weiterbildungskonzept psychiatrische

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Postfach 1931, 8032 Zürich
Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und
Psychosomatik (KPPP)
Lenggstrasse 31, Postfach 1931
8032 Zürich
Telefon
+41 (0)44 384 23 12
Telefax
+41 (0)44 384 27 19
Zentrale
+41 (0)44 384 21 11
[email protected]
www.pukzh.ch
Direktor Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie
und Psychosomatik:
Prof. Dr. med. Erich Seifritz
WEITERBILDUNGSKONZEPT
(Version 19.10.2016)
PSYCHIATRISCHE UNIVERSITÄTSKLINIK ZÜRICH, KLINIK FÜR
PSYCHIATRIE, PSYCHOTHERAPIE UND PSYCHOSOMATIK,
ALLGEMEINPSYCHIATRIE III
Verantwortlich: PD Dr. med. St. Kaiser mit Dr. med. B Habermeyer
1. Grundlagen
Die Grundlagen für das Weiterbildungskonzept der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK),
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (KPPP), Allgemeinpsychiatrie III, bilden
folgende Dokumente:
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das Weiterbildungsprogramm Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH vom
01.07.2009
das Weiterbildungsreglement für Ärzte an der PUK (Verwaltungsnorm 258/03, Stand
05.05.2011)
das Weiterbildungskonzept PUK Zürich, KPPP, Version 07.01.2014
Das vorliegende Konzept ist in Abstimmung mit den weiteren Weiterbildungskonzepten der KPPP
erstellt worden und weist daher in den allgemeinen Teilen entsprechende Überschneidungen mit
diesen auf.
2. Name der Weiterbildungsstätte
Psychiatrische Universitätsklinik (PUK) Zürich, Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (KPPP), Allgemeinpsychiatrie III (Zentrum für Soziale Psychiatrie)
3. FMH-Anerkennung der Weiterbildungsstätte
Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie: Stationäre Weiterbildungsstätte der Kategorie C (1 Jahr).
Ambulante Weiterbildungsstätte der Kategorie A (3 Jahre)
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4. Weiterbildungsverantwortliche
Leiter der Weiterbildungsstätte:
PD Dr. med. St. Kaiser, stv. Chefarzt,
Zentrumsleitung
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Stellvertretender Leiter der
Weiterbildungsstätte:
Dr. med. B. Habermeyer, stv. Zentrumsleitung
Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Neurologie
1
Direkte Weiterbildner und externe Supervisoren (siehe Anhang 1).
Für Weiterbildungsfragen steht die Stv. Zentrumsleitung als Weiterbildungskoordinator zur Verfügung.
5. Charakteristika der Weiterbildungsstätte
Die PUK Zürich ist in Erfüllung ihres Leistungsauftrages in der Erwachsenenpsychiatrie für die
Grundversorgung (gesamtes Spektrum der Psychiatrie und Psychotherapie) von 485’000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Raum Zürich zuständig (es besteht eine Aufnahmepflicht). Sie übernimmt
zentrale Aufgaben in der universitären Lehre und Forschung sowie in der Aus-, Weiter- und Fortbildung für das Fach Psychiatrie und Psychotherapie. Die PUK ist in vier spezialisierte Kliniken aufgeteilt: die Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, die Klinik für Forensische Psychiatrie und die Klinik für Alterspsychiatrie, die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und
Psychotherapie.
Die Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (KPPP) ist zuständig für die ambulante
und stationäre Behandlung der Patienten im Alter zwischen 18 und 65 Jahren aus dem Raum Zürich
mit ca. einer halben Million Einwohnern. Der Allgemeinpsychiatrie III der KPPP, bestehend aus dem
Zentrum für Soziale Psychiatrie der KPPP, stehen mehrere differenzierte stationäre, tagesklinische
und ambulante Spezialangebote zur Versorgung ihrer Patienten zur Verfügung.
Die Allgemeinpsychiatrie III/ Zentrum für Soziale Psychiatrie der KPPP der PUK Zürich umfasst drei
Bereiche mit insgesamt ca. 135 Mitarbeitenden:
1) stationärer Bereich: 1 Kriseninterventionsstation mit 10 Betten. (Standort Militärstrasse), die
durchgängig offen geführt wird und 24h am Tag aufnahmebereit ist
2) teilstationärer Bereich: 1 Akut-Tagesklinik (Standort Militärstrasse), 1 allgemeinpsychiatrische
Tagesklinik (Standort Militärstrasse), 1 Nachtklinik (Klusstrasse)
3) ambulanter Bereich:4 allgemeinpsychiatrische Ambulatorien (Ambulatorium Heliosstrasse,
Ambulatorium Limmattal, Ambulatorium Militärstrasse, Ambulatorium Oerlikon) sowie 1 Ambulatorium für Krisenintervention (Standort Militärstrasse), diverse Spezialsprechstunden
(z.B. Autismus, Früherkennung von Psychosen, Konsiliar- und Liaisonpsychiatrisches Angebot für das Limmatspital , Psychosomatik, Tic-Störungen) und ein Angebot zur beruflichen Integration (Supported Employment).
Die Leitung der Allgemeinpsychiatrie III/ Zentrum für Soziale Psychiatrie obliegt Herrn PD Dr. med.
Stefan Kaiser, stv. Chefarzt.
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Zugunsten der besseren Lesbarkeit wird im Text auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Personenbegriffe (Kandidat, Kandidatin bzw. KandidatIn) verzichtet und die männliche Form angeführt. Gemeint und angesprochen sind jedoch immer beide
Geschlechter in gleicher Form.
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Neben der Allgemeinpsychiatrie III sind drei weitere Zentren der KPPP als eigene Weiterbildungsstätten organisiert:
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Allgemeinpsychiatrie I: bestehend aus den Zentren für Akute Psychische Erkrankungen
(ZAPE) und Zentrum für Depression, Angsterkrankungen und Psychotherapie (ZDAP)
Allgemeinpsychiatrie II: bestehend aus dem Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen (ZAE)
ZIP Weiterbildungsstätte IV (Zentrum für Integrative Psychiatrie): bestehend aus dem
Zentrum für Integrative Psychiatrie (ZIP) am Standort Rheinau (bereits akkreditierte Weiterbildungsstätte)
In den einzelnen Bereichen der Allgemeinpsychiatrie III sind pro Station, Ambulatorium oder Tagesklinik je nach Grösse des Bereichs 1-3 Weiterbildungskandidat im Einsatz und dort jeweils dem oberärztlich verantwortlichen Kaderarzt (Oberarzt) zugeordnet.
Die Möglichkeit von Rotationen innerhalb des Bereichs Allgemeinpsychiatrie III und innerhalb der
KPPP wird sowohl auf der Ebene der KPPP als auch auf der Ebene der Allgemeinpsychiatrie III mit
der Klinikleitung koordiniert und mit dem Weiterbildungskandidaten halbjährlich besprochen.
Der Einsatz im Bereich Allgemeinpsychiatrie III erfolgt üblicherweise ab dem 2. oder 3. Weiterbildungsjahr, so dass bereits bestehende Grundlagen der Psychiatrie und Psychotherapie weiter vertieft und verfestigt werden können. Ziel ist es, auf der einen Seite ein den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Weiterbildungskandidaten angepasstes Angebot zu realisieren, auf der anderen Seite weitere
Weiterbildungsschritte optimal und personalisiert zu ermöglichen und zu begleiten.
Die PUK Zürich verfügt über eine wissenschaftliche Bibliothek (Bücher, Zeitschriften) und alle Weiterbildungskandidaten haben einen eigenen ihnen zur Verfügung gestellten PC mit Internetzugang
und Zugang zu den meisten wissenschaftlichen Zeitschriften über eine Website der Universität Zürich
bzw. Regensburg (Deutschland). Zudem besteht die Möglichkeit, wissenschaftliche Artikel über die
Bibliothek entweder in PDF- oder im Papierformat zu bestellen. Am Standort Militärstrasse der Allgemeinpsychiatrie III besteht eine Aussenstelle der wissenschaftlichen Bibliothek. In der ZIP Weiterbildungsstätte IV steht eine Spezialbibliothek zu psychotherapeutischen und manualisierten Verfahren
zur Verfügung.
