COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Basisprospekt vom 1. Juni 2010 über Optionsscheine INHALT Zusammenfassung........................................................................................................................ 3 Risikofaktoren................................................................................................................................ Risikofaktoren bezüglich der Wertpapiere............................................................................. Risikofaktoren bezüglich der Emittentin.... ............................................................................ 7 8 32 Allgemeine Informationen ............................................................................................................ 44 Emissionsbedingungen ................................................................................................................ 51 Commerzbank Aktiengesellschaft............................................................................................... Allgemeine Beschreibung...................................................................................................... Aktuelle Entwicklung.............................................................................................................. Per Verweis einbezogene Dokumente…………………………………………………….......... Commerzbank Konzern, Zwischenbericht zum 31. März 2010………………………………… 84 84 91 92 93 Unterschriftsseite .......................................................................................................................... 169 Seite 2 ZUSAMMENFASSUNG Diese Zusammenfassung enthält eine Übersicht über die nach Meinung der Emittentin wichtigsten Risiken in Bezug auf die Emittentin und die von der Emittentin im Rahmen dieses Basisprospekts begebenen Wertpapiere. Diese Zusammenfassung ist nicht abschließender Natur. Sie ist als Einleitung zu diesem Basisprospekt zu verstehen. Anleger sollten jede Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere nur auf der Grundlage einer Prüfung des gesamten Basisprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge) sowie der jeweiligen Endgültigen Bedingungen treffen. Die Commerzbank Aktiengesellschaft (die "Emittentin", die "Bank" oder die "Commerzbank" bzw. zusammen mit ihren Konzerngesellschaften die "Commerzbank-Gruppe" oder die "Gruppe") kann möglicherweise für diese Zusammenfassung haftbar gemacht werden; dies gilt jedoch nur im Falle, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den übrigen Teilen dieses Basisprospekts und den jeweiligen Endgültigen Bedingungen gelesen wird. Für den Fall, dass vor einem Gericht in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums Ansprüche aufgrund der in diesem Basisprospekt und den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, können dem als Kläger auftretenden Anleger in Anwendung der jeweiligen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vor Prozessbeginn die Kosten für die Übersetzung dieses Basisprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge) sowie der jeweiligen Endgültigen Bedingungen auferlegt werden. ZUSAMMENFASSUNG DER INFORMATIONEN BEZÜGLICH DER WERTPAPIERE UND DER DAMIT VERBUNDENEN RISIKEN Bei den Wertpapieren, die im Rahmen dieses Basisprospekts (sowie nach Maßgabe der jeweiligen Endgültigen Bedingungen) ausgegeben werden können, handelt es sich um Optionsscheine, deren Inhaber das Recht erwerben, von der Emittentin unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung eines Geldbetrages zu verlangen. Ob und in welcher Höhe dem Inhaber der Optionsscheine ein entsprechender Zahlungsanspruch zusteht, hängt entscheidend davon ab, wie sich der den Optionsscheinen zugrundeliegende Basiswert während der Laufzeit der Optionsscheine entwickelt. Die im Folgenden aufgeführten Optionsscheine können unter diesem Basisprospekt begeben werden: Optionsscheine (Standard) Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der der gegebenenfalls in EUR umrechneten und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz entspricht, um die der Referenzpreis des Basiswertes (z.B. Aktie, Index, Edelmetall, Wechselkurs, Bundesanleihe oder Rohstoff Futures-Kontrakte) den in den Emissionsbedingungen festgelegten Basispreis bei Ausübung überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen). Ob und in welcher Höhe dem Inhaber der Optionsscheine ein entsprechender Zahlungsanspruch zusteht, hängt also entscheidend davon ab, wie sich der Basiswert während der Laufzeit der Optionsscheine entwickelt. Entsprechend verhält sich grundsätzlich die Entwicklung des Wertes des Optionsscheins im Sekundärmarkt während der Laufzeit: Ein Call-Optionsschein verliert regelmäßig (d.h. unter Nichtberücksichtigung sonstiger für die Preisbildung von Optionsscheinen maßgeblicher Faktoren) dann an Wert, wenn der Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts fällt. Umgekehrt gilt für einen PutOptionsschein, dass sein Wert sinkt, wenn der Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts steigt. [Capped:][Der Auszahlungsbetrag ist jedoch begrenzt (Cap), so dass eine Kursentwicklung des Basiswerts über den Cap hinaus nicht zu einer Erhöhung des Auszahlungsbetrages führt. Stattdessen erfolgt die Zahlung eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Höchstbetrages.] "Amerikanische Optionsscheine" sind Optionsscheine, die während der Ausübungsfrist ausgeübt werden können. Falls sie nicht innerhalb der Ausübungsfrist – wie in den jeweiligen Seite 3 Emissionsbedingungen vorgesehen – ausgeübt werden, gelten die Optionsscheine am letzten Tag der Ausübungsfrist als ausgeübt, sofern der Auszahlungsbetrag positiv ist ("automatische Ausübung"). "Europäische Optionsscheine" sind Optionsscheine, die an einem bestimmten Termin, dem Ausübungstag, als ausgeübt gelten, sofern der Auszahlungsbetrag positiv ist ("automatische Ausübung"). Eine Möglichkeit, die Optionsscheine vor dem Ausübungstag auszuüben, gibt es hier nicht. Optionsscheine sind besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital möglich ist. Power-Optionsscheine Power-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der sich aus dem Quadrat der mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz errechnet, um die der Referenzpreis des Basiswertes den in den Emissionsbedingungen festgelegten Basispreis bei Ausübung überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen) und in EUR umgerechnet wird. Der Auszahlungsbetrag ist jedoch begrenzt (Cap), so dass eine Kursentwicklung des Basiswerts über den Cap hinaus nicht zu einer Erhöhung des Auszahlungsbetrages führt. Stattdessen erfolgt die Zahlung eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Höchstbetrages. Power-Optionsscheine sind besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital möglich ist. Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine gewähren dem Anleger am Ende der Laufzeit der Optionsscheine einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der sich aus einem Geldbetrag für jeden Geschäftstag errechnet, an dem der Referenzpreis des Basiswerts (z.B. einer Aktie) während eines Referenzzeitraumes oberhalb der in den Emissionsbedingungen festgelegten Unteren Barriere (im Falle von Bottom-up-Optionsscheinen) bzw. unterhalb der in Emissionsbedingungen festgelegten Oberen Barriere (im Falle von Top-down-Optionsscheinen) liegt. Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine sind besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital möglich ist. Korridor-Optionsscheine Korridor-Optionsscheine gewähren dem Anleger am Ende der Laufzeit der Optionsscheine einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der sich aus einem Geldbetrag für jeden Geschäftstag errechnet, an dem der Referenzpreis des Basiswerts (z.B. einer Aktie) während eines Referenzzeitraumes innerhalb eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Korridors liegt. Korridor-Optionsscheine sind besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital möglich ist. Hit-Optionsscheine Hit-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines feststehenden Geldbetrages, der sofort gezahlt wird, wenn der Kurs des Basiswerts an einem Tag innerhalb eines Referenzzeitraumes die in den Emissionsbedingungen festgelegte Hit-Barriere erreicht oder durchbricht. Erreicht der Kurs des Basiswerts die Hit-Barriere während des gesamten Referenzzeitraumes nicht, so wird der Auszahlungsbetrag nicht gezahlt. Hit-Optionsscheine sind besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital möglich ist. Seite 4 Inline-Optionsscheine Inline-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines feststehenden Geldbetrages, der gezahlt wird, wenn sich der Kurs des Basiswerts während eines Referenzzeitraumes innerhalb der in den Emissionsbebedingungen festgelegten Bandbreite bewegt. Erreicht bzw. über- oder unterschreitet der Kurs des Basiswerts während des Referenzzeitraumes die Obere bzw. Untere Barriere der Bandbreite ("Knock-Out-Ereignis"), entspricht der Auszahlungsbetrag [1/10 Eurocent pro Optionsschein][andere Bestimmung einfügen]. Inline-Optionsscheine sind besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der nahezu vollständige Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital möglich ist. Down & Out Optionsscheine Down & Out Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der der Differenz entspricht, um die der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag den in den Emissionsbedingungen festgelegten Basispreis unterschreitet. Erreicht bzw. unterschreitet der Kurs des Basiswerts während des Referenzzeitraumes die in den Emissionsbedingungen festgelegte Barriere ("Knock-Out-Ereignis"), entspricht der Auszahlungsbetrag [1/10 Eurocent pro Optionsschein][andere Bestimmung einfügen]. Down & Out Optionsscheine sind besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der nahezu vollständige Verlust in Hinblick auf das vom Anleger eingesetzte Kapital möglich ist. ZUSAMMENFASSUNG DER INFORMATIONEN BEZÜGLICH DER EMITTENTIN UND DAS EMITTENTENRISIKO Die Commerzbank Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sitz der Bank ist Frankfurt am Main, die Zentrale befindet sich in der Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main (Telefon: 069 – 136-20). Sie ist unter der Nummer HRB 32 000 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Die Commerzbank ist eine Universalbank. Sie betreut im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Privat- und Firmenkunden in allen Facetten des Bankgeschäfts. Zudem operiert die Bank − zum Teil über Tochtergesellschaften − in Spezialbereichen wie Hypotheken- und Immobiliengeschäft, Leasing und Vermögensverwaltung. Ihre Dienstleistungen konzentrieren sich auf Kontoführung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs, auf Kredit-, Spar- und Geldanlageformen sowie auf das Wertpapiergeschäft. Weitere Finanzdienstleistungen werden im Rahmen der Allfinanz-Strategie in Kooperation mit führenden Unternehmen benachbarter Branchen angeboten, darunter Bauspar- und Versicherungsprodukte. Der Commerzbank-Konzern ist in drei Bereiche aufgeteilt: Kundenbank, Asset Based Finance und Abbau-Portfolio (Portfolio Restructuring Unit (PRU)). die Kundenbank bündelt das kundenorientierte Kerngeschäft der Commerzbank. Hierzu gehören die vier Segmente Privatkunden, Mittelstandsbank, Corporates & Markets sowie Central & Eastern Europe. Der Bereich Asset Based Finance umfasst im Wesentlichen Commercial Real Estate, Public Finance und Schiffsfinanzierungen. Im Abbau-Portfolio werden Portfolien, von denen sich die Bank trennen wird, in einer eigenen Einheit separiert. Die Geschäftstätigkeit der Commerzbank konzentriert sich überwiegend auf den deutschen Markt. Im Bereich Wealth Management werden ferner Österreich, Luxemburg, Singapur und die Schweiz sowie im Firmenkundengeschäft West-, Mittel- und Osteuropa, die USA und Asien als Kernmärkte angesehen. Ausführliche Informationen in Bezug auf die Emittentin befinden sich im Abschnitt "Commerzbank Aktiengesellschaft". Seite 5 Die Emittentin ist verschiedenen markt- und branchenspezifischen sowie unternehmensspezifischen Risiken ausgesetzt, deren Realisierung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und somit auf die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, haben können. Zu diesen Risiken gehören: − − − − − − − − − − − Strategische Risiken Risiken aus der Integration der ehemaligen Dresdner Bank Kreditrisiken Risiken aus strukturierten Kreditprodukten Marktrisiken Beteiligungsrisiken Risiken aus Pensionsverpflichtungen Operationelle Risiken IT-Risiken Personalrisiken Regulatorische, rechtliche und Reputationsrisiken Weitere Information zu den einzelnen Risiken sind dem Abschnitt "Risikofaktoren hinsichtlich der Commerzbank Aktiengesellschaft" zu entnehmen. Seite 6 RISIKOFAKTOREN Der Erwerb von unter diesem Basisprospekt ausgegebenen Optionsscheinen (die "Optionsscheine") ist mit diversen Risiken verbunden. Im Falle von Optionsscheinen, die aufgrund ihrer besonderen Struktur eine gesonderte Beschreibung der maßgeblichen Risikofaktoren erfordern, wird in den für eine Wertpapieremission unter diesem Basisprospekt relevanten endgültigen Bedingungen, die in einem gesonderten Dokument enthalten sind (die "Endgültigen Bedingungen") in Bezug auf die betreffenden Optionsscheine eine die nachstehende Auflistung ergänzende Beschreibung der besonderen Risikofaktoren aufgenommen. Die nachstehenden und in den Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen beschreiben lediglich die nach Auffassung der Emittentin wichtigsten Risiken, die mit einer Anlage in die Optionsscheine verbunden sind, wobei die Emittentin ausdrücklich darauf hinweist, dass die Darstellung der mit einer Investition in die Optionsscheine verbundenen Risiken möglicherweise nicht vollständig ist. Ferner enthält die Reihenfolge der dargestellten Risiken keine Aussage über das Ausmaß ihrer jeweils möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen im Falle ihrer Realisierung und deren Realisierungswahrscheinlichkeit. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann nachteilige Auswirkungen auf den Wert der Optionsscheine und/oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Commerzbank Aktiengesellschaft haben. Dies könnte sich ebenfalls negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken. Darüber hinaus könnten sich weitere Risiken, die zum Datum der Erstellung des Basisprospekts und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen noch nicht bekannt sind oder derzeit als unwesentlich erachtet werden, negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken. Die Realisierung eines oder mehrerer der in diesem Basisprospekt, etwaigen Nachträgen und/oder den jeweiligen Endgültigen Bedingungen genannten oder sonstiger Risiken zieht möglicherweise maßgebliche und nachhaltige Verluste nach sich und führt je nach Struktur des betreffenden Optionsscheins möglicherweise zu einem Teil- oder sogar zu einem Totalverlust des von dem Anleger investierten Kapitals. Anleger sollten die Optionsscheine nur dann kaufen, wenn sie das Risiko des Verlustes des eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten tragen können. Jeder potenzielle Anleger muss unter Berücksichtigung seiner individuellen Lebenssituation und Finanzlage für sich selbst entscheiden, ob die Optionsscheine eine für ihn geeignete Anlage darstellen. Insbesondere sollte jeder potenzielle Anleger: ● über ausreichendes Know-how und ausreichende Erfahrung verfügen, um die Optionsscheine und die mit einer Anlage in diese verbundenen Vorteile und Risiken sowie die in diesem Basisprospekt, etwaigen Nachträgen und/oder den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen bzw. durch Bezugnahme in die vorstehenden Dokumente aufgenommenen Angaben hinreichend beurteilen zu können; ● über hinreichende finanzielle Ressourcen und Liquidität verfügen, um alle mit einer Anlage in die Optionsscheine verbundenen Risiken tragen zu können; ● die Emissionsbedingungen der Optionsscheine im Detail verstehen und mit dem Verhalten des jeweiligen Basiswerts und der Finanzmärkte vertraut sein; und ● in der Lage sein, die möglichen Konsequenzen von wirtschaftlichen Einflüssen, Zinsen und sonstigen Faktoren, die sich auf den Wert der Anlage auswirken können, (entweder alleine oder mit Hilfe eines Finanzberaters) einzuschätzen und die hiermit verbundenen Risiken zu tragen. Diese Risikohinweise sind nicht als Ersatz für eine Beratung durch die Bank des Anlegers oder dessen Rechts-, Wirtschafts- oder Steuerberater zu betrachten, die der Anleger in jedem Fall einholen sollte, um die möglichen Konsequenzen einer Anlage in die Optionsscheine einschätzen zu können. Seite 7 Anlageentscheidungen sollten nicht ausschließlich auf Grundlage der in diesem Basisprospekt, etwaigen Nachträgen und/oder den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Risikohinweise getroffen werden, da diese Angaben nicht als Ersatz für eine individuelle Beratung dienen können, die auf die Bedürfnisse, die Zielsetzungen, die Erfahrung, das Wissen und die Umstände des jeweiligen Anlegers zugeschnitten sind. RISIKOFAKTOREN BEZÜGLICH DER OPTIONSSCHEINE Die im Rahmen dieses Basisprospektes emittierten Optionsscheine sind – möglicherweise erheblichen - Kursschwankungen ausgesetzt und können das Risiko eines Teil- oder sogar eines Totalverlustes des investierten Kapitals (einschließlich etwaiger in Zusammenhang mit dem Erwerb der Optionsscheine entstandener Kosten) bergen. Da bei Optionsscheinen der Auszahlungsbetrag an einen Basiswert (z.B. eine Aktie, einen Index, eine Ware (z.B. ein Edelmetall), einen Futures-Kontrakt, eine Anleihe oder einen Wechselkurs) gekoppelt sind, handelt es sich um eine Anlage, die möglicherweise nicht für jeden Anleger geeignet ist. Den Optionsscheinen können komplexe Strukturen zugrunde liegen, die der Anleger möglicherweise nicht vollständig versteht. Es besteht daher die Möglichkeit, dass der Anleger das tatsächliche mit einem Erwerb der Optionsscheine verbundene Risiko unterschätzt. Daher sollten potenzielle Anleger die mit einer Anlage in die Optionsscheine verbundenen Risiken (in Bezug auf die Emittentin, die Art der Optionsscheine sowie ggf. den oder die Basiswert/e) sowie die sonstigen in diesem Basisprospekt, etwaigen Nachträgen und/oder den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen aufmerksam lesen und sich ggf. mit ihrem persönlichen Berater (einschließlich Steuerberater) in Verbindung setzen. Potenzielle Anleger sollten vor einem Kauf sicherstellen, dass sie die Funktionsweise der zu erwerbenden Optionsscheine genau verstehen sowie das jeweils mit einem Erwerb verbundene Verlustrisiko (ggf. Totalverlustrisiko) einschätzen und tragen können. Potenzielle Erwerber von Optionsscheinen sollten genau abwägen, ob die Optionsscheine unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lebenssituation und Finanzlage eine für sie geeignete Anlageform darstellen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Wertentwicklung der Optionsscheine von mehreren Risikofaktoren gleichzeitig nachteilig beeinflusst wird. Die Emittentin ist jedoch nicht in der Lage, hinsichtlich solcher Kombinationseffekte eine verlässliche Aussage zu treffen. I. Allgemeine Risiken ● Abweichung des Ausgabepreises von dem Marktwert sowie Auswirkung von Nebenkosten Der Ausgabepreis von Optionsscheinen basiert auf internen Kalkulationsmodellen der Emittentin und kann höher sein als der Marktwert der Optionsscheine. Die Kalkulationsmodelle anderer Marktteilnehmer weichen möglicherweise vom internen Kalkulationsmodell der Emittentin ab oder führen zu abweichenden Ergebnissen. Der Preis, der von einem Anleger u.U. bei einem Verkauf auf dem Sekundärmarkt für die Optionsscheine zu erzielen ist, kann niedriger sein als ihr Ausgabepreis bzw. der Kurs, zu dem die Optionsscheine erworben wurden. Der Ausgabepreis kann (unabhängig von etwaigen zu zahlenden Aufgeldern (Agio)) u.a. Provisionen und/oder sonstige Gebühren in Bezug auf die Ausgabe und den Verkauf der Optionsscheine (einschließlich einer Marge) enthalten, die gegenüber Platzeuren oder Dritten fällig sind oder von der Emittentin einbehalten werden. Zudem kann der Ausgabepreis Kosten umfassen, die in Bezug auf die ggfs. erfolgende Absicherung der Verbindlichkeiten der Emittentin im Zusammenhang mit der Emission der Optionsscheine entstehen. Sekundärmarktpreise enthalten i.d.R. solche Provisionen und/oder sonstige Gebühren nicht. Seite 8 ● Handel mit den Optionsscheinen, Reduzierung der Liquidität Nicht jede Serie von Optionsscheinen, die unter diesem Basisprospekt emittiert wird, wird in den Freiverkehr einer Börse einbezogen oder zum Handel an einer Börse zugelassen. Auch bei einer einmal erfolgten Einbeziehung oder Zulassung kann nicht gewährleistet werden, dass diese dauerhaft aufrechterhalten wird. Sollte sie (falls es eine gab) nicht dauerhaft beibehalten werden, sind der Erwerb und der Verkauf solcher Optionsscheine erheblich erschwert. Selbst wenn eine solche Einbeziehung oder Zulassung erfolgt, ist dies nicht notwendig mit hohen Umsätzen der Optionsscheine verbunden. Ferner gibt es nicht für jede Serie von Optionsscheinen einen Market Maker, d.h. jemanden, der sich verpflichtet, unter gewöhnlichen Marktbedingungen Ankaufs- und Verkaufskurse für die Optionsscheine einer Emission zu stellen. Selbst wenn es einen Market Maker gibt, übernimmt dieser keine Verpflichtung zur Stellung derartiger Kurse in allen Fällen. Wenn es einen Market Maker gibt, übernimmt die Emittentin i.d.R. diese Funktion. Insbesondere bei außergewöhnlichen Marktbedingungen oder extrem volatilen Märkten stellt der Market Maker i.d.R. keine Ankaufs- bzw. Verkaufskurse. Ein Market Maker stellt An- und Verkaufskurse nur unter gewöhnlichen Marktbedingungen für die Optionsscheine. Aber selbst für die Fälle der gewöhnlichen Marktbedingungen übernimmt er gegenüber den Wertpapierinhabern keinerlei rechtliche Verpflichtung, solche Preise zu stellen bzw. dafür, dass die von ihm gestellten Preise angemessen sind. Ggf. übernimmt der Market Maker gegenüber bestimmten Börsen in Übereinstimmung mit den entsprechenden Börsenregelungen eine Verpflichtung zur Stellung von Anund Verkaufskursen für bestimmte Auftrags- oder Wertpapiervolumina unter gewöhnlichen Marktbedingungen. Eine derartige Verpflichtung gilt jedoch lediglich gegenüber der beteiligten Börse. Dritte Personen, wie die Optionsscheininhaber, können daraus keine Verpflichtung der Emittentin oder des Market Makers ableiten. Daher können die Inhaber der Optionsscheine nicht darauf vertrauen, dass sie die Optionsscheine zu einer bestimmten Zeit oder zu einem bestimmten Kurs veräußern können. Insbesondere ist der Market Maker nicht verpflichtet, die Optionsscheine während der Laufzeit zurückzukaufen. Auch wenn es zu Beginn oder während der Laufzeit der Optionsscheine ein Market Making gab, bedeutet dies nicht, dass es das Market Making während der ganzen Laufzeit der Optionsscheine geben wird. Aus den vorgenannten Gründen kann nicht garantiert werden, dass sich für die jeweiligen Optionsscheine ein Sekundärmarkt entwickeln wird, der den Inhabern der Optionsscheine eine Möglichkeit zur Weiterveräußerung verschafft. Je eingeschränkter der Sekundärmarkt ist, desto schwieriger kann es für die Inhaber der Optionsscheine sein, den Optionsschein im Sekundärmarkt zu verkaufen. Dies gilt auch für den Fall einer Einführung der Optionsscheine in den Freiverkehr oder die Zulassung zu einer Börse. Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich die Liquidität der Optionsscheine reduziert, wenn die Emittentin Optionsscheine zurück erwirbt und sie für kraftlos erklärt. Eine geringere Liquidität des Marktes kann die Volatilität der Kurse der Optionsscheine erhöhen. ● Bestimmung des Optionsscheinpreises im Sekundärmarkt Wenn es für eine Serie von Optionsscheinen einen Market Maker gibt, legt dieser im börslichen (falls es einen solchen gibt) und außerbörslichen Sekundärmarkt die An- und Verkaufskurse für die Optionsscheine auf der Basis interner Kalkulationsmodelle in Abhängigkeit von diversen Faktoren fest. Diese Faktoren können die folgenden Parameter umfassen: finanzmathematischer Wert des Optionsscheins, Preis des Basiswerts, Angebot und Nachfrage nach den Optionsscheinen, Kosten für die Risikoabsicherung und Risikonahme, Margen sowie Provisionen. Manche Einflussfaktoren wirken sich möglicherweise im Rahmen der Preisstellung nicht gleichmäßig über die Laufzeit hinweg auf den Preis der Optionsscheine aus, sondern werden im Ermessen des Market Makers unter Umständen bereits zu einem frühen Zeitpunkt bei der Preisstellung der Optionsscheine berücksichtigt. Hierzu können die ggf. im Ausgabepreis enthaltene Marge, ggf. Seite 9 erhobene Verwaltungsgebühren sowie ggfs. gezahlte oder erwartete Ausschüttungen des Basiswerts oder der Bestandteile des Basiswerts (wie z.B. Dividenden) gehören, die - je nach der Ausgestaltung der Optionsscheine - von der Emittentin vereinnahmt werden. Erwartete Dividenden des Basiswerts oder der Bestandteile des Basiswerts können auf Basis der für die gesamte Laufzeit oder einen bestimmten Zeitabschnitt erwarteten Erträge bereits vor dem "Ex-Dividende"-Tag des Basiswerts oder der Bestandteile des Basiswerts in Abzug gebracht werden. Vom Market Maker zur Bewertung verwendete Dividendenschätzungen, können sich während der Laufzeit der Optionsscheine verändern oder von der allgemein im Markt erwarteten oder der tatsächlich gezahlten Dividende abweichen. Dies kann ebenfalls Einfluss auf die Preisstellung im Sekundärmarkt haben. Die von dem Market Maker gestellten Preise können daher von dem finanzmathematischen Wert der Optionsscheine beziehungsweise dem wirtschaftlich zu erwartenden Preis abweichen, der sich zum jeweiligen Zeitpunkt in einem liquiden Markt gebildet hätte, auf dem verschiedene unabhängig voneinander agierende Market Maker Preise stellen. Darüber hinaus kann der Market Maker nach seinem Ermessen die Methodik, nach der er die gestellten Preise festsetzt, jederzeit abändern, indem er beispielsweise seine Kalkulationsmodelle ändert oder andere Kalkulationsmodelle anwendet und/oder die Spanne zwischen Kauf- und Verkaufskursen vergrößert oder verringert. Sofern während der Öffnungszeiten des Sekundärhandels der Optionsscheine durch den Market Maker bzw. während der Öffnungszeiten der Börsen, an denen die Optionsscheine zugelassen oder einbezogen sind, der Basiswert auch an seinem Heimatmarkt gehandelt wird, wird der Kurs des Basiswertes in der Preisberechnung der Optionsscheine berücksichtigt. Ist der Heimatmarkt des Basiswerts jedoch geschlossen, während der auf diesen Basiswert bezogene Optionsschein gehandelt wird, muss der Preis des Basiswertes geschätzt werden. Da die unter dem Basisprospekt emittierten Optionsscheine auch zu Zeiten angeboten werden, zu denen die Heimatmärkte der Basiswerte geschlossen sind, kann dieses Risiko jeden Optionsschein betreffen. Insbesondere trifft dies jedoch auf Basiswerte zu, die in Zeitzonen gehandelt werden, die zu Mitteleuropa deutlich verschoben sind, wie z.B. amerikanische oder asiatische Aktien oder Aktienindizes aus solchen Regionen. Das gleiche Risiko tritt auf, wenn die Optionsscheine auch an Tagen gehandelt werden, an denen der Heimatmarkt des Basiswertes aufgrund eines Feiertages geschlossen ist. Sofern der Preis des Basiswertes mangels geöffnetem Heimatmarkt geschätzt wird, kann sich eine solche Schätzung innerhalb weniger Stunden, sofern der Heimatmarkt dann den Handel im Basiswert eröffnet, als zutreffend, zu hoch oder zu niedrig erweisen. Entsprechend erweisen sich dann die vor Eröffnung des Heimatmarktes des Basiswertes vom Market Maker für die Optionsscheine gestellten Kurse als im nachhinein vergleichsweise zu hoch bzw. zu niedrig. ● Eingeschränkter Handelssystemen Sekundärhandel bei Nichtverfügbarkeit von elektronischen Der Market Maker stellt An- und Verkaufskurse im börslichen und außerbörslichen Handel i.d.R. über ein elektronisches Handelssystem. Ist die Verfügbarkeit des benutzten elektronischen Handelssystems eingeschränkt oder gar eingestellt, wirkt sich dies auf die Handelbarkeit der Optionsscheine negativ aus. ● Interessenkonflikte Im Zusammenhang mit der Ausübung von Rechten und/oder Pflichten der Emittentin, der Berechnungsstelle oder einer anderen Stelle (z.B. eines Indexsponsors oder externen Beraters) nach Maßgabe der Emissionsbedingungen der Optionsscheine (z.B. im Zusammenhang mit der Feststellung oder Anpassung von Parametern der Emissionsbedingungen), die sich auf die zahlbaren Beträge oder zu liefernden Vermögenswerte auswirken, können Interessenkonflikte auftreten. Die Emittentin, die Berechnungsstelle oder eine andere Stelle sowie mit ihnen verbundene Unternehmen können auf eigene Rechnung oder auf Rechnung ihrer Kunden Geschäfte in den den Optionsscheinen zugrundeliegenden Basiswerten abschließen, die einen positiven oder negativen Einfluss auf die Wertentwicklung des entsprechenden Basiswerts haben und sich damit negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken können. Seite 10 Handelt es sich bei dem Basiswert um Aktien, besteht die Möglichkeit, dass die Emittentin, die Berechnungsstelle oder eine andere Stelle sowie mit ihnen verbundene Unternehmen Aktien der Gesellschaft, die den Basiswert emittiert hat, besitzen können. Derjenige, der in Bezug auf die Optionsscheine eine bestimmte Funktion ausübt (z.B. als Berechnungsstelle und/oder als Indexsponsor) muss ggf. über die Zusammensetzung des Basiswerts bestimmen oder dessen Wert berechnen. Dies kann dann zu Interessenkonflikten führen, wenn von ihm emittierte Wertpapiere als Basiswert ausgewählt werden können. Die Emittentin kann außerdem in Bezug auf den Basiswert weitere derivative Instrumente emittieren. Eine Einführung dieser neuen konkurrierenden Produkte kann den Wert der Optionsscheine beeinträchtigen. Die Emittentin und mit ihr verbundene Unternehmen können ferner gegenwärtig oder zukünftig in einer Geschäftsbeziehung zum Emittenten eines oder mehrerer Basiswerte stehen (u.a. einschließlich der Ausgabe anderer Wertpapiere mit Bezug auf den betreffenden Basiswert oder der Kreditvergabe-, Verwahr-, Risikomanagement-, Beratungs- und Handelsaktivitäten). Solche Geschäftstätigkeiten können als Dienstleistung im Namen von Kunden oder für eigene Rechnung durchgeführt werden. Die Emittentin und/oder ein verbundenes Unternehmen werden möglicherweise Handlungen durchführen und Maßnahmen vornehmen, die sie für notwendig oder angemessen erachten, um ihre jeweiligen Interessen zu schützen, ohne hierbei etwaige negative Konsequenzen für die Wertpapiere in Betracht zu ziehen. Bei solchen Handlungen und Konflikten handelt es sich z.B. um die Ausübung von Stimmrechten, den Erwerb und Verkauf von Wertpapieren, Finanzberatungsbeziehungen und die Ausübung von Gläubigerrechten. Die Emittentin und ihre verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige leitenden Angestellten und Verwaltungsratsmitglieder können solche Handlungen jeweils vornehmen, ohne hierbei die möglicherweise direkt oder indirekt nachteiligen Auswirkungen auf die Optionsscheine in Betracht zu ziehen. Die Emittentin und ihre verbundenen Unternehmen können im Rahmen ihrer sonstigen Geschäftstätigkeiten wesentliche (auch nicht-öffentliche) Informationen über den Basiswert besitzen oder einholen. Die Emittentin und ihre verbundenen Unternehmen sind nicht verpflichtet, derartige Informationen über den Basiswert offenzulegen. Die Emittentin kann für die Optionsscheine sowie in bestimmten Fällen auch für den Basiswert als Market Maker auftreten. Durch ein Market Making wird die Emittentin den Preis der Optionsscheine und ggf. des Basiswerts maßgeblich selbst bestimmen und damit den Wert der Optionsscheine beeinflussen. Die von der Emittentin in ihrer Funktion als Market Maker gestellten Kurse werden nicht immer den Kursen entsprechen, die sich ohne solches Market Making und in einem liquiden Markt gebildet hätten. ● Absicherungsrisiken Die Emittentin und ihre verbundenen Unternehmen können sich gegen die mit der Emission der Optionsscheine verbundenen finanziellen Risiken absichern, indem sie Absicherungsmaßnahmen (Hedging-Maßnahmen) in Bezug auf den oder die betreffenden Basiswerte vornehmen. Solche Tätigkeiten, insbesondere Hedging-Maßnahmen in Bezug auf die Optionsscheine, können den Marktpreis des Basiswerts beeinflussen, auf den sich die Optionsscheine beziehen. Dies ist insbesondere zum Ende der Laufzeit der Optionsscheine der Fall. Es ist nicht auszuschließen, dass der Abschluss und die Freigabe von Hedging-Positionen den Wert der Optionsscheine oder die Zahlungen, auf die der Inhaber der Optionsscheine einen Anspruch hat, negativ beeinflussen. Andererseits sind die Anleger möglicherweise nicht in der Lage, Absicherungsgeschäfte abzuschließen, die ihre Risiken in Verbindung mit dem Erwerb der Optionsscheine ausschließen oder einschränken. Die Möglichkeit, solche Absicherungsgeschäfte abzuschließen, hängt von den Marktbedingungen und den jeweils anwendbaren Bestimmungen und Bedingungen ab. Seite 11 ● Zins- und Inflationsrisiken, Wechselkursrisiken Der Markt für die Optionsscheine wird von der konjunkturellen Lage, den Marktbedingungen, Zinssätzen, Wechselkursen und Inflationsraten in Europa sowie anderen Staaten und Gebieten beeinflusst, wobei dieser Einfluß sich auch negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken kann. Ereignisse in Europa oder andernorts können zu einer höheren Marktvolatilität führen und sich somit nachteilig auf den Wert der Optionsscheine auswirken. Wechselkursrisiken für den Käufer der Optionsscheine entstehen insbesondere dann, wenn (i) der Basiswert auf eine andere Währung lautet als die Optionsscheine, (ii) die Optionsscheine auf eine andere Währung lauten als die Landeswährung im Heimatland des Käufers oder (iii) die Optionsscheine auf eine andere Währung lauten als die Währung, in der der Käufer Zahlungen erhalten möchte. Wechselkurse werden von Angebots- und Nachfragefaktoren auf den internationalen Geldmärkten bestimmt, die volkswirtschaftlichen Faktoren, Spekulationen und Maßnahmen von Regierungen und Zentralbanken ausgesetzt sind (u.a. devisenrechtlichen Kontrollen und Einschränkungen). Aufgrund von Wechselkursschwankungen kann sich der Wert der Optionsscheine oder die Höhe des möglicherweise zu beanspruchenden Zahlungsbetrags vermindern. Optionsscheine mit einem sog. "Quanto-Element" (einer eingebauten Währungsabsicherung, bei der bereits bei Emission ein festes Umtauschverhältnis festgelegt wird) sind keinem Wechselkursrisiko zwischen der Abrechnungswährung und der Währung des Basiswertes ausgesetzt. Während der Laufzeit der Optionsscheine kann der wirtschaftliche Wert der Quanto-Absicherung in Abhängigkeit von verschiedenen Einflussfaktoren schwanken. Die Währungsabsicherung über das Quanto-Element bei Laufzeitende ist für den Anleger von Nachteil, wenn sich der Wechselkurs bis zum Laufzeitende in eine Richtung zugunsten des Anlegers entwickelt hat, da er an dieser Entwicklung nicht partizipiert, sondern Zahlungen zu dem festgelegten Umtauschverhältnis erfolgen. Beim Erwerb von Optionsscheine mit einem Quanto-Element müssen die Anleger ferner davon ausgehen, dass der Kaufpreis der Optionsscheine Kosten in Bezug auf die Quanto-Absicherung beinhaltet. ● Angebotsvolumen Das in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene Angebotsvolumen entspricht der Höchstzahl der angebotenen Optionsscheine, ist jedoch kein Indikator für das Wertpapiervolumen, das tatsächlich ausgegeben wird. Das tatsächliche Volumen hängt von den Marktbedingungen ab und kann sich während der Laufzeit der Optionsscheine ändern. Deshalb sollten sich Anleger darüber bewusst sein, dass anhand des angegebenen Angebotsvolumens keine Rückschlüsse hinsichtlich der Liquidität der Optionsscheine im Sekundärmarkt gezogen werden können. ● Zeitliche Verzögerung nach Ausübung Bei Optionsscheinen, die ausgeübt werden können (Amerikanische Optionsscheine), kann sich eine zeitliche Verzögerung zwischen dem Zeitpunkt der Anweisung des Inhabers zur Ausübung der Optionsscheine bzw. dem Tag der automatischen Ausübung der Optionsscheine und dem Zeitpunkt der Ermittlung des Auszahlungsbetrages in Bezug auf die Ausübung ergeben. Jede solche Verzögerung zwischen dem Zeitpunkt der Ausübung und der Ermittlung des Auszahlungsbetrages ist in den jeweiligen Emissionsbedingungen näher beschrieben. Jedoch kann eine solche Verzögerung insbesondere im Fall des Eintritts einer Marktstörung erheblich länger anhalten. Der Preis des jeweiligen Basiswerts kann sich in einem solchen Zeitraum erheblich verringern, so dass der Auszahlungsbetrag u.U. sogar Null betragen kann. ● Richtige Ausübung und Erklärungspflicht bei Optionsscheinen Bei Optionsscheinen, die ausgeübt werden können (Amerikanische Optionsscheine), hängt die Wirksamkeit der Ausübung der Optionsscheine von der Abgabe einer Ausübungserklärung und der Lieferung der Optionsscheine an die Optionsstelle ab. Potenzielle Käufer von Optionsscheinen sollten Seite 12 die jeweils anwendbaren Endgültigen Bedingungen, insbesondere die darin enthaltenen Emissionsbedingungen daraufhin überprüfen, welche Ausübungsvoraussetzungen für ihre Optionsscheine im Falle der Ausübung zu erfüllen sind. ● Ausübungsbeschränkungen bei Optionsscheinen Bei Optionsscheinen, bei deren Basiswert es sich um Aktien handelt, können die Emissionsbedingungen vorsehen, dass das Optionsrecht an dem Tag, an dem die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft, die die Aktien begeben hat, über die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre der Gesellschaft beschließt, sowie gegebenenfalls an dem diesem Tag unmittelbar vorhergehenden Börsengeschäftstag nicht ausgeübt werden kann. ● Mindestzahl für die Ausübung von Optionsscheinen Falls in den Emissionsbedingungen vorgesehen ist, dass eine bestimmte Mindestanzahl von Optionsscheinen ausgeübt werden muss, sind Inhaber, die nicht über die erforderliche Mindestanzahl verfügen, entweder gezwungen, ihre Optionsscheine zu verkaufen oder weitere Optionsscheine zu kaufen, wobei in beiden Fällen Transaktionskosten anfallen. ● Darlehensverwendung Falls der Anleger den Erwerb der Optionsscheine im Wege eines Darlehens finanziert, muss er soweit er das investierte Kapital ganz oder teilweise verliert - nicht nur den erlittenen Verlust, sondern auch die angefallenen Zinsen tragen und das Darlehen zurückzahlen. In einem solchen Fall steigt das Verlustrisiko deutlich. Anleger sollten sich niemals darauf verlassen, dass sie das betreffende Darlehen sowie die hierauf anfallenden Zinsen ausschließlich aus Zahlungen im Zusammenhang mit den Optionsscheinen oder - im Falle eines Verkaufs der Optionsscheine vor deren Fälligkeit - aus dem betreffenden Verkaufserlös zurückführen können. Stattdessen müssen Erwerber der Optionsscheine auf Grundlage ihrer Finanzlage im Voraus überlegen, ob sie im Falle, dass anstatt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten, immer noch in der Lage sein werden, die angefallenen Zinsen und den Darlehensbetrag zurückzuzahlen. ● Transaktionskosten Transaktionskosten, die durch die depotführende Bank bzw. die Börse, über die ein Anleger seine Kauf- bzw. Verkaufsorder tätigt, in Rechnung gestellt werden, reduzieren etwaige Gewinne bzw. erhöhen etwaige Verluste. Bei Eintritt eines Totalverlustes im Hinblick auf den Optionsschein erhöhen die Transaktionskosten den beim Anleger eingetretenen Verlust. ● Optionsscheine sind unbesicherte Verbindlichkeiten (Status) Die Verpflichtungen aus den Optionsscheinen stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. Sie werden weder durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB) noch durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz abgesichert. Damit trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die Emittentin deshalb unter den Optionsscheinen fällige Zahlungen nicht leisten kann. Unter diesen Umständen ist sogar ein Totalverlust des vom Anleger eingesetzten Kapitals denkbar. Die Emittentin kann Absicherungsgeschäfte in Bezug auf den betreffenden Basiswert vornehmen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Sollte sie Absicherungsgeschäfte vornehmen, tut sie dies ausschließlich im eigenen Interesse, und die Anleger erwerben dadurch keinerlei Rechte an dem Basiswert oder bezüglich des Absicherungsgeschäftes. Etwaige Absicherungsgeschäfte der Emittentin begründen auch kein Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und den für den Basiswert Verantwortlichen. Seite 13 ● Auswirkung einer Herabsetzung des Kreditratings Es ist davon auszugehen, dass der Wert der Optionsscheine teilweise durch die allgemeine Einschätzung der Möglichkeiten der Emittentin beeinflusst wird, jederzeit ihren jeweiligen Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen. Die Einschätzung dieser Möglichkeiten wird i.d.R. durch Bonitätseinstufungen ("Ratings") beeinflusst, die in Bezug auf die ausstehenden Optionsscheine der Emittentin von Rating-Agenturen wie Moody's Investors Services Inc., Fitch Ratings Ltd, einer Tochtergesellschaft der Fimalac, S.A., und Standard & Poor's Ratings Services, einem Unternehmensbereich der The McGraw Hill Companies, Inc., vergeben werden. Eine Herabsetzung des Ratings der Emittentin durch eine Ratingagentur hat in der Regel einen negativen Einfluß auf den Wert der Optionsscheine. ● Anwendbarkeit von Anlagebeschränkungen Für bestimmte Anleger gelten möglicherweise gesetzliche Anlagebeschränkungen. Die Anlagetätigkeit bestimmter Anleger unterliegt Anlagegesetzen und -vorschriften bzw. der Überprüfung oder Regulierung durch bestimmte Behörden (dies gilt im besonderen Maße für Optionsscheine). Jeder potenzielle Anleger sollte seine Rechtsberater zu Rate ziehen, um zu bestimmen, ob und in welchem Ausmaß (a) der Erwerb der Optionsscheine für ihn eine gesetzlich zulässige Anlage darstellt, (b) die Optionsscheine als Sicherheit für Finanzierungen in Frage kommen und (c) sonstige Beschränkungen auf den Erwerb oder eine Verpfändung der Optionsscheine durch den Anleger Anwendung finden. Anleger, die einer behördlichen Aufsicht unterliegen, sollten sich mit ihren Rechtsberatern oder den zuständigen Aufsichtsbehörden beraten, um die angemessene Behandlung der Optionsscheine im Sinne der anwendbaren Vorschriften in Bezug auf risikobasiertes Kapital o.ä. zu bestimmen. ● Steuern und sonstige Abgaben Jegliche Steuern und sonstige Abgaben, die seitens der Emittentin oder der Inhaber der Optionsscheine in Bezug auf Zahlungen im Zusammenhang mit den Optionsscheine anfallen, sind von den Inhabern der Optionsscheine zu tragen. Die Emittentin wird an die Inhaber der Optionsscheine keine zusätzlichen Beträge im Hinblick auf solche Steuern oder Abgaben zahlen. ● Ersetzung der Emittentin Die Emittentin ist bei Vorliegen der in den Emissionsbedingungen genannten Voraussetzungen jederzeit berechtigt, ohne Zustimmung der Inhaber der Optionsscheine eine andere Gesellschaft als neue Emittentin hinsichtlich aller Verpflichtungen aus oder in Verbindung mit den Optionsscheinen an die Stelle der Emittentin zu setzen. In diesem Fall übernimmt der Inhaber der Optionsscheine grundsätzlich auch das Insolvenzrisiko der neuen Emittentin. ● Gesetzesänderungen Die in diesem Basisprospekt enthaltenen Emissionsbedingungen basieren auf den jeweils zum Datum dieses Basisprospekts anwendbaren einschlägigen Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Praktiken der Verwaltungsbehörden. Bezüglich Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen oder Änderungen der Praktiken der Verwaltungsbehörden nach dem Datum dieses Basisprospekts können keine Zusicherungen abgegeben werden. Seite 14 II. Risiken im Zusammenhang mit der Struktur der Optionsscheine Bestimmte Faktoren sind für die Einschätzung der mit einer Anlage in die im Rahmen dieses Basisprospekts emittierten Optionsscheine verbundenen Risiken von maßgeblicher Bedeutung. ● Allgemeines Eine Anlage in die unter diesem Basisprospekt emittierten Optionsscheine ist mit maßgeblichen weiteren Risiken verbunden, die sowohl Risiken in Bezug auf den bzw. die Basiswert(e) als auch Risiken, die ausschließlich mit den Optionsscheinen selbst verbunden sind, umfassen. Zu diesen Risiken gehört u.a., (i) dass die nach den Emissionsbedingungen der Optionsscheine zu erbringenden Zahlungen von der Wertentwicklung eines oder mehrerer Basiswerte abhängt, weshalb der Auszahlungsbetrag niedriger sein kann als der ursprüngliche Kaufpreis des Optionsscheins oder es kann auch sein, dass überhaupt keine Zahlung erfolgt. Die Koppelung an die Wertentwicklung eines oder mehrerer Basiswerte wirkt sich auch auf den Wert der Optionsscheine aus. Dabei wird der Wert der Optionsscheine i.d.R. sinken, wenn der Preis des Basiswerts sinkt (ohne Berücksichtigung besonderer Merkmale der Optionsscheine und ohne Berücksichtigung von Wechselkursänderungen in den Fällen, in denen die Optionsscheine in EUR emittiert werden, der Basiswert in einer anderen Währung als EUR ausgedrückt wird und der Auszahlungsbetrag deshalb aus einer anderen Währung in EUR umgerechnet wird). (ii) dass nach den Emissionsbedingungen der Optionsscheine Zahlungen zu Zeitpunkten erfolgen können, die der Anleger nicht erwartet (z.B. bei einer vorzeitigen Einlösung im Falle eines in den Emissionsbedingungen beschriebenen außergewöhnlichen Ereignisses); (iii) dass die unter (i) genannten Konsequenzen (Reduzierung bzw. Ausfall der Rückzahlung) insbesondere deshalb eintreten, weil über das Vermögen der Emittentin des Basiswerts ein Insolvenzverfahren oder ein dem deutschen Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren eröffnet wird oder die Emittentin ihre Zahlungen einstellt oder ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder vergleichbare Ereignisse in Bezug auf die Emittentin des Basiswertes stattfinden; (iv) dass diverse Gebühren von der Emittentin, einem verbundenen Unternehmen oder einem Dritten erhoben werden, die die Zahlungen unter den Optionsscheinen mindern. Beispielsweise können Verwaltungsvergütungen (Management Fees) im Zusammenhang mit der Zusammenstellung und Berechnung eines Index, Korbes, Fonds oder einem anderen Basiswert, Erfolgsvergütungen (Performance Fees) im Zusammenhang mit der Wertentwicklung eines Basiswerts und/oder Bestandteilen dieses Basiswerts oder sonstige Vergütungen anfallen; (v) dass die mit einer Anlage in die Optionsscheine verbundenen Risiken sowohl Risiken in Bezug auf den Basiswert als auch Risiken umfassen, die ausschließlich mit den Optionsscheinen selbst einhergehen; (vi) dass es Anlegern ggf. nicht möglich ist, sich gegen bestimmte Risiken in Bezug auf die Optionsscheine abzusichern; (vii) dass der Basiswert, auf den sich die Optionsscheine beziehen, während der Laufzeit der Optionsscheine aufhört zu existieren oder durch einen anderen Basiswert ersetzt werden kann (letzteres gilt nicht nur bei aktiv gemanagten Basiswerten, sondern auch bei an sich statischen Basiswerten) und dass der Anleger je nach Ausgestaltung des Optionsscheins und des Basiswerts beim Erwerb des Optionsscheins den künftigen Basiswert oder die zukünftige Zusammensetzung des Basiswerts nicht immer kennt, und Seite 15 (viii) dass der Wert von Optionsscheinen im ggf. existierenden Sekundärmarkt größeren Schwankungen und somit höheren Risiken unterliegt, als der Wert anderer Wertpapiere, da er von einem oder mehreren Basiswerten abhängt. Die Wertentwicklung eines Basiswerts wiederum hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die jenseits des Einflussbereichs der Emittentin liegen. Diese Faktoren werden wesentlich von den Risiken auf den Aktienmärkten, den Rentenmärkten und den Devisenmärkten, der Entwicklung der Zinssätze, der Volatilität der in Bezug genommenen Basiswerte und von wirtschaftlichen, politischen und regulatorischen Risiken bzw. von einer Kombination dieser Risiken beeinflusst. Der Sekundärmarkt, der ggf. für Optionsscheine besteht, wird unabhängig von der Bonität der Emittentin und dem Wert des jeweiligen Basiswerts bzw. der jeweiligen Basiswerte von einer Reihe von weiteren Faktoren beeinflusst. Dies sind u.a. die Volatilität des jeweiligen Basiswerts, die verbleibende Laufzeit des jeweiligen Optionsscheins sowie das ausstehende Volumen des Optionsscheins. ● Hebelwirkung Eines der wesentlichen Merkmale von Optionsscheinen ist ihr sogenannter Hebel- ("Leverage"-) Effekt: Eine Veränderung des Wertes des zugrundeliegenden Basiswertes kann eine überproportionale Veränderung des Wertes der Optionsscheine zur Folge haben. Der Hebeleffekt der Optionsscheine wirkt in beide Richtungen - also nicht nur zum Vorteil des Anlegers bei günstigen, sondern auch zu dessen Nachteil bei ungünstigen Entwicklungen des Kurses des zugrundeliegenden Basiswertes. Dadurch sind mit den Optionsscheinen überproportionale Verlustrisiken verbunden. Beim Kauf von Optionsscheinen ist deshalb zu berücksichtigen, dass mit der Größe des Hebeleffektes der Optionsscheine, der sich während der Laufzeit der Optionsscheine kontinuierlich verändert, auch das mit ihm verbundene Verlustrisiko wächst. Ferner ist zu beachten, dass der Hebeleffekt typischerweise umso größer ist, je kürzer die (Rest-) Laufzeit der Optionsscheine ist und je näher die Optionsscheine "am Geld" bzw. an einer in den Endgültigen Bedingungen festgelegten Schwelle notieren. ● Faktoren für die Preisbildung am Sekundärmarkt Der Preis von Optionsscheinen errechnet sich aus verschiedenen Faktoren wie z.B. dem aktuellen Kurs und der Volatilität des Basiswerts sowie dem aktuellen Zinsniveau, jeweils im Verhältnis zu der Restlaufzeit der Optionsscheine. Eine Wertminderung der Optionsscheine wird daher regelmäßig auch dann eintreten, wenn der Preis oder Kurs des Basiswertes während der Laufzeit konstant bleibt. Deshalb sollte ein Investor vor dem Kauf von Optionsscheinen u.a. folgende Faktoren eingehend prüfen: (i) Wert und Volatilität des Basiswerts, (ii) Restlaufzeit, (iii) Zinssatz- und Dividendenertragsänderungen, (iv) Devisenkursschwankungen, (v) Markttiefe oder Liquidität des Basiswerts; (vi) etwaige Transaktionskosten und (vii) für den Fall der Veräußerung den Preis und die Handelbarkeit der Optionsscheine am Sekundärmarkt. ● Außerordentliche Rechte auf Kündigung, vorzeitige Einlösung und Anpassung Die Emittentin ist nach Maßgabe der den Optionsscheinen zugrunde liegenden Emissionsbedingungen berechtigt, Anpassungen hinsichtlich der genannten Emissionsbedingungen vorzunehmen oder die Optionsscheine bei Eintritt bestimmter Umstände zu kündigen und vorzeitig einzulösen. Diese Umstände sind in § 4 der Emissionsbedingungen beschrieben. Solche Anpassungen der zugrunde liegenden Emissionsbedingungen können sich negativ auf den Wert der Optionsscheine sowie den vom Anleger zu beanspruchenden Auszahlungsbetrag auswirken. Der Geldbetrag, der im Falle einer Kündigung gezahlt wird, ist unter Umständen niedriger als der Betrag, den die Inhaber der Optionsscheine erhalten hätten, wenn keine Kündigung erfolgt wäre. Seite 16 Darüber hinaus können bei der Ermittlung des Geldbetrags, der im Falle einer Kündigung gemäß den Emissionsbedingungen gezahlt wird, die Abwicklungskosten, die der Emittentin im Zusammenhang mit dervorzeitigen Einlösung der Optionsscheine entstehen, abgezogen werden. Diese Abwicklungskosten können alle Kosten, Auslagen (einschließlich etwaiger Finanzierungsverluste), Steuern und sonstigen Abgaben enthalten, die der Emittentin im Zusammenhang mit der Auflösung von Hedge- oder ähnlichen Handelspositionen entstehen. Anleger sind darüber hinaus dem Risiko ausgesetzt, dass sie die Beträge, die sie im Falle einer Kündigung erhalten, möglicherweise nur zu einer Rendite anlegen können, die unter der Rendite der vorzeitig eingelösten Optionsscheine liegt. ● Höchstbetrag Bei Optionsscheinen, bei denen nach den Emissionsbedingungen die Zahlung unter den Optionsscheinen auf einen Höchstbetrag begrenzt ist, partizipiert der Anleger nicht an einer weiteren für ihn positiven Wertentwicklung des Basiswerts. Während auf der einen Seite die Rendite für den Anleger durch den Höchstbetrag nach oben hin begrenzt ist, trägt der Anleger auf der anderen Seite u.U. das volle Verlustrisiko im Falle einer gegenläufigen Wertentwicklung des Basiswerts. ● Marktstörungen und Zahlungsverzögerungen Bei Optionsscheinen ist die Emittentin i.d.R. berechtigt, Marktstörungen oder sonstige Ereignisse zu bestimmen, die möglicherweise zu einer Verzögerung von Berechnungen und/oder Zahlungen führen und den Wert der Optionsscheine beeinflussen können. Ferner kann die Emittentin in bestimmten in den Emissionsbedingungen genannten Fällen (insbesondere, wenn die Marktstörung mehrere Tage andauert) bestimmte Kurse schätzen, die für Zahlungen oder das Erreichen von Schwellen (die zur Wertlosigkeit der Optionsscheine führen) relevant sind. Diese Schätzungen können vom realen Wert abweichen. ● Kein Anspruch gegen den Emittenten eines Basiswerts Optionsscheine begründen keinerlei Zahlungs- oder sonstigen Ansprüche gegen die Emittenten der in diesen Optionsscheinen in Bezug genommenen Basiswerte. Im Falle, dass die Zahlungen unter den Optionsscheinen durch die Emittentin niedriger sind als der vom Inhaber der Optionsscheine gezahlte Kaufpreis für die Optionsscheine, kann ein Inhaber von Optionsscheinen den Emittenten des betreffenden Basiswerts nicht in Anspruch nehmen. ● Keine Zinszahlungen oder sonstigen Ausschüttungen Die unter diesem Basisprospekt emittierten Optionsscheine sehen keine periodischen Zinszahlungen oder sonstigen Ausschüttungen während der Laufzeit der Optionsscheine vor. Die Anleger sollten sich darüber klar sein, dass die Optionsscheine keine laufenden Einnahmen generieren werden. Mögliche Wertverluste in Bezug auf die Optionsscheine können somit nicht durch sonstige Einnahmen im Zusammenhang mit den Optionsscheinen kompensiert werden. III. Risiken, die sich aus der Bezugnahme auf den Basiswert ergeben Der Wert des Basiswerts eines Optionsscheins hängt von einer Reihe von möglicherweise im Zusammenhang stehenden Faktoren ab. Dies können wirtschaftliche, finanzielle und politische Ereignisse jenseits des Einflussbereichs der Emittentin sein. Die historische Erfahrung in Bezug auf die Wertentwicklung eines Basiswertes sollte nicht als Indikator für dessen zukünftige Wertentwicklung während der Laufzeit der Optionsscheine betrachtet werden. Seite 17 a) Besondere Risiken in Bezug auf Optionsscheine, bei deren Basiswert es sich um Aktien handelt Optionsscheine bezogen auf Aktien sind mit besonderen Risiken verbunden, die außerhalb des Einflussbereichs der Emittentin liegen, wie z.B. dem Risiko, dass das betreffende Unternehmen zahlungsunfähig wird, dass der Aktienkurs Schwankungen ausgesetzt ist oder Risiken, die in Bezug auf die Dividendenzahlungen des Unternehmens auftreten. Die Wertentwicklung der Aktien hängt in ganz besonderem Maße von Entwicklungen an den Kapitalmärkten ab, die wiederum von der allgemeinen globalen Lage und spezifischen wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten beeinflusst werden. Aktien von Unternehmen mit einer niedrigen bis mittleren Marktkapitalisierung unterliegen möglicherweise noch höheren Risiken (z.B. in Bezug auf Volatilität oder Insolvenz) als die Aktien von größeren Unternehmen. Darüber hinaus können Aktien von Unternehmen mit niedriger Marktkapitalisierung aufgrund niedriger Handelsvolumina extrem illiquide sein. Aktien von Unternehmen, die ihren Geschäftssitz oder maßgebliche Betriebstätigkeit in Ländern haben bzw. abwickeln, in denen eine geringe Rechtssicherheit herrscht, unterliegen zusätzlichen Risiken, wie z.B. dem Risiko von Regierungsmaßnahmen oder Verstaatlichungen. Dies kann zu einem Gesamt- oder Teilverlust des Wertes der Aktie führen. Die Realisierung solcher Risiken kann dann für Inhaber von Optionsscheinen bezogen auf solche Aktien zum Total- oder Teilverlust des investierten Kapitals führen. Inhaber von Optionsscheinen bezogen auf Aktien erhalten im Gegensatz zu Anlegern, die unmittelbare Aktieninvestitionen tätigen, keine Dividenden oder sonstigen Ausschüttungen, die an die Inhaber der in Bezug genommenen Aktien gezahlt werden. Handelt es sich bei dem Basiswert um aktienvertretende Wertpapiere (z.B. um American Depositary Receipts ("ADRs") oder Global Depositary Receipts ("GDRs"), zusammen "Depositary Receipts"), können zusätzliche Risiken auftreten. ADRs sind