Offenlegungsbericht 2015

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OFFENLEGUNGSBERICHT
NACH ART. 435 BIS 455 CRR
VR BANK NEUMÜNSTER EG
PER 31.12.2015
Inhaltsverzeichnis1
Präambel .................................................................................................................... 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 4
Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 5
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)........................................................................... 6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 7
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 11
Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 12
Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 12
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 13
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 13
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 15
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 15
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 16
Verschuldung (Art. 451) ............................................................................................ 18
Anhang ..................................................................................................................... 21
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 21
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 24
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders
angegeben.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
31.12.2015
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem
Lagebericht gelesen werden.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind auf der Publikations-Plattform
www.bundesanzeiger.de im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.vr-nms.de der
VR Bank Neumünster eG veröffentlicht.
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Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand
verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen
zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des
Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit
der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die
Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in
angemessenem Verhältnis stehen.
Weitestgehende Vermeidung von geschäftsunüblichen Ertrags- und Risikokonzentrationen.
Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
3
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit
der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die
wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der
Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das
Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für
nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir
auf wesentliche Geschäftsrisiken (z.B. das Adressenausfall-, das Liquiditäts- und das
Marktpreisrisiko inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten,
dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie
werden in einer Schadensdatenbank erfasst und analysiert. Andere Risikoarten werden
nach einer Risikoinventur als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse
unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und Controllingprozess. In dem für unser Haus, in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, die Ressourcen, die Geschäftsmöglichkeiten und ein angemessenes Liquiditätsmanagement, die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung
eingehalten werden.
6
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von
Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling überwacht
die laufende Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.
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7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Gesamtbank-Risikobericht aufbereitet und verdichtet.
Die Informationsweitergabe über den aktuellen Risikostatus erfolgt regelmäßig im Rahmen der Risikoberichterstattung im Anlage- und Risikosteuerungsausschuss oder in
Form einer ad-hoc-Berichterstattung an den Gesamtvorstand.
8
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen
Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die Steuerungsinformationen aus bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet,
die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden
durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die
eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Risikoprofil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen
und wirksam.
9
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals
zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
10 Per 31.12.2015 beträgt das Gesamtbank-Risikolimit für die angewandten Standard- und
Stressszenarien 50 Mio. €. Die Risikoauslastung der Szenarien liegt zwischen 31,7 %
und 82,6 %.
11 Die Anzahl der Leitungsmandate unserer Vorstandsmitglieder beträgt null, die Anzahl der
Aufsichtsmandate beträgt eins; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der
Leitungsmandate und der Aufsichtsmandate null. Hierbei haben wir die Zählweise gem. §
25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.
12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr zwölf Sitzungen statt.
13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine ad-hoc Berichterstattungen.
14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Eigenmittel (Art. 437)
15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nichtCCR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
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Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
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TEUR
133.019
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
+
Kreditrisikoanpassung
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
+/- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
-7.026
-366
-2.578
9.164
11.993
-851
143.355
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses als Eigenmittel im Sinne der CRR berücksichtigt
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefungen2
0
0
33
0
0
2.654
34.402
11.589
3.727
1.866
0
192
0
0
2.291
1.897
0
0
Marktrisiken
2
Bei Wiederverbriefungen handelt es sich um Verbriefungen, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool
von Forderungen verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden
Forderungen eine Verbriefungsposition ist.
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Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach
Standardansatz
0
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
5.160
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
… aus CVA
0
63.811
Eigenmittelanforderungen insgesamt
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten,
dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine
für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir
nicht.
