Vorstellung - Umweltschutz im Werk Berlin Umweltleitlinien der DC AG

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Vorstellung - Umweltschutz im Werk Berlin
Aufgaben und Pflichten
- Auszug 01.02.2005
Werk Berlin
Umweltleitlinien der DC AG
Umweltschutz gehört zu unseren wesentlichen Unternehmenszielen.
1. Wir stellen uns den Anforderungen des Umweltschutzes von morgen, indem wir an der
Verbesserung der Umweltbilanz unserer Produkte und Produktion arbeiten.
2. Wir entwickeln Produkte, die in ihrem jeweiligen Marktsegment besonders
umweltverträglich sind.
3. Wir gestalten alle Stufen der Produktion möglichst umweltverträglich.
4. Wir bieten unseren Kunden umweltorientierten Service und umweltorientierte Information.
5. Wir streben weltweit eine vorbildliche Umweltbilanz an.
6. Wir informieren unsere Mitarbeiter und die Öffentlichkeit umfassend über Umweltschutz.
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Werk Berlin
Verantwortungserklärung der Führungskräfte
a Unternehmerpflichten im
Arbeitsschutz
a Unternehmerpflichten im
Umweltschutz
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Werk Berlin
IMSIMS-Handbuch - Inhalt
VORWORT
1.1 MCG/P-Leitung
2
3
4
ZIEL/ZWECK
GELTUNGSBEREICH
POLITIK FÜR QUALITÄT, UMWELT, SICHERHEIT
UND MPS IN MCG/P
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
Qualität
Umweltschutz
Arbeitsschutz
Konzernsicherheit
Mercedes-Benz Produktionssystem
5
5.1
5.1.1
5.2
5.3
5.3.1
5.3.2
5.3.3
5.3.4
5.3.5
5.3.6
5.4
INTEGRIERTES MANAGEMENTSYSTEM
Grundlagen IMS
Prozessorientierung
Rechtliche Grundlagen
IMS-Organisation in MCG/P
Organisation – Qualität
Organisation – Umweltschutz
Organisation – Arbeitsschutz
Organisation – Konzernsicherheit
Organisation – Strahlenschutz
Organisation – MPS
Implementierung der internen und externen
Anforderungen bzgl. Q, U, S in die Prozesse
Lenkung der Dokumente
5.5
6
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.2.1
6.1.2.2
GESCHÄFTSPROZESSE
Führung/Verantwortung der Leitung
Politik, Ziele, Strategie und Aufgaben
Grundpflichten und Verantwortlichkeiten
Vorstände und Geschäftsbereichsleiter (Level A-C)
Führungsebenen E1 und E2 (Direktoren, Werkleiter und
Centerleiter)
6.1.2.3 Führungskräfte (E3-E5)
6.1.3 Notfallmanagement und Produktsicherheit
6.1.4 Beauftragtenwesen
6.1.5 Information und Kommunikation
6.2
Management der Ressourcen
6.2.1 Personal
6.2.2 Infrastruktur
6.2.3 Finanzen
6.3
Messung, Analyse und Verbesserung
6.3.1 Audits
6.3.2 Managementreview
6.3.3 Ökologische Standortbeurteilung – Risikoanalyse
7
8
9
KERNPROZESSE UND UNTERSTÜTZENDE
PROZESSE IN DER ORGANISATION
BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN
LISTE ALLER EINGEBUNDENEN LINKS INS
INTRANET
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Werk Berlin
SUSU-Leitfaden - Inhalt - 1
1
Arbeitsschutz
3. Gefährliche Güter und Arbeitsstoffe (GGA
1.1 Grundsätze der Arbeitssicherheit
1.2 Organisation des Arbeitsschutzes am Arbeitsplatz
1.3 Sicherheitskennzeichen
1.4 Unterweisungen
1.4.1Grundlagen der Unterweisung
1.4.2Leitfaden zur Unterweisung
1.5 Werksinterne Arbeits- und Umweltschutzschulungen
1.6 Arbeitsunfälle
1.6.1Versicherte Tätigkeiten
1.6.2Ärztliche Versorgung
1.6.3Ablauf und Erstellung einer
Unfallaufnahme/Unfallanzeige
1.7 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
1.8 Lärm
1.9 Arbeitsschutzhinweise für Fremdfirmen
