Entsendung von ausländischen Arbeitnehmern in die niederländische Baubranche Tarifvertrag für die Baubranche 2007-2009 DE Welche Tarifvertragsbestimmungen finden bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern Anwendung? 2 Ausländischer Arbeitnehmer Beschäftigung in den hat einen Arbeitsvertrag mit Niederlanden bei Gültige Tarifvertragsbestimmungen Weitere Informationen einem ausländischen einem niederländischen Bauunternehmen Bauunternehmen einem ausländischen Bauunternehmen, das einen Bauauftrag in den Niederlanden angenommen hat einer ausländischen Zeitarbeitsfirma, und zwar: Niederländischer Bautarifvertrag, Art. 92: Ausländische Arbeitnehmer Niederländischer Bautarifvertrag, Art. 92: Ausländische Arbeitnehmer Kapitel 1 und 2 dieser Broschüre - mit einem Bauspezialisten* einem niederländischen oder einer Tochter Bauunternehmen eines Baukonzerns - mit einer anderen einem niederländischem Zeitarbeitsfirma Bauunternehmen Niederländischer Bautarifvertrag, Art. 92: Ausländische Arbeitnehmer Niederländischer ABU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer, Art. 35A: Zeitarbeiter mit einem ausländischen Arbeitsvertrag; Ergänzend bestimmte Teile des niederländischen Tarifvertrags für die Baubranche Kapitel 1 und 2 dieser Broschüre Kapitel 1 und 2 dieser Broschüre Kapitel 1 und 3 dieser Broschüre Situationen, die in dieser Broschüre nicht besprochen werden Ausländischer Arbeitnehmer Beschäftigung in den hat einen Arbeitsvertrag mit Niederlanden bei Gültige Tarifbestimmungen einer ausländischen einem niederländischen Zeitarbeitsfirma Bauunternehmen durch Vermittlung einer niederländischen Zeitarbeitsfirma, und zwar - eines Bauspezialisten* Niederländischer Bautarifvertrag oder einer Tochter eines (vollständig)** Baukonzerns - einer anderen Niederländischer ABU- Zeitarbeitsfirma oder NBBU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer (vollständig), plus bestimmte Teile aus dem Bautarifvertrag Weitere Informationen Vollständige Fassung des niederländischen Bautarifvertrags ** Broschüre ‘Zeitarbeit am Bau’ einer niederländischen Zeitarbeitsfirma, und zwar: - mit einem Bauspezialisten* niederländischen Niederländischer oder einer Tochter eines Bauunternehmen Bautarifvertrag (vollständig)** Baukonzerns - einer anderen niederländischem Niederländischer ABU- oder Zeitarbeitsfirma Bauunternehmen NBBU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer (vollständig), plus bestimmter Teile aus dem Bautarifvertrag Vollständige Fassung des niederländischen Bautarifvertrags ** Broschüre ‘Zeitarbeit am Bau’ niederländischen niederländischem Niederländischer Bautarifvertrag Bauunternehmen Bauunternehmen (vollständig) Vollständige Fassung des niederländischen Bautarifvertrags * Eine Zeitarbeitsfirma, die mehr als 50 % der Lohnsumme für die Entsendung von Zeitarbeitern in die Baubranche aufwendet. ** Wenn die Zeitarbeitsfirma Mitglied ist beim Allgemeinen Verband von Zeitarbeits­ unternehmen (ABU, Algemene Bond Uitzendondernemingen) oder beim Niederländischen Verband von Personal­ vermittlungs- und Zeitarbeits­ unternehmen (NBBU, Nederlandse Bond van Bemiddelings- en Uitzend­ ondernemingen) gelten der vollständige ABU- oder NBBU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer und bestimmte Teile des niederländischen Bautarif­ vertrags. ABU und NBBU sind Arbeitgeberorganisationen für die Zeitarbeitsbranche. Siehe www.abu.nl oder www.nbbu.nl. 3 Inhalt 1. Einleitung 1.1 Über diese Broschüre 1.2 Wichtige Begriffe 4 5 5 6 2.Entsendung durch ein ausländisches Bauunternehmen 2.1 Einleitun 2.2 Arbeits- und Ruhezeiten 2.3 Entgelt 2.4 Zuschläge und Vergütungen 2.5 Sicherheit und Gesundheit 8 8 8 11 13 16 3.Entsendung durch eine ausländische Zeitarbeitsfirma 3.1 Einleitung 3.2 Fachkräfte und Berufsanfänger 3.3 Arbeits- und Ruhezeiten 3.4 Entgelt 3.5 Zuschläge und Vergütungen 3.6 Sicherheit und Gesundheit 18 18 19 19 21 23 27 4. Wichtige Adressen 28 4.1Tarifparteien des niederländischen Bautarifvertrags 28 4.2Tarifparteien des niederländischen ABU-Tarifvertrags für Zeitarbeitnehmer 30 4.3Tarifparteien des niederländischen NBBU-Tarifvertrags für Zeitarbeitnehmer 30 Anlage: Löhne zum 1. Januar 2008 1.1 Erläuterung 1.2 Bauarbeiter 1.3 UTA-Mitarbeiter 31 31 31 32 1. Einleitung 1.1 Über diese Broschüre Das niederländische Gesetz über die Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitendes Arbeiten (WAGA, Nederlandse Wet arbeids­ voorwaarden grensoverschrijdende arbeid) schreibt vor, welche gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen für Arbeitnehmer gelten, die als Angestellte eines ausländischen Unternehmens vorübergehend in die Niederlande entsandt werden. In dieser Broschüre wird erläutert, welche Teile des niederländischen Bautarifvertrags (Nederlandse cao voor de Bouwnijverheid 2007–2009) Anwendung finden auf Arbeitnehmer mit einem nicht auf niederländischem Recht basiertem Arbeitsvertrag, die in den Niederlanden vorübergehend Bauarbeiten ausführen (nachstehend genannt: Entsendung aus dem Ausland). In dieser Broschüre werden die nachstehenden Arten der Entsendung aus dem Ausland behandelt: 1.Ein ausländisches Bauunternehmen entsendet Arbeitnehmer an ein niederländisches Bauunternehmen; 2.Ein ausländisches Bauunternehmen übernimmt einen Auftrag in den Niederlanden und führt diesen mit eigenen Mitarbeitern aus; 3.Eine ausländische Zeitarbeitsfirma verleiht Zeitarbeiter an ein niederländisches Bauunternehmen. Welche Tarifvertragsbestimmungen genau Anwendung finden, richtet sich nach der Art der Entsendung. Die ersten beiden genannten Arten werden in Kapitel 2 besprochen, die dritte Form (Zeitarbeiter) kommt in Kapitel 3 zur Sprache. 5 Diese Broschüre richtet sich an ausländische Bauunternehmen und ausländische Zeitarbeitsfirmen, die ihre Arbeitnehmer an niederländische Bauunter­ nehmen verleihen, an entsandte ausländische Arbeitnehmer und an niederländische Bauunter­ nehmen, die diese aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmer beschäftigen möchten. Die Broschüre ist in niederländischer, englischer, deutscher und polnischer Sprache verfügbar. Diese Broschüre ist eine gemeinsame Veröff­ entlichung der niederländischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, die als Vertrags­parteien am niederländischen Bautarifvertrag, am ABU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer und am NBBU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer beteiligt sind. Sie haben sich für eine möglichst einfache Beschreibung der gültigen Tarifvertragsbestimmungen ohne verwirrende Details entschieden. Das bedeutet allerdings, dass aus dem Text dieser Broschüre keinerlei Rechte abgeleitet werden können! Klicken Sie nacheinander auf Algemeen (Allgemeines), Informatie (Informationen) und cao’s (Tarifverträge). 