B ASEL III Neue Standards für ein stressresistenteres Bankensystem Seminararbeit von Lukas Zahrer 1025702 Wintersemester 2012 Basel III# 1 I N H A LTSVERZEICHNIS Einleitung# 3 Baseler Ausschuss# 4 Die Neuheiten mit Basel III# 6 Erhöhte Qualität, Beständigkeit und Trans-parenz der Kapitalbasis# 6 Risikomanagement# 7 Liquiditätskennzahlen# 9 Leverage Ratio:# 9 Liquidity Coverage Ratio:# 10 Net Stable Funding Ratio:# 10 Reduktion der Prozyklität# 11 Systemrelevantes Risiko im Bezug auf # Vernetzung# # 12 Änderungen im Überblick# 13 Kritik an Basel III# 14 Bonuszahlungen# 15 Zeitplan der Umsetzung# Kapitalausstattung Österreichischer Banken# 17 19 Fazit# 20 Bibliographie# 21 Basel III# 2 Einleitung Banken stellen das Zentrum der Kreditvermittlung dar, weshalb ein starkes, belastbares Bankensystem der Grundstein für nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum ist. Privatpersonen, Klein- und Mittelunternehmen sowie große Kapitalgesellschaften und öffentliche Körperschaften verlassen sich auf die kritischen Services, die eine Bank im täglichen Geschäft im nationalen und internationalen Bereich anbietet. Einer der Hauptgründe für die (großen Ausmaße der) Weltwirtschaftskrise beginnend 2007 war die exzessive Höhe der bilanzneutralen Fremdkapitalquote. Viele Banken hielten nur unzureichende Liquiditätsreserven - die Qualität und Quantität der „harten“ Eigenmittel gingen zurück. Dadurch war es für viele Institute unmöglich, den resultierenden Betriebsverlust abzufedern, einige von ihnen gerieten in Zahlungsunfähigkeit oder wurden in ihrem Rating von entsprechenden Agenturen herabgesetzt, da der Markt an Glaubwürdigkeit in die Finanzorganisationen verlor. Verstärkt wurden diese Probleme durch die Verflochtenheit des globalen Finanzsystems (u.a. durch komplexe Finanzprodukte und Transaktionen), sodass einige Banken von anderen regelrecht in die Krise mitgezogen wurden. Die Schwächen, die das System während der Krise aufgezeigt hat, hatten auch einen unmittelbaren Einfluss auf die Realwirtschaft: Der öffentliche Sektor musste mit großen Liquiditätsspritzen und Garantien einspringen, was große Verluste für den Steuerzahler bedeutete. Um diese Missstände, die die Krise aufgezeigt hat, auszumerzen, nahm sich die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich an, fundamentale Reformen in einem globalen regulativen Rahmen einzuführen. Diese Regulatorien wurden im speziellen vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erstellt. Basel III# 3 Baseler Ausschuss Das Ziel der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich ist das Streben nach erhöhter finanzieller Stabilität aller Geldinstitute der Welt sowie die Kooperation des globalen Finanzmarktes zur Erreichung dieses Zieles. Sie wird auch als Zentralbank aller Zentralbanken bezeichnet. Die Gründung der Organisation hat ihre Wurzeln in den Nachwehen des Ersten Weltkrieges: Im Friedensvertrag von Versailles einigten sich die Verhandlungspartner auf Reparationszahlungen des Deutschen Reiches, deren Abwicklung unter dem Projektnamen Young Plan sich eine neu gegründete, unabhängige Bank - die BIZ - im Jahre 1930 annahm. Der ursprüngliche Plan war die Administration und Verteilung der Annuitäten, zu welchen Deutschland verpflichtet wurde, jedoch bereits zwei Jahre später bei der Sitzung von Lausanne aufgrund der Zahlungsunfähigkeit Deutschlands wieder aufgehoben wurden. Dadurch fokussierten sich die Hauptaufgaben der BIZ schnell auf die Zusammenarbeit von Zentralbanken und anderen internationalen Finanzinstituten. Mittlerweile bezeichnet sich die BIZ, die Ihren Sitz in Basel hat, als die älteste internationale Finanzorganisation. Neben dem Financial Stability Board, mittlerweile eine eigenständige Organisation mit Sekretariat im BIZ-Gebäude, ist der Baseler Ausschuss vermutlich diejenige Arbeitsgruppe mit der längsten Agenda und der größten medialen Präsenz. Dieser Ausschuss stellt ein Forum für persistente Zusammenarbeit in Sachen Bankenaufsicht dar. Er bestrebt die Verbesserung globaler Überwachung des Finanzmarktes und erstellt hierfür Leitlinien zur Standardisierung diverser Techniken, mit dem Hintergedanken, Verständnis über die Komplexität der Finanzmarktaufsicht zu verschaffen. Diese händigt er an sämtliche nationale Aufsichten auf der ganzen Welt aus. Die Mitglieder des Ausschusses kommen aus Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Kanada, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Hong Kong, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Korea, Luxemburg, Mexiko, den Niederlanden, Russland, Saudi Arabien, Singapur, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei und den USA. Stefan Ingves Gouverneur der Schwedischen Nationalbank - hat derzeit das Amt des Chairman des Ausschusses inne. Das größte Reformpaket, das die Kommission bisher hervorgebracht hat, ist zweifelsohne unter dem schlichten Namen Basel (I-III) bekannt. Diese Arbeit wird sich hauptsächlich mit der letzten Ausgabe - Basel III - beschäftigen, die etwaige Verbesserungen für den Vorgänger Basel II aus dem Jahre 2004 und aus den Erkenntnissen der Finanzkrise bringen Basel III# 4 soll. Kurz gesagt zielen die Änderungen auf Erhöhung der Eigenkapitalbasis bzw. Liquiditätsvorschriften ab. