Offenlegungsbericht 2014 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank eG, Seestermühe per 31.12.2014 Seite 1/31 Inhaltsverzeichnis1 Präambel .................................................................................................................... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 4 Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 5 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ........................................................................... 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 7 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ............................................................................. 9 Marktrisiko (Art. 445) .................................................................................................. 9 Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 10 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ...... 10 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 11 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 12 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 12 Anhang ..................................................................................................................... 14 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 14 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 18 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Seite 2/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Seite 3/31 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch /barwertig berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten RisiSeite 4/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) komanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Per 31.12.2014 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 620 TEUR, die Auslastung lag bei 14,52%. 10 Vorstand und Aufsichtsrat haben allesamt neben dem Mandat bei der Raiffeisenbank eG keine weiteren Mandate. 11 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr diverse Sitzungen statt. 12 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr waren keine Ad-hoc Berichterstattungen notwendig. 13 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Mitgliederversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) 14 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 15 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Seite 5/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 4.193 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) - Gekündigte Geschäftsguthaben 1 - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital 0 + Kreditrisikoanpassung + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) +/- Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 80 285 1.218 -2 5.476 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 16 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Unternehmen Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Beteiligungen Sonstige Positionen 126 1.461 171 37 29 Marktrisiken Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 212 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) … aus CVA Eigenmittelanforderungen insgesamt 2.036 17 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Seite 6/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“ Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. 19 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen Forderungsklassen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen (Überfällige Positionen) Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefung Gesamt Gesamtwert (TEUR) 249 509 78 0 0 9765 2365 30838 0 1425 0 Durchschnittsbetrag (TEUR) 217 494 96 0 0 10149 1833 29438 0 1222 0 0 0 0 0 0 458 853 0 0 46540 0 447 807 0 0 44702 Der Gesamtbetrag der Forderungen kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Forderungsarten (TEUR) Gesamtbetrag der Forderungen ohne Kreditrisikominderungstechniken Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente 37.514 7.719 0 Aufschlüsselung nach wesentlichen geografischen Gebieten 37.450 7.719 0 EU 10 0 0 Nicht-EU 54 0 0 Deutschland Aufschlüsselung Wirtschaftszweige/Arten von Gegenparteien Privatkunden (= Nicht-Selbstständige) 22.238 0 0 Seite 7/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Firmenkunden 2 - davon KMU 15.275 12.394 7.719 0 0 0 - davon Kreditinstitute 2.295 7.719 0 Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten 10.572 < 1 Jahr 498 0 1 bis 5 Jahre 4.575 500 0 > 5 Jahre 22.336 6.721 0 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente). 20 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: GesamtWesentliche inanspruchWirtschafts- nahme aus zweige überfälligen Krediten Privatkunden 601 Firmenkunden 825 - KMU - Branche .. Eingänge GesamtNettozuführg./ auf inanspruchBestand DirektBestand Bestand Auflösung von abgenahme aus RückabschreiEWB PWB EWB/Rückschrieben notleidenden stellungen bungen stellungen e FordeKrediten rungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 825 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 Summe Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: GesamtGesamtWesentliche geo- inanspruchnahme inanspruchnahme grafische Gebieten aus überfälligen aus notleidenden Krediten Krediten Bestand EWB 1425 0 Deutschland Summe 2 0 Bestand PWB Bestand Rückstellungen 5 0 ... KMU = Klein- und Mittelständische Unternehmen Seite 8/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode ... ... ... Rückstellungen 0 ... PWB 3 2 EWB Auflösung wechselkursbedingte Endbestand Verbrauch und sonstige der Periode Veränderungen ... ... ... ... ... 0 ... ... ... ... 5 21 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Staaten/Banken/Unternehmen/Investmentanteile/Verbriefungen wurden gegenüber der Bankenaufsicht die Ratingagenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 11.087 11.087 2 0 0 4 0 0 10 0 0 20 1 1 35 0 0 50 0 0 70 0 0 75 30.841 30.841 100 3.189 3.189 150 1.425 1.425 250 0 0 370 0 0 1250 0 0 Sonstiges 0 0 Abzug von den Eigenmitteln ... ... Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht3 Marktrisiko (Art. 445) 22 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 23 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. 3 Hinweis DGRV: Nicht Zutreffendes bitte streichen. Seite 9/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Operationelles Risiko (Art. 446) 24 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 25 Das Unternehmen hält ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Seite 10/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR 458 458 Börsenwert TEUR GRUPPE A Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen Andere Beteiligungspositionen Gewinne/Verluste aus Verkäufen von Verbundbeteiligungen gab es im Berichtszeitraum nicht. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehen keine latenten Neubewertungsgewinne/-verluste. Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2014 werden keine latenten Neubewertungsreserven i.S.v. § 10 Abs. 2b S. 1 Nr. 6 und Nr. 7 KWG dem haftenden Eigenkapital zugerechnet. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 26 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 27 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen /und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Steigend (1 Handelstag (HT) +55 Basispunkte (BP), nach 250 HT +110 BP) Fallend (1 HT -55 BP, nach 250 HT -200 BP) Drehung kurzes Zinsende steigend (1 HT +41 BP bei 1 Tag, +/- 0 bei 5 Jahren, -14 BP bei 10 Jahren, nach 250 HT +69 BP bei 1 Tag, +/-0 bei 5 Jahren, -115 BP bei 10 Jahren) Drehung kurzes Zinsende fallend (1 HT -44 BP bei 1 Tag, +/- 0 bei 5 Jahren, +14 BP bei 10 Jahren, nach 250 HT -223 BP bei 1 Tag, +/-0 bei 5 Jahren, +27 BP bei 10 Jahren) Für die barwertige Berechnung der Basel II Kennziffer werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsshocks von +200 BP / bzw. -200 BP verwendet. Beim Zinsszenario 3 verringert sich unser Zinsergebnis um 43 TEUR. 28 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Seite 11/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 29 Verbriefungen bestehen nicht.4 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 30 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet. 4 Hinweis DGRV: Nicht Zutreffendes bitte streichen. Seite 12/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 31 Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Vermögenswerte Instituts des berichtenden …Eigenkapitalinstrumente Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte 0 Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte (TEUR) Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 33.097 0 0 458 0 Schuldtitel 0 0 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 1474 32 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheitenb zw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen (TEUR) 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 33 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlic hkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 0 0 Seite 13/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente 1 Emittent Raiffeisenbank eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung) k.A. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 241 9 Nennwert des Instruments 241 9a 9b Ausgabepreis Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 100% 100% Passivum - fortgeführter Einstandswert fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein Seite 14/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen Dividendenzahlung hängt von jährlicher Beschlussfassung ab 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar Seite 15/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend Seite 16/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. Seite 17/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ih- 254 nen verbundene Agio 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 1 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne 3282 3 kumuliertes sonstiges Ergebnis (und 0 sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 26 (1) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 0 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft 486 (2) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 483 (3) 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger 0 Betrag in konsolidiertem CET1) 84, 479, 480 5a von unabhängiger Seite geprüfte 3282 Zwischengewinne, abzüglich aller 26 (2) 450 26 (1) (c) Seite 18/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regu- 3986 latorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 zusätzliche Bewertungsanpassun- 0 gen (negativer Betrag) 34, 105 8 Immaterielle Vermögenswerte (ver- 0 ringert um entsprechende Steuerschulden (negativer Betrag) 36 (1) (b), 37, 0 472 (4) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität ab- 0 hängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um die Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 36 (1) (c), 38, 0 472 (5) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Ver- 0 lusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 33 (a) 12 Negative Beträge aus der Berech- 0 nung der erwarteten Verlustbeträge 36 (1), 40, 159, 0 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich 0 aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 32 (1) 14 durch Veränderungen der eigenen 0 Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 33 (b) 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds 0 mit Leistungszusage (negativer Betrag) 36 (1) (e), 41, 0 472 (7) 16 direkte und indirekte Positionen ei- 0 nes Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 36 (1) (f), 42, 0 472 (8) 17 Positionen in Instrumenten des har- 0 ten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel 36 (1) (g), 44, 0 472 (9) Seite 19/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen 18 direkte und indirekte Positionen des 0 Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 36 (1) (h), 43, 0 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 19 direkte, indirekte und synthetische 0 Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 36 (1) (i), 43, 0 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden 0 Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 36 (1) (k) 20b davon: qualifizierte Beteiligungen 0 außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (ne- 0 gativer Betrag) 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Be- 0 trag) 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert 0 48 (1) Seite 20/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) von 15% liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positio- 0 nen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität 0 abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, 472 (f) 25a Verluste des laufenden Geschäfts- 0 jahres (negativer Betrag) 36 (1) (a), 472 (3) 25b vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 36 (1) (l) 26 Regulatorische Anpassungen des 0 harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 26b 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 467 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 467 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 468 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 468 vom harten Kernkapital in Abzug zu 0 bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 481 Seite 21/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) davon: … 481 27 Betrag der von den Posten des zu- 0 sätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 36 (1) (j) 28 Regulatorische Anpassungen des 0 harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) 3972 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ih- 0 nen verbundene Agio 51, 52 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 daovn: gemäß anwendbaren Rech- 0 nungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 0 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 486 (3) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 483 (3) Seite 22/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 34 Zum konsolidierten zusätzlichen 0 Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 85, 86, 480 35 davon: von Tochterunternehmen be- 0 gebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 486 (3) 36 zusätzliches Kernkapital (AT1) vor 0 regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 direkte und indirekte Positionen ei- 0 nes Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 52 (1) (b), 56 0 (a), 57, 475 (2) 38 Positionen in Instrumenten des zu- 0 sätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen 56 (b), 58, 475 0 (3) 39 direkte und indirekte Positionen des 0 Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 (c), 59, 60, 0 79, 475 (4) 40 direkte und indirekte Positionen des 0 Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 (d), 59, 79, 0 475 (4) 41 regulatorische Anpassungen des zu- 0 sätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Seite 23/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) gelten (d.h. CRR-Restbeträge) 41a vom zusätzlichen Kernkapital in Ab- 0 zug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a) davon Zeile für Zeile aufzuführende 0 Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 41b vom zusätzlichen Kernkapital in Ab- 0 zug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 477, 477 477 (4) (a) (3), davon Zeile für Zeile aufzuführende 0 Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 41c 42 vom zusätzlichen Kernkapital in Ab- 0 zug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge 467, 468, 481 davon: …mögliche Abzugs- und Kor- 0 rekturposten für nicht realisierte Verluste 467 davon: …mögliche Abzugs- und Kor- 0 rekturposten für nicht realisierte Gewinne 468 davon: … 481 0 Betrag der von den Posten des Er- 0 gänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts über- 56 (e) Seite 24/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) schreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des 0 zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 3972 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ih- 0 nen verbundene Agio 62, 63 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 1218 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft 468 (4) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 483 (4) 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapi- 0 tal zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 87, 88, 480 49 davon: von Tochterunternehmen be- 0 gebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 486 (4) 50 Kreditrisikoanpassungen 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulato- 1503 rischen Anpassungen 285 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 direkte und indirekte Positionen ei- 0 nes Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 63 (b) (i), 66 0 (a), 67, 477 (2) Seite 25/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 53 Positionen in Instrumenten des Er- 0 gänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 66 (b), 68, 477 0 (3) 54 direkte und indirekte Positionen des 0 Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 66 (c), 69, 70, 0 79, 477 (4) 54a davon: neue Positionen, die keinen 0 Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. 0 Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 direkte und indirekte Positionen des 0 Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des 0 Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56a vom Ergänzungskapital in Abzug zu 0 bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 66 (d), 69, 70, 0 79, 477 (4) 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) davon Zeile für Zeile aufzuführende 0 Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von RückstelSeite 26/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) lungen für zu erwartende Verluste usw. 56b vom Ergänzungskapital in Abzug zu 0 bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) davon Zeile für Zeile aufzuführende 0 Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 56c vom Ergänzungskapital in Abzug zu 0 bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge 467, 468, 481 davon: …mögliche Abzugs- und Kor- 0 rekturposten für nicht realisierte Verluste 467 davon: …mögliche Abzugs- und Kor- 0 rekturposten für nicht realisierte Gewinne 468 davon: … 481 0 57 Regulatorische Anpassungen des 0 Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + 5476 T2) 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf 0 Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 1504 Seite 27/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 60 davon: …nicht vom harten Kernkapi- 0 tal in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) davon: …nicht vom harten Kernkapi- 0 tal in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) davon: …nicht von Posten des Er- 0 gänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) Risikogewichtete Aktiva ingesamt 22810 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 harte Kernkapitalquote (ausgedrückt 15,6 als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als 15,6 Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 92 (2) (b), 465 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt 21,51 als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 92 (2) (c) Seite 28/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 64 Institutsspezifische Anforderung an 0 Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 (1) (a) zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 0 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0 67 davon: Systemrisikopuffer 0 67a davon: Puffer für global systemrele- 0 vante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für 0 die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) CRD 128, 129, 130 Eigenkapitalquoten und -puffer 72 direkte und indirekte Positionen des 0 Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 36 (1) (h), 45, 46, 472 (1), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) 73 direkte und indirekte Positionen des 0 Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eeine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) 74 In der EU: leeres Feld 75 von der künftigen Rentabilität ab- 0 hängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Seite 29/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Bedingungen nach Art. 38 (3) erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anre- 285 chenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 62 77 Obergrenze für die Anrechnung von 285 Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 62 78 Auf das Ergänzungskapital anre- 0 chenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 62 79 Obergrenze für die Anrechnung von 0 Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf Internen Beurteilungen basierenden Standardansatzes 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 derzeitige Obergrenze für CET1- 0 Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (3), 486 (2) und (5) 81 wegen Obergrenze aus CET1 aus- 0 geschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (3), 486 (2) und (5) 82 derzeitige Obergrenze für AT1- 1218 Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (4), 486 (3) und (5) 83 wegen Obergrenze aus AT1 ausge- 305 schlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (4), 486 (3) und (5) 84 derzeitige Obergrenze für T2- 1218 Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (5), 486 (4) und (5) Seite 30/31 Offenlegungsbericht der Raiffeisenbank eG, Seestermühe nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 85 wegen Obergrenze aus T2 ausge- 149 schlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (5), 486 (4) und (5) Seite 31/31