Stiftung Liebenau

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Stiftung Liebenau
I. Sozialpolitische Leitvorstell
Leitvorstellungen
Für viele sozialpolitische Handlungsfelder werden einzelne Reformideen diskutiert, aber ein konsistentes
Reformleitbild ist nur schwer erkennbar. Es bedarf endlich
endlich einer ehrlichen gesamtgesellschaftlich und politischen Debatte: Was ist uns Pflege wert? Wie finanzieren wir die Inklusion, ohne diese als SparproSparprogramm zu betreiben?
• Welches sozialpolitische Reformleitbild favorisiert Ihre Partei?
Angesichts des Wunschs der Menschen nach
nach mehr
mehr Selbstbestimmung und Teilhabe sowie zunehmend
begrenzter finanzieller und personeller Spielräume in den bisherigen Versorgungsstrukturen brauchen wir
sozialraumorientierte Strukturen, die im Sinne eines WelfareWelfare-Mix die vorhandenen Ressourcen intelligent
intelligent
vernetzen.
• Welche Zuständigkeiten und Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden müssten nach AuffasAuffassung Ihrer Partei reorganisiert werden, um ein inklusives Gemeinwesen zu ermöglichen?
Inklusion steht für die vollständige Teilhabe an allen Bereichen des Lebens – dies ist ein Hauptziel jeder
demokratischen und liberalen Gesellschaft. Mit dem Antrag „Für eine umfassende Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention – Nationaler Aktionsplan als Leitlinie“ (Drs. 17/4862) haben wir den Weg
für die Umsetzung der UN-BRK aufgezeigt. Forderungen nach mehr Selbstbestimmung und Barrierefreiheit stehen im Mittelpunkt. Zu den wichtigsten Grundlagen gesellschaftlicher Teilhabe gehört der Abbau
von Barrieren. Dabei ist der Begriff „Barrieren“ umfassend zu verstehen. Der Zugang zu öffentlichen Gebäuden muss ebenso selbstverständlich sein wie der freie Zugang zu Informationen. Das Erreichen einer
barrierefreien Gesellschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur finanzielle Solidarität
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden erfordert, sondern auch ein Umdenken in den Köpfen voraussetzt. Um Behinderung als Vielfalt von Leben zu empfinden, setzt sich die FDP für ein möglichst gemeinsames Aufwachsen behinderter und nicht behinderter Kinder in Kindertagesstätten, Schulen, Freizeit- und
Bildungseinrichtungen ein. So entstehen Barrieren gar nicht erst und Partizipation ist selbstverständlich.
Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft beginnt in den Köpfen der Menschen und sollte dort, wo es
konkreter Maßnahmen bedarf, vorrangig durch Umstrukturierung oder Anpassung von Mitteln finanziert
werden. Wenn darüber hinaus Kosten anfallen, muss jeder seinen Beitrag leisten, sei es Bund, Land oder
Kommune. Jede neue Ausgabe muss angesichts der notwendigen Haushaltskonsolidierung kritisch hinterfragt werden. Da Inklusion tiefschichtig ist und in viele verschiedene Lebensbereiche implementiert werden soll, ist keine genaue Bezifferung möglich. Personenzentrierte Hilfe, die sich der Menschen mit Behinderung selber „einkaufen“ kann, wie etwa das Persönliche Budget, sind weiter auszubauen, da so individuell geholfen werden kann. Die Leistung muss dem Menschen folgen und nicht der Mensch der Leistung.
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II. Altenhilfe
Altenhilfe & Pflege
Die wirtschaftliche Situation von ambulanten und stationären Pflegeinrichtungen ist angespannt. Nicht
vergütete Kostensteigerungen stellen für Sozialunternehmen zu nehmend ein steigendes Risiko dar, denn
alles steht und fällt mit dem Verhältnis von Entgeltsätzen und Gehältern. In Verbindung mit dem bereits
bereits
heute akuten Fachkräftemangel, dem vermeintlich schlechten Image der Altenpflege, den durch eine
zunehmende Arbeitsverdichtung induzierten hohen körperlichen bzw. physischen Belastungen sowie den
wachsen den administrativen Belastungen des Personals, zu
zu Lasten der zu betreuenden und zu versorversorgenden älteren Menschen, wird die Sicherstellung des Versorgungsauftrags für Träger der Altenhilfe imimmer schwieriger.
