Praxismanual Eine Arbeitshilfe für das Disease-Management-Programm Diabetes mellitus Typ 2 Stand: September 2006 E I N L E I T U N G Willkommen im Disease-Management-Programm (DMP), dem strukturierten Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 Mit dem vorliegenden Praxismanual möchten wir Ihnen die Inhalte von Disease-ManagementProgrammen, die praktische Bedeutung und Anwendung für Sie und Ihre Patienten erläutern. Philosophie des Disease-Management-Programms ist eine kontinuierliche, qualitätsgesicherte, strukturierte Versorgung auf der Basis des besten verfügbaren Wissens. Hierzu wurden die gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber beauftragt, Disease-Management-Programme auszuformulieren und diese zusammen mit den Vertragsärzten durchzuführen. Hintergrund ist das Gutachten des Sachverständigenrates der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen. Das generelle Ziel liegt in der Verbesserung der Koordination der Behandlungsabläufe und damit der Qualität der medizinischen Versorgung. Komplikationen und Folgeerkrankungen chronischer Krankheiten sollen vermieden oder der Zeitpunkt des Auftretens verzögert werden. Mit diesem Praxismanual stellen wir Ihnen und Ihrem Team die wesentlichen Informationen zur Verfügung, die Sie zur Teilnahme am Behandlungsprogramm benötigen. Unter Berücksichtigung Ihrer knappen zeitlichen Ressourcen haben wir das Praxismanual zweiteilig gestaltet: Es besteht aus einem redaktionellen Teil, der praxisrelevante Informationen über die Vorteile, Inhalte und Abläufe des Programms enthält, und einem Anhang, der die zu Grunde liegenden Vereinbarungen sowie Originaldokumente des Programms umfasst. Zur leichteren Orientierung sind Verweise auf entsprechende Dokumente im Anhang mit folgendem Symbol gekennzeichnet: Folgende Inhalte finden Sie im Redaktionellen Teil: 1. Im ersten Abschnitt erläutern wir Ihnen, was Disease-Management-Programme sind und welche Bedeutung die Teilnahme an einem solchen Programm für Ihre ärztliche Tätigkeit und für die Versorgung Ihrer Patienten haben wird. Außerdem stellen wir Ihnen dar, welche Unterstützung Ihnen die Krankenkassen in Berlin für die Patientenversorgung anbieten und inwiefern Sie davon profitieren können. 2. Im zweiten Abschnitt wird überschaubar dargestellt, wie Sie und Ihre Patienten am Programm teilnehmen können und wie der Datenfluss erfolgt. Damit Sie sich schnell einen Überblick über das Programm verschaffen können, fasst der Text lediglich die wichtigsten Informationen zusammen. Entsprechende Hinweise zeigen Ihnen jedoch auf, wo detailliertere Informationen im Anhang zu finden sind. 3. Im dritten Abschnitt geben wir Ihnen praxisorientierte Hinweise zum Ausfüllen der Dokumentationsbögen. 4. In den Abschnitten vier und fünf finden Sie Zusammenfassungen zu Grundlagen von Disease-Management-Programmen und evidenzbasierter Medizin. Anhang 5. In den Anhängen finden Sie im Wortlaut die Verordnungstexte zum DMP Diabetes, aus denen die Versorgungsinhalte und die Dokumentationserfordernisse bzw. Datensätze hervorgehen, sowie die vertraglichen Regelungen zwischen den Krankenkassen und der KV Berlin. Außerdem enthält der Anhang Muster der erforderlichen Unterlagen für die im Vertrag vorgesehene Einschreibung von Patienten sowie Informationen zur Durchführung von Patientenschulungen nach akkreditierten Schulungsprogrammen. Des Weiteren finden Sie im Anhang Antworten auf „häufig gestellte Fragen“, Literaturangaben, ein Stichwortverzeichnis sowie Internet- und Kontaktadressen, an die Sie sich mit Fragen und Anmerkungen wenden können. 1 2 I N H A LT Inhaltsverzeichnis Willkommen im strukturierten Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 ......1 1 Das Disease-Management-Programm – Bedeutung für Arzt und Patient ..........5 1.1 Was ist das „Disease-Management-Programm“? ........................................................5 1.2 Was bedeutet die Teilnahme am DMP für den Arzt? ..................................................6 1.3 Welche Bedeutung hat das DMP für den Patienten? ..................................................7 1.4 Leistungen der Krankenkassen im DMP ............................................................................7 2 Teilnahme am Behandlungsprogramm ............................................................................9 2.1 Wie werden und bleiben Sie teilnehmender Arzt?........................................................9 2.2 Wie werden Ihre Patienten Teilnehmer am Behandlungsprogramm? ..................12 2.3 Wer erhält welche Daten im Programm? ........................................................................13 2.4 Wie erfolgt die Umschreibung eines Patienten bei einem Arztwechsel? ............14 2.5 Wie erfolgt die Abrechnung im Behandlungsprogramm? ........................................15 3 Bearbeitungshinweise zur Dokumentation....................................................................17 3.1 Vorbemerkung ..........................................................................................................................17 3.2 Wann ist die Dokumentation vollständig?......................................................................17 3.3 Elektronische Erfassung und Übermittlung der Daten ..............................................18 3.4 Aufbau des Dokumentationsbogens (Erstdokumentation) ......................................21 3.5 Hinweise zum Ausfüllen der einzelnen Abschnitte (Erstdokumentation) ..........22 3.6 Aufbau des Dokumentationsbogens (Folgedokumentation) ..................................30 3.7 Hinweise zum Ausfüllen der einzelnen Abschnitte (Folgedokumentation)........31 4 Grundlagen zum Disease-Management ........................................................................33 4.1 Was bedeutet Disease-Management? ............................................................................33 4.2 Welche Bestandteile haben Disease-Management-Programme? ........................34 4.3 Welche Erfahrungen liegen aus anderen Ländern vor und wie sehen die Voraussetzungen in Deutschland aus? ......................................36 4.4 Wo finde ich weiterführende Literatur? ..........................................................................37 5 Grundlagen zur Evidence-based-Medicine (EbM) ......................................................39 5.1 Was bedeutet evidenzbasierte Medizin?........................................................................39 5.2 Wie hat sich die Methode der evidenzbasierten Medizin entwickelt?................40 5.3 Welche Bedeutung hat die evidenzbasierte Medizin für die Praxis? ..................40 5.4 Welcher Zusammenhang besteht zwischen evidenzbasierter Medizin und Disease-Management-Programmen? ..............................................................................41 Anhang 1: Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2..........................43 Anhang 2: Langdatensatz ..............................................................................................................57 Anhang 3: Kurzdatensatz ..............................................................................................................63 I N H A LT Anhang 4: Vertrag ............................................................................................................................67 Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen ........................................89 Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Arzt ....................................................................95 Anlage 2 Strukturqualität diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor ..............96 Anlage 3 nicht besetzt ....................................................................................................................97 Anlage 4 Strukturqualität für weitere Leistungserbringer................................................98 Anlage 5 Teilnahmeerklärung ......................................................................................................99 5.1 „Koordinierender Vertragsarzt“ ..............................................................................99 5.2 „Diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor“........................................101 Anlage 6 Vertragsärzteverzeichnis ..........................................................................................104 Anlage 7 Krankenhausverzeichnis ............................................................................................105 Anlage 8 Versorgungsinhalte ....................................................................................................106 Anlage 9 Qualitätssicherung (2a) mit wissenschaftlicher Begründung......................107 Qualitätssicherung (2b) mit wissenschaftlicher Begründung......................124 Anlage 10 Patienteninformation................................................................................................129 10.1 Merkblatt ....................................................................................................................129 10.2 Datenschutzinformation........................................................................................131 10.3 Teilnahmeerklärung ................................................................................................132 Anlage 11 Dokumentationsbogen 2a/b ....................................................................................133 11.1 Erstdokumentation....................................................................................................133 11.2 Folgedokumentation................................................................................................134 Anlage 12 Patientenschulung ......................................................................................................135 Anhang 5: Arbeitshilfen ................................................................................................................137 Behandlungsübersicht (Flow-Chart) und Checkliste ..........................................................138 Checkliste: Notwendige Unterlagen für die Einschreibung eines Patienten ............140 Body-Mass-Index (BMI)-Tabelle ..................................................................................................141 Anhang 6: Häufig gestellte Fragen ..........................................................................................143 Wie DMPs entstehen und funktionieren ................................................................................143 Das DMP Diabetes mellitus Typ 2 ..............................................................................................147 Anhang 7: Hinweise zu strukturierten Schulungsprogrammen für Diabetiker Typ 2 ..153 Welche Möglichkeiten bieten sich für Ihre Praxis bezüglich der Patientenschulung im Behandlungsprogramm?.................................................................................... 153 Was gibt es für Möglichkeiten, wenn Sie Schulungen nicht in der eigenen Praxis anbieten möchten? ..................................................................154 Anhang 8: Literaturhinweise und Internetadressen ..........................................................155 Grundlagen zum Disease-Management (Kapitel 4)............................................................155 Grundlagen zur evidenzbasierten Medizin (Kapitel 5) ......................................................156 Weitere Literaturhinweise............................................................................................................158 Weitere Internetadressen ............................................................................................................159 Anhang 9: Kontaktadressen der teilnehmenden Krankenkassen ................................161 Stichwortverzeichnis ......................................................................................................................171 3 4 5 D I S E A S E - M A N A G E M E N T 1 Das Disease-Management-Programm – Bedeutung für Arzt und Patient 1.1 Was ist das „Disease-Management-Programm“ ? Zunächst, was versteht man unter dem Begriff Disease-Management oder strukturierte Behandlungsprogramme, wie sie der Gesetzgeber mit der Neuregelung nach § 137 f und g SGB V einführt? Eine eindeutige Begriffsbestimmung für „Disease-Management“ ist bisher in der Literatur nicht zu finden. Einigkeit besteht jedoch in folgenden Punkten: Es handelt sich um einen integrativen Ansatz, mit dem Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung gesteigert werden sollen. Im Mittelpunkt steht dabei der Patient mit einem bestimmten Krankheitsbild. Ein wesentlicher Aspekt ist die koordinierte Steuerung der Behandlung auf Grundlage des aktuell best verfügbaren Wissensstandes. Dabei werden Prävention, Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Pflege miteinbezogen und aufeinander abgestimmt. Gleichzeitig soll der Patient zum eigenverantwortlichen Umgang mit seiner Krankheit befähigt werden. Eine medizinische Expertenarbeitsgruppe (Koordinierungsausschuss gem. § 137 e SGB V) beschäftigte sich mit der Ausformulierung nachfolgender Mindestanforderungen, die ein DMP erfüllen muss: die Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien unter Beachtung des jeweiligen Versorgungssektors; die Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen; die Voraussetzung und das Verfahren für die Einschreibung der Versicherten einschließlich der Dauer der Teilnahme; die Schulungen der Leistungserbringer und Versicherten; Dokumentationen; die Evaluation. Die oben genannten Empfehlungen sind in die Rechtsgrundlage der Disease-ManagementProgramme, die sog. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV), eingeflossen und im Juli 2002 verabschiedet worden. Mit dieser Verordnung waren die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, die es den Krankenkassen ermöglichten, Disease-Management-Programme zunächst für die Krankheiten Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs anzubieten. Am 1. Mai 2003 folgte die 7. Änderungsverordnung zur RSAV mit Empfehlungen zur Behandlung der koronaren Herzkrankheit. Das Disease-Management-Programm KHK startete in Berlin am 1. Oktober 2004. Zum 1. März 2004 wurden mit der 9. Änderungsverordnung neben den Vereinfachungen in der Dokumentation im DMP Diabetes mellitus Typ 2 auch die Empfehlungen für die Diagnose Diabetes mellitus Typ 1 erlassen. Seit September 2005 sind nun auch die mit der 12. Änderungsverordnung überarbeiteten Versorgungsinhalte für Diabetes mellitus Typ 2 gültig. Diese Versorgungsinhalte wurden bei dem Ihnen nun vorliegendem Praxismanual berücksichtigt. Gleichzeitig sind auch die Verfahrensvorschriften für das e-DMP erarbeitet und beschlossen worden Kapitel 5: Grundlagen zur EvidencebasedMedicine 6 D I S E A S E - M A N A G E M E N T (siehe Kapitel 3). Auch die Aktualisierungen, die sich aus der 13. Änderungsverordnung vom Januar 2006 ergeben, wurden in diesem Praxismanual mit aufgenommen. Damit die Programme auch Ihren Patienten angeboten werden können, sind DiseaseManagement-Verträge mit Ihnen bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung notwendig, welche die Umsetzung der Programme in die Versorgungspraxis regeln. 1.2 Was bedeutet die Teilnahme am DMP für den Arzt ? Einhaltung der Versorgungsinhalte und Sicherstellung der Kontinuität des Behandlungsverlaufs Anhang 1: Versorgungsinhalte Im Rahmen des DMPs sind die Versorgungsinhalte und die Verantwortung des koordinierenden Vertragesarztes und des diabetologisch qualifizierten Arztes – anders als bisher – vertraglich geklärt, ebenso sind Einweisungs- , Überweisungs- sowie Rücküberweisungsmodalitäten festgelegt. Der vom Patienten gewählte Koordinationsarzt ist immer der erste Ansprechpartner, der wie ein „Lotse“ durch das Programm führt und die kontinuierliche Behandlung des Patienten sicherzustellen hat. Die Versorgungsinhalte wurden auf Grundlage des aktuellen wissenschaftlich gesicherten medizinischen Wissens festgelegt. Dabei handelt es sich immer um Empfehlungen. Sie sind als Hilfestellung und nicht als Bevormundung oder Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit zu verstehen. Sie stellen einen Rahmen dar, in dem eine qualitätsorientierte Versorgung stattfinden soll. Diese kann nicht losgelöst von einer individualisierten, risikoadäquaten ärztlich verantworteten Therapie stehen. Unterstützung der Behandlung durch Mitwirkungspflichten des Patienten Grundlage und Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung ist die aktive Mitarbeit des Patienten, zu der sich die Versicherten mit ihrer Teilnahme am Programm verpflichten. Von zentraler Bedeutung ist, dass Folgetermine, die mit dem Patienten vereinbart wurden, und die Teilnahme an Patientenschulungen eingehalten werden. Vorgabe ist deshalb auch, dass Patienten von der weiteren Teilnahme am Programm ausgeschlossen werden müssen, wenn sie innerhalb von 12 Monaten zweimal veranlasste Termine ohne plausible Begründung nicht wahrgenommen oder an Patientenschulungen ohne plausible Begründung nicht teilgenommen haben. Standardisierte Dokumentation als Grundlage für Qualitätssicherung Kapitel 3: Bearbeitungshinweise zur Dokumentation Kapitel 2.3: Datenfluss Die standardisierte Dokumentation mit entsprechenden Zielvereinbarungen zwischen Arzt und Patient ist, wenn auch manchmal lästig, doch ein wichtiges Instrument für die Qualitätssicherung. Mit Hilfe der erhobenen Daten können Erkenntnisse gewonnen werden, die Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen. Strukturierte Rückmeldeverfahren sollen Aufschluss darüber geben, inwieweit die vertraglich vereinbarten Qualitätsziele erreicht wurden und bei Bedarf verbesserungsfähig sind. Schließlich dienen die Daten auch in pseudonymisierter Form zur Evaluation der Programme auf ihren Erfolg durch einen unabhängigen Sachverständigen. Extrabudgetäre Vergütung Der zusätzliche Dokumentationsaufwand und die Durchführung von Patientenschulungen werden im Rahmen des DMP extrabudgetär vergütet. D I S E A S E - M A N A G E M E N T 7 Teilnahme am Programm Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Es besteht eine schriftliche Kündigungsmöglichkeit gegenüber der KV Berlin zum Ende des Quartals. 1.3 Welche Bedeutung hat das DMP für den Patienten? Entscheidung für einen Koordinationsarzt Um am Programm teilzunehmen, müssen sich die Patienten bei der Krankenkasse einschreiben und einen koordinierenden Vertragsarzt wählen. Der Patient kann sich dabei nur für einen Arzt entscheiden, hat jedoch die Möglichkeit, den Koordinationsarzt zu wechseln. Mitverantwortung – Stärkung der Eigenkompetenz Durch die Teilnahme am Programm wird der Patient aufgefordert, aktiv an der Behandlung mitzuwirken. Durch den Zugang zu bewährten Schulungsprogrammen und Beratungsangeboten soll der Patient im Umgang mit seiner Erkrankung gestärkt werden. Erinnerungssysteme der Krankenkassen unterstützen den Patienten bei der Wahrnehmung wichtiger Untersuchungstermine. Teilnahme am Programm Die Teilnahme am DMP ist für die Patienten grundsätzlich freiwillig. 1.4 Leistungen der Krankenkassen im DMP Patienteninformation Ihre Patienten werden ausführlich über die Existenz, Inhalte sowie Rechte und Pflichten im DMP informiert und darauf hingewiesen, sich an Sie als behandelnden Arzt zu wenden, um bei Vorliegen der Einschreibekriterien in das DMP aufgenommen zu werden. Behandlungsübersichten in Form von „Flow-Charts“ Die so genannten „Flow-Charts“ sollen Ihnen die medizinischen Versorgungsinhalte auf einen Blick darstellen und eine schnelle Orientierung, z.B. hinsichtlich der Schnittstellen ermöglichen. Die Umsetzung der Versorgungsinhalte beruht letztendlich jedoch auf Ihrer Entscheidung vor dem Hintergrund ihrer medizinischen Erfahrung und des individuellen Krankheitsgeschehens des Patienten. Unterstützung der Kontinuität des Behandlungsablaufs durch Erinnerungssysteme Die Krankenkassen geben Erinnerungshilfen, welche die eingeschriebenen Patienten bei Versäumnis an die Einhaltung vereinbarter Folgetermine oder die Teilnahme an Schulung erinnern. Kapitel 2: Teilnahme am Behandlungsprogramm 8 Notizen A B L Ä U F E I M 9 P R O G R A M M 2 Teilnahme am Behandlungsprogramm 2.1 Wie werden und bleiben Sie teilnehmender Arzt? 1. Ihre Teilnahmeerklärung schicken Sie an Ihre Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV). 2. Die KV Berlin prüft, ob Ihre Praxis die strukturellen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt, z.B. qualitätskontrollierte BZ-Messung. 3. Nach der formalen Prüfung erhalten Sie und die Krankenkasse von der KV Berlin die Bestätigung, dass Sie an dem Programm teilnehmen und die Dokumentationen für die Versicherten abrechnen können, die Sie als koordinierenden Arzt (s. u.) gewählt haben. Schulungen können Sie nur durchführen und abrechnen, wenn Sie die Schulungsberechtigung gegenüber der KV Berlin nachgewiesen haben und Ihnen für das jeweilige Schulungsprogramm gesondert eine Abrechnungsgenehmigung erteilt wurde. Anhang 4: Anlage 5.1 u. 5.2 Teilnahmeerklärung Anhang 4: Anlage 1 u. 2 Strukturqualität 4. Die KV Berlin prüft auch, ob Sie in der Folgezeit seit Beginn Ihrer Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 2 regelmäßig an den neu vereinbarten diabetes-spezifischen Fortbildungen, z. B. durch Qualitätszirkel, mindestens einmal pro Jahr teilgenommen haben. Abb. 1: Wie werden Struktur- und Fortbildungsvoraussetzungen überprüft? Arzt KV Ausfüllen und Einreichen einer Teilnahmeerklärung und ggf. Nachweis über Strukturqualität Überprüfung: Bei Erfüllung der Kriterien: Abrechnungsgenehmigung an den Vertragsarzt und Mitteilung an die Krankenkasse Bei Nichterfüllung: Abklärung mit dem Vertragsarzt Krankenkasse Bei Erhalt der Mitteilung erfolgt die Erfassung als teilnehmender Arzt Erläuterungen Die Strukturvoraussetzungen sind im DMPVertrag zwischen der KV Berlin und den Krankenkassen geregelt. Sie als Arzt müssen sich entscheiden, ob Sie als koordinierender Arzt und / oder als Arzt des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors teilnehmen wollen. Die Erläuterung dieser Begriffe erfolgt im Text. Es gibt zwei Möglichkeiten, als Arzt am DMP teilzunehmen: als „koordinierender Vertragsarzt“ oder als „Arzt des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors“. Anhang 4: Vertrag § 3 und § 4 10 A B L Ä U F E I M P R O G R A M M Ihre Aufgaben als koordinierender Vertragsarzt: Als koordinierender Vertragsarzt gehören zu Ihren Aufgaben: 1. Die Koordination der Behandlung der Versicherten, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung anderer Leistungserbringer unter Beachtung der Versorgungsinhalte; 2. die Information, Beratung und Einschreibung der Versicherten; 3. die Übermittlung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten sowie der Erst- und Folgedokumentationen an die Datenstelle; 4. die Beachtung der Qualitätsziele einschließlich einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie unter Berücksichtigung des im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraums; 5. die Durchführung von Schulungen, soweit Sie die Schulungsberechtigung durch die KV Berlin erhalten haben, sowie die Veranlassung der Versicherten, an Schulungen teilzunehmen; 6. die Überweisung per Auftragsleistung an andere Leistungserbringer, entsprechend der Anlage 4 des Vertrages „Strukturqualität für weitere Leistungserbringer“; 7. bei Überweisung an andere Leistungserbringer: therapierelevante Informationen entsprechend der Anlage 8 „Versorgungsinhalte“, z. B. betreffend die medikamentöse Therapie, zu übermitteln, von diesen Leistungserbringern therapierelevante Informationen einzuholen; 8. bei Vorliegen der in der Anlage 8 „Versorgungsinhalte“ (Ziffer 1.8.3) genannten Indikationen soll eine Einweisung in das nächstgelegene und in das DMP Diabetes mellitus Typ 2 eingebundene Krankenhaus unter Berücksichtigung der individuellen Patienteninteressen und der regionalen Versorgungsstrukturen erfolgen. Eine Einweisung aufgrund einer Notfallindikation kann in jedes Krankenhaus erfolgen. Eine aktuelle Information zu den vertraglich eingebundenen Krankenhäusern erhalten Sie über die Krankenkassen (siehe Kapitel 9); 9. in Zweifelsfällen hinsichtlich der Krankenhauseinweisung sollte der koordinierende Arzt zuvor die Zweitmeinung eines diabetologisch qualifizierten Arztes einholen und dokumentieren. Als koordinierender Arzt werden Ihnen die Dokumentationen und durchgeführte Schulungen extrabudgetär vergütet. Zusätzlich wird die Einführung des elektronischen Dokumentationsverfahrens mit einer einmaligen Investitionspauschale pro Praxis unterstützt. A B L Ä U F E I M P R O G R A M M Ihre Aufgaben als Arzt des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors: Als Arzt des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors gehören zu Ihren Aufgaben: 1. die Mit- und Weiterbehandlung des teilnehmenden Versicherten unter Beachtung der Versorgungsinhalte; 2. die Beachtung von Qualitätszielen, einschließlich einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie unter Berücksichtigung des im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraums; 3. die Durchführung von Schulungen, soweit Sie die Schulungsberechtigung durch die KV Berlin erhalten haben; 4. die Überweisung per Auftragsleistung an andere Leistungserbringer entsprechend der Anlage 4 „Strukturqualität für weitere Leistungserbringer“ und Punkt 1.8 der Anlage 8 „Versorgungsinhalte“; 5. bei Überweisung an andere Leistungserbringer therapierelevante Informationen entsprechend Anlage 8 „Versorgungsinhalte“, z. B. betreffend die medikamentöse Therapie, zu übermitteln; von diesen Leistungserbringern therapierelevante Informationen einzuholen; 6. die Übermittlung therapierelevanter Informationen an den koordinierenden Vertragsarzt, sofern länger als ein Quartal eine begründete Mit- und Weiterbehandlung des Versicherten erfolgt; 7. die Übermittlung therapierelevanter Informationen zur Erstellung der Dokumentation bei Wiederaufnahme der Behandlung des Versicherten durch den koordinierenden Vertragsarzt; 8. bei Vorliegen der in der Anlage 8 „Versorgungsinhalte“ (Ziffer 1.8.3) genannten Indikationen soll eine Einweisung in das nächstgelegene und in das DMP Diabetes mellitus Typ 2 eingebundene Krankenhaus unter Berücksichtigung der individuellen Patienteninteressen und der regionalen Versorgungsstrukturen erfolgen und der koordinierende Vertragsarzt soll hiervon unterrichtet werden. Eine Einweisung aufgrund einer Notfallindikation kann in jedes Krankenhaus erfolgen. Eine aktuelle Information zu den vertraglich eingebundenen Krankenhäusern erhalten Sie über die Krankenkassen (siehe Kapitel 9). Die Aufgaben des Arztes des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors bestehen also im Wesentlichen aus der Mitbehandlung und Schulung der zugewiesenen Patienten sowie der Weiterleitung von behandlungsbezogenen Daten an den koordinierenden Vertragsarzt. 11 12 A B L Ä U F E I M P R O G R A M M 2.2 Wie werden Ihre Patienten Teilnehmer am Behandlungsprogramm? 1. Ihre Patienten werden auf verschiedenen Wegen auf das DMP aufmerksam gemacht: über öffentliche Medien, über die Krankenkassen-Geschäftsstellen bzw. Servicecenter oder direkt über Sie als „koordinierenden Vertragsarzt“. 2. Eingeschrieben werden können alle gesetzlich krankenversicherten Typ-2-Diabetiker, die die Einschreibekriterien des Programms erfüllen und deren Krankenkasse einen entsprechenden Vertrag mit der KV Berlin abgeschlossen hat. 3. Sie als „koordinierender Vertragsarzt” sollen geeignete Patienten für das Behandlungsprogramm grundsätzlich anhand folgender Einschreibekriterien auswählen: Anhang 1: Punkt 1.2 Anhang 1: Punkt 3 Anhang 4: Anlage 10, Patienteninformation Einschreibekriterien für Typ-2-Diabetiker: Gesicherte Diagnose des Diabetes mellitus Typ 2; Bereitschaft und Fähigkeit des Patienten zur aktiven Mitwirkung und Teilnahme an Schulungen; Grundsätzliche Erwartung einer Verbesserung der Lebensqualität und Lebenserwartung durch die intensivierte Betreuung; Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes werden nicht in das strukturierte Behandlungsprogramm aufgenommen. Ihr Patient erhält ein Merkblatt, auf dem Sinn und Zweck, die Inhalte und der Ablauf des DMP dargestellt sind; erhält eine Datenschutzinformation, in der detailliert der Datenfluss erläutert wird; unterschreibt die Teilnahme- und Einwilligungserklärung, in der er sich u.a. zur aktiven Mitarbeit im DMP verpflichtet und Sie als koordinierenden Arzt auswählt sowie die Nutzung seiner Daten autorisiert. Beim ersten Kontakt wird zudem von Ihnen und Ihrem Praxispersonal die Erstdokumentation ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben. Anhang 5: Behandlungsübersicht Checkliste: Notwendige Unterlagen für die Einschreibung eines Patienten Dem Patienten müssen vor Unterschrift vorliegen: Merkblatt (siehe Patienteninformation Diabetes mellitus Typ 2), Datenschutzinformation (siehe Patienteninformation Diabetes mellitus Typ 2). Zusätzlich kann dem Patienten eine Patientenbroschüre ausgehändigt werden. Für den Patienten müssen Sie ausfüllen: Erstdokumentation mit Datum, Unterschrift und Arztstempel, Teilnahme-/Einwilligungserklärung mit Datum, Unterschrift und Arztstempel. Der Patient muss unterschrieben haben: Teilnahmeerklärung und Einwilligungserklärung. A B L Ä U F E I M P R O G R A M M Eine Checkliste, welche Unterlagen für die Einschreibung des Patienten notwendig sind, finden Sie auf der Rückseite des „Flow-Charts“ (siehe Anhang 5), so dass Sie diese in Ihrer täglichen Arbeit zur Hand haben. Abb. 2: Wie erfolgt die Einschreibung eines Patienten in das Programm? Patient Arzt Erläuterungen Arztbesuch Auswahl des Patienten Die Auswahl des Patienten erfolgt gemäß der Ein- und Ausschlusskriterien des DMPVertrags (s. o. Kasten „Einschreibekriterien für Typ-2-Diabetiker“). Information und Beratungsgespräch zum Programm Teilnahmebereitschaft Unterschrift der Teilnahme- und Einwilligungserklärung Aushändigung der Formulare: Merkblatt Teilnahme- und Einwilligungserklärung Datenschutzinformation Mit der Teilnahmeerklärung legt sich der Patient auf seinen koordinierenden Arzt im Programm Erstellung und Weiterleitung der fest. Ein Arztwechsel ist jedoch Erstdokumentation und der weiterhin möglich. Teilnahme- und Einwilligungserklärung 2.3 Wer erhält welche Daten im Programm? Nachfolgend sehen Sie eine grafische Darstellung des Datenflusses im Behandlungsprogramm. Aus ihr geht hervor, welche Institutionen welche Daten erhalten. Zusammen mit der Einschreibung eines Patienten in das Programm erfolgt die Erstdokumentation entsprechend des beigefügten Erstdokumentationsbogens (siehe Kapitel 3). Alle weiteren Dokumentationen (außer Arztwechsel, siehe 2.4) erfolgen auf dem Folgedokumentationsbogen. Die Häufigkeit der Dokumentationen (alle drei Monate oder alle sechs Monate in Abhängigkeit vom Risikostatus des Patienten) ersehen Sie aus dem Leitfaden zum Ausfüllen der Dokumentation. Abb. 3: Wie erfolgt der Datenfluss im DMP? Arztpraxis Dokumentation sowie Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Patienten Teilnahmebestätigung Praxisrückmeldung Datenstelle Kurzdatensatz Krankenkasse Langdatensatz Gemeinsame Einrichtung 13 14 A B L Ä U F E I M P R O G R A M M Anhang 2 und 3: Lang- und Kurzdatensatz Den vollständig ausgefüllten und von Ihnen unterschriebenen Dokumentationsbogen versenden Sie bitte an die Datenstelle. Die Datenstelle ist mit Ihrer Genehmigung von der Krankenkasse und der Arbeitsgemeinschaft beauftragt worden, die gesetzlichen Vorgaben – Trennung von Langdatensatz und Kurzdatensatz – vorzunehmen. Die Datenstelle nimmt Ihren Dokumentationsbogen entgegen, erfasst, prüft und trennt die Daten. Anhang 2: Langdatensatz Beim Langdatensatz wird der Versichertenbezug pseudonymisiert und an die Gemeinsame Einrichtung weitergeleitet. Die Auswertung der Daten wird zur Qualitätssicherung und zur Auswertung im Rahmen der Evaluation verwendet. Anhang 3: Kurzdatensatz Den Kurzdatensatz mit Versichertenbezug erhält die jeweilige Krankenkasse. Von diesen Daten wird nur ein Teil der Erstdokumentation (nämlich Zeile 1-13 der Anlage 2b der RSAV) ) mit Versicherten- und Arztbezug weitergegeben. Der Rest (nämlich Zeile 14ff der Anlage 2b der RSAV) und die Folgedokumentationen werden nur mit Versichertenbezug, aber ohne Arztbezug an die Krankenkasse übermittelt. Durch diesen sensiblen Umgang mit den Daten wird erreicht, dass die Krankenkasse keine Daten erhält, durch die sie in der Lage wäre, die Behandlungsqualität des einzelnen Arztes zu prüfen oder sogar zu sanktionieren. Die Krankenkasse überprüft anhand der arztbezogenen Daten lediglich fortlaufend die gesetzlich vorgeschriebenen Einschreibekriterien. Die versichertenbezogenen Daten werden von der Krankenkasse z.B. genutzt, um Versicherte an versäumte Termine zu erinnern oder auf die Notwendigkeit ihrer aktiven Teilnahme hinzuweisen. 2.4 Wie erfolgt die Umschreibung eines Patienten bei einem Arztwechsel? Anhang 4: Anlage 10.3, Teilnahme-/ Einwilligungserklärung, Anlage 11, Dokumentationsbogen Der Patient kann seinen koordinierenden Arzt wechseln. Dazu ist es erforderlich, dass der neu gewählte Arzt auf dem Erstdokumentationsbogen das Kästchen „Arztwechsel“ ankreuzt. Auch der Patient muss auf der neu zu unterschreibenden Teilnahme- und Einwilligungserklärung das Feld „Arztwechsel“ ankreuzen. Nach Erhalt der Unterlagen über die Datenstelle wird die Krankenkasse den Patienten sowie die betroffenen Ärzte über den Wechsel informieren. Hat sich ein Patient aus Versehen bei zwei Ärzten gleichzeitig eingeschrieben, wird die Krankenkasse den Patienten auffordern, sich für einen Arzt zu entscheiden. Nach der Entscheidung des Patienten werden die betroffenen Ärzte entsprechend benachrichtigt. A B L Ä U F E I M P R O G R A M M Abb. 4: Was ist bei einem Arztwechsel bezüglich Dokumentation und Versand zu beachten? Arzt 1 Patient Arzt 2 Krankenkasse Besuch Arzt 1 Einschreibung des Patienten und Versand der Daten Teilnahmeerfassung Besuch Arzt 2 Einschreibung des Registrierung „Arztwechsel“ in der Patienten und Dokumentation Versand der Daten Beendigungsmitteilung Wechselbestätigung Einschreibebestätigung Versendung von: Erläuterungen Der Patient kann einen neuen betreuenden Arzt wählen (Arzt 2). Durch einen neu gewählten Arzt wird eine Erstdokumentation ausgefüllt, auf der „Arztwechsel“ angekreuzt werden muss. Schreibt sich ein Patient bei mehreren Ärzten ein, wird ihn die Krankenkasse auffordern, sich für einen Arzt zu entscheiden. 2.5 Wie erfolgt die Abrechnung im Behandlungsprogramm? Für die vollständigen Dokumentationen erhalten Sie die vertraglich vereinbarten Vergütungen. Für die Abrechnung notieren Sie die vertraglich vorgesehene Sondernummer wie üblich auf dem Krankenschein an dem Tag, an dem Sie die Dokumentation erstellt haben. Die Dokumentationsgebühr wird nur für vollständige und fristgerecht eingegangene Dokumentationen gezahlt und nur für die Versicherten, die bei Ihnen eingeschrieben sind. 15 16 Notizen BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION 3 Bearbeitungshinweise zur Dokumentation 3.1 Vorbemerkung Der Dokumentationsbogen stellt ein Kernelement zur Umsetzung des Disease-ManagementProgramms dar. Neben der Erhebung der Ausgangsdaten (Erstdokumentation) und der Sicherung der Einschreibungsdiagnose erfüllt der Bogen weitere wichtige Funktionen: Er dient als Checkliste bezüglich medikamentöser und nicht-medikamentöser Maßnahmen, indikationsbezogener Risikofaktoren und Kontrolluntersuchungen. Er stellt einen Informationsspeicher für Sie und Ihren Patienten dar und hält gemeinsame Zielvereinbarungen fest. Er kann bei notwendigen Über- und Einweisungen als Begleitbrief dienen. Schließlich bildet der Dokumentationsbogen die Basis für die Gestaltung Ihres strukturierten Rückmeldeberichts zu einer regelmäßigen Selbstkontrolle und für die Programmevaluation. Die sorgfältige Eintragung der Daten ist daher überaus wichtig und ist für Sie, Ihre Patienten und alle mitbehandelnden Ärzte von Vorteil. Nicht zuletzt kann eine Vergütung an Sie nur bei vollständig ausgefülltem Dokumentationsbogen erfolgen. 3.2 Wann ist die Dokumentation vollständig? Die Dokumentation ist vollständig, wenn Sie zu jedem Fragenkomplex die erforderlichen Angaben gemacht haben und diese plausibel sind. Bitte denken Sie daran, möglichst deutlich zu schreiben und Kreuze genau in das vorgesehene Kästchen zu setzen. Verwenden Sie bitte einen Kugelschreiber und drücken Sie gut auf, damit auch die Durchschläge lesbar sind. Nach dem Ausfüllen der Bögen sind diese von Ihnen zu unterschreiben und mit Ihrem Arztstempel (auch die Durchschläge) zu versehen. Bei Fragen zum Ausfüllen oder zur Handhabung der Dokumentation wenden Sie sich bitte an die im Anhang angegebenen Kontaktadressen der Krankenkassen oder an die KV Berlin. Die vorliegenden Bearbeitungshilfen werden bei einer Änderung des Dokumentationsbogens zeitnah aktualisiert. In den Aktualisierungsprozess werden selbstverständlich auch Ihre Anregungen eingehen, die Sie uns faxen oder per E-Mail schicken können (siehe Anhang: Kontaktadressen der Krankenkassen). 17 18 BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION 3.3 Elektronische Erfassung und Übermittlung der Daten Je nachdem, ob Sie papiergestützt oder elektronisch dokumentieren, unterscheidet sich die Fertigstellung und Übermittlung der Dokumentationen. In beiden Fällen werden innerhalb von 7 Kalendertagen die Dokumentationsunterlagen an die Datenstelle geschickt. Werden die Dokumentationen in Ihrer Praxis elektronisch an die Datenstelle übermittelt, wird bis zur allgemeinen Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur folgendes Verfahren angewandt: 1. Der Arzt erfasst die Datensätze (Daten der Erst- oder Folgedokumentation gemäß RSAV) elektronisch (z. B. mit PC und KBV-lizenzierter DMP-Praxissoftware). 2. Gemäß der zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgestimmten EDV-Schnittstellenbeschreibung beinhalten die unter Punkt 1 genannten Datensätze das Datum der Arztunterschrift, welches der Vertragsarzt gesondert bestätigen muss. Ohne diese manuelle Bestätigung des Vertragsarztes kann der Dokumentationsdatensatz nicht gespeichert oder an die DMP-Datenstelle übermittelt werden. 3. Die Datensätze werden auf einem Speichermedium gespeichert. Der Arzt sammelt so erfasste Datensätze bis zum Versand an die Datenstelle. Die Datensätze werden vor Versand an die Datenstelle verschlüsselt. 4. Die Übermittlungsdatei wird auf Datenträgern oder per Datenfernübertragung an die Datenstelle versendet (den aktuellen Stand zum DFÜ-Verfahren können Sie bei der KV Berlin erfragen). 5. Die Datenstelle nimmt die Übermittlungsdatei/den Datenträger mit den Datensätzen entgegen, prüft und verarbeitet diese. Beschädigte Datenträger und/oder unvollständige Dateien können nicht verarbeitet werden und sind an den Absender mit der Aufforderung zur Neulieferung zurückzusenden. 6. Die Datenstelle erzeugt je von der Arztpraxis übermittelter Datei beziehungsweise in angemessenen Zeitintervallen eine Versandliste und ein Bestätigungsschreiben für den jeweiligen Arzt mit den nachstehend aufgeführten Angaben: Versandliste: Arztnummer, Arztname und Praxisanschrift Dateiname (der an die Datenstelle übermittelten Datei) Datensatz-Identifikationsnummer (Datensatz-ID) DMP-Fallnummer Versichertennummer Versichertenname und -vorname Geburtsdatum des Versicherten Krankenkassen-Institutionskennzeichen Belegart (Erst- oder Folgedokumentation) Unterschriftsdatum des Arztes (aus dem Datensatz, manuell erfasst und bestätigt) BAR-Code BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION Bestätigungsschreiben: Arztnummer Arztname Unterschrift des Arztes Arztstempel BAR-Code Die Versandliste beinhaltet zu ihrer Identifizierung ein automatisch generiertes Listenerstellungsdatum, aber kein Feld für ein separates (Versandlisten-) Unterschriftsdatum neben der Arztunterschrift. 7. Die von der Datenstelle auf die Versandliste und das Bestätigungsschreiben aufgetragenen BAR-Codes sind identisch. Über diese wird sichergestellt, dass Versandliste, Bestätigungsschreiben und Dokumentationsdatensätze automatisiert zugeordnet werden können. 8. Die Datenstelle übermittelt die Versandliste mit dem Bestätigungsschreiben unmittelbar nach Erhalt der Dokumentationsdaten an die jeweilige Arztpraxis mit der Bitte um Prüfung, Unterzeichnung des Bestätigungsschreibens und unmittelbare Rücksendung des Bestätigungsschreibens an die Datenstelle. Die elektronische Fassung der Zweitausfertigung der Versandliste verbleibt in der Datenstelle und wird dort archiviert. 9. Der Arzt prüft die Versandliste inhaltlich und attestiert mit seiner Unterschrift auf dem Bestätigungsschreiben, die Dokumentationen der auf der Versandliste aufgeführten Versicherten am jeweils zugeordneten Datum erstellt zu haben. 10. Der Arzt sendet das von ihm unterzeichnete Bestätigungsschreiben unmittelbar an die Datenstelle zurück. Die dem Arzt von der Datenstelle übermittelte Versandliste verbleibt in der Arztpraxis. Der Arzt kann sich eine Kopie des von ihm unterzeichneten Bestätigungsschreibens zur Vervollständigung seiner Unterlagen anfertigen. 11. Die Datenstelle prüft die verarbeitbaren Dateien auf Vollständigkeit und Plausibilität. Dabei werden die zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen abgestimmten, jeweils gültigen Plausibilitätsrichtlinien angewendet. 12. Die Datenstelle prüft, ob das Bestätigungsschreiben unterschrieben und innerhalb von 52 Tagen nach Ablauf des Dokumentationszeitraumes in der Datenstelle vorliegt. Der Eingang des vom Arzt unterschriebenen Bestätigungsschreibens ist von der Datenstelle zu überwachen und bei Fehlen nachzufordern. Die Datenstelle archiviert das vom Arzt unterschriebene Bestätigungsschreiben und stellt sicher, dieses zusammen mit der elektronischen Fassung der Zweitausfertigung der Versandliste im Falle der Prüfungen nach § 15a RSAV vorlegen zu können. 13. Die Datenstelle leitet die DMP-Dokumentationsdaten an die berechtigten Datenannahmestellen der Krankenkassen, Arbeitsgemeinschaften, Kassenärztlichen Vereinigungen und Gemeinsamen Einrichtungen weiter. 14. Stellt die Datenstelle fest, dass das unterschriebene Bestätigungsschreiben nicht innerhalb von 52 Tagen nach Ablauf des Dokumentationszeitraumes bei der Datenstelle vorliegt, werden die Dokumentationsdaten nicht an die Krankenkassen, Arbeitsgemeinschaften, Kassenärztlichen Vereinigungen und Gemeinsame Einrichtungen weitergeleitet. Die Datenstelle informiert den Vertragsarzt, die Krankenkassen, Arbeitsgemeinschaften, Kassenärztlichen Vereinigungen und Gemeinsamen Einrichtungen entsprechend. 15. Stellt die Datenstelle bei der Prüfung der Dokumentationsdatensätze Unvollständigkeit oder Unplausibilität fest, reproduziert sie den Dokumentationsbogen auf Basis des über- 19 20 BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION mittelten Datensatzes, druckt den Dokumentationsbogen aus und sendet diesen an die Arztpraxis mit der Aufforderung zur Korrektur und erneuten Unterschrift unter Angabe des Korrekturdatums zurück. Der Korrekturprozess, welcher innerhalb von 52 Tagen nach Ablauf des Dokumentationszeitraumes abgeschlossen sein muss, wird durch die Datenstelle überwacht. 16 Die Änderungen und das Korrekturdatum auf dem korrigierten Dokumentationsbogen werden von der Datenstelle erfasst, die Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität wird erneut durchgeführt. 17. Der korrigierte und vom Arzt unterzeichnete Dokumentationsbogen wird archiviert. Die Dokumentationsdaten werden an die berechtigten Datenannahmestellen der Krankenkassen, Arbeitsgemeinschaften, Kassenärztlichen Vereinigungen und Gemeinsamen Einrichtungen weitergeleitet. BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION 3.4 Aufbau des Dokumentationsbogens (Erstdokumentation) Der Dokumentationsbogen besteht aus den unten aufgeführten nummerierten Abschnitten, die nachfolgend näher erläutert werden sollen. Dabei wird zunächst die Erstdokumentation dargestellt und anschließend auf Unterschiede bei der Folgedokumentation hingewiesen. 1. Versichertenkarte einlesen 2. Arztwechsel angeben 3. Blatt 1: Original für die Datenannahmestelle (versenden) Blatt 2: Für den Arzt Blatt 3: Für den Versicherten Erst-Dokumentation Diabetes mellitus Typ 2 Krankenkasse bzw. Kostenträger Blatt 1 Original für die Datenannahmestelle Name, Vorname des Versicherten X geb. am 4. DMP-Fallnummer DMP-Fallnummer Arztwechsel Krankenhaus-IK Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Vertragsarzt-Nr. Arztstempel Status VK gültig bis (bitte auch auf Blatt 2 und 3) 5. Arztstempel Datum 011A Die dunkel hinterlegten Angaben werden der Krankenkasse übermittelt. Einschreibung J Diagnose bekannt seit X X Diabetestypische Symptome vorhanden Diagnosespezifische Medikation J ja ja J X X BZ-Wert (Eine Angabe ist ausreichend.) J X X X nein nein nur auszufüllen, wenn keine Therapie mit diabetesspezifischen Medikamenten vorliegt: X X X BZ-Messungen Anamnese X X X nüchtern (Plasma venös oder kapillär ≥ 126 mg/dl oder≥ 7,0 mmol/l) nüchtern (Vollblut venös oder kapillär ≥ 110 mg/dl oder 6,1 mmol/l) postprandial/oGTT (Plasma venös oder Vollblut kapillär ≥ 200 mg/dl oder ≥11,1 mmol/l) einmalige Messung (bei symptomatischen Patienten ausreichend) zwei- oder mehrfach Messung (bei asymptomatischen Patienten) oGTT X X postprandial/oGTT (Plasma kapillär ≥ 220 mg/dl oder ≥ 12,2 mmol/l) X X X KHK postprandial/oGTT (Vollblut venös ≥ 180 mg/dl oder ≥10,0 mmol/l) Bekannte Begleit- oder Folgeerkrankungen X X X keine Schlaganfall Blindheit X X X Hypertonus pAVK diab. Neuropathie Fettstoffwechselstörung Nephropathie diab. Fuß Amputation aktuelle Befunde Körpergröße m Peripherer Pulsstatus nicht X erhoben X unauffällig Körpergewicht kg X Überweisung ausgestellt Sensibilitätsprüfung (z.B. 10g-Mono-Filament-Test) nicht X durchgeführt X unauffällig X auffällig X ÜberÜberweisung ausgestellt Blutdruck mmHg X auffällig / HbA 1c , µmol/l relevante Ereignisse oder , aktuelle Medikation Metformin Glucosidase-Inhibitoren Andere Sulfonylharnstoffe und -analoga (einschl. Glinide) Paul Albrechts Verlag, 22952 Lütjensee RSAV 01.03.04 Glitazone X X X X ja X X ja ja ja ja X X X nein X X nein nein nein nein X X ja X D X X IV V X re. oder X X Überweisung ausgestellt X li. Einweisung veranlasst X X Insulin Insulin-Analoga nein Kontraindikation nein X X intensiviert intensiviert Anzahl X X nicht intensiviert nicht intensiviert ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen: Kontraindikation X X X HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine) ja ja ja X keine X Diabetes-Schulung Hypertonie-Schulung X keine Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung T T J J Dokumentationsinter vall X X . M M . J J (optionales Feld) Ophthalmologische Netzhautuntersuchung durchgeführt X X X halten halten X X senken X nicht durchgeführt X diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung veranlasst X Reha X quartalsweise jedes zweite Quartal Datum T T Indikationsbezogene Über - bzw. Einweisung erforderlich akut-stationär anheben senken . M M . J J J J Unterschrift des Arztes sonstige Vordruck 011A 7. Anamnese 8. Aktuelle Befunde 10. Aktuelle Medikation 12. Behandlungsplan und vereinbarte Ziele Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation) nein X diab. Fußambulanz/Einrichtung III X nein nein aktuellen Wert: X X X C Thrombozytenaggregationshemmer aktuellen Wert: nein II X Kontraindikation Zielvereinbarung Blutdruck X X X B Antihypertensive medikamentöse Therapie Zielvereinbarung HbA 1c X X I X Kontraindikation X X ja X A X X Ernährungsberatung empfohlen nein li. 0 Kontraindikation X ja und X X X Hypertonie-Schulung ja X re. oder Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyper glykämischer Entgleisungen in den letzten 12 Monaten Anzahl Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen X auffällig nicht untersucht Schulung bereits vor Einschreibung in das strukturierte Behandlungsprogramm wahrgenommen Diabetes-Schulung X X sonstige Grad nach Wagner/Armstrong unauffällig % nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen: Glibenclamid Schulungen X Diabetesbedingte retinale Lasertherapie Schwere Hypoglykämien in den letzten 12 Monaten Raucher diab. Retinopathie Osteoarthropathie , mg/dl X nicht erhoben X % und oberer Normwert des Labors Serum-Kreatinin X X X Her zinfarkt Angabe des schwerer betroffenen Fußes bei auffälligem Fußstatus: Fußstatus , X X X Nierenersatztherapie 6. Diagnosestellung Einschreibung 9. Relevante Ereignisse 11. Schulung 13. Datum und Unterschrift 21 22 BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION 3.5 Hinweise zum Ausfüllen der einzelnen Abschnitte (Erstdokumentation) Alle Angaben in den folgenden Dokumentationsausschnitten sind als Beispiele zu verstehen. 