6. Weiterbildungsziele
Siehe Checkliste Anhang 2. Die Weiterbildungsziele entsprechen dem Weiterbildungsprogramm vom
1. Juli 2009 für den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH. Die Ziele der Weiterbildung
liegen in der Vermittlung der wichtigsten diagnostischen und therapeutischen Methoden, des Kennenlernens einer Vielzahl klinischer Störungsbilder und Probleme sowie der Orientierung über klinisch
bedeutsame administrative Abläufe in der Patientenversorgung.
Die besondere Stellung der KPPP der PUK Zürich erlaubt es, die drei Hauptbereiche einer Universitätsklinik, d.h. die klinische Versorgung, die Lehre und die Forschung, zu integrieren und dabei Synergieeffekte zu erzielen. Wir sehen einen entscheidenden Vorteil, dass eigene Forschungsleistung
auf vielfältige Weise die studentische Ausbildung und besonders die ärztliche Weiterbildung unterstützt und attraktiv macht und zudem auch der klinischen Versorgung zu Gute kommt.
Unsere Grundhaltung
Wir vertreten eine bedürfnisorientierte Grundhaltung und richten uns schwerpunktmässig auf störungsspezifische Angebote aus. Die Therapien sind auf die persönlichen Ziele der Patienten fokussiert.
Neben den individuell und gemeinsam vereinbarten und den zum Teil vorgegebenen Lernzielen sind
zwei wichtige Themen besonders zu betonen. Diese reflektieren die Vorgesetzten während der
ganzen Weiterbildungszeit kontinuierlich und unterstützen die Assistenzärzte darin:
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1. sollen die Grundkompetenzen des Arztes gefördert werden. Der Arzt ist Entscheidungsträger,
der fähig sein soll, die Betreuung der Patienten möglichst einfühlend, angemessen und wirksam
zu gestalten. Er ist bestrebt, sie in ihrer Gesundheit zu fördern. Dabei sollte er sowohl seine diagnostischen und therapeutischen Fähigkeiten und Fertigkeiten kennen als auch seine eigenen
Grenzen wahrnehmen und diese bei der Behandlung berücksichtigen. Der Arzt verfügt über zwischenmenschliche und kommunikative Fertigkeiten; er ist bestrebt, sowohl mit den Patienten, den
Angehörigen und Gesundheitsfachleuten aktiv zusammenzuarbeiten. Der Arzt zeigt Bereitschaft,
Verantwortung zu tragen und die ethischen Prinzipien im Arztberuf zu befolgen. Er zeigt Sensibilität gegenüber der Vielfältigkeit der Patienten, insbesondere bezüglich Kultur, Alter, Geschlecht,
religiöser Zugehörigkeit und individuellen Fähigkeiten. Der Arzt findet selber ein Gleichgewicht
zwischen seinem Beruf und seinem Privatleben.
2. soll jede berufliche Erfahrung als Lernsituation verstanden und genutzt werden. Der Arzt ist
ein stetig Lernender, der aus der täglichen Praxis (Patientenbehandlungen und interdisziplinäre
Teamarbeit) heraus sich kontinuierlich mit seinen psychiatrischen und psychotherapeutischen
Fertigkeiten auseinandersetzen soll. Er ist verpflichtet, die eigenen Patientenbehandlungen regelmässig zu evaluieren und zu reflektieren. Die Kaderärzte setzen sich zum Ziel, dies in konkreten Situationen modellhaft vorzuleben und die Assistenzärzte stetig darin zu unterstützen.
7. Einführung
Die Einführung der Weiterbildungskandidaten erfolgt individuell, wobei die medizinischen und psychiatrisch-psychotherapeutischen Vorkenntnisse berücksichtigt werden. Daneben gibt es für jeden Weiterbildungskandidaten ein Raster an Einführungsveranstaltungen, welche zu durchlaufen sind.
Ein Einführungstag findet statt, im Rahmen dessen den Weiterbildungskandidaten die Geschichte,
die Entwicklung, Struktur und Organisation der PUK Zürich dargestellt werden. Dazu kommen personalrechtliche Hinweise und Erläuterungen aus den drei Bereichen ärztlicher Dienst, Pflege und Administration.
Ein Einführungsgespräch mit dem direkten Weiterbildner, in welchem allgemeine Informationen
zur zugeordneten Station oder Einheit kommuniziert werden und das Patientenwohl als zentrales
Element, die ärztliche Grundhaltung, Aspekte der interdisziplinären Zusammenarbeit, Administratives
(Leistungserfassung, Basisdokumentation, Psychopathologie-Erhebung mit elektronischem AMDP,
das elektronische Klinikinformationssystem, das CIRS), die Rahmenzeiten der ärztlichen Präsenz, die
internen und externen Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Ziele für die ersten Wochen in der PUK
Zürich vermittelt werden. Es wird eine schriftliche Zielformulierung mit persönlichen und allgemeinen
Zielen erstellt. Ein erfahrener Weiterbildungskandidat wird dem neu Eintretenden im Rahmen eines
Göttisystems namentlich genannt und zur Seite gestellt. Er steht z.B. für Fragen bzgl. der Administration und der Arbeitsabläufe zur Verfügung. Die klinikinterne Checkliste wird dem Weiterbildungskandidaten ausgehändigt mit dem Ziel, innerhalb der ersten beiden Monate alle aufgeführten Punkte zu
erfüllen. Zudem wird das Weiterbildungsreglement der PUK Zürich abgegeben.
Das Einführungsgespräch mit dem Leiter der Weiterbildungsstätte oder einem Vertreter erfolgt
zur Standortbestimmung der weiteren beruflichen Perspektiven, fussend auf dem aktuellen medizinischen und psychiatrischen Weiterbildungsstand, den individuellen Interessen des Weiterbildungskandidaten, insbesondere in den Bereichen Psychotherapie-Weiterbildung und Forschungsinteresse.
Es folgen fach- und bereichsspezifische Einführungen, welche zum Teil Voraussetzung dafür
sind, dass der Weiterbildungskandidat am Dienstarztwesen (als Tages- und Nachtarzt im Rahmen
der Bereitschafts- und Notfalldienste) teilnehmen kann. Folgende Veranstaltungen müssen vor diesem Einsatz absolviert werden: Triagekurs, Basic Life Support, Rundgang/ Veranstaltungen im Archivsekretariat, in der Apotheke, Ergo-, Physio-, Musik- und Arbeitstherapie, Sozialdienst. Zudem
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erfolgt eine Einführung in das Konzept der jeweiligen Abteilung, vorzugsweise durch den zuständigen
Betriebsleiter oder den Oberarzt.
Als Vorbereitung für die Teilnahme am Dienstarztwesen in der Allgemeinpsychiatrie III gilt die Regel, dass die Weiterbildungskandidaten mit geringen oder keinen klinischen Vorkenntnissen erst nach
gründlicher Einarbeitung, frühestens nach 2 Monaten, teilnehmen können, erfahrene Weiterbildungskandidaten nach Rücksprache mit dem zuständigen direkten Weiterbildner und nach Absolvierung
der o.g. Schritte teilnehmen können. Der direkte Weiterbildner prüft anhand eines Gesprächs mit dem
Weiterbildungskandidaten vor Dienstantritt anhand des Ärzteordners bzw. des Ärztedossiers im klinikeigenen Intranet den Kenntnisstand und erteilt die definitive Bewilligung bzw. fordert den Weiterbildungskandidaten bei lückenhaften Kenntnissen auf, diese Lücken zu schliessen.
8. Umsetzung der Weiterbildungsziele (Weiterbildungsprogramm vom
01.07.2009 für den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH)
Dieses Weiterbildungskonzept folgt den Bestimmungen des Weiterbildungsprogramms Psychiatrie
und Psychotherapie und den darin enthaltenen Bestimmungen und Ausführungen (siehe Checkliste
Anhang 2).
