Schwerbehinderten Mitteilungen für die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten und Betroffenen bei der Deutschen Bahn AG Ausgabe 1 März 2007 Konzernschwerbehindertenvertrauensperson der Deutschen Bahn AG , Gerhard Schimm DB AG Informationen BEV Januar 2007 INHALT Bahn aktuell 3 Schwerbehinderte Mitarbeiter im aktiven und erweiterten Personalbestand der System-Gesellschaften Konzernschwerbehindertenvertretung gewählt am 27.02.2007 Anzahl der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter KSVP 4 10.000 KSVP-Vertreter 5 9.000 Großveranstaltung von KSVP/GSVP/SVP in Fulda Tagung SVP DB Regio/Stadtverkehr 6-9 7.000 10 - Computerausstattung für einen 11 blinden Mitarbeiter steht zur Verfügung - SVP Wahlen Neues Kompetenzzentrum für 12/13 Ausbildungsbewerber mit Behinderung Behindertenrecht 14 Konzernrichtlinie 161.0004 ab 1.1.2007 eingeführt 15 Parlamentarische Verbindungen setzt die Gespräche mit Bundestagsabgeordneten fort 18 Rechtsprechung 19 Hinweise 20 Aktuelles 21 Verkehrsrecht: Das ist neu 2007 22/23 24 IMPRESSUM Herausgeber: Konzernschwerbehindertenvertretung Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin Gerhard Schimm (KSVP) (verantwortlich für den Inhalt) Tel.: 030/297-62030 - intern: 999-62030 Fax: 030/297-62033 - intern: 999-62033 Mobil: 0160-97458826 Mail: [email protected] Redaktion und Layout: Hilde Weigel Markgraf-Alexander-Straße 38 90556 Cadolzburg Tel.: 09103-7975079 Fax: 09103-7975080 Mail: [email protected] Die Redaktion ist besetzt Montag-Donnerstag 9.00 -12.00 Uhr Nächste Ausgabe: Mai 2007 Redaktionsschluss: 15.04.2007 Nur für den internen Gebrauch Bildnachweis Titelbild: Hilde Weigel Schwerbehinderten Mitteilungen im Bahnnet: www.bahn-net.db.de/betriebsreate/ Schwerbehindertenvertr./KSVP Druck und Versand DB Services Technische Dienste GmbH Frankfurt am Main Seite 2 7.764 7.939 8.313 8.240 6.744 6.735 6.661 6.698 6.901 3,18% 3,36% 3,50% 3,67% 3,85% 4,18% 4,45% 4,72% 4,68% 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 31.01.2007 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 16/17 - Doris Schäling verabschiedet - Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle - Weltweit gegen Diskriminierung behinderter Menschen Gesundheitsreform 8.000 DB Fernverkehr AG DB Autozug GmbH DB Dialog GmbH DB Regio AG DB Regio NRW GmbH DB RegioNetz Verkehrs GmbH S-Bahn Hamburg GmbH DB Stadtverkehr GmbH DB Vertrieb GmbH Summe VR Personenverkehr Stinnes AG Railion Deutschland AG Summe VR Transport und Logistik DB Netz AG DB Station&Service AG DB RegioNetz Infrastruktur GmbH Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene-Straße mbH DB Services Technische Dienste GmbH DB Dienstleistungen GmbH Regionale Servicegesellschaften DB Sicherheit GmbH DB Energie GmbH DB Systems GmbH DB Telematik GmbH Fuhrpark Gruppe DB Projektbau GmbH DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH Summe VR Infrastruktur und Dienstleistungen DB Bahnbau GmbH DB Gastronomie GmbH DB AG Holding DB Services Immobilien GmbH DB JobService GmbH DB Zeitarbeit GmbH DB Magnetbahn GmbH DB Akademie GmbH Summe Beteiligungen und Sonstige Summe System-Gesellschaften Schwerbehinderte 396 3 50 544 99 19 25 1 193 1.330 10 615 625 1.308 232 11 10 42 Gleichgestellte 123 1 9 309 28 6 18 Gesamt 574 146 48 72 93 6 127 412 3.081 35 34 262 55 295 26 73 567 1 380 381 604 76 6 4 16 1 208 43 22 9 21 1 39 223 1.273 9 24 60 11 162 10 707 276 519 4 59 853 127 25 43 1 266 1.897 11 995 1.006 1.912 308 17 14 58 1 782 189 70 81 114 7 166 635 4.354 44 58 322 66 457 36 0 0 983 5.743 2.497 8.240 Anteil in % 3,38 0,94 3,61 3,83 2,92 3,24 4,42 1,59 4,45 3,66 2,07 4,36 4,31 4,52 5,76 2,78 3,01 4,48 1,45 5,74 8,71 3,91 3,62 3,63 1,87 3,82 8,65 5,11 4,64 9,57 4,63 4,85 11,63 2,03 0,00 0,00 6,29 4,68 Kurzauswertung/Kommentar: Nach § 71 SGB IX besteht für die DB AG die Verpflichtung, wenigstens 5 Prozent Schwerbehinderte zu beschäftigen. Anrechenbar sind hierbei auch die Beschäftigten des erweiterten Personalbestandes. Bei Unterschreitung beträgt die Höhe der zu zahlenden Ausgleichsabgabe je Monat und unbesetztem Pflichtplatz: 105 € bei einer Quote ab 3% bis unter 5%, 180 € bei ab 2% bis unter 3% und 260 € bei unter 2%. APS Quelle: MIP DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 Bahn aktuell Foto: Hilde Weigel DB GesundheitsService von l AS-Stiftung übernommen Die DB GesundheitsService GmbH gehört nicht mehr zur Deutschen Bahn AG. Seit Januar 2007 ist das Unternehmen 100-prozentige Tochtergesellschaft der „Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung" (IAS), die bisher 49 Prozent der Anteile am Unternehmen hielt. Ein mit der Deutschen Bahn abgeschlossener Rahmenleistungsvertrag über fünf Jahre sichert alle Arbeitsplätze der rund 200 Mitarbeiter, die an 55 Standorten auch künftig eine flächendeckende Versorgung sicherstellen. Mit der Übernahme ändert sich der Name des Unternehmens in „dbgs GesundheitsService GmbH". Der Sitz der Gesellschaft bleibt Berlin. Quelle: update 1/2007 q Service-Center Personal - Personalbetreuung Mit dem Projekt "Fit für die Zukunft - Weiterentwicklung Personalmanagement" wird das Personalressort konzernweit neu ausgerichtet. Nach Abschluss der Konzeptions- und Planungsphase wurden die Projektaufgaben zum Jahresende 2006 in die Linienorganisation übergeben. Von dort aus werden die Konzepte bis Ende 2008 stufenweise umgesetzt. Damit ist „Fit für die Zukunft“ das bisher größte personalinterne Organisationsentwicklungsprojekt bei der Bahn. Als wichtiger erster Meilensteil startete am 5. Februar das Service-Center Personal - Personalbetreuung mit zunächst sieben regionalen Standorten. Damit wird allen Mitarbeitern des Konzerns erstmals ein zentraler Ansprechpartner für Fragen der Personaladministration zur Verfügung stehen. In insgesamt drei Phasen sollen bis 2008 die standardisierbaren administrativen Tätigkeiten in das Service-Center übergeführt werden. In der ersten Phase zählen hierzu unter anderem die Themen Fahrvergünstigung, Konzernausweis und Arbeitgeberbescheinigungen. Damit einher geht ein umfassendes Redesign der Personalprozesse sowie die Einführung wirtschaftlicher Organisationsstrukturen. DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 Schätzungen zufolge kann dadurch die Effizienz der Abläufe um bis zu 20 Prozent gesteigert werden. Das schafft notwendige Freiräume für das dezentrale Personalmanagement vor Ort, das sich künftig noch stärker an den Belangen des Geschäfts ausrichten und die betrieblichen Führungskräfte noch besser unterstützen wird. Dazu gehört die Konzentration auf wertschöpfende Kernkompetenzen wie die professionelle Begleitung von Prozessen der Organisationsentwicklung, die Identifizierung und Entwicklung von Talenten, die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter und die qualitative und quantitative Personalplanung. Ziel ist es, Qualität, Effektivität und Effizienz der Personalarbeit in Summe zu steigern, Kunden- und Serviceorientierung werden künftig noch mehr als bisher in den Fokus rücken. Führungskräfte erhalten weiterführende Informationen zur Neuausrichtung des Personalmanagements und den damit verbundenen Änderungen beim Personalmanagement vor Ort. Sie und ihre Mitarbeiter erhalten darüber hinaus einen an die jeweiligen Hausanschriften gehenden Flyer zu den Neuerungen. Quelle: update 1/2007 q Seite 3 Alte und neue Konzernschwerbehindertenvertrauensperson der Deutschen Bahn AG Am 27. Februar 2007 wurde die Konzernschwerbehindertenvertretung der Deutschen Bahn AG und deren stellvertretende Mitglieder gewählt. Aufgaben, sowie die Zeitspanne in der die Wahl stattfindet, sind im Sozialgesetzbuch IX festgelegt. Konzernbetriebsausschuss innerhalb des Konzernbetriebsrates. Damit ist auch sichergestellt, dass alle Ausschüsse und Kommissionen des KBR fachspezifisch von unserer Seite aus begleitet werden können. Foto: Hilde Weigel Der zweite Wahlgang (gewählt wurden die stellvertretenden Mitglieder) hatte folgendes Ergebnis: Gerhard Schimm Konzernschwerbehindertenvertrauensperson (KSVP) der Deutschen Bahn AG Liebe Leserinnen und Leser, mit der Novellierung des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter zum 01.10.2000 wurde sichergestellt, dass die Gesamtschwerbehindertenvertretungen in den Unternehmen eine Konzernschwerbehindertenvertretung wählen, wenn im Konzern ein Konzernbetriebsrat errichtet ist. Dieses Wahlmandat wurde in der letzten Legislaturperiode im DB Konzern durch meine Person wahrgenommen. Die Aktivitäten in den vergangenen 4 Jahren braucht man an dieser Stelle nicht ausführen, denn sie sind festgehalten in einem Artikel ab Seite 6 dieser Ausgabe. Die turnusmäßigen Neuwahlen fanden am 27. Februar 2007 im Berliner Bahntower statt. In zwei getrennten Wahlgängen wurden die Konzernschwerbehindertenvertrauensperson sowie deren stellvertretende Mitglieder nach den gesetzlichen Vorgaben im SGB IX und der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen ordnungsgemäß durchgeführt. Durch das Votum meiner wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen der Gesamtschwerbehindertenvertretungen DB AG wurde ich im Amt bestätigt. Die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder wurde nach Absprache mit dem Arbeitgeber und in der Wahlversammlung auf 8 Personen festgelegt. Somit sind wir genauso aufgestellt wie der Seite 4 1. Vertreter 2. Vertreter 3. Vertreter 4. Vertreter 5. Vertreter 6. Vertreter 7. Vertreter 8. Vertreterin Thomas Gerke Uwe Barnekow Steffen Pietsch Ronald Ditte Andreas Sommer Rainer Schuster Heiko Prautzsch Gudrun Große-Segerath Die Aufgabenstellung für uns wird in der anstehenden Amtszeit mit Sicherheit genau so groß wenn nicht noch immenser werden als in den letzten 4 Jahren. Ich denke da z. B. an die Mitwirkung beim Zusatztarifvertrag zum BeSiTV oder die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes innerhalb des DB Konzerns. Auch der demografische Wandel und die eventuelle Verlängerung der Lebensarbeitszeit werden gerade im Bereich der Beschäftigungssituation behinderter Menschen enorm an Wichtigkeit gewinnen und für uns ein weites Betätigungsfeld in der Mitwirkung und Mitgestaltung bedeuten. Weiterhin muss die Betreuung unserer behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vielen Tochtergesellschaften innerhalb der BRD sichergestellt werden. Man sieht, es ist genügend zu tun. Was die Zukunft sonst noch an Aufgabenstellung für uns mit sich bringen wird, bleibt abzuwarten. An dieser Stelle möchte ich mich bedanken, bei allen, welche mir mit Rat und Tat zur Seite standen. Seien es jetzt meine Kolleginnen und Kollegen der Schwerbehindertenvertretungen aller Stufen, unsere Gewerkschaften oder andere Personen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Vielen Dank auch an meine Kollegen, die sich als Stellvertreter zur Verfügung gestellt haben. Es gibt eine Redewendung aus der Werbung, welche ich zum Schluss aufgreifen möchte: Es gibt viel zu tun, packen wir's an. Ihr Konzernschwerbehindertenvertrauensperson der DB AG DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 Ronald Ditte, Andreas Sommer, Rainer Schuster, Thomas Gerke, Gudrun Große-Segerath, Gerhard Schimm, Steffen Pietsch, Uwe Barnekow, Heiko Prautzsch v. l. ................................................................................................................................................ Fotos: Hilde Weigel Die Konzernschwerbehindertenvertretung im DB Konzern Die stellvertretenden Mitglieder der KSVP 1. Vertreter: 2. Vertreter: Thomas Gerke, GSVP Uwe Barnekow, GSVP DB AG Holding Potsdamer Platz 2 10785 Berlin Railion Deutschland AG Rheinstraße 2 55116 Mainz Tel.: Fax: Handy: Mail: Tel.: Fax: Handy: Mail: 030/297-62065 - 999/62065 030/297-61956 - 999/61956 0160-97 46 49 82 [email protected] 06131/15-60247 - 959/60247 06131/15-60608 - 959/60608 0160-97 47 39 80 [email protected] 3. Vertreter: 4. Vertreter: Steffen Pietsch, GSVP Ronald Ditte, 1. Vertr. GSVP DB Sicherheit GmbH Caroline-Michaelis-Str. 5-11 10115 Berlin D.W. Fahrzeuginstandhaltung GmbH Am Wasserturm 10 Tel.: Fax: Handy: Mail: Tel.: Fax: Handy: Mail: 030/297-57459 - 999/57459 030/297-57483 - 999/57483 0160-97 42 61 62 [email protected] 28309 Bremen 0421/221-2070 - 934/2070 069/265-53654 - 955/53654 0160-97 47 17 09 [email protected] 5. Vertreter: 6. Vertreter: Andreas Sommer, GSVP Rainer Schuster, GSVP DB Regio AG Stephensonstraße 1 DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee 7 60326 Frankfurt/Main 60486 Frankfurt/Main Tel.: Fax: Handy: Mail: Tel.: Fax: Handy: Mail: 069/265-6418 - 955/6418 069/265-14161 - 955/14161 0160-97 46 11 24 [email protected] 069/265-31265 - 955/31265 069/265-31349 - 955/31349 