basel iii - FAM @ TU Wien

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B ASEL III
Neue Standards für ein
stressresistenteres Bankensystem
Seminararbeit von
Lukas Zahrer
1025702
Wintersemester 2012
Basel III#
1
I N H A LTSVERZEICHNIS
Einleitung#
3
Baseler Ausschuss#
4
Die Neuheiten mit Basel III#
6
Erhöhte Qualität, Beständigkeit und Trans-parenz der Kapitalbasis#
6
Risikomanagement#
7
Liquiditätskennzahlen#
9
Leverage Ratio:#
9
Liquidity Coverage Ratio:#
10
Net Stable Funding Ratio:#
10
Reduktion der Prozyklität#
11
Systemrelevantes Risiko im Bezug auf #
Vernetzung#
#
12
Änderungen im Überblick#
13
Kritik an Basel III#
14
Bonuszahlungen#
15
Zeitplan der Umsetzung#
Kapitalausstattung Österreichischer Banken#
17
19
Fazit#
20
Bibliographie#
21
Basel III#
2
Einleitung
Banken stellen das Zentrum der Kreditvermittlung dar, weshalb ein starkes, belastbares
Bankensystem der Grundstein für nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum ist. Privatpersonen, Klein- und Mittelunternehmen sowie große Kapitalgesellschaften und öffentliche
Körperschaften verlassen sich auf die kritischen Services, die eine Bank im täglichen Geschäft im nationalen und internationalen Bereich anbietet.
Einer der Hauptgründe für die (großen Ausmaße der) Weltwirtschaftskrise beginnend 2007
war die exzessive Höhe der bilanzneutralen Fremdkapitalquote. Viele Banken hielten nur
unzureichende Liquiditätsreserven - die Qualität und Quantität der „harten“ Eigenmittel
gingen zurück. Dadurch war es für viele Institute unmöglich, den resultierenden Betriebsverlust abzufedern, einige von ihnen gerieten in Zahlungsunfähigkeit oder wurden in ihrem
Rating von entsprechenden Agenturen herabgesetzt, da der Markt an Glaubwürdigkeit in
die Finanzorganisationen verlor. Verstärkt wurden diese Probleme durch die Verflochtenheit des globalen Finanzsystems (u.a. durch komplexe Finanzprodukte und Transaktionen),
sodass einige Banken von anderen regelrecht in die Krise mitgezogen wurden. Die Schwächen, die das System während der Krise aufgezeigt hat, hatten auch einen unmittelbaren
Einfluss auf die Realwirtschaft: Der öffentliche Sektor musste mit großen Liquiditätsspritzen und Garantien einspringen, was große Verluste für den Steuerzahler bedeutete.
Um diese Missstände, die die Krise aufgezeigt hat, auszumerzen, nahm sich die Bank für
Internationalen Zahlungsausgleich an, fundamentale Reformen in einem globalen regulativen Rahmen einzuführen. Diese Regulatorien wurden im speziellen vom Baseler Ausschuss
für Bankenaufsicht erstellt.
Basel III#
3
Baseler Ausschuss
Das Ziel der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich ist das Streben nach erhöhter finanzieller Stabilität aller Geldinstitute der Welt sowie die Kooperation des globalen Finanzmarktes zur Erreichung dieses Zieles. Sie wird auch als Zentralbank aller Zentralbanken bezeichnet.
Die Gründung der Organisation hat ihre Wurzeln in den Nachwehen des Ersten Weltkrieges: Im Friedensvertrag von Versailles einigten sich die Verhandlungspartner auf Reparationszahlungen des Deutschen Reiches, deren Abwicklung unter dem Projektnamen Young
Plan sich eine neu gegründete, unabhängige Bank - die BIZ - im Jahre 1930 annahm. Der
ursprüngliche Plan war die Administration und Verteilung der Annuitäten, zu welchen
Deutschland verpflichtet wurde, jedoch bereits zwei Jahre später bei der Sitzung von Lausanne aufgrund der Zahlungsunfähigkeit Deutschlands wieder aufgehoben wurden. Dadurch fokussierten sich die Hauptaufgaben der BIZ schnell auf die Zusammenarbeit von
Zentralbanken und anderen internationalen Finanzinstituten.
Mittlerweile bezeichnet sich die BIZ, die Ihren Sitz in Basel hat, als die älteste internationale Finanzorganisation. Neben dem Financial Stability Board, mittlerweile eine eigenständige Organisation mit Sekretariat im BIZ-Gebäude, ist der Baseler Ausschuss vermutlich diejenige Arbeitsgruppe mit der längsten Agenda und der größten medialen Präsenz.
Dieser Ausschuss stellt ein Forum für persistente Zusammenarbeit in Sachen Bankenaufsicht dar. Er bestrebt die Verbesserung globaler Überwachung des Finanzmarktes und
erstellt hierfür Leitlinien zur Standardisierung diverser Techniken, mit dem Hintergedanken, Verständnis über die Komplexität der Finanzmarktaufsicht zu verschaffen. Diese händigt er an sämtliche nationale Aufsichten auf der ganzen Welt aus.
Die Mitglieder des Ausschusses kommen aus Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien,
Kanada, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Hong Kong, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Korea, Luxemburg, Mexiko, den Niederlanden, Russland, Saudi Arabien,
Singapur, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei und den USA. Stefan Ingves Gouverneur der Schwedischen Nationalbank - hat derzeit das Amt des Chairman des Ausschusses inne.
Das größte Reformpaket, das die Kommission bisher hervorgebracht hat, ist zweifelsohne
unter dem schlichten Namen Basel (I-III) bekannt. Diese Arbeit wird sich hauptsächlich
mit der letzten Ausgabe - Basel III - beschäftigen, die etwaige Verbesserungen für den Vorgänger Basel II aus dem Jahre 2004 und aus den Erkenntnissen der Finanzkrise bringen
Basel III#
4
soll. Kurz gesagt zielen die Änderungen auf Erhöhung der Eigenkapitalbasis bzw. Liquiditätsvorschriften ab. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass an diesem Papier vier SubArbeitsgruppen mitgewirkt haben:
1. Die Standards Implementation Group:
2. Policy Development Group
3. Accounting Task Force
4. Basel Consultative Group
Die Dokumente des Baseler Ausschusses sind nicht rechtlich bindend, durch ihre langjährige Erfahrung und kompetentem Know-How genießt die Organisation jedoch weltweit
höchstes Ansehen, weshalb die Anforderungen aus Basel II 2006 ins Europarecht integriert wurden. Konkret geschah dies über die Capital Requirements Directive (CRD), welche ziemlich exakt die Baseler Richtlinien beinhalten. Der selbe Plan besteht auch für Basel III.
