20160705_Offenlegungsbericht RVB Neustadt

Werbung
OFFENLEGUNGSBERICHT
NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER
RAIFFEISEN-VOLKSBANK NEUSTADT EG
PER 31.12.2015
Inhaltsverzeichnis1
Präambel .................................................................................................................... 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 4
Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 6
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)........................................................................... 6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 7
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 12
Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 12
Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 13
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 13
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 14
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 15
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 15
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 15
Verschuldung (Art. 451) ............................................................................................ 17
Anhang ..................................................................................................................... 20
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 20
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 22
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders
angegeben.
Seite 2 von 40
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
Seite 3 von 40
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand
verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen
zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des
Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit
der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die
Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:2
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in
angemessenem Verhältnis stehen.
Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
3
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken, …) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab.
Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs
sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und
das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns
unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt
werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen
wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse
unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Res-
2
Die folgende Aufzählung hat beispielhaften Charakter. Jede Bank sollte hier ihre eigenen Grundsätze aufführen. Dabei kann sie auf die aufgeführten Textbausteine zurückgreifen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Seite 4 von 40
sourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die
bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
6
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von
Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die
Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
8
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen
aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig
sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten
Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten
unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
9
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals
zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
10 Per 31.12.2015 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 2,876 Mio. €, die Auslastung lag bei
65,59 %.
11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch
5 Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 1; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 0 und der Aufsichtsmandate 0. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz
3 & 4 KWG zugrunde gelegt.
12 In der Bank gibt es neben dem Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss und einen Warenausschuss. Die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für
die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen
Jahr insgesamt 14 Sitzungen statt.
13 Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem
u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit
sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab
es keine Ad-hoc Berichterstattungen.
14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Seite 5 von 40
Eigenmittel (Art. 437)
15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nichtCCR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
TEUR
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
8.419
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
+
Kreditrisikoanpassung
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
642
19
0
781
2.541
68
11.012
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Seite 6 von 40
0
0
0
0
0
56
667
3.005
0
336
0
0
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
3
darunter: Wiederverbriefung
0
175
351
407
0
0
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach
Standardansatz
223
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
567
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
… aus CVA
0
5.787
Eigenmittelanforderungen insgesamt
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten,
dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine
für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir
nicht.
19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Risikopositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
davon: KMU
Mengengeschäft
davon: KMU
Durch Immobilien besichert
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen
3
Gesamtwert
TEUR
576
1.041
109
0
0
11.253
10.596
10.617
66.703
29.711
0
0
2.891
0
Durchschnittsbetrag
TEUR
557
1.039
114
0
0
11.662
11.631
10.923
65.864
29.036
0
0
2.888
0
0
0
0
0
Bei Wiederverbriefungen handelt es sich um Verbriefungen, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool
von Forderungen verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden
Forderungen eine Verbriefungsposition ist.
Seite 7 von 40
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
darunter: Wiederverbriefung
Gesamt
2.647
4.382
7.332
0
0
107.530
2.645
3.607
6.407
0
0
106.414
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Deutschland
EU
Nicht-EU
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
576
0
0
0
0
0
0
0
0
182
0
0
0
0
0
0
0
0
584
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
182
0
0
0
0
0
584
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
1.041
109
0
0
11.253
10.624
66.146
0
2.891
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
0
Positionen gegenüber Instituten und
Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
2.647
4.382
7.332
0
0
107.001
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefung
Gesamt
20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:
Privatkunden
(NichtSelbständige)
Gesamt
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
Seite 8 von 40
0
Nicht-Privatkunden
Gesamt
TEUR
davon
KMU
TEUR
davon
Erbringung von Finanzdienstleistungen
TEUR
576
0
576
davon
Land- und
Fortswirtschaft, Fischerei und Aquakultur
TEUR
0
Davon
sonstige
Branchen
TEUR
0
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
0
Öffentliche Stellen
0
1.036
0
0
109
0
0
0
109
0
0
0
0
0
0
0
0
0 11.253
0
0
0
0
0
11.253
0
0
7 10.617 10.617
1.847
1.605
245
37.200 29.711 29.711
0
14.138
866
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
0
1.041
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem
Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber
Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen
(OGA)
0
0
0
0
0
0
1.637
1.254
1.254
0
419
65
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2.647
0
1.106
0
Beteiligungen
0
4.382
0
1.967
0
219
Sonstige Positionen
0
7.332
0
0
0
7.332
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
38.844 68.922 41.582
17.785
16.162
10.377
Verbriefungspositionen
nach SA
darunter: Wiederverbriefungen
Gesamt
1.541
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Gesamtrisikoposition
Firmenkunden/Nicht-Privatkunde.
