Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020

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Forschungskonzept
Gesundheit 2017–2020
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
1
2 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Inhalt
Vorwort
5
1.
Einleitung
6
2.
Forschung der Bundesverwaltung
7
Gesetzlicher Auftrag
7
Ressortforschung im Bundesamt für Gesundheit (BAG)
8
Rolle und Aufgaben der Ressortforschung
8
Forschung im Politikbereich Gesundheit
10
Rückblick 2013–2016
10
Stand der Versorgungsforschung in der Schweiz
11
Forschung und Entwicklung für mehr globale Gesundheit
14
Gesundheitspolitischer Rahmen für die Schweiz 2015–2020
16
Herausforderungen und Handlungsbedarf
16
Forschungsschwerpunkte und prioritäre Themen
19
NFP 74 «Gesundheitsversorgung»
19
NFP 72 «Antimikrobielle Resistenz»
19
Evaluation der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung
19
Prioritäre Themen der Ressortforschung
19
Finanzierung
21
Rückblick 2012–2014
21
Ausblick 2017–2020
22
Akteure und Schnittstellen
24
Die Privatwirtschaft
24
Schnittstellen zum Hochschulbereich
25
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung
25
Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI)
29
Die Akademien der Wissenschaften Schweiz
30
Andere Bundesstellen
32
Private Organisationen ohne Erwerbszweck
37
Internationale Zusammenarbeit
37
3.
4.
5.
6.
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
3
7.
Qualitätssicherung
40
Kriterien der BAG-internen Qualitätssicherungsmassnahmen in der Ressortforschung
41
Anhang A1: Definition der Forschung der Bundesverwaltung (Ressortforschung)
43
Anhang A2: Gesetzliche Grundlagen
44
Einleitung
44
Artikel der Bundesverfassung
44
Allgemeingesetzliche Grundlagen
45
Spezialgesetzliche Grundlagen
46
4 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Vorwort
Politik und Verwaltung sind auf
Wissenschaft und Forschung
angewiesen, um sachlich begründete Entscheide fällen zu
können.
Fragen zum Gesundheitsschutz
der Bevölkerung, der Prävention
und Gesundheitsförderung sowie der Gesundheitsversorgung
erfordern schon heute Antworten, um künftigen Herausforderungen im Gesundheitssystem adäquat begegnen zu können. Dies ist keine
leichte Aufgabe, zumal es sich bei unserem Gesundheitssystem nicht nur um ein kompliziertes, sondern
auch um ein hochkomplexes System handelt, über das
wir besser Bescheid wissen müssen.
Mit der Lancierung eines Nationalen Forschungsprogramms «Gesundheitsversorgung» setzt der Bundesrat ein starkes Signal zur Stärkung der Versorgungsforschung. Deren Ziel ist es, Erkenntnisse zu gewinnen, wie sich die Strukturen der Kranken- und Gesundheitsversorgung optimieren, die Versorgungsqualität
und die Effizienz steigern, die Über-, Unter- und Fehlversorgung reduzieren und die Patientenorientierung
und -sicherheit erhöhen lassen.
ses und neue Kenntnisse über die Faktoren und Zusammenhänge, welche die Entwicklung und den Erhalt
der Gesundheit bestimmen, dürfen dabei nicht ausser
Acht gelassen werden.
Nicht zu vergessen ist das «Instrument» Evaluation,
welches Fragen der Zweckmässigkeit, der Wirkung
und Wirtschaftlichkeit staatlichen Handelns untersucht
und sowohl der Optimierung von Massnahmen als
auch der Rechenschaftslegung gegenüber Politik und
Öffentlichkeit dient.
Mein Dank gilt allen, die zu diesem Forschungskonzept beigetragen haben. Es liefert eine gute Übersicht
über die vielfältigen Herausforderungen und Aktivitäten in der Periode 2017–2020.
Bundesamt für Gesundheit
Der Direktor
Pascal Strupler
Der Bundesrat hat ein weiteres Nationales Forschungsprogramm im Bereich der Gesundheit bewilligt: Die wachsende Zahl der gegen Antibiotika resistenten Keime macht es notwendig, diese Problematik
genauer zu erforschen und mögliche Antworten darauf
zu entwickeln. Das Nationale Forschungsprogramm
«Antimikrobielle Resistenz» rückt die übergreifende
Betrachtung der Gesundheit von Mensch und Tier in
den Vordergrund.
Politisches Handeln muss nicht nur die Gesundheit der
Bevölkerung fördern; es muss auch dafür sorgen, dass
das Gesundheitssystem effizient ausgestaltet ist und
bezahlbar bleibt. Angesichts der steigenden Gesundheitskosten erstaunt es nicht, dass die politisch Handelnden Antworten erwarten auf Fragen wie «Wer soll
für welche Gesundheitsleistungen bezahlen?» und
«Wo soll die Gesellschaft heute investieren, um in Zukunft höhere Krankheitsraten und -kosten zu vermeiden?». Eine Vertiefung des Gesundheitsverständnis-
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
5
1. Einleitung
Das Forschungskonzept Gesundheit
richtet sich an Fachleute und an
Laien. Es verschafft den Leserinnen
und Lesern einen Überblick über die
Forschung im Politikbereich
Gesundheit.
Das Forschungskonzept Gesundheit definiert die Forschungstätigkeit des Bundes im Bereich Gesundheit
6 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
für die Jahre 2017–2020 und legt deren Schwerpunkte
fest. In Ergänzung zum vorliegenden Konzept wurde
ein Katalog der Ressortforschungsthemen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) publiziert. Dieser beschreibt die Forschungsstrategien der einzelnen Geschäftsfelder des BAG und behandelt prioritäre Themen.
Beide Dokumente stehen auf der Website des BAG zur
Verfügung: www.bag.admin.ch/forschung.
2. Forschung der Bundesverwaltung
Die Bundesverwaltung vertraut auf den Beitrag der
Forschung bei der Bewältigung gesellschaftlicher
Probleme und Herausforderungen. Aus diesem Grund
gibt sie Forschungsarbeiten in Auftrag oder fördert
diese. Die Forschung der Bundesverwaltung wird als
Ressortforschung bezeichnet und zielt auf den Erwerb
und den Ausbau von Kenntnissen ab, auf denen die
politischen Strategien des Bundes basieren. Sie umfasst Tätigkeiten in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Evaluation und Erstellung von wissenschaftlichen Expertisen (vgl. Anhang A1 zur Definition der
Ressortforschung).
Ressortforschung ist aufgabenbezogen und steht im Dienst der
Gesellschaft.
Die Ressortforschung liefert Analysen und Modelle
und spielt eine zentrale Rolle bei der Konzeption politischer Strategien. Sie kann deren Wahl durch den
Nachweis der Angemessenheit (Zweckmässigkeit),
der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit staatlicher
Massnahmen legitimieren. Mittelfristig hilft sie dem
Bund dabei, seine strategische Ausrichtung festzulegen. Die Ressortforschung dient auch der Früherkennung von Problemfeldern, indem sie gesellschaftliche Probleme untersucht, zu deren Lösung staatliche
Massnahmen notwendig sind.
Als politikorientierte, praxisnahe und in der Regel interdisziplinäre Forschung ist die Ressortforschung herausgefordert, in einem komplexen Umfeld oftmals
rasch Lösungen auf konkrete Fragen zu entwickeln.
Nicht zur Ressortforschung gehören die Ausgaben der
vom Bund finanzierten Hochschulen und Forschungsanstalten des Hochschulbereichs, Beiträge (Subventionen) des Bundes an den Schweizerischen Nationalfonds (SNF), an die Kommission für Technologie und
Innovation (KTI) und an wissenschaftliche Institutionen
gemäss dem Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz FIFG (Akademien, Forschungsinfrastrukturen
und Technologiekompetenzzentren etc.) sowie Beiträge an internationale wissenschaftliche Institutionen
und Organisationen zur Strukturfinanzierung.
1
https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrecht/systematische-sammlung.html, SRNummer als Suchkriterium
Gesetzlicher Auftrag
Das Engagement des Bundes in der Forschung und
Forschungsförderung wird durch Art. 64 der Bundesverfassung (SR 101 1) legitimiert, indem der Bund die
wissenschaftliche Forschung und die Innovation fördert, bzw. Forschungsstätten errichten, übernehmen
oder betreiben kann.
Mit der Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG, SR 420.1) im Jahr
2012 ist dieses zu einem Rahmengesetz für die Ressortforschung ausgearbeitet worden: Die Bundesverwaltung ist ein Forschungsorgan, soweit sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben Ressortforschung betreibt oder
Aufgaben der Forschungs- und Innovationsförderung
wahrnimmt (Art. 4, Bst. d).
Neben der übergeordneten Verankerung im FIFG ist
die Forschung der Bundesverwaltung auf über 50 spezialgesetzliche Bestimmungen abgestützt. In diesen
werden direkte Forschungsaufträge oder Finanzierungsverpflichtungen durch den Bund vorgegeben,
bzw. direkte Evaluations-, Erhebungs- oder Prüfungsaufträge formuliert, die entsprechende wissenschaftliche Arbeiten voraussetzen. Zudem werden Forschungsaufgaben in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen präzisiert.
Darüber hinaus setzt selbst dort, wo kein expliziter gesetzlicher Auftrag zur Forschung besteht, die Anwendung und Umsetzung geltenden Rechts oft Fachwissen voraus, welches aktuell sein soll und daher mittels
Forschung erarbeitet werden muss (z. B. beim Erlass
von Richtlinien und Verordnungen). Deshalb werden
Forschungsverpflichtungen auch oft in departementalen Organisationsverordnungen für die verschiedenen
Ämter festgelegt. Die Organisationsverordnung für das
Eidgenössische Departement des Innern (EDI) 2 sieht
beispielsweise in Art. 9 Abs. 3 lit. b vor, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Forschung auf dem
Gebiet der Gesundheit steuert. Auch die in der Organisationsverordnung aufgeführten Ziele des BAG sowie seine diesbezüglichen Funktionen implizieren,
dass das BAG für die Erfüllung seiner Aufgaben Forschung betreiben bzw. Forschungsaufträge mandatieren kann.
2
OV-EDI, SR 172.212.1
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
7
Art. 9 Abs. 3 lit. e verpflichtet zudem zur Evaluationstätigkeit: «Es [das Bundesamt für Gesundheit] überprüft die Wirkung rechtsetzender und anderer Massnahmen auf die Gesundheit.»
Ressortforschung im Bundesamt
für Gesundheit (BAG)
Die Ressortforschung im BAG stellt Wissen zur Verfügung für die Erfüllung der Aufgaben des BAG sowie für
die Entwicklung von Politiken und Strategien. Ressortforschung und Evaluation tragen damit zu evidenzbasierter und -informierter Politikgestaltung und -umsetzung bei. Diese Funktion ist schematisch in der Abbildung 2.1 dargestellt:
Abb. 2.1
Evidenzinformierte Politikgestaltung
und -umsetzung
Politik- und Strategieentwicklung,
Aufgabenerfüllung
Ressortforschung grenzt sich von der Beratertätigkeit
ab. Sie generiert neues, gesichertes Wissen, während
Beratertätigkeit meist auf bestehendem Wissen und
bestehender Evidenz aufbaut.
Das BAG verfügt über eine integrierte Aufgaben- und
Ressourcenplanung. Geplant und gesteuert werden
die gemäss der BAG-Strategie festgelegten Aufgaben.
In dieser Planung ist die Ressortforschungsplanung
ein integraler, aufgabenbezogener Teil.
Innerhalb des BAG ist die Ressortforschung dezentral
organisiert. Die Geschäftsfeldverantwortlichen sind
zugleich Forschungsverantwortliche.
Direktionsbereichsübergreifende Ressortforschungsgeschäfte werden durch die Fachstelle Evaluation und
Forschung koordiniert. Diese ist unter anderem für den
Einsatz von ARAMIS (Forschungsdatenbank des Bundes) im Amt sowie für die Erstellung des Forschungskonzepts verantwortlich. Das Evaluationsmanagement
im BAG ist ebenfalls in der Fachstelle Evaluation und
Forschung zentralisiert.
Evaluationen tragen zur Optimierung
staatlichen Handelns bei und legen
Rechenschaft ab gegenüber der
Öffentlichkeit.
Ressortforschung;
Monitoring
Evaluation
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Die Ressortforschung beschafft
bedarfsgerechtes Wissen für Politik
und Verwaltung.
Bei der Ressortforschung im BAG handelt es sich primär um Auftragsforschung und Beiträge an Dritte. Die
Ressortforschung dient dabei der wissenschaftlichen
oder technologischen Erkenntnisgewinnung und Meinungsbildung, deren Ergebnisse das BAG zur Bewältigung seiner Aufgaben benötigt. Die wichtigsten Partner des BAG auf Stufe Bund sind das Staatssekretariat
für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), der
Schweizerische Nationalfonds (SNF), das Bundesamt
für Statistik (BFS) sowie das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan).
8 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Rolle und Aufgaben der Ressortforschung
Die Ressortforschung im Bereich Gesundheit bearbeitet Fragen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung, der Prävention und Gesundheitsförderung sowie der Gesundheitsversorgung.
Das BAG identifiziert in seinen Aufgabenbereichen
den Forschungsbedarf, setzt Forschungsschwerpunkte in seinen Geschäftsfeldern, beschafft Forschungswissen und vermittelt und nutzt dieses. Es ist
vor allem mit externen Aufträgen in der Wissensproduktion engagiert, koordiniert und erstellt Synthesen
der Produkte und nutzt mit seinen Partnern das erworbene Wissen. Abbildung 2.2 verdeutlicht die Rolle des
BAG in der Ressortforschung.
Abb. 2.2
Rolle und Aufgaben des BAG im Rahmen der Ressortforschung
Wissensproduktion
Das BAG vergibt Forschungsaufträge und -beiträge an Dritte.
Koordination und Synthese
Das BAG steht im Rahmen des
Ressortforschungsmanagements an
der Nahtstelle zwischen Wissensproduktion und Wissensnutzung.
BAG beschafft Forschungswissen
Wissensnutzung
Das BAG kommuniziert Forschungsresultate an die Öffentlichkeit und an
Institutionen der Gesundheitsversorgung, nutzt selbst Forschungswissen
und vermittelt Entscheidungsgrundlagen an Politik und Verwaltung.
BAG vermittelt Wissen
 Informationen zu
Gesundheit
 Besorgnis, Bedürfnisse
Hochschulen
(Universitäten,
FH, ETH)
 Forschungsaufträge, Forschungsbeiträge
 Relevante Forschungsergebnisse
 Forschungsergebnisse
 Bedarf / Bedürfnisse aus Praxis
Öffentlichkeit
(Bevölkerung,
Medien)
Institutionen
der Gesundheitsversorgung
BAG
(Ressortforschung)
Private
(Firmen, Institute
und andere)
 Entscheidungsgrundlagen
 Bedarf
 Vollzugsrelevante Forschungsergebnisse
 Bedarf, Rahmenbedingungen
BAG setzt Forschungsschwerpunkte
Politikinstanzen
(Bund, Kantone,
Gemeinden)
Verwaltung
(BAG und
andere)
BAG erkennt Forschungsbedarf
BFS+ ,
Obsan++
SBFI*, SNF**
(und andere)
* Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
leitet die Politikvorbereitung und -umsetzung im Bereich der nationalen und internationalen Forschungspolitik der Schweiz. Es koordiniert
die entsprechenden Tätigkeiten innerhalb der Bundesverwaltung und
stellt die Zusammenarbeit mit den Kantonen sicher.
** Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) fördert Forschung im Auftrag des Bundes. Das Förderungsportfolio beinhaltet Projektförderung, Programme (Nationale Forschungsprogramme NFP; Nationale
Forschungsschwerpunkte NFS und andere), Karriereförderung, Infrastrukturen und Wissenschaftskommunikation.
+
Das Bundesamt für Statistik (BFS) ist die zentrale Institution der
öffentlichen Statistik. Es liefert statistische Informationen für die
Dauerbeobachtung wichtiger Lebensbereiche wie z. B. Gesundheit.
+ +
Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) ist ein von
Bund und Kantonen getragenes Kompetenz-, Dienstleistungs- und
Informationszentrum für wissenschaftliche Analysen und Informationen über die Gesundheit der Bevölkerung, das Gesundheitswesen
und die Gesundheitspolitik.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
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3. Forschung im Politikbereich Gesundheit
Rückblick 2013–2016
Im Folgenden wird kurz über den Stand der Umsetzung der Prioritäten des Forschungskonzepts 2013–
2016 berichtet:
Das NFP 69 (20 Projekte) ist in der Realisierungsphase und endet 2018.
Siehe www.nfp69.ch.
Evaluation der KVG-Revision im Bereich der
Spitalfinanzierung (Etappe 1)
Stärkung der Versorgungsforschung in der
Schweiz
Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat im Auftrag des BAG – unter
Einbezug aller wichtigen Akteure im Gesundheitsbereich – ein Konzept zur Stärkung der Versorgungsforschung in der Schweiz erstellt. In der Folge hat der
Bundesrat am 24. Juni 2015 das Nationale Forschungsprogramm «Gesundheitsversorgung» genehmigt und CHF 20 Mio. zur Verfügung gestellt.
Siehe www.nfp74.ch.
NFP 67 «Lebensende»
Die Wahrnehmung und Gestaltung des Lebensendes
unterliegen heute einem markanten Wandel. Das NFP
67 «Lebensende» will neue Erkenntnisse über die
letzte Lebensphase von Menschen jeden Alters gewinnen, die aller Voraussicht nach nur noch kurze Zeit zu
leben haben. Das NFP erarbeitet für die Entscheidungsträgerinnen und -träger im Gesundheitswesen
und in der Politik sowie für die betroffenen Berufsgruppen Handlungs- und Orientierungswissen für einen
würdigen Umgang mit der letzten Lebensphase.
Das NFP 67 ist in der Realisierungsphase (33 Projekte) und endet 2017.
Siehe www.nfp67.ch.
Die Auswirkungen der KVG-Revision im Bereich der
Spitalfinanzierung werden im Auftrag des Bundesrates
in den Jahren 2012 bis 2019 mit einer Evaluation
untersucht. Erste Zwischenergebnisse aus dem Jahr
2015 zeigen, dass sich die Qualität der stationären
Spitalbehandlungen mit der neuen Spitalfinanzierung
nicht verändert hat. Die Aufenthaltsdauer von Patientinnen und Patienten hat sich wie erwartet verkürzt; es
gibt keine Hinweise auf zu frühe Entlassungen.
Verbessert hat sich mit der neuen Spitalfinanzierung
die Transparenz: Die Leistungen der einzelnen Spitäler können dank dem neuen System besser miteinander verglichen werden. Die verbesserte Transparenz
ist eine der Voraussetzungen dafür, dass das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) im stationären
Spitalbereich mittelfristig eingedämmt werden kann.
Aufgrund verschiedener Übergangsbestimmungen,
z. B. zur Kostenbeteiligung der Kantone die erst 2017
55 Prozent betragen muss, lassen sich verlässliche
Aussagen über die Kostenfolgen der neuen Spitalfinanzierung erst später machen. Den abschliessenden
Bericht über die Auswirkungen der Revision wird das
BAG voraussichtlich 2019 veröffentlichen.
Siehe www.bag.admin.ch/EvalSpitalfinanzierung.
Ergebnisse der Ressortforschung BAG
NFP 69 «Gesunde Ernährung und nachhaltige
Lebensmittelproduktion»
Das NFP 69 «Gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion» hat sich zum Ziel gesetzt, praxisorientierte und wesentliche Wissensgrundlagen
(Strategien, Werkzeuge, Methoden, Prozesse, Produkte) zu erarbeiten, um die nachhaltige Entwicklung
des Ernährungsverhaltens sowie von Lebensmittelund Ernährungssystemen in der Schweiz voranzutreiben.
10 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Im Zeitraum 2013–2016 wurden zahlreiche Ressortforschungsstudien abgeschlossen, deren Ergebnisse
dem BAG Orientierungs- und/oder Handlungswissen
liefern. Exemplarisch sind hier zwei Studien erwähnt.
