St, Elisobeth- Kronkenhous Köln-Hohenlin

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gsverei n baru n g
St, Elisobeth-
Kronkenhous
Köln-Hohenlin
Akodemisches Lehrkronkenhous
zwischen
Zuname, Vorname des Patienten
(Patientenetikett)
der Universitöt zu Köln
Werthmonnstroße l
50935 Köln
Geburtsdatum des Patienten
Anschrift
und der
Für das Krankenhaus
St. Elisabeth-Krankenhaus GmbH, Werthmannstraße .1, 50935 Köln
als Träger des Krankenhauses
über die Gewährung der nachstehenden angekreuzten
gesondert berechenbaren Wahlleistungen
zu den in den Allgemeinen vertragsbedingungen (AVB) und im Krankenhausentgelttarif geregelten
Bedingungen:
l.
()
Wahläraliche Leistungen
die ärälichen Leistungen aller an der Behandlung
Pgtelllglen Arae des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten
Berechnung ihrer..Leistungen berechtigt sind, ein§chliediöh
der ron oiä""n Ään iäi"Ärr".t"n Leistungen von Arzten
oder ärälich geleiteten Einrichtungen äußerhalb des Krankenhauses, dies gilt
sie vom Krankenhaus berechnet werden.
Il.
"rCn "o*äit
Unterkunft
Stand: 01.01.2015
Zimmerkategorie
()
()
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()
Komfortmerkmale
Preis pro Berechnungstag
1-Bett-Zimmer
mit Nasszelle
Separates WC, Sch rän ke, Dekoration, Farbfernseher, organ isato_
rische Einheit, bevozugte Lage, Tageszeitung/programräzeitschrift
1-Bett-Zimmer
ohne Nasszelle
ke, Dekoration, Farbfernseher, organisato rische
§9!
Einheit, bevozugte Lage, Tageszeitung/Programmzeitschrift
90,75 €
2-Bett-Zimmer
mit Nasszelle
Separates WC, Sch rän ke, Dekoration, Farbfe rnseher, organ isato_
rische Einheit, bevoaugte Lage, Tageszeitung/programräzeitschrift
58,61 €
2-Bett-Zimmer
ohne Nasszelle
Schränke, Dekoration, Farbfernseher, organisatorische
Einheit, bevozugte Lage, Tageszeitung/programmzeitschrift
50,58 €
101,31 €
rän
Unterbringung und Verpf legung einer Begleitpercon
45,00 €
Hinweise:
Bei.der lnanspruchnahme der wahlleistung "ärälicie Leistulggn" kann die wahl nicht auf
einzelne liquidationsberechtigte
Arzte des Krankenhauses beschränkt werden (§ 17 Abs. 3 KHtntgG).
'
Eine Vereinbarung über wahläztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des patienten
beteiligten
angestellten oder beamteten Arzte des Kranke-nhauses, soweit diese
ge"onO"-n; Berechnung ihrer Leistungen im
=rr
Rahmen der vollstationären und teilstationären sowie einer vor- und nachötationären BähandlunglS
iis ä-J"" r,:ntt"n
puc.fgs Sozialges'tzbuch) berechtigt sind, einschließlich der von diesen Arzten värant"*üt;i"i;i"n-räriÄät"n
,no
ärälich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses.
'
ln Entbindungsfällen erstreckt sich die lnanspruchnahme von Wahlleistungen durch die Mutter nicht
auf gesunde Neugeborene. Für das gesunde Neugeborene bedarf es einer gesonderten Wahlieistungsvereinbarung.
'
Für die Berechnung wahlärztlicher Leistunqen finden die Vorschriften der Gebührenordnung
für Arzte (GOA) in der jeweils
gültig-en,Fassung.Anwelgyng. Nach § 6 a GoA grfolgt bei vollstationären, teirstaiionaiän
sowie vor- und nachstationären
wahlärztlichen/privatärälichen Leistungen.eine Mindärung der Gebühren einscntiel3tich der
darauf entfallenden Zuschläge um 25o/o;bei Leistungen und Zuschlä.geL vgl Belegärzten und anderen nieoergeiaisäneÄA;ül,[-i's-2.
o""
Aathonorar wird..geson_dert von den jeweils liquidations-berechtigten Krankenhauiäään ooer einer
externen Abrechnungsstelle, die für den liquidationsberechtigten Azt tätig wird, gefend gemacht.
