Der EBR - IG Metall

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Comitato Aziendale Europeo (CAE)
European Works Council (EWC)
Europäischer Betriebsrat (EBR)
Präsentation
Wer sind wir?
Der Europäische Betriebsrat (EBR) ist ein
Gremium, das aufgrund der Richtlinien 94/45/EG
vom 22. September 1994 und 97/74/EG vom 15.
Dezember 1997 des Rates eingerichtet wurde.
Der EBR ist ein Unterrichtungs- und
Anhörungsgremium aller ArbeitnehmerInnen, die
in den Unternehmen und Betrieben in der
Europäischen Union sowie im Europäischen
Wirtschaftsraum beschäftigt sind. Der EBR
vertritt damit 6 462 Beschäftigte in Europa
(Stand: 30.4.2007).
Die Delegierten, Stand: 23.3.2007
Wer gehört dem EBR an?
Am 23. März 2007
bestand der EBR aus folgenden Mitgliedern:
Norbert Kettner (Österreich),
Vorsitzender
Andrea Tognetti (Italien),
Stellvertretender Vorsitzender
Michael Rösch (Deutschland),
Stellvertretender Vorsitzender
Christel Assez (Belgien)
Karl-Peter Bettenhausen
(Deutschland)
Dirk Börner (Deutschland)
Klaus Classen (Deutschland)
Bernard Dufrene (Luxemburg)
Jose Luis Duran Duran (Spanien)
Heinz Engelmann (Deutschland)
Jean Francois Ernwein
(Frankreich)
Ute Höppner (Deutschland)
Jürgen Hoffmann (Deutschland)
Philippe Joncoux (Frankreich)
N.B. Ute Höppner,
Stellvertretende Vorsitzende und
Gründungsmitglied des EBR, ist
leider unmittelbar nach der
Sitzung vom 23. März aus dem
Unternehmen ausgeschieden.
Seit Juli 2007 gehört Seema
Vijayan als Delegierte für die
Niederlande dem EBR an.
Die Geschichte
Der EBR geht auf die Initiative mehrerer
Arbeitnehmer von Tenovis zurück, die
begonnen haben, am Sitz der IG Metall in
Frankfurt zusammenzukommen.
Insbesondere Norbert Kettner und Ute
Höppner haben die Gründung dieses
Gremiums stark vorangetrieben und 2001
das Gründungsverfahren eingeleitet.
Die eigentliche Gründung des EBR wurde jedoch
erst 2004 (d.h. die maximale gesetzlich zulässige
Frist wurde ausgeschöpft) mit der Bildung eines
Besonderen Verhandlungsgremiums eingeleitet,
welches die Unterzeichnung der ersten EBRVereinbarung im Juni 2004 herbeigeführt hat.
Der EBR bestand damals aus 7 Delegierten aus
Deutschland, 2 aus Frankreich und jeweils einem
Delegierten aus Österreich, Belgien, Italien,
Luxemburg, den Niederlanden und Spanien.
Insgesamt umfasste der EBR 15 Sitze.
Die Entsendung der Delegierten erfolgt
gemäß den nationalen
Umsetzungsgesetzen der Europäischen
Richtlinie in den jeweiligen Ländern; die
Delegierten müssen nicht unbedingt
Mitglied einer Gewerkschaft sein. Sie
genießen jedoch dieselben Schutzrechte
wie diejenigen, die im Herkunftsland
gewerkschaftlich organisiert sind.
Wie funktioniert der EBR?
Der EBR tritt mit allen Delegierten einmal
pro Jahr (Plenarsitzung) zusammen und
nutzt für seine übrigen Kontakte die
Möglichkeiten der Technologie (Telefon, EMail, Chat und Videokonferenzen). Allen
EBR-Mitgliedern mit einer anderen
Muttersprache als Deutsch stehen
während der Jahressitzungen Dolmetscher
zur Verfügung. Konferenzsprache bei den
Sitzungen ist Deutsch.
Auf diesen Sitzungen, welche in Deutschland
stattfinden, wo die Zentrale Leitung ihren Sitz
hat, werden gemeinsame Probleme aller EUMitgliedstaaten besprochen, und man bringt sich
gegenseitig auf den neuesten Stand, was die
Situation in den einzelnen Ländern anbetrifft.
Außerdem findet eine gemeinsame Sitzung mit
der Europäischen Unternehmensleitung statt,
welche den EBR über die Situation des
Unternehmens in Europa informiert.
Der Geschäftsführende
Ausschuss
Der EBR wählt aus seinen eigenen Reihen einen
Geschäftsführenden Ausschuss, bestehend aus
einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretenden
Vorsitzenden. Der Geschäftsführende Ausschuss
führt die Geschäfte in der Zeit zwischen den
Sitzungen und vertritt alle EBR-Mitglieder; er ist
ferner für die Kommunikation mit den Vertretern
der Zentralen Leitung zuständig.
Welche Aufgaben hat der EBR?