Die Kosten der nichtübertragbaren Krankheiten in der
Schweiz:
Nichtübertragbare Krankheiten (non communicable
diseases, NCDs) stellen das grösste Problem der öffentlichen Gesundheit dar und sind weltweit die häufigste Todesursache. Eine Studie im Auftrag des BAG
hat die finanziellen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krankheiten für die Schweiz untersucht.
Die direkten medizinischen Kosten aller NCDs belaufen sich demnach in der Schweiz auf CHF 51.7 Mrd.
Das entspricht 80.1 Prozent der gesamten Schweizer
Gesundheitskosten von CHF 64.6 Mrd. im Jahr 2011.
Die direkten medizinischen Kosten sieben definierter
NCD-Krankheitsgruppen liegen bei CHF 33.1 Mrd.
(51.2 Prozent der Gesamtkosten). Spitzenreiter sind
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, gefolgt von den muskuloskelettalen Erkrankungen und den psychischen Leiden. Insgesamt fallen die höchsten indirekten Kosten
bei den muskuloskelettalen Krankheiten an (CHF 7.5
Mrd. für Rückenschmerzen und CHF 4.7 Mrd. für rheumatische Erkrankungen). Hohe indirekte Kosten entstehen ebenfalls durch psychische Erkrankungen
(CHF 10.6 Mrd.). Auffallend sind zudem hohe indirekte
Kosten bei Demenz, welche auf die informelle Pflege
durch Angehörige, Nachbarn und Freunde zurückzuführen sind.
Siehe www.bag.admin.ch/ncd.
Umverteilungseffekte in der obligatorischen Krankenversicherung (Inzidenzanalyse):
Im Auftrag des BAG wurde eine umfassende und repräsentative Mikrosimulationsstudie durchgeführt, die
es erlaubt, Umverteilungseffekte der Obligatorischen
Krankenpflegeversicherung (OKP) für Personen und
Haushaltgruppen auf Bundes- und Kantonsebene zu
identifizieren.
Hauptergebnisse der Studie sind:
 Zweielternfamilien mit mehreren Kindern werden im
Vergleich zu anderen Haushaltgruppen sowohl absolut als auch im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen finanziell am stärksten belastet.
 Obwohl die einkommensstärksten Haushalte die
«grössten Zahler» sind, ist ihre relative Belastung
geringer als diejenige einkommensschwacher
Haushalte.
 Die OKP ruft – gemessen am verfügbaren Einkommen – Umverteilungswirkungen hervor, die sich von
Kanton zu Kanton stark unterscheiden.
Siehe
www.bag.admin.ch/dokumentation/publikationen
(Rubrik Krankenversicherung/Forschungsberichte).
Stand der Versorgungsforschung
in der Schweiz
Gastbeitrag von Prof. Dr. Milo Puhan, Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention, Universität
Zürich
Versorgungsforschung – Fragestellungen vom
Gesundheitssystem bis zur Patientenversorgung
Die Versorgungsforschung untersucht, wie Gesundheitssysteme und -leistungen organisiert und finanziert
werden sollen, damit die Bevölkerung Zugang zu einer
sicheren und wirksamen Prävention und Gesundheitsversorgung hat. Diese Beschreibung zeigt, dass es in
der Versorgungsforschung Fragestellungen gibt, die
für die Politik und die Gesundheitsbehörden von Bedeutung sind. So stellt sich etwa die Frage, wie viele
und welche Art Spitäler für einen bestimmten Kanton
notwendig sind, oder ob die Einführung von DRGs
(Diagnosis-Related Groups) die Kosten bei gleichbleibender Versorgungsqualität senkt.
Darüber hinaus gibt es Fragestellungen, welche die
Leistungserbringer betreffen. Im Kontext chronischer
Krankheiten stellt sich beispielsweise die Frage, wie
verschiedene Gesundheitsfachleute (Ärzteschaft,
Pflegepersonal, Physiotherapierende etc.) ihre Arbeit
im stationären und ambulanten Setting zum Wohle der
Patientinnen und Patienten am besten koordinieren.
Schliesslich untersucht die Versorgungsforschung die
Wirksamkeit und Sicherheit von spezifischen präventiven, diagnostischen und therapeutischen Leistungen
unter Alltagsbedingungen. Sie bietet somit eine Entscheidungsgrundlage für Patientinnen und Patienten
und für Gesundheitsfachleute.
Die Versorgungsforschung bildet ein Bindeglied zwischen der Gesundheit der Bevölkerung (Public Health)
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
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und der Gesundheit von Individuen. Die Pionierarbeit
der Forschungsgruppe des Dartmouth College illustriert dies eindrücklich: Der Dartmouth Atlas zeigt aufgrund von Gesundheitsdaten aus den ganzen USA regionale Unterschiede bei Ausmass, Qualität und Kosten der Leistungserbringung (z. B. Operationen bei
Rückenschmerzen oder medizinische Versorgung am
Lebensende) sowie Gründe für diese Unterschiede.
Zusätzlich werden wissenschaftliche Daten analysiert
um darzustellen, welche medizinische Leistung bei
welchen Patientinnen und Patienten besser geeignet
ist. Die Versorgungsforschung bietet somit, wie der
Dartmouth Atlas zeigt, eine Daten- und Entscheidungsgrundlage für Politik und Gesundheitsbehörden,
für Leistungserbringer und Kostenträger sowie für die
Patientinnen und Patienten. Auch die skandinavischen
Länder verfügen dank Patienten- und Bevölkerungsregistern über Gesundheitsdaten, die zu wichtigen Erkenntnissen über Leistungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Gesundheitsversorgung führen.
Die Versorgungsforschung ist in den meisten Ländern
multidisziplinär organisiert und bezieht beispielsweise
Forschende aus den Bereichen Medizin, Epidemiologie, Pflege, Psychologie, Statistik, Soziologie, Recht,
Ethik, Bioinformatik und Wirtschaftswissenschaften
ein. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung sowie weitere Interessenträger wie Leistungserbringer, Kostenträger, die Wirtschaft und die Politik
werden vermehrt in die Versorgungsforschung einbezogen, damit die unterschiedlichen Perspektiven berücksichtigt werden können. Eine für die Versorgungsforschung relevante und interessante Entwicklung sind
auch die Fortschritte in der Technologie, die detaillierte
Gesundheitsdaten in Echtzeit aus dem realen Alltag
liefern (z. B. Aktivitätsmesser in Smartphones oder diverse Apps). Damit können nicht nur wichtige Erkenntnisse über Krankheiten gewonnen werden, es eröffnen
sich auch neue Möglichkeiten der Versorgung (z. B.
Telemedizin).
Akteure der Versorgungsforschung in der
Schweiz
Versorgungsforschung ist in der Schweiz kein Neuland. Es gibt seit Jahren viele Projekte und Publikationen, welche dem Bereich der Versorgungsforschung
zugeordnet werden können, auch wenn sich bisher
wenig Forschende explizit als Versorgungsforschende
12 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
definieren. An den Schweizer Universitäten waren bisher vor allem Forschende in den Instituten für Hausarztmedizin und Public Health (inkl. Epidemiologie,
Sozial- und Präventivmedizin und Gesundheitsökonomie) sowie in Kliniken im Bereich der Inneren Medizin
in der Versorgungsforschung tätig. Vermehrt gibt es jedoch auch Forschende aus den Sozialwissenschaften,
Ethik, Medizininformatik und Wirtschaftswissenschaften, die ihre Forschung als Teil der Versorgungsforschung verstehen. Auch Fachhochschulen (u. a. Gesundheitsökonomie, Pflege- und Gesundheitswissenschaften) weisen ihre Forschung vermehrt als Versorgungsforschung aus. Schliesslich tragen die öffentliche Verwaltung (z. B. das Schweizerische Gesundheitsobservatorium und das Bundesamt für Statistik)
sowie der private Sektor (z. B. Krankenkassen und private Forschungsinstitute) wesentlich zur Versorgungsforschung bei, indem sie über essentielle Gesundheitsdaten über die Bevölkerung verfügen, diese auswerten oder zur Verfügung stellen.
Die Versorgungsforschung in der
Schweiz braucht eine starke
Forschungsgemeinschaft.
Obwohl zahlreiche Disziplinen Themen der Versorgungsforschung bearbeiteten, hat sich bisher in der
Schweiz noch keine eigentliche Forschungsgemeinschaft in Versorgungsforschung gebildet. Dies hat zur
Folge, dass die Versorgungsforschung stark segmentiert ist und deren Erkenntnisse nur schwer zu einem
Ganzen zusammengefügt werden können. Die Versorgungsforschung kann ihr Ziel, eine Evidenzbasis für
Politik und Gesundheitsbehörden, Leistungserbringer,
Kostenträger und Patientinnen und Patienten zu liefern, jedoch nur erfüllen, wenn sie koordiniert stattfindet. Wenn man etwa die Versorgung von Menschen
mit chronischen Krankheiten untersuchen möchte,
sind Verlaufsdaten über die Zeit notwendig. Um diese
zu erhalten, müssen Forschende mit Leistungserbringern aus der stationären und ambulanten Versorgung,
Kostenträgern und Patientinnen und Patienten zusammenarbeiten. Es gilt zu definieren, welche Gesundheitsdaten wie erhoben werden, damit sie zu einem
Ganzen zusammengefügt werden können. Diese Arbeit erfordert Koordination innerhalb einer Forschungsgemeinschaft.
Public Health Schweiz hat im Jahr 2013 das Manifest
über «Bessere Gesundheitsdaten für ein effizienteres
Gesundheitswesen» 3 publiziert, in dem Gesundheitsfachleute aus der ganzen Schweiz dargelegt haben,
dass wichtige Gesundheitsdaten teils nicht routinemässig erhoben werden oder für die Forschung nicht
zugänglich sind (z. B. Daten zu den Kosten im Gesundheitswesen). Wenn Daten verfügbar sind (z. B.
aus bevölkerungsbasierten Kohortenstudien oder
beim Bundesamt für Statistik), müssen sie oft aus verschiedenen Datenbanken verknüpft werden, was technisch anspruchsvoll und teilweise von Gesetzes wegen nicht zulässig ist. Die Verfasserinnen und Verfasser des Manifests schlugen vor, einen Lernzyklus einzuführen, über den durch die bessere Verfügbarkeit,
Zugänglichkeit und Verknüpfung der Daten sowie
durch eine harmonisierte Datenerfassung allmählich
qualitativ hochstehende Gesundheitsdaten bereitgestellt werden.
Akteure der Förderung der Versorgungsforschung
in der Schweiz
Es gibt eine Reihe von Organisationen, welche die
Versorgungsforschung fördern. Die Schweizerische
Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW)
und die Gottfried und Julia Bangerter-Rhyner-Stiftung
nehmen eine Vorreiterrolle ein. Sie unterstützen explizit Projekte in der Versorgungsforschung 4 und veranstalten regelmässig Symposien. Dies ist ein wichtiger
Schritt zur Bildung einer Forschungsgemeinschaft in
der Versorgungsforschung. Der Bundesrat bewilligte
am 24. Juni 2015 das fünfjährige Nationale Forschungsprogramm «Gesundheitsversorgung», das mit
CHF 20 Mio. dotiert ist und vom Schweizerischen Nationalfonds durchgeführt werden wird. Verschiedene
Stiftungen fördern ebenfalls Projekte im Bereich der
Versorgungsforschung. Das Bundesamt für Gesundheit geht im Rahmen der Evaluation und Ressortforschung klar definierte Fragestellungen der Versorgungsforschung an. Es betreibt die Versorgungsforschung jedoch meist nicht selber und übergibt sie als
Auftragsforschung an öffentliche oder private Forschungsinstitutionen. Schliesslich werden vom privaten Sektor (Krankenkassen, Pharmafirmen) Aufträge
vergeben, welche dem Bereich der Versorgungsforschung zugeordnet werden können.
3
http://www.public-health.ch/logicio/client/publichealth/file/130816_Manifest_Gesundheitsdaten_D_def.pdf
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Versorgungsforschung in der Schweiz
Damit sich die Versorgungsforschung in der Schweiz
weiter entwickeln kann, gibt es drei wesentliche Voraussetzungen:
 Es gibt in der Schweiz zwar genügend qualifizierte
Forschende, um Versorgungsforschung auf hohem
internationalem Niveau zu betreiben. Allerdings
muss sich eine multidisziplinäre Forschungsgemeinschaft bilden, die sich aktiv austauscht und koordiniert, so dass eine solide Evidenzbasis für die
Entscheidungsträger entsteht. Dazu gehört auch
die Ausbildung von Nachwuchsforschenden im
Rahmen von strukturierten PhD-Programmen.
 Gesundheitsdaten sollten besser verfügbar, miteinander verknüpfbar und vergleichbar gemacht werden. Nur so können Forschende mit den Daten arbeiten, Schwachstellen entdecken und die Qualität
kontinuierlich verbessern. Dafür sollten öffentliche
und private Institutionen sowie Forschende, welche
über Gesundheitsdaten verfügen, miteinander kooperieren.
Fortschritte in der Gesundheitsversorgung sind ohne Gesundheitsdaten und Versorgungsforschung
nicht denkbar.
 Damit unabhängige Versorgungsforschung betrieben werden kann, ist eine langfristige Forschungsförderung notwendig. Öffentliche und private Institutionen sollten Forschungsgelder explizit für die
Versorgungsforschung zur Verfügung stellen. Dabei sollte beachtet werden, dass solche Projekte
zur Verbesserung der Gesundheitsdatenlage in der
Schweiz und zur Bildung einer Forschungsgemeinschaft beitragen. Mit der Bewilligung eines Nationalen Forschungsprogramms «Gesundheitsversorgung» sendete der Bundesrat ein starkes Signal zugunsten der Versorgungsforschung aus.
Wenn sich diese drei Voraussetzungen aufeinander
abgestimmt realisieren lassen, wird die Versorgungsforschung in der Schweiz eine wertvolle Evidenzbasis
für Politik und Gesundheitsbehörden, Leistungserbringer, Kostenträger sowie Patientinnen und Patienten
liefern und im internationalen Wissenschaftswettbewerb bestehen können.
4
http://www.samw.ch/de/Forschung/Versorgungsforschung.html
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
13
Forschung und Entwicklung für
mehr globale Gesundheit
Gastbeitrag von Prof. Dr. Ilona Kickbusch,
Graduate Institute, Genf
Die Forschung zur globalen Gesundheit umfasst eine
grosse Themenbreite und viele verschiedene Disziplinen. Sie reicht von der medizinischen Grundlagenforschung bis hin zu politikwissenschaftlichen Analysen
globaler Steuerungsprozesse sowie der politischen,
sozialen und wirtschaftlichen Determinanten von Gesundheit. Die interdisziplinäre Forschung, beispielsweise zu umweltbedingten Gesundheitsrisiken, sozialen Determinanten oder zu den gesundheitlichen Folgen verschiedener Globalisierungsprozesse, nimmt an
Bedeutung zu. Auch ökonomische Analysen auf der
Makro- wie auch der Mikro-Ebene haben zunehmend
an Einfluss gewonnen, denn wir müssen sowohl die
Auswirkungen von Krankheiten auf die Volkswirtschaft
als auch die ökonomische Effizienz einzelner Programme besser verstehen.
Die vergleichende Gesundheitssystemforschung als Teil der
Versorgungsforschung wird
immer wichtiger.
Es gilt zudem, von anderen Systemen zu lernen und
Erfahrungen auszutauschen. Auch die sozialwissenschaftliche und anthropologische Forschung ist bedeutsamer geworden, da es immer wichtiger wird, zu
verstehen, wie Menschen in einem bestimmten kulturellen und sozialen Kontext ihre gesundheitsbezogenen Entscheidungen treffen.
Aus dieser Vielfalt werden hier kurz zwei Bereiche der
globalen Gesundheitsforschung erwähnt, in denen die
Schweiz eine wichtige Rolle eingenommen hat:
 die Organisation und Finanzierung von globaler Gesundheitsforschung im Kontext der Weltgesundheitsorganisation WHO und
 die Unterstützung von Produktentwicklungspartnerschaften.
Krankheiten verbreiten sich in der globalen Welt mit
grosser Geschwindigkeit und die meisten Länder sind
nur schlecht darauf vorbereitet, diese zu bekämpfen.
Besonders die Ebola-Krise hat die grosse Lücke in der
Erforschung von vernachlässigten und armutsassoziierten Erkrankungen aufgezeigt. Diese Forschung ist
aufgrund der geringen Ansteckungszahlen und der
14 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
schlechten Aussichten auf kommerziellen Erfolg für die
grossen pharmazeutischen Firmen nicht interessant.
Besonders schwierig ist es, die entscheidenden teuren
klinischen Tests am Menschen durchzuführen, um
Nutzen und Sicherheit der einzelnen Therapien zu beurteilen.
Nicht-Regierungsorganisationen fordern daher einen
kollektiven, nachhaltigen und transparenten Finanzierungsmechanismus für die Forschung, um bezahlbare
und verfügbare Impfstoffe und Arzneimittel – besonders für die Belange der Entwicklungsländer – zu entwickeln. Im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation
WHO wird erörtert, wie das aktuelle Finanzierungsmodell über exklusive Patente und hohe Preise durch
eine Vorab-Finanzierung von Forschung und Entwicklung (F&E) dazu beitragen kann, Entwicklungskosten
und Preise zu entkoppeln. Eine beratende Expertengruppe für Fragen von Forschung und Entwicklung
(CEWG) der WHO hat die Mitgliedsländer dazu aufgerufen, Forschung und Entwicklung für mehr Gesundheit zu verstärken und Kapazitäten auch in den Entwicklungsländern auszubauen. Unterstützt werden die
Länder dabei durch ein globales Forschungs- und Entwicklungsobservatorium sowie durch die Lancierung
von Pilotprojekten.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Forschungsförderung
für die prioritären Probleme der Entwicklungsländer
sind Produktentwicklungspartnerschaften (PDPs).
Dies sind Non-Profit-Organisationen, die es sich zur
Aufgabe gemacht haben, Präventionsmethoden, Impfstoffe, Medikamente, Diagnostika und Diagnosegeräte
gegen vernachlässigte und armutsassoziierte Krankheiten zu entwickeln. Die Lücke ist gewaltig: Von den
zwischen 1975 und 2004 zugelassenen 1556 neuen
Medikamenten waren nur 21 (1.3 Prozent) zur Behandlung von Tropenkrankheiten und Tuberkulose bestimmt, obwohl diese Krankheiten 11.4 Prozent der
globalen Krankheitslast ausmachen.
Jede Minute stirbt ein Kind im südlichen Afrika an Malaria. Angesichts der sich ausbreitenden Resistenzen
gegen Medikamente braucht es neue Behandlungsmöglichkeiten. Besonders wichtig ist der Ruf nach Innovationen. Forschungsprogramme wie die «Grand
Challenges» der Bill und Melinda Gates Stiftung tragen
dem Rechnung, indem sie bereit sind, in neue Ideen
und Verfahren zu investieren.
Wichtig ist es, die wissenschaftliche Zusammenarbeit
im Gesundheitsbereich mit Entwicklungsländern zu
stärken und durch die Förderung partnerschaftlicher
Strukturen sowie der Ausbildung von Forschern, langfristige und nachhaltige Forschungsförderung zu betreiben. Dabei muss auch der Verschiebung in der
Krankheitslast in Entwicklungsländern Rechnung getragen werden. Mit der signifikanten Zunahme der
nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten werden auch in diesen Ländern neue Forschungsschwerpunkte bedeutsam, die es gemeinsam in globalen
Netzwerken zu bewältigen gilt.
Die Forschungslandschaft verändert und verschiebt
sich signifikant und diese Internationalisierung sollten
auch national ausgerichtete Forschungsförderungsprogramme zunehmend in Betracht ziehen. Aus der
Zunahme der gemeinsamen Bedrohungen wie aus der
Konvergenz der gemeinsamen Gesundheitsprobleme
– z. B. Altern – ergeben sich neue Chancen des Erkenntnisgewinns, so dass globale Gesundheitsherausforderungen besser gemeistert werden können.
