Protokoll - Villnachern

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Protokoll
der Einwohnergemeindeversammlung Villnachern
vom 11. Juni 2015
Anwesend
Vorsitzende
Möckli Marianne, Frau Gemeindeammann
Buchle Beat, Vizeammann
Gubler Donat, Gemeinderat
König Roland, Gemeinderat
Widmer Veronika, Gemeinderätin
Abwesend
-/-
Protokoll
Plüss Benjamin, Gemeindeschreiber
Stimmenzähler
Borner Ruth und Erika Meier
Lokal
Gemeindesaal Dachgeschoss,
Mehrzweckgebäude
Beginn/Schluss
20.15 – 22.55 Uhr
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Traktanden
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2014
2. Rechenschaftsbericht 2014
3. Rechnungsabschluss 2014
4. Einbürgerungen
a) Familie Schindler
b) Familie Stanic
5. Beitritt zum Gemeindeverband Soziale Dienstleistungen Region Brugg; Genehmigung der Satzungen
6. Auflösung des Spitexvereins Schenkenbergertal und Beteiligung am Aktienkapital der Spitex Region Brugg AG
7. Genehmigung des Abwasser-, Wasser- und Strassenreglements sowie des
Reglements über die Finanzierung der Erschliessungsanlagen
8. Genehmigung des Reglements über die Sicherung und den Unterhalt der
subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke
9. Projektierungskredit über CHF 42‘000.00 für die Sanierung der Bahnhof-,
Schynhalden- und Zälglimattstrasse
10. Verschiedenes
Präsenz
Stimmberechtigte laut Stimmregister
Beschlussquorum (1/5 der Stimmberechtigten)
Anwesend
1056
212
94
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Begrüssung / Traktandenliste
Die Vorsitzende: Ich begrüsse Sie im Namen des Gemeinderates Villnachern
recht herzlich zur heutigen Einwohnergemeindeversammlung.
Speziell willkommen heisse ich die Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger und die
Jungbürgerinnen und Jungbürger, welche heute zum ersten Mal an der Einwohnergemeindeversammlung teilnehmen. Speziell begrüsse ich auch die Familie
Schindler und die Familie Stanic, welche sich beim Traktandum 5 Einbürgerungen persönlich vorstellen. Beide Familien nehmen als Gäste an der Versammlung teil.
Ebenfalls begrüsse ich die beiden Stimmenzählerinnen Ruth Borner und Erika
Meier. Falls Sie den Stimmrechtsauweis noch nicht abgegeben haben, bitte ich
Sie, dies jetzt nachzuholen.
Bevor wir mit der Gemeindeversammlung beginnen, möchte der Gemeinderat
der Versammlung noch folgendes mitteilen:
Am 04. März 2015 ist Rudolf Hartmann gestorben. „Ruedi“ wie er überall im Dorf
genannt wurde, hat sich mit viel Tatkraft und zukunftsorientiert während Jahrzehnten für die Gemeinde Villnachern eingesetzt. 42 Jahre lang war Rudolf
Hartmann für den Forstbetrieb Villnachern zuständig und hat diesen Betrieb aufbzw. ausgebaut. Ruedi war mit Leib und Seele Förster. Mit Weitsicht half er bei
der Überführung des Forstbetriebs Villnachern in den Forstbetrieb Brugg tatkräftig mit. Als Feuerwehrkommandant, Jagdaufseher, Ambrosia- und Feuerbrandkontrolleur, Stimmenzähler und Mitglied weiterer Kommissionen hat Ruedi Hartmann für Villnachern sehr wertvolle Dienste geleistet.
Am 24. April 2015 ist Jürg Gfeller gestorben. Jürg hat von 1974 bis 1993 als
Gemeinderat in Villnachern geamtet. Als Gemeindeammann leitete er während
12 Jahren von 1982 bis 1993 die Geschicke der Gemeinde Villnachern. Die Einführung der Gemeinschaftsantenne, diverse umfangreiche Neuerschliessungen
sowie die Organisation der 850-Jahr-Feier sind aus weiteren Projekten die Jürg
Gfeller entscheidend mitgestaltet hat, hervorzuheben.
Die Vorsitzende bittet die Anwesenden sich in Gedenken an die beiden Verstorbenen für eine Schweigeminute zu erheben.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass nur Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Versammlung teilnehmen können. Ich bitte die anwesenden Gäste,
sich in die hinterste Reihe zu setzen.
Zudem mache ich Sie darauf aufmerksam, dass an der heutigen Versammlung
erstmals ein Rednerpult eingesetzt wird. Ich möchte Sie bitten bei einer Wortmeldung die Hand zu erheben und anschliessend ans Rednerpult zu treten um
Ihre Wortmeldung, beginnend mit Namen und Vornamen, anzubringen. Besten
Dank.
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Die Vorsitzende stellt fest, dass die Unterlagen rechtzeitig und vollständig zugestellt wurden. Wie gewohnt haben wir Ihnen die Einladungsbroschüre inkl. des
Stimmrechtsausweises zugestellt. Zusätzliche Unterlagen wie z.B. die detaillierte
Rechnung 2014 sowie diverse Reglemente und Satzungsentwürfe konnten der
Gemeindehomepage entnommen oder auf der Gemeindekanzlei 14 Tage vor
der Versammlung eingesehen werden. Besten Dank an das Personal der Gemeindeverwaltung für die geleistete Arbeit.
Im Stimmregister sind 1056 Personen eingetragen. Das Beschlussquorum liegt
bei 212. Es sind heute 94 Stimmbürger anwesend. Sämtliche Beschlüsse unterstehen somit dem fakultativen Referendum, da nicht mehr als für das Quorum
erforderliche Personen anwesend sind.
Positive oder negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung müssen Urnenabstimmungen unterstellt werden, wenn dies von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangt wird.
Muster von Referendumsbögen sind bei der Gemeindekanzlei erhältlich. Dort
erhalten Sie auch allfällige Auskünfte dazu.
Sie haben die Traktandenliste erhalten und gelesen. Wird eine Abänderung gewünscht?
Nachdem keine Abänderung der Traktandenliste gewünscht wird, kommen wir
zu Traktandum 1.
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1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2014
(Referentin: Frau Gemeindeammann Marianne Möckli)
Antrag Finanzkommission und Gemeinderat
Das Protokoll zur Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2014 sei
zu genehmigen.
Bericht des Gemeinderates
Die Referentin: Die Finanzkommission hat das Protokoll geprüft und als in Ordnung befunden. Zudem lag das Protokoll während der Aktenauflage zur Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Sind Einwände zum Protokoll vorhanden?
Diskussion
Die Diskussion wird nicht gewünscht.
Abstimmung
Für den Antrag
Gegenmehr
grosse Mehrheit
-/-
Die Vorsitzende dankt dem Gemeindeschreiber für das Verfassen des Protokolls.
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2. Rechenschaftsbericht 2014
(Referentin: Frau Gemeindeammann Marianne Möckli)
Antrag Gemeinderat
Vom Rechenschaftsbericht 2014 und von der laufenden Berichterstattung des
Gemeinderates sei zustimmend Kenntnis zu nehmen.
Bericht des Gemeinderates
Referentin: Der Rechenschaftsbericht wurde mit der Einladung an sämtliche
Haushalte verteilt. Sie hatten so die Möglichkeit, den Rechenschaftsbericht zu
lesen.
Neben dem Rechenschaftsbericht ist der Gemeinderat bemüht, die Bevölkerung
mittels des amtlichen Publikationsorgans, sprich den Bekanntmachungen, über
die laufenden Geschehnisse in der Gemeinde Villnachern zu informieren.
Diskussion
Die Diskussion wird nicht gewünscht.
Abstimmung
Für den Antrag
Gegenmehr
grosse Mehrheit
-/-
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3. Rechnungsabschluss 2014
(Referent: Gemeinderat Roland König)
Antrag Gemeinderat
Die vorliegende Jahresrechnung 2014 sei unter Entlastung der Verwaltungsorgane zu genehmigen.