1 6 Den für allgemein verbindlich erklärten Wortlaut des niederländischen Bautarifvertrags 2007-2009 finden Sie im Internet unter www.tbbouw.nl1 (der Internetseite des Technisch Bureau Bouwnijverheid) und unter www.cao.szw.nl (der Internetseite des niederländischen Ministeriums für Arbeit und Soziales). Ein für allgemein verbindlich erklärter Wortlaut eines Tarifvertrags gilt auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nicht Mitglied eines als Vertragspartei am Tarifvertrag beteiligten Interessenverbands sind. 1.2 Wichtige Begriffe Niederländischer Bautarifvertrag Der Begriff ‘niederländischer Bautarifvertrag’ (Cao voor de Bouwnijverheid, nachstehend auch ‘der Tarifvertrag’ oder ‘dieser Tarifvertrag’ genannt) ist in dieser Veröffentlichung wie folgt zu verstehen: die für allgemein verbindlich erklärten Bestimmungen des niederländischen Tarifvertrags für die Baubranche über den Zeitraum bis zum 30. Juni 2009. Kraft Artikel 92 dieses Tarifvertrags müssen ausländische Unter­ nehmen einige dieser tarifvertraglichen Bestimmungen auf Arbeitnehmer anwenden, die sie vorübergehend im niederländischen Bausektor beschäftigen. Darüber hinaus gibt es in den Niederlanden für einige baubezogene Aktivitäten eigene Tarifverträge. Dies gilt zum Beispiel für Maler und Verputzer und für den Anlagenbau. Bauunternehmen Der Tarifvertrag gilt für alle Unternehmen, die mehr als die Hälfte ihrer Lohnsumme für die Errichtung, den Umbau, die Instandsetzung und/oder den Abriss von Gebäuden aufwenden. Es betrifft dabei Bauarbeiten im Bereich: - von Privat- und Nutzbauten (wie Wohnungen und Gewerbegebäude); - von Erdarbeiten sowie Wasser- und Wegebau (zum Beispiel nicht landwirtschaftlich bedingter Erdaushub, Bau von Straßen, Brücken und Deichen); - der Infrastruktur (Straßen, Eisenbahnlinien, Abwasser- und Kabelnetze). Maurer und Abrissmitarbeiter. UTA-Mitarbeiter erfüllen in den Bauunternehmen Leitungsaufgaben oder sind im technischen oder administrativen Bereich tätig. Wird in dieser Broschüre der Begriff „der Arbeit­ nehmer“ oder „der Zeitarbeiter“ verwendet, handelt es sich um eine Tarifbestimmung, die für Arbeitnehmer oder Zeitarbeiter in sowohl Bauarbeiter- als UTA-Funktionen gilt. Arbeitgeber ABU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer Der Begriff Arbeitgeber steht in dieser Broschüre für das ausländische Unternehmen (das ausländische Bauunternehmen oder die ausländische Zeitarbeits­ firma), das seine Arbeitnehmer in die Niederlande entsendet. Ein Entleiher ist in diesem Zusammenhang ein niederländisches Bauunternehmen, das einen von einem ausländischen Unternehmen entsandten Arbeitnehmer beschäftigt. Der ABU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer 2004-2009 ist der für allgemein verbindlich erklärte Tarifvertrag für in den Niederlanden beschäftigte Zeitarbeiter. Ausländische Unternehmen, die einen Zeitarbeiter in die Niederlande entsenden, müssen einige Bestimmungen aus diesem Tarifvertrag einhalten. Dazu gehört unter anderem, dass für Zeitarbeiter in Bauunternehmen ergänzend zu diesem ABU-Tarifvertrag noch bestimmte Teile des Bautarifvertrags gelten. Arbeitnehmer Der Begriff Arbeitnehmer steht in dieser Broschüre für einen aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmer oder Zeitarbeiter, sofern nicht ausdrücklich vermerkt wird, dass es einen eigenen Mitarbeiter des Entleihers betrifft. Der niederländische Bautarifvertrag unterscheidet zwischen ‘Bauarbeitern’ und sogenannten ‘UTA-Mitarbeitern’2. Bauarbeiter sind diejenigen, die tatsächlich Bauarbeiten durchführen, wie Zimmerleute, Zeitarbeitsfirma Dabei handelt es sich um jedes Unternehmen, das Arbeitnehmer an Entleiher entsendet, die dort vorüber­ gehend unter der Aufsicht dieser Entleiher arbeiten. Unter ‘Bauspezialist’ wird in dieser Broschüre ver­standen: die Zeitarbeitsfirma, die für Entsendungen in die Baubranche über 50 % ihrer Lohnsumme aufwendet. UTA steht für Uitvoering (Ausführung), Techniek (Technik) und Administratief (Verwaltung), Anm. d. Übers. 2 7 2. E ntsendung durch ein ausländisches Bauunternehmen 2.1 Einleitung Eine vollständige Übersicht über die gültigen Tarifvertrags­ bestimmungen finden Sie in Artikel 92 des niederländischen Bautarifvertrags 2007-2009. 3 Ein ausländisches Bauunternehmen, das vorüber­ gehend eigene Mitarbeiter in die Niederlande entsendet, ist zur Einhaltung einiger Bestimmungen des niederländischen Bautarifvertrags verpflichtet. Das gilt sowohl für die Ausführung von Aufträgen mit eigenen Mitarbeitern als auch für die Entsendung dieser Mitarbeiter an ein niederländisches Bauunter­ nehmen. In diesem Kapitel werden die wichtigsten Tarifvertragsbestimmungen, die dabei zu beachten sind, in Kurzform beschrieben.3 2.2 Arbeits- und Ruhezeiten Arbeitszeiten 8 •Regelarbeitszeit und Arbeitstage: Die Regelarbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden und 8 Stunden täglich. Eine reguläre Arbeitswoche läuft von Montag bis Freitag. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, an Samstagen, Sonntagen oder an tarifvertraglich anerkannten Feiertagen zu arbeiten. •Tägliche Arbeits- und Ruhezeiten: Der Arbeitgeber legt – in Absprache mit dem Arbeitnehmer – die täglichen Arbeits- und Ruhezeiten des Arbeit­ nehmers fest. Für den Bauarbeiter liegt die tägliche Arbeitszeit zwischen 07.00 und 18.00 Uhr. Arbeitszeit, gesetzliche Pausen und Fahrtzeit dürfen zusammen nicht länger als 11,5 Stunden pro Tag umfassen. Wenn nötig, wird die Arbeitszeit verkürzt. •Schichtdienst: Für den Bauarbeiter, der im Schicht­ dienst arbeitet, liegt die Regelarbeitszeit zwischen Montagmorgen 0.00 Uhr und Freitagabend 24.00 Uhr. Pro 2 Wochen gilt eine maximale Arbeitszeit von 80 Stunden. Dieser Arbeitnehmer hat Anspruch auf Schichtdienstzuschlag. •Versetzte Stunden Infra4: Auf infrastrukturellen Baustellen darf der Bauarbeiter zu versetzten Stunden arbeiten. Das heißt: auch vor 07.00 Uhr und nach 18.00 Uhr und auch an Samstagen und Sonntagen. Die Regelarbeitszeit bleibt jedoch 40 Wochenstunden. Für versetzte Stunden wird ein Zuschlag ausgezahlt. •Überstunden: Überstunden liegen vor, wenn länger als 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Wird vor 07.00 Uhr und nach 18.00 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen gearbeitet, gelten diese Stunden ebenfalls als Überstunden. Überstunden darf der Bauarbeiter nur in Ausnahmefällen leisten. Er ist dazu nicht verpflichtet, aber wenn er Überstunden leistet, hat er Anspruch auf eine Überstundenvergütung. Die UTA-Mitarbeiter sind ebenfalls nicht zum Leisten von Überstunden verpflichtet. •Bereitschaftsdienst: Ein Bauarbeiter hat Bereit­ schaftsdienst, wenn er außerhalb der Regelarbeitszeit verfügbar sein muss, um Arbeiten zu verrichten, deren Erledigung nicht bis zum nächsten Arbeitstag warten kann. Dieser Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Bereitschaftsdienstvergütung, auch wenn er nicht gearbeitet hat. Die Überstundenvergütung gilt nur, sofern der Arbeitnehmer während seines Bereitschaftsdienstes auch tatsächlich arbeitet. Dies ist eine Abkürzung für ‘Infrastruktur’. 