19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112):
Risikopositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
davon: KMU
Mengengeschäft
davon: KMU
Durch Immobilien besichert
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefungen
Gesamt
VR Bank Neumünster eG
Gesamtwert
TEUR
Durchschnittsbetrag
TEUR
56.553
3.197
8.109
0
0
266.325
562.354
459.327
309.998
130.791
144.008
43.130
20.887
0
46.991
3.700
9.177
0
0
279.383
544.744
454.847
306.665
131.715
148.561
44.478
19.309
0
20.923
0
16.363
0
0
28.637
38.127
0
0
1.459.118
0
29.419
35.597
0
0
1.439.907
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Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Deutschland
EU
Nicht-EU
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und
Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefungen
Gesamt
11.685
3.197
8.109
0
0
195.354
537.999
309.394
143.314
20.887
0
0
44.868
0
0
0
0
0
66.966
3.949
76
36
0
0
0
0
0
4.005
20.406
528
658
0
0
20.923
0
0
0
0
0
1000
0
0
0
137.818
0
0
0
0
0
25.597
0
0
27.637
38.127
0
0
1.295.703
20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:
Privatkunden
(NichtSelbständige)
Gesamt
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Nicht-Privatkunden
davon
KMU
TEUR
Gesamt
TEUR
0
0
56.553
0
3.197
0
Öffentliche Stellen
0
8.109
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
Institute
0
266.325
0
38.527
523.827
442.444
Mengengeschäft
179.207
130.791
130.791
Durch Immobilien besichert
100.878
43.130
43.130
3.900
16.987
16.887
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
VR Bank Neumünster eG
davon
Kreditinstitute
TEUR
davon
Grundstücksund Wohnungswesen
TEUR
266.325
211.359
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Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
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0
0
20.923
0
0
0
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
0
0
0
0
Beteiligungen
0
28.637
0
Sonstige Positionen
0
38.127
0
Verbriefungspositionen nach SA
0
0
0
0
0
322.512 1.136.606
0
davon: Wiederverbriefungen
Gesamt
633.252
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% an der Nicht-Privatkunden-Position.
21
Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
< 1 Jahr
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und
Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefungen
Gesamt
1 bis 5 Jahre
TEUR
> 5 Jahre
TEUR
11.685
14.121
3.197
0
1.484
0
0
149.277
144.553
112.823
4.113
6.624
0
0
0
91.046
83.984
37.157
15.991
1.624
0
0
2.023
6.120
0
0
30.747
0
6.625
0
0
26.002
333.817
160.018
123.904
12.639
0
12.780
0
0
0
0
0
0
0
435.779
0
0
0
0
250.043
0
28.637
38.127
0
0
773.296
In der Spalte „größer 5 Jahre“ sind unbefristete Positionen enthalten.
22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in
Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge
für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.3 Unterjährig ha3
im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung
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ben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst
werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich
die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung
verbessert haben.
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen (Jahresabschlusszahlen per
31.12.2015) nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
Wesentliche
Wirtschaftszweige
GesamtGesamtinaninanspruchnah spruchnah Bestand
me aus
me aus notEWB
überfälligen leidenden
TEUR
Krediten
Krediten
Nettozuführg./
Bestand
PWB
TEUR
Bestand
Rückstellungen
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Privatkunden
1.593
3.012
1.049
0
Firmenkunden
7.289
16.365
6.001
205
- Land- u. Forstwirtschaft
1.207
- Energie u.
Wasserversorgung
-1.123
Eingänge
auf
Direktabgeabschreischriebene
bungen
ForderunTEUR
gen
TEUR
47
150
40
129
87
279
641
3.136
1.569
1.720
2.134
977
1.354
1.791
- Verarbeitendes
Gewerbe
- Baugewerbe
- Dienstleistungen
(einschl. freier
Berufe)
2.758
4.433
Summe
Auflösung
von
EWB/Rückstellungen
960
602
Es werden nur solche Branchen dargestellt, die mindestens einen Anteil von 10% am Nicht-Privatkundenvolumen erreichen.
Auf eine Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen
geografischen Gebieten wurde verzichtet, da die Geschäftstätigkeit unserer Bank im Wesentlichen regional begrenzt ist.
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Entwicklung der Risikovorsorge (Jahresabschlusszahlen per 31.12.2015):
Anfangs- Zuführungen
bestand
in der Perioder Periode
de
TEUR
TEUR
EWB
Auflösung
TEUR
wechselkursbedingte
Endbestand
und sonstige
der Periode
VeränderunTEUR
gen
TEUR
Verbrauch
TEUR
6.269
2.479
1.472
226
0
7.050
Rückstellungen
103
143
28
13
0
205
PWB
870
0
268
0
0
602
23 Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch sowie das Länderrating der OECD nominiert. Für
die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance, Governments und Structured Finance benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s
wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute, Staaten & supranationale Organisationen und Strukturierte Finanzierungen benannt. Für die Ratingagentur
Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions, Insurance und Sovereigns & Surpranationals benannt.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
245.009
272.835
2
0
0
4
0
0
10
17.802
17.802
20
89.339
99.538
35
144.008
141.553
50
19.121
19.121
70
0
465
75
309.998
299.252
100
618.542
595.905
150
15.299
12.647
250
0
0
370
...