• Welche Vorstellungen und konkreten Maßnahmen sind seitens Ihrer Partei geplant, um die ambulante
ambulante
und stationäre Pflege so adäquat auszustatten, dass ausreichend Pflegepersonal durch attraktivere A
Arrbeitsbedingungen und Gehälter zu generieren ist?
Die Politik erkennt zunehmend an, dass die Pflege der Zukunft im Quartier liegt (bspw. Beschlüsse der
89. ASMK). Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des sinkenden Erwerbspotenzials
werden für die Aufrechterhaltung bzw. Steigerung einer qualitativ hochwertigen Versorgung sozialräumlisozialräumliche HilfeHilfe-MixMix-Modelle - das Zusammenwirken von professionellen Fachkräften mit verschiedenen QualifiQualifikationen und ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger - insbesondere in der Pflege an BedeuBedeutung gewinnen.
fallunspezifii• Welche Position vertritt Ihre Partei hinsichtlich der Forderung nach einer Stärkung von fallunspezif
scher
scher Arbeit durch QuartiersQuartiers- oder Gemeinwesenarbeitvor Ort, um lokale HilfeHilfe-MixMix-Modelle zu fördern?
Im Bereich der Qualitätssicherung stehen nach wie vor standarisierte Prüfungen der StrukturStruktur- und ProProzessqualität im Prüffokus der zuständigen Behörden, die mehr
mehr die korrekte Dokumentation als das tattatsächliche Geschehen abbilden und eine große zeitliche Belastung für die Profis in der Pflege darstellen.
(Lebenszufriee• Verfolgt Ihre Partei ein alternatives Konzept für ein Verfahren, welches Ergebnisqualität (Lebenszufri
denheit,
denheit, soziale Teilhabe) in den Mittelpunkt stellt?
Soziale Berufe in der Alten- und Krankenpflege nehmen nicht nur eine wichtige Funktion in der Gesellschaft ein, es handelt sich angesichts des Fachkräftemangels auch um Berufsfelder mit großen Chancen.
Um die Attraktivität dieser Berufe gerade unter jungen Menschen zu steigern, setzen wir auf Qualität der
Ausbildungswege, bessere Aufstiegschancen und vor allem mehr Wertschätzung in der Gesellschaft z.B.
durch Imagekampagnen wie www.ich-pflege-weil.de. Im Übrigen setzen wir auf eine umfassende Strategie zur Bewältigung des drohenden Fachkräftemangels. Dem Mangel an Fachkräften stehen momentan
knapp 3 Millionen Arbeitslose gegenüber, welche zunächst zu qualifizieren sind.
Die FDP hat sich zudem für eine Zusammenführung der Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Ausbildung in einem neuen Pflegeberufsgesetz zum Ziel gesetzt. Für die konkrete Umsetzung bleiben die Ergebnisse der von der Bundesregierung eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe abzuwarten.
Für die FDP ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften von entscheidender Bedeutung dafür,
ob es gelingt, die Qualität der Pflege dauerhaft auf hohem Niveau zu gewährleisten. Darüber hinaus trägt
eine attraktive Ausbildung mit klar geregelten Finanzierungsmodalitäten entscheidend zur Verbesserung
des Ansehens und der Akzeptanz der Pflegeberufe bei.
Der gravierende Mangel an qualifizierten Pflegern in Deutschland kann trotz bester Ausbildung und besserer Anerkennung und Vergütung langfristig nur über ausländische Fachkräfte ausgeglichen werden.
Gerade angesichts des demografischen Wandels können wir auf Zuwanderung nicht verzichten. Die bürokratischen Zugangshürden für einen Eintritt ausländischer Pflegekräfte in den deutschen Markt müssen
niedriger werden, denn Deutschland befindet sich auch hier in einem globalen Wettbewerb um gute Arbeitskräfte.
