Offenlegungsbericht 2016 gemäß CRR

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Offenlegungsbericht per 31.12.2016
nach Art. 435 bis 455 CRR
Inhaltsverzeichnis1
Präambel .................................................................................................................................................. 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ......................................................................................... 4
Eigenmittel (Art. 437) ............................................................................................................................... 7
Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ....................................................................................................... 8
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ........................................................................................................... 9
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ......................................................................................................... 15
Kapitalpuffer (Art. 440) .......................................................................................................................... 15
Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................................................................. 17
Operationelles Risiko (Art. 446) .............................................................................................................. 17
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) .................................... 17
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) .................................................. 18
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ..................................................................................... 19
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)............................................................... 20
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)................................................................................................ 21
Verschuldung (Art. 451) ......................................................................................................................... 23
Anhang .................................................................................................................................................. 26
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente ..................................................................................... 26
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit .................................................... 27
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.
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Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
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Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
Geschäfts- und Risikostrategie
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und
Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit
der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Darüber hinaus verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht.
Risikosteuerung
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme
und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
§ Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
§ Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.
§ Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
§ Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
§ Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
§ Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
Risikotragfähigkeit
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit unserer Bank. Die
Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das
Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (Risikodeckungsmasse aus
dem Ergebnis und Risikodeckungsmasse aus Substanzwerten - insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken, Vorsorgereserven) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten
das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des
Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte
Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse
begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen
wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
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Risikodeckungsmasse
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu
können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und
controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche
nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder
durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen
werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das
Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
Vorgehensweise Risikoberichterstattung/Berichtswesen
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger
bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im
Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
Risikomessverfahren
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten
sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele
werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung
beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
Gesamtbank-Risikolimit und Auslastung
Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 104,6 Mio.€ (Risikoszenario). Im Rahmen der Allokation des Gesamtbank-Risikolimits auf die entsprechenden Risikoarten wurden hiervon 60,0 Mio.€ verwendet. Die Limit-Auslastung lag in diesem Zusammenhang bei 61%.
Leitungs- und Aufsichtsratsmandate der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine weiteren Leitungs- und Aufsichtsratsmandate inne. Die Aufsichtsratsmitglieder begleiten neben den Aufsichtsratsmandaten beim offenlegenden Institut keine zusätzlichen Leitungs- und Aufsichtsratsmandate. Hierbei
haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 und 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 und 4 KWG zugrunde gelegt.
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Anzahl Sitzungen Vorstand- und Gesamtaufsichtsrat
Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer
Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 8 Sitzungen (inkl. einer Aufsichtsratstagung) statt.
Turnus und Inhalte der Risikoberichterstattung
Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick
über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich
weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen.
Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung und der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
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Eigenmittel (Art. 437)
Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht CRR-konformen
vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“)
dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die
aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
195.922
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn, etc*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
10.967
401
0
+
Kreditrisikoanpassung
13.949
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
44.242
- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
92
242.653
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
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Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken,
Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0
Öffentliche Stellen
Institute
40
4.017
Unternehmen
25.876
Mengengeschäft
17.714
Durch Immobilien besicherte Positionen
20.172
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
4.925
73
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
8.493
Beteiligungen
5.795
Sonstige Positionen
2.169
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz
1.230
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
8.423
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
… aus CVA
Eigenmittelanforderungen insgesamt
1
98.928
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Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein
Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen
kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen
nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte
Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
Gesamtbetrag der Risikopositionen (gemäß Art. 112):
Forderungsklassen
Gesamtwert
(TEUR)
Durchschnittsbetrag (TEUR)
Staaten oder Zentralbanken
19.618
30.222
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
38.326
43.818
2.716
2.667
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
1.255
Internationale Organisationen
0
1.922
Institute
442.501
428.674
Unternehmen
433.634
405.952
davon: KMU
114.877
111.695
Mengengeschäft
524.161
545.422
davon: KMU
163.398
164.422
Durch Immobilien besichert
792.073
742.712
davon: KMU
110.218
97.170
55.119
55.700
9.179
15.042
289.829
264.328
Beteiligungen
72.436
71.632
Sonstige Positionen
54.760
51.481
2.734.352
2.660.830
Öffentliche Stellen
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Gesamt
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Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten (TEUR):
DE
EU
Nicht-EU
Zentralstaaten oder Zentralbanken
19.618
0
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
38.326
0
0
2.716
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
Institute
259.802
157.692
25.007
Unternehmen
386.118
28.496
19.019
Mengengeschäft
519.760
2.221
2.180
Durch Immobilien besicherte Positionen
786.602
2.262
3.209
54.989
61
68
5.000
4.179
0
278.998
10.832
0
Beteiligungen
71.417
98
920
Sonstige Positionen
54.760
0
0
2.478.106
205.841
50.404
Öffentliche Stellen
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Summe
Aufgrund unseres regional begrenzten Geschäftsgebietes haben wir auf eine weitergehende Darstellung nach Regionen verzichtet.
