2007-1 Schwerbehinderten Mitt

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Schwerbehinderten
Mitteilungen
für die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten
und Betroffenen bei der Deutschen Bahn AG
Ausgabe 1
März 2007
Konzernschwerbehindertenvertrauensperson
der Deutschen Bahn AG , Gerhard Schimm
DB AG
Informationen
BEV
Januar 2007
INHALT
Bahn aktuell
3
Schwerbehinderte Mitarbeiter im aktiven und erweiterten
Personalbestand der System-Gesellschaften
Konzernschwerbehindertenvertretung
gewählt am 27.02.2007
Anzahl der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter
KSVP
4
10.000
KSVP-Vertreter
5
9.000
Großveranstaltung von
KSVP/GSVP/SVP in Fulda
Tagung SVP DB Regio/Stadtverkehr
6-9
7.000
10
- Computerausstattung für einen
11
blinden Mitarbeiter steht zur Verfügung
- SVP Wahlen
Neues Kompetenzzentrum für
12/13
Ausbildungsbewerber mit Behinderung
Behindertenrecht
14
Konzernrichtlinie 161.0004
ab 1.1.2007 eingeführt
15
Parlamentarische Verbindungen
setzt die Gespräche mit
Bundestagsabgeordneten fort
18
Rechtsprechung
19
Hinweise
20
Aktuelles
21
Verkehrsrecht: Das ist neu 2007
22/23
24
IMPRESSUM
Herausgeber:
Konzernschwerbehindertenvertretung
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
Gerhard Schimm (KSVP)
(verantwortlich für den Inhalt)
Tel.: 030/297-62030 - intern: 999-62030
Fax: 030/297-62033 - intern: 999-62033
Mobil: 0160-97458826
Mail: [email protected]
Redaktion und Layout:
Hilde Weigel
Markgraf-Alexander-Straße 38
90556 Cadolzburg
Tel.: 09103-7975079
Fax: 09103-7975080
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Die Redaktion ist besetzt
Montag-Donnerstag 9.00 -12.00 Uhr
Nächste Ausgabe: Mai 2007
Redaktionsschluss: 15.04.2007
Nur für den internen Gebrauch
Bildnachweis Titelbild: Hilde Weigel
Schwerbehinderten Mitteilungen im Bahnnet: www.bahn-net.db.de/betriebsreate/
Schwerbehindertenvertr./KSVP
Druck und Versand DB Services
Technische Dienste GmbH
Frankfurt am Main
Seite 2
7.764
7.939
8.313
8.240
6.744
6.735
6.661
6.698
6.901
3,18%
3,36%
3,50%
3,67%
3,85%
4,18%
4,45%
4,72%
4,68%
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
31.01.2007
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
16/17
- Doris Schäling verabschiedet
- Europäisches Jahr der
Chancengleichheit für alle
- Weltweit gegen Diskriminierung
behinderter Menschen
Gesundheitsreform
8.000
DB Fernverkehr AG
DB Autozug GmbH
DB Dialog GmbH
DB Regio AG
DB Regio NRW GmbH
DB RegioNetz Verkehrs GmbH
S-Bahn Hamburg GmbH
DB Stadtverkehr GmbH
DB Vertrieb GmbH
Summe VR Personenverkehr
Stinnes AG
Railion Deutschland AG
Summe VR Transport und Logistik
DB Netz AG
DB Station&Service AG
DB RegioNetz Infrastruktur GmbH
Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene-Straße mbH
DB Services Technische Dienste GmbH
DB Dienstleistungen GmbH
Regionale Servicegesellschaften
DB Sicherheit GmbH
DB Energie GmbH
DB Systems GmbH
DB Telematik GmbH
Fuhrpark Gruppe
DB Projektbau GmbH
DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH
Summe VR Infrastruktur und Dienstleistungen
DB Bahnbau GmbH
DB Gastronomie GmbH
DB AG Holding
DB Services Immobilien GmbH
DB JobService GmbH
DB Zeitarbeit GmbH
DB Magnetbahn GmbH
DB Akademie GmbH
Summe Beteiligungen und Sonstige
Summe System-Gesellschaften
Schwerbehinderte
396
3
50
544
99
19
25
1
193
1.330
10
615
625
1.308
232
11
10
42
Gleichgestellte
123
1
9
309
28
6
18
Gesamt
574
146
48
72
93
6
127
412
3.081
35
34
262
55
295
26
73
567
1
380
381
604
76
6
4
16
1
208
43
22
9
21
1
39
223
1.273
9
24
60
11
162
10
707
276
519
4
59
853
127
25
43
1
266
1.897
11
995
1.006
1.912
308
17
14
58
1
782
189
70
81
114
7
166
635
4.354
44
58
322
66
457
36
0
0
983
5.743
2.497
8.240
Anteil
in %
3,38
0,94
3,61
3,83
2,92
3,24
4,42
1,59
4,45
3,66
2,07
4,36
4,31
4,52
5,76
2,78
3,01
4,48
1,45
5,74
8,71
3,91
3,62
3,63
1,87
3,82
8,65
5,11
4,64
9,57
4,63
4,85
11,63
2,03
0,00
0,00
6,29
4,68
Kurzauswertung/Kommentar:
Nach § 71 SGB IX besteht für die DB AG die Verpflichtung, wenigstens 5 Prozent Schwerbehinderte zu beschäftigen.
Anrechenbar sind hierbei auch die Beschäftigten des erweiterten Personalbestandes. Bei Unterschreitung beträgt die
Höhe der zu zahlenden Ausgleichsabgabe je Monat und unbesetztem Pflichtplatz:
105 € bei einer Quote ab 3% bis unter 5%, 180 € bei ab 2% bis unter 3% und 260 € bei unter 2%.
APS
Quelle: MIP
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
Bahn
aktuell
Foto: Hilde Weigel
DB GesundheitsService von
l AS-Stiftung übernommen
Die DB GesundheitsService GmbH
gehört nicht mehr zur Deutschen Bahn
AG. Seit Januar 2007 ist das Unternehmen 100-prozentige Tochtergesellschaft
der „Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung" (IAS), die bisher 49 Prozent
der Anteile am Unternehmen hielt. Ein mit
der Deutschen Bahn abgeschlossener
Rahmenleistungsvertrag über fünf Jahre
sichert alle Arbeitsplätze der rund 200
Mitarbeiter, die an 55 Standorten auch
künftig eine flächendeckende Versorgung sicherstellen. Mit der Übernahme
ändert sich der Name des Unternehmens
in „dbgs GesundheitsService GmbH".
Der Sitz der Gesellschaft bleibt Berlin.
Quelle: update 1/2007 q
Service-Center Personal - Personalbetreuung
Mit dem Projekt "Fit für die Zukunft - Weiterentwicklung Personalmanagement"
wird das Personalressort konzernweit
neu ausgerichtet. Nach Abschluss der
Konzeptions- und Planungsphase wurden die Projektaufgaben zum Jahresende 2006 in die Linienorganisation übergeben. Von dort aus werden die Konzepte bis Ende 2008 stufenweise umgesetzt.
Damit ist „Fit für die Zukunft“ das bisher
größte personalinterne Organisationsentwicklungsprojekt bei der Bahn.
Als wichtiger erster Meilensteil startete
am 5. Februar das Service-Center Personal - Personalbetreuung mit zunächst
sieben regionalen Standorten. Damit
wird allen Mitarbeitern des Konzerns erstmals ein zentraler Ansprechpartner für
Fragen der Personaladministration zur
Verfügung stehen. In insgesamt drei Phasen sollen bis 2008 die standardisierbaren administrativen Tätigkeiten in das
Service-Center übergeführt werden. In
der ersten Phase zählen hierzu unter
anderem die Themen Fahrvergünstigung, Konzernausweis und Arbeitgeberbescheinigungen. Damit einher geht ein
umfassendes Redesign der Personalprozesse sowie die Einführung wirtschaftlicher Organisationsstrukturen.
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
Schätzungen zufolge kann dadurch die
Effizienz der Abläufe um bis zu 20 Prozent gesteigert werden.
Das schafft notwendige Freiräume für
das dezentrale Personalmanagement
vor Ort, das sich künftig noch stärker an
den Belangen des Geschäfts ausrichten
und die betrieblichen Führungskräfte
noch besser unterstützen wird. Dazu
gehört die Konzentration auf wertschöpfende Kernkompetenzen wie die professionelle Begleitung von Prozessen der
Organisationsentwicklung, die Identifizierung und Entwicklung von Talenten,
die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter und die qualitative
und quantitative Personalplanung. Ziel ist
es, Qualität, Effektivität und Effizienz der
Personalarbeit in Summe zu steigern,
Kunden- und Serviceorientierung werden
künftig noch mehr als bisher in den Fokus
rücken.
Führungskräfte erhalten weiterführende
Informationen zur Neuausrichtung des
Personalmanagements und den damit
verbundenen Änderungen beim Personalmanagement vor Ort. Sie und ihre Mitarbeiter erhalten darüber hinaus einen an
die jeweiligen Hausanschriften gehenden Flyer zu den Neuerungen.
Quelle: update 1/2007
q
Seite 3
Alte und neue
Konzernschwerbehindertenvertrauensperson
der Deutschen Bahn AG
Am 27. Februar 2007 wurde die Konzernschwerbehindertenvertretung der Deutschen Bahn AG und deren
stellvertretende Mitglieder gewählt. Aufgaben, sowie die Zeitspanne in der die Wahl stattfindet, sind im
Sozialgesetzbuch IX festgelegt.
Konzernbetriebsausschuss innerhalb des Konzernbetriebsrates. Damit ist auch sichergestellt, dass alle Ausschüsse und
Kommissionen des KBR fachspezifisch von unserer Seite aus
begleitet werden können.
Foto: Hilde Weigel
Der zweite Wahlgang (gewählt wurden die stellvertretenden
Mitglieder) hatte folgendes Ergebnis:
Gerhard Schimm
Konzernschwerbehindertenvertrauensperson (KSVP)
der Deutschen Bahn AG
Liebe Leserinnen und Leser,
mit der Novellierung des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter zum 01.10.2000 wurde sichergestellt, dass die Gesamtschwerbehindertenvertretungen in den
Unternehmen eine Konzernschwerbehindertenvertretung wählen, wenn im Konzern ein Konzernbetriebsrat errichtet ist.
Dieses Wahlmandat wurde in der letzten Legislaturperiode im
DB Konzern durch meine Person wahrgenommen. Die Aktivitäten in den vergangenen 4 Jahren braucht man an dieser Stelle
nicht ausführen, denn sie sind festgehalten in einem Artikel ab
Seite 6 dieser Ausgabe.
Die turnusmäßigen Neuwahlen fanden am 27. Februar 2007 im
Berliner Bahntower statt. In zwei getrennten Wahlgängen wurden die Konzernschwerbehindertenvertrauensperson sowie
deren stellvertretende Mitglieder nach den gesetzlichen Vorgaben im SGB IX und der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen ordnungsgemäß durchgeführt. Durch das Votum meiner wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen der Gesamtschwerbehindertenvertretungen DB AG wurde ich im Amt
bestätigt.
Die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder wurde nach Absprache mit dem Arbeitgeber und in der Wahlversammlung auf 8 Personen festgelegt. Somit sind wir genauso aufgestellt wie der
Seite 4
1. Vertreter
2. Vertreter
3. Vertreter
4. Vertreter
5. Vertreter
6. Vertreter
7. Vertreter
8. Vertreterin
Thomas Gerke
Uwe Barnekow
Steffen Pietsch
Ronald Ditte
Andreas Sommer
Rainer Schuster
Heiko Prautzsch
Gudrun Große-Segerath
Die Aufgabenstellung für uns wird in der anstehenden Amtszeit
mit Sicherheit genau so groß wenn nicht noch immenser werden als in den letzten 4 Jahren. Ich denke da z. B. an die Mitwirkung beim Zusatztarifvertrag zum BeSiTV oder die Umsetzung
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes innerhalb des
DB Konzerns. Auch der demografische Wandel und die eventuelle Verlängerung der Lebensarbeitszeit werden gerade im
Bereich der Beschäftigungssituation behinderter Menschen
enorm an Wichtigkeit gewinnen und für uns ein weites Betätigungsfeld in der Mitwirkung und Mitgestaltung bedeuten. Weiterhin muss die Betreuung unserer behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vielen Tochtergesellschaften innerhalb der BRD sichergestellt werden.
Man sieht, es ist genügend zu tun. Was die Zukunft sonst noch
an Aufgabenstellung für uns mit sich bringen wird, bleibt abzuwarten.
An dieser Stelle möchte ich mich bedanken, bei allen, welche
mir mit Rat und Tat zur Seite standen. Seien es jetzt meine Kolleginnen und Kollegen der Schwerbehindertenvertretungen
aller Stufen, unsere Gewerkschaften oder andere Personen der
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.
Vielen Dank auch an meine Kollegen, die sich als Stellvertreter
zur Verfügung gestellt haben.
Es gibt eine Redewendung aus der Werbung, welche ich zum
Schluss aufgreifen möchte: Es gibt viel zu tun, packen wir's an.
Ihr
Konzernschwerbehindertenvertrauensperson der DB AG
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
Ronald Ditte, Andreas Sommer, Rainer Schuster, Thomas Gerke, Gudrun Große-Segerath,
Gerhard Schimm, Steffen Pietsch, Uwe Barnekow, Heiko Prautzsch v. l.
................................................................................................................................................