1. Einlesen der Versichertenkarte Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Status Datum 2. Arztwechsel X X Dieses Feld ist dann anzukreuzen, wenn ein Patient, der bereits in ein strukturiertes Behandlungsprogramm eingeschrieben ist, Sie als neuen koordinierenden Arzt gewählt hat. DMP-Fallnummer Arztwechsel 3. Durchschläge Erst-Dokumentation Diabetes mellitus Typ 2 Blatt 1 Original für die Datenannahmestelle Das Blatt 1 geht an die Datenannahmestelle. Eine Durchschrift verbleibt bei Ihnen und eine erhält der Patient. 4. DMP-Fallnummer Für jeden Patienten ist durch den Arzt genau eine DMP-Fallnummer zu vergeben, die aus maximal sieben Zeichen bestehen darf. Es sind sowohl Ziffern als auch Buchstaben in verschiedenen Kombinationen möglich. Die Fallnummer darf jeweils nur für einen Patienten verwendet werden. Die in vorherigen Strukturverträgen verwendeten Patienten-Codes können damit weiterverwendet werden, sofern sie maximal sieben Zeichen haben. Die Fallnummer hat den Zweck, dass Sie eingehende Feedback-Berichte Ihren Patienten trotz Pseudonymisierung zuordnen können und muss daher auf der Folgedokumentation unbedingt weitergeführt werden. X DMP-Fallnummer Arztwechsel 12 3 4 5 A S 5. Arztstempel Arztstempel (bitte auch auf Blatt 2 und 3) Der Arztstempel muss auf dem Original und sollte auch auf jedem Durchschlag angebracht werden. Bitte setzen Sie den Stempel möglichst genau in das vorgegebene Feld. BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION 6. Diagnosestellung/ Einschreibung Ein Patient kann nur in das Behandlungsprogramm eingeschrieben werden, wenn er diabetesspezifische Symptome (z. B. Polyurie, Polydipsie, Durst, Abgeschlagenheit und/ oder ungewollter Gewichtsverlust) aufweist und zeitgleich ein erhöhter Blutzucker gemessen wurde oder ohne Vorliegen diabetesspezifischer Symptome zweimalig, an verschiedenen, möglichst aufeinander folgenden Tagen ein erhöhter Nüchtern- oder Gelegenheits-Blutzucker gemessen wurde oder ein pathologischer oraler Glukose-Toleranztest vorliegt oder bereits eine medikamentöse blutzuckersenkende Therapie besteht. Einschreibung Tragen Sie bitte das Jahr (z. B. 1998) ein, in dem die Diagnose Diabetes mellitus bei Ihrem Patienten gestellt wurde. 1J 9J 9J 8J X ja X X nein X ja X nein X Diagnose bekannt seit Diabetestypische Symptome vorhanden Diagnosespezifische Medikation nur auszufüllen, wenn keine Therapie mit diabetesspezifischen Medikamenten vorliegt: BZ-Messungen X X X einmalige Messung (bei symptomatischen Patienten ausreichend) zwei- oder mehrfach Messung (bei asymptomatischen Patienten) oGTT Wurde die Diagnose heute gestellt, tragen Sie bitte die aktuelle Jahreszahl ein. Ist das Jahr der Diagnosestellung nicht bekannt, tragen Sie bitte eine „0“ ein. Erhält Ihr Patient keine medikamentöse Therapie, ist für eine gültige Einschreibung mindestens eine Angabe zur Blutzuckermessung und zum BZ-Wert notwendig. Entscheidend für die Einschreibung ist der BZ-Wert, der zur Diagnose geführt hat. Sie können ihn aus der Patientenakte übertragen. Geben Sie bitte hier an, ob der/ die gemessene(n) BZ-Wert(e) den für die Einschreibung notwendigen Grenzwert überschreitet. Bei zwei oder mehr Messungen gilt der jeweils höchste BZWert. BZ-Wert (Eine Angabe ist ausreichend.) X X X nüchtern (Plasma venös oder kapillär ≥ 126 mg/dl oder≥ 7,0 mmol/l) nüchtern (Vollblut venös oder kapillär ≥ 110 mg/dl oder 6,1 mmol/l) postprandial/oGTT (Plasma venös oder Vollblut kapillär ≥ 200 mg/dl oder ≥11,1 mmol/l) X X postprandial/oGTT (Plasma kapillär ≥ 220 mg/dl oder ≥ 12,2 mmol/l) postprandial/oGTT (Vollblut venös ≥ 180 mg/dl oder ≥10,0 mmol/l) Die Grenzwerte für die Definition pathologischer BZ-Werte nach Messmethodik und Messzeitpunkt entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle: Plasmaglukose Vollblutglukose venös kapillär venös mmol/l mg/dl mmol/l mg/dl mmol/l mg/dl mmol/l mg/dl Nüchtern ≥ 7,0 ≥ 126 ≥ 7,0 ≥ 126 ≥ 6,1 ≥ 110 ≥ 6,1 ≥ 110 2 Std. nach oGTT ≥ 11,0 ≥ 200 ≥ 12,2 ≥ 220 ≥ 10,0 ≥ 180 ≥ 11,0 ≥ 200 Nicht-nüchtern-Glukose im Plasma ≥ 11,1 mmol/l ( ≥ 200mg/dl) kapillär 23 24 BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION 7. Anamnese Anamnese X X X Bekannte Begleit- oder Folgeerkrankungen keine X Hypertonus X Schlaganfall X X Blindheit pAVK diab. Neuropathie X X X X Fettstoffwechselstörung Nephropathie diab. Fuß X X X KHK Nierenersatztherapie Amputation X X X Her zinfarkt diab. Retinopathie sonstige Bei den anamnestisch bekannten Begleit- und Folgeerkrankungen sind Mehrfachnennungen möglich. "Keine" ist anzukreuzen, wenn keine der aufgeführten Erkrankung besteht. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Erkrankungen finden Sie in der nachstehenden Tabelle. Erkrankung Definition/ Erklärung Hypertonus wiederholte Messung von erhöhten systolischen und/ oder diastolischen Werten ≥ 140/90 mmHg Fettstoffwechsel- Wenn mindestens einer der Fettstoffwechsel-Werte über dem Schwellenstörung wert liegt oder wenn eine medikamentös eingestellte Fettstoffwechselstörung vorliegt. Nephropathie Diabetisch bedingte Nierenschädigung mit erhöhter Eiweißausscheidung von > 30mg/24 Stunden, bzw. 20mg/l Urin und/ oder eine Verminderung der glomerulären Filtrationsrate. Nierenersatztherapie Hier ist die Dialyse zu dokumentieren. Diabetische Retinopathie Wenn es aufgrund des Diabetes zu einer Schädigung der Netzhautgefäße gekommen ist und diese funduskopisch nachgewiesen wurde. Zu berücksichtigen ist die nicht-proliferative Retinopathie und die proliferative Retinopathie. Diabetische Neuropathie sensomotorische Polyneuropathie und/ oder autonome diabetische Neuropathie Diabetischer Fuß Angaben ab Wagner-Amstrong Grad A0. Amputation Eine Amputation soll dann angegeben werden, wenn diese aufgrund eines diabetischen Fußes notwendig wurde. Hierbei sind alle Arten der Amputation, also sowohl die Zehen-, die Vorfuß- als auch die Unter- oder Oberschenkelamputation zu verstehen. PAVK Wenn Symptome einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit ab Grad II nach der Einteilung von Fontaine (Claudicatio intermittens) bestehen. Raucher X ja X X nein Raucher Eine Angabe ist erforderlich. Gemeint ist der aktuell aktiv rauchende Patient, unabhängig von seiner Raucheranamnese. Neben dem Zigarettenraucher sind hier auch Pfeifenund Zigarrenraucher zu erfassen. BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION 8. Aktuelle Befunde aktuelle Befunde Körpergröße 1, 6 7 m 6 8 Körpergewicht kg Die Angabe der Größe erfolgt in Meter mit zwei Stellen hinter dem Komma Die Angabe des Gewichts erfolgt in Kilogramm (links- oder rechtsbündig). Sind die Größe und das Gewicht auf Grund einer Amputation nicht zu erheben, ist eine „0“ einzutragen. Peripherer Pulsstatus nicht X erhoben X unauffällig X X auffällig Sensibilitätsprüfung (z.B. 10g-Mono-Filament-Test) nicht X durchgeführt X unauffällig X auffällig X lutdruck Blutdruck 1c 1c bA HbA erum-Kreatinin Serum-Kreatinin X ÜberÜberweisung X ausgestellt X 1 6 5 / 9 5 mmHg 7 , 8 % und oberer Normwert des Labors µmol/l oder Geben Sie bitte an, ob der periphere Pulsstatus auffällig, unauffällig oder nicht erhoben wurde. Überweisung ausgestellt , mg/dl Geben Sie bitte ebenfalls an, ob die Sensibilitätsprüfung auffällig, unauffällig ist (Nachweis z. B. durch Monofilament- oder Stimmgabeltest) oder nicht durchgeführt wurde. Mindestens eine Angabe erforderlich, Mehrfachnennungen sind möglich. Hat ein erhobener Befund Sie zu einer Überweisung veranlasst, geben Sie dies bitte zusätzlich an. 7 , 5, % XX nicht nichtuntersucht untersuch X Der Blutdruck ist als Echtwert in mmHg anzugeben. Bei starken Schwankungen mehrfach erhobener Werte ist ein Mittelwert zu bilden. Es sind nur Werte einzutragen, die durch eine manuelle auskultatorische Messung ermittelt wurden. Selbstmessungen des Patienten sollen hier nicht eingetragen werden. Bitte geben Sie den HbA1c als Echtwert in Prozent mit einer Stelle hinter dem Komma an. Neben dem Echtwert ist auch der obere Normwert Ihres Labors in Prozent anzugeben. Beide Angaben sind erforderlich. Das Serum-Kreatinin sollte mindestens einmal jährlich gemessen werden. Sollte dies der Fall sein, geben Sie bitte den Echtwert in mmol/l oder µg/dl an. Wurde das Serum-Kreatinin nicht untersucht, geben Sie das bitte ebenfalls an. 25 26 BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION Der Fußstatus ist regelmäßig, mindestens einmal jährlich zu erheben. Geben Sie bitte zunächst an, ob Sie einen Fußstatus erhoben haben. Falls ja, geben Sie bitte an, ob der Befund auffällig oder unauffällig war. Angabe des schwerer betroffenen Fußes bei auffälligem Fußstatus: Fußstatus X nicht erhoben X unauffällig X auffällig X X re. oder X X li. Grad nach Wagner/Armstrong X 0 und XA X XI X X II X III X X C X D B X IV X V Osteoarthropathie X re. oder X X Überweisung ausgestellt Unter einem „auffälligen Fußstatus“ werden angiologische, neuropathische und/ oder ostoarthropatische Auffälligkeiten nach der Gradeinteilung von Wagner/ Amstrong verstanden. li. Bei auffälligem Fuß: Bitte geben Sie für den betroffenen Fuß die Wagner-Amstrong-Klassifikation und/ oder die Osteoarthropathie an. Sollte an beiden Füßen eine Schädigung vorliegen, muss nur der schwerer betroffene Fuß (mit dem Hinweis, ob rechts oder links) dokumentiert werden. Das Vorliegen von nicht-diabetischen Veränderungen, z. B. angeborene Fußdeformitäten, sind als „unauffällig“ zu dokumentieren. Sollte eine Amputation vorliegen, und ist der Restfuß bzw. Stumpf angiologisch-neuropathisch unauffällig und reizlos, ist dies ebenfalls als „unauffällig“ zu dokumentieren. Sollte der erhobene Befund Sie zu einer Über- oder Einweisung veranlasst haben, können Sie dies hier dokumentieren. Die Einteilung nach Wagner/Amstrong können Sie nachstehender Tabelle entnehmen. 2 3 Prä- oder A postulcerative Läsion 0 Oberflächliche Wunde 1 Wunde bis zur Ebene von Sehne oder Kapsel Wunde bis zur Ebene von Knochen oder Gelenk Nekrose von Fußteilen 4 Nekrose des gesamten Fußes 5 B Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion C Mit Ischämie Mit Ischämie Mit Ischämie Mit Ischämie Mit Ischämie Mit Ischämie D Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion und Ischämie und Ischämie und Ischämie und Ischämie und Ischämie und Ischämie Validation of a Diabetic Wound Classifikation System. Amstrong et al. Diabete Care 21:855 (1998) The dysvascular foot. A system of diagnosis and treatment. Wagner. Foot and Ankl 2:64 (1981) 9. Relevante Ereignisse in den letzten 12 Monaten relevante Ereignisse Diabetesbedingte retinale Lasertherapie X jaXX X nein Bitte geben Sie hier an, ob in den letzten zwölf Monaten bei Ihrem Patienten eine diabetesbedingte retinale Lasertherapie durchgeführt wurde. Eine Angabe ist erforderlich. BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION Schwere Hypoglykämien in den letzten 12 Monaten 1 Anzahl Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyper glykämischer Entgleisungen in den letzten 12 Monaten 2 Anzahl Zu schweren Hypoglykämien zählen insbesondere die, die eine Gabe von Glukose intravenös oder Glukagon parenteral erforderlich machten. Wenn keine Ereignisse vorliegen, geben Sie bitte eine „0“ an. Angabe der Anzahl aller vollstationären Aufenthalte, die durch eine hyperglykämische Stoffwechselentgleisung notwendig wurden. War dies in den letzten zwölf Monaten nicht der Fall, tragen Sie bitte eine „0“ ein. 10. Aktuelle Medikation aktuelle Medikation nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen: Glibenclamid Metformin Glucosidase-Inhibitoren Andere Sulfonylharnstoffe und -analoga (einschl. Glinide) Glitazone X X X ja X X ja ja ja ja X nein X X nein X X Insulin Insulin-Analoga X nein X X nein X X nein X X nein X X nein X X X X Kontraindikation X X Kontraindikation Kontraindikation Kontraindikation Kontraindikation intensiviert X nicht intensiviert X intensiviert X nicht intensiviert ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen: HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine) Antihypertensive medikamentöse Therapie Thrombozytenaggregationshemmer X ja X ja X X ja Erhält Ihr Patient eine blutzuckersenkende Therapie und haben Sie dies unter Punkt 6 dokumentiert, müssen Sie zu jeder hier aufgeführten Wirkstoffgruppe jeweils eine Angabe machen. Sollte Ihr Patient mit Insulin oder Insulinanaloga behandelt werden, geben Sie bitte zusätzlich die Art der Therapie (nicht-intensiviert/ intensiviert) an. Sollte Ihr Patient eine Therapie mit HMGCoA-Reduktase-Hemmern (Statine), eine antihypertensive medikamentöse Therapie oder eine Therapie mit Thrombozytenaggregationshemmer (z. B. ASS) erhalten, können Sie dies hier ebenfalls dokumentieren. Die Angaben zu diesen Feldern sind optional. 11. Schulung Schulungen X Schulung bereits vor Einschreibung in das strukturierte Behandlungsprogramm wahrgenommen Diabetes-Schulung X Hypertonie-Schulung X keine X Wenn Sie Ihrem Patienten aktuell (am Tage der Konsultation) die Teilnahme an einem Schulungsprogramm empfohlen haben, geben Sie bitte hier an, für welche Indikation die Schulung durchgeführt werden soll. Wurde keine Schulung empfohlen, geben Sie dies bitte auch an. Mindestens eine Angabe ist erforderlich, Mehrfachnennungen sind möglich. Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation) X Diabetes-Schulung X X Hypertonie-Schulung X X keine Sollte Ihr Patient bereits vor der Einschreibung in das DMP an einer der aufgeführten Schulungen teilgenommen haben, machen Sie bitte bei dem entsprechenden Schulungsprogramm eine Angabe. Ist dies nicht der Fall gewesen, kreuzen Sie bitte „keine“ an. Mindestens eine Angabe ist erforderlich, Mehrfachnennungen sind möglich. 27 28 BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION 12. Behandlungsplan und vereinbarte Ziele Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen X ja X Ernährungsberatung empfohlen X Zielvereinbarung HbA ja X nein X nein X aktuellen Wert: X halten X Zielvereinbarung Blutdruck aktuellen Wert: Ophthalmologische Netzhautuntersuchung X X X 1c durchgeführt halten X senken X nicht durchgeführt X veranlasst X Ü Indikationsbezogene Über - bzw. Einweisung erforderlich X nein X diab. Fußambulanz/Einrichtung X X diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung X X akut-stationär X Reha anheben X senken X X sonstige Für die weitere Behandlung sollen Sie gemeinsam mit Ihrem Patienten einen Behandlungsplan erstellen und Therapieziele vereinbaren. Diese Therapieziele können Sie hier dokumentieren. Nähere Erläuterungen zu den Dokumentationsfeldern finden Sie weiter unten. Sollten Sie für Ihren Patienten im Zusammenhang mit seiner Diabeteserkrankung eine Über- oder Einweisung ausgestellt haben, geben Sie dies bitte hier an. Mehrfachnennungen sind möglich. Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen Eine Angabe ist erforderlich. Sollte Ihr Patient Nicht-Raucher sein und haben Sie dies in Feld 7 entsprechend dokumentiert (Raucher = nein), kann die Angabe zum Tabakverzicht entfallen. Ernährungsberatung empfohlen Hier können Sie angeben, ob Sie Ihrem Patienten eine Ernährungsberatung empfehlen. Dabei kann es sich sowohl um die Ernährungsberatung im Rahmen der Diabetes- und/ oder Hypertonieschulungen wie auch um gesonderte Angebote z. B. der Krankenkasse handeln. HbA1c Eine Angabe ist erforderlich. Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation des Patienten (z. B. bestehende Folge- und Begleiterkrankungen) ist zu dokumentieren, ob der aktuell gemessene Wert im Rahmen der Zielvereinbarungen bis zum nächsten Dokumentationstermin gehalten, gesenkt oder (in seltenen Fällen) angehoben werden soll. Blutdruck Eine Angabe ist erforderlich. Auch hier ist unter Berücksichtigung der Gesamtsituation des Patienten (z. B. bestehende Folge- und Begleiterkrankungen) zu dokumentieren, ob der aktuell gemessene Blutdruckwert im Rahmen der Zielvereinbarungen bis zum nächsten Dokumentationstermin gehalten oder gesenkt werden soll. Ophthalmologische Netzhautuntersuchung Eine Angabe ist erforderlich. Diese ist mindestens einmal jährlich durchzuführen. Geben Sie bitte an, ob Sie die Untersuchung bereits durchgeführt oder veranlasst haben. BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION 13. Datum/ Unterschrift Dokumentationsinter vall X X quartalsweise jedes zweite Quartal Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung T T . M M . J J J J . J J J J (optionales Feld) T T . M M Unterschrift des Arztes Die Dokumentation muss regelmäßig einmal im Quartal oder jedes zweite Quartal erstellt werden. Das Dokumentationsintervall legen Sie in Abhängigkeit vom Krankheitsstatus unter Berücksichtigung von Begleit- und Folgeerkrankungen individuell in Absprache mit dem Patienten fest. Als Datum der geplanten nächsten Dokumentation gilt der Termin, der im Rahmen der regelmäßigen Dokumentation (jedes Quartal bzw. jedes zweite Quartal) mit dem Patienten vereinbart wird. Sollten Sie diesen Termin bereits zum Zeitpunkt der Dokumentationserstellung festlegen, können Sie das entsprechende Datum hier eintragen. Die Angabe ist optional. Für die Einschreibung des Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm ist das Datum relevant, an dem der Dokumentationsbogen vollständig ausgefüllt wurde. Daher müssen Sie das Datum eintragen und den Bogen unterschreiben. Das Datum aus der Kopfzeile ist für die Einschreibung nicht relevant. Der Bogen bzw. Datensatz (bei edv-gestützter Dokumentation) muss innerhalb von 7 Tagen nach Erstellung an die vertraglich vereinbarte Datenstelle übermittelt werden. Wenn Sie den Bogen in Papierform ausgefüllt haben und in der zuständigen Stelle festgestellt wird, dass die Angaben des Dokumentationsbogens an einer oder mehreren Stellen unvollständig oder unplausibel sind, erhalten Sie den Bogen zurück und werden aufgefordert, den Bogen zu korrigieren und erneut mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift zu versehen. Der korrigierte Bogen bzw. Datensatz muss innerhalb von 52 Tagen nach Quartalsende bei der Datenstelle vorliegen. 29 30 BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION 3.6 Aufbau des Dokumentationsbogens (Folgedokumentation) Diese Abbildung zeigt einen Überblick über den Folgedokumentationsbogen. Dabei sind die einzelnen Abschnitte wieder nummeriert. Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf die entsprechenden Abschnitte des Erstdokumentationsbogens. 1. Versichertenkarte einlesen 2 (3). Blatt 1: Original für die Datenannahmestelle (versenden) Blatt 2: Für den Arzt Blatt 3: Für den Versicherten Folge-Dokumentation Diabetes mellitus Typ 2 Krankenkasse bzw . Kostenträger Blatt 1 Original für die Datenannahmestelle Name, Vornamedes Versicherten 4 (4). DMP-Fallnummer DMP-Fallnummer geb. am Krankenhaus-IK Kassen-Nr . Versicherten-Nr. Vertragsarzt-Nr. Arztstempel Status VK gültig bis (bitte auch auf Blatt 2 und 3) 3 (5). Arztstempel Datum 012A Die dunkel hinterlegten Angaben werden der Krankenkasse übermittelt. Anamnese X Diabetestypische Symptome vorhanden ja X nein Neu aufgetretene Begleit- oder Folgeerkrankungen X X X X X X keine Schlaganfall Blindheit X X X Hypertonus pAVK diab. Neuropathie X X X Fettstoffwechselstörung Nephropathie diab. Fuß Nierenersatztherapie Amputation aktuelle Befunde kg Peripherer Pulsstatus nicht X erhoben X unauffällig X X auffällig Über weisung ausgestellt Sensibilitätsprüfung (z.B. 10g-Mono-Filament-Test) nicht X durchgeführt X unauffällig X auffällig X Blutdruck mmHg / , X X X µmol/l , aktuelle Medikation , X mg/dl Metformin Glucosidase-Inhibitoren Andere Sulfonylharnstoffe und -analoga (einschl. Glinide) Glitazone Schulungen Hypertonie-Schulung: RSAV 01.03.04 ja ja ja X X X nein X X nein nein nein nein X X ja ja X X nein auffällig nein Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen X ja X III B X C X D re. oder Überweisung ausgestellt X X ja X nein X X Antihypertensive medikamentöse Therapie Thrombozytenaggregationshemmer aktuellen Wert: Ophthalmologische Netzhautuntersuchung X X V li. Kontraindikation nein Anzahl intensiviert X X nicht intensiviert nicht intensiviert ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen: Kontraindikation HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine) ja X keine ja ja X Diabetes-Schulung Hypertonie-Schulung war aktuell nicht möglich Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung J J Dokumentationsintervall X X . M M . J J (optionales Feld) nein nein durchgeführt X X X halten halten X X senken X anheben X veranlasst senken nicht durchgeführt jedes zweite Quartal Datum Indikationsbezogene Über - bzw. Einweisung erforderlich diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung akut-stationär quartalsweise X Reha X sonstige T T . M M . J J J J Unterschrift des Arztes Vordruck 012A 5 (7). Anamnese 6 (9). Aktuelle Befunde 8 (11). Aktuelle Medikation Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation) X war aktuell nicht möglich X X X nein intensiviert Kontraindikation aktuellen Wert: ja IV Einweisung veranlasst Kontraindikation Zielvereinbarung Blutdruck ja X X X X X X X Zielvereinbarung HbA1c diab. Fußambulanz/Einrichtung X X X X X Insulin-Analoga T T X X II A und Insulin Ernährungsberatung empfohlen nein X Kontraindikation X X X X I nein Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen X X X X X X X nein li. 0 Diabetesbedingte retinale Lasertherapie Empfohlene Schulung wahrgenommen (seit letzter Dokumentation) Diabetes-Schulung: Paul Albrechts Verlag, 22952 Lütjensee X X ja X re. oder Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen Diagnosespezifische Medikation ja X X nicht untersucht nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen: X X X sonstige ja Grad nach Wagner/Armstrong unauffällig % Anzahl Glibenclamid X X Osteoarthropathie relevante Ereignisse seit der letzten Dokumentation Schwere Hypoglykämien nicht erhoben Über weisung ausgestellt oder Raucher diab. Retinopathie X % und oberer Normwert des Labors Serum-Kreatinin Herzinfarkt Angabe des schwerer betroffenen Fußes bei auffälligem Fußstatus: Fußstatus Körpergewicht HbA 1c X X X KHK 7 (8). Relevante Ereignisse 9 (13). Schulung 10 (12). Behandlungsplan und Ziele BEARBEITUNGSH I NWEISE ZUR DOKUMENTATION 3.7 Hinweise zum Ausfüllen der einzelnen Abschnitte (Folgedokumentation) Parameter und Angaben, die analog zur Erstdokumentation auszufüllen sind, werden hier nicht mehr erläutert, sondern nur unter Angabe der entsprechenden Abschnittsnummer der Erstdokumentation aufgeführt. Die Abschnitte der Erstdokumentation 2 (Arztwechsel) und 6 (Diagnosestellung) entfallen in der Folgedokumentation. 1. Versichertenkarte einlesen (wie Erstdokumentation Abschnitt 1) 2. Durchschläge (wie Erstdokumentation Abschnitt 3) 3. DMP-Fallnummer (wie Erstdokumentation Abschnitt 4) 4. Arztstempel (wie Erstdokumentation Abschnitt 5) 5. Anamnese seit der letzten Dokumentation (Erstdokumentation Abschnitt 7) Anamnese Diabetestypische Symptome vorhanden X ja X nein Neu aufgetretene Begleit- oder Folgeerkrankungen X X X X X X keine Schlaganfall Blindheit X X X Hypertonus pAVK diab. Neuropathie Fettstoffwechselstörung Nephropathie diab. Fuß X X X KHK Nierenersatztherapie Amputation X X X Herzinfarkt Raucher diab. Retinopathie X X sonstige ja nein 6. Aktuelle Befunde (wie Erstdokumentation Abschnitt 8) 7. Relevante Ereignisse seit der letzten Dokumentation (Erstdokumentation Abschnitt 9) Neu aufgetretene Begleit- und Folgeerkrankungen sind dann anzugeben, wenn sie seit der letzten Dokumentation aufgetreten sind und somit noch nicht in der vorangegangenen Dokumentation erfasst worden sind. 8. Aktuelle Medikation (Erstdokumentation Abschnitt 10) 9. Schulung (Erstdokumentation Abschnitt 11) Schulungen Empfohlene Schulung wahrgenommen (seit letzter Dokumentation) Diabetes-Schulung: Hypertonie-Schulung: X X ja ja X X nein nein Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen X X X war aktuell nicht möglich Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation) X Diabetes-Schulung X Hypertonie-Schulung X keine war aktuell nicht möglich Die Angaben zu den Schulungen beziehen sich hier ausschließlich rückblickend auf Schulungen, die Sie Ihrem Patienten bei dem letzten Dokumentationstermin empfohlen haben. Sollte Ihr Patient eine empfohlene Schulung ohne einen für Sie nachvollziehbaren Grund nicht wahrgenommen haben, kreuzen Sie bitte „nein“ an. Beachten Sie bitte, dass diese Angabe zum Ausschluss des Versicherten führen kann. Die Ausprägung „war aktuell nicht möglich“ ist anzukreuzen, wenn die Schulung innerhalb des Dokumentationszeitraumes (3 - 6 Monate) wegen nachvollziehbaren Gründen nicht wahrgenommen werden konnte. Gründe hierfür können z. B. sein: Fehlende Schulungskapazität, Krankenhausaufenthalt des Patienten, private Gründe. Die Beurteilung, ob die Gründe nachvollziehbar sind, obliegt alleine Ihnen und dem Patient. Eine Angabe in diesem Feld führt nicht zum Ausschluss des Patienten aus dem Programm. Sollten Sie bei der letzten Dokumentation keine Schulung empfohlen haben, geben Sie dies bitte auch an. 10. Behandlungsplan (wie Erstdokumentation Abschnitt 12) 12. Vereinbarungen/ Unterschrift (Erstdokumentation Abschnitt 13) 31 32 Notizen 33 G R U N D L A G E N 4 Grundlagen zum Disease-Management 4.1 Was bedeutet Disease-Management? Disease-Management fasst unterschiedliche Maßnahmen zur optimalen Behandlung eines gesamten Krankheitsbildes zusammen. Es handelt sich dabei um eine Versorgungsform, die sich über Strukturgrenzen hinweg mit der Sekundärprävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation einer Erkrankung befasst, mit dem Ziel durch Integration und Koordination aller an der Behandlung der Erkrankung beteiligten Organisationen, eine Verbesserung der Versorgungsqualität unter optimalem Einsatz zu Verfügung stehender Ressourcen zu erreichen (1). Abbildung 1: Innovativer Ansatz von Disease-Management Krankheit / Indikationsgebiet Leistungserbringer Diabetes Brustkrebs KHK Asthma Andere Allgemeinarzt Spezialist Krankenhaus Rehabilitation Medikation Traditioneller Ansatz Sektoral organisiert Konkurrenz statt Kooperation Wenig Koordination und Integration Neuer Ansatz Kontinuität der Versorgung über Sektorengrenzen hinweg Koordination der Dienstleister Integration und Datenaustausch Quelle: modifiziert aus Szathmary, B.: Neue Versorgungskonzepte im deutschen Gesundheitswesen (1). Anhang 8: Literatur 34 G R U N D L A G E N 4.2 Welche Bestandteile haben Disease-Management-Programme? Zur Einführung in die Thematik werden zunächst folgende Fallbeispiele aufgeführt: Szenario 1: Herr Müller*, Diabetiker, 64 Jahre alt, erscheint wegen akuter Knieschmerzen in der Hausarztpraxis Dr. Schmitt*. Nach Abklärung der Akutsymptomatik und Behandlung eines gastroösophagealen Refluxes erkundigt sich Dr. Schmitt nach den Blutzuckerwerten seines Patienten und erhält die Antwort, dass diese „in Ordnung“ seien. Da Dr. Schmitt in der Patientenakte vergeblich nach den letzten Laborwerten und dem Bericht des Augenarztes sucht und Herr Müller auch keinen Diabetikerpass mitführt, misst Dr. Schmitt den Blutdruck und beschließt, sich bei der nächsten Gelegenheit ausführlicher mit der Diabetes-mellitusErkrankung seines Patienten zu beschäftigen. Szenario 2: Frau Meier* kommt zu ihrer geplanten „DMP-Vorstellung“ in die Hausarztpraxis Dr. Becker*. Wie sie es in ihrer „Selbst-Management-Gruppe“ gelernt hat, händigt sie der Arzthelferin ihren Diabetikerausweis aus. Die Helferin trägt die Daten in die elektronische Patientenakte ein und druckt eine Verlaufskurve der HbA1C-Werte für Frau Meier und Dr. Becker aus. Beim Öffnen der Patientenakte erscheint eine Erinnerungswarnung für die noch ausstehende Augenhintergrunduntersuchung. Die Kurven der Verlaufsparameter sind bis auf eine mäßige Erhöhung des Cholesterinwertes unauffällig. Dr. Becker vereinbart mit Frau Meier einen Behandlungsplan zur Cholesterinsenkung, wobei er Zugriffsmöglichkeit auf eine aktualisierte evidenzbasierte Wissensgrundlage hat, und legt die Behandlungsziele gemeinsam mit Frau Meier fest. Danach werden von der Arzthelferin zwei Termine für Frau Meier vereinbart: Ein Augenarzttermin und ein Termin beim Ernährungsberater. Dr. Becker ist mit der Betreuung seiner Diabetiker zufrieden: Der Blick in seinen Feedbackbericht zeigt ihm, dass er z. B. den Anteil seiner Diabetiker mit einer jährlichen Augenhintergrunduntersuchung von 45 % auf 67 % steigern konnte. Fazit: Literatur: Anhang 8 In einem System, das eher auf die Behandlung akuter Krankheitsereignisse als auf die strukturierte Betreuung chronisch Kranker ausgerichtet ist (Szenario 1), gestaltet sich die Betreuung chronisch kranker Patienten, die zudem keine Mitverantwortung für die Behandlung ihrer Erkrankung übernehmen, schwierig. Disease-Management soll daher den Umgang mit chronischen Erkrankungen für Patienten und medizinisches Personal gleichermaßen durch den Einsatz geeigneter Hilfsmittel und struktureller Veränderungen optimieren und erleichtern (Szenario 2). Obwohl es viele verschiedene Möglichkeiten für die Ausgestaltung von Disease-ManagementProgrammen gibt, basieren sie auf gemeinsamen Grundzügen: 1. Fokussierung auf eine Population oder Risikogruppe wie z. B. Diabetiker anhand von „Einschreibekriterien“. 2. Existenz einer Wissensbasis, die stetig aktualisiert werden muss, in der Regel evidenzbasierte Leitlinien mit Angabe von Behandlungszielen. * Die Namen in den Beispielen sind frei erfunden. G R U N D L A G E N 3. Strukturregelungen der Prozesse im Versorgungssystem: Koordination unterschiedlicher Versorger, Definition von Versorgerzuständigkeiten und klare Absprachen innerhalb der Ärzteschaft, Einbeziehung medizinischer Hilfsberufe und der Patienten selbst. 4. Messung der Ergebnisse und kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Weitere wichtige Bestandteile von Disease-Management-Programmen sind praktische Organisationshilfen, die in unterschiedlicher Anzahl und Zusammensetzung kombiniert werden und deren Wirksamkeit im Hinblick auf Verbesserungen von Prozessparametern, wie periodische Durchführung empfohlener Untersuchungen, und Ergebnisparametern, wie das Auftreten von Endorgankomplikationen, bereits belegt werden konnten (3-6): DMP-Bestandteil Vorteil Patientenregister Identifikation einer Risikopopulation bzw. der Gruppe chronisch Kranker Remindersysteme Erinnerungsfunktion führt zur Einhaltung wichtiger Untersuchungstermine und sichert die Kontinuität der Versorgung Hilfen zu Therapieentscheidungen Evidenzbasierte Leitlinien stellen das aktuell verfügbare Wissen / „best practice“ zur Verfügung Interdisziplinärer Austausch in Qualitätszirkeln kann ebenfalls eine Entscheidungshilfe darstellen Arztbezogene, strukturierte Rückmeldungen Ermöglichen, eigene Stärken und Schwächen in der Versorgung chronisch Kranker im Vergleich zu anderen ausfindig zu machen und daraus Handlungskonsequenzen abzuleiten Optimierte Praxisorganisation Trennung von akuten und chronischen Versorgungsbereichen; Verteilung der Arbeitsaufgaben und Einbeziehung des Praxispersonals in die Betreuung chronisch Kranker kann zu Arbeitserleichterung und Qualitätsverbesserung führen Patientenschulungen Führen zu einer Steigerung der Eigenverantwortung und können die Mitarbeit der Patienten verbessern Disease-Management eignet sich besonders für Erkrankungen, für die eine breite Wissensbasis vorliegt, indem ein möglichst hoher Anteil an diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen hinsichtlich medizinischer und ökonomischer Ergebnisse durch anerkannte kontrollierte Studien belegt ist. Dabei stehen besonders diejenigen Erkrankungen im Vordergrund, die durch eine hohe Inzidenz, extensive Betreuungs- und Behandlungskosten sowie eine ausgeprägte Variabilität in Bezug auf medizinische Maßnahmen und Interventionen gekennzeichnet sind. Typische und erprobte Beispiele sind Diabetes mellitus, Koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale und bestimmte Tumorleiden. 35 36 G R U N D L A G E N 4.3 Welche Erfahrungen liegen aus anderen Ländern vor und wie sehen die Voraussetzungen in Deutschland aus? Anhang 8: Literatur In den USA gibt es Hunderte von unterschiedlichen Disease-Management-Programmen im Rahmen von Managed Care Modellen (2). Entwickler und Betreiber von Disease-Management-Programmen in den USA sind Managed Care Organizations (MCO), Pharmaunternehmen oder externe Dienstleistungsunternehmen. Auch wenn diese marktwirtschaftlich orientierten Unternehmen hauptsächlich ökonomische Ziele verfolgen, so liegen hier doch die größten Erfahrungen im Umgang mit Disease-ManagementProgrammen vor. Es konnten einerseits positive Qualitäts- und Kostenwirkungen erzielt werden (7), anderseits hat die starke Fixierung auf Einsparungen auch zu Einschränkungen der medizinischen Leistungen geführt (8). Ausgehend von den unterschiedlichen Grundvoraussetzungen (privat-marktwirtschaftliche Gesundheitsversorgung in den USA versus sozial ausgerichteter Solidarversicherung in Deutschland) ist eine Eins-zu-eins-Übertragung des Managed Care Ansatzes aus den USA nach Deutschland weder möglich noch wünschenswert (9). Doch auch in europäischen Ländern mit einem Sozialversicherungssystem wie z.B. Schweden, Norwegen, Großbritannien (10), den Niederlanden (11) und der Schweiz (12) bestehen Erfahrungen mit Disease-Management (13). Danach kann man Vorteile von DMP und die Vorbehalte gegen die Einführung wie folgt zusammenfassen (14): Vorteile Vorbehalte Gesundheitssystem Bessere Resultate Einführung evidenzbasierter Handlungsgrundlagen Ergebnismessungen Kosteneffektivität Verbesserte Verteilung der Ressourcen Bessere Kooperation unter den Leistungserbringern Nahtlose Versorgung Eventuell höhere Kosten zu Beginn Kostet Zeit und verbraucht Startressourcen Kontroversen bei der Einführung Schwierigkeit der Änderung beste- hender Systeme Ärzte Gelegenheit zu effektiver und gemein- schaftlicher Arbeit in der Praxis Aufbau guter, stabiler Beziehungen zu anderen Akteuren Guter Zugang zu evidenzbasierter Information Wachsende Professionalität Angst vor einer Einschränkung der Therapiefreiheit Statusverlust Stärkere Management-Überwachung Interessenkonflikt zwischen den Wünschen der Patienten und dem Behandlungsplan Änderung der Arzt-Patienten-Beziehung Patienten Besser informiert Behandlungsrestriktionen Verstärkte Einbeziehung Wachsende Verantwortung und Bessere Kontinuität und Konsistenz der Versorgung Entscheidungsfindung G R U N D L A G E N 37 In Deutschland ist die Entwicklung von Disease-Management-Programmen an die Veränderungen des Risikostrukturausgleich (RSA)- Gesetzes vom Januar 2002 gekoppelt. Im reformierten RSA, der ursprünglich Wettbewerbsnachteile zwischen den verschiedenen Krankenkassen ausgleichen sollte, wird nun die Intensivierung der Betreuung chronisch Kranker besonders berücksichtigt. Durch dieses Gesetz können Krankenkassen ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme anbieten, wenn diese gesetzlich festgelegten Qualitätskriterien entsprechen. Diese Anforderungen an Behandlungsprogramme legt der Gemeinsame Bundesausschuss, der aus Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen besteht, dem Bundesgesundheitsministerium (BMGS) vor, das nach Genehmigung eine Änderungsverordnung zur Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) festlegt. Zuständig für die Zulassung und die regelmäßige Überprüfung der Programme ist das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn. 4.4 Wo finde ich weiterführende Literatur? Die im Text zitierte Literatur sowie weitere Literaturhinweise zum Thema DMP finden Sie im Anhang 8. Anhang 8: Literaturhinweise und Internetadressen 38 Notizen E V I D E N Z B A S I E R T E 39 M E D I Z I N 5 Grundlagen zur Evidence-basedMedicine (EbM) 5.1 Was bedeutet evidenzbasierte Medizin? Wenn derzeit über die praktische Tätigkeit eines Arztes berichtet wird, dauert es nicht lange, bis der Begriff „evidence-based-medicine“ oder evidenzbasierte Medizin (EbM) fällt. Oft wird hiermit die Einführung von Leitlinien und damit die Befürchtung einer „KochbuchMedizin“ verbunden. Doch evidenzbasierte Medizin ist weit davon entfernt, ein für alle Situationen passendes „Rezept“ zu liefern. Vielmehr bildet evidenzbasierte Medizin eine Methode, um die individuelle klinische Erfahrung der Ärzte und die Präferenzen der Patienten mit der wissenschaftlichen Evidenz klinisch relevanter Forschungen zu vereinen (1). Einer der bekanntesten Vertreter der evidenzbasierten Medizin ist David Sackett. So zeigt auch die von David Sackett gelieferte Definition von evidenzbasierter Medizin, dass dem Anwender keine Rezepte vorgelegt, sondern vielmehr eigenständige Entscheidungen abverlangt werden. Nach Sackett ist evidenzbasierte Medizin „( ... ) der gewissenhafte, ausdrückliche und vernünftige Gebrauch der gegenwärtig besten externen, wissenschaftlichen Evidenz für Entscheidungen in der medizinischen Versorgung individueller Patienten. Die Praxis der evidenzbasierten Medizin bedeutet die Integration individueller klinischer Expertise mit der bestmöglichen externen Evidenz aus systematischer Forschung“(1). Dies bedeutet, dass die externe klinische Evidenz die Informationen zur Verfügung stellt, und die klinische Expertise entscheidet, ob das betreffende Forschungsergebnis auf den Patienten anzuwenden ist oder nicht. Individuelle klinische Expertise umfasst das Können und die Urteilskraft, die Ärzte durch ihre Erfahrung und klinische Praxis erwerben; externe klinische Evidenz meint die klinisch relevanten Forschungsarbeiten, die zu einem benannten Problem vorliegen (1). Verwirrung beim Gebrauch des Begriffes evidenzbasierte Medizin entsteht durch die unterschiedliche Bedeutung und der Verwendung des englischen Begriffs „evidence“ und der deutschen „Evidenz“. Evidenz leitet sich ursprünglich vom lateinischen „evidentia“ ab, was so viel wie „Augenscheinlichkeit“ oder „Veranschaulichung“ meint. Die Bedeutung von „Evidenz“ im deutschen Sprachgebrauch ist „Deutlichkeit“, „vollständige, überwiegende Gewissheit“, „einleuchtende Erkenntnis“ oder auch das, was keiner weiteren Prüfung bedarf und sozusagen auf der Hand liegt(2). Demnach ist „Evidenz“ eine unmittelbar einleuchtende Einsicht ohne methodische Vermittlung (3). Im englischen Sprachgebrauch wird „evidence“ im Sinn der „evidence-based medicine“ als eine durch Beweismaterial oder Informationen belegte Medizin, die einen Sachverhalt beweisen oder widerlegen können, so wie im Gerichtsverfahren vorgelegte Beweise für oder gegen eine Täterschaft einer Person sprechen können, verwendet (4). Dabei kann die Beweislage gut sein (wie z.B. Metaanalysen oder mehrere randomisierte kontrollierte Studien) oder nur mäßig sein (widersprüchliche Studien oder schlechte Studienqualität). Die Beweise werden also im Rahmen der EbM methodisch erfasst. Literatur: Anhang 8 40 E V I D E N Z B A S I E R T E M E D I Z I N 5.2 Wie hat sich die Methode der evidenzbasierten Medizin entwickelt? Obwohl der Begriff der evidenzbasierten Medizin in Deutschland noch recht jung ist, ist die Idee, Menschen wissenschaftlich begründet zu behandeln, schon mehr als zwei Jahrhunderte alt. Dieser zentrale Gedanke von evidenzbasierter Medizin hat seinen Ursprung um 1780 in Großbritannien. Damals wurde dort das Programm der „medical arithmethic“, der arithmetischen Medizin, die auf der Methodologie der Beobachtung und des Experiments basierte, entwickelt. In der Mitte des 19. Jahrhunderts folgte Frankreich diesem Konzept mit der „méthode numérique“(1, 5). In Deutschland findet sich ein Ansatz dieser Methode im Jahr 1932, als von Paul Martini die „Methodenlehre der therapeutisch-klinischen Forschung“ erschien (5). Eine der ersten kontrollierten Studien wurde 1753 von James Lind in Großbritannien durchgeführt. Er erforschte damals die Behandlung von Skorbut mit Orangen und Zitronen und veröffentlichte seine Ergebnisse (5). Die Methodologie der Beobachtung und des Experiments zur Behandlung von Patienten konnte sich damals nicht lange halten, sie wurde von Expertenmeinungen und Beobachtungen verdrängt (6). Neu definiert wurde die Methode später im Bereich der Sozialhygiene, der klinischen Epidemiologie sowie Public Health als „medical statistics“ bzw. „Biometrie“ (5,6). Evidenzbasierte Medizin basiert somit auch auf den Grundsätzen der Epidemiologie und der Biostatistik. Literatur: Anhang 8 Der ursprüngliche Begriff „evidence-based medicine“ entstand an der McMaster Medical School in Kanada in den siebziger Jahren aus dem Konzept „evidence-based learning“ (6). Evidence-based learning ist eine Lernmethode, die dem Prinzip des problemorientierten Lernens folgt. Der Lernprozess vollzieht sich dabei in mehreren methodischen Schritten: Zunächst erfolgt die Definition des vorhandenen, zu lösenden Problems. Ihr schließt sich die Literaturrecherche nach dem Stand der Wissenschaft zu der beschriebenen Problematik an. Es folgt die kritische Beurteilung der gefundenen Literatur und die Entscheidung, ob die gefundenen Ergebnisse zur Lösung des Problems herangezogen werden können (6). Nachdem die Methode zunächst hauptsächlich von Epidemiologen geprägt und angewendet wurde, schlossen sich im Laufe der Jahre auch andere Gebiete des Gesundheitswesens an. 5.3 Welche Bedeutung hat die evidenzbasierte Medizin für die Praxis? Der britische Arzt und Epidemiologe Archie Cochrane setzte sich unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg als einer der ersten Wissenschaftler für die Durchführung randomisierter klinischer Studien ein, um die mangelnde Anwendung wissenschaftlicher Methoden in der klinischen Praxis zu beheben (7). Er forderte, dass wissenschaftliche Übersichtsarbeiten systematisch geplant und ständig aktualisiert werden, um neue Ergebnisse bei der Versorgung von Patienten berücksichtigen zu können. Als Antwort auf die Forderung nach systematischen Übersichten aller relevanten randomisierten kontrollierten Studien (RCTs) im Gesundheitswesen wurde im Oktober 1992 das Cochrane Centre in Oxford gegründet (7). E V I D E N Z B A S I E R T E 41 M E D I Z I N Das Cochrane Centre ist ein weltweites Netz von Wissenschaftlern und Ärzten aller gesundheitlichen Fachrichtungen, das sich zum Ziel gesetzt hat, systematische Übersichtsarbeiten zu Therapievergleichen auf der Basis randomisierter Studien zu erstellen, aktuell zu halten und in der Cochrane-Datenbank zu verbreiten (7). Im März 1998 wurden in Berlin das Netzwerk „Evidenzbasierte Medizin“ und am 6. Oktober 2000 das „Deutsche Netzwerk für evidenzbasierte Medizin“ gegründet(8). Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss verschiedener Zentren, die sich zum Ziel gesetzt haben, systematische Übersichtsarbeiten zu erstellen, in regelmäßigen Abständen Workshops zu organisieren, alle Aktivitäten im deutschsprachigen Raum, die sich mit „evidenzbasierter Medizin“ bzw. „evidenzbasierter Gesundheitsversorgung“ beschäftigen, zu bündeln und sich allgemein für die Verbreitung der Methode einzusetzen (8). Die Bestrebungen, die evidenzbasierte Methodik im gesamten Gesundheitswesen anzuwenden, führten zur Entstehung von weiteren Konzepten wie „evidence-based nursing“, „evidence-based mental health“, „evidence-based child care“, „evidence-based pharma-cotherapy“, „evidencebased dentistry“, „evidence-based practice“ sowie „evidence-based health care“. 5.4 Welcher Zusammenhang besteht zwischen evidenzbasierter Medizin und Disease-Management-Programmen? Das methodische Vorgehen, wissenschaftliche Informationen problemorientiert aufzuarbeiten und zu beurteilen, so dass sie von den praktisch tätigen Ärzten in der individuellen klinischen Entscheidungsfindung optimal genutzt werden können, macht das Konzept der evidenzbasierten Medizin zu dem, was sie ist: eine auf methodisch erbrachten und beurteilten Beweisen und nicht auf althergebrachtem Wissen oder Intuition basierende Medizin (9). Es schließt weder das Wissen der klinisch tätigen Ärzte noch die Individualität der Patienten und ihrer Probleme aus, sondern verlangt vielmehr eine Verknüpfung dieser. Auf Basis der beschriebenen Methodik wurden nun vom Gemeinsamen Bundesausschuss die medizinischen Anforderungen für Disease-Management-Programme (DMP) entwickelt, die in der Anlage 1 zur Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) festgeschrieben und als Versorgungsinhalte von DMP vertraglich verankert sind. Die in diesen Versorgungsinhalten festgelegten Zielparameter, wie z.B. die Blutdruckeinstellung von Typ-2-Diabetikern auf Werte unter 140/90 mm/Hg, stellen das derzeit bestverfügbare Wissen, also die externe Evidenz dar. In der praktischen Anwendung muss die externe Evidenz, in diesem Beispiel RR-Senkung unter Werte von 140/90mmHg durch die klinische Expertise individuell auf den Patienten angepasst werden. Da sich die Wissenschaft weiterentwickelt, ist verständlich, dass diese evidenzbasierten Versorgungsinhalte regelmäßig auf den neuesten wissenschaftlichen Stand aktualisiert werden müssen. Anhang 8: Literatur 42 Notizen A N H A N G 1 V E R S O R G U N G S I N H A LT E Anlage 1 zu §§ 28b bis 28g der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) in der Fassung der 12. und 13. RSA-Änderungsverordnung (Stand 01.02.2006) Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 1. Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder nach der jeweils besten, verfügbaren Evidenz sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) 1.1 Definition des Diabetes mellitus Typ 2 Als Diabetes mellitus Typ 2 wird die Form des Diabetes bezeichnet, die durch relativen Insulinmangel auf Grund einer Störung der Insulinsekretion entsteht und in der Regel mit einer Insulinresistenz einhergeht1. 1.2 Diagnostik (Eingangsdiagnose) Die Diagnose eines Diabetes mellitus gilt als gestellt, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind: Nachweis typischer Symptome des Diabetes mellitus (z. B. Polyurie, Polydipsie, ansonsten unerklärlicher Gewichtsverlust) und Nüchtern-Glukose vorrangig im Plasma (i. P.) ≥ 7,0 mmol/l (≥ 126 mg/dl) oder NichtNüchtern-Glukose i. P. ≥ 11,1 mmol/l (≥ 200 mg/dl). Bei Abwesenheit diabetischer Symptome: Die Diagnose eines Diabetes mellitus wird unabhängig von Alter und Geschlecht durch Messung mehrfach erhöhter Blutglukosewerte an mindestens zwei verschiedenen Tagen gestellt: mindestens zweimaliger Nachweis von Nüchtern-Glukose i. P. ≥ 7,0 mmol/l (≥ 126 mg/dl), mindestens zweimaliger Nachweis von Nicht-Nüchtern-Glukose i. P. ≥ 11,1 mmol/l (≥ 200 mg/dl) oder Nachweis von Glukose i. P. ≥ 11,1 mmol/l (≥ 200 mg/dl)/2 Stunden nach oraler Glukosebelastung (75 g Glukose). Die Werte für venöses und kapilläres Vollblut ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. 1 Die Definition basiert auf der WHO-Definition (World Health Organization. Definition, Diagnosis and Classification of Diabetes Mellitus and its Complications. Report of a WHO Consultation. Part 1: Diagnosis and Classification of Diabetes Mellitus. Geneva; 59 p, WHO/NCD/NCS/99.2). 43 44 A N H A N G 1 V E R S O R G U N G S I N H A LT E Interpretation eines Nüchtern-Blutglukosewertes sowie Zwei-StundenBlutglukosewertes nach oralem Glukosetoleranztest (75 g oGTT) Plasmaglukose Vollblutglukose venös kapillär venös kapillär mmol/l mg/dl mmol/l mg/dl mmol/l mg/dl mmol/l mg/dl Nüchtern ≥ 7,0 ≥ 126 ≥ 7,0 ≥ 126 ≥ 6,1 ≥ 110 ≥ 6,1 ≥ 110 2 Std. nach oGTT ≥ 11,1 ≥ 200 ≥ 12,2 ≥ 220 ≥ 10,0 ≥ 180 ≥ 11,1 ≥ 200 Bei verdächtigem klinischen Bild und widersprüchlichen Messergebnissen ist die Diagnosestellung mittels oralem Glukosetoleranztest möglich. Die zur Einschreibung führenden Messungen dürfen nicht während akuter Erkrankungen (z. B. Infektionen) oder während der Einnahme das Ergebnis verfälschender Medikamente (z. B. Glukokortikoide) durchgeführt werden, es sei denn, die Einnahme dieser Medikamente ist wegen einer chronischen Erkrankung langfristig erforderlich. Die Unterscheidung zwischen Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 erfolgt anhand der Anamnese und des klinischen Bildes. Die Einschreibekriterien für strukturierte Behandlungsprogramme ergeben sich zusätzlich aus Ziffer 3. Die Leistungserbringer sollen prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren und an der Umsetzung mitwirken kann. 1.3 Therapie des Diabetes mellitus Typ 2 1.3.1 Therapieziele Die Therapie dient der Erhöhung der Lebenserwartung sowie der Erhaltung oder der Verbesserung der von einem Diabetes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei sind in Abhängigkeit z. B. von Alter und Begleiterkrankungen der Patientin oder des Patienten individuelle Therapieziele anzustreben: a) Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z. B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschlagenheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien) sowie schwerer hyperglykämischer Stoffwechselentgleisungen, b) Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, c) Vermeidung der mikrovaskulären Folgekomplikationen (insbesondere Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie), d) Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder osteoarthropathischen Läsionen und von Amputationen. 1.3.2 Differenzierte Therapieplanung Auf der Basis der allgemeinen Therapieziele und unter Berücksichtigung des individuellen Risikos unter Einbeziehung des Alters sowie der vorliegenden Folgeschäden bzw. Begleiterkrankungen sind gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten individuelle Therapieziele festzulegen und eine differenzierte Therapieplanung vorzunehmen. Diese individuellen Therapieziele sollten sich an den unter 1.3.1 genannten Therapiezielen orientieren. A N H A N G 1 V E R S O R G U N G S I N H A LT E Der Leistungserbringer hat zu prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die in Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele von einer bestimmten Intervention profitieren kann. Die Durchführung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Patientin oder dem Patienten nach ausführlicher Aufklärung über Nutzen und Risiken. Sofern im Rahmen der individuellen Therapieplanung andere Maßnahmen als die in dieser Anlage genannten verordnet werden sollen, ist die Patientin oder der Patient darüber zu informieren, ob für diese Maßnahmen Wirksamkeitsbelege zur Risikoreduktion klinischer Endpunkte vorliegen. 1.4 Basistherapie 1.4.1 Ernährungsberatung Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 erhalten Zugang zu einer qualifizierten krankheitsspezifischen Ernährungsberatung (vor allem Reduktion von Übergewicht) im Rahmen eines strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogramms (siehe Ziffer 4.2). 1.4.2 Tabakverzicht Im Rahmen des Schulungs- und Behandlungsprogramms sollen die Patientinnen und Patienten über die besonderen Risiken des Rauchens für Diabetiker informiert werden, insbesondere im Hinblick auf makro- und mikroangiopathische Komplikationen, verbunden mit der dringenden Empfehlung, das Rauchen aufzugeben. 1.4.3 Körperliche Aktivitäten Die Ärztin oder der Arzt überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Patientin oder der Patient von einer Gewichtsreduktion und einer Steigerung der körperlichen Aktivität profitiert. Mögliche Interventionen müssen darauf ausgerichtet sein, die Patientin oder den Patienten zu motivieren, das erwünschte positive Bewegungsverhalten eigenverantwortlich und nachhaltig in ihren/seinen Lebensstil zu integrieren. 1.4.4 Stoffwechselselbstkontrolle Im Rahmen des strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogramms sollen die Patientinnen und Patienten mit der Durchführung einer dem Therapieregime angemessenen Stoffwechselselbstkontrolle sowie der Interpretation der Ergebnisse vertraut gemacht werden. 1.5 Blutglukosesenkende Therapie Zur Erreichung der individuellen Therapieziele sollen nach Möglichkeit zunächst nicht-medikamentöse Maßnahmen ausgeschöpft werden. Vorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen Medikamente zur Blutglukosesenkung verwendet werden, deren positiver Effekt und deren Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Langzeitstudien nachgewiesen wurden. Es handelt sich in der primären Monotherapie hierbei um folgende Wirkstoffe zur blutglukosesenkenden Behandlung: Glibenclamid (beim nicht übergewichtigen Patienten), Metformin (beim übergewichtigen Patienten), Human-Insulin oder Schweine-Insulin. 45 46 A N H A N G 1 V E R S O R G U N G S I N H A LT E Sofern im Rahmen der individuellen Therapieplanung andere als die o. g. Wirkstoffe verordnet werden sollen (z. B. Insulin-Analoga, weitere orale Antidiabetika), ist die Patientin oder der Patient darüber zu informieren, dass derzeit hierfür keine ausreichenden Belege zur Sicherheit im Langzeitgebrauch sowie zur Risikoreduktion klinischer Endpunkte vorliegen. Sie oder er ist im Übrigen darüber zu informieren, ob für den jeweiligen Wirkstoff Daten zur Wirksamkeit, Steuerbarkeit und Verträglichkeit vorliegen. 1.6 Behandlung hyper- und hypoglykämischer Stoffwechselentgleisungen Bei hyperglykämischen Stoffwechselentgleisungen, insbesondere beim Vorliegen typischer Symptome (z. B. Gewichtsverlust, Durst, Polyurie, Abgeschlagenheit, Müdigkeit) ist eine Verbesserung der Blutglukose-Einstellung anzustreben. Für Patientinnen und Patienten, bei denen Symptomfreiheit das vorrangig vereinbarte Therapieziel ist, ist das Ausmass der Blutglukosesenkung individuell anzupassen, um z. B. folgenschwere Hypoglykämien zu vermeiden. Das Auftreten von symptomatischen Hypoglykämien erfordert im Anschluss an eine Notfalltherapie eine zeitnahe Ursachenklärung, Therapiezielüberprüfung und ggf. Therapieanpassung. 1.7 Begleit- und Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus Typ 2 1.7.1 Makroangiopathie Die Makroangiopathie, insbesondere in Form der koronaren Herzkrankheit, stellt das Hauptproblem der Patientinnen und Patienten mit Diabetikers mellitus Typ 2 dar. Die Senkung eines erhöhten Blutdrucks bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 reduziert die kardio- und zerebrovaskuläre Morbidität und Mortalität bereits im Verlauf weniger Jahre. Vor der Einleitung einer Therapie sollte eine quantifizierte, individuelle Risikoabschätzung erfolgen. Primär sollen zur Beeinflussung makroangiopatischer Begleit- und Folgeerkrankungen Interventionen durchgeführt werden, deren positiver Effekt auf Mortalität und Morbidität, wie sie in den Therapiezielen formuliert wurden, nachgewiesen ist. Insbesondere kommen zur Prävention makroangiopathischer Folgeerkrankungen folgende Maßnahmen in Betracht: Antihypertensive Therapie (zur Primär- und Sekundärprävention), Statingabe (bei Hochrisikopatientinnen und -patienten und zur Sekundärprävention), Thrombozytenaggregationshemmer (nur zur Sekundärprävention). 1.7.1.1 Antihypertensive Therapie Arterielle Hypertonie bei Diabetes mellitus Typ 2: Definition und Diagnosestellung Wenn nicht bereits eine Hypertonie bekannt ist, kann die Diagnose wie folgt gestellt werden: Eine Hypertonie liegt vor, wenn bei mindestens zwei Gelegenheitsblutdruckmessungen an zwei unterschiedlichen Tagen Blutdruckwerte von ≥ 140 mmHg systolisch und/oder ≥ 90 mmHg diastolisch vorliegen. Diese Definition bezieht sich auf manuelle auskultatorische Messungen durch geschultes medizinisches Personal und gilt unabhängig vom Alter oder von vorliegenden Begleiterkrankungen. Die Blutdruckmessung ist methodisch standardisiert gemäß der nationalen Empfehlungen durchzuführen. A N H A N G 1 V E R S O R G U N G S I N H A LT E Sekundäre Hypertonie Bei Hinweisen auf das Vorliegen einer sekundären Hypertonie ist eine Abklärung erforderlich. Die Ärztin oder der Arzt soll die Notwendigkeit der gezielten Weiterleitung der Patientin oder des Patienten an eine/einen in der Hypertoniediagnostik besonders qualifizierte Ärztin/qualifizierten Arzt prüfen. Therapieziele Durch die antihypertensive Therapie soll die Erreichung der unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele (insbesondere Buchstaben b und c) angestrebt werden. Hierfür ist eine Senkung des Blutdruckes auf Werte systolisch unter 140 mmHg und diastolisch unter 90 mmHg anzustreben. Basistherapie Bei der Auswahl der unter Ziffer 1.4 genannten Maßnahmen ist das Vorliegen einer arteriellen Hypertonie gesondert zu berücksichtigen. Strukturiertes Hypertonie-Behandlungs- und Schulungsprogramm Jede Patientin und jeder Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 und arterieller Hypertonie soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm erhalten. Insbesondere können solche Schulungen angeboten werden, die bei diesen Patientinnen und Patienten auf klinische Endpunkte adäquat evaluiert sind. Medikamentöse Maßnahmen bei Hypertonie Vorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen Medikamente zur Blutdrucksenkung verwendet werden, deren positiver Effekt und deren Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele (insbesondere Buchstaben b und c) in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Langzeitstudien nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich, in Monotherapie oder in Kombination, um folgende Wirkstoffgruppen: Diuretika, ß1-Rezeptor-selektive Betablocker, Angiotensin-Conversions-Enzym-Hemmer (ACE-Hemmer). Nutzen und Sicherheit folgender Wirkstoffe dieser Wirkstoffgruppen sind in prospektiven, randomisierten Langzeitstudien nachgewiesen: Diuretika - bei normaler Nierenfunktion: Hydrochlorothiazid bzw. Chlortalidon ggf. in Kombination mit kaliumsparenden Diuretika (Amilorid, Triamteren), - bei eingeschränkter Nierenfunktion: Schleifendiuretika (Furosemid); ß1-Rezeptor-selektive Betablocker: Metoprolol, Atenolol, Bisoprolol; Angiotensin-Conversions-Enzym-Hemmer (ACE-Hemmer): Captopril, Enalapril, Ramipril. Sofern im Rahmen der individuellen Therapieplanung andere Wirkstoffgruppen oder Wirkstoffe als die in dieser Anlage genannten verordnet werden sollen, ist die Patientin oder der Patient darüber zu informieren, ob für diese Wirkstoffgruppen oder Wirkstoffe Wirksamkeitsbelege zur Risikoreduktion klinischer Endpunkte vorliegen. 47 48 A N H A N G 1 V E R S O R G U N G S I N H A LT E 1.7.1.2 Statintherapie Bei Patientinnen oder Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 und mit einem erhöhten Risiko für makroangiopathische Komplikationen bzw. dem Vorliegen einer koronaren Herzkrankheit soll die Therapie mit lipidmodifizierenden Medikamenten erwogen werden. Eingesetzt werden sollen Wirkstoffgruppen, deren positiver Effekt und deren Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Langzeitstudien nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich in Monotherapie um die Wirkstoffgruppe der HMG-CoA-ReduktaseHemmer (Statine). Dies gilt insbesondere für folgende Wirkstoffe dieser Wirkstoffgruppe: Pravastatin,Simvastatin, Atorvastatin. 1.7.1.3 Thrombozytenaggregationshemmer Grundsätzlich sollen alle Patientinnen und Patienten mit makroangiopathischen Erkrankungen (z. B. kardio- und zerebrovaskulären Erkrankungen) – unter Beachtung der Kontraindikationen und/oder der Unverträglichkeiten – Thrombozytenaggregationshemmer erhalten. Dies gilt insbesondere für Acetylsalicylsäure. 1.7.2 Mikrovaskuläre Komplikationen 1.7.2.1 Allgemeinmaßnahmen Für Patientinnen und Patienten mit dem Therapieziel der Vermeidung von mikrovaskulären Folgeerkrankungen (vor allem diabetische Retinopathie und Nephropathie) ist über einen langjährigen Zeitraum die Senkung der Blutglukose in einen normnahen Bereich notwendig. Bereits bestehende mikrovaskuläre Komplikationen können insbesondere zu den Folgeschäden Sehbehinderung/Erblindung und/oder Niereninsuffizienz/Dialysenotwendigkeit führen. Zur Hemmung der Progression ist neben der Senkung der Blutglukose in einen normnahen Bereich die Senkung des Blutdrucks in einen normalen Bereich (systolisch unter 140 und diastolisch unter 90 mm Hg) von entscheidender Bedeutung. Vor der Einleitung einer Therapie sollte eine quantifizierte, individuelle Risikoabschätzung gemäß Ziffer 1.3.2 erfolgen. 1.7.2.2 Nephropathie bei Diabetes mellitus Typ 2 Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 und langjähriger Hyperglykämie haben in Abhängigkeit von ihrem Alter und ihrer Diabetesdauer ein unterschiedlich hohes Risiko für die Entwicklung einer diabetesspezifischen Nephropathie. Hyperglykämie als alleinige Ursache von Nephropathie ist in den ersten 15 Jahren Diabetesdauer selten, bei längeren Verläufen nimmt das Risiko für eine Nephropathie deutlich zu. Bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 spielt eine unzureichend eingestellte Hypertonie die entscheidende Rolle für die Entwicklung und das Fortschreiten der Nierenschädigung. Patientinnen und Patienten mit Diabetes und einer progredienten Nierenfunktionsstörung (unabhängig von der Ursache) bedürfen einer spezialisierten Behandlung (siehe Ziffer 1.8.2). Die Ärztin oder der Arzt hat auf Grund des individuellen Risikoprofils (insbesondere Diabetesdauer, Alter, Retinopathie, weitere Begleiterkrankungen) zu prüfen, ob eine Patientin oder ein Patient von einer regelmäßigen Bestimmung der Eiweiss-Ausscheidung im Urin profitieren kann. A N H A N G 1 V E R S O R G U N G S I N H A LT E Zum Ausschluss einer diabetischen Nephropathie ist der Nachweis einer normalen UrinAlbumin-Ausscheidungsrate oder einer normalen Urin-Albumin-Konzentration im ersten Morgenurin ausreichend. Bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 ist einmal jährlich die Nierenfunktion vor allem durch Errechnung der glomerulären Filtrationsrate (GFR) auf der Basis der Serum-Kreatinin-Bestimmung zu ermitteln. 1.7.2.3 Diabetische Retinopathie Patientinnen und Patienten mit Diabetes können im Erkrankungsverlauf diabetesassozierte Augenkomplikationen (z. B. diabetisch bedingte Retinopathie und Makulopathie) erleiden. Zur Früherkennung ist für alle in strukturierte Behandlungsprogramme eingeschriebene Versicherte mindestens einmal im Jahr eine ophthalmologische Netzhautuntersuchung in Mydriasis oder eine Netzhaut-Photographie (Fundus-Photographie) durchzuführen. Wenn eine diabetesassoziierte Augenkomplikation diagnostiziert wurde, sind Interventionen vorzusehen, für die ein positiver Nutzennachweis im Hinblick auf die Vermeidung der Erblindung erbracht ist. Dazu zählen eine normnahe Blutglukose- und Blutdruckeinstellung sowie ggf. eine rechtzeitige und adäquate Laser-Behandlung. 1.7.2.4 Diabetische Neuropathie Zur Behandlung der diabetischen Neuropathie sind stets Maßnahmen vorzusehen, die zur Optimierung der Stoffwechseleinstellung führen. Bei Neuropathien mit für die Patientin oder den Patienten störender Symptomatik (vor allem schmerzhafte Polyneuropathie) ist der Einsatz zusätzlicher medikamentöser Maßnahmen sinnvoll. Vorrangig sollten unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen Medikamente zur Behandlung der symptomatischen schmerzhaften Neuropathie verwendet werden, deren positiver Effekt und deren Sicherheit in prospektiven, randomisierten, kontrollierten Studien nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Wirkstoffe: Amitriptylin und Carbamazepin. Bei Hinweisen auf eine autonome diabetische Neuropathie (z. B. kardiale autonome Neuropathie, Magenentleerungsstörungen, Blasenentleerungsstörungen) ist eine spezialisierte weiterführende Diagnostik und Therapie zu erwägen. 1.7.2.5 Das diabetische Fußsyndrom Patientinnen oder Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, insbesondere mit peripherer Neuropathie und/oder peripherer arterieller Verschlusskrankheit, sind durch die Entwicklung eines diabetischen Fußsyndroms mit einem erhöhten Amputationsrisiko gefährdet. Es ist bei allen Patientinnen und Patienten eine Inspektion der Füße einschließlich Prüfung auf Neuropathie und Prüfung des Pulsstatus mindestens einmal jährlich durchzuführen. Bei Patientinnen oder Patienten mit erhöhtem Risiko soll die Prüfung quartalsweise, inklusive der Überprüfung des Schuhwerks, erfolgen. Bei Hinweisen auf ein vorliegendes diabetisches Fußsyndrom (mit Epithelläsion, Verdacht auf bzw. manifester Weichteil- oder Knocheninfektion bzw. Verdacht auf Osteoarthropathie) ist die Mitbehandlung in einer für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierten Einrichtung gemäß Überweisungsregeln in Ziffer 1.8.2 erforderlich. Nach einer abgeschlossenen Behandlung einer Läsion im Rahmen eines diabetischen Fußsyndroms ist die regelmäßi- 49 50 A N H A N G 1 V E R S O R G U N G S I N H A LT E ge Vorstellung in einer für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit diabetischem Fußsyndrom qualifizierten Einrichtung zu prüfen. Die Dokumentation erfolgt nach der Wagner-Armstrong-Klassifikation. 1.7.3 Psychische, psychosomatische und psychosoziale Beeinträchtigung Auf Grund des komplexen Zusammenwirkens von somatischen, psychischen und sozialen Faktoren bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 ist durch die Ärztin oder den Arzt zu prüfen, inwieweit die Patientinnen oder Patienten von psychotherapeutischen, psychiatrischen und/oder verhaltensmedizinischen Maßnahmen profitieren können. Bei psychischen Beeinträchtigungen mit Krankheitswert soll die Behandlung durch qualifizierte Leistungserbringer erfolgen. Auf Grund der häufigen und bedeutsamen Komorbidität sollte die Depression besondere Berücksichtigung finden. 1.8 Kooperation der Versorgungssektoren Die Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 erfordert die Zusammenarbeit aller Sektoren (ambulant, stationär) und Einrichtungen. Eine qualifizierte Behandlung muss über die gesamte Versorgungskette gewährleistet sein. 1.8.1 Koordinierende/r Ärztin/Arzt Die Langzeitbetreuung der Patientin oder des Patienten und deren Dokumentation im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms erfolgt grundsätzlich durch die Hausärztin oder den Hausarzt im Rahmen der in § 73 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beschriebenen Aufgaben. In Ausnahmefällen kann eine Patientin oder ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 eine/n diabetologisch qualifizierte/n, an der fachärztlichen Versorgung teilnehmende/n Ärztin/Arzt oder eine diabetologisch qualifizierte Einrichtung, die für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen oder ermächtigt ist oder die nach § 116b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch an der ambulanten ärztlichen Versorgung teilnimmt, auch zur Langzeitbetreuung, Dokumentation und Koordination der weiteren Maßnahmen im strukturierten Behandlungsprogramm wählen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Patientin oder der Patient bereits vor der Einschreibung von dieser Ärztin/diesem Arzt oder von dieser Einrichtung dauerhaft betreut worden ist oder diese Betreuung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die Überweisungsregeln unter Ziffer 1.8.2 sind von der/dem gewählten Ärztin/Arzt oder der gewählten Einrichtung zu beachten, wenn ihre besondere Qualifikation für eine Behandlung der Patientin oder des Patienten aus den dort genannten Überweisungsanlässen nicht ausreicht. 1.8.2 Überweisung von der/dem koordinierenden Ärztin/Arzt zur/zum jeweils qualifizierten Fachärztin/Facharzt oder zur qualifizierten Einrichtung Bei Vorliegen folgender Indikationen muss eine Überweisung der Patientin oder des Patienten zur/zum jeweils qualifizierten Fachärztin/Facharzt oder zur qualifizierten Einrichtung und/oder zu einer/einem diabetologisch qualifizierten Ärztin/Arzt oder zur diabetologisch qualifizierten Einrichtung erfolgen: zur augenärztlichen Untersuchung: Zum Ausschluss einer diabetischen Augenkomplikation bei Diagnosestellung des Diabetes mellitus Typ 2 mindestens einmal jährlich, bei einer Einschränkung der Nierenfunktion mit einer GFR auf weniger als 40 ml/min oder bei deutlicher Progression einer Nierenfunktionsstörung (jährliche Abnahme der GFR um A N H A N G 1 V E R S O R G U N G S I N H A LT E mehr als 5 ml/min) zur/zum nephrologisch qualifizierten Ärztin/Arzt oder zur nephrologisch qualifizierten Einrichtung, bei Fuß-Läsionen Wagner-Stadium 2 bis 5 und/oder Armstrong-Klasse C oder D in eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung, bei geplanter oder bestehender Schwangerschaft zur/zum diabetologisch besonders qualifizierten Ärztin/Arzt oder zur diabetologisch besonders qualifizierten Einrichtung. Bei Vorliegen folgender Indikationen soll eine Überweisung der Patientin oder des Patienten zur/zum jeweils qualifizierten Fachärztin/Facharzt oder zur qualifizierten Einrichtung und/oder zu einer/einem diabetologisch qualifizierten Ärztin/Arzt oder zur diabetologisch qualifizierten Einrichtung erfolgen: bei Neuauftreten mikrovaskulärer Komplikationen (Nephropathie, Retinopathie) oder Neuropathie zur/zum diabetologisch besonders qualifizierten Ärztin/Arzt oder zur diabetologisch besonders qualifizierten Einrichtung, bei allen diabetischen Fuß-Läsionen in eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung, bei Nicht-Erreichen eines Blutdruckwertes systolisch < 140 mmHg und diastolisch < 90 mmHg innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten an eine/einen in der Hypertoniebehandlung qualifizierte/n Ärztin/Arzt oder eine in der Hypertoniebehandlung qualifizierte Einrichtung, bei Nicht-Erreichen des in Abhängigkeit vom Therapieziel individuell festgelegten HbA1cZielwertes (nach spätestens sechs Monaten) zur/zum diabetologisch besonders qualifizierten Ärztin/Arzt oder zur diabetologisch besonders qualifizierten Einrichtung. Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Überweisung. 1.8.3 Einweisung in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung Indikationen zur stationären Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus bestehen insbesondere: bei Notfallindikationen (in jedes Krankenhaus), bei bedrohlichen Stoffwechselstörungen, bei schweren speziellen Stoffwechselentgleisungen (z. B. häufige nächtliche Hypoglykämien, Hypoglykämiewahrnehmungsstörungen), bei Verdacht auf infizierten diabetischen Fuß neuropathischer oder angiopathischer Genese oder akuter neuroosteopathischer Fußkomplikationen, gegebenenfalls. zur Mitbehandlung von Begleit- und Folgekrankheiten des Diabetes mellitus Typ 2. Bei Nicht-Erreichen des in Abhängigkeit vom Therapieziel individuell festgelegten HbA1cZielwertes nach spätestens 12 Monaten ambulanter Behandlung soll geprüft werden, ob die Patientin oder der Patient von einer stationären Diagnostik und Therapie in einem diabetologisch qualifizierten Krankenhaus profitieren kann. Im Übrigen entscheidet die Ärztin oder der Arzt oder die Einrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Einweisung. 51 52 A N H A N G 1 V E R S O R G U N G S I N H A LT E 1.8.4 Veranlassung einer Rehabilitationsleistung Im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms ist insbesondere bei Vorliegen von Komplikationen und/oder Begleiterkrankungen zu prüfen, ob die Patientin oder der Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 von einer Rehabilitationsleistung profitieren kann. Eine Leistung zur Rehabilitation soll insbesondere erwogen werden, um die Erwerbsfähigkeit, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der Patientin oder des Patienten am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen durch den Diabetes mellitus Typ 2 und/oder seine Begleit- und Folgeerkrankungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. 2. Qualitätssichernde Maßnahmen (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Als Grundlage der Qualitätssicherung sind nachvollziehbare und relevante Ziele, die durch die Qualitätssicherung angestrebt werden, zu vereinbaren und zu dokumentieren. Hierzu gehören insbesondere die Bereiche: Einhaltung der Anforderungen gemäß § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (einschließlich Therapieempfehlungen) Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Ziffer 1.8 Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität, Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation nach den Anlagen 2a und 2b, aktive Teilnahme des Versicherten. Die Vertragspartner haben dem Bundesversicherungsamt gegenüber nachzuweisen, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der oben genannten Ziele bzw. zur Dokumentation der Qualitätsindikatoren getroffen haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung als Bestandteil seiner jährlichen Empfehlungen zum Aktualisierungsbedarf weitere Kernziele für die Qualitätssicherung empfehlen. Ziel ist es, eine gemeinsame Qualitätssicherung im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme aufzubauen, um zu einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zu kommen. Die insoweit Zuständigen sind gleichberechtigt zu beteiligen. Bis zur Einführung einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung gelten die getrennten Zuständigkeiten auch für die strukturierten Behandlungsprogramme. Im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme sind Maßnahmen vorzusehen, die eine Erreichung der vereinbarten Ziele unterstützen. Ihr Einsatz kann auf im Behandlungsprogramm zu spezifizierende Gruppen von Patienten und Leistungserbringern beschränkt werden, die ein ausreichendes Verbesserungspotenzial erwarten lassen. Hierzu gehören insbesondere: Maßnahmen mit Erinnerungs- und Rückmeldungsfunktionen (z. B. Remindersysteme) für Versicherte und Leistungserbringer, strukturiertes Feedback auf der Basis der Dokumentationsdaten für Leistungserbringer mit der Möglichkeit einer regelmäßigen Selbstkontrolle; die regelmäßige Durchführung von strukturierten Qualitätszirkeln kann ein geeignetes Feedbackverfahren für teilnehmende Leistungserbringer sein, A N H A N G 1 V E R S O R G U N G S I N H A LT E Maßnahmen zur Förderung einer aktiven Teilnahme und Eigeninitiative der Versicherten, Sicherstellung einer systematischen, aktuellen Information für Leistungserbringer und eingeschriebene Versicherte. Maßnahmen im Verhältnis zu den Leistungserbringern sind entsprechend zu vereinbaren. Im Rahmen der Programme sind außerdem strukturierte Verfahren zur besonderen Beratung von Versicherten durch die Krankenkassen oder von ihr beauftragten Dritten vorzusehen, deren Verlaufsdokumentation Hinweise auf mangelnde Unterstützung des strukturierten Behandlungsprozesses durch den Versicherten enthält. Im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme sind Regelungen zur Auswertung der für die Durchführung der Qualitätssicherung erforderlichen Daten zu treffen. Hierbei sind sowohl die bei den Krankenkassen vorliegenden Dokumentationsdaten nach den Anlagen 2a und 2b als auch die Leistungsdaten der Krankenkassen einzubeziehen. Eine angemessene Risikoadjustierung ist für die Interpretation der Ergebnisse sicherzustellen. Im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme sind wirksame Sanktionen vorzusehen, wenn die Partner der zur Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme geschlossenen Verträge gegen die im Programm festgelegten Anforderungen verstoßen. Die Durchführung der Qualitätssicherungsmaßnahmen ist gegenüber der zuständigen Prüfungsbehörde nachzuweisen; die durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen sind regelmäßig öffentlich darzulegen. 3. Teilnahmevoraussetzungen und Dauer der Teilnahme der Versicherten (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Die/Der behandelnde Ärztin/Arzt soll prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren und aktiv an der Umsetzung mitwirken kann. 3.1 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzung für die Einschreibung Versicherter ist die schriftliche Bestätigung der gesicherten Diagnose durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt gemäß Ziffer 1.2, die schriftliche Einwilligung in die Teilnahme und die damit verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten und die umfassende, auch schriftliche Information der Versicherten über Programminhalte, über die mit der Teilnahme verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten, insbesondere darüber, dass Befunddaten an die Krankenkasse übermittelt werden und von ihr im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms verarbeitet und genutzt werden können, und dass in den Fällen des § 28 f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 die Daten zur Pseudonymisierung des Versichertenbezugs einer Arbeitsgemeinschaft oder von dieser beauftragten Dritten übermittelt werden können, über die Aufgabenverteilung und Versorgungsziele, die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme, die Möglichkeit des Widerrufs ihrer Einwilligung, ihrer Mitwirkungspflichten sowie darüber, wann eine fehlende Mitwirkung das Ende der Teilnahme an dem Programm zur Folge hat. 53 54 A N H A N G 1 V E R S O R G U N G S I N H A LT E Die Versicherten bestätigen mit ihrer Teilnahmeerklärung, dass sie im Einzelnen die Programm- und Versorgungsziele kennen und an ihrer Erreichung mitwirken werden, die Aufgabenteilung der Versorgungsebenen kennen und unterstützen werden, auf die Möglichkeit, eine Liste der verfügbaren Leistungsanbieter zu erhalten, hingewiesen worden sind, über die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme, die Möglichkeit des Widerrufs ihrer Einwilligung, ihre Mitwirkungspflichten und die Folgen fehlender Mitwirkung informiert worden sind sowie über die mit ihrer Teilnahme an dem Programm verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten informiert worden sind, insbesondere über die Möglichkeit einer Übermittlung von Befunddaten an die Krankenkasse zum Zweck der Verarbeitung und Nutzung im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms und dass in den Fällen des § 28 f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 die Daten zur Pseudonymisierung des Versichertenbezuges einer Arbeitsgemeinschaft oder von dieser beauftragten Dritten übermittelt werden können. 3.2. Spezielle Teilnahmevoraussetzungen Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 können in das strukturierte Behandlungsprogramm eingeschrieben werden, wenn die Diagnose des Diabetes mellitus Typ 2 gemäß Ziffer 1.2 (Diagnostik) gesichert ist oder eine Therapie mit diabetesspezifischen, blutglukosesenkenden Medikamenten bereits vorliegt. Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes werden nicht in ein strukturiertes Behandlungsprogramm aufgenommen. 4. Schulungen (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Die Krankenkasse informiert Versicherte und Leistungserbringer über Ziele und Inhalte der strukturierten Behandlungsprogramme. Hierbei sind auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zu Grunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent darzustellen. Die Krankenkasse kann diese Aufgabe an Dritte übertragen. 4.1 Schulungen der Leistungserbringer Schulungen der Leistungserbringer dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungen zielen auf die vereinbarten Management-Komponenten insbesondere bezüglich der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit ab. Die Vertragspartner definieren Anforderungen an die für die strukturierten Behandlungs-programme relevante regelmäßige Fortbildung teilnehmender Leistungserbringer. Sie können die dauerhafte Mitwirkung der Leistungserbringer von entsprechenden Teilnahmenachweisen abhängig machen. 4.2 Schulungen der Versicherten Jede Patientin und jeder Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm erhalten. A N H A N G 1 V E R S O R G U N G S I N H A LT E Patientenschulungen dienen der Befähigung der Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs und zur Befähigung zu informierten Patientenentscheidungen. Hierbei ist der Bezug zu den hinterlegten strukturierten medizinischen Inhalten der Programme nach § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch herzustellen. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist zu berücksichtigen. Bei Antragstellung müssen die Schulungsprogramme, die angewandt werden sollen, gegenüber dem Bundesversicherungsamt benannt und ihre Ausrichtung an den unter Ziffer 1.3.1 genannten Therapiezielen belegt werden. Die Qualifikation der Leistungserbringer ist sicherzustellen. 5. Evaluation (§ 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Grundziele der Evaluation sind die Überprüfung der Erreichung der Ziele des strukturierten Behandlungsprogramms, der Einhaltung der Einschreibekriterien sowie der Kosten der Versorgung im strukturierten Behandlungsprogramm, Die Ziele des Programms ergeben sich aus den Anforderungen gemäß § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Anforderungen an die Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder nach der jeweils besten, verfügbaren Evidenz unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors) und § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (durchzuführende Qualitätssicherungsmaßnahmen) sowie den Vereinbarungen zu den Qualitätssicherungsmaßnahmen. Grundlage der Evaluation bilden die für den Evaluationszeitraum relevanten versichertenbezogenen Dokumentationen nach § 28f der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung, alle Leistungsdaten sowie Abrechnungsdaten der teilnehmenden Leistungserbringer für die im Evaluationszeitraum eingeschriebenen Versicherten. Die Daten werden für die Zwecke der Evaluation pseudonymisiert. Bei der Bewertung der Wirksamkeit des strukturierten Behandlungsprogramms ist zwischen der Funktionsfähigkeit des Programms und seiner Auswirkung auf die Versorgungslage zu unterscheiden. Bei der Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Programms sind insbesondere die Anforderungen gemäß § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich des Verfahrens der Vereinbarung individueller Therapieziele zu evaluieren. Gradmesser für die Auswirkung auf die Versorgungslage ist die Veränderung der Ausprägungen von Parametern der Prozess- und Ergebnisqualität des Mindest-Datensatzes relativ zu den ermittelten Ausgangswerten. Die Möglichkeiten des Vergleiches zu einer Kontrollgruppe nicht eingeschriebener Versicherter/nicht teilnehmender Leistungserbringer sind zu prüfen. Die Evaluation kann auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe der eingeschriebenen Versicherten erfolgen; sie ermöglicht eine versichertenbezogene Verlaufsbetrachtung über den Evaluationszeitraum. 55 56 A N H A N G 1 V E R S O R G U N G S I N H A LT E Der Prozentsatz sowie die Versichertenstruktur der teilnehmenden Versicherten je Krankenkasse ist zu berücksichtigen. Versicherte, die das strukturierte Behandlungsprogramm freiwillig oder durch Ausschluss verlassen, sind besonders zu würdigen. Die Evaluation soll auch subjektive Ergebnisqualitätsparameter (Lebensqualität, Zufriedenheit) auf der Basis einer einmaligen Stichproben-Befragung bei eingeschriebenen Versicherten mindestens jeweils zu Beginn und zum Ende des Evaluationszeitraums umfassen. Hierfür ist ein Adressmittlungsverfahren durch die Krankenkasse vorzusehen. Unter der Berücksichtigung der benötigten Datenbasis können die Vertragspartner vereinbaren, inwieweit zu evaluieren ist, ob die Programme Auswirkungen auf die Versorgung von nicht eingeschriebenen Versicherten haben. Die Evaluation umfasst den Zeitraum der Zulassung. Nach erstmaliger Zulassung sind ein erster Zwischenbericht mit einem Erhebungszeitraum vom Programmstart bis zum Ende des Kalenderhalbjahres, in dem das Programm ein Jahr zugelassen ist, ein zweiter Zwischenbericht mit einem Erhebungszeitraum vom Programmstart bis zum Ende des Kalenderhalbjahres, in dem das Programm 18 Monate zugelassen ist, und der Abschlussbericht mit einem Erhebungszeitraum vom Programmstart bis zum Ende des Kalenderhalbjahres, in dem die Zulassung des Programms endet, an die Krankenkassen zu liefern. Nach Verlängerung der Zulassung eines Programms sind ein aktualisierter Zwischenbericht mit einem Erhebungszeitraum vom Programmstart bis zum Ende des Kalenderhalbjahres, in dem das Programm 18 Monate verlängert zugelassen ist, und ein aktualisierter Abschlussbericht mit einem Erhebungszeitraum vom Programmstart bis zum Ende des Kalenderhalbjahres, in dem die Verlängerung der Zulassung endet, an die Krankenkassen zu liefern. Die Berichte nach den Sätzen 16 und 17 sind dem Bundesversicherungsamt jeweils innerhalb eines Jahres nach Abschluss des jeweiligen Erhebungszeitraums zu übermitteln und binnen weiterer acht Wochen zu veröffentlichen. A N H A N G 2 L A N G D AT E N S AT Z Anhang 2: Langdatensatz Anlage 2a zu §§ 28b bis 28g der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) mit den Datensätzen, die die Gemeinsame Einrichtung bzw. die KV erhält. Diabetes mellitus – Erstdokumentation Lfd.Nr. Dokumentationsparameter 1 Ausprägung DMP-Fallnummer vom Arzt zu vergeben Administrative Daten 2 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name der Kasse 3 Name, Vorname des Versicherten 4 Geb. am TT.MM.JJJJ 5 Kassen-Nr. 7-stellige Nummer 6 Versicherten-Nr. 9-stellige Nummer 7 Vertragsarzt-Nr. 7-stellige Nummer 8 Krankenhaus-IK Nummer 9 Datum TT.MM.JJJJ Einschreibung 10 Diagnose bekannt seit JJJJ 11 Diagnosespezifische Medikation Ja/ Nein 12 Diabetestypische Symptome vorhanden Ja/ Nein Die Felder 13 und 14 sind nur auszufüllen, wenn keine Therapie mit diabetesspezifischen Medikamenten vorliegt. 13 BZ-Messungen Einmalige Messung (bei symptomatischen Patienten ausreichend) Zweimalige oder mehrfache Messung (bei asymptomatischen Patienten) oGTT 14 BZ-Wert (Eine Angabe ist ausreichend) nüchtern Plasma venös oder kapillär ≥ 126 mg/dl oder ≥ 7,0 mmol/l nüchtern Vollblut venös oder kapillär ≥ 110 mg/dl oder ≥ 6,1 mmol/l postprandial/oGTT Plasma venös oder Vollblut kapillär ≥ 200 mg/dl oder ≥ 11,1 mmol/l postprandial/oGTT Plasma kapillär ≥ 220 mg/dl oder ≥ 12,2 mmol/l postprandial/oGTT Vollblut venös ≥ 180 mg/dl oder ≥ 10,0 mmol/l 57 58 A N H A N G 2 L A N G D AT E N S AT Z Diabetes mellitus – Erstdokumentation Lfd.Nr. Dokumentationsparameter Ausprägung Anamnese 15 Bekannte Begleit- oder Folgeerkrankungen Keine / Hypertonus / Fettstoffwechselstörung / KHK / Herzinfarkt / Schlaganfall / pAVK / Nephropathie / Nierenersatztherapie / Diab. Retinopathie / Blindheit / Diab. Neuropathie / Diab. Fuß / Amputation / Sonstige 16 Raucher Ja / Nein Aktuelle Befunde 17 Körpergröße m 18 Körpergewicht kg 19 Peripherer Pulsstatus Nicht erhoben / Unauffällig / Auffällig / Überweisung ausgestellt 20 Sensibilitätsprüfung (z. B. 10g-Mono-Filament-Test) Nicht durchgeführt / Unauffällig / Auffällig / Überweisung ausgestellt 21 Fußstatus Nicht erhoben / Unauffällig / Auffällig 22 Bei auffälligem Fußstatus (Befund des jeweils schwerer betroffenen Fußes) Grad nach Wagner / Armstrong rechts /links / Osteoarthropathie rechts / links / Überweisung ausgestellt / Einweisung veranlasst 23 Blutdruck mmHg 24 HbA1c Wert in % / Oberer Normwert des Labors in % 25 Serum-Kreatinin Nicht untersucht / Wert in µmol/l oder mg/dl Relevante Ereignisse 26 Schwere Hypoglykämien in den letzten 12 Monaten Anzahl 27 Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen in den letzten 12 Monaten Anzahl 28 Diabetesbedingte retinale Lasertherapie Ja / Nein Behandlung Aktuelle Medikation Die Felder 29 bis 35 sind nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen. 29 Glibenclamid Nein / Ja / Kontraindikation 30 Metformin Nein / Ja / Kontraindikation 31 Glucosidase-Inhibitoren Nein / Ja / Kontraindikation 32 Andere Sulfonylharnstoffe und -analoga (einschl. Glinide) Nein / Ja / Kontraindikation A N H A N G 2 L A N G D AT E N S AT Z Diabetes mellitus – Erstdokumentation Lfd.Nr. Dokumentationsparameter Ausprägung 33 Glitazone Nein / Ja / Kontraindikation 34 Insulin Nein / Nicht intensiviert / Intensiviert 35 Insulin-Analoga Nein / Nicht intensiviert / Intensiviert Die Felder 36 bis 38 sind ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen. 36 HMG-CoA-Reduktase-Hemmer Ja 37 Antihypertensive medikamentöse Therapie Ja 38 Thrombozytenaggregationshemmer Ja Schulungen 39 Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation) Diabetes-Schulung / Hypertonie-Schulung / Keine 40 Schulung bereits vor Einschreibung Diabetes-Schulung / Hypertonie-Schulung / in das strukturierte Behandlungs- Keine programm wahrgenommen Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele 41 Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen Ja / Nein 42 Ernährungsberatung empfohlen Ja / Nein 43 Zielvereinbarung HbA1c Aktuellen HbA1c-Wert halten / senken / anheben 44 Zielvereinbarung Blutdruck Aktuellen Blutdruckwert halten / senken 45 Ophthalmologische Netzhautuntersuchung Durchgeführt / Nicht durchgeführt / Veranlasst 46 Indikationsbezogene Über- bzw. Einweisung erforderlich Nein / Diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung / Diab. Fußambulanz/ Einrichtung / Akut-stationär / Rehabilitation / Sonstige 47 Dokumentationsintervall Quartalsweise / Jedes zweite Quartal 48 Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung TT.MM.JJJJ (Optionales Feld) 59 60 A N H A N G 2 L A N G D AT E N S AT Z Diabetes mellitus – Folgedokumentation Lfd. Nr. Dokumentationsparameter 1 Ausprägung DMP-Fallnummer vom Arzt zu vergeben Administrative Daten 2 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name der Kasse 3 Name, Vorname des Versicherten 4 Geb. am TT.MM.JJJJ 5 Kassen-Nr. 7-stellige Nummer 6 Versicherten-Nr. 9-stellige Nummer 7 Vertragsarzt-Nr. 7-stellige Nummer 8 Krankenhaus-IK Nummer 9 Datum TT.MM.JJJJ Anamnese 10 Raucher Ja / Nein 11 Diabetestypische Symptome vorhanden Ja / Nein 12 Neu aufgetretene Begleit- oder Folgeerkrankungen Keine / Hypertonus / Fettstoffwechselstörung / KHK / Herzinfarkt / Schlaganfall / pAVK / Nephropathie / Nierenersatztherapie / Diab. Retinopathie / Blindheit / Diab. Neuropathie / Diab. Fuß / Amputation / Sonstige Aktuelle Befunde 13 Körpergewicht kg 14 Peripherer Pulsstatus Nicht erhoben / Unauffällig / Auffällig / Überweisung ausgestellt 15 Sensibilitätsprüfung (z. B. 10g-Mono-Filament-Test) Nicht durchgeführt / Unauffällig / Auffällig / Überweisung ausgestellt 16 Fußstatus Nicht erhoben / Unauffällig / Auffällig 17 Bei auffälligem Fußstatus (Befund des jeweils schwerer betroffenen Fußes) Grad nach Wagner/Armstrong rechts /links / Osteoarthropathie rechts /links / Überwei sung ausgestellt / Einweisung veranlasst 18 Blutdruck mmHg 19 HbA1c Wert in % / Oberer Normwert des Labors in % 20 Serum-Kreatinin Nicht untersucht / Wert in µmol/l oder mg/dl A N H A N G 2 L A N G D AT E N S AT Z Diabetes mellitus – Folgedokumentation Lfd.Nr. Dokumentationsparameter Ausprägung Relevante Ereignisse 21 Schwere Hypoglykämien seit der letzten Dokumentation Anzahl 22 Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen seit der letzten Dokumentation Anzahl 23 Diabetesbedingte retinale LaserJa / Nein therapie seit der letzten Dokumentation Behandlung Aktuelle Medikation 24 Diagnosespezifische Medikation Ja / Nein Die Felder 25 bis 31 sind nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen. 25 Glibenclamid Nein / Ja / Kontraindikation 26 Metformin Nein / Ja / Kontraindikation 27 Glucosidase-Inhibitoren Nein / Ja / Kontraindikation 28 Andere Sulfonylharnstoffe und -analoga (einschl. Glinide) Nein / Ja / Kontraindikation 29 Glitazone Nein / Ja / Kontraindikation 30 Insulin Nein / Nicht intensiviert / Intensiviert 31 Insulin-Analoga Nein / Nicht intensiviert / Intensiviert Die Felder 32 bis 34 sind ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen. 32 HMG-CoA-Reduktase-Hemmer Ja 33 Antihypertensive medikamentöse Therapie Ja 34 Thrombozytenaggregationshemmer Ja Schulungen 35 Schulung empfohlen (bei aktueller Diabetes-Schulung / Hypertonie-Schulung / Dokumentation) Keine 36 Empfohlene Schulung wahrgenommen (seit letzter Dokumentation) Diabetes-Schulung: Ja / Nein / War aktuell nicht möglich Hypertonie-Schulung: Ja / Nein / War aktuell nicht möglich Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen 61 62 A N H A N G 2 L A N G D AT E N S AT Z Diabetes mellitus – Folgedokumentation Lfd.Nr. Dokumentationsparameter Ausprägung Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele 37 Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen Ja / Nein 38 Ernährungsberatung empfohlen Ja / Nein 39 Zielvereinbarung HbA1c Aktuellen HbA1c-Wert halten / senken / anheben 40 Zielvereinbarung Blutdruck Aktuellen Blutdruckwert halten / senken 41 Ophthalmologische Netzhautuntersuchung Durchgeführt / Nicht durchgeführt / Veranlasst 42 Indikationsbezogene Überbzw. Einweisung erforderlich Nein / Diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung / Diab. Fußambulanz/ Einrichtung / Akut-stationär / Rehabilitation / Sonstige 43 Dokumentationsintervall Quartalsweise / Jedes zweite Quartal 44 Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung TT.MM.JJJJ (Optionales Feld) A N H A N G 3 K U R Z D AT E N S AT Z Anhang 3: Kurzdatensatz Anlage 2 b zu §§ 28b bis 28g der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) mit den Datensätzen, die die Krankenkasse erhält. Diabetes mellitus – Erstdokumentation Lfd.Nr. Dokumentationsparameter Ausprägung Administrative Daten 1 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name der Kasse 2 Name, Vorname des Versicherten 3 Geb. am TT.MM.JJJJ 4 Kassen-Nr. 7-stellige Nummer 5 Versicherten-Nr. 9-stellige Nummer 6 Vertragsarzt-Nr. 7-stellige Nummer 7 Krankenhaus-IK Nummer 8 Datum TT.MM.JJJJ Einschreibung 9 Diagnose bekannt seit JJJJ 10 Diagnosespezifische Medikation Ja/ Nein 11 Diabetestypische Symptome vorhanden Ja/ Nein Die Felder 12 und 13 sind nur auszufüllen, wenn keine Therapie mit diabetesspezifischen Medikamenten vorliegt. 