KAMMER - EXPRESS M O N AT S B L AT T D E R Z A H N Ä R ZT E K A M M E R B R E M E N In die Zukunft schauen und vorsorgen: Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht Änderung des Betreuungsrechts per 01.09.2009 Seite 4/5 10-2009 JAH RE KA MM ER BR EM EN 2 Vorwort Unsere Ansprechpartner für Sie: Buchhaltung Pamela Behnken Tel.:0421 33303-20 / E-Mail: [email protected] Sekretariat / Kammer-Express / Online-Kommunikation Astrid Schulz Tel.:0421 33303-22 / E-Mail: [email protected] Geschäftsführung Jörg Bauer Tel.:0421 33303-33 / E-Mail: [email protected] Mitgliederverwaltung / ZÄ -Stelle Dominic Hartwich Tel.:0421 33303-44 / E-Mail: [email protected] GOZ / GOÄ / MPG / Patientenberatung / Sachverständigenkommission Renate Friedrich-Qorrolli Tel.:0421 33303-60 / E-Mail: [email protected] Ausbildung / Schlichtungsstellen / Patientenberatung / Gutachten / Fachmessen Jutta Bernet Tel.:0421 33303-66 / E-Mail: [email protected] Fort- und Weiterbildung Rubina Ordemann Tel.: 0421 33303-77 / E-Mail: [email protected] Thorsten Hogrefe Tel.: 0421 33303-70 / E-Mail: [email protected] Impressum Herausgeber: Zahnärztekammer Bremen Haus der Zahnärzte Universitätsallee 25 • 28359 Bremen Telefon: 0421 33303-0 • Fax: 0421 33303-23 E-Mail: [email protected] www.zaek-hb.de Der Vorstand: Dr. Brita Petersen Dr. Wolfgang Menke Dr. Wolf-Peter Behnke Andreas Bösch Dr. Dr. Lür Köper Tel.: 0421 564241 Tel.: 04 21 449025 Tel.: 0421 601336 Tel.: 0471 77055 Tel.: 0421 611661 Redaktionsleitung, Textchefin, Chefin vom Dienst, Bildredakteurin: Astrid Schulz Tel.: 0421 33303-22 Autoren dieser Ausgabe: Praxisbegehung ante portas! Vielleicht (oder hoffentlich) wird es in Berlin ab Oktober eine neue Regierungskonstellation geben… Ganz sicher aber ist, dass die senatorische Dienststelle in Bremen ab Oktober 2009 mit ihren Begehungen von Zahnarztpraxen beginnt. Durch intensive Vorgespräche konnten wir im Gegensatz zu anderen Länderkammern ein sehr gutes Verhältnis zur Aufsichtsbehörde herstellen und sogar eine „Musterbegehung“ in den Praxisräumen unseres Vizepräsidenten Dr. Wolfgang Menke am 15. Juli dieses Jahres erwirken. Diese Erstbegehung durch Angelika Springer war sehr stark an den RKI-Richtlinien ausgerichtet und machte deutlich, dass eine genaue Dokumentation (Hygieneplan, Arbeitsanweisungen, Chargendokumentation, Risikobewertungen von Instrumenten, etc.) sowie eine ordnungsgemäße Praxiseinrichtung unabdingbare Voraussetzung für das Bestehen einer solchen Begehung sind. Wir haben darüber im Detail in unseren Fortbildungsveranstaltungen „Praxisbegehung leicht gemacht“ informiert. Sollten Sie an keiner dieser Veranstaltungen teilgenommen haben, empfehle ich Ihnen, Ihren Wissensstand bezüglich „Praxisbegehung“ umgehend zu überprüfen und nötigenfalls zu komplettieren. Alle nötigen Unterlagen und Dokumente dafür haben wir für Sie auf unserer ZÄK-Homepage in der Rubrik ➝ Für Zahnärzte und Praxisteam unter ➝ Medizinproduktegesetz bereitgestellt. Gerne lässt Ihnen auch unsere Kammermitarbeiterin Renate Friedrich-Qorrolli (0421 33303-60 oder [email protected]) die Unterlagen zukommen. Jörg Bauer (jb), Jutta Bernet (jub), Renate Friedrich-Qorrolli (rf ), Dr. Uwe Matzen (un), W. M. Nentwig (wn), Rubina Ordemann (ro), Astrid Schulz (as) Ich wünsche Ihnen nun viel Spaß beim Lesen! Gestaltung: Herzlichst Bekim Brljajoli / ecce:media GbR, Bremen Tel.: 0421 2222492 Fotonachweis: Studio Gielen; Zahnärztekammer Bremen; Titelfoto: Franz Pfluegel – fotolia.com Ihr Druck: Merlin, Bremen Auflage: 850 Stück Diese Mitgliederinformation enthält amtliche Bekanntmachungen der Zahnärztekammer Bremen gem. § 8 Abs. 3 der Satzung. Wenn in Texten des Kammer-Express die weibliche Form nicht der männlichen Form beigestellt ist, so ist der Grund dafür allein die bessere Lesbarkeit. Wo sinnvoll, ist selbstverständlich immer auch die weibliche Form gemeint. Wolf-Peter Behnke Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen über nimmt die Zahnärztekammer Bremen keine Haftung. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Zahnärztekammer Bremen mit Quellenangabe. