Bilanzieren nach IFRS, IFRS for SMEs und HGB Die

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Bilanzieren nach IFRS,
IFRS for SMEs und HGB
Die wichtigsten Unterschiede
im Überblick
Unsere vergleichende
Gegenüberstellung
verschafft Ihnen rasch
und zuverlässig einen
Überblick über die
wesentlichen
Gemeinsamkeiten und
Unterschiede zwischen
IFRS, IFRS für kleine und
mittelgroße Unternehmen
(IFRS for SMEs) sowie
HGB in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.
Inhalt
Inhalt
Einführung .................................................................................................................4
A
Anwendungsbereich und Bestandteile des Abschlusses ................. 6
B
Bilanzierung und Bewertung in Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung ............................................................................ 7
1
Anlagevermögen .................................................................................................. 7
2
Vorräte ............................................................................................................... 10
3
Eigenkapital und Schulden................................................................................. 11
4
Andere relevante Themen.................................................................................. 13
4.1
Leistungen an Arbeitnehmer.......................................................................... 13
4.2
Leasing............................................................................................................ 14
4.3
Finanzinstrumente ..........................................................................................15
4.4
Zuschüsse der öffentlichen Hand................................................................... 16
4.5
Latente Steuern .............................................................................................. 16
C
Konzernrechnungslegung und
Unternehmenszusammenschlüsse ................................................ 17
1
Unternehmenszusammenschlüsse .....................................................................17
2
Behandlung des Unterschiedsbetrags ................................................................17
3
Andere konzernrechnungslegungsrelevante Themen....................................... 18
D Anhangangaben ........................................................................... 20
E
Sonstige Themen ...........................................................................21
Ihre Ansprechpartner............................................................................................... 22
Bilanzieren nach IFRS, IFRS for SMEs und HGB. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick 3
Einführung
Einführung
Am 9. Juli 2009 hat der International Accounting Standards Board (IASB) nach
über sechs Jahren Projektarbeit die speziell für kleine und mittelgroße Unternehmen konzipierten „International Financial Reporting Standards for Small- and
Medium-sized Entities“ (IFRS for SMEs) veröffentlicht. Diese stellen ein eigenständiges Regelwerk dar, das entwickelt wurde, um den Bedürfnissen kleiner und
mittelständischer Unternehmen Rechnung zu tragen. Im Vergleich zu den „Full“
IFRS wurden hier einige Themen, die für kleine und mittelständische Unternehmen nicht relevant sind, weggelassen und der Umfang der Pflichtanhangangaben deutlich reduziert. Das Regelwerk beinhaltet zudem einige weitere
Erleichterungen, wodurch es insgesamt weniger komplex ist. Änderungen dieser
Standards sollen außerdem nur alle drei Jahre erfolgen.
Das deutsche Bilanzrecht wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) vom 25. Mai 2009 grundlegend reformiert und zum Teil den Regelungen
der IFRS angenähert. Dadurch soll der handelsrechtliche Jahres- und Konzernabschluss an Aussagekraft und Vergleichbarkeit gewinnen und seine Informationsfunktion gestärkt werden. Weiteres Ziel war es, durch eine Anhebung der
Schwellenwerte größenabhängige Erleichterungen für mehr Kapitalgesellschaften
zu ermöglichen. Der Jahresabschluss nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bleibt
jedoch weiterhin Grundlage für die Ausschüttungsbemessung und die steuerliche
Gewinnermittlung.
Die Tabelle zeigt Ihnen grobe formale Unterscheidungsmerkmale der drei
Regelwerke:
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Gliederung der
Vorschriften
nach zeitlicher
Reihenfolge
nach
inhaltlicher/
sachlogischer
Reihenfolge
vom Allgemeinen (Regelungen für
alle Kaufleute) zum Besonderen
(Regelungen für Kapitalgesellschaften
und Branchen)
Umfang
ca. 3.000 Seiten
ca. 230 Seiten
ca. 80 Seiten
Anzahl maximal
notwendiger
Anhangangaben
ca. 3.000
ca. 300
•
ca. 270 für kapitalmarktorientierte
Unternehmen
•
bis zu 250 für kleine und mittelständische Unternehmen je nach
Größe und Rechtsform
Änderungen
bei Bedarf;
unter
Umständen fast
monatlich
geplant ca. alle
drei Jahre
größere Änderungen in der
Vergangenheit, ca. alle vier Jahre
Im nachfolgenden Überblick haben wir für Sie die wesentlichen inhaltlichen
Aspekte von IFRS, IFRS for SMEs und deutschem Recht gegenübergestellt, damit
Sie sich rasch über die vorhandenen Gemeinsamkeiten und Unterschiede
informieren können. Für diesen Vergleich haben wir neben den Regelwerken IFRS
for SMEs vom 9. Juli 2009 sowie HGB in der Fassung vom 25. Mai 2009 die von
der EU bis einschließlich Dezember 2010 übernommenen IFRS herangezogen.
Die Broschüre kann jedoch nicht sämtlichen Unterschieden im Detail gerecht
werden, denn selbst da, wo sich Vorschriften ähneln, kommt es in der Praxis
möglicherweise zu Unterschieden in der Anwendung und in der Folge zu unter4 PwC
Einführung
schiedlichen Auswirkungen auf den Abschluss. Branchenspezifische Regelungen,
zum Beispiel für Banken oder Versicherungen, sind ebenfalls nicht Bestandteil
unserer vergleichenden Gegenüberstellung.
Bei weitergehendem Interesse und Fragen können Sie sich gern an die am Ende
der Publikation genannten Ansprechpartner wenden.
