OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR VR BANK NEUMÜNSTER EG PER 31.12.2015 Inhaltsverzeichnis1 Präambel .................................................................................................................... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 4 Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 5 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)........................................................................... 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 7 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 11 Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 12 Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 12 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 13 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 13 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 15 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 15 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 16 Verschuldung (Art. 451) ............................................................................................ 18 Anhang ..................................................................................................................... 21 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 21 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 24 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind auf der Publikations-Plattform www.bundesanzeiger.de im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.vr-nms.de der VR Bank Neumünster eG veröffentlicht. VR Bank Neumünster eG Seite 3/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von geschäftsunüblichen Ertrags- und Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf wesentliche Geschäftsrisiken (z.B. das Adressenausfall-, das Liquiditäts- und das Marktpreisrisiko inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst und analysiert. Andere Risikoarten werden nach einer Risikoinventur als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und Controllingprozess. In dem für unser Haus, in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, die Ressourcen, die Geschäftsmöglichkeiten und ein angemessenes Liquiditätsmanagement, die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung eingehalten werden. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling überwacht die laufende Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen. VR Bank Neumünster eG Seite 4/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Gesamtbank-Risikobericht aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe über den aktuellen Risikostatus erfolgt regelmäßig im Rahmen der Risikoberichterstattung im Anlage- und Risikosteuerungsausschuss oder in Form einer ad-hoc-Berichterstattung an den Gesamtvorstand. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die Steuerungsinformationen aus bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Risikoprofil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. 10 Per 31.12.2015 beträgt das Gesamtbank-Risikolimit für die angewandten Standard- und Stressszenarien 50 Mio. €. Die Risikoauslastung der Szenarien liegt zwischen 31,7 % und 82,6 %. 11 Die Anzahl der Leitungsmandate unserer Vorstandsmitglieder beträgt null, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt eins; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate und der Aufsichtsmandate null. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. 12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr zwölf Sitzungen statt. 13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine ad-hoc Berichterstattungen. 14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) 15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nichtCCR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: VR Bank Neumünster eG Seite 5/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 31.12.2015 TEUR 133.019 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) +/- Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel -7.026 -366 -2.578 9.164 11.993 -851 143.355 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses als Eigenmittel im Sinne der CRR berücksichtigt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefungen2 0 0 33 0 0 2.654 34.402 11.589 3.727 1.866 0 192 0 0 2.291 1.897 0 0 Marktrisiken 2 Bei Wiederverbriefungen handelt es sich um Verbriefungen, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool von Forderungen verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden Forderungen eine Verbriefungsposition ist. VR Bank Neumünster eG Seite 6/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 5.160 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) … aus CVA 0 63.811 Eigenmittelanforderungen insgesamt Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“ Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. 19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112): Risikopositionen Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefungen Gesamt VR Bank Neumünster eG Gesamtwert TEUR Durchschnittsbetrag TEUR 56.553 3.197 8.109 0 0 266.325 562.354 459.327 309.998 130.791 144.008 43.130 20.887 0 46.991 3.700 9.177 0 0 279.383 544.744 454.847 306.665 131.715 148.561 44.478 19.309 0 20.923 0 16.363 0 0 28.637 38.127 0 0 1.459.118 0 29.419 35.597 0 0 1.439.907 Seite 7/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Deutschland EU Nicht-EU Gesamt TEUR Gesamt TEUR Gesamt TEUR Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefungen Gesamt 11.685 3.197 8.109 0 0 195.354 537.999 309.394 143.314 20.887 0 0 44.868 0 0 0 0 0 66.966 3.949 76 36 0 0 0 0 0 4.005 20.406 528 658 0 0 20.923 0 0 0 0 0 1000 0 0 0 137.818 0 0 0 0 0 25.597 0 0 27.637 38.127 0 0 1.295.703 20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Privatkunden (NichtSelbständige) Gesamt TEUR Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Nicht-Privatkunden davon KMU TEUR Gesamt TEUR 0 0 56.553 0 3.197 0 Öffentliche Stellen 0 8.109 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 0 266.325 0 38.527 523.827 442.444 Mengengeschäft 179.207 130.791 130.791 Durch Immobilien besichert 100.878 43.130 43.130 3.900 16.987 16.887 Unternehmen Ausgefallene Positionen VR Bank Neumünster eG davon Kreditinstitute TEUR davon Grundstücksund Wohnungswesen TEUR 266.325 211.359 Seite 8/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 31.12.2015 0 0 20.923 0 0 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 0 0 0 Beteiligungen 0 28.637 0 Sonstige Positionen 0 38.127 0 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0 0 0 322.512 1.136.606 0 davon: Wiederverbriefungen Gesamt 633.252 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% an der Nicht-Privatkunden-Position. 