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass an diesem Papier vier SubArbeitsgruppen mitgewirkt haben: 1. Die Standards Implementation Group: 2. Policy Development Group 3. Accounting Task Force 4. Basel Consultative Group Die Dokumente des Baseler Ausschusses sind nicht rechtlich bindend, durch ihre langjährige Erfahrung und kompetentem Know-How genießt die Organisation jedoch weltweit höchstes Ansehen, weshalb die Anforderungen aus Basel II 2006 ins Europarecht integriert wurden. Konkret geschah dies über die Capital Requirements Directive (CRD), welche ziemlich exakt die Baseler Richtlinien beinhalten. Der selbe Plan besteht auch für Basel III. Basel III# 5 Die Neuheiten mit Basel III Die angesprochenen Reformen, die mit dem Maßnahmenpaket von Basel III eingeführt werden, sollen sowohl mikroökonomische - einzelne Banken betreffende - sowie makroökonomische - systemweite - Risiken reduzieren. Beide stehen natürlich in Verbindung zueinander; so reduziert beispielsweise die erhöhte Belastbarkeit einzelner Banken die Gefahr von systemweiten Erschütterungen. Konkret soll dies mit folgenden Teilaspekten geschehen: 1. Erhöhte Qualität, Beständigkeit und Transparenz der Kapitalbasis 2. Risikomanagement 3. Liquiditätskennzahlen 4. Reduktion der Prozyklizität 5. Systemrelevantes Risiko im Bezug auf Vernetzung E R H Ö H T E Q UA L I T Ä T , B E S T Ä N D I G K E I T PARENZ DER KAPITALBASIS UND TRANS- Im Allgemeinen ist es eminent wichtig, dass Banken für Ihre Risiken, denen sie sich aussetzen, hochqualitative Eigenmittel in der Hinterhand haben. In der Krise wurden für Kreditausfälle und Abschreibungen Gewinnrückstellungen angezapft. Die Problematik sind jedoch die Diskrepanzen in der Definition von hartem Kernkapital beziehungsweise die mangelnde Offenlegung der Politik vieler Geldinstitute, sodass eine Überprüfung und etwaige Vergleiche der Qualität der Rückstellungen sich als äußerst schwierig gestalteten. Deshalb wird die Struktur des Eigenkapitals - die Unterteilung in Tier 1, Tier 2 und Tier 3 Kapital, wie sie Basel II verlangt, überarbeitet. So dürfen nun nur mehr Stammaktien und der daraus errungene Bilanzgewinn als Tier 1 - Kapital anerkannt werden, und beinhaltet somit ausschließlich nachrangiges Finanzkapital in dem Sinne, als dass dieses erst in einem extremen Stressfall herangezogen wird, und als letzte Instanz Zahlungsausfälle abwenden. Weiteres Tier 1 Kapital sind sonstige untergeordneten Instrumente mit einer frei bestimmbaren Dividende bzw. Kuponzahlung, die keine Fälligkeit haben. Außerdem dürfen Basel III# 6 hybride Anleihen1, bisher bis zu 15% dem Tier 1 anrechenbar, nur mehr als Tier 2 angeschrieben werden. Tier 1 Kapital ist im Allgemein nach dem Going-Concern-Prinzip konstruiert worden. Es soll also das Fortbestehen des Unternehmens gewährleisten; und ist unterteilt in ein „hartes Kernkapital“ (Common Equity Tier 1 - CET1) - und zusätzliches Going-Concern-Kapital (Additional Tier 1). Im Gegenzug dazu soll das Tier 2 Kapital zur Haftung herangezogen werden, wenn die Weiterführung des Konzerns gefährdet bzw. nicht mehr möglich ist (Gone-Concern-Prinzip), wobei bereits ein Zuschuss in Form von staatlicher finanzieller Unterstützung als Gone-Concern angesehen wird. Es dient dann zur Befriedigung nicht nachrangiger Fremdkapitalgeber. Dieses Kapital muss nachrangig zum gesamten Fremdkapital und jeglichen Einlagen behandelt werden. Die Anlagen müssen eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren vorweisen können, vorzeitige Rückkaufzahlungen sind ausgeschlossen. Weiters darf ein Teil der Wertberichtigungsüberschüsse bis zu einem gewissen Betrag zugerechnet werden. Tier 3 Kapital, welches bisher ausschließlich Marktrisiko abdeckte, wird verworfen. Mit diesen neuen Unterteilungen in der Kapitalstruktur kommen auch neue konkrete Mindestquoten. Künftig soll diese für das harte Eigenkapital CET1 bei 4,5 % liegen, das gesamte Tier 1 Kapital (CET und Additional Tier 1) bei 6 % und bei 8 % für das gesamte regulatorische Kapital (CET, Additional Tier 1 sowie Tier 2); letztere Richtzahl ist übrigens keine Veränderung zu Basel II. Ab 01.01.2013 sollen diese Kapitalquoten schrittweise bis 2019 auf obige Werte angehoben werden. (Mit Vorbehalt, Beginn wurde verschoben) Zu betonen ist außerdem, dass der Baseler Ausschuss darum bemüht ist, die Transparenz und Offenlegung detaillierter Aufstellungen des Kernkapitals zu forcieren. Eine umfassende Aufstellung aller aufsichtsrechtlichen Anpassungen soll die Kapitalbasis aller Banken klar ersichtlich machen und somit dem Finanzmarkt einen guten Einblick über die tatsächliche Kapitalausstattung geben. R I S I KO M A N AG E M E N T Die Wirtschaftskrise zeigte auch auf, dass die Kapitalstruktur der Banken nicht ausreichend für die Risikodeckung gerüstet war. Daher empfiehlt das Komitee eine Erweiterung (Anmerkung: Der Name rührt aus dem Mix aus einer Aktie und einer Verbindlichkeit. Einerseits bekommt der Käufer dieser Anleihe eine fixe Verzinsung zugesagt, andererseits hat er aber die Option auf ein Äquivalent in den jeweiligen underlying) 1 Basel III# 7 der Standards für Kreditrisiken, wie beispielsweise die Einführung eines stressed Value-atRisk. Dieser schreibt vor, wie viel Kapital (zu einem gewissen Konfidenzniveau) innerhalb von 12 Monaten unter einem gestressten Szenario anfällt. So bedeutet etwa ein stressed Value-at-Risk von 500.000 Euro bei einer Laufzeit von einem Jahr und dem Konfidenzniveau von 99%, dass der Verlust des entsprechenden Portfolios während einer erheblichen Rezession mit einer Wahrscheinlichkeit von einem Prozent höher als eine halbe