
– 119
386
.
Veräußerungs- und Bewertungsergebnis aus Anteilen an
assoziierten Unternehmen
Gesamt
1
2
Hierin sind Umbuchungen aus im Geschäftsjahr 2010 entstandener Neubewertungsrücklage saldiert in Höhe von 17 Mio Euro enthalten.
Hierin sind Portfoliowertberichtigungen von 4 Mio Euro (Vorjahr: 20 Mio Euro) enthalten.
145
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
(6) Sonstiges Ergebnis
in Mio €
Wesentliche sonstige Erträge
Erträge aus Operating-Lease-Verträgen
Auflösungen von Rückstellungen
Wesentliche sonstige Aufwendungen
1.1.–31.3.2010
1.1.–31.3.2009
Veränderung in %
44
60
– 26,7
36
39
– 7,7
8
21
– 61,9
64
54
18,5
Aufwendungen aus Operating-Lease-Verträgen
38
39
– 2,6
Zuführungen zu Rückstellungen
26
15
73,3
Übrige sonstige Erträge und Aufwendungen (saldiert)
42
– 77
.
Gesamt
22
– 71
.
1.1.–31.3.2010
1.1.–31.3.2009
Veränderung in %
1 107
1 156
– 4,2
960
810
18,5
142
115
23,5
2 209
2 081
6,2
(7) Verwaltungsaufwendungen
in Mio €
Personalaufwand
Sachaufwand
Laufende Abschreibungen auf Sachanlagen und
sonstige immaterielle Anlagewerte
Gesamt
In den Verwaltungsaufwendungen für die ersten drei Monate 2010 wurden Integrationsaufwendungen in Höhe von 120 Mio
Euro (Vorjahr: 24 Mio Euro) erfasst.
(8) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Zum 31. März 2010 beläuft sich der Konzernsteueraufwand
lustvorträgen, für die bisher keine latenten Steuern gebildet
auf 55 Mio Euro und die Konzernsteuerquote auf 7,1 %.
wurden, die Steuerquote maßgeblich beeinflusst.
Dabei hat insbesondere die Nutzung von steuerlichen Ver-
(9) Segmentberichterstattung
In der Segmentberichterstattung spiegeln sich die Resultate
In unserer Segmentberichterstattung berichten wir über
der im Commerzbank-Konzern eingebundenen operativen
Geschäftssegmente wider. Als Grundlage für die nachfolgenden Segmentinformationen dient IFRS 8 „Operating
sechs operative Segmente sowie über den Bereich Sonstige
und Konsolidierung. Dieses Vorgehen folgt der Organisationsstruktur des Commerzbank-Konzerns und ist Grundlage
Segments“, der dem sogenannten „Management-Ansatz“
folgt: Die Segmentinformationen werden auf Basis des internen Berichtswesens bestimmt, das dem „Chief Operating
der internen Managementberichterstattung. Die Aufteilung
der Geschäftssegmente orientiert sich an der Unterschiedlichkeit der Produkte und Dienstleistungen beziehungsweise
Decision Maker“ dazu dient, die Leistung der Segmente zu
beurteilen und Entscheidungen über die Allokation von
den Kundenzielgruppen. Im Zuge der weiteren Verfeinerung
Ressourcen auf die Segmente zu treffen. Im Commerzbank
der Geschäftsmodelle der Segmente wurden die Geschäftsverantwortlichkeiten geringfügig angepasst. Weiterhin wur-
Konzern übt die Funktion des „Chief Operating Decision
Maker“ der Vorstand aus.
den nach der Übernahme der Dresdner Bank noch bestehende Unterschiede im Ausweis bestimmter Positionen
harmonisiert. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um
146
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
die einheitliche Abbildung der Beteiligungsrefinanzierung
ment-Holding zusammengefasst. Die Holding agiert als
und der Eigenkapitalanlageerträge für konsolidierte Töchter.
operative Steuerungseinheit und Schnittstelle zwischen
Die Vergleichswerte des Vorjahres wurden an die neue Kon-
den lokalen Einheiten und den inländischen Zentralabteilungen sowie als strategischer Entscheider. Geschäftsschwerpunkte sind das Privat- und Firmenkundengeschäft
zernstruktur angepasst.
• Das Segment Privatkunden besteht aus den vier
Geschäftsfeldern Privat- und Geschäftskunden, Wealth
Management, Direct Banking und Kredit. Das klassische
Filialgeschäft ist im Geschäftsfeld Privat- und Geschäftskunden gebündelt. Im Wealth Management betreuen
wir vermögende Kunden im In- und Ausland, ebenso ist
hier die Vermögensverwaltung angesiedelt. Das Direct
Banking umfasst die Aktivitäten der comdirect bank-
sowie kundenbezogenes Investmentbanking. Unsere Einheiten sind Ansprechpartner für sowohl lokale Unternehmen in Zentral- und Osteuropa als auch für grenzüberschreitendes Geschäft.
• Corporates & Markets umfasst drei wesentliche Säulen. In
Equity Markets & Commodities sind der Handel mit Aktien,
Aktienderivaten und Rohstoffprodukten sowie die entspre-
Gruppe und alle Call-Center-Leistungen für unsere Kun-
chenden Vertriebskapazitäten zusammengefasst. Fixed
Income & Currencies umfasst Handel und Vertrieb von
den. Im Geschäftsfeld Kredit ist das Kreditgeschäft mit
Zins- und Währungsinstrumenten sowie entsprechender
den vorgenannten Kundengruppen zentral zusammen-
Derivate. Corporate Finance umfasst Finanzierungs- und
gefasst.
Beratungsleistungen für Eigen- und Fremdkapitalinstru-
• Das Segment Mittelstandsbank umfasst die Geschäfts-
mente und das zentrale Kreditportfoliomanagement des
felder Corporate Banking und Financial Institutions. Im
Segments Corporates & Markets. Zusätzlich ist in Corpo-
Geschäftsfeld Corporate Banking liegen die beiden
rates & Markets das Client Relationship Management
Schwerpunkte auf der Betreuung von Mittelstandskunden
mit Fokus auf die 100 größten deutschen Firmenkunden
sowie von Großkunden und internationalen Kunden. Des
Weiteren ist in diesem Geschäftsfeld das Kompetenzzent-
• Im Segment Asset Based Finance werden die Ergebnisse
rum für Kunden aus dem Bereich Renewable Energies
aus den Geschäftsfeldern Commercial Real Estate (CRE)
angesiedelt und es betreut den öffentlichen Sektor sowie
Germany, CRE International, Public Finance, Asset
institutionelle Kunden. Unser umfassendes Leistungs-
Management and Leasing sowie Ship Finance zusam-
angebot beinhaltet den Zahlungsverkehr, flexible Finanzierungslösungen, Produkte zum Zins- und Währungs-
mengefasst. Dabei liegen CRE Germany, CRE International sowie Public Finance nahezu vollständig bei der
management, professionelle Anlageberatung sowie inno-
Commerzbank-Tochter Eurohypo AG. Der Bereich Asset
vative Investmentbanking-Lösungen. Durch unsere aus-
Management and Leasing beinhaltet vorrangig die Aktivi-
ländischen Niederlassungen sind wir der strategische
täten unserer Tochtergesellschaft Commerz Real AG.
Schließlich führt der Bereich Ship Finance die Schiffs-
Partner sowohl für internationale Aktivitäten unserer
deutschen Firmenkunden als auch für internationale
sowie Versicherungen angesiedelt.
finanzierungen der Commerzbank-Gruppe in unserer
Tochtergesellschaft Deutsche Schiffsbank AG zusammen.
Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in unserem Heimatmarkt. Das Geschäftsfeld Financial Institutions ver-
• Das Segment Portfolio Restructuring Unit (PRU) ist ver-
antwortet die Beziehung zu in- und ausländischen Banken und Finanzinstituten sowie Zentralbanken. Es bietet
antwortlich für die Zurückführung von Aktiva, die im
Zusammenhang mit eingestellten Eigenhandels- und
diesen Kunden eine umfassende Betreuung und Beratung
Investmentaktivitäten stehen, welche nicht mehr in die
an, wobei eine bevorzugte Einschaltung in die Abwicklung des Außenhandels strategischer Schwerpunkt ist.
Durch ein Netz von über 6 000 Korrespondenzbanken
kundenorientierte Strategie der Commerzbank passen.
sowie Geschäftsverbindungen mit Schwellenländern fördert das Geschäftsfeld die weltweiten Außenhandelsaktivitäten des Konzerns und unterstützt andere Geschäfts-
die durch dieses Segment verwaltet werden, beinhalten
nicht-staatlich gesicherte Asset Backed Securities (ABS),
weitere strukturierte Kreditprodukte, Eigenhandelspositi-
felder in deren internationalen Strategien.
onen in Firmen- und Finanzanleihen sowie exotische
• Das Segment Central & Eastern Europe umfasst die Aktivi-
Die Zielsetzung des Segmentes besteht in der wertmaximierenden Zurückführung des Portfolios. Die Positionen,
täten der Tochtergesellschaften und Filialen der Regionen
Kreditderivate. Diese Positionen wurden primär aus den
Segmenten Corporates & Markets sowie ehemals Com-
Zentral- und Osteuropa (insbesondere BRE Bank und
Bank Forum). Diese sind unter dem Dach einer Manage-
mercial Real Estate auf die Portfolio Restructuring Unit
übertragen.
147
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
• Im Bereich Sonstige und Konsolidierung werden Erträge
ordnet. Der Zinssatz entspricht dem Zinssatz einer risiko-
und Aufwendungen eingestellt, die nicht in die Verant-
freien Anlage auf dem langfristigen Kapitalmarkt. Die Ermitt-
wortungsbereiche der operativen Geschäftssegmente fal-
lung des durchschnittlich gebundenen Eigenkapitals erfolgt
in 2010 nach Basel II-Systematik auf Basis der ermittelten
len. Unter Sonstige werden Beteiligungen, die nicht den
operativen Segmenten zugeordnet sind, die verbliebenen
durchschnittlichen Risikoaktiva und der Anrechnungsbeträge
internationalen Asset Management-Aktivitäten und das
Group Treasury berichtet. Ferner sind hier die Kosten der
Serviceeinheiten abgebildet, die – mit Ausnahme der
für Marktrisikopositionen (Risikoaktivaäquivalente). Auf Konzernebene wird das Investorenkapital gezeigt, das der
Berechnung der Eigenkapitalrendite dient. Die für die Seg-
Integrations- und Restrukturierungskosten – vollständig
auf die Segmente verrechnet werden. Unter Konsolidierung fallen Aufwendungen und Erträge, die von den in
mentberichterstattung unterstellte Kapitalunterlegung der
Risikoaktiva beträgt 7 %.
der Segmentberichterstattung dargestellten Ergebnis-
zerns zeigt die Vorsteuerergebnisse der Segmente. Um den
größen der internen Managementberichterstattung auf
den Konzernabschluss nach IFRS überleiten. Ferner sind
betriebswirtschaftlichen Ergebniseffekt aus spezifischen
steuerlich induzierten Transaktionen des Segments Corpora-
hier die Kosten der Konzernsteuerungseinheiten abgebil-
tes & Markets in dieser Berichterstattung abzubilden, enthält
det, die – mit Ausnahme der Integrations- und Restruktu-
der Zinsüberschuss des Segments Corporates & Markets
rierungskosten – ebenfalls vollständig auf die Segmente
deshalb ein dem Nachsteuerergebnis dieser Transaktionen
verrechnet werden.
entsprechendes Vorsteueräquivalent. Bei der Überleitung
Der Erfolg jedes einzelnen Segments wird anhand des
der Segmentberichterstattung auf die Zahlen der externen
Rechnungslegung wird dieses Vorsteueräquivalent im
Die Segmentberichterstattung des Commerzbank-Kon-
operativen Ergebnisses und des Ergebnisses vor Steuern
Bereich Sonstige und Konsolidierung eliminiert.
sowie der Kennziffern Eigenkapitalrendite und Aufwandsquote gemessen. Das operative Ergebnis ist definiert als die
Die laufenden Erträge aus Anteilen an assoziierten
Unternehmen in Höhe von 2 Mio Euro (Vorjahr: 3 Mio Euro)
Summe aus Zinsüberschuss nach Risikovorsorge, Provisi-
betreffen die Segmente Privatkunden mit 4 Mio Euro (Vor-
onsüberschuss, Handelsergebnis, Ergebnis aus Finanzanla-
jahr: 2 Mio Euro), Mittelstandsbank (Vorjahr: 1 Mio Euro),
gen und Sonstigem Ergebnis abzüglich der Verwaltungsauf-
und Asset Based Finance mit –2 Mio Euro (Vorjahr: –). Die
wendungen. Durch den Ausweis von Vorsteuerergebnissen
sind sowohl im Ergebnis als auch im durchschnittlich
Buchwerte der assoziierten Unternehmen in Höhe von
478 Mio Euro (Vorjahr: 332 Mio Euro) verteilen sich auf die
gebundenen Eigenkapital die Anteile Dritter enthalten. Alle
Segmente Privatkunden mit 178 Mio Euro (Vorjahr: 128 Mio
Erträge, für die ein Segment verantwortlich ist, sind somit im
Ergebnis vor Steuern berücksichtigt.
Die Eigenkapitalrendite errechnet sich aus dem Verhält-
Euro), Mittelstandsbank mit 40 Mio Euro (Vorjahr: 38 Mio
Euro), Corporates & Markets mit 17 Mio Euro (Vorjahr:
15 Mio Euro), Asset Based Finance mit 168 Mio Euro (Vor-
nis des Ergebnisses (operativ und vor Steuern) zum durchschnittlich gebundenen Eigenkapital. Sie gibt an, wie sich
das im Segment eingesetzte Kapital verzinst. Die Aufwands-
jahr: 27 Mio Euro) und Sonstige und Konsolidierung mit
75 Mio Euro (Vorjahr: 124 Mio Euro).
Der im operativen Ergebnis ausgewiesene Verwaltungs-
quote im operativen Geschäft spiegelt die Kosteneffizienz
aufwand beinhaltet den Personalaufwand, den Sachaufwand
der Segmente wider; sie errechnet sich aus dem Verhältnis
von Verwaltungsaufwand zu Erträgen vor Risikovorsorge.
sowie die Abschreibungen auf Sachanlagen und sonstige
immaterielle Anlagewerte. Restrukturierungsaufwendungen
Erträge
und Aufwendungen werden verursachungs-
werden unterhalb des operativen Ergebnisses im Ergebnis
gerecht zu Marktpreisen und im Zinsbereich nach der Marktzinsmethode bei den Segmenten ausgewiesen. Im Zinsüber-
vor Steuern ausgewiesen. Die Zuordnung des Verwaltungsaufwands zu den einzelnen Segmenten erfolgt nach dem
schuss werden die tatsächlichen Refinanzierungsaufwendun-
Verursachungsprinzip. Die sich aus den internen Leistungen
gen für die den jeweiligen Segmenten zugeordneten
geschäftsspezifischen Beteiligungen gezeigt. Der im Kon-
ergebenden indirekten Aufwendungen werden dem Leistungsempfänger in Rechnung gestellt beziehungsweise füh-
zern erwirtschaftete Anlagenutzen aus dem Eigenkapital
wird im Verhältnis des durchschnittlich gebundenen Eigenkapitals dem Zinsüberschuss der jeweiligen Segmente zuge-
ren beim Leistungserbringer zu einer entsprechenden Entlastung. Die Bewertung dieser internen Leistungsbeziehungen erfolgt zu Marktpreisen oder Vollkosten.