Bericht des Gemeinderates
Der Referent: Gesamthaft gesehen wurde im Jahr 2014 ein positives Ergebnis
erzielt. Abgeschlossen wurde die Erfolgsrechnung mit einem Ertragsüberschuss
von CHF 253‘000 wobei ein Aufwandüberschuss von CHF 392‘000 bugdetiert
wurde. Rechnet man das Ergebnis aus der Finanzierung und die Aufwertungsreserve hinzu, resultierte gesamthaft gesehen ein Ertragsüberschuss von CHF
457‘000.00. An dieser Stelle möchte ich anfügen, dass keine Resultate aus der
Rechnung 2013 ersichtlich sind. Aufgrund des neuen Rechnungsmodells HRM
2, welches seit dem Budget/Rechnung 2014 im Einsatz ist, ist ein Vergleich mit
der Rechnung 2013, welche nach altem Rechnungsmodell geführt wurde, nicht
möglich.
Folgende Auswirkungen sind für den positiven Rechnungsabschluss massgebend: Einerseits wurden bei den Einkommens- und Vermögenssteuern mehr
Einnahmen verzeichnet, andererseits konnten zwei Sozialhilfebezüger die erhaltene materielle Hilfe zurückbezahlen.
Dieses Schlussergebnis von CHF 457‘000.00 sieht natürlich super aus, ist aber
mit Vorsicht zu geniessen. Die laufende Rechnung mit den Steuern dient dazu
die Löhne, die Bildung, den Strassenunterhalt usw., um nur Beispiele zu nennen, zu finanzieren. Rechnet man jedoch die sogenannten Nettoinvestitionen (CHF 4‘412‘000) dazu, kommt man zu einem Schlussergebnis bzw. Finanzierungsfehlbetrag von CHF -3‘955‘000.00.
Es ist also festzustellen, dass durch die Investitionen wie der Sanierung der Kantonsstrasse bzw. des Schulhausumbaus das Gesamtfinanzergebnis schlussendlich negativ ausfällt, was gleichbedeutend mit der Schuldenzunahme der Gemeinde Villnachern ist.
Aufgrund der stetigen Zunahme des Steuerertrags hat der Gemeinderat entschieden, die Steuereinnahmen höher zu budgetieren. Dies erfolgte bereits in
der Budgetierung 2015. Damit versucht der Gemeinderat die in den letzten Jahren zu tief eingeschätzten Steuereinnahmen in Zukunft zu korrigieren, mit dem
Risiko, dass in einem schlechteren Wirtschaftsjahr weniger Steuereinnahmen
als budgetiert erzielt werden, was gleichbedeutend mit einem schlechteren Ergebnis der Erfolgsrechnung ist.
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Beim Nettoaufwand sind keine grossen Abweichungen festzustellen. In praktisch
sämtlichen Bereichen und Abteilungen konnten in etwa die budgetierten Kosten
erzielt werden.
Die Spezialfinanzierungen schlossen mit folgenden Ergebnissen ab: Die Wasserwerke mit einem Ertragsüberschuss von CHF 16‘203.15, die Abwasserbeseitigung mit CHF 94‘441.15 sowie die Abfallbeseitigung mit einem Aufwandüberschuss von CHF 29‘383.96.
Um zurück auf die Schuldenlage zu kommen ist festzustellen, dass seit dem
Jahre 2004 ein stetiger Rückgang der langfristigen Schulden zu verzeichnen
war. Mit den kostenintensiven Investitionen bei der Schulanlage und bei der
Kantonsstrasse K474 steigen die Schulden wieder. Betrachtet man den Finanzplan ist mit einer weiteren Zunahme der Schulden zu rechnen. Ich möchte dies
genauer in dem Referat bezüglich der Zukunftsaussichten der Gemeinde Villnachern im Anschluss an die Genehmigung der Rechnung erläutern.
Die Finanzkommission hat die Jahresrechnung 2014 geprüft. Die Bevölkerung
hatte die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen die Details zu verlangen bzw.
Auskünfte zu einzelnen Rechnungsteilen einzuholen.
Die Vorsitzende dankt Roland König für die Erläuterungen und eröffnet die Diskussion.
Diskussion
Vogt Ulrich: In der Jahresrechnung 2014 sind neu Kennzahlen aufgelistet.
Kann man diese Kennzahlen mit anderen Gemeinden vergleichen?
Der Referent: Ja, diese Möglichkeit besteht, gewisse Kennzahlen kann man
vergleichen, wobei zu beachten ist, dass natürlich Gleiches mit Gleichem zu
vergleichen ist.
Vogt Ulrich: Wie stehen wir im Vergleich gegenüber anderen Gemeinden bezüglich der Nettoschuld pro Einwohner?
Der Referent: Wir haben aktuell eine Verschuldung pro Einwohner von
CHF 3‘000.00. Der Gemeinderat kommt auf ihr Anliegen in den Ausführungen
bezüglich der Zukunftsaussichten der Gemeinde Villnachern auf diese Thematik
zurück. Um nur kurz vorzugreifen betrachtet der Kanton eine Verschuldung bis
CHF 2‘500/Einwohner als zumutbar.
Abstimmung
Nachdem das Wort nicht weiter gewünscht wird, bittet die Vorsitzende Christoph Kamber, Mitglied der Finanzkommission, die Abstimmung über die Rech-
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nung vorzunehmen. Präsident Daniel Hilff kann heute aus geschäftlichen Gründen nicht an der Versammlung teilnehmen.
Kamber Christoph, Mitglied der Finanzkommission: Die Finanzkommission
hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Buchführung und die Jahresrechnung 2014 geprüft. Für den Inhalt und das Ergebnis der Jahresrechnung
ist der Gemeinderat verantwortlich. Die Aufgabe der Finanzkommission besteht
darin, die Jahresrechnung zu prüfen und zu beurteilen. Die Detailkonti und Zusammenzüge sowie die übrigen Angaben der Jahresrechnung wurden auf der
Basis von Stichproben geprüft. Ferner wurden die Anwendung der massgebenden Haushaltsgrundsätze, die wesentlichen Bewertungsrichtlinien sowie die
Darstellung der Jahresrechnung als Ganzes beurteilt. Das Prüfungsurteil berücksichtigt zudem die Ergebnisse der externen Bilanzrevision, gemäss § 16 der
Finanzverordnung, welches durch die BDO AG durchgeführt wurde.
Aufgrund der Prüfung bestätigt die Finanzkommission, dass
1. die Buchhaltung sauber und übersichtlich geführt ist,
2. die Erfolgs- und die Investitionsrechnung sowie die Bilanz mit der Buchhaltung übereinstimmen,
3. die Buchführung, die Darstellung der Vermögenslage und die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen,
4. die Eingangsbilanz, die Bewertung und der Restatementbericht zum harmonisierten Rechnungslegungsmodell 2 (HRM 2) plausibel sind.
Die Finanzkommission empfiehlt der Einwohnergemeindeversammlung die Genehmigung der Jahresrechnung 2014.
Für den Antrag
Gegenmehr
grosse Mehrheit
-/-
Kamber Christoph dankt seinen Kollegen der Finanzkommission für die gute
Zusammenarbeit.
Die Vorsitzende dankt Christoph Kamber für die Durchführung der Abstimmung
und den Stimmbürgern für das Vertrauen. Der Dank geht auch an die Leiterin
Abteilung Finanzen, Nicole Quidort, für die Führung der Rechnung, sowie die
Finanzkommission, welche einige Stunden investiert hatte, um die Rechnung zu
prüfen. Das gibt uns einerseits Sicherheit und auf der anderen Seite wissen wir,
dass wir auf dem richtigen Weg sind.