Million ausfällt. Ebenfalls die Standards aus der Säule 2 und 3, die in Basel II eingeführt wurden, werden verschärft. Diese geben Regulatorien zur bankenaufsichtlichen Überwachung sowie der Offenlegung. Bezüglich ersterem soll man sich laut Ausschuss zweier Methoden zur Eindämmung des Risikos bedienen. Einerseits werden regelmäßige Stresstests angestrebt; auf der Suche nach Antworten auf die Frage, wie robust Finanzprodukte unter einem gewissen Schock sind - Stichwort Szenarioanalyse. Folgende Arten von Stress könnten untersucht werden (Beispiele): • Was passiert bei einem Rückgang des BIP um x %? • Welchen Effekt hat ein Plus von 20 % des Goldpreises? • Wie wirkt sich ein Ausfall eines signifikanten Teiles meiner Verträge im x-ten Jahr aus? • Was passiert bei einem Anstieg des 12-Monats-Euribor um x %? Klarerweise macht es in einem komplexeren Modell Sinn, viele dieser Möglichkeiten auch miteinander zu kombinieren. (Siehe Anhang I für ein konkretes Stresstest-Beispiel). Im Juli 2010 führte die Europäische Union in Kooperation mit der Europäischen Zentralbank erstmals einen EU-weiten Banken-Stresstest durch. 90 Banken wurden hierbei getestet, sieben Institute (fünf spanische, ein deutsches und ein griechisches) verfehlten die damals notwendige Grenze von sechs Prozent an Tier 1 Kapital. Als der Test 2011 wiederholt wurde, traf es auch ein österreichisches Bankinstitut mit der Volksbanken-Gruppe. Die zweite Methode beruht auf dem Backtesting-Prinzip. Man bedient sich einem historischen Szenario und wertet damit seine Daten aus. Der Vorteil, der das Backtesting mit sich bringt, ist die Tatsache, dass man kein eigenes Modell erstellen muss, sondern „lediglich“ die gewünschten Daten „einsetzt“. Man verlässt sich also nicht auf die Berechnungen aus der Risikomanagement-Abteilung, sondern verwendet reale Daten, um etwaige Schwächen aufzudecken. So kann man beispielsweise herausfinden, welchen Effekt eine gewisse Handeslstrategie auf dem Finanzmarkt gebracht hätte, wäre sie in der Vergangenheit angewendet worden. Backtesting ist jedoch mit Vorsicht zu genießen - es ist nicht immer sicher, dass sich aus vergangenen Marktereignissen nicht immer auf zukünftige schließen lässt. Diese Methode wird vor allem oft verwendet, um herauszufinden, ob der Value at Risk korrekt berechnet wurde. Basel III# 8 Unter dem Begriff Margining versteckt sich ein weiterer großer Schwachpunkt von Bankinstituten, den es auszumerzen gilt. Für Termingeschäfte soll ein weiterer, längerer Zeithorizont zur Berechnung der benötigten Sicherheiten herangezogen werden. Ziel ist es, Erfüllungsrisiken und Transaktionskosten zu mindern. Man geht also immer vom „schlimmsten“ Szenario aus: Verpflichtungen werden im Modell zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgeübt, Forderungen erst zum spätestmöglichen erfüllt. Ein weiterer Punkt, der im Risikomanagement einer Bank beachtet werden sollte, sind Kapitalbedürfnisse, die durch das Kreditrisiko anderer Geschäftsbanken beispielsweise durch Derivate, Rückkäufe, etc. fällig werden können. Solche Bedürfnisse schwächen wiederum die Prozyklität ab und erhöhen die Chancen, marktübergreifende Risiken abzuwenden. Banken sollen andererseits auch klarerweise Rückstellungen für etwaige Marktverluste bereit halten. Dies geschieht über so genannte Credit Valuation Adjustments (CVA). Denn Basel II beinhaltete lediglich Standards für die Zahlungsunfähigkeit von Marktkonkurrenten, nicht jedoch CVA Risiken. Dieser Kapitalbedarf betrifft also vor allem den Fall, wenn Konkurrenten durch eine neue Evaluierung in ihrem Rating herabgestuft werden. LIQUIDITÄTSKENNZAHLEN Hohe Eigenkapitalanforderungen sind unabdingbar für den Bankensektor, jedoch alleine nicht ausreichend, um einen gesunden Finanzmarkt zu garantieren. Mit einer starken Liquiditätsstruktur benötigt es auch Aufsichtsstandards, die international harmonisiert werden sollen. Das Baseler Komitee schlägt deshalb die Einführung neuer Liquiditätskennzahlen vor, die allesamt verschiedene Zwecke erfüllen und komplementär zueinander wirken sollen. Ein weiterer Vorteil dieser neuen Mindeststandards ist, dass sie aus klar ersichtlichen, über jegliche Gesetzgebungen hinweg vorhandenen Faktoren abhängen bzw. berechnet werden. L E V E R AG E R AT I O : In den Anfängen der Krise hatten viele Banken Probleme mit ihrem hohen Fremdverschuldungsgrad. In Zeiten von Hochkonjunktur neigten viele Institute dazu, ihre Eigenkapitalquote mittels einer Hebelwirkung, dem Leverage-Effekt, zu erhöhen. Geld wird zu günstigeren Bedingungen angeschafft, als die jeweilige Investition, in die man dieses dann anlegt, abwirft. In Zeiten der Rezession versucht man klarerweise, dem Druck der Schulden nachzugeben und diesen Hebel wieder loszuwerden - ein Prozess, der deleveraging genannt wird - die rapiden Veränderungen der Marktkonditionen führen schnell von reichlicher Liquidität zur lang anhaltenden Illiquidität. Dieser Angewohnheit will man einen Riegel vorschieben, indem eine Leverage-Kennzahl - de facto eine Verschuldungsgrenze, wie Basel III# 9 sie für Staaten schon bekannt sind - einführt wird. Die Berechnung erfolgt durch Gegenüberstellung des Kernkapitals (Core Tier 1) und allen Aktivposten (bilanzmäßige sowie außerbilanzmäßige). Diese Kennzahl soll weiters auch ein Sicherheitsmaß für Fehler im Risikomanagement bzw. Modellberechnungen sein, das einfach, nachvollziehbar und unabhängig (von etwaigen