kammer-express - Zahnärztekammer Bremen

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KAMMER - EXPRESS
M O N AT S B L AT T D E R Z A H N Ä R ZT E K A M M E R B R E M E N
In die Zukunft schauen und vorsorgen:
Patientenverfügung/
Vorsorgevollmacht
Änderung des Betreuungsrechts per 01.09.2009
Seite 4/5
10-2009
JAH RE
KA MM ER
BR EM EN
2
Vorwort
Unsere Ansprechpartner für Sie:
Buchhaltung
Pamela Behnken
Tel.:0421 33303-20 / E-Mail: [email protected]
Sekretariat / Kammer-Express / Online-Kommunikation
Astrid Schulz
Tel.:0421 33303-22 / E-Mail: [email protected]
Geschäftsführung
Jörg Bauer
Tel.:0421 33303-33 / E-Mail: [email protected]
Mitgliederverwaltung / ZÄ -Stelle
Dominic Hartwich
Tel.:0421 33303-44 / E-Mail: [email protected]
GOZ / GOÄ / MPG / Patientenberatung /
Sachverständigenkommission
Renate Friedrich-Qorrolli
Tel.:0421 33303-60 / E-Mail: [email protected]
Ausbildung / Schlichtungsstellen / Patientenberatung /
Gutachten / Fachmessen
Jutta Bernet
Tel.:0421 33303-66 / E-Mail: [email protected]
Fort- und Weiterbildung
Rubina Ordemann
Tel.: 0421 33303-77 / E-Mail: [email protected]
Thorsten Hogrefe
Tel.: 0421 33303-70 / E-Mail: [email protected]
Impressum
Herausgeber:
Zahnärztekammer Bremen
Haus der Zahnärzte
Universitätsallee 25 • 28359 Bremen
Telefon: 0421 33303-0 • Fax: 0421 33303-23
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Der Vorstand:
Dr. Brita Petersen Dr. Wolfgang Menke Dr. Wolf-Peter Behnke Andreas Bösch Dr. Dr. Lür Köper Tel.: 0421 564241
Tel.: 04 21 449025
Tel.: 0421 601336
Tel.: 0471 77055
Tel.: 0421 611661
Redaktionsleitung, Textchefin, Chefin vom Dienst,
Bildredakteurin:
Astrid Schulz
Tel.: 0421 33303-22
Autoren dieser Ausgabe:
Praxisbegehung
ante portas!
Vielleicht (oder hoffentlich) wird es in Berlin ab Oktober eine neue Regierungskonstellation geben…
Ganz sicher aber ist, dass die senatorische Dienststelle in Bremen ab Oktober
2009 mit ihren Begehungen von Zahnarztpraxen beginnt. Durch intensive
Vorgespräche konnten wir im Gegensatz zu anderen Länderkammern ein sehr
gutes Verhältnis zur Aufsichtsbehörde herstellen und sogar eine „Musterbegehung“ in den Praxisräumen unseres Vizepräsidenten Dr. Wolfgang Menke am
15. Juli dieses Jahres erwirken.
Diese Erstbegehung durch Angelika Springer war sehr stark an den RKI-Richtlinien ausgerichtet und machte deutlich, dass eine genaue Dokumentation
(Hygieneplan, Arbeitsanweisungen, Chargendokumentation, Risikobewertungen von Instrumenten, etc.) sowie eine ordnungsgemäße Praxiseinrichtung
unabdingbare Voraussetzung für das Bestehen einer solchen Begehung sind. Wir
haben darüber im Detail in unseren Fortbildungsveranstaltungen „Praxisbegehung leicht gemacht“ informiert.
Sollten Sie an keiner dieser Veranstaltungen teilgenommen haben, empfehle ich
Ihnen, Ihren Wissensstand bezüglich „Praxisbegehung“ umgehend zu überprüfen und nötigenfalls zu komplettieren. Alle nötigen Unterlagen und Dokumente
dafür haben wir für Sie auf unserer ZÄK-Homepage in der Rubrik ➝ Für
Zahnärzte und Praxisteam unter ➝ Medizinproduktegesetz bereitgestellt.
Gerne lässt Ihnen auch unsere Kammermitarbeiterin Renate Friedrich-Qorrolli
(0421 33303-60 oder [email protected]) die Unterlagen zukommen.
Jörg Bauer (jb), Jutta Bernet (jub), Renate Friedrich-Qorrolli (rf ),
Dr. Uwe Matzen (un), W. M. Nentwig (wn), Rubina Ordemann (ro),
Astrid Schulz (as)
Ich wünsche Ihnen nun viel Spaß beim Lesen!
Gestaltung:
Herzlichst
Bekim Brljajoli / ecce:media GbR, Bremen Tel.: 0421 2222492
Fotonachweis: Studio Gielen; Zahnärztekammer Bremen;
Titelfoto: Franz Pfluegel – fotolia.com
Ihr
Druck:
Merlin, Bremen
Auflage: 850 Stück
Diese Mitgliederinformation enthält amtliche Bekanntmachungen der
Zahnärztekammer Bremen gem. § 8 Abs. 3 der Satzung.
Wenn in Texten des Kammer-Express die weibliche Form nicht der
männlichen Form beigestellt ist, so ist der Grund dafür allein die bessere
Lesbarkeit. Wo sinnvoll, ist selbstverständlich immer auch die weibliche
Form gemeint.
Wolf-Peter Behnke
Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen über nimmt die Zahnärztekammer Bremen keine Haftung. Die
Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen.
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der
Zahnärztekammer Bremen mit Quellenangabe.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.
