OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISEN-VOLKSBANK NEUSTADT EG PER 31.12.2015 Inhaltsverzeichnis1 Präambel .................................................................................................................... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 4 Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 6 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)........................................................................... 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 7 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 12 Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 12 Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 13 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 13 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 14 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 15 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 15 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 15 Verschuldung (Art. 451) ............................................................................................ 17 Anhang ..................................................................................................................... 20 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 20 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 22 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Seite 2 von 40 Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Seite 3 von 40 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:2 Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken, …) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Res- 2 Die folgende Aufzählung hat beispielhaften Charakter. Jede Bank sollte hier ihre eigenen Grundsätze aufführen. Dabei kann sie auf die aufgeführten Textbausteine zurückgreifen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Seite 4 von 40 sourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. 10 Per 31.12.2015 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 2,876 Mio. €, die Auslastung lag bei 65,59 %. 11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch 5 Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 1; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 0 und der Aufsichtsmandate 0. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. 12 In der Bank gibt es neben dem Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss und einen Warenausschuss. Die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr insgesamt 14 Sitzungen statt. 13 Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. 14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Seite 5 von 40 Eigenmittel (Art. 437) 15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nichtCCR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 8.419 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) - Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 642 19 0 781 2.541 68 11.012 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Seite 6 von 40 0 0 0 0 0 56 667 3.005 0 336 0 0 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA 3 darunter: Wiederverbriefung 0 175 351 407 0 0 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 223 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 567 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) … aus CVA 0 5.787 Eigenmittelanforderungen insgesamt Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“ Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. 19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen 3 Gesamtwert TEUR 576 1.041 109 0 0 11.253 10.596 10.617 66.703 29.711 0 0 2.891 0 Durchschnittsbetrag TEUR 557 1.039 114 0 0 11.662 11.631 10.923 65.864 29.036 0 0 2.888 0 0 0 0 0 Bei Wiederverbriefungen handelt es sich um Verbriefungen, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool von Forderungen verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden Forderungen eine Verbriefungsposition ist. Seite 7 von 40 mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefung Gesamt 2.647 4.382 7.332 0 0 107.530 2.645 3.607 6.407 0 0 106.414 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Deutschland EU Nicht-EU Gesamt TEUR Gesamt TEUR Gesamt TEUR 576 0 0 0 0 0 0 0 0 182 0 0 0 0 0 0 0 0 584 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 182 0 0 0 0 0 584 Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 1.041 109 0 0 11.253 10.624 66.146 0 2.891 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen 2.647 4.382 7.332 0 0 107.001 Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefung Gesamt 20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Privatkunden (NichtSelbständige) Gesamt TEUR Staaten oder Zentralbanken Seite 8 von 40 0 Nicht-Privatkunden Gesamt TEUR davon KMU TEUR davon Erbringung von Finanzdienstleistungen TEUR 576 0 576 davon Land- und Fortswirtschaft, Fischerei und Aquakultur TEUR 0 Davon sonstige Branchen TEUR 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 Öffentliche Stellen 0 1.036 0 0 109 0 0 0 109 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11.253 0 0 0 0 0 11.253 0 0 7 10.617 10.617 1.847 1.605 245 37.200 29.711 29.711 0 14.138 866 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft 0 1.041 Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 0 0 0 0 0 1.637 1.254 1.254 0 419 65 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2.647 0 1.106 0 Beteiligungen 0 4.382 0 1.967 0 219 Sonstige Positionen 0 7.332 0 0 0 7.332 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 38.844 68.922 41.582 17.785 16.162 10.377 Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefungen Gesamt 1.541 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Gesamtrisikoposition Firmenkunden/Nicht-Privatkunde. 21 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 Jahr TEUR Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Seite 9 von 40 1 bis 5 Jahre TEUR > 5 Jahre TEUR 576 0 5 1.036 109 0 0 7.999 2.143 15.590 0 466 0 0 0 2.750 2.430 6.389 0 221 0 0 0 0 0 0 0 0 0 504 6.051 44.933 0 2.204 0 0 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefung Gesamt 0 0 0 1.849 549 4.382 7.332 0 0 40.451 0 0 0 0 13.375 248 0 0 0 0 53.940 In der Spalte „größer 5 Jahre“ sind unbefristete Positionen enthalten. 