4 •Normregelung: Sofern der Tarifvertrag bezüglich eines bestimmten Teils der Arbeitszeit keine Bestimmung enthält, gilt für diesen Teil die Norm­ regelung „Arbeitszeiten“ aus dem Tarifvertrag. Freie Tage •Urlaubstage: Der Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag über 40 Wochenstunden hat pro Jahr Anspruch auf die in der nachstehenden Tabelle genannte Zahl von Urlaubstagen. Während dieser Tage gilt eine Lohnfortzahlung. Der Arbeitnehmer, der in Teilzeit oder kürzer als ein Jahr in den Niederlanden arbeitet, hat Anspruch auf eine anteilige Zahl von Urlaubstagen. Der Bauarbeiter darf im Sommer an 3 aufeinander folgenden Wochen Urlaub machen. •Einzelne Urlaubstage: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einzelne Urlaubstage. Bei einem Arbeitsvertrag mit 40 Wochenstunden sind das 22 pro Jahr für Bauarbeiter und 15 pro Jahr für UTA-Mitarbeiter. Der Arbeitnehmer, der in Teilzeit oder kürzer als ein Jahr in den Niederlanden arbeitet, hat Anspruch auf eine anteilige Anzahl von einzelnen Urlaubstagen. 9 Urlaubstage Alter Zahl der Urlaubstage pro Kalenderjahr (außer)gesetzlich 29 25 25 10 25 13 29 25 35 38 UTA-Mitarbeiter Bis 18 Jahre 18 bis 54 Jahre 55 bis 59 Jahre 60 Jahre oder älter 27 25 25 9 25 11 27 25 34 36 •Feiertage: An den nachstehenden Feiertagen hat Feiertag anlässlich des Geburtstags der niederländischen Königin, Anm. d. Übers. 10 Insgesamt Bauarbeiter Bis 18 Jahre 18 bis 54 Jahre 55 bis 59 Jahre 60 Jahre oder älter Für einzelne Urlaubstage gilt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. 5 Zusatztage der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub: an den beiden Weihnachtstagen, an Neujahr, Ostermontag, Himmelfahrt, Pfingstmontag und Koninginnedag5. Für das Feiern von nicht-christlichen religiösen Feiertagen darf der Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub nehmen. •Sonderurlaub: Bei außergewöhnlichen (Familien-) Ereignissen darf der Arbeitnehmer Sonderurlaub nehmen. Dazu gehören u.a. Arztbesuche, Umzug, Hochzeit oder Ehejubiläum, Entbindung der Partnerin, Krankenhausaufenthalt eines Hausgenossen und Krankheit oder Tod eines Familienmitglieds. Pro Jahr zahlt der Arbeitgeber über höchstens 3 solcher Sonderurlaubstage den Lohn weiter. Schlechtes Bauwetter •Keine Arbeit möglich: Der Arbeitgeber entscheidet, ob das Wetter zu schlecht oder zu dunkel ist, um auf der Baustelle arbeiten zu können (‘schlechtes Bauwetter’). Bei einer gefühlten Temperatur von -6 Grad Celsius oder niedriger darf der Bauarbeiter selbst mit der Arbeit aufhören. Bei schlechtem Bauwetter gilt die Lohnfortzahlung. 2.3 Entgelt •Lohntabellen: Die Anlage enthält die relevanten Lohnbeträge zum 1. Januar 2008. In den Tabellen für Bauarbeiter werden die vom Arbeitgeber zu zahlenden Mindestbeträge genannt. Die Tabellen für die UTA-Mitarbeiter enthalten die Anfangs- und Höchstgehälter pro Funktionsebene. •Lohnerhöhungen und Einmalzahlungen: In dem Zeitraum vom 2. Januar 2008 bis zum 30. Juni 2009 werden die Löhne wie folgt angehoben: -zum 1. Juli 2008 + 1,75% strukturell -zum 1. Januar 2009 + 1,50 % strukturell -zum 30. Juni 2009+ 0,25 % strukturell + 0,25 % als Einmalzahlung •Festsetzung des Lohnniveaus: Die Lohnhöhe wird von den folgenden Faktoren bestimmt: -Tätigkeitsbereich: der Tätigkeitsbereich der Funktion ist ausschlaggebend für die Funktions­ gruppe (Bauarbeiter) oder die Funktionsebene (UTA-Mitarbeiter), in die der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einteilt -Alter: Es gibt Lohnstufen für Arbeitnehmer von 22 Jahren und älter und für Arbeitnehmer bis 21 Jahre. Ein verheirateter Bauarbeiter bis 21 Jahre hat Anspruch auf den Lohn eines drei Jahre älteren Arbeitnehmers -Wochenarbeitszeit: In den Lohntabellen stehen die Beträge, die bei einer normalen Wochenarbeitszeit gelten. Bei Teilzeitarbeit werden diese Beträge anteilig berechnet -Arbeitserfahrung: Arbeitnehmer, die noch nie oder nicht für längere Zeit am Bau gearbeitet haben - in den Niederlanden oder im Ausland dürfen in bestimmten Fällen vorübergehend nach einer Anfängerstufe entlohnt werden. •Funktionseinteilung von Bauarbeitern: Im Tarifvertrag werden die Bauarbeiterfunktionen in 5 Funktions­ gruppen unterteilt (siehe nachstehende Tabelle). Die Entlohnung eines Bauarbeiters von 22 Jahren oder älter richtet sich nach der Funktionsgruppe, zu der sein Tätigkeitsbereich gehört. Bei den jüngeren 11 Bauarbeitern richtet sich die Entlohnung nach dem Alter und nach dem Ausbildungsniveau. Funktionsgruppen für Bauarbeiter * Leitung eines (Teil eines) Bauprojekts. 12 A.Ungeschulte oder geringqualifizierte Arbeit, keine Erfahrung erforderlich, unterstützende Funktion (beispielsweise ein ungelernter Bauarbeiter, der diverse einfache Arbeiten verrichtet). B.Einige fachspezifische Kenntnisse vorhanden, geringes Maß an Selbstständigkeit, bei einfachen, oft wiederkehrenden Arbeiten oftmals mehr Selbstständigkeit (beispielsweise ein Abrissarbeiter, der unter Aufsicht arbeitet). C.Fachspezifisches Wissen und Fachkönnen sind vorhanden, selbstständiges Arbeiten. Dies sind die richtigen Handwerker (beispielsweise ein Allround-Fliesenleger). D. Fachspezifisches Spezialwissen, selbstständiges Arbeiten, oftmals mit Führungsaufgaben (beispielsweise ein Allround-Maurermeister, der auch Arbeiten an der Kanalisation sowie an Fliesenböden, Wänden und Dächern verrichten kann). E.Sehr spezifisches Fachwissen, selbstständiges Arbeiten, meist mit Führungsaufgaben (beispielsweise ein Fachmann für Fundamente oder ein Rammmeister). •Funktionseinteilung von UTA-Mitarbeitern: Von den UTA-Funktionen (‘Funktionsleitern’) aus dem Tarifvertrag finden 12 Anwendung auf aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer. Pro