Ratings, etc.) ist. Die Einführung des Leverage-Ratio wird gestaffelt ablaufen, endgültige Zahlen sind jedoch noch nicht fixiert. Derzeit wird jedoch davon ausgegangen, dass die Ratio bei 3 Prozent liegen soll; die Bilanzsumme soll also nicht mehr als das 33,3-fache des Kernkapitals ausmachen. L I Q U I D I T Y C OV E R AG E R AT I O : Eine andere Kennzahl, die sich mit fehlender Liquidität unter einem Stress-Szenario auseinandersetzt, ist die Liquidity Coverage Ratio (LCR). Da es in Krisenzeiten schwer ist, Refinanzierungsgeschäfte abzuwickeln, muss das Liquiditätsrisiko-Profil einer Bank belastbar sein. Die Absicht der LCR ist die Stärkung der Kapitalbasis bei potentiellen Störungen über einen Zeithorizont von 30 Tagen. Die Berechnung folgt nach folgender Formel: # # LCR # =# Diese Kennzahl soll stets größer als 100% sein, die liquiden Mittel sollen also immer größer sein als die geplanten Abflüsse der selbigen unter einem gestressten Szenario. Ein solches Szenario kann unter anderem folgende Punkte umfassen: • Signifikante Abstufung des Kreditratings des Institutes • Teilhafter Verlust von Einlagen • Verlust aus Interbankenkrediten (Handel mit anderen Geschäftsbanken) • Signifikante Haircuts in der gesicherten Fundierung Die Einführung für die Liquidity Coverage Ratio soll mit 01.01.2015 geschehen. N E T S TA B L E F U N D I N G R AT I O : Der dritte Standard, der eine komplementäre Rolle zur LCR einnehmen soll, ist die Net Stable Funding Ratio (NSFR). Diese verlangt einen stabilen Pool von sicheren Finanzierungsquellen, relativ zum Liquiditätsprofil bzw. Liquiditätsbedarf, mit einem Zeithorizont von einem Jahr. Die Berechnung beläuft sich auf folgende Formel: Basel III# 10 & & NSFR & =& Die NSFR zielt darauf ab, sich nicht auf kurzzeitige Absicherungen in guten Zeiten zu verlassen, sondern auch längerfristige Rückstellungen zu sichern, sowie die Einschätzung des Liquiditätsrisikos zu verbessern. Zu diesem Standard wird es eine Übergangsphase geben, er soll nach einer geeigneten Beobachtungsphase im Jänner 2018 in Gültigkeit treten. REDUKTION DER PROZYKLITÄT Einer der destabilisierendsten Faktoren der Wirtschaftskrise waren verstärkende Effekte im Konjunkturzyklus, was unter anderem auf Bilanzierungsvorschriften und Kreditsicherungsstandards sowie dem oben angeführten Leverage-Effekt zurückzuführen ist. So durften laut IAS 39 (International Accounting Standard) gar keine Rückstellungen für drohende Verluste gebildet werden, was zumindest einen Teil der Verluste auffangen hätte können. Der Baseler Ausschuss setzt daher einige neue Standards, die das Bankensystem zu einem Schock - Absorbierer machen sollen, anstatt den Finanzmarkt nur noch instabiler zu machen. Eine zusätzliche Anhäufung von Eigenmittel soll zur Entstehung von sogenannten Kapitalpuffern beitragen. In wirtschaftlich guten Zeiten sollen diese angehäuft werden, in weniger guten Zeiten können diese dann zur Abwicklung offener Positionen dienen. Während der Krise zahlten viele Bankinstitute trotz ihrer schon schlechten Kapitalstruktur relativ hohe Dividenden, variable Vergütungen, freiwillige Rentenzahlungen und andere ähnliche Bonuszahlungen, um dem Markt ein Symbol der finanziellen Stärke zu geben, obwohl genau das Gegenteil der Fall war. Das machte klarerweise den ganzen Bankensektor weniger belastbar, einige Institute wendeten sich vielleicht wieder in schwarze Zahlen, konnten aber keine neuen Puffer au'auen, um weiterhin ein starkes Image zu erhalten. Deshalb sollen zwei Arten von neuen Puffern formal neu eingeführt werden: • Kapitalerhaltungspuffer: Stärkung der Verlusttragungsfähigkeit • Kontrazyklizitätspuffer: Beschränkung des Kreditwachstums und des systemischen Risikos Beide Puffer sollen aus „hartem“ Kernkapital (Common Equity Tier 1) gebildet werden; sie sollen komplementär zu den Mindesteigenmittelstandards wirken: Während die üblichen Rückstellungen erwartete Verluste einfangen, sollen Kapitalpuffer bei unerwarteten Verlus- Basel III# 11 ten einspringen. Bei Unterschreitung der Puffergrenzen wird eine Ausschüttungssperre für die Dauer bis zur Auffüllung verhängt. Je nach Schwere der Unterschreitung dürfen zum Beispiel mehr oder weniger Anteile aus dem Bilanzgewinn ausgeschüttet werden. Weiters sollen Institute, die diese Puffer nicht vorweisen können, der entsprechenden Finanzaufsicht Auffüllungspläne vorzeigen, um so einen schnellen Wiederau'au zu gewährleisten. Die Puffer sollen ab 2015 von nationalen Aufsichten schrittweise bis auf 2,5% der risikogewichteten Aktiva eingeführt und erhöht werden. Etwaige Änderungen sichtlich der Höhe der Anforderungen müssen mindestens 12 Monate im Vorhinein bekannt gegeben werden. S Y S T E M R E L E VA N T E S R I S I KO VERNETZUNG IM BEZUG AUF # # Das Baseler Komitee arbeitet gemeinsam mit dem Financial Stability Board (FSB, die „globale Bankenaufsicht“) an einer stärkeren Kontrolle für systemrelevante Bankinstitute (Banken, die weltweite Beziehungen und Geschäfte haben, und daher die Krise geografisch ausgeweitet haben). Einige Ideen für konkrete Maßnahmen sind die folgenden: • Erhöhung der Eigenmittelanforderungen • Begrenzung von Geschäftsfeldern • Bankenabgaben (Seit 01.01.2011 in Österreich im Stabilitätsabgabegesetz als „Bankensteuer“ geregelt) • Anordnung von Resturkturierungsmaßnahmen • Höhere Kapitalrücklagen für das Interbankengeschäft • Einführung von Liquiditätsanforderungen für kurzfristige Finanzierungen, um die