...
1250
...
...
Sonstiges
0
0
Abzug von den
Eigenmitteln
-
-
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere
Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
angeschlossen. Da diese institutsbezogenen Sicherungssysteme im genossenschaftlichen FinanzVerbund einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantieren und desVR Bank Neumünster eG
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sen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf
die Hereinnahme von Sicherheiten.
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten
verbunden, deren Höhe sich aus dem Anhang ergibt. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben
die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.
Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen
auf die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet.
Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter
Rückgriff auf folgende Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende
Kontrahentenausfallrisikopositionen ermittelt:
Angewendete Methode
Marktbewertungsmethode
anzurechnendes
Kontrahentenausfallrisiko
(TEUR)
13
Marktrisiko (Art. 445)
24 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
25 Zum 31.12.2015 bestehen keine unterlegungspflichtigen Marktrisiken.
Operationelles Risiko (Art. 446)
26 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt und betragen 5.160 TEUR.
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Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
27 Die Bank hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die
dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Börsengehandelte
Positionen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert
TEUR
Börsenwert
TEUR
0
0
Nicht börsengehandelte
Positionen
18.544
33.357
Andere
Beteiligungspositionen
8.621
9.322
0
0
Die kumulierten Gewinne aus Verkäufen von Verbundbeteiligungen betrugen im Berichtszeitraum 0,1 TEUR. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne in den Verbundbeteiligungen betragen
15.514 TEUR.
Die Beteiligungen außerhalb des genossenschaftlichen FinanzVerbundes dienen weitgehend der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Neben der Bildung einer dauernden Geschäftsbeziehung wird auch ein angemessener Ertrag aus den Beteiligungen angestrebt. Beteiligungen, die ausschließlich mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen
wurden, bestehen nicht. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres
wurde nicht abgewichen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach
dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsreserven werden
für diese unwesentliche Gruppe von Beteiligungspositionen nicht ermittelt. Kumulierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungs Verkäufen sind nicht angefallen.
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art.
448)
28 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem
Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
29 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus barwertig zur Ermittlung der Kennziffer
des BASEL II Zinsrisikokoeffizienten monatlich gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
Das Anlagebuch umfasst alle fest und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen.
Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung
unterliegen. Wesentliche zinstragende Positionen in Fonds bestehen nicht. Unverzinsliche Aktiva und Passiva werden nicht einbezogen.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
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Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt
worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen
Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Kundeneinlagen.
Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen
Steuerung berücksichtigt.
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur
bei steigenden Zinssätzen zu erwarten.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang des
Zinsbuchbarwerts
TEUR
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts
TEUR
Szenario
+200 BP
-200 BP
Summe
18.663
7.652
30 Im gesamtbankbezogenen Risikomanagement erfolgt eine periodische GuV-Messung
des Zinsänderungsrisikos mit Hilfe der Elastizitätenbilanz. Bei der monatlichen Ermittlung
legen wird die folgenden wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
Die regelmäßig auf Ihre Gültigkeit hin überprüften Zinselastizitäten für die Aktiv- und
Passivpositionen werden gemäß der internen Festlegungen, die auf Anwendungserfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der aktuellen Standardkonditionen im
Kundengeschäft angesetzt.
Wir planen mit einem moderaten Wachstum in den bilanziellen Kundenpositionen und
einer nahezu unveränderten Geschäftsstruktur.
Zum 31.12.2015 verwenden wir zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen
die folgenden Zinsszenarien in unseren Simulationsrechnungen:
Ein internes Szenario auf Grundlage einer bankinternen Zinsprognose für das aktuelle Geschäftsjahr.
Ein Zinsszenario auf Basis der aktuellen Forward-Kurve
Ein Stress-Szenario mit einer Rechtsdrehung der aktuellen Zinsstrukturkurve (flachere Kurve) gemäß dem DGRV-Szenario. Dabei steigen die kurzfristigen Zinsen
nach Ablauf von 250 Tagen um 209 BP und die langfristigen Zinsen sinken um 126
BP.
Ein historisch abgeleitetes Stress-Szenario mit stark steigenden Zinsen innerhalb
eines Jahres.