Fotos: Hilde Weigel
Die Konzernschwerbehindertenvertretung im DB Konzern
Die stellvertretenden Mitglieder der KSVP
1. Vertreter:
2. Vertreter:
Thomas Gerke, GSVP
Uwe Barnekow, GSVP
DB AG Holding
Potsdamer Platz 2
10785 Berlin
Railion Deutschland AG
Rheinstraße 2
55116 Mainz
Tel.:
Fax:
Handy:
Mail:
Tel.:
Fax:
Handy:
Mail:
030/297-62065 - 999/62065
030/297-61956 - 999/61956
0160-97 46 49 82
[email protected]
06131/15-60247 - 959/60247
06131/15-60608 - 959/60608
0160-97 47 39 80
[email protected]
3. Vertreter:
4. Vertreter:
Steffen Pietsch, GSVP
Ronald Ditte, 1. Vertr. GSVP
DB Sicherheit GmbH
Caroline-Michaelis-Str. 5-11
10115 Berlin
D.W. Fahrzeuginstandhaltung GmbH
Am Wasserturm 10
Tel.:
Fax:
Handy:
Mail:
Tel.:
Fax:
Handy:
Mail:
030/297-57459 - 999/57459
030/297-57483 - 999/57483
0160-97 42 61 62
[email protected]
28309 Bremen
0421/221-2070 - 934/2070
069/265-53654 - 955/53654
0160-97 47 17 09
[email protected]
5. Vertreter:
6. Vertreter:
Andreas Sommer, GSVP
Rainer Schuster, GSVP
DB Regio AG
Stephensonstraße 1
DB Netz AG
Theodor-Heuss-Allee 7
60326 Frankfurt/Main
60486 Frankfurt/Main
Tel.:
Fax:
Handy:
Mail:
Tel.:
Fax:
Handy:
Mail:
069/265-6418 - 955/6418
069/265-14161 - 955/14161
0160-97 46 11 24
[email protected]
069/265-31265 - 955/31265
069/265-31349 - 955/31349
0160-97 46 00 11
[email protected]
7. Vertreter:
8. Vertreterin:
Heiko Prautzsch, GSVP
Gudrun Große-Segerath
DB Energie GmbH
1. Vertr. GSVP
Heidenauer Straße 35
01259 Dresden
DB Services West GmbH
Gereonstraße 5-11
50670 Köln
Tel.:
Fax:
Handy:
Mail:
0351/2043392 - 986/30392
0351/2043372
0160-90 75 97 41
[email protected]
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
Fax:
Handy:
Mail:
0221/8866266
0160-97 46 27 46
[email protected]
Seite 5
Wahlperiode der KSVP geht zu Ende
Die Gesamtschwerbehindertenvertrauenspersonen sowie die Schwerbehindertenvertrauenspersonen im DB Konzern kamen am
12. Dezember 2006 zur turnusmäßigen Konferenz - diesmal im Hotel Esperanto in Fulda zusammen. Sie folgten der Einladung der
Konzernschwerbehindertenvertrauensperson Gerhard Schimm.
Anlässlich der im Februar 2007 zu Ende
gehenden Wahlperiode hatte KSVP, Gerhard Schimm, die Gesamt- und Schwerbehindertenvertrauensleute, eingeladen.
In seinem Rückblick (die Wahlperiode erstreckt sich über 4 Jahre) berichtete er
über die relevanten Aktivitäten in der Konzernschwerbehindertenvertretung. So
wurden u. a. die Konzernrichtlinien 171
„Behinderte integrieren“ und 161 „Gesundheitsgespräche führen“ auf den
Weg gebracht. Wobei die KoRil 161 eine
der letzten bedeutsamen Aufgaben war.
Es wurden zahlreiche Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für die Arbeitnehmervertreter organisiert und durchgeführt. Hier gab es u. a. mit der
TRANSWEB eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Zu dieser Großveranstaltung hatte KSVP,
Gerhard Schimm, eingeladen.
Tagungshotel Esperanto in Fulda
....................................................
Der Erhalt von Arbeitsplätzen in den Integrationswerkstätten der Deutschen Bahn
AG war mit das Wichtigste, in seiner
Arbeit als KSVP. Mit Freude bestätigte er,
dass auch die Sonderwerkstatt in Saarbrücken, durch die fleißige Arbeit der
GSVP, erhalten werden konnte.
Er verwies auf die Umsetzung des § 81
SGB IX. Der Arbeitgeber muss bei den
Bundesagenturen für Arbeit nachfragen,
ob es Jugendliche im Alter zwischen 18
und 23 Jahren gibt, die einen Ausbildungs- bzw. Studienplatz suchen. Derzeit benötigen noch ca. 5.000 schwerbehinderte Jugendliche einen Ausbildungsplatz. In unserem Unternehmen stieg
deren Anzahl von 17 auf 33. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich noch 25 in
der Ausbildung. Besonders kaufmännische und serviceorientierte Berufe bieten
sich hier an. Für eine Ausbildung ab September 2007 haben sich 50 junge Menschen mit Behinderungen bei der Deutschen Bahn AG beworben.
Die Internationalisierung und Globalisierung machen auch vor der Deutschen
Bahn AG keinen Halt. Als Vorsitzender
der Konzernschwerbehindertenvertretung ist es für ihn von Bedeutung, internationale Kontakte zu knüpfen. So nahm er
an einer Konferenz der europäischen
Seite 6
Transportarbeiterförderation (ETF) in
Finnland teil. Auch wurden die Beziehungen zu den Kollegen der ÖBB weiter
gefestigt.
Politische Gespräche fanden u.a. mit
Manfred Stolpe (SPD), ehemaliger Bundesverkehrsminister, Claudia Roth, Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen,
Franz Thönnes (SPD), damaliger parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung und Hubert Hüppe aus der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion statt.
Bereits zu zwei Beratungen kamen Gerhard Schimm, sowie die Mitglieder der
Arbeitsgruppe Parlamentarische Verbindungen, mit Karin Evers-Meyer, der Bundesbeauftragten für die Belange schwerbehinderter Menschen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in Berlin
zusammen.
Gemeinsame Aktivitäten
In erster Linie ging es den Arbeitnehmervertretern (KSVP, GSVP und SVP) darum, Arbeitsplätze für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter mit Behinderungen zu
erhalten und wenn möglich, neue zu
schaffen. So ist es gemeinsam gelungen,
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
ð
Auf dem Podium
hatten Platz genommen v. l.
Peter Tröge (GDBA), Lothar Krauß (TRANSNET),
Horst Eberhard und Doris Schäling (Vertreter der Konzernschwerbehindertenvertrauensperson)
Gerhard Schimm (KSVP), Dr. Christian Gravert (Bereich Gesundheits- und Sozialpolitik)
Adolf Bauer (Präsident des Sozialverbandes Deutschland) und Hubert Barteska (Wahlleiter 2006)
..............................................................................................................................................................
die Quote von 3,85 % im Jahr 2003 auf
4,68 % mit Stand Januar 2007 zu steigern. Das bedeutet, dass gegenwärtig
8.240 schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Konzern der Deutschen Bahn AG
beschäftigt sind. Auch zeigte sich, dass
es richtig war, eine Konzernintegrationsvereinbarung (KIV) über die berufliche
Eingliederung behinderter Menschen im
DB Konzern abzuschließen. Die KIV
muss jedoch auch in Zukunft noch besser
in den Wahlbetrieben mit Leben erfüllt
werden. Ebenfalls muss die Umsetzung
des § 84 (2) SGB IX „Prävention“ erfolgen.
Reger Meinungsaustausch erfolgte zwischen KSVP/GSVP und der KonzernJugend- und Auszubildendenvertretung.
Auch wurde u.a. die Aktion „Azubis gegen
Hass und Gewalt“ unterstützt. Gute
Zusammenarbeit findet statt mit den Vertretern der Arbeitgeberseite sowie den
Gewerkschaften. Fortgesetzt wurde in
der Wahlperiode auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Konzernbetriebsrat und dessen Vorsitzenden, Günter Kirchheim.
Gewerkschaftssekretären Gottfried Geisel und Thomas Schupp.
und Kollegen war zeitweise auf dem Tiefpunkt, als es darum ging, was aus ihrem
Unternehmen werden soll.“
Lothar Krauß beglückwünschte die tags
zuvor gewählten Gesamtschwerbehindertenvertrauenspersonen. Er bedankte
sich für die geleistete Arbeit der Schwerbehindertenvertrauenspersonen und für
die hervorragenden Ergebnisse bei den
SVP-Wahlen.
In seiner Rede übte Krauß u.a. Kritik an
der Arbeit der großen Koalition in Berlin.
Zu wenig Verkehrs- und vor allem Eisenbahnpolitik wurden hier vorangetrieben.
„Die Stimmung unter den Kolleginnen
„Im Sommer 2006 gab es in Deutschland
80 Millionen Fußballexperten, jetzt gibt
es auf einmal 80 Millionen Bahnexperten“, so Krauß, und jeder meint, die richtige Lösung zu haben, vor allem jene, die
noch nie mit der Bahn gefahren sind. Die
jetzige Lösung, dass der Konzern bestehen bleiben soll, halten die Gewerkschaften TRANSNET und GDBA für richtig.
Damit bleibt auch für die schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleginnen
Lothar Krauß, Gewerkschaft TRANSNET
Peter Tröge, Gewerkschaft GDBA
Regelmäßige Treffen sowie umfangreicher Gedankenaustausch zwischen
KSVP und GSVP ist selbstverständlich.
Grüße an die Tagungsteilnehmer überbrachten der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft TRANSNET, Lothar
Krauß, sowie der Bundesvorsitzende der
Verkehrsgewerkschaft GDBA, Peter Tröge. Begleitet wurden sie von ihren
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
Seite 7
ð
und Kollegen die Konzernschwerbehindertenvertretung erhalten.
Konzernrichtlinien und Tarife wurden gesichert; wäre es den Gewerkschaften nicht
gelungen, die Politik zu überzeugen,
hätte das gravierende Auswirkungen auf
die Beschäftigten. Einheitliche Regelungen für Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, im Arbeits- und Gesundheitsschutz oder in Freifahrangelegenheiten hätte es bei der Auflösung eines
integrierten Konzerns nicht mehr gegeben, so Krauß.
Unter dem Motto und der Frage „RailEmploy” - auch für die Integration von
behinderten Menschen geeignet? begann Peter Tröge seine Ausführungen.
Über Ergebnisse des Projektes „RailEmploy“ (übersetzt Eisenbahn/Beschäftigung) sowie zum demografischen Wandel und dessen Auswirkungen auf nationale Bahnen, informierte Tröge. In der
ersten Phase von Rail-Employ beteiligte
sich „Die Bahn“, die „FERROVIE-Italien“,
die „renfe“ Spanien und die „SNCF Frankreich. In der zweiten Phase kamen die
Bahnen aus Tschechien, Ungarn, den
Niederlande und Polen hinzu. In der Studiengruppe waren Unternehmens- sowie
Gewerkschaftssekretäre:
Thomas Schupp (GDBA) links und
Gottfried Geisel (TRANSNET)
Gewerkschaftsvertreter mit eingebunden. Die wichtigsten Herausforderungen
und Ziele aller ist die Wettbewerbsfähigkeit nach der Marktöffnung zu erhalten
und zu verbessern. Die personalpolitischen Systeme sollten ebenfalls modernisiert werden. Es wird in Zukunft umfangreiche Personalbewegungen unter
den Eisenbahnern geben. „Beschäftigungsfähigkeit kann zukünftig eine Leitidee für einen neuen Sozialkontrakt im
Unternehmen sein“, so Tröge. „Gesundheit, Bildung und Qualifizierung sowie der
Arbeitsschutz haben dabei Vorrang.“ Die
Beschäftigungsfähigkeit lässt individuelle Chancen zum Wechsel und zur Gestaltung der eigenen beruflichen Optionen
wachsen. Die Bindung von Personal
durch Förderung der Mobilität wird eine
wichtige Aufgabe sein. Tröge wörtlich:
„Unternehmen müssen Beschäftigte mit
hoher Beschäftigungsfähigkeit an sich
Seite 8
Nicht nur zum Zuhören waren die Schwerbehindertenvertrauenspersonen angereist
......................................................................................................................................
binden, in dem sie die Beschäftigungsfähigkeit des Einzelnen fördern.“
Zum demografischen Wandel sagteTröge: Deutschland gehört zu den am meisten betroffenen Ländern. Der Anteil der
Generation 50 Plus steigt, es gibt in
Zukunft weniger Schulabgänger. Der
demografische Wandel ist ein Spannungsfeld auch für die Bahnen. Der Handlungsbedarf besteht „heute“ und nicht
erst „morgen“. Handlungsfelder für die
Arbeitgeber gibt es bei der Zufriedenheit,
Motivation sowie Weiterbildung und Mobilität der Beschäftigten.
In die Gesundheitsprävention muss verstärkt investiert werden; junge auslernende Azubis sollten Übernahmeangebote
erhalten, so die Forderung der Gewerkschaften.
Nach den Ausführungen der Gewerkschaftsvertreter schloss sich eine rege
Diskussion an.
Die Diskussionsrunde war eröffnet
Dietmar Kersten
Dietmar Kersten, Gesamtvertrauensperson der DB Fahrzeuginstandhaltung
GmbH, kritisiert die ständigen Verstöße
zu den von den Tarifpartnern verbindlich
vereinbarten Grundsätzen zur Beschäftigungssicherung wie Insourcing und Kontrahierungsgebot. Selbst überschaubare
Aufträge, wie z.B. die Beklebung der ICEFlotte mit dem Logo der Fußball WM
2006, wurden bei konsequenter Nichtbeachtung der eindeutig definierten Prozesse, an der Servicefunktion Einkauf vorbei
und ohne den Wettbewerb mit dem innerbetrieblichen Dienstleister, direkt an
Externe vergeben.
Hier wird von der TRANSNET ein nachhaltiges Einwirken auf die Umsetzung der
Vereinbarungen zum Tarifabschluss
erwartet.
Der Arbeitgeber wurde durch Herrn
Dr. Christian Gravert aus dem Bereich
Gesundheits- und Sozialpolitik, Frau
Sabine Belter und Frau Manuela Pach
vertreten.
Trotz rückläufiger Anzahl der Beschäftigten stieg der Anteil der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter an.
Dr. Gravert nannte hier konkrete Zahlen:
am 31.12.2003 gab es 6.901 MA mit einer
Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung,
das entspricht 3,85 %; am 31.12.2004
waren es 7.764 MA = 4,18 %; am
31.12.2005: 7.939 MA = 4,45 % und mit
Stand 30.11.2006 waren es 8.294 MA,
das entspricht einer Quote von 4,70 %.
Das ist ein positives Ergebnis, das durch
unser aller Bemühen um Weiterbeschäftigung und Integration von behinderten
Mitarbeitern im DB Konzern gelungen ist.
Für die Tagungsteilnehmer war es interessant zu erfahren, in welchen Bereichen
und Hauptberufsgruppen die Mitarbeiter
ihres Klientel beschäftigt sind:
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
ð
Für die gute Zusammenarbeit und die
Organisation des Sportfestes der Eisenbahner mit Handicap am 28.08.2006 in
Frankfurt am Main bedankte sich Dr. Gravert bei allen Beteiligten. Über 115 Teilnehmer sowie 35 Helfer kamen hier zum
Einsatz.
Der Präsident des Sozialverbandes
Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, überbrachte Grüße an die Schwerbehindertenvertrauenspersonen. In seinen Ausführungen übte Bauer Kritik: Es werden
immer mehr Arbeitnehmer, die über 50
Jahre alt sind, aus den Unternehmen
gemobbt. Ein Zustand, der so nicht hingenommen werden kann.
Die Tagungsteilnehmer (im Bild) mussten sich bis zur Diskussionsrunde noch gedulden
............................................................................................................................................
