Formen der Partizipation nach Handlungsfeldern

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Dr. Olaf Katenkamp, DoFAPP
Betriebsratshandeln zwischen Prävention und
Innovation: Mitbestimmung in Zeiten der
permanenten Restrukturierung (HBS)
Berlin, 21. Juni
„digital - mobil - mit.bestimmt. Prävention und
Gute Arbeit“
Digitalisierung
Change
Restrukturierung
Permanente
Veränderungsprozesse
Und wo bleibt die
Gesundheit?
Mitwirkung und Mitbestimmung
Beteiligung
des BR
Beratung
§ 92,1, 96,1, 97,111
Mitwirkung
Anhörung, Information
Korrigierende
MTB
§§ 90,91
MTB
Initiativrecht, Veto
nach Kreikebaum (1988)
§ 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte BetrVG
(1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung
1. von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (…),
2. von technischen Anlagen,
3. von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder
4. der Arbeitsplätze rechtzeitig (…) zu unterrichten.
(2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen
Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer
(…) rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats
bei der Planung berücksichtigt werden können. (…)
§ 91 Mitbestimmungsrecht BetrVG
Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des
Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten
arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte
Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer
Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur
Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen.
Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle.
Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen
Arbeitgeber und Betriebsrat.
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HBS-Projekt „Betriebsratshandeln zwischen
Prävention und Innovation“
Zentrale Fragen:
1. Wie kann frühzeitige Einbindung und prospektive
Arbeitsgestaltung (i.S. von §§ 90, 91 BetrVG) von Betriebsräten
in Zeiten permanenter Restrukturierung gestärkt werden?
2. Wie war der Informationsfluss im Unternehmen?
3. In welcher Form werden Betriebsrat oder
Interessenvertretung (bzw. BR-Gremien wie GBR, KBR, lokaler
BR, Vertrauenskörper) und Beschäftigte beteiligt?
4. Welche Rolle hat die Kompetenz des BR/IV? Welche
Funktionen haben externe Experten sowie die Gewerkschaft?
5. Welche Konsequenzen folgen daraus für die
Interessenvertretungen?
Restrukturierung im Kurzüberblick
Restrukturierung
Change-Prozesse
1. Stellenabbau,
angedroht (7 Fälle)
2. Schließung, angedroht
3. Betriebsteile verkauft
4. Fusionen
Beispiele
Neue Prozesse (A.)
Roadmap für neues
Miteinander (G.)
Change-Index (B.)
Erhebungsdesign: 10 explorative Fallstudien, Interviews mit Expert*innen
8 Branchen (davon je 1 Fall aus der Finanz- und Telekommunikationsbranche)
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Summenscore Restrukturierungsdichte
Frühzeitige Informationen bei Restrukturierungen
45,2%
3
39,7%
2
35,9%
1
28,0%
0
0%
39,5%
32,5%
36,4%
37,8%
50%
Unser Sample: 40 % unaufgefordert,
30 % nach Anfrage
15,3%
muss um wichtige
Informationen mehrfach
bitten
27,8%
bekommt wichtige
Informationen meist bei der
ersten Anfrage
27,7%
bekommt wichtige
Informationen meist
unaufgefordert
34,2%
100%
Nach WSI-Panel (Sonderauswertung von
Kerstin Guhlemann 2016)
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(Selbst-)Verständnis und Anwendung von §§
90/91 BetrVG
Oft Redewendungen wie
„…90/91 war nicht das Instrument mit dem wir ins
Geschäft gekommen sind. Aber eigentlich haben wir
ganz viel davon umgesetzt.“ (BR-V der Bank)
90/91-Einsatz häufig angedroht wenn „Holland in Not“
Neue Rolle des BR: „Hüter, Wächter, Verteidiger und
Gestalter“ – „Mitgestalten statt miterleiden“
-> Boxing & Dancing wird betont (vgl. Huzzard 2004)
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Einsatz von §§ 90/91 BetrVG
 Juristisch selten „im Einsatz (vor Gericht)“, aber in
vielen Betriebsvereinbarungen & Tarifverträgen
sehr präsent!
 Automotive mit Arbeitskreis §§ 90/91
 3 Fälle mit § 111 BetrVG (Betriebsänderungen)
 Nur 2 Fälle mit § 87,1,7 BetrVG
 3 Einigungsstellen (Vergleich: WSI-Panel 10 %)
 Oft aufsuchendes und initiales Verhalten des BR
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Fallbeispiele
Fallbeispiel 1: Denkwerkstatt in einer Bank
Gefährdungsanalyse und Befragungen in den
„Betriebsteilen“: Privatkunden, MSB, Kontoservice, 80
Filialen
Formate:
1. Moderierte Gruppe (Abteilung bzw. Filiale)
2. Geschützter Dialog (nur Beschäftigte)
3. nur Führungskräfte
4. Denkwerkstatt (gemeinsam)
Ergebnisse: hohe Belastungen durch Führungskräfte,
neue Software, Störungen & Unterbrechungen etc.
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Fallbeispiel 2: „Ganzheitliche Beteiligung“
• Ziel: Beseitigung oder Reduzierung
arbeitsbedingter Belastungen - Ganzheitliche GFB
• Beteiligungsorientiertes Verfahren: „Impulstest“
und Workshops („Change-Lab“)
• Permanenter Prozess
• Steuerungsteam: Paritätisches Analyse-Team
• „Belegschafts-ModeratorInnen“ (10 % der
Belegschaft werden ausgebildet)
Fazit: Nicht nur eine Fackel zünden!
• Gelungener „Move“ durch BR!
• Offener Prozess wurde sogar von den
„klassischen“ Arbeitsschutzexperten
hochgelobt
• Die selbst erarbeiteten Lösungen durch die
KollegInnen können schneller umgesetzt
werden, indem „die Menschen mitgenommen werden“ (BR)
Partizipation und Handlungsfelder
Werkstattform
Zukunftswerkstatt
Denkwerkstatt
ChangeLab
Lernwerkstatt
Gesundheitszirkel
Arbeitsgestaltung
Gesundheit &
Belastungen
Individualisierte
Ergonomie
‚Demografie‘
Wissenstransfer
Prozessbeteiligung überwiegt:
„Experten in eigner Sache“
Beispiele
BV zur
Mitentscheidung
Neue
Prozessarchitektur
Roadmap für „neues
Miteinander“
Orga-Grad: bei 40 bis 60 %
Hohe Kompetenz des BR-Gremiums
Vertrauensleute als „Thermometer“
Zusammenfassung der Projektergebnisse
(1) „Unsichtbare Praxis“ der §§ 90/91 BetrVG
(2) §§ 90/91 BetrVG selten „juristisch eingesetzt“,
aber Grundlage des BR/IV-Handelns
(3) Kompetenz & Vernetzung der BR sehr hoch
(4) Wo frühzeitig informiert wird, i.d.R. deutlich
bessere Mitbestimmungskultur!
(5) Hohe Prozessorientierung!
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Weiterlesen:
Handlungshilfe "Gesundheit und Beteiligung in Change-Prozessen"
http://das-change-projekt.de/index.php/handlungshilfe
eLearning Seminar zu „Change gesund gestalten“
http://das-change-projekt.de/index.php/seminar
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