Statistik: Baustein der Informationsgesellschaft

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Statistik: Baustein
der Informationsgesellschaft
BDI-Vorschläge zur Reform
der amtlichen Statistik
in Deutschland
BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie
Statistik: Baustein der Informationsgesellschaft
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Vorbemerkung
Der beschleunigte strukturelle Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft, die wachsende Europäisierung und Internationalisierung
der Statistikanforderungen und die politischen Zwänge in Richtung Haushaltskonsolidierung und Bürokratieabbau markieren
wichtige Herausforderungen für die amtliche Statistik in Deutschland. Die amtliche Statistik stellt sich diesen Herausforderungen,
die Bewältigung des Spagats zwischen engeren Ressourcen und
wachsenden Anforderungen ist jedoch nicht einfach.
Im Oktober 2003 hat der BDI zehn Vorschläge zur Weiterentwicklung der statistischen Informationsinfrastruktur veröffentlicht. Es
ist seither vieles geschehen. Das statistische Programm wurde weiterentwickelt, erste Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen
umgesetzt, eine neue Arbeitsteilung zwischen den Statistischen
Ämtern eingeleitet, das Unternehmensregister vorangebracht und
auch auf europäischer und internationaler Ebene ist vieles in
Bewegung gekommen. Das Geleistete kann sich sehen lassen, der
Prozess der Modernisierung ist jedoch längst nicht abgeschlossen
und muss konsequent und mit Selbstbewusstsein fortgesetzt werden.
In der vorliegenden Schrift haben wir versucht, in acht Handlungsfeldern zu bilanzieren, was aus den BDI-Vorschlägen geworden ist
und was für die Zukunft noch zu tun bleibt.
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BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie
Statistik: Baustein der Informationsgesellschaft
Inhalt
Nutzwert der amtlichen Statistik erhöhen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Statistikbelastung der Unternehmen verringern . . . . . . . . . . . . . 6
Statistik dem Strukturwandel anpassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Systemcharakter der Statistik national und
international stärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Den föderalen Aufbau der Statistik modernisieren . . . . . . . . . . 10
Statistischen Rechtsrahmen flexibilisieren . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Sekundärdaten konsequent nutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
IuK-Potenzial konsequent ausschöpfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
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Nutzwert der amtlichen Statistik erhöhen
Die amtliche Statistik als Basis der statistischen Informationsinfrastruktur muss nützliche Datengrundlagen für unternehmerische
und politische Entscheidungen sowie für die Orientierung der
Gesellschaft liefern. Statistik ist jedoch kein Selbstzweck. Nur
wenn der Nutzen amtlicher Statistiken offensichtlich ist, werden
die mit ihnen verbundenen Belastungen für die Befragten und die
öffentlichen Haushalte auch getragen.
Was wir fordern
• Amtliche Statistik stärker nutzer- und outputorientiert ausrichten
• Periodische Priorisierung des statistischen Programms vornehmen
• Relevanz der statistischen Daten verbessern durch eine höhere Vergleichbarkeit der Statistiken der einzelnen Wirtschaftsbereiche
• Unternehmen als Kundengruppe stärker ins Visier nehmen
Was bereits umgesetzt wurde
• Jährlicher Strategie- und Programmplan zeigt seit 2005 das Arbeitsprogramm nach Statistikbereichen und dessen Kosten auf
• Webbasiertes Kundenmanagementsystem ermöglicht seit 2006 die
systematische Bearbeitung der Nutzerwünsche
• DIW liefert mit Studie zur Bedeutung der Belastung der Wirtschaft
durch amtliche Statistiken (6/2006) eine Grundlage für Kosten-Nutzen-Verbesserungen
Was noch zu tun ist
• Leitlinien des Marketingkonzepts der Statistischen Ämter konsequent in die Praxis, insbesondere im Bereich der Datenerhebung,
umsetzen
• Konzept einer kohärenten outputorientierten Unternehmensstatistik
(Reform der Unternehmensstatistik) mit den relevanten Nutzergruppen diskutieren und gemeinsam umsetzen
• Sich dem Wettbewerb mit privaten Informationsanbietern durch Öffnung auch für nichtstaatliche Kundengruppen stärker stellen
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Statistikbelastung der Unternehmen
verringern
Statistische Informationen über Entwicklungen in der Wirtschaft
sind nicht ohne Belastungen für die befragten Unternehmen zu
haben. Gleichwohl gibt es viele Möglichkeiten, statistische Daten
so belastungsarm wir möglich zu erheben. Diese Möglichkeiten
müssen konsequent ausgeschöpft werden. Die Verringerung der
Unternehmensbelastung muss ein prioritäres Ziel der amtlichen
Statistik bleiben. Belastung und Nutzen von Statistik müssen in
Einklang gebracht werden.