21
Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
< 1 Jahr
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Seite 9 von 40
1 bis 5 Jahre
TEUR
> 5 Jahre
TEUR
576
0
5
1.036
109
0
0
7.999
2.143
15.590
0
466
0
0
0
2.750
2.430
6.389
0
221
0
0
0
0
0
0
0
0
0
504
6.051
44.933
0
2.204
0
0
Positionen gegenüber Instituten und
Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefung
Gesamt
0
0
0
1.849
549
4.382
7.332
0
0
40.451
0
0
0
0
13.375
248
0
0
0
0
53.940
In der Spalte „größer 5 Jahre“ sind unbefristete Positionen enthalten.
22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich
anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel
darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.4 Unterjährig haben wir sichergestellt,
dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
4
im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung
Seite 10 von 40
Gesamtinanspruchnah
Wesentliche me aus
Wirtschafts- überfällizweige
gen
Krediten
TEUR
Gesamtinanspruchnah
Bestand
me aus
EWB
notleidenTEUR
den
Krediten
TEUR
Bestand
PWB
TEUR
Nettozufü
Eingänge
hrg./
auf
Bestand
DirektAuflösung
abgeRückabschreivon
schrieben
stellungen
bungen
EWB/Rück
e FordeTEUR
TEUR
stellungen
rungen
TEUR
TEUR
Privatkunden
160
351
311
0
-26
6
5
Firmen5
kunden
398
529
380
0
33
0
1
- Land- und
Forstwirtschaft
398
17
0
0
3
0
0
- Branche
Groß- und
Einzelhandel, Reparaturen
0
234
192
0
78
0
0
- Branche
Dienstelsitun
gen
0
152
104
0
-22
0
1
6
6
Summe
9
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten:
GesamtGesamtinanspruchnahme inanspruchnahme
Wesentliche geoaus überfälligen aus notleidenden
grafische Gebieten
Krediten
Krediten
TEUR
TEUR
Deutschland
Bestand
EWB
TEUR
Bestand
Rückstellungen
TEUR
Bestand
PWB
TEUR
559
880
691
0
EU
0
0
0
0
Nicht-EU
0
0
0
0
Summe
9
Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangs- Zuführungen
bestand
in der Perioder Periode
de
TEUR
TEUR
EWB
Auflösung
TEUR
106
wechselkursbedingte
Endbestand
Verbrauch und sonstige
der Periode
VeränderunTEUR
TEUR
gen
TEUR
696
113
11
0
691
Rückstellungen
0
0
0
0
0
0
PWB
38
0
29
0
0
9
23 Risikopositionsklasse nach Standardansatz
5
Es werden nur solche Branchen separat dargestellt, die mindestens einen Anteil von 10 % am NichtPrivatkundenvolumen erreichen.
Seite 11 von 40
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden
die Klassenbezeichnungen Corporates, Financial Institutions, Fund Ratings, Insurance,
Governments und Structured Finance benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden
die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute, Infrastruktur- und Projektfinanzierung, Kapitalanlagen, Staaten & supranationale Organisationen, Strukturierte Finanzierungen, regionale und kommunale Gebietskörperschaften und öffentliche Finanzen
benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate
Finance, Financial Institutions, Public Finance, Sovereigns & Surpranationals und Structured Finance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und
nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse
wie folgt:6
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
12.706
12.706
2
0
0
4
0
0
10
0
0
20
2.264
2.264
35
0
0
50
1.614
1.614
70
0
0
75
66.912
66.912
100
18.871
18.871
150
2.805
2.805
250
0
0
..0.