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
15
Gesundheitspolitischer Rahmen
für die Schweiz 2015–2020
Ein Ziel der Legislaturplanung 2015–2019 des Bundesrates lautet:
Die Schweiz sorgt für eine qualitativ hochstehende und
finanziell tragbare Gesundheitsversorgung und ein gesundheitsförderndes Umfeld.
Mit der 2013 lancierten Strategie «Gesundheit2020»
will der Bundesrat das Schweizer Gesundheitswesen
gezielt verbessern. Mit gegenwärtig 36 Massnahmen
der Strategie in allen Bereichen des Gesundheitssystems soll die Lebensqualität gesichert, die Chancengerechtigkeit gestärkt, die Versorgungsqualität erhöht
und die Transparenz verbessert werden.
Siehe www.gesundheit2020.ch.
Herausforderungen und
Handlungsbedarf
Das durch Forschung generierte Wissen ist zentral für
die Weiterentwicklung und Optimierung der Gesundheitspolitik.
Das Gesundheitssystem, welches den Gesundheitsschutz, die Krankheitsvorsorge sowie die Krankheitsbehandlung umfasst, ist nicht nur ein kompliziertes,
16 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
sondern auch ein komplexes gesellschaftliches System. Die Komplexität zeichnet sich durch eine Vielfalt
von Einflussfaktoren und durch häufig auftretende
nicht-lineare Beziehungen zwischen den Faktoren
aus. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass politische Interventionen unbeabsichtigte Nebenwirkungen
haben. Die Ressortforschung trägt dazu bei, politische
Entscheidungen auf möglichst umfassenden und sicheren Grundlagen zu treffen.
Ohne wissenschaftliche Evidenz
keine wirksame Gesundheitspolitik
In den kommenden Jahren werden grosse Herausforderungen auf das Gesundheitssystem zukommen. Es
wird unter anderem eine Aufgabe der (Ressort-) Forschung sein, politische Lösungen für diese Herausforderungen zu untersuchen.
Zentrale Herausforderungen sind:
 Demographie: Die Anzahl älterer Menschen wird in
den kommenden Jahren absolut und prozentual zunehmen. Da ältere Menschen häufiger gesundheitliche Einschränkungen haben als jüngere, oft an
mehr als einer Krankheit leiden (Multimorbidität)
und häufiger von degenerativen Krankheiten betroffen sind (beispielsweise Demenz), gilt es die Versorgungsstrukturen anzupassen.
 Chronische Krankheiten: Chronische Krankheiten
wie Diabetes, Osteoporose, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Demenzerkrankungen verursachen bereits heute 80 Prozent der jährlichen Gesundheitskosten. Aufgrund der Tatsache, dass die Menschen
länger leben, ist in Zukunft mit einer deutlichen Zunahme chronischkranker Menschen zu rechnen.
 Gesundheitspersonal: Infolge der zunehmenden
Nachfrage nach Gesundheitsleistungen und des
teilweise fehlenden Nachwuchses in den Gesundheitsberufen könnten sich ab 2020 regionale Versorgungsengpässe ergeben. Die starke Abhängigkeit von im Ausland ausgebildeten Arbeitskräften
stellt ein grosses Risiko für die adäquate Versorgung dar.
 Medizinisch-technischer Fortschritt: Die hohe Innovationskraft der weltweiten Pharma- und MedtechIndustrie wird zu neuen Möglichkeiten in der Früherkennung, der Diagnose und der Therapie führen.
Technische Entwicklungen beinhalten Chancen
und Risiken, die es abzuwägen gilt.
 Pflege durch Angehörige und Laien: Angehörige,
Freunde, Verwandte und Nachbarn kranker Menschen erbringen heute grosse und wichtige Unterstützungsleistungen. Der Pflegebedarf wird in den
kommenden Jahren aufgrund der demographischen Verschiebungen zunehmen. Gleichzeitig verändert sich die Gesellschaft: Die Möglichkeiten der
familialen Pflege werden – zum Teil bedingt durch
die höhere Mobilität und die Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit – geringer.
 Europäisierung und Globalisierung: Der Gesundheitsschutz (z. B. in Lebensmittelsicherheit, bei
Chemikalien oder Infektionskrankheiten) ist von
den bilateralen Verhandlungen mit der EU stark betroffen. Ohne vertragliche Regelungen wird es zunehmend schwieriger werden, das hohe Schutzniveau der Bevölkerung zu erhalten und nicht-tarifäre
Handelshemmnisse zu vermeiden. Gesundheit und
Gesundheitspolitik werden zunehmend global bestimmt. Die Gesundheitsgefahren (wie z. B. Pandemien aufgrund der internationalen Mobilität) und
der Markt für Gesundheitsgüter und Personal sind
schon jetzt weitgehend globalisiert.
Politische Lösungen haben nur dann
Realisierungschancen, wenn sie auf
möglichst objektiven und neutralen
wissenschaftlichen Grundlagen
basieren.
Das schweizerische Gesundheitssystem steht im internationalen Vergleich gut da. Dies haben mehrere Studien der OECD-WHO bestätigt.
Dennoch gibt es laut den Studien Verbesserungsbedarf. Der Bundesrat hat mit der Strategie «Gesundheit2020» darauf reagiert und formuliert vier Handlungsfelder, die mit Forschungen unterstützt werden
sollen:
 Lebensqualität sichern: Die Gesundheit trägt wesentlich zur Lebensqualität jedes Menschen bei.
Dies bedingt – neben dem verantwortungsvollen
Handeln der Menschen selbst – auch die Weiterentwicklung der Prävention und des Gesundheitsschutzes sowie die Optimierung der Versorgungsangebote. Die Förderung von Versorgungsmodellen, die sich stärker auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ausrichten, soll die Lebensqualität auch im Krankheitsfall sicherstellen. Der
Gesundheitszustand der Menschen wird aber wesentlich von Faktoren ausserhalb des Gesundheitssektors geprägt (Bildung, soziale Sicherheit,
Arbeitssituation, Einkommen, Verkehr oder Wohnsituation). Diese gesellschaftlichen und umweltbedingten Faktoren sollen auf Bundesebene durch
5
Darunter sind Personenkreise zu verstehen, die aufgrund ihrer körperlichen und/oder
seelischen Konstitution (z. B. Behinderung, psychische Störung, Schwangerschaft, hohes Alter) oder/und aufgrund ihrer besonderen sozialen Situation (z. B. obdachlose
eine intensivere Zusammenarbeit gezielt verbessert werden.
 Chancengerechtigkeit und Selbstverantwortung
stärken: Die Gesundheitschancen der vulnerablen
Bevölkerungsgruppen5 sollen verbessert werden.
Auch hier werden der Selbstverantwortung und der
Gesundheitskompetenz grosse Bedeutung beigemessen. Die Patientinnen und Patienten sollen
stärker in die Gesundheitspolitik eingebunden werden. In der Beziehung zu den Gesundheitsfachpersonen sollen sie eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Rolle erhalten. Darüber hinaus soll die
Bezahlbarkeit des Gesundheitssystems für alle Bevölkerungsgruppen durch eine bessere Effizienz in
der Versorgung gewährleistet werden.
 Versorgungsqualität sichern und erhöhen: Die Qualität der Versorgungsdienstleistungen ist ein zentraler Aspekt in der Beurteilung des Versorgungsangebots. Eine gute und angemessene Qualität wirkt
sich positiv auf die Kostenentwicklung aus, indem
nicht wirksame Leistungen und unerwünschte Komplikationen vermieden werden können. Eine gute
Qualität wird über verschiedenste Massnahmen erzielt, zum einen auf der Ebene der medizinischen
Leistungen und zum anderen auf der Ebene der
Prozesse und Informationen, z. B. über die Förderung des Einsatzes von eHealth-Instrumenten.
Massnahmen im Bereich der Bildung des Gesundheitspersonals sollen bewirken, dass die Anzahl
der universitären und nicht-universitären Aus- und
Weiterbildungsplätze dem Bedarf entsprechen. Die
Lerninhalte sollen sich vermehrt auf die Anforderungen einer koordinierten Versorgung ausrichten.
 Transparenz schaffen, besser steuern und koordinieren: Heute herrscht mangelnde Transparenz
über die erbrachten Leistungen, ihren Nutzen und
ihre Kosten. Es ist für alle Beteiligten zunehmend
schwierig, sich im Gesundheitssystem zurechtzufinden. Auch das System der Krankenversicherungen ist mit seiner Angebotsvielfalt kompliziert geworden. Eine Verbesserung der Datenlage soll
mehr Klarheit schaffen und auch die Möglichkeiten
einer zielgerichteten gesundheitspolitischen Steuerung ausweiten. Zudem soll die Zusammenarbeit
zwischen den Akteuren, besonders zwischen Bund
und Kantonen, verbessert werden.
Auf www.gesundheit2020.ch werden über 80 Projekte
aufgelistet, welche zur Erreichung der Ziele der Strategie beitragen sollen. Alle diese Projekte sind auf aktuelle und qualitativ hochstehende Forschungsergebnisse angewiesen.
Frauen) verletzlicher (vulnerabel) sind.
Siehe https://www.gbe-bund.de/glossar/Vulnerable_Personengruppen.html
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
17
Das Gesundheitssystem zeichnet sich durch eine
grosse Anzahl von Anspruchsgruppen mit klar erkennbaren Interessen aus. In solch einem Umfeld haben
politische Lösungen nur dann Realisierungschancen,
wenn sie auf möglichst objektiven und neutralen wissenschaftlichen Grundlagen basieren. Die Ressortforschung hat damit auch die Aufgabe, diese Grundlagen
zu liefern.
Die vielseitigen Herausforderungen zeigen bereits ein
breites Themenspektrum für die Ressortforschung und
Gesundheitsforschung der kommenden Jahre auf. In
der Folge werden bestimmte Forschungstypen vermehrt in den Vordergrund rücken:
 Versorgungsforschung: Die Versorgungsforschung
muss sich in der Schweiz weiter entwickeln (siehe
Kapitel 3.2), denn ihre Ergebnisse sind für die Gesundheitspolitik von unmittelbarem Nutzen. Der
Bundesrat hat daher auch das Nationale Forschungsprogramm «Versorgungsforschung (Smarter Health Care)» bewilligt.
 Monitoring als elementare Form der Wirksamkeitsprüfung: Es gibt bereits zahlreiche Monitoringsysteme. Sie sind aber noch wenig aufeinander abgestimmt und weisen Lücken auf. Eine erhöhte Transparenz ist eines der vordringlichsten Anliegen einer
evidenzbasierten Gesundheitspolitik.
 Wirksamkeitsforschung und Wirksamkeitsprüfung
(Evaluation): Zentral für jede Gesundheitspolitik ist
die Wahl wirksamer Strategien und Massnahmen
auf der Basis verfügbaren Wissens. Zudem muss
staatliches Handeln zwecks Optimierung des Handelns und zwecks Rechtfertigung gegenüber der
Öffentlichkeit evaluiert werden.
 Vergleichende Forschung: Alle Länder haben
unterschiedliche Gesundheitssysteme. In der
Schweiz gibt es zudem grosse interkantonale
Unterschiede. Daraus ergeben sich für Länder und
Kantone grosse Erfahrungsreservoirs. Aus dem
Vergleich zwischen Ländern oder Kantonen lassen
sich Erkenntnisse gewinnen über die Effizienz und
Qualität von Systemen.
 System- und Regulierungsforschung: Das Gesundheitssystem braucht mehr Steuerbarkeit und Steuerung. Diese muss sich in die gewachsene Tradition des Föderalismus, der direkten Demokratie und
der Gesundheitspolitik einordnen.
18 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Datengrundlagen sind für die Forschung von zentraler
Bedeutung. Auch hier besteht in der Schweiz Nachholbedarf. Gerade die Versorgungsforschung wird darauf
angewiesen sein, dass die Datengrundlagen vollständiger und verknüpfbarer werden. Gestützt auf die Strategie Gesundheit2020 werden derzeit zwei neue Datenquellen aufgebaut: Zum einen konzipiert das Bundesamt für Statistik eine Statistik der ambulanten Versorgung (MARS), zum anderen entsteht im Bundesamt
für Gesundheit eine Versichertendatenbank, die alle
Leistungsbezüge und Kosten auf individueller Basis
enthalten wird (BAGSAN).
Auf die (Ressort-) Forschung im Bereich Gesundheit
kommen in den nächsten Jahren grosse Herausforderungen zu. Allerdings muss sie diese nicht alleine bewältigen. Sie wird unterstützt und begleitet von der
Evaluations- und Wirksamkeitsforschung sowie von
den Arbeiten zahlreicher weiterer Partner wie zum Beispiel dem Bundesamt für Statistik (BFS), dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) oder
den Hochschulen.
4. Forschungsschwerpunkte und prioritäre
Themen
Die Prioritätensetzung 2017–2020 fokussiert einerseits auf die Kontinuität relevanter Vorhaben der Ressortforschung, namentlich in den Bereichen übertragbare und nichtübertragbare Krankheiten, Lebensmittelsicherheit, Sucht und Biomedizin sowie die Evaluation der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung. Andererseits liegt das Augenmerk auf der Wissensbeschaffung im Rahmen der nationalen Instrumente der Forschungsförderung:
 der Nationalen Forschungsprogramme «Gesundheitsversorgung» (NFP 74) sowie «Antimikrobielle
Resistenz» (NFP 72),
 der Kohortenstudien des Schweizerischen Nationalfonds SNF (Transplantation, HIV/Aids, ältere
Menschen, …) sowie
 der unabhängigen klinischen Forschung (KLIF), die
vom SNF unterstützt wird.
NFP 74 «Gesundheitsversorgung»
Das NFP «Gesundheitsversorgung» (Kostenrahmen
CHF 20 Mio.) hat zum Ziel, Erkenntnisse zur Struktur
und Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in
der Schweiz zu gewinnen. Im Zentrum des Programms
steht die Optimierung der Ressourcenzuteilung durch
Verminderung der Unter- und Überbeanspruchung von
Leistungen. Ein besonderer Schwerpunkt soll zudem
auf der Prävention und Behandlung von mehrfachen
chronischen Erkrankungen liegen. Schliesslich soll
das NFP dazu beitragen, Verfügbarkeit, Verknüpfung
und Vergleichbarkeit von Gesundheitsdaten zu verbessern.
Siehe www.nfp74.ch.
NFP 72 «Antimikrobielle Resistenz»
Das NFP «Antimikrobielle Resistenz» (Kostenrahmen
CHF 20 Mio.) will einen Beitrag zur Verringerung der
antimikrobiellen Resistenz wie auch von deren negativen Auswirkungen auf die Behandlung von Infektionskrankheiten leisten. Dazu sollen Kenntnisse über potenzielle Reservoire und Übertragungsmechanismen
verbessert, neue Schnelldiagnosetechniken entwi-
ckelt, neuartige antimikrobielle Therapieansätze erforscht sowie Interventionsmassnahmen vorgeschlagen werden. In Anbetracht der Mobilität der Resistenzgene zwischen Mensch, Tier und Umwelt strebt das
NFP einen umfassenden, disziplinenübergreifenden
Ansatz gemäss dem sogenannten «One-Health-Konzept» an.
Siehe www.nfp72.ch
Evaluation der KVG-Revision im
Bereich der Spitalfinanzierung
Im Januar 2009 ist die Revision des Bundesgesetzes
über die Krankenversicherung (KVG) im Bereich der
Spitalfinanzierung in Kraft getreten. Ein Ziel der Revision ist es, das Kostenwachstum im Spitalbereich bei
mindestens gleichbleibender Qualität der Gesundheitsversorgung einzudämmen. Entsprechende Massnahmen werden mehrheitlich seit Anfang 2012 umgesetzt. So erfolgt beispielsweise die Abrechnung im
akutsomatischen stationären Spitalbereich seither mit
leistungsbezogenen Fallpauschalen (SwissDRG) und
die Kantone beteiligen sich rund zur Hälfte an den Kosten der stationären Behandlungen.
Die Auswirkungen der Revision werden im Auftrag des
Bundesrates in den Jahren 2012 bis 2019 mit einer
Evaluation untersucht. Vier Themenbereiche stehen
dabei im Zentrum: Qualität, Kosten und Finanzierung,
Verhalten der Spitäler sowie Spitallandschaft.
Siehe www.bag.admin.ch/EvalSpitalfinanzierung.
Prioritäre Themen der Ressortforschung
Die Ressortforschung bearbeitet Fragen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung, der Prävention und Gesundheitsförderung und
der Gesundheitsversorgung. Ein Überblick über die
Ressortforschung im BAG (mit Beiträgen des BLV und
des SECO) findet sich im Katalog der Ressortforschungsthemen im BAG. Der Katalog ist eine separate
Publikation in Ergänzung zum vorliegenden Forschungskonzept.
Siehe www.bag.admin.ch/forschung.
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
19
Nachfolgend findet sich eine kurze Übersicht über die
Schwerpunktthemen der Ressortforschung im BAG:
Gesundheitsberufe und Bildung:
Gesundheitsberufe
Strahlenschutz:
Gesundheitsstrategien:
Monitoring und Evaluation der medizinischen Strahlenanwendungen in der Schweiz
Chemikaliensicherheit:
Synthetische Nanomaterialien, Methoden zur Risikobeurteilung, Schadstoffbelastung, Schadstoffe in der
Innenraumluft
Monitoring und Begleitforschung der Umsetzung des
Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier, Krebs, koordinierte Gesundheitsversorgung, Patientenpartizipation, Gesundheitliche Chancengerechtigkeit
Kommunikation und Kampagnen:
Wirkungen von Kampagnen
Übertragbare Krankheiten:
HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten
bzw. Sexual Health, Forschungsanteile der Referenzlaboratorien, Impfen, Forschung im Rahmen des revidierten Epidemiengesetzes (EpG)
Evaluation und Forschung:
Prävention und Gesundheitsförderung:
Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV):
Monitoring-Systeme «Sucht» und «Nichtübertragbare
Krankheiten (NCD)», Ursachen, Folgen und Massnahmen zur Bekämpfung von NCD und Sucht
Tiergesundheit und Zoonosen, Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Evaluationen, Teilnahme der Schweiz an den internationalen Erhebungen des Commonwealth Fund
Arbeit und Gesundheit (SECO):
Forschung und Technologie in der Biomedizin:
Biologische Sicherheit im Zusammenhang mit ESV-relevanten Tätigkeiten und B-Ereignissen6, Vollzug Humanforschungsgesetz (HFG), Heilmittelrecht: Versorgungssicherheit und Anwendungssicherheit von Arzneimitteln, Transplantation, Fortpflanzungsmedizin
Kranken- und Unfallversicherung:
Krankenversicherung – Qualität und Wirtschaftlichkeit,
Risikoausgleich
6
ESV: Einschliessungsverordnung; B-Ereignisse: biologische Schadenereignisse
20 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Psychosoziale Risiken und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Stehen bei der Arbeit
5. Finanzierung
Rückblick 2012–2014
Finanzielle Aufwendungen insgesamt
Wie viel Gesundheitsforschung wird in der Schweiz betrieben? Und wie viel wird dafür aufgewendet?
Diese beiden Fragen können nicht präzise beantwortet
werden, da nicht exakt definiert ist, was zur Gesundheitsforschung gehört und was nicht. Erschwerend
kommt hinzu, dass die Datenbasis zu den Finanzflüssen in der Gesundheitsforschung lückenhaft und uneinheitlich ist. Einige Daten werden nicht erhoben oder
veröffentlicht (z. B. Beiträge von privaten Stiftungen).
Andere können oft nicht entsprechend aufgeschlüsselt
und etablierten Bereichen zugeordnet werden (z. B.
Medizinwissenschaften vs. Pharma vs. Life Sciences).