10 / 2009
Neuigkeiten und Vorstandsinformationen
Aus der Vorstandssitzung
Einsatzrahmen ZFA
Der Vorstand der Zahnärztekammer Bremen behandelte auf Nicht zuletzt dank der Intervention
seiner August-Sitzung folgende des Bremer Kammervorstandes hat
Themen:
die BZÄK den Einsatzrahmen ZFA
angepasst. Der BZÄK-Vorstand hat
Projekt Alterszahnheilkunde
einige Bremer Änderungsvorschläge
Nachdem sich die Vertreter der aufgegriffen und im neuen Entwurf
Zahnärztekammer und der KZV des Delegationsrahmenplans ZFA
mit Vertretern der senatorischen berücksichtigt.
Dienststelle und der KrankenkasPraxisbewertung
sen am 12.08.2009 getroffen hatten, Mehrere Landeszahnärztekammern
haben die Kassen eine Erklärungs- bieten ihren Mitgliedern an, deren
frist bis 30.09.2009, um sich für eine Praxen bei beabsichtigter VeräuFinanzierung dieses Projekts über ßerung oder bei einem laufenden
eine Dauer von zwei Jahren in drei privaten Scheidungsverfahren auf
Pflegeheimen der Arbeiterwohlfahrt Grundlage der Ärztekammermethozu entscheiden.
de zu bewerten. Dazu haben diese
Newsletter Praxisführung
Kammern Ausschüsse, besetzt mit
Ab sofort wird der Newsletter Pra- Kammermitgliedern und Betriebsxisführung per E-Mail den zahn- wirten, eingerichtet, die die Praxisbeärztlichen Kollegen zur Verfügung wertung vornehmen. Der Vorstand
gestellt. Der Newsletter befasst sich legte fest, dass auch die Kammer
mit den Themen BuS-Dienst, MPG Bremen einen dreiköpfigen Ausund Röntgen.
schuss Praxisbewertung einrichtet.
Jetzt noch anmelden:
„Praxisbegehung leicht
gemacht“ gut besucht
Die Ausschussmitglieder werden in Wie bereite ich die Hand- und
der nächsten Sitzung gewählt.
Winkelstücke richtig auf ? Welches Mittel reinigt und pflegt die
Weitere Themen der Sitzung Übertragungsinstrumente bei
waren die Ausrichtung der Frei- manueller Aufbereitung in einem
sprechungsfeier, eine mögliche Arbeitsgang? Darf ich weiter aufZufriedenheitsanalyse der Bremer bereiten, wenn ich bisher noch
Patienten mit ihrer zahnmedizini- kein validiertes Sterilisationsverschen Behandlung, Anträge für die fahren habe?
im November stattfindende BunAuch wenn Hygiene und Infekdesversammlung der deutschen tionsschutz für eine Zahnarztpraxis
Zahnärzteschaft, die zweijährige von jeher selbstverständlich sind,
Stufenausbildung ZFA, ein Antrag stellten die rund 300 Teilnehmer
auf Beitragsreduzierung wegen eines auf den vier Fortbildungsveranmöglichen Härtefalles (der Antrag staltungen „Praxisbegehung leicht
wurde abgelehnt) und die Praxisbe- gemacht“ viele Fragen. Der Refegehungen durch Angelika Springer rent Tobias Salomon, der im Kamvon der senatorischen Dienststelle. merbereich Westfalen-Lippe die
Des Weiteren erteilte der Vorstand Praxen im Auftrag der zuständigen
dem Kollegen Dr. Kai-Robert Naue Bezirksregierungen begeht, konnte
die Ermächtigung zur Weiterbildung aus seinem großen Erfahrungsschatz
für das allgemeinzahnärztliche Jahr berichten und hatte auf jede Frage
für den Zeitraum 18.08.2009 bis eine Antwort.
17.08.2014. (ba)
Zu Beginn der Veranstaltungen
Ende August und Anfang September berichtete der Vizepräsident
Dr. Wolfgang Menke und Dr. WolfPeter Behnke, Referent für für
Praxisführung, über die Begehung
Qualitätsmanagement, Gesundin der Praxis von Dr. Menke und
heitsökonomie, Sozialmedizin und
Partner. Sie informierten über das
Kommunikation.
Vorgehen von Angelika Springer
Für das zweijährige Curriculum
(zuständig bei der Aufsichtsbehörde
wird eine Gebühr in Höhe von
für die Begehungen) und über wich€ 3.900,– erhoben. Bei erfolgreitige Aspekte, die der Praxisinhaber
chem Abschluss ist der Erwerb des
beachten sollte, wie zum Beispiel
akademischen Titels M. B. A. mögdas korrekte Dokumentieren aller
lich. Anmelden und weitere InforArbeitsschritte der Aufbereitung.
mationen unter www.zahnaerzteNicht nur die Aufsichtsbehörde
akademie-as.de oder bei Birgit Koch
fordert eine ordnungsgemäße Dounter 030 4005-112.
kumentation. Nach geltender GeDie AS steht unter der Schirmsetzgebung muss ein Arzt/Zahnarzt
herrschaft von BZÄK und KZBV.
bei Haftungsfällen, beispielsweise
Als Träger fungiert – neben anderen
wenn ein Patient durch eine InfekKammern und KZVen – auch die
tion zu Schaden kommt, jederzeit
Zahnärztekammer Bremen.
belegen können, dass er die relevanten Hygiene-Vorschriften eingehalten hat. Weist die Dokumentation
Lücken auf, droht der Verlust des
Versicherungsschutzes. Die Praxisbegehung kann und sollte auch als
Chance zur Qualitätssicherung der
Hygiene verstanden werden. (rf )
Im Februar 2010 beginnt der 6. Studiengang der AS-Akademie
Seit neun Jahren gibt es ein besonderes berufbegleitendes Fortbildungsangebot für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Interesse an
der Übernahme von Verantwortung
in Gremien der zahnärztlichen Berufspolitik und Selbstverwaltung
haben und sich das notwendige
Know-How dafür zulegen wollen.
