Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Schwalmstadt

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Stadtsparkasse Schwalmstadt
Offenlegungsbericht der
Stadtsparkasse Schwalmstadt
Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016
s-Finanzgruppe
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Stadtsparkasse Schwalmstadt
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Informationen
5
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
5
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
5
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) / Derzeit nicht anwendbare
Offenlegungspflichten
5
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
6
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
6
1.6
Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite, § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG)
7
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
8
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
8
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
8
2
3
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
10
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
10
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 11
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
12
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
22
5
Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
24
6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
27
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
27
6.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
30
7
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
34
8
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
36
9
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
38
10
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
39
11
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
40
12
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
42
13
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
44
14
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
45
15
Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
46
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16
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Verschuldung (Art. 451 CRR)
47
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Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRR
Capital Requirements Regulation
CVA
credit valuation adjustment
ECA
export credit agency
ECAI
external credit assessment institution
EWB
Einzelwertberichtigung
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
k. A.
keine Angabe (ohne Relevanz)
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
PWB
Pauschalwertberichtigung
SolvV
Solvabilitätsverordnung
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1 Allgemeine Informationen
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen
Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar
2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales
Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben
ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder.
Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen und Beteiligungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
Teile der von der CRR geforderten qualitativen Angaben finden sich bereits im Lagebericht nach § 289
HGB wieder. An den entsprechenden Stellen in diesem Dokument wird deshalb auf den Lagebericht
verwiesen. Der Jahresabschluss der Stadtsparkasse Schwalmstadt bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht sind im elektronischen Bundesanzeiger
(www.ebundesanzeiger.de) veröffentlicht.
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
Die Offenlegung der Stadtsparkasse Schwalmstadt erfolgt auf Einzelinstitutsebene.
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) / Derzeit nicht anwendbare
Offenlegungspflichten
Die Stadtsparkasse Schwalmstadt hat von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch
gemacht, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von
der Offenlegung auszunehmen.
Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen
Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015
(BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert.
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Folgende Ausnahmen wurden angewendet:
• Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze
ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Unter diesen Wesentlichkeitsgesichtspunkten hat die Sparkasse auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet.
Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für
die Stadtsparkasse Schwalmstadt:
• Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.)
• Art. 441 CRR (Die Stadtsparkasse Schwalmstadt ist kein global systemrelevantes Institut.)
• Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)
• Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde
gelegt.)
• Art. 454 (Die Stadtsparkasse Schwalmstadt verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für
operationelle Risiken.)
• Art. 455 (Die Stadtparkasse Schwalmstadt verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.)
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Stadtsparkasse Schwalmstadt veröffentlicht.
Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der
Homepage der Stadtsparkasse Schwalmstadt jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.
Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Stadtsparkasse
Schwalmstadt. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen
Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht.
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden.
Die Stadtsparkasse Schwalmstadt hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFinRundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise
zu erfolgen hat. Die Prüfung der Stadtsparkasse Schwalmstadt hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.
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1.6
Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite, § 26a Abs. 1 Satz 4
KWG)
Gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG hat ein CRR-Institut den Quotienten aus Nettogewinn und Bilanzsumme (Kapitalrendite) offenzulegen.
Der Nettogewinn (Jahresüberschuss) der Sparkasse beträgt 400.000 EUR. Die Bilanzsumme der Sparkasse beträgt 204.668.091,83 EUR. Der Quotient beträgt daher 0,20 %.
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2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der
Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind
im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt C Risikoberichterstattung offengelegt.
Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR
Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie des Instituts angemessen sind.
Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt C den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil
der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar.
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der Leitungsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
1
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG
Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind
nicht mitgezählt.
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben
b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben
den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Hessischen Sparkassengesetz - in der Satzung der Stadtsparkasse Schwalmstadt enthalten.
Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Verwaltungsorgans
des Trägers für fünf Jahre. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind.
Bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung
setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden
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Geschäften sowie mehrjährige Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts
für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Weitere Anforderungen sind in einer Stellenbeschreibung geregelt. Die Mitglieder des Vorstandes verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der
Kreditwirtschaft.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse Schwalmstadt werden im Wesentlichen durch
die Stadtverordnetenversammlung als Vertretungskörperschaft des Trägers gewählt. Daneben werden
weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Hessischen
Sparkassengesetzes durch die wahlberechtigten Bediensteten gewählt. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Bürgermeister der Stadt Schwalmstadt als der Leiter der Verwaltung des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen an der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen
über langjährige Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb der Stadtsparkasse Schwalmstadt, so dass
ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse
Schwalmstadt vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von
Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund der sparkassenrechtlich vorgegebenen
Wahl durch die Vertretungskörperschaft des Trägers bzw. die wahlberechtigten Bediensteten beschränkt sich die Umsetzung hinsichtlich der Diversitätsstrategie auf Hinweise, der Diversität bei der
Erstellung von Wahlvorschlägen Rechnung zu tragen.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden
Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt C Risikoberichterstattung offengelegt.
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3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung
(EU) Nr. 1423/2013)
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den
relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Handelsbilanz zum 31.12.2016
Passivposition
9.
Nachrangige Verbind-
Überleitung
Bilanzwert
TEUR
TEUR
2.233,5
-120,0
1)
8.425,0
-925,0
2)
Eigenmittel zum Meldestichtag
31.12.2016
Hartes Kern-
Zusätzliches
Ergänzungs-
kapital
Kernkapital
kapital
TEUR
TEUR
TEUR
2.113,5
lichkeiten
10.
Genussrechtskapital
11.
Fonds für allgemeine
7.500,0
Bankrisiken
12.
Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital
b) Kapitalrücklage
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage
12.730,6
12.730,6
cb) andere Rücklagen
d) Bilanzgewinn
400,0
-400,0
3)
Sonstige Überleitungskorrekturen
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR)
1.033,2
Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR)
Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b,
-1,2
37 CRR)
Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchst. c, 38 CRR)
Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR)
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR)
20.229,4
3.146,7
Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
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1) Aus Praktikabilitätsgründen verzichtet die Sparkasse hinsichtlich Teile nachrangiger Verbindlichkeiten auf die Anwendung der Übergangsregelungen der CRR zur Stärkung der aufsichtlichen
Eigenmittel.
2) Abzug der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. Art. 26 (1) f) CRR wegen Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr.
3) Anrechnung Bilanzgewinn als aufsichtsrechtliche Eigenmittel gem. Art. 26 (1) c) CRR erst nach
Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr.
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die Stadtsparkasse Schwalmstadt hat folgendes Ergänzungskapitalinstrument begeben:
•
Sparkassenkapitalbrief
Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments …
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Stadtsparkasse
Schwalmstadt
k.A.
Bundesrepublik
Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungskapital
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
Ergänzungskapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen,
Stand letzter Meldestichtag)
2,234 Mio.EUR
Solo
Sparkassenkapitalbrief
9
Nennwert des Instruments
2,234 Mio.EUR
9a
Ausgabepreis
2,234 Mio.EUR
9b
Tilgungspreis
2,234 Mio.EUR
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passiva,
fortgeführter
Einstandswert
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Ab 2014
Mit Verfalltermin
2025 - 2026
Nein
Coupons/Dividenden
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Fest
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18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
1,25% -2,0 %
p.a.
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
k.A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument
nennen)
k.A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k.A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
Nein
Nein
Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments
Zusammenfassung aufgrund überwiegend kleinteiliger Volumina im Kundengeschäft.
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
(Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
31.12.2016
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
TEUR
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 1
k.A.
s-Finanzgruppe
26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
Verzeichnis der EBA
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davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A.
2
Einbehaltene Gewinne
12.730,6
gemäß Artikel 26
Absatz 3
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
26 (1) (c)
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht
realisierter Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
k.A.
26 (1)
7.500,0
26 (1) (f)
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
k.A.
486 (2)
k.A.
k.A.
483 (2)
k.A.
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem CET1)
k.A.
84, 479, 480
k.A.
3a
4
5
5a
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischenk.A.
gewinne, abzüglich aller vorhersehbaren
Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen 20.230,6
Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
26 (2)
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (nega- k.A.
tiver Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um -1,2
entsprechende Steuerschulden) (negativer
Betrag)
In der EU: leeres Feld
34, 105
36 (1) (b), 37, 472 (4)
-0,5
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
k.A.
36 (1) (c), 38, 472 (5)
k.A.
k.A.
33 (a)
12
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
k.A.
36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
k.A.
32 (1)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
k.A.
33 (b)
k.A.
36 (1) (e), 41, 472 (7)
8
9
10
11
15
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k.A.
k.A.
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16
17
18
19
20
Direkte und indirekte Positionen eines Insti- k.A.
tuts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kern- k.A.
kapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts k.A.
In Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positiok.A.
nen des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
36 (1) (f), 42, 472 (8)
k.A.
36 (1) (g), 44, 472 (9)
k.A.
36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472
(10)
k.A.
36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
k.A.
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
k.A.
36 (1) (k)
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
k.A.
36 (1) (k) (i), 89 bis
91
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
k.A.
36 (1) (k) (ii) 243 (1)
(b) 244 (1) (b) 258
36 (1) (k) (iii), 379 (3)
21
k.A.
Von der künftigen Rentabilität abhängige
k.A.
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15
k.A.
% liegt (negativer Betrag)
36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
23
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
k.A.
36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
24
In der EU: leeres Feld
k.A.
22
25
davon: von der künftigen Rentabilität abhän- k.A.
gige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (nek.A.
gativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
k.A.
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
s-Finanzgruppe
48 (1), 470 (2)
36 (1) (C), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
36 (1) (a), 472 (3)
36 (1) (I)
Seite: 14 von 49
s
Stadtsparkasse Schwalmstadt
26
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und
Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
28
29
k.A.
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 1
k.A.
467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 2
k.A.
467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 1
k.A.
468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 2
k.A.
468
k.A.
481
davon: ...
k.A.
481
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
k.A.
36 (1) (j)
Hartes Kernkapital (CET1)
20.229,4
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
27
k.A.
k.A.
-1,2
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
k.A.
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
k.A.
33
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
k.A.
486 (3)
k.A.
483 (3)
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten
Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
k.A.
85, 86, 480
35
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k.A.
486 (3)
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
k.A.
31
51, 52
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
s-Finanzgruppe
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s
Stadtsparkasse Schwalmstadt
37
38
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
39
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A.
52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
k.A.
k.A.
56 (b), 58, 475 (3)
k.A.
k.A.
56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
k.A.
k.A.
56 (d), 59, 79, 475 (4) k.A.
k.A.
k.A.
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. k.A.
B. materielle Zwischenverluste (netto), Immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
k.A.
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. k.A.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des Ergänzungskapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
k.A.
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
477, 477 (3), 477 (4)
(a)
467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k.A.
467
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes
k.A.
468
s-Finanzgruppe
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s
Stadtsparkasse Schwalmstadt
davon: ...
k.A.
481
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
k.A.
56 (e)
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
k.A.
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
20.229,4
42
43
k.A.
k.A.
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
2.113,5
62, 63
k.A.
486 (4)
k.A.
k.A.
483 (4)
k.A.
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k.A.
87, 88, 480
k.A.