Grundkenntnisse
Die Weiterbildungskandidaten müssen gemäss Ausführungen zum Raster für das Weiterbildungskonzept folgende Grundkenntnisse erwerben:
Allgemeine Psychiatrie
Im Rahmen der psychiatrischen Versorgung dieses Gebietes kommt der Assistenzarzt bei uns mit
allen Krankheitsbildern der Psychiatrie in Kontakt. Er lernt die allgemeine und spezielle Psychopathologie, die Syndromlehre, die Nosologie und die internationale Klassifikation gemäss ICD (aktuell ICD10) sowie deren Entwicklung und Probleme in ihrer Anwendung kennen. Er setzt sich mit der Epidemiologie, der Symptomatologie, der Diagnostik, dem Verlauf und der Behandlung von psychiatrischen
Störungen auseinander. Durch Kontakt mit anderen Kulturen erlangt der Assistenzarzt auch Grundkenntnisse der transkulturellen Psychiatrie.
Im Rahmen der verschiedenen Versorgungsaufgaben erhält er einen Einblick in die Prävention psychischer Störungen.
Da die Kaderärzte in verschiedenen Psychotherapiemethoden ausgebildet sind, erhält der Assistenzarzt Einblicke in diese Methoden sowie vertiefte Kenntnisse über die Bedeutung und Psychodynamik
(Übertragungs- und Gegenübertragungsphänomene) der Arzt-Patienten-Beziehung.
In den einzelnen Abteilungen der Allgemeinpsychiatrie III sind Psychologen eingesetzt. Von diesen
und von den Kaderärzten wird der Assistenzarzt in die Indikation und Aussagekraft der gängigen
testpsychologischen Verfahren eingeführt.
Weiter soll er Gelegenheit haben, die Arbeitsweise der anderen medizinisch-therapeutischen Dienste
(Physio- und Bewegungstherapie, Musik- und Maltherapie, Ergotherapie, Supported Employment und
Sozialarbeit) kennen zu lernen und entsprechende Behandlungsindikationen zu stellen.
Psychotherapie
Bei entsprechender Ausbildung ist es dem Assistenzarzt möglich, in einem begrenzten Rahmen unter
Supervision eigenständig Psychotherapien durchzuführen. Bei Übernahme in die eigene Behandlung
werden eine genaue Diagnostik, Indikationsstellung, und die Erstellung eines Therapieplanes mit der
Formulierung von Therapiezielen erwartet.
Die KPPP begrüsst grundsätzlich die Methodenvielfalt in der Psychotherapie. Der Diskurs unter den
verschiedenen Psychotherapierichtungen soll intern gepflegt werden. Nebst unterschiedlichen
Grundausbildungen sind die Kaderärzte und nicht-ärztliche Psychotherapeuten auch in verschiede-
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nen syndromspezifischen Verfahren ausgebildet. Der Assistenzarzt hat hier die Möglichkeit, sich in
diesen Verfahren Kenntnisse und Fähigkeiten (beispielsweise Psychodynamische Psychotherapie,
Kognitiv-Behaviorale Therapie, Paar- und Familientherapie, traumaspezifische Arbeit, imaginative
Verfahren, psychoedukative Verfahren etc.) anzueignen. Weiter steht es ihm offen, an verschiedenen
Behandlungsangeboten unserer Institution, wie beispielsweise den verschiedenen Gruppentherapien
(Suchttherapiegruppe, Integrativer Gruppentherapie bei depressiv Erkrankten und Angststörungen)
teilzunehmen. In den externen psychotherapeutischen Supervisionen hat der Assistenzarzt zusätzlich
Gelegenheit, verschiedene psychotherapeutische Verfahren kennen zu lernen.
Eine strukturierte psychotherapeutische Ausbildung im engeren Sinn wird von uns nicht angeboten.
Der Assistenzarzt wird hingegen in der Auswahl des Ausbildungsinstitutes beraten. Die externe psychotherapeutische Ausbildung wird unterstützt und begrüsst. Die KPPP ist aktiv an der Konzeptualisierung, der Organisation sowie der praktischen Durchführung des Studiengangs „Ärztliche Psychotherapie“ mit den Abschlüssen Diploma of Advanced Studies UZH in Ärztlicher Psychotherapie und
Master of Advanced Studies UZH in Ärztlicher Psychotherapie beteiligt (www.forum-psychiatrie.ch).
Sozialpsychiatrie
In der KPPP spielt die Soziale Psychiatrie, entsprechend ihrer jahrzehntelangen Tradition und der
bio-psycho-sozialen Perspektive, eine zentrale Rolle bzgl. Versorgung sowie Forschung und Lehre.
Das Gebiet ist u.a. auch mit einer Titularprofessur der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich
mit dem Schwerpunkt Sozialpsychiatrie und Versorgungsforschung sowie der Schwerpunktsetzung
der Allgemeinpsychiatrie III als Zentrum für Soziale Psychiatrie an der KPPP vertreten.
In unserer Arbeit ist uns die sozialpsychiatrische Denk- und Handlungsweise besonders wichtig.
Hierbei möchten wir insbesondere die Bedeutung der Behandlungskontinuität hervorheben. Diese
wird durch eine enge Vernetzung der ambulanten, tagesklinischen und stationären Angebote mit den
anderen Zentren der KPPP sowie durch die Zusammenarbeit mit externen Partnern gewährleistet. So
wird der Assistenzarzt in die Grundlagen des Gesundheitssystems, speziell des psychiatrischen Versorgungssystems, eingeführt und lernt, eng vernetzt mit anderen Institutionen zusammenzuarbeiten.
In dieser Zusammenarbeit lernt der Assistenzarzt, wie ein Gesamtbehandlungsplan erstellt wird, d.h.
wie eine Behandlung indiziert, eingeleitet und durchgeführt wird.
Biologische Psychiatrie
In unserer Institution wird die Psychopharmakotherapie nach neuesten und empirisch gesicherten,
wissenschaftlichen Erkenntnissen durchgeführt. Der Assistenzarzt lernt bei uns die verschiedenen
medikamentösen Behandlungsmethoden kennen. Alle relevanten aufgetretenen Nebenwirkungen
werden gemeldet, mittels CIRS erfasst und regelmässig besprochen. Die KPPP ist zudem aktives
Mitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Arzneimittelsicherheit in der Psychiatrie.
Rehabilitationspsychiatrie
Auf den rehabilitativ-orientierten ambulanten und tagesklinischen Einrichtungen der Allgemeinpsychiatrie III lernt der Assistenzarzt die spezielle Problematik der psychiatrischen Rehabilitation kennen.
Dazu zählen die Identifizierung und Integration von Ressourcen, der Umgang mit Residualsymptomatik, Trainings sozialer Fertigkeiten, umfassende Psychoedukation des Patienten und dessen Umfeldes. Im Vordergrund steht das Funktionsniveau des Patienten sowie der Umgang mit Problemen und
verbleibender Symptomatik verbunden mit dem Erlernen eines möglichst selbstständigen sozialen
Lebens ausserhalb der Klinik in einem den Ressourcen und Fertigkeiten angepassten Umfeld. Auf die
berufliche Integration wird besonderen Wert gelegt.
Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie
Der Assistenzarzt wird in die Grundlagen und Prinzipien des Konsiliar- und Liaisondienstes (K&L; biopsycho-soziales Modell, Differentialdiagnostik inkl. psychosomatischer Krankheitsbilder, Beurteilung
der Suizidalität, psychosoziale Aspekte, psychologische und soziale Folgen somatischer Krankheiten,
differenzierte und individuell abgestimmte Behandlungsvorschläge) eingeführt. Die Allgemeinpsychiatrie III stellt den oberärztlich geleiteten K&L-Dienst für das Spital Limmattal.
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Rechtliche Aspekte der Psychiatrie
Forensische Psychiatrie: Durch das Erstellen von forensisch-psychiatrischen Gutachten unter Anleitung von zertifizierten Spezialisten für Forensische Psychiatrie der Schwesterklinik für Forensische
Psychiatrie der PUK Zürich lernt der Assistenzarzt die relevanten Gesetzestexte und die entsprechenden Bezüge zur Psychiatrie kennen. Bei Interesse kann er die Erstellung strafrechtlicher Gutachten lernen. Dadurch muss er sich mit den verschiedenen Kriterien zur Beurteilung von Schuldfähigkeit, Urteilsfähigkeit etc. auseinandersetzen. Er hat auch die niederschwellige Möglichkeit, einen Teil
seiner Facharzt Weiterbildung in der Klinik für Forensische Psychiatrie der PUK Zürich zu absolvieren.