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Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien
(TEUR):
Privatkunden
(NichtSelbstständige)
Gesamt
Nicht-Privatkunden
davon
KMU 2
Gesamt
davon
Kreditinstitute
Zentralstaaten oder Zentralbanken
0
19.618
19.618
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0
38.326
0
Öffentliche Stellen
0
2.716
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
Institute
0
442.501
442.501
23.740
409.893
114.877
27.875
Mengengeschäft
320.741
203.420
163.398
717
Durch Immobilien besicherte Positionen
650.167
141.906
110.218
165
22.122
32.997
183
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
9.179
9.179
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
0
289.829
289.829
Beteiligungen
0
72.436
69.899
Sonstige Positionen
4
54.756
54.756
1.016.775
1.717.577
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
Gesamt
388.493
914.723
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der
Nicht-Privatkunden. 2
2
KMU = Klein- und Mittelständische Unternehmen
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Risikopositionen nach Restlaufzeiten (TEUR):
< 1 Jahr
1 - 5 Jahre
> 5 Jahre
Zentralstaaten oder Zentralbanken
19.618
0
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
28.310
284
9.733
2.666
0
50
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
Institute
97.906
246.876
97.719
Unternehmen
92.921
98.369
242.344
157.169
44.873
322.119
Durch Immobilien besicherte Positionen
53.915
44.104
694.054
Ausgefallene Positionen
10.819
6.380
37.920
0
4.179
5.000
289.829
0
0
Beteiligungen
69.655
0
2.781
Sonstige Positionen
54.760
0
0
877.568
445.064
1.411.720
Öffentliche Stellen
Mengengeschäft
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Gesamt
In der Spalte „< 1 Jahr“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten.
Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren
gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.
Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
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Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen
(in TEUR):
Wesentliche
Wirtschaftszweige
Gesamtinanspruchnahme aus
überfälligen
Krediten
TEUR
Privatkunden
Firmenkunden
GesamtinanspruchBestand
nahme aus
EWB
notleidenden
TEUR
Krediten
TEUR
Bestand
PWB
TEUR
Eingänge
Nettozuführg./
auf
Bestand
DirektAuflösung von
abgeRückabschreiEWB/Rückschriebene
stellungen
bungen
stellungen
ForderunTEUR
TEUR
TEUR
gen
TEUR
161
6.121
1.461
13
81
31.145
9.085
1.267
239
Summe
43
94
Da das Geschäftsgebiet unserer Volksbank regional begrenzt ist, wird auf eine Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten verzichtet.
Entwicklung der Risikovorsorge (in TEUR):
Anfangs- Zuführungen
bestand
in der
der Periode
Periode
TEUR
TEUR
EWB
Rückstellungen
PWB
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
wechselkursbedingte
und sonstige
Veränderungen
TEUR
Endbestand
der Periode
TEUR
14.457
2.501
6.106
306
0
10.546
1.114
497
331
0
0
1.280
260
0
21
0
0
239
Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard &
Poor's, Moody's und Fitch nominiert.
Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurde die Klassenbezeichnung Corporates benannt. Für
die Ratingagentur Moody‘s wurde die Klassenbezeichnung Unternehmen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurde die Klassenbezeichnung Corporate Finance benannt.
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Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
0
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
278.097
309.002
2
0
0
4
0
0
10
20
9.179
273.748
9.179
275.211
35
792.073
792.073
50
35.333
35.333
70
75
0
524.161
0
497.736
100
506.382
501.297
150
25.550
24.692
250
370
0
0
289.829
289.829
0
0
1250
Sonstiges
Abzug von den
Eigenmitteln
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Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei
diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund
des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den
Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft
wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Trotz des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, erfolgt eine Besicherung von Marktwerten aus bilateralen Derivategeschäften mit der DZ Bank AG auf Basis des Besicherungsanhangs zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. Bei negativen Marktwerten erfolgt eine entsprechende Sicherheitenstellung an die
DZ BANK AG, bei positiven Marktwerten erfolgt seitens der DZ BANK AG eine entsprechende Sicherheitenstellung.