Um zumindest einen Eindruck von den Grössenverhältnissen zu bekommen, werden in Abbildung 5.1 auf
der Grundlage der verfügbaren statistischen Angaben,
die finanziellen Aufwendungen nach Akteuren dargestellt. Für die Gesundheitsforschung in der Schweiz
wurden demnach im Jahre 2012 insgesamt ca. CHF
7.9 Mrd. aufgewendet.
Abb. 5.1
Die Privatwirtschaft gab mit CHF 6.5 Mrd. weitaus
mehr für die Gesundheitsforschung aus als die öffentliche Hand (ca. CHF 1.4 Mrd.). Rund die Hälfte der
Ausgaben der Privatwirtschaft wird von der pharmazeutischen Industrie getätigt. Daneben betreiben viele
andere Unternehmen, beispielsweise aus der Medtech-, Chemie- oder Lebensmittelindustrie, Forschung
im Gesundheitsbereich.
Die Privatwirtschaft investiert am
meisten in die Gesundheitsforschung.
Der Beitrag der öffentlichen Hand ist
vergleichsweise gering.
Die meisten Aufwendungen der öffentlichen Hand entfallen auf die universitären Hochschulen, für deren Finanzierung in erster Linie die Kantone zuständig sind
(ca. CHF 1 Mrd.). Darin sind die Intramuros-Aufwendungen (d.h. die Lohnkosten der Forschenden) im Bereich Medizin enthalten. Daneben wird in vielen anderen Wissenschaftsbereichen, zum Beispiel in den Life
Sciences (u. a. Biologie, Chemie), in der Ökonomie
und in der Psychologie, an den universitären Hochschulen, den Fachhochschulen und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Zürich und Lausanne) Gesundheitsforschung betrieben. Dazu liegen
aber keine genauen Zahlen vor.
Finanzielle Aufwendungen für Gesundheitsforschung in der Schweiz nach Akteuren,
in Mio. CHF, 2012 (errechnetes Total: CHF 7.9 Mrd.)
Privatwirtschaft und Öffentliche Hand
Öffentliche Hand
SNF
271
Öffentliche Hand
1376
EU-Forschungsrahmenprogramme
38
KTI (2013)
28
SBFI 27
Bundesämter 11
Akademien 2
Privatwirtschaft
6507
Universitäre
Hochschulen*
1000
Tabakpräventionsfonds 1
* ohne Eidg. Technische Hochschulen und Fachhochschulen
Quelle: BFS, SBFI, BAG-interne Zusammenstellung, August 2015
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
21
Über den Bundeshaushalt wird die Forschungsförderung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF), der
Kommission für Technologie und Innovation (KTI), des
Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), der Bundesämter und der Akademien der
Wissenschaften Schweiz finanziert.
Eine bedeutsame Finanzierungsquelle für Gesundheitsforschung in der Schweiz sind die EU-Forschungsrahmenprogramme. Im Jahr 2012 flossen
CHF 38 Mio. an Schweizer Projekte. Der Tabakpräventionsfonds (TPF), der administrativ dem BAG angegliedert ist, ist ein weiterer Geldgeber für Forschung
im Gesundheitsbereich. Welche Beiträge andere Akteure, zum Beispiel private Stiftungen, in die Gesundheitsforschung investieren, ist nicht bekannt.
Der finanzielle Aufwand der Ressortforschung aller
Bundesämter im Bereich Gesundheit betrug im Jahr
2012 rund CHF 11 Mio. (Abbildung 5.2). Als Hauptakteur gab das BAG mit CHF 9 Mio. davon den grössten
Betrag aus. Diese Angaben beziehen sich nur auf Forschungsprojekte, die vollumfänglich der Gesundheitsforschung zugerechnet werden können. Aufwendungen für Forschungsprojekte aus anderen Themenbereichen, die Gesundheitsaspekte einbeziehen, sind
hier nicht enthalten. Das betrifft zum Beispiel Schnittstellenbereiche zur landwirtschaftlichen Forschung,
zur Ernährungsforschung, zur Umweltforschung oder
Forschung im Sportbereich.
Abb. 5.2
Finanzielle Aufwendungen aller Bundesämter für Ressortforschung im Bereich Gesundheit, in Mio. CHF, 2012
Forschungsstelle
BAG
METAS
BFS
BVET
EAV
Total
Intramuros
Aufträge
Beiträge
Total
0.46
0.39
6.38
2.07
0.20
2.27
8.91a
0.39
0.12
0.97
0.20
10.59
0.70
0.70
0.12
0.97
0.85
7.47
Tabakpräventionsfonds b
a
b
ohne Beiträge an andere Bundesstellen
Sondersteuer ausserhalb des regulären Bundesbudgets
Quelle: ARAMIS-Auswertung durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und Angaben des Tabakpräventionsfonds (TPF), August 2015
7
Zum Zeitpunkt der Redaktion des Forschungskonzepts verfügbare Zahlen der BFI-Periode 2012/2013–2016, inklusive Beiträge an andere Bundesstellen
22 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Aufwendungen des BAG für Ressortforschung im
Bereich Gesundheit 2012–20147
Die finanziellen Aufwendungen des BAG für Ressortforschung sind 2014 im Vergleich zu den beiden Vorjahren um knapp CHF 3 Mio. zurückgegangen (vgl. Abbildung 5.4).8 Dies lag hauptsächlich am Transfer der
Abteilung Lebensmittelsicherheit des BAG ins neu geschaffene Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen BLV per 1.1.2014.
Betrachtet man die Ausgaben des BAG für Ressortforschung und Evaluation nach Empfängern, flossen die
grössten Beiträge in die Hochschulforschung, gefolgt
von der Privatwirtschaft und privaten Organisationen
ohne Erwerbszweck (vgl. Abbildung 5.5).
Ausblick 2017–2020
Generelle Entwicklung
Durch die Vielfalt der Akteure ist eine verlässliche
Prognose für die generelle Entwicklung der Aufwendungen für die Gesundheitsforschung nicht möglich.
Die beeinflussenden Faktoren unterscheiden sich
stark zwischen Privatwirtschaft und der öffentlichen
Hand. Bestenfalls kann angenommen werden, dass
die Mehrzahl der Akteure weiterhin in etwa auf gleichem Niveau Mittel für oder in der Gesundheitsforschung aufwenden (vgl. Abbildung 5.1).
Geplante Aufwendungen für die Ressortforschung
des BAG 2017–2020
Gemäss der Botschaft des Bundesrates zu Bildung,
Forschung und Innovation werden die Aufwendungen
des BAG für die Ressortforschung in den Jahren 2017
bis 2020 auf jeweils CHF 7 Mio. pro Jahr veranschlagt
(vgl. Abbildung 5.3). Grundlage sind die durchschnittlichen Ausgaben der letzten Jahre.
Abb. 5.3
BAG
Geplante Aufwendungen des BAG für
Ressortforschung, in Mio. CHF,
2017–2020
2017
7
2018
7
2019
7
2020
7
Total
28
Quelle: Angaben des BAG für die BFI-Botschaft 2017–2020
8
Das BAG unterscheidet zwischen Ressortforschung und Evaluation. In übergeordnetem Zusammenhang – auf Stufe Bund – wird die Evaluation unter Ressortforschung
subsumiert, jedoch klar als eigenständig ausgewiesen.
Die tatsächlichen Aufwendungen können sich je nach
Anzahl der politischen Aufträge oder aufgrund von unvorhersehbaren Krisensituationen etwa im Zusammenhang mit international bedrohlich auftretenden Viruserkrankungen auch anders als geplant entwickeln.
Abb. 5.4
Finanzielle Aufwendungen des BAG für Ressortforschung und Evaluation,
in Mio. CHF, 2012–2014
12
Mio. CHF
9
Ressortforschung
6
8.8
Evaluation
8.9
6.4
3
0.7
-
2012
0.4
0.3
2013
2014
Quelle: ARAMIS, BAG-interne Auswertung, August 2015
Abb. 5.5
Ausgaben (Aufträge und Beiträge) des BAG für Ressortforschung und Evaluation,
aufgeteilt nach Empfängerkategorien, in Mio. CHF, 2012–2014
7.0
6.0
Mio. CHF
5.0
4.0
3.0
4.5
3.5
2012
3.2
2013
2.6
2.4
1.7
2.0
2.0
1.8
2014
1.8
1.0
0.5
0.2
0.2
0.0
Hochschulen
Privatwirtschaft
Private Organisationen
ohne Erwerbszweck
Kantonale und kommunale
Forschungsstellen
Quelle: ARAMIS, BAG-interne Auswertung, August 2015
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
23
6. Akteure und Schnittstellen
Viele Institutionen und Akteure sind
an der Gesundheitsforschung
beteiligt. Koordination und
Zusammenarbeit sind die Schlüssel
zum Erfolg.
Gesundheitsforschung wird in der Schweiz von verschiedensten Institutionen betrieben und finanziert.
Die Privatwirtschaft, die Kantone mit ihren Hochschulen und der Bund (über den SNF, die KTI und die Ressortforschung der Bundesämter) leisten die grössten
Beiträge zur Gesundheitsforschung.
Einige der genannten Akteure finanzieren hauptsächlich Forschung (z. B. SNF, KTI, private Stiftungen), andere sind ausschliesslich direkt in der Forschung engagiert (z. B. private und staatliche Forschungsstellen)
und für einige trifft beides zu (z. B. Bundesämter sowie
private Institutionen und Unternehmen).
24 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Der Bund hat in der Gesundheitsforschung auch die
wichtige Rolle des Regulierers, indem er mit verschiedenen Gesetzgebungen die Rahmenbedingungen für
die private und staatliche (Gesundheits-) Forschung
beeinflusst. Neben dem Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG) ist hier beispielsweise der
Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen mit
der dazugehörigen Gesetzgebung zu nennen (siehe
auch Anhang A2).
Die Privatwirtschaft
Der Gesundheitsmarkt gehört zur Gesundheitswirtschaft, dem grössten Wirtschaftszweig in Industriestaaten weltweit. Wesentliche Treiber dieses Marktes
sind medizin-technische Innovationen, die steigende
Lebenserwartung mit entsprechender Zunahme von
Erkrankungen sowie die Bevölkerungsentwicklung.
Dementsprechend sind im Gesundheitsbereich die privaten Investitionen für Forschung und Entwicklung um
ein Vielfaches höher als jene der öffentlichen Hand.
Wichtige Akteure sind die Unternehmen des Verbands
Interpharma, eines Zusammenschlusses der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz. Dazu gehören neben Novartis und Roche zwanzig weitere
Pharmaunternehmen. Aber auch Unternehmen aus
anderen Branchen des Gesundheitsbereichs, von der
Medizintechnologie über die Lebensmittelindustrie
oder Privatspitäler bis zur Wellness-Branche, investieren in die Forschung.
Auf die Gesundheitsforschung der Privatwirtschaft
wird hier nicht weiter eingegangen. Die Unternehmen
handeln nach eigenen strategischen Überlegungen.
Sie sind an guten Rahmenbedingungen für Gesundheitsforschung interessiert. Bei deren Festlegung im
Rahmen von Gesetzgebungsverfahren sind sie – zusammen mit anderen Interessenvertretungen – involviert.
Schnittstellen zum Hochschulbereich
Die Hochschulen in der Schweiz sind ein wichtiger Akteur in der Gesundheitsforschung.
Gesundheitsforschung im engeren Sinn wird an den
human- und veterinärmedizinischen Fakultäten der
Universitäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich
sowie an den Departementen Gesundheit der Fachhochschulen in der West- und Nordwestschweiz, in
Bern, im Tessin, in Zürich und in der Ostschweiz betrieben. Dies beinhaltet sowohl (bio-) medizinische
Forschung als auch Forschung im Bereich Öffentliche
Gesundheit (z. B. an den Instituten für Sozial- und Präventivmedizin sowie Instituten für Hausarztmedizin).
Die Hochschulen kümmern sich auch um Forschungsgebiete, die nicht von der Privatwirtschaft abgedeckt
werden.
Daneben wird in vielen anderen Bereichen, zum Beispiel den Life Sciences (u. a. Biologie, Chemie) und in
der Psychologie, Soziologie oder Ökonomie an den
universitären Hochschulen, den Fachhochschulen und
auch an den ETH in Zürich und Lausanne Gesundheitsforschung im weiteren Sinn betrieben.
Verschiedene Hochschulen haben Schwerpunkte in
der Gesundheitsforschung gesetzt. Am unmittelbarsten zeigt sich dies bei den Nationalen Forschungsschwerpunkten (NFS) des Schweizerischen Nationalfonds (SNF), in die die beteiligten Forschungsinstitutionen beträchtliche Eigenmittel einbringen.
Der Schweizerische Nationalfonds
(SNF) zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) fördert im
Auftrag des Bundes die Grundlagenforschung in allen
wissenschaftlichen Disziplinen, von Geschichte über
Medizin bis zu den Ingenieurwissenschaften. Er unterstützt jährlich über 3'400 Projekte mit rund 14'000 beteiligten Forschenden. Er ist damit die wichtigste
Schweizer Institution zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung.
Um die nötige Unabhängigkeit der Forschung sicherzustellen, wurde der SNF 1952 als privatrechtliche
Stiftung gegründet. Im Zentrum seiner Tätigkeit steht
die Evaluation von Forschungsgesuchen. 2014 unterstützte er die besten unter ihnen mit CHF 849 Mio. Mit
der kompetitiven Vergabe öffentlicher Forschungsgelder trägt der SNF zur hohen Qualität der Schweizer
Forschung bei.
In enger Zusammenarbeit mit Hochschulen und weiteren Partnern setzt sich der SNF dafür ein, dass sich
die Schweizer Forschung unter besten Bedingungen
entwickeln und international vernetzen kann. Besondere Aufmerksamkeit schenkt der SNF der Förderung
des wissenschaftlichen Nachwuchses. Zudem übernimmt er im Rahmen von Evaluationsmandaten die
wissenschaftliche Qualitätskontrolle von grossen
Schweizer Forschungsinitiativen, die er nicht selbst finanziert.
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Förderinstrumenten finden sich unter www.snf.ch.
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
25
Rein forschungsgetriebene,
wettbewerbsorientierte Förderung hat
für den SNF auch künftig die höchste
Priorität.
Forschung fasziniert. Zugleich aber bildet sie eine
wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Gesellschaft und für deren wirtschaftlichen Wohlstand.
Mit seinem Mehrjahresprogramm zeigt der SNF auf,
welchen Beitrag er in der Planungsperiode 2017–2020
zur Stärkung und Entwicklung der Schweizer Forschung und zur Sicherung ihrer ausgezeichneten Stellung leisten will.
Forscherinnen und Forscher bewegen sich heute in einem stark internationalisierten, äusserst kompetitiven
und sich rasch wandelnden Wissenschaftssystem.
Trends zur Digitalisierung und erhöhte Transparenzansprüche ändern die Art und Weise, wie Forschung
durchgeführt, kommuniziert und evaluiert wird. Vor
diesem Hintergrund und den damit verbundenen Herausforderungen verfolgt der SNF für die Periode
2017–2020 vier prioritäre Zielsetzungen.
 Exzellenz und Internationalität in Forschung
und Evaluation weiter fördern durch die Antizipation neuer Bedürfnisse, den Wettbewerb bei der
Vergabe von Förderungsmitteln und Anreize, um
Zusammenarbeit, Transparenz und Good Scientific
Practice zu stärken.
 Frühe Unabhängigkeit für Nachwuchsforschende ermöglichen, um durch klarere Karriereperspektiven die Attraktivität wissenschaftlicher Karrieren
zu steigern und die Exzellenz und gesellschaftliche
Verankerung der Schweizer Forschung nachhaltig
zu sichern.
 Einen Beitrag zu Wissenstransfer und Innovation leisten, insbesondere durch ein neues gemeinsames Programm mit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI).
 Durch gezielte Initiativen zur Schwerpunktsetzung neue Forschungsbereiche erschliessen und
Kompetenzen auf vielversprechende Forschungsfelder hinführen.
Der rein forschungsgetriebene, wettbewerbsorientierte
Förderungsmodus hat im Förderungsportfolio des SNF
auch künftig die höchste Priorität. Weiterhin wird der
deutlich grösste Anteil der Mittel ohne thematische,
strategische oder strukturelle Bedingungen für die Projekt- und die Karriereförderung eingesetzt.
26 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Projektförderung
Die Projektförderung bleibt das zentrale Förderungsinstrument des SNF. Es ermöglicht Forschenden aller
Disziplinen, Unterstützung für Projekte ihrer Wahl zu
beantragen. Neu vorgesehen ist die Einführung von
Exzellenzbeiträgen für herausragende Forschende,
eine Flexibilisierung der Mittelverwendung und eine
Verlängerung der Laufzeit, damit Forschende bei der
Umsetzung ihrer Forschungsvorhaben an Freiheit gewinnen. Durch die Erhöhung des durchschnittlich pro
Jahr gesprochenen Beitrags pro Projekt soll insbesondere die internationale Zusammenarbeit in Projekten
verstärkt gefördert werden. In allen Instrumenten will
der SNF Anreize für die bessere Zugänglichkeit von
Publikationen und Forschungsdaten bieten.
Karriereförderung
Die Instrumente der Karriereförderung wird der SNF
besser abgrenzen und klarer auf die Förderung akademischer Karrieren ausrichten. Geplant sind eine bessere Ausstattung der Instrumente für die frühen Karrierestufen, Doc.Grants und Ambizione, die Einführung
einer Exzellenzinitiative für Frauen, PRIMA (Promote
Women in Academia), sowie zusätzliche Massnahmen
für die Förderung der Mobilität und Gleichstellung in
allen Instrumenten.
Zu beachten ist, dass der SNF bei der Nachwuchsförderung im Zusammenspiel mit den Hochschulen eine
subsidiäre Rolle einnimmt. An den Universitäten sind
zusätzliche Assistenzprofessuren mit Tenure Track
(APTT) geplant, die für Nachwuchsforschende klarere
Karriereperspektiven schaffen sollen. Diesen Systemwandel wird der SNF im Auftrag des Bundes mit der
Einführung von APTT-Grants unterstützen. Auch die
Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen
befassen sich mit Laufbahnmodellen. Der SNF wird
diese Entwicklungen verfolgen und bei Bedarf seine
Instrumente in Absprache mit den Partnern anpassen.
Programme
Spezifischere Zielsetzungen verfolgt der SNF im Rahmen von Programmen mit thematischen, konzeptionellen und/oder organisatorischen Vorgaben. 2017–2020
wird er die Nationalen Forschungsprogramme (NFP)
und die Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS)
mit kleineren Optimierungen weiterführen. Grundlegendere Modifikationen sind für das Sinergia-Programm vorgesehen, das gezielter auf die Förderung
kollaborativer Forschung über die Disziplinengrenzen
hinweg, mit hohem Potenzial für wegweisende Resultate, ausgerichtet wird. Mit dem neuen Programm
Bridge werden der SNF und die KTI gemeinsam eine
Förderungslücke im Förderungsangebot an der
Schnittstelle zwischen Grundlagenforschung und Innovation schliessen. Weiter sind Schwerpunktprogramme in den Bereichen Social Innovation und Digital
Humanities sowie zur Stärkung der klinischen Forschung geplant.
Im Bereich der für die Weiterentwicklung vieler Fachbereiche ganz zentralen Infrastrukturförderung möchte
der SNF zusammen mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) seine Rolle
präzisieren und sich auf die Anschubfinanzierung von
stark forschungsgetriebenen Infrastrukturen k onzentrieren. Weiterführen wird er 2017–2020 das Instrument
R’Equip für grössere Forschungsapparaturen sowie
die Förderung von geisteswissenschaftlichen Editionen, von Longitudinalstudien und Biobanken zur Stärkung der medizinischen Forschung und von Infrastrukturen für die Teilchenphysik, Astrophysik und Astroteilchenphysik im Rahmen von FLARE (Funding LArge international REsearch projects).
Sein Engagement für die Wissenschaftskommunikation, namentlich Agora für die Unterstützung des
Dialogs zwischen Forschenden und der Öffentlichkeit,
setzt der SNF ebenfalls fort.
Um diese Vorhaben umzusetzen, benötigt der SNF ein
durchschnittliches jährliches Budgetwachstum von 4.9
Prozent. Zusätzliche Mittel werden in erster Linie für
die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
das gemeinsame Programm Bridge mit der KTI und für
die Konsolidierung der Projektförderung eingesetzt.
Eine definitive Priorisierung der geplanten Massnahmen wird der SNF auf Basis der BFI-Botschaft 2017–
2020 des Bundesrates vornehmen.