148
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Die nachstehenden Tabellen enthalten Informationen zu den Segmenten per 31. März 2010 sowie die Vergleichswerte des Vorjahres.
1.1.–31.3.2010
Privatkunden
Mittelstandsbank
Central &
Eastern
Europe
Corporates
& Markets
Asset
Based
Finance
Portfolio
Restructuring
Unit
Sonstige
und
Konsolidierung
Konzern
Zinsüberschuss
497
516
159
211
296
23
186
1 888
Risikovorsorge im Kreditgeschäft
– 66
– 161
– 94
19
– 325
– 22
5
– 644
Zinsüberschuss nach
Risikovorsorge
431
355
65
230
– 29
1
191
1 244
Provisionsüberschuss
545
257
47
76
88
–3
– 27
983
5
6
18
449
–4
282
94
850
– 119
in Mio €
Handelsergebnis
Ergebnis aus Finanzanlagen
9
–3
–1
– 14
–2
– 94
– 14
– 49
44
3
9
13
–
2
22
1 007
820
226
731
391
208
241
3 624
Erträge nach Risikovorsorge
941
659
132
750
66
186
246
2 980
Verwaltungsaufwendungen
913
357
126
411
152
24
226
2 209
Sonstiges Ergebnis
Erträge vor Risikovorsorge
Operatives Ergebnis
28
302
6
339
– 86
162
20
771
Wertminderungen auf
Geschäfts- oder Firmenwerte
sowie Markennamen
–
–
–
–
–
–
–
–
Restrukturierungsaufwendungen
–
–
–
–
–
–
–
–
28
302
6
339
– 86
162
20
771
66 794
82 773
27 311
311 887
257 697
22 672
76 975
846 109
Durchschnittlich
gebundenes Eigenkapital
3 336
5 477
1 594
3 828
6 446
1 360
8 242
30 283
Operative
Eigenkapitalrendite1 (%)
3,4
22,1
1,5
35,4
– 5,3
–
–
10,2
Aufwandsquote im
operativen Geschäft (%)
90,7
43,5
55,8
56,2
38,9
–
–
61,0
3,4
22,1
1,5
35,4
– 5,3
–
–
10,2
20 250
5 268
9 695
1 958
1 864
59
18 414
57 508
Ergebnis vor Steuern
Aktiva
Eigenkapitalrendite des
Ergebnisses vor Steuern1 (%)
Mitarbeiterdurchschnitt
1
auf das Jahr hochgerechnet
149
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
1.1.–31.3.20091
Privatkunden
Mittelstandsbank
Central &
Eastern
Europe
Corporates
& Markets
Asset
Based
Finance
in Mio €
Portfolio
Restructuring
Unit
Sonstige
und
Konsolidierung
Konzern
Zinsüberschuss
553
548
164
177
258
72
– 80
1 692
Risikovorsorge im Kreditgeschäft
– 50
– 90
– 173
– 254
– 207
– 71
1
– 844
Zinsüberschuss nach
Risikovorsorge
503
458
–9
– 77
51
1
– 79
848
Provisionsüberschuss
510
238
31
80
63
11
– 83
850
3
9
29
574
262
– 1 259
– 145
– 527
Handelsergebnis
Ergebnis aus Finanzanlagen
–1
–
–5
– 19
– 43
– 135
589
386
Sonstiges Ergebnis
–3
– 55
6
– 15
3
–
–7
– 71
Erträge vor Risikovorsorge
1 062
740
225
797
543
– 1 311
274
2 330
Erträge nach Risikovorsorge
1 012
650
52
543
336
– 1 382
275
1 486
Verwaltungsaufwendungen
970
330
114
500
168
33
– 34
2 081
42
320
– 62
43
168
– 1 415
309
– 595
Operatives Ergebnis
Wertminderungen auf
Geschäfts- oder Firmenwerte
sowie Markennamen
–
–
–
–
–
–
–
–
Restrukturierungsaufwendungen
51
17
–
62
–
3
156
289
Ergebnis vor Steuern
–9
303
– 62
– 19
168
– 1 418
153
– 884
73 468
97 762
24 866
380 428
295 438
59 619
79 983
1 011 564
Aktiva
Durchschnittlich
gebundenes Eigenkapital1
3 332
5 709
1 647
4 799
7 420
1 944
– 1 212
23 639
Operative
Eigenkapitalrendite2 (%)
5,0
22,4
– 15,1
3,6
9,1
–
–
– 10,1
Aufwandsquote im
operativen Geschäft (%)
91,3
44,6
50,7
62,7
30,9
–
–
89,3
Eigenkapitalrendite des
Ergebnisses vor Steuern2 (%)
– 1,1
21,2
– 15,1
– 1,6
9,1
–
–
– 15,0
23 040
5 643
11 271
3 259
2 088
51
20 269
65 621
Mitarbeiterdurchschnitt
1
2
nach Anpassung Counterparty Default Adjustments
auf das Jahr hochgerechnet
150
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Detailangaben Sonstige und Konsolidierung
1.1.–31.3.2010
in Mio €
1.1.–31.3.2009
Sonstige
Konsolidierung
Sonstige
und Konsolidierung
Sonstige
Konsolidierung
Sonstige
und Konsolidierung
189
–3
186
– 98
18
– 80
5
–
5
1
–
1
194
–3
191
– 97
18
– 79
Provisionsüberschuss
11
– 38
– 27
– 53
– 30
– 83
Handelsergebnis
86
8
94
– 87
– 58
– 145
3
– 17
– 14
601
– 12
589
20
– 18
2
– 12
5
–7
Erträge vor Risikovorsorge
309
– 68
241
351
– 77
274
Erträge nach Risikovorsorge
314
– 68
246
352
– 77
275
Verwaltungsaufwendungen
288
– 62
226
– 31
–3
– 34
26
–6
20
383
– 74
309
Wertminderungen auf
Geschäfts- oder Firmenwerte
sowie Markennamen
–
–
–
–
–
–
Restrukturierungsaufwendungen
–
–
–
66
90
156
26
–6
20
317
– 164
153
76 975
–
76 975
79 983
–
79 983
Zinsüberschuss
Risikovorsorge im Kreditgeschäft
Zinsüberschuss nach Risikovorsorge
Ergebnis aus Finanzanlagen
Sonstiges Ergebnis
Operatives Ergebnis
Ergebnis vor Steuern
Aktiva
In den Vorjahreswerten ist für den Bereich Sonstige und
• Das dem Segment Corporates & Markets aus steuerlich
Konsolidierung zu beachten, dass die Ergebnisse der Markt-
induzierten Transaktionen im Zinsüberschuss zugeord-
segmente aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit den
nete Vorsteueräquivalent wird unter Konsolidierung wie-
Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2009 beinhalten. Die
der eliminiert.
Differenz zum Konzernergebnis – das für die Dresdner Bank
nur den Zeitraum 13. Januar bis 31. Dezember 2009 beinhal-
• In den Segmenten angefallene Bewertungsergebnisse für
tet – wird im Bereich Sonstige ausgewiesen.