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind im Anhang des Jahresabschlusses näher erläutert. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.
Kapitalpuffer (Art. 440)
Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem
Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken. Festgelegt wird der
Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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Afghanistan
Australien
Belgien
Brasilien
China, Volksrepublik
Finnland (einschl. Åland Inseln)
Frankreich (einschl. Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique,
Mayotte, Monaco, Re´ union, St. Pierre und Miquelon)
Griechenland
Großbritannien
Risikopositionswert (SA)
Aufschlüsselung nach Ländern:
Deutschland
Eigenmittelanforderungen
1.829.088
81.950
96,16
19
1
0,00
Quote des antizyklischen
Kapitalpuffers
Allgemeine
Kreditrisikopositionen
Gewichtungen der
Eigenmittelanforderungen
Geographische Verteilung des institutsspezifischen Kapitalpuffers (in TEUR):
0,00%
113
3
0,00
0,00%
1.000
40
0,05
0,00%
436
12
0,01
0,00%
22
1
0,00
0
0
0,00
10.559
289
0,34
0
0
0,00
0,00%
3.700
248
0,29
0,00%
Italien
80
2
0,00
0,00%
Jersey
19
2
0,00
Kanada
66
2
0,00
Lettland
0
0
0,00
Luxemburg
10.911
557
0,65
Neuseeland
5.028
80
0,09
Niederlande
0,00%
12.306
467
0,55
0,00%
Norwegen (einschl. Svalbard)
2.681
107
0,13
1,50%
Österreich (einschl. Jungholz und Mittelberg)
8.117
645
0,76
Polen
0
0
0,00
Portugal (einschl. Azoren und Madeira)
3
0
0,00
45
1
0,00
833
43
0,05
0,00%
0
0
0,00
0,00%
Rumänien
Russische Föderation
Saudi-Arabien
Schweden
Schweiz (einschl. Büsingen)
Singapur
Spanien (einschl. Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla)
2
0
0,00
1,50%
5.244
330
0,39
0,00%
15
0
0,00
476
18
0,02
Thailand
1
0
0,00
Tschechische Republik
0
0
0,00
Türkei
0
0
0,00
Ungarn
0
0
0,00
Vereinigte Arabische Emirate
Vereinigte Staaten
Summe
4
0
0,00
9.558
417
0,49
1.900.328
85.218
100,0
0,00%
0,00%
0,00%
Seite 16/32
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Höhe des institutsspezifischen Kapitalpuffers (in TEUR):
Gesamtforderungsbetrag
1.236.597
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
0,002%
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer
23
Marktrisiko (Art. 445)
Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.
Operationelles Risiko (Art. 446)
Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen
(Art. 447)
Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem
genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Nicht börsengehandelte
Positionen
Andere
Beteiligungspositionen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert TEUR
63.736
63.736
292
292
Börsenwert
TEUR
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Offenlegungsbericht per 31.12.2016
Volksbank Lahr eG
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
Fristentransformation
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der
Fristentransformation.
Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg und bei einer Drehung der
Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt.
Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit
gegenübergestellt.
Periodische GuV-Messung
Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und
gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
·
Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen
Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
·
Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
·
In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben.
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Offenlegungsbericht per 31.12.2016
Volksbank Lahr eG
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:
Ø
Szenario 1:
DGRV-Szenario „Steigend“
Ø
Szenario 2:
DGRV-Szenario „Fallend“
Ø
Szenario 3:
DGRV-Szenario „Flacher“
Ø
Szenario 4:
DGRV-Szenario „Steiler“
Ø
Szenario 5:
DGRV-Szenario „Stress 1 steigend“
Ø
Szenario 6:
DGRV-Szenario „Stress 2 fallend“
Ø
Szenario 7:
DGRV-Szenario „Stress 3 flacher“
Ø
Szenario 8:
DGRV-Szenario „Stress 4 steiler“
Ø
Szenario 9:
Szenario „Stress 5“
Ø
Szenario 10:
Szenario „Stress 6“
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erträge TEUR
Szenario 1
3.686
Szenario 2
Szenario 3
362
2.014
Szenario 4
Szenario 5
240
6.817
Szenario 6
Szenario 7
Erhöhung der
Erträge TEUR
932
5.927
Szenario 8
253
Szenario 9
860
Szenario 10
11.151
Zeitpunkt der Bewertung
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine periodische
und ergänzend eine barwertige Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor.
