PM diabetes-BLN_190906_us

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Praxismanual
Eine Arbeitshilfe für das
Disease-Management-Programm
Diabetes mellitus Typ 2
Stand: September 2006
E I N L E I T U N G
Willkommen im Disease-Management-Programm (DMP), dem
strukturierten Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2
Mit dem vorliegenden Praxismanual möchten wir Ihnen die Inhalte von Disease-ManagementProgrammen, die praktische Bedeutung und Anwendung für Sie und Ihre Patienten erläutern.
Philosophie des Disease-Management-Programms ist eine kontinuierliche, qualitätsgesicherte,
strukturierte Versorgung auf der Basis des besten verfügbaren Wissens. Hierzu wurden die
gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber beauftragt, Disease-Management-Programme
auszuformulieren und diese zusammen mit den Vertragsärzten durchzuführen. Hintergrund
ist das Gutachten des Sachverständigenrates der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen.
Das generelle Ziel liegt in der Verbesserung der Koordination der Behandlungsabläufe und damit
der Qualität der medizinischen Versorgung. Komplikationen und Folgeerkrankungen chronischer Krankheiten sollen vermieden oder der Zeitpunkt des Auftretens verzögert werden.
Mit diesem Praxismanual stellen wir Ihnen und Ihrem Team die wesentlichen Informationen
zur Verfügung, die Sie zur Teilnahme am Behandlungsprogramm benötigen. Unter Berücksichtigung Ihrer knappen zeitlichen Ressourcen haben wir das Praxismanual zweiteilig gestaltet:
Es besteht aus einem redaktionellen Teil, der praxisrelevante Informationen über die Vorteile,
Inhalte und Abläufe des Programms enthält, und einem Anhang, der die zu Grunde liegenden
Vereinbarungen sowie Originaldokumente des Programms umfasst. Zur leichteren Orientierung sind Verweise auf entsprechende Dokumente im Anhang mit folgendem Symbol gekennzeichnet: Folgende Inhalte finden Sie im Redaktionellen Teil:
1. Im ersten Abschnitt erläutern wir Ihnen, was Disease-Management-Programme sind und
welche Bedeutung die Teilnahme an einem solchen Programm für Ihre ärztliche Tätigkeit und
für die Versorgung Ihrer Patienten haben wird. Außerdem stellen wir Ihnen dar, welche
Unterstützung Ihnen die Krankenkassen in Berlin für die Patientenversorgung anbieten und
inwiefern Sie davon profitieren können.
2. Im zweiten Abschnitt wird überschaubar dargestellt, wie Sie und Ihre Patienten am Programm teilnehmen können und wie der Datenfluss erfolgt. Damit Sie sich schnell einen
Überblick über das Programm verschaffen können, fasst der Text lediglich die wichtigsten
Informationen zusammen. Entsprechende Hinweise zeigen Ihnen jedoch auf, wo detailliertere Informationen im Anhang zu finden sind.
3. Im dritten Abschnitt geben wir Ihnen praxisorientierte Hinweise zum Ausfüllen der
Dokumentationsbögen.
4. In den Abschnitten vier und fünf finden Sie Zusammenfassungen zu Grundlagen von
Disease-Management-Programmen und evidenzbasierter Medizin.
Anhang
5. In den Anhängen finden Sie im Wortlaut die Verordnungstexte zum DMP Diabetes, aus denen
die Versorgungsinhalte und die Dokumentationserfordernisse bzw. Datensätze hervorgehen,
sowie die vertraglichen Regelungen zwischen den Krankenkassen und der KV Berlin. Außerdem enthält der Anhang Muster der erforderlichen Unterlagen für die im Vertrag vorgesehene Einschreibung von Patienten sowie Informationen zur Durchführung von Patientenschulungen nach akkreditierten Schulungsprogrammen. Des Weiteren finden Sie im Anhang
Antworten auf „häufig gestellte Fragen“, Literaturangaben, ein Stichwortverzeichnis sowie
Internet- und Kontaktadressen, an die Sie sich mit Fragen und Anmerkungen wenden können.
1
2
I N H A LT
Inhaltsverzeichnis
Willkommen im strukturierten Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 ......1
1
Das Disease-Management-Programm – Bedeutung für Arzt und Patient ..........5
1.1 Was ist das „Disease-Management-Programm“? ........................................................5
1.2 Was bedeutet die Teilnahme am DMP für den Arzt? ..................................................6
1.3 Welche Bedeutung hat das DMP für den Patienten? ..................................................7
1.4 Leistungen der Krankenkassen im DMP ............................................................................7
2
Teilnahme am Behandlungsprogramm ............................................................................9
2.1 Wie werden und bleiben Sie teilnehmender Arzt?........................................................9
2.2 Wie werden Ihre Patienten Teilnehmer am Behandlungsprogramm? ..................12
2.3 Wer erhält welche Daten im Programm? ........................................................................13
2.4 Wie erfolgt die Umschreibung eines Patienten bei einem Arztwechsel? ............14
2.5 Wie erfolgt die Abrechnung im Behandlungsprogramm? ........................................15
3
Bearbeitungshinweise zur Dokumentation....................................................................17
3.1 Vorbemerkung ..........................................................................................................................17
3.2 Wann ist die Dokumentation vollständig?......................................................................17
3.3 Elektronische Erfassung und Übermittlung der Daten ..............................................18
3.4 Aufbau des Dokumentationsbogens (Erstdokumentation) ......................................21
3.5 Hinweise zum Ausfüllen der einzelnen Abschnitte (Erstdokumentation) ..........22
3.6 Aufbau des Dokumentationsbogens (Folgedokumentation) ..................................30
3.7 Hinweise zum Ausfüllen der einzelnen Abschnitte (Folgedokumentation)........31
4
Grundlagen zum Disease-Management ........................................................................33
4.1 Was bedeutet Disease-Management? ............................................................................33
4.2 Welche Bestandteile haben Disease-Management-Programme? ........................34
4.3 Welche Erfahrungen liegen aus anderen Ländern vor
und wie sehen die Voraussetzungen in Deutschland aus? ......................................36
4.4 Wo finde ich weiterführende Literatur? ..........................................................................37
5
Grundlagen zur Evidence-based-Medicine (EbM) ......................................................39
5.1 Was bedeutet evidenzbasierte Medizin?........................................................................39
5.2 Wie hat sich die Methode der evidenzbasierten Medizin entwickelt?................40
5.3 Welche Bedeutung hat die evidenzbasierte Medizin für die Praxis? ..................40
5.4 Welcher Zusammenhang besteht zwischen evidenzbasierter Medizin und
Disease-Management-Programmen? ..............................................................................41
Anhang 1: Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten
Behandlungsprogrammen für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2..........................43
Anhang 2: Langdatensatz ..............................................................................................................57
Anhang 3: Kurzdatensatz ..............................................................................................................63
I N H A LT
Anhang 4: Vertrag ............................................................................................................................67
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen ........................................89
Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Arzt ....................................................................95
Anlage 2 Strukturqualität diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor ..............96
Anlage 3 nicht besetzt ....................................................................................................................97
Anlage 4 Strukturqualität für weitere Leistungserbringer................................................98
Anlage 5 Teilnahmeerklärung ......................................................................................................99
5.1 „Koordinierender Vertragsarzt“ ..............................................................................99
5.2 „Diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor“........................................101
Anlage 6 Vertragsärzteverzeichnis ..........................................................................................104
Anlage 7 Krankenhausverzeichnis ............................................................................................105
Anlage 8 Versorgungsinhalte ....................................................................................................106
Anlage 9 Qualitätssicherung (2a) mit wissenschaftlicher Begründung......................107
Qualitätssicherung (2b) mit wissenschaftlicher Begründung......................124
Anlage 10 Patienteninformation................................................................................................129
10.1 Merkblatt ....................................................................................................................129
10.2 Datenschutzinformation........................................................................................131
10.3 Teilnahmeerklärung ................................................................................................132
Anlage 11 Dokumentationsbogen 2a/b ....................................................................................133
11.1 Erstdokumentation....................................................................................................133
11.2 Folgedokumentation................................................................................................134
Anlage 12 Patientenschulung ......................................................................................................135
Anhang 5: Arbeitshilfen ................................................................................................................137
Behandlungsübersicht (Flow-Chart) und Checkliste ..........................................................138
Checkliste: Notwendige Unterlagen für die Einschreibung eines Patienten ............140
Body-Mass-Index (BMI)-Tabelle ..................................................................................................141
Anhang 6: Häufig gestellte Fragen ..........................................................................................143
Wie DMPs entstehen und funktionieren ................................................................................143
Das DMP Diabetes mellitus Typ 2 ..............................................................................................147
Anhang 7: Hinweise zu strukturierten Schulungsprogrammen für Diabetiker Typ 2 ..153
Welche Möglichkeiten bieten sich für Ihre Praxis bezüglich der Patientenschulung im Behandlungsprogramm?.................................................................................... 153
Was gibt es für Möglichkeiten, wenn Sie Schulungen
nicht in der eigenen Praxis anbieten möchten? ..................................................................154
Anhang 8: Literaturhinweise und Internetadressen ..........................................................155
Grundlagen zum Disease-Management (Kapitel 4)............................................................155
Grundlagen zur evidenzbasierten Medizin (Kapitel 5) ......................................................156
Weitere Literaturhinweise............................................................................................................158
Weitere Internetadressen ............................................................................................................159
Anhang 9: Kontaktadressen der teilnehmenden Krankenkassen ................................161
Stichwortverzeichnis ......................................................................................................................171
3
4
5
D I S E A S E - M A N A G E M E N T
1 Das Disease-Management-Programm
– Bedeutung für Arzt und Patient
1.1 Was ist das „Disease-Management-Programm“ ?
Zunächst, was versteht man unter dem Begriff Disease-Management oder strukturierte Behandlungsprogramme, wie sie der Gesetzgeber mit der Neuregelung nach § 137 f und g SGB V
einführt?
Eine eindeutige Begriffsbestimmung für „Disease-Management“ ist bisher in der Literatur
nicht zu finden. Einigkeit besteht jedoch in folgenden Punkten:
Es handelt sich um einen integrativen Ansatz, mit dem Qualität und Wirtschaftlichkeit der
medizinischen Versorgung gesteigert werden sollen.
Im Mittelpunkt steht dabei der Patient mit einem bestimmten Krankheitsbild.
Ein wesentlicher Aspekt ist die koordinierte Steuerung der Behandlung auf Grundlage des
aktuell best verfügbaren Wissensstandes. Dabei werden Prävention, Diagnostik, Therapie,
Rehabilitation und Pflege miteinbezogen und aufeinander abgestimmt.
Gleichzeitig soll der Patient zum eigenverantwortlichen Umgang mit seiner Krankheit
befähigt werden.
Eine medizinische Expertenarbeitsgruppe (Koordinierungsausschuss gem. § 137 e SGB V) beschäftigte sich mit der Ausformulierung nachfolgender Mindestanforderungen, die ein DMP
erfüllen muss:
die Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien unter Beachtung des jeweiligen Versorgungssektors;
die Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen;
die Voraussetzung und das Verfahren für die Einschreibung der Versicherten einschließlich
der Dauer der Teilnahme;
die Schulungen der Leistungserbringer und Versicherten;
Dokumentationen;
die Evaluation.
Die oben genannten Empfehlungen sind in die Rechtsgrundlage der Disease-ManagementProgramme, die sog. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV), eingeflossen und im Juli
2002 verabschiedet worden.
Mit dieser Verordnung waren die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, die es den Krankenkassen ermöglichten, Disease-Management-Programme zunächst für die Krankheiten Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs anzubieten. Am 1. Mai 2003 folgte die 7. Änderungsverordnung zur RSAV mit Empfehlungen zur Behandlung der koronaren Herzkrankheit. Das
Disease-Management-Programm KHK startete in Berlin am 1. Oktober 2004. Zum 1. März
2004 wurden mit der 9. Änderungsverordnung neben den Vereinfachungen in der Dokumentation im DMP Diabetes mellitus Typ 2 auch die Empfehlungen für die Diagnose Diabetes
mellitus Typ 1 erlassen. Seit September 2005 sind nun auch die mit der 12. Änderungsverordnung überarbeiteten Versorgungsinhalte für Diabetes mellitus Typ 2 gültig. Diese Versorgungsinhalte wurden bei dem Ihnen nun vorliegendem Praxismanual berücksichtigt. Gleichzeitig sind auch die Verfahrensvorschriften für das e-DMP erarbeitet und beschlossen worden
Kapitel 5:
Grundlagen
zur EvidencebasedMedicine
6
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(siehe Kapitel 3). Auch die Aktualisierungen, die sich aus der 13. Änderungsverordnung vom
Januar 2006 ergeben, wurden in diesem Praxismanual mit aufgenommen.
Damit die Programme auch Ihren Patienten angeboten werden können, sind DiseaseManagement-Verträge mit Ihnen bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung notwendig, welche
die Umsetzung der Programme in die Versorgungspraxis regeln.
1.2 Was bedeutet die Teilnahme am DMP für den Arzt ?
Einhaltung der Versorgungsinhalte und Sicherstellung der Kontinuität des
Behandlungsverlaufs
Anhang 1:
Versorgungsinhalte
Im Rahmen des DMPs sind die Versorgungsinhalte und die Verantwortung des koordinierenden
Vertragesarztes und des diabetologisch qualifizierten Arztes – anders als bisher – vertraglich geklärt, ebenso sind Einweisungs- , Überweisungs- sowie Rücküberweisungsmodalitäten festgelegt.
Der vom Patienten gewählte Koordinationsarzt ist immer der erste Ansprechpartner, der wie
ein „Lotse“ durch das Programm führt und die kontinuierliche Behandlung des Patienten
sicherzustellen hat.
Die Versorgungsinhalte wurden auf Grundlage des aktuellen wissenschaftlich gesicherten
medizinischen Wissens festgelegt.
Dabei handelt es sich immer um Empfehlungen. Sie sind als Hilfestellung und nicht als Bevormundung oder Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit zu verstehen. Sie stellen einen
Rahmen dar, in dem eine qualitätsorientierte Versorgung stattfinden soll. Diese kann nicht losgelöst von einer individualisierten, risikoadäquaten ärztlich verantworteten Therapie stehen.
Unterstützung der Behandlung durch Mitwirkungspflichten des Patienten
Grundlage und Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung ist die aktive Mitarbeit des
Patienten, zu der sich die Versicherten mit ihrer Teilnahme am Programm verpflichten.
Von zentraler Bedeutung ist, dass Folgetermine, die mit dem Patienten vereinbart wurden, und
die Teilnahme an Patientenschulungen eingehalten werden. Vorgabe ist deshalb auch, dass
Patienten von der weiteren Teilnahme am Programm ausgeschlossen werden müssen, wenn sie
innerhalb von 12 Monaten zweimal veranlasste Termine ohne plausible Begründung nicht wahrgenommen oder an Patientenschulungen ohne plausible Begründung nicht teilgenommen haben.
Standardisierte Dokumentation als Grundlage für Qualitätssicherung
Kapitel 3:
Bearbeitungshinweise zur
Dokumentation
Kapitel 2.3:
Datenfluss
Die standardisierte Dokumentation mit entsprechenden Zielvereinbarungen zwischen Arzt
und Patient ist, wenn auch manchmal lästig, doch ein wichtiges Instrument für die Qualitätssicherung.
Mit Hilfe der erhobenen Daten können Erkenntnisse gewonnen werden, die Sie bei Ihrer Arbeit
unterstützen. Strukturierte Rückmeldeverfahren sollen Aufschluss darüber geben, inwieweit die
vertraglich vereinbarten Qualitätsziele erreicht wurden und bei Bedarf verbesserungsfähig sind.
Schließlich dienen die Daten auch in pseudonymisierter Form zur Evaluation der Programme
auf ihren Erfolg durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Extrabudgetäre Vergütung
Der zusätzliche Dokumentationsaufwand und die Durchführung von Patientenschulungen
werden im Rahmen des DMP extrabudgetär vergütet.
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7
Teilnahme am Programm
Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Es besteht eine schriftliche Kündigungsmöglichkeit
gegenüber der KV Berlin zum Ende des Quartals.
1.3 Welche Bedeutung hat das DMP für den Patienten?
Entscheidung für einen Koordinationsarzt
Um am Programm teilzunehmen, müssen sich die Patienten bei der Krankenkasse einschreiben
und einen koordinierenden Vertragsarzt wählen. Der Patient kann sich dabei nur für einen Arzt
entscheiden, hat jedoch die Möglichkeit, den Koordinationsarzt zu wechseln.
Mitverantwortung – Stärkung der Eigenkompetenz
Durch die Teilnahme am Programm wird der Patient aufgefordert, aktiv an der Behandlung
mitzuwirken. Durch den Zugang zu bewährten Schulungsprogrammen und Beratungsangeboten soll der Patient im Umgang mit seiner Erkrankung gestärkt werden.
Erinnerungssysteme der Krankenkassen unterstützen den Patienten bei der Wahrnehmung
wichtiger Untersuchungstermine.
Teilnahme am Programm
Die Teilnahme am DMP ist für die Patienten grundsätzlich freiwillig.
1.4 Leistungen der Krankenkassen im DMP
Patienteninformation
Ihre Patienten werden ausführlich über die Existenz, Inhalte sowie Rechte und Pflichten im
DMP informiert und darauf hingewiesen, sich an Sie als behandelnden Arzt zu wenden, um
bei Vorliegen der Einschreibekriterien in das DMP aufgenommen zu werden.
Behandlungsübersichten in Form von „Flow-Charts“
Die so genannten „Flow-Charts“ sollen Ihnen die medizinischen Versorgungsinhalte auf einen
Blick darstellen und eine schnelle Orientierung, z.B. hinsichtlich der Schnittstellen ermöglichen.
Die Umsetzung der Versorgungsinhalte beruht letztendlich jedoch auf Ihrer Entscheidung vor
dem Hintergrund ihrer medizinischen Erfahrung und des individuellen Krankheitsgeschehens
des Patienten.
Unterstützung der Kontinuität des Behandlungsablaufs durch Erinnerungssysteme
Die Krankenkassen geben Erinnerungshilfen, welche die eingeschriebenen Patienten bei Versäumnis an die Einhaltung vereinbarter Folgetermine oder die Teilnahme an Schulung erinnern.
Kapitel 2:
Teilnahme am
Behandlungsprogramm
8
Notizen
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2 Teilnahme am Behandlungsprogramm
2.1 Wie werden und bleiben Sie teilnehmender Arzt?
1. Ihre Teilnahmeerklärung schicken Sie an Ihre Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV).
2. Die KV Berlin prüft, ob Ihre Praxis die strukturellen Voraussetzungen für die Teilnahme
erfüllt, z.B. qualitätskontrollierte BZ-Messung.
3. Nach der formalen Prüfung erhalten Sie und die Krankenkasse von der KV Berlin die Bestätigung, dass Sie an dem Programm teilnehmen und die Dokumentationen für die Versicherten abrechnen können, die Sie als koordinierenden Arzt (s. u.) gewählt haben. Schulungen
können Sie nur durchführen und abrechnen, wenn Sie die Schulungsberechtigung gegenüber der KV Berlin nachgewiesen haben und Ihnen für das jeweilige Schulungsprogramm
gesondert eine Abrechnungsgenehmigung erteilt wurde.
Anhang 4: Anlage
5.1 u. 5.2 Teilnahmeerklärung
Anhang 4:
Anlage 1 u. 2
Strukturqualität
4. Die KV Berlin prüft auch, ob Sie in der Folgezeit seit Beginn Ihrer Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 2 regelmäßig an den neu vereinbarten diabetes-spezifischen Fortbildungen,
z. B. durch Qualitätszirkel, mindestens einmal pro Jahr teilgenommen haben.
Abb. 1: Wie werden Struktur- und Fortbildungsvoraussetzungen überprüft?
Arzt
KV
Ausfüllen und
Einreichen einer
Teilnahmeerklärung
und ggf. Nachweis
über Strukturqualität
Überprüfung:
Bei Erfüllung der
Kriterien:
Abrechnungsgenehmigung an den
Vertragsarzt und
Mitteilung an die
Krankenkasse
Bei Nichterfüllung:
Abklärung mit dem
Vertragsarzt
Krankenkasse
Bei Erhalt der
Mitteilung
erfolgt die Erfassung
als teilnehmender
Arzt
Erläuterungen
Die Strukturvoraussetzungen sind im DMPVertrag zwischen der KV
Berlin und den
Krankenkassen geregelt.
Sie als Arzt müssen sich
entscheiden, ob Sie als koordinierender Arzt und / oder
als Arzt des diabetologisch
qualifizierten Versorgungssektors teilnehmen wollen.
Die Erläuterung dieser Begriffe erfolgt im Text.
Es gibt zwei Möglichkeiten, als Arzt am DMP teilzunehmen: als „koordinierender
Vertragsarzt“ oder als „Arzt des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors“.
Anhang 4:
Vertrag § 3
und § 4
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Ihre Aufgaben als koordinierender Vertragsarzt:
Als koordinierender Vertragsarzt gehören zu Ihren Aufgaben:
1. Die Koordination der Behandlung der Versicherten, insbesondere im Hinblick auf die
Beteiligung anderer Leistungserbringer unter Beachtung der Versorgungsinhalte;
2. die Information, Beratung und Einschreibung der Versicherten;
3. die Übermittlung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten sowie der
Erst- und Folgedokumentationen an die Datenstelle;
4. die Beachtung der Qualitätsziele einschließlich einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie unter Berücksichtigung des im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraums;
5. die Durchführung von Schulungen, soweit Sie die Schulungsberechtigung durch die KV
Berlin erhalten haben, sowie die Veranlassung der Versicherten, an Schulungen teilzunehmen;
6. die Überweisung per Auftragsleistung an andere Leistungserbringer, entsprechend der
Anlage 4 des Vertrages „Strukturqualität für weitere Leistungserbringer“;
7. bei Überweisung an andere Leistungserbringer:
therapierelevante Informationen entsprechend der Anlage 8 „Versorgungsinhalte“,
z. B. betreffend die medikamentöse Therapie, zu übermitteln,
von diesen Leistungserbringern therapierelevante Informationen einzuholen;
8. bei Vorliegen der in der Anlage 8 „Versorgungsinhalte“ (Ziffer 1.8.3) genannten Indikationen soll eine Einweisung in das nächstgelegene und in das DMP Diabetes mellitus Typ 2
eingebundene Krankenhaus unter Berücksichtigung der individuellen Patienteninteressen und der regionalen Versorgungsstrukturen erfolgen.
Eine Einweisung aufgrund einer Notfallindikation kann in jedes Krankenhaus erfolgen.
Eine aktuelle Information zu den vertraglich eingebundenen Krankenhäusern erhalten Sie
über die Krankenkassen (siehe Kapitel 9);
9. in Zweifelsfällen hinsichtlich der Krankenhauseinweisung sollte der koordinierende Arzt
zuvor die Zweitmeinung eines diabetologisch qualifizierten Arztes einholen und dokumentieren.
Als koordinierender Arzt werden Ihnen die Dokumentationen und durchgeführte
Schulungen extrabudgetär vergütet. Zusätzlich wird die Einführung des elektronischen
Dokumentationsverfahrens mit einer einmaligen Investitionspauschale pro Praxis unterstützt.
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Ihre Aufgaben als Arzt des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors:
Als Arzt des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors gehören zu Ihren Aufgaben:
1. die Mit- und Weiterbehandlung des teilnehmenden Versicherten unter Beachtung der
Versorgungsinhalte;
2. die Beachtung von Qualitätszielen, einschließlich einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie unter Berücksichtigung des im Einzelfall erforderlichen
ärztlichen Behandlungsspielraums;
3. die Durchführung von Schulungen, soweit Sie die Schulungsberechtigung durch die KV
Berlin erhalten haben;
4. die Überweisung per Auftragsleistung an andere Leistungserbringer entsprechend der
Anlage 4 „Strukturqualität für weitere Leistungserbringer“ und Punkt 1.8 der Anlage 8
„Versorgungsinhalte“;
5. bei Überweisung an andere Leistungserbringer
therapierelevante Informationen entsprechend Anlage 8 „Versorgungsinhalte“, z. B.
betreffend die medikamentöse Therapie, zu übermitteln;
von diesen Leistungserbringern therapierelevante Informationen einzuholen;
6. die Übermittlung therapierelevanter Informationen an den koordinierenden Vertragsarzt,
sofern länger als ein Quartal eine begründete Mit- und Weiterbehandlung des Versicherten erfolgt;
7. die Übermittlung therapierelevanter Informationen zur Erstellung der Dokumentation bei
Wiederaufnahme der Behandlung des Versicherten durch den koordinierenden Vertragsarzt;
8. bei Vorliegen der in der Anlage 8 „Versorgungsinhalte“ (Ziffer 1.8.3) genannten Indikationen soll eine Einweisung in das nächstgelegene und in das DMP Diabetes mellitus Typ 2
eingebundene Krankenhaus unter Berücksichtigung der individuellen Patienteninteressen und der regionalen Versorgungsstrukturen erfolgen und der koordinierende Vertragsarzt soll hiervon unterrichtet werden.
Eine Einweisung aufgrund einer Notfallindikation kann in jedes Krankenhaus erfolgen.
Eine aktuelle Information zu den vertraglich eingebundenen Krankenhäusern erhalten Sie
über die Krankenkassen (siehe Kapitel 9).
Die Aufgaben des Arztes des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors bestehen
also im Wesentlichen aus der Mitbehandlung und Schulung der zugewiesenen Patienten
sowie der Weiterleitung von behandlungsbezogenen Daten an den koordinierenden
Vertragsarzt.
11
12
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2.2 Wie werden Ihre Patienten Teilnehmer
am Behandlungsprogramm?
1. Ihre Patienten werden auf verschiedenen Wegen auf das DMP aufmerksam gemacht: über
öffentliche Medien, über die Krankenkassen-Geschäftsstellen bzw. Servicecenter oder direkt
über Sie als „koordinierenden Vertragsarzt“.
2. Eingeschrieben werden können alle gesetzlich krankenversicherten Typ-2-Diabetiker, die die
Einschreibekriterien des Programms erfüllen und deren Krankenkasse einen entsprechenden Vertrag mit der KV Berlin abgeschlossen hat.
3. Sie als „koordinierender Vertragsarzt” sollen geeignete Patienten für das Behandlungsprogramm grundsätzlich anhand folgender Einschreibekriterien auswählen:
Anhang 1:
Punkt 1.2
Anhang 1:
Punkt 3
Anhang 4:
Anlage 10,
Patienteninformation
Einschreibekriterien für Typ-2-Diabetiker:
Gesicherte Diagnose des Diabetes mellitus Typ 2;
Bereitschaft und Fähigkeit des Patienten zur aktiven Mitwirkung und Teilnahme an
Schulungen;
Grundsätzliche Erwartung einer Verbesserung der Lebensqualität und Lebenserwartung
durch die intensivierte Betreuung;
Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes werden nicht in das strukturierte
Behandlungsprogramm aufgenommen.
Ihr Patient erhält ein Merkblatt, auf dem Sinn und Zweck, die Inhalte und der Ablauf des
DMP dargestellt sind;
erhält eine Datenschutzinformation, in der detailliert der Datenfluss erläutert wird;
unterschreibt die Teilnahme- und Einwilligungserklärung, in der er sich u.a. zur
aktiven Mitarbeit im DMP verpflichtet und Sie als koordinierenden Arzt auswählt sowie die Nutzung seiner Daten autorisiert.
Beim ersten Kontakt wird zudem von Ihnen und Ihrem Praxispersonal die Erstdokumentation
ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben.
Anhang 5:
Behandlungsübersicht
Checkliste: Notwendige Unterlagen für die Einschreibung eines Patienten
Dem Patienten müssen vor Unterschrift vorliegen:
Merkblatt (siehe Patienteninformation Diabetes mellitus Typ 2),
Datenschutzinformation (siehe Patienteninformation Diabetes mellitus Typ 2).
Zusätzlich kann dem Patienten eine Patientenbroschüre ausgehändigt werden.
Für den Patienten müssen Sie ausfüllen:
Erstdokumentation mit Datum, Unterschrift und Arztstempel,
Teilnahme-/Einwilligungserklärung mit Datum, Unterschrift und Arztstempel.
Der Patient muss unterschrieben haben:
Teilnahmeerklärung und Einwilligungserklärung.
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Eine Checkliste, welche Unterlagen für die Einschreibung des Patienten notwendig sind, finden
Sie auf der Rückseite des „Flow-Charts“ (siehe Anhang 5), so dass Sie diese in Ihrer täglichen
Arbeit zur Hand haben.
Abb. 2: Wie erfolgt die Einschreibung eines Patienten in das Programm?
Patient
Arzt
Erläuterungen
Arztbesuch
Auswahl des Patienten
Die Auswahl des Patienten
erfolgt gemäß der Ein- und
Ausschlusskriterien des DMPVertrags (s. o. Kasten
„Einschreibekriterien für
Typ-2-Diabetiker“).
Information und
Beratungsgespräch zum
Programm
Teilnahmebereitschaft
Unterschrift der
Teilnahme- und
Einwilligungserklärung
Aushändigung der Formulare:
Merkblatt
Teilnahme- und
Einwilligungserklärung
Datenschutzinformation
Mit der Teilnahmeerklärung legt
sich der Patient auf seinen koordinierenden Arzt im Programm
Erstellung und Weiterleitung der fest. Ein Arztwechsel ist jedoch
Erstdokumentation und der
weiterhin möglich.
Teilnahme- und
Einwilligungserklärung
2.3 Wer erhält welche Daten im Programm?
Nachfolgend sehen Sie eine grafische Darstellung des Datenflusses im Behandlungsprogramm.
Aus ihr geht hervor, welche Institutionen welche Daten erhalten. Zusammen mit der Einschreibung eines Patienten in das Programm erfolgt die Erstdokumentation entsprechend
des beigefügten Erstdokumentationsbogens (siehe Kapitel 3). Alle weiteren Dokumentationen
(außer Arztwechsel, siehe 2.4) erfolgen auf dem Folgedokumentationsbogen. Die Häufigkeit
der Dokumentationen (alle drei Monate oder alle sechs Monate in Abhängigkeit vom Risikostatus des Patienten) ersehen Sie aus dem Leitfaden zum Ausfüllen der Dokumentation.
Abb. 3: Wie erfolgt der Datenfluss im DMP?
Arztpraxis
Dokumentation sowie
Teilnahme- und
Einwilligungserklärung
des Patienten
Teilnahmebestätigung
Praxisrückmeldung
Datenstelle
Kurzdatensatz
Krankenkasse
Langdatensatz
Gemeinsame Einrichtung
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Anhang 2 und 3:
Lang- und Kurzdatensatz
Den vollständig ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Dokumentationsbogen versenden Sie bitte an die Datenstelle. Die Datenstelle ist mit Ihrer Genehmigung von der Krankenkasse und der Arbeitsgemeinschaft beauftragt worden, die gesetzlichen Vorgaben – Trennung
von Langdatensatz und Kurzdatensatz – vorzunehmen. Die Datenstelle nimmt Ihren Dokumentationsbogen entgegen, erfasst, prüft und trennt die Daten.
Anhang 2:
Langdatensatz
Beim Langdatensatz wird der Versichertenbezug pseudonymisiert und an die Gemeinsame
Einrichtung weitergeleitet. Die Auswertung der Daten wird zur Qualitätssicherung und zur
Auswertung im Rahmen der Evaluation verwendet.
Anhang 3:
Kurzdatensatz
Den Kurzdatensatz mit Versichertenbezug erhält die jeweilige Krankenkasse.
Von diesen Daten wird nur ein Teil der Erstdokumentation (nämlich Zeile 1-13 der Anlage 2b
der RSAV) ) mit Versicherten- und Arztbezug weitergegeben.
Der Rest (nämlich Zeile 14ff der Anlage 2b der RSAV) und die Folgedokumentationen werden
nur mit Versichertenbezug, aber ohne Arztbezug an die Krankenkasse übermittelt.
Durch diesen sensiblen Umgang mit den Daten wird erreicht, dass die Krankenkasse keine
Daten erhält, durch die sie in der Lage wäre, die Behandlungsqualität des einzelnen Arztes zu
prüfen oder sogar zu sanktionieren. Die Krankenkasse überprüft anhand der arztbezogenen
Daten lediglich fortlaufend die gesetzlich vorgeschriebenen Einschreibekriterien. Die versichertenbezogenen Daten werden von der Krankenkasse z.B. genutzt, um Versicherte an versäumte
Termine zu erinnern oder auf die Notwendigkeit ihrer aktiven Teilnahme hinzuweisen.
2.4 Wie erfolgt die Umschreibung eines Patienten
bei einem Arztwechsel?
Anhang 4:
Anlage 10.3,
Teilnahme-/
Einwilligungserklärung,
Anlage 11,
Dokumentationsbogen
Der Patient kann seinen koordinierenden Arzt wechseln. Dazu ist es erforderlich, dass der neu
gewählte Arzt auf dem Erstdokumentationsbogen das Kästchen „Arztwechsel“ ankreuzt. Auch
der Patient muss auf der neu zu unterschreibenden Teilnahme- und Einwilligungserklärung das
Feld „Arztwechsel“ ankreuzen.
Nach Erhalt der Unterlagen über die Datenstelle wird die Krankenkasse den Patienten sowie
die betroffenen Ärzte über den Wechsel informieren.
Hat sich ein Patient aus Versehen bei zwei Ärzten gleichzeitig eingeschrieben, wird die Krankenkasse den Patienten auffordern, sich für einen Arzt zu entscheiden. Nach der Entscheidung des
Patienten werden die betroffenen Ärzte entsprechend benachrichtigt.
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Abb. 4: Was ist bei einem Arztwechsel bezüglich Dokumentation und Versand zu beachten?
Arzt 1
Patient
Arzt 2
Krankenkasse
Besuch Arzt 1
Einschreibung des
Patienten und
Versand der Daten
Teilnahmeerfassung
Besuch Arzt 2
Einschreibung des Registrierung „Arztwechsel“ in der
Patienten und
Dokumentation
Versand der Daten
Beendigungsmitteilung
Wechselbestätigung
Einschreibebestätigung
Versendung
von:
Erläuterungen
Der Patient kann
einen neuen
betreuenden Arzt
wählen (Arzt 2).
Durch einen neu
gewählten Arzt
wird eine Erstdokumentation
ausgefüllt, auf der
„Arztwechsel“
angekreuzt werden muss.
Schreibt sich ein
Patient bei
mehreren Ärzten
ein, wird ihn die
Krankenkasse
auffordern, sich für
einen Arzt zu
entscheiden.
2.5 Wie erfolgt die Abrechnung im Behandlungsprogramm?
Für die vollständigen Dokumentationen erhalten Sie die vertraglich vereinbarten Vergütungen.
Für die Abrechnung notieren Sie die vertraglich vorgesehene Sondernummer wie üblich auf dem
Krankenschein an dem Tag, an dem Sie die Dokumentation erstellt haben. Die Dokumentationsgebühr wird nur für vollständige und fristgerecht eingegangene Dokumentationen gezahlt und
nur für die Versicherten, die bei Ihnen eingeschrieben sind.
15
16
Notizen
BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION
3 Bearbeitungshinweise zur
Dokumentation
3.1 Vorbemerkung
Der Dokumentationsbogen stellt ein Kernelement zur Umsetzung des Disease-ManagementProgramms dar. Neben der Erhebung der Ausgangsdaten (Erstdokumentation) und der Sicherung der Einschreibungsdiagnose erfüllt der Bogen weitere wichtige Funktionen:
Er dient als Checkliste bezüglich medikamentöser und nicht-medikamentöser Maßnahmen, indikationsbezogener Risikofaktoren und Kontrolluntersuchungen.
Er stellt einen Informationsspeicher für Sie und Ihren Patienten dar und hält gemeinsame Zielvereinbarungen fest.
Er kann bei notwendigen Über- und Einweisungen als Begleitbrief dienen.
Schließlich bildet der Dokumentationsbogen die Basis für die Gestaltung Ihres strukturierten Rückmeldeberichts zu einer regelmäßigen Selbstkontrolle und für die Programmevaluation.
Die sorgfältige Eintragung der Daten ist daher überaus wichtig und ist für Sie, Ihre Patienten
und alle mitbehandelnden Ärzte von Vorteil. Nicht zuletzt kann eine Vergütung an Sie nur bei
vollständig ausgefülltem Dokumentationsbogen erfolgen.
3.2 Wann ist die Dokumentation vollständig?
Die Dokumentation ist vollständig, wenn Sie zu jedem Fragenkomplex die erforderlichen Angaben gemacht haben und diese plausibel sind. Bitte denken Sie daran, möglichst deutlich zu
schreiben und Kreuze genau in das vorgesehene Kästchen zu setzen. Verwenden Sie bitte
einen Kugelschreiber und drücken Sie gut auf, damit auch die Durchschläge lesbar sind.
Nach dem Ausfüllen der Bögen sind diese von Ihnen zu unterschreiben und mit Ihrem
Arztstempel (auch die Durchschläge) zu versehen.
Bei Fragen zum Ausfüllen oder zur Handhabung der Dokumentation wenden Sie sich bitte an
die im Anhang angegebenen Kontaktadressen der Krankenkassen oder an die KV Berlin.
Die vorliegenden Bearbeitungshilfen werden bei einer Änderung des Dokumentationsbogens
zeitnah aktualisiert. In den Aktualisierungsprozess werden selbstverständlich auch Ihre Anregungen eingehen, die Sie uns faxen oder per E-Mail schicken können (siehe Anhang:
Kontaktadressen der Krankenkassen).
17
18
BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION
3.3 Elektronische Erfassung und Übermittlung der Daten
Je nachdem, ob Sie papiergestützt oder elektronisch dokumentieren, unterscheidet sich die
Fertigstellung und Übermittlung der Dokumentationen. In beiden Fällen werden innerhalb
von 7 Kalendertagen die Dokumentationsunterlagen an die Datenstelle geschickt.
Werden die Dokumentationen in Ihrer Praxis elektronisch an die Datenstelle übermittelt, wird
bis zur allgemeinen Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur folgendes Verfahren angewandt:
1. Der Arzt erfasst die Datensätze (Daten der Erst- oder Folgedokumentation gemäß RSAV)
elektronisch (z. B. mit PC und KBV-lizenzierter DMP-Praxissoftware).
2. Gemäß der zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung abgestimmten EDV-Schnittstellenbeschreibung beinhalten die unter
Punkt 1 genannten Datensätze das Datum der Arztunterschrift, welches der Vertragsarzt
gesondert bestätigen muss.
Ohne diese manuelle Bestätigung des Vertragsarztes kann der Dokumentationsdatensatz
nicht gespeichert oder an die DMP-Datenstelle übermittelt werden.
3. Die Datensätze werden auf einem Speichermedium gespeichert. Der Arzt sammelt so erfasste Datensätze bis zum Versand an die Datenstelle. Die Datensätze werden vor Versand
an die Datenstelle verschlüsselt.
4. Die Übermittlungsdatei wird auf Datenträgern oder per Datenfernübertragung an die
Datenstelle versendet (den aktuellen Stand zum DFÜ-Verfahren können Sie bei der KV
Berlin erfragen).
5. Die Datenstelle nimmt die Übermittlungsdatei/den Datenträger mit den Datensätzen entgegen, prüft und verarbeitet diese. Beschädigte Datenträger und/oder unvollständige
Dateien können nicht verarbeitet werden und sind an den Absender mit der Aufforderung
zur Neulieferung zurückzusenden.
6. Die Datenstelle erzeugt je von der Arztpraxis übermittelter Datei beziehungsweise in angemessenen Zeitintervallen eine Versandliste und ein Bestätigungsschreiben für den jeweiligen Arzt mit den nachstehend aufgeführten Angaben:
Versandliste:
Arztnummer, Arztname und Praxisanschrift
Dateiname (der an die Datenstelle übermittelten Datei)
Datensatz-Identifikationsnummer (Datensatz-ID)
DMP-Fallnummer
Versichertennummer
Versichertenname und -vorname
Geburtsdatum des Versicherten
Krankenkassen-Institutionskennzeichen
Belegart (Erst- oder Folgedokumentation)
Unterschriftsdatum des Arztes (aus dem Datensatz, manuell erfasst und bestätigt)
BAR-Code
BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION
Bestätigungsschreiben:
Arztnummer
Arztname
Unterschrift des Arztes
Arztstempel
BAR-Code
Die Versandliste beinhaltet zu ihrer Identifizierung ein automatisch generiertes
Listenerstellungsdatum, aber kein Feld für ein separates (Versandlisten-) Unterschriftsdatum neben der Arztunterschrift.
7. Die von der Datenstelle auf die Versandliste und das Bestätigungsschreiben aufgetragenen
BAR-Codes sind identisch. Über diese wird sichergestellt, dass Versandliste, Bestätigungsschreiben und Dokumentationsdatensätze automatisiert zugeordnet werden können.
8. Die Datenstelle übermittelt die Versandliste mit dem Bestätigungsschreiben unmittelbar
nach Erhalt der Dokumentationsdaten an die jeweilige Arztpraxis mit der Bitte um
Prüfung, Unterzeichnung des Bestätigungsschreibens und unmittelbare Rücksendung des
Bestätigungsschreibens an die Datenstelle. Die elektronische Fassung der
Zweitausfertigung der Versandliste verbleibt in der Datenstelle und wird dort archiviert.
9. Der Arzt prüft die Versandliste inhaltlich und attestiert mit seiner Unterschrift auf dem
Bestätigungsschreiben, die Dokumentationen der auf der Versandliste aufgeführten
Versicherten am jeweils zugeordneten Datum erstellt zu haben.
10. Der Arzt sendet das von ihm unterzeichnete Bestätigungsschreiben unmittelbar an die
Datenstelle zurück. Die dem Arzt von der Datenstelle übermittelte Versandliste verbleibt in
der Arztpraxis. Der Arzt kann sich eine Kopie des von ihm unterzeichneten Bestätigungsschreibens zur Vervollständigung seiner Unterlagen anfertigen.
11. Die Datenstelle prüft die verarbeitbaren Dateien auf Vollständigkeit und Plausibilität.
Dabei werden die zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen abgestimmten,
jeweils gültigen Plausibilitätsrichtlinien angewendet.
12. Die Datenstelle prüft, ob das Bestätigungsschreiben unterschrieben und innerhalb von
52 Tagen nach Ablauf des Dokumentationszeitraumes in der Datenstelle vorliegt. Der
Eingang des vom Arzt unterschriebenen Bestätigungsschreibens ist von der Datenstelle zu
überwachen und bei Fehlen nachzufordern. Die Datenstelle archiviert das vom Arzt unterschriebene Bestätigungsschreiben und stellt sicher, dieses zusammen mit der elektronischen Fassung der Zweitausfertigung der Versandliste im Falle der Prüfungen nach § 15a
RSAV vorlegen zu können.
13. Die Datenstelle leitet die DMP-Dokumentationsdaten an die berechtigten Datenannahmestellen der Krankenkassen, Arbeitsgemeinschaften, Kassenärztlichen Vereinigungen und
Gemeinsamen Einrichtungen weiter.
14. Stellt die Datenstelle fest, dass das unterschriebene Bestätigungsschreiben nicht innerhalb von 52 Tagen nach Ablauf des Dokumentationszeitraumes bei der Datenstelle vorliegt, werden die Dokumentationsdaten nicht an die Krankenkassen, Arbeitsgemeinschaften, Kassenärztlichen Vereinigungen und Gemeinsame Einrichtungen weitergeleitet.
Die Datenstelle informiert den Vertragsarzt, die Krankenkassen, Arbeitsgemeinschaften,
Kassenärztlichen Vereinigungen und Gemeinsamen Einrichtungen entsprechend.
15. Stellt die Datenstelle bei der Prüfung der Dokumentationsdatensätze Unvollständigkeit
oder Unplausibilität fest, reproduziert sie den Dokumentationsbogen auf Basis des über-
19
20
BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION
mittelten Datensatzes, druckt den Dokumentationsbogen aus und sendet diesen an die
Arztpraxis mit der Aufforderung zur Korrektur und erneuten Unterschrift unter Angabe
des Korrekturdatums zurück. Der Korrekturprozess, welcher innerhalb von 52 Tagen nach
Ablauf des Dokumentationszeitraumes abgeschlossen sein muss, wird durch die Datenstelle überwacht.
16 Die Änderungen und das Korrekturdatum auf dem korrigierten Dokumentationsbogen
werden von der Datenstelle erfasst, die Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität wird
erneut durchgeführt.
17. Der korrigierte und vom Arzt unterzeichnete Dokumentationsbogen wird archiviert. Die
Dokumentationsdaten werden an die berechtigten Datenannahmestellen der Krankenkassen, Arbeitsgemeinschaften, Kassenärztlichen Vereinigungen und Gemeinsamen
Einrichtungen weitergeleitet.
BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION
3.4 Aufbau des Dokumentationsbogens (Erstdokumentation)
Der Dokumentationsbogen besteht aus den unten aufgeführten nummerierten Abschnitten,
die nachfolgend näher erläutert werden sollen. Dabei wird zunächst die Erstdokumentation
dargestellt und anschließend auf Unterschiede bei der Folgedokumentation hingewiesen.
1. Versichertenkarte
einlesen
2. Arztwechsel
angeben
3. Blatt 1: Original für die Datenannahmestelle (versenden)
Blatt 2: Für den Arzt
Blatt 3: Für den Versicherten
Erst-Dokumentation
Diabetes mellitus Typ 2
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Blatt 1
Original für die
Datenannahmestelle
Name, Vorname des Versicherten
X
geb. am
4. DMP-Fallnummer
DMP-Fallnummer
Arztwechsel
Krankenhaus-IK
Kassen-Nr.
Versicherten-Nr.
Vertragsarzt-Nr.
Arztstempel
Status
VK gültig bis
(bitte auch auf Blatt 2 und 3)
5. Arztstempel
Datum
011A
Die dunkel hinterlegten Angaben werden der Krankenkasse übermittelt.
Einschreibung
J
Diagnose bekannt seit
X
X
Diabetestypische Symptome vorhanden
Diagnosespezifische Medikation
J
ja
ja
J
X
X
BZ-Wert (Eine Angabe ist ausreichend.)
J
X
X
X
nein
nein
nur auszufüllen, wenn keine Therapie mit diabetesspezifischen Medikamenten vorliegt:
X
X
X
BZ-Messungen
Anamnese
X
X
X
nüchtern (Plasma venös oder kapillär ≥ 126 mg/dl oder≥ 7,0 mmol/l)
nüchtern (Vollblut venös oder kapillär ≥ 110 mg/dl oder 6,1 mmol/l)
postprandial/oGTT
(Plasma venös oder Vollblut kapillär ≥ 200 mg/dl oder ≥11,1 mmol/l)
einmalige Messung (bei symptomatischen Patienten ausreichend)
zwei- oder mehrfach Messung (bei asymptomatischen Patienten)
oGTT
X
X
postprandial/oGTT (Plasma kapillär ≥ 220 mg/dl oder ≥ 12,2 mmol/l)
X
X
X
KHK
postprandial/oGTT (Vollblut venös ≥ 180 mg/dl oder ≥10,0 mmol/l)
Bekannte Begleit- oder Folgeerkrankungen
X
X
X
keine
Schlaganfall
Blindheit
X
X
X
Hypertonus
pAVK
diab. Neuropathie
Fettstoffwechselstörung
Nephropathie
diab. Fuß
Amputation
aktuelle Befunde
Körpergröße
m
Peripherer Pulsstatus
nicht
X erhoben
X unauffällig
Körpergewicht
kg
X
Überweisung
ausgestellt
Sensibilitätsprüfung (z.B. 10g-Mono-Filament-Test)
nicht
X durchgeführt X unauffällig X auffällig
X
ÜberÜberweisung
ausgestellt
Blutdruck
mmHg
X
auffällig
/
HbA 1c
,
µmol/l
relevante Ereignisse
oder
,
aktuelle Medikation
Metformin
Glucosidase-Inhibitoren
Andere Sulfonylharnstoffe und
-analoga (einschl. Glinide)
Paul Albrechts Verlag, 22952 Lütjensee
RSAV 01.03.04
Glitazone
X
X
X
X
ja
X
X
ja
ja
ja
ja
X
X
X
nein
X
X
nein
nein
nein
nein
X
X
ja
X
D
X
X
IV
V
X
re. oder
X
X
Überweisung ausgestellt
X
li.
Einweisung veranlasst
X
X
Insulin
Insulin-Analoga
nein
Kontraindikation
nein
X
X
intensiviert
intensiviert
Anzahl
X
X
nicht intensiviert
nicht intensiviert
ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen:
Kontraindikation
X
X
X
HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine)
ja
ja
ja
X
keine
X
Diabetes-Schulung
Hypertonie-Schulung
X
keine
Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung
T T
J
J
Dokumentationsinter vall
X
X
.
M M
.
J
J
(optionales Feld)
Ophthalmologische Netzhautuntersuchung
durchgeführt
X
X
X
halten
halten
X
X
senken
X
nicht durchgeführt
X
diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung
veranlasst
X
Reha
X
quartalsweise
jedes zweite Quartal
Datum
T T
Indikationsbezogene Über - bzw. Einweisung erforderlich
akut-stationär
anheben
senken
.
M M
.
J
J
J
J
Unterschrift des Arztes
sonstige
Vordruck 011A
7. Anamnese
8. Aktuelle Befunde
10. Aktuelle Medikation
12. Behandlungsplan und
vereinbarte Ziele
Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation)
nein
X
diab. Fußambulanz/Einrichtung
III
X
nein
nein
aktuellen Wert:
X
X
X
C
Thrombozytenaggregationshemmer
aktuellen Wert:
nein
II
X
Kontraindikation
Zielvereinbarung Blutdruck
X
X
X
B
Antihypertensive medikamentöse Therapie
Zielvereinbarung HbA
1c
X
X
I
X
Kontraindikation
X
X
ja
X
A
X
X
Ernährungsberatung empfohlen
nein
li.