Bilanzieren nach IFRS, IFRS for SMEs und HGB. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick 5
Anwendungsbereich und Bestandteile des Abschlusses
A Anwendungsbereich und Bestandteile des Abschlusses
Anwendungsbereich
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
•
verpflichtende Anwendung für die
Konzernrechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen in der EU
•
bisher nur freiwillige Anwendung neben
nationalem Recht
•
freiwillige Anwendung grundsätzlich für
jedes Unternehmen möglich
•
Anwendung für Unternehmen, die nicht
öffentlich rechenschaftspflichtig sind, d. h.,
die nicht kapitalmarktorientiert sind und
nicht treuhänderisch Vermögen verwalten
verpflichtende Anwendung für Einzel- und
Konzernabschlüsse von Kaufleuten, sofern
sie nicht beim Konzernabschluss verpflichtet
sind, IFRS anzuwenden (hier sind zusätzlich
Vorschriften des deutschen Bilanzrechts
anzuwenden)
Bestandteile des Abschlusses
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Bilanz
•
bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zusätzlich Lagebericht
neben dem Abschluss
•
bei Konzernabschlüssen sowie bei Einzelabschlüssen kapitalmarktorientierter
Unternehmen, die keinen Konzernabschluss aufstellen, zusätzlich Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel
Bilanz
Gesamtergebnisrechnung
Anhang
Kapitalflussrechnung
Eigenkapitalveränderungsrechnung
bei Konzernabschlüssen in Deutschland
aufgrund nationalem Recht zusätzlich
Lagebericht
6 PwC
Bilanz
Gesamtergebnisrechnung
Anhang
Kapitalflussrechnung
Eigenkapitalveränderungsrechnung
Unter bestimmten Voraussetzungen darf die
Gesamtergebnisrechnung auch mit der
Eigenkapitalveränderungsrechnung
zusammengefasst werden.
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang (nur für Kapital- und vergleichbare
Gesellschaften)
Bilanzierung und Bewertung in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
B Bilanzierung und Bewertung in Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung
1 Anlagevermögen
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Aktivierung und Abschreibung von selbst
erstellten immateriellen Vermögenswerten
(Entwicklungskosten) sind verpflichtend,
wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind und
kein Verbot nach IAS 38.63 gegeben ist.
Ansatz von selbst erstellten immateriellen
Vermögenswerten (Entwicklungskosten) ist
nicht möglich. Sämtliche Kosten sind als
Aufwand zu erfassen (vgl. Section 18.14).
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt
sind und kein Verbot nach § 248 Abs. 2 S. 2
HGB gegeben ist, besteht ein Wahlrecht für
die Aktivierung selbst erstellter immaterieller
Vermögensgegenstände (Entwicklungskosten). In diesem Fall gilt eine
korrespondierende Ausschüttungssperre.
Forschungskosten sind als Aufwand zu
erfassen (vgl. IAS 38.51–38.67).
Forschungskosten sind als Aufwand zu
erfassen (vgl. § 255 Abs. 2a HGB).
Immaterielle Vermögenswerte
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Erstbewertung: Anschaffungskosten
Erstbewertung: vergleichbar IFRS
Erstbewertung: ähnlich IFRS
Folgebewertung: Anschaffungskostenmodell
oder Neubewertungsmodell (vgl. Neubewertungsmethode)
Folgebewertung: Anschaffungskostenmodell
Folgebewertung: vgl. Sachanlagevermögen
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Es erfolgt keine Abschreibung.
Eine unbestimmte Nutzungsdauer ist nicht
vorgesehen, eine bestimmte Lebensdauer
sollte angenommen werden.
Eine unbestimmte Nutzungsdauer ist nicht
vorgesehen, ähnlich IFRS for SMEs.
Jährliche Überprüfung auf Wertminderung
auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit
Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Die Abschreibung erfolgt planmäßig über die
Nutzungsdauer sowohl bei Verwendung der
Anschaffungskostenmethode als auch bei
Verwendung der Neubewertungsmethode.
Die Abschreibung erfolgt planmäßig über die
Nutzungsdauer. Wenn die Nutzungsdauer
nicht zuverlässig geschätzt werden kann, soll
diese mit zehn Jahren angenommen werden.
Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung planmäßig über die
geschätzte Nutzungsdauer.
Bei Vorliegen von Indikatoren ist ein Werthaltigkeitstest vorzunehmen (vgl. IAS 38 und
IAS 36).
Bei Vorliegen von Indikatoren ist ein Werthaltigkeitstest vorzunehmen (vgl. Section 18
und 27).
Außerplanmäßige Abschreibungen sind nach
§ 253 Abs. 3 HGB bei dauernder Wertminderung vorzunehmen.
Bilanzieren nach IFRS, IFRS for SMEs und HGB. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick 7
Bilanzierung und Bewertung in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
Sachanlagevermögen
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Erstbewertung: Anschaffungskosten
Erstbewertung: vergleichbar IFRS
Erstbewertung: ähnlich IFRS
Folgebewertung:
Folgebewertung:
Folgebewertung:
•
•
•
Anschaffungskostenmodell: fortgeführte
Anschaffungs- oder Herstellungskosten;
die Abschreibung erfolgt planmäßig über
die Nutzungsdauer
•
Anschaffungskostenmodell: grundsätzlich
vergleichbar IFRS
Neubewertungsmodell: vgl. unten
•
zu fortgeführten Anschaffungskosten
Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung planmäßig über die
geschätzte Nutzungsdauer.
Neubewertungsmodell: vgl. unten
Bei Vorliegen von Indikatoren ist ein Werthaltigkeitstest vorzunehmen (vgl. Section 17
und 27).
Außerplanmäßige Abschreibungen sind nach
§ 253 Abs. 3 HGB bei dauernder
Wertminderung vorzunehmen.
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Für die Folgebewertung besteht nach IAS 16
und IAS 38 (wenn ein aktiver Markt vorliegt)
ein Wahlrecht: Neben der Verwendung fortgeführter Anschaffungs- oder Herstellungskosten kann für eine ganze Klasse von
Vermögenswerten des Anlagevermögens die
Neubewertungsmethode gewählt werden
(Bewertung zum beizulegenden Zeitwert). In
diesem Fall sind regelmäßige Neubewertungen der Vermögenswerte
erforderlich (vgl. IAS 16.31–16.42;
IAS 38.75–38.87).
ist nicht zulässig (vgl. Section 17)
vergleichbar IFRS for SMEs
Bei Vorliegen von Indikatoren ist jeweils ein
Werthaltigkeitstest vorzunehmen (vgl. IAS 16
und IAS 36).
