Entsendung von ausländischen Arbeitnehmern

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Entsendung von
ausländischen Arbeitnehmern
in die niederländische Baubranche
Tarifvertrag für die Baubranche 2007-2009
DE
Welche Tarifvertragsbestimmungen finden bei der Beschäftigung von
ausländischen Arbeitnehmern Anwendung?
2
Ausländischer Arbeitnehmer Beschäftigung in den hat einen Arbeitsvertrag mit Niederlanden bei Gültige
Tarifvertragsbestimmungen
Weitere Informationen
einem ausländischen einem niederländischen Bauunternehmen
Bauunternehmen
einem ausländischen Bauunternehmen, das einen Bauauftrag in den Niederlanden
angenommen hat
einer ausländischen
Zeitarbeitsfirma, und zwar:
Niederländischer Bautarifvertrag, Art. 92: Ausländische Arbeitnehmer
Niederländischer
Bautarifvertrag, Art. 92: Ausländische Arbeitnehmer
Kapitel 1 und 2
dieser Broschüre
- mit einem Bauspezialisten* einem niederländischen oder einer Tochter Bauunternehmen eines Baukonzerns
- mit einer anderen einem niederländischem Zeitarbeitsfirma
Bauunternehmen
Niederländischer Bautarifvertrag, Art. 92: Ausländische Arbeitnehmer
Niederländischer ABU-Tarifvertrag für
Zeitarbeitnehmer, Art. 35A:
Zeitarbeiter mit einem
ausländischen Arbeitsvertrag;
Ergänzend bestimmte Teile
des niederländischen
Tarifvertrags für die Baubranche
Kapitel 1 und 2
dieser Broschüre
Kapitel 1 und 2
dieser Broschüre
Kapitel 1 und 3
dieser Broschüre
Situationen, die in dieser Broschüre nicht besprochen werden
Ausländischer Arbeitnehmer Beschäftigung in den hat einen Arbeitsvertrag mit Niederlanden bei
Gültige Tarifbestimmungen
einer ausländischen einem niederländischen Zeitarbeitsfirma
Bauunternehmen durch Vermittlung einer niederländischen
Zeitarbeitsfirma, und zwar
- eines Bauspezialisten*
Niederländischer Bautarifvertrag
oder einer Tochter eines (vollständig)**
Baukonzerns
- einer anderen Niederländischer ABU- Zeitarbeitsfirma oder NBBU-Tarifvertrag für
Zeitarbeitnehmer (vollständig), plus bestimmte Teile aus dem
Bautarifvertrag
Weitere Informationen
Vollständige Fassung
des niederländischen
Bautarifvertrags **
Broschüre ‘Zeitarbeit
am Bau’
einer niederländischen
Zeitarbeitsfirma, und zwar:
- mit einem Bauspezialisten* niederländischen Niederländischer
oder einer Tochter eines Bauunternehmen
Bautarifvertrag (vollständig)**
Baukonzerns
- einer anderen niederländischem
Niederländischer ABU- oder Zeitarbeitsfirma
Bauunternehmen
NBBU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer (vollständig), plus bestimmter Teile aus dem
Bautarifvertrag
Vollständige Fassung
des niederländischen
Bautarifvertrags **
Broschüre ‘Zeitarbeit
am Bau’
niederländischen niederländischem
Niederländischer Bautarifvertrag
Bauunternehmen
Bauunternehmen
(vollständig)
Vollständige Fassung
des niederländischen
Bautarifvertrags
* Eine Zeitarbeitsfirma, die
mehr als 50 % der Lohnsumme
für die Entsendung von
Zeitarbeitern in die Baubranche
aufwendet.
** Wenn die Zeitarbeitsfirma
Mitglied ist beim Allgemeinen
Verband von Zeitarbeits­
unternehmen (ABU, Algemene
Bond Uitzendondernemingen)
oder beim Niederländischen
Verband von Personal­
vermittlungs- und Zeitarbeits­
unternehmen (NBBU,
Nederlandse Bond van
Bemiddelings- en Uitzend­
ondernemingen) gelten der
vollständige ABU- oder
NBBU-Tarifvertrag für
Zeitarbeitnehmer und
bestimmte Teile des
niederländischen Bautarif­
vertrags. ABU und NBBU
sind Arbeitgeberorganisationen
für die Zeitarbeitsbranche.
Siehe www.abu.nl oder
www.nbbu.nl.
3
Inhalt
1. Einleitung 1.1 Über diese Broschüre 1.2 Wichtige Begriffe 4
5
5
6
2.Entsendung durch ein
ausländisches Bauunternehmen 2.1 Einleitun
2.2 Arbeits- und Ruhezeiten 2.3 Entgelt 2.4 Zuschläge und Vergütungen 2.5 Sicherheit und Gesundheit 8
8
8
11
13
16
3.Entsendung durch eine
ausländische Zeitarbeitsfirma 3.1 Einleitung 3.2 Fachkräfte und Berufsanfänger 3.3 Arbeits- und Ruhezeiten 3.4 Entgelt 3.5 Zuschläge und Vergütungen 3.6 Sicherheit und Gesundheit 18
18
19
19
21
23
27
4. Wichtige Adressen 28
4.1Tarifparteien des niederländischen
Bautarifvertrags 28
4.2Tarifparteien des niederländischen
ABU-Tarifvertrags für Zeitarbeitnehmer 30
4.3Tarifparteien des niederländischen
NBBU-Tarifvertrags für Zeitarbeitnehmer 30
Anlage:
Löhne zum 1. Januar 2008
1.1 Erläuterung 1.2 Bauarbeiter 1.3 UTA-Mitarbeiter 31
31
31
32
1. Einleitung
1.1 Über diese Broschüre
Das niederländische Gesetz über die
Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitendes
Arbeiten (WAGA, Nederlandse Wet arbeids­
voorwaarden grensoverschrijdende arbeid) schreibt
vor, welche gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen
für Arbeitnehmer gelten, die als Angestellte eines
ausländischen Unternehmens vorübergehend in die
Niederlande entsandt werden.
In dieser Broschüre wird erläutert, welche Teile des
niederländischen Bautarifvertrags (Nederlandse cao
voor de Bouwnijverheid 2007–2009) Anwendung
finden auf Arbeitnehmer mit einem nicht auf
niederländischem Recht basiertem Arbeitsvertrag,
die in den Niederlanden vorübergehend Bauarbeiten
ausführen (nachstehend genannt: Entsendung aus
dem Ausland).
In dieser Broschüre werden die nachstehenden
Arten der Entsendung aus dem Ausland behandelt:
1.Ein ausländisches Bauunternehmen entsendet
Arbeitnehmer an ein niederländisches
Bauunternehmen;
2.Ein ausländisches Bauunternehmen übernimmt
einen Auftrag in den Niederlanden und führt
diesen mit eigenen Mitarbeitern aus;
3.Eine ausländische Zeitarbeitsfirma verleiht
Zeitarbeiter an ein niederländisches
Bauunternehmen.
Welche Tarifvertragsbestimmungen genau
Anwendung finden, richtet sich nach der Art der
Entsendung. Die ersten beiden genannten Arten
werden in Kapitel 2 besprochen, die dritte Form
(Zeitarbeiter) kommt in Kapitel 3 zur Sprache.
5
Diese Broschüre richtet sich an ausländische
Bauunternehmen und ausländische Zeitarbeitsfirmen,
die ihre Arbeitnehmer an niederländische Bauunter­
nehmen verleihen, an entsandte ausländische
Arbeitnehmer und an niederländische Bauunter­
nehmen, die diese aus dem Ausland entsandten
Arbeitnehmer beschäftigen möchten. Die Broschüre
ist in niederländischer, englischer, deutscher und
polnischer Sprache verfügbar.
Diese Broschüre ist eine gemeinsame Veröff­
entlichung der niederländischen Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerorganisationen, die als Vertrags­parteien am niederländischen Bautarifvertrag,
am ABU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer und am
NBBU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer beteiligt
sind. Sie haben sich für eine möglichst einfache
Beschreibung der gültigen Tarifvertragsbestimmungen
ohne verwirrende Details entschieden. Das bedeutet
allerdings, dass aus dem Text dieser Broschüre keinerlei
Rechte abgeleitet werden können!
Klicken Sie nacheinander
auf Algemeen (Allgemeines),
Informatie (Informationen)
und cao’s (Tarifverträge).
