Legg Mason Global Funds plc Antrag

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Legg Mason Global Funds plc
Antrag
ORIGINALANTRAG MUSS AUSGEFÜLLT UND AN FOLGENDE ANSCHRIFT ZURÜCKGESCHICKT WERDEN:
BNY MELLON INVESTMENT SERVICING (INTERNATIONAL) LIMITED (DIE „VERWALTUNGSSTELLE”)
ANTEILE WERDEN NUR IN FORM VON NAMENSANTEILEN AUSGEGEBEN.
Checkliste für den Antrag
Dieses Paket enthält alle Formulare, die Sie für eine Anlage in die Teilfonds (dem “Fonds”) von Legg Mason Global Funds Plc (das “Unternehmen”)
benötigen. Dazu gehört auch ein Kontoantrag mit Formularen, die vor der Erstanlage ausgefüllt werden müssen.
Schritt 1: Füllen Sie den beigefügten Antrag aus (obligatorisch).
Schritt 2: Besorgen Sie die in Abschnitt 9 des Antrags vorgesehenen Dokumente, die zusammen mit dem Antrag eingereicht werden müssen
(obligatorisch).
Schritt 3: Schicken Sie die ausgefüllten Formulare und die zusätzlich erforderlichen Dokumente an:
BNY Mellon Investment Servicing (International) Limited, Legg Mason, P.O. Box 31, Rochestown, Drinagh, Wexford, Irland.
Tel.: +(353) 53 91 49999  Fax: +(353) 53 91 49710
Sie können den Antrag ausgefüllt und unterzeichnet vorab per Telefax an die Nummer +(353) 53 91 49710 schicken, um eine zügige Bearbeitung
des Zeichnungsantrags zu gewährleisten. Das Originalformular muss gleich anschließend in Papierform unter der oben genannten Anschrift
an die Verwaltungsstelle geschickt werden. Andernfalls wird der Erlös bei einer Rücknahme nicht ausgezahlt.
*WICHTIGER HINWEIS: Das Unternehmen, seine Fonds und Anteilsklassen sind nur in bestimmten Gerichtsbarkeiten zum öffentlichen Verkauf zugelassen und selbst in
diesen Gerichtsbarkeiten sind eventuell nur einige der Teilfonds und Anteilsklassen zum öffentlichen Verkauf zugelassen. Informationen über die Gerichtsbarkeiten, in
denen die Gesellschaft, ihre Teilfonds und Anteilsklassen zum öffentlichen Verkauf zugelassen sind, erhalten Sie von Ihrem Legg Mason Investments Vertreter oder Ihrem
Makler.
Key Investor Information Dokumentendetails
Haben Sie die neueste Version des Key Investor Information Dokuments ("KIID") für den/die Fonds und die Anteilsklasse(n) erhalten, auf die sich dieses Antragsformular
bezieht? Wenn Sie KIID nicht erhalten haben, oder Sie unsicher sind, ob es die passendste oder die aktuellste Version ist, kontaktieren Sie bitte Ihren Legg Mason
Investments-Vertreter, Makler oder Ihrem lokalen Vertreter, Distributor und Zahlungsagenten für die Schweiz:Banque Genevoise de Gestion SA, Rue Rodolphe-Toepffer
15, 1206 Genf, Schweiz.
Sie müssen bestätigen, dass Sie die relevanten KIID für alle nachfolgenden Abonnements in den/die Fonds erhalten haben.
Alternativ nur für institutionelle und Unternehmenskunden: Indem Sie dieses Kästchen markieren, stimmen Sie zu, die aktuellsten KIIDS für die Fonds und
Anteilsklassen über unsere Website zu beziehen: www.leggmasonglobal.com/KIID [Markierungsfeld]
Wenn Sie diese Option wählen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie im Abschnitt 1 Ihre E -Mail-Adresse zur Verfügung gestellt haben.
1. ANMELDUNGSINFORMATIONEN
FÜLLEN SIE DAS FORMULAR DEUTLICH LESBAR IN DRUCKBUCHSTABEN AUS. DIESER ABSCHNITT MUSS VOLLSTÄNDIG
AUSGEFÜLLT WERDEN.
Name des eingetragenen Anteilsinhabers*:
Anschrift:
Kontaktperson:
Steuernummer**:
Postleitzahl:
Land:
Email:
Tel:
Fax:
Falls Sie den kontospezifischen Verwendungszweck angeben möchten, tragen Sie diesen bitte unten ein (max. 10 Zeichen):
Konto-Nr.:
Verwendungszweck:
Dividendenzahlung an Inhaber von ausschüttenden Anteilen (Wenn keine Option angekreuzt ist oder keine vollständigen Angaben gemacht
wurden, werden Ihre Dividenden automatisch wieder in neuen Anteilen angelegt.)
 Dividenden in bar auszahlen*** (Für eine Überweisung auf Ihr Bankkonto bitte Abschnitt 7 ausfüllen)
 Dividenden in neuen Anteilen wiederanlegen
 Schicken Sie mir bitte den letzten Jahresbericht von Legg Mason Global Funds plc. in Papierform zu.
* Hinweis „Nominee“ hinzufügen, wenn es sich um ein Nominee-Konto handelt.
** Ich/Wir bestätige/n, dass ich/wir aufgrund der Vorschriften der Europäischen Union für die Besteuerung von Zinserträgen verpflichtet bin/sind, einen Nachweis meiner/unserer
Steuernummer sowie des Geburtsorts und -datums vorzulegen und dass diese Informationen verwendet werden, wenn ich/wir den gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union zur
Besteuerung von Zinserträgen unterliege/n.
*** Bei der Zahlung von Dividenden in einer anderen Währung als der Basiswährung ist eine dreitägige Bearbeitungszeit erforderlich. Dividenden werden normalerweise in der Währung
gezahlt, in der die Zeichnung erfolgte.
Legg Mason Global Funds plc ist eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und beschränkter Haftung, die in Irland unter der Nummer 278601
eingetragen ist und als Umbrellafonds mit getrennt haftenden Teilfonds gegründet wurde. Ihr eingetragener Sitz ist: Riverside Two, Sir John Rogerson’s Quay,
Grand Canal Dock, Dublin 2, Irland
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2. WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR NOMINEE-KONTEN (NUR VERTRIEBSSTELLEN UND INSTITUTIONELLE KUNDEN)
Wenn der Anteilsbesitz auf den Namen eines Nominee eingetragen wird, geben Sie bitte den Namen des Kunden, für dessen Rechnung die
Eintragung erfolgt, deutlich lesbar in Druckbuchstaben an. Wird dieser Abschnitt nicht ausgefüllt, können eventuell ausgehandelte
Bedingungen nicht berücksichtigt werden:
Name des Kunden:
Korrespondenzanschrift (falls von obiger Anschrift abweichend):
Postleitzahl:
Tel.:
Land:
Fax:
3. ANWEISUNGEN PER TELEFAX ODER TELEX
Der/die Unterzeichnete bevollmächtigt hiermit die Verwaltungsstelle, den Anlagemanager und sonstige Vertreter, auf Anweisungen per Post oder Telefax
ohne beglaubigte Unterschrift zu handeln. Um den Anlagevorgang zu beschleunigen, kann eine Erstzeichnung bei Erhalt einer Anweisung per Telefax
bearbeitet werden, einhergehend mit der Ausgabe der Anteile. Der Originalauftrag muss daraufhin jedoch unverzüglich eingehen. Im Fall gefaxter
Rückkaufanträge werden die Rückkauferlöse erst dann ausgezahlt, wenn das Originalantragsformular eingegangen ist und alle erforderlichen Überprüfungen
zur Verhinderung von Geldwäsche abgeschlossen wurden. Die Originalangaben zur Bankverbindung müssen vorliegen. Der/die Unterzeichnete nimmt zur
Kenntnis, dass Änderungen der auf dem Antrag enthaltenen Angaben, darunter auch die Angaben im Abschnitt „Kontoverbindung für Rücknahmeerlöse“, (1)
der Verwaltungsstelle schriftlich mitgeteilt werden müssen, (2) die erforderliche Anzahl von Unterschriften enthalten müssen und alle diese Unterschriften
beglaubigt sein müssen und (3) erst nach Eingang der Originaldokumente in Kraft treten können. Sofern die Verwaltungsstelle, der jeweilige Fondsmanager
und der Anlagemanager nicht fahrlässig gehandelt haben, haften sie nicht für solche Rücknahmen oder für Zahlungen, die auf ein nicht autorisiertes Konto
erfolgen. Der/die Unterzeichnete erklärt sich einverstanden, die Verwaltungsstelle, den Anlagemanager und andere Vertreter gegen Verluste jeder Art
schadlos zu halten, die ihnen in Folge der Ausführung oder Nichtausführung der per Telefax gesendeten Anweisungen entstehen.
Anweisungen: Sie können den ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Antrag und die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Dokumente vorab
per Telefax unter der Nummer +(353) 53 91 49710 an die Verwaltungsstelle des Fonds schicken, um eine zügige und korrekte Bearbeitung des
Zeichnungsantrags sicherzustellen. Danach müssen die Originalformulare umgehend unter folgender Anschrift an die Verwaltungsstelle des Fonds geschickt
werden: BNY Mellon Investment Servicing (International) Limited, Legg Mason, PO Box 31, Rochestown, Drinagh, Wexford, Irland, Attention: Legg Mason Global
Funds Team – Telefon: +(353) 53 91 49999.
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4. ERKLÄRUNGEN DES ANTRAGSTELLERS/ DER ANTRAGSTELLERIN
Wenn der/die Antragsteller/in diesen Antrag unterzeichnet und einreicht, beantragt er/sie unwiderruflich und vorbehaltlich der Bedingungen des aktuellen
Fondsprospekts die Zeichnung von Anteilen der in Abschnitt 3 aufgeführten Fonds. Der/die Antragsteller/in hat die Bedingungen des Verkaufsprospekts
gelesen und ist zu dem Schluss gekommen, dass der Kauf von Anteilen durch ihn/sie nach den geltenden Steuer-, Bilanzierungs- und sonstigen relevanten
