Die Vollstreckungsübernahme im Internationalen Strafrecht

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Bernhard Mix
Die Vollstreckungsübernahme
im Internationalen Strafrecht
Verlag Dr. Kovac
Inhaltsverzeichnis
l.Teil: Einführung
A) Zielsetzung der Arbeit
1
B) Gang der Darstellung
3
C) Das Themenfeld der Vollstreckungsübernahme
6
I.
DEFINITION DER VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME
6
II. DIE VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME IN DER FACHLITERATUR
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III. DIE GESCHICHTE DER VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME
8
1. Das Mittelalter
a) Norditalien
b) Norddeutschland
2. 18. und 19. Jahrhundert
3. 1945 bis 1970
4. 1970 bis 1980
5. 1980 bis Heute
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2. Teil: Die Vollstreckungsübernahme in der Bundesrepublik
Deutschland
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A) Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in
Strafsachen (IRG)
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I.
ENTSTEHUNG UND ZIELRICHTUNG DES IRG
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1. Die Entstehungsgeschichte des IRG
2. Zielrichtung des Rechtsinstituts der Vollstreckungsübernahme
im IRG
3. Konzeption der Vollstreckungsübernahme im IRG
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n. RECHTSHILFE DURCH VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME AUFGRUND
EINGEHENDER ERSUCHEN (§§ 48 - 58 IRG)
1. Der Anwendungsbereich
2. Übersicht zum Ablauf des Rechtshilfeverfahrens nach den
§§ 48 ff IRG
3. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Vollstreckungshilfe bei
eingehenden Ersuchen (§49 IRG)
a) Rechtshilfeantrag
b) Vollstreckbare Entscheidung in einer Strafsache
c) Einhaltung bestimmter Verfahrensrechte
aa) Das Recht auf rechtliches Gehör
bb) Das Recht auf einen Verteidiger und einen unabhängigen Richter
cc) Das Recht auf einen gesetzlichen Richter
dd) Problem: Ausschluß der Vollstreckungsübernahme in
Härtefällen
d) Beiderseitige Strafbarkeit der bestraften Handlung
aa) Begriffsklärung
bb) Prüfungsmaßstab Tatbestand
cc) Prüfungsmaßstab Rechtswidrigkeit und Schuld
dd) Ausnahme von der Höchstmaßbegrenzung
ee) Beiderseitige Strafbarkeit und Verfall und Einziehung
e) Keine Verjährung
f) „Ne bis in idem"
g) Zustimmung des Betroffenen
h) Gleichartigkeit der Strafen
i) Vollstreckung von Nebenstrafen
4. Die Exequaturentscheidung
a) Das Wesen der Exequaturentscheidung
b) Der Ablauf der Exequaturentscheidung
aa) Die sachliche Zuständigkeit
bb) Die örtliche Zuständigkeit
cc) Die Rechtsstellung des Betroffenen
dd) Sicherungshaft
ee) Rechtsmittel
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c) Der Inhalt der Exequaturentscheidung
aa) Die der ausländischen Sanktion am meisten entsprechende Strafe des deutschen Rechts
bb) Übernahme der Höhe der Strafe
cc) Höchstmaßbegrenzung
dd) Ausnahme von der Höchstmaßbegrenzung
ee) Einzelfragen
•
ff) Stellungnahme
5. Die Bewilligung der Vollstreckungsübernahme
a) Zuständigkeit
b) Die Wirkungen der Bewilligungsentscheidung
aa) Mitteilung an das Bundeszentralregister
bb) Sperrwirkung
6. Der Vollzug der Strafe
a) Ablauf der Vollstreckung
b) Vollstreckungsverj ährung
7. Kosten der Rechtshilfe
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III. RECHTSHILFE AUFGRUND AUSGEHENDER ERSUCHEN GEMÄß
§ 71 IRG
1. Abgrenzung zu den „eingehenden Ersuchen"
2. Das Verfahren gemäß § 71 IRG
a) Einleitung des Verfahrens
b) Antrag an das Landgericht
c) Bewilligung durch die Justizbehörde
3. Die Voraussetzungen eines Rechtshilfeersuchens bezüglich
eines Nichtdeutschen
a) Vollstreckungsfähige Entscheidung in einem Straf- oder
Bußgeldverfahren
b)Die alternativen Voraussetzungen des § 71 Abs. 1 Satz 1
aa) Das Interesse des Verurteilten
bb) Das öffentliche Interesse
cc) Redaktionelle Kritik
c) Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe
4. Zulässigkeitsvoraussetzungen für Vollstreckungshilfeersuchen bei deutschen Staatsbürgern gemäß § 71 Abs. 2 IRG
a) Lebensmittelpunkt des Verurteilten im ersuchten Staat
b) Kein vorliegendes Auslieferungsverfahren
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c) Außerhalb des Strafzweckes liegende Nachteile
d) Zustimmung des Betroffenen
5. Gemeinsame Voraussetzungen von Ersuchen um Vollstreckungsübernahme bei Deutschen und Nichtdeutschen
gemäß § 71 Abs. 3 IRG
a) BGH, NJW 1986, 671, Beschluß vom 10. Oktober 1985
b) OLG Stuttgart, Beschluß vom 12. September 1989
6. Die Wirkung der Überstellung nach § 71 IRG
B) Einzelne vertragliche Regelungen zur Vollstreckungsübernahme
im deutschen Recht
I.