Was wir fordern
• Meldepflichten hinsichtlich Nutzen und Belastung kontinuierlich
überprüfen
• Entlastungsmöglichkeiten bezüglich Methodik und Programm ausschöpfen (Stichprobenumfang, Abschneidegrenzen, Periodizitäten,
Merkmalskatalog, Stichprobenrotation)
• Stärker auf den Einsatz von Verwaltungsdaten und anderen Registerdaten setzen
• IuK-Technologien flächendeckend im Statistik-Produktionsprozess
einsetzen
• Bund-Länder-Kooperation modernisieren und entbürokratisieren
Was bereits umgesetzt wurde
• Erstes Mittelstandsentlastungsgesetz (8/2006) befreit 25 Tsd. Industriebetriebe durch Abschneidegrenze 50+ von der unterjährigen Meldepflicht
• Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz (7/2007) ermöglicht Ersatz von
Primärerhebungen im Dienstleistungsbereich durch Verwaltungsdaten
• Neue Verdienststatistik befreit seit 1/2007 über 40 Tsd. Unternehmen
von jährlichen Meldepflichten
• Online-Meldeverfahren IDEV und eSTATISTIK.core finden bei ausgewählten Statistiken ihre Anwendung
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Was noch zu tun ist
• Weiterentwicklung des Unternehmensregisters als Ersatz für Erhebungen
• Intrahandelsstatistik als belastungsintensivste Erhebung vereinfachen
und europäische Harmonisierung vorantreiben; Einführung des Einstromverfahrens als langfristiges Ziel
• Ansatzpunkte der DIW-Belastungsstudie zur systematischen Entlastung der Meldepflichtigen nutzen
• Erhebungsmerkmale weiter an die Begrifflichkeiten des betrieblichen
Rechnungswesens anpassen und eSTATISTIK.core schneller implementieren
• Einheitlichen Merkmalskatalog über alle Erhebungen schaffen
• Aber auch: Neues Selbstbewusstsein entwickeln: Anteil der statistischen Meldepflichten an gesamten Berichtspflichten liegt unter 12 %;
Statistik ist nicht Kern der Bürokratieproblematik
© Manfred Ament – Fotolia.com
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Statistik dem Strukturwandel anpassen
Der Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft schreitet immer
schneller voran. Hinzu tritt die globale Dimension des Wandels.
Die amtliche Statistik muss diesen Wandel mitvollziehen, sie muss
den Akteuren in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft aktuelle und
verlässliche Daten für die Orientierung im strukturellen Wandel
liefern. Ihr Erhebungsprogramm muss mit dem Strukturwandel
atmen.