Gesetzen und Vorschriften rechtmäßig ist. Der/die Antragsteller/in verfügt über die notwendige Sachkenntnis und Erfahrung in finanziellen und geschäftlichen
Angelegenheiten, um die Vorteile und Risiken einer Anlage in Anteilen beurteilen zu können, und hat entschieden, dass eine derartige Anlage unter
Berücksichtigung seiner/ihrer Anlagekriterien geeignet ist und er/sie die damit verbundenen (finanziellen und sonstigen) Anlagerisiken in Kauf nehmen kann
und will. Der/die Antragsteller/in ist nach der Gründungsurkunde, der Satzung und/oder sonstigen Gründungsdokumenten des Antragstellers bzw. der
Antragstellerin uneingeschränkt befugt, Anteile zu kaufen, und hat ggf. seinen/ihren Berater oder Trustee oder ein anderes Rechtssubjekt, das Anteile im
Auftrag des Antragstellers bzw. der Antragstellerin kauft, ordnungsgemäß dazu bevollmächtigt und autorisiert, und die Person/en, die diesen Antrag
unterzeichnet und einreicht/unterzeichnen und einreichen, ist/sind ordnungsgemäß dazu bevollmächtigt und autorisiert und diese Person/en hat/haben diesen
Antrag ordnungsgemäß unterzeichnet.
Der/die Antragsteller/in erklärt, darüber informiert zu sein, dass bei Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen in anderen Währungen als der Basiswährung
ein Wechselkursrisiko besteht. Des Weiteren ist sich der/die Antragsteller/in bewusst, dass der von der Verwaltungsstelle herangezogene Wechselkurs unter
Umständen nicht dem günstigsten Tageskurs entspricht.
Der/die Antragsteller/in erklärt, darüber informiert zu sein, dass (i) der Fonds nicht nach der jeweils gültigen Fassung des „United States Investment Company
Act“ (US-Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften) von 1940 registriert sein wird, (ii) die Anteile nicht nach der jeweils gültigen Fassung des „United States
Securities Act“ (US-Wertpapiergesetz) von 1933 oder den Wertpapiergesetzen eines US-Bundesstaats oder einer anderen Gerichtsbarkeit in den Vereinigten
Staaten registriert sind und es auch in Zukunft nicht sein werden, (iii) die Anteile nur im Rahmen von Transaktionen weiterverkauft werden können, die nicht
den Registrierungsanforderungen des US-Wertpapiergesetzes von 1933 unterliegen bzw. von diesen ausgenommen sind, und (iv) die Anteile weder direkt
noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder einer „US-Person“ oder auf Rechnung einer „US-Person“, wie im Verkaufsprospekt definiert, angeboten,
verkauft oder geliefert werden dürfen.
Der/die Antragsteller/in erklärt, dass (i) er/sie keine US-Person gemäß der Definition dieses Begriffs im Verkaufsprospekt ist und das Konto, von dem die
Gelder des Antragstellers/der Antragstellerin für die Zeichnung von Anteilen gezahlt werden, nicht von einer US-Person ist, (ii) er/sie keine Anteile direkt oder
indirekt an eine US-Person übertragen oder liefern wird, (iii) er/sie nicht zum Kauf aufgefordert wurde und keine Anteile erworben hat, während er/sie sich in
den Vereinigten Staaten aufhielt, (iv) er/sie den Fonds benachrichtigen wird, wenn er/sie während des Zeitraums, in dem er/sie Anteile hält, eine US-Person
wird, (v) er/sie keine Anteile übertragen oder verkaufen wird, während er/sie sich in den Vereinigten Staaten, ihren Gebieten oder Besitztümern bzw.
Gebieten, die ihrer Gerichtsbarkeit unterliegen, aufhält, und, (vi) falls der/die Antragsteller/in eine Bank, ein Makler, Wertpapierhändler oder Nominee ist und
der/die Antragsteller/in Anteile im Namen von Kunden zu Anlagezwecken erwirbt, dass diese Kunden keine US-Personen sind, dass der/die Antragsteller/in
den Fonds benachrichtigen wird, falls er/sie Kenntnis davon erlangt, dass ein solcher Kunde eine US-Person wurde, dass der/die Antragsteller/in zu keinem
Zeitpunkt wissentlich Anteile bzw. Bruchteile davon bzw. eine Beteiligung daran, an eine US-Person, auf Rechnung oder zu Gunsten einer US-Person
übertragen oder liefern wird und dass der/die Antragsteller/in diesbezüglich keine direkte oder indirekte Übertragung oder Lieferung in die Vereinigten Staaten
vornehmen wird.
Die Anteile des Antragstellers bzw. der Antragstellerin werden auf den in diesem Antrag angegebenen Namen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin
eingetragen. Bei gemeinsamen Antragstellern kann der Fonds Anweisungen für diese Anteile (z. B. auch in Bezug auf Rücknahmen) ausführen, die von
einem der Antragsteller erteilt wurden.
Der/die Antragsteller/in erklärt sich hiermit einverstanden, dass weder die Gesellschaft noch die Fonds oder deren Vertreter, darunter die Anlagemanager, die
Vertriebsstellen, die Depotbank und die Verwaltungsstelle (zusammen die „Vertreter“), für Verluste oder Schäden aus i) der unbefugten Verwendung eines
übermittelten Telefaxes oder ii) der Fälschung der Unterschrift eines Zeichnungsbefugten, die gerechtfertigterweise als echt angesehen wird, oder iii) für
wesentliche falsche Angaben, die der/die Antragsteller/in im Antrag gemacht hat, haften. Der/die Antragsteller/in erklärt sich einverstanden, die Gesellschaft,
die Fonds und deren Vertreter von der Haftung für sämtliche Verbindlichkeiten, Verpflichtungen, Verluste, Schäden, Ansprüche, Strafen, Klagen, Urteile,
Prozesse, Kosten, Aufwendungen oder Zahlungen jeglicher Art und aus jeglichen Gründen („Verluste“) zu befreien, die ihnen im Vertrauen auf die Richtigkeit
der vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin hierin gemachten Angaben oder durch die Annahme oder Ausführung von ordnungsgemäß eingegangenen
und anscheinend von dem/der Antragsteller/in autorisierten Anweisungen per Telefax oder Telefon entstehen und/oder von ihnen eingegangen oder gegen
sie erhoben werden. Der/die Antragsteller/in erklärt sich hiermit einverstanden, die Gesellschaft umgehend zu benachrichtigen, wenn die hierin abgegebenen
Erklärungen nicht mehr zutreffend oder vollständig sind.
Die Gesamtverantwortung des Antragstellers für Verluste werden gegenüber Fonds und Agenten entsprechend dem Gesamtbetrag der Investitionen des
Anlegers begrenzt.
Der Antragsteller hat die neueste Version des KIID für den/die Fonds und die Anteilsklasse(n) erhalten, auf die sich dieses Antragsformular bezieht.
Hinweise:
1.
Dieser Antrag ist nur gültig, wenn er von jedem/jeder Antragsteller/in unterzeichnet ist.
2.
Wenn der Antrag kraft einer Vollmacht unterzeichnet wird, muss diese Vollmacht oder eine beglaubigte Kopie davon beigefügt werden.
3.
Handelt es sich beim Antragsteller um ein Unternehmen, muss der Antrag von einer ordnungsgemäß bevollmächtigten Person unterzeichnet werden,
die ihre Vertretungsfunktion angeben sollte.
4.
Die im Auftrag der Gesellschaft handelnde Verwaltungsstelle behält sich das Recht vor, einen Zeichnungsantrag für Anteile ganz oder teilweise
abzulehnen.
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Antrag
5. KONTOVERBINDUNG FÜR RÜCKNAHMEERLÖSE
Bitte den Namen der Bank angeben, an die die Verwaltungsstelle Zahlungen von der Gesellschaft an Sie, darunter auch Barauszahlungen von
Dividenden, überweisen soll. Zahlungen erfolgen per elektronischer Überweisung. (Anweisungen von Dritten werden nicht entgegengenommen.)
Name der Bank:
Kontonummer:
Anschrift der Bank:
Kontoinhaber:
Bankleitzahl:
SWIFT-Code:
Verwendungszweck:
IBAN:
Angaben zur Korrespondenzbank:
Name der Bank:
SWIFT-Code:
IBAN:
Hat die Gesellschaft nicht die in der Checkliste aufgeführten ausgefüllten Originaldokumente vom Anteilsinhaber erhalten, muss sie vom
Rücknahmeerlös irische Quellensteuern zum geltenden Steuersatz einbehalten.
6. EINVERSTÄNDNIS ZUR VERWENDUNG DER DATEN
Der/die Antragsteller/in sollte beachten, dass er/sie durch das Ausfüllen des Antragsformulars persönliche Informationen bereitstellt, die
personenbezogene Daten im Sinne des „Irish Data Protection Act“ (irisches Datenschutzgesetz) von 1988 in seiner durch den „Data Protection
(Amendment) Act“ von 2003 ergänzten Fassung (im Folgenden die „Datenschutzgesetze“) darstellen können. Diese Daten werden für die Verwaltung,
Transferstellenaktivitäten, statistische Analysen, Erhebungen und die Weitergabe an die Gesellschaft, ihre Bevollmächtigen und Vertreter verwendet.
Der/die Antragsteller/in willigt ein, dass die Gesellschaft, ihre Bevollmächtigten und ihre oder deren ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter sowie alle
mit diesen verbundenen Gesellschaften die Daten zu einem oder mehreren der folgenden Zwecke erfassen, aufbewahren, nutzen, offen legen und
bearbeiten dürfen:

zur laufenden Verwaltung der vom Anleger an der Gesellschaft gehaltenen Anteile und der entsprechenden Konten;

zu jedem anderen besonderen Zweck, dem der Anleger ausdrücklich zugestimmt hat;

zur Durchführung von statistischen Analysen und Marktforschung;

zur Erfüllung rechtlicher und aufsichtsrechtlicher Auflagen, die für den Anleger und die Gesellschaft gelten;

zur Offenlegung oder Weitergabe, ob in Irland oder in Ländern außerhalb von Irland (wie zum Beispiel den Vereinigten Staaten), die unter Umständen
nicht über dieselben Datenschutzgesetze wie Irland verfügen, an Dritte wie Finanzberater, Aufsichtsorgane, Wirtschaftsprüfer, Technologieanbieter
oder an die Gesellschaft sowie ihre Bevollmächtigten und ihre oder deren ordnungsgemäß berufene Vertreter sowie deren verbundene Gesellschaften
zu den oben genannten Zwecken oder

für andere rechtmäßige Geschäftsinteressen der Gesellschaft.
Gemäß den Datenschutzgesetzen haben Anleger das Recht, auf die von der Gesellschaft über sie gespeicherten oder aufbewahrten
personenbezogenen Daten zuzugreifen und diese gegebenenfalls zu berichtigen, was bei der Gesellschaft schriftlich beantragt werden muss.
Die Gesellschaft ist ein „Data Controller“ (Datenverarbeiter) im Sinne der Datenschutzgesetze und sichert zu, alle von Anlegern bereitgestellten Daten
vertraulich und nach Maßgabe der Datenschutzgesetze zu behandeln.
Der/die Antragsteller/in erklärt sich damit einverstanden, dass Telefongespräche, die zwischen dem/der Antragsteller/in und der Gesellschaft, ihren
Bevollmächtigten, ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern sowie deren verbundenen Gesellschaften stattfinden, zu Dokumentations-, Sicherheitsund/oder Schulungszwecken aufgezeichnet werden können.
7. ZAHLUNGSANWEISUNGEN
Die Anteile werden auf den eingetragenen Namen direkt bei der Verwaltungsstelle des Fonds gehalten. Die Zahlung des vollen Zeichnungsbetrags erfolgt
durch telegrafische Überweisung, wobei die Mittel sofort verfugbar sein mussen.
Die Zahlung sollte in der jeweiligen Währung an folgende Bankverbindung erfolgen:
USD Empfängerbank:
Swift Empfängerbank:
Bankleitzahl:
Kontoinhaber:
The Bank of New York Mellon, New York
IRVTUS3N
021000018
Legg Mason Global Funds plc Subs Acct
Kontonummer:
3609188400
EUR Korrespondenzbank:
Swift Korrespondenzbank:
Kontonummer:
Empfängerbank:
Deutsche Bank, Frankfurt
DEUTDEFF
922129200
The Bank of New York Mellon, Brüssel
Swift Empfängerbank:
Kontoinhaber:
Kontonummer:
IBAN:
IRVTBEBB
Legg Mason Global Funds plc Subs Acct
3609189780
BE53515360918053
GBP Korrespondenzbank:
Swift Korrespondenzbank:
Kontonummer:
Empfängerbank:
The Bank of New York Mellon, London
IRVTGB2X (Bankleitzahl 70-02-25)
153826-8260
The Bank of New York Mellon, Brüssel
Swift Empfängerbank:
Kontoinhaber:
IRVTBEBB
Legg Mason Global Funds plc Subs Acct
Kontonummer:
IBAN:
3609188260
BE53515360918053
CHF Korrespondenzbank:
Swift Korrespondenzbank:
Kontonummer:
Empfängerbank:
Credit Suisse AG
CRESCHZZ80A
0835-0596251-93-002
The Bank of New York Mellon, Brüssel
Swift Empfängerbank:
Kontoinhaber:
Kontonummer:
IBAN:
IRVTBEBB
Legg Mason Global Funds plc Subs Acct
3609187560
BE53515360918053
SGD Korrespondenzbank:
Swift Korrespondenzbank:
Kontonummer:
Empfängerbank:
United Overseas Bank Singapur
UOVBSGSG
1013996240
The Bank of New York Mellon, Brüssel
Swift Empfängerbank:
Kontoinhaber:
Kontonummer:
IBAN:
IRVTBEBB
Legg Mason Global Funds plc Subs Acct
3609187020
BE53515360918053
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7. ZAHLUNGSANWEISUNGEN (FORTS.)
SEK Korrespondenzbank:
Swift Korrespondenzbank:
Kontonummer:
Empfängerbank:
Skandinaviska Enskilda Banken, Stockholm
ESSESESS
5201 85 157 56
The Bank of New York Mellon, Brüssel
Swift Empfängerbank:
Kontoinhaber:
Kontonummer:
IBAN:
IRVTBEBB
Legg Mason Global Funds plc Subs
Acct
3609187520
BE53515360918053
AUD Korrespondenzbank:
Swift Korrespondenzbank:
Kontonummer:
National Australia Bank, Melbourne
NATAAU3303X
3100-17
Für RTGS-Zahlung – BSB 083043
Für Zahlungen via Austraclear NNLM 30
Empfängerbank:
Swift Empfängerbank:
Kontoinhaber:
Kontonummer:
IBAN:
The Bank of New York Mellon, Brüssel
IRVTBEBB
Legg Mason Global Funds plc
Subs Acct
3609180360
BE53515360918053
JPY
The Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ Ltd, Tokio
BOTKJPJT
653-0431-656
The Bank of New York Mellon, Brüssel
Swift Empfängerbank:
Kontoinhaber:
Kontonummer:
IBAN:
IRVTBEBB
Legg Mason Global Funds plc Subs
Acct
3609183920
BE53515360918053
Korrespondenzbank:
Swift Korrespondenzbank:
Kontonummer:
Empfängerbank:
CAD Korrespondenzbank:
Swift Korrespondenzbank:
Kontonummer:
Empfängerbank:
RMB Korrespondenzbank:
Swift Korrespondenzbank:
Kontonummer:
Empfängerbank:
NZD Primäre
Korrespondenzbank:
Swift Primäre
Korrespondenzbank:
Kontonummer bei Bank of
New Zealand:
Korrespondenzbank:
Swift Korrespondenzbank:
Kontonummer bei National
Nominees:
CIBCCATT – Canadian Imperial Bank of
Swift Empfängerbank:
Commerce Toronto
Kontoinhaber:
MELNUS3PGSS – CIBC Mellon Trust Company Kontonummer:
BNXF50OO002
IBAN:
The Bank of New York Mellon, Brüssel
IRVTBEBB
Legg Mason Global Funds plc Subs
Acct
3609181240
BE53515360918053
Hongkong and Shanghai Banking
Corporation, Hongkong
HSBCHKHH
510-325384-209
The Bank of New York Mellon, Brüssel
Swift Empfängerbank:
Kontoinhaber:
Kontonummer:
IBAN:
IRVTBEBB
Legg Mason Global Funds plc Subs
Acct
3609181560
BE53515360918053
Bank of New Zealand, Neuseeland
Empfängerbank:
Swift Empfängerbank:
Kontoinhaber:
Kontonummer:
IBAN:
BNY Mellon, Brüssel
IRVTBEBBXXX
Legg Mason Global Funds plc
Subs Acct
3609185540
BE53515360918053
BKNZNZ22XXX
020160-0414317-00
National Nominees Limited, Neuseeland
NATANZ22XXX
633330
8. UNTERSCHRIFTEN
ERSTE/R ZEICHNUNGSBEVOLLMÄCHTIGTE/R
NAME UND TITEL
(bei Vertretern von Unternehmen)
ZWEITE/R ZEICHNUNGSBEVOLLMÄCHTIGTE/R
NAME UND TITEL
(bei Vertretern von Unternehmen)
(sofern zutreffend)
DRITTE/R ZEICHNUNGSBEVOLLMÄCHTIGTE/R
NAME UND TITEL
(bei Vertretern von Unternehmen)
(sofern zutreffend)
VIERTE/R ZEICHNUNGSBEVOLLMÄCHTIGTE/R
NAME UND TITEL
(bei Vertretern von Unternehmen)
(sofern zutreffend)
Datum:
Hinweis: i) Bei mehreren benannten Kontoinhabern müssen alle Inhaber unterzeichnen. Für ein Unternehmen muss eine ordnungsgemäß
bevollmächtigte Person unterschreiben. Mindestens zwei Bevollmächtigte müssen unterschreiben. ii) Das Recht auf Ablehnung von Anträgen wird
vorbehalten.
Anweisungen: Sie können den ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Antrag und die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Dokumente vorab per Telefax unter der Nummer
+(353) 53 91 49710 an die Verwaltungsstelle des Fonds schicken, um eine zügige und korrekte Bearbeitung des Zeichnungsantrags sicherzustellen. Danach müssen die Originalformulare umgehend
unter folgender Anschrift an die Verwaltungsstelle des Fonds geschickt werden: BNY Mellon Investment Servicing (International) Limited, Wexford Business Park, Rochestown, Drinagh, Wexford,
Irland, Attention: Legg Mason Global Funds Team – Telefon: +(353) 53 91 49999.
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Antrag
9. ANTI-GELDWÄSCHE-ERGÄNZUNG
Sie (der/die „Anleger/in“) müssen diese Ergänzung ausfüllen, um Anteilsinhaber des Fonds zu werden. Selbst wenn Sie bereits Gelder
überwiesen haben, gilt Ihr Zeichnungsvertrag erst als vollständig und Ihnen werden erst Anteile an dem Fonds ausgegeben, wenn alle
erforderlichen Dokumente, die nachfolgend aufgeführt sind, bei der Verwaltungsstelle des Fonds eingegangen sind. Verzögerungen in der
Bereitstellung von Dokumenten können zu einer verzögerten Bearbeitung des Antrags und/oder einer verzögerten Auszahlung zukünftiger
Zahlungserlöse führen. Die Verwaltungsstelle behält sich je nach ihrer Risikoeinschätzung eines Anlegers vor, weitere erforderliche
Dokumente zu verlangen. Bei Anlegern, die nach Auffassung der Verwaltungsstelle politisch exponiert sind oder sein können, ist erhöhte
Sorgfaltspflicht anzuwenden. In Abschnitt II sind die erforderlichen Dokumente für die häufigsten Arten von Anlegern aufgezählt. Weitere
Informationen erhalten Sie vom Investor Services Department unter der Rufnummer +(353) 53 91 49999.
ANGABEN ZUM/ZUR ANTRAGSTELLER/IN:
(a) Name d. Antragstellers/Antragstellerin:
(b) Anschrift des Wohn-/Geschäftssitzes:
(c) Beruf (falls zutreffend):
(d) Geburtsdatum:
I. ZAHLUNGSINFORMATIONEN
(a) Name der Bank (mit BIC-Code, Fed Wire, SWIFT-Code oder BLZ), von der Ihre Zahlung an den Fonds überwiesen wird (die „überweisende
Bank“):
(b) Inhaber und Nummer des Kontos, das bei der überweisenden Bank belastet wird:
(c) Sind Sie Kunde/Kundin der überweisenden Bank?
JA 
NEIN
Sie müssen die Zahlung von einem auf Ihren Namen lautenden Konto überweisen. Zahlungen von Dritten werden nicht angenommen.
II. WEITERE INFORMATIONEN
Bitte bestimmen Sie, welcher der folgenden nummerierten Kategorien Sie angehören, und setzen Sie ein Häkchen neben diese Kategorie. Die unter
der jeweiligen Kategorie aufgeführten Unterlagen müssen der Verwaltungsstelle bereitgestellt werden und sämtliche Kopien müssen von einer
zuständigen Stelle** beglaubigt sein.
1.
 Bei anerkannten Personen 1 in anerkannten Ländern2
Name der Aufsichtsbehörde oder URL der Website: __________________________________________