Neubewertungsmethode
Komponentenansatz im Sachanlagevermögen
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Teile eines Vermögenswerts, deren Kosten im
Verhältnis zu den gesamten Anschaffungsoder Herstellungskosten wesentlich sind,
müssen gesondert abgeschrieben werden.
Teile eines Vermögenswerts mit gleicher
Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode
können zusammengefasst werden. Es
besteht ein Wahlrecht, auch unwesentliche
Teile gesondert abzuschreiben (vgl. IAS
16.43–16.47).
Die Anschaffungskosten wesentlicher Teile
eines Vermögenswerts mit unterschiedlichem Nutzenverbrauch sind aufzuteilen und
getrennt über die jeweilige Nutzungsdauer
abzuschreiben (vgl. Section 17.16).
Keine speziellen Regelungen vorhanden,
aber gemäß IDW RH HFA 1.016 dürfen
wesentliche Teile eines Vermögenswerts, die
physisch trennbar sind und einzeln ausgetauscht werden, getrennt abgeschrieben
werden.
Wesentliche Inspektionen und Wartungen
sind als eigene Bestandteile gesondert
abzuschreiben (IAS 16.12 f.).
ähnlich IFRS (vgl. Section 17.6–17.7)
8 PwC
Außerplanmäßige Abschreibung ist
allerdings nur auf Ebene des gesamten
Vermögensgegenstands zulässig (vgl.
IDW RH HFA 1.016, Tz. 10).
Keine speziellen Regelungen vorhanden,
aber gemäß IDW RH HFA 1.016 sind
Großreparaturen und Wartungen nicht als
Komponenten gesondert abzuschreiben.
Bilanzierung und Bewertung in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
Jährliche Überprüfung von Abschreibungsmethode und -dauer
IFRS
ist erforderlich (vgl. IAS 16.61)
IFRS for SMEs
HGB
ist nicht erforderlich
ist nicht ausdrücklich erforderlich (vgl. § 253
Abs. 3 HGB)
Überprüfung nur, wenn ein Indikator für eine
Überprüfung vorliegt (vgl. Section 17.19 und
17.23)
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Erstbewertung: Anschaffungs- oder Herstellungskosten (vgl. IAS 40.20–40.29)
Erstbewertung: vergleichbar IFRS (aber
ohne Aktivierung von Fremdkapitalzinsen)
Folgebewertung: Wahlrecht für alle als
Finanzinvestition gehaltenen Immobilien: zu
fortgeführten Anschaffungskosten oder zum
beizulegenden Zeitwert und Erfassung der
Änderung des beizulegenden Zeitwerts in
der Gewinn- und Verlustrechnung; in diesem
Fall keine planmäßige Abschreibung (vgl.
IAS 40.30–40.56).
Folgebewertung: zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderung in der
Gewinn- und Verlustrechnung, wenn Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ohne
hohen Aufwand möglich ist
Keine speziellen Regelungen, es gelten die
allgemeinen Vorschriften für Sachanlagevermögen.
andernfalls: zu fortgeführten Anschaffungskosten (vgl. Section 16)
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Wenn die Kriterien des IFRS 5.6–5.14 erfüllt
sind, ist der Vermögensgegenstand als „zur
Veräußerung gehalten“ zu klassifizieren.
Es gelten die allgemeinen Regelungen.
keine speziellen Regelungen
Die Verkaufsabsicht stellt einen Indikator für
Wertberichtigung dar.
Bewertung: niedrigerer Wert aus Buchwert
und beizulegendem Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten (vgl. IFRS 5.15–5.29)
Aktivierung von Fremdkapitalkosten
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Es besteht eine Aktivierungspflicht, sofern:
sind sofort aufwandswirksam zu erfassen
(vgl. Section 25)
Es besteht ein Wahlrecht, sofern die
Fremdkapitalkosten:
•
•
qualifizierter Vermögenswert
Zuordnung der Fremdkapitalkosten zu
einem Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang möglich (vgl. IAS 23)
•
der Finanzierung der Herstellung eines
Vermögensgegenstands dienen
•
sich auf den Zeitraum der Herstellung
beziehen (vgl. § 255 Abs. 3 HGB)
Bilanzieren nach IFRS, IFRS for SMEs und HGB. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick 9
Bilanzierung und Bewertung in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
2 Vorräte
Allgemeines
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Bewertung erfolgt zum niedrigeren Wert aus
Anschaffungs- oder Herstellungskosten und
Nettoveräußerungswert (absatzmarktorientiert)
Bewertung zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und
Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Aufwendungen zur Fertigstellung
und zum Verkauf (absatzmarktorientiert)
Bewertung zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und
Börsen-/Marktpreis/beizulegendem Wert
Zur Ermittlung der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten ist die FIFO- oder die
Durchschnittsmethode anzuwenden. Die
LIFO-Methode ist unzulässig. Spätere Wertaufholungen sind erforderlich (vgl. IAS 2).
vergleichbar IFRS (vgl. Section 13)
Zur Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten darf jeweils für Gruppen
gleichartiger bzw. gleichwertiger Vermögensgegenstände die FIFO-, die LIFO- oder die
Durchschnittsmethode angewendet werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der
Ansatz eines Festwerts möglich.
je nach Art der Vorräte zum Wiederbeschaffungspreis: Verkaufserlös abzüglich
der noch anfallenden Aufwendungen oder
niedrigerer Wert aus beiden (absatz- und
beschaffungsmarktorientiert)
Aktivierung von Fremdkapitalkosten
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
vgl. Anlagevermögen
vgl. Anlagevermögen
vgl. Anlagevermögen
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Teilgewinnrealisierung ist nach Leistungsfortschritt (Percentage of Completion
Method) zulässig, sofern das Ergebnis des
Fertigungsauftrags verlässlich schätzbar ist
(IAS 11).
vergleichbar IFRS (vgl. Section 23)
Teilgewinnrealisierung ist nur unter sehr
restriktiven Voraussetzungen zulässig.