Ein historisch abgeleitetes Stress-Szenario mit stark fallenden Zinsen innerhalb eines Jahres.
Ein Stress-Szenario mit der hypothetischen Annahme, dass sich die gegenwärtige
konjunkturelle Entwicklung stark verschlechtert. In der Folge wird ein allgemeiner
Rückgang der aktuellen Zinssätze der Swapkurve in allen Laufzeitbändern um 75
BP unterstellt.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
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Zinsänderungsrisiko
Summe
Rückgang der
Erträge
TEUR
Erhöhung der
Erträge
TEUR
2
1.290
bei Eintritt des Szenarios bei Eintritt des Stressmit der hypothetischen Szenarios
mit
einer
Annahme
Rechtsdrehung der aktuellen Zinskurve
31 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine
periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
32 In allen angewandten Szenarien werden keine negativen Zinssätze simuliert.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
33 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich
der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen.
34 Verbriefungstransaktionen liegen zum 31.12.2015 nicht vor.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)
35 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir
lediglich in einem Umfang, der von untergeordneter Bedeutung ist, Gebrauch.
Von der Rechtswirksamkeit der zu Grunde liegenden Verträge haben wir uns überzeugt.
Die Strategie für das Eingehen von Aufrechnungsvereinbarungen ist in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die Verfahren zur Entscheidung
über Art und Umfang des Eingehens von Aufrechnungsvereinbarungen werden regelmäßig überprüft.
36 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der
juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung
der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien
eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
37 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und
Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
Bürgschaften und Garantien
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
Bareinlagen in unserem Haus
Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit
erhält.
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38 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien
handelt es sich hauptsächlich um
öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften),
inländische Kreditinstitute,
Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach
S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moody´s verfügen.
39 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente
sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere
Gesamtbanksteuerung integriert.
40 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
finanzielle Sicherheiten
/Lebensversicherungen
Gewährleistungen
TEUR
Forderungsklassen
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
0
Regionalregierungen und
örtliche Gebietskörperschaften
0
Sonstige öffentliche Stellen
0
0
0
Institute
Mengengeschäft
Unternehmen
0
0
3.922
6.824
13.128
9.238
34
2.421
2.299
623
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
5.071
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
41 Vermögenswerte
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
TEUR
Vermögenswerte
Instituts
des
berichtenden
168.780
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
1.029.518
Aktieninstrumente
0
0
28.637
43.149
Schuldtitel
0
0
206.769
219.626
Sonstige Vermögenswerte
24
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42 Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Sicherheitenb
zw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
erhaltenen Sicherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur
Belastung in
Frage kommen
TEUR
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
0
0
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
43 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der
Verbindlichkeiten, Eventualverbindlic
hkeiten oder
ausgeliehenen
Wertpapiere
TEUR
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und
andere ausgegebene
Schuldtitel als
belastete
Pfandbriefe
und ABS
TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
168.755
168.755
44 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2015
beträgt 14,08%.
45 Angaben zur Höhe der Belastung
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus
Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln,
der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten,
Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
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marktüblichen Rahmenverträgen
Besicherungsvereinbarungen
Sonstige Vermögenswerte zur Besicherung bestehen in Form einer Rückdeckungsversicherung.
Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 3,4 Prozentpunkte verändert. Dies ist im Wesentlichen auf die Berücksichtigung landwirtschaftlicher
Refinanzierungskredite zurückzuführen.
Verschuldung (Art. 451)
46 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend
stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße
Anzusetzende Werte
(TEUR)
Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte
1.197.919
Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören
k.A.
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße
gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist)
k.A.
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
756
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
k.A.
Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge)
(Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgenommen sind)
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind)
Sonstige Anpassungen
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
115.324
k.A.
k.A.
10.426
1.324.425
Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote
Risikopositionswerte
der CRRVerschuldungsquote
(TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten)
(Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden)
Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen)
Derivative Risikopositionen
Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare,
in bar erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle
Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode
VR Bank Neumünster eG
1.208.759
-414
1.208.345
566
190
k.A.
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Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese
gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen
werden
(Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften)
k.A.
k.A.
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte)
k.A.
Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten
(Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate)
Derivative Risikopositionen insgesamt
k.A.
k.A.
756
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von
Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
k.A.
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva
aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT))
Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(SFT)
Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
k.A,
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt
k.A.
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
176.544
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
-61.220
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
115.324
Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell))
k.A.
(Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell))
k.A.
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
122.064
1.324.425
Verschuldungsquote
Verschuldungsquote
9,22%
Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen
Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße
Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
Vollständig eingeführt
k.A.
Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen)
Risikopositionswerte
der CRRVerschuldungsquote
(TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon:
1.208.759
Risikopositionen des Handelsbuchs
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0
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Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt
werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT
wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden
31.12.2015
1.208.759
20.923
57.839
6.625
Institute
237.627
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
143.537
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
217.068
Unternehmen
438.476
Ausgefallene Positionen
Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, VerbriefungsRisikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
19.900
66.764
47 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird im Planungs- und Strategieprozess
Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist Zielsetzung
unserer Bilanzstruktursteuerung. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Da die Verschuldungsquote derzeit einen aufsichtsrechtlichen Beobachtungscharakter erfüllt, haben wir keine Limitierung festgesetzt.
48 Beschreibung der Einflussfaktoren
Zum 31.12.2015 beträgt die Verschuldungsquote 9,22%. Besondere Einflussfaktoren, die
während des Berichtszeitraumes wesentliche negative Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, liegen nicht vor.
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Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
Geschäftsguthaben
1
4
5
6
Emittent
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung)
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
2
3
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k.A.
deutsches Recht
hartes Kernkapital
hartes Kernkapital
Soloebene
Geschäftsguthaben gem.
Art. 29 CRR
9
9a
9b
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
12
13
17
18
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons / Dividenden
variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
variabel
k.A.
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
nein
8
14
15
16
20a
20b
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(in Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
wird
Herabschreibungsmerkmale
VR Bank Neumünster eG
13.213 TEUR
13.213 TEUR
100%
100%
Passivum - fortgeführter Einstandswert
fortlaufend
unbefristet
keine Fälligkeit
nein
k.A.
k.A.
vollständig diskretionär
vollständig diskretionär
nein
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
ja
Seite 21/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
33
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
31.12.2015
Verlustverteilung gem. § 19
Abs. 1 GenG
ganz oder teilweise
vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Nach Verlustabschreibung
muss der Gewinnanteil dem
Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.
36
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Nachrangige Verbindlichkeiten
nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
34
35
Nachrangige Verbindlichkeiten
1
4
5
6
Emittent
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung)
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
2
3
9
9a
9b
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
12
13
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
8
14
15
16
17
18
19
20a
20b
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons / Dividenden
variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(in Bezug auf den Betrag)
VR Bank Neumünster eG
VR Bank Neumünster eG
k.A.
deutsches Recht
Ergänzungskapital
Ergänzungskapital
Soloebene
Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR
134 TEUR
2.712 TEUR
100%
100%
Passivum - fortgeführter
Einstandswert
30.03.2011 - 01.04.2011
mit Verfallstermin
30.03.2016 - 01.04.2016
ja
Keine Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichem Ereignis. Tilgung zum Nominalbetrag
k.A.
fest
4,25%
nein
teilweise diskretionär
teilweise diskretionär
Seite 22/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
36
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen
Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
VR Bank Neumünster eG
31.12.2015
nein
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
nein
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Nichtnachrangige Verbindlichkeiten
nein
k.A.
Seite 23/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
II.
31.12.2015
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(C)
BETRÄGE, DIE DER
(B)
BEHANDLUNG VOR
VERWEIS AUF
DER VERORDNUNG
ARTIKEL IN
(EU) Nr. 575/2013
DER EU
UNTERLIEGEN ODER
VERORDNUNG VORGESCHRIEBENER
(EU) Nr.
RESTBETRAG GEMÄß
575/2013
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(T EUR)
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
13.213 26 (1), 27, 28,
Kapitalinstrumente und das mit ihnen
29, Verzeichnis
verbundene Agio
davon: Geschäftsguthaben
2
3
3a
4
5
5a
13.213
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A.
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und
sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und
Verluste nach den anwendbaren
Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten im Sinne von Art.
484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen
verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger
Betrag in konsolidiertem CET1)
von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
der EBA gem.