Zivil-, Öffentlich- und Versicherungsrechtliche Gutachten: Weiterbildungskandidaten haben in der
KPPP auch die Möglichkeit, zivil-, öffentlich- und versicherungsrechtliche Zeugnisse und Gutachten
zu erstellen. Sie werden durch die dafür spezialisierte Gutachtenstelle der KPPP angeleitet. Durch
das Erstellen mehrerer solcher Gutachten lernt der Assistenzarzt, wie ein Bericht (Zeugnis, Gutachten) aufgebaut ist und welche medico-legalen Aspekte erfüllt sein müssen.
Kindes- und Erwachsenenschutz Recht (KESR): Das KESR stellt erhebliche Herausforderungen an
die medico-legal korrekte Betreuung von psychiatrischen Patienten. Die KPPP ist durch die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich beauftragt, die ärztlichen Weiterbildungen der im Kanton tätigen
Ärzte durchzuführen. Die dadurch an der KPPP angesiedelte Kompetenz kommt den Weiterbildungskandidat im Alltag zu Gute. Bei Interesse kann er sich auch wissenschaftlich mit diesem Thema auseinandersetzen.
Somatik / Fremdjahr
Die KPPP kann im Rahmen des Weiterbildungscurriculum eine Rotation in den Internistischen Dienst
der PUK ermöglichen, im Rahmen dessen das Fremdjahr in Innerer Medizin absolviert werden kann.
Zusätzlich bestehen intensive Beziehungen zu somatischen Weiterbildungsinstitutionen, im Rahmen
derer Rotationen gefördert werden.
Forschung (Anhang 3)
Die Forschung an der KPPP stellt einen wichtigen Teil des Leistungsauftrags der Universität Zürich
dar. Auf der Grundlage eines translationalen Forschungsansatzes, welcher eine Brücke zwischen
präklinischer und klinischer Forschung schlägt, liegt der Schwerpunkt der KPPP in der Erforschung
der Affektiven Erkrankungen und Angststörungen, der Psychosen, der Abhängigkeitserkrankungen
und der Persönlichkeits- und Anpassungsstörungen. Wesentliches Ziel ist eine „personalisierte Therapie in der Psychiatrie“, in deren Rahmen individualisierte, auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittene und effizientere Therapien entwickelt und angewandt werden. Dieser neurowissenschaftlich
ausgerichtete Forschungsansatz wird durch eine systematische Forschung in der Sozialpsychiatrie
(insbesondere Versorgungsforschung, Epidemiologie, Berufliche Integration) sowie in den philosophischen, historischen und rechtlichen Aspekten der Psychiatrie ergänzt.
Der Assistenzarzt hat die Möglichkeit, in den Forschungsgruppen der KPPP ein breites Spektrum
methodologischer Forschungsansätze kennenzulernen: Neurophysiologie (EEG, fNIRS, MRI, PET),
Neuropsychologie, Neuropharmakologie, Psychotherapieforschung, psychiatrische Versorgungs- und
Therapieforschung sowie Epidemiologie.
Die Forschung an der KPPP der PUK Zürich ist sehr eng vernetzt mit allen klinischen und präklinischen Forschungsgruppen des Zentrums für Neurowissenschaften Zürich (ZNZ) und anderen nationalen und internationalen Forschungskooperationspartnern. Die Klinik ist u.a. Kooperationspartner
des internationalen Forschungsverbunds Munich Antidepressant Response Signature (MARS) Programms des Max Planck Instituts für Psychiatrie in München. Zudem ist an der KPPP der PUK Zürich
das Zürcher Impulsprogramm für die Nachhaltige Entwicklung in der Psychiatrie (ZinEP, Leitung Prof.
W. Rössler), eines der international grössten Versorgungsforschungsprogramme, angesiedelt.
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Individualisierte Förderung:
Die KPPP hat ein grosses Interesse an der Identifikation und individuellen Förderung des akademischen Nachwuchses in der Psychiatrie und Psychotherapie. Forschungsinteressierte Assistenzärzte
erhalten Zugang zu allen aktiven Forschungsgruppen der KPPP und werden in Forschungsmethodik
angeleitet und behutsam in der Entwicklung eigener Projekte unterstützt. Geeignete Weiterbildungskandidaten werden intensiv durch Mentoring und Coaching in der Entwicklung eines zielgerichteten
eigenen Karrieredesigns unterstützt. Karrieren im Bereich Krankenhausmanagement, Public Health
usw. werden ebenfalls gefördert. Durch eine wöchentlich stattfindende Forschungsgruppensitzung mit
Progress Report, die auch dem Weiterbildungskandidaten offen steht, wird in der Allgemeinpsychiatrie III eine enge Verknüpfung von Forschung und Klinischer Versorgung gewährleistet.
Diese Verbindung zwischen Behandlung und Betreuung der Patienten mit international führender
Forschung und modernen Lehre-, Weiter- und Fortbildungsangeboten stellt eine auch für nicht primär
forschungsinteressierte Assistenzärzte attraktive Synergie in deren Weiterbildung dar. Die KPPP legt
grossen Wert auf die gegenseitige Kooperation und inhaltliche Befruchtung von wissenschaftlich und
primär klinisch interessierten Weiterbildungskandidaten.
Veranstaltungen
Dazu stehen folgende Veranstaltungen zur Verfügung, welche sämtliche vom Weiterbildungsprogramm geforderten Weiterbildungsgefässe beinhalten:
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Klinische Website der KPPP: www.pukzh.ch/aus-fort-weiterbildung
Universitäre Website der KPPP: www.dppp.uzh.ch
Für die internen Weiterbildungsgefässe sind die direkten Weiterbildner bezüglich der Kontrollen der
Präsenzen verantwortlich:
Weiterbildungsgefässe intern
Die theoretischen Kenntnisse werden durch das Kolloquium der PUK Zürich (1x/Woche, 2 Credits,
48 Credits/ Jahr), das Sozialpsychiatrische Kolloquium (14x/ Jahr, 2 Credits, 28 Credits/ Jahr/
Jahr), das Sozialpsychiatrische Methodenkolloquium (1 x wöchentlich, 1 Credit, 24 Credits/ Jahr/
Jahr) und den ZSP Journal- und Kasuistik-Club (2 x monatlich, 1 Credit, 24 Credits/ Jahr) vermittelt.
Die praktischen Kenntnisse werden wie folgt vermittelt:
• Regelmässige gemeinsame Explorationen mit dem Kaderarzt i.S. von Lernen am Krankenbett (Bedside Teaching), mindestens 1 Std./Woche (50 Std./ Jahr) Integrierte PsychiatrischPsychotherapeutische Behandlung (IPPB), gemeinsame Exploration)
• Fallbesprechungen mit dem Zentrumsleiter / stv. Zentrumsleiter (1 x/Monat 1 Std., 12 Std./
Jahr) IPPB, Gemeinsame Exploration)
• Einzel- oder Gruppensupervision der IPPB durch den Kaderarzt ca. 1 Std./Woche oder 50
Std./ Jahr
• Kurs Aggressionsmanagement (Basiskurs 1 Tag/ Jahr, Refresher 0.5 Tag/ Jahr)
• Gutachten-Supervision: die Weiterbildungskandidaten erstellen unter Supervision eines
Kaderarztes aus der Klinik zivilrechtliche Gutachten (mindestens eines pro Jahr ab dem 2.
Ausbildungsjahr). Es besteht die Option zur Erstellung forensischer bzw. weiterer zivil-, öffentlich- und versicherungsrechtlicherer Gutachten in Kooperation mit der Klinik für Forensische Psychiatrie bzw. der Gutachtenstelle der KPPP
• Weiterbildungssupervision 6x/ Jahr beim direkten Weiterbildner (Kaderarzt)
• Mini-CEX (Mini Clinical Evaluation Exercise) 4 x 30 Min./ Jahr (inklusive 15 Min. Feedback)
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Weiterbildungsgefässe extern
Für externe Weiterbildungen werden 100 Std./ Jahr gestattet; nicht darin enthalten ist der Postgraduate-Unterricht, welcher mit 3.5 Std. Arbeitszeit/Woche von der PUK Zürich gewährt wird, wie
folgt:
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Teilnahme am Postgraduate-Unterricht (Dienstag- oder Mittwochnachmittage) in Zürich im
Rahmen des regionalen WBV Psychiatrie und Psychotherapie – Zürich, Zentral-, Nord- und
Ostschweiz im Umfang von 28 Nachmittagen/ Jahr (www.forum-psychiatrie.ch) (2-4 Credits/Woche)
Externe Supervision bei anerkanntem Supervisor in Psychotherapie im engeren Sinne 14täglich 3 Stunden/Monat, entsprechend den 3 anerkannten Psychotherapiemodellen (psychoanalytisch, kognitiv-verhaltenstherapeutisch und systemisch), d.h. 30 Std./ Jahr.