21 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 Jahr TEUR Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefungen Gesamt 1 bis 5 Jahre TEUR > 5 Jahre TEUR 11.685 14.121 3.197 0 1.484 0 0 149.277 144.553 112.823 4.113 6.624 0 0 0 91.046 83.984 37.157 15.991 1.624 0 0 2.023 6.120 0 0 30.747 0 6.625 0 0 26.002 333.817 160.018 123.904 12.639 0 12.780 0 0 0 0 0 0 0 435.779 0 0 0 0 250.043 0 28.637 38.127 0 0 773.296 In der Spalte „größer 5 Jahre“ sind unbefristete Positionen enthalten. 22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.3 Unterjährig ha3 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung VR Bank Neumünster eG Seite 9/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 ben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen (Jahresabschlusszahlen per 31.12.2015) nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Wesentliche Wirtschaftszweige GesamtGesamtinaninanspruchnah spruchnah Bestand me aus me aus notEWB überfälligen leidenden TEUR Krediten Krediten Nettozuführg./ Bestand PWB TEUR Bestand Rückstellungen TEUR TEUR TEUR TEUR Privatkunden 1.593 3.012 1.049 0 Firmenkunden 7.289 16.365 6.001 205 - Land- u. Forstwirtschaft 1.207 - Energie u. Wasserversorgung -1.123 Eingänge auf Direktabgeabschreischriebene bungen ForderunTEUR gen TEUR 47 150 40 129 87 279 641 3.136 1.569 1.720 2.134 977 1.354 1.791 - Verarbeitendes Gewerbe - Baugewerbe - Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) 2.758 4.433 Summe Auflösung von EWB/Rückstellungen 960 602 Es werden nur solche Branchen dargestellt, die mindestens einen Anteil von 10% am Nicht-Privatkundenvolumen erreichen. Auf eine Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten wurde verzichtet, da die Geschäftstätigkeit unserer Bank im Wesentlichen regional begrenzt ist. VR Bank Neumünster eG Seite 10/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 Entwicklung der Risikovorsorge (Jahresabschlusszahlen per 31.12.2015): Anfangs- Zuführungen bestand in der Perioder Periode de TEUR TEUR EWB Auflösung TEUR wechselkursbedingte Endbestand und sonstige der Periode VeränderunTEUR gen TEUR Verbrauch TEUR 6.269 2.479 1.472 226 0 7.050 Rückstellungen 103 143 28 13 0 205 PWB 870 0 268 0 0 602 23 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch sowie das Länderrating der OECD nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance, Governments und Structured Finance benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute, Staaten & supranationale Organisationen und Strukturierte Finanzierungen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions, Insurance und Sovereigns & Surpranationals benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 245.009 272.835 2 0 0 4 0 0 10 17.802 17.802 20 89.339 99.538 35 144.008 141.553 50 19.121 19.121 70 0 465 75 309.998 299.252 100 618.542 595.905 150 15.299 12.647 250 0 0 370 ... ... 1250 ... ... Sonstiges 0 0 Abzug von den Eigenmitteln - - Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Da diese institutsbezogenen Sicherungssysteme im genossenschaftlichen FinanzVerbund einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantieren und desVR Bank Neumünster eG Seite 11/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 sen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten verbunden, deren Höhe sich aus dem Anhang ergibt. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet. Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf folgende Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermittelt: Angewendete Methode Marktbewertungsmethode anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko (TEUR) 13 Marktrisiko (Art. 445) 24 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 25 Zum 31.12.2015 bestehen keine unterlegungspflichtigen Marktrisiken. Operationelles Risiko (Art. 446) 26 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt und betragen 5.160 TEUR. VR Bank Neumünster eG Seite 12/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 27 Die Bank hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Börsengehandelte Positionen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR 0 0 Nicht börsengehandelte Positionen 18.544 33.357 Andere Beteiligungspositionen 8.621 9.322 0 0 Die kumulierten Gewinne aus Verkäufen von Verbundbeteiligungen betrugen im Berichtszeitraum 0,1 TEUR. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne in den Verbundbeteiligungen betragen 15.514 TEUR. Die Beteiligungen außerhalb des genossenschaftlichen FinanzVerbundes dienen weitgehend der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Neben der Bildung einer dauernden Geschäftsbeziehung wird auch ein angemessener Ertrag aus den Beteiligungen angestrebt. Beteiligungen, die ausschließlich mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen nicht. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsreserven werden für diese unwesentliche Gruppe von Beteiligungspositionen nicht ermittelt. Kumulierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungs Verkäufen sind nicht angefallen. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 28 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 29 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus barwertig zur Ermittlung der Kennziffer des BASEL II Zinsrisikokoeffizienten monatlich gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Das Anlagebuch umfasst alle fest und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Wesentliche zinstragende Positionen in Fonds bestehen nicht. Unverzinsliche Aktiva und Passiva werden nicht einbezogen. VR Bank Neumünster eG Seite 13/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Kundeneinlagen. Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsbuchbarwerts TEUR Erhöhung des Zinsbuchbarwerts TEUR Szenario +200 BP -200 BP Summe 18.663 7.652 30 Im gesamtbankbezogenen Risikomanagement erfolgt eine periodische GuV-Messung des Zinsänderungsrisikos mit Hilfe der Elastizitätenbilanz. Bei der monatlichen Ermittlung legen wird die folgenden wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die regelmäßig auf Ihre Gültigkeit hin überprüften Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der internen Festlegungen, die auf Anwendungserfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der aktuellen Standardkonditionen im Kundengeschäft angesetzt. Wir planen mit einem moderaten Wachstum in den bilanziellen Kundenpositionen und einer nahezu unveränderten Geschäftsstruktur. Zum 31.12.2015 verwenden wir zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen die folgenden Zinsszenarien in unseren Simulationsrechnungen: Ein internes Szenario auf Grundlage einer bankinternen Zinsprognose für das aktuelle Geschäftsjahr. Ein Zinsszenario auf Basis der aktuellen Forward-Kurve Ein Stress-Szenario mit einer Rechtsdrehung der aktuellen Zinsstrukturkurve (flachere Kurve) gemäß dem DGRV-Szenario. Dabei steigen die kurzfristigen Zinsen nach Ablauf von 250 Tagen um 209 BP und die langfristigen Zinsen sinken um 126 BP. Ein historisch abgeleitetes Stress-Szenario mit stark steigenden Zinsen innerhalb eines Jahres. Ein historisch abgeleitetes Stress-Szenario mit stark fallenden Zinsen innerhalb eines Jahres. Ein Stress-Szenario mit der hypothetischen Annahme, dass sich die gegenwärtige konjunkturelle Entwicklung stark verschlechtert. In der Folge wird ein allgemeiner Rückgang der aktuellen Zinssätze der Swapkurve in allen Laufzeitbändern um 75 BP unterstellt. VR Bank Neumünster eG Seite 14/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 Zinsänderungsrisiko Summe Rückgang der Erträge TEUR Erhöhung der Erträge TEUR 2 1.290 bei Eintritt des Szenarios bei Eintritt des Stressmit der hypothetischen Szenarios mit einer Annahme Rechtsdrehung der aktuellen Zinskurve 31 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. 32 In allen angewandten Szenarien werden keine negativen Zinssätze simuliert. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 33 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. 34 Verbriefungstransaktionen liegen zum 31.12.2015 nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 35 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir lediglich in einem Umfang, der von untergeordneter Bedeutung ist, Gebrauch. Von der Rechtswirksamkeit der zu Grunde liegenden Verträge haben wir uns überzeugt. Die Strategie für das Eingehen von Aufrechnungsvereinbarungen ist in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die Verfahren zur Entscheidung über Art und Umfang des Eingehens von Aufrechnungsvereinbarungen werden regelmäßig überprüft. 36 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. 37 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. VR Bank Neumünster eG Seite 15/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 38 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute, Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moody´s verfügen. 39 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. 40 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... finanzielle Sicherheiten /Lebensversicherungen Gewährleistungen TEUR Forderungsklassen TEUR Staaten oder Zentralbanken 0 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 Sonstige öffentliche Stellen 0 0 0 Institute Mengengeschäft Unternehmen 0 0 3.922 6.824 13.128 9.238 34 2.421 2.299 623 Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen 5.071 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 41 Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte TEUR Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR TEUR Vermögenswerte Instituts des berichtenden 168.780 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR 1.029.518 Aktieninstrumente 0 0 28.637 43.149 Schuldtitel 0 0 206.769 219.626 Sonstige Vermögenswerte 24 VR Bank Neumünster eG 41.065 Seite 16/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 42 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheitenb zw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel TEUR Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen TEUR Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 43 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlic hkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere TEUR Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 168.755 168.755 44 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2015 beträgt 14,08%. 45 Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln, der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten, Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit VR Bank Neumünster eG Seite 17/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 marktüblichen Rahmenverträgen Besicherungsvereinbarungen Sonstige Vermögenswerte zur Besicherung bestehen in Form einer Rückdeckungsversicherung. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 3,4 Prozentpunkte verändert. Dies ist im Wesentlichen auf die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Refinanzierungskredite zurückzuführen. Verschuldung (Art. 451) 46 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße Anzusetzende Werte (TEUR) Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte 1.197.919 Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören k.A. (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist) k.A. Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 756 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) k.A. Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) Sonstige Anpassungen Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 115.324 k.A. k.A. 10.426 1.324.425 Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote (TEUR) Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten) (Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) Derivative Risikopositionen Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode VR Bank Neumünster eG 1.208.759 -414 1.208.345 566 190 k.A. Seite 18/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) k.A. k.A. (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte) k.A. Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten (Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate) Derivative Risikopositionen insgesamt k.A. k.A. 756 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte k.A. (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)) Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften k.A. k.A. k.A. k.A. (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) k.A, Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt k.A. Andere außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 176.544 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -61.220 Andere außerbilanzielle Risikopositionen 115.324 Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell)) k.A. (Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) k.A. Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 122.064 1.324.425 Verschuldungsquote Verschuldungsquote 9,22% Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Vollständig eingeführt k.A. Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte der CRRVerschuldungsquote (TEUR) Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon: 1.208.759 Risikopositionen des Handelsbuchs VR Bank Neumünster eG 0 Seite 19/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden 31.12.2015 1.208.759 20.923 57.839 6.625 Institute 237.627 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 143.537 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 217.068 Unternehmen 438.476 Ausgefallene Positionen Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, VerbriefungsRisikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 19.900 66.764 47 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist Zielsetzung unserer Bilanzstruktursteuerung. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Da die Verschuldungsquote derzeit einen aufsichtsrechtlichen Beobachtungscharakter erfüllt, haben wir keine Limitierung festgesetzt. 48 Beschreibung der Einflussfaktoren Zum 31.12.2015 beträgt die Verschuldungsquote 9,22%. Besondere Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraumes wesentliche negative Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, liegen nicht vor. VR Bank Neumünster eG Seite 20/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Geschäftsguthaben 1 4 5 6 Emittent einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 2 3 VR Bank Neumünster eG k.A. deutsches Recht hartes Kernkapital hartes Kernkapital Soloebene Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 9 9a 9b Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 12 13 17 18 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons / Dividenden variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex variabel k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 8 14 15 16 20a 20b 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale VR Bank Neumünster eG 13.213 TEUR 13.213 TEUR 100% 100% Passivum - fortgeführter Einstandswert fortlaufend unbefristet keine Fälligkeit nein k.A. k.A. vollständig diskretionär vollständig diskretionär nein nicht kumulativ nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. ja Seite 21/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 33 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 31.12.2015 Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG ganz oder teilweise vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 36 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nachrangige Verbindlichkeiten nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. 34 35 Nachrangige Verbindlichkeiten 1 4 5 6 Emittent einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 2 3 9 9a 9b Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 12 13 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 8 14 15 16 17 18 19 20a 20b Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons / Dividenden variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) VR Bank Neumünster eG VR Bank Neumünster eG k.A. deutsches Recht Ergänzungskapital Ergänzungskapital Soloebene Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR 134 TEUR 2.712 TEUR 100% 100% Passivum - fortgeführter Einstandswert 30.03.2011 - 01.04.2011 mit Verfallstermin 30.03.2016 - 01.04.2016 ja Keine Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichem Ereignis. Tilgung zum Nominalbetrag k.A. fest 4,25% nein teilweise diskretionär teilweise diskretionär Seite 22/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 36 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 VR Bank Neumünster eG 31.12.2015 nein nicht kumulativ nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. nein k.A. k.A. k.A. k.A. Nichtnachrangige Verbindlichkeiten nein k.A. Seite 23/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) II. 31.12.2015 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (C) BETRÄGE, DIE DER (B) BEHANDLUNG VOR VERWEIS AUF DER VERORDNUNG ARTIKEL IN (EU) Nr. 575/2013 DER EU UNTERLIEGEN ODER VERORDNUNG VORGESCHRIEBENER (EU) Nr. RESTBETRAG GEMÄß 575/2013 VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 13.213 26 (1), 27, 28, Kapitalinstrumente und das mit ihnen 29, Verzeichnis verbundene Agio davon: Geschäftsguthaben 2 3 3a 4 5 5a 13.213 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 26 (1) (c) 74.974 405 26 (1) 33.520 26 (1) (f) 0 486 (2) k.A. 483 (2) k.A. 84, 479, 480 0 26 (2) 122.112 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 0 34, 105 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) -48 36 (1) (b), 37, 8 