1
6
Den für allgemein verbindlich erklärten Wortlaut
des niederländischen Bautarifvertrags 2007-2009
finden Sie im Internet unter www.tbbouw.nl1
(der Internetseite des Technisch Bureau
Bouwnijverheid) und unter www.cao.szw.nl
(der Internetseite des niederländischen Ministeriums
für Arbeit und Soziales). Ein für allgemein verbindlich
erklärter Wortlaut eines Tarifvertrags gilt auch für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nicht Mitglied
eines als Vertragspartei am Tarifvertrag beteiligten
Interessenverbands sind.
1.2 Wichtige Begriffe
Niederländischer Bautarifvertrag
Der Begriff ‘niederländischer Bautarifvertrag’
(Cao voor de Bouwnijverheid, nachstehend auch
‘der Tarifvertrag’ oder ‘dieser Tarifvertrag’ genannt)
ist in dieser Veröffentlichung wie folgt zu verstehen:
die für allgemein verbindlich erklärten Bestimmungen
des niederländischen Tarifvertrags für die Baubranche
über den Zeitraum bis zum 30. Juni 2009. Kraft Artikel
92 dieses Tarifvertrags müssen ausländische Unter­
nehmen einige dieser tarifvertraglichen Bestimmungen
auf Arbeitnehmer anwenden, die sie vorübergehend
im niederländischen Bausektor beschäftigen.
Darüber hinaus gibt es in den Niederlanden für einige
baubezogene Aktivitäten eigene Tarifverträge. Dies gilt
zum Beispiel für Maler und Verputzer und für den
Anlagenbau.
Bauunternehmen
Der Tarifvertrag gilt für alle Unternehmen, die mehr
als die Hälfte ihrer Lohnsumme für die Errichtung,
den Umbau, die Instandsetzung und/oder den Abriss
von Gebäuden aufwenden. Es betrifft dabei Bauarbeiten
im Bereich:
- von Privat- und Nutzbauten (wie Wohnungen und
Gewerbegebäude);
- von Erdarbeiten sowie Wasser- und Wegebau
(zum Beispiel nicht landwirtschaftlich bedingter
Erdaushub, Bau von Straßen, Brücken und Deichen);
- der Infrastruktur (Straßen, Eisenbahnlinien,
Abwasser- und Kabelnetze).
Maurer und Abrissmitarbeiter. UTA-Mitarbeiter
erfüllen in den Bauunternehmen Leitungsaufgaben
oder sind im technischen oder administrativen
Bereich tätig.
Wird in dieser Broschüre der Begriff „der Arbeit­
nehmer“ oder „der Zeitarbeiter“ verwendet, handelt
es sich um eine Tarifbestimmung, die für Arbeitnehmer
oder Zeitarbeiter in sowohl Bauarbeiter- als
UTA-Funktionen gilt.
Arbeitgeber
ABU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer
Der Begriff Arbeitgeber steht in dieser Broschüre
für das ausländische Unternehmen (das ausländische
Bauunternehmen oder die ausländische Zeitarbeits­
firma), das seine Arbeitnehmer in die Niederlande
entsendet. Ein Entleiher ist in diesem Zusammenhang
ein niederländisches Bauunternehmen, das einen von
einem ausländischen Unternehmen entsandten
Arbeitnehmer beschäftigt.
Der ABU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer
2004-2009 ist der für allgemein verbindlich erklärte
Tarifvertrag für in den Niederlanden beschäftigte
Zeitarbeiter. Ausländische Unternehmen, die einen
Zeitarbeiter in die Niederlande entsenden, müssen
einige Bestimmungen aus diesem Tarifvertrag
einhalten. Dazu gehört unter anderem, dass für
Zeitarbeiter in Bauunternehmen ergänzend zu diesem
ABU-Tarifvertrag noch bestimmte Teile des
Bautarifvertrags gelten.
Arbeitnehmer
Der Begriff Arbeitnehmer steht in dieser Broschüre für
einen aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmer oder
Zeitarbeiter, sofern nicht ausdrücklich vermerkt wird,
dass es einen eigenen Mitarbeiter des Entleihers betrifft.
Der niederländische Bautarifvertrag unterscheidet
zwischen ‘Bauarbeitern’ und sogenannten
‘UTA-Mitarbeitern’2. Bauarbeiter sind diejenigen, die
tatsächlich Bauarbeiten durchführen, wie Zimmerleute,
Zeitarbeitsfirma
Dabei handelt es sich um jedes Unternehmen, das
Arbeitnehmer an Entleiher entsendet, die dort vorüber­
gehend unter der Aufsicht dieser Entleiher arbeiten.
Unter ‘Bauspezialist’ wird in dieser Broschüre ver­standen: die Zeitarbeitsfirma, die für Entsendungen in
die Baubranche über 50 % ihrer Lohnsumme aufwendet.
UTA steht für Uitvoering
(Ausführung), Techniek
(Technik) und Administratief
(Verwaltung), Anm. d. Übers.
2
7
2. E
ntsendung durch ein ausländisches Bauunternehmen
2.1 Einleitung
Eine vollständige Übersicht
über die gültigen Tarifvertrags­
bestimmungen finden Sie in
Artikel 92 des niederländischen
Bautarifvertrags 2007-2009.
3
Ein ausländisches Bauunternehmen, das vorüber­
gehend eigene Mitarbeiter in die Niederlande
entsendet, ist zur Einhaltung einiger Bestimmungen
des niederländischen Bautarifvertrags verpflichtet.
Das gilt sowohl für die Ausführung von Aufträgen mit
eigenen Mitarbeitern als auch für die Entsendung
dieser Mitarbeiter an ein niederländisches Bauunter­
nehmen. In diesem Kapitel werden die wichtigsten
Tarifvertragsbestimmungen, die dabei zu beachten
sind, in Kurzform beschrieben.3
2.2 Arbeits- und Ruhezeiten
Arbeitszeiten
8
•Regelarbeitszeit und Arbeitstage: Die Regelarbeitszeit
beträgt 40 Wochenstunden und 8 Stunden täglich.
Eine reguläre Arbeitswoche läuft von Montag bis
Freitag. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, an
Samstagen, Sonntagen oder an tarifvertraglich
anerkannten Feiertagen zu arbeiten.
•Tägliche Arbeits- und Ruhezeiten: Der Arbeitgeber
legt – in Absprache mit dem Arbeitnehmer –
die täglichen Arbeits- und Ruhezeiten des Arbeit­
nehmers fest. Für den Bauarbeiter liegt die tägliche
Arbeitszeit zwischen 07.00 und 18.00 Uhr.
Arbeitszeit, gesetzliche Pausen und Fahrtzeit dürfen
zusammen nicht länger als 11,5 Stunden pro Tag
umfassen. Wenn nötig, wird die Arbeitszeit verkürzt.
•Schichtdienst: Für den Bauarbeiter, der im Schicht­
dienst arbeitet, liegt die Regelarbeitszeit zwischen
Montagmorgen 0.00 Uhr und Freitagabend 24.00
Uhr. Pro 2 Wochen gilt eine maximale Arbeitszeit
von 80 Stunden. Dieser Arbeitnehmer hat Anspruch
auf Schichtdienstzuschlag.
•Versetzte Stunden Infra4: Auf infrastrukturellen
Baustellen darf der Bauarbeiter zu versetzten
Stunden arbeiten. Das heißt: auch vor 07.00 Uhr
und nach 18.00 Uhr und auch an Samstagen und
Sonntagen. Die Regelarbeitszeit bleibt jedoch
40 Wochenstunden. Für versetzte Stunden wird
ein Zuschlag ausgezahlt.
•Überstunden: Überstunden liegen vor, wenn länger
als 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche
gearbeitet wird. Wird vor 07.00 Uhr und nach
18.00 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen
gearbeitet, gelten diese Stunden ebenfalls als
Überstunden. Überstunden darf der Bauarbeiter
nur in Ausnahmefällen leisten. Er ist dazu nicht
verpflichtet, aber wenn er Überstunden leistet,
hat er Anspruch auf eine Überstundenvergütung.
Die UTA-Mitarbeiter sind ebenfalls nicht zum
Leisten von Überstunden verpflichtet.
•Bereitschaftsdienst: Ein Bauarbeiter hat Bereit­
schaftsdienst, wenn er außerhalb der Regelarbeitszeit
verfügbar sein muss, um Arbeiten zu verrichten,
deren Erledigung nicht bis zum nächsten Arbeitstag
warten kann. Dieser Arbeitnehmer hat Anspruch
auf eine Bereitschaftsdienstvergütung, auch wenn er
nicht gearbeitet hat. Die Überstundenvergütung gilt
nur, sofern der Arbeitnehmer während seines
Bereitschaftsdienstes auch tatsächlich arbeitet.