Was wir fordern
• Strukturellen Wandel der Wirtschaft und Gesellschaft im Statistischen Programm besser abbilden
• Statistisches Programm hinsichtlich des Informationsbedarfs regelmäßig überprüfen und entsprechend anpassen
• Voraussetzungen für eine flexible Anpassung des Erhebungsprogramms durch eine Reform des statistischen Rechtsrahmens schaffen
• Nomenklaturen in regelmäßigen Abständen den wirtschaftlichen und
technologischen Veränderungen anpassen
Was bereits umgesetzt wurde
• Neue Dienstleistungsstatistik liefert seit 2003 jährliche und seit 2005
vierteljährliche Ergebnisse
• Auf Basis einer § 7-Erhebung wurden 2003 ca. 10 Tsd. Unternehmen
zu produktbegleitenden Dienstleistungen befragt
• Im Rahmen der »Operation 2007« erfolgte die Revision der internationalen, europäischen und nationalen Wirtschaftszweig- und Güterklassifikationen
Was noch zu tun ist
• Dienstleistungsstatistik nur begrenzt für Analysen zum Strukturwandel nutzbar; daher Erhebungsprogramme der Unternehmensstatistiken weiterentwickeln und bereichsübergreifend vergleichbare Erhebungen schaffen
• Politische Entscheidung zur Flexibilisierung des statistischen Rechtsrahmens treffen
• Prozess der Revision der Nomenklaturen vor dem Hintergrund der
Dynamik wirtschaftlicher und technologischer Veränderungen verstetigen
• Methodik an die Strukturen anpassen – Bsp. Laspeyres mit Kettenindizes bei stärkeren Strukturbrüchen
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Systemcharakter der Statistik national und
international stärken
Die amtliche Statistik besteht aus zahlreichen Subsystemen und
Teilelementen. Systemcharakter der amtlichen Statistik meint, dass
diese Elemente konsistent miteinander verzahnt sein und aufeinander aufbauen sollten. Nur so lassen sich unterschiedliche Statistiken sinnvoll zueinander in Beziehung setzen. Im Laufe der
Zeit ist das statistische System immer weiter ausgefranst, eine
Fehlentwicklung, die zu korrigieren ist.
Was wir fordern
• Statistisches Gesamtsystem durch das Schließen von Informationslücken stärken
• Erhebungsprogramm und -methodik von gleichen ökonomischen
Sachverhalten vereinheitlichen (Industrie – Dienstleistungen)
• Bereichsübergreifende Erhebungen in größerem Umfang im Statistischen Programm verankern
• Internationale Kompatibilität der Systeme stärker wahren und die
Wucherung von Satellitensystemen begrenzen
Was bereits umgesetzt wurde
• Infolge des ersten Mittelstandsentlastungsgesetzes sind ab 2007 die
Berichtskreise für den Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe
und für die monatliche Produktionserhebung identisch
• Im Rahmen der »Operation 2007« wird eine stärkere Konvergenz
zwischen europäischer NACE und nordamerikanischer NAICS hergestellt mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit internationaler Daten zu
verbessern
• Aber auch: Es werden unterschiedliche Ansätze zur Weiterentwicklung des Systems der VGR auf internationaler Ebene verfolgt, z. B.
bei der statistischen Abbildung des Klimawandels und der Wissensgesellschaft
Was noch zu tun ist
• Kohärenz statistischer Daten durch eine bessere Vergleichbarkeit von
Statistiken verschiedener Wirtschaftsbereiche erhöhen durch Vereinheitlichung von Merkmalen, Begriffen, Periodizitäten und Abschneidegrenzen
• Bereichsübergreifende Erhebungen stärker im statistischen Gesamtsystem verankern
• Stärker national und international für den Systemgedanken werben
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Den föderalen Aufbau der Statistik
modernisieren
Wie viele Subsysteme unseres Gemeinwesens ist auch die amtliche
Statistik föderal aufgebaut. Die statistischen Ämter des Bundes
und der Länder bilden gemeinsam die amtliche Statistik. Der föderale Aufbau der amtlichen Statistik in seiner bisherigen Form birgt
die Gefahr, zu Bürokratie, Doppelarbeit und Ressourcenvergeudung zu führen. Die amtliche Statistik in Deutschland bietet vor
diesem Hintergrund ein hohes Modernisierungspotenzial.