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen. 10 / 2009 Neuigkeiten und Vorstandsinformationen Aus der Vorstandssitzung Einsatzrahmen ZFA Der Vorstand der Zahnärztekammer Bremen behandelte auf Nicht zuletzt dank der Intervention seiner August-Sitzung folgende des Bremer Kammervorstandes hat Themen: die BZÄK den Einsatzrahmen ZFA angepasst. Der BZÄK-Vorstand hat Projekt Alterszahnheilkunde einige Bremer Änderungsvorschläge Nachdem sich die Vertreter der aufgegriffen und im neuen Entwurf Zahnärztekammer und der KZV des Delegationsrahmenplans ZFA mit Vertretern der senatorischen berücksichtigt. Dienststelle und der KrankenkasPraxisbewertung sen am 12.08.2009 getroffen hatten, Mehrere Landeszahnärztekammern haben die Kassen eine Erklärungs- bieten ihren Mitgliedern an, deren frist bis 30.09.2009, um sich für eine Praxen bei beabsichtigter VeräuFinanzierung dieses Projekts über ßerung oder bei einem laufenden eine Dauer von zwei Jahren in drei privaten Scheidungsverfahren auf Pflegeheimen der Arbeiterwohlfahrt Grundlage der Ärztekammermethozu entscheiden. de zu bewerten. Dazu haben diese Newsletter Praxisführung Kammern Ausschüsse, besetzt mit Ab sofort wird der Newsletter Pra- Kammermitgliedern und Betriebsxisführung per E-Mail den zahn- wirten, eingerichtet, die die Praxisbeärztlichen Kollegen zur Verfügung wertung vornehmen. Der Vorstand gestellt. Der Newsletter befasst sich legte fest, dass auch die Kammer mit den Themen BuS-Dienst, MPG Bremen einen dreiköpfigen Ausund Röntgen. schuss Praxisbewertung einrichtet. Jetzt noch anmelden: „Praxisbegehung leicht gemacht“ gut besucht Die Ausschussmitglieder werden in Wie bereite ich die Hand- und der nächsten Sitzung gewählt. Winkelstücke richtig auf ? Welches Mittel reinigt und pflegt die Weitere Themen der Sitzung Übertragungsinstrumente bei waren die Ausrichtung der Frei- manueller Aufbereitung in einem sprechungsfeier, eine mögliche Arbeitsgang? Darf ich weiter aufZufriedenheitsanalyse der Bremer bereiten, wenn ich bisher noch Patienten mit ihrer zahnmedizini- kein validiertes Sterilisationsverschen Behandlung, Anträge für die fahren habe? im November stattfindende BunAuch wenn Hygiene und Infekdesversammlung der deutschen tionsschutz für eine Zahnarztpraxis Zahnärzteschaft, die zweijährige von jeher selbstverständlich sind, Stufenausbildung ZFA, ein Antrag stellten die rund 300 Teilnehmer auf Beitragsreduzierung wegen eines auf den vier Fortbildungsveranmöglichen Härtefalles (der Antrag staltungen „Praxisbegehung leicht wurde abgelehnt) und die Praxisbe- gemacht“ viele Fragen. Der Refegehungen durch Angelika Springer rent Tobias Salomon, der im Kamvon der senatorischen Dienststelle. merbereich Westfalen-Lippe die Des Weiteren erteilte der Vorstand Praxen im Auftrag der zuständigen dem Kollegen Dr. Kai-Robert Naue Bezirksregierungen begeht, konnte die Ermächtigung zur Weiterbildung aus seinem großen Erfahrungsschatz für das allgemeinzahnärztliche Jahr berichten und hatte auf jede Frage für den Zeitraum 18.08.2009 bis eine Antwort. 17.08.2014. (ba) Zu Beginn der Veranstaltungen Ende August und Anfang September berichtete der Vizepräsident Dr. Wolfgang Menke und Dr. WolfPeter Behnke, Referent für für Praxisführung, über die Begehung Qualitätsmanagement, Gesundin der Praxis von Dr. Menke und heitsökonomie, Sozialmedizin und Partner. Sie informierten über das Kommunikation. Vorgehen von Angelika Springer Für das zweijährige Curriculum (zuständig bei der Aufsichtsbehörde wird eine Gebühr in Höhe von für die Begehungen) und über wich€ 3.900,– erhoben. Bei erfolgreitige Aspekte, die der Praxisinhaber chem Abschluss ist der Erwerb des beachten sollte, wie zum Beispiel akademischen Titels M. B. A. mögdas korrekte Dokumentieren aller lich. Anmelden und weitere InforArbeitsschritte der Aufbereitung. mationen unter www.zahnaerzteNicht nur die Aufsichtsbehörde akademie-as.de oder bei Birgit Koch fordert eine ordnungsgemäße Dounter 030 4005-112. kumentation. Nach geltender GeDie AS steht unter der Schirmsetzgebung muss ein Arzt/Zahnarzt herrschaft von BZÄK und KZBV. bei Haftungsfällen, beispielsweise Als Träger fungiert – neben anderen wenn ein Patient durch eine InfekKammern und KZVen – auch die tion zu Schaden kommt, jederzeit Zahnärztekammer Bremen. belegen können, dass er die relevanten Hygiene-Vorschriften eingehalten hat. Weist die Dokumentation Lücken auf, droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Die Praxisbegehung kann und sollte auch als Chance zur Qualitätssicherung der Hygiene verstanden werden. (rf ) Im Februar 2010 beginnt der 6. Studiengang der AS-Akademie Seit neun Jahren gibt es ein besonderes berufbegleitendes Fortbildungsangebot für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Interesse an der Übernahme von Verantwortung in Gremien der zahnärztlichen Berufspolitik und Selbstverwaltung haben und sich das notwendige Know-How dafür zulegen wollen. Ziel ist die umfassende wissenschaftlich und systematisch ausgerichtete Selbstprofessionalisierung der Zahnärzteschaft für den Erhalt und die Stärkung der Freiheit im Heilberuf. Mit der politischen Fortbildung erhalten die