PRESSEINFORMATION 28. März 2012 MEL-Anlegerklagen: OLG - Wien entscheidet pro Meinl Bank OLG - Wien teilt Rechtsansicht der Meinl Bank – bereits siebentes Gerichtsurteil zu Gunsten der Meinl Bank seit Februar 2012 Bankvorstand Weinzierl: „Aktienkauf auf Probe erneut zurückgewiesen.“ Soziale Vergleiche werden von Meinl Bank fortgeführt – bisher wurden schon EUR 26,6 Mio für 5.626 MEL- Kleinanleger aufgewendet Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab in einem am 26. März 2012 zugestellten Urteil (GZ 5 R 282/11v) der Berufung einer MEL-Anlegerin gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Handelsgerichts Wien keine Folge und bestätigte damit ein weiteres Mal den Rechtsstandpunkt der Meinl Bank. „Mit dem mittlerweile siebenten Urteil innerhalb weniger Wochen bestätigt ein Gericht neuerlich unsere Rechtsmeinung – im konkreten Fall nun auch in der zweiten Instanz. Das ist ein weiteres klares Signal gegen das fragwürdige Prinzip des Aktienkaufs auf Probe“, erklärte Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl. Davor waren schon drei Anlegerverfahren im Februar und drei im März zu Gunsten des Bankinstituts ausgegangen. Keine Irreführung Die Klägerin behauptete, sie sei durch irreführende Werbung zum Kauf der MELZertifikate verleitet worden. Als angeblichen Beweis legte sie Werbefolder aus dem Jahre 2006 vor, obwohl die Ankäufe bereits 2005 erfolgt waren. Dazu das OLG - Wien im Urteil: „Klagsgegenständlich sind […] Ankäufe von MEL-Zertifikaten, die im Jahr 2005 erfolgt sind […].“ Die Werbebeilagen „stammen aber aus dem Zeitraum Jänner bis August 2006, weshalb es nach logischen Denkgesetzen ausgeschlossen ist, dass sie die Klägerin bei ihrer Kaufentscheidung im Juli 2005 beeinflusst haben können.“ Und weiter: „Werbeankündigungen aus dem Jahr 2006 können nicht zu einer Kaufentscheidung der Klägerin im Jahr 2005 geführt haben.“ OLG-Wien erteilt Absage an generelle, ungerechtfertigte Schuldzuweisungen In seinem Urteil erteilt das OLG-Wien der Behauptung, dass aus einzelnen, gegen die Meinl Bank entschiedenen, MEL-Anlegerverfahren pauschal auf eine Irreführung durch MEL-Werbeprospekte geschlossen werden könne, eine klare Absage: „Diese gerichtsnotorischen Umstände (Irreführungseignung des Folders etc; Anm.) bedeuten aber entgegen der Ansicht der Klägerin nicht, dass damit angenommen werden könnte, dass alle Kunden durch die Werbeaussagen der Beklagten ganz allgemein in Irrtum geführt worden wären. (…) Es ist daher auch im vorliegenden Fall konkret zu prüfen, ob die Klägerin von der Beklagten beim Ankauf der MEL-Zertifikate in Irrtum geführt wurde. Keinesfalls kann sohin von der behaupteten Notorietät ausgegangen werden, und zwar weder in Bezug auf den behaupteten Irrtum des jeweiligen Anlegers, hier der konkreten Klägerin, noch dazu, dass alle Werbeankündigungen der Beklagten über die Jahre, insbesondere im hier maßgeblichen Zeitraum 2005, inhaltlich gleichlautend gewesen wären und es daher dazu keiner Beweisaufnahme bedürfte.“ Vielmehr müsse jeder Einzelfall gesondert geprüft werden. Soziale Lösungen für Kleinanleger Die Meinl Bank setzte inzwischen ihren Weg der sozialen Vergleiche für unerfahrene MEL-Kleinanleger, die im Zuge der Wirtschaftskrise Verluste zu verzeichnen hatten, weiter fort. Die Bank hat bis jetzt mit 5.626 Kleinanlegern soziale Lösungen umgesetzt und dafür rund EUR 26,6 Mio aufgewendet. „Das Institut ist auch in Zukunft bereit, derartige Vergleiche für weitere etwa 1.450 MEL-Kleinanleger, die MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige Finanzdienstleister, bezogen haben, möglich zu machen“, sagte Peter Weinzierl. Der Bank Vorstand betonte abschließend, dass diese Vergleiche dezidiert nicht dazu dienten, Spekulationsverluste erfahrener Anleger abzugelten. Weiterführende Informationen: Meinl Bank AG Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutionelle Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14 % fast doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut positioniert. Rückfragehinweis: Meinl Bank AG Pressestelle Thomas Huemer Tel.: +43 1 531 88 – 203 e-mail.: [email protected]