Für externe Weiterbildungen (Seminare, Kongresse, Workshops) stehen nach Absprache
mit den Vorgesetzten 5 Arbeitstage/ Jahr zur Verfügung.
Für die Weiterbildung in Psychotherapie stehen 5 Arbeitstage/ Jahr zur Verfügung. Das
Curriculum Weiterbildung Ärztliche Psychotherapie des WBV Psychiatrie und Psychotherapie
– Zürich, Zentral-, Nord- und Ostschweiz steht für die Assistenzärzte der KPPP offen und ist
besonders attraktiv, da mehrere Dozenten des Curriculums in der KPPP tätig sind.
Evidence-Based Medicine wird im Kolloquium der KPPP bzw. der PUK Zürich sowie in den KPPPinternen Veranstaltungen wie Journal-Club, Postgraduierter Unterricht und Bedside Teaching für Assistenzärzte vermittelt.
Weiterbildungs- und Lernziele
Individuelle Lernziele
Die Klinik legt sehr grossen Wert darauf, die Assistenzärzte in ihrer individuellen Karriereplanung zu
unterstützen. Die individualisierte Laufbahnplanung unter Berücksichtigung der Förderung klinischpsychiatrischer und wissenschaftlicher Kompetenzen ist als integraler Bestandteil der KPPP anzusehen. Bei entsprechenden Voraussetzungen wird der Assistenzarzt in der wissenschaftlichen Laufbahnplanung gezielt gefördert, d.h. spezielle Forschungsmöglichkeiten werden eröffnet und eine konkrete Anleitung zu wissenschaftlicher Tätigkeit, z.B. im Rahmen von Forschungsprojekten, wird
angeboten.
Die Assistenzärzte haben die Möglichkeit, sich an einzelnen Lehrveranstaltungen aktiv zu beteiligen
(z.B. in Form von kasuistischen Beiträgen oder der Vorstellung von Patienten).
Die KPPP ist bestrebt, auf der Grundlage des bio-psycho-sozialen Krankheitsmodells Synergien aus
Klinik, Forschung und Lehre im Alltag zu praktizieren.
Existiert ein individueller Lernzielkatalog?
Zum Einsatz kommt die Checkliste: Erfassung des Weiterbildungsstandes von Assistenzärzten zur
Erlangung des Facharzttitels Psychiatrie – Psychotherapie (Anhang 4).
Eine schriftliche Zielvereinbarung zwischen dem Weiterbildungskandidaten und dem Weiterbildner
zu Beginn der Anstellung mit individuellen und allgemeinen Zielen wird im Dialog erarbeitet und gilt
als verbindliches Dokument für die vereinbarte Zeitspanne.
Die Weiterbildungsziele für Weiterbildungskandidaten, welche einen ausländischen Facharzt anstreben, sind nicht gesondert erwähnt und richten sich nach den jeweiligen Vorschriften und Reglementen.
Weiterbildungsvertrag
Mit den Weiterbildungskandidaten wird ein Weiterbildungsvertrag über die Zeit der Anstellung mit
entsprechender Verlängerungsmöglichkeit geschlossen.
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Welche Lernziele können pro Weiterbildungsjahr erreicht werden?
Assistenzarzt 1. Jahr
Die ersten 3 Monate gelten als Einarbeitungszeit, in welcher der Assistenzarzt je nach Arbeitsort die
Strukturen und einzelnen Stationen kennen lernt und sich Grundwissen in alltäglichen Fragestellungen gemäss Einführungscurriculum aneignet.
Am Ende der Einführungszeit findet ein Gespräch mit dem Kaderarzt statt, in welchem offene Fragen
geklärt werden können.
Für Assistenzärzte, welche bereits über Erfahrung in Psychiatrie und Psychotherapie verfügen, werden die Ziele je nach Ausbildungsstand individuell vereinbart.
Für Assistenzärzte, welche nicht den FMH-Titel Psychiatrie und Psychotherapie anstreben, sind die
Lernziele des 1. Jahres verbindlich, fachfremde und weitere fachspezifische Ziele und Weiterbildungen werden individuell vereinbart.
Die spezifischen Lernziele im Einsatzgebiet werden mit dem zuständigen Oberarzt schriftlich vereinbart und im Verlauf der Evaluationsgespräche beurteilt. Bei Wechsel des Arbeitsgebietes werden
diese Lernziele neu vereinbart, spätestens jedoch nach den ersten 6 Monaten, danach mindestens
jährlich.
Assistenzärzte im 1. Jahr werden in der Allgemeinpsychiatrie i.d.R. in der Akuttagesklinik oder in der
stationären Krisenintervention eingesetzt, Deshalb wird auf die praxisnahe Vermittlung von Weiterbildungsinhalten der Gesprächsführung und der Akut- und Notfallpsychiatrie besonderes Augenmerk
gelegt. Es handelt sich um eine entscheidende Phase der Weiterbildung, und der Einsatz verschiedener Weiterbildungsgefässe (siehe auch Weiterbildungsgefäss in- und extern) ist also notwendig:
a) Gemeinsame Explorationen, Fallbesprechungen und Supervision durch Oberarzt wie oben
aufgeführt
b) Obligatorischer Besuch des Psychopathologie-Seminars
c) Absolvieren eines Kurses zu Akut- und Notfallpsychiatrie
d) Mini-CEX (Mini Clinical Evaluation Exercise) 4 x 15 Minuten pro Jahr (Beurteilung einer realen Arzt-Patient-Interaktion durch direkten Weiterbildner) durch den zuständigen Oberarzt
e) Besuch der Supervision in Psychotherapie im engeren Sinne
Die verantwortlichen Kaderärzte werden in „Teach-the-Teacher“ Kursen auf diese Aufgaben vorbereitet, so wie sie z.B. im Rahmen des Problemorientierten Lernens von der Universität Zürich oder dem
regionalen Weiterbildungsverbund angeboten werden.
Evaluationsgespräch nach sechs Monaten.
Folgende Ziele müssen erreicht sein:
• Der Assistenzarzt kann einen fachlich adäquaten psychopathologischen Befund erheben. Er
hat sich Wissen in der Psychopathologie angeeignet, zum einen durch die regelmässige Teilnahme am Psychopathologie-Seminar, in dem eine Einführung in psychiatrische Interviewführung vermittelt wird und in dem psychopathologische Befunde auf der Grundlage von AMDP
unter Supervision von Leitenden Ärzten und Oberärzten erhoben werden; zum anderen durch
das Lesen des Buches „Das AMDP-System“ oder des Buches „Einführung in die Psychopathologie“ von Prof. Scharfetter.
• Der Assistenzarzt kennt die wichtigsten Medikamente, die in der Psychiatrie verwendet werden. Er hat die einschlägigen Angaben über Indikationen, Dosierungen und Nebenwirkungen
im klinikeigenen Ärzte-Handbuch gelesen. Insbesondere kennt er die gebräuchlichen Medikamente im Arbeitsgebiet.
• Der Assistenzarzt hat Kenntnisse in Gesprächsführung erworben, insbesondere kann er die
Erwartungen der Gesprächsteilnehmer klären, Informationen sammeln und Ziele festlegen. Er
hat gelernt, aktiv zuzuhören und Empathie zu vermitteln.
Evaluationsgespräch nach zwölf Monaten.
Folgende Ziele müssen erreicht sein:
• Der Assistenzarzt kennt die wichtigsten Notfallinterventionen im Hinblick auf
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◦ Medikamentöse Behandlungen
◦ psychotherapeutische Kriseninterventionstechniken und
◦ Kriseninterventionstechniken bei vorhandener Suizidalität.
