02/2011 FD Gesundheitswesen, Neckarelzer Str. 7, 74821 Mosbach Tel. 06261/84-2446 Fax: 06261/84-4748 Ihr Gesundheitsamt informiert Norovirus Infektion ansteckende Magen-Darm-Erkrankung Erreger: Norovirus (früher Norwalk-Virus oder Norwalk-like-Virus) Der Mensch ist das einzige bekannte Reservoir des Erregers. Vorkommen: Noroviren sind weltweit verbreitet. Sie sind für einen Großteil der durch Viren verursachten Magen-Darm-Erkrankungen verantwortlich. Häufig sind Noroviren die Ursache von akuten Gruppenerkrankungen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Kindergärten. Saisonale Häufung in den Wintermonaten. Übertragung: Die Viren werden über Stuhl des Menschen und über Erbrochenes ausgeschieden. Eine Übertragung erfolgt überwiegend auf fäkal-oralem Weg, aber auch durch virushaltige Tröpfchen bei Kontakt zum Erkrankten während des Erbrechens. Die größte Rolle spielt die direkte Übertragung von Mensch zu Mensch, allerdings können. Infektionen auch von mit Noroviren verunreinigten Speisen und Getränken ausgehen. Die Infektiosität ist sehr hoch, nur wenige Erreger können schon zu einer Infektion führen. Ein Norovirus hält sich beispielsweise an einer Türklinke bei 20 Grad bis zu 7 Tagen Ansteckungsgefahr: Die höchste Ansteckungsgefahr ist während der akuten Erkrankung mit Durchfall und Erbrechen und mindestens bis zu 48 Stunden nach Abklingen der klinischen Symptome. Das Virus kann auch häufig noch Wochen ( in der Regel 7 - 14 Tage) nach einer akuten Erkrankung über den Stuhl ausgeschieden werden (der Betroffene ist dann bereits symptomfrei). Inkubationszeit: Die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt 6 - 50 Stunden Symptome: Starke Durchfälle und schwallartiges Erbrechen mit Flüssigkeitsverlust. In der Regel besteht auch ein ausgeprägtes Krankheitsgefühl mit Bauchschmerz, Übelkeit, Kopf- und Gelenkschmerzen und Mattigkeit. Die Temperaturen können etwas erhöht sein, jedoch kommt es meist nicht zu hohem Fieber. Verlauf: Akuter Erkrankungsbeginn. Die Symptome dauern in der Regel etwa 12-48 Stunden an. Die Krankheit kann auch leichtere oder asymptomatische Verläufe aufweisen. Therapie: Eine ursächliche Therapie ist nicht möglich. Die Behandlung erfolgt symptomatisch mit Ausgleich des Flüssigkeitsverlustes. Ein spezifisches Arzneimittel zur Bekämpfung der Viren steht zur Zeit noch nicht zur Verfügung Empfehlungen: Beim Auftreten oben genannter Symptome sollte ein Arzt hinzugezogen werden. Für Erkrankte und Kontaktpersonen ist zur Verhütung einer Weiterverbreitung die konsequente Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders wichtig. Generell sollten Menschen mit einer Norovirus-Erkrankung Gemeinschaftseinrichtungen erst nach zwei beschwerdefreien Tagen wieder besuchen und für mind. zwei weitere Wochen die Hygieneregeln konsequent einhalten. Norovirus - Merkblatt Seite 2 Hinweise zum Schutz vor Norovirus-Infektionen - Empfehlungen für Privathaushalte Da das Virus am häufigsten durch direkten Kontakt zu Erkrankten (virushaltiges Erbrochenes oder Stuhl) oder indirekt über kontaminierte (verschmutzte) Flächen (z. B. Waschbecken, Türgriffe etc.) übertragen wird, kann das Infektionsrisiko allgemein reduziert werden, indem man den Kontakt zu Erkrankten meidet und auf eine sorgfältige Händehygiene achtet. Bei der Betreuung von erkrankten Personen im eigenen Haushalt ist eine gründliche Hände- und Toilettenhygiene mit regelmäßiger Reinigung der Kontaktflächen, der personenbezogenen Hygieneartikel und Handtücher besonders wichtig. Durch Erbrochenes oder durch Stuhl kontaminierte Gegenstände und Flächen (z. B. Waschbecken, Toiletten, Türgriffe, Böden) sollten unter Benutzung von Haushaltsgummihandschuhen gründlich gereinigt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass es dadurch nicht zu einer Weiterverbreitung kommt (z. B. Verwendung von Einwegtüchern und deren sofortige Entsorgung). Ein genereller Einsatz von Desinfektionsmitteln ist im Privathaushalt in der Regel nicht erforderlich. Vielmehr kommt es auf die konsequente Einhaltung der o. g. Maßnahmen an. Falls Desinfektionsmittel benutzt werden ist auf deren Wirksamkeit gegen Noroviren zu achten.