Funktion gibt es maximal 6 Funktionsebenen. •Lohnzettel: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Bauarbeiter zu jeder Lohnauszahlung einen schriftlichen Nachweis des Bruttolohns auszuhändigen. Zuschläge, Vergütungen, Überstunden und Fahrtstunden werden darin separat aufgelistet. Funktionsleiters für aus dem Ausland entsandte UTA-Mitarbeiter 1. Ausführung* 2. Betriebsbüro 3. Arbeitsvorbereitung 4. Kalkulation 5.Planentwicklung, Konstruktionsbüro und Zeichenbüro 7. Einkauf 8.Material- und Baustoffverwaltung 9. Materialwartung 10. Qualitätskontrolle Asphalt und/oder Beton 11. Verwaltung allgemein 12. Arbeitsverwaltung 17. Programmierung und Systemanalyse 2.4 Zuschläge und Vergütungen6 Bauarbeiter •Urlaubsgeld: Das Urlaubsgeld beträgt 8 % des Grundlohns. •Leistungszuschlag: Der Arbeitgeber darf zuzüglich zum Lohn, auf den der Bauarbeiter nach den Lohntabellen Anspruch hat, einen Leistungszuschlag zahlen. Ein solcher Zuschlag kann an ein leistungsförderndes System (Tarifarbeit) gekoppelt werden. Wenn mit einem solchen System gearbeitet wird, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies in einvernehmlicher Weise schriftlich festlegen. •Fahrtkostenvergütung: Der Bauarbeiter, der täglich mehr als insgesamt 15 Kilometer von seinem vorübergehenden Aufenthaltsort in den Niederlanden zu seiner Arbeitsstelle (und zurück) zurücklegt, kann für die nachstehende Vergütung in Betracht kommen. Fahrtkostenvergütung für Bauarbeiter Transportmittel Berechnungs- grundlage Öffentl. Verkehrsmittel niedrigste Klasse Fahrrad pro Arbeitstag Mofa pro km pro Tag (minimal) Motorrad pro km Auto pro km Alle Zuschläge und Vergütungen sind Bruttobeträge. 6 Betrag 100% D 0,80 D 0,07 D 0,89 D 0,22 D 0,28 •Fahrerzuschlag: Der Bauarbeiter, der auf Wunsch seines Arbeitgebers einen oder mehrere Kollegen in seinem Auto mitnimmt, hat Anspruch auf einen Zuschlag, nämlich: Fahrerzuschlag für Bauarbeiter einfache Entfernung 0-30 km 31-65 km mehr als 65 km Zuschlag pro Tag D 6 D 9 D12 •Fahrtstundenvergütung: Der Bauarbeiter, der außerhalb der niederländischen Kommune, in der er vorübergehend wohnt, arbeitet, hat Anspruch auf Lohnfort­ zahlung (abzüglich eines eventuellen Leistungszuschlags) über die Stunden, die er für Hin- und Rückfahrten zwischen seinem vorübergehenden Aufenthaltsort in den Niederlanden und seiner Arbeitsstätte 13 aufwenden muss. Im Tarifvertrag wird beschrieben, wie sich die Fahrtzeit objektiv feststellen lässt. Die Fahrtstundenvergütung gilt nicht für die erste Fahrtstunde am Tag. Die erste Fahrtstunde wird jedoch wohl demjenigen Bauarbeiter erstattet, der auf Wunsch des Arbeitgebers einen oder mehrere Kollegen in seinem Auto mitnimmt. •Überstundenvergütung: Der Bauarbeiter hat die Wahl zwischen einer Vergütung in Geld oder in Freizeit. Bei einer Vergütung in Geld wird sein normaler Stundenlohn um den betreffenden Prozentsatz aus der nachstehenden Tabelle erhöht. Bei einer Vergütung in Freizeit wird die Zahl der Überstunden um diesen Prozentsatz erhöht. Bei Überstunden im Schichtdienst errechnet sich die Überstundenvergütung nach den für den Schichtdienst gültigen Stundenlöhnen. Bei Über­ stunden durch versetzte Stunden Infra errechnet sich die Überstundenvergütung nach dem normalen Stundenlohn des Bauarbeiters. Überstundenvergütung für Bauarbeiter 14 Zeitraum Zuschlag die ersten 3 Überstunden pro Tag 25% sonstige Überstunden zwischen Montag 05.00 Uhr und Samstag 21.00 Uhr 50% zwischen Samstag 21.00 Uhr und Montag 05.00 Uhr und an Feiertagen 100% •Schichtdienstzuschlag: Der Bauarbeiter, der im Schichtdienst arbeitet, erhält einen prozentualen Zuschlag auf seinen regulären Stundenlohn. Bei einem Zweischichtdienst beträgt dieser Zuschlag 10 %, bei einem Dreischichtdienst 15 %. •Zuschlag für versetzte Stunden Infra: Dieser Zuschlag gilt für gearbeitete, versetzte Stunden vor 07.00 Uhr und nach 20.00 Uhr, innerhalb der Regelwochenarbeitszeit. Es betrifft hier einen prozentuellen Zuschlag zum regulären Stundenlohn des Bauarbeiters. Siehe nachstehende Tabelle. Zuschlag für versetzte Stunden Infra für Bauarbeiter Versetzt gearbeitete Stunden Zwischen Montag 20.00 Uhr und Freitag 07.00 Uhr Zwischen Freitag 20.00 Uhr und Samstag 20.00 Uhr Zwischen Samstag 20.00 Uhr und Sonntag 07.00 Uhr Zwischen Sonntag 07.00 Uhr und Montag 07.00 Uhr und an Feiertagen Zuschlag 30% 50% 75% 100% Bereitschaftsdienstvergütung für Bauarbeiter (Mindestbeträge) Gebundenheit an die Wohnung ununterbrochen zu bestimmten Zeiten minimal Vergütung pro Vergütung pro Tag ( % der Wochenvergütung) Kalenderwoche Mo bis Fr Sa/So D 176,13 10% 25% D 152,64 10% 25% D 129,16 10% 25% •Bereitschaftsdienstvergütung: Die Höhe dieser Vergütung wird vom Arbeitgeber in Absprache mit dem Bauarbeiter festgelegt. Wenn jener Arbeit­ nehmer eine ganze Kalenderwoche Bereitschafts­ dienst hat, gilt eine Vergütung pro Woche. Dauert der Dienst kürzer, gilt eine Vergütung pro Tag. Tatsächlich gearbeitete Stunden während des Bereitschaftsdienstes werden als Überstunden abgerechnet. •Arbeitskleidung und Werkzeug: Der Arbeitgeber kann dem Bauarbeiter die erforderliche Arbeitskleidung, die Schuhe und das Werkzeug kostenlos zur Verfügung stellen. Wenn jener Arbeitnehmer diese Sachen selbst anschaffen muss, hat er je gearbeiteten Tag Anspruch auf die nachstehenden finanziellen Vergütungen: Vergütungen für Arbeitskleidung, Schuhe und Werkzeug für Bauarbeiter Vergütung für Arbeitskleidung Arbeitskleidung für den Rammbetrieb Stiefel Ausschließlich Kniestiefel Stiefel und Ölzeug für Küsten- und Uferarbeiten Eigenes Werkzeug Zimmermann/Pflasterer Eigenes Werkzeug Maurer/Fliesenleger Betrag D 0,87 D 0,95 D 0,54 D 0,43 D 1,11 D 0,75 D 0,54 15 •Vorarbeiterzuschlag: Ein Vorarbeiter – ein Bauarbeiter von 22 Jahren oder älter, der ein Team von mindestens 5 Leuten leitet – hat Anspruch auf einen Zuschlag zu seinem regulären Lohn. Dieser Zuschlag ist in Lohntabelle II enthalten (siehe Anlage). UTA-Mitarbeiter •Urlaubsgeld: Dieser Zuschlag beträgt mindestens 8 % des Jahresgehalts. •Fahrtkostenerstattung: Die nachstehende Vergütung gilt für den UTA-Arbeitnehmer, der im Auftrag des Arbeitgebers Fahrten unternimmt. Fahrtkostenerstattung für UTA-Mitarbeiter Transportmittel Öffentl. Verkehrsmittel Eigenes Motorrad Eigenes Auto Bemessungs- Betrag grundlage niedrigste Klasse 100% pro km D 0,22 pro km D 0,28 •Überstundenvergütung: Der Arbeitgeber teilt dem 16 UTA-Arbeitnehmer schriftlich mit, wie er Überstunden in beträchtlichem Ausmaß ausgleicht (in Freizeit oder in Geld). Werden