Der Assistenzarzt hat Grundkenntnisse in der psychiatrischen Diagnostik und Differentialdiagnostik erworben, er kann die "klassischen" psychiatrischen Krankheitsbilder, unter besondere Berücksichtigung der somatischen Befunde, voneinander abgrenzen.
Der Assistenzarzt hat sich über die grundlegenden Entstehungsmodelle, den Verlauf und die
Behandlungsmöglichkeiten der "klassischen" psychischen Erkrankungen informiert. Schriftliche Unterlagen können vom Kaderarzt in Form von Artikeln zur Verfügung gestellt werden.
Sie stehen aber auch in der Bibliothek und in der Zeitschriftensammlung zur Verfügung.
Der Assistenzarzt hat erste Berichte zuhanden der Krankenkasse, IV, SUVA o.a. erstellt, eine
Einführung in die zivil- und strafrechtliche Begutachtung durch den Forensischen Dienst der
PUK Zürich hat stattgefunden.
Assistenzarzt 2. Jahr
• Der Assistenzarzt kennt die wichtigsten psychischen Störungen gemäss ICD (aktuell ICD-10)
und hat sich darüber anhand einschlägiger Literatur informiert.
• Der Assistenzarzt hat Grundkenntnisse und Einblick in die anerkannten Psychotherapiemethoden erlangt, er kennt die grundlegenden Techniken und hat sich mit der Wahl der eigenen
psychotherapeutischen Weiterbildung auseinander gesetzt.
• Durch einen Wechsel des Arbeitsgebietes hat der Assistenzarzt erweiterte Kenntnisse in psychiatrischer Diagnostik und Differentialdiagnostik erlangt.
• Der Assistenzarzt kann zielgerichtete Familien- oder Systemgespräche selbständig führen, er
kann ein längerfristiges Arbeitsbündnis aufbauen und weiss über die spezielle Problematik
des Behandlungsabschlusses, resp. -wechsels Bescheid.
• Der Assistenzarzt hat erweiterte und fundierte Kenntnisse in Psychopharmakologie, insbesondere kennt er die gängigen Kombinationsbehandlungen und weiss über die häufigsten Interaktionen Bescheid.
• Der Assistenzarzt kennt die wichtigsten psychischen Störungen gemäss ICD-10 und hat sich
darüber anhand einschlägiger Literatur informiert.
• Der Assistenzarzt kennt die wichtigsten Prinzipien im sozialpsychiatrischen Denken und Handeln. Er ist in der Lage, selbstständig einen integrierten Behandlungsplan unter Einbezug des
Umfeldes zu erstellen und diesen fortlaufend zu überprüfen.
• Der Assistenzarzt hat erste zivil- oder strafrechtliche Begutachtungen erstellt.
• Der Assistenzarzt hat die eigene psychotherapeutische Ausbildung gewählt.
• Der Assistenzarzt kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Hospitalisationen und Behandlungen gemäss dem KESR.
Assistenzarzt 3. Jahr
• Der Assistenzarzt kennt die wichtigsten Persönlichkeitsstörungen. Er kennt die verschiedenen Konzepte und Interventionstechniken bei diesen Störungen.
• Der Assistenzarzt ist in der Lage, ein eigenständiges Notfall- und Krisenmanagement zu führen. Er kann unterschiedliche Aufgaben kompetent delegieren und die weitere notwendige
Behandlung in die Wege leiten.
• Der Besuch von Seminaren und Kursen zur Vorbereitung des 1. Teils der Facharztprüfung
(Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie) wird durchgeführt.
• Der Assistenzarzt ist zu einer selbstständigen Therapie- und Behandlungsplanung auch
komplexerer und komorbider Störungsbilder unter Einbezug des Umfeldes und in Zusammenarbeit mit den Nachbehandlern in der Lage.
• Der Assistenzarzt erkennt und nutzt Übertragungs- und Gegenübertragungsphänomene, er
kann diese fortlaufend in der Supervision evaluieren.
• Der 1. Teil der Facharztprüfung (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie) wird geplant,
terminlich festgesetzt und in Absprache absolviert. Das Basismodul nach FMH Reglement
(Ziffer 4.4.1) wird dergestalt abgeschlossen.
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Assistenzarzt 4. bis 6. Jahr
• Der 1. Teil der Facharztprüfung (FMH für Psychiatrie und Psychotherapie) wurde absolviert.
• Der Assistenzarzt ist zur selbstständigen Durchführung integrierter psychiatrischpsychotherapeutischer Therapie kompetent.
• Der Assistenzarzt verfügt über vertiefte Kenntnisse der Grundlagen der Psychiatrie, was sowohl neurobiologische, psychologische als auch sozial- und geisteswissenschaftliche Grundlagen des Faches beinhaltet. Er kann diese Kenntnisse in die Behandlung der Patienten einbringen.
• Der Assistenzarzt verfügt über die nötigen Kenntnisse, um gesundheitsökonomische und politische Aspekte der Behandlung beurteilen und reflektieren zu können.
• Der Assistenzarzt ist zu einem selbstständigen Umgang mit ethischen Problemen in typischen Situationen in der Lage.
• Im Falle des 6. Jahres wird der 2. Teil der Facharztprüfung (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie) geplant, terminlich festgesetzt und in Absprache absolviert. Das Aufbaumodul
nach FMH Reglement (Ziffer 4.4.2) wird damit abgeschlossen.
Lernziele für Weiterbildungskandidat im Rahmen anderer Spezialisierungen, die ihr Fremdjahr
in der KPPP absolvieren?
• Der Assistenzarzt verfügt über das notwendige Wissen und die notwendigen Fertigkeiten, um
einen fachlich adäquaten psychopathologischen Befund zu erheben.
• Der Assistenzarzt hat Grundkenntnisse in der psychiatrischen Diagnostik und Differentialdiagnostik erworben, er kann die "klassischen" psychiatrischen Krankheitsbilder, unter besondere Berücksichtigung der somatischen Befunde, voneinander abgrenzen.
• Der Assistenzarzt kennt die wichtigsten Medikamentengruppen, die in der Psychiatrie verwendet werden. Für die wichtigsten Medikamente in jeder Gruppe hat er ausreichende
Kenntnisse für Indikation, Dosierung, Wirkung und Nebenwirkung für eine eigenständige Verordnung.
• Der Assistenzarzt kennt die wichtigsten Notfallinterventionen im Hinblick auf medikamentöse
Behandlungen, psychotherapeutische Kriseninterventionstechniken und Management bei
vorhandener Suizidalität.
• Der Assistenzarzt hat Kenntnisse in Gesprächsführung in der Psychiatrie erworben, insbesondere kann er die Erwartungen der Gesprächsteilnehmer klären, Informationen sammeln
und Ziele festlegen. Er hat gelernt, aktiv zuzuhören und Empathie zu vermitteln.
• Der Assistenzarzt kennt die an der interdisziplinären psychiatrischen Behandlung beteiligten
Berufsgruppen.
• Der Assistenzarzt hat die für die Zusammenarbeit notwendigen Kenntnisse des psychiatrischen Versorgungssystems (stationär, teilstationär, ambulant, Wohneinrichtungen, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation usw.).
• Der Assistenzarzt kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Hospitalisationen und Behandlungen gemäss dem KESR.
Wie und wie oft werden die Lernziele evaluiert und durch wen?
Die schriftlich festgehaltenen Lernziele werden durch den direkten Vorgesetzten evaluiert. Sie werden
im 1. Jahr nach 3, 6 und 12 Monaten, in den Folgejahren halbjährlich evaluiert. Deren Ergebnisse
werden im Logbuch als periodische Aufzeichnungen dokumentiert. Darüber hinaus können auch im
Rahmen der Weiterbildungssupervisionen die Lernziele evaluiert werden. Das Evaluationsgespräch
zwischen dem Leiter der Weiterbildungsstätte und dem Weiterbildungskandidaten erfolgt obligatorisch 1 x/ Jahr und am Schluss der Weiterbildungsperiode. Sowohl der Weiterbildungskandidat als
auch der Weiterbildner können jederzeit ein zusätzliches Evaluationsgespräch verlangen, wenn Problemsituationen auftreten. Zusätzlich werden 4 Mini-CEX pro Jahr durchgeführt.
