Bachelorstudium Gesundheits- und Pflegewissenschaft Medizinische Universität Graz Hirscher Michael Matrikelnummer: 9921069 Gewalt in psychiatrischen Abteilungen Bachelorarbeit Unter der Betreuung von: a.o. Univ. Prof. Dr. med. Eva Rasky, MME Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie Universitätsstraße 6/1 8010 Graz Im Rahmen der LV Gesundheit und Gesellschaft Abgabetermin: 29.04.2011 EHRENWÖRTLICHE ERKLÄRUNG Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Bachelorarbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst habe, andere als die angegebenen Quellen nicht verwendet habe und die den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe. Weiters erkläre ich, dass ich diese Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt habe. Graz, am 29.04.2011 Michael Hirscher 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung ........................................................................................................................... 6 2 Material und Methoden ...................................................................................................... 7 3 Definitionen ........................................................................................................................ 8 3.1 Gewalt und Aggression .............................................................................................. 8 3.2 Psychiatrische Abteilung ............................................................................................ 9 3.3 Zwangsmaßnahmen .................................................................................................... 9 4 Theorien zur Aggressionsentstehung ............................................................................... 10 5 Gesetzliche Grundlagen ................................................................................................... 11 6 5.1 Voraussetzungen für eine Unterbringung ................................................................ 11 5.2 Zuweisungs- und Aufnahmearten ............................................................................ 11 5.3 Aufhebung der Unterbringung ................................................................................. 13 5.4 Weitergehende Beschränkungen .............................................................................. 13 5.4.1 Beschränkungen der Bewegungsfreiheit .......................................................... 14 5.4.2 Ärztliche Behandlung ....................................................................................... 14 5.4.3 Beschränkungen anderer Rechte ...................................................................... 14 Gewaltfördernde Faktoren................................................................................................ 15 6.1 Bedingungen einer psychiatrischen Abteilung ......................................................... 15 6.2 Psychiatrische Patienten ........................................................................................... 16 6.2.1 Psychopathologie ............................................................................................. 16 6.2.2 Weitere patientenbezogene Faktoren ............................................................... 17 6.3 7 Mitarbeiterbezogene Faktoren.................................................................................. 19 Gewaltreduzierende Faktoren und Maßnahmen .............................................................. 20 7.1 Institutionelle Maßnahmen zur Gewaltprävention ................................................... 20 7.1.1 Sicherheitskultur............................................................................................... 21 7.2 Aus-, Fort- und Weiterbildung ................................................................................. 22 7.3 Deeskalationsmaßnahmen in aggressiven Krisensituationen ................................... 22 3 7.3.1 Deeskalierende Kommunikation ...................................................................... 23 7.3.2 Gezielte Deeskalation in Krisensituationen ..................................................... 24 7.3.3 Nachbesprechung von aggressivem Verhalten und Zwangsmaßnahmen ........ 26 7.3.4 Präventive Maßnahmen bei Zwangsmaßnahmen ............................................. 28 7.4 Individuelle Maßnahmen der Mitarbeiter ................................................................ 29 7.4.1 Adäquate Situations- und Risikoeinschätzung ................................................. 29 7.4.2 Exkurs: Die Brøset-Gewalt-Checkliste ............................................................ 30 7.4.3 Selbstkontrolle und Selbstbeherrschung .......................................................... 30 8 Schlussfolgerungen .......................................................................................................... 32 9 Diskussion und Ausblick .................................................................................................. 34 10 Literaturverzeichnis:..................................................................................................... 35 11 Abbildungsverzeichnis ................................................................................................. 38 4 Zusammenfassung Deutsch: Psychiatrische Abteilungen unterscheiden sich wesentlich von Abteilungen anderer medizinischer Bereiche, da die Psychiatrie neben dem medizinischen Behandlungsauftrag auch noch einen ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen hat. Zu diesem Auftrag gehören unter bestimmten Umständen auch Freiheitseinschränkungen und Zwangsmaßnahmen. Schon alleine durch diese Maßnahmen und Beschränkungen sind Gewalt und Aggressionen in psychiatrischen Abteilungen nicht völlig zu vermeiden. Im Rahmen dieser Arbeit werden die gewaltfördernden und gewaltreduzierenden Faktoren in psychiatrischen Abteilungen dargestellt. Die psychische Erkrankung der Patienten und deren Persönlichkeitsmerkmale, die speziellen Bedingungen einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung sowie individuelle Merkmale der Mitarbeiter konnten als gewaltfördernde Faktoren identifiziert werden. Eine Reduzierung der Gewalt kann durch eine verbesserte Ausbildung der Mitarbeiter im Umgang mit Aggression und Gewalt, durch die Schaffung von entsprechenden institutionellen Voraussetzungen zur Gewaltprävention und durch gezielte Deeskalationsmaßnahmen im Falle von aggressiven Krisensituationen erreicht werden. English: Psychiatric units differ significantly from units of other medical areas as psychiatry has in addition to treatment also a regulatory function. This includes, under certain circumstances, restraints on liberty and coercion. These measures and restrictions implicate that violence and aggression cannot be avoided completely in psychiatric units. In this study violence reducing and promoting factors in psychiatric units are shown. The mental illness of the patients and their personal characteristics, the specific conditions of closed institutions, and individual characteristics of employees were identified as violence promoting factors. A reduction of violence can be achieved through improved training of staff in dealing with aggression and violence, through the creation of appropriate institutional arrangements to prevent violence and specific de-escalation measures. 