2. Umweltschutz
E
W
T
N
2.1 Wichtige Verhaltenshinweise und Regeln zum Wasserund Gewässerschutz
2.2 Betreiberpflichten im betrieblichen Umweltschutz
2.2.1Einleitung
2.2.2Organisationspflichten und –strukturen
2.2.3Genehmigungspflicht
2.2.4Dokumentations - und Überwachungspflicht
2.2.5Informationspflicht
2.2.6Rechtliche Grundlagen
2.2.7Kontrollsystem
2.3 Nachbarschaftslärm
2.4 Werksinterne Umweltschutzschulungen (siehe Kapitel
3.1 Allgemeines
3.2 GGA-Umgangserlaubnis (Freigabe):
3.2.1GGA-Umgangserlaubnis für interne Verwender
3.2.2Umgangserlaubnis für Fremdfirmen und
Auftragnehmer
3.3 Gefahrstoffetiketten
3.4 GGA-Betriebsanweisungen
3.5 Emulsionsmischgeräte
3.6 Lagerschränke und Sicherheitsschränke
3.6.1Übersicht zum Einsatz von Lagerschränken und
Sicherheitsschränken
3.6.2Checkliste für die technische Belüftung von
Sicherheitsschränken:
3.6.3Allgemeine Umgangshinweise für Sicherheitsschränke:
3.7 Rohrleitungskennzeichnung
3.8 Gefahrgüter
F
R
U
4. Brandschutz
4.1
4.2
4.3
4.4
Allgemeines
Feuererlaubnisschein
Antrag auf Außerbetriebnahme von Brandmeldetechnik
Mitbringen von privaten Elektrogeräten an den
Arbeitsplatz
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Werk Berlin
SUSU-Leitfaden - Inhalt - 2
5. Abfallentsorgung
8.1 Allgemeines
5.1 Allgemeines
5.2 Abfalltrennung und –kennzeichnung
5.3 KARS (Katalog Abfallentsorgung, -recycling und –
sammlung)
5.4 Entsorgung von allgemeinen Abfällen
5.5 Entsorgung von Bauabfällen
5.6 Bodenarbeiten
5.7 Reststoffverkauf
8.2 Notwendige sicherheitsbezogenen Voraussetzungen
für das IMS-Audit
8.3 werksweite Umweltziele
8.4 Bereichsumweltziele (E4 oder E5)
8.5 Sicherheitsdokumentation
8.6 Fragen zum Umweltschutz (allgemein)
8.7 Fragen zum Gewässerschutz
8.8 Fragen zu abfallrelevanten Themen
8.9 Fragen zum Brandschutz
8.10 Fragen zum Umgang mit gefährlichen Gütern und
Arbeitsstoffen
8.11 Fragen zum Arbeitsschutz
6. Abwasser
TW
6.1 Allgemeines
6.2 Öl- und Leichtstoffabscheideanlagen
6.2.1Verantwortungsmatrix für Leichtstoffabscheideanlagen
6.2.2Hinweise zu Leichtstoffabscheideanlagen
7. Maschinen und Anlagen
EN
F
R
U
9. Telefonnummern und Begriffe
9.1 Wichtige Telefonnummern
9.2 Begriffe
7.1 Allgemeines
7.2 Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
7.2.1Anforderungen
7.2.2VAwS -Betriebsanweisungen
7.2.3Dübellöchern in Hallenfußböden
8. Umwelt- und Sicherheitsmanagement
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Werk Berlin
EG-Öko-Audit - Regelkreis
Laut Vorstandsbeschluss ist ein Umweltmanagementsystem an den Standorten
unverzichtbar. Das EG-Öko-Audit-System bzw. die DIN EN ISO 14000 ff. verlangt
regelmässig wiederkehrende Prüfungen der betrieblichen Umweltbelange. Dies
sichert ein effektives Umwelt-Controlling.
Teilnahmeerklärung
verwenden
Umweltbegutachtung
(neutrale Dritte)
Umwelterklärung
einreichen
Umweltprüfung
Umwelterklärung
( Bestandsaufnahme)
regelmäßig
aktualisieren
• Umweltpolitik
• Umweltprogramm
• Umweltmanage mentsystem
Start
Umwelterklärung
erstellen
Umweltbetriebsprüfung
dokumentieren
und einführen
(internes Audit)
Die periodisch durchgeführten
internen Umweltbetriebsprüfungen sind Bestandteil
unseres Umweltmanagementsystems und
Voraussetzung zur Kontrolle
der Fortschritte im betrieblichen
Umweltschutz.
Auch die Belange des Arbeitsschutzes werden bei der
Umwelt-betriebsprüfung
abgefragt.