Auszug:
Triebfahrzeugführer
Rangierer/Wagenuntersuchungsdienst
Service/Vertrieb
Zugbegleitpersonal
Betriebspersonal
Telematik/Systems
Fahrzeugreinigung
291 MA
247 MA
1.155 MA
399 MA
870 MA
162 MA
154 MA.
Dr. Christian Gravert
Die Summe der Ausgleichsabgabe, die
für 2005 gezahlt wurde ist dementsprechend geringer, als in den Jahren davor.
2005 waren es noch 2.325.206 Euro, so
sind es 2006 nur noch 1.966.206 Euro
gewesen. 1/3 der Unternehmen liegen
inzwischen über der Beschäftigungsquote von 5 % und zahlen keine Ausgleichsabgabe mehr. Das ist auch ein Erfolg der
Arbeitnehmervertreter, wofür sich Dr. Gravert recht herzlich bedankte.
politik zu verankern, um Mitarbeiter und
Führungskräfte zu sensibilisieren und
erste konkrete Maßnahmen umzusetzen.
Im Jahr 2006 waren rund 30 % der Mitarbeiter älter als 50 Jahre, die Prognose für
2015 lautet, dass rund 60 % der Mitarbeiter älter als 50 Jahre sein werden. Der
Anteil behinderter Beschäftigter bei der
Bahn wird sich allein durch den demografischen Wandel bis 2015 mehr als verdoppeln. Die Gesundheitsförderung
muss weiter vorangetrieben werden,
denn die Mitarbeiter sind der Schlüssel
für unseren Unternehmenserfolg, so Gravert. Die Integration kranker und behinderter Mitarbeiter in die Erwerbsfähigkeit
muss weiter und noch intensiver gefördert werden.
Die Stärkung der Prävention und die
Umsetzung des § 84 (2) SGB IX bleiben
Kernaufgaben für die Personalreferenten, die Zusammenarbeit mit den
Schwerbehindertenvertrauenspersonen
soll ausgebaut werden. Die Gesundheitsgespräche werden neu gestaltet und verbessert. Die Anpassung erfolgt im Sinne
der Prävention und Verbesserung des
Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Die KoRil 161.0004, die
zum 01.01.2007 eingeführt wurde, bietet
hier die ideale Voraussetzung.
Die DB AG sieht die demografische Entwicklung als große Herausforderung für
die Zukunft. 2006 war das Jahr, um das
Thema „Employability“ in der Personal-
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
Sabine Belter links, Manuela Pach
Der SoVD hat gegenwärtig 500.000 Mitglieder, wobei hier das Durchschnittsalter
bei 60 Jahren liegt. Der SoVD ist in zahlreichen Bundesländern vertreten, so z.B.
in NRW, Hessen, Bremen und Schleswig-Holstein.
Adolf Bauer, Sozialverband Deutschland
Im Jahr 2003 wurde die Zentrale von
Bonn nach Berlin verlagert, der enge Kontakt zur Politik ist für den Verband wichtig.
Für die Zukunft wünscht sich der Verband
den Ausbau der Zusammenarbeit mit
innerbetrieblichen Interessenvertretungen in den großen Unternehmen, wie z.B.
Bahn, Post, Telekom und Bundesbehörden.
Zum Abschluss bedankte sich KSVP,
Gerhard Schimm, bei den Teilnehmern
für die Aufmerksamkeit und rege Diskussion. Ein besonderer Dank galt dem
Organisationsteam der Konferenz:
Katrin Nimmrich, Manuela Pach und
Sabine Belter.
Text: Eike Bunge
Fotos: Hilde Weigel
Seite 9
Arbeitstagung der Schwerbehindertenvertrauenspersonen der DB Regio / Stadtverkehr AG in Fulda
Die 44 Schwerbehindertenvertrauenspersonen der DB Regio / Stadtverkehr
AG kamen zu ihrer ersten Arbeitstagung
in der Hessenmühle zusammen.
Gesamtschwerbehindertenvertrauensperson Andreas Sommer begrüßte die
Teilnehmer und wünschte allen einen
angenehmen Aufenthalt .
Als Erster referierte Herr Norbert Schork,
DB GesundheitsService (jetzt IAS), über
folgende Themen
4KoRil 161.0004 - Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement
4KoRil 171.0000 - Behinderte integrieren Modul " Grundsätze im Bahnkonzern “
4KoRil 107.0000 - Verkehrs und arbeitsmedizinische Vorsorge, Tauglichkeitsuntersuchung, allgemeine arbeitsmedizinische Untersuchung
4 (SGB IX § 28) - Stundenweise Wiedereingliederung
4 SGB IX § 84 - Prävention
Er wies darauf hin, dass der medizinische
Dienst zum Jahresende (2006) aus dem
Bahnkonzern ausgegliedert wird. (Siehe
dazu Artikel Seite 2).
Anschießend informierte Frau Dorothea
Kassing, Integrationsberaterin DB JobService GmbH, über ihre Aufgaben.
Im Bereich des DB Konzerns gibt es Integrationsämter, die für die jeweilige Region zuständig sind. Betroffene Mitarbeiter
werden hier über Eingliederung und Integration im Unternehmen beraten.
Rege Diskussionen wurden über die Themen “Leistungsprofil bei Stellenausschreibungen im Stellenmarkt” und
“Pilotprojekt BEM in Erfurt” geführt.
Frau Dr. Volkens, Personalvorstand bei
DB Regio / Stadtverkehr, nahm die Arbeitstagung zum Anlass und stellte sich
den Schwerbehindertenvertrauenspersonen vor. Ihr Berufsweg beim DB Konzern begann 1997 mit dem Aufgabengebiet Umweltrecht. Darauf folgten die Stationen bei Personenverkehr, Region
Nord - Ost und Projekt “Fit für die
Zukunft”. Seit 01.11.2006 ist sie Personalvorstand bei DB Regio / Stadtverkehr.
Diskutiert wurde ferner über die Themen:
Prävention, Gesundheit der Mitarbeiter
und demographischer Wandel (Gesund
alt werden).
Seite 10
Zum Gruppenfoto stellten sich die Tagungsteilnehmer der DB Regio / Stadtverkehr AG
.........................................................................................................................................
Arbeitsplätze sind in Gefahr, durch den
Verlust von Ausschreibungen (besonders
im Nordosten und Südosten).
Was ändert sich bei “Fit für die Zukunft”
für die Schwerbehindertenvertrauenspersonen.
Personalreferenten, die für das Eingliederungsmanagement zuständig sind,
müssen vor Ort bleiben. Sachbearbeiter
soll es dort nicht mehr geben.
Herr Geitz, Geschäftsführer/Arbeitsdirektor bei DB Stadtverkehr, gab einen
Überblick zur Entscheidung - Integrierter
Bahnkonzern und über seinen Bereich.
Bei den 24 Busgesellschaften plus SBahn Berlin und S-Bahn Hamburg sind
12 300 Mitarbeiter beschäftigt. Es gibt
12 000 Busse, davon 4 254 eigene, die
über einen zentralen Buseinkauf beschafft werden (300 - 350 Stück im Jahr).
Beim Stadtverkehr gibt es keinen Tarifabschluss unter 7,62 €. Der neue Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Hamburg steht
kurz vor dem Abschluss.
Der Verkehrsvertrag für die S-Bahn Berlin soll 2008 abgeschlossen werden. Für
2007 ist ein Personalabbau von 647 Personen geplant. Aussage des Herr Geitz:
“Sie sollen im Konzern untergebracht
werden”. Weiterhin werden Anstrengungen unternommen sich auf den europäischen Markt aufzustellen. Es gibt schon
grenzüberschreitenden Verkehr mit
Tschechien, Polen, Dänemark und den
Niederlanden.
Letzter Referent war Herr Dirk Schlömmer von der Gewerkschaft TRANSNET.
Zur Entscheidung der Bundesregierung
zum Börsengang (Privatisierung der
Bahn) meinte er, man müsse bis zum
März 2007, das heißt bis zur Gesetzesvorlage alles sehr kritisch betrachten.
Beim Bundesverfassungsgericht steht
eine Entscheidung zum Tariftreuegesetz
an. Ein Tariftreuegesetz ist wohl zulässig.
Herr Schlömmer stellte uns zum Schluss
noch MOBILFAIR vor, eine Vereinigung
gegen Lohndumping.
Text: Karlheinz Buchner
Foto: Andreas Sommer
Als Regionen Betriebsrat Sprecher (RBR) wurden gewählt.
Region Bayern
Region Nord
Region Rhein Neckar
RegionBaden Württemberg
RegionSüdwest
Region Berlin Brandenburg
RegionNord Süd
RegionHessen
RegionSüd-Ost
RegionNRW
Scherübl Michael
Pietsch Christian
Müller Wolfgang
Haug Josef
Röpke Dieter
Dühring Manfred
Beyer Dieter
Hohlwein Herbert
Böhm Ramona
Becker Paul
Ersatz: Schott Manfred
Ersatz: Schulz Klaus-Dieter
Ersatz: Retzer Leonid
Ersatz: Buchner Karlheinz
Ersatz: Trautmann Helmut
Ersatz: Lehmann Guido
Ersatz: Geweke Konrad
Ersatz: Koch Dieter
Ersatz: Nerger Matthias
Ersatz: Knist Ralf
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
Computerausstattung für einen blinden Mitarbeiter
Ein blinder Mitarbeiter hat das Unternehmen Deutsche
Bahn AG verlassen. Die Ausstattung seines Arbeitsplatzes steht jetzt zur weiteren Verfügung.
Ausstattung
Basis für den Arbeitsplatz ist ein BKU-3 Rechner Enterprise
Workstation, der für die Braillezeile und die Sprachsoftware
JAWS etwas verbogen wurde. Die Sprachausgabe
funktioniert mit Notes, den Office-Produkten und dem
DB-net. JAWS gibt es mittlerweile in der Version 6 (AFPArbeitsplatz hatte noch Version 4), die aktuellen Kosten für
JAWS und die Braillezeile müssten neu erfragt werden.
Für die Umkonfiguration des bestehenden Arbeitsplatzes für
einen neuen Mitarbeiter müsste DB Systems GmbH ein
Auftrag erteilt werden.
Interessenten, wenden sich bitte an:
Frau Sabine Belter
Deutsche Bahn AG
Grundsatzfragen Behindertenangelegenheiten (APS)
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
Tel. 49 030 297-33336, Fax 030 297-33310, intern 999Mobil: 0160 -97464616
oder den Ansprechpartner bei DB Systems
Herrn Gerd Ahrens,
Kunden- u.Delivery-Management H (D.IDH 1)
Kleyerstraße 27, 60326 Frankfurt/M.,
Tel. +49 (069) 265-18395, Fax -17971, intern 955Mobil: 0160 -97444128.
Herr Ahrens kann weitere Auskünfte zu diesem Musterarbeitsplatz geben und hat seinerzeit die Einrichtung des
Arbeitsplatzes begleitet.
q
Neuwahlen der Schwerbehindertenvertretungen
In der Ausgabe 5/ Dezember 2006 hatten wir die SVP, überwiegend in der 42. Kalenderwoche gewählt, vorgestellt.
Hier nun die Schwerbehindertenvertrauenspersonen die später gewählt wurden.
Unternehmen
Wahlbetrieb
Vertrauensperson
DB Services Südost GmbH
DB Netz AG
DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH
DB Services Technische Dienst GmbH
DB Sicherheit GmbH
BTS Kombiwaggon Service GmbH
RSW Regionalbus Saar-Westpfalz GmbH
DB Services Süd GmbH
Busverkehr Ostwestfalen GmbH
ORN Omnibusverkehr Rhein-Nahe GmbH
DB RegioNetz Verkehrs GmbH
DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH
DB Fernverkehr AG
DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH
Mitteldeutsche Eisenbahn GmbH
Fahrwegdienste WB FWD 3
NL Ost Durchführung B/I Berlin
Servicewerkstatt Zwickau
Druck und Informationslogistik
NL West
BTSK
RSW
Verkehrs-und Gebäudedienste WB Süd 1
BVO/ BBH/ NVO
ORN
VertriebsService Ostbayern
Werk Cottbus
Fernverkehr/Vertrieb F.I.9
Fachzentrum Chemnitz
Landgrebe Silke
Taube
Horst
Heinze
Andreas
Tischer
Klaus
Henke
Hans ürgen
Schumann Rolf
Woll
Andreas
Brenner
Karl
Klimas von Bornstädt Elke
Willems
Ulrich
Wagner
Alois
Beinert
Andreas
Zelinski
Heike
Lasch
Dieter
Dorn
Steffen
Externe Partner der Schwerbehindertenvertretung:
Agentur für Arbeit - Deutsche Rentenversicherung - Integrationsamt
Im Betrieb sind die Schwerbehindertenvertrauenspersonen für die Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung zuständig. Sie beraten, helfen, fördern und vertreten deren Interessen. Außerhalb des Betriebs gibt es weitere Experten, die sich für die Belange
schwerbehinderter Menschen einsetzen. Auch die Schwerbehindertenvertretungen erhaltet hier tatkräftige Unterstützung.
Lernen können die SVP von den Profis der Agentur für Arbeit, der deutschen Rentenversicherung und des Integrationsamts unmittelbar in deren Seminaren. Erfahren können sie alles über das breite Leistungsspektrum der verschiedenen Behörden.
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
Seite 11
q
Neues Kompetenzzentrum für
Ausbildungsbewerber mit Behinderung weist
den Weg zum Berufseinstieg im DB Konzern
Unterlagen). Auch die Erfüllung der
sicherheitsrelevanten Standards bei der
Bahn ist eine Grundvoraussetzung. So
muss bei einigen Berufsbildern gewährleistet sein, z.B. dass von Bewerbern
auch Schichtdienst geleistet werden
kann.
Die Aufgabe des neuen Kompetenzzentrums für behinderte Ausbildungsplatzbewerber
Die Betriebe des DB - Konzerns haben
ein hohes Interesse, behinderten Menschen die Möglichkeit zum beruflichen
Einstieg zu eröffnen, sie im Unternehmen
zu integrieren und ihnen die Möglichkeit
auf ein selbst bestimmtes Leben zu
geben. Der verantwortliche und positive
Umgang mit dem Thema Behinderte ist
Teil der gesellschaftlichen Verantwortung
der Bahn als Arbeitgeber.
Derzeit sind im Konzern ca. 8.300
schwerbehinderte und gleichgestellte
Mitarbeiter beschäftigt, Tendenz steigend. Das entspricht einer Behindertenquote von 4,7 Prozent. Der Konzern liegt
damit über dem bundesweiten Durchschnitt von 3,7 Prozent. Rund 30 behinderte Jugendliche befinden sich in einer
Ausbildung in einem von 12 verschiedenen Berufen.