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DAS EUROPÄISCHE ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ÜBERWACHUNG
BEDINGT VERURTEILTER ODER BEDINGT ENTLASSENER PERSONEN
(EUÜBERWÜBK)
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1. Zielrichtung des EuÜberwÜbk
2. Formelles zum EuÜberwÜbk
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II. DAS EUROPÄISCHE ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE AHNDUNG VON
ZUWIDERHANDLUNGEN IM STRABENVERKEHR (EUSTVÜBK)
1. Zielrichtung des EuStVÜbk
2. Praxis des EuStVÜbk
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III. DAS EUROPÄISCHE ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE
GELTUNG VON STRAFURTEILEN (EUVOLLSTRÜBK)
1. Inhalt und Zielrichtung des EuVollstrÜbk
a) Formelles Verfahren
b) Interessenlage
c) Pflicht zur Stattgabe eines Rechtshilfeersuchens
d) Keine Zustimmung des Betroffenen
2. Die Haltung der Bundesrepublik Deutschland
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IV. PUNKTUELLE VERTRAGLICHE REGELUNGEN DER VOLLSTREKKUNGSÜBERNAHME IM DEUTSCHEN RECHT
1. Die revidierte Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868
und vergleichbare Verträge
a) Art. 14 des Übereinkommens vom 1. Juni 1973 über die
Schiffahrt auf dem Bodensee
b) Art. 34 Abs. 3 des Vertrages über die Schiffbarmachung
der Mosel vom 27. Oktober 1956
c) Art. 11 Abs. 4 des Vertrages über den Autobahnzusammenschluß im Raum Weil am Rhein vom 9. Juni 1978
d) § 35 Abs. 3 des Gesetzes vom 25. April 1978 zu dem
Vertrag über die Fischerei im Untersee und Seerhein
(Gesetzblatt Baden-Württemberg 1978,210)
2. Der deutsch-österreichische Vertrag vom 11. September 1970
über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchssteuer- und
Monopolangelegenheiten
V. DER DEUTSCH-THAILÄNDISCHE VOLLSTRECKUNGSHILFEVERTRAG
1. Entstehung und Zielrichtung
2. Inhalt des Vertrages
a) Überstellungsvoraussetzungen
b) Formelle Regelungen im Vertrag
VI. DAS ÜBEREINKOMMEN DER VEREINTEN NATIONEN GEGEN DEN
UNERLAUBTEN VERKEHR MIT SUCHTSTOFFEN UND PSYCHOTROPEN
STOFFEN
Q Das Übereinkommen Ober die Überstellung verurteilter
Personen (ÜberstÜbk)
I.