Teilnehmer zudem auch Rüstzeug für das betriebswirtschaftliche Management ihrer Praxis. Der Fortbildungsgang erstreckt sich über zwei Jahre in insgesamt zehn Wochenend-Studienblöcken von Donnerstagnachmittag bis Samstagnachmittag. In den ersten beiden Grundkurs-Semestern geht es unter anderem um das Recht der Heilberufe, Grundlagen der Freiberuflichkeit, Grundzüge der Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre sowie die zahnärztliche Selbstverwaltung. Das dritte und vierte Semester sind als Aufbaukurs konzipiert und befassen sich mit Themen wie Praxis- und Liegt dieser Ausgabe bei: Das Fortbildungsprogramm für 2010 For tbil dun g spr ogr amm Zahnärztinn en/ Zahnärz Zahnme dizi te nische Fach ang estellte 2010 Zahnä ZAEK_FOBI_20 10_RZ.indd 10 / 2009 rZtek 1 ammer Breme n Zahnärzte kammer Bremen 09.09.2009 11:00:49 Uhr 3 4 Zahnärztliche Berufsausübung und Recht Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Neue gesetzliche Regelungen Seit dem 1. September 2009 ist das „Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“ in Kraft. Das Gesetz regelt unter anderem: Das Rechtsinstitut Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert und die Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung eingeführt. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung und bei der Feststellung des Patientenwillens werden geregelt und dabei klargestellt, dass der Wille des Patienten unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten ist. Festlegungen in einer Patientenverfügung, die auf eine verbotene Tötung auf Verlangen gerichtet sind, bleiben unwirksam. Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Einwilligung, Nichteinwilligung oder den Widerruf der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen bedürfen bei Zweifeln über den Patientenwillen der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Ergänzend wird der Schutz des Patienten durch verfahrensrechtliche Regelungen sichergestellt. Rechtsprechung erkennt Patientenverfügungen an Seit Ende der 90er Jahre sind Patientenverfügungen von der Rechtsprechung anerkannt worden. Der BGH hat seit 2003 die Verbindlichkeit des in einer Patientenverfügung geäußerten Willens bestätigt. Die Grundsätze und Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbegleitung und zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehen ebenfalls von der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung aus. Daher ist jeder Arzt an den in einer Patientenverfügung geäußerten Willen grundsätzlich gebunden, wenn die anstehende Behandlungssituation derjenigen entspricht, die der Patient in der Verfügung beschrieben hat und keine Anhaltspunkte für eine nach- eine Patientenverfügung nicht vorträgliche Willensänderung erkenn- gesehen. Der Zeitraum zwischen bar sind. der Errichtung oder der letzten Änderung oder Bestätigung der PaPatientenverfügung tientenverfügung und dem BehandNach der gesetzlichen Definition lungszeitpunkt rechtfertigt nicht die der Patientenverfügung (§ 1901 a Schlussfolgerung, dass die abgegebeAbs. 1 BGB) ist es erforderlich, dass nen Erklärungen nicht mehr gelten die Willensbekundung sollen. von einem einwilligungsfähigen Volljährigen (18. Lebensjahr voll- Bindungswirkung der endet) verfasst wurde Patientenverfügung in schriftlicher Form vorliegt Wenn die schriftliche Patientenverund fügung eine Entscheidung über die eine Entscheidung über die Ein- Einwilligung oder Nichteinwilligung willigung oder Nichteinwilli- in zukünftige Untersuchungen des gung in noch nicht unmittelbar Gesundheitszustandes, Heilbehandbevorstehende Untersuchungen lungen oder ärztliche Eingriffe, die seines Gesundheitszustandes, auf die konkret eingetretene LebensHeilbehandlungen oder ärzt- und Behandlungssituation zutrifft, licher Eingriffe für den Fall der ist eine Einwilligung eines eventuell späteren Einwilligungsunfähig- vom Gericht eingesetzten Betreuers keit bezeichnet. in die ärztliche Behandlung nicht erforderlich, da der Betreute diese Schriftform der Entscheidung bereits selbst getrofPatientenverfügung fen hat und diese für den Betreuer Der Gesetzgeber hat die Schriftform bindend ist. Es ist zu prüfen, ob die für die Patientenverfügung als Wirk- Patientenverfügung auf die aktuelle samkeitsvoraussetzung geschaffen. Lebens- und Behandlungssituation Die Schriftform hat vorrangig das zutrifft, ob sie für diese Situation Ziel, die Betroffenen vor übereil- eine Entscheidung über die ansteten und überlegten Festlegungen hende ärztliche Maßnahme enthält zu warnen. Ferner wird der Beweis und ob sie noch dem Willen des Paeines geäußerten Willens durch die tienten