Damit die nachhaltige Integration von
behinderten Mitarbeitern gelingt ist es
wichtige Voraussetzung, dass durch die
Einschränkung des Ausbildungsbewerbers keine im Alltag unüberwindbaren
Hindernisse bestehen. Das betrifft das
Seite 12
Lernen, aber auch den Berufsalltag. Für
eine Berufsausbildung bei der Bahn können deshalb nur Bewerber mit körperlichen Behinderungen berücksichtigt werden. Der Bewerber muss in der Lage
sein, die Ausbildungsinhalte zu erfassen
und mit guten Leistungen abzuschließen. Darüber hinaus muss der Ausbildungsbetrieb, die Berufsschule, aber
auch der zukünftige Arbeitsplatz im
Betrieb auf die besonderen Bedürfnisse
des behinderten Mitarbeiters passen.
Denn Ziel ist es, nach erfolgreichem
Abschluss der Ausbildung den Übergang
auf den ersten Job bei der Bahn zu
ermöglichen. Dafür ist die sorgfältige und
vorausschauende Prüfung aller Gegebenheiten erforderlich. Nur so fühlen sich
alle Beteiligten auf Dauer wohl: der Auszubildende erfährt Akzeptanz und die
Kollegen profitieren durch das gute
Arbeitsklima.
Deshalb gelten grundsätzlich bei der Vorauswahl gleiche Einstellungsvoraussetzungen für behinderte und nicht behinderte Bewerber (z. B. schulische Leistungen, Mindestabschluss, vollständige
Dazu ist eine einfühlsame Beratung des
Bewerbers und des Ausbildungsbetriebs
der Schlüssel zum Erfolg. Ebenso wichtig
ist eine umfassende Analyse, ob Beruf,
Ausbildung und Arbeitsplatz mit der individuellen Einschränkung des Bewerbers
zusammen passen. Welche Berufe
bestimmte körperliche Einschränkungen
nicht zulassen, erfahren Ausbildungsplatzbewerber im neu eingerichteten
Kompetenzzentrum des Ausbildungsservice für behinderte Ausbildungsplatzbewerber, eine Einrichtung der JobService
GmbH der Bahn. Seit dem 01.09.2006,
dem Beginn der neuen Saison in der
Berufsausbildung, wurde hier das Kompetenzzentrum für behinderte Ausbildungsbewerber aufgebaut. Für diese
Sonderaufgabe wurde das Team Ost, in
Person Frau Hildegard Rösler mit Sitz in
Berlin, bestimmt. Hier wird jahrelange
Erfahrung gebündelt und der Einstellungsprozess mit Rat und Tat begleitet.
Die DB JobService GmbH arbeitet im Ausbildungsservice bundesweit mit sechs
regionalen Teams, sowohl für das Marketing, als auch die Bewerbungsabwicklung
in enger Abstimmung mit den jeweiligen
Geschäftsfeldern zusammen. Ziel ist es,
den Bedarf der Geschäftsfelder an geeigneten Bewerber für die ausgeschriebenen Ausbildungsstellen, zeitgerecht zur
Verfügung zu stellen.
Für einen Konzernstandard bei der Einstellung behinderter Bewerber haben
sich die Konzernbereiche APG und JobService GmbH in Abstimmung mit den
Geschäftsfeldern unter der Leitung von
ASB gemeinsam eingesetzt. Als einer der
ersten Schritte wurde der Einstellungsprozess auf die besonderen Anforderungen für behinderte Ausbildungsplatzbewerber angepasst. Das sichert die Prozessqualität und -transparenz und er-
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
ð
möglicht mehr Ausbildungsbewerbern
mit Behinderung im Konzern die Chance
zum beruflichen Einstieg.
Parallel dazu wurde eine Übersicht der
Ausbildungsmöglichkeiten und Anforderungen der Berufe bei der Bahn bei
bestimmten Behinderungen exemplarisch erstellt. Das erleichtert die Kommunikation des Themas. Und es hilft Bewerbern, deren Eltern, den Betrieben und
dem Bewerbermanagement, bei der Einschätzung. Die Grundlage für diese Übersicht sind die Erfahrungen im Betrieb und
durch die Schwerbehindertenvertreter.
Natürlich gilt aber grundsätzlich, dass
jede Einstellung individuell immer durch
den Betriebsarzt eingeschätzt wird.
Alle zutreffenden Bewerbungen, die bei
den regionalen Teams eingehen, werden
an das Kompetenzzentrum in Berlin zur
weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Mittels eines Laufzettels informieren die
regionalen Teams, für welches GF der
Bewerber in Frage kommt, und nennen
darüber hinaus Alternativen. Die Bewerber werden schriftlich über die Weiterleitung in Kenntnis gesetzt. Sie erhalten
eine Eingangsbestätigung der Bewerbungsunterlagen durch das Kompetenzzentrum.
Dort erfolgt die erste Kontaktaufnahme
mit den Bewerbern und dem Elternhaus.
Diese Kontaktaufnahme ist zwingend
erforderlich um die Bewerber von Beginn
des Prozesses an zu begleiten und ihnen
beratend zur Seite zu stehen bzw. ggf.
offene Fragen zu klären. Denn um eine
geeignete Ausbildung zu finden bzw. zu
empfehlen ist es von Bedeutung, Kenntnis über die Auswirkung der Behinderung
zu bekommen. An dieser Stelle erfolgt
auch eine erste Beratung, wenn eine Ausbildung nicht möglich ist. Anschließend
wird die Bewerbung elektronisch erfasst.
Noch fehlende Daten in Bezug auf die
Behinderung werden in People Soft
erfasst. Das erleichtert die Information
nach der Kontaktaufnahme mit den in
Frage kommenden Geschäftsfeldern.
Vorstellungsgespräch stattfinden soll
oder eine Einladung zum Eignungstest
erfolgt. Die ersten geeigneten Ausbildungsbewerber für das Ausbildungsjahr
2007 liegen bereits in den Ausbildungsbetrieben vor.
Die gute Zusammenarbeit und die enge
Abstimmung zwischen Betrieb, Bewerbungsmanagement und Schwerbehindertenvertretung ist Voraussetzung um
das gesteckte Ziel zu erreichen, zukünftig
mehr behinderten Jugendlichen eine
berufliche Perspektive im DB Konzern zu
eröffnen.
Ursula Venbert, Hildegard Rösler
ASB/ACJ
Nachdem der Ausbildungsbetrieb über
den Bewerber informiert ist und nichts
dagegen spricht die vorgesehene Ausbildung zu absolvieren, erfolgt die Weiterleitung der Bewerbungsunterlagen. Parallel
dazu erhält der Bewerber eine sogenannte Eingangsbestätigung, welche die
Anschrift des Betriebs, den Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit enthält. Ebenfalls wird der Bewerber über
den zuständigen Gesamtschwerbehindertenvertreter informiert.
Das Kompetenzzentrum unterrichtet auf
der anderen Seite die Gesamtschwerbehindertenvertreter über den weiteren Verlauf der Bewerbung. So z. B. wann ein
Hildegard Rösler, DB JobService GmbH,
zuständig für Einstellungen von Auszubildenden mit Handicap und Gerhard
Schimm, Konzernschwerbehindertenvertrauensperson der DB AG
Auswahl-/Einstellungsprozess Berufsausbildung
für behinderte Bewerber
Prozesstag
Eingang
Eingang
Bewerbung
Bewerbung
Bewerbungseingang im
zentralen
Kompetenzzentrum ACJ 2
Berlin
oder
dezentraler
Eingang bei
ACJ 2 regional
und interne
Weiterleitung an
Kompetenzzentrum ACJ 2
Berlin
2
BewerbungsBewerbungsadministration
administration
Erfassung in
PeopleSoft mit
Zuordnung
Stellenausschreibung
Rücksprache mit
Bewerber zur
Klärung evtl.
Beeinträchtigung
Feststellung der
grundsätzlichen
Eignung für
Ausbildung
3
15
Vorauswahl
Vorauswahl
Vorauswahl nach
Mindestkriterien
- Abschluss
- Notenspiegel
Und Auswahlkriterien
des
einstellenden
Betriebes
Info und Beratung
des potentiellen
Einstellungsbetriebs
Info, ggf. Rücksprache
mit Schwerbehindertenvertreter
Auswahl
Auswahl
Empfehlung:
Persönliches
Gespräch, ev.
Probetag in
künftiger Tätigkeit
Entscheidung ob
Eignung für
Ausbildungsberuf
optional:
• Telefoninterview
• Auswahltag
JobService GmbH
Berlin, 24.01.2007
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
26
42
Eignungs-/
Tauglichkeitstest
Drogentest
Psychologischer
Test
Betriebsarzt
Entscheidung ob
Eignung für
Ausbildungsplatz
Einstellung
oder
Absage
Einstellung
Einstellung
Endgültiger
Ausbildungsvertrag
Arbeitsplatzvorbereitung
Bindungsmassnahmen
bis
Ausbildungsstart
Verantwortung einstellender Betrieb
q
1
Seite 13
Behindertenrecht
Fragen von Vertrauenspersonen
Einander verstehen
miteinander leben
Vor einigen Monaten ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters, oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das AGG will also Diskriminierungen in
Bezug auf verschiedene Merkmale einer Person entgegentreten, nicht nur Benachteiligungen wegen einer Behinderung. Vor diesem Hintergrund stellt sich in unserem Betrieb die Frage, ob die Regelung in der mit unserem Arbeitgeber abgeschlossenen Integrationsvereinbarung, wonach behinderte Bewerberinnen und Bewerber bei gleicher Qualifikation zu bevorzugen sind, Konflikte mit
den anderen Diskriminierungsverboten des AGG nach sich ziehen könnte.
Rechtsprechung und Literatur zu der von
Ihnen gestellten Frage sind angesichts der
Tatsache, dass das AGG erst wenige
Monate in Kraft ist, noch nicht ersichtlich.
Zur Beantwortung Ihrer Frage lassen sich
aber folgende Hinweise geben:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat die Zielsetzung, Benachteiligungen wegen der in § 1 des Gesetzes
genannten Gründe zu verhindern oder zu
beseitigen. Es setzt vier Richtlinien der EG
um, die - in ihrem jeweiligen spezifischen
Anwendungsbereich - gegen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder
wegen der ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, der Behinderung, des Alters
oder der sexuellen Identität schützen.
Einen Schutz gegen Benachteiligungen
wegen anderer Gründe regelt dieses
Gesetz nicht. Soweit sich aus anderen Vorschriften oder insbesondere aus arbeitsrechtlichen Grundsätzen weitere Benachteiligungsverbote oder Gleichbehandlungsgebote ergeben, finden diese nach
§ 2 Abs. 3 AGG neben den Vorschriften des
AGG weiterhin Anwendung. Dies gilt auch
für öffentlich-rechtliche Vorschriften, die
dem Schutz bestimmter Personengruppen
dienen.
In der Integrationsvereinbarung beabsichtigen Sie die Bevorzugung einer bestimmten Gruppe, nämlich die der Gruppe der
Schwerbehinderten Menschen.
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass
sich aus dem SGB IX kein Anspruch des
Schwerbehinderten Menschen auf bevorzugte Berücksichtigung ableiten lässt.
§122 SGB IX begründet auch keine Verpflichtung der Arbeitgeber, Schwerbehinderten Menschen bei der Einstellung stets
den Vorzug vor anderen gesetzlichen
Regelungen zu geben. Das SGB IX enthält
aber umfangreiche spezifische Benachteiligungsverbote zugunsten der Gruppe der
Schwerbehinderten Menschen. Zweifelhaft ist, ob die Formulierung gegen § 2
AGG verstößt. Danach sind Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund
(hier: ethnische Herkunft, Geschlecht,
Behinderung) unzulässig in Bezug auf die
Seite 14
Bedingungen, einschl. Auswahlkriterien
und Einstellungsbedingungen, für den
Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig
von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position,
sowie für den beruflichen Aufstieg.
Eine unmittelbare Benachteiligung im
Sinne von § 3 Abs. 1 AGG kann ich in dem
Formulierungsvorschlag nicht erkennen.
Ob hierin etwa eine mittelbare Benachteiligung von Frauen oder ausländischen
Bewerbern liegen könnte, müsste ggf.
gerichtlich geklärt werden.
Selbst wenn das der Fall sein sollte, könnte
vorliegend die beabsichtigte Maßnahme
jedoch als sogenannte positive Maßnahme gem. § 5 AGG zulässig sein. Durch die
Verweisvorschrift des geänderten § 81
Abs. 2 Satz 2 SGB IX ist § 5 AGG vorliegend unmittelbar anwendbar.
Gem. § 5 AGG ist ungeachtet der in §§ 8
bis 10 AGG sowie in § 20 AGG benannten
Gründe eine unterschiedliche Behandlung
auch zulässig, wenn durch geeignete und
angemessene Maßnahmen bestehende
Nachteile wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen
werden sollen. Aus der Begründung des
Gesetzgebers ergibt sich hierzu Folgendes: Die Vorschrift erklärt eine Ungleichbehandlung über die in §§ 8 bis 10 sowie § 20
genannten Fälle hinaus für zulässig, wenn
dadurch bestehende Nachteile tatsächlicher oder struktureller Art wegen eines in
§1genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen. Zulässig sind
gezielte Maßnahmen zur Förderung bisher
benachteiligter Gruppen nicht nur durch
den Gesetzgeber (wie im Gesetz zur
Gleichstellung behinderter Menschen und
im Gesetz zur Gleichstellung von Frauen
und Männern), sondern auch durch Arbeitgeber, Tarifvertrags- und Betriebspartner
sowie seitens der Parteien eines privatrechtlichen Vertrages. Die Vorschrift lässt
Maßnahmen zur Behebung bestehender
Nachteile ebenso zu wie präventive Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Nachteile. Die Maßnahmen müssen nach objektivem Maßstab geeignet und angemessen
sein und bedürfen im konkreten Fall der
Abwägung mit Rechtspositionen der von
ihnen negativ Betroffenen. Das schließt
nach der Rspr. des EuGH einen absoluten
Vorrang der zu fördernden Gruppe aus
(vgl. Begründung des Rechtsausschusses
des Bundestages - BT-Dr. 16/2022, Beilage zu NJW 36/2006 und NZA 16/2006).
Auf die betriebliche Praxis übertragen
würde das m. E. bedeuten, dass eine
Bevorzugung Schwerbehinderter Menschen in Ihrem Betrieb durch § 5 AGG
gerechtfertigt sein könnte, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:
w Es handelt sich um eine bisher benachteiligte Gruppe.
w Es sollen gezielte Maßnahmen zur Förderung ergriffen werden (das dürfte bei
der Integrationsvereinbarung der Fall
sein).
w Die Maßnahmen müssen nach objektivem Maßstab geeignet und angemessen sein.
w Ein absoluter Vorrang einer bestimmten
Gruppe ist nicht zulässig.