5 1 Einleitung Gewalt und Aggression sind vermehrt auftretende Phänomene unserer Zeit. Im Meinungsbild der Allgemeinheit kommt dabei aggressives Verhalten und Gewalttätigkeit im Zusammenhang mit psychischer Krankheit und psychiatrischen Institutionen noch einmal besondere Bedeutung zu. Die durch psychisch Kranke verübten Attentate auf die beiden deutschen Politiker Oscar Lafontaine und Wolfgang Schäuble sowie die Affäre um die psychiatrische Abteilung des Wiener Otto-Wagner-Spitals rückten das Thema in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit. Unter anderem wurde in Folge der Vorkommnisse in Österreich das Bundesgesetz über die Unterbringung psychisch Kranker in Krankenanstalten mit 1. Juli 2010 geändert. Schon durch den ordnungspolitischen Auftrag zur Vollziehung des Unterbringungsgesetzes und den damit verbundenen Maßnahmen gegen den Willen von Personen („Zwangsmaßnahmen“) ist eine völlige Vermeidung von Aggressionsereignissen in psychiatrischen Abteilungen unmöglich. Die Folgen solcher Ereignisse können für die Institution, die Patienten und Mitarbeiter beträchtlich sein. Viel schwerer als die Folgen einer physischen Verletzung sind meist die psychischen Schäden. Auch die Beziehung von Mitarbeitern und Patienten wird dadurch belastet. Die Folgen für die psychiatrische Einrichtung sind oftmals sinkende Arbeitsmoral oder vermehrter Arbeitsausfall bei den Mitarbeitern. Wie oft Gewaltsituationen auf psychiatrischen Stationen vorkommen ist schwierig festzustellen. Das Fehlen einer einheitlichen Definition für Gewalt und Aggression, sowie die mangelnde Registrierung und Dokumentation von Gewaltsituationen sind dabei erhebliche Probleme. Nahezu alle Studien bestätigen, dass im Besonderen die Pflegekräfte in psychiatrischen Einrichtungen von aggressiven Übergriffen der Patienten betroffen sind. Laut einer Übersichtsarbeit von Whittington (1994) schwankt der Anteil der Pflegekräfte, die von Gewaltübergriffen der Patienten betroffen sind, zwischen 65 % und 95 %. Auch Steinert et al. (1991) berichten von einer Rate von 83 % in einer von ihnen durchgeführten Studie aus Baden-Württemberg. 6 2 Material und Methoden Die leitende Forschungsfrage für die Bearbeitung des Themas lautet: Welche Faktoren fördern Gewalt und Aggression und welche Maßnahmen bzw. Faktoren können Gewalt und Aggression in psychiatrischen Abteilungen reduzieren? Weiters wird die im Bezug auf die Forschungsfrage entwickelte Hypothese: „Gewalt gegen Patienten und Pflegekräfte wird durch die Abgeschiedenheit in geschlossenen psychiatrischen Abteilungen gefördert!“ überprüft. Die Ergebnisse zur Beantwortung der Forschungsfrage wurden im Rahmen einer Literaturrecherche gewonnen. Die Recherche wurde in den Bibliothekskatalogen der Universitätsbibliothek der Medizinischen Universität Graz und der Universitätsbibliothek der Karl-Franzens-Universität Graz durchgeführt. Weitere Quellen zur Thematik wurden in der Online Datenbank PubMed und im Zuge einer ausführlichen Internetrecherche gefunden. Zunächst werden wichtige Begriffe zum Thema definiert, die wichtigsten Theorien zur Aggressionsentstehung kurz zusammengefasst und die gesetzlichen Voraussetzungen in Österreich dargestellt. Danach werden die Ergebnisse präsentiert. In der danach folgenden Schlussfolgerung wird die Forschungsfrage beantwortet und die Hypothese überprüft. Abschließend erfolgen die Diskussion der Ergebnisse und ein Ausblick. 7 3 3.1 Definitionen Gewalt und Aggression Eine eindeutige und allgemeine Definition für die Begriffe Gewalt und Aggression existieren bisher nicht. In der psychiatrischen Fachliteratur werden die beiden Begriffe teilweise Synonym benutzt. Aggression ist jegliche Form von verbalem, nonverbalem oder körperlichen Verhalten, durch das der Patient selbst, andere Personen oder deren Eigentum zu schaden gekommen sind (Morrison 1990). „Aggression ist demütigendes, herabsetzendes und destruktives Verhalten, das einen Mangel an Respekt vor der Würde und dem Wert einer Person zeigt sowie jedes unerwünschte Verhalten sexueller Art, das dazu führt, dass sich die belästigte Person bedroht, erniedrigt oder beschämt fühlt. Dies umfasst sowohl verbale Beschimpfungen oder Bedrohungen als auch physische Angriffe gegen die Person.“ (ICN 2007) Die WHO definiert Gewalt als einen absichtlichen Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperlichen Zwang oder physischer Macht gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, der entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklungen oder Deprivation führt (WHO 2002). Unter der strukturellen Gewalt versteht man eine „verdeckte“ Gewalt, die indirekt und somit unabhängig von Personen existieren kann. Allerdings fördert diese oftmals das individuelle Handlungsgeschehen. Bei der individuellen oder personalen Gewalt handelt es sich hingegen um eine beabsichtigte physische oder psychische Schädigung von Menschen, Lebewesen oder Sachen (von Hirschberg 2009). 8 3.2 Psychiatrische Abteilung Für den Begriff „Psychiatrische Abteilung“ gilt im Rahmen dieser Arbeit die Definition laut des österreichischen Unterbringungsgesetzes. Danach wird wie folgt definiert: Eine Krankenanstalt oder Abteilung für Psychiatrie in der Personen in einem geschlossenen Bereich angehalten oder sonst Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen werden (§2 UbG). Diese sind klar zu Unterscheiden von forensisch-psychiatrischen Einrichtungen in der psychisch kranke Straftäter untergebracht werden. 3.3 Zwangsmaßnahmen „Unter Zwangsmaßnahmen werden freiheitsentziehende Maßnahmen, wie Isolierung in verschlossenen Zimmern, Fixierung und die Medikamentenverabreichung unter unmittelbaren physischen Zwang, verstanden.“ (Schirmer, Mayer et al. 2009, S.62) Als „Unterbringung“ wird, lt. §2 UbG, die Anhaltung einer Person in einem geschlossenen Bereich, oder einem Bereich in dem die Person Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen wird, bezeichnet. „Mit der Maßnahme der „Unterbringung“ sind nur Beschränkungen auf mehrere Räume oder bestimmte räumliche Bereiche (zB Teile einer Station, ein Stockwerk, den Trakt eines Gebäudes oder einen Pavillon) legitimiert“. (VertretungsNetz 2010, S. 8) Als „Zwangsmaßnahmen“ im Rahmen des UbG werden sog. „weitergehende Beschränkungen“ während einer Unterbringung bezeichnet. Diese Maßnahmen sind laut dem Österreichischen Unterbringungsgesetz nur dann zulässig, solange sie zur Abwehr einer Gefahr, zur ärztlichen Behandlung oder Betreuung unerlässlich und zu ihrem Zweck nicht außer Verhältnis stehen (§33 UbG). Zu den in Österreich durchgeführten Beschränkungen gehören laut der Patientenanwaltschaft VertretungsNetz u.a. das Einschränken der Bewegungsfreiheit auf einen Raum, das Angurten an ein Bett oder das Festhalten in einem Netzbett (VertretungsNetz 2010, S. 8). Das Angurten an einem Bett wird auch als „Fixierung“ bezeichnet. Unter einem „Netzbett“ (siehe auch Abbildung 1) versteht man ein Bett auf dem ein abschließbares Metallgestänge aufgebracht ist, über das wiederum 9 ein Netz gespannt ist. Als Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie gelten weiters die „Isolierung“, das ist die Verbringung einer Person gegen ihren Willen in einen Raum oder Bereich, den sie nicht verlassen kann, sowie „Zwangsmedikation“, die Verabreichung von Medikamenten gegen den Willen einer Person, und „Festhalten“, das Überwältigen und Halten eines Patienten durch Mitarbeiter (DGPPN 2009, S 28f). Abbildung 1: Netzbett 4 Theorien zur Aggressionsentstehung Im Hinblick auf die Entstehung von Gewalt und Aggression werden verschiedenste Erklärungsansätze diskutiert. Nachfolgend werden drei bedeutende Theorien kurz zusammengefasst: Trieb- oder Instinkttheorien: Darunter werden in erster Linie psychoanalytische oder verhaltensbiologische Theorien verstanden. Sie gehen davon aus, dass Aggressionen einem Trieb folgen und dieser Aggressionstrieb ein menschlicher Instinkt ist. Frustrations-Aggressions-Theorie: Dieser Ansatz sieht Aggression als Reaktion auf Enttäuschungen und frustrierende Situationen. Aggression als erlerntes Verhalten: Danach entsteht aggressives Verhalten im Rahmen der Erziehung und Sozialisation. Insbesondere durch Nachahmung (Ringbeck 1998, S. 31). 10 5 Gesetzliche Grundlagen Eine Besonderheit einer psychiatrischen Abteilung in Österreich ist die Vollziehung des Bundesgesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker in Krankenanstalten (Unterbringungsgesetz – UbG). Dieses Gesetz regelt seit 1991 die Unterbringung psychisch Kranker in psychiatrischen Krankenhäusern und Abteilungen sowie die rechtliche Kontrolle von Zwangsmaßnahmen und Beschränkungen im Rahmen der Behandlung von psychisch Kranken. Eine Novellierung des Gesetzes erfolgte in den Jahren 1997 und 2010. 