langfristigeren Investments zu forcieren Basel III# 12 Bank exposures to central counterparties (CCPs) The Committee has proposed that trade exposures to a qualifying CCP will receive a 2% risk weight and default fund exposures to a qualifying CCP will be capitalised according to a risk-based method that consistently and simply estimates risk arising from such default fund. sector exposures. Counterparty credit risk Substantial strengthening of the counterparty credit risk framework. Includes: more stringent requirements for measuring exposure; capital incentives for banks to use central counterparties derivatives activities, as well as complex securitisations held in the trading book. Introduction of a stressed value-at-risk framework to help mitigate procyclicality. A capital charge for incremental risk that estimates the default and migration risks of unsecuritised credit products and takes liquidity into account. Trading book Securitisations Strengthens the capital treatment for certain complex securitisations. Requires banks to conduct more rigorous credit analyses of externally rated securitisation exposures. Risk coverage Leverage ratio A non-risk-based leverage ratio that includes off-balance sheet exposures will serve as a backstop to the risk-based capital requirement. Also helps contain system wide build up of leverage. Containing leverage instruments; corporate governance; and supervisory colleges. governance and risk management; capturing the risk of off-balance sheet exposures and securitisation activities; managing risk concentrations; providing incentives for banks to better manage risk and returns over the long term; sound compensation practices; valuation practices; stress testing; accounting Supplemental Pillar 2 requirements. Risk management and supervision Pillar 2 Revised Pillar 3 disclosures requirements The requirements introduced relate to securitisation exposures and sponsorship of off-balance sheet vehicles. Enhanced disclosures on the detail of the components of regulatory capital and their reconciliation to the reported accounts will be required, including a comprehensive explanation of how a bank calculates its regulatory capital ratios. Market discipline Pillar 3 elements to identify global systemically important banks (SIBs). The additional loss absorbency requirements are to be met with a progressive Common Equity Tier 1 (CET1) capital requirement ranging from 1% to 2.5%, depending on a bank’s systemic importance. For banks facing the highest SIB surcharge, an additional loss absorbency of 1% could be applied as a disincentive to increase materially their global systemic importance in the future. A consultative document was published in cooperation with the Financial Stability Board, which is coordinating the overall set of measures to reduce the moral hazard posed by global SIFIs. Countercyclical buffer Imposed within a range of 0-2.5% comprising common equity, when authorities judge credit growth is resulting in an unacceptable build up of systematic risk. Capital conservation buffer Comprising common equity of 2.5% of risk-weighted assets, bringing the total common equity standard to 7%. Constraint on a bank’s discretionary distributions will be imposed when banks fall into the buffer range. Capital loss absorption at the point of non-viability Contractual terms of capital instruments will include a clause that allows – at the discretion of the relevant authority – write-off or conversion to common shares if the bank is judged to be non-viable. This principle increases the contribution of the private sector to resolving future banking crises and thereby reduces moral hazard. Quality and level of capital Greater focus on common equity. The minimum will be raised to 4.5% of riskweighted assets, after deductions. Capital Pillar 1 Capital Strengthens microprudential regulation and supervision, and adds a macroprudential overlay that includes capital buffers. SIFIs Basel III# All Banks Basel Committee on Banking Supervision reforms - Basel III Supervisory monitoring The liquidity framework includes a common set of monitoring metrics to assist supervisors in identifying and analysing liquidity risk trends at both the bank and system-wide level. Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision The Committee’s 2008 guidance Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision takes account of lessons learned during the crisis and is based on a fundamental review of sound practices for managing liquidity risk in banking organisations. Net stable funding ratio The net stable funding ratio (NSFR) is a longer-term structural ratio designed to address liquidity mismatches. It covers the entire balance sheet and provides incentives for banks to use stable sources of funding. quality liquid assets to withstand a 30-day stressed funding scenario that Liquidity coverage ratio The liquidity coverage ratio (LCR) will Global liquidity standard and supervisory monitoring Liquidity Änderungen im Überblick 13 Kritik an Basel III Die angekündigten Veränderungen brachten klarerweise eine Menge an Kritik seitens der Banken. Um einige Reaktionen einzufangen, stütze ich mich auf eine Umfrage der Frankfurter A*gemeinen Zeitung, bei der 110 Experten aus dem deutschen Finanzmarkt befragt wurden. Laut diesen sind die neuen Liquiditätskennzahlen nicht ausreichend als Frühindikatoren geeignet. Die Mehrheit geht sogar