keine Vereinbarungen getroffen, gilt für den UTA-Arbeitnehmer bis Funktionsebene 3 minimal eine Vergütung zum gültigen Stundensatz und zwar in Form von Zeit für Zeit. 2.5 Sicherheit und Gesundheit Bauarbeiter •Allgemeines: Der Arbeitgeber hat in angemessener Absprache mit den Bauarbeitern Durchführungsmaßnahmen im Bereich von Sicherheit und Hygiene zu treffen. •Spezifisches: Der Tarifvertrag kennt auch einige spezifische Bestimmungen, zum Beispiel in Bezug auf: -Jugendliche: Beschränkungen im Bereich von unter anderem Überstunden und der Arbeit an Maschinen, Baukränen usw.; -gesetzlich vorgeschriebene persönliche Schutz­ mittel, wie Sicherheitshelm, Sicherheitsschuhe und Sicherheitsweste: der Arbeitgeber hat diese kosten­los zur Verfügung zu stellen und der Bauarbeiter ist verpflichtet, diese zu verwenden (dies gilt auch für den UTA-Mitarbeiter, der auf der Baustelle aktiv ist); -Innenarbeiten: im Zeitraum von September bis Mai muss möglichst zugluftfrei gearbeitet werden können; Der Einsatz von lösungsmittelreichen Produkten ist verboten; -Körperliche Belastung: Höchstangaben für das Heben von Baustoffen und Materialien; -Schädliche Stoffe und Verschmutzungen: diverse Verbote und Vorschriften; -Hebearbeiten/Kräne: spezielle Anforderungen an Fachkönnen und Sicherheit; -Gerüstbau: Richtlinien für sicheres Arbeiten; -Infrastruktur: jeder Straßenarbeiter muss den Kurs ‘Sicheres Arbeiten’ besucht haben; -Versetzte Stunden Infra: spezielle Vorschriften für Arbeiten in den Abend- und Nachtstunden. UTA-Mitarbeiter •Seminare: Bauleiter können jährlich an einem Informations- und Studientag über die Förderungen von guten Arbeitsbedingungen teilnehmen. •Schädliche Stoffe: Dem Bauleiter muss eine Liste mit auf der Baustelle verwendeten sicherheits- und gesundheitsgefährdenden Stoffen und Produkten vorliegen. Darin werden auch die entsprechenden Schutzmaßnahmen genannt. 17 3. E ntsendung durch eine ausländische Zeitarbeitsfirma Die Gesetzesgrundlage findet sich im ABU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer, Artikel 23A (für ausländische Zeitarbeits­ firmen gilt Artikel 35A) bzw. im niederländischen Bautarif­vertrag, Artikel 91 (für ausländische Zeitarbeits­ firmen gilt Artikel 92). 7 18 3.1 Einleitung Eine ausländische Zeitarbeitsfirma, die Arbeitnehmer in die Niederlande entsendet, hat einige Bestimmungen aus dem niederländischen ABU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer einzuhalten. Dies schreibt Artikel 35A des oben genannten Tarifvertrags vor. Um welche Tarifvertragsbestimmungen es hier im Einzelnen geht, beschreibt die Broschüre ‘Entsendung in die Niederlande’, eine Veröffentlichung des Allgemeinen Verbands von Zeitarbeitsunternehmen (ABU, Algemene Bond Uitzendondernemingen). Diese Broschüre ist in niederländischer, englischer, deutscher und polnischer Sprache erhältlich. Für eine ausländische Zeitarbeitsfirma, die ihre Mitarbeiter in die niederländische Baubranche entsendet, gelten darüber hinaus einige ergänzende Bestimmungen aus dem niederländischen Bautarifvertrag.7 Welche Artikel hier konkret Anwendung finden, richtet sich unter anderem nach der Art der Zeitarbeitsfirma. Für die ausländische Zeitarbeitsfirma, die Bauspezialist ist und für Zeitarbeitsfirmen, die Teil eines Baukonzerns sind, gelten dieselben Bedingungen wie für ein ausländisches Bauunternehmen, das vorüber­ gehend eigene Mitarbeiter in den Niederlanden beschäftigt. Siehe dazu das oben stehende Kapitel. Achtung: diese Bestimmung gilt nur für Zeitarbeits­ firmen, die nicht Mitglied im ABU oder im NBBU (Niederländischen Verband von Zeitarbeits­ unternehmen) sind. Für alle übrigen ausländischen Zeitarbeitsfirmen gelten die im folgenden Kapitel beschriebenen Tarifvertragsbestimmungen. 3.2 F achkräfte und Berufsanfänger Welche Teile des niederländischen Bautarifvertrags für einen bestimmten Mitarbeiter einer ausländischen Zeitarbeitsfirma gelten, hängt vom Status ab, die dieser Arbeitnehmer aufgrund des Tarifvertrags hat: ist er Fachkraft (‘professional expat builder’) oder Berufsanfänger (‘expat builder’)? Fachkräfte und Berufsanfänger können sowohl als Bauarbeiter als auch als UTA-Mitarbeiter arbeiten. Eine Fachkraft ist jemand, der: -innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren insgesamt 12 Monate oder länger als Arbeitnehmer oder Zeitarbeiter in der Baubranche in den Niederlanden oder im Ausland gearbeitet hat, oder -eine Berufsausbildung im Baugewerbe absolviert, einen Fachabschluss für eine solche Ausbildung hat oder einen bautechnischen Fachabschluss auf der Ebene 2 (oder vergleichbar) erworben hat. Ein Berufsanfänger ist ein Zeitarbeiter in einer Bauarbeiteroder UTA-Funktion, der die oben genannten Anforderungen (oder eine davon) nicht erfüllt. Ein Teil der Tarifvertragsbestimmungen gilt ausschließlich für Fachkräfte. Diese Bestimmungen werden in diesem Kapitel in einem Kasten aufgelistet. Die übrigen Bestimmungen in diesem Kapitel gelten für alle Arbeitnehmer von ausländischen Zeitarbeits­ firmen, die in die niederländische Baubranche entsandt werden, also sowohl für Fachkräfte als auch für Berufsanfänger. Dort, wo im nachstehenden Text der allgemeine Begriff ‘Zeitarbeiter’ verwendet wird, gilt die betreffende Bestimmung für beide Kategorien. 3.3 Arbeits- und Ruhezeiten Arbeitszeiten •Regelarbeitszeit und Arbeitstage: Die Regelarbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden und 8 Stunden täglich. Eine reguläre Arbeitswoche läuft von Montag bis Freitag. Der Zeitarbeiter ist nicht verpflichtet, an Samstagen, Sonntagen oder an tarifvertraglich anerkannten Feiertagen zu arbeiten. •Tägliche Arbeits- und Ruhezeiten: Der Arbeitgeber legt – in gegenseitiger Absprache – die täglichen Arbeits- und Ruhezeiten seines Zeitarbeiters fest. Für den Zeitarbeiter in einer Bauarbeiterfunktion liegt die tägliche Arbeitszeit zwischen 07.00 und 18.00 Uhr. Arbeitszeit, gesetzliche Pausen und Fahrtzeit dürfen zusammen nicht länger als 11,5 Stunden pro Tag umfassen. Wenn nötig, wird die Arbeitszeit verkürzt. 19 •Schichtdienst: Für den Zeitarbeiter in einer Bauarbeiterfunktion, der im Schichtdienst arbeitet, liegt die Regelarbeitszeit zwischen Montagmorgen 0.00 Uhr und Freitagabend 24.00 Uhr. Pro 2 Wochen gilt eine maximale Arbeitszeit von 80 Stunden. Dieser Zeitarbeiter hat Anspruch auf Schichtdienstzuschlag. Dies ist eine Abkürzung für ‘ Infrastruktur’. 