Basel III#
5
Die Neuheiten mit Basel III
Die angesprochenen Reformen, die mit dem Maßnahmenpaket von Basel III eingeführt
werden, sollen sowohl mikroökonomische - einzelne Banken betreffende - sowie makroökonomische - systemweite - Risiken reduzieren. Beide stehen natürlich in Verbindung zueinander; so reduziert beispielsweise die erhöhte Belastbarkeit einzelner Banken die Gefahr von systemweiten Erschütterungen. Konkret soll dies mit folgenden Teilaspekten geschehen:
1. Erhöhte Qualität, Beständigkeit und Transparenz der Kapitalbasis
2. Risikomanagement
3. Liquiditätskennzahlen
4. Reduktion der Prozyklizität
5. Systemrelevantes Risiko im Bezug auf Vernetzung
E R H Ö H T E Q UA L I T Ä T , B E S T Ä N D I G K E I T
PARENZ DER KAPITALBASIS
UND
TRANS-
Im Allgemeinen ist es eminent wichtig, dass Banken für Ihre Risiken, denen sie sich aussetzen, hochqualitative Eigenmittel in der Hinterhand haben. In der Krise wurden für
Kreditausfälle und Abschreibungen Gewinnrückstellungen angezapft. Die Problematik
sind jedoch die Diskrepanzen in der Definition von hartem Kernkapital beziehungsweise
die mangelnde Offenlegung der Politik vieler Geldinstitute, sodass eine Überprüfung und
etwaige Vergleiche der Qualität der Rückstellungen sich als äußerst schwierig gestalteten.
Deshalb wird die Struktur des Eigenkapitals - die Unterteilung in Tier 1, Tier 2 und Tier 3
Kapital, wie sie Basel II verlangt, überarbeitet. So dürfen nun nur mehr Stammaktien und
der daraus errungene Bilanzgewinn als Tier 1 - Kapital anerkannt werden, und beinhaltet
somit ausschließlich nachrangiges Finanzkapital in dem Sinne, als dass dieses erst in einem
extremen Stressfall herangezogen wird, und als letzte Instanz Zahlungsausfälle abwenden.
Weiteres Tier 1 Kapital sind sonstige untergeordneten Instrumente mit einer frei bestimmbaren Dividende bzw. Kuponzahlung, die keine Fälligkeit haben. Außerdem dürfen
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hybride Anleihen1, bisher bis zu 15% dem Tier 1 anrechenbar, nur mehr als Tier 2 angeschrieben werden.
Tier 1 Kapital ist im Allgemein nach dem Going-Concern-Prinzip konstruiert worden. Es
soll also das Fortbestehen des Unternehmens gewährleisten; und ist unterteilt in ein „hartes
Kernkapital“ (Common Equity Tier 1 - CET1) - und zusätzliches Going-Concern-Kapital (Additional Tier 1).
Im Gegenzug dazu soll das Tier 2 Kapital zur Haftung herangezogen werden, wenn die
Weiterführung des Konzerns gefährdet bzw. nicht mehr möglich ist (Gone-Concern-Prinzip), wobei bereits ein Zuschuss in Form von staatlicher finanzieller Unterstützung als Gone-Concern angesehen wird. Es dient dann zur Befriedigung nicht nachrangiger Fremdkapitalgeber. Dieses Kapital muss nachrangig zum gesamten Fremdkapital und jeglichen Einlagen behandelt werden. Die Anlagen müssen eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren vorweisen können, vorzeitige Rückkaufzahlungen sind ausgeschlossen. Weiters darf ein Teil der
Wertberichtigungsüberschüsse bis zu einem gewissen Betrag zugerechnet werden.
Tier 3 Kapital, welches bisher ausschließlich Marktrisiko abdeckte, wird verworfen.
Mit diesen neuen Unterteilungen in der Kapitalstruktur kommen auch neue konkrete
Mindestquoten. Künftig soll diese für das harte Eigenkapital CET1 bei 4,5 % liegen, das
gesamte Tier 1 Kapital (CET und Additional Tier 1) bei 6 % und bei 8 % für das gesamte
regulatorische Kapital (CET, Additional Tier 1 sowie Tier 2); letztere Richtzahl ist übrigens
keine Veränderung zu Basel II. Ab 01.01.2013 sollen diese Kapitalquoten schrittweise bis
2019 auf obige Werte angehoben werden. (Mit Vorbehalt, Beginn wurde verschoben)
Zu betonen ist außerdem, dass der Baseler Ausschuss darum bemüht ist, die Transparenz
und Offenlegung detaillierter Aufstellungen des Kernkapitals zu forcieren. Eine umfassende Aufstellung aller aufsichtsrechtlichen Anpassungen soll die Kapitalbasis aller Banken
klar ersichtlich machen und somit dem Finanzmarkt einen guten Einblick über die tatsächliche Kapitalausstattung geben.
R I S I KO M A N AG E M E N T
Die Wirtschaftskrise zeigte auch auf, dass die Kapitalstruktur der Banken nicht ausreichend für die Risikodeckung gerüstet war. Daher empfiehlt das Komitee eine Erweiterung
(Anmerkung: Der Name rührt aus dem Mix aus einer Aktie und einer Verbindlichkeit.
Einerseits bekommt der Käufer dieser Anleihe eine fixe Verzinsung zugesagt, andererseits
hat er aber die Option auf ein Äquivalent in den jeweiligen underlying)
1
Basel III#
7
der Standards für Kreditrisiken, wie beispielsweise die Einführung eines stressed Value-atRisk. Dieser schreibt vor, wie viel Kapital (zu einem gewissen Konfidenzniveau) innerhalb
von 12 Monaten unter einem gestressten Szenario anfällt. So bedeutet etwa ein stressed Value-at-Risk von 500.000 Euro bei einer Laufzeit von einem Jahr und dem Konfidenzniveau
von 99%, dass der Verlust des entsprechenden Portfolios während einer erheblichen Rezession mit einer Wahrscheinlichkeit von einem Prozent höher als eine halbe Million ausfällt.
