Pressespiegel Pressespiegel - Stiftung Denkmal für die ermordeten

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Pressespiegel
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Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Wanderausstellung
»›Was damals Recht war
war …‹ – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht«
21. März 2006 – 14. Dezember 2011
(Auswahl)
STATIONEN ÜBERSICHT
BERLIN
21. Juni bis 1. August 2007 in der St. Johannes-Evangelist-Kirche
KÖLN
10. August bis 21. Oktober 2007 im NS-Dokumentationszentrum EL-DE Haus
WILHELMSHAVEN
5. November 2007 bis 23. Januar 2008 im Deutschen Marinemuseum
MÜNCHEN
11. Februar bis 30. April 2008 im Justizpalast
HALLE
15. Mai bis 26. Juni 2008 im Stadtmuseum Halle
PEENEMÜNDE
10. Juli bis 30. Oktober 2008 im Historisch-Technischen-Informationszentrum
FREIBURG
6. November bis 18. Dezember 2008 in der Albert-Ludwigs-Universität
KIEL
9. Januar bis 6. Februar 2009 im Schleswig-Holsteinischen Landtag
BIELEFELD
15. Februar bis 29. März 2009 im Historischen Museum
DORTMUND
4. April bis 24. Mai 2009 im Museum für Kunst und Kulturgeschichte
BREMEN
29. Mai bis 28. Juni 2009 im Rathaus Bremen
HAMBURG
7. Juli bis 8. August 2009 in der Universität Hamburg
WIEN
1. September bis 13. Oktober 2009 im Theater im Nestroyhof
MARBURG
25. Oktober bis 22. November 2009 im Rathaus Marburg
HANNOVER
8. Dezember 2009 bis 28. Februar 2010 im Historischen Museum
POTSDAM
3. März bis 7. April 2010 in den Bahnhofspassagen Potsdam
ERFURT
11. April bis 5. Juni 2010 in der Peterskirche auf dem Petersberg
PRORA
1. Juli bis 31. August 2010 im Dokumentationszentrum Prora
KLAGENFURT
7. September bis 10. Oktober 2010 im Künstlerhaus Klagenfurt
OSTHOFEN
2. Februar bis 3. April 2011 Gedenkstätte KZ Osthofen
FRANKFURT
2. Mai bis 14. Juni 2011 Karmeliterkloster Frankfurt am Main
INGOLSTADT
1. Juli bis 21. August 2011 Armeemuseum Ingolstadt
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DORNBIRN
29. September bis 31. Oktober 2011 Stadtmuseum Dornbirn
GIEßEN
5. November 2011 bis 4. Januar 2012 Oberhessisches Museum Gießen
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Station Berlin,
Berlin TELEGRAPH , 28. Juni 2007
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Station Berlin,
Berlin FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG, 05. Juli 2007
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Station Köln
Köln, RHEINISCHE POST, 14. August 2007
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Station Wilhelmshaven,
Wilhelmshaven WILHELMSHAVENER ZEITUNG, 7. November 2007
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Zentrum · Betroffene der NSNS-Militärjustiz
Ausstellung »Was damals Recht war…« im Justizpalast
Aktuelles - Artikel vom 12.02.2008
Zentrum · Die Wanderausstellung »Was damals Recht war…«
macht Station in München. Seit 11. Februar ist sie im JustizpaJustizpalast, Prielmayerstraße 7, zu sehen. München ist die vierte StaStation dieser bundesweiten Wanderausstellung. Die Ausstellung
wird für zwölf Wochen bis ein
einschließlich 30. April im Lichthof
des Münchner
Münchner Justizpalastes zu sehen sein: Montag bis DonDonBewegende Schicksale
nerstag, 10 bis 18 Uhr, Freitag, 10 bis 14 Uhr.
im
Lichthof des Justizpalastes. Foto: VA
Der Eintritt ist frei. Buchung von Führungen unter Telefonnummer 21 86 21 72. München stellt
eine besondere Etappe dar, da die Ausstellung eine Vielzahl an Bezügen zur Landeshauptstadt,
ihren Einwohnern und einzelnen Orten der Stadt aufweist: »(…) Meine Lieben, es ist hart für
euch. Hier diese letzte Nacht bleibe ich auf. Habe noch einige Briefe geschrieben und jetzt will
ich noch ein wenig lesen, damit ich mich ein wenig zerstreue. Es ist jetzt ungefähr 19 Uhr, also
noch acht Stunden, dass ich meine Sinne noch beisammen habe, seht ihr. Von Angst keine
Spur. Nun grüße ich euch noch ein letztes Mal, macht euch keinen Kummer es ist ja jetzt vorbei
(…)«
Mit diesen Worten wandte sich der junge Münchner Franz Fellner, der 1941 als Deserteur erschossen wurde, an seine Familie. Fellner ist einer von den mehr als 20.000 Soldaten und Zivilisten aus nahezu ganz Europa, die durch Unrechtsurteile umkamen. Auch der 1944 in Griechenland
hingerichtete Münchner Kommunist Franz Scheider wurde Opfer der NS-Militärjustiz. Seine Zusammenarbeit mit den Partisanen, die auch das Leben vieler deutscher Soldaten rettete, trug ihm
ein Todesurteil wegen Kriegsverrat ein, ein Delikt, das bei der Aufhebung der Urteile der Wehrmachtjustiz des Bundestags 2002 von der Rehabilitierung ausgenommen wurde.
Auf der anderen Seite stehen Täter wie der in München geborene General Ferdinand Schörner.
Ungezählte deutsche Soldaten verloren in den letzten Kriegswochen ihr Leben, weil Schörner
jede Form der Entfernung von der Truppe mit dem Tode bestrafen ließ – als Gerichtsherr der
Wehrmachtjustiz hatte er schon 1944 die Kriegsrichter beschuldigt, zu milde Urteile zu fällen.
»Nie wieder Schörners in einer deutschen Armee!« Dieser Ausspruch von Franz-Josef Strauß
aus dem Jahr 1955 zeigt, welche Aufmerksamkeit dem ehemaligen General nach seiner Rückkehr aus sowjetischer Gefangenschaft in der Bundesrepublik zuteil wurde. 1956 erhielt Schörner im Rahmen eines im Münchner Justizpalast durchgeführten Verfahrens eine vierjährige
Gefängnisstrafe aufgrund seiner Anordnungen als vormaliger Gerichtsherr.
Die Wanderausstellung »Was damals Recht war…« wurde Anfang 2006 von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas konzipiert und erinnert an die etwa 20.000 Soldaten und
Zivilisten unterschiedlicher Nationen, die durch Unrechtsurteile der deutschen Wehrmachtgerichte ihr Leben verloren.
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Station München,
München WOCHENANZEIGER ONLINE, 12. Februar 2008
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Für Gerechtigkeit darf es nicht zu spät sein ...
