offenlegungsbericht per 31.12.2015 nach art. 435 bis 455 crr der

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OFFENLEGUNGSBERICHT
PER 31.12.2015
NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER
RAIFFEISENBANK EG, CALDEN
VERSION 6.3 Stand: 31.12.2015)
Inhaltsverzeichnis1
Präambel .................................................................................................................... 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 4
Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 5
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)........................................................................... 6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 7
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 11
Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 11
Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 11
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 11
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 12
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 13
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 13
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 14
Verschuldung (Art. 451) ............................................................................................ 16
Anhang ..................................................................................................................... 19
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 19
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 21
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders
angegeben.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand
verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen
zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des
Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit
der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die
Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
§ Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
§ Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in
angemessenem Verhältnis stehen.
§ Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
§ Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
§ Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken.
§ Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
3
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für
nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir
auf das Adressenausfallrisiko, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) und
das operationelle Risiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart
aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in
die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse
unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die
bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
6
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von
Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risi-
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
ken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die
Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
8
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen
aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig
sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten
Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten
unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
9
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals
zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
10 Per 31.12.2015 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 7 Mio. €, die Auslastung lag bei 57%.
11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine
Leitungs- und Aufsichtsmandate ; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl
der Leitungsmandate 3 und der Aufsichtsmandate 1. Hierbei haben wir die Zählweise
gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.
12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 9 Sitzungen statt.
13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen.
14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Eigenmittel (Art. 437)
15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich
geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“)
dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
25.319
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
0
+
Kreditrisikoanpassung
0
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
+/- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
1.437
79
2.218
0
26.021
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
0
0
0
0
0
667
1.850
6.929
228
291
0
16
235
559
263
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach
Standardansatz
0
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
Eigenmittelanforderungen insgesamt
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1.252
12.290
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten,
dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine
für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir
nicht.
19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Risikopositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
davon: KMU
Mengengeschäft
davon: KMU
Durch Immobilien besichert
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
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Gesamtwert
TEUR
982
6.641
1
503
3.534
77.053
34.257
8.107
154.316
23.595
8.551
572
2.550
2.058
2.941
6.991
5.823
306.201
Durchschnittsbetrag
TEUR
524
6.794
1
503
3.528
77.572
30.995
7.674
154.032
24.283
7.684
577
1.759
1.762
2.818
6.152
5.842
299.966
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Deutschland
EU
Nicht-EU
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
982
6.641
1
0
0
43.740
17.919
154.103
8.551
2.550
658
2.941
6.991
5.823
250.900
0
0
0
0
0
0
27.713
10.595
103
0
0
1.400
0
0
503
3.534
5.600
5.743
110
0
0
0
0
0
0
39.811
0
0
0
15.490
20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:
Privatkunden
(NichtSelbständige)
Gesamt
TEUR
Nicht-Privatkunden
davon
Erbringung
von Finanzdienstleistungen
TEUR
davon
KMU
TEUR
Gesamt
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
0
982
0
982
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0
6.641
0
62
Öffentliche Stellen
0
1
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
503
0
503
Internationale Organisationen
0
3.534
0
3.534
Institute
0
77.053
0
77.053
Unternehmen
0
34.257
8.107
15.329
109.503
44.813
23.595
266
Durch Immobilien besichert
7.263
1.288
572
0
Ausgefallene Positionen
1.109
1.441
0
0
Beteiligungen
0
0
0
2.058
2.941
6.991
0
0
0
2.058
2.941
6.991
Sonstige Positionen
0
5.823
0
5.823
117.875
188.326
32.274
115.542
Mengengeschäft
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Gesamt
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Gesamtrisikoposition
Firmenkunden/Nicht-Privatkunden.
21
Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
< 1 Jahr
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
1 bis 5 Jahre
TEUR
> 5 Jahre
TEUR
982
0
0
5.757
20
864
1
3
553
21.223
3.874
32.718
835
689
269
0
500
499
38.251
11.700
24.964
1.036
35
399
0
0
2.482
17.579
18.683
96.634
6.680
1.826
1.390
0
0
2.941
3
2.556
69.463
50
147
77.601
6.938
3.120
159.137
In der Spalte „größer 5 Jahre“ sind unbefristete Positionen enthalten.