davon aus, dass diese noch weniger Nutzen bringen, als bisher verwendete Kennziffern. Die größte Schwierigkeit liegt darin, neue Risken in diese mit einzubinden - lediglich Phänomene aus der Vergangenheit seien leichter abzufedern. Ein weiterer Kritikpunkt sei die fehlende Flexibilität der neuen Regulativen. Viele Banken werden daher laut eigenen Angaben zwei Berechnungen parallel durchführen: Eine Art zum operativen Geschäft (interne Liquiditätsberechnungen) und eine zweite zur Erfüllung aller Verpflichtungen im Meldewesen. Denn dies macht es Instituten leichter, auf neue Risikophänomene zu reagieren. Man braucht nicht zu erwähnen, dass diese Doppelgleisigkeiten bestimmt nicht zur Effizienz des globalen Finanzmarktes beitragen können. Die Belastungen, die auf europäische Banken zukommen werden, werden mit 300 Milliarden Euro beziffert. Kosten fallen klarerweise auch an, wenn Banken ihre Portfolios anpassen müssen. Die höheren Liquiditätsreserven werden in der Praxis zum großen Teil mit Zentralbankreserven oder Staatsanleihen (von Emittenten mit befriedigender Bonität) aufgestockt; ein optimaler Portfolio-Mix ist in Zeiten wie diesen besonders wichtig. Was die konkreten Berechnungen der Kennzahlen betrifft, so geben 77 Prozent der Banken an, solche bereits durchgeführt zu haben. Knapp die Hälfte sieht dabei die Umstrukturierung im IT-Bereich als eine besondere Herausforderung; weiters sind neue Abstimmungen zwischen einzelnen Abteilungen wie Controlling und Risk Management einzuführen. Anfang Jänner 2013 übte auch die Bank of England (Zentralbank des Vereinigten Königreiches, Anm.) harsche Kritik am neuen Baseler Regelwerk. Den Briten ist dieses viel zu kompliziert, die Komplexität sei mit ein Grund für die Verzögerungen in der Einführung (mehr dazu später). Die Aufsichtsorgane seien überfordert, alle notwendigen Überwachungsmaßnahmen durchzuführen, bestätigt auch die Zentralbank für Finanzstabilität. Man sei daher bemüht, den Baseler Ausschuss dazu zu bewegen, das Regelwerk deutlich zu vereinfachen Basel III# 14 BONUSZAHLUNGEN Ein in den Medien breit diskutiertes Thema, welches nicht offiziell Teil von Basel III ist (was jedoch von vielen vehement gefordert wird), sind Bonusvergütungen für Angestellte in Top-Positionen von Finanzinstituten. Denn parallel zu den Verhandlungen, wann denn nun das Reformpaket in welcher Form eingeführt werden soll, wird im EU-Parlament in Brüssel auch über Richtlinien zu Managerboni in der Finanzbranche - bezogen auf alle europäischen Banken sowie deren Tochterunternehmen - diskutiert. Die Parlamentarier haben ihre Zustimmung zu den Basel III Kriterien von einer Beschränkung der Sonderzahlungen für Manager abhängig gemacht. Einer der führenden Verhandler im Parlament, Othmar Karas, betont sogar: „Gibt es keine Begrenzung der Boni, gibt es kein Basel III“. Die aktuellen Ideen umfassen zwei wesentliche Punkte. Zum einen sollen Bonuszahlungen, falls sie ausgeschüttet werden, möglichst nach hinten aufgeschoben werden. Dies soll vor allem das langfristige Denken forcieren und somit nachhaltigeres Wirtschaften fördern. Nun kommen aber erstmals konkrete Beschränkungen der Höhe der Sonderzahlungen betreffend ins Spiel. Angedacht ist ein generelles Verbot von Sonderzahlungen, die das Jahresgehalt des jeweiligen Managers überschreiten. Nur in Ausnahmefällen, nämlich falls in der Hauptversammlung des obersten Organs eine positive Abstimmung erfolgt ist, kann diese auf zwei Jahresgehälter angehoben werden. Mehr als diese zwei Gehälter umfassende Zahlungen sind aber völlig ausgeschlossen. Österreichische Experten sehen diese Maßnahme jedoch lediglich als politisches Geplänkel. Im Inland gäbe es so gut wie nirgends Bonuszahlungen, die über ein Jahresgehalt hinausgehen, es sei lediglich ein Leichtes, Bänkern die Hauptschuld an der Finanzkrise zu geben. Doch vor allem Großbritannien wehrt sich gegen Beschränkungen - in Hinsicht der Bedeutung vor allem des Londoner Finanzmarktes auch wenig überraschend. Da in diesem Thema jedoch keine einstimmige Entscheidung von Nöten ist, können die Briten die Abstimmung nicht blockieren. Auch der deutsche Bundesverband deutscher Banken (BdB) geht die Debatte über die Deckelung von Bonuszahlungen zu weit. Bereits jetzt müsse man nämlich auf das Verhältnis von fixer und Variabler Vergütung achten; das angestrebte von 1:1 (bzw. bei einer Abstimmung der Shareholder 1:2) schränke zu sehr ein. In einer Verhandlungssitzung vom 18.02.2013 wurde vorerst keine Einigung erreicht. Es gebe keinen Kompromiss über das Basel III-Regelwerk, da sich der EU-Rat gegen Beschränkungen bei Managerboni widersetze. Konkret gibt es fünf Punkte, bei welchen sich die Verhandlungen spießen: Basel III# 15 I. Systemische Risiko-Kapitalpuffer: Diesbezügliche Maßnahmen wurden oben erwähnt II. Banker-Remuneration: Als Remuneration werden Sonerzahlungen über den Lohn hinaus bezeichnet, die periodisch ausgezahlt werden. Beispiele für Remunerationen sind das 13. und 14. Gehalt bzw. Urlaubs- &. Weihnachtsgeld. III. Flexibilitätsinstrumente außerhalb der Puffer: Die Problematik der neuen Liquiditätskennzahlen im Hinblick auf individuelle Rücksichtnahme wurde oben erwähnt. IV. Rolle der europäischen Bankenaufsicht (EBA): Ende 2010 beschloss der EU-Rat zusammen mit dem EU-Parlament die Gründung einer eigenen europäischen Bankaufsicht. Mit 01.01.2011 nahm sie ihre Arbeit auf und übernahm die Aufgaben des European Commitee of