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Zukunftsperspektiven der Gemeinde Villnachern aus finanzieller Sicht
Gemeinderat Roland König erläutert im Namen des Gesamtgemeinderates die
Zukunftsperspektiven der Gemeinde Villnachern aus finanzieller Sicht anhand
einer kurzen Präsentation am Computer. Dabei zeigt er der Bevölkerung auf, wie
sich aufgrund der geplanten und notwendigen Investitionen in naher Zukunft die
Schuldenlage der Gemeinde Villnachern soweit verändert, dass im Jahre 2020
mit einer Nettoverschuldung von weit über CHF 3‘000.00 pro Einwohner zu
rechnen ist. Zudem zeigt der Gemeinderat auf, was aus finanzieller Sicht für die
Einwohnergemeinde die Eigenständigkeit, die Zusammenarbeit im Verbund oder
ein möglicher Zusammenschluss bedeuten würde.
Der Gemeinderat möchte die gesamte Stimmbevölkerung bis zum Herbst 2014
über die Zukunftsaussichten informieren und mit einer Umfrage in der Bevölkerung den Puls fühlen.
Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass die Bevölkerung in dieser Angelegenheit
früh miteinbezogen wird, offen und sachlich informiert und seriöse Abklärungen
und Verhandlungen führt. Der Gemeinderat möchte mit dem Vorgehen weitsichtig (Horizont von 10 – 15 Jahren) handeln.
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4.
Einbürgerungen
(Referentin: Frau Gemeindeammann Marianne Möckli)
a) Familie Schindler
Antrag
Der Familie Schindler, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft an der Oberdorfstrasse 29, Villnachern, sei – vorbehältlich der Erteilung des Schweizer- und
des Kantonsbürgerrecht – die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht von Villnachern AG zuzusichern.
Bericht des Gemeinderats
Die Referentin: Die gesuchstellende Familie ist heute persönlich anwesend. Ich
bitte die Familie Schindler nach vorn zu kommen und sich kurz der Versammlung vorzustellen.
Schindler Pascal: Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Villnachern. Wir
sind die Familie Schindler. Ich bin Pascal und 38 Jahre alt und arbeite als Bereichsleiter Finanzen. Wir möchten uns einbürgern lassen weil wir als Familie
hier in der Schweiz auf- und zusammengewachsen sind. Wenn wir vom Urlaub
in die Schweiz zurückkehren fühlen wir uns mehr als Schweizer und nicht als
Deutsche.
Schindler Nicole: Ich bin Nicole Schindler und bin 35 Jahre alt. Ich arbeite als
medizinische Praxisassistentin, welchen Beruf ich auch erlernt habe, in einer
kleineren Praxis in Aarau. Nebenbei führe ich ein Nagelkosmetikstudio in Villnachern, damit ich auch meine beiden Kinder unter Aufsicht haben kann.
Unsere Kinder sind Christopher, er ist 10 Jahre alt, der kleinere ist Valentino, er
wird im August 7 Jahre alt.
Die Referentin: Der Gemeinderat hat mit der Familie Schindler ein persönliches
Gespräch geführt. Anhand der eingereichten Unterlagen wie Leumundszeugnisse usw. wurde das Gesuch auch auf die gesetzlichen Erfordernisse geprüft, welche allesamt erfüllt sind. Wir vom Gemeinderat sind der Meinung, dass die gesuchstellende Familie hier in der Gemeinde integriert ist und unsere Sprache
beherrscht.
Die Vorsitzende eröffnet die Diskussion.
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Diskussion
Keine Diskussion.
Abstimmung
Für den Antrag
Gegenmehr
grosse Mehrheit
-/-
b) Familie Stanic
Antrag
Der Familie Stanic, Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, wohnhaft
Am Bach 3, Villnachern, sei – vorbehältlich der Erteilung des Schweizer- und
des Kantonsbürgerrecht – die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht von Villnachern AG zuzusichern.
Bericht des Gemeinderats
Die Referentin: Die gesuchstellende Familie ist heute persönlich anwesend. Ich
bitte die Familie Stanic nach vorn zu kommen und sich kurz der Versammlung
vorzustellen.
Stanic Zoran: Guten Abend miteinander. Mein Name ist Zoran Stanic. Ich bin
1967 in Bosnien geboren und im Jahre 1990 in die Schweiz eingereist um eine
Stelle als Landwirtschaftssaisonnier anzutreten. Im März 1995 zog ich nach Villnachern. Mein aktueller Beruf ist Schlosser und ich arbeite bei der Firma Wisler
Nutzfahrzeuge AG in Schönenwerd. Wir wollen eingebürgert werden weil unsere
Familie hier gross geworden ist und wir uns hier in Villnachern wohlfühlen.
Stanic Sladana: Mein Name ist Sladana Stanic. Ich bin 41 Jahre alt und komme
aus Bosnien. Ich lebe jetzt bereits schon seit 22 Jahren in der Schweiz und hier
in Villnachern seit rund 20 Jahren. Ich arbeite in einer Bäckerei in Baden und
backe hier verschiedene Produkte, was mir sehr gefällt.
Stanic Sandra: Mein Name ist Sandra Stanic. Ich bin 18 Jahre alt und wohne
seit meiner Geburt hier in Villnachern. Zurzeit absolviere ich meine Lehre als
Kauffrau bei der Brugg Kabel AG. Sie kennen dieses Gefühl sicher, wenn man in
den Ferien nach einer gewissen Zeit das Zuhause in der Schweiz vermisst, mitsamt der vertrauten Umgebung und dem Freundeskreis. Genau ein solches Ge-
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fühl haben ich und meine Familie ebenfalls und freuen uns, wieder nach Villnachern in die Schweiz zurückzukehren.
Da meine Schwester im Klassenlager verweilt ist sie heute nicht anwesend.
Trotzdem möchte ich es nicht unterlassen sie kurz vorzustellen: Sie ist 16 Jahre
alt und wie ich in Villnachern aufgewachsen. Sie besucht aktuell die Realschule
in Veltheim bevor sie diesen Sommer ihre Lehre als Coiffeuse im City-Coiffeure
Brugg beginnt.
Die Referentin: Der Gemeinderat hat mit der Familie Stanic ein persönliches
Gespräch geführt. Anhand der eingereichten Unterlagen wie Leumundszeugnisse usw. wurde das Gesuch auch auf die gesetzlichen Erfordernisse geprüft, welche allesamt erfüllt sind. Wir vom Gemeinderat sind der Meinung, dass die gesuchstellende Familie hier in der Gemeinde integriert ist und unsere Sprache
beherrscht.
Die Vorsitzende eröffnet die Diskussion.
Diskussion
Keine Diskussion
Abstimmung
Für den Antrag
Gegenmehr
grosse Mehrheit
-/-
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5. Beitritt zum Gemeindeverband Soziale Dienstleistungen Region Brugg; Genehmigung der
Satzungen
(Referentin: Frau Gemeindeammann Marianne Möckli)
Antrag Gemeinderat
Der Beitritt zum Verband Soziale Dienstleistungen Region Brugg und die Verbandssatzungen sind zu genehmigen.
Bericht des Gemeinderates
Die Referentin: Sowohl in der Einladungsbroschüre als auch in den Medien
wurde ausführlich über die Gründung des Gemeindeverbands Soziale Dienstleistungen in der Region Brugg berichtet. Trotzdem möchte ich es nicht unterlassen, Ihnen die wichtigsten Eckpunkte und Daten nochmals zu erläutern.
Die total 25 Gemeinden des Bezirks Brugg sind gesetzlich verpflichtet, einen
Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD), eine Jugend- und Familienberatung sowie eine Mütter- und Väterberatung anzubieten. Im Bezirk Brugg sind
dies jeweils 3 separat geführte Vereine.
In der heutigen Situation bezahlen die jeweiligen Gemeinden anhand der Einwohnerzahl ihre Vereinsbeiträge. Dabei besitzen die Gemeinden kein Mitspracherecht. Die Kommunikation unter den 3 Vereinen aber auch mit den Gemeinden war schwierig, ja zum Teil unbefriedigend. Der Verein KESD ist durch die
Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESR) im Jahr
2013 sehr stark gewachsen. In Zahlen ausgedrückt werden aktuell von rund
50‘000 Einwohnern in der Region Brugg deren 700 durch den KESD betreut.