22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in
Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge
für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass
Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der
Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Gesamtinanspruchnah
Wesentliche me aus
Wirtschafts- überfällizweige
gen
Krediten
TEUR
Gesamtinanspruchnah
Bestand
me aus
EWB
notleidenTEUR
den
Krediten
TEUR
Bestand
PWB
TEUR
Eingänge
Nettozufü
auf
hrg./
DirektBestand
abgeAuflösung
Rückabschreischrieben
von
stellungen
bungen
e FordeEWB/Rück
TEUR
TEUR
rungen
stellungen
TEUR
TEUR
Privatkunden
58
282
132
--
12
2
5
Firmenkunden
53
2.787
1.235
--
92
--
4
- Land- und
Forstwirtschaft
47
--
--
--
--
--
--
tung
--
9
83
--
4
6
937
298
--
- Sonstige
2.126
661
--
--
2
9
- Dienstleis-
-27
Summe
Es werden nur solche Branchen separat dargestellt, die mindestens einen Anteil von
10% am Firmenkunden/Nicht-Privatkundenvolumen erreichen.
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten:
Auf die Darstellung der notleitenden Forderungen nach geografischen Gebieten haben
wir verzichtet, da wir ausschließlich regional tätig sind und auch keine notleidenden
Wertpapiere im Bestand haben.
Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangs- Zuführungen
in der Periobestand
de
der Periode
TEUR
TEUR
EWB
Auflösung
TEUR
wechselkursbedingte
Endbestand
Verbrauch und sonstige
der Periode
VeränderunTEUR
TEUR
gen
TEUR
107
14
---
1.367
---
---
---
---
---
---
24
---
---
27
1.277
211
Rückstellungen
---
PWB
51
23 Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard &
Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance und Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen,
Finanzinstitute und Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions, Sovereigns & Surpranationals benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für
jede Risikoklasse wie folgt:
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
49.623
57.044
10
2.058
2.058
20
44.860
44.627
35
8.551
8.551
50
14.122
14.122
70
0
1.990
75
154.316
145.728
100
30.306
29.753
150
2.367
2.330
Abzug von den
Eigenmitteln
0
0
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht
Marktrisiko (Art. 445)
24 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
25 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.
Operationelles Risiko (Art. 446)
26 Bei Anwendung Basisindikatoransatz:
Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
27 Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen
dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung
der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert
TEUR
Börsenwert
TEUR
STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN
Nicht börsengehandelte
Positionen
701
894
Andere
Beteiligungspositionen
6.237
7.903
KKKKkkk0000000000555kkk
Verkäufe von Verbundbeteiligungen kamen im Berichtszeitraum nicht vor.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
28 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg bzw. einer Drehung (kurzes Zinsende fallend) der Zinsstrukturkurve.
Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
29 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus barwertig gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
·
Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen.
Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung
unterliegen. Zinstragende Positionen in Aktienfonds werden in die Ermittlung der
Barwertveränderung aufgrund von Geringfügigkeit nicht mit einbezogen. Bei Rentenfonds erfolgt ein Einbezug. Hierbei werden die Einzelpositionen berücksichtigt, da die
genaue Zusammensetzung und Laufzeitstruktur des zinstragenden Anteils der Fonds
bekannt ist.
·
Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt
worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen
Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Einlagen.
·
Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen
Steuerung berücksichtigt.
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur
bei steigenden Zinssätzen zu erwarten.
Zinsänderungsrisiko
Summe
Rückgang des
Zinsbuchbarwerts
TEUR
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts
TEUR
6.092
2.299
30 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu
Grunde:
· Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
· Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
· Bei der Geschäftsstruktur sind folgende Änderungen vorgesehen: Umschichtung von
Eigenanlagen in Kundenkredite.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erträge
TEUR
Erhöhung der
Erträge
TEUR
Zinsanstieg
12
--
Zinssenkung
--
65
Drehung kurzes Zinsende steigend
--
178
Drehung kurzes Zinsende fallen
79
--
31 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird
eine barwertige und periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
32 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich
der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen
bei uns nicht vor.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
33 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir
keinen Gebrauch.