0
Kontraindikation
X
ja
und
X
X
X
Hypertonie-Schulung
ja
X
re. oder
Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyper glykämischer Entgleisungen in den letzten 12 Monaten
Anzahl
Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele
Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen
X
auffällig
nicht untersucht
Schulung bereits vor Einschreibung in das strukturierte
Behandlungsprogramm wahrgenommen
Diabetes-Schulung
X
X
sonstige
Grad nach Wagner/Armstrong
unauffällig
%
nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen:
Glibenclamid
Schulungen
X
Diabetesbedingte retinale Lasertherapie
Schwere Hypoglykämien in den letzten 12 Monaten
Raucher
diab. Retinopathie
Osteoarthropathie
,
mg/dl
X
nicht erhoben
X
% und oberer Normwert des Labors
Serum-Kreatinin
X
X
X
Her zinfarkt
Angabe des schwerer betroffenen Fußes
bei auffälligem Fußstatus:
Fußstatus
,
X
X
X
Nierenersatztherapie
6. Diagnosestellung
Einschreibung
9. Relevante Ereignisse
11. Schulung
13. Datum und Unterschrift
21
22
BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION
3.5 Hinweise zum Ausfüllen der einzelnen Abschnitte
(Erstdokumentation)
Alle Angaben in den folgenden Dokumentationsausschnitten sind als Beispiele zu verstehen.
1. Einlesen der Versichertenkarte
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Name, Vorname des Versicherten
geb. am
Kassen-Nr.
Versicherten-Nr.
Vertragsarzt-Nr.
VK gültig bis
Status
Datum
2. Arztwechsel
X
X
Dieses Feld ist dann anzukreuzen, wenn ein
Patient, der bereits in ein strukturiertes
Behandlungsprogramm eingeschrieben ist,
Sie als neuen koordinierenden Arzt gewählt
hat.
DMP-Fallnummer
Arztwechsel
3. Durchschläge
Erst-Dokumentation
Diabetes mellitus Typ 2
Blatt 1
Original für die
Datenannahmestelle
Das Blatt 1 geht an die Datenannahmestelle.
Eine Durchschrift verbleibt bei Ihnen und
eine erhält der Patient.
4. DMP-Fallnummer
Für jeden Patienten ist durch den Arzt genau
eine DMP-Fallnummer zu vergeben, die aus
maximal sieben Zeichen bestehen darf. Es
sind sowohl Ziffern als auch Buchstaben in
verschiedenen Kombinationen möglich. Die
Fallnummer darf jeweils nur für einen
Patienten verwendet werden.
Die in vorherigen Strukturverträgen verwendeten Patienten-Codes können damit weiterverwendet werden, sofern sie maximal sieben Zeichen haben. Die Fallnummer hat den Zweck,
dass Sie eingehende Feedback-Berichte Ihren Patienten trotz Pseudonymisierung zuordnen
können und muss daher auf der Folgedokumentation unbedingt weitergeführt werden.
X
DMP-Fallnummer
Arztwechsel
12 3 4 5 A S
5. Arztstempel
Arztstempel
(bitte auch auf Blatt 2 und 3)
Der Arztstempel muss auf dem Original
und sollte auch auf jedem Durchschlag
angebracht werden. Bitte setzen Sie den
Stempel möglichst genau in das vorgegebene Feld.
BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION
6. Diagnosestellung/ Einschreibung
Ein Patient kann nur in das Behandlungsprogramm eingeschrieben werden, wenn
er diabetesspezifische Symptome (z. B. Polyurie, Polydipsie, Durst, Abgeschlagenheit und/
oder ungewollter Gewichtsverlust) aufweist und zeitgleich ein erhöhter Blutzucker gemessen wurde oder
ohne Vorliegen diabetesspezifischer Symptome zweimalig, an verschiedenen, möglichst
aufeinander folgenden Tagen ein erhöhter Nüchtern- oder Gelegenheits-Blutzucker gemessen wurde oder
ein pathologischer oraler Glukose-Toleranztest vorliegt oder
bereits eine medikamentöse blutzuckersenkende Therapie besteht.
Einschreibung
Tragen Sie bitte das Jahr (z. B. 1998) ein, in
dem die Diagnose Diabetes mellitus bei
Ihrem Patienten gestellt wurde.
1J 9J 9J 8J
X ja X
X nein
X ja X nein
X
Diagnose bekannt seit
Diabetestypische Symptome vorhanden
Diagnosespezifische Medikation
nur auszufüllen, wenn keine Therapie mit diabetesspezifischen Medikamenten vorliegt:
BZ-Messungen
X
X
X
einmalige Messung (bei symptomatischen Patienten ausreichend)
zwei- oder mehrfach Messung (bei asymptomatischen Patienten)
oGTT
Wurde die Diagnose heute gestellt, tragen
Sie bitte die aktuelle Jahreszahl ein. Ist das
Jahr der Diagnosestellung nicht bekannt,
tragen Sie bitte eine „0“ ein.
Erhält Ihr Patient keine medikamentöse
Therapie, ist für eine gültige Einschreibung
mindestens eine Angabe zur
Blutzuckermessung und zum BZ-Wert notwendig.
Entscheidend für die Einschreibung ist der BZ-Wert, der zur Diagnose geführt hat. Sie können
ihn aus der Patientenakte übertragen.
Geben Sie bitte hier an, ob der/ die gemessene(n) BZ-Wert(e) den für die
Einschreibung notwendigen Grenzwert
überschreitet. Bei zwei oder mehr
Messungen gilt der jeweils höchste BZWert.
BZ-Wert (Eine Angabe ist ausreichend.)
X
X
X
nüchtern (Plasma venös oder kapillär ≥ 126 mg/dl oder≥ 7,0 mmol/l)
nüchtern (Vollblut venös oder kapillär ≥ 110 mg/dl oder 6,1 mmol/l)
postprandial/oGTT
(Plasma venös oder Vollblut kapillär ≥ 200 mg/dl oder ≥11,1 mmol/l)
X
X
postprandial/oGTT (Plasma kapillär ≥ 220 mg/dl oder ≥ 12,2 mmol/l)
postprandial/oGTT (Vollblut venös ≥ 180 mg/dl oder ≥10,0 mmol/l)
Die Grenzwerte für die Definition pathologischer BZ-Werte nach Messmethodik und Messzeitpunkt entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Plasmaglukose
Vollblutglukose
venös
kapillär
venös
mmol/l mg/dl
mmol/l mg/dl
mmol/l mg/dl
mmol/l mg/dl
Nüchtern
≥ 7,0
≥ 126
≥ 7,0
≥ 126
≥ 6,1
≥ 110
≥ 6,1
≥ 110
2 Std. nach oGTT
≥ 11,0
≥ 200
≥ 12,2
≥ 220
≥ 10,0
≥ 180
≥ 11,0
≥ 200
Nicht-nüchtern-Glukose im Plasma ≥ 11,1 mmol/l ( ≥ 200mg/dl)
kapillär
23
24
BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION
7. Anamnese
Anamnese
X
X
X
Bekannte Begleit- oder Folgeerkrankungen
keine
X Hypertonus
X
Schlaganfall
X
X
Blindheit
pAVK
diab. Neuropathie
X
X
X
X
Fettstoffwechselstörung
Nephropathie
diab. Fuß
X
X
X
KHK
Nierenersatztherapie
Amputation
X
X
X
Her zinfarkt
diab. Retinopathie
sonstige
Bei den anamnestisch bekannten Begleit- und Folgeerkrankungen sind Mehrfachnennungen
möglich. "Keine" ist anzukreuzen, wenn keine der aufgeführten Erkrankung besteht.
Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Erkrankungen finden Sie in der nachstehenden
Tabelle.
Erkrankung
Definition/ Erklärung
Hypertonus
wiederholte Messung von erhöhten systolischen und/ oder diastolischen
Werten ≥ 140/90 mmHg
Fettstoffwechsel- Wenn mindestens einer der Fettstoffwechsel-Werte über dem Schwellenstörung
wert liegt oder wenn eine medikamentös eingestellte Fettstoffwechselstörung vorliegt.
Nephropathie
Diabetisch bedingte Nierenschädigung mit erhöhter Eiweißausscheidung
von > 30mg/24 Stunden, bzw. 20mg/l Urin und/ oder eine Verminderung
der glomerulären Filtrationsrate.
Nierenersatztherapie
Hier ist die Dialyse zu dokumentieren.
Diabetische
Retinopathie
Wenn es aufgrund des Diabetes zu einer Schädigung der Netzhautgefäße
gekommen ist und diese funduskopisch nachgewiesen wurde. Zu berücksichtigen ist die nicht-proliferative Retinopathie und die proliferative Retinopathie.
Diabetische
Neuropathie
sensomotorische Polyneuropathie und/ oder autonome diabetische Neuropathie
Diabetischer Fuß Angaben ab Wagner-Amstrong Grad A0.
Amputation
Eine Amputation soll dann angegeben werden, wenn diese aufgrund eines
diabetischen Fußes notwendig wurde. Hierbei sind alle Arten der Amputation, also sowohl die Zehen-, die Vorfuß- als auch die Unter- oder Oberschenkelamputation zu verstehen.
PAVK
Wenn Symptome einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit ab
Grad II nach der Einteilung von Fontaine (Claudicatio intermittens) bestehen.
Raucher
X ja
X
X
nein
Raucher
Eine Angabe ist erforderlich. Gemeint ist der
aktuell aktiv rauchende Patient, unabhängig
von seiner Raucheranamnese. Neben dem
Zigarettenraucher sind hier auch Pfeifenund Zigarrenraucher zu erfassen.
BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION
8. Aktuelle Befunde
aktuelle Befunde
Körpergröße
1, 6 7
m
6 8
Körpergewicht
kg
Die Angabe der Größe erfolgt in Meter mit
zwei Stellen hinter dem Komma
Die Angabe des Gewichts erfolgt in
Kilogramm (links- oder rechtsbündig).
Sind die Größe und das Gewicht auf Grund
einer Amputation nicht zu erheben, ist eine
„0“ einzutragen.
Peripherer Pulsstatus
nicht
X erhoben
X unauffällig
X
X
auffällig
Sensibilitätsprüfung (z.B. 10g-Mono-Filament-Test)
nicht
X durchgeführt X unauffällig X auffällig
X
lutdruck
Blutdruck
1c 1c
bA
HbA
erum-Kreatinin
Serum-Kreatinin
X
ÜberÜberweisung
X ausgestellt
X
1 6 5 / 9 5 mmHg
7 , 8 % und oberer Normwert des Labors
µmol/l oder
Geben Sie bitte an, ob der periphere
Pulsstatus auffällig, unauffällig oder nicht
erhoben wurde.
Überweisung
ausgestellt
,
mg/dl
Geben Sie bitte ebenfalls an, ob die
Sensibilitätsprüfung auffällig, unauffällig ist
(Nachweis z. B. durch Monofilament- oder
Stimmgabeltest) oder nicht durchgeführt
wurde.
Mindestens eine Angabe erforderlich,
Mehrfachnennungen sind möglich.
Hat ein erhobener Befund Sie zu einer
Überweisung veranlasst, geben Sie dies
bitte zusätzlich an.
7 , 5,
%
XX nicht
nichtuntersucht
untersuch
X
Der Blutdruck ist als Echtwert in mmHg
anzugeben. Bei starken Schwankungen
mehrfach erhobener Werte ist ein Mittelwert zu bilden. Es sind nur Werte einzutragen, die durch eine manuelle auskultatorische Messung ermittelt wurden.
Selbstmessungen des Patienten sollen hier
nicht eingetragen werden.
Bitte geben Sie den HbA1c als Echtwert in
Prozent mit einer Stelle hinter dem Komma
an. Neben dem Echtwert ist auch der obere
Normwert Ihres Labors in Prozent anzugeben. Beide Angaben sind erforderlich.
Das Serum-Kreatinin sollte mindestens einmal jährlich gemessen werden. Sollte dies
der Fall sein, geben Sie bitte den Echtwert in
mmol/l oder µg/dl an.
Wurde das Serum-Kreatinin nicht untersucht, geben Sie das bitte ebenfalls an.
25
26
BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION
Der Fußstatus ist regelmäßig, mindestens
einmal jährlich zu erheben. Geben Sie bitte
zunächst an, ob Sie einen Fußstatus erhoben
haben. Falls ja, geben Sie bitte an, ob der
Befund auffällig oder unauffällig war.
Angabe des schwerer betroffenen Fußes
bei auffälligem Fußstatus:
Fußstatus
X nicht erhoben
X unauffällig
X auffällig
X
X re. oder
X
X
li.
Grad nach Wagner/Armstrong
X
0
und
XA
X
XI
X
X
II
X
III
X
X
C
X
D
B
X
IV
X
V
Osteoarthropathie
X
re. oder
X
X
Überweisung ausgestellt
Unter einem „auffälligen Fußstatus“ werden
angiologische, neuropathische und/ oder
ostoarthropatische Auffälligkeiten nach der
Gradeinteilung von Wagner/ Amstrong verstanden.
li.
Bei auffälligem Fuß:
Bitte geben Sie für den betroffenen Fuß die Wagner-Amstrong-Klassifikation und/ oder die
Osteoarthropathie an. Sollte an beiden Füßen eine Schädigung vorliegen, muss nur der
schwerer betroffene Fuß (mit dem Hinweis, ob rechts oder links) dokumentiert werden.
Das Vorliegen von nicht-diabetischen Veränderungen, z. B. angeborene Fußdeformitäten, sind
als „unauffällig“ zu dokumentieren.
Sollte eine Amputation vorliegen, und ist der Restfuß bzw. Stumpf angiologisch-neuropathisch unauffällig und reizlos, ist dies ebenfalls als „unauffällig“ zu dokumentieren.
Sollte der erhobene Befund Sie zu einer Über- oder Einweisung veranlasst haben, können Sie
dies hier dokumentieren.
Die Einteilung nach Wagner/Amstrong können Sie nachstehender Tabelle entnehmen.
2
3
Prä- oder
A postulcerative
Läsion
0
Oberflächliche
Wunde
1
Wunde bis
zur Ebene von
Sehne oder
Kapsel
Wunde bis
zur Ebene von
Knochen oder
Gelenk
Nekrose von
Fußteilen
4
Nekrose des
gesamten
Fußes
5
B Mit Infektion
Mit Infektion
Mit Infektion
Mit Infektion
Mit Infektion
Mit Infektion
C Mit Ischämie
Mit Ischämie
Mit Ischämie
Mit Ischämie
Mit Ischämie
Mit Ischämie
D Mit Infektion
Mit Infektion
Mit Infektion
Mit Infektion
Mit Infektion
Mit Infektion
und Ischämie
und Ischämie
und Ischämie
und Ischämie
und Ischämie
und Ischämie
Validation of a Diabetic Wound Classifikation System. Amstrong et al. Diabete Care 21:855 (1998)
The dysvascular foot. A system of diagnosis and treatment. Wagner. Foot and Ankl 2:64 (1981)
9. Relevante Ereignisse in den letzten 12 Monaten
relevante Ereignisse
Diabetesbedingte retinale Lasertherapie
X jaXX
X nein
Bitte geben Sie hier an, ob in den letzten
zwölf Monaten bei Ihrem Patienten eine diabetesbedingte retinale Lasertherapie durchgeführt wurde. Eine Angabe ist erforderlich.
BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION
Schwere Hypoglykämien in den letzten 12 Monaten
1
Anzahl
Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyper glykämischer Entgleisungen in den letzten 12 Monaten
2
Anzahl
Zu schweren Hypoglykämien zählen insbesondere die, die eine Gabe von Glukose
intravenös oder Glukagon parenteral erforderlich machten. Wenn keine Ereignisse vorliegen, geben Sie bitte eine „0“ an.
Angabe der Anzahl aller vollstationären Aufenthalte, die durch eine hyperglykämische
Stoffwechselentgleisung notwendig wurden. War dies in den letzten zwölf Monaten
nicht der Fall, tragen Sie bitte eine „0“ ein.
10. Aktuelle Medikation
aktuelle Medikation
nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen:
Glibenclamid
Metformin
Glucosidase-Inhibitoren
Andere Sulfonylharnstoffe und
-analoga (einschl. Glinide)
Glitazone
X
X
X
ja
X
X
ja
ja
ja
ja
X nein X
X nein X
X
Insulin
Insulin-Analoga
X nein
X
X nein
X
X nein
X
X nein
X
X nein
X
X
X
X
Kontraindikation
X
X
Kontraindikation
Kontraindikation
Kontraindikation
Kontraindikation
intensiviert
X nicht intensiviert
X
intensiviert
X
nicht intensiviert
ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen:
HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine)
Antihypertensive medikamentöse Therapie
Thrombozytenaggregationshemmer
X ja
X ja
X
X ja
Erhält Ihr Patient eine blutzuckersenkende
Therapie und haben Sie dies unter Punkt 6
dokumentiert, müssen Sie zu jeder hier aufgeführten Wirkstoffgruppe jeweils eine
Angabe machen.
Sollte Ihr Patient mit Insulin oder Insulinanaloga behandelt werden, geben Sie bitte
zusätzlich die Art der Therapie (nicht-intensiviert/ intensiviert) an.
Sollte Ihr Patient eine Therapie mit HMGCoA-Reduktase-Hemmern (Statine), eine
antihypertensive medikamentöse Therapie
oder eine Therapie mit Thrombozytenaggregationshemmer (z. B. ASS) erhalten, können
Sie dies hier ebenfalls dokumentieren. Die
Angaben zu diesen Feldern sind optional.
11. Schulung
Schulungen
X
Schulung bereits vor Einschreibung in das strukturierte
Behandlungsprogramm wahrgenommen
Diabetes-Schulung
X
Hypertonie-Schulung
X keine
X
Wenn Sie Ihrem Patienten aktuell (am Tage
der Konsultation) die Teilnahme an einem
Schulungsprogramm empfohlen haben,
geben Sie bitte hier an, für welche Indikation die Schulung durchgeführt werden soll.
Wurde keine Schulung empfohlen, geben Sie
dies bitte auch an.
Mindestens eine Angabe ist erforderlich,
Mehrfachnennungen sind möglich.
Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation)
X Diabetes-Schulung
X
X Hypertonie-Schulung
X
X
keine
Sollte Ihr Patient bereits vor der Einschreibung
in das DMP an einer der aufgeführten
Schulungen teilgenommen haben, machen
Sie bitte bei dem entsprechenden Schulungsprogramm eine Angabe. Ist dies nicht der Fall
gewesen, kreuzen Sie bitte „keine“ an.
Mindestens eine Angabe ist erforderlich,
Mehrfachnennungen sind möglich.
27
28
BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION
12. Behandlungsplan und vereinbarte Ziele
Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele
Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen
X ja
X
Ernährungsberatung empfohlen
X
Zielvereinbarung HbA
ja
X nein
X nein
X
aktuellen Wert:
X halten
X
Zielvereinbarung Blutdruck
aktuellen Wert:
Ophthalmologische Netzhautuntersuchung
X
X
X
1c
durchgeführt
halten
X
senken
X
nicht durchgeführt
X veranlasst
X
Ü
Indikationsbezogene Über - bzw. Einweisung erforderlich
X nein
X diab. Fußambulanz/Einrichtung
X
X diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung
X
X
akut-stationär
X
Reha
anheben
X senken
X
X
sonstige
Für die weitere Behandlung sollen Sie
gemeinsam mit Ihrem Patienten
einen Behandlungsplan erstellen und
Therapieziele vereinbaren.
Diese Therapieziele können Sie hier
dokumentieren.
Nähere Erläuterungen zu den
Dokumentationsfeldern finden Sie
weiter unten.
Sollten Sie für Ihren Patienten im
Zusammenhang mit seiner Diabeteserkrankung eine Über- oder
Einweisung ausgestellt haben, geben
Sie dies bitte hier an.
Mehrfachnennungen sind möglich.
Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen
Eine Angabe ist erforderlich.
Sollte Ihr Patient Nicht-Raucher sein und haben Sie dies in Feld 7 entsprechend dokumentiert
(Raucher = nein), kann die Angabe zum Tabakverzicht entfallen.
Ernährungsberatung empfohlen
Hier können Sie angeben, ob Sie Ihrem Patienten eine Ernährungsberatung empfehlen. Dabei
kann es sich sowohl um die Ernährungsberatung im Rahmen der Diabetes- und/ oder
Hypertonieschulungen wie auch um gesonderte Angebote z. B. der Krankenkasse handeln.
HbA1c
Eine Angabe ist erforderlich.
Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation des Patienten (z. B. bestehende Folge- und
Begleiterkrankungen) ist zu dokumentieren, ob der aktuell gemessene Wert im Rahmen der
Zielvereinbarungen bis zum nächsten Dokumentationstermin gehalten, gesenkt oder (in seltenen Fällen) angehoben werden soll.
Blutdruck
Eine Angabe ist erforderlich.
Auch hier ist unter Berücksichtigung der Gesamtsituation des Patienten (z. B. bestehende
Folge- und Begleiterkrankungen) zu dokumentieren, ob der aktuell gemessene Blutdruckwert
im Rahmen der Zielvereinbarungen bis zum nächsten Dokumentationstermin gehalten oder
gesenkt werden soll.
Ophthalmologische Netzhautuntersuchung
Eine Angabe ist erforderlich.
Diese ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. Geben Sie bitte an, ob Sie die
Untersuchung bereits durchgeführt oder veranlasst haben.
BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION
13. Datum/ Unterschrift
Dokumentationsinter vall
X
X
quartalsweise
jedes zweite Quartal
Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung
T T
.
M M
.
J
J
J
J
.
J
J
J
J
(optionales Feld)
T T
.
M M
Unterschrift des Arztes
Die Dokumentation muss regelmäßig einmal im Quartal oder jedes zweite Quartal
erstellt werden. Das
Dokumentationsintervall legen Sie in
Abhängigkeit vom Krankheitsstatus unter
Berücksichtigung von Begleit- und
Folgeerkrankungen individuell in Absprache
mit dem Patienten fest.
Als Datum der geplanten nächsten
Dokumentation gilt der Termin, der im
Rahmen der regelmäßigen Dokumentation
(jedes Quartal bzw. jedes zweite Quartal)
mit dem Patienten vereinbart wird. Sollten
Sie diesen Termin bereits zum Zeitpunkt der
Dokumentationserstellung festlegen, können Sie das entsprechende Datum hier eintragen. Die Angabe ist optional.
Für die Einschreibung des Versicherten in ein
strukturiertes Behandlungsprogramm ist
das Datum relevant, an dem der
Dokumentationsbogen vollständig ausgefüllt wurde. Daher müssen Sie das Datum
eintragen und den Bogen unterschreiben.
Das Datum aus der Kopfzeile ist für die
Einschreibung nicht relevant. Der Bogen
bzw. Datensatz (bei edv-gestützter Dokumentation) muss innerhalb von 7 Tagen
nach Erstellung an die vertraglich vereinbarte Datenstelle übermittelt werden.
Wenn Sie den Bogen in Papierform ausgefüllt haben und in der zuständigen Stelle festgestellt wird, dass die Angaben des Dokumentationsbogens an einer oder mehreren Stellen
unvollständig oder unplausibel sind, erhalten Sie den Bogen zurück und werden aufgefordert,
den Bogen zu korrigieren und erneut mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift zu versehen. Der korrigierte Bogen bzw. Datensatz muss innerhalb von 52 Tagen nach Quartalsende
bei der Datenstelle vorliegen.
29
30
BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION
3.6 Aufbau des Dokumentationsbogens (Folgedokumentation)
Diese Abbildung zeigt einen Überblick über den Folgedokumentationsbogen. Dabei sind die
einzelnen Abschnitte wieder nummeriert. Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf die entsprechenden Abschnitte des Erstdokumentationsbogens.
1. Versichertenkarte einlesen
2 (3). Blatt 1: Original für die Datenannahmestelle (versenden)
Blatt 2: Für den Arzt
Blatt 3: Für den Versicherten
Folge-Dokumentation
Diabetes mellitus Typ 2
Krankenkasse bzw
. Kostenträger
Blatt 1
Original für die
Datenannahmestelle
Name, Vornamedes Versicherten
4 (4). DMP-Fallnummer
DMP-Fallnummer
geb. am
Krankenhaus-IK
Kassen-Nr
.
Versicherten-Nr.
Vertragsarzt-Nr.
Arztstempel
Status
VK gültig bis
(bitte auch auf Blatt 2 und 3)
3 (5). Arztstempel
Datum
012A
Die dunkel hinterlegten Angaben werden der Krankenkasse übermittelt.
Anamnese
X
Diabetestypische Symptome vorhanden
ja
X
nein
Neu aufgetretene Begleit- oder Folgeerkrankungen
X
X
X
X
X
X
keine
Schlaganfall
Blindheit
X
X
X
Hypertonus
pAVK
diab. Neuropathie
X
X
X
Fettstoffwechselstörung
Nephropathie
diab. Fuß
Nierenersatztherapie
Amputation
aktuelle Befunde
kg
Peripherer Pulsstatus
nicht
X erhoben
X unauffällig
X
X
auffällig
Über weisung
ausgestellt
Sensibilitätsprüfung (z.B. 10g-Mono-Filament-Test)
nicht
X durchgeführt X unauffällig X auffällig
X
Blutdruck
mmHg
/
,
X
X
X
µmol/l
,
aktuelle Medikation
,
X
mg/dl
Metformin
Glucosidase-Inhibitoren
Andere Sulfonylharnstoffe und
-analoga (einschl. Glinide)
Glitazone
Schulungen
Hypertonie-Schulung:
RSAV 01.03.04
ja
ja
ja
X
X
X
nein
X
X
nein
nein
nein
nein
X
X
ja
ja
X
X
nein
auffällig
nein
Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen
X
ja
X
III
B
X
C
X
D
re. oder
Überweisung ausgestellt
X
X
ja
X
nein
X
X
Antihypertensive medikamentöse Therapie
Thrombozytenaggregationshemmer
aktuellen Wert:
Ophthalmologische Netzhautuntersuchung
X
X
V
li.
Kontraindikation
nein
Anzahl
intensiviert
X
X
nicht intensiviert
nicht intensiviert
ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen:
Kontraindikation
HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine)
ja
X
keine
ja
ja
X
Diabetes-Schulung
Hypertonie-Schulung
war aktuell nicht möglich
Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung
J
J
Dokumentationsintervall
X
X
.
M M
.
J
J
(optionales Feld)
nein
nein
durchgeführt
X
X
X
halten
halten
X
X
senken
X
anheben
X
veranlasst
senken
nicht durchgeführt
jedes zweite Quartal
Datum
Indikationsbezogene Über - bzw. Einweisung erforderlich
diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung
akut-stationär
quartalsweise
X
Reha
X sonstige
T T
.
M M
.
J
J
J
J
Unterschrift des Arztes
Vordruck 012A
5 (7). Anamnese
6 (9). Aktuelle Befunde
8 (11). Aktuelle Medikation
Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation)
X
war aktuell nicht möglich
X
X
X
nein
intensiviert
Kontraindikation
aktuellen Wert:
ja
IV
Einweisung veranlasst
Kontraindikation
Zielvereinbarung Blutdruck
ja
X
X
X
X
X
X
X
Zielvereinbarung HbA1c
diab. Fußambulanz/Einrichtung
X
X
X
X
X
Insulin-Analoga
T T
X
X
II
A
und
Insulin
Ernährungsberatung empfohlen
nein
X
Kontraindikation
X
X
X
X
I
nein
Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele
Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen
X
X
X
X
X
X
X
nein
li.
0
Diabetesbedingte retinale Lasertherapie
Empfohlene Schulung wahrgenommen (seit letzter Dokumentation)
Diabetes-Schulung:
Paul Albrechts Verlag, 22952 Lütjensee
X
X
ja
X
re. oder
Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen
Diagnosespezifische Medikation
ja
X
X
nicht untersucht
nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen:
X
X
X
sonstige
ja
Grad nach Wagner/Armstrong
unauffällig
%
Anzahl
Glibenclamid
X
X
Osteoarthropathie
relevante Ereignisse seit der letzten Dokumentation
Schwere Hypoglykämien
nicht erhoben
Über weisung
ausgestellt
oder
Raucher
diab. Retinopathie
X
% und oberer Normwert des Labors
Serum-Kreatinin
Herzinfarkt
Angabe des schwerer betroffenen Fußes
bei auffälligem Fußstatus:
Fußstatus
Körpergewicht
HbA 1c
X
X
X
KHK
7 (8). Relevante Ereignisse
9 (13). Schulung
10 (12). Behandlungsplan
und Ziele
BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION
3.7 Hinweise zum Ausfüllen der einzelnen Abschnitte
(Folgedokumentation)
Parameter und Angaben, die analog zur Erstdokumentation auszufüllen sind, werden hier
nicht mehr erläutert, sondern nur unter Angabe der entsprechenden Abschnittsnummer der
Erstdokumentation aufgeführt. Die Abschnitte der Erstdokumentation 2 (Arztwechsel) und 6
(Diagnosestellung) entfallen in der Folgedokumentation.
1. Versichertenkarte einlesen (wie Erstdokumentation Abschnitt 1)
2. Durchschläge (wie Erstdokumentation Abschnitt 3)
3. DMP-Fallnummer (wie Erstdokumentation Abschnitt 4)
4. Arztstempel (wie Erstdokumentation Abschnitt 5)
5. Anamnese seit der letzten Dokumentation (Erstdokumentation Abschnitt 7)
Anamnese
Diabetestypische Symptome vorhanden
X
ja
X
nein
Neu aufgetretene Begleit- oder Folgeerkrankungen
X
X
X
X
X
X
keine
Schlaganfall
Blindheit
X
X
X
Hypertonus
pAVK
diab. Neuropathie
Fettstoffwechselstörung
Nephropathie
diab. Fuß
X
X
X
KHK
Nierenersatztherapie
Amputation
X
X
X
Herzinfarkt
Raucher
diab. Retinopathie
X
X
sonstige
ja
nein
6. Aktuelle Befunde (wie Erstdokumentation Abschnitt 8)
7. Relevante Ereignisse seit der letzten Dokumentation (Erstdokumentation Abschnitt 9)
Neu aufgetretene Begleit- und Folgeerkrankungen sind dann anzugeben, wenn sie seit der
letzten Dokumentation aufgetreten sind und somit noch nicht in der vorangegangenen
Dokumentation erfasst worden sind.
8. Aktuelle Medikation (Erstdokumentation Abschnitt 10)
9. Schulung (Erstdokumentation Abschnitt 11)
Schulungen
Empfohlene Schulung wahrgenommen (seit letzter Dokumentation)
Diabetes-Schulung:
Hypertonie-Schulung:
X
X
ja
ja
X
X
nein
nein
Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen
X
X
X
war aktuell nicht möglich
Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation)
X
Diabetes-Schulung
X
Hypertonie-Schulung
X
keine
war aktuell nicht möglich
Die Angaben zu den Schulungen beziehen sich hier ausschließlich rückblickend auf
Schulungen, die Sie Ihrem Patienten bei dem letzten Dokumentationstermin empfohlen
haben.
Sollte Ihr Patient eine empfohlene Schulung ohne einen für Sie nachvollziehbaren Grund
nicht wahrgenommen haben, kreuzen Sie bitte „nein“ an. Beachten Sie bitte, dass diese
Angabe zum Ausschluss des Versicherten führen kann.
Die Ausprägung „war aktuell nicht möglich“ ist anzukreuzen, wenn die Schulung innerhalb
des Dokumentationszeitraumes (3 - 6 Monate) wegen nachvollziehbaren Gründen nicht
wahrgenommen werden konnte. Gründe hierfür können z. B. sein: Fehlende
Schulungskapazität, Krankenhausaufenthalt des Patienten, private Gründe. Die Beurteilung,
ob die Gründe nachvollziehbar sind, obliegt alleine Ihnen und dem Patient.
Eine Angabe in diesem Feld führt nicht zum Ausschluss des Patienten aus dem Programm.
Sollten Sie bei der letzten Dokumentation keine Schulung empfohlen haben, geben Sie dies
bitte auch an.
10. Behandlungsplan (wie Erstdokumentation Abschnitt 12)
12. Vereinbarungen/ Unterschrift (Erstdokumentation Abschnitt 13)
31
32
Notizen
33
G R U N D L A G E N
4 Grundlagen zum
Disease-Management
4.1 Was bedeutet Disease-Management?
Disease-Management fasst unterschiedliche Maßnahmen zur optimalen Behandlung eines
gesamten Krankheitsbildes zusammen. Es handelt sich dabei um eine Versorgungsform, die
sich über Strukturgrenzen hinweg mit der Sekundärprävention, Diagnostik, Therapie und
Rehabilitation einer Erkrankung befasst, mit dem Ziel durch Integration und Koordination
aller an der Behandlung der Erkrankung beteiligten Organisationen, eine Verbesserung der
Versorgungsqualität unter optimalem Einsatz zu Verfügung stehender Ressourcen zu erreichen (1).
Abbildung 1: Innovativer Ansatz von Disease-Management
Krankheit / Indikationsgebiet
Leistungserbringer
Diabetes
Brustkrebs
KHK
Asthma
Andere
Allgemeinarzt
Spezialist
Krankenhaus
Rehabilitation
Medikation
Traditioneller Ansatz
Sektoral organisiert
Konkurrenz statt Kooperation
Wenig Koordination und
Integration
Neuer Ansatz
Kontinuität der Versorgung über
Sektorengrenzen hinweg
Koordination der Dienstleister
Integration und Datenaustausch
Quelle: modifiziert aus Szathmary, B.: Neue Versorgungskonzepte im deutschen Gesundheitswesen (1).
Anhang 8:
Literatur
34
G R U N D L A G E N
4.2 Welche Bestandteile haben Disease-Management-Programme?
Zur Einführung in die Thematik werden zunächst folgende Fallbeispiele aufgeführt:
Szenario 1:
Herr Müller*, Diabetiker, 64 Jahre alt, erscheint wegen akuter Knieschmerzen in der
Hausarztpraxis Dr. Schmitt*. Nach Abklärung der Akutsymptomatik und Behandlung eines
gastroösophagealen Refluxes erkundigt sich Dr. Schmitt nach den Blutzuckerwerten seines
Patienten und erhält die Antwort, dass diese „in Ordnung“ seien. Da Dr. Schmitt in der
Patientenakte vergeblich nach den letzten Laborwerten und dem Bericht des Augenarztes
sucht und Herr Müller auch keinen Diabetikerpass mitführt, misst Dr. Schmitt den Blutdruck
und beschließt, sich bei der nächsten Gelegenheit ausführlicher mit der Diabetes-mellitusErkrankung seines Patienten zu beschäftigen.
Szenario 2:
Frau Meier* kommt zu ihrer geplanten „DMP-Vorstellung“ in die Hausarztpraxis Dr. Becker*.
Wie sie es in ihrer „Selbst-Management-Gruppe“ gelernt hat, händigt sie der Arzthelferin
ihren Diabetikerausweis aus. Die Helferin trägt die Daten in die elektronische Patientenakte
ein und druckt eine Verlaufskurve der HbA1C-Werte für Frau Meier und Dr. Becker aus. Beim
Öffnen der Patientenakte erscheint eine Erinnerungswarnung für die noch ausstehende
Augenhintergrunduntersuchung. Die Kurven der Verlaufsparameter sind bis auf eine mäßige Erhöhung des Cholesterinwertes unauffällig. Dr. Becker vereinbart mit Frau Meier einen
Behandlungsplan zur Cholesterinsenkung, wobei er Zugriffsmöglichkeit auf eine aktualisierte evidenzbasierte Wissensgrundlage hat, und legt die Behandlungsziele gemeinsam
mit Frau Meier fest. Danach werden von der Arzthelferin zwei Termine für Frau Meier vereinbart: Ein Augenarzttermin und ein Termin beim Ernährungsberater.
Dr. Becker ist mit der Betreuung seiner Diabetiker zufrieden: Der Blick in seinen Feedbackbericht zeigt ihm, dass er z. B. den Anteil seiner Diabetiker mit einer jährlichen Augenhintergrunduntersuchung von 45 % auf 67 % steigern konnte.
Fazit:
Literatur:
Anhang 8
In einem System, das eher auf die Behandlung akuter Krankheitsereignisse als auf die strukturierte Betreuung chronisch Kranker ausgerichtet ist (Szenario 1), gestaltet sich die Betreuung
chronisch kranker Patienten, die zudem keine Mitverantwortung für die Behandlung ihrer
Erkrankung übernehmen, schwierig. Disease-Management soll daher den Umgang mit chronischen Erkrankungen für Patienten und medizinisches Personal gleichermaßen durch den
Einsatz geeigneter Hilfsmittel und struktureller Veränderungen optimieren und erleichtern
(Szenario 2).
Obwohl es viele verschiedene Möglichkeiten für die Ausgestaltung von Disease-ManagementProgrammen gibt, basieren sie auf gemeinsamen Grundzügen:
1. Fokussierung auf eine Population oder Risikogruppe wie z. B. Diabetiker anhand von
„Einschreibekriterien“.
2. Existenz einer Wissensbasis, die stetig aktualisiert werden muss, in der Regel evidenzbasierte
Leitlinien mit Angabe von Behandlungszielen.
* Die Namen in den Beispielen sind frei erfunden.
G R U N D L A G E N
3. Strukturregelungen der Prozesse im Versorgungssystem: Koordination unterschiedlicher Versorger, Definition von Versorgerzuständigkeiten und klare Absprachen innerhalb der Ärzteschaft, Einbeziehung medizinischer Hilfsberufe und der Patienten selbst.
4. Messung der Ergebnisse und kontinuierlicher Verbesserungsprozess.
Weitere wichtige Bestandteile von Disease-Management-Programmen sind praktische Organisationshilfen, die in unterschiedlicher Anzahl und Zusammensetzung kombiniert werden und
deren Wirksamkeit im Hinblick auf Verbesserungen von Prozessparametern, wie periodische
Durchführung empfohlener Untersuchungen, und Ergebnisparametern, wie das Auftreten von
Endorgankomplikationen, bereits belegt werden konnten (3-6):
DMP-Bestandteil
Vorteil
Patientenregister
Identifikation einer Risikopopulation bzw. der Gruppe chronisch
Kranker
Remindersysteme
Erinnerungsfunktion führt zur Einhaltung wichtiger
Untersuchungstermine und sichert die Kontinuität der Versorgung
Hilfen zu Therapieentscheidungen
Evidenzbasierte Leitlinien stellen das aktuell verfügbare Wissen /
„best practice“ zur Verfügung
Interdisziplinärer Austausch in Qualitätszirkeln kann ebenfalls
eine Entscheidungshilfe darstellen
Arztbezogene,
strukturierte
Rückmeldungen
Ermöglichen, eigene Stärken und Schwächen in der Versorgung
chronisch Kranker im Vergleich zu anderen ausfindig zu machen
und daraus Handlungskonsequenzen abzuleiten
Optimierte
Praxisorganisation
Trennung von akuten und chronischen Versorgungsbereichen;
Verteilung der Arbeitsaufgaben und Einbeziehung des
Praxispersonals in die Betreuung chronisch Kranker kann zu
Arbeitserleichterung und Qualitätsverbesserung führen
Patientenschulungen
Führen zu einer Steigerung der Eigenverantwortung und können
die Mitarbeit der Patienten verbessern
Disease-Management eignet sich besonders für Erkrankungen, für die eine breite Wissensbasis
vorliegt, indem ein möglichst hoher Anteil an diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
hinsichtlich medizinischer und ökonomischer Ergebnisse durch anerkannte kontrollierte Studien
belegt ist. Dabei stehen besonders diejenigen Erkrankungen im Vordergrund, die durch eine
hohe Inzidenz, extensive Betreuungs- und Behandlungskosten sowie eine ausgeprägte Variabilität in Bezug auf medizinische Maßnahmen und Interventionen gekennzeichnet sind. Typische und erprobte Beispiele sind Diabetes mellitus, Koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale
und bestimmte Tumorleiden.
35
36
G R U N D L A G E N
4.3 Welche Erfahrungen liegen aus anderen Ländern vor und wie
sehen die Voraussetzungen in Deutschland aus?
Anhang 8:
Literatur
In den USA gibt es Hunderte von unterschiedlichen Disease-Management-Programmen im
Rahmen von Managed Care Modellen (2).
Entwickler und Betreiber von Disease-Management-Programmen in den USA sind Managed Care
Organizations (MCO), Pharmaunternehmen oder externe Dienstleistungsunternehmen. Auch
wenn diese marktwirtschaftlich orientierten Unternehmen hauptsächlich ökonomische Ziele
verfolgen, so liegen hier doch die größten Erfahrungen im Umgang mit Disease-ManagementProgrammen vor. Es konnten einerseits positive Qualitäts- und Kostenwirkungen erzielt werden
(7), anderseits hat die starke Fixierung auf Einsparungen auch zu Einschränkungen der medizinischen Leistungen geführt (8).
Ausgehend von den unterschiedlichen Grundvoraussetzungen (privat-marktwirtschaftliche
Gesundheitsversorgung in den USA versus sozial ausgerichteter Solidarversicherung in
Deutschland) ist eine Eins-zu-eins-Übertragung des Managed Care Ansatzes aus den USA
nach Deutschland weder möglich noch wünschenswert (9).
Doch auch in europäischen Ländern mit einem Sozialversicherungssystem wie z.B. Schweden,
Norwegen, Großbritannien (10), den Niederlanden (11) und der Schweiz (12) bestehen Erfahrungen mit Disease-Management (13).
Danach kann man Vorteile von DMP und die Vorbehalte gegen die Einführung wie folgt
zusammenfassen (14):
Vorteile
Vorbehalte
Gesundheitssystem
Bessere Resultate
Einführung evidenzbasierter
Handlungsgrundlagen
Ergebnismessungen
Kosteneffektivität
Verbesserte Verteilung der Ressourcen
Bessere Kooperation unter den
Leistungserbringern
Nahtlose Versorgung
Eventuell höhere Kosten zu Beginn
Kostet Zeit und verbraucht
Startressourcen
Kontroversen bei der Einführung
Schwierigkeit der Änderung beste-
hender Systeme
Ärzte
Gelegenheit zu effektiver und gemein-
schaftlicher Arbeit in der Praxis
Aufbau guter, stabiler Beziehungen zu
anderen Akteuren
Guter Zugang zu evidenzbasierter
Information
Wachsende Professionalität
Angst vor einer Einschränkung der
Therapiefreiheit
Statusverlust
Stärkere Management-Überwachung
Interessenkonflikt zwischen den
Wünschen der Patienten und dem
Behandlungsplan
Änderung der Arzt-Patienten-Beziehung
Patienten
Besser informiert
Behandlungsrestriktionen
Verstärkte Einbeziehung
Wachsende Verantwortung und
Bessere Kontinuität und Konsistenz
der Versorgung
Entscheidungsfindung
G R U N D L A G E N
37
In Deutschland ist die Entwicklung von Disease-Management-Programmen an die Veränderungen des Risikostrukturausgleich (RSA)- Gesetzes vom Januar 2002 gekoppelt. Im reformierten
RSA, der ursprünglich Wettbewerbsnachteile zwischen den verschiedenen Krankenkassen
ausgleichen sollte, wird nun die Intensivierung der Betreuung chronisch Kranker besonders
berücksichtigt. Durch dieses Gesetz können Krankenkassen ihren Versicherten strukturierte
Behandlungsprogramme anbieten, wenn diese gesetzlich festgelegten Qualitätskriterien entsprechen. Diese Anforderungen an Behandlungsprogramme legt der Gemeinsame Bundesausschuss, der aus Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen besteht, dem Bundesgesundheitsministerium (BMGS) vor, das nach Genehmigung eine Änderungsverordnung zur
Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) festlegt. Zuständig für die Zulassung und die regelmäßige Überprüfung der Programme ist das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn.
4.4 Wo finde ich weiterführende Literatur?
Die im Text zitierte Literatur sowie weitere Literaturhinweise zum Thema DMP finden Sie im
Anhang 8.
Anhang 8:
Literaturhinweise
und Internetadressen
38
Notizen
E V I D E N Z B A S I E R T E
39
M E D I Z I N
5 Grundlagen zur Evidence-basedMedicine (EbM)
5.1 Was bedeutet evidenzbasierte Medizin?
Wenn derzeit über die praktische Tätigkeit eines Arztes berichtet wird, dauert es nicht lange,
bis der Begriff „evidence-based-medicine“ oder evidenzbasierte Medizin (EbM) fällt.
Oft wird hiermit die Einführung von Leitlinien und damit die Befürchtung einer „KochbuchMedizin“ verbunden. Doch evidenzbasierte Medizin ist weit davon entfernt, ein für alle Situationen passendes „Rezept“ zu liefern. Vielmehr bildet evidenzbasierte Medizin eine Methode,
um die individuelle klinische Erfahrung der Ärzte und die Präferenzen der Patienten mit der
wissenschaftlichen Evidenz klinisch relevanter Forschungen zu vereinen (1). Einer der bekanntesten Vertreter der evidenzbasierten Medizin ist David Sackett.
So zeigt auch die von David Sackett gelieferte Definition von evidenzbasierter Medizin, dass
dem Anwender keine Rezepte vorgelegt, sondern vielmehr eigenständige Entscheidungen
abverlangt werden.
Nach Sackett ist evidenzbasierte Medizin „( ... ) der gewissenhafte, ausdrückliche und vernünftige Gebrauch der gegenwärtig besten externen, wissenschaftlichen Evidenz für Entscheidungen in der medizinischen Versorgung individueller Patienten. Die Praxis der evidenzbasierten
Medizin bedeutet die Integration individueller klinischer Expertise mit der bestmöglichen
externen Evidenz aus systematischer Forschung“(1).
Dies bedeutet, dass die externe klinische Evidenz die Informationen zur Verfügung stellt, und
die klinische Expertise entscheidet, ob das betreffende Forschungsergebnis auf den Patienten
anzuwenden ist oder nicht. Individuelle klinische Expertise umfasst das Können und die
Urteilskraft, die Ärzte durch ihre Erfahrung und klinische Praxis erwerben; externe klinische
Evidenz meint die klinisch relevanten Forschungsarbeiten, die zu einem benannten Problem
vorliegen (1).
Verwirrung beim Gebrauch des Begriffes evidenzbasierte Medizin entsteht durch die unterschiedliche Bedeutung und der Verwendung des englischen Begriffs „evidence“ und der deutschen „Evidenz“.
Evidenz leitet sich ursprünglich vom lateinischen „evidentia“ ab, was so viel wie
„Augenscheinlichkeit“ oder „Veranschaulichung“ meint. Die Bedeutung von „Evidenz“ im
deutschen Sprachgebrauch ist „Deutlichkeit“, „vollständige, überwiegende Gewissheit“, „einleuchtende Erkenntnis“ oder auch das, was keiner weiteren Prüfung bedarf und sozusagen
auf der Hand liegt(2). Demnach ist „Evidenz“ eine unmittelbar einleuchtende Einsicht ohne
methodische Vermittlung (3).
Im englischen Sprachgebrauch wird „evidence“ im Sinn der „evidence-based medicine“ als eine
durch Beweismaterial oder Informationen belegte Medizin, die einen Sachverhalt beweisen
oder widerlegen können, so wie im Gerichtsverfahren vorgelegte Beweise für oder gegen eine
Täterschaft einer Person sprechen können, verwendet (4). Dabei kann die Beweislage gut sein
(wie z.B. Metaanalysen oder mehrere randomisierte kontrollierte Studien) oder nur mäßig sein
(widersprüchliche Studien oder schlechte Studienqualität). Die Beweise werden also im Rahmen
der EbM methodisch erfasst.
Literatur:
Anhang 8
40
E V I D E N Z B A S I E R T E
M E D I Z I N
5.2 Wie hat sich die Methode der evidenzbasierten
Medizin entwickelt?
Obwohl der Begriff der evidenzbasierten Medizin in Deutschland noch recht jung ist, ist die
Idee, Menschen wissenschaftlich begründet zu behandeln, schon mehr als zwei Jahrhunderte
alt.
Dieser zentrale Gedanke von evidenzbasierter Medizin hat seinen Ursprung um 1780 in Großbritannien. Damals wurde dort das Programm der „medical arithmethic“, der arithmetischen
Medizin, die auf der Methodologie der Beobachtung und des Experiments basierte, entwickelt.
In der Mitte des 19. Jahrhunderts folgte Frankreich diesem Konzept mit der „méthode numérique“(1, 5). In Deutschland findet sich ein Ansatz dieser Methode im Jahr 1932, als von Paul
Martini die „Methodenlehre der therapeutisch-klinischen Forschung“ erschien (5).
Eine der ersten kontrollierten Studien wurde 1753 von James Lind in Großbritannien durchgeführt. Er erforschte damals die Behandlung von Skorbut mit Orangen und Zitronen und veröffentlichte seine Ergebnisse (5).
Die Methodologie der Beobachtung und des Experiments zur Behandlung von Patienten konnte
sich damals nicht lange halten, sie wurde von Expertenmeinungen und Beobachtungen verdrängt (6).
Neu definiert wurde die Methode später im Bereich der Sozialhygiene, der klinischen Epidemiologie sowie Public Health als „medical statistics“ bzw. „Biometrie“ (5,6). Evidenzbasierte
Medizin basiert somit auch auf den Grundsätzen der Epidemiologie und der Biostatistik.
Literatur:
Anhang 8
Der ursprüngliche Begriff „evidence-based medicine“ entstand an der McMaster Medical
School in Kanada in den siebziger Jahren aus dem Konzept „evidence-based learning“ (6).
Evidence-based learning ist eine Lernmethode, die dem Prinzip des problemorientierten
Lernens folgt. Der Lernprozess vollzieht sich dabei in mehreren methodischen Schritten:
Zunächst erfolgt die Definition des vorhandenen, zu lösenden Problems. Ihr schließt sich die
Literaturrecherche nach dem Stand der Wissenschaft zu der beschriebenen Problematik an. Es
folgt die kritische Beurteilung der gefundenen Literatur und die Entscheidung, ob die gefundenen Ergebnisse zur Lösung des Problems herangezogen werden können (6).
Nachdem die Methode zunächst hauptsächlich von Epidemiologen geprägt und angewendet
wurde, schlossen sich im Laufe der Jahre auch andere Gebiete des Gesundheitswesens an.
5.3 Welche Bedeutung hat die evidenzbasierte Medizin
für die Praxis?
Der britische Arzt und Epidemiologe Archie Cochrane setzte sich unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg als einer der ersten Wissenschaftler für die Durchführung randomisierter klinischer Studien
ein, um die mangelnde Anwendung wissenschaftlicher Methoden in der klinischen Praxis zu
beheben (7). Er forderte, dass wissenschaftliche Übersichtsarbeiten systematisch geplant und
ständig aktualisiert werden, um neue Ergebnisse bei der Versorgung von Patienten berücksichtigen zu können.
Als Antwort auf die Forderung nach systematischen Übersichten aller relevanten randomisierten
kontrollierten Studien (RCTs) im Gesundheitswesen wurde im Oktober 1992 das Cochrane Centre
in Oxford gegründet (7).