0160-97 46 00 11 [email protected] 7. Vertreter: 8. Vertreterin: Heiko Prautzsch, GSVP Gudrun Große-Segerath DB Energie GmbH 1. Vertr. GSVP Heidenauer Straße 35 01259 Dresden DB Services West GmbH Gereonstraße 5-11 50670 Köln Tel.: Fax: Handy: Mail: 0351/2043392 - 986/30392 0351/2043372 0160-90 75 97 41 [email protected] DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 Fax: Handy: Mail: 0221/8866266 0160-97 46 27 46 [email protected] Seite 5 Wahlperiode der KSVP geht zu Ende Die Gesamtschwerbehindertenvertrauenspersonen sowie die Schwerbehindertenvertrauenspersonen im DB Konzern kamen am 12. Dezember 2006 zur turnusmäßigen Konferenz - diesmal im Hotel Esperanto in Fulda zusammen. Sie folgten der Einladung der Konzernschwerbehindertenvertrauensperson Gerhard Schimm. Anlässlich der im Februar 2007 zu Ende gehenden Wahlperiode hatte KSVP, Gerhard Schimm, die Gesamt- und Schwerbehindertenvertrauensleute, eingeladen. In seinem Rückblick (die Wahlperiode erstreckt sich über 4 Jahre) berichtete er über die relevanten Aktivitäten in der Konzernschwerbehindertenvertretung. So wurden u. a. die Konzernrichtlinien 171 „Behinderte integrieren“ und 161 „Gesundheitsgespräche führen“ auf den Weg gebracht. Wobei die KoRil 161 eine der letzten bedeutsamen Aufgaben war. Es wurden zahlreiche Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für die Arbeitnehmervertreter organisiert und durchgeführt. Hier gab es u. a. mit der TRANSWEB eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Zu dieser Großveranstaltung hatte KSVP, Gerhard Schimm, eingeladen. Tagungshotel Esperanto in Fulda .................................................... Der Erhalt von Arbeitsplätzen in den Integrationswerkstätten der Deutschen Bahn AG war mit das Wichtigste, in seiner Arbeit als KSVP. Mit Freude bestätigte er, dass auch die Sonderwerkstatt in Saarbrücken, durch die fleißige Arbeit der GSVP, erhalten werden konnte. Er verwies auf die Umsetzung des § 81 SGB IX. Der Arbeitgeber muss bei den Bundesagenturen für Arbeit nachfragen, ob es Jugendliche im Alter zwischen 18 und 23 Jahren gibt, die einen Ausbildungs- bzw. Studienplatz suchen. Derzeit benötigen noch ca. 5.000 schwerbehinderte Jugendliche einen Ausbildungsplatz. In unserem Unternehmen stieg deren Anzahl von 17 auf 33. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich noch 25 in der Ausbildung. Besonders kaufmännische und serviceorientierte Berufe bieten sich hier an. Für eine Ausbildung ab September 2007 haben sich 50 junge Menschen mit Behinderungen bei der Deutschen Bahn AG beworben. Die Internationalisierung und Globalisierung machen auch vor der Deutschen Bahn AG keinen Halt. Als Vorsitzender der Konzernschwerbehindertenvertretung ist es für ihn von Bedeutung, internationale Kontakte zu knüpfen. So nahm er an einer Konferenz der europäischen Seite 6 Transportarbeiterförderation (ETF) in Finnland teil. Auch wurden die Beziehungen zu den Kollegen der ÖBB weiter gefestigt. Politische Gespräche fanden u.a. mit Manfred Stolpe (SPD), ehemaliger Bundesverkehrsminister, Claudia Roth, Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Franz Thönnes (SPD), damaliger parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und Hubert Hüppe aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion statt. Bereits zu zwei Beratungen kamen Gerhard Schimm, sowie die Mitglieder der Arbeitsgruppe Parlamentarische Verbindungen, mit Karin Evers-Meyer, der Bundesbeauftragten für die Belange schwerbehinderter Menschen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in Berlin zusammen. Gemeinsame Aktivitäten In erster Linie ging es den Arbeitnehmervertretern (KSVP, GSVP und SVP) darum, Arbeitsplätze für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen zu erhalten und wenn möglich, neue zu schaffen. So ist es gemeinsam gelungen, DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 ð Auf dem Podium hatten Platz genommen v. l. Peter Tröge (GDBA), Lothar Krauß (TRANSNET), Horst Eberhard und Doris Schäling (Vertreter der Konzernschwerbehindertenvertrauensperson) Gerhard Schimm (KSVP), Dr. Christian Gravert (Bereich Gesundheits- und Sozialpolitik) Adolf Bauer (Präsident des Sozialverbandes Deutschland) und Hubert Barteska (Wahlleiter 2006) .............................................................................................................................................................. die Quote von 3,85 % im Jahr 2003 auf 4,68 % mit Stand Januar 2007 zu steigern. Das bedeutet, dass gegenwärtig 8.240 schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Konzern der Deutschen Bahn AG beschäftigt sind. Auch zeigte sich, dass es richtig war, eine Konzernintegrationsvereinbarung (KIV) über die berufliche Eingliederung behinderter Menschen im DB Konzern abzuschließen. Die KIV muss jedoch auch in Zukunft noch besser in den Wahlbetrieben mit Leben erfüllt werden. Ebenfalls muss die Umsetzung des § 84 (2) SGB IX „Prävention“ erfolgen. Reger Meinungsaustausch erfolgte zwischen KSVP/GSVP und der KonzernJugend- und Auszubildendenvertretung. Auch wurde u.a. die Aktion „Azubis gegen Hass und Gewalt“ unterstützt. Gute Zusammenarbeit findet statt mit den Vertretern der Arbeitgeberseite sowie den Gewerkschaften. Fortgesetzt wurde in der Wahlperiode auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Konzernbetriebsrat und dessen Vorsitzenden, Günter Kirchheim. Gewerkschaftssekretären Gottfried Geisel und Thomas Schupp. und Kollegen war zeitweise auf dem Tiefpunkt, als es darum ging, was aus ihrem Unternehmen werden soll.“ Lothar Krauß beglückwünschte die tags zuvor gewählten Gesamtschwerbehindertenvertrauenspersonen. Er bedankte sich für die geleistete Arbeit der Schwerbehindertenvertrauenspersonen und für die hervorragenden Ergebnisse bei den SVP-Wahlen. In seiner Rede übte Krauß u.a. Kritik an der Arbeit der großen Koalition in Berlin. Zu wenig Verkehrs- und vor allem Eisenbahnpolitik wurden hier vorangetrieben. „Die Stimmung unter den Kolleginnen „Im Sommer 2006 gab es in Deutschland 80 Millionen Fußballexperten, jetzt gibt es auf einmal 80 Millionen Bahnexperten“, so Krauß, und jeder meint, die richtige Lösung zu haben, vor allem jene, die noch nie mit der Bahn gefahren sind. Die jetzige Lösung, dass der Konzern bestehen bleiben soll, halten die Gewerkschaften TRANSNET und GDBA für richtig. Damit bleibt auch für die schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleginnen Lothar Krauß, Gewerkschaft TRANSNET Peter Tröge, Gewerkschaft GDBA Regelmäßige Treffen sowie umfangreicher Gedankenaustausch zwischen KSVP und GSVP ist selbstverständlich. Grüße an die Tagungsteilnehmer überbrachten der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft TRANSNET, Lothar Krauß, sowie der Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA, Peter Tröge. Begleitet wurden sie von ihren DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 Seite 7 ð und Kollegen die Konzernschwerbehindertenvertretung erhalten. Konzernrichtlinien und Tarife wurden gesichert; wäre es den Gewerkschaften nicht gelungen, die Politik zu überzeugen, hätte das gravierende Auswirkungen auf die Beschäftigten. Einheitliche Regelungen für Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, im Arbeits- und Gesundheitsschutz oder in Freifahrangelegenheiten hätte es bei der Auflösung eines integrierten Konzerns nicht mehr gegeben, so Krauß. Unter dem Motto und der Frage „RailEmploy” - auch für die Integration von behinderten Menschen geeignet? begann Peter Tröge seine Ausführungen. Über Ergebnisse des Projektes „RailEmploy“ (übersetzt Eisenbahn/Beschäftigung) sowie zum demografischen Wandel und dessen Auswirkungen auf nationale Bahnen, informierte Tröge. In der ersten Phase von Rail-Employ beteiligte sich „Die Bahn“, die „FERROVIE-Italien“, die „renfe“ Spanien und die „SNCF Frankreich. In der zweiten Phase kamen die Bahnen aus Tschechien, Ungarn, den Niederlande und Polen hinzu. In der Studiengruppe waren Unternehmens- sowie Gewerkschaftssekretäre: Thomas Schupp (GDBA) links und Gottfried Geisel (TRANSNET) Gewerkschaftsvertreter mit eingebunden. Die wichtigsten Herausforderungen und Ziele aller ist die Wettbewerbsfähigkeit nach der Marktöffnung zu erhalten und zu verbessern. Die personalpolitischen Systeme sollten ebenfalls modernisiert werden. Es wird in Zukunft umfangreiche Personalbewegungen unter den Eisenbahnern geben. „Beschäftigungsfähigkeit kann zukünftig eine Leitidee für einen neuen Sozialkontrakt im Unternehmen sein“, so Tröge. „Gesundheit, Bildung und Qualifizierung sowie der Arbeitsschutz haben dabei Vorrang.“ Die Beschäftigungsfähigkeit lässt individuelle Chancen zum Wechsel und zur Gestaltung der eigenen beruflichen Optionen wachsen. Die Bindung von Personal durch Förderung der Mobilität wird eine wichtige Aufgabe sein. Tröge wörtlich: „Unternehmen müssen Beschäftigte mit hoher Beschäftigungsfähigkeit an sich Seite 8 Nicht nur zum Zuhören waren die Schwerbehindertenvertrauenspersonen angereist ...................................................................................................................................... binden, in dem sie die Beschäftigungsfähigkeit des Einzelnen fördern.“ Zum demografischen Wandel sagteTröge: Deutschland gehört zu den am meisten betroffenen Ländern. Der Anteil der Generation 50 Plus steigt, es gibt in Zukunft weniger Schulabgänger. Der demografische Wandel ist ein Spannungsfeld auch für die Bahnen. Der Handlungsbedarf besteht „heute“ und nicht erst „morgen“. Handlungsfelder für die Arbeitgeber gibt es bei der Zufriedenheit, Motivation sowie Weiterbildung und Mobilität der Beschäftigten. In die Gesundheitsprävention muss verstärkt investiert werden; junge auslernende Azubis sollten Übernahmeangebote erhalten, so die Forderung der Gewerkschaften. Nach den Ausführungen der Gewerkschaftsvertreter schloss sich eine rege Diskussion an. Die Diskussionsrunde war eröffnet Dietmar Kersten Dietmar Kersten, Gesamtvertrauensperson der DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, kritisiert die ständigen Verstöße zu den von den Tarifpartnern verbindlich vereinbarten Grundsätzen zur Beschäftigungssicherung wie Insourcing und Kontrahierungsgebot. Selbst überschaubare Aufträge, wie z.B. die Beklebung der ICEFlotte mit dem Logo der Fußball WM 2006, wurden bei konsequenter Nichtbeachtung der eindeutig definierten Prozesse, an der Servicefunktion Einkauf vorbei und ohne den Wettbewerb mit dem innerbetrieblichen Dienstleister, direkt an Externe vergeben. Hier wird von der TRANSNET ein nachhaltiges Einwirken auf die Umsetzung der Vereinbarungen zum Tarifabschluss erwartet. Der Arbeitgeber wurde durch Herrn Dr. Christian Gravert aus dem Bereich Gesundheits- und Sozialpolitik, Frau Sabine Belter und Frau Manuela Pach vertreten. Trotz rückläufiger Anzahl der Beschäftigten stieg der Anteil der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter an. Dr. Gravert nannte hier konkrete Zahlen: am 31.12.2003 gab es 6.901 MA mit einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung, das entspricht 3,85 %; am 31.12.2004 waren es 7.764 MA = 4,18 %; am 31.12.2005: 7.939 MA = 4,45 % und mit Stand 30.11.2006 waren es 8.294 MA, das entspricht einer Quote von 4,70 %. Das ist ein positives Ergebnis, das durch unser aller Bemühen um Weiterbeschäftigung und Integration von behinderten Mitarbeitern im DB Konzern gelungen ist. Für die Tagungsteilnehmer war es interessant zu erfahren, in welchen Bereichen und Hauptberufsgruppen die Mitarbeiter ihres Klientel beschäftigt sind: DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 ð Für die gute Zusammenarbeit und die Organisation des Sportfestes der Eisenbahner mit Handicap am 28.08.2006 in Frankfurt am Main bedankte sich Dr. Gravert bei allen Beteiligten. Über 115 Teilnehmer sowie 35 Helfer kamen hier zum Einsatz. Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, überbrachte Grüße an die Schwerbehindertenvertrauenspersonen. In seinen Ausführungen übte Bauer Kritik: Es werden immer mehr Arbeitnehmer, die über 50 Jahre alt sind, aus den Unternehmen gemobbt. Ein Zustand, der so nicht hingenommen werden kann. Die Tagungsteilnehmer (im Bild) mussten sich bis zur Diskussionsrunde noch gedulden ............................................................................................................................................ Auszug: Triebfahrzeugführer Rangierer/Wagenuntersuchungsdienst Service/Vertrieb Zugbegleitpersonal Betriebspersonal Telematik/Systems Fahrzeugreinigung 291 MA 247 MA 1.155 MA 399 MA 870 MA 162 MA 154 MA. Dr. Christian Gravert Die Summe der Ausgleichsabgabe, die für 2005 gezahlt wurde ist dementsprechend geringer, als in den Jahren davor. 