Unsicherheit entsteht zudem durch die Entwicklungen
in der Beziehung zur EU nach der Abstimmung vom
9. Februar 2014. Da die gegenwärtige Teilassoziierung der Schweiz am europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 bis Ende 2016 befristet
ist, erarbeitet der SNF Szenarien für den Fall, dass
Forschende aus der Schweiz erneut von Förderungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene ausgeschlossen würden.
9
Themen der Abteilung III (Biologie und Medizin). Anmerkung: Daneben können auch
in der Abteilung I (Geistes- und Sozialwissenschaften) und der Abteilung II (Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften) Projekte eingereicht werden, die zum Gebiet
Forschungsförderung im Bereich Biologie und
Medizin 2017–20209
Mit der Weiterführung von Initiativen wie «Investigator
Initiated Clinical Trials», der Unterstützung von Longitudinalstudien, «Protected Research Time for Clinicians» und Anreizen für die Vernetzung von Biobanken
setzt der SNF mit einem Finanzbedarf von CHF 92
Mio. weiterhin Akzente in der Stärkung der biomedizinischen Forschung (zusätzlich zur regulären Projektund Karriereförderung, darunter auch Ambizione und
Förderungsprofessurbeiträge für in der Klinik tätige
Forschende).
Investigator Initiated Clinical Trials (IICT) ermöglichen
den Forschenden, sich dringenden klinischen Fragen
unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Wert zu widmen und dabei die höchsten methodologischen Standards anzuwenden. Durch die veränderte Beurteilung
der Behandlungsmöglichkeiten oder die Verfügbarkeit
zusätzlicher medizinischer Behandlungsmethoden
können die dabei erzielten Ergebnisse oft unmittelbar
bei den Patientinnen und Patienten angewendet werden. IICT können sich auf spezialisierte Infrastrukturen
und Kompetenzen stützen, die im Rahmen früherer
Förderzeiträume gemeinsam mit der Swiss Clinical
Trial Organisation (SCTO) und dem Clinical Trial Units
Network (CTU-Netzwerk) geschaffen wurden. Zur weiteren Qualitätssteigerung der klinischen Tests und zur
Unterstützung der Schweizer Forschungsgemeinschaft bei ihrer Positionierung als Kompetenzzentrum
für klinische Studien wird die IICT-Förderung durch
weitere Massnahmen flankiert, um zur «Protected Research Time» für Kliniker beizutragen und die CTUServicekosten abzudecken.
Angesichts der Tatsache, dass die Ergebnisse solcher
Studien für die staatlichen Gesundheitsbehörden und
privaten Krankenversicherer von grossem Interesse
sein könnten, sollten Kofinanzierungsmodelle entwickelt werden, welche die akademische Freiheit der klinischen Forschung sowie die Privatsphäre und das
Dateneigentum der Patientinnen und Patienten respektieren. Das Programm unterscheidet sich deutlich
von der geplanten Initiative zur Förderung der personalisierten Gesundheit.
Longitudinalstudien sowie deren langfristige und qualitativ hochwertige Datenbanken versetzen Forschende in die Lage, sich mit einzigartigen (longitudinalen) Forschungsfragen mit Bezug zur öffentlichen
der Gesundheitsforschung im weiteren Sinne gerechnet werden können. Insbesondere
Public-Health-Forschung ist häufig interdisziplinäre Forschung an den Schnittstellen
verschiedener Abteilungen.
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
27
Gesundheit auseinanderzusetzen. Sie eignen sich insbesondere zur Untersuchung chronischer Krankheiten
mit langsamem Krankheitsverlauf. Der SNF fördert bereits seit einem Jahrzehnt Longitudinalstudien, die im
Laufe der Zeit an Bedeutung und an Wert gewinnen.
Einige von ihnen zählen heute wahrscheinlich zu den
weltweit besten Studien in ihren jeweiligen Forschungsfeldern. Für den Zeitraum 2017–2020 hat sich
der SNF insbesondere vorgenommen, das Netzwerk
zwischen den verschiedenen Longitudinalstudien auszubauen und die Zusammenarbeit mit der Swiss-Biobanking-Plattform zu verstärken.
Longitudinalstudien sind normalerweise äusserst erfolgreich und werden daher nur sehr selten eingestellt.
Zur Beibehaltung des Wettbewerbs zwischen den einzelnen Gesuchen ist ein Spielraum zur Integration von
neuen Studien in das Programm unerlässlich. Mehrere
der vom SNF geförderten Longitudinalstudien haben
ein Reifestadium erreicht, dank dem sie als wichtige
Bestandteile in der vom Bund vorgeschlagenen Personalized Health Initiative in Frage kommen, weil diese
das Vorhandensein umfassender Datensätze voraussetzt. Die Finanzplanung des SNF berücksichtigt daher keine Kosten für Studien, die auf die Personalized
Health Initiative übertragen werden können.
Ein gut funktionierendes Biobanking-System und der
einfache Zugang zu umfangreichen Datensätzen werten Longitudinalstudien auf und stellen sowohl für die
Erforschung seltener Krankheiten als auch für die Entwicklung von personalisierter Medizin wichtige Voraussetzungen dar. Im Zeitraum 2017–2020 wird der
SNF weiter zur Konsolidierung der Swiss-BiobankingPlatform beitragen, die 2014 mit dem Ziel der Koordinierung, Harmonisierung und Standardisierung der
Biobanking-Aktivitäten etabliert wurde. Der SNF wird
zudem Anreize für die Verknüpfung von Biobanken
setzen, um Forschenden die Möglichkeit zu bieten,
sich auf der Grundlage gemeinsam genutzter Daten
mit neuen wissenschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen. Mit dieser Förderung trägt der SNF erneut zu
den Voraussetzungen der Personalized Health Initiative bei. Da sich jedoch seine Koordinationsbestrebungen auch auf nicht-biomedizinische und nicht-menschliche Biobanken erstrecken, geht der Umfang der
Swiss-Biobanking-Plattform sogar darüber hinaus.
Klinische Forschende sind oft durch ihren medizinischen Alltag ausgelastet. Die neue Initiative «Protected Research Time for Clinicians» (PRTC) soll vor
allem jüngeren, aktiven Klinikerinnen und Klinikern
ermöglichen, mindestens 30 Prozent ihrer Arbeitszeit
ihren vom SNF unterstützten Forschungsprojekten zu
28 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
widmen. In dieser Zeit sind sie von ihren klinischen
Pflichten freigestellt. Die Salärkosten für diese garantierte Forschungszeit werden zu gleichen Teilen vom
SNF und dem arbeitgebenden Spital getragen. Mit der
bis 2020 befristeten Initiative kommt der SNF einem
von Forschenden vorgebrachten Bedürfnis nach, das
auch der Bund in seinen Massnahmen zur Stärkung
der biomedizinischen Forschung in der Schweiz aufgenommen hat. Der Erfolg der Initiative wird Anfang
2019 zusammen mit den Spitälern ausgewertet.
Nationale Forschungsprogramme (NFP) haben zum
Ziel, an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und
Politik lösungsorientierte Beiträge zu gesellschaftlich
relevanten Themen zu liefern. Die NFP werden vom
Bundesrat in Auftrag gegeben. In den Jahren 2017–
2020 plant der SNF, fünf bis sechs neue NFP mit je
einem Finanzvolumen von CHF 15 bis 20 Mio. zu lancieren. Einen speziellen Fokus wird der SNF auf das
Monitoring der Programme und ihrer Resultate legen.
Insbesondere soll anhand einer Wirkungsprüfung festgestellt werden, ob die NFP ihr Ziel erreichen, verwertbares Wissen für die jeweiligen Anspruchsgruppen zu
produzieren. Sofern genügend Synergien entstehen,
wird der SNF die NFP weiterhin mit europäischen Forschungsverbünden im Rahmen der Joint Programming
Initiative (JPI) verknüpfen.
In der Periode seit 2012 sind folgende NFP für den Gesundheitsbereich relevant:
 NFP 63 «Stammzellen und regenerative Medizin»
(seit 2009)
 NFP 64 «Chancen und Risiken von Nanomaterialien» (seit 2010)
 NFP 67 «Lebensende» (seit 2011)
 NFP 69 «Gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion» (seit 2011)
 NFP 72 «Antimikrobielle Resistenz: ein OneHealth-Ansatz» (seit 2015)
 NFP 74 «Gesundheitsversorgung (Smarter Health
Care)» (seit 2015)
Ziel der Nationalen Forschungsschwerpunkte (NFS)
ist die nachhaltige Stärkung von Forschungsstrukturen
und Netzwerken in Themenbereichen von strategischer Bedeutung für die Zukunft der schweizerischen
Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Zurzeit
laufen 21 NFS (Stand September 2015).
Gestützt auf eine externe Evaluation des Instruments
durch den Schweizerischen Wissenschafts- und Innovationsrat (SWIR), die den NFS bezüglich Zielerreichung und Funktionieren ein sehr gutes Zeugnis ausstellt, plant der SNF die Weiterführung der NFS mit der
Lancierung einer fünften Serie. Vorgesehen sind fünf
bis sechs neue NFS mit je einem Finanzvolumen von
CHF 15 bis 20 Mio. für die erste Phase von vier Jahren.
Im Kern wird das Instrument unverändert belassen. Es
wird aber durch gezielte, auf einer Evaluation basierende Anpassungen im Auswahlverfahren und in der
Durchführung kontinuierlich weiterentwickelt. Zur Stärkung der strukturellen Effekte sollen in den Jahren
2017–2020 in Zusammenarbeit mit den Hochschulen
Massnahmen geprüft und die Rollenteilung in den NFS
überdacht werden. Weiter soll neben den wissenschaftlichen Ergebnissen ein verstärktes Monitoring
der Outputs in den anderen Kriterienbereichen (Wissens- und Technologietransfer, Nachwuchsförderung,
Gleichstellung, Kommunikation) die Leistungen der
NFS noch besser erfassen und dokumentieren.
In der Periode seit 2012 sind folgende NFS für den Gesundheitsbereich relevant:
 NFS Chemische Biologie – Biologische Prozesse
mit Hilfe chemischer Verfahren visualisieren und
kontrollieren
 NFS Kidney.CH – Kontrolle der Homöostase durch
die Nieren
 NFS SYNAPSY – Synaptische Grundlagen psychischer Krankheiten
 NFS TransCure – Von der Transportphysiologie zu
therapeutischen Ansätzen
 NFS Bioinspirierte Materialien – Entwicklung «intelligenter» Materialien inspiriert durch die Natur
 NFS MSE - Molecular Systems Engineering
 NFS RNA & Disease – Die Rolle von RNA in Krankheitsmechanismen
Die Kommission für Technologie
und Innovation (KTI)
Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI)
ist die Förderagentur des Bundes für Innovation. Sie
begünstigt das Entstehen wissenschaftsbasierter Innovation, indem sie anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E), Unternehmertum und Start-ups, den Wissens- und Technologietransfer (WTT) zwischen der Wirtschaft und Forschung
sowie die koordinierte Energieforschung unterstützt.
Die Innovationsförderung der KTI steht grundsätzlich
allen wissenschaftlichen Disziplinen offen: Die Fördergesuche werden bei der KTI nach dem Bottom-up-
Prinzip eingereicht. Dabei ist die angewandte Gesundheitsforschung ein bedeutendes Querschnittsthema,
welches über alle KTI-Förderbereiche unterstützt wird.
In der Start-up-Förderung können Start-ups mit innovativen Ideen von einem Coaching profitieren. Insgesamt stammten 2014 über 30 Prozent der von der KTI
neu aufgenommenen Start-up-Firmen bzw. -Projekte
aus dem Gesundheitsbereich. Dieser Wert entspricht
in etwa dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre, wobei je etwa die Hälfte den Bereichen Biotech und Medtech zugerechnet werden können. Damit sind Startups aus dem Gesundheitsbereich – nach dem Bereich
der Informations- und Kommunikationstechnologien –
am zweithäufigsten im Coaching-Programm der KTI
vertreten.
30 Prozent der von der KTI
unterstützten Start-up-Firmen
stammen aus dem Gesundheitsbereich.
Im Rahmen des WTT-Supports unterstützt die KTI nationale thematische Netzwerke (NTN), welche zum Ziel
haben, Unternehmen und öffentliche Forschungsinstitutionen in Themenfeldern zu vernetzen, die für die
Schweiz und den Wirtschaftsstandort besonders relevant sind. Hierzu gehört auch das seit 2013 von der
KTI unterstützte NTN «Swiss Biotech». Zudem gibt die
Innovationslandkarte 10 einen nach Thema geordneten
Überblick über zentrale Schweizer Innovationsakteure, um so Antragsstellenden unter anderem die
Kontaktaufnahme zu erleichtern. Relevant sind auch
hier wieder die beiden Themengebiete Biotech und
Medtech.
Der Grossteil der KTI-Mittel fliesst in die Förderung
von Innovationsprojekten. Im Bereich Life Sciences
der KTI gehen die meisten Projektanträge zu Themen
der Gesundheitsforschung ein. Dieser Bereich unterstützt ausserdem eine jährlich stattfindende MedtechVeranstaltung mit dem Ziel, die Vernetzung von relevanten Innovationsakteuren und das Entstehen von Innovationsprojekten anzukurbeln. Aber auch die Expertinnen und Experten der anderen Bereiche der KTIProjektförderung, d. h. der Mikro- und Nanotechnologien, Ingenieurwissenschaften und Enabling Sciences,
begutachten Innovationprojekte aus der Gesundheitsforschung. Letztere unterstützen zum Beispiel Dienstleistungsinnovationen, welche der Prävention oder
Pflege zuzuordnen sind.
10
http://www.cti-analytics.ch/sap(bD1lbiZjPTEwMA==)/bc/bsp/twspa/ilk/index.html#/innomap
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
29
Die Gesuche der F&E-Projektförderung werden in monatlichen Evaluationssitzungen von den KTI-Expertinnen und -Experten begutachtet. Von den bewilligten
Projektgesuchen in den Jahren 2013 und 2014 sind
rund ein Viertel der Gesundheitsforschung zuzuordnen. Damit hat die KTI für Innovationsprojekte Bundesbeiträge von CHF 27.9 Mio. (2013) und CHF 31.1 Mio.
(2014) gutgeheissen.
Das Parlament berät 2016 über die Umwandlung der
KTI in eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Die Förderaktivitäten sind von dieser Umwandlung jedoch weitgehend unabhängig.
Siehe www.kti.admin.ch.
Die Akademien der
Wissenschaften Schweiz
Das Forschungsgesetz bezeichnet die Akademien der
Wissenschaften Schweiz in Art. 5 als Institutionen der
Forschungsförderung, gleich wie den Schweizerischen
Nationalfonds (SNF). Zu ihnen gehören die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften
(SAMW), die Akademie der Naturwissenschaften
(SCNAT), die Schweizerische Akademie der Geistesund Sozialwissenschaften (SAGW) sowie die Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften
(SATW).
Die Akademien nehmen dabei ihre Aufgabe als komplementär zu jener des SNF wahr: Während der SNF
die Forschung primär durch die Vergabe substanzieller
finanzieller Mittel fördert, begleiten und ebnen die Akademien die Entwicklung weniger unterstützter Forschungsbereiche, weisen auf Lücken hin und initiieren
spezifische Projekte.
Siehe www.akademien-schweiz.ch.
Die Akademien setzen sich auch mit
Tabuthemen der Medizin auseinander:
Lebensende, Global Mental Health
und Soziale Ungleichheit.
Die vier Akademien bearbeiten im Verbund Akademien
der Wissenschaften Schweiz gemäss Forschungsgesetz folgende Aufgaben:
 die Früherkennung und Kommunikation gesellschaftlich relevanter Entwicklungen im Bereich Bildung, Forschung und Technologie sowie ihrer wesentlichen Konsequenzen;
11
Die Akademien umfassen weiter das Kompetenzzentrum für Technologiefolgen-Abschätzungen (TA-SWISS, www.ta-swiss.ch), Science et Cité (www.science-et-cite.ch)
und weitere wissenschaftliche Netzwerke.
30 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
 die Wahrnehmung ethisch begründeter Verantwortung in Gewinnung und Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse;
 die Pflege des partnerschaftlichen Dialoges zwischen Wissenschaft und Gesellschaft mit dem Ziel,
das gegenseitige Verständnis zu fördern.
Neben diesen Grundaufgaben haben die Akademien
für die Periode 2017–2020 auch Schwerpunktthemen
definiert, die sie vertieft bearbeiten wollen; eines davon ist «Gesundheitssystem im Wandel». Dieses
Thema gehörte bereits in der Periode 2012–2016 zu
den Schwerpunkten des Verbundes. Als spezifische
neu bzw. weiter zu bearbeitende Projekte werden die
folgenden genannt:
 Nachhaltiges Gesundheitssystem
 Learning Health System
 Tabuthemen der Medizin: Lebensende, Global
Mental Health, Soziale Ungleichheit
Die vier Einzelakademien und die Kompetenzzentren 11
haben im Bereich Gesundheit bzw. Gesundheitsforschung auch je einzeln Projekte realisiert und werden
dies weiterhin tun.
Die Schweizerische Akademie der Medizinischen
Wissenschaften (SAMW)
Die SAMW setzt sich mit medizin-ethischen Fragen
auseinander, denkt über die Zukunft der Medizin nach,
engagiert sich in der Hochschul-, Wissenschafts- und
Bildungspolitik und fördert den wissenschaftlichen
Nachwuchs sowie die Qualität in der (bio-) medizinischen Forschung.
Die SAMW ist an den meisten Gesundheitsprojekten
des Verbundes federführend beteiligt. Daneben hat sie
im Mehrjahresprogramm 2017–2020 zwei zusätzliche
Schwerpunkte definiert: Personalized Health sowie
Multimorbidität.
«Personalized Health» bezeichnet ein Gebiet, welches
sich im Unterschied zur «Personalized Medicine» nicht
ausschliesslich mit der Individualisierung der Behandlung von Patientinnen und Patienten befasst, sondern
darüber hinaus das Wohlergehen der Bevölkerung, unter spezifischer Berücksichtigung individueller Faktoren, prospektiv zu fördern sucht. Die SAMW wird sich
zusammen mit den anderen Akademien dafür einsetzen, dass die Schweiz im Bereich der «Personalized
Health» über geeignete Strukturen, Kooperationen
und Projekte verfügt und mittelfristig international eine
wichtige Rolle einnehmen kann.
Etwa 30 Prozent aller Personen in der Schweiz und
anderen europäischen Ländern haben gleichzeitig
mehrere, oft chronische Erkrankungen (Multimorbidität). Trotz offensichtlichem «Trend» zu vermehrter
Multimorbidität wurden universitäre Ausbildung, Forschung und Dienstleistungsstrukturen während der
letzten Jahrzehnte in zunehmendem Masse auf Einzelerkrankungen hin ausgerichtet. Die SAMW wird sich
für die Schaffung universitärer, miteinander vernetzter
Kompetenzzentren für Multimorbidität einsetzen.
Ausserdem unterstützt die SAMW zahlreiche Forschungsprojekte in ausgewählten Bereichen (Versorgungsforschung, Palliative Care, Medizinische Ethik,
Neurosciences) aus eigenen Mitteln oder durch von
Stiftungen alimentierte Förderprogramme in der Grössenordnung von rund CHF 2.5 Mio. pro Jahr.
Siehe www.samw.ch.
Die Akademie der Naturwissenschaften (SCNAT)
Die SCNAT ist die forschungspolitische Stimme der
Naturwissenschaften: Sie verfügt über das grösste
Netzwerk an Naturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in der Schweiz, kennt deren fachliche Anliegen und vertritt sie wirksam gegenüber Politik und Gesellschaft.
Themen aus dem Bereich Gesundheit und Gesundheitsforschung werden vor allem innerhalb der Plattform «Biologie» (Gesellschaft für Anatomie, Histologie
und Embryologie, Gesellschaft für Biochemie, Gesellschaft für Ernährung, Gesellschaft für Mikrobiologie
u. a.) aufgegriffen und beforscht.12 Darüber hinaus stehen im Rahmen des «Forum Genforschung» sowie in
Akademien-übergreifenden Projekten und Gremien
gesundheitsrelevante Themen im Fokus.13
Siehe www.naturwissenschaften.ch.