5.1 Voraussetzungen für eine Unterbringung Für eine Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Abteilung müssen drei Voraussetzungen gegeben sein (§3 UbG): 1. Die Person leidet an einer psychischen Krankheit. 2. Im Zusammenhang mit dieser Krankheit ist das Leben oder die Gesundheit der betreffenden Person oder anderer Personen ernstlich und erheblich gefährdet. 3. Die Person kann nicht auf andere Weise, insbesondere außerhalb einer psychiatrischen Abteilung, ausreichend ärztlich betreut oder behandelt werden. Die betreffende Person darf nur aufgenommen werden, wenn nach dem ärztlichen Zeugnis des Abteilungsleiters die Voraussetzungen für die Unterbringung gegeben sind (§10 Abs. 1 UbG). 5.2 Zuweisungs- und Aufnahmearten Im Zusammenhang mit dem UbG ist eine Unterscheidung der Zuweisungs- und Aufnahmearten erforderlich, da sie sich hinsichtlich der daraus resultierenden Kontrollmechanismen wesentlich unterscheiden. Zuweisungen durch Ärztinnen bzw. Ärzte im öffentlichen Sanitätsdienst bzw. durch Polizeiärztinnen und Polizeiärzte: Im §8 ist geregelt, dass eine Person gegen oder ohne ihren Willen von Sicherheitsbehörden nur dann auf eine psychiatrische Abteilung 11 gebracht werden darf, wenn ein im öffentlichen Sanitätsdienst stehender Arzt oder Polizeiarzt sie untersucht und bescheinigt, dass die Voraussetzungen der Unterbringung gegeben sind. Zuweisung durch eine Sicherheitsbehörde: Bei „Gefahr im Verzug“ haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Berechtigung eine Person auch ohne Bescheinigung durch einen Arzt in eine psychiatrische Abteilung zu bringen (§9 Abs. 2 UbG). Informelle Zuweisung: Diese Form der Zuweisung ist unabhängig vom UbG (zB Überweisung durch Hausarzt oder Hausärztin, Aufsuchen der Abteilung aus eigenem Antrieb der Person, Überweisung durch ein Allgemeinkrankenhaus). Unabhängig von der Art der Zuweisung sind folgende Aufnahmearten möglich: Aufnahme ohne Verlangen: Bei einer Aufnahme gegen oder ohne Willen der zugewiesenen Person hat der Abteilungsleiter unverzüglich diese zu untersuchen und ehestens über die Gründe der Unterbringung zu informieren. Weiters muss unverzüglich ein Patientenanwalt und ein Angehöriger (außer der Kranke widerspricht), bzw. auf Verlangen des Kranken auch der Rechtsbeistand der Person, verständigt werden. Sowohl die aufgenommene Person, ihr Vertreter als auch der Abteilungsleiter können die Erstellung eines zweiten ärztlichen Zeugnisses über das Vorliegen der Voraussetzungen der Unterbringung durch einen weiteren Facharzt, verlangen (§10 UbG). Des Weiteren ist bei jeder Aufnahme ohne Verlangen in eine psychiatrische Abteilung unverzüglich das Gericht zu verständigen (§17 UbG). Aufnahme auf Verlangen: Das Verlangen muss von der Person eigenhändig schriftlich, in Gegenwart des Abteilungsleiters, gestellt werden. Es müssen die Voraussetzungen der Unterbringung gegeben sein sowie die Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Das Verlangen auf Unterbringung kann jederzeit, auch schlüssig, widerrufen werden (§§4 und 6 UbG). Die Aufnahme ist auf 6 Wochen beschränkt. Sie kann auf ein erneutes Verlangen auf insgesamt max. 10 Wochen ab dem Zeitpunkt der 12 Aufnahme verlängert werden (§7 UbG). Nach Ablauf der Frist ist im Rahmen des UbG nur noch die Möglichkeit der Unterbringung ohne Verlangen möglich. Informelle Aufnahme: Hierbei handelt es sich um eine Aufnahme unabhängig vom UbG. Diese ist auch möglich wenn eine Person durch eine Sicherheitsbehörde in die psychiatrische Abteilung gebracht wird. Keine Aufnahme: Nicht jede Zuweisung in eine psychiatrische Abteilung bedeutet eine stationäre Aufnahme. Dies kommt auch vor, wenn eine Person durch Sicherheitsbehörden zugewiesen wird. 5.3 Aufhebung der Unterbringung Beim Wegfall der Voraussetzungen hat der Abteilungsleiter die Unterbringung jederzeit aufzuheben (§32). Dies führte in der Vergangenheit häufig dazu, dass Patienten entlassen werden mussten, obwohl ihr psychischer Zustand noch schlecht war, eine Behandlungsnotwendigkeit gegeben war, aber keine akute Gefährdung mehr bestand. Die Folge waren sehr häufige Behandlungsabbrüche und Wiederaufnahmen in geschlossene Bereiche. Durch die Gesetzesnovellierung 2010 wurden die Bestimmungen bezgl. einer Aufhebung der Unterbringung geändert bzw. ergänzt. Es hat eine Abwägung stattzufinden, ob durch eine zeitlich begrenzte Fortführung der Unterbringung, insbesondere durch einen zu erwartenden Behandlungsfortschritt, der nur im Rahmen der Unterbringung zu erzielen ist, die Wahrscheinlichkeit wesentlich verringert werden kann, dass der Kranke in absehbarer Zeit nach der Aufhebung der Unterbringung neuerlich in seiner Freiheit beschränkt werden muss (§32a UbG). 5.4 Weitergehende Beschränkungen Bei den weitergehenden Beschränkungen im Rahmen einer Unterbringung lt. UbG werden drei Arten unterschieden. Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, ärztliche Behandlung gegen den Willen und sonstige Beschränkungen. 13 5.4.1 Beschränkungen der Bewegungsfreiheit Im Einzelfall sind Beschränkungen der Bewegungsfreiheit zulässig, wenn sie zur Abwehr einer Gefahr sowie zur ärztlichen Behandlung oder Betreuung unerlässlich sind. Beschränkungen auf einen Raum oder Bereiche eines Raumes müssen vom behandelnden Arzt jeweils besonders angeordnet und in der Krankengeschichte unter Angabe des Grundes dokumentiert werden. Über die Zulässigkeit dieser Beschränkung hat das Gericht auf Verlangen des Kranken oder seines Vertreters unverzüglich zu entscheiden (§33 UbG). 5.4.2 Ärztliche Behandlung Die ärztliche Behandlung muss nach den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft durchgeführt werden. Der Grund und die Bedeutung der Behandlung sind den Kranken oder auch deren gesetzlichen Vertretern zu erläutern. Auf Verlangen ist die Erläuterung auch dem Patientenanwalt zu geben (§35 UbG). Gegen den Willen eines einsichts- und urteilsfähigen Patienten oder einer Patientin darf grundsätzlich keine Behandlung erfolgen. Einer besonderen Heilbehandlung (zB operative Eingriffe) muss der Patient oder die Patientin schriftlich zustimmen. Bei fehlender Einsichtsfähigkeit muss die gesetzliche Vertretung (zB Sachwalter) zustimmen. Hat der Kranke oder die Kranke keine gesetzliche Vertretung so muss auf Verlangen des Patienten/der Patientin das Gericht unverzüglich über die Zulässigkeit der Behandlung entscheiden (§36 UbG). Eine Behandlung ohne Zustimmung bzw. gerichtliche Genehmigung ist nur dann erlaubt, wenn die Behandlung so dringend notwendig ist, dass der mit der Einholung der Zustimmung oder Genehmigung verbundene Aufschub das Leben gefährden würde oder mit der Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit des Kranken/der Kranken verbunden wäre. Die Entscheidung über die Notwendigkeit und Dringlichkeit muss der Abteilungsleiter treffen (§37UbG). 5.4.3 Beschränkungen anderer Rechte Eine Beschränkung weiterer Rechte (Telefonieren mit anderen Personen, Besuche von anderen Personen zu empfangen, Tragen von Privatkleidung, Gebrauch persönlicher Gegenstände, Ausgang ins Freie) ist, wenn nicht besondere Vorschriften bestehen, nur dann zulässig wenn sie zur Abwehr einer Gefahr oder zum Schutz der Rechte anderer Personen in 14 der psychiatrischen Abteilung unerlässlich und für ihren Zweck verhältnismäßig sind. Der Schriftverkehr des Kranken und dessen Verkehr mit seinem Vertreter dürfen nicht eingeschränkt werden (§§ 34 und 34a UbG). 