www.abrechnung-zfa.de ZUSATZMARERIALIEN 1. Ergänzende Aufgabe zur S. 31/92087-1. Auflage © 2011 Bildungsverlag EINS GmbH Bezeichnen Sie die einzelnen Zähne und ordnen Sie die entsprechenden FDI-Nummern zu Seite 1 von 13 Abrechnung – Zahnmedizinische Fachangestellte– Seite 2. Ergänzende Aufgabe zur S. 33/92087-1.Auflage © 2011 Bildungsverlag EINS GmbH 1. Zeichnen Sie folgende Füllungslagen ein Seite 2 von 13 Abrechnung – Zahnmedizinische Fachangestellte– Seite © 2011 Bildungsverlag EINS GmbH 2. Zeichnen Sie die folgenden Zahnflächen in das unten stehende Zahnschemata ein und geben Sie die genaue Zahnbezeichnung an Seite 3 von 13 Abrechnung – Zahnmedizinische Fachangestellte– Seite 3. Blanko-Zahnschema - Aufgabe 6 – S.36/92087-1. Auflage 4. Weitere Übungsaufgabe zur S. 83/92087-1. Auflage: Kennzeichnen Sie den Zahn bzw. die Zähne an denen eine bMF abgerechnet werden kann und geben Sie an, wie häufig die Bema-Nr. 12 abgerechnet werden kann. Begründen Sie Ihre Antwort. Beispiel Fall Beispiel Zähne 24, 25,26, 28 Leistung Separieren © 2011 Bildungsverlag EINS GmbH 12 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 Anzahl: 1 (einmal je Kieferhälfte) Seite 4 von 13 Abrechnung – Zahnmedizinische Fachangestellte– Seite Fall 1 Zähne 14, 13, 12, 21 Leistung Beseitigen von störendem Zahnfleisch 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 Anzahl: Fall 2 Zähne 11, 12 Leistung Separieren 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 Anzahl: Fall 3 Zähne 13, 23, 33, 43 Leistung Stillen einer übermäßigen Papillenblutung 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 Anzahl: © 2011 Bildungsverlag EINS GmbH Fall 4 Zähne 15, 11, 22, 23, 24 Leistung Anlegen von Kofferdam 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 Anzahl: Seite 5 von 13 Abrechnung – Zahnmedizinische Fachangestellte– Seite Fall 5 Zähne 13, 11, 32,34 Leistung Separieren 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 Anzahl: Fall 6 Zähne 26, 47, 45, 43, 31, 34, 36, 38 Leistung Kofferdam angelegt 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 Anzahl: Fall 7 Zähne 17, 26, 34, 45 Leistung Verdrängen von störendem Zahnfleisch 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 Anzahl: © 2011 Bildungsverlag EINS GmbH Fall 8 Zähne 16, 23, 26 Leistung Separieren 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 Anzahl: Seite 6 von 13 Abrechnung – Zahnmedizinische Fachangestellte– Seite Fall 9 Zähne 16, 23, 26 Leistung Anlegen einer Matrize 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 Anzahl: Fall 10 Zähne 16, 23, 26, 28, 41, 46 Leistung Stillung einer übermäßigen Papillenblutung 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 © 2011 Bildungsverlag EINS GmbH Anzahl: Seite 7 von 13 Abrechnung – Zahnmedizinische Fachangestellte– Seite © 2011 Bildungsverlag EINS GmbH 5. Ergänzender Behandlungsfall S.100/92087-1. Auflage Seite 8 von 13 Abrechnung – Zahnmedizinische Fachangestellte– Seite 6. Weitere Übungsaufgabe zur S. 234/92087-1. Auflage: 1. Aufgabe: Setzen Sie ein: Ä1, Fluoridierungsmittel, zwölf, Eingehende Untersuchung, drei, dmft-Indexes, FU, 30. bis zum 72, Mundhygieneberatung, Kalenderhalbjahr, vier, Kariesrisiko Abkürzung für Früherkennungsuntersuchung: __________ 1. In dem Zeitraum vom ............................................Lebensmonat erfolgen ..................... zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Der Abstand zwischen den Früherkennungsuntersuchungen beträgt mindestens .............. Monate. 2. Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen enthalten folgende Leistungen: • ............................................................ zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung (Inspektion der Mundhöhle) • Einschätzung des Kariesrisikos anhand des ............................................ • Ernährungs- und ..................................................... der Erziehungsberechtigten mit dem Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke und verbesserte Mundhygiene • Empfehlung und ggf. Verordnung geeigneter .................................................... zur Schmelzhärtung (Fluorid-Tabletten, fluoridiertes Salz, fluoridierte Zahnpasta und dergl.). 3. Neben den Früherkennungsuntersuchungen kann eine Leistung nach Nr. 01 in demselben ..........................................................nicht abgerechnet werden. Im folgenden Kalenderhalbjahr kann die Leistung nach Nr. 01 frühestens ..................... Monate nach Erbringung der Früherkennungsuntersuchung abgerechnet werden. 4. Eine Leistung nach Nr. IP4 (lokale Fluoridierung der Zähne) kann bei Kindern mit hohem ................................................................... vom 30. Lebensmonat an bis zum vollendeten 6. Lebensjahr zweimal je Kalenderhalbjahr abgerechnet werden. 5. Im Zusammenhang mit den Früherkennungsuntersuchungen und einer Leistung nach Nr. IP4 kann eine Leistung nach Nr................nicht abgerechnet werden. © 2011 Bildungsverlag EINS GmbH 2. Aufgabe: Früherkennungsuntersuchung für ein dreijähriges Kind Datum 20.01.11 10.07.11 12.07.11 10.02.12 30.01.13 Seite 9 von 13 Zahn Leistung Früherkennungsuntersuchung und Beratung Eingehende Untersuchung Telefonische Beratung Früherkennungsuntersuchung Früherkennungsuntersuchung BEMA Abrechnung – Zahnmedizinische Fachangestellte– Seite 3. Aufgabe: Welche Aussagen sind richtig? Die IP4 1. 2. 3. 4. 5. 6. kann abgerechnet werden an Stelle der Bema-Nr. 10 bei Kindern mit hohem Kariesrisiko auch im Alter vom 30. Lebensmonat bis zum 6. Lebensjahr. zusammen mit dem Anlagen von Kofferdam nach Bema-Nr. 12 pro Quartal bei Patienten zwischen 6 und 17 Jahren grundsätzlich vor der IP5 4. Aufgabe: Welche Aussagen zur Individualprophylaxe sind richtig? 1. Die Bema-Nummern IP1 und FU können in einer Sitzung abgerechnet werden. 2. Für berechtigte Personen kann die IP5 auch ohne Durchführung eines Prophylaxeprogramms abgerechnet werden. 3. Für die Bema-Nummern IP1 – IP5 sind keine Zahnangaben auf dem Erfassungsschein erforderlich. 4. Im Zusammenhang mit den Bema-Nummern IP1 – IP5 kann die Ä1 nicht abgerechnet werden. 5. Wenn ein Mundhygienestatus nach der Bema-Nummer IP1 abgerechnet wurde, müssen unter Einhaltung der Zeitabstände immer die IP2 und IP4 folgen. 6. Das Entfernen harter Zahnbeläge vor einer Versiegelung gehört mit zur Bema-Nr. IP5. 5. Aufgabe: Welche Aussagen sind richtig? 