Dies ist eine Abkürzung für
‘Infrastruktur’.
4
•Normregelung: Sofern der Tarifvertrag bezüglich
eines bestimmten Teils der Arbeitszeit keine
Bestimmung enthält, gilt für diesen Teil die Norm­
regelung „Arbeitszeiten“ aus dem Tarifvertrag.
Freie Tage
•Urlaubstage: Der Arbeitnehmer mit einem
Arbeitsvertrag über 40 Wochenstunden hat pro
Jahr Anspruch auf die in der nachstehenden Tabelle
genannte Zahl von Urlaubstagen. Während dieser
Tage gilt eine Lohnfortzahlung. Der Arbeitnehmer,
der in Teilzeit oder kürzer als ein Jahr in den
Niederlanden arbeitet, hat Anspruch auf eine
anteilige Zahl von Urlaubstagen. Der Bauarbeiter
darf im Sommer an 3 aufeinander folgenden
Wochen Urlaub machen.
•Einzelne Urlaubstage: Der Arbeitnehmer hat Anspruch
auf einzelne Urlaubstage. Bei einem Arbeitsvertrag
mit 40 Wochenstunden sind das 22 pro Jahr für
Bauarbeiter und 15 pro Jahr für UTA-Mitarbeiter.
Der Arbeitnehmer, der in Teilzeit oder kürzer als
ein Jahr in den Niederlanden arbeitet, hat Anspruch
auf eine anteilige Anzahl von einzelnen Urlaubstagen.
9
Urlaubstage
Alter
Zahl der Urlaubstage pro Kalenderjahr
(außer)gesetzlich
29
25
25
10
25
13
29
25
35
38
UTA-Mitarbeiter
Bis 18 Jahre
18 bis 54 Jahre
55 bis 59 Jahre
60 Jahre oder älter 27
25
25
9
25
11
27
25
34
36
•Feiertage: An den nachstehenden Feiertagen hat
Feiertag anlässlich
des Geburtstags
der niederländischen Königin,
Anm. d. Übers.
10
Insgesamt
Bauarbeiter
Bis 18 Jahre
18 bis 54 Jahre
55 bis 59 Jahre
60 Jahre oder älter
Für einzelne Urlaubstage gilt die Lohnfortzahlung
durch den Arbeitgeber.
5
Zusatztage
der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten
Urlaub: an den beiden Weihnachtstagen, an Neujahr,
Ostermontag, Himmelfahrt, Pfingstmontag und
Koninginnedag5. Für das Feiern von nicht-christlichen
religiösen Feiertagen darf der Arbeitnehmer
unbezahlten Urlaub nehmen.
•Sonderurlaub: Bei außergewöhnlichen (Familien-)
Ereignissen darf der Arbeitnehmer Sonderurlaub
nehmen. Dazu gehören u.a. Arztbesuche, Umzug,
Hochzeit oder Ehejubiläum, Entbindung der
Partnerin, Krankenhausaufenthalt eines Hausgenossen
und Krankheit oder Tod eines Familienmitglieds.
Pro Jahr zahlt der Arbeitgeber über höchstens 3
solcher Sonderurlaubstage den Lohn weiter.
Schlechtes Bauwetter
•Keine Arbeit möglich: Der Arbeitgeber entscheidet,
ob das Wetter zu schlecht oder zu dunkel ist, um
auf der Baustelle arbeiten zu können (‘schlechtes
Bauwetter’). Bei einer gefühlten Temperatur von
-6 Grad Celsius oder niedriger darf der Bauarbeiter
selbst mit der Arbeit aufhören. Bei schlechtem
Bauwetter gilt die Lohnfortzahlung.
2.3 Entgelt
•Lohntabellen: Die Anlage enthält die relevanten
Lohnbeträge zum 1. Januar 2008. In den Tabellen
für Bauarbeiter werden die vom Arbeitgeber zu
zahlenden Mindestbeträge genannt. Die Tabellen für
die UTA-Mitarbeiter enthalten die Anfangs- und
Höchstgehälter pro Funktionsebene.
•Lohnerhöhungen und Einmalzahlungen: In dem
Zeitraum vom 2. Januar 2008 bis zum 30. Juni 2009
werden die Löhne wie folgt angehoben:
-zum 1. Juli 2008
+ 1,75% strukturell
-zum 1. Januar 2009 + 1,50 % strukturell
-zum 30. Juni 2009+ 0,25 % strukturell
+ 0,25 % als Einmalzahlung
•Festsetzung des Lohnniveaus: Die Lohnhöhe
wird von den folgenden Faktoren bestimmt:
-Tätigkeitsbereich: der Tätigkeitsbereich der
Funktion ist ausschlaggebend für die Funktions­
gruppe (Bauarbeiter) oder die Funktionsebene
(UTA-Mitarbeiter), in die der Arbeitgeber den
Arbeitnehmer einteilt
-Alter: Es gibt Lohnstufen für Arbeitnehmer von
22 Jahren und älter und für Arbeitnehmer bis
21 Jahre. Ein verheirateter Bauarbeiter bis
21 Jahre hat Anspruch auf den Lohn eines drei
Jahre älteren Arbeitnehmers
-Wochenarbeitszeit: In den Lohntabellen stehen
die Beträge, die bei einer normalen
Wochenarbeitszeit gelten. Bei Teilzeitarbeit
werden diese Beträge anteilig berechnet
-Arbeitserfahrung: Arbeitnehmer, die noch nie
oder nicht für längere Zeit am Bau gearbeitet
haben - in den Niederlanden oder im Ausland dürfen in bestimmten Fällen vorübergehend nach
einer Anfängerstufe entlohnt werden.
•Funktionseinteilung von Bauarbeitern: Im Tarifvertrag
werden die Bauarbeiterfunktionen in 5 Funktions­
gruppen unterteilt (siehe nachstehende Tabelle).
Die Entlohnung eines Bauarbeiters von 22 Jahren oder
älter richtet sich nach der Funktionsgruppe, zu der
sein Tätigkeitsbereich gehört. Bei den jüngeren
11
Bauarbeitern richtet sich die Entlohnung nach dem
Alter und nach dem Ausbildungsniveau.
Funktionsgruppen für Bauarbeiter
* Leitung eines (Teil eines)
Bauprojekts.
12
A.Ungeschulte oder geringqualifizierte Arbeit,
keine Erfahrung erforderlich, unterstützende
Funktion (beispielsweise ein ungelernter
Bauarbeiter, der diverse einfache Arbeiten
verrichtet).
B.Einige fachspezifische Kenntnisse vorhanden,
geringes Maß an Selbstständigkeit, bei einfachen,
oft wiederkehrenden Arbeiten oftmals
mehr Selbstständigkeit (beispielsweise ein
Abrissarbeiter, der unter Aufsicht arbeitet).
C.Fachspezifisches Wissen und Fachkönnen sind
vorhanden, selbstständiges Arbeiten. Dies sind
die richtigen Handwerker (beispielsweise ein
Allround-Fliesenleger).
D. Fachspezifisches Spezialwissen, selbstständiges
Arbeiten, oftmals mit Führungsaufgaben
(beispielsweise ein Allround-Maurermeister,
der auch Arbeiten an der Kanalisation sowie
an Fliesenböden, Wänden und Dächern
verrichten kann).
E.Sehr spezifisches Fachwissen, selbstständiges
Arbeiten, meist mit Führungsaufgaben
(beispielsweise ein Fachmann für Fundamente
oder ein Rammmeister).
•Funktionseinteilung von UTA-Mitarbeitern: Von den
UTA-Funktionen (‘Funktionsleitern’) aus dem
Tarifvertrag finden 12 Anwendung auf aus dem
Ausland entsandte Arbeitnehmer. Pro Funktion gibt
es maximal 6 Funktionsebenen.
•Lohnzettel: Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
dem Bauarbeiter zu jeder Lohnauszahlung einen
schriftlichen Nachweis des Bruttolohns auszuhändigen. Zuschläge, Vergütungen, Überstunden und
Fahrtstunden werden darin separat aufgelistet.
Funktionsleiters für aus dem Ausland entsandte
UTA-Mitarbeiter
1. Ausführung*
2. Betriebsbüro
3. Arbeitsvorbereitung
4. Kalkulation
5.Planentwicklung, Konstruktionsbüro und
Zeichenbüro
7. Einkauf
8.Material- und Baustoffverwaltung
9. Materialwartung
10. Qualitätskontrolle Asphalt und/oder Beton
11. Verwaltung allgemein
12. Arbeitsverwaltung
17. Programmierung und Systemanalyse
2.4 Zuschläge und Vergütungen6
Bauarbeiter
•Urlaubsgeld: Das Urlaubsgeld beträgt 8 % des
Grundlohns.