entspricht. Diese Prüfung Schriftform eindeutig geführt. umfasst alle Gesichtspunkte, die sich aus der aktuellen Lebens- und BeWiderruf der Patientenverfügung handlungssituation des Betroffenen Eine Patientenverfügung kann je- ergeben. Das schließt auch die Prüderzeit formlos widerrufen werden. fung ein, ob das aktuelle Verhalten Das kann zum Bespiel geschehen des nicht mehr entscheidungsfähidurch Durchstreichen einer vor- gen Patienten konkrete Anhaltshandenen Patientenverfügung oder punkte dafür zeigt, dass er unter den durch Vernichtung in Widerrufs- gegebenen Umständen den zuvor absicht. Wichtig ist, dass die aktu- schriftlich geäußerten Willen nicht elle Willensänderung des Patienten mehr gelten lassen will und ob der hinreichend deutlich zum Ausdruck Betroffene bei seinen Festlegungen kommt. Zur Vermeidung von Miss- diese Lebenssituation mit bedacht verständnissen sollte der Widerruf hat. Ergibt diese Prüfung, dass sich auch schriftlich erfolgen, zum Bei- die Sachlage nachträglich so erhebspiel durch Errichten einer inhaltlich lich geändert hat, dass die frühere modifizierten Patientenverfügung. selbstverantwortlich getroffene schriftliche Entscheidung die aktuAktualisierungspflicht elle Lebenssituation nicht umfasst, Der Gesetzgeber hat eine Aktua- kann der Betreuer von den getroflisierungspflicht des Testierenden fenen Festlegungen abweichen. In als Wirksamkeitsvoraussetzung für allen anderen Fällen ist jedoch auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daran festzuhalten, dass die Willensbekundung des Patienten für oder gegen bestimmte medizinische Maßnahmen vom Betreuer nicht durch einen Rückgriff auf den mutmaßlichen Willen des Betroffenen korrigiert werden darf. Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne die gerichtliche Genehmigung darf die Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. Das gilt auch für die Nichteinwilligung oder den Widerruf der Einwilligung des Betreuers. Diese Grundsätze gelten auch für einen Bevollmächtigten des Patienten. Wichtig: Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung in ärztliche Maßnahme ist dann, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Patient aufgrund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, nur dann von einer Vollmacht (insbesondere einer Vorsorgevollmacht) gedeckt, wenn die Vollmacht diese Maßnahmen ausdrücklich umfasst und sie zudem schriftlich erteilt. Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Die Bundesnotarkammer hat ein Zentrales Vorsorgeregister eingerichtet: Bundesnotarkammer Zentrales Vorsorgeregister Postfach 080151, 10001 Berlin, Tel.: 01805 355050 Telefax: 030 383866 [email protected]. 10 / 2009 Zahnärztliche Berufsausübung und Recht Aufbewahrungsort der Patientenverfügung »Jeder Patient, der eine Patientenverfügung errichtet hat, sollte den Bevollmächtigten und gegebenenfalls weitere Personen sowie den Hausarzt informieren, dass eine entsprechende Willenserklärung vorliegt. Die Urkunde sollte im Einzelfall schnell und einfach auffindbar sein. Sinnvoll ist stets die Information an das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer«, empfiehlt W. M. Nentig, Justiziar der Zahnärztekammer Bremen. (wn) Michael Gielen – studio-gielen.de In dieses Register dürfen Angaben über Vollmachtgeber, Bevollmächtigte, die Vollmacht, deren Inhalt sowie über Vorschläge zur Auswahl eines Betreuers, Wünsche zum Wahrnehmen der Betreuung und den Vorschlagenden aufgenommen werden. Ferner können auch Betreuungsverfügungen unabhängig von der Eintragung einer Vollmacht registriert werden. Es dient den Vormundschaftsgerichten und anderen Gerichten zur Abfrage, um im Einzelfall konkrete gerichtliche Entscheidungen zu treffen. Mehr als 20.000 Registerabfragen pro Monat nehmen deutsche Gerichte bei der Bundesnotarkammer vor. Chirurgie bei Patienten unter antikoagulativer Medikation von Dr. Uwe Matzen Perioperatives Management unter gerinnungsaktiven Substanzen – dieses Thema behandelte Dr. Günther Egidi von der Akademie für hausärztliche Fortbildung Bremen am 1. Juni 2009 auf einer interdisziplinären Veranstaltung. Als Experten nahmen die Professores Hambrecht (Kardiologie), Lehnert (Chirurgie) und Rasche (Onkologie) sowie Dr. Ebke (Stroke-Unit) und der Autor teil. Einen breiten Raum nahmen zahnärztlich-chirurgische Interventionen bei antikoagulativ behandelten Patienten ein. Zusammengefasst gilt es, Folgendes zu beachten: Das Nachblutungsrisiko unter Antikoagulation muss dem Risiko thromboembolischer Komplikationen beim Absetzen oder der Umstellung auf Heparin entgegengestellt werden. Die enge Abstimmung mit dem (Haus-)Arzt ist stets erforderlich. Keinesfalls darf die Antikoagulation eigenmächtig durch Patient oder Zahnarzt abgesetzt oder modifiziert werden. Der Eingriff hat zeitlich so zu erfolgen, dass der Zahnarzt bei einer Blutung erreichbar ist. Es können Extraktionen eines oder mehrerer Zähne sowie 10 / 2009 unkomplizierte Osteotomien, unter guter lokaler Blutstillung, bei einem INR-Wert von 2,0–3,5 durchgeführt werden. Bei umfangreicherer Chirurgie oder chirurgischen Eingriffen mit ungenügender lokaler Blutstillungsmöglichkeit wird ein INRWert von 1,6–1,9 empfohlen. Die Bestimmung des aktuellen INR-Wertes muss stets am Tage der Operation oder zumindest am Vortage erfolgt sein. Bei Hochrisikopatienten, die ein intensives Monitoring bzw. i.v. Heparinisierung benötigen oder bei Patienten, die nicht in der Lage sind im Falle einer Nachblutung zum Arzt zu gehen, ist eine stationäre Behandlung indiziert. Ein Absetzen von ASS 100 bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen ist bei suffizienter lokaler Blutstillung i.d.R. nicht erforderlich. Für die Therapie mit Clopidogrel (Plavix®, Iscover®) und Ticlopidin (Tiklyd®) liegen noch keine ausreichenden Erkenntnisse über erhöhte Nachblutungsgefahren vor, so dass in Absprache mit dem Arzt ein Absetzen sieben bis zehn Tage vor dem zahnärztlich-chirurgischen Eingriff empfohlen wird. 5 Entscheidend für den Erfolg sind eine atraumatische Operationstechnik mit sorgfältiger lokaler Blutstillung und möglichst dichtem Wundverschluss sowie der Einsatz lokaler Blutstillungsmaßnahmen (z. B. Verbandplatte). Lokale Maßnahmen zur Gerinnungsförderung wie die Applikation resorbierbarer Hämostyptika (Gelatineschwämme, oxidierte Zellulose, Kollagenvliese) können hilfreich sein. Auch der Einsatz von Fibrinkleber oder Thrombin ist möglich. Die postoperative Applikation des Fibrinolysehemmers Tranexamsäure in Form von Aufbisstupfern oder Mundspülungen unterstützt die Hemmung der lokalen Fibrinolyse. Fazit: Ambulante zahnärztliche Chirurgie unter Antikoagulantien ist eingeschränkt möglich. Um Blutungskomplikationen zu vermeiden, ist eine strenge Indikationsstellung, eine sorgfältige Therapieplanung unter Einbeziehung der behandelnden Ärzte, ein atraumatisches chirurgisches Vorgehen mit sorgfältigster lokaler Blutstillung sowie eine engmaschige postoperative Nachbetreuung mit zuverlässiger Erreichbarkeit des Zahnarztes erforderlich. Im Zweifel sollte die Überweisung an eine Fachpraxis oder Klinik erfolgen. (um) BEGO lädt zur Hausmesse ein Information, Austausch und Sonderpreise für Zahnärzte Am 23. Oktober ist Messetag in der Wilhelm-Herbst-Str. 1: Im Stammsitz des Bremer Dentalunternehmens findet von 11.00 bis 1.00 Uhr die BEGO-Hausmesse statt. Interessierte Zahnärzte und Zahntechniker haben die Gelegenheit, hinter die Kulissen der BEGO zu schauen und sich über die BEGOGeschäftsfelder Zahntechnik, Zahnmedizin und Implantologie zu informieren und auszutauschen. Nicht zuletzt können zahlreiche BEGO -Produkte zu günstigen Messepreisen erworben werden. Die Teilnahme ist kostenfrei, für das leibliche Wohl ist gesorgt. Bitte melden Sie sich bis zum 9. Oktober 2009 per Mail an: arendt@ bego.com. Oder telefonisch unter 0421 2028-290. (as) 6 Ausbildung und Fortbildung AIDS ist ein Massenmörder Fortbildung zum Thema AIDS, HIV und STD Auf www.aids-istein-massenmoerder. de sieht man eine große rote Zahl. Am 9. September 2009 um 14.00 Uhr steht sie genau bei 28.353.400. 15 Sekunden später liegt die Zahl schon um Eins höher. Denn alle 15 Sekunden stirbt ein Mensch an AIDS. Seit 1988 erinnert an jedem 1. Dezember der Welt-AIDS-Tag an dieses Thema. Rund um den Erdball rufen an diesem Tag verschiedene Organisationen auf, aktiv zu werden und Solidarität mit Infizierten, Kranken und Beteiligten zu zeigen. Der Welt-Aids-Tag will Verantwortliche in Politik, Medien, Wirtschaft und Gesellschaft weltweit daran erinnern, dass das HI-Virus noch längst nicht besiegt ist. Das Wissen über die HIV -Infektion wuchs in den letzten Jahren enorm. Es gibt eine Vielzahl von Informationen über Therapiemöglichkeiten. Auch an den Zahnarzt stellt die Behandlung eines HIV-Infizierten ganz eigene Herausforderungen. Die Zahl der Patienten, die HIVpositiv sind, ist nicht zu unterschätzen. Immer wieder gibt es in den Praxen Unsicherheiten im Umgang mit dem HIV-positiven Patienten. Das bestätigt auch Frau Dr. Johanna Hauswaldt vom Gesundheitsamt Bremen. Um Unsicherheiten auf Seiten der Praxismitarbeiter und des Patienten entgegen zu wirken, lädt die ZÄK ein zur Informationsveranstaltung zum Thema HIV, AIDS, STD (sexually transmitted diseases) Umgang mit