1. Bei Patienten zwischen dem 6. und 17. Lebensjahr wird die IP1 statt der Bema-Nr. 01 abgerechnet. 2. Bei der IP1 wird zur Abrechnung auf dem Erfassungsschein keine Zahnangabe gemacht. 3. Die Fissurenversiegelung nach IP5 kann zwischen dem 6. und 17. Lebensjahr auch bei Prämolaren abgerechnet werden. 4. Die IP4 kann je Kalenderhalbjahr einmal abgerechnet werden. 5. Die IP2 kann pro Kalenderjahr einmal abgerechnet werden. 6. Die IP-Positionen können nur in der Reihenfolge IP1, IP2, IP4 und IP5 abgerechnet werden. 6. Aufgabe: Der dmf-t Index wird zur Einschätzung des Kariesrisikos bei Kindern eingesetzt. Welche Aussagen sind richtig? 1. 2. 3. 4. 5. 6. Jeder gerade durchgebrochene Zahn wird gezählt. Jeder gefüllte Zahn wird gezählt. Jeder noch fehlende bleibende Zahn wird gezählt. Die Indexwerte werden addiert. Ein hohes Risiko liegt bei einem Kind bis 5 Jahre bei einem dmf-t Index von 1 vor. Der maximale dmf-t Index liegt bei 24. © 2011 Bildungsverlag EINS GmbH 7. Aufgabe: Welche Aussagen zur FU sind richtig? 1. 2. 3. 4. 5. 6. Die FU kann auch in kleinen Gruppen z. B. im Kindergarten erbracht werden. Bei der FU werden die Milchmolaren versiegelt. Das Kariesrisiko wird nach dem dmf-t-Index dokumentiert. Der Abstand zwischen den FU Untersuchungen muss mindestens 6 Monate betragen. Die FU enthält die Mundhygieneberatung zur Reduzierung der Karies erregenden Keime. Zu jeder FU gehört die Fluoridierung. Seite 10 von 13 Abrechnung – Zahnmedizinische Fachangestellte– Seite 8. Aufgabe: Welche Aussagen sind richtig? 1. Der PSI ist immer Voraussetzung für die Durchführung und Abrechnung einer PAR-Behandlung. 2. Die Berechnung des PSI erfolgt mit der Bema Nr. 04. 3. Die Bema Nr. 107 darf während der Vorbehandlung mehrmals über den Erfassungsschein abgerechnet werden. 4. Die Zahnsteinentfernung darf generell nur 1 x je Kalenderhalbjahr abgerechnet werden. 5. Die Leistungen aus Bema Teil 4 –PAR- sind nur abrechnungsfähig, wenn ein PSI von 3 oder 4 oder eine Sondiertiefe von 3,5 mm und mehr festgestellt worden ist. 6. Zur Erhebung des PSI ist das Gebiss in Quadranten eingeteilt. 9. Aufgabe: Welche der folgenden Bedingungen müssen vor Beantragung einer PAR-Behandlung bei der Krankenkasse erfüllt sein? © 2011 Bildungsverlag EINS GmbH 1. Alle konservierenden Maßnahmen müssen abgeschlossen sein. 2. Die Parodontalbehandlung kann zeitgleich mit der Versorgung mit Zahnersatz durchgeführt werden. 3. Alle in die Versorgung mit Zahnersatz einzubeziehenden Zähne müssen vor der Planung klinisch und wenn notwendig röntgenologisch untersucht werden. 4. Eine Beantragung kann auch nachträglich bei den Krankenkassen erfolgen. 5. Unvollständige Wurzelfüllungen können belassen werden, wenn die Zähne reaktionslos sind. 6. Auch Zähne mit dem Lockerungsgrad III sind zur Überkronung geeignet. Seite 11 von 13 Abrechnung – Zahnmedizinische Fachangestellte– Seite © 2011 Bildungsverlag EINS GmbH Mind-Map zu Lernfeld 4 – Kariestherapie begleiten; S. 101 - 92087/1. Auflage: Seite 12 von 13 Abrechnung – Zahnmedizinische Fachangestellte– Seite © 2011 Bildungsverlag EINS GmbH Mind-Map zu Lernfeld 8 – Chirurgische Behandlungen begleiten, S. 208 – 92087/1. Auflage: Seite 13 von 13 Abrechnung – Zahnmedizinische Fachangestellte– Seite