Ziel ist die umfassende wissenschaftlich und systematisch ausgerichtete Selbstprofessionalisierung
der Zahnärzteschaft für den Erhalt und die Stärkung der Freiheit
im Heilberuf. Mit der politischen
Fortbildung erhalten die Teilnehmer zudem auch Rüstzeug für das
betriebswirtschaftliche Management
ihrer Praxis.
Der Fortbildungsgang erstreckt
sich über zwei Jahre in insgesamt
zehn Wochenend-Studienblöcken
von Donnerstagnachmittag bis
Samstagnachmittag. In den ersten
beiden Grundkurs-Semestern geht
es unter anderem um das Recht
der Heilberufe, Grundlagen der
Freiberuflichkeit, Grundzüge der
Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre sowie die zahnärztliche Selbstverwaltung. Das
dritte und vierte Semester sind als
Aufbaukurs konzipiert und befassen
sich mit Themen wie Praxis- und
Liegt dieser Ausgabe bei:
Das Fortbildungsprogramm für 2010
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Bremen
09.09.2009
11:00:49
Uhr
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Zahnärztliche Berufsausübung und Recht
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Neue gesetzliche Regelungen
Seit dem 1. September 2009 ist das
„Dritte Gesetz zur Änderung des
Betreuungsrechts“ in Kraft. Das
Gesetz regelt unter anderem:
Das Rechtsinstitut Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht
verankert und die Schriftform
als Wirksamkeitsvoraussetzung
eingeführt.
Die Aufgaben eines Betreuers
oder Bevollmächtigten beim
Umgang mit einer Patientenverfügung und bei der Feststellung
des Patientenwillens werden geregelt und dabei klargestellt, dass
der Wille des Patienten unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten ist.
Festlegungen in einer Patientenverfügung, die auf eine verbotene
Tötung auf Verlangen gerichtet
sind, bleiben unwirksam.
Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers
oder Bevollmächtigten über die
Einwilligung, Nichteinwilligung
oder den Widerruf der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen bedürfen bei Zweifeln über den Patientenwillen der Genehmigung
des Vormundschaftsgerichts.
Ergänzend wird der Schutz des
Patienten durch verfahrensrechtliche Regelungen sichergestellt.
Rechtsprechung erkennt Patientenverfügungen an
Seit Ende der 90er Jahre sind Patientenverfügungen von der Rechtsprechung anerkannt worden. Der
BGH hat seit 2003 die Verbindlichkeit des in einer Patientenverfügung
geäußerten Willens bestätigt. Die
Grundsätze und Empfehlungen der
Bundesärztekammer zur ärztlichen
Sterbegleitung und zum Umgang
mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehen ebenfalls von
der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung aus. Daher ist jeder Arzt
an den in einer Patientenverfügung
geäußerten Willen grundsätzlich
gebunden, wenn die anstehende
Behandlungssituation derjenigen
entspricht, die der Patient in der
Verfügung beschrieben hat und
keine Anhaltspunkte für eine nach- eine Patientenverfügung nicht vorträgliche Willensänderung erkenn- gesehen. Der Zeitraum zwischen
bar sind.
der Errichtung oder der letzten
Änderung oder Bestätigung der PaPatientenverfügung
tientenverfügung und dem BehandNach der gesetzlichen Definition lungszeitpunkt rechtfertigt nicht die
der Patientenverfügung (§ 1901 a Schlussfolgerung, dass die abgegebeAbs. 1 BGB) ist es erforderlich, dass nen Erklärungen nicht mehr gelten
die Willensbekundung
sollen.
von einem einwilligungsfähigen
Volljährigen (18. Lebensjahr voll- Bindungswirkung der
endet) verfasst wurde
Patientenverfügung
in schriftlicher Form vorliegt Wenn die schriftliche Patientenverund
fügung eine Entscheidung über die
eine Entscheidung über die Ein- Einwilligung oder Nichteinwilligung
willigung oder Nichteinwilli- in zukünftige Untersuchungen des
gung in noch nicht unmittelbar Gesundheitszustandes, Heilbehandbevorstehende Untersuchungen lungen oder ärztliche Eingriffe, die
seines Gesundheitszustandes, auf die konkret eingetretene LebensHeilbehandlungen oder ärzt- und Behandlungssituation zutrifft,
licher Eingriffe für den Fall der ist eine Einwilligung eines eventuell
späteren Einwilligungsunfähig- vom Gericht eingesetzten Betreuers
keit bezeichnet.
in die ärztliche Behandlung nicht
erforderlich, da der Betreute diese
Schriftform der
Entscheidung bereits selbst getrofPatientenverfügung
fen hat und diese für den Betreuer
Der Gesetzgeber hat die Schriftform bindend ist. Es ist zu prüfen, ob die
für die Patientenverfügung als Wirk- Patientenverfügung auf die aktuelle
samkeitsvoraussetzung geschaffen. Lebens- und Behandlungssituation
Die Schriftform hat vorrangig das zutrifft, ob sie für diese Situation
Ziel, die Betroffenen vor übereil- eine Entscheidung über die ansteten und überlegten Festlegungen hende ärztliche Maßnahme enthält
zu warnen. Ferner wird der Beweis und ob sie noch dem Willen des Paeines geäußerten Willens durch die tienten entspricht. Diese Prüfung
Schriftform eindeutig geführt.