34 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der
juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung
der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien
eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
35 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
·
Bürgschaften und Garantien
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
Bareinlagen in unserem Haus
Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
Einlagenzertifikate unseres Hauses
Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand
Schuldverschreibungen von Kreditinstituten und Unternehmen, deren externes Rating
mit Bonitätsstufe 3 oder besser gleichgesetzt ist aufweisen
Aktien, die in einem Hauptindex einer Wertpapier- oder Terminbörse enthalten sind
Anteile an OGA, die den Anforderungen des Art. 197 Abs. 5 oder 6 CRR entsprechen
an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
Schuldverschreibungen, die auf Verlangen des Inhabers vom emittierenden Kreditinstitut
zurückerworben werden müssen
Verbriefungspositionen, deren externes Rating mit Bonitätsstufe 3 oder besser gleichgesetzt ist
Raiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit
erhält.
36 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um
·
·
·
öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften),
inländische Kreditinstitute,
Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach
S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moody´s verfügen.
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente
sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere
Gesamtbanksteuerung integriert.
37 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Gewährleistungen
finanzielle Sicherheiten
Forderungsklassen
TEUR
TEUR
Mengengeschäft
5.916
2.674
301
549
1
39
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
38 Vermögenswerte
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
TEUR
Vermögenswerte
Instituts
des
berichtenden
Aktieninstrumente
11.193
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
259.809
130
129
8.499
8.513
Schuldtitel
--
--
95.123
97.803
Sonstige Vermögenswerte
--
7.090
39 Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten SiRaiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
Beizulegender
Zeitwert der
erhaltenen SiSeite 14/36
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
cherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel
TEUR
cherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur
Belastung in
Frage kommen
TEUR
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten
--
--
Aktieninstrumente
--
--
Schuldtitel
--
--
Sonstige Vermögenswerte
--
--
--
--
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
40 Belastete Vermögenswerte und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der
Verbindlichkeiten, Eventualverbindlic
hkeiten oder
ausgeliehenen
Wertpapiere
TEUR
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und
andere ausgegebene
Schuldtitel als
belastete
Pfandbriefe
und ABS
TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
11.063
11.063
41 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2015
betrug 4,13 %.
42 Angaben zur Höhe der Belastung
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus
·
·
Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln,
Verpfändung von Fondsanteilen zur Deckung arbeitnehmerfinanzierter Altersvorsorge
Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
·
·
marktüblichen Rahmenverträgen
Besicherungsvereinbarungen
Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 0,16 % verändert. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Erhöhung der Bilanzsumme sowie
der Reduzierung von Weiterleitungskrediten.
Verschuldung (Art. 451)
43 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend
stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße
Anzusetzende Werte
(TEUR)
Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte
269.891
Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören
k.A.
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße
gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist)
k.A.
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
k.A.
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
k.A.
Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge)
(Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgenommen sind)
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind)
Sonstige Anpassungen
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
7.002
k.A.
k.A.
1.150
278.043
Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote
Risikopositionswerte
der CRRVerschuldungsquote
(TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten)
(Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden)
Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen)
Derivative Risikopositionen
Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare,
in bar erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle
Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode
Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese
gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen
werden
(Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften)
Raiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
271.119
78
271.041
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte)
k.A.
Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten
(Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate)
Derivative Risikopositionen insgesamt
k.A.
k.A.
k.A.
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von
Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva
aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT))
Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(SFT)
Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
k.A.
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt
k.A.
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
35.034
- 28.032
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
7.002
Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell))
k.A.
(Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell))
k.A.
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
23.803
278.043
Verschuldungsquote
Verschuldungsquote
8,56 %
Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen
Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße
Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013
Vollständig eingeführt
k.A.
Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen)
Risikopositionswerte
der CRRVerschuldungsquote
(TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon:
Risikopositionen des Handelsbuchs
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt
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271.119
k.A.
271.119
2.058
982
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden
Institute
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-Risikopositionen
und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
8.686
77.043
8.245
123.754
32.094
2.501
15.756
44 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und
Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
45 Beschreibung der Einflussfaktoren
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2015 8,56 %.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
"Geschäftsguthaben" (CET1)
1
Emittent
Raiffeisenbank eG
4
5
6
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung)
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
3.055
9
Nennwert des Instruments
3.055
9a
9b
Ausgabepreis
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
100%
100%
Passivum - fortgeführter Einstandswert
fortlaufend
unbefristet
keine Fälligkeit
2
3
11
12
13
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Auf14
sicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
15
Tilgungsbetrag
16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons / Dividenden
17 variable Dividenden-/Couponzahlungen
18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
20a
(zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in
20b
Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Til21
gungsanreizes
22 Nicht kumulativ oder kumulativ
23 Wandelbar oder nicht wandelbar
24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate
27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Raiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
k.A.
deutsches Recht: GenG
hartes Kernkapital
hartes Kernkapital
Soloebene
Geschäftsguthaben gem.