Ebenfalls die Standards aus der Säule 2 und 3, die in Basel II eingeführt wurden, werden
verschärft. Diese geben Regulatorien zur bankenaufsichtlichen Überwachung sowie der Offenlegung. Bezüglich ersterem soll man sich laut Ausschuss zweier Methoden zur Eindämmung des Risikos bedienen. Einerseits werden regelmäßige Stresstests angestrebt; auf der
Suche nach Antworten auf die Frage, wie robust Finanzprodukte unter einem gewissen
Schock sind - Stichwort Szenarioanalyse. Folgende Arten von Stress könnten untersucht
werden (Beispiele):
• Was passiert bei einem Rückgang des BIP um x %?
• Welchen Effekt hat ein Plus von 20 % des Goldpreises?
• Wie wirkt sich ein Ausfall eines signifikanten Teiles meiner Verträge im x-ten Jahr
aus?
• Was passiert bei einem Anstieg des 12-Monats-Euribor um x %?
Klarerweise macht es in einem komplexeren Modell Sinn, viele dieser Möglichkeiten auch
miteinander zu kombinieren. (Siehe Anhang I für ein konkretes Stresstest-Beispiel). Im Juli
2010 führte die Europäische Union in Kooperation mit der Europäischen Zentralbank
erstmals einen EU-weiten Banken-Stresstest durch. 90 Banken wurden hierbei getestet,
sieben Institute (fünf spanische, ein deutsches und ein griechisches) verfehlten die damals
notwendige Grenze von sechs Prozent an Tier 1 Kapital. Als der Test 2011 wiederholt wurde, traf es auch ein österreichisches Bankinstitut mit der Volksbanken-Gruppe.
Die zweite Methode beruht auf dem Backtesting-Prinzip. Man bedient sich einem historischen Szenario und wertet damit seine Daten aus. Der Vorteil, der das Backtesting mit sich
bringt, ist die Tatsache, dass man kein eigenes Modell erstellen muss, sondern „lediglich“
die gewünschten Daten „einsetzt“. Man verlässt sich also nicht auf die Berechnungen aus
der Risikomanagement-Abteilung, sondern verwendet reale Daten, um etwaige Schwächen
aufzudecken. So kann man beispielsweise herausfinden, welchen Effekt eine gewisse Handeslstrategie auf dem Finanzmarkt gebracht hätte, wäre sie in der Vergangenheit angewendet
worden. Backtesting ist jedoch mit Vorsicht zu genießen - es ist nicht immer sicher, dass
sich aus vergangenen Marktereignissen nicht immer auf zukünftige schließen lässt. Diese
Methode wird vor allem oft verwendet, um herauszufinden, ob der Value at Risk korrekt
berechnet wurde.
Basel III#
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Unter dem Begriff Margining versteckt sich ein weiterer großer Schwachpunkt von Bankinstituten, den es auszumerzen gilt. Für Termingeschäfte soll ein weiterer, längerer Zeithorizont zur Berechnung der benötigten Sicherheiten herangezogen werden. Ziel ist es, Erfüllungsrisiken und Transaktionskosten zu mindern. Man geht also immer vom „schlimmsten“
Szenario aus: Verpflichtungen werden im Modell zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgeübt, Forderungen erst zum spätestmöglichen erfüllt.
Ein weiterer Punkt, der im Risikomanagement einer Bank beachtet werden sollte, sind
Kapitalbedürfnisse, die durch das Kreditrisiko anderer Geschäftsbanken beispielsweise
durch Derivate, Rückkäufe, etc. fällig werden können. Solche Bedürfnisse schwächen wiederum die Prozyklität ab und erhöhen die Chancen, marktübergreifende Risiken abzuwenden. Banken sollen andererseits auch klarerweise Rückstellungen für etwaige Marktverluste
bereit halten. Dies geschieht über so genannte Credit Valuation Adjustments (CVA). Denn
Basel II beinhaltete lediglich Standards für die Zahlungsunfähigkeit von Marktkonkurrenten, nicht jedoch CVA Risiken. Dieser Kapitalbedarf betrifft also vor allem den Fall, wenn
Konkurrenten durch eine neue Evaluierung in ihrem Rating herabgestuft werden.
LIQUIDITÄTSKENNZAHLEN
Hohe Eigenkapitalanforderungen sind unabdingbar für den Bankensektor, jedoch alleine
nicht ausreichend, um einen gesunden Finanzmarkt zu garantieren. Mit einer starken Liquiditätsstruktur benötigt es auch Aufsichtsstandards, die international harmonisiert werden sollen. Das Baseler Komitee schlägt deshalb die Einführung neuer Liquiditätskennzahlen vor, die allesamt verschiedene Zwecke erfüllen und komplementär zueinander wirken
sollen. Ein weiterer Vorteil dieser neuen Mindeststandards ist, dass sie aus klar ersichtlichen, über jegliche Gesetzgebungen hinweg vorhandenen Faktoren abhängen bzw. berechnet werden.
L E V E R AG E R AT I O :
In den Anfängen der Krise hatten viele Banken Probleme mit ihrem hohen Fremdverschuldungsgrad. In Zeiten von Hochkonjunktur neigten viele Institute dazu, ihre Eigenkapitalquote mittels einer Hebelwirkung, dem Leverage-Effekt, zu erhöhen. Geld wird zu
günstigeren Bedingungen angeschafft, als die jeweilige Investition, in die man dieses dann
anlegt, abwirft. In Zeiten der Rezession versucht man klarerweise, dem Druck der Schulden nachzugeben und diesen Hebel wieder loszuwerden - ein Prozess, der deleveraging genannt wird - die rapiden Veränderungen der Marktkonditionen führen schnell von reichlicher Liquidität zur lang anhaltenden Illiquidität. Dieser Angewohnheit will man einen Riegel vorschieben, indem eine Leverage-Kennzahl - de facto eine Verschuldungsgrenze, wie
Basel III#
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sie für Staaten schon bekannt sind - einführt wird. Die Berechnung erfolgt durch Gegenüberstellung des Kernkapitals (Core Tier 1) und allen Aktivposten (bilanzmäßige sowie außerbilanzmäßige). Diese Kennzahl soll weiters auch ein Sicherheitsmaß für Fehler im Risikomanagement bzw. Modellberechnungen sein, das einfach, nachvollziehbar und unabhängig (von etwaigen Ratings, etc.) ist.