Fertigungsaufträge
10 PwC
Bilanzierung und Bewertung in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
3 Eigenkapital und Schulden
Eigenkapital
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Residualgröße aus Summe der Vermögenswerte abzüglich Schulden
vergleichbar IFRS (vgl. Section 22)
Nach HFA 1/1994 gelten folgende Kriterien
zur Qualifikation als Eigenkapital (spezielle
Regelungen für Personenhandelsgesellschaften gemäß IDW RS HFA 7 Tz. 14 ff.):
Eigenkapital liegt nur dann vor, wenn der
Kapitalgeber keinen individuellen Rückzahlungsanspruch (kein Kündigungsrecht)
auf das investierte Kapital hat. Soweit der
Inhaber eines Finanzinstruments das Recht
hat, dieses an den Emittenten gegen flüssige
Mittel oder andere Finanzinstrumente
zurückzugeben, liegt eine finanzielle
Verbindlichkeit vor.
•
•
•
•
Nachrangigkeit
Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe
Erfolgsabhängigkeit der Vergütung
Kapitalüberlassung für einen längeren
Zeitraum
Eine Ausnahmeregelung existiert für
kündbare Einlagen der Eigentümer, die
entgegen der allgemeinen Regelungen als
Eigenkapital qualifiziert werden, wenn
bestimmte Merkmale erfüllt sind (vgl.
IAS 32.16A–D).
(vgl. IAS 32, IAS 1)
Allgemeine Rückstellungen
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Ansatz der Rückstellungen
vergleichbar IFRS (vgl. Section 21)
Ansatz grundsätzlich vergleichbar IFRS;
fehlende verlässliche Bewertung führt jedoch
weiterhin zu Ansatzpflicht. Auch bei einer
Wahrscheinlichkeit von unter 50 % kann es
zu einem Ansatz kommen.
vergleichbar IFRS (vgl. Section 17)
Ansatzpflicht von Rückstellungen für
unterlassene Instandhaltungen, die innerhalb
von drei Monaten nachgeholt werden sowie
für Abraumbeseitigung innerhalb des
nächsten Jahres und Gewährleistungen
ohne rechtliche Verpflichtungen (vgl.
§ 249 HGB)
Bewertung mit einer bestmöglichen
Schätzung (Einzelrisiken: Wert mit höchster
Eintrittswahrscheinlichkeit; bei großen
Stückzahlen Erwartungswert), Diskontierung
mit Vorsteuerzinssatz
vergleichbar IFRS (vgl. Section 17)
Bewertung grundsätzlich vergleichbar IFRS
Kostensteigerungen sind zu berücksichtigen
(vgl. IAS 37).
vergleichbar IFRS (vgl. Section 17)
Kostensteigerungen sind zu berücksichtigen.
Bei Vorliegen von Rückstellungen für
sogenannte Rückbauverpflichtungen sind
diese Bestandteil der Anschaffungskosten
der betreffenden Sachanlage (vgl.
IAS 16.16 (c)).
vergleichbar IFRS (vgl. Section 17)
Es gibt keine speziellen Regelungen, jedoch
nach herrschender Literaturmeinung keine
Aktivierung als Bestandteil der Anschaffungskosten.
•
für gegenwärtige Verpflichtungen aus
Ereignissen der Vergangenheit
•
wenn Abfluss von Ressourcen
wahrscheinlich (über 50 %) ist und
•
verlässlich geschätzt werden kann
Aufwandsrückstellungen dürfen nicht
passiviert werden.
keine Rückstellungen für Aufwendungen
mit Zukunftsbezug, denen sich das Unternehmen entziehen könnte
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem von der
Bundesbank vorgegebenen
durchschnittlichen Zinssatz der vergangenen
sieben Jahre abzuzinsen (vgl. § 253 Abs. 2
S. 1 HGB).
Bilanzieren nach IFRS, IFRS for SMEs und HGB. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick 11
Bilanzierung und Bewertung in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
Restrukturierungsrückstellungen
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Ansatz von Restrukturierungsrückstellungen,
wenn ein detaillierter, formaler Plan
angekündigt wurde oder die Umsetzung
effektiv begonnen hat (vgl. IAS 37.70–37.83)
vergleichbar IFRS (vgl. Appendix to
Section 21)
keine speziellen Regelungen (allgemeine
Bilanzierungsregelungen zu Rückstellungen
anwendbar)
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Eine Schuld ist allgemein eine gegenwärtige
Verpflichtung, die aus Ereignissen der
Vergangenheit entsteht und deren Erfüllung
erwartungsgemäß mit einem Abfluss von
Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen
verbunden ist (F. 49 (b)).
vergleichbar IFRS
Verbindlichkeiten sind dem Grunde und der
Höhe nach feststehende Verpflichtungen des
Unternehmens zu einer Leistung in Geldoder Sachwerten. Die Bewertung erfolgt mit
dem Erfüllungsbetrag (vgl. § 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten umfassen
insbesondere vertragliche Verpflichtungen,
•
Zahlungsmittel oder einen anderen
finanziellen Vermögenswert an ein
anderes Unternehmen zu übertragen
•
Finanzinstrumente unter potenziell
unvorteilhaften Bedingungen mit einem
anderen Unternehmen zu tauschen (vgl.
IAS 32.11).
Eine Bewertung erfolgt grundsätzlich zu
Anschaffungskosten, die dem beizulegenden
Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung
entsprechen (Erstbewertung, vgl. IAS 39.43)
bzw. zu den fortgeführten (amortisierten)
Anschaffungskosten mittels Effektivzinsmethode (Folgebewertung, vgl. IAS 39.47).
Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Eventualschulden sind im Anhang
anzugeben (vgl. IAS 37.86–37.92).
vergleichbar IFRS (vgl. Section 21.15)
Haftungsverhältnisse und finanzielle
Verpflichtungen sind unter der Bilanz bzw. im
Anhang anzugeben (vgl. §§ 251, 268 Abs.
7, 285 HGB).
12 PwC
Bilanzierung und Bewertung in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
4 Andere relevante Themen
4.1 Leistungen an Arbeitnehmer
Pensionspläne: leistungsorientierte Pläne (Defined Benefit Plan)
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Die Verpflichtung wird abzüglich eines
etwaigen Planvermögens (zweckgebundenes, insolvenzgeschütztes
Vermögen, zum vollen Zeitwert bewertet) als
Verbindlichkeit unter Berücksichtigung von
Gehalts- und Rentensteigerungen gezeigt.