umfasst alle Gesichtspunkte, die sich
aus der aktuellen Lebens- und BeWiderruf der Patientenverfügung handlungssituation des Betroffenen
Eine Patientenverfügung kann je- ergeben. Das schließt auch die Prüderzeit formlos widerrufen werden. fung ein, ob das aktuelle Verhalten
Das kann zum Bespiel geschehen des nicht mehr entscheidungsfähidurch Durchstreichen einer vor- gen Patienten konkrete Anhaltshandenen Patientenverfügung oder punkte dafür zeigt, dass er unter den
durch Vernichtung in Widerrufs- gegebenen Umständen den zuvor
absicht. Wichtig ist, dass die aktu- schriftlich geäußerten Willen nicht
elle Willensänderung des Patienten mehr gelten lassen will und ob der
hinreichend deutlich zum Ausdruck Betroffene bei seinen Festlegungen
kommt. Zur Vermeidung von Miss- diese Lebenssituation mit bedacht
verständnissen sollte der Widerruf hat. Ergibt diese Prüfung, dass sich
auch schriftlich erfolgen, zum Bei- die Sachlage nachträglich so erhebspiel durch Errichten einer inhaltlich lich geändert hat, dass die frühere
modifizierten Patientenverfügung. selbstverantwortlich getroffene
schriftliche Entscheidung die aktuAktualisierungspflicht
elle Lebenssituation nicht umfasst,
Der Gesetzgeber hat eine Aktua- kann der Betreuer von den getroflisierungspflicht des Testierenden fenen Festlegungen abweichen. In
als Wirksamkeitsvoraussetzung für allen anderen Fällen ist jedoch auf
der Basis der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs daran festzuhalten, dass die Willensbekundung des
Patienten für oder gegen bestimmte
medizinische Maßnahmen vom Betreuer nicht durch einen Rückgriff
auf den mutmaßlichen Willen des
Betroffenen korrigiert werden darf.
Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei ärztlichen
Maßnahmen
Die Einwilligung des Betreuers in
eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung
oder einen ärztlichen Eingriff bedarf
der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt
oder einen schweren und länger
dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne die gerichtliche
Genehmigung darf die Maßnahme
nur durchgeführt werden, wenn mit
dem Aufschub Gefahr verbunden
ist. Das gilt auch für die Nichteinwilligung oder den Widerruf der
Einwilligung des Betreuers.
Diese Grundsätze gelten auch für
einen Bevollmächtigten des Patienten. Wichtig: Die Nichteinwilligung
oder der Widerruf der Einwilligung
in ärztliche Maßnahme ist dann,
wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Patient aufgrund des
Unterbleibens oder des Abbruchs
der Maßnahme stirbt oder einen
schweren und länger dauernden
gesundheitlichen Schaden erleidet,
nur dann von einer Vollmacht (insbesondere einer Vorsorgevollmacht)
gedeckt, wenn die Vollmacht diese
Maßnahmen ausdrücklich umfasst
und sie zudem schriftlich erteilt.
Zentrales Vorsorgeregister der
Bundesnotarkammer
Die Bundesnotarkammer hat ein Zentrales Vorsorgeregister eingerichtet:
Bundesnotarkammer
Zentrales Vorsorgeregister
Postfach 080151, 10001 Berlin,
Tel.: 01805 355050
Telefax: 030 383866
[email protected].
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Zahnärztliche Berufsausübung und Recht
Aufbewahrungsort der
Patientenverfügung
»Jeder Patient, der eine Patientenverfügung errichtet hat, sollte den
Bevollmächtigten und gegebenenfalls weitere Personen sowie den
Hausarzt informieren, dass eine
entsprechende Willenserklärung
vorliegt. Die Urkunde sollte im
Einzelfall schnell und einfach auffindbar sein. Sinnvoll ist stets die Information an das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer«,
empfiehlt W. M. Nentig, Justiziar der
Zahnärztekammer Bremen. (wn)
Michael Gielen – studio-gielen.de
In dieses Register dürfen Angaben
über Vollmachtgeber, Bevollmächtigte, die Vollmacht, deren Inhalt sowie
über Vorschläge zur Auswahl eines
Betreuers, Wünsche zum Wahrnehmen der Betreuung und den Vorschlagenden aufgenommen werden. Ferner
können auch Betreuungsverfügungen
unabhängig von der Eintragung einer
Vollmacht registriert werden. Es dient
den Vormundschaftsgerichten und
anderen Gerichten zur Abfrage, um
im Einzelfall konkrete gerichtliche
Entscheidungen zu treffen. Mehr als
20.000 Registerabfragen pro Monat
nehmen deutsche Gerichte bei der
Bundesnotarkammer vor.
Chirurgie bei Patienten unter antikoagulativer Medikation
von Dr. Uwe Matzen
Perioperatives Management unter
gerinnungsaktiven Substanzen –
dieses Thema behandelte Dr. Günther Egidi von der Akademie für
hausärztliche Fortbildung Bremen
am 1. Juni 2009 auf einer interdisziplinären Veranstaltung. Als
Experten nahmen die Professores
Hambrecht (Kardiologie), Lehnert
(Chirurgie) und Rasche (Onkologie) sowie Dr. Ebke (Stroke-Unit)
und der Autor teil. Einen breiten
Raum nahmen zahnärztlich-chirurgische Interventionen bei antikoagulativ behandelten Patienten ein.
