Vorstellung - Umweltschutz im Werk Berlin Aufgaben und Pflichten - Auszug 01.02.2005 Werk Berlin Umweltleitlinien der DC AG Umweltschutz gehört zu unseren wesentlichen Unternehmenszielen. 1. Wir stellen uns den Anforderungen des Umweltschutzes von morgen, indem wir an der Verbesserung der Umweltbilanz unserer Produkte und Produktion arbeiten. 2. Wir entwickeln Produkte, die in ihrem jeweiligen Marktsegment besonders umweltverträglich sind. 3. Wir gestalten alle Stufen der Produktion möglichst umweltverträglich. 4. Wir bieten unseren Kunden umweltorientierten Service und umweltorientierte Information. 5. Wir streben weltweit eine vorbildliche Umweltbilanz an. 6. Wir informieren unsere Mitarbeiter und die Öffentlichkeit umfassend über Umweltschutz. 1/34 1 Werk Berlin Verantwortungserklärung der Führungskräfte a Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz a Unternehmerpflichten im Umweltschutz 2/34 Werk Berlin IMSIMS-Handbuch - Inhalt VORWORT 1.1 MCG/P-Leitung 2 3 4 ZIEL/ZWECK GELTUNGSBEREICH POLITIK FÜR QUALITÄT, UMWELT, SICHERHEIT UND MPS IN MCG/P 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 Qualität Umweltschutz Arbeitsschutz Konzernsicherheit Mercedes-Benz Produktionssystem 5 5.1 5.1.1 5.2 5.3 5.3.1 5.3.2 5.3.3 5.3.4 5.3.5 5.3.6 5.4 INTEGRIERTES MANAGEMENTSYSTEM Grundlagen IMS Prozessorientierung Rechtliche Grundlagen IMS-Organisation in MCG/P Organisation – Qualität Organisation – Umweltschutz Organisation – Arbeitsschutz Organisation – Konzernsicherheit Organisation – Strahlenschutz Organisation – MPS Implementierung der internen und externen Anforderungen bzgl. Q, U, S in die Prozesse Lenkung der Dokumente 5.5 6 6.1 6.1.1 6.1.2 6.1.2.1 6.1.2.2 GESCHÄFTSPROZESSE Führung/Verantwortung der Leitung Politik, Ziele, Strategie und Aufgaben Grundpflichten und Verantwortlichkeiten Vorstände und Geschäftsbereichsleiter (Level A-C) Führungsebenen E1 und E2 (Direktoren, Werkleiter und Centerleiter) 6.1.2.3 Führungskräfte (E3-E5) 6.1.3 Notfallmanagement und Produktsicherheit 6.1.4 Beauftragtenwesen 6.1.5 Information und Kommunikation 6.2 Management der Ressourcen 6.2.1 Personal 6.2.2 Infrastruktur 6.2.3 Finanzen 6.3 Messung, Analyse und Verbesserung 6.3.1 Audits 6.3.2 Managementreview 6.3.3 Ökologische Standortbeurteilung – Risikoanalyse 7 8 9 KERNPROZESSE UND UNTERSTÜTZENDE PROZESSE IN DER ORGANISATION BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN LISTE ALLER EINGEBUNDENEN LINKS INS INTRANET 3/34 2 Werk Berlin SUSU-Leitfaden - Inhalt - 1 1 Arbeitsschutz 3. Gefährliche Güter und Arbeitsstoffe (GGA 1.1 Grundsätze der Arbeitssicherheit 1.2 Organisation des Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz 1.3 Sicherheitskennzeichen 1.4 Unterweisungen 1.4.1Grundlagen der Unterweisung 1.4.2Leitfaden zur Unterweisung 1.5 Werksinterne Arbeits- und Umweltschutzschulungen 1.6 Arbeitsunfälle 1.6.1Versicherte Tätigkeiten 1.6.2Ärztliche Versorgung 1.6.3Ablauf und Erstellung einer Unfallaufnahme/Unfallanzeige 1.7 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 1.8 Lärm 1.9 Arbeitsschutzhinweise für Fremdfirmen 2. Umweltschutz E W T N 2.1 Wichtige Verhaltenshinweise und Regeln zum Wasserund Gewässerschutz 2.2 Betreiberpflichten im betrieblichen Umweltschutz 2.2.1Einleitung 2.2.2Organisationspflichten und –strukturen 2.2.3Genehmigungspflicht 2.2.4Dokumentations - und Überwachungspflicht 2.2.5Informationspflicht 2.2.6Rechtliche Grundlagen 2.2.7Kontrollsystem 2.3 Nachbarschaftslärm 2.4 Werksinterne Umweltschutzschulungen (siehe Kapitel 3.1 Allgemeines 3.2 GGA-Umgangserlaubnis (Freigabe): 3.2.1GGA-Umgangserlaubnis für interne Verwender 3.2.2Umgangserlaubnis für Fremdfirmen und Auftragnehmer 3.3 Gefahrstoffetiketten 3.4 GGA-Betriebsanweisungen 3.5 Emulsionsmischgeräte 3.6 Lagerschränke und Sicherheitsschränke 3.6.1Übersicht zum Einsatz von Lagerschränken und Sicherheitsschränken 3.6.2Checkliste für die technische Belüftung von Sicherheitsschränken: 3.6.3Allgemeine Umgangshinweise für Sicherheitsschränke: 3.7 Rohrleitungskennzeichnung 3.8 Gefahrgüter F R U 4. Brandschutz 4.1 4.2 4.3 4.4 Allgemeines Feuererlaubnisschein Antrag auf Außerbetriebnahme von Brandmeldetechnik Mitbringen von privaten Elektrogeräten an den Arbeitsplatz 4/34 Werk Berlin SUSU-Leitfaden - Inhalt - 2 5. Abfallentsorgung 8.1 Allgemeines 5.1 Allgemeines 5.2 Abfalltrennung und –kennzeichnung 5.3 KARS (Katalog Abfallentsorgung, -recycling und – sammlung) 5.4 Entsorgung von allgemeinen Abfällen 5.5 Entsorgung von Bauabfällen 5.6 Bodenarbeiten 5.7 Reststoffverkauf 8.2 Notwendige sicherheitsbezogenen Voraussetzungen für das IMS-Audit 8.3 werksweite Umweltziele 8.4 Bereichsumweltziele (E4 oder E5) 8.5 Sicherheitsdokumentation 8.6 Fragen zum Umweltschutz (allgemein) 8.7 Fragen zum Gewässerschutz 8.8 Fragen zu abfallrelevanten Themen 8.9 Fragen zum Brandschutz 8.10 Fragen zum Umgang mit gefährlichen Gütern und Arbeitsstoffen 8.11 Fragen zum Arbeitsschutz 6. Abwasser TW 6.1 Allgemeines 6.2 Öl- und Leichtstoffabscheideanlagen 6.2.1Verantwortungsmatrix für Leichtstoffabscheideanlagen 6.2.2Hinweise zu Leichtstoffabscheideanlagen 7. Maschinen und Anlagen EN F R U 9. Telefonnummern und Begriffe 9.1 Wichtige Telefonnummern 9.2 Begriffe 7.1 Allgemeines 7.2 Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen 7.2.1Anforderungen 7.2.2VAwS -Betriebsanweisungen 7.2.3Dübellöchern in Hallenfußböden 8. Umwelt- und Sicherheitsmanagement 5/34 3 Werk Berlin EG-Öko-Audit - Regelkreis Laut Vorstandsbeschluss ist ein Umweltmanagementsystem an den Standorten unverzichtbar. Das EG-Öko-Audit-System bzw. die DIN EN ISO 14000 ff. verlangt regelmässig wiederkehrende Prüfungen der betrieblichen Umweltbelange. Dies sichert ein effektives Umwelt-Controlling. Teilnahmeerklärung verwenden Umweltbegutachtung (neutrale Dritte) Umwelterklärung einreichen Umweltprüfung Umwelterklärung ( Bestandsaufnahme) regelmäßig aktualisieren • Umweltpolitik • Umweltprogramm • Umweltmanage mentsystem Start Umwelterklärung erstellen Umweltbetriebsprüfung dokumentieren und einführen (internes Audit) Die periodisch durchgeführten internen Umweltbetriebsprüfungen sind Bestandteil unseres Umweltmanagementsystems und Voraussetzung zur Kontrolle der Fortschritte im betrieblichen Umweltschutz. Auch die Belange des Arbeitsschutzes werden bei der Umwelt-betriebsprüfung abgefragt. 