Bereits an der letzten Gemeindeversammlung informierte der Gemeinderat über
die Gründung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern verschiedener Bezirksgemeinden, welche sich zum Ziel setzt, die 3 Dienste zu einer Organisation zusammenzuführen. Vertreten in der Arbeitsgruppe sind jeweils 1 Gemeinderat aus der
Region Bözberg, Eigenamt, Geissberg und Schenkenbergertal sowie je 1 Gemeinderat der Zentrumsgemeinden Brugg und Windisch, also total 6 Gemeindevertreter. Begleitet wird die Arbeitsgruppe durch die Firma BDO AG. Der Auftrag
der 25 Gemeinden an die Arbeitsgruppe ist klar die Optimierung der Organisationsform, der finanziellen Struktur, sowie der Transparenz und der Information
und Kommunikation.
Dieser neue Gemeindeverband soll sämtliche 3 Aufgaben im Auftrag der 25 Bezirksgemeinden anbieten. Die Führungsstrukturen werden professionalisiert. Die
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Schnittstelle zwischen Verbandsvorstand und Geschäftsleitung befindet sich auf
strategischer Ebene. Diese der Geschäftsleitungen und den jeweiligen Stellenleitern auf ausschliesslich operativer Ebene.
Der wichtigste Inhalt der Satzungen ist der Verteilschlüssel der Gesamtkosten
des Verbandes. Neu beteiligen sich die Gemeinden mit jeweils 80 % an den
Kosten nach der Einwohnerzahl und mit 20 % an den Kosten pro Fallzahl.
Die Kompetenzen werden an den Vorstand delegiert, welcher aus Vertretern der
Gemeinderäte der Verbandsgemeinden besteht.
Ebenfalls sind allfällige Änderungen der Satzungen klar in den Verbandssatzungen geregelt.
Die 25 Gemeinden stimmen der Verbandsgründungen bereits im Grundsatz mit
der Genehmigung der Satzungen zu. Der Verband kann zudem von ähnlichen
bereits seit längerem bestehenden Strukturen in anderen Regionen profitieren,
wie unter anderem in den Regionen Baden und Lenzburg. Zudem kann auf die
Unterstützung der Firma BDO AG gezählt werden. Kurz gesagt muss das Rad
nicht neu erfunden werden.
Die Zusammenarbeit zwischen der Arbeitsgruppe, der BDO AG und den Gemeinden zeigte mir persönlich auf, dass das Zusammensein eine Bedeutung
bekommt und die Solidarität hochgeschrieben wird.
Die Referentin eröffnet die Diskussion.
Diskussion
Die Diskussion wird nicht gewünscht.
Abstimmung
Für den Antrag
Gegenmehr
grosse Mehrheit
-/-
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6. Beteiligung am Aktienkapital der Spitex
Region Brugg AG
(Referentin: Frau Gemeindeammann Marianne Möckli)
Antrag Gemeinderat
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung wie folgt Beschluss zu
fassen:
1. Beteiligung am Aktienkapital der Spitex Region Brugg AG mit
CHF 25’00.00.
2. Beteiligung an den Aufbaukosten der Spitex Region Brugg AG mit
CHF 17‘507.63.
3. Die Versammlung nimmt den Entwurf der Leistungsvereinbarung sowie
den Finanzierungsschlüssel für die Gemeindebeiträge zustimmend zur
Kenntnis und nimmt die entsprechenden Positionen in den jeweiligen
Budgets auf.
Bericht des Gemeinderates
Die Referentin: Wichtige Informationen konnten Sie bereits der Einladungsbroschüre und auch erst kürzlich den lokalen Medien entnehmen. Trotzdem möchte
ich es nicht unterlassen, Ihnen eine kurze Zusammenfassung zu erläutern.
Das Aargauer Stimmvolk hat dem neuen kantonalen Pflegegesetz im September
2012, nachdem das Referendum ergriffen wurde, zugestimmt. Die Leistungen,
welcher der Gesetzgeber mit dieser Änderung von den Spitexorganisationen
fordert, sind durch kleinere Organisationen wie der Spitexverein Schnekenbergertal, fast nicht mehr zu erbringen.
An der Klausurtagung im Januar 2014 hat der Vorstand des Spitexvereins folglich beschlossen, den Kontakt mit der Spitex Region Brugg AG zu suchen um
einen Zusammenschluss zu prüfen. Die Hauptgründe dafür waren die wie bereits erläutert stetig steigenden gesetzlichen Anforderungen, die schwierige Personalsituation im operativen Bereich, die veraltete Infrastruktur, sowie die immer
komplexeren Anforderungen an den Vorstand, wohlgemerkt allesamt „ehrenamtliche“ Mitglieder.
Im Herbst 2014 wurde ein Steuerungssausschuss, bestehend aus Gemeinderäten der Schenkenbergertalgemeinden gebildet, um eine Integration in die Spitex
Region Brugg AG auszuarbeiten.
Das Aktienkapital der Spitex Region Brugg AG wird mit diesem Zusammenschluss um CHF 120‘000.00 erhöht, wobei der Anteil der Gemeinde Villnachern
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rund CHF 25‘000.00 in Aktien ausmacht. Für die Aufbaukosten leistet die Einwohnergemeinde Villnachern einen Beitrag von CHF 17‘507.63. Im Gegenzug
erhalten wir eine zeitgemässe Infrastruktur, denn der Stützpunkt Schenkenbergertal in Schinznach-Dorf bleibt bestehen. Auch das Personal und somit die Bezugspersonen für die Klientinnen und die Klienten bleiben dieselben und werden
in der neuen Organisation integriert.
Die erweiterte Organisation nennt sich ab dem 01. Januar 2016 Spitex Region
Brugg AG, in welcher rund 88 Mitarbeiter und 14 Lernende angestellt sind. Es
kann festgestellt werden, dass die neue Organisation einsatzkräftig ist und jederzeit nötiges Personal in den Schenkenbergertaler Gemeinden zur Verfügung
stellen kann.
Die Referentin eröffnet die Diskussion.
Diskussion
Die Diskussion wird nicht gewünscht.
Abstimmung
Für den Antrag
Gegenmehr
grosse Mehrheit
-/-
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7. Genehmigung des Abwasser-, Wasser- und
Strassenreglement sowie das Reglement über
die Finanzierung der Erschliessungsanlagen
(Referent: Gemeinderat Donat Gubler)
Antrag Gemeinderat
Der Genehmigung des Abwasser-, Wasser- und Strassenreglements sowie dem
Reglement über die Finanzierung der Erschliessungsanlagen mit Anpassung der
Gebühren und Tarife per 01. Januar 2016 sei zuzustimmen.
Bericht des Gemeinderates
Der Referent: Der Gemeinderat will heute insgesamt 4 Reglemente die mit der
Erschliessung zu tun haben, durch die Gemeindeversammlung verabschieden
lassen.
Was bedeutet überhaupt das Wort Erschliessungsanlagen? Das sind Werke,
welche die Gemeinde zu erstellen hat, damit eine Liegenschaft erschlossen ist.
Es muss also jede Liegenschaft durch eine Wasserleitung, Abwasserleitung und
eine Strasse inkl. Strassenbeleuchtung, die zur Liegenschaft führt, erschlossen
sein. In diesen 4 Reglementen ist dies einerseits technisch, andererseits finanziell gesehen geregelt.
Vorweg genommen ist zu erwähnen, dass die Überarbeitung dieser Reglemente
eine umfassende und zeitaufwendige Arbeit war. Dabei konnte der Gemeinderat
auf die Unterstützung von verschiedenen Fachleuten zählen, unter anderem
auch die Leiterin Abteilung Finanzen Nicole Quidort, welche die Finanzpläne zur
Berechnung der Gebühren zusammenstellte und die des Gemeindeschreibers
Benjamin Plüss, welcher die rechtlichen Aspekte überprüfte und zusammen mit
dem Verwaltungsteam die Reglemente in eine Endversion brachte.