Was wir fordern
• Der föderale Grundcharakter der amtlichen Statistik ist zu wahren,
aber:
• Ausgestaltung der Bund-Länder-Zusammenarbeit modernisieren und
entbürokratisieren
• Unterschiedliche Gepflogenheiten der Statistischen Ämter im Rahmen der Statistikproduktion harmonisieren
• Überprüfung der Länderergebnisse hinsichtlich ihres Nutzwertes
Was bereits umgesetzt wurde
• »Masterplan zur Reform der amtlichen Statistik« in 2/2003 veröffentlicht
• Vereinbarung zur »Ämterübergreifenden Aufgabenerledigung« im
Frühjahr 2005 durch die Innenminister geschlossen
• Neuer § 3a BStatG erlaubt den Austausch von statistischen Einzeldaten zwischen den Ämtern
• Vereinbarung zur zentralen IT-Produktion und Datenhaltung von Statistiken in 12/2006 zwischen den Statistischen Ämtern geschlossen
• Umsetzung dieser Vereinbarungen hat begonnen: Entstehung erster
»Kompetenzzentren«, die für die technische Aufbereitung und
Datenspeicherung von ausgewählten Statistiken federführend verantwortlich sind
• Länder Berlin/Brandenburg und Hamburg/Schleswig-Holstein haben
jeweils gemeinsame Landesämter eingerichtet
• Einheitliche Preispolitik soll umgesetzt werden
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Was noch zu tun ist
• Begonnenen Prozess der Reform der Bund-Länder-Strukturen mit
mehr Drive fortsetzen – entsprechende Ressourcen sind bereitzustellen
• Unterschiedliche Gepflogenheiten der Landesämter bei der Datenerhebung und der Datenveröffentlichung vereinheitlichen (z. B. zentralisierte Bereitstellung von Länderdaten; einheitliche Erhebungsbögen
und Datenformate; vereinheitlichte Internetauftritte, gleiche OnlineMeldeverfahren und statistische Begriffe)
• Bessere Zusammenarbeit beim Unternehmensregister (z. B. Wechsel
von Betrieben und fachlichen Betriebsteilen zwischen den Bundesländern ohne Meldeverluste im Unternehmensregister umsetzen)
© Sachin Ghodke
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Statistischen Rechtsrahmen flexibilisieren
Eine rasche Anpassung der amtlichen Statistik an die Erfordernisse
des Strukturwandels bedarf eines hinreichend flexiblen Rechtsrahmens. Das Bundesstatistikgesetz in seiner heutigen Ausprägung ist
hierfür zu starr. Fast alle statistischen Erhebungen brauchen eine
gesetzliche Grundlage und damit einen zu langen zeitlichen Vorlauf. Im internationalen Vergleich sticht die starke Verrechtlichung
der deutschen Statistik ins Auge.
Was wir fordern
• Grundlegende Reform des Bundesstatistikgesetzes notwendig mit
Fokus auf:
• Auflockerung des Legalitätsprinzips
• Verringerung der Detailschärfe in den einzelstatistischen Gesetzen
• Mehr Rechtsverordnungen und Verordnungsermächtigungen
• Abkehr von der alleinigen Fokussierung auf Bundeszwecke
• Modernisierung des Datenschutzes
Was bereits umgesetzt wurde
• Verwaltungsdatenverwendungsgesetz schafft ab 11/2003 die rechtliche Grundlage für die Verwendung von Verwaltungsdaten für Konjunkturstatistiken
• Durch Einführung von § 3a BStatG in 6/2005 wird die rechtliche
Grundlage für die Übermittlung von Einzeldaten zwischen den
Ämtern geschaffen
• Der Stichprobenumfang der § 7-Erhebung wurde von 10 Tsd. auf 20
Tsd. Einheiten ausgeweitet
Was noch zu tun ist
• Gesetzliche Änderungen des BStatG beziehen sich größtenteils auf
Bereich der Datenaufbereitung und Datenspeicherung
• Vorschläge des Statistischen Beirats von 5/2003 zur Auflockerung
des Legalitätsprinzips bisher nicht von der Politik aufgegriffen
• Daher: rechtliche Erleichterungen hinsichtlich der Anordnung und
Gestaltung von Erhebungen müssen in den Fokus der Reformbemühungen gerückt werden
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Sekundärdaten konsequent nutzen
Durch die Nutzung von bereits vorhandenen Daten für statistische
Zwecke können zum einen Informationsgewinne erzielt werden,
die alternativ über neue Meldepflichten gewonnen werden müssten. Sekundärdaten können des Weiteren Primärerhebungen ersetzen und somit Unternehmen von Meldepflichten befreien, ohne
dass es zu gravierenden Informationsverlusten kommt. Diese Möglichkeiten müssen konsequent ausgeschöpft werden.