370
...0
1250
...0
...0
Sonstiges
2.597
2.597
Abzug von den
Eigenmitteln
107.769
107.769
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht..
Marktrisiko (Art. 445)
24 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
25 Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar:
6
Die schraffierten Zeilen sind für Kreditgenossenschaften grundsätzlich nicht von Relevanz.
Seite 12 von 40
Eigenmittelanforderung
(TEUR)
Risikoarten
151
Fremdwährungsrisikoposition
72
Rohwarenrisikoposition
0
Handelsbuch-Risikopositionen
davon Anrechnungsbetrag Zinsnettoposition
darunter:
•
Summe der Teilanrechnungsbeträge allgemeines und besonderes
Kursrisiko Zinsnettoposition
•
Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko CTP
•
Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko Verbriefungen (nicht
CTP zugerechnet)
davon Anrechnungsbetrag Aktiennettoposition
andere Marktpreisrisikopositionen
0
Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen
0
231
Summe
Operationelles Risiko (Art. 446)
26 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
27 Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen dienen
ebenfalls im Wesentlichen der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Neben
der Bildung einer dauernden Geschäftsbeziehung wird auch ein angemessener Ertrag
aus den Beteiligungen generiert. Beteiligungen, die mit der Absicht der Gewinnerzielung
eingegangen wurden, bestehen nicht. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden ausschließlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden
Zeitwert. Sofern die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen sind, wurden Zuschreibungen vorgenommen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach
rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB.
Einen Überblick über den Umfang der stillen Reserven in den Beteiligungen gibt folgende
Tabelle (Gruppe A = strategische Beteiligungen bzw. Verbundbeteiligungen; Gruppe B =
Beteiligungen mit „ausschließlicher“ Gewinnerzielungsabsicht):
Gruppe von
Beteiligungspositionen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert
TEUR
Börsenwert
TEUR
1.331
1.331
STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN
Börsengehandelte
Positionen
Seite 13 von 40
1.241
Nicht börsengehandelte
Positionen
984
1.127
Andere
Beteiligungspositionen
1.402
1.852
0
BETEILIGUNGEN MIT AUSSCHLIEßLICHER GEWINNERZIELUNGSABSICHT
Börsengehandelte
Positionen
0
0
Nicht börsengehandelte
Positionen
0
0
Andere
Beteiligungspositionen
0
0
0
0
Im Berichtszeitraum wurden keine Beteiligungsverkäufe getätigt.
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
28 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem
Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
Fall 1: Barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos
29 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus barwertig gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
•
Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen.
Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung
unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Hierbei werden die Einzelpositionen berücksichtigt, da die
genaue Zusammensetzung und Laufzeitstruktur des zinstragenden Anteils der Fonds
bekannt ist.
•
Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen
Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt
worden.
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur
bei steigenden Zinssätzen zu erwarten.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang des
Zinsbuchbarwerts TEUR
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts TEUR
Zinsschock +200 Basispunkte
1.331
0
Zinsschock -200 Basispunkte
0
687
Fall 2: Messung des Zinsänderungsrisikos mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz
Seite 14 von 40
30 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
• Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
• Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
• Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir die StandardZinsszenarien DGRV. Wir unterscheiden hierbei zwischen Normal- und StressSzenarien:
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der Erträge
EUR
Erhöhung der Erträge
EUR
Zinsänderungsrisiko Standard-Szenarien
Szenario 11 steigend
2.708
Szenario 12 fallends
6.542
Szenario 13 Drehung kurzes Zinsende steigend
2.985
Szenerio 13 Drehung kurzes Zinsende fallens
361
Zinsänderungsrisiko Stress-Szenarien
Szenario 21 Stress steigend
10.852
Szenario 22 Stress fallend
7.500
Szenario 23 Stress Drehung kurzes Zinsende steigend
825
Szenario 23 Stress Drehung kurzes Zinsende fallend
590
31 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird
eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
32 Verbriefungen bestehen nicht.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
33 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet.