Zusammengefasst gilt es, Folgendes
zu beachten:
Das Nachblutungsrisiko unter
Antikoagulation muss dem Risiko thromboembolischer Komplikationen beim Absetzen oder
der Umstellung auf Heparin entgegengestellt werden.
Die enge Abstimmung mit dem
(Haus-)Arzt ist stets erforderlich.
Keinesfalls darf die Antikoagulation eigenmächtig durch Patient
oder Zahnarzt abgesetzt oder modifiziert werden.
Der Eingriff hat zeitlich so zu erfolgen, dass der Zahnarzt bei einer Blutung erreichbar ist.
Es können Extraktionen eines
oder mehrerer Zähne sowie
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unkomplizierte Osteotomien,
unter guter lokaler Blutstillung,
bei einem INR-Wert von 2,0–3,5
durchgeführt werden.
Bei umfangreicherer Chirurgie
oder chirurgischen Eingriffen mit
ungenügender lokaler Blutstillungsmöglichkeit wird ein INRWert von 1,6–1,9 empfohlen.
Die Bestimmung des aktuellen
INR-Wertes muss stets am Tage
der Operation oder zumindest
am Vortage erfolgt sein.
Bei Hochrisikopatienten, die ein
intensives Monitoring bzw. i.v.
Heparinisierung benötigen oder
bei Patienten, die nicht in der
Lage sind im Falle einer Nachblutung zum Arzt zu gehen, ist eine
stationäre Behandlung indiziert.
Ein Absetzen von ASS 100 bei
zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen ist bei suffizienter lokaler
Blutstillung i.d.R. nicht erforderlich. Für die Therapie mit Clopidogrel (Plavix®, Iscover®) und
Ticlopidin (Tiklyd®) liegen noch
keine ausreichenden Erkenntnisse über erhöhte Nachblutungsgefahren vor, so dass in Absprache mit dem Arzt ein Absetzen
sieben bis zehn Tage vor dem
zahnärztlich-chirurgischen Eingriff empfohlen wird.
5
Entscheidend für den Erfolg
sind eine atraumatische Operationstechnik mit sorgfältiger lokaler
Blutstillung und möglichst dichtem
Wundverschluss sowie der Einsatz
lokaler Blutstillungsmaßnahmen
(z. B. Verbandplatte). Lokale Maßnahmen zur Gerinnungsförderung
wie die Applikation resorbierbarer
Hämostyptika (Gelatineschwämme,
oxidierte Zellulose, Kollagenvliese)
können hilfreich sein. Auch der Einsatz von Fibrinkleber oder Thrombin ist möglich. Die postoperative
Applikation des Fibrinolysehemmers Tranexamsäure in Form von
Aufbisstupfern oder Mundspülungen unterstützt die Hemmung der
lokalen Fibrinolyse.
Fazit: Ambulante zahnärztliche
Chirurgie unter Antikoagulantien
ist eingeschränkt möglich. Um Blutungskomplikationen zu vermeiden,
ist eine strenge Indikationsstellung,
eine sorgfältige Therapieplanung unter Einbeziehung der behandelnden
Ärzte, ein atraumatisches chirurgisches Vorgehen mit sorgfältigster lokaler Blutstillung sowie eine engmaschige postoperative Nachbetreuung
mit zuverlässiger Erreichbarkeit des
Zahnarztes erforderlich. Im Zweifel
sollte die Überweisung an eine Fachpraxis oder Klinik erfolgen. (um)
BEGO lädt zur Hausmesse ein
Information, Austausch und Sonderpreise für Zahnärzte
Am 23. Oktober ist Messetag in
der Wilhelm-Herbst-Str. 1: Im
Stammsitz des Bremer Dentalunternehmens findet von 11.00 bis
1.00 Uhr die BEGO-Hausmesse
statt.
Interessierte Zahnärzte und Zahntechniker haben die Gelegenheit,
hinter die Kulissen der BEGO zu
schauen und sich über die BEGOGeschäftsfelder Zahntechnik,
Zahnmedizin und Implantologie
zu informieren und auszutauschen.
Nicht zuletzt können zahlreiche
BEGO -Produkte zu günstigen
Messepreisen erworben werden.
Die Teilnahme ist kostenfrei, für
das leibliche Wohl ist gesorgt. Bitte melden Sie sich bis zum 9. Oktober 2009 per Mail an: arendt@
bego.com. Oder telefonisch unter
0421 2028-290. (as)
6
Ausbildung und Fortbildung
AIDS ist ein Massenmörder
Fortbildung zum Thema AIDS, HIV und STD
Auf www.aids-istein-massenmoerder.
de sieht man eine
große rote Zahl. Am
9. September 2009
um 14.00 Uhr steht sie
genau bei 28.353.400.
15 Sekunden später
liegt die Zahl schon
um Eins höher.
Denn alle 15 Sekunden stirbt
ein Mensch an
AIDS.
Seit 1988 erinnert an jedem 1. Dezember der Welt-AIDS-Tag an dieses Thema. Rund um den Erdball
rufen an diesem Tag verschiedene
Organisationen auf, aktiv zu werden und Solidarität mit Infizierten,
Kranken und Beteiligten zu zeigen.
Der Welt-Aids-Tag will Verantwortliche in Politik, Medien, Wirtschaft und Gesellschaft weltweit
daran erinnern, dass das HI-Virus
noch längst nicht besiegt ist.
Das Wissen über die HIV -Infektion wuchs in den letzten
Jahren enorm. Es gibt eine Vielzahl von Informationen über
Therapiemöglichkeiten.
Auch an den Zahnarzt stellt die
Behandlung eines HIV-Infizierten
ganz eigene Herausforderungen.