Stichworte: Stadtmuseum Roter Ochse Geschichte Nationalsozialismus
"Was damals Recht war ... - Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht" ist ab sofort
im Stadtmuseum Halle zu sehen
(ens) Kulturdezernent Hans-Jochen Marquardt brachte es am Donnerstagnachmittag auf den
Punkt: “es ist ein ungeheuerlicher Satz.” Gemeint hat er damit ein Zitat des damaligen badenwürttembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger. “Was damals rechtens war, kann
heute nicht unrecht sein.” Damit wollte Filbinger 1978 sein Handeln als Marinerichter im Dritten Reich rechtfertigen.
“Was damals Recht war” … das ist auch der Titel einer neuen Ausstellung im Stadtmuseum
Halle (Saale), die am Donnerstag offiziell eröffnet wurde. “Die Schau konfrontiert uns mit einem lange tabuisierten Thema”, sagte Hans-Jochen Marquardt zur Eröffnung. Gerade die
Konfrontation mit den Opfern sei erschütternd. Denn auch die Saalestadt war Schauplatz viele
Exekutionen. 549 Todesurteile gegen Menschen aus 15 Ländern wurden hier während der Nazizeit gefällt. “Das ist ein wichtiges Stück Stadtgeschichte, dass wie ein Stachel in die Gegenwart ragt”, so Marquardt.
Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb sagte, die Justiz der NS-Zeit dürfe man nicht ad
acta legen, “denn es darf nicht zu spät sein, für Gerechtigkeit zu sorgen.“ Seit diesem Jahr
arbeite deshalb auch die Justiz in Sachsen-Anhalt diese Zeit auf. Im Januar nächsten Jahres
sollen dann die lokalen Ergebnisse erstmals in einer Ausstellung in Halle der Öffentlichkeit
präsentiert werden. Anhand der Ausstellung werde deutlich was passiert, wenn der Rechtsstaat nicht funktioniert, so die Ministerin. “Die Ausstellung berührt und mahnt vor einem Wiedererstarken des Rechtsextremismus.”
“Die Ausstellung zeigt ein umfassendes Bild der Unrechtsurteile und verdeutlicht die Willkür
der Urteilssprechung”, erklärte Innenstaatssekretär Rüdiger Erben. Mit der Schau könne man
Jugendlichen die Gelegenheit geben, sich mit der Geschichte Deutschlands auseinanderzusetzen. Besonders erfreut zeigte sich Erben, dass auch die Gedenkstätte “Roter Ochse” in die
Ausstellung involviert ist. So wies der Staatssekretär darauf hin, dass es vor der Wende kein
Gedenken im Roten Ochsen gab. Erst nach 1989 fand eine Aufarbeitung statt.
Mahnende Worte richtete Ludwig Baumann an die Anwesenden. Baumann wurde in Bordeaux von der Wehrmacht zum Tode verurteilt, verbrachte 10 Monate in der Todeszelle und
berichtete von Folterungen. “Das war ein Grauen, dass mich noch heute verfolgt.” Erst 1990
konnte Baumann die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz gründen. Einige Ziele konnte er über die Jahre hinweg erreichen. Viele damals verurteilte wurden rehabilitiert. Doch die
Urteile wegen Kriegsverrats gelten weiter. “Ein Skandal”, so Baumann. Denn was könne es
besseres geben, als einen Krieg zu verraten.
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Station Halle
Halle,
lle HALLE FORUM ONLINE / Teil 1 / 2, 15. Mai 2008
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Halle ist die fünfte Station der Ausstellung “Was damals Recht war…– Soldaten und Zivilisten
vor Gerichten der Wehrmacht” in Deutschland und die erste Station in Ostdeutschland. Gezeigt wird in der Schau wie Unrecht und Willkür den NS-Militärjustiz-Alltag kennzeichneten.
Tausende Männer und Frauen, nicht nur Soldaten, sondern auch Zivilisten, fielen der Unrechtsjustiz zum Opfer ebenso wie Widerstandskämpfer aus nahezu ganz Europa. Als Deserteure, Wehrkraftzersetzer oder Volksschädlinge wurden sie nicht selten zum Tode verurteilt.
Allein 30.000 Menschen wurden durch die Gerichte der Wehrmacht zum Tode verurteilt, über
20.000 von ihnen verloren ihr Leben.
Auch Portraits und Lebensläufe von „Deserteuren der Wehrmacht“ des Kölner Fotografen
sind in der Schau zu sehen. Funck reiste drei Jahre durch Deutschland, um die Bilder und
Schicksale dieser Menschen einzufangen, die sich gegen den Krieg aufgelehnt hatten und
dafür teils schwere Strafen hinnehmen mussten, am Ende aber überlebten. Tausende anderer
Deserteure waren wegen ihrer Fahnenflucht hingerichtet worden. Die insgesamt zwölf Porträts zeigen Persönlichkeiten aus ganz Deutschland, darunter der Schriftsteller Gerhard Zwerenz, selbst Deserteur und ehemaliges Mitglied im Deutschen Bundestag. Er setzte sich für die
Rehabilitierung von Wehrmachtdeserteuren ein, die auch Jahrzehnte nach dem Krieg noch als
vorbestraft galten. Erst 1997, 52 Jahre nach Kriegsende, erhielten sie eine – symbolische –
Entschädigung.
Konzipiert wurde die Ausstellung von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
in Berlin, unterstützt von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, der Gedenkstätte Deutscher
Widerstand, der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt – Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle
(Saale), der Bundeszentrale für politische Bildung und der Bundesvereinigung Opfer der NSMilitärjustiz e.V.
Die Ausstellung ist bis Sonntag, den 29. Juni 2008, dienstags bis sonntags von 10 bis 17 Uhr zu
sehen. Der Eintritt kostet 2,10 Euro, ermäßigt 1,30 Euro. Schulklassen haben freien Eintritt.
Donnerstags ist der Eintritt für alle Museumsbesucher frei.
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Station Halle,
Halle HALLE FORUM ONLINE / Teil 2 / 2, 15. Mai 2008
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Station Peenemünde,
Peenemünde OSTSEE ZEITUNG (Wochendausgabe) / Teil 1 / 2, 9-10. August 2008
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Station Peenemünde,
Peenemünde OSTSEE ZEITUNG (Wochendausgabe) / Teil 2 / 2, 9-10. August 2008
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Station Freiburg,
Freiburg STUTTGARTER ZEITUNG, 08. November 2008
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Station Kiel,
Kiel SCHLESWIG-HOLSTEINISCHE LANDESZEITUNG, 9. Januar 2009
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Station Bielefeld,
Bielefeld WESTFALEN BLATT, 14-15 Februar 2009
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Station Dortmund,
Dortmund DER WESTEN, 2. April 2009
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Station Bremen,
Bremen BREMER NACHRICHTEN, 29. Mai 2009
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Station Hamburg,
Hamburg HAMBURGER MORGENPOST, 12. Juli 2009
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Station Wien,
Wien TIROLER TAGESZEITUNG, 31. August 2009
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Station Wien,
Wien WIENER ZEITUNG, 21. Oktober 2009
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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»Was damals Recht war. . .« zeigt NaziNazi-Willkür und -Unrecht
Marburg (pm). Am Sonntag, 25. Oktober, wird im Marburger Rathaus die Wanderausstellung
»›Was damals Recht war. . .‹ - Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht« eröffnet.