22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.4 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: 4 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Seite 10 von 40 Gesamtinanspruchnah Wesentliche me aus Wirtschafts- überfällizweige gen Krediten TEUR Gesamtinanspruchnah Bestand me aus EWB notleidenTEUR den Krediten TEUR Bestand PWB TEUR Nettozufü Eingänge hrg./ auf Bestand DirektAuflösung abgeRückabschreivon schrieben stellungen bungen EWB/Rück e FordeTEUR TEUR stellungen rungen TEUR TEUR Privatkunden 160 351 311 0 -26 6 5 Firmen5 kunden 398 529 380 0 33 0 1 - Land- und Forstwirtschaft 398 17 0 0 3 0 0 - Branche Groß- und Einzelhandel, Reparaturen 0 234 192 0 78 0 0 - Branche Dienstelsitun gen 0 152 104 0 -22 0 1 6 6 Summe 9 Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: GesamtGesamtinanspruchnahme inanspruchnahme Wesentliche geoaus überfälligen aus notleidenden grafische Gebieten Krediten Krediten TEUR TEUR Deutschland Bestand EWB TEUR Bestand Rückstellungen TEUR Bestand PWB TEUR 559 880 691 0 EU 0 0 0 0 Nicht-EU 0 0 0 0 Summe 9 Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangs- Zuführungen bestand in der Perioder Periode de TEUR TEUR EWB Auflösung TEUR 106 wechselkursbedingte Endbestand Verbrauch und sonstige der Periode VeränderunTEUR TEUR gen TEUR 696 113 11 0 691 Rückstellungen 0 0 0 0 0 0 PWB 38 0 29 0 0 9 23 Risikopositionsklasse nach Standardansatz 5 Es werden nur solche Branchen separat dargestellt, die mindestens einen Anteil von 10 % am NichtPrivatkundenvolumen erreichen. Seite 11 von 40 Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Financial Institutions, Fund Ratings, Insurance, Governments und Structured Finance benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute, Infrastruktur- und Projektfinanzierung, Kapitalanlagen, Staaten & supranationale Organisationen, Strukturierte Finanzierungen, regionale und kommunale Gebietskörperschaften und öffentliche Finanzen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions, Public Finance, Sovereigns & Surpranationals und Structured Finance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:6 Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 12.706 12.706 2 0 0 4 0 0 10 0 0 20 2.264 2.264 35 0 0 50 1.614 1.614 70 0 0 75 66.912 66.912 100 18.871 18.871 150 2.805 2.805 250 0 0 ..0. 370 ...0 1250 ...0 ...0 Sonstiges 2.597 2.597 Abzug von den Eigenmitteln 107.769 107.769 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht.. Marktrisiko (Art. 445) 24 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 25 Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: 6 Die schraffierten Zeilen sind für Kreditgenossenschaften grundsätzlich nicht von Relevanz. Seite 12 von 40 Eigenmittelanforderung (TEUR) Risikoarten 151 Fremdwährungsrisikoposition 72 Rohwarenrisikoposition 0 Handelsbuch-Risikopositionen davon Anrechnungsbetrag Zinsnettoposition darunter: • Summe der Teilanrechnungsbeträge allgemeines und besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition • Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko CTP • Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko Verbriefungen (nicht CTP zugerechnet) davon Anrechnungsbetrag Aktiennettoposition andere Marktpreisrisikopositionen 0 Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen 0 231 Summe Operationelles Risiko (Art. 446) 26 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 27 Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen dienen ebenfalls im Wesentlichen der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Neben der Bildung einer dauernden Geschäftsbeziehung wird auch ein angemessener Ertrag aus den Beteiligungen generiert. Beteiligungen, die mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen nicht. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden ausschließlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Sofern die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen sind, wurden Zuschreibungen vorgenommen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB. Einen Überblick über den Umfang der stillen Reserven in den Beteiligungen gibt folgende Tabelle (Gruppe A = strategische Beteiligungen bzw. Verbundbeteiligungen; Gruppe B = Beteiligungen mit „ausschließlicher“ Gewinnerzielungsabsicht): Gruppe von Beteiligungspositionen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR 1.331 1.331 STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Börsengehandelte Positionen Seite 13 von 40 1.241 Nicht börsengehandelte Positionen 984 1.127 Andere Beteiligungspositionen 1.402 1.852 0 BETEILIGUNGEN MIT AUSSCHLIEßLICHER GEWINNERZIELUNGSABSICHT Börsengehandelte Positionen 0 0 Nicht börsengehandelte Positionen 0 0 Andere Beteiligungspositionen 0 0 0 0 Im Berichtszeitraum wurden keine Beteiligungsverkäufe getätigt. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 28 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Fall 1: Barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos 29 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus barwertig gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: • Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Hierbei werden die Einzelpositionen berücksichtigt, da die genaue Zusammensetzung und Laufzeitstruktur des zinstragenden Anteils der Fonds bekannt ist. • Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsbuchbarwerts TEUR Erhöhung des Zinsbuchbarwerts TEUR Zinsschock +200 Basispunkte 1.331 0 Zinsschock -200 Basispunkte 0 687 Fall 2: Messung des Zinsänderungsrisikos mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz Seite 14 von 40 30 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: • Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. • Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. • Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir die StandardZinsszenarien DGRV. Wir unterscheiden hierbei zwischen Normal- und StressSzenarien: Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge EUR Erhöhung der Erträge EUR Zinsänderungsrisiko Standard-Szenarien Szenario 11 steigend 2.708 Szenario 12 fallends 6.542 Szenario 13 Drehung kurzes Zinsende steigend 2.985 Szenerio 13 Drehung kurzes Zinsende fallens 361 Zinsänderungsrisiko Stress-Szenarien Szenario 21 Stress steigend 10.852 Szenario 22 Stress fallend 7.500 Szenario 23 Stress Drehung kurzes Zinsende steigend 825 Szenario 23 Stress Drehung kurzes Zinsende fallend 590 31 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 32 Verbriefungen bestehen nicht. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 33 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet. Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 34 Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte TEUR Seite 15 von 40 Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR Vermögenswerte Instituts des berichtenden 9.441 TEUR 84.617 Aktieninstrumente 0 0 4.009 0 Schuldtitel 0 0 9.047 9.238 Sonstige Vermögenswerte 9.441 71.561 35 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheitenb zw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel TEUR Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen TEUR Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 36 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlic hkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere TEUR Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Seite 16 von 40 9.441 9.441 37 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.15 betrug 10,04%. 38 Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus • • Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln, der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten, Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit • • marktüblichen Rahmenverträgen Besicherungsvereinbarungen Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um -0,57% verändert. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf eine mehr als doppelt so große Wachstumsrate der unbelastete Vermögenswerte im Gegensatz zu den belasteten Vermögenswerten.. Verschuldung (Art. 451) 39 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße Anzusetzende Werte (TEUR) Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist) 94.058 0 -11 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 0 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0 Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) Sonstige Anpassungen Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote Seite 17 von 40 2.874 0 0 420 97.341 Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote (TEUR) Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten) (Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) Derivative Risikopositionen Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte) Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten (Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate) Derivative Risikopositionen insgesamt 95.352 -88 95.264 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)) Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften 0 0 0 0 0 (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) 0 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt 0 Andere außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 12.208 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -10.120 Andere außerbilanzielle Risikopositionen 2.088 Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell)) 0 (Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) 0 Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen Seite 18 von 40 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 7.689 97.341 Verschuldungsquote Verschuldungsquote 7,90% Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 11 Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote (TEUR) Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionen des Handelsbuchs Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Institute Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 95.352 0 95.352 0 1.722 0 11.253 0 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 54.933 Unternehmen 10.293 Ausgefallene Positionen 2.790 Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, VerbriefungsRisikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 14.361 40 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. 41 Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2015 7,90%. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: • bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert. Seite 19 von 40 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Geschäftsguthaben (CET1) 1 Emittent Raiffeisen-Volksbank Neustadt eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung) k.A. 3 4 5 6 Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 2.517 9 9a 9b Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis 2.517 100% 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 12 13 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin fortlaufend unbefristet keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 17 18 19 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons / Dividenden variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines "Dividenden-Stopps" deutsches Recht hartes Kernkapital hartes Kernkapital Soloebene k.A. variabel k.A. nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 23 24 25 Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise nicht kumulativ nicht wandelbar k.A. k.A. Seite 20 von 40 26 27 28 Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. k.A. k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG 32 33 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend ganz oder teilweise vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten 36 37 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen nein k.A. Seite 21 von 40 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 2.432 26 (1), 27, 28, 29, Kapitalinstrumente und das Verzeichnis der EBA mit ihnen verbundene Agio (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 0 gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben 2 3 3a 4 5 5a 6 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Seite 22 von 40 2.432 Verzeichnis der EBA 0 k.A. Verzeichnis der EBA 0 k.A. Verzeichnis der EBA 0 gem. Art. 26 Abs. 3 gem. Art. 26 Abs. 3 gem. Art. 26 Abs. 3 3.560 26 (1) (c) 0 26 (1) 0 0 1.700 26 (1) (f) 0 0 486 (2) 0 k.A. 483 (2) 0 k.A. 84, 479, 480 0 0 26 (2) 7.692 0 0 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 0 34, 105 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) -3 36 (1) (b), 37, 472 (4) 0 9 10 In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0 36 (1) (c), 38, 472 (5) 0 0 33 (a) 0 0 36 (1) (d), 40, 159, 0 11 12 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 0 32 (1) 0 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 0 33 (b) 0 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0 Seite 23 von 40 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 0 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 0 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 0 20 In der EU: leeres Feld Seite 24 von 40 49 (2) (3), 79, 472 (10) 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) 0 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 0 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii) 0 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 0 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) 0 