• Sonstige Konsolidierungseffekte für konzerninterne Sach-
Unter Konsolidierung berichten wir Konsolidierungs- und
Überleitungssachverhalte vom Ergebnis der Segmente und
verhalte werden ebenfalls hier berichtet.
• Integrations- und Restrukturierungskosten der Konzern-
des Bereichs Sonstige auf den Konzernabschluss. Unter
steuerungseinheiten werden unter Konsolidierung ausgewiesen.
anderem werden dort folgende Sachverhalte abgebildet:
• Bewertungseffekte aus der Anwendung des Hedge
Accounting gemäß IAS 39 auf bankübergreifende Transaktionen werden in Konsolidierung gezeigt.
eigene Bonds werden unter Konsolidierung eliminiert.
151
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Ergebnisse nach geografischen Märkten
Die Zuordnung zu den Segmenten nach dem jeweiligen Sitz der Filiale oder des Konzernunternehmens ergibt nachfolgende
Verteilung:
1.1.–31.3.2010
Deutschland
in Mio €
Europa
ohne
Deutschland
Amerika
Asien
Sonstige
Gesamt
1 888
Zinsüberschuss
1 254
509
104
21
–
Risikovorsorge im Kreditgeschäft
– 302
– 108
– 237
3
–
– 644
Zinsüberschuss nach Risikovorsorge
952
401
– 133
24
–
1 244
Provisionsüberschuss
874
98
9
2
–
983
Handelsergebnis
383
452
25
– 10
–
850
– 166
20
27
–
–
– 119
Ergebnis aus Finanzanlagen
Sonstiges Ergebnis
11
– 11
1
21
–
22
2 356
1 068
166
34
–
3 624
Erträge nach Risikovorsorge
2 054
960
– 71
37
–
2 980
Verwaltungsaufwendungen
1 754
380
55
20
–
2 209
Erträge vor Risikovorsorge
Operatives Ergebnis
Risikoaktiva
300
580
– 126
17
–
771
151 388
74 346
16 674
4 744
73
247 225
Asien
Sonstige
Gesamt
Im Vorjahreszeitraum erzielten wir in den geografischen Märkten folgende Ergebnisse:
1.1.–31.3.2009
Deutschland
in Mio €
Zinsüberschuss
Europa
ohne
Deutschland
Amerika
1 137
395
124
35
1
1 692
– 88
– 619
– 129
–8
–
– 844
1 049
– 224
–5
27
1
848
Provisionsüberschuss
715
103
22
10
–
850
Handelsergebnis
652
– 1 149
– 26
–3
–1
– 527
Ergebnis aus Finanzanlagen
585
– 130
– 69
–
–
386
–4
– 52
– 14
–1
–
– 71
2 330
Risikovorsorge im Kreditgeschäft
Zinsüberschuss nach Risikovorsorge
Sonstiges Ergebnis
Erträge vor Risikovorsorge
3 085
– 833
37
41
–
Erträge nach Risikovorsorge
2 997
– 1 452
– 92
33
–
1 486
Verwaltungsaufwendungen
1 706
295
55
24
1
2 081
1 291
– 1 747
– 147
9
–1
– 595
160 172
98 987
22 297
4 021
165
285 642
Operatives Ergebnis
Risikoaktiva
Statt der langfristigen Vermögenswerte weisen wir die Risi-
gen wird bedingt durch die Übernahme der Dresdner Bank
koaktiva für Kreditrisiken aus.
Eine Aufgliederung des Gesamtbetrags der Erträge des
erst erfolgen, wenn die Produkt- und Dienstleistungsdefinitionen sowie die EDV-Plattformen im neuen Commerzbank-
Commerzbank-Konzerns nach Produkten und Dienstleistun-
Konzern vereinheitlicht sind.
152
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Erläuterungen zur Bilanz
(10) Forderungen an Kreditinstitute
31.3.2010
31.12.2009
täglich fällig
39 516
36 564
8,1
andere Forderungen
69 782
70 645
– 1,2
mit einer Restlaufzeit
bis drei Monate
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
mehr als fünf Jahre
38
15
11
3
37
14
13
5
in Mio €
Gesamt
darunter Reverse Repos und Cash Collaterals
darunter entfallen auf die Kategorie:
Kredite und Forderungen
968
525
059
093
2,6
7,5
– 13,7
– 22,3
109 298
107 209
1,9
59 813
58 863
1,6
108 535
106 510
1,9
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Anwendung der Fair Value Option
942
618
264
958
Veränderung in %
–
–
.
763
699
9,2
Die Forderungen an Kreditinstitute belaufen sich nach Abzug der Risikovorsorge auf 108 782 Mio Euro (Vorjahr: 106 689 Mio
Euro).
(11) Forderungen an Kunden
31.3.2010
31.12.2009
23 589
23 047
2,4
andere Forderungen
328 477
338 436
– 2,9
mit einer Restlaufzeit
bis drei Monate
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
mehr als fünf Jahre
62
35
117
112
68
34
122
112
766
830
114
726
– 8,5
3,0
– 3,8
– 0,4
Gesamt
352 066
361 483
– 2,6
23 530
22 362
5,2
349 561
358 347
– 2,5
–
–
.
2 505
3 136
– 20,1
in Mio €
mit unbestimmter Restlaufzeit
darunter Reverse Repos und Cash Collaterals
darunter entfallen auf die Kategorie:
Kredite und Forderungen
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Anwendung der Fair Value Option
926
879
430
242
Veränderung in %
Die Forderungen an Kunden belaufen sich nach Abzug der Risikovorsorge auf 342 391 Mio Euro (Vorjahr: 352 194 Mio Euro).
153
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
(12) Kreditvolumen
31.3.2010
31.12.2009
26 212
25 011
4,8
Kredite an Kunden
332 931
343 390
– 3,0
Gesamt
359 143
368 401
– 2,5
in Mio €
Kredite an Kreditinstitute
Veränderung in %
Kredite grenzen wir gegenüber den Forderungen an Kreditinstitute und Kunden dahingehend ab, dass als Kredite nur
Damit werden zum Beispiel Geldhandelsgeschäfte mit Banken
und Reverse-Repo-Geschäfte nicht als Kredite ausgewiesen. In
solche Forderungen gezeigt werden, für die besondere Kreditvereinbarungen mit den Kreditnehmern geschlossen wurden.
den Krediten an Kunden sind auch Wechselkredite enthalten.
(13) Risikovorsorge im Kreditgeschäft
Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird nach konzernein-
gewordene Ausfälle wurden Portfoliowertberichtigungen
heitlichen Regeln gebildet und deckt alle erkannten Boni-
anhand der aus der Basel II Systematik abgeleiteten Verfah-
tätsrisiken ab. Für eingetretene, aber noch nicht bekannt
ren ermittelt.
Entwicklung der Risikovorsorgeಙ|ಙin Mio €
2010
2009
Stand am 1.1.
10 451
6 045
72,9
Zuführungen
1 130
1 339
– 15,6
– 3,1
Abgänge
Veränderung in %
890
918
Inanspruchnahmen
401
382
5,0
Auflösungen
489
536
– 8,8
Veränderungen im Konsolidierungskreis
Wechselkursveränderungen / Umbuchungen / Unwinding
Stand am 31.3.
–
2 177
.
77
49
57,1
10 768
8 692
23,9
Die ergebniswirksamen Zuführungen und Auflösungen
rungen zu einem Risikovorsorgeaufwand von 644 Mio Euro
führen unter Berücksichtigung von Direktabschreibungen,
(31.3.2009: 844 Mio Euro) (siehe Note 2).
