s Stadtsparkasse Schwalmstadt Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Schwalmstadt Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016 s-Finanzgruppe Seite: 1 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 5 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 5 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 5 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) / Derzeit nicht anwendbare Offenlegungspflichten 5 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 6 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 6 1.6 Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite, § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG) 7 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 8 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 8 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 8 2 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 10 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 10 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 11 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 12 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 22 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 24 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 27 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 27 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 30 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 34 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 36 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 38 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 39 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 40 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 42 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 44 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 45 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 46 s-Finanzgruppe Seite: 2 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 16 s-Finanzgruppe Verschuldung (Art. 451 CRR) 47 Seite: 3 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRR Capital Requirements Regulation CVA credit valuation adjustment ECA export credit agency ECAI external credit assessment institution EWB Einzelwertberichtigung GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) OGA Organismen für gemeinsame Anlagen PWB Pauschalwertberichtigung SolvV Solvabilitätsverordnung s-Finanzgruppe Seite: 4 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen und Beteiligungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Teile der von der CRR geforderten qualitativen Angaben finden sich bereits im Lagebericht nach § 289 HGB wieder. An den entsprechenden Stellen in diesem Dokument wird deshalb auf den Lagebericht verwiesen. Der Jahresabschluss der Stadtsparkasse Schwalmstadt bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht sind im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) veröffentlicht. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) Die Offenlegung der Stadtsparkasse Schwalmstadt erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) / Derzeit nicht anwendbare Offenlegungspflichten Die Stadtsparkasse Schwalmstadt hat von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch gemacht, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. s-Finanzgruppe Seite: 5 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt Folgende Ausnahmen wurden angewendet: • Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Unter diesen Wesentlichkeitsgesichtspunkten hat die Sparkasse auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Stadtsparkasse Schwalmstadt: • Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) • Art. 441 CRR (Die Stadtsparkasse Schwalmstadt ist kein global systemrelevantes Institut.) • Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) • Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) • Art. 454 (Die Stadtsparkasse Schwalmstadt verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) • Art. 455 (Die Stadtparkasse Schwalmstadt verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Stadtsparkasse Schwalmstadt veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Stadtsparkasse Schwalmstadt jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Stadtsparkasse Schwalmstadt. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Stadtsparkasse Schwalmstadt hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFinRundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Stadtsparkasse Schwalmstadt hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. s-Finanzgruppe Seite: 6 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 1.6 Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite, § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG) Gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG hat ein CRR-Institut den Quotienten aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite) offenzulegen. Der Nettogewinn (Jahresüberschuss) der Sparkasse beträgt 400.000 EUR. Die Bilanzsumme der Sparkasse beträgt 204.668.091,83 EUR. Der Quotient beträgt daher 0,20 %. s-Finanzgruppe Seite: 7 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt C Risikoberichterstattung offengelegt. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie des Instituts angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt C den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands Anzahl der Aufsichtsfunktionen 1 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Hessischen Sparkassengesetz - in der Satzung der Stadtsparkasse Schwalmstadt enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Verwaltungsorgans des Trägers für fünf Jahre. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden s-Finanzgruppe Seite: 8 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt Geschäften sowie mehrjährige Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Weitere Anforderungen sind in einer Stellenbeschreibung geregelt. Die Mitglieder des Vorstandes verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse Schwalmstadt werden im Wesentlichen durch die Stadtverordnetenversammlung als Vertretungskörperschaft des Trägers gewählt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Hessischen Sparkassengesetzes durch die wahlberechtigten Bediensteten gewählt. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Bürgermeister der Stadt Schwalmstadt als der Leiter der Verwaltung des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen an der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb der Stadtsparkasse Schwalmstadt, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Schwalmstadt vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund der sparkassenrechtlich vorgegebenen Wahl durch die Vertretungskörperschaft des Trägers bzw. die wahlberechtigten Bediensteten beschränkt sich die Umsetzung hinsichtlich der Diversitätsstrategie auf Hinweise, der Diversität bei der Erstellung von Wahlvorschlägen Rechnung zu tragen. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt C Risikoberichterstattung offengelegt. s-Finanzgruppe Seite: 9 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2016 Passivposition 9. Nachrangige Verbind- Überleitung Bilanzwert TEUR TEUR 2.233,5 -120,0 1) 8.425,0 -925,0 2) Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016 Hartes Kern- Zusätzliches Ergänzungs- kapital Kernkapital kapital TEUR TEUR TEUR 2.113,5 lichkeiten 10. Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine 7.500,0 Bankrisiken 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 12.730,6 12.730,6 cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn 400,0 -400,0 3) Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) 1.033,2 Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, -1,2 37 CRR) Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchst. c, 38 CRR) Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR) 20.229,4 3.146,7 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung s-Finanzgruppe Seite: 10 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 1) Aus Praktikabilitätsgründen verzichtet die Sparkasse hinsichtlich Teile nachrangiger Verbindlichkeiten auf die Anwendung der Übergangsregelungen der CRR zur Stärkung der aufsichtlichen Eigenmittel. 2) Abzug der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. Art. 26 (1) f) CRR wegen Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr. 3) Anrechnung Bilanzgewinn als aufsichtsrechtliche Eigenmittel gem. Art. 26 (1) c) CRR erst nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Stadtsparkasse Schwalmstadt hat folgendes Ergänzungskapitalinstrument begeben: • Sparkassenkapitalbrief Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Hauptmerkmale des Kapitalinstruments … 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Stadtsparkasse Schwalmstadt k.A. Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 2,234 Mio.EUR Solo Sparkassenkapitalbrief 9 Nennwert des Instruments 2,234 Mio.EUR 9a Ausgabepreis 2,234 Mio.EUR 9b Tilgungspreis 2,234 Mio.EUR 10 Rechnungslegungsklassifikation Passiva, fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Ab 2014 Mit Verfalltermin 2025 - 2026 Nein Coupons/Dividenden s-Finanzgruppe Fest Seite: 11 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1,25% -2,0 % p.a. 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k.A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. Nein Nein Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Zusammenfassung aufgrund überwiegend kleinteiliger Volumina im Kundengeschäft. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. 31.12.2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG TEUR (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k.A. davon: Art des Finanzinstruments 1 k.A. s-Finanzgruppe 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA Seite: 12 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. 2 Einbehaltene Gewinne 12.730,6 gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken k.A. 26 (1) 7.500,0 26 (1) (f) Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 k.A. 486 (2) k.A. k.A. 483 (2) k.A. Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) k.A. 84, 479, 480 k.A. 3a 4 5 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischenk.A. gewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen 20.230,6 Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 26 (2) 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (nega- k.A. tiver Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um -1,2 entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld 34, 105 36 (1) (b), 37, 472 (4) -0,5 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) k.A. k.A. 33 (a) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) k.A. 32 (1) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) k.A. 33 (b) k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) 8 9 10 11 15 s-Finanzgruppe k.A. k.A. Seite: 13 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 16 17 18 19 20 Direkte und indirekte Positionen eines Insti- k.A. tuts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kern- k.A. kapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und Indirekte Positionen des Instituts k.A. In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positiok.A. nen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld 36 (1) (f), 42, 472 (8) k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k.A. 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht k.A. 36 (1) (k) 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 k.A. Von der künftigen Rentabilität abhängige k.A. latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 k.A. % liegt (negativer Betrag) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 24 In der EU: leeres Feld k.A. 22 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhän- k.A. gige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (nek.A. gativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf k.A. Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) s-Finanzgruppe 48 (1), 470 (2) 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 36 (1) (a), 472 (3) 36 (1) (I) Seite: 14 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 28 29 k.A. davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 k.A. 467 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 k.A. 467 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 k.A. 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 k.A. 468 k.A. 481 davon: ... k.A. 481 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt k.A. 36 (1) (j) Hartes Kernkapital (CET1) 20.229,4 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 27 k.A. k.A. -1,2 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft k.A. 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft k.A. 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 k.A. 486 (3) k.A. 483 (3) 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden k.A. 85, 86, 480 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k.A. 486 (3) 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen k.A. 31 51, 52 k.A. k.A. k.A. k.A. Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen s-Finanzgruppe Seite: 15 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 37 38 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k.A. k.A. 56 (b), 58, 475 (3) k.A. k.A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k.A. k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) k.A. k.A. k.A. davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. k.A. B. materielle Zwischenverluste (netto), Immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu k.A. bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. k.A. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu k.A. bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 477, 477 (3), 477 (4) (a) 467, 468, 481 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste k.A. 467 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes k.A. 468 s-Finanzgruppe Seite: 16 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt davon: ... k.A. 481 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt k.A. 56 (e) 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) k.A. 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) 20.229,4 42 43 k.A. k.A. Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 2.113,5 62, 63 k.A. 486 (4) k.A. k.A. 483 (4) k.A. Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k.A. 87, 88, 480 k.A. 486 (4) 50 Kreditrisikoanpassungen 1.033,2 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen 3.146,7 Anpassungen 47 48 49 k.A. k.A. Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen k.A. 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k.A. k.A. 66 (b), 68, 477 (3) k.A. k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k.A. 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen k.A. s-Finanzgruppe k.A. k.A. Seite: 17 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt Direkte und indirekte Positionen des Instituts k.A. in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänk.A. zungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringen- k.A. de Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 55 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. k.A. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringen- k.A. de Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A. 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. k.A. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge k.A. 467, 468, 481 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste k.A. 467 davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne k.A. 468 davon: ... k.A. 481 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt k.A. 58 Ergänzungskapital (T2) 3.146,7 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 23.376,2 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) s-Finanzgruppe k.A k.A. Seite: 18 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt k.A. davon: ... nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: ... nicht von Posten des zusätzlichen k.A. Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 60 davon: ... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) k.A. Risikogewichtete Aktiva insgesamt 118.040,9 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 17,14 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 17,14 92 (2) (b), 465 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 19,80 92 (2) (c) 64 65 Institutsspezifische Anforderung an Kapital5,128 puffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,625 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,0030 67 davon: Systemrisikopuffer k.A. 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 CRD 128, 129, 130 k.A. CRD 131 11,14 CRD 128 [in EU-Verordnung nicht relevant] s-Finanzgruppe Seite: 19 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts 168,2 in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Direkte und indirekte Positionen des Instituts k.A. in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige k.A. latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 77 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 1.033,2 62 1.332,3 62 k.A. 62 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditri- k.A. 62 sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, k.A. 484 (3), 486 (2) und für die die Auslaufregelungen gelten (5) 81 82 83 84 85 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k.A. 484 (3), 486 (2) und (5) k.A. 484 (4), 486 (3) und (5) Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k.A. 484 (4), 486 (3) und (5) k.A. 484 (5), 486 (4) und (5) Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A. 484 (5), 486 (4) und (5) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente s-Finanzgruppe Seite: 20 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. s-Finanzgruppe Seite: 21 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter den Gliederungspunkten A „Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufes einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage“, hier „2.2 Vermögenslage“ und „2.4. Ertragslage und Gesamtbeurteilung“ sowie C Risikoberichterstattung wieder. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Stadtsparkasse Schwalmstadt keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2016 (TEUR) Kreditrisiko Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 0,00 Unternehmen 3.124,914 Mengengeschäft 2.646,19 Durch Immobilien besicherte Positionen 542,66 Ausgefallene Positionen 346,90 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 773,69 Beteiligungspositionen 1.029,11 Sonstige Posten 63,02 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz Interner Modellansatz Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 52,74 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren Vereinfachtes Verfahren Erweitertes Laufzeitbandverfahren s-Finanzgruppe Seite: 22 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 860,09 Standardansatz Fortgeschrittener Messansatz (AMA) CVA-Risiko Standardansatz 3,96 Fortgeschrittene Methode Gesamt Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen s-Finanzgruppe Seite: 23 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar. Eigenmittelanforderungen Gewichtungen der Summe positionen Davon: Verbriefungsrisiko- delsbuch Davon: Risikopositionen im Han- positionen Davon: Allgemeine Kreditrisiko- DE 128.203,21 7:642,53 7:642,53 93,47 FR 832,80 66,40 66,40 0,81 NL 728,00 58,24 58,24 0,71 IT 340,10 27,21 27,21 0,33 IE 168,03 13,44 13,44 0,16 DK 35,46 2,84 2,84 0,04 PT 54,98 4,40 4,40 0,05 XC 156,46 12,52 12,52 0,15 BE 144,80 11,58 11,58 0,14 LU 1:407,67 112,61 112,61 1,38 NO 28,50 2,28 2,28 0,03 SE 149,27 11,94 11,94 0,15 FI 99,01 7,92 7,92 0,10 AT 129,09 10,16 10,16 0,12 CH 9,87 0,67 0,67 0,01 TR 98,78 7,90 7,90 0,10 LT 38,26 3,06 3,06 0,04 PL 92,36 7,39 7,39 0,09 CZ 71,61 5,73 5,73 0,07 SK 5,85 0,47 0,47 0,01 HU 46,86 3,75 3,75 0,05 s-Finanzgruppe Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Eigenmittelanforderungen sition Risikopositionswert (IRB) Handelsbuch fungsrisikopo- Risikopositionswert (SA) positionen Handelsbuch (interne Modelle) position im Wert der Risikoposition im siko- position im Handelsbuch Risiko- Risikopositionswert (SA) TEUR Verbrie- Allgemeine Kreditri- Summe der Kauf- und Verkaufs- 16 Risikopositionswert (IRB) 31.12.20 Seite: 24 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt Eigenmittelanforderungen Gewichtungen der Summe positionen Davon: Verbriefungsrisiko- delsbuch Davon: Risikopositionen im Han- positionen Davon: Allgemeine Kreditrisiko- BG 24,00 1,92 1,92 0,02 UA 197,71 5,54 5,54 0,07 RU 33,92 2,71 2,71 0,03 GE 2,08 0,17 0,17 0,00 AZ 3,51 0,28 0,28 0,00 KZ 40,66 3,25 3,25 0,04 HR 6,53 0,52 0,52 0,01 GB 720,90 57,67 57,67 0,71 JE 4,19 0,33 0,33 0,00 RW 0,58 0,03 0,03 0,00 MU 1,00 0,08 0,08 0,00 ZA 7,05 0,56 0,56 0,01 US 255,70 20,46 20,46 0,25 CA 118,95 9,52 9,52 0,12 MX 118,62 9,49 9,49 0,12 BM 2,96 0,24 0,24 0,00 CR 28,73 2,30 2,30 0,03 KY 45,42 3,63 3,63 0,04 VG 51,64 4,13 4,13 0,05 TT 1,43 0,11 0,11 0,00 CO 20,58 1,65 1,65 0,02 VE 2,46 0,20 0,20 0,00 PE 44,77 3,58 3,58 0,04 BR 37,16 2,97 2,97 0,04 CL 28,27 2,26 2,26 0,03 AR 0,89 0,07 0,07 0,00 CY 3,33 0,27 0,27 0,00 s-Finanzgruppe Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Eigenmittelanforderungen sition Risikopositionswert (IRB) Handelsbuch fungsrisikopo- Risikopositionswert (SA) positionen Handelsbuch (interne Modelle) position im Wert der Risikoposition im siko- position im Handelsbuch Risiko- Risikopositionswert (SA) TEUR Verbrie- Allgemeine Kreditri- Summe der Kauf- und Verkaufs- 16 Risikopositionswert (IRB) 31.12.20 Seite: 25 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Eigenmittelanforderungen Eigenmittelanforderungen Gewichtungen der Summe positionen Davon: Verbriefungsrisiko- delsbuch Davon: Risikopositionen im Han- positionen Davon: Allgemeine Kreditrisiko- sition Risikopositionswert (IRB) Handelsbuch fungsrisikopo- Risikopositionswert (SA) positionen Handelsbuch (interne Modelle) position im Wert der Risikoposition im siko- position im Handelsbuch Risiko- Risikopositionswert (SA) TEUR Verbrie- Allgemeine Kreditri- Summe der Kauf- und Verkaufs- 16 Risikopositionswert (IRB) 31.12.20 IL 19,19 1,53 1,53 0,02 AE 43,94 3,52 3,52 0,04 IN 28,07 2,25 2,25 0,03 LK 6,91 0,55 0,55 0,01 TH 26,46 2,17 2,17 0,03 ID 43,92 3,51 3,51 0,04 MY 5,75 0,46 0,46 0,01 SG 51,98 4,16 4,16 0,05 CN 17,43 1,39 1,39 0,02 JP 15,42 1,23 1,23 0,02 HK 61,40 4,91 4,91 0,06 AU 49,26 3,94 3,94 0,05 NZ 1,29 0,10 0,10 0,00 135:015,02 8:176,67 8:176,67 100,00 Summe Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen 31.12.2016 Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) 118.040,90 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers s-Finanzgruppe Seite: 26 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 220.439 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2016 Jahresdurchschnittsbetrag TEUR der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 2.436,22 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 27.122,80 Öffentliche Stellen 2,56 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 46.071,87 Unternehmen 46.071,18 Mengengeschäft 61.570,28 Durch Immobilien besicherte Positionen 21.649,31 Ausgefallene Positionen 3.320,02 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 9.671,16 Sonstige Posten 2.523,45 Gesamt 220.438,85 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen s-Finanzgruppe Seite: 27 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (98,20 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Zentralstaaten oder Sonstige Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Grundstücks- und Wohnungswesen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Privatpersonen Banken nach Branchen Öffentliche Haushalte Risikopositionen Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) TEUR Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon: 31.12.2016 Organisationen ohne Erwerbszweck Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). 