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Werk Berlin
Interne Audits
a Regelmäßige interne Auditierung aller Bereiche
innerhalb eines 3 Jahresturnus
a Ab 2002 als Combi-Audit, d.h. mit QM, UWS, AS
und der Auditierung von Fremdfirmen
a Jährliches Management-Review über die AuditErgebnisse
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Werk Berlin
BImSchG - Schwerpunkte
Genehmigungserfordernis und UVP-Vorprüfungspflicht bei
Neubau, Änderung und Stilllegung
Risiken/Notfallvorsorge
•Brandschutz
•Alarmpläne
Energieverbräuche
•Energiesparverordnung
•Ressourcenschonung
Gefahrstoffe/Chemikalien
•Substitutionsprüfung
•Lagerung und Handling
UVP-vorprüfpflichtige
4. BImSchV-Anlage
Motorenbau
Werk Berlin
Bodensicherung
Anforderungen an Bodenschutz
•Auffangräume
•Beschichtung
Abwasser
Einleitbedingungen
Reduzierung, Behandlung
Abluft
z.B. <= 30 mg/m³ Gesamt C
Schornsteinhöhe !
Lärm
Tag
55 bis 60 dB(A)
Nacht 40 bis 45 dB(A)
Abfall
Entsorgungsvorschriften bzgl.
Vermeidung, Verminderung,
Sortierung
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Werk Berlin
GGA - Gefährliche Güter und Arbeitsstoffe
Gefährliche Güter und Arbeitsstoffe (GGA)
¶ sind kennzeichnungspflichtige sowie nicht kennzeichnungspflichtige Stoffe, von
denen aufgrund ihrer Eigenschaften Gefahren für Menschen und die Umwelt
ausgehen können (z.B. Öle, Fette und KSS, und andere wassergefährdende
Stoffe).
Empfehlungen
¶ Die Verwendung von Gefahrstoffen ist möglichst zu vermeiden.
¶ Ersatzstoffe geringerer Gefährdung sind zu bevorzugen.
Werden GGA eingesetzt, sind Betriebsanweisungen und Etiketten
Pflicht
¶ Informationen für den sicheren Umgang stehen in der Betriebsanweisung,
anhand derer
jeder Mitarbeiter unterwiesen werden muss.
¶ Zur sicheren Kennzeichnung von Gebinden und Behältern dienen GefahrstoffEtiketten,
auf denen die wichtigsten Umgangshinweise gegeben werden.
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Werk Berlin
GGA - Sicherheitskennzeichnung
Kennzeichnung
¶ Gefahrensymbole nach GefStoffV Anh.I Nr.2 und nach *BioStoffV Anh.I
¶ Gefährliche chemische und biologische Arbeitsstoffe sind auch beim Umgang
entsprechend zu
kennzeichnen und zu verpacken.
Explosions gefährlich
Hochentzündlich
Gesundheit
sschädlich
Leicht entzündlich
Ätzend
Brandfördernd
Reizend
Giftig
Sehr giftig
Umweltgefährlich
Biogefährdun
g*
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Werk Berlin
Wassergefährdende Stoffe - VAwS
Anlagen zum
Lagern,
Abfüllen,
Umschlagen
Materielle / technische
Anforderungen
Auffangraum, Wanne
und/oder
stoffundurchlässige
Fläche mit einschlägiger
Bodenbeschichtung nach
WHG
Anlagenverordnung
VAwS
Anforderungen
an Fachbetriebe
Anlagen zum
Herstellen,
Behandeln,
Verwenden
Pflichten der Betreiber
Betriebsanweisung
Überwachungsplan
Instandhaltungsplan
Alarmplan
Anlagenkennzeichnung
VAwSBetriebsanweisung
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Werk Berlin
Wassergefährdende Stoffe - Allgemein
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
¶ Anlagen, die Öle, Kühlschmierstoffe, Reiniger und Chemikalien
enthalten, müssen dicht sein
¶ Undichtigkeiten müssen erkennbar sein und beseitigt werden
¶ Austretende Stoffe müssen aufgefangen, aufgenommen und
ordnungsgemäß entsorgt werden
Für die Anlagen muss eine VAwS-Betriebsanweisung erstellt
werden
¶ VAwS: Verordnung über Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen
¶ Die Betriebsanweisung gibt die Inhaltsstoffe der
Anlage wieder
¶ und enthält darüber hinaus einen Überwachungs-,
Instandhaltungs- und Alarmplan.
¶ Bei gleichartigen Anlagen mit Stoffen gleicher Gefährdung
muss wenigstens eine VAwS-Betriebsanweisung ausgehangen
werden, die dann für alle Anlagen gilt.
VAwS-Betriebsanweisung
Überarbeitet
13.05.04
zum Umgang mit wassergefährde nden Stoffen
KST
Arbeitsb.
diverse
Fertigung
Tätigkeit
Vorgesetzter
Zerspanung
Zuständiger Meister
ANGABEN ZUR ANLAGE
Fertigungsanlagen (Zerspanung mit Emulsion oder Schneidöl sowie Waschmaschinen / Konservieranl agen) WGK 3:
Behälter
BA-Nr.