6 6.1 Gewaltfördernde Faktoren Bedingungen einer psychiatrischen Abteilung Die Bedingungen in psychiatrischen Abteilungen unterscheiden sich wesentlich von denen in Stationen anderer medizinischer Bereiche. Neben dem medizinischen Behandlungsauftrag hat die Psychiatrie nämlich auch noch einen ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen (Richter, Sauter 1998, S.9). Psychiatrische Institutionen richten sich, wie auch andere Institutionen, in ihren Verfahrenweisen nicht ausschließlich an den Interessen und Bedürfnisse ihrer Nutzer sondern auch an denen der Institution. Dadurch manifestiert sich strukturelle Gewalt. Zudem sind psychiatrische Abteilungen auf Grund der öffentlich bekannten hoheitlichen Aufgaben der Unterbringung und Beschränkungen gegen den Willen mit dem Stigma der Gewaltausübung belegt. Dieses Stigma und die tatsächlichen oder befürchteten Erscheinungsweisen der strukturellen Gewalt können aggressive Verhaltensweisen bei Patienten hervorrufen bzw. verstärken (DGPPN 2009, S.11). Schon die Aufnahmesituation ist auf geschlossenen psychiatrischen Stationen häufig mit Aggression und Gewalt verbunden. Auslöser hierfür sind oftmals bereits die Ereignisse die zur Aufnahme führen (Ringbeck 1998, S. 36). Insbesondere bei der Verbringung einer Person in eine psychiatrische Abteilung ohne ihren Willen durch eine Sicherheitsbehörde bei „Gefahr im Verzug“ (§9 Abs. 2 UbG) sind oftmals aggressive oder mit Gewalt verbundene Ereignisse vorangegangen. Auch die Patientenstruktur der untergebrachten Patienten in einer psychiatrischen Abteilung sind ein zu berücksichtigender Aspekt im Bezug auf Gewalt und Aggression. Je mehr schwer kranke Patienten und wegen Fremdgefährdung gegen ihren Willen untergebrachte Patienten in einer psychiatrischen Einrichtung behandelt werden, desto größer ist das Problem mit 15 Gewalt. Ebenso ist eine gleichzeitige Behandlung von schwer erkrankten Patienten mit distanzlosem, desorientiertem, lautem oder aggressivem Verhalten nicht förderlich für eine gewaltarme Atmosphäre in der Abteilung. Auch die Überbelegung von psychiatrischen Stationen, d.h. eine Ansammlung zu vieler Kranker auf zu wenig Raum („Crowding“) ist für die Entstehung von Gewalt eher förderlich (DGPPN 2009, S.11). 6.2 Psychiatrische Patienten Aggressive Übergriffe von psychiatrischen Patienten können eine Vielzahl von Ursachen und Auslösern haben. krankheitsbedingte Grob können dabei Fehlwahrnehmungen die geprägten, psychopathologischen, und die also durch normalpsychologischen, verständlichen, psychoreaktiven Ursachen, welche bei psychisch Gesunden ebenfalls auftreten, unterschieden werden. Der Aggression liegt dabei oft ein ganzes Bündel unterschiedlichster Auslöser zugrunde, die in komplexer Weise zusammenwirken (Steinert 2008, S. 42). 6.2.1 Psychopathologie Aggressives Verhalten im psychiatrischen Kontext ist meist mit einem Erregungszustand verbunden. Dieser Zustand ist gekennzeichnet durch gesteigerte motorische und vegetative Erregung sowie intensive Emotionen von Wut und Ärger und damit verbundenen verbalen und psychomotorischen Äußerungen. Aggressives Verhalten ohne derartige psychopathologische Merkmale fallen primär nicht in eine psychiatrische Zuständigkeit, sondern sind typischerweise mit kriminellen Handlungen verbunden. Langezeit ging man davon aus, dass mit psychischen Störungen kein erhöhtes Aggressionsrisiko verbunden ist. Seit den 1990er Jahren hat sich diese Meinung jedoch gewandelt, da mehrere Studien übereinstimmend zu dem Ergebnis eines Zusammenhangs zwischen psychiatrischen Symptomen und aggressiven Verhalten kamen (DGPPN 2009, S. 7ff). Die mit Aggressionen und Gewalttätigkeit einhergehenden psychomotorischen Erregungszustände können fast alle Arten psychischer Störungen und Erkrankungen sein. 16 Häufige Ursachen sind: Alkoholintoxikation (evtl. in Verbindung mit einer Persönlichkeitsstörung), akute Psychosen (Schizophrenie, Manie), psychoreaktive Erregungszustände (zB familiäre Konfliktsituationen), Intoxikation mit stimulierenden Drogen, zB Kokain, Amphetamin, Ecstasy (Steinert, Kohler 2005, S. 64f). Eine halluzinatorische oder paranoide Erkrankung kann der Grund dafür sein, dass Patienten eine Situation falsch einschätzen, sich dadurch existenziell bedroht fühlen und eine Aggression auslösen. Eine allgemeine Desorientiertheit, aus der die Betroffenen Unsicherheit und Ängste entwickeln können, kann ebenfalls ursächlich für aggressives Verhalten sein. Bei Patienten mit depressiven Erkrankungen sind eher aggressive Verhaltensweisen gegen die eigene Person zu finden, die bis hin zu ihrer äußersten Form, dem Suizid, führen können (Ringbeck 1998, S. 32). Aufgrund von psychischen Erkrankungen wie Demenz und Schizophrenie, Ängsten oder geistiger Behinderung kann die Ausdrucksfähigkeit eines Patienten vermindert sein. Können dadurch Meinungen, Bedürfnisse, Interessen und Gefühle nicht in angemessener Weise mitgeteilt werden, kann dies zu Frustration und in weiterer Folge zu Aggressionen beim Patienten führen. Auch krankheitsbedingte Angst und Bedrohungen können bei psychisch kranken Menschen Auslöser von Aggressionen sein, da sie durch ihre besondere Verletzlichkeit diese nicht mehr bewältigen können. Dies äußert sich häufig in Form von Verfolgungs- und Vergiftungsideen, Verkennung von Personen bzw. Situationen sowie der Angst vor Kontroll- und Autonomieverlust (Schank 2008, S. 153f). Wahnvorstellungen, Personen- und Situationsverkennung sind vor allem bei Schizophrenie zu finden. Manische Patienten haben eine erhöhte Reizbarkeit, die ebenfalls ein möglicher Auslöser von aggressivem Verhalten ist (Steinert 2008, S. 42). 6.2.2 Weitere patientenbezogene Faktoren Ärger und Wut treten bei Patienten häufig dann auf, wenn sie sich unfair oder abwertend behandelt fühlen. Aufgrund mangelnder Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten von Wut und Ärger kann es in der Folge zu Aggressionsausbrüchen kommen. Durch Überforderung, Stress oder enttäuschte Erwartungen können Frustrationen bei den Patienten entstehen. Aufgrund 17 der häufig herabgesetzten Frustrationstoleranz bei psychisch kranken Menschen kann dies in aggressives Verhalten umschlagen. Drogen- oder Alkoholkonsum kann zu einer Enthemmung des Patienten führen, welches in aggressives Verhalten umschlagen kann. Auch Nebenwirkungen einiger Medikamente (zB Antidepressiva) können aggressive Verhaltensweisen auslösen oder verstärken (Schank 2008, S. 154f). Durch einen stationären Aufenthalt können Verhaltensweisen von Patienten durch diverse Belastungen und Einschränkungen ihrer Bedürfnisse negativ beeinflusst werden. In psychiatrischen Einrichtungen sind diese Einschränkungen oft noch viel massiver. Zusätzlich zu den Einschränkungen, welche im Bereich der Intimsphäre und der Sexualität bei stationären Aufenthalten gegeben sind, kann in psychiatrischen Einrichtungen der Bewegungsfreiraum durch abgeschlossene Stationstüren eingeengt sein. Druck von Angehörigen, eine Behandlung durchführen zu lassen, die der Patient für sich selbst noch gar nicht akzeptiert hat, kann ein weiterer Aspekt sein. Weitere Faktoren wie Heimweh oder Frustrationen, welche zB durch eine mindere Qualität der Mahlzeiten oder einen vergeblich erwarteten Besuch ausgelöst werden können, wirken sich auf die Stimmung des Patienten aus und können ein aggressives Verhalten fördern (Ringbeck 1998, S. 33). Auch Bruch mit der Alltagswelt und den Alltagsgewohnheiten, Miterleben von Krankheit, Leiden und Tod sowie belastende diagnostische und therapeutische Eingriffe sind Belastungen bei stationären Aufenthalten, welche sich auf das Befinden des Patienten negativ auswirken können (Hartdegen 1996, S. 146). Fehlende Rückzugsmöglichkeiten aufgrund einer schlechten räumlichen Gestaltung der Abteilung dienen ebenfalls nicht der Schaffung eines gewaltarmen Klimas (Schank 2008, S.157). Ein auf der Station ausgeübtes Pflegesystem der Funktionspflege, in welchem administrative Aufgaben oftmals wichtiger sind als den Patientenbedürfnissen nachzukommen, kann ebenfalls ein guter Nährboden für aggressives Verhalten sein. Auch für die Entwicklung einer partnerschaftlichen Beziehung zwischen Patient und Pflegeperson ist das System der Funktionspflege nicht förderlich (Ringbeck 1998, S. 36f). Schlechte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Pflegeteams bzw. des multiprofessionellen Teams, sowie persönliche Diskrepanzen und unbearbeitete Konflikte zwischen den einzelnen Mitarbeitern können sich auf das Stationsklima negativ auswirken. Ein schlechtes Stationsklima drückt wiederum auf die Stimmung des einzelnen Mitarbeiters, was sich auf den Patienten übertragen kann. Auch die Präsenz des Pflegepersonals beeinflusst aggressives Verhalten des 18 Patienten. Ein weiterer Aspekt ist die Über- oder Unterforderung des Patienten durch das Stationsteam. Das Selbstwertgefühl eines Patienten sinkt, wenn er für eine Aufgabe, die er erfüllen sollte nicht die notwendigen Ressourcen hat. Der Patient könnte versuchen das verminderte Selbstwertgefühl durch aggressives Verhalten wieder zu erhöhen. Mit einer ähnlichen Reaktion könnte der Patient bei Frustration aufgrund Langeweile, welche durch Unterforderung des Patienten entsteht, reagieren (Schank 2008, S. 157f). 