2.436 Zentralbanken Regionale oder lokale 27.123 Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 3 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen 46.078 11.186 Davon: KMU Mengengeschäft 45.397 Davon: KMU Durch Immobilien 1.805 5.087 11.498 56 2.559 3.331 1.805 3.441 2.772 56 2.057 189 566 298 2.287 2.161 3.315 282 566 298 2.287 2.161 3.315 282 130 248 1.099 130 248 349 15.962 2.822 1.591 6.271 1.591 1.273 594 549 6.074 48 594 549 6.074 48 1.323 252 159 2.475 1.099 1.323 252 159 2.189 542 310 289 338 besicherte Positionen Davon: KMU Ausgefallene s-Finanzgruppe 732 579 180 Seite: 28 von 49 s Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Privatpersonen Banken nach Branchen Öffentliche Haushalte Risikopositionen Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) TEUR Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon: 31.12.2016 7.507 3.613 3.668 2.588 15.158 231 Sonstige Stadtsparkasse Schwalmstadt Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 9.671 Sonstige Posten Gesamt 2.384 46.078 9.671 29.559 73.277 2.950 5.515 14.382 3.858 2.384 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Die PWB werden nicht nach Branchen gegliedert, sie werden stattdessen in der Spalte „Sonstige“ in Abzug gebracht. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2016 TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen s-Finanzgruppe < 1 Jahr 1.417 13.050 3 19.869 6.894 15.650 1.608 734 1 Jahr bis 5 Jahre 499 4.283 > 5 Jahre 23.032 16.364 7.042 2.286 302 3.170 22.814 38.878 17.755 2.284 520 9.790 Seite: 29 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 31.12.2016 < 1 Jahr TEUR Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Sonstige Posten 1.813 Gesamt 61.038 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 1 Jahr bis 5 Jahre 53.808 > 5 Jahre 9.671 711 105.593 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Stadtsparkasse Schwalmstadt verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Stadtsparkasse Schwalmstadt Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Zum anderen erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. s-Finanzgruppe Seite: 30 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt Für latente Ausfallrisiken bildet die Stadtsparkasse Schwalmstadt Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Stadtsparkasse Schwalmstadt geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Direktabschreibungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Bestand Rückstellungen Bestand PWB Bestand EWB 31.12.2016 TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Die Nettozuführung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 109 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 25 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 109 TEUR. Banken Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon: 139 89 2823 735 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 136 -12 24 96 1 20 587 955 29 511 196 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe 396 75 -18 Baugewerbe 674 155 -31 Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ 799 258 29 1 30 46 59 64 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung s-Finanzgruppe Seite: 31 von 49 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Direktabschreibungen Bestand Rückstellungen Bestand PWB Gesamtbetrag notleidender Forderungen 31.12.2016 TEUR Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Stadtsparkasse Schwalmstadt Bestand EWB s Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen 250 48 26 119 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 522 155 61 19 Organisationen ohne Erwerbszweck 180 44 -44 2.962 824 Sonstige Gesamt 136 -40 25 109 1.542 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Deutschland Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Bestand Rückstellungen Bestand PWB Bestand EWB 31.12.2016 TEUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Da es sich bei der Verfahrensweise der Ermittlung einer Pauschalwertberichtigung um eine pauschale Form der Risikovorsorge handelt, ist eine Aufteilung nicht möglich; es wurde eine pauschale Zuordnung zu den Forderungen gegenüber Unternehmen vorgenommen. 2.962 824 136 1.542 2.962 824 136 1.542 EWR Sonstige Gesamt Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten s-Finanzgruppe Seite: 32 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2016 TEUR Einzelwertberichtigungen Anfangsbestand Zuführung Auflösung 864 246 203 133 3 Inanspruchnahme 83 Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand 824 Rückstellungen Pauschalwertberichtigungen 136 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach § 340f HGB) 1033 1.100 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge s-Finanzgruppe Seite: 33 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Stadtsparkasse Schwalmstadt die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Standard & Poors, Moody´s Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Standard & Poors, Moody´s Öffentliche Stellen Standard & Poors, Moody´s Multilaterale Entwicklungsbanken ggf. Internationale Organisationen ggf. Institute ggf. Unternehmen Standard & Poors, Moody´s ggf. Gedeckte Schuldverschreibungen ggf. Verbriefungspositionen ggf. OGA ggf. Sonstige Posten Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Da keine Kreditrisikominderungen genutzt werden, entsprechen die Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung denen nach Kreditrisikominderung. s-Finanzgruppe Seite: 34 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 70 75 100 150 250 370 1250 Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralban- 2.436 ken Regionale oder lokale Gebiets- 20.820 körperschaften Öffentliche Stellen 0 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute 46.422 0 Unternehmen 499 Mengengeschäft 41.677 47.196 Durch Immobilien besicherte 20.621 Positionen Ausgefallene Positionen 930 2.271 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 9.671 Beteiligungspositionen 12.864 Sonstige Posten Gesamt 1.736 71.414 788 20.621 499 47.196. 