8 •Versetzte Stunden Infra8: Auf infrastrukturellen Baustellen darf der Zeitarbeiter in einer Bauarbeiterfunktion zu versetzten Stunden arbeiten. Das heißt: auch vor 07.00 Uhr und nach 18.00 Uhr und auch an Samstagen und Sonntagen. Die Regelarbeitszeit bleibt jedoch 40 Wochenstunden. Für versetzte Stunden wird ein Zuschlag ausgezahlt. •Überstunden: Überstunden liegen vor, wenn länger 20 als 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Wird vor 07.00 Uhr und nach 18.00 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen gearbeitet, gelten diese Stunden ebenfalls als Überstunden. Überstunden darf der Zeitarbeiter einer Bauarbeiterfunktion nur in Ausnahmefällen leisten. Er ist dazu nicht verpflichtet, aber wenn er Überstunden leistet, hat er Anspruch auf eine Überstundenvergütung. Der Zeitarbeiter in einer UTA-Funktion ist ebenfalls nicht zum Leisten von Überstunden verpflichtet. •Bereitschaftsdienst: Ein Bauarbeiter hat Bereitschaftsdienst, wenn er außerhalb der Regelarbeitszeit verfügbar sein muss, um Arbeiten zu verrichten, deren Erledigung nicht bis zum nächsten Arbeitstag warten kann. Dieser Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Bereitschaftsdienstvergütung, auch wenn er nicht gearbeitet hat. Die Überstundenvergütung gilt nur, sofern der Arbeitnehmer während seines Bereitschaftsdienstes auch tatsächlich arbeitet. •Normregelung: Sofern der Tarifvertrag bezüglich eines bestimmten Teils der Arbeitszeit keine Bestimmung enthält, gilt für diesen Teil die Normregelung „Arbeitszeiten“ aus dem Tarifvertrag. Freie Tage •Urlaubstage: Für reguläre Urlaubstage gelten die Bestimmungen aus dem Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer. Für Zeitarbeiter, die Fachkräfte sind, gelten darüber hinaus die Bestimmungen aus dem Bautarifvertrag in Bezug auf einzelne Urlaubstage und zusätzliche Tage für Arbeitnehmer von 55 Jahren und älter. •Einzelne Urlaubstage: Die Fachkraft hat Anspruch auf einzelne Urlaubstage. Bei einem Arbeits­ vertrag mit 40 Wochenstunden sind das 22 pro Jahr für Bauarbeiter und 15 pro Jahr für UTA-Mitarbeiter. Wer in Teilzeit oder kürzer als ein Jahr in den Niederlanden arbeitet, hat Anspruch auf eine anteilige Anzahl von einzelnen Urlaubstagen. Für einzelne Urlaubstage gilt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Zeitarbeitsfirma darf einzelne Urlaubstage in Geld auszahlen. •Seniorentage: Fachkräfte von 55 Jahren oder älter haben Anspruch auf die in der nachstehenden Tabelle genannten zusätzlichen Urlaubstage. Wer in Teilzeit oder kürzer als ein Jahr in den Niederlanden arbeitet, hat Anspruch auf eine anteilige Anzahl von Urlaubstagen. Für diese zusätzlichen Urlaubstage gilt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Seniorentage für Fachkräfte von 55 Jahren oder älter Alter Zahl der Seniorentage pro Jahr Bauarbeiter UTA Mitarbeiter 55 bis 59 Jahre 10 9 60 Jahre oder älter 13 11 3.4 Entgelt •Lohntabellen: Die Anlage enthält die Lohnbeträge zum 1. Januar 2008, die für aus dem Ausland entsandte Zeitarbeiter relevant sind. In den Tabellen für Zeitarbeiter in Bauarbeiterfunktionen werden die vom Arbeitgeber zu zahlenden Mindestbeträge genannt. Die Tabellen für Zeitarbeiter in UTA-Funktionen nennen pro Funktionsebene das jeweilige Anfangs- und Höchstgehalt. •Lohnerhöhungen und Einmalzahlungen: In dem Zeitraum vom 2. Januar 2008 bis zum 30. Juni 2009 werden die Löhne wie folgt angehoben: -zum 1. Juli 2008 + 1,75 % strukturell -zum 1. Januar 2009 + 1,50 % strukturell -zum 30. Juni 2009+ 0,25 % strukturell + 0,25 % als Einmalzahlung •Festsetzung des Lohnniveaus: Die Lohnhöhe wird von den folgenden Faktoren bestimmt: -Tätigkeitsbereich: Der Tätigkeitsbereich der Funktion ist ausschlaggebend für die Funktionsgruppe (Bauarbeiterfunktionen) oder die Funktionsebene (UTA-Funktionen), in die der Arbeitgeber die Zeitarbeiter einteilt; -Alter: Es gibt Lohnstufen für Zeitarbeiter von 22 Jahren und älter und für Zeitarbeiter bis 21 Jahre. 21 -Wochenarbeitszeit: In den Lohntabellen stehen die Beträge, die bei einer normalen Wochenarbeitszeit gelten. Bei Teilzeitarbeit werden diese Beträge anteilig berechnet. -Arbeitserfahrung: Zeitarbeiter, die noch nie oder nicht für längere Zeit am Bau gearbeitet haben – in den Niederlanden oder im Ausland – dürfen in bestimmten Fällen vorübergehend nach einer Anfängerstufe entlohnt werden. •Funktionseinteilung von Zeitarbeitern in Bauarbeiterfunktionen: Im Tarifvertrag werden die Bauarbeiterfunktionen in 5 Funktionsgruppen unterteilt (siehe nachstehende Tabelle). Die Entlohnung eines Zeitarbeiters in einer Bauarbeiterfunktion von 22 Jahren oder älter richtet sich nach der Funktionsgruppe, zu der sein Tätigkeitsbereich gehört. Bei den jüngeren Zeitarbeitern richtet sich die Entlohnung nach dem Alter und nach dem Ausbildungsniveau. 22 Funktionsgruppen für Zeitarbeiter in Bauarbeiterfunktionen A. Ungeschulte oder geringqualifizierte Arbeit, keine Erfahrung erforderlich, unterstützende Funktion (beispielsweise ein ungelernter Bauarbeiter, der diverse einfache Arbeiten verrichtet). B. Einige fachspezifische Kenntnisse vorhanden, geringes Maß an Selbstständigkeit, bei einfachen, oft wiederkehrenden Arbeiten oftmals mehr Selbstständigkeit (beispielsweise ein Abriss­ arbeiter, der unter Aufsicht arbeitet). C. Fachspezifisches Wissen und Fachkönnen sind vorhanden, selbstständiges Arbeiten. Dies sind die richtigen Handwerker (beispielsweise ein Allround-Fliesenleger). D. Fachspezifisches Spezialwissen, selbstständiges Arbeiten, oftmals mit Führungsaufgaben (beispielsweise ein Allround-Maurermeister, der auch Arbeiten an der Kanalisation sowie an Fliesenböden, Wänden und Dächern verrichten kann). E. Sehr spezifisches Fachwissen, selbstständiges Arbeiten, meist mit Führungsaufgaben (beispielsweise ein Fachmann für Fundamente oder ein Rammmeister). •Funktionseinteilung von Zeitarbeitern in UTA-Funktionen: Von den UTA-Funktionen (‘Funktionsleitern’) aus dem Tarifvertrag finden 12 Anwendung auf aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer. Pro Funktion gibt es maximal 6 Funktionsebenen. Funktionsleiter für Zeitarbeiter in UTA-Funktionen 1. Ausführung* 2. Betriebsbüro 3. Arbeitsvorbereitung 4. Kalkulation 5.Planentwicklung, Konstruktionsbüro und Zeichenbüro 7. Einkauf 8. Material- und Baustoffverwaltung 9. Materialwartung 10. Qualitätskontrolle Asphalt und/oder Beton 11. Verwaltung allgemein 12. Arbeitsverwaltung 17. Programmierung und Systemanalyse 3.5 Zuschläge und Vergütungen9 Zeitarbeiter in Bauarbeiterfunktionen Alle Zuschläge und Vergütungen sind Bruttobeträge. 