Die Verpflichtung wird abzüglich eines
etwaigen Planvermögens (zweckgebundenes, insolvenzgeschütztes
Vermögen, zum vollen Zeitwert bewertet) als
Verbindlichkeit unter Berücksichtigung von
Gehalts- und Rentensteigerungen gezeigt.
Saldierung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen unter Berücksichtigung
künftiger Preis- und Kostensteigerungen
(Gehalts- und Rententrend) mit zweckgebundenem, insolvenzgeschütztem
Deckungsvermögen, zum vollen Zeitwert
bewertet
Abzinsung der Rückstellung mit Abschlussstichtagszins ermittelt auf der Grundlage von
Renditen für erstrangige, festverzinsliche
Industrieanleihen.
Abzinsung der Rückstellung mit Abschlussstichtagszins ermittelt auf der Grundlage von
Renditen für erstrangige, festverzinsliche
Industrieanleihen.
Abzinsung von Rückstellungen (mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) mit
dem durch die Bundesbank zum Stichtag
vorgegebenen fristadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz, wobei pauschale
Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren
möglich ist.
Nachzuverrechnende Dienstzeitaufwendungen (past service costs) sind im
Gewinn oder Verlust zu erfassen.
Versicherungsmathematische Gewinne und
Verluste können sofort erfasst werden –
entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Sonstigen Ergebnis (OCI)
oder über die sogenannte Korridormethode
verteilt (vgl. IAS 19.93A).
Die gesamte Veränderung der Nettoverpflichtung ist im Gewinn und Verlust zu
erfassen, mit Ausnahme von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten,
die im Sonstigen Ergebnis (OCI) verrechnet
werden können (vgl. Section 28.24).
Anwartschaftsbarwertverfahren oder Teilwertverfahren zulässig (vgl. § 249 i. V. m.
§ 253 Abs. 1 und 2 HGB; Besonderheiten
bestehen hinsichtlich sog. Altzusagen und
mittelbarer Verpflichtungen; vgl. EGHGB
Art. 28).
grundsätzlich Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected Unit Credit Method) anzuwenden
(vgl. IAS 19)
grundsätzlich Anwartschaftsbarwertverfahren
(Projected Unit Credit Method) anzuwenden,
sofern dafür die notwendigen Informationen
verfügbar oder ohne unverhältnismäßig hohe
Kosten zu beschaffen sind (vgl. Section 28)
Pensionspläne: beitragsorientierte Pläne (Defined Contribution Plan)
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Kosten der Periode sind als Aufwand zu
erfassen (vgl. IAS 19).
vergleichbar IFRS (vgl. Section 28)
in der Regel jeweils Aufwand der Periode
Aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
IFRS
IFRS for SMEs
Leistungen, deren Entstehen durch die
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und
nicht durch die Arbeitsleistung begründet ist
vergleichbar IFRS (vgl. Section 28)
sofortige Passivierung, wenn nachweisbare
unausweichliche Verpflichtung (Unentziehbarkeit) vorliegt (keine ratierliche Erfassung)
HGB
keine speziellen Regelungen
bei Fälligkeit über 12 Monaten: Abzinsung wie
bei Rückstellungen für leistungsorientierte
Pensionspläne (vgl. § 253 Abs. 2 HGB)
bei Fälligkeit über 12 Monaten: Abzinsung
(vgl. IAS 19)
Bilanzieren nach IFRS, IFRS for SMEs und HGB. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick 13
Bilanzierung und Bewertung in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
4.2 Leasing
Klassifizierung
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Bei der Klassifizierung ist eher der wirtschaftliche Gehalt als die rechtliche Form
von Bedeutung. Es handelt sich um ein
Finanzierungsleasing, wenn nahezu alle
Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum
verbunden sind, übertragen werden. Hierbei
sind verschiedene Kriterien (u. a. Nutzendauerkriterium, Barwertkriterium) zu berücksichtigen.
vergleichbar IFRS (vgl. Section 20)
keine speziellen Regelungen, wirtschaftliche
Zuordnung in der Regel den steuerlichen
Vorschriften folgend
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Finanzierungsleasing:
vergleichbar IFRS (vgl. Section 20, ggf. bei
Berücksichtigung von Inflationserwartungen
andere Verteilung der Leasingraten, vgl.
Section 20.15)
Finanzierungsleasing:
andernfalls: Operating-Leasing (vgl.
IAS 17.7–17.19)
Bilanzierung beim Leasingnehmer
•
Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert
oder niedrigeren Barwert der Leasingrate
beim Leasingnehmer
•
Abschreibung über die Nutzungsdauer
oder kürzere Vertragsdauer
•
Passivierung einer Verbindlichkeit in Höhe
des beizulegenden Zeitwerts oder dem
niedrigeren Barwert
•
•
Bilanzierung zum Barwert der Leasingraten beim Leasingnehmer
•
Abschreibung grundsätzlich über die
Nutzungsdauer oder eine kürzere
Vertragsdauer
•
•
Passivierung einer Verbindlichkeit
Aufteilung der Leasingrate in Zins- und
Tilgungsanteil
Aufteilung der Leasingrate in Zins- und
Tilgungsanteil
(vgl. IAS 17.20–17.32)
Operating-Leasing:
•
•
keine Aktivierung des Leasingobjekts
grundsätzlich lineare Verteilung der
Leasingraten über die Vertragslaufzeit
(vgl. IAS 17.34 f.)