'
Di" gesondert berechenbaren äatlichen Le_istungen wbrden, auch soweit sie vom Krankenhaus berechnet werden, vom
leitenden Arzt der. Fachabteilung oder der ärztlich geleiteten Einrichtungen persönlich oder unter
Aufsicht aes teitenoen
Arztes nach fachlicher Weisung von einem nachgäordneten Azt Oer AOteiiung Ozw. oes lnstituts erOäcniiS'+
AO.. z
GoA).
Die ärälichen Leistungen der Konsillaräräe und derfremden ärztlich geleiteten Einrichtungen werden
von diesen nach den
für sie geltenden Tarifen berechnet. lm unvorhersehbaren Verhinderu-ngsfall übernimmt diä Aufgaben oäs iäitänoen
nrzrcs
sein Stellvertreter.
St.Elisabeth-KrankenhausGmbH Werthmannstraßel Telefon0221-4677-0
AkademischesLehrkrankenhaus 50935Köln
Sitz der Gesellschaft:
Köln
Amtsqericht Köln, HRB
5724
Aufsichtsratsvorsitz: Dr.
F. J. Hensel
Geschäftsführer: H. Kugelmeier
Sie sind im Begriff eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung über die gesonderte Berechnung ärztlicher
Leistungen zu untezeichnen. Hierfür
schreibt § 17 Abs. 2 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) vor, däss jeder Patient vor ASschluss der Vereiribarung
über die intgelte oer
Wahlleistungen und deren lnhalt im einzelnen zu unterrichten ist. Dieser Verpflichtung möchten wir hiermit nachkommen:'I
.
Das KHEntgG unterscheidet zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen und Wahlleistungen.
Allgemeine Krankenhausleastungen sind die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit
des Krankenhau-
ses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und aus-reic-hende Versoigungäes patienten
notvvendig sind. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen lhnen für die lnans[ruchnahme der attgemeineir
Kiankenhausleistungen
außer der gesetzlichen Zuzahlungen keine gesonderten Kosten.
Wahlleistungen hingegen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen. Diese
sind gesondert zu
vereinbaren und vom Patienten zu bezahlen.
2.
Für sogenannte
wahlärztliche Leistungen bede.utet dies, dass Sie sich damit die persönliche Zuwendung und besondere fachliche
eualifika,;;;.t;.;i;;L;irng"n ,on
tion und Erfahrung der liquidationsberechtigten Arzte des Krankenhauses einschtießtich der von aiesen ääten
Arzten und äztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses hinzukaufen.
Selbstverständtich werden thnen auch ohie Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch erlorderlichen
Leistungen
zuteil, iedoch richtet sich dann die Person des behandelden Arztes ausächließlich nac-rt oer-re-Jizinischen
Not*"noigk"it
3.
lm einzelnen richtet sich die konkrete Abrechnung nach den Regeln der amttichen Gebührenordnung für
Arzte / Gebührenordnung für
zahnäale (GoA/Goz). Diese Gebührenwerke weüen folgende Giundsystematik auf:
ln einer ersten spalte wird die abrechenbare Leistung mit einer Gebührenziffer versehen. Dieser Gebührenziffer
ist in einer zweiten spalte die
verbale Beschreibung der abrechenbaren Leistungen zugeordnet. ln einer dritten Spalte wird die Leistung mit
einer punktzahl bewertet. Dieser
Punktzahl ist ein für die ganze GoA einheitlicher Punktwert zugeordnet, welcher in cent ausgeoräct<t ät. o",
derzeit gültige punktwert liegt
gemäß § 5 Abs. 1 GOA bei 5,82873 Cent.