65.930 2.271 Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung s-Finanzgruppe Seite: 35 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die hier ausgewiesenen Beteiligungswerte entsprechen dem Bilanzbuchwert. Aus der Meldung zum 31.12.2016 wird unter der Forderungsklasse Beteiligungen aufgrund anderer Zuordnungen ein Positionswert in Höhe von 12.864 TEUR ausgewiesen, wovon 3.533 TEUR börsennotiert sind. Die Beteiligungen der Stadtsparkasse Schwalmstadt wurden aufgrund langfristiger und strategischer Überlegungen eingegangen, um den Sparkassen-Finanzverbund zu stärken, zwecks Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben oder um eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen (Strategische und Funktionsbeteiligungen). Diese Beteiligungen dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet. Gemäß § 340e Abs. 1 HGB sind Beteiligungen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften (d.h. § 253 Abs. 1 und 3 HGB) zu bewerten, es sei denn, dass sie nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall sind sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften (d.h. § 253 Abs. 1 und 4 HGB) zu bewerten. Der bei den Beteiligungspositionen ausgewiesene Buchwert entspricht dem Bilanzbuchwert zum Bilanzstichtag der Stadtsparkasse Schwalmstadt. Soweit Anhaltspunkte für eine Wertminderung bei einer Beteiligung zum Bilanzstichtag vorlagen, erfolgte eine Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert, so dass der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Bei den anderen Beteiligungen der Stadtsparkasse Schwalmstadt liegen zum Bilanzstichtag keine Anhaltspunkte vor, dass der beizulegende Zeitwert (fair value) unter dem ausgewiesenen Bilanzbuchwert liegt. Insofern wurde zum Bilanzstichtag auf eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der einzelnen Beteiligungen verzichtet und diese nicht ausgewiesen. 31.12.2016 TEUR Strategische Beteiligungen Buchwert 1.505 davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Funktionsbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Kapitalbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen s-Finanzgruppe Seite: 36 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 31.12.2016 TEUR Buchwert davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Gesamt 1.505 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Neben den in der Tabelle aufgeführten bilanziellen Beteiligungspositionen bestehen indirekte Beteiligungen aus strategischen Beteiligungen in Höhe von 1.758 TEUR, die überwiegend in der Bilanzposition Aktiva 4 ausgewiesen sind und bei der Meldung zum 31.12.2016 der Forderungsklasse Beteiligungen zuzuordnen sind und aus der Durchschau von Investmentvermögen (OGA-Fonds) ermittelte Positionen mit Kapitalabzugscharakter in Höhe von 69 TEUR, die bei der Meldung zum 31.12.2016 der Forderungsklasse Beteiligungen zuzuordnen sind. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen: Im Berichtsjahr entstanden weder realisierte, noch nicht realisierte Gewinne und Verluste. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. s-Finanzgruppe Seite: 37 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Stadtsparkasse Schwalmstadt im Kontext ihrer Geschäfts- und Kreditrisikostrategie. Die Stadtsparkasse Schwalmstadt nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des Artikels 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungs- und Bewertungsgrundsätze des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen zu Grunde gelegt. Die Stadtsparkasse Schwalmstadt verwendet keine weiteren Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR. s-Finanzgruppe Seite: 38 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Stadtsparkasse Schwalmstadt die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ergeben sich folgende Eigenmittelanforderungen: 31.12.2016 TEUR Eigenmittelanforderung Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 659 Marktrisiko gemäß Standardansatz 659 Tabelle: Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken s-Finanzgruppe Seite: 39 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Die Verfahren zur Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisiko werden im Lagebericht nach § 289 HBG unter Gliederungspunkt C Risikoberichterstattung 2. / Marktpreisrisiko / Zinsänderungsrisiken beschrieben. In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos der Sparkasse erfolgt auf periodenorientierter Basis. Ziel der Stadtsparkasse Schwalmstadt ist es, unter Beachtung der Risikotragfähigkeit eine Geschäftsposition aus allen zinsrelevanten Geschäften der Stadtsparkasse Schwalmstadt zu erzielen, die bei vertretbarem Risiko einen möglichst optimalen Zinsüberschuss ermöglicht. Aufgrund des empirisch nachgewiesenen Zusammenhangs zwischen wertorientierter und periodenorientierter Sichtweise, betrachtet die Stadtsparkasse Schwalmstadt ihre Zinsänderungen flankierend auch wertorientiert. Die Stadtsparkasse Schwalmstadt misst die Zinsänderungsrisiken unter GuV- und wertorientierten Gesichtspunkten vierteljährlich. In das Risikotragfähigkeitskonzept wird ausschließlich die periodenorientierte Risikoberechnung integriert. In dieser Sichtweise definiert die Stadtsparkasse Schwalmstadt dabei wie in allen wesentlichen Risikoarten Risiko grundsätzlich als Abweichung vom