14 PwC
vergleichbar IFRS (vgl. Section 20)
Operating-Leasing:
•
•
keine Aktivierung des Leasingobjekts
aufwandswirksame Verteilung der
Leasingraten über die Vertragslaufzeit
Bilanzierung und Bewertung in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
4.3 Finanzinstrumente
Kategorisierung
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
vier Kategorien:
zwei Kategorien:
•
•
keine speziellen Regelungen, mit Ausnahme
von mit Altersversorgungsverpflichtungen in
Verbindung stehenden Vermögensgegenständen, die jeweils mit ihrem beizulegenden
Zeitwert zu bilanzieren sind (vgl. § 253
Abs. 1; § 246 Abs. 2 HGB)
zum beizulegenden Zeitwert (Bewertung:
beizulegender Zeitwert mit Erfassung der
Wertänderung in der Gewinn- und Verlustrechnung):
– zu Handelszwecken gehalten oder
– Fair-Value-Option
•
Kredite und Forderungen (Bewertung:
fortgeführte Anschaffungskosten mittels
Effektivzinsmethode)
•
bis zur Endfälligkeit gehalten (Bewertung:
fortgeführte Anschaffungskosten mittels
Effektivzinsmethode)
•
zur Veräußerung verfügbar (Bewertung:
beizulegender Zeitwert mit Erfassung der
Wertänderung im Sonstigen Ergebnis/
Eigenkapital)
•
grundlegende Finanzinstrumente:
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels Effektivzinsmethode (vgl.
Section 11); Ausnahmen (z. B. notierte
Wertpapiere) sind mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten (vgl.
Section 11.14c(i)).
andere Finanzinstrumente: Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung
der Wertänderung in der Gewinn- und
Verlustrechnung (vgl. Section 12; Ausnahmen vgl. Section 12.8).
Wahlrecht, entweder Section 11 und 12 anzuwenden oder die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des IAS 39. Anhangangaben
auch im letztgenannten Fall aber nur nach
IFRS for SMEs (vgl. Section 11.2)
Außerplanmäßige Abschreibung von
Finanzanlagen ist auch bei voraussichtlich
nicht dauernder Wertminderung zulässig
(§ 253 Abs. 3 S. 4 HGB).
Bestimmte Anhangangaben sind im
Zusammenhang mit Derivaten und Finanzinstrumenten sowie mit als Finanzanlagen
ausgewiesenen Finanzinstrumenten
erforderlich.
(vgl. IAS 39.55b)
Derivate ohne Hedge Accounting
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Klassifizierung: zum beizulegenden Zeitwert – zu Handelszwecken gehalten
Klassifizierung: andere Finanzinstrumente
keine spezielle Regelung
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit
Erfassung der Wertänderung in der Gewinnund Verlustrechnung (vgl. Section 12)
in der Regel schwebendes Geschäft: ggf.
Drohverlustrückstellung
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit
Erfassung der Wertänderung in der Gewinnund Verlustrechnung (vgl. IAS 39)
Hedge Accounting/Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Es gibt drei Kategorien für die Bilanzierung
von Sicherungsbeziehungen:
Hedge Accounting nur für spezielle Risiken
zulässig (vgl. Section 12.17)
spezielle Regelungen für die Bildung von
Bewertungseinheiten (vgl. § 254 HGB)
•
•
•
Die Effektivität muss vom Unternehmen als
hoch eingeschätzt werden; es bestehen
Dokumentationserfordernisse (vgl. Section
12.16).
Grund- und Sicherungsgeschäfte müssen
bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Daneben sind u. a. Designation,
Dokumentation und vergleichbare Risiken,
nachgewiesen durch einen prospektiven
Effektivitätstest, erforderlich.
Cash Flow Hedge
Fair Value Hedge
Net Investment Hedge
Wenn die Voraussetzungen für einen
Sicherungszusammenhang erfüllt sind, ist
Hedge Accounting durchzuführen.
Es sind u. a. Dokumentation sowie prospektiver und retrospektiver Effektivitätstest
erforderlich (vgl. IAS 39.88).
(IAS 39.71–39.101).
Bilanzieren nach IFRS, IFRS for SMEs und HGB. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick 15
Bilanzierung und Bewertung in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
4.4 Zuschüsse der öffentlichen Hand
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Investitionszuwendungen: Der Ansatz als
passivischer Abgrenzungsposten oder
gewährte Zuwendung ist vom Buchwert des
Vermögenswerts abzusetzen.
Zuschüsse sind abhängig davon darzustellen, ob Auflagen bestehen oder nicht.
Bestehen keine Auflagen, wird die Zuwendung erfolgswirksam mit Entstehen des
Anspruchs vereinnahmt. Bestehen Auflagen,
wird die Zuwendung erfolgswirksam
vereinnahmt, wenn die Auflagen oder
Bedingungen erfüllt sind. Vor Realisierung ist
eine erhaltene Zuwendung als
Verbindlichkeit zu bilanzieren. Die Bewertung
erfolgt zum beizulegenden Zeitwert des
erhaltenen Vermögenswerts oder der
Forderung (vgl. Section 24).
keine speziellen Regelungen, aber: HFA
1/1984, Bilanzierungsfragen bei
Zuwendungen, dargestellt am Beispiel
finanzieller Zuwendungen der öffentlichen
Hand
ähnlich IFRS, allerdings bei Aufwandszuwendungen Saldierung mit Aufwendungen
unzulässig
Aufwandszuwendungen: Mit Realisierung
des entsprechenden Aufwands wird Zuwendung als Ertrag gesondert erfasst oder
von den entsprechenden Aufwendungen
abgezogen (vgl. IAS 20).
4.5 Latente Steuern
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
•
•
bilanzorientierte Betrachtungsweise
vergleichbar IFRS (vgl. Section 29), jedoch
deutliche Unterschiede in Detailfragen
•
•
bilanzorientierte Betrachtungsweise
•
Bewertung mit dem zukünftigen
Steuersatz
Bewertung mit dem zukünftigen Steuersatz
•
latente Steuern sind auf Verlustvorträge zu
bilden, sofern werthaltig
•
•
•
sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt,
ist zu saldieren
•
•
keine Regelungen bei unsicheren
Steuerpositionen
Es besteht die Möglichkeit, sich ergebende
Steuerbe- und -entlastungen miteinander zu
verrechnen (saldieren); Ansatzpflicht für
passive latente Steuern; Ansatzwahlrecht für
aktive latente Steuern (aktiver Steuerüberhang); wenn Ansatz aktiver latenter Steuern,
dann Ausschüttungssperre beachten
•
Wahlrecht zur Anwendung des § 274 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften/Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a HGB – bei
Ausübung des Wahlrechts § 249 HGB für
passive latente Steuern beachten
•
keine speziellen Regelungen zu unsicheren
Steuerpositionen (vgl. § 274 HGB)
Ansatzpflicht temporärer (inkl. quasi
permanenter) Differenzen
nimmt z. T. geplante Änderungen des IAS 12
vorweg
spezielle Regelungen bei unsicheren
Steuerpositionen (vgl. Section 29)
(vgl. IAS 12, SIC 21, SIC 25)
16 PwC
Ansatzpflicht temporärer (inkl. quasi
permanenter) Differenzen
latente Steuern sind auf Verlustvorträge zu
bilden sofern werthaltig, jedoch begrenzt auf
einen Zeitraum von fünf Jahren
Konzernrechnungslegung und Unternehmenszusammenschlüsse
C Konzernrechnungslegung und
Unternehmenszusammenschlüsse
1 Unternehmenszusammenschlüsse
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Die Abbildung des Unternehmenszusammenschlusses folgt der Acquisition
Method.