2005 waren es noch 2.325.206 Euro, so sind es 2006 nur noch 1.966.206 Euro gewesen. 1/3 der Unternehmen liegen inzwischen über der Beschäftigungsquote von 5 % und zahlen keine Ausgleichsabgabe mehr. Das ist auch ein Erfolg der Arbeitnehmervertreter, wofür sich Dr. Gravert recht herzlich bedankte. politik zu verankern, um Mitarbeiter und Führungskräfte zu sensibilisieren und erste konkrete Maßnahmen umzusetzen. Im Jahr 2006 waren rund 30 % der Mitarbeiter älter als 50 Jahre, die Prognose für 2015 lautet, dass rund 60 % der Mitarbeiter älter als 50 Jahre sein werden. Der Anteil behinderter Beschäftigter bei der Bahn wird sich allein durch den demografischen Wandel bis 2015 mehr als verdoppeln. Die Gesundheitsförderung muss weiter vorangetrieben werden, denn die Mitarbeiter sind der Schlüssel für unseren Unternehmenserfolg, so Gravert. Die Integration kranker und behinderter Mitarbeiter in die Erwerbsfähigkeit muss weiter und noch intensiver gefördert werden. Die Stärkung der Prävention und die Umsetzung des § 84 (2) SGB IX bleiben Kernaufgaben für die Personalreferenten, die Zusammenarbeit mit den Schwerbehindertenvertrauenspersonen soll ausgebaut werden. Die Gesundheitsgespräche werden neu gestaltet und verbessert. Die Anpassung erfolgt im Sinne der Prävention und Verbesserung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Die KoRil 161.0004, die zum 01.01.2007 eingeführt wurde, bietet hier die ideale Voraussetzung. Die DB AG sieht die demografische Entwicklung als große Herausforderung für die Zukunft. 2006 war das Jahr, um das Thema „Employability“ in der Personal- DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 Sabine Belter links, Manuela Pach Der SoVD hat gegenwärtig 500.000 Mitglieder, wobei hier das Durchschnittsalter bei 60 Jahren liegt. Der SoVD ist in zahlreichen Bundesländern vertreten, so z.B. in NRW, Hessen, Bremen und Schleswig-Holstein. Adolf Bauer, Sozialverband Deutschland Im Jahr 2003 wurde die Zentrale von Bonn nach Berlin verlagert, der enge Kontakt zur Politik ist für den Verband wichtig. Für die Zukunft wünscht sich der Verband den Ausbau der Zusammenarbeit mit innerbetrieblichen Interessenvertretungen in den großen Unternehmen, wie z.B. Bahn, Post, Telekom und Bundesbehörden. Zum Abschluss bedankte sich KSVP, Gerhard Schimm, bei den Teilnehmern für die Aufmerksamkeit und rege Diskussion. Ein besonderer Dank galt dem Organisationsteam der Konferenz: Katrin Nimmrich, Manuela Pach und Sabine Belter. Text: Eike Bunge Fotos: Hilde Weigel Seite 9 Arbeitstagung der Schwerbehindertenvertrauenspersonen der DB Regio / Stadtverkehr AG in Fulda Die 44 Schwerbehindertenvertrauenspersonen der DB Regio / Stadtverkehr AG kamen zu ihrer ersten Arbeitstagung in der Hessenmühle zusammen. Gesamtschwerbehindertenvertrauensperson Andreas Sommer begrüßte die Teilnehmer und wünschte allen einen angenehmen Aufenthalt . Als Erster referierte Herr Norbert Schork, DB GesundheitsService (jetzt IAS), über folgende Themen 4KoRil 161.0004 - Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4KoRil 171.0000 - Behinderte integrieren Modul " Grundsätze im Bahnkonzern “ 4KoRil 107.0000 - Verkehrs und arbeitsmedizinische Vorsorge, Tauglichkeitsuntersuchung, allgemeine arbeitsmedizinische Untersuchung 4 (SGB IX § 28) - Stundenweise Wiedereingliederung 4 SGB IX § 84 - Prävention Er wies darauf hin, dass der medizinische Dienst zum Jahresende (2006) aus dem Bahnkonzern ausgegliedert wird. (Siehe dazu Artikel Seite 2). Anschießend informierte Frau Dorothea Kassing, Integrationsberaterin DB JobService GmbH, über ihre Aufgaben. Im Bereich des DB Konzerns gibt es Integrationsämter, die für die jeweilige Region zuständig sind. Betroffene Mitarbeiter werden hier über Eingliederung und Integration im Unternehmen beraten. Rege Diskussionen wurden über die Themen “Leistungsprofil bei Stellenausschreibungen im Stellenmarkt” und “Pilotprojekt BEM in Erfurt” geführt. Frau Dr. Volkens, Personalvorstand bei DB Regio / Stadtverkehr, nahm die Arbeitstagung zum Anlass und stellte sich den Schwerbehindertenvertrauenspersonen vor. Ihr Berufsweg beim DB Konzern begann 1997 mit dem Aufgabengebiet Umweltrecht. Darauf folgten die Stationen bei Personenverkehr, Region Nord - Ost und Projekt “Fit für die Zukunft”. Seit 01.11.2006 ist sie Personalvorstand bei DB Regio / Stadtverkehr. Diskutiert wurde ferner über die Themen: Prävention, Gesundheit der Mitarbeiter und demographischer Wandel (Gesund alt werden). Seite 10 Zum Gruppenfoto stellten sich die Tagungsteilnehmer der DB Regio / Stadtverkehr AG ......................................................................................................................................... Arbeitsplätze sind in Gefahr, durch den Verlust von Ausschreibungen (besonders im Nordosten und Südosten). Was ändert sich bei “Fit für die Zukunft” für die Schwerbehindertenvertrauenspersonen. Personalreferenten, die für das Eingliederungsmanagement zuständig sind, müssen vor Ort bleiben. Sachbearbeiter soll es dort nicht mehr geben. Herr Geitz, Geschäftsführer/Arbeitsdirektor bei DB Stadtverkehr, gab einen Überblick zur Entscheidung - Integrierter Bahnkonzern und über seinen Bereich. Bei den 24 Busgesellschaften plus SBahn Berlin und S-Bahn Hamburg sind 12 300 Mitarbeiter beschäftigt. Es gibt 12 000 Busse, davon 4 254 eigene, die über einen zentralen Buseinkauf beschafft werden (300 - 350 Stück im Jahr). Beim Stadtverkehr gibt es keinen Tarifabschluss unter 7,62 €. Der neue Verkehrsvertrag mit der S-Bahn Hamburg steht kurz vor dem Abschluss. Der Verkehrsvertrag für die S-Bahn Berlin soll 2008 abgeschlossen werden. Für 2007 ist ein Personalabbau von 647 Personen geplant. Aussage des Herr Geitz: “Sie sollen im Konzern untergebracht werden”. Weiterhin werden Anstrengungen unternommen sich auf den europäischen Markt aufzustellen. Es gibt schon grenzüberschreitenden Verkehr mit Tschechien, Polen, Dänemark und den Niederlanden. Letzter Referent war Herr Dirk Schlömmer von der Gewerkschaft TRANSNET. Zur Entscheidung der Bundesregierung zum Börsengang (Privatisierung der Bahn) meinte er, man müsse bis zum März 2007, das heißt bis zur Gesetzesvorlage alles sehr kritisch betrachten. Beim Bundesverfassungsgericht steht eine Entscheidung zum Tariftreuegesetz an. Ein Tariftreuegesetz ist wohl zulässig. Herr Schlömmer stellte uns zum Schluss noch MOBILFAIR vor, eine Vereinigung gegen Lohndumping. Text: Karlheinz Buchner Foto: Andreas Sommer Als Regionen Betriebsrat Sprecher (RBR) wurden gewählt. Region Bayern Region Nord Region Rhein Neckar RegionBaden Württemberg RegionSüdwest Region Berlin Brandenburg RegionNord Süd RegionHessen RegionSüd-Ost RegionNRW Scherübl Michael Pietsch Christian Müller Wolfgang Haug Josef Röpke Dieter Dühring Manfred Beyer Dieter Hohlwein Herbert Böhm Ramona Becker Paul Ersatz: Schott Manfred Ersatz: Schulz Klaus-Dieter Ersatz: Retzer Leonid Ersatz: Buchner Karlheinz Ersatz: Trautmann Helmut Ersatz: Lehmann Guido Ersatz: Geweke Konrad Ersatz: Koch Dieter Ersatz: Nerger Matthias Ersatz: Knist Ralf DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 Computerausstattung für einen blinden Mitarbeiter Ein blinder Mitarbeiter hat das Unternehmen Deutsche Bahn AG verlassen. Die Ausstattung seines Arbeitsplatzes steht jetzt zur weiteren Verfügung. Ausstattung Basis für den Arbeitsplatz ist ein BKU-3 Rechner Enterprise Workstation, der für die Braillezeile und die Sprachsoftware JAWS etwas verbogen wurde. Die Sprachausgabe funktioniert mit Notes, den Office-Produkten und dem DB-net. JAWS gibt es mittlerweile in der Version 6 (AFPArbeitsplatz hatte noch Version 4), die aktuellen Kosten für JAWS und die Braillezeile müssten neu erfragt werden. Für die Umkonfiguration des bestehenden Arbeitsplatzes für einen neuen Mitarbeiter müsste DB Systems GmbH ein Auftrag erteilt werden. Interessenten, wenden sich bitte an: Frau Sabine Belter Deutsche Bahn AG Grundsatzfragen Behindertenangelegenheiten (APS) Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin Tel. 49 030 297-33336, Fax 030 297-33310, intern 999Mobil: 0160 -97464616 oder den Ansprechpartner bei DB Systems Herrn Gerd Ahrens, Kunden- u.Delivery-Management H (D.IDH 1) Kleyerstraße 27, 60326 Frankfurt/M., Tel. +49 (069) 265-18395, Fax -17971, intern 955Mobil: 0160 -97444128. Herr Ahrens kann weitere Auskünfte zu diesem Musterarbeitsplatz geben und hat seinerzeit die Einrichtung des Arbeitsplatzes begleitet. q Neuwahlen der Schwerbehindertenvertretungen In der Ausgabe 5/ Dezember 2006 hatten wir die SVP, überwiegend in der 42. Kalenderwoche gewählt, vorgestellt. Hier nun die Schwerbehindertenvertrauenspersonen die später gewählt wurden. Unternehmen Wahlbetrieb Vertrauensperson DB Services Südost GmbH DB Netz AG DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH DB Services Technische Dienst GmbH DB Sicherheit GmbH BTS Kombiwaggon Service GmbH RSW Regionalbus Saar-Westpfalz GmbH DB Services Süd GmbH Busverkehr Ostwestfalen GmbH ORN Omnibusverkehr Rhein-Nahe GmbH DB RegioNetz Verkehrs GmbH DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH DB Fernverkehr AG DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH Mitteldeutsche Eisenbahn GmbH Fahrwegdienste WB FWD 3 NL Ost Durchführung B/I Berlin Servicewerkstatt Zwickau Druck und Informationslogistik NL West BTSK RSW Verkehrs-und Gebäudedienste WB Süd 1 BVO/ BBH/ NVO ORN VertriebsService Ostbayern Werk Cottbus Fernverkehr/Vertrieb F.I.9 Fachzentrum Chemnitz Landgrebe Silke Taube Horst Heinze Andreas Tischer Klaus Henke Hans ürgen Schumann Rolf Woll Andreas Brenner Karl Klimas von Bornstädt Elke Willems Ulrich Wagner Alois Beinert Andreas Zelinski Heike Lasch Dieter Dorn Steffen Externe Partner der Schwerbehindertenvertretung: Agentur für Arbeit - Deutsche Rentenversicherung - Integrationsamt Im Betrieb sind die Schwerbehindertenvertrauenspersonen für die Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung zuständig. Sie beraten, helfen, fördern und vertreten deren Interessen. Außerhalb des Betriebs gibt es weitere Experten, die sich für die Belange schwerbehinderter Menschen einsetzen. Auch die Schwerbehindertenvertretungen erhaltet hier tatkräftige Unterstützung. Lernen können die SVP von den Profis der Agentur für Arbeit, der deutschen Rentenversicherung und des Integrationsamts unmittelbar in deren Seminaren. Erfahren können sie alles über das breite Leistungsspektrum der verschiedenen Behörden. DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 Seite 11 q Neues Kompetenzzentrum für Ausbildungsbewerber mit Behinderung weist den Weg zum Berufseinstieg im DB Konzern Unterlagen). Auch die Erfüllung der sicherheitsrelevanten Standards bei der Bahn ist eine Grundvoraussetzung. So muss bei einigen Berufsbildern gewährleistet sein, z.B. dass von Bewerbern auch Schichtdienst geleistet werden kann. Die Aufgabe des neuen Kompetenzzentrums für behinderte Ausbildungsplatzbewerber Die Betriebe des DB - Konzerns haben ein hohes Interesse, behinderten Menschen die Möglichkeit zum beruflichen Einstieg zu eröffnen, sie im Unternehmen zu integrieren und ihnen die Möglichkeit auf ein selbst bestimmtes Leben zu geben. Der verantwortliche und positive Umgang mit dem Thema Behinderte ist Teil der gesellschaftlichen Verantwortung der Bahn als Arbeitgeber. Derzeit sind im Konzern ca. 8.300 schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter beschäftigt, Tendenz steigend. Das entspricht einer Behindertenquote von 4,7 Prozent. Der Konzern liegt damit über dem bundesweiten Durchschnitt von 3,7 Prozent. Rund 30 behinderte Jugendliche befinden sich in einer Ausbildung in einem von 12 verschiedenen Berufen. Damit die nachhaltige Integration von behinderten Mitarbeitern gelingt ist es wichtige Voraussetzung, dass durch die Einschränkung des Ausbildungsbewerbers keine im Alltag unüberwindbaren Hindernisse bestehen. Das betrifft das Seite 12 Lernen, aber auch den Berufsalltag. Für eine Berufsausbildung bei der Bahn können deshalb nur Bewerber mit körperlichen Behinderungen berücksichtigt werden. Der Bewerber muss in der Lage sein, die Ausbildungsinhalte zu erfassen und mit guten Leistungen abzuschließen. Darüber hinaus muss der Ausbildungsbetrieb, die Berufsschule, aber auch der zukünftige Arbeitsplatz im Betrieb auf die besonderen Bedürfnisse des behinderten Mitarbeiters passen. Denn Ziel ist es, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung den Übergang auf den ersten Job bei der Bahn zu ermöglichen. Dafür ist die sorgfältige und vorausschauende Prüfung aller Gegebenheiten erforderlich. Nur so fühlen sich alle Beteiligten auf Dauer wohl: der Auszubildende erfährt Akzeptanz und die