Die Zahl der Patienten, die HIVpositiv sind, ist nicht zu unterschätzen. Immer wieder gibt es in den
Praxen Unsicherheiten im Umgang
mit dem HIV-positiven Patienten.
Das bestätigt auch Frau Dr. Johanna Hauswaldt vom Gesundheitsamt
Bremen. Um Unsicherheiten auf
Seiten der Praxismitarbeiter und
des Patienten entgegen zu wirken,
lädt die ZÄK ein zur Informationsveranstaltung zum Thema
HIV, AIDS, STD
(sexually transmitted diseases)
Umgang mit infizierten Patienten
in der Praxis
mit Dr. Johanna Hauswaldt und
Dr. Uwe Matzen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch am
Donnerstag, den 26. November
2009, in der Zeit von 20.00 Uhr
bis 22.00 Uhr in der Zahnärzte­
kammer Bremen. Die Kursgebühr
beträgt für Zahnärzte 25,– Euro
und für die ZFA 20,– Euro. Sie erhalten 2 Fortbildungspunkte.
Das Fortbildungsteam der Kammer freut sich auf Ihren Besuch und
Ihre Anmeldung:
[email protected],
t.hogrefe@zaek-de
oder per Fax 0421 33303-23. (ro/as)
Kammer beantwortet Fragen der „Neu-Auszubildenden“
»Muss ich nach dem Berufsschulunterricht wieder in die Praxis?
Muss ich am Notdienst teilnehmen?
Wie schreibe ich das Ausbildungsnachweisheft?« Viele Fragen stellen
sich den Auszubildenden zur Zahnmedizinischen Fachangestellten.
Rolf Weggen ist einer von sechs
Ausbildungsberatern der Zahnärztekammer Bremen. Er und Jutta
Bernet, Mitarbeiterin der Kammer,
waren am 7. August 2009 in der
Schule am Wandrahm und beantworteten die vielen Fragen der Auszubildenden. Insgesamt besuchte
die Zahnärztekammer fünf Klassen
mit mehr als 90 Schülern.
Beantworten alle Fragen der Auszubildenden:
Jutta Bernet und Rolf Weggen
Rolf Weggen (0421 393020) und Andreas Bösch
Jutta Bernet (0421 33303-66) ste- 0471 77 055
hen den Auszubildenden sowie Dr. Karsten Hufschmidt
den Ausbildern während der ge- 0421 213238
samten Lehrzeit mit Rat und Tat Nils Kohring
zur Seite.
0421 647179
Dr. Ulrike Mühling
Die weiteren ehrenamtlichen 0421 3469646
Ausbildungsberater der Kammer Dr. Hans Pfannenstiel
sind:
0421 235810 (jub)
1. Schultag für die angehenden ZFAs
10 / 2009
Ausbildung und Fortbildung
FORTBILDUNG AKTUELL
2x Power aus Basel mit Prof. Filippi
Prof. Andreas Filippi von der Universität Basel ist wieder für ein Wochenende in Bremen! 200 hat er hier
viele Teilnehmer begeistert. 2009 ist sein Thema neben dem Frontzahntrauma die Implantologie.
Sicher implantieren = Risiko minimieren
Prof. Filippi nimmt unter anderem zu folgenden Bereichen Stellung:
Wie wähle ich einen geeigneten ImplantatPatienten aus?
Welche Fälle sind für Anfänger geeignet, welche
nur für Fortgeschrittene?
Welche Risikofaktoren müssen vor einer
Implantation evaluiert werden und wie relevant
sind diese?
Wie und über was wird ein Implantatpatient
korrekt präoperativ aufgeklärt?
Welche Röntgendiagnostik ist wann erforderlich?
Was muss bei einer Implantat-Planung klinisch
beachtet werden?
Wie werden Implantate richtig gesetzt, und was
muss dabei beachtet werden?
Wie wird der zahnlose Kiefer implantologisch
korrekt versorgt?
Wie werden Implantate im teilbezahnten Kiefer
korrekt gesetzt?
Welche biologischen Grundgesetze der
Implantologie muss man kennen?
Die SAC-Klassifikation in der Implantologie
(Simple/Advanced/Complex)
Von Fehlern anderer lernen – Fallbeispiele von
Behandlungsfehlern in der Implantologie.
Freitag, 13. November 2009, 14.00–20.00 Uhr
Die Kursgebühr beträgt 230,– € inklusive eines
kleinen Imbisses. Es gibt 6 Fortbildungspunkte.
Schnell passiert: Das Frontzahntrauma
Was hat sich in den letzten fünf Jahren verändert?
Nehmen Sie teil am Frontzahntrauma Update 2009 bei Prof. Filippi:
Was muss nach einem Zahntrauma sofort
behandelt werden und was kann warten?
Wie werden Kronenfrakturen korrekt behandelt?
Der herausgeschlagene Zahn – was muss ich
Step-by-step tun?
Wie werden Zähne heute korrekt geschient?
Welche Spätfolgen der Pulpa sind nach welchem
Trauma zu erwarten?
Welche parodontalen Spätfolgen sind nach
welchem Trauma zu erwarten?
Moderne Behandlungsmethoden zur
Diagnostik, Therapie und Prävention externer
Wurzelresorptionen
Wie fertige ich einen richtigen Zahnschutz an?
Wie kann ich verlorene oder ankylosierte Zähne
bei Kindern ersetzen?
Matthias Nast – fotolia.com
Samstag, 14. November 2009, 09.00–17.00 Uhr
Die Kursgebühr beträgt 290,– € inklusive Verpflegung.