Der Bedarf nach Pflege wird aufgrund der Alterung der Gesellschaft deutlich zunehmen. Dabei ändern
sich auch die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen. Sie verlangen moderne und bedarfsgerechte Einrichtungen, aber auch alternative Wohnformen, die sich zu einer zunehmenden Alternative zu Pflegeheimen entwickeln werden. Pflegeanbieter werden sich an diesen Prozess anpassen müssen, um die notwendige
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Auslastung sicherstellen zu können. Ehrenamtliche Helfer werden neben dem Pflegepersonal und den
pflegenden Angehörigen zukünftig viel stärker eingebunden werden.
Qualitätsmanagement ist auch in der Pflege die Grundlage für gute Arbeit. Wir setzen uns jaber auch für
Bürokratieabbau ein, denn Dokumentationspflichten dürfen nicht wichtiger sein als die Pflege selbst. Wir
haben deshalb die Funktion der Ombudsfrau zur Entbürokratisierung der Pflege Ende Juni 2011 im BMG
etabliert. Die Ombudsfrau identifiziert Themen der Entbürokratisierung der Pflege, nimmt eine systematische Zuordnung vor und zeigt auf dieser Grundlage Handlungsbedarfe auf.
Bei der Pflege-Transparenzvereinbarung haben sich die Partner der Selbstverwaltung in einem Schiedsverfahren auf neue Regeln geeinigt. Das Inkrafttreten erwarten wir Anfang 2014. Hier gilt es abzuwarten,
ob künftig die Qualitätsunterschiede zwischen den Einrichtungen differenzierter und für die Betroffenen
verständlicher und vergleichbarer dargestellt werden.
Die Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der pflegerischen Versorgung sind ein wichtiger BeiBeitrag, um den Anstieg des Pflegebedarfs weiter zu begrenzen.
• Welche Maßnahmen zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation hinsichtlich der Pflege und zur
Beseitigung der Fehlanreize diesbezüglich im Verhältnis von gesetzlicher Krankenversicherung und der
Pflegeversicherung?
Gezielte Präventionsmaßnahmen tragen neben einer gesundheitsbewussten Lebensführung wesentlich
dazu bei, dass Krankheiten gar nicht erst entstehen oder in ihrem Verlauf positiv beeinflusst werden, die
Menschen gesund älter werden und die Lebensqualität steigt. Als Liberale sind wir der Überzeugung,
dass jeder Einzelne die Verantwortung für die Chancen und Risiken seines Lebens trägt. Mit unserem
Gesetz zur Förderung der Prävention verfolgen wir das Ziel, das Wissen, die Befähigung und die Motivation der Bevölkerung zu gesundheitsbewusstem Verhalten zu stärken. Bei der Umsetzung wollen wir auf
bewährten Programmen und Strukturen aufbauen, diese weiterentwickeln und dafür sorgen, dass die
Angebote auch bei den Menschen ankommen.
Deutschland braucht leistungsfähige Rehabilitationseinrichtungen für eine hochwertige, innovative und
wohnortnahe Patientenversorgung. Nach dem Grundsatz „Reha vor Pflege“ sind die Wiederherstellung
der individuellen Selbstständigkeit und die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit die Ziele insbesondere
der geriatrischen Rehabilitation. Die FDP bekennt sich zu diesem Grundsatz und hat ihn mit dem PflegeNeuausrichtungsgesetz (PNG) in dieser Wahlperiode gestärkt: Stationäre Pflegeinrichtungen erhalten
nunmehr einen finanziellen Anreiz, wenn es ihnen gelingt, dass Pflegebedürftige durch eine aktivierende
Pflege oder rehabilitative Maßnahmen für mindestens sechs Monate in eine niedrigere Pflegestufe oder
von erheblicher zu nicht erheblicher Pflegebedürftigkeit zurückgestuft werden. Mit dem PNG haben wir
zudem die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auf eine gezielte Beratung und Information durch die Pflegekassen und auf eine nachvollziehbare und transparente Prüfung eines möglichen Anspruchs auf Leistungen zur Rehabilitation gestärkt. Die Pflegekassen werden verpflichtet, Antragstellenden neben dem Leistungsbescheid eine im Rahmen der Begutachtung zu erstellende gesonderte Rehabilitationsempfehlung zu übermitteln.