Die Einführung des Leverage-Ratio wird gestaffelt ablaufen, endgültige Zahlen sind jedoch
noch nicht fixiert. Derzeit wird jedoch davon ausgegangen, dass die Ratio bei 3 Prozent liegen soll; die Bilanzsumme soll also nicht mehr als das 33,3-fache des Kernkapitals ausmachen.
L I Q U I D I T Y C OV E R AG E R AT I O :
Eine andere Kennzahl, die sich mit fehlender Liquidität unter einem Stress-Szenario auseinandersetzt, ist die Liquidity Coverage Ratio (LCR). Da es in Krisenzeiten schwer ist, Refinanzierungsgeschäfte abzuwickeln, muss das Liquiditätsrisiko-Profil einer Bank belastbar
sein. Die Absicht der LCR ist die Stärkung der Kapitalbasis bei potentiellen Störungen über einen Zeithorizont von 30 Tagen. Die Berechnung folgt nach folgender Formel:
#
#
LCR # =#
Diese Kennzahl soll stets größer als 100% sein, die liquiden Mittel sollen also immer größer sein als die geplanten Abflüsse der selbigen unter einem gestressten Szenario. Ein solches Szenario kann unter anderem folgende Punkte umfassen:
• Signifikante Abstufung des Kreditratings des Institutes
• Teilhafter Verlust von Einlagen
• Verlust aus Interbankenkrediten (Handel mit anderen Geschäftsbanken)
• Signifikante Haircuts in der gesicherten Fundierung
Die Einführung für die Liquidity Coverage Ratio soll mit 01.01.2015 geschehen.
N E T S TA B L E F U N D I N G R AT I O :
Der dritte Standard, der eine komplementäre Rolle zur LCR einnehmen soll, ist die Net
Stable Funding Ratio (NSFR). Diese verlangt einen stabilen Pool von sicheren Finanzierungsquellen, relativ zum Liquiditätsprofil bzw. Liquiditätsbedarf, mit einem Zeithorizont
von einem Jahr. Die Berechnung beläuft sich auf folgende Formel:
Basel III#
10
&
&
NSFR &
=&
Die NSFR zielt darauf ab, sich nicht auf kurzzeitige Absicherungen in guten Zeiten zu verlassen, sondern auch längerfristige Rückstellungen zu sichern, sowie die Einschätzung des
Liquiditätsrisikos zu verbessern. Zu diesem Standard wird es eine Übergangsphase geben,
er soll nach einer geeigneten Beobachtungsphase im Jänner 2018 in Gültigkeit treten.
REDUKTION
DER
PROZYKLITÄT
Einer der destabilisierendsten Faktoren der Wirtschaftskrise waren verstärkende Effekte
im Konjunkturzyklus, was unter anderem auf Bilanzierungsvorschriften und Kreditsicherungsstandards sowie dem oben angeführten Leverage-Effekt zurückzuführen ist. So durften laut IAS 39 (International Accounting Standard) gar keine Rückstellungen für drohende
Verluste gebildet werden, was zumindest einen Teil der Verluste auffangen hätte können.
Der Baseler Ausschuss setzt daher einige neue Standards, die das Bankensystem zu einem
Schock - Absorbierer machen sollen, anstatt den Finanzmarkt nur noch instabiler zu machen.
Eine zusätzliche Anhäufung von Eigenmittel soll zur Entstehung von sogenannten Kapitalpuffern beitragen. In wirtschaftlich guten Zeiten sollen diese angehäuft werden, in weniger
guten Zeiten können diese dann zur Abwicklung offener Positionen dienen. Während der
Krise zahlten viele Bankinstitute trotz ihrer schon schlechten Kapitalstruktur relativ hohe
Dividenden, variable Vergütungen, freiwillige Rentenzahlungen und andere ähnliche Bonuszahlungen, um dem Markt ein Symbol der finanziellen Stärke zu geben, obwohl genau
das Gegenteil der Fall war. Das machte klarerweise den ganzen Bankensektor weniger belastbar, einige Institute wendeten sich vielleicht wieder in schwarze Zahlen, konnten aber
keine neuen Puffer au'auen, um weiterhin ein starkes Image zu erhalten.
Deshalb sollen zwei Arten von neuen Puffern formal neu eingeführt werden:
• Kapitalerhaltungspuffer: Stärkung der Verlusttragungsfähigkeit
• Kontrazyklizitätspuffer: Beschränkung des Kreditwachstums und des systemischen
Risikos
Beide Puffer sollen aus „hartem“ Kernkapital (Common Equity Tier 1) gebildet werden; sie
sollen komplementär zu den Mindesteigenmittelstandards wirken: Während die üblichen
Rückstellungen erwartete Verluste einfangen, sollen Kapitalpuffer bei unerwarteten Verlus-
Basel III#
11
ten einspringen. Bei Unterschreitung der Puffergrenzen wird eine Ausschüttungssperre für
die Dauer bis zur Auffüllung verhängt. Je nach Schwere der Unterschreitung dürfen zum
Beispiel mehr oder weniger Anteile aus dem Bilanzgewinn ausgeschüttet werden. Weiters
sollen Institute, die diese Puffer nicht vorweisen können, der entsprechenden Finanzaufsicht Auffüllungspläne vorzeigen, um so einen schnellen Wiederau'au zu gewährleisten.
Die Puffer sollen ab 2015 von nationalen Aufsichten schrittweise bis auf 2,5% der risikogewichteten Aktiva eingeführt und erhöht werden. Etwaige Änderungen sichtlich der Höhe
der Anforderungen müssen mindestens 12 Monate im Vorhinein bekannt gegeben werden.
