Die wesentlichen Inhalte des Präventionsgesetzes: Der

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Die wesentlichen Inhalte des Präventionsgesetzes:
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Der Gesetzentwurf setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung: Neben der
o gesetzlichen Krankenversicherung werden auch die
o gesetzliche Rentenversicherung und die
o gesetzliche Unfallversicherung, die
o Soziale Pflegeversicherung und auch die
o Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingebunden.
In einer Nationalen Präventionskonferenz legen die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung insbesondere von Bund, Ländern, Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit und der
Sozialpartner gemeinsame Ziele fest und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen.
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Die Soziale Pflegeversicherung erhält einen neuen Präventionsauftrag, um künftig auch Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen mit gesundheitsfördernden Angeboten erreichen
zu können.
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Das Präventionsgesetz fördert durch eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen die Impfprävention. Künftig soll der Impfschutz bei allen Routine-Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen überprüft werden. Auch Betriebsärzte sollen künftig allgemeine Schutzimpfungen vornehmen können. Bei
der Aufnahme eines Kindes in die Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung
vorgelegt werden. Beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita,
Schule, Hort) können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen. Medizinische Einrichtungen dürfen die Einstellung von Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutzes abhängig machen. Zudem können Krankenkassen Bonus-Leistungen für Impfungen vorsehen.
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Das Gesetz sieht vor, dass die bestehenden Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt werden. Künftig soll ein stärkeres Augenmerk auf individuelle Belastungen und auf Risikofaktoren für das Entstehen von
Krankheiten gelegt werden. Ärztinnen und Ärzte erhalten die Möglichkeit, Präventionsempfehlungen auszustellen und damit zum Erhalt und zur Verbesserung der Gesundheit ihrer Patienten beizutragen.
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Die Krankenkassen und Pflegekassen werden künftig mehr als 500 Mio. Euro für Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gesundheitsförderung in den Lebenswelten wie Kita, Schule, Kommunen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen mit insgesamt mindestens rund 300 Mio. Euro jährlich.
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Auf Grundlage einer nationalen Präventionsstrategie verständigen sich die Sozialversicherungsträger mit den Ländern und unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit und den
kommunalen Spitzenverbänden auf die konkrete Art der Zusammenarbeit bei der Gesundheitsförderung insbesondere in den Kommunen, in Kitas, Schulen, in Betrieben und in Pflegeeinrichtungen.
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Die finanzielle Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfe wird durch das Präventionsgesetz um rund 30 Mio. Euro erhöht. Für Selbsthilfegruppen, -organisationen und kontaktstellen stellen die Krankenkassen ab dem Jahr 2016 je Versicherten 1,05 Euro zur Verfügung.
Quelle: http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/praeventionsgesetz.html (Zugriff: 30.9.15)
Die neu vorgesehene Präventionsempfehlung in Form einer ärztlichen Bescheinigung, die bei der
Entscheidung der Krankenkassen über die Erbringung von primärpräventiven Angeboten zur individuellen Verhaltensprävention zu berücksichtigen ist, hat folgende Vorteile:
 Über die ärztliche Gesundheitsuntersuchung können gezielt diejenigen Personen identifiziert
werden, deren Präventionsbedarf und -potenzial besonders hoch ist.
 Es können diejenigen Präventionsangebote bestimmt werden, die aus ärztlicher Sicht für die
einzelne Person besonders geeignet sind.
 Es können gezielt Personen aus gesundheitlich gefährdeten Zielgruppen angesprochen werden, wie Menschen in belastenden Lebenssituationen, Menschen mit sprachlich, sozial oder
kulturell bedingten Barrieren sowie chronisch Kranke, bei denen das Auftreten weiterer Erkrankungen oder zusätzlicher gesundheitlicher Belastungen vermieden werden soll.
Die unterschiedlichen Gruppen:
Versicherte allgemein
 Die Gesundheitsuntersuchungen ("Check-ups") sollen zukünftig neben der Krankheitsfrüherkennung auch auf die die Erfassung von individuellen gesundheitlichen Belastungen und Risikofaktoren ausgerichtet sein und eine darauf abgestimmte präventionsorientierte Beratung
enthalten.
 Die Möglichkeit, dass Versicherte von ihrer Krankenkasse einen Bonus erhalten, wenn sie
sich gesundheitsbewusst verhalten und beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig
wahrnehmen oder an Präventionskursen teilnehmen, soll verbindlicher gestaltet und ausschließlich auf qualitätsgesicherte Angebote ausgerichtet werden.