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
34 Vermögenswerte
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
TEUR
Seite 15 von 40
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
Vermögenswerte
Instituts
des
berichtenden
9.441
TEUR
84.617
Aktieninstrumente
0
0
4.009
0
Schuldtitel
0
0
9.047
9.238
Sonstige Vermögenswerte
9.441
71.561
35 Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Sicherheitenb
zw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
erhaltenen Sicherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur
Belastung in
Frage kommen
TEUR
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
0
0
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
36 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der
Verbindlichkeiten, Eventualverbindlic
hkeiten oder
ausgeliehenen
Wertpapiere
TEUR
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und
andere ausgegebene
Schuldtitel als
belastete
Pfandbriefe
und ABS
TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
Seite 16 von 40
9.441
9.441
37 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.15
betrug 10,04%.
38 Angaben zur Höhe der Belastung
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus
•
•
Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln,
der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten,
Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
•
•
marktüblichen Rahmenverträgen
Besicherungsvereinbarungen
Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um -0,57% verändert. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf eine mehr als doppelt so große Wachstumsrate der unbelastete Vermögenswerte im Gegensatz zu den belasteten Vermögenswerten..
Verschuldung (Art. 451)
39 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend
stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße
Anzusetzende Werte
(TEUR)
Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte
Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße
gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist)
94.058
0
-11
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
0
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
0
Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge)
(Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgenommen sind)
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind)
Sonstige Anpassungen
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
Seite 17 von 40
2.874
0
0
420
97.341
Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote
Risikopositionswerte
der CRRVerschuldungsquote
(TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten)
(Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden)
Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen)
Derivative Risikopositionen
Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare,
in bar erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle
Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode
Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese
gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen
werden
(Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften)
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte)
Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten
(Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate)
Derivative Risikopositionen insgesamt
95.352
-88
95.264
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von
Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva
aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT))
Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(SFT)
Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften
0
0
0
0
0
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
0
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt
0
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
12.208
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
-10.120
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
2.088
Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell))
0
(Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell))
0
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen
Seite 18 von 40
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
7.689
97.341
Verschuldungsquote
Verschuldungsquote
7,90%
Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen
Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße
Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
0
11
Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen)
Risikopositionswerte
der CRRVerschuldungsquote
(TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon:
Risikopositionen des Handelsbuchs
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt
werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT
wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden
Institute
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
95.352
0
95.352
0
1.722
0
11.253
0
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
54.933
Unternehmen
10.293
Ausgefallene Positionen
2.790
Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, VerbriefungsRisikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
14.361
40 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und
Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
41 Beschreibung der Einflussfaktoren
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2015 7,90%. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote
hatten, lagen dabei vor:
•
bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht
Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert.
Seite 19 von 40
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
Geschäftsguthaben (CET1)
1
Emittent
Raiffeisen-Volksbank Neustadt
eG
2
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung)
k.A.
3
4
5
6
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Geschäftsguthaben gem. Art. 29
CRR
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
2.517
9
9a
9b
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
2.517
100%
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum - fortgeführter Einstandswert
11
12
13
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
fortlaufend
unbefristet
keine Fälligkeit
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
k.A.
16
17
18
19
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons / Dividenden
variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
deutsches Recht
hartes Kernkapital
hartes Kernkapital
Soloebene
k.A.
variabel
k.A.
nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
vollständig diskretionär
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(in Bezug auf den Betrag)
vollständig diskretionär
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
nein
22
23
24
25
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
Seite 20 von 40
26
27
28
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
k.A.
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Verlustverteilung gem. § 19 Abs.
1 GenG
32
33
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
ganz oder teilweise
vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Nach Verlustabschreibung muss
der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten
36
37
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
nein
k.A.