486 (4)
50
Kreditrisikoanpassungen
1.033,2
62 (c) und (d)
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen 3.146,7
Anpassungen
47
48
49
k.A.
k.A.
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
k.A.
63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
k.A.
k.A.
66 (b), 68, 477 (3)
k.A.
k.A.
66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
k.A.
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
k.A.
s-Finanzgruppe
k.A.
k.A.
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Direkte und indirekte Positionen des Instituts k.A.
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
56 Regulatorische Anpassungen des Ergänk.A.
zungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringen- k.A.
de Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
55
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. k.A.
B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringen- k.A.
de Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A.
472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. k.A.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
k.A.
467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k.A.
467
davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
k.A.
468
davon: ...
k.A.
481
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
k.A.
58
Ergänzungskapital (T2)
3.146,7
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
23.376,2
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
s-Finanzgruppe
k.A
k.A.
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k.A.
davon: ... nicht vom harten Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU)
Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile
aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen
Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
davon: ... nicht von Posten des zusätzlichen
k.A.
Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten
(Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht
wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
60
davon: ... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
indirekte Positionen in Instrumenten des
eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
k.A.
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
118.040,9
472, 472 (5), 472 (8)
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b)
475, 475 (2) (b), 475
(2) (c), 475 (4) (b)
477, 477 (2) (b), 477
(2) (c), 477 (4) (b)
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
17,14
92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
17,14
92 (2) (b), 465
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
19,80
92 (2) (c)
64
65
Institutsspezifische Anforderung an Kapital5,128
puffer (Mindestanforderung an die harte
Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1
Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische
Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer
für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
davon: Kapitalerhaltungspuffer
0,625
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
0,0030
67
davon: Systemrisikopuffer
k.A.
67a davon: Puffer für global systemrelevante
Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69 [in EU-Verordnung nicht relevant]
70
CRD 128, 129, 130
k.A.
CRD 131
11,14
CRD 128
[in EU-Verordnung nicht relevant]
s-Finanzgruppe
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71
[in EU-Verordnung nicht relevant]
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
72
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts 168,2
in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts k.A.
in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige
k.A.
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
36 (1) (h), 45, 46, 472
(10), 56 (c), 59, 60,
475 (4), 66 (C), 69,
70, 477 (4),
36 (1) (i), 45, 48, 470,
472 (11 )
36 (1) (c), 38, 48,
470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung
der Obergrenze)
1.033,2
62
1.332,3
62
k.A.
62
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditri- k.A.
62
sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember
2021)
80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, k.A.
484 (3), 486 (2) und
für die die Auslaufregelungen gelten
(5)
81
82
83
84
85
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
k.A.
484 (3), 486 (2) und
(5)
k.A.
484 (4), 486 (3) und
(5)
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
k.A.
484 (4), 486 (3) und
(5)
k.A.
484 (5), 486 (4) und
(5)
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
k.A.
484 (5), 486 (4) und
(5)
Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente
s-Finanzgruppe
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Stadtsparkasse Schwalmstadt
Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
s-Finanzgruppe
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Stadtsparkasse Schwalmstadt
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter den
Gliederungspunkten A „Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufes einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage“, hier „2.2 Vermögenslage“ und „2.4. Ertragslage und Gesamtbeurteilung“
sowie C Risikoberichterstattung wieder.
Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Stadtsparkasse Schwalmstadt keine Relevanz.
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Betrag per 31.12.2016
(TEUR)
Kreditrisiko
Standardansatz
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
0,00
Unternehmen
3.124,914
Mengengeschäft
2.646,19
Durch Immobilien besicherte Positionen
542,66
Ausgefallene Positionen
346,90
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
773,69
Beteiligungspositionen
1.029,11
Sonstige Posten
63,02
Marktrisiko des Handelsbuchs
Standardansatz
Interner Modellansatz
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
52,74
Abwicklungsrisiko
Abwicklungs- / Lieferrisiko
Warenpositionsrisiko
Laufzeitbandverfahren
Vereinfachtes Verfahren
Erweitertes Laufzeitbandverfahren
s-Finanzgruppe
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Stadtsparkasse Schwalmstadt
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
860,09
Standardansatz
Fortgeschrittener Messansatz (AMA)
CVA-Risiko
Standardansatz
3,96
Fortgeschrittene Methode
Gesamt
Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
s-Finanzgruppe
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Stadtsparkasse Schwalmstadt
5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen
Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des
Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen
antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar.