6.3 Mitarbeiterbezogene Faktoren Berger und Richter (2001) haben in einer Studie über die Häufigkeit, körperliche und psychische Folgen sowie Präventionsmöglichkeiten von Gewaltsituationen in der psychiatrischen Pflege festgestellt, dass jüngere Mitarbeiter und Mitarbeiter mit geringer Berufserfahrung vermehrt an Gewaltsituationen beteiligt sind. Besonders Auszubildende der Krankenpflege haben ein erhöhtes Risiko, Opfer eines Patientenübergriffs, zu werden (Berger, Richter 2001, S. 243). Bei jungen und in der psychiatrischen Pflege unerfahrenen Pflegekräften können erste Anzeichen von aggressivem Verhalten unerkannt bleiben oder falsch gedeutet werden (Schank 2008, S.158). Eine wesentliche Rolle spielt die eigene Biografie einer Pflegeperson im Umgang mit Konfliktsituationen. Wie hat der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin gelernt mit Konflikten umzugehen? Hat er/sie in der Familie oder im sozialen Umfeld gelernt Konflikte mit Aggression und Gewalt (verbal oder physisch) zu lösen, besteht die Gefahr auch Konflikte mit Patienten auf diese Weise zu lösen. Auch fehlendes Einfühlungsvermögen einer Pflegekraft kann zu Missverständnissen und Fehlreaktionen führen, welche in der Folge zu aggressiven Verhalten bei Patienten führen können (Kienzle, Paul-Ettlinger 2001, S. 48). Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Selbstpflegefähigkeiten der Mitarbeiter. Wie schafft er es den „Akku“ wieder aufzuladen, zum Beispiel durch Entspannung außerhalb der Dienstzeiten. Können die eigenen Aggressionen der Pflegekraft nicht kompensiert werden, können sich diese auf die Patienten übertragen. Das Pflegepersonal hat ebenfalls das Bedürfnis nach Sicherheit auf einer Station und kann in manchen Situationen Angst empfinden. Um diese Angst zu kompensieren, reglementieren psychiatrisch Pflegende oft Patienten sehr rigide und schränken deren Bewegungs- und Entscheidungsfreiraum massiv ein, um eine höchstmögliche Sicherheit auf einer Station zu erreichen. Dadurch wird jedoch 19 oftmals das Gegenteil erreicht und Patienten reagieren mit Aggressionen um ihre Bedürfnisse durchzusetzen. Auf der Station ergibt sich ein hohes Aggressionspotenzial, wodurch die Ängste des Pflegepersonals noch gesteigert werden (Schank 2008, S. 158). 7 7.1 Gewaltreduzierende Faktoren und Maßnahmen Institutionelle Maßnahmen zur Gewaltprävention Für eine wirksame und verhältnismäßige Gewaltprävention in einer Institution ist eine möglichst gemeinsame Haltung und Zielsetzung bei Auseinandersetzungen gewaltbereiter Menschen notwendig. Dies schafft Transparenz, Voraussehbarkeit der Maßnahmen und bringt durch die Übereinstimmung von schriftlich festgelegten Regeln, den verbalen Mitteilungen und Handlungen der Mitarbeiter für die Patienten eine notwendige Klarheit. Die Regeln stimmen mit dem professionellen Selbstverständnis und der Haltung der Mitarbeiter noch stärker überein, wenn die Standards nicht nur von einem einzelnen Mitglied sondern von einem Team erarbeitet werden. Damit diese Richtlinien auch umgesetzt werden können müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dies ist vor allem Aufgabe der leitenden Personen einer Institution. Neben der Schaffung der Rahmenbedingungen müssen sie auch für die Durchsetzung der Standards sorgen und deren Tauglichkeit fortwährend überprüfen. Es ist für eine gelingende Deeskalation unabdingbar, dass die Institution ihre Mitarbeiter durch Schulungen und Maßnahmen unterstützt, damit sichere Interventionsbedingungen (sicherungstechnisch, personell und organisatorisch) geschaffen werden können. Nur wenn sich eine Pflegekraft bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Intervention darauf verlassen kann, dass sie von den Kollegen und Vorgesetzten dabei unterstützt und im Notfall geschützt wird, kann sie sich voll auf die Intervention konzentrieren. Bei Mitarbeitern, welche (zB aufgrund früherer Traumatisierungen) vermindert belastbar sind, ist es wichtig, dass sie von ihren Vorgesetzten von Fall zu Fall entlastet werden. Bei unmittelbarer Gefahr für einen Mitarbeiter hat nicht der Dienstleistungsauftrag für den Patienten, sondern die Wiederherstellung von Sicherheit Vorrang (Rupp, Rauwald 2004, S. 39f). Auf der Ebene der Institution beginnt die Gewaltprävention schon mit Pflege von Anerkennung friedlichen Verhaltens, kompetenter Konfliktlösung und gegenseitigem 20 Respekt. Dies gilt im Kontakt mit den Patienten, für Teammitglieder untereinander und im Bezug auf die verschiedenen Hierarchieebenen. Es braucht Raum zur wechselseitigen Wahrnehmung von Gefühlen. Ist der Raum nicht gegeben, kann es, besonders bei Menschen die sich gekränkt oder ohnmächtig fühlen, zu Gewalttätigkeit als letztes Mittel der Gefühlsäußerung kommen. Es ist daher innerhalb einer Einrichtung besonders wichtig auf gekränkte und sich ohnmächtig fühlende Menschen einzugehen (Rupp, Rauwald 2004, S. 40f). 7.1.1 Sicherheitskultur Die Einrichtung einer systematischen Sicherheitskultur ist für den professionellen Umgang mit aggressivem und gewalttätigem Verhalten ein entscheidender Faktor. Das bedeutet nicht nur Vorkehrungen für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu treffen sondern vor allem die Förderung der Problemlösekompetenz der Mitarbeiter. An oberster Stelle steht jedoch auch hier die Würde und den Respekt gegenüber allen Beteiligten, also auch gegenüber aggressiven und gewalttätigen Patienten, zu wahren. Die Basis sollte das Bewusstsein sein, dass es zum beruflichen Alltag gehört mit potenziell aggressiven Menschen zu arbeiten. Der Schutz der Mitarbeiter vor Gefahren durch die Patienten, der Patienten vor Autoaggressionen und aller mittelbar Beteiligten sind dabei das Ziel. In der Praxis sollte daraus ein organisatorisches Sicherheitskonzept und ein personelles Sicherheitskonzept erarbeitet werden. Im personellen Sicherheitskonzept sind alle Maßnahmen enthalten, welche auf die Mitarbeiter der Organisation abzielen. Dazu gehören Mitarbeiterauswahl, Mitarbeiterfortbildung, die Einarbeitung und Anleitung der Mitarbeiter, Supervision und Nachbearbeitung von Krisenfällen, bis hin zur Verarbeitung von posttraumatischen Belastungsstörungen. Im organisatorischen Sicherheitskonzept sind die Vorgehensweisen, Regelungen, sowie Sicherheits- und Alarmeinrichtungen, für den Fall einer gewalttätigen Krise, zu finden. In den Sicherheitskonzepten sollten alle Personen und Organisationen, welche in Fällen einer aggressiven Krise herangezogen werden können, berücksichtigt werden. Hierzu gehören Polizei, Beratungsstellen, Angehörigengruppen (Schirmer, Mayer et al. 2009, S. 23ff). 21 Selbsthilfegruppen und 7.2 Aus-, Fort- und Weiterbildung Im Bereich Fort- und Weiterbildung werden vermehrt Trainingsprogramme für Mitarbeiter psychiatrischer Einrichtungen in den Bereichen Prävention und Bewältigung von aggressivem Patientenverhalten durchgeführt. Dies betrifft vor allem psychiatrisches Pflegepersonal. Die Inhalte dieser Trainingsprogramme sind Deeskalationstechniken, körperliche Abwehrtechniken sowie Techniken zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen. Deeskalationstechniken Stress- und Ärgermanagement Grundregeln der Deeskalation (frühzeitige Intervention, Zeitgewinn, Fairness gegenüber den Patienten/der Patientin) Nonverbale Kommunikation (Körpersprache, Mimik, Gestik) Verbale Kommunikationstechniken (Aktives Zuhören, Verzicht auf Provokationen, Stärkung des Selbstwertgefühls des Patienten des Patienten/der Patientin etc.) Körpertechniken Befreiungstechniken (zB aus Umklammerungen) Abwehrtechniken (gegen Tritte und Schläge) Immobilisationstechniken Fixierungstechniken Haltetechniken (zB für Fixierungen oder Injektionen) Zwangsmedikation (DGPPN 2009, S. 17f) 7.3 Deeskalationsmaßnahmen in aggressiven Krisensituationen Das Ziel dieser Maßnahmen ist es eine weitere Eskalation zu vermeiden. Die gesetzten Interventionen sollen dabei in bedrohlichen Situationen die Sicherheit des Patienten bzw. Dritter erhöhen und das Gefühl von Angst bzw. Bedrohung vermindern. Zwang wird dabei so wenig wie möglich angewandt. Das aggressive Verhalten des Patienten kann man als Teil seiner Kommunikation verstehen. Es muss 22 daher bei den Interventionen des Behandlungsteams versucht werden mit dem Patienten in eine antiaggressive, nicht zurückschlagende Kommunikation zu treten. 