•Leistungszuschlag: Der Arbeitgeber darf zuzüglich
zum Lohn, auf den der Bauarbeiter nach den
Lohntabellen Anspruch hat, einen Leistungszuschlag
zahlen. Ein solcher Zuschlag kann an ein leistungsförderndes System (Tarifarbeit) gekoppelt werden.
Wenn mit einem solchen System gearbeitet wird,
müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies in
einvernehmlicher Weise schriftlich festlegen.
•Fahrtkostenvergütung: Der Bauarbeiter, der täglich
mehr als insgesamt 15 Kilometer von seinem
vorübergehenden Aufenthaltsort in den Niederlanden
zu seiner Arbeitsstelle (und zurück) zurücklegt,
kann für die nachstehende Vergütung in Betracht
kommen.
Fahrtkostenvergütung für Bauarbeiter
Transportmittel
Berechnungs-
grundlage
Öffentl. Verkehrsmittel
niedrigste Klasse
Fahrrad
pro Arbeitstag
Mofa
pro km
pro Tag (minimal)
Motorrad
pro km
Auto pro km
Alle Zuschläge und Vergütungen
sind Bruttobeträge.
6
Betrag
100%
D 0,80
D 0,07
D 0,89
D 0,22
D 0,28
•Fahrerzuschlag: Der Bauarbeiter, der auf Wunsch
seines Arbeitgebers einen oder mehrere Kollegen
in seinem Auto mitnimmt, hat Anspruch auf einen
Zuschlag, nämlich:
Fahrerzuschlag für Bauarbeiter
einfache Entfernung
0-30 km
31-65 km
mehr als 65 km Zuschlag pro Tag
D 6
D 9
D12
•Fahrtstundenvergütung: Der Bauarbeiter, der außerhalb
der niederländischen Kommune, in der er vorübergehend wohnt, arbeitet, hat Anspruch auf Lohnfort­
zahlung (abzüglich eines eventuellen Leistungszuschlags)
über die Stunden, die er für Hin- und Rückfahrten
zwischen seinem vorübergehenden Aufenthaltsort
in den Niederlanden und seiner Arbeitsstätte
13
aufwenden muss. Im Tarifvertrag wird beschrieben,
wie sich die Fahrtzeit objektiv feststellen lässt.
Die Fahrtstundenvergütung gilt nicht für die erste
Fahrtstunde am Tag. Die erste Fahrtstunde wird
jedoch wohl demjenigen Bauarbeiter erstattet, der
auf Wunsch des Arbeitgebers einen oder mehrere
Kollegen in seinem Auto mitnimmt.
•Überstundenvergütung: Der Bauarbeiter hat die
Wahl zwischen einer Vergütung in Geld oder in
Freizeit. Bei einer Vergütung in Geld wird sein
normaler Stundenlohn um den betreffenden
Prozentsatz aus der nachstehenden Tabelle erhöht.
Bei einer Vergütung in Freizeit wird die Zahl der
Überstunden um diesen Prozentsatz erhöht.
Bei Überstunden im Schichtdienst errechnet sich
die Überstundenvergütung nach den für den
Schichtdienst gültigen Stundenlöhnen. Bei Über­
stunden durch versetzte Stunden Infra errechnet
sich die Überstundenvergütung nach dem normalen
Stundenlohn des Bauarbeiters.
Überstundenvergütung für Bauarbeiter
14
Zeitraum Zuschlag
die ersten 3 Überstunden pro Tag 25%
sonstige Überstunden zwischen Montag
05.00 Uhr und Samstag 21.00 Uhr
50%
zwischen Samstag 21.00 Uhr und Montag
05.00 Uhr und an Feiertagen
100%
•Schichtdienstzuschlag: Der Bauarbeiter, der im
Schichtdienst arbeitet, erhält einen prozentualen
Zuschlag auf seinen regulären Stundenlohn.
Bei einem Zweischichtdienst beträgt dieser
Zuschlag 10 %, bei einem Dreischichtdienst 15 %.
•Zuschlag für versetzte Stunden Infra: Dieser Zuschlag
gilt für gearbeitete, versetzte Stunden vor
07.00 Uhr und nach 20.00 Uhr, innerhalb der
Regelwochenarbeitszeit. Es betrifft hier einen
prozentuellen Zuschlag zum regulären Stundenlohn
des Bauarbeiters. Siehe nachstehende Tabelle.
Zuschlag für versetzte Stunden Infra für Bauarbeiter
Versetzt gearbeitete Stunden
Zwischen Montag 20.00 Uhr und
Freitag 07.00 Uhr
Zwischen Freitag 20.00 Uhr und
Samstag 20.00 Uhr
Zwischen Samstag 20.00 Uhr und
Sonntag 07.00 Uhr
Zwischen Sonntag 07.00 Uhr und
Montag 07.00 Uhr und an Feiertagen
Zuschlag
30%
50%
75%
100%
Bereitschaftsdienstvergütung für Bauarbeiter (Mindestbeträge)
Gebundenheit an die
Wohnung
ununterbrochen
zu bestimmten Zeiten
minimal
Vergütung pro
Vergütung pro Tag ( % der Wochenvergütung)
Kalenderwoche
Mo bis Fr
Sa/So
D 176,13
10%
25%
D 152,64
10% 25%
D 129,16
10%
25%
•Bereitschaftsdienstvergütung: Die Höhe dieser
Vergütung wird vom Arbeitgeber in Absprache mit
dem Bauarbeiter festgelegt. Wenn jener Arbeit­
nehmer eine ganze Kalenderwoche Bereitschafts­
dienst hat, gilt eine Vergütung pro Woche. Dauert
der Dienst kürzer, gilt eine Vergütung pro Tag.
Tatsächlich gearbeitete Stunden während des
Bereitschaftsdienstes werden als Überstunden
abgerechnet.
•Arbeitskleidung und Werkzeug: Der Arbeitgeber
kann dem Bauarbeiter die erforderliche
Arbeitskleidung, die Schuhe und das Werkzeug
kostenlos zur Verfügung stellen. Wenn jener
Arbeitnehmer diese Sachen selbst anschaffen muss,
hat er je gearbeiteten Tag Anspruch auf die
nachstehenden finanziellen Vergütungen:
Vergütungen für Arbeitskleidung, Schuhe und
Werkzeug für Bauarbeiter
Vergütung für
Arbeitskleidung
Arbeitskleidung für den Rammbetrieb
Stiefel
Ausschließlich Kniestiefel
Stiefel und Ölzeug für Küsten- und
Uferarbeiten
Eigenes Werkzeug Zimmermann/Pflasterer Eigenes Werkzeug Maurer/Fliesenleger
Betrag
D 0,87
D 0,95
D 0,54
D 0,43
D 1,11
D 0,75
D 0,54
15
•Vorarbeiterzuschlag: Ein Vorarbeiter – ein Bauarbeiter
von 22 Jahren oder älter, der ein Team von mindestens 5 Leuten leitet – hat Anspruch auf einen
Zuschlag zu seinem regulären Lohn. Dieser Zuschlag
ist in Lohntabelle II enthalten (siehe Anlage).
UTA-Mitarbeiter
•Urlaubsgeld: Dieser Zuschlag beträgt mindestens
8 % des Jahresgehalts.
•Fahrtkostenerstattung: Die nachstehende Vergütung
gilt für den UTA-Arbeitnehmer, der im Auftrag des
Arbeitgebers Fahrten unternimmt.
Fahrtkostenerstattung für UTA-Mitarbeiter
Transportmittel
Öffentl. Verkehrsmittel
Eigenes Motorrad
Eigenes Auto Bemessungs-
Betrag
grundlage
niedrigste Klasse 100%
pro km
D 0,22
pro km
D 0,28
•Überstundenvergütung: Der Arbeitgeber teilt dem
16
UTA-Arbeitnehmer schriftlich mit, wie er
Überstunden in beträchtlichem Ausmaß ausgleicht
(in Freizeit oder in Geld). Werden keine
Vereinbarungen getroffen, gilt für den
UTA-Arbeitnehmer bis Funktionsebene 3 minimal
eine Vergütung zum gültigen Stundensatz und zwar
in Form von Zeit für Zeit.
2.5 Sicherheit und Gesundheit
Bauarbeiter
•Allgemeines: Der Arbeitgeber hat in angemessener
Absprache mit den Bauarbeitern
Durchführungsmaßnahmen im Bereich von Sicherheit
und Hygiene zu treffen.