Eigenmittelanforderungen
Gewichtungen der
Summe
positionen
Davon: Verbriefungsrisiko-
delsbuch
Davon: Risikopositionen im Han-
positionen
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
DE
128.203,21
7:642,53
7:642,53
93,47
FR
832,80
66,40
66,40
0,81
NL
728,00
58,24
58,24
0,71
IT
340,10
27,21
27,21
0,33
IE
168,03
13,44
13,44
0,16
DK
35,46
2,84
2,84
0,04
PT
54,98
4,40
4,40
0,05
XC
156,46
12,52
12,52
0,15
BE
144,80
11,58
11,58
0,14
LU
1:407,67
112,61
112,61
1,38
NO
28,50
2,28
2,28
0,03
SE
149,27
11,94
11,94
0,15
FI
99,01
7,92
7,92
0,10
AT
129,09
10,16
10,16
0,12
CH
9,87
0,67
0,67
0,01
TR
98,78
7,90
7,90
0,10
LT
38,26
3,06
3,06
0,04
PL
92,36
7,39
7,39
0,09
CZ
71,61
5,73
5,73
0,07
SK
5,85
0,47
0,47
0,01
HU
46,86
3,75
3,75
0,05
s-Finanzgruppe
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Eigenmittelanforderungen
sition
Risikopositionswert (IRB)
Handelsbuch
fungsrisikopo-
Risikopositionswert (SA)
positionen
Handelsbuch (interne Modelle)
position im
Wert der Risikoposition im
siko-
position im Handelsbuch
Risiko-
Risikopositionswert (SA)
TEUR
Verbrie-
Allgemeine Kreditri-
Summe der Kauf- und Verkaufs-
16
Risikopositionswert (IRB)
31.12.20
Seite: 24 von 49
s
Stadtsparkasse Schwalmstadt
Eigenmittelanforderungen
Gewichtungen der
Summe
positionen
Davon: Verbriefungsrisiko-
delsbuch
Davon: Risikopositionen im Han-
positionen
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
BG
24,00
1,92
1,92
0,02
UA
197,71
5,54
5,54
0,07
RU
33,92
2,71
2,71
0,03
GE
2,08
0,17
0,17
0,00
AZ
3,51
0,28
0,28
0,00
KZ
40,66
3,25
3,25
0,04
HR
6,53
0,52
0,52
0,01
GB
720,90
57,67
57,67
0,71
JE
4,19
0,33
0,33
0,00
RW
0,58
0,03
0,03
0,00
MU
1,00
0,08
0,08
0,00
ZA
7,05
0,56
0,56
0,01
US
255,70
20,46
20,46
0,25
CA
118,95
9,52
9,52
0,12
MX
118,62
9,49
9,49
0,12
BM
2,96
0,24
0,24
0,00
CR
28,73
2,30
2,30
0,03
KY
45,42
3,63
3,63
0,04
VG
51,64
4,13
4,13
0,05
TT
1,43
0,11
0,11
0,00
CO
20,58
1,65
1,65
0,02
VE
2,46
0,20
0,20
0,00
PE
44,77
3,58
3,58
0,04
BR
37,16
2,97
2,97
0,04
CL
28,27
2,26
2,26
0,03
AR
0,89
0,07
0,07
0,00
CY
3,33
0,27
0,27
0,00
s-Finanzgruppe
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Eigenmittelanforderungen
sition
Risikopositionswert (IRB)
Handelsbuch
fungsrisikopo-
Risikopositionswert (SA)
positionen
Handelsbuch (interne Modelle)
position im
Wert der Risikoposition im
siko-
position im Handelsbuch
Risiko-
Risikopositionswert (SA)
TEUR
Verbrie-
Allgemeine Kreditri-
Summe der Kauf- und Verkaufs-
16
Risikopositionswert (IRB)
31.12.20
Seite: 25 von 49
s
Stadtsparkasse Schwalmstadt
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Eigenmittelanforderungen
Eigenmittelanforderungen
Gewichtungen der
Summe
positionen
Davon: Verbriefungsrisiko-
delsbuch
Davon: Risikopositionen im Han-
positionen
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
sition
Risikopositionswert (IRB)
Handelsbuch
fungsrisikopo-
Risikopositionswert (SA)
positionen
Handelsbuch (interne Modelle)
position im
Wert der Risikoposition im
siko-
position im Handelsbuch
Risiko-
Risikopositionswert (SA)
TEUR
Verbrie-
Allgemeine Kreditri-
Summe der Kauf- und Verkaufs-
16
Risikopositionswert (IRB)
31.12.20
IL
19,19
1,53
1,53
0,02
AE
43,94
3,52
3,52
0,04
IN
28,07
2,25
2,25
0,03
LK
6,91
0,55
0,55
0,01
TH
26,46
2,17
2,17
0,03
ID
43,92
3,51
3,51
0,04
MY
5,75
0,46
0,46
0,01
SG
51,98
4,16
4,16
0,05
CN
17,43
1,39
1,39
0,02
JP
15,42
1,23
1,23
0,02
HK
61,40
4,91
4,91
0,06
AU
49,26
3,94
3,94
0,05
NZ
1,29
0,10
0,10
0,00
135:015,02
8:176,67
8:176,67
100,00
Summe
Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers
wesentlichen Kreditrisikopositionen
31.12.2016
Gesamtforderungsbetrag (in TEUR)
118.040,90
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR)
Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
s-Finanzgruppe
Seite: 26 von 49
s
Stadtsparkasse Schwalmstadt
6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR)
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 220.439 TEUR setzt sich aus
sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen.
Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den
für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
31.12.2016
Jahresdurchschnittsbetrag
TEUR
der Risikopositionen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
2.436,22
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
27.122,80
Öffentliche Stellen
2,56
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
46.071,87
Unternehmen
46.071,18
Mengengeschäft
61.570,28
Durch Immobilien besicherte Positionen
21.649,31
Ausgefallene Positionen
3.320,02
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
9.671,16
Sonstige Posten
2.523,45
Gesamt
220.438,85
Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
s-Finanzgruppe
Seite: 27 von 49
s
Stadtsparkasse Schwalmstadt
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (98,20 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet.
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Zentralstaaten oder
Sonstige
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von KFZ
Baugewerbe
Verarbeitendes Gewerbe
Privatpersonen
Banken
nach Branchen
Öffentliche Haushalte
Risikopositionen
Offene Investmentvermögen
(inkl. Geldmarktfonds)
TEUR
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei, etc.
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau,
etc.
Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige
Privatpersonen, davon:
31.12.2016
Organisationen ohne Erwerbszweck
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese
Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe
e) CRR).