ENTSTEHUNGSGESCHICHTE UND ZIELRICHTUNG DES ÜBERSTÜBK
1. Entstehung des ÜberstÜbk
2. Die Zielrichtung des ÜberstÜbk
II. VORAUSSETZUNGEN EINER ÜBERSTELLUNG NACH DEM ÜBERSTÜBK
1. Die Voraussetzungen des Art. 3 ÜberstÜbk
a) Das Staatsangehörigkeitsprinzip
b) Das zu vollstreckende Urteil muß rechtskräftig sein
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c) Mindeststrafrest
d) Zustimmungserfordernis
e) Beiderseitige Strafbarkeit
f) Einigung der beteiligten Staaten
g)Das Vollstreckungsübernahmeverfahren
2. Die Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zu Art. 3
ÜberstÜbk
a) Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zu Art. 3
Abs. 2a) ÜberstÜbk
b) Keine rechtskräftige Verurteilung in der Bundesrepublik
Deutschland
c) Keine Vollstreckungsverjährung
d) Keine sonstigen Nachteile im Vollstreckungsstaat
e) Stellungnahme
III. DAS VERFAHREN
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1. Verfahrenseinleitung
2. Schriftform
3. Informationsaustausch
4. Einzelregelungen
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IV. DIE WIRKUNG DER ÜBERSTELLUNG
1. Wahl der Verfahrensart
2. Das Fortsetzungsverfahren gemäß Art. 10 ÜberstÜbk
3. Das Exequaturverfahren
4. Gemeinsamkeiten
5. „Ne bis in idem"
6. Einzelwirkungen einer Überstellung
a) Amnestierecht der beteiligten Staaten
b) Entscheidung über Wiederaufnahmen durch den Urteilsstaat
c) Einfluß des Urteilsstaates auf die Strafvollstreckung
d) Informationspflichten
V. DASÜBERSTELLUNGSAUSFÜHRUNGSGESETZ(ÜAG)
1. Abgrenzung zum ÜberstÜbk
2. Entbehrlichkeit der Zulässigkeitsprüfung
3. Die Festhalteanordnung der § § 4 ff ÜAG
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VI. DAS ZUSATZPROTOKOLL ZUM ÜBERSTÜBK
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VILDAS ÜBEREINKOMMEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES ÜBEREINKOMMENS VON SCHENGEN (SDÜ)
77
D) Das Übereinkommen zwischen den Mitgliedsstaaten der
Europäischen Gemeinschaft über die Vollstreckung ausländischer strafrechtlicher Verurteilungen (VollstrÜbk)
79
I.
ENTSTEHUNG UND ZIELRICHTUNG DES VOLLSTRÜBK
1. Entstehung
2. Zielrichtung
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II. VORAUSSETZUNGEN DER VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME IM
VOLLSTRÜBK
1. Bei freiheitsentziehenden Sanktionen
2. Bei der Vollstreckung von Geldstrafen oder Geldbußen
3. Allgemeine Voraussetzungen für die Vollstreckungsübemahme
nach dem VollstrÜbk
a) Zustimmung der beteiligten Staaten
b) Vollstreckbarkeit und Rechtskraft der Sanktion
c) Beiderseitige Strafbarkeit
d) Keine Vollstreckungsverjährung
e) Keine doppelte Bestrafung
f) Keine Verurteilung in einem Drittstaat
4. Zwischenergebnis
III. DAS VERFAHREN NACH DEM VOLLSTRÜBK
1. Verfahrenseinleitung
2. Informationspflichten
3. Festsetzung der Strafe im Vollstreckungsstaat
a) Verfahren bei Freiheitsstrafe
aa) Das Fortsetzungsverfahren
bb) Das Exequaturverfahren
cc) Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland
b) Verfahren bei einer Geldstrafe oder Geldbuße
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4. Sonstige Verfahrensregeln
a) Vorläufige Festnahme nach Art. 10 VollstrÜbk
b) Sprache, Art. 18 VollstrÜbk
c) Kosten, Art. 19 VollstrÜbk
IV. WIRKUNG DER VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME
1. Anzuwendendes Vollstreckungsrecht
2. Ersatzhaft
3. Vollstreckungsende
a) Vorzeitiges Vollstreckungsende
b) Vollstreckungsablauf
4. Wirkung der Vollstreckungsübernahme im Urteilsstaat
V. ZWISCHENERGEBNIS
DIE BERLINER KONVENTION VON 1978 DER STAATEN DES
EHEMALIGEN OSTBLOCKS
II. SONSTIGE VERTRÄGE ZUR VOLLSTRECKUNGSHILFE IN DER DDR
F) Anwendungspraxis der Vollstreckungsübernahme in der
Bundesrepublik Deutschland
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E) Exkurs: Vollstreckungsübernahme in der ehemaligen DDR
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VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHMEPRAXIS AM BEISPIEL
ZWEIER ÜBERSTELLUNGSFÄLLE
1. Überstellung aus Deutschland heraus
2. Überstellung nach Deutschland
3. Erkenntnisse
II. MOTIVATION DER VERURTEILTEN
III. VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHMEPRAXIS IN DER BUNDESREPUBLIK
DEUTSCHLAND IN ZAHLEN
1. Zahlenmäßige Erhebung
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2. Stellungnahme
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IV. PROBLEME UND AUSSICHTEN
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1. Probleme in der Vollstreckungshilfepraxis
2. Aussichten
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G) Zwischenergebnis
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3. Teil: Vollstreckungsübernahme außerhalb Deutschlands
114
A) Europa
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I.