Kollegen profitieren durch das gute Arbeitsklima. Deshalb gelten grundsätzlich bei der Vorauswahl gleiche Einstellungsvoraussetzungen für behinderte und nicht behinderte Bewerber (z. B. schulische Leistungen, Mindestabschluss, vollständige Dazu ist eine einfühlsame Beratung des Bewerbers und des Ausbildungsbetriebs der Schlüssel zum Erfolg. Ebenso wichtig ist eine umfassende Analyse, ob Beruf, Ausbildung und Arbeitsplatz mit der individuellen Einschränkung des Bewerbers zusammen passen. Welche Berufe bestimmte körperliche Einschränkungen nicht zulassen, erfahren Ausbildungsplatzbewerber im neu eingerichteten Kompetenzzentrum des Ausbildungsservice für behinderte Ausbildungsplatzbewerber, eine Einrichtung der JobService GmbH der Bahn. Seit dem 01.09.2006, dem Beginn der neuen Saison in der Berufsausbildung, wurde hier das Kompetenzzentrum für behinderte Ausbildungsbewerber aufgebaut. Für diese Sonderaufgabe wurde das Team Ost, in Person Frau Hildegard Rösler mit Sitz in Berlin, bestimmt. Hier wird jahrelange Erfahrung gebündelt und der Einstellungsprozess mit Rat und Tat begleitet. Die DB JobService GmbH arbeitet im Ausbildungsservice bundesweit mit sechs regionalen Teams, sowohl für das Marketing, als auch die Bewerbungsabwicklung in enger Abstimmung mit den jeweiligen Geschäftsfeldern zusammen. Ziel ist es, den Bedarf der Geschäftsfelder an geeigneten Bewerber für die ausgeschriebenen Ausbildungsstellen, zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Für einen Konzernstandard bei der Einstellung behinderter Bewerber haben sich die Konzernbereiche APG und JobService GmbH in Abstimmung mit den Geschäftsfeldern unter der Leitung von ASB gemeinsam eingesetzt. Als einer der ersten Schritte wurde der Einstellungsprozess auf die besonderen Anforderungen für behinderte Ausbildungsplatzbewerber angepasst. Das sichert die Prozessqualität und -transparenz und er- DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 ð möglicht mehr Ausbildungsbewerbern mit Behinderung im Konzern die Chance zum beruflichen Einstieg. Parallel dazu wurde eine Übersicht der Ausbildungsmöglichkeiten und Anforderungen der Berufe bei der Bahn bei bestimmten Behinderungen exemplarisch erstellt. Das erleichtert die Kommunikation des Themas. Und es hilft Bewerbern, deren Eltern, den Betrieben und dem Bewerbermanagement, bei der Einschätzung. Die Grundlage für diese Übersicht sind die Erfahrungen im Betrieb und durch die Schwerbehindertenvertreter. Natürlich gilt aber grundsätzlich, dass jede Einstellung individuell immer durch den Betriebsarzt eingeschätzt wird. Alle zutreffenden Bewerbungen, die bei den regionalen Teams eingehen, werden an das Kompetenzzentrum in Berlin zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Mittels eines Laufzettels informieren die regionalen Teams, für welches GF der Bewerber in Frage kommt, und nennen darüber hinaus Alternativen. Die Bewerber werden schriftlich über die Weiterleitung in Kenntnis gesetzt. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung der Bewerbungsunterlagen durch das Kompetenzzentrum. Dort erfolgt die erste Kontaktaufnahme mit den Bewerbern und dem Elternhaus. Diese Kontaktaufnahme ist zwingend erforderlich um die Bewerber von Beginn des Prozesses an zu begleiten und ihnen beratend zur Seite zu stehen bzw. ggf. offene Fragen zu klären. Denn um eine geeignete Ausbildung zu finden bzw. zu empfehlen ist es von Bedeutung, Kenntnis über die Auswirkung der Behinderung zu bekommen. An dieser Stelle erfolgt auch eine erste Beratung, wenn eine Ausbildung nicht möglich ist. Anschließend wird die Bewerbung elektronisch erfasst. Noch fehlende Daten in Bezug auf die Behinderung werden in People Soft erfasst. Das erleichtert die Information nach der Kontaktaufnahme mit den in Frage kommenden Geschäftsfeldern. Vorstellungsgespräch stattfinden soll oder eine Einladung zum Eignungstest erfolgt. Die ersten geeigneten Ausbildungsbewerber für das Ausbildungsjahr 2007 liegen bereits in den Ausbildungsbetrieben vor. Die gute Zusammenarbeit und die enge Abstimmung zwischen Betrieb, Bewerbungsmanagement und Schwerbehindertenvertretung ist Voraussetzung um das gesteckte Ziel zu erreichen, zukünftig mehr behinderten Jugendlichen eine berufliche Perspektive im DB Konzern zu eröffnen. Ursula Venbert, Hildegard Rösler ASB/ACJ Nachdem der Ausbildungsbetrieb über den Bewerber informiert ist und nichts dagegen spricht die vorgesehene Ausbildung zu absolvieren, erfolgt die Weiterleitung der Bewerbungsunterlagen. Parallel dazu erhält der Bewerber eine sogenannte Eingangsbestätigung, welche die Anschrift des Betriebs, den Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit enthält. Ebenfalls wird der Bewerber über den zuständigen Gesamtschwerbehindertenvertreter informiert. Das Kompetenzzentrum unterrichtet auf der anderen Seite die Gesamtschwerbehindertenvertreter über den weiteren Verlauf der Bewerbung. So z. B. wann ein Hildegard Rösler, DB JobService GmbH, zuständig für Einstellungen von Auszubildenden mit Handicap und Gerhard Schimm, Konzernschwerbehindertenvertrauensperson der DB AG Auswahl-/Einstellungsprozess Berufsausbildung für behinderte Bewerber Prozesstag Eingang Eingang Bewerbung Bewerbung Bewerbungseingang im zentralen Kompetenzzentrum ACJ 2 Berlin oder dezentraler Eingang bei ACJ 2 regional und interne Weiterleitung an Kompetenzzentrum ACJ 2 Berlin 2 BewerbungsBewerbungsadministration administration Erfassung in PeopleSoft mit Zuordnung Stellenausschreibung Rücksprache mit Bewerber zur Klärung evtl. Beeinträchtigung Feststellung der grundsätzlichen Eignung für Ausbildung 3 15 Vorauswahl Vorauswahl Vorauswahl nach Mindestkriterien - Abschluss - Notenspiegel Und Auswahlkriterien des einstellenden Betriebes Info und Beratung des potentiellen Einstellungsbetriebs Info, ggf. Rücksprache mit Schwerbehindertenvertreter Auswahl Auswahl Empfehlung: Persönliches Gespräch, ev. Probetag in künftiger Tätigkeit Entscheidung ob Eignung für Ausbildungsberuf optional: • Telefoninterview • Auswahltag JobService GmbH Berlin, 24.01.2007 DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 26 42 Eignungs-/ Tauglichkeitstest Drogentest Psychologischer Test Betriebsarzt Entscheidung ob Eignung für Ausbildungsplatz Einstellung oder Absage Einstellung Einstellung Endgültiger Ausbildungsvertrag Arbeitsplatzvorbereitung Bindungsmassnahmen bis Ausbildungsstart Verantwortung einstellender Betrieb q 1 Seite 13 Behindertenrecht Fragen von Vertrauenspersonen Einander verstehen miteinander leben Vor einigen Monaten ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das AGG will also Diskriminierungen in Bezug auf verschiedene Merkmale einer Person entgegentreten, nicht nur Benachteiligungen wegen einer Behinderung. Vor diesem Hintergrund stellt sich in unserem Betrieb die Frage, ob die Regelung in der mit unserem Arbeitgeber abgeschlossenen Integrationsvereinbarung, wonach behinderte Bewerberinnen und Bewerber bei gleicher Qualifikation zu bevorzugen sind, Konflikte mit den anderen Diskriminierungsverboten des AGG nach sich ziehen könnte. Rechtsprechung und Literatur zu der von Ihnen gestellten Frage sind angesichts der Tatsache, dass das AGG erst wenige Monate in Kraft ist, noch nicht ersichtlich. Zur Beantwortung Ihrer Frage lassen sich aber folgende Hinweise geben: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat die Zielsetzung, Benachteiligungen wegen der in § 1 des Gesetzes genannten Gründe zu verhindern oder zu beseitigen. Es setzt vier Richtlinien der EG um, die - in ihrem jeweiligen spezifischen Anwendungsbereich - gegen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität schützen. Einen Schutz gegen Benachteiligungen wegen anderer Gründe regelt dieses Gesetz nicht. Soweit sich aus anderen Vorschriften oder insbesondere aus arbeitsrechtlichen Grundsätzen weitere Benachteiligungsverbote oder Gleichbehandlungsgebote ergeben, finden diese nach § 2 Abs. 3 AGG neben den Vorschriften des AGG weiterhin Anwendung. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Vorschriften, die dem Schutz bestimmter Personengruppen dienen. In der Integrationsvereinbarung beabsichtigen Sie die Bevorzugung einer bestimmten Gruppe, nämlich die der Gruppe der Schwerbehinderten Menschen. Zunächst sei darauf hingewiesen, dass sich aus dem SGB IX kein Anspruch des Schwerbehinderten Menschen auf bevorzugte Berücksichtigung ableiten lässt. §122 SGB IX begründet auch keine Verpflichtung der Arbeitgeber, Schwerbehinderten Menschen bei der Einstellung stets den Vorzug vor anderen gesetzlichen Regelungen zu geben. Das SGB IX enthält aber umfangreiche spezifische Benachteiligungsverbote zugunsten der Gruppe der Schwerbehinderten Menschen. Zweifelhaft ist, ob die Formulierung gegen § 2 AGG verstößt. Danach sind Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund (hier: ethnische Herkunft, Geschlecht, Behinderung) unzulässig in Bezug auf die Seite 14 Bedingungen, einschl. Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg. Eine unmittelbare Benachteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 AGG kann ich in dem Formulierungsvorschlag nicht erkennen. Ob hierin etwa eine mittelbare Benachteiligung von Frauen oder ausländischen Bewerbern liegen könnte, müsste ggf. gerichtlich geklärt werden. Selbst wenn das der Fall sein sollte, könnte vorliegend die beabsichtigte Maßnahme jedoch als sogenannte positive Maßnahme gem. § 5 AGG zulässig sein. Durch die Verweisvorschrift des geänderten § 81 Abs. 2 Satz 2 SGB IX ist § 5 AGG vorliegend unmittelbar anwendbar. Gem. § 5 AGG ist ungeachtet der in §§ 8 bis 10 AGG sowie in § 20 AGG benannten Gründe eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen. Aus der Begründung des Gesetzgebers ergibt sich hierzu Folgendes: Die Vorschrift erklärt eine Ungleichbehandlung über die in §§ 8 bis 10 sowie § 20 genannten Fälle hinaus für zulässig, wenn dadurch bestehende Nachteile tatsächlicher oder struktureller Art wegen eines in §1genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen. Zulässig sind gezielte Maßnahmen zur Förderung bisher benachteiligter Gruppen nicht nur durch den Gesetzgeber (wie im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und im Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern), sondern auch durch Arbeitgeber, Tarifvertrags- und Betriebspartner sowie seitens der Parteien eines privatrechtlichen Vertrages. Die Vorschrift lässt Maßnahmen zur Behebung bestehender Nachteile ebenso zu wie präventive Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Nachteile. Die Maßnahmen müssen nach objektivem Maßstab geeignet und angemessen sein und bedürfen im konkreten Fall der Abwägung mit Rechtspositionen der von ihnen negativ Betroffenen. Das schließt nach der Rspr. des EuGH einen absoluten Vorrang der zu fördernden Gruppe aus (vgl. Begründung des Rechtsausschusses des Bundestages - BT-Dr. 16/2022, Beilage zu NJW 36/2006 und NZA 16/2006). Auf die betriebliche Praxis übertragen würde das m. E. bedeuten, dass eine Bevorzugung Schwerbehinderter Menschen in Ihrem Betrieb durch § 5 AGG gerechtfertigt sein könnte, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: w Es handelt sich um eine bisher benachteiligte Gruppe. w Es sollen gezielte Maßnahmen zur Förderung ergriffen werden (das dürfte bei der Integrationsvereinbarung der Fall sein). w Die Maßnahmen müssen nach objektivem Maßstab geeignet und angemessen sein. w Ein absoluter Vorrang einer bestimmten Gruppe ist nicht zulässig. Wenn diese Gesichtspunkte durch die Integrationsvereinbarung in Ihrer Firma deutlich werden, dürfte das Risiko, dass eine Schadensersatzklage gestützt auf das AGG erfolgreich ist, erheblich minimiert werden. Zusätzliches Argument für die Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Formulierung ist die gesetzliche Regelung des § 83 SGB IX zur Integrationsvereinbarung selbst. Mit § 83 SGB IX liegt eine spezialgesetzliche Regelung zugunsten der Gruppe der Schwerbehinderten Menschen vor, auf die eine sachlich begründete “Bevorzugung” von Schwerbehinderten Menschen bei der Eingliederung im konkreten Betrieb durchaus gestützt werden kann. Anschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass das AGG nachvollziehbar zu erheblichen Unsicherheiten für den Arbeitgeber führen kann. Letztlich müssen die Anwendung in der Praxis und die Einschätzung durch die Rechtsprechung abgewartet werden. Quelle: Behindertenrecht DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 Konzernrichtlinie 161.0004 “Gesundheitsförderung” wurde zum 01. Januar 2007 eingeführt KSVP und GSVP-Team waren an der Erstellung der Konzernrichtlinie 161.0004 „Gesundheitsförderung“ beteiligt Unter Leitung der KSVP, Gerhard