Aus der Multiplikation von Punktzahlen und Punktwert ergibt sich der Preis für diese Leistung, welcher in
einer Spalte 4 der GOA ausgewiesen
ist.
Beisoiel:
Zitter
1
Punktzahl
Leistungsbeschreibung
Beralung - auch mittels Fernsprecher
-
gO
preis (Einfachsatz), gerundet
4,66
€
Bei dem so festgelegten Preis handelt es sich um den sogenannten GOÄ-Einfachsatz. Dieser Einfachsatz kann
sich durch Steigerungsfaktoren erhöhen. Diese berücksichtigen die Schwierigkeit und den Zeitaufwand der einzelnen Leistung oder
die Schwierigkeit dei Krankheitsfalles. lnnerhalb des normalen Gebührenrahmens gibt es Steigerungssätze zwischen dem Einfachei und
dem 3,Sfacheä des Gebühren-
satzes, bei technischen Leistungen zwischen dem Eintachen und dem 2,Sfachen des Gebührensatzes und bei Laborleistungen
zwischen dem
Einfachen und dem 1,3fachen des Gebührensatzes. Der Mittelwert liegt für technische-Leistungen bei 1,g, fürLaborleistungän
bei 1,15 und für
alle anderen Leistungen bei 2,3. Daneben werden die Gebühren gemäß § 6 a GOA um2S-%Uzw. i6 % gemindert.
Welche Gebührenpositionen bei lhrem Krankheitsbild zur Abrechnung gelangen und welche Steigerungssätze angewandt werden,
lässt sich
nicht vorhersagen. Hierfür kommt es darauf an, welche Einzelleistungen im Fortgang des Behand]ungs!escnehenl konkret
erbracfit werden,
welchen Schwierigkeitsgrad die Leistungen besitzen und welchen Zeitaufwand sie erfordern.
lnsgesamt kann die Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen eine nicht unerhebliche linanzielle Belastung bädeuten. prülen
Sie
bitte, ob lhre private Krankenversicherung/Beihilfe etc. diese Kosten deckt.
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
sollten Sie zu Einzelheiten noch ergänzende Fragen haben, stehen lhnen die Mitarbeiter/innen der patientenaufnahme
oder der Aztsekretariate
hierfür gerne zur Verfügung.
Gleichzeitig können Sie dort auch jederzeit Einsicht in die GOA nehmen.
(Datum)
(Datum)
(Datum)
(Unterschrift Patient)
(Name und Vorname)
(Unterschrift des Vertreters)
(Unterschrift Krankenhaus)
Liste der liquidationsberechtigten Aräe und ihrer ständigen ärzflichen vertreter
gemäß § 4 Abs. 2 GOA (Stand: 01.06.2015)
Fachgebiet
1. Medizinische Klinik:
Professor Dr. Christoph Pohl
Oberäräin Dr. Jufta Benz
Oberarzt Dr. Rainer Golnik
Oberarzt Dr, Albrecht Ostermann
Oberarzt Dr. Thomas Tepaß
Oberarä Dr. Nikolaus Ansorge
Oberarzt Dr. Sebastian Weber
Stellvertreter:
2. Chirurgische Klinik:
Professor Dr. Christian F. Krieglstein
Privatdozent Dr. Thomas Koslowsky
Oberarzt Daniel Mittmann
FacharÄ Dr. Arne Wilhelm
Oberarzt Dr. Gereon Lill
Oberarä Dr. Dirk Scheller
Oberärztin Dr. lngrid Hea-Kelle
Oberärztin Dr. Sonja Nußbaumer
Stellvertreter:
3. Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe:
Stellvertreter:
4. Brustzentrum:
Professor Dr. Daniel Rein
Oberarzt Dr. Frank Lehmann
Oberärztin Dr. Dunja Krep
Oberäräin Dr. Carmen AbelOberärztin Dr. Diana Delle