Was wir fordern
• Vorhandene Daten aus bestehenden Verwaltungsregistern und anderen Registern zur statistischen Informationsgewinnung nutzen
• Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen Daten der amtlichen Statistik
und vorhandenen Verwaltungsdateien prüfen und realisieren
• Mitsprache des Statistischen Bundesamtes beim Aufbau und der
Gestaltung von Verwaltungsdateien gewährleisten
• Funktionalität und Qualität des Unternehmensregisters weiterentwickeln
• Einheitliche Wirtschaftsidentifikationsnummer einführen
Was bereits umgesetzt wurde
• Verwaltungsdatenverwendungsgesetz ermöglicht die Prüfung der Verwendbarkeit von Verwaltungsdaten für statistische Zwecke und deren
Anwendung als Alternative zu Primärerhebungen
• Die Eignungsbeurteilungen zur Verwendung von Verwaltungsdaten
für die Konjunkturstatistik im Handwerk und im Dienstleistungsbereich wurden abgeschlossen. Ein Mixmodell aus Primärerhebung und
Verwaltungsdaten wird ab Herbst 2007 in der vierteljährlichen
Dienstleistungsstatistik seine Anwendung finden. Die vierteljährliche
Handwerkserhebung wird vollständig durch Verwaltungsdaten ersetzt
• Die Durchführung der erstmalig registergestützten Volkszählung
(Zensus 2011) wird vorbereitet
Was noch zu tun ist
• Einführung einer einheitlichen Wirtschaftsnummer zügig realisieren
• Statistikbelange bei der Gestaltung der Verwaltungsdateien stärker
berücksichtigen
• Einsatz des Unternehmensregisters als zukünftige Alternative zur Primärerhebung erfordert weitere Verbesserungen hinsichtlich Aktualität, inhaltlicher Vollständigkeit und Richtigkeit des Registers, auch im
Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern
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IuK-Potenzial konsequent ausschöpfen
Die modernen Informations- und Kommunikationstechniken bieten ein enormes Potenzial für die Erfassung, Verarbeitung und Veröffentlichung statistischer Daten. Für Befragte, Datennutzer und
Datenproduzenten können so Belastungen reduziert, Prozesse
beschleunigt, Kosten eingespart und die Aktualität und Qualität
der Daten verbessert werden. Diese Potenziale gilt es umfassend
und schnell auszuschöpfen. Die hiermit verbundenen Investitionen
rechnen sich.
Was wir fordern
• IuK-Techniken in allen Phasen der Statistikproduktion einsetzen
• IuK-Potenzial im Bereich der Datengewinnung und -verarbeitung
ausschöpfen
• eSTATISTIK.core zum Standard-Meldetool für alle Statistiken entwickeln und hierfür Voraussetzungen schaffen (Begrifflichkeiten in der
Statistik mit dem betrieblichen Rechnungswesen vereinheitlichen und
notwendige Softwaremodule anbieten)
• IuK-Technologien bei der Vereinheitlichung und Modernisierung der
Arbeitsabläufe zwischen den Statistischen Ämtern verwenden
Was bereits umgesetzt wurde
• Online-Meldeverfahren IDEV wurde flächendeckend eingeführt
• Automatisierte Datengewinnung aus dem betrieblichen Rechnungswesen über eSTATISTIK.core findet Anwendung in ausgewählten
Statistiken und soll sukzessive auf alle Statistikbereiche ausgeweitet
werden
• IuK-Techniken werden im Rahmen des Projektes »Optimierte Koordinierung« zwischen den Statistischen Ämtern zur Zentralisierung
der IT-Produktion und Datenhaltung eingesetzt
Was noch zu tun ist
• eSTATISTIK.core in allen Statistikbereichen implementieren
• eSTATISTIK.core schneller bei den meldepflichtigen Unternehmen
und Betrieben implementieren
• Erhebungsmerkmale an die Begrifflichkeiten des betrieblichen Rechnungswesens weiter anpassen
• Motivationskampagne zur breiteren Nutzung von eSTATISTIK.core
notwendig
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Impressum
BDI-Drucksache 408
Stand: April 2008
Herausgeber:
Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
Breite Straße 29
10178 Berlin
www.bdi.eu
Redaktion:
Dr. Hans-Joachim Haß
Solveigh Jäger
Abteilung Wirtschaftspolitik
T: 030.2028-1533
F.: 030.2028-2533
[email protected]
Fotos:
Irochka-Fotolia.com, Lotfi M.-Fotolia.com,
Jacek Chabraszewski-Fotolia.com
Layout und Druck:
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Gestaltungskonzept:
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