12 BZ-Messungen Einmalige Messung (bei symptomatischen Patienten ausreichend) Zweimalige oder mehrfache Messung (bei asymptomatischen Patienten) oGTT 13 BZ-Wert (Eine Angabe ist ausreichend) nüchtern Plasma venös oder kapillär ≥ 126 mg/dl oder ≥ 7,0 mmol/l nüchtern Vollblut venös oder kapillär ≥ 110 mg/dl oder ≥ 6,1 mmol/l postprandial/oGTT Plasma venös oder Vollblut kapillär ≥ 200 mg/dl oder ≥ 11,1 mmol/l postprandial/oGTT Plasma kapillär ≥ 220 mg/dl oder ≥ 12,2 mmol/l postprandial/oGTT Vollblut venös ≥ 180 mg/dl oder ≥ 10,0 mmol/l 63 64 A N H A N G 3 K U R Z D AT E N S AT Z Diabetes mellitus – Erstdokumentation Lfd.Nr. Dokumentationsparameter Ausprägung Anamnese 14 Bekannte Begleit- oder Folgeerkrankungen Keine / Hypertonus / Fettstoffwechselstörung / KHK / Herzinfarkt / Schlaganfall / pAVK / Nephropathie / Nierenersatztherapie / Diab. Retinopathie / Blindheit / Diab. Neuropathie / Diab. Fuß / Amputation / Sonstige Aktuelle Befunde 15 Fußstatus Nicht erhoben / Unauffällig / Auffällig Relevante Ereignisse 16 Schwere Hypoglykämien in den letzten 12 Monaten Anzahl 17 Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen in den letzten 12 Monaten Anzahl Behandlung Schulungen 18 Schulung empfohlen (bei aktueller Diabetes-Schulung / Hypertonie-Schulung / Dokumentation) Keine 19 Schulung bereits vor Einschreibung Diabetes-Schulung / Hypertonie-Schulung / in das strukturierte Behandlungs- Keine programm wahrgenommen Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele 20 Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen Ja / Nein 21 Ernährungsberatung empfohlen Ja / Nein 22 Zielvereinbarung HbA1c Aktuellen HbA1c-Wert halten / senken / anheben 23 Zielvereinbarung Blutdruck Aktuellen Blutdruckwert halten / senken 24 Ophthalmologische Netzhautuntersuchung Durchgeführt / Nicht durchgeführt / Veranlasst 25 Indikationsbezogene Überbzw. Einweisung erforderlich Nein / Diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung / Diab. Fußambulanz/ Einrichtung / Akut-stationär / Rehabilitation / Sonstige 26 Dokumentationsintervall Quartalsweise / Jedes zweite Quartal 27 Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung TT.MM.JJJJ (Optionales Feld) A N H A N G 3 K U R Z D AT E N S AT Z Diabetes mellitus - Folgedokumentation Lfd. Nr. Dokumentationsparameter Ausprägung Administrative Daten 1 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name der Kasse 2 Name, Vorname des Versicherten 3 Geb. am TT.MM.JJJJ 4 Kassen-Nr. 7-stellige Nummer 5 Versicherten-Nr. 9-stellige Nummer 6 Vertragsarzt-Nr. 7-stellige Nummer 7 Krankenhaus-IK Nummer 8 Datum TT.MM.JJJJ Anamnese 9 Diabetestypische Symptome vorhanden Ja / Nein 10 Neu aufgetretene Begleit- oder Folgeerkrankungen Keine / Hypertonus / Fettstoffwechselstörung / KHK / Herzinfarkt / Schlaganfall / pAVK / Nephropathie / Nierenersatztherapie / Diab. Retinopathie / Blindheit / Diab. Neuropathie / Diab. Fuß / Amputation / Sonstige Aktuelle Befunde 11 Fußstatus Nicht erhoben / Unauffällig / Auffällig Relevante Ereignisse 12 Schwere Hypoglykämien seit der letzten Dokumentation Anzahl 13 Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen seit der letzten Dokumentation Anzahl Behandlung Aktuelle Medikation 14 Diagnosespezifische Medikation Ja / Nein Schulungen 15 Schulung empfohlen (bei aktueller Diabetes-Schulung / Hypertonie-Schulung / Dokumentation) Keine 16 Empfohlene Schulung wahrgenom- Diabetes-Schulung: men (seit letzter Dokumentation) Ja / Nein / War aktuell nicht möglich Hypertonie-Schulung: Ja / Nein / War aktuell nicht möglich Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen 65 66 A N H A N G 3 K U R Z D AT E N S AT Z Diabetes mellitus – Folgedokumentation Lfd.Nr. Dokumentationsparameter Ausprägung Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele 17 Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen Ja / Nein 18 Ernährungsberatung empfohlen Ja / Nein 19 Zielvereinbarung HbA1c Aktuellen HbA1c-Wert halten / senken / anheben 20 Zielvereinbarung Blutdruck Aktuellen Blutdruckwert halten / senken 21 Ophthalmologische Netzhautuntersuchung Durchgeführt / Nicht durchgeführt / Veranlasst 22 Indikationsbezogene Überbzw. Einweisung erforderlich Nein / Diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung / Diab. Fußambulanz/ Einrichtung / Akut-stationär / Rehabilitation / Sonstige 23 Dokumentationsintervall Quartalsweise / Jedes zweite Quartal 24 Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung TT.MM.JJJJ (Optionales Feld) D M P - V E R T R A G Anhang 4: Vertrag zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 auf der Grundlage von § 73 a SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und AOK Berlin – Die Gesundheitskasse, zugleich handelnd für die See-Krankenkasse Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK) vertreten durch die Landesvertretung Berlin, handelnd für seine Mitgliedskassen AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (AEV) vertreten durch die Landesvertretung Berlin, handelnd für seine Mitgliedskassen BKK-Landesverband Ost BIG Gesundheit – Die Direktkrankenkasse Knappschaft - Dienststelle Berlin - Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin 67 68 D M P - V E R T R A G Inhaltsverzeichnis Präambel Abschnitt I – Ziele Geltungsbereich § 1 Ziel der Vereinbarung § 2 Geltungsbereich Abschnitt II – Teilnahme der Leistungserbringer § 3 Teilnahmevoraussetzungen und Aufgaben des hausärztlichen Versorgungssektors (koordinierender Arzt) § 4 Teilnahmevoraussetzungen und Aufgaben des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors § 5 Krankenhäuser § 6 Teilnahmeerklärung § 7 Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen § 8 Beginn und Ende der Teilnahme § 9 Verzeichnisse § 10 Vertragsmaßnahmen Abschnitt III – Versorgungsinhalte § 11 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 Abschnitt IV – Qualitätssicherung § 12 Grundlagen und Ziele § 13 Maßnahmen und Indikatoren § 14 Durchführung der Qualitätssicherung Abschnitt V – Teilnahme und Einschreibung der Versicherten § 15 Teilnahmevoraussetzungen § 16 Information und Einschreibung § 17 Teilnahme- und Einwilligungserklärung § 18 Beginn und Ende der Teilnahme § 19 Wechsel des koordinierenden Arztes § 20 - nicht besetzt Abschnitt VI – Information / Schulung / Fortbildung § 21 Information und Fortbildung der Vertragsärzte § 22 Information und Schulung der Versicherten D M P - V E R T R A G Abschnitt VII – Arbeitsgemeinschaft / Datenannahme- und -verarbeitungsstelle (Datenstelle) / Gemeinsame Einrichtung § 23 Bildung einer Arbeitsgemeinschaft § 24 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft § 25 Datenstelle § 26 Bildung einer gemeinsamen Einrichtung § 27 Aufgaben einer gemeinsamen Einrichtung § 28 Kostenumlage Abschnitt VIII – Datendokumentation und Datenverwendung § 29 Erst- und Folgedokumentation § 30 Datenverwendung § 31 Datenzugang § 32 Datenaufbewahrung und -löschung Abschnitt IX § 33 Evaluation Abschnitt X – Vergütung und Abrechnung § 34 Sondervergütung Abschnitt XI – Sonstige Bestimmungen § 35 Weitere Aufgaben und Verpflichtungen § 36 Laufzeit und Kündigung § 37 Salvatorische Klausel Anlagen 1-12 69 70 D M P - V E R T R A G Präambel Die Behandlung chronischer Erkrankungen soll durch strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme) nach § 137f SGB V, die auf der RSAV in der jeweils gültigen Fassung der Verordnung zur Änderung der RSAV (in der Folge RSAV genannt), beruhen, optimiert werden. Daher schließen die Krankenkassen in Berlin und die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (in der Folge KV Berlin genannt) folgenden Vertrag zur Durchführung eines Disease-Management-Programms für Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 2. Als Diabetes mellitus Typ 2 wird die Form des Diabetes bezeichnet, die durch relativen Insulinmangel auf Grund einer Störung der Insulinsekretion entsteht und in der Regel mit einer Insulinresistenz einhergeht. Der Verbesserung der Versorgung von Patienten mit diesem Typ 2-Diabetes wird von den Vertragspartnern ein hoher Stellenwert beigemessen. Die Vertragspartner stimmen überein, dass die Durchführung des Programms, insbesondere die Regelungen zur Erfassung, Übermittlung und Nutzung von Behandlungsdaten so zu gestalten sind, dass die Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Arzt nicht beeinträchtigt wird. Abschnitt I – Ziele, Geltungsbereich § 1 Ziel der Vereinbarung (1) Ziel der Vereinbarung ist die aktive Teilnahme der Versicherten bei der Umsetzung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2 in der Region der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. (2)Die an dieser Vereinbarung teilnehmenden Ärzte übernehmen mit Unterstützung der Krankenkassen die Versorgungsaufgaben dieses Vertrages und strukturieren die Behandlungsabläufe im Sinne eines Koordinators. Darüber hinaus soll der Patient durch Information und Motivation zur aktiven Teilnahme und Erfüllung von Behandlungsoptionen angeregt werden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geeignet sind, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen und über eine adäquate Stoffwechselkontrolle hinaus die in Abs. 3 genannten Ziele zu erreichen. (3)Die Ziele und Anforderungen an das Disease-Management-Programm Diabetes mellitus Typ 2 sowie die medizinischen Grundlagen sind in der Risikostrukturausgleichsverordnung in der jeweils gültigen Fassung festgelegt. Entsprechend Anlage 1.3.1 der RSAV streben die Vertragspartner dieser Vereinbarung folgende Ziele an: 1. Vermeidung von Symptomen der Erkrankung ( z.B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschlagenheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (insbesondere schwere oder rezidivierende Hypoglykämien) sowie schwerer hyperglykämischer Stoffwechselentgleisungen, 2. Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität, 3. Vermeidung der mikrovaskulären Folgekomplikationen (insbesondere Retinopathie mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie), 4. Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio-, und/oder osteoarthropathischen Läsionen und von Amputationen. D M P - V E R T R A G Generell geht es dabei um die Erhöhung der Lebenserwartung sowie die Erhaltung oder Verbesserung der durch Diabetes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei werden in Abhängigkeit z.B. von Alter und Begleiterkrankungen des Patienten unterschiedliche, individuelle Therapieziele angestrebt. § 2 Geltungsbereich (1) Diese Vereinbarung gilt für 1. Vertragsärzte, ärztlich geleitete Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V und medizinische Versorgungszentren gem. § 95 Abs. 1 SGB V in der Region der KV Berlin, die nach Maßgabe des Abschnitts II ihre Teilnahme erklärt haben. 2. Versicherte der beteiligten Krankenkassen im Bereich der KV Berlin, die sich nach Maßgabe des Abschnitts V dieses Vertrages eingeschrieben haben. 3. weitere Krankenkassen, die dem Vertrag beitreten können, sofern sie gegenüber der KV Berlin erklären, dass sie die außerbudgetären Vergütungen nach § 34 im Rahmen des Fremdkassenzahlungsausgleichs anerkennen. Die KV Berlin wird von der beitretenden Krankenkasse informiert. Die Durchführung des Programms erfolgt durch die in Berlin ansässige Krankenkasse (bei Innungskrankenkassen durch die beitretende Krankenkasse). 4. die Behandlung von Versicherten der BKK, die einen nach diesem Vertrag teilnehmenden Vertragsarzt gem. Ziffer 1 in Berlin aufsuchen und sich nach Maßgabe des Abschnitts V eingeschrieben haben. Die Durchführung des Programms erfolgt durch die jeweilige BKK. (2) Basis des Vertrages ist die RSAV in der jeweils gültigen Fassung der Verordnung zur Änderung der RSAV. Sollten sich aufgrund nachfolgender Änderungsverordnungen der RSAV inhaltliche Änderungen ergeben, hat eine Anpassung dieser Vereinbarung zu erfolgen. Näheres hierzu regelt § 36 Abs. 3 dieser Vereinbarung. Die Anlagen, die die Versorgungsinhalte sowie die Dokumentation betreffen, entsprechen wörtlich den Anlagen 1 Ziffer 1, 2, 3 sowie 2a und 2b der RSAV Abschnitt II – Teilnahme der Leistungserbringer § 3 Teilnahmevoraussetzungen und Aufgaben des hausärztlichen Versorgungssektors (koordinierender Vertragsarzt) (1) Teilnahmeberechtigt für den hausärztlichen Versorgungssektor sind Vertragsärzte, die gemäß § 73 SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen sowie in Ausnahmefällen diabetologisch qualifizierte Ärzte, die als Internist ohne Schwerpunkt an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen, und die die Anforderungen an die Strukturqualität nach Anlage 1 „Strukturqualität koordinierender Vertragsarzt“ erfüllen. (2)Zu den Aufgaben des teilnehmenden Vertragsarztes (koordinierender Vertragsarzt) gehören insbesondere: 1. die Koordination der Behandlung der Versicherten insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung anderer Leistungserbringer unter Beachtung der nach § 11 geregelten Versorgungsinhalte, 71 72 D M P - V E R T R A G 2. die Information und Einschreibung der Versicherten gemäß § 16, 3. die Übermittlung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten sowie der Erst- und Folgedokumentation gemäß den Anlagen 2a und 2b RSAV entsprechend der Vorgabe in § 29 Abs. 3 an die Datenstelle nach § 25; der Vertragsarzt vergibt dabei für jeden Versicherten eine nur einmal zu vergebende Fallnummer, die aus max. 7 Zeichen bestehen darf, 4. die Beachtung der Qualitätsziele nach § 12 einschließlich einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie unter Berücksichtigung des im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraums, 5. die Durchführung von Schulungen gemäß § 22, soweit die Schulungsberechtigung gegenüber der KV Berlin entsprechend nachgewiesen ist, sowie die Veranlassung der Versicherten, an Schulungen teilzunehmen, 6. die Überweisung an andere Leistungserbringer gemäß Ziffer 1.8 der Anlage 8 „Versorgungsinhalte“ sowie gemäß der Anlage 4 „Strukturqualität für weitere Leistungserbringer“ und 7. bei Überweisung an andere Leistungserbringer - therapierelevante Informationen entsprechend Anlage 8 „Versorgungsinhalte“, z.B. betreffend der medikamentösen Therapie, zu übermitteln, - von diesen Leistungserbringern therapierelevante Informationen einzuholen, 8. bei Vorliegen der unter Ziffer 1.8.3 der Anlage 8 „Versorgungsinhalte“ genannten Indikationen eine Einweisung in das (nächstgelegene) Krankenhaus entsprechend der Anlage 3 „Strukturqualität Krankenhaus“ vorzunehmen. In Zweifelsfällen hinsichtlich der Krankenhauseinweisung nach Ziffer 1.8.3 sollte der koordinierende Arzt zuvor die Zweitmeinung eines diabetologisch qualifizierten Arztes gem. § 4 einholen und dokumentieren. Sobald Krankenhäuser vertraglich in dieses Programm eingebunden sind, muss eine stationäre Einweisung von teilnehmenden Versicherten unter Berücksichtigung der individuellen Patienteninteressen und der regionalen Versorgungsstrukturen an diese vertraglich eingebundenen stationären Einrichtungen erfolgen. Eine Einweisung aufgrund einer Notfallindikation kann in jedes Krankenhaus erfolgen. § 4 Teilnahmevoraussetzungen und Aufgaben des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors (1) Teilnahmeberechtigt für die diabetologisch qualifizierte Versorgung sind Vertragsärzte, wenn sie die Voraussetzungen und Verpflichtungen nach Anlage 2 „Strukturqualität diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor“ erfüllen. (2)Zu den Aufgaben des teilnehmenden diabetologisch qualifizierten Vertragsarztes gehören insbesondere: 1. die Mit- und Weiterbehandlung des teilnehmenden Versicherten unter Beachtung der in Anlage 8 geregelten Versorgungsinhalte, D M P - V E R T R A G 2. die Beachtung der Qualitätsziele gemäß § 12, einschließlich einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie unter Berücksichtigung des im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraums, 3. die Durchführung von Schulungen gemäß § 22, soweit die Schulungsberechtigung entsprechend nachgewiesen ist, 4. die Überweisung an andere Leistungserbringer gemäß Ziffer 1.8 der Anlage 8 „Versorgungsinhalte“ sowie gemäß der Anlage 4 „Strukturqualität für weitere Leistungserbringer“, 5. bei Überweisung an andere Leistungserbringer, - therapierelevante Informationen entsprechend Anlage 8 „Versorgungsinhalte“, z. B. betreffend die medikamentöse Therapie, zu übermitteln, - von diesen Leistungserbringern therapierelevante Informationen einzuholen, 6. die Übermittlung therapierelevanter Informationen an den koordinierenden Vertragsarzt nach § 3, sofern länger als ein Quartal eine begründete Mit- und Weiterbehandlung des Versicherten erfolgt, 7. die Übermittlung therapierelevanter Informationen zur Erstellung der Dokumentation bei Wiederaufnahme der Behandlung des Versicherten durch den koordinierenden Vertragsarzt nach § 3, 8. bei Vorliegen der unter Ziffer 1.8.3 der Anlage 8 „Versorgungsinhalte“ genannten Indikationen eine Einweisung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus entsprechend der Anlage 3 „Strukturqualität Krankenhaus“ vorzunehmen und den koordinierenden Vertragsarzt hiervon zu unterrichten. Sobald Krankenhäuser vertraglich in dieses Programm eingebunden sind, muss eine stationäre Einweisung von teilnehmenden Versicherten unter Berücksichtigung der individuellen Patienteninteressen und der regionalen Versorgungsstrukturen an diese vertraglich eingebundenen stationären Einrichtungen erfolgen. Eine Einweisung aufgrund einer Notfallindikation kann in jedes Krankenhaus erfolgen. (3)Ärzte, welche die Voraussetzungen gem. § 4 Abs. 1 erfüllen und die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gem. § 73 SGB V gewählt haben, können zugleich die Aufgaben gem. § 3 und § 4 wahrnehmen. (4) Diabetologisch qualifizierte Ärzte, die an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen und aufgrund regionaler Besonderheiten Diabetes-Patienten dauerhaft versorgen, können auf Antrag die Aufgaben eines koordinierenden Arztes für diese Patienten übernehmen, sofern sie diese vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung in vollem Umfang versorgt haben. § 5 Krankenhäuser Innerhalb von 6 Monaten nach Zugang des Zulassungsbescheids durch das BVA werden für stationäre Einweisungen von teilnehmenden Versicherten aufgrund der Diagnose Diabetes mellitus Typ 2 Krankenhäuser vertraglich eingebunden. Dafür müssen sie die Anforderungen entsprechend der Anlage 3 „Strukturqualität Krankenhaus“ erfüllen; die Teilnahme ist freiwillig. In dem Vertrag verpflichten sie sich, aufgrund der Diagnose Diabetes mellitus Typ 2 eingewiesene Versicherte entsprechend der RSAV zu behandeln. 73 74 D M P - V E R T R A G § 6 Teilnahmeerklärung Der Vertragsarzt erklärt sich unter Angabe seiner Funktion als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 und/oder als diabetologisch qualifizierter Arzt nach § 4 gegenüber der KV Berlin schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlagen 5 „Teilnahmeerklärung Vertragsarzt“ zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Er genehmigt mit seiner Unterschrift auf dieser Erklärung den für ihn in Vertretung ohne Vollmacht mit der Datenstelle geschlossenen Vertrag. § 7 Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen (1) Die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen und -verpflichtungen entsprechend der jeweiligen Strukturqualität gemäß den §§ 3 und 4 sowie der Schulungsberechtigungen entsprechend der Anforderungen des Schulungsprogramms wird von der KV Berlin geprüft und die Teilnahme bestätigt. (2) Die Krankenkassenverbände erhalten eine Kopie der erstellten positiven oder negativen Bescheide. (3) Die Gemeinsame Einrichtung wird über Widersprüche von Vertragsärzten informiert und hat die Möglichkeit, ein Votum gegenüber dem Büro der Widerspruchstelle der KV Berlin abzugeben. (4) Die KV Berlin legt der Gemeinsamen Einrichtung jährlich einen zusammenfassenden Bericht vor, aus dem die kontinuierliche Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen und -verpflichtungen der Vertragsärzte hervorgeht. § 8 Beginn und Ende der Teilnahme (1) Die Teilnahme des Vertragsarztes am Programm beginnt mit dem Eingang der Einschreibung bei der KV Berlin gem. der Anlagen 5 „Teilnahmeerklärung Vertragsarzt“ und sofern die vollständigen Nachweise gemäß der Teilnahmevoraussetzungen nach § 7 innerhalb eines Monats vorliegen. Die Teilnahme wird schriftlich bestätigt. (2) Der Vertragsarzt kann seine Teilnahme schriftlich gegenüber der KV Berlin zum Ende des Quartals kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende des Quartals. (3) Endet die Teilnahme eines koordinierenden Vertragsarztes, können die Krankenkassen die hiervon betroffenen Versicherten ohne Angabe von Gründen darüber informieren und das Vertragsärzteverzeichnis gemäß § 9 zukommen lassen. § 9 Verzeichnisse (1) Über die teilnehmenden und ausgeschiedenen Vertragsärzte gemäß den §§ 3 und 4 führt die KV Berlin ein Verzeichnis. Die KV Berlin stellt dieses Verzeichnis den Krankenkassenverbänden in elektronischer Form, z. B. Excel-Datei, entsprechend der Anlage 6 „Vertragsärzteverzeichnis“ jeweils zum Monatsersten aktualisiert zur Verfügung. (2) Die Krankenkassen bzw. deren Verbände stellen das Vertragsärzteverzeichnis dem BVA beim Antrag auf Akkreditierung und nachfolgend auf Anforderung zur Verfügung. Der Prüfbehörde wird das Verzeichnis auf Anforderung zur Verfügung gestellt. D M P - V E R T R A G (3) Die Krankenkassen führen ein Verzeichnis der nach § 5 des Vertrages teilnehmenden Krankenhäuser. Das Krankenhausverzeichnis gemäß Anlage 7 stellen die Krankenkassen dem BVA innerhalb der in § 5 genannten Fristen und nachfolgend auf Anforderung zur Verfügung. Der Prüfbehörde wird das Verzeichnis auf Anforderung zur Verfügung gestellt. (4) Weiterhin werden die Verzeichnisse folgenden Personenkreisen zur Verfügung gestellt: - am Vertrag teilnehmenden Vertragsärzten, - bei Bedarf den teilnehmenden bzw. teilnahmewilligen Versicherten der Krankenkassen, insbesondere bei Neueinschreibung, - der Datenstelle nach § 25. § 10 Vertragsmaßnahmen (1) Im Rahmen des Disease-Management-Programms sind sich die Vertragspartner darüber einig, die teilnehmenden Leistungserbringer, die gegen die im Programm festgelegten Anforderungen verstoßen, wirksam zu sanktionieren. (2)Verstößt ein Vertragsarzt gegen die Verpflichtungen nach dieser Vereinbarung, löst dieses folgende Maßnahmen aus: 1. keine Vergütung von unvollständigen/unplausiblen Dokumentationen, ggf. nachträgliche Korrektur bereits erfolgter Vergütung, 2. bei wiederholter Vertragsverletzung eines am Disease-Management-Programm teilnehmenden Arztes verständigt sich die Gemeinsame Einrichtung über nachfolgende Sanktionen: - Verwarnung, - ein vorübergehender Ausschluss von der Teilnahme am Disease-ManagementProgramm Diabetes mellitus Typ 2, - ein endgültiger Ausschluss von der Teilnahme am Disease-Management-Programm Diabetes mellitus Typ 2. (3)Grundsätzlich ergehen die Sanktionen nach Abs. 2 in der genannten Reihenfolge. Das gilt nicht bei schwerer Verfehlung. (4) Die jeweiligen Sanktionen werden von der KV Berlin vollzogen. Abschnitt III – Versorgungsinhalte § 11 Medizinische Anforderungen an das Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 Die medizinischen Anforderungen sind in der Anlage 8 „Versorgungsinhalte“ definiert. Die Inhalte dieser Vertragsanlage entsprechen der Anlage 1, Ziffer 1, 2 und 3 der RSAV. Der teilnehmende Leistungserbringer verpflichtet sich durch seine Teilnahmeerklärung gem. § 6, insbesondere diese Versorgungsinhalte zu beachten. Soweit diese Vorgaben Inhalte der ärztlichen Therapie betreffen, schränken sie den zur Erfüllung des ärztlichen Behandlungsauftrages im Einzelfall erforderlichen ärztlichen Behandlungsspielraum nicht ein. 75 76 D M P - V E R T R A G Abschnitt IV – Qualitätssicherung § 12 Grundlagen und Ziele Grundlage der Qualitätssicherung sind die in den Anlagen 9 „Qualitätssicherung“ genannten Ziele. Zu diesen gehören insbesondere: 1. Einhaltung der Anforderungen gemäß § 137 f Abs. 2, Satz 2, Nr. 2 SGB V einschließlich Therapieempfehlungen, 2. Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie, 3. Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungssektoren gemäß 1.8 der Anlage 8 „Versorgungsinhalte“, 4. Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität, 5. Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentationen gemäß den Anlagen 2a und 2b, 6. aktive Teilnahme des Versicherten. § 13 Maßnahmen und Indikatoren (1) Entsprechend der Ziffer 2 der Anlage 1 der RSAV sind diesem Disease-ManagementProgramm Maßnahmen und Indikatoren gemäß der Anlagen 9 „Qualitätssicherung“ zugrunde gelegt. (2)Zu den Maßnahmen gehören entsprechend Anlage 1 Ziffer 2 der RSAV insbesondere: 1. Maßnahmen mit Erinnerungs- und Rückmeldefunktionen (z.B. Remindersysteme) für Versicherte und Leistungserbringer, 2. strukturiertes Feedback auf der Basis der Dokumentationsdaten für die teilnehmenden Leistungserbringer mit der Möglichkeit einer regelmäßigen Selbstkontrolle; hierfür kann die regelmäßige Durchführung von strukturierten Qualitätszirkeln ein geeignetes Verfahren sein, 3. Maßnahmen zur Förderung einer aktiven Teilnahme und Eigeninitiative der Versicherten, 4. Sicherstellung einer systematischen, aktuellen Information der Leistungserbringer und eingeschriebenen Versicherten, (3) Zur Auswertung werden die in der Anlage 9 „Qualitätssicherung“ fixierten Indikatoren herangezogen. (4) Über die Weiterentwicklung der arztbezogenen Qualitätssicherung verständigen sich die Vertragspartner im Rahmen der Gemeinsamen Einrichtung gemäß § 26. § 14 Durchführung der Qualitätssicherung (1) Die Datenstelle gemäß § 25 dieser Vereinbarung sichert mit der Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität die Qualität der Dokumentation und übernimmt mit der Nachforderung fehlender oder unplausibler Dokumentationsdaten eine Erinnerungsfunktion gegenüber den dokumentierenden Vertragsärzten. D M P - V E R T R A G (2)Die Gemeinsame Einrichtung nach § 26 dieser Vereinbarung wertet die ihr gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 4 dieser Vereinbarung übermittelten Dokumentationsdaten nach Maßgabe der Anlage 9 „Qualitätssicherung“ zu dieser Vereinbarung arztbezogen aus und führt die Qualitätssicherung gemäß § 27 dieser Vereinbarung durch. (3)Die Krankenkassen werten die ihnen gemäß § 25 Abs. 3 dieser Vereinbarung übermittelten Dokumentationsdaten nach Maßgabe der Anlage 9 versichertenbezogen aus. Um die aktive Teilnahme der Versicherten am Programm zu gewährleisten, sehen die Krankenkassen insbesondere folgende Maßnahmen vor: Die Krankenkassen 1. erinnern die eingeschriebenen Versicherten anhand schriftlicher Information an notwendige Nachsorge- und Behandlungstermine, wenn der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme aufgrund der von der Datenstelle gemäß § 25 dieser Vereinbarung an die Krankenkassen gemeldeten Daten fehlt, 2. beraten die eingeschriebenen Versicherten individuell und anlassbezogen, wenn aufgrund der von der Datenstelle gemäß § 25 dieser Vereinbarung an die Krankenkassen gemeldeten Daten eine mangelnde Unterstützung des Behandlungsprogramms durch den Versicherten erkennbar ist, 3. berichten der gemeinsamen Einrichtung gemäß § 26 dieser Vereinbarung in regelmäßigen Abständen über die Ergebnisse der Erinnerungsmaßnahmen und berücksichtigen die Vorschläge der Gemeinsamen Einrichtung zur Weiterentwicklung der Maßnahmen. (4) Die KV Berlin 1. wertet die ihr gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 4 dieser Vereinbarung übermittelten Dokumentationsdaten arztbezogen aus und übernimmt auf Grund des 2a-Datensatzes originär die weitergehende Qualitätssicherung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung und entscheidet eigenverantwortlich über die Art und Weise und den Umfang, 2. informiert die Gemeinsame Einrichtung nach § 26 dieser Vereinbarung über die Auswertungen gemäß Punkt 1., 3. berücksichtigt die Vorschläge der Gemeinsamen Einrichtung zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung. (5) Die durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen werden nach Abstimmung durch die Vertragspartner in geeigneter Weise, z. B. im Internet, in Mitgliederzeitschriften, Fachpresse oder Ärztezeitung regelmäßig, mindestens einmal jährlich, öffentlich dargelegt. Abschnitt V – Teilnahme und Einschreibung der Versicherten § 15 Teilnahmevoraussetzungen (1) Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen können auf freiwilliger Basis an der Versorgung gemäß diesem Vertrag teilnehmen, sofern folgende Einschreibekriterien erfüllt sind: 1. die Diagnose des Diabetes mellitus Typ 2 gemäß Ziffer 1.2 (Diagnostik) der Anlage 8 „Versorgungsinhalte“ ist gesichert oder es liegt gemäß Ziffer 3 der Anlage 1 RSAV bereits eine Therapie mit diabetesspezifischen, blutzuckersenkenden Medikamenten vor, 2. der Versicherte ist grundsätzlich zur aktiven Mitwirkung und Teilnahme an Schulungen bereit und in der Lage, 77 78 D M P - V E R T R A G 3. die Verbesserung der Lebensqualität und Lebenserwartung durch die intensivierte Betreuung ist zu erwarten. (2)Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) werden nicht in das Disease-Management-Programm aufgenommen. (3) Die Teilnahme schränkt nicht die Regelungen der freien Arztwahl nach § 76 SGB V ein. § 16 Information und Einschreibung (1) Die beteiligten Krankenkassen werden zur Unterstützung der teilnehmenden Vertragsärzte ihre Versicherten entsprechend § 28d Abs. 1 Nr. 3 RSAV in geeigneter Weise, insbesondere durch die Anlagen 10 „Patienteninformation“ bestehend aus dem Merkblatt, der Datenschutzinformation und der Teilnahme- und Einwilligungserklärung, umfassend über das Disease-Management-Programm informieren. Der Versicherte bestätigt den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung. (2)Koordinierende Vertragsärzte, die gemäß § 3 teilnehmen, informieren entsprechen § 28d Abs. 1 Nr. 3 RSAV ihre nach § 15 Abs. 1 teilnahmeberechtigten Patienten. Diese Versicherten können sich mit der Teilnahme- und Einwilligungserklärung gemäß § 17 bei diesem koordinierenden Vertragsarzt einschreiben. (3)Für die Einschreibung des Versicherten in das Disease-Management-Programm sind neben der Teilnahme- und Einwilligungserklärung gemäß § 17 folgende Unterlagen notwendig: 1. die schriftliche Bestätigung der gesicherten Diagnose durch den behandelnden koordinierenden Vertragsarzt auf der Dokumentation der Einschreibekriterien (Zeile 1-13 der Erstdokumentation der Anlage 11 „Dokumentationsdaten 2a/b“ mit Versicherten- und Leistungserbringerbezug), 2. auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung die Bestätigung, dass für den vorgenannten Versicherten die Diagnose entsprechend der Erstdokumentation gesichert ist und die weiteren Einschreibekriterien überprüft sind. Insbesondere erklärt der Arzt, dass sein Patient grundsätzlich zur aktiven Mitwirkung und Teilnahme an Schulungen bereit ist und durch die intensivierte Betreuung in Form einer Verbesserung von Lebensqualität und Lebenserwartung profitieren kann, 3. die Erstdokumentation (Zeile 14 ff der Erstdokumentation der Anlage 11 „Dokumentationsdaten 2a/b“ mit Versichertenbezug). (4) Mit der Einschreibung in das Disease-Management-Programm wählt der Versicherte seinen koordinierenden Vertragsarzt. Die Einschreibung wird nur wirksam, wenn der gewählte Vertragsarzt nach § 3 an dem Vertrag teilnimmt und die Teilnahme- und Einwilligungserklärung gemäß der Anlage 10.3 „Teilnahme- und Einwilligungserklärung“ sowie die vollständige Erstdokumentation gemäß der Anlage 11 „Dokumentationsdaten 2a/b“ an die Datenstelle gemäß § 25 weiterleitet. Die beteiligten Krankenkassen stellen sicher, dass der Versicherte nur bei einem koordinierenden Vertragsarzt für die Diagnose Diabetes mellitus Typ 2 eingeschrieben ist. (5) Auch die Krankenkasse kann Versicherte in das Disease-Management-Programm einschreiben. In diesem Fall wird der Versicherte nach der Unterzeichnung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung von der Krankenkasse an seinen behandelnden Vertragsarzt verwiesen, damit die weiteren Einschreibeunterlagen nach Abs. 3 erstellt und weitergeleitet werden. D M P - V E R T R A G (6) Nachdem alle Unterlagen entsprechend Abs. 3 in der zuständigen Krankenkasse vorliegen, bestätigt die Krankenkasse dem Versicherten und dem koordinierenden Vertragsarzt schriftlich die Teilnahme des Versicherten an dem Disease-Management-Programm unter Angabe des Eintrittsdatums. (7) Wenn der Versicherte an mehreren in der RSAV genannten Erkrankungen leidet, kann er an verschiedenen Disease-Management-Programmen teilnehmen. (8) Die Krankenkassen statten eingeschriebene Versicherte unverzüglich mit neuen Krankenversichertenkarten aus, mit denen diese für die Abrechnung und für die Durchführung des Risikostrukturausgleiches als DMP-Versicherte erkennbar sind. Die Krankenkassen verpflichten sich, mit Ausgabe der neuen Versichertenkarten an die eingeschriebenen Versicherten, die alten Versichertenkarten zeitgleich einzuziehen. § 17 Teilnahme- und Einwilligungserklärung Nach umfassender Information über das Disease-Management-Programm entsprechend § 28d Abs. 1 Nr. 3 RSAV und der damit verbundenen Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung (vgl. Anlage 10.2 „Datenschutzinformation“) erklärt sich der Versicherte gemäß der Anlage 10.3 „Teilnahme- und Einwilligungserklärung“ zur Teilnahme an dem DiseaseManagement-Programm bereit und willigt in die damit verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten ein. § 18 Beginn und Ende der Teilnahme (1) Die Teilnahme des Versicherten am Disease-Management-Programm beginnt vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch die zuständige Krankenkasse gemäß § 16 Abs. 6 mit dem Tag, an dem das letzte Dokument entsprechend § 16 Abs.3 erstellt wurde. Die Krankenkasse bestätigt schriftlich die Einschreibung gemäß § 16 Abs. 6. (2)Der Versicherte kann seine Teilnahme und/oder Einwilligung gemäß Anlage 10.3 „Teilnahme- und Einwilligungserklärung“ jederzeit schriftlich gegenüber der zuständigen Krankenkasse kündigen und scheidet, sofern er keinen späteren Termin für sein Ausscheiden bestimmt, mit Zugang des Kündigungsschreibens bei der Kasse aus. (3)Die zuständige Krankenkasse beendet die Teilnahme des Versicherten bei Vorliegen einer der in § 28d Abs. 2 Nr. 2 RSAV genannten Tatbestände mit Wirkung zu dem Tag der letzten Dokumentation (Dokumentationsdatum). (4) Die zuständige Krankenkasse informiert den Versicherten, den koordinierenden Vertragsarzt und die Datenstelle nach § 25 unverzüglich schriftlich über das Ausscheiden des Versicherten aus dem Disease-Management-Programm. § 19 Wechsel des koordinierenden Vertragsarztes Es steht dem Versicherten frei, seinen koordinierenden Vertragsarzt nach § 3 zu wechseln. Hierfür unterschreibt der Versicherte bei seinem neuen koordinierenden Vertragsarzt erneut die Einschreibeunterlagen nach § 17 und kreuzt „Vertragsarztwechsel“ an. Der neu gewählte koordinierende Vertragsarzt erstellt die Erstdokumentation entsprechend der Anlage 11 „Dokumentationsdaten 2a/b“ und übersendet die Teilnahme- und Einwilligungserklärung 79 80 D M P - V E R T R A G sowie die vollständige Erstdokumentation innerhalb von 7 Kalendertagen an die Datenstelle gemäß § 25. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird auch der bisherige koordinierende Vertragsarzt von der zuständigen Krankenkasse informiert. § 20 - nicht besetzt - Abschnitt VI – Information / Schulung / Fortbildung § 21 Information und Fortbildung der Vertragsärzte (1) Die Krankenkassen und die KV Berlin informieren die teilnahmeberechtigten Vertragsärzte umfassend über Ziele und Inhalte des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperationsund Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnahmeberechtigten Vertragsärzte bestätigen den Erhalt und die Kenntnisnahme der Information auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 6 dieser Vereinbarung. Die zu verwendenden Informationsmaterialien stimmen die Vertragspartner ab. (2) Fortbildung, z. B. durch Schulungen der teilnahmeberechtigten Vertragsärzte, dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungen zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten ab, insbesondere bezüglich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit. (3) Die Gemeinsame Einrichtung gem. § 26 definiert bedarfsorientiert Anforderungen an die für die Disease-Management-Programme relevante regelmäßige Fortbildung teilnahmeberechtigter Vertragsärzte. Die beschlossenen Anforderungskriterien werden Teil der Anlage 1 „Strukturqualität koordinierender Vertragsarzt“ sowie der Anlage 2 „Strukturqualität diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor“ des Vertrages und sind den Vertragsärzten in geeigneter Form bekannt zu geben. Die im Rahmen der Strukturqualität geforderte regelmäßige Fortbildung ist entsprechend der Regelung in der Anlage 1 „Strukturqualität koordinierender Vertragsarzt“ sowie der Anlage 2 „Strukturqualität diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor“ nachzuweisen § 22 Information und Schulung der Versicherten (1) Die Krankenkassen informieren anhand der Patienteninformation, bestehend aus dem Merkblatt, der Datenschutzinformation und der Teilnahme- und Einwilligungserklärung (vgl. Anlagen 10) ihre Versicherten umfassend über Ziele und Inhalte des DiseaseManagement-Programms Diabetes mellitus Typ 2. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transparent dargestellt. (2)Jeder teilnehmende Versicherte erhält Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm. Patientenschulungen dienen der Befähigung des Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs und der Befähigung zu informierten Patientenentscheidungen. Der bestehende Schulungsstand der Versicherten ist zu berücksichtigen. D M P - V E R T R A G (3) In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte, insbesondere betreffend der evidenzbasierten Arzneimitteltherapie gemäß Anlage 8 „Versorgungsinhalte“, einzubeziehen. (4) Das Nähere zu Patientenschulungen regelt die Anlage 12 „Patientenschulungen“. Abschnitt VII – Arbeitsgemeinschaft / Datenannahme- und -verarbeitungsstelle (Datenstelle) / Gemeinsame Einrichtung § 23 Bildung einer Arbeitsgemeinschaft Die Vertragspartner bilden eine Arbeitsgemeinschaft nach § 219 Abs. 2 SGB V. Das Nähere wird in einem gesonderten Vertrag geregelt. § 24 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft (1) Die Arbeitsgemeinschaft hat entsprechend § 28 f Abs. 2 RSAV die Aufgaben, den bei ihr eingehenden Datensatz versichertenbezogen zu pseudonymisieren und ihn dann an die KV Berlin und die nach § 26 gebildete Gemeinsame Einrichtung nur für die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben im Rahmen der Qualitätssicherung weiterzuleiten. (2)Die Arbeitsgemeinschaft hat die Aufgabe, auf Verlangen eines jeden Vertragspartners, der Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist, den Versichertenbezug wieder herzustellen, wenn dies im Einzelfall für die Erfüllung seiner jeweiligen Aufgabe zur Prüfung der Qualität der im Rahmen des Disease-Management-Programms erbrachten vertragsärztlichen Leistungen oder zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Plausibilität der auf Grundlage der Dokumentationsdaten 2a und 2b der RSAV erstellten Dokumentationen erforderlich ist. § 25 Datenstelle (1) Die Krankenkassen bzw. deren Verbände und die Arbeitsgemeinschaft nach § 23 beauftragen eine Datenannahme- und -verarbeitungsstelle (Datenstelle). (2)Die Arbeitsgemeinschaft nach § 23 beauftragt die Datenstelle mit folgenden Aufgaben: 1. Entgegennahme, Erfassung und Prüfung auf Vollständigkeit sowie Plausibilität der Dokumentationsdaten 2a der RSAV, 2. Nachforderung unvollständiger oder unplausibler Angaben, 3. Pseudonymisierung des Versichertenbezugs der Dokumentationsdaten 2a der RSAV, 4. Weiterleitung der Dokumentationsdaten 2a RSAV mit Arztbezug und pseudonymisiertem Versichertenbezug in weiterverarbeitungsfähiger Form an die Gemeinsame Einrichtung gem. § 26 und die KV Berlin. (3)Die teilnehmenden Krankenkassen bzw. deren Verbände beauftragen die Datenstelle mit folgenden Aufgaben: 1. Entgegennahme, Erfassung und Prüfung auf Vollständigkeit sowie Plausibilität der Dokumentationsdaten 2b der RSAV und der Teilnahme- und Einwilligungserklärung der Versicherten, 2. Nachforderung unvollständiger oder unplausibler Angaben, 81 82 D M P - V E R T R A G 3. Weiterleitung der Teilnahme- und Einwilligungserklärung der Versicherten unmittelbar an die jeweilige Krankenkasse, 4. Weiterleitung der Zeilen 1 – 13 der Erstdokumentation des von der Datenstelle erfassten Datensatzes 2b gem. Anlage 11 „Dokumentationsdaten 2a/b“ mit Versichertenbezug und Arztbezug unmittelbar an die jeweilige Krankenkasse, 5. Weiterleitung der übrigen Daten der Erst- bzw. Folgedokumentation des von der Datenstelle erfassten Datensatzes 2 b gem. Anlage 11 „Dokumentationsdaten 2a/b“ mit Versichertenbezug ohne Arztbezug an die jeweilige Krankenkasse. (4) Das Nähere zu den Absätzen (2) und (3) regeln jeweils die Krankenkassen bzw. deren Verbände und die Arbeitsgemeinschaft mit der Datenstelle in gesonderten Verträgen nach § 80 SGB X, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind. Ihrer Verantwortung für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben kommt sie durch Ausübung von vertraglich gesicherten Kontroll- und Weisungsrechten nach. Die Partner dieser Vereinbarung verständigen sich darauf, dass die Gemeinsame Einrichtung die Datenstelle zu einem späteren Zeitpunkt mit noch zu bestimmenden Aufgaben der Datenaufbereitung beauftragen kann. Wird eine entsprechende Beauftragung vorgenommen, ist der hierzu nach § 80 SGB X notwendige Vertrag dem BVA unverzüglich zu übermitteln. (5) Die Teilnahmeerklärung (Anlage 5.1) des koordinierenden Arztes nach § 3 beinhaltet dessen Genehmigung des Auftrages an die Datenstelle mit folgenden Aufgaben: 1. Überprüfung der von ihm erstellten Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibilität, 2. Trennung der Dokumentationen in die Datensätze 2a und 2b der RSAV, 3. Weiterleitung der Dokumentationsdaten 2a der RSAV an die Arbeitsgemeinschaft, 4. Anonymisierung des Arztbezuges bezüglich der Dokumentationsdaten 2b der RSAV – mit Ausnahme der Zeilen 1-13 der Dokumentationsdaten 2b (Erstdokumentation) – sowie Bereitstellung dieser Daten für die jeweilige Krankenkasse. 5. bei elektronischer Übermittlung der Dokumentationsdaten, sofern die Ärztin/der Arzt keine qualifizierte elektronische Signatur einsetzen kann, die Erzeugung einer Versandliste für alle von der Arztpraxis übermittelten Dokumentationsdatensätze, 6. die unmittelbare Übermittlung der Versandliste nach Erhalt der Dokumentationsdaten an die Arztpraxis mit der Bitte um Prüfung, Unterzeichnung und sofortige Rücksendung an die Datenstelle, 7. Überprüfung, ob die Versandliste resp. das Bestätigungsschreiben gemäß Variante III der Verfahrensbeschreibung zum Nachweis der Arztunterschrift bei elektronischer DMPDatenübermittlung unterschrieben und innerhalb von 52 Tagen nach Ablauf des Dokumentationszeitraums in der Datenstelle vorgelegen hat. (6) Zur Erfüllung der in Absatz 5 genannten Aufgaben genehmigt der Arzt mit seiner Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung gem. Anlagen 5 den für ihn in Vertretung/ohne Vollmacht zwischen den Krankenkassen, der Arbeitsgemeinschaft und der Datenstelle nach Absatz 1 geschlossenen Vertrag und beauftragt die Datenstelle mit diesen Aufgaben. D M P - V E R T R A G § 26 Bildung einer Gemeinsamen Einrichtung Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft bilden eine Gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 28 f Abs. 2 Nr. 4 der RSAV zur Erfüllung der Aufgaben nach § 28 c und g der RSAV. Das Nähere wird in einem gesonderten Vertrag geregelt. § 27 Aufgaben der Gemeinsamen Einrichtung (1) Die Gemeinsame Einrichtung hat die Aufgabe, auf Basis der ihr übermittelten Dokumentationsdaten die ärztliche Qualitätssicherung gem. Anlage 9 „Qualitätssicherung“ durchzuführen. Dazu gehört: 1. eine Unterstützung bei der Erreichung der Qualitätsziele anhand der quantitativen Angaben der Dokumentationsdaten 2a der RSAV, 2. die Unterstützung im Hinblick auf eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie gemäß RSAV anhand der Arzneimitteldaten der Dokumentationsdaten 2a der RSAV, 3. die Durchführung des ärztlichen Feedbacks anhand der quantitativen Angaben der Dokumentationsdaten 2a der RSAV und 4. die Pseudonymisierung des Arztbezugs und Übermittlung dieser Daten zur Evaluation nach § 28g RSAV. (2)Die Gemeinsame Einrichtung wird hierzu eine regelmäßige Evaluation der Umsetzung des Vertrages insbesondere unter den Fragestellungen durchführen, ob - die Dokumentationsqualität ausreichend ist - die Anforderungen an die Behandlung von den teilnehmenden Vertragsärzten beachtet werden, - die aktive Teilnahme der Versicherten ausreicht. (3) Die Gemeinsame Einrichtung wertet gemäß § 14 Abs. 2 die ihr übermittelten Dokumentationsdaten arztbezogen aus und übernimmt die in Anlage 9 vereinbarten Maßnahmen im Verhältnis zu den Vertragsärzten und stellt eine systematische und aktuelle Information der Vertragsärzte sicher. (4) Die Gemeinsame Einrichtung wird über die aus der Wiederherstellung des Versichertenbezugs einzelner Datensätze gewonnenen Erkenntnisse nach § 24 Abs. 2 informiert. (5) Die Gemeinsame Einrichtung nimmt darüber hinaus regelmäßige Berichte der KV Berlin gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 und der Krankenkassen gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 3 über durchgeführte arztbezogene Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie arzt- und versichertenbezogene Erinnerungsmaßnahmen zur Kenntnis und berät Vorschläge zur Weiterentwicklung der Erinnerungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen. (6) Bei Vertragsverletzungen verständigt sich die Gemeinsame Einrichtung auf die durchzuführenden Vertragsmaßnahmen gem. § 10. 