in den Vereinigten Staaten von Amerika ausgegebene Wertpapiere in Form von Anteilsscheinen an einem Bestand von Aktien, der in dem Sitzland des Emittenten der zugrunde liegenden Aktien außerhalb der USA gehalten wird. GDRs sind ebenfalls Wertpapiere in Form von Anteilsscheinen an einem Bestand von Aktien, der in dem Sitzland des Emittenten der zugrunde liegenden Aktien gehalten wird. Sie unterscheiden sich von dem als ADR bezeichneten Anteilsschein i.d.R. dadurch, dass sie regelmäßig außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika öffentlich angeboten bzw. ausgegeben werden. Jedes Depositary Receipt verkörpert eine oder mehrere Aktien oder einen Bruchteil des Wertpapiers einer ausländischen Aktiengesellschaft. Rechtlicher Eigentümer der zugrunde liegenden Aktien ist bei beiden Typen von Depositary Receipts die Depotbank, die zugleich Ausgabestelle der Depositary Receipts ist. Je nachdem, unter welcher Rechtsordnung die Depositary Receipts emittiert worden sind und welcher Rechtsordnung der Depotvertrag unterliegt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die entsprechende Rechtsordnung den Inhaber des Depositary Receipts nicht als den eigentlich wirtschaftlich Berechtigten an den zugrunde liegenden Aktien anerkennt. Insbesondere im Falle einer Insolvenz der Depotbank beziehungsweise im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen diese ist es möglich, dass die den Depositary Receipts zugrunde liegenden Aktien mit einer Verfügungsbeschränkung belegt werden bzw. dass diese Aktien im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen die Depotbank wirtschaftlich verwertet werden. Ist dies der Fall, verliert der Inhaber des Depositary Receipts die durch den Anteilsschein (Depositary Receipt) verbrieften Rechte an den zugrunde liegenden Aktien. Das Depositary Receipt als Basiswert wird dadurch wertlos, was dazu führt, dass (außer bei Reverse-Strukturen) auch die auf dieses Depositary Receipt bezogenen Wertpapiere wertlos werden. In einer solchen Konstellation besteht für den Anleger - vorbehaltlich eines ggf. vorgesehenen unbedingten Mindesttilgungsbetrags oder sonstigen (teilweisen) Kapitalschutzes - das Risiko eines Totalverlusts. Zu beachten ist ferner, dass die Depotbank das Angebot der Depositary Receipts jederzeit einstellen kann und die Emittentin dieser Optionsscheine in diesem Fall beziehungsweise im Fall der Insolvenz der Depotbank - nach genauer Maßgabe der Optionsscheine zur Anpassung der Emissionsbedingungen bzw. zur Kündigung der Optionsscheine berechtigt ist. Seite 18 b) Besondere Risiken in Bezug auf Optionsscheine, bei deren Basiswert es sich um einen Index handelt Optionsscheine bezogen auf einen Index sind mit den folgenden besonderen Risiken verbunden: Abhängigkeit von dem Wert der Indexbestandteile Der Wert eines Index wird auf Grundlage des Wertes seiner Bestandteile berechnet. Veränderungen der Preise der Indexbestandteile, der Indexzusammensetzung sowie andere Faktoren, die sich auf den Wert der Indexbestandteile auswirken (können), beeinflussen auch den Wert der Optionsscheine, die sich auf den entsprechenden Index beziehen und können sich somit auf den Ertrag einer Anlage in diesen Optionsschein auswirken. Schwankungen des Werts eines Indexbestandteils können durch Schwankungen des Werts anderer Indexbestandteile ausgeglichen oder verstärkt werden. Die Wertentwicklung eines Index in der Vergangenheit stellt keine Garantie für dessen zukünftige Wertentwicklung dar. Ein als Basiswert eingesetzter Index steht ggf. nicht für die gesamte Laufzeit der Optionsscheine zur Verfügung, wird möglicherweise ausgetauscht oder vom Emittenten selbst weiterberechnet. In diesen oder anderen in den Endgültigen Bedingungen genannten Fällen können Optionsscheine auch von der Emittentin gekündigt werden. Ein Index bildet möglicherweise nur die Wertentwicklung von Vermögenswerten bestimmter Länder oder bestimmter Branchen ab. In diesem Fall sind die Anleger einem Konzentrationsrisiko ausgesetzt. Im Falle einer ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung in einem Land oder in Bezug auf eine bestimmte Branche kann sich diese Entwicklung nachteilig für den Anleger auswirken. Sind mehrere Länder oder Branchen in einem Index vertreten, ist es möglich, dass die in dem betreffenden Index enthaltenen Länder oder Branchen ungleich gewichtet werden. Dies bedeutet, dass der Index im Falle einer ungünstigen Entwicklung in einem Land oder einer Branche mit einer hohen Gewichtung im Index den Wert des Index unverhältnismäßig nachteilig beeinflussen kann. Anleger sollten beachten, dass die Auswahl eines Index nicht auf den Erwartungen oder Einschätzungen der Emittentin mit Hinblick auf die zukünftige Wertentwicklung des ausgewählten Index basiert. Anleger sollten deshalb auf Grundlage ihres eigenen Wissens und ihrer eigenen Informationsquellen eine Einschätzung in Bezug auf die zukünftige Wertentwicklung eines Index selbst treffen. Preisindex - keine Berücksichtigung von Dividenden Der in den jeweiligen Emissionsbedingungen eines Optionsscheins in Bezug genommene Index kann ein Preisindex sein. Anders als bei Performanceindizes führen bei Preisindizes Dividendenausschüttungen der im Index enthaltenen Aktien zu einer Reduzierung des Indexstands. Anleger nehmen somit nicht an Dividenden oder sonstigen Ausschüttungen in Bezug auf die im Preisindex enthaltenen Aktien teil. Keine Einflussnahme durch die Emittentin Die Emittentin hat i.d.R. keinen Einfluss auf die Zusammensetzung und Wertentwicklung eines einem Optionsschein zugrunde liegenden Index oder die Wertentwicklung der betreffenden Indexbestandteile, es sei denn, die Emittentin und der Indexsponsor sind identisch. Keine Haftung des Indexsponsors Falls die Optionsscheine sich auf einen Index beziehen, der nicht von der Emittentin berechnet wird, werden die Emission, die Vermarktung und der Vertrieb der Optionsscheine normalerweise nicht vom jeweiligen Indexsponsor unterstützt. Dabei wird der Index von dem jeweiligen Indexsponsor ohne Berücksichtigung der Interessen der Emittentin oder der Inhaber der Optionsscheine zusammengesetzt und berechnet. In einem solchen Fall übernehmen die Indexsponsoren keine Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf die Ausgabe, den Verkauf bzw. den Handel der Optionsscheine. Seite 19 Keine anerkannten Finanzindizes, kein unabhängiger Dritter Die Optionsscheine können sich auf einen oder mehrere Indizes beziehen, bei denen es sich nicht um anerkannte Finanzindizes handelt, sondern um Indizes, die speziell für die Ausgabe des betreffenden Optionsscheins geschaffen wurden. Die Indexsponsoren solcher Indizes sind möglicherweise nicht von der Emittentin unabhängig und könnten die Interessen der Emittentin vorrangig gegenüber den Interessen der Inhaber der Optionsscheine behandeln. Währungsrisiken Die Preise der Indexbestandteile können in einer anderen Währung (z.B. USD) ausgedrückt sein als die Emissionswährung der Optionsscheine (z.B. EUR). Ist das der Fall, können der die Höhe des Auszahlungsbetrages bzw. Auszahlungsbetrages und der Wert der Optionsscheine während ihrer Laufzeit nicht nur von der Wertentwicklung des Basiswertes, sondern auch von der Entwicklung der Wechselkurse einer oder mehrerer anderer Währungen gegenüber der Emissionswährung abhängen. Indexgebühren Bei der Berechnung eines Index können bestimmte Gebühren, Kosten, Provisionen oder sonstige Honorare für die Zusammensetzung und Berechnung des Index zum Abzug kommen. Dadurch wird die Wertentwicklung der einzelnen Indexbestandteile bei der Berechnung des Index nicht vollständig berücksichtigt, sondern wird um den Betrag der betreffenden Gebühren, Kosten, Provisionen und sonstigen Honorare reduziert, wodurch eine positive Wertentwicklung einzelner Indexbestandteile zum Teil wieder aufgezehrt werden kann. Es sollte außerdem zur Kenntnis genommen werden, dass solche Kosten auch im Falle einer negativen Wertentwicklung des Index entstehen können. Veröffentlichung der Indexzusammensetzung Auch wenn die Zusammensetzung der Indizes auf einer Website oder in sonstigen, in den Emissionsbedingungen genannten Medien zu veröffentlichen ist, entspricht die veröffentlichte Zusammensetzung möglicherweise nicht immer der aktuellen Zusammensetzung des betreffenden Index, weil die Veröffentlichung der aktualisierten Zusammensetzung auf der Website des jeweiligen Indexsponsors unter Umständen mit einer erheblichen Verzögerung von bis zu mehreren Monaten erfolgt. c) Besondere Risiken in Bezug auf Optionsscheine, bei deren Basiswert es sich um Waren wie z.B. Edelmetalle handelt Waren, bzw. Rohstoffe werden im Allgemeinen in drei Kategorien unterteilt: Mineralische Rohstoffe (z.B. Öl, Gas oder Aluminium), landwirtschaftliche Erzeugnisse (z.B. Weizen oder Mais) und Edelmetalle (z.B. Gold oder Silber). Ein Großteil der Waren wird an spezialisierten Börsen oder im Interbankenhandel in Form von OTC-Geschäften (over-the-counter; außerbörslich) gehandelt. Inhaber von Optionsscheinen bezogen auf den Preis von Waren sind maßgeblichen Preisrisiken ausgesetzt, da Warenpreise erheblichen Schwankungen unterliegen. Die Preise von Waren werden durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst, wie z.B.: Kartelle und regulatorische Änderungen Eine Reihe von Warenproduzenten oder warenproduzierenden Ländern haben sich zu Organisationen oder Kartellen zusammengeschlossen, um das Warenangebot zu regulieren und somit die Preise zu beeinflussen. Der Warenhandel unterliegt aber andererseits aufsichtsbehördlichen Vorschriften oder Marktregeln, deren Anwendung sich ebenfalls auf die Preisentwicklung der betroffenen Waren auswirken kann. Angebots- und Nachfragezyklus Landwirtschaftliche Waren werden nur zu bestimmten Jahreszeiten produziert, jedoch während des gesamten Jahres nachgefragt. Dahingegen wird Energie ständig produziert, obwohl sie hauptsächlich Seite 20 während kalter oder sehr heißer Jahreszeiten benötigt wird. Dieses zyklische Angebots- und Nachfragemuster kann zu starken Preisschwankungen führen. Kosten im Zusammenhang mit direkten Anlagen Direkte Anlagen in Waren sind mit Lager- und Versicherungskosten sowie Steuern verbunden. Darüber hinaus werden auf Waren keine Zinsen oder Dividenden gezahlt. Die Gesamtrendite einer Investition in Waren wird von diesen Faktoren beeinflusst. Inflation und Deflation Die allgemeine Preisentwicklung kann sich stark auf die Preisentwicklung von Waren auswirken. Liquidität Viele Warenmärkte sind nicht besonders liquide und sind somit ggf. nicht in der Lage, schnell und in ausreichendem Maße auf Angebots- und Nachfrageveränderungen zu reagieren. Im Falle einer niedrigen Liquidität können spekulative Anlagen durch einzelne Marktteilnehmer zu Preisverzerrungen führen. Politische Risiken Waren werden häufig in Schwellenländern (Emerging Markets) produziert und von Industrienationen nachgefragt. Die politische und wirtschaftliche Situation von Schwellenländern ist jedoch meist weitaus weniger stabil als in den Industriestaaten. Sie sind eher den Risiken schneller politischer Veränderungen und konjunktureller Rückschläge ausgesetzt. Politische Krisen können das Vertrauen von Anlegern erschüttern, was wiederum die Preise der Waren beeinflussen kann. Kriegerische Auseinandersetzungen oder Konflikte können Angebot und Nachfrage bestimmter Waren verändern. Darüber hinaus ist es möglich, dass Industrieländer ein Embargo beim Export und Import von Waren und Dienstleistungen auferlegen. Dies kann sich direkt oder indirekt auf den Preis der Waren, die als Basiswert der Optionsscheine dienen, auswirken. Klima- und Katastrophenrisiken Ungünstige Wetterbedingungen und Naturkatastrophen können sich längerfristig negativ auf das Angebot bestimmter Waren auswirken. Eine derartige Angebotskrise kann zu starken und unberechenbaren Preisschwankungen führen. d) Besondere Risiken in Bezug auf Optionsscheine, bei deren Basiswert es sich um FuturesKontrakte handelt Futures-Kontrakte sind standardisierte Termingeschäfte bezogen auf Finanzinstrumente, wie z.B. Aktien, Indizes, Zinssätze, Devisen (sog. Finanzterminkontrakte) oder Waren, wie z.B. Edelmetalle, Weizen, Zucker (sog. Warenterminkontrakte). Ein Terminkontrakt verkörpert die vertragliche Verpflichtung, eine bestimmte Menge des jeweiligen Vertragsgegenstandes zu einem festgelegten Termin zu einem vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Futures-Kontrakte werden an Terminbörsen gehandelt und sind zu diesem Zwecke hinsichtlich Kontraktgröße, Art und Güte des Vertragsgegenstandes und eventueller Lieferorte und Liefertermine standardisiert. Grundsätzlich besteht eine enge Korrelation zwischen der Preisentwicklung für einen Wert, der einem Futures-Kontrakt zugrunde liegt und an einem Kassamarkt gehandelt wird und dem korrespondierenden Futuresmarkt. Allerdings werden Futures-Kontrakte grundsätzlich mit einem Aufoder Abschlag gegenüber dem Kassakurs des zugrunde liegenden Werts gehandelt. Dieser in der Terminbörsenterminologie als "Basis" bezeichnete Unterschied zwischen Kassa- und Futurespreis resultiert einerseits aus der Miteinberechnung von bei Kassageschäften üblicherweise anfallenden Kosten (Lagerhaltung, Lieferung, Versicherungen etc.) bzw. von mit Kassageschäften üblicherweise verbundenen Einnahmen (Zinsen, Dividenden etc.), andererseits aus der unterschiedlichen Seite 21 Bewertung von allgemeinen Marktfaktoren am Kassa- und am Futuresmarkt. Ferner kann je nach Wert die Liquidität am Kassa- und am entsprechenden Futuresmarkt erheblich voneinander abweichen. Da sich die Optionsscheine auf die in den Emissionsbedingungen spezifizierten Futures-Kontrakte beziehen, sind neben Kenntnissen über den Markt für den dem jeweiligen Futures-Kontrakt zugrunde liegenden Wert Kenntnisse über die Funktionsweise und Bewertungsfaktoren von Termingeschäften für eine sachgerechte Bewertung der mit dem Kauf dieser Optionsscheine verbundenen Risiken notwendig. Da Futures-Kontrakte jeweils einen bestimmten Verfalltermin haben, können die Emissionsbedingungen vorsehen, dass die Emittentin (insbesondere bei Optionsscheinen mit längerer Laufzeit) zu einem in den Emissionsbedingungen bestimmten Zeitpunkt den Futures-Kontrakt, der in den Emissionsbedingungen als Basiswert vorgesehen ist, durch einen Futures-Kontrakt ersetzt, der außer einem später liegenden Verfalltermin die gleichen Vertragsspezifikationen aufweist wie der anfänglich zugrunde liegende Futures-Kontrakt (sog. "Roll-Over"). Die dabei entstehenden Roll-Over Kosten werden nach den Vorschriften der Emissionsbedingungen bei der im Zusammenhang mit dem Roll-Over erfolgenden Anpassung der Basispreise der Optionsscheine berücksichtigt und können den Wert der Optionsscheine u. U. wesentlich beeinflussen. In den Emissionsbedingungen können noch weitere Fälle vorgesehen sein, in denen die Emittentin den bisherigen Futures-Kontrakt austauschen und/oder Parameter der Emissionsbedingungen ändern kann bzw. die Optionsscheine kündigen kann. e) Besondere Risiken in Bezug auf Optionsscheine, bei deren Basiswert es sich um Wechselkurse/Währungen handelt Wechselkurse geben das Wertverhältnis einer bestimmten Währung zu einer anderen Währung an, d.h. die Anzahl der Einheiten einer Währung, die für eine Einheit der anderen Währung eingetauscht werden können. Wechselkurse leiten sich aus dem Angebot und der Nachfrage nach Währungen an den internationalen Devisenmärkten her, die verschiedenen Wirtschaftsfaktoren unterliegen, wie z.B. der Inflationsrate des jeweiligen Landes, Zinsdifferenzen zum Ausland, die Einschätzung der jeweiligen Konjunkturentwicklung, die weltpolitische Situation, die Konvertierbarkeit einer Währung in eine andere, die Sicherheit der Geldanlage in der jeweiligen Währung und von Regierungen und Zentralbanken ergriffenen Maßnahmen (z.B. Wechselkontrollen und -beschränkungen). Neben diesen abschätzbaren Faktoren können aber Faktoren relevant sein, die kaum einschätzbar sind, so zum Beispiel Faktoren psychologischer Natur wie Vertrauenskrisen in die politische Führung eines Landes oder andere Spekulationen. Auch solche Komponenten psychologischer Natur können einen erheblichen Einfluss auf den Wert der entsprechenden Währung ausüben. f) Besondere Risiken in Bezug auf Optionsscheine, bei deren Basiswert es sich um Anleihen handelt Inhaber von Optionsscheinen bezogen auf Anleihen sind über das Insolvenzrisiko der Commerzbank AG als Emittentin der Optionsscheine hinaus zusätzlich dem Insolvenzrisiko der Emittenten der jeweils zugrunde liegenden Anleihe(n) ausgesetzt. Falls der Emittent einer einem Optionsschein zugrunde liegenden Anleihe seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diese Anleihe nicht pünktlich nachkommt oder zahlungsunfähig wird, führt dies dazu, dass der Wert der Anleihe reduziert wird (ggf. bis auf Null), was zu maßgeblichen Preisverlusten im Sekundärmarkt für die Optionsscheine, ggf. zu einem Totalverlust des investierten Kapitals des Inhabers der Optionsscheine führen kann. Zusätzliche Risiken (u.a. in Bezug auf den Basiswert bzw. die Basiswerte, Auszahlungsprofile und Strukturen) sind ggf. in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthalten. Seite 22 IV. Spezielle Risiken der unter diesem Basisprospekt begebenen Wertpapiere Optionsscheine (Standard) ● Allgemeines Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der der gegebenenfalls in EUR umrechneten und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz entspricht, um die der Referenzpreis des Basiswertes (z.B. Aktie, Index, Edelmetall, Wechselkurs, Bundesanleihe oder Rohstoff Futures-Kontrakte) den in den Emissionsbedingungen festgelegten Basispreis bei Ausübung überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen). Ob und in welcher Höhe dem Inhaber der Optionsscheine ein entsprechender Zahlungsanspruch zusteht, hängt also entscheidend davon ab, wie sich der Basiswert während der Laufzeit der Optionsscheine entwickelt. Entsprechend verhält sich grundsätzlich die Entwicklung des Wertes des Optionsscheins im Sekundärmarkt während der Laufzeit: Ein Call-Optionsschein verliert regelmäßig (d.h. unter Nichtberücksichtigung sonstiger für die Preisbildung von Optionsscheinen maßgeblicher Faktoren) dann an Wert, wenn der Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts fällt. Umgekehrt gilt für einen PutOptionsschein, dass sein Wert sinkt, wenn der Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts steigt. [Capped:][Der Auszahlungsbetrag ist jedoch begrenzt (Cap), so dass eine Kursentwicklung des Basiswerts über den Cap hinaus nicht zu einer Erhöhung des Auszahlungsbetrages führt. Stattdessen erfolgt die Zahlung eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Höchstbetrages.] "Amerikanische Optionsscheine" sind Optionsscheine, die während der Ausübungsfrist ausgeübt werden können. Falls sie nicht innerhalb der Ausübungsfrist – wie in den jeweiligen Emissionsbedingungen vorgesehen – ausgeübt werden, gelten die Optionsscheine am letzten Tag der Ausübungsfrist als ausgeübt, sofern der Auszahlungsbetrag positiv ist ("automatische Ausübung"). "Europäische Optionsscheine" sind Optionsscheine, die an einem bestimmten Termin, dem Ausübungstag, als ausgeübt gelten, sofern der Auszahlungsbetrag positiv ist ("automatische Ausübung"). Eine Möglichkeit, die Optionsscheine vor dem Ausübungstag auszuüben, gibt es hier nicht. Das Recht, anstelle des Auszahlungsbetrages den Basiswert selbst zu beziehen, besteht nicht. • Verlustrisiken Optionsscheine sind besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust des für den Erwerb der Optionsscheine aufgewendeten Kaufpreises möglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Referenzpreis des Basiswertes den Basispreis im Falle von Call-Optionsscheinen nicht überschreitet bzw. im Falle von Put-Optionsscheinen nicht unterschreitet und aufgrund der noch verbleibenden Restlaufzeit der Optionsscheine nicht mehr damit zu rechnen ist, das sich der Referenzpreis des Basiswertes rechtzeitig vor dem Verfall der Optionsscheine wieder in die gewünschte Richtung bewegen wird. Zu beachten ist, dass eine Veränderung des Kurses oder auch schon das Ausbleiben einer erwarteten Kursänderung des den Optionsscheinen zugrunde liegenden Basiswerts (z.B. einer Aktie) den Wert der Optionsscheine überproportional bis hin zur Wertlosigkeit mindern kann. [Capped:][Da der Auszahlungsbetrag begrenzt ist, kann der Anleger unter keinen Umständen mit einer Wertsteigerung der Optionsscheine über den Höchstbetrag hinaus rechnen.] Im übrigen müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung einer Anlage in den Optionsscheinen die mit dem Erwerb oder dem Verkauf der Optionsscheine anfallenden Kosten berücksichtigt werden. Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die Emittentin deshalb unter den Optionsscheinen fällige Zahlungen nicht leisten kann. Seite 23 ● Anpassungen und Kündigung durch die Emittentin Die Emittentin ist nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, Anpassungen vorzunehmen. Diese können sich negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken. Des weiteren ist die Emittentin nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, die Optionsscheine zu kündigen. In diesem Fall endet die Laufzeit der Optionsscheine vorzeitig. Im Falle der Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin erfolgt die Einlösung aller noch ausstehenden Optionsscheine zum Kündigungsbetrag. Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag für die Optionsscheine nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes, etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die sie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheine vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte") sowie unter Abzug der Aufwendungen der Emittentin, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte erforderlich sind, festlegen. • Keine laufenden Erträge Die Optionsscheine verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung und werfen daher keine laufenden Erträge ab. Mögliche Wertverluste bei der Anlage in den Optionsscheinen können daher nicht durch andere Erträge aus den Optionsscheinen kompensiert werden. [Weitere produktspezifische Risikofaktoren:] [●] Power-Optionsscheine ● Allgemeines Power-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der sich aus dem Quadrat der mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz errechnet, um die der Referenzpreis des Basiswertes den in den Emissionsbedingungen festgelegten Basispreis bei Ausübung überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen) und in EUR umgerechnet wird. Der Auszahlungsbetrag ist jedoch begrenzt (Cap), so dass eine Kursentwicklung des Basiswerts über den Cap hinaus nicht zu einer Erhöhung des Auszahlungsbetrages führt. Stattdessen erfolgt die Zahlung eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Höchstbetrages. Das Recht, anstelle des Auszahlungsbetrages den Basiswert selbst zu beziehen, besteht bei PowerOptionsscheinen nicht. • Verlustrisiken Power-Optionsscheine sind wie alle Optionsscheine besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust des für den Erwerb der Optionsscheine aufgewendeten Kaufpreises möglich ist. Bei Power-Optionsscheinen ist zu berücksichtigen, dass die Quadrierung der Differenz zwischen dem Basispreis und dem Referenzpreis nicht immer zu einer Erhöhung des zu zahlenden Auszahlungsbetrages führt. Dies ist dann nicht der Fall, wenn z.B. bei Power-Optionsscheinen bezogen auf einen Wechselkurs die zu quadrierende hundertfache Differenz weniger als USD 1,00 beträgt und deshalb als Dezimalbruch ausgedrückt wird (z.B. USD 0,50). Bei der Quadrierung eines Dezimalbruchs ist das Ergebnis geringer als der Ausgangswert (z.B. 0,50 x 0,50 = 0,25). Daraus folgt, dass die Ausübung von Power-Optionsscheinen zu geringeren Abrechnungsbeträgen führt als herkömmliche Optionsscheine, wenn die hundertfache Differenz zwischen dem Basispreis und dem Referenzpreis weniger als USD 1,00 beträgt. Seite 24 Zu beachten ist, dass eine Kursänderung oder schon das Ausbleiben einer erwarteten Kursänderung des dem Optionsschein zugrunde liegenden Basiswerts den Wert der Optionsscheine überproportional bis hin zu Wertlosigkeit mindern kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Differenz zwischen dem Basispreis und dem dem Referenzpreis beträchtlich ist, ohne dass jedoch der Kurs erreicht wäre, bei dem der Maximalbetrag zu zahlen ist. In diesem Bereich führt jede Kursveränderung aufgrund der Quadrierung zu einer starken Veränderung des Auszahlungsbetrages und damit auch zu einer drastischen Erhöhung oder Verminderung des Wertes der Optionsscheine. Beträgt zum Beispiel bei einem Kurs von USD 1,065 je EUR 1,00 die quadrierte hundertfache Differenz USD 2,25 (Basispreis USD 1,050) und erhöht sich der Kurs auf USD 1,070, so steigt der in EUR umzurechnende Betrag auf USD 4, ein Unterschied von lediglich USD 1,75. Liegt der Kurs dagegen im Beispielfall bei USD 1,080 und steigt der Kurs ebenfalls um USD 0,005, so erhöht sich der in EUR umzurechnende Betrag von USD 9 auf USD 12,25, ein Unterschied von USD 3,25. Aufgrund dieses Effektes der Quadrierung ist der Kurs der Power-Optionsscheine in bestimmten Bandbreiten besonders volatil. Angesichts der begrenzten Laufzeit der Optionsscheine kann im Übrigen nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis der Optionsscheine rechtzeitig vor Verfall der Optionsscheine wieder erholen wird. Da der Auszahlungsbetrag begrenzt ist, kann der Anleger unter keinen Umständen mit einer Wertsteigerung der Optionsscheine über den Höchstbetrag hinaus rechnen. Im übrigen müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung einer Anlage in den Optionsscheinen die mit dem Erwerb oder dem Verkauf der Optionsscheine anfallenden Kosten berücksichtigt werden. Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die Emittentin deshalb unter den Optionsscheinen fällige Zahlungen nicht leisten kann. ● Anpassungen und Kündigung durch die Emittentin Die Emittentin ist nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, Anpassungen vorzunehmen. Diese können sich negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken. Des weiteren ist die Emittentin nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, die Optionsscheine zu kündigen. In diesem Fall endet die Laufzeit der Optionsscheine vorzeitig. Im Falle der Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin erfolgt die Einlösung aller noch ausstehenden Optionsscheine zum Kündigungsbetrag. Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag für die Optionsscheine nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes, etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die sie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheine vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte") sowie unter Abzug der Aufwendungen der Emittentin, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte erforderlich sind, festlegen. • Keine laufenden Erträge Die Optionsscheine verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung und werfen daher keine laufenden Erträge ab. Mögliche Wertverluste bei der Anlage in den Optionsscheinen können daher nicht durch andere Erträge aus den Optionsscheinen kompensiert werden. [Weitere produktspezifische Risikofaktoren:] [●] Seite 25 Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine ● Allgemeines Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine gewähren dem Anleger am Ende der Laufzeit der Optionsscheine einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der sich aus einem Geldbetrag für jeden Geschäftstag errechnet, an dem der Referenzpreis des Basiswerts (z.B. einer Aktie) während eines Referenzzeitraumes oberhalb der in den Emissionsbedingungen festgelegten Unteren Barriere (im Falle von Bottom-up-Optionsscheinen) bzw. unterhalb der in Emissionsbedingungen festgelegten Oberen Barriere (im Falle von Top-down-Optionsscheinen) liegt. Das Recht, anstelle des Auszahlungsbetrages den Basiswert selbst zu beziehen, besteht bei Bottomup-/Top-down-Optionsscheinen nicht. • Verlustrisiken Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine sind wie alle Optionsscheine besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust des für den Erwerb der Optionsscheine aufgewendeten Kaufpreises möglich ist. Potentielle Käufer sollten darüber hinaus berücksichtigen, dass sich das Risikoprofil eines Bottom-up-/Top-down-Optionsscheines von dem eines herkömmlichen Kauf- oder Verkaufsoptionsscheines unterscheidet. Bei Bottom-up-/Top-downOptionsscheinen besteht das Risiko, dass der Referenzpreis des dem Optionsschein zugrunde liegenden Basiswerts an keinem oder nur wenigen Tagen während des Referenzzeitraumes oberhalb der Unteren Barriere bzw. unterhalb der Oberen Barriere liegt. In diesem Fall erhält der Inhaber der Optionsscheine keine bzw. nur eine geringe Zahlung. Im übrigen müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung einer Anlage in den Optionsscheinen die mit dem Erwerb oder dem Verkauf der Optionsscheine anfallenden Kosten berücksichtigt werden. Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die Emittentin deshalb unter den Optionsscheinen fällige Zahlungen nicht leisten kann. ● Anpassungen und Kündigung durch die Emittentin Die Emittentin ist nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, Anpassungen vorzunehmen. Diese können sich negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken. Des weiteren ist die Emittentin nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, die Optionsscheine zu kündigen. In diesem Fall endet die Laufzeit der Optionsscheine vorzeitig. Im Falle der Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin erfolgt die Einlösung aller noch ausstehenden Optionsscheine zum Kündigungsbetrag. Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag für die Optionsscheine nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes, etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die sie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheine vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte") sowie unter Abzug der Aufwendungen der Emittentin, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte erforderlich sind, festlegen. • Keine laufenden Erträge Die Optionsscheine verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung und werfen daher keine laufenden Erträge ab. Mögliche Wertverluste bei der Anlage in den Optionsscheinen können daher nicht durch andere Erträge aus den Optionsscheinen kompensiert werden. [Weitere produktspezifische Risikofaktoren:] [●] Seite 26 Korridor-Optionsscheine ● Allgemeines Korridor-Optionsscheine gewähren dem Anleger am Ende der Laufzeit der Optionsscheine einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der sich aus einem Geldbetrag für jeden Geschäftstag errechnet, an dem der Referenzpreis des Basiswerts (z.B. einer Aktie) während eines Referenzzeitraumes innerhalb eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Korridors liegt. Das Recht, anstelle des Auszahlungsbetrages den Basiswert selbst zu beziehen, besteht bei KorridorOptionsscheinen nicht. • Verlustrisiken Korridor-Optionsscheine sind wie alle Optionsscheine besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust des für den Erwerb der Optionsscheine aufgewendeten Kaufpreises möglich ist. Potentielle Käufer sollten berücksichtigen, dass sich das Risikoprofil eines KorridorOptionsscheines von dem eines herkömmlichen Kauf- oder Verkaufsoptionsscheines unterscheidet. Bei Korridor-Optionsscheinen besteht das Risiko, dass sich der Referenzpreis des dem Optionsschein zugrunde liegenden Basiswerts ständig oder häufig außerhalb des Korridors bewegt. In diesem Fall erhält der Inhaber der Optionsscheine keine bzw. nur eine geringe Zahlung. Im übrigen müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung einer Anlage in den Optionsscheinen die mit dem Erwerb oder dem Verkauf der Optionsscheine anfallenden Kosten berücksichtigt werden. Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die Emittentin deshalb unter den Optionsscheinen fällige Zahlungen nicht leisten kann. ● Anpassungen und Kündigung durch die Emittentin Die Emittentin ist nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, Anpassungen vorzunehmen. Diese können sich negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken. Des weiteren ist die Emittentin nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, die Optionsscheine zu kündigen. In diesem Fall endet die Laufzeit der Optionsscheine vorzeitig. Im Falle der Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin erfolgt die Einlösung aller noch ausstehenden Optionsscheine zum Kündigungsbetrag. Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag für die Optionsscheine nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes, etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die sie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheine vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte") sowie unter Abzug der Aufwendungen der Emittentin, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte erforderlich sind, festlegen. • Keine laufenden Erträge Die Optionsscheine verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung und werfen daher keine laufenden Erträge ab. Mögliche Wertverluste bei der Anlage in den Optionsscheinen können daher nicht durch andere Erträge aus den Optionsscheinen kompensiert werden. [Weitere produktspezifische Risikofaktoren:] [●] Seite 27 Hit-Optionsscheine ● Allgemeines Hit-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines feststehenden Geldbetrages, der sofort gezahlt wird, wenn der Kurs des Basiswerts an einem Tag innerhalb eines Referenzzeitraumes die in den Emissionsbedingungen festgelegte Hit-Barriere erreicht oder durchbricht. Erreicht der Kurs des Basiswerts die Hit-Barriere während des gesamten Referenzzeitraumes nicht, so wird der Auszahlungsbetrag nicht gezahlt. Das Recht, anstelle des Auszahlungsbetrages den Basiswert selbst zu beziehen, besteht bei HitOptionsscheinen nicht. • Verlustrisiken Hit-Optionsscheine sind wie alle Optionsscheine besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust des für den Erwerb der Optionsscheine aufgewendeten Kaufpreises möglich ist. Zu beachten ist, dass eine Veränderung des Kurses oder auch schon das Ausbleiben einer erwarteten Kursänderung des den Optionsscheinen zugrunde liegenden Basiswerts den Wert der Optionsscheine überproportional bis hin zur Wertlosigkeit mindern kann. Angesichts der begrenzten Laufzeit kann dabei nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis der Optionsscheine rechtzeitig vor dem Verfall der Optionsscheine wieder erholen wird. Potentielle Käufer sollten darüber hinaus berücksichtigen, dass sich das Risikoprofil eines HitOptionsscheines von dem eines herkömmlichen Kauf- oder Verkaufsoptionsscheines unterscheidet. Bei Hit-Optionsscheinen besteht das Risiko, dass der Kurs des dem Optionsschein zugrunde liegenden Basiswerts während des Referenzzeitraumes bzw. am Verfalltag niemals die Hit-Barriere erreicht. In diesem Fall erhält der Inhaber der Optionsscheine keine Zahlung. Im übrigen müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung einer Anlage in den Optionsscheinen die mit dem Erwerb oder dem Verkauf der Optionsscheine anfallenden Kosten berücksichtigt werden. Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die Emittentin deshalb unter den Optionsscheinen fällige Zahlungen nicht leisten kann. [nur bei Hit-Optionsscheinen bezogen auf einen Wechselkurs:] [● Ende des Referenzzeitraumes Der Anleger sollte beachten, dass der Referenzzeitraum am Verfalltag bereits zu dem Zeitpunkt endet, zu dem die Europäische Zentralbank den EUR/[Währung]-Kurs als "Referenzkurs der Europäischen Zentralbank" auf der Reuters-Seite ECB37 veröffentlicht. Sollte der Kurs des Basiswertes am letzten Tag des Referenzzeitraumes nach diesem Zeitpunkt die Hit-Barriere berühren, wird der Auszahlungsbetrag nicht gezahlt.] ● Anpassungen und Kündigung durch die Emittentin Die Emittentin ist nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, Anpassungen vorzunehmen. Diese können sich negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken. Des weiteren ist die Emittentin nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, die Optionsscheine zu kündigen. In diesem Fall endet die Laufzeit der Optionsscheine vorzeitig. Im Falle der Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin erfolgt die Einlösung aller noch ausstehenden Optionsscheine zum Kündigungsbetrag. Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag für die Optionsscheine nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes, etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die sie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheine vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte") sowie unter Abzug der Aufwendungen der Seite 28 Emittentin, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte erforderlich sind, festlegen. • Keine laufenden Erträge Die Optionsscheine verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung und werfen daher keine laufenden Erträge ab. Mögliche Wertverluste bei der Anlage in den Optionsscheinen können daher nicht durch andere Erträge aus den Optionsscheinen kompensiert werden. [Weitere produktspezifische Risikofaktoren:] [●] Inline-Optionsscheine ● Allgemeines Inline-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines feststehenden Geldbetrages, der gezahlt wird, wenn sich der Kurs des Basiswerts während eines Referenzzeitraumes innerhalb der in den Emissionsbedingungen festgelegten Bandbreite bewegt. Erreicht bzw. über- oder unterschreitet der Kurs des Basiswerts während des Referenzzeitraumes die Obere bzw. Untere Barriere der Bandbreite ("Knock-Out-Ereignis"), entspricht der Auszahlungsbetrag [1/10 Eurocent pro Optionsschein][andere Bestimmung einfügen]. Das Recht, anstelle des Auszahlungsbetrages den Basiswert selbst zu beziehen, besteht bei InlineOptionsscheinen nicht. • Verlustrisiken Inline-Optionsscheine sind wie alle Optionsscheine besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust des für den Erwerb der Optionsscheine aufgewendeten Kaufpreises möglich ist. Zu beachten ist, dass eine Veränderung des Kurses oder auch schon das Ausbleiben einer erwarteten Kursänderung des den Optionsscheinen zugrunde liegenden Basiswerts den Wert der Optionsscheine überproportional bis hin zur Wertlosigkeit mindern kann. Angesichts der begrenzten Laufzeit kann dabei nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis der Optionsscheine rechtzeitig vor dem Verfall der Optionsscheine wieder erholen wird. Potentielle Käufer sollten darüber hinaus berücksichtigen, dass sich das Risikoprofil eines InlineOptionsscheines von dem eines herkömmlichen Kauf- oder Verkaufsoptionsscheines unterscheidet. Bei Inline-Optionsscheinen besteht die Besonderheit, dass nach einmal erfolgter Über- bzw. Unterschreitung der Oberen bzw. Unteren Barriere der Bandbreite der Optionsschein als fällig gilt. Unter diesen Umständen, anders als bei vielen anderen Optionsscheintypen, ist eine Erholung des Kurses der Inline-Optionsscheine ausgeschlossen. Im übrigen müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung einer Anlage in den Optionsscheinen die mit dem Erwerb oder dem Verkauf der Optionsscheine anfallenden Kosten berücksichtigt werden. Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die Emittentin deshalb unter den Optionsscheinen fällige Zahlungen nicht leisten kann. [nur bei Inline-Optionsscheinen bezogen auf einen Wechselkurs:] [● Ende des Referenzzeitraumes Der Anleger sollte beachten, dass der Referenzzeitraum am Verfalltag bereits zu dem Zeitpunkt endet, zu dem die Europäische Zentralbank den EUR/[Währung]-Kurs als "Referenzkurs der Europäischen Zentralbank" auf der Reuters-Seite ECB37 veröffentlicht. Sollte der Kurs des Seite 29 Basiswertes am letzten Tag des Referenzzeitraumes nach diesem Zeitpunkt die Hit-Barriere berühren, wird der Auszahlungsbetrag nicht gezahlt.] ● Anpassungen und Kündigung durch die Emittentin Die Emittentin ist nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, Anpassungen vorzunehmen. Diese können sich negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken. Des weiteren ist die Emittentin nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, die Optionsscheine zu kündigen. In diesem Fall endet die Laufzeit der Optionsscheine vorzeitig. Im Falle der Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin erfolgt die Einlösung aller noch ausstehenden Optionsscheine zum Kündigungsbetrag. Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag für die Optionsscheine nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes, etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die sie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheine vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte") sowie unter Abzug der Aufwendungen der Emittentin, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte erforderlich sind, festlegen. • Keine laufenden Erträge Die Optionsscheine verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung und werfen daher keine laufenden Erträge ab. Mögliche Wertverluste bei der Anlage in den Optionsscheinen können daher nicht durch andere Erträge aus den Optionsscheinen kompensiert werden. [Weitere produktspezifische Risikofaktoren:] [●] Down & Out Optionsscheine ● Allgemeines Down & Out Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der der Differenz entspricht, um die der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag den in den Emissionsbedingungen festgelegten Basispreis unterschreitet. Erreicht bzw. unterschreitet der Kurs des Basiswerts während des Referenzzeitraumes die in den Emissionsbedingungen festgelegte Barriere ("Knock-Out-Ereignis"), entspricht der Auszahlungsbetrag [1/10 Eurocent pro Optionsschein][andere Bestimmung einfügen]. Das Recht, anstelle des Auszahlungsbetrages den Basiswert selbst zu beziehen, besteht bei Down & Out Optionsscheinen nicht. • Verlustrisiken Down & Out Optionsscheine sind wie alle Optionsscheine besonders risikoreiche Wertpapiere, bei denen der vollständige Verlust des für den Erwerb der Optionsscheine aufgewendeten Kaufpreises möglich ist. Zu beachten ist, dass eine Veränderung des Kurses oder auch schon das Ausbleiben einer erwarteten Kursänderung des den Optionsscheinen zugrunde liegenden Basiswerts den Wert der Optionsscheine überproportional bis hin zur Wertlosigkeit mindern kann. Angesichts der begrenzten Laufzeit kann dabei nicht darauf vertraut werden, dass sich der Preis der Optionsscheine rechtzeitig vor dem Verfall der Optionsscheine wieder erholen wird. Potentielle Käufer sollten darüber hinaus berücksichtigen, dass sich das Risikoprofil eines Down & Out Optionsscheines von dem eines herkömmlichen Put-Optionsscheines wesentlich unterscheidet. Bei Down & Out Optionsscheinen besteht die Besonderheit, dass nach einmal erfolgter Unterschreitung der Barriere der Optionsschein als fällig gilt. Unter diesen Umständen, anders als bei Seite 30 vielen anderen Optionsscheintypen, ist eine Erholung des Kurses der Down & Out Optionsscheine ausgeschlossen. Im Übrigen müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung einer Anlage in den Optionsscheinen die mit dem Erwerb oder dem Verkauf der Optionsscheine anfallenden Kosten berücksichtigt werden. Darüber hinaus trägt der Anleger das Risiko, dass sich die finanzielle Situation der Emittentin verschlechtern könnte - oder über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird - und die Emittentin deshalb unter den Optionsscheinen fällige Zahlungen nicht leisten kann. ● Anpassungen und Kündigung durch die Emittentin Die Emittentin ist nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, Anpassungen vorzunehmen. Diese können sich negativ auf den Wert der Optionsscheine auswirken. Des weiteren ist die Emittentin nach Maßgabe der Emissionsbedingungen gegebenenfalls berechtigt, die Optionsscheine zu kündigen. In diesem Fall endet die Laufzeit der Optionsscheine vorzeitig. Im Falle der Kündigung der Optionsscheine durch die Emittentin erfolgt die Einlösung aller noch ausstehenden Optionsscheine zum Kündigungsbetrag. Die Emittentin wird den Kündigungsbetrag für die Optionsscheine nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes, etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die sie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheine vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte") sowie unter Abzug der Aufwendungen der Emittentin, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte erforderlich sind, festlegen. • Keine laufenden Erträge Die Optionsscheine verbriefen weder einen Anspruch auf Zinszahlung noch auf Dividendenzahlung und werfen daher keine laufenden Erträge ab. Mögliche Wertverluste bei der Anlage in den Optionsscheinen können daher nicht durch andere Erträge aus den Optionsscheinen kompensiert werden. [Weitere produktspezifische Risikofaktoren:] [●] Seite 31 RISIKOFAKTOREN BEZÜGLICH DER EMITTENTIN Strategische Risiken Mit der Übernahme der Dresdner Bank und ihrer Verschmelzung auf die Commerzbank hat sich die Bank das Ziel gesetzt, den Konzern nachhaltig als eines der führenden deutschen Kreditinstitute zu etablieren und eine Plattform für die Ausschöpfung weiteren Wachstumpotenzials, insbesondere in Deutschland, zu schaffen. Dabei verfolgt die Bank insbesondere die Zielsetzung, den Konzern zu einer der führenden Hausbanken für Privat- und Firmenkunden in Deutschland zu machen. Sich weiterhin verschlechternde konjunkturelle Bedingungen in den Kernmärkten des Konzerns, d. h. vor allem in Deutschland und Mittel- und Osteuropa, sowie sich weiterhin verschlechternde Kapitalmarktbedingungen können das Erreichen dieses Ziels und die Umsetzung dieser neuen strategischen Ausrichtung jedoch behindern. Sollte es dem Konzern nicht oder nicht vollständig gelingen, seine angekündigten strategischen Pläne umzusetzen oder sollten die mit der Umsetzung dieser Pläne verbundenen Kosten die Erwartungen der Bank übersteigen, könnte dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erheblich negativ beeinflussen. Der deutsche Bankensektor ist durch einen intensiven Wettbewerb gekennzeichnet. Oft wird er über Konditionen geführt, so dass Margen entstehen, die wirtschaftlich nicht attraktiv oder nicht risikoadäquat sind. Im Geschäft mit Privatkunden besteht ein z.T. erheblicher Konkurrenzkampf. Dies kann sich in Zukunft noch verschärfen, da sich viele Wettbewerber in Folge der Finanzmarktkrise stärker auf das Retailbanking als ihr Kerngeschäft fokussieren. Außerdem wollen die Banken ihre Abhängigkeit vom Interbankenmarkt reduzieren, indem sie sich stärker über Einlagen von Privatkunden refinanzieren. Auch dies kann die Wettbewerbsintensivität weiter erhöhen. Im Geschäft mit Firmenkunden, und auch im Bereich des Investment Banking, konkurrieren deutsche Banken mit einer Reihe von ausländischen Anbietern, die in den vergangenen Jahren ihre Präsenz im deutschen Markt erheblich ausgebaut haben, wenn auch in jüngster Zeit von einer defensiveren Geschäftspolitik der Auslandsbanken gesprochen wird. In Folge dieses intensiven Wettbewerbs lassen sich in einzelnen Segmenten oder Teilbereichen des Marktes keine wirtschaftlich attraktiven Margen erzielen. Als Reaktion hierauf berücksichtigen manche Mitbewerber im Geschäft mit Firmenkunden das mit der Kreditvergabe verbundene Ausfallrisiko nicht immer angemessen (risikoadjustierte Preisgestaltung). Daher besteht derzeit die Gefahr, dass sich die Wettbewerbsintensität weiter verschärfen wird. Sollte es dem Konzern nicht gelingen, seine Produkte und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Konditionen anzubieten und damit Margen zu erzielen, die die mit seiner Geschäftstätigkeit verbundenen Kosten und Risiken zumindest ausgleichen, kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Der Konzern unterliegt dem Liquiditätsrisiko, d. h. dem Risiko, dass er seinen gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen kann. Das Liquiditätsrisiko kann in unterschiedlichen Ausprägungen auftreten. So kann beispielsweise der Fall eintreten, dass der Konzern an einem bestimmten Tag seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann und am Markt kurzfristig Liquidität zu teuren Konditionen nachfragen muss oder vielleicht sogar gar keine Liquidität erhält. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Einlagen vorzeitig abgezogen oder Kreditzusagen unerwartet in Anspruch genommen werden. Solche Beeinträchtigungen können sich auch aus Umständen ergeben, die nicht mit dem Geschäft des Konzerns zusammenhängen und außerhalb seiner Kontrolle liegen (z. B. aus negativen Entwicklungen auf den Finanzmärkten in Bezug auf Wettbewerber des Konzerns). Zudem können Verluste größeren Ausmaßes, Veränderungen des Ratings, ein allgemeiner Rückgang der Geschäftsaktivitäten der Finanzbranche, regulatorische Maßnahmen, schwerwiegendes Fehlverhalten von Mitarbeitern, rechtswidrige Handlungen und eine Vielzahl anderer Gründe zu einer negativen Entwicklung des Geschäfts des Konzerns und seiner Zukunftsaussichten führen. All dies könnte erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Seite 32 Die Finanzmarktkrise hat zu einem Abwärtsdruck auf die Aktienkurse und die Kreditwürdigkeit von Kreditinstituten, oftmals ohne Rücksicht auf ihre Finanzkraft, und anderer Kapitalmarktteilnehmer geführt. Sollte die derzeitige Marktverzerrung andauern oder sich weiter verschärfen, könnte dies den Zugang des Konzerns zum Kapitalmarkt und seine Fähigkeit beeinträchtigen, sich zu akzeptablen Konditionen zu refinanzieren und die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen zu erfüllen. Wenngleich der Finanzmarktstabilisierungsfonds/ Sonderfonds zur Finanzmarktstabilisierung (der „SoFFin“) der Bank zwei stille Einlagen in Höhe von je € 8,2 Mrd. gewährt hat und aus der von der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Mai 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlage einen Anteil von 25 % plus einer Aktie an der Bank erhielt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft weitere Eigenkapitalmaßnahmen erforderlich werden. Sollte dieser Fall eintreten, könnte der Konzern gezwungen sein, von ihm gehaltene Vermögenswerte unterhalb ihres Buchwertes zu veräußern und sein Geschäft einzuschränken. Derartige Maßnahmen könnten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erheblich beeinträchtigen. Die Rating-Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch Ratings bewerten mit Hilfe einer Bonitätsbeurteilung, ob ein potenzieller Kreditnehmer zukünftig in der Lage sein wird, seinen Kreditverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachzukommen. Ein wesentlicher Baustein für die Bonitätseinstufung (= Rating) ist die Bewertung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kreditnehmers. Das Rating der Commerzbank ist ein wichtiges komparatives Element im Wettbewerb mit anderen Banken. Es hat insbesondere auch einen bedeutenden Einfluss auf die Ratings ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften. Eine Herabstufung oder die bloße Möglichkeit der Herabstufung des Ratings der Commerzbank oder einer ihrer Tochtergesellschaften könnte zudem nachteilige Auswirkungen auf das Verhältnis zu den Kunden und für den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen der entsprechenden Gesellschaft haben. Eine Herabstufung des Ratings hätte somit nachteilige Auswirkungen auf die Kosten des Konzerns für die Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung und könnte zum Entstehen neuer oder zur Fälligstellung bestehender Verbindlichkeiten führen, die von der Aufrechterhaltung eines bestimmten Ratings abhängen. Daneben könnte der Fall eintreten, dass der Konzern nach einer Rating-Herabstufung im Zusammenhang mit ratingabhängigen Sicherheitenvereinbarungen für Derivategeschäfte zusätzliche Sicherheiten stellen müsste. Sollte das Rating der Commerzbank oder einer ihrer Tochtergesellschaften aus dem Bereich der vier höchsten Bewertungsstufen herausfallen, könnten das operative Geschäft der Bank oder der betroffenen Tochtergesellschaft und damit auch die Refinanzierungskosten aller Konzerngesellschaften erheblich beeinträchtigt werden. Dies wiederum könnte erhebliche nachteilige Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Die Commerzbank hat auf Grundlage des Statuts des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. für einige ihrer Beteiligungsgesellschaften (die comdirect bank Aktiengesellschaft (die „comdirect bank“), die Eurohypo, die European Bank for Fund Services (die „ebase“) und die Deutsche Schiffsbank AG (die „Deutsche Schiffsbank)) die Mitglied des Einlagensicherungsfonds sind, eine Freistellungserklärung gegenüber dem Einlagensicherungsfonds abgegeben. Danach hat sich die Bank verpflichtet, diesen von jeglichen Verlusten freizustellen, die ihm durch eine Hilfeleistung zugunsten einer der vorgenannten Gesellschaften entstehen sollte. Ein etwaiges Eingreifen des Einlagensicherungsfonds zur Unterstützung einer Tochtergesellschaft der Commerzbank könnte sich daher in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Darüber hinaus könnten etwaige Rettungsmaßnahmen des Einlagensicherungsfonds zu einem nachhaltigen Reputationsschaden des Konzerns führen. Risiken aus der Integration der ehemaligen Dresdner Bank Die Bank erwartet, dass durch die Integration der ehemaligen Dresdner Bank in den Konzern erhebliche Synergieeffekte (z. B. eine Verbesserung der Risikoposition des Konzerns durch Diversifikation oder Ertrags- und Kostensynergien) realisiert werden können. Diese Effekte können jedoch geringer ausfallen oder später realisiert werden als erwartet. Hinzu kommt, dass das Integrationsprojekt ein komplexes und zeitintensives Unterfangen darstellt, durch das die Führungsebene des Konzerns nachhaltig beansprucht wird. Dies kann zur Folge haben, dass andere Bereiche nicht im erforderlichen Maße betreut werden, was zu Beeinträchtigungen der laufenden Seite 33 Geschäftstätigkeit führen könnte. Auch ist die Vorbereitung und Durchführung der Integration mit einer Vielzahl von Entscheidungsprozessen verbunden, in deren Verlauf es zu Verunsicherungen der Mitarbeiter kommen kann. Darüber hinaus ist die Integration der Dresdner Bank in den Konzern mit erheblichen Kosten und Investitionen verbunden (insbesondere im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung der IT-Systeme, der Realisierung des geplanten Personalabbaus und der Umsetzung eines neuen, einheitlichen Marktauftritts). Diese Kosten und Investitionen könnten das operative Ergebnis des Konzerns und die Eigenkapitalrendite schmälern. Daneben können unerwartete Risiken und Probleme entstehen, die derzeit für den Vorstand nicht absehbar und bewertbar sind. Deren Auftreten könnte die Integration der Dresdner Bank in den Konzern erschweren und insbesondere zu einer nicht einkalkulierten Kostensteigerung des Integrationsprozesses führen. Jeder dieser Faktoren könnte erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Die Strategie des Konzerns sieht eine größenmäßige Anpassung (z. B. gemessen an den Risikoaktiva) des Investment Banking-Geschäfts an das überarbeitete Geschäftsmodell des Konzerns vor. Ziel ist es, ein risikoaverseres Investment Banking-Geschäft mit einem verbesserten Ertrags/Kostenverhältnis aufzusetzen. Die Umsetzung dieser Strategie kann jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen als geplant und mit höheren Verlusten verbunden sein als erwartet. Besondere Schwierigkeiten können aus den risikoreicheren Portfolien, wie z. B. Credit Derivatives und Equity Derivatives, resultieren. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass selbst im Falle einer erfolgreichen Umsetzung der Strategie das Ziel einer nachhaltig stabilen Profitabilität verfehlt wird. Im Zusammenhang mit der Transaktion bilanzierte der Konzern einen Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von € 0,8 Mrd. Im Geschäftsjahr 2009 und den Folgejahren wird dieser Vermögenswert mindestens an jedem Bilanzstichtag auf seinen künftigen wirtschaftlichen Nutzen auf Basis der zugrunde liegenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft. Dabei wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (einschließlich eines zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts) mit deren erzielbarem Betrag verglichen. Sofern objektive Hinweise dafür vorliegen, dass der ursprünglich erkennbare Nutzen nicht mehr erzielt werden kann, ist eine Wertminderung auf den Goodwill vorzunehmen. Sollte es zu einem zukünftigen Bilanzstichtag im Rahmen einer Werthaltigkeitsprüfung zu einer signifikanten Wertminderung des im Zusammenhang mit der Transaktion gebildeten Goodwill kommen, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Im Zuge der Übernahme der Dresdner Bank von der Allianz sowie der Veräußerung der cominvestGruppe an die Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH („AGI“) wurde zwischen dem Konzern und der Allianz eine langjährige Vertriebspartnerschaft in Bezug auf den Vertrieb von Asset Management- und Versicherungsprodukten geschlossen. Im Zuge der Finanzmarktkrise kann es jedoch zu strukturellen Veränderungen im Nachfrageverhalten der Kunden kommen. Zudem können regulatorische und steuerrechtliche Änderungen die relative Attraktivität von Anlage- und Vorsorgeprodukten verändern sowie Auswirkungen auf deren Vertrieb haben. Für den Fall, dass die genannten Faktoren eintreten, sind negative Effekte auf den Vertrieb der Asset Management- und Versicherungsprodukte nicht auszuschließen. Dies würde zu einer Reduktion der Provisionserträge des Konzerns führen und könnte sich erheblich negativ auf seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Es besteht das Risiko, dass die Kunden der früheren Dresdner Bank dem Konzern nicht auf Dauer als Kunden erhalten bleiben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die im Zuge der Transaktion von der früheren Dresdner Bank auf den Konzern übergegangenen Kundenstämme langfristig nicht die vom Konzern erwarteten Erträge abwerfen. Insbesondere besteht nach Integration der früheren Dresdner Bank in den Konzern das Risiko eines durch Kundenabwanderungen bedingten Rückgangs des Kundenstamms. Dies könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Seite 34 Kreditrisiken Der Konzern unterliegt Kreditrisiken, insbesondere Bonitäts- und Adressenausfallrisiken, aus dem Kreditgeschäft mit Kunden und Kreditinstituten, dem Kreditersatzgeschäft (d. h. dem Geschäft mit strukturierten Kreditprodukten), den Finanzinstrumenten des Investmentportfolios (z. B. Anleihen von Industrieunternehmen, Banken, Versicherungen und Staaten), sonstigen Finanzinstrumenten und Derivategeschäften. Kreditrisiken definiert der Konzern als Risiken aus möglichen Wertverlusten, die durch Bonitätsveränderungen oder durch die Zahlungsunfähigkeit eines Geschäftspartners (z. B. durch Insolvenz) verursacht werden können. Unterarten von Kreditrisiken sind neben den Bonitätsund Ausfallrisiken auch Abwicklungsrisiken, Kontrahentenrisiken und Länderrisiken. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von Kreditnehmern, Zahlungsausfälle und Wertminderungen der bestellten Sicherheiten können dazu führen, dass die Risikovorsorge zur Abdeckung der akuten und latenten Kreditausfallrisiken erhöht werden muss bzw. durch erhöhte risikogewichtete Aktiva die Kapitalbelastung des Konzerns steigt. Darüber hinaus kann der Konzern weiteren Vorsorgebelastungen unterliegen, die beispielsweise aus Finanzierungen von Leveraged Buyout („LBO“)1-Transaktionen, dem Schiffsportfolio, dem Segment Mittel- und Osteuropa oder anderen Teilportfolien resultieren. Insbesondere lässt die weltweite Rezession eine Erhöhung der Risikovorsorge für das deutsche Mittelstandsbuch erwarten. Die Verwirklichung eines oder aller vorstehenden Risiken könnte erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Ein beträchtlicher Teil der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Konzerns besteht aus Finanzinstrumenten, die in der Konzernbilanz der Bank mit dem beizulegenden Wert angesetzt werden. Dies trifft auch auf Finanzinstrumente außerhalb des Portfolios von Subprime-behafteten und sonstigen strukturierten Finanzinstrumenten des Konzerns zu. Zu den besonderen, diese Portfolien betreffenden Risiken, siehe Abschnitt „Risiken aus strukturierten Kreditprodukten“. Für viele Finanzinstrumente gibt es keine objektiven Marktpreise. In diesen Fällen wird der beizulegende Wert auf der Basis von für das entsprechende Instrument geeigneten Bewertungsmethoden ermittelt. Die Anwendung von Bewertungsmethoden zur Bestimmung des beizulegenden Wertes erfordert Annahmen und Schätzungen, die u. a. von den Charakteristika des betreffenden Instruments und der Komplexität und Liquidität des zugrunde liegenden Marktes abhängen. Notwendige Entscheidungen betreffen beispielsweise die Auswahl des Modellierungsverfahrens und der Modellparameter. Falls sich einzelne Annahmen oder Schätzungen in Folge negativer Marktentwicklungen oder aus anderen Gründen ändern, können Neubewertungen des betreffenden Instruments zu signifikanten Änderungen des beizulegenden Werts führen, was sich in beträchtlichen Verlusten niederschlagen könnte. Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein etwaiger Verlust im Zusammenhang mit Anpassungen des beizulegenden Wertes eines Vermögenswertes bzw. einer Verbindlichkeit mit etwaigen Gewinnen aus damit zusammenhängenden Risikosicherungsgeschäften saldiert wird. Solche Gewinne sind jedoch bis zur Erfüllung des Geschäfts latent, und es könnte sein, dass es in zukünftigen Perioden, z. B. aufgrund von Verschlechterungen der Bonität des Vertragspartners, zu Verlusten kommt, die die ausgewiesenen Gewinne ganz oder teilweise ausgleichen. Auch wenn diese Verluste nicht notwendigerweise aus Änderungen des beizulegenden Wertes des zugrunde liegenden Vermögensgegenstandes resultieren, könnten sich daraus erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Der wirtschaftliche Erfolg der von der Eurohypo Aktiengesellschaft (die „Eurohypo“) betriebenen Immobilienfinanzierungsgeschäfts ist in erheblichem Umfang von den Entwicklungen auf den Immobilienmärkten abhängig, die in jüngster Zeit von erheblichen Unsicherheiten geprägt waren. Beim Immobilienfinanzierungsgeschäft beinhaltet das Adressenausfallrisiko neben dem Bonitätsrisiko 1 Leveraged Buyout meint die fremdfinanzierte Unternehmensübernahme über (teils) hohe Kredite bei nur geringem Einsatz von Eigenkapital. Die Rückzahlung der Kredite und der fälligen Zinsen erfolgt über den CashFlow der Zielgesellschaft bzw. des bei einem Verkauf generierten Veräußerungserlöses. Seite 35 außerdem das Besicherungsrisiko, das u. a. die Möglichkeit einer Wertminderung der bestellten Sicherheiten betrifft. In Folge der Finanzmarktkrise und des konjunkturellen Einbruchs unterliegen die Verkehrswerte vieler Immobilien seit einiger Zeit erheblichen Schwankungen und sind teilweise stark gesunken, was sich entsprechend negativ auf die Geschäftstätigkeit der Eurohypo ausgewirkt hat. Faktoren, die einen nachhaltigen Einfluss auf den Immobilienmarkt haben können, sind insbesondere das Verhältnis des Angebots von gewerblichen Immobilien und der Nachfrage nach ihnen, Bauverzögerungen, Baumängel, Altlasten und Bodenkontaminierungen, die Verfügbarkeit von Mietern, das Investitionsverhalten von Anlegern und allgemeine zyklische Schwankungen am Immobilienmarkt. Die Bank hat mit der Eurohypo einen Beherrschungs- und einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Darin hat sich die Bank u. a. verpflichtet, etwaige Verluste der Eurohypo auszugleichen. Das Risiko volatiler Immobilienpreise könnte sich somit erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Risiken aus strukturierten Kreditprodukten Die internationalen Finanzmärkte leiden unter den erheblichen Belastungen aus der Subprime-Krise, die ihren Ursprung im U.S.-amerikanischen Markt für sog. Subprime-Hypothekendarlehen (d. h. in der Regel variabel verzinsliche Hypothekendarlehen an Schuldner mit nicht erstklassiger Bonität) haben, und den Folgeerscheinungen dieser Krise. Die Risiken aus diesen Darlehen wurden von den kreditgewährenden Banken regelmäßig über zum Teil komplexe Finanzinstrumente (strukturierte Kreditprodukte) direkt oder über Zweckgesellschaften (Special Investment Vehicles – „SIVs“) auf die internationalen Kapitalmärkte ausgelagert. Die Finanzinstrumente wurden von den Anlegern, nicht zuletzt aufgrund der guten Ratings, die sie von den Ratingagenturen erhielten, über lange Zeit als attraktive Kapitalanlage angesehen. Nachdem im Zuge der Ausweitung der Finanzmarktkrise zunächst eine Reihe von auf Subprimebehaftete Kreditprodukte spezialisierten Banken, Investmentbanken und Hedgefonds sowie Anleiheund Kreditversicherer (insbesondere Monoline-Versicherer) in Schieflage gerieten und teilweise sogar insolvent wurden, verschärfte sich die Krise erneut deutlich und führte u. a. zu erheblichen Umstrukturierungen insbesondere der amerikanischen Bankenlandschaft, häufig verbunden mit staatlichen Eingriffen. So wie die Banken in den USA wurden auch die Banken in Europa durch die Auswirkungen der verschärften Finanzmarktkrise stark belastet und gerieten in finanzielle, teilweise existenzbedrohende Notlagen, die sie in vielen Fällen nur mittels staatlicher Stabilisierungsmaßnahmen bewältigen konnten. Die Refinanzierung der Banken wird weiterhin (auch im Interbanken-Markt) durch eine Vertrauenskrise belastet, weil nicht zuletzt aufgrund der Komplexität vieler Subprime-behafteter und sonstiger strukturierter Finanzinstrumente unzureichende Transparenz über das Ausmaß der Risiken herrscht. Zeitweise reagierten auch Staatsanleihen und Schuldverschreibungen von Schuldnern sehr guter Bonität mit teilweise signifikanten Wertschwankungen. Die Krise an den Finanzmärkten hat zudem die Volatilität der Marktwerte von Finanzinstrumenten allgemein erheblich erhöht. Dies schlug sich insbesondere im Handelsergebnis und im Ergebnis aus Finanzanlagen nieder, bei denen sich Bewertungsverluste im ABS2-Portfolio des Konzerns deutlich negativ auswirkten. Eine erhöhte Volatilität erschwert zudem die Risikosteuerung, weil Ergebnisse der zur Risikosteuerung eingesetzten Modellrechnungen und Stresstests möglicherweise nur noch von eingeschränkter Aussagekraft sind. Darüber hinaus führt eine erhöhte Volatilität zu erhöhten Kosten bei der Risikoabsicherung. Die Finanzmarktkrise hat die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns somit signifikant belastet, und es ist möglich, dass sich auch in Zukunft erheblich negative Folgen für den Konzern ergeben werden. 2 ABS (Asset-Backed Securities) sind Wertpapiere oder Schuldscheine, die Zahlungsansprüche gegen eine ausschließlich dem Zweck einer ABS-Transaktion dienende Zweckgesellschaft zum Gegenstand haben. Die Zahlungsansprüche werden durch einen Bestand von Forderungen gedeckt, die auf die Zweckgesellschaft übertragen werden und im Wesentlichen den Inhabern der Asset-Backed Securities als Haftungsgrundlage zur Verfügung stehen. Seite 36 Die Nachfrage nach den vom Konzern angebotenen Produkten und Dienstleistungen hängt wesentlich von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ab. Im Segment Privatkunden führen sinkende Unternehmensbewertungen zu einem Ausweichen der Kunden auf risikoärmere Anlageformen, mit deren Vertrieb in der Regel nur geringere Provisionen erwirtschaftet werden können. In den Segmenten Mittelstand, Mittel- und Osteuropa und Corporates & Markets wirkt sich der wirtschaftliche Abschwung direkt auf die Kreditnachfrage der Unternehmen aus. Da in einem schwachen wirtschaftlichen Umfeld zudem die Wahrscheinlichkeit von Unternehmensinsolvenzen und damit des Ausfalls von Krediten steigt, ist eine höhere Risikovorsorge erforderlich. Sinkende Gewinnaussichten der Unternehmen führen aufgrund niedrigerer Unternehmensbewertungen ferner zu einer geringeren Bereitschaft zu Unternehmenszusammenschlüssen und -akquisitionen sowie Kapitalmarkttransaktionen wie z.B. Börsengängen, Kapitalerhöhungen oder Übernahmen; dementsprechend reduzieren sich die Erlöse aus dem Beratungs- und Platzierungsgeschäft. Ein Andauern der Finanzmarktkrise könnte weitere Insolvenzen von Banken, Versicherungen oder anderer Unternehmen und eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nach sich ziehen. Dadurch könnten sich die beschriebenen Risiken verstärken. Der wirtschaftliche Abschwung hat somit erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Da die Märkte für Wertpapiere mit Bezug zum US-amerikanischen Wohnhypothekenmarkt seit Juli 2007 von zunehmender Illiquidität gekennzeichnet sind, haben bestimmte vom Konzern gehaltene Wertpapierkategorien, inklusive Wertpapiere, die von den Ratingagenturen mit sehr guten Ratings bewertet wurden, seit diesem Zeitpunkt erheblich an Wert verloren. Der Konzern unterliegt dem Risiko von Abwertungen und Verlusten einerseits in Bezug auf Subprimebehaftete Finanzinstrumente, anderseits aber auch in Bezug auf sonstige strukturierte Finanzinstrumente, und dieses Risiko wird bestehen bleiben, solange sich die Markteinschätzung und die Liquidität dieser Produkte nicht grundsätzlich und nachhaltig verbessert. Der Konzern hält Subprime-behaftete und sonstige strukturierte Finanzinstrumente, insbesondere strukturierte Kreditprodukte sowie Conduitbestände, die zum überwiegenden Teil aus so genannten Liquiditätsfazilitäten/Backup-Linien zugunsten der vom Konzern administrierten Conduits bestehen. Die den Conduits3 zugrunde liegenden verbrieften Forderungsportfolien stammen überwiegend von Kunden und zu einem geringeren Teil aus der Verbriefung bankeigener Kreditforderungen im Rahmen eines aktiven Kreditrisikomanagements. Diese Forderungsportfolien sind stark diversifiziert und enthalten keinerlei der von der Krise betroffenen Subprime-RMBS4-Anteile. Der Konzern hält auch weiterhin nennenswerte Positionen an Subprime-behafteten und sonstigen strukturierten Finanzinstrumenten. Die Märkte für diese Wertpapiere werden nach Einschätzung des Konzerns auf absehbare Zeit von Liquiditätsengpässen gekennzeichnet sein. Es ist gegenwärtig nicht absehbar, wie lange diese Engpässe bestehen und ob sie sich ggfs. sogar noch verschärfen werden. Es ist daher durchaus denkbar, dass der Konzern beim Verkauf von Subprime-behafteten und sonstigen strukturierten Finanzinstrumenten oder im Falle des Eintritts von Leistungsstörungen in Bezug auf diese Instrumente, von Liquiditätsengpässen in den relevanten Märkten oder sonstiger bewertungsrelevanter Entwicklungen weitere erhebliche Belastungen erleiden wird. Sollte es dem Konzern nicht mehr möglich sein, für die Ermittlung des beizulegenden Wertes (Fair Value) Subprime-behafteter oder sonstiger strukturierter Finanzinstrumente auf Bewertungsmodelle abzustellen, könnten die Abwertungen bzw. Verluste in Zukunft sogar noch größer ausfallen als in der Vergangenheit. Ein Sinken des beizulegenden Wertes eines Vermögenswertes bzw. ein Anstieg des beizulegenden Wertes einer Verbindlichkeit führt zu einem entsprechenden Aufwand in der Gewinnund Verlustrechnung. Die Höhe dieses Aufwands könnte in Abhängigkeit vom Ausmaß der 3 Conduits sind spezielle Zweckgesellschaften, deren alleiniger Unternehmensgegenstand in der Emission von Wertpapieren zum Ankauf von Forderungen im Rahmen einer Verbriefung von Forderungen (sog. Asset Securitisation) besteht. 4 RMBS (Residential Mortgage Backed Securities) sind Asset-Backed Securities, bei denen die zu verbriefenden Kreditforderungen aus Immobilienkreditforderungen bestehen, die mit Grundpfandrechten auf Wohnimmobilien besichert sind. Seite 37 Wertänderung signifikant sein und einen erheblichen Verlust bedeuten. Bei der Ermittlung des beizulegenden Wertes Subprime-behafteter oder sonstiger strukturierter Finanzinstrumente auf der Basis von tatsächlichen Marktpreisen oder indikativen Kursen könnten sich, sofern sich die Marktpreise erheblich unter dem Niveau der Modellpreise bilden sollten, in Zukunft erheblich niedrigere beizulegende Werte ergeben. Zu einer Preisbildung auf sehr niedrigem Niveau könnten auch Verkäufe von Portfolien strukturierter Produkte mit einem sehr hohen Abschlag auf die Marktwerte führen. Sollten sich die relevanten Rechnungslegungsstandards, regulatorischen Rahmenbedingungen oder Kriterien der Rating-Agenturen oder deren Interpretation ändern, könnte dies dazu führen, dass der Konzern seine bestehenden Modelle zur Bewertung Subprime-behafteter und sonstiger strukturierter Finanzinstrumente ändern müsste und sich dadurch auch die beizulegenden Werte ändern. Der Bereich Portfolio Restructuring Unit (PRU), hat die aktive und transparente Steuerung und Reduktion der zum Abbau identifizierten Portfolios und strukturierten Anleihen zur Aufgabe. Dabei besteht angesichts der hohen Volatilität an den Märkten das Risiko weiterer erheblicher Wertminderungen sowie die Gefahr von Veräußerungsverlusten. Die Verwirklichung sämtlicher der oben beschriebenen Risiken könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. In weiten Teilen seines Geschäfts ist der Konzern Marktliquiditätsrisiken ausgesetzt. Manche Märkte sind durch eine geringe Liquidität gekennzeichnet. Im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld betrifft dies insbesondere die Märkte, die einen direkten oder indirekten Bezug zum US-amerikanischen Wohnhypothekenmarkt haben. Darüber hinaus kann im Falle eines länger anhaltenden Abschwungs auch die Liquidität von Märkten, die im Normalfall liquide sind, deutlich sinken. Dasselbe Risiko kann aber auch in anderen Märkten auftreten. In illiquiden Märkten ist es möglich, dass der Konzern Probleme hat, Vermögenswerte kurzfristig ohne Preisabschlag zu veräußern oder notwendige Hedging-Transaktionen durchzuführen. Dies könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzers erheblich beeinträchtigen. Der Konzern unterliegt insbesondere im Zusammenhang mit OTC-Derivaten (ein Teil davon sind sog, Credit Default Swaps ("CDSs")) Ausfallrisiken gegenüber Anleihe- und Kreditversicherern, einschließlich sog. Monoline-Versicherer und Credit Derivative Product Companies („CDPCs“). CDSs werden in der Bilanz mit dem beizulegenden Wert angesetzt. Die Lage der Monoline-Versicherer und CDPCs ist aufgrund von Rating-Herabstufungen, der Notwendigkeit, frisches Kapital am Markt aufzunehmen, und möglicher rechtlicher und regulatorischer Veränderungen weiterhin als kritisch einzustufen. Sollte sich die finanzielle Lage der Anleihe- und Kreditversicherer im Allgemeinen und jene der Monoline-Versicherer und CDPCs im Besonderen weiter verschlechtern, könnte der Konzern gezwungen sein, weitere Wertanpassungen in Bezug auf die mit diesen Unternehmen geschlossenen CDSs und Forderungen aus ähnlichen Geschäften vorzunehmen, was erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnte. Marktrisiken Seit Juli 2007 sinken u. a. in Folge der negativen Stimmung an den Finanzmärkten nicht nur die Marktwerte von Anleihen, sondern auch die Aktienkurse und die Preise von Fondsanteilen. Sollte dieser Trend anhalten, könnte dies zu einer weiteren Abwertung der im Finanzanlage- bzw. Handelsbestand des Konzerns gehaltenen Aktien und Fondsanteile führen. Die Verwirklichung dieses Bewertungsrisikos könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Der Konzern unterliegt insofern einem Zinsänderungsrisiko, als sich Aktiv- und Passivpositionen in den einzelnen Laufzeitbändern weder dem Betrag noch dem Zinssatz nach entsprechen und damit offene aktivische und passivische Zinspositionen entstehen. Bei offenen passivischen Festzinspositionen führen fallende Marktzinsen zu einem Rückgang des Marktwertes der Passivpositionen und ggfs. zu einem Rückgang der Zinsspanne. Bei offenen aktivischen Festzinspositionen führen steigende Marktzinsen zu einem Rückgang der Marktwerte der Aktivpositionen und ggfs. zu einem Rückgang der Zinsspanne. Bei Produkten mit variabler Verzinsung Seite 38 besteht kein Marktwertrisiko aus Zinsänderungen; veränderte Marktzinsen führen aber zu einer Änderung des Zinsaufwands bzw. des -ertrags. Sollte es dem Konzern nicht gelingen, seine offene Zinsposition entsprechend den Marktentwicklungen und den vorgegebenen Limiten effizient zu steuern, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die Profitabilität des Konzerns, seine Risikotragfähigkeit sowie seine Kernkapital- und Eigenmittelquote haben. Die Verwirklichung eines oder mehrerer der vorgenannten Risken könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erheblich negativ beeinträchtigen. Die durch die Subprime-Krise ausgelöste Unsicherheit auf den Finanzmärkten und die Verknappung der Liquidität haben zu einer starken Ausweitung der Spreads, also der Renditeabstände zu risikolosen Anlagen, geführt. Bei Bundesanleihen führten temporäre Verwerfungen in der Zinsstrukturkurve, bei anderen Staatsanleihen und Unternehmensanleihen mit erstklassiger Bonität Spreadausweitungen zu einem teilweise erheblichen Rückgang ihrer Marktwerte. Sollte die Ausweitung der Spreads weiter andauern oder sich sogar verstärken, würde dies zu einem weiteren Rückgang der Marktwerte und damit einem Barwertverlust ausstehender Anleihen und einer entsprechenden weiteren Belastung der Neubewertungsrücklage führen. Weitere Barwertverluste im Finanzanlagebestand könnten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erheblich beeinträchtigen. Außerhalb der Euro-Zone ansässige Tochtergesellschaften des Konzerns stellen ihre Einzelabschlüsse in Fremdwährung auf. Währungsschwankungen zwischen dem Euro und den betreffenden lokalen Währungen können dazu führen, dass bei der Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung im Konzernabschluss andere Währungskurse als in vorausgegangenen Berichtsperioden verwendet werden und diese Umrechnungsdifferenzen das Eigenkapital des Konzerns belasten. Ferner schließen die Bank und andere in der Euro-Zone ansässige Konzerngesellschaften Transaktionen ab, die nicht auf Euro lauten. Ein relativer Wertzuwachs oder Wertverlust der betreffenden Fremdwährung gegenüber dem Euro kann in entsprechend höheren Aufwendungen bzw. niederigeren Erträgen aus diesen Fremdwährungstransaktionen resultieren. Soweit dieses Risiko nicht abgesichert ist, könnten sich daraus erheblch negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Der Konzern ist in seinem operativen Geschäft Marktpreisrisiken in Bezug auf den Handel mit auf Rohstoffe bezogenen Derivaten, Zertifikaten und Spot-Geschäften ausgesetzt. Bei den zugrunde liegenden Rohstoffen handelt es sich im Wesentlichen um Edelmetalle, Industriemetalle, Energie, Agrarprodukte und Lebendvieh. Die Preise dieser Finanztitel können aufgrund zahlreicher Faktoren steigen oder fallen, so z. B. aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, Marktentwicklung, Wechselkursentwicklung und Änderungen in den rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen. Soweit Positionen nicht vollständig gegen diese Risiken abgesichert sind, kann es zu Verlusten kommen, die sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken könnten. Der Konzern ist in der Strukturierung von und dem Handel mit Finanzderivaten tätig. Derivate unterliegen Preisschwankungen aufgrund von Volatilitätsänderungen (d. h. Veränderungen der Schwankungsbreite) der Preise zugrunde liegenden Basiswerte (z. B. Aktien, Währungen, Zinsen und Rohstoffe). Soweit Derivaten zwei Basiswerte oder ein Portfolio von Basiswerten zugrunde liegen (z. B. zwei Währungen oder ein Aktienportfolio), unterliegen die Preise dieser Derivate darüber hinaus sog. Korrelationsschwankungen. Die Korrelation ist ein statistisches Maß für die lineare Wechselwirkung zweier Basiswerte – je höher der Korrelationskoeffizient, desto stärker bewegen sich die zwei Werte im Gleichklang. Zum Beispiel erhöht sich die Korrelation in der Regel bei stark steigenden oder fallenden Aktienmärkten. Soweit Derivatepositionen nicht gegen Volatilitätsänderungen oder Korrelationsschwankungen abgesichert sind, kann es zu Verlusten kommen, die sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken könnten. Der Konzern verwendet eine Reihe von Instrumenten und Strategien, um Marktrisiken abzusichern. Sollten sich diese Instrumente und Strategien als nicht oder als nur teilweise wirksam erweisen, ist es möglich, dass der Konzern Verluste erleidet. Viele der Strategien zur Risikoabsicherung, die der Konzern einsetzt, basieren auf historischen Erfahrungswerten. Hält der Konzern beispielsweise einen Seite 39 bestimmten Vermögenswert, besteht eine mögliche Strategie zur Absicherung der daraus resultierenden Risiken darin, einen Leerverkauf eines anderen Vermögenswertes durchzuführen, bei dem aufgrund von historischen Beobachtungen davon auszugehen ist, dass seine Wertentwicklung mit jener des abzusichernden Vermögenswertes invers korreliert ist. Es kann jedoch sein, dass diese und andere Risikoabsicherungsstrategien nur teilweise erfolgreich oder nicht in jedem erdenklichen Marktumfeld oder in Bezug auf jedes erdenkliche Risiko gleichermaßen wirksam sind. Unvorhergesehene Marktentwicklungen, wie die im Juli 2007 eingetretene dramatische Verschlechterung des US-amerikanischen Wohnhypothekenmarktes, können die Effektivität der Maßnahmen, die der Konzern zur Risikoabsicherung ergreift, signifikant beeinträchtigen. Gewinne und Verluste aus ineffektiven Risikoabsicherungsmaßnahmen können die Volatilität des vom Konzern erzielten Finanzergebnisses erhöhen und könnten somit erheblich negative Auswirkungen auf seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Beteiligungsrisiken Der Konzern hält diverse Beteiligungen an börsennotierten und nicht börsennotierten Gesellschaften. Die effiziente Steuerung eines aus börsennotierten und nicht börsennotierten Gesellschaften bestehenden Portfolios geht mit hohen Refinanzierungskosten einher, die möglicherweise durch die erzielbaren Dividenden der Beteiligungsgesellschaften nicht oder nicht vollständig kompensiert werden. Viele der Beteiligungen, die der Konzern an großen börsennotierten Gesellschaften im Inund Ausland hält, sind Minderheitsbeteiligungen. Diese Beteiligungsstruktur kann die zeitnahe Beschaffung von Informationen, die notwendig sind, um etwaigen Fehlentwicklungen rechtzeitig entgegenzuwirken, verhindern. Des Weiteren ist nicht auszuschließen, dass künftig weiterer Wertberichtigungsbedarf auf das Beteiligungsportfolio des Konzerns entsteht oder dass es dem Konzern nicht gelingt, seine Beteiligungen über die Börse oder außerbörslich zu angemessenen Preisen zu veräußern. Jedes dieser Risiken könnte erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Risiken aus Pensionsverpflichtungen Die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften haben verschiedene mittelbare und unmittelbare Pensionsverpflichtungen gegenüber ihren derzeitigen und ehemaligen Mitarbeitern. Diese Verpflichtungen stellen handelsrechtlich ungewisse Verbindlichkeiten dar, da der genaue Zeitpunkt und die Dauer der Inanspruchnahme nicht feststehen. Mit diesen Verpflichtungen sind daher verschiedene Risiken verbunden. Mit der Erteilung einer Zusage auf die Gewährung von unmittelbaren Pensionsleistungen übernimmt der Konzern ähnliche Risiken wie ein Lebensversicherungsunternehmen (z. B. Schwankungsrisiko, Bilanzsprungrisiko, Langlebigkeitsrisiko, administrative Risiken, Inflationsrisiko etc.). Die zur Erfüllung der späteren Pensionsleistungen reservierten Vermögenswerte im Unternehmen bzw. in sog. ausgesonderten Pensionsvermögen unterliegen den typischen mit einer Kapitalanlage verbundenen Risiken. Das Ausmaß der bestehenden Pensionsverpflichtungen kann sich durch Rechtssprechung und Gesetzgebung erhöhen (z. B. im Hinblick auf die Faktoren Gleichbehandlung, Anpassung, Unverfallbarkeit und Pensionsalter). Aber auch aufgrund von Änderungen im Steuerrecht bzw. in der Rechnungslegung können sich Risiken ergeben. Pensionsähnliche Verpflichtungen (z. B. Verpflichtungen in Bezug auf Vorruhestand, Altersteilzeit und Jubiläum) weisen entsprechende Risiken auf. Jedes dieser Risiken könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Operationelle Risiken Der Konzern führt im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eine große Zahl komplexer Transaktionen in einer Vielzahl von Jurisdiktionen durch und unterliegt in diesem Zusammenhang einer Reihe operationeller Risiken. Diese Risiken betreffen insbesondere die Möglichkeit inadäquater oder fehlerhafter interner und externer Arbeitsabläufe und Systeme, regulatorischer Probleme, menschlichen Versagens sowie bewusster Rechtsverletzungen wie z. B. Betrug. Darüber hinaus ist denkbar, dass externe Ereignisse, wie Naturkatastrophen, terroristische Angriffe oder andere Ausnahmezustände das Umfeld, in dem der Konzern tätig ist, und damit indirekt die internen Prozesse des Konzerns massiv beeinträchtigen. Derartige Ereignisse können sich in erheblichen Verlusten sowie Reputationsschäden für den Konzern niederschlagen. Darüber hinaus kann der Konzern Seite 40 gezwungen sein, Arbeitnehmer zu kündigen, was sich nachteilig auf das Geschäft des Konzerns auswirken könnte. Der Konzern versucht, operationelle Risiken durch die Implementierung geeigneter, auf sein Geschäft und das Markt- und regulatorische Umfeld, in dem er tätig ist, zugeschnittener Kontrollprozesse abzusichern. Dennoch ist es möglich, dass sich diese Maßnahmen in Bezug auf bestimmte oder alle operationellen Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, als nicht wirksam erweisen. Auch wenn der Konzern versucht, sich gegen die wichtigsten operationellen Risiken zu versichern, ist es jedoch nicht möglich, am Markt für alle operationellen Risiken Versicherungsschutz zu ökonomisch akzeptablen Bedingungen zu erhalten. Sollten sich einzelne oder alle der in diesem Absatz beschriebenen Risiken verwirklichen, könnte es zu erheblich negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns kommen. IT-Risiken Das umfangreiche institutionelle Bankgeschäft, wie es der Konzern betreibt, ist in hohem Maße von komplexen IT-Systemen abhängig. IT-Systeme sind gegenüber einer Reihe von Problemen, wie Computerviren, Schäden, anderen externen Bedrohungen, Fehlern im Betrieb sowie Soft- oder Hardwarefehlern, anfällig. Die Harmonisierung der vielfältigen IT-Systeme des Konzerns zur Schaffung einer einheitlichen IT-Architektur stellt eine besondere Herausforderung dar. Darüber hinaus sind für sämtliche IT-Systeme regelmäßige Upgrades erforderlich, um den Anforderungen sich ständig ändernder Geschäfts- und aufsichtsrechtlicher Erfordernisse gerecht zu werden. Insbesondere die Einhaltung der Basel II-Vorschriften hat erhebliche Anforderungen an die Funktionalität der ITSysteme des Konzerns gestellt und wird dies auch weiterhin tun. Eine Verwirklichung dieser Risiken könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzers erheblich negativ beeinflussen. Der Einsatz moderner Technologien hat für den Bankensektor und das Geschäft des Konzerns eine zentrale Bedeutung. Das kontinuierliche Wachstum des elektronischen Handels und die Einführung damit zusammenhängender Technologien verändern die Art und Weise, wie das Bankgeschäft betrieben wird und führen zu neuen Herausforderungen. Wertpapier-, Termin- und Optionsgeschäfte werden zunehmend elektronisch abgewickelt. Einige dieser elektronischen Handelsplattformen, über die diese Geschäfte abgewickelt werden, stehen im Wettbewerb zu den vom Konzern gegenwärtig verwendeten System, und es ist absehbar, dass das zu erwartende weitere Vordringen elektronischer Handelsplattformen diesen Wettbewerb in Zukunft weiter verschärfen wird. Darüber hinaus könnte es aufgrund des Umstands, dass die Kunden des Konzerns zunehmend preisgünstige elektronische Handelsplattformen nutzen, die ihnen einen direkten Zugang zu den Handelsmärkten bieten, zu einer Reduktion der vom Konzern erzielten Maklerprovisionen und Margen kommen, was erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnte. Personalrisiken Der Konzern ist in allen Geschäftsbereichen darauf angewiesen, hoch qualifizierte Mitarbeiter an sich zu binden und langfristig zu halten. Der Konzern versucht dem Risiko eines Know-how-Verlusts in Folge des Ausscheidens wichtiger Mitarbeiter durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere durch Talent-, Management- und Career-Development-Maßnahmen zu begegnen. Trotz dieser Maßnahmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es dem Konzern nicht gelingt, auch zukünftig hoch qualifizierte Mitarbeiter an sich zu binden und zu halten. Sollten die Bemühungen des Konzerns, derartige Mitarbeiter an sich zu binden bzw. sie zu halten, fehlschlagen, könnte dies erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Regulatorische, rechtliche und Reputationsrisiken Die Geschäftstätigkeit des Konzerns wird von den Zentralbanken und Aufsichtsbehörden der Länder, in denen er tätig ist, reguliert und beaufsichtigt. In jedem dieser Länder ist für die Commerzbank, ihre Tochtergesellschaften, mitunter auch ihre Filialen und in manchen Fällen den Konzern in seiner Gesamtheit eine Banklizenz oder zumindest eine Anzeige an die nationalen Aufsichtsbehörden erforderlich. Die bankaufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Konzern in den verschiedenen Jurisdiktionen, in denen er tätig ist, können sich jederzeit ändern, und die Nichteinhaltung aufsichtsrechtlicher Vorschriften kann zur Verhängung von Strafen und zu anderen Nachteilen bis hin zum Verlust behördlicher Genehmigungen führen. Seite 41 Aufgrund der Natur ihres Geschäfts sind die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften regelmäßig Parteien in diversen Gerichts-, Schieds- und regulatorischen Verfahren in Deutschland und einer Reihe anderer Jurisdiktionen. Derartige Verfahren sind von einer Vielzahl von Unsicherheiten gekennzeichnet, und ihr Ergebnis kann nicht mit letzter Sicherheit vorausgesagt werden. Deshalb ist es möglich, dass die aus anhängigen oder drohenden Verfahren resultierenden Verluste die dafür gebildeten Rückstellungen überschreiten, was sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken könnte. Die vom Konzern im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit gesammelten Daten sind streng vertraulich und unterliegen dem Datenschutz. Der Konzern hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verarbeiteten und verwalteten Daten vor Missbrauch zu schützen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese Maßnahmen als unzureichend erweisen und die Vertraulichkeit von Kundendaten durch Mitarbeiter des Konzerns oder Dritte, die die Sicherheitssysteme des Konzerns überwinden und sich unbefugt Zugang zu diesen Daten verschaffen, verletzt wird. Dies kann Schadensersatzpflichten des Konzerns auslösen, was zu Verschlechterungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen könnte. Zudem sind negative Auswirkungen auf die Reputation des Konzerns möglich. Der Konzern unterliegt Risiken bezüglich der Prüfung vergangener und zukünftiger Veranlagungszeiträume sowie sonstiger Vorgänge; Änderungen der Steuergesetzgebung oder der steuerlichen Rechtsprechung könnten sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. Am 7. Mai 2009 erklärte die Europäische Kommission die vom Konzern in Anspruch genommenen Stabilisierungsmaßnahmen als mit den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags für grundsätzlich vereinbar. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wurden dem Konzern jedoch eine Reihe von Auflagen erteilt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Konzern die von der Europäischen Kommission im Hinblick auf die in Anspruch genommenen staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen erteilten Auflagen nicht fristgemäß oder nur unzureichend erfüllen kann. Im Fall eines Verstoßes gegen die Auflagen der Europäischen Kommission könnte der Konzern zu einer zumindest teilweisen Rückzahlung der in Anspruch genommenen staatlichen Mitteln verpflichtet werden, was erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnte. Die der Gesellschaft vom SoFFin gewährten stillen Einlagen sowie sein Erwerb einer Beteiligung am Grundkapital der Bank in Höhe von 25 % plus eine Aktie könnte nach US-amerikanischem Recht einen „change of control“ darstellen und bei der Niederlassung in den USA zu einer Beschränkung der jährlich nutzbaren steuerlichen Verlustvorträge führen. In diesem Fall würde die Steuerlast des Konzerns für jeden Zeitraum, in dem ein steuerpflichtiger Gewinn erzielt wird, nicht oder nur teilweise reduziert, was erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnte. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Konzern und seinen Kunden beruhen auf standardisierten, für eine Vielzahl von Geschäftsvorgängen konzipierten Verträgen und Formularen; einzelne Anwendungsprobleme oder Fehler in dieser Dokumentation können daher eine Vielzahl von Kundenbeziehungen betreffen. Angesichts der sich fortwährend durch neue Gesetze und Rechtsprechung ändernden Rahmenbedingungen sowie des zunehmend stärker werdenden Einflusses des Europäischen Rechts auf das nationale Recht ist denkbar, dass nicht alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Musterverträge und Formulare des Konzerns zu jeder Zeit bis ins letzte Detail der jeweils geltenden Rechtslage entsprechen. Treten Anwendungsprobleme oder Fehler auf oder sind einzelne Vertragsbestimmungen oder ganze Verträge unwirksam, könnte dies eine Vielzahl von Kundenbeziehungen betreffen und zu erheblichen Schadensersatzforderungen oder sonstigen für den Konzern negativen rechtlichen Konsequenzen führen und sich somit erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Der Konzern ist verschiedenen Reputationsrisiken ausgesetzt. Reputationsrisiken bestehen im Hinblick auf sämtliche Geschäftsvorfälle, die das Vertrauen in den Konzern in der Öffentlichkeit, bei Kunden, Geschäftspartnern, Anlegern oder Ratingagenturen mindern. Grundsätzlich bestehen im Zusammenhang mit jedem der oben beschriebenen Risiken Reputationsrisiken. Der Konzern hat aus Seite 42 diesem Grund, wie bei anderen nicht-quantifizierbaren Risiken auch, Prozesse und Verantwortlichkeiten definiert, die es erlauben, Reputationsrisiken frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Dennoch können sich diese Verfahren als ineffektiv erweisen. Sollten dies zur Folge haben, dass sich die Risiken verwirklichen, könnten sich erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertraglage des Konzerns ergeben. Seite 43 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Dieser Basisprospekt wird gemäß § 6 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG") erstellt. Die für eine Wertpapieremission unter diesem Basisprospekt relevanten endgültigen Bedingungen werden in einem gesonderten Dokument spätestens am Tag des öffentlichen Angebots der betreffenden Wertpapieremission den Anlegern auf der Internet-Seite www.commerzbank.de zur Verfügung gestellt. Verantwortung Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (nachstehend auch "Commerzbank", "Bank", "Emittentin" oder "Gesellschaft", zusammen mit ihren Tochtergesellschaften auch "Commerzbank-Konzern" oder "Konzern" genannt) übernimmt die Verantwortung für die in diesem Basisprospekt enthaltenen Angaben. Sie erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Basisprospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Die Emittentin hat die erforderliche Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass die in diesem Basisprospekt genannten Angaben ihres Wissens richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden, die die Aussage dieses Dokumentes verändern könnten. Im Zusammenhang mit der Ausgabe und dem Verkauf der unter diesem Basisprospekt emittierten Wertpapiere ist niemand berechtigt, irgendwelche Informationen zu verbreiten oder Erklärungen abzugeben, die nicht in diesem Basisprospekt enthalten sind. Für Informationen von Dritten, die nicht in diesem Basisprospekt enthalten sind, lehnt die Emittentin jegliche Haftung ab. Die hierin enthaltenen Informationen beziehen sich auf das Datum des Basisprospekts und können aufgrund später eingetretener Veränderungen unrichtig und/oder unvollständig geworden sein. Wichtiger Hinweis in Bezug auf diesen Basisprospekt Dieser Basisprospekt ist zusammen mit etwaigen Nachträgen und sonstigen Dokumenten, die durch Bezugnahme in diesen Basisprospekt aufgenommen wurden, zu lesen und entsprechend auszulegen. Keine Person ist befugt oder von der Emittentin autorisiert worden, Informationen weiterzugeben oder Zusicherungen abzugeben, die nicht in diesem Basisprospekt enthalten sind oder diesem Basisprospekt bzw. sonstigen Informationen, die im Zusammenhang mit dem Basisprospekt oder den Wertpapieren zur Verfügung gestellt werden, widersprechen. Falls dennoch solche Informationen weitergegeben oder solche Zusicherungen abgegeben werden, darf nicht davon ausgegangen werden, dass sie von der Emittentin autorisiert wurden. Weder dieser Basisprospekt noch irgendwelche sonstigen Informationen, die im Zusammenhang mit dem Basisprospekt oder den Optionsscheinen zur Verfügung gestellt werden, sind allein als Grundlage für eine Bonitätsbewertung oder eine sonstige Beurteilung der Emittentin vorgesehen, noch sollten sie als Empfehlung der Emittentin an den Empfänger dieses Basisprospekts oder sonstiger Informationen, die im Zusammenhang mit dem Basisprospekt oder den Optionsscheinen zur Verfügung gestellt werden, betrachtet werden, die in diesem Basisprospekt und in den Endgültigen Bedingungen beschriebenen Optionsscheine zu erwerben. Die Verteilung dieses Basisprospekts und das Angebot oder der Verkauf der Optionsscheine können in bestimmten Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieses Basisprospekts oder von Optionsscheinen gelangen, müssen sich hinsichtlich solcher Beschränkungen informieren und diese beachten. Insbesondere gelten Beschränkungen in Bezug auf die Verteilung dieses Basisprospekts und das Angebot oder den Verkauf der Optionsscheine innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten (siehe "Angebots- und Verkaufsbeschränkungen"). Seite 44 Die Emittentin sichert nicht zu, dass dieses Dokument in einer anderen als der deutschen Rechtsordnung auf gesetzliche Weise verteilt werden kann oder dass die Optionsscheine nach Maßgabe anwendbarer Registrierungsanforderungen bzw. sonstiger Vorschriften oder im Rahmen einer entsprechenden Ausnahmeregelung in einer anderen als der deutschen Rechtsordnung auf gesetzliche Weise angeboten werden können, und sie verpflichtet sich nicht, eine solche Verteilung oder ein solches Angebot zu unterstützen. Insbesondere hat die Emittentin keine Handlung vorgenommen, die ein öffentliches Angebot der Optionsscheine oder die Verteilung dieses Dokuments in einer anderen als der deutschen Rechtsordnung ermöglichen würde, in welcher für diesen Zweck eine solche Handlung erforderlich wäre. Demgemäß dürfen die Optionsscheine in einer beliebigen Rechtsordnung nur in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren Gesetzen und Vorschriften direkt oder indirekt angeboten oder verkauft werden; dasselbe gilt für die Verteilung und Veröffentlichung dieses Basisprospekts sowie jeglicher Werbematerialien und sonstiger Angebotsunterlagen. Verfügbarkeit von Dokumenten Dieser Basisprospekt und etwaige Nachträge zu diesem werden in elektronischer Form auf der Website der Commerzbank Aktiengesellschaft www.commerzbank.com zur Verfügung gestellt. Druckexemplare dieses Basisprospekts können kostenlos vom Hauptsitz der Emittentin (Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland) angefordert werden. Darüber hinaus können für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem Datum dieses Basisprospekts die Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft in der jeweils aktuellen Fassung und die Geschäftsberichte des Commerzbank-Konzerns und der Commerzbank Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 sowie der Zwischenbericht des Commerzbank-Konzerns zum 31. März 2010 (prüferisch durchgesehen) am Hauptsitz der Emittentin (Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland) eingesehen werden bzw. sind diese auf der Internet-Seite www.commerzbank.de verfügbar. Informationen in Bezug auf die Optionsscheine Weitere Angaben zu einer bestimmten Emission von Optionsscheinen, wie z.B. Emissionsbedingungen, Valutatag, Berechnungen bezgl. des Auszahlungsbetrages, kleinste handelbare Einheit, Marktstörungen, Währung, Abwicklungsstörungen, Anpassungen, ggfs. bestimmte Risikofaktoren, Clearing-System, ISIN oder sonstige Wertpapierkennnummern, Börsennotierung, Verbriefung der Optionsscheine (unter Angabe des jeweiligen Clearing Systems inkl. der zugehörigen Anschrift) und sonstige weitere Informationen sind den jeweiligen Endgültigen Bedingungen zu entnehmen. Angebot und Verkauf Die Einzelheiten des Angebotes und des Verkaufs, insbesondere der jeweilige Ausgabetag und das jeweilige Angebotsvolumen sowie der jeweilige Ausgabepreis jeder unter dem vorliegenden Basisprospekt zu begebenden Emission sind den entsprechenden Endgültigen Bedingungen zu entnehmen. Die Lieferung der verkauften Optionsscheine erfolgt nach dem Emissionstag an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Bei einem Verkauf der Optionsscheine nach dem Valutatag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über das in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene Clearing System. Seite 45 Der Ausgabepreis der Optionsscheine basiert auf internen Kalkulationsmodellen der Emittentin und kann infolge von Provisionen und/oder sonstigen Gebühren im Zusammenhang mit der Ausgabe und dem Verkauf der Optionsscheine (einschließlich einer Marge, die an Vertriebspersonen oder Dritte gezahlt oder von der Emittentin einbehalten wird) sowie von Beträgen, die der Absicherung der Verbindlichkeiten der Emittentin im Zusammenhang mit den Optionsscheinen dienen, den Marktwert der Optionsscheine übersteigen. Personen, welche die Optionsscheine vertreiben und hierfür eine Provision, Gebühr oder nicht-monetäre Vorteile erhalten, sind möglicherweise nach anwendbarem Recht verpflichtet, das Bestehen, die Art und die Höhe solcher Provisionen, Gebühren oder Vorteile gegenüber dem Anleger offenzulegen. Anleger sollten sicherstellen, dass sie die betreffenden Angaben vor dem Erwerb der Optionsscheine von der betreffenden Vertriebsperson erhalten. Aufstockungen von Emissionen Im Falle einer Erhöhung der Anzahl von Optionsscheinen, die erstmalig auf Grundlage des Basisprospekts vom 30. Juni 2006, 21. Juni 2007, 12. Juni 2008 und 8. Juni 2009 (jeweils ein "Früherer Basisprospekt") angeboten oder gelistet wurden, werden die Emissionsbedingungen, wie in diesem Basisprospekt enthalten, durch die in dem betreffenden Früheren Basisprospekt enthaltenen Emissionsbedingungen ersetzt. Für diesen Zweck werden die in dem Früheren Basisprospekt enthaltenen Emissionsbedingungen durch Bezugnahme als Bestandteil in diesen Basisprospekt aufgenommen. Berechnungsstelle In Fällen, in denen Berechnungsstelle. eine Berechnung notwendig wird, fungiert die Commerzbank als Informationen über den Basiswert Die unter dem vorliegenden Basisprospekt zu begebenden Optionsscheine können sich auf Aktien, Indizes, Edelmetalle, Futures-Kontrakte, Wechselkurse, Anleihen und andere Basiswerte (der "Basiswert") beziehen. Die jeweils für eine Einzelemission unter diesem Basisprospekt zu erstellenden Endgültigen Bedingungen enthalten gegebenenfalls Angaben darüber, wo Informationen (ISIN, Wertentwicklung, Volatilität, Indexbeschreibung im Falle von Indizes) über den Basiswert eingeholt werden können. Diese Informationen über den Basiswert sind auf einer frei zugänglichen Internetseite, die in den Endgültigen Bedingungen genannt wird, verfügbar. Angaben nach der Emission Die Emittentin stellt nach der Emission keine Angaben hinsichtlich des jeweiligen den Optionsscheinen zugrunde liegenden Basiswerts zur Verfügung. Seite 46 EINFLUSS DES BASISWERTS AUF DIE WERTPAPIERE Optionsscheine (Standard) Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der der gegebenenfalls in EUR umrechneten und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz entspricht, um die der Referenzpreis des Basiswertes (z.B. Aktie, Index, Edelmetall, Wechselkurs, Bundesanleihe oder Rohstoff Futures-Kontrakte) den in den Emissionsbedingungen festgelegten Basispreis bei Ausübung überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen). Ob und in welcher Höhe dem Inhaber der Optionsscheine ein entsprechender Zahlungsanspruch zusteht, hängt also entscheidend davon ab, wie sich der Basiswert während der Laufzeit der Optionsscheine entwickelt. Entsprechend verhält sich grundsätzlich die Entwicklung des Wertes des Optionsscheins im Sekundärmarkt während der Laufzeit: Ein Call-Optionsschein verliert regelmäßig (d.h. unter Nichtberücksichtigung sonstiger für die Preisbildung von Optionsscheinen maßgeblicher Faktoren) dann an Wert, wenn der Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts fällt. Umgekehrt gilt für einen PutOptionsschein, dass sein Wert sinkt, wenn der Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts steigt. [Capped:][Der Auszahlungsbetrag ist jedoch begrenzt (Cap), so dass eine Kursentwicklung des Basiswerts über den Cap hinaus nicht zu einer Erhöhung des Auszahlungsbetrages führt. Stattdessen erfolgt die Zahlung eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Höchstbetrages.] "Amerikanische Optionsscheine" sind Optionsscheine, die während der Ausübungsfrist ausgeübt werden können. Falls sie nicht innerhalb der Ausübungsfrist – wie in den jeweiligen Emissionsbedingungen vorgesehen – ausgeübt werden, gelten die Optionsscheine am letzten Tag der Ausübungsfrist als ausgeübt, sofern der Auszahlungsbetrag positiv ist ("automatische Ausübung"). "Europäische Optionsscheine" sind Optionsscheine, die an einem bestimmten Termin, dem Ausübungstag, als ausgeübt gelten, sofern der Auszahlungsbetrag positiv ist ("automatische Ausübung"). Eine Möglichkeit, die Optionsscheine vor dem Ausübungstag auszuüben, gibt es hier nicht. Power-Optionsscheine Power-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der sich aus dem Quadrat der mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz errechnet, um die der Referenzpreis des Basiswertes den in den Emissionsbedingungen festgelegten Basispreis bei Ausübung überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen) und in EUR umgerechnet wird. Der Auszahlungsbetrag ist jedoch begrenzt (Cap), so dass eine Kursentwicklung des Basiswerts über den Cap hinaus nicht zu einer Erhöhung des Auszahlungsbetrages führt. Stattdessen erfolgt die Zahlung eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Höchstbetrages. Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine gewähren dem Anleger am Ende der Laufzeit der Optionsscheine einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der sich aus einem Geldbetrag für jeden Geschäftstag errechnet, an dem der Referenzpreis des Basiswerts (z.B. einer Aktie) während eines Referenzzeitraumes oberhalb der in den Emissionsbedingungen festgelegten Unteren Barriere (im Falle von Bottom-up-Optionsscheinen) bzw. unterhalb der in Emissionsbedingungen festgelegten Oberen Barriere (im Falle von Top-down-Optionsscheinen) liegt. Korridor-Optionsscheine Korridor-Optionsscheine gewähren dem Anleger am Ende der Laufzeit der Optionsscheine einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der sich aus einem Geldbetrag für jeden Seite 47 Geschäftstag errechnet, an dem der Referenzpreis des Basiswerts (z.B. einer Aktie) während eines Referenzzeitraumes innerhalb eines in den Emissionsbedingungen festgelegten Korridors liegt. Hit-Optionsscheine Hit-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines feststehenden Geldbetrages, der sofort gezahlt wird, wenn der Kurs des Basiswerts an einem Tag innerhalb eines Referenzzeitraumes die in den Emissionsbedingungen festgelegte Hit-Barriere erreicht oder durchbricht. Erreicht der Kurs des Basiswerts die Hit-Barriere während des gesamten Referenzzeitraumes nicht, so wird der Auszahlungsbetrag nicht gezahlt. Inline-Optionsscheine Inline-Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines feststehenden Geldbetrages, der gezahlt wird, wenn sich der Kurs des Basiswerts während eines Referenzzeitraumes innerhalb der in den Emissionsbebedingungen festgelegten Bandbreite bewegt. Erreicht bzw. über- oder unterschreitet der Kurs des Basiswerts während des Referenzzeitraumes die Obere bzw. Untere Barriere der Bandbreite ("Knock-Out-Ereignis"), entspricht der Auszahlungsbetrag [1/10 Eurocent pro Optionsschein][andere Bestimmung einfügen]. Down & Out Optionsscheine Down & Out Optionsscheine gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Auszahlungsbetrages, der der Differenz entspricht, um die der Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag den in den Emissionsbedingungen festgelegten Basispreis unterschreitet. Erreicht bzw. unterschreitet der Kurs des Basiswerts während des Referenzzeitraumes die in den Emissionsbedingungen festgelegte Barriere ("Knock-Out-Ereignis"), entspricht der Auszahlungsbetrag [1/10 Eurocent pro Optionsschein][andere Bestimmung einfügen]. BESTEUERUNG Alle gegenwärtigen und zukünftigen Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben im Zusammenhang mit den Optionsscheinen sind von den Inhabern der Optionsscheine zu tragen und zu zahlen. Die Emittentin ist berechtigt, von Zahlungen, die im Zusammenhang mit den Optionsscheinen anfallen, Steuern, Gebühren und/oder Abgaben in Abzug zu bringen, die von den Inhabern der Optionsscheine nach Maßgabe des vorstehenden Satzes zu zahlen sind. Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland Derzeit unterliegt die (als Emittentin der Optionsscheine und nicht als auszahlende Stelle im Sinne des deutschen Steuerrechts auftretende) Emittentin keiner rechtlichen Verpflichtung, deutsche Quellensteuer von Zins-, Nennbetrag und Ertragszahlungen im Zusammenhang mit der Einlösung von Wertpapieren oder in Zusammenhang mit regelmäßigen Zahlungen an einen Inhaber von Wertpapieren abzuziehen oder einzubehalten. Darüber hinaus unterliegen Einkünfte und Kapitalerträge im Zusammenhang mit bestimmten Emissionen von Wertpapieren gegebenenfalls der deutschen Einkommensteuer. Die steuerliche Situation kann sich aufgrund zukünftiger Gesetzesänderungen ändern. Potenziellen Anlegern wird geraten, hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen einer Anlage in die Optionsscheine ihre eigenen Berater hinzuzuziehen, wobei auch die Steuervorschriften im Wohnsitzland oder angenommenen Wohnsitzland des Anlegers zu berücksichtigen sind. [ggf. Bezugnahme auf weitere steuerliche Bestimmungen] Seite 48 VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN Verkaufsbeschränkungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Die Optionsscheine dürfen in jedem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), der Richtlinie 2003/71/EG (die "Prospektrichtlinie") umgesetzt hat (jeweils ein "Relevanter Mitgliedstaat"), ab dem Datum des Inkrafttretens (einschließlich) der jeweiligen Umsetzung in dem Relevanten Mitgliedstaat öffentlich angeboten werden, soweit dies nach geltendem Recht und den sonstigen Vorschriften zulässig ist und soweit (a) das Öffentliche Angebot innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach der Veröffentlichung des von der BaFin gemäß WpPG genehmigten Prospekts beginnt oder stattfindet und, falls die Optionsscheine in einem Relevanten Mitgliedstaat außerhalb Deutschlands angeboten werden, die Genehmigung der zuständigen Behörde in dem Relevanten Mitgliedstaat gemäß § 18 WpPG mitgeteilt wurde; oder (b) eine der Ausnahmen gemäß § 3 Abs. 2 WpPG Anwendung findet oder, im Falle eines Angebots außerhalb Deutschlands, nach Maßgabe des umsetzenden Gesetzes des Relevanten Mitgliedstaats, in dem das Öffentliche Angebot stattfinden soll, eine Befreiung von der Prospekterstellungspflicht vorliegt. "Öffentliches Angebot" bezeichnet (i) eine Mitteilung an Personen ein jeglicher Form und über jegliches Medium, die ausreichende Angaben zu den Bedingungen des Angebots und den angebotenen Optionsscheinen enthält, um es einem Anleger zu ermöglichen, eine Entscheidung über den Erwerb oder die Zeichnung der betreffenden Optionsscheine zu treffen, sowie (ii) jegliche weiteren Angaben, die in dem umsetzenden Gesetz des Relevanten Mitgliedstaats, in dem das Öffentliche Angebot stattfinden soll, näher definiert sind. In einem EWR-Mitgliedstaat, der die Prospektrichtlinie nicht umgesetzt hat, dürfen die Optionsscheine nur innerhalb oder ausgehend von der Rechtsordnung des betreffenden Mitgliedstaats öffentlich angeboten werden, soweit dies nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Gesetze und sonstigen Vorschriften geschieht. Die Emittentin hat keine Schritte unternommen und wird keine Schritte unternehmen, die darauf abzielen, eine Gesetzeskonformität des Öffentlichen Angebots der Optionsscheine oder ihres Besitzes oder der Vermarktung von Angebotsunterlagen in Bezug auf die Optionsscheine in der betreffenden Rechtsordnung zu erreichen, soweit hierfür besondere Maßnahmen erforderlich sind. Verkaufsbeschränkungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums In einem Land außerhalb des EWR dürfen die Optionsscheine in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Rechtsordnung des betreffenden Landes öffentlich angeboten werden, soweit dies nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Gesetze und sonstigen Vorschriften geschieht und soweit die Emittentin in diesem Zusammenhang keine Verpflichtungen eingeht. Die Emittentin hat keine Schritte unternommen und wird keine Schritte unternehmen, die darauf abzielen, eine Gesetzeskonformität des Öffentlichen Angebots der Optionsscheine oder ihres Besitzes oder der Vermarktung von Angebotsunterlagen in Bezug auf die Optionsscheine in der betreffenden Rechtsordnung zu erreichen, soweit hierfür besondere Maßnahmen erforderlich sind. Verkaufsbeschränkungen in den USA Die Optionsscheine sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act of 1933 in seiner jeweils geltenden Fassung (das "US-Wertpapiergesetz") registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten sowie (außer im Rahmen bestimmter Transaktionen, die von den Registrierungsbestimmungen des US-Wertpapiergesetzes befreit sind oder diesen nicht unterliegen) an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen verkauft oder angeboten werden. Den in Seite 49 diesem Absatz verwendeten Begriffen kommt die ihnen in Regulation S unter dem USWertpapiergesetz zugewiesene Bedeutung zu. Optionsscheine in Inhaberform unterliegen den US-Steuerbestimmungen und dürfen (außer im Rahmen bestimmter Transaktionen, die gemäß den US-Steuerbestimmungen zulässig sind) nicht in den Vereinigten Staaten oder ihren Besitzungen oder an US-Personen angeboten, verkauft oder geliefert werden. Den in diesem Absatz verwendeten Begriffen kommt die ihnen im U.S. Internal Revenue Code of 1986 in seiner jeweils geltenden Fassung sowie den darunter erlassenen Verordnungen zugewiesene Bedeutung zu. Bis zum Ablauf von 40 Tagen nach dem Beginn des Angebots der Optionsscheine kann das Angebot oder der Verkauf der Optionsscheine innerhalb der Vereinigten Staaten durch einen Händler (unabhängig davon, ob dieser an dem Angebot teilnimmt oder nicht) gegen die Registrierungsbestimmungen des US-Wertpapiergesetzes verstoßen, falls das Angebot oder der Verkauf nicht im Rahmen einer bestehenden Registrierungsbefreiung unter dem US-Wertpapiergesetz erfolgt. Seite 50 Die in den folgenden Emissionsbedingungen durch Platzhalter gekennzeichneten Auslassungen werden in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen ergänzt; Angaben in eckigen Klammern können gegebenenfalls entfallen. EMISSIONSBEDINGUNGEN Optionsscheine §1 FORM 1. Die [Name-] Optionsscheine einer jeden Serie (die "Optionsscheine") der Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, (die "Emittentin") werden jeweils durch einen GlobalInhaber-Optionsschein (die "Globalurkunde") verbrieft, der bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main (das "Clearing System"), hinterlegt ist. 2. Es werden keine effektiven Optionsscheine ausgegeben. Der Anspruch der Inhaber von Optionsscheinen (die "Optionsscheininhaber") auf Lieferung effektiver Optionsscheine ist ausgeschlossen. Den Optionsscheininhabern stehen Miteigentumsanteile an der jeweiligen Globalurkunde zu, die gemäß den Regeln und Bestimmungen des Clearing Systems übertragen werden können. 3. Die jeweilige Globalurkunde trägt die eigenhändigen Unterschriften von zwei Vertretungsberechtigten der Emittentin. 4. Die Emittentin behält sich vor, ohne Zustimmung der Optionsscheininhaber weitere Optionsscheine mit im wesentlichen gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Optionsscheinen zu einer einheitlichen Serie von Optionsscheinen konsolidiert werden und ihr Gesamtvolumen erhöhen. Der Begriff "Optionsscheine" umfasst im Falle einer solchen Konsolidierung auch solche zusätzlich begebenen Optionsscheine. §2 DEFINITIONEN 1. Alternative: Für die Zwecke dieser Emissionsbedingungen gelten, vorbehaltlich etwaiger Anpassungen nach diesen Emissionsbedingungen, die folgenden Begriffsbestimmungen: Optionsscheine bezogen auf eine Aktie "Basiswert" ist das in Absatz 2. genannte Wertpapier (die "Aktie"). Diese Definition ist anwendbar bei klassischen Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübung Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag folgende Börsengeschäftstag, es sei denn, der Ausübungstag fällt auf den letzten Tag der Ausübungsfrist. In diesem Fall ist der Bewertungstag der Ausübungstag]. Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis der Aktie an der Seite 51 Maßgeblichen Börse nicht festgestellt und veröffentlicht wird oder am Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, dann wird der Bewertungstag auf den nächstfolgenden Börsengeschäftstag verschoben, an dem ein Referenzpreis der Aktie an der Maßgeblichen Börse wieder festgestellt und veröffentlicht wird und an dem keine Marktstörung vorliegt. Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag innerhalb der Ausübungsfrist an zehn aufeinanderfolgenden Börsengeschäftstagen verschoben, dann ist der Optionsscheininhaber berechtigt, seine Ausübungserklärung zurückzuziehen. Die Zurückziehung muss durch schriftliche Erklärung an die Optionsstelle erfolgen und wird nur dann wirksam, wenn bis zum dritten Zahlungsgeschäftstag nach Zugang der Erklärung immer noch kein Referenzpreis der Aktie an der Maßgeblichen Börse festgestellt und veröffentlicht wird bzw. eine Marktstörung vorliegt. Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag um zehn Börsengeschäftstage über das Ende der Ausübungsfrist hinaus verschoben und wird auch an diesem Tag kein Referenzpreis der Aktie an der Maßgeblichen Börse festgestellt und veröffentlicht oder liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt dieser Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird den Referenzpreis der Aktie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 9 bekannt machen. Diese Definition ist anwendbar bei klassischen Optionsscheinen mit europäischer Ausübung und bei Down&OutOptionsscheinen Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag folgende Börsengeschäftstag]. Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis der Aktie an der Maßgeblichen Börse nicht festgestellt und veröffentlicht wird oder am Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, dann wird der Bewertungstag auf den nächstfolgenden Börsengeschäftstag verschoben, an dem ein Referenzpreis der Aktie an der Maßgeblichen Börse wieder festgestellt und veröffentlicht wird und an dem keine Marktstörung vorliegt. Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag um zehn Börsengeschäftstage verschoben und wird auch an diesem Tag kein Referenzpreis der Aktie an der Maßgeblichen Börse festgestellt und veröffentlicht oder liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt dieser Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird den Referenzpreis der Aktie nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 9 bekannt machen. Ein "Börsengeschäftstag" ist ein Tag, an dem die Maßgebliche Börse sowie die Maßgebliche Terminbörse während ihrer jeweiligen regulären Handelszeiten für den Handel geöffnet sind, ungeachtet der Tatsache, dass der Handel an der Maßgeblichen Börse bzw. Maßgeblichen Terminbörse vor dem üblichen Börsenschluss geschlossen wird, und ohne Berücksichtigung eines nachbörslichen Handels oder anderer Handelsaktivitäten außerhalb der regulären Handelszeiten. Seite 52 "Marktstörung" bedeutet die Aussetzung oder die Einschränkung des Handels (a) der Aktie an der Maßgeblichen Börse oder (b) von auf die Aktie bezogenen Options- oder Terminkontrakten an der Maßgeblichen Terminbörse (falls solche Optionsoder Terminkontrakte an der Maßgeblichen Terminbörse gehandelt werden), sofern die Aussetzung oder Einschränkung nach billigem Ermessen der Emittentin (§ 315 BGB) wesentlich ist. Das Vorliegen einer Marktstörung wird nach § 9 bekannt gemacht. Eine Beschränkung der Stunden oder der Anzahl der Tage, an denen ein Handel stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die Einschränkung auf einer vorher angekündigten Änderung der regulären Geschäftszeiten der betreffenden Börse beruht. Eine im Laufe des Tages auferlegte Beschränkung im Handel aufgrund von Preisbewegungen, die bestimmte vorgegebene Grenzen überschreiten, gilt nur als Marktstörung, wenn sie bis zum Ende der regulären Handelszeit an dem betreffenden Tag andauert. "Maßgebliche Börse" ist die in Absatz 2. genannte Börse. "Referenzpreis" ist der [an einem Tag zuletzt festgestellte und veröffentlichte Kurs (Schlusskurs)][•] der Aktie an der Maßgeblichen Börse. Alternative: Optionsscheine bezogen auf einen Index "Basiswert" ist der von [Indexsponsor] (der "Indexsponsor") festgestellte und veröffentlichte •-Index [(ISIN •)] (der "Index"). Diese Definition ist anwendbar bei klassischen Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübung Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag folgende Indexgeschäftstag, es sei denn, der Ausübungstag fällt auf den letzten Tag der Ausübungsfrist. In diesem Fall ist der Bewertungstag der Ausübungstag]. Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis des Index nicht festgestellt und veröffentlicht wird oder am Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, dann wird der Bewertungstag auf den nächstfolgenden Indexgeschäftstag verschoben, an dem ein Referenzpreis des Index vom Indexsponsor wieder festgestellt und veröffentlicht wird und an dem keine Marktstörung vorliegt. Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag innerhalb der Ausübungsfrist an zehn aufeinanderfolgenden Indexgeschäftstagen verschoben, dann ist der Optionsscheininhaber berechtigt, seine Ausübungserklärung zurückzuziehen. Die Zurückziehung muss durch schriftliche Erklärung an die Optionsstelle erfolgen und wird nur dann wirksam, wenn bis zum dritten Zahlungsgeschäftstag nach Zugang der Erklärung immer noch kein Referenzpreis des Index festgestellt und veröffentlicht wird bzw. eine Marktstörung vorliegt. Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag um zehn Indexgeschäftstage über das Ende der Ausübungsfrist hinaus verschoben und wird auch an diesem Tag kein Referenzpreis des Index festgestellt und veröffentlicht oder liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt dieser Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird den Referenzpreis des Index nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung Seite 53 der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 9 bekannt machen. Diese Definition ist anwendbar bei klassischen Optionsscheinen mit europäischer Ausübung und bei Down&OutOptionsscheinen Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag folgende Indexgeschäftstag]. Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis des Index nicht festgestellt und veröffentlicht wird oder am Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, dann wird der Bewertungstag auf den nächstfolgenden Indexgeschäftstag verschoben, an dem ein Referenzpreis des Index vom Indexsponsor wieder festgestellt und veröffentlicht wird und an dem keine Marktstörung vorliegt. Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag um zehn Indexgeschäftstage verschoben und wird auch an diesem Tag kein Referenzpreis des Index festgestellt und veröffentlicht oder liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt dieser Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird den Referenzpreis des Index nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 9 bekannt machen. "Indexgeschäftstag" ist ein Tag, an dem der Indexsponsor üblicherweise den Index berechnet und veröffentlicht. "Marktstörung" bedeutet die Aussetzung oder die Einschränkung des Handels der im Index enthaltenen Wertpapiere an den Wertpapierbörsen oder Handelssystemen, deren Kurse für die Berechnung des Index herangezogen werden [oder die Aussetzung oder die Einschränkung des Handels von auf den Index bezogenen Terminkontrakten oder Optionskontrakten an der Terminbörse mit dem größten Handelsvolumen in auf den Index bezogenen Terminkontrakten oder Optionskontrakten], sofern diese Aussetzung oder Einschränkung nach billigem Ermessen der Emittentin (§ 315 BGB) wesentlich ist. Das Vorliegen einer Marktstörung wird nach § 9 bekannt gemacht. Eine Beschränkung der Stunden oder der Anzahl der Tage, an denen ein Handel stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die Einschränkung auf einer vorher angekündigten Änderung der regulären Geschäftszeiten der betreffenden Börse beruht. Eine im Laufe des Tages auferlegte Beschränkung im Handel aufgrund von Preisbewegungen, die bestimmte vorgegebene Grenzen überschreiten, gilt nur als Marktstörung, wenn sie bis zum Ende der regulären Handelszeit an dem betreffenden Tag andauert. "Referenzpreis" ist der [an einem Tag vom Indexsponsor zuletzt festgestellte und veröffentlichte Kurs (Schlusskurs)] [entsprechende andere Bestimmung einfügen] des Index. Alternative: Optionsscheine bezogen auf ein Edelmetall "Basiswert" ist [Edelmetall] (das "Edelmetall"). Diese Definition ist anwendbar bei klassischen Optionsscheinen mit amerikanischer Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag folgende Geschäftstag, es sei denn, der Ausübungstag fällt auf den letzten Tag der Ausübungsfrist. In diesem Fall ist der Bewertungstag der Ausübungstag]. Seite 54 Ausübung Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis des Edelmetalls nicht festgestellt und veröffentlicht wird oder am Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, dann wird der Bewertungstag auf den nächstfolgenden Geschäftstag verschoben, an dem ein Referenzpreis des Edelmetalls wieder festgestellt und veröffentlicht wird und an dem keine Marktstörung vorliegt. Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag innerhalb der Ausübungsfrist an zehn aufeinanderfolgenden Geschäftstagen verschoben, dann ist der Optionsscheininhaber berechtigt, seine Ausübungserklärung zurückzuziehen. Die Zurückziehung muss durch schriftliche Erklärung an die Optionsstelle erfolgen und wird nur dann wirksam, wenn bis zum dritten Zahlungsgeschäftstag nach Zugang der Erklärung immer noch kein Referenzpreis des Edelmetalls festgestellt und veröffentlicht wird bzw. eine Marktstörung vorliegt. Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag um zehn Geschäftstage über das Ende der Ausübungsfrist hinaus verschoben und wird auch an diesem Tag kein Referenzpreis des Edelmetalls festgestellt und veröffentlicht oder liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt dieser Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird den Referenzpreis des Edelmetalls nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 9 bekannt machen. Diese Definition ist anwendbar bei klassischen Optionsscheinen mit europäischer Ausübung und bei Down&OutOptionsscheinen Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag folgende Geschäftstag]. Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis des Edelmetalls nicht festgestellt und veröffentlicht wird oder am Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, dann wird der Bewertungstag auf den nächstfolgenden Geschäftstag verschoben, an dem ein Referenzpreis des Edelmetalls wieder festgestellt und veröffentlicht wird und an dem keine Marktstörung vorliegt. Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag um zehn Geschäftstage verschoben und wird auch an diesem Tag kein Referenzpreis des Edelmetalls festgestellt und veröffentlicht oder liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt dieser Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird den Referenzpreis des Edelmetalls nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 9 bekannt machen. "Geschäftstag" ist ein Tag, an dem [ein "Londoner Banken-Fixing" (spot fixing) für das Edelmetall üblicherweise durchgeführt wird] [entsprechende andere Bestimmung einfügen]. "Marktstörung" bedeutet die Aussetzung oder Einschränkung des Handels des Edelmetalls am Interbankenmarkt für Edelmetalle oder die Aussetzung oder Einschränkung des Handels von auf den Preis des Edelmetalls bezogenen Terminkontrakten oder Optionskontrakten an der Maßgeblichen Terminbörse, sofern diese Aussetzung oder Einschränkung nach billigem Ermessen der Emittentin (§ 315 BGB) wesentlich ist. Das Vorliegen einer Seite 55 Marktstörung wird nach § 9 bekannt gemacht. Eine Beschränkung der Stunden oder der Anzahl der Tage, an denen ein Handel stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die Einschränkung auf einer vorher angekündigten Änderung der regulären Geschäftszeiten der betreffenden Börse beruht. Eine im Laufe des Tages auferlegte Beschränkung im Handel aufgrund von Preisbewegungen, die bestimmte vorgegebene Grenzen überschreiten, gilt nur als Marktstörung, wenn sie bis zum Ende der regulären Handelszeit an dem betreffenden Tag andauert. "Referenzpreis" ist [der erste am Bewertungstag auf der [Bildschirmseite] (oder einer diese ersetzenden Seite) als "Londoner Banken-Fixing" in USD veröffentlichte Kassakurs (spot fixing) für eine Feinunze (fine troy ounce, 31,1035 g) des Edelmetalls] [entsprechende andere Bestimmung einfügen]. Alternative: Optionsscheine bezogen auf einen Futures-Kontrakt "Basiswert" ist [vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmung] der [Futures-Kontrakt] [Bildschirmseite] an der Maßgeblichen Terminbörse mit Liefermonat [Monat, Jahr] (der "Maßgebliche Futures-Kontrakt"). Nur anwendbar, wenn der fällige FuturesKontrakt in einen anderen gerollt wird An einem von der Emittentin jeweils festzusetzenden Geschäftstag innerhalb einer Frist von [fünf][zehn][●] Geschäftstagen vor dem letzten Handelstag des jeweils Maßgeblichen Futures-Kontraktes (der "Futures-Roll-Over-Termin") verliert dieser als Basiswert der Optionsscheine seine Gültigkeit und wird durch den [nächstfälligen][●] Futures-Kontrakt an der Maßgeblichen Terminbörse mit einer Restlaufzeit von [mindestens einem Monat][●] ersetzt, der von diesem Zeitpunkt an als der Maßgebliche Futures-Kontrakt für die Bewertung der Optionsscheine heranzuziehen ist (das "Futures-Roll-Over-Ereignis"). Im Falle des Eintritts eines Futures-Roll-Over-Ereignisses wird der Basispreis mit Wirkung vom Futures-Roll-Over Termin nach der folgenden Formel angepasst (die "Futures-Roll-OverAnpassung"): A = B - (C - D) + (Roll-Over-Kosten) (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. A = B - (C - D) - (Roll-Over-Kosten) (im Falle von Put-Optionsscheinen) wobei A= der angepasste Basispreis B= der jeweils an dem Tag vor dem Futures Roll-OverTermin geltende Basispreis C= der Roll-Over-Referenzpreis des bisherigen Maßgeblichen Futures-Kontrakts am Futures Roll-OverTermin Seite 56 D= der Roll-Over-Referenzpreis des neuen Maßgeblichen Futures-Kontrakts am Futures Roll-Over-Termin Roll-Over-Kosten = die von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der jeweils herrschenden Marktgegebenheiten festgelegten und gemäß § 9 bekanntgemachten Kosten der jeweiligen Futures-Roll-Over-Anpassung. "Roll-Over-Referenzpreis" ist der von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegte und gemäß § 9 bekanntgemachte Kurs, der auf der Grundlage der am jeweiligen Futures Roll-Over-Termin an der Maßgeblichen Terminbörse gehandelten und veröffentlichten Kurse ermittelt wird. Diese Definition ist anwendbar bei klassischen Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübung Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag folgende Geschäftstag, es sei denn, der Ausübungstag fällt auf den letzten Tag der Ausübungsfrist. In diesem Fall ist der Bewertungstag der Ausübungstag]. Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis des Maßgeblichen Futures-Kontrakts nicht festgestellt und veröffentlicht wird oder am Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, dann wird der Bewertungstag auf den nächstfolgenden Geschäftstag verschoben, an dem ein Referenzpreis des Maßgeblichen Futures-Kontrakts wieder festgestellt und veröffentlicht wird und an dem keine Marktstörung vorliegt. Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag innerhalb der Ausübungsfrist an zehn aufeinanderfolgenden Geschäftstagen verschoben, dann ist der Optionsscheininhaber berechtigt, seine Ausübungserklärung zurückzuziehen. Die Zurückziehung muss durch schriftliche Erklärung an die Optionsstelle erfolgen und wird nur dann wirksam, wenn bis zum dritten Zahlungsgeschäftstag nach Zugang der Erklärung immer noch kein Referenzpreis des Maßgeblichen Futures-Kontrakts festgestellt und veröffentlicht wird bzw. eine Marktstörung vorliegt. Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag um zehn Geschäftstage über das Ende der Ausübungsfrist hinaus verschoben und wird auch an diesem Tag kein Referenzpreis des Maßgeblichen Futures-Kontrakts festgestellt und veröffentlicht oder liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt dieser Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird den Referenzpreis des Maßgeblichen Futures-Kontrakts nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 9 bekannt machen. Diese Definition ist anwendbar bei klassischen Optionsscheinen mit europäischer Ausübung und bei Down&OutOptionsscheinen Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag folgende Geschäftstag]. Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis des Maßgeblichen Futures-Kontrakts nicht festgestellt und veröffentlicht wird oder am Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, dann wird der Bewertungstag auf den nächstfolgenden Geschäftstag verschoben, an dem ein Referenzpreis des Maßgeblichen Futures-Kontrakts Seite 57 wieder festgestellt und veröffentlicht wird und an dem keine Marktstörung vorliegt. Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag um zehn Geschäftstage verschoben und wird auch an diesem Tag kein Referenzpreis des Maßgeblichen Futures-Kontrakts festgestellt und veröffentlicht oder liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt dieser Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird den Referenzpreis des Maßgeblichen Futures-Kontrakts nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 9 bekannt machen. "Geschäftstag" ist ein Tag, an dem die Maßgebliche Terminbörse während ihrer regulären Handelszeiten für den Handel geöffnet ist, ungeachtet der Tatsache, dass der Handel an der Maßgeblichen Terminbörse vor dem üblichen Börsenschluss geschlossen wird und ohne Berücksichtigung eines nachbörslichen Handels oder anderer Handelsaktivitäten außerhalb der regulären Handelszeiten. "Marktstörung" bedeutet die Aussetzung oder die Einschränkung des Handels des Maßgeblichen Futures-Kontraktes an der Maßgeblichen Terminbörse, sofern diese Aussetzung oder Einschränkung nach billigem Ermessen der Emittentin (§ 315 BGB) wesentlich ist, oder die Nichtfeststellung und/oder Nichtveröffentlichung des Referenzpreises durch die Maßgebliche Terminbörse. Das Vorliegen einer Marktstörung wird nach § 9 bekannt gemacht. Eine Beschränkung der Stunden oder der Anzahl der Tage, an denen ein Handel stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die Einschränkung auf einer vorher angekündigten Änderung der regulären Geschäftszeiten der betreffenden Börse beruht. Eine im Laufe des Tages auferlegte Beschränkung im Handel aufgrund von Preisbewegungen (insbesondere "Limit-up"-/"Limit-down"-Regel), die bestimmte vorgegebene Grenzen überschreiten, gilt nur als Marktstörung, wenn sie bis zum Ende der regulären Handelszeit an dem betreffenden Tag andauert. "Maßgebliche Terminbörse" ist die [Terminbörse] Rechtsnachfolger der [Terminbörse]. bzw. jeder Für den Fall, dass an der [Terminbörse] keine Futures-Kontrakte mehr gehandelt werden, bestimmt die Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) eine andere Terminbörse als Maßgebliche Terminbörse. Die Bestimmung einer neuen Maßgeblichen Terminbörse wird gemäß § 9 bekannt gemacht. "Referenzpreis" ist der [von der Maßgeblichen Terminbörse an einem Tag festgestellte und veröffentlichte Abrechnungspreis (settlement price) für den Maßgeblichen Futures-Kontrakt] [andere Bestimmung einfügen]. Seite 58 Alternative: Optionsscheine bezogen auf eine Anleihe "Basiswert" ist die [Anleihe] (die "Anleihe"). Diese Definition ist anwendbar bei klassischen Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübung Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag folgende Geschäftstag, es sei denn, der Ausübungstag fällt auf den letzten Tag der Ausübungsfrist. In diesem Fall ist der Bewertungstag der Ausübungstag]. Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis der Anleihe nicht festgestellt und veröffentlicht wird oder am Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, dann wird der Bewertungstag auf den nächstfolgenden Geschäftstag verschoben, an dem ein Referenzpreis der Anleihe wieder festgestellt und veröffentlicht wird und an dem keine Marktstörung vorliegt. Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag innerhalb der Ausübungsfrist an zehn aufeinanderfolgenden Geschäftstagen verschoben, dann ist der Optionsscheininhaber berechtigt, seine Ausübungserklärung zurückzuziehen. Die Zurückziehung muss durch schriftliche Erklärung an die Optionsstelle erfolgen und wird nur dann wirksam, wenn bis zum dritten Zahlungsgeschäftstag nach Zugang der Erklärung immer noch kein Referenzpreis der Anleihe festgestellt und veröffentlicht wird bzw. eine Marktstörung vorliegt. Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag um zehn Geschäftstage über das Ende der Ausübungsfrist hinaus verschoben und wird auch an diesem Tag kein Referenzpreis der Anleihe festgestellt und veröffentlicht oder liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt dieser Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird den Referenzpreis der Anleihe nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 9 bekannt machen. Diese Definition ist anwendbar bei klassischen Optionsscheinen mit europäischer Ausübung und bei Down&OutOptionsscheinen Der "Bewertungstag" ist der [Ausübungstag] [dem Ausübungstag folgende Geschäftstag]. Wenn am Bewertungstag der Referenzpreis der Anleihe nicht festgestellt und veröffentlicht wird oder am Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, dann wird der Bewertungstag auf den nächstfolgenden Geschäftstag verschoben, an dem ein Referenzpreis der Anleihe wieder festgestellt und veröffentlicht wird und an dem keine Marktstörung vorliegt. Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der Bewertungstag um zehn Geschäftstage verschoben und wird auch an diesem Tag kein Referenzpreis der Anleihe festgestellt und veröffentlicht oder liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt dieser Tag als Bewertungstag, und die Emittentin wird den Referenzpreis der Anleihe nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und gemäß § 9 bekannt machen. "Geschäftstag" ist ein Tag, an dem die Maßgebliche Börse während ihrer regulären Handelszeiten für den Handel üblicherweise geöffnet ist, auch wenn der Handel an der Maßgeblichen Börse vor dem Seite 59 üblichen Börsenschluss geschlossen wird. Ein nachbörslicher Handel oder andere Handelsaktivitäten außerhalb der regulären Handelszeiten bleiben unberücksichtigt. "Marktstörung" bedeutet die Aussetzung oder Einschränkung des Handels der Anleihe an der Maßgeblichen Börse, sofern diese Aussetzung oder Einschränkung nach billigem Ermessen der Emittentin (§ 315 BGB) wesentlich ist. Das Vorliegen einer Marktstörung wird nach § 9 bekannt gemacht. Eine Beschränkung der Stunden oder der Anzahl der Tage, an denen ein Handel stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die Einschränkung auf einer vorher angekündigten Änderung der regulären Geschäftszeiten der betreffenden Börse beruht. Eine im Laufe des Tages auferlegte Beschränkung im Handel aufgrund von Preisbewegungen, die bestimmte vorgegebene Grenzen überschreiten, gilt nur als Marktstörung, wenn sie bis zum Ende der regulären Handelszeit an dem betreffenden Tag andauert. "Maßgebliche Börse" ist [Börse]. "Referenzpreis" ist der [Bundesanleihen:][an einem Tag von der Frankfurter Wertpapierbörse festgestellte und veröffentlichte Kassakurs der Anleihe] [jap. Staatsanleihen:][auf der Grundlage der von der Wertpapierbörse in Tokio an einem Tag veröffentlichten Referenzrendite der Anleihe ermittelte Kurs] [US Treasury Bonds:][an einem Tag um 10.00 Uhr (Ortszeit New York) von der New York Stock Exchange auf der [Bildschirmseite] oder einer diese ersetzenden Seite veröffentlichte Geld-Kurs (Bid) (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. Brief-Kurs (Offer) der Anleihe (im Falle von Put-Optionsscheinen)] [andere Bestimmung einfügen]. Alternative: Optionsscheine bezogen auf einen Wechselkurs Der "Basiswert" ist der [Wechselkurs]-Wechselkurs. Der "Bewertungstag" ist der Ausübungstag Diese Definitionen sind nur anwendbar bei EUR/Fremdwährung "Geschäftstag" ist ein Tag, an dem die EZB üblicherweise ein Fixing für EUR/● durchführt. "Maßgeblicher Umrechnungskurs" Bewertungstag. ist der Referenzpreis am "Referenzpreis" ist der an einem Tag auf der Reuters-Seite ECB37 als "Referenzkurs der Europäischen Zentralbank" veröffentlichte EUR/•Kurs. Sollte ein solcher Kurs nicht mehr auf der Reuters-Seite ECB37, sondern auf einer anderen Seite (die "Ersatzseite") veröffentlicht werden, so ist der Referenzpreis der auf der Ersatzseite veröffentlichte EUR/•-Kurs. Die Emittentin wird die Ersatzseite gemäß § 9 bekannt machen. Seite 60 Sollte die Ermittlung eines EUR/•-Kurses als "Referenzkurs der Europäischen Zentralbank" dauerhaft eingestellt werden, so wird die Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) einen anderen EUR/•-Kurs als Referenzpreis festlegen und gemäß § 9 bekannt machen. Sollte der als "Referenzkurs der Europäischen Zentralbank" ermittelte EUR/•-Kurs auf der Reuters-Seite ECB37 oder einer diese ersetzenden Seite nicht veröffentlicht werden und die Emittentin keinen anderen EUR/•-Kurs als Referenzpreis festgelegt haben, so gilt der am International Interbank Spot Market tatsächlich gehandelte Kurs für EUR 1,00 in [USD][•] an einem Tag gegen 14.15 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) als Referenzpreis. Diese Definitionen sind nur anwendbar bei cross currency "Geschäftstag" ist ein Tag, an dem die Frankfurter Wertpapierbörse üblicherweise geöffnet ist und an dem die EZB üblicherweise ein Fixing für EUR/● und ● durchführt. "Maßgeblicher [EUR/JPY][••]-Kurs" und "Maßgeblicher [EUR/USD][••]Kurs" ist jeweils der an einem Tag auf der Reuters-Seite ECB37 als "Referenzkurs der Europäischen Zentralbank" veröffentlichte [EUR/JPY][•]- und [EUR/USD][•]-Kurs. Sollten solche Kurse nicht mehr auf der Reuters-Seite ECB37, sondern auf einer anderen Seite (die "Ersatzseite") veröffentlicht werden, so sind der Maßgebliche [EUR/JPY][•]- und der Maßgebliche [EUR/USD][•]-Kurs die auf der Ersatzseite veröffentlichten [EUR/JPY][•]- und [EUR/USD][•]-Kurse. Die Emittentin wird die Ersatzseite gemäß § 9 bekannt machen. Sollte die Ermittlung von [EUR/JPY][•]- und [EUR/USD][•]-Kursen als "Referenzkurs der Europäischen Zentralbank" dauerhaft eingestellt werden, so wird die Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) einen anderen [EUR/JPY][•]- bzw. [EUR/USD][•]-Kurs als Maßgeblichen [EUR/JPY][•]- bzw. Maßgeblichen [EUR/USD][•]Kurs für die Bestimmung des Referenzpreises festlegen und gemäß § 9 bekannt machen. Sollten der als "Referenzkurs der Europäischen Zentralbank" ermittelte [EUR/JPY][•]- und/oder [EUR/USD][•]-Kurs auf der Reuters-Seite ECB37 oder auf einer diese ersetzenden Seite nicht veröffentlicht werden und sollte die Emittentin keinen anderen Maßgeblichen [EUR/JPY][•]- und/oder Maßgeblichen [EUR/USD][•]Kurs für die Bestimmung des Referenzpreises festgelegt haben, so gilt der am International Interbank Spot Market tatsächlich gehandelte Kurs für EUR 1,00 in [USD][•] bzw. in [JPY][●] an einem Tag gegen 14.15 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) als Maßgeblicher [EUR/JPY][•]- bzw. Maßgeblicher [EUR/USD][•]-Kurs. "Maßgeblicher Umrechnungskurs" ist der für die Berechnung des Referenzpreises verwendete Maßgebliche [EUR/JPY][•]-Kurs. "Referenzpreis" ist der in [JPY][•] ausgedrückte [USD/JPY][•]Wechselkurs bezogen auf [USD][•] 1,00 an einem Tag, der sich aus dem in [JPY] ausgedrückten Maßgeblichen [EUR/JPY][•]-Kurs bezogen auf EUR 1,00 geteilt durch den in [USD][•] ausgedrückten Maßgeblichen [EUR/USD][•]-Kurs bezogen auf EUR 1,00 errechnet. Seite 61 Für alle Basiswerte anwendbar Diese Definition ist anwendbar bei klassischen Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübung Die "Ausübungsfrist" ist der in Absatz 2. genannte Zeitraum. Diese Definition ist anwendbar bei klassischen Optionsscheinen mit europäischer Ausübung und bei Down&OutOptionsscheinen Der "Ausübungstag" ist der in Absatz 2. genannte Tag. Der "Basispreis" ist der in Absatz 2. genannte Kurs. Diese Definition ist anwendbar bei Bottom-up/Top-downund KorridorOptionsscheinen "Bewertungstag" ist Referenzzeitraumes. jeder [Geschäftstag] innerhalb der Das "Bezugsverhältnis" wird als Dezimalzahl ausgedrückt und entspricht dem [in Absatz 2. genannten Verhältnis][Verhältnis]. Diese Definition ist anwendbar bei klassischen Optionsscheinen mit Cap und bei PowerOptionsscheinen Der "Höchstbetrag" entspricht dem in Absatz 2. genannten Betrag. Diese Definition ist anwendbar bei klassischen Optionsscheinen mit amerikanischer Ausübung Die "Mindestzahl von Optionsscheinen" beträgt 100 Stück. Diese Definition ist nur anwendbar bei erforderlichen Umrechungen, außer es handelt sich bei dem Basiswert um einen Wechselkurs "Maßgeblicher Umrechnungskurs" ist ein am International Interbank Spot Market tatsächlich gehandelter Kurs für EUR 1,00 in [USD][•] am Bewertungstag zu dem Zeitpunkt, an dem der Referenzpreis des Basiswerts festgestellt und veröffentlicht wird. Diese Definition ist anwendbar bei Bottom-up/Top-down-, Korridor-,Inline-, Down&Out- und HitOptionsscheinen Der "Referenzzeitraum" beginnt am ersten und endet am letzten Tag (der "Verfalltag") des in Absatz 2. genannten Zeitraums. Diese Definition ist anwendbar bei Hitund InlineOptionsscheinen bezogen auf einen Wechselkurs [Achtung: bei Down&Out Verfalltages !!] entfällt die Zusatz-Definition des Der "Referenzzeitraum" beginnt am ersten und endet am letzten Tag (der "Verfalltag") des in Absatz 2. genannten Zeitraums zu dem Zeitpunkt, an dem die Europäische Zentralbank auf der ReutersSeite ECB37 den EUR/●-Kurs als ihren Referenzkurs veröffentlicht. Sollte ein solcher Kurs nicht mehr auf der Reuters-Seite ECB37, sondern auf einer anderen Seite (die "Ersatzseite") veröffentlicht Seite 62 werden, so endet der Referenzzeitraum zu dem Zeitpunkt, an dem die Europäische Zentralbank den EUR/●-Kurs auf der Ersatzseite veröffentlicht. Sollte am Verfalltag der als "Referenzkurs der Europäischen Zentralbank" ermittelte EUR/•-Kurs auf der Reuters-Seite ECB37 oder der Ersatzseite nicht veröffentlicht werden, so endet der Referenzzeitraum mit Ablauf des Verfalltages. "Zahlungsgeschäftstag" ist ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System (TARGET-System) sowie das Clearing System Zahlungen in EUR abwickeln. [weitere und/oder sonstige Begriffsbestimmungen in alphabetischer Reihenfolge einfügen] 2. Für jede Serie von Optionsscheinen gelten für die Begriffe [anwendbare Definitionen einfügen] die in der nachstehenden Tabelle genannten Angaben: [Tabelle einfügen, in der die oben definierten Begriffe in Abhängigkeit vom jeweiligen Basiswert und der jeweiligen Struktur der Optionsscheine spezifiziert werden] §3 OPTIONSRECHT Alternative: Wenn es sich bei der Struktur um Standard-Optionsscheine handelt 1. Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen von der Emittentin die Zahlung eines (gegebenenfalls auf den nächsten Cent (EUR 0,01) kaufmännisch auf- oder abgerundeten) Auszahlungsbetrages zu erhalten. Der "Auszahlungsbetrag" ist der in EUR ausgedrückte und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Betrag, um den der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag den Basispreis überschreitet (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von Put-Optionsscheinen). [wenn der Basiswert ein Index ist:][Für die Berechnungen dieser Emissionsbedingungen entspricht ein Indexpunkt EUR 1,00.] [wenn der Basiswert eine Anleihe ist:][Für die Berechnungen dieser Emissionsbedingungen entspricht 1% des Referenzpreises EUR 1,00.] [Capped:][Der Höchstbetrag.]] Auszahlungsbetrag entspricht [Weitere oder andere produktspezifische Auszahlungsbetrages einfügen] maximal dem Definitionen des Seite 63 Dieser Absatz 1. ist anwendbar, wenn Umrechnungen erforderlich sind 1. Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen von der Emittentin die Zahlung eines (gegebenenfalls auf den nächsten Cent (EUR 0,01) kaufmännisch auf- oder abgerundeten) Auszahlungsbetrages zu erhalten. Der "Auszahlungsbetrag" ist der in [USD][Währung] ausgedrückte, mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte und in EUR umgerechnete Betrag, um den der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag den Basispreis überschreitet (im Falle von CallOptionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von PutOptionsscheinen). [wenn der Basiswert ein Index ist:][Für die Berechnungen dieser Emissionsbedingungen entspricht ein Indexpunkt [USD][Währung] 1,00.] [wenn der Basiswert eine Anleihe ist:][Für die Berechnungen dieser Emissionsbedingungen entspricht 1% des Referenzpreises [USD][Währung] 1,00.] [Capped:][Der Auszahlungsbetrag entspricht maximal dem [in EUR umgerechneten] Höchstbetrag.]] Die Umrechnung erfolgt zum Maßgeblichen Umrechnungskurs. [Weitere oder andere produktspezifische Auszahlungsbetrages einfügen] Die Absätze 2. bis 6. sind anwendbar bei amerikanischen Optionen Definitionen des 2. Das Optionsrecht kann vom ersten bis zum letzten Tag jeweils um oder vor 10.00 Uhr vormittags (Ortszeit Frankfurt am Main) in der Ausübungsfrist entsprechend nachstehenden Absätzen 3. und 4. ausgeübt werden [mit Ausnahme des Tages der Hauptversammlung der Gesellschaft] [andere Ausnahmebestimmung einfügen]. Das Optionsrecht gilt ohne die in den Absätzen 3. und 4. genannten Voraussetzungen am letzten Tag der Ausübungsfrist als automatisch ausgeübt, falls der Auszahlungsbetrag zu diesem Zeitpunkt ein positiver Betrag ist (die "Automatische Ausübung"). 3. Außer im Falle der Automatischen Ausübung können Optionsrechte jeweils nur für die in § 2 angegebene Mindestzahl von Optionsscheinen oder für ein ganzzahliges Vielfaches davon ausgeübt werden. Eine Ausübung von weniger als der Mindestzahl der Optionsscheine ist ungültig. Eine Ausübung von mehr als der Mindestzahl von Optionsscheinen, die nicht ein ganzzahliges Vielfaches der Mindestzahl ist, gilt als Ausübung der nächstkleineren Anzahl von Optionsscheinen, die der Mindestzahl oder einem ganzzahligen Vielfachen der Mindestzahl entspricht. Etwaige überschüssige Optionsscheine werden auf Kosten und Gefahr des Optionsscheininhabers an die depotführende Bank zurückübertragen. 4. Um das Optionsrecht wirksam auszuüben, muss der Optionsscheininhaber die depotführende Bank anweisen, an einem Zahlungsgeschäftstag innerhalb der Ausübungsfrist Seite 64 a) bei der Optionsstelle eine schriftliche Ausübungserklärung (die "Ausübungserklärung") auf einem dort erhältlichen Formular bzw. unter Verwendung aller in dem Formular geforderten Angaben und Erklärungen einzureichen; b) die Optionsscheine durch Übertragung der Optionsscheine auf das Konto der Optionsstelle beim Clearing System zu liefern. Der Zahlungsgeschäftstag innerhalb der Ausübungsfrist, an dem um oder vor 10.00 Uhr vormittags (Ortszeit Frankfurt am Main) a) die Ausübungserklärung bei der Optionsstelle eingegangen ist und b) die Optionsscheine auf das Konto der Optionsstelle beim Clearingsystem geliefert wurden, ist der "Ausübungstag" im Sinne dieser Emissionsbedingungen. Im Falle der Automatischen Ausübung ist der letzte Tag der Ausübungsfrist der Ausübungstag. 5. Die Ausübungserklärung ist vorbehaltlich (Bewertungstag) verbindlich und unwiderruflich. §2 Absatz 1. 6. Die Emittentin wird nach wirksamer Ausübung des Optionsrechtes den Optionsscheininhabern den Auszahlungsbetrag nicht später als am fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Bewertungstag auf ein Konto der depotführenden Bank zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber überweisen. Im Falle der Automatischen Ausübung wird die Emittentin den Auszahlungsbetrag nicht später als am fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Bewertungstag an das Clearing System zur Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber überweisen. Die Absätze 2. und 3. sind anwendbar bei europäischen Optionen Alternative: 2. Das Optionsrecht gilt ohne weitere Voraussetzung als am Ausübungstag automatisch ausgeübt, falls der Auszahlungsbetrag zu diesem Zeitpunkt ein positiver Betrag ist. 3. Die Emittentin wird den Auszahlungsbetrag nicht später als am fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Bewertungstag an das Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber überweisen. Wenn es sich bei der Struktur um Power-Optionsscheine 1. Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen von der Emittentin die Zahlung eines (gegebenenfalls auf den nächsten Cent (EUR 0,01) kaufmännisch auf- oder abgerundeten) Auszahlungsbetrages zu erhalten. Der "Auszahlungsbetrag" entspricht dem Quadrat der mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz, um die der Referenzpreis am Bewertungstag den Basispreis überschreitet (im Falle von CallOptionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von PutOptionsscheinen). [wenn der Basiswert ein Index ist:][Für die Berechnungen dieser Emissionsbedingungen entspricht ein Indexpunkt [USD][Währung] 1,00.] Seite 65 [wenn der Basiswert eine Anleihe ist:][Für die Berechnungen dieser Emissionsbedingungen entspricht 1% des Referenzkurses [USD][Währung] 1,00.] Der Auszahlungsbetrag entspricht maximal [EUR ●] [dem in § 2 Absatz 2. genannten Höchstbetrag]. [Weitere oder andere produktspezifische Auszahlungsbetrages einfügen] Dieser Absatz 1. ist anwendbar, wenn Umrechnungen erforderlich sind bzw. bei Power Optionsscheinen bezogen auf einen Wechselkurs 1. Definitionen des Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen von der Emittentin die Zahlung eines (gegebenenfalls auf den nächsten Cent (EUR 0,01) kaufmännisch auf- oder abgerundeten) Auszahlungsbetrages zu erhalten. Der "Auszahlungsbetrag" entspricht dem Quadrat der in [Währung] ausgedrückten und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierten Differenz, um die der Referenzpreis am Bewertungstag den Basispreis überschreitet (im Falle von CallOptionsscheinen) bzw. unterschreitet (im Falle von PutOptionsscheinen), umgerechnet in EUR. Der Auszahlungsbetrag entspricht maximal [EUR ●] [Währung, umgerechnet in EUR] [dem in § 2 Absatz 2. genannten Höchstbetrag]. Die Umrechnung erfolgt zum Maßgeblichen Umrechnungskurs. [Weitere oder andere produktspezifische Auszahlungsbetrages einfügen] Alternative: Definitionen des 2. Das Optionsrecht gilt ohne weitere Voraussetzung als am Ausübungstag ausgeübt, falls der Auszahlungsbetrag zu diesem Zeitpunkt ein positiver Betrag ist. 3. Die Emittentin wird den Auszahlungsbetrag nicht später als am fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Bewertungstag an das Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber überweisen. Wenn es sich bei der Struktur um Bottom-up-/Top-down-Optionsscheine handelt 1. Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen von der Emittentin die Zahlung eines Auszahlungsbetrages zu erhalten. Der "Auszahlungsbetrag" entspricht einem Betrag in Höhe von EUR • für jeden Bewertungstag, an dem der Referenzpreis des Basiswerts während des Referenzzeitraumes [Bottom-up:][oberhalb der Unteren Barriere][Top-down:][unterhalb der Oberen Barriere] liegt oder dieser entspricht. Seite 66 [Bottom-up:][Die "Untere Barriere" ist der in § 2 Absatz 2. genannte Wert.] [Top-down:][Die "Obere Barriere" ist der in § 2 Absatz 2. genannte Wert.] [Weitere oder andere produktspezifische Auszahlungsbetrages einfügen] Alternative: Definitionen des 2. Das Optionsrecht gilt ohne weitere Voraussetzung als am Verfalltag ausgeübt, falls während des Referenzzeitraumes der Referenzpreis des Basiswerts an mindestens einem Bewertungstag [Bottomup:][oberhalb der Unteren Barriere][Top-down:][unterhalb der Oberen Barriere] liegt oder dieser entspricht. 3. Die Emittentin wird den Auszahlungsbetrag nicht später als am fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Verfalltag an das Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber überweisen. Wenn es sich bei der Struktur um Korridor-Optionsscheine handelt 1. Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen von der Emittentin die Zahlung eines Auszahlungsbetrages zu erhalten. Der "Auszahlungsbetrag" entspricht einem Betrag in Höhe von EUR • für jeden Bewertungstag, an dem der Referenzpreis des Basiswerts während des Referenzzeitraumes innerhalb des Korridors liegt. Der "Korridor" ist durch eine Obere und eine Untere Barriere (jeweils einschließlich) definiert. Die "Obere Barriere" und die "Untere Barriere" sind die in § 2 Absatz 2. genannten Werte. [Weitere oder andere produktspezifische Auszahlungsbetrages einfügen] Alternative: Definitionen des 2. Das Optionsrecht gilt ohne weitere Voraussetzung als am Verfalltag ausgeübt, falls während des Referenzzeitraumes der Referenzpreis des Basiswerts an mindestens einem Bewertungstag innerhalb des Korridors liegt. 3. Die Emittentin wird den Auszahlungsbetrag nicht später als am fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Verfalltag an das Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber überweisen. Wenn es sich bei der Struktur um Hit-Optionsscheine handelt 1. Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen von der Emittentin die Zahlung eines Auszahlungsbetrages zu erhalten. Seite 67 Der "Auszahlungsbetrag" entspricht EUR • und wird nur dann von der Emittentin gezahlt, wenn [Aktie:] [von der Maßgeblichen Börse festgestellter und veröffentlichter Kurs der Aktie] [Index:][ein vom Indexsponsor festgestellter und veröffentlichter Kurs des Index] [Edelmetall:][ein am International Interbank Spot Market tatsächlich gehandelter Kurs des Edelmetalls] [Futures-Kontrakt:][ein von der Maßgeblichen Terminbörse festgestellter und veröffentlichter Kurs des maßgeblichen Futures-Kontrakts] [Wechselkurs:][ein am International Interbank Spot Market tatsächlich gehandelter [EUR/●][USD/JPY]-Kurs] zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Referenzzeitraums die Hit-Barriere einmal erreicht oder überschritten hat (im Falle von Call-Optionsscheinen) bzw. erreicht oder unterschritten hat (im Falle von Put-Optionsscheinen). Die "Hit-Barriere" ist der in § 2 Absatz 2. genannte Wert. [Weitere oder andere produktspezifische Auszahlungsbetrages einfügen] Alternative: Definitionen des 2. Das Optionsrecht gilt ohne weitere Voraussetzung als an dem Tag ausgeübt, an dem die Voraussetzungen für die Zahlung des Auszahlungsbetrages erfüllt sind (der "Ausübungstag"). Sind die Voraussetzungen bis zum Ende des Referenzzeitzraumes nicht erfüllt, so verfällt der Optionsschein wertlos. 3. Die Emittentin wird den Auszahlungsbetrag nicht später als am fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Ausübungstag an das Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber überweisen. Wenn es sich bei der Struktur um Inline-Optionsscheine handelt 1. Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbebedingungen von der Emittentin die Zahlung eines Auszahlungsbetrages zu erhalten. Der "Auszahlungsbetrag" entspricht EUR • für den Fall, dass zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Referenzzeitraumes ein Knock-OutEreignis eingetreten ist. Ein "Knock-Out-Ereignis" ist eingetreten, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Referenzzeitraums [Aktie:] [von der Maßgeblichen Börse festgestellter und veröffentlichter Kurs der Aktie] [Index:][ein vom Indexsponsor festgestellter und veröffentlichter Kurs des Index] [Edelmetall:][ein am International Interbank Spot Market tatsächlich gehandelter Kurs des Edelmetalls] [Futures-Kontrakt:][ein von der Maßgeblichen Terminbörse festgestellter und veröffentlichter Kurs des maßgeblichen Futures-Kontrakts] [Wechselkurs:][ein am International Interbank Spot Market tatsächlich gehandelter [EUR/●][USD/JPY]-Kurs] die Obere bzw. Untere Barriere der Bandbreite erreicht oder diese über- bzw. unterschritten hat. Die "Bandbreite" ist durch eine Obere und eine Untere Barriere (jeweils einschließlich) definiert. Die "Obere Barriere" und die "Untere Barriere" sind die in Absatz 2. genannten Werte. Seite 68 Im Fall des Eintritts eines Knock-Out-Ereignisses beträgt der Auszahlungsbetrag [1/10 Eurocent pro Optionsschein][andere Bestimmung einfügen]. [Weitere oder andere produktspezifische Auszahlungsbetrages einfügen] Definitionen des 2. Das Optionsrecht gilt ohne weitere Voraussetzung als am Verfalltag ausgeübt, falls zu keinem Zeitpunkt innerhalb des Referenzzeitraumes ein Knock-Out-Ereignis eingetreten ist. 3. Die Emittentin wird den Auszahlungsbetrag nicht später als am fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Verfalltag an das Clearing System zur Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber überweisen. Alternative: Wenn es sich bei der Struktur um Down&Out-Optionsscheine handelt europäische Option 1. Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen von der Emittentin die Zahlung eines (gegebenenfalls auf den nächsten Cent (EUR 0,01) kaufmännisch auf- oder abgerundeten) Auszahlungsbetrages zu erhalten. Der "Auszahlungsbetrag" ist, vorbehaltlich des Eintritts eines Knock-Out-Ereignisses, der in EUR ausgedrückte und mit dem Bezugsverhältnis multiplizierte Betrag, um den der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag den Basispreis unterschreitet. [wenn der Basiswert ein Index ist:][Für die Berechnungen dieser Emissionsbedingungen entspricht ein Indexpunkt EUR 1,00.] [wenn der Basiswert eine Anleihe ist:][Für die Berechnungen dieser Emissionsbedingungen entspricht 1% des Referenzpreises EUR 1,00.] Im Fall des Eintritts eines Knock-Out-Ereignisses beträgt der Auszahlungsbetrag [1/10 Eurocent pro Optionsschein][andere Bestimmung einfügen]. Ein "Knock-Out-Ereignis" ist eingetreten, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Referenzzeitraums [Aktie:] [von der Maßgeblichen Börse festgestellter und veröffentlichter Kurs der Aktie] [Index:][ein vom Indexsponsor festgestellter und veröffentlichter Kurs des Index] [Edelmetall:][ein am International Interbank Spot Market tatsächlich gehandelter Kurs des Edelmetalls] [Futures-Kontrakt:][ein von der Maßgeblichen Terminbörse festgestellter und veröffentlichter Kurs des maßgeblichen Futures-Kontrakts] [Wechselkurs:][ein am International Interbank Spot Market tatsächlich gehandelter [EUR/●][USD/JPY]-Kurs] die Barriere erreicht oder diese über- bzw. unterschritten hat. Die "Barriere" ist der in § 2 Absatz 2. genannte Wert. [Weitere oder andere produktspezifische Auszahlungsbetrages einfügen] Definitionen Seite 69 des 2. Das Optionsrecht gilt ohne weitere Voraussetzung als am Ausübungstag ausgeübt, falls der Auszahlungsbetrag zu diesem Zeitpunkt ein positiver Betrag ist und falls zu keinem Zeitpunkt während des Referenzzeitraumes ein Knock-Out-Ereignis eingetreten ist. 3. Die Emittentin wird den Auszahlungsbetrag nicht später als am fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Bewertungstag an das Clearing System zur Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber überweisen. §4 ANPASSUNGEN ; KÜNDIGUNG DURCH DIE EMITTENTIN Alternative: Optionsscheine bezogen auf Aktien 1. Im Fall eines Anpassungsereignisses oder eines Außergewöhnlichen Ereignisses (beide wie nachstehend definiert) ist die Emittentin berechtigt, die Emissionsbedingungen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Vorschriften anzupassen. Im Fall eines Außergewöhnlichen Ereignisses ist die Emittentin darüber hinaus berechtigt, die Optionsscheine (anstelle einer Anpassung der Emissionsbedingungen) unter Berücksichtigung der nachfolgenden Vorschriften durch Bekanntmachung gemäß § 9 mit einer Frist von sieben Zahlungsgeschäftstagen zu einem Kündigungstermin (der "Kündigungstermin") zu kündigen, sofern eine Anpassung nicht möglich oder der Emittentin nicht zumutbar ist. Eine Teilkündigung ist ausgeschlossen. Die Emittentin ist jedoch weder zur Vornahme von Anpassungen noch zu einer Kündigung verpflichtet. a) Anpassungen der Emissionsbedingungen nimmt die Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) vor. Im Rahmen der Ermessensausübung berücksichtigt die Emittentin Anpassungen von Termin- oder Optionskontrakten auf die Aktie, die die Maßgebliche Terminbörse (wie nachstehend definiert) vorgenommen hat oder vornehmen würde, wenn entsprechende Termin- oder Optionskontrakte dort gehandelt würden. Zweifelsfragen bei der Anwendung der Anpassungsregeln der Maßgeblichen Terminbörse entscheidet die Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Alle vorgenannten Anpassungen können sich u.a. auf [Parameter einfügen] beziehen und insbesondere auch dazu führen, dass die Aktie durch eine andere Aktie oder ein anderes Wertpapier, einen Wertpapierkorb und/oder einen Barbetrag ersetzt wird oder eine andere Börse als Maßgebliche Börse bestimmt wird. Die Emittentin ist berechtigt, unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze, auch andere Anpassungen durchzuführen. Anpassungen und Festlegungen treten zu dem von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt in Kraft, wobei (für den Fall, dass die Emittentin Anpassungen berücksichtigt, wie sie von der Maßgeblichen Terminbörse vorgenommen werden oder würden) die Emittentin Seite 70 auch berücksichtigt, wann entsprechende Anpassungen der an der Maßgeblichen Terminbörse auf die Aktie gehandelten Options- oder Terminkontrakte in Kraft treten bzw. in Kraft treten würden, falls diese dort gehandelt würden. Anpassungen und Festlegungen sowie der Zeitpunkt ihres Inkrafttretens werden durch die Emittentin gemäß § 9 bekannt gemacht. b) Hat die Emittentin die Optionsscheine wegen des Vorliegens eines Außergewöhnlichen Ereignisses gekündigt, werden die Optionsscheine am Kündigungstermin zu einem Kündigungsbetrag je Optionsschein (der "Kündigungsbetrag") eingelöst, der von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes sowie etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die die Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheinen vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte"), festgelegt wird. Bei der Festlegung des Kündigungsbetrages darf die Emittentin Aufwendungen für Geschäfte, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) der Emittentin erforderlich waren, um die Absicherungsgeschäfte aufzulösen als Abzugsposten berücksichtigen. Der Kündigungsbetrag wird spätestens 10 Zahlungsgeschäftstage nach dem Kündigungstermin an das Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber überwiesen. 2. Ein "Anpassungsereignis" liegt vor: a) bei folgenden Maßnahmen des Emittenten der Aktie (die "Gesellschaft"): Kapitalerhöhungen durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen unter Gewährung eines Bezugsrechts, Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln, Ausgabe von Wertpapieren mit Options- oder Wandelrechten auf die Aktie, Ausschüttungen von regulären Dividenden, Ausschüttung von Sonderdividenden, Aktiensplits oder sonstige Teilungen, Zusammenlegung oder Gattungsänderung der Aktie; b) bei der Abspaltung oder Ausgliederung eines Unternehmensteils der Gesellschaft in der Weise, dass ein neues selbstständiges Unternehmen entsteht oder der Unternehmensteil von einem dritten Unternehmen aufgenommen wird; c) bei der Anpassung von an der Maßgeblichen Terminbörse gehandelten Options- oder Terminkontrakten auf die Aktie bzw. im Fall der Ankündigung einer solchen Anpassung; oder d) bei Vorliegen eines anderen, den vorgenannten Ereignissen in seinen Wirkungen wirtschaftlich vergleichbaren Ereignisses. 