infizierten Patienten in der Praxis mit Dr. Johanna Hauswaldt und Dr. Uwe Matzen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch am Donnerstag, den 26. November 2009, in der Zeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr in der Zahnärzte­ kammer Bremen. Die Kursgebühr beträgt für Zahnärzte 25,– Euro und für die ZFA 20,– Euro. Sie erhalten 2 Fortbildungspunkte. Das Fortbildungsteam der Kammer freut sich auf Ihren Besuch und Ihre Anmeldung: [email protected], t.hogrefe@zaek-de oder per Fax 0421 33303-23. (ro/as) Kammer beantwortet Fragen der „Neu-Auszubildenden“ »Muss ich nach dem Berufsschulunterricht wieder in die Praxis? Muss ich am Notdienst teilnehmen? Wie schreibe ich das Ausbildungsnachweisheft?« Viele Fragen stellen sich den Auszubildenden zur Zahnmedizinischen Fachangestellten. Rolf Weggen ist einer von sechs Ausbildungsberatern der Zahnärztekammer Bremen. Er und Jutta Bernet, Mitarbeiterin der Kammer, waren am 7. August 2009 in der Schule am Wandrahm und beantworteten die vielen Fragen der Auszubildenden. Insgesamt besuchte die Zahnärztekammer fünf Klassen mit mehr als 90 Schülern. Beantworten alle Fragen der Auszubildenden: Jutta Bernet und Rolf Weggen Rolf Weggen (0421 393020) und Andreas Bösch Jutta Bernet (0421 33303-66) ste- 0471 77 055 hen den Auszubildenden sowie Dr. Karsten Hufschmidt den Ausbildern während der ge- 0421 213238 samten Lehrzeit mit Rat und Tat Nils Kohring zur Seite. 0421 647179 Dr. Ulrike Mühling Die weiteren ehrenamtlichen 0421 3469646 Ausbildungsberater der Kammer Dr. Hans Pfannenstiel sind: 0421 235810 (jub) 1. Schultag für die angehenden ZFAs 10 / 2009 Ausbildung und Fortbildung FORTBILDUNG AKTUELL 2x Power aus Basel mit Prof. Filippi Prof. Andreas Filippi von der Universität Basel ist wieder für ein Wochenende in Bremen! 200 hat er hier viele Teilnehmer begeistert. 2009 ist sein Thema neben dem Frontzahntrauma die Implantologie. Sicher implantieren = Risiko minimieren Prof. Filippi nimmt unter anderem zu folgenden Bereichen Stellung: Wie wähle ich einen geeigneten ImplantatPatienten aus? Welche Fälle sind für Anfänger geeignet, welche nur für Fortgeschrittene? Welche Risikofaktoren müssen vor einer Implantation evaluiert werden und wie relevant sind diese? Wie und über was wird ein Implantatpatient korrekt präoperativ aufgeklärt? Welche Röntgendiagnostik ist wann erforderlich? Was muss bei einer Implantat-Planung klinisch beachtet werden? Wie werden Implantate richtig gesetzt, und was muss dabei beachtet werden? Wie wird der zahnlose Kiefer implantologisch korrekt versorgt? Wie werden Implantate im teilbezahnten Kiefer korrekt gesetzt? Welche biologischen Grundgesetze der Implantologie muss man kennen? Die SAC-Klassifikation in der Implantologie (Simple/Advanced/Complex) Von Fehlern anderer lernen – Fallbeispiele von Behandlungsfehlern in der Implantologie. Freitag, 13. November 2009, 14.00–20.00 Uhr Die Kursgebühr beträgt 230,– € inklusive eines kleinen Imbisses. Es gibt 6 Fortbildungspunkte. Schnell passiert: Das Frontzahntrauma Was hat sich in den letzten fünf Jahren verändert? Nehmen Sie teil am Frontzahntrauma Update 2009 bei Prof. Filippi: Was muss nach einem Zahntrauma sofort behandelt werden und was kann warten? Wie werden Kronenfrakturen korrekt behandelt? Der herausgeschlagene Zahn – was muss ich Step-by-step tun? Wie werden Zähne heute korrekt geschient? Welche Spätfolgen der Pulpa sind nach welchem Trauma zu erwarten? Welche parodontalen Spätfolgen sind nach welchem Trauma zu erwarten? Moderne Behandlungsmethoden zur Diagnostik, Therapie und Prävention externer Wurzelresorptionen Wie fertige ich einen richtigen Zahnschutz an? Wie kann ich verlorene oder ankylosierte Zähne bei Kindern ersetzen? Matthias Nast – fotolia.com Samstag, 14. November 2009, 09.00–17.00 Uhr Die Kursgebühr beträgt 290,– € inklusive Verpflegung. Es gibt 8 Fortbildungspunkte. Frontzahntrauma – hier dank Helm und Sportschutz-Schiene kein Thema Das Fortbildungsteam freut sich auf Ihre Anmeldung: [email protected], [email protected] oder per Fax 0421 33303-23. 