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III. Hilfen für Menschen mit Behinderung
Um gewachsene Systeme
Systeme mit ihren hochprofessionellen und wirksamen Strukturen nachhaltig weiterzuweiterzuentwickeln und nicht vorschnell zu zerschlagen, bedarf es einer Verständigung über grundlegende Ideen
und Haltungen, um zu einer Vorstellung des notwendigen Umbaus zu gelangen.
• Welche Ideen und Haltungen zu Inklusion & Teilhabe vertritt Ihre Partei und welche Schlussfolgerungen
für die fachliche, organisatorische und leistungsrechtliche Weiterentwicklung der Hilfen für Menschen mit
Behinderung leiten Sie hieraus ab (Bundesleistungsgesetz/
(Bundesleistungsgesetz/ personenzentrierten Reform der Einglied
Eingliedegliederungshilfe)?
rungshilfe)?
Die jetzigen Regelungen zur Eingliederungshilfe sollen in der nächsten Legislaturperiode durch ein Bundesleistungsgesetz ersetzt werden. Die FDP will die Leistungen für Menschen mit Behinderungen zusammenfassen und personenbezogen ausgestalten. Das persönliche Budget soll ausgeweitet und insbesondere durch Pauschalierung vereinfacht werden. Leistungen, die die Nachteile der Behinderung ausgleichen (Nachteilsausgleich), sollen einkommensunabhängig gewährt werden. Leistungen zum Lebensunterhalt hingegen werden, wie bei jedem anderen Leistungsempfänger auch, nach Bedürftigkeit gezahlt.
Gerade für Träger von Komplexeinrichtungen der Hilfen für Menschen mit Behinderung stellt der Konve
Konverrsionsprozess
ss eine große wirtschaftliche Herausforderung dar. Neben der Ambulantisierung und Dezentrasionsproze
Dezentralisierung von WohnWohn-, BetreuungsBetreuungs-, ArbeitsArbeits- und Freizeitangeboten besteht Unterstützungsbedarf beim
UmUm- und Rückbau der bisherigen Infrastruktur. Auch wenn infrastrukturelle
infrastrukturelle Fragen in diesem Zusammen
hang in erster Linie in die Zuständigkeit von Kommunen und Ländern fallen.
• Sieht Ihre Partei Möglichkeiten, wie Trägerorganisationen bspw. im Rahmen eines „Konversionspro„Konversionsprogramms" oder anderer Instrumente seitens des Bundes in diesem Prozess Unterstützung erhalten könkönnen?
Wir bekennen uns zu einer inklusiven Gesellschaft. Der Weg dorthin beginnt in den Köpfen der Menschen
und sollte dort, wo es konkreter Maßnahmen bedarf, vorrangig durch Umstrukturierung oder Anpassung
von Mitteln finanziert werden. Wenn darüber hinaus Kosten anfallen, muss jeder seinen Beitrag leisten,
sei es Bund, Land oder Kommune. Jede neue Ausgabe muss angesichts der notwendigen Haushaltskonsolidierung kritisch hinterfragt werden.
IV. Bildung & Beschäftigung
Nicht zuletzt im Lichte des gegenwärtigen und absehbaren Fachkräftemangels in den meisten wirtschaftwirtschaftlichen Sektoren und im öffentlichen Bereich sind die Stärkung und Weiterentwicklung beruflicher Bildung
für junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf von herausragender Bedeutung. Um auch
junge Menschen mit Lernbehinderungen bedarfsgerecht zu fördern, fit für den ersten Arbeitsmarkt zu
machen und so das Potenzial an Erwerbstätigen
Erwerbstätigen zu steigern, leisten Berufsbildungswerke einen erwies
erwiesenen und nachhaltigen Beitrag.
• Welche Rolle sieht Ihre Partei für das System der Berufsbildungswerke im Rahmen einer inklusiven
Bildungslandschaft mit vielfältigen, bedarfsgerechten Angeboten und Dienstleistungen in Zukunft?