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Offenlegungsbericht per 31.12.2016
Volksbank Lahr eG
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)
Verwendung
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.
Strategie
Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen
Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir
Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
Sicherungssegmente
Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
· Bürgschaften und Garantien
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
· Bareinlagen in unserem Haus
· Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.
Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich
hauptsächlich um
·
·
öffentliche Stellen oder
inländische Kreditinstitute.
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
Risikopositionsklassen
Mengengeschäft
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Gewährleistungen
finanzielle Sicherheiten
(TEUR)
(TEUR)
20.734
5.691
Unternehmen
Institute
845
0
3.873
0
Ausgefallene Positionen
890
335
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Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
Es liegen belastete Vermögenswerte vor:
Vermögenswerte
Werte in TEUR
Vermögenswerte des
berichtenden Instituts
Buchwerte
der belasteten Vermögenswerte
295.604
Aktieninstrumente
Schuldtitel
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
2.018.808
0
0
359.214
370.521
114.821
117.018
290.039
293.545
Sonstige Vermögenswerte
0
70.644
Erhaltene Sicherheiten
Werte in TEUR
Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten
Beizulegender Zeitwert der belasteten
Sicherheiten bzw.
ausgegebenen eigenen Schuldtitel
Beizulegender Zeitwert der erhaltenen
Sicherheiten bzw.
ausgegebenen eigenen Schuldtitel,
die zur Belastung infrage kommen
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige erhaltene Sicherheiten
0
0
0
0
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Werte in TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten,
Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere
290.912
Vermögenswerte,
erhaltene Sicherheiten und andere
ausgegebene
Schuldtitel als belastete Pfandbriefe
und ABS
452.744
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Offenlegungsbericht per 31.12.2016
Volksbank Lahr eG
Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) betrug zum 31.12.2016
12,77%.
Angaben zur Höhe der Belastung
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus
·
·
·
Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln,
Wertpapierleihegeschäften sowie
der Besicherung von Derivategeschäften.
Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
·
·
marktüblichen Rahmenverträgen
Besicherungsvereinbarungen
Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 3,24%-Punkte verändert (Erhöhung). Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten bei der Deutschen Bundesbank.
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Offenlegungsbericht per 31.12.2016
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Verschuldung (Art. 451)
Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Sti chta g
31.12.2016
Anwendungs ebene
Einzelebene
Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und
Risikopositionen für die Verschuldungsquote
Anzusetzender Wert
(in TEUR)
Summe der Akti va l aut veröffentl i chtem Abs chl us s
Anpa s s ung für Unternehmen, di e für Rechnungs zwecke kons ol i di ert werden, a ber
ni cht dem a ufs i chts rechtl i chen Kons ol i di erungs krei s a ngehören
(Anpa s s ung für Treuhandvermögen, da s gemä ß den gel tenden
Rechnungs l egungs ra hmen i n der Bi l a nz a us gewi es en wi rd, a ber gemäß Arti kel 429
Abs a tz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Ges a mtri s i kopos i ti ons mes s größe
der Vers chul dungs quote unberücks i chti gt bl ei bt)
Anpa s s ungen für deri va ti ve Fi na nzi ns trumente
2.252.943
0
-32
3.991
Anpa s s ungen für Wertpapi erfi nanzi erungs ges chä fte (SFT)
Anpa s s ung für a ußerbi l a nzi el l e Pos ten (d.h. Umrechnung a ußerbi l a nzi el l er
Ri s i kopos i ti onen i n Kredi tä qui va l enzbeträ ge)
(Anpa s s ung für gruppeni nterne Ri s i kopos i ti onen, di e gemä ß Arti kel 429 Abs a tz 7 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Ges a mtri s i kopos i ti ons mes s größe der
Vers chul dungs quote unberücks i chti gt bl ei ben)
(Anpa s s ungen für Ri s i kopos i ti onen, di e gemä ß Arti kel 429 Abs a tz 14 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 bei der Ges amtri s i kopos i ti ons mes s größe der Vers chul dungs quote
unberücks i chti gt bl ei ben)
Sons ti ge Anpa s s ungen ("Ful l y-phas ed-i n" Defi ni ti on)
Sons ti ge Anpa s s ungen ("Tra ns i ti onal " Defi ni ti on)
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