•Spezifisches: Der Tarifvertrag kennt auch einige
spezifische Bestimmungen, zum Beispiel in Bezug auf:
-Jugendliche: Beschränkungen im Bereich von unter
anderem Überstunden und der Arbeit an Maschinen,
Baukränen usw.;
-gesetzlich vorgeschriebene persönliche Schutz­
mittel, wie Sicherheitshelm, Sicherheitsschuhe und
Sicherheitsweste: der Arbeitgeber hat diese kosten­los zur Verfügung zu stellen und der Bauarbeiter ist
verpflichtet, diese zu verwenden (dies gilt auch für
den UTA-Mitarbeiter, der auf der Baustelle aktiv ist);
-Innenarbeiten: im Zeitraum von September bis
Mai muss möglichst zugluftfrei gearbeitet werden
können; Der Einsatz von lösungsmittelreichen
Produkten ist verboten;
-Körperliche Belastung: Höchstangaben für das
Heben von Baustoffen und Materialien;
-Schädliche Stoffe und Verschmutzungen:
diverse Verbote und Vorschriften;
-Hebearbeiten/Kräne: spezielle Anforderungen
an Fachkönnen und Sicherheit;
-Gerüstbau: Richtlinien für sicheres Arbeiten;
-Infrastruktur: jeder Straßenarbeiter muss den
Kurs ‘Sicheres Arbeiten’ besucht haben;
-Versetzte Stunden Infra: spezielle Vorschriften für
Arbeiten in den Abend- und Nachtstunden.
UTA-Mitarbeiter
•Seminare: Bauleiter können jährlich an einem
Informations- und Studientag über die Förderungen
von guten Arbeitsbedingungen teilnehmen.
•Schädliche Stoffe: Dem Bauleiter muss eine Liste mit
auf der Baustelle verwendeten sicherheits- und
gesundheitsgefährdenden Stoffen und Produkten
vorliegen. Darin werden auch die entsprechenden
Schutzmaßnahmen genannt.
17
3. E
ntsendung durch eine ausländische Zeitarbeitsfirma
Die Gesetzesgrundlage findet
sich im ABU-Tarifvertrag für
Zeitarbeitnehmer, Artikel 23A
(für ausländische Zeitarbeits­
firmen gilt Artikel 35A) bzw.
im niederländischen
Bautarif­vertrag, Artikel 91
(für ausländische Zeitarbeits­
firmen gilt Artikel 92).
7
18
3.1 Einleitung
Eine ausländische Zeitarbeitsfirma, die Arbeitnehmer
in die Niederlande entsendet, hat einige Bestimmungen
aus dem niederländischen ABU-Tarifvertrag für
Zeitarbeitnehmer einzuhalten. Dies schreibt Artikel
35A des oben genannten Tarifvertrags vor. Um welche
Tarifvertragsbestimmungen es hier im Einzelnen geht,
beschreibt die Broschüre ‘Entsendung in die
Niederlande’, eine Veröffentlichung des Allgemeinen
Verbands von Zeitarbeitsunternehmen
(ABU, Algemene Bond Uitzendondernemingen).
Diese Broschüre ist in niederländischer, englischer,
deutscher und polnischer Sprache erhältlich.
Für eine ausländische Zeitarbeitsfirma, die ihre
Mitarbeiter in die niederländische Baubranche
entsendet, gelten darüber hinaus einige ergänzende
Bestimmungen aus dem niederländischen
Bautarifvertrag.7 Welche Artikel hier konkret
Anwendung finden, richtet sich unter anderem nach
der Art der Zeitarbeitsfirma.
Für die ausländische Zeitarbeitsfirma, die Bauspezialist
ist und für Zeitarbeitsfirmen, die Teil eines
Baukonzerns sind, gelten dieselben Bedingungen wie
für ein ausländisches Bauunternehmen, das vorüber­
gehend eigene Mitarbeiter in den Niederlanden
beschäftigt. Siehe dazu das oben stehende Kapitel.
Achtung: diese Bestimmung gilt nur für Zeitarbeits­
firmen, die nicht Mitglied im ABU oder im NBBU
(Niederländischen Verband von Zeitarbeits­
unternehmen) sind.
Für alle übrigen ausländischen Zeitarbeitsfirmen
gelten die im folgenden Kapitel beschriebenen
Tarifvertragsbestimmungen.
3.2 F
achkräfte und Berufsanfänger
Welche Teile des niederländischen Bautarifvertrags
für einen bestimmten Mitarbeiter einer ausländischen
Zeitarbeitsfirma gelten, hängt vom Status ab, die
dieser Arbeitnehmer aufgrund des Tarifvertrags hat:
ist er Fachkraft (‘professional expat builder’) oder
Berufsanfänger (‘expat builder’)? Fachkräfte und
Berufsanfänger können sowohl als Bauarbeiter als
auch als UTA-Mitarbeiter arbeiten.
Eine Fachkraft ist jemand, der:
-innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren insgesamt
12 Monate oder länger als Arbeitnehmer oder
Zeitarbeiter in der Baubranche in den Niederlanden
oder im Ausland gearbeitet hat, oder
-eine Berufsausbildung im Baugewerbe absolviert, einen
Fachabschluss für eine solche Ausbildung hat oder einen
bautechnischen Fachabschluss auf der Ebene 2
(oder vergleichbar) erworben hat.
Ein Berufsanfänger ist ein Zeitarbeiter in einer Bauarbeiteroder UTA-Funktion, der die oben genannten
Anforderungen (oder eine davon) nicht erfüllt.
Ein Teil der Tarifvertragsbestimmungen gilt
ausschließlich für Fachkräfte. Diese Bestimmungen
werden in diesem Kapitel in einem Kasten
aufgelistet.
Die übrigen Bestimmungen in diesem Kapitel gelten
für alle Arbeitnehmer von ausländischen Zeitarbeits­
firmen, die in die niederländische Baubranche entsandt
werden, also sowohl für Fachkräfte als auch für
Berufsanfänger. Dort, wo im nachstehenden Text der
allgemeine Begriff ‘Zeitarbeiter’ verwendet wird,
gilt die betreffende Bestimmung für beide Kategorien.
3.3 Arbeits- und Ruhezeiten
Arbeitszeiten
•Regelarbeitszeit und Arbeitstage: Die Regelarbeitszeit
beträgt 40 Wochenstunden und 8 Stunden täglich.
Eine reguläre Arbeitswoche läuft von Montag bis
Freitag. Der Zeitarbeiter ist nicht verpflichtet, an
Samstagen, Sonntagen oder an tarifvertraglich
anerkannten Feiertagen zu arbeiten.
•Tägliche Arbeits- und Ruhezeiten: Der Arbeitgeber
legt – in gegenseitiger Absprache – die täglichen
Arbeits- und Ruhezeiten seines Zeitarbeiters fest.
Für den Zeitarbeiter in einer Bauarbeiterfunktion
liegt die tägliche Arbeitszeit zwischen 07.00 und
18.00 Uhr. Arbeitszeit, gesetzliche Pausen und
Fahrtzeit dürfen zusammen nicht länger als 11,5
Stunden pro Tag umfassen. Wenn nötig, wird die
Arbeitszeit verkürzt.
19
•Schichtdienst: Für den Zeitarbeiter in einer
Bauarbeiterfunktion, der im Schichtdienst arbeitet,
liegt die Regelarbeitszeit zwischen Montagmorgen
0.00 Uhr und Freitagabend 24.00 Uhr. Pro 2
Wochen gilt eine maximale Arbeitszeit von 80
Stunden. Dieser Zeitarbeiter hat Anspruch auf
Schichtdienstzuschlag.
Dies ist eine Abkürzung für
‘ Infrastruktur’.
8
•Versetzte Stunden Infra8: Auf infrastrukturellen
Baustellen darf der Zeitarbeiter in einer
Bauarbeiterfunktion zu versetzten Stunden arbeiten.
Das heißt: auch vor 07.00 Uhr und nach 18.00 Uhr
und auch an Samstagen und Sonntagen. Die
Regelarbeitszeit bleibt jedoch 40 Wochenstunden.
Für versetzte Stunden wird ein Zuschlag ausgezahlt.
•Überstunden: Überstunden liegen vor, wenn länger
20
als 8 Stunden pro Tag oder 40 Stunden pro Woche
gearbeitet wird. Wird vor 07.00 Uhr und nach
18.00 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen
gearbeitet, gelten diese Stunden ebenfalls als
Überstunden. Überstunden darf der Zeitarbeiter
einer Bauarbeiterfunktion nur in Ausnahmefällen
leisten. Er ist dazu nicht verpflichtet, aber wenn er
Überstunden leistet, hat er Anspruch auf eine
Überstundenvergütung. Der Zeitarbeiter in einer
UTA-Funktion ist ebenfalls nicht zum Leisten von
Überstunden verpflichtet.