Ein Blick auf die Wanderausstellung »Was damals Recht war. . .« am Ausstellungsort Berlin ab dem 25. Oktober ist sie in Marburg zu sehen. (Foto: pm)
Ansprachen halten der frühere Bundesjustizminister Dr. Hans-Jochen Vogel, der Schirmherr
und Marburger Oberbürgermeister Egon Vaupel, der ehemalige Deserteur und Vorsitzende der
Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz, Ludwig Baumann, und Dr. Ulrich Baumann
(stellvertretender Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und Kurator der Wanderausstellung). »Die Ausstellung zeigt, wie Unrecht und Willkür den MilitärjustizAlltag kennzeichneten und tausende Männer und Frauen, nicht nur Soldaten, sondern auch
Zivilisten, der Unrechtsjustiz zum Opfer fielen«, heißt es in einer Pressemitteilung der Stiftung.
Marburg ist nach 14 Städten wie Berlin, München, Hamburg und Wien die erste Station in
Hessen. Bis zum 22. November können Interessierte die Ausstellung im Saal 1 und der Schirn
des
Marburger
Rathauses
kostenlos
besuchen
und
Führungen
buchen.
Die Ausstellung, zu der ein Begleitprogramm angeboten wird, bietet einen Überblick über die
Geschichte der Wehrmachtjustiz - von der Vorgeschichte über die Wiedereinrichtung 1933/34
zum organisatorischen Aufbau bis hin zur politischen Einbindung in das NS-Regime. Verdeutlicht wird auch der Handlungsspielraum, der den einzelnen Richtern trotz der Einbindung in
das NS-Regime blieb. Zu sehen sein wird dieser Ausstellungsteil im Saal 1 des Rathauses.
Von zentraler Bedeutung sind die in der Schirn präsentierten Fallgeschichten von Opfern der
NS-Militärjustiz. Sie verdeutlichen die Vielfalt unterschiedlicher Lebensläufe und Handlungen
der Opfer, die diese in die Mühlen der Militärgerichtsbarkeit brachten. Schließlich nimmt die
Ausstellung die Ausgrenzung überlebender Justizopfer und die Karrieren der Richter in den
Blick. Unter ihnen ist nach Angaben der Stiftung der Marburger Professor und Rechtswissenschaftler Erich Schwinge, der auch nach dem Krieg seine Tätigkeit unter anderem als Universitätsrektor fortsetzen konnte.
In Marburg wird es zusätzlich eine lokalhistorische Ergänzung geben. Dabei ist das Rathaus
ein historischer Ort. Anhand einer sachlichen und geographischen Verortung wird deutlich,
dass das Marburger Feldkriegsgericht in das System der Wehrmachtsjustiz eingebunden war.
Einige Fälle, die in den Zellen neben der Schirn vorgestellt werden, verdeutlichen dies. Diese
Zellen wurden während des Zweiten Weltkrieges von der Gestapo zur Inhaftierung von Menschen, die später an die Militärjustiz überstellt wurden, genutzt.
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Station Marburg,
Marburg GIESSENER ALLGEMEINE / Teil 1 /2, 20. Oktober 2009
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Am Standort Marburg wird die Ausstellung unter anderem von der Geschichtswerkstatt Marburg, dem Hessischen Staatsarchiv Marburg, dem Magistrat der Stadt Marburg Fachdienst
Kultur, dem Institut für Kriminalwissenschaft, dem Seminar für Neueste Geschichte, dem Institut für Politikwissenschaft sowie dem Zentrum für Konfliktforschung vorbereitet. Konzipiert
wurde die Ausstellung von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin,
unterstützt von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, der Gedenkstätte Deutscher Widerstand, der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt - Gedenkstätte Roter Ochse Halle (Saale),
der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz und der Bundeszentrale für politische Bildung. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat das Projekt finanziert.
Mehr Informationen zur Ausstellung und zum Begleitprogramm gibt es im Internet unter
www.stiftung-denkmal.de/projekte/ausstellungen/wasdamalsrechtwar. Die Ausstellung ist
dienstags bis sonntags von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei.
Besucherservice und Buchung von Führungen auf Anfrage unter der Telefonnummer 064 21/2
01-4 00 (geschaltet während der Laufzeit der Ausstellung) oder per E-Mail an die Adresse
[email protected]
© Gießener Allgemeine Zeitung 2009 - www.giessener-allgemeine.de
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Station Marburg,
Marburg GIESSENER ALLGEMEINE / Teil 2 /2, 20. Oktober 2009
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Historisches Museum
Museum
Ausstellung in Hannover zur Geschichte der NSNS-Militärjustiz
Eine Ausstellung im Historischen Museum in Hannover zeichnet die Geschichte der NSNSMilitärjustiz nach.
Geschichte auf der Spur: Sophienschüler haben Deserteursschicksale erforscht.
© Frank Wilde
Seine letzten Lebenswochen glichen einer Odyssee: Antonius Biesterfeld wurde von einem
Wehrmachtsgefängnis ins nächste verlegt, von Bruchsal nach Glatz, und schließlich kam er
nach Hannover. In der heutigen Emmich-Cambrai-Kaserne wurde er am 4. November 1944 auf
den Maschinengewehr-Schießstand 8 geführt, vor eine Ziegelmauer. Davor standen zehn Soldaten des Grenadierersatzbataillons 211 mit ihren Gewehren. Um 7.35 Uhr erschossen sie den
jungen Deserteur. Antonius Biesterfeld wurde nur 24 Jahre alt.
Jetzt wird sein Schicksal in der Ausstellung „Was damals Recht war – Soldaten und Zivilisten
vor Gerichten der Wehrmacht“ im Historischen Museum nachgezeichnet. Die Wanderausstellung, konzipiert vor zwei Jahren von der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“, war bereits in 14 Städten zu sehen. Auf Tafeln mit Fotos und Texten skizziert sie die Geschichte der NS-Militärjustiz.
Mehr als 20.000 Todesurteile deutscher Militärgerichte wurden im Zweiten Weltkrieg vollstreckt, davon etwa 15 000 an Deserteuren. Im gesamten Ersten Weltkrieg hingegen wurden
nur 18 Fahnenflüchtige exekutiert, in der US-Armee im Zweiten Weltkrieg nur ein einziger.