Dm VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME IN ÖSTERREICH NACH
DEMARHG
II. Dm VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME IN DER SCHWEIZ NACH
DEMIRSG
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III. DIE VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME IN DEN BENELUXLÄNDERN 117
1. Die Beneluxkonvention von 1968
2. Die Vollstreckungsübernahme in den Niederlanden
3. Die Vollstreckungsübernahme in Belgien
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IV. DIE VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME IN SKANDINAVIEN
120
V. DIE VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME IN POLEN
122
VI. DIE VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME IN RUMÄNIEN
123
VILDIE VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME IN FRANKREICH
124
1. Gesetzliche Regelung der Vollstreckungsübernahme im
Code Penal
2. Vertragliche Regelungen der Vollstreckungsübernahme
in Verträgen mit afrikanischen Staaten
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VIII. DIE VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME IN GROßBRITANNIEN
UND IM COMMONWEALTH
126
1. Die Vollstreckungsübernahme im Commonwealth
2. Die Vollstreckungsübernahme in Großbritannien
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LX. DIE VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME IN SPANIEN
129
X. DIE VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME IN DER TÜRKEI
130
XI. DER GRIECHISCH-ÄGYPTISCHE VOLLSTRECKUNGSHILFEVERTRAG
131
B) Amerika
I.
133
INTERAMERIKANISCHE VERTRÄGE
II. DIE VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME IN DEN VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA
1. Die Regelung der Vollstreckungsübernahme in völkerrechtlichen Verträgen
2. Die Regelung der Vollstreckungsübernahme im
nationalen Gesetz
ni. DIE VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME IN KANADA
1. Vertragliche Regelungen der Vollstreckungshilfe
a) Die Regelung der Vollstreckungsübernahme im
nationalen Gesetz
C) Afrika und Asien
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DIE VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME IN ISRAEL
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II. DIE STAATEN DER ARABISCHEN LIGA UND DIE VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME
139
III. DIE VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME IN AFRIKANISCHEN
STAATEN
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IV. DIE VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME IN THAILAND
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D) Zwischenergebnis
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4. Teil: Vollstreckungsübernahme und Internationale
Strafgerichtshöfe
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A) Verhältnis von Internationaler Strafgerichtsbarkeit und Vollstreckungsübernahme
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B) Vollstreckung von Urteilen des Internationalen Strafgerichtshofes der Vereinten Nationen für das ehemalige
Jugoslawien (ICTY)
I. DER ICTY
1. Die Entstehung des ICTY
a) Der historisch - politische Hintergrund
b) Formelle Entstehung
2. Das vom ICTY angewandte materielle Strafrecht
a) Schwere Verletzungen der Genfer Abkommen
von 1949
b) Verstöße gegen die Gesetze und Gebräuche des
Krieges, Art. 3 Statut ICTY
c) Völkermord, Art. 4 Statut ICTY
d) Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Art. 5
Statut ICTY
3. Ableitung individueller Verantwortlichkeit, Art. 7
Statut ICTY
4. Das Prozeßrecht
II. DIE STRAFVOLLSTRECKUNG
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1. Regelung und Ablauf der Vollstreckungsübernahme
a) Regelung der Vollstreckungsübernahme
b) Ablauf der Vollstreckungsübernahme
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2. Die Bereitschaftserklärung gemäß Art. 27 Statut ICTY
3. Das Abkommen zwischen Italien und dem ICTY über die
Vollstreckung von Strafen
a) Inhalt des Abkommens
b) Würdigung des Vertragsinhaltes
4. Die übrigen Bereitschaftserklärungen
a) Finnland
b) Norwegen
c) Schweden
d) Österreich
e) Frankreich
f) Spanien
5. Rechtliche Kooperation der Bundesrepublik Deutschland
mit dem ICTY
a) Das Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz
b) Rechtshilfe durch Vollstreckung
6. Die Haltung einzelner anderer Staaten
a) Die Nachfolgestaaten Jugoslawiens
b) Iran und Pakistan