•Bereitschaftsdienst: Ein Bauarbeiter hat
Bereitschaftsdienst, wenn er außerhalb der
Regelarbeitszeit verfügbar sein muss, um
Arbeiten zu verrichten, deren Erledigung nicht
bis zum nächsten Arbeitstag warten kann.
Dieser Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine
Bereitschaftsdienstvergütung, auch wenn er nicht
gearbeitet hat. Die Überstundenvergütung gilt
nur, sofern der Arbeitnehmer während seines
Bereitschaftsdienstes auch tatsächlich arbeitet.
•Normregelung: Sofern der Tarifvertrag bezüglich
eines bestimmten Teils der Arbeitszeit keine
Bestimmung enthält, gilt für diesen Teil die
Normregelung „Arbeitszeiten“ aus dem
Tarifvertrag.
Freie Tage
•Urlaubstage: Für reguläre Urlaubstage gelten die
Bestimmungen aus dem Tarifvertrag für
Zeitarbeitnehmer. Für Zeitarbeiter, die Fachkräfte
sind, gelten darüber hinaus die Bestimmungen aus
dem Bautarifvertrag in Bezug auf einzelne
Urlaubstage und zusätzliche Tage für Arbeitnehmer
von 55 Jahren und älter.
•Einzelne Urlaubstage: Die Fachkraft hat Anspruch
auf einzelne Urlaubstage. Bei einem Arbeits­
vertrag mit 40 Wochenstunden sind das
22 pro Jahr für Bauarbeiter und 15 pro Jahr für
UTA-Mitarbeiter. Wer in Teilzeit oder kürzer
als ein Jahr in den Niederlanden arbeitet, hat
Anspruch auf eine anteilige Anzahl von einzelnen
Urlaubstagen. Für einzelne Urlaubstage gilt die
Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Die Zeitarbeitsfirma darf einzelne Urlaubstage
in Geld auszahlen.
•Seniorentage: Fachkräfte von 55 Jahren oder älter
haben Anspruch auf die in der nachstehenden
Tabelle genannten zusätzlichen Urlaubstage.
Wer in Teilzeit oder kürzer als ein Jahr in den
Niederlanden arbeitet, hat Anspruch auf eine
anteilige Anzahl von Urlaubstagen. Für diese
zusätzlichen Urlaubstage gilt die Lohnfortzahlung
durch den Arbeitgeber.
Seniorentage für Fachkräfte von 55 Jahren oder älter
Alter
Zahl der Seniorentage pro Jahr
Bauarbeiter
UTA
Mitarbeiter
55 bis 59 Jahre
10
9
60 Jahre
oder älter
13
11
3.4 Entgelt
•Lohntabellen: Die Anlage enthält die Lohnbeträge
zum 1. Januar 2008, die für aus dem Ausland
entsandte Zeitarbeiter relevant sind. In den
Tabellen für Zeitarbeiter in Bauarbeiterfunktionen
werden die vom Arbeitgeber zu zahlenden
Mindestbeträge genannt. Die Tabellen für
Zeitarbeiter in UTA-Funktionen nennen pro
Funktionsebene das jeweilige Anfangs- und
Höchstgehalt.
•Lohnerhöhungen und Einmalzahlungen: In dem
Zeitraum vom 2. Januar 2008 bis zum 30. Juni 2009
werden die Löhne wie folgt angehoben:
-zum 1. Juli 2008
+ 1,75 % strukturell
-zum 1. Januar 2009 + 1,50 % strukturell
-zum 30. Juni 2009+ 0,25 % strukturell
+ 0,25 % als Einmalzahlung
•Festsetzung des Lohnniveaus: Die Lohnhöhe wird
von den folgenden Faktoren bestimmt:
-Tätigkeitsbereich: Der Tätigkeitsbereich der
Funktion ist ausschlaggebend für die
Funktionsgruppe (Bauarbeiterfunktionen) oder
die Funktionsebene (UTA-Funktionen), in die
der Arbeitgeber die Zeitarbeiter einteilt;
-Alter: Es gibt Lohnstufen für Zeitarbeiter von 22
Jahren und älter und für Zeitarbeiter bis 21 Jahre.
21
-Wochenarbeitszeit: In den Lohntabellen stehen
die Beträge, die bei einer normalen
Wochenarbeitszeit gelten. Bei Teilzeitarbeit
werden diese Beträge anteilig berechnet.
-Arbeitserfahrung: Zeitarbeiter, die noch nie oder
nicht für längere Zeit am Bau gearbeitet haben
– in den Niederlanden oder im Ausland – dürfen
in bestimmten Fällen vorübergehend nach einer
Anfängerstufe entlohnt werden.
•Funktionseinteilung von Zeitarbeitern in
Bauarbeiterfunktionen: Im Tarifvertrag werden die
Bauarbeiterfunktionen in 5 Funktionsgruppen
unterteilt (siehe nachstehende Tabelle). Die
Entlohnung eines Zeitarbeiters in einer
Bauarbeiterfunktion von 22 Jahren oder älter richtet
sich nach der Funktionsgruppe, zu der sein
Tätigkeitsbereich gehört. Bei den jüngeren
Zeitarbeitern richtet sich die Entlohnung nach dem
Alter und nach dem Ausbildungsniveau.
22
Funktionsgruppen für Zeitarbeiter in
Bauarbeiterfunktionen
A. Ungeschulte oder geringqualifizierte Arbeit,
keine Erfahrung erforderlich, unterstützende
Funktion (beispielsweise ein ungelernter
Bauarbeiter, der diverse einfache Arbeiten
verrichtet).
B. Einige fachspezifische Kenntnisse vorhanden,
geringes Maß an Selbstständigkeit, bei einfachen,
oft wiederkehrenden Arbeiten oftmals mehr
Selbstständigkeit (beispielsweise ein Abriss­
arbeiter, der unter Aufsicht arbeitet).
C. Fachspezifisches Wissen und Fachkönnen sind
vorhanden, selbstständiges Arbeiten. Dies sind
die richtigen Handwerker (beispielsweise ein
Allround-Fliesenleger).
D. Fachspezifisches Spezialwissen, selbstständiges
Arbeiten, oftmals mit Führungsaufgaben
(beispielsweise ein Allround-Maurermeister,
der auch Arbeiten an der Kanalisation sowie
an Fliesenböden, Wänden und Dächern
verrichten kann).
E. Sehr spezifisches Fachwissen, selbstständiges
Arbeiten, meist mit Führungsaufgaben
(beispielsweise ein Fachmann für Fundamente
oder ein Rammmeister).
•Funktionseinteilung von Zeitarbeitern in
UTA-Funktionen: Von den UTA-Funktionen
(‘Funktionsleitern’) aus dem Tarifvertrag finden
12 Anwendung auf aus dem Ausland entsandte
Arbeitnehmer. Pro Funktion gibt es maximal
6 Funktionsebenen.
Funktionsleiter für Zeitarbeiter in UTA-Funktionen
1. Ausführung*
2. Betriebsbüro
3. Arbeitsvorbereitung
4. Kalkulation
5.Planentwicklung, Konstruktionsbüro und
Zeichenbüro
7. Einkauf
8. Material- und Baustoffverwaltung
9. Materialwartung
10. Qualitätskontrolle Asphalt und/oder Beton
11. Verwaltung allgemein
12. Arbeitsverwaltung
17. Programmierung und Systemanalyse
3.5 Zuschläge und Vergütungen9
Zeitarbeiter in Bauarbeiterfunktionen
Alle Zuschläge und
Vergütungen sind
Bruttobeträge.
9
•Leistungszuschlag: Die Zeitarbeitsfirma zahlt einer
Fachkraft in einer Bauarbeiterfunktion einen
Leistungszuschlag auf den für sie gültigen Lohn,
wenn ein solcher Zuschlag für die Arbeitnehmer
des Entleihers oder im Rahmen des Bauobjekts
üblich ist.
* Leitung eines (Teil eines)
Bauprojekts.
•Fahrtkostenvergütung: Der Zeitarbeiter in einer
Bauarbeiterfunktion, der täglich mehr als insgesamt
15 Kilometer von seinem vorübergehenden
Aufenthaltsort in den Niederlanden zu seiner
Arbeitsstelle (und zurück) zurücklegt, kann für die
nachstehende Vergütung in Betracht kommen.