Auch diese Zahlen belegen, wie willfährig die Militärjustiz sich in den Dienst des totalen Krieges stellte. Je länger dieser andauerte, umso härter wurden die Urteile. Viele linientreue
Wehrmachtsgerichte wollten ihren Teil zur „Aufrechterhaltung der Manneszucht“ leisten;
außerdem sah mancher Richter in der angeblich milden Haltung der Gerichte von 1914–1918
eine Ursache damaliger „Auflösungserscheinungen“.
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Station Hannover,
Hannover HANNOVERSCHE ALLGEMEINE / Teil 1 /2, 7. Dezember 2009
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Dabei hatten die Richter durchaus gewisse Handlungsspielräume: Der Divisionsrichter Heinrich Hehnen aus Köln etwa erwirkte als Gutachter häufig milde Strafen, ehe er zwangsversetzt
wurde. Nach dem Krieg arbeitete er als Anwalt, Karriere in der Justiz machte er nicht. Anders
als Erich Schwinge, der seit 1936 Kommentare zum Militärstrafgesetzbuch verfasste und etliche Todessurteile fällte. Er wurde später Rektor der Uni Marburg und stritt bis zu seinem Tode
1994 für die Ehre der Wehrmachtsjustiz.
Auf ziemlich unübersichtlich angeordneten Stelen und Tafeln dokumentiert die Ausstellung
auch, dass Deserteure nach 1945 lange als „Drückeberger und Verräter“ geächtet blieben.
Ihre Angehörigen wurden oft nicht entschädigt. Spät wurde ihnen einen gewisse Anerkennung zuteil: Erst im vergangenen September hob der Bundestag alle Urteile der NSMilitärjustiz gegen sogenannte Kriegsverräter auf. Für die hannoversche Version der Ausstellung haben Schüler der Sophienschule, unterstützt vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge und vom Kultusministerium, in aufwendiger Projektarbeit selbst Archive durchforstet.
Dabei haben sie unter anderem die Biografie des in Hannover hingerichteten Antonius Biesterfeld rekonstruiert – ein erschütterndes Beispiel für die Willkür, mit der die NS-Militärjustiz
Urteile fällte.
Biesterfeld stammte aus dem niederländischen Breda. Da sein Vater Deutscher war, wurde er
1942 zur Marine einberufen, obwohl er kaum Deutsch sprach. Wohl auch deshalb schikanierten ihn seine „Kameraden“ in Frankreich, wo er Dienst tat. Mal wurde er – offensichtlich zu
Unrecht – beschuldigt, Zigaretten gestohlen zu haben, mal behandelten ihn Vorgesetzte
schlecht. „So wurde mir das Marinelazarett Nantes gewissermaßen zur Hölle“, gab er später
an. Er bat sogar darum, an die Front versetzt zu werden – vergeblich.
Im Sommer 1944 zog er dann Zivilkleidung an, warf seine Uniform ins Wasser und versuchte,
sich nach Spanien abzusetzen. Eine Streife nahm ihn in einem Zug fest, ein Gericht in Bordeaux verurteilte ihn zum Tode. Als das Erschießungskommando in Hannover auf ihn anlegte,
rief er noch zweimal: „Es lebe Holland!“
Begraben wurde er auf dem Friedhof Fössefeld in Linden, wo mindestens 21 in der NS-Zeit
hingerichtete Soldaten ruhen, meist Fahnenflüchtige, erschossen auf dem Kasernengelände in
Vahrenheide. Nach dem Krieg erinnerte in der Heeresoffiziersschule der Bundeswehr lange
Zeit ein Ehrenhain an gefallene Soldaten. Ein Hinweis auf die Deserteure, die auf dem Gelände
hingerichtet wurden, fehlt in der Emmich-Cambrai-Kaserne bis heute.
[Simon Benne]
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Station Hannover,
Hannover HANNOVERSCHE ALLGEMEINE / Teil 2 /2, 7. Dezember 2009
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Station Potsdam,
Potsdam MÄRKISCHE ALLGEMEINE, 4. März 2010
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Ressort Thüringen
Erschienen am 11.04.2010 10:37
Schau zeigt Unrecht der Wehrmachtjustiz
Unrecht und Willkür der Wehrmachtjustiz zeigt eine Ausstellung, die heute (11.00) in Erfurt
eröffnet wird. Nach Angaben der Stiftung Denkmal
Denkmal für die ermordeten Juden Europas fielen
der NSNS-Militärjustiz
Erfurt (dpa/th)
Tausende Männer und Frauen zum Opfer, die als Deserteure zum Tode verurteilt wurden. Die
Wanderschau macht bis zum 5. Juni in der Peterskirche Station. Die Kirche liegt auf dem Petersberg, wo 1945 noch bis kurz vor dem Einzug der US-Truppen «fahnenflüchtige» Soldaten
hingerichtet worden seien. Im Zweiten Weltkrieg befand sich im dortigen Kommandantenhaus
ein Kriegsgericht.
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Station Erfurt,
Erfurt SÜDTHÜRINGER ZEITUNG, 11. April 2010
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Station Prora,
Prora RÜGEN AKTUELL, Juli 2010
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Ausstellung: "Was damals Recht war..."
Wehrmachtsdeserteure wurden jahrzehntelang als "Vaterlandsverräter" angesehen. Die Ausstellung "Was damals Recht war..." im Klagenfurter Künstlerhaus widmet sich ab 9. September
ihrer leidvollen Geschichte
Karl Lauterbach. Deserteure - als "Verräter" geächtet
Die Weigerung, in Hitlers Vernichtungsfeldzug
mitzumarschieren, blieb in der österreichischen
Nachkriegsgesellschaft lange Zeit unbedankt oder
stand außerhalb der erinnerungspolitischen Wahrnehmung
Deserteure wurden geächtet und nach dem Krieg mit
dem Vorwurf konfrontiert, sie hätten Kameraden und
"Vaterland" verraten - die dominante Geschichtserzählung, die einerseits Österreich als das
"erste Opfer der Hitlerschen Aggression" darstellte, andererseits jene Soldaten als Helden
feierte, die das "Dritte Reich" bis zur Kapitulation verteidigt hatten, ließ für anders lautende
Interpretationen der Vergangenheit keinen Platz.
Alois Holzer. Nationalrat beschloss "Anerkennungsgesetz"
Erst gegen Ende der 1990er Jahre begann man in Österreich damit, sich auf politischer und wissenschaftlicher Ebene mit den Opfern der NS-Militärjustiz zu
beschäftigen. Im Juli 2005 beschloss der Nationalrat
das "Anerkennungsgesetz 2005". Dieses brachte
zwar keine abschließende gesellschaftliche und juristische Rehabilitierung der Deserteure, beseitigte aber
immerhin deren sozialrechtliche Schlechterstellung.
Desertion - ein Akt des Widerstandes. Urteile der NS-Justiz erst 2009 aufgehoben
Im Herbst 2009 lieferte schließlich die Ausstellung "Was damals Recht war" den entscheidenden Impuls zur vollständigen Rehabilitierung. Mit dem "Anerkennungs- und Rehabilitationsgesetz", das am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, hob die Republik Österreich die Urteile der NSMilitärjustiz pauschal auf und erkannte Desertion ausdrücklich als Akt des Widerstandes an.