Art. 29 CRR
nein
k.A.
k.A.
variabel
k.A.
nein
vollständig diskretionär
vollständig diskretionär
nein
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
30
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
wird
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
33
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
29
34
35
36
37
k.A.
ja
Verlustverteilung gem. § 19
Abs. 1 GenG
ganz oder teilweise
vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
Nach Verlustabschreibung
muss der Gewinnanteil dem
Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Nichtnachrangige Verbindlichkeiten
nein
k.A.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER EU
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR
DER VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(TEUR)
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
3.055 26 (1), 27, 28, 29, VerKapitalinstrumente und
zeichnis der EBA gem.
das mit ihnen verbunArt. 26 Abs. 3
dene Agio
3.055 Verzeichnis der EBA
davon: Geschäftsgutgem. Art. 26 Abs. 3
haben
k.A. Verzeichnis der EBA
davon: Art des Finanzgem. Art. 26 Abs. 3
instruments 2
k.A. Verzeichnis der EBA
davon: Art des Finanzgem. Art. 26 Abs. 3
instruments 3
k.A. 26 (1) (c)
2 Einbehaltene Gewinne
12.648 26 (1)
3 Kumuliertes sonstiges
Ergebnis (und sonstige
Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und
Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards
)
8.100 26 (1) (f)
3a Fonds für allgemeine
Bankrisiken
k.A. 486 (2)
4 Betrag der Posten im
Sinne von Art. 484 Abs.
3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen
Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
k.A. 483 (2)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar
2018
k.A. 84, 479, 480
5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem
CET1)
Raiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
k.A. 26 (2)
5a von unabhängiger Seite
geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller
vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
23.803
6 Hartes Kernkapital
(CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
k.A. 34, 105
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen
(negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (b), 37, 472 (4)
8
Immaterielle Vermögenswerte (verringert
um entsprechende
Steuerschulden) (negativer Betrag)
9
In der EU: leeres Feld
k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5)
10 Von der künftigen
Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus
temporären Differenzen resultieren (verringert um
entprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art.
38 Abs. 3 erfüllt sind)
(negativer Betrag)
k.A. 33 (a)
11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten
aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur
Absicherung von Zahlungsströmen
k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472
12 Negative Beträge aus
(6)
der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
k.A. 32 (1)
13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus
verbrieften Aktiva
ergibt (negativer Betrag)
k.A. 33 (b)
14 Durch Veränderungen
der eigenen Bonität
bedingte Gewinne
oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7)
15 Vermögenswerte aus
Pensionsfonds mit
Raiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Leistungszusage (negativer Betrag)
16 Direkte und indirekte
Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
17 Positionen in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung
mit dem Institut eingegangen sind, die dem
Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu
erhöhen (negativer
Betrag)
18 Direkte und indirekte
Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
19 Direkte, indirekte und
synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
20 In der EU: leeres Feld
20a Forderungsbetrag aus
folgenden Posten, denen ein Risikogewicht
von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbe-
k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8)
k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9)
k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472 (10)
k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
k.A. 36 (1) (k)
Raiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
trag vom Betrag der
Posten des harten
Kernkapitals abzieht
20b davon: qualifizierte
Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91
20d davon: Vorleistungen
(negativer Betrag)
21 Von der künftigen
Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem
Schwellenwert von 10
%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Art.
38 Abs. 3 erfüllt sind)
(negativer Betrag)
22 Betrag, der über dem
Schwellenwert von 15
% liegt (negativer Betrag)
23 davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung
hält
24 In der EU: leeres Feld
25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus
temporären Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres
(negativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten
Kernkapitals (negati-
k.A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
k.A. 36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A. 48 (1)
k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
k.A. 36 (1) (c) , 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A. 36 (1) (a), 472 (3)
k.A. 36 (1) (l)
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
ver Betrag)
26
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug
auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung
unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht
realisierten Gewinnen
und Verlusten gem.