Unternehmenszusammenschlüsse werden
nach der Purchase Method bilanziert.
ähnlich IFRS for SMEs
Der beizulegende Zeitwert der erworbenen
Vermögenswerte und Schulden wird dem
beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung
gegenübergestellt, um den Goodwill zu
ermitteln. Dabei besteht ein Wahlrecht, den
Betrag der nicht beherrschten Anteile an
dem erworbenen Unternehmen entweder
zum anteiligen Nettovermögenswert oder
zum beizulegenden Zeitwert (Full Goodwill
Method) zu bewerten.
Der beizulegende Zeitwert der erworbenen
Vermögenswerte und Schulden wird dem
beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung
gegenübergestellt, um den Goodwill zu
ermitteln.
Unterschiede gibt es z. B. beim Ansatz von
immateriellen Vermögensgegenständen und
bestimmter Passiva.
Ansonsten ähnliche Schritte wie bei IFRS for
SMEs (vgl. IFRS 3.14)
Hier sind folgende Schritte anzuwenden:
•
•
•
den Erwerber identifizieren
die Anschaffungskosten ermitteln
die Anschaffungskosten auf alle
Vermögensgegenstände und Schulden
verteilen/allokieren
(vgl. Section 19)
2 Behandlung des Unterschiedsbetrags
Goodwill
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Keine planmäßige Abschreibung
Die Abschreibung erfolgt planmäßig über die
Nutzungsdauer. Wenn die Nutzungsdauer
nicht zuverlässig geschätzt werden kann, soll
diese mit zehn Jahren unterstellt werden.
Aktivierungspflicht
Ein Werthaltigkeitstest ist nur bei Vorliegen
von Indikatoren durchzuführen; spätere
Wertaufholungen sind nicht zulässig (vgl.
Section 19.22–19.23).
Außerplanmäßige Abschreibungen sind nach
§ 253 Abs. 5 S. 2 HGB i. V. m. § 298 Abs. 1
HGB beizubehalten.
Jährliche Überprüfung auf Wertminderung
auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
Die Abschreibung erfolgt planmäßig über die
geschätzte Nutzungsdauer.
Spätere Wertaufholungen sind nicht zulässig
(vgl. IFRS 3R.32; IAS 36.9–36.10).
Bilanzieren nach IFRS, IFRS for SMEs und HGB. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick 17
Konzernrechnungslegung und Unternehmenszusammenschlüsse
Badwill
IFRS
IFRS for SMEs
sofort ertragswirksame Vereinnahmung (vgl.
IFRS 3R.34, IFRS 3R.36)
vergleichbar IFRS (vgl. Section 19.24)
HGB
Grundsatz: Passivierung
Erfolgswirksame Auflösung findet statt, wenn
•
eine erwartete ungünstige Entwicklung der
Ertragslage eingetreten ist.
•
feststeht, dass der Badwill einem
realisierten Gewinn entspricht (§ 309
Abs. 2 HGB).
Konkretisierung durch DRS 4.41:
•
Anteil bis zum Zeitwert aller nicht monetären
Vermögenswerte wird über die durchschnittliche Restnutzungsdauer des abnutzbaren Anlagevermögens vereinnahmt
•
übersteigender Betrag wird sofort als Ertrag
vereinnahmt
3 Andere konzernrechnungslegungsrelevante Themen
Anschaffungsnebenkosten
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Kosten der Transaktion sind grundsätzlich
sofort aufwandswirksam zu erfassen (vgl.
IFRS 3R.53).
Mit dem Unternehmenszusammenschluss
verbundene, direkt zurechenbare Kosten
sind als Anschaffungskosten zu erfassen.
ähnlich IFRS for SMEs
Nachträgliche Kaufpreisanpassungen durch bedingte Gegenleistungen
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
unter Einbeziehung der Eintrittswahrscheinlichkeit im Zeitpunkt des Erwerbs
Bereits in den Anschaffungskosten berücksichtigt, wenn Zahlung wahrscheinlich und
Betrag verlässlich bestimmbar
vergleichbar IFRS for SMEs (vgl. DRS 4.14)
•
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts
einer bedingten Gegenleistung, die nicht
unter die Berichtigung innerhalb des
12-Monats-Bewertungszeitraums nach
IFRS 3.45 fallen, werden wie folgt bewertet:
Finanzielle Vermögenswerte oder
Verbindlichkeiten i. S. d. IAS 39 als bedingte
Gegenleistung werden zu jedem Stichtag
neu bewertet. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in der Gewinnund Verlustrechnung oder im Eigenkapital
erfasst. Eine als Eigenkapital einzustufende
Gegenleistung wird nicht neu bewertet. Ihre
spätere Abgeltung wird über das Eigenkapital erfasst.
andernfalls: nachträgliche Anpassung der
Anschaffungskosten (vgl. Section 19.12–
19.13)
innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums nach
Erwerb Anpassung gemäß § 301 Abs. 2
Satz 2 HGB
•
ggf. Zuordnung zu einzelnen Vermögensgegenständen oder Schulden
•
in allen anderen Fällen Zuordnung zum
Goodwill oder passivischem Unterschiedsbetrag
18 PwC
Konzernrechnungslegung und Unternehmenszusammenschlüsse
Stichtag der Erstkonsolidierung
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Zeitpunkt der Kontrollerlangung
vergleichbar IFRS
i. d. R. vergleichbar IFRS, allerdings mit
bestimmten Erleichterungen
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Bewertung nach der Equity-Methode (vgl.