9 •Leistungszuschlag: Die Zeitarbeitsfirma zahlt einer Fachkraft in einer Bauarbeiterfunktion einen Leistungszuschlag auf den für sie gültigen Lohn, wenn ein solcher Zuschlag für die Arbeitnehmer des Entleihers oder im Rahmen des Bauobjekts üblich ist. * Leitung eines (Teil eines) Bauprojekts. •Fahrtkostenvergütung: Der Zeitarbeiter in einer Bauarbeiterfunktion, der täglich mehr als insgesamt 15 Kilometer von seinem vorübergehenden Aufenthaltsort in den Niederlanden zu seiner Arbeitsstelle (und zurück) zurücklegt, kann für die nachstehende Vergütung in Betracht kommen. Fahrtkostenvergütung für Zeitarbeiter in Bauarbeiterfunktionen Transportmittel Öffentl. Verkehrsmittel Fahrrad Mofa Motorrad Auto Bemessungs- grundlage Betrag niedrigste Klasse pro Arbeitstag pro km pro Tag (minimal) pro km pro km 100% D 0,80 D 0,07 D 0,89 D 0,1910 D 0,1910 Dies ist die für 2008 gültige steuerfreie Vergütung. 10 23 •Fahrtstundenvergütung: Der Zeitarbeiter in einer Bauarbeiterfunktion, der außerhalb der niederländischen Kommune, in der er vorübergehend wohnt, arbeitet, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung (abzüglich eines eventuellen Leistungszuschlags) über die Stunden, die er für Hin- und Rückfahrten zwischen seinem vorübergehenden Aufenthaltsort in den Niederlanden und seiner Arbeitsstätte aufwenden muss. Im Tarifvertrag wird beschrieben, wie sich die Fahrtzeit objektiv feststellen lässt. Die Fahrt­stundenvergütung gilt nicht für die erste Fahrtstunde am Tag. Die erste Fahrtstunde wird jedoch wohl demjenigen Arbeitnehmer erstattet, der auf Wunsch des Arbeitgebers einen oder mehrere Kollegen in seinem Auto mitnimmt. •Überstundenvergütung: Der Zeitarbeiter in einer 24 Bauarbeiterfunktion hat die Wahl zwischen einer Vergütung in Geld oder in Freizeit. Bei einer Vergütung in Geld wird sein normaler Stundenlohn um den betreffenden Prozentsatz aus der nach­ stehenden Tabelle erhöht. Bei einer Vergütung in Freizeit wird die Zahl der Überstunden um diesen Prozentsatz erhöht. Bei Überstunden im Schicht­ dienst errechnet sich die Überstundenvergütung nach den für den Schichtdienst gültigen Stunden­ löhnen. Bei Überstunden durch versetzte Stunden Infra errechnet sich die Überstundenvergütung nach dem normalen Stundenlohn. Überstundenvergütung für Zeitarbeiter in Bauarbeiterfunktionen Zeitraum Zuschlag die ersten 3 Überstunden pro Tag 25% sonstige Überstunden zwischen Montag 05.00 Uhr und Samstag 21.00 Uhr 50% zwischen Samstag 21.00 Uhr und Montag 05.00 Uhr und an Feiertagen 100% •Schichtdienstzuschlag: Der Zeitarbeiter in einer Bauarbeiterfunktion, der im Schichtdienst arbeitet, erhält einen prozentualen Zuschlag auf seinen regulären Stundenlohn. Bei einem Zweischichtdienst beträgt dieser Zuschlag 10 %, bei einem Dreischicht­ dienst 15 %. •Zuschlag für versetzte Stunden Infra: Dieser Zuschlag gilt für gearbeitete, versetzte Stunden vor 07.00 Uhr und nach 20.00 Uhr, innerhalb der Regelwochen­ arbeitszeit. Es betrifft hier einen prozentuellen Zuschlag auf den regulären Stundenlohn eines Zeitarbeiters in einer Bauarbeiterfunktion. Zuschlag für versetzte Stunden Infra für Zeitarbeiter in Bauarbeiterfunktionen Versetzt gearbeitete Stunden Zuschlag Zwischen Montag 20.00 Uhr und Freitag 07.00 Uhr 30% Zwischen Freitag 20.00 Uhr und Samstag 20.00 Uhr 50% Zwischen Samstag 20.00 Uhr und Sonntag 07.00 Uhr 75% Zwischen Sonntag 07.00 Uhr und Montag 07.00 Uhr und an Feiertagen 100% •Bereitschaftsdienstvergütung: Die Höhe dieser Vergütung wird von der Zeitarbeitsfirma in Absprache mit der Fachkraft in einer Bauarbeiter­ funktion festgelegt. Dabei schließt man sich im Prinzip der Vergütungsregelung des Entleihers an. Wenn die Fachkraft eine ganze Kalenderwoche Bereitschaftsdienst hat, gilt eine Vergütung pro Woche. Dauert der Dienst kürzer, gilt eine Vergütung pro Tag. Tatsächlich gearbeitete Stunden während des Bereitschaftsdienstes werden als Überstunden abgerechnet. Bereitschaftsdienstvergütung für Zeitarbeiter in Bauarbeiterfunktionen (Mindestbeträge) Gebundenheit an die Wohnung ununterbrochen zu bestimmten Zeiten minimal Vergütung pro Vergütung pro Tag ( % der Wochenvergütung) Kalenderwoche Mo bis Fr Sa/So D 176,13 10% 25% D 152,64 10% 25% D 129,16 10% 25% 25 •Arbeitskleidung und Werkzeug: Der Entleiher kann dem Zeitarbeiter in einer Bauarbeiterfunktion die erforderliche Arbeitskleidung, die Schuhe und das Werkzeug kostenlos zur Verfügung stellen. Wenn der Zeitarbeiter diese Sachen selbst anschaffen muss, hat er je gearbeiteten Tag Anspruch auf die nachstehenden finanziellen Vergütungen: Vergütungen für Arbeitskleidung, Schuhe und Werkzeug (Bauarbeiterfunktionen) Dies ist die für 2008 gültige steuerfreie Vergütung 12 Dies ist die für 2008 gültige steuerfreie Vergütung 13 Vergütung für Arbeitskleidung Arbeitskleidung für den Rammbetrieb Stiefel Ausschließlich Kniestiefel Stiefel und Ölzeug für Küsten- und Uferarbeiten Eigenes Werkzeug Zimmermann/Pflasterer Eigenes Werkzeug Maurer/Fliesenleger Betrag D 0,87 D 0,95 D 0,54 D 0,43 D 1,11 D 0,75 D 0,54 •Vorarbeiterzuschlag: Ein Vorarbeiter – ein Zeitarbeiter von 22 Jahren oder älter in einer Bauarbeiter­ funktion, der ein Team von mindestens 5 Leuten leitet – hat Anspruch auf einen Zuschlag auf seinen regulären Lohn. Dieser Zuschlag wird in Tabelle II genannt (siehe Anlage). 26 Zeitarbeiter in UTA-Funktionen •Fahrtkostenerstattung: Die nachstehende Vergütung gilt für den Zeitarbeiter in einer UTA-Funktion, der im Auftrag des Entleihers Fahrten unternimmt. Fahrtkostenerstattung für Zeitarbeiter in UTA-Funktionen Transportmittel Öffentl. Verkehrsmittel Eigenes Motorrad Eigenes Auto Grundlage Betrag niedrigste Klasse 100% pro km D 0,1912 pro km D 0,1913 •Überstundenvergütung: Die Zeitarbeitsfirma vereinbart mit dem Entleiher, wie eventuelle Überstunden in beträchtlichem Ausmaß ausgeglichen werden (in Freizeit oder in Geld). Werden keine Vereinbarungen getroffen, gilt für den Zeitarbeiter in UTA-Funktionen bis Funktionsebene 3 minimal eine Vergütung zum gültigen Stundensatz und zwar in Form von Zeit für Zeit. 3.6 Sicherheit und Gesundheit •Dieselben Regeln wie für Festangestellte: Für den Zeitarbeiter gelten im Bereich von Sicherheit und Arbeitsschutz (Arbo) dieselben Regeln, die auch für die Festangestellten des Entleihers gelten. Diese Regeln sind im Gesetz, in behördlichen Vorschriften und in Handbüchern festgelegt worden. Auch der niederländische Bautarifvertrag enthält Sicherheits- und Arbeitsschutzregeln. Zum Beispiel die Verpflichtung zum Tragen eines Sicherheitshelms, Regeln für Hebearbeiten und den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Schutzmaßnahmen bei Straßenarbeiten. •Rolle des Entleihers: Der Entleiher ist für die Einhaltung der gültigen Sicherheits- und Arbeits­ schutzregeln verantwortlich. Er gibt dem Zeitarbeiter diesbezüglich klare Anweisungen. •Rolle des Zeitarbeiters: Der Zeitarbeiter hat die Sicherheits- und Arbeitsschutzregeln des Entleihers zu befolgen. 