Zuschreibungen und Eingängen auf abgeschriebene FordeBestand der Risikovorsorgeಙ|ಙin Mio €
Einzelwertberichtigungen
Portfoliowertberichtigungen
31.3.2010
31.12.2009
Veränderung in %
8 581
8 345
2,8
10,0
1 610
1 464
10 191
9 809
3,9
Rückstellungen im Kreditgeschäft (Einzelrisiken)
294
364
– 19,2
Rückstellungen im Kreditgeschäft (Portfoliorisiken)
283
278
1,8
Risikovorsorge für außerbilanzielle Posten
577
642
– 10,1
10 768
10 451
3,0
Risikovorsorge für Bilanzposten
Gesamt
Für Forderungen an Kreditinstitute beläuft sich der Bestand der Risikovorsorge zum 31. März 2010 auf 516 Mio Euro (Vorjahr:
520 Mio Euro), für Forderungen an Kunden auf 9 675 Mio Euro (Vorjahr: 9 289 Mio Euro).
154
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
(14) Handelsaktiva
Die Handelsaktivitäten des Konzerns umfassen den Handel
mit
Der Posten Sonstige Handelsaktiva setzt sich zusammen aus
• Schuldverschreibungen und anderen zinsbezogenen Wert-
sel, Kredite und Geldhandelsgeschäfte.
Alle Handelsbestände werden zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bilanziert.
papieren,
•
•
•
•
•
Aktien und anderen eigenkapitalbezogenen Wertpapieren,
positiven Marktwerten von Kreditzusagen sowie Emissionsrechten. Die sonstigen Forderungen umfassen Schatzwech-
Schuldscheindarlehen und sonstigen Forderungen,
Devisen und Edelmetallen,
derivativen Finanzinstrumenten und
Sonstigen Handelsaktiva.
31.3.2010
31.12.2009
33 037
28 898
14,3
Schuldscheindarlehen
772
850
– 9,2
Sonstige Forderungen
3 173
2 643
20,1
14,3
in Mio €
Schuldverschreibungen und andere zinsbezogene Wertpapiere
Aktien und andere eigenkapitalbezogene Wertpapiere
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
Währungsbezogene Geschäfte
Zinsbezogene Geschäfte
Übrige Geschäfte
Sonstige Handelsaktiva
Gesamt
Veränderung in %
10 267
8 982
183 046
177 307
3,2
16 782
17 653
– 4,9
154 834
146 487
5,7
11 430
13 167
– 13,2
9
28
– 67,9
230 304
218 708
5,3
Die übrigen Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten setzen sich überwiegend aus 6 186 Mio Euro (Vorjahr: 6 963 Mio
Euro) Aktienderivaten und 4 413 Mio Euro (Vorjahr: 5 331 Mio Euro) Kreditderivaten zusammen.
155
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
(15) Finanzanlagen
Die Finanzanlagen umfassen Finanzinstrumente, die keinem
anderen Bilanzposten zugeordnet werden. Sie setzen sich
zusammen aus den nicht Handelszwecken dienenden
papieren, Aktien und anderen eigenkapitalbezogenen Wertpapieren, den Beteiligungen, Anteilen an nach der EquityMethode bewerteten assoziierten Unternehmen und den
Schuldverschreibungen und anderen zinsbezogenen Wert-
Anteilen an nicht konsolidierten Tochterunternehmen.
31.3.2010
31.12.2009
Veränderung in %
125 944
128 032
– 1,6
1 500
1 530
– 2,0
Beteiligungen
899
1 194
– 24,7
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
478
378
26,5
Anteile an Tochterunternehmen
184
158
16,5
129 005
131 292
– 1,7
478
378
26,5
78 394
79 194
– 1,0
45 465
435
44 998
492
1,0
– 11,6
4 668
6 722
– 30,6
in Mio €
Schuldverschreibungen und andere zinsbezogene Wertpapiere1
Aktien und andere eigenkapitalbezogene Wertpapiere
Gesamt
darunter entfallen auf at Equity bewertete
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
darunter entfallen auf die Kategorie:
Forderungen und Kredite1
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
darunter: mit Anschaffungskosten bewertet
Anwendung der Fair Value Option
1
gekürzt um Portfoliowertberichtigungen von 54 Mio Euro (Vorjahr: 50 Mio Euro)
In seiner Mitteilung vom 13. Oktober 2008 hat das IASB ein
Amendment zur Umkategorisierung von Finanzinstrumenten
Die Neubewertungsrücklage nach latenten Steuern
beläuft sich für alle umkategorisierten Wertpapiere der
verabschiedet. Danach wurden in den Geschäftsjahren 2008
und 2009 Wertpapiere des Public Finance Bestandes, die
keinen aktiven Markt aufwiesen, aus der IAS 39 Kategorie
Geschäftsjahre 2008 und 2009 zum 31. März 2010 auf
–1,1 Mrd Euro. Ohne die durchgeführten Umkategorisierungen hätte sich für diese Bestände zum 31. März 2010 eine
Available for Sale (AfS) in die IAS 39 Kategorie Loans and
Receivables (LaR) umkategorisiert. Der Fair Value zu den
Umkategorisierungszeitpunkten wurde als neuer Buchwert
Neubewertungsrücklage nach latenten Steuern von –1,8 Mrd
Euro ergeben; der Buchwert dieser Bestände zum Bilanzstichtag beträgt 73,7 Mrd Euro, der Fair Value beläuft sich
der Wertpapierbestände angesetzt.
auf 72,8 Mrd Euro.
156
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
(16) Immaterielle Anlagewerte
31.3.2010
31.12.2009
Geschäfts- oder Firmenwerte
2 080
2 061
0,9
Sonstige immaterielle Anlagewerte
1 146
1 148
– 0,2
602
613
– 1,8
in Mio €
Kundenbeziehungen
Markennamen
Veränderung in %
30
51
– 41,2
Selbst erstellte Software
233
235
– 0,9
Übrige
281
249
12,9
3 226
3 209
0,5
Gesamt
(17) Sachanlagen
31.3.2010
31.12.2009
Veränderung in %
Grundstücke und Gebäude
993
1 018
– 2,5
Betriebs- und Geschäftsausstattung
756
761
– 0,7
1 749
1 779
– 1,7
in Mio €
Gesamt
(18) Sonstige Aktiva
31.3.2010
31.12.2009
Veränderung in %
Einzugspapiere
109
632
– 82,8
Edelmetalle
791
811
– 2,5
0,4
in Mio €
Leasinggegenstände
556
554
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
6 531
2 868
.
Als Finanzinvestition gehaltene Vermögenswerte
1 311
1 279
2,5
Übrige einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamt
2 362
1 786
32,3
11 660
7 930
47,0
(19) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
31.3.2010
31.12.2009
Veränderung in %
täglich fällig
46 831
47 510
– 1,4
mit einer Restlaufzeit
bis drei Monate
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
mehr als fünf Jahre
90
44
18
14
13
93
44
19
14
14
124
485
580
216
843
– 2,5
0,2
– 6,3
– 0,1
– 7,5
137 669
140 634
– 2,1
36 005
31 556
14,1
136 581
139 083
– 1,8
1 088
1 551
– 29,9
in Mio €
Gesamt
darunter Repos und Cash Collaterals
darunter entfallen auf die Kategorie:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
Verbindlichkeiten
Anwendung der Fair Value Option
838
563
350
201
724
157
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
(20) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
31.3.2010
31.12.2009
Veränderung in %
Spareinlagen
7 111
7 429
– 4,3
mit vereinbarter Kündigungsfrist von
drei Monaten
mehr als drei Monaten
5 695
1 416
6 095
1 334
– 6,6
6,1
253 300
257 189
– 1,5
135
117
48
17
14
36
131
125
57
15
16
35
in Mio €
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
täglich fällig
mit vereinbarter Restlaufzeit
bis drei Monate
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
mehr als fünf Jahre
Gesamt
darunter Repos und Cash Collaterals
darunter entfallen auf die Kategorie:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten
Anwendung der Fair Value Option
526
774
447
861
888
578
773
416
651
240
823
702
2,8
– 6,1
– 16,0
17,2
– 11,5
2,5
260 411
264 618
– 1,6
23 228
17 619
31,8
258 593
262 960
– 1,7
1 818
1 658
9,7
(21) Verbriefte Verbindlichkeiten
Als Verbriefte Verbindlichkeiten werden Schuldverschreibun-
Deposit, Euro-Notes, Commercial Papers), Indexzertifikate,
gen, einschließlich Hypothekenpfandbriefe und öffentliche
Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf ausgewiesen.