Das Alter der bisherigen Reglemente war der Hauptgrund dafür, dass der Gemeinderat die Revision dieser Erschliessungsreglemente ins Auge fasste. Dies
bedeutet nicht, dass die alten Reglemente komplett falsch sind. Man musste
jedoch in letzter Zeit vermehrt feststellen, dass die eine oder andere Regelung
nicht mehr den aktuellen übergeordneten kantonalen Gesetzgebungen entsprach.
Mit den neuen Reglementierungen gibt es einerseits neu die technischen Reglemente im Bereich Wasser, Abwasser und Strassen wie auch andererseits das
Reglement über die Finanzierung der Erschliessungsanlagen in welchem sämtliche Gebühren und finanziellen Aspekte geregelt sind.
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Wie ging die Gemeinde bei dieser Revision genau vor: Im Jahr 2012 hat die
Firma Porta AG Entwürfe der einzelnen Reglemente unterbreitet. Diese Entwürfe wurden dann während rund 3 Jahren nicht mehr weiterbearbeitet, bis der
Gemeinderat im letzten Jahr entschied, die Reglementsentwürfe zur finalisieren
und der Bevölkerung zur Genehmigung zu unterbreiten.
Mit einer sogenannten Synopsis wurden die bestehenden Reglemente mit den
Reglementsentwürfen verglichen, ebenfalls wurden Reglemente der Nachbargemeinden als Vergleiche beigezogen.
Nach der Finalisierung der Entwürfe und Genehmigung durch den Gemeinderat,
konnte die Bevölkerung ebenfalls mitwirken und Inputs zur den Reglementen
abgeben. Zudem wurden die kantonalen Fachstellen zur Überprüfung gebeten.
Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die nun vorliegenden Reglementsentwürfe für die Gemeinde Villnachern zweckmässig sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ich möchte die wichtigsten Punkte und Änderungen zu den
einzelnen Reglementen erläutern:
Beim Abwasserreglement, Überbegriff Abwasserbeseitigung, konnten die GEPAnforderungen (GEP = Generelle Entwässerungsplanung) zur Einhaltung der
Umweltschutzgesetzgebung ins Reglement eingearbeitet werden. Die Abwasserarten wurden neu definiert nach „nicht verschmutzt“, wie z.B. Dachwasser,
„wenig verschmutzt“, wie z.B. Abwasser aus Strassenschächten, sowie das
„stark verschmutzte“ häusliche Abwasser. Zudem soll bei einer Versickerung von
nicht verschmutztem Abwasser eine Reduktion von 30 % gewährleistet werden.
Beim Wasserreglement, Übergriff Wasserwerk (finanziell) bzw. Wasserversorgung (technisch), beinhaltet ebenfalls neu die Anforderungen ans GWP (Generelles Wasserversorgungsprojekt) zum Erhalt der Infrastruktur und der Qualität.
Zudem ist im Reglement beschrieben, was mit leerstehenden Liegenschaften
bezüglich deren Wasseranschlüssen zu unternehmen ist. Zudem wurde die
Grundgebühr pro Wasserzähler angepasst.
Beim Strassenreglement, wurden die Erschliessungsarten neu festgelegt. Man
spricht neu von Grob- und Feinerschliessung. Zudem wurden die Anforderungen
bei einer Übernahme einer Privatstrasse genau definiert. Zudem wurden die Perimeterbeiträge den aktuellen Gesetzgebungen angepasst.
Kommen wir zum neuen Finanzierungsreglement über die Erschliessungsanlagen und somit zu den Gebühren. Die Bemessung der Grundgebühren richtet
sich neu nach m2 der Gebäudegrundfläche bzw. der Bruttogeschossfläche. Die
Berechnung anhand des Versicherungswertes der AGV entfällt somit. Bei Landwirtschaftsbetrieben werden die Anschlussgebühren neu nach Anzahl der
Grossvieheinheiten (CHF 100.00/Grossvieheinheit) bemessen.
Der Gemeinderat hat zudem mit den neuen Reglementierungen die Möglichkeit,
eine Tarifanpassung von bis max. 20 % vorzunehmen, sofern der Deckungsgrad
nicht über bzw. unter 10 % liegt.
Die Gebühren bei der Wasserversorgung stellen sich wie folgt zusammen:
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- Anschlussgebühr
- Grundgebühr
- Verbrauchsgebühr
CHF 30.00/m2 Bruttogeschossfläche
CHF 100.00/Jahr für ¾-Zoll-Anschluss
CHF 2.50/m3
Die Gebühren im Bereich bei der Abwasserbeseitigung stellen sich wie folgt zusammen:
- Anschlussgebühr
- Grundgebühr
- Verbrauchsgebühr
CHF 70.00/m2 Gebäudegrundfläche und entwässerte Hartfläche
CHF 50.00/m2 anrechenbare Bruttogeschossfläche
CHF 100.00/Jahr
CHF 2.70/m3
Gesamthaft gesehen steigt die Summe der Verbrauchsgebühren im Wasserund Abwasser von CHF 4.50 auf CHF 5.20. Dies entspricht einer Erhöhung von
16 %. Bei einem Verbrauch von 100 m 3 entspräche das einer finanziellen Mehrbelastung von CHF 70.00.
Wirft man einen Blick auf die Finanzplanung ist festzustellen, dass sich die Nettoschuld bei gleichbleibenden Tarifen im Jahr 2025 auf 555‘000.00 beläuft. Mit
dem neuen Tarif würde keine Schuld entstehen sondern ein kleines Guthaben,
mit welchem auch weitere Investitionen finanziert werden können.
Die Vorsitzende dankt Donat Gubler für die Erläuterungen und eröffnet die Diskussion.
Diskussion
Schluep Fritz: Besten Dank Donat Gubler für deine Erläuterungen. Mir ist noch
etwas nicht ganz klar. Bei der ganzen Berechnung hat man nur den m 3-Preis für
Abwasser und Wasser berechnet. Was bedeuten dann die CHF 100.00 Grundgebühr, welche man beim Wasser erhöht hat und beim Abwasser die neue
Grundgebühr von CHF 100.00 anstelle der Minimalverbrauchsgebühr von 100
m3? Ist die Grundgebühr in Summe aller Konsumenten so bescheiden, dass
diese in der Finanzplanung nicht von Bedeutung ist? Wenn man nur die CHF
2.50 bzw. CHF 2.70 für die Verbrauchsgebühr als Berechnungsgrundlage
nimmt, ist eine solche Erhöhung gerechtfertigt. Ist die Erhöhung aber auch gerechtfertigt, wenn die Grundgebühr ebenfalls miteinkalkuliert wird?
Der Referent: Für die Kalkulation der Gebühren haben wir nicht nur die Verbrauchszahlen miteinbezogen, sondern auch die Grundgebühren, wobei mit
rund 500 Haushalten gerechnet wurde. Hätten wir diese Grundgebühr nicht in
die Kalkulation miteinbezogen, müsste mit einem höheren Verbrauchspreis sowohl im Wasser- als auch im Abwasser gerechnet werden.
Der Gemeinderat begründet die Grundgebühr damit, dass auch wenn ein Haushalt wenig Abwasser oder Wasser benützt, trotzdem gewisse Kosten anfallen,
welche durch diese Grundgebühren gedeckt werden. Gerade beim Abwasser-
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system wäre es zum Beispiel vorteilhaft, wenn viel Wasser fliesst, damit die Reinigung besser gewährleistet werden kann.
Als Referenz für die Berechnungen der Grundgebühren haben wir die Empfehlungen der Porta AG berücksichtigt und Vergleiche mit anderen Gemeinden, wie
unter anderem der Nachbargemeinde Bözberg, gezogen und schlussendlich
entschieden, anstelle einer Minimalgebühr neu eine Grundgebühr zu verrechnen.