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M E D I Z I N
Das Cochrane Centre ist ein weltweites Netz von Wissenschaftlern und Ärzten aller gesundheitlichen Fachrichtungen, das sich zum Ziel gesetzt hat, systematische Übersichtsarbeiten zu
Therapievergleichen auf der Basis randomisierter Studien zu erstellen, aktuell zu halten und
in der Cochrane-Datenbank zu verbreiten (7).
Im März 1998 wurden in Berlin das Netzwerk „Evidenzbasierte Medizin“ und am 6. Oktober
2000 das „Deutsche Netzwerk für evidenzbasierte Medizin“ gegründet(8). Das Netzwerk ist
ein Zusammenschluss verschiedener Zentren, die sich zum Ziel gesetzt haben, systematische
Übersichtsarbeiten zu erstellen, in regelmäßigen Abständen Workshops zu organisieren, alle
Aktivitäten im deutschsprachigen Raum, die sich mit „evidenzbasierter Medizin“ bzw. „evidenzbasierter Gesundheitsversorgung“ beschäftigen, zu bündeln und sich allgemein für die Verbreitung der Methode einzusetzen (8).
Die Bestrebungen, die evidenzbasierte Methodik im gesamten Gesundheitswesen anzuwenden,
führten zur Entstehung von weiteren Konzepten wie „evidence-based nursing“, „evidence-based
mental health“, „evidence-based child care“, „evidence-based pharma-cotherapy“, „evidencebased dentistry“, „evidence-based practice“ sowie „evidence-based health care“.
5.4 Welcher Zusammenhang besteht zwischen evidenzbasierter
Medizin und Disease-Management-Programmen?
Das methodische Vorgehen, wissenschaftliche Informationen problemorientiert aufzuarbeiten
und zu beurteilen, so dass sie von den praktisch tätigen Ärzten in der individuellen klinischen
Entscheidungsfindung optimal genutzt werden können, macht das Konzept der evidenzbasierten Medizin zu dem, was sie ist: eine auf methodisch erbrachten und beurteilten Beweisen und
nicht auf althergebrachtem Wissen oder Intuition basierende Medizin (9). Es schließt weder das
Wissen der klinisch tätigen Ärzte noch die Individualität der Patienten und ihrer Probleme aus,
sondern verlangt vielmehr eine Verknüpfung dieser.
Auf Basis der beschriebenen Methodik wurden nun vom Gemeinsamen Bundesausschuss die
medizinischen Anforderungen für Disease-Management-Programme (DMP) entwickelt, die
in der Anlage 1 zur Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) festgeschrieben und als
Versorgungsinhalte von DMP vertraglich verankert sind.
Die in diesen Versorgungsinhalten festgelegten Zielparameter, wie z.B. die Blutdruckeinstellung
von Typ-2-Diabetikern auf Werte unter 140/90 mm/Hg, stellen das derzeit bestverfügbare
Wissen, also die externe Evidenz dar. In der praktischen Anwendung muss die externe Evidenz,
in diesem Beispiel RR-Senkung unter Werte von 140/90mmHg durch die klinische Expertise
individuell auf den Patienten angepasst werden.
Da sich die Wissenschaft weiterentwickelt, ist verständlich, dass diese evidenzbasierten Versorgungsinhalte regelmäßig auf den neuesten wissenschaftlichen Stand aktualisiert werden
müssen.
Anhang 8:
Literatur
42
Notizen
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Anlage 1 zu §§ 28b bis 28g der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) in der Fassung der
12. und 13. RSA-Änderungsverordnung (Stand 01.02.2006)
Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Patienten mit
Diabetes mellitus Typ 2
1. Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen
Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten
Leitlinien oder nach der jeweils besten, verfügbaren Evidenz sowie
unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors (§ 137f
Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
1.1 Definition des Diabetes mellitus Typ 2
Als Diabetes mellitus Typ 2 wird die Form des Diabetes bezeichnet, die durch relativen Insulinmangel auf Grund einer Störung der Insulinsekretion entsteht und in der Regel mit einer
Insulinresistenz einhergeht1.
1.2 Diagnostik (Eingangsdiagnose)
Die Diagnose eines Diabetes mellitus gilt als gestellt, wenn die folgenden Kriterien erfüllt
sind:
Nachweis typischer Symptome des Diabetes mellitus (z. B. Polyurie, Polydipsie, ansonsten
unerklärlicher Gewichtsverlust) und
Nüchtern-Glukose vorrangig im Plasma (i. P.) ≥ 7,0 mmol/l (≥ 126 mg/dl) oder NichtNüchtern-Glukose i. P. ≥ 11,1 mmol/l (≥ 200 mg/dl).
Bei Abwesenheit diabetischer Symptome:
Die Diagnose eines Diabetes mellitus wird unabhängig von Alter und Geschlecht durch
Messung mehrfach erhöhter Blutglukosewerte an mindestens zwei verschiedenen Tagen
gestellt:
mindestens zweimaliger Nachweis von Nüchtern-Glukose i. P. ≥ 7,0 mmol/l (≥ 126 mg/dl),
mindestens zweimaliger Nachweis von Nicht-Nüchtern-Glukose i. P. ≥ 11,1 mmol/l (≥ 200
mg/dl) oder
Nachweis von Glukose i. P. ≥ 11,1 mmol/l (≥ 200 mg/dl)/2 Stunden nach oraler Glukosebelastung (75 g Glukose).
Die Werte für venöses und kapilläres Vollblut ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle.
1 Die Definition basiert auf der WHO-Definition (World Health Organization. Definition, Diagnosis and Classification of
Diabetes Mellitus and its Complications. Report of a WHO Consultation. Part 1: Diagnosis and Classification of Diabetes
Mellitus. Geneva; 59 p, WHO/NCD/NCS/99.2).
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Interpretation eines Nüchtern-Blutglukosewertes sowie Zwei-StundenBlutglukosewertes nach oralem Glukosetoleranztest (75 g oGTT)
Plasmaglukose
Vollblutglukose
venös
kapillär
venös
kapillär
mmol/l mg/dl
mmol/l mg/dl
mmol/l mg/dl
mmol/l mg/dl
Nüchtern
≥ 7,0
≥ 126
≥ 7,0
≥ 126
≥ 6,1
≥ 110
≥ 6,1
≥ 110
2 Std. nach oGTT
≥ 11,1
≥ 200
≥ 12,2
≥ 220
≥ 10,0
≥ 180
≥ 11,1
≥ 200
Bei verdächtigem klinischen Bild und widersprüchlichen Messergebnissen ist die Diagnosestellung mittels oralem Glukosetoleranztest möglich. Die zur Einschreibung führenden Messungen dürfen nicht während akuter Erkrankungen (z. B. Infektionen) oder während der Einnahme das Ergebnis verfälschender Medikamente (z. B. Glukokortikoide) durchgeführt werden, es sei denn, die Einnahme dieser Medikamente ist wegen einer chronischen Erkrankung
langfristig erforderlich. Die Unterscheidung zwischen Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 erfolgt anhand der Anamnese und des klinischen Bildes.
Die Einschreibekriterien für strukturierte Behandlungsprogramme ergeben sich zusätzlich
aus Ziffer 3. Die Leistungserbringer sollen prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick
auf die unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren und an der
Umsetzung mitwirken kann.
1.3 Therapie des Diabetes mellitus Typ 2
1.3.1 Therapieziele
Die Therapie dient der Erhöhung der Lebenserwartung sowie der Erhaltung oder der Verbesserung der von einem Diabetes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei sind in Abhängigkeit z. B. von Alter und Begleiterkrankungen der Patientin oder des Patienten individuelle Therapieziele anzustreben:
a) Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z. B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschlagenheit)
einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien) sowie
schwerer hyperglykämischer Stoffwechselentgleisungen,
b) Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität,
c) Vermeidung der mikrovaskulären Folgekomplikationen (insbesondere Retinopathie mit
schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer
Nierenersatztherapie),
d) Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder osteoarthropathischen Läsionen und von Amputationen.
1.3.2 Differenzierte Therapieplanung
Auf der Basis der allgemeinen Therapieziele und unter Berücksichtigung des individuellen
Risikos unter Einbeziehung des Alters sowie der vorliegenden Folgeschäden bzw. Begleiterkrankungen sind gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten individuelle Therapieziele festzulegen und eine differenzierte Therapieplanung vorzunehmen. Diese individuellen
Therapieziele sollten sich an den unter 1.3.1 genannten Therapiezielen orientieren.
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Der Leistungserbringer hat zu prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die in
Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele von einer bestimmten Intervention profitieren kann. Die
Durchführung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen erfolgt in Abstimmung
mit der Patientin oder dem Patienten nach ausführlicher Aufklärung über Nutzen und
Risiken.
Sofern im Rahmen der individuellen Therapieplanung andere Maßnahmen als die in dieser
Anlage genannten verordnet werden sollen, ist die Patientin oder der Patient darüber zu
informieren, ob für diese Maßnahmen Wirksamkeitsbelege zur Risikoreduktion klinischer
Endpunkte vorliegen.
1.4 Basistherapie
1.4.1 Ernährungsberatung
Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 erhalten Zugang zu einer qualifizierten krankheitsspezifischen Ernährungsberatung (vor allem Reduktion von Übergewicht) im
Rahmen eines strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogramms (siehe Ziffer 4.2).
1.4.2 Tabakverzicht
Im Rahmen des Schulungs- und Behandlungsprogramms sollen die Patientinnen und Patienten über die besonderen Risiken des Rauchens für Diabetiker informiert werden, insbesondere im Hinblick auf makro- und mikroangiopathische Komplikationen, verbunden mit der
dringenden Empfehlung, das Rauchen aufzugeben.
1.4.3 Körperliche Aktivitäten
Die Ärztin oder der Arzt überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Patientin oder der
Patient von einer Gewichtsreduktion und einer Steigerung der körperlichen Aktivität profitiert. Mögliche Interventionen müssen darauf ausgerichtet sein, die Patientin oder den
Patienten zu motivieren, das erwünschte positive Bewegungsverhalten eigenverantwortlich
und nachhaltig in ihren/seinen Lebensstil zu integrieren.
1.4.4 Stoffwechselselbstkontrolle
Im Rahmen des strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogramms sollen die Patientinnen und Patienten mit der Durchführung einer dem Therapieregime angemessenen Stoffwechselselbstkontrolle sowie der Interpretation der Ergebnisse vertraut gemacht werden.
1.5 Blutglukosesenkende Therapie
Zur Erreichung der individuellen Therapieziele sollen nach Möglichkeit zunächst nicht-medikamentöse Maßnahmen ausgeschöpft werden.
Vorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen Medikamente zur Blutglukosesenkung verwendet werden, deren positiver Effekt und
deren Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele
in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Langzeitstudien nachgewiesen wurden. Es
handelt sich in der primären Monotherapie hierbei um folgende Wirkstoffe zur blutglukosesenkenden Behandlung:
Glibenclamid (beim nicht übergewichtigen Patienten),
Metformin (beim übergewichtigen Patienten),
Human-Insulin oder Schweine-Insulin.
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Sofern im Rahmen der individuellen Therapieplanung andere als die o. g. Wirkstoffe verordnet
werden sollen (z. B. Insulin-Analoga, weitere orale Antidiabetika), ist die Patientin oder der
Patient darüber zu informieren, dass derzeit hierfür keine ausreichenden Belege zur Sicherheit im Langzeitgebrauch sowie zur Risikoreduktion klinischer Endpunkte vorliegen. Sie oder
er ist im Übrigen darüber zu informieren, ob für den jeweiligen Wirkstoff Daten zur Wirksamkeit, Steuerbarkeit und Verträglichkeit vorliegen.
1.6 Behandlung hyper- und hypoglykämischer Stoffwechselentgleisungen
Bei hyperglykämischen Stoffwechselentgleisungen, insbesondere beim Vorliegen typischer
Symptome (z. B. Gewichtsverlust, Durst, Polyurie, Abgeschlagenheit, Müdigkeit) ist eine
Verbesserung der Blutglukose-Einstellung anzustreben.
Für Patientinnen und Patienten, bei denen Symptomfreiheit das vorrangig vereinbarte
Therapieziel ist, ist das Ausmass der Blutglukosesenkung individuell anzupassen, um z. B. folgenschwere Hypoglykämien zu vermeiden.
Das Auftreten von symptomatischen Hypoglykämien erfordert im Anschluss an eine Notfalltherapie eine zeitnahe Ursachenklärung, Therapiezielüberprüfung und ggf. Therapieanpassung.
1.7 Begleit- und Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus Typ 2
1.7.1 Makroangiopathie
Die Makroangiopathie, insbesondere in Form der koronaren Herzkrankheit, stellt das Hauptproblem der Patientinnen und Patienten mit Diabetikers mellitus Typ 2 dar. Die Senkung eines
erhöhten Blutdrucks bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 reduziert die
kardio- und zerebrovaskuläre Morbidität und Mortalität bereits im Verlauf weniger Jahre.
Vor der Einleitung einer Therapie sollte eine quantifizierte, individuelle Risikoabschätzung
erfolgen.
Primär sollen zur Beeinflussung makroangiopatischer Begleit- und Folgeerkrankungen Interventionen durchgeführt werden, deren positiver Effekt auf Mortalität und Morbidität, wie sie
in den Therapiezielen formuliert wurden, nachgewiesen ist. Insbesondere kommen zur Prävention makroangiopathischer Folgeerkrankungen folgende Maßnahmen in Betracht:
Antihypertensive Therapie (zur Primär- und Sekundärprävention),
Statingabe (bei Hochrisikopatientinnen und -patienten und zur Sekundärprävention),
Thrombozytenaggregationshemmer (nur zur Sekundärprävention).
1.7.1.1 Antihypertensive Therapie
Arterielle Hypertonie bei Diabetes mellitus Typ 2: Definition und Diagnosestellung
Wenn nicht bereits eine Hypertonie bekannt ist, kann die Diagnose wie folgt gestellt werden:
Eine Hypertonie liegt vor, wenn bei mindestens zwei Gelegenheitsblutdruckmessungen an
zwei unterschiedlichen Tagen Blutdruckwerte von ≥ 140 mmHg systolisch und/oder ≥ 90
mmHg diastolisch vorliegen. Diese Definition bezieht sich auf manuelle auskultatorische
Messungen durch geschultes medizinisches Personal und gilt unabhängig vom Alter oder von
vorliegenden Begleiterkrankungen.
Die Blutdruckmessung ist methodisch standardisiert gemäß der nationalen Empfehlungen
durchzuführen.
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Sekundäre Hypertonie
Bei Hinweisen auf das Vorliegen einer sekundären Hypertonie ist eine Abklärung erforderlich.
Die Ärztin oder der Arzt soll die Notwendigkeit der gezielten Weiterleitung der Patientin oder
des Patienten an eine/einen in der Hypertoniediagnostik besonders qualifizierte Ärztin/qualifizierten Arzt prüfen.
Therapieziele
Durch die antihypertensive Therapie soll die Erreichung der unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele (insbesondere Buchstaben b und c) angestrebt werden. Hierfür ist eine Senkung des
Blutdruckes auf Werte systolisch unter 140 mmHg und diastolisch unter 90 mmHg anzustreben.
Basistherapie
Bei der Auswahl der unter Ziffer 1.4 genannten Maßnahmen ist das Vorliegen einer arteriellen
Hypertonie gesondert zu berücksichtigen.
Strukturiertes Hypertonie-Behandlungs- und Schulungsprogramm
Jede Patientin und jeder Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 und arterieller Hypertonie soll
Zugang zu einem strukturierten, evaluierten und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm erhalten. Insbesondere können solche Schulungen angeboten werden, die bei diesen Patientinnen und Patienten auf klinische Endpunkte adäquat evaluiert sind.
Medikamentöse Maßnahmen bei Hypertonie
Vorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen Medikamente zur Blutdrucksenkung verwendet werden, deren positiver Effekt und deren
Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele (insbesondere Buchstaben b und c) in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Langzeitstudien
nachgewiesen wurden.
Dabei handelt es sich, in Monotherapie oder in Kombination, um folgende Wirkstoffgruppen:
Diuretika,
ß1-Rezeptor-selektive Betablocker,
Angiotensin-Conversions-Enzym-Hemmer (ACE-Hemmer).
Nutzen und Sicherheit folgender Wirkstoffe dieser Wirkstoffgruppen sind in prospektiven,
randomisierten Langzeitstudien nachgewiesen:
Diuretika
- bei normaler Nierenfunktion: Hydrochlorothiazid bzw. Chlortalidon ggf. in Kombination
mit kaliumsparenden Diuretika (Amilorid, Triamteren),
- bei eingeschränkter Nierenfunktion: Schleifendiuretika (Furosemid);
ß1-Rezeptor-selektive Betablocker: Metoprolol, Atenolol, Bisoprolol;
Angiotensin-Conversions-Enzym-Hemmer (ACE-Hemmer): Captopril, Enalapril, Ramipril.
Sofern im Rahmen der individuellen Therapieplanung andere Wirkstoffgruppen oder Wirkstoffe als die in dieser Anlage genannten verordnet werden sollen, ist die Patientin oder der
Patient darüber zu informieren, ob für diese Wirkstoffgruppen oder Wirkstoffe Wirksamkeitsbelege zur Risikoreduktion klinischer Endpunkte vorliegen.
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1.7.1.2 Statintherapie
Bei Patientinnen oder Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 und mit einem erhöhten Risiko
für makroangiopathische Komplikationen bzw. dem Vorliegen einer koronaren Herzkrankheit
soll die Therapie mit lipidmodifizierenden Medikamenten erwogen werden. Eingesetzt werden sollen Wirkstoffgruppen, deren positiver Effekt und deren Sicherheit im Hinblick auf die
Erreichung der unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Langzeitstudien nachgewiesen wurden.
Dabei handelt es sich in Monotherapie um die Wirkstoffgruppe der HMG-CoA-ReduktaseHemmer (Statine). Dies gilt insbesondere für folgende Wirkstoffe dieser Wirkstoffgruppe:
Pravastatin,Simvastatin, Atorvastatin.
1.7.1.3 Thrombozytenaggregationshemmer
Grundsätzlich sollen alle Patientinnen und Patienten mit makroangiopathischen Erkrankungen (z. B. kardio- und zerebrovaskulären Erkrankungen) – unter Beachtung der Kontraindikationen und/oder der Unverträglichkeiten – Thrombozytenaggregationshemmer erhalten. Dies
gilt insbesondere für Acetylsalicylsäure.
1.7.2 Mikrovaskuläre Komplikationen
1.7.2.1 Allgemeinmaßnahmen
Für Patientinnen und Patienten mit dem Therapieziel der Vermeidung von mikrovaskulären
Folgeerkrankungen (vor allem diabetische Retinopathie und Nephropathie) ist über einen
langjährigen Zeitraum die Senkung der Blutglukose in einen normnahen Bereich notwendig.
Bereits bestehende mikrovaskuläre Komplikationen können insbesondere zu den Folgeschäden Sehbehinderung/Erblindung und/oder Niereninsuffizienz/Dialysenotwendigkeit führen.
Zur Hemmung der Progression ist neben der Senkung der Blutglukose in einen normnahen
Bereich die Senkung des Blutdrucks in einen normalen Bereich (systolisch unter 140 und diastolisch unter 90 mm Hg) von entscheidender Bedeutung.
Vor der Einleitung einer Therapie sollte eine quantifizierte, individuelle Risikoabschätzung
gemäß Ziffer 1.3.2 erfolgen.
1.7.2.2 Nephropathie bei Diabetes mellitus Typ 2
Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 und langjähriger Hyperglykämie
haben in Abhängigkeit von ihrem Alter und ihrer Diabetesdauer ein unterschiedlich hohes
Risiko für die Entwicklung einer diabetesspezifischen Nephropathie.
Hyperglykämie als alleinige Ursache von Nephropathie ist in den ersten 15 Jahren Diabetesdauer selten, bei längeren Verläufen nimmt das Risiko für eine Nephropathie deutlich zu. Bei
Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 spielt eine unzureichend eingestellte
Hypertonie die entscheidende Rolle für die Entwicklung und das Fortschreiten der Nierenschädigung.
Patientinnen und Patienten mit Diabetes und einer progredienten Nierenfunktionsstörung
(unabhängig von der Ursache) bedürfen einer spezialisierten Behandlung (siehe Ziffer 1.8.2).
Die Ärztin oder der Arzt hat auf Grund des individuellen Risikoprofils (insbesondere Diabetesdauer, Alter, Retinopathie, weitere Begleiterkrankungen) zu prüfen, ob eine Patientin oder ein
Patient von einer regelmäßigen Bestimmung der Eiweiss-Ausscheidung im Urin profitieren
kann.
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Zum Ausschluss einer diabetischen Nephropathie ist der Nachweis einer normalen UrinAlbumin-Ausscheidungsrate oder einer normalen Urin-Albumin-Konzentration im ersten
Morgenurin ausreichend.
Bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 ist einmal jährlich die Nierenfunktion vor allem durch Errechnung der glomerulären Filtrationsrate (GFR) auf der Basis der
Serum-Kreatinin-Bestimmung zu ermitteln.
1.7.2.3 Diabetische Retinopathie
Patientinnen und Patienten mit Diabetes können im Erkrankungsverlauf diabetesassozierte
Augenkomplikationen (z. B. diabetisch bedingte Retinopathie und Makulopathie) erleiden. Zur
Früherkennung ist für alle in strukturierte Behandlungsprogramme eingeschriebene Versicherte mindestens einmal im Jahr eine ophthalmologische Netzhautuntersuchung in Mydriasis
oder eine Netzhaut-Photographie (Fundus-Photographie) durchzuführen.
Wenn eine diabetesassoziierte Augenkomplikation diagnostiziert wurde, sind Interventionen
vorzusehen, für die ein positiver Nutzennachweis im Hinblick auf die Vermeidung der Erblindung erbracht ist. Dazu zählen eine normnahe Blutglukose- und Blutdruckeinstellung sowie
ggf. eine rechtzeitige und adäquate Laser-Behandlung.
1.7.2.4 Diabetische Neuropathie
Zur Behandlung der diabetischen Neuropathie sind stets Maßnahmen vorzusehen, die zur
Optimierung der Stoffwechseleinstellung führen.
Bei Neuropathien mit für die Patientin oder den Patienten störender Symptomatik (vor allem
schmerzhafte Polyneuropathie) ist der Einsatz zusätzlicher medikamentöser Maßnahmen
sinnvoll.
Vorrangig sollten unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen Medikamente zur Behandlung der symptomatischen schmerzhaften Neuropathie verwendet werden, deren positiver Effekt und deren Sicherheit in prospektiven, randomisierten,
kontrollierten Studien nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Wirkstoffe: Amitriptylin und Carbamazepin.
Bei Hinweisen auf eine autonome diabetische Neuropathie (z. B. kardiale autonome Neuropathie, Magenentleerungsstörungen, Blasenentleerungsstörungen) ist eine spezialisierte
weiterführende Diagnostik und Therapie zu erwägen.
1.7.2.5 Das diabetische Fußsyndrom
Patientinnen oder Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, insbesondere mit peripherer Neuropathie und/oder peripherer arterieller Verschlusskrankheit, sind durch die Entwicklung eines
diabetischen Fußsyndroms mit einem erhöhten Amputationsrisiko gefährdet.
Es ist bei allen Patientinnen und Patienten eine Inspektion der Füße einschließlich Prüfung
auf Neuropathie und Prüfung des Pulsstatus mindestens einmal jährlich durchzuführen. Bei
Patientinnen oder Patienten mit erhöhtem Risiko soll die Prüfung quartalsweise, inklusive der
Überprüfung des Schuhwerks, erfolgen.
Bei Hinweisen auf ein vorliegendes diabetisches Fußsyndrom (mit Epithelläsion, Verdacht auf
bzw. manifester Weichteil- oder Knocheninfektion bzw. Verdacht auf Osteoarthropathie) ist
die Mitbehandlung in einer für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierten
Einrichtung gemäß Überweisungsregeln in Ziffer 1.8.2 erforderlich. Nach einer abgeschlossenen Behandlung einer Läsion im Rahmen eines diabetischen Fußsyndroms ist die regelmäßi-
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ge Vorstellung in einer für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit diabetischem
Fußsyndrom qualifizierten Einrichtung zu prüfen. Die Dokumentation erfolgt nach der
Wagner-Armstrong-Klassifikation.
1.7.3 Psychische, psychosomatische und psychosoziale Beeinträchtigung
Auf Grund des komplexen Zusammenwirkens von somatischen, psychischen und sozialen
Faktoren bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 ist durch die Ärztin oder
den Arzt zu prüfen, inwieweit die Patientinnen oder Patienten von psychotherapeutischen,
psychiatrischen und/oder verhaltensmedizinischen Maßnahmen profitieren können. Bei psychischen Beeinträchtigungen mit Krankheitswert soll die Behandlung durch qualifizierte Leistungserbringer erfolgen.
Auf Grund der häufigen und bedeutsamen Komorbidität sollte die Depression besondere
Berücksichtigung finden.
1.8 Kooperation der Versorgungssektoren
Die Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 erfordert die
Zusammenarbeit aller Sektoren (ambulant, stationär) und Einrichtungen. Eine qualifizierte
Behandlung muss über die gesamte Versorgungskette gewährleistet sein.
1.8.1 Koordinierende/r Ärztin/Arzt
Die Langzeitbetreuung der Patientin oder des Patienten und deren Dokumentation im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms erfolgt grundsätzlich durch die Hausärztin
oder den Hausarzt im Rahmen der in § 73 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beschriebenen Aufgaben.
In Ausnahmefällen kann eine Patientin oder ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 eine/n
diabetologisch qualifizierte/n, an der fachärztlichen Versorgung teilnehmende/n Ärztin/Arzt
oder eine diabetologisch qualifizierte Einrichtung, die für die vertragsärztliche Versorgung
zugelassen oder ermächtigt ist oder die nach § 116b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch an
der ambulanten ärztlichen Versorgung teilnimmt, auch zur Langzeitbetreuung, Dokumentation und Koordination der weiteren Maßnahmen im strukturierten Behandlungsprogramm
wählen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Patientin oder der Patient bereits vor der
Einschreibung von dieser Ärztin/diesem Arzt oder von dieser Einrichtung dauerhaft betreut
worden ist oder diese Betreuung aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Die Überweisungsregeln unter Ziffer 1.8.2 sind von der/dem gewählten Ärztin/Arzt oder der
gewählten Einrichtung zu beachten, wenn ihre besondere Qualifikation für eine Behandlung
der Patientin oder des Patienten aus den dort genannten Überweisungsanlässen nicht ausreicht.
1.8.2 Überweisung von der/dem koordinierenden Ärztin/Arzt zur/zum jeweils qualifizierten Fachärztin/Facharzt oder zur qualifizierten Einrichtung
Bei Vorliegen folgender Indikationen muss eine Überweisung der Patientin oder des Patienten
zur/zum jeweils qualifizierten Fachärztin/Facharzt oder zur qualifizierten Einrichtung
und/oder zu einer/einem diabetologisch qualifizierten Ärztin/Arzt oder zur diabetologisch
qualifizierten Einrichtung erfolgen:
zur augenärztlichen Untersuchung: Zum Ausschluss einer diabetischen Augenkomplikation
bei Diagnosestellung des Diabetes mellitus Typ 2 mindestens einmal jährlich,
bei einer Einschränkung der Nierenfunktion mit einer GFR auf weniger als 40 ml/min oder
bei deutlicher Progression einer Nierenfunktionsstörung (jährliche Abnahme der GFR um
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mehr als 5 ml/min) zur/zum nephrologisch qualifizierten Ärztin/Arzt oder zur nephrologisch qualifizierten Einrichtung,
bei Fuß-Läsionen Wagner-Stadium 2 bis 5 und/oder Armstrong-Klasse C oder D in eine für
die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung,
bei geplanter oder bestehender Schwangerschaft zur/zum diabetologisch besonders qualifizierten Ärztin/Arzt oder zur diabetologisch besonders qualifizierten Einrichtung.
Bei Vorliegen folgender Indikationen soll eine Überweisung der Patientin oder des Patienten
zur/zum jeweils qualifizierten Fachärztin/Facharzt oder zur qualifizierten Einrichtung
und/oder zu einer/einem diabetologisch qualifizierten Ärztin/Arzt oder zur diabetologisch
qualifizierten Einrichtung erfolgen:
bei Neuauftreten mikrovaskulärer Komplikationen (Nephropathie, Retinopathie) oder
Neuropathie zur/zum diabetologisch besonders qualifizierten Ärztin/Arzt oder zur diabetologisch besonders qualifizierten Einrichtung,
bei allen diabetischen Fuß-Läsionen in eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung,
bei Nicht-Erreichen eines Blutdruckwertes systolisch < 140 mmHg und diastolisch < 90
mmHg innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten an eine/einen in der
Hypertoniebehandlung qualifizierte/n Ärztin/Arzt oder eine in der Hypertoniebehandlung
qualifizierte Einrichtung,
bei Nicht-Erreichen des in Abhängigkeit vom Therapieziel individuell festgelegten HbA1cZielwertes (nach spätestens sechs Monaten) zur/zum diabetologisch besonders qualifizierten Ärztin/Arzt oder zur diabetologisch besonders qualifizierten Einrichtung.
Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine
Überweisung.
1.8.3 Einweisung in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung
Indikationen zur stationären Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus bestehen insbesondere:
bei Notfallindikationen (in jedes Krankenhaus),
bei bedrohlichen Stoffwechselstörungen,
bei schweren speziellen Stoffwechselentgleisungen (z. B. häufige nächtliche Hypoglykämien, Hypoglykämiewahrnehmungsstörungen),
bei Verdacht auf infizierten diabetischen Fuß neuropathischer oder angiopathischer Genese
oder akuter neuroosteopathischer Fußkomplikationen,
gegebenenfalls. zur Mitbehandlung von Begleit- und Folgekrankheiten des Diabetes mellitus Typ 2.
Bei Nicht-Erreichen des in Abhängigkeit vom Therapieziel individuell festgelegten HbA1cZielwertes nach spätestens 12 Monaten ambulanter Behandlung soll geprüft werden, ob die
Patientin oder der Patient von einer stationären Diagnostik und Therapie in einem diabetologisch qualifizierten Krankenhaus profitieren kann.
Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt oder die Einrichtung nach pflichtgemäßem
Ermessen über eine Einweisung.
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1.8.4 Veranlassung einer Rehabilitationsleistung
Im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms ist insbesondere bei Vorliegen von
Komplikationen und/oder Begleiterkrankungen zu prüfen, ob die Patientin oder der Patient
mit Diabetes mellitus Typ 2 von einer Rehabilitationsleistung profitieren kann. Eine Leistung
zur Rehabilitation soll insbesondere erwogen werden, um die Erwerbsfähigkeit, die
Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der Patientin oder des Patienten am Leben
in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen durch den Diabetes mellitus Typ 2 und/oder
seine Begleit- und Folgeerkrankungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
2. Qualitätssichernde Maßnahmen (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Als Grundlage der Qualitätssicherung sind nachvollziehbare und relevante Ziele, die durch die
Qualitätssicherung angestrebt werden, zu vereinbaren und zu dokumentieren. Hierzu gehören insbesondere die Bereiche:
Einhaltung der Anforderungen gemäß § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (einschließlich Therapieempfehlungen)
Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie
Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Ziffer 1.8
Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität,
Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation nach den Anlagen 2a und 2b,
aktive Teilnahme des Versicherten.
Die Vertragspartner haben dem Bundesversicherungsamt gegenüber nachzuweisen, welche
Maßnahmen sie zur Umsetzung der oben genannten Ziele bzw. zur Dokumentation der Qualitätsindikatoren getroffen haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung als Bestandteil seiner jährlichen Empfehlungen
zum Aktualisierungsbedarf weitere Kernziele für die Qualitätssicherung empfehlen. Ziel ist es,
eine gemeinsame Qualitätssicherung im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme aufzubauen, um zu einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zu kommen. Die insoweit
Zuständigen sind gleichberechtigt zu beteiligen. Bis zur Einführung einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung gelten die getrennten Zuständigkeiten auch für die strukturierten
Behandlungsprogramme.
Im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme sind Maßnahmen vorzusehen, die
eine Erreichung der vereinbarten Ziele unterstützen. Ihr Einsatz kann auf im Behandlungsprogramm zu spezifizierende Gruppen von Patienten und Leistungserbringern beschränkt werden, die ein ausreichendes Verbesserungspotenzial erwarten lassen. Hierzu gehören insbesondere:
Maßnahmen mit Erinnerungs- und Rückmeldungsfunktionen (z. B. Remindersysteme) für
Versicherte und Leistungserbringer,
strukturiertes Feedback auf der Basis der Dokumentationsdaten für Leistungserbringer mit
der Möglichkeit einer regelmäßigen Selbstkontrolle; die regelmäßige Durchführung von
strukturierten Qualitätszirkeln kann ein geeignetes Feedbackverfahren für teilnehmende
Leistungserbringer sein,
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V E R S O R G U N G S I N H A LT E
Maßnahmen zur Förderung einer aktiven Teilnahme und Eigeninitiative der Versicherten,
Sicherstellung einer systematischen, aktuellen Information für Leistungserbringer und eingeschriebene Versicherte.
Maßnahmen im Verhältnis zu den Leistungserbringern sind entsprechend zu vereinbaren. Im
Rahmen der Programme sind außerdem strukturierte Verfahren zur besonderen Beratung von
Versicherten durch die Krankenkassen oder von ihr beauftragten Dritten vorzusehen, deren
Verlaufsdokumentation Hinweise auf mangelnde Unterstützung des strukturierten Behandlungsprozesses durch den Versicherten enthält.
Im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme sind Regelungen zur Auswertung der
für die Durchführung der Qualitätssicherung erforderlichen Daten zu treffen. Hierbei sind sowohl die bei den Krankenkassen vorliegenden Dokumentationsdaten nach den Anlagen 2a
und 2b als auch die Leistungsdaten der Krankenkassen einzubeziehen. Eine angemessene
Risikoadjustierung ist für die Interpretation der Ergebnisse sicherzustellen.
Im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme sind wirksame Sanktionen vorzusehen, wenn die Partner der zur Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme geschlossenen Verträge gegen die im Programm festgelegten Anforderungen verstoßen.
Die Durchführung der Qualitätssicherungsmaßnahmen ist gegenüber der zuständigen
Prüfungsbehörde nachzuweisen; die durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen sind
regelmäßig öffentlich darzulegen.
3. Teilnahmevoraussetzungen und Dauer der Teilnahme der
Versicherten (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch)
Die/Der behandelnde Ärztin/Arzt soll prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf
die unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren und aktiv an
der Umsetzung mitwirken kann.
3.1 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Einschreibung Versicherter ist
die schriftliche Bestätigung der gesicherten Diagnose durch die behandelnde Ärztin oder
den behandelnden Arzt gemäß Ziffer 1.2,
die schriftliche Einwilligung in die Teilnahme und die damit verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten und
die umfassende, auch schriftliche Information der Versicherten über Programminhalte, über
die mit der Teilnahme verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten, insbesondere darüber, dass Befunddaten an die Krankenkasse übermittelt werden und von ihr im
Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms verarbeitet und genutzt werden können, und dass in den Fällen des § 28 f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 die Daten zur Pseudonymisierung
des Versichertenbezugs einer Arbeitsgemeinschaft oder von dieser beauftragten Dritten
übermittelt werden können, über die Aufgabenverteilung und Versorgungsziele, die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme, die Möglichkeit des Widerrufs ihrer Einwilligung, ihrer Mitwirkungspflichten sowie darüber, wann eine fehlende Mitwirkung das Ende der Teilnahme an
dem Programm zur Folge hat.
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V E R S O R G U N G S I N H A LT E
Die Versicherten bestätigen mit ihrer Teilnahmeerklärung, dass sie im Einzelnen
die Programm- und Versorgungsziele kennen und an ihrer Erreichung mitwirken werden,
die Aufgabenteilung der Versorgungsebenen kennen und unterstützen werden,
auf die Möglichkeit, eine Liste der verfügbaren Leistungsanbieter zu erhalten, hingewiesen
worden sind,
über die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme, die Möglichkeit des Widerrufs ihrer Einwilligung, ihre
Mitwirkungspflichten und die Folgen fehlender Mitwirkung informiert worden sind sowie
über die mit ihrer Teilnahme an dem Programm verbundene Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung ihrer Daten informiert worden sind, insbesondere über die Möglichkeit einer
Übermittlung von Befunddaten an die Krankenkasse zum Zweck der Verarbeitung und
Nutzung im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms und dass in den Fällen des
§ 28 f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 die Daten zur Pseudonymisierung des Versichertenbezuges einer
Arbeitsgemeinschaft oder von dieser beauftragten Dritten übermittelt werden können.
3.2. Spezielle Teilnahmevoraussetzungen
Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 können in das strukturierte
Behandlungsprogramm eingeschrieben werden, wenn die Diagnose des Diabetes mellitus Typ
2 gemäß Ziffer 1.2 (Diagnostik) gesichert ist oder eine Therapie mit diabetesspezifischen, blutglukosesenkenden Medikamenten bereits vorliegt.
Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes werden nicht in ein strukturiertes
Behandlungsprogramm aufgenommen.
4. Schulungen (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch)
Die Krankenkasse informiert Versicherte und Leistungserbringer über Ziele und Inhalte der
strukturierten Behandlungsprogramme. Hierbei sind auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zu Grunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent darzustellen. Die Krankenkasse kann diese Aufgabe an Dritte übertragen.
4.1 Schulungen der Leistungserbringer
Schulungen der Leistungserbringer dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungen zielen auf die vereinbarten Management-Komponenten insbesondere bezüglich der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit ab. Die Vertragspartner definieren Anforderungen an die für die strukturierten Behandlungs-programme relevante regelmäßige Fortbildung teilnehmender Leistungserbringer. Sie können die dauerhafte Mitwirkung der Leistungserbringer von entsprechenden Teilnahmenachweisen
abhängig machen.
4.2 Schulungen der Versicherten
Jede Patientin und jeder Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm erhalten.
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V E R S O R G U N G S I N H A LT E
Patientenschulungen dienen der Befähigung der Versicherten zur besseren Bewältigung des
Krankheitsverlaufs und zur Befähigung zu informierten Patientenentscheidungen. Hierbei ist
der Bezug zu den hinterlegten strukturierten medizinischen Inhalten der Programme nach
§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch herzustellen. Der bestehende
Schulungsstand der Versicherten ist zu berücksichtigen.
Bei Antragstellung müssen die Schulungsprogramme, die angewandt werden sollen, gegenüber dem Bundesversicherungsamt benannt und ihre Ausrichtung an den unter Ziffer 1.3.1
genannten Therapiezielen belegt werden. Die Qualifikation der Leistungserbringer ist sicherzustellen.
5. Evaluation (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch)
Grundziele der Evaluation sind die Überprüfung
der Erreichung der Ziele des strukturierten Behandlungsprogramms,
der Einhaltung der Einschreibekriterien sowie
der Kosten der Versorgung im strukturierten Behandlungsprogramm,
Die Ziele des Programms ergeben sich aus den Anforderungen gemäß § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Anforderungen an die Behandlung nach dem aktuellen
Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten
Leitlinien oder nach der jeweils besten, verfügbaren Evidenz unter Berücksichtigung des
jeweiligen Versorgungssektors) und § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (durchzuführende Qualitätssicherungsmaßnahmen) sowie den
Vereinbarungen zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Grundlage der Evaluation bilden die für den Evaluationszeitraum relevanten versichertenbezogenen Dokumentationen nach § 28f der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung, alle Leistungsdaten sowie Abrechnungsdaten der teilnehmenden Leistungserbringer für die im Evaluationszeitraum eingeschriebenen Versicherten. Die Daten werden für die Zwecke der Evaluation pseudonymisiert.
Bei der Bewertung der Wirksamkeit des strukturierten Behandlungsprogramms ist zwischen
der Funktionsfähigkeit des Programms und seiner Auswirkung auf die Versorgungslage zu
unterscheiden.
Bei der Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Programms sind insbesondere die Anforderungen gemäß § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich des Verfahrens der Vereinbarung individueller Therapieziele zu evaluieren.
Gradmesser für die Auswirkung auf die Versorgungslage ist die Veränderung der Ausprägungen von Parametern der Prozess- und Ergebnisqualität des Mindest-Datensatzes relativ zu
den ermittelten Ausgangswerten. Die Möglichkeiten des Vergleiches zu einer Kontrollgruppe
nicht eingeschriebener Versicherter/nicht teilnehmender Leistungserbringer sind zu prüfen.
Die Evaluation kann auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe der eingeschriebenen Versicherten erfolgen; sie ermöglicht eine versichertenbezogene Verlaufsbetrachtung
über den Evaluationszeitraum.
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V E R S O R G U N G S I N H A LT E
Der Prozentsatz sowie die Versichertenstruktur der teilnehmenden Versicherten je Krankenkasse ist zu berücksichtigen. Versicherte, die das strukturierte Behandlungsprogramm freiwillig oder durch Ausschluss verlassen, sind besonders zu würdigen.
Die Evaluation soll auch subjektive Ergebnisqualitätsparameter (Lebensqualität, Zufriedenheit) auf der Basis einer einmaligen Stichproben-Befragung bei eingeschriebenen Versicherten mindestens jeweils zu Beginn und zum Ende des Evaluationszeitraums umfassen. Hierfür
ist ein Adressmittlungsverfahren durch die Krankenkasse vorzusehen.
Unter der Berücksichtigung der benötigten Datenbasis können die Vertragspartner vereinbaren, inwieweit zu evaluieren ist, ob die Programme Auswirkungen auf die Versorgung von
nicht eingeschriebenen Versicherten haben.
Die Evaluation umfasst den Zeitraum der Zulassung. Nach erstmaliger Zulassung sind
ein erster Zwischenbericht mit einem Erhebungszeitraum vom Programmstart bis zum
Ende des Kalenderhalbjahres, in dem das Programm ein Jahr zugelassen ist,
ein zweiter Zwischenbericht mit einem Erhebungszeitraum vom Programmstart bis zum
Ende des Kalenderhalbjahres, in dem das Programm 18 Monate zugelassen ist, und
der Abschlussbericht mit einem Erhebungszeitraum vom Programmstart bis zum Ende des
Kalenderhalbjahres, in dem die Zulassung des Programms endet,
an die Krankenkassen zu liefern.
Nach Verlängerung der Zulassung eines Programms sind
ein aktualisierter Zwischenbericht mit einem Erhebungszeitraum vom Programmstart bis
zum Ende des Kalenderhalbjahres, in dem das Programm 18 Monate verlängert zugelassen
ist, und
ein aktualisierter Abschlussbericht mit einem Erhebungszeitraum vom Programmstart bis
zum Ende des Kalenderhalbjahres, in dem die Verlängerung der Zulassung endet,
an die Krankenkassen zu liefern.
Die Berichte nach den Sätzen 16 und 17 sind dem Bundesversicherungsamt jeweils innerhalb
eines Jahres nach Abschluss des jeweiligen Erhebungszeitraums zu übermitteln und binnen
weiterer acht Wochen zu veröffentlichen.
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Anhang 2: Langdatensatz
Anlage 2a zu §§ 28b bis 28g der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) mit den
Datensätzen, die die Gemeinsame Einrichtung bzw. die KV erhält.
Diabetes mellitus – Erstdokumentation
Lfd.Nr. Dokumentationsparameter
1
Ausprägung
DMP-Fallnummer
vom Arzt zu vergeben
Administrative Daten
2
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Name der Kasse
3
Name, Vorname des Versicherten
4
Geb. am
TT.MM.JJJJ
5
Kassen-Nr.
7-stellige Nummer
6
Versicherten-Nr.
9-stellige Nummer
7
Vertragsarzt-Nr.
7-stellige Nummer
8
Krankenhaus-IK
Nummer
9
Datum
TT.MM.JJJJ
Einschreibung
10
Diagnose bekannt seit
JJJJ
11
Diagnosespezifische Medikation
Ja/ Nein
12
Diabetestypische Symptome
vorhanden
Ja/ Nein
Die Felder 13 und 14 sind nur auszufüllen, wenn keine Therapie mit diabetesspezifischen
Medikamenten vorliegt.
13
BZ-Messungen
Einmalige Messung (bei symptomatischen
Patienten ausreichend)
Zweimalige oder mehrfache Messung (bei
asymptomatischen Patienten)
oGTT
14
BZ-Wert
(Eine Angabe ist ausreichend)
nüchtern Plasma venös oder kapillär
≥ 126 mg/dl oder ≥ 7,0 mmol/l
nüchtern Vollblut venös oder kapillär
≥ 110 mg/dl oder ≥ 6,1 mmol/l
postprandial/oGTT Plasma venös oder
Vollblut kapillär ≥ 200 mg/dl oder ≥ 11,1 mmol/l
postprandial/oGTT Plasma kapillär
≥ 220 mg/dl oder ≥ 12,2 mmol/l
postprandial/oGTT Vollblut venös
≥ 180 mg/dl oder ≥ 10,0 mmol/l
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L A N G D AT E N S AT Z
Diabetes mellitus – Erstdokumentation
Lfd.Nr. Dokumentationsparameter
Ausprägung
Anamnese
15
Bekannte Begleit- oder
Folgeerkrankungen
Keine / Hypertonus / Fettstoffwechselstörung /
KHK / Herzinfarkt / Schlaganfall / pAVK /
Nephropathie / Nierenersatztherapie /
Diab. Retinopathie / Blindheit / Diab.
Neuropathie / Diab. Fuß / Amputation /
Sonstige
16
Raucher
Ja / Nein
Aktuelle Befunde
17
Körpergröße
m
18
Körpergewicht
kg
19
Peripherer Pulsstatus
Nicht erhoben / Unauffällig / Auffällig /
Überweisung ausgestellt
20
Sensibilitätsprüfung
(z. B. 10g-Mono-Filament-Test)
Nicht durchgeführt / Unauffällig /
Auffällig / Überweisung ausgestellt
21
Fußstatus
Nicht erhoben / Unauffällig / Auffällig
22
Bei auffälligem Fußstatus (Befund
des jeweils schwerer betroffenen
Fußes)
Grad nach Wagner / Armstrong rechts /links /
Osteoarthropathie rechts / links / Überweisung ausgestellt / Einweisung veranlasst
23
Blutdruck
mmHg
24
HbA1c
Wert in % / Oberer Normwert des Labors in %
25
Serum-Kreatinin
Nicht untersucht / Wert in µmol/l oder mg/dl
Relevante Ereignisse
26
Schwere Hypoglykämien
in den letzten 12 Monaten
Anzahl
27
Stationäre Aufenthalte wegen
schwerer hyperglykämischer
Entgleisungen in den letzten
12 Monaten
Anzahl
28
Diabetesbedingte retinale
Lasertherapie
Ja / Nein
Behandlung
Aktuelle Medikation
Die Felder 29 bis 35 sind nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen.
29
Glibenclamid
Nein / Ja / Kontraindikation
30
Metformin
Nein / Ja / Kontraindikation
31
Glucosidase-Inhibitoren
Nein / Ja / Kontraindikation
32
Andere Sulfonylharnstoffe und
-analoga (einschl. Glinide)
Nein / Ja / Kontraindikation
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L A N G D AT E N S AT Z
Diabetes mellitus – Erstdokumentation
Lfd.Nr. Dokumentationsparameter
Ausprägung
33
Glitazone
Nein / Ja / Kontraindikation
34
Insulin
Nein / Nicht intensiviert / Intensiviert
35
Insulin-Analoga
Nein / Nicht intensiviert / Intensiviert
Die Felder 36 bis 38 sind ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen.
36
HMG-CoA-Reduktase-Hemmer
Ja
37
Antihypertensive medikamentöse
Therapie
Ja
38
Thrombozytenaggregationshemmer
Ja
Schulungen
39
Schulung empfohlen
(bei aktueller Dokumentation)
Diabetes-Schulung / Hypertonie-Schulung /
Keine
40
Schulung bereits vor Einschreibung Diabetes-Schulung / Hypertonie-Schulung /
in das strukturierte Behandlungs- Keine
programm wahrgenommen
Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele
41
Aufgabe des Tabakkonsums
empfohlen
Ja / Nein
42
Ernährungsberatung empfohlen
Ja / Nein
43
Zielvereinbarung HbA1c
Aktuellen HbA1c-Wert halten / senken /
anheben
44
Zielvereinbarung Blutdruck
Aktuellen Blutdruckwert halten / senken
45
Ophthalmologische
Netzhautuntersuchung
Durchgeführt / Nicht durchgeführt /
Veranlasst
46
Indikationsbezogene Über- bzw.
Einweisung erforderlich
Nein / Diabetologisch qualifizierte/r
Arzt/Einrichtung / Diab. Fußambulanz/
Einrichtung / Akut-stationär / Rehabilitation /
Sonstige
47
Dokumentationsintervall
Quartalsweise / Jedes zweite Quartal
48
Datum der geplanten nächsten
Dokumentationserstellung
TT.MM.JJJJ (Optionales Feld)
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60
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2
L A N G D AT E N S AT Z
Diabetes mellitus – Folgedokumentation
Lfd. Nr. Dokumentationsparameter
1
Ausprägung
DMP-Fallnummer
vom Arzt zu vergeben
Administrative Daten
2
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Name der Kasse
3
Name, Vorname des Versicherten
4
Geb. am
TT.MM.JJJJ
5
Kassen-Nr.
7-stellige Nummer
6
Versicherten-Nr.
9-stellige Nummer
7
Vertragsarzt-Nr.
7-stellige Nummer
8
Krankenhaus-IK
Nummer
9
Datum
TT.MM.JJJJ
Anamnese
10
Raucher
Ja / Nein
11
Diabetestypische Symptome
vorhanden
Ja / Nein
12
Neu aufgetretene Begleit- oder
Folgeerkrankungen
Keine / Hypertonus / Fettstoffwechselstörung /
KHK / Herzinfarkt / Schlaganfall / pAVK /
Nephropathie / Nierenersatztherapie / Diab.