Schimm, war ein Team mit den Mitgliedern Ronald Ditte, Steffen Pietsch und Eike Bunge an der Neuausrichtung der Konzernrichtlinie 161 „Gesundheitsförderung“ beteiligt, die zum 01.01.2007 bei der Deutschen Bahn AG eingeführt wurde. Die Konzernrichtlinie (KoRil) beschreibt die Gesundheitsgespräche mit Beschäftigten und das betriebliche Eingliederungsmanagement. Es liegt nicht nur im Interesse des Unternehmens, sondern auch im Interesse der schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen, dass hier Kriterien vereinbart wurden. So ist vorgesehen, dass bei Mitarbeitern, die mehr als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt innerhalb eines Jahres krankheitsbedingt fehlen, Gesundheitsgespräche zu führen. Deutlich wurde nochmals darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber nach § 84 (2) SGB IX verpflichtet ist, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Hilfe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) bei der Überwindung ihrer Arbeitsunfähigkeit und bei der Prävention zu unterstützen. Im Geltungsbereich war unserer Verhandlungskommission wichtig, dass sich die KoRil an Führungskräfte mit Personalverantwortung und direkte Vorgesetzte, wie Meister, Teamleiter, OE-Leiter usw., wendet. Eine Gliederung der Gesundheitsgespräche wurde vorgenommen, so erfolgt das Begrüßungsgespräch grundsätzlich nach jeder Arbeitsunfähigkeit durch den direkten Vorgesetzten. Das Präventionsgespräch ist ebenso wichtig, wie das Fehlzeitengespräch. Das Fehlzeitengespräch ist jedoch bei auffälligem Krankenstand erforderlich, wenn nach einem Präventionsgespräch keine positive Veränderung ersichtlich wird. Bei der Durchführung der Gesprächsführung war es eine unserer Forderungen, dass sich der Gesprächsführer für sich selbst die Voraussetzung schaffen muss, um solch ein Gespräch führen zu können, z.B. durch die Teilnahme an Seminaren oder Workshops. Die Gespräche sind sorgfältig vorzubereiten, sie sollen offen, vertrauensvoll und in einer partnerschaftlichen Atmosphäre stattfinden. Eine weitere Forderung von uns war, dass auch der Mitarbeiter die Gelegenheit erhalten muss, über seine Wünsche und Probleme zu reden. Dem Mitarbeiter werden keine Fragen zur Diagnose seiner Erkrankung gestellt. Für uns wird es wichtig sein darauf sorgfältig zu achten, wenn behinderte Mitarbeiter von solchen Gesprächen betroffen sind. Das BEM ist in jedem Fall nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit anzubieten. Es kann nur mit Zustimmung des Mitarbeiters begonnen werden. Wir wollten, dass der Mitarbeiter in allen Phasen des BEM aktiv teilnehmen kann. Die einzelnen Schritte des BEM und die vereinbarten Maßnahmen müssen dokumentiert werden. Nach einem angemessenen Zeitraum sollte ein weiteres Gespräch geführt werden, um zu prüfen, inwieweit die Maßnahmen erfolgreich umgesetzt wurden oder welche Veränderungen der Prävention noch dienen würden. In den Gesprächen weist eure Kolleginnen und Kollegen bitte auch daraufhin, dass der Mitarbeiter das Recht hat, das BEM abzubrechen bzw. auszusetzen. Das war eine wesentliche Forderung in den Verhandlungen, an der wir bis zur letzten Verhandlungsrunde festhielten und somit nun in der KoRil festschreiben konnten. Für unsere Verhandlungskommission hat das Einhalten des Bundesdatenschutzgesetzes eine gravierende Priorität. Das abgestimmte Protokoll aus dem BEM sowie beigebrachte Unterlagen werden in einem verschlossenen mit „BEM“ zu kennzeichnenden Umschlag Bestandteil der Personalakte. Die Weitergabe bekanntgewordener lnformationen und Daten an Dritte kann nur mit Zustimmung des Mitarbeiters erfolgen. Gesprächsprotokolle/Umschlag, die sich aus der KoRil 161 ergeben, werden 3 Jahre in der Personalakte aufbewahrt und danach qualifiziert vernichtet. Für Fragen, Informationen, Hinweise und Anregungen stehen die Gesamtschwerbehindertenvertrauenspersonen der Unternehmensbereiche gerne zur Verfügung. Eike Bunge DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 Seite 15 Bundestagsabgeordneter Klaus Brandner 2. v.l. empfing die Abordnung der Interessenvertreter der Menschen mit Handicap bei der Deutschen Bahn AG zu einem Gespräch über die anstehende Rentenreform ...................................................................................................................................................................................................................... Die Arbeitsgruppe „Parlamentarische Verbindungen“ setzt im Jahr 2007 ihre Gespräche mit Bundestagsabgeordneten fort Die Arbeitsgruppe „Parlamentarische Verbindungen“ unter Leitung von Kollegen Schimm, Konzernschwerbehindertenvertrauensperson, setzte im Januar ihre Gespräche mit Bundestagsabgeordneten zur anstehenden Rentenreform fort. siepe ist seit 2005 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales in der Unionsfraktion sowie ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Weiterhin ist er stellvertretender Bundesvorsitzender der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA). Ein Mandat im Bundestag übt er seit 1998 aus. Dr. Ralf Brauksiepe Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung vom 18. November 2005 ist die Rentenversicherung belastbar und solide weiter zu entwickeln. Richtschnur für die Entscheidungen ist die Einhaltung der gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausi- Das erste Gespräch fand am 15.01.2007 mit dem Bundestagsabgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe aus der CDU/CSUFraktion statt. Der Abgeordnete Brauk- Seite 16 cherungsziele, wonach der Beitragssatz 20 % bis zum Jahr 2000 und 22 % bis zum Jahr 2030 nicht überschreiten soll. Darüber hinaus soll der Beitragssatz bis zum Jahr 2009 nicht über 19,9 % steigen. Schwerbehinderte Menschen, die das 63. Lebensjahr erreicht haben, können heute ohne Abschläge in die Rente gehen. Voraussetzung ist der Nachweis von 35 Versicherungsjahren. In besonderen Fällen ist die Verrentung ohne Abschlag auch schon ab dem 60. Lebensjahr möglich. Was für die nicht behinderten Arbeitnehmer gilt soll im Grundsatz auch für die schwerbehinder- DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 ð ten Arbeitnehmer gelten. Deshalb sollen die betreffenden Grenzen von 60 auf 62 Jahre und von 63 auf 65 Jahre angehoben werden, so der Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD. Und genau diese Anhebung stößt bei den innerbetrieblichen Arbeitnehmervertretern der Deutschen Bahn AG und der Eisenbahnergewerkschaft TRANSNET auf Kritik. Schon jetzt ist es für eine Vielzahl von schwerbehinderten und gleichgestellten Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern sehr schwer, aufgrund ihrer Behinderung bis zum 63. Lebensjahr zu arbeiten; in Zukunft bis zum 65. Lebensjahr arbeiten zu müssen, ist für die betroffenen Beschäftigten unzumutbar, so die Auffassung der Arbeitsgruppenmitglieder. Der Bundestagsabgeordnete Brauksiepe ist der Meinung, dass die aktuellen rentenpolitischen Vereinbarungen zwischen Union und SPD ein wichtiger Schritt für die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Altersvorsorge in Deutschland ist. „Es ist uns gelungen, die gesetzliche Rentenversicherung an steigende Lebenserwartungen und sinkende Geburtenzahlen anzupassen.“ so Brauksiepe. „Gleichzeitig beachtet die Reform die Einhaltung der in der Koalition bis zum Jahr 2030 vereinbarten Beitragssatz- und Niveausicherungsziele und folgt der Richtschnur, die Beitragszahler nicht zu überfordern und den Rentnern ein angemessenes Rentenniveau zu sichern.“ Weitere Änderungen werden von der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt, gleichwohl haben die Unionspolitiker für die Sorgen und Nöte der Schwerbehindertenvertrauenspersonen im DB Konzern Verständnis. An dieser Stelle hätten wir uns schon ein Umdenken gewünscht, da wir den Standpunkt vertreten, „dass hier Theorie und Praxis weit auseinander liegen“, so Schimm. Klaus Brandner Die Gespräche wurden am 17.01.2007 in der SPD-Bundestagsfraktion fortgesetzt. Rede und Antwort stand hier der Bundestagsabgeordnete Klaus Brandner. Herr Brandner ist seit 1998 Mitglied des Bundestages und seit Oktober 2002 wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sprecher. Nach der vorgezogenen Neuwahl im September 2005 übernahm er die Funktion des arbeits- und sozialpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion. Der Abgeordnete Brandner war vor seiner Zeit im Bundestag in unterschiedlichen Funktionen in der IG Metall tätig, z.B. als Gewerkschaftssekretär oder als Geschäftsführer, und Bevollmächtigter der IG Metall in Gütersloh; seit 1969 ist er Mitglied der SPD. Die bevorstehende Anhebung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird gerade in vielen Betrieben und Unternehmen mit Skepsis betrachtet, so Schimm. Die Deutsche Bahn AG ist nur ein Unternehmen von vielen. An einigen konkreten Beispielen wurde dem Abgeordneten Brandner die Lage von schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im DB Konzern erläutert. Ebenfalls gaben die Interessenvertreter die gewerkschaftspolitischen Bedenken in die Diskussionsrunde. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe fürchten wie andere Interessenvertretungen auch, dass es zu einer höheren Arbeitslosigkeit führen wird und dass eine längere Lebensarbeitszeit für den Einzelnen größere körperliche und psychische Belastungen mit sich bringt, besonders bei schwerbehinderten Menschen. Herr Brandner vertritt den Standpunkt „Nur eine langfristige Anhebung schafft für Arbeitnehmer und Betriebe Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Die geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters wird daher erst in gut fünf Jahren beginnen und eineinhalb Jahrzehnte später abgeschlossen sein“. Weiter betont er „Wer heute über die Folgen spricht, darf daher insbesondere nicht allein die heutigen Arbeitsmarktverhältnisse seiner Analyse zugrunde legen. Aufgrund der demographischen Veränderungen werden in einigen Jahren grundlegend andere Verhältnisse am Arbeitsmarkt herrschen. Darum besteht jetzt und heute der Handlungsbedarf“. Positiv bewerten die Gesprächsteilnehmer, dass die Arbeitslosigkeit Älterer sinkt, was auch älteren schwerbehinderten Menschen zugute kommt. Unsere Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik des letzten Jahres zeigt schon jetzt große Wirkung. Gegenüber dem September ist die Anzahl der Arbeitslosen abermals um 153.000 (saisonbereinigt 67.000) auf 4,085 Millionen gesunken und liegt nunmehr bei 9,8 %. Gegenüber dem Vorjahr sind rund 258.000 neue versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse hinzugekommen, dabei lobte der Gewerkschafter Brandner auch die Rollen sowie die Aktivitäten der Gewerkschaften. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gibt es auch mit der TRANSNET, erst wenige Tage zuvor gab es ein konstruktives Gespräch zwischen Brandner und Norbert Hansen, Vorsitzender der Eisenbahnergewerkschaft TRANSNET. Die SPD bittet die Arbeitnehmervertreter um Verständnis und eine aktive Mitarbeit und Mitgestaltung. “Nur mit dieser Anhebung, so Brandner, schaffen wir für die Rente eine stabile Grundlage und setzen notwendige Zeichen, vor allem gegenüber denjenigen, die aus populistischen Profilierungsstreben oder aus ideologischen Gründen die gesetzliche Rente kaputt reden wollen“. DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 Gerald Weiß Zu einem weiteren Gespräch kamen die Arbeitsgruppenmitglieder mit dem Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, Gerald Weiß (CDU), zusammen. Der Christdemokrat wurde in der Opel-Stadt Rüsselsheim geboren und lebt heute im Kreis Groß-Gerau. Seit 1968 ist Weiß Mitglied der CDU und war in vielen politischen Ämtern tätig, so als Landtagsabgeordneter in Hessen, Vorsitzender der CDU im Kreisverband. Von 1987 bis 1991 war er Staatssekretär im Hessischen Sozialministerium, seit 1998 ist Weiß Mitglied des Deutschen Bundestages, ferner ist er Vorsitzender der CDA in Hessen, stellv. CDA-Bundesvorsitzender und Mitglied im Präsidium des Bundesvorstandes der CDU. Zu Beginn es Treffens verständigten sich beide Seiten zum Arbeitsmarktprogramm „Job 4000“, welches die Bundesregierung am 01.01.2007 startete und erst am 31.12.2013 ausläuft. Die Ziele des Programms lauten 1.000 neue Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen ohne Berufsausbildung zu schaffen. „Diese Arbeitsplätze werden mit bis zu 36.000 Euro pro Arbeitsplatz für fünf Jahre gefördert.