S Y S T E M R E L E VA N T E S R I S I KO
VERNETZUNG
IM
BEZUG
AUF
# #
Das Baseler Komitee arbeitet gemeinsam mit dem Financial Stability Board (FSB, die „globale Bankenaufsicht“) an einer stärkeren Kontrolle für systemrelevante Bankinstitute
(Banken, die weltweite Beziehungen und Geschäfte haben, und daher die Krise geografisch
ausgeweitet haben). Einige Ideen für konkrete Maßnahmen sind die folgenden:
• Erhöhung der Eigenmittelanforderungen
• Begrenzung von Geschäftsfeldern
• Bankenabgaben (Seit 01.01.2011 in Österreich im Stabilitätsabgabegesetz als „Bankensteuer“ geregelt)
• Anordnung von Resturkturierungsmaßnahmen
• Höhere Kapitalrücklagen für das Interbankengeschäft
• Einführung von Liquiditätsanforderungen für kurzfristige Finanzierungen, um die
langfristigeren Investments zu forcieren
Basel III#
12
Bank exposures to central counterparties (CCPs)
The Committee has proposed that trade exposures
to a qualifying CCP will receive a 2% risk weight
and default fund exposures to a qualifying CCP will
be capitalised according to a risk-based method
that consistently and simply estimates risk arising
from such default fund.
sector exposures.
Counterparty credit risk
Substantial strengthening of the counterparty
credit risk framework. Includes: more stringent
requirements for measuring exposure; capital
incentives for banks to use central counterparties
derivatives activities, as well as complex
securitisations held in the trading book.
Introduction of a stressed value-at-risk framework
to help mitigate procyclicality. A capital charge
for incremental risk that estimates the default and
migration risks of unsecuritised credit products and
takes liquidity into account.
Trading book
Securitisations
Strengthens the capital treatment for certain
complex securitisations. Requires banks to conduct
more rigorous credit analyses of externally rated
securitisation exposures.
Risk coverage
Leverage ratio
A non-risk-based
leverage ratio
that includes
off-balance
sheet exposures
will serve as a
backstop to the
risk-based capital
requirement. Also
helps contain
system wide build
up of leverage.
Containing
leverage
instruments; corporate
governance; and
supervisory colleges.
governance and risk
management; capturing
the risk of off-balance
sheet exposures
and securitisation
activities; managing
risk concentrations;
providing incentives for
banks to better manage
risk and returns over
the long term; sound
compensation practices;
valuation practices;
stress testing; accounting
Supplemental Pillar 2
requirements.
Risk management
and supervision
Pillar 2
Revised Pillar 3
disclosures
requirements
The requirements
introduced relate
to securitisation
exposures and
sponsorship of
off-balance sheet
vehicles. Enhanced
disclosures on
the detail of the
components
of regulatory
capital and their
reconciliation
to the reported
accounts will be
required, including
a comprehensive
explanation of how
a bank calculates its
regulatory capital
ratios.
Market
discipline
Pillar 3
elements to identify global systemically important banks (SIBs). The additional loss absorbency requirements are to be met with a progressive Common Equity Tier
1 (CET1) capital requirement ranging from 1% to 2.5%, depending on a bank’s systemic importance. For banks facing the highest SIB surcharge, an additional loss
absorbency of 1% could be applied as a disincentive to increase materially their global systemic importance in the future. A consultative document was published in
cooperation with the Financial Stability Board, which is coordinating the overall set of measures to reduce the moral hazard posed by global SIFIs.
Countercyclical buffer
Imposed within a range of 0-2.5%
comprising common equity, when
authorities judge credit growth is
resulting in an unacceptable build up of
systematic risk.
Capital conservation buffer
Comprising common equity of 2.5%
of risk-weighted assets, bringing the
total common equity standard to 7%.
Constraint on a bank’s discretionary
distributions will be imposed when
banks fall into the buffer range.
Capital loss absorption at the point of
non-viability
Contractual terms of capital instruments
will include a clause that allows – at
the discretion of the relevant authority
– write-off or conversion to common
shares if the bank is judged to be
non-viable. This principle increases
the contribution of the private sector
to resolving future banking crises and
thereby reduces moral hazard.
Quality and level of capital
Greater focus on common equity. The
minimum will be raised to 4.5% of riskweighted assets, after deductions.
Capital
Pillar 1
Capital
Strengthens microprudential regulation and supervision, and adds a macroprudential overlay that includes capital buffers.
SIFIs
Basel III#
All Banks
Basel Committee on Banking Supervision reforms - Basel III
Supervisory monitoring
The liquidity framework includes a
common set of monitoring metrics to
assist supervisors in identifying and
analysing liquidity risk trends at both
the bank and system-wide level.
Principles for Sound Liquidity Risk
Management and Supervision
The Committee’s 2008 guidance
Principles for Sound Liquidity Risk
Management and Supervision takes
account of lessons learned during the
crisis and is based on a fundamental
review of sound practices for managing
liquidity risk in banking organisations.
Net stable funding ratio
The net stable funding ratio (NSFR) is a
longer-term structural ratio designed to
address liquidity mismatches. It covers
the entire balance sheet and provides
incentives for banks to use stable
sources of funding.
quality liquid assets to withstand a
30-day stressed funding scenario that
Liquidity coverage ratio
The liquidity coverage ratio (LCR) will
Global liquidity
standard and
supervisory monitoring
Liquidity
Änderungen im Überblick
13
Kritik an Basel III
Die angekündigten Veränderungen brachten klarerweise eine Menge an Kritik seitens der
Banken. Um einige Reaktionen einzufangen, stütze ich mich auf eine Umfrage der Frankfurter A*gemeinen Zeitung, bei der 110 Experten aus dem deutschen Finanzmarkt befragt
wurden. Laut diesen sind die neuen Liquiditätskennzahlen nicht ausreichend als Frühindikatoren geeignet. Die Mehrheit geht sogar davon aus, dass diese noch weniger Nutzen
bringen, als bisher verwendete Kennziffern. Die größte Schwierigkeit liegt darin, neue Risken in diese mit einzubinden - lediglich Phänomene aus der Vergangenheit seien leichter
abzufedern.
Ein weiterer Kritikpunkt sei die fehlende Flexibilität der neuen Regulativen. Viele Banken
werden daher laut eigenen Angaben zwei Berechnungen parallel durchführen: Eine Art zum
operativen Geschäft (interne Liquiditätsberechnungen) und eine zweite zur Erfüllung aller
Verpflichtungen im Meldewesen. Denn dies macht es Instituten leichter, auf neue Risikophänomene zu reagieren. Man braucht nicht zu erwähnen, dass diese Doppelgleisigkeiten
bestimmt nicht zur Effizienz des globalen Finanzmarktes beitragen können.