3. Ein "Außergewöhnliches Ereignis" liegt vor: a) bei einem Übernahmeangebot, d.h. bei einem Angebot zur Übernahme oder zum Tausch oder einem sonstigen Angebot oder einer sonstigen Handlung einer natürlichen oder Seite 71 juristischen Person, das bzw. die dazu führt, dass die natürliche oder juristische Person durch Umtausch oder in sonstiger Weise mehr als 10 % der umlaufenden Aktien kauft, anderweitig erwirbt oder ein Recht zum Erwerb dieser Aktien erlangt; die Feststellung eines solchen Ereignisses erfolgt durch die Emittentin auf der Grundlage von Anzeigen an die zuständigen Behörden oder anderer von der Emittentin als relevant erachteter Informationen; b) bei Einstellung des Handels oder der vorzeitigen Abrechnung von Options- oder Terminkontrakten auf die Aktie an der Maßgeblichen Terminbörse bzw. bereits im Fall der Ankündigung eines solchen Ereignisses; c) bei der Einstellung der Börsennotierung der Aktie an der Maßgeblichen Börse aufgrund einer Verschmelzung durch Aufnahme oder Neugründung oder aus einem sonstigen Grund, oder der Ankündigung der Maßgeblichen Börse oder Bekanntwerden der Absicht der Gesellschaft, dass die Börsennotierung der Aktie mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt wird und die Aktie nicht in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang nach der Einstellung wieder an einer anderen der bisherigen Maßgeblichen Börse gleichwertigen Börse (einschließlich des Börsensegments, sofern vorhanden) zugelassen, gehandelt oder notiert wird; d) wenn die Emittentin und/oder die mit der Emittentin verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) nicht in der Lage sind, unter Aufwendung wirtschaftlich zumutbarer Bemühungen (i) Geschäfte oder Anlagen abzuschließen, erneut abzuschließen, zu ersetzen, aufrecht zu erhalten, aufzulösen, zu erwerben oder zu veräußern, die erforderlich sind, um das Risiko der Emittentin aus der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheinen abzusichern, oder (ii) die Erlöse aus derartigen Geschäften oder Anlagen zu realisieren, wieder zu gewinnen oder zu transferieren; e) wenn alle Aktien oder alle wesentlichen Vermögenswerte der Gesellschaft verstaatlicht, enteignet oder in sonstiger Weise auf staatliche Stellen, Behörden oder Einrichtungen übertragen werden müssen; f) wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines nach dem für die Gesellschaft anwendbaren Recht vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gestellt wird; oder g) bei Vorliegen eines anderen, den vorgenannten Ereignissen in seinen Wirkungen wirtschaftlich vergleichbaren Ereignisses. 4. "Maßgebliche Terminbörse" bezeichnet die Börse mit dem größten Handelsvolumen von Options- oder Terminkontrakten auf die Aktie. Werden an keiner Börse Options- oder Terminkontrakte auf die Aktie gehandelt, ist die Maßgebliche Terminbörse die Börse mit dem größten Handelsvolumen von Options- oder Terminkontrakten auf Aktien von Gesellschaften, die ihren Sitz in demselben Land haben, in dem die Gesellschaft der Aktie ihren Sitz hat. Gibt es in dem Land, in dem die Gesellschaft der Aktie ihren Sitz hat, keine Terminbörse, an der Options- oder Terminkontrakte Seite 72 auf die Aktie gehandelt werden, bestimmt die Emittentin die Maßgebliche Terminbörse nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und wird dies nach § 9 bekannt machen. [zusätzliche oder andere Bestimmungen hinsichtlich der Anpassungen einfügen] Alternative: Dieser Absatz 3. ist nur anwendbar bei Aktienindizes Optionsscheine bezogen auf einen Index 1. Wird der Index nicht mehr vom Indexsponsor, sondern von einer anderen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) der Emittentin geeigneten Person, Gesellschaft oder Institution (der "Nachfolgesponsor") berechnet und veröffentlicht, so wird der Auszahlungsbetrag auf der Grundlage des vom Nachfolgesponsor berechneten und veröffentlichten Index berechnet. Jede in diesen Emissionsbedingungen enthaltene Bezugnahme auf den Indexsponsor gilt, sofern es der Zusammenhang erlaubt, als Bezugnahme auf den Nachfolgesponsor. 2. Wird der Index zu irgendeiner Zeit aufgehoben und/oder durch einen anderen Index ersetzt, legt die Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest, welcher Index künftig für die Ermittlung des Auszahlungsbetrages zugrunde zu legen ist (der "Nachfolgeindex"). Der Nachfolgeindex sowie der Zeitpunkt seiner erstmaligen Anwendung werden gemäß § 9 bekannt gemacht. Jede in diesen Emissionsbedingungen enthaltene Bezugnahme auf den Index gilt dann, sofern es der Zusammenhang erlaubt, als Bezugnahme auf den Nachfolgeindex. Alle weiteren Definitionen in diesem Zusammenhang gelten als entsprechend geändert. Darüber hinaus wird die Emittentin alle im Zusammenhang mit dem Austausch des Index erforderlichen Anpassungen der Emissionsbedingungen vornehmen. [3. Für den Fall, dass der Eintritt eines Anpassungsereignisses in Hinblick auf eine der im Index enthaltenen Aktien einen wesentlichen Einfluss auf den Kurs des Index hat, können u.a. [Parameter einfügen] nach billigem Ermessen der Emittentin (§ 315 BGB) angepasst werden. Eine solche Anpassung wird gemäß § 9 bekannt gemacht und erfolgt mit Wirkung zu dem Tag, an dem sich das jeweilige Anpassungsereignis in Hinblick auf die im Index enthaltenen Aktien auf den Kurs des Index auswirkt. Ein " Anpassungsereignis" liegt vor: a) bei Ersetzung des Index durch einen Nachfolgeindex gemäß Absatz 2.; b) bei folgenden Maßnahmen einer der Gesellschaften, deren Aktien im Index enthalten sind: Kapitalerhöhungen durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen unter Gewährung eines Bezugsrechts, Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln, Ausgabe von Wertpapieren mit Options- oder Wandelrechten auf die Aktie, Ausschüttungen von regulären Dividenden, Ausschüttung von Sonderdividenden, Aktiensplits oder sonstige Teilungen, Zusammenlegung oder Gattungsänderung der Aktie; Seite 73 c) bei der Abspaltung oder Ausgliederung eines Unternehmensteils einer der Gesellschaften, deren Aktien im Index enthalten sind, so dass ein neues selbstständiges Unternehmen entsteht oder der Unternehmensteil von einem dritten Unternehmen aufgenommen wird; d) bei der Anpassung von an der Maßgeblichen Terminbörse gehandelten Options- oder Terminkontrakten auf eine im Index enthaltene Aktie bzw. im Fall der Ankündigung einer solchen Anpassung; e) bei einem Übernahmeangebot, d.h. bei einem Angebot zur Übernahme oder zum Tausch oder einem sonstigen Angebot oder einer sonstigen Handlung einer natürlichen oder juristischen Person, das bzw. die dazu führt, dass die natürliche oder juristische Person durch Umtausch oder in sonstiger Weise mehr als 10 % der umlaufenden Aktien einer der Gesellschaften, deren Aktien im Index sind, kauft, anderweitig erwirbt oder ein Recht zum Erwerb dieser Aktien erlangt; die Feststellung eines solchen Ereignisses erfolgt durch die Emittentin auf der Grundlage von Anzeigen an die zuständigen Behörden oder anderer von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) als relevant erachteter Informationen; f) bei Einstellung des Handels oder der vorzeitigen Abrechnung von Options- oder Terminkontrakten auf eine der im Index enthaltene Aktie oder auf den Index selbst bzw. im Fall der Ankündigung eines solchen Ereignisses; g) bei der Einstellung der Börsennotierung einer der im Index enthaltenen Aktie an der Börse, deren Kurse zur Berechnung des Index herangezogen werden, aufgrund einer Verschmelzung durch Aufnahme oder Neugründung oder aus einem sonstigen Grund, oder der Ankündigung dieser Börse oder Bekanntwerden der Absicht der Gesellschaft, deren Aktien im Index enthalten sind, dass die Börsennotierung der betreffenden Aktie mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt wird und die Aktie nicht in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang nach der Einstellung wieder an einer anderen der bisherigen Börse gleichwertigen Börse (einschließlich des Börsensegments, sofern vorhanden) zugelassen, gehandelt oder notiert wird; h) wenn die Emittentin und/oder die mit der Emittentin verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) nicht in der Lage sind, unter Aufwendung wirtschaftlich zumutbarer Bemühungen (i) Geschäfte oder Anlagen abzuschließen, erneut abzuschließen, zu ersetzen, aufrecht zu erhalten, aufzulösen, zu erwerben oder zu veräußern, dieerforderlich sind, um das Risiko der Emittentin aus der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheinen abzusichern, oder (ii) die Erlöse aus derartigen Geschäften oder Anlagen zu realisieren, wieder zu gewinnen oder zu transferieren; i) wenn alle Aktien einer der im Index enthaltenen Gesellschaften oder alle wesentlichen Vermögenswerte einer der Gesellschaften, deren Aktien im Index enthalten sind, Seite 74 verstaatlicht, enteignet oder in sonstiger Weise auf staatliche Stellen, Behörden oder Einrichtungen übertragen werden müssen; j) wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines nach dem jeweils anwendbaren Recht vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen einer der Gesellschaften, deren Aktien im Index enthalten sind, gestellt wird; oder k) bei Vorliegen eines anderen, den vorgenannten Ereignissen in seinen Wirkungen wirtschaftlich vergleichbaren Ereignisses. "Maßgebliche Terminbörse" bezeichnet die Börse mit dem größten Handelsvolumen von Options- oder Terminkontrakten auf eine im Index enthaltene Aktie. Werden an keiner Börse Optionsoder Terminkontrakte auf die Aktie gehandelt, ist die Maßgebliche Terminbörse die Börse mit dem größten Handelsvolumen von Options- oder Terminkontrakten auf Aktien von Gesellschaften, die ihren Sitz in demselben Land haben, in dem die Gesellschaft der Aktie ihren Sitz hat. Gibt es in dem Land, in dem die Gesellschaft der Aktie ihren Sitz hat, keine Terminbörse, an der Options- oder Terminkontrakte auf die Aktie gehandelt werden, bestimmt die Emittentin die Maßgebliche Terminbörse nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und macht dies nach § 9 bekannt.] [3.][4.] Ist (i) die Festlegung eines Nachfolgeindex nach Absatz 2. nicht möglich oder der Emittentin nicht zumutbar, oder (ii) nimmt der Indexsponsor nach dem Ausgabetag eine wesentliche Veränderung hinsichtlich der Berechnungsmethode zur Bestimmung des Index vor oder verändert der Indexsponsor den Index auf irgendeine andere Weise wesentlich (mit Ausnahme einer Veränderung, die bereits im Rahmen der Berechnungsmethode zur Bestimmung des Index für den Fall der Veränderung der Zusammensetzung der dem Index zugrunde gelegten Wertpapiere, der Kapitalisierung oder anderer Routinemaßnahmen vorgesehen ist), kann die Emittentin (a) für die Weiterrechnung und Veröffentlichung des Index auf der Grundlage des bisherigen Indexkonzeptes und des letzten festgestellten Wertes des Index Sorge tragen oder (b) die Optionsscheine mit einer Frist von sieben Zahlungsgeschäftstagen zu einem Kündigungstermin (der "Kündigungstermin") durch Bekanntmachung gemäß § 9 kündigen. Eine Teilkündigung ist ausgeschlossen. [4.][5.] Hat die Emittentin die Optionsscheine gemäß Absatz [3.][4.] gekündigt, werden die Optionsscheine am Kündigungstermin zu einem Kündigungsbetrag je Optionsschein (der ”Kündigungsbetrag”) eingelöst, der von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes sowie etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die die Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheinen vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte"), festgelegt wird. Bei der Festlegung des Kündigungsbetrages darf die Emittentin Aufwendungen für Geschäfte, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) der Emittentin erforderlich waren, um die Absicherungsgeschäfte aufzulösen, als Abzugsposten berücksichtigen. Der Kündigungsbetrag wird spätestens 10 Zahlungsgeschäftstage nach dem Kündigungstermin Seite 75 an das Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber überwiesen. [zusätzliche oder andere Bestimmungen hinsichtlich der Anpassungen einfügen] Alternative: Optionsscheine bezogen auf ein Edelmetall 1. Im Fall eines Außergewöhnlichen Ereignisses (wie nachstehend definiert) ist die Emittentin berechtigt, die Emissionsbedingungen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Vorschriften anzupassen. Im Fall eines Außergewöhnlichen Ereignisses ist die Emittentin darüber hinaus berechtigt, die Optionsscheine (anstelle einer Anpassung der Emissionsbedingungen) unter Berücksichtigung der nachfolgenden Vorschriften durch Bekanntmachung gemäß § 9 mit einer Frist von sieben Zahlungsgeschäftstagen zu einem Kündigungstermin (der "Kündigungstermin") zu kündigen, sofern eine Anpassung nicht möglich oder der Emittentin nicht zumutbar ist. Eine Teilkündigung ist ausgeschlossen. Die Emittentin ist jedoch weder zur Vornahme von Anpassungen noch zu einer Kündigung verpflichtet. a) Anpassungen der Emissionsbedingungen nimmt die Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) vor. Im Rahmen der Ermessensausübung berücksichtigt die Emittentin Anpassungen von Termin- oder Optionskontrakten auf das Edelmetall, die die Maßgebliche Terminbörse vorgenommen hat oder vornehmen würde, wenn entsprechende Termin- oder Optionskontrakte dort gehandelt würden. Jegliche der vorgenannten Anpassungen können sich u.a. auf [Parameter einfügen] beziehen und insbesondere auch dazu führen, dass die Definition des Referenzpreises geändert wird. Die Emittentin ist berechtigt, unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze, auch andere Anpassungen durchzuführen. Anpassungen und Festlegungen treten zu dem von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt in Kraft, wobei (für den Fall, dass die Emittentin Anpassungen berücksichtigt, wie sie von der Maßgeblichen Terminbörse vorgenommen werden oder würden) die Emittentin auch berücksichtigt, wann entsprechende Anpassungen der an der Maßgeblichen Terminbörse auf das Edelmetall gehandelten Options- oder Terminkontrakte in Kraft treten bzw. in Kraft treten würden, falls diese dort gehandelt würden. Anpassungen und Festlegungen sowie der Zeitpunkt ihres Inkrafttretens werden durch die Emittentin gemäß § 9 bekannt gemacht. b) Hat die Emittentin die Optionsscheine wegen des Vorliegens eines Außergewöhnlichen Ereignisses gekündigt, werden die Optionsscheine am Kündigungstermin zu einem Kündigungsbetrag je Optionsschein (der "Kündigungsbetrag") eingelöst, der von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes sowie etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die die Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Seite 76 Verpflichtungen aus den Optionsscheinen vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte"), festgelegt wird. Bei der Festlegung des Kündigungsbetrages darf die Emittentin Aufwendungen für Geschäfte, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) der Emittentin erforderlich waren, um die Absicherungsgeschäfte aufzulösen, als Abzugsposten berücksichtigen. Der Kündigungsbetrag wird spätestens 10 Zahlungsgeschäftstage nach dem Kündigungstermin an das Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber überwiesen. 2. Ein "Außergewöhnliches Ereignis" liegt vor: a) wenn seit dem Ausgabetag bei der zur Berechnung des Preises des Edelmetalls verwendeten Grundlage (z.B. betr. der Menge, Qualität oder Währung) und/oder Methode eine wesentliche Änderung eingetreten ist; b) bei der Anpassung von Edelmetall-Kontrakten an der Maßgeblichen Terminbörse bzw. im Fall der Ankündigung einer solchen Anpassung; c) bei der Einführung, Aufhebung oder Veränderung einer Steuer, die auf das Edelmetall erhoben wird, sofern sich dies auf den Preis des Edelmetalls auswirkt und sofern diese Einführung, Aufhebung oder Veränderung nach dem Ausgabetag erfolgt; d) wenn die Emittentin und/oder die mit der Emittentin verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) nicht in der Lage sind, unter Aufwendung wirtschaftlich zumutbarer Bemühungen (i) Geschäfte oder Anlagen abzuschließen, erneut abzuschließen, zu ersetzen, aufrecht zu erhalten, aufzulösen, zu erwerben oder zu veräußern, die erforderlich sind, um das Risiko der Emittentin aus der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheinen abzusichern, oder (ii) die Erlöse aus derartigen Geschäften oder Anlagen zu realisieren, wieder zu gewinnen oder zu transferieren; oder e) bei Vorliegen eines anderen, den vorgenannten Ereignissen in seinen Wirkungen wirtschaftlich vergleichbaren Ereignisses. 3. "Maßgebliche Terminbörse" bezeichnet die Börse mit dem größten Handelsvolumen von Options- oder Terminkontrakten auf den Preis des Edelmetalls. [zusätzliche oder andere Bestimmungen hinsichtlich der Anpassungen einfügen] Alternative: Optionsscheine bezogen auf einen Futures-Kontrakt 1. Im Fall eines Außergewöhnlichen Ereignisses (wie nachstehend definiert) ist die Emittentin berechtigt, die Emissionsbedingungen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Vorschriften anzupassen. Im Fall eines Außergewöhnlichen Ereignisses ist die Emittentin darüber hinaus berechtigt, die Optionsscheine (anstelle einer Anpassung der Emissionsbedingungen) unter Seite 77 Berücksichtigung der nachfolgenden Vorschriften durch Bekanntmachung gemäß § 9 mit einer Frist von sieben Zahlungsgeschäftstagen zu einem Kündigungstermin (der "Kündigungstermin") zu kündigen, sofern eine Anpassung nicht möglich oder der Emittentin nicht zumutbar ist. Eine Teilkündigung ist ausgeschlossen. Die Emittentin ist jedoch weder zur Vornahme von Anpassungen noch zu einer Kündigung verpflichtet. a) Anpassungen der Emissionsbedingungen nimmt die Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) vor. Im Rahmen der Ermessensausübung berücksichtigt die Emittentin Anpassungen des Maßgeblichen Futures-Kontrakts, die die Maßgebliche Terminbörse vorgenommen hat oder vornehmen würde, wenn entsprechende Termin- oder Optionskontrakte dort gehandelt würden. Jegliche der vorgenannten Anpassungen können sich u.a. auf [Parameter einfügen] beziehen und insbesondere auch dazu führen, dass der Maßgebliche FuturesKontrakt durch einen anderen oder andere Futures Kontrakte ersetzt wird. Die Emittentin ist berechtigt, unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze, auch andere Anpassungen durchzuführen. Anpassungen und Festlegungen treten zu dem von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt in Kraft, wobei (für den Fall, dass die Emittentin Anpassungen berücksichtigt, wie sie von der Maßgeblichen Terminbörse vorgenommen werden oder würden) die Emittentin auch berücksichtigt, wann entsprechende Anpassungen des Maßgeblichen Futures-Kontrakts an der Maßgeblichen Terminbörse in Kraft treten bzw. in Kraft treten würden, falls diese dort gehandelt würden. Anpassungen und Festlegungen sowie der Zeitpunkt ihres Inkrafttretens werden durch die Emittentin gemäß § 9 bekannt gemacht. b) Hat die Emittentin die Optionsscheine wegen des Vorliegens eines Außergewöhnlichen Ereignisses gekündigt, werden die Optionsscheine am Kündigungstermin zu einem Kündigungsbetrag je Optionsschein (der "Kündigungsbetrag") eingelöst, der von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes sowie etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die die Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zur Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheinen vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte"), festgelegt wird. Bei der Festlegung des Kündigungsbetrages darf die Emittentin Aufwendungen für Geschäfte, die nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) der Emittentin erforderlich waren, um die Absicherungsgeschäfte aufzulösen, als Abzugsposten berücksichtigen. Der Kündigungsbetrag wird spätestens 10 Zahlungsgeschäftstage nach dem Kündigungstermin an das Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Optionsscheininhaber überwiesen. Seite 78 2. Ein "Außergewöhnliches Ereignis" liegt vor: a) bei der Anpassung des Maßgeblichen Futures-Kontrakts an der Maßgeblichen Terminbörse bzw. im Fall der Ankündigung einer solchen Anpassung; b) bei der Einstellung des Handels oder der vorzeitigen Abrechnung des Maßgeblichen Futures-Kontrakts an der Maßgeblichen Terminbörse bzw. im Fall der Ankündigung eines solchen Ereignisses; c) bei einer wesentlichen Veränderung des Konzepts des Maßgeblichen Futures-Kontraktes oder der Kontraktspezifikationen (Contract Specifications), die dem Maßgeblichen Futures-Kontrakt zugrunde liegen; d) bei der Einführung, Aufhebung oder Veränderung einer Steuer, die auf den Rohstoff erhoben wird, der dem Maßgeblichen Futures-Kontraktes zugrunde liegt, sofern sich dies auf den Preis des Maßgeblichen Futures-Kontrakts auswirkt und sofern diese Einführung, Aufhebung oder Veränderung nach dem Ausgabetag erfolgt; e) wenn die Emittentin und/oder die mit der Emittentin verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) nicht in der Lage sind, unter Aufwendung wirtschaftlich zumutbarer Bemühungen (i) Geschäfte oder Anlagen abzuschließen, erneut abzuschließen, zu ersetzen, aufrecht zu erhalten, aufzulösen, zu erwerben oder zu veräußern, die erforderlich sind, um das Risiko der Emittentin aus der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheinen abzusichern, oder (ii) die Erlöse aus derartigen Geschäften oder Anlagen zu realisieren, wieder zu gewinnen oder zu transferieren; oder f) bei Vorliegen eines anderen, den vorgenannten Ereignissen in seinen Wirkungen wirtschaftlich vergleichbaren Ereignisses. [zusätzliche oder andere Bestimmungen hinsichtlich der Anpassungen einfügen] Alternative: Optionsscheine bezogen auf einen Wechselkurs [entfällt] Alternative: Optionsscheine bezogen auf andere Basiswerte [entfällt] [Bestimmungen hinsichtlich der Anpassungen einfügen] §5 STEUERN Alle gegenwärtigen und zukünftigen Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben im Zusammenhang mit den Optionsscheinen sind von den Optionsscheinsinhabern zu tragen und zu zahlen. Die Emittentin ist berechtigt, von im Zusammenhang mit den Optionsscheinen seitens des Seite 79 Inhabers fälligen Zahlungen etwaige Steuern, Gebühren und/oder Abgaben nach Maßgabe des vorstehenden Satzes in Abzug zu bringen. §6 STATUS Die Verpflichtungen aus den Optionsscheinen stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. §7 OPTIONSSTELLE 1. Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Hauptniederlassung, Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main, ist Optionssstelle (die "Optionsstelle"). 2. Die Emittentin ist jederzeit berechtigt, eine andere inländische Bank von internationalem Ansehen als Optionssstelle zu bestellen. Die Bestellung einer anderen Optionssstelle und der Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens werden gemäß § 9 bekannt gemacht. 3. Die Optionssstelle ist von den Beschränkungen des § 181 BGB und etwaigen gleichartigen Beschränkungen des anwendbaren Rechts anderer Länder befreit. §8 SCHULDNERWECHSEL 1. Jede andere Gesellschaft kann vorbehaltlich Absatz 2. jederzeit während der Laufzeit der Optionsscheine ohne Zustimmung der Optionsscheinsinhaber alle Verpflichtungen der Emittentin aus und im Zusammenhang mit den Optionsscheinen übernehmen. Die Übernahme und der Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens werden von der Emittentin gemäß § 9 bekannt gemacht. Bei einer solchen Übernahme folgt die übernehmende Gesellschaft (nachfolgend "Neue Emittentin" genannt) der Emittentin im Recht nach und tritt in jeder Hinsicht an deren Stelle; sie kann alle sich für die Emittentin aus den Optionsscheinen ergebenden Rechte und Befugnisse mit derselben Wirkung ausüben, als wäre die Neue Emittentin in diesen Emissionsbedingungen als Emittentin bezeichnet worden. Die Emittentin (und im Falle einer wiederholten Anwendung dieses § 8, jede etwaige frühere Neue Emittentin) wird damit von ihren Verpflichtungen aus diesen Emissionsbedingungen und ihrer Haftung als Schuldnerin aus den Optionsscheinen befreit. Nach dem Wirksamwerden einer solchen Übernahme gilt jede in diesen Emissionsbedingungen enthaltene Bezugnahme auf die Emittentin fortan als Bezugnahme auf die Neue Emittentin. Seite 80 2. 3. Eine solche Übernahme ist nur zulässig, wenn a) die Neue Emittentin alle Verpflichtungen der Emittentin aus den Optionsscheinen übernimmt; b) sich die Neue Emittentin verpflichtet, jeden Optionsscheinsinhaber wegen aller Steuern, Abgaben, Veranlagungen oder behördlicher Gebühren schadlos zu halten, die ihm im Zusammenhang mit einer solchen Übernahme entstehen oder auferlegt werden; c) die Emittentin (in dieser Eigenschaft "Garantin" genannt) unbedingt und unwiderruflich zugunsten der Optionsscheinsinhaber die Erfüllung aller von der Neuen Emittentin zu übernehmenden Zahlungsverpflichtungen garantiert; d) die Neue Emittentin alle erforderlichen staatlichen Ermächtigungen, Erlaubnisse, Zustimmungen und Bewilligungen in den Ländern erlangt hat, in denen die Neue Emittentin ihren Sitz hat oder nach deren Recht sie gegründet ist. Nach Ersetzung der Emittentin durch eine Neue Emittentin findet dieser § 8 erneut Anwendung. §9 BEKANNTMACHUNGEN [Bekanntmachungen gemäß diesen Emissionsbedingungen werden auf der Internetseite [Internetseite] (oder auf einer anderen Internetseite, welche die Emittentin mit einem Vorlauf von mindestens sechs Wochen nach Maßgabe dieser Bestimmung bekannt macht) veröffentlicht und mit dieser Veröffentlichung den Optionsscheinsinhaber gegenüber wirksam, soweit nicht in der Bekanntmachung ein späterer Wirksamkeitszeitpunkt bestimmt wird. Wenn und soweit zwingende Bestimmungen des geltenden Rechts oder Börsenbestimmungen Veröffentlichungen an anderer Stelle vorsehen, erfolgen diese gegebenenfalls zusätzlich an jeweils vorgeschriebener Stelle.] [Soweit in diesen Emissionsbedingungen nicht ausdrücklich eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Emittentin vorgesehen ist, werden Bekanntmachungen, die die Optionsscheine betreffen, im elektronischen Bundesanzeiger und soweit gesetzlich erforderlich in je einem überregionalen Pflichtblatt der Wertpapierbörsen veröffentlicht, an denen die Optionsscheine zum Börsenhandel zugelassen sind. Eine Mitteilung gilt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in dem elektronischen Bundesanzeiger als erfolgt.] Seite 81 § 10 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN Für die Vornahme oder Unterlassung von Maßnahmen jedweder Art im Zusammenhang mit den Optionsscheinen haftet die Emittentin nur in den Fällen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesen Emissionsbedingungen oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung sonstiger Pflichten. Das Gleiche gilt für die Zahlstelle. § 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Form und Inhalt der Optionsscheine sowie die Rechte und Pflichten der Optionsscheinsinhaber, der Emittentin, der Optionssstelle und einer etwaigen Garantin bestimmen sich in jeder Hinsicht nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in den Emissionsbedingungen berechtigen die Emittentin zur Anfechtung gegenüber den Optionsscheinsinhabern. Die Anfechtung ist unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis von einem solchen Anfechtungsgrund gemäß § 9 zu erklären. Nach einer solchen Anfechtung durch die Emittentin kann der Optionsscheinsinhaber die depotführende Bank veranlassen, eine ordnungsgemäß ausgefüllte Rückzahlungserklärung bei der Zahlstelle auf einem dort erhältlichen Formular bzw. unter Abgabe aller in dem Formular geforderten Angaben und Erklärungen (die "Rückzahlungserklärung") einzureichen und die Rückzahlung des Ausgabepreises gegen Übertragung der Optionsscheine auf das Konto der Optionssstelle bei dem Clearing System zu verlangen. Die Emittentin wird bis spätestens [Anzahl] Kalendertage nach Eingang der Rückzahlungserklärung sowie der Optionsscheine bei der Optionssstelle, je nachdem, welcher Tag später ist, den Ausgabepreis der Optionssstelle zur Verfügung stellen, die diesen auf das in der Rückzahlungserklärung angegebene Konto überweisen wird. Mit der Zahlung des Ausgabepreises erlöschen alle Rechte aus den eingereichten Optionsscheinen. 3. Die Emittentin kann mit der Anfechtungserklärung gemäß Absatz 2. ein Angebot auf Fortführung der Optionsscheine zu berichtigten Emissionsbedingungen verbinden. Ein solches Angebot sowie die berichtigten Bestimmungen werden den Optionsscheinsinhabern zusammen mit der Anfechtungserklärung gemäß § 9 mitgeteilt. Ein solches Angebot gilt als von einem Optionsscheinsinhaber angenommen, wenn der Optionsscheinsinhaber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Wirksamwerden des Angebots gemäß § 9 durch Einreichung einer ordnungsgemäß ausgefüllten Rückzahlungserklärung über die depotführende Bank bei der Optionssstelle sowie durch Übertragung der Optionsscheine auf das Konto der Optionsstelle bei dem Clearing System gemäß Absatz 2. die Rückzahlung des Ausgabepreises verlangt. In diesem Fall treten die Wirkungen der Anfechtung nicht ein. Die Emittentin wird die Optionsscheinsinhaber in der Mitteilung hierauf hinweisen. 4. Als "Ausgabepreis" im Sinne der Absätze 2. und 3. gilt der vom Seite 82 jeweiligen Optionsscheininhaber gezahlte tatsächliche Erwerbspreis (wie in der Rückzahlungserklärung angegeben und nachgewiesen) bzw. das von der Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmte gewichtete arithmetische Mittel der an dem der Erklärung der Anfechtung gemäß Absatz 1. vorhergehenden [Geschäftstag] gehandelten Preise der Optionsscheine, je nachdem welcher dieser Beträge höher ist. Liegt an dem in der Erklärung der Anfechtung gemäß Absatz 1. vorhergehenden [Geschäftstag] eine Marktstörung gemäß § 2 vor, so ist für die Preisermittlung nach vorstehendem Satz der letzte der Anfechtung gemäß Absatz 1. vorhergehende [Geschäftstag] an dem keine Marktstörung vorlag, maßgeblich. 5. Widersprüchliche oder lückenhafte Bestimmungen in den Emissionsbedingungen kann die Emittentin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) berichtigen bzw. ergänzen. Dabei sind nur solche Berichtigungen oder Ergänzungen zulässig, die unter Berücksichtigung der Interessen der Emittentin für die Optionsscheinsinhaber zumutbar sind und insbesondere die rechtliche und finanzielle Situation der Optionsscheinsinhaber nicht wesentlich verschlechtern. Solche Berichtigungen oder Ergänzungen werden den Optionsscheinsinhabern gemäß § 9 mitgeteilt. 6. Waren dem Optionsscheinsinhaber Schreib- oder Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten in den Emissionsbedingungen beim Erwerb der Optionsscheine bekannt, so kann die Emittentin den Optionsscheinsinhaber ungeachtet der Absätze 2. bis 5. an entsprechend berichtigten Emissionsbedingungen festhalten. 7. Sollte eine Bestimmung dieser Emissionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich möglich Rechnung trägt. Die Emittentin kann jedoch auch in solchen Fällen nach Absätzen 2. bis 5. vorgehen. 8. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. 9. Gerichtsstand für alle Klagen und sonstigen Verfahren für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlichrechtliche Sondervermögen und Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland aus oder im Zusammenhang mit den Optionsscheinen ist Frankfurt am Main. Der Gerichtsstand Frankfurt am Main ist in einem derartigen Fall für alle Klagen gegen die Emittentin ausschließlich. Seite 83 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Allgemeine Beschreibung Geschäftsgeschichte und Geschäftsentwicklung Die Commerzbank Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und wurde 1870 als Commerz- und Disconto-Bank in Hamburg gegründet. Die Bank ist am 1. Juli 1958 aus dem Wiederzusammenschluss von 1952 im Zuge einer Nachkriegsentflechtung geschaffenen Nachfolgeinstituten hervorgegangen. Sitz der Bank ist Frankfurt am Main, die Zentrale befindet sich in der Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), 60311 Frankfurt am Main (Telefon: 069 - 136-20). Sie ist unter der Nummer HRB 32 000 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Überblick über die Geschäftstätigkeit Haupttätigkeitsbereiche Die Commerzbank ist eine Universalbank. Sie betreut im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Privat- und Firmenkunden in allen Facetten des Bankgeschäfts. Zudem operiert die Bank – zum Teil über Tochtergesellschaften – in Spezialbereichen wie Hypotheken- und Immobiliengeschäft, Leasing und Vermögensverwaltung. Ihre Dienstleistungen konzentrieren sich auf Kontoführung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs, auf Kredit-, Spar- und Geldanlageformen sowie auf das Wertpapiergeschäft. Weitere Finanzdienstleistungen werden im Rahmen der Allfinanz-Strategie in Kooperation mit führenden Unternehmen benachbarter Branchen angeboten, darunter Bauspar- und Versicherungsprodukte. Der Commerzbank-Konzern ist in drei Bereiche aufgeteilt: Kundenbank, Asset Based Finance und Abbau-Portfolio (Portfolio Restructuring Unit (PRU)). Die Kundenbank bündelt das kundenorientierte Kerngeschäft der Commerzbank. Hierzu gehören die vier Segmente Privatkunden, Mittelstandsbank, Corporates & Markets sowie Central & Eastern Europe. Der Bereich Asset Based Finance umfasst im Wesentlichen Commercial Real Estate, Public Finance und Schiffsfinanzierungen. Im Abbau-Portfolio werden Portfolien, von denen sich die Bank trennen wird, in einer eigenen Einheit separiert. Privatkunden In diesem Segment sind die gesamten Aktivitäten der Bank rund um die Privat- und Geschäftskunden zusammengefasst. Es besteht somit aus den Geschäftsfeldern Privat- und Geschäftskunden, Kredit, Wealth Management sowie Direct Banking. Geschäftsfeld Privat- und Geschäftskunden Das Produktangebot umfasst die komplette Palette des Privatkundengeschäfts, einschließlich Zahlungsverkehr, Anlage- und Wertpapiergeschäft, Immobilien- und Konsumentenkredite sowie Produkte für die private Vorsorge. Zur Gruppe der Geschäftskunden gehören Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende sowie Inhaber von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu € 2,5 Mio. Die ganz auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Kundengruppe zugeschnittene Produktpalette ist eine Kombination aus Lösungen in geschäftlichen Finanzfragen und ganzheitlicher, individueller Beratung für private Geldangelegenheiten. Mittlerweile wurden bereits rund ein Drittel aller Commerzbank-Filialen auf das Vertriebsmodell "Filiale der Zukunft" umgestellt. Im Mittelpunkt dieser Filialen stehen Kundenorientierung, Beratung und Vertrieb. Neben dem Einsatz einer modernen SB-Automatisierung werden administrative Aufgaben vereinheitlicht, verschlankt und zentralisiert. Im Internet steht eine virtuelle Filiale zur Verfügung, die praktisch das gesamte Angebot einer traditionellen Filiale zur Verfügung stellt, einschließlich Zahlungsverkehr und Wertpapiertransaktionen. Seite 84 Geschäftsfeld Kredit Im Geschäftsfeld Kredit wurden der Vertrieb und die Abwicklung komplett neu aufgestellt. Ziel ist es, die Bearbeitung von Krediten zu konzentrieren und im Prozess sowohl im Hinblick auf die Qualität der Kreditentscheidungen als auch hinsichtlich der Entscheidungszeiten zu optimieren. Weiterer Schwerpunkt ist die Intensivierung des aktiven Portfoliomanagements. Geschäftsfeld Wealth Management In diesem Geschäftsfeld werden Kunden betreut, die über ein liquides Vermögen ab EUR 500 000 verfügen oder bei denen besondere Lösungen erforderlich sind, etwa aufgrund der Komplexität der Vermögensstruktur. Die Kunden werden in allen Fragen der Vermögensverwaltung beraten; dabei reicht das Angebot von individueller Vermögensverwaltung und Wertpapiermanagement über Finanzanlagen- und Immobilienmanagement bis hin zu Stiftungs- und Nachlass-Management. Direct Banking Das Geschäftsfeld umfaßt hauptsächlich die Aktivitäten der Tochtergesellschaft comdirect bank AG; diese bietet Privatkunden Bank- und vor allem Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft an. Ihre Tochtergesellschaft comdirect private finance AG bietet zusätzlich Finanzdienstleistungen hinsichtlich komplexerer Themen wie Altersvorsorge und Vermögensbildung. Mittelstandsbank Zu diesem Segment gehören die Geschäftsfelder Corporate Banking, Mittelstand Regionen 1 und 2, Großkunden, Corporates International und Financial Institutions. Corporate Banking mit dem Center of Competence Renewable Energies betreut kleine bis mittelgroße Unternehmen mit einer Umsatzgröße zwischen EUR 2,5 Mio und EUR 250 Mio resp. 500 Mio, abhängig von der Kapitalmarktaffinität der Unternehmen. Im Bereich Großkunden werden die Aktivitäten mit großen und kapitalmarktnahen Firmenkunden zusammengefaßt. Das Geschäftsfeld Financial Institutions verantwortet die Beziehungen zu in- und ausländischen Banken und Finanzinstituten sowie Zentralbanken und Staaten und unterstützt damit Firmenkunden bei ihren Handelsgeschäften oder Investitionen in den jeweiligen Regionen. Der Bereich Corporates International umfasst die ausländischen Filialen an allen wichtigen Finanzstandorten in Asien und den westeuropäischen Hauptstädten. Die Konzentration dieses Bereichs liegt auf der Begleitung unserer inländischen Firmenkunden ins Ausland sowie auf asiatischen und westeuropäischen Großkunden mit Bezug zum deutschen Markt und den weiteren Kernregionen der Bank. Central & Eastern Europe Bisher organisatorisch in der Mittelstandsbank verankert, werden seit dem ersten Quartal 2008 die Aktivitäten aller Tochtergesellschaften und Filialen in Mittel- und Osteuropa in einer separaten Holding zusammengefasst. Corporates & Markets In diesem Segment sind die kundenorientierten Marktaktivitäten sowie die Geschäftsbeziehungen zu multinationalen Konzernen und ausgewählten Großkunden zusammengefasst. Außerdem werden die Regionen London und Amerika betreut. Corporates & Markets besteht aus den Hauptbereichen: Fixed Income Sales, Fixed Income Trading, Corporate Finance, Equity Markets & Commodities, Client Relationship Management und Research. Seite 85 Asset Based Finance Der Bereich Asset Based Finance umfasst CRE Germany, CRE International, Public Finance, Real Estate Asset Management sowie Ship Finance. CRE Germany/CRE International Im den Geschäftsfeldern CRE Germany, CRE International und Real Estate Asset Management sind die gewerblichen Immobilienaktivitäten des Commerzbank-Konzerns zusammengefasst. Diese bestehen im Wesentlichen aus dem Immobiliengeschäft der Eurohypo AG sowie den Aktivitäten der Commerz Real AG. Die Eurohypo bietet eine Vielzahl von verschiedenen Dienstleistungen an. Im Bereich der gewerblichen Immobilienfinanzierung reicht die Produktpalette vom klassischen Festzinsdarlehen über Strukturierte Finanzierungen bis zum Immobilien-Investment-Banking oder zu Kapitalmarktprodukten. Kernstück des Geschäftsmodells ist das Buy-and-Manage-Konzept, bei dem sich die Eurohypo neben einem reinen Kreditgeber für Immobilienkunden auch hin zu einem Vermittler zwischen Kunden und Kapitalmarkt entwickelt. Das Leistungsspektrum der Commerz Real AG umfasst die Anlageprodukte mit offenen Immobilienfonds und geschlossenen Fonds, den Bereich Structured Investments mit einem breit gefächerten Angebot an individuell strukturierten Finanzierungsangeboten und das Mobilienleasing. Public Finance Public Finance bietet den Kunden im öffentlichen Sektor im In- und Ausland klassische Finanzierungsinstrumente sowie angepasste Finazierungslösungen zur Deckung ihres mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarfs an. Hierzu zählt auch die Finanzierung von öffentlichen Infrastruktur- und Public-Private Partnership Projekten. Ship Finance Hier werden die Schiffsaktivitäten der Commerzbank zusammengefasst, insbesondere das Angebot der Deutsche Schiffsbank AG, Bremen/Hamburg. Wichtige geschäftspolitische Ereignisse Übernahme der Dresdner Bank Im Jahr 2009 erwarb die Commerzbank die Dresdner Bank Aktiengesellschaft (Dresdner Bank) von der Allianz SE (Allianz) zu einem Kaufpreis von insgesamt 4,7 Mrd. Euro. Neben einer Barkomponente und der Übertragung der cominvest-Gruppe an die Allianz erhielt diese rund 163,5 Milliionen neue Commerzbank-Aktien aus einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage. Im Rahmen dieser Transaktion wurde zudem wurde der Abschluss von langfristigen Vertriebsverträgen zwischen der Allianz und der Emittentin bzw. ihren jeweiligen Tochtergesellschaften vereinbart. Am 11. Mai 2009 wurde die Verschmelzung der Dresdner Bank auf die Commerzbank im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt eingetragen. Seite 86 Kapitalstützende Maßnahmen Im Rahmen von kapitalstützenden Maßnahmen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) für die Commerzbank erhielt die Commerzbank im Dezember 2008 sowie im Juni 2009 zwei stille Einlagen in Höhe von jeweils 8,2 Mrd. Euro. Außerdem gewährte die Allianz der Commerzbank im Juni 2009 eine stille Einlage über 750 Millionen Euro. Die stillen Einlagen werden mit 9 % p. a. verzinst. In Jahren mit Dividendenzahlungen erhöht sich der Zinssatz um 0,01 % für jeweils rund 5,9 Millionen Euro Bardividende Zusätzlich hat sich der SoFFin am Grundkapital der Commerzbank beteiligt. Hierzu wurde eine Kapitalerhöhung durchgeführt, die durch die Emission von rund 295 Millionen Stammaktien zum Preis von 6 Euro pro Aktie erfolgte. Dadurch hält der SoFFin 25 % und eine Aktie an der Commerzbank. Anfang Mai 2009 hat die EU-Kommission das zweite Paket der Stabilisierungsmaßnahmen der SoFFin insbesondere mit den Auflagen gebilligt, dass die Commerzbank ihre Bilanzsumme reduziert und die Eurohypo Aktiengesellschaft bis 2014 verkauft. Wichtigste Märkte Die Geschäftstätigkeit der Commerzbank konzentriert sich überwiegend auf den deutschen Markt, wo sie als integrierter Finanzdienstleister für alle Kundengruppen ein flächendeckendes Filialnetz für Beratung und Vertrieb unterhält. Im Bereich Wealth Management werden ferner Österreich, Luxemburg, Singapur und die Schweiz sowie im Firmenkundengeschäft in Europa insbesondere Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Ungarn, die Tschechische Republik, Polen und Russland, in Übersee die USA und in Asien China, Dubai, Japan und Singapur als Kernmärkte angesehen. Seite 87 Organisationsstruktur Struktur des Commerzbank Konzerns Vorstand Asset Based Finance Kundenbank Privatkunden Privat- und Geschäftskunden Wealth Management Direct Banking Kredit Central & Mittelstandsbank Eastern Europe Corporate Banking Eastern Europe Mittelstands Region 1 Central Europe Mittelstand Region 2 BRE Bank Corporates & Markets Client Relationship Management Corporate Finance Großkunden Equity Markets & Commodities Corporates International Fixed Income Trading Financial Institutions Asset Based Finance CRE Germany CRE International Public Finance Real Estate Asset Management Ship Finance Research Fixed Income Sales London Amerika *) Der dritte Bereich umfasst das Abbau-Portfolio (Portfolio Restructuring Unit (PRU)), in dem Portfolien, von denen sich die Bank trennen wird, enthalten sind. Alle Stabs- und Steuerungsfunktionen sind im Unternehmensbereich Konzernsteuerung zusammengefasst; Informationstechnologie, Transaction Banking und Organisation sind im Unternehmensbereich Services gebündelt. Wesentliche Konzerngesellschaften und Beteiligungen Inland Atlas Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH, Bad Homburg v.d.H. comdirect bank AG, Quickborn Commerz Real AG, Eschborn Deutsche Schiffsbank AG, Bremen/Hamburg Eurohypo AG, Eschborn Süddeutsche Industrie-Beteiligungs-GmbH, Frankfurt am Main Ausland BRE Bank SA, Warschau Commerzbank Capital Markets Corporation, New York Commerzbank (Eurasija) SAO, Moskau Seite 88 *) Commerzbank Europe (Ireland), Dublin Commerzbank International S.A., Luxemburg Dresdner Bank Luxembourg S.A., Luxemburg Commerzbank (South East Asia) Ltd., Singapur Commerzbank Zrt., Budapest Dresdner Investments (UK) Limited, London Erste Europäische Pfandbrief- und Kommunalkreditbank AG, Luxemburg Joint Stock Commercial Bank “Forum”, Kiew Weitere Informationen über den Anteilsbesitz der Commerzbank befinden sich im Geschäftsbericht 2009 des Commerzbank-Konzerns, der in diesen Prospekt per Verweis einbezogen ist (siehe S. 410 bis 453 des Nachtrags D vom 7. April 2010 zum Basisprospekt vom 22. April 2009 über TURBOZertifikate und Unlimited TURBO-Zertifikate der Commerzbank (siehe S. 92 dieses Prospekts)). Organe Vorstand Dem Vorstand gehören zurzeit die folgenden Mitglieder an: Martin Blessing, Frankfurt am Main, Vorsitzender Group Development & Strategy, Group Communications, Group Legal, Group Treasury Frank Annuscheit, Frankfurt am Main Group Information Technology, Group Organization, Group Banking Operations, Group Markets Operations, Group Security, Group Support Mandate in Aufsichtsgremien und vergleichbaren Kontrollgremien: comdirect bank AG Markus Beumer, Frankfurt am Main Corporate Banking, Mittelstand Region 1, Mittelstand Region 2, Großkunden , Corporates International, Financial Institutions Mandate in Aufsichtsgremien und vergleichbaren Kontrollgremien: Commerz Real AG Dr. Achim Kassow, Frankfurt am Main Privat- und Geschäftskunden, Wealth Management, Direct Banking, Kredit, Eastern Europe, Central Europe, BRE Bank Mandate in Aufsichtsgremien und vergleichbaren Kontrollgremien: AMB Generali Holding AG comdirect bank AG, Vorsitzender Commerzbank Auslandsbanken Holding AG Allianz Global Investors Deutschland GmbH BRE Bank SA Jochen Klösges, Frankfurt am Main CRE Germany, CRE International, Public Finance, Real Estate Asset Management, Ship Finance Mandate in Aufsichtsgremien und vergleichbaren Kontrollgremien: Deutsche Schiffsbank AG, Vorsitzender Commerz Real AG, Vorsitzender Commerz Real-Investmentgesellschaft mbH, Vorsitzender Eurohypo AG, Vorsitzender Commerzbank Auslandsbanken Holding Nova GmbH Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH Seite 89 Michael Reuther, Frankfurt am Main Client Relationship Management, Corporate Finance, Equity Markets & Commodities, Fixed Income Trading, Research, Fixed Income Sales, London, Amerika Mandate in Aufsichtsgremien und vergleichbaren Kontrollgremien: Eurohypo AG Commerzbank Capital Markets Corporation Dr. Stefan Schmittmann, Frankfurt am Main Group Credit Risk Management, Group Risk Controlling& Capital Management, Group Risk Operations, Global Intensive Care Mandate in Aufsichtsgremien und vergleichbaren Kontrollgremien: Eurohypo AG Schaltbau Holding AG Verlagsgruppe Weltbild GmbH Commerzbank Auslandsbanken Holding AG, Vorsitzender Commerz Real AG KGAL Allgemeine Leasing GmbH & Co., Vorsitzender Ulrich Sieber, Frankfurt am Main Group Human Resources, Group Integration Mandate in Aufsichtsgremien und vergleichbaren Kontrollgremien: BVV Pensinsfonds des Bankgewerbes AG. BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. SWAB Stiftung der Deutschen Wirtschaft für Arbeit und Beschäftigung GmbH Dr. Eric Strutz, Frankfurt am Main Group Compliance, Group Finance, Group Finance Architecture, Group Audit, Portfolio Restructuring Unit Mandate in Aufsichtsgremien und vergleichbaren Kontrollgremien: ABB AG RWE Power AG Commerzbank Auslandsbanken Holding AG Mediobanca S.p.A. Commerzbank Auslandsbanken Holding Nova GmbH, Vorsitzender Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH, Vorsitzender SdB – Sicherungseinrichtungsgesellschaft deutscher Banken mbH Verlagsbeteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehören zurzeit die folgenden Mitglieder an: Klaus-Peter Müller, Vorsitzender, Frankfurt am Main Uwe Tschäge, stellv. Vorsitzender, Commerzbank AG, Düsseldorf Hans-Hermann Altenschmidt, Commerzbank AG, Essen Dott. Sergio Balbinot, Managing Director der Assicurazioni Generali S. p. A., Triest Dr.-Ing. Burckhard Bergmann, ehemaliges Mitglied des Vorstands der E.ON AG, Berater, Essen Dr. Nikolaus von Bomhard, Mitglied des Vorstands der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft, München Herbert Bludau-Hoffmann, Bundesverwaltung ver.di, Fachbereich Finanzdienstleistungen, Essen Karin van Brummelen,Commerzbank AG, Düsseldorf Astrid Evers, Commerzbank AG, Hamburg Uwe Foullong, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands, Berlin Daniel Hampel, Commerzbank AG, Berlin Seite 90 Dr.-Ing. Otto Happel, Unternehmer, Luserve AG, Luzern Sonja Kasischke, Commerzbank AG, Braunschweig Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Hans-Peter Keitel, Mitglied des Aufsichtsrats der HOCHTIEF AG, Essen Alexandra Krieger, Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf Dr. h.c. Edgar Meister, Rechtsanwalt, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank a.D., Kronberg im Taunus Prof. h.c. (CHN) Dr. rer. oec. Ulrich Middelmann, stellv. Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp AG, Düsseldorf Dr. Helmut Perlet, Mitglied des Vorstands der Allianz SE, München Barbara Priester, Commerzbank AG, Frankfurt am Main Dr. Marcus Schenck, Mitglied des Vorstands der E.ON AG, Düsseldorf Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind über die Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar. Potenzielle Interessenkonflikte Interessenkonflikte von Mitgliedern des Vorstands im Sinne von Ziffer 4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie von Mitgliedern des Aufsichtsrates im Sinne von Ziffer 5.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex sind im Geschäftsjahr 2009 sowie bis zum Datum des Prospekts nicht eingetreten. Potenzielle Konflikte könnten aufgrund von weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten von Beteiligungsgesellschaften der Commerzbank AG bei folgenden Mitgliedern des Vorstands der Commerzbank AG auftreten: Herr Annuscheit (comdirect bank AG), Herr Dr. Kassow (comdirect bank AG, BRE Bank SA), Herr Klösges (Deutsche Schiffsbank AG) Anhaltspunkte für konkrete Interessenskonflikte sind derzeit nicht ersichtlich. Historische Finanzinformationen Der geprüfte Jahresabschluss der Commerzbank für das zum 31. Dezember 2009 beendete Geschäftsjahr sowie die geprüften Konzernabschlüsse der Commerzbank für die zum 31. Dezember 2008 und 2009 beendeten Geschäftsjahre sind per Verweis in diesen Prospekt einbezogen und sind Bestandteil dieses Prospekts. Abschlussprüfer Abschlussprüfer der Bank für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 war PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Olof-Palme-Straße 35, 60439 Frankfurt am Main, die die Jahres- und Konzernabschlüsse der Commerzbank Aktiengesellschaft für die zum 31. Dezember 2008 und 2009 beendeten Geschäftsjahre geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen hat. PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ordentliches Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer. Interims-Finanzinformationen / Trendinformationen Der Zwischenbericht des Commerzbank-Konzerns zum 31. März 2010 (prüferisch durchgesehen) ist Bestandteil dieses Prospekts. Seit dem Datum des Jahresabschlusses (31. Dezember 2009) bzw. dem Datum des Zwischenberichts (31. März 2010) sind keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten sowie keine wesentlichen Veränderungen in der Finanzlage der Emittentin eingetreten. Seite 91 Rechtsstreitigkeiten Es gab innerhalb der letzten 12 Monate keine staatlichen Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren, die sich in spürbarer Weise auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Commerzbank und/oder des Commerzbank-Konzerns ausgewirkt haben noch sind nach Kenntnis der Bank solche Verfahren anhängig oder angedroht. Per Verweis einbezogene Dokumente Die folgenden per Verweis in diesen Prospekt einbezogenen Dokumente wurden im Nachtrag C vom 2. April 2009 zum Basisprospekt vom 3. November 2008 über Besicherte Bonus- und Besicherte Discount-Zertifikate der Commerzbank veröffentlicht: Jahresabschluss und Lagebericht 2008 der Commerzbank AG ..................................... S. 1 – 80 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers .................................................................... S. 81 Konzern-Lagebericht 2008 ............................................................................................... S. 83 – 202 Konzern-Abschluss 2008 ................................................................................................. S. 203 – 309 Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers....................................................... S. 310 Anteilsbesitz ..................................................................................................................... S. 311 – 335 Die folgenden per Verweis in diesen Prospekt einbezogenen Dokumente wurden im Nachtrag D vom vom 7. April 2010 zum Basisprospekt vom 22. April 2009 über TURBO-Zertifikate und Unlimited TURBO-Zertifikate der Commerzbank veröffentlicht: Jahresabschluss und Lagebericht 2009 der Commerzbank AG ..................................... S. 1 – 105 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers .................................................................... S. 106 Commerzbank Konzern, Geschäftsbericht 2009: Berichte ............................................................................................................................ S. 108 - 276 Abschluss ......................................................................................................................... S. 277 - 405 Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers....................................................... S. 406 Anteilsbesitz ..................................................................................................................... S. 413 – 453 Die per Verweis einbezogenen Dokumente sind auf der Internetseite www.commerzbank.de verfügbar. Seite 92 C O M M E R Z B A N K KO N Z E R N Zwischenbericht zum 31. März 2010 (prüferisch durchgesehen) Seite 93 Inhalt 948––110 23 24––131 44 112 132 45––167 80 168 81 Zwischenlagebericht 96 9 Geschäft und Rahmenbedingungen 10 97 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 15 102 Segmentberichterstattung 20 107 Prognosebericht 23 110 Nachtragsbericht Zwischenrisikobericht 112 25 Risikoorientierte Gesamtbanksteuerung 114 27 Adressenausfallrisiken 127 40 Markt- und Liquiditätsrisiken 129 42 Intensive Care / Ertragsbelastungen 131 44 Operationelle Risiken 131 44 Sonstige Risiken Zwischenabschluss 133 46 Gesamtergebnisrechnung 136 49 Bilanz 50 137 Eigenkapitalveränderungsrechnung 52 139 Kapitalflussrechnung 53 140 Anhang (ausgewählte Notes) 79 166 Organe der Commerzbank Aktiengesellschaft 80 167 Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht Wesentliche Konzerngesellschaften und wesentliche Beteiligungen Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Zwischenlagebericht 96 97 9 –– 10 97 10––102 15 15––106 19 102 107 20––110 23 23 110 Geschäft und Rahmenbedingungen 96 9 Gesamtwirtschaftliche Situation 96 9 Wichtige geschäftspolitische Ereignisse Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 98 11 Gewinn- und Verlustrechnung 99 12 Bilanz 100 13 Refinanzierung und Liquidität 102 15 Kennzahlen Segmentberichterstattung 102 15 Privatkunden 103 16 Mittelstandsbank 104 17 Central & Eastern Europe 104 17 Corporates & Markets 18 105 Asset Based Finance 19 106 Portfolio Restructuring Unit 19 106 Sonstige und Konsolidierung Prognosebericht 107 20 Künftige gesamtwirtschaftliche Situation 108 21 Künftige Situation der Bankbranche 21 108 Erwartete Finanzlage 22 109 Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung Nachtragsbericht 95 96 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Geschäft und Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Situation In den ersten Monaten dieses Jahres hat sich die Weltwirtschaft von der tiefen Rezession im Winterhalbjahr 2008 / 2009 weiter erholt. Vorreiter bleiben die Schwellenländer in Asien, aber auch in Nordamerika hat das Wirtschaftswachstum deutlich angezogen. Im Euroraum zeigt die Tendenz zwar ebenfalls nach oben, allerdings ist die Dynamik derzeit deutlich geringer als in den genannten Regionen. Dabei nimmt Deutschland innerhalb des Euroraums eine Führungsposition ein. Zwar dürfte die Wirtschaft im ersten Quartal erneut kaum oder überhaupt nicht gewachsen sein. Da das aber in erster Linie auf den strengen Winter zurückzuführen ist, sollte dies im Frühjahr durch ein kräftiges Plus ausgeglichen werden. Umfragen unter den Unternehmen und die weiterhin klar aufwärtsgerichteten Auftragseingänge der Industrie deuten auf eine überdurchschnittliche Entwicklung der deutschen Wirtschaft innerhalb des Euroraums hin. Hatte die stark auf Investitionsgüter und den Export ausgerichtete deutsche Wirtschaft besonders unter dem weltweiten Konjunktureinbruch gelitten, scheint sie nun auch von der Erholung überproportional zu profitieren. Auch wenn sich die Wirtschaft weltweit erholt, bleibt die Kapazitätsauslastung vorerst niedrig, die Arbeitslosigkeit hoch. Deshalb hat der Preisdruck bis zuletzt abgenommen, ohne die volatilen Preise von Energie und Nahrungsmitteln liegen die Teuerungsraten inzwischen in vielen Ländern – auch in Deutschland – unter 1 %. Angesichts dessen haben bisher nur wenige Zentralbanken begonnen, ihre Leitzinsen allmählich anzuheben. Von der US-Notenbank und der EZB gab es bisher noch keinerlei Signale für eine kurz bevorstehende Zinswende. An den Finanzmärkten stand die meiste Zeit die Diskussion über die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit Griechenlands im Mittelpunkt. Diese ließ die Renditedifferenzen zwischen Staatsanleihen der einzelnen Euro-Länder deutlich steigen und setzte den Euro spürbar unter Druck. Auch an den Aktienmärkten lastete die Griechenland-Krise zwischenzeitlich auf den Kursen; letztendlich ließ die fortgesetzte wirtschaftliche Erholung die Kurse aber weiter steigen, sodass der Deutsche Aktienindex DAX beinahe wieder das Niveau vor der Zahlungsunfähigkeit der US-Investmentbank Lehman Brothers erreichte. Wichtige geschäftspolitische Ereignisse Mitte Januar gab die Commerzbank bekannt, dass sie mit der Bank Audi sal-Audi Saradar Gruppe einen Vertrag zum Verkauf der Dresdner Bank Monaco S.A.M. unterzeichnet hat. Über Einzelheiten der Transaktion, die unter dem Vorbehalt der entsprechenden behördlichen Genehmigungen steht, wurde Stillschweigen vereinbart. Die Dresdner Bank Monaco S.A.M., eine Tochtergesellschaft der Dresdner Bank Luxembourg S.A., wurde im Jahr 2006 gegründet und ist im gehobenen Privatkundengeschäft mit Schwerpunkt Monaco, Südfrankreich und Norditalien tätig. Zum Jahresende 2008 verwaltete sie Vermögenswerte (Assets under Control) in Höhe von 233 Mio Euro und beschäftigte 18 Mitarbeiter. Anfang Februar wurden sowohl der Verkauf der noch bei der Commerzbank verbliebenen Anteile an der österreichischen Privatinvest Bank AG an die Zürcher Kantonalbank als auch der Verkauf des niederländischen Vermögensverwalters Dresdner VPV an das Management Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 vollzogen. Die Aufsichtsbehörden haben beiden Transaktionen zugestimmt. Die Privatinvest Bank AG verwaltete per Ende Juni 2009 mit rund 50 Mitarbeitern ein Vermögen (Assets under Management) in Höhe von etwa 600 Mio Euro. Die Dresdner VPV hatte per Jahresende 2008 in der Gruppe rund 60 Mitarbeiter und verwaltete ein Vermögen (Assets under Management) von 1,2 Mrd Euro. Ende März hat die Commerzbank den Verkauf der Dresdner Van Moer Courtens sowie der Filiale Belgien ihrer auf gehobene Privatkunden fokussierten Tochtergesellschaft Commerzbank International S.A. Luxembourg (CISAL) an das Management der Dresdner Van Moer Courtens wie angekündigt vollzogen. Die Aufsichtsbehörden haben der Transaktion zugestimmt. Zum Jahresende 2009 verwalteten beide Institute zusammen Assets in Höhe von 630 Mio Euro und beschäftigten 45 Mitarbeiter. Informationen zu weiteren Veräußerungen finden sich im Nachtragsbericht. Am 1. März hat die polnische BRE Bank eine Kapitalerhöhung mit einem Mittelzufluss von 2 Mrd Zloty (rund 500 Mio Euro) angekündigt. In der am 30. März in Warschau stattgefundenen Hauptversammlung der BRE Bank wurde der Kapitalerhöhung zugestimmt. Die Commerzbank wird ihre Bezugsrechte bei der geplanten Kapitalerhöhung der polnischen BRE Bank, an der die Commerzbank rund 69,8 % der Aktien hält, in vollem Umfang ausüben. Anfang März hat die Commerzbank an der ukrainischen Bank Forum weitere 26,25 % erworben und somit ihren Anteil auf 89,3 % erhöht. Die Anteile stammen aus dem indirekten Besitz eines bisherigen Minderheitsaktionärs, der mit dem Verkauf seiner Anteile aus dem Aktionärskreis ausscheidet. Über den Kaufpreis sowie weitere Details wurde Stillschweigen vereinbart. Auf einer außerordentlichen Aktionärsversammlung haben die Aktionäre der Bank Forum am 4. März eine Kapitalerhöhung um 2,42 Mrd Hrywnja (rund 240 Mio Euro) beschlossen. Die Commerzbank beabsichtigt, sich daran gemäß ihrer Quote zu beteiligen. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Der Commerzbank-Konzern erzielte im ersten Quartal 2010 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 771 Mio Euro. Der Zinsüberschuss lag weiterhin auf einem soliden Niveau, die Risikovorsorge ging deutlich zurück. Beim Provisionsüberschuss setzte sich die Verbesserung fort, das Handelsergebnis war außergewöhnlich stark. Lediglich das Ergebnis aus Finanzanlagen war rückläufig. Die Verwaltungsaufwendungen stiegen in erster Linie aufgrund der Tatsache, dass 2009 die Ergebnisbeiträge der Dresdner Bank für den Zeitraum 1. bis 12. Januar – wegen des offiziellen Closings der Übernahme am 12. Januar – nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung der Commerzbank enthalten waren. Zudem belastete laufender Umsetzungsaufwand für die Integration der Dresdner Bank. Insgesamt war das Ergebnis im ersten Quartal sehr erfreulich. Zudem verfügen wir im Commerzbank-Konzern nach Abschluss des ersten Quartals weiterhin über eine solide Kapitalbasis sowie eine komfortable Liquiditätsausstattung. Darüber hinaus gab es weitere Fortschritte bei der Reduktion von Risiken: Die Portfolio Restructuring Unit konnte ihr Exposure im ersten Quartal signifikant reduzieren. 97 98 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Gewinn- und Verlustrechnung des Commerzbank-Konzerns Der Zinsüberschuss stieg gegenüber dem Vorjahreswert um 11,6 % auf 1 888 Mio Euro im ersten Quartal 2010. Dazu trug auch die Nichtbedienung von Kupons auf Hybridanleihen und Genussscheine bei. Nach Berücksichtigung von Sondereffekten liegt der Zinsüberschuss trotz signifikantem Abbau von Aktiva weiterhin auf einem soliden Niveau. Der Zinsüberschuss der Kernbank litt dabei unter den niedrigen Einlagenmargen, die nicht vollständig durch höhere Kreditmargen kompensiert werden konnten. Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft lag mit 644 Mio Euro um 23,7 % unter dem Wert des ersten Quartals 2009, vor allem bedingt durch die günstigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Dies gilt auch für die Vorquartale. Besonders machte sich dies in der Kernbank bemerkbar, im Segment Corporates & Markets kam es sogar zu Nettoauflösungen. Dagegen lag die Risikovorsorge im Segment Central & Eastern Europe aufgrund der Entwicklung in der Ukraine zwar deutlich unter den Werten des Vor- und des Vorjahresquartals, blieb aber weiterhin auf hohem Niveau. Das Segment Asset Based Finance trug einen Großteil zur Risikovorsorge im ersten Quartal bei. Hierbei handelte es sich zur Hälfte um Pauschalwertberichtigungen. Der Provisionsüberschuss stieg im ersten Quartal 2010 gegenüber dem Wert des Vorjahresquartals um 15,6 % auf 983 Mio Euro, vor allem wegen höheren Erträgen aus dem Wertpapiergeschäft. Dabei kam es in fast allen Segmenten der Kernbank sowie im Segment Asset Based Finance zu einer Zunahme des Provisionsüberschusses. Insgesamt stieg der Provisionsüberschuss im Commerzbank-Konzern damit über mehrere Quartale kontinuierlich an. Das Handelsergebnis verbesserte sich gegenüber den ersten drei Monaten 2009 um 1 377 Mio Euro auf 850 Mio Euro im ersten Quartal 2010. Dieses außergewöhnlich starke Handelsergebnis wurde durch günstige Marktbedingungen unterstützt. Vor allem die Segmente Corporates & Markets sowie Portfolio Restructuring Unit lieferten dabei einen großen Beitrag. Während in Corporates & Markets der Bereich Fixed Income & Currencies das neue Geschäftsmodell erfolgreich umsetzen konnte und einen sehr guten Start in das Jahr 2010 verzeichnete, wurde das Segment Portfolio Restructuring Unit durch verbesserte Marktliquidität unterstützt. Das Ergebnis aus Finanzanlagen ging im Vergleich zum Vorjahresquartal um 505 Mio Euro auf –119 Mio Euro zurück. Das negative Ergebnis im ersten Quartal 2010 war im Wesentlichen durch Wertminderungen auf Bestände des ABS-Buchs im Segment Portfolio Restructuring Unit getrieben. Im Vorjahreszeitraum waren Wertminderungen auf Bestände des ABS-Buchs noch durch Erträge aus Beteiligungsverkäufen überkompensiert worden. Die Verwaltungsaufwendungen stiegen gegenüber den ersten drei Monaten 2009 um 6,2 % auf 2 209 Mio Euro. Ursächlich war insbesondere die Tatsache, dass 2009 die Ergebnisbeiträge der Dresdner Bank für den Zeitraum 1. bis 12. Januar – wegen des offiziellen Closings der Übernahme am 12. Januar – nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung der Commerzbank enthalten waren. Zudem belastete der mit 120 Mio Euro deutlich höhere laufende Umsetzungsaufwand für die Integration der Dresdner Bank. Der Personalaufwand verringerte sich um 4,2 % auf 1 107 Mio Euro, bedingt durch die Reduzierung der Mitarbeiterzahl um 9,2 % auf 61 270. Dagegen erhöhte sich der Sachaufwand auch wegen des beschriebenen Anstiegs beim Umsetzungsaufwand um 18,5 % auf 960 Mio Euro. Als Resultat der beschriebenen Entwicklungen kam es im ersten Quartal 2010 zu einem operativen Ergebnis von 771 Mio Euro nach –595 Mio Euro im Vorjahreszeitraum. Im Berichtszeitraum fielen weder Restrukturierungsaufwendungen an, noch kam es zu Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markennamen. Somit entspricht das Ergebnis vor Steuern mit 771 Mio Euro im ersten Quartal dem operativen Ergebnis. Für den Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Berichtszeitraum ergibt sich ein Steueraufwand in Höhe von 55 Mio Euro. Dabei hat insbesondere die Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen, für die bisher keine latenten Steuern gebildet worden sind, die Steuerquote maßgeblich beeinflusst. Nach Steuern beträgt das Konzernergebnis 716 Mio Euro. Davon entfallen 8 Mio Euro auf die Minderheitenanteile, den Commerzbank-Aktionären sind 708 Mio Euro zuzurechnen. Das operative Ergebnis je Aktie beträgt 0,65 Euro, der Gewinn je Aktie 0,60 Euro (Vorjahreszeitraum: –0,70 Euro beziehungsweise –1,02 Euro). Bilanz des Commerzbank-Konzerns Die Bilanzsumme des Commerzbank-Konzerns zum 31. März 2010 betrug 846,1 Mrd Euro und lag damit auf dem Niveau zum Jahresultimo 2009 in Höhe von 844,1 Mrd Euro. Insgesamt war die Volumenentwicklung aber von mehreren eher geringfügigen gegenläufigen Effekten geprägt. Auf der Aktivseite ermäßigten sich vornehmlich die Kundenforderungen sowie die Finanzanlagen, während die Handelsaktiva zulegten. Die Forderungen an Kreditinstitute nahmen vor allem aufgrund des leicht gestiegenen Bankenkreditvolumens im Vergleich zum Vorjahresende um 2,1 Mrd Euro auf 108,8 Mrd Euro zu. Der Rückgang der Forderungen an Kunden um 9,8 Mrd Euro auf 342,4 Mrd Euro beruhte dagegen auf einem geringeren Kreditvolumen. Das Kreditvolumen an Kunden und Kreditinstitute insgesamt lag zum Berichtsstichtag bei 359,1 Mrd Euro und wies damit gegenüber dem Jahresultimo einen Rückgang um 9,3 Mrd Euro auf. Zum Quartalsstichtag 31. März 2010 belief sich das Volumen der Handelsaktiva auf 230,3 Mrd Euro, ein Anstieg gegenüber dem Stand zum Jahresende 2009 um 11,6 Mrd Euro oder 5,3 %. Hierzu haben im Wesentlichen die Positiven Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten sowie die Schuldverschreibungen und anderen zinsbezogenen Wertpapiere mit einem Zuwachs von 5,7 Mrd Euro beziehungsweise 4,1 Mrd Euro beigetragen. Die Finanzanlagen beliefen sich auf 129,0 Mrd Euro und lagen damit um 2,3 Mrd Euro unter dem Niveau des Vorjahresultimos. Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere nahmen dabei um 2,1 Mrd Euro auf 125,9 Mrd Euro ab. Auf der Passivseite zeigte sich ein Volumenabbau insbesondere bei den Kunden- und Bankeneinlagen, den Verbrieften Verbindlichkeiten und den Negativen Marktwerten aus derivativen Sicherungsinstrumenten. Demgegenüber stiegen die Handelspassiva. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich um 3,0 Mrd Euro auf 137,7 Mrd Euro, insbesondere im kurzfristigen Laufzeitenbereich. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gingen um 4,2 Mrd Euro auf 260,4 Mrd Euro zurück. Während bei den täglich fälligen Geldern ein Zuwachs von 3,8 Mrd Euro zu verzeichnen war, gingen die Kundenverbindlichkeiten bis drei Monate um 9,6 Mrd Euro zurück. Rückläufig entwickelten sich auch die Verbrieften Verbindlichkeiten. Mit einem Volumen von 169,0 Mrd Euro lagen sie um 2,4 Mrd Euro unter dem Vorjahresultimo. Bei den Handelspassiva ergab sich insgesamt ein Anstieg um 8,5 Mrd Euro auf 201,5 Mrd Euro. Dies resultierte hauptsächlich aus dem Anstieg der zinsbezogenen derivativen Geschäfte. 99 100 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Eigenkapital Das in der Bilanz zum 31. März 2010 ausgewiesene Eigenkapital ist gegenüber dem Jahresende 2009 um 4,6 % beziehungsweise 1,2 Mrd Euro auf 27,8 Mrd Euro gestiegen. Diese Zunahme resultierte vor allem aus dem laufenden Gewinn für das erste Quartal in Höhe von 0,7 Mrd Euro sowie darüber hinaus aus positiven Effekten aus der Neubewertungsrücklage. Das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen belief sich insgesamt auf 12,4 Mrd Euro; die Stillen Einlagen betrugen nach wie vor 17,2 Mrd Euro. Für das Jahr 2010 wird die Commerzbank gemäß den EU-Auflagen – entsprechend der Handhabung im Vorjahr – gewinnabhängige Vergütungen nur leisten, wenn sie dazu ohne Auflösung von Rücklagen oder Sonderposten nach § 340g HGB verpflichtet ist. Soweit erforderlich und rechtlich zulässig, wird die Commerzbank jedoch auch 2010 Rücklagen auflösen, um die Herabsetzung des Buchwerts ihrer Eigenkapitalinstrumente durch Verlustpartizipation zu vermeiden. Zum Ende des ersten Quartals belasteten die Neubewertungsrücklage sowie die Rücklagen aus Cash Flow Hedges und der Währungsumrechnung das Eigenkapital mit 3,0 Mrd Euro; dies waren 0,4 Mrd Euro weniger als zum Jahresende 2009. Dabei hat sich der negative Wert der Neubewertungsrücklage um 0,2 Mrd Euro auf –1,5 Mrd Euro reduziert. Dies resultierte insbesondere aus den Erholungstendenzen der Kapitalmärkte. Die zinstragenden Finanzanlagen schlagen jedoch mit –1,8 Mrd Euro weiterhin negativ zu Buche. Dieser Wert ist auch durch die gemäß der Mitteilung des IASB vom 13. Oktober 2008 erfolgten Umwidmungen beeinflusst, gemäß derer Wertpapiere des Public Finance-Bestandes, die keinen aktiven Markt mehr aufweisen, aus der IAS 39-Kategorie Available for Sale (AfS) in die IAS 39-Kategorie Loans and Receivables (LaR) umkategorisiert wurden. Für diesen Bestand besteht die Absicht und die Fähigkeit, die Wertpapiere für eine vorhersehbare Zukunft beziehungsweise bis zur Fälligkeit zu halten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Wertpapiere öffentlicher Schuldner in Europa. Die Risikoaktiva nahmen per 31. März 2010 gegenüber dem Jahresultimo 2009 nochmals leicht auf 278,9 Mrd Euro ab. Unser aufsichtsrechtlich anrechenbares Kernkapital nahm gegenüber dem Jahresultimo 2009 um 1,8 % auf 30,0 Mrd Euro zu; damit einhergehend stieg die Kernkapitalquote von 10,5 % auf 10,8 %. Die gesamte Eigenmittelquote betrug zum Berichtsstichtag 15,2 %. Refinanzierung und Liquidität Der Konzern stützt sich bei der Refinanzierung auf eine angemessen breite Diversifikation hinsichtlich Anlegergruppen, Regionen, Produkten und Währungen. Im ersten Quartal 2010 hat sich die Liquiditätssituation der Commerzbank AG weiterhin verbessert. Neben den als stabil anzusehenden und der Bank langfristig zur Verfügung stehenden Einlagen aus dem Privat- und Firmenkundengeschäft nimmt die Commerzbank für besicherte und unbesicherte Refinanzierungen den Kapitalmarkt in Anspruch. Dort konnten im ersten Quartal 2010 langfristige Mittel von mehr als 6 Mrd Euro aufgenommen werden. 101 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Kapitalmarktfunding des Konzerns im ersten Quartal 2010 Volumen 6,4 Mrd € Unbesicherte Emissionen 2,6 Mrd € BenchmarkEmission 1,0 Mrd € Besicherte Emissionen 3,8 Mrd € Privatplatzierungen 1,6 Mrd € JumboEmissionen 2,5 Mrd € Privatplatzierungen 1,3 Mrd € Hiervon entfallen rund 2,6 Mrd Euro auf unbesicherte Emissionen und rund 3,8 Mrd Euro auf Pfandbriefe sowie Lettres de Gage. Insgesamt wurden drei öffentliche Transaktionen mit einem Volumen von 3,5 Mrd Euro begeben. Im unbesicherten Bereich hat die Commerzbank AG eine 7-jährige Senior Unsecured Benchmark-Anleihe im Volumen von 1 Mrd Euro mit einem Kupon von 3,875 % auf einer Spreadbasis von 105 BP über Swapssatz emittiert. Im besicherten Bereich wurden Jumbo-Emissionen in Höhe von 2,5 Mrd Euro emittiert. Davon hat die Eurohypo AG einen 3-jährigen Öffentlichen Pfandbrief mit einem Volumen von 1,5 Mrd Euro begeben. Darüber hinaus wurde ein Jumbo-Pfandbrief aus dem Jahr 2009 mit Fälligkeit September 2014 um 250 Mio Euro aufgestockt. Zudem hat die Eurohypo S.A. Luxembourg mit einem Volumen von 750 Mio Euro die erste Lettres de Gage-Emission des Jahres erfolgreich emittiert. Der Refinanzierungsplan für Öffentliche Pfandbriefe und Lettres de Gage ist damit zum Großteil bereits erfüllt. Ferner wurden Hypothekenpfandbriefe mit einem Volumen von ca. 500 Mio Euro emittiert. Das Emissionsvolumen wurde dabei durch die Erhöhung der freiwilligen Überdeckung im Deckungsstock beeinflusst. Nachfolgende Übersicht zeigt die Refinanzierungsstruktur am Kapitalmarkt zum 31. März 2010: Refinanzierungsstruktur Kapitalmarkt zum 31. März 2010 Hypotheken-Pfandbriefe 19 % Lettres de Gage 8 % Unbesicherte Anleihen 32 % rund 233 Mrd € Nachrang-Emissionen 8 % Schiffspfandbriefe 2 % Öffentliche Pfandbriefe 30 % Im kürzerfristigen Bereich konnte sich die Commerzbank erfolgreich im Geldmarkt refinanzieren, der der Commerzbank für marktübliche Laufzeiten ohne Einschränkung zur Verfügung steht. Hier spiegelt sich das gute Standing der Commerzbank wider sowie die im ersten Quartal weiterhin gute Liquiditätslage im Gesamtmarkt. 102 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Die Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Commerzbank war im Berichtszeitraum – auch unter den Annahmen von Stressszenarien – jederzeit gegeben. Die entsprechenden regulatorischen Liquiditätsvorgaben wurden ebenfalls stets eingehalten. Zum Berichtsstichtag 31. März 2010 lag die Liquiditätskennziffer des Standardansatzes der Liquiditätsverordnung der Commerzbank AG mit 1,23 deutlich über der regulatorischen Mindestanforderung von 1,00. Kennzahlen des Commerzbank-Konzerns Im ersten Quartal ergibt sich für den Commerzbank-Konzern insgesamt eine operative Eigenkapitalrendite von 10,2 %, nach –10,1 % im Vorjahreszeitraum. Die Eigenkapitalrendite auf den Konzernüberschuss – das heißt der den Commerzbank-Aktionären zurechenbare Konzernüberschuss bezogen auf das auf sie entfallende durchschnittlich gebundene Eigenkapital ohne Berücksichtigung der Neubewertungsrücklage und der Rücklage aus Cash Flow Hedges – stieg von –15,2 % auf 9,5 %. Die Aufwandsquote – das heißt der Quotient aus Verwaltungsaufwendungen und gesamten Erträgen ohne Abzug der Risikovorsorge im Kreditgeschäft – reduzierte sich von 89,3 % auf 61,0 %. Segmentberichterstattung Alle vier operativen Segmente der Kernbank – Privatkunden, Mittelstandsbank, Central & Eastern Europe sowie Corporates & Markets – haben im ersten Quartal des laufenden Jahres sowohl ein positives operatives Ergebnis erzielt als auch die Rentabilität erhöht. Außerhalb der Kernbank verlief die Entwicklung unterschiedlich. Während das Segment Asset Based Finance aufgrund der Situation an den internationalen Immobilienmärkten mit einem Verlust abschloss, profitierte die Portfolio Restructuring Unit von der Entspannung an den Finanzmärkten. Privatkunden: Stabiles Ergebnis trotz schwierigem Marktumfeld Im Umfeld einer anhaltend schwierigen Branchensituation bei gleichzeitig herausfordernden Marktbedingungen erzielte das Segment Privatkunden im ersten Quartal ein positives operatives Ergebnis. Die Kundenzahl konnte mit rund 11 Millionen stabil gehalten werden. Insbesondere beim Zinsüberschuss, beim Provisionsüberschuss sowie beim Verwaltungsaufwand wirkte sich der Verkauf nicht strategischer Bankbeteiligungen in den Veränderungsraten aus. Als Folge des niedrigen Zinsniveaus nahm der Zinsüberschuss aufgrund geringerer Margen bei Einlagenprodukten aber auch wegen niedrigerer Einlagevolumina sowie den Entkonsolidierungseffekten aus dem Verkauf von obigen Beteiligungen gegenüber den ersten drei Monaten des Vorjahres um 10,1 % auf 497 Mio Euro ab. Bei der Risikovorsorge blieben die Auswirkungen der Wirtschaftskrise nicht außen vor; sie stieg um 16 Mio Euro auf 66 Mio Euro. Der Provisionsüberschuss konnte trotz Entkonsolidierungseffekten um 6,9 % auf 545 Mio Euro gegenüber dem ersten Quartal 2009 gesteigert werden, in erster Linie wegen höherer Erträge im Wertpapiergeschäft. Während die tendenziell positive Marktentwicklung dies stützte, war nach wie vor eine Verunsicherung der Kunden zu spüren. Der deutliche Rückgang des sonstigen Ergebnisses gegenüber dem Vorjahresquartal um 46 Mio Euro auf –49 Mio Euro resultierte im Wesentlichen aus Nettozuführungen zu Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Rückstellungen für Rechtsrisiken. Der Verwaltungsaufwand sank um 5,9 % auf 913 Mio Euro. Während sich im Personalaufwand aufgrund des Rückgangs der Mitarbeiterzahl durch den Verkauf obiger Einheiten sowie bereits realisierter Synergien mit –10 % ein deutlicher Rückgang zeigt, nahm der Sachaufwand vor allem aufgrund des laufenden Umsetzungsaufwands für die Integration der Dresdner Bank bei unverändert striktem Kostenmanagement leicht um 0,8 % zu. Insgesamt lieferte das Segment Privatkunden mit einem operativen Ergebnis von 28 Mio Euro einen positiven Beitrag zum Konzernergebnis. Bei einem durchschnittlich gebundenen Eigenkapital von 3,3 Mrd Euro ergibt sich eine operative Eigenkapitalrendite von 3,4 % (Vorjahreszeitraum: 5,0 %). Die Aufwandsquote reduzierte sich von 91,3 % auf 90,7 %. Mittelstandsbank: In schwierigem Marktumfeld zugelegt Vor dem Hintergrund eines nach wie vor schwierigen Marktumfelds konnte die Mittelstandsbank durch ihr stabiles Geschäftsmodell und ihre starke Kundenbasis bei den Erträgen vor Risikovorsorge im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal zulegen. In den ersten drei Monaten 2010 erwirtschaftete das Segment ein operatives Ergebnis auf Vorjahresniveau. Der Zinsüberschuss reduzierte sich gegenüber dem Vergleichszeitraum 2009 von 548 Mio Euro auf 516 Mio Euro. Der Rückgang resultierte sowohl aus dem Volumenabbau im Ausland im Rahmen der Fokussierung auf das strategische Kreditgeschäft als auch aus einem Rückgang der Kreditnachfrage im inländischen Mittelstandsgeschäft. Darüber hinaus führte das niedrige Zinsniveau zu einem Rückgang des Beitrags des Einlagengeschäfts am Zinsüberschuss. Für die Risikovorsorge haben wir im ersten Quartal 2010 mit 161 Mio Euro einen um 71 Mio Euro höheren Betrag als im Vorjahreszeitraum aufwenden müssen. Der Anstieg steht im Zusammenhang mit der nach wie vor schwierigen wirtschaftlichen Situation – insbesondere im inländischen Firmenkundengeschäft. Gegenüber den Vorquartalen zeigt sich aber ein rückläufiger Trend. Der Provisionsüberschuss stieg aufgrund positiver Effekte in allen Produktkategorien auf 257 Mio Euro nach 238 Mio Euro im Vorjahreszeitraum. Das Handelsergebnis lag mit 6 Mio Euro um 3 Mio Euro unter dem Niveau der ersten drei Monate des Vorjahres. Das sonstige Ergebnis belief sich auf 44 Mio Euro. Gegenüber dem Berichtszeitraum des Vorjahres ist dies ein Anstieg um 99 Mio Euro. Hierin enthalten ist ein Einmalertrag aus der Auflösung von Rückstellungen, die in Vorjahren im Zusammenhang mit einem Produktangebot für Firmenkunden aus dem Jahr 2000 gebildet wurden. Der Verwaltungsaufwand betrug 357 Mio Euro und lag damit um 8,2 % über dem Vorjahreswert in Höhe von 330 Mio Euro. Während der Personalaufwand insgesamt stabil blieb, war der Anstieg im Sachaufwand primär auf integrationsbedingte Belastungen sowie auf höhere Beiträge zum Einlagensicherungsfonds zurückzuführen, die durch ein striktes Kostenmanagement nur zum Teil kompensiert werden konnten. Das Segment Mittelstandsbank erzielte für die ersten drei Monate des laufenden Jahres insgesamt ein operatives Ergebnis von 302 Mio Euro. Der Rückgang um knapp 6 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal erklärt sich im Wesentlichen aus der konjunkturell bedingt höheren Risikovorsorge. Bei einem durchschnittlich gebundenen Eigenkapital von 5,5 Mrd Euro ergibt sich eine operative Eigenkapitalrendite von 22,1 % (Vorjahreszeitraum: 22,4 %). Die Aufwandsquote stellte sich auf 43,5 % (Vorjahreszeitraum: 44,6 %). 103 104 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Central & Eastern Europe: Positives Ergebnis durch rückläufige Risikovorsorge In den einzelnen Ländern der Region Mittel- und Osteuropa setzte sich zu Beginn des Jahres 2010 die heterogene Entwicklung fort. Während Polen von der anhaltenden Erholung der Konjunktur profitierte, blieb die Entwicklung in der Ukraine auch weiterhin schwierig. In diesem Marktumfeld erzielte das Segment Central & Eastern Europe im ersten Quartal 2010 einen positiven Ergebnisbeitrag. Durch das schwierige Marktumfeld in Osteuropa war der Zinsüberschuss mit 159 Mio Euro gegenüber 164 Mio Euro im Vorjahresquartal leicht rückläufig. Die Risikovorsorge war bedingt durch eine deutliche Entspannung in Russland mit 94 Mio Euro um 79 Mio Euro niedriger auszuweisen als im ersten Quartal 2009. Der Provisionsüberschuss stieg um 51,6 % auf 47 Mio Euro, insbesondere die BRE Bank profitierte von der Erholung an den Kapitalmärkten. Das Handelsergebnis reduzierte sich vor allem aufgrund einer Verschlechterung bei den Währungs-Hedges im gleichen Zeitraum um 37,9 % auf 18 Mio Euro. Der Anstieg des Verwaltungsaufwands um 10,5 % auf 126 Mio Euro resultierte aus Währungsumrechnungen. Währungsbereinigt waren die Aufwendungen bei der BRE Bank leicht rückläufig; hier zeigte die erfolgreiche Fortführung der Kostensenkungs- und Restrukturierungsprogramme Wirkung. Aufgrund der stabilen Entwicklung der BRE Bank und der Entlastung aus der Risikovorsorge erzielte das Segment im ersten Quartal 2010 einen operativen Gewinn von 6 Mio Euro gegenüber einem operativen Ergebnis von –62 Mio Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Bei einem durchschnittlich gebundenen Eigenkapital von 1,6 Mrd Euro ergibt sich eine operative Eigenkapitalrendite von 1,5 % (Vorjahreszeitraum: –15,1 %). Die Aufwandsquote lag bei 55,8 % gegenüber 50,7 % in den ersten drei Monaten 2009. Corporates&Markets: Erfolgreiche Implementierung des kundenorientierten Geschäftsmodells Das Segment Corporates & Markets hat sein kundenorientiertes Geschäftsmodell erfolgreich implementiert und ist mit einem sehr positiven Ergebnis in das neue Jahr gestartet. Der Konzernbereich Corporate Finance setzte hierbei die erfreuliche Entwicklung des Jahres 2009 auch im ersten Quartal 2010 fort. Wie im Vorjahr waren DCM Bonds und DCM Loans Haupttreiber der Performance. Der Konzernbereich Fixed Income & Currencies hatte ebenfalls einen sehr guten Start in das Jahr 2010. Equity Markets & Commodities entwickelte sich im Rahmen der Erwartungen über alle Produktlinien stabil. Die operativen Erträge vor Risikovorsorge im Segment lagen für das erste Quartal 2010 mit 731 Mio Euro zwar um 8,3 % unter dem entsprechenden Vorjahresquartal. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass im ersten Quartal 2009 noch Erträge von Bereichen enthalten waren, die im Rahmen des neuen Geschäftsmodells eingestellt beziehungsweise stark reduziert wurden. Der Zinsüberschuss stieg im Vergleich zur Vorjahresperiode um 19,2 % auf 211 Mio Euro, unter anderem wegen strukturierten Finanzierungen. Aufgrund von Auflösungen von bestehenden Wertberichtigungen zeigte sich bei der Risikovorsorge ein positiver Ausweis von 19 Mio Euro. Im ersten Quartal 2009 fiel noch eine Belastung von 254 Mio Euro an. Beim Provisionsüberschuss ist ein leichter Rückgang um 5,0 % auf 76 Mio Euro zu verzeichnen. Das Handelsergebnis erreichte 449 Mio Euro und lag bedingt durch die oben beschriebene Entwicklung zwar um 21,8 % unter dem ersten Quartal 2009. Gegenüber den drei Vorquartalen war es jedoch signifikant höher und zeigt damit, dass die Neuausrichtung des Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Geschäftsmodells erfolgreich gestaltet wurde. Das Ergebnis aus Finanzanlagen und das sonstige Ergebnis verbesserten sich um 5 Mio Euro beziehungsweise 24 Mio Euro. Der Verwaltungsaufwand sank um 17,8 % auf 411 Mio Euro. In allen Bereichen wurden die PersonalAbbauziele und somit erhebliche Kostensynergien deutlich schneller erreicht, als ursprünglich geplant. Mit einem operativen Ergebnis von 339 Mio Euro lieferte Corporates & Markets im ersten Quartal den größten positiven Beitrag zum Konzernergebnis der Commerzbank. Bei einem um 20,2 % auf 3,8 Mrd Euro reduzierten durchschnittlich gebundenen Eigenkapital ergibt sich eine operative Eigenkapitalrendite von 35,4 % (Vorjahr: 3,6 %). Die Aufwandsquote verbesserte sich leicht von 62,7 % auf 56,2 %. Asset Based Finance: Gewerbliche US-Immobilienmärkte belasten Trotz der gedämpften wirtschaftlichen Erholung in den USA und Europa belasten die Auswirkungen der Finanzmarktkrise das Ergebnis des Segments weiterhin, da sich insbesondere die internationalen Immobilien- und Schiffsmärkte in einer längeren Korrekturphase befinden. Die Neuzusagen bei Immobilienfinanzierungen beliefen sich im ersten Quartal des laufenden Jahres auf 1,3 Mrd Euro gegenüber 0,1 Mrd Euro im Vergleichszeitraum des Vorjahres. In den Staats- und Schiffsfinanzierungsmärkten wurden im Berichtszeitraum keine nennenswerten Neugeschäfte getätigt. Der eingeschlagene Weg der Portfolioreduzierung wird in den Geschäftsfeldern Immobilien- und Staatsfinanzierung konsequent fortgesetzt. Insgesamt weist das Segment für das erste Quartal ein negatives Ergebnis aus. Der Zinsüberschuss stieg im ersten Quartal 2010 um 14,7 % auf 296 Mio Euro im Vergleich zu dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Maßgeblich für diese Entwicklung waren deutlich höhere Margen beim Neu- und Prolongationsgeschäft sowie günstigere Refinanzierungskosten. Bei der Risikovorsorge machte sich die anhaltend schwierige Lage an den Immobilienmärkten – insbesondere in den USA – bemerkbar; sie stieg im Vergleich zum Vorjahr um 57,0 % auf 325 Mio Euro, wobei dieser Betrag zur Hälfte Pauschalwertberichtigungen enthält. Der Provisionsüberschuss stieg um 39,7 % auf 88 Mio Euro; Haupttreiber waren gestiegene Erträge einerseits in der gewerblichen Immobilienfinanzierung – im Wesentlichen aus Restrukturierungen im Ausland – sowie andererseits im Asset Management aus Fondsverwaltungsgebühren. Während das Handelsergebnis im Vorjahr bei 262 Mio Euro lag, war für das erste Quartal 2010 ein Verlust von 4 Mio Euro auszuweisen. Im Vorjahreszeitraum fielen positive Bewertungen aus freien Derivaten sowie die gewinnbringende Auflösung der Total Return Swap-Position an. Das Ergebnis aus Finanzanlagen war im Berichtszeitraum nahezu ausgeglichen nach einem Verlust von 43 Mio Euro im Vergleichzeitraum 2009. Der Verwaltungsaufwand nahm um 9,5 % auf 152 Mio Euro ab. Maßgeblich hierfür war die Entwicklung des Personalaufwands, während der Sachaufwand nahezu unverändert blieb. Hauptgrund für den niedrigeren Personalaufwand war ein Rückgang der Mitarbeiterzahl vor allem in Folge von Restrukturierungsmaßnahmen. Im Ergebnis ergab sich für das erste Quartal 2010 ein operativer Verlust in Höhe von 86 Mio Euro. Im Vorjahreszeitraum war das Ergebnis vor allem aufgrund des einmaligen Sondereffekts der Total Return SwapAuflösung mit 168 Mio Euro positiv. Bei einem durchschnittlich gebundenen Eigenkapital von 6,4 Mrd Euro ergibt sich eine operative Eigenkapitalrendite von –5,3 % (Vorjahreszeitraum: 9,1 %). Die Aufwandsquote betrug 38,9 % (Vorjahreszeitraum: 30,9 %). 105 106 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Portfolio Restructuring Unit: Positiver Beitrag zum Konzernergebnis In den ersten drei Monaten des laufenden Jahres war bei der Portfolio Restructuring Unit (PRU) ein deutlich wiederkehrendes Investoreninteresse zu beobachten. Dies hat zu einer erheblichen Verbesserung der Marktliquidität insbesondere in den Bereichen Credit Flow und Structured Credit – bei High-Grade-ABS sowie CMBS – und somit zu einem positiven Ergebnis geführt. Auch beim Abbau der Portfolien kam die PRU im ersten Quartal 2010 gut voran. Das Structured-Credit- und das Credit-Trading-Portfolio konnten in beträchtlichem Umfang um 1,8 Mrd Euro beziehungsweise 1,1 Mrd Euro reduziert werden. Der Zinsüberschuss verringerte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 49 Mio Euro auf 23 Mio Euro. Die Risikovorsorge ging von 71 Mio Euro auf 22 Mio Euro zurück. Das Handelsergebnis nahm im Vergleich zum ersten Quartal 2009 signifikant um 1 541 Mio Euro auf 282 Mio Euro zu. Das Ergebnis resultiert sowohl aus realisierten Gewinnen aus dem aktiven Abbau des Portfolios als auch aus Wertaufholungen auf strukturierte Wertpapiere. Beim Ergebnis aus Finanzanlagen verringerte sich der Verlust im Vergleich zum Vorjahr um 41 Mio Euro auf –94 Mio Euro. Das Ergebnis wurde durch Wertminderungen auf RMBS negativ beeinflusst. Die Verwaltungsaufwendungen beliefen sich in den ersten drei Monaten 2010 auf 24 Mio Euro und lagen somit 9 Mio Euro unter dem Vorjahreszeitraum. Im ersten Quartal 2010 erzielte das Segment PRU ein positives operatives Ergebnis von 162 Mio Euro gegenüber einem Verlust von 1 415 Mio Euro für den entsprechenden Vorjahreszeitraum. Das durchschnittlich gebundene Eigenkapital betrug 1,4 Mrd Euro nach 1,9 Mrd Euro im Vorjahr. Sonstige und Konsolidierung Im Segment Sonstige und Konsolidierung werden Erträge und Aufwendungen eingestellt, die nicht in die Verantwortungsbereiche der Geschäftssegmente fallen. Für das erste Quartal des laufenden Jahres betrug das operative Ergebnis 20 Mio Euro nach 309 Mio Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum. In dieser Entwicklung spiegeln sich diverse Sondereffekte wider. So ist für das Vorjahr eine Besonderheit zu beachten: Da die Ergebnisse der Marktsegmente aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2009 beinhalten, wird die Differenz zum Konzernergebnis, das für die Dresdner Bank nur den Zeitraum 13. Januar bis 31. Dezember 2009 enthält, im Segment Sonstige und Konsolidierung ausgewiesen. Die operativen Erträge vor Risikovorsorge der ersten drei Monate 2010 waren wesentlich durch die Erträge der Treasury geprägt; im Zinsüberschuss zeigt sich auch die Nichtbedienung von Kupons auf Hybridanleihen und Genussscheine. Gegenläufig wirkten per Saldo negative Bewertungseffekte aus der Anwendung des Hedge-Accounting gemäß IAS 39 auf bankübergreifende Transaktionen. Der Rückgang beim Ergebnis aus Finanzanlagen beruhte auf hohen Erträgen aus Beteiligungsverkäufen im ersten Quartal des Vorjahres. Die erhöhten Verwaltungsaufwendungen betrafen im Wesentlichen Integrationsaufwendungen der Serviceund Steuerungsfunktionen im Rahmen des Projekts „Zusammen Wachsen“, die nicht auf die Geschäftssegmente verrechneten Kosten der Treasury, gesellschaftsrechtliche Aufwendungen sowie Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der SoFFin-Auflagen. Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Prognosebericht Die folgenden Ausführungen sind stets in Verbindung mit dem Abschnitt Geschäft und Rahmenbedingungen dieses Zwischenberichts sowie dem Prognosebericht des Geschäftsberichts 2009 zu lesen. Künftige gesamtwirtschaftliche Situation Die Erholung der Weltwirtschaft dürfte sich fortsetzen. Allerdings sollte sie gerade in den Industrieländern vorerst eher schwächer ausfallen als in früheren Aufschwungsphasen, da die der Rezession dort vorangegangenen Übertreibungen noch nicht vollständig korrigiert sind. So sind die Bauinvestitionen trotz eines merklichen Rückgangs teilweise immer noch sehr hoch, und private Haushalte sowie Unternehmen hatten in vielen Ländern ihre Verschuldung deutlich erhöht, die sie nun zurückführen müssen, was wiederum ihre Nachfrage bremsen wird. Zudem wird die Konjunktur spätestens im kommenden Jahr gerade im Euroraum deutlichen Gegenwind von der Finanzpolitik bekommen, da die Regierungen ihre Haushaltsdefizite merklich verringern müssen. In Deutschland hat es in den vergangenen Jahren kaum Übertreibungen gegeben, sodass hier kein Korrekturbedarf besteht – weder in der Bauwirtschaft noch bei der Verschuldung von privaten Haushalten und Unternehmen. Auch der Konsolidierungsbedarf der öffentlichen Haushalte ist deutlich geringer als in den meisten anderen Ländern des Euroraums, und die sehr auf den Export und auf Investitionsgüter ausgerichtete deutsche Wirtschaft sollte überdurchschnittlich von der Erholung der Weltwirtschaft profitieren. Allerdings wird Deutschland wohl auch unter der eher schwachen Entwicklung bei vielen europäischen Handelspartnern leiden, sodass die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr mit etwa 1¾ % zwar stärker wachsen dürfte als der Euroraum insgesamt (+1 %). Für das erste Jahr eines Aufschwungs wäre dies gerade auch vor dem Hintergrund der sehr expansiv ausgerichteten Geldpolitik aber ein enttäuschendes Ergebnis. Aufgrund der eher verhaltenen Erholung der Weltwirtschaft werden die gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten in den Industrieländern noch für einige Zeit gering ausgelastet sein. Folglich dürfte sich der Preisauftrieb zunächst noch abschwächen. Vor diesem Hintergrund werden die wichtigsten Notenbanken mit dem Ausstieg aus ihrer Niedrigzinspolitik noch etwas warten. Mit der ersten Zinserhöhung der US-Notenbank rechnen wir zum Jahresende, die EZB wird die erste Zinserhöhung wahrscheinlich erst im Frühjahr 2011 beschließen. Eine eher noch schwächere Teuerung und zögernde Notenbanken sprechen dafür, dass das aktuelle strukturelle Niedrigzinsumfeld vorerst erhalten bleibt. Dabei dürfte sich die Situation am europäischen Rentenmarkt nach den Beistandszusagen für Griechenland mittelfristig entspannen. Die Renditedifferenzen sollten wieder abnehmen, ohne allerdings auf die Niveaus vor der Finanzkrise zurückzukehren. Der Euro dürfte gegenüber dem Dollar weiter an Wert verlieren, da sich die Zinsdifferenz wahrscheinlich zunehmend zugunsten der amerikanischen Währung entwickeln wird. Zudem hat die Griechenland-Krise den Devisenmärkten die strukturellen Probleme der Europäischen Währungsunion vor Augen geführt, was die Gemeinschaftswährung vorerst weiter belasten dürfte. 107 108 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Künftige Situation der Bankbranche Für das vierte Quartal 2009 konnten viele europäische Banken im Vergleich zu den Vorjahreswerten verbesserte Ergebnisse vorlegen. So erzielten die meisten europäischen Großbanken wieder positive Eigenkapitalrenditen. Sie profitierten dabei insbesondere sowohl von einer Verbesserung des Handelsgeschäfts als auch des Zinsumfelds. Obwohl viele Volkswirte das Ende der Rezession bereits ausgerufen haben und für 2010 sowie 2011 von der Commerzbank Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts im Euroraum von 1,0 % beziehungsweise 1,3 % erwartet werden, dürfte das Umfeld für Banken dennoch eher schwierig bleiben. So werden die Folgen der Wirtschaftskrise für die Banken weiterhin ein Thema sein. Allerdings ist bei vielen Banken bereits im vierten Quartal 2009 eine Verbesserung der Risikovorsorgesituation erkennbar gewesen. Im laufenden Jahr sollte sich diese Tendenz verstärken, sofern die Wirtschaft nicht in eine Rezession zurückfällt. Regulatorisch sind mittelfristig Verschärfungen der Gesamtsituation für die Bankbranche zu erwarten. In Deutschland ist die so genannte Bankenabgabe avisiert, das Bundeskabinett hat die Grundlage für einen Bankenstabilitätsfonds geschaffen. Die genaue Ausgestaltung ist aber noch offen. Auch durch die regulatorischen Änderungen von Basel III zeichnen sich signifikant strengere Regeln für deutsche, europäische und internationale Kreditinstitute ab. Infolge der Finanzmarktkrise befindet sich die Bankbranche noch immer im Prozess der grundlegenden Neuordnung. So ist bei vielen Instituten eine Fokussierung auf das Kerngeschäft zu erkennen. In diesem Zusammenhang bauen Banken unter dem Stichwort Deleveraging und Derisking weiterhin Bilanzsummen und Risikoaktiva ab. Zudem verfolgen viele Institute Kostensenkungsprogramme. Erwartete Finanzlage des Commerzbank-Konzerns Geplante Finanzierungsmaßnahmen Die weiteren Kapitalmarktmaßnahmen basieren auf dem für 2010 verabschiedeten FundingPlan. Dieser wird regelmäßig überprüft und falls erforderlich an geänderte Voraussetzungen angepasst. Die Grundlage für die Emissionsplanung am Kapitalmarkt basiert auf dem bankinternen Stable Funding-Konzept. Es stellt den strukturellen Liquiditätsbedarf für das KernAktivgeschäft der Bank sowie die nicht innerhalb eines Jahres liquidierbaren Aktiva den langfristig für die Bank verfügbaren Passivmitteln – inklusive stabiler Bodensätze aus Kundeneinlagen – gegenüber. Die Planung für Pfandbrief-Emissionen wird auch durch die sich dieses Jahr ändernde Methode von S&P hinsichtlich der Bewertung von Covered Bonds und die sich daraus ableitende, freiwillig erforderliche Überdeckung beeinflusst. Die Commerzbank geht davon aus, dass sie ihre im ersten Quartal erfolgreichen Emissionsaktivitäten im Verlauf des Geschäftsjahres weiter fortsetzen kann. Für das Gesamtjahr 2010 sieht der Commerzbank-Konzern weiterhin eine Mittelaufnahme von insgesamt circa 20 Mrd Euro vor, von denen etwa 30 – 40 % über unbesicherte und etwa 60 – 70 % über besicherte Emissionen begeben werden sollen. Zwar wird auch weiterhin von einem volatilen Kapitalmarktumfeld ausgegangen, jedoch sollten die durchschnittlichen Refinanzierungskosten am Kapitalmarkt im laufenden Geschäftsjahr unter denen des Vorjahres liegen. Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Geplante Investitionen Bei den Investitionen gibt es keine wesentlichen Änderungen gegenüber den im Geschäftsbericht 2009 bekanntgegebenen Planungen. Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität Insgesamt verfügen die Märkte weiterhin über eine ausreichende Liquiditätsversorgung, was sich an der nach wie vor hohen Inanspruchnahme der Einlagenfazilität der Zentralbank ablesen lässt. Die Commerzbank geht davon aus, dass sich der Konzern auch in den nächsten Quartalen ausreichend mit Liquidität versorgen kann. Zudem ist eine unmittelbare Änderung der bestehenden expansiven Geldmarktpolitik der Zentralbanken aufgrund der noch fragilen wirtschaftlichen Gesamtlage nicht erkennbar. Die angekündigten Änderungen in den Offenmarktoperationen der EZB sowie die möglichen Anpassungen der Kriterien des Sicherheitenkataloges haben keinen signifikanten direkten Einfluss auf die Liquiditätslage der Bank, da diese im Rahmen ihres konservativ ausgelegten Liquiditätsmanagements Zentralbankfazilitäten vorrangig in Form der Hauptrefinanzierungsgeschäfte zum Ausgleich von Liquiditätsspitzen nutzt und sonstige Liquiditätsmaßnahmen der Zentralbanken in der Vergangenheit nur zurückhaltend wahrgenommen hat. Ungeachtet dessen beobachtet die Bank aufmerksam die eingeleitenden, geplanten und aktuell diskutierten Exit-Strategien der Zentralbanken zur Absorption der Überschussliquidität im Markt und wird mögliche Entwicklungen im Rahmen ihres Liquiditätsmanagements frühzeitig berücksichtigen. Der richtungweisende 3 Monate Euribor-Eonia-Spread bewegte sich im ersten Quartal auf einem stabilen Niveau um einen Wert von 30 Basispunkten. Eine weitere Verringerung beziehungsweise Einengung dieses Wertes sehen wir derzeit nicht. Vielmehr gehen wir im laufenden Geschäftsjahr davon aus, dass der Spread sich wenig verändert. Eine Ausweitung des Spreads könnte von den gegenwärtig diskutierten Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen sowie von der Umsetzung liquiditätsabsorbierender geldpolitischer Maßnahmen der Zentralbanken ausgehen. Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns Für eine Anpassung der Prognose des Gesamtjahresergebnisses ist es derzeit – auch wenn die Geschäftsentwicklung im ersten Quartal besser als erwartet verlief – noch zu früh. Voraussichtlich mit dem Halbjahresergebnis wird hier eine neue Einschätzung möglich sein. Trotz des sehr positiven Starts in das Jahr 2010 wird die Commerzbank im Gesamtjahr einen Gewinn nur dann erreichen, wenn sich Konjunktur und Finanzmärkte positiv entwickeln. Zuletzt waren die Signale sowohl der Wirtschaft im Euroraum wie in Deutschland als auch der Märkte ermutigend. Wie nicht zuletzt das Beispiel Griechenland belegt, sind dort Rückschlaggefahren – die sich auch auf weitere Länder ausbreiten könnten – aber weiterhin nicht auszuschließen. Zudem werden insbesondere die verzögert auftretenden Folgewirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen auch im weiteren Jahresverlauf herausfordernd bleiben. Unter genauer Beobachtung der weiteren Entwicklung der Umfeldbedingungen werden wir unseren mit der „Roadmap 2012“ eingeschlagenen Kurs konsequent verfolgen und sind zuversichtlich, hier auch im Jahresverlauf gut voranzukommen und weitere Fortschritte zu erzielen. 109 110 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Der Fokus wird dabei auf der Fortführung der Integration der Dresdner Bank sowie der Verbesserung des operativen Geschäfts liegen. Bei der Integration wird die Einführung der neuen Marke in der Filialwelt ab Mitte Juni der nächste Meilenstein sein. Zu den konkreten Schritten zur Profitabilitätssteigerung gehören unter anderem Maßnahmen zur Neuausrichtung bei unserer Immobilien-Asset Management-Tochtergesellschaft Commerz Real. Dadurch erwarten wir im Segment Asset Based Finance im zweiten oder dritten Quartal Restrukturierungsaufwendungen in Höhe eines niedrigen bis mittleren zweistelligen Millionenbetrags. Nachtragsbericht Mitte April hat die Commerzbank AG ihre auf Bausparen spezialisierte Tochtergesellschaft Allianz Dresdner Bauspar AG (ADB) an die Wüstenrot Bausparkasse AG veräußert. Commerzbank und Wüstenrot haben zudem eine langfristige, exklusive Vertriebskooperation für Bausparprodukte vereinbart. Die Produkte der Wüstenrot sind für die Kunden der Commerzbank attraktiv und stärken die Position der Bank am Markt. Über Vertragsdetails wurde Stillschweigen vereinbart. Die Transaktion steht noch unter Vorbehalt der entsprechenden behördlichen Genehmigungen. Die Veräußerung der Allianz Dresdner Bauspar ist Teil der Vereinbarungen zur Inanspruchnahme des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin). Das Unternehmen verfügte per Ende 2009 über rund 670 000 Kunden und eine Bausparsumme von 21 Mrd Euro. Die Zahl der Mitarbeiter lag bei rund 350. Weitere Geschäftsvorfälle von wesentlicher Bedeutung sind nicht aufgetreten. Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Zwischenrisikobericht 112 25––113 26 114 27––126 39 127 40––128 41 129 42––130 43 Risikoorientierte Gesamtbanksteuerung 112 25 1. Organisation des Risikomanagements 112 25 2. Risikotragfähigkeit und Stresstesting Adressenausfallrisiken 114 27 1. Commerzbank-Konzern nach Segmenten 119 32 2. Segmentübergreifende Portfolioanalysen Markt- und Liquiditätsrisiken 40 127 1. Marktrisiken 41 128 2. Liquiditätsrisiken Intensive Care / Ertragsbelastungen 131 44 Operationelle Risiken 131 44 Sonstige Risiken Aufgrund von Rundungen können sich im nachfolgenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. 111 112 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Risikoorientierte Gesamtbanksteuerung 1. Organisation des Risikomanagements Als Risiko bezeichnet die Commerzbank die Gefahr möglicher Verluste oder entgangener Gewinne aufgrund interner oder externer Faktoren. Die Risikosteuerung unterscheidet grundsätzlich zwischen quantifizierbaren – also üblicherweise im Jahresabschluss oder in der Kapitalbindung bewertbaren – und nicht quantifizierbaren Risikoarten, wie zum Beispiel Reputations- und Compliancerisiken. Der Chief Risk Officer (CRO) der Bank ist für die Umsetzung der vom Gesamtvorstand für die quantifizierbaren Risiken festgelegten risikopolitischen Leitlinien im Konzern verantwortlich. Der CRO berichtet dem Gesamtvorstand und dem Risikoausschuss des Aufsichtsrats regelmäßig über die Gesamtrisikolage des Konzerns. Die Risikomanagementaktivitäten sind auf die Bereiche Kreditrisikomanagement, Marktrisikomanagement, Intensive Care sowie Risikocontrolling und Kapitalmanagement verteilt – alle vier mit konzernweiter Ausrichtung und direkter Berichtslinie an den CRO. Gemeinsam mit den vier Bereichsvorständen bildet der CRO innerhalb der Konzernsteuerung das Risk Management Board. Detaillierte Ausführungen zur Risikomanagement-Organisation der Commerzbank sind dem Geschäftsbericht 2009 zu entnehmen. 2. Risikotragfähigkeit und Stresstesting Das Risikotragfähigkeitskonzept der Commerzbank ist eingebettet in eine risiko-/ ertragsorientierte Steuerung. Im Rahmen der monatlichen Überprüfung der Risikotragfähigkeit wird dem Kapitalbedarf, der sich aus dem Risikoprofil des Portfolios ergibt, das Risikodeckungspotenzial – also das zum Auffangen schlagend werdender Risiken verfügbare Kapital – gegenübergestellt. Die Messung aller wesentlichen Risiken erfolgt unter Berücksichtigung von portfoliospezifischen, volkswirtschaftlichen und bankaufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. Dazu wird der Kapitalbedarf sowohl im regulatorischen als auch im ökonomischen Kapitalmodell analysiert. Der Konfidenzanspruch von 99,95 % geht hierbei im ökonomischen Kapitalmodell über die regulatorischen Anforderungen hinaus und berücksichtigt überdies portfoliospezifische Wechselwirkungen. Zur Berücksichtigung der erhöhten systemischen Risiken wurden im ersten Quartal 2010 die Korrelationsannahmen innerhalb des internen Kreditrisikomodells nochmals verschärft, um den aktuellen Umfeldbedingungen bei der Berechnung des ökonomischen Kapitalbedarfs angemessen Rechnung zu tragen. Bei der Definition des Risikodeckungspotenzials wird seit Januar 2010 zwischen regulatorischer und ökonomischer Betrachtung differenziert. Dem regulatorischen Kapitalbedarf wird weiterhin das gesetzlich definierte Kernkapital als Deckungspotenzial gegenübergestellt. In der internen, ökonomischen Betrachtung orientiert sich die Bank konsequent am Schutz vorrangiger Gläubiger im Liquidationsfall. Dadurch wird eine kompatible Definition von Kapitalbedarf und Risikodeckungspotenzial im ökonomischen Risikotragfähigkeitskonzept erreicht. Konkret bedeutet dies, dass das ökonomische Risikodeckungspotenzial im Liquidationsfall neben dem Kernkapital auch aus nachrangigen Kapitalbestandteilen 113 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 besteht, jedoch um Positionen, die im Falle einer Liquidation nicht zur Verfügung stehen (zum Beispiel negative Neubewertungsrücklage), bereinigt ist. Die auf dieser Basis ermittelte ökonomische Kapitalquote beträgt per 31. März 2010 16,3 %. Der intern festgelegte Schwellenwert einer Mindestquote von 8 % wurde im Berichtszeitraum stets eingehalten. Zur Einschätzung der Sensitivitäten des Kapitalbedarfs und des Risikodeckungspotenzials sowie zur Ableitung von Frühwarnindikatoren kommen umfangreiche Stresstests zum Einsatz. Im sogenannten Parameterstress wird eine Verschlechterung aller relevanten Risikoparameter unterstellt. Für die so gestresste ökonomische Kapitalquote, die per 31. März 2010 10,0 % beträgt, wurde ab Januar 2010 zur Verbesserung der Frühwarnfunktionalität ein erhöhter Mindestanspruch von ebenfalls 8 % eingeführt, welcher im Berichtszeitraum stets eingehalten wurde. Zur Überprüfung der Robustheit des Portfolios bei veränderten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden zudem makroökonomische Stresstests genutzt. Dabei werden neben dem Kapitalbedarf auch die Ertragsseite und das Risikodeckungspotenzial einem Stress unterzogen. Die Ergebnisse der makroökonomischen Szenarioanalysen werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsüberprüfung ebenfalls dem Mindestanspruch an die ökonomische Kapitalquote von 8 % gegenübergestellt, welcher im Berichtszeitraum ebenfalls stets eingehalten wurde. Risikotragfähigkeit Commerzbank-Konzern | in Mrd € Tier I Kernkapital 31.3.2010 31.12.2009 30 30 Regulatorische RWA 279 280 davon Kreditrisiko 247 246 davon Marktrisiko 11 14 davon OpRisk 20 20 10,8% 10,5% Regulatorische Kernkapitalquote Ökonomisches Risikodeckungspotenzial 40 39 286 283 davon Kreditrisiko 179 173 davon Marktrisiko 54 63 davon OpRisk 33 31 davon Geschäftsrisiko 21 16 Diversifikationseffekte 42 43 Ökonomische RWA (inkl. Diversifikationseffekte) 244 240 Ökonomische RWA im Stressfall Ökonomische RWA (exkl. Diversifikationseffekte) 396 358 davon Kreditrisiko 216 206 davon Marktrisiko 106 79 davon OpRisk 51 53 davon Geschäftsrisiko 23 20 Ökonomische Kapitalquote inkl. Diversifikationseffekte1 16,3% 16,1% Ökonomische Kapitalquote im Stressfall1 10,0% 10,8% 1 Werte per Dezember 2009 auf Basis der aktuellen Methodik 114 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Adressenausfallrisiken Adressenausfallrisiken umfassen das Risiko von Verlusten aufgrund von Ausfällen von Geschäftspartnern sowie die Veränderung dieses Risikos. Im Weiteren werden unter den Adressenausfallrisiken Länder-, Emittenten- sowie Kontrahenten- und Abwicklungsrisiken aus Handelsgeschäften subsumiert. 1. Commerzbank-Konzern nach Segmenten Zur Steuerung und Limitierung der Adressenausfallrisiken werden die Risikokennzahlen Exposure at Default (EaD), Expected Loss (EL), Unexpected Loss (UL = Ökonomischer Kapitalverbrauch mit einem Konfidenzniveau von 99,95 % und einer Haltedauer von einem Jahr) sowie Risikodichte (EL / EaD) genutzt. Diese verteilen sich wie folgt auf die Segmente: Kreditrisikozahlen nach Segmenten per 31.3.2010 Kernbank Privatkunden Private Baufinanzierung Renditeobjekte Exposure at Default in Mrd € Expected Loss in Mio € Risikodichte in bp Unexpected Loss in Mio € 340 1 341 39 8 595 76 273 36 1 119 36 124 34 5 18 34 Individualkredite 14 70 49 Verfügungskredite/Ratenkredite/ Kreditkarten 11 51 45 4 6 15 Inländische Tochtergesellschaften Ausländische Tochtergesellschaften und Sonstige 5 4 8 112 487 44 Financial Institutions 19 82 44 MSB Inland 65 294 46 MSB International 28 111 39 24 229 95 BRE Group 20 120 59 CB Eurasija 1 31 253 Bank Forum 1 66 1 000 Mittelstandsbank Central & Eastern Europe Sonstige Corporates & Markets Deutschland Westeuropa Mittel- und Osteuropa Nordamerika Sonstige Sonstige und Konsolidierung Optimization–Asset Based Finance Commercial Real Estate Eurohypo Retail Shipping davon Schiffsfinanzierungen 2 12 60 83 29 29 3 13 9 328 142 124 7 38 16 40 49 43 27 29 18 3 638 772 2 664 46 24 5 401 246 721 29 4 553 75 19 27 313 38 283 42 20 104 114 23 258 Public Finance 125 87 7 Downsize–PRU 31 145 47 1 169 617 2 207 36 14 317 Gesamt Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 1.1 Segment Privatkunden Das EaD-Volumen ist im ersten Quartal 2010 aufgrund der weiter verfolgten konsequenten Ausrichtung auf wertschaffendes Neugeschäft im leicht angepassten Segmentzuschnitt auf 76 Mrd Euro gesunken. Der Effekt der Rezession Ende 2008 / Anfang 2009 auf die relevanten makroökonomischen Risikofaktoren wirkt deutlich moderater als ursprünglich erwartet. Insbesondere die Arbeitslosigkeit zeigt infolge der eingeleiteten Maßnahmen zur Stabilisierung der Konjunktur einen milden Verlauf. Die Risikovorsorge im ersten Quartal 2010 ist zwar erwartungsgemäß gegenüber dem Vorjahresquartal angestiegen, liegt aber aufgrund der bereits im letzten Jahr eingeleiteten risikomitigierenden Maßnahmen für Neu- und Bestandsgeschäft im Rahmen der Planungen. Die Risikodichte ist zwar weniger als erwartet angestiegen, dennoch bleibt die Risikoeinschätzung weiterhin verhalten. 