Registrierungs-/Lizenz-Nr.: _____________________________________
Beglaubigte Kopie oder Original der Liste der zeichnungsberechtigten Personen mit der ordnungsgemäßen Ermächtigung, über das Konto zu
verfügen.
 Bei anerkannten Personen1 in anerkannten Ländern2, die im Auftrag Dritter handeln oder Anleger vermitteln (ist neben den oben
genannten Unterlagen noch Folgendes erforderlich):
Unterzeichnung von Anhang A
2.
 Bei natürlichen Personen, die auf eigene Rechnung handeln
Beglaubigte Kopie eines gültigen staatlich ausgestellten Identifikationsnachweises (z. B. Reisepass) und zwei verschiedene Nachweise des
derzeitigen Wohnsitzes, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen (z. B. Stromrechnung, Kontoauszug).
** Sämtliche Kopien können von einer der folgenden Stellen beglaubigt sein: einem Polizeibeamten, einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer, einem Notar, einem
Rechtsanwalt, Mitarbeitern einer Botschaft, eines Konsulats oder Ihrer Bank, einem zugelassenen Broker-Dealer oder einem anderen unter Aufsicht stehenden
Finanzinstitut. Jedes Dokument sollte mit der Aufschrift „Original vorgelegt“ oder „wahrheitsgetreue Kopie des Originaldokuments" gekennzeichnet sein. Das Dokument
sollte von der beglaubigenden Stelle unterzeichnet und mit ihrer Funktion und (ggf.) Lizenznummer versehen sein.
1 Eine „anerkannte Person“ ist ein unter Aufsicht stehendes Rechtssubjekt, bei dem es sich um ein Finanzinstitut (z. B. eine Bank, ein Broker-Dealer oder ein
Anlageberater), ein Kreditinstitut, einen Wirtschaftsprüfer, einen externen Steuerberater, einen qualifizierten unabhängigen Rechtsberater oder einen Anbieter von
Treuhand- oder Unternehmensdienstleistungen handelt.
2 Anerkannte Länder: EU-Mitgliedstaaten und Argentinien, Australien, Brasilien, Hongkong, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Mexiko, Neuseeland, Norwegen,
Schweiz, Singapur, Südafrika, USA, Kanalinseln und die Isle of Man, die niederländischen Überseegebiete Niederländische Antillen und Aruba, das französische
Überseegebiet Mayotte, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Saint-Pierre und Miquelon sowie Wallis und Futuna.
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Antrag
9. ANTI-GELDWÄSCHE-ERGÄNZUNG (FORTS.)
3.
 Bei börsennotierten Unternehmen (oder hundertprozentigen Tochtergesellschaften börsennotierter Unternehmen) in anerkannten
Ländern2
Name der Börse oder URL der Website der Börse: ______________________________________________________
Beglaubigte Kopie oder Original der Liste der zeichnungsberechtigten Personen mit der ordnungsgemäßen Ermächtigung, über das Konto zu
verfügen.
4.
 Bei Privatfirmen
Beglaubigte Kopie einer Bescheinigung der ordnungsgemäßen Gründung und aktuellen Zulassung zum Geschäftsbetrieb in der Gerichtsbarkeit,
in der die Gesellschaft gegründet wurde (z. B. Gründungs-/Registrierungsurkunde).
Beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags und der Satzung oder entsprechenden Gründungsdokumente.
Beglaubigte Kopie oder Original der ordnungsgemäßen Ermächtigung der Verwaltungsratsmitglieder, das Konto zu eröffnen/darüber zu
verfügen.
Beglaubigte Kopie oder Original der Liste der zeichnungsberechtigten Personen.
Original oder beglaubigte Kopie des Anteilbuchs/der Gesellschafterliste (wirtschaftliche Eigentümer) mit dem Namen jeder Person, die direkt
oder indirekt wirtschaftlicher Eigentümer von mehr als 25 % jeder stimmberechtigten oder nicht stimmberechtigten Klasse von Anteilen des
zukünftigen Anlegers ist oder Kontrolle über die Geschäftsleitung der Firma ausübt.
Original oder beglaubigte Kopie des Verzeichnisses der Verwaltungsratsmitglieder.
Bei 2 Verwaltungsratsmitgliedern: Beglaubigte Kopie eines gültigen staatlich ausgestellten Identifikationsnachweises (z. B. Reisepass) und 1
Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes, der nicht älter als 12 Monate sein darf (z. B. Stromrechnung, Kontoauszug); oder Feststellung der
Identität in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, wenn es sich nicht um natürliche Personen handelt.
 Bei Privatfirmen, die sich nicht in anerkannten Ländern befinden (ist neben den oben genannten Unterlagen noch Folgendes erforderlich)
Für alle wirtschaftlichen Eigentümer wie oben beschrieben: Beglaubigte Kopie eines gültigen staatlich ausgestellten Identifikationsnachweises
(z. B. Reisepass) und 1 Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes, der nicht älter als 12 Monate sein darf (z. B. Stromrechnung, Kontoauszug); oder
Feststellung der Identität in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, wenn es sich nicht um natürliche Personen handelt.
5.
 Bei öffentlichen Rechtsträgern4 in anerkannten Ländern2
Bitte geben Sie die URL einer
__________________________
einschlägigen
Website
an,
aus
der
der
Status
als
öffentlicher
Rechtsträger
hervorgeht.
Beglaubigte Kopie oder Original der Liste zeichnungsberechtigter Personen mit der ordnungsgemäßen Ermächtigung, über das Konto zu
verfügen.
6.
 Bei anderen Behörden in anerkannten Ländern, die nicht als öffentlicher Rechtsträger gemäß obiger Definition gelten
Beglaubigte Kopie des jeweiligen Gründungsdokuments.
Beglaubigte Kopie oder Original der Liste der zeichnungsberechtigten Personen mit der ordnungsgemäßen Ermächtigung, über das Konto zu
verfügen.
Namen aller Amtsträger des öffentlichen Rechtsträgers.
 Bei öffentlichen Rechtsträgern und anderen Behörden, die sich nicht in anerkannten Ländern 2 befinden (ist neben allen oben
genannten Unterlagen noch Folgendes erforderlich)
Bei 2 Amtsträgern: Beglaubigte Kopie eines gültigen staatlich ausgestellten Identifikationsnachweises (z. B. Reisepass) und 1 Nachweis des
derzeitigen Wohnsitzes, der nicht älter als 12 Monate sein darf (z. B. Stromrechnung, Kontoauszug).
Es ist zu beachten, dass öffentliche Rechtsträger/örtliche Behörden in bestimmten Gerichtsbarkeiten in die Kategorie von Rechtssubjekten
fallen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle politisch exponierter Personen befinden, so dass vor der Kontoeröffnung zusätzliche
Dokumente und die Zustimmung der Verwaltungsstelle erforderlich sind.
7.
 Bei Pensionsfonds in anerkannten Ländern, die Altersvorsorgeleistungen für Mitarbeiter bieten2
Beglaubigte Kopie der Zulassung durch die zuständige Steuerbehörde.
Original oder beglaubigte Kopie der ordnungsgemäßen Ermächtigung der Verwaltungsratsmitglieder, das Konto zu eröffnen/darüber zu
verfügen. Beglaubigte Kopie des Nachweises, dass die den Anleger vertretende Person bevollmächtigt ist (Treuhandvertrag, Satzung oder
Gründungsurkunde). Beglaubigte Kopie oder Original der Liste der zeichnungsberechtigten Personen.
8.
 Bei Pensionsfonds in anerkannten Ländern2, wenn obiger Punkt 7 nicht anwendbar ist
Beglaubigte Kopie der Zulassung durch die zuständige Steuerbehörde.
Beglaubigte Kopie des jeweiligen Gründungsdokuments.
Namen der Treuhänder/Verwaltungsratsmitglieder/leitenden Angestellten oder gleichgestellten Personen.
Original oder beglaubigte Kopie der ordnungsgemäßen Ermächtigung der Verwaltungsratsmitglieder, das Konto zu eröffnen/darüber zu
verfügen.
Beglaubigte Kopie oder Original der Liste der zeichnungsberechtigten Personen.
3 Ein börsennotiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, das zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen ist.
4 Ein öffentlicher Rechtsträger ist eine Körperschaft: (a) der öffentliche Funktionen nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft und über die sekundäre Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft übertragen wurden, (b) deren Identität öffentlich verfügbar, transparent und nach Auffassung von BNYM sicher
ist; (c) die einer Institution der Europäischen Gemeinschaft oder der öffentlichen Hand eines EEA-Mitgliedstaats gegenüber rechenschaftspflichtig ist oder (d) bei der es sich um eine gemäß dem
Freedom of Information Act (Gesetz über Informationsfreiheit) von 1997 gegründete Körperschaft, Organisation oder Gruppe handelt.
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Legg Mason Global Funds plc
Antrag
9. ANTI-GELDWÄSCHE-ERGÄNZUNG (FORTS.)
9.
 Bei allen anderen Pensionsfonds (ist neben den oben in Punkt 7 genannten Unterlagen noch Folgendes erforderlich)
Für den/die Verwalter/Treuhänder/Controller: Beglaubigte Kopie eines gültigen staatlich ausgestellten Identifikationsnachweises (z. B.
Reisepass) und 1 Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes, der nicht älter als 12 Monate sein darf (z. B. Stromrechnung, Kontoauszug); oder
Feststellung der Identität in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, wenn es sich nicht um natürliche Personen handelt.
10.  Bei Privat-Trusts
Beglaubigte Kopie des Treuhandvertrags oder eines gleichwertigen Gründungsdokuments.
Beglaubigte Kopie oder Original der ordnungsgemäßen Ermächtigung der Treuhänder, das Konto zu eröffnen/darüber zu verfügen.
Beglaubigte Kopie oder Original der Liste der zeichnungsberechtigten Personen.
Liste der wirtschaftlichen Eigentümer/Controller, falls diese nicht schon im Treuhandvertrag genannt sind.
Bei 2 Treuhändern: Beglaubigte Kopie eines gültigen staatlich ausgestellten Identifikationsnachweises (z. B. Reisepass) und 1 Nachweis des