114.175
0
0
58.470
0
2.429.546
Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
Bi l anzwi rks ame Pos ten (ohne Deri va te, SFT und Treuha ndvermögen, a ber
ei ns chl i eßl i ch Si cherhei ten)
(Bei der Ermi ttl ung des Kernka pi tal s abgezogene Akti vbeträ ge)
Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen)
(Summe der Zeilen 1 und 2)
2.311.920
-540
2.311.380
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Offenlegungsbericht per 31.12.2016
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Risikopositionen aus Derivaten
Wi ederbes chaffungs wert aller Deri va tges chä fte (d. h. ohne a nrechenba re, i n ba r
erha l tene Na chs chüs s e)
Aufs chl ä ge für den potenzi el l en künfti gen Wi ederbes cha ffungs wert i n Bezug a uf
alle Deri vatges chä fte (Marktbewertungs methode)
Ri s i kopos i ti on gemä ß Urs prungs ri s i komethode
Hi nzurechnung des Betra gs von i m Zus a mmenha ng mi t Deri va ten ges tel l ten
Si cherhei ten, di e na ch dem gel tenden Rechnungs ra hmen von den Bi l anza kti va
a bgezogen werden
2.088
1.903
0
0
(Abzüge von Forderungen für i n ba r gel ei s tete Nachs chüs s e bei Deri va tges chä ften)
0
(Aus ges chl os s ener ZGP-Tei l kundengecl earter Ha ndel s ri s i kopos i ti onen)
0
Angepa s s ter effekti ver Nomi na l wert ges chri ebener Kredi tderi vate
(Aufrechnungen der a ngepas s ten effekti ven Nomi na l werte und Abzüge der
Aufs chl ä ge für ges chri ebene Kredi tderi va te)
0
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10)
0
3.991
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Akti va a us SFT (ohne Anerkennung von Netti ng), na ch Berei ni gung um a l s
Verka uf verbuchte Ges chä fte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbi ndl i chkei ten und -forderungen aus Brutto-Akti va
a us SFT)
0
0
Gegenpa rtei aus fal l ri s i kopos i ti on für SFT-Akti va
Abwei chende Regel ung für SFT: Gegenpa rtei a us fa l l ri s i kopos i ti on gemä ß Art. 429b
Abs . 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0
Ri s i kopos i ti onen a us al s Bea uftragter getäti gten Ges chä ften
0
(Aus ges chl os s ener ZGP-Tei l von kundengecl ea rten SFT-Ri s i kopos i ti onen)
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12
bis 15a)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
0
Außerbi l a nzi el l e Ri s i kopos i ti onen zum Bruttonomi nal wert
0
0
420.217
(Anpa s s ungen für di e Umrechnung i n Kredi tä qui va l enzbeträ ge)
-306.042
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18)
114.175
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
(Gemä ß Art. 429 Abs . 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ni cht ei nbezogene
(bi l anzi el l e und a ußerbi l a nzi el l e) gruppeni nterne Ri s i kopos i ti onen (Ei nzel ba s i s ))
(Bi l anzi el l e und a ußerbi l a nzi el l e) Ri s i kopos i ti onen, di e na ch Art. 429 Abs . 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücks i chti gt bl ei ben dürfen
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19,
EU-19a und EU-19b)
Verschuldungsquote
Verschuldungsquote
0
0
184.462
2.429.546
7,59
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
gewä hl te Überga ngs regel ung für di e Defi ni ti on der Kapi ta l mes s größe
Betra g des gemäß Art. 429 Abs . 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 a us gebuchten
Treuhandvermögens
Überga ngs regel ung
0
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Offenlegungsbericht per 31.12.2016
Volksbank Lahr eG
Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommen Risikopositionen)
Risikopositionswerte
für die CRRVerschuldungsquote
Ges a mts umme der bi l a nzwi rks a men Ri s i kopos i ti onen (ohne Deri va te, SFT und
a us genommene Ri s i kopos i ti onen), da von:
2.311.920
Ri s i kopos i ti onen des Ha ndel s buchs
Ri s i kopos i ti onen des Anl a gebuchs , davon:
0
2.311.920
Gedeckte Schul dvers chrei bungen
Ri s i kopos i ti onen, di e wi e Ri s i kopos i ti onen gegenüber Sta a ten beha ndel t
werden
Ri s i kopos i ti onen gegenüber regi ona l en Gebi ets körpers cha ften, mul ti l a tera l en
Entwi ckl ungs banken, i nterna ti ona l en Organi s ati onen und öffentl i chen Stel l en,
di e ni cht wi e Ri s i kopos i ti onen gegenüber Staa ten behandel t werden
Ins ti tute
431.707
Durch Grundpfandrechte a uf Immobi l i en bes i chert
722.091
Ri s i kopos i ti onen a us dem Mengenges chäft
313.158
Unternehmen
Aus gefal l ene Pos i ti onen
335.539
Sons ti ge Ri s i kopos i ti onen (z. B. Betei l i gungen, Verbri efungen und s ons ti ge
Akti va , di e kei ne Kredi tverpfl i chtungen s i nd)
9.179
19.618
12.725
50.879
417.024
Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess
Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere
Bilanzstruktursteuerung.