Retinopathie / Blindheit / Diab. Neuropathie /
Diab. Fuß / Amputation / Sonstige
Aktuelle Befunde
13
Körpergewicht
kg
14
Peripherer Pulsstatus
Nicht erhoben / Unauffällig / Auffällig /
Überweisung ausgestellt
15
Sensibilitätsprüfung
(z. B. 10g-Mono-Filament-Test)
Nicht durchgeführt / Unauffällig / Auffällig /
Überweisung ausgestellt
16
Fußstatus
Nicht erhoben / Unauffällig / Auffällig
17
Bei auffälligem Fußstatus (Befund
des jeweils schwerer betroffenen
Fußes)
Grad nach Wagner/Armstrong rechts /links /
Osteoarthropathie rechts /links / Überwei
sung ausgestellt / Einweisung veranlasst
18
Blutdruck
mmHg
19
HbA1c
Wert in % / Oberer Normwert des Labors in %
20
Serum-Kreatinin
Nicht untersucht / Wert in µmol/l oder mg/dl
A N H A N G
2
L A N G D AT E N S AT Z
Diabetes mellitus – Folgedokumentation
Lfd.Nr. Dokumentationsparameter
Ausprägung
Relevante Ereignisse
21
Schwere Hypoglykämien seit der
letzten Dokumentation
Anzahl
22
Stationäre Aufenthalte wegen
schwerer hyperglykämischer
Entgleisungen seit der letzten
Dokumentation
Anzahl
23
Diabetesbedingte retinale LaserJa / Nein
therapie seit der letzten Dokumentation
Behandlung
Aktuelle Medikation
24
Diagnosespezifische Medikation
Ja / Nein
Die Felder 25 bis 31 sind nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen.
25
Glibenclamid
Nein / Ja / Kontraindikation
26
Metformin
Nein / Ja / Kontraindikation
27
Glucosidase-Inhibitoren
Nein / Ja / Kontraindikation
28
Andere Sulfonylharnstoffe und
-analoga (einschl. Glinide)
Nein / Ja / Kontraindikation
29
Glitazone
Nein / Ja / Kontraindikation
30
Insulin
Nein / Nicht intensiviert / Intensiviert
31
Insulin-Analoga
Nein / Nicht intensiviert / Intensiviert
Die Felder 32 bis 34 sind ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen.
32
HMG-CoA-Reduktase-Hemmer
Ja
33
Antihypertensive medikamentöse
Therapie
Ja
34
Thrombozytenaggregationshemmer
Ja
Schulungen
35
Schulung empfohlen (bei aktueller Diabetes-Schulung / Hypertonie-Schulung /
Dokumentation)
Keine
36
Empfohlene Schulung wahrgenommen (seit letzter Dokumentation)
Diabetes-Schulung:
Ja / Nein / War aktuell nicht möglich
Hypertonie-Schulung:
Ja / Nein / War aktuell nicht möglich
Bei letzter Dokumentation keine Schulung
empfohlen
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62
A N H A N G
2
L A N G D AT E N S AT Z
Diabetes mellitus – Folgedokumentation
Lfd.Nr. Dokumentationsparameter
Ausprägung
Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele
37
Aufgabe des Tabakkonsums
empfohlen
Ja / Nein
38
Ernährungsberatung empfohlen
Ja / Nein
39
Zielvereinbarung HbA1c
Aktuellen HbA1c-Wert halten / senken /
anheben
40
Zielvereinbarung Blutdruck
Aktuellen Blutdruckwert halten / senken
41
Ophthalmologische
Netzhautuntersuchung
Durchgeführt / Nicht durchgeführt /
Veranlasst
42
Indikationsbezogene Überbzw. Einweisung erforderlich
Nein / Diabetologisch qualifizierte/r
Arzt/Einrichtung / Diab. Fußambulanz/
Einrichtung / Akut-stationär / Rehabilitation /
Sonstige
43
Dokumentationsintervall
Quartalsweise / Jedes zweite Quartal
44
Datum der geplanten nächsten
Dokumentationserstellung
TT.MM.JJJJ (Optionales Feld)
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Anhang 3: Kurzdatensatz
Anlage 2 b zu §§ 28b bis 28g der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) mit den
Datensätzen, die die Krankenkasse erhält.
Diabetes mellitus – Erstdokumentation
Lfd.Nr. Dokumentationsparameter
Ausprägung
Administrative Daten
1
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Name der Kasse
2
Name, Vorname des Versicherten
3
Geb. am
TT.MM.JJJJ
4
Kassen-Nr.
7-stellige Nummer
5
Versicherten-Nr.
9-stellige Nummer
6
Vertragsarzt-Nr.
7-stellige Nummer
7
Krankenhaus-IK
Nummer
8
Datum
TT.MM.JJJJ
Einschreibung
9
Diagnose bekannt seit
JJJJ
10
Diagnosespezifische Medikation
Ja/ Nein
11
Diabetestypische Symptome
vorhanden
Ja/ Nein
Die Felder 12 und 13 sind nur auszufüllen, wenn keine Therapie mit diabetesspezifischen
Medikamenten vorliegt.
12
BZ-Messungen
Einmalige Messung (bei symptomatischen
Patienten ausreichend)
Zweimalige oder mehrfache Messung
(bei asymptomatischen Patienten)
oGTT
13
BZ-Wert
(Eine Angabe ist ausreichend)
nüchtern Plasma venös oder kapillär
≥ 126 mg/dl oder ≥ 7,0 mmol/l
nüchtern Vollblut venös oder kapillär
≥ 110 mg/dl oder ≥ 6,1 mmol/l
postprandial/oGTT
Plasma venös oder Vollblut kapillär
≥ 200 mg/dl oder ≥ 11,1 mmol/l
postprandial/oGTT Plasma kapillär
≥ 220 mg/dl oder ≥ 12,2 mmol/l
postprandial/oGTT Vollblut venös
≥ 180 mg/dl oder ≥ 10,0 mmol/l
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3
K U R Z D AT E N S AT Z
Diabetes mellitus – Erstdokumentation
Lfd.Nr. Dokumentationsparameter
Ausprägung
Anamnese
14
Bekannte Begleit- oder
Folgeerkrankungen
Keine / Hypertonus / Fettstoffwechselstörung /
KHK / Herzinfarkt / Schlaganfall / pAVK /
Nephropathie / Nierenersatztherapie / Diab.
Retinopathie / Blindheit / Diab. Neuropathie /
Diab. Fuß / Amputation / Sonstige
Aktuelle Befunde
15
Fußstatus
Nicht erhoben / Unauffällig / Auffällig
Relevante Ereignisse
16
Schwere Hypoglykämien in den
letzten 12 Monaten
Anzahl
17
Stationäre Aufenthalte wegen
schwerer hyperglykämischer
Entgleisungen in den letzten
12 Monaten
Anzahl
Behandlung
Schulungen
18
Schulung empfohlen (bei aktueller Diabetes-Schulung / Hypertonie-Schulung /
Dokumentation)
Keine
19
Schulung bereits vor Einschreibung Diabetes-Schulung / Hypertonie-Schulung /
in das strukturierte Behandlungs- Keine
programm wahrgenommen
Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele
20
Aufgabe des Tabakkonsums
empfohlen
Ja / Nein
21
Ernährungsberatung empfohlen
Ja / Nein
22
Zielvereinbarung HbA1c
Aktuellen HbA1c-Wert halten / senken /
anheben
23
Zielvereinbarung Blutdruck
Aktuellen Blutdruckwert halten / senken
24
Ophthalmologische
Netzhautuntersuchung
Durchgeführt / Nicht durchgeführt /
Veranlasst
25
Indikationsbezogene Überbzw. Einweisung erforderlich
Nein / Diabetologisch qualifizierte/r
Arzt/Einrichtung / Diab. Fußambulanz/
Einrichtung / Akut-stationär / Rehabilitation /
Sonstige
26
Dokumentationsintervall
Quartalsweise / Jedes zweite Quartal
27
Datum der geplanten nächsten
Dokumentationserstellung
TT.MM.JJJJ (Optionales Feld)
A N H A N G
3
K U R Z D AT E N S AT Z
Diabetes mellitus - Folgedokumentation
Lfd. Nr. Dokumentationsparameter
Ausprägung
Administrative Daten
1
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Name der Kasse
2
Name, Vorname des Versicherten
3
Geb. am
TT.MM.JJJJ
4
Kassen-Nr.
7-stellige Nummer
5
Versicherten-Nr.
9-stellige Nummer
6
Vertragsarzt-Nr.
7-stellige Nummer
7
Krankenhaus-IK
Nummer
8
Datum
TT.MM.JJJJ
Anamnese
9
Diabetestypische Symptome
vorhanden
Ja / Nein
10
Neu aufgetretene Begleit- oder
Folgeerkrankungen
Keine / Hypertonus / Fettstoffwechselstörung /
KHK / Herzinfarkt / Schlaganfall / pAVK /
Nephropathie / Nierenersatztherapie / Diab.
Retinopathie / Blindheit / Diab. Neuropathie /
Diab. Fuß / Amputation / Sonstige
Aktuelle Befunde
11
Fußstatus
Nicht erhoben / Unauffällig / Auffällig
Relevante Ereignisse
12
Schwere Hypoglykämien seit der
letzten Dokumentation
Anzahl
13
Stationäre Aufenthalte wegen
schwerer hyperglykämischer
Entgleisungen seit der letzten
Dokumentation
Anzahl
Behandlung
Aktuelle Medikation
14
Diagnosespezifische Medikation
Ja / Nein
Schulungen
15
Schulung empfohlen (bei aktueller Diabetes-Schulung / Hypertonie-Schulung /
Dokumentation)
Keine
16
Empfohlene Schulung wahrgenom- Diabetes-Schulung:
men (seit letzter Dokumentation) Ja / Nein / War aktuell nicht möglich
Hypertonie-Schulung:
Ja / Nein / War aktuell nicht möglich
Bei letzter Dokumentation keine Schulung
empfohlen
65
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A N H A N G
3
K U R Z D AT E N S AT Z
Diabetes mellitus – Folgedokumentation
Lfd.Nr. Dokumentationsparameter
Ausprägung
Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele
17
Aufgabe des Tabakkonsums
empfohlen
Ja / Nein
18
Ernährungsberatung empfohlen
Ja / Nein
19
Zielvereinbarung HbA1c
Aktuellen HbA1c-Wert halten / senken /
anheben
20
Zielvereinbarung Blutdruck
Aktuellen Blutdruckwert halten / senken
21
Ophthalmologische
Netzhautuntersuchung
Durchgeführt / Nicht durchgeführt /
Veranlasst
22
Indikationsbezogene Überbzw. Einweisung erforderlich
Nein / Diabetologisch qualifizierte/r
Arzt/Einrichtung / Diab. Fußambulanz/
Einrichtung / Akut-stationär / Rehabilitation /
Sonstige
23
Dokumentationsintervall
Quartalsweise / Jedes zweite Quartal
24
Datum der geplanten nächsten
Dokumentationserstellung
TT.MM.JJJJ (Optionales Feld)
D M P - V E R T R A G
Anhang 4:
Vertrag zur Durchführung des
Strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137f SGB V
Diabetes mellitus Typ 2
auf der Grundlage von § 73 a SGB V
zwischen der
Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
und
AOK Berlin – Die Gesundheitskasse,
zugleich handelnd für die See-Krankenkasse
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK)
vertreten durch die Landesvertretung Berlin,
handelnd für seine Mitgliedskassen
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (AEV)
vertreten durch die Landesvertretung Berlin,
handelnd für seine Mitgliedskassen
BKK-Landesverband Ost
BIG Gesundheit – Die Direktkrankenkasse
Knappschaft
- Dienststelle Berlin -
Krankenkasse für den Gartenbau,
handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin
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Inhaltsverzeichnis
Präambel
Abschnitt I – Ziele Geltungsbereich
§ 1 Ziel der Vereinbarung
§ 2 Geltungsbereich
Abschnitt II – Teilnahme der Leistungserbringer
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen und Aufgaben des hausärztlichen
Versorgungssektors (koordinierender Arzt)
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen und Aufgaben des diabetologisch
qualifizierten Versorgungssektors
§ 5 Krankenhäuser
§ 6 Teilnahmeerklärung
§ 7 Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen
§ 8 Beginn und Ende der Teilnahme
§ 9 Verzeichnisse
§ 10 Vertragsmaßnahmen
Abschnitt III – Versorgungsinhalte
§ 11 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm
Diabetes mellitus Typ 2
Abschnitt IV – Qualitätssicherung
§ 12 Grundlagen und Ziele
§ 13 Maßnahmen und Indikatoren
§ 14 Durchführung der Qualitätssicherung
Abschnitt V – Teilnahme und Einschreibung der Versicherten
§ 15 Teilnahmevoraussetzungen
§ 16 Information und Einschreibung
§ 17 Teilnahme- und Einwilligungserklärung
§ 18 Beginn und Ende der Teilnahme
§ 19 Wechsel des koordinierenden Arztes
§ 20 - nicht besetzt Abschnitt VI – Information / Schulung / Fortbildung
§ 21 Information und Fortbildung der Vertragsärzte
§ 22 Information und Schulung der Versicherten
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Abschnitt VII – Arbeitsgemeinschaft / Datenannahme- und
-verarbeitungsstelle (Datenstelle) / Gemeinsame Einrichtung
§ 23 Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
§ 24 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft
§ 25 Datenstelle
§ 26 Bildung einer gemeinsamen Einrichtung
§ 27 Aufgaben einer gemeinsamen Einrichtung
§ 28 Kostenumlage
Abschnitt VIII – Datendokumentation und Datenverwendung
§ 29 Erst- und Folgedokumentation
§ 30 Datenverwendung
§ 31 Datenzugang
§ 32 Datenaufbewahrung und -löschung
Abschnitt IX
§ 33 Evaluation
Abschnitt X – Vergütung und Abrechnung
§ 34 Sondervergütung
Abschnitt XI – Sonstige Bestimmungen
§ 35 Weitere Aufgaben und Verpflichtungen
§ 36 Laufzeit und Kündigung
§ 37 Salvatorische Klausel
Anlagen 1-12
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Präambel
Die Behandlung chronischer Erkrankungen soll durch strukturierte Behandlungsprogramme
(Disease-Management-Programme) nach § 137f SGB V, die auf der RSAV in der jeweils gültigen
Fassung der Verordnung zur Änderung der RSAV (in der Folge RSAV genannt), beruhen, optimiert werden. Daher schließen die Krankenkassen in Berlin und die Kassenärztliche
Vereinigung Berlin (in der Folge KV Berlin genannt) folgenden Vertrag zur Durchführung eines
Disease-Management-Programms für Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 2.
Als Diabetes mellitus Typ 2 wird die Form des Diabetes bezeichnet, die durch relativen
Insulinmangel auf Grund einer Störung der Insulinsekretion entsteht und in der Regel mit
einer Insulinresistenz einhergeht. Der Verbesserung der Versorgung von Patienten mit diesem
Typ 2-Diabetes wird von den Vertragspartnern ein hoher Stellenwert beigemessen.
Die Vertragspartner stimmen überein, dass die Durchführung des Programms, insbesondere
die Regelungen zur Erfassung, Übermittlung und Nutzung von Behandlungsdaten so zu
gestalten sind, dass die Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Arzt nicht beeinträchtigt
wird.
Abschnitt I – Ziele, Geltungsbereich
§ 1 Ziel der Vereinbarung
(1) Ziel der Vereinbarung ist die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des
Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2 in der Region der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin.
(2)Die an dieser Vereinbarung teilnehmenden Ärzte übernehmen mit Unterstützung der
Krankenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die
Behandlungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll der Patient durch
Information und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von
Behandlungsoptionen angeregt werden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen
Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen und über eine
adäquate Stoffwechselkontrolle hinaus die in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichen.
(3)Die Ziele und Anforderungen an das Disease-Management-Programm Diabetes mellitus
Typ 2 sowie die medizinischen Grundlagen sind in der Risikostrukturausgleichsverordnung
in der jeweils gültigen Fassung festgelegt. Entsprechend Anlage 1.3.1 der RSAV streben die
Vertragspartner dieser Vereinbarung folgende Ziele an:
1. Vermeidung von Symptomen der Erkrankung ( z.B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschlagenheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von
Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien) sowie schwerer hyperglykämischer Stoffwechselentgleisungen,
2. Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität,
3. Vermeidung der mikrovaskulären Folgekomplikationen (insbesondere Retinopathie mit
schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit
einer Nierenersatztherapie),
4. Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio-, und/oder osteoarthropathischen Läsionen und von Amputationen.
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Generell geht es dabei um die Erhöhung der Lebenserwartung sowie die Erhaltung oder
Verbesserung der durch Diabetes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei werden
in Abhängigkeit z.B. von Alter und Begleiterkrankungen des Patienten unterschiedliche,
individuelle Therapieziele angestrebt.
§ 2 Geltungsbereich
(1) Diese Vereinbarung gilt für
1. Vertragsärzte, ärztlich geleitete Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V und medizinische
Versorgungszentren gem. § 95 Abs. 1 SGB V in der Region der KV Berlin, die nach Maßgabe des Abschnitts II ihre Teilnahme erklärt haben.
2. Versicherte der beteiligten Krankenkassen im Bereich der KV Berlin, die sich nach
Maßgabe des Abschnitts V dieses Vertrages eingeschrieben haben.
3. weitere Krankenkassen, die dem Vertrag beitreten können, sofern sie gegenüber der KV
Berlin erklären, dass sie die außerbudgetären Vergütungen nach § 34 im Rahmen des
Fremdkassenzahlungsausgleichs anerkennen. Die KV Berlin wird von der beitretenden
Krankenkasse informiert. Die Durchführung des Programms erfolgt durch die in Berlin
ansässige Krankenkasse (bei Innungskrankenkassen durch die beitretende Krankenkasse).
4. die Behandlung von Versicherten der BKK, die einen nach diesem Vertrag teilnehmenden Vertragsarzt gem. Ziffer 1 in Berlin aufsuchen und sich nach Maßgabe des Abschnitts
V eingeschrieben haben. Die Durchführung des Programms erfolgt durch die jeweilige
BKK.
(2) Basis des Vertrages ist die RSAV in der jeweils gültigen Fassung der Verordnung zur Änderung der RSAV. Sollten sich aufgrund nachfolgender Änderungsverordnungen der RSAV
inhaltliche Änderungen ergeben, hat eine Anpassung dieser Vereinbarung zu erfolgen.
Näheres hierzu regelt § 36 Abs. 3 dieser Vereinbarung. Die Anlagen, die die Versorgungsinhalte sowie die Dokumentation betreffen, entsprechen wörtlich den Anlagen 1 Ziffer 1, 2, 3
sowie 2a und 2b der RSAV
Abschnitt II – Teilnahme der Leistungserbringer
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen und Aufgaben des hausärztlichen Versorgungssektors
(koordinierender Vertragsarzt)
(1) Teilnahmeberechtigt für den hausärztlichen Versorgungssektor sind Vertragsärzte, die
gemäß § 73 SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen sowie in Ausnahmefällen
diabetologisch qualifizierte Ärzte, die als Internist ohne Schwerpunkt an der fachärztlichen
Versorgung teilnehmen, und die die Anforderungen an die Strukturqualität nach Anlage 1
„Strukturqualität koordinierender Vertragsarzt“ erfüllen.
(2)Zu den Aufgaben des teilnehmenden Vertragsarztes (koordinierender Vertragsarzt) gehören insbesondere:
1. die Koordination der Behandlung der Versicherten insbesondere im Hinblick auf die
Beteiligung anderer Leistungserbringer unter Beachtung der nach § 11 geregelten
Versorgungsinhalte,
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2. die Information und Einschreibung der Versicherten gemäß § 16,
3. die Übermittlung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten sowie
der Erst- und Folgedokumentation gemäß den Anlagen 2a und 2b RSAV entsprechend
der Vorgabe in § 29 Abs. 3 an die Datenstelle nach § 25; der Vertragsarzt vergibt dabei
für jeden Versicherten eine nur einmal zu vergebende Fallnummer, die aus max. 7
Zeichen bestehen darf,
4. die Beachtung der Qualitätsziele nach § 12 einschließlich einer qualitätsgesicherten und
wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie unter Berücksichtigung des im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraums,
5. die Durchführung von Schulungen gemäß § 22, soweit die Schulungsberechtigung
gegenüber der KV Berlin entsprechend nachgewiesen ist, sowie die Veranlassung der
Versicherten, an Schulungen teilzunehmen,
6. die Überweisung an andere Leistungserbringer gemäß Ziffer 1.8 der Anlage 8
„Versorgungsinhalte“ sowie gemäß der Anlage 4 „Strukturqualität für weitere
Leistungserbringer“ und
7. bei Überweisung an andere Leistungserbringer
- therapierelevante Informationen entsprechend Anlage 8 „Versorgungsinhalte“, z.B.
betreffend der medikamentösen Therapie, zu übermitteln,
- von diesen Leistungserbringern therapierelevante Informationen einzuholen,
8. bei Vorliegen der unter Ziffer 1.8.3 der Anlage 8 „Versorgungsinhalte“ genannten
Indikationen eine Einweisung in das (nächstgelegene) Krankenhaus entsprechend der
Anlage 3 „Strukturqualität Krankenhaus“ vorzunehmen.
In Zweifelsfällen hinsichtlich der Krankenhauseinweisung nach Ziffer 1.8.3 sollte der koordinierende Arzt zuvor die Zweitmeinung eines diabetologisch qualifizierten Arztes gem. § 4
einholen und dokumentieren.
Sobald Krankenhäuser vertraglich in dieses Programm eingebunden sind, muss eine stationäre Einweisung von teilnehmenden Versicherten unter Berücksichtigung der individuellen
Patienteninteressen und der regionalen Versorgungsstrukturen an diese vertraglich eingebundenen stationären Einrichtungen erfolgen. Eine Einweisung aufgrund einer
Notfallindikation kann in jedes Krankenhaus erfolgen.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen und Aufgaben des diabetologisch qualifizierten
Versorgungssektors
(1) Teilnahmeberechtigt für die diabetologisch qualifizierte Versorgung sind Vertragsärzte,
wenn sie die Voraussetzungen und Verpflichtungen nach Anlage 2 „Strukturqualität diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor“ erfüllen.
(2)Zu den Aufgaben des teilnehmenden diabetologisch qualifizierten Vertragsarztes gehören
insbesondere:
1. die Mit- und Weiterbehandlung des teilnehmenden Versicherten unter Beachtung der
in Anlage 8 geregelten Versorgungsinhalte,
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2. die Beachtung der Qualitätsziele gemäß § 12, einschließlich einer qualitätsgesicherten
und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie unter Berücksichtigung des im Einzelfall
erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraums,
3. die Durchführung von Schulungen gemäß § 22, soweit die Schulungsberechtigung entsprechend nachgewiesen ist,
4. die Überweisung an andere Leistungserbringer gemäß Ziffer 1.8 der Anlage 8
„Versorgungsinhalte“ sowie gemäß der Anlage 4 „Strukturqualität für weitere
Leistungserbringer“,
5. bei Überweisung an andere Leistungserbringer,
- therapierelevante Informationen entsprechend Anlage 8 „Versorgungsinhalte“, z. B.
betreffend die medikamentöse Therapie, zu übermitteln,
- von diesen Leistungserbringern therapierelevante Informationen einzuholen,
6. die Übermittlung therapierelevanter Informationen an den koordinierenden
Vertragsarzt nach § 3, sofern länger als ein Quartal eine begründete Mit- und
Weiterbehandlung des Versicherten erfolgt,
7. die Übermittlung therapierelevanter Informationen zur Erstellung der Dokumentation
bei Wiederaufnahme der Behandlung des Versicherten durch den koordinierenden
Vertragsarzt nach § 3,
8. bei Vorliegen der unter Ziffer 1.8.3 der Anlage 8 „Versorgungsinhalte“ genannten
Indikationen eine Einweisung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus entsprechend der Anlage 3 „Strukturqualität Krankenhaus“ vorzunehmen und den koordinierenden Vertragsarzt hiervon zu unterrichten. Sobald Krankenhäuser vertraglich in dieses
Programm eingebunden sind, muss eine stationäre Einweisung von teilnehmenden
Versicherten unter Berücksichtigung der individuellen Patienteninteressen und der
regionalen Versorgungsstrukturen an diese vertraglich eingebundenen stationären
Einrichtungen erfolgen. Eine Einweisung aufgrund einer Notfallindikation kann in jedes
Krankenhaus erfolgen.
(3)Ärzte, welche die Voraussetzungen gem. § 4 Abs. 1 erfüllen und die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gem. § 73 SGB V gewählt haben, können zugleich die Aufgaben gem.
§ 3 und § 4 wahrnehmen.
(4) Diabetologisch qualifizierte Ärzte, die an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen und
aufgrund regionaler Besonderheiten Diabetes-Patienten dauerhaft versorgen, können auf
Antrag die Aufgaben eines koordinierenden Arztes für diese Patienten übernehmen, sofern
sie diese vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung in vollem Umfang versorgt haben.
§ 5 Krankenhäuser
Innerhalb von 6 Monaten nach Zugang des Zulassungsbescheids durch das BVA werden für
stationäre Einweisungen von teilnehmenden Versicherten aufgrund der Diagnose Diabetes
mellitus Typ 2 Krankenhäuser vertraglich eingebunden. Dafür müssen sie die Anforderungen
entsprechend der Anlage 3 „Strukturqualität Krankenhaus“ erfüllen; die Teilnahme ist freiwillig. In dem Vertrag verpflichten sie sich, aufgrund der Diagnose Diabetes mellitus Typ 2 eingewiesene Versicherte entsprechend der RSAV zu behandeln.
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§ 6 Teilnahmeerklärung
Der Vertragsarzt erklärt sich unter Angabe seiner Funktion als koordinierender Vertragsarzt
nach § 3 und/oder als diabetologisch qualifizierter Arzt nach § 4 gegenüber der KV Berlin
schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlagen 5 „Teilnahmeerklärung
Vertragsarzt“ zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Er genehmigt mit
seiner Unterschrift auf dieser Erklärung den für ihn in Vertretung ohne Vollmacht mit der
Datenstelle geschlossenen Vertrag.
§ 7 Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen und -verpflichtungen entsprechend der
jeweiligen Strukturqualität gemäß den §§ 3 und 4 sowie der Schulungsberechtigungen
entsprechend der Anforderungen des Schulungsprogramms wird von der KV Berlin geprüft
und die Teilnahme bestätigt.
(2) Die Krankenkassenverbände erhalten eine Kopie der erstellten positiven oder negativen
Bescheide.
(3) Die Gemeinsame Einrichtung wird über Widersprüche von Vertragsärzten informiert und
hat die Möglichkeit, ein Votum gegenüber dem Büro der Widerspruchstelle der KV Berlin
abzugeben.
(4) Die KV Berlin legt der Gemeinsamen Einrichtung jährlich einen zusammenfassenden
Bericht vor, aus dem die kontinuierliche Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen und -verpflichtungen der Vertragsärzte hervorgeht.
§ 8 Beginn und Ende der Teilnahme
(1) Die Teilnahme des Vertragsarztes am Programm beginnt mit dem Eingang der Einschreibung bei der KV Berlin gem. der Anlagen 5 „Teilnahmeerklärung Vertragsarzt“ und sofern
die vollständigen Nachweise gemäß der Teilnahmevoraussetzungen nach § 7 innerhalb
eines Monats vorliegen. Die Teilnahme wird schriftlich bestätigt.
(2) Der Vertragsarzt kann seine Teilnahme schriftlich gegenüber der KV Berlin zum Ende des
Quartals kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende des Quartals.
(3) Endet die Teilnahme eines koordinierenden Vertragsarztes, können die Krankenkassen die
hiervon betroffenen Versicherten ohne Angabe von Gründen darüber informieren und das
Vertragsärzteverzeichnis gemäß § 9 zukommen lassen.
§ 9 Verzeichnisse
(1) Über die teilnehmenden und ausgeschiedenen Vertragsärzte gemäß den §§ 3 und 4 führt
die KV Berlin ein Verzeichnis. Die KV Berlin stellt dieses Verzeichnis den Krankenkassenverbänden in elektronischer Form, z. B. Excel-Datei, entsprechend der Anlage 6 „Vertragsärzteverzeichnis“ jeweils zum Monatsersten aktualisiert zur Verfügung.
(2) Die Krankenkassen bzw. deren Verbände stellen das Vertragsärzteverzeichnis dem BVA
beim Antrag auf Akkreditierung und nachfolgend auf Anforderung zur Verfügung. Der
Prüfbehörde wird das Verzeichnis auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
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(3) Die Krankenkassen führen ein Verzeichnis der nach § 5 des Vertrages teilnehmenden
Krankenhäuser. Das Krankenhausverzeichnis gemäß Anlage 7 stellen die Krankenkassen
dem BVA innerhalb der in § 5 genannten Fristen und nachfolgend auf Anforderung zur
Verfügung. Der Prüfbehörde wird das Verzeichnis auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
(4) Weiterhin werden die Verzeichnisse folgenden Personenkreisen zur Verfügung gestellt:
- am Vertrag teilnehmenden Vertragsärzten,
- bei Bedarf den teilnehmenden bzw. teilnahmewilligen Versicherten der Krankenkassen,
insbesondere bei Neueinschreibung,
- der Datenstelle nach § 25.
§ 10 Vertragsmaßnahmen
(1) Im Rahmen des Disease-Management-Programms sind sich die Vertragspartner darüber
einig, die teilnehmenden Leistungserbringer, die gegen die im Programm festgelegten
Anforderungen verstoßen, wirksam zu sanktionieren.
(2)Verstößt ein Vertragsarzt gegen die Verpflichtungen nach dieser Vereinbarung, löst dieses
folgende Maßnahmen aus:
1. keine Vergütung von unvollständigen/unplausiblen Dokumentationen, ggf. nachträgliche Korrektur bereits erfolgter Vergütung,
2. bei wiederholter Vertragsverletzung eines am Disease-Management-Programm teilnehmenden Arztes verständigt sich die Gemeinsame Einrichtung über nachfolgende
Sanktionen:
- Verwarnung,
- ein vorübergehender Ausschluss von der Teilnahme am Disease-ManagementProgramm Diabetes mellitus Typ 2,
- ein endgültiger Ausschluss von der Teilnahme am Disease-Management-Programm
Diabetes mellitus Typ 2.
(3)Grundsätzlich ergehen die Sanktionen nach Abs. 2 in der genannten Reihenfolge. Das gilt
nicht bei schwerer Verfehlung.
(4) Die jeweiligen Sanktionen werden von der KV Berlin vollzogen.
Abschnitt III – Versorgungsinhalte
§ 11 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2
Die medizinischen Anforderungen sind in der Anlage 8 „Versorgungsinhalte“ definiert. Die
Inhalte dieser Vertragsanlage entsprechen der Anlage 1, Ziffer 1, 2 und 3 der RSAV. Der teilnehmende Leistungserbringer verpflichtet sich durch seine Teilnahmeerklärung gem. § 6, insbesondere diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben Inhalte der ärztlichen
Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im
Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein.
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Abschnitt IV – Qualitätssicherung
§ 12 Grundlagen und Ziele
Grundlage der Qualitätssicherung sind die in den Anlagen 9 „Qualitätssicherung“ genannten
Ziele. Zu diesen gehören insbesondere:
1. Einhaltung der Anforderungen gemäß § 137 f Abs. 2, Satz 2, Nr. 2 SGB V einschließlich
Therapieempfehlungen,
2. Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie,
3. Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungssektoren gemäß 1.8 der Anlage 8
„Versorgungsinhalte“,
4. Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität,
5. Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentationen gemäß den Anlagen
2a und 2b,
6. aktive Teilnahme des Versicherten.
§ 13 Maßnahmen und Indikatoren
(1) Entsprechend der Ziffer 2 der Anlage 1 der RSAV sind diesem Disease-ManagementProgramm Maßnahmen und Indikatoren gemäß der Anlagen 9 „Qualitätssicherung“
zugrunde gelegt.
(2)Zu den Maßnahmen gehören entsprechend Anlage 1 Ziffer 2 der RSAV insbesondere:
1. Maßnahmen mit Erinnerungs- und Rückmeldefunktionen (z.B. Remindersysteme) für
Versicherte und Leistungserbringer,
2. strukturiertes Feedback auf der Basis der Dokumentationsdaten für die teilnehmenden
Leistungserbringer mit der Möglichkeit einer regelmäßigen Selbstkontrolle; hierfür kann
die regelmäßige Durchführung von strukturierten Qualitätszirkeln ein geeignetes Verfahren sein,
3. Maßnahmen zur Förderung einer aktiven Teilnahme und Eigeninitiative der Versicherten,
4. Sicherstellung einer systematischen, aktuellen Information der Leistungserbringer und
eingeschriebenen Versicherten,
(3) Zur Auswertung werden die in der Anlage 9 „Qualitätssicherung“ fixierten Indikatoren
herangezogen.
(4) Über die Weiterentwicklung der arztbezogenen Qualitätssicherung verständigen sich die
Vertragspartner im Rahmen der Gemeinsamen Einrichtung gemäß § 26.
§ 14 Durchführung der Qualitätssicherung
(1) Die Datenstelle gemäß § 25 dieser Vereinbarung sichert mit der Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität die Qualität der Dokumentation und übernimmt mit der Nachforderung fehlender oder unplausibler Dokumentationsdaten eine Erinnerungsfunktion gegenüber den dokumentierenden Vertragsärzten.
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(2)Die Gemeinsame Einrichtung nach § 26 dieser Vereinbarung wertet die ihr gemäß § 25 Abs.
2 Nr. 4 dieser Vereinbarung übermittelten Dokumentationsdaten nach Maßgabe der
Anlage 9 „Qualitätssicherung“ zu dieser Vereinbarung arztbezogen aus und führt die
Qualitätssicherung gemäß § 27 dieser Vereinbarung durch.
(3)Die Krankenkassen werten die ihnen gemäß § 25 Abs. 3 dieser Vereinbarung übermittelten
Dokumentationsdaten nach Maßgabe der Anlage 9 versichertenbezogen aus. Um die aktive Teilnahme der Versicherten am Programm zu gewährleisten, sehen die Krankenkassen
insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Die Krankenkassen
1. erinnern die eingeschriebenen Versicherten anhand schriftlicher Information an notwendige Nachsorge- und Behandlungstermine, wenn der Nachweis der regelmäßigen
Teilnahme aufgrund der von der Datenstelle gemäß § 25 dieser Vereinbarung an die
Krankenkassen gemeldeten Daten fehlt,
2. beraten die eingeschriebenen Versicherten individuell und anlassbezogen, wenn aufgrund der von der Datenstelle gemäß § 25 dieser Vereinbarung an die Krankenkassen
gemeldeten Daten eine mangelnde Unterstützung des Behandlungsprogramms durch
den Versicherten erkennbar ist,
3. berichten der gemeinsamen Einrichtung gemäß § 26 dieser Vereinbarung in regelmäßigen Abständen über die Ergebnisse der Erinnerungsmaßnahmen und berücksichtigen
die Vorschläge der Gemeinsamen Einrichtung zur Weiterentwicklung der Maßnahmen.
(4) Die KV Berlin
1. wertet die ihr gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 4 dieser Vereinbarung übermittelten Dokumentationsdaten arztbezogen aus und übernimmt auf Grund des 2a-Datensatzes originär die
weitergehende Qualitätssicherung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung und
entscheidet eigenverantwortlich über die Art und Weise und den Umfang,
2. informiert die Gemeinsame Einrichtung nach § 26 dieser Vereinbarung über die Auswertungen gemäß Punkt 1.,
3. berücksichtigt die Vorschläge der Gemeinsamen Einrichtung zur Weiterentwicklung der
Qualitätssicherung.
(5) Die durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen werden nach Abstimmung durch die
Vertragspartner in geeigneter Weise, z. B. im Internet, in Mitgliederzeitschriften, Fachpresse
oder Ärztezeitung regelmäßig, mindestens einmal jährlich, öffentlich dargelegt.
Abschnitt V – Teilnahme und Einschreibung der Versicherten
§ 15 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen können auf freiwilliger Basis an der Versorgung gemäß diesem Vertrag teilnehmen, sofern folgende Einschreibekriterien erfüllt sind:
1. die Diagnose des Diabetes mellitus Typ 2 gemäß Ziffer 1.2 (Diagnostik) der Anlage 8
„Versorgungsinhalte“ ist gesichert oder es liegt gemäß Ziffer 3 der Anlage 1 RSAV bereits
eine Therapie mit diabetesspezifischen, blutzuckersenkenden Medikamenten vor,
2. der Versicherte ist grundsätzlich zur aktiven Mitwirkung und Teilnahme an Schulungen
bereit und in der Lage,
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3. die Verbesserung der Lebensqualität und Lebenserwartung durch die intensivierte
Betreuung ist zu erwarten.
(2)Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) werden nicht in das
Disease-Management-Programm aufgenommen.
(3) Die Teilnahme schränkt nicht die Regelungen der freien Arztwahl nach § 76 SGB V ein.
§ 16 Information und Einschreibung
(1) Die beteiligten Krankenkassen werden zur Unterstützung der teilnehmenden Vertragsärzte
ihre Versicherten entsprechend § 28d Abs. 1 Nr. 3 RSAV in geeigneter Weise, insbesondere
durch die Anlagen 10 „Patienteninformation“ bestehend aus dem Merkblatt, der
Datenschutzinformation und der Teilnahme- und Einwilligungserklärung, umfassend über
das Disease-Management-Programm informieren. Der Versicherte bestätigt den Erhalt der
Informationen auf der Teilnahmeerklärung.
(2)Koordinierende Vertragsärzte, die gemäß § 3 teilnehmen, informieren entsprechen § 28d
Abs. 1 Nr. 3 RSAV ihre nach § 15 Abs. 1 teilnahmeberechtigten Patienten. Diese Versicherten
können sich mit der Teilnahme- und Einwilligungserklärung gemäß § 17 bei diesem koordinierenden Vertragsarzt einschreiben.
(3)Für die Einschreibung des Versicherten in das Disease-Management-Programm sind neben
der Teilnahme- und Einwilligungserklärung gemäß § 17 folgende Unterlagen notwendig:
1. die schriftliche Bestätigung der gesicherten Diagnose durch den behandelnden koordinierenden Vertragsarzt auf der Dokumentation der Einschreibekriterien (Zeile 1-13 der
Erstdokumentation der Anlage 11 „Dokumentationsdaten 2a/b“ mit Versicherten- und
Leistungserbringerbezug),
2. auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung die Bestätigung, dass für den vorgenannten Versicherten die Diagnose entsprechend der Erstdokumentation gesichert ist
und die weiteren Einschreibekriterien überprüft sind. Insbesondere erklärt der Arzt, dass
sein Patient grundsätzlich zur aktiven Mitwirkung und Teilnahme an Schulungen bereit
ist und durch die intensivierte Betreuung in Form einer Verbesserung von Lebensqualität und Lebenserwartung profitieren kann,
3. die Erstdokumentation (Zeile 14 ff der Erstdokumentation der Anlage 11 „Dokumentationsdaten 2a/b“ mit Versichertenbezug).
(4) Mit der Einschreibung in das Disease-Management-Programm wählt der Versicherte seinen koordinierenden Vertragsarzt. Die Einschreibung wird nur wirksam, wenn der gewählte Vertragsarzt nach § 3 an dem Vertrag teilnimmt und die Teilnahme- und Einwilligungserklärung gemäß der Anlage 10.3 „Teilnahme- und Einwilligungserklärung“ sowie die vollständige Erstdokumentation gemäß der Anlage 11 „Dokumentationsdaten 2a/b“ an die
Datenstelle gemäß § 25 weiterleitet. Die beteiligten Krankenkassen stellen sicher, dass der
Versicherte nur bei einem koordinierenden Vertragsarzt für die Diagnose Diabetes mellitus
Typ 2 eingeschrieben ist.
(5) Auch die Krankenkasse kann Versicherte in das Disease-Management-Programm einschreiben. In diesem Fall wird der Versicherte nach der Unterzeichnung der Teilnahme- und
Einwilligungserklärung von der Krankenkasse an seinen behandelnden Vertragsarzt verwiesen, damit die weiteren Einschreibeunterlagen nach Abs. 3 erstellt und weitergeleitet
werden.
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(6) Nachdem alle Unterlagen entsprechend Abs. 3 in der zuständigen Krankenkasse vorliegen,
bestätigt die Krankenkasse dem Versicherten und dem koordinierenden Vertragsarzt
schriftlich die Teilnahme des Versicherten an dem Disease-Management-Programm unter
Angabe des Eintrittsdatums.
(7) Wenn der Versicherte an mehreren in der RSAV genannten Erkrankungen leidet, kann er an
verschiedenen Disease-Management-Programmen teilnehmen.
(8) Die Krankenkassen statten eingeschriebene Versicherte unverzüglich mit neuen Krankenversichertenkarten aus, mit denen diese für die Abrechnung und für die Durchführung des
Risikostrukturausgleiches als DMP-Versicherte erkennbar sind. Die Krankenkassen verpflichten sich, mit Ausgabe der neuen Versichertenkarten an die eingeschriebenen Versicherten, die alten Versichertenkarten zeitgleich einzuziehen.
§ 17 Teilnahme- und Einwilligungserklärung
Nach umfassender Information über das Disease-Management-Programm entsprechend
§ 28d Abs. 1 Nr. 3 RSAV und der damit verbundenen Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung (vgl. Anlage 10.2 „Datenschutzinformation“) erklärt sich der Versicherte gemäß der
Anlage 10.3 „Teilnahme- und Einwilligungserklärung“ zur Teilnahme an dem DiseaseManagement-Programm bereit und willigt in die damit verbundene Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung seiner Daten ein.
§ 18 Beginn und Ende der Teilnahme
(1) Die Teilnahme des Versicherten am Disease-Management-Programm beginnt vorbehaltlich
der schriftlichen Bestätigung durch die zuständige Krankenkasse gemäß § 16 Abs. 6 mit
dem Tag, an dem das letzte Dokument entsprechend § 16 Abs.3 erstellt wurde. Die Krankenkasse bestätigt schriftlich die Einschreibung gemäß § 16 Abs. 6.
(2)Der Versicherte kann seine Teilnahme und/oder Einwilligung gemäß Anlage 10.3 „Teilnahme- und Einwilligungserklärung“ jederzeit schriftlich gegenüber der zuständigen Krankenkasse kündigen und scheidet, sofern er keinen späteren Termin für sein Ausscheiden bestimmt, mit Zugang des Kündigungsschreibens bei der Kasse aus.
(3)Die zuständige Krankenkasse beendet die Teilnahme des Versicherten bei Vorliegen einer
der in § 28d Abs. 2 Nr. 2 RSAV genannten Tatbestände mit Wirkung zu dem Tag der letzten
Dokumentation (Dokumentationsdatum).
(4) Die zuständige Krankenkasse informiert den Versicherten, den koordinierenden Vertragsarzt und die Datenstelle nach § 25 unverzüglich schriftlich über das Ausscheiden des Versicherten aus dem Disease-Management-Programm.
§ 19 Wechsel des koordinierenden Vertragsarztes
Es steht dem Versicherten frei, seinen koordinierenden Vertragsarzt nach § 3 zu wechseln.
Hierfür unterschreibt der Versicherte bei seinem neuen koordinierenden Vertragsarzt erneut
die Einschreibeunterlagen nach § 17 und kreuzt „Vertragsarztwechsel“ an. Der neu gewählte
koordinierende Vertragsarzt erstellt die Erstdokumentation entsprechend der Anlage 11
„Dokumentationsdaten 2a/b“ und übersendet die Teilnahme- und Einwilligungserklärung
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sowie die vollständige Erstdokumentation innerhalb von 7 Kalendertagen an die Datenstelle
gemäß § 25. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird auch der bisherige koordinierende Vertragsarzt von der zuständigen Krankenkasse informiert.
§ 20
- nicht besetzt -
Abschnitt VI – Information / Schulung / Fortbildung
§ 21 Information und Fortbildung der Vertragsärzte
(1) Die Krankenkassen und die KV Berlin informieren die teilnahmeberechtigten Vertragsärzte
umfassend über Ziele und Inhalte des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus
Typ 2. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperationsund Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden
Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnahmeberechtigten Vertragsärzte
bestätigen den Erhalt und die Kenntnisnahme der Information auf der Teilnahmeerklärung
gemäß § 6 dieser Vereinbarung.
Die zu verwendenden Informationsmaterialien stimmen die Vertragspartner ab.
(2) Fortbildung, z. B. durch Schulungen der teilnahmeberechtigten Vertragsärzte, dienen der
Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungen zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten ab, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit.
(3) Die Gemeinsame Einrichtung gem. § 26 definiert bedarfsorientiert Anforderungen an die
für die Disease-Management-Programme relevante regelmäßige Fortbildung teilnahmeberechtigter Vertragsärzte. Die beschlossenen Anforderungskriterien werden Teil der Anlage 1 „Strukturqualität koordinierender Vertragsarzt“ sowie der Anlage 2 „Strukturqualität
diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor“ des Vertrages und sind den Vertragsärzten in geeigneter Form bekannt zu geben. Die im Rahmen der Strukturqualität geforderte
regelmäßige Fortbildung ist entsprechend der Regelung in der Anlage 1 „Strukturqualität
koordinierender Vertragsarzt“ sowie der Anlage 2 „Strukturqualität diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor“ nachzuweisen
§ 22 Information und Schulung der Versicherten
(1) Die Krankenkassen informieren anhand der Patienteninformation, bestehend aus dem
Merkblatt, der Datenschutzinformation und der Teilnahme- und Einwilligungserklärung
(vgl. Anlagen 10) ihre Versicherten umfassend über Ziele und Inhalte des DiseaseManagement-Programms Diabetes mellitus Typ 2. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt.
(2)Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Patientenschulungen dienen der Befähigung des Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs und der Befähigung zu informierten Patientenentscheidungen. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist zu berücksichtigen.
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(3) In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte, insbesondere
betreffend der evidenzbasierten Arzneimitteltherapie gemäß Anlage 8
„Versorgungsinhalte“, einzubeziehen.
(4) Das Nähere zu Patientenschulungen regelt die Anlage 12 „Patientenschulungen“.
Abschnitt VII – Arbeitsgemeinschaft / Datenannahme- und
-verarbeitungsstelle (Datenstelle) / Gemeinsame Einrichtung
§ 23 Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
Die Vertragspartner bilden eine Arbeitsgemeinschaft nach § 219 Abs. 2 SGB V. Das Nähere
wird in einem gesonderten Vertrag geregelt.
§ 24 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft
(1) Die Arbeitsgemeinschaft hat entsprechend § 28 f Abs. 2 RSAV die Aufgaben, den bei ihr eingehenden Datensatz versichertenbezogen zu pseudonymisieren und ihn dann an die KV
Berlin und die nach § 26 gebildete Gemeinsame Einrichtung nur für die Erfüllung ihrer
jeweiligen Aufgaben im Rahmen der Qualitätssicherung weiterzuleiten.
(2)Die Arbeitsgemeinschaft hat die Aufgabe, auf Verlangen eines jeden Vertragspartners, der
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist, den Versichertenbezug wieder herzustellen, wenn
dies im Einzelfall für die Erfüllung seiner jeweiligen Aufgabe zur Prüfung der Qualität der
im Rahmen des Disease-Management-Programms erbrachten vertragsärztlichen Leistungen oder zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Plausibilität der auf Grundlage der
Dokumentationsdaten 2a und 2b der RSAV erstellten Dokumentationen erforderlich ist.
§ 25 Datenstelle
(1) Die Krankenkassen bzw. deren Verbände und die Arbeitsgemeinschaft nach § 23 beauftragen eine Datenannahme- und -verarbeitungsstelle (Datenstelle).
(2)Die Arbeitsgemeinschaft nach § 23 beauftragt die Datenstelle mit folgenden Aufgaben:
1. Entgegennahme, Erfassung und Prüfung auf Vollständigkeit sowie Plausibilität der
Dokumentationsdaten 2a der RSAV,
2. Nachforderung unvollständiger oder unplausibler Angaben,
3. Pseudonymisierung des Versichertenbezugs der Dokumentationsdaten 2a der RSAV,
4. Weiterleitung der Dokumentationsdaten 2a RSAV mit Arztbezug und pseudonymisiertem Versichertenbezug in weiterverarbeitungsfähiger Form an die Gemeinsame Einrichtung gem. § 26 und die KV Berlin.
(3)Die teilnehmenden Krankenkassen bzw. deren Verbände beauftragen die Datenstelle mit
folgenden Aufgaben:
1. Entgegennahme, Erfassung und Prüfung auf Vollständigkeit sowie Plausibilität der
Dokumentationsdaten 2b der RSAV und der Teilnahme- und Einwilligungserklärung der
Versicherten,
2. Nachforderung unvollständiger oder unplausibler Angaben,
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3. Weiterleitung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung der Versicherten unmittelbar
an die jeweilige Krankenkasse,
4. Weiterleitung der Zeilen 1 – 13 der Erstdokumentation des von der Datenstelle erfassten
Datensatzes 2b gem. Anlage 11 „Dokumentationsdaten 2a/b“ mit Versichertenbezug und
Arztbezug unmittelbar an die jeweilige Krankenkasse,
5. Weiterleitung der übrigen Daten der Erst- bzw. Folgedokumentation des von der Datenstelle erfassten Datensatzes 2 b gem. Anlage 11 „Dokumentationsdaten 2a/b“ mit Versichertenbezug ohne Arztbezug an die jeweilige Krankenkasse.
(4) Das Nähere zu den Absätzen (2) und (3) regeln jeweils die Krankenkassen bzw. deren Verbände und die Arbeitsgemeinschaft mit der Datenstelle in gesonderten Verträgen nach
§ 80 SGB X, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind. Ihrer Verantwortung für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben kommt sie durch Ausübung von vertraglich gesicherten Kontroll- und Weisungsrechten nach.
Die Partner dieser Vereinbarung verständigen sich darauf, dass die Gemeinsame Einrichtung die Datenstelle zu einem späteren Zeitpunkt mit noch zu bestimmenden Aufgaben
der Datenaufbereitung beauftragen kann. Wird eine entsprechende Beauftragung vorgenommen, ist der hierzu nach § 80 SGB X notwendige Vertrag dem BVA unverzüglich zu
übermitteln.
(5) Die Teilnahmeerklärung (Anlage 5.1) des koordinierenden Arztes nach § 3 beinhaltet dessen
Genehmigung des Auftrages an die Datenstelle mit folgenden Aufgaben:
1. Überprüfung der von ihm erstellten Dokumentationen auf Vollständigkeit und
Plausibilität,
2. Trennung der Dokumentationen in die Datensätze 2a und 2b der RSAV,
3. Weiterleitung der Dokumentationsdaten 2a der RSAV an die Arbeitsgemeinschaft,
4. Anonymisierung des Arztbezuges bezüglich der Dokumentationsdaten 2b der RSAV –
mit Ausnahme der Zeilen 1-13 der Dokumentationsdaten 2b (Erstdokumentation) –
sowie Bereitstellung dieser Daten für die jeweilige Krankenkasse.