Art. 26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
26 (1) (c)
74.974
405 26 (1)
33.520 26 (1) (f)
0 486 (2)
k.A. 483 (2)
k.A. 84, 479, 480
0 26 (2)
122.112
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
0 34, 105
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen
(negativer Betrag)
-48 36 (1) (b), 37,
8
Immaterielle Vermögenswerte (verrin472 (4)
gert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
9
In der EU: leeres Feld
6
VR Bank Neumünster eG
0
Seite 24/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
20a
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert
um entprechende Steuerschulden,
wenn die Bedingungen von Art. 38
Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung
der erwarteten Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus
verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen
Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert
bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds
mit Leistungszusage (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines
Instituts in eigenen Instrumenten des
harten Kernkapitals (negativer Betrag)
0 36 (1) (c), 38,
Positionen in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen
sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250
% zuzuordnen ist, wenn das Institut als
Alternative jenen Forderungsbetrag
vom Betrag der Posten des harten
0 36 (1) (g), 44,
VR Bank Neumünster eG
31.12.2015
0
472 (5)
0 33 (a)
0 36 (1) (d), 40,
0
159, 472 (6)
0 32 (1)
0 33 (b)
0 36 (1) (e), 41,
0
472 (7)
0 36 (1) (f), 42,
0
472 (8)
0
472 (9)
0 36 (1) (h), 43,
0
45, 46, 49 (2)
(3), 79, 472 (10)
0 36 (1) (i), 43,
0
45, 47, 48 (1)
(b), 49 (1) bis
(3), 79, 470,
472 (11)
0 36 (1) (k)
Seite 25/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
31.12.2015
Kernkapitals abzieht
20b
20c
20d
21
22
23
24
25
25a
25b
26
26a
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer
Betrag)
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
0 36 (1) (k) (i), 89
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus
temporären Differenzen resultieren
(über dem Schwellenwert von 10 %,
verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert
von 15 % liegt (negativer Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen
des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität
abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
Vorhersehbare steuerliche Belastung
auf Posten des harten Kernkapitals
(negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
0 36 (1) (k) (iii),
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten
Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467
und 468
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1
VR Bank Neumünster eG
bis 91
0 36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
379 (3)
0 36 (1) (c), 38,
48 (1) (a), 470,
472 (5)
0 48 (1)
0 36 (1) (i), 48 (1)
(b), 470, 472
(11)
0 36 (1) (c) , 38,
48 (1) (a), 470,
472 (5)
0 36 (1) (a), 472
(3)
k.A. 36 (1) (l)
0
k.A.
k.A. 467
k.A. 467
k.A. 468
Seite 26/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2
26b
Vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender
Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem.
der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
davon: …
27
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche
Kernkapital des Instituts überschreitet
(negativer Betrag)
28
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
29
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen
verbundene Agio
31
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva
eingestuft
33
Betrag der Posten im Sinne von Art.
484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen
verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in
Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen
begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
35
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
31.12.2015
k.A. 468
0 481
k.A. 481
0 36 (1) (j)
-48
122.064
0 51, 52
0
0
0 486 (3)
k.A. 483 (3)
0 85, 86, 480
0 486 (3)
0
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
0 52 (1) (b), 56
37
Direkte und indirekte Positionen eines
(a), 57, 475 (2)
Instituts in eigenen Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals (negativer
Betrag)
VR Bank Neumünster eG
0
Seite 27/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
38
39
40
41
41a
41b
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung
und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRRRestbeträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug
zu bringende Restbeträge in Bezug auf
vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für
zu erwartende Verluste usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug
zu bringende Restbeträge in Bezug auf
vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen
an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche usw.
VR Bank Neumünster eG
31.12.2015
0 56 (b), 58, 475
0
(3)
0 56 (c), 59, 60,
0
79, 475 (4)
0 56 (d), 59, 79,
0
475 (4)
0
0 472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8), 472 (9),
472 (10) (a),
472 (11) (a)
k.A.
0 477, 477 (3),
477 (4) (a)
k.A.
Seite 28/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
41c
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug
0
zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche
Abzugs- und Korrekturposten und
gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Kor0
rekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Kor0
rekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
k.A.
42
Betrag der von den Posten des Ergän0
zungskapitals in Abzug zu bringenden
Posten, der das Ergänzungskapital des
Instituts überschreitet (negativer Betrag)
43
Regulatorische Anpassungen des zu0
sätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
44
0
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
45
122.064
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen
134
verbundene Agio
47
Betrag der Posten im Sinne von Art.
11.993
484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen
verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft
k.A.
