Offenlegungsbericht per 31.12.2016 nach Art. 435 bis 455 CRR Inhaltsverzeichnis1 Präambel .................................................................................................................................................. 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ......................................................................................... 4 Eigenmittel (Art. 437) ............................................................................................................................... 7 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ....................................................................................................... 8 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ........................................................................................................... 9 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ......................................................................................................... 15 Kapitalpuffer (Art. 440) .......................................................................................................................... 15 Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................................................................. 17 Operationelles Risiko (Art. 446) .............................................................................................................. 17 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) .................................... 17 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) .................................................. 18 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ..................................................................................... 19 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)............................................................... 20 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)................................................................................................ 21 Verschuldung (Art. 451) ......................................................................................................................... 23 Anhang .................................................................................................................................................. 26 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ..................................................................................... 26 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit .................................................... 27 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Seite 3/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Geschäfts- und Risikostrategie Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Darüber hinaus verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht. Risikosteuerung Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: § Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. § Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. § Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. § Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. § Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken § Verwendung rechtlich geprüfter Verträge Risikotragfähigkeit Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit unserer Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (Risikodeckungsmasse aus dem Ergebnis und Risikodeckungsmasse aus Substanzwerten - insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken, Vorsorgereserven) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Seite 4/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Risikodeckungsmasse Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Vorgehensweise Risikoberichterstattung/Berichtswesen Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. Risikomessverfahren Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Gesamtbank-Risikolimit und Auslastung Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 104,6 Mio.€ (Risikoszenario). Im Rahmen der Allokation des Gesamtbank-Risikolimits auf die entsprechenden Risikoarten wurden hiervon 60,0 Mio.€ verwendet. Die Limit-Auslastung lag in diesem Zusammenhang bei 61%. Leitungs- und Aufsichtsratsmandate der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine weiteren Leitungs- und Aufsichtsratsmandate inne. Die Aufsichtsratsmitglieder begleiten neben den Aufsichtsratsmandaten beim offenlegenden Institut keine zusätzlichen Leitungs- und Aufsichtsratsmandate. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 und 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 und 4 KWG zugrunde gelegt. Seite 5/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Anzahl Sitzungen Vorstand- und Gesamtaufsichtsrat Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 8 Sitzungen (inkl. einer Aufsichtsratstagung) statt. Turnus und Inhalte der Risikoberichterstattung Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung und der Mitglieder des Aufsichtsrats Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Seite 6/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR 195.922 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn, etc*) - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital 10.967 401 0 + Kreditrisikoanpassung 13.949 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 44.242 - Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 92 242.653 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Seite 7/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Zentralstaaten oder Zentralbanken 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 Öffentliche Stellen Institute 40 4.017 Unternehmen 25.876 Mengengeschäft 17.714 Durch Immobilien besicherte Positionen 20.172 Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 4.925 73 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 8.493 Beteiligungen 5.795 Sonstige Positionen 2.169 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 1.230 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 8.423 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) … aus CVA Eigenmittelanforderungen insgesamt 1 98.928 Seite 8/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. Gesamtbetrag der Risikopositionen (gemäß Art. 112): Forderungsklassen Gesamtwert (TEUR) Durchschnittsbetrag (TEUR) Staaten oder Zentralbanken 19.618 30.222 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 38.326 43.818 2.716 2.667 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 1.255 Internationale Organisationen 0 1.922 Institute 442.501 428.674 Unternehmen 433.634 405.952 davon: KMU 114.877 111.695 Mengengeschäft 524.161 545.422 davon: KMU 163.398 164.422 Durch Immobilien besichert 792.073 742.712 davon: KMU 110.218 97.170 55.119 55.700 9.179 15.042 289.829 264.328 Beteiligungen 72.436 71.632 Sonstige Positionen 54.760 51.481 2.734.352 2.660.830 Öffentliche Stellen Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Gesamt Seite 9/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten (TEUR): DE EU Nicht-EU Zentralstaaten oder Zentralbanken 19.618 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 38.326 0 0 2.716 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 259.802 157.692 25.007 Unternehmen 386.118 28.496 19.019 Mengengeschäft 519.760 2.221 2.180 Durch Immobilien besicherte Positionen 786.602 2.262 3.209 54.989 61 68 5.000 4.179 0 278.998 10.832 0 Beteiligungen 71.417 98 920 Sonstige Positionen 54.760 0 0 2.478.106 205.841 50.404 Öffentliche Stellen Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Summe Aufgrund unseres regional begrenzten Geschäftsgebietes haben wir auf eine weitergehende Darstellung nach Regionen verzichtet. Seite 10/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien (TEUR): Privatkunden (NichtSelbstständige) Gesamt Nicht-Privatkunden davon KMU 2 Gesamt davon Kreditinstitute Zentralstaaten oder Zentralbanken 0 19.618 19.618 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 38.326 0 Öffentliche Stellen 0 2.716 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 0 442.501 442.501 23.740 409.893 114.877 27.875 Mengengeschäft 320.741 203.420 163.398 717 Durch Immobilien besicherte Positionen 650.167 141.906 110.218 165 22.122 32.997 183 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 9.179 9.179 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 289.829 289.829 Beteiligungen 0 72.436 69.899 Sonstige Positionen 4 54.756 54.756 1.016.775 1.717.577 Unternehmen Ausgefallene Positionen Gesamt 388.493 914.723 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht-Privatkunden. 2 2 KMU = Klein- und Mittelständische Unternehmen Seite 11/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Risikopositionen nach Restlaufzeiten (TEUR): < 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 19.618 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 28.310 284 9.733 2.666 0 50 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 97.906 246.876 97.719 Unternehmen 92.921 98.369 242.344 157.169 44.873 322.119 Durch Immobilien besicherte Positionen 53.915 44.104 694.054 Ausgefallene Positionen 10.819 6.380 37.920 0 4.179 5.000 289.829 0 0 Beteiligungen 69.655 0 2.781 Sonstige Positionen 54.760 0 0 877.568 445.064 1.411.720 Öffentliche Stellen Mengengeschäft Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Gesamt In der Spalte „< 1 Jahr“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Seite 12/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen (in TEUR): Wesentliche Wirtschaftszweige Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten TEUR Privatkunden Firmenkunden GesamtinanspruchBestand nahme aus EWB notleidenden TEUR Krediten TEUR Bestand PWB TEUR Eingänge Nettozuführg./ auf Bestand DirektAuflösung von abgeRückabschreiEWB/Rückschriebene stellungen bungen stellungen ForderunTEUR TEUR TEUR gen TEUR 161 6.121 1.461 13 81 31.145 9.085 1.267 239 Summe 43 94 Da das Geschäftsgebiet unserer Volksbank regional begrenzt ist, wird auf eine Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten verzichtet. Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR): Anfangs- Zuführungen bestand in der der Periode Periode TEUR TEUR EWB Rückstellungen PWB Auflösung TEUR Verbrauch TEUR wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen TEUR Endbestand der Periode TEUR 14.457 2.501 6.106 306 0 10.546 1.114 497 331 0 0 1.280 260 0 21 0 0 239 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurde die Klassenbezeichnung Corporates benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurde die Klassenbezeichnung Unternehmen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurde die Klassenbezeichnung Corporate Finance benannt. Seite 13/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % 0 Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 278.097 309.002 2 0 0 4 0 0 10 20 9.179 273.748 9.179 275.211 35 792.073 792.073 50 35.333 35.333 70 75 0 524.161 0 497.736 100 506.382 501.297 150 25.550 24.692 250 370 0 0 289.829 289.829 0 0 1250 Sonstiges Abzug von den Eigenmitteln Seite 14/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Trotz des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, erfolgt eine Besicherung von Marktwerten aus bilateralen Derivategeschäften mit der DZ Bank AG auf Basis des Besicherungsanhangs zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. Bei negativen Marktwerten erfolgt eine entsprechende Sicherheitenstellung an die DZ BANK AG, bei positiven Marktwerten erfolgt seitens der DZ BANK AG eine entsprechende Sicherheitenstellung. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind im Anhang des Jahresabschlusses näher erläutert. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Seite 15/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Afghanistan Australien Belgien Brasilien China, Volksrepublik Finnland (einschl. Åland Inseln) Frankreich (einschl. Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Monaco, Re´ union, St. Pierre und Miquelon) Griechenland Großbritannien Risikopositionswert (SA) Aufschlüsselung nach Ländern: Deutschland Eigenmittelanforderungen 1.829.088 81.950 96,16 19 1 0,00 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Allgemeine Kreditrisikopositionen Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Geographische Verteilung des institutsspezifischen Kapitalpuffers (in TEUR): 0,00% 113 3 0,00 0,00% 1.000 40 0,05 0,00% 436 12 0,01 0,00% 22 1 0,00 0 0 0,00 10.559 289 0,34 0 0 0,00 0,00% 3.700 248 0,29 0,00% Italien 80 2 0,00 0,00% Jersey 19 2 0,00 Kanada 66 2 0,00 Lettland 0 0 0,00 Luxemburg 10.911 557 0,65 Neuseeland 5.028 80 0,09 Niederlande 0,00% 12.306 467 0,55 0,00% Norwegen (einschl. Svalbard) 2.681 107 0,13 1,50% Österreich (einschl. Jungholz und Mittelberg) 8.117 645 0,76 Polen 0 0 0,00 Portugal (einschl. Azoren und Madeira) 3 0 0,00 45 1 0,00 833 43 0,05 0,00% 0 0 0,00 0,00% Rumänien Russische Föderation Saudi-Arabien Schweden Schweiz (einschl. Büsingen) Singapur Spanien (einschl. Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla) 2 0 0,00 1,50% 5.244 330 0,39 0,00% 15 0 0,00 476 18 0,02 Thailand 1 0 0,00 Tschechische Republik 0 0 0,00 Türkei 0 0 0,00 Ungarn 0 0 0,00 Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Staaten Summe 4 0 0,00 9.558 417 0,49 1.900.328 85.218 100,0 0,00% 0,00% 0,00% Seite 16/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Höhe des institutsspezifischen Kapitalpuffers (in TEUR): Gesamtforderungsbetrag 1.236.597 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,002% Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 23 Marktrisiko (Art. 445) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Nicht börsengehandelte Positionen Andere Beteiligungspositionen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR 63.736 63.736 292 292 Börsenwert TEUR Seite 17/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Fristentransformation Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg und bei einer Drehung der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Periodische GuV-Messung Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: · Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. · Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. · In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. Seite 18/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Ø Szenario 1: DGRV-Szenario „Steigend“ Ø Szenario 2: DGRV-Szenario „Fallend“ Ø Szenario 3: DGRV-Szenario „Flacher“ Ø Szenario 4: DGRV-Szenario „Steiler“ Ø Szenario 5: DGRV-Szenario „Stress 1 steigend“ Ø Szenario 6: DGRV-Szenario „Stress 2 fallend“ Ø Szenario 7: DGRV-Szenario „Stress 3 flacher“ Ø Szenario 8: DGRV-Szenario „Stress 4 steiler“ Ø Szenario 9: Szenario „Stress 5“ Ø Szenario 10: Szenario „Stress 6“ Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge TEUR Szenario 1 3.686 Szenario 2 Szenario 3 