Wenn diese Gesichtspunkte durch die Integrationsvereinbarung in Ihrer Firma deutlich werden, dürfte das Risiko, dass eine
Schadensersatzklage gestützt auf das
AGG erfolgreich ist, erheblich minimiert
werden.
Zusätzliches Argument für die Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Formulierung ist
die gesetzliche Regelung des § 83 SGB IX
zur Integrationsvereinbarung selbst. Mit
§ 83 SGB IX liegt eine spezialgesetzliche
Regelung zugunsten der Gruppe der
Schwerbehinderten Menschen vor, auf die
eine sachlich begründete “Bevorzugung”
von Schwerbehinderten Menschen bei der
Eingliederung im konkreten Betrieb durchaus gestützt werden kann.
Anschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass das AGG nachvollziehbar zu
erheblichen Unsicherheiten für den Arbeitgeber führen kann. Letztlich müssen die
Anwendung in der Praxis und die Einschätzung durch die Rechtsprechung abgewartet werden.
Quelle: Behindertenrecht
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
Konzernrichtlinie 161.0004
“Gesundheitsförderung”
wurde zum 01. Januar 2007 eingeführt
KSVP und GSVP-Team waren an der Erstellung der Konzernrichtlinie 161.0004 „Gesundheitsförderung“ beteiligt
Unter Leitung der KSVP, Gerhard Schimm, war ein Team mit den Mitgliedern Ronald Ditte, Steffen Pietsch und Eike Bunge
an der Neuausrichtung der Konzernrichtlinie 161 „Gesundheitsförderung“ beteiligt, die zum 01.01.2007 bei der Deutschen
Bahn AG eingeführt wurde. Die Konzernrichtlinie (KoRil) beschreibt die Gesundheitsgespräche mit Beschäftigten und das
betriebliche Eingliederungsmanagement. Es liegt nicht nur im Interesse des Unternehmens, sondern auch im Interesse der
schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen, dass hier Kriterien vereinbart wurden.
So ist vorgesehen, dass bei Mitarbeitern, die mehr als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt innerhalb eines Jahres
krankheitsbedingt fehlen, Gesundheitsgespräche zu führen.
Deutlich wurde nochmals darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber nach § 84 (2) SGB IX verpflichtet ist, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Hilfe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) bei der Überwindung ihrer Arbeitsunfähigkeit und bei der Prävention zu unterstützen.
Im Geltungsbereich war unserer Verhandlungskommission wichtig, dass sich die KoRil an Führungskräfte mit Personalverantwortung und direkte Vorgesetzte, wie Meister, Teamleiter, OE-Leiter usw., wendet.
Eine Gliederung der Gesundheitsgespräche wurde vorgenommen, so erfolgt das Begrüßungsgespräch grundsätzlich nach
jeder Arbeitsunfähigkeit durch den direkten Vorgesetzten. Das Präventionsgespräch ist ebenso wichtig, wie das Fehlzeitengespräch. Das Fehlzeitengespräch ist jedoch bei auffälligem Krankenstand erforderlich, wenn nach einem Präventionsgespräch keine positive Veränderung ersichtlich wird.
Bei der Durchführung der Gesprächsführung war es eine unserer Forderungen, dass sich der Gesprächsführer für sich
selbst die Voraussetzung schaffen muss, um solch ein Gespräch führen zu können, z.B. durch die Teilnahme an Seminaren
oder Workshops.
Die Gespräche sind sorgfältig vorzubereiten, sie sollen offen, vertrauensvoll und in einer partnerschaftlichen Atmosphäre
stattfinden.
Eine weitere Forderung von uns war, dass auch der Mitarbeiter die Gelegenheit erhalten muss, über seine Wünsche und Probleme zu reden.
Dem Mitarbeiter werden keine Fragen zur Diagnose seiner Erkrankung gestellt.
Für uns wird es wichtig sein darauf sorgfältig zu achten, wenn behinderte Mitarbeiter von solchen Gesprächen betroffen
sind.
Das BEM ist in jedem Fall nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit anzubieten. Es kann nur mit Zustimmung des Mitarbeiters
begonnen werden. Wir wollten, dass der Mitarbeiter in allen Phasen des BEM aktiv teilnehmen kann. Die einzelnen Schritte
des BEM und die vereinbarten Maßnahmen müssen dokumentiert werden. Nach einem angemessenen Zeitraum sollte ein
weiteres Gespräch geführt werden, um zu prüfen, inwieweit die Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden oder welche Veränderungen der Prävention noch dienen würden.
In den Gesprächen weist eure Kolleginnen und Kollegen bitte auch daraufhin, dass der Mitarbeiter das Recht hat, das BEM
abzubrechen bzw. auszusetzen. Das war eine wesentliche Forderung in den Verhandlungen, an der wir bis zur letzten Verhandlungsrunde festhielten und somit nun in der KoRil festschreiben konnten.
Für unsere Verhandlungskommission hat das Einhalten des Bundesdatenschutzgesetzes eine gravierende Priorität. Das
abgestimmte Protokoll aus dem BEM sowie beigebrachte Unterlagen werden in einem verschlossenen mit „BEM“ zu kennzeichnenden Umschlag Bestandteil der Personalakte.
Die Weitergabe bekanntgewordener lnformationen und Daten an Dritte kann nur mit Zustimmung des Mitarbeiters erfolgen.
Gesprächsprotokolle/Umschlag, die sich aus der KoRil 161 ergeben, werden 3 Jahre in der Personalakte aufbewahrt und
danach qualifiziert vernichtet.
Für Fragen, Informationen, Hinweise und Anregungen stehen die Gesamtschwerbehindertenvertrauenspersonen der
Unternehmensbereiche gerne zur Verfügung.
Eike Bunge
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
Seite 15
Bundestagsabgeordneter Klaus Brandner 2. v.l. empfing die Abordnung der Interessenvertreter der Menschen mit Handicap bei der
Deutschen Bahn AG zu einem Gespräch über die anstehende Rentenreform
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Die Arbeitsgruppe „Parlamentarische
Verbindungen“ setzt im Jahr 2007 ihre
Gespräche mit Bundestagsabgeordneten fort
Die Arbeitsgruppe „Parlamentarische
Verbindungen“ unter Leitung von Kollegen Schimm, Konzernschwerbehindertenvertrauensperson, setzte im Januar
ihre Gespräche mit Bundestagsabgeordneten zur anstehenden Rentenreform
fort.
siepe ist seit 2005 Vorsitzender der
Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales in der
Unionsfraktion sowie ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Weiterhin ist er stellvertretender Bundesvorsitzender der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA). Ein
Mandat im Bundestag übt er seit 1998
aus.
Dr. Ralf Brauksiepe
Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung vom 18. November 2005 ist die
Rentenversicherung belastbar und solide
weiter zu entwickeln. Richtschnur für die
Entscheidungen ist die Einhaltung der
gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausi-
Das erste Gespräch fand am 15.01.2007
mit dem Bundestagsabgeordneten Dr.
Ralf Brauksiepe aus der CDU/CSUFraktion statt. Der Abgeordnete Brauk-
Seite 16
cherungsziele, wonach der Beitragssatz
20 % bis zum Jahr 2000 und 22 % bis zum
Jahr 2030 nicht überschreiten soll. Darüber hinaus soll der Beitragssatz bis zum
Jahr 2009 nicht über 19,9 % steigen.
Schwerbehinderte Menschen, die das
63. Lebensjahr erreicht haben, können
heute ohne Abschläge in die Rente
gehen. Voraussetzung ist der Nachweis
von 35 Versicherungsjahren. In besonderen Fällen ist die Verrentung ohne
Abschlag auch schon ab dem 60.
Lebensjahr möglich. Was für die nicht
behinderten Arbeitnehmer gilt soll im
Grundsatz auch für die schwerbehinder-
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
ð
ten Arbeitnehmer gelten. Deshalb sollen
die betreffenden Grenzen von 60 auf 62
Jahre und von 63 auf 65 Jahre angehoben werden, so der Gesetzesentwurf von
CDU/CSU und SPD. Und genau diese
Anhebung stößt bei den innerbetrieblichen Arbeitnehmervertretern der Deutschen Bahn AG und der Eisenbahnergewerkschaft TRANSNET auf Kritik. Schon
jetzt ist es für eine Vielzahl von schwerbehinderten und gleichgestellten Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern sehr schwer,
aufgrund ihrer Behinderung bis zum 63.
Lebensjahr zu arbeiten; in Zukunft bis
zum 65. Lebensjahr arbeiten zu müssen,
ist für die betroffenen Beschäftigten unzumutbar, so die Auffassung der Arbeitsgruppenmitglieder.
Der Bundestagsabgeordnete Brauksiepe
ist der Meinung, dass die aktuellen rentenpolitischen Vereinbarungen zwischen
Union und SPD ein wichtiger Schritt für
die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen
Altersvorsorge in Deutschland ist. „Es ist
uns gelungen, die gesetzliche Rentenversicherung an steigende Lebenserwartungen und sinkende Geburtenzahlen
anzupassen.“ so Brauksiepe. „Gleichzeitig beachtet die Reform die Einhaltung
der in der Koalition bis zum Jahr 2030 vereinbarten Beitragssatz- und Niveausicherungsziele und folgt der Richtschnur,
die Beitragszahler nicht zu überfordern
und den Rentnern ein angemessenes
Rentenniveau zu sichern.“
Weitere Änderungen werden von der
CDU/CSU-Fraktion abgelehnt, gleichwohl haben die Unionspolitiker für die Sorgen und Nöte der Schwerbehindertenvertrauenspersonen im DB Konzern Verständnis. An dieser Stelle hätten wir uns
schon ein Umdenken gewünscht, da wir
den Standpunkt vertreten, „dass hier
Theorie und Praxis weit auseinander liegen“, so Schimm.
Klaus Brandner
Die Gespräche wurden am 17.01.2007 in
der SPD-Bundestagsfraktion fortgesetzt.
Rede und Antwort stand hier der Bundestagsabgeordnete Klaus Brandner.
Herr Brandner ist seit 1998 Mitglied des
Bundestages und seit Oktober 2002 wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sprecher. Nach der vorgezogenen Neuwahl
im September 2005 übernahm er die
Funktion des arbeits- und sozialpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion. Der
Abgeordnete Brandner war vor seiner
Zeit im Bundestag in unterschiedlichen
Funktionen in der IG Metall tätig, z.B. als
Gewerkschaftssekretär oder als Geschäftsführer, und Bevollmächtigter der
IG Metall in Gütersloh; seit 1969 ist er
Mitglied der SPD.
Die bevorstehende Anhebung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird gerade in vielen Betrieben
und Unternehmen mit Skepsis betrachtet, so Schimm. Die Deutsche Bahn AG
ist nur ein Unternehmen von vielen. An
einigen konkreten Beispielen wurde dem
Abgeordneten Brandner die Lage von
schwerbehinderten und gleichgestellten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
im DB Konzern erläutert. Ebenfalls gaben
die Interessenvertreter die gewerkschaftspolitischen Bedenken in die Diskussionsrunde. Die Mitglieder der
Arbeitsgruppe fürchten wie andere Interessenvertretungen auch, dass es zu
einer höheren Arbeitslosigkeit führen
wird und dass eine längere Lebensarbeitszeit für den Einzelnen größere körperliche und psychische Belastungen mit
sich bringt, besonders bei schwerbehinderten Menschen. Herr Brandner vertritt
den Standpunkt „Nur eine langfristige
Anhebung schafft für Arbeitnehmer und
Betriebe Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Die geplante Anhebung des
gesetzlichen Renteneintrittsalters wird
daher erst in gut fünf Jahren beginnen
und eineinhalb Jahrzehnte später abgeschlossen sein“. Weiter betont er „Wer
heute über die Folgen spricht, darf daher
insbesondere nicht allein die heutigen
Arbeitsmarktverhältnisse seiner Analyse
zugrunde legen. Aufgrund der demographischen Veränderungen werden in einigen Jahren grundlegend andere Verhältnisse am Arbeitsmarkt herrschen. Darum
besteht jetzt und heute der Handlungsbedarf“.
Positiv bewerten die Gesprächsteilnehmer, dass die Arbeitslosigkeit Älterer
sinkt, was auch älteren schwerbehinderten Menschen zugute kommt.
Unsere Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik des letzten Jahres zeigt schon jetzt
große Wirkung. Gegenüber dem September ist die Anzahl der Arbeitslosen
abermals um 153.000 (saisonbereinigt
67.000) auf 4,085 Millionen gesunken
und liegt nunmehr bei 9,8 %. Gegenüber
dem Vorjahr sind rund 258.000 neue versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse hinzugekommen, dabei lobte
der Gewerkschafter Brandner auch die
Rollen sowie die Aktivitäten der Gewerkschaften. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gibt es auch mit der TRANSNET, erst wenige Tage zuvor gab es ein
konstruktives Gespräch zwischen Brandner und Norbert Hansen, Vorsitzender
der Eisenbahnergewerkschaft TRANSNET. Die SPD bittet die Arbeitnehmervertreter um Verständnis und eine aktive Mitarbeit und Mitgestaltung.
“Nur mit dieser Anhebung, so Brandner,
schaffen wir für die Rente eine stabile
Grundlage und setzen notwendige Zeichen, vor allem gegenüber denjenigen,
die aus populistischen Profilierungsstreben oder aus ideologischen Gründen die
gesetzliche Rente kaputt reden wollen“.
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
Gerald Weiß
Zu einem weiteren Gespräch kamen die
Arbeitsgruppenmitglieder mit dem Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für
Arbeit und Soziales, Gerald Weiß (CDU),
zusammen. Der Christdemokrat wurde in
der Opel-Stadt Rüsselsheim geboren
und lebt heute im Kreis Groß-Gerau. Seit
1968 ist Weiß Mitglied der CDU und war
in vielen politischen Ämtern tätig, so als
Landtagsabgeordneter in Hessen, Vorsitzender der CDU im Kreisverband. Von
1987 bis 1991 war er Staatssekretär im
Hessischen Sozialministerium, seit 1998
ist Weiß Mitglied des Deutschen Bundestages, ferner ist er Vorsitzender der CDA
in Hessen, stellv. CDA-Bundesvorsitzender und Mitglied im Präsidium des
Bundesvorstandes der CDU.
