Wah I le istu n gsverei n baru n g St, Elisobeth- Kronkenhous Köln-Hohenlin Akodemisches Lehrkronkenhous zwischen Zuname, Vorname des Patienten (Patientenetikett) der Universitöt zu Köln Werthmonnstroße l 50935 Köln Geburtsdatum des Patienten Anschrift und der Für das Krankenhaus St. Elisabeth-Krankenhaus GmbH, Werthmannstraße .1, 50935 Köln als Träger des Krankenhauses über die Gewährung der nachstehenden angekreuzten gesondert berechenbaren Wahlleistungen zu den in den Allgemeinen vertragsbedingungen (AVB) und im Krankenhausentgelttarif geregelten Bedingungen: l. () Wahläraliche Leistungen die ärälichen Leistungen aller an der Behandlung Pgtelllglen Arae des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer..Leistungen berechtigt sind, ein§chliediöh der ron oiä""n Ään iäi"Ärr".t"n Leistungen von Arzten oder ärälich geleiteten Einrichtungen äußerhalb des Krankenhauses, dies gilt sie vom Krankenhaus berechnet werden. Il. "rCn "o*äit Unterkunft Stand: 01.01.2015 Zimmerkategorie () () () () () Komfortmerkmale Preis pro Berechnungstag 1-Bett-Zimmer mit Nasszelle Separates WC, Sch rän ke, Dekoration, Farbfernseher, organ isato_ rische Einheit, bevozugte Lage, Tageszeitung/programräzeitschrift 1-Bett-Zimmer ohne Nasszelle ke, Dekoration, Farbfernseher, organisato rische §9! Einheit, bevozugte Lage, Tageszeitung/Programmzeitschrift 90,75 € 2-Bett-Zimmer mit Nasszelle Separates WC, Sch rän ke, Dekoration, Farbfe rnseher, organ isato_ rische Einheit, bevoaugte Lage, Tageszeitung/programräzeitschrift 58,61 € 2-Bett-Zimmer ohne Nasszelle Schränke, Dekoration, Farbfernseher, organisatorische Einheit, bevozugte Lage, Tageszeitung/programmzeitschrift 50,58 € 101,31 € rän Unterbringung und Verpf legung einer Begleitpercon 45,00 € Hinweise: Bei.der lnanspruchnahme der wahlleistung "ärälicie Leistulggn" kann die wahl nicht auf einzelne liquidationsberechtigte Arzte des Krankenhauses beschränkt werden (§ 17 Abs. 3 KHtntgG). ' Eine Vereinbarung über wahläztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des patienten beteiligten angestellten oder beamteten Arzte des Kranke-nhauses, soweit diese ge"onO"-n; Berechnung ihrer Leistungen im =rr Rahmen der vollstationären und teilstationären sowie einer vor- und nachötationären BähandlunglS iis ä-J"" r,:ntt"n puc.fgs Sozialges'tzbuch) berechtigt sind, einschließlich der von diesen Arzten värant"*üt;i"i;i"n-räriÄät"n ,no ärälich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. ' ln Entbindungsfällen erstreckt sich die lnanspruchnahme von Wahlleistungen durch die Mutter nicht auf gesunde Neugeborene. Für das gesunde Neugeborene bedarf es einer gesonderten Wahlieistungsvereinbarung. ' Für die Berechnung wahlärztlicher Leistunqen finden die Vorschriften der Gebührenordnung für Arzte (GOA) in der jeweils gültig-en,Fassung.Anwelgyng. Nach § 6 a GoA grfolgt bei vollstationären, teirstaiionaiän sowie vor- und nachstationären wahlärztlichen/privatärälichen Leistungen.eine Mindärung der Gebühren einscntiel3tich der darauf entfallenden Zuschläge um 25o/o;bei Leistungen und Zuschlä.geL vgl Belegärzten und anderen nieoergeiaisäneÄA;ül,[-i's-2. o"" Aathonorar wird..geson_dert von den jeweils liquidations-berechtigten Krankenhauiäään ooer einer externen Abrechnungsstelle, die für den liquidationsberechtigten Azt tätig wird, gefend gemacht. ' Di" gesondert berechenbaren äatlichen Le_istungen wbrden, auch soweit sie vom Krankenhaus berechnet werden, vom leitenden Arzt der. Fachabteilung oder der ärztlich geleiteten Einrichtungen persönlich oder unter Aufsicht aes teitenoen Arztes nach fachlicher Weisung von einem nachgäordneten Azt Oer AOteiiung Ozw. oes lnstituts erOäcniiS'+ AO.. z GoA). Die ärälichen Leistungen der Konsillaräräe und derfremden ärztlich geleiteten Einrichtungen werden von diesen nach den für sie geltenden Tarifen berechnet. lm unvorhersehbaren Verhinderu-ngsfall übernimmt diä Aufgaben oäs iäitänoen nrzrcs sein Stellvertreter. St.Elisabeth-KrankenhausGmbH Werthmannstraßel Telefon0221-4677-0 AkademischesLehrkrankenhaus 50935Köln Sitz der Gesellschaft: Köln Amtsqericht Köln, HRB 5724 