Pfandbriefe, Geldmarktpapiere (zum Beispiel Certificates of
31.3.2010
31.12.2009
Veränderung in %
146 550
148 670
– 1,4
Hypothekenpfandbriefe
33 743
33 506
0,7
Öffentliche Pfandbriefe
62 480
63 885
– 2,2
22 351
22 612
– 1,2
83
88
– 5,7
Gesamt
168 984
171 370
– 1,4
darunter entfallen auf die Kategorie:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten
165 591
167 867
– 1,4
3 393
3 503
– 3,1
31.3.2010
31.12.2009
Veränderung in %
35
92
– 62,0
278
318
215
501
244
– 1,4
– 17,9
19,6
– 2,5
– 7,6
171 370
– 1,4
in Mio €
Begebene Schuldverschreibungen
darunter:
Begebene Geldmarktpapiere
Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf
Anwendung der Fair Value Option
Restlaufzeiten der verbrieften Verbindlichkeitenಙ|ಙin Mio €
täglich fällig
mit vereinbarter Restlaufzeit
bis drei Monate
mehr als drei Monate bis ein Jahr
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
mehr als fünf Jahre
168
22
42
75
28
949
433
119
534
863
Gesamt
168 984
171
27
35
77
31
In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2010 wur-
das Volumen der Rückzahlungen / Rückkäufe auf 0,9 Mrd
den wesentliche neue Emissionen mit einem Volumen von
Euro und der fälligen Emissionen auf 28,7 Mrd Euro.
27,3 Mrd Euro begeben. Im gleichen Zeitraum belief sich
158
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
(22) Handelspassiva
In den Handelspassiva werden die negativen Marktwerte aus
sind sowie Kreditzusagen mit negativen Marktwerten, aus-
derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsinstrumente im Rahmen des Hedge Accounting eingesetzt
gewiesen. Außerdem sind Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapierleerverkäufen in den Handelspassiva enthalten.
in Mio €
Währungsbezogene derivative Geschäfte
Zinsbezogene derivative Geschäfte
Übrige derivative Geschäfte
Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapierleerverkäufen, negative
Marktwerte Kreditzusagen und sonstige Handelspassiva
Gesamt
31.3.2010
31.12.2009
Veränderung in %
17 398
16 999
2,3
154 137
145 764
5,7
14 103
15 609
– 9,6
15 820
14 632
8,1
201 458
193 004
4,4
Die übrigen derivativen Geschäfte setzten sich im Wesentlichen aus 7 228 Mio Euro (Vorjahr: 7 738 Mio Euro) Aktienderivaten
und 5 683 Mio Euro (Vorjahr: 6 668 Mio Euro) Kreditderivaten zusammen.
(23) Rückstellungen
31.3.2010
31.12.2009
Veränderung in %
721
759
– 5,0
Sonstige Rückstellungen
4 324
4 356
– 0,7
Gesamt
5 045
5 115
– 1,4
in Mio €
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
(24) Sonstige Passiva
31.3.2010
31.12.2009
Veränderung in %
Verbindlichkeiten für Filmfonds
2 175
2 219
– 2,0
Verbindlichkeiten aus zur Veräußerung gehaltenen
Veräußerungsgruppen
5 916
2 839
.
Fremdkapital aus Minderheiten
1 987
1 985
0,1
3 715
1 899
95,6
13 793
8 942
54,2
in Mio €
Übrige einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamt
In den Übrigen Passiva sind unter anderem Verpflichtungen aus noch ausstehenden Rechnungen, abzuführenden Gehaltsabzügen sowie abgegrenzte Verbindlichkeiten enthalten.
159
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
(25) Nachrangkapital
31.3.2010
31.12.2009
12 287
12 215
0,6
Genussrechtskapital
3 093
3 372
– 8,3
Zinsabgrenzungen inklusive Disagien
– 214
– 277
– 22,7
in Mio €
Nachrangige Verbindlichkeiten
Bewertungseffekte
Veränderung in %
742
540
37,4
Gesamt
15 908
15 850
0,4
darunter entfallen auf die Kategorie:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
Verbindlichkeiten
15 879
15 821
0,4
29
29
0,0
Anwendung der Fair Value Option
Für das Genussrechtskapital belief sich das Volumen der fälligen Emissionen auf 0,3 Mrd Euro in den ersten drei Monaten des
Geschäftsjahres 2010. Darüber hinaus gab es keine wesentlichen Veränderungen im Nachrangkapital.
(26) Hybridkapital
31.3.2010
31.12.2009
Veränderung in %
4 965
5 191
– 4,4
– 1 147
– 1 342
– 14,5
239
230
3,9
Gesamt
4 057
4 079
– 0,5
darunter entfallen auf die Kategorie:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
Verbindlichkeiten
4 057
4 079
– 0,5
–
–
.
in Mio €
Hybridkapital
Zinsabgrenzungen inklusive Disagien
Bewertungseffekte
Anwendung der Fair Value Option
In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2010 waren keine wesentlichen Veränderungen zu verzeichnen.
160
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Sonstige Erläuterungen
(27) Eigenmittelanforderungen und Kapitalquoten
31.3.2010
31.12.2009
Veränderung in %
Kernkapital
30 038
29 520
1,8
Ergänzungskapital
12 281
11 893
3,3
–
24
.
42 319
41 437
2,1
in Mio €
Drittrangmittel
Anrechenbare Eigenmittel
31.3.2010
31.12.2009
Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko
19 778
19 705
Eigenmittelanforderungen Marktrisiko
916
1 144
in Mio €
Eigenmittelanforderungen Operationales Risiko
1 617
1 562
Eigenmittelanforderungen gesamt
22 311
22 411
Anrechenbare Eigenmittel
42 319
41 437
Kernkapitalquote (%)
10,8
10,5
Eigenmittelquote (%)
15,2
14,8
31.3.2010
31.12.2009
Veränderung in %
39 309
40 755
– 3,5
4
3
33,3
39 170
40 603
– 3,5
135
149
– 9,4
68 941
69 281
– 0,5
(28) Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen
in Mio €
Eventualverbindlichkeiten
aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln
aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen
aus sonstigen Verpflichtungen
Unwiderrufliche Kreditzusagen
Die Risikovorsorge für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen wurde von den entsprechenden Posten
gekürzt.
