Ein Trumpf für alle Seiten?

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ó FOKUS > Betriebliche Krankenversicherung
Ein Trumpf für alle Seiten?
Die betriebliche Krankenversicherung im Wandel der Arbeitswelt
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein inzwischen etablierter Bestandteil des betrieblichen Versorgungssystems, stellt aber im Gegensatz etwa zur betrieblichen Altersversorgung eine freiwillige arbeitgeberseitige Leistung dar
und gehört ebenso wie das Betriebliche Gesundheitsmanagement zu möglichen Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Das Gesicht der betrieblichen Krankenversicherung kann verschiedenes Aussehen haben,
es lassen sich eine ganze Reihe an privaten Zusatzkrankenversicherungen kombinieren und die Vielfalt möglicher Leistungspakete ist entsprechend groß. In jedem Falle aber bietet die betriebliche Krankenversicherung Leistungen und Absicherungen, welche die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht abdeckt – sie kann daher als punktuelle Ergänzung
der GKV angesehen werden.
Betrachtet man den Abbau mancher Leistung der gesetzlichen
Krankenversicherung in den letzten Jahren – man denke hier
nur an die gewaltige Einschränkung der Kostenübernahme für
Zahnersatz oder Sehhilfen – so kann die betrieblicher Krankenversicherung derart entstandene Lücken wieder auffüllen.
Gerade vor diesem Hintergrund ist sogar zu erwarten, dass
die Leistungen der bKV in den kommenden Jahren noch an
Attraktivität gewinnen, denn niemand weiß heute, inwieweit
sich die stetig steigenden Gesundheitskosten in unserer Gesellschaft nicht nur auf die Beiträge, sondern auch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auswirken werden.
Doch welche privaten Zusatzversicherungen kann die betriebliche Krankenversicherung bieten und zu welchen Konditionen? Wie oben erwähnt, gibt es ein inzwischen relativ breites
Spektrum möglicher Zusatzleistungen, entstanden aus den
Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung. Der
Leistungskatalog der bKV beinhaltet folglich Versicherungen
beispielsweise für Zahnersatz oder Brillen, aber auch Chefarztbehandlungen, Heilpraktikerleistungen, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und im Krankenhaus eine Unterbringung im
Ein- oder Zweibettzimmer.
Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte
Aus Sicht der Arbeitnehmer gibt es vor allem zwei schlagende
Argumente für den Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung: So bietet die bKV im Vergleich zu Individualtarifen
in der Regel erheblich günstigere Beiträge für die versicherten
Beschäftigten eines Unternehmens, zum anderen entfallen
meist die üblicherweise zwingenden Gesundheitsprüfungen
für die Versicherten. Diese beiden Vergünstigungen sind möglich, weil die betriebliche Krankenversicherung stets als Gruppenversicherung abgeschlossen wird, ein Teil der Arbeitnehmer oder auch die ganze Belegschaft werden gemeinschaftlich
versichert; die Kosten können somit rabattiert und die indi-
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viduellen Gesundheitsrisiken sinken durch die „Gruppenmischung“. Die bKV funktioniert somit in den Betrieben gewissermaßen analog der gesetzlichen Krankenversicherung nach
dem Solidarprinzip. Weiterhin ermöglichen viele Anbieter von
bKV-Produkten individuelle Leistungspakete im Rahmen von
Gruppenverträgen, gehen also auf die Wünsche des einzelnen
Versicherten ein.
Auch der Arbeitgeber hat gute Argumente pro betriebliche
Krankenversicherung, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels.
Das Angebot einer betrieblichen Krankenversicherung kann
im „war for talents“ durchaus als Instrument des Personalmanagements angesehen werden, welches manch umworbenen
Kandidaten zu einer positiven Entscheidung für den eigenen
Betrieb bewegt. Auch „altgediente“ Beschäftigte überlegen es
sich angesichts von Leistungen wie der bKV unter Umständen
zweimal, ob sie wirklich zu einem neuen Arbeitgeber wechseln möchten. Weiterhin trägt der Abschluss einer bKV für die
Beschäftigten zu deren Gesunderhaltung bei, was unter dem
Strich die Kosten für Krankheit und den damit verbundenen
Ausfall der Arbeitskraft senken dürfte.
Natürlich gibt es trotz aller Vergünstigungen auch die betriebliche Krankenversicherung nicht umsonst und in der Regel
werden deren Kosten vom Arbeitgeber getragen – die bKV
wird somit zu einem echten Benefit für die Beschäftigten. Zum
Troste allerdings darf gesagt werden, dass die arbeitgeberseitigen Kosten der bKV natürlich als Betriebsausgabe von der
Steuer abgesetzt werden können. Allerdings, auch das darf
nicht verschwiegen werden, konnte auf arbeitgeberseitige Beiträge für die betriebliche Krankenversicherung bis Ende 2013
noch die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge angewendet werden, das Bundesfinanzministerium machte diesem steuer- und
beitragsfreien „Bonbon“ mit Wirkung ab dem 01.01.2014 ein
Ende.
LO H N + G E HA LT > Februar 2016
FOKUS > Betriebliche Krankenversicherung ó
Wie funktioniert eine betriebliche Krankenversicherung?
Entscheidet sich ein Arbeitgeber zum Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung für seine Beschäftigten, sollte er
zunächst Angebote verschiedener Anbieter einholen und vergleichen. Hat er sich für ein Versicherungsunternehmen entschieden, so wird ein so genannter Kollektivvertrag zwischen
dem Betrieb und dem Versicherungsanbieter abgeschlossen,
im Rahmen dessen entweder alle Beschäftigen oder eine bestimmte homogene Gruppe versichert wird, beispielsweise die
leitenden Angestellten. Der Arbeitgeber übernimmt als Vertragspartner des Versicherers üblicherweise die Beiträge für die
vereinbarten Leistungen. Die Kommunikation zwischen den
versicherten Arbeitnehmern und dem Versicherungsunternehmen sollte allerdings nicht über den Arbeitgeber laufen, weil
hier sehr sensible gesundheitsbezogene Daten und Angaben
ausgetauscht werden.
genommen werden können, wenn sie einen zeitlich unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Geringfügig und kurzfristig Beschäftigte sowie Leiharbeiter und Saisonkräfte sind von diesem
Angebot allerdings ausgeschlossen.
Abschließend noch ein Wort zu den Tarifen in der bKV: Wie beschrieben sind diese aufgrund der besonderen Konstellationen
mit Gruppenverträgen recht günstig, doch werden im Gegensatz zu privaten Krankenvollversicherungen keine Rücklagen
für das Alter daraus gebildet. In der Konsequenz werden sich
auch die Beiträge der betrieblichen Krankenversicherung den
Kostenentwicklungen auf dem Gesundheitsmarkt anpassen
müssen und in der Tendenz steigen.
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In puncto Kollektivvertrag ist zu sagen, dass dessen Abschluss
bestimmter Voraussetzungen bedarf. So fordern die Anbieter
in dieser Szene immer eine Mindestgrenze an versicherten Arbeitnehmern, welche bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften allerdings unterschiedlich sein kann. Zu beachten
ist hier, dass grundsätzlich alle gesetzlich krankenversicherten
Arbeitnehmer in eine betriebliche Krankenversicherung auf-
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