Die Schweizerische Akademie der Geistes- und
Sozialwissenschaften (SAGW)
Die SAGW vereinigt als Dachorganisation rund 60 wissenschaftliche Fachgesellschaften. Sei es in der Literatur oder der Theologie, in den Kommunikations- oder
den politischen Wissenschaften, ihre Mitgliedgesellschaften repräsentieren eine Vielfalt von Disziplinen.
 Die Medical Humanities sind geeignet, die Medizin
auch als Sozial- und Verhaltenswissenschaft zu
verstehen. Zugleich fördern sie den Umgang mit
der Mehr- und Vieldeutigkeit von Krankheit und Gesundheit.
 Als Beitrag zur Umsetzung der gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates «Gesundheit2020» will die SAGW weiterhin zum Projekt
«Nachhaltiges Gesundheitssystem» beitragen.
 Konkrete Erwartungen und Anliegen an verschiedene geistes- und sozialwissenschaftliche Disziplinen generieren die von der SAMW unternommenen
Anstrengungen, die Palliativpflege in der Schweiz
zu entwickeln und zu fördern.
Komplementär zu den vorgenannten Themenfeldern
will die SAGW zum Paradigmenwechsel beitragen, der
sich derzeit in der Gesundheitsforschung vollzieht: Anstelle einer kontextfreien Untersuchung einzelner
krankheitsdefinierter Symptome soll der Fokus auf die
individualisierte Erhaltung und Stabilisierung der Lebensqualität im Alltagskontext gerichtet werden (Real
Life Health Outcome Measurement, RLHOM).
Siehe www.sagw.ch.
Die Schweizerische Akademie der Technischen
Wissenschaften (SATW)
Die SATW vertritt als nationale Wissenschaftsakademie die Technikwissenschaften im In- und Ausland und
berät Politik und Gesellschaft in technikbezogenen Zukunftsfragen.
Die Gesundheitsforschung wird von der SATW insbesondere im Rahmen der Thematik «Technische Lösungen für eine alternde Bevölkerung» betrieben. 15 Ältere
Menschen haben mehr Schwierigkeiten als jüngere
sich Neuem anzupassen. Dies gilt insbesondere für
den Umgang mit den sich rasch ändernden Informations- und Kommunikationstechnologien. In vielen Situationen nehmen die technischen Benutzerschnittstellen keine Rücksicht auf Einschränkungen dieser
Altersgruppe (Sehvermögen, Feinmotorik, Komplexität).
Die SAGW konzentriert sich im Gesundheitsbereich
auf drei Themenfelder: 14
Der Themenschwerpunkt greift viele technische Bereiche im schweizerischen Gesundheitswesen auf. Dazu
gehören unter anderem AAL (active assisted living),
Telemonitoring, eHealth und altersgerechte Technik
im Allgemeinen.
Siehe www.satw.ch.
12
14
13
http://www.naturwissenschaften.ch/organisations/bio
http://www.naturwissenschaften.ch/organisations/geneticresearch
15
http://www.sagw.ch/sagw/laufende-projekte/gesundheit.html
http://www.satw.ch/themen/alterndebevoelkerung/index
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
31
Andere Bundesstellen
Ressortforschungsschnittstellen des BAG zu anderen Bundesämtern
Ressortforschung im Bereich «Gesundheit» wird – neben derjenigen des BAG – auch von anderen Bundesstellen betrieben. Auf das Bundesamt für Statistik
(BFS), das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan), das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und den Tabakpräventionsfonds (TPF) wird wegen ihrer besonderen Rollen
ausführlicher eingegangen, wobei das Obsan keine eigentliche Bundesstelle ist. Es wird von Bund und Kantonen gemeinsam getragen und ist administrativ Teil
des BFS.
Abb. 6.1
Legende:
Durch die Vielfalt der im Zuständigkeitsbereich des
BAG liegenden Themen ergeben sich zahlreiche
Schnitt- bzw. Nahtstellen mit anderen Bundesämtern.
In Abbildung 6.1 sind die wichtigsten Schnittstellen des
BAG aufgeführt und beschrieben. Das Spektrum der
Zusammenarbeit reicht von periodischem Informationsaustausch bis zu enger Zusammenarbeit mit gemeinsamer Planung und Finanzierung von Projekten.
Ressortforschungsschnittstellen des BAG zu anderen Bundesämtern bzw. -stellen
▲ Informationsaustausch und Koordination
■ Gemeinsame Projekte
Bundesamt / Bundesstelle
Art der Zusammenarbeit
● Einsitz in Arbeitsgruppen, Kommissionen etc.
Beispielthema
▲●
Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS); Lärm;
Biosicherheit; Schadstoffe; Sicherheit im Umgang
mit Chemikalien, z. B. Nanopartikel
▲●■
Lebensmittelsicherheit und Ernährung; Bekämpfung
von Zoonosen
Bundesamt für Landwirtschaft
(BLW), Agroscope
▲●
Qualität, Sicherheit, Gesundheit pflanzlicher und tierischer Produkte; Ernährungsforschung
Bundesamt für Sozialversicherungen
(BSV)
▲●
Kranken- und Unfallversicherung; Invalidenversicherung; Migration und Gesundheit
Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit
und Veterinärwesen (BLV)
Staatssekretariat für Wirtschaft
(SECO)
▲●■
Bundesamt für Sport (BASPO)
▲●
Sport, Bewegung
Bundesamt für Statistik (BFS)
▲●
Gesundheitsstatistik
Schweizerisches Gesundheitsobservatorium (Obsan)
Bundesamt für Metrologie
(METAS)
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
32 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Regulierungsfolgenabschätzungen; Arbeit und Gesundheit
▲●■
Gesundheitsforschung; Commonwealth Fund-Studien
▲
Referenzwerte für die Labormedizin; Strahlenmedizin
Das Bundesamt für Statistik (BFS)
Informationen werden in unserer zunehmend komplexen Welt immer zentraler – für die Orientierung, für
Entscheidungsprozesse und für den planenden Blick
in die Zukunft. Informationen prägen die Qualität der
Handlungen. Bei Entscheiden haben statistische Informationen heute einen wichtigen Platz – sei es in der
Politik (in Parlamenten, Exekutiven oder bei Abstimmungen), in der Wirtschaft oder im Alltag. Statistik ist
zu einem Transparenz stiftenden Element in gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen
geworden.
Um dem Informationsbedarf der Gesellschaft gerecht
zu werden, hat das System der Bundesstatistik verschiedene Anforderungen zu erfüllen. Es soll aussagekräftig und konsistent sein, Doppelspurigkeiten vermeiden sowie regional und international vergleichbare
Werte liefern. Zudem soll es Querschnittanalysen ermöglichen, welche die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Entwicklungen beschreiben und analysieren. Das System der Bundesstatistik muss offen und
Abb. 6.2
flexibel sein, um den sich ändernden Informationsbedürfnissen der Gesellschaft zeitgerecht genügen zu
können. Das BFS trägt den aktuellen und zukünftigen
Themen Rechnung, insbesondere auch jenem der Gesundheit. Die statistischen Informationen werden nach
Bedürfnis und Möglichkeit regionalisiert. In Anbetracht
der föderalistischen Schweiz und der grossen regionalen Ungleichheiten ist dies eine wichtige Aufgabe.
Das BFS hat für die Jahre 2016 bis 2019 im Bereich
Gesundheit folgende Prioritäten festgelegt:
 Konsolidierung der Statistiken der Gesundheitsversorgung mit der Erweiterung der Erhebungen auf
den ambulanten Sektor (Projekt MARS);
 Vereinheitlichung, Harmonisierung und Integration
der verschiedenen Erhebungen und deren Metadaten zur Verknüpfbarkeit der resultierenden Statistiken;
 Vervollständigung der medizinischen Nomenklaturen als Grundlage von patientenbezogenen Datenerhebungen.
Diese Prioritäten finden ihre Grundlage im Strukturschema (siehe Abbildung 6.2), welches die Logik der
Gesundheitsstatistik des BFS abbildet.
Strukturschema der Gesundheitsstatistik
Determinanten der
Gesundheit
Gesundheitszustand
Genetische Veranlagung
Krankheiten, Sterblichkeit
Art der Leistungen
Umwelt und Technologien
Gesundheit, Wohlbefinden
Behandlungsverlauf
Soziale Determinanten /
Verhaltensweisen
Gesundheit spezieller
Bevölkerungsgruppen
Qualität der Leistungen
Soziales Umfeld, Arbeitsumfeld, Wohnverhältnisse,
Wohnumfeld, Lifestyle
Inanspruchnahme
von Leistungen
Gesundheitswesen
Ressourcen
Stationäre Versorger
Ambulante Versorger
Personal
Informelle Hilfe
Zugang zu Leistungen
Soziale Ungleichheit bezüglich Gesundheit
Kosten
Früherkennung
Prävention
Finanzierung
Rahmenbedingungen
Soziodemografie, Wirtschaft, Politik, Kultur, Versicherungen usw.
Quelle: Bundesamt für Statistik, Neuchâtel 2014
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
33
Gesundheitsstatistik
Das BFS führt Befragungen durch, erhebt und analysiert Daten, um die Versorgungsforschung, die Epidemiologie und die sozialwissenschaftliche Analyse mit
vertieften Datengrundlagen zu unterstützen. Zu Forschungszwecken können diese verknüpft werden.
Durch den hochschützenswerten Charakter vieler Daten sind dabei höchste Anforderungen an den Datenschutz zu berücksichtigen. Die Umsetzung von Verknüpfungen wird durch die angepasste Statistikerhebungsverordnung und die neue Verknüpfungsverordnung geregelt.
Im Bereich der Gesundheitsversorgung sind umfassende Datenerhebungen im stationären Versorgungsbereich etabliert. Auf Basis einer Analyse zu Datenlücken im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik und der bundesrätlichen Strategie Gesundheit2020 sind namhafte Anstrengungen unternommen
worden, neue Erhebungen aufzubauen, bisherige zu
ergänzen und die bestehenden und neuen Daten in
einem harmonisierten einheitlichen System aufzubereiten. Dies trifft vor allem auf Daten des ambulanten
Versorgungssektors in Spitälern und Arztpraxen zu.
Aber auch die Statistiken zum Gesundheitszustand
der Bevölkerung und zu den Determinanten der Gesundheit werden laufend dem Stand der Forschung
und Praxis angepasst. Die Fragen in diesem Bereich
werden unter anderem mit Hilfe der Schweizerischen
Gesundheitsbefragung (SGB) ausführlich beantwortet.
Für Forschungszwecke entsteht ein besonderer Mehrwert durch die Nutzung transversaler und bereichsübergreifender Perspektiven und die Verbindung von
Sachverhalten mit unterschiedlichen Datenquellen.
Die Verbindung der Todesursachenstatistik und der
medizinischen Statistik der Krankenhäuser ermöglicht
heute zum Beispiel Aussagen zur Multimorbidität oder
zur Prävalenz (Häufigkeit) von Krankheiten. Auch die
Verbindung von Gesundheitsdaten zu «Mutter und
Kind» ist derzeit in Arbeit. Sie wird Aussagen zu Gesundheitsdeterminanten beziehungsweise Risikofaktoren ermöglichen. Behandlungs- und Versorgungsabläufe über die Sektorengrenzen hinweg sind unter gewissen Rahmenbedingungen ebenfalls darstellbar.
34 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium
(Obsan)
Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium ist ein
von Bund und Kantonen getragenes Kompetenz-,
Dienstleistungs- und Informationszentrum für wissenschaftliche Analysen und Informationen über die Gesundheit der Bevölkerung, das Gesundheitswesen und
die Gesundheitspolitik. Das Obsan ist im Rahmen des
Dialogs Nationale Gesundheitspolitik entstanden und
erhält vom strategischen Ausschuss des Dialogs seinen Leistungsauftrag.
Das Obsan stellt die Resultate seiner Analysen Bund,
Kantonen und weiteren Institutionen im Gesundheitswesen zur Verfügung. Es realisiert für diese Partner
auf Anfrage auch massgeschneiderte Analysen und
Beratungen. Im Detail übernimmt das Obsan gemäss
Leistungsauftrag 2016–2020 insbesondere die folgenden Aufgaben: Sammlung, Aufbereitung und Prüfung
von Daten, benutzerfreundliche Bereitstellung, Analyse und Präsentation von Gesundheitsdaten und -informationen, gezielte Auswertungen zuhanden des
Bundes und der Kantone sowie Generierung von Vorschlägen betreffend Verbesserungen und Neuerungen
der Datenerhebungen.
Das Obsan ist in Kompetenzbereiche strukturiert: «Gesundheitsberichte und Monitoring», «Kosten und Finanzierung», «Demografie und Inanspruchnahme»,
«Gesundheitsberufe und Versorgung» sowie «Psychische Gesundheit, Krankheit und Behinderung». Diese
werden im Folgenden kurz vorgestellt.
Gesundheitsberichte und Monitoring
Das Obsan sieht die Publikation eines Nationalen Gesundheitsberichts etwa alle fünf Jahre vor. Dieser stellt
eine breite Übersicht zum Gesundheitsgeschehen im
Land dar, wobei Themen von Gesundheits- und Politikrelevanz angeschnitten werden. Hauptziel ist das
Sensibilisieren der Zielgruppen für wichtige Themen
und das Erklären übergreifender Zusammenhänge.
Daneben eignet sich der Gesundheitsbericht als Nachschlagewerk.
Die kantonale Gesundheitsberichterstattung des
Obsan besteht aus Auftragsarbeiten für interessierte
Kantone. Ziel ist – neben einer breiten Information von
Behörden und interessierten Bevölkerungsteilen – die
Identifikation von Gesundheitsproblemen und von vulnerablen Bevölkerungsgruppen, das Aufzeigen von
gesundheitsförderndem und gesundheitsschädigen-
dem Verhalten, die Beschreibung von gesundheitlichen Belastungen im Arbeits- und Wohnbereich sowie
die Abbildung der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen bzw. deren Kosten in den Kantonen.
Das Monitoring umfasst aktuell über 50 Indikatoren auf
der Webseite www.obsan.ch zu folgenden Themenbereichen: Gesundheitszustand der Bevölkerung, Risikofaktoren, Umwelteinflüsse, personelle und infrastrukturelle Ressourcen, Inanspruchnahme der ambulanten
und stationären Versorgung sowie Gesundheitsausgaben und -kosten. Die Daten werden zumeist auf nationaler und kantonaler Ebene dargestellt. Je nach Datenverfügbarkeit werden sie von einmal jährlich bis alle
fünf Jahre aktualisiert.
Gesundheitsberufe und Versorgung
Im Kompetenzbereich «Gesundheitsberufe und Versorgung» werden die heutigen und die zukünftigen
Strukturen im ambulanten und stationären Bereich untersucht. Die Angebotsstrukturen und deren Veränderungen werden beschrieben; Untersuchungen im Zusammenhang mit der Sicherstellung des notwendigen
Personals werden durchgeführt. Des Weiteren werden
Kostenentwicklung und Finanzierungsmodelle in allen
Bereichen des Angebotes von Gesundheitsleistungen
erforscht und die Qualität der Versorgungsstrukturen
(insbesondere als Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit) sowie das Gleichgewicht zwischen dem Angebot und der Nachfrage von Gesundheitsleistungen analysiert.
Kosten und Finanzierung
Im Bereich «Kosten und Finanzierung» werden die
Kosten des schweizerischen Gesundheitswesens dargestellt und analysiert. Dies betrifft sowohl den aktuellen Stand der Kosten und die Kostenentwicklung im
Zeitablauf, wie auch Erklärungen zu den interkantonalen, interregionalen und internationalen Kostenunterschieden.
Ergänzend werden vom Obsan folgende Themen behandelt: Beeinflussung der Inanspruchnahme über Anreize, Entwicklung der Finanzierung und Solidarität sowie Einfluss der sozioökonomischen Ressourcen auf
Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten.
Demografie und Inanspruchnahme
Der Bereich «Demografie und Inanspruchnahme»
orientiert sich vor allem an der Bevölkerung und deren
Bedarf an und Nachfrage von Gesundheitsleistungen.
Thematisiert werden der aktuelle Stand der Inanspruchnahme, die zeitlichen Entwicklungen sowie
geografische und regionale Unterschiede. Zudem werden die künftigen Bedürfnisse der Bevölkerung soweit
als möglich prognostiziert.
Die zunehmende Alterung der Bevölkerung in der
Schweiz stellt eine grosse Herausforderung dar. Insbesondere muss beobachtet werden, ob die Langzeitpflege sowohl hinsichtlich der strukturellen und personellen Ressourcen als auch hinsichtlich deren Finanzierung langfristig sichergestellt werden kann.
Das Obsan strebt in diesem und in den übrigen Themenbereichen integrierte Analysen der verschiedenen
Versorgungssektoren an, wie der ambulanten und stationären Versorgung, der Langzeitpflege oder der Rehabilitation.
Psychische Gesundheit, Krankheit und Behinderung
Im Bereich «Psychische Gesundheit, Krankheit und
Behinderung» werden die wichtigsten Fakten zur Situation und zur Entwicklung der psychischen Gesundheit, der psychischen Erkrankungen und deren Behandlung durch das Versorgungssystem aufbereitet.
Konkret liegt der Fokus auf der Erwachsenenpsychiatrie, ohne Vernachlässigung der Bereiche Kinder- und
Jugendpsychiatrie, Alterspsychiatrie und der unfreiwilligen Eintritte in die stationäre Psychiatrie. Im Bereich
der psychiatrisch- und psychologisch-psychotherapeutischen Versorgung werden die Verlagerung von stationärer zu ambulanter Versorgung, die Integration und
Koordination der Versorgung wie auch neue Entschädigungsformen behandelt. Die wichtigsten psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Burnout,
Stress, Demenz, Schmerzstörungen sowie Invalidisierungen aus psychischen Gründen werden mittels epidemiologischer Ansätze untersucht. Zudem ist eine
Sensibilisierung des Fachpublikums und der Öffentlichkeit auf relevante Themen im Zusammenhang mit
demografischen Entwicklungen wie Alterung, Migration, Individualisierung und Urbanisierung und sozialem Status vorgesehen.
Siehe www.obsan.ch.
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
35
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und
Innovation (SBFI) und die sogenannten «Art. 15Institutionen»
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Eidgenössischen Departement für
Wirtschaft, Bildung und Forschung ist das Kompetenzzentrum des Bundes für national und international ausgerichtete Fragen der Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik (BFI). Als Fachbehörde des Bundes
für den BFI-Bereich setzt sich das SBFI namentlich
auch für eine effiziente Lehre und Forschung von hoher Qualität an den Hochschulen, die Förderung der
Forschung und der Innovation sowie die Koordination
der Aufgaben und Massnahmen der zuständigen Förderorgane des Bundes ein.
Siehe www.wbf.admin.ch und www.sbfi.admin.ch.
Forschungsinstitutionen

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
Nach Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung von Forschung und Innovation (FIFG) kann der
Bund Beiträge an nichtkommerzielle, rechtlich selbständige Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung entrichten. Hauptziel des nach Artikel 15 des
FIFG geregelten Förderinstruments ist die Bereitstellung einer Forschungsbasis von hoher Qualität in sehr
spezifischen Fachbereichen. Die geförderten Einrichtungen leisten einen Beitrag zur Generierung von wissenschaftlichem Mehrwert in den betroffenen Fachbereichen und ergänzen die Forschungsaktivitäten der
Hochschulen und des ETH-Bereichs. Öffentliche Körperschaften und private Einheiten beteiligen sich an
der Basisfinanzierung, während die Unterstützung
nach Artikel 15 subsidiären Charakter hat. Die geförderten Institutionen können sein:
 Forschungsinfrastrukturen, die wissenschaftliche
Hilfsdienste im Bereich der wissenschaftlichen und
technischen Information und Dokumentation anbieten,
 Forschungsinstitutionen oder
 Technologiekompetenzzentren, die mit Hochschulen und der Wirtschaft auf einer nichtkommerziellen
Basis zusammenarbeiten.