Schluep Fritz: Besten Dank für deine Ausführungen. Betrachte ich konkret meine Wasserrechnung muss ich aufgrund der neuen Gebührentarifen mit meinem
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Aufschlag von 35 % rechnen, bei einem Jahresbezug von 88 m .
Der Referent: Wir können nicht alle Fälle mit diesem Reglement abdecken.
Was wir aber sicher mit der neuen Reglementierung abgeschafft haben ist die
Minimalverbrauchsgebühr. Somit werden Haushalte mit niedrigem Verbrauch
nicht unnötig bei den Abwassergebühren bestraft.
Schluep Fritz: Besten Dank. Noch ein anderes Thema. Ist dem Gemeinderat
bewusst, dass ab 2016 bis 2035 mit CHF 9.00 pro Einwohner und Jahr dem
Kanton abgeliefert werden muss, um das bundesweite Abwasserkonzept zu realisieren?
Wie wird dieser Betrag in der Einwohnergemeinde Villnachern verrechnet? Über
die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung oder über das Budget der Einwohnergemeinde?
Der Referent: Der Gemeinderat wurde darüber bis jetzt noch nicht informiert.
Wir können folglich keine abschliessende Antwort dazu abgeben.
Hartmann Hans: Ich möchte wissen, zu welchem Preis die Wasserversorgung
Villnachern das Wasser an den Verband der Wasserversorgung Bözberg und
Mönthal (VWV Bözberg) verkauft?
Andererseits bitte ich die Abteilung Finanzen, die Rechnungen in Zukunft konsumentenfreundlicher zu gestalten.
Der Referent: Mit der VWV Bözberg wurde ein neuer Vertrag ausgearbeitet,
welcher rückwirkend per 01. Januar 2015 in Kraft getreten ist.
Der Vertrag ist ziemlich umfassend umgeändert worden. Es wird neu kein fixer
m3-Preis verrechnet, sondern eine Pauschale von CHF 70‘000.00 einerseits in
Rechnung gestellt und andererseits anhand des Verbrauchs verglichen mit dem
Verbrauch der Wasserversorgung Villnachern der Wasserpreis bemessen. Zudem bezahlt die VWV Bözberg die Energie für die Pumpkosten beim Pumpwerk
Chessler neu vollumfänglich. Im Unterhalt der Leitungen konnte vereinbart werden, dass z.B. bei einer Revision der Pumpe rund 50 % der Kosten durch die
VWV Bözberg gedeckt wird. Dies war mit dem alten Vertrag noch nicht so.
Wir haben festgestellt, dass mit der neuen Verrechnung in etwa dieselben Gebühren zu Stande kommen wie mit dem alten Vertrag. Der wesentliche Unterschied ist darin, dass bei einer Investition bei den gemeinsam genutzten Anlagen wie z.B. das Pumpwerk Stieracker eine Beteiligung an den Kosten durch die
VWV Bözberg garantiert ist. Dies wurde mit der WVW Bözberg so ausgehandelt.
Vizeammann Beat Buchle kann da allenfalls noch genauer erläutern.
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Buchle Beat, Vizeammann: Zu ergänzen ist, dass auch die Hauptleitung ins
Reservoir Chessler und die Verteilungsanlagen durch die VWV Bözberg mitfinanziert wird.
Hartmann Hans: Haben wir uns bei diesem Verrechnungssystem auf Vorlagen
des Kantons oder anderen Gemeinden gestützt. Ich stelle einfach fest, dass das
Wasser bei uns massiv erhöht wird, die VWV Bözberg jedoch keine wesentliche
Erhöhung erwarten muss.
Buchle Beat, Vizeammann: Dies wurde von der Porta AG mit einem entsprechenden Berechnungsmodell ausgearbeitet.
Hartmann Hans: Ich bin mit dieser Änderung nicht zufrieden. Der alte Vertrag
hat sich doch bewährt. Man wusste wie viel Geld eingenommen wird, es war alles klar geregelt. Aufgrund der Ausführungen bezüglich des neuen Vertrags stelle ich dies nicht mehr fest.
Der Referent: Man kann sich über die Änderung mit der Grundgebühr und der
variablen Verbrauchsgebühr streiten. Fakt ist, dass nach dem neuen Vertrag
z.B. bei einem Schadensfall sich die VWV Bözberg beim Ersatz einer Pumpe
beteiligen wird. Mit dem alten Vertrag mussten für diese Kosten die WV Villnachern alleine aufkommen.
In den Verhandlungen mit der VWV Bözberg ging klar hervor, dass die VWV
Bözberg keine Mitfinanzierung unseres Wassersystems akzeptiert. Den fixen
Lieferungspreis einfach z.B. von CHF 0.75 auf 1.30 zu erhöhen kam für die
VWV Bözberg nicht in Frage. Ich möchte mich zu dem Vertrag nicht weiter äussern.
Kamber Peter: Ich habe seit 1966 mit Grundwasserfassungen zu tun gehabt. Im
Jahre 1966 habe ich den Auftrag erhalten, in Villnachern einen Pumpversuch
auszuführen um die Konzession zu erhöhen. Ich habe dies durchgeführt und bin
deshalb bestens über die Wasserversorgung informiert.
Villnachern hat eine der grössten Wasserversorgungen in der Region. Der
Abstrom des Grundwassers geht an unserem Grundwassergebiet vorbei. Deshalb haben wir das Glück, von viel Wasservorräten zu profitieren.
Früher war es so, dass von dem gepumpten Wasser rund ¼ an durch die Villnacherer Bevölkerung genutzt wurde, die restlichen ¾ an Wasser wurden an umliegende Wasserversorgungen verkauft. Dieser Verkaufspreis müsste so verteilt
werden, dass alle Wasserversorgungen sich daran gleichmässig anhand des
Verbrauchs beteiligen. Mir ist klar, dass bei einer Revision der Pumpe sich sämtliche beteiligten Wasserversorgungen an den Kosten beteiligen müssen, gemäss Anteil des Wasserverbrauchs. Es ist nicht unsere Angelegenheit, Wasser
dass vom Reservoir Chessler auf dem Bözberg gepumpt wird, mit unseren Verbrauchsgebühren zu finanzieren. Im Grunde genommen, ist das Wasser, welches in den beiden Reservoiren vorhanden ist, zu gleichem Preis an alle Wasserversorgungen zu verrechnen.
Dies ist meine Auffassung. Der Gemeinderat müsste diese Verrechnung nochmals begutachten und nötigenfalls eine Anpassung im Vertrag mit der VWV vornehmen.
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König Roland, Gemeinderat: Noch eine Bemerkung zu ihrer Auffassung, dass
alle Wasserversorgungen den gleichen Preis bezahlen müssen. Der Einwohner
und somit Endverbraucher der Gemeinde Bözberg bezahlt schlussendlich auch
CHF 2.40 pro m3 Wasser. Mit dem neuen Vertrag beteiligt sich die VWV Bözberg mit einer Grundpauschale und einem m 3-Preis an den Anlagen der Wasserbeschaffung inkl. den Transportkosten ins Reservoir Chessler. Das restliche
Leitungsnetz auf dem Bözberg muss die VWV Bözberg ebenfalls finanzieren.
Wir können also folglich nicht die Kosten unseres Wasserleitungsnetzes auf die
VWV Bözberg abwälzen, nur weil diese von uns Trinkwasser beziehen.
Hartmann Hans: Vielleicht weiss Gemeindeschreiber Benjamin Plüss, wieviel
die VWV Bözberg verlangt für den Verkauf von Wasser nach Zeihen.
Plüss Benjamin, Gemeindeschreiber: Nein, dies ist mir nicht bekannt.
Kamber Peter: Ich bin der Meinung, dass die Verteilkosten nochmals überprüft
werden sollen.
Die Vorsitzende: Wir nehmen dies so entgegen. Gibt es weitere Voten?