10 / 2009 7 8 Fortbildungsveranstaltungen Termine Bei den folgenden Kursen sind noch Plätze frei: Bremer Zahnärzte Colloquium (BZC) No Datum Referent Thema Gebühr / EUR 9044 29.10.2009 20.00 – 22.00 Markus von Kummer Gestaltung einer Praxis-Website No Datum Referent Thema 95007 30.10.2009 15.00 – 19.00 Prof. Dr. Dr. Andreas Bremerich ABC der Chirurgie Chirurgie-Update für die Praxis 195,– 4 Punkte 95008 13.11.2009 14.00 – 20.00 Prof. Dr. Andreas Filippi Sicherheit in der Implantologie Risikominimierung in der Zahnarztpraxis 230,– 6 Punkte 95009 14.11.2009 9.00 – 17.00 Prof. Dr. Andreas Filippi Frontzahntrauma Moderne Behandlungskonzepte in der Traumatologie der Zähne 290,– 8 Punkte 95010 04.12.2009 14.00 – 17.00 Prof. Dr. Brita WillershausenZönnchen Zahnhartsubstanzverlust, nicht immer kariös Entstehung, Prävention und Therapie 120,– 3 Punkte * 2 Punkte ZÄ Kurse Gebühr / EUR Teamkurse No Datum Referent Thema Gebühr / EUR 92031 26.11.2009 20.00 – 22.00 Dr. Johanna Hauswaldt Dr. Uwe Matzen HIV, AIDS, STD Umgang mit infizierten Patienten in der Praxis 25,– ZÄ 20,– ZFA 2 Punkte 92021 07.11.2009 09.00 – 16.00 Christine Baumeister Reklamation als Geschenk Die kostenlose Praxisanalyse 155,– ZÄ 120,– ZFA 7 Punkte 92022 21.11.2009 09.00 – 13.00 Dr. Florian Bertzbach Das Sprungtuch des Endodonten (P. Guldner) Cofferdam schnell und einfach angelegt 215,– ZÄ 165,– ZFA 5 Punkte ZFA Kurse No Datum Referent Thema Gebühr / EUR 90014 Theoretischer Teil: 30.10.2009 15.00 – 18.30 Praktischer Teil 31.10.2009 09.00 – 14.00 Dr. Jan Reineke Sabine Mack Christina Marschhausen Prophylaxe: auf ein Neues Für Wiedereinsteiger 90024 04.11.2009 13.00 – 19.00 Alma Ott BEMA II Aufbauseminar 88,– 6 Punkte 90055 21.10.2009 14.00 – 19.00 Beate Hampe Augen brauchen mehr als eine Brille Training und Entspannung für Ihre Augen 97,– 5 Punkte 990050 27.11.2009 14.00 – 20.00 Gerald König Mehr als nur drei Streifen Aktuelles Wissen rund um die Konstanzprüfung 149,– 6 Punkte 185,– * Bei gebührenfreien Veranstaltungen erhalten Sie keine Anmeldebestätigung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder unserer Homepage: www.zaek-hb.de 10 / 2009 Fortbildungsveranstaltungen Anmeldung Zahnärztekammer Bremen Rubina Ordemann / Thorsten Hogrefe Universitätsallee 25 28359 Bremen Absender: (Stempel) Verbindliche Anmeldung zu folgenden Kursen: (Bitte ankreuzen und Teilnehmername eintragen) 9044 .............................................. 95007 .............................................. 95008 .............................................. 95009 .............................................. 95010 .............................................. 92021 .............................................. 92022 .............................................. 92031 .............................................. 90014 .............................................. 90024 .............................................. 90055 .............................................. 990050 .............................................. _____ .............................................. _____ .............................................. _____ .............................................. Die Kursgebühr wird auf das folgende Konto überwiesen: Bremer Landesbank, BLZ 290 500 00, Konto Nr. 1009 9910 09 Bitte ziehen Sie die Kursgebühr per Lastschriftverfahren von folgendem Konto ein: Kto ................................................... BLZ .................................................. Bank ................................................... Die Teilnahmebedingungen gemäß Programmheft erkenne ich hiermit an. Datum ............................................................................ Unterschrift ................................................................................. Die Veranstaltungen finden statt mit freundlicher Unterstützung der ✁ Per Post zusenden oder per Fax: 0421 33303-23. Anmeldungen per e-mail an: [email protected] oder [email protected] 10 / 2009 9 GOZ go! z Fach 24 GOZ-Anfragen aus den Praxen und Antworten der Zahnärztekammer Frage: Müssen wir Preisnachlässe auf Implantate an Patienten weitergeben? Antwort: Gewährt ein Hersteller von Implantaten bzw. Implantatteilen dem Zahnarzt hierauf Rabatte, muss der Zahnarzt sie an den Patienten weitergeben. Diese Auffassung vertreten die bundesdeutschen Zahnärztekammern sowie die BZÄK. Die Frage, ob ein Zahnarzt Rabatte des Implantatherstellers behalten darf oder an den Patienten weitergeben muss, hatte aktuell das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu entscheiden. Im konkreten Fall wies eine Landeszahnärztekammer eine Zahnärztin darauf hin, dass Produktnachlässe, die über einen Barzahlungsrabatt in Höhe von drei Prozent des Rechnungsbetrages hinausgehen, an den Patienten weiterzugeben sind. Dies ergibt sich aus der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Alles andere könnte den Tatbestand des Betruges zum Nachteil des Patienten und seiner Erstattungsstellen erfüllen. Weiterhin betonte das BVerwG, dass das Verbot wirtschaftliche Vergünstigungen anzunehmen auf sachgemäßen Erwägungen des Gemeinwohls beruht. Es soll dadurch gewährleistet