Zu Beginn es Treffens verständigten sich
beide Seiten zum Arbeitsmarktprogramm
„Job 4000“, welches die Bundesregierung am 01.01.2007 startete und erst am
31.12.2013 ausläuft. Die Ziele des Programms lauten 1.000 neue Arbeitsplätze
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für
schwerbehinderte Menschen ohne
Berufsausbildung zu schaffen. „Diese
Arbeitsplätze werden mit bis zu 36.000
Euro pro Arbeitsplatz für fünf Jahre gefördert.“, so Weiß. Ein nächstes Ziel besteht
darin, dass 500 Ausbildungsplätze in
Unternehmen eingerichtet werden. Zu
Beginn der Ausbildung erhält der Ausbildungsbetrieb 3.000 Euro, bis zu 50.000
Euro Prämie kann gezahlt werden, wenn
der Azubi die Berufsausbildung erfolgreich abschließt. Das Programm mit den
500 Ausbildungsplätzen wird besonders
bei den Bahn-Vertretern in Augenschein
genommen, denn Schimm konnte hier
den Abgeordneten Weiß berichten, dass
mit Hilfe der Schwerbehindertenvertrauenspersonen ein Anstieg von behinderten Azubis von 5 bis auf 33 zu verzeichnen war. Das Ziel Nr. 3 lautet die Schaffung von 2.500 Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, die nach Vermittlung von den
Integrationsfachdiensten entstanden
sind. Die Fachdienste erhalten pro
Betreuung und Unterstützung 250 Euro.
Das Projekt kostet dem Bund insgesamt
31,25 Millionen Euro.
Ferner haben sich die Gesprächspartner
zur Rentenreform ausgetauscht. Beide
Seiten vereinbarten im ständigen Kontakt
zu bleiben und die Zusammenarbeit auszubauen.
Eike Bunge
Seite 17
Neues Jahr, neues Glück
und neues Motto:
Denn 2007 befinden wir
uns im “Europäischen
Jahr der Chancengleichheit für alle“.
Nah am Menschen - Doris Schäling; Sie hat für jeden ein freundliches Wort, für jeden ein Lächeln.
V.r. Doris Schäling, Gerhard Schimm, Dr. Gravert, Sabine Belter
Fotos: Hilde Weigel
............................................................................................................................................................
Doris Schäling, verabschiedet
GSVP und bisherige 1. stellv. KSVP
Doris Schäling, Gesamtschwerbehindertenvertrauensperson der DB Netz AG
und bisherige erste stellvertretende Konzernschwerbehindertenvertrauensperson der DB AG ist am 01.02.2007 in den
wohlverdienten Ruhestand gegangen.
Doris Schäling hat die Gabe heikle Angelegenheiten zu lösen. Ihre positive Ausstrahlung und
ihre liebenswerte Art sind ihr dabei behilflich.
Doris bleib so wie Du bist - so mögen wir Dich.
........................................................................
Sie wurde am 27.02.07 nach der Wahl
der Konzernschwerbehindertenvertretung feierlich verabschiedet. Mit vielen
freundlichen Lobesworten dankte Gerhard Schimm, die alte und neue KSVP für
die geleistete Arbeit und wünschte ihr für
die Zukunft alles Gute und allerbeste
Gesundheit.
In der DB Netz AG folgte Rainer Schuster,
Doris Schälings bisheriger Stellvertreter,
ihr im Amt nach.
Kollegin Schäling wurde im Dezember
1960 bei der damaligen BD Saarbrücken
eingestellt. Sie arbeitete dort viele Jahre
als ideenreiche Organisatorin im
Seite 18
deutsch-französischen EisenbahnerJugendaustausch des BundesbahnSozialamts. Zudem hat sie an vielen ausbildungsfördernden und jugendpflegerischen Maßnahmen der Deutschen Bundesbahn in Österreich mitgewirkt. Sie
engagierte sich immer besonders gern
für die Belange der Jugendlichen. 1989
wurde sie in der BD Hannover vom Dienst
freigestellt, weil sie Aufgaben in der
Geschäftsführung des Bezirkspersonalrates wahrzunehmen hatte. Sie war dort
u. a. Vorstandsmitglied und Stellvertreterin des Vorsitzenden. 1994, nach ihrer
Wahl in die Gesamtschwerbehindertenvertretung des Geschäftsbereichs Netz
der Niederlassung Nord, war den
Schwerbehindertenvertrauenspersonen
schnell klar, dass sich Doris Schäling mit
all ihrer verfügbaren Kraft jederzeit für die
Belange der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen in der DB Netz AG
einsetzten würde. Auch bei der Umsetzung des SGB IX hatte sie ein „goldenes
Händchen“ und immer ein untrügliches
Gespür für das “Real-Machbare”, selbst
in vertrackten Situationen.
Doris Schäling blieb stets eine lebensfrohe starke Schwerbehindertenvertrauensperson mit hoher Sachkompetenz und
feinem Fingerspitzengefühl. Ihr aufrechtes, charmant-humoriges Naturell und ihr
kreatives Handeln haben ihr den oft
bezeugten Respekt und die Hochachtung, auch des Arbeitgebers, beschert.
Doris Schäling will in ihrem neuen „Unruhestand“ nicht rasten, sie wird PC-Kurse
belegen und sich dem Bridge-Spiel widmen. Außerdem träumt sie noch von vielen nahen und fernen Reisezielen, die sie
natürlich mit der Bahn, am liebsten aber
per Schiff ansteuern möchte.
Bleibt uns Jüngeren nur, ihr herzlich
“alles Gute” zu wünschen.
Unter diesem Wahlspruch des Jahres
werden in der gesamten Europäischen
Union Hunderte verschiedener Aktivitäten auf nationaler, regionaler und
lokaler Ebene stattfinden, die sich auf
Diskriminierungen von Menschen aufgrund ihrer Rasse oder ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder
ihrer Weltanschauung, ihres Alters,
ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Ausrichtung oder einer Behinderung konzentrieren.
Ziel dieses Aktionsjahres der Europäischen Kommission ist es, dass die
europäischen Antidiskriminierungsbestimmungen angewandt und durchgesetzt werden. Dies soll nicht zuletzt
durch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Recht auf Gleichbehandlung erreicht werden.
Diese Sensibilisierung ist auch in der
Arbeitswelt von Nöten, um Änderungen bei Verhalten und Mentalität für
mehr Chancengleichheit zu bewirken.
Die Hilfe und Aufklärungsarbeit der
Schwerbehindertenvertretung ist hier
gefragt.
Kurz notiert:
Weltweit gegen Diskriminierung
behinderter Menschen
Am 13. Dezember 2006 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen eine
Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Die UN-Konvention hat zum Ziel,
die volle und gleichberechtigte Anwendung des internationalen Menschenrechts und aller grundlegenden Freiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu
sichern sowie die Respektierung der
Würde dieser Menschen zu fördern
(Artikel 1). Weltweit leben 650 Millionen Menschen mit Behinderungen,
400 Millionen davon in Entwicklungsländern und 8,6 Millionen in Deutschland.
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
Rechtsprechung
Bundesarbeitsgericht präzisiert Übernahme der JAV
Die Frage, ob ein Arbeitgeber einen Auszubildendenvertreter nach dem Ende der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen muss, hängt davon ab, ob
allein im Ausbildungsbetrieb ein entsprechender freier Arbeitsplatz vorhanden ist.
Andere Betriebe des Unternehmens müssen dagegen nicht berücksichtigt werden.
Das ist passiert:
Die Arbeitgeberin führt die Berufsausbildung konzerneinheitlich in einem Ausbildungsbetrieb mit Hauptsitz in Bonn und 39 Berufsbildungsstellen im Bundesgebiet durch.
Offene Kritik am
Arbeitgeber rechtfertigt
keine außerordentliche
Kündigung
Ein offener Brief im Rahmen eines
betrieblichen Streits ist nicht unbedingt
ein Kündigungsgrund. Vielmehr gilt auch
hier das Recht der freien Meinungsäußerung, das erst dort seine Grenze findet,
wo Menschen vorsätzlich beleidigt und
verleumdet werden. In einer betrieblichen Auseinandersetzung hatte der Kläger in einem offenen Brief sowohl den
Vorsitzenden des Betriebsrates als auch
aus Sicht des Arbeitgebers den
Geschäftsführer und den Personaldirektor angegriffen. In der Sache selbst
äußerte sich der Kläger nach eigener Auffassung sachlich und nicht beleidigend.
Gleichwohl kündigte der Arbeitgeber dem
Kläger fristlos. Der Mann habe die
betrieblichen Angelegenheiten nicht in
einem offenen Brief aufgreifen dürfen.
Die in diesem Fall betroffene Auszubildende war unter anderem auch Mitglied einer
Auszubildendenvertretung. Kurz vor Beendigung der Ausbildung verlangte sie, wie in §
78a Absatz 2 BetrVG vorgesehen, von der Arbeitgeberin die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Die Arbeitgeberin lehnte dies jedoch mit dem entsprechenden Auflösungsantrag vor dem Arbeitsgericht ab, weil ihr die Weiterbeschäftigung der
Auszubildenden unzumutbar im Sinne des § 78a Absatz 4 BetrVG sei. Die Auszubildende war jedoch ganz anderer Ansicht: Im Ausbildungsbetrieb selbst und auch in
anderen Betrieben des Unternehmens seien Arbeitsplätze frei. Warum könne sie hier
nicht ohne weiteres weiterbeschäftigt werden?
Das entschied das Gericht:
Das zuständige Arbeitsgericht und danach auch das Landesarbeitsgericht lehnten den
Auflösungsantrag der Arbeitgeberin mit der Begründung ab, dass ihr die Weiterbeschäftigung der Auszubildenden angesichts mehrerer freier Arbeitsplätze im gesamten
Unternehmen sehr wohl zumutbar sei. Damit gab sich die Arbeitgeberin jedoch nicht
zufrieden und die Angelegenheit landete vor dem Bundesarbeitsgericht, wo sie dann
letztendlich doch Recht bekam.
Bei der Suche nach einer geeigneten Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung in einem
Konzern sei allein der Ausbildungsbetrieb, und nicht auch die anderen Betriebe des
Unternehmens zu berücksichtigen, entschieden die Richter und präzisierten damit die
Anforderungen der Übernahme eines Ausbildungsvertreters nach § 78a BetrVG. Ist
zum Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses im Ausbildungsbetrieb ein freier Arbeitsplatz vorhanden, sei die Weiterbeschäftigung dem Arbeitgeber
grundsätzlich zumutbar. Aber es gibt noch weitere Bedingungen: Erstens muss der
Arbeitsplatz der in der Ausbildung erworbenen Qualifikation des Auszubildenden entsprechen und zweitens muss die Weiterbeschäftigung auf diesem geeigneten Arbeitsplatz auch dauerhaft sein. Liegen all diese Voraussetzungen nicht vor, kann eine Weiterbeschäftigung seitens des Arbeitgebers als unzumutbar abgelehnt werden.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15.11.2006, 7 ABR 15/06
Der Kündigungsfrist entwischt
Das Gericht entschied, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung beendet worden ist. Der
offene Brief des Klägers ist nicht geeignet, eine außerordentliche Kündigung
wegen grober Beleidigung des Arbeitgebers zu rechtfertigen. Die Grenzen des
Rechts auf freie Meinungsäußerung sind
seitens des Klägers nicht in kündigungsrelevanter Weise überschritten worden.
Das hat er nun davon! Wer als Arbeitgeber die ordentliche Frist zur Kündigung derart
ausnutzen will, dass er dem Arbeitnehmer am Abend des letzten Tages des Monats die
Kündigung am Arbeitsplatz übergeben will, kann sich nicht auf Zugangsvereitelung
des Arbeitnehmers berufen, wenn dieser kurz vor Arbeitsschluss bereits gegangen ist.
Im vorliegenden Fall hatte der Mitarbeiter von einem Arbeitskollegen am Morgen erfahren, dass ihn der Chef am Abend die Kündigung überreichen wolle. Daraufhin verließ
er kurzerhand den Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer dementsprechend am Abend nicht mehr an seinem Arbeitsplatz antraf, musste die Kündigung nun
per Post zustellen. Diese traf erst am ersten des nächsten Monats ein. Zu spät, so das
Urteil des Landesarbeitsgerichts in Köln. Selbst wenn der Arbeitnehmer von der Kündigung wisse, sei es nicht seine Pflicht, bis zur letzten Sekunde an seinem Arbeitsplatz
zu warten. Es sei vielmehr die Aufgabe des Arbeitgebers, für einen rechtzeitigen
Zugang zu sorgen. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 10.04.2006 - 14 (4) Sa 61/06
Zwar sind Beleidigungen des Arbeitgebers oder von Vorgesetzten nicht vom
Recht der freien Meinungsäußerung
gedeckt und daher regelmäßig auch ein
Kündigungsgrund. Die Loyalitätspflicht
gegenüber dem Arbeitgeber geht aber
nicht so weit, dass einem Mitarbeiter jede
offene Kritik verboten ist.
Krankheiten zugeben
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz,
Urteil vom 25.08.2006 - 8 Sa 245/06
Ein Mann hatte in einem Antragsformular für eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zwar Muskelkater in den Waden angegeben, aber ein Raucherbein verschwiegen. Als der Neuversicherte ein Jahr später wegen Krankheit aus dem Beruf ausschied, wurde ihm der Versicherungsschutz wegen arglistiger Täuschung verweigert.
(Az.: 13.1.2006 - 6 U 115/05)
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
Seite 19
Hinweise
¡
Bei Weiterbildungsmaßnahmen gesetzlich
unfallversichert
Arbeitnehmer stehen nicht nur bei der
Arbeit unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung, sondern auch wenn
sie an Seminaren teilnehmen. Unerheblich ist, ob die Schulung vom Betrieb
selbst organisiert oder von einem externen Bildungsträger durchgeführt wird.
Wo die Veranstaltung stattfindet, ob im
Betrieb, in einem Bildungsinstitut oder in
einem Hotel, ist auch nicht relevant für
den Versicherungsschutz. Dieser erstreckt sich auf die Zeit des Seminars
selbst sowie auf die An- und Abreise.
¡
Broschüre "Kündigungsschutz” neu aufgelegt
D a s B u n d e s a rbeitsministerium
hat die kostenlose
Broschüre "Kündigungsschutz" neu
aufgelegt. Sie informiert über den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz, die
ordentliche und außerordentliche Kündigung und die Kündigung von befristeten Arbeitsverträgen. Es wird außerdem aufgezeigt, für
wen das Kündigungsschutzgesetz gilt
und wie es wirkt, erklärt anzeigepflichtige
Entlassungen und die Kündigungsfristen.
www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/
Service/publikationen.