Erwartungswert. Dieser Erwartungswert ergibt sich aus der Simulation der erwarteten Geschäftsstruktur gemäß der Gesamtbankplanung und – auf Zinsänderungsrisiken bezogen – der damit konsistent vernetzten Zinsentwicklung aus der Erwartungshaltung der Stadtsparkasse Schwalmstadt. Der Zinsüberschuss-Simulation liegt dabei ein Mess-System zugrunde, das das individuelle Anpassungsverhalten der Stadtsparkasse Schwalmstadt auf Zinsänderungen berücksichtigt (Methode konstanter Margen, bei variabel verzinslichen Produkten auf Basis definierter gleitender Durchschnitte aus Marktzinsen/mischungen als Opportunität). Auf Basis dieser Determinanten ergeben sich für die Risikoquantifizierung die Einflussgrößen Geschäfts- und Zinsstrukturveränderungen. Die Prämissen der erwarteten Geschäftsstruktur gehen aus dem Lagebericht, Gliederungspunkt D Prognosebericht 2. erwarteter Geschäftsverlauf hervor. Die Stadtsparkasse Schwalmstadt simuliert im Rahmen ihrer Risikomessungen darüber hinaus eine konstante Geschäftsstruktur und solche, die von den Erwartungen deutlich, aber denkbar positiv oder negativ abweichen. Im Fokus der negativen Entwicklung steht dabei vor allem ein konsistent abgeleitetes rückläufiges aktives und passives Kundengeschäft. Zweite Einflussgröße zur Zinsrisikosimulation ist die unterstellte Zinsentwicklung. Die Stadtsparkasse Schwalmstadt simuliert dabei differenziert nach Geld- und Kapitalmarkt unterschiedliche Zinsentwicklungen. Neben einer konstanten Entwicklung sind dies eine Parallelverschiebung um +/- 1 %-Punkt sowie in Anlehnung an die Vorgaben der BaFin nach § 25a Abs. 1 Satz 7 KWG eine Parallelverschiebung um +/- 2 %-Punkte, die aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwartete Zinsstruktur (Hauszinsmeinung) und Zinsentwicklungen, die für das klassische Fristentransformationsgeschäft der Banken besonders ungünstig oder günstig sind. Um objektivierte Szenarien ableiten zu können, nutzt die Stadtsparkasse Schwalmstadt zu diesem Zweck die Ergebnisse der Studie des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes „Typische Zinsszenarien“. Für den Risikofall simuliert die Stadtsparkasse Schwalmstadt aus der Gesamtheit der grundlegenden typischen Zinsszenarien des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes die Wirkungen desjenigen Zinsszenarios, das in einem iterativen Prozess jährlich überprüft die negativsten Wirkungen auf Zinsüberschuss und zinsinduzierten Abschreibungser- s-Finanzgruppe Seite: 40 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt gebnis liefert. Im Berichtsjahr hat die Stadtsparkasse Schwalmstadt das Szenario als das belastendste identifiziert, bei dem alle relevanten Stützstellen der Zinsstrukturkurve Zinssteigerungen aufweisen. Der Ermittlung liegt, wie einheitlich allen wahrscheinlichkeitsbezogenen Simulationen der Stadtsparkasse Schwalmstadt für den Risikofall, ein Konfidenzniveau von 95 % zugrunde. Die quantitative Bemessung des genannten Risikoszenarios ist im Lagebericht unter Gliederungspunkt C Risikoberichterstattung gemäß 2. / Marktpreisrisiko / Zinsänderungsrisiken sowie nachfolgend unter der quantitativen Darstellung erkennbar. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) In nachfolgender Übersicht werden die Auswirkungen eines Zinsschocks bei der vom Institut angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos dargestellt. Weitere Informationen insbesondere die quantitative Bemessung des Zinsschocks, nach Vorgaben der Bankenaufsicht, per Bilanzstichtag sind im Lagebericht unter Gliederungspunkt C Risikoberichterstattung gemäß 2. / Marktpreisrisiko / Zinsänderungsrisiken erkennbar. Zinsänderungsrisiko zum 31.12.2016 Risikofall - Zinsstruktur als Zinssteigerungs-Szenario „PPP“(Zinssteigerung aller relevanten Stützzeitpunkte) gem. dem DSGV-Konzept typische Zinsszenarien bei einem Konfidenzniveau von 95 % auf die aktuelle Zinsstrukturkurve / Geschäftsstruktur des Risikofalles Rückgang des Zinsüberschusses in TEUR 139 s-Finanzgruppe Seite: 41 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Stadtsparkasse Schwalmstadt schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Darüber hinaus bewegte sich bei einem strukturierten Finanzinstrument im Eigengeschäft der Stadtsparkasse Schwalmstadt im Zeitpunkt der Anschaffung eine integrierte Option im Geld, so dass eine getrennte Bilanzierung der optionalen Bestandteile erfolgte. Nähere Erläuterungen ergeben sich aus den Angaben im Bilanzanhang Gliederungspunkt A Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures), bei der Limitierung der Risikohöhe und gegebenenfalls bei der Berechnung der Risikovorsorge berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe wird individuell abhängig von der Bonität des Kontrahenten festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden außerbörslich (over the counter – OTC) abgeschlossen, wobei die Kontrahenten ausschließlich Mitglieder des SparkassenHaftungsverbundes sind, vornehmlich die eigene Landesbank. Diese Intra-Group-Geschäfte müssen nicht mit einer zentralen Gegenpartei kontrahiert werden. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB unter Beachtung der IDW-Stellungnahmen RS BFA 5 und RS BFA 6. Die Bewertung der Zinsderivate in Form der Zinsswapgeschäfte erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß der IDW-Stellungnahme RS BFA 3 (nähere Erläuterungen ergeben sich aus dem Anhang zum Jahresabschluss). Gezahlte bzw. erhaltene Optionsprämien werden in den Sonstigen Vermögensgegenständen bzw. Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für Bewertungsverluste werden Drohverlustrückstellungen gebildet oder die aktivierten Optionsprämien abgeschrieben. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die Stadtsparkasse Schwalmstadt hat individuell ausgehandelte Rahmenverträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen. Die Stadtsparkasse Schwalmstadt hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Stadtsparkasse Schwalmstadt zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. s-Finanzgruppe Seite: 42 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten. 31.12.2016 TEUR Zinsderivate Gesamt Positiver Bruttozeitwert Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition Anrechenbare Sicherheiten 464 464 464 464 Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte Nettoausfallrisikoposition 464 464 Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31.12.2016 auf 1.370 TEUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Standardmethode. Kreditderivate Die Stadtsparkasse Schwalmstadt verfügt über keine Kreditderivate. Art. 439 Buchstabe i) findet keine Anwendung. s-Finanzgruppe Seite: 43 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt C Risikoberichterstattung gemäß 2. / Operationelles Risiko offengelegt. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gem. Artikel 315 und 316 CRR. s-Finanzgruppe Seite: 44 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die somit nicht kurzfristig liquidierbar sind. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Stadtsparkasse Schwalmstadt resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen. Die Höhe der Belastung / Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg der Belastung ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Weiterleitungsdarlehen zurückzuführen. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Stadtsparkasse Schwalmstadt für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 1,6%. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Kassenbestände, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Beteiligungen. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Medianwerte 2016 TEUR Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte 13.208 190.866 davon Aktieninstrumente 10.232 davon Schuldtitel 41.284 davon sonstige 12.391 Vermögenswerte Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte 10.164 42.579 Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2016 TEUR Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 13.624 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten s-Finanzgruppe 13.208 Seite: 45 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Stadtsparkasse Schwalmstadt gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. s-Finanzgruppe Seite: 46 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 9,63 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 0,23 Prozent. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldensquote war ein Anstieg der Gesamtrisikopositionen. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile LRSum 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konso2 lidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 3 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente Anzusetzender Wert TEUR 204.668 5 0 7 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne, die gemäß Artiekl 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 210.069 6 EU-6a EU-6b 0 0 1.370 5.213 0 0 -1.182 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR s-Finanzgruppe Seite: 47 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR Zeile LRCom Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, 1 aber einschließlich Sicherheiten) 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT 3 und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohneanrechen4 bare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in 5 Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten 6 gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Deri7 vatgeschäften) (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositio8 nen) 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzü10 ge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 11 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereini12 gung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen 13 aus Brutto-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition geEU-14a mäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 203.487 -1 203.486 0 0. 1.370 0 0 1.370 0 0 1.370 0 0 0 0 0 (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT0 Risikopositionen) Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäf0 16 ten (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen EU-15a 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 28.379 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -23.166 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 5.213 19 und 18) (bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht EU-19a einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risi0 kopositionen (Einzelbasis) s-Finanzgruppe Seite: 48 von 49 s Stadtsparkasse Schwalmstadt (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel EU-19b 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 0 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Sum21 me der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 20.229 22 9,63 Verschuldungsquote 210.069 Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen Gewählte Übergangsregelgung für die Definition der KapitalmessgröEU-23 Ja ße Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. EU-24 0 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR Zeile LRSpl EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: 203.487 EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch 0 EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon: 203.487 EU-4 0 EU-7 Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Institute EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 20.582 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 45.186 EU-10 Unternehmen 41.588 EU-5 EU-6 23.256 0 45.202 EU-11 Ausgefallene Positionen 3.193 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und EU-12 24.478 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl) s-Finanzgruppe Seite: 49 von 49