Supervisors (CEBS). Die EBA fungiert als Kontaktinstitution zwischen der Europäischen Union und nationalen Aufsichtsbehörden, mit dem Hauptaugenmerk auf einem stabilen Finanzsystem, Transparenz der Finanzmärkte (aber auch von Finanzprodukten) sowie der Schutz von Anlegern und Investoren. Die Bankenaufsichtsbehörde besitzt einige Kompetenzen wie Prävention von Arbitrage, Sicherstellung gleichberechtigter Wettbewerbsfähigkeiten, Stärkung internationaler Koordination einzelner Aufsichtsbehörden, Beratungstätigkeiten für EU-Institutionen in Fragen der Bankenbranche, E-Banking Regulatiorien oder Finanzberichterstattung. V. Corporate Governance: Der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen zur Überwachung und Leitung eines Unternehmens wird unter dem Begriff Corporate Governance zusammengefasst. Vor allem die Einbindung in den Finanzmarkt - soll heißen die Rechtsform eines Unternehmens und die konkrete Ausgestaltung des Ordnungsrahmens - stehen dabei im Mittelpunkt. Der Aufsichtsrat bzw. der Verwaltungsrat und die Unternehmensführung nehmen diese vor. Für ein individuelles Unternehmen ist das System der Corporate Governance eine Reihe nationalen sowie internationalen Regeln, Grundsätze, Vorschriften, aber auch Werte und die Umsetzung dieser genannten Aspekte. Indikatoren für eine funktionierende, gut strukturierte Corporate Governance2 sind eine funktionsfähige Unternehmensleitung, Wahrung der Interessen der Aktionäre, Transparenz, angemessenes Risk Management, Zusammenarbeit Unternehmensleitung - Unternehmensüberwachung sowie eine auf langfristige, nachhaltige Wertschöpfung ausgelegte Unternehmensphilosophie. 2 Anmerkung: In Österreich hat es sich der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance zur Aufgabe gemacht, einen allgemeinen Kodex bzw. Leitfäden zu diesem Thema zu erstellen. Wollen Unternehmen an der Wiener Börse notieren, so müssen sie diesem Kodex zustimmen und ihn einhalten. Basel III# 16 Zeitplan der Umsetzung 3 Laufende Verhandlungen auf der ganzen Welt machen es schwierig, diese gut zusammenzufassen. Fakt ist, dass der ursprüngliche Zeitplan - siehe untenstehende Auflistung - nicht mehr aktuell ist. Annex 4 Phase-in arrangements (shading indicates transition periods - all dates are as of 1 January) 2011 Leverage Ratio 2012 2013 2015 3.5% 4.0% 4.5% Capital Conservation Buffer Minimum common equity plus capital conservation buffer 2016 2017 Parallel run 1 Jan 2013 – 1 Jan 2017 Disclosure starts 1 Jan 2015 Supervisory monitoring Minimum Common Equity Capital Ratio 2014 3.5% Phase-in of deductions from CET1 (including amounts exceeding the limit for DTAs, MSRs and financials ) 2018 As of 1 January 2019 Migration to Pillar 1 4.5% 4.5% 4.5% 4.5% 0.625% 1.25% 1.875% 2.50% 4.0% 4.5% 5.125% 5.75% 6.375% 7.0% 20% 40% 60% 80% 100% 100% Minimum Tier 1 Capital 4.5% 5.5% 6.0% 6.0% 6.0% 6.0% 6.0% Minimum Total Capital 8.0% 8.0% 8.0% 8.0% 8.0% 8.0% 8.0% Minimum Total Capital plus conservation buffer 8.0% 8.0% 8.0% 8.625% 9.25% 9.875% 10.5% Capital instruments that no longer qualify as non-core Tier 1 capital or Tier 2 capital Phased out over 10 year horizon beginning 2013 Liquidity coverage ratio Observation period begins Net stable funding ratio Observation period begins Introduce minimum standard Introduce minimum standard Schon im November vergangenen Jahres signalisierte die amerikanische Bankenaufsicht wenig Zuversicht, dass das Reformpaket des Baseler Ausschusses jemals wirklich eingeführt werden würde. Die Maßnahmen machen nämlich das Bankensystem nicht sicherer, sondern eher anfälliger auf Risikofaktoren. Der Hauptkritikpunkt sind die Ausnahmen, die jedes einzelne Land einfordert; begründet wird dies durchgehend mit der individuellen Lage der Bankinstitute im jeweiligen Staat. 3 Stand: 24.02.2012 Basel III# 17 Die USA geht aber noch weiter und kritisiert von Grund auf die Systematik der Regularien.4 Es mache laut Vertretern der Vereinigten Staaten keinen Sinn, Bestandteile eines Portfolios nach ihrer Ausfallwahrscheinlichkeit zu reihen und daraus zu schließen, wie viel Kapital die Bank für die Positionen in den Handelsbüchern rückstellen muss. Diese Wahrscheinlichkeiten ändern sich jedoch stetig, teilweise kann dies sogar über Nacht passieren. Bei externen Ratings kommt die zusätzliche Gefahr von Fehleinschätzungen hinzu: Produkte aus der Hypothekenbranche in den Vereinigten Staaten waren Ende 2007 noch mit Triple A geratet, mussten jedoch drastische Verluste aufzeichnen. Stattdessen sollten Banken ausschließlich reales Kapital, welches tatsächlich im Falle des Verlustes zur Verfügung steht, ermittelt werden. Dies hätte viel eher den Namen Risikopuffer verdient. Eine Kapitalquote von zehn Prozent sei erstrebenswert - Behörden sollen jedoch auch eine noch höhere verlangen dürfen, falls einzelne Banken besonders riskante Geschäfte abwickelt. Was die Lage in der EU betrifft, so wurden schon zuvor auf die konkreten Themen, an denen es derzeit noch erheblich scheitert, erwähnt. Denn ebenfalls Ende vergangenen Jahres, konkret am 12.12.2012 hat die letzte Verhandlung im EU-Parlament stattgefunden, bei der man noch für die ursprünglich für 01.01.2013 geplante Einführung sorgen hätte können. Eine teilweise Inkraftsetzung ausschließlich für europäische Staaten wäre zwar möglich gewesen, doch viele befürchteten erhebliche Wettbewerbsnachteile. Teile der Reformen müssen noch in den 27 EU-Staaten abgezeichnet werden, Mitte