Stoffname
WGK Volumen[l] Betr.Dr.[bar] stark
Emulsion
SBA 3
Schneidöl
SBA 2
Schneidöl
SBA 2
Waschmedium
Konserviermittel
Hydraulik
SBA 1
Schmierung
SBA 1
wassermischbare Kühlschmierstoffe
nicht wassermischbare Kühlschmierstoffe
nicht wassermischbare Kühlschmierstoffe
Waschmaschinenreinigungsmittel
Konserviermedien
Maschinen-,Hydraulik-,Bettbahn-, Getr.Öl
Maschinen-,Hydraulik-,Bettbahn-, Getr.Öl
Fachbetriebspflicht gem. § 19 l WHG:
Sachverständigenprüfung gem. VAwS:
ja o
ja o
1
1
2
1
2
1
2
bis
bis
bis
bis
bis
bis
bis
10.000
10.000
1.000
10.000
1.000
10.000
1.000
wasserge fährdend
bis 10
bis 10
neiný
neiný
WGK 2:
wasserge fährdend
WGK 1:
schwach
wasserge fährdend
HINWEIS
Nach den Bestimmungen des Gewässerschutzes ist jedermann verpflichtet, bei Maßnahmen,
mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen
erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige
Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten.
ÜBERWACHUNGS- UND INSTANDHALTUNGSPLAN
Was ist zu tun?
Anlage auf Undichtheit prüfen, Fül l stände kontrollieren
Auffangvorrichtung,
Sicherheitseinrichtungen Überfüllsicherung, Fül l stände, Leitungsanschlüsse und Behälterstand sicherheit kontrolli eren
Info über Mängel bzw. Schaden an der
Anlage
Auffangen und Entsorgen von Spritzund Tropfverlusten
Aufsaugmittel bereithalten
Vermeidung und Entsorgung von
Tropfverlusten beim Befüllen und
Entleeren
Instandhaltung, Instandsetzung, Re i nigung, Sachkundigen-Überprüfung
Wie oft/wann ist etwas zu tun?
ständig
wöchentlich
sofort
ständig
Wer muß was tun?
verantwortlicher Betreiber oder e
Bdiener
verantwortlicher Betreiber oder e
Bdiener
Bediener
an
Meister
bzw.
zuständigenInstandhalter
Bediener und Befüller oder Entleerer
ständig
bei jedem Befüll- und Entleervo rgang
verantwortlicher Betreiber/Bediener
Befüller
und
Entleerer
bzw.
verantwortlicher Betreiber
gemäß den Angaben der Herstellers
Maschinen- / Werksinstandhaltung
Fachbetrieb nach WHG
ALARMPLAN
Sofortmaßnahmen
Abstellen der Pumpen, Schließen der Ventile und Kanalabläufe, provisorische Abdichtungen und Alarmierung
Betriebliche Alarmmeldestelle:
Werkschutz
Tel.: 2286/2213
ΠWas ist passiert?
• Wo ist es passiert?
Ž Welche Stoffe sind ausgetreten?
• Welche Menge ist ausgetreten?
• Wer ist an der Schadensstelle?
SU-Betreuer: Herren Pethke (2767) oder Natusch (2473)
Geprüft: Pethke, SU
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Werk Berlin
Abfall - Teil 1
Abfallwirtschaft
Voraussetzung für eine
umweltorientierte Abfallwirtschaft ist
die Einhaltung der Grundpflichten der
Abfallwirtschaft.
Abfallrechtliche Grundpflichten
(§ 1 Krw.-/AbfG):
Abfälle sind
1. zu vermeiden
2. zu verwerten
3. wenn Verwertung technisch
nicht möglich oder wirtschaftlich
nicht zumutbar zu beseitigen
Weitere Forderungen des Gesetzgebers an den
Erzeugers im Rahmen der Abfallentsorgung:
¶ Erstellung von Abfallbilanz und -
wirtschaftskonzept
¶ Einholung behördlicher Genehmigungen
¶ Nachweisführung bei
Überwachungsbedürftigkeit
¶ Gefahrgutüberwachung bei Straßentransport
Voraussetzung für eine umweltfreundliche und
wirtschaftliche Entsorgung:
¶ sortenreine Sammlung und Abfalltrennung am
Entstehungsort
¶ durch entsprechende Kennzeichnungen
¶ Bereitstellung von geeigneten Behältern
¶ Entsorgungskonzepte bereits in der
Planungsphase
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