Teheraner Geisel-Fall Fundstellen: United States Diplomatic and Consular Staff in Tehran(USA v. Iran), Urteil vom 24. Mai 1980, ICJ Reports 1980, 3. United States Diplomatic and Consular Staff in Tehran, Order, ICJ Reports 1979, 7-21. Judgment, ICJ Reports 1980, 3-65. Pleadings, ICJ Reports 1980. Sachverhalt: Hintergrund des Teheraner Geisel-Falles sind die Ereignisse nach dem Sturz des Schah Reza Pahlevi, dem darauf folgenden Regimewechsel unter Ayatollah Chomenei und der Errichtung einer islamischen Republik in Iran. Im Zuge einer Demonstration vor der US-Botschaft in Teheran am 4. November 1979 besetzten iranische "Studenten" die Botschaft und nahmen das anwesende Botschafts- und Konsularpersonal, ebenso nicht-amerikanisches Personal und Besucher als Geiseln. Die Studenten wurden bei ihrem Angriff auf die Botschaft von den iranischen Sicherheitskräften nicht aufgehalten, obwohl die Botschaftsangehörigen um Schutz und Unterstützung bei der iranischen Regierung gebeten hatten. Kurz danach wurden auch die amerikanischen Konsulate in Täbris und Schiran besetzt. Alle Räumlichkeiten der Botschaft und der Konsulate, deren Archive und Dokumente wurden durchsucht und geplündert. Dies geschah als Protest gegen die Aufnahme des gestürzten Schah in den USA zur medizinischen Behandlung. Die festgehaltenen Geiseln würden so lange nicht freigelassen – so die Geiselnehmer –, bis die US Regierung verschiedene Forderungen erfüllen würde, welche diese aber als unannehmbar bezeichneten. Kurze Zeit später war das Vorgehen der Demonstranten durch ein Dekret des Ayatollah Chomenei formell unterstützt worden. Der iranische Außenminister erklärte zu einem späteren Zeitpunkt in zwei Schreiben an den IGH, die Botschaftsbesetzung und Geiselnahme seien bloße nebensächliche Elemente eines "Gesamtproblems". Dieses schließe "mehr als 25 Jahre ständiger Einmischung der Vereinigten Staaten in die inneren Angelegenheiten des Iran ein". Unmittelbar nach der Besetzung der Botschaft und der Konsulate entsandte der Präsident der USA einen persönlichen Vertreter nach Teheran, um mit der iranischen Regierung über die Freilassung der Geiseln zu verhandeln; der Abgesandte wurde allerdings nicht empfangen. Nach vergeblichen Appellen der Präsidenten des UN Sicherheitsrats und der UN-Generalversammlung fand auf Antrag des Generalsekretärs eine Debatte im Sicherheitsrat statt. In der einstimmig gefassten Resolution 457 (1979) wurde Iran aufgefordert, das Personal freizulassen. Der Generalsekretär ersuchte gleichfalls, seine guten Dienste zur Verfügung zu stellen. Dieser konnte durch seine Reise in den Iran keine Lösung des Konflikts herbeiführen, ebenso wenig die von ihm anschließend eingesetzte Untersuchungskommission. Der Antrag der USA im Sicherheitsrat, wirtschaftliche Sanktionen gegen den Iran zu ergreifen, scheiterte am Veto der damaligen UdSSR. Die USA reichten am 29. November 1979 Klage beim IGH gegen Iran ein, um feststellen zu lassen, dass die Wiener Diplomatenrechtskonvention verletzt worden sei. Zudem verlangten sie Entschädigung und beantragten außerdem den Erlass entsprechender vorläufiger Maßnahmen (provisional measures). Der IGH verfügte am 15. Dezember 1979 die sofortige Freilassung, doch beachtete der Iran die Verfügung nicht; ebenso lehnte er die Teilnahme am Verfahren ab und ignorierte auch das Urteil des IGH vom 24. Mai 1980. Noch während das Verfahren beim IGH anhängig war, versuchten die USA am 24. April 1980, durch einen Helikoptereinsatz erfolglos, die Geiseln zu befreien. Nach dem gegenseitigen Abbruch der diplomatischen Beziehungen beauftragten die USA die Schweiz mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Iran, während sich der Iran in den USA durch Algerien vertreten ließ. Am 18. und 20. November 1979 wurden 13 Geiseln freigelassen, der schwer kranke Vize-Konsul im Juli 1980. Am 20. Januar 1981 – nach insgesamt 14 Monaten – wurden die übrigen Geiseln aufgrund der Vereinbarung von Algier freigelassen. Fragestellung: Hat der Iran die Wiener Diplomatenrechtskonvention verletzt? Hinweis: Da dies der erste Fall im Tutorium ist, sind Textstellen grau-unterlegt, die nicht direkt relevant für die Falllösung sind und nur die Situation beschreiben. Die ILC Articles on State Responsibility helfen euch bei der Zurechenbarkeit der Handlungen der Studenten zum Iran.