Dezember ging man davon aus, dass dies frühestens mit 01. Juli 2013 möglich wäre. Ein permanenter Diskussionspunkt ist auch, welche Positionen als hartes Tier-1-Kapital anrechenbar sind. Auch der Zeitpunkt der Einführung der neuen Liquiditätskennzahlen (ab 2015; siehe obige Grafik) wird kritisiert, eine Verschiebung scheint bereits sicher. Bezüglich der Umsetzung der strengeren Eigenkapitalvorschriften geht die deutsche Bundesbank hingegen davon aus, dass es gar nicht mehr allzu lange dauern wird. Unsere nördlichen Nachbarn sehen Mitte 2013, spätestens jedoch Jänner 2014 als ein realistisches Datum. Positive Signale kommen auch von nichteuropäischen Staaten, die der G20 angehören. Laut Bundesbank-Vorstand wird auch die USA, sobald sich die EU zu einer Einigung entschlossen hat, einen ernstzunehmenden Zeitplan vorlegen und den Richtlinien zustimmen. 4 Anmerkung: Die Vereinigten Staaten hatten sich wie alle anderen Länder, die dem Baseler Ausschuss angehören, Ende 2010 dazu verpflichtet, die Basel III-Richtlinien ab 2013 umzusetzen. Den Vorgängern - sowohl Basel I als auch Basel II - hatten die USA noch nicht zugestimmt, und nur einzelne Teile umgesetzt. Basel III# 18 K A P I TA L AU S S TAT T U N G Ö S T E R R E I C H I S C H E R B A N K E N Ende Dezember 2012 veröffentlichte die Österreichische Nationalbank ihren halbjährlichen Finanzstabilität-Bericht5, in dem sie die Kapitalausstattung österreichischer Finanzinstitute analysiert. Das Ergebnis könnte besser sein: Die Nationalbank beziffert die zusätzlichen Kapitalbedürfnisse mit insgesamt 13 Milliarden Euro, um die Vorschriften aus dem Basel III-Beschluss zu erfüllen. Angesichts der prekären Bedingungen auf den Finanzmärkten war es in den letzten Jahren schwer, Eigenkapital aufzustocken, und dies wird in naher Zukunft auch nicht leichter. Die heimischen Banken schafften es jedoch trotzdem, über die letzten fünf Jahre acht Milliarden Euro an Eigenkapital zuzulegen. Vor allem Raiffeisen und Erste Bank stockten ihre Kapitalreserven massiv auf - nicht zuletzt Dank großzügiger Kredite vom Staat Österreich, die mittlerweile wieder voll zurückgezahlt wurden. Die durchschnittliche Quote an Common Equity Tier 1 Kapital bei Österreichs Banken lag bei 10,6 Prozent. Die OeNB erkennt aber noch ein Hauptproblem, das zur Bedrohung werden könnte. Im Bericht kann man zwar einen Rückgang von Fremdwährungskrediten vernehmen, der Anteil an dieser Finanzierungsform liegt noch immer bei 24 Prozent. In den vergangenen rund drei Jahren wurden generell ausschließlich Kredite in Euro ausgegeben, man ist stetig bemüht, die Anzahl an Krediten in Fremdwährungen zu reduzieren. Die Österreichische Nationalbank rechnet mit einem Eintritt der Maßnahmen im März 2014. 5 Diese Berichte beinhalten periodische Analysen österreichischer sowie internationaler Entwicklungen am Finanzmarkt - mit dem Hauptaugenmerk auf Finanzmarktstabilität - sowie „detaillierte Einblicke in spezielle Themen.“ Basel III# 19 Fazit Der Baseler Ausschuss ist sehr bemüht, große Finanzkrisen wie diejenige des letzten Jahrzehntes in Zukunft zu vermeiden. Es ist klar, dass sich Banken gegen eine Vielzahl an Regulierungen zu wehren versuchen. Alles in allem scheinen die Änderungsvorschläge noch nicht ausreichend, diesen Eindruck habe ich während meiner Recherchen gewonnen. Wann Basel III in Kraft tritt, ist derzeit völlig offen. Ich habe versucht, einige Meinungen einzufangen, natürlich ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Allerdings rechne ich damit, dass der 01. September 2013 in jedem Fall der früheste Zeitpunkt ist, vermutlich werden die Verhandlungen aber bis ins nächste Jahr andauern. Basel III# 20 B I B LIOGRAPHIE Publikationen des Baseler Ausschusses: • Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems • Basel III: International framework for Liquidity Risk Measurement, Standards and Monitoring Homepage der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich bzw. des Baseler Ausschusses: • http://www.bis.org/index.htm • http://www.bis.org/bcbs/index.htm Homepage des Financial Stability Board: • http://www.financialstabilityboard.org Viele Erläuterungen wurden der Homepage der FMA entnommen (unter Sonderthemen Basel III): • http://www.fma.gv.at/de/startseite.html Ergänzungen vom Wikipedia-Artikel zu Basel III: • http://de.wikipedia.org/wiki/Basel_III Die Zusammenfassende Tabelle von Seite 13, eine Grafik auf von der BIZ-Homepage, zu finden unter • http://www.bis.org/bcbs/basel3/b3summarytable.pdf Die Homepage der European Banking Authority: http://www.eba.europa.eu Basel III# 21 Die oben erwähnte Studie der OeNB findet sich unter • http://www.oenb.at/de/presse_pub/period_pub/finanzmarkt/finanzmarktstabilitaet/financial_s tability_report_24.jsp Die Meinungen und Reaktionen zu den Reformpaketen sind eine Sammlung einiger Zeitungsartikel: • http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/1348678/Deutsche-Banken-warnen-vor-zu -starker-BoniRegulierung • http://diepresse.com/home/politik/eu/1346244/Finanzreform_EU-will-strenge-Grenzen-fuerBankerboni?from=suche.intern.portal • http://diepresse.com/home/wirtschaft/boerse/1324221/Banken-brauchen-13-Mrd-?from=suche.i ntern.portal • http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/bundesbank-prophezeit-basel-iii-kommtwomoeglich-noch-in-diesem-jahr/7692224.html • http://www.handelszeitung.ch/politik/us-bankenaufsicht-wir-sollten-basel-iii-aufgeben Basel III# 22