Immaterielle Vermögenswerte (verrin472 (4) gert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 6 VR Bank Neumünster eG 0 Seite 24/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 20a Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 0 36 (1) (c), 38, Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten 0 36 (1) (g), 44, VR Bank Neumünster eG 31.12.2015 0 472 (5) 0 33 (a) 0 36 (1) (d), 40, 0 159, 472 (6) 0 32 (1) 0 33 (b) 0 36 (1) (e), 41, 0 472 (7) 0 36 (1) (f), 42, 0 472 (8) 0 472 (9) 0 36 (1) (h), 43, 0 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 0 36 (1) (i), 43, 0 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0 36 (1) (k) Seite 25/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 Kernkapitals abzieht 20b 20c 20d 21 22 23 24 25 25a 25b 26 26a davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (i), 89 davon: Vorleistungen (negativer Betrag) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 0 36 (1) (k) (iii), Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 VR Bank Neumünster eG bis 91 0 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 379 (3) 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0 48 (1) 0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0 36 (1) (a), 472 (3) k.A. 36 (1) (l) 0 k.A. k.A. 467 k.A. 467 k.A. 468 Seite 26/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: … 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) 29 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 31.12.2015 k.A. 468 0 481 k.A. 481 0 36 (1) (j) -48 122.064 0 51, 52 0 0 0 486 (3) k.A. 483 (3) 0 85, 86, 480 0 486 (3) 0 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 0 52 (1) (b), 56 37 Direkte und indirekte Positionen eines (a), 57, 475 (2) Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) VR Bank Neumünster eG 0 Seite 27/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 38 39 40 41 41a 41b Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRRRestbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. VR Bank Neumünster eG 31.12.2015 0 56 (b), 58, 475 0 (3) 0 56 (c), 59, 60, 0 79, 475 (4) 0 56 (d), 59, 79, 0 475 (4) 0 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. 0 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.A. Seite 28/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug 0 zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Kor0 rekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Kor0 rekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … k.A. 42 Betrag der von den Posten des Ergän0 zungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zu0 sätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt Zusätzliches Kernkapital (AT1) 44 0 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 45 122.064 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen 134 verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 11.993 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft k.A. Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 0 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen be0 gebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 9.164 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatori21.291 schen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 0 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) VR Bank Neumünster eG 31.12.2015 467, 468, 481 467 468 481 56 (e) 62, 63 486 (4) 483 (4) 87, 88, 480 486 (4) 62 (c) und (d) 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 0 Seite 29/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 53 54 54a 54b 55 56 56a 56b Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 VR Bank Neumünster eG 31.12.2015 0 66 (b), 68, 477 0 (3) 0 66 (c), 69, 70, 0 79, 477 (4) 0 0 k.A. 0 66 (d), 69, 79, 0 477 (4) k.A. 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0 0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) Seite 30/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 56c 57 58 59 59a davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) VR Bank Neumünster eG 31.12.2015 0 0 467, 468, 481 0 467 0 468 k.A. 481 0 21.291 143.355 0 0 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) 0 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) Seite 31/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) Risikogewichtete Aktiva insgesamt 60 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) VR Bank Neumünster eG 31.12.2015 0 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 797.640 15,30% 92 (2) (a), 465 15,30% 92 (2) (b), 465 17,97% 92 (2) (c) 4,50% CRD 128, 129, 130 0 0 0 0 CRD 131 10,8% CRD 128 782 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) Seite 32/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 31.12.2015 0 36 (1) (i), 45, Direkte und indirekte Positionen des 48, 470, 472 Instituts in Instrumenten des harten (11) Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 0 36 (1) (c), 38, 75 Von der künftigen Rentabilität abhän48, 470, 472 (5) gige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 9.164 62 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 9.164 62 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 0 62 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) k.A. 62 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 484 (3), 486 (2) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1und (5) Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0 484 (3), 486 (2) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeund (5) schlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 484 (4), 486 (3) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1und (5) Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0 484 (4), 486 (3) 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeund (5) schlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 484 (5), 486 (4) 84 Derzeitige Obergrenze für T2und (5) Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 13.558 73 VR Bank Neumünster eG Seite 33/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) VR Bank Neumünster eG 31.12.2015 484 (5), 486 (4) und (5) 0 Seite 34/34