12/22
Ethik / Gesundheitsökonomie und Patientensicherheit
Wie wird der Umgang mit ethischen und gesundheitsökonomischen Problemen in der
Betreuung vermittelt?
In den regelmässigen Fallbesprechungen werden auch die ethischen und gesundheitsökonomischen
Aspekte berücksichtigt. In besonderen Situationen kann ein Ethik-Forum unter der Leitung eines externen Ethikers einberufen werden.
Welche Konzepte oder systematischen Vorgehensweisen bestehen im Umgang mit Risiken und Fehlern (beispielsweise "CIRS")?
Ein CIRS wurde im Rahmen des umfassenden Qualitätsmanagementsystems angelehnt an EFQM
aufgebaut und ist im klinischen Alltag etabliert. Regelmässig erfolgt eine koordinierte CIRSWeiterbildung für alle Assistenzärzte mit folgenden Zielen: Definition, Einsatz- und Anwendungsgebiet und praktische Hinweise mit dem klinikinternen CIRS.
13/22
Anhang 1
Direkte Weiterbildner stationär:
PD Dr. med. St. Kaiser, stv. Chefarzt, Zentrumleitung
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Dr. med. B. Habermeyer, Stv. Zentrumsleitung
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für
Neurologie
Dr. med. Gunda Krowatschek, Oberärztin Krisenintervention
stationär
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Direkte Weiterbildner ambulant:
PD. Dr. med. St.. Kaiser, stv. Chefarzt, Zentrumsleitung
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Dr. med. Benedikt Habermeyer, Stv. Zentrumsleitung
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für
Neurologie
Dr. Stephanie Cornella, Oberärztin Krisenintervention ambulant
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Dr. Leonardo Gossweiler, Oberarzt Ambulatorium Oerlikon
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Dr. Giesela Leutenegger, Oberärztin Ambulatorium Heliosstrasse
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Dr. Eva Wirz, Oberärztin Ambulatorium Heliosstrasse,
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Franziska von Keyserlingk, Oberärztin Ambulatorium
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Dr. Caitriona Obermann, Oberärztin Ambulatorium
Limmattal (Dietikon)
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Dr. Katja Scholz, Oberärztin K&L-Psychiatrie
Angehende Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie,
Fachärztin für Neurologie
Dr. Kunigunde Pausch, Oberärztin Akuttagesklinik
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärztin
für Neurologie
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Dr. Christoph Platz, Oberarzt Nachtklinik und Krisenintervention ambulant
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Dr. Linda Hoederath, Oberärztin Ambulatorium Militärstrasse
Angehende Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Andrea Seidel
Oberärztin Tagesklinik Militärstrasse
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Externe Supervisoren
Dr. med. Viola Habermeyer (Psychotherapie i. e. S.)
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Dr. med. Peter Schlesinger (Psychotherapie i. e. S.)
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Dr. med. Thomas Utz (Psychotherapie i. e. S.)
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Dr. med. Andreas Vischer (Psychotherapie i. e. S.)
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
15/22
Anhang 2
Zusammenfassende Übersicht und Checkliste Weiterbildungsprogramm vom 01.07.2009 für
den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH
(Die Angaben zur Dauer und Umfang der WB sind Mindestangaben; WB: Weiterbildung)
Formale Weiterbildungskriterien
• Übergangsfrist des alten Weiterbildungsprogrammes gilt bis 30.06.2014
• 5 Jahre fachspezifische Weiterbildung
◦ 2 Jahre stationäre Psychiatrie (A, B, C), davon 1 Jahr allgemeinpsychiatrische Akutstation (A)
◦ 2 Jahre ambulante Psychiatrie (A, B, C), davon 1 Jahr allgemeinpsychiatrisches Ambulatorium (A)
◦ 1 Jahr Option (z.B. stationär, ambulant, KJP, Forschung, Praxisassistenz)
◦ 6 Monate an einer Weiterbildungsstätte mit alterspsychiatrischen Patienten
◦ 1 Jahr an einer zweiten Weiterbildungsstätte mit einem anderem Leiter (Ausnahme: akademische Laufbahn)
• 1 Jahr nicht-fachspezifische Weiterbildung
Modularer Aufbau
• Basismodul: 4 Jahre, Abschluss Facharztprüfung 1. Teil
◦ 3 Jahre fachspezifisch: 240 Credits im Basisunterricht
◦ 1 Jahr nicht-fachspezifisch (Fremdjahr)
• Aufbaumodul: 2 Jahre fachspezifisch, Abschluss Facharztprüfung 2. Teil
◦ Psychotherapie: 180 Credits im gewählten Modell
◦ Freie Wahl (anerkannter Veranstaltungen): 180 Credits
◦ Teilnahme am Jahreskongress der SGPP
Weiterbildungsinhalte
• Praktische Weiterbildung:
◦ 4 Jahre Integrierte Psychiatrisch-Psychotherapeutische Behandlung (IPPB)
◦ 300 Std. Psychotherapie (davon 2 längere Therapien à 40 Std.)
• Theoretische Weiterbildung (Inhalte sind im Lernzielkatalog definiert):
◦ 240 Credits im Basismodul
◦ 360 Credits im Aufbaumodul
Supervision
• 150 Std. IPPB-Supervision
◦ Einzel-oder Kleingruppen-SV (max. 5 Teilnehmer)
◦ Fallbesprechungen
◦ Nicht: Visite, Teambesprechung
• 150 Std. Psychotherapie-Supervision (Psychotherapie i.e.S.)
◦ 100 Std. im gewählten Modell
◦ 30 Std. Einzel-SV
◦ 120 Std. Kleingruppen-SV (max. 5 Teilnehmer)
◦ Supervisor: Institutsextern, 50% ärztliche SV, 5 Jahre Weiterbildung
• 30 Std. Weiterbildungs-Supervision
◦ 6 x/ Jahr 1 Std. persönliches Coaching
◦ Erfolgt durch direkten Weiterbildner
Selbsterfahrung
• 100 Std. in einem der drei anerkannten Modelle Qualifikation des Lehrtherapeuten s. Psychotherapie
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Gutachten
• 10 supervidierte Gutachten Straf-, zivil-, versicherungsrechtlich
Dokumentation im Logbuch (www.fmh.ch)
• Periodische Aufzeichnungen zur Dokumentation des Lernfortschritts
◦ Inhalt: Zielvereinbarungen, Weiterbildungsinhalte
◦ Fortlaufende elektronische Aktualisierung
◦ Eintrag der halbjährlichen Verlaufsgespräche
◦ 1 x/ Jahr und für jede WB-Periode ein vollständiges Dokument ausdrucken
◦ Vom Weiterbildungskandidaten zu unterzeichnen
◦ Wird nicht bei der FMH eingereicht
• FMH-Zeugnis
◦ Kontrolle und zusammenfassende Bestätigung der periodischen Aufzeichnungen
◦ 1 x/ Jahr und am Ende der WB-Periode vom Leiter der WB-Stätte auszufüllen
◦ Anlässlich des jährlichen Evaluationsgespräches
◦ Vom Weiterbildungskandidaten und Leiter der WB-Stätte zu unterzeichnen
◦ Wird am Ende der gesamten WB der FMH eingereicht
• Zusammenfassende Übersicht
◦ Zusammenfassung der einzelnen WB-Perioden in 1 Dokument
◦ Fortlaufende elektronische Nachführung
◦ Wird am Ende der gesamten WB der FMH eingereicht
Evaluation
• Eintrittsgespräch
◦ Einmalig mit Leiter der WB-Stätte zu Beginn der WB-Periode
◦ Evaluation von allgemeinen und spezifischen Berufs-und WB-Zielen, aktuellem Kompetenzstand und geplanten Massnahmen zur Erreichung der Ziele
◦ Dokumentation in den Periodischen Aufzeichnungen
• Weiterbildungssupervision
◦ Dokumentation in den Periodischen Aufzeichnungen
• Mini-CEX (Mini Clinical Evaluation Exercise)
• Beurteilung einer realen Arzt-Patient-Interaktion durch direkten Weiterbildner
◦ 4 x 15 Min./ Jahr
◦ Dokumentation in den Periodischen Aufzeichnungen
• Verlaufsgespräche
◦ Halbjährlich
◦ Evaluation und Zielvereinbarung mit direktem Weiterbildner
◦ Dokumentation in den Periodischen Aufzeichnungen
• Jahresgespräch
◦ Jährlich und am Ende der Weiterbildungsperiode
◦ Mit dem Leiter der WB-Stätte bzw. einem benannten Vertreter
◦ Kontrolle und Bestätigung der Periodischen Aufzeichnungen im FMH-Zeugnis
Bei der FMH einzureichende Dokumente
• Antrag auf Erteilung des Facharzt-titels
• FMH-Zeugnis im Original
• Zusammenfassende Übersicht
• Nachweis der beiden bestandenen Facharztprüfungen
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Anhang 3
Forschung und Lehre
Eine zentrale Aufgabe der Universitätsklinik ist es, den akademischen Nachwuchs zu fördern. An der
KPPP sind international sehr erfolgreiche wissenschaftliche Einrichtungen etabliert und international
renommierte Wissenschafter tätig, die es forschungsinteressierten Assistenzärzten ermöglichen, neben einer fundierten klinischen Ausbildung eine wissenschaftliche Laufbahn in Fachgebiet der Psychiatrie und Psychotherapie zu beginnen bzw. fortzusetzen. Es wird Wert auf eine mit den persönlichen Interessen abgestimmte Karriereplanung gelegt. Die neue Weiterbildungsordnung der FMH
2009 unterstützt ein solches Vorhaben. Unter Punkt 2.2.1 Fachspezifische Weiterbildung heisst es:
„Für Weiterbildungskandidat, welche eine akademische Laufbahn eingeschlagen haben, kann die
Titelkommission auf vorgängigen Antrag des Leiters der akademischen Weiterbildungsstätte die gesamte fachspezifische Weiterbildung an der gleichen Institution zulassen“.