derzeitigen Wohnsitzes, der nicht älter als 12 Monate sein darf (z. B. Stromrechnung, Kontoauszug); oder Feststellung der Identität in der
gesetzlich vorgeschriebenen Form, wenn es sich nicht um natürliche Personen handelt.
 Bei Privat-Trusts, die sich nicht in anerkannten Ländern befinden (ist neben den oben genannten Unterlagen noch Folgendes
erforderlich)
Für
den/die
Eigentümer/Controller/Treugeber/Begünstigten:
Beglaubigte
Kopie
eines
gültigen
staatlich
ausgestellten
Identifikationsnachweises (z. B. Reisepass) und 1 Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes, der nicht älter als 12 Monate sein darf (z. B.
Stromrechnung, Kontoauszug); oder Feststellung der Identität in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, wenn es sich nicht um natürliche
Personen handelt.
11.  Bei Personengesellschaften
Beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags oder entsprechende Auszüge.
Beglaubigte Kopie oder Original der ordnungsgemäßen Ermächtigung des/der persönlichen haftenden Gesellschafter/s, das Konto zu
eröffnen/darüber zu verfügen.
Beglaubigte Kopie oder Original der Liste der zeichnungsberechtigten Personen.
Bei 2 Gesellschaftern: Beglaubigte Kopie eines gültigen staatlich ausgestellten Identifikationsnachweises (z. B. Reisepass) und 1 Nachweis
des derzeitigen Wohnsitzes, der nicht älter als 12 Monate sein darf (z. B. Stromrechnung, Kontoauszug).
 Bei Personengesellschaften, die sich nicht in anerkannten Ländern befinden2 (ist neben den oben genannten Unterlagen noch
Folgendes erforderlich)
Bei wirtschaftlichen Eigentümern, die natürliche oder juristische Personen sind, die letztendlich Anspruch auf oder die Kontrolle über
mindestens 25 % des Kapitals oder der Gewinne der Personengesellschaft haben, oder natürliche Personen, die anderweitig die Kontrolle
über die Leitung der Personengesellschaft ausüben, eine beglaubigte Kopie eines gültigen staatlich ausgestellten Identifikationsnachweises
(z. B. Reisepass) und 1 Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes, der nicht älter als 12 Monate sein darf (z. B. Stromrechnung, Kontoauszug);
oder Feststellung der Identität in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, wenn es sich nicht um natürliche Personen handelt.
12.  Bei eingetragenen karitativen Einrichtungen/Stiftungen in anerkannten Ländern2
Beglaubigte Kopie der Genehmigung durch die zuständige Steuerbehörde oder Nachweis der Anerkennung des Gemeinnützigkeitsstatus
durch das Finanzamt oder eine andere zuständige Stelle.
Beglaubigte Kopie oder Original der ordnungsgemäßen Ermächtigung, aus der hervorgeht, wer über das Konto verfügen darf. Die
Ermächtigung muss von dem Gesellschafter/der Person/dem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet sein.
Beglaubigte Kopie oder Original der Liste der zeichnungsberechtigten Personen.
13.  Bei allen anderen karitativen Einrichtungen/Stiftungen
Beglaubigte Kopie des jeweiligen Gründungsdokuments (oder des geprüften Jahresabschlusses).
Beglaubigte Kopie der ordnungsgemäßen Ermächtigung, aus der hervorgeht, wer über das Konto verfügen darf. Die Ermächtigung muss von
dem Gesellschafter/der Person/dem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet sein.
Beglaubigte Kopie oder Original der Liste der zeichnungsberechtigten Personen.
Name jedes Treuhänders/Verwaltungsratsmitglieds/Leiters (oder jeder gleichgestellten Person).
Bei zwei Treuhändern/Verwaltungsratsmitgliedern/Leitern/Vorstandsmitgliedern: Beglaubigte Kopie eines gültigen staatlich ausgestellten
Identifikationsnachweises (z. B. Reisepass) und 1 Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes, der nicht älter als 12 Monate sein darf (z. B.
Stromrechnung, Kontoauszug).
14.  Bei Vereinen und Personenvereinigungen
Schriftliche Darstellung des Rechtsstatus und Zweck des Vereins/der Personenvereinigung mit den Namen aller Vorstandsmitglieder.
Beglaubigte Kopie oder Original der ordnungsgemäßen Ermächtigung, aus der hervorgeht, wer befugt ist, das Konto zu eröffnen/über das
Konto zu verfügen.
Beglaubigte Kopie oder Original der Liste der zeichnungsberechtigten Personen.
Bei 2 Vorstandsmitgliedern: Beglaubigte Kopie eines gültigen staatlich ausgestellten Identifikationsnachweises (z. B. Reisepass) und 1
Nachweis des derzeitigen Wohnsitzes, der nicht älter als 12 Monate sein darf (z. B. Stromrechnung, Kontoauszug).
15.  Bei Investmentfonds
Verkaufsprospekt oder Emissionserklärung.
Beglaubigte Kopie oder Original der ordnungsgemäßen Ermächtigung der Verwaltungsratsmitglieder oder anderen Bevollmächtigten, das
Konto zu eröffnen/darüber zu verfügen.
Beglaubigte Kopie oder Original der Liste der zeichnungsberechtigten Personen.
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Antrag
9. ANTI-GELDWÄSCHE-ERGÄNZUNG (FORTS.)
ANHANG A
Muss von anerkannten Personen in einem anerkannten Land unterzeichnet sein, die im Auftrag Dritter handeln oder Anleger vermitteln
Wir treten als ________________________________________ [Beziehung angeben, z. B. Verwaltungsstelle, Nominee, Depotbank, Manager, Treuhänder, Bank oder
andere Beziehung angeben] für ________________________________________________________________ [Art(en) von Kunden angeben, für die Anteile gezeichnet
werden, z. B. Fonds, Trust, natürliche Person oder andere Art von Rechtssubjekt angeben] auf, die in ___________________________________________________
[Name des Lands/der Länder angeben] ansässig sind oder nach den Gesetzen dieses Lands/dieser Länder gegründet wurden. Zur Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung unterstehen wir der Aufsicht des/der ________________________________________________________________ [vollständigen Namen des
Aufsichtsorgans angeben]. Unsere Lizenz- bzw. Registrierungsnummer lautet ______________________________________ [Nummer angeben].
Wir versichern und erklären Folgendes:
1.
Wir haben bei den vermittelten Anlegern die gebotene Sorgfalt für Kunden walten lassen und ggf. eine gründlichere Due-Diligence-Prüfung durchgeführt (z. B. bei
politisch exponierten Personen). Außerdem haben wir ggf. bei wirtschaftlichen Eigentümern des/der Anleger/s die Due-Diligence-Prüfung für Kunden durchgeführt.
2.
Wir werden bei allen neuen Anlegern und ggf. deren wirtschaftlichen Eigentümern diese Legitimations- und Due-Diligence-Prüfung durchführen.
3.
Insoweit als dies durch anwendbare Gesetze und Vorschriften der Gerichtsbarkeit, deren Aufsicht wir unterstehen, vorgeschrieben ist, führen wir eine
Identitätsfeststellung und Legitimationsprüfung des/der vermittelten Anleger/s durch und speichern die Informationen, wie z. B. den gesetzlichen Namen und
Nachweis des aktuellen ständigen Wohnsitzes.
4.
Wenn es sich bei dem/den vermittelten Anleger/n oder dessen/deren wirtschaftlichen Eigentümern um eine Bank bzw. eine Zweigstelle, Niederlassung oder
Vertretung einer Bank handelt, haben wir alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen bzw. werden alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den Nachweis zu erbringen,
dass die Bank eine physische Niederlassung besitzt oder mit einem unter Aufsicht stehenden Rechtssubjekt verbunden ist. Wir nehmen keine Anlagen von oder im
Namen von Banken an, die keine physische Niederlassung besitzen bzw. nicht mit einem unter Aufsicht stehenden Rechtssubjekt verbunden sind.
5.
Wir werden die Transaktionen unserer Kunden auf verdächtige Aktivitäten überwachen und die nach Maßgabe der anwendbaren Gesetze der Gerichtsbarkeit, deren
Aufsicht wir unterstehen, erforderlichen Meldungen machen.
6.
Wir haben überprüft und bestätigt, dass keine der vermittelten Anleger, der die vermittelten Anleger kontrollierenden oder von diesen kontrollierten Personen, der
Personen, die materielle Eigentumsansprüche an den vermittelten Anlegern haben, oder der Personen, für die ein vermittelter Anleger als Nominee auftritt, auf einer
Liste verbotener Länder, Gebiete, Rechtssubjekte und natürlicher Personen erscheinen, die vom OFAC (Office of Foreign Assets Control) oder der EU (Gesamtliste
der Personen und Organisationen, gegen die Sanktionen verhängt wurden) zusammengestellt und aktualisiert wird.
7.
Wir bestätigen, dass BNY Mellon Investment Servicing (International) Limited sich darauf verlässt, dass wir ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf vermittelte Anleger und
ggf. die wirtschaftlichen Eigentümer dieser Anleger Rechnung tragen (die fortlaufende Überwachung ausgenommen).
8.
Wir bewahren die Identitätsnachweise der vermittelten Anleger und ggf. der wirtschaftlichen Eigentümer dieser Anleger mindestens fünf Jahre nach Beendigung
unseres Verhältnisses zu dem vermittelten Anleger auf.
9.
Wir erklären uns damit einverstanden, Ihnen auf Verlangen die von uns aufbewahrten Identitätsnachweise bezüglich der vermittelten Anleger unverzüglich zukommen
zu lassen, insoweit dies nach anwendbaren Gesetzen und Vorschriften der Gerichtsbarkeit, deren Aufsicht wir unterstehen, zulässig ist.
Unterschrift:
Name:
Title:
10. WEITERE INFORMATIONEN
Kreuzen Sie dieses Kästchen an, wenn Sie weitere Informationen über die von Legg Mason angebotenen Produkte wünschen oder wir
diesbezüglich Kontakt zu Ihnen aufnehmen sollen.