Das "Recht" im Unrechtsstaat
Die Justiz im NS-Regime: Ein Instrument
der Vernichtung.
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Station Klag
Klagenfurt
agenfurt,
enfurt KÄRNTEN ORF MAGAZIN ONLINE / Teil 1 /2, 31. August 2010
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Franz Jägerstätter. 15.000 Todesurteile durch Wehrmachtsjustiz
Durch die Verdrängung der Opfer geriet der Unrechtscharakter der NS-Militärjustiz erst spät ins Blickfeld einer historisch interessierten Öffentlichkeit. Über Jahrzehnte hinweg galten die Wehrmachtgerichte als "Nische der Rechtsstaatlichkeit". Dabei wurde übersehen,
dass die Wehrmachtsjustiz ein willfähriges Instrument
im Vernichtungskrieg war,
durch deren Urteile zehntausende Menschen – Soldaten und Zivilisten aus ganz Europa ihr
Leben verloren.
Die Militärrichter vollstreckten über 15.000 Todesurteile allein an Deserteuren, darunter 1.200
bis 1.400 gegen Österreicher.
Film- und Buchpräsentationen, Vorträge
Die Ausstellung im Künstlerhaus wird vom Verein "Industriekultur und Alltagsgeschichte" präsentiert. Neben Führungen durch die Ausstellung gibt es eine Reihe von begleitenden Veranstaltungen wie Buch- und Filmpräsentationen sowie einen Vortrag vom Klagenfurter Universitätsprofessor Klaus Aman.
Rahmenprogramm - Details
• Filmvorführung: "Wilde Minze". 15. September 2010, 19.30 Uhr, Künstlerhaus. Ein Dokumentarfilm mit Helga Emperger. A 2009, Regie: Jenny Gand, Produktion: Lisa Rettl, 85 Min.
• Buchpräsentation: "Gegen das Dritte Reich. Transnationaler Widerstand in Slowenien und
Österreich 1938–1940". 22. September 2010, 19.30 Uhr, Küsntlerhaus. Präsentation von Dr. Peter
Pirker gemeinsam mit Dr. Gorazd Bajc (Universität Koper)
• Filmvorführung: "Vrnitev/Die Rückkehr". 29. September 2010, 19.30 Uhr, Künstlerhaus
SLO 1976, Regie: Anton Tomasic, Buch: Janko Messner, 59 Min.
• Vortrag: "Flucht vor den Fahnen. Krieg und Desertion in der österreichischen Literatur". 6.
Oktober 2010, 19.30 Uhr, Künstlerhaus. Vortragender: Universitätsprofessor Klaus Amann.
Information zur Ausstellung
Die Ausstelung wird vom 9. September bis 9. Oktober 2010 im Klagefnurter Künstlerhaus.
Giethepark 1, 9020 Klagenfurt, zu sehen sein.
Der Eintritt in die Ausstellung ist frei, Führungen kosten für Schulklassen, Wehrdienstleistenden und Zivildiener zehn Euro, für private Gruppen ab fünf Personen 20 Euro.
Anmeldung unter: 0650 - 24 24 555 oder via Email: [email protected]
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Station Klagenfurt
Klagenfurt,
enfurt KÄRNTEN ORF MAGAZIN ONLINE / Teil 1 /2, 31. August 2010
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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„Was damals Recht war ...“
04.02.2011 - OSTHOFEN
Von Ulrike Schäfer
AUSSTELLUNG KZKZ-Gedenkstätte Osthofen skizziert die Verbrechen der Wehrmachtsjustiz
In der NS-Zeit wurden rund 15 000 Menschen wegen Fahnenflucht durch die Wehrmachtsjustiz zum Tod, zu Lagerhaft oder „Bewährungseinsätzen“ mit tödlichen Folgen verurteilt. Es dauerte Jahrzehnte, bis sie rehabilitiert und die Unrechtsurteile gegen sie aufgehoben wurden.
Mit den Opfern, aber auch den Richtern sowie den Hintergründen der Militärjustiz beschäftigt
sich die Ausstellung „Was damals Recht war…“, die die Stiftung Denkmal für die ermordeten
Juden Europas 2007 im Auftrag der Bundesregierung konzipiert hat - zum Gedenken, aber
auch, um zu informieren. Sie wurde bereits in vielen Städten gezeigt und nun auch im Beisein
von Ministerin Doris Ahnen in der Gedenkstätte KZ Osthofen eröffnet.
Kernstücke sind mannshohe Stelen, die das Schicksal Verurteilter beispielhaft dokumentieren.
Sie rufen Mitgefühl hervor, aber auch Empörung über den blanken Zynismus, der bisweilen in
den Urteilen zum Ausdruck kommt. Wenn auch viele der Verurteilten nachweislich Gegner des
Regimes gewesen seien, so lägen nicht bei allen Opfern die Motive für die Verweigerung klar
auf der Hand, erläuterte Dr. Ulrich Bauer, Kurator der Ausstellung.
Die Angst vor „Wehrkraftzersetzung“ und „Schwächung des Volkskörpers“ waren auf militärischer Seite die Begründungen für die harten Urteile. Aber es spielte in die Rechtsprechung
der Wehrmacht auch der preußische Männlichkeits- und Ehrbegriff hinein, der in der ganzen
Bevölkerung verbreitet war und auch nach Kriegsende noch fortlebte. Anders ist nicht zu erklären, dass die Richter auch nach Kriegsende wieder nahtlos in Amt und Würden kommen
konnten. Dass es durchaus auch Handlungsspielräume gab, zeigt das Beispiel Heinrich Hehnens, der sich auf die Selbstständigkeit des Gewissens und die Unabhängigkeit seines Standes berief, ohne dafür interniert zu werden.
Dr. Dieter Schiffmann, Direktor der Landeszentrale für politische Bildung, erinnerte wie Ahnen
an die jahrelange Tabuisierung des Themas. Die Ministerin betonte die „unermessliche Bedeutung der Gedenkarbeit für Deutschland“, nicht zuletzt auch in Hinblick darauf, dass heute
wieder verstärkt - und nicht nur von Neonazis - kriegsverherrlichende Literatur und Filmmaterial angeboten würden. Dr. Ulrich Bauer führte die zahlreichen Besucher in die Problematik
ein und zeigte auch interessante Ansätze für Diskussionen mit Schulklassen und Jugendgruppen auf.
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Station Osthofen,
Osthofen WORMSER ZEITUNG ONLINE, 4. Februar 2011
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas – Pressedokumentation
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Vergangenheitsbewältigung
Mutige Deserteure
natiooEine Ausstellung, die im nächsten Frühjahr nach Frankfurt kommt, würdigt die Opfer der nati
nalsozialistischen
nalsozialistischen Militärjustiz. Jene Männer, die nicht länger mit der Waffe in der Hand für
eine verlorene, verbrecherische Sache kämpfen wollten.