2.436
Zentralbanken
Regionale oder lokale
27.123
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
3
Multilaterale
Entwicklungsbanken
Internationale
Organisationen
Institute
Unternehmen
46.078
11.186
Davon: KMU
Mengengeschäft
45.397
Davon: KMU
Durch Immobilien
1.805
5.087
11.498
56
2.559
3.331
1.805
3.441
2.772
56
2.057
189
566
298
2.287
2.161
3.315
282
566
298
2.287
2.161
3.315
282
130
248
1.099
130
248
349
15.962
2.822
1.591
6.271
1.591
1.273
594
549
6.074
48
594
549
6.074
48
1.323
252
159
2.475
1.099
1.323
252
159
2.189
542
310
289
338
besicherte Positionen
Davon: KMU
Ausgefallene
s-Finanzgruppe
732
579
180
Seite: 28 von 49
s
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von KFZ
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Organisationen ohne Erwerbszweck
Baugewerbe
Verarbeitendes Gewerbe
Privatpersonen
Banken
nach Branchen
Öffentliche Haushalte
Risikopositionen
Offene Investmentvermögen
(inkl. Geldmarktfonds)
TEUR
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei, etc.
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau,
etc.
Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige
Privatpersonen, davon:
31.12.2016
7.507
3.613
3.668
2.588
15.158
231
Sonstige
Stadtsparkasse Schwalmstadt
Positionen
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Institute und
Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
9.671
Sonstige Posten
Gesamt
2.384
46.078
9.671
29.559 73.277
2.950
5.515 14.382
3.858
2.384
Tabelle: Risikopositionen nach Branchen
Die PWB werden nicht nach Branchen gegliedert, sie werden stattdessen in der Spalte „Sonstige“ in
Abzug gebracht.
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche
Restlaufzeiten.
31.12.2016
TEUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
s-Finanzgruppe
< 1 Jahr
1.417
13.050
3
19.869
6.894
15.650
1.608
734
1 Jahr bis
5 Jahre
499
4.283
> 5 Jahre
23.032
16.364
7.042
2.286
302
3.170
22.814
38.878
17.755
2.284
520
9.790
Seite: 29 von 49
s
Stadtsparkasse Schwalmstadt
31.12.2016
< 1 Jahr
TEUR
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Sonstige Posten
1.813
Gesamt
61.038
Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
6.2
1 Jahr bis
5 Jahre
53.808
> 5 Jahre
9.671
711
105.593
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR)
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen
mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden.
Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als
„notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Stadtsparkasse Schwalmstadt verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum
Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h.
Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt,
wenn der Stadtsparkasse Schwalmstadt Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der
wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen
vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Zum anderen erfolgt eine Bewertung
der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche
Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder
erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.
s-Finanzgruppe
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s
Stadtsparkasse Schwalmstadt
Für latente Ausfallrisiken bildet die Stadtsparkasse Schwalmstadt Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB.
Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Stadtsparkasse Schwalmstadt geregelt.
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Eingänge auf abgeschriebene
Forderungen
Direktabschreibungen
Aufwendungen für EWB, PWB
und Rückstellungen
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Bestand EWB
31.12.2016
TEUR
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
Die Nettozuführung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 109 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 25 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene
Forderungen 109 TEUR.
Banken
Öffentliche Haushalte
Privatpersonen
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige
Privatpersonen, davon:
139
89
2823
735
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur
136
-12
24
96
1
20
587
955
29
511
196
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,
Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden
Verarbeitendes Gewerbe
396
75
-18
Baugewerbe
674
155
-31
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von KFZ
799
258
29
1
30
46
59
64
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
s-Finanzgruppe
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Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Eingänge auf abgeschriebene
Forderungen
Direktabschreibungen
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
31.12.2016
TEUR
Aufwendungen für EWB, PWB
und Rückstellungen
Stadtsparkasse Schwalmstadt
Bestand EWB
s
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
250
48
26
119
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
522
155
61
19
Organisationen ohne Erwerbszweck
180
44
-44
2.962
824
Sonstige
Gesamt
136
-40
25
109
1.542
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
Deutschland
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Bestand EWB
31.12.2016
TEUR
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
Da es sich bei der Verfahrensweise der Ermittlung einer Pauschalwertberichtigung um eine pauschale
Form der Risikovorsorge handelt, ist eine Aufteilung nicht möglich; es wurde eine pauschale Zuordnung zu den Forderungen gegenüber Unternehmen vorgenommen.
2.962
824
136
1.542
2.962
824
136
1.542
EWR
Sonstige
Gesamt
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
s-Finanzgruppe
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s
Stadtsparkasse Schwalmstadt
Entwicklung der Risikovorsorge
31.12.2016
TEUR
Einzelwertberichtigungen
Anfangsbestand
Zuführung
Auflösung
864
246
203
133
3
Inanspruchnahme
83
Wechselkursbedingte und
sonstige Veränderung
Endbestand
824
Rückstellungen
Pauschalwertberichtigungen
136
Summe spezifische
Kreditrisikoanpassungen
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen
(als Ergänzungskapital angerechnete
Vorsorgereserven
nach § 340f HGB)
1033
1.100
Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge
s-Finanzgruppe
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s
Stadtsparkasse Schwalmstadt
7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die
Stadtsparkasse Schwalmstadt die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen
für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen
werden.
Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR
Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Standard & Poors, Moody´s
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Standard & Poors, Moody´s
Öffentliche Stellen
Standard & Poors, Moody´s
Multilaterale Entwicklungsbanken
ggf. Internationale Organisationen
ggf. Institute
ggf. Unternehmen
Standard & Poors, Moody´s
ggf. Gedeckte Schuldverschreibungen
ggf. Verbriefungspositionen
ggf. OGA
ggf. Sonstige Posten
Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR
übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht
vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die
Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für
das Kreditrisiko. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach
Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Da keine Kreditrisikominderungen genutzt werden, entsprechen die Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung denen nach Kreditrisikominderung.
s-Finanzgruppe
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s
Stadtsparkasse Schwalmstadt
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
70
75
100
150
250
370
1250
Risikopositionswert in TEUR
je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder Zentralban-
2.436
ken
Regionale oder lokale Gebiets-
20.820
körperschaften
Öffentliche Stellen
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
46.422
0
Unternehmen
499
Mengengeschäft
41.677
47.196
Durch Immobilien besicherte
20.621
Positionen
Ausgefallene Positionen
930
2.271
Mit besonders hohen Risiken
verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
9.671
Beteiligungspositionen
12.864
Sonstige Posten
Gesamt
1.736
71.414
788
20.621 499
47.196. 65.930 2.271
Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung
s-Finanzgruppe
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s
Stadtsparkasse Schwalmstadt
8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die hier ausgewiesenen Beteiligungswerte entsprechen dem Bilanzbuchwert. Aus der Meldung zum
31.12.2016 wird unter der Forderungsklasse Beteiligungen aufgrund anderer Zuordnungen ein Positionswert in Höhe von 12.864 TEUR ausgewiesen, wovon 3.533 TEUR börsennotiert sind.
Die Beteiligungen der Stadtsparkasse Schwalmstadt wurden aufgrund langfristiger und strategischer
Überlegungen eingegangen, um den Sparkassen-Finanzverbund zu stärken, zwecks Spezialisierung
und Bündelung betrieblicher Aufgaben oder um eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen
in der Region zu ermöglichen (Strategische und Funktionsbeteiligungen). Diese Beteiligungen dienen
letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages sowie der Förderung des Sparkassenwesens.
Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet. Gemäß § 340e
Abs. 1 HGB sind Beteiligungen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften (d.h. § 253
Abs. 1 und 3 HGB) zu bewerten, es sei denn, dass sie nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall sind sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften (d.h. § 253 Abs. 1 und 4 HGB) zu bewerten.
Der bei den Beteiligungspositionen ausgewiesene Buchwert entspricht dem Bilanzbuchwert zum Bilanzstichtag der Stadtsparkasse Schwalmstadt. Soweit Anhaltspunkte für eine Wertminderung bei einer
Beteiligung zum Bilanzstichtag vorlagen, erfolgte eine Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert,
so dass der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Bei den anderen Beteiligungen der
Stadtsparkasse Schwalmstadt liegen zum Bilanzstichtag keine Anhaltspunkte vor, dass der beizulegende Zeitwert (fair value) unter dem ausgewiesenen Bilanzbuchwert liegt. Insofern wurde zum Bilanzstichtag auf eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der einzelnen Beteiligungen verzichtet und
diese nicht ausgewiesen.
31.12.2016
TEUR
Strategische Beteiligungen
Buchwert
1.505
davon börsengehandelte Positionen
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Funktionsbeteiligungen
davon börsengehandelte Positionen
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Kapitalbeteiligungen
davon börsengehandelte Positionen
s-Finanzgruppe
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s
Stadtsparkasse Schwalmstadt
31.12.2016
TEUR
Buchwert
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Gesamt
1.505
Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen
Neben den in der Tabelle aufgeführten bilanziellen Beteiligungspositionen bestehen indirekte Beteiligungen aus strategischen Beteiligungen in Höhe von 1.758 TEUR, die überwiegend in der Bilanzposition Aktiva 4 ausgewiesen sind und bei der Meldung zum 31.12.2016 der Forderungsklasse Beteiligungen zuzuordnen sind und aus der Durchschau von Investmentvermögen (OGA-Fonds) ermittelte Positionen mit Kapitalabzugscharakter in Höhe von 69 TEUR, die bei der Meldung zum 31.12.2016 der Forderungsklasse Beteiligungen zuzuordnen sind.
Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen:
Im Berichtsjahr entstanden weder realisierte, noch nicht realisierte Gewinne und Verluste. Latente
Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt.
s-Finanzgruppe
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Stadtsparkasse Schwalmstadt
9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Stadtsparkasse Schwalmstadt im Kontext ihrer Geschäfts- und Kreditrisikostrategie.
Die Stadtsparkasse Schwalmstadt nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen
Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die
Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des Artikels 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungs- und Bewertungsgrundsätze des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen zu Grunde
gelegt.
Die Stadtsparkasse Schwalmstadt verwendet keine weiteren Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR.
s-Finanzgruppe
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s
Stadtsparkasse Schwalmstadt
10 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Stadtsparkasse
Schwalmstadt die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR
kommen nicht zur Anwendung.
Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ergeben sich folgende Eigenmittelanforderungen:
31.12.2016
TEUR
Eigenmittelanforderung
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
659
Marktrisiko gemäß Standardansatz
659
Tabelle: Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken
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Stadtsparkasse Schwalmstadt
11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)
Die Verfahren zur Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisiko werden im Lagebericht nach § 289
HBG unter Gliederungspunkt C Risikoberichterstattung 2. / Marktpreisrisiko / Zinsänderungsrisiken
beschrieben.
In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen.
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos der Sparkasse erfolgt auf periodenorientierter Basis. Ziel der
Stadtsparkasse Schwalmstadt ist es, unter Beachtung der Risikotragfähigkeit eine Geschäftsposition
aus allen zinsrelevanten Geschäften der Stadtsparkasse Schwalmstadt zu erzielen, die bei vertretbarem
Risiko einen möglichst optimalen Zinsüberschuss ermöglicht. Aufgrund des empirisch nachgewiesenen Zusammenhangs zwischen wertorientierter und periodenorientierter Sichtweise, betrachtet die
Stadtsparkasse Schwalmstadt ihre Zinsänderungen flankierend auch wertorientiert.