c) Die Schweiz
d) Die Niederlande
e) Staaten, die keine Vollstreckungshilfe leisten
7. Zwischenergebnis
C) Die Vollstreckung von Urteilen des Internationalen Strafgerichtshofes der Vereinten Nationen für Ruanda (ICTR)
I. DER ICTR
1. Entstehung
2. Gemeinsamkeiten mit dem ICTY
3. Unterschiede zum ICTY
a) Materielles Strafrecht
b) Anklagebehörde
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n. DIE STRAFVOLLSTRECKUNG
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1. Formelle Regelungen
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2. Die Bereitschaft der Staatengemeinde zur Übernahme der
Strafvollstreckung
a) Staaten, die Vollstreckungshilfe leisten
b) Die Haltung der Bundesrepublik Deutschland
c) Andere Staaten
D) Strafvollstreckung am Ständigen Internationalen
Strafgerichtshof (IStGH)
I. DIE STRAFVOLLSTRECKUNG VON URTEILEN DES ISTGH
NACH DEM ILC - VORSCHLAG
1. Der ELC - Entwurf eines Gerichtsstatuts
2. Regelungen zur Strafvollstreckung im Wege der
Vollstreckungsübernahme
3. Regelungen zur vorzeitigen Freilassung
II. VORSCHLÄGE UND KRITK AM ILC-ENTWURF
1. Vorschläge bezüglich der Strafvollstreckung
a) Zur Wahl des Vollstreckungsortes
b) Zum Ablauf der Strafvollstreckung
2. Vorschläge zur vorzeitigen Entlassung
m. DER SIRACUSA-ENTWURF
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1. Entstehung
2. Regelungen zur Vollstreckungsübernahme
a) Zur Wahl des Vollstreckungsortes
b) Zum Zustimmungserfordernis
c) Zum Ablauf der Vollstreckung
d) Zur Vollstreckung von Geld- und Vermögensstrafen
e) Zur Rechtsstellung des Verurteilten
3. Regelungen zur vorzeitigen Entlassung
4. Zwischenergebnis
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IV. DER ENTWURF FÜR DIE KONFERENZ VON ROM
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1. Der Entwicklungsstand
2. Regelungen zur Vollstreckungsübernahme
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XXI
3. Regelungen zur vorzeitigen Entlassung
4. Zwischenergebnis
V. VOLLSTRECKUNG VON URTEILEN DES I S T G H NACH
DEM STATUT VON ROM
1. Regelungen zur Vollstreckungsübernahme
a) Zur Wahl des Vollstreckungsortes
b)Zur Durchführung der Vollstreckung
c) Verbot der Anklage, Bestrafung oder Auslieferung
wegen anderer Straftaten
d) Vollstreckung von Geldstrafen
2. Regelungen zur Freilassung und zur Vorbereitung der
Freilassung
a) Entlassungsentscheidung
b) Anordnungen für die Zeit nach der Entlassung
3. Regelungen für den Fall der Flucht des Verurteilten
4. Zwischenergebnis
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5. Teil: Rechtsvergleich und Zusammenfassung
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A) Vergleich der Rechtsquellen der Vollstreckungsübernahme
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I. DIE VORAUSSETZUNGEN DER VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME
IN DEN UNTERSCHIEDLICHEN RECHTSQUELLEN
194
1. Das Anknüpfen an die Nationalität der zu überstellenden
Person
a) In zwischenstaatlichen Vollstreckungshilferegelungen
b) In nationalen Gesetzen
c) Im Rahmen Internationaler Strafgerichtsbarkeit
2. Das Erfordernis der beiderseitigen Strafbarkeit der
bestraften Tat
a) Zweck des Erfordernisses der „beiderseitigen Strafbarkeit"
b) Rechtsquellen ohne „beiderseitige Strafbarkeit"
3. Der nach Überstellung noch zu verbüßende MindestStrafrest
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4. Der Ausschluß bestimmter Straftaten von der Vollstreckungsübernahme
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5. Die Zustimmung des Betroffenen zu seiner Überstellung 199
II. VERGLEICH DER FOLGEN EINER VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME
IN DEN INTERNATIONALEN RECHTSQUELLEN
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1. Exequaturverfahren in den Rechtsquellen
2. Das Fortsetzungsverfahren in den Rechtsquellen
3. Zwischenergebnis
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III. DIE ZIELSETZUNGEN DER VOLLSTRECKUNGSÜBERNAHME
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IV. VOLLSTRECKUNGSHILFE FÜR INTERNATIONALE STRAFGERICHTE
ALS SONDERFALL
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B) Zusammenfassung
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Anhang: Vorschlag eines Bearbeitungsformulars für die
staatsanwaltschaftliche Praxis
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xxin
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