In der Periode 2013–2016 unterstützt das SBFI folgende Institutionen im Bereich der Gesundheitsforschung mit einem Beitragsvolumen von total CHF 136
Mio.
Biotechnologie Institut Thurgau (BITg), Kreuzlingen
Institute of Oncology Research (IOR), Bellinzona
Istituto di Ricerca in Biomedicina (IRB), Bellinzona
Institut de Recherche en Ophtalmologie (IRO), Sion
Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für klinische
Krebsforschung (SAKK), Bern
Schweizerische Pädiatrische Onkologie Gruppe
(SPOG), Bern
Swiss Centre for Applied Human Toxicology
(SCAHT), Basel, Genf, Lausanne
Schweizerisches Institut für Allergie- und Asthmaforschung (SIAF), Davos
Schweizer Paraplegiker-Forschung (SPF), Nottwil
Swiss Vaccine Research Institute (SVRI), Lausanne
Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut
(Swiss TPH), Basel
Technologiekompetenzzentren
 Campus Biotech, Genf
Die in der Periode 2017-2020 unterstützten Institutionen sind auf den Internetseiten des SBFI aufgeführt.16
Der Tabakpräventionsfonds (TPF)
Der TPF ist administrativ dem Bundesamt für Gesundheit angegliedert. Er wird seit 2004 durch eine Fachstelle betrieben und verwaltet. Die gesetzlichen
Grundlagen finden sich im Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung sowie in den Ausführungsbestimmungen der Verordnung über den TPF. Der TPF wird finanziert durch eine Abgabe von 0.13 Rappen pro verkaufte Zigarette in der Schweiz (2.6 Rappen pro
Schachtel). Beim aktuellen Tabakkonsum belaufen
sich die Einnahmen auf rund CHF 13 Mio. pro Jahr.
Der TPF finanziert Präventionsmassnahmen, die den
Einstieg in den Tabakkonsum verhindern, den Ausstieg fördern oder die Bevölkerung vor Passivrauch
schützen. Er fördert ausserdem die Forschung. Gestützt auf seine strategischen Grundlagen sind rund 5
Prozent der Gelder des TPF für Forschungsprojekte
vorgesehen.
Forschungsinfrastrukturen
 Swiss Institute of Bioinformatics (SIB), Lausanne
16
http://www.sbfi.admin.ch/themen/01367/01679/index.html
36 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Der TPF finanziert gezielt Forschungsprojekte, die für
die nationale Tabakpräventionsstrategie von hoher
strategischer Bedeutung sind und/oder für die Tabakpräventionspraxis konkrete und relevante Forschungsfragen bearbeiten.
Weitere Informationen zum TPF sowie detaillierte Informationen zu allen vom TPF finanziell unterstützten
Projekten sind auf der Webseite des TPF in der Rubrik
Projektdatenbank zu finden.
Siehe www.tabak-praevention.ch.
Private Organisationen ohne
Erwerbszweck
Private Organisationen ohne Erwerbszweck sind sowohl als Forschende als auch Finanzierende in der
Gesundheitsforschung aktiv.
Verschiedenste Forschungsinstitute sind als private
Organisationen ohne Erwerbszweck oder als Stiftung
organisiert. Diese Institute arbeiten in der Regel unabhängig, sind aber häufig Auftragnehmer des BAG im
Rahmen von Ressortforschungsmandaten. Beispiele
sind Sucht Schweiz (www.suchtschweiz.ch), das
Schweizerische Tropen- und Public Health-Institut
(SwissTPH, www.swisstph.ch), das Institut für Suchtund Gesundheitsforschung (www.suchtforschung.ch),
Nationales Institut für Krebsepidemiologie und -registrierung (NICER, www.nicer.org) oder die Stiftung
Krebsforschung Schweiz (www.krebsforschung.ch).
Häufig bestehen enge Verbindungen mit den universitären Hochschulen. Das Schweizerische Forum für
Migrations- und Bevölkerungsstudien (SFM, www.migration-population.ch) ist beispielweise ein Institut der
Universität Neuenburg. Ein Teil dieser Institute wird
über Art. 16 des Bundesgesetzes über die Forschungs- und Innovationsförderung (FIFG) unterstützt.
Privatrechtliche Stiftungen betätigen sich in erheblichem Mass als Forschungsförderer. Zahlen sind jedoch keine bekannt. Gerade beim Fundraising von universitären Hochschulen werden gezielt Stiftungen angegangen.
Als Ausgangspunkt für die Suche nach Stiftungen können das Eidgenössische Stiftungsverzeichnis 17 oder
der zentrale Firmenindex des Handelsregisters (Zefix,
www.zefix.ch) dienen.
17
http://www.edi.admin.ch/esv/00475/00698/index.html
Internationale Zusammenarbeit
Internationale Zusammenarbeit ist in vielen Bereichen
der Gesundheitsforschung unabdingbar: Epidemien
und Pandemien halten sich nicht an Landesgrenzen.
Probleme wie Übergewicht oder Drogen sind in vielen
Ländern ein Thema und trotz grosser Unterschiede in
den nationalen Gesundheitsversorgungssystemen
können die einzelnen Länder voneinander lernen
(«Good Practices»).
In den verschiedenen Unterthemen der Gesundheitsforschung (vom Strahlenschutz über Lebensmittelsicherheit bis zur psychischen Gesundheit oder
HIV/Aids) bestehen zahlreiche internationale Gremien,
Initiativen und Kooperationen (vgl. dazu beispielsweise die Informationen pro Thema im «Katalog der
Ressortforschungsthemen im BAG»). Bei vielen spielt
die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine wichtige
koordinierende Rolle, die je nach Thema sehr unterschiedlich sein kann (vom reinen Ideenlieferanten über
Normensetzung bis zur Federführung in Krisen).
Für die Schweiz von höchster Wichtigkeit sind die Verbindungen zur Forschung im europäischen Raum.
Darüber hinaus liefert die internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wichtige
neue Impulse für die Gestaltung des Gesundheitssystems der Schweiz.
Forschungszusammenarbeit und -förderung auf
europäischer Ebene
Im europäischen Raum gibt es etliche forschungspolitische Initiativen, sowohl von der Europäischen Kommission direkt verwaltete, als auch davon unabhängige, zwischenstaatliche. Zentrale Initiative der EU
selbst und die Hauptinstrumente zur Umsetzung ihrer
gemeinschaftlichen Wissenschafts- und Innovationspolitik sind die Rahmenprogramme für Forschung und
technologische Entwicklung, kurz Forschungsrahmenprogramme (FRP). Die aktuelle, achte Generation
nennt sich «Horizon 2020 – das Rahmenprogramm der
EU für Forschung und Innovation»18 (2014–2020) und
wird von Brüssel aus verwaltet. Schweizer Forschende
beteiligen sich seit 1987 erfolgreich an den FRP. Die
Anzahl Schweizer Projektteilnehmer sowie die geflossenen Fördermittel stiegen über die verschiedenen
FRP hinweg stetig an. Im siebten FRP waren EUR 6.1
Mrd. für die Gesundheitsforschung eingeplant. Ein viel
18
http://ec.europa.eu/programmes/horizon2020/
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
37
beachtetes und durch das FRP7 finanziertes Projekt
mit Schweizer Beteiligung ist das «Human Brain Project»19.
Horizon 2020 und Gesundheitsforschung
Horizon 2020 beruht auf drei Schwerpunkten (auch
Pfeiler genannt) «Wissenschaftsexzellenz», «Führende Rolle der Industrie» sowie «Gesellschaftliche
Herausforderungen».
Die Gesundheitsforschung ist als sogenanntes
Aktionsfeld «Gesundheit, demographischer Wandel
und Wohlergehen» im dritten Schwerpunkt «Gesellschaftliche Herausforderungen» angesiedelt.20 Der
Fokus liegt einerseits auf dem demographischen Wandel und der Unterstützung älterer Menschen, andererseits auf der Entwicklung von neuen, sichereren und
effektiveren Behandlungsmethoden. Die Forschung
soll zudem zur Nachhaltigkeit des Gesundheitssystems beitragen. Es wurde hierzu ein Budget von knapp
EUR 7.5 Mrd. bzw. 9.7 Prozent des Gesamtbudgets
von Horizon 2020 zugeteilt.
Ziel ist die Umsetzung der Forschungsergebnisse in
die Praxis der Gesundheitsversorgung. Zu Beginn des
Programms liegt der Schwerpunkt auf der Personalisierung der Medizin, u. a. auf der Erschliessung der
Mechanismen der Erhaltung bzw. Entstehung von Gesundheit und Krankheiten.
Neben der Förderung von Projekten unterstützt Horizon 2020 zusätzlich Instrumente und Initiativen zur Zusammenarbeit und Abstimmung von Forschungsagenden. In den Forschungsbereichen zu Krebs oder neurodegenerativen Krankheiten nehmen Schweizer Forschende an mehreren sogenannten Koordinationsaktivitäten teil: an der European Innovation Partnership on
Active and Healthy Ageing, der Joint Programming Initiative «More Years, Better Lives – the Challenges and
Opportunities of Demographic Change», der Joint Programming Initiative on Antimicrobial Resistance
(Schweizer Vertreter in den Steuerungsgremien) oder
am Joint Programme on Neurodegenerative Diseases
Research (Schweizer Mitglied im Management Board).
Im Weiteren werden Initiativen gefördert, die Industrie
und Hochschulen als Partner in Projekten vereinen,
wie die Innovative Medicines Initiative (Schweizer Experte im Scientific Committee) oder das Active and Assisted Living Programme. Nicht zuletzt sollen auch
KMU aus dem Bereich Diagnostik unterstützt werden.
19
https://www.humanbrainproject.eu/
http://ec.europa.eu/programmes/horizon2020/en/h2020-section/health-demographicchange-and-wellbeing
20
38 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Aktuelle und zukünftige Teilnahme der Schweiz
Von Ende 2014 bis Ende 2016 nimmt die Schweiz als
teilassoziierter Staat an Horizon 2020 teil. In jenen Bereichen, die nicht eingeschlossen sind, hat die
Schweiz den Status eines Drittstaates. 21 Dies bedeutet, dass sich Schweizer Forschende zwar an den Projekten beteiligen können, jedoch keinen Zugang zu
den Fördermitteln der EU haben. Die Schweiz finanziert Forschende in diesen Fällen direkt. Dies betrifft
auch den dritten Schwerpunkt und somit den grössten
Teil der Gesundheitsforschung. Die Form der Schweizer Beteiligung an Horizon 2020 ab 2017 ist zum Zeitpunkt der Publikation dieses Konzepts noch unklar.
Für den Entscheid (Vollassoziierung oder Status als
Drittstaat) werden die übergeordneten politischen Entwicklungen massgebend sein.
Koordination der Teilnahme in der Schweiz
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) nimmt die Vertretung der Schweiz in
den europäischen Programmkomitees (im Beobachterstatus) wahr, jedoch nur in den Bereichen von Horizon 2020, an welche die Schweiz assoziiert ist. In diesen Gremien werden die Arbeitsprogramme und Ausschreibungen diskutiert sowie die Evaluationsverfahren der FRP überwacht. Da die Schweiz derzeit lediglich als Drittstaat am Gesundheitsprogramm teilnehmen kann, sind die Schweizer Delegierten nicht zum
Programmkomitee zugelassen. Zur operativen Unterstützung und Beratung von Schweizer Forschenden
hat das SBFI das Informationsnetz Euresearch mandatiert.
Siehe www.euresearch.ch.
EU-Gesundheitsprogramm
Die engere Zusammenarbeit mit der EU bzw. der Abschluss und die Umsetzung eines Gesundheitsabkommens ist eine der Massnahmen der Schweizerischen
gesundheitspolitischen Strategie Gesundheit2020.
Dadurch soll das Gesundheitsschutzniveau in der
Schweiz erhalten bzw. erhöht werden. Teil dieses Abkommens ist die Teilnahme am dritten EU-Gesundheitsprogramm (EU Health Programm 2014-202022).
Dieses ist das wichtigste Instrument der Europäischen
Kommission zur Umsetzung der EU-Gesundheitsstrategie und funktioniert unabhängig von Horizon 2020.
21
vgl. auch Grafik «Switzerland‘s participation in Horizon 2020» unter:
http://www.sbfi.admin.ch/h2020/02455/index.html
22
http://ec.europa.eu/health/programme/policy/index_de.htm
Das Gesamtbudget beläuft sich auf EUR 449 Mio. Unter anderem hat es zum Ziel, die Innovation im Gesundheitsbereich zu fördern. Der Fokus liegt auf der
angewandten Forschung. Dabei stehen die Bereiche
Qualitätssicherung und Patientensicherheit im Vordergrund. Der Zeitpunkt des Abschlusses des Abkommens steht noch nicht fest (Stand Mitte 2015). Die
Schweiz konnte sich bisher nur als assoziierte Teilnehmerin an vereinzelten Projekten (z. B. im Bereich seltene Krankheiten oder Health Technology Assessment) beteiligen, die durch das zweite Gesundheitsprogramm (2008–2013) unterstützt wurden, ohne jedoch am Gesundheitsprogramm beteiligt zu sein.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Die OECD ist eine internationale Organisation, in der
die Regierungen von über 30 Industrienationen zusammenarbeiten. Sie hat zum Ziel, die mit der Globalisierung der Weltwirtschaft verbundenen Herausforderungen im Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt- und Governance-Bereich anzugehen und die daraus erwachsenden Chancen zu nutzen. Die Organisation bietet den
Mitgliedstaaten einen Rahmen, nach Lösungsansätzen für gemeinsame Probleme zu suchen und die nationalen Politiken zu koordinieren. Die OECD unterstützt die Regierungen bei der Förderung von Wohlstand und bei der Bekämpfung von Armut durch wirtschaftliches Wachstum, finanzielle Stabilität, Handel
und Investitionen, Technologie, Innovation und Entwicklungszusammenarbeit.
Leistung der Gesundheitssysteme der OECD-Länder.24
Auf Wunsch der Schweiz hat die OECD 2006 in Zusammenarbeit mit der WHO einen Bericht zum
Schweizer Gesundheitssystem veröffentlicht, der eine
Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung des Systems beinhaltet. Er gehört zu einer Reihe von Länderberichten (Korea, Mexiko, Finnland, Türkei, Russland).
Eine Aktualisierung dieses Berichts wurde 2011 veröffentlicht, wobei der Schwerpunkt auf der Krankenversicherung, dem Gesundheitspersonal und der allgemeinen Governance im Gesundheitssystem lag.25
Siehe
 Gesundheitsseiten OECD: www.oecd.org/health,
 Broschüre zu den Arbeiten der OECD im Gesundheitsbereich (2013–2014):
www.oecd.org/health/Health-Brochure.pdf,
 Liste der OECD-Gesundheitspublikationen:
www.oecd.org/els/health-systems/health-publications.htm.
Im Rahmen des OECD-Programmes zu Umwelt, Gesundheit und Sicherheit werden Grundlagen und
Richtlinien zur Durchführung von Tests mit Chemikalien, Pestiziden und Nanomaterialien erarbeitet. Im
Chemikalien-Beurteilungsprogramm der OECD werden hunderte von Chemikalien (Alt- und Neustoffe) gemeinsam von Experten der OECD-Mitgliedsländer mit
Beteiligung von Vertretungen der Industrie auf ihre Gefährlichkeit hin beurteilt. Die Ergebnisberichte werden
von der OECD veröffentlicht.
Die Aufgabe der OECD im Gesundheitsbereich ist,
Analysten und politische Entscheidungsträger zu beraten sowie öffentliche und private Akteure über die Optionen zu informieren, mit denen die wachsende Nachfrage nach qualitativ guten Gesundheitsleistungen bei
gleichzeitiger Einhaltung der Budgetvorgaben befriedigt werden kann. Die OECD erarbeitet zuverlässige
Grundlagen, um die Leistung der Gesundheitssysteme
zu vergleichen und den Ländern zu helfen, ihre Politik
in verschiedenen Bereichen wie Prävention, Versorgungsqualität oder Gesundheitsausgaben zu überprüfen und zu verbessern.
Die Gesundheitsstatistiken der OECD (OECD Health
Statistics) sind die ergiebigste Quelle, um die Gesundheitssysteme der OECD-Länder miteinander zu vergleichen. 23 Die Gesundheitsübersicht «Health at a
Glance» präsentiert die neusten vergleichbaren Daten
zu verschiedenen Aspekten in Zusammenhang mit der
Siehe
 Seiten zu den Themen Chemikaliensicherheit und
biologische Sicherheit:
http://www.oecd.org/env/ehs/
23
25
24
http://www.oecd.org/els/health-systems/health-data.htm
http://www.oecd.org/health/health-at-a-glance-europe-23056088.htm
http://www.oecd.org/switzerland/oecdreviewsofhealthsystems-switzerland.htm
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
39
7. Qualitätssicherung
Der Nutzen und die Nützlichkeit von Forschungsresultaten hängen von einer Reihe von Faktoren ab, die mit
Qualitätsfragen in Zusammenhang gebracht werden
können. Nachfolgend wird kurz aufgezeigt, wie im BAG
Qualität sichergestellt wird, um in der Folge die Wirkung der Forschung zu erhöhen.
Die Richtlinien der Qualitätssicherung in der Ressortforschung des Bundes sind für das BAG wegleitend.
Siehe www.bag.admin.ch/forschung.
Abb. 7.1
Ein kompetentes Forschungsmanagement, eine transparente
Berichterstattung sowie der
verhältnismässige Einsatz von
Evaluation tragen dazu bei, die
Wirkung der Forschung zu
optimieren.
Der Projektzyklus im Forschungsmanagement BAG
Forschungsbedarf
Daten und Evidenz
Wissensziele
Evaluation
Analyse
des Wissensstandes
Wissensbewahrung
Wissenserwerb,
Wissensgenerierung
Wissenssynthese,
Wissensentwicklung
Wissensnutzung
Umsetzung
in die Praxis
Nutzung des
Forschungswissens in Politik, Öffentlichkeit und Gesundheitsversorgung wird
durch Interaktion und Kommunikation in
«Communities
of Practice»
gefördert.
Wissensverteilung
Organisationales Wissensverständnis
Die Ziele und Werte, die das BAG in Bezug auf die
Wissensarbeit festlegt, bestimmen die Qualitätsstandards, nach denen die Schritte des Projektzyklus vollzogen werden.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG). In Anlehnung an: Probst, G. et al. (Hrsg.) (2006), Wissen managen. Wie Unternehmen ihre wertvollste Ressource optimal nutzen.
Gabler, Wiesbaden
40 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Das Forschungsmanagement ist nach
den Prinzipien partnerschaftlicher
Wissensarbeit ausgerichtet und folgt
einem definierten Projektzyklus.
Das Forschungsmanagement beinhaltet die strategische Planung der Forschungsvorhaben, die korrekte
Einhaltung der Vergaberegeln von externen Mandaten, kompetente Forschungsbegleitung, vollständige
Projektinformationen in ARAMIS (Forschungsdatenbank des Bundes) sowie die Veröffentlichung der Forschungsresultate. 26
Das BAG arbeitet auch in der Wissensbeschaffung
und -nutzung mit seinen Partnern zusammen. In der
Regel findet diese Zusammenarbeit in Form von Projekten statt. Dabei orientieren sich die BAG-Mitarbeitenden an einem Projektzyklus, der sich in acht Phasen unterteilt (vgl. Abbildung 7.1).
Kriterien der BAG-internen Qualitätssicherungsmassnahmen in der
Ressortforschung
Das BAG wendet folgende Kriterien bei der Qualitätssicherung seiner Ressortforschung an:
Zweckmässigkeit
Forschungsaktivitäten erzeugen Wissen, das im Zusammenhang steht mit politischen und/oder strategischen Zielsetzungen.
Wirksamkeit
Forschung muss die politischen Prozesse des Bundes
unterstützen und dem Bedarf der Verwaltung entsprechen. Zu diesem Zweck muss die Forschung die wissenschaftlichen und ethischen Standards von Qualitätsforschung erfüllen.