Die Stadtsparkasse Schwalmstadt misst die Zinsänderungsrisiken unter GuV- und wertorientierten
Gesichtspunkten vierteljährlich. In das Risikotragfähigkeitskonzept wird ausschließlich die periodenorientierte Risikoberechnung integriert. In dieser Sichtweise definiert die Stadtsparkasse
Schwalmstadt dabei wie in allen wesentlichen Risikoarten Risiko grundsätzlich als Abweichung vom
Erwartungswert. Dieser Erwartungswert ergibt sich aus der Simulation der erwarteten Geschäftsstruktur gemäß der Gesamtbankplanung und – auf Zinsänderungsrisiken bezogen – der damit konsistent
vernetzten Zinsentwicklung aus der Erwartungshaltung der Stadtsparkasse Schwalmstadt. Der Zinsüberschuss-Simulation liegt dabei ein Mess-System zugrunde, das das individuelle Anpassungsverhalten der Stadtsparkasse Schwalmstadt auf Zinsänderungen berücksichtigt (Methode konstanter Margen,
bei variabel verzinslichen Produkten auf Basis definierter gleitender Durchschnitte aus Marktzinsen/mischungen als Opportunität). Auf Basis dieser Determinanten ergeben sich für die Risikoquantifizierung die Einflussgrößen Geschäfts- und Zinsstrukturveränderungen.
Die Prämissen der erwarteten Geschäftsstruktur gehen aus dem Lagebericht, Gliederungspunkt D
Prognosebericht 2. erwarteter Geschäftsverlauf hervor. Die Stadtsparkasse Schwalmstadt simuliert im
Rahmen ihrer Risikomessungen darüber hinaus eine konstante Geschäftsstruktur und solche, die von
den Erwartungen deutlich, aber denkbar positiv oder negativ abweichen. Im Fokus der negativen Entwicklung steht dabei vor allem ein konsistent abgeleitetes rückläufiges aktives und passives Kundengeschäft.
Zweite Einflussgröße zur Zinsrisikosimulation ist die unterstellte Zinsentwicklung. Die Stadtsparkasse
Schwalmstadt simuliert dabei differenziert nach Geld- und Kapitalmarkt unterschiedliche Zinsentwicklungen. Neben einer konstanten Entwicklung sind dies eine Parallelverschiebung um +/- 1 %-Punkt
sowie in Anlehnung an die Vorgaben der BaFin nach § 25a Abs. 1 Satz 7 KWG eine Parallelverschiebung
um +/- 2 %-Punkte, die aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwartete Zinsstruktur
(Hauszinsmeinung) und Zinsentwicklungen, die für das klassische Fristentransformationsgeschäft der
Banken besonders ungünstig oder günstig sind. Um objektivierte Szenarien ableiten zu können, nutzt
die Stadtsparkasse Schwalmstadt zu diesem Zweck die Ergebnisse der Studie des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes „Typische Zinsszenarien“. Für den Risikofall simuliert die Stadtsparkasse
Schwalmstadt aus der Gesamtheit der grundlegenden typischen Zinsszenarien des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes die Wirkungen desjenigen Zinsszenarios, das in einem iterativen Prozess jährlich überprüft die negativsten Wirkungen auf Zinsüberschuss und zinsinduzierten Abschreibungser-
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Stadtsparkasse Schwalmstadt
gebnis liefert. Im Berichtsjahr hat die Stadtsparkasse Schwalmstadt das Szenario als das belastendste
identifiziert, bei dem alle relevanten Stützstellen der Zinsstrukturkurve Zinssteigerungen aufweisen.
Der Ermittlung liegt, wie einheitlich allen wahrscheinlichkeitsbezogenen Simulationen der Stadtsparkasse Schwalmstadt für den Risikofall, ein Konfidenzniveau von 95 % zugrunde. Die quantitative Bemessung des genannten Risikoszenarios ist im Lagebericht unter Gliederungspunkt
C Risikoberichterstattung gemäß 2. / Marktpreisrisiko / Zinsänderungsrisiken sowie nachfolgend unter
der quantitativen Darstellung erkennbar.
Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR)
In nachfolgender Übersicht werden die Auswirkungen eines Zinsschocks bei der vom Institut angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos dargestellt. Weitere Informationen
insbesondere die quantitative Bemessung des Zinsschocks, nach Vorgaben der Bankenaufsicht, per
Bilanzstichtag sind im Lagebericht unter Gliederungspunkt C Risikoberichterstattung gemäß 2. /
Marktpreisrisiko / Zinsänderungsrisiken erkennbar.
Zinsänderungsrisiko zum 31.12.2016
Risikofall - Zinsstruktur als Zinssteigerungs-Szenario „PPP“(Zinssteigerung aller
relevanten Stützzeitpunkte) gem. dem DSGV-Konzept typische Zinsszenarien bei
einem Konfidenzniveau von 95 % auf die aktuelle Zinsstrukturkurve / Geschäftsstruktur des Risikofalles
Rückgang des Zinsüberschusses in TEUR
139
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Stadtsparkasse Schwalmstadt
12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR)
Die Stadtsparkasse Schwalmstadt schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung
von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen
Instrumenten wird nicht betrieben. Darüber hinaus bewegte sich bei einem strukturierten Finanzinstrument im Eigengeschäft der Stadtsparkasse Schwalmstadt im Zeitpunkt der Anschaffung eine
integrierte Option im Geld, so dass eine getrennte Bilanzierung der optionalen Bestandteile erfolgte.
Nähere Erläuterungen ergeben sich aus den Angaben im Bilanzanhang Gliederungspunkt A Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.
Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures), bei der Limitierung der Risikohöhe und gegebenenfalls bei der Berechnung der Risikovorsorge berücksichtigt.
Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe wird individuell abhängig von der Bonität des Kontrahenten festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden außerbörslich (over the
counter – OTC) abgeschlossen, wobei die Kontrahenten ausschließlich Mitglieder des SparkassenHaftungsverbundes sind, vornehmlich die eigene Landesbank. Diese Intra-Group-Geschäfte müssen
nicht mit einer zentralen Gegenpartei kontrahiert werden. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand
eines Limitsystems.
Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen
Grundsätze des HGB unter Beachtung der IDW-Stellungnahmen RS BFA 5 und RS BFA 6. Die Bewertung
der Zinsderivate in Form der Zinsswapgeschäfte erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien
Bewertung des Bankbuchs gemäß der IDW-Stellungnahme RS BFA 3 (nähere Erläuterungen ergeben
sich aus dem Anhang zum Jahresabschluss). Gezahlte bzw. erhaltene Optionsprämien werden in den
Sonstigen Vermögensgegenständen bzw. Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für Bewertungsverluste werden Drohverlustrückstellungen gebildet oder die aktivierten Optionsprämien abgeschrieben.
Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von
Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen
dieser Risiken.
Die Stadtsparkasse Schwalmstadt hat individuell ausgehandelte Rahmenverträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen. Die Stadtsparkasse Schwalmstadt hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Stadtsparkasse Schwalmstadt zu
Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten.
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Stadtsparkasse Schwalmstadt
Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR)
Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten.
31.12.2016
TEUR
Zinsderivate
Gesamt
Positiver
Bruttozeitwert
Aufrechnungsmöglichkeiten
(Netting)
Saldierte
aktuelle Ausfallrisikoposition
Anrechenbare Sicherheiten
464
464
464
464
Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte
Nettoausfallrisikoposition
464
464
Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31.12.2016 auf 1.370 TEUR. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Standardmethode.
Kreditderivate
Die Stadtsparkasse Schwalmstadt verfügt über keine Kreditderivate.
Art. 439 Buchstabe i) findet keine Anwendung.
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Stadtsparkasse Schwalmstadt
13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt C Risikoberichterstattung gemäß 2. / Operationelles Risiko offengelegt.
Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf
dem Basisindikatoransatz gem. Artikel 315 und 316 CRR.
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Stadtsparkasse Schwalmstadt
14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als
Sicherheit eingesetzt werden und die somit nicht kurzfristig liquidierbar sind.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Stadtsparkasse Schwalmstadt resultiert in erster Linie aus
Weiterleitungsdarlehen.
Die Höhe der Belastung / Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg der
Belastung ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Weiterleitungsdarlehen zurückzuführen.
Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände,
die nach Auffassung der Stadtsparkasse Schwalmstadt für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 1,6%. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Kassenbestände, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Beteiligungen.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar,
angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo.
Medianwerte 2016
TEUR
Buchwert der
belasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Summe Vermögenswerte
13.208
190.866
davon Aktieninstrumente
10.232
davon Schuldtitel
41.284
davon sonstige
12.391
Vermögenswerte
Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte
10.164
42.579
Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten
verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen
der Belastung darstellen.
Medianwerte 2016
TEUR
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte,
erhaltene Sicherheiten
und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als
belastete Pfandbriefe
und ABS
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
13.624
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
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13.208
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Stadtsparkasse Schwalmstadt
15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut
besteht für die Stadtsparkasse Schwalmstadt gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben
zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.
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Stadtsparkasse Schwalmstadt
16 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62
ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429
(11) CRR1 nicht genutzt.
Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 9,63 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 0,23 Prozent. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldensquote war ein Anstieg der Gesamtrisikopositionen.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Zeile
LRSum
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konso2
lidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
(Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel
3
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße unberücksichtigt bleibt)
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
Anzusetzender Wert
TEUR
204.668
5
0
7
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
(Anpassung für gruppeninterne, die gemäß Artiekl 429 Absatz 7 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
(Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
Sonstige Anpassungen
8
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
210.069
6
EU-6a
EU-6b
0
0
1.370
5.213
0
0
-1.182
Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum)
1
Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR
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Stadtsparkasse Schwalmstadt
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Zeile
LRCom
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
1
aber einschließlich Sicherheiten)
2
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge)
Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
3
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
Risikopositionen aus Derivaten
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohneanrechen4
bare, in bar erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in
5
Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten
6
gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Deri7
vatgeschäften)
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositio8
nen)
9
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzü10
ge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4
11
bis 10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereini12
gung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen
13
aus Brutto-Aktiva aus SFT)
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition geEU-14a mäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
15
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
203.487
-1
203.486
0
0.
1.370
0
0
1.370
0
0
1.370
0
0
0
0
0
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT0
Risikopositionen)
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäf0
16
ten (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
EU-15a
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
28.379
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
-23.166
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
5.213
19
und 18)
(bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht
EU-19a einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risi0
kopositionen (Einzelbasis)
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(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel
EU-19b 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt
bleiben dürfen
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
0
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Sum21
me der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
Verschuldungsquote
20.229
22
9,63
Verschuldungsquote
210.069
Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
Gewählte Übergangsregelgung für die Definition der KapitalmessgröEU-23
Ja
ße
Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr.
EU-24
0
575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens
Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom)
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Zeile
LRSpl
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
203.487
EU-2
Risikopositionen im Handelsbuch
0
EU-3
Risikopositionen im Anlagebuch, davon:
203.487
EU-4
0
EU-7
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und
öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Institute
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
20.582
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
45.186
EU-10
Unternehmen
41.588
EU-5
EU-6
23.256
0
45.202
EU-11
Ausgefallene Positionen
3.193
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und
EU-12
24.478
sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl)
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