Seite 21 von 40
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
2.432 26 (1), 27, 28, 29,
Kapitalinstrumente und das
Verzeichnis der EBA
mit ihnen verbundene Agio
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
0
gem. Art. 26 Abs. 3
davon: Geschäftsguthaben
2
3
3a
4
5
5a
6
davon: Art des Finanzinstruments 2
davon: Art des Finanzinstruments 3
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen,
zur Berücksichtigung nicht
realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren
Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten im Sinne
von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich
des mit ihnen verbundenen
Agios, dessen Anrechnung
auf das CET1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen
mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)
von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren
Abgaben oder Dividenden
Hartes Kernkapital (CET1)
vor regulatorischen Anpassungen
Seite 22 von 40
2.432 Verzeichnis der EBA
0
k.A. Verzeichnis der EBA
0
k.A. Verzeichnis der EBA
0
gem. Art. 26 Abs. 3
gem. Art. 26 Abs. 3
gem. Art. 26 Abs. 3
3.560 26 (1) (c)
0 26 (1)
0
0
1.700 26 (1) (f)
0
0 486 (2)
0
k.A. 483 (2)
0
k.A. 84, 479, 480
0
0 26 (2)
7.692
0
0
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
0 34, 105
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
0
8
Immaterielle Vermögenswerte
(verringert um entsprechende
Steuerschulden) (negativer
Betrag)
-3 36 (1) (b), 37, 472 (4)
0
9
10
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität
abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären
Differenzen resultieren (verringert um entprechende
Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs.
3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen
oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur
Absicherung von Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
0 36 (1) (c), 38, 472 (5)
0
0 33 (a)
0
0 36 (1) (d), 40, 159,
0
11
12
472 (6)
13
Anstieg des Eigenkapitals,
der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
0 32 (1)
0
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
0 33 (b)
0
15
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
0 36 (1) (e), 41, 472 (7)
0
Seite 23 von 40
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
16
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
0 36 (1) (f), 42, 472 (8)
0
17
Positionen in Instrumenten
des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem
Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0 36 (1) (g), 44, 472 (9)
0
18
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 36 (1) (h), 43, 45, 46,
0
19
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts
in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 36 (1) (i), 43, 45, 47,
0
20
In der EU: leeres Feld
Seite 24 von 40
49 (2) (3), 79, 472
(10)
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein
Risikogewicht von 1 250 %
zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen
Forderungsbetrag vom Betrag
der Posten des harten Kernkapitals abzieht
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
0 36 (1) (k)
0
0 36 (1) (k) (i), 89 bis
0
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
0 36 (1) (k) (ii)
0
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
0 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
0
21
Von der künftigen Rentabilität
abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über
dem Schwellenwert von 10
%, verringert um entsprechende Steuerschulden,
wenn die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)
(negativer Betrag)
0 36 (1) (c), 38, 48 (1)
0
22
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag)
0 48 (1)
0
23
davon: direkte und indirekte
Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das
Institut eine wesentliche Beteiligung hält
0 36 (1) (i), 48 (1) (b),
0
24
In der EU: leeres Feld
Seite 25 von 40
91
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
(a), 470, 472 (5)
470, 472 (11)
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
25
davon: von der künftigen
Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus
temporären Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche
Belastung auf Posten des
harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
26
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
0 36 (1) (c) , 38, 48 (1)
0
0 36 (1) (a), 472 (3)
0
(a), 470, 472 (5)
k.A. 36 (1) (l)
0
Regulatorische Anpassungen
des harten Kernkapitals in
Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
0
0
26a Regulatorische Anpassungen
im Zusammenhang mit nicht
realisierten Gewinnen und
Verlusten gem. Art. 467 und
468
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1
k.A.