Fahrtkostenvergütung für Zeitarbeiter in
Bauarbeiterfunktionen
Transportmittel
Öffentl.
Verkehrsmittel
Fahrrad
Mofa
Motorrad
Auto
Bemessungs-
grundlage
Betrag
niedrigste Klasse
pro Arbeitstag
pro km
pro Tag (minimal)
pro km
pro km
100%
D 0,80
D 0,07
D 0,89
D 0,1910
D 0,1910
Dies ist die für 2008
gültige steuerfreie
Vergütung.
10
23
•Fahrtstundenvergütung: Der Zeitarbeiter in
einer Bauarbeiterfunktion, der außerhalb der
niederländischen Kommune, in der er vorübergehend wohnt, arbeitet, hat Anspruch auf
Lohnfortzahlung (abzüglich eines eventuellen
Leistungszuschlags) über die Stunden, die er
für Hin- und Rückfahrten zwischen seinem
vorübergehenden Aufenthaltsort in den
Niederlanden und seiner Arbeitsstätte aufwenden
muss. Im Tarifvertrag wird beschrieben,
wie sich die Fahrtzeit objektiv feststellen lässt.
Die Fahrt­stundenvergütung gilt nicht für die
erste Fahrtstunde am Tag. Die erste Fahrtstunde
wird jedoch wohl demjenigen Arbeitnehmer
erstattet, der auf Wunsch des Arbeitgebers
einen oder mehrere Kollegen in seinem Auto
mitnimmt.
•Überstundenvergütung: Der Zeitarbeiter in einer
24
Bauarbeiterfunktion hat die Wahl zwischen einer
Vergütung in Geld oder in Freizeit. Bei einer
Vergütung in Geld wird sein normaler Stundenlohn
um den betreffenden Prozentsatz aus der nach­
stehenden Tabelle erhöht. Bei einer Vergütung in
Freizeit wird die Zahl der Überstunden um diesen
Prozentsatz erhöht. Bei Überstunden im Schicht­
dienst errechnet sich die Überstundenvergütung
nach den für den Schichtdienst gültigen Stunden­
löhnen. Bei Überstunden durch versetzte Stunden
Infra errechnet sich die Überstundenvergütung nach
dem normalen Stundenlohn.
Überstundenvergütung für Zeitarbeiter in
Bauarbeiterfunktionen
Zeitraum
Zuschlag
die ersten 3 Überstunden pro Tag 25%
sonstige Überstunden zwischen Montag
05.00 Uhr und Samstag 21.00 Uhr
50%
zwischen Samstag 21.00 Uhr und
Montag 05.00 Uhr und an Feiertagen
100%
•Schichtdienstzuschlag: Der Zeitarbeiter in einer
Bauarbeiterfunktion, der im Schichtdienst arbeitet,
erhält einen prozentualen Zuschlag auf seinen
regulären Stundenlohn. Bei einem Zweischichtdienst
beträgt dieser Zuschlag 10 %, bei einem Dreischicht­
dienst 15 %.
•Zuschlag für versetzte Stunden Infra: Dieser Zuschlag
gilt für gearbeitete, versetzte Stunden vor 07.00 Uhr
und nach 20.00 Uhr, innerhalb der Regelwochen­
arbeitszeit. Es betrifft hier einen prozentuellen
Zuschlag auf den regulären Stundenlohn eines
Zeitarbeiters in einer Bauarbeiterfunktion.
Zuschlag für versetzte Stunden Infra für Zeitarbeiter
in Bauarbeiterfunktionen
Versetzt gearbeitete Stunden
Zuschlag
Zwischen Montag 20.00 Uhr und
Freitag 07.00 Uhr
30%
Zwischen Freitag 20.00 Uhr und
Samstag 20.00 Uhr 50%
Zwischen Samstag 20.00 Uhr und
Sonntag 07.00 Uhr
75%
Zwischen Sonntag 07.00 Uhr und
Montag 07.00 Uhr und an Feiertagen
100%
•Bereitschaftsdienstvergütung: Die Höhe dieser
Vergütung wird von der Zeitarbeitsfirma in
Absprache mit der Fachkraft in einer Bauarbeiter­
funktion festgelegt. Dabei schließt man sich im
Prinzip der Vergütungsregelung des Entleihers an.
Wenn die Fachkraft eine ganze Kalenderwoche
Bereitschaftsdienst hat, gilt eine Vergütung pro
Woche. Dauert der Dienst kürzer, gilt eine
Vergütung pro Tag. Tatsächlich gearbeitete Stunden
während des Bereitschaftsdienstes werden als
Überstunden abgerechnet.
Bereitschaftsdienstvergütung für Zeitarbeiter in Bauarbeiterfunktionen (Mindestbeträge)
Gebundenheit an die
Wohnung
ununterbrochen
zu bestimmten Zeiten
minimal
Vergütung pro
Vergütung pro Tag ( % der Wochenvergütung)
Kalenderwoche
Mo bis Fr
Sa/So
D 176,13
10%
25%
D 152,64
10% 25%
D 129,16
10%
25%
25
•Arbeitskleidung und Werkzeug: Der Entleiher kann
dem Zeitarbeiter in einer Bauarbeiterfunktion die
erforderliche Arbeitskleidung, die Schuhe und das
Werkzeug kostenlos zur Verfügung stellen. Wenn
der Zeitarbeiter diese Sachen selbst anschaffen
muss, hat er je gearbeiteten Tag Anspruch auf die
nachstehenden finanziellen Vergütungen:
Vergütungen für Arbeitskleidung, Schuhe und
Werkzeug (Bauarbeiterfunktionen)
Dies ist die für 2008 gültige
steuerfreie Vergütung
12
Dies ist die für 2008 gültige
steuerfreie Vergütung
13
Vergütung für
Arbeitskleidung
Arbeitskleidung für den Rammbetrieb
Stiefel
Ausschließlich Kniestiefel
Stiefel und Ölzeug für Küsten- und
Uferarbeiten
Eigenes Werkzeug Zimmermann/Pflasterer Eigenes Werkzeug Maurer/Fliesenleger
Betrag
D 0,87
D 0,95
D 0,54
D 0,43
D 1,11
D 0,75
D 0,54
•Vorarbeiterzuschlag: Ein Vorarbeiter – ein Zeitarbeiter
von 22 Jahren oder älter in einer Bauarbeiter­
funktion, der ein Team von mindestens 5 Leuten
leitet – hat Anspruch auf einen Zuschlag auf seinen
regulären Lohn. Dieser Zuschlag wird in Tabelle II
genannt (siehe Anlage).
26
Zeitarbeiter in UTA-Funktionen
•Fahrtkostenerstattung: Die nachstehende Vergütung
gilt für den Zeitarbeiter in einer UTA-Funktion,
der im Auftrag des Entleihers Fahrten unternimmt.
Fahrtkostenerstattung für Zeitarbeiter in
UTA-Funktionen
Transportmittel
Öffentl.
Verkehrsmittel
Eigenes Motorrad
Eigenes Auto Grundlage
Betrag
niedrigste Klasse 100%
pro km
D 0,1912
pro km
D 0,1913
•Überstundenvergütung: Die Zeitarbeitsfirma
vereinbart mit dem Entleiher, wie eventuelle
Überstunden in beträchtlichem Ausmaß
ausgeglichen werden (in Freizeit oder in Geld).
Werden keine Vereinbarungen getroffen, gilt für
den Zeitarbeiter in UTA-Funktionen bis
Funktionsebene 3 minimal eine Vergütung zum
gültigen Stundensatz und zwar in Form von Zeit
für Zeit.
3.6 Sicherheit und Gesundheit
•Dieselben Regeln wie für Festangestellte: Für den
Zeitarbeiter gelten im Bereich von Sicherheit und
Arbeitsschutz (Arbo) dieselben Regeln, die auch
für die Festangestellten des Entleihers gelten.
Diese Regeln sind im Gesetz, in behördlichen
Vorschriften und in Handbüchern festgelegt worden.
Auch der niederländische Bautarifvertrag enthält
Sicherheits- und Arbeitsschutzregeln. Zum Beispiel
die Verpflichtung zum Tragen eines Sicherheitshelms,
Regeln für Hebearbeiten und den Umgang mit
gefährlichen Stoffen und Schutzmaßnahmen bei
Straßenarbeiten.
•Rolle des Entleihers: Der Entleiher ist für die
Einhaltung der gültigen Sicherheits- und Arbeits­
schutzregeln verantwortlich. Er gibt dem
Zeitarbeiter diesbezüglich klare Anweisungen.