27 4. Adressen 4.1 V ertragsparteien des niederländischen Bautarifvertrags Arbeitgeberorganisationen 28 Ondernemersvereniging Bestratingsbedrijven Nederland (OBN) i: www.obn.nl e: [email protected] Bouwend Nederland i: www.bouwendnederland.nl e: [email protected] Aannemers Vereniging Metselwerken (AVM) i: www.avmmetselwerken.nl e: [email protected] NVB Vereniging voor ontwikkelaars & bouwondernemers i: www.nvb-bouw.nl e: [email protected] Vereniging Nederlandse Voegbedrijven (VNV) i: www.vnv-voeg.nl e: [email protected] Vereniging van Waterbouwers in Bagger-, Kust- en Oeverwerken (VBKO) i: www.vbko.nl e: [email protected] Bond van Aannemers van Tegelwerken in Nederland (Bovatin) i: www.bovatin.nl e: [email protected] Het Hellende Dak (HHD) i: www.hhd.nl e: [email protected] Nederlandse Vereniging van Kitverwerkende Bedrijven (NVK) e: [email protected] Vereniging Wapeningsstaal Nederland (VWN) i: www.wapned.nl e: [email protected] Vereniging van Steiger-, Hoogwerk- en Betonbekistingbedrijven (VSB) i: www.vsb-online.nl e: [email protected] Arbeitnehmerorganisationen FNV Bouw i: www.fnvbouw.nl e: [email protected] CNV Hout en Bouw i: www.cnvhb.nl e: [email protected] Sekretariat der Tarifvertragsparteien Technisch Bureau Bouwnijverheid i: www.tbbouw.nl e: [email protected] 29 4.2 V ertragsparteien des ABU-Tarifvertrags für Zeitarbeitnehmer 4.3 V ertragsparteien des NBBU-Tarifvertrags für Zeitarbeitnehmer Arbeitgeberverband Arbeitgeberverband Algemene Bond Uitzendondernemingen (ABU) i: www.abu.nl e: [email protected] Nederlandse Bond van Bemiddelings- en Uitzendondernemingen (NBBU) i: www.nbbu.nl e: [email protected] Arbeitnehmerorganisationen FNV Bondgenoten i: www.fnvflex.nl CNV Dienstenbond i: www.cnvdienstenbond.nl e: [email protected] De Unie i: www.deunie.nl e: [email protected] 30 Arbeitnehmerorganisation Landelijke Belangenvereniging (LBV) i: www.lbv.nl e: [email protected] Anlage: Löhne zum 1. Januar 2008 1.1 Erläuterung 1.2 Bauarbeiter Die in diesem Kapitel enthaltenen Lohntabellen gelten für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer und Zeitarbeiter. Die genannten Lohnbeträge gelten für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 30. Juni 2008. In dem Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2009 werden die Löhne in drei Schritten erhöht. Siehe dazu die Kapitel 2.3 und 3.4. Tabelle I: Bauarbeiter von 22 Jahren oder älter (Mindeststundenlohn in Euro) Die in den nachstehenden Tabellen verwendeten Begriffe ‘Bauarbeiter’ und ‘UTA-Mitarbeiter’ können auch wie folgt gelesen werden: ‘aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer oder Zeitarbeiter in Bauarbeiterfunktionen’ bzw. ‘aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer oder Zeitarbeiter in UTA-Funktionen’. Funktionsgruppe A B C D E pro Stunde 11,43 12,11 12,84 13,73 14,41 Tabelle II: Vorarbeiter14 (Mindeststundenlohn in Euro) Funktionsgruppe A B C D pro Stunde 12,80 13,48 14,21 15,10 Ein Vorarbeiter ist ein Bauarbeiter von 22 Jahren oder älter, der ein Team von mindestens 5 anderen Bauarbeitern leitet. 14 31 Tabelle III: Bauarbeiter bis 21 Jahre (Mindeststundenlohn in Euro) 16 ohne Berufsausbildung im Baugewerbe 4,57 in der Berufsausbildung im Baugewerbe 4,84 mit abgeschlossener Berufsausbildung im Baugewerbe Der Bauarbeiter, der zuvor noch nicht im Baugewerbe tätig war – in den Niederlanden oder im Ausland – darf maximal ein Jahr lang nach dieser Anfängerstufe entlohnt werden. Dies gilt nicht für Bauarbeiter, die eine Fachausbildung im Baugewerbe absolvieren oder bereits eine solche abgeschlossen haben. 15 Alter 18 19 20 21 5,14 6,29 7,43 8,57 10,00 5,45 6,66 7,87 9,08 10,60 6,66 7,87 9,08 10,60 Tabelle IV: Anfängerstufen für beginnende Bauarbeiter (Mindeststundenlohn in Euro)15 1. Halbjahr 2. Halbjahr 16 3,14 3,62 17 3,57 4,09 18 4,21 4,90 19 4,89 5,74 1.3 UTA-Mitarbeiter Vom Monatsgehalt zum Vierwochengehalt Ein in den nachstehenden Tabellen genanntes Monats­ gehalt wird in ein Vierwochengehalt umgerechnet, indem man das Monatsgehalt mit zwölf multipliziert und das Ergebnis durch dreizehn teilt. 32 17 Alter 20 5,70 6,66 21 6,69 7,79 22 7,77 8,99 23 oder älter 8,63 9,57 Tabelle 1: UTA-Mitarbeiter von 22 Jahren oder älter (Monatsgehalt in Euro) Funktionsebene Mindestbetrag 1 1640,42 2 1803,17 3 2011,69 4 2284,00 5 2638,81 6 3099,97 Höchstbetrag 2158,51 2406,36 2717,53 3129,23 3664,32 4357,40 Tabelle 2: UTA-Mitarbeiter bis 21 Jahre (Monatsgehalt in Euro) Alter 16 17 18 19 20 Anfängerstufe16 516,74 590,55 738,19 922,73 1107,28 Funktionsebene 1 min. 574,15 656,17 820,21 1025,26 1230,32 max. 755,48 863,40 1079,26 1349,07 1618,89 Funktionsebene 2 min. 631,11 721,27 901,59 1126,98 1352,38 max. 842,23 962,54 1203,18 1503,98 1804,77 Funktionsebene 3 min. 1257,31 1508,77 max. 1698,46 2038,15 Funktionsebene 4 min. max. 21 1291,83 1435,37 1888,70 1577,77 2105,57 1760,23 2377,84 1998,50 2738,08 Tabelle 3: Anfängerstufen für beginnende UTA-Arbeiternehmer von 22 Jahren oder älter (Monatsgehalt in Euro)17 Zeitraum 1. Halbjahr 2. Halbjahr 22 Jahre 1261,17 1387,59 23 Jahre oder älter 1411,36 1487,71 Der UTA-Mitarbeiter bis 21. Jahre, der in Funktions­ gruppe 1 eingeteilt wurde und nie zuvor im Baugewerbe tätig war – in den Niederlanden oder im Ausland –, darf maximal ein Jahr lang nach dieser Anfängerstufe entlohnt werden. 16 Der UTA-Mitarbeiter von 22 Jahren oder älter, der länger als acht Monate in Folge nicht beschäftigt war, darf im ersten Jahr nach dieser Anfängerstufe entlohnt werden. 17 33 34 35 Impressum Herausgeber Die am niederländischen Bautarifvertrag, dem ABU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer und dem NBBU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer beteiligten Parteien p/a Technisch Bureau Bouwnijverheid Postbus 1128 NL-3840 BC Harderwijk Niederlande Redaktion niederländische Fassung Teun Baak, Tekst & Beleid bv, Bleiswijk, the Netherlands Deutsche Übersetzung: Amstelveens Vertaalburo BV Entwurf und Verwirklichung BarcC bv, Obdam April 2008 Aus dem Wortlaut dieser Broschüre können keinerlei Rechte hergeleitet werden. Diese Broschüre ist in niederländischer, englischer, deutscher und polnischer Sprache erhältlich.