“, so Weiß. Ein nächstes Ziel besteht darin, dass 500 Ausbildungsplätze in Unternehmen eingerichtet werden. Zu Beginn der Ausbildung erhält der Ausbildungsbetrieb 3.000 Euro, bis zu 50.000 Euro Prämie kann gezahlt werden, wenn der Azubi die Berufsausbildung erfolgreich abschließt. Das Programm mit den 500 Ausbildungsplätzen wird besonders bei den Bahn-Vertretern in Augenschein genommen, denn Schimm konnte hier den Abgeordneten Weiß berichten, dass mit Hilfe der Schwerbehindertenvertrauenspersonen ein Anstieg von behinderten Azubis von 5 bis auf 33 zu verzeichnen war. Das Ziel Nr. 3 lautet die Schaffung von 2.500 Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, die nach Vermittlung von den Integrationsfachdiensten entstanden sind. Die Fachdienste erhalten pro Betreuung und Unterstützung 250 Euro. Das Projekt kostet dem Bund insgesamt 31,25 Millionen Euro. Ferner haben sich die Gesprächspartner zur Rentenreform ausgetauscht. Beide Seiten vereinbarten im ständigen Kontakt zu bleiben und die Zusammenarbeit auszubauen. Eike Bunge Seite 17 Neues Jahr, neues Glück und neues Motto: Denn 2007 befinden wir uns im “Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“. Nah am Menschen - Doris Schäling; Sie hat für jeden ein freundliches Wort, für jeden ein Lächeln. V.r. Doris Schäling, Gerhard Schimm, Dr. Gravert, Sabine Belter Fotos: Hilde Weigel ............................................................................................................................................................ Doris Schäling, verabschiedet GSVP und bisherige 1. stellv. KSVP Doris Schäling, Gesamtschwerbehindertenvertrauensperson der DB Netz AG und bisherige erste stellvertretende Konzernschwerbehindertenvertrauensperson der DB AG ist am 01.02.2007 in den wohlverdienten Ruhestand gegangen. Doris Schäling hat die Gabe heikle Angelegenheiten zu lösen. Ihre positive Ausstrahlung und ihre liebenswerte Art sind ihr dabei behilflich. Doris bleib so wie Du bist - so mögen wir Dich. ........................................................................ Sie wurde am 27.02.07 nach der Wahl der Konzernschwerbehindertenvertretung feierlich verabschiedet. Mit vielen freundlichen Lobesworten dankte Gerhard Schimm, die alte und neue KSVP für die geleistete Arbeit und wünschte ihr für die Zukunft alles Gute und allerbeste Gesundheit. In der DB Netz AG folgte Rainer Schuster, Doris Schälings bisheriger Stellvertreter, ihr im Amt nach. Kollegin Schäling wurde im Dezember 1960 bei der damaligen BD Saarbrücken eingestellt. Sie arbeitete dort viele Jahre als ideenreiche Organisatorin im Seite 18 deutsch-französischen EisenbahnerJugendaustausch des BundesbahnSozialamts. Zudem hat sie an vielen ausbildungsfördernden und jugendpflegerischen Maßnahmen der Deutschen Bundesbahn in Österreich mitgewirkt. Sie engagierte sich immer besonders gern für die Belange der Jugendlichen. 1989 wurde sie in der BD Hannover vom Dienst freigestellt, weil sie Aufgaben in der Geschäftsführung des Bezirkspersonalrates wahrzunehmen hatte. Sie war dort u. a. Vorstandsmitglied und Stellvertreterin des Vorsitzenden. 1994, nach ihrer Wahl in die Gesamtschwerbehindertenvertretung des Geschäftsbereichs Netz der Niederlassung Nord, war den Schwerbehindertenvertrauenspersonen schnell klar, dass sich Doris Schäling mit all ihrer verfügbaren Kraft jederzeit für die Belange der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen in der DB Netz AG einsetzten würde. Auch bei der Umsetzung des SGB IX hatte sie ein „goldenes Händchen“ und immer ein untrügliches Gespür für das “Real-Machbare”, selbst in vertrackten Situationen. Doris Schäling blieb stets eine lebensfrohe starke Schwerbehindertenvertrauensperson mit hoher Sachkompetenz und feinem Fingerspitzengefühl. Ihr aufrechtes, charmant-humoriges Naturell und ihr kreatives Handeln haben ihr den oft bezeugten Respekt und die Hochachtung, auch des Arbeitgebers, beschert. Doris Schäling will in ihrem neuen „Unruhestand“ nicht rasten, sie wird PC-Kurse belegen und sich dem Bridge-Spiel widmen. Außerdem träumt sie noch von vielen nahen und fernen Reisezielen, die sie natürlich mit der Bahn, am liebsten aber per Schiff ansteuern möchte. Bleibt uns Jüngeren nur, ihr herzlich “alles Gute” zu wünschen. Unter diesem Wahlspruch des Jahres werden in der gesamten Europäischen Union Hunderte verschiedener Aktivitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene stattfinden, die sich auf Diskriminierungen von Menschen aufgrund ihrer Rasse oder ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung, ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Ausrichtung oder einer Behinderung konzentrieren. Ziel dieses Aktionsjahres der Europäischen Kommission ist es, dass die europäischen Antidiskriminierungsbestimmungen angewandt und durchgesetzt werden. Dies soll nicht zuletzt durch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Recht auf Gleichbehandlung erreicht werden. Diese Sensibilisierung ist auch in der Arbeitswelt von Nöten, um Änderungen bei Verhalten und Mentalität für mehr Chancengleichheit zu bewirken. Die Hilfe und Aufklärungsarbeit der Schwerbehindertenvertretung ist hier gefragt. Kurz notiert: Weltweit gegen Diskriminierung behinderter Menschen Am 13. Dezember 2006 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen eine Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Die UN-Konvention hat zum Ziel, die volle und gleichberechtigte Anwendung des internationalen Menschenrechts und aller grundlegenden Freiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu sichern sowie die Respektierung der Würde dieser Menschen zu fördern (Artikel 1). Weltweit leben 650 Millionen Menschen mit Behinderungen, 400 Millionen davon in Entwicklungsländern und 8,6 Millionen in Deutschland. DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 Rechtsprechung Bundesarbeitsgericht präzisiert Übernahme der JAV Die Frage, ob ein Arbeitgeber einen Auszubildendenvertreter nach dem Ende der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen muss, hängt davon ab, ob allein im Ausbildungsbetrieb ein entsprechender freier Arbeitsplatz vorhanden ist. Andere Betriebe des Unternehmens müssen dagegen nicht berücksichtigt werden. Das ist passiert: Die Arbeitgeberin führt die Berufsausbildung konzerneinheitlich in einem Ausbildungsbetrieb mit Hauptsitz in Bonn und 39 Berufsbildungsstellen im Bundesgebiet durch. Offene Kritik am Arbeitgeber rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung Ein offener Brief im Rahmen eines betrieblichen Streits ist nicht unbedingt ein Kündigungsgrund. Vielmehr gilt auch hier das Recht der freien Meinungsäußerung, das erst dort seine Grenze findet, wo Menschen vorsätzlich beleidigt und verleumdet werden. In einer betrieblichen Auseinandersetzung hatte der Kläger in einem offenen Brief sowohl den Vorsitzenden des Betriebsrates als auch aus Sicht des Arbeitgebers den Geschäftsführer und den Personaldirektor angegriffen. In der Sache selbst äußerte sich der Kläger nach eigener Auffassung sachlich und nicht beleidigend. Gleichwohl kündigte der Arbeitgeber dem Kläger fristlos. Der Mann habe die betrieblichen Angelegenheiten nicht in einem offenen Brief aufgreifen dürfen. Die in diesem Fall betroffene Auszubildende war unter anderem auch Mitglied einer Auszubildendenvertretung. Kurz vor Beendigung der Ausbildung verlangte sie, wie in § 78a Absatz 2 BetrVG vorgesehen, von der Arbeitgeberin die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Die Arbeitgeberin lehnte dies jedoch mit dem entsprechenden Auflösungsantrag vor dem Arbeitsgericht ab, weil ihr die Weiterbeschäftigung der Auszubildenden unzumutbar im Sinne des § 78a Absatz 4 BetrVG sei. Die Auszubildende war jedoch ganz anderer Ansicht: Im Ausbildungsbetrieb selbst und auch in anderen Betrieben des Unternehmens seien Arbeitsplätze frei. Warum könne sie hier nicht ohne weiteres weiterbeschäftigt werden? Das entschied das Gericht: Das zuständige Arbeitsgericht und danach auch das Landesarbeitsgericht lehnten den Auflösungsantrag der Arbeitgeberin mit der Begründung ab, dass ihr die Weiterbeschäftigung der Auszubildenden angesichts mehrerer freier Arbeitsplätze im gesamten Unternehmen sehr wohl zumutbar sei. Damit gab sich die Arbeitgeberin jedoch nicht zufrieden und die Angelegenheit landete vor dem Bundesarbeitsgericht, wo sie dann letztendlich doch Recht bekam. Bei der Suche nach einer geeigneten Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung in einem Konzern sei allein der Ausbildungsbetrieb, und nicht auch die anderen Betriebe des Unternehmens zu berücksichtigen, entschieden die Richter und präzisierten damit die Anforderungen der Übernahme eines Ausbildungsvertreters nach § 78a BetrVG. Ist zum Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses im Ausbildungsbetrieb ein freier Arbeitsplatz vorhanden, sei die Weiterbeschäftigung dem Arbeitgeber grundsätzlich zumutbar. Aber es gibt noch weitere Bedingungen: Erstens muss der Arbeitsplatz der in der Ausbildung erworbenen Qualifikation des Auszubildenden entsprechen und zweitens muss die Weiterbeschäftigung auf diesem geeigneten Arbeitsplatz auch dauerhaft sein. Liegen all diese Voraussetzungen nicht vor, kann eine Weiterbeschäftigung seitens des Arbeitgebers als unzumutbar abgelehnt werden. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15.11.2006, 7 ABR 15/06 Der Kündigungsfrist entwischt Das Gericht entschied, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung beendet worden ist. Der offene Brief des Klägers ist nicht geeignet, eine außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Arbeitgebers zu rechtfertigen. Die Grenzen des Rechts auf freie Meinungsäußerung sind seitens des Klägers nicht in kündigungsrelevanter Weise überschritten worden. Das hat er nun davon! Wer als Arbeitgeber die ordentliche Frist zur Kündigung derart ausnutzen will, dass er dem Arbeitnehmer am Abend des letzten Tages des Monats die Kündigung am Arbeitsplatz übergeben will, kann sich nicht auf Zugangsvereitelung des Arbeitnehmers berufen, wenn dieser kurz vor Arbeitsschluss bereits gegangen ist. Im vorliegenden Fall hatte der Mitarbeiter von einem Arbeitskollegen am Morgen erfahren, dass ihn der Chef am Abend die Kündigung überreichen wolle. Daraufhin verließ er kurzerhand den Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer dementsprechend am Abend nicht mehr an seinem Arbeitsplatz antraf, musste die Kündigung nun per Post zustellen. Diese traf erst am ersten des nächsten Monats ein. Zu spät, so das Urteil des Landesarbeitsgerichts in Köln. Selbst wenn der Arbeitnehmer von der Kündigung wisse, sei es nicht seine Pflicht, bis zur letzten Sekunde an seinem Arbeitsplatz zu warten. Es sei vielmehr die Aufgabe des Arbeitgebers, für einen rechtzeitigen Zugang zu sorgen. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 10.04.2006 - 14 (4) Sa 61/06 Zwar sind Beleidigungen des Arbeitgebers oder von Vorgesetzten nicht vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt und daher regelmäßig auch ein Kündigungsgrund. Die Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber geht aber nicht so weit, dass einem Mitarbeiter jede offene Kritik verboten ist. Krankheiten zugeben Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2006 - 8 Sa 245/06 Ein Mann hatte in einem Antragsformular für eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zwar Muskelkater in den Waden angegeben, aber ein Raucherbein verschwiegen. Als der Neuversicherte ein Jahr später wegen Krankheit aus dem Beruf ausschied, wurde ihm der Versicherungsschutz wegen arglistiger Täuschung verweigert. (Az.: 13.1.2006 - 6 U 115/05) DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 Seite 19 Hinweise ¡ Bei Weiterbildungsmaßnahmen gesetzlich unfallversichert Arbeitnehmer stehen nicht nur bei der Arbeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern auch wenn sie an Seminaren teilnehmen. Unerheblich ist, ob die Schulung vom Betrieb selbst organisiert oder von einem externen Bildungsträger durchgeführt wird. Wo die Veranstaltung stattfindet, ob im Betrieb, in einem Bildungsinstitut oder in einem Hotel, ist auch nicht relevant für den Versicherungsschutz. Dieser erstreckt sich auf die Zeit des Seminars selbst sowie auf die An- und Abreise. ¡ Broschüre "Kündigungsschutz” neu aufgelegt D a s B u n d e s a rbeitsministerium hat die kostenlose Broschüre "Kündigungsschutz" neu aufgelegt. Sie informiert über den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz, die ordentliche und außerordentliche Kündigung und die Kündigung von befristeten Arbeitsverträgen. Es wird außerdem aufgezeigt, für wen das Kündigungsschutzgesetz gilt und wie es wirkt, erklärt anzeigepflichtige Entlassungen und die Kündigungsfristen. www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/ Service/publikationen. ¡ Kasse zahlt Hilfskraft Können sich Eltern aus Krankheitsgründen nicht