Wehrmachtssoldaten in der Sowjetunion.
Foto: FR-Archiv
In Erinnerung an die Opfer der Militärjustiz ist im Frühjahr die Wanderausstellung „Was damals Recht war...“ auch in Frankfurt zu sehen. Vom 2. Mai bis zum 11. Juni macht die Dokumentation im Karmeliterkloster Station. Die Vorbereitungen mit dem Kulturamt, dem Institut für
Stadtgeschichte und der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europa laufen, informiert
Kulturdezernent Felix Semmelroth.
Sozialdemokraten und Grüne hatten sich im Stadtparlament dafür eingesetzt, die Wanderausstellung, die gegenwärtig in Klagenfurt zu sehen ist, an den Main zu holen. Ihnen schwebt dafür „ein herausragender Ort“ vor – etwa die Paulskirche. Dieser Vorschlag ergab sich im Zusammenhang mit dem Gedenken an den 20. Juli 1944: In der Wandelhalle der Paulskirche erinnert die Stadtregierung Jahr für Jahr an diesen Tag desWiderstands gegen die nationalsozialistische Diktatur.
Die Ausstellung „Was damals Recht war...“ rückt weniger bekannte Männer in den Mittelpunkt des Interesses, Männer wie Franz Schneider oder Kurt Hoppe, Oskar Kutsch und Hugo
Ruf. Alle sind während des Zweiten Weltkriegs Opfer der nationalsozialistischen Militärjustiz
geworden; etwa als Deserteure.
Diese Opfer gehörten über lange Jahrzehnte der Nachkriegszeit hinweg, nicht anders als die
früheren NS-Zwangsarbeiter, zu den Vergessenen – also nicht zu den Opfern, an die man sich
zu Jahrestagen im Zusammenhang mit der Tyrannei erinnerte. Die Ausstellung nimmt diesen
Teil der Geschichte auf und spannt einen Bogen vom Kaiserreich und der Weimarer Republik
über den Zweiten Weltkrieg bis zu dem lange währenden „Kampf um Rehabilitierung“.
Zusammengestellt wurde die bereits in vielen Städten gezeigte Ausstellung von Opferverbänden und der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, die sich in den 90er Jahren
dafür eingesetzt hatte, an einem zentralen Ort in Berlin ein Denkmal für die Opfer des Holocaust zu schaffen (Matthias Arning)
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Station Frankfurt am Main,
Main FRANKFURTER RUNDSCHAU ONLINE, 13. September 2010
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Station Ingolstadt,
Ingolstadt SÜDDEUTSCHE ZEITUNG, 6. September 2011
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Station Ingolstadt,
Ingolstadt DONAUKURIER, 17./18. September 2011
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Station Ingolstadt,
Ingolstadt DONAUKURIER, 17./18. September 2011
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Station Ingolstadt,
Ingolstadt DONAUKURIER, 17./18. September 2011
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KULTUR
„Blutrichter“ machten trotz „Terrorjustiz“ Karriere
15.12.2011
Von Heidrun Helwig
Beeindruckende Ausstellung „Was damals Recht war...“ im Alten Schloss befasst sich mit
NSNS-Militärjustiz
Militärjustiz Aufsatzsammlung zieht „Zwischenbilanz“
Eindringlich: Die Biographien von Opfern und Tätern sind farblich unterschiedlich gestaltet.
GIESSEN. Eine Krankenschwester brachte die Ermittlungen ins Rollen. Denn Alfred Oertel hatte bereits mehr als ein Jahr in Militärkrankenhäusern verbracht. Wegen anhaltender Verdauungsprobleme. Die hatten nach der Einberufung des Musikerziehers zur Wehrmacht begonnen. Und seitdem waren alle Therapieversuche gescheitert. Das wiederum machte die Ärzte
stutzig. Eine Mitarbeiterin des Reservelazaretts in Gießen schließlich meldete den Verdacht.
Es folgte die Festnahme des 41-Jährigen wegen „Zersetzung der Wehrkraft“. Dem Grenadier
wurde nämlich vorgeworfen, Abführmittel eingenommen zu haben, um sich dem Fronteinsatz
zu entziehen. Das Marburger Feldkriegsgericht verurteilte ihn im August 1944 deshalb auch zu
sechs Jahren Gefängnis. Die „zu milde“ Entscheidung aber hatte keinen Bestand und wurde
aufgehoben. Nur einen Monat später verhängte dann ein Wehrmachtsgericht die Todesstrafe
gegen das NSDAP-Mitglied. Damit verkündeten die Richter eines von rund 30 000 Todesurteilen der NS-Militärjustiz, mit der sich die beeindruckende Ausstellung „,Was damals Recht
war…‘ - Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht“ im Alten Schloss und auch der
informative Sammelband „Deserteure, Wehrkraftzersetzer und ihre Richter. Marburger Zwischenbilanz
zur NS-Militärjustiz vor und nach 1945“ beschäftigen.
Alfred Oertel hatte Glück. Der Gerichtsherr - der alles beherrschende Führer des militärischen
Strafverfahrens – hob auch dieses Urteil auf. Und wandelte die Todesstrafe wegen „Selbstverstümmelung“ in 15 Jahre Zuchthaus um. Zudem ordnete er die Einweisung des 41-Jährigen
in ein Konzentrationslager an. Dort überlebte der Musikerzieher die Verfolgung durch das NSRegime. Zwei Drittel der von der Militärjustiz verhängten Todesurteile aber wurden vollstreckt.
Etwa 15 000 gegen Deserteure und etliche auch gegen Wehrmachtssoldaten, die sich selbst
Verletzungen zufügten, um dem Tod auf dem Schlachtfeld zu entkommen.
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Flut an Todesurteilen
Während des Zweiten Weltkrieges diente die Kriegsgerichtsbarkeit als Terrorinstrument der
militärischen und politischen Führung. Denn nach Hitlers Machtübernahme erhielten die Militärjuristen praktisch unbegrenzte Möglichkeiten, gegen „innere und äußere Feinde“ vorzugehen. Und mit zunehmender Kriegsdauer wurden denn auch „immer härtere Strafen, sowohl
gegen Soldaten, als auch gegen Zivilisten aus den von der Wehrmacht besetzten Ländern verhängt“, erläutert der Kurator Dr. Ulrich Baumann beim Rundgang durch die Ausstellung. Geradezu eine Flut von Todesurteilen wurde noch in den letzten Kriegswochen ausgesprochen.