7.3.1 Deeskalierende Kommunikation Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Gewaltprävention ist eine deeskalierende Kommunikation. Kommunikationsmodelle wie das „Vier-Seiten-Modell“ von Friedemann Schulz von Thun (2008) und das so genannte „Vier-Schritte-Modell“ von Marshall B. Rosenberg (2004) bieten dafür eine Basis. Neben der Beachtung dieser allgemeinen Grundsätze der Kommunikation ist es auch wichtig, dass unterschiedliche Patientengruppen, entsprechend ihrer psychopathologischen Eigentümlichkeiten, einen je eigenen kommunikativen Zugang bedürfen. Menschen mit einer akuten paranoiden Schizophrenie können aufgrund von Wahnvorstellungen gefährliche Handlungen planen und umsetzen. In der Krisensituation sollten deshalb mindestens drei armlängen Abstand eingehalten werden, man sollte in seitlich abgedrehter Körperhaltung stehen, direkten Augenkontakt vermeiden und darauf achten, sich in der Nähe einer offenen Tür zu befinden um sich im Notfall zurückziehen zu können. Insbesondere bei unbekannten Patienten sollte grundsätzlich eine weitere Person hinzugezogen werden. Bei Personen im Drogen- und Alkoholrausch kann beruhigendes Zureden eine Situation verbessern. Eine Diskussion oder eine lange Erklärung von Maßnahmen ist wenig sinnvoll. Ein argumentativer Zugang ist für diese Patienten nicht möglich. Bei Patienten mit Persönlichkeitsstörungen sind ausschließlich auf die Einsicht gegründete Interventionen meist ohne Wirkung wenn nicht durch zusätzliche Handlungen den Worten Nachdruck verliehen wird. Sie benötigen gelegentlich eine deutliche, konfrontative Grenzsetzung. Grund dafür ist eine geringe Einfühlungsfähigkeit in andere Personen. Bei Menschen mit hirnorganischen Störungen ist Vorbeugung und prophylaktischer Selbstschutz (Abstand halten!) wichtig. Von einer bestimmten Erregungsstufe an können diese unvermittelt die Selbstkontrolle verlieren (Rupp, Rauwald 2004, S. 30f). 23 7.3.2 Gezielte Deeskalation in Krisensituationen Das Verständnis für die Entstehung, den Verlauf und die Dynamik von aggressiven Krisensituationen ist die Basis für eine gezielte Deeskalation. Aggressive Verhaltensweisen haben immer einen Anlass, eine Ursache oder Auslöser. Bei der Vorbereitung einer Intervention sollten Pflegende versuchen sich in die Lage des Patienten zu versetzen, also die Motivation oder den Auslöser für das aggressive Verhalten des Patienten zu verstehen. Als nächster Schritt sollte versucht werden die vorhandenen Ressourcen zu erkennen und Entlastungen anzubieten. Sollten die Zeit und die Situation es erlauben sollte eine Situationsanalyse bei der Suche nach der Entstehung mit einbezogen werden. Bei der Analyse sollten laut Schulz und Zechert (2004) folgende Faktoren berücksichtigt werden: Welche personenbezogenen Faktoren sind bei diesem Patienten bekannt? Wer kann ggf. bezüglich weiterer Informationen befragt werden? Was haben Zeit- und Örtlichkeit zur Eskalation beigetragen? Welche Rolle spielt die Anzahl, die Art und das Verhalten der anwesenden Menschen? Gibt es jemanden, zu dem der Patient ein besonderes Vertrauensverhältnis hat? Gibt es Absprachen mit dem Patienten darüber, was geschieht, wenn er aggressiv wird? Wie genau die Situationsanalyse durchgeführt wird, hängt davon ab, ob der Patient bereits bekannt ist und wie schnell gehandelt werden muss. Die entsprechenden Verhaltensmaßnahmen müssen immer der jeweiligen Situation angepasst werden (Schulz, Zechert 2004, S. 54ff). Ist es nicht gelungen die Situation zu beruhigen und es kommt zu einer Steigerung der Aggressivität ist es wichtig die nun entwickelnde Dynamik solcher aggressiven Vorfälle zu verstehen um in den einzelnen Phasen die richtigen Interventionen setzen zu können. Schulz und Zechert (2004) haben hilfreiche Interventionen in den einzelnen Eskalationsphasen am Modell von Breakwell (Abbildung 2) beschrieben: 24 Abbildung 2: Typische Eskalationsphasen nach Breakwell (1998) Auslösephase Während dieser Phase kündigt eine Person durch Frühwarnzeichen an, dass sie sich von ihr bekannten Handlungsweisen entfernt. Die Frühwarnzeichen werden im Abschnitt „Adäquate Situations- und Risikoeinschätzung“ (Kapitel 7.4.1) näher beschrieben. In dieser Phase ist ein Patient meist für deeskalierende Kommunikation noch am ehesten zugänglich. Eskalationsphase Das Anbieten von Alternativen und das Auffangen sind in dieser Phase nur mehr schwer möglich. Der Patient ist stark erregt, Gestik, Mimik und das Verhalten anderer Personen wird falsch interpretiert. Die betroffene Person reagiert empfindlich und verhält sich bedrohlich. Die Aussagen der Mitarbeiter einer psychiatrischen Einrichtung müssen in der Eskalationsphase klar und eindeutig sein. Dem Patient muss klar gemacht werden, welche Konsequenzen sein Verhalten haben wird. Noch können Lösungsvarianten angesprochen werden, um die Situation ohne Zwangsmaßnahmen zu lösen. 25 Krisenphase In der Krisenphase ist, aufgrund der gesteigerten Erregung der Patienten, die Fähigkeit die aggressiven Impulse zu kontrollieren vermindert. Die Versuche verbal zu argumentieren sind vergeblich, da sie als weitere Konfrontation gedeutet werden. Diese Phase verläuft meist sehr kurz und trifft meist mittels körperlicher Angriffe die Mitarbeiter. Die praktizierte und angedrohte Gewalt gegen Dritte erfordert eine unmittelbare Intervention. Erholungsphase Nach einem aggressiven Vorfall normalisiert sich der Organismus wieder. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit eines erneuten Angriffs. In der Erholungsphase ist eine intensive pflegerische Begleitung wichtig. Der Vorfall sollte mit den beteiligten Personen unmittelbar besprochen werden. Eine genaue Beobachtung ist dabei jedoch essenziell, da im Falle eines erneuten Angriffs der Patient nicht wieder die Auslöse- und Eskalationsphase durchläuft und somit in der Situation für die Mitarbeiter weniger Handlungsspielraum und Zeit vorhanden ist. Depressionsphase Ziel der Maßnahmen während dieser Phase ist es für mögliche zukünftige aggressive Vorfälle Lösungen zu entwickeln. Eine Analyse der Situation sollte gemeinsam mit dem Patienten so bald das Befinden des Betroffenen es zulässt durchgeführt werden. Eine detaillierte Dokumentation des Vorfalls sollte durch die Mitarbeiter durchgeführt werden (Schulz, Zechert 2004, S. 61ff). 7.3.3 Nachbesprechung von aggressivem Verhalten und Zwangsmaßnahmen Eine Nachbereitung eines auto- oder fremdaggressiven Vorfalls , durch Analyse und das Verstehen des Vorgefallenen, die Möglichkeit für die weitere Behandlungsplanung vorbeugende Strategien und Alternativlösungen für zukünftiges aggressives Verhalten zu entwickeln. Die Nachbesprechung des Vorfalls sollte sowohl auf der Ebene der Patienten als auch der Ebene der Mitarbeiter durchgeführt werden. 