Comitato Aziendale Europeo (CAE) European Works Council (EWC) Europäischer Betriebsrat (EBR) Präsentation Wer sind wir? Der Europäische Betriebsrat (EBR) ist ein Gremium, das aufgrund der Richtlinien 94/45/EG vom 22. September 1994 und 97/74/EG vom 15. Dezember 1997 des Rates eingerichtet wurde. Der EBR ist ein Unterrichtungs- und Anhörungsgremium aller ArbeitnehmerInnen, die in den Unternehmen und Betrieben in der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt sind. Der EBR vertritt damit 6 462 Beschäftigte in Europa (Stand: 30.4.2007). Die Delegierten, Stand: 23.3.2007 Wer gehört dem EBR an? Am 23. März 2007 bestand der EBR aus folgenden Mitgliedern: Norbert Kettner (Österreich), Vorsitzender Andrea Tognetti (Italien), Stellvertretender Vorsitzender Michael Rösch (Deutschland), Stellvertretender Vorsitzender Christel Assez (Belgien) Karl-Peter Bettenhausen (Deutschland) Dirk Börner (Deutschland) Klaus Classen (Deutschland) Bernard Dufrene (Luxemburg) Jose Luis Duran Duran (Spanien) Heinz Engelmann (Deutschland) Jean Francois Ernwein (Frankreich) Ute Höppner (Deutschland) Jürgen Hoffmann (Deutschland) Philippe Joncoux (Frankreich) N.B. Ute Höppner, Stellvertretende Vorsitzende und Gründungsmitglied des EBR, ist leider unmittelbar nach der Sitzung vom 23. März aus dem Unternehmen ausgeschieden. Seit Juli 2007 gehört Seema Vijayan als Delegierte für die Niederlande dem EBR an. Die Geschichte Der EBR geht auf die Initiative mehrerer Arbeitnehmer von Tenovis zurück, die begonnen haben, am Sitz der IG Metall in Frankfurt zusammenzukommen. Insbesondere Norbert Kettner und Ute Höppner haben die Gründung dieses Gremiums stark vorangetrieben und 2001 das Gründungsverfahren eingeleitet. Die eigentliche Gründung des EBR wurde jedoch erst 2004 (d.h. die maximale gesetzlich zulässige Frist wurde ausgeschöpft) mit der Bildung eines Besonderen Verhandlungsgremiums eingeleitet, welches die Unterzeichnung der ersten EBRVereinbarung im Juni 2004 herbeigeführt hat. Der EBR bestand damals aus 7 Delegierten aus Deutschland, 2 aus Frankreich und jeweils einem Delegierten aus Österreich, Belgien, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Spanien. Insgesamt umfasste der EBR 15 Sitze. Die Entsendung der Delegierten erfolgt gemäß den nationalen Umsetzungsgesetzen der Europäischen Richtlinie in den jeweiligen Ländern; die Delegierten müssen nicht unbedingt Mitglied einer Gewerkschaft sein. Sie genießen jedoch dieselben Schutzrechte wie diejenigen, die im Herkunftsland gewerkschaftlich organisiert sind. Wie funktioniert der EBR? Der EBR tritt mit allen Delegierten einmal pro Jahr (Plenarsitzung) zusammen und nutzt für seine übrigen Kontakte die Möglichkeiten der Technologie (Telefon, EMail, Chat und Videokonferenzen). Allen EBR-Mitgliedern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch stehen während der Jahressitzungen Dolmetscher zur Verfügung. Konferenzsprache bei den Sitzungen ist Deutsch. Auf diesen Sitzungen, welche in Deutschland stattfinden, wo die Zentrale Leitung ihren Sitz hat, werden gemeinsame Probleme aller EUMitgliedstaaten besprochen, und man bringt sich gegenseitig auf den neuesten Stand, was die Situation in den einzelnen Ländern anbetrifft. Außerdem findet eine gemeinsame Sitzung mit der Europäischen Unternehmensleitung statt, welche den EBR über die Situation des Unternehmens in Europa informiert. Der Geschäftsführende Ausschuss Der EBR wählt aus seinen eigenen Reihen einen Geschäftsführenden Ausschuss, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Geschäftsführende Ausschuss führt die Geschäfte in der Zeit zwischen den Sitzungen und vertritt alle EBR-Mitglieder; er ist ferner für die Kommunikation mit den Vertretern der Zentralen Leitung zuständig. Welche Aufgaben hat der EBR? Der EBR ist im Wesentlichen ein Unterrichtungsund Anhörungsgremium. Dies bedeutet, dass der EBR (vertreten durch den Engeren