362 2.014 Szenario 4 Szenario 5 240 6.817 Szenario 6 Szenario 7 Erhöhung der Erträge TEUR 932 5.927 Szenario 8 253 Szenario 9 860 Szenario 10 11.151 Zeitpunkt der Bewertung Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine periodische und ergänzend eine barwertige Bewertung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Seite 19/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Verwendung Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Strategie Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Sicherungssegmente Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung · Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) · Bareinlagen in unserem Haus · Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um · · öffentliche Stellen oder inländische Kreditinstitute. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Risikopositionsklassen Mengengeschäft Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Gewährleistungen finanzielle Sicherheiten (TEUR) (TEUR) 20.734 5.691 Unternehmen Institute 845 0 3.873 0 Ausgefallene Positionen 890 335 Seite 20/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Es liegen belastete Vermögenswerte vor: Vermögenswerte Werte in TEUR Vermögenswerte des berichtenden Instituts Buchwerte der belasteten Vermögenswerte 295.604 Aktieninstrumente Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 2.018.808 0 0 359.214 370.521 114.821 117.018 290.039 293.545 Sonstige Vermögenswerte 0 70.644 Erhaltene Sicherheiten Werte in TEUR Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige erhaltene Sicherheiten 0 0 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Werte in TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere 290.912 Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 452.744 Seite 21/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) betrug zum 31.12.2016 12,77%. Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus · · · Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln, Wertpapierleihegeschäften sowie der Besicherung von Derivategeschäften. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit · · marktüblichen Rahmenverträgen Besicherungsvereinbarungen Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 3,24%-Punkte verändert (Erhöhung). Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten bei der Deutschen Bundesbank. Seite 22/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Sti chta g 31.12.2016 Anwendungs ebene Einzelebene Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert (in TEUR) Summe der Akti va l aut veröffentl i chtem Abs chl us s Anpa s s ung für Unternehmen, di e für Rechnungs zwecke kons ol i di ert werden, a ber ni cht dem a ufs i chts rechtl i chen Kons ol i di erungs krei s a ngehören (Anpa s s ung für Treuhandvermögen, da s gemä ß den gel tenden Rechnungs l egungs ra hmen i n der Bi l a nz a us gewi es en wi rd, a ber gemäß Arti kel 429 Abs a tz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Ges a mtri s i kopos i ti ons mes s größe der Vers chul dungs quote unberücks i chti gt bl ei bt) Anpa s s ungen für deri va ti ve Fi na nzi ns trumente 2.252.943 0 -32 3.991 Anpa s s ungen für Wertpapi erfi nanzi erungs ges chä fte (SFT) Anpa s s ung für a ußerbi l a nzi el l e Pos ten (d.h. Umrechnung a ußerbi l a nzi el l er Ri s i kopos i ti onen i n Kredi tä qui va l enzbeträ ge) (Anpa s s ung für gruppeni nterne Ri s i kopos i ti onen, di e gemä ß Arti kel 429 Abs a tz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Ges a mtri s i kopos i ti ons mes s größe der Vers chul dungs quote unberücks i chti gt bl ei ben) (Anpa s s ungen für Ri s i kopos i ti onen, di e gemä ß Arti kel 429 Abs a tz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Ges amtri s i kopos i ti ons mes s größe der Vers chul dungs quote unberücks i chti gt bl ei ben) Sons ti ge Anpa s s ungen ("Ful l y-phas ed-i n" Defi ni ti on) Sons ti ge Anpa s s ungen ("Tra ns i ti onal " Defi ni ti on) Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 114.175 0 0 58.470 0 2.429.546 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bi l anzwi rks ame Pos ten (ohne Deri va te, SFT und Treuha ndvermögen, a ber ei ns chl i eßl i ch Si cherhei ten) (Bei der Ermi ttl ung des Kernka pi tal s abgezogene Akti vbeträ ge) Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 2.311.920 -540 2.311.380 Seite 23/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Risikopositionen aus Derivaten Wi ederbes chaffungs wert aller Deri va tges chä fte (d. h. ohne a nrechenba re, i n ba r erha l tene Na chs chüs s e) Aufs chl ä ge für den potenzi el l en künfti gen Wi ederbes cha ffungs wert i n Bezug a uf alle Deri vatges chä fte (Marktbewertungs methode) Ri s i kopos i ti on gemä ß Urs prungs ri s i komethode Hi nzurechnung des Betra gs von i m Zus a mmenha ng mi t Deri va ten ges tel l ten Si cherhei ten, di e na ch dem gel tenden Rechnungs ra hmen von den Bi l anza kti va a bgezogen werden 2.088 1.903 0 