Die Belastungen, die auf europäische Banken zukommen werden, werden mit 300 Milliarden Euro beziffert. Kosten fallen klarerweise auch an, wenn Banken ihre Portfolios anpassen müssen. Die höheren Liquiditätsreserven werden in der Praxis zum großen Teil mit
Zentralbankreserven oder Staatsanleihen (von Emittenten mit befriedigender Bonität) aufgestockt; ein optimaler Portfolio-Mix ist in Zeiten wie diesen besonders wichtig.
Was die konkreten Berechnungen der Kennzahlen betrifft, so geben 77 Prozent der Banken
an, solche bereits durchgeführt zu haben. Knapp die Hälfte sieht dabei die Umstrukturierung im IT-Bereich als eine besondere Herausforderung; weiters sind neue Abstimmungen
zwischen einzelnen Abteilungen wie Controlling und Risk Management einzuführen.
Anfang Jänner 2013 übte auch die Bank of England (Zentralbank des Vereinigten Königreiches, Anm.) harsche Kritik am neuen Baseler Regelwerk. Den Briten ist dieses viel zu
kompliziert, die Komplexität sei mit ein Grund für die Verzögerungen in der Einführung
(mehr dazu später). Die Aufsichtsorgane seien überfordert, alle notwendigen Überwachungsmaßnahmen durchzuführen, bestätigt auch die Zentralbank für Finanzstabilität.
Man sei daher bemüht, den Baseler Ausschuss dazu zu bewegen, das Regelwerk deutlich zu
vereinfachen
Basel III#
14
BONUSZAHLUNGEN
Ein in den Medien breit diskutiertes Thema, welches nicht offiziell Teil von Basel III ist
(was jedoch von vielen vehement gefordert wird), sind Bonusvergütungen für Angestellte in
Top-Positionen von Finanzinstituten. Denn parallel zu den Verhandlungen, wann denn nun
das Reformpaket in welcher Form eingeführt werden soll, wird im EU-Parlament in Brüssel
auch über Richtlinien zu Managerboni in der Finanzbranche - bezogen auf alle europäischen Banken sowie deren Tochterunternehmen - diskutiert. Die Parlamentarier haben ihre Zustimmung zu den Basel III Kriterien von einer Beschränkung der Sonderzahlungen
für Manager abhängig gemacht. Einer der führenden Verhandler im Parlament, Othmar
Karas, betont sogar: „Gibt es keine Begrenzung der Boni, gibt es kein Basel III“.
Die aktuellen Ideen umfassen zwei wesentliche Punkte. Zum einen sollen Bonuszahlungen,
falls sie ausgeschüttet werden, möglichst nach hinten aufgeschoben werden. Dies soll vor
allem das langfristige Denken forcieren und somit nachhaltigeres Wirtschaften fördern.
Nun kommen aber erstmals konkrete Beschränkungen der Höhe der Sonderzahlungen betreffend ins Spiel.
Angedacht ist ein generelles Verbot von Sonderzahlungen, die das Jahresgehalt des jeweiligen Managers überschreiten. Nur in Ausnahmefällen, nämlich falls in der Hauptversammlung des obersten Organs eine positive Abstimmung erfolgt ist, kann diese auf zwei Jahresgehälter angehoben werden. Mehr als diese zwei Gehälter umfassende Zahlungen sind aber
völlig ausgeschlossen.
Österreichische Experten sehen diese Maßnahme jedoch lediglich als politisches Geplänkel. Im Inland gäbe es so gut wie nirgends Bonuszahlungen, die über ein Jahresgehalt hinausgehen, es sei lediglich ein Leichtes, Bänkern die Hauptschuld an der Finanzkrise zu
geben. Doch vor allem Großbritannien wehrt sich gegen Beschränkungen - in Hinsicht der
Bedeutung vor allem des Londoner Finanzmarktes auch wenig überraschend. Da in diesem
Thema jedoch keine einstimmige Entscheidung von Nöten ist, können die Briten die Abstimmung nicht blockieren.
Auch der deutsche Bundesverband deutscher Banken (BdB) geht die Debatte über die Deckelung von Bonuszahlungen zu weit. Bereits jetzt müsse man nämlich auf das Verhältnis
von fixer und Variabler Vergütung achten; das angestrebte von 1:1 (bzw. bei einer Abstimmung der Shareholder 1:2) schränke zu sehr ein.
In einer Verhandlungssitzung vom 18.02.2013 wurde vorerst keine Einigung erreicht. Es gebe keinen Kompromiss über das Basel III-Regelwerk, da sich der EU-Rat gegen Beschränkungen bei Managerboni widersetze. Konkret gibt es fünf Punkte, bei welchen sich die
Verhandlungen spießen:
Basel III#
15
I.
Systemische Risiko-Kapitalpuffer: Diesbezügliche Maßnahmen wurden oben erwähnt
II. Banker-Remuneration: Als Remuneration werden Sonerzahlungen über den Lohn hinaus bezeichnet, die periodisch ausgezahlt werden. Beispiele für Remunerationen sind
das 13. und 14. Gehalt bzw. Urlaubs- &. Weihnachtsgeld.
III. Flexibilitätsinstrumente außerhalb der Puffer: Die Problematik der neuen Liquiditätskennzahlen im Hinblick auf individuelle Rücksichtnahme wurde oben erwähnt.
IV. Rolle der europäischen Bankenaufsicht (EBA): Ende 2010 beschloss der EU-Rat zusammen mit dem EU-Parlament die Gründung einer eigenen europäischen Bankaufsicht. Mit 01.01.2011 nahm sie ihre Arbeit auf und übernahm die Aufgaben des European Commitee of Supervisors (CEBS). Die EBA fungiert als Kontaktinstitution zwischen der Europäischen Union und nationalen Aufsichtsbehörden, mit dem Hauptaugenmerk auf einem stabilen Finanzsystem, Transparenz der Finanzmärkte (aber auch
von Finanzprodukten) sowie der Schutz von Anlegern und Investoren. Die Bankenaufsichtsbehörde besitzt einige Kompetenzen wie Prävention von Arbitrage, Sicherstellung gleichberechtigter Wettbewerbsfähigkeiten, Stärkung internationaler Koordination einzelner Aufsichtsbehörden, Beratungstätigkeiten für EU-Institutionen in Fragen
der Bankenbranche, E-Banking Regulatiorien oder Finanzberichterstattung.