Der EBR ist im Wesentlichen ein Unterrichtungsund Anhörungsgremium. Dies bedeutet, dass
der EBR (vertreten durch den Engeren
Ausschuss) einen Anspruch auf Information und
Konsultation hat, bevor das Unternehmen
Entscheidungen trifft, die mindestens zwei
Mitgliedsländer betreffen. Der EBR ist berechtigt,
eine Stellungnahme zu der Entscheidung
abzugeben, zu welcher er angehört wird. Bei
Entscheidungen, die sich nur auf einen
Mitgliedstaat auswirken, ist ausschließlich die
nationale Arbeitnemervertretung zuständig.
Der Geschäftsführende Ausschuss erhält alle drei
Monate Informationen über das Unternehmen
im Hinblick auf:
Daten zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage
des Unternehmens
Personalzahlen (Zahl der Beschäftigten je Land)
geplante oder bereits durchgeführte
grundlegende Änderungen der Organisation
Jeder Delegierte erhält diese Informationen per
E-Mail und hat die Aufgabe, die
ArbeitnehmerInnen seines Landes entsprechend
zu informieren.
Die Daten sind leider vertraulich und dürfen
daher nicht per E-Mail oder in Papierform an alle
ArbeitnehmerInnen weitergeleitet werden; die
Delegierten sind daher gezwungen, die
Informationen im Rahmen von Sitzungen oder
Personalversammlungen weiterzugeben. Dieses
Problem des Umgangs mit den Informationen
und der Vertraulichkeit der Daten wurde
allerdings erst vor kurzem zum Teil gelöst; Ziel
des EBR ist es, die Kommunikation zwischen den
Delegierten und den ArbeitnehmerInnen in
Zukunft zu verbessern.
Die Vereinbarung
aus dem Jahr 2007
Am 1. Juli 2007 ist die neue Vereinbarung in Kraft getreten, mit
welcher der EBR an die neuen Rahmenbedingungen infolge der
Standorte von Avaya in den europäischen Ländern angepasst
werden soll, in denen Tenovis nicht vertreten war. In der
Vereinbarung ist geregelt, dass ein Land nur dann berechtigt ist,
einen Arbeitnehmervertreter zu entsenden, wenn in dem
entsprechenden Land mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Länder, die unterhalb dieses Schwellenwertes für die Entsendung
eines Arbeitnehmervertreters liegen, können vom
Geschäftsführenden Ausschuss oder von einem Delegierten eines
anderen Landes ihrer Wahl vertreten werden.
Aufgrund der neuen Vereinbarung steigt die Zahl der
Sitze mit dem Eintritt folgender Länder in den EBR auf
17:
Irland
Polen
Vereinigtes Königreich
Tschechische Republik
Ungarn
Aufgrund des Personalabbaus in letzter Zeit wurde die
Zahl der Delegierten aus Deutschland und Frankreich
gekürzt, und Luxemburg hat seinen Anspruch auf einen
Sitz im EBR ganz verloren.
Der Geschäftsführende Ausschuss verhandelt derzeit mit
der Zentralen Leitung, damit diese ihm bei der Suche
nach neuen Delegierten behilflich ist.
Ziele des EBR
für die nahe Zukunft
Stärkung des Gewichts des EBR im Zusammenhang mit
der Leitung des Unternehmens
Beim Unternehmen auf eine bessere Einhaltung der
unterzeichneten Vereinbarung hinwirken
Verbesserung der Einbeziehung der Delegierten und
Ausbau der Kontakte zwischen dem Geschäftsführenden
Ausschuss und den Delegierten selbst.
Verbesserung der Einbindung der ArbeitnehmerInnen
auf Seiten der Delegierten aus den einzelnen Ländern
und Verbesserung der Kommunikation zwischen ihnen
Dafür sorgen, dass die neuen Sitze von den jeweiligen
Delegierten auch in Anspruch genommen werden
Mit wem arbeitet der EBR
zusammen?
Der EBR arbeitet zusammen mit:
den Gewerkschaften IG Metall (Deutschland),
CWA (USA), CGT (Frankreich), GPA (Österreich)
und CGIL (Italien)
dem EMB (Europäischer Metallarbeiterbund)
Groupe Alpha (französisches ConsultingUnternehmen für Arbeitsrechtsfragen)
dem EBR der Firma IBM
Dem Info-Institut Saarbrücken (Prof. Bierbaum)
Kontakte
E-Mail-Adresse: [email protected]
Intranet-Seite:
https://enterpriseportal.avaya.com/ptlWeb/gs/esc_services/CS20076
281058110062
Norbert Kettner (Avaya Wien) – Vorsitzender:
+43 664 6123106 [email protected]
Andrea Tognetti (Avaya Mailand) – Stellvertretender
Vorsitzender:
+39 335 1375427 [email protected]
Michael Rösch (Avaya Freiburg) – Stellvertretender
Vorsitzender:
+49 761 498 248 [email protected]
Zugehörige Unterlagen
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