5. bei elektronischer Übermittlung der Dokumentationsdaten, sofern die Ärztin/der Arzt
keine qualifizierte elektronische Signatur einsetzen kann, die Erzeugung einer Versandliste für alle von der Arztpraxis übermittelten Dokumentationsdatensätze,
6. die unmittelbare Übermittlung der Versandliste nach Erhalt der Dokumentationsdaten
an die Arztpraxis mit der Bitte um Prüfung, Unterzeichnung und sofortige Rücksendung
an die Datenstelle,
7. Überprüfung, ob die Versandliste resp. das Bestätigungsschreiben gemäß Variante III der
Verfahrensbeschreibung zum Nachweis der Arztunterschrift bei elektronischer DMPDatenübermittlung unterschrieben und innerhalb von 52 Tagen nach Ablauf des Dokumentationszeitraums in der Datenstelle vorgelegen hat.
(6) Zur Erfüllung der in Absatz 5 genannten Aufgaben genehmigt der Arzt mit seiner Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung gem. Anlagen 5 den für ihn in Vertretung/ohne Vollmacht zwischen den Krankenkassen, der Arbeitsgemeinschaft und der Datenstelle nach
Absatz 1 geschlossenen Vertrag und beauftragt die Datenstelle mit diesen Aufgaben.
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§ 26 Bildung einer Gemeinsamen Einrichtung
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft bilden eine Gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 28 f
Abs. 2 Nr. 4 der RSAV zur Erfüllung der Aufgaben nach § 28 c und g der RSAV. Das Nähere wird
in einem gesonderten Vertrag geregelt.
§ 27 Aufgaben der Gemeinsamen Einrichtung
(1) Die Gemeinsame Einrichtung hat die Aufgabe, auf Basis der ihr übermittelten Dokumentationsdaten die ärztliche Qualitätssicherung gem. Anlage 9 „Qualitätssicherung“ durchzuführen. Dazu gehört:
1. eine Unterstützung bei der Erreichung der Qualitätsziele anhand der quantitativen
Angaben der Dokumentationsdaten 2a der RSAV,
2. die Unterstützung im Hinblick auf eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie gemäß RSAV anhand der Arzneimitteldaten der Dokumentationsdaten
2a der RSAV,
3. die Durchführung des ärztlichen Feedbacks anhand der quantitativen Angaben der
Dokumentationsdaten 2a der RSAV und
4. die Pseudonymisierung des Arztbezugs und Übermittlung dieser Daten zur Evaluation
nach § 28g RSAV.
(2)Die Gemeinsame Einrichtung wird hierzu eine regelmäßige Evaluation der Umsetzung des
Vertrages insbesondere unter den Fragestellungen durchführen, ob
- die Dokumentationsqualität ausreichend ist
- die Anforderungen an die Behandlung von den teilnehmenden Vertragsärzten beachtet
werden,
- die aktive Teilnahme der Versicherten ausreicht.
(3) Die Gemeinsame Einrichtung wertet gemäß § 14 Abs. 2 die ihr übermittelten Dokumentationsdaten arztbezogen aus und übernimmt die in Anlage 9 vereinbarten Maßnahmen
im Verhältnis zu den Vertragsärzten und stellt eine systematische und aktuelle
Information der Vertragsärzte sicher.
(4) Die Gemeinsame Einrichtung wird über die aus der Wiederherstellung des Versichertenbezugs einzelner Datensätze gewonnenen Erkenntnisse nach § 24 Abs. 2 informiert.
(5) Die Gemeinsame Einrichtung nimmt darüber hinaus regelmäßige Berichte der KV Berlin
gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 und der Krankenkassen gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 3 über durchgeführte
arztbezogene Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie arzt- und versichertenbezogene
Erinnerungsmaßnahmen zur Kenntnis und berät Vorschläge zur Weiterentwicklung der
Erinnerungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen.
(6) Bei Vertragsverletzungen verständigt sich die Gemeinsame Einrichtung auf die durchzuführenden Vertragsmaßnahmen gem. § 10.
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§ 28 Kostenumlage
Die KV Berlin beteiligt sich an den Aufwendungen für die Bildung der Arbeitsgemeinschaft
und der Gemeinsamen Einrichtung einschließlich der Aufwendungen für die Erfüllung ihrer
Aufgaben sowie die Kosten der Datenstelle in Höhe bis zu 2,5 % der abgerechneten
Dokumentationsgebühren (Pseudo-Nummern 99101 und 99102).
Abschnitt VIII – Datendokumentation und Datenverwendung
§ 29 Erst- und Folgedokumentation
(1) Die Dokumentationen umfassen die Daten nach den Anlagen 2a und 2b zu den §§ 28 b bis
28 g RSAV und werden nur für die Durchführung der in den §§ 28 b bis 28 g RSAV genannten Maßnahmen genutzt. Die allgemeine vertragsärztliche Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht bleibt davon unberührt.
(2)Der koordinierende Arzt legt in den Dokumentationen gemäß den Anlagen 2a und 2b RSAV
entsprechend der Ausprägung des diabetischen Erkrankungsbildes fest, welches
Dokumentationsintervall (quartalsweise / jedes zweite Quartal) für den jeweiligen eingeschriebenen Versicherten maßgeblich ist. Ein 6-monatiges Dokumentationsintervall wird
empfohlen für Patienten, deren Hypertonus stabil eingestellt ist und bei denen keine der
nachfolgend aufgeführten Begleit- und Folgeerkrankungen (KHK, Schlaganfall, pAVK, diab.
Nephropathie, diab. Niereninsuffizienz, diab. Retinopathie/Blindheit, diab. Neuropathie,
diab. Fuß/Amputation) vorliegen.
(3)Die Dokumentationen werden nach Maßgabe der Dokumentationsintervalle nach Absatz 2
erstellt und innerhalb von 7 Kalendertagen an die Datenstelle nach § 25 versandt. Dies
kann auch auf elektronischem Weg per Datenträger (CD-Rom, Diskette) oder per Datenfernübertragung (unter Beachtung der entsprechenden Regelungen des Datenschutzes)
geschehen. Bei elektronischer Übermittlung der Dokumentationsdaten verpflichtet sich
der koordinierende Arzt, die von der Datenstelle gemäß der auf Spitzenverbandsebene
abgestimmten Regelungen erzeugte Versandliste resp. das Bestätigungsschreiben gemäß
Variante III der Verfahrensbeschreibung zum Nachweis der Arztunterschrift bei elektronischer DMP-Datenübermittlung unverzüglich zu kontrollieren, zu bestätigen und an die
Datenstelle zurückzusenden.
§ 30 Datenverwendung
(1) Maßnahmen der Krankenkassen auf der Grundlage der versichertenbezogenen
Dokumentationsdaten beachten folgende Grundsätze:
1. Die Krankenkasse informiert den Arzt mit Zustimmung des Versicherten
- bei Erstellung eines Rehabilitationsplanes nach SGB IX,
- bei Angebot einer individuellen Beratung über weitere Leistungen der Krankenkassen
unter Berücksichtigung des häuslichen Umfeldes.
2. Folgende Maßnahmen werden von den Krankenkassen nur im Benehmen mit dem
koordinierenden Arzt veranlasst:
- Angebot einer Patientenschulung oder (modularer) Nachschulung, z.B. Diabetes mellitus oder Hypertonie,
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- Erinnerung an einen Arztbesuch,
- Angebot/Information zur Raucherberatung
- Angebot/Information zur Ernährungsberatung.
(2) Die Regelungen zur Datenverwendung gelten unbeschadet einer möglichen Beendigung
des Disease-Management-Programms oder Kündigung dieses Vertrages bis zum Ende der
in § 28 f Abs. 1 Nr. 3 genannten Aufbewahrungsfrist.
§ 31 Datenzugang
Zugang zu den an die Arbeitsgemeinschaft oder Datenstelle übermittelten personenbezogenen Daten haben nur Personen, die Aufgaben innerhalb dieses Programms wahrnehmen und
hierfür besonders geschult sind. Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen
sind zu beachten. Gleiches gilt für den Zugang zu den an die Gemeinsame Einrichtung, die KV
Berlin und den Krankenkassen übermittelten personenbezogenen Daten.
§ 32 Datenaufbewahrung und -löschung
Die im Rahmen des Programms übermittelten personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten werden von der Arbeitsgemeinschaft oder der Datenstelle sieben Jahre archiviert,
beginnend mit dem dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr. Gleiches gilt für Daten, die an
die Gemeinsame Einrichtung, die KV Berlin und die Krankenkassen übermittelt werden.
Unberührt bleibt die Verpflichtung zur Datenlöschung bei Beendigung des Vertrages. Die
Originaldokumente werden nach Aufbereitung und Erfassung vernichtet.
Abschnitt IX
§ 33 Evaluation
(1) Die Evaluation wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und
erfolgt unter Berücksichtigung des § 28 g RSAV sowie der Vorgaben des Bundesversicherungsamtes.
(2)Die für die Evaluation erforderlichen Daten werden dem externen evaluierenden Institut
von den Datenzentren der Krankenkassen für Disease-Management-Programme und der
Gemeinsamen Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft in pseudonymisierter Form zeitnah
zur Verfügung gestellt.
(3)Die zur Evaluation erforderlichen Daten sind die Dokumentationsdaten, die Abrechnungsdaten der KV Berlin gemäß § 295 Abs. 2, Satz 1 und 4 SGB V und die Leistungsdaten der
beteiligten Krankenkassen.
(4) Die Ergebnisse der Evaluation werden in geeigneter Weise der zuständigen Prüfbehörde
gegenüber nachgewiesen und, z.B. im Internet, in Mitgliederzeitschriften, Fachpresse oder
Ärztezeitung, regelmäßig, mindestens einmal jährlich, öffentlich dargelegt.
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Abschnitt X – Vergütung und Abrechnung
§ 34 Sondervergütung
Die Vergütung und Abrechnung der Leistungen für eingeschriebene Versicherte wird in einer
gesonderten Vereinbarung geregelt.
Die Vergütungsvereinbarung berührt die Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Abschnitt XI – Sonstige Bestimmungen
§ 35 Weitere Aufgaben und Verpflichtungen
Die KV Berlin liefert gemäß § 295 Absatz 2 Satz 3 und 4 SGB V die für das Programm erforderlichen Abrechnungsdaten an die Krankenkassen.
Die Datenübermittlung erfolgt analog den Regelungen des zwischen den Spitzenverbänden
der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgeschlossenen Vertrages
über den Datenaustausch auf Datenträgern in der jeweils gültigen Fassung.
§ 36 Laufzeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag tritt am 01.04.2006 in Kraft. Dieser Vertrag kann mit einer Frist von drei
Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Abweichend hiervon ist eine erstmalige
Kündigung zum 31.12.2008 mit einer Frist von drei Monaten möglich.
(2)Bei erneuter Zulassung und Fortsetzung des Programms gilt dieser Vertrag unter Berücksichtigung von Abs. 1 für den Zulassungszeitraum weiter. Die im Zusammenhang mit der
ersten Einschreibung abgegebenen Erklärungen der Leistungserbringer und Versicherten
gelten weiter. Eine erneute Einschreibung der Leistungserbringer und Versicherten ist nicht
notwendig.
(3)Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass Vertragsänderungen oder Anpassungen
des Disease-Management-Programms, die infolge einer Änderung der RSAV oder aufgrund
sonstiger gesetzlicher, vertraglicher oder behördlicher Maßnahmen notwendig werden,
unverzüglich gemäß der in § 28 b Absatz 3 RSAV genannten Fristen vorgenommen werden.
(4) Bei wichtigem Grund, insbesondere bei Wegfall der RSA-Anbindung der Disease-Management-Programme oder der Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs oder der NichtAkkreditierung des Programms durch das BVA, kann der Vertrag von jedem Vertragspartner
mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
(5)Bei Wegfall der RSA-Bindung nehmen die Vertragspartner zügig neue Vertragsverhandlungen auf.
§ 37 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im
Übrigen dennoch gültig, es sei den, die unwirksame Bestimmung war für eine Vertragspartei
derart wesentlich, dass ihr ein Festhalten an der Vereinbarung nicht zugemutet werden kann.
In allen anderen Fällen werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch
Regelungen ersetzen, die dem ursprünglichen Regelungsziel unter Beachtung der arztrechtlichen Vorgaben am nächsten kommt.
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Erweist sich diese Vereinbarung als lückenhaft, sind die Parteien verpflichtet, sie unter Beachtung der erkennbaren wirtschaftlichen Zielsetzung und der arztrechtlichen Vorgaben zu
ergänzen.
Berlin, den 17.03.2006
AOK Berlin – Die Gesundheitskasse,
zugleich handelnd für die See-Krankenkasse
Der Vorstand
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK)
Der Leiter der Landesvertretung Berlin
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (AEV)
Der Leiter der Landesvertretung Berlin
BKK-Landesverband Ost
Der Vorstand
BIG Gesundheit – Die Direktkrankenkasse
Der Vorstand
Knappschaft
- Dienststelle Berlin Krankenkasse für den Gartenbau,
handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Für den Vorstand
Anlagen
Anlage 1
Strukturqualität koordinierender Arzt (Stand 17.01.2006)
Anlage 2
Strukturqualität diabetologisch qualifizierter Sektor
Anlage 3
nicht besetzt
Anlage 4
Strukturqualität für weitere Leistungserbringer
Anlagen 5 Teilnahmeerklärung Vertragsarzt
5.1 Teilnahmeerklärung „Koordinierender Vertragsarzt“ (Stand 17.01.2006)
5.2 Teilnahmeerklärung „Diabetologisch qualifizierter Sektor“
Anlage 6
Vertragsärzteverzeichnis (Stand gemäß BVA-Schreiben 19.12.2005)
Anlage 7
Krankenhausverzeichnis (wird nachgereicht)
Anlage 8
Versorgungsinhalte (Stand Anlage 1 der 13. RSA-ÄndV vom 01.02.2006)
Anlage 9
Qualitätssicherung (Stand 03.03.2006)
Anlagen 10 Patienteninformation (Stand 01.10.2005)
10.1 Merkblatt
10.2 Datenschutzinformation
10.3 Teilnahmeerklärung
Anlage 11
Dokumentationsdaten 2a/b (Stand 01.03.2004)
Anlage 12
Patientenschulung
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Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß § 34 des Vertrags zur
Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 auf der Grundlage des § 73a SGB V vom 19.06.2003 in der Fassung vom 17.03.2006
zwischen der
Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
und
AOK Berlin – Die Gesundheitskasse,
zugleich handelnd für die See-Krankenkasse,
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK)
vertreten durch die Landesvertretung Berlin,
handelnd für seine Mitgliedskassen
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (AEV)
vertreten durch die Landesvertretung Berlin,
handelnd für seine Mitgliedskassen
BKK Landesverband Ost
BIG Gesundheit – Die Direktkrankenkasse
Knappschaft
- Dienststelle Berlin Krankenkasse für den Gartenbau,
handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin
Neben der Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen nach EBM werden für die nach § 16
eingeschriebenen Versicherten nachfolgende Leistungen außerhalb der budgetierten
Gesamtvergütung vergütet.
§ 1 Dokumentation
Für die vollständigen Dokumentationen gem. der Anlage 11 „Dokumentationsdaten 2a/b“ und
die fristgemäße Übermittlung der vollständigen Dokumentation für Versicherte nach diesem
Vertrag werden folgende Vergütungen vereinbart:
Leistungen
Vergütung
Information, Beratung und Einschreibung der Versicherten,
Erstellung der Erstdokumentation und Führung desPatientenpasses sowie Versand der entsprechenden Unterlagen durch
Vertragsärzte nach § 3 und § 4, wenn die Nachweise zur
Strukturqualität vorliegen.
30 € für den
Zeitraum:
01.04.2006 31.03.2007
SNR
99101
25 € für den
Zeitraum ab
01.04.2007
Erstellung und Versand der Folgedokumentationen und Führung
des Patientenpasses durch Vertragsärzte nach § 3 und § 4, wenn
die Nachweise zur Strukturqualität vorliegen
15 €
99102
Je Patient und Quartal wird nur eine der Abrechnungsnummern 99101 und 99102 vergütet.
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Die Datenstelle erstellt im Auftrag der Krankenkassen für jedes Quartal einen Nachweis der
vollständig erbrachten und fristgerecht eingegangenen Dokumentationen bis spätestens
zum Ende des 2. Monats nach Quartalsabschluss. Die Übermittlung des Nachweises erfolgt
arzt- und versichertenbezogen in elektronischer Form (z.B. in excel-Format). Dieser Nachweis
ist allein maßgeblich zur Berechnung der Zahlungsverpflichtung der Krankenkassen an die KV
Berlin.
§ 2 Patientenschulungen
Die nachfolgenden Patientenschulungen können ausschließlich durch Vertragsärzte nach
§§ 3 und 4 erbracht werden, die die erforderlichen Strukturvoraussetzungen im Hinblick auf
Schulungen von Patienten erfüllt haben.
Sofern eine Schulung unter Berücksichtigung des Schulungsstandes des teilnehmenden Versicherten erforderlich ist, werden Schulungen je Patient und Unterrichtseinheit wie folgt vergütet:
Schulungsprogramme
Vergütung
SNR
20 €
99111
20 €
99112
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker,
die nicht Insulin spritzen; in der
jeweils aktuellsten Auflage
Das Programm umfasst vier Doppelstunden. Die Schulung erfolgt in
wöchentlichem Abstand, so dass das
gesamte Curriculum in vier Wochen
absolviert wird. In einem Schulungskurs können bis zu zehn Patienten
unterrichtet werden.
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker,
die Insulin spritzen; in der
jeweils aktuellsten Auflage
Das Programm umfasst fünf Doppelstunden für Kleingruppen von bis zu
vier Patienten. Die erste und zweite
Unterrichtseinheit sollen an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden,
die übrigen in wöchentlichem
Abstand, so dass das gesamte
Curriculum in vier Wochen absolviert
wird.
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker,
die Normalinsulin spritzen; in
der jeweils aktuellsten Auflage
Das Programm umfasst fünf Doppelstunden für Kleingruppen von bis zu
vier Patienten. Die erste und zweite
20 €
Unterrichtseinheit sollen an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden,
die übrigen in wöchentlichem
Abstand, so dass das gesamte
Curriculum in vier Wochen absolviert
wird. Wenn Verzögerungsinsulin zusätzlich zur Nacht benötigt wird, wird
eine sechste Unterrichtseinheit angeboten.
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Schulungsprogramme
Vergütung
SNR
Diabetes-Schulungsmaterial
(Verbrauchsmaterial incl.
Diabetes-Pass)
9€
99119
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit
Hypertonie in der jeweils
aktuellsten Auflage
Das Programm umfasst vier Doppelstunden und wird mit Kleingruppen
von bis zu vier Patienten durchgeführt. Die Schulung erfolgt in
wöchentlichem Abstand, so dass das
gesamte Curriculum in vier Wochen
absolviert wird.
15 €
99121
Hypertonie-Behandlungs- und
Schulungsprogramm (HBSP)
Das Schulungsprogramm setzt sich
aus drei bis vier Unterrichtseinheiten von 90 bis 120 Minuten Dauer
zusammen. In der Regel wird eine
Unterrichtseinheit pro Woche durchgeführt. Die Gruppen bestehen aus
vier bis sechs Personen.
15 €
99122
9€
99123
Hypertonie-Schulungsmaterial
Nach dieser Vereinbarung können nur Patienten geschult werden, die körperlich und geistig
schulungsfähig sowie für ihre Ernährung selbst verantwortlich sind. Die Diabetes-Schulungen
nach den SNR 99111 bis 99113 sowie das entsprechende Schulungsmaterial nach SNR 99119
sind je Patient nur einmal berechnungsfähig. Gleiches gilt für die Hypertonie-Schulungen
nach den SNR 99121 bis 99122 sowie das entsprechend zugehörige Schulungsmaterial nach
SNR 99123. Sollte eine Nachschulung erforderlich sein, bedarf dies der Begründung sowie der
Genehmigung durch die Gemeinsame Einrichtung.
§ 3 Diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor
Für die Praxen des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors werden nachfolgende
Pauschalen vergütet:
Leistungen
Vergütung
SNR
Diabetikerbetreuung in der Phase der Neueinstellung, d.h. bei
Umstellung von konventioneller auf intensivierte Insulintherapie,
die Einstellung auf Insulinpumpe, die Umstellung von tierischem
auf Humaninsulin oder die Umstellung von oralen Antidiabetika
auf Insulin
1. Quartal: 55 €
99131
Betreuung bei intensivierter Insulintherapie
1. Quartal: 30 € 99141
Betreuung bei gravierenden Spätkomplikationen
1. Quartal: 30 € 99151
2. Quartal: 30 € 99132
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Die SNR 99131 und 99132 werden jeweils für maximal 2 aufeinanderfolgende Quartale in
einem Zeitraum von 4 Quartalen vergütet. Die SNR 99141 und 99151 werden je 1 Quartal in
einem Zeitraum von 4 Quartalen vergütet. Die SNR 99131 und 99132, die SNR 99141 und die
SNR 99151 sind im selben Quartal nicht nebeneinander abrechnungsfähig.
Die Vertragspartner beauftragen die Gemeinsame Einrichtung mit der quartalsweisen Überprüfung der Abrechnungshäufigkeiten anhand der Indikationen der SNR 99131, 99132, 99141
und 99151. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die SNR 99131 und 99132 in mehr als 2
Quartalen in einem Zeitraum von 4 Quartalen sowie die SNR 99141 und 99151 mehr als einmal
im Zeitraum von 4 Quartalen abgerechnet wurden, haben die Krankenkassen Anspruch auf
Erstattung der Kosten, die sie an die KV Berlin gezahlt haben.
§ 4 Förderung der Einführung des Verfahrens zur elektronischen
Dokumentationsübermittlung
Um die Teilnahme am Verfahren zur elektronischen Übermittlung der Dokumentationsdaten
von der Arztpraxis zur Datenstelle zu fördern, erfolgt die Zahlung einer einmaligen Investitionspauschale pro teilnehmender Praxis zum Zeitpunkt ihres vollständigen Einstiegs auf das
elektronische Übermittlungsverfahren der Dokumentationsdaten in Höhe von 200 EUR.
Die teilnehmenden Praxen erklären gegenüber der KV Berlin ihre ausschließliche Teilnahme
am elektronischem Verfahren. Die KV Berlin führt hierüber eine Liste und stellt diese monatlich den teilnehmenden Krankenkassenverbänden sowie der Datenstelle regelmäßig in elektronischer Form (z.B. Excel) zur Verfügung.
Die entsprechende Praxis-Software muss von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifiziert sein.
§ 5 Prozessmanagementpauschale
Zur Unterstützung des Arztes im DMP-Prozessmanagement erfolgt die stichtagsbezogene
Zahlung einer Prozessmanagementpauschale unter folgenden Voraussetzungen.
für das Jahr 2006: Nachweis der lückenlosen und ordnungsgemäßen Dokumentation
gemäß RSAV pro Fall (Versichertem) seit Beginn des Programms bzw. seit Beginn der aktuellen Programmteilnahme des Versicherten bis zum Stichtag (2006).
ab dem Jahr 2007: Nachweis der lückenlosen und ordnungsgemäßen Dokumentation
gemäß RSAV pro Fall (Versichertem) ausgehend vom Stichtag rückwirkend für ein Jahr.
Der Stichtag im Kalenderjahr 2006 ist der 31.12.2006. Die Stichtage in den folgenden
Kalenderjahren sind jeweils der 31.12.. Bei der Auswertung der Dokumentation für das jeweilige Kalenderjahr wird nach dem Stichtag die Frist von 52 Tagen gemäß § 28d Abs. 2 Nr. 2 RSAV
(sechs Wochen nach Ablauf der in § 28f Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 genannten Frist) berücksichtigt.
Die Höhe der Prozessmanagementpauschale für den Stichtag im Kalenderjahr 2006 beträgt
30 EUR. Die Höhe der Prozessmanagementpauschale für die folgenden Kalenderjahre beträgt
jeweils 40 EUR, aufteilbar auf die den Versicherten im fraglichen Zeitraum betreuenden und
dokumentierenden Ärzte. Die Prozessmanagementpauschale ist in den Folgejahren maximal
auf 2 Ärzte teilbar. Die Verteilung erfolgt durch die KV Berlin.
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§ 6 Augenarztpauschale
Die an der qualitätsorientierten Behandlung von am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmenden Versicherten beteiligten Augenärzte erhalten unter Bezugnahme auf die vertraglich
vereinbarten Qualitätsziele eine Pauschale (SNR: 99130) in Abhängigkeit von der
Inanspruchnahme der augenärztlichen Untersuchung durch die Versicherten mit folgender
Staffelung:
Bei einer mindestens 75%-igen Inanspruchnahme beträgt die Höhe der augenärztlichen
Pauschale 4 EUR
Bei einer mindestens 85%-igen Inanspruchnahme beträgt die Höhe der augenärztlichen
Pauschale 5 EUR
Bei einer mindestens 95%-igen Inanspruchnahme beträgt die Höhe der augenärztlichen
Pauschale 6 EUR
Die Feststellung der Quote der tatsächlichen Inanspruchnahme der augenärztlichen Untersuchung durch die am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmenden Versicherten erfolgt
durch die Gemeinsame Einrichtung auf Basis der ihr im Rahmen der Durchführung der ärztlichen Qualitätssicherung vorliegenden Auswertungsergebnisse retrospektiv je Kalenderjahr.
§ 7 Abrechnungsunterlagen
Die KV Berlin sorgt dafür, dass die Vergütungen aus diesem Vertrag gegenüber den teilnehmenden Vertragsärzten in den Abrechnungsunterlagen deutlich und gesondert herausgestellt werden. Die Krankenkassen erhalten für jedes Quartal von der KV Berlin einen Nachweis
über die abgerechneten Leistungen.
§ 8 Geltungsbereich
Die Vertragspartner sind sich einig, dass die in diesem Vertrag definierten Leistungsvergütungen ausschließlich für Versicherte der unterzeichnenden Krankenkassen, die an dem
Disease-Management-Programm Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen, abrechnungsfähig sind.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Diese Vergütungsvereinbarung tritt am 01.04.2006 in Kraft.
(2)Diese Vergütungsvereinbarung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Abweichend hiervon ist eine erstmalige Kündigung zum 31.12.2008 mit einer
Frist von 3 Monaten möglich.
(3)Unabhängig von einer separaten Kündigung nach Absatz 2 endet die Gültigkeit dieser
Vereinbarung mit der Kündigung des DMP-Vertrages vom 19.06.2003 in der Fassung vom
17.03.2006.
(4) Die Kündigung dieser Vereinbarung durch einzelne Krankenkassen oder Krankenkassenverbände berührt nicht die Fortgeltung dieser Vereinbarung zwischen den übrigen
Vertragspartnern.
Berlin, den 17.03.2006
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V E R G Ü T U N G
AOK Berlin – Die Gesundheitskasse,
zugleich handelnd für die See-Krankenkasse,
Der Vorstand
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK)
Der Leiter der Landesvertretung Berlin
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (AEV)
Der Leiter der Landesvertretung Berlin
BKK-Landesverband Ost
Der Vorstand
BIG Gesundheit – Die Direktkrankenkasse
Der Vorstand
Knappschaft
- Dienststelle Berlin -
Krankenkasse für den Gartenbau,
handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Für den Vorstand
S T R U K T U R Q U A L I TÄT
Anlage 1 – Strukturqualität
koordinierender Arzt gemäß § 3
zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V
Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin
Teilnahmeberechtigt als koordinierender Arzt für den hausärztlichen Versorgungssektor sind
Vertragsärzte, die gemäß § 73 SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen und die
nachfolgende Anforderungen an die Strukturqualität erfüllen und die geregelten Vertragsinhalte, insbesondere die Versorgungsinhalte und die erforderliche Dokumentation, einhalten
und die Kenntnisnahme der Information durch das Praxismanual bestätigen.
In Ausnahmefällen sind in Ergänzung zu Satz 1 auch diabetologisch qualifizierte Ärzte, die als
Internist ohne Schwerpunkt an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen, als koordinierende
Ärzte teilnahmeberechtigt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Patienten bereits vor der
Einschreibung von diesen Ärzten dauerhaft betreut worden sind oder wenn diese Betreuung
aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Fachliche Voraussetzungen
Merkmale
1.) hausärztlicher Versorgungssektor
Facharzt/ärztin für Allgemeinmedizin, Innere
Medizin oder Praktische Ärzte
2.) qualifizierter Facharzt
Qualifikation entspricht der Anlage 2
„Strukturqualität diabetologisch qualifizierter
Versorgungssektor“
oder
Facharzt/ärztin für Innere Medizin mit mindestens 30 Patienten mit Diabetes mellitus
Typ 2 / Quartal in dauerhafter Betreuung
Voraussetzung
Zeitpunkt/Häufigkeit
Information durch das Praxismanual zu Beginn
der Teilnahme, ggf. Teilnahme an einer
Arztinformationsveranstaltung
Einmalig, zu Beginn der Teilnahme
Möglichkeit, Blutdruckmessung nach nationalen und internationalen Qualitätsstandards
durchzuführen
Bei Beginn der Teilnahme
Qualitätskontrollierte Methode zur
Blutzuckermessung
Bei Beginn der Teilnahme
Möglichkeit zur Basisdiagnostik der
Polyneuropathie (z. B. Reflexhammer,
Stimmgabel, „Prüfung Thermosensibilität“)
Bei Beginn der Teilnahme
Diabetes-spezifische Fortbildung, z. B. durch
Qualitätszirkel
Mindestens einmal pro Jahr, Inhalt und Dauer
der Fortbildungsveranstaltung wird von der
Gemeinsamen Einrichtung festgelegt.
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S T R U K T U R Q U A L I TÄT
Anlage 2 – Strukturqualität diabetologisch
qualifizierter Versorgungssektor gemäß § 4
zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management Programms nach § 137 f SGB V
Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin
Teilnahmeberechtigt für die diabetologisch qualifizierte Versorgung sind Vertragsärzte, die
folgende Anforderungen an die Strukturqualität erfüllen und die geregelten Vertragsinhalte,
insbesondere die Versorgungsinhalte einhalten und die Kenntnisnahme der Information
durch das Praxismanual bestätigen.
Voraussetzungen
Fachliche Anforderungen
Allgemeinärzte, Praktische Ärzte und Ärzte ohne Facharztbezeichnung
Die Anerkennung als Diabetologe DDG
oder
die Subspezialisierung Diabetologie (Anerkennung in der ehemaligen DDR)
Internisten:
Die Anerkennung als Diabetologe DDG
oder
die Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung
„Endokrinologie”
oder
die Subspezialisierung Diabetologie (Anerkennung in der ehemaligen DDR)
Ärzte, welche bereits die Genehmigung - gemäß den Diabetes-Vereinbarungen mit dem BKK-LV Ost und der IKK Berlin vom 25.06.1996 und/oder
der Diabetes-Vereinbarung mit dem VdAK sowie dem AEV, Landesvertretung Berlin, vom 20.06.1997 - zum Führen einer Diabetologischen Schwerpunktpraxis haben, erfüllen die fachlichen Anforderungen.
Organisatorische
Anforderungen
Personal:
Die Einrichtung ist von einem diabetologisch qualifizierten Arzt zu leiten.
Mindestens ein/e Diabetesassistent/in DDG oder ein/e Diabetesberater/in
DDG muss in Vollzeit angestellt sein.
Ausstattung:
Blutdruckmessung nach nationalen und internationalen
Qualitätsstandards
Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckerbestimmung
EKG
Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (z.B. Stimmgabel,
Reflexhammer, „Prüfung Thermosensibilität“)
Anzahl Diabetiker:
regelmäßige Betreuung von mindestens 250 Diabetespatienten pro
Quartal
Verpflichtungen
Fortbildung
Information durch das Praxismanual zu Beginn der Teilnahme, ggf.
Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung
Regelmäßige diabetes-spezifische Fortbildung, z.B. durch Qualitätszirkel,
mindestens zweimal pro Jahr; Inhalt und Dauer regelt die Gemeinsame
Einrichtung
Organisation
Änderungen der organisatorischen Anforderungen müssen der KV Berlin
gemeldet werden.
Urlaubs- und Krankheitsvertretung von Personal muss sichergestellt sein.
A N L A G E N
Anlage 3
Nicht besetzt
Z U M
V E R T R A G
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S T R U K T U R Q U A L I TÄT
Anlage 4 – Strukturqualität für
weitere Leistungserbringer
zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V
Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin
Leistungserbringer, zu denen zwingend bei entsprechender Indikation mit Auftragsleistung
zu überweisen ist, sind Vertragsärzte, die folgende Anforderungen an die Strukturqualität
erfüllen.
Voraussetzungen
Eine auf die Behandlung
des diabetischen Fußes
spezialisierte Einrichtung
Personal
In dauerhafter Beschäftigung
Leitung der Einrichtung durch einen diabetologisch qualifizierten Arzt
Podologe (ggf. in vertraglicher Kooperation) und
Orthopädie-Schuhmacher/Schuhtechniker (ggf. in vertraglicher
Kooperation) und
Geschultes medizinisches Assistenzpersonal
Zur Behandlung des diabetischen Fußes notwendige Ausstattung, u. a.:
apparative Ausstattung zur Basisdiagnostik der peripheren Neuropathie (z. B. Stimmgabel, Reflexhammer, „Prüfung Thermosensibilität“)
apparative Ausstattung zur angiopathischen Basisdiagnostik (z. B. bidirektionaler Doppler)
Behandlungsstuhl mit ausreichender Lichtquelle
Verbandswagen mit sterilem Instrumentarium
Facharzt zur jährlichen
ophthalmologischen
Kontrolle
Facharzt für Augenheilkunde
In der Hypertoniebehandlung qualifizierter Arzt
Facharzt für Innere Medizin
Nephrologisch
qualifizierter Arzt
Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung Nephrologie
oder Facharzt für Innere Medizin, der in einer Praxis mit nephrologischem Schwerpunkt tätig ist
T E I L N A H M E E R K L Ä R U N G
Anlage 5 – Teilnahmeerklärung
zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V
Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den
Krankenkassenverbänden Berlin.
Anlage 5.1
Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes
„Koordinierender Vertragsarzt“ gem. § 3
zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2
zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin
Name . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Geburtsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Niederlassung zum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .als: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Facharztanerkennung als/vom: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
weitere Weiterbildungsabschlüsse: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Schwerpunktbezeichnung/Subspezialisierung)
Praxisanschrift: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ich bin umfassend über die Ziele und Inhalte des strukturierten Disease-Management-Programms informiert worden. Die hierbei vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrundegelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieziele sind mir transparent dargelegt worden.
Am Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der
Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin möchte ich teilnehmen.
Mit dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich zur Einhaltung der Regelungen des Vertrages, insbesondere
bezüglich der Versorgungsinhalte gemäß § 11, der Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV und der Aufgaben des
Abschnitt II.
Weiter verpflichte ich mich gegenüber den anderen Vertragsärzten, den Vertragspartnern des Vertrages und den
von mir behandelten Versicherten aufgrund des Disease-Management-Programms, dass ich
die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht gewährleiste,
bei meiner Tätigkeit die für die verschiedenen Phasen der Datenverarbeitung (Erheben, Verarbeiten und Nutzen)
personenbezogener Daten und der Datensicherheit geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und
der Spezialvorschriften für die Datenverarbeitung beachte und die hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffe und
bei jeder Weitergabe von Patientendaten an Dritte vorab die freiwillige schriftliche Einwilligung des Patienten
einhole, den Patienten ausreichend über Form und Folgen der beabsichtigten Datenerhebung und -verarbeitung
unterrichte und den genehmigten Verwendungszweck im Datenkontext kennzeichne (z. B. Datenbanken).
Ich bin mit
der Veröffentlichung meines Namens und meiner Anschrift in dem gesonderten „Vertragsärzteverzeichnis“ gem. § 9
der Weitergabe des Verzeichnisses „Teilnehmer am Vertrag Diabetes mellitus Typ 2“ an die teilnehmenden
Vertragsärzte, an die Krankenkassen bzw. deren Verbände, das Bundesversicherungsamt (BVA) und an die teilnehmenden Versicherten,
der Evaluation der Dokumentationsbögen und Verwendung der Dokumentationsbögen für die
Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV des Vertrags unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen
einverstanden.
Mir ist bekannt, dass
1. die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig ist; die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Ende eines
Kalendervierteljahres beträgt.
2. meine Teilnahme an dem Vertrag mit Beendigung meiner vertragsärztlichen Tätigkeit endet.
3. Vertragsärzte bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen gemäß § 10 sanktioniert werden.
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Ich möchte als koordinierender Vertragsarzt gemäß § 3 des Vertrages teilnehmen.
Deshalb verpflichte ich mich mit dieser Teilnahmeerklärung zur Einhaltung der Regelungen des DMP-Vertrages,
insbesondere der Dokumentation gemäß den Abschnitten VII und VIII.
Folgende fachliche Voraussetzung wird durch mich erfüllt:
Facharzt/ärztin für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Praktischer
Arzt/Ärztin mit Tätigkeit im hausärztlichen Versorgungssektor
oder bei Tätigkeit im fachärztlichen Versorgungssektor
Facharzt/ärztin für Innere Medizin mit mindestens 30 Patienten mit Diabetes
mellitus Typ 2 / Quartal in dauerhafter Betreuung
Folgende Voraussetzung wird durch mich erfüllt:
Information durch das Praxismanual zu Beginn der Teilnahme,
ggf. Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung
Folgende organisatorische Voraussetzungen werden in meiner Praxis vorgehalten:
Möglichkeit zur Durchführung von Blutdruckmessungen nach
nationalen und internationalen Qualitätsstandards
Möglichkeit der qualitätskontrollierten Methode zur Blutzuckermessung
Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (z. B. Reflexhammer, Stimmgabel, „Prüfung
Thermosensibilität“)
Ich verpflichte mich außerdem:
Zur Teilnahme an diabetes-spezifischen Fortbildungen, z. B. Qualitätszirkel (mindestens einmal pro Jahr)
Mit der Einschaltung der Datenstelle gemäß DMP-Vertrag bin ich einverstanden.
Hiermit genehmige ich den in meinem Namen mit der Datenstelle gemäß § 25 geschlossenen Vertrag, wie er in
den Verträgen zwischen
der Datenstelle nach § 25 des Vertrages,
der Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR
der Gemeinsamen Einrichtung DMP GbR sowie
den beteiligten Krankenkassen bzw. deren Verbänden
spezifiziert ist.
Darin beauftrage ich die Datenstelle,
1. die von mir im Rahmen des Disease-Management-Programms erstellten Dokumentationen auf Vollständigkeit
und Plausibilität zu überprüfen und
2. die Trennung der Dokumentationen in die Datensätze 2a und 2b (entsprechend den Anlagen 2a und 2b der RSAV)
durchzuführen, um die Anonymisierung des Arztbezugs bezüglich der Dokumentationsdaten 2b mit Ausnahme
der Zeilen 1 - 13 der Dokumentationsdaten 2b der Erstdokumentation i. S. d. § 28f Abs. 2 RSAV durchzuführen und
an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten.
Ich habe die Möglichkeit, mich über den genauen Vertragsinhalt zu informieren.
Für den Fall, dass die Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR und die Krankenkassen bzw. deren Verbände im
Rahmen dieses Disease-Management-Programms die Datenstelle wechseln möchten, bevollmächtige ich die
Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR, in meinem Namen einen Vertrag gleichen Inhalts mit der neuen Datenstelle
zu schließen. Ich werde dann unverzüglich die Möglichkeit erhalten, mich über den genauen Inhalt dieses Vertrags
zu informieren.
Das Praxismanual habe ich erhalten und den Inhalt zur Kenntnis genommen.
Ort, Datum
Unterschrift und Vertragsarztstempel
T E I L N A H M E E R K L Ä R U N G
Anlage 5.2
Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes
„Diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor“ gemäß § 3 und/ der § 4
zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2
zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin
Name . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Geburtsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Niederlassung zum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .als: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Facharztanerkennung als/vom: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
weitere Weiterbildungsabschlüsse: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Schwerpunktbezeichnung/Subspezialisierung)
Praxisanschrift: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ich bin umfassend über die Ziele und Inhalte des strukturierten Disease-Management-Programms informiert worden. Die hierbei vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrundegelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieziele sind mir transparent dargelegt worden.
Am Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin möchte ich teilnehmen.
Mit dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich zur Einhaltung der Regelungen des Vertrages, insbesondere
bezüglich der Versorgungsinhalte gemäß § 11, der Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV und der Aufgaben des
Abschnitts II.
Weiter verpflichte ich mich gegenüber den anderen Vertragsärzten, den Vertragspartnern des Vertrages und den
von mir behandelten Versicherten aufgrund des Disease-Management-Programms, dass ich
die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht gewährleiste,
bei meiner Tätigkeit die für die verschiedenen Phasen der Datenverarbeitung (Erheben, Verarbeiten und Nutzen)
personenbezogener Daten und der Datensicherheit geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und
der Spezialvorschriften für die Datenverarbeitung beachte und die hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffe und
bei jeder Weitergabe von Patientendaten an Dritte vorab die freiwillige schriftliche Einwilligung des Patienten
einhole, den Patienten ausreichend über Form und Folgen der beabsichtigten Datenerhebung und -verarbeitung
unterrichte und den genehmigten Verwendungszweck im Datenkontext kennzeichne (z. B. Datenbanken).
Ich bin mit
der Veröffentlichung meines Namens und meiner Anschrift in dem gesonderten „Vertragsärzteverzeichnis“ gem. § 9,
der Weitergabe des Verzeichnisses „Teilnehmer am Vertrag Diabetes mellitus Typ 2“ an die teilnehmenden
Vertragsärzte, an die Krankenkassen bzw. deren Verbände, das Bundesversicherungsamt (BVA) und an die teilnehmenden Versicherten,
der Evaluation der Dokumentationsbögen und Verwendung der Dokumentationsbögen für die
Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV des Vertrags unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen
einverstanden.
Mir ist bekannt, dass
1. die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig ist; die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Ende eines
Kalendervierteljahres beträgt.
2. meine Teilnahme an dem Vertrag mit Beendigung meiner vertragsärztlichen Tätigkeit endet.
3. Vertragsärzte bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen gemäß § 10 sanktioniert werden.
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Ich möchte als koordinierender Vertragsarzt gemäß § 3 sowie als diabetologisch qualifizierter
Vertragsarzt gemäß § 4 des Vertrages teilnehmen.
ODER
Ich möchte als diabetologisch qualifizierter Vertragsarzt gemäß § 4 des Vertrages teilnehmen.
Deshalb verpflichte ich mich mit dieser Teilnahmeerklärung zur Einhaltung der Regelungen des DMP-Vertrages,
insbesondere der Dokumentation gemäß den Abschnitten VII und VIII.
Ich bin diabetologisch qualifizierter Arzt. Folgende fachlichen Qualifikationen werden durch mich erfüllt:
A. Allgemeinärzte, Praktische Ärzte und Ärzte ohne Facharztbezeichnung
Anerkennung als Diabetologe DDG
oder
Subspezialisierung Diabetologie
B. Internisten:
Anerkennung als Diabetologe DDG
oder
Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung “Endokrinologie”
oder
Subspezialisierung Diabetologie
C. Ich habe bereits die Abrechnungsgenehmigung
als Schwerpunktpraxis zur Diabetikerbetreuung erhalten.
Folgende organisatorische Voraussetzungen werden in meiner Praxis vorgehalten:
Personal
Die Einrichtung wird von einem diabetologisch qualifizierten Arzt geleitet.
Mindestens ein/e Diabetesassistent/in DDG oder
ein/e Diabetesberater/in DDG ist in Vollzeit angestellt
Ausstattung
Möglichkeit zur Durchführung von Blutdruckmessungen nach nationalen und
internationalen Qualitätsstandards
Möglichkeit der qualitätskontrollierten Methode zur Blutzuckermessung
Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie
(z. B. Reflexhammer, Stimmgabel, „Prüfung Thermosensibilität“)
Möglichkeit zur Durchführung eines EKG`s
Anzahl Diabetiker
Ich betreue regelmäßig mindestens 250 Diabetespatienten pro Quartal in meiner Praxis
Folgende Voraussetzung wird außerdem durch mich erfüllt:
Information durch das Praxismanual zu Beginn der Teilnahme,
ggf. Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung
Ich verpflichte mich:
Zur Teilnahme an diabetes-spezifischen Fortbildungen, z. B. Qualitätszirkel
(mindestens zweimal pro Jahr)
Änderungen der organisatorischen Anforderungen der KV Berlin zu melden
Zur Sicherstellung der Urlaubs- und Krankheitsvertretung von Personal
T E I L N A H M E E R K L Ä R U N G
Mit der Einschaltung der Datenstelle gemäß DMP-Vertrag bin ich einverstanden.
Hiermit genehmige ich den in meinem Namen mit der Datenstelle gemäß § 25 geschlossenen Vertrag, wie er in
den Verträgen zwischen
der Datenstelle nach § 25 des Vertrages,
der Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR
der Gemeinsamen Einrichtung DMP GbR sowie
den beteiligten Krankenkassen bzw. deren Verbänden
spezifiziert ist
Darin beauftrage ich die Datenstelle,
1. die von mir im Rahmen des Disease-Management-Programms erstellten Dokumentationen auf Vollständigkeit
und Plausibilität zu überprüfen und
2. die Trennung der Dokumentationen in die Datensätze 2a und 2b (entsprechend den Anlagen 2a und 2b der RSAV)
durchzuführen, um die Anonymisierung des Arztbezugs bezüglich der Dokumentationsdaten 2b mit Ausnahme
der Zeilen 1 - 13 der Dokumentationsdaten 2b der Erstdokumentation i. S. d. § 28f Abs. 2 RSAV durchzuführen
und an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten
Ich habe die Möglichkeit, mich über den genauen Vertragsinhalt zu informieren.
Für den Fall, dass die Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR und die Krankenkassen bzw. deren Verbände im
Rahmen dieses Disease-Management-Programms die Datenstelle wechseln möchten, bevollmächtige ich die
Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR, in meinem Namen einen Vertrag gleichen Inhalts mit der neuen Datenstelle
zu schließen. Ich werde dann unverzüglich die Möglichkeit erhalten, mich über den genauen Inhalt dieses Vertrags
zu informieren.
Das Praxismanual habe ich erhalten und den Inhalt zur Kenntnis genommen.
Ort, Datum
Unterschrift und Vertragsarztstempel
Information für den Vertragsarzt:
Am 16.06.2006 haben die Vertragspartner folgende Erklärung zur Anlage 2 „Strukturqualität diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor“ des Vertrages zur Durchführung des Strukturierten
Behandlungsprogramms nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 vom 17.03.2006 abgegeben:
1) Die Vorgabe zur „qualitätskontrollierten Methode zur Blutzuckerbestimmung“ kann nur durch
die Durchführung der nass-chemischen Blutglukosemessung nach Anlage 1 der Richtlinie der
Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer
Untersuchungen erfüllt werden.
2) Die am DMP teilnehmenden diabetologisch qualifizierten Ärzte/Einrichtungen verfügen über
Schulungsräume.
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V E R T R A G S Ä R Z T E V E R Z E I C H N I S
Anlage 6 – Vertragsärzteverzeichnis
zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V
Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den
Krankenkassenverbänden Berlin
Vorlage zur Erstellung des Leistungserbringerverzeichnisses Diabetes mellitus Typ 2
(ambulanter Sektor)
Versorgungsebenen (nur Einfachnennung möglich)
A 1 = Vertraglich eingebundener Hausarzt gemäß § 73 sowie der vertraglich vereinbarten
Strukturqualität [1. Ebene]
A2 = Vertraglich eingebundener fachärztlich tätiger Internist, der gemäß der vertraglich vereinbarten Strukturqualität diabetologisch qualifiziert ist [1. Ebene, Ausnahmefälle]
B = Diabetologisch qualifizierter Arzt gemäß der vertraglich vereinbarten Strukturqualität,
der in die 2. Versorgungsebene vertraglich eingebunden ist
Schulungsberechtigung (Mehrfachnennungen möglich)
1=
Diabetes mellitus Typ 2 ohne Insulin
2 = nicht besetzt
3 = Diabetes mellitus Typ 2 mit Normalinsulin
4 = Diabetes mellitus Typ 2 mit (intensivierter) Insulintherapie
5 = unbesetzt
6 = Strukturiertes Hypertonie Therapie- und Schulungsprogramm
7 = Strukturiertes Hypertonie Behandlungs- und Schulungsprogramm (HBSP)
8 = nicht besetzt
Arzt-Nr. Aktuelle Anrede
Arzt-Nr.
Titel
Name
Vorname
Straße, PLZ
Hausnr.
Ort
Kreis
(Stadtbezirk)
Telefon- Koord.
Nr.
Arzt
Versorgungsebene
1 Auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung (bitte ankreuzen)
Beginn Ende
SchuFuß
der Teil- der Teil- lungsbehandnahme nahme Berech- lung1
tigung
K R A N K E N H A U S V E R Z E I C H N I S
Anlage 7 – Krankenhausverzeichnis
zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V
Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den
Krankenkassenverbänden Berlin
Die aktuell am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmenden Krankenhäuser können Sie bei
den Krankenkassen erfragen.
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V E R S O R G U N G S I N H A LT E
Anlage 8 – Versorgungsinhalte
zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V
Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den
Krankenkassenverbänden Berlin
Die im Anhang 1 des Praxismanual beschriebenen Versorgungsinhalte gemäß Anlage 1 Ziffer
1, 2 und 3 der RSAV sind Vertragsgegenstand und sind mit der Anlage 8 identisch.
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 a )
Anlage 9 Qualitätssicherung (2a)
zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137f SGB V
Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den
Krankenkassenverbänden Berlin
Stand 03.03.2006
Qualitätssicherung Diabetes mellitus Typ 2
Auf Grundlage des Datensatzes 2a
QS-Indikatoren
QS-Ziele
AuswertungsAlgorithmus
AuslöseAlgorithmus
QS-Maßnahme
1. Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien
I. Niedriger Anteil
von Patienten mit
hohen HbA1cWerten
Anteil von
Patienten mit
einem HbA1c-Wert
≥ 8,5% an allen
Patienten
Zielwert:
≤ 10%
Zähler:
Anzahl von
Patienten mit Feld
24 (ED) und Feld 19
(FD) (HbA1c)
a) ≥ 8,5%
b) ≥ 7,5% < 8,5%
c) ≥ 6,5% < 7,5%
d) < 6,5%
Entsprechend des
Zeitintervalls, das
der Feedbackbericht erfasst
LE: Information
durch das
Feedback
Nenner:
Alle Patienten
Gleichzeitig
Angabe von jeweiligem Mittelwert
und Median des
HbA1c-Werts
optional zusätzlich:
Anteil von
Patienten mit
einem HbA1c von
≥ 8,5% an allen
Patienten mit
jeweils gleicher
DMP Teilnahmedauer
Zielwert:
Bei Patienten, die
≥ 3 < 6 Jahre am
DMP teilgenommen haben, ≤ 10%,
bei ≥ 6 Jahren
Teilnahmedauer
≤ 8%.