1 Eine „politisch exponierte Person“ ist eine natürliche Person, die eine einflussreiche öffentliche Funktion ausübt bzw. in den vergangenen Jahren ausgeübt hat, wie z. B. folgende Personen (mittlere
oder niedrigere Funktionsträger gehören nicht dazu):
(a) bestimmte Amtsträger oder (b) ein Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines staatlichen Unternehmens.
Als „bestimmte Amtsträger“ werden folgende Amtsträger bezeichnet (darunter auch Beamte von Institutionen der Europäischen Gemeinschaft oder eines internationalen Organs):
(a) ein Staats- oder Regierungsoberhaupt, ein Staatsminister oder stellvertretender Staatsminister; (b) ein Parlamentsabgeordneter; (c) ein Mitglied des obersten Gerichtshofs, Verfassungsgerichts
oder sonstigen hohen Justizorgans, dessen Entscheidungen nur unter außergewöhnlichen Umständen angefochten werden können; (d) ein Mitglied eines Rechnungshofs oder eines Zentralbankrats
oder (e) ein Botschafter, Geschäftsträgers oder ranghoher Offizier der Streitkräfte.
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Legg Mason Global Funds plc
Erklärung (für nicht in Irland ansässige Personen)
STREICHEN SIE DIE NICHT ZUTREFFENDEN UNTERSTRICHENEN TEXTSTELLEN, UND UNTERZEICHNEN UND DATIEREN SIE
ANSCHLIESSEND DIE ERKLÄRUNG.
Antragsteller, deren Wohnsitz sich außerhalb von Irland befindet, müssen nach den Vorschriften der irischen Finanzbehörde „Revenue Commissioners“ folgende
Erklärung in einem von ihr bewilligten Format abgeben, damit bei Zahlungen kein Steuerabzug vorgenommen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Erklärung für
alle anschließenden Käufe von Anteilen gilt, sofern sie dann noch zutreffend ist. Die in dieser Erklärung verwendeten Begriffe sind nachfolgend im Abschnitt „Definitionen“
definiert.
Dieses Formular wurde von der Finanzbehörde „Revenue Commissioners“ genehmigt und kann gegebenenfalls überprüft werden. Die Abgabe einer falschen Erklärung ist
eine strafbare Handlung. Bitte kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an und unterschreiben Sie unten, oder füllen Sie die beiliegende Erklärung für in Irland ansässige
steuerbefreite Personen aus. Dem Antrag muss eine Erklärung bezüglich des Wohnsitzes beiliegen.
ZUTREFFENDES ANKREUZEN