161
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
(29) Derivative Geschäfte
Aus dem Derivatgeschäft (Anlage- und Handelsbuch) ergaben sich folgende Nominalbeträge und Marktwerte:
31.3.2010
Nominalbetrag nach Restlaufzeiten
Marktwerte
über ein bis
fünf Jahre
über
fünf Jahre
Summe
positiv
negativ
in Mio €
bis
ein Jahr
Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte
635 444
226 614
97 668
959 726
17 259
17 724
3 001 464
4 017 813
3 670 268
10 689 545
341 659
345 151
278 995
500 905
72 967
852 867
14 898
17 649
3 915 903
4 745 332
3 840 903
12 502 138
373 816
380 524
259 526
70 780
4 728
335 034
187 249
193 957
Zinsabhängige Termingeschäfte
Sonstige Termingeschäfte
Bruttoausweis
darunter: börsengehandelt
Nettoausweis in der Bilanz
31.12.2009
in Mio €
Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte
Zinsabhängige Termingeschäfte
Sonstige Termingeschäfte
Bruttoausweis
darunter: börsengehandelt
Nominalbetrag nach Restlaufzeiten
bis
ein Jahr
über ein bis
fünf Jahre
über
fünf Jahre
Marktwerte
Summe
positiv
negativ
571 423
210 591
94 331
876 345
18 121
17 357
3 203 110
4 070 995
3 778 484
11 052 589
284 970
289 293
274 912
507 034
74 083
856 029
17 331
19 830
4 049 445
4 788 620
3 946 898
12 784 963
320 422
326 480
355 726
67 464
3 596
426 786
183 659
189 717
Nettoausweis in der Bilanz
(30) Marktwerte (Fair Value) von Finanzinstrumenten
Marktwert (Fair Value)
in Mrd €
31.3.2010
31.12.2009
Buchwert
31.3.2010
Differenz
31.12.2009
31.3.2010
31.12.2009
Aktiva
Barreserve
9,5
10,3
9,5
10,3
–
–
Forderungen an Kreditinstitute
108,7
106,7
108,8
106,7
– 0,1
0,0
Forderungen an Kunden
344,0
352,8
342,4
352,2
1,6
0,6
–
Sicherungsinstrumente
4,2
6,4
4,2
6,4
–
Handelsaktiva
230,3
218,7
230,3
218,7
–
–
Finanzanlagen
128,1
130,9
129,0
131,3
– 0,9
– 0,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
137,9
139,8
137,7
140,6
0,2
– 0,8
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
259,9
263,8
260,4
264,6
– 0,5
– 0,8
Verbriefte Verbindlichkeiten
168,9
171,0
169,0
171,4
– 0,1
– 0,4
8,3
11,3
8,3
11,3
–
–
201,5
193,0
201,5
193,0
–
–
19,0
18,1
20,0
19,9
– 1,0
– 1,8
Passiva
Sicherungsinstrumente
Handelspassiva
Nachrang- und Hybridkapital
Saldiert beläuft sich der Unterschied zwischen Buchwert und Marktwert (Fair Value) über alle Posten zum 31. März 2010 auf
2,0 Mrd Euro (Vorjahr: 4,0 Mrd Euro).
162
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Die in der Bilanz zum Fair Value ausgewiesenen Finanz-
(Level I), ob die Bewertungsmodelle auf beobachtbaren
instrumente werden in den nachfolgenden Tabellen nach
Marktdaten (Level II) oder auf nicht am Markt beobacht-
Kategorien gruppiert dargestellt. Dabei wird unterschieden,
baren Parametern (Level III) basieren.
ob der Bewertung notierte Marktpreise zugrunde liegen
Finanzielle Vermögenswerte | in Mrd €
31.3.2010
31.12.2009
Level I
Level II
Level III
Gesamt
Gesamt
3,7
3,4
0,8
7,9
10,5
–
4,2
–
4,2
6,4
Held for Trading
43,5
182,9
3,9
230,3
218,7
Available for Sale
12,3
32,3
0,9
45,5
45,0
Gesamt
59,5
222,8
5,6
287,9
280,6
Level I
Level II
Level III
Gesamt
6,3
–
–
6,3
6,8
–
8,3
–
8,3
11,3
Held for Trading
15,8
183,2
2,5
201,5
192,9
Gesamt
22,1
191,5
2,5
216,1
211,0
Fair Value Option
Hedge Accounting
Finanzielle Verbindlichkeiten | in Mrd €
Fair Value Option
Hedge Accounting
31.3.2010
31.12.2009
Gesamt
(31) Eigene Aktien
Anzahl Aktien1
Stück
Rechnerischer
Wert in Tsd €
Anteil am
Grundkapital in %
Bestand am 31.3.2010
1 023 119
2 660
0,09
Höchster erworbener Bestand im Geschäftsjahr
4 171 047
10 845
0,35
Von der Kundschaft verpfändeter Bestand am 31.3.2010
11 390 767
29 616
0,97
Im Geschäftsjahr erworbene Aktien
44 160 773
114 818
–
Im Geschäftsjahr veräußerte Aktien
44 001 559
114 404
–
1
rechnerischer Wert je Aktie 2,60 Euro
(32) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit kommt es
Der Anteilsbesitz von 25 % plus einer Aktie gewährt dem
im Commerzbank-Konzern zu Geschäftsbeziehungen mit
nahestehenden Unternehmen und Personen. Hierzu gehören
beherrschte, aber aus Gründen der Wesentlichkeit nicht kon-
Bund als Träger der Finanzmarktstabilisierungsanstalt, die
den Sonderfonds Finanzmarkstabilisierung (SoFFin) verwaltet,
die Möglichkeit eines maßgeblichen Einflusses auf die
solidierte Gesellschaften, assoziierte Unternehmen, unternehmensexterne Versorgungsträger zur betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter der Commerzbank AG, Personen
Commerzbank AG. Demnach zählen der Bund sowie der
Kontrolle der Bundesrepublik Deutschland unterstehende
Unternehmen (Bundesunternehmen) zum Kreis der nahe-
in Schlüsselpositionen und deren Angehörige sowie von diesem Personenkreis beherrschte Unternehmen. Zu den Per-
stehenden Unternehmen und Personen nach IAS 24. Die
sonen in Schlüsselpositionen zählen ausschließlich die Vor-
Beziehungen zu Bundesunternehmen zeigen wir im Folgenden getrennt von den Beziehungen zu den übrigen naheste-
stands- und Aufsichtsratsmitglieder der Commerzbank AG.
henden Unternehmen und Personen.
163
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Aktiva und Passiva sowie außerbilanzielle Posten in Verbindung mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben sich
im Berichtsjahr folgendermaßen entwickelt:
1.1.2010
Zugänge
Abgänge
923
–
20
–
–
903
1 042
168
73
–3
2
1 136
in Mio €
Forderungen an Kreditinstitute
Forderungen an Kunden
Finanzanlagen
Gesamt
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
Veränderung
Konsolidierungskreis
Veränderung
Wechselkurse
31.3.2010
39
16
–
–
2
57
2 004
184
93
–3
4
2 096
6
1
1
–
–
6
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
1 512
353
399
32
1
1 499
Gesamt
1 518
354
400
32
1
1 505
Gewährte Garantien und Sicherheiten
131
27
–
–
1
159
Erhaltene Garantien und Sicherheiten
35
18
21
–
1
33
Außerbilanzielle Posten
Darüber hinaus besaß der Commerzbank-Konzern zum 31. März 2010 Handelsaktiva in Höhe von 998 Mio Euro sowie Handelspassiva in Höhe von 1 529 Mio Euro, die überwiegend aus nicht konsolidierten Fonds resultieren.