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
0
48
Zum konsolidierten Ergänzungskapital
zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5
bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von
Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten
werden
49
davon: von Tochterunternehmen be0
gebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
50
Kreditrisikoanpassungen
9.164
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatori21.291
schen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
0
52
Direkte und indirekte Positionen eines
Instituts in eigenen Instrumenten des
Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen (negativer Betrag)
VR Bank Neumünster eG
31.12.2015
467, 468, 481
467
468
481
56 (e)
62, 63
486 (4)
483 (4)
87, 88, 480
486 (4)
62 (c) und (d)
63 (b) (i), 66 (a),
67, 477 (2)
0
Seite 29/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
53
54
54a
54b
55
56
56a
56b
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung
mit dem Institut eingegangen sind, die
dem Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
davon: neue Positionen, die keinen
Übergangsbestimmungen unterliegen
davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
Direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf
vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für
zu erwartende Verluste usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf
vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug
zu bringende Posten während der
Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
VR Bank Neumünster eG
31.12.2015
0 66 (b), 68, 477
0
(3)
0 66 (c), 69, 70,
0
79, 477 (4)
0
0
k.A.
0 66 (d), 69, 79,
0
477 (4)
k.A.
0 472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8) (a), 472
(9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
0
0 475, 475 (2) (a),
475 (3), 475 (4)
(a)
Seite 30/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
56c
57
58
59
59a
davon Zeile für Zeile aufzuführende
Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen
an Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals, direkte Positionen nicht
wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender
Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem.
der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
Regulatorische Anpassungen des
Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 +
T2)
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung
und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
davon: …nicht vom harten Kernkapital
in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten,
z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr.
575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten,
z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche usw.)
VR Bank Neumünster eG
31.12.2015
0
0 467, 468, 481
0 467
0 468
k.A. 481
0
21.291
143.355
0
0 472, 472 (5),
472 (8) (b), 472
(10) (b), 472
(11) (b)
0 475, 475 (2) (b),
475 (2) (c), 475
(4) (b)
Seite 31/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende
Posten (Verordnung (EU) Nr.
575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten,
z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals,
indirekte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen
der Finanzbranche usw.)
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
60
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt
als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
64
Institutsspezifische Anforderung an
Kapitalpuffer (Mindestanforderung an
die harte Kernkapitalquote nach Art. 92
Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer
und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI),
ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
67
davon: Systemrisikopuffer
67a
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
68
Verfügbares hartes Kernkapital für die
Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz
des Gesamtforderungsbetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
Direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
VR Bank Neumünster eG
31.12.2015
0 477, 477 (2) (b),
477 (2) (c), 477
(4) (b)
797.640
15,30% 92 (2) (a), 465
15,30% 92 (2) (b), 465
17,97% 92 (2) (c)
4,50% CRD 128, 129,
130
0
0
0
0 CRD 131
10,8% CRD 128
782 36 (1) (h), 45,
46, 472 (10), 56
(c), 59, 60, 475
(4), 66 (c), 69,
70, 477 (4)
Seite 32/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
31.12.2015
0 36 (1) (i), 45,
Direkte und indirekte Positionen des
48, 470, 472
Instituts in Instrumenten des harten
(11)
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr
als 10% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
0 36 (1) (c), 38,
75
Von der künftigen Rentabilität abhän48, 470, 472 (5)
gige latente Steueransprüche, die aus
temporären Differenzen resultieren
(unter dem Schwellenwert von 10 %,
verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
9.164 62
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug
auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
9.164 62
77
Obergrenze für die Anrechnung von
Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
0 62
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug
auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz
gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
k.A. 62
79
Obergrenze für die Anrechnung von
Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf
internen Beurteilungen basierenden
Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar
2013 bis 1. Januar 2022)
484 (3), 486 (2)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1und (5)
Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
0
484 (3), 486 (2)
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeund (5)
schlossener Betrag (Betrag über die
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0
484 (4), 486 (3)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1und (5)
Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
0
484 (4), 486 (3)
83
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeund (5)
schlossener Betrag (Betrag über die
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0
484 (5), 486 (4)
84
Derzeitige Obergrenze für T2und (5)
Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
13.558
73
VR Bank Neumünster eG
Seite 33/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
VR Bank Neumünster eG
31.12.2015
484 (5), 486 (4)
und (5)
0
Seite 34/34
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