Offenlegungsbericht 2014 - VR

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OFFENLEGUNGSBERICHT
NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER
VR-BANK NORDEIFEL EG
Inhaltsverzeichnis
Präambel .................................................................................................................... 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 4
Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 5
Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ........................................................................... 7
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 8
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 12
Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 12
Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 12
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 12
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 12
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 15
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 15
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 16
Anhang ..................................................................................................................... 17
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 17
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 19
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand
verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen
zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des
Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit
der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die
Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
 Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und
der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind
 Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen
 Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen
 Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle
 Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
 Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
3
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgt auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für
nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir
auf das Adressenausfallrisiko und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko)
und auf weitere wesentliche Risiken (operationelle Risiken). Interne Kontrollverfahren
gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko und
Vertriebsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche
Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden können und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse
unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die
bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
6
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von
Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die
Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
8
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen
aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig
sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten
Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten
unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
9
Per 31.12.2014 gestaltet sich die Limitauslastung wie folgt
Szenarien
Gesamtbanklimit
Auslastung
Standard-Szenario 1
7.900.000 €
58 %
Standard-Szenario 2
12.220.000 €
62 %
Stress-Szenario hist.
21.309.000 €
67 %
10 Die Anzahl der Leitungsmandate unserer Vorstandsmitglieder beträgt drei, die Anzahl der
Aufsichtsmandate sechs.
11 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 12 Sitzungen statt.
12 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine.
13 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Eigenmittel (Art. 437)
14 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich
geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“)
dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
15 Unsere Eigenmittel setzen sich am 31.12.2014 wie folgt zusammen:
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
49.015
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
2.446
149
+
Kreditrisikoanpassung
3.574
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
8.365
- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
189
58.170
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt
Die Gesamtkapitalquote nach SolvV beträgt am 31.12.2014 18,47%, die Kernkapitalquote
14,68%.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
16 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
darunter: Wiederverbriefung1
0
105
33
0
0
318
4.559
11.614
2.552
1.130
0
16
0
482
1.519
547
0
0
Marktrisiken
0
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
2.329
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
… aus CVA
Eigenmittelanforderungen insgesamt
25.204
17 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken mind.
quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen
unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen
Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
1
Bei Wiederverbriefungen handelt es sich um Verbriefungen, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool
von Forderungen verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden
Forderungen eine Verbriefungsposition ist.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten,
dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine
für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir
nicht.
19 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen
Forderungsklassen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen
(OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
darunter: Wiederverbriefung
Gesamt
Gesamtwert
(TEUR)
4.326
28.504
Durchschnittsbetrag
(TEUR)
4.270
28.515
1.710
0
79
122.248
78.927
285.521
91.724
12.135
0
2.141
0
41
121.932
81.501
274.703
92.731
12.692
0
2.072
0
3.072
0
7.884
6.429
18.991
12.379
0
0
666.500
18.387
12.450
0
0
658.862
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Der Gesamtbetrag der Forderungen kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten
aufgegliedert werden:
Forderungsarten (TEUR)
Gesamtbetrag der Forderungen ohne
Kreditrisikominderungstechniken
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Wertpapiere
Derivative
Instrumente
483.740
151.992
605
Aufschlüsselung nach wesentlichen
geografischen Gebieten
Deutschland
EU
Nicht-EU
481.480
1.910
350
136.723
15.269
...
605
...
...
Aufschlüsselung Wirtschaftszweige/Arten von Gegenparteien
Privatkunden
(= Nicht-Selbstständige)
Firmenkunden
- davon KMU2
- davon Grundstücks- und
Wohnungswesen
- davon Dienstleistungen (inkl.
Freiberufler)
- davon verarbeitendes Gewerbe
- davon Kreditinstitute
271.544
212.196
206.200
30.936
151.992
151.992
24.212
1.054
23.731
4.564
22.081
112.432
605
605
Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten
< 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
> 5 Jahre
130.763
62.657
290.320
37.411
58.679
55.902
132
473
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente).
20 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in
Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge
für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass
Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der
Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
2
KMU = Klein- und Mittelständische Unternehmen
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
GesamtGesamtWesentliinanspruchinanspruchche Wirtnahme aus
nahme aus
schaftszwe
notleidenüberfälligen
ige
den
Krediten
Krediten3
Privatkunden
Firmenkunden
6
- Groß- und
Einzelhandel
- verarbeitendes Gewerbe
- Grundstücks- und
Wohnungswese
n
- Baugewerbe
- Gesundheits-, Veterinär- und
Sozialwesen
Summe
6
Bestand
BeBestand Rückstand
PWB
stellunEWB
gen
Nettozuführg
Eingänge
./
Direktauf
Auflösung
ababgevon
schrei- schriebe
EWB/Rück- bungen ne Fordestellungen
rungen
3.065
2.526
-
-
2
62
11.822
7.325
293
-
-
-
4.418
2.541
84
-
-
-
2.909
2.182
91
-
-
-
1.516
457
301
281
180
50
14.887
9.851
2
62
75
200
293
Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten:
GesamtGesamtWesentliche ge- inanspruchnah- inanspruchnahografische Ge- me aus überfäl- me aus notleibieten
ligen
denden
Krediten
Krediten4
Deutschland
EU
Nicht-EU
Summe
3
4
6
14.809
78
Bestand
EWB
Bestand
PWB
9.775
76
Bestand
Rückstellungen
293
200
Werte auf Kundenebene
Werte auf Kundenebene
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Entwicklung der Risikovorsorge:
EWB
wechselkursbedingte
Endbestand
Verbrauch und sonstige
der Periode
Veränderungen
Anfangsbestand
der Periode
Fortschreibung in der
Periode
Auflösung
10.020
831
889
111
9.851
229
304
184
0
120
104
0
0
293
200
Rückstellungen
PWB
21 Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und nominiert.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
0
2
4
10
20
35
50
70
75
100
150
250
370
1250
Sonstiges
Abzug von den
Eigenmitteln
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in
TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
152.362
163.423
0
0
0
0
2.015
2.015
13.077
24.242
64.386
63.487
38.846
37.963
0
1.861
285.521
266.815
94.507
91.433
7.901
7.378
0
0
7.884
7.884
0
0
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht
Marktrisiko (Art. 445)
22 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
23 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.
Operationelles Risiko (Art. 446)
24 Bei Anwendung Basisindikatoransatz:
Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
25 Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen,
die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen
regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert TEUR
Nicht börsengehandelte
Positionen
1.120
1.120
Andere
Beteiligungspositionen
15.791
15.791
Börsenwert
TEUR
GRUPPE A
Börsengehandelte
Positionen
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
26 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem
Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
27 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus monatlich gemessen. Dies erfolgt zum
einen nach der GuV-orientierten Methode. Parallel hierzu berwerten wir das Zinsänderungsrisiko mit dem Barwertansatz.
Zur Analyse der beiden Ausprägungen des Zinsänderungsrisikos (bilanzielles Zinsänderungsrisiko, Kursrisiken aus festverzinslichen Wertpapieren) wird das VR-ControlProgramm „Zinsmanagement“ eingesetzt, welches aus dem GuV-orientierten Konzept
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
der dynamisierten Elastizitätsbilanz basiert, aber sich auch für den barwertigen Steuerungsansatz eignet.
28 Bei der periodischen GuV-Messung legen wir die folgenden wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde
Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivoptionen werden gemäß institutsinterner
Ermittlungen, die auf dem Zinsänderungsverhalten der Vergangenheit basieren, berücksichtig. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen und
Konditionen angesetzt.
Die Risikomessung basiert auf einer differenziert geplanten Geschäftsstruktur mit entsprechender Wachstumsprognose. Zeigen sich unterjährig abweichende Entwicklungen,
werden entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Der interne Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit hat gemäß den MaRisk
auch zu analysieren, wie sich interne und externe Veränderungen auf zukünftige Geschäftsjahre auswirken. Aus diesem Grund messen wir mit den nachstehenden Zinsszenarien auch die voraussichtlichen Zinsänderungsrisiken der Folgejahre.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:

Individuelle (eigene) Zinsprognose

Prognose-Plus-Szenario (+0,5% Abweichung von der individuellen Prognose)

Prognose-Minus-Szenario (-0,5% Abweichung von der individuellen Prognose)

8 statistisch-mathematische Szenarien, die mit einer gewissen statistischen
Wahrscheinlichkeit nicht über- bzw. unterschritten werden (+93%, -93%, +95%, 95%, +97%, -97%, +99%, -99%)
Nach der Risikomessung zum 31.12.2014 ergeben sich für das Geschäftjahr 2015 beim
Zinsergebnis unter Berücksichtigung der Bewertungsergebnisse Wertpapiere folgende
Abweichungen zur eigenen Zinsprognose:

Prognose-Plus
-
924,7 TEUR

Prognose-Minus
+
200,2 TEUR

Plus 93%
-
2.216,3 TEUR

Minus 93%
+
204,0 TEUR

Plus 95%
-
2.615,6 TEUR

Minus 95%
+
211,6 TEUR

Plus 97%
-
3.248,8 TEUR

Minus 97%
+
219,8 TEUR

Plus 99%
-
4.566,7 TEUR

Minus 99%
+
229,3 TEUR
29 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause parallel zur GuV-Steuerung auch barwertig (unter Nutzung von „Zinsmanagement“ innerhalb von VR-Control) gemessen und
gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)

Das Zinsbuch umfasst alle fest- und variabelverzinslichen bilanzielle, sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen.

Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen
Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung.

Die Risikomessung erfolgt zum einen dynamisch auf Basis eines Value-at-RiskAnsatzes (Historische Simulation) und mit Zinsentwicklungsszenarien (Szenarien:
Individuelle Zinsprognose, Prognose-Plus, Prognose-Minus, Plus 99%, Minus
99% und Konstant) sowie statisch auf Basis des Zinsschocks (+200/-200 Basispunkte). Als weitere Orientierungsgröße für die Steuerung gilt neben der Benchmark „RexP 10 Jahre“ auch die Kennzahl RORAC.
Nach Risikomessung zum 31.12.2014 ergeben sich bei der Betrachtung des Zinsschocks
die nachstehenden Ergebnisse. Aufgrund der Art des von uns eigegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätze zu erwarten:
Zinsänderungsrisiko
Summe
Rückgang der Erträge TEUR
Erhöhung der Erträge TEUR
TEUR -11.393
TEUR 3.079
-19,59%
5,29%
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
30 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich
der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen
bei uns nicht vor.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
31 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nach der einfachen Methode verwendet. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtungsfähigen Sicherheiten haben wir
Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns für die Zwecke der
Solvabilitätsverordnung als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:

Bareinlagen in unserem Haus

Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten

Bürgschaften und Garantien

An uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht des Sicherungsgebers erhält
Bei den Gewährleistungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen
handelt es sich hauptsächlich um inländische Kreditinstitute.
32 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
Forderungsklassen
Öffentliche Stellen
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
finanzielle Sicherheiten
Gewährleistungen / Lebensversicherungen
12
2.456
16.897
1.809
2.643
17
1.126
2
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
33 Vermögenswerte
Buchwerte
der belasteten Vermögenswerte
Vermögenswerte des berichtenden
Instituts
Aktieninstrumente
Schuldtitel
Sonstige Vermögenswerte
Beizulegender Zeitwert
der belasteten Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Beizulegender Zeitwert
der unbelasteten Vermögenswerte
48.564
531.674
0
26.878
26.883
124.146
128.026
18.127
19.260
0
19.815
34 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
Deckung der
Verbindlichkeiten, Eventualverbindlic
hkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und
andere ausgegebene
Schuldtitel als
belastete
Pfandbriefe
und ABS
30.437
30.437
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
"Geschäftsguthaben" (CET1)
1
4
5
6
Emittent
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung)
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
2
3
9
9a
9b
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
12
13
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
8
14
15
16
VR-Bank Nordeifel eG
k.A.
GenG
hartes Kernkapital
hartes Kernkapital
Soloebene
Geschäftsguthaben gem. Art.
29 CRR
6.776
6.776
100%
100%
Passivum - fortgeführter Einstandswert
fortlaufend
unbefristet
keine Fälligkeit
nein
k.A.
k.A.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Coupons / Dividenden
variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
20a
(zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in
20b
Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Til21
gungsanreizes
22 Nicht kumulativ oder kumulativ
23 Wandelbar oder nicht wandelbar
24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
29
wird
30 Herabschreibungsmerkmale
17
18
19
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
33
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
35
36
37
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
variabel
k.A.
nein
vollständig diskretionär
vollständig diskretionär
nein
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
ja
Verlustverteilung gem. § 19
Abs. 1 GenG
ganz oder teilweise
vorübergehend
Nach Verlustabschreibung
muss der Gewinnanteil dem
Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.
nicht nachrangige Verbindlichkeiten
nein
k.A.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
Offenlegung der Eigenmittel während der
Übergangszeit
(C)
BETRÄGE, DIE
DER
BEHANDLUNG
(B)
VOR DER
VERWEIS
(A)
VERORDNUNG
AUF
BETRAG AM
(EU) Nr. 575/2013
ARTIKEL IN
TAG DER
UNTERLIEGEN
DER EU
OFFENLEGU
ODER
VERORDNU
NG*
VORGESCHRIEBE
NG (EU) Nr.
NER
575/2013
RESTBETRAG
GEMÄß
VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen
6.776 26 (1), 27,
verbundene Agio
28, 29, Verzeichnis der
EBA gem.
Art. 26 Abs.
3
davon: Geschäftsguthaben
7.020 Verzeichnis
der EBA
gem. Art. 26
Abs. 3
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A. Verzeichnis
der EBA
gem. Art. 26
Abs. 3
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A. Verzeichnis
der EBA
gem. Art. 26
Abs. 3
2
Einbehaltene Gewinne
25.600 26 (1) (c)
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und
0 26 (1)
sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
3a
Fonds für allgemeine Bankrisiken
13.950 26 (1) (f)
4
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484
0 486 (2)
Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das CET1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bek.A. 483 (2)
standsschutz bis 1. Januar 2018
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Bek.A. 84, 479, 480
trag in konsolidiertem CET1)
5a
von unabhängiger Seite geprüfte Zwi0 26 (2)
schengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatori46.326
schen Anpassungen
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Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen
(negativer Betrag)
8
Immaterielle Vermögenswerte (verringert
um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
9
In der EU: leeres Feld
10
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um
entprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind) (negativer Betrag)
11
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten
aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur
Absicherung von Zahlungsströmen
12
Negative Beträge aus der Berechnung
der erwarteten Verlustbeträge
13
14
15
16
17
18
19
20
20a
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus
verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus
zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält (mehr
als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals
abzieht
0 34, 105
95 36 (1) (b),
37, 472 (4)
0 36 (1) (c),
38, 472 (5)
0 33 (a)
0 36 (1) (d),
40, 159, 472
(6)
0 32 (1)
0 33 (b)
0 36 (1) (e),
41, 472 (7)
0 36 (1) (f), 42,
472 (8)
0 36 (1) (g),
44, 472 (9)
0 36 (1) (h),
43, 45, 46,
49 (2) (3),
79, 472 (10)
0 36 (1) (i), 43,
45, 47, 48
(1) (b), 49
(1) bis (3),
79, 470, 472
(11)
0 36 (1) (k)
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20b
20c
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
20d
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von
15 % liegt (negativer Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die
aus temporären Differenzen resultieren
22
23
24
25
25a
25b
26
26a
26b
27
Verluste des laufenden Geschäftsjahres
(negativer Betrag)
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und
468
davon: … Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Verluste 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Verluste 2
davon: … Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Gewinne 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Gewinne 2
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in
Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: …
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer
Betrag)
0 36 (1) (k) (i),
89 bis 91
0 36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
0 36 (1) (k)
(iii), 379 (3)
0 36 (1) (c),
38, 48 (1)
(a), 470, 472
(5)
0 48 (1)
0 36 (1) (i), 48
(1) (b), 470,
472 (11)
0 36 (1) (c) ,
38, 48 (1)
(a), 470, 472
(5)
k.A. 36 (1) (a),
472 (3)
k.A. 36 (1) (l)
k.A.
k.A.
k.A. 467
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 468
0 481
k.A. 481
0 36 (1) (j)
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28
Regulatorische Anpassungen des harten
95
Kernkapitals (CET1) insgesamt
29
46.231
Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen
0
verbundene Agio
31
davon: gemäß anwendbaren Rech0
nungslegungsstandards als Eigenkapital
eingestuft
32
davon: gemäß anwendbaren Rech0
nungslegungsstandards als Passiva eingestuft
33
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484
0
Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das AT1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bek.A.
standsschutz bis 1. Januar 2018
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernka0
pital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen),
die von Tochterunternehmen begeben
worden sind und von Drittparteien gehalten werden
35
davon: von Tochterunternehmen bege0
bene Instrumente, deren Anrechnung
ausläuft
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regu0
latorischen Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eines In0
stituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
38
Positionen in Instrumenten des zusätzli0
chen Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
39
Direkte und indirekte Positionen des Insti0
tuts in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
40
Direkte und indirekte Positionen des Insti0
tuts in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
41
Regulatorische Anpassungen des zusätz0
lichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelung gem.
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten
51, 52
486 (3)
483 (3)
85, 86, 480
486 (3)
52 (1) (b), 56
(a), 57, 475
(2)
56 (b), 58,
475 (3)
56 (c), 59,
60, 79, 475
(4)
56 (d), 59,
79, 475 (4)
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
(d.h. CRR-Restbeträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug
zu bringende Restbeträge in Bezug auf
vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste
(netto), immaterielle Vermögenswerte,
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
41b
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug
zu bringende Restbeträge in Bezug auf
vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
41c
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug
zu bringender oder hinzuzurechnender
Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
42
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden
Posten, der das Ergänzungskapital des