Es gibt 8 Fortbildungspunkte.
Frontzahntrauma – hier dank Helm und
Sportschutz-Schiene kein Thema
Das Fortbildungsteam freut sich auf Ihre Anmeldung:
[email protected], [email protected] oder per Fax 0421 33303-23.
10 / 2009
7
8
Fortbildungsveranstaltungen Termine
Bei den folgenden Kursen sind noch Plätze frei:
Bremer Zahnärzte Colloquium (BZC)
No
Datum
Referent
Thema
Gebühr / EUR
9044
29.10.2009
20.00 – 22.00
Markus von Kummer
Gestaltung einer Praxis-Website
No
Datum
Referent
Thema
95007
30.10.2009
15.00 – 19.00
Prof. Dr. Dr.
Andreas Bremerich
ABC der Chirurgie
Chirurgie-Update für die Praxis
195,–
4 Punkte
95008
13.11.2009
14.00 – 20.00
Prof. Dr. Andreas Filippi
Sicherheit in der Implantologie
Risikominimierung in der Zahnarztpraxis
230,–
6 Punkte
95009
14.11.2009
9.00 – 17.00
Prof. Dr. Andreas Filippi
Frontzahntrauma
Moderne Behandlungskonzepte in der Traumatologie
der Zähne
290,–
8 Punkte
95010
04.12.2009
14.00 – 17.00
Prof. Dr. Brita WillershausenZönnchen
Zahnhartsubstanzverlust, nicht immer kariös
Entstehung, Prävention und Therapie
120,–
3 Punkte
*
2 Punkte
ZÄ Kurse
Gebühr / EUR
Teamkurse
No
Datum
Referent
Thema
Gebühr / EUR
92031
26.11.2009
20.00 – 22.00
Dr. Johanna Hauswaldt
Dr. Uwe Matzen
HIV, AIDS, STD
Umgang mit infizierten Patienten in der Praxis
25,– ZÄ
20,– ZFA
2 Punkte
92021
07.11.2009
09.00 – 16.00
Christine Baumeister
Reklamation als Geschenk
Die kostenlose Praxisanalyse
155,– ZÄ
120,– ZFA
7 Punkte
92022
21.11.2009
09.00 – 13.00
Dr. Florian Bertzbach
Das Sprungtuch des Endodonten (P. Guldner)
Cofferdam schnell und einfach angelegt
215,– ZÄ
165,– ZFA
5 Punkte
ZFA Kurse
No
Datum
Referent
Thema
Gebühr / EUR
90014
Theoretischer Teil:
30.10.2009
15.00 – 18.30
Praktischer Teil
31.10.2009
09.00 – 14.00
Dr. Jan Reineke
Sabine Mack
Christina Marschhausen
Prophylaxe: auf ein Neues
Für Wiedereinsteiger
90024
04.11.2009
13.00 – 19.00
Alma Ott
BEMA II
Aufbauseminar
88,–
6 Punkte
90055
21.10.2009
14.00 – 19.00
Beate Hampe
Augen brauchen mehr als eine Brille
Training und Entspannung für Ihre Augen
97,–
5 Punkte
990050
27.11.2009
14.00 – 20.00
Gerald König
Mehr als nur drei Streifen
Aktuelles Wissen rund um die Konstanzprüfung
149,–
6 Punkte
185,–
* Bei gebührenfreien Veranstaltungen erhalten Sie keine Anmeldebestätigung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder unserer Homepage: www.zaek-hb.de
10 / 2009
Fortbildungsveranstaltungen Anmeldung
Zahnärztekammer Bremen
Rubina Ordemann / Thorsten Hogrefe
Universitätsallee 25
28359 Bremen
Absender: (Stempel)
Verbindliche Anmeldung zu folgenden Kursen: (Bitte ankreuzen und Teilnehmername eintragen)
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990050 ..............................................
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Die Kursgebühr wird auf das folgende Konto überwiesen: 
Bremer Landesbank, BLZ 290 500 00, Konto Nr. 1009 9910 09
Bitte ziehen Sie die Kursgebühr per Lastschriftverfahren von folgendem Konto ein: 
Kto ...................................................
BLZ ..................................................
Bank ...................................................
Die Teilnahmebedingungen gemäß Programmheft erkenne ich hiermit an.
Datum ............................................................................
Unterschrift .................................................................................
Die Veranstaltungen finden statt mit freundlicher Unterstützung der
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Per Post zusenden oder per Fax: 0421 33303-23.
Anmeldungen per e-mail an: [email protected] oder [email protected]
10 / 2009
9
GOZ
go! z Fach 24
GOZ-Anfragen aus den Praxen und Antworten der Zahnärztekammer
Frage:
Müssen wir Preisnachlässe auf Implantate an
Patienten weitergeben?
Antwort:
Gewährt ein Hersteller von Implantaten bzw. Implantatteilen dem Zahnarzt hierauf Rabatte, muss der Zahnarzt sie an
den Patienten weitergeben. Diese Auffassung vertreten die bundesdeutschen Zahnärztekammern sowie die BZÄK.
Die Frage, ob ein Zahnarzt Rabatte des Implantatherstellers behalten darf oder an den Patienten weitergeben muss, hatte
aktuell das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu entscheiden. Im konkreten Fall wies eine Landeszahnärztekammer
eine Zahnärztin darauf hin, dass Produktnachlässe, die über einen Barzahlungsrabatt in Höhe von drei Prozent des
Rechnungsbetrages hinausgehen, an den Patienten weiterzugeben sind. Dies ergibt sich aus der Gebührenordnung für
Zahnärzte (GOZ). Alles andere könnte den Tatbestand des Betruges zum Nachteil des Patienten und seiner Erstattungsstellen erfüllen.