83 84 D M P - V E R T R A G § 28 Kostenumlage Die KV Berlin beteiligt sich an den Aufwendungen für die Bildung der Arbeitsgemeinschaft und der Gemeinsamen Einrichtung einschließlich der Aufwendungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben sowie die Kosten der Datenstelle in Höhe bis zu 2,5 % der abgerechneten Dokumentationsgebühren (Pseudo-Nummern 99101 und 99102). Abschnitt VIII – Datendokumentation und Datenverwendung § 29 Erst- und Folgedokumentation (1) Die Dokumentationen umfassen die Daten nach den Anlagen 2a und 2b zu den §§ 28 b bis 28 g RSAV und werden nur für die Durchführung der in den §§ 28 b bis 28 g RSAV genannten Maßnahmen genutzt. Die allgemeine vertragsärztliche Dokumentations- und Aufzeichnungspflicht bleibt davon unberührt. (2)Der koordinierende Arzt legt in den Dokumentationen gemäß den Anlagen 2a und 2b RSAV entsprechend der Ausprägung des diabetischen Erkrankungsbildes fest, welches Dokumentationsintervall (quartalsweise / jedes zweite Quartal) für den jeweiligen eingeschriebenen Versicherten maßgeblich ist. Ein 6-monatiges Dokumentationsintervall wird empfohlen für Patienten, deren Hypertonus stabil eingestellt ist und bei denen keine der nachfolgend aufgeführten Begleit- und Folgeerkrankungen (KHK, Schlaganfall, pAVK, diab. Nephropathie, diab. Niereninsuffizienz, diab. Retinopathie/Blindheit, diab. Neuropathie, diab. Fuß/Amputation) vorliegen. (3)Die Dokumentationen werden nach Maßgabe der Dokumentationsintervalle nach Absatz 2 erstellt und innerhalb von 7 Kalendertagen an die Datenstelle nach § 25 versandt. Dies kann auch auf elektronischem Weg per Datenträger (CD-Rom, Diskette) oder per Datenfernübertragung (unter Beachtung der entsprechenden Regelungen des Datenschutzes) geschehen. Bei elektronischer Übermittlung der Dokumentationsdaten verpflichtet sich der koordinierende Arzt, die von der Datenstelle gemäß der auf Spitzenverbandsebene abgestimmten Regelungen erzeugte Versandliste resp. das Bestätigungsschreiben gemäß Variante III der Verfahrensbeschreibung zum Nachweis der Arztunterschrift bei elektronischer DMP-Datenübermittlung unverzüglich zu kontrollieren, zu bestätigen und an die Datenstelle zurückzusenden. § 30 Datenverwendung (1) Maßnahmen der Krankenkassen auf der Grundlage der versichertenbezogenen Dokumentationsdaten beachten folgende Grundsätze: 1. Die Krankenkasse informiert den Arzt mit Zustimmung des Versicherten - bei Erstellung eines Rehabilitationsplanes nach SGB IX, - bei Angebot einer individuellen Beratung über weitere Leistungen der Krankenkassen unter Berücksichtigung des häuslichen Umfeldes. 2. Folgende Maßnahmen werden von den Krankenkassen nur im Benehmen mit dem koordinierenden Arzt veranlasst: - Angebot einer Patientenschulung oder (modularer) Nachschulung, z.B. Diabetes mellitus oder Hypertonie, D M P - V E R T R A G - Erinnerung an einen Arztbesuch, - Angebot/Information zur Raucherberatung - Angebot/Information zur Ernährungsberatung. (2) Die Regelungen zur Datenverwendung gelten unbeschadet einer möglichen Beendigung des Disease-Management-Programms oder Kündigung dieses Vertrages bis zum Ende der in § 28 f Abs. 1 Nr. 3 genannten Aufbewahrungsfrist. § 31 Datenzugang Zugang zu den an die Arbeitsgemeinschaft oder Datenstelle übermittelten personenbezogenen Daten haben nur Personen, die Aufgaben innerhalb dieses Programms wahrnehmen und hierfür besonders geschult sind. Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Gleiches gilt für den Zugang zu den an die Gemeinsame Einrichtung, die KV Berlin und den Krankenkassen übermittelten personenbezogenen Daten. § 32 Datenaufbewahrung und -löschung Die im Rahmen des Programms übermittelten personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten werden von der Arbeitsgemeinschaft oder der Datenstelle sieben Jahre archiviert, beginnend mit dem dem Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr. Gleiches gilt für Daten, die an die Gemeinsame Einrichtung, die KV Berlin und die Krankenkassen übermittelt werden. Unberührt bleibt die Verpflichtung zur Datenlöschung bei Beendigung des Vertrages. Die Originaldokumente werden nach Aufbereitung und Erfassung vernichtet. Abschnitt IX § 33 Evaluation (1) Die Evaluation wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung des § 28 g RSAV sowie der Vorgaben des Bundesversicherungsamtes. (2)Die für die Evaluation erforderlichen Daten werden dem externen evaluierenden Institut von den Datenzentren der Krankenkassen für Disease-Management-Programme und der Gemeinsamen Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft in pseudonymisierter Form zeitnah zur Verfügung gestellt. (3)Die zur Evaluation erforderlichen Daten sind die Dokumentationsdaten, die Abrechnungsdaten der KV Berlin gemäß § 295 Abs. 2, Satz 1 und 4 SGB V und die Leistungsdaten der beteiligten Krankenkassen. (4) Die Ergebnisse der Evaluation werden in geeigneter Weise der zuständigen Prüfbehörde gegenüber nachgewiesen und, z.B. im Internet, in Mitgliederzeitschriften, Fachpresse oder Ärztezeitung, regelmäßig, mindestens einmal jährlich, öffentlich dargelegt. 85 86 D M P - V E R T R A G Abschnitt X – Vergütung und Abrechnung § 34 Sondervergütung Die Vergütung und Abrechnung der Leistungen für eingeschriebene Versicherte wird in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Die Vergütungsvereinbarung berührt die Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Abschnitt XI – Sonstige Bestimmungen § 35 Weitere Aufgaben und Verpflichtungen Die KV Berlin liefert gemäß § 295 Absatz 2 Satz 3 und 4 SGB V die für das Programm erforderlichen Abrechnungsdaten an die Krankenkassen. Die Datenübermittlung erfolgt analog den Regelungen des zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgeschlossenen Vertrages über den Datenaustausch auf Datenträgern in der jeweils gültigen Fassung. § 36 Laufzeit und Kündigung (1) Dieser Vertrag tritt am 01.04.2006 in Kraft. Dieser Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Abweichend hiervon ist eine erstmalige Kündigung zum 31.12.2008 mit einer Frist von drei Monaten möglich. (2)Bei erneuter Zulassung und Fortsetzung des Programms gilt dieser Vertrag unter Berücksichtigung von Abs. 1 für den Zulassungszeitraum weiter. Die im Zusammenhang mit der ersten Einschreibung abgegebenen Erklärungen der Leistungserbringer und Versicherten gelten weiter. Eine erneute Einschreibung der Leistungserbringer und Versicherten ist nicht notwendig. (3)Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass Vertragsänderungen oder Anpassungen des Disease-Management-Programms, die infolge einer Änderung der RSAV oder aufgrund sonstiger gesetzlicher, vertraglicher oder behördlicher Maßnahmen notwendig werden, unverzüglich gemäß der in § 28 b Absatz 3 RSAV genannten Fristen vorgenommen werden. (4) Bei wichtigem Grund, insbesondere bei Wegfall der RSA-Anbindung der Disease-Management-Programme oder der Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs oder der NichtAkkreditierung des Programms durch das BVA, kann der Vertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. (5)Bei Wegfall der RSA-Bindung nehmen die Vertragspartner zügig neue Vertragsverhandlungen auf. § 37 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen dennoch gültig, es sei den, die unwirksame Bestimmung war für eine Vertragspartei derart wesentlich, dass ihr ein Festhalten an der Vereinbarung nicht zugemutet werden kann. In allen anderen Fällen werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch Regelungen ersetzen, die dem ursprünglichen Regelungsziel unter Beachtung der arztrechtlichen Vorgaben am nächsten kommt. D M P - V E R T R A G Erweist sich diese Vereinbarung als lückenhaft, sind die Parteien verpflichtet, sie unter Beachtung der erkennbaren wirtschaftlichen Zielsetzung und der arztrechtlichen Vorgaben zu ergänzen. Berlin, den 17.03.2006 AOK Berlin – Die Gesundheitskasse, zugleich handelnd für die See-Krankenkasse Der Vorstand Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK) Der Leiter der Landesvertretung Berlin AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (AEV) Der Leiter der Landesvertretung Berlin BKK-Landesverband Ost Der Vorstand BIG Gesundheit – Die Direktkrankenkasse Der Vorstand Knappschaft - Dienststelle Berlin Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Kassenärztliche Vereinigung Berlin Für den Vorstand Anlagen Anlage 1 Strukturqualität koordinierender Arzt (Stand 17.01.2006) Anlage 2 Strukturqualität diabetologisch qualifizierter Sektor Anlage 3 nicht besetzt Anlage 4 Strukturqualität für weitere Leistungserbringer Anlagen 5 Teilnahmeerklärung Vertragsarzt 5.1 Teilnahmeerklärung „Koordinierender Vertragsarzt“ (Stand 17.01.2006) 5.2 Teilnahmeerklärung „Diabetologisch qualifizierter Sektor“ Anlage 6 Vertragsärzteverzeichnis (Stand gemäß BVA-Schreiben 19.12.2005) Anlage 7 Krankenhausverzeichnis (wird nachgereicht) Anlage 8 Versorgungsinhalte (Stand Anlage 1 der 13. RSA-ÄndV vom 01.02.2006) Anlage 9 Qualitätssicherung (Stand 03.03.2006) Anlagen 10 Patienteninformation (Stand 01.10.2005) 10.1 Merkblatt 10.2 Datenschutzinformation 10.3 Teilnahmeerklärung Anlage 11 Dokumentationsdaten 2a/b (Stand 01.03.2004) Anlage 12 Patientenschulung 87 88 D M P - V E R T R A G V E R T R A G Z U R V E R G Ü T U N G Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß § 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 auf der Grundlage des § 73a SGB V vom 19.06.2003 in der Fassung vom 17.03.2006 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und AOK Berlin – Die Gesundheitskasse, zugleich handelnd für die See-Krankenkasse, Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK) vertreten durch die Landesvertretung Berlin, handelnd für seine Mitgliedskassen AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (AEV) vertreten durch die Landesvertretung Berlin, handelnd für seine Mitgliedskassen BKK Landesverband Ost BIG Gesundheit – Die Direktkrankenkasse Knappschaft - Dienststelle Berlin Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Neben der Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen nach EBM werden für die nach § 16 eingeschriebenen Versicherten nachfolgende Leistungen außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung vergütet. § 1 Dokumentation Für die vollständigen Dokumentationen gem. der Anlage 11 „Dokumentationsdaten 2a/b“ und die fristgemäße Übermittlung der vollständigen Dokumentation für Versicherte nach diesem Vertrag werden folgende Vergütungen vereinbart: Leistungen Vergütung Information, Beratung und Einschreibung der Versicherten, Erstellung der Erstdokumentation und Führung desPatientenpasses sowie Versand der entsprechenden Unterlagen durch Vertragsärzte nach § 3 und § 4, wenn die Nachweise zur Strukturqualität vorliegen. 30 € für den Zeitraum: 01.04.2006 31.03.2007 SNR 99101 25 € für den Zeitraum ab 01.04.2007 Erstellung und Versand der Folgedokumentationen und Führung des Patientenpasses durch Vertragsärzte nach § 3 und § 4, wenn die Nachweise zur Strukturqualität vorliegen 15 € 99102 Je Patient und Quartal wird nur eine der Abrechnungsnummern 99101 und 99102 vergütet. 89 90 V E R T R A G Z U R V E R G Ü T U N G Die Datenstelle erstellt im Auftrag der Krankenkassen für jedes Quartal einen Nachweis der vollständig erbrachten und fristgerecht eingegangenen Dokumentationen bis spätestens zum Ende des 2. Monats nach Quartalsabschluss. Die Übermittlung des Nachweises erfolgt arzt- und versichertenbezogen in elektronischer Form (z.B. in excel-Format). Dieser Nachweis ist allein maßgeblich zur Berechnung der Zahlungsverpflichtung der Krankenkassen an die KV Berlin. § 2 Patientenschulungen Die nachfolgenden Patientenschulungen können ausschließlich durch Vertragsärzte nach §§ 3 und 4 erbracht werden, die die erforderlichen Strukturvoraussetzungen im Hinblick auf Schulungen von Patienten erfüllt haben. Sofern eine Schulung unter Berücksichtigung des Schulungsstandes des teilnehmenden Versicherten erforderlich ist, werden Schulungen je Patient und Unterrichtseinheit wie folgt vergütet: Schulungsprogramme Vergütung SNR 20 € 99111 20 € 99112 Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker, die nicht Insulin spritzen; in der jeweils aktuellsten Auflage Das Programm umfasst vier Doppelstunden. Die Schulung erfolgt in wöchentlichem Abstand, so dass das gesamte Curriculum in vier Wochen absolviert wird. In einem Schulungskurs können bis zu zehn Patienten unterrichtet werden. Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker, die Insulin spritzen; in der jeweils aktuellsten Auflage Das Programm umfasst fünf Doppelstunden für Kleingruppen von bis zu vier Patienten. Die erste und zweite Unterrichtseinheit sollen an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden, die übrigen in wöchentlichem Abstand, so dass das gesamte Curriculum in vier Wochen absolviert wird. Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker, die Normalinsulin spritzen; in der jeweils aktuellsten Auflage Das Programm umfasst fünf Doppelstunden für Kleingruppen von bis zu vier Patienten. Die erste und zweite 20 € Unterrichtseinheit sollen an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden, die übrigen in wöchentlichem Abstand, so dass das gesamte Curriculum in vier Wochen absolviert wird. Wenn Verzögerungsinsulin zusätzlich zur Nacht benötigt wird, wird eine sechste Unterrichtseinheit angeboten. 99113 V E R T R A G Z U R V E R G Ü T U N G Schulungsprogramme Vergütung SNR Diabetes-Schulungsmaterial (Verbrauchsmaterial incl. Diabetes-Pass) 9€ 99119 Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie in der jeweils aktuellsten Auflage Das Programm umfasst vier Doppelstunden und wird mit Kleingruppen von bis zu vier Patienten durchgeführt. Die Schulung erfolgt in wöchentlichem Abstand, so dass das gesamte Curriculum in vier Wochen absolviert wird. 15 € 99121 Hypertonie-Behandlungs- und Schulungsprogramm (HBSP) Das Schulungsprogramm setzt sich aus drei bis vier Unterrichtseinheiten von 90 bis 120 Minuten Dauer zusammen. In der Regel wird eine Unterrichtseinheit pro Woche durchgeführt. Die Gruppen bestehen aus vier bis sechs Personen. 15 € 99122 9€ 99123 Hypertonie-Schulungsmaterial Nach dieser Vereinbarung können nur Patienten geschult werden, die körperlich und geistig schulungsfähig sowie für ihre Ernährung selbst verantwortlich sind. Die Diabetes-Schulungen nach den SNR 99111 bis 99113 sowie das entsprechende Schulungsmaterial nach SNR 99119 sind je Patient nur einmal berechnungsfähig. Gleiches gilt für die Hypertonie-Schulungen nach den SNR 99121 bis 99122 sowie das entsprechend zugehörige Schulungsmaterial nach SNR 99123. Sollte eine Nachschulung erforderlich sein, bedarf dies der Begründung sowie der Genehmigung durch die Gemeinsame Einrichtung. § 3 Diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor Für die Praxen des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors werden nachfolgende Pauschalen vergütet: Leistungen Vergütung SNR Diabetikerbetreuung in der Phase der Neueinstellung, d.h. bei Umstellung von konventioneller auf intensivierte Insulintherapie, die Einstellung auf Insulinpumpe, die Umstellung von tierischem auf Humaninsulin oder die Umstellung von oralen Antidiabetika auf Insulin 1. Quartal: 55 € 99131 Betreuung bei intensivierter Insulintherapie 1. Quartal: 30 € 99141 Betreuung bei gravierenden Spätkomplikationen 1. Quartal: 30 € 99151 2. Quartal: 30 € 99132 91 92 V E R T R A G Z U R V E R G Ü T U N G Die SNR 99131 und 99132 werden jeweils für maximal 2 aufeinanderfolgende Quartale in einem Zeitraum von 4 Quartalen vergütet. Die SNR 99141 und 99151 werden je 1 Quartal in einem Zeitraum von 4 Quartalen vergütet. Die SNR 99131 und 99132, die SNR 99141 und die SNR 99151 sind im selben Quartal nicht nebeneinander abrechnungsfähig. Die Vertragspartner beauftragen die Gemeinsame Einrichtung mit der quartalsweisen Überprüfung der Abrechnungshäufigkeiten anhand der Indikationen der SNR 99131, 99132, 99141 und 99151. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die SNR 99131 und 99132 in mehr als 2 Quartalen in einem Zeitraum von 4 Quartalen sowie die SNR 99141 und 99151 mehr als einmal im Zeitraum von 4 Quartalen abgerechnet wurden, haben die Krankenkassen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die sie an die KV Berlin gezahlt haben. § 4 Förderung der Einführung des Verfahrens zur elektronischen Dokumentationsübermittlung Um die Teilnahme am Verfahren zur elektronischen Übermittlung der Dokumentationsdaten von der Arztpraxis zur Datenstelle zu fördern, erfolgt die Zahlung einer einmaligen Investitionspauschale pro teilnehmender Praxis zum Zeitpunkt ihres vollständigen Einstiegs auf das elektronische Übermittlungsverfahren der Dokumentationsdaten in Höhe von 200 EUR. Die teilnehmenden Praxen erklären gegenüber der KV Berlin ihre ausschließliche Teilnahme am elektronischem Verfahren. Die KV Berlin führt hierüber eine Liste und stellt diese monatlich den teilnehmenden Krankenkassenverbänden sowie der Datenstelle regelmäßig in elektronischer Form (z.B. Excel) zur Verfügung. Die entsprechende Praxis-Software muss von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifiziert sein. § 5 Prozessmanagementpauschale Zur Unterstützung des Arztes im DMP-Prozessmanagement erfolgt die stichtagsbezogene Zahlung einer Prozessmanagementpauschale unter folgenden Voraussetzungen. für das Jahr 2006: Nachweis der lückenlosen und ordnungsgemäßen Dokumentation gemäß RSAV pro Fall (Versichertem) seit Beginn des Programms bzw. seit Beginn der aktuellen Programmteilnahme des Versicherten bis zum Stichtag (2006). ab dem Jahr 2007: Nachweis der lückenlosen und ordnungsgemäßen Dokumentation gemäß RSAV pro Fall (Versichertem) ausgehend vom Stichtag rückwirkend für ein Jahr. Der Stichtag im Kalenderjahr 2006 ist der 31.12.2006. Die Stichtage in den folgenden Kalenderjahren sind jeweils der 31.12.. Bei der Auswertung der Dokumentation für das jeweilige Kalenderjahr wird nach dem Stichtag die Frist von 52 Tagen gemäß § 28d Abs. 2 Nr. 2 RSAV (sechs Wochen nach Ablauf der in § 28f Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 genannten Frist) berücksichtigt. Die Höhe der Prozessmanagementpauschale für den Stichtag im Kalenderjahr 2006 beträgt 30 EUR. Die Höhe der Prozessmanagementpauschale für die folgenden Kalenderjahre beträgt jeweils 40 EUR, aufteilbar auf die den Versicherten im fraglichen Zeitraum betreuenden und dokumentierenden Ärzte. Die Prozessmanagementpauschale ist in den Folgejahren maximal auf 2 Ärzte teilbar. Die Verteilung erfolgt durch die KV Berlin. V E R T R A G Z U R V E R G Ü T U N G § 6 Augenarztpauschale Die an der qualitätsorientierten Behandlung von am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmenden Versicherten beteiligten Augenärzte erhalten unter Bezugnahme auf die vertraglich vereinbarten Qualitätsziele eine Pauschale (SNR: 99130) in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme der augenärztlichen Untersuchung durch die Versicherten mit folgender Staffelung: Bei einer mindestens 75%-igen Inanspruchnahme beträgt die Höhe der augenärztlichen Pauschale 4 EUR Bei einer mindestens 85%-igen Inanspruchnahme beträgt die Höhe der augenärztlichen Pauschale 5 EUR Bei einer mindestens 95%-igen Inanspruchnahme beträgt die Höhe der augenärztlichen Pauschale 6 EUR Die Feststellung der Quote der tatsächlichen Inanspruchnahme der augenärztlichen Untersuchung durch die am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmenden Versicherten erfolgt durch die Gemeinsame Einrichtung auf Basis der ihr im Rahmen der Durchführung der ärztlichen Qualitätssicherung vorliegenden Auswertungsergebnisse retrospektiv je Kalenderjahr. § 7 Abrechnungsunterlagen Die KV Berlin sorgt dafür, dass die Vergütungen aus diesem Vertrag gegenüber den teilnehmenden Vertragsärzten in den Abrechnungsunterlagen deutlich und gesondert herausgestellt werden. Die Krankenkassen erhalten für jedes Quartal von der KV Berlin einen Nachweis über die abgerechneten Leistungen. § 8 Geltungsbereich Die Vertragspartner sind sich einig, dass die in diesem Vertrag definierten Leistungsvergütungen ausschließlich für Versicherte der unterzeichnenden Krankenkassen, die an dem Disease-Management-Programm Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen, abrechnungsfähig sind. § 9 Laufzeit und Kündigung (1) Diese Vergütungsvereinbarung tritt am 01.04.2006 in Kraft. (2)Diese Vergütungsvereinbarung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Abweichend hiervon ist eine erstmalige Kündigung zum 31.12.2008 mit einer Frist von 3 Monaten möglich. (3)Unabhängig von einer separaten Kündigung nach Absatz 2 endet die Gültigkeit dieser Vereinbarung mit der Kündigung des DMP-Vertrages vom 19.06.2003 in der Fassung vom 17.03.2006. (4) Die Kündigung dieser Vereinbarung durch einzelne Krankenkassen oder Krankenkassenverbände berührt nicht die Fortgeltung dieser Vereinbarung zwischen den übrigen Vertragspartnern. Berlin, den 17.03.2006 93 94 V E R T R A G Z U R V E R G Ü T U N G AOK Berlin – Die Gesundheitskasse, zugleich handelnd für die See-Krankenkasse, Der Vorstand Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK) Der Leiter der Landesvertretung Berlin AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (AEV) Der Leiter der Landesvertretung Berlin BKK-Landesverband Ost Der Vorstand BIG Gesundheit – Die Direktkrankenkasse Der Vorstand Knappschaft - Dienststelle Berlin - Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband für die landwirtschaftliche Krankenversicherung Berlin Kassenärztliche Vereinigung Berlin Für den Vorstand S T R U K T U R Q U A L I TÄT Anlage 1 – Strukturqualität koordinierender Arzt gemäß § 3 zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Teilnahmeberechtigt als koordinierender Arzt für den hausärztlichen Versorgungssektor sind Vertragsärzte, die gemäß § 73 SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen und die nachfolgende Anforderungen an die Strukturqualität erfüllen und die geregelten Vertragsinhalte, insbesondere die Versorgungsinhalte und die erforderliche Dokumentation, einhalten und die Kenntnisnahme der Information durch das Praxismanual bestätigen. In Ausnahmefällen sind in Ergänzung zu Satz 1 auch diabetologisch qualifizierte Ärzte, die als Internist ohne Schwerpunkt an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen, als koordinierende Ärzte teilnahmeberechtigt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Patienten bereits vor der Einschreibung von diesen Ärzten dauerhaft betreut worden sind oder wenn diese Betreuung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Fachliche Voraussetzungen Merkmale 1.) hausärztlicher Versorgungssektor Facharzt/ärztin für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Praktische Ärzte 2.) qualifizierter Facharzt Qualifikation entspricht der Anlage 2 „Strukturqualität diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor“ oder Facharzt/ärztin für Innere Medizin mit mindestens 30 Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 / Quartal in dauerhafter Betreuung Voraussetzung Zeitpunkt/Häufigkeit Information durch das Praxismanual zu Beginn der Teilnahme, ggf. Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung Einmalig, zu Beginn der Teilnahme Möglichkeit, Blutdruckmessung nach nationalen und internationalen Qualitätsstandards durchzuführen Bei Beginn der Teilnahme Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung Bei Beginn der Teilnahme Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (z. B. Reflexhammer, Stimmgabel, „Prüfung Thermosensibilität“) Bei Beginn der Teilnahme Diabetes-spezifische Fortbildung, z. B. durch Qualitätszirkel Mindestens einmal pro Jahr, Inhalt und Dauer der Fortbildungsveranstaltung wird von der Gemeinsamen Einrichtung festgelegt. 95 96 S T R U K T U R Q U A L I TÄT Anlage 2 – Strukturqualität diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor gemäß § 4 zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management Programms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Teilnahmeberechtigt für die diabetologisch qualifizierte Versorgung sind Vertragsärzte, die folgende Anforderungen an die Strukturqualität erfüllen und die geregelten Vertragsinhalte, insbesondere die Versorgungsinhalte einhalten und die Kenntnisnahme der Information durch das Praxismanual bestätigen. Voraussetzungen Fachliche Anforderungen Allgemeinärzte, Praktische Ärzte und Ärzte ohne Facharztbezeichnung Die Anerkennung als Diabetologe DDG oder die Subspezialisierung Diabetologie (Anerkennung in der ehemaligen DDR) Internisten: Die Anerkennung als Diabetologe DDG oder die Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung „Endokrinologie” oder die Subspezialisierung Diabetologie (Anerkennung in der ehemaligen DDR) Ärzte, welche bereits die Genehmigung - gemäß den Diabetes-Vereinbarungen mit dem BKK-LV Ost und der IKK Berlin vom 25.06.1996 und/oder der Diabetes-Vereinbarung mit dem VdAK sowie dem AEV, Landesvertretung Berlin, vom 20.06.1997 - zum Führen einer Diabetologischen Schwerpunktpraxis haben, erfüllen die fachlichen Anforderungen. Organisatorische Anforderungen Personal: Die Einrichtung ist von einem diabetologisch qualifizierten Arzt zu leiten. Mindestens ein/e Diabetesassistent/in DDG oder ein/e Diabetesberater/in DDG muss in Vollzeit angestellt sein. Ausstattung: Blutdruckmessung nach nationalen und internationalen Qualitätsstandards Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckerbestimmung EKG Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (z.B. Stimmgabel, Reflexhammer, „Prüfung Thermosensibilität“) Anzahl Diabetiker: regelmäßige Betreuung von mindestens 250 Diabetespatienten pro Quartal Verpflichtungen Fortbildung Information durch das Praxismanual zu Beginn der Teilnahme, ggf. Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung Regelmäßige diabetes-spezifische Fortbildung, z.B. durch Qualitätszirkel, mindestens zweimal pro Jahr; Inhalt und Dauer regelt die Gemeinsame Einrichtung Organisation Änderungen der organisatorischen Anforderungen müssen der KV Berlin gemeldet werden. Urlaubs- und Krankheitsvertretung von Personal muss sichergestellt sein. A N L A G E N Anlage 3 Nicht besetzt Z U M V E R T R A G 97 98 S T R U K T U R Q U A L I TÄT Anlage 4 – Strukturqualität für weitere Leistungserbringer zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Leistungserbringer, zu denen zwingend bei entsprechender Indikation mit Auftragsleistung zu überweisen ist, sind Vertragsärzte, die folgende Anforderungen an die Strukturqualität erfüllen. Voraussetzungen Eine auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung Personal In dauerhafter Beschäftigung Leitung der Einrichtung durch einen diabetologisch qualifizierten Arzt Podologe (ggf. in vertraglicher Kooperation) und Orthopädie-Schuhmacher/Schuhtechniker (ggf. in vertraglicher Kooperation) und Geschultes medizinisches Assistenzpersonal Zur Behandlung des diabetischen Fußes notwendige Ausstattung, u. a.: apparative Ausstattung zur Basisdiagnostik der peripheren Neuropathie (z. B. Stimmgabel, Reflexhammer, „Prüfung Thermosensibilität“) apparative Ausstattung zur angiopathischen Basisdiagnostik (z. B. bidirektionaler Doppler) Behandlungsstuhl mit ausreichender Lichtquelle Verbandswagen mit sterilem Instrumentarium Facharzt zur jährlichen ophthalmologischen Kontrolle Facharzt für Augenheilkunde In der Hypertoniebehandlung qualifizierter Arzt Facharzt für Innere Medizin Nephrologisch qualifizierter Arzt Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung Nephrologie oder Facharzt für Innere Medizin, der in einer Praxis mit nephrologischem Schwerpunkt tätig ist T E I L N A H M E E R K L Ä R U N G Anlage 5 – Teilnahmeerklärung zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin. Anlage 5.1 Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes „Koordinierender Vertragsarzt“ gem. § 3 zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Name . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geburtsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niederlassung zum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .als: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Facharztanerkennung als/vom: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . weitere Weiterbildungsabschlüsse: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Schwerpunktbezeichnung/Subspezialisierung) Praxisanschrift: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ich bin umfassend über die Ziele und Inhalte des strukturierten Disease-Management-Programms informiert worden. Die hierbei vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrundegelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieziele sind mir transparent dargelegt worden. Am Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin möchte ich teilnehmen. Mit dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich zur Einhaltung der Regelungen des Vertrages, insbesondere bezüglich der Versorgungsinhalte gemäß § 11, der Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV und der Aufgaben des Abschnitt II. Weiter verpflichte ich mich gegenüber den anderen Vertragsärzten, den Vertragspartnern des Vertrages und den von mir behandelten Versicherten aufgrund des Disease-Management-Programms, dass ich die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht gewährleiste, bei meiner Tätigkeit die für die verschiedenen Phasen der Datenverarbeitung (Erheben, Verarbeiten und Nutzen) personenbezogener Daten und der Datensicherheit geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Spezialvorschriften für die Datenverarbeitung beachte und die hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffe und bei jeder Weitergabe von Patientendaten an Dritte vorab die freiwillige schriftliche Einwilligung des Patienten einhole, den Patienten ausreichend über Form und Folgen der beabsichtigten Datenerhebung und -verarbeitung unterrichte und den genehmigten Verwendungszweck im Datenkontext kennzeichne (z. B. Datenbanken). Ich bin mit der Veröffentlichung meines Namens und meiner Anschrift in dem gesonderten „Vertragsärzteverzeichnis“ gem. § 9 der Weitergabe des Verzeichnisses „Teilnehmer am Vertrag Diabetes mellitus Typ 2“ an die teilnehmenden Vertragsärzte, an die Krankenkassen bzw. deren Verbände, das Bundesversicherungsamt (BVA) und an die teilnehmenden Versicherten, der Evaluation der Dokumentationsbögen und Verwendung der Dokumentationsbögen für die Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV des Vertrags unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen einverstanden. Mir ist bekannt, dass 1. die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig ist; die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres beträgt. 2. meine Teilnahme an dem Vertrag mit Beendigung meiner vertragsärztlichen Tätigkeit endet. 3. Vertragsärzte bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen gemäß § 10 sanktioniert werden. 99 100 T E I L N A H M E E R K L Ä R U N G Ich möchte als koordinierender Vertragsarzt gemäß § 3 des Vertrages teilnehmen. Deshalb verpflichte ich mich mit dieser Teilnahmeerklärung zur Einhaltung der Regelungen des DMP-Vertrages, insbesondere der Dokumentation gemäß den Abschnitten VII und VIII. Folgende fachliche Voraussetzung wird durch mich erfüllt: Facharzt/ärztin für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Praktischer Arzt/Ärztin mit Tätigkeit im hausärztlichen Versorgungssektor oder bei Tätigkeit im fachärztlichen Versorgungssektor Facharzt/ärztin für Innere Medizin mit mindestens 30 Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 / Quartal in dauerhafter Betreuung Folgende Voraussetzung wird durch mich erfüllt: Information durch das Praxismanual zu Beginn der Teilnahme, ggf. Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung Folgende organisatorische Voraussetzungen werden in meiner Praxis vorgehalten: Möglichkeit zur Durchführung von Blutdruckmessungen nach nationalen und internationalen Qualitätsstandards Möglichkeit der qualitätskontrollierten Methode zur Blutzuckermessung Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (z. B. Reflexhammer, Stimmgabel, „Prüfung Thermosensibilität“) Ich verpflichte mich außerdem: Zur Teilnahme an diabetes-spezifischen Fortbildungen, z. B. Qualitätszirkel (mindestens einmal pro Jahr) Mit der Einschaltung der Datenstelle gemäß DMP-Vertrag bin ich einverstanden. Hiermit genehmige ich den in meinem Namen mit der Datenstelle gemäß § 25 geschlossenen Vertrag, wie er in den Verträgen zwischen der Datenstelle nach § 25 des Vertrages, der Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR der Gemeinsamen Einrichtung DMP GbR sowie den beteiligten Krankenkassen bzw. deren Verbänden spezifiziert ist. Darin beauftrage ich die Datenstelle, 1. die von mir im Rahmen des Disease-Management-Programms erstellten Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen und 2. die Trennung der Dokumentationen in die Datensätze 2a und 2b (entsprechend den Anlagen 2a und 2b der RSAV) durchzuführen, um die Anonymisierung des Arztbezugs bezüglich der Dokumentationsdaten 2b mit Ausnahme der Zeilen 1 - 13 der Dokumentationsdaten 2b der Erstdokumentation i. S. d. § 28f Abs. 2 RSAV durchzuführen und an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten. Ich habe die Möglichkeit, mich über den genauen Vertragsinhalt zu informieren. Für den Fall, dass die Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR und die Krankenkassen bzw. deren Verbände im Rahmen dieses Disease-Management-Programms die Datenstelle wechseln möchten, bevollmächtige ich die Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR, in meinem Namen einen Vertrag gleichen Inhalts mit der neuen Datenstelle zu schließen. Ich werde dann unverzüglich die Möglichkeit erhalten, mich über den genauen Inhalt dieses Vertrags zu informieren. Das Praxismanual habe ich erhalten und den Inhalt zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift und Vertragsarztstempel T E I L N A H M E E R K L Ä R U N G Anlage 5.2 Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes „Diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor“ gemäß § 3 und/ der § 4 zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Name . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geburtsdatum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niederlassung zum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .als: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Facharztanerkennung als/vom: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . weitere Weiterbildungsabschlüsse: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Schwerpunktbezeichnung/Subspezialisierung) Praxisanschrift: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ich bin umfassend über die Ziele und Inhalte des strukturierten Disease-Management-Programms informiert worden. Die hierbei vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrundegelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieziele sind mir transparent dargelegt worden. Am Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin möchte ich teilnehmen. Mit dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich zur Einhaltung der Regelungen des Vertrages, insbesondere bezüglich der Versorgungsinhalte gemäß § 11, der Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV und der Aufgaben des Abschnitts II. Weiter verpflichte ich mich gegenüber den anderen Vertragsärzten, den Vertragspartnern des Vertrages und den von mir behandelten Versicherten aufgrund des Disease-Management-Programms, dass ich die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht gewährleiste, bei meiner Tätigkeit die für die verschiedenen Phasen der Datenverarbeitung (Erheben, Verarbeiten und Nutzen) personenbezogener Daten und der Datensicherheit geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Spezialvorschriften für die Datenverarbeitung beachte und die hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffe und bei jeder Weitergabe von Patientendaten an Dritte vorab die freiwillige schriftliche Einwilligung des Patienten einhole, den Patienten ausreichend über Form und Folgen der beabsichtigten Datenerhebung und -verarbeitung unterrichte und den genehmigten Verwendungszweck im Datenkontext kennzeichne (z. B. Datenbanken). Ich bin mit der Veröffentlichung meines Namens und meiner Anschrift in dem gesonderten „Vertragsärzteverzeichnis“ gem. § 9, der Weitergabe des Verzeichnisses „Teilnehmer am Vertrag Diabetes mellitus Typ 2“ an die teilnehmenden Vertragsärzte, an die Krankenkassen bzw. deren Verbände, das Bundesversicherungsamt (BVA) und an die teilnehmenden Versicherten, der Evaluation der Dokumentationsbögen und Verwendung der Dokumentationsbögen für die Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV des Vertrags unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen einverstanden. Mir ist bekannt, dass 1. die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig ist; die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres beträgt. 2. meine Teilnahme an dem Vertrag mit Beendigung meiner vertragsärztlichen Tätigkeit endet. 3. Vertragsärzte bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen gemäß § 10 sanktioniert werden. 101 102 T E I L N A H M E E R K L Ä R U N G Ich möchte als koordinierender Vertragsarzt gemäß § 3 sowie als diabetologisch qualifizierter Vertragsarzt gemäß § 4 des Vertrages teilnehmen. ODER Ich möchte als diabetologisch qualifizierter Vertragsarzt gemäß § 4 des Vertrages teilnehmen. Deshalb verpflichte ich mich mit dieser Teilnahmeerklärung zur Einhaltung der Regelungen des DMP-Vertrages, insbesondere der Dokumentation gemäß den Abschnitten VII und VIII. Ich bin diabetologisch qualifizierter Arzt. Folgende fachlichen Qualifikationen werden durch mich erfüllt: A. Allgemeinärzte, Praktische Ärzte und Ärzte ohne Facharztbezeichnung Anerkennung als Diabetologe DDG oder Subspezialisierung Diabetologie B. Internisten: Anerkennung als Diabetologe DDG oder Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung “Endokrinologie” oder Subspezialisierung Diabetologie C. Ich habe bereits die Abrechnungsgenehmigung als Schwerpunktpraxis zur Diabetikerbetreuung erhalten. Folgende organisatorische Voraussetzungen werden in meiner Praxis vorgehalten: Personal Die Einrichtung wird von einem diabetologisch qualifizierten Arzt geleitet. Mindestens ein/e Diabetesassistent/in DDG oder ein/e Diabetesberater/in DDG ist in Vollzeit angestellt Ausstattung Möglichkeit zur Durchführung von Blutdruckmessungen nach nationalen und internationalen Qualitätsstandards Möglichkeit der qualitätskontrollierten Methode zur Blutzuckermessung Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (z. B. Reflexhammer, Stimmgabel, „Prüfung Thermosensibilität“) Möglichkeit zur Durchführung eines EKG`s Anzahl Diabetiker Ich betreue regelmäßig mindestens 250 Diabetespatienten pro Quartal in meiner Praxis Folgende Voraussetzung wird außerdem durch mich erfüllt: Information durch das Praxismanual zu Beginn der Teilnahme, ggf. Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung Ich verpflichte mich: Zur Teilnahme an diabetes-spezifischen Fortbildungen, z. B. Qualitätszirkel (mindestens zweimal pro Jahr) Änderungen der organisatorischen Anforderungen der KV Berlin zu melden Zur Sicherstellung der Urlaubs- und Krankheitsvertretung von Personal T E I L N A H M E E R K L Ä R U N G Mit der Einschaltung der Datenstelle gemäß DMP-Vertrag bin ich einverstanden. Hiermit genehmige ich den in meinem Namen mit der Datenstelle gemäß § 25 geschlossenen Vertrag, wie er in den Verträgen zwischen der Datenstelle nach § 25 des Vertrages, der Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR der Gemeinsamen Einrichtung DMP GbR sowie den beteiligten Krankenkassen bzw. deren Verbänden spezifiziert ist Darin beauftrage ich die Datenstelle, 1. die von mir im Rahmen des Disease-Management-Programms erstellten Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen und 2. die Trennung der Dokumentationen in die Datensätze 2a und 2b (entsprechend den Anlagen 2a und 2b der RSAV) durchzuführen, um die Anonymisierung des Arztbezugs bezüglich der Dokumentationsdaten 2b mit Ausnahme der Zeilen 1 - 13 der Dokumentationsdaten 2b der Erstdokumentation i. S. d. § 28f Abs. 2 RSAV durchzuführen und an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten Ich habe die Möglichkeit, mich über den genauen Vertragsinhalt zu informieren. Für den Fall, dass die Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR und die Krankenkassen bzw. deren Verbände im Rahmen dieses Disease-Management-Programms die Datenstelle wechseln möchten, bevollmächtige ich die Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR, in meinem Namen einen Vertrag gleichen Inhalts mit der neuen Datenstelle zu schließen. Ich werde dann unverzüglich die Möglichkeit erhalten, mich über den genauen Inhalt dieses Vertrags zu informieren. Das Praxismanual habe ich erhalten und den Inhalt zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift und Vertragsarztstempel Information für den Vertragsarzt: Am 16.06.2006 haben die Vertragspartner folgende Erklärung zur Anlage 2 „Strukturqualität diabetologisch qualifizierter Versorgungssektor“ des Vertrages zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 vom 17.03.2006 abgegeben: 1) Die Vorgabe zur „qualitätskontrollierten Methode zur Blutzuckerbestimmung“ kann nur durch die Durchführung der nass-chemischen Blutglukosemessung nach Anlage 1 der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen erfüllt werden. 2) Die am DMP teilnehmenden diabetologisch qualifizierten Ärzte/Einrichtungen verfügen über Schulungsräume. 103 104 V E R T R A G S Ä R Z T E V E R Z E I C H N I S Anlage 6 – Vertragsärzteverzeichnis zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Vorlage zur Erstellung des Leistungserbringerverzeichnisses Diabetes mellitus Typ 2 (ambulanter Sektor) Versorgungsebenen (nur Einfachnennung möglich) A 1 = Vertraglich eingebundener Hausarzt gemäß § 73 sowie der vertraglich vereinbarten Strukturqualität [1. Ebene] A2 = Vertraglich eingebundener fachärztlich tätiger Internist, der gemäß der vertraglich vereinbarten Strukturqualität diabetologisch qualifiziert ist [1. Ebene, Ausnahmefälle] B = Diabetologisch qualifizierter Arzt gemäß der vertraglich vereinbarten Strukturqualität, der in die 2. Versorgungsebene vertraglich eingebunden ist Schulungsberechtigung (Mehrfachnennungen möglich) 1= Diabetes mellitus Typ 2 ohne Insulin 2 = nicht besetzt 3 = Diabetes mellitus Typ 2 mit Normalinsulin 4 = Diabetes mellitus Typ 2 mit (intensivierter) Insulintherapie 5 = unbesetzt 6 = Strukturiertes Hypertonie Therapie- und Schulungsprogramm 7 = Strukturiertes Hypertonie Behandlungs- und Schulungsprogramm (HBSP) 8 = nicht besetzt Arzt-Nr. Aktuelle Anrede Arzt-Nr. Titel Name Vorname Straße, PLZ Hausnr. Ort Kreis (Stadtbezirk) Telefon- Koord. Nr. Arzt Versorgungsebene 1 Auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung (bitte ankreuzen) Beginn Ende SchuFuß der Teil- der Teil- lungsbehandnahme nahme Berech- lung1 tigung K R A N K E N H A U S V E R Z E I C H N I S Anlage 7 – Krankenhausverzeichnis zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Die aktuell am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmenden Krankenhäuser können Sie bei den Krankenkassen erfragen. 105 106 V E R S O R G U N G S I N H A LT E Anlage 8 – Versorgungsinhalte zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Die im Anhang 1 des Praxismanual beschriebenen Versorgungsinhalte gemäß Anlage 1 Ziffer 1, 2 und 3 der RSAV sind Vertragsgegenstand und sind mit der Anlage 8 identisch. Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 a ) Anlage 9 Qualitätssicherung (2a) zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Stand 03.03.2006 Qualitätssicherung Diabetes mellitus Typ 2 Auf Grundlage des Datensatzes 2a QS-Indikatoren QS-Ziele AuswertungsAlgorithmus AuslöseAlgorithmus QS-Maßnahme 1. Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien I. Niedriger Anteil von Patienten mit hohen HbA1cWerten Anteil von Patienten mit einem HbA1c-Wert ≥ 8,5% an allen Patienten Zielwert: ≤ 10% Zähler: Anzahl von Patienten mit Feld 24 (ED) und Feld 19 (FD) (HbA1c) a) ≥ 8,5% b) ≥ 7,5% < 8,5% c) ≥ 6,5% < 7,5% d) < 6,5% Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst LE: Information durch das Feedback Nenner: Alle Patienten Gleichzeitig Angabe von jeweiligem Mittelwert und Median des HbA1c-Werts optional zusätzlich: Anteil von Patienten mit einem HbA1c von ≥ 8,5% an allen Patienten mit jeweils gleicher DMP Teilnahmedauer Zielwert: Bei Patienten, die ≥ 3 < 6 Jahre am DMP teilgenommen haben, ≤ 10%, bei ≥ 6 Jahren Teilnahmedauer ≤ 8%. Wie oben, jedoch Darstellung jeweils aller Dokumentationen gleicher Teilnahmedauer vergleichend nach Teilnahmedauer im zeitlichen Verlauf des DMP. LE: Information durch das Feedback 107 108 Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 a ) QS-Ziele QS-Indikatoren AuswertungsAlgorithmus AuslöseAlgorithmus QS-Maßnahme II. Hoher Anteil von Patienten, die ihren individuell vereinbarten HbA1c-Wert erreicht haben Anteil von Patienten mit einem HbA1c-Wert, der gehalten werden soll, die also den individuell vereinbarten Zielwert erreicht haben, unter allen Patienten Zähler: Anzahl von Patienten mit Feld 43 (ED) oder Feld 39 (FD) (Zielvereinbarung HbA1c) = „aktuellen HbA1c-Wert halten“ Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst LE: Information durch das Feedback Zielwert: ≥ 55 % III. Vermeidung schwerer Hypoglykämien Nenner: Alle Patienten optional zusätzlich: Anteil von Patienten die den individuell vereinbarten Zielwert erreicht haben an allen Patienten mit jeweils gleicher DMP Teilnahmedauer Zielwerte: Bei Patienten, ≥ 3 < 6 Jahre DMP Teilnahmedauer am DMP ≥ 55%, bei ≥ 6 Jahren Teilnahmedauer ≥ 60% Wie oben, jedoch Darstellung jeweils aller Dokumentationen gleicher Teilnahmedauer vergleichend nach Teilnahmedauer im zeitlichen Verlauf des DMP. Anteil der Patienten mit zwei oder mehr dokumentierten notfallmäßigen Behandlungen von Hypoglykämien bei Betrachtung der letzten sechs Monate des DMP Zähler: Anzahl von Patienten mit Summe der Einträge in Feld 21 (FD) ≥ 2 während der letzten 6 Monate Zielwert: <1% LE: Information durch das Feedback Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst Nenner: Alle eingeschriebenen Patienten mit mindestens 6 Monaten Teilnahmedauer am DMP 1 praxisbezogene Angaben zur Häufigkeit sind aufgrund der geringen Inzidenz nicht sinnvoll LE: Information über das Feedback mit Nennung der Patienten mit zwei oder mehr notfallmäßigen Behandlungen wegen Hypoglykämie und Angabe der Häufigkeit im Erfassungsbereich des Berichts1 Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 a ) QS-Ziele QS-Indikatoren AuswertungsAlgorithmus AuslöseAlgorithmus QS-Maßnahme IV. Vermeidung stationärer Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen Anteil der Patienten mit mehr als zwei stationären Behandlungen wegen Hyperglykämie bei Betrachtung der letzten sechs Monate des DMP Zähler: Anzahl von Patienten mit mind. einem Eintrag in Feld 22 (FD) > 2 in den letzten 6 Monaten Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst LE: Information über das Feedback mit Nennung der Patienten mit stationärem Aufenthalt wegen schwerer Hyperglykämien und Angabe der Häufigkeit im Erfassungsbereich des Berichts1 Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst LE: Information über das Feedback Zielwert: < 0,5% V. Hoher Anteil von Hypertonikern mit normotensiven Blutdruckwerten Anteil normotoner Patienten (Blutdruckwerte < 140 mmHg syst. und < 90 mmHg diast.) unter den Patienten mit bekannter Hypertonie Nenner: Alle eingeschriebenen Patienten mit mindestens 6 Monaten Teilnahmedauer am DMP Zähler: Anzahl von Patienten mit Feld 18 (Blutdruck) < 140/90 mmHg Nenner: Alle Patienten mit einer Angabe „Hypertonus“ in Feld 15 (ED) (beZielwert: kannte Begleit≥ 40% oder Folgeerkrankungen) optional zusätzlich: oder Anteil normotoner einer Angabe „Hypertonus“ in Patienten (BlutFeld 12 (FD) (neu druckwerte ≤ 140 aufgetretene BemmHg syst. und ≤ 90 mmHg diast.) gleit- oder Folgeerkrankungen) in unter den Patienten mit bekannter einer vorangehenden FolgedokuHypertonie mit mentation jeweils gleicher DMP Teilnahmedauer Wie oben, jedoch Darstellung jeweils Zielwerte: Bei Patienten, die aller Dokumenta≥ 3 < 6 Jahre am tionen gleicher DMP teilgenomTeilnahmedauer men haben ≥ 40%, vergleichend nach bei ≥ 6 Jahren Teilnahmedauer im ≥ 50%. zeitlichen Verlauf des DMP. 1 praxisbezogene Angaben zur Häufigkeit sind aufgrund der geringen Inzidenz nicht sinnvoll LE: Information durch das Feedback 109 110 Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G QS-Ziele QS-Indikatoren ( 2 a ) AuswertungsAlgorithmus AuslöseAlgorithmus QS-Maßnahme 2. Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie VI. Hoher Anteil von Patienten mit vorrangig empfohlener blutglukosesenkender Medikation bei antihyperglykämischer Monotherapie Anteil von Patienten unter vorrangig empfohlenen blutglukosesenkenden Medikamenten an den Patienten, die nur ein Medikament zur Kontrolle des Glukosestoffwechsels einnehmen Zielwerte: Nach ≥ 3 ≤ 6 Jahren DMP-Dauer ≥ 50%, nach ≥ 6 Jahren ≥ 60% VII. Hoher Anteil von Metformin bei Übergewichtigen unter Monotherapie mit einem oralen Antidiabetikum Anteil der Patienten, die mit Metformin behandelt werden, unter allen übergewichtigen mit einem oralen Antidiabetikum monotherapierten Patienten Zähler: Anzahl der Patienten mit genau einer Angabe = „ja“ in den Feldern 25, 26 oder 30 (FD) Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst LE: Information über das Feedback Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst LE: Information über das Feedback Nenner: Alle Patienten mit genau einer Angabe = „ja“ in den Feldern 25-31 (FD) Zähler: Anzahl der Patienten mit Feld 26 (FD) (Metformin) = „ja“ Nenner: Alle Patienten mit Übergewicht aus BMI = (Feld 13 (FD) / Feld 17 (ED)) Zielwerte: ≥ 25 Nach ≥ 3 ≤ 6 Jahren DMP-Dauer und genau einer ≥ 50%, nach ≥ 6 Angabe = „ja“ in Jahren ≥ 60% den Feldern 25-29 (FD) und keiner Angabe = „ja“ in den Feldern 30-31 (FD) Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G QS-Ziele QS-Indikatoren AuswertungsAlgorithmus AuslöseAlgorithmus ( 2 a ) QS-Maßnahme 3. Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8 VIII. Hoher Anteil an jährlichen augenärztlichen Untersuchungen Zähler: Anzahl der Patienten mit mindestens einer Angabe in Feld 41 (FD) (ophthalmologische Netzhautuntersuchung) = „durchgeführt“ in den letzten 12 Monaten Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst LE: Information über das Feedback Zähler: Anzahl der Patienten mit Feld 17 (FD) (bei auffälligem Fußstatus) = „Überweisung ausgestellt/Einweisung veranlasst“ und/oder Feld 42 (FD) (indikationsbezogene Über- bzw. Zielwerte: Einweisung) = Nach ≥ 3 ≤ 6 Jahren DMP-Dauer „diab. Fußambulanz/Einrichtung“ ≥ 65%, nach ≥ 6 Jahren ≥ 75% Nenner: Alle Patienten mit Feld 16 (FD) (Fußstatus) = „auffällig“ im Berichtszeitraum Entsprechend des Zeitintervalls, das der Feedbackbericht erfasst LE: Information über das Feedback Anteil der in den letzten 12 Monaten vom Augenarzt untersuchten Patienten unter allen eingeschriebenen Patienten Zielwerte: Nach ≥ 3 ≤ 6 Jahren DMP-Dauer Nenner: ≥ 80%, nach ≥ 6 Alle Patienten mit Jahren ≥ 90% Teilnahmedauer ≥ 12 Monate IX. Mitbehandlung durch eine auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung bei auffälligem Fußstatus2 Anteil der Patienten, die an eine auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung überwiesen werden, unter den Patienten mit auffälligem Fußstatus 2 Indikator, Auswertung und QS-Maßnahme betreffen nur diejenigen koordinierenden Leistungserbringer, die nicht in Personalunion eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung repräsentieren. 111 112 Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G QS-Ziele QS-Indikatoren ( 2 a ) AuswertungsAlgorithmus AuslöseAlgorithmus QS-Maßnahme 5. Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation X. Sicherstellung der korrekten Einschreibung Anteil nicht korrekt ausgefüllter Erstdokumentationen unter allen Erstdokumentationen Zielwert: 0% XI. Sicherstellung von Vollständigkeit und Qualität der Dokumentation Anteil der beim ersten Eingang vollständig und korrekt ausgefüllten Dokumentationen unter allen eingegangenen Dokumentationen Zielwert: Nach drei Jahren DMP-Laufzeit ≥ 90%, nach 5 und mehr Jahren ≥ 95% Zähler: Anzahl negativ plausibilisierter Erstdokumentationen Wenn der Plausibilitätstest der Felder 1-14 und 29-35 der Erstdokumentation negativ ausfällt LE: Zurücksendung des Dokumentationsbogens mit der Bitte um Korrektur Wenn nicht alle erforderlichen Daten-Felder der Dokumentation korrekt ausgefüllt sind LE: Nachforderung der fehlenden oder inkorrekten Dokumentationsparameter Nenner: Anzahl aller eingegangenen Erstdokumentationen im Berichtszeitraum Zähler: Anzahl unvollständiger und/oder inkorrekter Dokumentationen Nenner: Anzahl aller eingegangenen Dokumentationen im Berichtszeitraum Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 a ) Erläuterungen und Begründung zur Qualitätssicherung auf Grundlage des Datensatzes 2a Abkürzungen ED = Erstdokumentation FD = Folgedokumentation LE = Leistungserbringer V = Versichertenkontakt QS = Qualitätssicherung Erläuterungen zu den Algorithmen In den angegebenen Algorithmen beziehen sich alle Feldnennungen ohne nähere Angabe auf die jeweilige Folgedokumentation. Der jeweilige Nenner formuliert entsprechend allgemeingültiger mathematischer Regeln die Grundgesamtheit, auf der der Zähler aufsetzt. Zu beachten sind jeweils die Zeiträume, auf die sich eine indikatorgestützte Auswertung oder Maßnahme bezieht. Da Feedbackberichte an den Arzt halbjährlich erfolgen, beziehen sich die Auswertungen auf einen Berichtszeitraum von jeweils einem halben Jahr. Liegen in diesem Zeitraum mehrere Dokumentationen vor, bezieht sich eine Auswertung auf die jeweils jüngste (= aktuelle), sofern dies nicht durch den Algorithmus implizit anders vorgegeben ist (z. B. augenärztliche Untersuchung, Hypoglykämien). Im Falle verlaufsbezogener Auswertungen nach Teilnahmedauer (s. u.) ergibt sich die Notwendigkeit, Zeiträume eindeutig zu definieren: Bezugsgrößen sind hier immer das Datum der Einschreibung sowie die im DMP durchlaufene Mindest-Teilnahmezeit, die durch den Beginn des darauf folgenden Berichtszeitraums beendet wird. So entspricht z. B. bei halbjährlichen Berichtszeiträumen eine Teilnahmedauer von 1 Jahr einer Folgedokumentation ≥ 1 Jahr und < 1,5 Jahre nach Datum der Einschreibung des zugehörigen Patienten. Auch hier gilt bei Vorliegen mehrerer Dokumentationen im selben Zeitraum, dass die jüngere Dokumentation maßgeblich ist. Nach längerer Laufzeit des DMPs können verlaufsbezogene Darstellungen aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit auch auf Jahresräume abzielen. Allgemein Die Qualitätssicherung soll gewährleisten, dass die zentralen Intentionen, die mit dem strukturierten Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 verbunden sind, auch tatsächlich umgesetzt werden. Gemäß der RSAV muss die Qualitätssicherung folgende Bereiche abdecken: Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien (einschließlich Therapieempfehlung) Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8 Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation 113 114 Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 a ) Aktive Teilnahme der Versicherten Die Auswahl der Qualitätssicherungsziele und –maßnahmen wurde so getroffen, dass für alle relevanten Bereiche der Qualitätssicherung jeweils relevante und nachvollziehbare QS-Ziele überprüft werden. Die Interpretation der Ergebnisse einzelner Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt dabei risikoadjustiert. Die Qualitätssicherung auf der Grundlage des Datensatzes 2a wird vorrangig über den Feedback-Bericht an den Leistungserbringer geleistet. Dieser Bericht wird halbjährlich erstellt und den teilnehmenden Ärzten zugesandt. Darin werden alle relevanten Daten ausgewertet und jeweils die Daten der eigenen Praxis mit dem Durchschnitt aller teilnehmenden Praxen gegenübergestellt. Dadurch ist ein aussagekräftiger Vergleich der jeweiligen Praxis mit dem Praxisdurchschnitt möglich. Zudem werden dem DMP-Arzt allgemeine Hinweise und Fragen zur möglichen Verbesserung der Patienten-Versorgung zur Verfügung gestellt. Dadurch wird der Feedback-Bericht zu einem praktischen Instrument zur Erreichung der QS-Ziele. Eve A. Kerr et al. haben in einer jüngeren Untersuchung auf die Unzulänglichkeiten vieler Qualitätssicherungsmaßnahmen hingewiesen, die eine zu ungenaue Verknüpfung von QSZielen und den klinischen Parametern aufweisen. Daher war die Absicht bei der Auswahl unserer Qualitätssicherungsziele und -maßnahmen, eine möglichst enge Verbindung von QSZielen und klar definierten Ergebnisparametern herzustellen. Literatur E. Kerr et al: Avoiding Pitfalls in Chronic Disease Quality Management: A Case for the Next Generation of Technical Quality Measures, Am J Manag Care 2001; 7: 11, 1033-1043 Qualitätsindikatoren Qualitätsindikatoren sollen Qualität messbar machen und darüber hinaus einen Anreiz darstellen, unbefriedigende Werte zu verbessern; weiterhin sollten sie es durch die Schaffung eines gemeinsamen Koordinatensystems ermöglichen, Ergebnisse auf nationaler sowie internationaler Ebene miteinander zu vergleichen und zu diskutieren. Die bereits auf internationaler und nationaler Ebene (z.B. RAND, NCQA, FACCT, NHS; AQUA)3 entwickelten und in Leitlinien4 beschriebenen Qualitätsindikatoren wurden bei der Auswahl der Qualitätsziele, sofern dies die Datenvorgabe erlaubt, entsprechend berücksichtigt. Weitgehende Übereinstimmung besteht in den Prozessparametern, wie Durchführung von regelmäßigen Untersuchungen, jährliche ophthalmologische Untersuchung, Fußinspektion, Sensibilitätsprüfung sowie der Bestimmung der Albuminausscheidung im Urin. Andere Empfehlungen, z. B. die zur Häufigkeit oder dem Referenzbereich einer HbA1c-Bestimmung, fallen hingegen in den gebräuchlichen Systemen sehr unterschiedlich aus. Bezüglich der Blutdruckeinstellung beziehen sich die existierenden Qualitätsindikatoren auf regelmäßige Messungen und auch spezieller auf die Auswahl der antihypertensiven Medikation. 3 RAND: Research and Development-Collaboration (www.rand.org), NCQA: National Committee for Quality Assurance (www.ncqa.org), FACCT: FACCT (foundation for accountability; (www.facct.org) , NHS: NHS (National Health Service) Performance Indicators. (www.doh.gov.uk), AQUA: Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (www.aqua-institut.de) 4 S. Abschnitt Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien, Literatur Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 a ) Einigkeit besteht auch darin, dass gerade beim Diabetes Typ 2 die Mitarbeit der Patienten eine entscheidende Rolle spielt. Insofern gilt die Teilnahme an Schulungen ebenfalls als wichtiges abprüfbares Qualitätsziel. Für viele der Qualitätsziele bzw. -indikatoren, die sich an den in der RSAV festgelegten Inhalten zu Dokumentation und Qualitätssicherung orientieren müssen, steht eine nur sehr eingeschränkte wissenschaftliche Evidenz zur Verfügung, aus der sich quantitative Zielformulierungen ableiten ließen. Hier können jedoch oftmals die aus dem bisherigen DMP-Verlauf gewonnenen Daten und Erfahrungen genutzt werden und Ziele entsprechend formuliert werden. Da das DMP Diabetes mellitus Typ-2 (Stand Ende 2005) in vielen Berichts- bzw. Vertragsregionen mittlerweile über zwei Jahre andauert und zahlreiche Feedback- und Qualitätsberichte zur Verfügung stehen, lassen sich nunmehr zumindest auf dieser Basis besser und realistischer fundierte Ziele / Indikatoren definieren als dies in den bisherigen QS-Anlagen der Fall war. Des weiteren lassen sich auch in Unkenntnis der tatsächlichen Versorgungsgegebenheiten aus der Beobachtung von Verläufen Trends ableiten („time-trend-analysis“), die zumindest eine Aussage darüber erlauben, ob sich einzelne Parameter im Lauf des DMP gebessert (oder verschlechtert) haben. Diesen Trends läge die Hypothese zugrunde, dass durch eine Teilnahme am DMP prozess- und ergebnisorientierte Parameter gebessert werden. Maßgeblich dafür wären die Charakteristika der DMP, die u. a. durch klar strukturierte Behandlungsabläufe, evidenzbasierte Grundlagen und den aktiven Einbezug der Patienten (Schulungen, verstärkte Informationen etc.) gekennzeichnet sind. Bei den hier vorliegenden Indikatoren und Algorithmen wurde im Unterschied zur bisherigen QS-Anlage grundsätzlich darauf verzichtet, Auswertungen nur auf Patienten mit Abweichungen von Zielen des DMP aufzusetzen. Beispiele hierfür wären die Gruppen derer, die bei einer Konsultation Symptome oder einen hohen Blutdruck aufgewiesen hatten und bei der darauffolgenden Gelegenheit auf die Persistenz oder Nicht-Persistenz des Problems hin überprüft wurden. Hierbei tritt immer ein von der Intervention (dem DMP) unabhängiger Effekt zurück zum Durchschnitt oder dem Normalen ein („Regression-to-the-Mean“), der empirisch kaum quantifizierbar ist. Analyse von Zeitverläufen bei Ergebnisparametern Bei verlaufsbezogenen Analysen sind im Kontext des DMP grundsätzlich mehrere Methoden denkbar: A. Auswertung nach Teilnahmedauer Auswertung aller Dokumentationen, die ein gleiches DMP-Alter bzw. eine gleiche DMP-Teilnahmedauer aufweisen, also alle Dokumentationen, die im 1., 2., 3. etc. Quartal der Teilnahme aller Patienten erstellt wurden. Sie sind damit unabhängig vom Datum der Einschreibung eines Patienten oder dem kalendarischen Alter des DMP an sich. Hat ein Patient bereits 2 Jahre teilgenommen, fließen alle ihm zuzuordnenden vorherigen Daten entsprechend der jeweiligen Teilnahmedauer der Dokumentationen in die Verlaufsbeobachtung ein. So werden z. B. seine nach einem Jahr Teilnahme erhobenen Daten mit all denjenigen Daten anderer Patienten, für die das Kriterium „ein Jahr Teilnahme am DMP“ gilt, gepoolt. Mit zunehmender Teilnahmedauer nimmt dementsprechend die Anzahl der ausgewerteten Dokumentationen in der Zeitreihe ab. Des weiteren ändert sich mit jedem Bericht 115 116 Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 a ) die Anzahl der in die Auswertung eingeschlossenen Dokumentationsbögen (und damit auch die Ausprägung der Parameter) für alle Zeiträume. Diese Analyseart ist für Prozess- und Ergebnisparameter anwendbar . Vorteile dieser Methode: Keine „Regression-to-the-Mean” als systematischer Fehler. Ausgleich von Verzerrungen durch einen Selektions-Bias, der durch mögliche Unterschiede zwischen Patienten, die sich früh in das DMP eingeschrieben haben (die Interessierteren, Aktiveren) gegenüber denen, die später kamen, resultieren könnte. Abbildung der Hypothese, dass sich eine positive Wirkung des DMP auf Patientenseite durch Lern- und Informationsprozesse eher langsam und schrittweise einstellt. Zugleich werden damit Effekte auf Seiten der LE erfasst. Für viele Indikatoren besteht im Feedback an den Leistungserbringer das Problem kleiner Fallzahlen. Gepoolte Daten nach Teilnahmedauer minimieren dieses Problem, indem die Fallbasis erweitert wird. Betrachtung des Gesamtverlaufs des DMP. Hauptnachteil ist die sich ändernde Datengrundlage für jeden Berichtszeitraum. B. Auswertung von Kohorten Sie basieren darauf, dass Patientengruppen mit gleichem Einschreibezeitpunkt oder -quartal über die Zeit analysiert werden. Für die Auswertung werden also nur die Daten dieser speziellen Gruppe in ihrem Verlauf betrachtet. Bei halbjährlichen Berichtszeiträumen ließen sich nach 1,5 Jahren Existenz des DMP drei separate Kohorten (eine mit 1, eine mit 2 und eine mit 3 Halbjahren Teilnahme am DMP) bilden und getrennt voneinander bzgl. ihres Verlaufs analysieren. Ein gutes Beispiel hierfür liegt bei der Methodik für die gesetzliche Evaluation vor. Ein wesentlicher Vorteil liegt in der gegenüber Methode A höheren Aussagekraft über die Entwicklung von Parametern im Verlauf des DMP. Dies trifft allerdings nur unter der Voraussetzung zu, dass ausreichend große Fallzahlen zur Verfügung stehen. Daraus leitet sich unmittelbar der Hauptnachteil im Rahmen einer Feedback-Berichterstattung ab: Die Fallzahlen sind für das Feedback an die Leistungserbringer zu klein. Zudem lassen sich verschiedene Kohorten ohne Kenntnis weiterer Charakteristika kaum miteinander vergleichen. Im Kontext der QS-Anlage wird daher auf diese Art der zeitbezogenen Auswertung verzichtet. C. Berichtszeitraumauswertungen mit/ohne Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum Hier wird unabhängig von der tatsächlichen Teilnahmedauer der Patienten am DMP ein Querschnitt durch alle in einem definierten Berichtszeitraum vorliegenden Ausprägungen von Parametern durchgeführt und mit denen anderer, im Falle der Feedback-Funktion mit dem vorangegangenen Berichtszeitraum verglichen. Damit lassen sich in erster Linie Eigenschaften der LE bzw. Prozessparameter abbilden, z. B. das Verschreibungsverhalten bei Arzneimitteln oder die Rate verordneter Schulungen. Für Indikatoren, die stark vom Patienten abhängen oder ergebnisorientiert sind, ist das Verfahren zwar weniger geeignet. Andererseits bietet diese Art der Darstellung jedoch den Vorteil, dass sie im Sinne des Feedbacks unmittelbar und leichter nachvollziehbar ist als eher evaluative Ansätze mit Betrachtung größerer Zeiträume. Im Hinblick auf die Hauptfunktion der Feedbackberichte wird daher dieser Analyseart meist der Vorzug eingeräumt. Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 a ) Die in den Anlagen formulierten QS-Ziele sollen für die Feedback- bzw. QS-Berichte jeweils nach folgender Methode ausgewertet werden: Nach Methode A: I, II, V (jeweils optional vereinbar) Nach Methode C: alle Spezielle Indikatoren 1. Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien Bei der Auswahl der QS-Ziele wurden diejenigen Aspekte berücksichtigt, die im strukturierten Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 von zentraler Bedeutung sind. Medizinischer Kernpunkt ist dabei die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien. Die vorliegende QS-Anlage berücksichtigt in diesem Kontext HbA1c-Wert, Blutdruck und Stoffwechselentgleisungen. Die Definition von Indikatoren, die sich auf Folgeerkrankungen beziehen, scheint wegen der langen Latenz dieser wichtigen Endpunkte gegenwärtig noch nicht bzw. unter dem Aspekt einer individuellen Feedbacksituation gar nicht sinnvoll. Ebenso wurde der Indikator zu Diabetes-bezogenen Symptomen nicht mehr aufgenommen, da er definitorisch kaum abgrenzbar und damit wenig valide und reliabel ist. Zu QS-Ziel I Als intermediärer oder Surrogatparameter hat der HbA1c-Wert breiten Eingang in bestehende QS-Systeme gefunden. Er ist zumindest mit mikrovaskulären Folgeerkrankungen des Diabetes evidenz-basiert assoziiert. Ein exakter Grenzwert (oder mehrere risikobezogene Grenzwerte) als Indikator für den HbA1c-Wert ist aus der wissenschaftlichen Evidenz jedoch nicht ableitbar, dieser soll vielmehr individuell auf den Patienten angepasst und mit diesem abgestimmt werden. Daher sind Grenzen bei der Darstellung als eher willkürlich zu erachten. Auch eine Durchsicht verschiedener Indikatorsysteme oder -sets (HEDIS/USA, DQIP/USA, AQUA-Indikatorenset) oder von Leitlinien liefert keine eindeutige Stütze. Während die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) einen Wert < des 1,2-fachen der Norm anzielt, werden in anderen Leitlinien z. B. Werte generell unter 7% gefordert, oder es werden Standardabweichungen der Normalverteilung oder Durchschnittswerte beschrieben. Zudem darf ein niedriger HbA1C-Wert nicht mit einer Steigerung der Häufigkeit von Hypoglykämien „erkauft“ werden. Durch die Senkung der HbA1C-Werte in die Nähe des Normbereichs lässt sich das Risiko für mikroangio- und neuropathische Komplikationen mindern. Es existiert jedoch kein Schwellenwert, unter dem kein Risiko nachweisbar ist. Die HbA1C-Einstellung ist daher immer ein Kompromiss zwischen der Vermeidung von Hypogykämien einerseits und der Vermeidung von diabetischen Spätkomplikationen sowie den individuellen Bedürfnissen eines Patienten andererseits. Daher erscheint die hier gewählte Aufteilung gerechtfertigt, die sich den in der Nationalen Versorgungsleitlinie genannten Grenzen von < 6,5, 6,5-7,5 und > 7,5 anlehnt. Aus dem ersten indikationsspezifischen Bericht der GE Bremen zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 geht hervor, dass der Anteil von Patienten mit HbA1c-Werten über 8,5% in einem Zeitraum von 1/2 Jahr von 9,7% auf 9% gesenkt wurde. Das entspricht einer relativen Verringerung von etwa 7,2%. Entsprechend des 2. Qualitätsberichts der Gemeinsamen Einrichtung in Hessen betrug dieser Anteil nach 7 Quartalen Teilnahmedauer nur noch 8%, während es für den Durchschnitt aller Patienten nach dem 1. Quartal, also zu Beginn ihrer DMP-Teilnahme, 10% waren. Dabei fallen jedoch deutliche Schwankungen innerhalb der einzelnen HbA1c-Wert-Strata auf. Eine durchschnittliche Senkung des Anteils der Patienten mit 117 118 Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 a ) einem HbA1c von ≥ 8,5% auf unter 10% ist dem gemäß ein realistisches Ziel. Bei Patienten, die lange am DMP teilgenommen haben, kann ein niedrigerer Zielwert angesetzt werden. Allgemein ist davon auszugehen, dass eine normnahe Stoffwechseleinstellung längerfristig hilft, Folgekomplikationen und Erkrankungen des Diabetes zu vermeiden. Daraus lässt sich ableiten, dass eine Senkung des durchschnittlichen HbA1c-Werts dazu beiträgt, die Häufigkeit der Diabetesfolgen in der Population der DMP-Teilnehmer insgesamt zu reduzieren, vorausgesetzt, es bestehen grundlegende Abweichungen vom Referenzbereich. Wie oben bereits ausgeführt, ist ein solcher Referenzbereich jedoch nur allgemein zu formulieren. Wichtig ist daher im Hinblick auf die Wirksamkeit der vereinbarten therapeutischen Bemühungen, wie sich der durchschnittliche HbA1c-Wert bei längerer Teilnahmedauer am DMP verhält. Median und Mittelwert zusammen geben Aufschluss darüber, wie die HbA1c-Werte bei den Patienten verteilt sind. Zu QS-Ziel II Aus der evidenz-basierten Vorgabe, für jeden Patienten entsprechend seiner Risikokonstellation ein individuelles Therapieziel festzulegen, resultiert das QS-Ziel, den Anteil von Patienten, die ihren individuell vereinbarten HbA1c-Wert erreicht haben, zu steigern. Die Angabe eines Referenzbereichs ist auch hier mangels verfügbarer Studien nicht möglich. Es stehen jedoch aus dem bisherigen DMP-Verlauf Daten zur Verfügung, aus denen ersichtlich ist, dass im Lauf der Teilnahme am DMP der durchschnittliche Anteil von Patienten, die ihr individuell vereinbartes Therapieziel erreichen zunimmt.5 Zu QS-Ziel III und IV Schwere Stoffwechselentgleisungen sind seltene Ereignisse. Inzidenzangaben für Deutschland im Bereich der Primärversorgung reichen von 0,004/Patient/Jahr (Holstein 2003) bis zu 0,04/Patient/Jahr (nur Patienten mit Insulintherapie) bei den Hypoglykämien. Bei Patienten mit Koma und/oder schwerer Ketoazidose liegen vergleichbare populationsbezogene Zahlen in der Größenordnung von 0,0024/Patient/Jahr (Müller 1995) vor. Aus den bisherigen DMP-Erfahrungen geht hervor, dass mehr als 2 Stoffwechselentgleisungen (Hypo- und Hyperglykämien gemeinsam) bei Beobachtung der letzten 6 Monate bei ca. 0,1% der Patienten auftraten. Aufgrund dieser Daten ist eine Anpassung der bisherigen Indikatoren auf deutlich niedrigere Werte gerechtfertigt. Gleichzeitig wird wegen der zu erwartenden statistischen Schwankungen auf die auf einen einzelnen Arzt bezogene Rückmeldung von Raten zugunsten der Übermittlung der einzelnen Patienten verzichtet. Eine Häufigkeitsangabe erfolgt nur in Bezug auf die gesamte Berichtsregion. Zu QS-Ziel V Als normotoner Blutdruckbereich gelten heute Werte von <140/90mmHg, je nach Risikokonstellation kann das Therapieziel auch darunter, kaum hingegen darüber liegen. Deutsche Studien zur Blutdruckeinstellung im primärärztlichen Bereich zeigen in der Regel eine Ziel- 5 Bei DMP-Teilnehmern der AOK aus 5 Ländern (n = ca. 200000) stieg der Anteil von Patienten, die ihr Therapieziel erreichten, von 52,83% nach 1 Quartal auf 55,25% nach 5 Quartalen (AOK-Bundesverband). Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 a ) werterreichung (<140/90mmHg) von maximal 40%. International ist je nach Definition des Zielwerts das Ergebnis bei großer Varianz ähnlich. Auswertungen von DMP-Daten weisen auf einen deutlich höheren Anteil von hypertensiven Teilnehmern mit nach Zieldefinition ausreichend eingestelltem Blutdruck hin.6 Dies kann als deutlicher Hinweis auf eine Inkongruenz zwischen angestrebtem Zielbereich und dem eigentlichen durch Evidenz unterlegten numerischen Blutdruckmaximum gewertet werden. Zudem bestehen sowohl bei den veröffentlichten Studien wie auch bei den im Rahmen der Dokumentation im DMP erhobenen Daten methodische Einschränkungen, die ihren Wert als Grundlage für die Formulierung von Indikatoren begrenzen. Daher sollte auch hier ein verstärktes Augenmerk auf den Verlauf des Parameters gerichtet werden. Literatur Beeinflussung des HbA1c-Werts AOK-Bundesverband: Sonderauswertung von b-Daten aus dem DMP Diabetes mellitus Typ 2, Nov 2005 (nicht veröffentlicht). Indikationsspezifischer Bericht zum Diabetes mellitus Typ 2 für die Gemeinsame Einrichtung Bremen, Ausgabe für den Berichtszeitraum 01.07.2004 bis 31.12.2004. UK Prospective Diabetes Study (UKPDS) Group: Intensive blood-glucose control with sulphonylureas or insulin compared with conventional treatment and risk of complications in patients with type 2 diabetes (UKPDS 33). Lancet 1998; 352: 837-53. Vermeidung schwerer Stoffwechselentgleisungen M. Berger: Der schlecht eingestellte Diabetiker, in: M. Berger (Hrsg.): Diabetes mellitus, 2. Auflage, München, Jena, 2000, S. 533f. (mit weiterführenden Literatur-Hinweisen) Senkung des Blutdruckes auf Werte unter 140/90 mmHg AOK-Bundesverband: Sonderauswertung von b-Daten aus dem DMP Diabetes mellitus Typ 2, Nov 2005 (nicht veröffentlicht). Grossman E, Messerli FH: High Blood Pressure and Diabetes Mellitus. Arch Int Med 2000; 160: 2447-58 Holstein A, Plaschke A, Egberts EH (2003) Clinical characterisation of severe hypoglycaemia--a prospective population-based study. Exp Clin Endocrinol Diabetes 111:364-9. Müller UA, Müller R, Meier F: Inzidenz von Ketoazidosen unter zentralisierter und dezentral organisierter Diabetesbetreuung in Thüringen. Diab Stoffw 1995; 4: 71-76. Schiel R e.a.: Cognitive function and quality of diabetes care in patients with type-2-diabetes mellitus in general practitioner practice. Eur J Med Res 2003; 8: 419-427. UK Prospective Diabetes Study (UKPDS) Group: Intensive blood-glucose control with sulphonylureas or insulin compared with conventional treatment and risk of complications in patients with type 2 diabetes (UKPDS 33). Lancet 1998; 352: 837-53 UK Prospective Diabetes Study Group: Tight blood pressure control and risk of macrovascular and microvascular complications in type 2 diabetes (UKPDS 38). BMJ 1998; 317: 703-13 Wittchen HU, Krause P, et al. Hydra-Studie. Fortschritte der Medizin 2003, Sonderheft I. 6 In der gleichen Auswertung bestand bei 60% der Patienten bereits bei Einstieg in das DMP keine Notwendigkeit das Therapieziel anzupassen, nach 1 Jahr lag der Anteil bereits bei über 70% (AOK-Bundesverband). 119 120 Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 a ) Leitlinien American Association of Clinical Endocrinologists, American College of Endocrinology. Medical guidelines for the management of diabetes mellitus: the AACE system of intensive diabetes selfmanagement.Endocrine Practice 2002;8:40-82. http://www.aace.com/clin/guidelines/diabetes_2002.pdf American Diabetes Association. American Diabetes Association: Clinical practice recommendations 2003. Diabetes Care 2003;26 Suppl 1:S1-S156. http://care.diabetesjournals.org/content/vol26/issue90001/cover.shtml Canadian Diabetes Association. 1998 clinical practice guidelines for the management of diabetes in Canada. CMAJ 1998;159 Suppl 8:S1-S29. http://www.cmaj.ca/cgi/data/159/8/DC1/1 Deutsche Diabetes Gesellschaft. Therapie der Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1. Diabetes und Stoffwechsel 2003;12 Suppl 2:49-66. http://www.deutsche-diabetesgesellschaft.de/?inhalt=/redaktion/mitteilungen/leitlinien/w_schaftl_leitlinien.html Hierunter weiterhin erschienen: Kerner W, Fuchs C, Redaelli M,. Boehm B.0, Köbberling J, Scherbaum WA, Tillil H. Definition, Klassifikation und Diagnostik des Diabetes mellitus. In: Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien DDG. Scherbaum WA, Lauterbach KW, Joost HG (Hrsg.). 1. Auflage. Deutsche DiabetesGesellschaft 2001 Janka HU, Redaelli M, Gandjour A, Giani G, Hauner H, Michaelis D, Standl E. Epidemiologie und Verlauf des Diabetes mellitus in Deutschland. In : Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien DDG. Scherbaum WA, Lauterbach KW, Renner R (Hrsg.). 1. Auflage. Deutsche DiabetesGesellschaft 2000. Hammes HP, Bertram B, Bornfeld N, Gandjour A, Parandeh-Shab F, Danne D, Kroll P, Lemmen KD, Look D. Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle der diabetischen Retinopathie und Makulopathie. In: Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien DDG. Scherbaum WA, Lauterbach KW, Renner R (Hrsg.). 1. Auflage. Deutsche Diabetes-Gesellschaft 2000. Standl E, Fuchs Ch, Parandeh-Shab F, Janka HU, Landgraf R, Lengeling HF, Philipp Th, Petzold R, Sawicki P, Scherbaum WA, Tschöpe D. Management der Hypertonie beim Patienten mit Diabetes mellitus. In : Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien DDG. Scherbaum WA, Lauterbach KW, Renner R (Hrsg.). 1. Auflage. Deutsche Diabetes-Gesellschaft 2000. Hasslacher C, Gandjour A, Redaelli M, Bretzei RG, Danne D, Ritz E, Sawicki P, Walter H. Diagnose, Therapie und Verlaufskontrolle der Diabetischen Nephropathie. In : Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien DDG. Scherbaum WA, Lauterbach KW, Renner R (Hrsg.). 1. Auflage. Deutsche Diabetes-Gesellschaft 2000. Haslbeck M, Redaelli M, Parandeh-Shab F, Luft D, Neundörfer B, Stracke H, Ziegler D. Diagnostik, Therapie und Verlaufskontrolle der sensomotorischen diabetischen Neuropathien. In: Evidenzbasierte Diabetes-Leitlinien DDG. Scherbaum WA, Lauterbach KW, Renner R (Hrsg.). 1. Auflage. Deutsche Diabetes-Gesellschaft 2000. European Diabetes Policy Group, International Diabetes Federation. Guidelines for diabetes care: A desktop guide to type 1 (insulin-dependent) diabetes mellitus. 1998. Available from: http://www.staff.newcastle.ac.uk/philip.home/t1dg1998.htm Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 a ) Fachkommission Diabetes Sachsen. Praxisleitlinien Diabetes mellitus. Diabetes mellitus Typ 1. 4. überarb. Aufl. 2002. http://www.imib.med.tu-dresden.de/diabetes/leitlinien/index.htm New Zealand Guidelines Group. Primary care guidelines for the management of core aspects of diabetes care. 2000. p. 1-18. http://www.nzgg.org.nz/library/gl_complete/diabetes/index.cfm NSW Department of Health. Principles of care and guidelines for the clinical management of diabetes mellitus. North Sydney: NSW Department of Health; 1996. p.1-35. http://www.health.nsw.gov.au/public-health/diabetes/diabguid.html Scottish Intercollegiate Guidelines Network. Management of diabetes: a national clinical guideline. 2001. p.1-50. http://www.sign.ac.uk/guidelines/fulltext/55/index.html State of Florida Agency for Health Care Administration. Diabetes medical practice guidelines. 2001. p.1-39. http://www.fdhc.state.fl.us/diabetes/master_files/Diabetes_Guideline.htm Vermont Program for Quality in Health Care. Recommendations for management of diabetes in Vermont. 2002 http://www.vpqhc.org/ClinicalGuides/diabetes/index.htm Veterans Health Administration/Department of Veterans Affairs. Clinical practice guideline for the management of diabetes mellitus in the primary setting. 1999. p.1-147. http://www.oqp.med.va.gov/cpg/DM/DM_base.htm Zentralstelle der Deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin: LeitlinienClearingbereicht Diabetes mellitus Typ 1: http://www.leitlinien.de/clearingverfahren/clearingberichte/diabetes1/00diabetes1/21diabetes1/view#volltext 2. Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie Gegenstand der Qualitätssicherung sind die Verfolgung des Anteils von gemäß den Empfehlungen der RSAV vorrangig verordneten Arzneimitteln sowie das Ziel, innerhalb der Gruppe von übergewichtigen Patienten unter Monotherapie mit einem oralen Antidiabetikum denjenigen Anteil zu steigern, der Metformin erhält. Eine evidenzbasierte Aussage im Hinblick auf Wirksamkeit und Sicherheit ist im Rahmen der Empfehlungen des DMP nur für Monotherapien möglich, für die Kombination von Arzneimitteln liegen keine oder nur wenige entsprechende Studien vor. Daher erstreckt sich die Aussagekraft von Indikatoren auf diejenigen Patienten, die nur mit einem Wirkstoff behandelt werden. Bislang liegen bezüglich der gewählten Indikatoren keine Referenzgrößen vor. Darüber hinaus implizieren die beiden Indikatoren deutlich normative Elemente. Dementsprechend zurückhaltend wurden hier Zielgrößen gewählt. Für die Gabe von Metformin bei Übergewichtigen ist aus dem 2. Qualitätssicherungsbericht der Gemeinsamen Einrichtung Brandenburg bekannt, dass der Anteil nach 1 Jahr bei knapp über 40% lag. 121 122 Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 a ) Literatur Biguanide (Metformin) nur bei Übergewicht UK Prospective Diabetes Study (UKPDS) Group: Effect of intensive blood-glucose control with Metformin on complications in overweight patients with type 2 diabetes (UKPDS 34). Lancet 1998; 352: 854-65 Qualitätsbericht zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 für die Gemeinsame Einrichtung Brandenburg, Ausgabe für den Berichtszeitraum 01.07.2004 bis 31.12.2004. 3. Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8 Der Abschnitt 1.8 der RSAV benennt eindeutige Vorgaben für die Kooperation der Versorgungsebenen. Dementsprechend wurden relevante und nachvollziehbare QS-Ziele für diesen Bereich definiert. Dazu gehören die Sicherstellung der jährlichen augenärztlichen Untersuchung für alle Diabetes-Patienten sowie die Mitbehandlung durch eine auf Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung bei auffälligem Fußbefund. Diese beiden QS-Ziele decken wesentliche Aspekte bei der Kooperation der Versorgungsebenen ab, die in der aktuellen Versorgung Verbesserungspotenziale aufweisen. Aus den Auswertungen des bisherigen DMP-Verlaufs sind Daten über den Anteil der Patienten, bei denen in den vorangegangenen 12 Monaten eine Augenuntersuchung durchgeführt wurde, bekannt. Diese Rate betrug – je nach Land - zwischen 72% und 89%. Im Hinblick auf die Überweisung zu auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierten Einrichtungen bestehen Zweifel, ob dies unter den gegebenen strukturellen Bedingungen (Personalunion zwischen betreuendem Arzt und spez. Einrichtung, regionale Nicht-Verfügbarkeit von Einrichtungen, Operationalisierbarkeit des Indikators) ein geeigneter Indikator ist. Literatur Jährliche Überweisung zum Augenarzt Primary Care Guidelines for the Management of Core Aspects of Diabetes Care. Published by the New Zealand Guidelines Group, June 2000 Feedbackberichte an die Leistungserbringer aus Bremen, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Westfalen-Lippe (1. bzw. 2. Bericht der Gemeinsamen Einrichtung) Mitbehandlung durch eine auf Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung bei auffälligem Fußstatus Primary Care Guidelines for the Management of Core Aspects of Diabetes Care. Published by the New Zealand Guidelines Group, June 2000 Mason J, O’Keeffe C, McIntosh A, et al.: A systematic review of foot ulcer in patients with type 2 diabetes mellitus. I: prevention. Diabet Med 1999; 16: 801-12 5. Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation Für diesen Bereich soll die Qualitätssicherung gewährleisten, dass in allen Fällen eine korrekte Einschreibung erfolgt. Das heißt, dass auch tatsächlich nur Versicherte mit einer gesicherten Diagnose des Diabetes mellitus Typ 2 eingeschrieben werden und die ausgefüllten Dokumentationen zeitnah zur Verfügung stehen. Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 a ) Vollständigkeit und Qualität der Dokumentationen sind eine wesentliche Vorraussetzung für die Qualitätssicherung und die Evaluation. Daher soll vom koordinierenden Arzt im Falle von Fehlern oder fehlenden parametern eine Korrektur der Dokumentation erbeten werden. Jedoch zeigen die Erfahrungen aus früheren Modellvorhaben zur strukturierten Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 auch nach einer Laufzeit über mehrere Jahre und einer Vergütungsabhängigkeit an die vollständige Dokumentation, dass zu keiner Zeit alle eingegangenen Dokumentationsbögen ohne Nacherfassung vollständig waren. So wurden in einem AOK-Modellvorhaben in Thüringen Vollständigkeitsquoten von maximal 60-70% erreicht. Allerdings unterscheiden sich die Gegebenheiten in den Modellprojekten deutlich von denen im DMP, umso mehr als dass im Rahmen der DMP zunehmend auf elektronische Formen der Dokumentation umgestellt wird. Aus Analysen des ZI für das Rheinland lässt sich herleiten, dass bei elektronischer Datenerhebung Fehlerquoten von unter 5% möglich sind. Literatur Evaluationsbericht der TU Dresden, Vollständigkeit der Dokumentation AOK-Modellvorhaben zur Optimierung der Diabetikerversorgung in Thüringen. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung mdl. Mitteilung zur Entwicklung von Fehlerquoten im DMP Diabetes mellitus Typ2 Feedback und Reminder Gormann CA et al., DEMS – a second generation diabetes electronic management system. Comput Methods Programs Biomed 2000; 62: 127-140 Shea S et al. A meta-analysis of 16 randomized controll trials to evaluate computer-based clinical reminder systems for preventive care in the ambulatory setting. J Am Med Inform Assoc 1996; 3: 399-409 Weingarten et al. Practice guidlines am reminders to reduce duration of hospital stay for patients with chest pain. An interventional trail. Ann Intern Med 1995; 120: 257-263 123 124 Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 b ) Anlage 9 – Qualitätssicherung (2b) zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin 03.03.2006 Qualitätssicherung Diabetes mellitus Typ 2 durch die Krankenkassen Auf Grundlage des Datensatzes 2b QS-Ziele QS-Indikatoren AuswertungsAlgorithmus AuslöseAlgorithmus QS-Maßnahme 1. Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien I. Vermeidung schwerer Stoffwechselentgleisungen: Hypoglykämien entfällt entfällt Wenn Angabe in Feld 12 ≥ 2 V: Basis-Information über Diabetes und Diabetes-Symptome, Hypo- und Hyperglykämie, Möglichkeiten der Einflussnahme durch den Versicherten; maximal einmal pro Jahr II. Vermeidung schwerer Stoffwechselentgleisungen: Hyperglykämien entfällt entfällt Wenn Angabe in Feld 13 > 0 V: BasisInformation über Diabetes und Diabetes-Symptome, Hypo- und Hyperglykämie, Möglichkeiten der Einflussnahme durch den Versicherten; maximal einmal pro Jahr Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 b ) QS-Ziele QS-Indikatoren AuswertungsAlgorithmus AuslöseAlgorithmus QS-Maßnahme III. Erreichung der Zielvereinbarung Blutdruck entfällt entfällt Wenn Feld 10 (neu aufgetretene Begleit- oder Folgeerkrankung) = „Hypertonie“ V: Infos über die Problematik Hypertonie beim Diabetiker und seine Einflussmöglichkeiten (Blutdruckbroschüre); maximal einmal pro Jahr oder Feld 20 (Zielvereinbarung Blutdruck) = „senken“ in zwei konsekutiven Dokumentationen 3. Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8 entfällt IV. Hoher Anteil an entfällt jährlichen augenärztlichen Untersuchungen Wenn in Feld 21 (ophthalmologische Netzhautuntersuchung) nicht mindestens einmal in 12 Monaten„durchgeführt“ oder „veranlasst“ angegeben ist V: Infos über Diabetes-Komplikationen und Folgeschäden am Auge, Notwendigkeit einer jährlichen augenärztlichen Untersuchung; maximal einmal pro Jahr 6. Aktive Teilnahme der Versicherten V. Sicherstellung der regelmäßigen Teilnahme des Versicherten Anteil der Versicherten mit regelmäßigen Dokumentationen (entsprechend dem dokumentierten Dokumentationszeitraum) an allen eingeschriebenen Versicherten Zielwert: Im Mittel 90% über die gesamte Programmlaufzeit Zähler: Anzahl der in einem Quartal eingegangenen Dokumentationen Nenner: Alle in einem Quartal erwarteten Dokumentationen Wenn keine gültige Folgedokumentation innerhalb der vorgesehenen Frist vorliegt V: Reminder an Versicherten, Infos über DMP, Bedeutung aktiver Teilnahme und regelmäßiger ArztBesuche 125 126 Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 b ) AuswertungsAlgorithmus AuslöseAlgorithmus QS-Maßnahme VI. Information der entfällt Versicherten bei auffälligem Fußstatus entfällt Wenn erstmalig Feld 11 Fußinspektion = “auffällig“ bei einem Versicherten V: Infos über Diabetes-Komplikationen und Folgeschäden am Fuß, Möglichkeiten der Mitbehandlung in diabetischen Fußambulanzen o.