Kamber Christoph: Ich stelle fest, dass auf dem Bözberg ein grosses Wassernetz mit einigen Leitungskilometern besteht aufgrund der zerstreuten Siedlungen. Wieso kann die VWV Bözberg dann CHF 2.40/m3 verlangen und wir in Villnachern mit dem bedeutend kleineren Netz müssen CHF 2.50 bezahlen? Anhand dieser Feststellung muss ich konstatieren, dass diese Berechnung nicht
stimmen kann.
Zweitens liefern wir das Wasser ebenfalls nach Schinznach in den Weiler Wallbach. Wie wird das Wasser mit dieser Preiserhöhung zukünftig nach Schinznach
gekauft? Wurden hier bereits Verhandlungen aufgenommen?
Der Referent: Um auf die Frage zurückzukommen bezüglich dem Preisunterschied zwischen der WV Villnachern und der VWV Bözberg. Ich habe mich
ebenfalls hinterfragt, wieso in Villnachern alles teurer ist. Leider haben wir keine
Einsicht in die Finanzpläne anderer Wasserversorgungen. Ich habe höchstens
die Vermutung, dass nicht alle Wasserversorgungen sämtliche notwendige Investitionen im Finanzplan einfliessen lassen, sondern gewisse Investitionen im
Finanzplan nicht vermerken und den Finanzplan sozusagen „schön reden“. Zu
einem späteren Zeitpunkt holt dich diese Strategie ein, der Gemeinderat Villnachern hat in allem Belangen die Strategie „lass dich nicht einholen“ und somit
sämtliche notwendigen Investitionen im Finanzplan eingerechnet. Schlussendlich entscheidet die Bevölkerung über die Investitionen und die Gebührenanpassung.
Kamber Christoph: Meine weitere Frage war noch wie der Verhandlungsstand
mit Schinznach ist.
Der Referent: Die Vertragsverhandlungen werden erst nach Genehmigung der
Reglemente aufgenommen.
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Kamber Christoph: Ich stelle einfach fest, dass die Schinznacher vor einer Gebührenerhöhung zumindest zuerst informiert werden müssen. Es stellt sich dann
die Frage ob die Schinznacher (Ortsteil Wallbach) schlussendlich einen anderen
Preis bezahlen müssen als hier die Villnacherer. Bevor wir über neue Gebühren
in Villnachern abstimmen, sollte die vertragliche Regelung mit den Schinznachern ebenfalls angepasst werden.
Der Referent: Wir haben den Gemeinderat Schinznach über die bevorstehende
Preiserhöhung bereits informiert. Den Endverbrauchertarif für den Ortsteil Wallbach bestimmt der Gemeinderat Schinznach. Aus unserer Sicht gilt es den Lieferpreis für das Trinkwasser nach Schinznach (Ortsteil Wallbach) zu bestimmen.
Hartmann Hans: Ich mache den Vorschlag, dass der Gemeinderat diese Reglemente zurückziehen soll und nochmals an der nächsten Gemeindeversammlung vorbringen soll. Dies ist aber kein Antrag, sondern der Gemeinderat soll aus
eigener Hand dies nochmals zurückziehen.
Die Vorsitzende: Der Gemeinderat wird die Reglemente nicht zurückweisen.
Die Vorsitzende: Sind noch weitere Voten aus der Versammlung gewünscht?
Weissmüller Johannes: Heute stimmen wir doch über die Anpassung unserer
Reglemente ab. Die Verhandlungen mit den anderen Lieferungsvertragspartnern
haben doch mit unseren Reglementen nichts zu tun. Nun wird aber ein Antrag
gestellt, dass nebst der Reglementsanpassung die Verhandlungen mit umliegenden Wasserversorgungen nochmals geführt werden.
Kamber Christoph: Ich stelle den Antrag, dass die Tarife nochmals überprüft werden, nach Verhandlungen mit der WV Schinznach (Ortsteil Wallbach). Somit sollen sämtliche Reglemente nochmals zur Überarbeitung
zurückgewiesen werden.
Die Vorsitzende stellt fest, dass keine weiteren Voten mehr gewünscht sind.
Abstimmung
Rückweisungsantrag Christoph Kamber
Für den Antrag
Gegenmehr
grosse Mehrheit
-/-
Der Antrag des Gemeinderates wird zur Überarbeitung zurückgewiesen.
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8. Genehmigung des Reglements über die Sicherung und den Unterhalt der subventionierten
gemeinschaftlichen Meliorationswerke
(Referent: Gemeinderat Donat Gubler)
Antrag Gemeinderat
Dem Reglement über die Sicherung und den Unterhalt der subventionierten gemeinschaftlichen Meliorationswerke sei zuzustimmen.
Bericht des Gemeinderates
Der Referent: Dieses Reglement betrifft vor allem die Landwirte und Waldbesitzer. Das bisherige Meliorationsreglement ist rund 30 Jahre alt und muss auch
aufgrund anderer Gesetzgebungen angepasst und überarbeitet werden.
Was sind überhaupt Meliorationen? Dies sind Flurwege, Flurstrassen sowie Bodenverbesserungsanlagen wie Sickerleitungen in landwirtschaftlich genutzten
Gebieten. Die Anlagen müssen unterhalten und somit auch finanziert werden.
Mit dem im Meliorationsreglement festgelegten finanziellen Beitrag beteiligen
sich die Grundeigentümer einerseits für die Kosten dieses Unterhalts, andererseits wird der Rest durch die Gemeinde finanziert.
Neu sind im Meliorationsreglement nicht nur finanzielle Richtlinien enthalten
sondern auch technische Angaben wie der Unterhalt der Meliorationen zu erfolgen hat und Weisungen. So ist z.B. geschrieben, dass nach starken Niederschlägen ein Kontrollgang durchzuführen ist, um möglichst zeitnah allfällige
Schäden aufzunehmen.
Die finanziellen Beiträge für die Grundeigentümer sind unverändert CHF 0.45
pro Are in der Flur und CHF 0.25 pro Are für Waldgrundstücke. Die Minimalgebühr beträgt ebenfalls unverändert CHF 45.00 für Flur und Wald bzw. CHF
25.00 nur für Waldstücke. Der Stichtag für die Rechnungsstellung ist der 01. Januar.
Nebst der Anpassung des Reglements hat die Gemeindeverwaltung das Flächenverzeichnis, welches als Berechnungsgrundlage für die Gebühren gilt, aktualisiert und angepasst.
Die Vorsitzende dankt Donat Gubler für die Erläuterungen und eröffnet die Diskussion.
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Diskussion
Hauenstein Werner: Beim öffentlichen Fussweg, welcher vom Gemeindehaus
Richtung Winkel führt, sollten unbedingt die Sträucher und Gräser zurückgeschnitten werden.
Der Referent: Besten Dank für den Hinweis. Hat zwar nichts mit den Meliorationswerken zu tun aber wir werden dies in nächster Zeit in Ordnung bringen.
Hartmann Rino, Leiter technische Dienste: Wird dieses Geld das eingenommen wird auch eingesetzt für Renovationen oder verschwindet dies dann einfach
in der Gesamtrechnung der Einwohnergemeinde?
Der Referent: Nein, dieses Geld wird effektiv für Sanierungen und Unterhaltsarbeiten an den Meliorationswerken eingesetzt wobei zu bemerken ist, dass ein
grosser Anteil nicht durch die Grundeigentümer finanziert wird, sondern durch
die Einwohnergemeinde. Die Leiterin Abteilung Finanzen kann dazu aktuelle
Zahlen nennen.
Quidort Nicole, Leiterin Abteilung Finanzen: Die Einnahmen aus den Gebühren beliefen sich im letzten Jahr 2014 auf CHF 15‘700.00, dem gegenüber stehen Ausgaben für Unterhaltsarbeiten von rund CHF 38‘900.00.
Abstimmung
Für den Antrag
Gegenmehr
grosse Mehrheit
-/-
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9. Projektierungskredit über CHF 42‘000.00 für
die Sanierung der Bahnhof-, Schynhalden- und
Zälglimattstrasse
(Referent: Vizeammann Beat Buchle)
Antrag Gemeinderat
Dem Projektierungskredit über CHF 42‘000.00 für die Sanierung der Bahnhof-,
Schynhalden- und Zälglimattstrasse sei zuzustimmen.