Weiterhin betonte das BVerwG, dass das Verbot wirtschaftliche Vergünstigungen anzunehmen auf sachgemäßen Erwägungen des Gemeinwohls beruht. Es soll dadurch gewährleistet sein, dass der Zahnarzt sich bei der Verordnung von Heilund Hilfsmitteln, Materialien, etc. nur von medizinischen Erwägungen im Interesse der Patienten leiten lässt. Damit
dient diese Vorschrift dem Vertrauen des Patienten in die Integrität des Zahnarztes. (rf )
✁
Mit dieser Auskunft zur Berechnungsweise war die Zahnärztin nicht einverstanden. Sie erhob daher eine Feststellungsklage, ob die Zahnärztekammer von ihr verlangen könne, die Rabatte weiterzugeben. Hierzu entschied das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. März 2009 (Az.: 8 C 1/09), dass diese Klage unzulässig war. Begründung: Die
Frage der Weitergabe von Preisnachlässen betrifft kein zwischen der Zahnärztin und der Zahnärztekammer bestehendes
Rechtsverhältnis, sondern den Umfang der GOZ-Vergütung. Das Anwenden und Auslegen der GOZ im Zusammenhang
mit Honoraransprüchen erfolgt im Verhältnis von Zahnarzt und Patient durch die Gerichte. Danach kann der Zahnarzt
nur die ihm tatsächlich entstandenen Auslagen berechnen. Eingeräumte Rabatte muss er an seine Patienten weitergeben.
Frage: Müssen wir Preisnachlässe auf Implantate an Patienten weitergeben?
10
10 / 2009
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Persönliches und Verschiedenes
Berufspolitisch stark engagiert:
Erika Hötte
Erika Hötte, 53 Jahre
Ihr Mann sagt über sie »Die
Schule ist ihr Hobby«: Erika Hötte
unterrichtet im Schulzentrum Walle
seit vielen Jahren angehende ZFAs in
den Lernfeldern und engagiert sich
mit ihren Kolleginnen und Kollegen
für das besondere Team-Konzept
der Schule.
Höttes berufliche Laufbahn begann nach dem Abitur 1975 mit
einer Krankenpflegeausbildung
in Hamburg. Im Anschluss daran studierte sie an der Universität
Hamburg Berufsschullehramt Fachrichtung Gesundheit und das Fach
Sozialwissenschaften. Nach ihrem
Ein Vierteljahrhundert in der Praxis …
Freut sich über die Blumen der
Kammer: Marlies Bellmann
Am 15. August 2009 war ein Vierteljahrhundert vergangen: Denn seit 25
Jahren ist Marlies Bellmann ununterbrochen in der Praxis Dr. Lutz Götting in Bremerhaven beschäftigt.
Anlass genug für die Zahnärztekammer, der Jubilarin einen
„Treue“-Blumenstrauß zu überreichen. Da Bellmann seit einigen
Jahren ihrer Tätigkeit nicht mehr
in Vollzeit nachgeht, hat sie mehr
Zeit für Hund, Fahrradfahren und
Garten. »Früher bin ich auch noch
gepaddelt, aber man wird ja älter«,
so die Jubilarin zu ihren Hobbys.
Die Zahnärztekammer wünscht ihr
jedenfalls weiterhin viel Spaß und
Freude bei ihrer Arbeit. (jb)
Referendariat am Schulstandort
Stephanitor für Zahnarzthelferinnen und Zahntechniker trat sie 1984
dort in den Bremer Schuldienst ein.
Seit August 2007 leitet sie im Schulzentrum Walle/Am Wandrahm die
Abteilung Gesundheitsberufe im
Dualen System.
Bereits 1984 begann Hötte,
sich bei der Zahnärztekammer im
Berufsbildungsausschuss zu engagieren: Als Vertreterin der Schulbehörde gestaltet sie das Berufbild der
Zahnmedizinischen Fachangestellten mit. Im ZFA-Prüfungsausschuss
erstellt sie Prüfungsaufgaben und
nimmt mit ihren Ausschusskollegen die praktischen/mündlichen
Abschlussprüfungen ab. Auch bei
der ZMV-Aufstiegsfortbildung ist
sie im Prüfungsausschuss: Im Fach
Kommunikation beurteilt sie die
Prüflinge bei den Rollenspielen.
Bei „Wackelkandidaten“ nimmt sie
die mündlichen Wiederholungsprüfungen ab.
Privat steckt sie ihre Nase gerne
in Bücher – zur Zeit am liebsten
in Christian von Ditfurths „Mann
ohne Makel“. Fit hält sie sich im
Sportstudio, Entspannung findet
sie bei der Gartenarbeit. (as)
Jubiläen in den Praxen
Die Zahnärztekammer Bremen gratuliert sehr herzlich:
10jähriges Jubiläum:
13. September 2009
Bärbel Walleit in der Praxis
Dr. Stephan Gertken,
Bremerhaven
Zu Guter Letzt
Der 18. Juni 1815 war ein großer
Tag für Europas Dentisten. Auf
den Schlachtfeldern von Waterloo lagen unzählige tote Männer
mit gesunden Zähnen. Makaber:
Leichenfledderer „ernteten“ nachts
kübelweise die Zähne. Die Zähne
gingen als Zahnersatz bis nach
Amerika, wo sie hohe Preise erzielten. Erst Ende des 19. Jahrhunderts
begann sich Porzellan als Zahnersatz durchzusetzen.
10 / 2009
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