26 Sobald die Situation deeskaliert ist, sollte ehest möglich eine Nachbesprechung der Zwangsmaßnahme oder des aggressiven Vorfalls mit dem Patienten durchgeführt werden. Das Gespräch mit dem Patienten soll durch die pflegerische Bezugsperson, dem zuständigen Therapeuten und den anderen an der Situation beteiligten Personen geführt werden. Beim Gespräch muss das Erleben aller Beteiligten berücksichtigt werden. Sollten Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung auftreten, müssen diese im Rahmen des psychotherapeutischen Prozesses behandelt werden. Eine mögliche Konsequenz aus dem Gespräch kann eine gemeinsame Behandlungsvereinbarung für zukünftige Behandlungen bei aggressivem Verhalten des Patienten erstellt werden (Ketelsen, Pieters 2004, S. 72ff). Auch eine Nachbesprechung des Vorfalls sollte mit allen an der Situation beteiligten Mitarbeitern möglichst bald erfolgen. Die Nachbesprechung sollte laut Ketelsen und Pieters (2004) folgendes beinhalten: Nachbesprechung der Strategie mit gegenseitigem Feedback, Austausch und Äußerung der Emotionen, Überprüfung, ob in der Situation eine alternative Vorgehensweise hilfreicher gewesen wäre. Die Mitarbeiter, welche von aggressiven Handlungen betroffen waren sind besonders gefährdet psychische Folgeschäden zu erleiden. Die Vorgesetzten des Mitarbeiters sollten daher innerhalb von 24 Stunden diesen Mitarbeitern ein Gesprächsangebot machen. Ziele dieses Gesprächs sollten sein: Information über mögliche Unterstützungsmöglichkeiten (zB Supervision, kurzfristige Arbeitsentlastung), emotionale Entlastung des Mitarbeiters, empathisches Nachvollziehen der Situation, und erarbeiten von Bewältigungsstrategien. Zu berücksichtigen ist auch, dass die psychischen Folgen eines aggressiven Vorfalls oft erst mit Verzögerung auftreten können. Daher ist es sinnvoll zu einem späteren Zeitpunkt ein Angebot für weitere Gespräche zu machen (Ketelsen, Pieters 2004, S. 76ff). 27 Neben einer Nachbesprechung mit dem Patienten und betroffenen Mitarbeitern muss der Vorfall auch vom gesamten Team besprochen werden. Dabei soll geklärt werden ob im Vorfeld Frühwarnzeichen übersehen wurden bzw. wenn diese erkannt wurden ob angemessen reagiert wurde. Des Weiteren sollen Meinungen und Einschätzungen geäußert werden und darüber diskutiert werden, ob eine alternative Vorgehensweise vor und während der Akutsituation eher zu einer Deeskalation beigetragen hätte. Am Ende des Gesprächs sollte eine Behandlungsplanung zur Prävention bzw. zum Verhalten bei zukünftigen Eskalationen entwickelt werden (Ketelsen, Pieters 2004, S. 78). 7.3.4 Präventive Maßnahmen bei Zwangsmaßnahmen Müssen Zwangsmaßnahmen gesetzt werden, so kommt es in vielen Fällen zu einer erheblichen persönlichen Kränkung beim Patienten und zu einer anhaltenden Störung der therapeutischen Beziehung zwischen Pflegekraft und Patient. Gründe hierfür sind aus der Sicht der Patienten Maßnahmen die ihnen gegenüber nicht begründet werden, eine entwürdigende Vorgehensweise bei der Durchführung der Zwangsmaßnahme (zB wortloses Überwältigen), oder auch ein Vorgehen nach einem starr wirkenden Schema ohne erkennbaren Bezug zu ihnen persönlich. Um die Gefahr einer anhaltenden Störung der therapeutischen Beziehung zu mindern sollten eine Reihe von Patienten-Anliegen im Bezug auf die Anwendung von Zwangsmitteln beachtet werden: Keine überfallsartige Durchführung der Zwangsmaßnahme, klare und eindeutige Kriterien für die Durchführung einer Zwangsmaßnahme, Absicherung der Maßnahme durch mitanwesende Vorgesetzte, ein Gespräch mit dem Patienten nach der Durchführung, eine taktvolle Ausdrucksweise auch bei energischem Vorgehen, und emotionell möglichst neutrale Durchführung der Maßnahme (Rupp, Rauwald 2004, S. 27f). 28 7.4 Individuelle Maßnahmen der Mitarbeiter Auch jeder einzelne Mitarbeiter kann präventive Maßnahmen setzen, um Gewalt und Aggressionsereignisse in einer psychiatrischen Abteilung zu verhindern oder zu reduzieren. 7.4.1 Adäquate Situations- und Risikoeinschätzung Die Voraussetzung um Schutzmaßnahmen ergreifen zu können oder um deeskalierend einwirken zu können ist eine richtige Situations- und Risikoeinschätzung des Mitarbeiters. Ein erster Schritt dabei ist das Erkennen von Frühwarnzeichen. Einige Anzeichen, die auf eine erhöhte Gewaltbereitschaft hinweisen, fassen Schirmer, Mayer et al. (2009) zusammen. Dazu zählen: Eine feindselige Grundstimmung mit Zeichen von Wut oder Ärger (zB Schimpfen, Drohen), Zeichen ungewöhnlicher Aufregung oder Passivität (zB gesteigerte Tonhöhe und Lautstärke, starrer Blickkontakt), psychomotorische Erregung oder Anspannung (die körperliche Aktivität ist mit der sicherste Indikator für eine folgende Aggression), gewalttätige Gestik, geringe Körperdistanz oder Sachbeschädigungen, Auflösung des gewohnten Musters nonverbaler Kommunikation, rasche Stimmungsschwankungen, übersensible Reaktion auf Kontaktangebote oder Kritik, und ein erhöhtes Gewaltrisiko am Tag der Aufnahme und in der ersten Woche. Die Gewaltbereitschaft eines Patienten ist von einer Pflegeperson nur dann zu erkennen, wenn sie auch eine klare Vorstellung vom Grundverhalten des Patienten hat (Schirmer, Mayer et al. 2009, S. 46). Das richtige Einschätzen der oben beschriebenen Verhaltensweisen können Mitarbeiter einer psychiatrischen Einrichtung durch Rollenspiele oder Videoaufnahmen erlernen (Richter 2004, S. 132). Das Verwenden von Skalen und Checklisten kann Pflegenden bei der adäquaten Einschätzung einer Situation bzw. des Eskalationsrisikos helfen. Ein Beispiel hierfür ist die Brøset-Gewalt-Checkliste (Brøset Violence Checklist, BVC). 29 7.4.2 Exkurs: Die Brøset-Gewalt-Checkliste Die Checkliste dient zur Einschätzung des Risikos, dass ein akutpsychiatrischer Patient in 812 Stunden nach Verhaltensweisen der Einschätzung (Verwirrtheit, jemanden Reizbarkeit, physisch lärmiges angreifen Verhalten, wird. verbales Sechs Drohen, körperliches Drohen, Angriffe auf Gegenstände) werden zweimal täglich eingeschätzt (zB um 9 Uhr und 18 Uhr). Wird bei einer Einschätzung eine dieser Verhaltensweisen beobachtet, so wird diese mit einem Punkt, ansonsten mit null Punkten bewertet. Aus der Gesamtsumme (06 Punkte) ergibt sich die Wahrscheinlichkeit für einen physischen Angriff bis zur nächsten Einschätzung. Beträgt die Gesamtsumme drei oder mehr Punkte, so sollten Maßnahmen zur Prävention geplant werden (Abderhalden 2005). Die Checkliste erwies sich als Instrument, dass sich gut in den Arbeitsalltag integriert und einfach anzuwenden ist (Schirmer, Mayer et al. 2009, S.47). Die Brøset-Gewalt-Checkliste wurde bisher jedoch nur auf akutpsychiatrischen Stationen getestet, ein Einsatz in anderen Bereichen sollte daher nur mit Vorsicht erfolgen (Abderhalden 2005). Ein Problem bei der Einschätzung nach der BVC oder den oben angeführten Anzeichen ist die primäre Fokussierung auf den Patienten. Die schwierig mit einzubeziehenden Randbedingungen werden dabei nicht berücksichtigt. Häufig waren Konflikte zwischen Personal und Patienten, bei denen es um die der Frage der Entlassung oder die Medikation ging oder der Verweis auf Stationsregeln sowie Auseinandersetzungen mit anderen Patienten, der Auslöser von späteren Aggressionen (Richter 1998, S. 125). 7.4.3 Selbstkontrolle und Selbstbeherrschung „Selbstkontrolle ist die Kraft und Fähigkeit, durch vernünftig-sittlichen Willen das eigene Denken, Handeln und Fühlen zu gestalten.“ (Schirmer, Mayer et al. 2009, S. 35) Um in angespannten Situationen die Ruhe und Übersicht zu behalten und ein inadäquates Verhalten vermeiden zu können ist die Beherrschung von Selbstbeeinflussungstechniken, zum Beispiel Selbstinstruktion oder (innerliche) Abreaktion eine gute Basis (Richter 2004, S. 132). Es ist bei der Arbeit mit psychisch kranken Menschen besonders wichtig, die eigene Angst wahrzunehmen, da die Gefahr besteht, auf Angst mit einem aggressiven Impuls zu reagieren. 30 Wird ein Mensch mit Gewalt bedroht, so reagiert der Körper mit Stress. Der Organismus konzentriert sich auf den Stressor, und das Gedächtnis sucht nach geeigneten Verhaltensweisen um die Aufgabe zu lösen. Es ist daher notwendig für eine Pflegekraft in gewalttätigen Situationen die Selbstkontrolle aufrecht zu erhalten. Ein erster Schritt ist eine Selbstreflexion zum Thema Angst und Aggression durch die Pflegekraft. Sie sollte sich dabei Fragen stellen wie: Wie erlebe ich Angst? Wie habe ich in der Vergangenheit Angstsituationen bewältigt? In welchen Situationen bin ich in der Vergangenheit aggressiv geworden? Wie bin ich in der Vergangenheit mit Aggression umgegangen? Wie hat sich die Aggression geäußert? Nur wenn die eigenen Gefühle angenommen werden, kann eine situationsgerechte Lösung gefunden werden. Eine Möglichkeit für die Pflegekraft, um die Selbstkontrolle in einer aggressiven Situation aufrecht zu erhalten, ist die Erstellung eines „Selbstkontrollplans“. Dieser persönliche Notfallplan sollte zwei oder drei Punkte kurz und klar anführen, an die sich Pflegende in Krisensituationen halten können. Die Techniken um sich kontrollieren zu können sind vielfältig. Atemkontrolle (zB durch tiefes Luft holen), Rückwärtszählen von 21 auf 0, oder sich positive Seiten beim Patienten suchen, wären Möglichkeiten, um nur ein paar Beispiele zu nennen (Schirmer, Mayer et al. 2009, S. 31ff). „Es ist nicht wichtig, was man tut, sondern dass man etwas tut, um aus der Eskalationsspirale auszusteigen.