ERKLÄRUNG IM EIGENEN NAMEN*
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir den Zeichnungsantrag für Anteile im eigenen Namen/im Namen eines Unternehmens stelle/n und dass ich/wir/das Unternehmen an den
Anteilen berechtigt bin/sind/ist, bezüglich derer diese Erklärung abgegeben wird, und dass:
-
ich/wir/das Unternehmen meinen/unseren Wohnsitz/seinen Sitz nicht in Irland habe/n bzw. hat UND
-
dass ich/wir/das Unternehmen Sie schriftlich in Kenntnis setzen werde/n bzw. wird, wenn ich/wir/das Unternehmen in Irland ansässig werde/n bzw. wird.

ERKLÄRUNG ALS VERMITTLER*
Ich/Wir stelle/n den Zeichnungsantrag für Anteile im Namen anderer Personen, die an den Anteilen wirtschaftlich berechtigt sind, und ich/wir erkläre/n, dass:
-
meines/unseres Wissens nach keiner der wirtschaftlichen Eigentümer in Irland ansässig oder gewöhnlich in Irland ansässig ist und
-
sämtliche Zeichnungsanträge für Anteile, die von mir/uns ab dem Datum dieses Antrags gestellt werden, im Auftrag dieser Personen erfolgen, sofern ich/wir Sie zum
Zeitpunkt des Antrags nicht ausdrücklich über das Gegenteil in Kenntnis setze/n, und
-
ich/wir Sie schriftlich in Kenntnis setzen werde/n, wenn mir/uns bekannt wird, dass eine Person, in deren Namen ich/wir Anteile halte/n, in Irland ansässig wird.
Name und Anschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin:
Unterschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin oder des/der Zeichnungsbevollmächtigten:
Stellung des/der Zeichnungsbevollmächtigten (falls zutreffend):
(Erklärende/r)
Datum:
Gemeinsame Antragsteller:
Namen:
Unterschriften:
WICHTIGE HINWEISE:
1.
Erklärungen von Gebietsfremden unterliegen der Prüfung durch die irische Finanzbehörde „Revenue Commissioners“. Die Abgabe einer falschen Erklärung gilt als
strafbare Handlung.
2.
Diese Erklärung ist nur dann gültig, wenn sie von dem/der Antragsteller/in unterzeichnet ist. Bei mehreren Antragstellern müssen alle Personen unterschreiben.
Wenn der Antragsteller ein Unternehmen ist, muss die Erklärung von einem/einer bevollmächtigten leitenden Angestellten unterzeichnet werden.
3.
Wird diese Erklärung kraft einer Vollmacht unterzeichnet, muss als Nachweis der Unterschrift eine Kopie der Vollmacht eingereicht werden.
4.
Antragsteller, bei denen es sich um in Irland ansässige steuerbefreite Personen handelt, sollten bei der Verwaltungsstelle die gesonderte Erklärung für in Irland
ansässige steuerbefreite Personen anfordern.
DEFINITIONEN:
(i)
„in Irland ansässig“ bedeutet (a) im Falle einer Einzelperson eine Person, die für die Zwecke der Besteuerung in Irland ansässig ist, (b) im Falle eines Trusts ein
Trust, der für die Zwecke der Besteuerung in Irland angesiedelt ist, und (c) im Falle eines Unternehmens ein Unternehmen, das für die Zwecke der Besteuerung in
Irland ansässig ist.
-
Eine Einzelperson wird als in einem Steuerjahr in Irland ansässig angesehen, (a) wenn sie in diesem Steuerjahr mindestens 183 Tage in Irland verbringt oder
(b) insgesamt 280 Tage in Irland verbracht hat, wenn man die in diesem Steuerjahr in Irland verbrachten Tage zusammen mit den im vorhergehenden Jahr in Irland
verbrachten Tagen berücksichtigt. Wenn eine natürliche Person in einem Steuerjahr nicht mehr als 30 Tage in Irland verbracht hat, werden diese Tage nicht für den
zweijährigen Maßstab berücksichtigt. Als Anwesenheit in Irland an einem Tag gilt die persönliche Anwesenheit einer natürlichen Person am Ende des Tages
(Mitternacht).
-
Ein Trust wird im Allgemeinen als irischer Ortsansässiger angesehen, wenn dessen Vermögensverwalter alle ortsansässig in Irland sind.
-
Ein Unternehmen mit Hauptverwaltung und Leitung in Irland ist in Irland ansässig, egal wo es gegründet wurde. Ein in Irland gegründetes Unternehmen, dessen
Hauptverwaltung und Leitung sich nicht in Irland befinden, ist in Irland ansässig, es sei denn, (a) das Unternehmen oder ein verbundenes Unternehmen tätigt
Geschäfte in Irland und das Unternehmen wird letztendlich von Personen geleitet, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in Ländern, mit denen Irland ein
Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, ansässig sind, oder das Unternehmen bzw. ein verbundenes Unternehmen ist eine Gesellschaft, die an einer
anerkannten Wertpapierbörse in der EU oder in einem Land notiert ist, das ein Steuerabkommen mit Irland geschlossen hat, oder (b) das Unternehmen wird gemäß
dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und einem anderen Land als nicht in Irland ansässig betrachtet. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Bestimmung des Sitzes eines Unternehmens für steuerliche Zwecke in einigen Fällen komplex sein kann und dass Erklärende die geltenden gesetzlichen
Bestimmungen beachten müssen, die in § 23A der Abgabenordnung „Taxes Consolidation Act“ von 1997 zu finden sind.
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Legg Mason Global Funds plc
Erklärung (für nicht in Irland ansässige Personen)
(ii) „Gewöhnlicher Ortsansässiger in Irland“ ist (a) im Falle einer natürlichen Person eine Person, die für die Zwecke der Besteuerung gewöhnlich in
Irland ansässig ist, (b) im Falle eines Trusts ein Trust, der für die Zwecke der Besteuerung gewöhnlich in Irland ansässig ist. Der Begriff
„gewöhnliche Ansässigkeit“ bzw. „gewöhnlicher Wohnsitz/Sitz“ bezieht sich im Unterschied zur „Ansässigkeit“ bzw. zum „Wohnsitz/Sitz“ auf die
Lebensgewohnheiten einer Person und bezeichnet Ansässigkeit an einem ständigen Aufenthaltsort.
Eine natürliche Person, die in drei aufeinander folgenden Steuerjahren in Irland wohnhaft ist, hat ab Beginn des vierten Steuerjahres ihren
gewöhnlichen Wohnsitz in Irland.
Eine natürliche Person mit gewöhnlichem Wohnsitz in Irland gilt nach Ablauf von drei aufeinander folgenden Steuerjahren, in denen sie nicht in
Irland wohnhaft war, nicht mehr als gewöhnlich in Irland ansässig. Eine natürliche Person, die 1999/2000 in Irland ansässig ist und ihren
gewöhnlichen Wohnsitz in Irland hat und in diesem Steuerjahr aus Irland wegzieht, gilt noch bis zum Ende des Steuerjahres 2002/2003 als
gewöhnlich in Irland ansässig.
(iii) Eine „in Irland ansässige steuerbefreite Person“ ist eine Person, die in Irland ansässig ist oder ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Irland hat, jedoch
nach den Steuergesetzen in Irland oder nach den Gepflogenheiten bzw. durch die Genehmigung der irischen Finanzbehörde „Revenue
Commissioners“ berechtigt ist, Anteile zu besitzen, ohne dass dadurch der steuerliche Status der Gesellschaft beeinträchtigt würde oder die
Gesellschaft in Irland dazu verpflichtet wäre, Steuern auszuweisen, wenn diese Person eine Ausschüttung in Bezug auf die Anteile erhalten
oder die Anteile verkaufen würde. Eine Liste der Personen, die gegenwärtig als „in Irland ansässige steuerbefreite Personen“ gelten, entnehmen
Sie bitte der gesonderten Erklärung für in Irland ansässige steuerbefreite Personen.
(iv) Ein „Vermittler“ ist eine Person, die:
-
ein Geschäft führt, das in der Entgegennahme von Zahlungen von einer in Irland ansässigen Kapitalanlagegesellschaft im Namen Dritter
besteht oder solche Zahlungen mit einschließt, oder
-
Anteile an einer Kapitalanlagegesellschaft im Namen Dritter hält.
Schadloshaltung
Durch Unterzeichnung der obigen Erklärung erkläre ich mich/erklären wir uns damit einverstanden, die Gesellschaft, den Anlagemanager und die
Verwaltungsstelle (jeweils eine „schadlos gehaltene Partei“) in Bezug auf etwaige Ansprüche, Forderungen, Verfahren, Verbindlichkeiten, Schäden,
Verluste, Kosten und Aufwendungen schadlos zu halten, die der schadlos gehaltenen Partei direkt oder indirekt entstanden sind, weil die hier
abgegebene Erklärung nicht korrekt war oder ich/wir es versäumt habe/n, die Gesellschaft, den Anlagemanager oder die Verwaltungsstelle über eine
Änderung meines/unseres Status, die dazu führte, dass die hierin enthaltene Erklärung nach dem Datum der Erklärung nicht mehr stimmte, in
Kenntnis zu setzen.
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Erklärung (für in Irland ansässige steuerbefreite Personen)
STREICHEN SIE DIE NICHT ZUTREFFENDEN UNTERSTRICHENEN TEXTSTELLEN,
UND UNTERZEICHNEN UND DATIEREN SIE ANSCHLIESSEND DIE ERKLÄRUNG.
Dieses Formular wurde von der Finanzbehörde „Revenue Commissioners“ genehmigt und kann gegebenenfalls überprüft werden. Die Abgabe einer falschen
Erklärung ist eine strafbare Handlung. Bitte kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an und unterschreiben Sie unten. Dem Antrag muss eine Erklärung
bezüglich des Wohnsitzes beiliegen.
Ich erkläre, dass die in dieser Erklärung enthaltenen Angaben richtig sind und der Wahrheit entsprechen. Des Weiteren erkläre ich, dass ich die Anteile im
Namen des unten angegebenen Antragstellers bzw. der Antragstellerin beantrage, der/die an den Anteilen berechtigt ist, bezüglich derer diese Erklärung
abgegeben wird, und eine wie in § 739(D)(6) der Abgabenordnung „Taxes Consolidation Act“ von 1997 genannte Person ist, d. h. (Zutreffendes bitte
ankreuzen):