V. Corporate Governance: Der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen zur Überwachung und Leitung eines Unternehmens wird unter dem Begriff Corporate Governance zusammengefasst. Vor allem die Einbindung in den Finanzmarkt - soll heißen
die Rechtsform eines Unternehmens und die konkrete Ausgestaltung des Ordnungsrahmens - stehen dabei im Mittelpunkt. Der Aufsichtsrat bzw. der Verwaltungsrat und
die Unternehmensführung nehmen diese vor. Für ein individuelles Unternehmen ist
das System der Corporate Governance eine Reihe nationalen sowie internationalen
Regeln, Grundsätze, Vorschriften, aber auch Werte und die Umsetzung dieser genannten Aspekte. Indikatoren für eine funktionierende, gut strukturierte Corporate Governance2 sind eine funktionsfähige Unternehmensleitung, Wahrung der Interessen der
Aktionäre, Transparenz, angemessenes Risk Management, Zusammenarbeit Unternehmensleitung - Unternehmensüberwachung sowie eine auf langfristige, nachhaltige
Wertschöpfung ausgelegte Unternehmensphilosophie.
2 Anmerkung:
In Österreich hat es sich der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance zur Aufgabe gemacht, einen allgemeinen Kodex bzw. Leitfäden zu diesem Thema zu
erstellen. Wollen Unternehmen an der Wiener Börse notieren, so müssen sie diesem Kodex
zustimmen und ihn einhalten.
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Zeitplan der Umsetzung 3
Laufende Verhandlungen auf der ganzen Welt machen es schwierig, diese gut zusammenzufassen. Fakt ist, dass der ursprüngliche Zeitplan - siehe untenstehende Auflistung - nicht
mehr aktuell ist.
Annex 4
Phase-in arrangements
(shading indicates transition periods - all dates are as of 1 January)
2011
Leverage Ratio
2012
2013
2015
3.5%
4.0%
4.5%
Capital Conservation Buffer
Minimum common equity plus capital
conservation buffer
2016
2017
Parallel run
1 Jan 2013 – 1 Jan 2017
Disclosure starts 1 Jan 2015
Supervisory monitoring
Minimum Common Equity Capital Ratio
2014
3.5%
Phase-in of deductions from CET1
(including amounts exceeding the limit for
DTAs, MSRs and financials )
2018
As of
1 January
2019
Migration to
Pillar 1
4.5%
4.5%
4.5%
4.5%
0.625%
1.25%
1.875%
2.50%
4.0%
4.5%
5.125%
5.75%
6.375%
7.0%
20%
40%
60%
80%
100%
100%
Minimum Tier 1 Capital
4.5%
5.5%
6.0%
6.0%
6.0%
6.0%
6.0%
Minimum Total Capital
8.0%
8.0%
8.0%
8.0%
8.0%
8.0%
8.0%
Minimum Total Capital plus conservation
buffer
8.0%
8.0%
8.0%
8.625%
9.25%
9.875%
10.5%
Capital instruments that no longer qualify
as non-core Tier 1 capital or Tier 2 capital
Phased out over 10 year horizon beginning 2013
Liquidity coverage ratio
Observation
period
begins
Net stable funding ratio
Observation
period
begins
Introduce
minimum
standard
Introduce
minimum
standard
Schon im November vergangenen Jahres signalisierte die amerikanische Bankenaufsicht
wenig Zuversicht, dass das Reformpaket des Baseler Ausschusses jemals wirklich eingeführt
werden würde. Die Maßnahmen machen nämlich das Bankensystem nicht sicherer, sondern eher anfälliger auf Risikofaktoren. Der Hauptkritikpunkt sind die Ausnahmen, die
jedes einzelne Land einfordert; begründet wird dies durchgehend mit der individuellen Lage der Bankinstitute im jeweiligen Staat.
3
Stand: 24.02.2012
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Die USA geht aber noch weiter und kritisiert von Grund auf die Systematik der
Regularien.4 Es mache laut Vertretern der Vereinigten Staaten keinen Sinn, Bestandteile
eines Portfolios nach ihrer Ausfallwahrscheinlichkeit zu reihen und daraus zu schließen,
wie viel Kapital die Bank für die Positionen in den Handelsbüchern rückstellen muss. Diese Wahrscheinlichkeiten ändern sich jedoch stetig, teilweise kann dies sogar über Nacht
passieren.
Bei externen Ratings kommt die zusätzliche Gefahr von Fehleinschätzungen hinzu: Produkte aus der Hypothekenbranche in den Vereinigten Staaten waren Ende 2007 noch mit
Triple A geratet, mussten jedoch drastische Verluste aufzeichnen.
Stattdessen sollten Banken ausschließlich reales Kapital, welches tatsächlich im Falle des
Verlustes zur Verfügung steht, ermittelt werden. Dies hätte viel eher den Namen Risikopuffer verdient. Eine Kapitalquote von zehn Prozent sei erstrebenswert - Behörden sollen jedoch auch eine noch höhere verlangen dürfen, falls einzelne Banken besonders riskante
Geschäfte abwickelt.
Was die Lage in der EU betrifft, so wurden schon zuvor auf die konkreten Themen, an denen es derzeit noch erheblich scheitert, erwähnt. Denn ebenfalls Ende vergangenen Jahres,
konkret am 12.12.2012 hat die letzte Verhandlung im EU-Parlament stattgefunden, bei der
man noch für die ursprünglich für 01.01.2013 geplante Einführung sorgen hätte können.
Eine teilweise Inkraftsetzung ausschließlich für europäische Staaten wäre zwar möglich
gewesen, doch viele befürchteten erhebliche Wettbewerbsnachteile. Teile der Reformen
müssen noch in den 27 EU-Staaten abgezeichnet werden, Mitte Dezember ging man davon
aus, dass dies frühestens mit 01. Juli 2013 möglich wäre. Ein permanenter Diskussionspunkt
ist auch, welche Positionen als hartes Tier-1-Kapital anrechenbar sind. Auch der Zeitpunkt
der Einführung der neuen Liquiditätskennzahlen (ab 2015; siehe obige Grafik) wird kritisiert, eine Verschiebung scheint bereits sicher.