0 (Abzüge von Forderungen für i n ba r gel ei s tete Nachs chüs s e bei Deri va tges chä ften) 0 (Aus ges chl os s ener ZGP-Tei l kundengecl earter Ha ndel s ri s i kopos i ti onen) 0 Angepa s s ter effekti ver Nomi na l wert ges chri ebener Kredi tderi vate (Aufrechnungen der a ngepas s ten effekti ven Nomi na l werte und Abzüge der Aufs chl ä ge für ges chri ebene Kredi tderi va te) 0 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) 0 3.991 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Akti va a us SFT (ohne Anerkennung von Netti ng), na ch Berei ni gung um a l s Verka uf verbuchte Ges chä fte (Aufgerechnete Beträge von Barverbi ndl i chkei ten und -forderungen aus Brutto-Akti va a us SFT) 0 0 Gegenpa rtei aus fal l ri s i kopos i ti on für SFT-Akti va Abwei chende Regel ung für SFT: Gegenpa rtei a us fa l l ri s i kopos i ti on gemä ß Art. 429b Abs . 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 Ri s i kopos i ti onen a us al s Bea uftragter getäti gten Ges chä ften 0 (Aus ges chl os s ener ZGP-Tei l von kundengecl ea rten SFT-Ri s i kopos i ti onen) Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 0 Außerbi l a nzi el l e Ri s i kopos i ti onen zum Bruttonomi nal wert 0 0 420.217 (Anpa s s ungen für di e Umrechnung i n Kredi tä qui va l enzbeträ ge) -306.042 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 114.175 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen (Gemä ß Art. 429 Abs . 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ni cht ei nbezogene (bi l anzi el l e und a ußerbi l a nzi el l e) gruppeni nterne Ri s i kopos i ti onen (Ei nzel ba s i s )) (Bi l anzi el l e und a ußerbi l a nzi el l e) Ri s i kopos i ti onen, di e na ch Art. 429 Abs . 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücks i chti gt bl ei ben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote Verschuldungsquote 0 0 184.462 2.429.546 7,59 Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen gewä hl te Überga ngs regel ung für di e Defi ni ti on der Kapi ta l mes s größe Betra g des gemäß Art. 429 Abs . 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 a us gebuchten Treuhandvermögens Überga ngs regel ung 0 Seite 24/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote Ges a mts umme der bi l a nzwi rks a men Ri s i kopos i ti onen (ohne Deri va te, SFT und a us genommene Ri s i kopos i ti onen), da von: 2.311.920 Ri s i kopos i ti onen des Ha ndel s buchs Ri s i kopos i ti onen des Anl a gebuchs , davon: 0 2.311.920 Gedeckte Schul dvers chrei bungen Ri s i kopos i ti onen, di e wi e Ri s i kopos i ti onen gegenüber Sta a ten beha ndel t werden Ri s i kopos i ti onen gegenüber regi ona l en Gebi ets körpers cha ften, mul ti l a tera l en Entwi ckl ungs banken, i nterna ti ona l en Organi s ati onen und öffentl i chen Stel l en, di e ni cht wi e Ri s i kopos i ti onen gegenüber Staa ten behandel t werden Ins ti tute 431.707 Durch Grundpfandrechte a uf Immobi l i en bes i chert 722.091 Ri s i kopos i ti onen a us dem Mengenges chäft 313.158 Unternehmen Aus gefal l ene Pos i ti onen 335.539 Sons ti ge Ri s i kopos i ti onen (z. B. Betei l i gungen, Verbri efungen und s ons ti ge Akti va , di e kei ne Kredi tverpfl i chtungen s i nd) 9.179 19.618 12.725 50.879 417.024 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. Beschreibung der Einflussfaktoren Zum 31.12.2016 betrug die Verschuldungsquote 7,59%. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: · Im Berichtsjahr haben sich hauptsächlich aufgrund der erfolgten Gewinnthesaurierung aus dem Jahresabschluss 2015 Änderungen im Kernkapital in Höhe von 8.371 TEUR ergeben. · Die Gesamtrisikopositionsmessgröße hat sich im Berichtsjahr um 156.366 TEUR erhöht. Diese Erhöhung resultiert insbesondere aus dem Wachstum im Kreditgeschäft. Die bilanzielle Entwicklung bzw. Änderung lässt sich detailliert im Lagebericht der Bank nachvollziehen. Seite 25/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Volksbank Lahr eG Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Geschäftsguthaben (CET1) 1 Emittent Volksbank Lahr eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.A. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 9 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. 