(z.B. Sterilium Virugard, Desderman pure zur Händedesinfektion) Erkrankte sollten während der akuten Phase der Erkrankung (Durchfall, Erbrechen) außer zur Betreuungsperson möglichst keinen Kontakt zu anderen Haushaltsmitgliedern oder anderen Personen haben. Besonders gefährdet sind Kleinkinder und alte Menschen. Geschirr kann wie üblich gereinigt werden. Erkrankte sollten möglichst keine Speisen für andere zubereiten. In jedem Falle kommt der Händehygiene vor dem Essen besondere Bedeutung zu. Leib- und Bettwäsche sowie Handtücher sollten mit einem Vollwaschmittel bei Temperaturen von mindestens 60'C gewaschen werden. Da das Virus auch nach Abklingen der akuten Krankheitssymptome in der Regel noch ein bis zwei Wochen im Stuhl ausgeschieden werden kann, müssen die genesenen Personen zumindest für diesen Zeitraum auf eine intensive Toiletten- und Händehygiene achten. Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Meldepflicht Es besteht Meldepflicht gem. §§ 6,7 Infektionsschutzgesetz. Die Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen sind zur Meldung gemäß § 34 verpflichtet. Tätigkeitsverbot im Lebensmittelbereich: Personen, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt sind oder dessen verdächtig sind ( also auch Personen ohne Labornachweis von Noroviren ), dürfen nicht beim erwerbsmäßigen Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln tätig sein oder beschäftigt werden d.h. es besteht ein Beschäftigungsverbot !!! ( §§ 31,42 IfSG) Bei Ausbrüchen oder Erkrankungen im Küchenbereich muss das gesamte Küchenpersonal einmal untersucht werden. Ein positiver Befund des Küchenpersonals erfordert weitere Kontrolluntersuchungen, bis ein negativer Befund vorliegt. In den folgenden 2 Wochen ist die Händehygiene am Arbeitsplatz noch besonders sorgfältig zu beachten (z.B. Händedesinfektion nach erfolgten Toilettenbesuch und vor Zubereitung von Lebensmitteln mit voll viruzidem Desinfektionsmittel z.B. Sterilium Virugard, Desderman pure). Bei Wiederauftreten der Symptomatik ist eine erneute Freistellung erforderlich. Ein über die Vorschrift des § 42 IfSG hinausgehendes Tätigkeitsverbot über die Zeit der akuten Krankheitsphase hinaus kann nach § 31 IfSG angeordnet werden. Gemeinschaftseinrichtungen: Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, die an einer infektiösen Gastroenteritis (Magen-Darminfektion) erkrankt sind oder dessen verdächtig sind, dürfen Kindergärten, Kinderheime o.ä. Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen (§§ 33, 34 IfSG). Die Einrichtung darf erst 2 Tage nach vollständigem Abklingen der klinischen Symptome wieder besucht werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Allerdings ist nach Wiederaufnahme für mindestens 2 Wochen auf eine verstärkte Hygiene Wert zu legen. Auftreten von Norovirus-Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen und Heimen: Wenn die typische Symptomatik und die epidemiologischen Merkmale auf eine Norovirus-Infektion hindeuten, sollten spezielle präventive Maßnahmen rasch und konsequent ergriffen werden, auch ohne die Bestätigung durch virologische Untersuchungen von Stuhlproben abzuwarten Weitere Informationen im Internet beim Robert Koch Institut unter Infektionskrankheiten: www.rki.de