Die an der KPPP angebotenen Forschungsmöglichkeiten sind vielfältig und umfassen das Spektrum
der klinisch-psychiatrischen Forschung bis hin zur tierexperimentellen Grundlagenwissenschaft.
Seit Januar 2011 besteht das Magnetresonanz-Tomographie-Zentrum (MRZ) für psychiatrische
Bildgebung der PUK Zürich und des Zentrums für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
der Universität Zürich. Die Zusammenarbeit mit dem präklinischen Labor der KPPP (Platrad), der
Abteilung für Neuropsychopharmakologie sowie die enge Vernetzung mit dem Zentrum für Neurowissenschaften Zürich mit führenden Institutionen wie die Universität Zürich und der Eidgenössischen
Technischen Hochschule Zürich ermöglichen psychiatrische Forschung auf höchstem internationalen
Niveau. Eng verbunden mit der Allgemeinpsychiatrie III ist die durch den Zentrumsleiter, PD Dr. med.
St.. Kaiser, geleitete Arbeitsgruppe „Schizophrenia Research“. Durch die Synthese von psychopathologischer und experimenteller Forschung wird der translationale Ansatz auch hier erfolgreich umgesetzt. Dies wird u.a. bestätigt durch erfolgreiche Drittmitteleinwerbungen bei nationalen und internationalen Geldgebern. In der KPPP können Weiterbildungskandidaten entsprechend auch doktorieren
und habilitieren.
Besonders attraktiv für interessierte Assistenzärzte ist die enge Verknüpfung von klinischer und präklinischer Forschung sowie die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Psychologen und Naturwissenschaftlern in den jeweiligen Forschungsgruppen. Diese translationale Ausrichtung führt zu einem
engen Austausch innerhalb und zwischen den Forschungsgruppen und ermöglicht es, biologische,
psychologische und soziale Aspekte in der Erforschung psychischer Erkrankungen zu integrieren. In
dieser translationalen Forschungsarena trägt das MRZ auf dem Campus Lengg ganz wesentlich zur
Vernetzung im Bereich der klinischen und präklinischen wissenschaftlichen Forschung bei, unterstützt
durch das „Heffter Research Centre Zurich for Consciousness Studies“ und das „KEY Institute for
Brain-Mind Research“.
Der Lehrstuhlinhaber für Psychiatrie und Direktor KPPP und die Forschungsgruppenleiter, darunter
der stv, Chefarzt Allgemeinpsychiatrie III, stehen für persönliche Gespräche auch im Hinblick auf die
Betreuung einer wissenschaftlichen Arbeit (Masterarbeit, Dissertation, Habilitation) sehr gerne zur
Verfügung. Nähere Informationen auf folgender Homepage: www.dppp.uzh.ch.
18/22
Anhang 4
Checkliste: Erfassung des Weiterbildungsstandes von AA zur Erlangung des Facharzttitels
Psychiatrie - Psychotherapie
Name:_________________________________________________________________________
Prüfung Staatsexamen od. Äquivalent:
Datum:_______________________ Ort:______________________________________________
Arbeitsbeginn Datum: _____________________ Institution:_______________________________
Bisherige nicht-psychiatrische Tätigkeit (allgemein)
A) Fachgebiet:______________________________________________________________
Institution:______________________________________________________
Zeitraum (Monate) von_________________ bis________________________
Funktion (AA, OA)________________________________________________
Anstellung in %__________________________________________________
B) Fachgebiet:______________________________________________________________
Institution:______________________________________________________
Zeitraum (Monate) von__________________ bis_______________________
Funktion (AA, OA)________________________________________________
Anstellung in %__________________________________________________
C) Fachgebiet:______________________________________________________________
Institution:______________________________________________________
Zeitraum (Monate) von__________________ bis_______________________
Funktion (AA, OA)________________________________________________
Anstellung in %__________________________________________________
Weitere:
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Klinische Tätigkeit in der Psychiatrie (stationär/teilstationär/ambulant)
1. Spezifikation: (Allg. Psychiatrie, Sucht Forensik)__________________________________
19/22
Institution:______________________________________________________
Zeitraum (Monate) von__________________ bis_______________________
Funktion (AA, OA)________________________________________________
Haupttätigkeiten:_________________________________________________
Anstellung in %__________________________________________________
2. Spezifikation: _____________________________________________________________
Institution:______________________________________________________
Zeitraum (Monate) von__________________ bis_______________________
Funktion (AA, OA)________________________________________________
Haupttätigkeiten:_________________________________________________
Anstellung in %__________________________________________________
3. Spezifikation: _____________________________________________________________
Institution:______________________________________________________
Zeitraum (Monate) von__________________ bis_______________________
Funktion (AA, OA)________________________________________________
Haupttätigkeiten:_________________________________________________
Anstellung in %__________________________________________________
4. Spezifikation: _____________________________________________________________
Institution:______________________________________________________
Zeitraum (Monate) von__________________ bis_______________________
Funktion (AA, OA)________________________________________________
Haupttätigkeiten:_________________________________________________
Anstellung in %__________________________________________________
5. Spezifikation: _____________________________________________________________
Institution:______________________________________________________
Zeitraum (Monate) von__________________ bis_______________________
Funktion (AA, OA)________________________________________________
20/22
Haupttätigkeiten:_________________________________________________
Anstellung in %__________________________________________________
Weitere:
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Theoretische Weiterbildung in Psychiatrie: bescheinigt, dem regionalen Angebot entsprechend
Anzahl Stunden total:__________________________________________________________
Wo:________________________________________________________________________
Supervision Gruppe: Anzahl Stunden:____________ Einzel: Anzahl Stunden:____________
Weiterbildung integrierte Psychotherapie: bescheinigt
Anzahl Stunden total:__________________________________________________________
Wo:________________________________________________________________________
Supervision Gruppe: Anzahl Stunden:____________ Einzel: Anzahl Stunden:____________
Weiterbildung Psychotherapie im engeren Sinne: vertiefte Kenntnisse in folgenden Verfahren:
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Anzahl Stunden total:__________________________________________________________
Wo:________________________________________________________________________
Supervision Gruppe: Anzahl Stunden:____________ Einzel: Anzahl Stunden:____________
Selbsterfahrung: in folgenden Verfahren/Anzahl Stunden
___________________________________________________________________________
21/22
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Psychiatrische Gutachten: Anzahl zivilrechtliche/strafrechtliche GA
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Besondere Kenntnisse:
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
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