Darunter zahllose willkürliche Entscheidungen der Wehrmachtsgerichte, mit Begründungen
wie „biologisch minderwertig“, „Typ des Volksschädlings“ oder „um die Manneszucht aufrecht zu erhalten“. Mundraub galt ebenso als todeswürdiges Verbrechen wie „Fahnenflucht“
oder das diffuse Delikt des „Kriegsverrats“. Dazu zählte das Hören ausländischer Radiosender, geäußerte Skepsis gegenüber dem „Endsieg“ oder der „unerlaubte Umgang mit Kriegsgefangenen“. Mörderische Übergriffe deutscher Soldaten gegen Zivilisten und Militärangehörige
in Polen, Russland oder Serbien hingegen wurden von der Wehrmachtsjustiz - wenn überhaupt - nur im Ansatz geahndet.
Die von der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ konzipierte Wanderausstellung gibt zunächst einen profunden Überblick über die Geschichte der Militärjustiz - von der
Vorgeschichte über den organisatorischen Aufbau bis hin zur Einbindung in das nationalsozialistische Regime. Zudem wird ausführlich die Wehrmachtsgerichtsbarkeit von 1939 bis 1945
beleuchtet. Im Zentrum aber stehen - farblich rot abgesetzt – die Lebenswege von Opfern der
Unrechtsjustiz. Ihre häufig nur bruchstückhaft überlieferten Biographien werden nachgezeichnet, ihr Handeln veranschaulicht und ganz verschiedene Formen von Unangepasstheit,
Abweichung und Widerstand vorgestellt. Etwa die - bislang unbekannte - Geschichte von
Erich Batschauer, der aus Angst vor Disziplinarstrafen in Brest heimlich seine Truppe verließ.
Ohnehin verdeutlicht die Ausstellung, dass nicht jede „Fahnenflucht“ eine Widerstandshaltung war, dass ganz unterschiedliche Motive - etwa Sorge um die Familie – und spontane Entschlüsse zum Untertauchen führten. Besonders perfide ist dabei die Begründung für das Todesurteil gegen Erich Batschauer. Weitaus bedeutender als das unerlaubte Verlassen des
Standorts waren für die Militärrichter nämlich seine Herkunft, die schwachen Leistungen in
Schule und Beruf, Vorstrafen und sein Privatleben. Denn mit der zynischen Argumentation,
„sein Leben, das bisher keinen Wert hatte, wird dann vielleicht nicht nutzlos gewesen sein,
wenn er jetzt durch seinen Tod anderen Kameraden ein abschreckendes Beispiel gibt“, wird
sein Gesuch um Begnadigung Ende 1941 zurückgewiesen.
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Station
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„Gesetzlicher Auftrag unserer Stiftung ist, aller Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken“,
sagt Ulrich Baumann. Dabei habe sich gezeigt, dass gerade die Verurteilten deutscher Kriegsgerichte „als Opfergruppe im öffentlichen Bewusstsein am wenigsten präsent waren“. Vielmehr begegnete die Mehrzahl der Deutschen den Verurteilten nach 1945 mit Ablehnung und
Feindschaft. „Wir wurden weiterhin als Feiglinge, Dreckschweine und Vaterlandsverräter beschimpft und bedroht“, hatte Ludwig Baumann, der Vorsitzende der „Bundesvereinigung Opfer
der NS-Militärjustiz“ bei der Ausstellungseröffnung geschildert. Und der 90-Jährige, der nur
zufällig den Namen mit dem Kurator teilt, hat mit „Desertion unterm Hakenkreuz“ auch einen
Beitrag zu der Aufsatzsammlung beigesteuert, die der Historiker Dr. Albrecht Kirschner im
Auftrag der Geschichtswerkstatt Marburg herausgegeben hat. Sein „Bericht eines Wehrmachtsdeserteurs über seine Verfolgung, seinen Kampf um Rehabilitierung und die Aktualität
des Themas heute“ beschreibt die Diffamierungen und Anfeindungen, die der Kampf für die
Aufhebung der NS-Urteile und „für unsere späte Würde“ nach sich gezogen hat.
Bereits im Herbst 2009 war die Ausstellung im Marburger Rathaus gezeigt und von einem ambitionierten Begleitprogramm flankiert worden. Von einem zweitägigen Symposium im Staatsarchiv über verschiedene Vorträge bis hin zur Präsentation von Kinofilmen, die in den 1950er
Jahren die NS-Militärjustiz, „Fahnenflucht“ und „Strafbataillone der Wehrmacht“ thematisiert
haben. Die vielfältigen Ergebnisse der Veranstaltungen sind nun in diesem Band versammelt.
Dabei konnte die Marburger Geschichtswerkstatt, die an der Erarbeitung von „Was damals
Recht war…“ mitgewirkt hat, die Ausstellung vor allem um lokale Aspekte ergänzen. Denn
zwischen 1939 und 1945 tagte dort ein Feldkriegsgericht, dessen Zuständigkeit sich von Frankenberg bis Friedberg, von Lauterbach bis Dillenburg - und damit auch auf Gießen - erstreckte.
Mehr als 6300 Strafverfahren wurden von den Militärrichtern abgearbeitet. Nicht nur gegen
Wehrmachtsangehörige, sondern auch gegen Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter. „Häufig
alltägliche Kriminalität vom kleinen Diebstahl über Verkehrsunfälle mit Verletzten bis hin zur
fahrlässigen Tötung“, schreibt Albrecht Kirschner. Doch abgeurteilt wurde eben auch Desertion, „Wehrkraftzersetzung“ und der unerlaubte Kontakt von Kriegsgefangenen zu deutschen
Frauen. Verhängt wurde dabei in beinahe 100 Fällen die Todesstrafe.
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Leichen
Leichen für die Anatomie
Auch gegen Anton Brand, der bis zuletzt verzweifelt auf Gnade gehofft hatte. „Ich weiß, dass
ich einen großen Fehltritt begangen habe“, schreibt er zwei Tage nach dem Todesurteil. „Und
bereue es auch schwer.“ Deshalb wollte er „diesen meiner größten Fehler durch Einsatz meines Lebens“ wieder gutmachen. Durch Frontbewährung. Schließlich gehe es auch „um die
Ehre meiner Eltern und meines Vaterlandes“. Doch das Gesuch wurde abgelehnt, Anton Brand
am 30. Januar 1945 in der Kiesgrube „Drei Linden“ in Ockershausen hingerichtet. Der Anatomie der Philipps-Universität übergeben, diente sein Leichnam anschließend zu Lehr- und Forschungszwecken. Die Eltern indes erfuhren nichts vom Schicksal ihres Sohnes. Erst im Februar 1952 wurde der Mutter - auf Nachfragen - mitgeteilt, dass Anton Brand wegen Fahnenflucht
zum Tode verurteilt worden war. Der junge Soldat, der zuvor schon häufiger durch unerlaubtes
Entfernen und Disziplinierungen aufgefallen war, hatte nach einem Fronturlaub im Oktober
1944 nochmals seine Mutter besucht, die Marschkompanie verpasst und war nach der Festnahme gleich zweimal geflüchtet.