Aus Kreditverträgen und Einlagen sowie erbrachten Dienstleistungen in Verbindung mit nahestehenden Unternehmen und
Personen ergaben sich folgende Aufwendungen und Erträge:
1.1.–31.3.2010 | in Mio €
Aufwendungen
Erträge
Zinsen
9
16
Provisionen
7
10
462
113
–
–
Lieferungen und Leistungen
Abschreibungen / Wertminderungen
164
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Der Commerzbank-Konzern wickelt Geschäfte mit Bundes-
Konditionen ab. Aktiva und Passiva sowie außerbilanzielle
unternehmen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätig-
Posten in Verbindung mit Bundesunternehmen haben sich
keit grundsätzlich zu marktgerechten Bedingungen und
im Berichtsjahr folgendermaßen entwickelt:
1.1.2010
Zugänge
Abgänge
Veränderung
Konsolidierungskreis
Veränderung
Wechselkurse
31.3.2010
3 633
–
1 156
–
–
2 477
213
84
91
–
–
206
Forderungen an Kunden
2 378
2 126
156
–
–
4 348
Finanzanlagen
6 209
780
–
–
–
6 989
Gesamt
12 433
2 990
1 403
–
–
14 020
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
24 260
244
943
–
–
23 561
90
–
54
–
–
36
Nachrangkapital 1
16 428
–
–
–
–
16 428
Gesamt
40 778
244
997
–
–
40 025
Gewährte Garantien und Sicherheiten
3
–
–
–
–
3
Erhaltene Garantien und Sicherheiten
5 000
–
–
–
–
5 000
in Mio €
Barreserve
Forderungen an Kreditinstitute
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Außerbilanzielle Posten
1
Das Nachrangkapital repräsentiert die stille Einlage des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin).
Darüber hinaus besaß der Commerzbank-Konzern zum 31. März 2010 Handelsaktiva in Höhe von 5 321 Mio Euro aus dem
Geschäft mit Bundesunternehmen.
165
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Frankfurt am Main, 4. Mai 2010
Der Vorstand
Martin Blessing
Frank Annuscheit
Markus Beumer
Achim Kassow
Jochen Klösges
Michael Reuther
Stefan Schmittmann
Ulrich Sieber
Eric Strutz
166
An unsere Aktionäre
Zwischenlagebericht
Zwischenrisikobericht
Zwischenabschluss
Organe der Commerzbank Aktiengesellschaft
Aufsichtsrat
Klaus-Peter Müller
Vorsitzender
Uwe Tschäge*
stellv. Vorsitzender
Astrid Evers*
Uwe Foullong*
Daniel Hampel*
Hans-Hermann Altenschmidt*
Dr.-Ing. Otto Happel
Dott. Sergio Balbinot
Sonja Kasischke*
Dr.-Ing. Burckhard Bergmann
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h.
Hans-Peter Keitel
Herbert Bludau-Hoffmann*
Dr. Nikolaus von Bomhard
Karin van Brummelen*
Dr. h.c. Edgar Meister
Vorstand
Frank Annuscheit
Markus Beumer
Dr. Achim Kassow
Dr. Helmut Perlet
Barbara Priester*
Dr. Marcus Schenck
Alexandra Krieger*
* von den Arbeitnehmern gewählt
Martin Blessing
Vorsitzender
Prof. h.c. (CHN) Dr. rer. oec.
Ulrich Middelmann
Jochen Klösges
Michael Reuther
Dr. Stefan Schmittmann
Ulrich Sieber
Dr. Eric Strutz
Dr. Walter Seipp
Ehrenvorsitzender
167
Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010
Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht
An die Commerzbank Aktiengesellschaft,
Frankfurt am Main
Wir haben den verkürzten Konzernzwischenabschluss –
bestehend aus Bilanz, verkürzter Gesamtergebnisrechnung,
verkürzter Kapitalflussrechnung, verkürzter Eigenkapital-
Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind
uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der
Annahme veranlassen, dass der verkürzte Konzernzwischen-
veränderungsrechnung sowie ausgewählten erläuternden
Anhangangaben – und den Konzernzwischenlagebericht der
Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für
abschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in
der EU anzuwenden sind, oder dass der Konzernzwischen-
den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2010, die Bestandteile des Quartalsfinanzberichts nach § 37 x Abs. 3 WpHG
sind, einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstel-
lagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt worden sind.
lung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach
den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU
anzuwenden sind, und des Konzernzwischenlageberichts
Frankfurt am Main, 4. Mai 2010
nach den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren
PricewaterhouseCoopers
Vorschriften des WpHG liegt in der Verantwortung des
Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bescheinigung zu dem verkürzten Konzernzwischenabschluss
und dem Konzernzwischenlagebericht auf der Grundlage
unserer prüferischen Durchsicht abzugeben.
Wir haben die prüferische Durchsicht des verkürzten
Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für
die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen.
Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und
durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer
gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen
nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und
der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen
nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt worden sind. Eine prüferische Durchsicht beschränkt
sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der
Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet
deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare
Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung
vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen.
Lothar Schreiber
Clemens Koch
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
168
Wesentliche Konzerngesellschaften
schaf
schaften
und wesentliche Beteiligungen
Inland
Ausland
Atlas Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH,
Bad Homburg v.d.H.
BRE Bank SA, Warschau
comdirect bank AG, Quickborn
Commerzbank (Eurasija) SAO, Moskau
Commerz Real AG, Eschborn
Commerzbank Europe (Ireland), Dublin
Deutsche Schiffsbank AG, Bremen / Hamburg
Commerzbank International S.A., Luxemburg
Eurohypo AG, Eschborn
Commerzbank (South East Asia) Ltd., Singapur
Süddeutsche Industrie-Beteiligungs-GmbH, Frankfurt am Main
Commerzbank Zrt., Budapest
Commerzbank Capital Markets Corporation, New York
Erste Europäische Pfandbrief- und Kommunalkreditbank AG,
Luxemburg
Joint Stock Commercial Bank „Forum”, Kiew
Operative Auslandsniederlassungen
Amsterdam, Barcelona, Bratislava, Brünn (Office), Brüssel, Dubai,
Hongkong, Hradec Králové (Office), Ko�ice (Office), London,
Luxemburg, Madrid, Mailand, New York, Ostrava (Office), Paris,
Peking, Pilsen (Office), Prag, Schanghai, Singapur, Tianjin, Tokio,
Warschau, Wien, Zürich
Repräsentanzen und Financial Institutions Desks
Addis Abeba, Almaty, Aschgabat, Baku, Bangkok, Beirut, Belgrad,
Brüssel (Verbindungsbüro zur Europäischen Union), Buenos Aires,
Bukarest, Caracas, Dubai (FI-Desk), Ho-Chi-Minh-Stadt,
Hongkong (FI-Desk), Istanbul, Jakarta, Johannesburg, Kairo, Kiew,
Kuala Lumpur, Lagos, Mailand (FI-Desk), Melbourne, Minsk,
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Tripolis, Zagreb
Disclaimer
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Dieser Zwischenbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der Commerzbank, die auf unseren derzeitigen
Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen beruhen. Die Aussagen beinhalten Risiken und Unsicherheiten. Denn es gibt eine Vielzahl von
Faktoren, die auf unser Geschäft einwirken und zu großen Teilen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dazu gehören vor allem die konjunkturelle
Entwicklung, die Verfassung der Finanzmärkte weltweit und mögliche Kreditausfälle. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können also erheblich von unseren heute getroffenen Annahmen abweichen. Sie haben daher nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Gültigkeit. Wir übernehmen keine
Verpflichtung, die zukunftsgerichteten Aussagen angesichts neuer Informationen oder unerwarteter Ereignisse zu aktualisieren.
Frankfurt am Main, 1. Juni 2010
COMMERZBANK
AKTIENGESELLSCHAFT
gez. Borinski
169
gez. Jung
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