IAS 28)
Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, nach der Equity-Methode
oder zum beizulegenden Zeitwert. Unternehmensanteile, für die eine öffentliche
Preisnotierung besteht, sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
vergleichbar IFRS (vgl. § 311 HGB; DRS 8)
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Sowohl die Quotenkonsolidierung als auch
die Equity-Methode sind zulässig (vgl.
IAS 31).
Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, nach der Equity-Methode
oder zum beizulegenden Zeitwert. Unternehmensanteile, für die eine öffentliche
Preisnotierung besteht, sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
vergleichbar IFRS (vgl. §§ 310 ff. HGB)
Assoziierte Unternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
Die Quotenkonsolidierung ist nicht zulässig.
Zweckgesellschaften (Special Purpose Entities)
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Ergänzung zu den allgemeinen
Konsolidierungsregelungen:
vergleichbar IFRS (vgl. Section 9).
Ergänzung zu den allgemeinen
Konsolidierungsregelungen:
Konsolidierung erfolgt, wenn die wirtschaftliche Betrachtung der Verhältnisse
zeigt, dass eine Beherrschung vorliegt.
Ein Indikator, der für das Vorliegen von
Beherrschung spricht, ist das Tragen der
Mehrheit der Chancen und Risiken (vgl.
SIC 12).
Konsolidierung erfolgt, wenn die Mehrheit
der Risiken und Chancen beim Mutterunternehmen liegt und es sich um eine Zweckgesellschaft handelt, also ein Unternehmen
zur Erreichung eines eng begrenzten und
definierten Ziels des Mutterunternehmens
(vgl. § 290 Abs. 2 HGB).
Bilanzieren nach IFRS, IFRS for SMEs und HGB. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick 19
Anhangangaben
D Anhangangaben
Allgemein
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
maximal ca. 3.000 Angaben notwendig
maximal ca. 300 Angaben notwendig
für kapitalmarktorientierte Unternehmen
maximal ca. 270, für kleine und mittelständische
Unternehmen je nach Größe und Rechtsform
maximal 250 Angaben notwendig
Nahe stehende Unternehmen und Personen
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Angabe sämtlicher Beziehungen zu nahe
stehenden Unternehmen, Personen und
Geschäftsvorfällen mit diesen erforderlich
(vgl. IAS 24)
vergleichbar IFRS, jedoch Unterschiede im
Detail, z. B. bei der Definition von nahe
stehenden Personen oder dem
Detaillierungsgrad der Managementvergütung (vgl. Section 33)
Die Angabe zumindest von Geschäften mit
nahe stehenden Unternehmen und
Personen, die nicht zu marktüblichen
Bedingungen zustande gekommen sind, ist
erforderlich.
Einschränkungen:
•
•
nur wesentliche Geschäftsvorfälle
•
Ausnahmen für kleine und mittelgroße
Gesellschaften (vgl. § 288 Abs. 1 und 2
HGB)
keine Angabepflicht bei
hundertprozentigen Mutter-TochterBeziehungen
Es bestehen eigenständige Vorschriften zur
Angabe der Bezüge von Organmitgliedern
und ehemaligen Organmitgliedern (vgl.
§§ 285, 314 HGB).
20 PwC
Sonstige Themen
E Sonstige Themen
Segmentberichterstattung
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
verpflichtend für kapitalmarktorientierte
Unternehmen (vgl. IFRS 8)
nicht vorgesehen
freiwillig möglich im Konzern- und ggf. im
Einzelabschluss (vgl. §§ 264 Abs. 1, 297
HGB, DRS 3)
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
Unternehmen, deren Stammaktien oder
potenzielle Stammaktien öffentlich gehandelt
werden und Unternehmen, die die Ausgabe
solcher Instrumente in die Wege geleitet
haben, müssen Ergebnisse je Aktie
(Earnings per Share) ermitteln und
ausweisen (vgl. IAS 33).
nicht vorgesehen
keine spezielle Regelung
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
In der Gesamtergebnisrechnung ist das
Nachsteuerergebnis in einem gesonderten
Betrag anzugeben, der entweder in der
Gesamtergebnisrechnung oder im Anhang
weiter zu untergliedern ist (vgl. IFRS 5.33).
In der Gesamtergebnisrechnung ist das
Nachsteuerergebnis aus aufgegebenen
Geschäftsbereichen anzugeben (vgl. Section
5.5(e)).
keine spezielle Regelung
IFRS
IFRS for SMEs
HGB
•
wenn Zwischenbericht in Übereinstimmung mit den IFRS erforderlich ist,
dann gemäß IAS 34
nicht vorgesehen
•
für den Fall eines Zwischenberichts nach
HGB keine spezielle Regelung, aber
DRS 16 zu beachten
•
mindestens Halbjahresfinanzbericht,
Zwischenabschluss ist eigenständiger
Abschluss der Periode, d. h. keine
Glättung
•
verkürzter Abschluss und verkürzter
Lagebericht
•
vollständiger Abschluss oder verkürzter
Abschluss (IAS 34.8)
Ergebnis je Aktie
Aufgabe von Geschäftsbereichen
Zwischenberichterstattung
Bilanzieren nach IFRS, IFRS for SMEs und HGB. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick 21
Ihre Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner
Dr. Gerd Fey
Tel.: +49 69 9585-1409
E-Mail: [email protected]
Prof. Dr. Mathias Schellhorn
Tel.: +49 511 5357-3320
E-Mail: [email protected]
Guido Fladt
Tel.: +49 69 9585-1455
E-Mail: [email protected]
Dr. Thomas Ull
Tel.: +49 421 8980-4282
E-Mail: [email protected]
Dr. Sebastian Heintges
Tel.: +49 211 981-2873
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kommunaler Träger, unser gesamtes Potenzial ein: Erfahrung, Branchenkenntnis,
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verstehen, umso gezielter können wir sie unterstützen.
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22 PwC
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