1.2 Segment Mittelstandsbank Die Auswirkungen der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise auf das Kreditportfolio haben sich im ersten Quartal 2010 abgeschwächt. Insbesondere im Mittelstand in Deutschland wirken die staatlichen Konjunkturprogramme positiv auf die Kunden. Auch in den weiteren Teilmärkten der Mittelstandsbank, Westeuropa und Asien, sind bereits deutliche Aufhellungen in der konjunkturellen Entwicklung einzelner Länder sichtbar. Die Nachhaltigkeit dieser Erholung muss sich jedoch im weiteren Jahresverlauf noch bestätigen. Die Kreditvolumina sind im ersten Quartal, auch unterstützt durch das Wachstumsprogramm der Commerzbank für den Mittelstand, leicht angestiegen. Mit einem Exposure von 65 Mrd Euro (58 % des Portfolios) bleibt das Corporate Banking in Deutschland das Kerngeschäft des Segments. Für die nächsten Quartale in 2010 ist aufgrund der stärkeren Berücksichtigung von Geschäftszahlen aus dem wirtschaftlich schwierigen Jahr 2009 zunächst weiter von negativen Ratingmigrationen auszugehen. Die Zahl der Restrukturierungsfälle und Insolvenzen sollte sich in 2010 allerdings reduzieren, sodass das Gesamtportfolio überwiegend im Investment Grade-Bereich verbleiben wird. Zur Entwicklung der Financial Institutions siehe Abschnitt 2.3. 1.3 Segment Central & Eastern Europe (CEE) Im Jahr 2009 war Mittel- und Osteuropa wesentlich durch die Finanzkrise geprägt. Die Verschlechterung der Risikodaten spiegelte den wirtschaftlichen Abschwung wider, wobei im ersten Quartal 2010 erste Anzeichen einer Stabilisierung der Wirtschaft zu sehen waren. Insbesondere die Ukraine wurde in den letzten Jahren stark von der Krise getroffen. Obwohl in 2010 eine gewisse Bodenbildung zu beobachten ist, sehen wir hier unverändert eine angespannte Risikosituation. In Russland hat sich aufgrund der Erholung der Rohstoffpreise die Lage stabilisiert. Die Devisenreserven legen zu und die Wirtschaft verbucht wieder moderates Wachstum. Für das Jahr 2010 wird eine allgemeine Risikoverbesserung des Portfolios der CB Eurasija erwartet. Im ersten Quartal hat sich die Risikodichte daher bereits leicht verbessert, bleibt aber mit 253 Basispunkten auf hohem Niveau. Polen zeigt auch in 2010 eine bessere wirtschaftliche Entwicklung als die anderen Staaten in Mittel- und Osteuropa. Der weiterhin gegenüber dem Euro aufwertende Zloty ist ein Zeichen dieser positiven Wirtschaftsentwicklung. Die polnische BRE Group mit einem Exposure von 20 Mrd Euro konnte daher auch eine wieder verbesserte Risikodichte von 59 Basispunkten verzeichnen. 115 116 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss 1.4 Segment Corporates & Markets Der Abbau von Klumpenrisiken bei Financial Institutions und Firmenkunden wurde im ersten Quartal kontinuierlich fortgeführt. Zusätzlich ermöglicht das verbesserte Marktumfeld aber auch den Abschluss von Neugeschäft mit guten Adressen. Im Rahmen der konservativen Risikostrategie der Bank zeigen sich auf stark selektiver Basis auch im Bereich Leveraged Acquisition Finance wieder Geschäftsmöglichkeiten. Der regionale Fokus des Segments liegt mit 58 Mrd Euro in Deutschland und Westeuropa. Der Anteil von Nordamerika ist durch Portfolioabbau im Corporates-Bereich weiter zurückgegangen. 1.5 Segment Asset Based Finance Das Segment Asset Based Finance (ABF) setzt sich aus den Teilportfolios Commercial Real Estate (CRE) inkl. CRE Asset Management, Eurohypo Retail, Schiffsfinanzierung und Public Finance zusammen, die im Folgenden detailliert dargestellt sind. Commercial Real Estate Das Gesamtexposure für CRE, das sich im Wesentlichen in der Eurohypo befindet, beträgt zum 31. März 2010 75 Mrd Euro. Hauptbestandteile sind die Teilportfolios Büro (27 Mrd Euro), Handel (21 Mrd Euro) und Wohnimmobilien (10 Mrd Euro). Im ersten Quartal 2010 wurde das Portfolio gemäß der Strategie der Bank gegenüber Ende 2009 um rund 2 Mrd Euro abgebaut (im Wesentlichen Rückführungen). In den CRE Exposures sind auch die Portfolios des Bereichs CRE Asset Management (überwiegend Commerz Real) enthalten, die sich aus den real unterlegten Beständen im Immobilien- und Mobiliensektor zusammensetzen. Das grundpfandrechtlich besicherte Finanzierungsportfolio zeigt weiterhin insgesamt befriedigende bis gute Abdeckungsquoten. In den USA bleiben schwierige Marktverhältnisse sichtbar. Weltweit sind die Ausschläge negativer Marktwertkorrekturen allerdings zurückgegangen. Loan to Value – UK 1 Loan to Value – Spanien 1 geschichtete Darstellung > 100 % geschichtete Darstellung EaD UK gesamt 8 Mrd € 5 % (5 %) 80 % – 100 % 80 % – 100 % 7 % (8 %) 60 % – 80 % 22 % (22 %) 20 % – 40 % 25 % (25 %) < 20 % 26 % (26 %) Loan to Value – USA 1 80 % – 100 % 60 % – 80 % 40 % – 60 % 14 % (13 %) 24 % (24 %) 40 % – 60 % 29 % (29 %) 20 % – 40 % < 20 % 30 % (29 %) geschichtete Darstellung EaD USA gesamt 5 Mrd € 6 % (9 %) 9 % (7 %) > 100 % 80 % – 100 % 60 % – 80 % 14 % (14 %) 19 % (18 %) 40 % – 60 % 20 % – 40 % 26 % (25 %) 20 % – 40 % < 20 % 26 % (27 %) < 20 % Auslaufschichtung Basis Marktwerte; exkl. Margelinien und Corporate Loans; ohne Berücksichtigung von Zusatzsicherheiten 1 4 % (4 %) Loan to Value – CRE gesamt 1 geschichtete Darstellung > 100 % EaD Spanien gesamt 5 Mrd € 0 % (1 %) 60 % – 80 % 15 % (15 %) 40 % – 60 % > 100 % EaD CRE gesamt 75 Mrd € 3 % (3 %) 4 % (4 %) 14 % (14 %) 23 % (23 %) 28 % (27 %) 29 % (29 %) Alle Darstellungen beziehen sich auf grundpfandrechtlich besichertes Geschäft. Werte in Klammern: Dezember 2009 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Eurohypo Retail Der EaD beträgt zum Stichtag 31. März 2010 19 Mrd Euro. Das Portfolio setzt sich aus Eigenheimen (11 Mrd Euro), Eigentumswohnungen (4 Mrd Euro) und Mehrfamilienhäusern (3 Mrd Euro) zusammen. Trotz restlaufzeitbedingter guter Ausläufe in einem vorwiegend erstrangig besicherten Portfolio bleibt die Risikoeinschätzung weiterhin verhalten. Schiffsfinanzierung Das Exposure der Schiffsfinanzierungen stieg aufgrund von Währungsschwankungen im ersten Quartal 2010 unter voller Einbeziehung der Deutsche Schiffsbank AG (92 %-Tochtergesellschaft) leicht auf 23 Mrd Euro an. Der Schwerpunkt des Portfolios liegt unverändert auf den drei Standardschiffstypen Containerschiffe (7 Mrd Euro), Tanker und Massengutfrachter (jeweils 5 Mrd Euro). Die restlichen 6 Mrd Euro beinhalten unterschiedliche Spezialtonnagen. Die Strategie der konsequenten Risikoreduzierung im Bestandsgeschäft hat im Berichtszeitraum zu ersten Stabilisierungserfolgen aufgrund gemeinsamer Anstrengungen mit den Kunden geführt, die sich bislang jedoch noch nicht in den Risikokennziffern widerspiegeln. So hat sich einhergehend mit der Marktentwicklung der Expected Loss um 26 Mio Euro auf 258 Mio Euro und die Risikodichte um 8 auf 114 Basispunkte erhöht. Dem prognostizierten Anstieg der Weltwirtschaft von 4 % und dem daraus resultierenden Handelsvolumen mit entsprechender Auswirkung auf die Transportnachfrage, stehen zusätzliche auf den Markt drängende Neubauten bei begrenztem Verschrottungspotenzial und abschmelzenden Liquiditätsreserven der Kunden gegenüber. Insofern wird mit einem weiteren Portfoliodrift in den Non-Investment Grade-Bereich respektive zu Problemkrediten gerechnet. Dessen ungeachtet bieten sich im aktuellen Marktumfeld bedingt durch stärkere Kapazitätsnachfrage und bessere Charterpreise wieder Ansatzpunkte für Neu- und Zusatzgeschäfte, die selektiv bei langfristig tragfähigen Strukturen mit bonitätsstarken Bestandsadressen begleitet werden. Public Finance Das Public Finance-Portfolio setzt sich aus Forderungen und Wertpapieren mit überwiegend langen Laufzeiten zusammen, die teilweise in der Kategorie Available for Sale (AfS), zum größten Teil aber unter Loans and Receivables (LaR) durch Eurohypo und EEPK gehalten werden. Schuldner im Staatsfinanzierungsgeschäft (80 Mrd Euro EaD) sind Staaten, Bundesländer, Regionen, Städte und Gemeinden sowie supranationale Institutionen. Das Hauptexposure liegt in Deutschland und Westeuropa. Das restliche Portfolio entfällt auf Banken (45 Mrd Euro EaD), wobei der Fokus in Deutschland und Westeuropa (circa 93 %) liegt. Der überwiegende Teil des Bankenportfolios besteht aus Wertpapieren / Darlehen, die zu einem hohen Anteil mit Grandfathering, Gewährträgerhaftungen / Anstaltslasten oder anderen Haftungserklärungen der öffentlichen Hand ausgestattet sind oder in Form von Covered Bonds emittiert wurden. Vom gesamten Public Finance EaD entfallen rund 26,5 Mrd Euro auf die Länder Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Spanien. 117 118 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Public Finance Portfolio: Exposures in ausgewählten Staaten | in Mrd € Griechenland Zwischenabschluss 31.3.2010 3,1 Irland 1,0 Italien 10,7 Portugal 1,9 Spanien 9,8 Der EaD des Public Finance-Portfolios wurde im laufenden Jahr 2010 um weitere 4 Mrd Euro auf 125 Mrd Euro reduziert. Insgesamt wird ein Abbau auf 100 Mrd Euro bis Ende 2011 angestrebt. 1.6 Segment Portfolio Restructuring Unit (PRU) Die PRU managt ausschließlich Aktiva, die von der Commerzbank als nicht-strategisch eingestuft wurden und deshalb abgebaut werden sollen. Es handelt sich dabei um Structured Credit-Positionen (im Wesentlichen Asset Backed Securities − ABS) mit einem Nominalwert per 31. März 2010 in Höhe von 33,9 Mrd Euro, die im Detail in Kapitel 2.1.1 dargestellt werden, sowie um sonstige nicht-strukturierte Kreditpositionen in Höhe von 0,8 Mrd Euro netto. Bei den sonstigen Positionen in der PRU handelt es sich größtenteils um Anleihen, Kredite, Credit Default Swaps und Tranchen auf Pools von Credit Default Swaps, die außerhalb des strategischen Fokus der Commerzbank liegen. Die Bündelung erlaubt ein einheitliches und effizientes Management dieser Positionen. Diese sonstigen Positionen werden aktiv gegen Marktbewegungen immunisiert, wobei Credit Default Swaps sowie die standardisierten Credit-Indizes und Index-Tranchen verwendet werden. Das Buch weist eine Konzentration in den Ratingklassen BBB und BB auf. Weiterhin besteht insgesamt nur ein geringes Risiko gegenüber Kontrahenten aus dem Finanzbereich. Das Management der Positionen erfolgt innerhalb enger Limite für VaR und Credit Spread-Sensitivitäten. Die anhaltende positive Marktentwicklung mit fallenden Credit Spreads hat seit Jahresbeginn zu einer absoluten Reduktion der Marktwerte sowohl von gekauften als auch verkauften Credit Default Swap-Positionen geführt. Im Berichtsquartal konnten weitere Volumenreduktionen in nicht strukturierten Anleihen und Krediten umgesetzt werden. 119 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 2. Segmentübergreifende Portfolioanalyse Bei den im Folgenden dargestellten Positionen ist zu beachten, dass diese bereits vollständig in den Konzern- und Segmentdarstellungen enthalten sind. 2.1 Structured Credit Portfolio Structured Credit Portfolio in Mrd € PRU RMBS CMBS 31.3.2010 31.12.2009 Nominalwerte Risikowerte1 Nominalwerte Risikowerte1 33,9 21,2 37,3 23,7 8,7 6,1 8,7 5,9 1,4 1,0 2,2 1,6 11,4 6,6 12,5 7,3 Sonstige ABS 4,1 3,6 5,7 5,2 PFI/Infrastructure 4,2 3,9 4,1 3,7 CIRC 0,8 0,0 0,9 0,0 CDO Andere Structured Credit Positionen Non-PRU Conduits Sonstige Gesamt 3,3 0,0 3,2 0,0 12,9 12,4 13,1 12,6 5,5 5,5 5,9 5,9 7,4 6,9 7,2 6,7 46,8 33,6 50,4 36,3 2.1.1 Structured Credit Exposure PRU Im Markt für Structured Credit-Produkte, wie „CDO“, „CMBS“ und „RMBS“, waren auch in den ersten Monaten des Jahres 2010 weiter rückläufige Spreads zu verzeichnen. Hiervon profitierten vor allem die Senior-Tranchen in den jeweiligen Verbriefungsstrukturen, während die Einengung der Spreads in den unteren Ratingkategorien weniger deutlich ausfiel. Die anhaltende Markterholung haben wir weiter genutzt, um den Exposure-Abbau systematisch und signifikant voranzutreiben. Im ersten Quartal 2010 konnte so das Nominalvolumen von 37,3 Mrd Euro auf 33,9 Mrd Euro bei einer Reduzierung der Risikowerte1 von 23,7 Mrd Euro auf 21,2 Mrd Euro signifikant abgebaut werden. Der Abbau des Structured Credit-Portfolios wird auch weiterhin wertmaximierend vorgenommen. Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung des Bestands an Structured Credit-Exposure nach Ratings auf Basis der Risikowerte. Ratingverteilung Structured Credit Portfolio | in % 31.3.2010 AAA 37 AA 10 A 13 BBB 23 < BBB 17 Asset Backed Securities (ABS) Hierbei handelt es sich um Investments in ABS-Papiere, die von der Commerzbank im Rahmen des Kreditersatzgeschäftes beziehungsweise in ihrer Funktion als Arranger und Marktteilnehmer im Handel mit diesen Produkten vorgenommen 1 Der Risikowert oder das Risikoexposure beinhalten den Nominalwert des Assets zuzüglich eines positiven oder negativen Barwerts einer evtl. vorhandenen derivativen Short-Position. 120 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss wurden. Im Vergleich zur bisherigen Berichterstattung wurde für den Berichtszeitraum erstmalig eine Umgliederung der Positionen in die Produktsegmente RMBS, CMBS, CDO und Other ABS vorgenommen. Diese trägt der abnehmenden Bedeutung der bisherigen PRUSub-Portfolios ABS Hedge Book und Conduit Rechnung und erlaubt eine übersichtliche und assetklassenspezifische Darstellungsweise. Residential Mortgage Backed Securities (RMBS) In diesem Subsegment befinden sich alle Positionen, deren Zins und Kapitalanspruch durch private Immobilienkredite besichert oder an deren realen Verlauf vertraglich gekoppelt ist. Die Immobilienkredite selbst sind ebenfalls durch die finanzierte Wohnimmobilie teilweise oder voll besichert. Insgesamt beträgt hier das Risikoexposure zum Stichtag 6,1 Mrd Euro (31. Dezember 2009: 5,9 Mrd Euro). Die Bestände an direkten und indirekten Verbriefungen von US-amerikanischen Wohnungsbaukrediten sind bereits zu einem hohen Prozentsatz abgeschrieben. Trotz der derzeit aufgrund der Seniorität unserer Investments teilweise eingehenden Tilgungen ist aufgrund der instabilen weiteren Performance dieses Sektors in Einzelfällen mit weiteren Wertkorrekturen in 2010 zu rechnen. Das US RMBS-Portfolio hat zum Ende des Berichtsquartals einen Risikowert von 1,0 Mrd Euro (31. Dezember 2009: 0,9 Mrd Euro). Die Mark-Down-Ratio für US RMBS liegt zum 31. März 2010 bei 67 %. Europäische RMBS-Positionen haben aufgrund verbesserter fundamentaler Daten (Arbeitslosigkeit, Hauspreise) von Wertaufholungen profitiert. Die Mark-Down-Ratio für europäische RMBS liegt gewichtet zum Berichtsstichtag bei 7 %. Spanische RMBS unterliegen einer differenzierten Beobachtung hinsichtlich ihrer Performance. Die Erwartungsunsicherheit resultiert in relativ höheren Credit Spreads im Vergleich zu anderen europäischen RMBS-Märkten. Ratingverteilung RMBS | in % AAA AA A 31.3.2010 67 5 11 BBB < BBB 4 13 Commercial Mortgage Backed Securities (CMBS) In diesem Subsegment befinden sich alle Positionen, deren Zins und Kapitalanspruch durch gewerbliche Immobilienkredite besichert oder an deren realen Verlauf vertraglich gekoppelt ist. Die Immobilienkredite selbst sind ebenfalls durch die finanzierte Gewerbeimmobilie teilweise oder voll besichert. Die CMBS weisen per Ende März 2010 einen Risikowert von knapp 1 Mrd Euro auf (31. Dezember 2009: 1,6 Mrd Euro), die Underlyings stammen überwiegend aus Großbritannien / Irland (20 %), den USA (14 %) sowie Deutschland und Benelux (11 %). 28 % weisen ein AAA-Rating auf; auf AA und A entfallen 10 % beziehungsweise 15 %. Realisierte Kreditverluste in CMBS-Positionen sind derzeit erst in geringem Umfang eingetreten, wobei allerdings mittelfristig mit einem deutlichen Anstieg zu rechnen ist. Das CMBS-Portfolio der PRU wurde bereits entsprechend stark im Wert korrigiert. Die günstige Spreadentwicklung Anfang des Jahres 2010 wurde genutzt, um die CMBS-Bestände nominell um circa 0,8 Mrd Euro abzubauen. Die Mark-Down-Ratio per 31. März 2010 liegt bei 23 %. 121 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Ratingverteilung CMBS | in % 31.3.2010 AAA 28 AA 10 A 15 BBB 35 < BBB 12 Collateralised Debt Obligations (CDO) In diesem Subsegment befinden sich alle Positionen, deren Zins- und Kapitalanspruch durch Unternehmenskredite und / oder -anleihen sowie anderen ABS besichert oder an deren realen Verlauf vertraglich gekoppelt ist. Der Grad der Besicherung dieser Aktiva selbst variiert zwischen sehr gering und sehr hoch und ist transaktionsabhängig. Insgesamt beträgt das Risikoexposure zum Stichtag in dieser Assetklasse 6,6 Mrd Euro (31. Dezember 2009: 7,3 Mrd Euro). Der größte Anteil hiervon entfällt auf CDOs, die Kredite an Unternehmen in den USA und Europa enthalten (CLOs), wobei es fast eine regionale Gleichverteilung gibt. Diese Assetklassen haben sowohl von sinkenden Ausfallzahlen im Unternehmenssektor als auch von reduzierten Credit Spreads profitiert. Gleichwohl sind transaktionsspezifische Verluste durch einzelne Unternehmensausfälle auch weiterhin möglich. CDOs, die US ABS (insbesondere US RMBS) enthalten, sind die zweitgrößte Gruppe gemessen am Risikoexposure. Diese Assetklasse ist direkt von der Performance der zugrunde liegenden ABS abhängig. Besonders negativ wird die Performance für US RMBS gesehen, während US Consumer ABS bislang ein relativ stabiles Bild zeigten. Transaktionspezifische Poolzusammensetzungen (Vintage, Assettyp) und CDO-Struktur definieren das individuelle Risikoprofil des Exposures. Die Mark-Down-Ratio für CDOs of US ABS liegt entsprechend auch bei 57 %. Klassische CLOs dagegen weisen eine Mark-Down-Ratio zum Berichtsstichtag von rund 17 % auf. Ratingverteilung CDO | in % 31.3.2010 AAA 14 AA 15 A 11 BBB 36 < BBB 24 Sonstige ABS In diesem Subsegment befinden sich alle Positionen, deren Zins- und Kapitalanspruch durch Konsumentenkredite (inkl. Studentenkredite, Autokredite), Leasingforderungen und sonstige Forderungsarten besichert sind oder an deren realen Verlauf vertraglich gekoppelt ist. Der Grad der Besicherung dieser Aktiva selbst variiert zwischen sehr gering und sehr hoch (zum Beispiel Autokredite) und ist transaktionsabhängig. Insgesamt beträgt das Risikoexposure per 31. März 2010 in dieser Assetklasse 3,6 Mrd Euro (31. Dezember 2009: 5,2 Mrd Euro). Der größte Anteil des Risikoexposures entfällt auf Consumer ABS und ABS, die durch sonstige US Aktiva besichert sind, wie beispielsweise Film Receivables und Versicherungspolicen. Eine Verbesserung beziehungsweise Stabilisierung der fundamentalen Daten zeigen in der bisherigen Performance dieser Assetklasse Wirkung. Gleichwohl kann es bei gesamtwirtschaftlichen Rückschlägen auch zu Auswirkungen in der Performance solcher Transaktionen kommen. 122 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Der Bestand an Consumer ABS, insbesondere US Consumer ABS, konnten wir im Verlauf des Berichtsquartals signifikant und aktiv abbauen. Das noch zum Jahresende 2009 bestehende Exposure in der PRU gegenüber US Student Loan ABS konnte im ersten Quartal 2010 vollständig abgebaut werden. Die Mark-Down-Ratio der in diesem Segment verbliebenen Positionen beträgt zum Berichtsstichtag 14 %. PFI / Infrastruktur-Finanzierungen Ebenfalls innerhalb der Kategorie Structured Credit der PRU enthalten ist das Exposure in sogenannten Private Finance Initiatives (PFI) mit einem Risikoexposure von 3,9 Mrd Euro zum 31. März 2010. Das Portfolio umfasst die private Finanzierung und den Betrieb von öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen, beispielsweise von Krankenhäusern oder Wasserversorgungsbetrieben. Sämtliche Finanzierungen im Bestand der PRU entfallen dabei auf Großbritannien und sind durch extrem lange Laufzeiten von 20 – 25 Jahren gekennzeichnet. Das Kreditrisiko des Bestandes ist teilweise durch Monoline-Versicherer abgesichert. Credit Investment Related Conduits (CIRC) Unter diesem Subsegment sind alle Positionen gegenüber Zweckgesellschaften zusammengefasst, die zur Drittparteien-Finanzierung von Kreditinvestitionen errichtet wurden (Credit Investments Related Conduit – CIRC). Portfolios, an deren Finanzierung die Commerzbank beteiligt ist, umfassen ABS und in geringem Umfang Leveraged Loans. Aus den nominellen Engagements resultiert zum 31. März 2010 kein Risikoexposure. Zum Quartalsende konnte das direkte Exposure gegenüber ABS CIRC-Strukturen ausgehend von den Jahresendwerten 2009 von nominal 0,9 Mrd Euro auf 0,8 Mrd Euro reduziert werden. Unverändert werden aus diesen Positionen keine Verluste erwartet. Andere Structured Credit-Positionen Unter diesem Subsegment werden alle Positionen aus Portfolioinvestments berichtet, die zwar durch die Commerzbank finanziert, deren Kreditrisiko jedoch durch Total Return Swaps (TRS) mit Drittparteien transferiert wurde. Aus den nominellen Engagements von 3,3 Mrd Euro (31. Dezember 2009: 3,2 Mrd Euro) resultiert zum 31. März 2010 kein Risikoexposure. 2.1.2 Structured Credit Exposure Non-PRU Im Folgenden wird auf Structured Credit-Positionen aus unserem strategischen Kundengeschäft eingegangen, die auch zukünftig der Kernbank zugeordnet bleiben und deshalb nicht in die PRU transferiert wurden. Es handelt sich dabei um Conduit Exposures des Segments Corporates & Markets sowie sonstige überwiegend staatsgarantierte ABS, die in der Eurohypo und der CB Europe (Ireland) gehalten werden. Mit Ausnahme des Conduit-Geschäfts betreibt die Commerzbank auch in diesen Segmenten kein ABS-Neugeschäft. Zusammen mit den einzelnen Darstellungen in Kapitel 2.1.1 (Structured Credit beziehungsweise ABSExposures der PRU) ergibt sich damit eine Gesamtsicht auf die Produktkategorie Structured Credit beziehungsweise ABS. Conduit Exposure Das vollständig in der Bilanz der Commerzbank abgebildete, nicht durch die PRU verwaltete Asset Backed Commercial Paper (ABCP) Conduit-Geschäft des Segments Corporates & Markets belief sich Ende März 2010 auf 5,5 Mrd Euro (Dezember 2009: 5,9 Mrd Euro). Der leichte Rückgang ist auf amortisierende ABS-Programme in den Conduits zurückzuführen. Die Positionen bestehen überwiegend aus Liquiditätsfazilitäten / BackupLinien zugunsten der von der Commerzbank administrierten Conduits „Kaiserplatz“ und 123 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 „Silver Tower“. Das geringe Restexposure gegenüber Drittbank-Conduits besteht ausschließlich aus gestellten Liquiditätslinien für eine verbliebene Transaktion. Die den ABCP-Programmen der Bank zugrunde liegenden Forderungen sind stark diversifiziert und spiegeln die unterschiedliche Geschäftsausrichtung der jeweiligen Forderungsverkäufer beziehungsweise Kunden wider. Diese Forderungsportfolios enthalten keine US Non-Prime RMBS-Anteile. Unverändert sind bislang bei keiner dieser Transaktionen Verluste eingetreten. Ein Bedarf an Risikovorsorge für die unter der IFRS-Kategorie Loans and Receivables geführten Liquiditätsfazilitäten / Backup-Linien ist derzeit nicht erkennbar. Ratingverteilung Conduits Non-PRU | in % 31.3.2010 AAA 29 AA 30 A 30 BBB 8 < BBB 2 Das Volumen der von „Silver Tower“ finanzierten ABS-Strukturen beläuft sich zum 31. März 2010 auf 4,6 Mrd Euro (per 31. Dezember 2009: 5 Mrd Euro). Den ABS-Strukturen liegen Forderungsportfolios von Kunden, aber auch bankeigene Kreditforderungen (Silver Tower 125, Volumen 1,7 Mrd Euro), die im Rahmen eines aktiven Kreditrisikomanagements verbrieft wurden, zugrunde. Das Volumen der unter „Kaiserplatz“ finanzierten ABS-Strukturen beläuft sich zum 31. März 2010 auf 0,9 Mrd Euro (per 31. Dezember 2009: 0,9 Mrd Euro). Nahezu sämtliche Assets entfallen hier auf die Verbriefung von Forderungsportfolios von und für Kunden. Sonstige Asset Backed Exposures Weitere ABS-Positionen mit einem Gesamtrisikoexposure von 6,9 Mrd Euro werden überwiegend von der Eurohypo im Bereich Public Finance (5,4 Mrd Euro) und der CB Europe (Ireland) (1,2 Mrd Euro) gehalten. Es handelt sich dabei vor allem um staatsgarantierte Papiere (5,5 Mrd Euro), wovon rund 4,1 Mrd Euro auf US Government Guaranteed Student Loans entfallen. Weitere 0,3 Mrd Euro entfallen auf Non-US RMBS, CMBS sowie sonstige überwiegend europäische ABS-Papiere. Originatorenpositionen Zusätzlich zu den auf den vorigen Seiten dargestellten Sekundärmarktpositionen haben Commerzbank und Eurohypo im Laufe der letzten Jahre − überwiegend aus Gründen des Kapitalmanagements – Forderungsverbriefungen von Kreditforderungen gegenüber Kunden der Bank mit einem aktuellen Volumen von 13,9 Mrd Euro vorgenommen, wovon zum Stichtag 31. März 2010 Risikopositionen in Höhe von 8,9 Mrd Euro zurückbehalten wurden. Der weitaus größte Teil dieser Positionen entfällt mit 8,2 Mrd Euro auf Senior-Tranchen, die nahezu vollständig AAA / AA-geratet sind. Die aus der Originatorenrolle resultierenden Positionen spiegeln die Sicht des aufsichtsrechtlichen Meldewesens unter Berücksichtigung eines regulatorisch anerkannten Risikotransfers wider. Aufgeführt sind neben den verbrieften Kreditportfolios der Commerzbank auch die am Sekundärmarkt zurückerworbenen Wertpapiere beziehungsweise zurückbehaltenen Tranchen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tranchen im Sinne eines handelbaren Wertpapiers strukturiert worden sind. 124 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Volumen Commerzbank1 Verbriefungspool per 31.3.2010 in Mrd € Fälligkeit Gesamtvolumen1 2013–2027 8,1 7,4 0,1 0,2 2036 0,2 <0,1 <0,1 <0,1 RMBS 2048 0,3 <0,1 <0,1 <0,1 CMBS 2010–2084 5,2 0,8 0,3 <0,1 13,9 8,2 0,4 0,3 Corporates MezzCap Gesamt 1 Senior Mezzanine First Loss Piece Tranchen / Rückbehalte (nominal): Bank- und Handelsbuch 2.2 Leveraged Acquisition Finance (LAF)-Portfolio Veränderungen im direkten LAF-Portfolio gab es im ersten Quartal 2010 einerseits durch die Valutierung von neuen Transaktionen und andererseits durch die vorzeitige, vollständige Rückzahlung von zwei Transaktionen. Daneben sind planmäßige Tilgungen und Anpassungen von Bestandsengagements vorgenommen worden, sodass sich das Gesamtexposure des Portfolios auf 4,2 Mrd Euro beläuft. Das gut diversifizierte Portfolio zeichnet sich weitestgehend durch eine hohe Granularität aus. Der geografische Schwerpunkt liegt unverändert in Europa (92 %) mit besonderem Fokus auf Deutschland (50 %). Mit Blick auf die regelmäßig höheren Verschuldungsgrade sind die Unternehmen in diesem Portfolio vergleichsweise stärker von der konjunkturellen Entwicklung abhängig. Direktes LAF-Portfolio nach Branchen | EaD in Mrd € 31.3.2010 Chemie/Verpackung/Healthcare 0,8 Technologie/Elektronik 0,6 Financial Institutions 0,6 Konsum 0,6 Dienstleistungen/Medien 0,3 Maschinen 0,4 Transport/Tourismus 0,3 Grundstoffe/Energie/Metall 0,3 Sonstige 0,3 Gesamt 4,2 Die seit Mitte 2009 erkennbare Verstärkung der Marktaktivität hat sich auch im ersten Quartal 2010 fortgesetzt, wobei sich insbesondere die Lage auf dem Syndizierungsmarkt weiter belebt hat. Im Rahmen einer konservativen Risikostrategie wird Neugeschäft weiterhin nur auf selektiver Basis im Rahmen vorgegebener Leitplanken und unter besonderer Beobachtung der Marktentwicklung getätigt. 125 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 2.3 Financial Institutions und Non-Bank Financial Institutions-Portfolio Die folgenden Positionen werden mehrheitlich in den Segmenten Corporates & Markets und Asset Based Finance (Public Finance) gehalten, weitere Exposures entfallen auf die Segmente Mittelstandsbank und PRU sowie auf die Treasury und in geringem Umfang auf Mittel- und Osteuropa. Financial Institutions FI/NBFI-Portfolio nach Regionen per 31.3.2010 Exposure at Default in Mrd € Expected Loss in Mio € Non-Bank Financial Institutions Risiko- Exposure dichte at Default in bp in Mrd € Expected Loss in Mio € Risikodichte in bp Deutschland 40 4 1 8 12 17 Westeuropa 42 10 2 24 45 19 Mittel- und Osteuropa 7 58 83 1 2 26 Nordamerika 8 2 3 7 52 75 Sonstige 14 28 20 8 39 48 Gesamt 112 103 9 47 150 32 Im Teilportfolio der Financial Institutions wurde im ersten Quartal 2010 einerseits die Reduzierung des Volumens von Konzentrationsrisiken strategiekonform weiter vorangetrieben. Im Fokus stehen hierbei insbesondere die unter Länderrisikogesichtspunkten kritischen Adressen unter Berücksichtigung etwaiger Gruppenzugehörigkeiten. Andererseits wurde gleichzeitig die risikoorientierte Ausweitung von Handels- und Kreditneugeschäft mit Kunden guter Bonität und entsprechender Diversifizierung aktiv unterstützt. Ausgehend von einem konsolidierten Exposure von 113 Mrd Euro per 31. Dezember 2009 zeigt sich damit im ersten Quartal zwar nur ein leichter Abbau (1,8 % des Gesamtvolumens), insbesondere im Segment ABF wird aber weiterhin eine deutliche Reduzierung angestrebt. Gleiches gilt für Non-Bank Financial Institutions, wo im Vergleich zum Jahresende 2009 eine Reduzierung um circa 5 Mrd Euro (10 % des Gesamtvolumens) erreicht wurde. Aufgrund des in 2009 durchgeführten umfangreichen De-Riskings und des weiterhin verbesserten Marktumfeldes traten im ersten Quartal 2010 im Teilportfolio NBFI keine wesentlichen negativen Entwicklungen ein. Der gesamte NBFI-EaD in Höhe von 47 Mrd Euro setzt sich zusammen aus originärem NBFI-Geschäft in Höhe von 45 Mrd Euro und ABS- und LBOGeschäften mit NBFI-Bezug in Höhe von 2 Mrd Euro (inklusive PRU-Assets). Die Aktivitäten konzentrieren sich auch weiterhin auf die Bereiche westeuropäische Versicherungen und regulierte Funds, für die nach wie vor eine positive Marktsicht besteht. Der Schwerpunkt der Risikobegrenzungsmaßnahmen liegt nach wie vor auf der Reduzierung von Klumpenrisiken. 126 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss 2.4 Länderklassifizierung Die regionale Verteilung des Exposures entspricht der strategischen Ausrichtung der Bank und spiegelt die Schwerpunkte der globalen Geschäftstätigkeit der Bank wider. Rund die Hälfte des Engagements entfällt auf Deutschland, ein weiteres Drittel auf andere Länder in Europa und 8 % auf Nordamerika. Der Rest verteilt sich auf eine große Anzahl von Ländern, in denen insbesondere deutsche Exporteure begleitet werden beziehungsweise die Commerzbank mit lokalen Einheiten vor Ort präsent ist. Gesamtportfolio nach Regionen per 31.3.2010 Exposure at Default in Mrd € Expected Loss in Mio € Risikodichte in bp Deutschland 299 870 29 Westeuropa 163 417 26 Mittel- und Osteuropa 42 328 78 Nordamerika 51 201 39 Sonstige 62 391 63 Gesamt 617 2 207 36 2.5 Ratingklassifizierung Das Gesamtportfolio der Bank verteilt sich auf Basis von PD-Ratings anteilig wie folgt auf die internen Ratingklassifizierungen: Ratingverteilung per 31.3.2010 | in % 1,0–1,8 2,0–2,8 3,0–3,8 4,0–4,8 5,0–5,8 Privatkunden 22 44 23 8 3 Mittelstandsbank 16 50 24 7 3 Central & Eastern Europe 28 32 25 13 2 Corporates & Markets 41 40 13 4 2 Asset Based Finance 48 33 13 4 2 Konzern1 40 37 16 5 2 1 Inkl. PRU und Sonstige und Konsolidierung. 2.6 Branchenklassifizierung Corporates Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung des Corporates Exposures nach Branchen unabhängig von der bestehenden Segmentzugehörigkeit: Teilportfolio Corporates nach Branchen per 31.3.2010 Exposure at Default in Mrd € Expected Loss in Mio € Risikodichte in bp Grundstoffe/Energie/Metall 29 131 46 Konsum 24 137 58 Chemie/Verpackung 13 98 74 Transport/Tourismus 12 65 54 Maschinen 12 125 106 Technologie/Elektronik 12 52 45 Dienstleistungen/Medien 11 64 55 Automobil 10 79 79 Bau 5 25 53 Sonstige 15 56 38 Gesamt 142 833 59 127 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Markt- und Liquiditätsrisiken 1. Marktrisiken Marktpreisrisiken drücken die Gefahr möglicher ökonomischer Wertverluste aus, die durch die Veränderung von Marktpreisen (Zinsen, Rohwaren, Spreads, Devisen- und Aktienkurse) oder preisbeeinflussenden Parametern (Volatilitäten, Korrelationen) entstehen. Die Wertverluste können unmittelbar GuV-wirksam werden, zum Beispiel bei Handelsbuchpositionen, oder in der Neubewertungsrücklage beziehungsweise in den stillen Lasten / Reserven aus Bankbuchpositionen Berücksichtigung finden. Des Weiteren wird das Marktliquiditätsrisiko betrachtet, das Fälle abdeckt, in denen es der Bank aufgrund unzureichender Marktliquidität nicht möglich ist, risikobehaftete Positionen zeitgerecht im gewünschten Umfang zu liquidieren oder abzusichern. Zur Steuerung und Überwachung der Marktpreisrisiken nutzt die Commerzbank ein vielfältiges qualitatives wie auch quantitatives Instrumentarium. Vorgaben zur Laufzeitbegrenzung sowie Mindest-Ratings zielen auf die Sicherstellung der Qualität der Marktrisikopositionen ab. Quantitative Vorgaben für Sensitivitäten, VaR-Kennzahlen, Stresstests und Szenarioanalysen sowie Kennziffern zum ökonomischen Kapital limitieren das Marktrisiko. Die das Marktpreisrisiko begrenzenden qualitativen und quantitativen Faktoren werden vom Group Market Risk Committee festgelegt. Die Auslastung der Limite wird zusammen mit den relevanten P&L-Zahlen täglich an den Vorstand und die zuständigen Geschäftsfeldleiter berichtet. Neben der täglichen Überwachung der Marktrisiken lag ein besonderer Schwerpunkt der Marktrisikofunktion im ersten Quartal 2010 auf Integrationstätigkeiten im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung der IT-Systemlandschaften sowie deren Erweiterung, um die neuen regulatorischen Anforderungen erfüllen zu können. Der geplante Abbau von Positionen der PRU wurde weiter fortgesetzt und durch die Risikofunktion eng begleitet. 1.1 Marktrisiken im Handelsbuch Im Verlauf des ersten Quartals 2010 reduzierte sich der VaR im Handelsbuch, insbesondere durch ein verringertes Credit Spread-Risiko, deutlich. Dies ist hauptsächlich auf geringere Marktvolatilitäten als Resultat einer fortschreitenden Normalisierung des Marktumfelds zurückzuführen. Weiterhin trugen Abbaumaßnahmen von Risikopositionen in Treasury und in der PRU zum Rückgang des VaR bei. Das Marktrisikoprofil im Handelsbuch ist breit über alle Anlageklassen diversifiziert. Dabei dominieren weiterhin die Credit Spread-Risiken. VaR-Beitrag nach Risikoarten im Handelsbuch | in Mio € 31.3.2010 31.12.2009 Credit Spread 22,6 32,6 Zinsen 10,4 13,9 Aktien 9,0 9,0 FX 2,9 3,5 Rohwaren 1,6 1,5 46,5 60,5 Gesamt 99 % Konfidenzniveau, 1 Tag Haltedauer 128 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Als Folge der Finanzmarktkrise können noch nicht bei allen Risikopositionen Mark-toMarket-Bewertungsansätze vollständig genutzt werden, weshalb dort Mark-to-ModelAnsätze zum Einsatz kommen. Hiervon sind insbesondere ABS-Positionen betroffen. 1.2 Marktrisiken im Bankbuch Die wesentlichen Treiber des Marktrisikos im Bankbuch sind die Credit Spread-Risiken des Bereichs Staatsfinanzierung (Public Finance) mit den Positionen der Tochtergesellschaften Eurohypo und EEPK, die Portfolios von Treasury sowie das Aktienkursrisiko des Beteiligungsbestands. Die beschlossene Reduzierung des Public Finance-Portfolios wird im Rahmen der De-Risking-Strategie weiterhin fortgeführt. Credit Spread-Sensitivitäten Downshift 1 bp | in Mio Euro 117 Dezember 2008* Dezember 2009 März 2010 89 92 * Pro-forma Das vorstehende Diagramm dokumentiert die Entwicklung der Credit SpreadSensitivitäten aller Wertpapier- und Derivatepositionen (ohne Kredite) im CommerzbankKonzern. Die Gesamtposition blieb im ersten Quartal mit 92 Mio Euro relativ unverändert. Hiervon entfallen per Ende März 2010 weiterhin etwa 69 Mio Euro auf Wertpapierpositionen, die gemäß Finanzbuchhaltung als LaR klassifiziert sind. Credit Spread-Änderungen haben für diese Portfolios keinen Einfluss auf Neubewertungsrücklage und GuV. 2. Liquiditätsrisiken Grundlage der Liquiditätssteuerung und der Berichterstattung an den Vorstand bildet das intern entwickelte Liquiditätsrisikomodell der Commerzbank. Dieses Risikomessverfahren ermittelt die verfügbare Nettoliquidität (Available Net Liquidity) für die nächsten 12 Monate auf Basis von vertraglichen und ökonomischen Cashflows sowie der liquidierbaren Vermögenswerte. Das Konzept wird zur Steuerung der Liquiditätsrisiken im längerfristigen Bereich ergänzt durch das sogenannte Stable Funding-Konzept. Einen wichtigen Baustein des internen Liquiditätsrisikomodells bildet das Stresstesting, das die Auswirkungen unplanmäßiger Entwicklungen auf die Liquiditätssituation aufgrund institutsspezifischer und marktweiter Ursachen darstellt und als dessen Resultat eine nachhaltige Notfallplanung erarbeitet wird. Zur Deckung des Liquiditätsbedarfs in einem Stressszenario stehen zentralbankfähige Wertpapiere zur Verfügung, die in die Berechnung der verfügbaren Nettoliquidität einfließen. Das Volumen der frei verfügbaren zentralbankfähigen Aktiva belief sich zum 31. März 2010 auf 85,6 Mrd Euro. Die Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Commerzbank war im Berichtszeitraum – auch unter den Annahmen der internen Stressszenarien – ebenso wie die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben gemäß Liquiditätsverordnung jederzeit gegeben. Die Commerzbank unterstützt aktiv verschiedene aufsichtsrechtliche Initiativen, um die Vereinheitlichung der internationalen Standards zur Überwachung des Liquiditätsrisikos zu fördern. 129 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Intensive Care / Ertragsbelastungen Der insgesamt rückläufige Trend der Ertragsbelastungen setzt sich mit 0,7 Mrd Euro auch im ersten Quartal 2010 fort. Wie die nachfolgende Tabelle zeigt, beläuft sich die Risikovorsorge im Kreditgeschäft auf 0,6 Mrd Euro, die Impairments AfS / Defaults Handelsbuch und die CDA-Belastung haben sich unter weitgehend stabilisierten Marktbedingungen auf 0,1 Mrd Euro reduziert: Ertragsbelastungen | in Mrd € Q1 2010 2009 Risikovorsorge LaR Kredit 0,6 4,2 Impairments AfS/Defaults Handelsbuch1 0,1 1,2 CDA-Belastung 0,0 – 0,1 Gesamt 0,7 5,3 1 aus ABS-Portfolios (2009 inkl. CDA-Belastung für ABS) Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft liegt um 200 Mio Euro unter dem Vorjahresvergleichswert. Die Verteilung auf die Segmente stellt sich wie folgt dar: Risikovorsorge in Mio € Privatkunden Q1 2010 2009 Gesamt Q4 2009 Q3 2009 Q2 2009 Q1 2009 49 66 246 72 70 55 161 954 298 330 236 90 94 812 296 142 201 173 Corporates & Markets – 19 289 25 44 – 34 254 Asset Based Finance Mittelstandsbank Central & Eastern Europe 325 1 588 651 372 358 207 Portfolio Restructuring Unit 22 327 – 11 99 169 70 Sonstige und Konsolidierung –5 –2 –7 –4 8 1 644 4 214 1 324 1 053 993 844 Gesamt Für das Segment Privatkunden liegt die Risikovorsorge erwartungsgemäß auf dem Niveau der Vorquartale. In der Mittelstandsbank wird im ersten Quartal der Vorjahreswert überschritten, gegenüber den Vorquartalen ist die Risikovorsorge allerdings deutlich rückläufig. Aus heutiger Sicht kann aus dieser Entwicklung noch kein stabiler Trend für das Segment abgeleitet werden, nach wie vor bestehen konjunkturelle Unsicherheiten. In Mittel- und Osteuropa zeigt das erste Quartal eine spürbare Entspannung und somit eine deutlich reduzierte Risikovorsorge. Während das Auftaktquartal 2009 im Segment Corporates & Markets noch stark von der Finanzkrise belastet war, konnten im laufenden Jahr Risikovorsorgeauflösungen erzielt werden. Die von großen Einzeladressen geprägte Portfoliostruktur führt in diesem Segment zu einem vergleichsweise volatilen Risikoergebnis. Im Segment Asset Based Finance übersteigt im ersten Quartal die Risikovorsorge den Vorjahreswert. Die Überschreitung ist darauf zurückzuführen, dass im Berichtszeitraum ein Einmaleffekt aus einem Top Level Adjustment enthalten ist, mit dem für das nach wie vor kritische US-Portfolio weitere Vorsorge getroffen wurde. Wir erwarten in Public Finance auch weiterhin keine nennenswerte Belastung durch Risikovorsorge und gehen nicht davon aus, dass es zu Ausfällen von Ländern der OECD kommen wird. 130 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Wie die folgende Übersicht zeigt, waren im ersten Quartal 2010 lediglich sieben Fälle mit ertragswirksamen Veränderungen der Einzelrisikovorsorge ≥ 10 Mio Euro zu verzeichnen: Sonstige Fälle <10 Mio € ≥10 Mio € <20 Mio € ≥20 Mio € <50 Mio € Einzelfälle ≥10 Mio € gesamt ≥50 Mio € Jahr NettoRV in Mio € 2009 2 107 652 48 495 22 960 10 2 107 80 4 214 545 61 4 38 3 – – 99 7 644 Q1 2010 Netto- Anzahl Netto- Anzahl NettoAnzahl Netto- Anzahl Netto-RV RV in Engage- RV in Engage- RV in Engage- RV in Engagegesamt Mio € ments Mio € ments Mio € ments Mio € ments in Mio € Der Anteil großer Einzelrisiken an der Gesamtrisikovorsorge, der im Vorjahr noch über 50 % betrug, ist mit rund 15 % im ersten Quartal stark rückläufig. Das Default-Portfolio des Konzerns beläuft sich auf 21,9 Mrd Euro. Die Struktur im Detail kann der folgenden Grafik entnommen werden: Default-Portfolio und Coverage Ratios nach Segmenten in Mio Euro – exkl./inkl. GLLP Konzern 1 81 %/89 % 21 869 19 555 8 817 PK 82 %/94 % 8 846 1 971 1 852 681 /940/231 MSB 76 %/85 % 4 258 3 635 2 286 940 409 CEE 81 %/91 % 2 237 2 039 1 165 / 656 / 219 C&M 41 %/52 % 2 316 1 202 784 /156/262 ABF 93 %/101 % 9 974 10 028 3 125 PRU 71 %/73 % 6 155 748 1 076 790 763 /0/27 Default-Volumen 1 1 892 Risikovorsorgebestand Sicherheiten GLLP inkl. Sonstige und Konsolidierung Gegenüber Anfang 2009 hat sich der überproportionale Inflow in das Default-Portfolio deutlich abgeschwächt, eine Bodenbildung ist absehbar. Im Jahresverlauf ist von einer Reduzierung des Volumens auszugehen. 131 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Operationelle Risiken Das operationelle Risiko ist in der Commerzbank in Anlehnung an die Solvabilitätsverordnung definiert als die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition beinhaltet rechtliche Risiken; Reputations- und strategische Risiken sind nicht berücksichtigt. Aufgrund entstandener OpRisk-Verluste sowie der Veränderung kapitalwirksamer Rückstellungen für operationelle Risiken und laufender Rechtsstreitigkeiten, ergab sich im ersten Quartal 2010 eine Gesamtbelastung aus operationellen Risiken für die neue Commerzbank in Höhe von 37,3 Mio Euro. Die Ereignisse resultieren im Wesentlichen aus Beratungshaftung sowie prozessualen Fehlern. Expected Loss nach Segmenten | in Mio € 31.3.2010 31.12.2009 Privatkunden 56 50 Mittelstandsbank 20 19 Central & Eastern Europe 7 9 Corporates & Markets 61 58 Asset Based Finance 4 3 Portfolio Restructuring Unit 7 6 Sonstige und Konsolidierung 5 5 160 150 Gesamt Bis zur Zertifizierung des neu entwickelten, integrierten Modells durch die Aufsichtsbehörde wird der Kapitalbedarf für die regulatorische Meldung und das interne Reporting weiterhin getrennt in Einzelrechnungen für Commerzbank und Dresdner Bank ermittelt und als Summe gemeldet. Sonstige Risiken Bezüglich aller weiteren quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Risiken gab es im ersten Quartal 2010 keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem im Geschäftsbericht 2009 dargestellten Stand. Die in der Commerzbank eingesetzten Methoden und Modelle zur Risikomessung entsprechen dem aktuellen Erkenntnisstand und orientieren sich an der Praxis der Bankenbranche. Die mit den Risikomodellen ermittelten Ergebnisse sind zur Steuerung der Bank geeignet. Die Messkonzepte unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch das Risikocontrolling sowie durch die Interne Revision und durch externe Wirtschaftsprüfer. Trotz sorgfältiger Modellentwicklung und regelmäßiger Kontrolle können Modelle nicht alle in der Realität wirksamen Einflussfaktoren vollständig erfassen und deren komplexes Verhalten einschließlich Wechselwirkungen abbilden. Diese Grenzen der Risikomodellierung gelten insbesondere für Extremsituationen. Ergänzende Stresstests und Szenarioanalysen können nur beispielhaft zeigen, welchen Risiken ein Portfolio unter extremen Marktsituationen unterliegen kann, eine Untersuchung aller denkbaren Szenarios ist jedoch auch bei Stresstests nicht möglich. Sie können dabei keine endgültige Einschätzung des maximalen Verlusts im Falle eines Extremereignisses geben. 132 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Zwischenabschluss 133 46––135 48 136 49 137 50––138 51 139 52 53––165 78 140 Gesamtergebnisrechnung 46 133 Gewinn- und Verlustrechnung 47 134 Verkürzte Gesamtergebnisrechnung 135 48 Gewinn- und Verlustrechnung (Quartalsentwicklung) Bilanz Eigenkapitalveränderungsrechnung (verkürzte Darstellung) Kapitalflussrechnung (verkürzte Darstellung) Anhang (ausgewählte Notes) 140 53 Allgemeine Angaben 142 55 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 65 152 Erläuterungen zur Bilanz 73 160 Sonstige Erläuterungen 166 79 Organe der Commerzbank Aktiengesellschaft 167 80 Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht 133 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Gesamtergebnisrechnung Gewinn- und Verlustrechnung Notes 1.1.–31.3.2010 Zinsüberschuss (1) 1 888 1 692 11,6 Risikovorsorge im Kreditgeschäft (2) – 644 – 844 – 23,7 in Mio € Zinsüberschuss nach Risikovorsorge 1.1.–31.3.2009* Veränderung in % 1 244 848 46,7 Provisionsüberschuss (3) 983 850 15,6 Handelsergebnis (4) 850 – 527 . Ergebnis aus Finanzanlagen (5) – 119 386 . Sonstiges Ergebnis (6) 22 – 71 . Verwaltungsaufwendungen (7) 2 209 2 081 6,2 Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markennamen – – . Restrukturierungsaufwendungen – 289 . 771 – 884 . 55 7 . 716 – 891 . 8 – 27 . 708 – 864 . 1.1.–31.3.2010 1.1.–31.3.2009 Veränderung in % 0,60 – 1,02 . Ergebnis vor Steuern Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Konzernergebnis den Minderheitenanteilen zurechenbares Konzernergebnis den Commerzbank-Aktionären zurechenbares Konzernergebnis (8) * Nach Anpassung Counterparty Default Adjustments Ergebnis je Aktie | in € Gewinn je Aktie Der gemäß IAS 33 errechnete Gewinn je Aktie basiert auf dem den Commerzbank-Aktionären zurechenbaren Konzernergebnis. 134 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Verkürzte Gesamtergebnisrechnung 1.1.–31.3.2010 in Mio € Konzernergebnis 1.1.–31.3.2009* 716 Veränderung in % – 891 . Veränderung der Neubewertungsrücklage Umbuchung aufgrund von Realisierungen 112 43 . unrealisierte Gewinne / Verluste 151 – 700 . Veränderung der Rücklage aus Cash Flow Hedges Umbuchung aufgrund von Realisierungen / Amortisationen unrealisierte Gewinne / Verluste 50 – . – – 296 – 100,0 1 – . 171 – 179 . Veränderung der Rücklage aus der Währungsumrechnung Umbuchung aufgrund von Realisierungen unrealisierte Gewinne / Verluste Veränderung aus at Equity bewerteten Unternehmen Sonstiges Periodenergebnis Gesamtergebnis den Minderheitenanteilen zurechenbares Periodenergebnis den Commerzbank-Aktionären zurechenbares Periodenergebnis Sonstiges Periodenergebnis | in Mio € Veränderung der Rücklage aus Cash Flow Hedges Veränderung der Rücklage aus der Währungsumrechnung Veränderung aus at Equity bewerteten Unternehmen Sonstiges Periodenergebnis * Nach Anpassung Counterparty Default Adjustments 39 – 97,4 – 1 093 . 1 202 – 1 984 . 81 – 42 . 1 121 – 1 942 . 1.1.–31.3.2010 vor Steuern Veränderung der Neubewertungsrücklage 1 486 1.1.–31.3.2009 Steuern nach Steuern vor Steuern Steuern nach Steuern 301 – 38 263 – 712 55 – 657 73 – 23 50 – 424 128 – 296 172 – 172 – 179 – – 179 1 – 1 39 – 39 547 – 61 486 – 1 276 183 – 1 093 135 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Gewinn- und Verlustrechnung (Quartalsentwicklung) in Mio € 2010 2009* I. Quartal IV. Quartal III. Quartal II. Quartal I. Quartal Zinsüberschuss 1 888 1 890 1 769 1 838 1 692 Risikovorsorge im Kreditgeschäft – 644 – 1 324 – 1 053 – 993 – 844 Zinsüberschuss nach Risikovorsorge 1 244 566 716 845 848 Provisionsüberschuss 983 972 953 947 850 Handelsergebnis 850 – 561 659 71 – 527 – 119 – 87 – 54 172 386 22 – 68 112 5 – 71 2 209 2 396 2 264 2 263 2 081 Ergebnis aus Finanzanlagen Sonstiges Ergebnis Verwaltungsaufwendungen Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markennamen – 52 646 70 – Restrukturierungsaufwendungen – 212 904 216 289 771 – 1 838 – 1 428 – 509 – 884 55 73 – 375 269 7 716 – 1 911 – 1 053 – 778 – 891 8 – 54 2 – 17 – 27 708 – 1 857 – 1 055 – 761 – 864 Ergebnis vor Steuern Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Konzernergebnis den Minderheitenanteilen zurechenbares Konzernergebnis den Commerzbank-Aktionären zurechenbares Konzernergebnis * nach Anpassung Counterparty Default Adjustments 136 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Bilanz Aktivaಙ|ಙin Mio € Notes Barreserve 31.3.2010 31.12.2009 Veränderung in % 9 486 10 329 – 8,2 Forderungen an Kreditinstitute (10,12,13) 108 782 106 689 2,0 Forderungen an Kunden (11,12,13) 342 391 352 194 – 2,8 204 – 16 . – 33,8 Wertanpassung aus Portfolio Fair Value Hedge Positive Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten 4 203 6 352 Handelsaktiva (14) 230 304 218 708 5,3 Finanzanlagen (15) 129 005 131 292 – 1,7 Immaterielle Anlagewerte (16) 3 226 3 209 0,5 Sachanlagen (17) 1 749 1 779 – 1,7 5 099 5 637 – 9,5 (18) 11 660 7 930 47,0 846 109 844 103 0,2 Ertragsteueransprüche Sonstige Aktiva Gesamt Passivaಙ|ಙin Mio € Notes 31.3.2010 31.12.2009 Veränderung in % Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (19) 137 669 140 634 – 2,1 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (20) 260 411 264 618 – 1,6 Verbriefte Verbindlichkeiten (21) 168 984 171 370 – 1,4 292 – 16 . Wertanpassung aus Portfolio Fair Value Hedge Negative Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten 8 319 11 345 – 26,7 Handelspassiva (22) 201 458 193 004 4,4 Rückstellungen (23) 5 045 5 115 – 1,4 2 385 2 586 – 7,8 54,2 Ertragsteuerschulden Sonstige Passiva (24) 13 793 8 942 Nachrangkapital (25) 15 908 15 850 0,4 Hybridkapital (26) 4 057 4 079 – 0,5 Eigenkapital 27 788 26 576 4,6 Gezeichnetes Kapital 3 069 3 071 – 0,1 Kapitalrücklage 1 338 1 334 0,3 Gewinnrücklagen 7 952 7 878 0,9 Stille Einlagen 17 178 17 178 0,0 Neubewertungsrücklage – 1 513 – 1 755 – 13,8 Rücklage aus Cash Flow Hedges – 1 185 – 1 223 – 3,1 – 344 – 477 – 27,9 Rücklage aus der Währungsumrechnung Konzernergebnis 20091 Konzernergebnis 1.1.–31.3.20102 Gesamt vor Minderheitenanteilen Minderheitenanteile Gesamt 1 nach Ergebnisverwendung; 2 soweit den Commerzbank-Aktionären zurechenbar – – . 708 – . 27 203 26 006 4,6 585 570 2,6 846 109 844 103 0,2 137 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Eigenkapitalveränderungsrechnung (verkürzte Darstellung) Gezeichnetes Kapital Kapital- GewinnStille rücklage rückEinlagen lagen Neubewertungsrücklage in Mio € Eigenkapital zum 31.12.2008 1 877 6 619 Veränderung aufgrund Anpassung der Counterparty Default Adjustments Eigenkapital zum 1.1.2009 5 904 8 200 – 2 221 Rücklage Rücklage Konzern- Gesamt aus aus der ergebnis vor Cash WährungsMinderFlow umrechheitenHedges nung anteilen – 872 – 260 – 62 1 877 6 619 5 842 8 200 657 19 904 Sonstiges Periodenergebnis – 62 – 2 221 – 872 – 260 – 19 185 657 19 842 466 – 351 – 217 – 4 537 – 4 639 75 – 4 564 – 4 537 – 4 537 – 96 – 4 633 – 102 171 69 Konzernergebnis 466 Entnahme aus der Kapitalrücklage / Einstellung in die Gewinnrücklagen 19 247 Eigenkapital – 62 Gesamtergebnis – MinderheitenAnteile – 351 – 217 Kapitalerhöhungen – 6 619 1 193 2 082 4 537 1 320 – – 2 513 2 513 Ergebnis Vorjahr – – 59 – 59 Einstellung in die Gewinnrücklagen (Minderheitenanteile) – 69 69 8 997 – 172 8 825 Veränderungen im Anteilsbesitz Sonstige Veränderungen1 Eigenkapital zum 31.12.2009 – 50 – 50 1 14 4 8 978 3 071 1 334 7 878 17 178 Gesamtergebnis – 1 755 – 1 223 – 477 – 26 006 570 26 576 242 38 133 708 1 121 81 1 202 708 708 8 716 413 73 486 Konzernergebnis Sonstiges Periodenergebnis – 50 242 38 133 Entnahme aus der Kapitalrücklage / Einstellung in die Gewinnrücklagen – Kapitalerhöhungen – Ergebnis Vorjahr – 109 109 Einstellung in die Gewinnrücklagen (Minderheitenanteile) – 9 9 76 – 184 – 108 27 203 585 27 788 Veränderungen im Anteilsbesitz Sonstige Veränderungen1 Eigenkapital zum 31.3.2010 1 – – – –2 4 74 3 069 1 338 7 952 17 178 – 1 513 – 1 185 – 344 708 – einschl. Veränderung eigene Aktien, Veränderung Derivate auf eigene Eigenkapitalinstrumente, Veränderungen im Konsolidierungskreis und Einzahlung stille Einlagen. 138 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Auf zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräu- Zum 31. März 2010 betrug das Gezeichnete Kapital der ßerungsgruppen entfallen zum 31. März 2010 108 Mio Euro Commerzbank Aktiengesellschaft gemäß Satzung 3 071 Mio der Neubewertungsrücklagen, –44 Mio Euro der Rücklage Euro und war in 1 181 352 926 Stückaktien eingeteilt (rechne- aus Cash Flow Hedges und 28 Mio Euro der Rücklage aus der Währungsumrechnung. rischer Wert pro Aktie 2,60 Euro). Die durchschnittliche Anzahl ausgegebener Stammaktien betrug 1 180 702 819 Stück (31.3.2009: 844 492 869 Stück). Nachrichtlich: Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 1.1. bis 31.3.2009 Gezeich- Kapital- GewinnStille rücklage Einlagen netes rückKapital lagen Neubewertungsrücklage in Mio € Eigenkapital zum 31.12.2008 1 877 6 619 Veränderung aufgrund Anpassung der Counterparty Default Adjustments Eigenkapital zum 1.1.2009 5 904 8 200 – 2 221 Rücklage Rücklage Konzern- Gesamt aus aus der ergebnis vor Cash WährungsMinderFlow umrechheitenHedges nung anteilen – 872 – 260 – 62 1 877 6 619 5 842 8 200 657 19 904 Sonstiges Periodenergebnis – 62 – 2 221 – 872 – 260 – 19 185 657 19 842 – 631 – 291 – 156 – 864 – 1 942 – 42 – 1 984 – 864 – 864 – 27 – 891 – 1 078 – 15 – 1 093 Konzernergebnis – 631 425 19 247 Eigenkapital – 62 Gesamtergebnis Kapitalerhöhungen – MinderheitenAnteile – 291 – 156 320 745 745 Ergebnis Vorjahr – – 34 – 34 Einstellung in die Gewinnrücklagen (Minderheitenanteile) – 58 58 Veränderungen im Anteilsbesitz Sonstige Veränderungen1 Eigenkapital zum 31.3.2009 1 –2 –2 1 8 11 20 – 26 –6 2 303 6 947 5 851 18 006 613 18 619 8 200 – 2 852 – 1 163 – 416 – 864 –2 einschl. Veränderung eigene Aktien, Veränderung Derivate auf eigene Eigenkapitalinstrumente, Veränderungen im Konsolidierungskreis und Einzahlung stille Einlagen. 139 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Kapitalflussrechnung (verkürzte Darstellung) 2010 in Mio € 2009 Zahlungsmittelbestand zum 1.1. 10 329 6 566 Cash Flow aus operativer Geschäftstätigkeit – 3 019 10 842 2 003 – 15 205 38 8 117 – 978 3 754 143 – 48 Cash Flow aus Investitionstätigkeit Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit Cash Flow insgesamt Effekte aus Wechselkursänderungen Effekte aus Minderheitenanteilen Zahlungsmittelbestand zum 31.3. –8 27 9 486 10 299 Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderungen des Zah- Für den Commerzbank-Konzern ist die Aussagefähigkeit der lungsmittelbestands im Commerzbank-Konzern. Dieser entspricht dem Bilanzposten Barreserve und setzt sich zusam- Kapitalflussrechnung als gering anzusehen. Die Kapitalflussrechnung ersetzt für uns weder die Liquiditäts- beziehungs- men aus dem Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnoten- weise Finanzplanung noch wird sie als Steuerungsinstru- banken, Schuldtiteln öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind. ment eingesetzt. 140 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Anhang (ausgewählte Notes) Allgemeine Angaben Rechnungslegungsgrundsätze Standards und Interpretationen, die ab dem 1. Januar 2010 in der EU verpflichtend anzuwenden sind, wurden in diesem Unser Zwischenabschluss zum 31. März 2010 wurde in Einklang mit § 315a Absatz 1 HGB und der Verordnung (EG) Zwischenbericht berücksichtigt. Nr. 1606 / 2002 (IAS-Verordnung) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 sowie weiteren Verordnungen zur Übernahme bestimmter internationaler Anpassung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rechnungslegungsstandards auf der Grundlage der vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschie- Im Rahmen der Bewertung von Derivaten werden für die Commerzbank Aktiengesellschaft seit dem 30. September deten und veröffentlichten International Accounting Stan- 2009 auch die Ausfallrisiken von Kontrahenten durch soge- dards Financial nannte Counterparty Default Adjustments (CDA) berücksich- Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Er berücksichtigt insbesondere auch die Anforderungen des IAS 34 an die tigt. Für die Vorquartale des Geschäftsjahres 2009 haben wir eine Korrektur gemäß IAS 8.41 vorgenommen. Der Kon- Zwischenberichterstattung. zernüberschuss ist im ersten Quartal 2009 um 3 Mio Euro Wir haben in diesem Zwischenbericht, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig, grundsätzlich und im zweiten Quartal 2009 um 15 Mio Euro zurückgegangen. Die Vorjahreswerte der betroffenen Posten in der die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie in Gewinn- und Verlustrechnung, der Quartalsentwicklung so- unserem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 angewendet (vergleiche Geschäftsbericht 2009 Seite 200 ff.). wie in den Notes wurden entsprechend angepasst. (IAS) beziehungsweise International Konsolidierungskreis Folgende Tochtergesellschaften und Fonds wurden im ersten Quartal 2010 neu in den Konsolidierungskreis einbezogen: Gesellschaften Kapitalanteil und Stimmrechte Anschaffungskosten Vermögenswerte Schulden in % in Mio € in Mio € in Mio € ComStage ETF Nikkei 225®, Luxemburg 26,5 125,8 125,9 0,1 ComStage ETF MSCI USA TRN, Luxemburg 65,4 154,2 155,5 1,3 COMSTAGE ETF-IBOXX EUR. L.SOV.DIV. 5-7 T, Luxemburg 75,0 101,4 103,5 2,1 100,0 4,1 19,6 15,5 EHNY Montelucia IV, LLC, Dover / Delaware Daneben wird die Gesellschaft Immobiliaria Colonial, Barcelona, neu in den Kreis der wesentlichen assoziierten Unternehmen aufgenommen. Aus den Erstkonsolidierungen erworbene Gesellschaften, sondern um Unternehmen, die unsere Wesentlichkeitsgrenzen für die Konsolidierung überschritten haben oder um Übernahmen aufgrund vertragli- resultieren keine als Geschäfts- oder Firmenwerte zu aktivierenden Unterschiedsbeträge. Es handelt sich nicht um cher Verpflichtungen. 