ä. (evtl. regionale Infos, Adressen); VII. Wahrnehmung entfällt empfohlener Schulungen entfällt Wenn Feld 16 (empfohlene Diabetes-Schulung und/oder HypertonieSchulung wahrgenommen) = „nein“ oder zweimal „war aktuell nicht möglich“ V: Aufklärung / Information über die Wichtigkeit von Schulungen; maximal einmal pro Jahr VIII. Erhöhung der Rate verordneter und durchgeführter Schulungen Zähler: Anzahl der Patienten, für die innerhalb von 4 Quartalen nach Empfehlung eine Schulung abgerechnet wird. entfällt Auswertung im Qualitätsbericht QS-Ziele QS-Indikatoren Anteil der verordneten Schulungen, die abgerechnet worden sind. Zielwert: 85% Nenner: Anzahl der Patienten mit Feld 18 (ED) / 15 (FD) der Vordokumentation (Schulung empfohlen) "DiabetesSchulung“ und/oder „HypertonieSchulung“ = ja Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 b ) Begründung zur Qualitätssicherung auf Grundlage des Datensatzes 2b Allgemein Die Qualitätssicherung soll gewährleisten, dass die zentralen Intentionen, die mit dem strukturierten Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 2 verbunden sind, auch tatsächlich umgesetzt werden. Gemäß der RSAV muss die Qualitätssicherung folgende Bereiche abdecken: Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien (einschließlich Therapieempfehlung) Einhaltung einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8 Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität Vollständigkeit, Qualität und Verfügbarkeit der Dokumentation Aktive Teilnahme der Versicherten Die Auswahl der Qualitätssicherungsziele und -maßnahmen wurde so getroffen, dass für alle relevanten Bereiche der Qualitätssicherung, die über die Parameter der beiden QS-Anlagen und/oder die Leistungsdaten der Krankenkassen überprüfbar sind, jeweils relevante und nachvollziehbare QS-Ziele überprüft werden. Die Qualitätssicherung auf der Grundlage des Datensatzes 2b wird vorrangig über eine individuelle, anlassbezogene Versichertenkommunikation geleistet. Diese Aufklärung erfolgt primär durch die Zusendung von Broschüren oder Informationsschriften, ggf. kann ein persönliches Telefonat oder ein Gespräch mit dem dafür einschlägig geschulten KrankenkassenMitarbeiter stattfinden. Die Begründungen für die Qualitätsziele I-IV entsprechen den in „Erläuterungen und Begründung zur Qualitätssicherung auf Grundlage des Datensatzes 2a“ zu den Bereichen Anforderungen an die Behandlung nach evidenz-basierten Leitlinien und Einhaltung der Kooperationsregeln der Versorgungsebenen gemäß Abschnitt 1.8 erfolgten Angaben und sind in diesem Dokument nachzulesen. Die in der vorliegenden Anlage erfolgte redundante Nennung der Indikatoren zu diesen Zielen unterstreicht nochmals den Kontext, in dem die versichertenbezogene Maßnahme ihre Wirkung ausüben soll. Einhaltung der in Verträgen zu vereinbarenden Anforderungen an die Strukturqualität Entgegen der Vorgaben in §28c und der Ziffer 2 der Anlage 1 der RSAV wird in den Qualitätssicherungsanlagen auf eine explizite Nennung des Bereichs „einzuhaltende Strukturqualität“ verzichtet. Leistungserbringer bzw. Versorgungseinrichtungen müssen festgelegte Mindestkriterien zu beruflicher Qualifikation sowie personeller und apparativer Ausstattung erfüllen, um am DMP teilnehmen zu können. Diese Anforderungen sind in den DMP-vertraglichen Anlagen zur Strukturqualität festgelegt und werden zu Beginn einer Teilnahme geprüft. Ein Nicht-Vorliegen der geforderten Qualifikation schließt die Teilnahme aus. Die vertragliche Vereinbarung stellt damit indirekt sicher, dass alle teilnehmenden Leistungserbringer die geforderten 127 128 Q U A L I TÄT S S I C H E R U N G ( 2 b ) Voraussetzungen erfüllen, wodurch ein mit einem Indikator unterlegtes Qualitätsziel im Kontext dieser Anlage entbehrlich wird. Dementsprechend wird im Rahmen der Dokumentation auch kein Parameter erhoben, der die Messung oder Überprüfung eines Ziels zur Einhaltung der Strukturqualität gestatten würde. Aktive Teilnahme der Versicherten Die aktive Teilnahme der Versicherten ist ein essentieller Bestandteil, den die RSAV für strukturierte Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 2 fordert. Dementsprechend wurden die QS-Ziele V-VIII für diesen Bereich definiert: Die Sicherstellung der regelmäßigen Teilnahme des Versicherten, die Information bei auffälligem Fußstatus und die Wahrnehmung empfohlener bzw. die Erhöhung der Rate verordneter und durchgeführter Schulungen. Aus Erfahrungen mit anderen Projekten ist abzulesen, dass eine direkte Versichertenkommunikation die Bereitschaft zur aktiven Teilnahme steigert. Die einzige Ausnahme von den anlassbezogenen sich direkt an den Versicherten richtenden Maßnahmen liegt bei dem Qualitätsziel „Erhöhung der Rate verordneter und durchgeführter Schulungen“ vor. Hier wird durch die Berücksichtigung von Abrechnungsdaten die Rate tatsächlich durchgeführter Schulungen unter den empfohlenen Schulungen ermittelt. Über diese Rate gibt der jährliche Qualitätsbericht der Krankenkassen Aufschluss. Die Berücksichtigung eines Parameters zur Abrechnung für versichertenorientierte Maßnahmen ist wegen der großen Latenzzeit, mit der solche Daten vorliegen, nicht sinnvoll im Rahmen einer anlassbezogenen Versichertenkommunikation zu operationalisieren. Diese Latenz beträgt unter Berücksichtigung der Möglichkeit, einen Schulungstermin aus guten und unverschuldeten Gründen nicht wahrnehmen zu können, über ein Jahr. Ein Bezug zur Empfehlung des Arztes an einer Schulung teilzunehmen wäre damit für den Patienten in der Regel nicht mehr nachvollziehbar. Literatur Sicherstellung der regelmäßigen Teilnahme des Versicherten Evaluation des Gesundheitsmanagementprojektes der AOK Schleswig-Holstein im Rahmen der Sekundär-/Tertiärprävention, Abschlussbericht, WIDO PAT I E N T E N I N F O R M AT I O N Anlage 10 - Patienteninformation zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin 10.1 Merkblatt Strukturiertes Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 1 und 2 Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde ein Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms wollen wir Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen fertig zu werden und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende Betreuung. Deshalb sollten Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen nutzen. Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieses Behandlungsprogramms. Sie werden durch intensive Beratung, Zugang zu qualifizierten Schulungen und umfassende Informationen in die Lage versetzt, gemeinsam mit dem Arzt Ihres Vertrauens individuelle Therapieziele festzulegen und aktiv an der Umsetzung mitzuwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, Senkung des Schlaganfall- und Herzinfarktrisikos, Vermeidung von Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, Vermeidung von Nervenschädigungen und dem diabetischen Fuß-Syndrom, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), Dieses Behandlungsprogramm, das auch Disease-Management-Programm genannt wird, basiert auf gesetzlichen Grundlagen, die gemeinsam von Ärzten, Wissenschaftlern und Krankenkassen im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erarbeitet wurden. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen, die regelmäßig von einer neutralen Stelle überprüft werden. Die medizinische Behandlung Im Rahmen des Programms sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre Situation abgestimmte Behandlung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen werden in dem Programm auch Wirkstoffe zur Blutzuckereinstellung, zur Blutdrucksenkung und zur Behandlung von erhöhten Blutfettwerten sowie von diabetischen Nervenschäden genannt, die vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: Insulin, Glibencamid, Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer Pravastatin, Simvastatin, Atorvastatin Amitryptilin, Carbamazepin Der von Ihnen gewählte Arzt ist Ihr Koordinator im Programm Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der Sie in allen Fragen berät und unterstützt. Voraussetzung ist, dass dieser Arzt seine Teilnahme am DMP erklärt hat. Leiden Sie an mehreren Krankheiten (z.B. Diabetes und Koronare Herzkrankheit) können Sie gleichzeitig an mehreren Programmen teilnehmen. Das Programm sieht vor, dass Ihr Arzt Sie über Nutzen und Risiken der jeweiligen Therapie aufklärt, damit Sie gemeinsam mit ihm den weiteren Verlauf und die Ziele der Behandlung festlegen können. Er wird mit Ihnen regelmäßige Untersuchungstermine vereinbaren. Darüber hinaus übernimmt Ihr Arzt die nötige Abstimmung mit anderen Fachärzten und Therapeuten und sorgt dafür, dass alle Spezialisten reibungslos zu Ihrem Wohl zusammenarbeiten. Außerdem prüft Ihr Arzt immer wieder, ob Sie eine Behandlung durch weitere qualifizierte Spezialisten benötigen. So ist beispielsweise eine regelmäßige augenärztliche Untersuchung im Programm vorgesehen. Im Rahmen des Behandlungsprogramms füllt Ihr koordinierender Arzt regelmäßig einen ausführlichen Dokumentationsbogen mit Ihren persönlichen Behandlungsdaten aus, der von Ihrem Arzt unterschrieben wird. Damit sichergestellt ist, dass Sie einen Überblick über Ihren Krankheitsverlauf haben, erhalten Sie von jeder Dokumentation eine Kopie oder einen Ausdruck für Ihre Unterlagen. Die Dokumentation übermittelt Ihr Arzt an die Krankenkasse oder einen durch sie beauftragten Dritten (z. B. Dienstleister) und zur wissenschaftlichen Auswertung an eine gemeinsam von Krankenkassen und Ärzten getragene unabhängige Stelle. Die Auswertungen und Analysen sind Grundlage für zukünftige Verbesserungen der Therapie von Patienten mit Diabetes mellitus. Vor der Weiterleitung von Daten hat der Gesetzgeber eine ausführliche Information hinsichtlich des Datenschutzes der Programmteilnehmer vorgesehen. Möchten Sie an einem Programm außerhalb des 01.10.05 (Diabetes) Dokumentationen verschaffen Ihnen Transparenz über Ihre Behandlung 129 130 PAT I E N T E N I N F O R M AT I O N Zuständigkeitsbereichs Ihrer Krankenkasse teilnehmen – z.B. wenn Ihr Wohnort oder Ihre Arztpraxis in einem anderen Bundesland liegt – werden Sie gegebenenfalls von der Krankenkasse in dieser Region betreut. Patientenschulungen Ihr Arzt kann für Sie eine qualifizierte Schulung veranlassen, in der Sie lernen, Ihr Leben und Ihre Erkrankung besser aufeinander abzustimmen. Dabei geht es z. B. um die richtige Ernährung, die Blutdruck- und Blutzucker-Selbstkontrolle, die Interpretation der Werte und die richtigen Folgerungen aus den Messungen. Was Ihre Krankenkasse für Sie tut! Ihre Krankenkasse unterstützt Sie mit Informationsmaterialien zur Diagnose und zum Programmablauf sowie auf Wunsch auch im Rahmen von persönlichen Gesprächen. Darüber hinaus bietet sie Ihnen kassenspezifische Serviceangebote an. Wann können Sie teilnehmen? Voraussetzungen für Ihre Teilnahme sind, Sie sind bei einer Krankenkasse, die dieses Programm anbietet, versichert, Ihre Diabeteserkrankung ist eindeutig diagnostiziert, Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder in den Geschäftsstellen der Krankenkassen. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Die Teilnahme am Programm kann jederzeit von Ihnen ohne Angabe von Gründen beendet werden, ohne dass Ihnen dabei persönliche Nachteile entstehen. Der Gesetzgeber sieht ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Programm vor, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei Schulungen ohne plausible Begründung nicht wahrgenommen haben. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse schnellstens. Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Ihre Krankenkasse und Ihr koordinierender Arzt möchten Sie aktiv bei der Behandlung Ihrer Erkrankung unterstützen. PAT I E N T E N I N F O R M AT I O N 10.2 Datenschutzinformation Erläuterung zur datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung Was ist ein strukturiertes Behandlungsprogramm der Krankenkasse? Strukturierte Behandlungsprogramme richten sich an Versicherte, die an einer oder mehreren bestimmten chronischen Erkrankungen leiden. Die Behandlungsprogramme basieren auf gesetzlichen Grundlagen, die gemeinsam von Ärzten, Wissenschaftlern und Krankenkassen im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erarbeitet wurden. Sie werden eventuell erleben, dass Ihr Arzt aufgrund der Programme häufiger einen anderen Kollegen für Ihre Behandlung zu Rate zieht oder bestimmte Werte öfter überprüft, als es in der Vergangenheit vielleicht geschehen ist. Außerdem bieten die Programme Schulungen für Sie an. Hier lernen Sie, so mit Ihrer Erkrankung/Ihren Erkrankungen umzugehen, dass Ihre Lebensqualität so wenig wie möglich eingeschränkt wird. Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen die Aufgabe zur Durchführung dieser Programme übertragen. Das heißt, sie müssen sicherstellen, dass das jeweilige Programm mit all seinen Inhalten korrekt durchgeführt wird. Daher benötigt die Krankenkasse einen Teil der personenbezogenen Daten, die Ihr Arzt im Rahmen des Betreuungsprogramms von Ihnen erhebt. Außerdem werden zur Überprüfung der Wirksamkeit und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Programme krankheitsbezogene Daten erhoben und extern wissenschaftlich ausgewertet. Zu dieser wissenschaftlichen Begleitung gehört auch, dass die Qualität der Programme bewertet wird, indem ein zufällig ausgewählter Teil der eingeschriebenen Versicherten persönlich zu Lebensqualität und Zufriedenheit befragt wird. Warum sollten Sie an strukturierten Behandlungsprogrammen teilnehmen? Diese Programme stellen sicher, dass Sie nach neuesten medizinisch wissenschaftlichen Erkenntnissen versorgt werden und die Zusammenarbeit der Ärzte optimiert wird. Mit diesen strukturierten Behandlungsprogrammen will Ihre Krankenkasse gewährleisten, dass Sie jederzeit gut betreut werden. Ihre Teilnahme an einem/mehreren Programm/en ist freiwillig und kostenfrei. Die Teilnahme ist jedoch nur möglich, wenn Sie in den nachfolgend beschriebenen Ablauf einwilligen. Was passiert mit den krankheitsbezogenen Daten? Mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung willigen Sie ein, dass die erforderlichen Daten mit Personenbezug von Ihrem koordinierenden Arzt erhoben und an eine beauftragte Datenstelle weitergegeben werden. Ein Teil der Daten wird von dieser Datenstelle an Ihre Krankenkasse oder an einen durch sie beauftragten Dritten (z. B. Dienstleister) übermittelt, ein anderer Teil an die Kassenärztliche Vereinigung und an eine Gemeinsame Einrichtung, die von den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung zur Qualitätssicherung gegründet wurde. Für den Fall, dass Sie an einem Programm außerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihrer Krankenkasse teilnehmen, werden Sie gegebenenfalls von der Krankenkasse in dieser Region im Programm betreut und die Daten von den dort ebenfalls vorgesehenen Stellen angenommen und verarbeitet. Die in diesen Programmen erfassten Informationen werden zu wissenschaftlichen Zwecken ausgewertet. Um den Datenschutz sicherzustellen, wird vor dieser Auswertung gewährleistet, dass niemand erkennen kann, zu welcher Person diese Daten gehören – die Daten werden mit verschlüsselten Nummern versehen (pseudonymisiert). Die wissenschaftliche Auswertung überprüft, ob und wie das Programm von den beteiligten Ärzten und Patienten angenommen wird und ob es sich auf die Qualität der Behandlung auswirkt. Eine anderweitige Verwendung Ihrer Daten ist ausgeschlossen. Wohin werden die Daten weitergeleitet? Ihr Arzt Die das Programm betreffenden Daten leitet Ihr Arzt in Form standardisierter Dokumentationen an die Datenstelle weiter. Damit Ihr Arzt Ihre Daten weiterleiten darf, benötigt er von Ihnen eine einmalige schriftliche Einwilligung. Um zu wissen, welche Daten Ihr Arzt weiterleitet, erhalten Sie eine Kopie oder einen Ausdruck der Dokumentation. Die Daten, die an die Krankenkassen weitergeleitet werden, sind zudem gesondert gekennzeichnet. Die beauftragte Datenstelle Die Datenstelle wird durch Ihren Arzt über die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkassen und die Arbeitsgemeinschaft von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung beauftragt. Sie prüft die Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibilität sowie die fristgerechte Erstellung und Übermittlung und leitet die Daten an die Krankenkasse, die Kassenärztliche Vereinigung bzw. an die Gemeinsame Einrichtung weiter. Der Schutz Ihrer Daten wird dadurch gewährleistet, dass unter Beachtung strenger Sicherheitsvorschriften nur speziell für das Programm ausgewählte und dafür besonders geschulte Mitarbeiter Zugang zu den Daten haben. Ihre Krankenkasse Die Krankenkasse führt in ihrem Datenzentrum für strukturierte Behandlungsprogramme die von Ihrem Arzt gelieferten Daten mit weiteren Leistungsdaten (z.B. Krankenhausdaten) zusammen. Die Krankenkasse nutzt diese Daten für Ihre individuelle Beratung, z.B. erhalten Sie gezielte Informationsmaterialien. Zu ihrer Unterstützung kann die Krankenkasse hierfür auch einen Dienstleister (sog. „Dritte“) einbinden oder beauftragen. Das Datenzentrum Ihrer Krankenkasse sowie mögliche Dritte behandeln Ihre Daten vertraulich, sie sind nur speziell für das Programm ausgewählte und dafür besonders geschulten Krankenkassenmitarbeitern zugänglich. Eine externe Institution wird mit der wissenschaftlichen Bewertung (Evaluation) des jeweiligen Programms beauftragt. Die Evaluation beinhaltet auch eine Untersuchung der subjektiven Lebensqualität und Zufriedenheit der Teilnehmer. Die Gemeinsame Einrichtung Die Gemeinsame Einrichtung erhält ausschließlich pseudonymisierte Daten, also Daten ohne Bezug zu Ihrer Person. Die Daten aller teilnehmenden Ärzte und eingeschriebenen Versicherten werden hier nach wissenschaftlichen Methoden ausgewertet. Im Rahmen dieser Auswertung wird unter anderem untersucht, ob die Durchführung des Behandlungsprogramms die Behandlung der teilnehmenden Versicherten nachweislich verbessert. Für diese wissenschaftliche Auswertung werden nur pseudonymisierte Daten, also Daten ohne Bezug auf Personen, verwendet. Ihr Arzt erhält einen Bericht über die Ergebnisse dieser Auswertung. Zudem werden die Daten aus der Gemeinsamen Einrichtung sowie aus dem DMP-Datenzentrum der Krankenkassen bzw. von einem durch diese beauftragten Dritten für strukturierte Behandlungsprogramme von einem externen Institut in pseudonymisierter Form ausgewertet. Diese Ergebnisse werden anschließend zum Beispiel in der Mitgliederzeitschrift Ihrer Krankenkasse oder im Internet veröffentlicht. 01.10.05 (Diabetes) Falls Sie zu den Teilnehmern gehören, die vom evaluierenden Institut zu Lebensqualität und Zufriedenheit befragt werden sollen, wird die Krankenkasse Ihnen die Bögen zusenden. 131 PAT I E N T E N I N F O R M AT I O N 10.3 Teilnahmeerklärung Erklärung Diabetes mellitus Name, Vorname des Versicherten zur Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus geb. am Ersteinschreibung Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Typ 1 Typ 2 Status Arztwechsel Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum 010B Tel.-Nr. privat (Angabe freiwillig) Krankenhaus-IK Tel.-Nr. dienstlich (Angabe freiwillig) Fax-Nr. (Angabe freiwillig) Exemplar für die Datenstelle Krankenkasse bzw. Kostenträger E-Mail-Adresse (Angabe freiwillig) 1. Teilnahmeerklärung (vom Versicherten auszufüllen) Hiermit erkläre ich, • dass mich mein koordinierender Arzt bzw. meine oder die mich im Programm betreuende Krankenkasse ausführlich über die Programminhalte, die Versorgungsziele des Programms sowie über die Aufgabenteilung zwischen meinem Arzt, anderen Fachleuten und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung informiert hat. Ich habe diese ausführlichen schriftlichen Materialien zur Versicherteninformation erhalten und kenne sie, • dass ich darüber informiert bin, dass mir auf Verlangen Verzeichnisse über die am Programm teilnehmenden Leistungserbringer von meiner Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden, • dass mir bekannt ist, welche Mitwirkung meinerseits erforderlich ist und ich bereit bin, mich im erforderlichen Umfang aktiv an der Behandlung zu beteiligen, und mir auch bekannt ist, wann meine Teilnahme an dem Programm, beispielsweise aufgrund meiner Kündigung oder der fehlenden Mitwirkung, beendet wird, • dass ich auf die Freiwilligkeit der Teilnahme am Programm hingewiesen wurde und darauf, dass ich jederzeit ohne Angabe von Gründen die Teilnahme am Programm bei meiner Krankenkasse kündigen kann. Bei Nichtteilnahme oder Kündigung werde ich genauso gut betreut wie bisher, • dass ich über die Aufgaben des Arztes informiert wurde. Die Auswahl meines Arztes ist Voraussetzung für die Programmteilnahme und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden (bei einem Arztwechsel ist eine erneute Teilnahmeerklärung erforderlich), • dass ich den angegebenen Arzt als koordinierenden Arzt wähle: Name des koordinierenden Arztes oder Krankenhauses: Praxisanschrift: Straße/Nr: PLZ, Ort: 2. Einwilligungserklärung (vom Versicherten auszufüllen) Die vom Gesetzgeber vorgegebene und im Merkblatt zum Datenschutz (diesem Formular beigefügt) beschriebene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von genau bestimmten Daten (standardisierte Dokumentationsbögen) habe ich zur Kenntnis genommen. Insbesondere ist mir bekannt, • dass die Erhebung von medizinischen Daten sowie Daten zum Behandlungsverlauf regelmäßig durch meinen koordinierenden Arzt erfolgt, ich eine Ausfertigung bzw. einen Ausdruck der übermittelten Daten erhalte und ich mit dieser Erklärung in die nachfolgend beschriebene Übermittlung der Daten einwillige (siehe Rückseite), • dass diese Daten neben meiner Teilnahmeerklärung unter Beachtung des Datenschutzes an eine Datenstelle (siehe Rückseite) gesendet, dort erfasst, aufbereitet, teilweise pseudonymisiert und wie im Folgenden beschrieben weitergeleitet werden können. Mein Name und alle weiteren Merkmale, über die es möglich wäre, diese Daten meiner Person zuzuordnen, werden bei der Pseudonymisierung durch ein Kennzeichen ersetzt und nur in Verbindung mit diesem Kennzeichen gespeichert, • dass die von meinem koordinierenden Arzt erhobenen und gesondert gekennzeichneten Daten versichertenbezogen an meine Krankenkasse oder an einen durch sie beauftragten Dritten (z. B. Dienstleister) (siehe Rückseite) weitergeleitet und dort unter Wahrung des Datenschutzes ausgewertet und zum Zwecke meiner persönlichen Information genutzt werden, • dass im Fall einer Programmteilnahme außerhalb des Geltungsbereichs meiner Krankenkasse die o. g. Daten gegebenenfalls an die von meiner Krankenkasse beauftragte Krankenkasse oder einen von dieser beauftragten Dritten weitergeleitet und von dieser ebenfalls unter Wahrung des Datenschutzes ausgewertet und zum Zwecke meiner persönlichen Information im Programm genutzt werden, • dass mir meine oder die mich im Programm betreuende Krankenkasse einen Evaluationsbogen zur persönlichen Lebensqualität und Zufriedenheit zusenden kann, • dass die von meinem koordinierenden Arzt erhobenen Daten in pseudonymisierter Form für die Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung von der Gemeinsamen Einrichtung (siehe Rückseite) genutzt werden, • dass die von meinem koordinierenden Arzt erhobenen Daten in pseudonymisierter Form für eine Analyse an ein wissenschaftliches Institut (siehe Rückseite) weitergeleitet und dort mit ebenfalls pseudonymisierten Leistungs- und Abrechnungsdaten meiner Krankenkasse sowie der Kassenärztlichen Vereinigung sowie ggf. mit meinen pseudonymisierten Angaben aus dem o. g. Evaluationsbogen zur persönlichen Lebensqualität und Zufriedenheit zusammengeführt werden, • dass ich diese Einwilligung jederzeit widerrufen kann und mit Zugang des Widerrufs bei der Krankenkasse der Austritt aus dem Programm verbunden ist, • dass die erhobenen und gespeicherten Daten bei meinem Ausscheiden aus dem Programm gelöscht werden, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden. zu 1.: Ja, ich möchte gemäß den Ausführungen unter 1. an dem Programm teilnehmen und bestätige dies hiermit mit meiner Unterschrift. zu 2.: Ja, ich bin mit der unter 2. beschriebenen Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen meiner Teilnahme am Programm einverstanden und bestätige dies hiermit mit meiner Unterschrift. Unterschrift des Versicherten bzw. des gesetzlichen Vertreters zur Bestätigung der Erklärungen unter 1. und 2.: Bitte das heutige Datum eintragen. T T M M J J J J - vom koordinierenden Arzt oder Krankenhausarzt auszufüllen Ich bestätige, dass für den vorgenannten Versicherten die Diagnose entsprechend der Erstdokumentation gesichert ist und die weiteren Einschreibekriterien überprüft sind. Insbesondere habe ich geprüft, dass mein Patient grundsätzlich zur aktiven Mitwirkung und Teilnahme an Schulungen bereit ist und im Hinblick auf die vereinbarten Therapieziele von der Einschreibung profitieren kann. Bitte das heutige Datum eintragen. T T M M J J Unterschrift des koordinierenden Arztes: J J Stempel: 01.10.05 (Diabetes) 132 D O K U M E N TAT I O N Anlage 11 - Dokumentationsbogen 2a/b zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin 11.1 Erstdokumentation Erst-Dokumentation Diabetes mellitus Typ 2 Krankenkasse bzw. Kostenträger Blatt 1 Original für die Datenannahmestelle Name, Vorname des Versicherten X geb. am DMP-Fallnummer Arztwechsel Krankenhaus-IK Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Vertragsarzt-Nr. Arztstempel Status VK gültig bis (bitte auch auf Blatt 2 und 3) Datum 011A Die dunkel hinterlegten Angaben werden der Krankenkasse übermittelt. Einschreibung J Diagnose bekannt seit X X Diabetestypische Symptome vorhanden Diagnosespezifische Medikation J J X X ja ja BZ-Wert (Eine Angabe ist ausreichend.) J X X X nein nein nur auszufüllen, wenn keine Therapie mit diabetesspezifischen Medikamenten vorliegt: BZ-Messungen Anamnese X X X keine Schlaganfall Blindheit X X X nüchtern (Plasma venös oder kapillär ≥ 126 mg/dl oder ≥ 7,0 mmol/l) nüchtern (Vollblut venös oder kapillär ≥ 110 mg/dl oder ≥ 6,1 mmol/l) postprandial/oGTT (Plasma venös oder Vollblut kapillär ≥ 200 mg/dl oder ≥ 11,1 mmol/l) einmalige Messung (bei symptomatischen Patienten ausreichend) zwei- oder mehrfach Messung (bei asymptomatischen Patienten) oGTT X X postprandial/oGTT (Plasma kapillär ≥ 220 mg/dl oder ≥ 12,2 mmol/l) X X X KHK postprandial/oGTT (Vollblut venös ≥ 180 mg/dl oder ≥ 10,0 mmol/l) Bekannte Begleit- oder Folgeerkrankungen X X X X X X Hypertonus pAVK diab. Neuropathie Fettstoffwechselstörung Nephropathie diab. Fuß Amputation aktuelle Befunde Körpergröße m Peripherer Pulsstatus nicht X erhoben X unauffällig Körpergewicht kg X Überweisung ausgestellt Sensibilitätsprüfung (z.B. 10g-Mono-Filament-Test) nicht X durchgeführt X unauffällig X auffällig X Überweisung ausgestellt Blutdruck mmHg X auffällig / HbA1c , µmol/l oder relevante Ereignisse , mg/dl aktuelle Medikation Metformin Glucosidase-Inhibitoren Andere Sulfonylharnstoffe und -analoga (einschl. Glinide) Paul Albrechts Verlag, 22952 Lütjensee RSAV 01.03.04 Glitazone Schulungen X , X X X ja X X ja ja ja ja X X X nein X X nein nein nein nein X X X ja X X X II X III A X B X C X D X X re. oder X X X Überweisung ausgestellt X IV V li. Einweisung veranlasst nein X X intensiviert Thrombozytenaggregationshemmer Ophthalmologische Netzhautuntersuchung Insulin-Analoga nein intensiviert X X Anzahl nicht intensiviert nicht intensiviert ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen: Kontraindikation X X X HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine) ja ja ja Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation) X keine Diabetes-Schulung X Hypertonie-Schulung X keine Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung T T nein . M M . J J J J (optionales Feld) nein durchgeführt X X X halten halten X X senken X anheben Dokumentationsintervall X veranlasst Datum senken nicht durchgeführt T T Indikationsbezogene Über- bzw. Einweisung erforderlich diab. Fußambulanz/Einrichtung X Kontraindikation aktuellen Wert: nein I Antihypertensive medikamentöse Therapie aktuellen Wert: X X X Kontraindikation Zielvereinbarung Blutdruck X X 0 X X Zielvereinbarung HbA1c li. X X X Insulin Kontraindikation X nein und Kontraindikation X X ja X X X X Ernährungsberatung empfohlen ja re. oder Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen in den letzten 12 Monaten Anzahl Hypertonie-Schulung ja nein Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen X auffällig nicht untersucht Schulung bereits vor Einschreibung in das strukturierte Behandlungsprogramm wahrgenommen Diabetes-Schulung X X sonstige Grad nach Wagner/Armstrong unauffällig % nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen: Glibenclamid Raucher diab. Retinopathie Osteoarthropathie Diabetesbedingte retinale Lasertherapie Schwere Hypoglykämien in den letzten 12 Monaten X nicht erhoben X % und oberer Normwert des Labors Serum-Kreatinin X X X Herzinfarkt Angabe des schwerer betroffenen Fußes bei auffälligem Fußstatus: Fußstatus , X X X Nierenersatztherapie diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung akut-stationär X Reha X . M M . J X X J quartalsweise jedes zweite Quartal J J Unterschrift des Arztes sonstige Vordruck 011A 133 D O K U M E N TAT I O N 11.2 Folgedokumentation Folge-Dokumentation Diabetes mellitus Typ 2 Krankenkasse bzw. Kostenträger Blatt 1 Original für die Datenannahmestelle Name, Vorname des Versicherten DMP-Fallnummer geb. am Krankenhaus-IK Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Vertragsarzt-Nr. Arztstempel Status VK gültig bis (bitte auch auf Blatt 2 und 3) Datum 012A Die dunkel hinterlegten Angaben werden der Krankenkasse übermittelt. Anamnese X Diabetestypische Symptome vorhanden ja X nein Neu aufgetretene Begleit- oder Folgeerkrankungen X X X X X X keine Schlaganfall Blindheit X X X Hypertonus pAVK diab. Neuropathie X X X Fettstoffwechselstörung Nephropathie diab. Fuß Nierenersatztherapie Amputation kg Peripherer Pulsstatus nicht X erhoben X unauffällig X Überweisung ausgestellt Sensibilitätsprüfung (z.B. 10g-Mono-Filament-Test) nicht X durchgeführt X unauffällig X auffällig X Überweisung ausgestellt Blutdruck mmHg X auffällig / , X X X µmol/l oder , mg/dl Schwere Hypoglykämien , X Metformin Glucosidase-Inhibitoren Andere Sulfonylharnstoffe und -analoga (einschl. Glinide) Glitazone Schulungen ja ja ja Hypertonie-Schulung: X X ja ja X ja X X X X nein X X nein nein nein nein X X nein nein Bei letzter Dokumentation keine Schulung empfohlen X I X II X III A X B X C X D re. oder X X X Überweisung ausgestellt X ja X X X nein X X Thrombozytenaggregationshemmer aktuellen Wert: Ophthalmologische Netzhautuntersuchung X X V li. nein Anzahl intensiviert Kontraindikation Zielvereinbarung Blutdruck ja X X IV Einweisung veranlasst Antihypertensive medikamentöse Therapie aktuellen Wert: ja X X Kontraindikation Zielvereinbarung HbA1c Insulin-Analoga Kontraindikation nein intensiviert X X nicht intensiviert nicht intensiviert ggf. bei entsprechenden Begleit- und Folgeerkrankungen auszufüllen: Kontraindikation HMG-CoA-Reduktase-Hemmer (Statine) X X X ja X keine ja ja Schulung empfohlen (bei aktueller Dokumentation) X war aktuell nicht möglich Diabetes-Schulung X Hypertonie-Schulung war aktuell nicht möglich Datum der geplanten nächsten Dokumentationserstellung . M M . J J J J (optionales Feld) nein nein durchgeführt X X X halten halten X X senken X anheben X veranlasst nicht durchgeführt X X quartalsweise jedes zweite Quartal Datum diabetologisch qualifizierte/r Arzt/Einrichtung akut-stationär Dokumentationsintervall senken Indikationsbezogene Über- bzw. Einweisung erforderlich diab. Fußambulanz/Einrichtung 0 X X Ernährungsberatung empfohlen X X li. und Insulin T T nein X Kontraindikation X X X X re. oder X X X X X X nein nein Behandlungsplanung und vereinbarte Ziele Aufgabe des Tabakkonsums empfohlen X auffällig Diabetesbedingte retinale Lasertherapie Empfohlene Schulung wahrgenommen (seit letzter Dokumentation) Diabetes-Schulung: RSAV 01.03.04 X X ja X Stationäre Aufenthalte wegen schwerer hyperglykämischer Entgleisungen Diagnosespezifische Medikation ja ja Grad nach Wagner/Armstrong unauffällig nicht untersucht nur bei blutzuckersenkender Medikation auszufüllen: X X X nicht erhoben % Anzahl Glibenclamid X X sonstige X relevante Ereignisse seit der letzten Dokumentation aktuelle Medikation Raucher diab. Retinopathie Osteoarthropathie % und oberer Normwert des Labors Serum-Kreatinin Herzinfarkt Angabe des schwerer betroffenen Fußes bei auffälligem Fußstatus: Fußstatus Körpergewicht HbA1c X X X KHK aktuelle Befunde Paul Albrechts Verlag, 22952 Lütjensee 134 X Reha X sonstige T T . M M . J J J J Unterschrift des Arztes Vordruck 012A S C H U L U N G Anlage 12 – Patientenschulung zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Patientenschulungen nach § 22 Im Rahmen des vorstehenden Vertrages sind nachstehende Behandlungs- und Schulungsprogramme zielgruppenspezifisch durchzuführen: 1. Versicherte mit nicht-insulinpflichtigem Diabetes mellitus Typ 2 Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker, die nicht Insulin spritzen; in der jeweils aktuellen Auflage, derzeit: 4. Auflage 2001 bearbeitet von Dr. M. Grüßer und Dr. V. Jörgens; Deutscher Ärzte Verlag 2. Versicherte mit insulinpflichtigem Diabetes mellitus Typ 2 2.1 Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker, die Insulin spritzen; in der jeweils aktuellsten Auflage, derzeit: 4. Auflage 2001 bearbeitet von Dr. M. Grüßer und Dr. V. Jörgens; Deutscher Ärzte Verlag 2.2 Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2 Diabetiker, die Normalinsulin spritzen; in der jeweils aktuellsten Auflage, derzeit: 1. Auflage 1999 bearbeitet von Dr. M. Grüßer und Dr. V. Jörgens; Deutscher Ärzte Verlag 3. Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 2 und essentieller Hypertonie 3.1 Das strukturierte Hypertonie-Behandlungs- und Schulungsprogramm (HBSP) Heise-T, Jennen-E, Sawicki-P. ZaeFQ 95; 349-355 3.2 Strukturiertes Hypertonie Therapie- und Schulungsprogramm; Grüßer-M, Hartmann-P, Schlottmann-N, Sawicki-P, Jörgens-V. J of Human Hypertension 1997. 11:501-506 135 136 A R B E I T S H I L F E N Anhang 5: Arbeitshilfen 137 138 A R B E I T S H I L F E N Behandlungsübersicht Diabetes mellitus Typ 2 Empfehlungen zur Festlegung der Dokumentationsfrequenz 6-monatliche Dokumentation Patienten mit manifestem Diabetes mellitus Typ 2 ohne Folgeerkrankungen und ohne Begleiterkrankungen – ausgenommen der stabil eingestellten arteriellen Hypertonie 3-monatliche Dokumentation Patienten mit Erstdiagnose Diabetes mellitus Typ 2 im ersten halben Jahr oder Patienten mit manifestem Diabetes mellitus Typ 2 mit mindestens einer der aufgeführten Begleit- und/oder Folgeerkrankungen (Herzinfarkt; pAVK, Schlaganfall, diab. Nephropathie, diab. Retinopathie, diab. Fuß/Amputation, Blindheit, Niereninsuffizienz, diab. Neuropathie) nicht stabil eingestelltem Hypertonus nicht stabil eingestelltem Blutzucker Empfehlungen zur medikamentösen Therapie Zur Erreichung der individuellen Therapieziele sollen nach Möglichkeit zunächst nicht-medikamentöse Maßnahmen ausgeschöpft werden Vorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen Medikamente zur Blutzuckersenkung verwendet werden, deren positiver Effekt und deren Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der genannten Ziele in prospektiven, randomisierten und kontrollierten Langzeit-Studien nachgewiesen wurden. Wirkstoff Wirkstoffgruppe Blutzuckersenkung Glibenclamid (beim nicht übergewichtigen Patienten) Sulfonylharnstoffe Metformin (beim übergewichtigen Patienten Human- oder Schweine-Insulin1 Blutdrucksenkung Senkung der Blutfette Biguanide Insulin Diuretika: bei normaler Nierenfunktion: Hydrochlorothiazid bzw. Chlorthalidon ggf. in Kombination mit kaliumsparenden Diuretika (Amilorid, Triamteren), bei eingeschränkter Nierenfunktion: Schleifendiuretika (Furosemid) Metoprolol, Atenolol, Bisoprolol Diuretika Captopril, Enalapril, Ramipril Angiotensin-Conversions-EnzymHemmer ACE-Hemmer) Wirkstoff Pravastatin, Simvastatin, Atorvastatin2 1 ist auf dem deutschen Markt nicht mehr verfügbar 2 bei Patienten mit hohem Risiko für das Vorliegen einer KHK 1-Rezeptor-selektive Betablocker Wirkstoffgruppe/Medikament HMGCoA-Reduktase-Hemmer (Statine) A R B E I T S H I L F E N Kooperation der Versorgungssektoren Eine Überweisung zum qualifizierten Facharzt bzw. an die qualifizierte Einrichtung muss erfolgen: Eine Überweisung an einen qualifizierten Facharzt oder an die qualifizierte Einrichtung soll erfolgen: zur augenärztlichen Untersuchung: Zum Ausschluss einer diabetischen Augenkomplikation bei Diagnosestellung des Diabetes mellitus Typ 2 mindestens einmal jährlich bei Neuauftreten mikrovaskulärer Komplikationen (Nephropathie, Retinopathie) oder Neuropathie zum diabetologisch besonders qualifizierten Arzt bzw. an eine diabetologisch besonders qualifizierte Einrichtung bei einer Einschränkung der Nierenfunktion mit einer GFR auf weniger als 40 ml/min oder bei deutlicher Progression einer Nierenfunktionsstörung (jährliche Abnahme der GFR um mehr als 5 ml/min) zum nephrologisch qualifizierten Arzt oder zur nephrologisch qualifizierten Einrichtung bei Fuß-Läsionen Wagner-Stadium 2 bis 5 und/oder Armstrong-Klasse C oder D in eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung, bei geplanter oder bestehender Schwangerschaft zum diabetologisch besonders qualifizierten Arzt oder zur diabetologisch besonders qualifizierten Einrichtung bei allen diabetischen Fuß-Läsionen an eine für des Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung bei Nicht-Erreichen eines Blutdruckwertes systolisch < 140 mmHg und diastolisch < 90 mmH innerhalb eines Zeitraumes von höchstens sechs Monaten an einen in der Hypertoniebehandlung qualifizierten Arzt oder eine entsprechende Einrichtung bei Nicht-Erreichen des in Abhängigkeit vom Therapieziel individuell festgelegten HbA1c-Zielwertes (nach spätestens sechs Monaten) zum diabetologisch besonders qualifizierten Arzt bzw. an eine solche Einrichtung Einweisung in ein Krankenhaus bei Notfallindikationen (in jedes Krankenhaus) bei bedrohlichen Stoffwechselstörungen bei schweren speziellen Stoffwechselentgleisungen (z. B. häufige nächtliche Hypoglykämien, Hypoglykämiewahrneh-mungsstörungen) bei Verdacht auf infizierten diabetischem Fuß neuropathischer oder angiopathischer Genese oder akuter neuroosteopathischer Fußkomplikationen gegebenenfalls zur Mitbehandlung von Begleit- und Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus Typ 2 Therapieziele Die Therapie dient der Erhöhung der Lebenserwartung sowie der Erhaltung und der Verbesserung der von einem Diabetes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei sind in Abhängigkeit z.B. von Alter und Begleiterkrankungen des Patienten unterschiedliche, individuelle Therapieziele anzustreben Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z. B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschlagenheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie sowie schwerer Stoffwechselentgleisungen Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität einschließlich Amputationen Vermeidung der mikrovaskulären Folgekomplikationen mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie (Dialyse, Transplantation) Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder osteopathischen Läsionen Auf der Basis der individuellen Risikoabschätzung und der allgemeinen Therapieziele sind gemeinsam mit dem Patienten individuelle Therapieziele festzulegen: Erreichung des individuell vereinbarten HbA1c-Zielwertes nach spätestens 6 Monaten Erreichung des individuell vereinbarten Blutdruckwertes nach spätestens 6 Monaten Stärkung der Eigenkompetenz des Patienten im Umgang mit seiner Erkrankung ggf. Gewichtsreduktion zur Verbesserung der Stoffwechsellage Bei typischen Symptomen der Hyperglykämie ist eine Verbesserung der BZ-Einstellung anzustreben. Das Auftreten von symptomatischen Hypoglykämien erfordert eine entsprechende Therapieanpassung Bei vorliegender Fettstoffwechselstörung sollte eine lipidmodifizierende Therapie unter Berücksichtigung der individuellen Risikokonstellation erfolgen. Diese kann auch ohne stattgehabten Herzinfarkt indiziert sein Behandlung und Sekundärprävention der Endorganerkrankungen 139 140 A R B E I T S H I L F E N Checkliste Checkliste Notwendige Unterlagen für die Einschreibung eines Patienten Dem Patienten müssen vor Unterschrift vorliegen: Merkblatt (siehe Anhang 4, Anlage 10.1: Patienteninformation Diabetes mellitus Typ 2), Datenschutzinformation (siehe Anhang 4, Anlage 10.2: Datenschutzinformation Diabetes mellitus Typ 2). Zusätzlich kann dem Patienten eine Patientenbroschüre ausgehändigt werden. Für den Patienten müssen Sie ausfüllen: Erstdokumentation mit Datum, Unterschrift und Arztstempel (siehe Anhang 4, Anlage 11.1), Teilnahme-/Einwilligungserklärung mit Datum, Unterschrift und Arztstempel (siehe Anhang 4, Anlage 10.3). Der Patient muss unterschrieben haben: Teilnahmeerklärung (siehe Anhang 4, Anlage 10.3), Einwilligungserklärung (siehe Anhang 4, Anlage 10.3). A R B E I T S H I L F E N Body-Mass-Index Die grüne Fläche gibt den Normwertbereich an. Körpergröße in cm Gewicht in kg 32,5 35,0 37,5 40,0 42,5 45,0 47,5 50,0 52,5 55,0 57,5 60,0 62,5 65,0 67,5 70,0 72,5 75,0 77,5 80,0 82,5 85,0 87,5 90,0 92,5 95,0 97,5 100,0 102,5 105,0 107,5 110,0 112,5 115,0 117,5 120,0 122,5 125,0 127,5 130,0 132,5 135,0 137,5 140,0 142,5 145,0 147,5 150,0 Gewicht in kg 1,40 16,58 17,86 19,13 20,41 21,68 22,96 24,23 25,51 26,79 28,06 29,34 30,61 31,89 33,16 34,44 35,71 36,99 38,27 39,54 40,82 42,09 43,37 44,64 45,92 47,19 48,47 49,74 51,02 52,30 53,57 54,85 56,12 57,40 58,67 59,95 61,22 62,50 63,78 65,05 66,33 67,60 68,88 70,15 71,43 72,70 73,98 75,26 76,53 1,40 1,45 15,46 16,65 17,84 19,02 20,21 21,40 22,59 23,78 24,97 26,16 27,35 28,54 29,73 30,92 32,10 33,29 34,48 35,67 36,86 38,05 39,24 40,43 41,62 42,81 44,00 45,18 46,37 47,56 48,75 49,94 51,13 52,32 53,51 54,70 55,89 57,07 58,26 59,45 60,64 61,83 63,02 64,21 65,40 66,59 67,78 68,97 70,15 71,34 1,45 1,50 14,44 15,56 16,67 17,78 18,89 20,00 21,11 22,22 23,33 24,44 25,56 26,67 27,78 28,89 30,00 31,11 32,22 33,33 34,44 35,56 36,67 37,78 38,89 40,00 41,11 42,22 43,33 44,44 45,56 46,67 47,78 48,89 50,00 51,11 52,22 53,33 54,44 55,56 56,67 57,78 58,89 60,00 61,11 62,22 63,33 64,44 65,56 66,67 1,50 1,55 13,53 14,57 15,61 16,65 17,69 18,73 19,77 20,81 21,85 22,89 23,93 24,97 26,01 27,06 28,10 29,14 30,18 31,22 32,26 33,30 34,34 35,38 36,42 37,46 38,50 39,54 40,58 41,62 42,66 43,70 44,75 45,79 46,83 47,87 48,91 49,95 50,99 52,03 53,07 54,11 55,15 56,19 57,23 58,27 59,31 60,35 61,39 62,43 1,55 1,60 12,70 13,67 14,65 15,63 16,60 17,58 18,55 19,53 20,51 21,48 22,46 23,44 24,41 25,39 26,37 27,34 28,32 29,30 30,27 31,25 32,23 33,20 34,18 35,16 36,13 37,11 38,09 39,06 40,04 41,02 41,99 42,97 43,95 44,92 45,90 46,88 47,85 48,83 49,80 50,78 51,76 52,73 53,71 54,69 55,66 56,64 57,62 58,59 1,60 1,65 11,94 12,86 13,77 14,69 15,61 16,53 17,45 18,37 19,28 20,20 21,12 22,04 22,96 23,88 24,79 25,71 26,63 27,55 28,47 29,38 30,30 31,22 32,14 33,06 33,98 34,89 35,81 36,73 37,65 38,57 39,49 40,40 41,32 42,24 43,16 44,08 45,00 45,91 46,83 47,75 48,67 49,59 50,51 51,42 52,34 53,26 54,18 55,10 1,65 1,70 11,25 12,11 12,98 13,84 14,71 15,57 16,44 17,30 18,17 19,03 19,90 20,76 21,63 22,49 23,36 24,22 25,09 25,95 26,82 27,68 28,55 29,41 30,28 31,14 32,01 32,87 33,74 34,60 35,47 36,33 37,20 38,06 38,93 39,79 40,66 41,52 42,39 43,25 44,12 44,98 45,85 46,71 47,58 48,44 49,31 50,17 51,04 51,90 1,70 1,75 10,61 11,43 12,24 13,06 13,88 14,69 15,51 16,33 17,14 17,96 18,78 19,59 20,41 21,22 22,04 22,86 23,67 24,49 25,31 26,12 26,94 27,76 28,57 29,39 30,20 31,02 31,84 32,65 33,47 34,29 35,10 35,92 36,73 37,55 38,37 39,18 40,00 40,82 41,63 42,45 43,27 44,08 44,90 45,71 46,53 47,35 48,16 48,98 1,75 1,80 10,03 10,80 11,57 12,35 13,12 13,89 14,66 15,43 16,20 16,98 17,75 18,52 19,29 20,06 20,83 21,60 22,38 23,15 23,92 24,69 25,46 26,23 27,01 27,78 28,55 29,32 30,09 30,86 31,64 32,41 33,18 33,95 34,72 35,49 36,27 37,04 37,81 38,58 39,35 40,12 40,90 41,67 42,44 43,21 43,98 44,75 45,52 46,30 1,80 Körpergröße in cm 1,85 9,50 10,23 10,96 11,69 12,42 13,15 13,88 14,61 15,34 16,07 16,80 17,53 18,26 18,99 19,72 20,45 21,18 21,91 22,64 23,37 24,11 24,84 25,57 26,30 27,03 27,76 28,49 29,22 29,95 30,68 31,41 32,14 32,87 33,60 34,33 35,06 35,79 36,52 37,25 37,98 38,71 39,44 40,18 40,91 41,64 42,37 43,10 43,83 1,85 1,90 9,00 9,70 10,39 11,08 11,77 12,47 13,16 13,85 14,54 15,24 15,93 16,62 17,31 18,01 18,70 19,39 20,08 20,78 21,47 22,16 22,85 23,55 24,24 24,93 25,62 26,32 27,01 27,70 28,39 29,09 29,78 30,47 31,16 31,86 32,55 33,24 33,93 34,63 35,32 36,01 36,70 37,40 38,09 38,78 39,47 40,17 40,86 41,55 1,90 1,95 8,55 9,20 9,86 10,52 11,18 11,83 12,49 13,15 13,81 14,46 15,12 15,78 16,44 17,09 17,75 18,41 19,07 19,72 20,38 21,04 21,70 22,35 23,01 23,67 24,33 24,98 25,64 26,30 26,96 27,61 28,27 28,93 29,59 30,24 30,90 31,56 32,22 32,87 33,53 34,19 34,85 35,50 36,16 36,82 37,48 38,13 38,79 39,45 1,95 2,00 8,13 8,75 9,38 10,00 10,63 11,25 11,88 12,50 13,13 13,75 14,38 15,00 15,63 16,25 16,88 17,50 18,13 18,75 19,38 20,00 20,63 21,25 21,88 22,50 23,13 23,75 24,38 25,00 25,63 26,25 26,88 27,50 28,13 28,75 29,38 30,00 30,63 31,25 31,88 32,50 33,13 33,75 34,38 35,00 35,63 36,25 36,88 37,50 2,00 2,05 7,73 8,33 8,92 9,52 10,11 10,71 11,30 11,90 12,49 13,09 13,68 14,28 14,87 15,47 16,06 16,66 17,25 17,85 18,44 19,04 19,63 20,23 20,82 21,42 22,01 22,61 23,20 23,80 24,39 24,99 25,58 26,17 26,77 27,36 27,96 28,55 29,15 29,74 30,34 30,93 31,53 32,12 32,72 33,31 33,91 34,50 35,10 35,69 2,05 2,10 7,37 7,94 8,50 9,07 9,64 10,20 10,77 11,34 11,90 12,47 13,04 13,61 14,17 14,74 15,31 15,87 16,44 17,01 17,57 18,14 18,71 19,27 19,84 20,41 20,98 21,54 22,11 22,68 23,24 23,81 24,38 24,94 25,51 26,08 26,64 27,21 27,78 28,34 28,91 29,48 30,05 30,61 31,18 31,75 32,31 32,88 33,45 34,01 2,10 141 142 Notizen A N H A N G 6 H Ä U F I G G E S T E L LT E F R A G E N Anhang 6: Häufig gestellte Fragen Wie DMPs entstehen und funktionieren Was ist Disease Management? Disease-Management-Programme (DMP) werden auch als strukturierte Programme oder als qualitätsgesicherte Programme bezeichnet. Ursprünglich wurde dieser Begriff in den USA geprägt und bedeutet wörtlich übersetzt Krankheitsmanagement. Das beinhaltet den strukturierten Umgang mit der Erkrankung unter Einbeziehung aller an der Behandlung Beteiligten. In Deutschland wurden die Programme 2002 eingeführt. Ziel ist es, die Versorgung von chronisch Kranken zu verbessern. Denn im Gegensatz zu einer hervorragenden Akutversorgung kann die Betreuung chronisch Kranker in Deutschland im internationalen Vergleich noch verbessert werden. Das hat der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen in seinem Gutachten zur medizinischen Über-, Unter- und Fehlversorgung von 2001 festgestellt und deshalb die Einführung spezieller Programme für chronisch Kranke empfohlen. Komplikationen und Folgeerkrankungen chronischer Krankheiten sollen durch eine gut abgestimmte, kontinuierliche Betreuung und Behandlung vermieden oder in ihrem Zeitpunkt des Auftretens verzögert werden. Wie funktionieren DMPs? Ein Versicherter kann sich in ein Programm eintragen, wenn er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wenn seine Krankenkasse ein DMP für die vorliegende Krankheit anbietet und wenn der von ihm gewählte Arzt an dem Programm teilnimmt. Der Patient unterschreibt die Teilnahmeerklärung und seine Einwilligung zur Datenweitergabe. Diese Dokumente und die ausgefüllte Erstdokumentation werden vom Arzt an die entsprechende Datenstelle weitergeleitet. Der Patient hat für seine Erkrankung einen koordinierenden Arzt gewählt, der nun für die weiteren Folgedokumentationen, aber auch für die krankheitsbezogenen Über- und Einweisungen verantwortlich ist. Der Verlauf der Behandlung und die Therapieziele werden zwischen Arzt und Patienten abgestimmt, regelmäßige Folgetermine und - bei Bedarf - Schulungen vereinbart. Die Dokumentation dient auch der Qualitätssicherung. Die Aufwendungen für Koordinierung, Dokumentation und Schulung werden dem Arzt extrabudgetär vergütet. Die Teilnahme an einem Disease-Management-Programm ist für Patient und Arzt freiwillig. Für welche Krankheitsbilder gibt es DMPs? 2002 wurden von der Gemeinsamen Selbstverwaltung (Ärzte und Krankenkassen) vier Diagnosen für die Entwicklung von DMPs vorgeschlagen. Ausgewählt wurden: Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Asthma/COPD (chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen), Brustkrebs und Koronare Herzkrankheit (KHK). 143 144 A N H A N G 6 H Ä U F I G G E S T E L LT E F R A G E N Die verbindliche Ausgestaltung der jeweiligen DMPs wurde durch Rechtsverordnung (RSAV) festgelegt. Solche Anforderungen werden regelmäßig nach dem neuesten Stand der Wissenschaft überarbeitet. Im Falle des DMP Diabetes mellitus Typ 2, das flächendeckend angeboten wird, wurden die aktualisierten Anforderungen im August 2005 veröffentlicht. Derzeit werden im Gemeinsamen Bundesausschuss weitere Diagnosen auf ihre Eignung für ein DMP überprüft. In zahlreichen Bundesländern laufen mittlerweile DMPs zu Brustkrebs und koronarer Herzerkrankung. Weitere Programme für Patienten mit Asthma und COPD wurden inzwischen entwickelt. Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 SGB V und welche Rolle spielt er bei der Entstehung von DMPs? Der Gemeinsame Bundesausschuss entstand im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes. Er ersetzt ab Januar 2004 die bisherigen Normsetzungsgremien der gemeinsamen Selbstverwaltung. Damit übernimmt er auch die Rechtsnachfolge des seit 2001 bestehenden Koordinierungsausschusses und spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung von DMPs. Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung als Koordinierungskammer (9 Vertreter der GKV, 4 Vertreter der DKG, 4 Vertreter der KBV und ein Vertreter der KZBV sowie 3 Neutrale) empfiehlt dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) Diagnosen, für die DMPs entwickelt werden sollen, und erarbeitet Empfehlungen zu den Anforderungen an diese Programme. Patientenvertreter sind in den Beratungsprozess einzubeziehen. Ergebnis der Tätigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses sind die Empfehlungen zu den Anforderungen an DMPs. Das BMGS setzt diese Anforderungen per Verordnung um. Auf dieser Grundlage können die Krankenkassen ihre strukturierten Behandlungsprogramme beim Bundesversicherungsamt (BVA) zur Zulassung einreichen. Wie entstehen die Empfehlungen für die medizinischen Anforderungen an DMPs? Der Unterausschuss DMP stellt die Fachebene im Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 91 SGB V dar. Er beruft Fachexperten für die jeweiligen Diagnosen, die die medizinischen Anforderungen an das DMP empfehlen. Was ist evidenzbasierte Medizin (EbM)? Das Gesetz (§ 137 f Sozialgesetzbuch V) fordert eine Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder nach der jeweils besten, verfügbaren Evidenz sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors. Die allgemein anerkannte Definition von evidenzbasierter Medizin stammt von Sackett: „EbM ist der gewissenhafte, ausdrückliche und vernünftige Gebrauch der gegenwärtig besten externen, wissenschaftlichen Evidenz für Entscheidungen in der medizinischen Versorgung individueller Patienten. Die Praxis der EbM bedeutet die Integration individueller klinischer Expertise mit der bestmöglichen externen Evidenz aus systematischer Forschung.“ EbM bildet eine Methode, um die individuelle, klinische Erfahrung der Ärzte und die Präferenzen der Patienten mit der wissenschaftlichen Evidenz klinisch relevanter Forschung zu vereinen. A N H A N G 6 H Ä U F I G G E S T E L LT E F R A G E N Welche Rolle spielen die Krankenkassen im DMP? Die Kassen bieten ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme an. Im Mittelpunkt steht die kontinuierliche und strukturierte Behandlung der Patienten. Hierzu schließen die Krankenkassen Verträge mit Ärzten (meist den Kassenärztlichen Vereinigungen). Ein dem Patienten vertrauter Arzt übernimmt die Rolle des Koordinators. Er ist gewissermaßen der Lotse für alle diagnosebezogenen Behandlungsschritte. Die Verträge sind in der Regel kassenartenübergreifend. Die Kassen haben die Möglichkeit, ihren Teilnehmern zusätzliche Serviceleistungen zu bieten. Das sind z. B. umfangreiche Informationen, die es den Patienten ermöglichen, ihre Erkrankung besser zu verstehen und den Verlauf, im Rahmen des Möglichen, günstig zu beeinflussen. Das Ziel der strukturierten Behandlungsprogramme ist eine qualitative Verbesserung der medizinischen Versorgung für chronisch kranke Menschen. Was ist das Besondere an der Versorgung im DMP? Anders als in der Regelversorgung werden Patienten im DMP regelmäßig bezüglich ihrer chronischen Erkrankung untersucht und die Befunde systematisch dokumentiert. Das gilt auch, wenn es den Patienten gut geht. Sollten Komplikationen auftreten, ist die Weiterleitung an besonders qualifizierte Ärzte oder Einrichtungen vorgesehen. Disease-ManagementProgramme greifen nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Das heißt: Patienten, die sich gegen die Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm entscheiden, erhalten grundsätzlich die im Leistungskatalog der GKV vorgeschriebenen Leistungen. Kann der Patient jeden Arzt als koordinierenden Arzt wählen? Die freie Arztwahl bleibt weiterhin unangetastet. Aufgrund der Dauer und der Komplexität der Erkrankung ist es erforderlich, einen Koordinationsarzt zu wählen. Die Patienten können aber ohne Angabe von Gründen den koordinierenden Arzt wechseln. Die freie Arztwahl bleibt im DMP erhalten, da die Patienten unter den koordinierenden Ärzten jederzeit wechseln können, ohne das Disease-Management-Programm verlassen zu müssen. In diesem Fall unterzeichnet der Patient bei seinem neuen koordinierenden Arzt eine neue Teilnahme- und Einwilligungserklärung und der Arzt erstellt eine neue Erstdokumentation; auch andere Ärzte neben ihrem Koordinationsarzt aufsuchen können. Um die Kontinuität der Behandlung zu gewährleisten, muss bei einem Arztwechsel jedoch festgelegt werden, wer zukünftig die Funktion des koordinierenden Arztes übernehmen soll. Ebenso dokumentiert der Koordinationsarzt krankheitsbezogene Überweisungen und Mitbehandlungen. 145 146 A N H A N G 6 H Ä U F I G G E S T E L LT E F R A G E N Können sich Patienten mit mehreren Diagnosen in mehrere DMPs einschreiben? Es gibt keine grundsätzliche Beschränkung der Teilnahme auf nur ein Programm. Die Koordinierung der Behandlung sollte aber in der Hand eines Arztes liegen (Ein-Arzt-Prinzip). Der Versicherte sollte sich daher für einen koordinierenden Arzt entscheiden. Das ist in der Regel der Hausarzt. Ihm obliegt die Betreuung des Versicherten und die Abstimmung der Behandlungsprozesse in den jeweiligen Programmen. Eine Ausnahme vom „Ein-Arzt-Prinzip“ gilt zurzeit für das DMP Brustkrebs. Wie werden die Daten im DMP übermittelt? Die Übermittlung der Dokumentationsdaten erfolgt entweder in Papierform durch den postalischen Versand der entsprechenden Dokumentationsbögen oder in Form elektronisch erfasster Daten, wobei Letztere bis zur Einführung der elektronischen Signatur gesondert schriftlich bestätigt werden müssen. Die meisten PVS-Anbieter stellen hierfür eine entsprechende DMP-Software zur Verfügung. Beachten Sie hierzu die Hinweise zum Ausfüllen der einzelnen Abschnitte (redaktioneller Teil Kap. 3.5 bis 3.7). Hinweise zu den Dokumentationsund Versandfristen finden Sie im Kapitel 3. Die Adresse der Datenstelle befindet sich im Kapitel 9 Ihres Praxismanuals. Welche Daten werden erfasst? Nach Absprache der Verhandlungspartner werden aus jedem Dokumentationsbogen zwei unterschiedliche Datensätze generiert – der sogenannte Kurzdatensatz für die Krankenkassen und der Langdatensatz, der von der Gemeinsamen Einrichtung der Vertragspartner weiterverarbeitet wird. Die Krankenkassen erhalten mit einer Teildokumentation (Kurzdatensatz) nur die Daten, die sie für die Wahrung ihrer gesetzlich geregelten Aufgaben bei der Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen benötigen. Das sind z. B. die Daten für die Diagnosesicherung sowie – in begrenztem Umfang – medizinische Angaben, die für die Betreuung der Versicherten wichtig sind. Nur die Volldokumentation (Langdatensatz) enthält detaillierte Befunde. Die Daten der Volldokumentation gehen an eine Gemeinsame Einrichtung der Vertragspartner. Diese Stelle pseudonymisiert die Daten. Erst dann dürfen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sie gemeinsam zum Zweck medizinischer Qualitätssicherung auswerten. Die konkrete Ausgestaltung der Qualitätssicherung wird zwischen Krankenkassen und Ärzten verhandelt und ist Bestandteil jedes DMP-Vertrages. Wie werden die Daten von Patienten und Ärzten geschützt? Die Krankenkassen müssen sich bei der Datenerhebung an gesetzliche Datenschutzvorgaben halten. Der Patient willigt mit der Einschreibung in das Programm in die Übermittlung seiner Daten an die entsprechenden Stellen ein. Er muss über die weitergeleiteten Daten informiert werden. Die Krankenkassen erhalten nur die Daten, die für eine Durchführung der Programme unbedingt notwendig sind. A N H A N G 6 H Ä U F I G G E S T E L LT E F R A G E N Wo können Ärzte Formulare und Unterlagen für DMPs beziehen? Ärzte, die am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen möchten, senden ihre ausgefüllte Teilnahmeerklärung an die KV Berlin. Sie erhalten nach Prüfung ihres Antrags die Zulassung als DMP-Arzt, das Praxismanual DMP Diabetes mellitus Typ 2 sowie ein Starterpaket mit allen für Ihre Teilnahme notwendigen Formularen. Die Nachbestellung weiterer Formulare erfolgt über den Paul-Albrechts-Verlag. Hierzu liegt ein Bestellschein dem Starterpaket bei. Wie sind Praxisgebühr und Zuzahlungen für Patienten im DMP geregelt? Krankenkassen können für Teilnehmer an den DMPs Bonusregelungen vereinbaren. Diese Regelungen betreffen Praxisgebühr und/ oder Zuzahlungen und werden von der jeweiligen Kasse getroffen. Die Kontaktadressen der am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmenden Krankenkassen entnehmen Sie bitte dem Anhang 9. Was haben DMPs mit dem Risikostrukturausgleich zu tun? Die von der Bundesregierung eingeleitete Verknüpfung von DMPs mit dem Risikostrukturausgleich (RSA) ist eine wichtige Grundvoraussetzung für die Umsetzung dieser Programme. Erstmals erweitert sich der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen auf Elemente der medizinischen Versorgung. Kassen, die eine bessere Versorgung anbieten können, werden finanziell gefördert. Dabei erfolgt der Ausgleich im RSA in altersbezogenen Gruppen. Der Transfer erfolgt nicht von Jung nach Alt, sondern zwischen den gleichen Alterssegmenten der verschiedenen Kassen. Im Falle der strukturierten Behandlungsprogramme zahlt die Kasse, die keine DMPs anbietet, an die Kasse, die Programme zum Laufen gebracht hat. Das DMP Diabetes mellitus Typ 2 Welches sind die Ziele eines DMP Diabetes mellitus Typ 2? Disease-Management-Programme sollen den Verlauf chronischer Erkrankungen durch Kontinuität der Betreuung und durch Koordination der Behandlungsabläufe beeinflussen. Das DMP Diabetes mellitus Typ 2 soll speziell folgende Ziele erreichen: Vermeidung von Symptomen der Erkrankung (z. B. Polyurie, Polydipsie, Abgeschlagenheit) einschließlich der Vermeidung neuropathischer Symptome, Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie sowie schwerer Stoffwechselentgleisungen; Reduktion des erhöhten Risikos für kardiale, zerebrovaskuläre und sonstige makroangiopathische Morbidität und Mortalität einschließlich Amputationen; Vermeidung der mikrovaskulären Folgekomplikationen mit schwerer Sehbehinderung oder Erblindung, Niereninsuffizienz mit der Notwendigkeit einer Nierenersatztherapie (Dialyse, Transplantation); Vermeidung des diabetischen Fußsyndroms mit neuro-, angio- und/oder osteopathischen Läsionen. Generell geht es um die Verbesserung bzw. Erhaltung der Lebenserwartung sowie der durch Diabetes mellitus beeinträchtigten Lebensqualität. Dabei werden in Abhängigkeit z. B. von Alter und Begleiterkrankungen des Patienten unterschiedliche, individuelle Therapieziele angestrebt. 147 148 A N H A N G 6 H Ä U F I G G E S T E L LT E F R A G E N Wie können Ärzte am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen? Wenn Sie sich für die Teilnahme am DMP interessieren, können Sie eine Teilnahmeerklärung bei dem für Sie zuständigen Vertragspartner (in der Regel die KV) erhalten. Sofern Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen, erhalten Sie eine Bestätigung von der KV, dass Sie an dem Programm teilnehmen und die im Vertrag vereinbarten Leistungen abrechnen können. (Nähere Informationen zu Voraussetzungen etc. in der Anlage „Strukturqualität“ des DMP-Vertrages.) Welche Funktion können Ärzte im DMP Diabetes mellitus Typ 2 übernehmen? Im Fall des DMP Diabetes mellitus Typ 2 können Ärzte entweder als „koordinierender Vertragsarzt“ oder als „Arzt des diabetologisch qualifizierten Versorgungssektors“ teilnehmen (siehe Anlage „Strukturqualität“ des Vertrags zum DMP Diabetes mellitus Typ 2). Wer kann als koordinierender Arzt am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen? Als koordinierender Arzt können Vertragsärzte am DMP mitwirken, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, außerdem Fachärzte und -ärztinnen für Innere Medizin ohne Schwerpunkt, die mindestens 30 Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 pro Quartal dauerhaft betreuen. Auf Antrag können in Ausnahmefällen auch fachärztlich diabetologisch qualifizierte Ärzte koordinierend tätig werden (siehe Anlage „Strukturqualität“ des Vertrags zum DMP Diabetes mellitus Typ 2). Solche Ausnahmefälle sind z. B. bei einem bereits lange Zeit bestehenden und regelmäßigen Kontakt mit einem Patienten denkbar. Wer ist für die Patientenschulungen im DMP zuständig? Schulungs- und Behandlungsprogramme sind fester Bestandteil der DMPs. Die Krankenkassen organisieren gemeinsam mit den Ärzten eine entsprechende Angebotsstruktur. Dies betrifft sowohl die Schulung für Diabetes als auch die Schulung für Hypertonie. Diese müssen strukturiert, evaluiert und publiziert sein, um vom BVA zugelassen zu werden. Der Arzt entscheidet zusammen mit dem Patienten, ob und welches Behandlungs- und Schulungsprogramm sinnvoll ist. Folgende Schulungs- und Behandlungsprogramme sind im DMP Diabetes mellitus Typ 2 in Berlin vereinbart: Für Typ 2-Diabetiker: Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2-Diabetiker, die nicht Insulin spritzen Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2-Diabetiker, die Insulin spritzen Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ 2-Diabetiker, die Normalinsulin spritzen Für Typ 2-Diabetiker mit arterieller Hypertonie: Hypertonie-Behandlungs- und Schulungsprogramm (HBSP) Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie A N H A N G 6 H Ä U F I G G E S T E L LT E F R A G E N Welche Patienten kommen für das DMP Diabetes mellitus Typ 2 in Frage? Teilnehmen am DMP Diabetes mellitus Typ 2 können Versicherte, die folgende Einschreibekriterien erfüllen: gesicherte Diagnose des Diabetes mellitus Typ 2 oder eine bereits begonnene Therapie mit diabetesspezifischen, blutzuckersenkenden Medikamenten grundsätzliche Bereitschaft und Fähigkeit des Patienten zur aktiven Mitwirkung und Teilnahme an Schulungen die Erwartung einer Verbesserung der Lebensqualität und Lebenserwartung durch intensivierte Betreuung Die genauen Teilnahmevoraussetzungen entnehmen Sie bitte den medizinischen Grundlagen Ziffer 3 bis 3.2. Können auch Typ 2-Diabetiker ohne medikamentöse Therapie am DMP teilnehmen? Ja, ins DMP können diejenigen Patienten eingeschrieben werden, die die genannten Teilnahmevoraussetzungen (siehe oben) erfüllen. Für die Einschreibung können erhöhte Blutzuckerwerte dokumentiert werden, die in der Vergangenheit liegen. Können Patientinnen mit einem Gestationsdiabetes am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen? Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes werden grundsätzlich nicht in dieses strukturierte Behandlungsprogramm aufgenommen, da es sich nicht um eine chronische Erkrankung handelt. Welche Medikamente werden für Typ 2-Diabetiker im DMP empfohlen? Grundsätzlich können in der Diabetestherapie alle zugelassenen Medikamente verordnet werden. Die Rechtsverordnung zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 empfiehlt vorrangig Medikamente, bei denen der Nutzen und die Sicherheit der Wirkstoffe in prospektiven randomisierten Langzeit-Studien belegt wurde. Blutzuckersenkende Therapie: Glibenclamid Metformin Human-Insulin, Schweine-Insulin1 Antihypertensive Therapie: Diuretika - bei normaler Nierenfunktion Nierenfunktion: Hydrochlorothiazid bzw. Chlorthalidon ggf. in Kombination mit Kaliumsparenden Diuretika (Amilorid, Triamterm,) - bei eingeschränkter Nierenfunktion: Schleifendiuretika (Furosemid) ß1-Rezeptor-selektive Betablocker: Metoprolol, Atenolol, Bisoprolol) Angiotensin-Conversions-Enzym-Hemmer (ACE-Hemmer): Captopril, Enalapril, Ramipril 1 Schweine-Insulin ist in Deutschland nicht mehr erhältlich. 149 150 A N H A N G 6 H Ä U F I G G E S T E L LT E F R A G E N Lipidmodifizierende Therapie Pravastatin, Simvastatin, Atorvastatin Der Einsatz anderer Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen ist unter Berücksichtigung der Patientenpräferenzen, Risiken und Kontraindikationen möglich. Der Patient muss darüber informiert werden, ob für diese Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen Wirksamkeitsbelege zur Risikoreduktion klinischer Endpunkte vorliegen. Genaue Informationen finden Sie im Kapitel über medizinische Inhalte des Praxismanuals. Wo gibt es Hilfestellung für das Ausfüllen der Dokumentation? Die Praxismanuale der Programme enthalten detaillierte Ausfüllanleitungen für die Erst- und Folgedokumentation. Wo erfahre ich, welche Ärzte, andere Spezialisten und Einrichtungen an einem DMP teilnehmen? Eine Liste aller am DMP teilnehmenden Ärzte, Spezialisten und Einrichtungen (Leistungserbringerverzeichnis) ist als Anlage zum jeweiligen DMP-Vertrag vereinbart und wird tagesaktuell erstellt. Die Informationen sind bei Ihrer KV bzw. den teilnehmenden Krankenkasse verfügbar. Wie ist die Teilnahme von Krankenhäusern am DMP geregelt? Die DMPs sehen die Einbindung von Krankenhäusern im Rahme der Kooperation der Versorgungsebenen vor. Wann müssen Patienten zur stationären Behandlung eingewiesen werden? Die Rechtsverordnung zum DMP Diabetes mellitus Typ 2 sieht bei folgenden Indikationen eine Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus vor: bei Notfallindikationen (in jedes Krankenhaus), bei bedrohlichen Stoffwechselstörungen, bei schweren speziellen Stoffwechselentgleisungen (z. B. häufige nächtliche Hypoglykämien, Hypoglykämiewahrnehmungsstörungen), bei Verdacht auf infizierten diabetischem Fuß neuropathischer oder angiopathischer Genese oder akuter neuroosteopathischer Fußkomplikationen, gegebenenfalls zur Mitbehandlung von Begleit- und Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus Typ 2. Bei Nicht-Erreichen des in Abhängigkeit vom Therapieziel individuell festgelegten HbA1cZielwertes nach spätestens 12 Monaten ambulanter Behandlung soll geprüft werden, ob die Patienten von einer stationären Diagnostik und Therapie in einem diabetologisch qualifizierten Krankenhaus profitieren können. A N H A N G 6 H Ä U F I G G E S T E L LT E F R A G E N Wann müssen Patienten an einen qualifizierten Facharzt bzw. eine qualifizierte Einrichtung oder an einen diabetologisch qualifizierten Arzt bzw. eine diabetologisch qualifizierte Einrichtung überwiesen werden? Eine Überweisung muss erfolgen: zur augenärztlichen Untersuchung: Zum Ausschluss einer diabetischen Augenkomplikation bei Diagnosestellung des Diabetes mellitus Typ 2 mindestens einmal jährlich, bei einer Einschränkung der Nierenfunktion mit einer GFR auf weniger als 40 ml/min oder bei deutlicher Progression einer Nierenfunktionsstörung (jährliche Abnahme der GFR um mehr als 5 ml/min) zum nephrologisch qualifizierten Arzt oder zur nephrologisch qualifizierten Einrichtung, bei Fuß-Läsionen Wagner-Stadium 2 bis 5 und/oder Armstrong-Klasse C oder D in eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung, bei geplanter oder bestehender Schwangerschaft zum diabetologisch besonders qualifizierten Arzt oder zur diabetologisch besonders qualifizierten Einrichtung. Wann sollen Patienten an einen qualifizierten Facharzt bzw. eine qualifizierte Einrichtung oder an einen diabetologisch qualifizierten Arzt bzw. eine diabetologisch qualifizierte Einrichtung überwiesen werden? Eine Überweisung soll erfolgen: bei Neuauftreten mikrovaskulärer Komplikationen (Nephropathie, Retinopathie) oder Neuropathie zum diabetologisch besonders qualifizierten Arzt bzw. an eine diabetologisch besonders qualifizierte Einrichtung, bei allen diabetischen Fuß-Läsionen an eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung, bei Nicht-Erreichen eines Blutdruckwertes systolisch < 140 mmHg und diastolisch < 90 mmH innerhalb eines Zeitraumes von höchstens sechs Monaten an einen in der Hypertoniebehandlung qualifizierten Arzt oder eine entsprechende Einrichtung, bei Nicht-Erreichen des in Abhängigkeit vom Therapieziel individuell festgelegten HbA1cZielwertes (nach spätestens sechs Monaten) zum diabetologisch besonders qualifizierten Arzt bzw. an eine solche Einrichtung. 151 152 S C H U L U N G S P R O G R A M M E Anhang 7: Hinweise zu strukturierten Schulungsprogrammen für Diabetiker Typ 2 Laut Verordnungstext soll jeder Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm erhalten. Des Weiteren sollen die Patienten eine qualifizierte krankheitsspezifische Ernährungsberatung erhalten und über die besonderen Risiken des Rauchens für Diabetiker informiert werden. Darüber hinaus sollen die Patienten mit der Durchführung sowie der Interpretation der Ergebnisse der Stoffwechselselbstkontrolle vertraut gemacht werden. Der Schulungsstand ist zu berücksichtigen und der Bezug zu den hinterlegten strukturierten medizinischen Inhalten der Programme ist herzustellen. Schulungsprogramme, die diese Anforderungen erfüllen, müssen vom Bundesversicherungsamt akkreditiert werden, bevor sie im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms angeboten werden können. Welche Möglichkeiten bieten sich für Ihre Praxis bezüglich der Patientenschulung im Behandlungsprogramm? Sie haben die Möglichkeit, die Schulung Ihrer Patienten selbst mit Ihrem Praxisteam durchzuführen. Aus der folgenden Aufstellung können Sie die Schulungsprogramme entnehmen, die im Rahmen des Behandlungsprogramms zur Anwendung kommen können. Um die Schulungen durchführen und abrechnen zu können, ist es notwendig, dass Sie und Ihre Praxismitarbeiter vorher erfolgreich an der jeweiligen Fortbildung teilnehmen, die zur Durchführung der angebotenen Schulungen qualifiziert. Wie sich diese Fortbildung im Einzelnen gestaltet, erfahren Sie unter der jeweils angegebenen Kontaktadresse. Für Typ-2-Diabetiker können folgende Schulungsprogramme im Behandlungsprogramm zur Anwendung kommen: Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die nicht Insulin spritzen; Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die Insulin spritzen; Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die Normalinsulin spritzen. Kontaktadresse für weitere Informationen über die Schulungsprogramme (Curricula und Schulungsmaterialien sowie Kosten) und über die Qualifikationsmaßnahmen für das ärztliche und nichtärztliche Personal, um die Schulungen durchführen zu können: www.patientenschulungsprogramme.de Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland Projektbüro für Schulungsprogramme Nicole Gillwaldt Herbert-Lewin-Platz 3 10623 Berlin Tel.: 030 4005-2437 Fax: 030 4005-2491 E-Mail: [email protected] 153 154 S C H U L U N G S P R O G R A M M E Für Typ-2-Diabetiker mit arterieller Hypertonie können folgende Schulungsprogramme im Behandlungsprogramm zur Anwendung kommen: Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie Kontaktadresse für weitere Informationen über das Schulungsprogramm (Curriculum und Schulungsmaterialien sowie Kosten) und über die Qualifikationsmaßnahmen für das ärztliche und nichtärztliche Personal, um die Schulungen durchführen zu können: www.patientenschulungsprogramme.de Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland Projektbüro für Schulungsprogramme Nicole Gillwaldt Herbert-Lewin-Platz 3 10623 Berlin Tel.: 030 4005-2437 Fax: 030 4005-2491 E-Mail: [email protected] Hypertonie-Behandlungs-und Schulungsprogramm (HBSP) Kontaktadresse für weitere Informationen über das Schulungsprogramm (Curriculum und Schulungsmaterialien sowie Kosten) und über die Qualifikationsmaßnahmen für das ärztliche und nichtärztliche Personal, um die Schulungen durchführen zu können: Ulrike Didjurgeit DIeM (Institut für evidenzbasierte Medizin) DIeM GmbH Venloer Straße 301-303 50823 Köln Tel.: 0221 8696-7310 Fax: 0228696-7319 E-Mail: [email protected] Was gibt es für Möglichkeiten, wenn Sie Schulungen nicht in der eigenen Praxis anbieten möchten? Falls Sie die Schulungen nicht selbst durchführen möchten, müssen Sie Ihre Patienten an einen anderen Leistungserbringer überweisen. Eine weitere Möglichkeit, die in letzter Zeit immer häufiger anzutreffen ist, ist die Gründung eines Schulungsvereins, in dem sich mehrere Ärzte zusammenschließen und gemeinsam die Schulungen anbieten. Dadurch ist oftmals eine bessere Auslastung des Personals, eine bessere Zusammenstellung geeigneter Gruppen und insgesamt eine höhere Effizienz zu erreichen. Die persönliche Arzt-Patienten-Beziehung und -Bindung profitiert mehr als bei einer Überweisung zu einem anderen Leistungserbringer. A N H A N G 8 L I T E R AT U R / I N T E R N E T Anhang 8: Literaturhinweise und Internetadressen Grundlagen zum Disease-Management (Kapitel 4) Im Text zitierte Literatur: 1. Szathmary B.: Neue Versorgungskonzepte im deutschen Gesundheitswesen: Disease und Case Management. Neuwied, Luchterhand 1999. 2. Bodenheimr T.: Disease management-promises and pitfalls. N Engl J Med 1999, 340(15), 1202-1205. 3. Szecsenyi J., Schneider A.: Zwischen Individualität und „evidence based medicine“ – Die Rolle des Hausarztes im Rahmen der Disease-Management-Programme. Z Ärztl Fortbild Qualitätssich 2003, in press. 4. Gerlach F., Szecsenyi J.: Warum sollten Disease-Management-Programme hausarztorientiert sein? – Gründe, Grenzen, Herausforderungen. Deutsches Ärzteblatt 2002, 99 (10 Supplement), 20-25. 5. Weingarten S. R., Henning J. M., Badamgarav E., Knight K., Hasselblad, V., Gano A. Jr. et al.: Interventions used in disease management programes for patients with chronic illnesswhich ones work? Meta-analysis of published reports. BMJ 2002, 325(7370), 925. 6. Renders C. M., Valk G. D., Griffin S., Wagner E. H., Eijk J. T., Assendelft W. J.: Interventions to improve the management of diabetes mellitus in primary care, outpatient and community settings. Cochrane Database Syst Rev 2001, (1), CD001481. 7. Sidorov J., Shull R., Tomcavage J., Girolami S., Lawton N., Harris R.: Does diabetes disease management save money and improve outcomes? A report of simultaneous short-term savings and quality improvement associated with a health maintenance organizationsponsored disease management program among patients fulfilling health employer data and information set criteria. Diabetes Care 2002, 25(4), 684-689. 8. Bey T.: Managed Care in den USA: Übermacht der Versicherungen. Deutsches Ärzteblatt 2001, 98(51/52), 3428-3430. 9. Kühn H.: Disease Management – Erfahrungen aus den USA. Zeitschrift für Allgemeinmedizin 2002, 78(4), 175-180. 10. Fairfield G., Hunter D. J., Mechanic D., Rosleff F.: Implications of managed care for health systems, clinicians, and patients. BMJ 1997, 314(7098), 1895-1898. 11. Vrijhoef H.J.M., Spreeuwenberg C., Eijkelberg I. M. J. G., Wolffenbuttel B. H. R.; van Merode G. G.: Adoption of disease management model for diabetes in region of Maastricht. BMJ 2001, 323(7319), 983-985. 12. Baumberger J.: Managed Care in Europa. Zeitschrift für Allgemeinmedizin 2000, 76(12), 587-591. 13. Schneider A., Szecsenyi J.: Disease-Management-Programme – Chance oder Bedrohung der allgemeinärztlichen Identität. Z Allg Med 2002, 78(9), 393-397. 14. Hunter D. J., Fairfield G.: Disease management. BMJ 1997, 315(7099), 50-53 155 156 A N H A N G 8 L I T E R AT U R / I N T E R N E T Weitere Informationen zur Rechtsverordnung in Deutschland Gemeinsamer Bundesausschuss www.g-ba.de Bundesversicherungsamt www.bva.de Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung www.bmgesundheit.de Weitere Hintergrundinformationen Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen www.svr-gesundheit.de Gesetzliche Krankenkassen www.g-k-v.com Weiterführende Literatur zu Disease-Management und integrierter Versorgung Szathmary, B. Neue Versorgungskonzepte im deutschen Gesundheitswesen: Disease und Case Management. Luchterhand Verlag, Neuwied 1999 Zeitschrift für Allgemeinmedizin (ZFA) Schwerpunkt Disease-ManagementProgramme ZFA 2002, 78 (4), 170-193 Zeitschrift für Allgemeinmedizin (ZFA) Schwerpunkt Managed Care ZFA 2000, 76 (12), 581-617 Deutsches Ärzteblatt Supplement Disease-Management-Programme im Rahmen der Reform des Risikostrukturausgleiches Deutsches Ärzteblatt 2002, 99 (10), Supplement Universität Heidelberg-Allgemeinmedizin Die nachfolgend aufgeführte und in diesem Überblick zitierte Literatur findet sich in Form von Pdf-Dateien auf der Homepage der allge meinmedizinischen Abteilung der Universität Heidelberg www.allgemeinmedizin.uni-hd.de Grundlagen zur evidenzbasierten Medizin (Kapitel 5) Im Text zitierte Literatur 1. Sackett D. L., Rosenberg W. C., Muir Gray J. A., Haynes R. B., Richardson W. S. :Was ist evidenzbasierte Medizin und was nicht? In: Münchener Medizinische Wochenschrift, Heft 139/1997. 2. Duden, 1997. 3. Schmidt S.: In: Schmidt S.; Schmitz A.: Evidence-based nursing – ein praxisrelevantes Konzept für die Pflege? 2001. 4. Perleth M., Raspe H.: Evidenzbasierte Medizin: Möglichkeiten und Grenzen. In: Münchener medizinische Wochenschrift, Heft 140 /1998. 5. Meurer U.: Evidence-based medicine – die „beweisgestützte“ Medizin. In: f&w (Führen und Wirtschaften im Krankenhaus), Heft 2 /1999. 6. Schlömer G.: Evidence-based nursing. In: Pflege, Heft 13 /2000. A N H A N G 8 L I T E R AT U R / I N T E R N E T 7. Antes G., Spinner D. M.: Aufbau, Ziele und Aktivitäten der Cochrane Collaboration (Übersetzung der englischsprachigen Broschüre „The Cochrane Collaboration“). unter: http://www.cochrane.de 8. Deutsches EBM-Netzwerk: Deutsches Netzwerk evidenzbasierte Medizin. Die Ziele des EBM-Netzwerkes. Unter: http://www.ebm-netzwerk.de/ziele.htm 9. Bucher H.C., Egger M., Schmidt J.-G., Antes G., Lengeler C.: Evidence-based Medicine: ein Ansatz zu einer rationaleren Medizin. In: Schweiz. Ärztezeitung, Heft 77 /1996. Zu evidenzbasierter Medizin: 1. Kunz R., Ollenschläger G. et al.: Lehrbuch Evidenzbasierte Medizin in Klinik und Praxis. Köln, Deutscher Ärzteverlag 2000. 2. Sackett D. L., Richardson W. S. et al.: Evidenzbasierte Medizin. EbM-Umsetzung und Vermittlung. Deutsche Ausgabe von R. Kunz; L. Fritsche; Germering; Zuckschwerdt 1999. 3. Sackett D. L., Haynes R. B., Guyatt G. H., Tugwell P.: Clinical epidemiology. 2nd Edition, 1991, Little, Brown &Company. 4. Rosser W. W., Shafir M.: Evidence based family medicine. 1998, B.C. Decker Inc. 5. Sackett D. L., Straus S. E., Richardson W. S., Rosenberg W., Haynes B. R.: Evidence based medicine. 2nd Edition, 2000, Churchill Livingstone. 6. Bland J. M., Peacock J.: Statistical questions in evidence based medicine. 3rd Edition, 2000, Oxford University Press. 7. Evans D., Haines A.: Implementing evidence based changes in healthcare. 2000, Radcliffe Medical Press. 8. Wan T. T. H.: Evidence based health care management. 2001, Kluwer Academic Pub. 9. Gray J. A.: Evidence based health care. 2nd Edition, 2001, Churchil Livingstone. 10. Gross R. A.: Decisions/evidence in medical practice. 2001, Mosby. 11. Katz D. L.: Clinical epidemiology and evidence based medicine. 2001, Sage Publications Ltd. 12. Abrams K., Brazier J. et al.: The advanced handbook of methods in evidence based health-care. 2nd Edition, 2001, Sage Publications Ltd. 13. Knottnerus A.: The evidence base of clinical diagnosis. 2002, BMJ books. Links zu EbM Deutsches Netzwerk evidenzbasierte Medizin (DNEbM) e.V. www.ebm-netzwerk.de Deutsches Cochrane Zentrum www.cochrane.de/deutsch 157 158 A N H A N G 8 L I T E R AT U R / I N T E R N E T Weitere Literaturhinweise Literaturtipps für Ihre Patienten Diabetes Journal – Das Buch Das Buch mit praktischen Informationen und Adressen von Ansprechpartnern und Institutionen. Von Günter Nuber, Verlag Kirchheim, Mainz 2002, ISBN 3874093263; 17,90 Euro Kalorien mundgerecht Das praxisorientierte Handbuch für das tägliche Essen und Trinken. Neuer Umschau Buchverlag, Frankfurt 2003, ISBN 3865281044; 11,80 Euro Was ein Diabetiker alles wissen muss Themen einer Diabetikerschulung. Obwohl das Gespräch mit dem Arzt nicht ersetzt werden kann, können in diesem Buch die Schulungsinhalte nachgelesen werden. Prof. Dr. med. B. Willms, Verlag Kirchheim, Mainz 2001, ISBN 3874093174; 12,70 Euro Diabetes: frühzeitig erkennen, richtig behandeln Von Annette Bopp,Stiftung Warentest, Berlin 2001, ISBN 3931908542; 15,20 Euro A N H A N G 8 L I T E R AT U R / I N T E R N E T Weitere Internetadressen Links zu Diabetes Deutsche Diabetes Gesellschaft www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de Deutsche Diabetes-Union (DDU) www.diabetes-union.de Deutsche Diabetes-Stiftung e.V. www.diabetesstiftung.de Deutscher Diabetiker Bund e.V. (DDB) www.diabetikerbund.de Internationale Diabetes Federation (IDF) www.idf.org Diabetes News www.diabetes-news.de Europäische Gesellschaft für Diabetes www.EASD.org diabetesweb www.diabetesweb.de diabetes-forum www.diabetes-forum.de Diabetes-Info-Server www.diabeticus.de Fachinformationssystem Diabetes www.diabetes-deutschland.de Weitere Links AOK-Bundesverband www.aok-bv.de AOK-Gesundheitspartner www.aok-gesundheitspartner.de BKK-Bundesverband www.bkk.de Wissenschaftliches Institut der AOK www.wido.de 159 160 Notizen 161 Anhang 9: Kontaktadressen der teilnehmenden Krankenkassen 163 AOK Berlin – Die Gesundheitskasse Disease-Management-Programme tragen bei der AOK den Namen Curaplan Gemeinsam mit Ihnen möchte die AOK Berlin - Die Gesundheitskasse chronisch erkrankten Menschen mehr Lebensqualität bieten. Deshalb wollen wir Sie und Ihre Patienten bei der Umsetzung der neuen Behandlungsprogramme beraten und unterstützen. Bei Anmerkungen sowie bei Fragen zum Ausfüllen oder zur Handhabung der Dokumentation wenden Sie sich bitte an das: Curaplan Team der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse Telefon: 2531 – 5555 Fax: 2531 – 2840 Post: AOK Berlin – Die Gesundheitskasse Curaplan Team 10957 Berlin E-Mail: [email protected] Internet:www.aokberlin.de 164 Mitgliedskassen des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. Programmname: Strukturiertes Behandlungs- und Betreuungsprogramm für Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 Ansprechpartner: Regionalgeschäftsstelle Mitte 0185 00 44 2000 0185 00 44 2025 Regionalgeschäftsstelle Marzahn 0185 00 44 7000 0185 00 44 7006 Hotline: Internet: BARMER GREEN LINE – Das Gesundheitstelefon 0185 00 95 3000 BARMER GREEN LINE – Das Servicetelefon 0185 00 95 2000 www.barmer.de DAK - Gesundheitsprogramm – Diabetes mellitus Typ II Ärztehotline: Versichertenhotline: Internet: Ansprechpartner: 01801 – 888 488 (montags bis freitags 8.00-20.00 Uhr zum Ortstarif) 01801 – 325 325 (24 Stunden an 365 Tagen im Jahr zum Ortstarif) www.dak.de Vertragsbereich Berlin/Brandenburg 030 – 69007 – 245 Frau Jaeger Programmname: TK-Plus-Programm Hotline für Ärzte: 040 - 288 085 555 Hotline für Versicherte: 01802 - 85 75 87 (ab 6 Cent pro Gespräch, abhängig vom Anbieter), Montag - Freitag, 08:00 - 20:00 Uhr Internet: www.tk-online.de/tk-plus E-Mail: [email protected] 165 Programmname: Hotline: Internet: E-Mail: KKH – Gesundheitsprogramm Gut eingestellt 01805 / 606 012 www.kkh.de [email protected] Programmname: Hotline: Internet: E-Mail: Ansprechpartner: Strukturiertes Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ II 01802 / 224 004 www.hmk.info [email protected] Frau Schild (Tel.: 030/25 90 90-50) Frau Ludwig-Latinakis (Tel.: 030/25 90 90-15) Frau Müßigbrodt (Tel.: 030/25 90 90-27) Programmname: Besser leben-Programm für Diabetes mellitus Typ 2 Unser Besser leben-Team erreichen Sie Montags - Donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr Freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr Hotline: 01801/ 367 367 Internet: www.hek.de Programmname: Serviceline: Internet: E-Mail: hkk-aktimed Diabetes 0421/ 36 55-0 www.hkk.de [email protected] 166 Mitgliedskassen des AEV-Arbeiter-Ersatzkassenverbandes e. V. Programmname: Hotline: Internet E-Mail: Ansprechpartner: Besser leben mit Diabetes 01801/435 003 www.gek.de [email protected] (Bestellung Newsletter) GEK-Teledoktor (Tel. 01801/435 000) Programmname: Hotline: Internet: E-Mail: Ansprechpartner: Besser Leben 01801/495 503 www.hzk-online.de [email protected] HZK-Telesprechstunde (Tel. 01801 - 49 55 03) 168 IKK promed - Die strukturierten Behandlungsprogramme der IKK Brandenburg und Berlin und der BIG Gesundheit für IKK-Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 2 Die individuelle Betreuung Ihrer Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 steht im Mittelpunkt von IKKpromed. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir eine bestmögliche, umfassende und individuell auf den Patienten abgestimmte Versorgung erreichen. Die Durchführung der Programme wird in Ihren Händen als koordinierender Arzt liegen. Die IKK wird Sie bei Ihrer Arbeit jedoch gern aktiv unterstützen: Durch umfassende Information u.a. zu einer gesundheitsfördernden Lebensgestaltung möchten wir Ihre Patienten in die Lage versetzen, aktiv an der erfolgreichen Umsetzung des Behandlungsprogramms mitzuwirken. Die IKK Brandenburg und Berlin setzt diese Aufgaben über das IKKpromed-Team um. Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um das IKKpromed-Programm sind Ralf Kuchenbecker, Koordination und Umsetzung (030) 21991-564 Jens Haftenberger, Vertragsmanagement (030) 75 68 01-28 Christian Paul, IKKpromed-Team (030) 21991-364 Per E-Mail wenden Sie sich bitte an: [email protected] Fragen Ihrer Patienten/unserer Versicherten zu IKKpromed beantworten Ihnen auch unsere Mitarbeiter am IKK-Service-Telefon unter (0800) 88 33 2 44. Die IKK-Kontaktadresse lautet: IKK Brandenburg und Berlin IKKpromed-Team Keithstr. 9 - 11 10787 Berlin www.ikkbb.de Die BIG Gesundheit – Die Direktkrankenkasse betreut ihre Patienten und Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 2 im IKKpromed-Programm gesondert. Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an DMP-Team der BIG Gesundheit – Die Direktkrankenkasse Hotline: 0800/ 54565456 Email: [email protected] Internet: www.big-direkt.de Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen bei einer erfolgreichen gemeinsamen Umsetzung des strukturierten Behandlungsprogramms für Diabetes mellitus Typ 2. Ihre Im Rahmen der Umsetzung von Disease-Management bei der Bundesknappschaft ist das Gesundheitsprogramm ,gut DABEI’ entwickelt worden. Menschen in dauerhaften medizinischen Behandlungen benötigen bestmögliche ärztliche Versorgung und kontinuierliche Betreuung. Dies möchte die Knappschaft mit dem neuen Gesundheitsprogramm gewährleisten. Wir wollen gemeinsam mit den behandelnden Ärzten unsere Versicherten unterstützen, trotz ihrer Erkrankung den Alltag leichter zu gestalten und aktiv am Leben teilzunehmen (sprich: gut dabei zu sein). Informationsangebote der Knappschaft Über die individuelle Therapieempfehlung und Behandlung des Arztes hinaus unterstützt die Knappschaft die eingeschriebenen Versicherten mit weiterführenden Informationen zum Thema Diabetes. Neben medizinischem Hintergrundwissen erleichtern Verhaltens- und Gesundheitstipps den Umgang mit der Krankheit im Alltag. Wir stellen auf Wunsch ein Patienten-Handbuch zur Verfügung, das wichtige Informationen zum Thema Diabetes leicht verständlich vermittelt. Wir berichten in regelmäßigen Abständen über neue oder verbesserte Diagnose-, Therapie- und Nachsorgemöglichkeiten. Wir geben Tipps zur Ernährung, körperlichen Betätigung und zur gesunden Lebensführung. Wir nennen Adressen von Selbsthilfegruppen, regionalen und überregionalen Einrichtungen zur Nachsorge und vieles mehr. Der Bonus der Knappschaft für ‚gut DABEI’-Teilnehmer Patienten, die sich für eine Teilnahme an ‚gut DABEI’ entscheiden, profitieren nicht nur gesundheitlich hiervon, sondern kommen auch in den Genuss eines weiteren Vorteils: Sie werden von der Zahlung der Praxisgebühr im vertragsärztlichen Bereich befreit. Diese Befreiung gilt für alle Hausärzte, Fachärzte und sonstigen Leistungserbringer, die an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Lediglich die Praxisgebühr beim Zahnarzt oder Psychotherapeuten ist davon ausgenommen. Sobald uns eine Teilnahmeerklärung vorliegt, übersenden wir einen Befreiungsausweis. Die Befreiung von der Praxisgebühr beginnt mit dem auf die Einschreibung folgenden Quartal und gilt für die Dauer der Teilnahme am Gesundheitsprogramm. Für Informationen zum Gesundheitsprogramm ,gut DABEI’ steht Ihnen kostenfrei unser Service-Telefon zur Verfügung: 08000 200 506 (montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr) Sie erreichen uns außerdem wie folgt: Knappschaft ,gut DABEI’ – Das Gesundheitsprogramm 44781 Bochum Telefax: (0234) 304-17499 www.knappschaft.de S T I C H W O R T V E R Z E I C H N I S Stichwortverzeichnis A Abrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15, 86, 89 ff Anamnese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24 Arbeitshilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .137 ff Arztwechsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14 f, 22, 79 f B Basistherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .45 Begleit- und Folgeerkrankungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24 ff, 28, 46 ff Behandlungsübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .138 f Blutdruck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25, 28, 42, 46 f, 51 Blutzuckerwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23, 43 f Body-Mass-Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .141 Bundesausschuss, gemeinsamer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .37, 144 C D Datenfluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13 f, 84 ff, 146 f Datenschutzinformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .131 Datenstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13, 18 f, 81 ff Deutsches Netzwerk für evidenzbasierte Medizin . . . . . . . . . . . . . . .41 Diabetologisch qualifizierter Vertragsarzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11, 50 f, 72 f, 96 Diagnosestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23 Disease-Management . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5, 33 ff, 143 Disease-Management-Programme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34 ff, 143 f DMP-Vertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .67 ff Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17 ff, 133 f Dokumentationsintervall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23 E eDMP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18 ff Einschreibeunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12 Einschreibevoraussetzungen für Typ-2-Diabetiker . . . . . . . . . . . . . . .12 Einschreibung von Versicherten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12 ff, 73, 78 f Einwilligungserklärung des Versicherten, siehe Teilnahmeerklärung Erstdokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21 ff, 57 ff, 63 f, 84, 133 Evaluation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .55 f, 85 171 172 S T I C H W O R T V E R Z E I C H N I S Evidence-based-Medicine, siehe Evidenzbasierte Medizin Evidenzbasierte Leitlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .43 Evidenzbasierte Medizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .39 ff, 144 F Folgedokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30 f, 60 ff, 65 f, 134 Fortbildung von Leistungserbringern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .80 f Fuß, diabetischer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24, 26, 49 f G Gemeinsame Einrichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .83 ff H HbA1CWert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25, 28 Hypertonie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24, 46 f I Information von Leistungserbringern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .78 f, 80 Information von Versicherten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .78, 80, 129 f Internetadressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .155 ff J K Krankenhäuser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51 f, 73, Krankenhausverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .105 Krankenkassen, Kontaktadressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .161 ff Krankenkassen, Leistungen im DMP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7, 145 Kurzdatensatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63 ff L Langdatensatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .57 ff Literaturhinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 ff M Makroangiopathie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46 Medikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47 f, 149 N Nephropathie, Diabetische . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24, 48 f Netzhautuntersuchung, Ophthalmologische . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28 Netzwerk „Evidenzbasierte Medizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41 Neuropathie, Diabetische . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24, 49 O P Patienteninformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .129 ff S T I C H W O R T V E R Z E I C H N I S Periphere arterielle Verschlusskrankheit (PAVK) . . . . . . . . . . . . . . . . .24 Q Qualitätssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .52 f, 76 f, 107 ff R Retinopathie, Diabetische . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24, 49 Risikostrukturausgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .37, 41, 43 ff, 147 S Schulung von Versicherten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27, 31, 55, 80 f, 90 f, 135, 148, 153 f Schulung von Leistungserbringern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .54 f, 80, 95 f, Stoffwechselentgleisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27, 44, 46 T Teilnahmeerklärung des Arztes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9, 74, 99 ff Teilnahmeerklärung des Versicherten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 132 Teilnahmevoraussetzungen Versicherte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .53 f, 77 f, 149 Teilnahmevoraussetzungen Leistungserbringer . . . . . . . . . . . . . . . . .71 ff, 148 Therapieziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44 Therapieplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44 f U Umschreibung, siehe Arztwechsel V Vergütung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6, 89 ff Versorgungsinhalte im DMP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6, 43 ff, 106 Versorgungssektoren, Kooperation der - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50 Vertragsarzt, Koordinierender – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 50f, 71 f, 95 Vertragsärzteverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .74 f, 104 Voraussetzungen, strukturelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9, 71 ff, 95 ff W Wagner-Klassifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26 Wiedervorstellungstermin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29 X Y Z 173 174