Arbeitnehmer
 Ein Schwerpunkt des Präventionsgesetzes ist die Stärkung der Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung): Zukünftig sollen verstärkt gesundheitsfördernde Strukturen in den Betrieben unterstützt werden, etwa in Gestalt von gesundem Kantinenessen, Workshops zur Förderung eines gesundheitsgerechten Führungsstils oder durch Kurse
zur Förderung der individuellen Stressbewältigungskompetenzen der Beschäftigten.
 Die Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung sollen verbessert werden,
um insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen die Organisation und Durchführung betrieblicher Prävention zu erleichtern. Hierzu sollen die Krankenkassen den Unternehmen in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen Beratung und Unterstützung an-
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bieten und dabei lokale Unternehmensorganisationen wie Industrie- und Handelskammern
sowie Innungen und Handwerkskammern beteiligen.
Die betriebliche Gesundheitsförderung und der Arbeitsschutz sollen künftig enger miteinander verknüpft werden, etwa durch eine stärkere Einbeziehung der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
Kinder und Jugendliche
 Mit dem Gesetz sollen u. a. die Lebenswelten Kita und Schule gestärkt und vermehrt Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung vorgehalten werden. Dazu zählt z. B. die Bewegungsförderung in der Natur – in der Kita z. B. ein Erleben mit allen Sinnen oder in der Schule
die Verlagerung des Unterrichts nach draußen oder die Einbindung von Aktivitäten in den
Unterricht und in die Pausen.
 Der Zeitraum für die Inanspruchnahme von Hebammenhilfe soll von bisher acht auf zukünftig
zwölf Wochen nach der Geburt erweitert und im Gesetz festgelegt werden, auf ärztliche Anordnung auch länger.
 Die bewährten Vorsorge-Untersuchungen (U- und J-Untersuchungen) beim Kinder- oder
Hausarzt sollen künftig bis zum 18. Lebensjahr möglich sein. Die Entscheidung über mögliche
neue Untersuchungen und deren Ausgestaltung trifft der Gemeinsame Bundesausschuss.
 Die derzeit vorrangig auf die Krankheitsfrüherkennung ausgerichteten VorsorgeUntersuchungen sollen zukünftig verstärkt auch die Erfassung von gesundheitlichen Belastungen und Risikofaktoren sowie eine präventionsorientierte Beratung beinhalten.
 Ärzte sollen somit künftig eine Schlüsselrolle haben, wenn es darum geht, in jeder Altersphase des Kindes und des Jugendlichen wichtige Erkrankungen und Entwicklungsstörungen wie
auch auftretende gesundheitliche Risiken zu erkennen und gemeinsam mit den Heranwachsenden und ihren Familien Lösungsansätze zu entwickeln.
 Familien und Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf sollen durch die Ärztin oder den
Arzt im Rahmen der Gesundheitsuntersuchungen zukünftig auf örtliche und regionale Unterstützungs- und Beratungsangebote hingewiesen werden.
 Auch hinsichtlich des Impfschutzes als Bestandteil der Gesundheitsuntersuchungen ist die
Beratung durch den Kinder- oder Hausarzt der richtige Weg, um einen frühzeitigen Schutz
der Kinder und Jugendlichen zu erreichen und gefährlichen Krankheiten, wie z.B. Masern,
vorzubeugen.
Ältere Menschen
Ein weiterer Schwerpunkt des Präventionsgesetzes ist die Verbesserung der Lebensqualität von
Menschen, die in einer teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtung leben. Hierfür erhalten die Pflegekassen erstmals einen spezifischen Präventionsauftrag, Leistungen zur Gesundheitsförderung in
den Pflegeeinrichtungen zu erbringen. Folgende Angebote sind damit u. a. gemeint:
 Angebote zur Bewegung, Kraft-Balance-Trainings, Sturzprävention
 gesunde Verpflegung und Ernährung in den Einrichtungen
 Angebote zur Unterstützung des seelischen Wohlbefindens (Entspannungsmaßnahmen, Gesprächsangebote, Ermöglichung des Aufrechterhaltens sozialer Kontakte)
Erwerbslose
Eine weitere wichtige Zielgruppe für die Präventionsaktivitäten der Krankenkassen sind arbeitslose
und insbesondere langzeitarbeitslose Menschen, deren berufliche Eingliederung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen erschwert ist. Damit die Angebote der Krankenkassen diese Menschen
erreichen, ist es wichtig, die Präventionsaktivitäten noch stärker mit dem Beratungs- und Vermittlungsprozess der Jobcenter und Arbeitsagenturen zu verzahnen.
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