Art. 467 und 468
davon: … Abzugsund Korrekturposten
für nicht realisierte
Verluste 1
davon: … Abzugsund Korrekturposten
für nicht realisierte
Verluste 2
davon: … Abzugsund Korrekturposten
für nicht realisierte
Gewinne 1
davon: … Abzugsund Korrekturposten
für nicht realisierte
Gewinne 2
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in
Bezug auf zusätzliche
Abzugs- und Korrekturposten und gem.
der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: …
27 Betrag der von den
Posten des zusätzlichen Kernkapitals in
Abzug zu bringenden
Posten, der das zusätzliche Kernkapital
des Instituts überschreitet (negativer
Betrag)
28 Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1)
insgesamt
29 Hartes Kernkapital
k.A.
k.A.
k.A. 467
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 468
k.A 481
k.A. 481
k.A. 36 (1) (j)
k.A.
23.803
Raiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
(CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
k.A. 51, 52
30 Kapitalinstrumente
und das mit ihnen
verbundene Agio
k.A.
31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandar
ds als Eigenkapital
eingestuft
k.A.
32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandar
ds als Passiva eingestuft
k.A. 486 (3)
33 Betrag der Posten im
Sinne von Art. 484
Abs. 4 zuzüglich des
mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
k.A. 483 (3)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.
Januar 2018
k.A. 85, 86, 480
34 Zum konsolidierten
zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals
(einschl. nicht in Zeile
5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen),
die von Tochterunternehmen begeben
worden sind und von
Drittparteien gehalten
werden
k.A. 486 (3)
35 davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren
Anrechnung ausläuft
k.A.
36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57,
37 Direkte und indirekte
475 (2)
Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
Raiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung
mit dem Institut eingegangen sind, die dem
Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu
erhöhen (negativer Betrag)
39 Direkte und indirekte
Positionen des Instituts
in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
40 Direkte und indirekte
Positionen des Instituts
in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in
Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während
der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der
Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d.h.
CRR-Restbeträge)
41 Vom zusätzlichen
a Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge
in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Über-
k.A. 56 (b), 58, 475 (3)
k.A. 56 (c), 59, 60, 79, 475
(4)
k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4)
k.A.
k.A. 472, 472 (3) (a), 472
Raiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
(4), 472 (6), 472 (8),
472 (9), 472 (10) (a),
472 (11) (a)
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
gangszeit gem. Art. 472
der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile
aufzuführende Posten,
z. B. materielle Zwischenverluste (netto),
immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von
Rückstellungen für zu
erwartende Verluste
usw.
41 Vom zusätzlichen
b Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge
in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475
der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile
aufzuführende Posten,
z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.
41 Vom zusätzlichen
c Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag in
Bezug auf zusätzliche
Abzugs- und Korrekturposten und gem. der
Vor-CRR-Behandlung
erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
42 Betrag der von den
Posten des Ergänzungskapitals in Abzug
k.A.
k.A. 477, 477 (3), 477 (4)
(a)
k.A.
k.A. 467, 468, 481
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 481
k.A. 56 (e)
Raiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
zu bringenden Posten,
der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
k.A.
43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals
(AT1) insgesamt
k.A.
44 Zusätzliches Kernkapital (AT1)
23.803
45 Kernkapital (T1 =
CET1 + AT1)
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
k.A. 62, 63
46 Kapitalinstrumente und
das mit ihnen verbundene Agio
47 Betrag der Posten im
2.218 486 (4)
Sinne von Art. 484 Abs.
5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen
Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft
k.A. 483 (4)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar
2018
k.A. 87, 88, 480
48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschl. nicht in Zeilen
5 bzw. 34 enthaltener
Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von
Tochterunternehmen
begeben worden sind
und von Drittparteien
gehalten werden
k.A. 486 (4)
49 davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k.A. 62 (c) und (d)
50 Kreditrisikoanpassungen
2.218
51 Ergänzungskapital (T2)
vor regulatorischen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
k.A. 63 (b) (i), 66 (a), 67,
52 Direkte und indirekte
477 (2)
Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des ErgänRaiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
zungskapitals und
nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen
von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die
dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu
erhöhen (negativer Betrag)
54 Direkte und indirekte
Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen
von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10% und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
54 davon: neue Positioa nen, die keinen Übergangsbestimmungen
unterliegen
54 davon: Positionen, die
b vor dem 1. Januar 2013
bestanden und Übergangsbestimmungen
unterliegen
55 Direkte und indirekte
Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen
von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung
hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
k.A. 66 (b), 68, 477 (3)
k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477
(4)
k.A.
k.A.
k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4)
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug
auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung
und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen,
für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
gelten (d. h. CRRRestbeträge)
56 Vom Ergänzungskapital
a in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug
auf vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten während der Übergangszeit
gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile
aufzuführende Posten,
z. B. materielle Zwischenverluste (netto),
immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von
Rückstellungen für zu
erwartende Verluste
usw.