eine Pensionskasse

eine Gesellschaft im Lebensversicherungsgeschäft im Sinne von § 706TCA 1997

eine Kapitalanlagegesellschaft

ein spezieller Investmentfonds

eine Anlagegesellschaft, für die § 731 (5)(a) TCA 1997 gilt

eine karitative Organisation im Sinne von § 739D(6)(f)(i) TCA 1997

eine zulässige Managementgesellschaft

ein spezielles Unternehmen

im Sinne von § 784A(2) TCA 1997 von der Einkommens- und Kapitalertragssteuer befreit (weitere Anforderungen sind nachfolgend unter „Zugelassener
Fondsmanager“ aufgeführt).
Zusätzliche Anforderungen, wenn die Erklärung im Namen einer karitativen Einrichtung ausgefüllt wird
Des Weiteren erkläre ich, dass die Anteile, bezüglich derer diese Erklärung abgegeben wird, zum Zeitpunkt dieser Erklärung ausschließlich für wohltätige
Zwecke gehalten werden und:
-
einen Teil des Vermögens einer Personengruppe oder eines Trusts darstellen, die/der von der Finanzbehörde „Revenue Commissioners“ als ein/e
ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken eingerichtete/r Gruppe oder Trust behandelt wird, oder
-
nach den Regeln oder Vorschriften, die durch die Satzung, Gründungsurkunde, einen Erlass, Treuhandvertrag oder ein Testament festgelegt wurden,
ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken gehalten und von der Finanzbehörde „Revenue Commissioners“ entsprechend behandelt werden.
-
Ich garantiere, dass ich, sobald die in Absatz (7)(d) von Anhang 2B TCA 1997 genannte Person keine Person laut § 739D(6)(f)(i) TCA 1997 mehr ist, die
Kapitalanlagegesellschaft schriftlich auf diese Tatsache aufmerksam machen werde.
Zusätzliche Anforderungen, wenn die Erklärung im Namen eines zugelassenen Fondsmanagers („Qualifying Fund Manager“) ausgefüllt wird
Des Weiteren erkläre ich, dass die Anteile, bezüglich derer diese Erklärung abgegeben wird, zum Zeitpunkt dieser Erklärung:
-
Vermögensgegenstände eines *zugelassenen Pensionsfonds/zugelassenen „Minimum Retirement Fund“ sind und
-
von dem/der Erklärenden für die unten aufgeführte Einzelperson verwaltet werden, die ein wirtschaftliches Anrecht auf die Anteile hat.
Ich verpflichte mich, die Kapitalanlagegesellschaft schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn die Anteile nicht mehr Vermögensgegenstände des *zugelassenen
Pensionsfonds/zugelassenen „Minimum Retirement Fund“ sind. Dies gilt auch für den Fall, dass die Anteile auf einen anderen derartigen Fonds übertragen
werden.
Name und Anschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin:
Irische Steuernummer2:
Zeichnungsbevollmächtigte/r3:
(Herr/Frau)
(Erklärende/r)
Funktion, in der die Erklärung abgegeben wird:
Datum:
WICHTIGE HINWEISE
1
Dieses Formular wurde von der Finanzbehörde „Revenue Commissioners“ genehmigt und kann gegebenenfalls überprüft werden. Die Abgabe einer
falschen Erklärung ist eine strafbare Handlung.
2
Für die Steuernummer in Bezug auf eine Person gilt die Bedeutung, die diesem Ausdruck durch § 885 TCA 1997 in Bezug auf eine „näher bezeichnete
Person“ im Sinne dieses Abschnittes verliehen wird. Bei einer karitativen Einrichtung geben Sie bitte die „Charity Exemption Number“ (CHY –
Steuerbefreiungsnummer der karitativen Einrichtung) an, die von der Finanzbehörde zugeteilt wurde. Bei einem zugelassenen Fondsmanager geben Sie
bitte die Steuernummer des wirtschaftlichen Eigentümers der Anteile an.
3
Bei (i) einer steuerbefreiten Pensionskasse muss die Verwaltungsstelle die Erklärung unterzeichnen; (ii) bei einer Altersrente, für die § 784 oder 785 TCA
1997 gilt, muss die Person, die die Bewilligung der Altersrenten ausführt, die Erklärung unterzeichnen; (iii) bei einem Treuhandplan müssen die
Treuhänder die Erklärung unterzeichnen. Bei einer karitativen Einrichtung muss die Erklärung von den Treuhändern oder sonstigen bevollmächtigten
leitenden Angestellten einer ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken im Sinne von §§ 207 und 208 TCA 1997 errichteten Personengruppe oder eines
Trusts unterzeichnet werden. Bei einem Unternehmen muss die Erklärung von einem/einer bevollmächtigten leitenden Angestellten unterzeichnet werden.
Bei einem Unit Trust muss sie von den Trustees unterzeichnet werden. In allen anderen Fällen muss sie von einem/einer bevollmächtigten leitenden
Angestellten des betreffenden Rechtssubjekts oder einer Person unterschrieben werden, der von dem Rechtssubjekt eine Vollmacht erteilt wurde. In
letztgenanntem Fall sollte der Erklärung eine Kopie der Vollmacht beigefügt werden.
Juli 2012
12
K
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