“ (Schirmer, Mayer et al. 2009, S. 39) 31 8 Schlussfolgerungen Hinsichtlich der zu bearbeitenden Forschungsfrage konnten verschiedene gewaltfördernde und gewaltreduzierende Faktoren identifiziert werden. Ein Aspekt sind die speziellen Bedingungen einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung. Neben dem medizinischen Behandlungsauftrag hat eine psychiatrische Abteilung auch noch einen ordnungspolitischen Auftrag. Im Rahmen des ordnungspolitischen Auftrags (Vollziehung des Unterbringungsgesetzes) kann es auch zu Zwangsmaßnahmen und Maßnahmen gegen den Willen einer Person bei Eigen- und Fremdgefährdung kommen. Durch solche Maßnahmen reagieren Patienten oftmals mit aggressivem Verhalten. Je mehr Patienten gegen ihren Willen auf einer Station gemeinsam untergebracht sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit für Aggressionsereignisse. Hinzu kommen Einschränkungen der Intimsphäre und der Sexualität, fehlende Rückzugsmöglichkeiten und der Bruch mit der Alltagswelt mit denen Patienten bei stationären Aufenthalten konfrontiert sind. Zusätzlich zu diesen generellen Einschränkungen kann es in geschlossenen psychiatrischen Abteilungen noch zu massiven Freiheitseinschränkungen (abgeschlossene Stationstür, Fixierung) kommen. Diese Faktoren bestätigen die vor der Arbeit aufgestellte Hypothese einer Förderung von Gewalt und Aggression durch die Abgeschiedenheit in psychiatrischen Abteilungen. Ein weiterer Faktor für aggressives Verhalten kann die Psychopathologie des Patienten sein. Häufige Ursachen der mit Aggressionen und Gewalttätigkeit einhergehenden psychomotorischen Erregungszustände sind Alkoholintoxikation (evtl. in Verbindung mit einer Persönlichkeitsstörung), akute Psychosen (Schizophrenie, Manie), psychoreaktive Erregungszustände (zB familiäre Konfliktsituationen) und Intoxikation mit stimulierenden Drogen (zB Kokain, Amphetamin, Ecstasy). Neben der Psychopathologie können auch „normalpsychologische“ Faktoren wie Ärger und Wut, Überforderungen, Stress und andere psychosoziale Belastungen aggressives Verhalten beim Patienten auslösen oder verstärken. Die Biografie, Ängste, das Alter und die Erfahrung sowie die Kommunikationsfähigkeit von Mitarbeitern in psychiatrischen Abteilungen können Gewalt und Aggressionen fördern. Eine mangelnde Psychohygiene der Pflegekräfte konnte als weiterer gewaltfördernder Faktor identifiziert werden. Zu den Institutionellen Voraussetzungen für eine Gewaltprävention in psychiatrischen Abteilungen gehört eine systematische Sicherheitskultur, welche sowohl den Schutz der 32 Mitarbeiter achtet, als auch die Würde und den Respekt gegenüber aggressiven und gewalttätigen Patienten bewahrt. Klare Leitlinien und Standards (zB für die Durchführung von Zwangsmaßnahmen) sowie ein organisatorisches und ein personelles Sicherheitskonzept der Einrichtung mindern die Wahrscheinlichkeit von Aggressionsereignissen. Mitarbeiter einer psychiatrischen Einrichtung, insbesondere Pflegekräfte, können durch eine adäquate Situations- und Risikoeinschätzung frühzeitig deeskalierend einwirken. Das Erkennen von Frühwarnzeichen, welche auf eine erhöhte Gewaltbereitschaft hinweisen, ist dabei eine wichtige Voraussetzung. Auch eine deeskalierende Kommunikation beugt Gewaltübergriffen vor. Eine Orientierung an Kommunikationsmodellen wie dem „Vier-Schritte-Modell“ von Marshall B. Rosenberg oder dem „Vier-Seiten-Modell“ von Friedemann Schulz von Thun sind dabei hilfreich. Ein weiteres wichtiges Hilfsmittel können auch Checklisten für die Risikoeinschätzung, wie die Broset-Gewalt-Checkliste, sein. Auch die Selbstkontrolle und Selbstbeherrschung der Mitarbeiter und die Beherrschung von Deeskalationstechniken können Gewalt und Aggression vermindern. Das oberste Ziel aller Deeskalationsstrategien ist die Gewaltvermeidung. Sind körperliche Interventionen nicht zu vermeiden, so muss auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden. Es geht dabei um den Schutz des Personals, dabei soll der Angreifer möglichst keine körperlichen oder psychischen Schäden erleiden. Um dies gewährleisten zu können müssen die entsprechenden Deeskalationstechniken und Körpertechniken bereits in der Ausbildung der Mitarbeiter geschult werden. Während einer aggressiven Notfallsituation sollen alle Maßnahmen auf eine weitere Eskalation abzielen. Die Basis dafür sind das Verständnis für Entstehung, Verlauf und Dynamik einer Notfallsituation. Eine Orientierung an den typischen Angriffsphasen des Modells von Breakwell kann dabei helfen die passende Nachbesprechung eines Intervention Vorfalls anzuwenden. Durch (Gewaltübergriff, die Nachbereitung Zwangsmaßnahme) und können Alternativlösungen und präventive Strategien für zukünftiges aggressives Verhalten entwickelt werden. Auch um psychische Folgeschäden vermeiden zu können sind eine Nachbesprechung mit den betroffenen Mitarbeitern, mit dem Team und dem Patienten nötig. 33 9 Diskussion und Ausblick Gewalt und Aggression in geschlossenen psychiatrischen Abteilungen werden auch durch die aktuelle Novelle des österreichischen Unterbringungsgesetzes nicht völlig zu vermeiden sein. Ein weiterer Schritt zur Gewaltreduktion dürfte damit jedoch gesetzt worden sein. Schon die Änderungen beim Aufnahmeverfahren im Rahmen einer Unterbringung auf Verlangen (§6 UbG) dürften zur Reduktion von Zwang und Aggression beitragen. Bei der Unterbringung auf Verlangen mussten bislang zwei Ärzte den Patienten vor einer Unterbringung untersuchen und die Notwendigkeit der Aufnahme bescheinigen. Dadurch war diese Art der Unterbringung bislang eine Seltenheit. Eine Erhöhung des Anteils der Unterbringungen auf Verlangen gegenüber den Unterbringungen ohne Verlangen ist wünschenswert. Die Begriffsbereinigung (Anstatt des Begriffs „psychiatrischer Anstalt“, wird im Gesetz nun der Begriff „psychiatrische Abteilung“ verwendet) ist ein weiterer begrüßenswerter Schritt, da damit zur „Entstigmatisierung“ von psychiatrischen Abteilungen beigetragen wird. Ob die weiteren Änderungen des Gesetzes (Abschaffung des verpflichteten zweiten Zeugnisses über die Bescheinigung der Notwendigkeit einer Unterbringung ohne Verlangen; Änderungen bei der Beendigung der Unterbringung; Bessere Rechtsstellung des Abteilungsleiters, Änderungen bei den Beschränkungen) im Hinblick auf eine Reduzierung von Gewalt sich positiv auswirken, wird darauf ankommen, wie diese in der Praxis umgesetzt werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt wäre eine Verbesserung der Ausbildung der in psychiatrischen Abteilungen tätigen im Umgang mit Gewalt und Aggression. Dieses Thema spielt bei der Ausbildung von Pflegekräften in Österreich noch immer eine untergeordnete bis gar keine Rolle. Verpflichtende Module im Rahmen der Ausbildung und vermehrte Angebote von Trainingsmaßnahmen (Deeskalationstechniken, Körpertechniken) in der Weiterbildung wären ein Schritt zur Vermeidung von Aggression und Gewalt. 34 Fort- und 10 Literaturverzeichnis: Abderhalden C. (2005) Die Norwegische Brøset-Gewalt-Checkliste. www.needhamabderhalden.ch, 30.09.2010. Bundeskanzleramt (2010) Bundesgesetz vom 1. März 1990 über die Unterbringung psychisch Kranker in Krankenanstalten (Unterbringungsgesetz – UbG). http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10002936/UbG,%20Fassung%20v om%2001.07.2010.pdf?FassungVom=2010-07-01, 11.03.2011. Breakwell G. (1998) Aggression bewältigen - Umgang mit Gewalttätigkeit in Klinik, Schule und Sozialarbeit, Huber, Göttingen, Bern. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) (2009) S2-Praxisleitlinien Psychiatrie und Psychotherapie. 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