•Rolle des Zeitarbeiters: Der Zeitarbeiter hat die
Sicherheits- und Arbeitsschutzregeln des Entleihers
zu befolgen.
27
4. Adressen
4.1 V
ertragsparteien des
niederländischen
Bautarifvertrags
Arbeitgeberorganisationen
28
Ondernemersvereniging Bestratingsbedrijven Nederland
(OBN)
i: www.obn.nl
e: [email protected]
Bouwend Nederland
i: www.bouwendnederland.nl
e: [email protected]
Aannemers Vereniging Metselwerken (AVM)
i: www.avmmetselwerken.nl
e: [email protected]
NVB Vereniging voor ontwikkelaars & bouwondernemers
i: www.nvb-bouw.nl
e: [email protected]
Vereniging Nederlandse Voegbedrijven (VNV)
i: www.vnv-voeg.nl
e: [email protected]
Vereniging van Waterbouwers in Bagger-, Kust- en
Oeverwerken (VBKO)
i: www.vbko.nl
e: [email protected]
Bond van Aannemers van Tegelwerken in Nederland
(Bovatin)
i: www.bovatin.nl
e: [email protected]
Het Hellende Dak (HHD)
i: www.hhd.nl
e: [email protected]
Nederlandse Vereniging van Kitverwerkende Bedrijven
(NVK)
e: [email protected]
Vereniging Wapeningsstaal Nederland (VWN)
i: www.wapned.nl
e: [email protected]
Vereniging van Steiger-, Hoogwerk- en
Betonbekistingbedrijven (VSB)
i: www.vsb-online.nl
e: [email protected]
Arbeitnehmerorganisationen
FNV Bouw
i: www.fnvbouw.nl
e: [email protected]
CNV Hout en Bouw
i: www.cnvhb.nl
e: [email protected]
Sekretariat der Tarifvertragsparteien
Technisch Bureau Bouwnijverheid
i: www.tbbouw.nl
e: [email protected]
29
4.2 V
ertragsparteien des
ABU-Tarifvertrags für
Zeitarbeitnehmer
4.3 V
ertragsparteien des
NBBU-Tarifvertrags für
Zeitarbeitnehmer
Arbeitgeberverband
Arbeitgeberverband
Algemene Bond Uitzendondernemingen (ABU)
i: www.abu.nl
e: [email protected]
Nederlandse Bond van Bemiddelings- en
Uitzendondernemingen (NBBU)
i: www.nbbu.nl
e: [email protected]
Arbeitnehmerorganisationen
FNV Bondgenoten
i: www.fnvflex.nl
CNV Dienstenbond
i: www.cnvdienstenbond.nl
e: [email protected]
De Unie
i: www.deunie.nl
e: [email protected]
30
Arbeitnehmerorganisation
Landelijke Belangenvereniging (LBV)
i: www.lbv.nl
e: [email protected]
Anlage: Löhne zum 1. Januar 2008
1.1 Erläuterung
1.2 Bauarbeiter
Die in diesem Kapitel enthaltenen Lohntabellen
gelten für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer
und Zeitarbeiter. Die genannten Lohnbeträge gelten
für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 30.
Juni 2008. In dem Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum
30. Juni 2009 werden die Löhne in drei Schritten
erhöht. Siehe dazu die Kapitel 2.3 und 3.4.
Tabelle I: Bauarbeiter von 22 Jahren oder älter
(Mindeststundenlohn in Euro)
Die in den nachstehenden Tabellen verwendeten
Begriffe ‘Bauarbeiter’ und ‘UTA-Mitarbeiter’
können auch wie folgt gelesen werden: ‘aus dem
Ausland entsandte Arbeitnehmer oder Zeitarbeiter
in Bauarbeiterfunktionen’ bzw. ‘aus dem Ausland
entsandte Arbeitnehmer oder Zeitarbeiter in
UTA-Funktionen’.
Funktionsgruppe A
B
C
D
E
pro Stunde
11,43
12,11
12,84
13,73
14,41
Tabelle II: Vorarbeiter14 (Mindeststundenlohn in Euro)
Funktionsgruppe A
B
C
D
pro Stunde
12,80
13,48
14,21
15,10
Ein Vorarbeiter ist ein
Bauarbeiter von 22 Jahren
oder älter, der ein Team von
mindestens 5 anderen
Bauarbeitern leitet.
14
31
Tabelle III: Bauarbeiter bis 21 Jahre (Mindeststundenlohn in Euro)
16
ohne Berufsausbildung im
Baugewerbe 4,57
in der Berufsausbildung im
Baugewerbe
4,84
mit abgeschlossener Berufsausbildung
im Baugewerbe
Der Bauarbeiter, der zuvor
noch nicht im Baugewerbe tätig
war – in den Niederlanden oder
im Ausland – darf maximal ein
Jahr lang nach dieser
Anfängerstufe entlohnt werden.
Dies gilt nicht für Bauarbeiter,
die eine Fachausbildung im
Baugewerbe absolvieren oder
bereits eine solche abgeschlossen
haben.
15
Alter
18
19
20
21
5,14
6,29
7,43
8,57
10,00
5,45
6,66
7,87
9,08
10,60
6,66
7,87
9,08
10,60
Tabelle IV: Anfängerstufen für beginnende Bauarbeiter (Mindeststundenlohn in Euro)15
1. Halbjahr 2. Halbjahr
16
3,14
3,62
17
3,57
4,09
18
4,21
4,90
19
4,89
5,74
1.3 UTA-Mitarbeiter
Vom Monatsgehalt zum Vierwochengehalt
Ein in den nachstehenden Tabellen genanntes Monats­
gehalt wird in ein Vierwochengehalt umgerechnet,
indem man das Monatsgehalt mit zwölf multipliziert
und das Ergebnis durch dreizehn teilt.
32
17
Alter
20
5,70
6,66
21
6,69
7,79
22
7,77
8,99
23 oder älter
8,63
9,57
Tabelle 1: UTA-Mitarbeiter von 22 Jahren oder
älter (Monatsgehalt in Euro)
Funktionsebene Mindestbetrag
1
1640,42
2
1803,17
3
2011,69
4
2284,00
5
2638,81
6
3099,97
Höchstbetrag
2158,51
2406,36
2717,53
3129,23
3664,32
4357,40
Tabelle 2: UTA-Mitarbeiter bis 21 Jahre (Monatsgehalt in Euro)
Alter
16
17
18
19
20
Anfängerstufe16 516,74
590,55
738,19
922,73
1107,28
Funktionsebene 1 min. 574,15
656,17
820,21
1025,26
1230,32
max. 755,48
863,40
1079,26
1349,07
1618,89
Funktionsebene 2 min. 631,11
721,27
901,59
1126,98
1352,38
max. 842,23
962,54
1203,18
1503,98
1804,77
Funktionsebene 3 min.
1257,31
1508,77
max.
1698,46
2038,15
Funktionsebene 4 min.
max.
21
1291,83
1435,37
1888,70
1577,77
2105,57
1760,23
2377,84
1998,50
2738,08
Tabelle 3: Anfängerstufen für beginnende UTA-Arbeiternehmer von 22 Jahren oder älter
(Monatsgehalt in Euro)17
Zeitraum
1. Halbjahr
2. Halbjahr
22 Jahre 1261,17
1387,59
23 Jahre oder älter
1411,36
1487,71
Der UTA-Mitarbeiter bis
21. Jahre, der in Funktions­
gruppe 1 eingeteilt wurde
und nie zuvor im Baugewerbe
tätig war – in den
Niederlanden oder im
Ausland –, darf maximal
ein Jahr lang nach dieser
Anfängerstufe entlohnt
werden.
16
Der UTA-Mitarbeiter von
22 Jahren oder älter, der
länger als acht Monate in
Folge nicht beschäftigt war,
darf im ersten Jahr nach
dieser Anfängerstufe entlohnt
werden.
17
33
34
35
Impressum
Herausgeber
Die am niederländischen Bautarifvertrag, dem ABU-Tarifvertrag für
Zeitarbeitnehmer und dem NBBU-Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer beteiligten Parteien
p/a Technisch Bureau Bouwnijverheid
Postbus 1128
NL-3840 BC Harderwijk
Niederlande
Redaktion niederländische Fassung
Teun Baak, Tekst & Beleid bv, Bleiswijk, the Netherlands
Deutsche Übersetzung:
Amstelveens Vertaalburo BV
Entwurf und Verwirklichung
BarcC bv, Obdam
April 2008
Aus dem Wortlaut dieser Broschüre können keinerlei Rechte hergeleitet werden.
Diese Broschüre ist in niederländischer, englischer, deutscher und polnischer Sprache erhältlich.
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