Oberärztin Dr. Julia Bockenheimer
Oberarzt Michael von Westemhagen
Funktionsoberärztin Dr. Ghristiane Götzen
Oberärztin Dr. Juliane Theben
Fachärztin Dr. Gunhild Roth
Fachäräin Christine Traut
Dr. Claudia Schumacher
Oberäräin Dr. Katalin Antalffy
Oberärztin Dr. lris Scheffen
Oberäräin Dr. Ruth Biwer
Oberarzt Dr. Matthias Wolter
Stellvertreter:
5. Urologische Klinik:
Privatdozent Dr. Michael Waldner
Oberarzt Michael Ullmann
OberärÄin Dr. Simone Eckhardt
Oberarzt Christian Zeller
Oberarzt Dr. Makus Funk
Stellvertreter:
Oberaat Dr. Andreas Hübner
6. Augenklinik:
Professor Dr. Peter J. Esser
Oberarzt Dr. Bert-Friedrich Engels
Oberarzt Dr. Hüsnü Berk
Oberarä Dr. Frederik Fleschutz
Oberarzt Dr. Nils Alteheld
Stellvertreter:
7. HNO Klinik:
Privatdozent Dr. Jochen Wustrow
Oberarzt Dr. Cornelius Stupp
Stellvertreter:
Oberarä Dr. Tobias Berg
Oberärztin Christine Schneider
Oberarä Dr. Stephan Sodeur
8. Klinik für Anästhesie, lntensivmedizin
Klinik für Schmerztherapie und
Palliativmedizin:
Stellvertreter:
9. Radiologie und Nuklearmedizin:
Stellvertreter:
10. Psychoonkologie:
/
Onkologie
Kardiologie
Pulmologie, Schlaflabor
Gastroenterologie
Onkologie
Gastroenterologie
Visceralchirurgie, Unfallchirurgie
Visceralchirurgie
ProKologie
Gefäßchirurgie
Allgemeinchirurgie, Unfallchirurgie
spezielle Unfallchirurgie, Proktologie
Gefäßchirurgie
gynäkologische Onkologie
gynäkologische Onkologie
operative Gynäkologie
operative Gynäkologie
operative Gynäkologie
Geburtshifle
Geburtshilfe
Geburtshilfe
Geburtshitfe
Geburtshilfe
Brustzentrum
Brustzentrum
Brustzentrum
Brustzentrum
Urologie
Urologie
Urologie
Urologie
Urologie
Netzhautchi rurgie, Glaukomerkrankungen
Netzhautchi rurgie, Vorderabschnittschirurgie
Netzhautchirurgie, Glaukomerkrankungen
Netzhautchirurgie, Vorderabschnittschirurgie
Tumorchirurgie, spezielle HNO-Chirurgie,
plastische Chirurgie
Nebenhöhlenchirurgie
Schnarch- und Schlafstörungen
Schlafstörungen, Nebenhöhlenchirurgie,
Tumorchirurgie
Professor Dr. Fritz Fiedler
Oberarä Dr. Johannes-Otto Meyers
Oberäräin Dr. Margrit Dreyer
Oberarzt Dr. Martin Rehbein
Oberarä Dr. Hendric Mittelstaedt
Oberarä Dr. Carsten lsselhorst
Oberarä Dr. Gregor Lansche
Funktionsoberärztin Dr. Ruth Mehren
Oberarä Dr. Michael Reugels
Oberäräin Dr. Petra Muhr
.Oberarä Dr. Nikolaus Ansorge
spezielle anästhesiologische lntensivmedizin
Anästhesiemedizin
spezielle anästhesiologische lntensivmedizin
Schmerztherapie
spezielle anästhesiologische lntensivmedizin
spezielle anästhesiologische lntensivmedizin
Anästhesiemedizin
Anästhesie- und lntensivmedizin
Palliativmedizin
Palliativmedizin
Privatdozent Dr. Michael Jergas
Oberäräin Dr. Anla Poll
Oberarzt Dr. Martin Dietershagen
Oberärztin Dr. Maria Cecilia Antunes
Professorin Dr. Birgit Kemp
Die Liste der Wahlärzte und deren ständig ärztlichen Vertreter wurde mir vor Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung
ausgehändigt.
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