um Kind und Haushalt kümmern, zahlt die Kasse den Einsatz einer Hilfskraft. Voraussetzung ist, dass ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind zu versorgen ist, so die Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK). Zudem gelte die Regelung nur dann, wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann. Die Hilfe können Versicherte zum Beispiel dann beantragen, wenn sie im Krankenhaus liegen oder eine Kur absolvieren, heißt es. Seite 20 ¡ ¡ Freie Arztwahl künftig in allen EU-Ländern Geld statt Urlaub nur die Ausnahme Ministerin will grenzüberschreitende Versorgung vorantreiben Arbeitsfreie Tage müssen in aller Regel „abgefeiert" werden Patienten sollen künftig EU-weit zum Arzt gehen können. Deutschland wolle die EU-Ratspräsidentschaft auch dazu nutzen, Akzente zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu setzen, kündigte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in Potsdam an. So könne die Behandlung von Patienten mit seltenen Krankheiten auch bei Spezialisten in einem anderen EU-Land ermöglicht werden. Bisher werden solche Behandlungen nur bei befristeten Aufenthalten über Abkommen der Krankenkassen geregelt. Die gesetzlichen Kassen begrüßten Schmidts Ankündigung. Die Chancen des europäischen Binnenmarkts müssten genutzt werden, damit Versicherte erforderliche Leistungen, die sie im Ausland in Anspruch nehmen wollten, auch bekämen, hieß es in einer auf der Tagung vorgestellten „Potsdamer Erklärung". Urlaub muss in der Regel in Form von arbeitsfreien Tagen genommen werden. Nach geltendem Arbeitsrecht können nicht genommene Tage in einem laufenden Arbeitsverhältnis nicht ausgezahlt werden, erklärt Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin. Anders ist es nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Dann können Arbeitnehmer Geld für ihre restlichen Urlaubstage bekommen. Dabei lohnt es, nachzurechnen: Wer sich zum Beispiel arbeitslos meldet und noch Urlaubstage ausbezahlt bekommt, hat erst Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn diese Tage abgegolten sind. Wechselt ein Arbeitnehmer während eines laufenden Jahres zu einem neuen Arbeitgeber und lässt sich seine Urlaubstage auszahlen, kann er die Urlaubstage im neuen Arbeitsverhältnis nicht noch einmal nehmen. ¡ Pendlerpauschale gilt weiter Fahrtkosten: Für Schwerbehinderte ändert sich nichts Arbeitnehmer mit Behinderung können für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch weiterhin ab dem ersten Kilometer die so genannte “Pendlerpauschale” steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass das Versorgungsamt mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 70 festgestellt hat. Diese Regelung gilt auch für Schwerbehinderte (GdB ab 50) mit dem Merkzeichen “G” im Schwerbehindertenausweis. Betroffene haben zwei Möglichkeiten ihre Fahrtkosten in der Einkommenssteuererklärung anzugeben: Sie können in der Anlage “N” die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten eintragen oder für jeden gefahrenen Kilometer den pauschalen Satz von 30 Cent ansetzen. Die Fahrtkosten von Arbeitnehmern werden seit diesem Jahr erst ab dem 21. Kilometer berücksichtigt. ¡ Computerhilfsmittel Von INCOBS - Informationspool Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte - wurde jetzt die Broschüre „Informationen zur Arbeitsplatzausstattung" neu aufgelegt. Sie gibt Auskunft über wichtige Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen: Bildschirmlesegeräte, Braillezeilen, Flachbildschirme, Großbildsysteme, Handys, Lesesprechgeräte (Vorlesesysteme) und Screenreader. Nach Einführung in die jeweilige Produktgruppe erhält der Leser Tipps und Hinweise zur Auswahl eines geeigneten Hilfsmittels. Ergänzt werden die Angaben durch eine Marktübersicht der Produktanbieter mit genauen Adressen. Die Broschüre wird vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. herausgegeben und kann kostenfrei angefordert werden bei DIAS GmbH - Projekt INCOBS, Neuer Pferdemarkt 1, 20359 Hamburg, Tel. 040/431875-17 E-Mail [email protected]. Mehr Informationen zum Thema gibt es auch im Internet unter www.incobs.de. DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 Aktuelles - kurz berichtet ¡ Auch daheim unfallversichert Heimarbeiter mit gleichen Rechten wie Kollegen im Betrieb Wer hauptsächlich von zu Hause aus für seinen Arbeitgeber tätig ist, kann bei einem Unfall ebenso auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zählen wie die Kollegen im Betrieb. Darauf machen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung aufmerksam und erläutern: „Der Versicherungsschutz greift, wenn man seine dienstlichen Aufgaben wahrnimmt." Das sei in der Regel im Arbeitszimmer der Fall und beim Instandhalten oder Transportieren eines ¡ ¡ Kündigung droht bei teuren Geschenken Bis zu zehn € sind unbedenklich enthalten. Die Audio-CD kann man kostenlos bestellen, entweder telefonisch bei der Mobilitätsservice-Zentrale unter Telefon 01805/5 1 25 12 (12 Cent/Min.) oder per E-Mail unter [email protected] Barrierefreie Internetseite Ein barrierefreies Angebot bietet die Internetplattform www.arzt-auskunft.de. Das umfassende Verzeichnis aller Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Kliniken in Deutschland entspricht der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behinderten- ¡ Mit Blick auf die Unternehmen heißt es: „Auch bei Telearbeitsplätzen ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass sie sicher und gesund gestaltet sind. Er sollte auch diejenigen Mitarbeiter, die zu Hause arbeiten, regelmäßig über Pausenregelungen und gesundheitliche Belastungen durch Bildschirmarbeit informieren.” Infos: www.unfallkassen.de FREIZEIT-UNFALL? Arbeitgeber informieren Fällt ein Beschäftigter wegen eines Unfalls aus, entstehen dem Arbeitgeber durch die Lohn- und Gehaltsfortzahlung Kosten. Der Arbeitgeber kann sich diese Kosten in vielen Fällen zurückholen. Voraussetzung ist, dass die Personalstelle des Arbeitgebers von dem Unfall erfährt. Nur so kann der Arbeitgeber eine eventuelle Haftpflicht des Unfallverursachers prüfen. Deshalb ist es wichtig, dass der Beschäftigte bei einem FreizeitUnfall die Personalabteilung informiert. Es entstehen durch die Meldung keine Nachteile, selbst dann nicht, wenn der Unfall mit verschuldet wurde. Mobil mit Handicap auf Autio-CD Die aktuelle Broschüre “Mobil mit Handicap” gibt es für blinde und sehbehinderte Menschen in einer Neuauflage wieder als Audio-CD. Erstmals sind darin auch konkrete Tipps für barrierefreie Urlaubsziele ¡ Arbeitsgerätes, etwa des Laptops. Versichert seien auch Dienstreisen und die Wege vom Büro zum Betrieb, zum Beispiel zur Teilnahme an einer Konferenz. Der Versicherungsschutz beginne mit dem Durchschreiten der Haustür. Nicht versichert ist der Arbeitnehmer dagegen in der restlichen Wohnung, also außerhalb des häuslichen Arbeitsbereichs, etwa auf dem Weg ins Badezimmer. Wer seine Arbeit für private Erledigungen unterbreche, sei ebenfalls nicht mehr von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. ¡ gleichstellungsgesetz. Dabei sind sogar die dynamischen Inhalte barrierefrei, also zum Beispiel die Arztsuche mit rund 290.000 Adressen und Informationen zu Sprechstunden. Der Service von www.arzt-auskunft.de ist kostenfrei. Viele Handys strahlen laut Experten zu stark Kunde sollte beim Kauf auf einen niedrigen SAR-Wert achten Zwei von drei Handymodellen in Deutschland genügen nicht den strengen Kriterien von Stahlenschutzexperten. Laut einer Untersuchung von 814 Modellen weisen nur 30,5 Prozent einen so genannten SAR-Wert von 0,6 Watt pro Kilogramm Körpergewebe (W/kg) auf, teilt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mit. Handys mit diesem Grenzwert genügen beim Strahlenschutz den strengen Krite- rien des Umweltzeichens “Blauer Engel” und werden vom BfS empfohlen. Allerdings liegen alle Handys laut BfS-Angaben unter dem offiziell festgelegten Grenzwert von zwei W/kg. Die Experten empfehlen dennoch, beim Handykauf einen möglichst niedrigen SAR-Wert anzustreben. Zu finden ist der Wert meist in der Bedienungsanleitung des Mobiltelefons. Informationen unter www.bfs.de DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 Nur kleine Geschenke sind im Beruf zulässig. Bei einem Wert bis zu 10 € könne einem niemand etwas anlasten, sagt der Deutsche Anwaltverein. Der erlaubte Geschenkwert ist oft in der Betriebsvereinbarung hinterlegt. Ab einen Geschenkwert von 50 € sollten Mitarbeiter aber ihren Vorgesetzten informieren. Wer sich von Geschäftspartner allerdings “für 1000 € nach Dubai” einladen lässt, rechtfertigt eine sofortige Entlassung ohne Vorwarnung: “Das ist eine Art der Bestechung” ¡ Aufhören lohnt sich Wer bis zu zehn Zigaretten am Tag rauchte, hat drei bis fünf Jahre nach dem Aufhören das erhöhte Herzinfarktrisiko vollständig abgebaut, berichten kanadische Forscher. Bei starken Rauchern, die sich 20 Zigaretten und mehr am Tag anzündeten, wiesen sie dagegen auch noch nach 20 Jahren ohne Tabakkonsum ein um 22 Prozent erhöhtes Herzinfarktrisiko nach. Seite 21 Gesundheitsreform Bundesrat stimmte der Gesundheitsreform zu Der deutsche Bundesrat in Berlin ..................................................... Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) am 2. Februar 2007 abschließend beraten und beschlossen. Der Bundesrat stimmte der Gesundheitsreform am 17. Februar 2007 zu. Sie soll im Wesentlichen am 1. April 2007 in Kraft treten. Kern des Gesetzes ist der Gesundheitsfonds Im Zuge der Reform muss künftig jeder Bürger in Deutschland einer Krankenversicherung angehören. Kern des Gesetzes ist die Einführung eines Gesundheitsfonds, der ebenso wie der neue Krankenkassen-Finanzausgleich und die Neuregelungen für die private Krankenversicherung im Jahr 2009 starten soll. Bereits ab April können die Versicherten bei ihren Kassen zwischen einer Vielzahl neuer Tarife wählen, darunter solchen mit Selbstbehalten und Rückerstattungen. Impfungen und Eltern-Kind-Kuren müssen von den Kassen bezahlt werden. In diesem Jahr soll die gesetzliche Krankenversicherung durch die Reform um 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro entlastet werden. Was kommt wann? Die Änderungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes im zeitlichen Überblick: Stichtag 2./3. Lesung: 2. Februar 2007 Mit Stichtag 2. Februar wird der Wechsel von gesetzlich Versicherten in die private Krankenversicherung erschwert. Nur wer mindestens drei Jahre mit seinem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 47.250 Euro lag, darf zu einer privaten Versicherung wechseln. Bisher war der Verdienst im zurückliegenden Jahr maßgeblich. 1. April 2007 Die gesetzlichen Krankenkassen können nun so genannte Wahltarife anbieten. Seite 22 Wer etwa einen Tarif mit Selbstbehalt wählt, erhält dafür eine Prämie seiner Kasse. Das ist auch möglich, wenn man etwa das ganze Jahr nicht zum Arzt geht also keine Leistungen in Anspruch nimmt. Auch dafür kann es einen Tarif geben, der den Versicherten mit einer Prämie belohnt. Aber Achtung: Wer einen solchen Tarif wählt, ist drei Jahre gebunden, kann also auch die Krankenkasse nicht wechseln. Und wer nicht genau rechnet, kann am Ende auch draufzahlen. Für besondere Behandlungsformen, etwa für chronisch Kranke, müssen künftig besondere Tarife angeboten werden. Bei diesen gelten besondere Bedingungen - zum Beispiel die Teilnahme an Behandlungsprogrammen, dafür kann auch hier eine Prämie winken. Eine Einschränkung der Leistung gibt es bei Problemen nach Schönheitsoperationen, Piercings, Tattoos und anderen "medizinisch nicht indizierten Maßnahmen". Hier müssen sich die Patienten künftig an den Behandlungskosten beteiligen. Bundesbürger, die nicht mehr krankenversichert sind, früher aber einmal bei einer gesetzlichen Kasse versichert waren, müssen von dieser wieder aufgenommen werden. Zahlreiche weitere Änderungen treten ebenfalls am 1. April in Kraft. So kann die ambulante Versorgung durch Krankenhäuser ausgeweitet werden. Eine Reihe von Impfungen sowie Eltern-Kind-Kuren sind künftig Pflichtleistungen der Krankenkassen. Tabletten gibt es in den Apotheken künftig auch einzeln und wer eine sehr teure Behandlung braucht, braucht künftig auch noch eine Expertise von einem zweiten Arzt. 1. Juli 2007 sind - beispielsweise Selbstständige müssen von ihrer privaten Versicherung wieder versichert werden - zunächst im Standardtarif, später im neuen Basistarif. Wer den Tarif nicht zahlen kann, bekommt Zuschüsse. 1. Januar 2008 Die Regeln für die Begrenzung der Zuzahlungen bei chronisch Kranken werden geändert. Nur wer regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen oder Behandlungsprogrammen teilgenommen hat, muss nur maximal ein Prozent seines Einkommens zuzahlen. Für die anderen gilt: zwei Prozent des Einkommens. 