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 0 48 (1) 0 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 0 24 In der EU: leeres Feld Seite 25 von 40 91 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 (a), 470, 472 (5) 470, 472 (11) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) 0 0 36 (1) (a), 472 (3) 0 (a), 470, 472 (5) k.A. 36 (1) (l) 0 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 0 0 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 k.A. 0 k.A. 467 0 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 k.A. 467 0 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 k.A. 468 0 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 k.A. 468 0 Seite 26 von 40 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: … 27 28 29 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 0 481 0 k.A. 481 0 0 36 (1) (j) 0 -3 0 7.689 0 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 51, 52 0 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 0 0 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 0 0 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 0 486 (3) 0 k.A. 483 (3) 0 Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Seite 27 von 40 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0 85, 86, 480 0 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 0 486 (3) 0 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 0 0 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 37 Direkte und indirekte Positio475 (2) nen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 0 56 (b), 58, 475 (3) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Seite 28 von 40 0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 0 0 0 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) 0 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRRRestbeträge) 0 0 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Seite 29 von 40 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. 0 0 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge 0 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.A. 0 0 0 467, 468, 481 0 davon: …mögliche Abzugsund Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 0 467 0 davon: …mögliche Abzugsund Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 0 468 0 k.A. 481 0 davon: … 42 (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Seite 30 von 40 0 56 (e) 0 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 0 0 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 0 0 7.689 0 45 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 0 62, 63 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 47 2.541 486 (4) 0 k.A. 483 (4) 0 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0 87, 88, 480 0 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 0 486 (4) 0 50 Kreditrisikoanpassungen 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Seite 31 von 40 781 62 (c) und (d) 3.322 0 0 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 52 Direkte und indirekte Positio477 (2) nen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 0 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0 66 (b), 68, 477 (3) 0 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 66 (c), 69, 70, 79, 0 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 0 0 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen k.A. 0 Seite 32 von 40 477 (4) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Seite 33 von 40 (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 0 66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A. (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 0 0 0 472, 472 (3) (a), 472 0 0 0 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderlichen Abzüge (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 0 475, 475 (2) (a), 475 0 0 0 0 467, 468, 481 0 davon: …mögliche Abzugsund Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 0 467 0 davon: …mögliche Abzugsund Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 0 468 0 k.A. 481 0 davon: … 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 59 Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) Seite 34 von 40 (3), 475 (4) (a) 0 0 3.322 0 11.011 0 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) Seite 35 von 40 (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 0 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 0 275 472, 472 (5), 472 (8) 0 0 475, 475 (2) (b), 475 0 (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) (2) (c), 475 (4) (b) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 0 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 72.337 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 0 0 10,63 92 (2) (a), 465 0 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 10,63 92 (2) (b), 465 0 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 15,22 92 (2) (c) 0 Seite 36 von 40 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) 64 65 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) davon: Kapitalerhaltungspuffer (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 4,5% CRD 128, 129, 130 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 0 0 0 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0 0 67 davon: Systemrisikopuffer 0 0 0 CRD 131 0 6,13 CRD 128 0 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Seite 37 von 40 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 75 In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 275 36 (1) (h), 45, 46, 472 0 0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 0 0 36 (1) (c), 38, 48, 0 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) 472 (11) 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 781 62 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Seite 38 von 40 0 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 0 62 0 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 0 62 0 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes k.A. 62 0 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 0 484 (3), 486 (2) und 0 80 Derzeitige Obergrenze für (5) CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 484 (3), 486 (2) und 0 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0 484 (4), 486 (3) und 0 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 484 (4), 486 (3) und 0 Seite 39 von 40 (5) (5) (5) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 84 Derzeitige Obergrenze für T2Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 2.541 484 (5), 486 (4) und 0 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 457 484 (5), 486 (4) und 0 Seite 40 von 40 (5) (5)