0
k.A. 467
0
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2
k.A. 467
0
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1
k.A. 468
0
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2
k.A. 468
0
Seite 26 von 40
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
26b Vom harten Kernkapital in
Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in
Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: …
27
28
29
Betrag der von den Posten
des zusätzlichen Kernkapitals
in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche
Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen
des harten Kernkapitals
(CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
0 481
0
k.A. 481
0
0 36 (1) (j)
0
-3
0
7.689
0
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30 Kapitalinstrumente und das
mit ihnen verbundene Agio
0 51, 52
0
31
davon: gemäß anwendbaren
Rechnungslegungsstandards
als Eigenkapital eingestuft
0
0
32
davon: gemäß anwendbaren
Rechnungslegungsstandards
als Passiva eingestuft
0
0
33
Betrag der Posten im Sinne
von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich
des mit ihnen verbundenen
Agios, dessen Anrechnung
auf das AT1 ausläuft
0 486 (3)
0
k.A. 483 (3)
0
Staatliche Kapitalzuführungen
mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Seite 27 von 40
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende
Instrumente des qualifizierten
Kernkapitals (einschl. nicht in
Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
0 85, 86, 480
0
35
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,
deren Anrechnung ausläuft
0 486 (3)
0
36
Zusätzliches Kernkapital
(AT1) vor regulatorischen Anpassungen
0
0
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
0 52 (1) (b), 56 (a), 57,
37 Direkte und indirekte Positio475 (2)
nen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer
Betrag)
0 56 (b), 58, 475 (3)
38 Positionen in Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die
dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
39
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Seite 28 von 40
0 56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
0
0
0
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
40
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 56 (d), 59, 79, 475 (4)
0
41
Regulatorische Anpassungen
des zusätzlichen Kernkapitals
in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen,
für die Auslaufregelung gem.
der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d.h. CRRRestbeträge)
0
0
41a Vom zusätzlichen Kernkapital
in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug
zu bringende Posten während
der Übergangszeit gem. Art.
472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Seite 29 von 40
0 472, 472 (3) (a), 472
(4), 472 (6), 472 (8),
472 (9), 472 (10) (a),
472 (11) (a)
k.A.
0
0
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
41b Vom zusätzlichen Kernkapital
in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Posten während
der Übergangszeit gem. Art.
475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
41c Vom zusätzlichen Kernkapital
in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in
Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
0 477, 477 (3), 477 (4)
(a)
k.A.
0
0
0 467, 468, 481
0
davon: …mögliche Abzugsund Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste
0 467
0
davon: …mögliche Abzugsund Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne
0 468
0
k.A. 481
0
davon: …
42
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
Betrag der von den Posten
des Ergänzungskapitals in
Abzug zu bringenden Posten,
der das Ergänzungskapital
des Instituts überschreitet
(negativer Betrag)
Seite 30 von 40
0 56 (e)
0
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
43
Regulatorische Anpassungen
des zusätzlichen Kernkapitals
(AT1) insgesamt
0
0
44
Zusätzliches Kernkapital
(AT1)
Kernkapital (T1 = CET1 +
AT1)
0
0
7.689
0
45
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
0 62, 63
46 Kapitalinstrumente und das
mit ihnen verbundene Agio
0
47
2.541 486 (4)
0
k.A. 483 (4)
0
Betrag der Posten im Sinne
von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich
des mit ihnen verbundenen
Agios, dessen Anrechnung
auf das T2 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen
mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
48
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschl. nicht in Zeilen 5 bzw.
34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben
worden sind und von Drittparteien gehalten werden
0 87, 88, 480
0
49
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,
deren Anrechnung ausläuft
0 486 (4)
0
50
Kreditrisikoanpassungen
51
Ergänzungskapital (T2) vor
regulatorischen Anpassungen
Seite 31 von 40
781 62 (c) und (d)
3.322
0
0
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
0 63 (b) (i), 66 (a), 67,
52 Direkte und indirekte Positio477 (2)
nen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
0
53
Positionen in Instrumenten
des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem
Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0 66 (b), 68, 477 (3)
0
54
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10%
und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 66 (c), 69, 70, 79,
0
54a davon: neue Positionen, die
keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
0
0
54b davon: Positionen, die vor
dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
k.A.
0
Seite 32 von 40
477 (4)
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
55
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
56
Regulatorische Anpassungen
des Ergänzungskapitals in
Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen,
für die Auslaufregelungen
gem. der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 gelten (d. h.