Die Geschichte von Anton Brand findet sich in der Aufsatzsammlung neben weiteren Fallbeispielen aus Mittelhessen, und natürlich wird auch die historische Aufarbeitung der NSMilitärjustiz und der Kampf der Opfer um Rehabilitierung dargestellt. Zumindest symbolisch
erfolgte diese für Wehrmachtsdeserteure, Kriegsdienstverweigerer und „Wehrkraftzersetzer“
erst am 15. Juli 1997. Ein
Bundestagsbeschluss nämlich stellte unmissverständlich klar, dass der Zweite Weltkrieg ein
„Angriffs- und Vernichtungskrieg“ war, „ein vom nationalsozialistischen Deutschland verschuldetes Verbrechen“. Zuvor hatte bereits 1995 der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden,
dass es sich bei den in der NS-Zeit gefällten Todesurteilen der Kriegsrichter um Rechtsbeugung gehandelt habe, um eine „Terrorjustiz“, ausgeübt von „Blutrichtern“, heißt es in dem
Ausstellungskatalog. Wiederum erst im Mai 2002 - inzwischen waren zahlreiche Opfer der
Wehrmachtsjustiz längst verstorben - hob der Bundestag Urteile der NS-Militärgerichte pauschal auf. Bis auf die wegen „Kriegsverrats“. Diese konnten nur durch Einzelfallprüfungen
getilgt werden. Wegen der „nicht ausschließbaren Lebensgefährdung“ von deutschen Soldaten. Dabei ist Ludwig Baumann überzeugt, dass „Millionen Zivilisten und KZ-Insassen nicht
mehr hätten sterben brauchen, wenn es mehr Kriegsverrat gegeben hätte.“ Am 8. September
2009 aber beschloss der Bundestag, dass auch die Urteile gegen vermeintliche Kriegsverräter
pauschal aufgehoben werden. Denn inzwischen haben renommierte Historiker erforscht, dass
bei den - noch überprüfbaren - Todesurteilen Handlungen „zum Nachteil
Dritter“ nicht nachgewiesen werden können.
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Die „Blutrichter“ und Wehrmachtsjuristen hingegen mussten nach dem Zweiten Weltkrieg
kaum um ihre Positionen kämpfen. Nahtlos konnten sie - zumindest in Westdeutschland - oft
ihre Karrieren fortsetzen. Und die Legende der „sauberen“ und „unabhängigen“ Wehrmachtsjustiz aufrechterhalten. Deshalb vermag es auch nicht zu überraschen, dass die späte
Grundsatzentscheidung des BGH vom November 1995 nur von einer jungen unbelasteten Generation von Richtern gefällt werden konnte, die damit der früheren Rechtsprechung des
Karlsruher Gerichts widersprachen.
Reue und Unrechtsbewusstsein war vielen NS-Juristen völlig fremd. Auch Hans Filbinger, der
1978 als Ministerpräsident von Baden-Württemberg zurücktrat. Im Zweiten Weltkrieg hatte er
als Marinerichter an Todesurteilen gegen Wehrmachtssoldaten mitgewirkt. Doch mit den
Worten „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein“ verteidigte er weiterhin
seine Position. Und auf dieses Zitat geht der Titel der Wanderausstellung zurück. Zur Universitätsstadt Marburg gibt es unterdessen weitere bemerkenswerte Bezüge: Zum einen haben
sich die früheren NS-Kriegsrichter dort mehrfach in einem Verbindungshaus dem „frohen Erlebnis des Wiedersehens gewidmet“. Zum anderen hat mit dem Rechtswissenschaftler Erich
Schwinge ein Experte für Militärstrafrecht im Nationalsozialismus und gnadenloser Wehrmachtsrichter nach dem Krieg an der Philipps-Universität gelehrt, war als Dekan sowie 1954
gar als Rektor der Hochschule aktiv. Zunächst hatte sich Schwinge im „Dritten Reich“ als
Kommentator des Militärstrafgesetzbuches einen Namen gemacht und war vehement für eine
Verschärfung der Rechtsprechung eingetreten. Jede Abweichung sei auf das Härteste zu bestrafen, die Aufrechterhaltung der „Manneszucht“ das oberste Prinzip. Ab 1941 dann war
Schwinge in Wien selbst als Militärrichter und Ankläger tätig. Dort setzte er in mehreren Fällen die Hinrichtung von Wehrmachtssoldaten durch. Auch der 17-jährige Anton Reschny wurde dabei zum Tode verurteilt. Wegen des Diebstahls einer leeren Geldbörse und zweier Uhren.
Aber diese Strafe
schien selbst SS-Führer Heinrich Himmler, der ab 1944 Befehlshaber des Ersatzheeres war, zu
hart. Als Gerichtsherr - diesem oblag die Bestätigung der Urteile - wandelte er das
Todesurteil in eine Zuchthausstrafe um.
Denunziation in Gießen
Bereits 1946 setzte Schwinge seine Laufbahn an der Uni Marburg fort. Dort unterrichtete er
jahrelang Jurastudenten und verteidigte Wehrmachtsgeneräle, die im Ausland wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt waren. Erst in den 1960er Jahren kam es schließlich
zu Protesten und kritischen Berichten über seine NS-Vergangenheit. Eine Zeitschrift, die im
April 1964 die Amtsenthebung Schwinges forderte, verklagte der Juraprofessor wegen Ehrverletzung. Tatsächlich erhielt er eine Entschädigung von 30 000 Mark - die höchste Summe, die
bis dahin in einem presserechtlichen Verfahren einem Kläger zugesprochen worden war.
Schwinge blieb im Hochschuldienst und verfasste gar ein Gutachten gegen die Rehabilitierung
von verurteilten Kriegsdienstverweigerern, Deserteuren und „Wehrkraftzersetzern“.
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Neben Schwinge stellt die Ausstellung in biographischen Porträts weitere Richter und Gerichtsherren vor und beleuchtet deren Karrieren vor und nach 1945. Dabei werden auch die
Handlungsspielräume deutlich, welche die Militärjuristen durchaus hatten, ohne ihr eigenes
Leben in Gefahr zu bringen. Verurteilt wurde vom Marburger Kriegsgericht auch der französische Kriegsgefangene Adrian Soutan. Zu drei Jahren Zuchthaus wegen „geschlechtlicher
Beziehungen zu einer deutschen Frau“. Ein Denunziant hatte bei der Gestapo- Außenstelle in
Gießen im März 1944 „vertraulich“ angezeigt, dass seine Hausnachbarin Margarethe H. Kontakt zu einem Franzosen habe, der bei ihr regelmäßig übernachte. Die Frau gab den Kontakt zu
und nannte den Namen Soutans, der allerdings vehement bestritt, dass es zu Geschlechtsverkehr gekommen war. Vergeblich. Obwohl die
Gießenerin nicht zum Prozess gegen den Franzosen erschien, wurde er verurteilt und noch im
März 1945 in das Zuchthaus Brandenburg-Görden überstellt.
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Station Gießen,
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