Bezüglich der Umsetzung der strengeren Eigenkapitalvorschriften geht die deutsche Bundesbank hingegen davon aus, dass es gar nicht mehr allzu lange dauern wird. Unsere nördlichen Nachbarn sehen Mitte 2013, spätestens jedoch Jänner 2014 als ein realistisches Datum. Positive Signale kommen auch von nichteuropäischen Staaten, die der G20 angehören. Laut Bundesbank-Vorstand wird auch die USA, sobald sich die EU zu einer Einigung
entschlossen hat, einen ernstzunehmenden Zeitplan vorlegen und den Richtlinien zustimmen.
4 Anmerkung:
Die Vereinigten Staaten hatten sich wie alle anderen Länder, die dem Baseler
Ausschuss angehören, Ende 2010 dazu verpflichtet, die Basel III-Richtlinien ab 2013 umzusetzen. Den Vorgängern - sowohl Basel I als auch Basel II - hatten die USA noch nicht zugestimmt, und nur einzelne Teile umgesetzt.
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K A P I TA L AU S S TAT T U N G Ö S T E R R E I C H I S C H E R B A N K E N
Ende Dezember 2012 veröffentlichte die Österreichische Nationalbank ihren halbjährlichen
Finanzstabilität-Bericht5, in dem sie die Kapitalausstattung österreichischer Finanzinstitute
analysiert. Das Ergebnis könnte besser sein: Die Nationalbank beziffert die zusätzlichen Kapitalbedürfnisse mit insgesamt 13 Milliarden Euro, um die Vorschriften aus dem Basel III-Beschluss zu erfüllen.
Angesichts der prekären Bedingungen auf den Finanzmärkten war es in den letzten Jahren
schwer, Eigenkapital aufzustocken, und dies wird in naher Zukunft auch nicht leichter. Die
heimischen Banken schafften es jedoch trotzdem, über die letzten fünf Jahre acht Milliarden
Euro an Eigenkapital zuzulegen. Vor allem Raiffeisen und Erste Bank stockten ihre Kapitalreserven massiv auf - nicht zuletzt Dank großzügiger Kredite vom Staat Österreich, die mittlerweile wieder voll zurückgezahlt wurden. Die durchschnittliche Quote an Common Equity Tier
1 Kapital bei Österreichs Banken lag bei 10,6 Prozent.
Die OeNB erkennt aber noch ein Hauptproblem, das zur Bedrohung werden könnte. Im Bericht kann man zwar einen Rückgang von Fremdwährungskrediten vernehmen, der Anteil an
dieser Finanzierungsform liegt noch immer bei 24 Prozent. In den vergangenen rund drei Jahren wurden generell ausschließlich Kredite in Euro ausgegeben, man ist stetig bemüht, die Anzahl an Krediten in Fremdwährungen zu reduzieren.
Die Österreichische Nationalbank rechnet mit einem Eintritt der Maßnahmen im März 2014.
5
Diese Berichte beinhalten periodische Analysen österreichischer sowie internationaler Entwicklungen am Finanzmarkt - mit dem Hauptaugenmerk auf Finanzmarktstabilität - sowie
„detaillierte Einblicke in spezielle Themen.“
Basel III#
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Fazit
Der Baseler Ausschuss ist sehr bemüht, große Finanzkrisen wie diejenige des letzten Jahrzehntes in Zukunft zu vermeiden. Es ist klar, dass sich Banken gegen eine Vielzahl an Regulierungen
zu wehren versuchen. Alles in allem scheinen die Änderungsvorschläge noch nicht ausreichend,
diesen Eindruck habe ich während meiner Recherchen gewonnen.
Wann Basel III in Kraft tritt, ist derzeit völlig offen. Ich habe versucht, einige Meinungen einzufangen, natürlich ohne Gewähr auf Vollständigkeit. Allerdings rechne ich damit, dass der 01.
September 2013 in jedem Fall der früheste Zeitpunkt ist, vermutlich werden die Verhandlungen
aber bis ins nächste Jahr andauern.
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B I B LIOGRAPHIE
Publikationen des Baseler Ausschusses:
• Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems
• Basel III: International framework for Liquidity Risk Measurement, Standards and Monitoring
Homepage der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich bzw. des Baseler Ausschusses:
• http://www.bis.org/index.htm
• http://www.bis.org/bcbs/index.htm
Homepage des Financial Stability Board:
• http://www.financialstabilityboard.org
Viele Erläuterungen wurden der Homepage der FMA entnommen (unter Sonderthemen Basel III):
• http://www.fma.gv.at/de/startseite.html
Ergänzungen vom Wikipedia-Artikel zu Basel III:
• http://de.wikipedia.org/wiki/Basel_III
Die Zusammenfassende Tabelle von Seite 13, eine Grafik auf von der BIZ-Homepage, zu finden
unter
• http://www.bis.org/bcbs/basel3/b3summarytable.pdf
Die Homepage der European Banking Authority:
http://www.eba.europa.eu
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Die oben erwähnte Studie der OeNB findet sich unter
• http://www.oenb.at/de/presse_pub/period_pub/finanzmarkt/finanzmarktstabilitaet/financial_s
tability_report_24.jsp
Die Meinungen und Reaktionen zu den Reformpaketen sind eine Sammlung einiger Zeitungsartikel:
• http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/1348678/Deutsche-Banken-warnen-vor-zu
-starker-BoniRegulierung
• http://diepresse.com/home/politik/eu/1346244/Finanzreform_EU-will-strenge-Grenzen-fuerBankerboni?from=suche.intern.portal
• http://diepresse.com/home/wirtschaft/boerse/1324221/Banken-brauchen-13-Mrd-?from=suche.i
ntern.portal
• http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/bundesbank-prophezeit-basel-iii-kommtwomoeglich-noch-in-diesem-jahr/7692224.html
• http://www.handelszeitung.ch/politik/us-bankenaufsicht-wir-sollten-basel-iii-aufgeben
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