CRR-Restbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in
Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten während
der Übergangszeit gem. Art.
472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Seite 33 von 40
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
0 66 (d), 69, 79, 477 (4)
k.A.
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
0
0
0 472, 472 (3) (a), 472
0
0
0
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
56b Vom Ergänzungskapital in
Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit
gem. Art. 475 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche usw.
56c Vom Ergänzungskapital in
Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in
Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderlichen
Abzüge
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
0 475, 475 (2) (a), 475
0
0
0
0 467, 468, 481
0
davon: …mögliche Abzugsund Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste
0 467
0
davon: …mögliche Abzugsund Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne
0 468
0
k.A. 481
0
davon: …
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
58
59
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC
= T1 + T2)
Seite 34 von 40
(3), 475 (4) (a)
0
0
3.322
0
11.011
0
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
59a Risikogewichtete Aktiva in
Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen,
für die Auslaufregelungen
gem. der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 gelten (d. h.
CRR-Restbeträge)
davon: …nicht vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung
(EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende
Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
davon: …nicht von Posten
des zusätzlichen Kernkapitals
in Abzug zu bringende Posten
(Verordnung (EU) Nr.
575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.)
Seite 35 von 40
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
0
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
0
275 472, 472 (5), 472 (8)
0
0 475, 475 (2) (b), 475
0
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b)
(2) (c), 475 (4) (b)
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
davon: …nicht von Posten
des Ergänzungskapitals in
Abzug zu bringende Posten
(Verordnung (EU) Nr.
575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals,
indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen
der Finanzbranche, indirekte
Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
60
Risikogewichtete Aktiva
insgesamt
Eigenkapitalquoten und -puffer
61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
0 477, 477 (2) (b), 477
(2) (c), 477 (4) (b)
72.337
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
0
0
10,63 92 (2) (a), 465
0
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
10,63 92 (2) (b), 465
0
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
15,22 92 (2) (c)
0
Seite 36 von 40
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
64
65
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte
Kernkapitalquote nach Art. 92
Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und
antizyklische Kapitalpuffer,
Systemrisikopuffer und Puffer
für systemrelevante Institute
(G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
davon: Kapitalerhaltungspuffer
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
4,5% CRD 128, 129, 130
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
0
0
0
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
0
0
67
davon: Systemrisikopuffer
0
0
0 CRD 131
0
6,13 CRD 128
0
67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI)
oder andere systemrelevante
Institute (A-SRI)
68
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt
als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Seite 37 von 40
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
Eigenkapitalquoten und -puffer
72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (weniger als
10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10%
und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen)
74
75
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität
abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (unter
dem Schwellenwert von 10
%, verringert um entsprechende Steuerschulden,
wenn die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
275 36 (1) (h), 45, 46, 472
0
0 36 (1) (i), 45, 48, 470,
0
0 36 (1) (c), 38, 48,
0
(10), 56 (c), 59, 60,
475 (4), 66 (c), 69,
70, 477 (4)
472 (11)
470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
781 62
76 Auf das Ergänzungskapital
anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
Seite 38 von 40
0
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
77
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
0 62
0
78
Auf das Ergänzungskapital
anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
0 62
0
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
k.A. 62
0
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
0 484 (3), 486 (2) und
0
80 Derzeitige Obergrenze für
(5)
CET1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
81
Wegen Obergrenze aus
CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
0 484 (3), 486 (2) und
0
82
Derzeitige Obergrenze für
AT1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
0 484 (4), 486 (3) und
0
83
Wegen Obergrenze aus AT1
ausgeschlossener Betrag
(Betrag über die Obergrenze
nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0 484 (4), 486 (3) und
0
Seite 39 von 40
(5)
(5)
(5)
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
84
Derzeitige Obergrenze für T2Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
2.541 484 (5), 486 (4) und
0
85
Wegen Obergrenze aus T2
ausgeschlossener Betrag
(Betrag über die Obergrenze
nach Tilgungen und Fälligkeiten)
457 484 (5), 486 (4) und
0
Seite 40 von 40
(5)
(5)
Herunterladen