Beschreibung der Einflussfaktoren
Zum 31.12.2016 betrug die Verschuldungsquote 7,59%.
Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor:
·
Im Berichtsjahr haben sich hauptsächlich aufgrund der erfolgten Gewinnthesaurierung
aus dem Jahresabschluss 2015 Änderungen im Kernkapital in Höhe von 8.371 TEUR
ergeben.
·
Die Gesamtrisikopositionsmessgröße hat sich im Berichtsjahr um 156.366 TEUR erhöht.
Diese Erhöhung resultiert insbesondere aus dem Wachstum im Kreditgeschäft. Die bilanzielle
Entwicklung bzw. Änderung lässt sich detailliert im Lagebericht der Bank nachvollziehen.
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Offenlegungsbericht per 31.12.2016
Volksbank Lahr eG
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
Geschäftsguthaben (CET1)
1
Emittent
Volksbank Lahr eG
2
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
k.A.
3
Für das Instrument geltendes Recht
deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
hartes Kernkapital
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
hartes Kernkapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Soloebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR
9
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter
Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
100%
9b
Tilgungspreis
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum - fortgeführter Einstandswert
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
fortlaufend
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
unbefristet
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
keine Fälligkeit
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
8
18.554
18.554
Coupons / Dividenden
17
variable Dividenden-/Couponzahlungen
variabel
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
k.A.
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
nein
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
vollständig diskretionär
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
nein
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
Nach Verlustabschreibung muss der
Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur
Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Genussrechtskapital und Nachrangige
Verbindlichkeiten
nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
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Offenlegungsbericht per 31.12.2016
II.
Volksbank Lahr eG
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
(B)
VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
DER EU VERORDNUNG (EU)
RESTBETRAG GEMÄß
Nr. 575/2013
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(TEUR)
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
1
davon: Geschäftsguthaben
2
3
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A.
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur
Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar
2018
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem
CET1)
5a
von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller
vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
9
10
18.554
davon: Art des Finanzinstruments 2
3a
4
8
18.554 26 (1), 27, 28, 29,
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende
Steuerschulden) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Verzeichnis der EBA gem.
Art. 26 Abs. 3
Verzeichnis der EBA gem.
Art. 26 Abs. 3
Verzeichnis der EBA gem.
Art. 26 Abs. 3
Verzeichnis der EBA gem.
Art. 26 Abs. 3
26 (1) (c)
48
139.000 26 (1)
27.000 26 (1) (f)
0 486 (2)
k.A. 483 (2)
k.A. 84, 479, 480
0 26 (2)
184.602
0 34, 105
-140 36 (1) (b), 37, 472 (4)
0 36 (1) (c), 38, 472 (5)
11
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten
Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
0 33 (a)
12
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten
Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt
(negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder
Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6)
13
14
15
16
17
18
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
0 32 (1)
0 33 (b)
0 36 (1) (e), 41, 472 (7)
0 36 (1) (f), 42, 472 (8)
0 36 (1) (g), 44, 472 (9)
0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2)
(3), 79, 472 (10)
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Offenlegungsbericht per 31.12.2016
19
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
20
20a
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht
von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen
Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals
abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors
(negativer Betrag)
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
20b
20c
Volksbank Lahr eG
0
36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1)
(b), 49 (1) bis (3), 79, 470,
472 (11)
0
36 (1) (k)
0
36 (1) (k) (i), 89 bis 91
0
36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
36 (1) (k) (iii), 379 (3)
20d
21
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen resultieren (über dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind) (negativer Betrag)
0
0
22
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer
Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
0
48 (1)
0
36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472
(11)
0
36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470,
472 (5)
23
36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470,
472 (5)
24
25
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
25a
25b
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
0
k.A.