Bericht des Gemeinderates
Der Referent: Die Strassenbeläge in der Bahnhof-, Schynhalden- und Zälglimattstrasse sind in einem schlechten Zustand. Sie haben Risse und die Dichtigkeit der Oberfläche ist nicht mehr gewährleistet. Die unzähligen Flicke zeugen
zudem von vielen Wasserleitungsbrüchen, welche in den letzten Jahren in diesem Gebiet verzeichnet wurden. Die Strassenabschlüsse wie Bund- und Wassersteine müssen ebenfalls ersetzt werden. Allgemein sind einige Schächte
durchgebrochen und haben sich gesenkt. Die Gehwege sind ebenfalls in die
Sanierung miteinzuziehen.
Die Wasserleitung hat gemäss der generellen Wasserplanung (GWP) einen
dringenden Sanierungsbedarf. Die Wasserleitungen wurden in der Bahnhofstrasse im Jahre 1964 verbaut, in der Schynhaldenstrasse im Jahre 1908, im
Bereich der Zälglimattstrasse ist die Leitung doch 34 Jahre alt. In den vergangenen 5 Jahren wurden ca. 15 Leitungsbrüche von ungefähr CHF 10‘000.00/Bruch
geflickt. Pro Jahr folglich rund CHF 30‘000.00.
Die Abwasserleitungen weisen einen ungenügenden bis guten Zustand auf.
Die Strassenbeleuchtung muss ebenfalls ersetzt werden, mit neuen, zeitgemässen Kandelabern und Leuchtmitteln. Bei vereinzelten Leuchten ist eine Versetzung des Standortes zu prüfen.
Die Projektierungsarbeiten schätzt der Gemeinderat auf CHF 42'000.00. Der
Gemeinderat hat die Ingenieurarbeiten der Firma Steinmann Ingenieure AG in
Brugg vergeben. Die Planung beinhaltet die Beschaffung der Grundlagen, die
Geländeaufnahmen sowie die Besprechungen und Vorbereitungsarbeiten. Zudem sind zwei Orientierungsveranstaltungen für die betroffenen Anstösser geplant. Die Planungsofferte der Steinmann Ingenieure AG beläuft sich auf
CHF 32‘000.00, zusätzlich hat der Gemeinderat rund CHF 9‘600.00 für folgende
Arbeiten berücksichtigt: Vorabklärungen bezüglich den Zustand der Kofferung
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und des Belages. Aufgrund der Hanglage wäre ein Abrutschen der Kofferung in
den letzten Jahren denkbar gewesen. Dies möchte der Gemeinderat überprüfen
lassen, bevor ein neuer Belag auf alter allenfalls nicht mehr genügender Kofferung erstellt wird.
Ebenfalls wichtig schätzt der Gemeinderat die Infos an die Anstösser ein. Der
Standort der Beleuchtung, die Kandelaberhöhe usw. müssen vorgängig abgeklärt werden. Die Wasser- und Abwasserleitungen sind in sämtlichen Einlenkern
zu beurteilen. Zudem ist ebenfalls die Unterquerung der Werkleitungen bei der
SBB-Bahnlinie ins Projekt miteinzubeziehen.
Der Gemeinderat sieht vor, nach Genehmigung des Projektierungskredits dem
Ingenieurbüro Steinmann AG die Planung in Auftrag zu geben. Der Baukredit
soll der Gemeindeversammlung vom 19. November 2015 unterbreitet werden.
Die Gesamtkosten schätzt der Gemeinderat auf rund 1.2 Millionen Schweizer
Franken.
Die Vorsitzende dankt Beat Buchle für die Erläuterungen und eröffnet die Diskussion.
Diskussion
Die Diskussion wird nicht gewünscht.
Abstimmung
Für den Antrag
Gegenmehr
grosse Mehrheit
-/-
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10. Voten aus der Versammlung
Die Vorsitzende hält fest, dass aufgrund vieler Traktanden heute Abend auf
eine Information zu verschiedenen Projekten seitens des Gemeinderats verzichtet wird.
Sie gibt das Wort in die Versammlung.
Eberhart Kurt: Ich stelle in letzter Zeit vermehrt fest, dass in unserem Wald,
welcher neu durch den Forstbetrieb Brugg bewirtschaftet wird und unterhalten
werden sollen, gewisse Strassen in einem katastrophalen Zustand sind. Je grösser die Maschinen sind, die im Wald eingesetzt werden, desto schlimmer ist es
anschliessend mit dem Velo oder auch zu Fuss diese malträtierten Waldstrassen zu befahren.
König Roland, Gemeinderat: Der Gemeinderat ist mit dieser Aussage nicht
einverstanden. Momentan sind auf dem Gemeindegebiet Villnachern zwei
Strassen von Holzereiarbeiten betroffen. Diese beiden Strassen werden noch
dieses Jahr nach getaner Arbeit wieder in Stand gestellt. Das Waldstrassennetz
befindet sich in Villnachern in einem sehr guten Zustand. Dies ist nicht zuletzt
dem langjährigen und leider kürzlich verstorbenen Förster Ruedi Hartmann zu
verdanken. Bezüglich der Holzereiarbeiten ist festzuhalten, dass heutzutage
grosse Maschinen eingesetzt werden müssen, um wirtschaftlich zu arbeiten.
Eberhart Kurt: Noch etwas bezüglich der Altersausfahrt. Als ich den Bericht im
Mitteilungsblatt gelesen habe, hat es mich schon ein wenig gefuchst, dass ich
nicht mitgegangen bin. Die Tatsache, dass die Frau Gemeindeammann bei den
Gewerbetreibenden um einen finanziellen Beitrag bitten muss und die Teilnehmenden das Getränk selbst bezahlen müssen, finde ich schlecht. Der Gemeinderat soll sich in Zukunft überlegen, ob die Altersausfahrt nur noch z.B. halbtags
durchgeführt wird, oder ganz von der Veranstaltungsliste gestrichen werden soll.
(Applaus)
Die Vorsitzende: Der Betrag für die Seniorenausfahrt wurde im Rahmen des
Budgets 2015 reduziert. Mein Gefühl war es, den Seniorinnen und Senioren eine
solche Ausfahrt weiterhin anzubieten, da einige die Mittel nicht haben, einen solchen Ausflug zu finanzieren. Ohne Kenntnis des Gemeinderats machte ich mich
bei den Gewerbetreibenden vorstellig, und versuchte auch Rabatte bei den Carunternehmen und den Restaurants zu erwirtschaften.
Schlussendlich muss ich konstatieren, dass ich eine solche Umfrage im Gewerbe nicht mehr durchführen werde.
Bezüglich der Getränke ist festzustellen, dass diese auch in anderen Gemeinden selber bezahlt werden. Für nur einen Halbtagsausflug wäre zu wenig Zeit
vorhanden, dann kann der Anlass gleich abgeschafft werden. Deine Kritik nimmt
der Gemeinderat zu Kenntnis und wird sich mit der Finanzierung bzw. Durchführung der zukünftigen Seniorenausfahrten auseinandersetzen.
(Applaus)
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11. Schluss
Die Vorsitzende: Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr gewünscht
sind danke ich Ihnen recht herzlich für das Erscheinen und die konstruktiven
Diskussionen. Im Namen des Gemeinderats wünsche ich Ihnen einen schönen
Abend und eine gute Heimkehr.
Schluss der Versammlung: 22.55 Uhr
Für das getreue Protokoll:
Namens des Gemeinderates
Die Frau Gemeindeammann:
Der Gemeindeschreiber:
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Rechtskraftbescheinigung
Alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2015 sind
nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist am 18. Juli 2015 in Rechtskraft
erwachsen.
Namens des Gemeinderates
Die Frau Gemeindeammann:
Der Gemeindeschreiber:
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