1. Juli 2008 Ein einheitlicher Spitzenverband löst die sieben bestehenden Krankenkassenspitzenverbände ab. 1. Januar 2009 Der Gesundheitsfonds und ein neuer Risikostrukturausgleich werden eingeführt. Ab diesem Datum wird es einen einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland geben. Ab Januar 2009 gilt auch eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Bei der privaten Krankenversicherung wird der Basistarif eingeführt, der Neukunden bei einem späteren Wechsel zu einer anderen privaten Versicherung eine Mitnahme der Altersrückstellungen erlaubt. Risikozuschläge gibt es in diesem Tarif im Gegensatz zu den sonst üblichen Tarifen der privaten Versicherer nicht. Für Altkunden der privaten Versicherer ist der Tarif allerdings nur bis zum 30.6.2009 offen. Nichtversicherte, die in der privaten Kasse waren, oder dieser zuzurechnen DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 ð Wichtige Fragen und Antworten zur Gesundheitsreform Was ändert sich für gesetzlich Versicherte? Bieten alle Kassen das gleiche? Die Grundleistungen bleiben, wie jetzt schon, überall gleich. Die Kassen können aber verschiedene Zusatzleistungen anbieten. Auch Tarifminderungen durch einen Selbstbehalt sind möglich. Was bedeutet die Versicherungspflicht für mich konkret? Wenig. Bei einem Kassenwechsel wird Sie die bisherige Kasse aber nur "entlassen", wenn Sie nachweisen, dass sie bei einer anderen Krankenkasse Mitglied geworden sind. Für Nichtversicherte bedeutet es, sie müssen sich bei einer Kasse die Mitgliedschaft beantragen. Die genauen Regelungen sind noch nicht bekannt. Sind künftig Krankheiten von der Behandlung ausgeschlossen? Nein. Lediglich Folgeerkrankungen von "unnötigen" Eingriffen wie Piercings, Tattoos oder nicht ärztlich verordnete Schönheitsoperationen können teilweise dem Patienten auferlegt werden. In welchem Umfang steht noch nicht fest. Was ändert sich für chronisch Kranke? Wer als solcher nicht an Vorsorgeuntersuchungen oder speziellen Chronikerprogrammen teilnimmt, muss gegebenenfalls mehr Zuzahlungen hinnehmen: Die Überforderungsgrenze für Zuzahlungen liegt dann bei jährlich zwei Prozent des Einkommens statt nur bei einem Prozent. Was ändert sich für privat Versicherte? Wann kann ich in eine private Kasse (PKV) wechseln? Es gilt weiter die Versicherungspflichtgrenze. Diese liegt 2007 bei 3975 Euro monatlich oder 47.700 Euro jährlich. Neu ist: Nur wer drei Jahre lang mehr verdient, kann in die private Kasse wechseln. Wer selbstständig ist oder freiberuflich arbeitet, kann ebenfalls in die PKV wechseln. Was verändert sich beim Wechsel von PKV zu PKV? Der wird für Neukunden der PKV in jedem Fall leichter werden. Bisher ist der Wechsel nicht attraktiv, weil die für das Alter zurückgelegten Gelder nicht mitgenommen werden können, sondern der Versicherung zufallen. Mit einem Rechenmodell, das auf dem BasisTarif beruht, sollen diese Ansprüche künftig ermittelt und zur neuen Versicherung transferiert werden. Noch unklar ist, wie es genau beim Wechsel von "Bestandskunden" aussieht. Was verändert sich beim Wechsel von PKV zur "Gesetzlichen”? Wenig. Der Wechsel wird ähnlich schwierig Was ändert sich bei Vorsorge-Untersuchungen? Wer von den 45- bis 55-Jährigen nicht daran teilnimmt, muss bei einer späteren Erkrankung eventuell mehr zuzahlen. Für sie gilt dann ebenfalls eine Begrenzung der Zuzahlungen von jährlich zwei Prozent statt einem Prozent des Einkommens. Allerdings gilt diese Bonusregelungen bei Krebserkrankungen nur, wenn dort Vorsorgeuntersuchungen auch sinnvoll sind. Was ändert sich für Kinder? Zur Krankheitsvorbeugung empfohlene Impfungen gehören künftig zur Kassenleistung. Auch Mutter-Vater-Kind-Kuren sind künftig eine Regelleistung, auf die es einen Anspruch gibt. Was ändert sich für alte Menschen? Ältere und Pflegebedürftige haben künftig unter anderem einen Rechtsanspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. Für Pflegeheimbewohner und die Mitglieder von AltenWohngemeinschaften soll die Pflege und die Versorgung mit Hilfsmitteln verbessert werden. Meine Kasse bietet ein so genanntes Hausarztmodell. Bleibt das? Ja. Solche Modelle, in denen der Hausarzt der zentrale Ansprechpartner ist, müssen künftig sogar von allen Kassen angeboten werden. Bleibt die Praxisgebühr? Ja. Muss ich beim Arzt etwas anders machen? Nein. Für den Arzt ändert sich allerdings ab 2011 das Abrechnungssystem. Bisher erhält er für jede Behandlung Punkte, die am Quar- verlaufen wie jetzt. Derzeit ist das beispielsweise nur möglich, wenn eine versicherungspflichtige Arbeit aufgenommen wird. Wird die PKV für Neukunden teurer? Nach Angaben der privaten Versicherer: ja. Vor allem jüngere Neukunden müssen wohl mit deutlich höheren Tarifen rechnen, unter anderem da das Mitnehmen der Altersrückstellungen in der bisherigen Kalkulation der Unternehmen nicht berücksichtigt war. Die "verfallenen" Altersrückstellungen trugen zur Kostensenkung bei. Wird die PKV auch für bereits privat Versicherte teurer? Nach Angaben der privaten Versicherer: ja. Sie argumentieren, der neue Basistarif verändere die Versicherungsstruktur und belaste damit auch die bereits bestehenden Tarife. Was ist der neue Basis-Tarif bei der PKV? Der Basis-Tarif bietet in etwa die Leistungen der gesetzlichen Kassen. Der Preis darf dabei den maximalen Beitrag der gesetzlichen Kassen nicht übersteigen. Bei der PKV richtet sich der Beitrag nach dem Gesundheitszustand. Gibt es diese Risikozuschläge auch beim Basis-Tarif? Nein. Hier gibt es nur Unterscheidungen nach Alter und Geschlecht. DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007 talsende in einen Geldbetrag umgerechnet werden - je nachdem, wie viel die Ärzte in seinem Bezirk insgesamt ausgegeben haben. Künftig gilt ein fester Preis. Ich brauche sehr teure Medikamente bzw. eine aufwändige Untersuchung. Ändert sich etwas für mich? Ja. Der behandelnde Arzt muss künftig eine Zweitmeinung einholen. Ein zweiter "fachlich besonders ausgewiesener" Arzt muss also die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigen. Wie das genaue Verfahren aussieht, steht noch nicht fest. Was bedeutet der Gesundheitsfonds für mich, wenn ich ALG II erhalte? Durch den Gesundheitsfonds ändert sich nichts. Was bedeutet der neue Risikostrukturausgleich für mich? Dadurch werden die Kosten für unterschiedliche Krankheiten zwischen den Kassen ausgeglichen. Die Krankenkassen ziehen natürlich gesunde Versicherte vor. Bereits jetzt können aber auch Schwerkranke zu einer anderen Kasse wechseln. Das könnte künftig problemloser werden, da ein Schwerkranker durch den Ausgleich keine oder nur noch wenig Zusatzkosten bedeutet. Eine Kasse, die sich auf eine bestimmte Gruppe von Kranken spezialisiert, könnte das möglicherweise sogar zu einem Wettbewerbsvorteil machen. Ich bin gar nicht mehr versichert? Was jetzt? Wenn Sie früher gesetzlich versichert waren der gesetzlichen Kasse zuzurechnen sind, muss Sie eine gesetzliche Kasse wieder aufnehmen. Diese Regelung gilt voraussichtlich bereits ab 1.April 2007. Für ehemals privat Versicherte soll eine ähnliche Regelung ab 1. Juli 2007 gelten. Wer kann alles in den Basistarif? Alle PKV-Neukunden und alle diejenigen, die derzeit freiwillig in einer gesetzlichen Kasse sind - also über der Versicherungspflichtgrenze liegen - können diesen Tarif wählen. In den Basis-Tarif wechseln können auch bereits PKV-Versicherte - allerdings nur vom 1.1.2009 bis 30.6.2009. Danach ist das für die so genannten Bestandskunden bereits nur noch möglich, wenn sie älter als 55 Jahre sind oder ihre Prämie nicht mehr bezahlen können. Bürger, die sich erst nach 2009 privat versichern, können auch in jüngeren Jahren von ihrem normalen Tarif in den Basis-Tarif wechseln. Was passiert, wenn ich den Basis-Tarif nicht mehr bezahlen kann? Dann greift eine Härtefallregelung. In einem ersten Schritt wäre dann nur noch die Hälfte der Prämie zu zahlen. Ich bin gar nicht mehr versichert? Was jetzt? Wenn Sie früher privat versichert waren oder - etwa als Freiberufler - sich eigentlich privat versichern müssten, muss Sie jede private Versicherung in den Basistarif aufnehmen. Dies gilt bereits ab Sommer 2007. Bis zur Einführung des Basistarifs 2009 gilt für Sie der Standardtarif, der ähnliche Leistungen und Bedingungen hat. Seite 23 q Verkehrsrecht: Das ist neu in 2007 Höhere Bußgelder für Raser, null Promille für Fahranfänger und weitere Änderungen Unfall im Ausland W er zu schnell fährt, muss künftig tiefer in die Tasche greifen: Die Bußgelder für Raser sollen 2007 ebenso erhöht werden wie die Strafen bei Alkohol oder Drogen am Steuer. Knöllchen aus dem Ausland müssen bald in Deutschland bezahlt werden, und für Fahranfänger kommt die Null-PromilleGrenze. Das sind nur einige der Neuerungen im Verkehrsrecht. Mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien in die Europäische Union wird die Regulierung von Unfällen auch in diesen Ländern einfacher. Sachschäden können, wie generell bei Crashs innerhalb der EU, von zu Hause aus geltend gemacht werden. Beim Zentralruf der Autoversicherer, Telefon 0180 25026 (0,06 €/Anruf), erfahren Sie, welcher Versicherer in Deutschland als Schadenregulierungsbeauftragter zuständig ist. Eine weitere Neuerung trifft die gesamte EU: Wenn es im Ausland gekracht hat, kann der Geschädigte jetzt in seinem Heimatland die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verklagen. Es gilt allerdings das Recht des Unfalllandes. Führerschein-Tourismus Höhere Bußgelder Erst vor wenigen Monaten wurden die Strafen für Drängler drastisch erhöht. Jetzt soll auch bei Rasern und bei Alkohol oder Drogen am Steuer an der Bußgeldschraube gedreht werden. Die Verkehrsminister der Bundesländer wollen mit den Erhöhungen aber im geltenden Rahmen bleiben: Das sind maximal 1000 € für Tempo- und 1500 € für Alkohol- und Drogenfahrten. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee würde die Bußgeldrahmen gerne verdoppeln, um solche Delikte härter zu bestrafen. Doch für diese Pläne hat der Minister bislang keine Mehrheit gefunden. Auslandsknöllchen Verkehrssünden im Ausland bleiben nicht mehr folgenlos: Voraussichtlich von Herbst 2007 an werden ausländische Bußgelder in Deutschland vollstreckt, wenn die Summe mindestens 70 € beträgt. Wer im Ausland ein Knöllchen bekommt und nicht vor Ort abkassiert wird, muss damit rechnen, dass er zu Hause zur Kasse gebeten wird. Möglicherweise auch für “Tickets”, die schon älter sind. Denn da der EU-Rahmenbeschluss kein Rückwirkungsverbot enthält, ist das Eintreiben von bereits bestehenden und rechtskräftigen Bußgeldern nicht ausgeschlossen. Seite 24 Aus für Führerschein-Touristen: Wer nach einer Alkohol- oder Drogenfahrt in Deutschland den Führerschein verliert, kann nicht mehr wie bisher auf das Ausland ausweichen, um dort eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen. Die dritte EU-Führerscheinrichtlinie sieht zwar grundsätzlich die Anerkennungspflicht von Führerscheinen innerhalb von Europa vor. Aber nicht bei Rechtsmissbrauch: Wenn zum Beispiel ein Fahrer im EU-Ausland seinen Führerschein erwirbt, um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) in Deutschland zu umgehen, muss diese Fahrerlaubnis - nach Umsetzung der EURichtlinie - von den deutschen Behörden nicht mehr anerkannt werden. Null Promille für Fahranfänger Auf Fahranfänger in Deutschland kommt ein absolutes Alkoholverbot während ihrer zweijährigen Probezeit zu. Das beschloss das Bundeskabinett auf Vorschlag von Verkehrsminister Tiefensee am 14.02.2007. Ziel des Gesetzentwurfs ist, die Zahl der insbesondere von jungen Fahrern verursachten Unfälle mit Toten und Verletzten weiter zu verringern. 2005 starben 327 Menschen bei Alkoholunfällen. Verstöße gegen das neue Gesetz sollen mit 125 Euro Bußgeld und zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssündenkartei geahndet werden. Zudem müssen ertappte Alkoholsünder unter den Fahranfängern ein Aufbauseminar absolvieren, bei dem in vier bis sechs Stunden ihre Kenntnisse aufpoliert werden. Urteil ORGANIZER Auslands-Crash: Bei Unfällen in allen EU-Staaten (jetzt 27) wird die Abwicklung einfacher Elektronische Kalender mit Telefonfunktion dürfen Autofahrer im Straßenverkehr nicht benutzen. Das Oberlandgericht Karlsruhe bestätigte das Bußgeld von 40 € für einen Mann, der von einer Polizeistreife angehalten worden war, weil er während der Fahrt Daten in seinen Organizer eingegeben hatte. Nach Ansicht des Gerichts fallen auch solche Geräte unter das Handyverbot. (Az.: 3 Ss 219/05). DB Konzern “Schwerbehinderten Mitteilungen” 1/2007