Wie oben, jedoch
Darstellung jeweils
aller Dokumentationen gleicher
Teilnahmedauer
vergleichend nach
Teilnahmedauer im
zeitlichen Verlauf
des DMP.
LE: Information
durch das Feedback
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Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 a )
QS-Ziele
QS-Indikatoren
AuswertungsAlgorithmus
AuslöseAlgorithmus
QS-Maßnahme
II. Hoher Anteil
von Patienten, die
ihren individuell
vereinbarten
HbA1c-Wert
erreicht haben
Anteil von Patienten mit einem
HbA1c-Wert, der
gehalten werden
soll, die also den
individuell vereinbarten Zielwert
erreicht haben,
unter allen
Patienten
Zähler:
Anzahl von
Patienten mit Feld
43 (ED) oder Feld
39 (FD)
(Zielvereinbarung
HbA1c) = „aktuellen HbA1c-Wert
halten“
Entsprechend des
Zeitintervalls, das
der Feedbackbericht erfasst
LE: Information
durch das
Feedback
Zielwert:
≥ 55 %
III. Vermeidung
schwerer
Hypoglykämien
Nenner:
Alle Patienten
optional zusätzlich:
Anteil von Patienten die den individuell vereinbarten
Zielwert erreicht
haben an allen
Patienten mit
jeweils gleicher
DMP Teilnahmedauer
Zielwerte:
Bei Patienten, ≥ 3
< 6 Jahre DMP
Teilnahmedauer
am DMP ≥ 55%, bei
≥ 6 Jahren Teilnahmedauer ≥ 60%
Wie oben, jedoch
Darstellung jeweils
aller Dokumentationen gleicher
Teilnahmedauer
vergleichend nach
Teilnahmedauer im
zeitlichen Verlauf
des DMP.
Anteil der
Patienten mit
zwei oder mehr
dokumentierten
notfallmäßigen
Behandlungen von
Hypoglykämien
bei Betrachtung
der letzten sechs
Monate des DMP
Zähler:
Anzahl von Patienten mit Summe
der Einträge in
Feld 21 (FD) ≥ 2
während der letzten 6 Monate
Zielwert:
<1%
LE: Information
durch das Feedback
Entsprechend des
Zeitintervalls, das
der Feedbackbericht erfasst
Nenner:
Alle eingeschriebenen Patienten
mit mindestens 6
Monaten Teilnahmedauer am DMP
1 praxisbezogene Angaben zur Häufigkeit sind aufgrund der geringen Inzidenz nicht sinnvoll
LE: Information
über das Feedback
mit Nennung der
Patienten mit zwei
oder mehr notfallmäßigen Behandlungen wegen
Hypoglykämie
und Angabe der
Häufigkeit im
Erfassungsbereich
des Berichts1
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 a )
QS-Ziele
QS-Indikatoren
AuswertungsAlgorithmus
AuslöseAlgorithmus
QS-Maßnahme
IV. Vermeidung
stationärer
Aufenthalte
wegen schwerer
hyperglykämischer
Entgleisungen
Anteil der Patienten mit mehr als
zwei stationären
Behandlungen
wegen Hyperglykämie bei
Betrachtung der
letzten sechs
Monate des DMP
Zähler:
Anzahl von
Patienten mit
mind. einem
Eintrag in Feld 22
(FD) > 2 in den
letzten 6 Monaten
Entsprechend des
Zeitintervalls, das
der Feedbackbericht erfasst
LE: Information
über das Feedback
mit Nennung der
Patienten mit
stationärem
Aufenthalt wegen
schwerer
Hyperglykämien
und Angabe der
Häufigkeit im
Erfassungsbereich
des Berichts1
Entsprechend des
Zeitintervalls, das
der Feedbackbericht erfasst
LE: Information
über das Feedback
Zielwert:
< 0,5%
V. Hoher Anteil
von Hypertonikern
mit normotensiven Blutdruckwerten
Anteil normotoner
Patienten (Blutdruckwerte < 140
mmHg syst. und
< 90 mmHg
diast.) unter den
Patienten mit
bekannter
Hypertonie
Nenner:
Alle eingeschriebenen Patienten
mit mindestens 6
Monaten
Teilnahmedauer
am DMP
Zähler:
Anzahl von Patienten mit Feld 18
(Blutdruck)
< 140/90 mmHg
Nenner:
Alle Patienten mit
einer Angabe
„Hypertonus“ in
Feld 15 (ED) (beZielwert:
kannte Begleit≥ 40%
oder Folgeerkrankungen)
optional zusätzlich: oder
Anteil normotoner einer Angabe
„Hypertonus“ in
Patienten (BlutFeld 12 (FD) (neu
druckwerte ≤ 140
aufgetretene BemmHg syst. und
≤ 90 mmHg diast.) gleit- oder Folgeerkrankungen) in
unter den Patienten mit bekannter einer vorangehenden FolgedokuHypertonie mit
mentation
jeweils gleicher
DMP Teilnahmedauer
Wie oben, jedoch
Darstellung jeweils
Zielwerte:
Bei Patienten, die
aller Dokumenta≥ 3 < 6 Jahre am
tionen gleicher
DMP teilgenomTeilnahmedauer
men haben ≥ 40%, vergleichend nach
bei ≥ 6 Jahren
Teilnahmedauer im
≥ 50%.
zeitlichen Verlauf
des DMP.
1 praxisbezogene Angaben zur Häufigkeit sind aufgrund der geringen Inzidenz nicht sinnvoll
LE: Information
durch das Feedback
109
110
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
QS-Ziele
QS-Indikatoren
( 2 a )
AuswertungsAlgorithmus
AuslöseAlgorithmus
QS-Maßnahme
2. Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie
VI. Hoher Anteil
von Patienten mit
vorrangig empfohlener blutglukosesenkender Medikation bei antihyperglykämischer
Monotherapie
Anteil von Patienten unter vorrangig empfohlenen
blutglukosesenkenden Medikamenten an den
Patienten, die nur
ein Medikament
zur Kontrolle des
Glukosestoffwechsels einnehmen
Zielwerte:
Nach ≥ 3 ≤ 6
Jahren DMP-Dauer
≥ 50%, nach ≥ 6
Jahren ≥ 60%
VII. Hoher Anteil
von Metformin bei
Übergewichtigen
unter Monotherapie mit
einem oralen
Antidiabetikum
Anteil der Patienten, die mit
Metformin behandelt werden, unter
allen übergewichtigen mit einem
oralen Antidiabetikum monotherapierten Patienten
Zähler:
Anzahl der
Patienten mit
genau einer
Angabe = „ja“ in
den Feldern 25, 26
oder 30 (FD)
Entsprechend des
Zeitintervalls, das
der Feedbackbericht erfasst
LE: Information
über das Feedback
Entsprechend des
Zeitintervalls, das
der Feedbackbericht erfasst
LE: Information
über das Feedback
Nenner:
Alle Patienten mit
genau einer
Angabe = „ja“ in
den Feldern 25-31
(FD)
Zähler:
Anzahl der
Patienten mit Feld
26 (FD)
(Metformin) = „ja“
Nenner:
Alle Patienten mit
Übergewicht aus
BMI = (Feld 13 (FD)
/ Feld 17 (ED))
Zielwerte:
≥ 25
Nach ≥ 3 ≤ 6
Jahren DMP-Dauer und
genau einer
≥ 50%, nach ≥ 6
Angabe = „ja“ in
Jahren ≥ 60%
den Feldern 25-29
(FD)
und
keiner Angabe =
„ja“ in den Feldern
30-31 (FD)
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
QS-Ziele
QS-Indikatoren
AuswertungsAlgorithmus
AuslöseAlgorithmus
( 2 a )
QS-Maßnahme
3. Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8
VIII. Hoher Anteil
an jährlichen
augenärztlichen
Untersuchungen
Zähler:
Anzahl der Patienten mit mindestens einer Angabe
in Feld 41 (FD)
(ophthalmologische Netzhautuntersuchung) =
„durchgeführt“ in
den letzten 12
Monaten
Entsprechend des
Zeitintervalls, das
der Feedbackbericht erfasst
LE: Information
über das Feedback
Zähler:
Anzahl der
Patienten mit Feld
17 (FD) (bei auffälligem Fußstatus) =
„Überweisung
ausgestellt/Einweisung veranlasst“
und/oder
Feld 42 (FD) (indikationsbezogene
Über- bzw.
Zielwerte:
Einweisung) =
Nach ≥ 3 ≤ 6
Jahren DMP-Dauer „diab. Fußambulanz/Einrichtung“
≥ 65%, nach ≥ 6
Jahren ≥ 75%
Nenner:
Alle Patienten
mit Feld 16 (FD)
(Fußstatus) = „auffällig“ im Berichtszeitraum
Entsprechend des
Zeitintervalls, das
der Feedbackbericht erfasst
LE: Information
über das Feedback
Anteil der in den
letzten 12
Monaten vom
Augenarzt untersuchten Patienten
unter allen eingeschriebenen
Patienten
Zielwerte:
Nach ≥ 3 ≤ 6
Jahren DMP-Dauer
Nenner:
≥ 80%, nach ≥ 6
Alle Patienten mit
Jahren ≥ 90%
Teilnahmedauer ≥
12 Monate
IX. Mitbehandlung
durch eine auf die
Behandlung des
diabetischen
Fußes spezialisierte Einrichtung bei
auffälligem
Fußstatus2
Anteil der
Patienten, die an
eine auf die
Behandlung des
diabetischen
Fußes spezialisierte Einrichtung
überwiesen werden, unter den
Patienten mit auffälligem Fußstatus
2 Indikator, Auswertung und QS-Maßnahme betreffen nur diejenigen koordinierenden Leistungserbringer, die nicht in
Personalunion eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung repräsentieren.
111
112
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
QS-Ziele
QS-Indikatoren
( 2 a )
AuswertungsAlgorithmus
AuslöseAlgorithmus
QS-Maßnahme
5. Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation
X. Sicherstellung
der korrekten
Einschreibung
Anteil nicht korrekt ausgefüllter
Erstdokumentationen unter allen
Erstdokumentationen
Zielwert:
0%
XI. Sicherstellung
von Vollständigkeit und Qualität
der Dokumentation
Anteil der beim
ersten Eingang
vollständig und
korrekt ausgefüllten Dokumentationen unter allen
eingegangenen
Dokumentationen
Zielwert:
Nach drei Jahren
DMP-Laufzeit
≥ 90%, nach 5
und mehr Jahren
≥ 95%
Zähler:
Anzahl negativ
plausibilisierter
Erstdokumentationen
Wenn der
Plausibilitätstest
der Felder 1-14 und
29-35 der Erstdokumentation
negativ ausfällt
LE: Zurücksendung
des Dokumentationsbogens mit
der Bitte um
Korrektur
Wenn nicht alle
erforderlichen
Daten-Felder der
Dokumentation
korrekt ausgefüllt
sind
LE: Nachforderung
der fehlenden
oder inkorrekten
Dokumentationsparameter
Nenner:
Anzahl aller eingegangenen Erstdokumentationen
im Berichtszeitraum
Zähler:
Anzahl unvollständiger und/oder
inkorrekter
Dokumentationen
Nenner:
Anzahl aller eingegangenen Dokumentationen im
Berichtszeitraum
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 a )
Erläuterungen und Begründung zur Qualitätssicherung auf
Grundlage des Datensatzes 2a
Abkürzungen
ED = Erstdokumentation
FD = Folgedokumentation
LE = Leistungserbringer
V = Versichertenkontakt
QS = Qualitätssicherung
Erläuterungen zu den Algorithmen
In den angegebenen Algorithmen beziehen sich alle Feldnennungen ohne nähere Angabe auf
die jeweilige Folgedokumentation. Der jeweilige Nenner formuliert entsprechend allgemeingültiger mathematischer Regeln die Grundgesamtheit, auf der der Zähler aufsetzt.
Zu beachten sind jeweils die Zeiträume, auf die sich eine indikatorgestützte Auswertung oder
Maßnahme bezieht. Da Feedbackberichte an den Arzt halbjährlich erfolgen, beziehen sich die
Auswertungen auf einen Berichtszeitraum von jeweils einem halben Jahr. Liegen in diesem
Zeitraum mehrere Dokumentationen vor, bezieht sich eine Auswertung auf die jeweils jüngste (= aktuelle), sofern dies nicht durch den Algorithmus implizit anders vorgegeben ist (z. B.
augenärztliche Untersuchung, Hypoglykämien).
Im Falle verlaufsbezogener Auswertungen nach Teilnahmedauer (s. u.) ergibt sich die Notwendigkeit, Zeiträume eindeutig zu definieren: Bezugsgrößen sind hier immer das Datum der
Einschreibung sowie die im DMP durchlaufene Mindest-Teilnahmezeit, die durch den Beginn
des darauf folgenden Berichtszeitraums beendet wird. So entspricht z. B. bei halbjährlichen
Berichtszeiträumen eine Teilnahmedauer von 1 Jahr einer Folgedokumentation ≥ 1 Jahr und
< 1,5 Jahre nach Datum der Einschreibung des zugehörigen Patienten. Auch hier gilt bei Vorliegen mehrerer Dokumentationen im selben Zeitraum, dass die jüngere Dokumentation maßgeblich ist. Nach längerer Laufzeit des DMPs können verlaufsbezogene Darstellungen aus
Gründen der besseren Übersichtlichkeit auch auf Jahresräume abzielen.
Allgemein
Die Qualitätssicherung soll gewährleisten, dass die zentralen Intentionen, die mit dem strukturierten Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 verbunden sind, auch tatsächlich umgesetzt werden. Gemäß der RSAV muss die Qualitätssicherung folgende Bereiche abdecken:
Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien (einschließlich
Therapieempfehlung)
Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie
Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8
Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität
Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation
113
114
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 a )
Aktive Teilnahme der Versicherten
Die Auswahl der Qualitätssicherungsziele und –maßnahmen wurde so getroffen, dass für alle
relevanten Bereiche der Qualitätssicherung jeweils relevante und nachvollziehbare QS-Ziele
überprüft werden.
Die Interpretation der Ergebnisse einzelner Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt dabei
risikoadjustiert.
Die Qualitätssicherung auf der Grundlage des Datensatzes 2a wird vorrangig über den
Feedback-Bericht an den Leistungserbringer geleistet. Dieser Bericht wird halbjährlich erstellt
und den teilnehmenden Ärzten zugesandt. Darin werden alle relevanten Daten ausgewertet
und jeweils die Daten der eigenen Praxis mit dem Durchschnitt aller teilnehmenden Praxen
gegenübergestellt. Dadurch ist ein aussagekräftiger Vergleich der jeweiligen Praxis mit dem
Praxisdurchschnitt möglich. Zudem werden dem DMP-Arzt allgemeine Hinweise und Fragen
zur möglichen Verbesserung der Patienten-Versorgung zur Verfügung gestellt. Dadurch wird
der Feedback-Bericht zu einem praktischen Instrument zur Erreichung der QS-Ziele.
Eve A. Kerr et al. haben in einer jüngeren Untersuchung auf die Unzulänglichkeiten vieler
Qualitätssicherungsmaßnahmen hingewiesen, die eine zu ungenaue Verknüpfung von QSZielen und den klinischen Parametern aufweisen. Daher war die Absicht bei der Auswahl
unserer Qualitätssicherungsziele und -maßnahmen, eine möglichst enge Verbindung von QSZielen und klar definierten Ergebnisparametern herzustellen.
Literatur
E. Kerr et al: Avoiding Pitfalls in Chronic Disease Quality Management: A Case for the Next
Generation of Technical Quality Measures, Am J Manag Care 2001; 7: 11, 1033-1043
Qualitätsindikatoren
Qualitätsindikatoren sollen Qualität messbar machen und darüber hinaus einen Anreiz darstellen, unbefriedigende Werte zu verbessern; weiterhin sollten sie es durch die Schaffung
eines gemeinsamen Koordinatensystems ermöglichen, Ergebnisse auf nationaler sowie internationaler Ebene miteinander zu vergleichen und zu diskutieren. Die bereits auf internationaler und nationaler Ebene (z.B. RAND, NCQA, FACCT, NHS; AQUA)3 entwickelten und in
Leitlinien4 beschriebenen Qualitätsindikatoren wurden bei der Auswahl der Qualitätsziele,
sofern dies die Datenvorgabe erlaubt, entsprechend berücksichtigt.
Weitgehende Übereinstimmung besteht in den Prozessparametern, wie Durchführung von
regelmäßigen Untersuchungen, jährliche ophthalmologische Untersuchung, Fußinspektion,
Sensibilitätsprüfung sowie der Bestimmung der Albuminausscheidung im Urin.
Andere Empfehlungen, z. B. die zur Häufigkeit oder dem Referenzbereich einer HbA1c-Bestimmung, fallen hingegen in den gebräuchlichen Systemen sehr unterschiedlich aus.
Bezüglich der Blutdruckeinstellung beziehen sich die existierenden Qualitätsindikatoren auf
regelmäßige Messungen und auch spezieller auf die Auswahl der antihypertensiven
Medikation.
3 RAND: Research and Development-Collaboration (www.rand.org), NCQA: National Committee for Quality Assurance
(www.ncqa.org), FACCT: FACCT (foundation for accountability; (www.facct.org) , NHS: NHS (National Health Service)
Performance Indicators. (www.doh.gov.uk), AQUA: Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im
Gesundheitswesen (www.aqua-institut.de)
4 S. Abschnitt Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien, Literatur
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 a )
Einigkeit besteht auch darin, dass gerade beim Diabetes Typ 2 die Mitarbeit der Patienten
eine entscheidende Rolle spielt. Insofern gilt die Teilnahme an Schulungen ebenfalls als wichtiges abprüfbares Qualitätsziel.
Für viele der Qualitätsziele bzw. -indikatoren, die sich an den in der RSAV festgelegten Inhalten zu Dokumentation und Qualitätssicherung orientieren müssen, steht eine nur sehr
eingeschränkte wissenschaftliche Evidenz zur Verfügung, aus der sich quantitative Zielformulierungen ableiten ließen. Hier können jedoch oftmals die aus dem bisherigen DMP-Verlauf
gewonnenen Daten und Erfahrungen genutzt werden und Ziele entsprechend formuliert
werden. Da das DMP Diabetes mellitus Typ-2 (Stand Ende 2005) in vielen Berichts- bzw. Vertragsregionen mittlerweile über zwei Jahre andauert und zahlreiche Feedback- und Qualitätsberichte zur Verfügung stehen, lassen sich nunmehr zumindest auf dieser Basis besser und
realistischer fundierte Ziele / Indikatoren definieren als dies in den bisherigen QS-Anlagen der
Fall war.
Des weiteren lassen sich auch in Unkenntnis der tatsächlichen Versorgungsgegebenheiten
aus der Beobachtung von Verläufen Trends ableiten („time-trend-analysis“), die zumindest
eine Aussage darüber erlauben, ob sich einzelne Parameter im Lauf des DMP gebessert (oder
verschlechtert) haben. Diesen Trends läge die Hypothese zugrunde, dass durch eine Teilnahme
am DMP prozess- und ergebnisorientierte Parameter gebessert werden. Maßgeblich dafür
wären die Charakteristika der DMP, die u. a. durch klar strukturierte Behandlungsabläufe, evidenzbasierte Grundlagen und den aktiven Einbezug der Patienten (Schulungen, verstärkte
Informationen etc.) gekennzeichnet sind.
Bei den hier vorliegenden Indikatoren und Algorithmen wurde im Unterschied zur bisherigen
QS-Anlage grundsätzlich darauf verzichtet, Auswertungen nur auf Patienten mit Abweichungen von Zielen des DMP aufzusetzen. Beispiele hierfür wären die Gruppen derer, die bei einer
Konsultation Symptome oder einen hohen Blutdruck aufgewiesen hatten und bei der darauffolgenden Gelegenheit auf die Persistenz oder Nicht-Persistenz des Problems hin überprüft
wurden. Hierbei tritt immer ein von der Intervention (dem DMP) unabhängiger Effekt zurück
zum Durchschnitt oder dem Normalen ein („Regression-to-the-Mean“), der empirisch kaum
quantifizierbar ist.
Analyse von Zeitverläufen bei Ergebnisparametern
Bei verlaufsbezogenen Analysen sind im Kontext des DMP grundsätzlich mehrere Methoden
denkbar:
A. Auswertung nach Teilnahmedauer
Auswertung aller Dokumentationen, die ein gleiches DMP-Alter bzw. eine gleiche DMP-Teilnahmedauer aufweisen, also alle Dokumentationen, die im 1., 2., 3. etc. Quartal der Teilnahme
aller Patienten erstellt wurden. Sie sind damit unabhängig vom Datum der Einschreibung
eines Patienten oder dem kalendarischen Alter des DMP an sich.
Hat ein Patient bereits 2 Jahre teilgenommen, fließen alle ihm zuzuordnenden vorherigen
Daten entsprechend der jeweiligen Teilnahmedauer der Dokumentationen in die Verlaufsbeobachtung ein. So werden z. B. seine nach einem Jahr Teilnahme erhobenen Daten mit all
denjenigen Daten anderer Patienten, für die das Kriterium „ein Jahr Teilnahme am DMP“ gilt,
gepoolt. Mit zunehmender Teilnahmedauer nimmt dementsprechend die Anzahl der ausgewerteten Dokumentationen in der Zeitreihe ab. Des weiteren ändert sich mit jedem Bericht
115
116
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 a )
die Anzahl der in die Auswertung eingeschlossenen Dokumentationsbögen (und damit auch
die Ausprägung der Parameter) für alle Zeiträume. Diese Analyseart ist für Prozess- und Ergebnisparameter anwendbar .
Vorteile dieser Methode:
Keine „Regression-to-the-Mean” als systematischer Fehler.
Ausgleich von Verzerrungen durch einen Selektions-Bias, der durch mögliche Unterschiede
zwischen Patienten, die sich früh in das DMP eingeschrieben haben (die Interessierteren,
Aktiveren) gegenüber denen, die später kamen, resultieren könnte.
Abbildung der Hypothese, dass sich eine positive Wirkung des DMP auf Patientenseite
durch Lern- und Informationsprozesse eher langsam und schrittweise einstellt. Zugleich
werden damit Effekte auf Seiten der LE erfasst.
Für viele Indikatoren besteht im Feedback an den Leistungserbringer das Problem kleiner
Fallzahlen. Gepoolte Daten nach Teilnahmedauer minimieren dieses Problem, indem die
Fallbasis erweitert wird.
Betrachtung des Gesamtverlaufs des DMP.
Hauptnachteil ist die sich ändernde Datengrundlage für jeden Berichtszeitraum.
B. Auswertung von Kohorten
Sie basieren darauf, dass Patientengruppen mit gleichem Einschreibezeitpunkt oder -quartal
über die Zeit analysiert werden. Für die Auswertung werden also nur die Daten dieser speziellen Gruppe in ihrem Verlauf betrachtet. Bei halbjährlichen Berichtszeiträumen ließen sich
nach 1,5 Jahren Existenz des DMP drei separate Kohorten (eine mit 1, eine mit 2 und eine mit 3
Halbjahren Teilnahme am DMP) bilden und getrennt voneinander bzgl. ihres Verlaufs analysieren. Ein gutes Beispiel hierfür liegt bei der Methodik für die gesetzliche Evaluation vor.
Ein wesentlicher Vorteil liegt in der gegenüber Methode A höheren Aussagekraft über die
Entwicklung von Parametern im Verlauf des DMP. Dies trifft allerdings nur unter der Voraussetzung zu, dass ausreichend große Fallzahlen zur Verfügung stehen. Daraus leitet sich
unmittelbar der Hauptnachteil im Rahmen einer Feedback-Berichterstattung ab: Die Fallzahlen sind für das Feedback an die Leistungserbringer zu klein. Zudem lassen sich verschiedene Kohorten ohne Kenntnis weiterer Charakteristika kaum miteinander vergleichen. Im
Kontext der QS-Anlage wird daher auf diese Art der zeitbezogenen Auswertung verzichtet.
C. Berichtszeitraumauswertungen mit/ohne Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum
Hier wird unabhängig von der tatsächlichen Teilnahmedauer der Patienten am DMP ein
Querschnitt durch alle in einem definierten Berichtszeitraum vorliegenden Ausprägungen
von Parametern durchgeführt und mit denen anderer, im Falle der Feedback-Funktion mit
dem vorangegangenen Berichtszeitraum verglichen. Damit lassen sich in erster Linie
Eigenschaften der LE bzw. Prozessparameter abbilden, z. B. das Verschreibungsverhalten bei
Arzneimitteln oder die Rate verordneter Schulungen. Für Indikatoren, die stark vom Patienten
abhängen oder ergebnisorientiert sind, ist das Verfahren zwar weniger geeignet. Andererseits
bietet diese Art der Darstellung jedoch den Vorteil, dass sie im Sinne des Feedbacks unmittelbar und leichter nachvollziehbar ist als eher evaluative Ansätze mit Betrachtung größerer
Zeiträume. Im Hinblick auf die Hauptfunktion der Feedbackberichte wird daher dieser
Analyseart meist der Vorzug eingeräumt.
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 a )
Die in den Anlagen formulierten QS-Ziele sollen für die Feedback- bzw. QS-Berichte jeweils
nach folgender Methode ausgewertet werden:
Nach Methode A: I, II, V (jeweils optional vereinbar)
Nach Methode C: alle
Spezielle Indikatoren
1. Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien
Bei der Auswahl der QS-Ziele wurden diejenigen Aspekte berücksichtigt, die im strukturierten
Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 von zentraler Bedeutung sind. Medizinischer Kernpunkt ist dabei die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien. Die vorliegende QS-Anlage berücksichtigt in diesem Kontext HbA1c-Wert, Blutdruck und Stoffwechselentgleisungen. Die Definition von Indikatoren, die sich auf Folgeerkrankungen beziehen, scheint
wegen der langen Latenz dieser wichtigen Endpunkte gegenwärtig noch nicht bzw. unter
dem Aspekt einer individuellen Feedbacksituation gar nicht sinnvoll. Ebenso wurde der Indikator zu Diabetes-bezogenen Symptomen nicht mehr aufgenommen, da er definitorisch
kaum abgrenzbar und damit wenig valide und reliabel ist.
Zu QS-Ziel I
Als intermediärer oder Surrogatparameter hat der HbA1c-Wert breiten Eingang in bestehende
QS-Systeme gefunden. Er ist zumindest mit mikrovaskulären Folgeerkrankungen des Diabetes
evidenz-basiert assoziiert. Ein exakter Grenzwert (oder mehrere risikobezogene Grenzwerte)
als Indikator für den HbA1c-Wert ist aus der wissenschaftlichen Evidenz jedoch nicht ableitbar, dieser soll vielmehr individuell auf den Patienten angepasst und mit diesem abgestimmt
werden. Daher sind Grenzen bei der Darstellung als eher willkürlich zu erachten. Auch eine
Durchsicht verschiedener Indikatorsysteme oder -sets (HEDIS/USA, DQIP/USA, AQUA-Indikatorenset) oder von Leitlinien liefert keine eindeutige Stütze. Während die Deutsche Diabetes
Gesellschaft (DDG) einen Wert < des 1,2-fachen der Norm anzielt, werden in anderen Leitlinien
z. B. Werte generell unter 7% gefordert, oder es werden Standardabweichungen der Normalverteilung oder Durchschnittswerte beschrieben. Zudem darf ein niedriger HbA1C-Wert nicht
mit einer Steigerung der Häufigkeit von Hypoglykämien „erkauft“ werden. Durch die Senkung
der HbA1C-Werte in die Nähe des Normbereichs lässt sich das Risiko für mikroangio- und neuropathische Komplikationen mindern. Es existiert jedoch kein Schwellenwert, unter dem kein
Risiko nachweisbar ist. Die HbA1C-Einstellung ist daher immer ein Kompromiss zwischen der
Vermeidung von Hypogykämien einerseits und der Vermeidung von diabetischen Spätkomplikationen sowie den individuellen Bedürfnissen eines Patienten andererseits.
Daher erscheint die hier gewählte Aufteilung gerechtfertigt, die sich den in der Nationalen
Versorgungsleitlinie genannten Grenzen von < 6,5, 6,5-7,5 und > 7,5 anlehnt.
Aus dem ersten indikationsspezifischen Bericht der GE Bremen zum DMP Diabetes mellitus
Typ 2 geht hervor, dass der Anteil von Patienten mit HbA1c-Werten über 8,5% in einem Zeitraum von 1/2 Jahr von 9,7% auf 9% gesenkt wurde. Das entspricht einer relativen
Verringerung von etwa 7,2%. Entsprechend des 2. Qualitätsberichts der Gemeinsamen
Einrichtung in Hessen betrug dieser Anteil nach 7 Quartalen Teilnahmedauer nur noch 8%,
während es für den Durchschnitt aller Patienten nach dem 1. Quartal, also zu Beginn ihrer
DMP-Teilnahme, 10% waren. Dabei fallen jedoch deutliche Schwankungen innerhalb der einzelnen HbA1c-Wert-Strata auf. Eine durchschnittliche Senkung des Anteils der Patienten mit
117
118
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 a )
einem HbA1c von ≥ 8,5% auf unter 10% ist dem gemäß ein realistisches Ziel. Bei Patienten, die
lange am DMP teilgenommen haben, kann ein niedrigerer Zielwert angesetzt werden.
Allgemein ist davon auszugehen, dass eine normnahe Stoffwechseleinstellung längerfristig
hilft, Folgekomplikationen und Erkrankungen des Diabetes zu vermeiden. Daraus lässt sich
ableiten, dass eine Senkung des durchschnittlichen HbA1c-Werts dazu beiträgt, die Häufigkeit
der Diabetesfolgen in der Population der DMP-Teilnehmer insgesamt zu reduzieren, vorausgesetzt, es bestehen grundlegende Abweichungen vom Referenzbereich. Wie oben bereits ausgeführt, ist ein solcher Referenzbereich jedoch nur allgemein zu formulieren. Wichtig ist
daher im Hinblick auf die Wirksamkeit der vereinbarten therapeutischen Bemühungen, wie
sich der durchschnittliche HbA1c-Wert bei längerer Teilnahmedauer am DMP verhält. Median
und Mittelwert zusammen geben Aufschluss darüber, wie die HbA1c-Werte bei den Patienten
verteilt sind.
Zu QS-Ziel II
Aus der evidenz-basierten Vorgabe, für jeden Patienten entsprechend seiner Risikokonstellation ein individuelles Therapieziel festzulegen, resultiert das QS-Ziel, den Anteil von Patienten,
die ihren individuell vereinbarten HbA1c-Wert erreicht haben, zu steigern. Die Angabe eines
Referenzbereichs ist auch hier mangels verfügbarer Studien nicht möglich. Es stehen jedoch
aus dem bisherigen DMP-Verlauf Daten zur Verfügung, aus denen ersichtlich ist, dass im Lauf
der Teilnahme am DMP der durchschnittliche Anteil von Patienten, die ihr individuell vereinbartes Therapieziel erreichen zunimmt.5
Zu QS-Ziel III und IV
Schwere Stoffwechselentgleisungen sind seltene Ereignisse. Inzidenzangaben für Deutschland im Bereich der Primärversorgung reichen von 0,004/Patient/Jahr (Holstein 2003) bis zu
0,04/Patient/Jahr (nur Patienten mit Insulintherapie) bei den Hypoglykämien. Bei Patienten
mit Koma und/oder schwerer Ketoazidose liegen vergleichbare populationsbezogene Zahlen
in der Größenordnung von 0,0024/Patient/Jahr (Müller 1995) vor.
Aus den bisherigen DMP-Erfahrungen geht hervor, dass mehr als 2 Stoffwechselentgleisungen (Hypo- und Hyperglykämien gemeinsam) bei Beobachtung der letzten 6 Monate bei ca.
0,1% der Patienten auftraten.
Aufgrund dieser Daten ist eine Anpassung der bisherigen Indikatoren auf deutlich niedrigere
Werte gerechtfertigt. Gleichzeitig wird wegen der zu erwartenden statistischen Schwankungen auf die auf einen einzelnen Arzt bezogene Rückmeldung von Raten zugunsten der Übermittlung der einzelnen Patienten verzichtet. Eine Häufigkeitsangabe erfolgt nur in Bezug auf
die gesamte Berichtsregion.
Zu QS-Ziel V
Als normotoner Blutdruckbereich gelten heute Werte von <140/90mmHg, je nach Risikokonstellation kann das Therapieziel auch darunter, kaum hingegen darüber liegen. Deutsche
Studien zur Blutdruckeinstellung im primärärztlichen Bereich zeigen in der Regel eine Ziel-
5 Bei DMP-Teilnehmern der AOK aus 5 Ländern (n = ca. 200000) stieg der Anteil von Patienten, die ihr Therapieziel
erreichten, von 52,83% nach 1 Quartal auf 55,25% nach 5 Quartalen (AOK-Bundesverband).
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 a )
werterreichung (<140/90mmHg) von maximal 40%. International ist je nach Definition des
Zielwerts das Ergebnis bei großer Varianz ähnlich.
Auswertungen von DMP-Daten weisen auf einen deutlich höheren Anteil von hypertensiven
Teilnehmern mit nach Zieldefinition ausreichend eingestelltem Blutdruck hin.6 Dies kann als
deutlicher Hinweis auf eine Inkongruenz zwischen angestrebtem Zielbereich und dem
eigentlichen durch Evidenz unterlegten numerischen Blutdruckmaximum gewertet werden.
Zudem bestehen sowohl bei den veröffentlichten Studien wie auch bei den im Rahmen der
Dokumentation im DMP erhobenen Daten methodische Einschränkungen, die ihren Wert als
Grundlage für die Formulierung von Indikatoren begrenzen. Daher sollte auch hier ein verstärktes Augenmerk auf den Verlauf des Parameters gerichtet werden.
Literatur
Beeinflussung des HbA1c-Werts
AOK-Bundesverband: Sonderauswertung von b-Daten aus dem DMP Diabetes mellitus Typ 2,
Nov 2005 (nicht veröffentlicht).
Indikationsspezifischer Bericht zum Diabetes mellitus Typ 2 für die Gemeinsame Einrichtung
Bremen, Ausgabe für den Berichtszeitraum 01.07.2004 bis 31.12.2004.
UK Prospective Diabetes Study (UKPDS) Group: Intensive blood-glucose control with sulphonylureas or insulin compared with conventional treatment and risk of complications in
patients with type 2 diabetes (UKPDS 33). Lancet 1998; 352: 837-53.
Vermeidung schwerer Stoffwechselentgleisungen
M. Berger: Der schlecht eingestellte Diabetiker, in: M. Berger (Hrsg.): Diabetes mellitus, 2.
Auflage, München, Jena, 2000, S. 533f. (mit weiterführenden Literatur-Hinweisen)
Senkung des Blutdruckes auf Werte unter 140/90 mmHg
AOK-Bundesverband: Sonderauswertung von b-Daten aus dem DMP Diabetes mellitus Typ 2,
Nov 2005 (nicht veröffentlicht).
Grossman E, Messerli FH: High Blood Pressure and Diabetes Mellitus. Arch Int Med 2000; 160:
2447-58
Holstein A, Plaschke A, Egberts EH (2003) Clinical characterisation of severe hypoglycaemia--a
prospective population-based study. Exp Clin Endocrinol Diabetes 111:364-9.
Müller UA, Müller R, Meier F: Inzidenz von Ketoazidosen unter zentralisierter und dezentral
organisierter Diabetesbetreuung in Thüringen. Diab Stoffw 1995; 4: 71-76.
Schiel R e.a.: Cognitive function and quality of diabetes care in patients with type-2-diabetes
mellitus in general practitioner practice. Eur J Med Res 2003; 8: 419-427.
UK Prospective Diabetes Study (UKPDS) Group: Intensive blood-glucose control with sulphonylureas or insulin compared with conventional treatment and risk of complications in
patients with type 2 diabetes (UKPDS 33). Lancet 1998; 352: 837-53
UK Prospective Diabetes Study Group: Tight blood pressure control and risk of macrovascular
and microvascular complications in type 2 diabetes (UKPDS 38). BMJ 1998; 317: 703-13
Wittchen HU, Krause P, et al. Hydra-Studie. Fortschritte der Medizin 2003, Sonderheft I.
6 In der gleichen Auswertung bestand bei 60% der Patienten bereits bei Einstieg in das DMP keine Notwendigkeit das
Therapieziel anzupassen, nach 1 Jahr lag der Anteil bereits bei über 70% (AOK-Bundesverband).
119
120
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 a )
Leitlinien
American Association of Clinical Endocrinologists, American College of Endocrinology.
Medical guidelines for the management of diabetes mellitus: the AACE system of intensive
diabetes selfmanagement.Endocrine Practice 2002;8:40-82.
http://www.aace.com/clin/guidelines/diabetes_2002.pdf
American Diabetes Association. American Diabetes Association: Clinical practice recommendations 2003. Diabetes Care 2003;26 Suppl 1:S1-S156.
http://care.diabetesjournals.org/content/vol26/issue90001/cover.shtml
Canadian Diabetes Association. 1998 clinical practice guidelines for the management of
diabetes in Canada. CMAJ 1998;159 Suppl 8:S1-S29.
http://www.cmaj.ca/cgi/data/159/8/DC1/1
Deutsche Diabetes Gesellschaft. Therapie der Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1.
Diabetes und Stoffwechsel 2003;12 Suppl 2:49-66.
http://www.deutsche-diabetesgesellschaft.de/?inhalt=/redaktion/mitteilungen/leitlinien/w_schaftl_leitlinien.html
Hierunter weiterhin erschienen:
Kerner W, Fuchs C, Redaelli M,. Boehm B.0, Köbberling J, Scherbaum WA, Tillil H. Definition,
Klassifikation und Diagnostik des Diabetes mellitus. In: Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien
DDG. Scherbaum WA, Lauterbach KW, Joost HG (Hrsg.). 1. Auflage. Deutsche DiabetesGesellschaft 2001
Janka HU, Redaelli M, Gandjour A, Giani G, Hauner H, Michaelis D, Standl E. Epidemiologie
und Verlauf des Diabetes mellitus in Deutschland. In : Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien
DDG. Scherbaum WA, Lauterbach KW, Renner R (Hrsg.). 1. Auflage. Deutsche DiabetesGesellschaft 2000.
Hammes HP, Bertram B, Bornfeld N, Gandjour A, Parandeh-Shab F, Danne D, Kroll P, Lemmen
KD, Look D. Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle der diabetischen Retinopathie und
Makulopathie. In: Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien DDG. Scherbaum WA, Lauterbach KW,
Renner R (Hrsg.). 1. Auflage. Deutsche Diabetes-Gesellschaft 2000.
Standl E, Fuchs Ch, Parandeh-Shab F, Janka HU, Landgraf R, Lengeling HF, Philipp Th, Petzold
R, Sawicki P, Scherbaum WA, Tschöpe D. Management der Hypertonie beim Patienten mit
Diabetes mellitus. In : Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien DDG. Scherbaum WA, Lauterbach
KW, Renner R (Hrsg.). 1. Auflage. Deutsche Diabetes-Gesellschaft 2000.
Hasslacher C, Gandjour A, Redaelli M, Bretzei RG, Danne D, Ritz E, Sawicki P, Walter H.
Diagnose, Therapie und Verlaufskontrolle der Diabetischen Nephropathie. In :
Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien DDG. Scherbaum WA, Lauterbach KW, Renner R (Hrsg.).
1. Auflage. Deutsche Diabetes-Gesellschaft 2000.
Haslbeck M, Redaelli M, Parandeh-Shab F, Luft D, Neundörfer B, Stracke H, Ziegler D.
Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle der sensomotorischen diabetischen
Neuropathien. In: Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien DDG. Scherbaum WA, Lauterbach KW,
Renner R (Hrsg.). 1. Auflage. Deutsche Diabetes-Gesellschaft 2000.
European Diabetes Policy Group, International Diabetes Federation. Guidelines for diabetes
care: A desktop guide to type 1 (insulin-dependent) diabetes mellitus. 1998. Available from:
http://www.staff.newcastle.ac.uk/philip.home/t1dg1998.htm
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 a )
Fachkommission Diabetes Sachsen. Praxisleitlinien Diabetes mellitus. Diabetes mellitus Typ
1. 4. überarb. Aufl. 2002.
http://www.imib.med.tu-dresden.de/diabetes/leitlinien/index.htm
New Zealand Guidelines Group. Primary care guidelines for the management of core
aspects of diabetes care. 2000. p. 1-18.
http://www.nzgg.org.nz/library/gl_complete/diabetes/index.cfm
NSW Department of Health. Principles of care and guidelines for the clinical management
of diabetes mellitus. North Sydney: NSW Department of Health; 1996. p.1-35.
http://www.health.nsw.gov.au/public-health/diabetes/diabguid.html
Scottish Intercollegiate Guidelines Network. Management of diabetes: a national clinical
guideline. 2001. p.1-50.
http://www.sign.ac.uk/guidelines/fulltext/55/index.html
State of Florida Agency for Health Care Administration. Diabetes medical practice guidelines. 2001. p.1-39.
http://www.fdhc.state.fl.us/diabetes/master_files/Diabetes_Guideline.htm
Vermont Program for Quality in Health Care. Recommendations for management of diabetes in Vermont. 2002
http://www.vpqhc.org/ClinicalGuides/diabetes/index.htm
Veterans Health Administration/Department of Veterans Affairs. Clinical practice guideline
for the management of diabetes mellitus in the primary setting. 1999. p.1-147.
http://www.oqp.med.va.gov/cpg/DM/DM_base.htm
Zentralstelle der Deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin: LeitlinienClearingbereicht Diabetes mellitus Typ 1: http://www.leitlinien.de/clearingverfahren/clearingberichte/diabetes1/00diabetes1/21diabetes1/view#volltext
2. Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie
Gegenstand der Qualitätssicherung sind die Verfolgung des Anteils von gemäß den Empfehlungen der RSAV vorrangig verordneten Arzneimitteln sowie das Ziel, innerhalb der Gruppe
von übergewichtigen Patienten unter Monotherapie mit einem oralen Antidiabetikum denjenigen Anteil zu steigern, der Metformin erhält. Eine evidenzbasierte Aussage im Hinblick auf
Wirksamkeit und Sicherheit ist im Rahmen der Empfehlungen des DMP nur für Monotherapien möglich, für die Kombination von Arzneimitteln liegen keine oder nur wenige entsprechende Studien vor. Daher erstreckt sich die Aussagekraft von Indikatoren auf diejenigen
Patienten, die nur mit einem Wirkstoff behandelt werden. Bislang liegen bezüglich der gewählten Indikatoren keine Referenzgrößen vor. Darüber hinaus implizieren die beiden Indikatoren deutlich normative Elemente. Dementsprechend zurückhaltend wurden hier Zielgrößen
gewählt. Für die Gabe von Metformin bei Übergewichtigen ist aus dem 2. Qualitätssicherungsbericht der Gemeinsamen Einrichtung Brandenburg bekannt, dass der Anteil nach 1 Jahr
bei knapp über 40% lag.
121
122
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 a )
Literatur
Biguanide (Metformin) nur bei Übergewicht
UK Prospective Diabetes Study (UKPDS) Group: Effect of intensive blood-glucose control with
Metformin on complications in overweight patients with type 2 diabetes (UKPDS 34). Lancet
1998; 352: 854-65
Qualitätsbericht zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 für die Gemeinsame Einrichtung
Brandenburg, Ausgabe für den Berichtszeitraum 01.07.2004 bis 31.12.2004.
3. Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8
Der Abschnitt 1.8 der RSAV benennt eindeutige Vorgaben für die Kooperation der Versorgungsebenen. Dementsprechend wurden relevante und nachvollziehbare QS-Ziele für diesen
Bereich definiert. Dazu gehören die Sicherstellung der jährlichen augenärztlichen Untersuchung für alle Diabetes-Patienten sowie die Mitbehandlung durch eine auf Behandlung
des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung bei auffälligem Fußbefund. Diese beiden
QS-Ziele decken wesentliche Aspekte bei der Kooperation der Versorgungsebenen ab, die in
der aktuellen Versorgung Verbesserungspotenziale aufweisen.
Aus den Auswertungen des bisherigen DMP-Verlaufs sind Daten über den Anteil der Patienten, bei denen in den vorangegangenen 12 Monaten eine Augenuntersuchung durchgeführt
wurde, bekannt. Diese Rate betrug – je nach Land - zwischen 72% und 89%. Im Hinblick auf
die Überweisung zu auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierten Einrichtungen
bestehen Zweifel, ob dies unter den gegebenen strukturellen Bedingungen (Personalunion
zwischen betreuendem Arzt und spez. Einrichtung, regionale Nicht-Verfügbarkeit von Einrichtungen, Operationalisierbarkeit des Indikators) ein geeigneter Indikator ist.
Literatur
Jährliche Überweisung zum Augenarzt
Primary Care Guidelines for the Management of Core Aspects of Diabetes Care. Published by
the New Zealand Guidelines Group, June 2000
Feedbackberichte an die Leistungserbringer aus Bremen, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz,
Thüringen und Westfalen-Lippe (1. bzw. 2. Bericht der Gemeinsamen Einrichtung)
Mitbehandlung durch eine auf Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung bei auffälligem Fußstatus
Primary Care Guidelines for the Management of Core Aspects of Diabetes Care. Published by
the New Zealand Guidelines Group, June 2000
Mason J, O’Keeffe C, McIntosh A, et al.: A systematic review of foot ulcer in patients with type
2 diabetes mellitus. I: prevention. Diabet Med 1999; 16: 801-12
5. Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation
Für diesen Bereich soll die Qualitätssicherung gewährleisten, dass in allen Fällen eine korrekte
Einschreibung erfolgt. Das heißt, dass auch tatsächlich nur Versicherte mit einer gesicherten
Diagnose des Diabetes mellitus Typ 2 eingeschrieben werden und die ausgefüllten Dokumentationen zeitnah zur Verfügung stehen.
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 a )
Vollständigkeit und Qualität der Dokumentationen sind eine wesentliche Vorraussetzung für
die Qualitätssicherung und die Evaluation. Daher soll vom koordinierenden Arzt im Falle von
Fehlern oder fehlenden parametern eine Korrektur der Dokumentation erbeten werden. Jedoch zeigen die Erfahrungen aus früheren Modellvorhaben zur strukturierten Versorgung von
Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 auch nach einer Laufzeit über mehrere Jahre und einer
Vergütungsabhängigkeit an die vollständige Dokumentation, dass zu keiner Zeit alle eingegangenen Dokumentationsbögen ohne Nacherfassung vollständig waren. So wurden in
einem AOK-Modellvorhaben in Thüringen Vollständigkeitsquoten von maximal 60-70%
erreicht. Allerdings unterscheiden sich die Gegebenheiten in den Modellprojekten deutlich
von denen im DMP, umso mehr als dass im Rahmen der DMP zunehmend auf elektronische
Formen der Dokumentation umgestellt wird. Aus Analysen des ZI für das Rheinland lässt sich
herleiten, dass bei elektronischer Datenerhebung Fehlerquoten von unter 5% möglich sind.
Literatur
Evaluationsbericht der TU Dresden, Vollständigkeit der Dokumentation
AOK-Modellvorhaben zur Optimierung der Diabetikerversorgung in Thüringen.
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung
mdl. Mitteilung zur Entwicklung von Fehlerquoten im DMP Diabetes mellitus Typ2
Feedback und Reminder
Gormann CA et al., DEMS – a second generation diabetes electronic management system.
Comput Methods Programs Biomed 2000; 62: 127-140
Shea S et al. A meta-analysis of 16 randomized controll trials to evaluate computer-based clinical reminder systems for preventive care in the ambulatory setting. J Am Med Inform Assoc
1996; 3: 399-409
Weingarten et al. Practice guidlines am reminders to reduce duration of hospital stay for
patients with chest pain. An interventional trail. Ann Intern Med 1995; 120: 257-263
123
124
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 b )
Anlage 9 – Qualitätssicherung (2b)
zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137f SGB V
Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den
Krankenkassenverbänden Berlin
03.03.2006
Qualitätssicherung Diabetes mellitus Typ 2 durch die Krankenkassen
Auf Grundlage des Datensatzes 2b
QS-Ziele
QS-Indikatoren
AuswertungsAlgorithmus
AuslöseAlgorithmus
QS-Maßnahme
1. Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien
I. Vermeidung
schwerer Stoffwechselentgleisungen:
Hypoglykämien
entfällt
entfällt
Wenn Angabe in
Feld 12 ≥ 2
V: Basis-Information über
Diabetes und
Diabetes-Symptome, Hypo- und
Hyperglykämie,
Möglichkeiten der
Einflussnahme
durch den
Versicherten;
maximal einmal
pro Jahr
II. Vermeidung
schwerer Stoffwechselentgleisungen:
Hyperglykämien
entfällt
entfällt
Wenn Angabe in
Feld 13 > 0
V: BasisInformation über
Diabetes und
Diabetes-Symptome, Hypo- und
Hyperglykämie,
Möglichkeiten der
Einflussnahme
durch den
Versicherten;
maximal einmal
pro Jahr
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 b )
QS-Ziele
QS-Indikatoren
AuswertungsAlgorithmus
AuslöseAlgorithmus
QS-Maßnahme
III. Erreichung der
Zielvereinbarung
Blutdruck
entfällt
entfällt
Wenn Feld 10
(neu aufgetretene
Begleit- oder
Folgeerkrankung)
= „Hypertonie“
V: Infos über die
Problematik
Hypertonie beim
Diabetiker und
seine Einflussmöglichkeiten
(Blutdruckbroschüre); maximal
einmal pro Jahr
oder
Feld 20
(Zielvereinbarung
Blutdruck) = „senken“ in zwei konsekutiven
Dokumentationen
3. Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8
entfällt
IV. Hoher Anteil an entfällt
jährlichen augenärztlichen
Untersuchungen
Wenn in Feld 21
(ophthalmologische Netzhautuntersuchung)
nicht mindestens
einmal in 12
Monaten„durchgeführt“ oder „veranlasst“ angegeben ist
V: Infos über
Diabetes-Komplikationen und
Folgeschäden am
Auge, Notwendigkeit einer jährlichen augenärztlichen Untersuchung; maximal
einmal pro Jahr
6. Aktive Teilnahme der Versicherten
V. Sicherstellung
der regelmäßigen
Teilnahme des
Versicherten
Anteil der
Versicherten mit
regelmäßigen
Dokumentationen
(entsprechend
dem dokumentierten Dokumentationszeitraum)
an allen eingeschriebenen
Versicherten
Zielwert:
Im Mittel 90%
über die gesamte
Programmlaufzeit
Zähler:
Anzahl der in
einem Quartal eingegangenen
Dokumentationen
Nenner:
Alle in einem
Quartal erwarteten Dokumentationen
Wenn keine
gültige Folgedokumentation innerhalb der vorgesehenen Frist vorliegt
V: Reminder an
Versicherten, Infos
über DMP,
Bedeutung aktiver
Teilnahme und
regelmäßiger ArztBesuche
125
126
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 b )
AuswertungsAlgorithmus
AuslöseAlgorithmus
QS-Maßnahme
VI. Information der entfällt
Versicherten bei
auffälligem
Fußstatus
entfällt
Wenn erstmalig
Feld 11
Fußinspektion =
“auffällig“ bei
einem
Versicherten
V: Infos über
Diabetes-Komplikationen und
Folgeschäden am
Fuß, Möglichkeiten der Mitbehandlung in diabetischen Fußambulanzen o.ä.
