Stadt Zürich Sozialdepartement Zentrale Verwaltung Verwaltungszentrum Werd Werdstrasse 75 Postfach, 8036 Zürich Tel. 044 412 70 00 Fax 044 291 09 89 www.stadt-zuerich.ch/sd Anleitung für die Stellenplanberechnungsformel für Kinderkrippen 2017 der Krippenaufsicht Stadt Zürich Die Formel ermöglicht, verschiedene Varianten zu berechnen. Bitte beachten Sie, dass schlussendlich immer die von der Krippenaufsicht verfügte Stellenplanberechnung massgebend ist. Auf jedem Blatt ausschliesslich die hellblau hinterlegten Zellen ausfüllen. Die Betriebsdaten bilden zusammen mit der Platzzahl die Grundlage für die Stellenplanberechnung einer spezifischen Krippe. Auf den Gruppen- und Grossgruppenblättern wird das Total der unmittelbaren Betreuungsarbeit (inkl. Krippenleitung und Geschäftsführung) pro Gruppe bzw. pro Grossgruppe berechnet. Auf dem Blatt Total kommt der zusätzliche Aufwand für die zwingend erforderliche mittelbare Arbeit dazu. Daraus ergibt sich das Total der unmittelbaren und der mittelbaren Arbeit für die ganze Krippe. Blatt Betriebsdaten Zelle C2: Zeitpunkt ab welchem Kinder betreut werden. Zelle C3: Zeitpunkt ab dem keine Kinder mehr betreut werden. Zelle B9: Zelle B10: Zelle B11: Zelle B19: Zelle B21: Anzahl Tage pro Woche, an denen die Krippe geöffnet ist. Anzahl Arbeitstage pro Jahr, an denen die Krippe geschlossen ist (ohne geschlossene Tage zwischen Weihnachten und Neujahr). Geschlossene Tage zwischen Weihnachten und Neujahr. 4 Tage entsprechen einem Durchschnittswert. Anzahl jährliche Ferientage der Betreuungspersonen (falls ausgebildete und nicht ausgebildete Betreuungspersonen unterschiedlich viele Ferientage haben, den Durchschnittswert eintragen). Arbeitsstunden pro Tag (entspricht 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit bei einem 100 % Pensum). Soziale Dienste Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV Laufbahnzentrum Soziale Einrichtungen und Betriebe Support Sozialdepartement 2/3 Blätter Gruppe 1 bis Gruppe 12 Pro reguläre Gruppe mit maximal 12,5 Plätzen ein Gruppenblatt ausfüllen. Falls es sich um eine Standardgruppe mit maximal 11 Plätzen handelt, Platzzahl in Zelle D11 eintragen. Bei mehr als 11 Plätzen, Anzahl der Kinder nach Alter aufgeschlüsselt in die Zellen B6 bis B8 eintragen. (Achtung: Entweder die Zelle D11 ausfüllen oder die Zellen B6 bis B8, nicht beide). Zelle B6: Zelle B7: Zelle B8: Zelle D11: Anzahl Säuglinge bis 18 Monate (maximal 3 bewilligbar). Anzahl Kinder ab 18 Monaten bis zum Kindergarteneintritt. Anzahl Kindergartenkinder (falls Gruppe für Krippen- und Kindergartenkinder konzipiert ist, nicht, wenn punktuelle Kindergartenkinder betreut werden). Anzahl Plätze einer Standardgruppe mit maximal 11 Plätzen. Zelle B16: Bei der ersten bzw. bei jeder ungeraden Gruppe „nein“ eingeben. Bei allen Gruppen „nein“ eingeben, wenn diese bei reduzierter Kinderzahl an den Randzeiten nicht zusammengelegt werden. Bei der zweiten bzw. bei jeder geraden Gruppe „ja“ eingeben, falls die Gruppen bei reduzierter Kinderzahl an den Randzeiten zusammengelegt werden. Zelle B17: Aufwand für die Krippenleitung (pädagogische Leitung) in Prozenten (mindestens 20 % pro Gruppe). Aufwand für die Geschäftsführung in Prozenten, falls diese Aufgabe von der Krippenleitung übernommen wird (mindestens 10 % pro Gruppe). Zelle B18: Blätter Grossgruppe 1 bis Grossgruppe 4 Pro Grossgruppe mit 13 bis maximal 18 Plätzen ein Blatt ausfüllen. Zelle D4: Anzahl Kinder in der Grossgruppe. Zelle B8: Aufwand für die Krippenleitung (pädagogische Leitung) in Prozenten (mindestens 30 % pro Grossgruppe). Aufwand für die Geschäftsführung in Prozenten, falls diese Aufgabe von der Krippenleitung übernommen wird (mindestens 15 % pro Grossgruppe). Zelle B9: 3/3 Blatt Total Der Aufwand für die mittelbare Arbeit pro Gruppe wird auf der Basis einer Standardgruppe mit 11 Plätzen berechnet. Unabhängig von der effektiven Platzzahl einer Krippe, die festgelegten Werte eingeben. Bei weniger Plätzen wird der Aufwand proportional verringert, bei mehr Plätzen proportional erhöht. Zelle B13: Zelle B14: Zelle B15: Zelle B19: Zelle B20: Zelle B21: Zelle B22: Zelle B23: 1.6.17 Durchschnittswert Anzahl Stunden pro Woche für Sitzungen, Weiterbildungen etc. (mindestens 1). Durchschnittswert Anzahl Stunden pro Woche für Bezugspersonenarbeit etc. (mindestens 2). Durchschnittswert Anzahl Stunden pro Woche für weiteren Aufwand für mittelbare Arbeit bei speziellen Betreuungskonzepten (gemäss Aufwand bzw. Vorgaben der Krippenaufsicht). Anzahl Stunden, wenn Mittagessen durch die Betreuungspersonen gekocht wird (mindestens 1,5 pro Tag bzw. 7,5 pro Woche). Anzahl Stunden für Auftischen und Abräumen von Mahlzeiten, Geschirr spülen, Znüni und Zvieri zubereiten etc. (mindestens 1 pro Tag bzw. 5 pro Woche). Anzahl Stunden für alltägliches Aufräumen und Putzen von Wickeltisch, WCs, Zahnbecher, Spielsachen, Garderoben, Wäsche etc. (mindestens 0,5 pro Tag bzw. 2,5 pro Woche). Durchschnittswert Anzahl Stunden pro Woche für gründliches Putzen, falls dies vom Betreuungspersonal übernommen wird (mindestens 2 pro Woche). Anzahl Stunden für weitere mittelbare Arbeit bspw. Materialbereitstellung und pflege bei Waldangeboten (gemäss Aufwand bzw. Vorgaben der Krippenaufsicht).