6/34 Werk Berlin Interne Audits a Regelmäßige interne Auditierung aller Bereiche innerhalb eines 3 Jahresturnus a Ab 2002 als Combi-Audit, d.h. mit QM, UWS, AS und der Auditierung von Fremdfirmen a Jährliches Management-Review über die AuditErgebnisse 7/34 4 Werk Berlin BImSchG - Schwerpunkte Genehmigungserfordernis und UVP-Vorprüfungspflicht bei Neubau, Änderung und Stilllegung Risiken/Notfallvorsorge •Brandschutz •Alarmpläne Energieverbräuche •Energiesparverordnung •Ressourcenschonung Gefahrstoffe/Chemikalien •Substitutionsprüfung •Lagerung und Handling UVP-vorprüfpflichtige 4. BImSchV-Anlage Motorenbau Werk Berlin Bodensicherung Anforderungen an Bodenschutz •Auffangräume •Beschichtung Abwasser Einleitbedingungen Reduzierung, Behandlung Abluft z.B. <= 30 mg/m³ Gesamt C Schornsteinhöhe ! Lärm Tag 55 bis 60 dB(A) Nacht 40 bis 45 dB(A) Abfall Entsorgungsvorschriften bzgl. Vermeidung, Verminderung, Sortierung 8/34 Werk Berlin GGA - Gefährliche Güter und Arbeitsstoffe Gefährliche Güter und Arbeitsstoffe (GGA) ¶ sind kennzeichnungspflichtige sowie nicht kennzeichnungspflichtige Stoffe, von denen aufgrund ihrer Eigenschaften Gefahren für Menschen und die Umwelt ausgehen können (z.B. Öle, Fette und KSS, und andere wassergefährdende Stoffe). Empfehlungen ¶ Die Verwendung von Gefahrstoffen ist möglichst zu vermeiden. ¶ Ersatzstoffe geringerer Gefährdung sind zu bevorzugen. Werden GGA eingesetzt, sind Betriebsanweisungen und Etiketten Pflicht ¶ Informationen für den sicheren Umgang stehen in der Betriebsanweisung, anhand derer jeder Mitarbeiter unterwiesen werden muss. ¶ Zur sicheren Kennzeichnung von Gebinden und Behältern dienen GefahrstoffEtiketten, auf denen die wichtigsten Umgangshinweise gegeben werden. 9/34 5 Werk Berlin GGA - Sicherheitskennzeichnung Kennzeichnung ¶ Gefahrensymbole nach GefStoffV Anh.I Nr.2 und nach *BioStoffV Anh.I ¶ Gefährliche chemische und biologische Arbeitsstoffe sind auch beim Umgang entsprechend zu kennzeichnen und zu verpacken. Explosions gefährlich Hochentzündlich Gesundheit sschädlich Leicht entzündlich Ätzend Brandfördernd Reizend Giftig Sehr giftig Umweltgefährlich Biogefährdun g* 10/34 Werk Berlin Wassergefährdende Stoffe - VAwS Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen Materielle / technische Anforderungen Auffangraum, Wanne und/oder stoffundurchlässige Fläche mit einschlägiger Bodenbeschichtung nach WHG Anlagenverordnung VAwS Anforderungen an Fachbetriebe Anlagen zum Herstellen, Behandeln, Verwenden Pflichten der Betreiber Betriebsanweisung Überwachungsplan Instandhaltungsplan Alarmplan Anlagenkennzeichnung VAwSBetriebsanweisung 11/34 6 Werk Berlin Wassergefährdende Stoffe - Allgemein Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ¶ Anlagen, die Öle, Kühlschmierstoffe, Reiniger und Chemikalien enthalten, müssen dicht sein ¶ Undichtigkeiten müssen erkennbar sein und beseitigt werden ¶ Austretende Stoffe müssen aufgefangen, aufgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden Für die Anlagen muss eine VAwS-Betriebsanweisung erstellt werden ¶ VAwS: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ¶ Die Betriebsanweisung gibt die Inhaltsstoffe der Anlage wieder ¶ und enthält darüber hinaus einen Überwachungs-, Instandhaltungs- und Alarmplan. ¶ Bei gleichartigen Anlagen mit Stoffen gleicher Gefährdung muss wenigstens eine VAwS-Betriebsanweisung ausgehangen werden, die dann für alle Anlagen gilt. VAwS-Betriebsanweisung Überarbeitet 13.05.04 zum Umgang mit wassergefährde nden Stoffen KST Arbeitsb. diverse Fertigung Tätigkeit Vorgesetzter Zerspanung Zuständiger Meister ANGABEN ZUR ANLAGE Fertigungsanlagen (Zerspanung mit Emulsion oder Schneidöl sowie Waschmaschinen / Konservieranl agen) WGK 3: Behälter BA-Nr. Stoffname WGK Volumen[l] Betr.Dr.