sein, dass der Zahnarzt sich bei der Verordnung von Heilund Hilfsmitteln, Materialien, etc. nur von medizinischen Erwägungen im Interesse der Patienten leiten lässt. Damit dient diese Vorschrift dem Vertrauen des Patienten in die Integrität des Zahnarztes. (rf ) ✁ Mit dieser Auskunft zur Berechnungsweise war die Zahnärztin nicht einverstanden. Sie erhob daher eine Feststellungsklage, ob die Zahnärztekammer von ihr verlangen könne, die Rabatte weiterzugeben. Hierzu entschied das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. März 2009 (Az.: 8 C 1/09), dass diese Klage unzulässig war. Begründung: Die Frage der Weitergabe von Preisnachlässen betrifft kein zwischen der Zahnärztin und der Zahnärztekammer bestehendes Rechtsverhältnis, sondern den Umfang der GOZ-Vergütung. Das Anwenden und Auslegen der GOZ im Zusammenhang mit Honoraransprüchen erfolgt im Verhältnis von Zahnarzt und Patient durch die Gerichte. Danach kann der Zahnarzt nur die ihm tatsächlich entstandenen Auslagen berechnen. Eingeräumte Rabatte muss er an seine Patienten weitergeben. Frage: Müssen wir Preisnachlässe auf Implantate an Patienten weitergeben? 10 10 / 2009 Anzeige Anlage & Vermögen Zahnärztliche Berufsausbildung Vermögensaufbau im richtigen Takt. apo Vivace INKA. Für Investoren, die langfristig Vermögen aufbauen möchten, gibt dieser flexible Dachfonds eine komfortable Antwort auf die vielen Fragen. Er bietet eine aktive und professionelle Vermögensverwaltung in nur einem Wertpapier: Alle Anlageklassen in allen Gewichtungen und alle Wertpapierarten sind möglich. Informationen erhalten Sie unter www.apoBank.de oder in Ihrer apoBank-Filiale. Filiale Bremen Schwachhauser Heerstr. 41 28211 Bremen Telefon: 0421 3482-0 11 12 Persönliches und Verschiedenes Berufspolitisch stark engagiert: Erika Hötte Erika Hötte, 53 Jahre Ihr Mann sagt über sie »Die Schule ist ihr Hobby«: Erika Hötte unterrichtet im Schulzentrum Walle seit vielen Jahren angehende ZFAs in den Lernfeldern und engagiert sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen für das besondere Team-Konzept der Schule. Höttes berufliche Laufbahn begann nach dem Abitur 1975 mit einer Krankenpflegeausbildung in Hamburg. Im Anschluss daran studierte sie an der Universität Hamburg Berufsschullehramt Fachrichtung Gesundheit und das Fach Sozialwissenschaften. Nach ihrem Ein Vierteljahrhundert in der Praxis … Freut sich über die Blumen der Kammer: Marlies Bellmann Am 15. August 2009 war ein Vierteljahrhundert vergangen: Denn seit 25 Jahren ist Marlies Bellmann ununterbrochen in der Praxis Dr. Lutz Götting in Bremerhaven beschäftigt. Anlass genug für die Zahnärztekammer, der Jubilarin einen „Treue“-Blumenstrauß zu überreichen. Da Bellmann seit einigen Jahren ihrer Tätigkeit nicht mehr in Vollzeit nachgeht, hat sie mehr Zeit für Hund, Fahrradfahren und Garten. »Früher bin ich auch noch gepaddelt, aber man wird ja älter«, so die Jubilarin zu ihren Hobbys. Die Zahnärztekammer wünscht ihr jedenfalls weiterhin viel Spaß und Freude bei ihrer Arbeit. (jb) Referendariat am Schulstandort Stephanitor für Zahnarzthelferinnen und Zahntechniker trat sie 1984 dort in den Bremer Schuldienst ein. Seit August 2007 leitet sie im Schulzentrum Walle/Am Wandrahm die Abteilung Gesundheitsberufe im Dualen System. Bereits 1984 begann Hötte, sich bei der Zahnärztekammer im Berufsbildungsausschuss zu engagieren: Als Vertreterin der Schulbehörde gestaltet sie das Berufbild der Zahnmedizinischen Fachangestellten mit. Im ZFA-Prüfungsausschuss erstellt sie Prüfungsaufgaben und nimmt mit ihren Ausschusskollegen die praktischen/mündlichen Abschlussprüfungen ab. Auch bei der ZMV-Aufstiegsfortbildung ist sie im Prüfungsausschuss: Im Fach Kommunikation beurteilt sie die Prüflinge bei den Rollenspielen. Bei „Wackelkandidaten“ nimmt sie die mündlichen Wiederholungsprüfungen ab. Privat steckt sie ihre Nase gerne in Bücher – zur Zeit am liebsten in Christian von Ditfurths „Mann ohne Makel“. Fit hält sie sich im Sportstudio, Entspannung findet sie bei der Gartenarbeit. (as) Jubiläen in den Praxen Die Zahnärztekammer Bremen gratuliert sehr herzlich: 10jähriges Jubiläum: 13. September 2009 Bärbel Walleit in der Praxis Dr. Stephan Gertken, Bremerhaven Zu Guter Letzt Der 18. Juni 1815 war ein großer Tag für Europas Dentisten. Auf den Schlachtfeldern von Waterloo lagen unzählige tote Männer mit gesunden Zähnen. Makaber: Leichenfledderer „ernteten“ nachts kübelweise die Zähne. Die Zähne gingen als Zahnersatz bis nach Amerika, wo sie hohe Preise erzielten. Erst Ende des 19. Jahrhunderts begann sich Porzellan als Zahnersatz durchzusetzen. 10 / 2009