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht
realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468
k.A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
2
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne 2
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
k.A.
467
k.A.
467
k.A.
468
k.A.
468
k.A.
481
davon: …
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug
zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1)
insgesamt
k.A.
0
481
26
26a
26b
27
28
29
Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
31
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als
Eigenkapital eingestuft
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als
Passiva eingestuft
36 (1) (a), 472 (3)
36 (1) (l)
k.A.
36 (1) (j)
-140
184.462
0
0
51, 52
0
Seite 28/32
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
33
34
35
36
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar
2018
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente
des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener
Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben
worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren
Anrechnung ausläuft
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
39
40
41
41a
41b
41c
42
43
44
45
Volksbank Lahr eG
0
486 (3)
k.A.
483 (3)
0
85, 86, 480
0
486 (3)
0
0
52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2)
0
56 (b), 58, 475 (3)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in
Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die
Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten
(d.h. CRR-Restbeträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge
in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
0
56 (c), 59, 60, 79, 475 (4)
0
56 (d), 59, 79, 475 (4)
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle
von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge
in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
k.A.
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals,
direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
k.A.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
0
467, 468, 481
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne
davon: …
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu
bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1)
insgesamt
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
0
467
0
468
k.A.
0
481
0
0
0
472, 472 (3) (a), 472 (4), 472
(6), 472 (8), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
477, 477 (3), 477 (4) (a)
56 (e)
0
0
184.462
Seite 29/32
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
47
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft
48
49
50
51
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar
2018
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte
Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien
gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren
Anrechnung ausläuft
Kreditrisikoanpassungen
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
53
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die
eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die
dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
54
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a
davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen
unterliegen
54b
davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und
Übergangsbestimmungen unterliegen
55
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf
56
Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während
der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
56a
56b
56c
57
58
59
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle
von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
Volksbank Lahr eG
0 62, 63
44.242 486 (4)
k.A. 483 (4)
0 87, 88, 480
0 486 (4)
13.949 62 (c) und (d)
58.191
0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2)
0 66 (b), 68, 477 (3)
0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4)
0
k.A.
0 66 (d), 69, 79, 477 (4)
k.A.
0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472
(6), 472 (8) (a), 472 (9), 472
(10) (a), 472 (11) (a)
k.A.
k.A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475
(4) (a)
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen
am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
k.A.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und
Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen
Abzüge
k.A. 467, 468, 481
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne
davon: …
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2)
insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 481
0
58.191
242.653
Seite 30/32
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
59a
Volksbank Lahr eG
Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen
Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um
entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
k.A.
k.A.
472, 472 (5), 472 (8) (b), 472
(10) (b), 472 (11) (b)
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug
zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen
an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen
der Finanzbranche usw.)
k.A.
475, 475 (2) (b), 475 (2) (c),
475 (4) (b)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu
bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in
Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen
der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen
am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
k.A.
477, 477 (2) (b), 477 (2) (c),
477 (4) (b)
60
Gesamtrisikobetrag
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer
(Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92
Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer,
Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI
oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
67
davon: Systemrisikopuffer
1.236.597
14,92%
92 (2) (a), 465
14,92%
92 (2) (b), 465
19,62%
92 (2) (c)
5,127%
CRD 128, 129, 130
0,625%
0,002%
0
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder
0 CRD 131
andere systemrelevante Institute (A-SRI)
68
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als
10,42% CRD 128
Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten
2.014 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10),
56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c),
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine
69, 70, 477 (4)
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des
0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472
(11)
harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10%
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472
(5)
die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen
13.949 62
in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
67a
Seite 31/32
Offenlegungsbericht per 31.12.2016
77
78
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf
das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen
in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen
basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
Volksbank Lahr eG
13.949
62
0
62
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf
k.A. 62
das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
484 (3), 486 (2) und (5)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
k.A.
484 (3), 486 (2) und (5)
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag
über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
k.A.
484 (4), 486 (3) und (5)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
k.A.
484 (4), 486 (3) und (5)
83
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag
über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
k.A.
484 (5), 486 (4) und (5)
84
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
44.242
484 (5), 486 (4) und (5)
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
-6.809
79
* Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag zum 31.12.2016
Seite 32/32
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