¡
Kasse zahlt Hilfskraft
Können sich Eltern aus Krankheitsgründen nicht um Kind und Haushalt kümmern, zahlt die Kasse den Einsatz einer
Hilfskraft. Voraussetzung ist, dass ein
Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind zu versorgen ist, so die Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK). Zudem gelte die Regelung
nur dann, wenn keine andere im Haushalt
lebende Person die Aufgaben übernehmen kann. Die Hilfe können Versicherte
zum Beispiel dann beantragen, wenn sie
im Krankenhaus liegen oder eine Kur absolvieren, heißt es.
Seite 20
¡
¡
Freie Arztwahl künftig
in allen EU-Ländern
Geld statt Urlaub
nur die Ausnahme
Ministerin will grenzüberschreitende
Versorgung vorantreiben
Arbeitsfreie Tage müssen in aller Regel
„abgefeiert" werden
Patienten sollen künftig EU-weit zum Arzt
gehen können. Deutschland wolle die
EU-Ratspräsidentschaft auch dazu nutzen, Akzente zur Verbesserung der
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu setzen, kündigte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD)
in Potsdam an. So könne die Behandlung
von Patienten mit seltenen Krankheiten
auch bei Spezialisten in einem anderen
EU-Land ermöglicht werden. Bisher werden solche
Behandlungen nur bei
befristeten
Aufenthalten über
Abkommen
der Krankenkassen
geregelt. Die gesetzlichen Kassen begrüßten Schmidts Ankündigung. Die
Chancen des europäischen Binnenmarkts müssten genutzt werden, damit
Versicherte erforderliche Leistungen, die
sie im Ausland in Anspruch nehmen wollten, auch bekämen, hieß es in einer auf
der Tagung vorgestellten „Potsdamer Erklärung".
Urlaub muss in der Regel in Form von arbeitsfreien Tagen genommen werden.
Nach geltendem Arbeitsrecht können
nicht genommene Tage in einem laufenden Arbeitsverhältnis nicht ausgezahlt
werden, erklärt Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin. Anders ist
es nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Dann können Arbeitnehmer Geld für ihre
restlichen Urlaubstage bekommen.
Dabei lohnt es, nachzurechnen: Wer sich
zum Beispiel arbeitslos meldet und noch
Urlaubstage ausbezahlt bekommt, hat
erst Anspruch auf Arbeitslosengeld,
wenn diese Tage abgegolten sind.
Wechselt ein Arbeitnehmer während eines laufenden Jahres zu einem neuen
Arbeitgeber und lässt sich seine Urlaubstage auszahlen, kann er die Urlaubstage
im neuen Arbeitsverhältnis nicht noch
einmal nehmen.
¡
Pendlerpauschale
gilt weiter
Fahrtkosten: Für Schwerbehinderte
ändert sich nichts
Arbeitnehmer mit Behinderung können
für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch weiterhin ab dem ersten
Kilometer die so genannte “Pendlerpauschale” steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass das Versorgungsamt mindestens einen Grad der
Behinderung (GdB) von 70 festgestellt
hat. Diese Regelung gilt auch für Schwerbehinderte (GdB ab 50) mit dem Merkzeichen “G” im Schwerbehindertenausweis.
Betroffene haben zwei Möglichkeiten ihre
Fahrtkosten in der Einkommenssteuererklärung anzugeben: Sie können in der
Anlage “N” die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte als Werbungskosten eintragen oder für jeden gefahrenen Kilometer
den pauschalen Satz von 30 Cent ansetzen. Die Fahrtkosten von Arbeitnehmern
werden seit diesem Jahr erst ab dem
21. Kilometer berücksichtigt.
¡
Computerhilfsmittel
Von INCOBS - Informationspool Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte - wurde jetzt die Broschüre „Informationen zur Arbeitsplatzausstattung" neu aufgelegt. Sie gibt Auskunft über wichtige
Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte
Menschen: Bildschirmlesegeräte, Braillezeilen, Flachbildschirme, Großbildsysteme, Handys, Lesesprechgeräte (Vorlesesysteme) und Screenreader. Nach Einführung in die jeweilige Produktgruppe
erhält der Leser Tipps
und Hinweise zur Auswahl eines geeigneten Hilfsmittels. Ergänzt werden die Angaben durch eine
Marktübersicht der
Produktanbieter mit
genauen Adressen.
Die Broschüre wird
vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
herausgegeben und kann kostenfrei angefordert werden bei DIAS GmbH - Projekt INCOBS, Neuer Pferdemarkt 1,
20359 Hamburg, Tel. 040/431875-17
E-Mail [email protected].
Mehr Informationen zum Thema gibt es
auch im Internet unter www.incobs.de.
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
Aktuelles - kurz berichtet
¡
Auch daheim unfallversichert
Heimarbeiter mit gleichen Rechten wie Kollegen im Betrieb
Wer hauptsächlich von zu Hause aus für
seinen Arbeitgeber tätig ist, kann bei
einem Unfall ebenso auf den Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung zählen
wie die Kollegen im Betrieb. Darauf
machen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung aufmerksam
und erläutern: „Der Versicherungsschutz
greift, wenn man seine dienstlichen Aufgaben wahrnimmt." Das sei in der Regel
im Arbeitszimmer der Fall und beim
Instandhalten oder Transportieren eines
¡
¡
Kündigung droht bei
teuren Geschenken
Bis zu zehn € sind unbedenklich
enthalten. Die Audio-CD kann man kostenlos bestellen, entweder telefonisch bei
der Mobilitätsservice-Zentrale unter Telefon 01805/5 1 25 12 (12 Cent/Min.) oder
per E-Mail unter [email protected]
Barrierefreie Internetseite
Ein barrierefreies Angebot bietet die
Internetplattform www.arzt-auskunft.de.
Das umfassende Verzeichnis aller Ärzte,
Zahnärzte, Psychotherapeuten und Kliniken in Deutschland entspricht der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behinderten-
¡
Mit Blick auf die Unternehmen heißt es:
„Auch bei Telearbeitsplätzen ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass sie
sicher und gesund gestaltet sind. Er sollte
auch diejenigen Mitarbeiter, die zu Hause
arbeiten, regelmäßig über Pausenregelungen und gesundheitliche Belastungen
durch Bildschirmarbeit informieren.”
Infos: www.unfallkassen.de
FREIZEIT-UNFALL?
Arbeitgeber informieren
Fällt ein Beschäftigter wegen eines
Unfalls aus, entstehen dem Arbeitgeber
durch die Lohn- und Gehaltsfortzahlung
Kosten. Der Arbeitgeber kann sich diese
Kosten in vielen Fällen zurückholen. Voraussetzung ist, dass
die Personalstelle des
Arbeitgebers von dem
Unfall erfährt. Nur so
kann der Arbeitgeber
eine eventuelle Haftpflicht des Unfallverursachers prüfen. Deshalb ist es wichtig,
dass der Beschäftigte
bei einem FreizeitUnfall die Personalabteilung informiert.
Es entstehen durch die Meldung keine
Nachteile, selbst dann nicht, wenn der
Unfall mit verschuldet wurde.
Mobil mit Handicap auf Autio-CD
Die aktuelle Broschüre “Mobil mit Handicap” gibt es für blinde und sehbehinderte
Menschen in einer Neuauflage wieder als
Audio-CD. Erstmals sind darin auch konkrete Tipps für barrierefreie Urlaubsziele
¡
Arbeitsgerätes, etwa des Laptops. Versichert seien auch Dienstreisen und die
Wege vom Büro zum Betrieb, zum Beispiel zur Teilnahme an einer Konferenz.
Der Versicherungsschutz beginne mit
dem Durchschreiten der Haustür. Nicht
versichert ist der Arbeitnehmer dagegen
in der restlichen Wohnung, also außerhalb des häuslichen Arbeitsbereichs,
etwa auf dem Weg ins Badezimmer. Wer
seine Arbeit für private Erledigungen
unterbreche, sei ebenfalls nicht mehr von
der gesetzlichen Unfallversicherung
geschützt.
¡
gleichstellungsgesetz. Dabei sind sogar
die dynamischen Inhalte barrierefrei, also
zum Beispiel die Arztsuche mit rund
290.000 Adressen und Informationen zu
Sprechstunden.
Der Service von www.arzt-auskunft.de ist
kostenfrei.
Viele Handys strahlen laut Experten zu stark
Kunde sollte beim Kauf auf einen niedrigen SAR-Wert achten
Zwei von drei Handymodellen
in Deutschland genügen nicht
den strengen Kriterien von
Stahlenschutzexperten.
Laut einer Untersuchung von
814 Modellen weisen nur 30,5
Prozent einen so genannten
SAR-Wert von 0,6 Watt pro Kilogramm
Körpergewebe (W/kg) auf, teilt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mit.
Handys mit diesem Grenzwert genügen
beim Strahlenschutz den strengen Krite-
rien des Umweltzeichens
“Blauer Engel” und werden
vom BfS empfohlen. Allerdings liegen alle Handys
laut BfS-Angaben unter
dem offiziell festgelegten
Grenzwert von zwei W/kg.
Die Experten empfehlen dennoch, beim
Handykauf einen möglichst niedrigen
SAR-Wert anzustreben. Zu finden ist der
Wert meist in der Bedienungsanleitung
des Mobiltelefons. Informationen unter
www.bfs.de
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
Nur kleine Geschenke sind im Beruf zulässig. Bei einem Wert bis zu 10 € könne
einem niemand etwas anlasten, sagt der
Deutsche Anwaltverein. Der erlaubte
Geschenkwert ist oft in der Betriebsvereinbarung hinterlegt. Ab einen Geschenkwert von 50 € sollten Mitarbeiter
aber ihren Vorgesetzten informieren. Wer
sich von Geschäftspartner allerdings
“für 1000 € nach Dubai” einladen lässt,
rechtfertigt eine sofortige Entlassung
ohne Vorwarnung: “Das ist eine Art der
Bestechung”
¡
Aufhören lohnt sich
Wer bis zu zehn
Zigaretten am Tag
rauchte, hat drei bis
fünf Jahre nach
dem Aufhören das
erhöhte Herzinfarktrisiko vollständig abgebaut, berichten kanadische
Forscher. Bei starken Rauchern, die
sich 20 Zigaretten und mehr am Tag anzündeten, wiesen sie dagegen auch noch
nach 20 Jahren ohne Tabakkonsum ein
um 22 Prozent erhöhtes Herzinfarktrisiko
nach.
Seite 21
Gesundheitsreform
Bundesrat stimmte der
Gesundheitsreform zu
Der deutsche Bundesrat in Berlin
.....................................................
Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-WSG) am 2. Februar 2007 abschließend beraten und beschlossen. Der Bundesrat
stimmte der Gesundheitsreform am 17. Februar 2007 zu. Sie soll im Wesentlichen am 1. April 2007 in Kraft treten.
Kern des Gesetzes ist der
Gesundheitsfonds
Im Zuge der Reform muss künftig jeder
Bürger in Deutschland einer Krankenversicherung angehören. Kern des Gesetzes ist die Einführung eines Gesundheitsfonds, der ebenso wie der neue Krankenkassen-Finanzausgleich und die Neuregelungen für die private Krankenversicherung im Jahr 2009 starten soll.
Bereits ab April können die Versicherten
bei ihren Kassen zwischen einer Vielzahl
neuer Tarife wählen, darunter solchen mit
Selbstbehalten und Rückerstattungen.
Impfungen und Eltern-Kind-Kuren müssen von den Kassen bezahlt werden. In
diesem Jahr soll die gesetzliche Krankenversicherung durch die Reform um
1,1 bis 1,2 Milliarden Euro entlastet werden.
Was kommt wann?
Die Änderungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes im zeitlichen Überblick:
Stichtag 2./3. Lesung:
2. Februar 2007
Mit Stichtag 2. Februar wird der Wechsel
von gesetzlich Versicherten in die private
Krankenversicherung erschwert. Nur wer
mindestens drei Jahre mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 47.250 Euro lag, darf zu einer
privaten Versicherung wechseln. Bisher
war der Verdienst im zurückliegenden
Jahr maßgeblich.
1. April 2007
Die gesetzlichen Krankenkassen können
nun so genannte Wahltarife anbieten.
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Wer etwa einen Tarif mit Selbstbehalt
wählt, erhält dafür eine Prämie seiner
Kasse. Das ist auch möglich, wenn man
etwa das ganze Jahr nicht zum Arzt geht also keine Leistungen in Anspruch
nimmt. Auch dafür kann es einen Tarif
geben, der den Versicherten mit einer
Prämie belohnt. Aber Achtung: Wer einen
solchen Tarif wählt, ist drei Jahre gebunden, kann also auch die Krankenkasse
nicht wechseln. Und wer nicht genau rechnet, kann am Ende auch draufzahlen.
Für besondere Behandlungsformen,
etwa für chronisch Kranke, müssen künftig besondere Tarife angeboten werden.
Bei diesen gelten besondere Bedingungen - zum Beispiel die Teilnahme an
Behandlungsprogrammen, dafür kann
auch hier eine Prämie winken.
Eine Einschränkung der Leistung gibt es
bei Problemen nach Schönheitsoperationen, Piercings, Tattoos und anderen "medizinisch nicht indizierten Maßnahmen".
Hier müssen sich die Patienten künftig an
den Behandlungskosten beteiligen.
Bundesbürger, die nicht mehr krankenversichert sind, früher aber einmal bei
einer gesetzlichen Kasse versichert
waren, müssen von dieser wieder aufgenommen werden.
Zahlreiche weitere Änderungen treten
ebenfalls am 1. April in Kraft. So kann die
ambulante Versorgung durch Krankenhäuser ausgeweitet werden. Eine Reihe
von Impfungen sowie Eltern-Kind-Kuren
sind künftig Pflichtleistungen der Krankenkassen. Tabletten gibt es in den Apotheken künftig auch einzeln und wer eine
sehr teure Behandlung braucht, braucht
künftig auch noch eine Expertise von
einem zweiten Arzt.
1. Juli 2007
sind - beispielsweise Selbstständige müssen von ihrer privaten Versicherung
wieder versichert werden - zunächst im
Standardtarif, später im neuen Basistarif.
Wer den Tarif nicht zahlen kann,
bekommt Zuschüsse.
1. Januar 2008
Die Regeln für die Begrenzung der
Zuzahlungen bei chronisch Kranken werden geändert. Nur wer regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen oder Behandlungsprogrammen teilgenommen hat,
muss nur maximal ein Prozent seines Einkommens zuzahlen. Für die anderen gilt:
zwei Prozent des Einkommens.
1. Juli 2008
Ein einheitlicher Spitzenverband löst die
sieben bestehenden Krankenkassenspitzenverbände ab.