Für die FDP hat Bildung Priorität. Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass die Ausgaben des Bundes für
Bildung, Wissenschaft und Forschung auf Rekordniveau angehoben wurden. Mittlerweile investiert der
Bund mehr als 14 Mrd. € im Jahr in diesen Zukunftsbereich, während im letzten rot-grünen Regierungsjahr 2005 gerade einmal 8 Mrd. € flossen. Bund, Länder und Kommunen haben auf dem 2008 in Dresden
stattgefundenen Bildungsgipfel beschlossen, bis 2015 10% des BIP in Bildung und Forschung zu investieren. Laut Statistischem Bundesamt wurde dieses Ziel bereits im Jahr 2011 fast erreicht, heute ist die
Ziellinie überschritten.
Die Situation für junge Menschen, gerade auch aus problembehafteten Milieus, hat sich in den letzten
Jahren deutlich verbessert. Die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland ist mit 7,6 % die geringste in Europa
und liegt deutlich unter der Quote der skandinavischen Staaten Schweden (23,4%) oder Finnland (20,6%),
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ganz zu schweigen von Frankreich, Spanien oder Griechenland. Diesen Umstand verdanken wir nicht
zuletzt unserem dualen Berufsbildungssystem. Laut Berufsbildungsbericht 2013 existieren derzeit mehr
als doppelt so viele unbesetzte Berufsausbildungsstellen (33.275) als unversorgte Bewerber (15.650). Die
Lücke zugunsten der potentiellen Auszubildenden hat sich dabei um 12,1 Prozent vergrößert. Gleichzeitig
ist die Zahl der Altbewerber deutlich zurückgegangen und das Übergangssystem geschrumpft. Befanden
sich im letzten Regierungsjahr von SPD und Grünen noch 417.647 Jugendliche in sog. Warteschleifen,
sind es heute gerade einmal noch 266.732 Personen. Die positive Entwicklung ist nicht zuletzt darauf
zurückzuführen, dass wir die Hilfestellungen für schwache Schülerinnen und Schüler verstärkt haben, um
diesen die Chance auf ein reguläres Ausbildungsverhältnis einzuräumen.
Die FDP schätzt und honoriert die Arbeit der Berufsbildungswerke. Gerade für junge Menschen, die nicht
im Rahmen der Dualen Berufsausbildung erreicht werden, bieten die Angebote eine ganz ausgezeichnete
Hilfestellung. Sie ermöglichen, ganz im Sinne der Inklusion, Menschen mit Beeinträchtigungen den Zugang zu Bildung und damit einer besseren Perspektive für den weiteren Lebensverlauf.
Durch den Ausschreibungsmodus kommt es zu einer Einschränkung in der Freiheit der Berufswahl durch
einseitige Festlegung von Rehabilitationsmaßnahmen und Ausbildungsplätzen durch die BA. Befristete
Maßnahmen machen jedoch eine dauerhafte Personalplanung und die Aufrechterhaltung dieser hochhochwirksamen Strukturen immer schwieriger.
schwieriger.
• Ist das Vergaberecht in diesem Bereich nach Auffassung Ihrer Partei der passende KoordinationsmeKoordinationsmechanismus, wenn ausschließlich der Preis das vorrangig ausschlaggebende Zuschlagskriterium im VergaVergabeverfahren darstellt und nicht der Bedarf des Einzelnen
Einzelnen sowie die konkrete regionale Nachfragesituation
nach Berufen?
Die FDP hat sich in dieser Legislaturperiode dafür eingesetzt, dass bieterbezogene Qualitätskriterien bei
der Zuschlagserteilung im Rahmen von Ausschreibungsverfahren stärker gewichtet werden. Dies wurde in
der neuen Vergabeverordnung bereits berücksichtig und geht auf den Antrag der Koalition „Mehr Berücksichtigung von Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen“ auf Bundestagsdrucksache 17/10113
zurück. Wir sind der Meinung, dass Qualitätsmerkmale wie etwa eine gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit oder nachhaltige Erfolge stärker in den Vordergrund gestellt werden müssen.
Zugehörige Unterlagen
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