[bar] stark Emulsion SBA 3 Schneidöl SBA 2 Schneidöl SBA 2 Waschmedium Konserviermittel Hydraulik SBA 1 Schmierung SBA 1 wassermischbare Kühlschmierstoffe nicht wassermischbare Kühlschmierstoffe nicht wassermischbare Kühlschmierstoffe Waschmaschinenreinigungsmittel Konserviermedien Maschinen-,Hydraulik-,Bettbahn-, Getr.Öl Maschinen-,Hydraulik-,Bettbahn-, Getr.Öl Fachbetriebspflicht gem. § 19 l WHG: Sachverständigenprüfung gem. VAwS: ja o ja o 1 1 2 1 2 1 2 bis bis bis bis bis bis bis 10.000 10.000 1.000 10.000 1.000 10.000 1.000 wasserge fährdend bis 10 bis 10 neiný neiný WGK 2: wasserge fährdend WGK 1: schwach wasserge fährdend HINWEIS Nach den Bestimmungen des Gewässerschutzes ist jedermann verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten. ÜBERWACHUNGS- UND INSTANDHALTUNGSPLAN Was ist zu tun? Anlage auf Undichtheit prüfen, Fül l stände kontrollieren Auffangvorrichtung, Sicherheitseinrichtungen Überfüllsicherung, Fül l stände, Leitungsanschlüsse und Behälterstand sicherheit kontrolli eren Info über Mängel bzw. Schaden an der Anlage Auffangen und Entsorgen von Spritzund Tropfverlusten Aufsaugmittel bereithalten Vermeidung und Entsorgung von Tropfverlusten beim Befüllen und Entleeren Instandhaltung, Instandsetzung, Re i nigung, Sachkundigen-Überprüfung Wie oft/wann ist etwas zu tun? ständig wöchentlich sofort ständig Wer muß was tun? verantwortlicher Betreiber oder e Bdiener verantwortlicher Betreiber oder e Bdiener Bediener an Meister bzw. zuständigenInstandhalter Bediener und Befüller oder Entleerer ständig bei jedem Befüll- und Entleervo rgang verantwortlicher Betreiber/Bediener Befüller und Entleerer bzw. verantwortlicher Betreiber gemäß den Angaben der Herstellers Maschinen- / Werksinstandhaltung Fachbetrieb nach WHG ALARMPLAN Sofortmaßnahmen Abstellen der Pumpen, Schließen der Ventile und Kanalabläufe, provisorische Abdichtungen und Alarmierung Betriebliche Alarmmeldestelle: Werkschutz Tel.: 2286/2213 Œ Was ist passiert? • Wo ist es passiert? Ž Welche Stoffe sind ausgetreten? • Welche Menge ist ausgetreten? • Wer ist an der Schadensstelle? SU-Betreuer: Herren Pethke (2767) oder Natusch (2473) Geprüft: Pethke, SU 12/34 Werk Berlin Abfall - Teil 1 Abfallwirtschaft Voraussetzung für eine umweltorientierte Abfallwirtschaft ist die Einhaltung der Grundpflichten der Abfallwirtschaft. Abfallrechtliche Grundpflichten (§ 1 Krw.-/AbfG): Abfälle sind 1. zu vermeiden 2. zu verwerten 3. wenn Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar zu beseitigen Weitere Forderungen des Gesetzgebers an den Erzeugers im Rahmen der Abfallentsorgung: ¶ Erstellung von Abfallbilanz und - wirtschaftskonzept ¶ Einholung behördlicher Genehmigungen ¶ Nachweisführung bei Überwachungsbedürftigkeit ¶ Gefahrgutüberwachung bei Straßentransport Voraussetzung für eine umweltfreundliche und wirtschaftliche Entsorgung: ¶ sortenreine Sammlung und Abfalltrennung am Entstehungsort ¶ durch entsprechende Kennzeichnungen ¶ Bereitstellung von geeigneten Behältern ¶ Entsorgungskonzepte bereits in der Planungsphase 13/34 7