(evtl. regionale
Infos, Adressen);
VII. Wahrnehmung entfällt
empfohlener
Schulungen
entfällt
Wenn Feld 16
(empfohlene
Diabetes-Schulung
und/oder
HypertonieSchulung wahrgenommen) = „nein“
oder zweimal „war
aktuell nicht möglich“
V: Aufklärung /
Information über
die Wichtigkeit
von Schulungen;
maximal einmal
pro Jahr
VIII. Erhöhung der
Rate verordneter
und durchgeführter Schulungen
Zähler: Anzahl der
Patienten, für die
innerhalb von 4
Quartalen nach
Empfehlung eine
Schulung abgerechnet wird.
entfällt
Auswertung im
Qualitätsbericht
QS-Ziele
QS-Indikatoren
Anteil der verordneten Schulungen,
die abgerechnet
worden sind.
Zielwert:
85%
Nenner: Anzahl
der Patienten mit
Feld 18 (ED) / 15
(FD) der Vordokumentation (Schulung empfohlen)
"DiabetesSchulung“
und/oder
„HypertonieSchulung“ = ja
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 b )
Begründung zur Qualitätssicherung auf Grundlage
des Datensatzes 2b
Allgemein
Die Qualitätssicherung soll gewährleisten, dass die zentralen Intentionen, die mit dem strukturierten Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 verbunden sind, auch tatsächlich umgesetzt werden. Gemäß der RSAV muss die Qualitätssicherung folgende Bereiche
abdecken:
Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien (einschließlich
Therapieempfehlung)
Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie
Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8
Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität
Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation
Aktive Teilnahme der Versicherten
Die Auswahl der Qualitätssicherungsziele und -maßnahmen wurde so getroffen, dass für alle
relevanten Bereiche der Qualitätssicherung, die über die Parameter der beiden QS-Anlagen
und/oder die Leistungsdaten der Krankenkassen überprüfbar sind, jeweils relevante und
nachvollziehbare QS-Ziele überprüft werden.
Die Qualitätssicherung auf der Grundlage des Datensatzes 2b wird vorrangig über eine individuelle, anlassbezogene Versichertenkommunikation geleistet. Diese Aufklärung erfolgt primär durch die Zusendung von Broschüren oder Informationsschriften, ggf. kann ein persönliches Telefonat oder ein Gespräch mit dem dafür einschlägig geschulten KrankenkassenMitarbeiter stattfinden.
Die Begründungen für die Qualitätsziele I-IV entsprechen den in „Erläuterungen und Begründung zur Qualitätssicherung auf Grundlage des Datensatzes 2a“ zu den Bereichen Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien und Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8 erfolgten Angaben und sind in diesem Dokument nachzulesen. Die in der vorliegenden Anlage erfolgte redundante Nennung
der Indikatoren zu diesen Zielen unterstreicht nochmals den Kontext, in dem die versichertenbezogene Maßnahme ihre Wirkung ausüben soll.
Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität
Entgegen der Vorgaben in §28c und der Ziffer 2 der Anlage 1 der RSAV wird in den Qualitätssicherungsanlagen auf eine explizite Nennung des Bereichs „einzuhaltende Strukturqualität“
verzichtet.
Leistungserbringer bzw. Versorgungseinrichtungen müssen festgelegte Mindestkriterien zu
beruflicher Qualifikation sowie personeller und apparativer Ausstattung erfüllen, um am
DMP teilnehmen zu können. Diese Anforderungen sind in den DMP-vertraglichen Anlagen zur
Strukturqualität festgelegt und werden zu Beginn einer Teilnahme geprüft. Ein Nicht-Vorliegen der geforderten Qualifikation schließt die Teilnahme aus. Die vertragliche Vereinbarung
stellt damit indirekt sicher, dass alle teilnehmenden Leistungserbringer die geforderten
127
128
Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G
( 2 b )
Voraussetzungen erfüllen, wodurch ein mit einem Indikator unterlegtes Qualitätsziel im
Kontext dieser Anlage entbehrlich wird. Dementsprechend wird im Rahmen der Dokumentation auch kein Parameter erhoben, der die Messung oder Überprüfung eines Ziels zur Einhaltung der Strukturqualität gestatten würde.
Aktive Teilnahme der Versicherten
Die aktive Teilnahme der Versicherten ist ein essentieller Bestandteil, den die RSAV für strukturierte Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 2 fordert. Dementsprechend wurden die QS-Ziele V-VIII für diesen Bereich definiert: Die Sicherstellung der regelmäßigen Teilnahme des Versicherten, die Information bei auffälligem Fußstatus und die Wahrnehmung
empfohlener bzw. die Erhöhung der Rate verordneter und durchgeführter Schulungen.
Aus Erfahrungen mit anderen Projekten ist abzulesen, dass eine direkte Versichertenkommunikation die Bereitschaft zur aktiven Teilnahme steigert.
Die einzige Ausnahme von den anlassbezogenen sich direkt an den Versicherten richtenden
Maßnahmen liegt bei dem Qualitätsziel „Erhöhung der Rate verordneter und durchgeführter
Schulungen“ vor. Hier wird durch die Berücksichtigung von Abrechnungsdaten die Rate tatsächlich durchgeführter Schulungen unter den empfohlenen Schulungen ermittelt. Über
diese Rate gibt der jährliche Qualitätsbericht der Krankenkassen Aufschluss. Die Berücksichtigung eines Parameters zur Abrechnung für versichertenorientierte Maßnahmen ist wegen
der großen Latenzzeit, mit der solche Daten vorliegen, nicht sinnvoll im Rahmen einer anlassbezogenen Versichertenkommunikation zu operationalisieren. Diese Latenz beträgt unter
Berücksichtigung der Möglichkeit, einen Schulungstermin aus guten und unverschuldeten
Gründen nicht wahrnehmen zu können, über ein Jahr. Ein Bezug zur Empfehlung des Arztes
an einer Schulung teilzunehmen wäre damit für den Patienten in der Regel nicht mehr nachvollziehbar.
Literatur
Sicherstellung der regelmäßigen Teilnahme des Versicherten
Evaluation des Gesundheitsmanagementprojektes der AOK Schleswig-Holstein im Rahmen
der Sekundär-/Tertiärprävention, Abschlussbericht, WIDO
PAT I E N T E N I N F O R M AT I O N
Anlage 10 - Patienteninformation
zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V
Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin
10.1 Merkblatt
Strukturiertes Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 1 und 2
Eine Information für Patienten
Bei Ihnen wurde ein Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms wollen wir Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen fertig zu werden und Ihre Lebensqualität zu
verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie
eine umfassende Betreuung. Deshalb sollten Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen nutzen.
Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieses Behandlungsprogramms. Sie werden durch intensive Beratung,
Zugang zu qualifizierten Schulungen und umfassende Informationen in die Lage versetzt, gemeinsam mit dem Arzt Ihres
Vertrauens individuelle Therapieziele festzulegen und aktiv an der Umsetzung mitzuwirken. Die wesentlichen Therapieziele
sind:
Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen,
Senkung des Schlaganfall- und Herzinfarktrisikos,
Vermeidung von Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können,
Vermeidung von Nervenschädigungen und dem diabetischen Fuß-Syndrom,
Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung),
Dieses Behandlungsprogramm, das auch Disease-Management-Programm genannt wird, basiert auf gesetzlichen Grundlagen, die gemeinsam von Ärzten, Wissenschaftlern und Krankenkassen im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums
erarbeitet wurden. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen, die regelmäßig von einer neutralen Stelle überprüft werden.
Die medizinische Behandlung
Im Rahmen des Programms sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre Situation abgestimmte Behandlung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen werden in dem
Programm auch Wirkstoffe zur Blutzuckereinstellung, zur Blutdrucksenkung und zur Behandlung von erhöhten Blutfettwerten sowie von diabetischen Nervenschäden genannt, die vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise:
Insulin, Glibencamid, Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2)
Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer
Pravastatin, Simvastatin, Atorvastatin
Amitryptilin, Carbamazepin
Der von Ihnen gewählte Arzt ist Ihr Koordinator im Programm
Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der Sie in allen Fragen berät und unterstützt. Voraussetzung ist, dass dieser Arzt seine
Teilnahme am DMP erklärt hat. Leiden Sie an mehreren Krankheiten (z.B. Diabetes und Koronare Herzkrankheit) können Sie
gleichzeitig an mehreren Programmen teilnehmen. Das Programm sieht vor, dass Ihr Arzt Sie über Nutzen und Risiken der
jeweiligen Therapie aufklärt, damit Sie gemeinsam mit ihm den weiteren Verlauf und die Ziele der Behandlung festlegen
können. Er wird mit Ihnen regelmäßige Untersuchungstermine vereinbaren. Darüber hinaus übernimmt Ihr Arzt die nötige
Abstimmung mit anderen Fachärzten und Therapeuten und sorgt dafür, dass alle Spezialisten reibungslos zu Ihrem Wohl
zusammenarbeiten. Außerdem prüft Ihr Arzt immer wieder, ob Sie eine Behandlung durch weitere qualifizierte Spezialisten
benötigen. So ist beispielsweise eine regelmäßige augenärztliche Untersuchung im Programm vorgesehen.
Im Rahmen des Behandlungsprogramms füllt Ihr koordinierender Arzt regelmäßig einen ausführlichen Dokumentationsbogen mit Ihren persönlichen Behandlungsdaten aus, der von Ihrem Arzt unterschrieben wird. Damit sichergestellt ist, dass
Sie einen Überblick über Ihren Krankheitsverlauf haben, erhalten Sie von jeder Dokumentation eine Kopie oder einen Ausdruck für Ihre Unterlagen. Die Dokumentation übermittelt Ihr Arzt an die Krankenkasse oder einen durch sie beauftragten
Dritten (z. B. Dienstleister) und zur wissenschaftlichen Auswertung an eine gemeinsam von Krankenkassen und Ärzten
getragene unabhängige Stelle. Die Auswertungen und Analysen sind Grundlage für zukünftige Verbesserungen der Therapie von Patienten mit Diabetes mellitus. Vor der Weiterleitung von Daten hat der Gesetzgeber eine ausführliche Information
hinsichtlich des Datenschutzes der Programmteilnehmer vorgesehen. Möchten Sie an einem Programm außerhalb des
01.10.05 (Diabetes)
Dokumentationen verschaffen Ihnen Transparenz über Ihre Behandlung
129
130
PAT I E N T E N I N F O R M AT I O N
Zuständigkeitsbereichs Ihrer Krankenkasse teilnehmen – z.B. wenn Ihr Wohnort oder Ihre Arztpraxis in einem anderen Bundesland liegt – werden Sie gegebenenfalls von der Krankenkasse in dieser Region betreut.
Patientenschulungen
Ihr Arzt kann für Sie eine qualifizierte Schulung veranlassen, in der Sie lernen, Ihr Leben und Ihre Erkrankung besser aufeinander abzustimmen. Dabei geht es z. B. um die richtige Ernährung, die Blutdruck- und Blutzucker-Selbstkontrolle, die Interpretation der Werte und die richtigen Folgerungen aus den Messungen.
Was Ihre Krankenkasse für Sie tut!
Ihre Krankenkasse unterstützt Sie mit Informationsmaterialien zur Diagnose und zum Programmablauf sowie auf Wunsch
auch im Rahmen von persönlichen Gesprächen. Darüber hinaus bietet sie Ihnen kassenspezifische Serviceangebote an.
Wann können Sie teilnehmen?
Voraussetzungen für Ihre Teilnahme sind,
Sie sind bei einer Krankenkasse, die dieses Programm anbietet, versichert,
Ihre Diabeteserkrankung ist eindeutig diagnostiziert,
Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken,
Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder in
den Geschäftsstellen der Krankenkassen.
Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei
Die Teilnahme am Programm kann jederzeit von Ihnen ohne Angabe von Gründen beendet werden, ohne dass Ihnen dabei
persönliche Nachteile entstehen. Der Gesetzgeber sieht ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Programm vor, wenn Sie
beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei Schulungen ohne plausible Begründung nicht wahrgenommen haben.
Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse schnellstens. Ihre aktive
Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung.
Ihre Krankenkasse und Ihr koordinierender Arzt möchten Sie aktiv bei der Behandlung
Ihrer Erkrankung unterstützen.
PAT I E N T E N I N F O R M AT I O N
10.2 Datenschutzinformation
Erläuterung zur datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Was ist ein strukturiertes Behandlungsprogramm der Krankenkasse?
Strukturierte Behandlungsprogramme richten sich an Versicherte, die an einer oder mehreren bestimmten chronischen Erkrankungen leiden.
Die Behandlungsprogramme basieren auf gesetzlichen Grundlagen, die gemeinsam von Ärzten, Wissenschaftlern und Krankenkassen im Auftrag
des Bundesgesundheitsministeriums erarbeitet wurden. Sie werden eventuell erleben, dass Ihr Arzt aufgrund der Programme häufiger einen
anderen Kollegen für Ihre Behandlung zu Rate zieht oder bestimmte Werte öfter überprüft, als es in der Vergangenheit vielleicht geschehen ist.
Außerdem bieten die Programme Schulungen für Sie an. Hier lernen Sie, so mit Ihrer Erkrankung/Ihren Erkrankungen umzugehen, dass Ihre Lebensqualität so wenig wie möglich eingeschränkt wird. Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen die Aufgabe zur Durchführung dieser Programme
übertragen. Das heißt, sie müssen sicherstellen, dass das jeweilige Programm mit all seinen Inhalten korrekt durchgeführt wird. Daher benötigt
die Krankenkasse einen Teil der personenbezogenen Daten, die Ihr Arzt im Rahmen des Betreuungsprogramms von Ihnen erhebt.
Außerdem werden zur Überprüfung der Wirksamkeit und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Programme krankheitsbezogene Daten
erhoben und extern wissenschaftlich ausgewertet.
Zu dieser wissenschaftlichen Begleitung gehört auch, dass die Qualität der Programme bewertet wird, indem ein zufällig ausgewählter Teil der
eingeschriebenen Versicherten persönlich zu Lebensqualität und Zufriedenheit befragt wird.
Warum sollten Sie an strukturierten Behandlungsprogrammen teilnehmen?
Diese Programme stellen sicher, dass Sie nach neuesten medizinisch wissenschaftlichen Erkenntnissen versorgt werden und die Zusammenarbeit
der Ärzte optimiert wird. Mit diesen strukturierten Behandlungsprogrammen will Ihre Krankenkasse gewährleisten, dass Sie jederzeit gut betreut
werden.
Ihre Teilnahme an einem/mehreren Programm/en ist freiwillig und kostenfrei. Die Teilnahme ist jedoch nur möglich, wenn Sie in den nachfolgend
beschriebenen Ablauf einwilligen.
Was passiert mit den krankheitsbezogenen Daten?
Mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung willigen Sie ein, dass die erforderlichen Daten mit Personenbezug von Ihrem
koordinierenden Arzt erhoben und an eine beauftragte Datenstelle weitergegeben werden. Ein Teil der Daten wird von dieser Datenstelle an Ihre
Krankenkasse oder an einen durch sie beauftragten Dritten (z. B. Dienstleister) übermittelt, ein anderer Teil an die Kassenärztliche Vereinigung und
an eine Gemeinsame Einrichtung, die von den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung zur Qualitätssicherung gegründet wurde.
Für den Fall, dass Sie an einem Programm außerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihrer Krankenkasse teilnehmen, werden Sie gegebenenfalls von der
Krankenkasse in dieser Region im Programm betreut und die Daten von den dort ebenfalls vorgesehenen Stellen angenommen und verarbeitet.
Die in diesen Programmen erfassten Informationen werden zu wissenschaftlichen Zwecken ausgewertet. Um den Datenschutz sicherzustellen,
wird vor dieser Auswertung gewährleistet, dass niemand erkennen kann, zu welcher Person diese Daten gehören – die Daten werden mit verschlüsselten Nummern versehen (pseudonymisiert). Die wissenschaftliche Auswertung überprüft, ob und wie das Programm von den beteiligten
Ärzten und Patienten angenommen wird und ob es sich auf die Qualität der Behandlung auswirkt. Eine anderweitige Verwendung Ihrer Daten ist
ausgeschlossen.
Wohin werden die Daten weitergeleitet?
Ihr Arzt
Die das Programm betreffenden Daten leitet Ihr Arzt in Form standardisierter Dokumentationen an die Datenstelle weiter. Damit Ihr Arzt Ihre
Daten weiterleiten darf, benötigt er von Ihnen eine einmalige schriftliche Einwilligung. Um zu wissen, welche Daten Ihr Arzt weiterleitet, erhalten
Sie eine Kopie oder einen Ausdruck der Dokumentation. Die Daten, die an die Krankenkassen weitergeleitet werden, sind zudem gesondert gekennzeichnet.
Die beauftragte Datenstelle
Die Datenstelle wird durch Ihren Arzt über die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkassen und die Arbeitsgemeinschaft von Krankenkassen
und Kassenärztlicher Vereinigung beauftragt. Sie prüft die Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibilität sowie die fristgerechte Erstellung und Übermittlung und leitet die Daten an die Krankenkasse, die Kassenärztliche Vereinigung bzw. an die Gemeinsame Einrichtung weiter.
Der Schutz Ihrer Daten wird dadurch gewährleistet, dass unter Beachtung strenger Sicherheitsvorschriften nur speziell für das Programm ausgewählte und dafür besonders geschulte Mitarbeiter Zugang zu den Daten haben.
Ihre Krankenkasse
Die Krankenkasse führt in ihrem Datenzentrum für strukturierte Behandlungsprogramme die von Ihrem Arzt gelieferten Daten mit weiteren Leistungsdaten (z.B. Krankenhausdaten) zusammen. Die Krankenkasse nutzt diese Daten für Ihre individuelle Beratung, z.B. erhalten Sie gezielte Informationsmaterialien. Zu ihrer Unterstützung kann die Krankenkasse hierfür auch einen Dienstleister (sog. „Dritte“) einbinden oder beauftragen.
Das Datenzentrum Ihrer Krankenkasse sowie mögliche Dritte behandeln Ihre Daten vertraulich, sie sind nur speziell für das Programm ausgewählte und dafür besonders geschulten Krankenkassenmitarbeitern zugänglich.
Eine externe Institution wird mit der wissenschaftlichen Bewertung (Evaluation) des jeweiligen Programms beauftragt. Die Evaluation beinhaltet
auch eine Untersuchung der subjektiven Lebensqualität und Zufriedenheit der Teilnehmer.
Die Gemeinsame Einrichtung
Die Gemeinsame Einrichtung erhält ausschließlich pseudonymisierte Daten, also Daten ohne Bezug zu Ihrer Person. Die Daten aller teilnehmenden
Ärzte und eingeschriebenen Versicherten werden hier nach wissenschaftlichen Methoden ausgewertet. Im Rahmen dieser Auswertung wird unter
anderem untersucht, ob die Durchführung des Behandlungsprogramms die Behandlung der teilnehmenden Versicherten nachweislich verbessert.
Für diese wissenschaftliche Auswertung werden nur pseudonymisierte Daten, also Daten ohne Bezug auf Personen, verwendet. Ihr Arzt erhält
einen Bericht über die Ergebnisse dieser Auswertung.
Zudem werden die Daten aus der Gemeinsamen Einrichtung sowie aus dem DMP-Datenzentrum der Krankenkassen bzw. von einem durch diese
beauftragten Dritten für strukturierte Behandlungsprogramme von einem externen Institut in pseudonymisierter Form ausgewertet. Diese
Ergebnisse werden anschließend zum Beispiel in der Mitgliederzeitschrift Ihrer Krankenkasse oder im Internet veröffentlicht.
01.10.05 (Diabetes)
Falls Sie zu den Teilnehmern gehören, die vom evaluierenden Institut zu Lebensqualität und Zufriedenheit befragt werden sollen, wird die Krankenkasse Ihnen die Bögen zusenden.
131
PAT I E N T E N I N F O R M AT I O N
10.3 Teilnahmeerklärung
Erklärung Diabetes mellitus
Name, Vorname des Versicherten
zur Teilnahme an einem strukturierten
Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus
geb. am
Ersteinschreibung
Kassen-Nr.
Versicherten-Nr.
Typ 1
Typ 2
Status
Arztwechsel
Vertragsarzt-Nr.
VK gültig bis
Datum
010B
Tel.-Nr. privat (Angabe freiwillig)
Krankenhaus-IK
Tel.-Nr. dienstlich (Angabe freiwillig)
Fax-Nr. (Angabe freiwillig)
Exemplar für die Datenstelle
Krankenkasse bzw. Kostenträger
E-Mail-Adresse (Angabe freiwillig)
1. Teilnahmeerklärung (vom Versicherten auszufüllen)
Hiermit erkläre ich,
• dass mich mein koordinierender Arzt bzw. meine oder die mich im Programm betreuende Krankenkasse ausführlich über die Programminhalte, die Versorgungsziele des Programms sowie über die Aufgabenteilung zwischen meinem Arzt, anderen Fachleuten und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung
informiert hat. Ich habe diese ausführlichen schriftlichen Materialien zur Versicherteninformation erhalten und kenne sie,
• dass ich darüber informiert bin, dass mir auf Verlangen Verzeichnisse über die am Programm teilnehmenden Leistungserbringer von meiner Krankenkasse
zur Verfügung gestellt werden,
• dass mir bekannt ist, welche Mitwirkung meinerseits erforderlich ist und ich bereit bin, mich im erforderlichen Umfang aktiv an der Behandlung zu beteiligen, und mir auch bekannt ist, wann meine Teilnahme an dem Programm, beispielsweise aufgrund meiner Kündigung oder der fehlenden Mitwirkung,
beendet wird,
• dass ich auf die Freiwilligkeit der Teilnahme am Programm hingewiesen wurde und darauf, dass ich jederzeit ohne Angabe von Gründen die Teilnahme am
Programm bei meiner Krankenkasse kündigen kann. Bei Nichtteilnahme oder Kündigung werde ich genauso gut betreut wie bisher,
• dass ich über die Aufgaben des Arztes informiert wurde. Die Auswahl meines Arztes ist Voraussetzung für die Programmteilnahme und kann jederzeit ohne
Angabe von Gründen geändert werden (bei einem Arztwechsel ist eine erneute Teilnahmeerklärung erforderlich),
• dass ich den angegebenen Arzt als koordinierenden Arzt wähle:
Name des koordinierenden Arztes oder Krankenhauses:
Praxisanschrift: Straße/Nr:
PLZ, Ort:
2. Einwilligungserklärung (vom Versicherten auszufüllen)
Die vom Gesetzgeber vorgegebene und im Merkblatt zum Datenschutz (diesem Formular beigefügt) beschriebene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von
genau bestimmten Daten (standardisierte Dokumentationsbögen) habe ich zur Kenntnis genommen. Insbesondere ist mir bekannt,
• dass die Erhebung von medizinischen Daten sowie Daten zum Behandlungsverlauf regelmäßig durch meinen koordinierenden Arzt erfolgt, ich eine Ausfertigung bzw. einen Ausdruck der übermittelten Daten erhalte und ich mit dieser Erklärung in die nachfolgend beschriebene Übermittlung der Daten einwillige (siehe Rückseite),
• dass diese Daten neben meiner Teilnahmeerklärung unter Beachtung des Datenschutzes an eine Datenstelle (siehe Rückseite) gesendet, dort erfasst, aufbereitet, teilweise pseudonymisiert und wie im Folgenden beschrieben weitergeleitet werden können. Mein Name und alle weiteren Merkmale, über die es
möglich wäre, diese Daten meiner Person zuzuordnen, werden bei der Pseudonymisierung durch ein Kennzeichen ersetzt und nur in Verbindung mit diesem
Kennzeichen gespeichert,
• dass die von meinem koordinierenden Arzt erhobenen und gesondert gekennzeichneten Daten versichertenbezogen an meine Krankenkasse oder an einen
durch sie beauftragten Dritten (z. B. Dienstleister) (siehe Rückseite) weitergeleitet und dort unter Wahrung des Datenschutzes ausgewertet und zum
Zwecke meiner persönlichen Information genutzt werden,
• dass im Fall einer Programmteilnahme außerhalb des Geltungsbereichs meiner Krankenkasse die o. g. Daten gegebenenfalls an die von meiner Krankenkasse beauftragte Krankenkasse oder einen von dieser beauftragten Dritten weitergeleitet und von dieser ebenfalls unter Wahrung des Datenschutzes ausgewertet und zum Zwecke meiner persönlichen Information im Programm genutzt werden,
• dass mir meine oder die mich im Programm betreuende Krankenkasse einen Evaluationsbogen zur persönlichen Lebensqualität und Zufriedenheit zusenden kann,
• dass die von meinem koordinierenden Arzt erhobenen Daten in pseudonymisierter Form für die Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung von der
Gemeinsamen Einrichtung (siehe Rückseite) genutzt werden,
• dass die von meinem koordinierenden Arzt erhobenen Daten in pseudonymisierter Form für eine Analyse an ein wissenschaftliches Institut (siehe Rückseite)
weitergeleitet und dort mit ebenfalls pseudonymisierten Leistungs- und Abrechnungsdaten meiner Krankenkasse sowie der Kassenärztlichen Vereinigung sowie ggf. mit meinen pseudonymisierten Angaben aus dem o. g. Evaluationsbogen zur persönlichen Lebensqualität und Zufriedenheit zusammengeführt werden,
• dass ich diese Einwilligung jederzeit widerrufen kann und mit Zugang des Widerrufs bei der Krankenkasse der Austritt aus dem Programm verbunden ist,
• dass die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden aus dem Programm gelöscht werden, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen
Anforderungen nicht mehr benötigt werden.
zu 1.: Ja, ich möchte gemäß den Ausführungen unter 1. an dem Programm teilnehmen und bestätige dies hiermit mit meiner Unterschrift.
zu 2.: Ja, ich bin mit der unter 2. beschriebenen Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen meiner Teilnahme am Programm einverstanden
und bestätige dies hiermit mit meiner Unterschrift.
Unterschrift des Versicherten bzw. des gesetzlichen Vertreters zur Bestätigung
der Erklärungen unter 1. und 2.:
Bitte das heutige Datum eintragen.
T
T
M
M
J
J
J
J
- vom koordinierenden Arzt oder Krankenhausarzt auszufüllen Ich bestätige, dass für den vorgenannten Versicherten die Diagnose entsprechend der Erstdokumentation
gesichert ist und die weiteren Einschreibekriterien überprüft sind. Insbesondere habe ich geprüft, dass
mein Patient grundsätzlich zur aktiven Mitwirkung und Teilnahme an Schulungen bereit ist und im Hinblick auf die vereinbarten Therapieziele von der Einschreibung profitieren kann.
Bitte das heutige Datum eintragen.
T
T
M
M
J
J
Unterschrift des koordinierenden Arztes:
J
J
Stempel:
01.10.05 (Diabetes)
132
D O K U M E N TAT I O N
Anlage 11 - Dokumentationsbogen 2a/b
zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V
Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin
11.1 Erstdokumentation
Erst-Dokumentation
Diabetes mellitus Typ 2
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Blatt 1
Original für die
Datenannahmestelle
Name, Vorname des Versicherten
X
geb. am
DMP-Fallnummer
Arztwechsel
Krankenhaus-IK
Kassen-Nr.
Versicherten-Nr.
Vertragsarzt-Nr.
Arztstempel
Status
VK gültig bis
(bitte auch auf Blatt 2 und 3)
Datum
011A
Die dunkel hinterlegten Angaben werden der Krankenkasse übermittelt.
Einschreibung
J
Diagnose bekannt seit
X
X
Diabetestypische Symptome vorhanden
Diagnosespezifische Medikation
J
J
X
X
ja
ja
BZ-Wert (Eine Angabe ist ausreichend.)
J
X
X
X
nein
nein
nur auszufüllen, wenn keine Therapie mit diabetesspezifischen Medikamenten vorliegt:
BZ-Messungen
Anamnese
X
X
X
keine
Schlaganfall
Blindheit
X
X
X
nüchtern (Plasma venös oder kapillär ≥ 126 mg/dl oder ≥ 7,0 mmol/l)
nüchtern (Vollblut venös oder kapillär ≥ 110 mg/dl oder ≥ 6,1 mmol/l)
postprandial/oGTT
(Plasma venös oder Vollblut kapillär ≥ 200 mg/dl oder ≥ 11,1 mmol/l)
einmalige Messung (bei symptomatischen Patienten ausreichend)
zwei- oder mehrfach Messung (bei asymptomatischen Patienten)
oGTT
X
X
postprandial/oGTT (Plasma kapillär ≥ 220 mg/dl oder ≥ 12,2 mmol/l)
X
X
X
KHK
postprandial/oGTT (Vollblut venös ≥ 180 mg/dl oder ≥ 10,0 mmol/l)
Bekannte Begleit- oder Folgeerkrankungen
X
X
X
X
X
X
Hypertonus
pAVK
diab. Neuropathie
Fettstoffwechselstörung
Nephropathie
diab. Fuß
Amputation
aktuelle Befunde
Körpergröße
m
Peripherer Pulsstatus
nicht
X erhoben
X unauffällig
Körpergewicht
kg
X
Überweisung
ausgestellt
Sensibilitätsprüfung (z.B. 10g-Mono-Filament-Test)
nicht
X durchgeführt X unauffällig X auffällig
X
Überweisung
ausgestellt
Blutdruck
mmHg
X
auffällig
/
HbA1c
,
µmol/l oder
relevante Ereignisse
,
mg/dl
aktuelle Medikation
Metformin
Glucosidase-Inhibitoren
Andere Sulfonylharnstoffe und
-analoga (einschl. Glinide)
Paul Albrechts Verlag, 22952 Lütjensee
RSAV 01.03.04
Glitazone
Schulungen
X
,
X
X
X
ja
X
X
ja
ja
ja
ja
X
X
X
nein
X
X
nein
nein
nein
nein
X
X
X
ja
X
X
X
II
X
III
A
X
B
X
C
X
D
X
X
re. oder
X
X
X
Überweisung ausgestellt
X
IV
V
li.
Einweisung veranlasst
nein
X
X
intensiviert
Thrombozytenaggregationshemmer
Ophthalmologische Netzhautuntersuchung
Insulin-Analoga
nein
intensiviert
X
X
Anzahl
nicht intensiviert
nicht intensiviert
ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen:
Kontraindikation
X
X
X
HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine)
ja
ja
ja
Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation)
X
keine
Diabetes-Schulung
X
Hypertonie-Schulung
X
keine
Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung
T T
nein
.
M M
.
J
J
J
J
(optionales Feld)
nein
durchgeführt
X
X
X
halten
halten
X
X
senken
X
anheben
Dokumentationsintervall
X
veranlasst
Datum
senken
nicht durchgeführt
T T
Indikationsbezogene Über- bzw. Einweisung erforderlich
diab. Fußambulanz/Einrichtung
X
Kontraindikation
aktuellen Wert:
nein
I
Antihypertensive medikamentöse Therapie
aktuellen Wert:
X
X
X
Kontraindikation
Zielvereinbarung Blutdruck
X
X
0
X
X
Zielvereinbarung HbA1c
li.
X
X
X
Insulin
Kontraindikation
X
nein
und
Kontraindikation
X
X
ja
X
X
X
X
Ernährungsberatung empfohlen
ja
re. oder
Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen in den letzten 12 Monaten
Anzahl
Hypertonie-Schulung
ja
nein
Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele
Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen
X
auffällig
nicht untersucht
Schulung bereits vor Einschreibung in das strukturierte
Behandlungsprogramm wahrgenommen
Diabetes-Schulung
X
X
sonstige
Grad nach Wagner/Armstrong
unauffällig
%
nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen:
Glibenclamid
Raucher
diab. Retinopathie
Osteoarthropathie
Diabetesbedingte retinale Lasertherapie
Schwere Hypoglykämien in den letzten 12 Monaten
X
nicht erhoben
X
% und oberer Normwert des Labors
Serum-Kreatinin
X
X
X
Herzinfarkt
Angabe des schwerer betroffenen Fußes
bei auffälligem Fußstatus:
Fußstatus
,
X
X
X
Nierenersatztherapie
diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung
akut-stationär
X
Reha
X
.
M M
.
J
X
X
J
quartalsweise
jedes zweite Quartal
J
J
Unterschrift des Arztes
sonstige
Vordruck 011A
133
D O K U M E N TAT I O N
11.2 Folgedokumentation
Folge-Dokumentation
Diabetes mellitus Typ 2
Krankenkasse bzw. Kostenträger
Blatt 1
Original für die
Datenannahmestelle
Name, Vorname des Versicherten
DMP-Fallnummer
geb. am
Krankenhaus-IK
Kassen-Nr.
Versicherten-Nr.
Vertragsarzt-Nr.
Arztstempel
Status
VK gültig bis
(bitte auch auf Blatt 2 und 3)
Datum
012A
Die dunkel hinterlegten Angaben werden der Krankenkasse übermittelt.
Anamnese
X
Diabetestypische Symptome vorhanden
ja
X
nein
Neu aufgetretene Begleit- oder Folgeerkrankungen
X
X
X
X
X
X
keine
Schlaganfall
Blindheit
X
X
X
Hypertonus
pAVK
diab. Neuropathie
X
X
X
Fettstoffwechselstörung
Nephropathie
diab. Fuß
Nierenersatztherapie
Amputation
kg
Peripherer Pulsstatus
nicht
X erhoben
X unauffällig
X
Überweisung
ausgestellt
Sensibilitätsprüfung (z.B. 10g-Mono-Filament-Test)
nicht
X durchgeführt X unauffällig X auffällig
X
Überweisung
ausgestellt
Blutdruck
mmHg
X
auffällig
/
,
X
X
X
µmol/l oder
,
mg/dl
Schwere Hypoglykämien
,
X
Metformin
Glucosidase-Inhibitoren
Andere Sulfonylharnstoffe und
-analoga (einschl. Glinide)
Glitazone
Schulungen
ja
ja
ja
Hypertonie-Schulung:
X
X
ja
ja
X
ja
X
X
X
X
nein
X
X
nein
nein
nein
nein
X
X
nein
nein
Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen
X
I
X
II
X
III
A
X
B
X
C
X
D
re. oder
X
X
X
Überweisung ausgestellt
X
ja
X
X
X
nein
X
X
Thrombozytenaggregationshemmer
aktuellen Wert:
Ophthalmologische Netzhautuntersuchung
X
X
V
li.
nein
Anzahl
intensiviert
Kontraindikation
Zielvereinbarung Blutdruck
ja
X
X
IV
Einweisung veranlasst
Antihypertensive medikamentöse Therapie
aktuellen Wert:
ja
X
X
Kontraindikation
Zielvereinbarung HbA1c
Insulin-Analoga
Kontraindikation
nein
intensiviert
X
X
nicht intensiviert
nicht intensiviert
ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen:
Kontraindikation
HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine)
X
X
X
ja
X
keine
ja
ja
Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation)
X
war aktuell nicht möglich
Diabetes-Schulung
X
Hypertonie-Schulung
war aktuell nicht möglich
Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung
.
M M
.
J
J
J
J
(optionales Feld)
nein
nein
durchgeführt
X
X
X
halten
halten
X
X
senken
X
anheben
X
veranlasst
nicht durchgeführt
X
X
quartalsweise
jedes zweite Quartal
Datum
diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung
akut-stationär
Dokumentationsintervall
senken
Indikationsbezogene Über- bzw. Einweisung erforderlich
diab. Fußambulanz/Einrichtung
0
X
X
Ernährungsberatung empfohlen
X
X
li.
und
Insulin
T T
nein
X
Kontraindikation
X
X
X
X
re. oder
X
X
X
X
X
X
nein
nein
Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele
Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen
X
auffällig
Diabetesbedingte retinale Lasertherapie
Empfohlene Schulung wahrgenommen (seit letzter Dokumentation)
Diabetes-Schulung:
RSAV 01.03.04
X
X
ja
X
Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen
Diagnosespezifische Medikation
ja
ja
Grad nach Wagner/Armstrong
unauffällig
nicht untersucht
nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen:
X
X
X
nicht erhoben
%
Anzahl
Glibenclamid
X
X
sonstige
X
relevante Ereignisse seit der letzten Dokumentation
aktuelle Medikation
Raucher
diab. Retinopathie
Osteoarthropathie
% und oberer Normwert des Labors
Serum-Kreatinin
Herzinfarkt
Angabe des schwerer betroffenen Fußes
bei auffälligem Fußstatus:
Fußstatus
Körpergewicht
HbA1c
X
X
X
KHK
aktuelle Befunde
Paul Albrechts Verlag, 22952 Lütjensee
134
X
Reha
X
sonstige
T T
.
M M
.
J
J
J
J
Unterschrift des Arztes
Vordruck 012A
S C H U L U N G
Anlage 12 – Patientenschulung
zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V
Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den
Krankenkassenverbänden Berlin
Patientenschulungen nach § 22
Im Rahmen des vorstehenden Vertrages sind nachstehende Behandlungs- und
Schulungsprogramme zielgruppenspezifisch durchzuführen:
1. Versicherte mit nicht-insulinpflichtigem Diabetes mellitus Typ 2
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker, die nicht Insulin spritzen;
in der jeweils aktuellen Auflage, derzeit: 4. Auflage 2001 bearbeitet von Dr. M. Grüßer und
Dr. V. Jörgens; Deutscher Ärzte Verlag
2. Versicherte mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus Typ 2
2.1 Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker, die Insulin spritzen; in der
jeweils aktuellsten Auflage, derzeit: 4. Auflage 2001 bearbeitet von Dr. M. Grüßer und Dr. V.
Jörgens; Deutscher Ärzte Verlag
2.2 Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker, die Normalinsulin spritzen; in
der jeweils aktuellsten Auflage, derzeit: 1. Auflage 1999 bearbeitet von Dr. M. Grüßer und
Dr. V. Jörgens; Deutscher Ärzte Verlag
3. Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 2 und essentieller Hypertonie
3.1 Das strukturierte Hypertonie-Behandlungs- und Schulungsprogramm (HBSP)
Heise-T, Jennen-E, Sawicki-P. ZaeFQ 95; 349-355
3.2 Strukturiertes Hypertonie Therapie- und Schulungsprogramm;
Grüßer-M, Hartmann-P, Schlottmann-N, Sawicki-P, Jörgens-V.
J of Human Hypertension 1997. 11:501-506
135
136
A R B E I T S H I L F E N
Anhang 5: Arbeitshilfen
137
138
A R B E I T S H I L F E N
Behandlungsübersicht Diabetes mellitus Typ 2
Empfehlungen zur Festlegung der Dokumentationsfrequenz
6-monatliche Dokumentation
Patienten mit manifestem Diabetes mellitus Typ 2
ohne
Folgeerkrankungen und
ohne
Begleiterkrankungen – ausgenommen der stabil eingestellten arteriellen Hypertonie
3-monatliche Dokumentation
Patienten mit Erstdiagnose Diabetes mellitus Typ 2 im ersten halben Jahr
oder
Patienten mit manifestem Diabetes mellitus Typ 2 mit
mindestens einer der aufgeführten Begleit- und/oder
Folgeerkrankungen (Herzinfarkt; pAVK, Schlaganfall, diab.
Nephropathie, diab. Retinopathie, diab. Fuß/Amputation,
Blindheit, Niereninsuffizienz, diab. Neuropathie)
nicht stabil eingestelltem Hypertonus
nicht stabil eingestelltem Blutzucker
Empfehlungen zur medikamentösen Therapie
Zur Erreichung der individuellen Therapieziele sollen nach Möglichkeit zunächst nicht-medikamentöse Maßnahmen ausgeschöpft werden
Vorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen Medikamente zur
Blutzuckersenkung verwendet werden, deren positiver Effekt und deren Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der genannten Ziele in prospektiven, randomisierten und kontrollierten Langzeit-Studien nachgewiesen wurden.
Wirkstoff
Wirkstoffgruppe
Blutzuckersenkung
Glibenclamid (beim nicht übergewichtigen Patienten)
Sulfonylharnstoffe
Metformin (beim übergewichtigen Patienten
Human- oder Schweine-Insulin1
Blutdrucksenkung
Senkung der Blutfette
Biguanide
Insulin
Diuretika:
bei normaler Nierenfunktion: Hydrochlorothiazid
bzw. Chlorthalidon ggf. in Kombination mit
kaliumsparenden Diuretika (Amilorid, Triamteren),
bei eingeschränkter Nierenfunktion: Schleifendiuretika
(Furosemid)
Metoprolol, Atenolol, Bisoprolol
Diuretika
Captopril, Enalapril, Ramipril
Angiotensin-Conversions-EnzymHemmer ACE-Hemmer)
Wirkstoff
Pravastatin, Simvastatin, Atorvastatin2
1 ist auf dem deutschen Markt nicht mehr verfügbar
2 bei Patienten mit hohem Risiko für das Vorliegen einer KHK
1-Rezeptor-selektive Betablocker
Wirkstoffgruppe/Medikament
HMGCoA-Reduktase-Hemmer
(Statine)
A R B E I T S H I L F E N
Kooperation der Versorgungssektoren
Eine Überweisung zum qualifizierten Facharzt bzw. an die
qualifizierte Einrichtung muss erfolgen:
Eine Überweisung an einen qualifizierten Facharzt oder an
die qualifizierte Einrichtung soll erfolgen:
zur augenärztlichen Untersuchung: Zum Ausschluss einer
diabetischen Augenkomplikation bei Diagnosestellung
des Diabetes mellitus Typ 2 mindestens einmal jährlich
bei Neuauftreten mikrovaskulärer Komplikationen
(Nephropathie, Retinopathie) oder Neuropathie zum diabetologisch besonders qualifizierten Arzt bzw. an eine diabetologisch besonders qualifizierte Einrichtung
bei einer Einschränkung der Nierenfunktion mit einer GFR
auf weniger als 40 ml/min oder bei deutlicher Progression
einer Nierenfunktionsstörung (jährliche Abnahme der
GFR um mehr als 5 ml/min) zum nephrologisch qualifizierten Arzt oder zur nephrologisch qualifizierten Einrichtung
bei Fuß-Läsionen Wagner-Stadium 2 bis 5 und/oder
Armstrong-Klasse C oder D in eine für die Behandlung des
diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung,
bei geplanter oder bestehender Schwangerschaft zum
diabetologisch besonders qualifizierten Arzt oder zur diabetologisch besonders qualifizierten Einrichtung
bei allen diabetischen Fuß-Läsionen an eine für des
Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte
Einrichtung
bei Nicht-Erreichen eines Blutdruckwertes systolisch < 140
mmHg und diastolisch < 90 mmH innerhalb eines
Zeitraumes von höchstens sechs Monaten an einen in der
Hypertoniebehandlung qualifizierten Arzt oder eine entsprechende Einrichtung
bei Nicht-Erreichen des in Abhängigkeit vom Therapieziel
individuell festgelegten HbA1c-Zielwertes (nach spätestens sechs Monaten) zum diabetologisch besonders qualifizierten Arzt bzw. an eine solche Einrichtung
Einweisung in ein Krankenhaus
bei Notfallindikationen (in jedes Krankenhaus)
bei bedrohlichen Stoffwechselstörungen
bei schweren speziellen Stoffwechselentgleisungen (z. B.
häufige nächtliche Hypoglykämien,
Hypoglykämiewahrneh-mungsstörungen)
bei Verdacht auf infizierten diabetischem Fuß neuropathischer oder angiopathischer Genese oder akuter neuroosteopathischer Fußkomplikationen
gegebenenfalls zur Mitbehandlung von Begleit- und
Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus Typ 2
Therapieziele
Die Therapie dient der Erhöhung der Lebenserwartung sowie
der Erhaltung und der Verbesserung der von einem Diabetes
mellitus beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei sind in
Abhängigkeit z.B. von Alter und Begleiterkrankungen des
Patienten unterschiedliche, individuelle Therapieziele anzustreben
Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z. B. Polyurie,
Polydipsie, Abgeschlagenheit) einschließlich der
Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von
Nebenwirkungen der Therapie sowie schwerer
Stoffwechselentgleisungen
Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und
Mortalität einschließlich Amputationen
Vermeidung der mikrovaskulären Folgekomplikationen mit
schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie (Dialyse, Transplantation)
Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit
neuro-, angio- und/oder osteopathischen Läsionen
Auf der Basis der individuellen Risikoabschätzung und der
allgemeinen Therapieziele sind gemeinsam mit dem
Patienten individuelle Therapieziele festzulegen:
Erreichung des individuell vereinbarten HbA1c-Zielwertes
nach spätestens 6 Monaten
Erreichung des individuell vereinbarten Blutdruckwertes
nach spätestens 6 Monaten
Stärkung der Eigenkompetenz des Patienten im Umgang
mit
seiner Erkrankung
ggf. Gewichtsreduktion zur Verbesserung der Stoffwechsellage
Bei typischen Symptomen der Hyperglykämie ist eine
Verbesserung der BZ-Einstellung anzustreben. Das
Auftreten von symptomatischen Hypoglykämien erfordert
eine entsprechende Therapieanpassung
Bei vorliegender Fettstoffwechselstörung sollte eine lipidmodifizierende Therapie unter Berücksichtigung der individuellen Risikokonstellation erfolgen. Diese kann auch ohne
stattgehabten Herzinfarkt indiziert sein
Behandlung und Sekundärprävention der
Endorganerkrankungen
139
140
A R B E I T S H I L F E N
Checkliste
Checkliste
Notwendige Unterlagen für die Einschreibung eines Patienten
Dem Patienten müssen vor Unterschrift vorliegen:
Merkblatt (siehe Anhang 4, Anlage 10.1: Patienteninformation Diabetes
mellitus Typ 2),
Datenschutzinformation (siehe Anhang 4, Anlage 10.2: Datenschutzinformation
Diabetes mellitus Typ 2).
Zusätzlich kann dem Patienten eine Patientenbroschüre ausgehändigt werden.
Für den Patienten müssen Sie ausfüllen:
Erstdokumentation mit Datum, Unterschrift und Arztstempel (siehe Anhang 4,
Anlage 11.1),
Teilnahme-/Einwilligungserklärung mit Datum, Unterschrift und Arztstempel
(siehe Anhang 4, Anlage 10.3).
Der Patient muss unterschrieben haben:
Teilnahmeerklärung (siehe Anhang 4, Anlage 10.3),
Einwilligungserklärung (siehe Anhang 4, Anlage 10.3).
A R B E I T S H I L F E N
Body-Mass-Index
Die grüne Fläche gibt den Normwertbereich an.
Körpergröße in cm
Gewicht
in kg
32,5
35,0
37,5
40,0
42,5
45,0
47,5
50,0
52,5
55,0
57,5
60,0
62,5
65,0
67,5
70,0
72,5
75,0
77,5
80,0
82,5
85,0
87,5
90,0
92,5
95,0
97,5
100,0
102,5
105,0
107,5
110,0
112,5
115,0
117,5
120,0
122,5
125,0
127,5
130,0
132,5
135,0
137,5
140,0
142,5
145,0
147,5
150,0
Gewicht
in kg
1,40
16,58
17,86
19,13
20,41
21,68
22,96
24,23
25,51
26,79
28,06
29,34
30,61
31,89
33,16
34,44
35,71
36,99
38,27
39,54
40,82
42,09
43,37
44,64
45,92
47,19
48,47
49,74
51,02
52,30
53,57
54,85
56,12
57,40
58,67
59,95
61,22
62,50
63,78
65,05
66,33
67,60
68,88
70,15
71,43
72,70
73,98
75,26
76,53
1,40
1,45
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Notizen
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Anhang 6: Häufig gestellte Fragen
Wie DMPs entstehen und funktionieren
Was ist Disease Management?
Disease-Management-Programme (DMP) werden auch als strukturierte Programme oder als
qualitätsgesicherte Programme bezeichnet.
Ursprünglich wurde dieser Begriff in den USA geprägt und bedeutet wörtlich übersetzt
Krankheitsmanagement. Das beinhaltet den strukturierten Umgang mit der Erkrankung
unter Einbeziehung aller an der Behandlung Beteiligten.
In Deutschland wurden die Programme 2002 eingeführt. Ziel ist es, die Versorgung von chronisch Kranken zu verbessern. Denn im Gegensatz zu einer hervorragenden Akutversorgung
kann die Betreuung chronisch Kranker in Deutschland im internationalen Vergleich noch verbessert werden. Das hat der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen in seinem Gutachten zur medizinischen Über-, Unter- und Fehlversorgung von 2001 festgestellt und deshalb die Einführung spezieller Programme für chronisch Kranke empfohlen.
Komplikationen und Folgeerkrankungen chronischer Krankheiten sollen durch eine gut abgestimmte, kontinuierliche Betreuung und Behandlung vermieden oder in ihrem Zeitpunkt des
Auftretens verzögert werden.
Wie funktionieren DMPs?