Instituts überschreitet (negativer Betrag)
43
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen
verbundene Agio
47
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484
Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf
das T2 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
48
Zum konsolidierten Ergänzungskapital
zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
49
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung
ausläuft
41a
0 472, 472 (3)
(a), 472 (4),
472 (6), 472
(8), 472 (9),
472 (10) (a),
472 (11) (a)
k.A.
0 477, 477 (3),
477 (4) (a)
k.A.
0 467, 468,
481
0 467
0 468
k.A. 481
0 56 (e)
0
0
46.231
0 62, 63
8.365 486 (4)
k.A. 483 (4)
0 87, 88, 480
0 486 (4)
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
50
Kreditrisikoanpassungen
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
53
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem
Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich
zu erhöhen (negativer Betrag)
54
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
54a
davon: neue Positionen, die keinen
Übergangsbestimmungen unterliegen
54b
davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
55
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung
hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
56
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem.
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten
(d. h. CRR-Restbeträge)
56a
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gem.
Art. 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
56b
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste
(netto), immaterielle Vermögenswerte,
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
3.574 62 (c) und
(d)
11.939
0 63 (b) (i), 66
(a), 67, 477
(2)
0 66 (b), 68,
477 (3)
0 66 (c), 69,
70, 79, 477
(4)
0
k.A.
0 66 (d), 69,
79, 477 (4)
k.A.
0 472, 472 (3)
(a), 472 (4),
472 (6), 472
(8) (a), 472
(9), 472 (10)
(a), 472 (11)
(a)
0
0 475, 475 (2)
(a), 475 (3),
475 (4) (a)
Seite 24/27
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
56c
57
58
59
59a
60
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der VorCRR-Behandlung erforderlichen Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
davon: …nicht vom harten Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten (Verordnung
(EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert
um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten
des harten Kernkapitals usw.)
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende
Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende
Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. indirekte Positionen in Instrumenten
des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen
der Finanzbranche, indirekte Positionen
wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.)
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
0
0 467, 468,
481
0 467
0 468
k.A. 481
0
11.939
58.170
168
168 472, 472 (5),
472 (8) (b),
472 (10) (b),
472 (11) (b)
0 475, 475 (2)
(b), 475 (2)
(c), 475 (4)
(b)
0 477, 477 (2)
(b), 477 (2)
(c), 477 (4)
(b)
285.936
Seite 25/27
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1
Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
67
davon: Systemrisikopuffer
67a
davon: Puffer für global systemrelevante
Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
68
Verfügbares hartes Kernkapital für die
Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
73
74
75
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind)
14,68 92 (2) (a),
465
14,68 92 (2) (b),
465
18,47 92 (2) (c)
0 CRD 128,
129, 130
0
0
0
0 CRD 131
10,17 CRD 128
168 36 (1) (h),
45, 46, 472
(10), 56 (c),
59, 60, 475
(4), 66 (c),
69, 70, 477
(4)
0 36 (1) (i), 45,
48, 470, 472
(11)
0 36 (1) (c),
38, 48, 470,
472 (5)
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
3.574 62
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf
Forderungen, für die der Standardansatz
gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
77
Obergrenze für die Anrechnung von Kre285.936 62
ditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
0 62
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf
Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
79
Obergrenze für die Anrechnung von Krek.A. 62
ditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen
Beurteilungen basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar
2013 bis 1. Januar 2022)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1484 (3), 486
Instrumente, für die die Auslaufregelun(2) und (5)
gen gelten
0
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausge484 (3), 486
schlossener Betrag (Betrag über die
(2) und (5)
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0
82
Derzeitige Obergrenze für AT1484 (4), 486
Instrumente, für die die Auslaufregelun(3) und (5)
gen gelten
10.679
83
Wegen Obergrenze aus AT1 ausge484 (4), 486
schlossener Betrag (Betrag über die
(3) und (5)
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0
84
Derzeitige Obergrenze für T2484 (5), 486
Instrumente, für die die Auslaufregelun(4) und (5)
gen gelten
0
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlos484 (5), 486
sener Betrag (Betrag über die Obergren(4) und (5)
ze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0
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