141 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Die nachstehenden Fonds und Tochtergesellschaften wurden Die nachstehenden Tochtergesellschaften werden gemäß veräußert oder liquidiert und werden daher nicht mehr kon- IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen, da eine solidiert: Verkaufsabsicht besteht und sie mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres veräußert werden: • Veräußerung – Dresdner VPV N.V., Gouda – Dresdner Van Moers Courtens S.A., Brüssel – Privatinvest Bank AG, Salzburg – Dresdner Kleinwort Derivative Investments Limited, London – Dreiundzwanzigste DRESIB Beteiligungs-Gesellschaft • • • • Allianz Dresdner Bauspar AG, Bad Vilbel Dresdner Bank Brasil S.A. Banco Multiplo, São Paulo Dresdner Bank Monaco S.A.M., Monaco Kleinwort Benson Channel Island Holdings Limited, St. Peter Port • Kleinwort Benson Private Bank Limited Group, London mbH, Frankfurt am Main • Liquidation (einschließlich Gesellschaften, welche die Bis zur endgültigen Übertragung der Anteile, durch welche auch die Kontrolle über die Gesellschaft übertragen wird, operative Geschäftstätigkeit eingestellt haben) bewerten wir die Veräußerungsgruppen in Übereinstim- – AGI Global Selection Balance, Luxemburg mung mit IFRS 5 und weisen deren Vermögenswerte und – Dresdner Bank (DIFC) Limited, Dubai Schulden in den Notes „Sonstige Aktiva“ und „Sonstige – Dresdner Finanziaria S.p.A., Mailand Passiva“ sowie in der Eigenkapitalveränderungsrechnung – Dresdner Kleinwort Equipment LLC, Wilmington / separat aus. Delaware – Kaiserplatz Purchaser No. 08 Ltd., St. Helier / Jersey – Symphony No. 3 Llc, Dover / Delaware – The Riverbank Trust, London Das Ergebnis aus der Entkonsolidierung der veräußerten Gesellschaften beträgt –6 Mio Euro. 142 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (1) Zinsüberschuss in Mio € Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften sowie aus dem Wertpapierbestand der Finanzanlagen (Available for Sale) 1.1.–31.3.2010 1.1.–31.3.2009 Veränderung in % 682 1 048 – 34,9 Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften sowie aus dem Wertpapierbestand (Loans and Receivables) 3 740 4 578 – 18,3 Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften sowie aus dem Wertpapierbestand (aus der Anwendung der Fair Value Option) 45 74 – 39,2 Vorfälligkeitsentschädigungen 23 10 . Gewinne aus der Veräußerung von Forderungen und Krediten 5 2 . Dividenden aus Wertpapieren 8 2 . Laufendes Ergebnis aus Beteiligungen, Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Tochterunternehmen 6 19 – 68,4 Laufende Erträge aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Schulden sowie aus Immobilien, die als Finanzinvestition gehalten werden 22 23 – 4,3 Sonstige Zinserträge 82 – . Zinserträge 4 613 5 756 – 19,9 Zinsaufwendungen für Nachrang- und Hybridkapital sowie Verbriefte und sonstige Verbindlichkeiten 2 592 3 767 – 31,2 Zinsaufwendungen aus der Anwendung der Fair Value Option 41 141 – 70,9 Verluste aus der Veräußerung von Forderungen und Krediten (Loans and Receivables) sowie Verbindlichkeiten 9 3 . Verluste aus der Veräußerung von Forderungen und Krediten sowie Verbindlichkeiten (aus der Anwendung der Fair Value Option) 1 5 – 80,0 Laufende Aufwendungen aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Schulden sowie aus Immobilien, die als Finanzinvestition gehalten werden 10 10 0,0 Sonstige Zinsaufwendungen 72 138 – 47,8 Zinsaufwendungen 2 725 4 064 – 32,9 Gesamt 1 888 1 692 11,6 Der sogenannte Unwinding-Effekt beläuft sich vom 1. Januar bis 31. März 2010 auf 59 Mio Euro. 143 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 (2) Risikovorsorge im Kreditgeschäft Die Risikovorsorge stellt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns wie folgt dar: 1.1.–31.3.2010 1.1.–31.3.2009 Veränderung in % Zuführung zur Risikovorsorge – 1 130 – 1 339 – 15,6 Auflösung von Risikovorsorge 489 536 – 8,8 in Mio € Saldo Direktabschreibungen, Zuschreibungen und Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamt –3 – 41 – 92,7 – 644 – 844 – 23,7 1.1.–31.3.2010 1.1.–31.3.2009 Veränderung in % 348 289 20,4 (3) Provisionsüberschuss in Mio € Wertpapiergeschäft Vermögensverwaltung 62 59 5,1 231 202 14,4 Immobilienkreditgeschäft 55 45 22,2 Bürgschaften 66 61 8,2 Ergebnis aus Syndizierungen 82 68 20,6 Zahlungsverkehr und Auslandsgeschäft Treuhandgeschäfte 1 1 0,0 Übrige 138 125 10,4 Gesamt1 983 850 15,6 1 davon Provisionsaufwendungen: 186 Mio Euro (Vorjahr: 192 Mio Euro) (4) Handelsergebnis Das Handelsergebnis haben wir in vier Komponenten auf- Alle Finanzinstrumente des Handelsbestands werden mit geteilt: dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet. Zur Bewertung börsennotierter Produkte verwenden wir Börsenkurse, für nicht börsengehandelte Handelsgeschäfte liegen • Ergebnis aus dem Handel mit Wertpapieren, Schuldscheindarlehen, Edelmetallen und derivativen Instrumenten • Ergebnis aus der Bewertung derivativer Finanzinstrumente, die sich nicht für das Hedge Accounting qualifizieren • Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen • Ergebnis aus der Anwendung der Fair Value Option (einschließlich Wertänderungen der dazugehörigen Derivate) der Bestimmung des Zeitwertes interne Preismodelle (insbesondere Barwert- und Optionspreismodelle) zugrunde. Im Handelsergebnis sind, neben den realisierten und unrealisierten Ergebnissen, auch die auf Handelszwecken dienenden Geschäfte entfallenden Zins- und Dividendenerträge sowie Refinanzierungsaufwendungen enthalten. 144 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht in Mio € Ergebnis aus dem Handel Ergebnis aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten Zwischenabschluss 1.1.–31.3.2010 1.1.–31.3.2009 683 – 1 594 . 62 756 – 91,8 Veränderung in % Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen – 29 40 . Ergebnis aus der Anwendung der Fair Value Option 134 271 – 50,6 Gesamt 850 – 527 . (5) Ergebnis aus Finanzanlagen Im Ergebnis aus Finanzanlagen weisen wir Veräußerungsund Bewertungsergebnisse (Wertminderungen) aus Wert- Veräußerung verfügbar, Beteiligungen, Anteilen an assoziierten Unternehmen und Anteilen an Tochterunternehmen, papieren der Kategorien Forderungen und Kredite sowie zur die nicht konsolidiert wurden, aus. 1.1.–31.3.2010 1.1.–31.3.2009 Veränderung in % – 137 – 190 – 27,9 – 133 – 171 – 22,2 Veräußerungsgewinne (Umbuchung aus der Neubewertungsrücklage)1 50 96 – 47,9 Veräußerungsverluste (Umbuchung aus der Neubewertungsrücklage) 1 – 92 – 145 – 36,6 Bewertungsergebnis – 91 – 122 – 25,4 –4 – 19 – 78,9 Veräußerungsgewinne 3 2 50,0 Veräußerungsverluste –4 – . Bewertungsergebnis2 –3 – 21 – 85,7 18 576 – 96,9 21 322 – 93,5 Veräußerungsgewinne (Umbuchung aus der Neubewertungsrücklage) 1 23 420 – 94,5 Veräußerungsverluste (Umbuchung aus der Neubewertungsrücklage) 1 in Mio € Ergebnis aus zinstragendem Geschäft der Kategorie Available for Sale der Kategorie Kredite und Forderungen Ergebnis aus Eigenkapitalinstrumenten der Kategorie Available for Sale –2 – 98 – 98,0 der Kategorie Available for Sale, die zu Anschaffungskosten bewertet wurden –2 448 . Bewertungsergebnis –1 – 194 – 99,5 – – . – 119 386 . Veräußerungs- und Bewertungsergebnis aus Anteilen an assoziierten Unternehmen Gesamt 1 2 Hierin sind Umbuchungen aus im Geschäftsjahr 2010 entstandener Neubewertungsrücklage saldiert in Höhe von 17 Mio Euro enthalten. Hierin sind Portfoliowertberichtigungen von 4 Mio Euro (Vorjahr: 20 Mio Euro) enthalten. 145 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 (6) Sonstiges Ergebnis in Mio € Wesentliche sonstige Erträge Erträge aus Operating-Lease-Verträgen Auflösungen von Rückstellungen Wesentliche sonstige Aufwendungen 1.1.–31.3.2010 1.1.–31.3.2009 Veränderung in % 44 60 – 26,7 36 39 – 7,7 8 21 – 61,9 64 54 18,5 Aufwendungen aus Operating-Lease-Verträgen 38 39 – 2,6 Zuführungen zu Rückstellungen 26 15 73,3 Übrige sonstige Erträge und Aufwendungen (saldiert) 42 – 77 . Gesamt 22 – 71 . 1.1.–31.3.2010 1.1.–31.3.2009 Veränderung in % 1 107 1 156 – 4,2 960 810 18,5 142 115 23,5 2 209 2 081 6,2 (7) Verwaltungsaufwendungen in Mio € Personalaufwand Sachaufwand Laufende Abschreibungen auf Sachanlagen und sonstige immaterielle Anlagewerte Gesamt In den Verwaltungsaufwendungen für die ersten drei Monate 2010 wurden Integrationsaufwendungen in Höhe von 120 Mio Euro (Vorjahr: 24 Mio Euro) erfasst. (8) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zum 31. März 2010 beläuft sich der Konzernsteueraufwand lustvorträgen, für die bisher keine latenten Steuern gebildet auf 55 Mio Euro und die Konzernsteuerquote auf 7,1 %. wurden, die Steuerquote maßgeblich beeinflusst. Dabei hat insbesondere die Nutzung von steuerlichen Ver- (9) Segmentberichterstattung In der Segmentberichterstattung spiegeln sich die Resultate In unserer Segmentberichterstattung berichten wir über der im Commerzbank-Konzern eingebundenen operativen Geschäftssegmente wider. Als Grundlage für die nachfolgenden Segmentinformationen dient IFRS 8 „Operating sechs operative Segmente sowie über den Bereich Sonstige und Konsolidierung. Dieses Vorgehen folgt der Organisationsstruktur des Commerzbank-Konzerns und ist Grundlage Segments“, der dem sogenannten „Management-Ansatz“ folgt: Die Segmentinformationen werden auf Basis des internen Berichtswesens bestimmt, das dem „Chief Operating der internen Managementberichterstattung. Die Aufteilung der Geschäftssegmente orientiert sich an der Unterschiedlichkeit der Produkte und Dienstleistungen beziehungsweise Decision Maker“ dazu dient, die Leistung der Segmente zu beurteilen und Entscheidungen über die Allokation von den Kundenzielgruppen. Im Zuge der weiteren Verfeinerung Ressourcen auf die Segmente zu treffen. Im Commerzbank der Geschäftsmodelle der Segmente wurden die Geschäftsverantwortlichkeiten geringfügig angepasst. Weiterhin wur- Konzern übt die Funktion des „Chief Operating Decision Maker“ der Vorstand aus. den nach der Übernahme der Dresdner Bank noch bestehende Unterschiede im Ausweis bestimmter Positionen harmonisiert. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um 146 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss die einheitliche Abbildung der Beteiligungsrefinanzierung ment-Holding zusammengefasst. Die Holding agiert als und der Eigenkapitalanlageerträge für konsolidierte Töchter. operative Steuerungseinheit und Schnittstelle zwischen Die Vergleichswerte des Vorjahres wurden an die neue Kon- den lokalen Einheiten und den inländischen Zentralabteilungen sowie als strategischer Entscheider. Geschäftsschwerpunkte sind das Privat- und Firmenkundengeschäft zernstruktur angepasst. • Das Segment Privatkunden besteht aus den vier Geschäftsfeldern Privat- und Geschäftskunden, Wealth Management, Direct Banking und Kredit. Das klassische Filialgeschäft ist im Geschäftsfeld Privat- und Geschäftskunden gebündelt. Im Wealth Management betreuen wir vermögende Kunden im In- und Ausland, ebenso ist hier die Vermögensverwaltung angesiedelt. Das Direct Banking umfasst die Aktivitäten der comdirect bank- sowie kundenbezogenes Investmentbanking. Unsere Einheiten sind Ansprechpartner für sowohl lokale Unternehmen in Zentral- und Osteuropa als auch für grenzüberschreitendes Geschäft. • Corporates & Markets umfasst drei wesentliche Säulen. In Equity Markets & Commodities sind der Handel mit Aktien, Aktienderivaten und Rohstoffprodukten sowie die entspre- Gruppe und alle Call-Center-Leistungen für unsere Kun- chenden Vertriebskapazitäten zusammengefasst. Fixed Income & Currencies umfasst Handel und Vertrieb von den. Im Geschäftsfeld Kredit ist das Kreditgeschäft mit Zins- und Währungsinstrumenten sowie entsprechender den vorgenannten Kundengruppen zentral zusammen- Derivate. Corporate Finance umfasst Finanzierungs- und gefasst. Beratungsleistungen für Eigen- und Fremdkapitalinstru- • Das Segment Mittelstandsbank umfasst die Geschäfts- mente und das zentrale Kreditportfoliomanagement des felder Corporate Banking und Financial Institutions. Im Segments Corporates & Markets. Zusätzlich ist in Corpo- Geschäftsfeld Corporate Banking liegen die beiden rates & Markets das Client Relationship Management Schwerpunkte auf der Betreuung von Mittelstandskunden mit Fokus auf die 100 größten deutschen Firmenkunden sowie von Großkunden und internationalen Kunden. Des Weiteren ist in diesem Geschäftsfeld das Kompetenzzent- • Im Segment Asset Based Finance werden die Ergebnisse rum für Kunden aus dem Bereich Renewable Energies aus den Geschäftsfeldern Commercial Real Estate (CRE) angesiedelt und es betreut den öffentlichen Sektor sowie Germany, CRE International, Public Finance, Asset institutionelle Kunden. Unser umfassendes Leistungs- Management and Leasing sowie Ship Finance zusam- angebot beinhaltet den Zahlungsverkehr, flexible Finanzierungslösungen, Produkte zum Zins- und Währungs- mengefasst. Dabei liegen CRE Germany, CRE International sowie Public Finance nahezu vollständig bei der management, professionelle Anlageberatung sowie inno- Commerzbank-Tochter Eurohypo AG. Der Bereich Asset vative Investmentbanking-Lösungen. Durch unsere aus- Management and Leasing beinhaltet vorrangig die Aktivi- ländischen Niederlassungen sind wir der strategische täten unserer Tochtergesellschaft Commerz Real AG. Schließlich führt der Bereich Ship Finance die Schiffs- Partner sowohl für internationale Aktivitäten unserer deutschen Firmenkunden als auch für internationale sowie Versicherungen angesiedelt. finanzierungen der Commerzbank-Gruppe in unserer Tochtergesellschaft Deutsche Schiffsbank AG zusammen. Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in unserem Heimatmarkt. Das Geschäftsfeld Financial Institutions ver- • Das Segment Portfolio Restructuring Unit (PRU) ist ver- antwortet die Beziehung zu in- und ausländischen Banken und Finanzinstituten sowie Zentralbanken. Es bietet antwortlich für die Zurückführung von Aktiva, die im Zusammenhang mit eingestellten Eigenhandels- und diesen Kunden eine umfassende Betreuung und Beratung Investmentaktivitäten stehen, welche nicht mehr in die an, wobei eine bevorzugte Einschaltung in die Abwicklung des Außenhandels strategischer Schwerpunkt ist. Durch ein Netz von über 6 000 Korrespondenzbanken kundenorientierte Strategie der Commerzbank passen. sowie Geschäftsverbindungen mit Schwellenländern fördert das Geschäftsfeld die weltweiten Außenhandelsaktivitäten des Konzerns und unterstützt andere Geschäfts- die durch dieses Segment verwaltet werden, beinhalten nicht-staatlich gesicherte Asset Backed Securities (ABS), weitere strukturierte Kreditprodukte, Eigenhandelspositi- felder in deren internationalen Strategien. onen in Firmen- und Finanzanleihen sowie exotische • Das Segment Central & Eastern Europe umfasst die Aktivi- Die Zielsetzung des Segmentes besteht in der wertmaximierenden Zurückführung des Portfolios. Die Positionen, täten der Tochtergesellschaften und Filialen der Regionen Kreditderivate. Diese Positionen wurden primär aus den Segmenten Corporates & Markets sowie ehemals Com- Zentral- und Osteuropa (insbesondere BRE Bank und Bank Forum). Diese sind unter dem Dach einer Manage- mercial Real Estate auf die Portfolio Restructuring Unit übertragen. 147 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 • Im Bereich Sonstige und Konsolidierung werden Erträge ordnet. Der Zinssatz entspricht dem Zinssatz einer risiko- und Aufwendungen eingestellt, die nicht in die Verant- freien Anlage auf dem langfristigen Kapitalmarkt. Die Ermitt- wortungsbereiche der operativen Geschäftssegmente fal- lung des durchschnittlich gebundenen Eigenkapitals erfolgt in 2010 nach Basel II-Systematik auf Basis der ermittelten len. Unter Sonstige werden Beteiligungen, die nicht den operativen Segmenten zugeordnet sind, die verbliebenen durchschnittlichen Risikoaktiva und der Anrechnungsbeträge internationalen Asset Management-Aktivitäten und das Group Treasury berichtet. Ferner sind hier die Kosten der Serviceeinheiten abgebildet, die – mit Ausnahme der für Marktrisikopositionen (Risikoaktivaäquivalente). Auf Konzernebene wird das Investorenkapital gezeigt, das der Berechnung der Eigenkapitalrendite dient. Die für die Seg- Integrations- und Restrukturierungskosten – vollständig auf die Segmente verrechnet werden. Unter Konsolidierung fallen Aufwendungen und Erträge, die von den in mentberichterstattung unterstellte Kapitalunterlegung der Risikoaktiva beträgt 7 %. der Segmentberichterstattung dargestellten Ergebnis- zerns zeigt die Vorsteuerergebnisse der Segmente. Um den größen der internen Managementberichterstattung auf den Konzernabschluss nach IFRS überleiten. Ferner sind betriebswirtschaftlichen Ergebniseffekt aus spezifischen steuerlich induzierten Transaktionen des Segments Corpora- hier die Kosten der Konzernsteuerungseinheiten abgebil- tes & Markets in dieser Berichterstattung abzubilden, enthält det, die – mit Ausnahme der Integrations- und Restruktu- der Zinsüberschuss des Segments Corporates & Markets rierungskosten – ebenfalls vollständig auf die Segmente deshalb ein dem Nachsteuerergebnis dieser Transaktionen verrechnet werden. entsprechendes Vorsteueräquivalent. Bei der Überleitung Der Erfolg jedes einzelnen Segments wird anhand des der Segmentberichterstattung auf die Zahlen der externen Rechnungslegung wird dieses Vorsteueräquivalent im Die Segmentberichterstattung des Commerzbank-Kon- operativen Ergebnisses und des Ergebnisses vor Steuern Bereich Sonstige und Konsolidierung eliminiert. sowie der Kennziffern Eigenkapitalrendite und Aufwandsquote gemessen. Das operative Ergebnis ist definiert als die Die laufenden Erträge aus Anteilen an assoziierten Unternehmen in Höhe von 2 Mio Euro (Vorjahr: 3 Mio Euro) Summe aus Zinsüberschuss nach Risikovorsorge, Provisi- betreffen die Segmente Privatkunden mit 4 Mio Euro (Vor- onsüberschuss, Handelsergebnis, Ergebnis aus Finanzanla- jahr: 2 Mio Euro), Mittelstandsbank (Vorjahr: 1 Mio Euro), gen und Sonstigem Ergebnis abzüglich der Verwaltungsauf- und Asset Based Finance mit –2 Mio Euro (Vorjahr: –). Die wendungen. Durch den Ausweis von Vorsteuerergebnissen sind sowohl im Ergebnis als auch im durchschnittlich Buchwerte der assoziierten Unternehmen in Höhe von 478 Mio Euro (Vorjahr: 332 Mio Euro) verteilen sich auf die gebundenen Eigenkapital die Anteile Dritter enthalten. Alle Segmente Privatkunden mit 178 Mio Euro (Vorjahr: 128 Mio Erträge, für die ein Segment verantwortlich ist, sind somit im Ergebnis vor Steuern berücksichtigt. Die Eigenkapitalrendite errechnet sich aus dem Verhält- Euro), Mittelstandsbank mit 40 Mio Euro (Vorjahr: 38 Mio Euro), Corporates & Markets mit 17 Mio Euro (Vorjahr: 15 Mio Euro), Asset Based Finance mit 168 Mio Euro (Vor- nis des Ergebnisses (operativ und vor Steuern) zum durchschnittlich gebundenen Eigenkapital. Sie gibt an, wie sich das im Segment eingesetzte Kapital verzinst. Die Aufwands- jahr: 27 Mio Euro) und Sonstige und Konsolidierung mit 75 Mio Euro (Vorjahr: 124 Mio Euro). Der im operativen Ergebnis ausgewiesene Verwaltungs- quote im operativen Geschäft spiegelt die Kosteneffizienz aufwand beinhaltet den Personalaufwand, den Sachaufwand der Segmente wider; sie errechnet sich aus dem Verhältnis von Verwaltungsaufwand zu Erträgen vor Risikovorsorge. sowie die Abschreibungen auf Sachanlagen und sonstige immaterielle Anlagewerte. Restrukturierungsaufwendungen Erträge und Aufwendungen werden verursachungs- werden unterhalb des operativen Ergebnisses im Ergebnis gerecht zu Marktpreisen und im Zinsbereich nach der Marktzinsmethode bei den Segmenten ausgewiesen. Im Zinsüber- vor Steuern ausgewiesen. Die Zuordnung des Verwaltungsaufwands zu den einzelnen Segmenten erfolgt nach dem schuss werden die tatsächlichen Refinanzierungsaufwendun- Verursachungsprinzip. Die sich aus den internen Leistungen gen für die den jeweiligen Segmenten zugeordneten geschäftsspezifischen Beteiligungen gezeigt. Der im Kon- ergebenden indirekten Aufwendungen werden dem Leistungsempfänger in Rechnung gestellt beziehungsweise füh- zern erwirtschaftete Anlagenutzen aus dem Eigenkapital wird im Verhältnis des durchschnittlich gebundenen Eigenkapitals dem Zinsüberschuss der jeweiligen Segmente zuge- ren beim Leistungserbringer zu einer entsprechenden Entlastung. Die Bewertung dieser internen Leistungsbeziehungen erfolgt zu Marktpreisen oder Vollkosten. 148 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Die nachstehenden Tabellen enthalten Informationen zu den Segmenten per 31. März 2010 sowie die Vergleichswerte des Vorjahres. 1.1.–31.3.2010 Privatkunden Mittelstandsbank Central & Eastern Europe Corporates & Markets Asset Based Finance Portfolio Restructuring Unit Sonstige und Konsolidierung Konzern Zinsüberschuss 497 516 159 211 296 23 186 1 888 Risikovorsorge im Kreditgeschäft – 66 – 161 – 94 19 – 325 – 22 5 – 644 Zinsüberschuss nach Risikovorsorge 431 355 65 230 – 29 1 191 1 244 Provisionsüberschuss 545 257 47 76 88 –3 – 27 983 5 6 18 449 –4 282 94 850 – 119 in Mio € Handelsergebnis Ergebnis aus Finanzanlagen 9 –3 –1 – 14 –2 – 94 – 14 – 49 44 3 9 13 – 2 22 1 007 820 226 731 391 208 241 3 624 Erträge nach Risikovorsorge 941 659 132 750 66 186 246 2 980 Verwaltungsaufwendungen 913 357 126 411 152 24 226 2 209 Sonstiges Ergebnis Erträge vor Risikovorsorge Operatives Ergebnis 28 302 6 339 – 86 162 20 771 Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markennamen – – – – – – – – Restrukturierungsaufwendungen – – – – – – – – 28 302 6 339 – 86 162 20 771 66 794 82 773 27 311 311 887 257 697 22 672 76 975 846 109 Durchschnittlich gebundenes Eigenkapital 3 336 5 477 1 594 3 828 6 446 1 360 8 242 30 283 Operative Eigenkapitalrendite1 (%) 3,4 22,1 1,5 35,4 – 5,3 – – 10,2 Aufwandsquote im operativen Geschäft (%) 90,7 43,5 55,8 56,2 38,9 – – 61,0 3,4 22,1 1,5 35,4 – 5,3 – – 10,2 20 250 5 268 9 695 1 958 1 864 59 18 414 57 508 Ergebnis vor Steuern Aktiva Eigenkapitalrendite des Ergebnisses vor Steuern1 (%) Mitarbeiterdurchschnitt 1 auf das Jahr hochgerechnet 149 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 1.1.–31.3.20091 Privatkunden Mittelstandsbank Central & Eastern Europe Corporates & Markets Asset Based Finance in Mio € Portfolio Restructuring Unit Sonstige und Konsolidierung Konzern Zinsüberschuss 553 548 164 177 258 72 – 80 1 692 Risikovorsorge im Kreditgeschäft – 50 – 90 – 173 – 254 – 207 – 71 1 – 844 Zinsüberschuss nach Risikovorsorge 503 458 –9 – 77 51 1 – 79 848 Provisionsüberschuss 510 238 31 80 63 11 – 83 850 3 9 29 574 262 – 1 259 – 145 – 527 Handelsergebnis Ergebnis aus Finanzanlagen –1 – –5 – 19 – 43 – 135 589 386 Sonstiges Ergebnis –3 – 55 6 – 15 3 – –7 – 71 Erträge vor Risikovorsorge 1 062 740 225 797 543 – 1 311 274 2 330 Erträge nach Risikovorsorge 1 012 650 52 543 336 – 1 382 275 1 486 Verwaltungsaufwendungen 970 330 114 500 168 33 – 34 2 081 42 320 – 62 43 168 – 1 415 309 – 595 Operatives Ergebnis Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markennamen – – – – – – – – Restrukturierungsaufwendungen 51 17 – 62 – 3 156 289 Ergebnis vor Steuern –9 303 – 62 – 19 168 – 1 418 153 – 884 73 468 97 762 24 866 380 428 295 438 59 619 79 983 1 011 564 Aktiva Durchschnittlich gebundenes Eigenkapital1 3 332 5 709 1 647 4 799 7 420 1 944 – 1 212 23 639 Operative Eigenkapitalrendite2 (%) 5,0 22,4 – 15,1 3,6 9,1 – – – 10,1 Aufwandsquote im operativen Geschäft (%) 91,3 44,6 50,7 62,7 30,9 – – 89,3 Eigenkapitalrendite des Ergebnisses vor Steuern2 (%) – 1,1 21,2 – 15,1 – 1,6 9,1 – – – 15,0 23 040 5 643 11 271 3 259 2 088 51 20 269 65 621 Mitarbeiterdurchschnitt 1 2 nach Anpassung Counterparty Default Adjustments auf das Jahr hochgerechnet 150 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Detailangaben Sonstige und Konsolidierung 1.1.–31.3.2010 in Mio € 1.1.–31.3.2009 Sonstige Konsolidierung Sonstige und Konsolidierung Sonstige Konsolidierung Sonstige und Konsolidierung 189 –3 186 – 98 18 – 80 5 – 5 1 – 1 194 –3 191 – 97 18 – 79 Provisionsüberschuss 11 – 38 – 27 – 53 – 30 – 83 Handelsergebnis 86 8 94 – 87 – 58 – 145 3 – 17 – 14 601 – 12 589 20 – 18 2 – 12 5 –7 Erträge vor Risikovorsorge 309 – 68 241 351 – 77 274 Erträge nach Risikovorsorge 314 – 68 246 352 – 77 275 Verwaltungsaufwendungen 288 – 62 226 – 31 –3 – 34 26 –6 20 383 – 74 309 Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markennamen – – – – – – Restrukturierungsaufwendungen – – – 66 90 156 26 –6 20 317 – 164 153 76 975 – 76 975 79 983 – 79 983 Zinsüberschuss Risikovorsorge im Kreditgeschäft Zinsüberschuss nach Risikovorsorge Ergebnis aus Finanzanlagen Sonstiges Ergebnis Operatives Ergebnis Ergebnis vor Steuern Aktiva In den Vorjahreswerten ist für den Bereich Sonstige und • Das dem Segment Corporates & Markets aus steuerlich Konsolidierung zu beachten, dass die Ergebnisse der Markt- induzierten Transaktionen im Zinsüberschuss zugeord- segmente aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit den nete Vorsteueräquivalent wird unter Konsolidierung wie- Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2009 beinhalten. Die der eliminiert. Differenz zum Konzernergebnis – das für die Dresdner Bank nur den Zeitraum 13. Januar bis 31. Dezember 2009 beinhal- • In den Segmenten angefallene Bewertungsergebnisse für tet – wird im Bereich Sonstige ausgewiesen. • Sonstige Konsolidierungseffekte für konzerninterne Sach- Unter Konsolidierung berichten wir Konsolidierungs- und Überleitungssachverhalte vom Ergebnis der Segmente und verhalte werden ebenfalls hier berichtet. • Integrations- und Restrukturierungskosten der Konzern- des Bereichs Sonstige auf den Konzernabschluss. Unter steuerungseinheiten werden unter Konsolidierung ausgewiesen. anderem werden dort folgende Sachverhalte abgebildet: • Bewertungseffekte aus der Anwendung des Hedge Accounting gemäß IAS 39 auf bankübergreifende Transaktionen werden in Konsolidierung gezeigt. eigene Bonds werden unter Konsolidierung eliminiert. 151 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Ergebnisse nach geografischen Märkten Die Zuordnung zu den Segmenten nach dem jeweiligen Sitz der Filiale oder des Konzernunternehmens ergibt nachfolgende Verteilung: 1.1.–31.3.2010 Deutschland in Mio € Europa ohne Deutschland Amerika Asien Sonstige Gesamt 1 888 Zinsüberschuss 1 254 509 104 21 – Risikovorsorge im Kreditgeschäft – 302 – 108 – 237 3 – – 644 Zinsüberschuss nach Risikovorsorge 952 401 – 133 24 – 1 244 Provisionsüberschuss 874 98 9 2 – 983 Handelsergebnis 383 452 25 – 10 – 850 – 166 20 27 – – – 119 Ergebnis aus Finanzanlagen Sonstiges Ergebnis 11 – 11 1 21 – 22 2 356 1 068 166 34 – 3 624 Erträge nach Risikovorsorge 2 054 960 – 71 37 – 2 980 Verwaltungsaufwendungen 1 754 380 55 20 – 2 209 Erträge vor Risikovorsorge Operatives Ergebnis Risikoaktiva 300 580 – 126 17 – 771 151 388 74 346 16 674 4 744 73 247 225 Asien Sonstige Gesamt Im Vorjahreszeitraum erzielten wir in den geografischen Märkten folgende Ergebnisse: 1.1.–31.3.2009 Deutschland in Mio € Zinsüberschuss Europa ohne Deutschland Amerika 1 137 395 124 35 1 1 692 – 88 – 619 – 129 –8 – – 844 1 049 – 224 –5 27 1 848 Provisionsüberschuss 715 103 22 10 – 850 Handelsergebnis 652 – 1 149 – 26 –3 –1 – 527 Ergebnis aus Finanzanlagen 585 – 130 – 69 – – 386 –4 – 52 – 14 –1 – – 71 2 330 Risikovorsorge im Kreditgeschäft Zinsüberschuss nach Risikovorsorge Sonstiges Ergebnis Erträge vor Risikovorsorge 3 085 – 833 37 41 – Erträge nach Risikovorsorge 2 997 – 1 452 – 92 33 – 1 486 Verwaltungsaufwendungen 1 706 295 55 24 1 2 081 1 291 – 1 747 – 147 9 –1 – 595 160 172 98 987 22 297 4 021 165 285 642 Operatives Ergebnis Risikoaktiva Statt der langfristigen Vermögenswerte weisen wir die Risi- gen wird bedingt durch die Übernahme der Dresdner Bank koaktiva für Kreditrisiken aus. Eine Aufgliederung des Gesamtbetrags der Erträge des erst erfolgen, wenn die Produkt- und Dienstleistungsdefinitionen sowie die EDV-Plattformen im neuen Commerzbank- Commerzbank-Konzerns nach Produkten und Dienstleistun- Konzern vereinheitlicht sind. 152 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Erläuterungen zur Bilanz (10) Forderungen an Kreditinstitute 31.3.2010 31.12.2009 täglich fällig 39 516 36 564 8,1 andere Forderungen 69 782 70 645 – 1,2 mit einer Restlaufzeit bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre 38 15 11 3 37 14 13 5 in Mio € Gesamt darunter Reverse Repos und Cash Collaterals darunter entfallen auf die Kategorie: Kredite und Forderungen 968 525 059 093 2,6 7,5 – 13,7 – 22,3 109 298 107 209 1,9 59 813 58 863 1,6 108 535 106 510 1,9 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Anwendung der Fair Value Option 942 618 264 958 Veränderung in % – – . 763 699 9,2 Die Forderungen an Kreditinstitute belaufen sich nach Abzug der Risikovorsorge auf 108 782 Mio Euro (Vorjahr: 106 689 Mio Euro). (11) Forderungen an Kunden 31.3.2010 31.12.2009 23 589 23 047 2,4 andere Forderungen 328 477 338 436 – 2,9 mit einer Restlaufzeit bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre 62 35 117 112 68 34 122 112 766 830 114 726 – 8,5 3,0 – 3,8 – 0,4 Gesamt 352 066 361 483 – 2,6 23 530 22 362 5,2 349 561 358 347 – 2,5 – – . 2 505 3 136 – 20,1 in Mio € mit unbestimmter Restlaufzeit darunter Reverse Repos und Cash Collaterals darunter entfallen auf die Kategorie: Kredite und Forderungen Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Anwendung der Fair Value Option 926 879 430 242 Veränderung in % Die Forderungen an Kunden belaufen sich nach Abzug der Risikovorsorge auf 342 391 Mio Euro (Vorjahr: 352 194 Mio Euro). 153 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 (12) Kreditvolumen 31.3.2010 31.12.2009 26 212 25 011 4,8 Kredite an Kunden 332 931 343 390 – 3,0 Gesamt 359 143 368 401 – 2,5 in Mio € Kredite an Kreditinstitute Veränderung in % Kredite grenzen wir gegenüber den Forderungen an Kreditinstitute und Kunden dahingehend ab, dass als Kredite nur Damit werden zum Beispiel Geldhandelsgeschäfte mit Banken und Reverse-Repo-Geschäfte nicht als Kredite ausgewiesen. In solche Forderungen gezeigt werden, für die besondere Kreditvereinbarungen mit den Kreditnehmern geschlossen wurden. den Krediten an Kunden sind auch Wechselkredite enthalten. (13) Risikovorsorge im Kreditgeschäft Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird nach konzernein- gewordene Ausfälle wurden Portfoliowertberichtigungen heitlichen Regeln gebildet und deckt alle erkannten Boni- anhand der aus der Basel II Systematik abgeleiteten Verfah- tätsrisiken ab. Für eingetretene, aber noch nicht bekannt ren ermittelt. Entwicklung der Risikovorsorgeಙ|ಙin Mio € 2010 2009 Stand am 1.1. 10 451 6 045 72,9 Zuführungen 1 130 1 339 – 15,6 – 3,1 Abgänge Veränderung in % 890 918 Inanspruchnahmen 401 382 5,0 Auflösungen 489 536 – 8,8 Veränderungen im Konsolidierungskreis Wechselkursveränderungen / Umbuchungen / Unwinding Stand am 31.3. – 2 177 . 77 49 57,1 10 768 8 692 23,9 Die ergebniswirksamen Zuführungen und Auflösungen rungen zu einem Risikovorsorgeaufwand von 644 Mio Euro führen unter Berücksichtigung von Direktabschreibungen, (31.3.2009: 844 Mio Euro) (siehe Note 2). Zuschreibungen und Eingängen auf abgeschriebene FordeBestand der Risikovorsorgeಙ|ಙin Mio € Einzelwertberichtigungen Portfoliowertberichtigungen 31.3.2010 31.12.2009 Veränderung in % 8 581 8 345 2,8 10,0 1 610 1 464 10 191 9 809 3,9 Rückstellungen im Kreditgeschäft (Einzelrisiken) 294 364 – 19,2 Rückstellungen im Kreditgeschäft (Portfoliorisiken) 283 278 1,8 Risikovorsorge für außerbilanzielle Posten 577 642 – 10,1 10 768 10 451 3,0 Risikovorsorge für Bilanzposten Gesamt Für Forderungen an Kreditinstitute beläuft sich der Bestand der Risikovorsorge zum 31. März 2010 auf 516 Mio Euro (Vorjahr: 520 Mio Euro), für Forderungen an Kunden auf 9 675 Mio Euro (Vorjahr: 9 289 Mio Euro). 154 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss (14) Handelsaktiva Die Handelsaktivitäten des Konzerns umfassen den Handel mit Der Posten Sonstige Handelsaktiva setzt sich zusammen aus • Schuldverschreibungen und anderen zinsbezogenen Wert- sel, Kredite und Geldhandelsgeschäfte. Alle Handelsbestände werden zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bilanziert. papieren, • • • • • Aktien und anderen eigenkapitalbezogenen Wertpapieren, positiven Marktwerten von Kreditzusagen sowie Emissionsrechten. Die sonstigen Forderungen umfassen Schatzwech- Schuldscheindarlehen und sonstigen Forderungen, Devisen und Edelmetallen, derivativen Finanzinstrumenten und Sonstigen Handelsaktiva. 31.3.2010 31.12.2009 33 037 28 898 14,3 Schuldscheindarlehen 772 850 – 9,2 Sonstige Forderungen 3 173 2 643 20,1 14,3 in Mio € Schuldverschreibungen und andere zinsbezogene Wertpapiere Aktien und andere eigenkapitalbezogene Wertpapiere Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten Währungsbezogene Geschäfte Zinsbezogene Geschäfte Übrige Geschäfte Sonstige Handelsaktiva Gesamt Veränderung in % 10 267 8 982 183 046 177 307 3,2 16 782 17 653 – 4,9 154 834 146 487 5,7 11 430 13 167 – 13,2 9 28 – 67,9 230 304 218 708 5,3 Die übrigen Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten setzen sich überwiegend aus 6 186 Mio Euro (Vorjahr: 6 963 Mio Euro) Aktienderivaten und 4 413 Mio Euro (Vorjahr: 5 331 Mio Euro) Kreditderivaten zusammen. 155 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 (15) Finanzanlagen Die Finanzanlagen umfassen Finanzinstrumente, die keinem anderen Bilanzposten zugeordnet werden. Sie setzen sich zusammen aus den nicht Handelszwecken dienenden papieren, Aktien und anderen eigenkapitalbezogenen Wertpapieren, den Beteiligungen, Anteilen an nach der EquityMethode bewerteten assoziierten Unternehmen und den Schuldverschreibungen und anderen zinsbezogenen Wert- Anteilen an nicht konsolidierten Tochterunternehmen. 31.3.2010 31.12.2009 Veränderung in % 125 944 128 032 – 1,6 1 500 1 530 – 2,0 Beteiligungen 899 1 194 – 24,7 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen 478 378 26,5 Anteile an Tochterunternehmen 184 158 16,5 129 005 131 292 – 1,7 478 378 26,5 78 394 79 194 – 1,0 45 465 435 44 998 492 1,0 – 11,6 4 668 6 722 – 30,6 in Mio € Schuldverschreibungen und andere zinsbezogene Wertpapiere1 Aktien und andere eigenkapitalbezogene Wertpapiere Gesamt darunter entfallen auf at Equity bewertete Beteiligungen an assoziierten Unternehmen darunter entfallen auf die Kategorie: Forderungen und Kredite1 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte darunter: mit Anschaffungskosten bewertet Anwendung der Fair Value Option 1 gekürzt um Portfoliowertberichtigungen von 54 Mio Euro (Vorjahr: 50 Mio Euro) In seiner Mitteilung vom 13. Oktober 2008 hat das IASB ein Amendment zur Umkategorisierung von Finanzinstrumenten Die Neubewertungsrücklage nach latenten Steuern beläuft sich für alle umkategorisierten Wertpapiere der verabschiedet. Danach wurden in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 Wertpapiere des Public Finance Bestandes, die keinen aktiven Markt aufwiesen, aus der IAS 39 Kategorie Geschäftsjahre 2008 und 2009 zum 31. März 2010 auf –1,1 Mrd Euro. Ohne die durchgeführten Umkategorisierungen hätte sich für diese Bestände zum 31. März 2010 eine Available for Sale (AfS) in die IAS 39 Kategorie Loans and Receivables (LaR) umkategorisiert. Der Fair Value zu den Umkategorisierungszeitpunkten wurde als neuer Buchwert Neubewertungsrücklage nach latenten Steuern von –1,8 Mrd Euro ergeben; der Buchwert dieser Bestände zum Bilanzstichtag beträgt 73,7 Mrd Euro, der Fair Value beläuft sich der Wertpapierbestände angesetzt. auf 72,8 Mrd Euro. 156 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss (16) Immaterielle Anlagewerte 31.3.2010 31.12.2009 Geschäfts- oder Firmenwerte 2 080 2 061 0,9 Sonstige immaterielle Anlagewerte 1 146 1 148 – 0,2 602 613 – 1,8 in Mio € Kundenbeziehungen Markennamen Veränderung in % 30 51 – 41,2 Selbst erstellte Software 233 235 – 0,9 Übrige 281 249 12,9 3 226 3 209 0,5 Gesamt (17) Sachanlagen 31.3.2010 31.12.2009 Veränderung in % Grundstücke und Gebäude 993 1 018 – 2,5 Betriebs- und Geschäftsausstattung 756 761 – 0,7 1 749 1 779 – 1,7 in Mio € Gesamt (18) Sonstige Aktiva 31.3.2010 31.12.2009 Veränderung in % Einzugspapiere 109 632 – 82,8 Edelmetalle 791 811 – 2,5 0,4 in Mio € Leasinggegenstände 556 554 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 6 531 2 868 . Als Finanzinvestition gehaltene Vermögenswerte 1 311 1 279 2,5 Übrige einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten Gesamt 2 362 1 786 32,3 11 660 7 930 47,0 (19) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.3.2010 31.12.2009 Veränderung in % täglich fällig 46 831 47 510 – 1,4 mit einer Restlaufzeit bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre 90 44 18 14 13 93 44 19 14 14 124 485 580 216 843 – 2,5 0,2 – 6,3 – 0,1 – 7,5 137 669 140 634 – 2,1 36 005 31 556 14,1 136 581 139 083 – 1,8 1 088 1 551 – 29,9 in Mio € Gesamt darunter Repos und Cash Collaterals darunter entfallen auf die Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten Anwendung der Fair Value Option 838 563 350 201 724 157 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 (20) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 31.3.2010 31.12.2009 Veränderung in % Spareinlagen 7 111 7 429 – 4,3 mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten mehr als drei Monaten 5 695 1 416 6 095 1 334 – 6,6 6,1 253 300 257 189 – 1,5 135 117 48 17 14 36 131 125 57 15 16 35 in Mio € Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden täglich fällig mit vereinbarter Restlaufzeit bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre Gesamt darunter Repos und Cash Collaterals darunter entfallen auf die Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten Anwendung der Fair Value Option 526 774 447 861 888 578 773 416 651 240 823 702 2,8 – 6,1 – 16,0 17,2 – 11,5 2,5 260 411 264 618 – 1,6 23 228 17 619 31,8 258 593 262 960 – 1,7 1 818 1 658 9,7 (21) Verbriefte Verbindlichkeiten Als Verbriefte Verbindlichkeiten werden Schuldverschreibun- Deposit, Euro-Notes, Commercial Papers), Indexzertifikate, gen, einschließlich Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf ausgewiesen. Pfandbriefe, Geldmarktpapiere (zum Beispiel Certificates of 31.3.2010 31.12.2009 Veränderung in % 146 550 148 670 – 1,4 Hypothekenpfandbriefe 33 743 33 506 0,7 Öffentliche Pfandbriefe 62 480 63 885 – 2,2 22 351 22 612 – 1,2 83 88 – 5,7 Gesamt 168 984 171 370 – 1,4 darunter entfallen auf die Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten 165 591 167 867 – 1,4 3 393 3 503 – 3,1 31.3.2010 31.12.2009 Veränderung in % 35 92 – 62,0 278 318 215 501 244 – 1,4 – 17,9 19,6 – 2,5 – 7,6 171 370 – 1,4 in Mio € Begebene Schuldverschreibungen darunter: Begebene Geldmarktpapiere Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf Anwendung der Fair Value Option Restlaufzeiten der verbrieften Verbindlichkeitenಙ|ಙin Mio € täglich fällig mit vereinbarter Restlaufzeit bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre 168 22 42 75 28 949 433 119 534 863 Gesamt 168 984 171 27 35 77 31 In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2010 wur- das Volumen der Rückzahlungen / Rückkäufe auf 0,9 Mrd den wesentliche neue Emissionen mit einem Volumen von Euro und der fälligen Emissionen auf 28,7 Mrd Euro. 27,3 Mrd Euro begeben. Im gleichen Zeitraum belief sich 158 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss (22) Handelspassiva In den Handelspassiva werden die negativen Marktwerte aus sind sowie Kreditzusagen mit negativen Marktwerten, aus- derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsinstrumente im Rahmen des Hedge Accounting eingesetzt gewiesen. Außerdem sind Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapierleerverkäufen in den Handelspassiva enthalten. in Mio € Währungsbezogene derivative Geschäfte Zinsbezogene derivative Geschäfte Übrige derivative Geschäfte Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapierleerverkäufen, negative Marktwerte Kreditzusagen und sonstige Handelspassiva Gesamt 31.3.2010 31.12.2009 Veränderung in % 17 398 16 999 2,3 154 137 145 764 5,7 14 103 15 609 – 9,6 15 820 14 632 8,1 201 458 193 004 4,4 Die übrigen derivativen Geschäfte setzten sich im Wesentlichen aus 7 228 Mio Euro (Vorjahr: 7 738 Mio Euro) Aktienderivaten und 5 683 Mio Euro (Vorjahr: 6 668 Mio Euro) Kreditderivaten zusammen. (23) Rückstellungen 31.3.2010 31.12.2009 Veränderung in % 721 759 – 5,0 Sonstige Rückstellungen 4 324 4 356 – 0,7 Gesamt 5 045 5 115 – 1,4 in Mio € Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (24) Sonstige Passiva 31.3.2010 31.12.2009 Veränderung in % Verbindlichkeiten für Filmfonds 2 175 2 219 – 2,0 Verbindlichkeiten aus zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen 5 916 2 839 . Fremdkapital aus Minderheiten 1 987 1 985 0,1 3 715 1 899 95,6 13 793 8 942 54,2 in Mio € Übrige einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten Gesamt In den Übrigen Passiva sind unter anderem Verpflichtungen aus noch ausstehenden Rechnungen, abzuführenden Gehaltsabzügen sowie abgegrenzte Verbindlichkeiten enthalten. 159 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 (25) Nachrangkapital 31.3.2010 31.12.2009 12 287 12 215 0,6 Genussrechtskapital 3 093 3 372 – 8,3 Zinsabgrenzungen inklusive Disagien – 214 – 277 – 22,7 in Mio € Nachrangige Verbindlichkeiten Bewertungseffekte Veränderung in % 742 540 37,4 Gesamt 15 908 15 850 0,4 darunter entfallen auf die Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten 15 879 15 821 0,4 29 29 0,0 Anwendung der Fair Value Option Für das Genussrechtskapital belief sich das Volumen der fälligen Emissionen auf 0,3 Mrd Euro in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2010. Darüber hinaus gab es keine wesentlichen Veränderungen im Nachrangkapital. (26) Hybridkapital 31.3.2010 31.12.2009 Veränderung in % 4 965 5 191 – 4,4 – 1 147 – 1 342 – 14,5 239 230 3,9 Gesamt 4 057 4 079 – 0,5 darunter entfallen auf die Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten 4 057 4 079 – 0,5 – – . in Mio € Hybridkapital Zinsabgrenzungen inklusive Disagien Bewertungseffekte Anwendung der Fair Value Option In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2010 waren keine wesentlichen Veränderungen zu verzeichnen. 160 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Sonstige Erläuterungen (27) Eigenmittelanforderungen und Kapitalquoten 31.3.2010 31.12.2009 Veränderung in % Kernkapital 30 038 29 520 1,8 Ergänzungskapital 12 281 11 893 3,3 – 24 . 42 319 41 437 2,1 in Mio € Drittrangmittel Anrechenbare Eigenmittel 31.3.2010 31.12.2009 Eigenmittelanforderungen Kreditrisiko 19 778 19 705 Eigenmittelanforderungen Marktrisiko 916 1 144 in Mio € Eigenmittelanforderungen Operationales Risiko 1 617 1 562 Eigenmittelanforderungen gesamt 22 311 22 411 Anrechenbare Eigenmittel 42 319 41 437 Kernkapitalquote (%) 10,8 10,5 Eigenmittelquote (%) 15,2 14,8 31.3.2010 31.12.2009 Veränderung in % 39 309 40 755 – 3,5 4 3 33,3 39 170 40 603 – 3,5 135 149 – 9,4 68 941 69 281 – 0,5 (28) Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Mio € Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen aus sonstigen Verpflichtungen Unwiderrufliche Kreditzusagen Die Risikovorsorge für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen wurde von den entsprechenden Posten gekürzt. 161 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 (29) Derivative Geschäfte Aus dem Derivatgeschäft (Anlage- und Handelsbuch) ergaben sich folgende Nominalbeträge und Marktwerte: 31.3.2010 Nominalbetrag nach Restlaufzeiten Marktwerte über ein bis fünf Jahre über fünf Jahre Summe positiv negativ in Mio € bis ein Jahr Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte 635 444 226 614 97 668 959 726 17 259 17 724 3 001 464 4 017 813 3 670 268 10 689 545 341 659 345 151 278 995 500 905 72 967 852 867 14 898 17 649 3 915 903 4 745 332 3 840 903 12 502 138 373 816 380 524 259 526 70 780 4 728 335 034 187 249 193 957 Zinsabhängige Termingeschäfte Sonstige Termingeschäfte Bruttoausweis darunter: börsengehandelt Nettoausweis in der Bilanz 31.12.2009 in Mio € Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte Zinsabhängige Termingeschäfte Sonstige Termingeschäfte Bruttoausweis darunter: börsengehandelt Nominalbetrag nach Restlaufzeiten bis ein Jahr über ein bis fünf Jahre über fünf Jahre Marktwerte Summe positiv negativ 571 423 210 591 94 331 876 345 18 121 17 357 3 203 110 4 070 995 3 778 484 11 052 589 284 970 289 293 274 912 507 034 74 083 856 029 17 331 19 830 4 049 445 4 788 620 3 946 898 12 784 963 320 422 326 480 355 726 67 464 3 596 426 786 183 659 189 717 Nettoausweis in der Bilanz (30) Marktwerte (Fair Value) von Finanzinstrumenten Marktwert (Fair Value) in Mrd € 31.3.2010 31.12.2009 Buchwert 31.3.2010 Differenz 31.12.2009 31.3.2010 31.12.2009 Aktiva Barreserve 9,5 10,3 9,5 10,3 – – Forderungen an Kreditinstitute 108,7 106,7 108,8 106,7 – 0,1 0,0 Forderungen an Kunden 344,0 352,8 342,4 352,2 1,6 0,6 – Sicherungsinstrumente 4,2 6,4 4,2 6,4 – Handelsaktiva 230,3 218,7 230,3 218,7 – – Finanzanlagen 128,1 130,9 129,0 131,3 – 0,9 – 0,4 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 137,9 139,8 137,7 140,6 0,2 – 0,8 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 259,9 263,8 260,4 264,6 – 0,5 – 0,8 Verbriefte Verbindlichkeiten 168,9 171,0 169,0 171,4 – 0,1 – 0,4 8,3 11,3 8,3 11,3 – – 201,5 193,0 201,5 193,0 – – 19,0 18,1 20,0 19,9 – 1,0 – 1,8 Passiva Sicherungsinstrumente Handelspassiva Nachrang- und Hybridkapital Saldiert beläuft sich der Unterschied zwischen Buchwert und Marktwert (Fair Value) über alle Posten zum 31. März 2010 auf 2,0 Mrd Euro (Vorjahr: 4,0 Mrd Euro). 162 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Die in der Bilanz zum Fair Value ausgewiesenen Finanz- (Level I), ob die Bewertungsmodelle auf beobachtbaren instrumente werden in den nachfolgenden Tabellen nach Marktdaten (Level II) oder auf nicht am Markt beobacht- Kategorien gruppiert dargestellt. Dabei wird unterschieden, baren Parametern (Level III) basieren. ob der Bewertung notierte Marktpreise zugrunde liegen Finanzielle Vermögenswerte | in Mrd € 31.3.2010 31.12.2009 Level I Level II Level III Gesamt Gesamt 3,7 3,4 0,8 7,9 10,5 – 4,2 – 4,2 6,4 Held for Trading 43,5 182,9 3,9 230,3 218,7 Available for Sale 12,3 32,3 0,9 45,5 45,0 Gesamt 59,5 222,8 5,6 287,9 280,6 Level I Level II Level III Gesamt 6,3 – – 6,3 6,8 – 8,3 – 8,3 11,3 Held for Trading 15,8 183,2 2,5 201,5 192,9 Gesamt 22,1 191,5 2,5 216,1 211,0 Fair Value Option Hedge Accounting Finanzielle Verbindlichkeiten | in Mrd € Fair Value Option Hedge Accounting 31.3.2010 31.12.2009 Gesamt (31) Eigene Aktien Anzahl Aktien1 Stück Rechnerischer Wert in Tsd € Anteil am Grundkapital in % Bestand am 31.3.2010 1 023 119 2 660 0,09 Höchster erworbener Bestand im Geschäftsjahr 4 171 047 10 845 0,35 Von der Kundschaft verpfändeter Bestand am 31.3.2010 11 390 767 29 616 0,97 Im Geschäftsjahr erworbene Aktien 44 160 773 114 818 – Im Geschäftsjahr veräußerte Aktien 44 001 559 114 404 – 1 rechnerischer Wert je Aktie 2,60 Euro (32) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit kommt es Der Anteilsbesitz von 25 % plus einer Aktie gewährt dem im Commerzbank-Konzern zu Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen. Hierzu gehören beherrschte, aber aus Gründen der Wesentlichkeit nicht kon- Bund als Träger der Finanzmarktstabilisierungsanstalt, die den Sonderfonds Finanzmarkstabilisierung (SoFFin) verwaltet, die Möglichkeit eines maßgeblichen Einflusses auf die solidierte Gesellschaften, assoziierte Unternehmen, unternehmensexterne Versorgungsträger zur betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter der Commerzbank AG, Personen Commerzbank AG. Demnach zählen der Bund sowie der Kontrolle der Bundesrepublik Deutschland unterstehende Unternehmen (Bundesunternehmen) zum Kreis der nahe- in Schlüsselpositionen und deren Angehörige sowie von diesem Personenkreis beherrschte Unternehmen. Zu den Per- stehenden Unternehmen und Personen nach IAS 24. Die sonen in Schlüsselpositionen zählen ausschließlich die Vor- Beziehungen zu Bundesunternehmen zeigen wir im Folgenden getrennt von den Beziehungen zu den übrigen naheste- stands- und Aufsichtsratsmitglieder der Commerzbank AG. henden Unternehmen und Personen. 163 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Aktiva und Passiva sowie außerbilanzielle Posten in Verbindung mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben sich im Berichtsjahr folgendermaßen entwickelt: 1.1.2010 Zugänge Abgänge 923 – 20 – – 903 1 042 168 73 –3 2 1 136 in Mio € Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Finanzanlagen Gesamt Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Veränderung Konsolidierungskreis Veränderung Wechselkurse 31.3.2010 39 16 – – 2 57 2 004 184 93 –3 4 2 096 6 1 1 – – 6 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1 512 353 399 32 1 1 499 Gesamt 1 518 354 400 32 1 1 505 Gewährte Garantien und Sicherheiten 131 27 – – 1 159 Erhaltene Garantien und Sicherheiten 35 18 21 – 1 33 Außerbilanzielle Posten Darüber hinaus besaß der Commerzbank-Konzern zum 31. März 2010 Handelsaktiva in Höhe von 998 Mio Euro sowie Handelspassiva in Höhe von 1 529 Mio Euro, die überwiegend aus nicht konsolidierten Fonds resultieren. Aus Kreditverträgen und Einlagen sowie erbrachten Dienstleistungen in Verbindung mit nahestehenden Unternehmen und Personen ergaben sich folgende Aufwendungen und Erträge: 1.1.–31.3.2010 | in Mio € Aufwendungen Erträge Zinsen 9 16 Provisionen 7 10 462 113 – – Lieferungen und Leistungen Abschreibungen / Wertminderungen 164 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Der Commerzbank-Konzern wickelt Geschäfte mit Bundes- Konditionen ab. Aktiva und Passiva sowie außerbilanzielle unternehmen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätig- Posten in Verbindung mit Bundesunternehmen haben sich keit grundsätzlich zu marktgerechten Bedingungen und im Berichtsjahr folgendermaßen entwickelt: 1.1.2010 Zugänge Abgänge Veränderung Konsolidierungskreis Veränderung Wechselkurse 31.3.2010 3 633 – 1 156 – – 2 477 213 84 91 – – 206 Forderungen an Kunden 2 378 2 126 156 – – 4 348 Finanzanlagen 6 209 780 – – – 6 989 Gesamt 12 433 2 990 1 403 – – 14 020 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24 260 244 943 – – 23 561 90 – 54 – – 36 Nachrangkapital 1 16 428 – – – – 16 428 Gesamt 40 778 244 997 – – 40 025 Gewährte Garantien und Sicherheiten 3 – – – – 3 Erhaltene Garantien und Sicherheiten 5 000 – – – – 5 000 in Mio € Barreserve Forderungen an Kreditinstitute Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Außerbilanzielle Posten 1 Das Nachrangkapital repräsentiert die stille Einlage des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin). Darüber hinaus besaß der Commerzbank-Konzern zum 31. März 2010 Handelsaktiva in Höhe von 5 321 Mio Euro aus dem Geschäft mit Bundesunternehmen. 165 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Frankfurt am Main, 4. Mai 2010 Der Vorstand Martin Blessing Frank Annuscheit Markus Beumer Achim Kassow Jochen Klösges Michael Reuther Stefan Schmittmann Ulrich Sieber Eric Strutz 166 An unsere Aktionäre Zwischenlagebericht Zwischenrisikobericht Zwischenabschluss Organe der Commerzbank Aktiengesellschaft Aufsichtsrat Klaus-Peter Müller Vorsitzender Uwe Tschäge* stellv. Vorsitzender Astrid Evers* Uwe Foullong* Daniel Hampel* Hans-Hermann Altenschmidt* Dr.-Ing. Otto Happel Dott. Sergio Balbinot Sonja Kasischke* Dr.-Ing. Burckhard Bergmann Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Hans-Peter Keitel Herbert Bludau-Hoffmann* Dr. Nikolaus von Bomhard Karin van Brummelen* Dr. h.c. Edgar Meister Vorstand Frank Annuscheit Markus Beumer Dr. Achim Kassow Dr. Helmut Perlet Barbara Priester* Dr. Marcus Schenck Alexandra Krieger* * von den Arbeitnehmern gewählt Martin Blessing Vorsitzender Prof. h.c. (CHN) Dr. rer. oec. Ulrich Middelmann Jochen Klösges Michael Reuther Dr. Stefan Schmittmann Ulrich Sieber Dr. Eric Strutz Dr. Walter Seipp Ehrenvorsitzender 167 Commerzbank Zwischenbericht zum 31. März 2010 Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht An die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main Wir haben den verkürzten Konzernzwischenabschluss – bestehend aus Bilanz, verkürzter Gesamtergebnisrechnung, verkürzter Kapitalflussrechnung, verkürzter Eigenkapital- Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der verkürzte Konzernzwischen- veränderungsrechnung sowie ausgewählten erläuternden Anhangangaben – und den Konzernzwischenlagebericht der Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, für abschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, oder dass der Konzernzwischen- den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2010, die Bestandteile des Quartalsfinanzberichts nach § 37 x Abs. 3 WpHG sind, einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstel- lagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt worden sind. lung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und des Konzernzwischenlageberichts Frankfurt am Main, 4. Mai 2010 nach den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren PricewaterhouseCoopers Vorschriften des WpHG liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bescheinigung zu dem verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem Konzernzwischenlagebericht auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben. Wir haben die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt worden sind. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen. Lothar Schreiber Clemens Koch Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 168 Wesentliche Konzerngesellschaften schaf schaften und wesentliche Beteiligungen Inland Ausland Atlas Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH, Bad Homburg v.d.H. BRE Bank SA, Warschau comdirect bank AG, Quickborn Commerzbank (Eurasija) SAO, Moskau Commerz Real AG, Eschborn Commerzbank Europe (Ireland), Dublin Deutsche Schiffsbank AG, Bremen / Hamburg Commerzbank International S.A., Luxemburg Eurohypo AG, Eschborn Commerzbank (South East Asia) Ltd., Singapur Süddeutsche Industrie-Beteiligungs-GmbH, Frankfurt am Main Commerzbank Zrt., Budapest Commerzbank Capital Markets Corporation, New York Erste Europäische Pfandbrief- und Kommunalkreditbank AG, Luxemburg Joint Stock Commercial Bank „Forum”, Kiew Operative Auslandsniederlassungen Amsterdam, Barcelona, Bratislava, Brünn (Office), Brüssel, Dubai, Hongkong, Hradec Králové (Office), Ko�ice (Office), London, Luxemburg, Madrid, Mailand, New York, Ostrava (Office), Paris, Peking, Pilsen (Office), Prag, Schanghai, Singapur, Tianjin, Tokio, Warschau, Wien, Zürich Repräsentanzen und Financial Institutions Desks Addis Abeba, Almaty, Aschgabat, Baku, Bangkok, Beirut, Belgrad, Brüssel (Verbindungsbüro zur Europäischen Union), Buenos Aires, Bukarest, Caracas, Dubai (FI-Desk), Ho-Chi-Minh-Stadt, Hongkong (FI-Desk), Istanbul, Jakarta, Johannesburg, Kairo, Kiew, Kuala Lumpur, Lagos, Mailand (FI-Desk), Melbourne, Minsk, Moskau, Mumbai, New York (FI-Desk), Nowosibirsk, Panama-Stadt, Peking (FI-Desk), Riga, Santiago de Chile, São Paulo, Schanghai (FI-Desk), Seoul, Singapur (FI-Desk), Taipeh, Taschkent, Teheran, Tripolis, Zagreb Disclaimer Vorbehalt bei Zukunftsaussagen Dieser Zwischenbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der Commerzbank, die auf unseren derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen beruhen. Die Aussagen beinhalten Risiken und Unsicherheiten. Denn es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die auf unser Geschäft einwirken und zu großen Teilen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dazu gehören vor allem die konjunkturelle Entwicklung, die Verfassung der Finanzmärkte weltweit und mögliche Kreditausfälle. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können also erheblich von unseren heute getroffenen Annahmen abweichen. Sie haben daher nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Gültigkeit. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die zukunftsgerichteten Aussagen angesichts neuer Informationen oder unerwarteter Ereignisse zu aktualisieren. Frankfurt am Main, 1. Juni 2010 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT gez. Borinski 169 gez. Jung