Ein Versicherter kann sich in ein Programm eintragen, wenn er die Teilnahmevoraussetzungen
erfüllt, wenn seine Krankenkasse ein DMP für die vorliegende Krankheit anbietet und wenn
der von ihm gewählte Arzt an dem Programm teilnimmt. Der Patient unterschreibt die Teilnahmeerklärung und seine Einwilligung zur Datenweitergabe. Diese Dokumente und die ausgefüllte Erstdokumentation werden vom Arzt an die entsprechende Datenstelle weitergeleitet. Der Patient hat für seine Erkrankung einen koordinierenden Arzt gewählt, der nun für die
weiteren Folgedokumentationen, aber auch für die krankheitsbezogenen Über- und Einweisungen verantwortlich ist. Der Verlauf der Behandlung und die Therapieziele werden zwischen Arzt und Patienten abgestimmt, regelmäßige Folgetermine und - bei Bedarf - Schulungen vereinbart. Die Dokumentation dient auch der Qualitätssicherung. Die Aufwendungen
für Koordinierung, Dokumentation und Schulung werden dem Arzt extrabudgetär vergütet.
Die Teilnahme an einem Disease-Management-Programm ist für Patient und Arzt freiwillig.
Für welche Krankheitsbilder gibt es DMPs?
2002 wurden von der Gemeinsamen Selbstverwaltung (Ärzte und Krankenkassen) vier
Diagnosen für die Entwicklung von DMPs vorgeschlagen. Ausgewählt wurden:
Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2,
Asthma/COPD (chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen),
Brustkrebs und
Koronare Herzkrankheit (KHK).
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Die verbindliche Ausgestaltung der jeweiligen DMPs wurde durch Rechtsverordnung (RSAV)
festgelegt. Solche Anforderungen werden regelmäßig nach dem neuesten Stand der
Wissenschaft überarbeitet. Im Falle des DMP Diabetes mellitus Typ 2, das flächendeckend
angeboten wird, wurden die aktualisierten Anforderungen im August 2005 veröffentlicht.
Derzeit werden im Gemeinsamen Bundesausschuss weitere Diagnosen auf ihre Eignung für
ein DMP überprüft. In zahlreichen Bundesländern laufen mittlerweile DMPs zu Brustkrebs
und koronarer Herzerkrankung. Weitere Programme für Patienten mit Asthma und COPD
wurden inzwischen entwickelt.
Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 SGB V und welche Rolle spielt er
bei der Entstehung von DMPs?
Der Gemeinsame Bundesausschuss entstand im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes. Er
ersetzt ab Januar 2004 die bisherigen Normsetzungsgremien der gemeinsamen Selbstverwaltung. Damit übernimmt er auch die Rechtsnachfolge des seit 2001 bestehenden Koordinierungsausschusses und spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung von DMPs.
Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung als Koordinierungskammer (9 Vertreter
der GKV, 4 Vertreter der DKG, 4 Vertreter der KBV und ein Vertreter der KZBV sowie 3 Neutrale)
empfiehlt dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) Diagnosen,
für die DMPs entwickelt werden sollen, und erarbeitet Empfehlungen zu den Anforderungen
an diese Programme. Patientenvertreter sind in den Beratungsprozess einzubeziehen.
Ergebnis der Tätigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses sind die Empfehlungen zu den
Anforderungen an DMPs. Das BMGS setzt diese Anforderungen per Verordnung um. Auf dieser Grundlage können die Krankenkassen ihre strukturierten Behandlungsprogramme beim
Bundesversicherungsamt (BVA) zur Zulassung einreichen.
Wie entstehen die Empfehlungen für die medizinischen Anforderungen an DMPs?
Der Unterausschuss DMP stellt die Fachebene im Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 91
SGB V dar. Er beruft Fachexperten für die jeweiligen Diagnosen, die die medizinischen
Anforderungen an das DMP empfehlen.
Was ist evidenzbasierte Medizin (EbM)?
Das Gesetz (§ 137 f Sozialgesetzbuch V) fordert eine Behandlung nach dem aktuellen Stand
der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder
nach der jeweils besten, verfügbaren Evidenz sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen
Versorgungssektors.
Die allgemein anerkannte Definition von evidenzbasierter Medizin stammt von Sackett: „EbM
ist der gewissenhafte, ausdrückliche und vernünftige Gebrauch der gegenwärtig besten externen, wissenschaftlichen Evidenz für Entscheidungen in der medizinischen Versorgung individueller Patienten. Die Praxis der EbM bedeutet die Integration individueller klinischer Expertise mit der bestmöglichen externen Evidenz aus systematischer Forschung.“
EbM bildet eine Methode, um die individuelle, klinische Erfahrung der Ärzte und die Präferenzen der Patienten mit der wissenschaftlichen Evidenz klinisch relevanter Forschung zu vereinen.
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Welche Rolle spielen die Krankenkassen im DMP?
Die Kassen bieten ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme an. Im Mittelpunkt steht die kontinuierliche und strukturierte Behandlung der Patienten. Hierzu schließen
die Krankenkassen Verträge mit Ärzten (meist den Kassenärztlichen Vereinigungen). Ein dem
Patienten vertrauter Arzt übernimmt die Rolle des Koordinators. Er ist gewissermaßen der
Lotse für alle diagnosebezogenen Behandlungsschritte.
Die Verträge sind in der Regel kassenartenübergreifend. Die Kassen haben die Möglichkeit,
ihren Teilnehmern zusätzliche Serviceleistungen zu bieten. Das sind z. B. umfangreiche Informationen, die es den Patienten ermöglichen, ihre Erkrankung besser zu verstehen und den
Verlauf, im Rahmen des Möglichen, günstig zu beeinflussen.
Das Ziel der strukturierten Behandlungsprogramme ist eine qualitative Verbesserung der
medizinischen Versorgung für chronisch kranke Menschen.
Was ist das Besondere an der Versorgung im DMP?
Anders als in der Regelversorgung werden Patienten im DMP regelmäßig bezüglich ihrer
chronischen Erkrankung untersucht und die Befunde systematisch dokumentiert. Das gilt
auch, wenn es den Patienten gut geht. Sollten Komplikationen auftreten, ist die Weiterleitung
an besonders qualifizierte Ärzte oder Einrichtungen vorgesehen. Disease-ManagementProgramme greifen nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Das heißt: Patienten, die sich gegen die Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm entscheiden, erhalten grundsätzlich die im Leistungskatalog der GKV vorgeschriebenen Leistungen.
Kann der Patient jeden Arzt als koordinierenden Arzt wählen?
Die freie Arztwahl bleibt weiterhin unangetastet.
Aufgrund der Dauer und der Komplexität der Erkrankung ist es erforderlich, einen Koordinationsarzt zu wählen. Die Patienten können aber ohne Angabe von Gründen den koordinierenden Arzt wechseln. Die freie Arztwahl bleibt im DMP erhalten, da die Patienten
unter den koordinierenden Ärzten jederzeit wechseln können, ohne das Disease-Management-Programm verlassen zu müssen. In diesem Fall unterzeichnet der Patient bei seinem
neuen koordinierenden Arzt eine neue Teilnahme- und Einwilligungserklärung und der Arzt
erstellt eine neue Erstdokumentation;
auch andere Ärzte neben ihrem Koordinationsarzt aufsuchen können.
Um die Kontinuität der Behandlung zu gewährleisten, muss bei einem Arztwechsel jedoch
festgelegt werden, wer zukünftig die Funktion des koordinierenden Arztes übernehmen soll.
Ebenso dokumentiert der Koordinationsarzt krankheitsbezogene Überweisungen und Mitbehandlungen.
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Können sich Patienten mit mehreren Diagnosen in mehrere DMPs einschreiben?
Es gibt keine grundsätzliche Beschränkung der Teilnahme auf nur ein Programm. Die Koordinierung der Behandlung sollte aber in der Hand eines Arztes liegen (Ein-Arzt-Prinzip). Der Versicherte sollte sich daher für einen koordinierenden Arzt entscheiden. Das ist in der Regel der
Hausarzt. Ihm obliegt die Betreuung des Versicherten und die Abstimmung der Behandlungsprozesse in den jeweiligen Programmen. Eine Ausnahme vom „Ein-Arzt-Prinzip“ gilt zurzeit
für das DMP Brustkrebs.
Wie werden die Daten im DMP übermittelt?
Die Übermittlung der Dokumentationsdaten erfolgt entweder in Papierform durch den postalischen Versand der entsprechenden Dokumentationsbögen oder in Form elektronisch
erfasster Daten, wobei Letztere bis zur Einführung der elektronischen Signatur gesondert
schriftlich bestätigt werden müssen. Die meisten PVS-Anbieter stellen hierfür eine entsprechende DMP-Software zur Verfügung. Beachten Sie hierzu die Hinweise zum Ausfüllen der
einzelnen Abschnitte (redaktioneller Teil Kap. 3.5 bis 3.7). Hinweise zu den Dokumentationsund Versandfristen finden Sie im Kapitel 3. Die Adresse der Datenstelle befindet sich im
Kapitel 9 Ihres Praxismanuals.
Welche Daten werden erfasst?
Nach Absprache der Verhandlungspartner werden aus jedem Dokumentationsbogen zwei
unterschiedliche Datensätze generiert – der sogenannte Kurzdatensatz für die Krankenkassen
und der Langdatensatz, der von der Gemeinsamen Einrichtung der Vertragspartner weiterverarbeitet wird.
Die Krankenkassen erhalten mit einer Teildokumentation (Kurzdatensatz) nur die Daten, die
sie für die Wahrung ihrer gesetzlich geregelten Aufgaben bei der Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen benötigen. Das sind z. B. die Daten für die Diagnosesicherung sowie – in begrenztem Umfang – medizinische Angaben, die für die Betreuung der
Versicherten wichtig sind.
Nur die Volldokumentation (Langdatensatz) enthält detaillierte Befunde. Die Daten der Volldokumentation gehen an eine Gemeinsame Einrichtung der Vertragspartner. Diese Stelle
pseudonymisiert die Daten. Erst dann dürfen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sie gemeinsam zum Zweck medizinischer Qualitätssicherung auswerten.
Die konkrete Ausgestaltung der Qualitätssicherung wird zwischen Krankenkassen und Ärzten
verhandelt und ist Bestandteil jedes DMP-Vertrages.
Wie werden die Daten von Patienten und Ärzten geschützt?
Die Krankenkassen müssen sich bei der Datenerhebung an gesetzliche Datenschutzvorgaben
halten. Der Patient willigt mit der Einschreibung in das Programm in die Übermittlung seiner
Daten an die entsprechenden Stellen ein. Er muss über die weitergeleiteten Daten informiert
werden. Die Krankenkassen erhalten nur die Daten, die für eine Durchführung der Programme
unbedingt notwendig sind.
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Wo können Ärzte Formulare und Unterlagen für DMPs beziehen?
Ärzte, die am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen möchten, senden ihre ausgefüllte
Teilnahmeerklärung an die KV Berlin. Sie erhalten nach Prüfung ihres Antrags die Zulassung
als DMP-Arzt, das Praxismanual DMP Diabetes mellitus Typ 2 sowie ein Starterpaket mit allen
für Ihre Teilnahme notwendigen Formularen. Die Nachbestellung weiterer Formulare erfolgt
über den Paul-Albrechts-Verlag. Hierzu liegt ein Bestellschein dem Starterpaket bei.
Wie sind Praxisgebühr und Zuzahlungen für Patienten im DMP geregelt?
Krankenkassen können für Teilnehmer an den DMPs Bonusregelungen vereinbaren. Diese
Regelungen betreffen Praxisgebühr und/ oder Zuzahlungen und werden von der jeweiligen
Kasse getroffen. Die Kontaktadressen der am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmenden
Krankenkassen entnehmen Sie bitte dem Anhang 9.
Was haben DMPs mit dem Risikostrukturausgleich zu tun?
Die von der Bundesregierung eingeleitete Verknüpfung von DMPs mit dem Risikostrukturausgleich (RSA) ist eine wichtige Grundvoraussetzung für die Umsetzung dieser Programme.
Erstmals erweitert sich der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen auf Elemente der medizinischen Versorgung. Kassen, die eine bessere Versorgung anbieten können, werden finanziell gefördert.
Dabei erfolgt der Ausgleich im RSA in altersbezogenen Gruppen. Der Transfer erfolgt nicht
von Jung nach Alt, sondern zwischen den gleichen Alterssegmenten der verschiedenen
Kassen. Im Falle der strukturierten Behandlungsprogramme zahlt die Kasse, die keine DMPs
anbietet, an die Kasse, die Programme zum Laufen gebracht hat.
Das DMP Diabetes mellitus Typ 2
Welches sind die Ziele eines DMP Diabetes mellitus Typ 2?
Disease-Management-Programme sollen den Verlauf chronischer Erkrankungen durch
Kontinuität der Betreuung und durch Koordination der Behandlungsabläufe beeinflussen.
Das DMP Diabetes mellitus Typ 2 soll speziell folgende Ziele erreichen:
Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z. B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschlagenheit)
einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von
Nebenwirkungen der Therapie sowie schwerer Stoffwechselentgleisungen;
Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität einschließlich Amputationen;
Vermeidung der mikrovaskulären Folgekomplikationen mit schwerer Sehbehinderung oder
Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie (Dialyse,
Transplantation);
Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder osteopathischen
Läsionen.
Generell geht es um die Verbesserung bzw. Erhaltung der Lebenserwartung sowie der durch
Diabetes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei werden in Abhängigkeit z. B. von
Alter und Begleiterkrankungen des Patienten unterschiedliche, individuelle Therapieziele
angestrebt.
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Wie können Ärzte am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen?
Wenn Sie sich für die Teilnahme am DMP interessieren, können Sie eine Teilnahmeerklärung
bei dem für Sie zuständigen Vertragspartner (in der Regel die KV) erhalten. Sofern Sie die
Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen, erhalten Sie eine Bestätigung von der KV, dass
Sie an dem Programm teilnehmen und die im Vertrag vereinbarten Leistungen abrechnen
können. (Nähere Informationen zu Voraussetzungen etc. in der Anlage „Strukturqualität“ des
DMP-Vertrages.)
Welche Funktion können Ärzte im DMP Diabetes mellitus Typ 2 übernehmen?
Im Fall des DMP Diabetes mellitus Typ 2 können Ärzte entweder als „koordinierender Vertragsarzt“ oder als „Arzt des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors“ teilnehmen (siehe
Anlage „Strukturqualität“ des Vertrags zum DMP Diabetes mellitus Typ 2).
Wer kann als koordinierender Arzt am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen?
Als koordinierender Arzt können Vertragsärzte am DMP mitwirken, die an der hausärztlichen
Versorgung teilnehmen, außerdem Fachärzte und -ärztinnen für Innere Medizin ohne
Schwerpunkt, die mindestens 30 Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 pro Quartal dauerhaft
betreuen. Auf Antrag können in Ausnahmefällen auch fachärztlich diabetologisch qualifizierte Ärzte koordinierend tätig werden (siehe Anlage „Strukturqualität“ des Vertrags zum DMP
Diabetes mellitus Typ 2). Solche Ausnahmefälle sind z. B. bei einem bereits lange Zeit bestehenden und regelmäßigen Kontakt mit einem Patienten denkbar.
Wer ist für die Patientenschulungen im DMP zuständig?
Schulungs- und Behandlungsprogramme sind fester Bestandteil der DMPs. Die Krankenkassen organisieren gemeinsam mit den Ärzten eine entsprechende Angebotsstruktur. Dies
betrifft sowohl die Schulung für Diabetes als auch die Schulung für Hypertonie. Diese müssen
strukturiert, evaluiert und publiziert sein, um vom BVA zugelassen zu werden.
Der Arzt entscheidet zusammen mit dem Patienten, ob und welches Behandlungs- und
Schulungsprogramm sinnvoll ist.
Folgende Schulungs- und Behandlungsprogramme sind im DMP Diabetes mellitus Typ 2 in
Berlin vereinbart:
Für Typ 2-Diabetiker:
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2-Diabetiker, die nicht Insulin spritzen
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2-Diabetiker, die Insulin spritzen
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2-Diabetiker, die Normalinsulin spritzen
Für Typ 2-Diabetiker mit arterieller Hypertonie:
Hypertonie-Behandlungs- und Schulungsprogramm (HBSP)
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie
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Welche Patienten kommen für das DMP Diabetes mellitus Typ 2 in Frage?
Teilnehmen am DMP Diabetes mellitus Typ 2 können Versicherte, die folgende Einschreibekriterien erfüllen:
gesicherte Diagnose des Diabetes mellitus Typ 2 oder eine bereits begonnene Therapie mit
diabetesspezifischen, blutzuckersenkenden Medikamenten
grundsätzliche Bereitschaft und Fähigkeit des Patienten zur aktiven Mitwirkung und
Teilnahme an Schulungen
die Erwartung einer Verbesserung der Lebensqualität und Lebenserwartung durch intensivierte Betreuung
Die genauen Teilnahmevoraussetzungen entnehmen Sie bitte den medizinischen Grundlagen
Ziffer 3 bis 3.2.
Können auch Typ 2-Diabetiker ohne medikamentöse Therapie am DMP teilnehmen?
Ja, ins DMP können diejenigen Patienten eingeschrieben werden, die die genannten Teilnahmevoraussetzungen (siehe oben) erfüllen. Für die Einschreibung können erhöhte
Blutzuckerwerte dokumentiert werden, die in der Vergangenheit liegen.
Können Patientinnen mit einem Gestationsdiabetes am DMP Diabetes mellitus Typ 2
teilnehmen?
Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes werden grundsätzlich nicht in dieses strukturierte Behandlungsprogramm aufgenommen, da es sich nicht um eine chronische Erkrankung
handelt.
Welche Medikamente werden für Typ 2-Diabetiker im DMP empfohlen?
Grundsätzlich können in der Diabetestherapie alle zugelassenen Medikamente verordnet
werden.
Die Rechtsverordnung zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 empfiehlt vorrangig Medikamente,
bei denen der Nutzen und die Sicherheit der Wirkstoffe in prospektiven randomisierten
Langzeit-Studien belegt wurde.
Blutzuckersenkende Therapie:
Glibenclamid
Metformin
Human-Insulin, Schweine-Insulin1
Antihypertensive Therapie:
Diuretika
- bei normaler Nierenfunktion Nierenfunktion: Hydrochlorothiazid bzw. Chlorthalidon
ggf. in Kombination mit Kaliumsparenden Diuretika (Amilorid, Triamterm,)
- bei eingeschränkter Nierenfunktion: Schleifendiuretika (Furosemid)
ß1-Rezeptor-selektive Betablocker: Metoprolol, Atenolol, Bisoprolol)
Angiotensin-Conversions-Enzym-Hemmer (ACE-Hemmer): Captopril, Enalapril, Ramipril
1 Schweine-Insulin ist in Deutschland nicht mehr erhältlich.
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Lipidmodifizierende Therapie
Pravastatin, Simvastatin, Atorvastatin
Der Einsatz anderer Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen ist unter Berücksichtigung der Patientenpräferenzen, Risiken und Kontraindikationen möglich. Der Patient muss darüber informiert
werden, ob für diese Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen Wirksamkeitsbelege zur Risikoreduktion klinischer Endpunkte vorliegen. Genaue Informationen finden Sie im Kapitel über medizinische Inhalte des Praxismanuals.
Wo gibt es Hilfestellung für das Ausfüllen der Dokumentation?
Die Praxismanuale der Programme enthalten detaillierte Ausfüllanleitungen für die Erst- und
Folgedokumentation.
Wo erfahre ich, welche Ärzte, andere Spezialisten und Einrichtungen an einem DMP
teilnehmen?
Eine Liste aller am DMP teilnehmenden Ärzte, Spezialisten und Einrichtungen (Leistungserbringerverzeichnis) ist als Anlage zum jeweiligen DMP-Vertrag vereinbart und wird tagesaktuell erstellt. Die Informationen sind bei Ihrer KV bzw. den teilnehmenden Krankenkasse
verfügbar.
Wie ist die Teilnahme von Krankenhäusern am DMP geregelt?
Die DMPs sehen die Einbindung von Krankenhäusern im Rahme der Kooperation der Versorgungsebenen vor.
Wann müssen Patienten zur stationären Behandlung eingewiesen werden?
Die Rechtsverordnung zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 sieht bei folgenden Indikationen eine
Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus vor:
bei Notfallindikationen (in jedes Krankenhaus),
bei bedrohlichen Stoffwechselstörungen,
bei schweren speziellen Stoffwechselentgleisungen (z. B. häufige nächtliche
Hypoglykämien, Hypoglykämiewahrnehmungsstörungen),
bei Verdacht auf infizierten diabetischem Fuß neuropathischer oder angiopathischer
Genese oder akuter neuroosteopathischer Fußkomplikationen,
gegebenenfalls zur Mitbehandlung von Begleit- und Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus Typ 2.
Bei Nicht-Erreichen des in Abhängigkeit vom Therapieziel individuell festgelegten HbA1cZielwertes nach spätestens 12 Monaten ambulanter Behandlung soll geprüft werden, ob die
Patienten von einer stationären Diagnostik und Therapie in einem diabetologisch qualifizierten Krankenhaus profitieren können.
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Wann müssen Patienten an einen qualifizierten Facharzt bzw. eine qualifizierte
Einrichtung oder an einen diabetologisch qualifizierten Arzt bzw. eine diabetologisch
qualifizierte Einrichtung überwiesen werden?
Eine Überweisung muss erfolgen:
zur augenärztlichen Untersuchung: Zum Ausschluss einer diabetischen Augenkomplikation
bei Diagnosestellung des Diabetes mellitus Typ 2 mindestens einmal jährlich,
bei einer Einschränkung der Nierenfunktion mit einer GFR auf weniger als 40 ml/min oder
bei deutlicher Progression einer Nierenfunktionsstörung (jährliche Abnahme der GFR um
mehr als 5 ml/min) zum nephrologisch qualifizierten Arzt oder zur nephrologisch qualifizierten Einrichtung,
bei Fuß-Läsionen Wagner-Stadium 2 bis 5 und/oder Armstrong-Klasse C oder D in eine für
die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung,
bei geplanter oder bestehender Schwangerschaft zum diabetologisch besonders qualifizierten Arzt oder zur diabetologisch besonders qualifizierten Einrichtung.
Wann sollen Patienten an einen qualifizierten Facharzt bzw. eine qualifizierte Einrichtung oder an einen diabetologisch qualifizierten Arzt bzw. eine diabetologisch qualifizierte Einrichtung überwiesen werden?
Eine Überweisung soll erfolgen:
bei Neuauftreten mikrovaskulärer Komplikationen (Nephropathie, Retinopathie) oder
Neuropathie zum diabetologisch besonders qualifizierten Arzt bzw. an eine diabetologisch
besonders qualifizierte Einrichtung,
bei allen diabetischen Fuß-Läsionen an eine für die Behandlung des diabetischen
Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung,
bei Nicht-Erreichen eines Blutdruckwertes systolisch < 140 mmHg und diastolisch < 90
mmH innerhalb eines Zeitraumes von höchstens sechs Monaten an einen in der
Hypertoniebehandlung qualifizierten Arzt oder eine entsprechende Einrichtung,
bei Nicht-Erreichen des in Abhängigkeit vom Therapieziel individuell festgelegten HbA1cZielwertes (nach spätestens sechs Monaten) zum diabetologisch besonders qualifizierten
Arzt bzw. an eine solche Einrichtung.
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Anhang 7: Hinweise zu strukturierten
Schulungsprogrammen für Diabetiker Typ 2
Laut Verordnungstext soll jeder Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm erhalten. Des Weiteren sollen die Patienten eine qualifizierte krankheitsspezifische
Ernährungsberatung erhalten und über die besonderen Risiken des Rauchens für Diabetiker
informiert werden. Darüber hinaus sollen die Patienten mit der Durchführung sowie der Interpretation der Ergebnisse der Stoffwechselselbstkontrolle vertraut gemacht werden.
Der Schulungsstand ist zu berücksichtigen und der Bezug zu den hinterlegten strukturierten
medizinischen Inhalten der Programme ist herzustellen.
Schulungsprogramme, die diese Anforderungen erfüllen, müssen vom Bundesversicherungsamt akkreditiert werden, bevor sie im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms
angeboten werden können.
Welche Möglichkeiten bieten sich für Ihre Praxis bezüglich der
Patientenschulung im Behandlungsprogramm?
Sie haben die Möglichkeit, die Schulung Ihrer Patienten selbst mit Ihrem Praxisteam durchzuführen. Aus der folgenden Aufstellung können Sie die Schulungsprogramme entnehmen, die
im Rahmen des Behandlungsprogramms zur Anwendung kommen können. Um die Schulungen
durchführen und abrechnen zu können, ist es notwendig, dass Sie und Ihre Praxismitarbeiter
vorher erfolgreich an der jeweiligen Fortbildung teilnehmen, die zur Durchführung der angebotenen Schulungen qualifiziert. Wie sich diese Fortbildung im Einzelnen gestaltet, erfahren
Sie unter der jeweils angegebenen Kontaktadresse.
Für Typ-2-Diabetiker können folgende Schulungsprogramme im Behandlungsprogramm zur
Anwendung kommen:
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die nicht Insulin spritzen;
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die Insulin spritzen;
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die Normalinsulin spritzen.
Kontaktadresse für weitere Informationen über die Schulungsprogramme (Curricula und
Schulungsmaterialien sowie Kosten) und über die Qualifikationsmaßnahmen für das ärztliche und nichtärztliche Personal, um die Schulungen durchführen zu können:
www.patientenschulungsprogramme.de
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland
Projektbüro für Schulungsprogramme
Nicole Gillwaldt
Herbert-Lewin-Platz 3
10623 Berlin
Tel.: 030 4005-2437
Fax: 030 4005-2491
E-Mail: [email protected]
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Für Typ-2-Diabetiker mit arterieller Hypertonie können folgende Schulungsprogramme im
Behandlungsprogramm zur Anwendung kommen:
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie
Kontaktadresse für weitere Informationen über das Schulungsprogramm (Curriculum und
Schulungsmaterialien sowie Kosten) und über die Qualifikationsmaßnahmen für das ärztliche und nichtärztliche Personal, um die Schulungen durchführen zu können:
www.patientenschulungsprogramme.de
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland
Projektbüro für Schulungsprogramme
Nicole Gillwaldt
Herbert-Lewin-Platz 3
10623 Berlin
Tel.: 030 4005-2437
Fax: 030 4005-2491
E-Mail: [email protected]
Hypertonie-Behandlungs-und Schulungsprogramm (HBSP)
Kontaktadresse für weitere Informationen über das Schulungsprogramm (Curriculum und
Schulungsmaterialien sowie Kosten) und über die Qualifikationsmaßnahmen für das ärztliche und nichtärztliche Personal, um die Schulungen durchführen zu können:
Ulrike Didjurgeit
DIeM (Institut für evidenzbasierte Medizin)
DIeM GmbH
Venloer Straße 301-303
50823 Köln
Tel.: 0221 8696-7310
Fax: 0228696-7319
E-Mail: [email protected]
Was gibt es für Möglichkeiten, wenn Sie Schulungen nicht in der
eigenen Praxis anbieten möchten?
Falls Sie die Schulungen nicht selbst durchführen möchten, müssen Sie Ihre Patienten an einen
anderen Leistungserbringer überweisen. Eine weitere Möglichkeit, die in letzter Zeit immer
häufiger anzutreffen ist, ist die Gründung eines Schulungsvereins, in dem sich mehrere Ärzte
zusammenschließen und gemeinsam die Schulungen anbieten. Dadurch ist oftmals eine
bessere Auslastung des Personals, eine bessere Zusammenstellung geeigneter Gruppen und
insgesamt eine höhere Effizienz zu erreichen. Die persönliche Arzt-Patienten-Beziehung und
-Bindung profitiert mehr als bei einer Überweisung zu einem anderen Leistungserbringer.
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Anhang 8: Literaturhinweise und
Internetadressen
Grundlagen zum Disease-Management (Kapitel 4)
Im Text zitierte Literatur:
1. Szathmary B.: Neue Versorgungskonzepte im deutschen Gesundheitswesen:
Disease und Case Management. Neuwied, Luchterhand 1999.
2. Bodenheimr T.: Disease management-promises and pitfalls.
N Engl J Med 1999, 340(15), 1202-1205.
3. Szecsenyi J., Schneider A.: Zwischen Individualität und „evidence based medicine“ –
Die Rolle des Hausarztes im Rahmen der Disease-Management-Programme.
Z Ärztl Fortbild Qualitätssich 2003, in press.
4. Gerlach F., Szecsenyi J.: Warum sollten Disease-Management-Programme hausarztorientiert sein? – Gründe, Grenzen, Herausforderungen. Deutsches Ärzteblatt 2002, 99
(10 Supplement), 20-25.
5. Weingarten S. R., Henning J. M., Badamgarav E., Knight K., Hasselblad, V., Gano A. Jr. et al.:
Interventions used in disease management programes for patients with chronic illnesswhich ones work? Meta-analysis of published reports. BMJ 2002, 325(7370), 925.
6. Renders C. M., Valk G. D., Griffin S., Wagner E. H., Eijk J. T., Assendelft W. J.: Interventions to
improve the management of diabetes mellitus in primary care, outpatient and community
settings. Cochrane Database Syst Rev 2001, (1), CD001481.
7. Sidorov J., Shull R., Tomcavage J., Girolami S., Lawton N., Harris R.: Does diabetes disease
management save money and improve outcomes? A report of simultaneous short-term
savings and quality improvement associated with a health maintenance organizationsponsored disease management program among patients fulfilling health employer data
and information set criteria. Diabetes Care 2002, 25(4), 684-689.
8. Bey T.: Managed Care in den USA: Übermacht der Versicherungen.
Deutsches Ärzteblatt 2001, 98(51/52), 3428-3430.
9. Kühn H.: Disease Management – Erfahrungen aus den USA.
Zeitschrift für Allgemeinmedizin 2002, 78(4), 175-180.
10. Fairfield G., Hunter D. J., Mechanic D., Rosleff F.: Implications of managed care for health
systems, clinicians, and patients. BMJ 1997, 314(7098), 1895-1898.
11. Vrijhoef H.J.M., Spreeuwenberg C., Eijkelberg I. M. J. G., Wolffenbuttel B. H. R.;
van Merode G. G.: Adoption of disease management model for diabetes in region of
Maastricht. BMJ 2001, 323(7319), 983-985.
12. Baumberger J.: Managed Care in Europa.
Zeitschrift für Allgemeinmedizin 2000, 76(12), 587-591.
13. Schneider A., Szecsenyi J.: Disease-Management-Programme – Chance oder Bedrohung der
allgemeinärztlichen Identität. Z Allg Med 2002, 78(9), 393-397.
14. Hunter D. J., Fairfield G.: Disease management. BMJ 1997, 315(7099), 50-53
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Weitere Informationen zur Rechtsverordnung in Deutschland
Gemeinsamer Bundesausschuss
www.g-ba.de
Bundesversicherungsamt
www.bva.de
Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung
www.bmgesundheit.de
Weitere Hintergrundinformationen
Sachverständigenrat für die konzertierte
Aktion im Gesundheitswesen
www.svr-gesundheit.de
Gesetzliche Krankenkassen
www.g-k-v.com
Weiterführende Literatur zu Disease-Management und integrierter Versorgung
Szathmary, B.
Neue Versorgungskonzepte im deutschen
Gesundheitswesen: Disease und Case
Management. Luchterhand Verlag, Neuwied
1999
Zeitschrift für Allgemeinmedizin (ZFA)
Schwerpunkt Disease-ManagementProgramme ZFA 2002, 78 (4), 170-193
Zeitschrift für Allgemeinmedizin (ZFA)
Schwerpunkt Managed Care
ZFA 2000, 76 (12), 581-617
Deutsches Ärzteblatt Supplement
Disease-Management-Programme im Rahmen
der Reform des Risikostrukturausgleiches
Deutsches Ärzteblatt 2002, 99 (10), Supplement
Universität Heidelberg-Allgemeinmedizin
Die nachfolgend aufgeführte und in diesem
Überblick zitierte Literatur findet sich in Form
von Pdf-Dateien auf der Homepage der allge
meinmedizinischen Abteilung der Universität
Heidelberg www.allgemeinmedizin.uni-hd.de
Grundlagen zur evidenzbasierten Medizin (Kapitel 5)
Im Text zitierte Literatur
1. Sackett D. L., Rosenberg W. C., Muir Gray J. A., Haynes R. B., Richardson W. S. :Was ist evidenzbasierte Medizin und was nicht? In: Münchener Medizinische Wochenschrift, Heft 139/1997.
2. Duden, 1997.
3. Schmidt S.: In: Schmidt S.; Schmitz A.: Evidence-based nursing – ein praxisrelevantes
Konzept für die Pflege? 2001.
4. Perleth M., Raspe H.: Evidenzbasierte Medizin: Möglichkeiten und Grenzen.
In: Münchener medizinische Wochenschrift, Heft 140 /1998.
5. Meurer U.: Evidence-based medicine – die „beweisgestützte“ Medizin.
In: f&w (Führen und Wirtschaften im Krankenhaus), Heft 2 /1999.
6. Schlömer G.: Evidence-based nursing. In: Pflege, Heft 13 /2000.
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7. Antes G., Spinner D. M.: Aufbau, Ziele und Aktivitäten der Cochrane Collaboration
(Übersetzung der englischsprachigen Broschüre „The Cochrane Collaboration“).
unter: http://www.cochrane.de
8. Deutsches EBM-Netzwerk: Deutsches Netzwerk evidenzbasierte Medizin.
Die Ziele des EBM-Netzwerkes. Unter: http://www.ebm-netzwerk.de/ziele.htm
9. Bucher H.C., Egger M., Schmidt J.-G., Antes G., Lengeler C.: Evidence-based Medicine:
ein Ansatz zu einer rationaleren Medizin. In: Schweiz. Ärztezeitung, Heft 77 /1996.
Zu evidenzbasierter Medizin:
1. Kunz R., Ollenschläger G. et al.: Lehrbuch Evidenzbasierte Medizin in Klinik und Praxis. Köln,
Deutscher Ärzteverlag 2000.
2. Sackett D. L., Richardson W. S. et al.: Evidenzbasierte Medizin. EbM-Umsetzung und
Vermittlung. Deutsche Ausgabe von R. Kunz; L. Fritsche; Germering; Zuckschwerdt 1999.
3. Sackett D. L., Haynes R. B., Guyatt G. H., Tugwell P.: Clinical epidemiology. 2nd Edition, 1991,
Little, Brown &Company.
4. Rosser W. W., Shafir M.: Evidence based family medicine. 1998, B.C. Decker Inc.
5. Sackett D. L., Straus S. E., Richardson W. S., Rosenberg W., Haynes B. R.:
Evidence based medicine. 2nd Edition, 2000, Churchill Livingstone.
6. Bland J. M., Peacock J.: Statistical questions in evidence based medicine. 3rd Edition, 2000,
Oxford University Press.
7. Evans D., Haines A.: Implementing evidence based changes in healthcare. 2000,
Radcliffe Medical Press.
8. Wan T. T. H.: Evidence based health care management. 2001, Kluwer Academic Pub.
9. Gray J. A.: Evidence based health care. 2nd Edition, 2001, Churchil Livingstone.
10. Gross R. A.: Decisions/evidence in medical practice. 2001, Mosby.
11. Katz D. L.: Clinical epidemiology and evidence based medicine. 2001, Sage Publications Ltd.
12. Abrams K., Brazier J. et al.: The advanced handbook of methods in evidence based
health-care. 2nd Edition, 2001, Sage Publications Ltd.
13. Knottnerus A.: The evidence base of clinical diagnosis. 2002, BMJ books.
Links zu EbM
Deutsches Netzwerk
evidenzbasierte Medizin (DNEbM) e.V.
www.ebm-netzwerk.de
Deutsches Cochrane Zentrum
www.cochrane.de/deutsch
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Weitere Literaturhinweise
Literaturtipps für Ihre Patienten
Diabetes Journal – Das Buch
Das Buch mit praktischen Informationen und Adressen von Ansprechpartnern und Institutionen. Von Günter Nuber, Verlag Kirchheim, Mainz 2002, ISBN 3874093263; 17,90 Euro
Kalorien mundgerecht
Das praxisorientierte Handbuch für das tägliche Essen und Trinken. Neuer Umschau
Buchverlag, Frankfurt 2003, ISBN 3865281044; 11,80 Euro
Was ein Diabetiker alles wissen muss
Themen einer Diabetikerschulung. Obwohl das Gespräch mit dem Arzt nicht ersetzt werden
kann, können in diesem Buch die Schulungsinhalte nachgelesen werden.
Prof. Dr. med. B. Willms, Verlag Kirchheim, Mainz 2001, ISBN 3874093174; 12,70 Euro
Diabetes: frühzeitig erkennen, richtig behandeln
Von Annette Bopp,Stiftung Warentest, Berlin 2001, ISBN 3931908542; 15,20 Euro
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Weitere Internetadressen
Links zu Diabetes
Deutsche Diabetes Gesellschaft
www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de
Deutsche Diabetes-Union (DDU)
www.diabetes-union.de
Deutsche Diabetes-Stiftung e.V.
www.diabetesstiftung.de
Deutscher Diabetiker Bund e.V. (DDB)
www.diabetikerbund.de
Internationale Diabetes Federation (IDF)
www.idf.org
Diabetes News
www.diabetes-news.de
Europäische Gesellschaft für Diabetes
www.EASD.org
diabetesweb
www.diabetesweb.de
diabetes-forum
www.diabetes-forum.de
Diabetes-Info-Server
www.diabeticus.de
Fachinformationssystem Diabetes
www.diabetes-deutschland.de
Weitere Links
AOK-Bundesverband
www.aok-bv.de
AOK-Gesundheitspartner
www.aok-gesundheitspartner.de
BKK-Bundesverband
www.bkk.de
Wissenschaftliches Institut der AOK
www.wido.de
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Notizen
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Anhang 9: Kontaktadressen
der teilnehmenden Krankenkassen
163
AOK Berlin – Die Gesundheitskasse
Disease-Management-Programme
tragen bei der AOK den Namen Curaplan
Gemeinsam mit Ihnen möchte die AOK Berlin - Die Gesundheitskasse chronisch
erkrankten Menschen mehr Lebensqualität bieten. Deshalb wollen wir Sie und
Ihre Patienten bei der Umsetzung der neuen Behandlungsprogramme beraten
und unterstützen.
Bei Anmerkungen sowie bei Fragen zum Ausfüllen oder zur Handhabung der
Dokumentation wenden Sie sich bitte an das:
Curaplan Team der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse
Telefon: 2531 – 5555
Fax:
2531 – 2840
Post:
AOK Berlin – Die Gesundheitskasse
Curaplan Team
10957 Berlin
E-Mail: [email protected]
Internet:www.aokberlin.de
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Mitgliedskassen des
Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V.
Programmname:
Strukturiertes Behandlungs- und Betreuungsprogramm für Menschen mit
Diabetes mellitus Typ 2
Ansprechpartner: Regionalgeschäftsstelle Mitte
0185 00 44 2000
0185 00 44 2025
Regionalgeschäftsstelle Marzahn 0185 00 44 7000
0185 00 44 7006
Hotline:
Internet:
BARMER GREEN LINE – Das Gesundheitstelefon 0185 00 95 3000
BARMER GREEN LINE – Das Servicetelefon
0185 00 95 2000
www.barmer.de
DAK - Gesundheitsprogramm – Diabetes mellitus Typ II
Ärztehotline:
Versichertenhotline:
Internet:
Ansprechpartner:
01801 – 888 488 (montags bis freitags 8.00-20.00 Uhr zum Ortstarif)
01801 – 325 325 (24 Stunden an 365 Tagen im Jahr zum Ortstarif)
www.dak.de
Vertragsbereich Berlin/Brandenburg
030 – 69007 – 245 Frau Jaeger
Programmname:
TK-Plus-Programm
Hotline für Ärzte:
040 - 288 085 555
Hotline für Versicherte: 01802 - 85 75 87 (ab 6 Cent pro Gespräch, abhängig vom Anbieter),
Montag - Freitag, 08:00 - 20:00 Uhr
Internet:
www.tk-online.de/tk-plus
E-Mail:
[email protected]
165
Programmname:
Hotline:
Internet:
E-Mail:
KKH – Gesundheitsprogramm Gut eingestellt
01805 / 606 012
www.kkh.de
[email protected]
Programmname:
Hotline:
Internet:
E-Mail:
Ansprechpartner:
Strukturiertes Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ II
01802 / 224 004
www.hmk.info
[email protected]
Frau Schild (Tel.: 030/25 90 90-50)
Frau Ludwig-Latinakis (Tel.: 030/25 90 90-15)
Frau Müßigbrodt (Tel.: 030/25 90 90-27)
Programmname:
Besser leben-Programm für Diabetes mellitus Typ 2
Unser Besser leben-Team erreichen Sie Montags - Donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr
Hotline: 01801/ 367 367
Internet: www.hek.de
Programmname:
Serviceline:
Internet:
E-Mail:
hkk-aktimed Diabetes
0421/ 36 55-0
www.hkk.de
[email protected]
166
Mitgliedskassen des
AEV-Arbeiter-Ersatzkassenverbandes e. V.
Programmname:
Hotline:
Internet
E-Mail:
Ansprechpartner:
Besser leben mit Diabetes
01801/435 003
www.gek.de
[email protected] (Bestellung Newsletter)
GEK-Teledoktor (Tel. 01801/435 000)
Programmname:
Hotline:
Internet:
E-Mail:
Ansprechpartner:
Besser Leben
01801/495 503
www.hzk-online.de
[email protected]
HZK-Telesprechstunde (Tel. 01801 - 49 55 03)
168
IKK promed - Die strukturierten Behandlungsprogramme der IKK Brandenburg und Berlin
und der BIG Gesundheit für IKK-Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 2
Die individuelle Betreuung Ihrer Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 steht im Mittelpunkt von
IKKpromed. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir eine bestmögliche, umfassende und individuell auf
den Patienten abgestimmte Versorgung erreichen.
Die Durchführung der Programme wird in Ihren Händen als koordinierender Arzt liegen.
Die IKK wird Sie bei Ihrer Arbeit jedoch gern aktiv unterstützen: Durch umfassende Information u.a.
zu einer gesundheitsfördernden Lebensgestaltung möchten wir Ihre Patienten in die Lage versetzen,
aktiv an der erfolgreichen Umsetzung des Behandlungsprogramms mitzuwirken.
Die IKK Brandenburg und Berlin setzt diese Aufgaben über das IKKpromed-Team um.
Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um das IKKpromed-Programm sind
Ralf Kuchenbecker, Koordination und Umsetzung (030) 21991-564
Jens Haftenberger, Vertragsmanagement
(030) 75 68 01-28
Christian Paul, IKKpromed-Team
(030) 21991-364
Per E-Mail wenden Sie sich bitte an: [email protected]
Fragen Ihrer Patienten/unserer Versicherten zu IKKpromed beantworten Ihnen auch unsere
Mitarbeiter am IKK-Service-Telefon unter (0800) 88 33 2 44.
Die IKK-Kontaktadresse lautet:
IKK Brandenburg und Berlin
IKKpromed-Team
Keithstr. 9 - 11
10787 Berlin
www.ikkbb.de
Die BIG Gesundheit – Die Direktkrankenkasse betreut ihre Patienten und Versicherten mit Diabetes
mellitus Typ 2 im IKKpromed-Programm gesondert. Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich
bitte an
DMP-Team
der BIG Gesundheit – Die Direktkrankenkasse
Hotline: 0800/ 54565456
Email: [email protected]
Internet: www.big-direkt.de
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen bei einer erfolgreichen gemeinsamen
Umsetzung des strukturierten Behandlungsprogramms für Diabetes mellitus Typ 2.
Ihre
Im Rahmen der Umsetzung von Disease-Management bei der Bundesknappschaft ist das
Gesundheitsprogramm ,gut DABEI’ entwickelt worden.
Menschen in dauerhaften medizinischen Behandlungen benötigen bestmögliche ärztliche
Versorgung und kontinuierliche Betreuung. Dies möchte die Knappschaft mit dem neuen
Gesundheitsprogramm gewährleisten.
Wir wollen gemeinsam mit den behandelnden Ärzten unsere Versicherten unterstützen,
trotz ihrer Erkrankung den Alltag leichter zu gestalten und aktiv am Leben teilzunehmen
(sprich: gut dabei zu sein).
Informationsangebote der Knappschaft
Über die individuelle Therapieempfehlung und Behandlung des Arztes hinaus unterstützt
die Knappschaft die eingeschriebenen Versicherten mit weiterführenden Informationen zum
Thema Diabetes. Neben medizinischem Hintergrundwissen erleichtern Verhaltens- und
Gesundheitstipps den Umgang mit der Krankheit im Alltag.
Wir stellen auf Wunsch ein Patienten-Handbuch zur Verfügung, das wichtige
Informationen zum Thema Diabetes leicht verständlich vermittelt.
Wir berichten in regelmäßigen Abständen über neue oder verbesserte Diagnose-,
Therapie- und Nachsorgemöglichkeiten.
Wir geben Tipps zur Ernährung, körperlichen Betätigung und zur gesunden
Lebensführung.
Wir nennen Adressen von Selbsthilfegruppen, regionalen und überregionalen
Einrichtungen zur Nachsorge und vieles mehr.
Der Bonus der Knappschaft für ‚gut DABEI’-Teilnehmer
Patienten, die sich für eine Teilnahme an ‚gut DABEI’ entscheiden, profitieren nicht nur
gesundheitlich hiervon, sondern kommen auch in den Genuss eines weiteren Vorteils:
Sie werden von der Zahlung der Praxisgebühr im vertragsärztlichen Bereich befreit.
Diese Befreiung gilt für alle Hausärzte, Fachärzte und sonstigen Leistungserbringer,
die an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Lediglich die Praxisgebühr beim Zahnarzt oder Psychotherapeuten ist davon ausgenommen.
Sobald uns eine Teilnahmeerklärung vorliegt, übersenden wir einen Befreiungsausweis. Die Befreiung von der Praxisgebühr beginnt mit dem auf die Einschreibung folgenden Quartal und gilt für die Dauer der Teilnahme am Gesundheitsprogramm.
Für Informationen zum Gesundheitsprogramm ,gut DABEI’ steht Ihnen
kostenfrei unser Service-Telefon zur Verfügung:
08000 200 506
(montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr)
Sie erreichen uns außerdem wie folgt:
Knappschaft
,gut DABEI’ – Das Gesundheitsprogramm
44781 Bochum
Telefax: (0234) 304-17499
www.knappschaft.de
S T I C H W O R T V E R Z E I C H N I S
Stichwortverzeichnis
A
Abrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15, 86, 89 ff
Anamnese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24
Arbeitshilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .137 ff
Arztwechsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14 f, 22, 79 f
B
Basistherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .45
Begleit- und Folgeerkrankungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24 ff, 28, 46 ff
Behandlungsübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .138 f
Blutdruck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25, 28, 42, 46 f, 51
Blutzuckerwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23, 43 f
Body-Mass-Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .141
Bundesausschuss, gemeinsamer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .37, 144
C
D
Datenfluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13 f, 84 ff, 146 f
Datenschutzinformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .131
Datenstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13, 18 f, 81 ff
Deutsches Netzwerk für evidenzbasierte Medizin . . . . . . . . . . . . . . .41
Diabetologisch qualifizierter Vertragsarzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11, 50 f, 72 f, 96
Diagnosestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23
Disease-Management . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5, 33 ff, 143
Disease-Management-Programme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34 ff, 143 f
DMP-Vertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .67 ff
Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17 ff, 133 f
Dokumentationsintervall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23
E
eDMP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18 ff
Einschreibeunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12
Einschreibevoraussetzungen für Typ-2-Diabetiker . . . . . . . . . . . . . . .12
Einschreibung von Versicherten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12 ff, 73, 78 f
Einwilligungserklärung des Versicherten, siehe Teilnahmeerklärung
Erstdokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21 ff, 57 ff, 63 f, 84, 133
Evaluation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .55 f, 85
171
172
S T I C H W O R T V E R Z E I C H N I S
Evidence-based-Medicine, siehe Evidenzbasierte Medizin
Evidenzbasierte Leitlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .43
Evidenzbasierte Medizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .39 ff, 144
F
Folgedokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30 f, 60 ff, 65 f, 134
Fortbildung von Leistungserbringern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .80 f
Fuß, diabetischer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24, 26, 49 f
G
Gemeinsame Einrichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .83 ff
H
HbA1CWert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25, 28
Hypertonie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24, 46 f
I
Information von Leistungserbringern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .78 f, 80
Information von Versicherten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .78, 80, 129 f
Internetadressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .155 ff
J
K
Krankenhäuser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51 f, 73,
Krankenhausverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .105
Krankenkassen, Kontaktadressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .161 ff
Krankenkassen, Leistungen im DMP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7, 145
Kurzdatensatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63 ff
L
Langdatensatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .57 ff
Literaturhinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 ff
M
Makroangiopathie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46
Medikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47 f, 149
N
Nephropathie, Diabetische . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24, 48 f
Netzhautuntersuchung, Ophthalmologische . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28
Netzwerk „Evidenzbasierte Medizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41
Neuropathie, Diabetische . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24, 49
O
P
Patienteninformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .129 ff
S T I C H W O R T V E R Z E I C H N I S
Periphere arterielle Verschlusskrankheit (PAVK) . . . . . . . . . . . . . . . . .24
Q
Qualitätssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .52 f, 76 f, 107 ff
R
Retinopathie, Diabetische . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24, 49
Risikostrukturausgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .37, 41, 43 ff, 147
S
Schulung von Versicherten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27, 31, 55, 80 f, 90 f, 135, 148,
153 f
Schulung von Leistungserbringern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .54 f, 80, 95 f,
Stoffwechselentgleisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27, 44, 46
T
Teilnahmeerklärung des Arztes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9, 74, 99 ff
Teilnahmeerklärung des Versicherten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 132
Teilnahmevoraussetzungen Versicherte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .53 f, 77 f, 149
Teilnahmevoraussetzungen Leistungserbringer . . . . . . . . . . . . . . . . .71 ff, 148
Therapieziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44
Therapieplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44 f
U
Umschreibung, siehe Arztwechsel
V
Vergütung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6, 89 ff
Versorgungsinhalte im DMP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6, 43 ff, 106
Versorgungssektoren, Kooperation der - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50
Vertragsarzt, Koordinierender – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 50f, 71 f, 95
Vertragsärzteverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .74 f, 104
Voraussetzungen, strukturelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9, 71 ff, 95 ff
W
Wagner-Klassifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26
Wiedervorstellungstermin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29
X
Y
Z
173
174
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