Aufsichtsratsvorsitz: Dr. F. J. Hensel Geschäftsführer: H. Kugelmeier Sie sind im Begriff eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung über die gesonderte Berechnung ärztlicher Leistungen zu untezeichnen. Hierfür schreibt § 17 Abs. 2 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) vor, däss jeder Patient vor ASschluss der Vereiribarung über die intgelte oer Wahlleistungen und deren lnhalt im einzelnen zu unterrichten ist. Dieser Verpflichtung möchten wir hiermit nachkommen:'I . Das KHEntgG unterscheidet zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen und Wahlleistungen. Allgemeine Krankenhausleastungen sind die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhau- ses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und aus-reic-hende Versoigungäes patienten notvvendig sind. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen lhnen für die lnans[ruchnahme der attgemeineir Kiankenhausleistungen außer der gesetzlichen Zuzahlungen keine gesonderten Kosten. Wahlleistungen hingegen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen. Diese sind gesondert zu vereinbaren und vom Patienten zu bezahlen. 2. Für sogenannte wahlärztliche Leistungen bede.utet dies, dass Sie sich damit die persönliche Zuwendung und besondere fachliche eualifika,;;;.t;.;i;;L;irng"n ,on tion und Erfahrung der liquidationsberechtigten Arzte des Krankenhauses einschtießtich der von aiesen ääten Arzten und äztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses hinzukaufen. Selbstverständtich werden thnen auch ohie Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch erlorderlichen Leistungen zuteil, iedoch richtet sich dann die Person des behandelden Arztes ausächließlich nac-rt oer-re-Jizinischen Not*"noigk"it 3. lm einzelnen richtet sich die konkrete Abrechnung nach den Regeln der amttichen Gebührenordnung für Arzte / Gebührenordnung für zahnäale (GoA/Goz). Diese Gebührenwerke weüen folgende Giundsystematik auf: ln einer ersten spalte wird die abrechenbare Leistung mit einer Gebührenziffer versehen. Dieser Gebührenziffer ist in einer zweiten spalte die verbale Beschreibung der abrechenbaren Leistungen zugeordnet. ln einer dritten Spalte wird die Leistung mit einer punktzahl bewertet. Dieser Punktzahl ist ein für die ganze GoA einheitlicher Punktwert zugeordnet, welcher in cent ausgeoräct<t ät. o", derzeit gültige punktwert liegt gemäß § 5 Abs. 1 GOA bei 5,82873 Cent. Aus der Multiplikation von Punktzahlen und Punktwert ergibt sich der Preis für diese Leistung, welcher in einer Spalte 4 der GOA ausgewiesen ist. Beisoiel: Zitter 1 Punktzahl Leistungsbeschreibung Beralung - auch mittels Fernsprecher - gO preis (Einfachsatz), gerundet 4,66 € Bei dem so festgelegten Preis handelt es sich um den sogenannten GOÄ-Einfachsatz. Dieser Einfachsatz kann sich durch Steigerungsfaktoren erhöhen. Diese berücksichtigen die Schwierigkeit und den Zeitaufwand der einzelnen Leistung oder die Schwierigkeit dei Krankheitsfalles. lnnerhalb des normalen Gebührenrahmens gibt es Steigerungssätze zwischen dem Einfachei und dem 3,Sfacheä des Gebühren- satzes, bei technischen Leistungen zwischen dem Eintachen und dem 2,Sfachen des Gebührensatzes und bei Laborleistungen zwischen dem Einfachen und dem 1,3fachen des Gebührensatzes. Der Mittelwert liegt für technische-Leistungen bei 1,g, fürLaborleistungän bei 1,15 und für alle anderen Leistungen bei 2,3. Daneben werden die Gebühren gemäß § 6 a GOA um2S-%Uzw. i6 % gemindert. Welche Gebührenpositionen bei lhrem Krankheitsbild zur Abrechnung gelangen und welche Steigerungssätze angewandt werden, lässt sich nicht vorhersagen. Hierfür kommt es darauf an, welche Einzelleistungen im Fortgang des Behand]ungs!escnehenl konkret erbracfit werden, welchen Schwierigkeitsgrad die Leistungen besitzen und welchen Zeitaufwand sie erfordern. lnsgesamt kann die Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen eine nicht unerhebliche linanzielle Belastung bädeuten. prülen Sie bitte, ob lhre private Krankenversicherung/Beihilfe etc. diese Kosten deckt. Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, sollten Sie zu Einzelheiten noch ergänzende Fragen haben, stehen lhnen die Mitarbeiter/innen der patientenaufnahme oder der Aztsekretariate hierfür gerne zur Verfügung. Gleichzeitig können Sie dort auch jederzeit Einsicht in die GOA nehmen. (Datum) (Datum) (Datum) (Unterschrift Patient) (Name und Vorname) (Unterschrift des Vertreters) (Unterschrift Krankenhaus) Liste der liquidationsberechtigten Aräe und ihrer ständigen ärzflichen vertreter gemäß § 4 Abs. 2 GOA (Stand: 01.06.2015) Fachgebiet 1. Medizinische Klinik: Professor Dr. Christoph Pohl Oberäräin Dr. Jufta Benz Oberarzt Dr. Rainer Golnik Oberarzt Dr, Albrecht Ostermann Oberarzt Dr. Thomas Tepaß Oberarä Dr. Nikolaus Ansorge Oberarzt Dr. Sebastian Weber Stellvertreter: 2. Chirurgische Klinik: Professor Dr. Christian F. Krieglstein Privatdozent Dr. Thomas Koslowsky Oberarzt Daniel Mittmann FacharÄ Dr. Arne Wilhelm Oberarzt Dr. Gereon Lill Oberarä Dr. Dirk Scheller Oberärztin Dr. lngrid Hea-Kelle Oberärztin Dr. Sonja Nußbaumer Stellvertreter: 3. Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe: Stellvertreter: 4. Brustzentrum: Professor Dr. Daniel Rein Oberarzt Dr. Frank Lehmann Oberärztin Dr. Dunja Krep Oberäräin Dr. Carmen AbelOberärztin Dr. Diana Delle Oberärztin Dr. Julia Bockenheimer Oberarzt Michael von Westemhagen Funktionsoberärztin Dr. Ghristiane Götzen Oberärztin Dr. Juliane Theben Fachärztin Dr. Gunhild Roth Fachäräin Christine Traut Dr. Claudia Schumacher Oberäräin Dr. Katalin Antalffy Oberärztin Dr. lris Scheffen Oberäräin Dr. Ruth Biwer Oberarzt Dr. Matthias Wolter Stellvertreter: 5. Urologische Klinik: Privatdozent Dr. Michael Waldner Oberarzt Michael Ullmann OberärÄin Dr. Simone Eckhardt Oberarzt Christian Zeller Oberarzt Dr. Makus Funk Stellvertreter: Oberaat Dr. Andreas Hübner 6. Augenklinik: Professor Dr. Peter J. Esser Oberarzt Dr. Bert-Friedrich Engels Oberarzt Dr. Hüsnü Berk Oberarä Dr. Frederik Fleschutz Oberarzt Dr. Nils Alteheld Stellvertreter: 7. HNO Klinik: Privatdozent Dr. Jochen Wustrow Oberarzt Dr. Cornelius Stupp Stellvertreter: Oberarä Dr. Tobias Berg Oberärztin Christine Schneider Oberarä Dr. Stephan Sodeur 8. Klinik für Anästhesie, lntensivmedizin Klinik für Schmerztherapie und Palliativmedizin: Stellvertreter: 9. Radiologie und Nuklearmedizin: Stellvertreter: 10. Psychoonkologie: / Onkologie Kardiologie Pulmologie, Schlaflabor Gastroenterologie Onkologie Gastroenterologie Visceralchirurgie, Unfallchirurgie Visceralchirurgie ProKologie Gefäßchirurgie Allgemeinchirurgie, Unfallchirurgie spezielle Unfallchirurgie, Proktologie Gefäßchirurgie gynäkologische Onkologie gynäkologische Onkologie operative Gynäkologie operative Gynäkologie operative Gynäkologie Geburtshifle Geburtshilfe Geburtshilfe Geburtshitfe Geburtshilfe Brustzentrum Brustzentrum Brustzentrum Brustzentrum Urologie Urologie Urologie Urologie Urologie Netzhautchi rurgie, Glaukomerkrankungen Netzhautchi rurgie, Vorderabschnittschirurgie Netzhautchirurgie, Glaukomerkrankungen Netzhautchirurgie, Vorderabschnittschirurgie Tumorchirurgie, spezielle HNO-Chirurgie, plastische Chirurgie Nebenhöhlenchirurgie Schnarch- und Schlafstörungen Schlafstörungen, Nebenhöhlenchirurgie, Tumorchirurgie Professor Dr. Fritz Fiedler Oberarä Dr. Johannes-Otto Meyers Oberäräin Dr. Margrit Dreyer Oberarzt Dr. Martin Rehbein Oberarä Dr. Hendric Mittelstaedt Oberarä Dr. Carsten lsselhorst Oberarä Dr. Gregor Lansche Funktionsoberärztin Dr. Ruth Mehren Oberarä Dr. Michael Reugels Oberäräin Dr. Petra Muhr .Oberarä Dr. Nikolaus Ansorge spezielle anästhesiologische lntensivmedizin Anästhesiemedizin spezielle anästhesiologische lntensivmedizin Schmerztherapie spezielle anästhesiologische lntensivmedizin spezielle anästhesiologische lntensivmedizin Anästhesiemedizin Anästhesie- und lntensivmedizin Palliativmedizin Palliativmedizin Privatdozent Dr. Michael Jergas Oberäräin Dr. Anla Poll Oberarzt Dr. Martin Dietershagen Oberärztin Dr. Maria Cecilia Antunes Professorin Dr. Birgit Kemp Die Liste der Wahlärzte und deren ständig ärztlichen Vertreter wurde mir vor Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung ausgehändigt.