56 Vom Ergänzungskapital
b in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug
auf vom zusätzlichen
Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten während der Übergangszeit
gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile
aufzuführende Posten,
z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals, direkte
Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen
am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
k.A.
k.A. 472, 472 (3) (a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
k.A.
k.A. 475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
k.A.
Raiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
56 Vom Ergänzungskapital
c in Abzug zu bringender
oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf
zusätzliche Abzugsund Korrekturposten
und gem. der Vor-CRRBehandlung erforderlichen Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: …
57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2)
insgesamt
58 Ergänzungskapital
(T2)
59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
59 Risikogewichtete Aktiva
a in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während
der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem.
der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 gelten (d.
h. CRR-Restbeträge)
davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU)
Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals usw.)
k.A. 467, 468, 481
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 481
k.A.
2.218
26.021
k.A.
k.A. 472, 472 (5), 472 (8)
Raiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b)
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug
zu bringende Posten
(Verordnung (EU) Nr.
575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen
an Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen
der Finanzbranche
usw.)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr.
575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
indirekte Positionen in
Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen
der Finanzbranche
usw.)
60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt
Eigenkapitalquoten und -puffer
61 Harte Kernkapitalquote
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
63 Gesamtkapitalquote
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
k.A. 475, 475 (2) (b), 475
(2) (c), 475 (4) (b)
k.A. 477, 477 (2) (b), 477
(2) (c), 477 (4) (b)
153.628
15,49 92 (2) (a), 465
15,49 92 (2) (b), 465
16,94 92 (2) (c)
Raiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art.
92 Abs. 1 Buchstabe a,
zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer,
Systemrisikopuffer und
Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI
oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz
des Gesamtforderungsbetrags)
65 davon: Kapitalerhaltungspuffer
66 davon: antizyklischer
Kapitalpuffer
67 davon: Systemrisikopuffer
67 davon: Puffer für global
a systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere
systemrelevante Institute (A-SRI)
68 Verfügbares hartes
Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69 (in EU-Verordnung
nicht relevant)
70 (in EU-Verordnung
nicht relevant)
71 (in EU-Verordnung
nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
72 Direkte und indirekte
Positionen des Instituts
in Kapitalinstrumenten
von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung
hält (weniger als 10%
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
4,5 CRD 128, 129, 130
0
0
0
0 CRD 131
10,99 CRD 128
4.080 36 (1) (h), 45, 46, 472
Raiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
(10), 56 (c), 59, 60,
475 (4), 66 (c), 69, 70,
477 (4)
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
k.A. 36 (1) (i), 45, 48, 470,
73 Direkte und indirekte
472 (11)
Positionen des Instituts
in Instrumenten des
harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10% und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74 In der EU: leeres Feld
k.A. 36 (1) (c), 38, 48, 470,
75 Von der künftigen Ren472 (5)
tabilität abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen resultieren
(unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn
die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
k.A. 62
76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der
Standardansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
k.A. 62
77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf
das Ergänzungskapital
im Rahmen des Standardansatzes
k.A. 62
78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der
auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
k.A. 62
79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf
das Ergänzungskapital
im Rahmen des auf internen Beurteilungen
Raiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1.
Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
k.A. 484 (3), 486 (2) und
80 Derzeitige Obergrenze
(5)
für CET1-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
k.A. 484 (3), 486 (2) und
81 Wegen Obergrenze aus
(5)
CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
die Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
k.A. 484 (4), 486 (3) und
82 Derzeitige Obergrenze
(5)
für AT1-Instrumente, für
die die Auslaufregelungen gelten
k.A. 484 (4), 486 (3) und
83 Wegen Obergrenze aus
(5)
AT1 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über die
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
484 (5), 486 (4) und
84 Derzeitige Obergrenze
(5)
für T2-Instrumente, für
die die Auslaufregelungen gelten
2.218
484 (5), 486 (4) und
85 Wegen Obergrenze aus
(5)
T2 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über die
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
4.998
Raiffeisenbank eG, Calden Offenlegungsbericht 2015.docx
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