8 18.554 18.554 Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. Seite 26/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 II. Volksbank Lahr eG Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER (B) VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER DER EU VERORDNUNG (EU) RESTBETRAG GEMÄß Nr. 575/2013 VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1 davon: Geschäftsguthaben 2 3 k.A. davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 9 10 18.554 davon: Art des Finanzinstruments 2 3a 4 8 18.554 26 (1), 27, 28, 29, Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 26 (1) (c) 48 139.000 26 (1) 27.000 26 (1) (f) 0 486 (2) k.A. 483 (2) k.A. 84, 479, 480 0 26 (2) 184.602 0 34, 105 -140 36 (1) (b), 37, 472 (4) 0 36 (1) (c), 38, 472 (5) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 0 33 (a) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 13 14 15 16 17 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 32 (1) 0 33 (b) 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) Seite 27/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 20a In der EU: leeres Feld Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20b 20c Volksbank Lahr eG 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0 36 (1) (k) 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 0 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 20d 21 davon: Vorleistungen (negativer Betrag) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 0 0 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 0 48 (1) 0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 23 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 24 25 In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a 25b Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 0 k.A. Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 k.A. davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge k.A. 467 k.A. 467 k.A. 468 k.A. 468 k.A. 481 davon: … Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt k.A. 0 481 26 26a 26b 27 28 29 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 36 (1) (a), 472 (3) 36 (1) (l) k.A. 36 (1) (j) -140 184.462 0 0 51, 52 0 Seite 28/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 33 34 35 36 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 40 41 41a 41b 41c 42 43 44 45 Volksbank Lahr eG 0 486 (3) k.A. 483 (3) 0 85, 86, 480 0 486 (3) 0 0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 0 56 (b), 58, 475 (3) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. k.A. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 0 467, 468, 481 davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt Zusätzliches Kernkapital (AT1) Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 0 467 0 468 k.A. 0 481 0 0 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 477, 477 (3), 477 (4) (a) 56 (e) 0 0 184.462 Seite 29/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft 48 49 50 51 Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Kreditrisikoanpassungen Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf 56 Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56a 56b 56c 57 58 59 Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Volksbank Lahr eG 0 62, 63 44.242 486 (4) k.A. 483 (4) 0 87, 88, 480 0 486 (4) 13.949 62 (c) und (d) 58.191 0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 0 66 (b), 68, 477 (3) 0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0 k.A. 0 66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A. 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. k.A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. k.A. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge k.A. 467, 468, 481 davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) k.A. 467 k.A. 468 k.A. 481 0 58.191 242.653 Seite 30/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 59a Volksbank Lahr eG Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) k.A. k.A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) k.A. 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) k.A. 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 60 Gesamtrisikobetrag Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 1.236.597 14,92% 92 (2) (a), 465 14,92% 92 (2) (b), 465 19,62% 92 (2) (c) 5,127% CRD 128, 129, 130 0,625% 0,002% 0 davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder 0 CRD 131 andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als 10,42% CRD 128 Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten 2.014 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine 69, 70, 477 (4) wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des 0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, 0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen 13.949 62 in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 67a Seite 31/32 Offenlegungsbericht per 31.12.2016 77 78 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Volksbank Lahr eG 13.949 62 0 62 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf k.A. 62 das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 484 (3), 486 (2) und (5) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k.A. 484 (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A. 484 (4), 486 (3) und (5) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k.A. 484 (4), 486 (3) und (5) 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A. 484 (5), 486 (4) und (5) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 44.242 484 (5), 486 (4) und (5) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) -6.809 79 * Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag zum 31.12.2016 Seite 32/32