1. Januar 2009
Der Gesundheitsfonds und ein neuer Risikostrukturausgleich werden eingeführt.
Ab diesem Datum wird es einen einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland geben. Ab Januar 2009 gilt auch eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland.
Bei der privaten Krankenversicherung
wird der Basistarif eingeführt, der Neukunden bei einem späteren Wechsel zu
einer anderen privaten Versicherung eine
Mitnahme der Altersrückstellungen
erlaubt. Risikozuschläge gibt es in diesem Tarif im Gegensatz zu den sonst üblichen Tarifen der privaten Versicherer
nicht. Für Altkunden der privaten Versicherer ist der Tarif allerdings nur bis zum
30.6.2009 offen.
Nichtversicherte, die in der privaten
Kasse waren, oder dieser zuzurechnen
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
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Wichtige Fragen und Antworten
zur Gesundheitsreform
Was ändert sich für
gesetzlich Versicherte?
Bieten alle Kassen das gleiche?
Die Grundleistungen bleiben, wie jetzt schon,
überall gleich. Die Kassen können aber verschiedene Zusatzleistungen anbieten. Auch
Tarifminderungen durch einen Selbstbehalt
sind möglich.
Was bedeutet die Versicherungspflicht für
mich konkret?
Wenig. Bei einem Kassenwechsel wird Sie
die bisherige Kasse aber nur "entlassen",
wenn Sie nachweisen, dass sie bei einer
anderen Krankenkasse Mitglied geworden
sind. Für Nichtversicherte bedeutet es, sie
müssen sich bei einer Kasse die Mitgliedschaft beantragen. Die genauen Regelungen
sind noch nicht bekannt.
Sind künftig Krankheiten von der Behandlung ausgeschlossen?
Nein. Lediglich Folgeerkrankungen von "unnötigen" Eingriffen wie Piercings, Tattoos
oder nicht ärztlich verordnete Schönheitsoperationen können teilweise dem Patienten
auferlegt werden. In welchem Umfang steht
noch nicht fest.
Was ändert sich für chronisch Kranke?
Wer als solcher nicht an Vorsorgeuntersuchungen oder speziellen Chronikerprogrammen teilnimmt, muss gegebenenfalls mehr
Zuzahlungen hinnehmen: Die Überforderungsgrenze für Zuzahlungen liegt dann bei
jährlich zwei Prozent des Einkommens statt
nur bei einem Prozent.
Was ändert sich für
privat Versicherte?
Wann kann ich in eine private Kasse (PKV)
wechseln?
Es gilt weiter die Versicherungspflichtgrenze.
Diese liegt 2007 bei 3975 Euro monatlich
oder 47.700 Euro jährlich. Neu ist: Nur wer
drei Jahre lang mehr verdient, kann in die private Kasse wechseln. Wer selbstständig ist
oder freiberuflich arbeitet, kann ebenfalls in
die PKV wechseln.
Was verändert sich beim Wechsel von
PKV zu PKV?
Der wird für Neukunden der PKV in jedem
Fall leichter werden. Bisher ist der Wechsel
nicht attraktiv, weil die für das Alter zurückgelegten Gelder nicht mitgenommen werden
können, sondern der Versicherung zufallen.
Mit einem Rechenmodell, das auf dem BasisTarif beruht, sollen diese Ansprüche künftig
ermittelt und zur neuen Versicherung transferiert werden. Noch unklar ist, wie es genau
beim Wechsel von "Bestandskunden" aussieht.
Was verändert sich beim Wechsel von
PKV zur "Gesetzlichen”?
Wenig. Der Wechsel wird ähnlich schwierig
Was ändert sich bei
Vorsorge-Untersuchungen?
Wer von den 45- bis 55-Jährigen nicht daran
teilnimmt, muss bei einer späteren Erkrankung eventuell mehr zuzahlen. Für sie gilt
dann ebenfalls eine Begrenzung der Zuzahlungen von jährlich zwei Prozent statt einem
Prozent des Einkommens. Allerdings gilt
diese Bonusregelungen bei Krebserkrankungen nur, wenn dort Vorsorgeuntersuchungen
auch sinnvoll sind.
Was ändert sich für Kinder?
Zur Krankheitsvorbeugung empfohlene Impfungen gehören künftig zur Kassenleistung.
Auch Mutter-Vater-Kind-Kuren sind künftig
eine Regelleistung, auf die es einen
Anspruch gibt.
Was ändert sich für alte Menschen?
Ältere und Pflegebedürftige haben künftig
unter anderem einen Rechtsanspruch auf
Rehabilitationsmaßnahmen. Für Pflegeheimbewohner und die Mitglieder von AltenWohngemeinschaften soll die Pflege und die
Versorgung mit Hilfsmitteln verbessert werden.
Meine Kasse bietet ein so genanntes Hausarztmodell. Bleibt das?
Ja. Solche Modelle, in denen der Hausarzt
der zentrale Ansprechpartner ist, müssen
künftig sogar von allen Kassen angeboten
werden.
Bleibt die Praxisgebühr?
Ja.
Muss ich beim Arzt etwas anders
machen?
Nein. Für den Arzt ändert sich allerdings ab
2011 das Abrechnungssystem. Bisher erhält
er für jede Behandlung Punkte, die am Quar-
verlaufen wie jetzt. Derzeit ist das beispielsweise nur möglich, wenn eine versicherungspflichtige Arbeit aufgenommen wird.
Wird die PKV für Neukunden teurer?
Nach Angaben der privaten Versicherer: ja.
Vor allem jüngere Neukunden müssen wohl
mit deutlich höheren Tarifen rechnen, unter
anderem da das Mitnehmen der Altersrückstellungen in der bisherigen Kalkulation der
Unternehmen nicht berücksichtigt war. Die
"verfallenen" Altersrückstellungen trugen zur
Kostensenkung bei.
Wird die PKV auch für bereits privat
Versicherte teurer?
Nach Angaben der privaten Versicherer: ja.
Sie argumentieren, der neue Basistarif verändere die Versicherungsstruktur und belaste damit auch die bereits bestehenden Tarife.
Was ist der neue Basis-Tarif bei der PKV?
Der Basis-Tarif bietet in etwa die Leistungen
der gesetzlichen Kassen. Der Preis darf
dabei den maximalen Beitrag der gesetzlichen Kassen nicht übersteigen.
Bei der PKV richtet sich der Beitrag nach
dem Gesundheitszustand. Gibt es diese
Risikozuschläge auch beim Basis-Tarif?
Nein. Hier gibt es nur Unterscheidungen nach
Alter und Geschlecht.
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
talsende in einen Geldbetrag umgerechnet
werden - je nachdem, wie viel die Ärzte in seinem Bezirk insgesamt ausgegeben haben.
Künftig gilt ein fester Preis.
Ich brauche sehr teure Medikamente bzw.
eine aufwändige Untersuchung. Ändert
sich etwas für mich?
Ja. Der behandelnde Arzt muss künftig eine
Zweitmeinung einholen. Ein zweiter "fachlich
besonders ausgewiesener" Arzt muss also
die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigen. Wie das genaue Verfahren aussieht,
steht noch nicht fest.
Was bedeutet der Gesundheitsfonds für
mich, wenn ich ALG II erhalte?
Durch den Gesundheitsfonds ändert sich
nichts.
Was bedeutet der neue Risikostrukturausgleich für mich?
Dadurch werden die Kosten für unterschiedliche Krankheiten zwischen den Kassen ausgeglichen. Die Krankenkassen ziehen natürlich gesunde Versicherte vor. Bereits jetzt
können aber auch Schwerkranke zu einer
anderen Kasse wechseln. Das könnte künftig
problemloser werden, da ein Schwerkranker
durch den Ausgleich keine oder nur noch
wenig Zusatzkosten bedeutet. Eine Kasse,
die sich auf eine bestimmte Gruppe von Kranken spezialisiert, könnte das möglicherweise
sogar zu einem Wettbewerbsvorteil machen.
Ich bin gar nicht mehr versichert?
Was jetzt?
Wenn Sie früher gesetzlich versichert waren
der gesetzlichen Kasse zuzurechnen sind,
muss Sie eine gesetzliche Kasse wieder aufnehmen. Diese Regelung gilt voraussichtlich
bereits ab 1.April 2007. Für ehemals privat
Versicherte soll eine ähnliche Regelung ab
1. Juli 2007 gelten.
Wer kann alles in den Basistarif?
Alle PKV-Neukunden und alle diejenigen, die
derzeit freiwillig in einer gesetzlichen Kasse
sind - also über der Versicherungspflichtgrenze liegen - können diesen Tarif wählen. In den
Basis-Tarif wechseln können auch bereits
PKV-Versicherte - allerdings nur vom
1.1.2009 bis 30.6.2009. Danach ist das für
die so genannten Bestandskunden bereits
nur noch möglich, wenn sie älter als 55 Jahre
sind oder ihre Prämie nicht mehr bezahlen
können. Bürger, die sich erst nach 2009 privat
versichern, können auch in jüngeren Jahren
von ihrem normalen Tarif in den Basis-Tarif
wechseln.
Was passiert, wenn ich den Basis-Tarif
nicht mehr bezahlen kann?
Dann greift eine Härtefallregelung. In einem
ersten Schritt wäre dann nur noch die Hälfte
der Prämie zu zahlen.
Ich bin gar nicht mehr versichert?
Was jetzt?
Wenn Sie früher privat versichert waren oder
- etwa als Freiberufler - sich eigentlich privat
versichern müssten, muss Sie jede private
Versicherung in den Basistarif aufnehmen.
Dies gilt bereits ab Sommer 2007. Bis zur Einführung des Basistarifs 2009 gilt für Sie der
Standardtarif, der ähnliche Leistungen und
Bedingungen hat.
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q
Verkehrsrecht:
Das ist neu in 2007
Höhere Bußgelder für Raser, null Promille
für Fahranfänger und weitere Änderungen
Unfall im Ausland
W
er zu schnell fährt, muss künftig
tiefer in die Tasche greifen: Die
Bußgelder für Raser sollen
2007 ebenso erhöht werden wie die Strafen bei Alkohol oder Drogen am Steuer.
Knöllchen aus dem Ausland müssen bald
in Deutschland bezahlt werden, und für
Fahranfänger kommt die Null-PromilleGrenze. Das sind nur einige der Neuerungen im Verkehrsrecht.
Mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien in die Europäische Union wird die
Regulierung von Unfällen auch in diesen
Ländern einfacher. Sachschäden können, wie generell bei Crashs innerhalb
der EU, von zu Hause aus geltend
gemacht werden. Beim Zentralruf der
Autoversicherer, Telefon 0180 25026
(0,06 €/Anruf), erfahren Sie, welcher Versicherer in Deutschland als Schadenregulierungsbeauftragter zuständig ist.
Eine weitere Neuerung trifft die gesamte
EU: Wenn es im Ausland gekracht hat,
kann der Geschädigte jetzt in seinem Heimatland die Kfz-Haftpflichtversicherung
des Unfallgegners verklagen. Es gilt
allerdings das Recht des Unfalllandes.
Führerschein-Tourismus
Höhere Bußgelder
Erst vor wenigen Monaten wurden die
Strafen für Drängler drastisch erhöht.
Jetzt soll auch bei Rasern und bei Alkohol
oder Drogen am Steuer an der Bußgeldschraube gedreht werden. Die Verkehrsminister der Bundesländer wollen mit den
Erhöhungen aber im geltenden Rahmen
bleiben: Das sind maximal 1000 € für Tempo- und 1500 € für Alkohol- und Drogenfahrten. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee würde die Bußgeldrahmen gerne verdoppeln, um solche Delikte härter zu bestrafen. Doch für diese
Pläne hat der Minister bislang keine Mehrheit gefunden.
Auslandsknöllchen
Verkehrssünden im Ausland bleiben nicht
mehr folgenlos: Voraussichtlich von
Herbst 2007 an werden ausländische
Bußgelder in Deutschland vollstreckt,
wenn die Summe mindestens 70 €
beträgt. Wer im Ausland ein Knöllchen
bekommt und nicht vor Ort abkassiert
wird, muss damit rechnen, dass er zu
Hause zur Kasse gebeten wird.
Möglicherweise auch für “Tickets”, die
schon älter sind. Denn da der EU-Rahmenbeschluss kein Rückwirkungsverbot
enthält, ist das Eintreiben von bereits
bestehenden und rechtskräftigen Bußgeldern nicht ausgeschlossen.
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Aus für Führerschein-Touristen:
Wer nach einer Alkohol- oder Drogenfahrt in Deutschland den Führerschein
verliert, kann nicht mehr wie bisher auf
das Ausland ausweichen, um dort eine
neue Fahrerlaubnis zu bekommen. Die
dritte EU-Führerscheinrichtlinie sieht
zwar grundsätzlich die Anerkennungspflicht von Führerscheinen innerhalb von
Europa vor. Aber nicht bei Rechtsmissbrauch: Wenn zum Beispiel ein Fahrer im
EU-Ausland seinen Führerschein
erwirbt, um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) in Deutschland zu umgehen, muss diese Fahrerlaubnis - nach Umsetzung der EURichtlinie - von den deutschen Behörden
nicht mehr anerkannt werden.
Null Promille für
Fahranfänger
Auf Fahranfänger in Deutschland kommt
ein absolutes Alkoholverbot während
ihrer zweijährigen Probezeit zu.
Das beschloss das Bundeskabinett auf
Vorschlag von Verkehrsminister Tiefensee am 14.02.2007. Ziel des Gesetzentwurfs ist, die Zahl der insbesondere von
jungen Fahrern verursachten Unfälle mit
Toten und Verletzten weiter zu verringern. 2005 starben 327 Menschen bei
Alkoholunfällen. Verstöße gegen das
neue Gesetz sollen mit 125 Euro Bußgeld
und zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssündenkartei geahndet werden.
Zudem müssen ertappte Alkoholsünder
unter den Fahranfängern ein Aufbauseminar absolvieren, bei dem in vier bis
sechs Stunden ihre Kenntnisse aufpoliert
werden.
Urteil
ORGANIZER
Auslands-Crash: Bei Unfällen in allen
EU-Staaten (jetzt 27) wird die Abwicklung
einfacher
Elektronische Kalender mit Telefonfunktion dürfen Autofahrer im Straßenverkehr nicht benutzen. Das
Oberlandgericht Karlsruhe bestätigte
das Bußgeld von 40 € für einen
Mann, der von einer Polizeistreife
angehalten worden war, weil er während der Fahrt Daten in seinen
Organizer eingegeben hatte. Nach
Ansicht des Gerichts fallen auch solche Geräte unter das Handyverbot.
(Az.: 3 Ss 219/05).
DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007
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