Ausschuss) einen Anspruch auf Information und Konsultation hat, bevor das Unternehmen Entscheidungen trifft, die mindestens zwei Mitgliedsländer betreffen. Der EBR ist berechtigt, eine Stellungnahme zu der Entscheidung abzugeben, zu welcher er angehört wird. Bei Entscheidungen, die sich nur auf einen Mitgliedstaat auswirken, ist ausschließlich die nationale Arbeitnemervertretung zuständig. Der Geschäftsführende Ausschuss erhält alle drei Monate Informationen über das Unternehmen im Hinblick auf: Daten zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens Personalzahlen (Zahl der Beschäftigten je Land) geplante oder bereits durchgeführte grundlegende Änderungen der Organisation Jeder Delegierte erhält diese Informationen per E-Mail und hat die Aufgabe, die ArbeitnehmerInnen seines Landes entsprechend zu informieren. Die Daten sind leider vertraulich und dürfen daher nicht per E-Mail oder in Papierform an alle ArbeitnehmerInnen weitergeleitet werden; die Delegierten sind daher gezwungen, die Informationen im Rahmen von Sitzungen oder Personalversammlungen weiterzugeben. Dieses Problem des Umgangs mit den Informationen und der Vertraulichkeit der Daten wurde allerdings erst vor kurzem zum Teil gelöst; Ziel des EBR ist es, die Kommunikation zwischen den Delegierten und den ArbeitnehmerInnen in Zukunft zu verbessern. Die Vereinbarung aus dem Jahr 2007 Am 1. Juli 2007 ist die neue Vereinbarung in Kraft getreten, mit welcher der EBR an die neuen Rahmenbedingungen infolge der Standorte von Avaya in den europäischen Ländern angepasst werden soll, in denen Tenovis nicht vertreten war. In der Vereinbarung ist geregelt, dass ein Land nur dann berechtigt ist, einen Arbeitnehmervertreter zu entsenden, wenn in dem entsprechenden Land mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Länder, die unterhalb dieses Schwellenwertes für die Entsendung eines Arbeitnehmervertreters liegen, können vom Geschäftsführenden Ausschuss oder von einem Delegierten eines anderen Landes ihrer Wahl vertreten werden. Aufgrund der neuen Vereinbarung steigt die Zahl der Sitze mit dem Eintritt folgender Länder in den EBR auf 17: Irland Polen Vereinigtes Königreich Tschechische Republik Ungarn Aufgrund des Personalabbaus in letzter Zeit wurde die Zahl der Delegierten aus Deutschland und Frankreich gekürzt, und Luxemburg hat seinen Anspruch auf einen Sitz im EBR ganz verloren. Der Geschäftsführende Ausschuss verhandelt derzeit mit der Zentralen Leitung, damit diese ihm bei der Suche nach neuen Delegierten behilflich ist. Ziele des EBR für die nahe Zukunft Stärkung des Gewichts des EBR im Zusammenhang mit der Leitung des Unternehmens Beim Unternehmen auf eine bessere Einhaltung der unterzeichneten Vereinbarung hinwirken Verbesserung der Einbeziehung der Delegierten und Ausbau der Kontakte zwischen dem Geschäftsführenden Ausschuss und den Delegierten selbst. Verbesserung der Einbindung der ArbeitnehmerInnen auf Seiten der Delegierten aus den einzelnen Ländern und Verbesserung der Kommunikation zwischen ihnen Dafür sorgen, dass die neuen Sitze von den jeweiligen Delegierten auch in Anspruch genommen werden Mit wem arbeitet der EBR zusammen? Der EBR arbeitet zusammen mit: den Gewerkschaften IG Metall (Deutschland), CWA (USA), CGT (Frankreich), GPA (Österreich) und CGIL (Italien) dem EMB (Europäischer Metallarbeiterbund) Groupe Alpha (französisches ConsultingUnternehmen für Arbeitsrechtsfragen) dem EBR der Firma IBM Dem Info-Institut Saarbrücken (Prof. Bierbaum) Kontakte E-Mail-Adresse: [email protected] Intranet-Seite: https://enterpriseportal.avaya.com/ptlWeb/gs/esc_services/CS20076 281058110062 Norbert Kettner (Avaya Wien) – Vorsitzender: +43 664 6123106 [email protected] Andrea Tognetti (Avaya Mailand) – Stellvertretender Vorsitzender: +39 335 1375427 [email protected] Michael Rösch (Avaya Freiburg) – Stellvertretender Vorsitzender: +49 761 498 248 [email protected]