Wirtschaftlichkeit
Die für die Forschungstätigkeiten notwendigen Mittel
werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie bedarfsgerecht, zweckmässig und kostenbewusst verwendet werden.
Rechtzeitigkeit
Das durch Ressortforschung gewonnene Wissen muss
zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden, damit Entscheidungsträgerinnen und -träger im Moment ihrer
Entschlussfassung über die grösstmögliche Evidenz in
Bezug auf einen Sachverhalt verfügen.
Grundsätzliche Anwendung bestehender Qualitätsstandards
Nutzbarmachung von Wissen
Bei der Ressortforschung werden die Empfehlungen
und Standards des Schweizerischen Nationalfonds,
der Schweizerischen Akademien der Wissenschaften,
der Schweizerischen Evaluationsgesellschaft sowie
der Ethikkommissionen als massgebende Referenzpunkte in Qualitätsfragen berücksichtigt (s. FIFG Art. 6
Abs. 1; Verordnung zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz V-FIFG Art. 25 Abs. 1, SR 420.11).
Rechtmässigkeit
Ressortforschung verlangt nach angemessener Verbreitung der Resultate sowie Diskussion und Umsetzung des erworbenen Wissens. Die Formen der Verbreitung und Diskussion können je nach Zielgruppe
variieren, zum Beispiel wissenschaftliche Publikationen, Experten-Hearings, Vorträge bei Forschungskommissionen, Sitzungen und Workshops mit Praxisvertretenden, Pressekonferenzen und -mitteilungen.
Diese Formen der Verbreitung richten sich sowohl an
Kreise innerhalb als auch ausserhalb der Bundesverwaltung.
Die Forschungstätigkeiten im öffentlichen Sektor basieren auf einer gesetzlichen Grundlage.
26
http://www.aramis.admin.ch
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
41
Transparenz der Forschung
Gendergerechtigkeit
Forschungsresultate der Bundesämter sind öffentlich
zugänglich. ARAMIS ist die Forschungsdatenbank des
Bundes. Sie enthält Details zu Forschung, Evaluation
und anderen auf die Forschung bezogenen Projekten,
die von der Bundesverwaltung direkt oder indirekt finanziert und durchgeführt werden. Die Datenbank wird
regelmässig aktualisiert.
Siehe www.aramis.admin.ch.
Forschungsthematisch relevante Variablen müssen
konsequent nach Geschlecht analysiert werden. Geschlechterfragen müssen in allen Phasen des Forschungsprozesses angemessen berücksichtigt werden, insbesondere in den theoretischen Konzepten
und Begriffen, dem Forschungsdesign, den Forschungsmethoden, der Dateninterpretation, den
Schlussfolgerungen und der Sprache. Damit werden
geschlechtsbezogene Verzerrungseffekte vermieden.
Reporting
Dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) werden regelmässig Berichte über die
Ressortforschungstätigkeiten im Bereich Gesundheit
vorgelegt. Die Berichte enthalten Daten zu Forschungsausgaben und zur Anzahl des beteiligten Personals sowie Faktenblätter zu ausgewählten Forschungsprojekten.
Ethik
Die ethischen Grundsätze der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW)
dienen als generelle Richtlinien für Forschende wie
auch für finanzierende Organisationen. Zusätzlich gibt
es nationale und kantonale Ethikkommissionen, die für
die Genehmigung und Überwachung spezifischer Forschungsprojekte zuständig sind.
Durchführbarkeit, Korrektheit, Genauigkeit und
Nützlichkeit
In Bezug auf die Durchführung von Evaluationsstudien
gelten die Qualitätsstandards der Schweizerischen
Evaluationsgesellschaft (SEVAL). Die Kriterien Durchführbarkeit (Machbarkeit), Korrektheit, Genauigkeit sowie Nützlichkeit sind selbstverständlich auch für die
Ressortforschung relevant.
42 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Anhang A1: Definition der Forschung der
Bundesverwaltung (Ressortforschung)
Die von der Bundesverwaltung initiierte bzw. unterstützte Forschung wird gemeinhin als Ressortforschung bezeichnet. Es handelt sich dabei um Forschung, deren Ergebnisse von der Bundesverwaltung
resp. der Bundespolitik für die Erfüllung ihrer Aufgaben
benötigt werden oder im öffentlichen Interesse liegen.
Die Ressortforschung liegt damit an der Schnittstelle
zwischen der wissenschaftlichen Forschung und der
Politik bzw. Praxis. Es handelt sich sowohl um «Forschung in der Politik», welche die wissenschaftliche
und technische Dimension in die politische Diskussion
einbringt, als auch um «Forschung für die Politik», welche die Grundlagen für die Formulierung der Ziele in
den Politikbereichen bereitstellt. Sie wird legitimiert
durch das Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG; SR 420.1), welches als Rahmengesetz für
die Ressortforschung dient, sowie durch spezialgesetzlichen Bestimmungen. Sie steht im Einklang mit
den Strategien der Bundesstellen und kann folgende
Massnahmen umfassen:
 den Betrieb bundeseigener Forschungsanstalten
(Forschung intra-muros);
 Beiträge an Hochschulforschungsstätten für die
Durchführung von Forschungsprojekten und -programmen;
 die Durchführung eigener Forschungsprogramme,
namentlich in Zusammenarbeit mit Hochschulforschungsstätten,
Forschungsförderungsinstitutionen wie dem Schweizerischen Nationalfonds
(SNF), der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) oder weiteren Förderorganisationen;
 Beiträge von Bundesstellen an internationale Institutionen und Organisationen für Forschungsprojekte oder -programme;
 die Erteilung von Forschungsaufträgen (Auftragsforschung).
Die Hauptverantwortung für die Ressortforschung liegt
bei den einzelnen Bundesstellen.
27
Abgrenzung der Ressortforschung von verwandten Aktivitäten
Nicht zur Ressortforschung gehören die Ausgaben der
vom Bund finanzierten Hochschulen und Forschungsanstalten des Hochschulbereichs, Beiträge (Subventionen) des Bundes an den SNF, die KTI und an wissenschaftliche Institutionen gemäss FIFG (Akademien, Forschungsinfrastrukturen, Technologiekompetenzzentren etc.) sowie Beiträge an internationale wissenschaftliche Institutionen und Organisationen zur
Strukturfinanzierung.
Beratungsleistungen, Datensammlung/Analysen, statistische Auswertungen und Monitoring, bei welchen
kein neues Wissen erzeugt wird und die daher keinen
wissenschaftlichen Forschungsanteil enthalten, sind in
der Regel keine Ressortforschung. Erfolgen diese Aktivitäten jedoch ausschliesslich oder primär im Rahmen eines Forschungsprojektes, müssen sie der Ressortforschung angerechnet werden. 27 Bei entsprechenden Tätigkeiten ausserhalb eines Forschungsprojekts ist die fallweise Prüfung des Forschungsanteils
(z. B. Entwicklung neuer Methoden) im Hinblick auf die
Zuordnung zur Ressortforschung angezeigt.
vgl. Frascati Manual, OECD, 2002
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
43
Anhang A2: Gesetzliche Grundlagen
Einleitung
Im Folgenden sind allgemein- und spezialgesetzliche
Grundlagen im Bereich Forschung und Evaluation aufgeführt, die für die Arbeiten/Tätigkeiten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) relevant sind.
Das Engagement des Bundes in der Forschung und
Forschungsförderung wird in der Bundesverfassung
vom 18. April 1999 (BV, SR 101) geregelt. Gemäss Art.
64 BV hat der Bund die Aufgabe, die wissenschaftliche
Forschung und die Innovation zu fördern. Dem Bund
wird ferner die Kompetenz übertragen, Forschungsstätten zu errichten, zu übernehmen oder zu betreiben.
Die Forschungsaktivitäten der Bundesverwaltung werden im Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz
vom 14. Dezember 2012 (FIFG, SR 420.1) präzisiert:
Die Bundesverwaltung ist ein Forschungsorgan, soweit sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben Ressortforschung betreibt oder Aufgaben der Forschungs- und
Innovationsförderung wahrnimmt (Art. 4, Bst. d). Ressortforschung ist Forschung, die von der Bundesverwaltung initiiert wird, weil diese die Resultate dieser
Forschung zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt (Art.
16).
Neben der übergeordneten Verankerung im FIFG
stützt sich die Forschung der Bundesverwaltung auf
spezialgesetzliche Bestimmungen. In diesen werden
direkte Forschungsaufträge oder Finanzierungsverpflichtungen durch den Bund vorgegeben, bzw. direkte
Evaluations-, Erhebungs- oder Prüfungsaufträge formuliert, die entsprechende wissenschaftliche Arbeiten
voraussetzen.
Die Organisationsverordnung für das EDI vom 28. Juni
2000 (OV-EDI, SR 172.212.1) sieht in Art. 9 Abs. 3 lit.
b vor, dass das BAG die Forschung auf dem Gebiet
der Gesundheit steuert. Auch die in dieser Verordnung
aufgeführten Ziele des BAG sowie seine diesbezüglichen Funktionen beinhalten implizit, dass das BAG für
die Erfüllung seiner Aufgaben allenfalls Forschung betreiben bzw. Forschungsaufträge mandatieren kann.
28
https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrecht/systematische-sammlung.html
44 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Es gibt Themenbereiche (z. B. Heilmittel), die keine
explizite spezialgesetzliche Grundlage für die Ressortforschung des Bundes besitzen. Diese Bereiche stützen sich auf allgemeingesetzliche Grundlagen.
Alle geltenden gesetzlichen Grundlagen sind in der
Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR)
unter ihrer SR-Nummer zu finden. 28
Artikel der Bundesverfassung
Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV, SR 101) –
Forschungsartikel
Art. 64 Forschung
1
Der Bund fördert die wissenschaftliche Forschung.
2
Er kann die Förderung insbesondere davon abhängig machen, dass die Koordination sichergestellt ist.
3
Er kann Forschungsstätten errichten, übernehmen oder betreiben.
Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV, SR 101) –
Wirksamkeitsüberprüfung (Evaluation)
Art. 170 Überprüfung der Wirksamkeit
Die Bundesversammlung sorgt dafür, dass die Massnahmen
des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV, SR 101) –
Statistikartikel
Art. 65 Statistik
1
Der Bund erhebt die notwendigen statistischen Daten über
den Zustand und die Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft, Raum und Umwelt in der Schweiz.
2
Er kann Vorschriften über die Harmonisierung und Führung
amtlicher Register erlassen, um den Erhebungsaufwand möglichst gering zu halten.
Allgemeingesetzliche Grundlagen
Entscheide des Bundesrats vom 3. November 2004 zur
Verstärkung der Wirksamkeitsüberprüfungen bei Bundesrat und Bundesverwaltung, BRB IDEKOWI30
Der Bundesrat hat am 3. November 2004 verschiedene Massnahmen
beschlossen, mit denen die Tätigkeiten des Bundes besser auf ihre
Wirksamkeit überprüft werden. Er will damit die Wirkungsorientierung
in der Bundesverwaltung verstärken, die Transparenz entsprechender
Überprüfungen und deren Qualität verbessern sowie die Wirtschaftlichkeit stärker gewichten.
Organisationsverordnung vom 28. Juni 2000 für das
Eidgenössische Departement des Innern (OV-EDI, SR
172.212.1) – Ziele des BAG
Art. 9 Bundesamt für Gesundheit
2
Das BAG verfolgt insbesondere folgende Ziele:
a. die Gesundheit im Sinne eines umfassenden körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens schützen
und fördern;
b. neue Bedrohungen für die Gesundheit früh erkennen
und zur wirksamen Bewältigung von Krisen jederzeit bereit sein;
c. die Bevölkerung und die im Gesundheitsbereich tätigen
Kreise mit den nötigen Informationen über Fragen der
Gesundheit und der gesundheitlichen Entwicklung versorgen;
d. die Konsumentinnen und Konsumenten in seinem Tätigkeitsbereich vor Täuschung schützen;
e. die soziale Sicherheit gegenüber den Folgen von Krankheit und Unfall gewährleisten und nachhaltig weiterentwickeln;
f. den Zugang der gesamten Bevölkerung zu einer umfassenden medizinischen Betreuung und einer qualitativ
guten Pflege bei weiterhin tragbaren Gesundheitskosten
sicherstellen.
Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und
der Innovation vom 14. Dezember 2012 (Forschungsund Innovationsförderungsgesetz, FIFG, SR 420.1)
Art. 3 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für die Forschungsorgane, soweit sie für
Forschung und Innovation Bundesmittel verwenden.
Art. 4 Forschungsorgane
Forschungsorgane nach diesem Gesetz sind:
d. die Bundesverwaltung, soweit sie:
1. für die Erfüllung ihrer Aufgaben Ressortforschung
betreibt, oder
2. Aufgaben der Forschungs- und Innovationsförderung wahrnimmt.
Art. 16 Ressortforschung des Bundes
1
Ressortforschung ist Forschung, die von der Bundesverwaltung initiiert wird, weil diese die Resultate dieser Forschung
zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.
Organisationsverordnung vom 28. Juni 2000 für das
Eidgenössische Departement des Innern (OV-EDI, SR
172.212.1) – Forschung
Verordnung vom 29. November 2013 zum Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung, V-FIFG, SR 420.11)
Art. 9 Bundesamt für Gesundheit
3
Zur Verfolgung dieser Ziele nimmt das BAG folgende Funktionen wahr:
b. Es steuert die Forschung auf dem Gebiet der Gesundheit, der Kranken-, Unfall- und Militärversicherung und
der Aus-, Weiter- und Fortbildung in den akademischen
Medizinalberufen.
c. Es wirkt mit bei der Steuerung von wichtigen gesundheits- und sozialpolitischen Prozessen und bei der Erarbeitung der dafür notwendigen Grundlagen.
Verordnung vom 29. November 2013 über das Informationssystem ARAMIS über Forschungs- und Innovationsprojekte des Bundes (ARAMIS-Verordnung, SR
420.171)
Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 (BStatG,
SR 431.01)
Organisationsverordnung vom 28. Juni 2000 für das
Eidgenössische Departement des Innern (OV-EDI, SR
172.212.1) – Evaluation
Verordnung vom 30. Juni 1993 über die Durchführung
von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung, SR 431.012.1)
Art. 9 Bundesamt für Gesundheit
3
Zur Verfolgung dieser Ziele nimmt das BAG folgende Funktionen wahr:
e. Es überprüft die Wirkung rechtsetzender und anderer
Massnahmen auf die Gesundheit.
Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung
und Innovation in den Jahren 2013–2016, 12.03329
29
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2012/3099.pdf
30
https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/evaluation/umsetzung.html
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
45
Spezialgesetzliche Grundlagen
eHealth
Kranken- und Unfallversicherung
Bundesgesetz vom 19. Juni 2015 über das elektronische Patientendossier (Ablauf der Referendumsfrist:
8. Oktober 2015; noch nicht in Kraft, Stand 1. September 2015), Link Bundesblatt31
Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10)
Art. 23 Statistiken
1
Das Bundesamt für Statistik erarbeitet die notwendigen statistischen Grundlagen zur Beurteilung von Funktions- und Wirkungsweise dieses Gesetzes. Es erhebt zu diesem Zweck bei
den Versicherern, den Leistungserbringern und der Bevölkerung die notwendigen Daten.
2
Die befragten natürlichen und juristischen Personen sind zur
Auskunft verpflichtet. Die Informationen sind kostenlos zur
Verfügung zu stellen.
3
Das Bearbeiten von Daten zu statistischen Zwecken erfolgt
nach dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992.
Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV, SR 832.102)
Art. 32 Wirkungsanalyse
1
Das BAG führt in Zusammenarbeit mit den Versicherern,
Leistungserbringern und Kantonen sowie Vertretern der Wissenschaft wissenschaftliche Untersuchungen über die Durchführung und die Wirkungen des Gesetzes durch.
2
Diese Untersuchungen haben den Einfluss des Gesetzes
auf die Situation und das Verhalten der Versicherten, der Leistungserbringer und der Versicherer zum Gegenstand. Insbesondere ist zu untersuchen, ob die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Grundversorgung gewährleistet ist und die sozial- und
wettbewerbspolitischen Zielsetzungen des Gesetzes erreicht
werden.
3
Das BAG kann für die Durchführung der Untersuchungen
wissenschaftliche Institute beiziehen und Expertengruppen
einsetzen.
Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA,
SR 832.112.1)
Art. 8 Wirkungsanalyse
Das BAG führt mit den Fachkreisen der Krankenversicherung
eine begleitende wissenschaftliche Untersuchung durch. Zu
untersuchen sind insbesondere die Wirkungen des Risikoausgleiches in Bezug auf die Kostenentwicklung bei den einzelnen Versicherern und in Bezug auf das Recht der Versicherten, den Versicherer zu wechseln. Das BAG bestimmt die
technischen Einzelheiten der Untersuchung. Für die Erhebungsarbeiten und die Auswertung der Ergebnisse kann es
ein wissenschaftliches Institut beiziehen.
31
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/4865.pdf
46 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Art. 18 Evaluation
1
Das Eidgenössische Departement des Innern sorgt dafür,
dass Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der
Massnahmen nach diesem Gesetz periodisch evaluiert werden.
2
Es erstattet dem Bundesrat nach Abschluss der Evaluation
Bericht über die Resultate und unterbreitet ihm Vorschläge für
das weitere Vorgehen.
Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe
Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG, SR 812.121)
Art. 3e Betäubungsmittelgestützte Behandlung
3
Für die heroingestützte Behandlung braucht es eine Bewilligung des Bundes. Der Bundesrat erlässt besondere Bestimmungen. Er sorgt insbesondere dafür, dass:
c. Durchführung und Verlauf der heroingestützten Behandlungen periodisch überprüft werden.
Art. 3f Datenbearbeitung
1
Die für den Vollzug dieses Gesetzes zuständigen Behörden
und Institutionen sind berechtigt, Personendaten, besonders
schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile zur
Überprüfung der Voraussetzungen und des Verlaufs der Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Personen zu bearbeiten.
2
Sie gewährleisten durch technische und organisatorische
Massnahmen den Schutz der Daten nach Absatz 1.
3
Der Bundesrat legt die Einzelheiten fest, insbesondere:
a. die für die Datenbearbeitung zuständigen Behörden und
Institutionen;
b. die zu bearbeitenden Daten;
c. die Datenflüsse;
d. die Zugriffsberechtigungen.
Art. 3j Forschungsförderung
Der Bund kann im Rahmen des Forschungsgesetzes vom 7.
Oktober 1983 wissenschaftliche Forschung namentlich in folgenden Bereichen fördern:
a. Wirkungsweise abhängigkeitserzeugender Stoffe;
b. Ursachen und Auswirkungen suchtbedingter Störungen;
c. präventive und therapeutische Massnahmen;
d. Verhinderung oder Verminderung suchtbedingter Störungen;
e. Wirksamkeit von Wiedereingliederungsmassnahmen.
Art. 29a
1
Das Bundesamt für Gesundheit sorgt für die wissenschaftliche Evaluation der Massnahmen nach diesem Gesetz. Es
kann die nach Artikel 3f beschafften Daten in anonymisierter
Form dem Bundesamt für Statistik zur Auswertung und Veröffentlichung übermitteln.
2
Das Eidgenössische Departement des Innern erstattet nach
Abschluss wichtiger Evaluationen dem Bundesrat und den zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung Bericht
über die Resultate und unterbreitet Vorschläge für das weitere
Vorgehen.
Art. 29c
1
Der Bundesrat bezeichnet ein nationales Referenzlabor; dieses forscht, informiert und koordiniert im analytischen, pharmazeutischen und klinisch-pharmakologischen Bereich der
Betäubungsmittel und der Stoffe nach den Artikeln 2, 3 Absatz
1 und 7 Absatz 3.
2
Der Bundesrat bezeichnet eine nationale Beobachtungsstelle zur Überwachung der Suchtproblematik. Diese sammelt,
analysiert und interpretiert statistische Daten. Sie arbeitet mit
den Kantonen und den internationalen Organisationen zusammen.
3
Der Bund kann Dritte mit einzelnen Aufgaben zur Erforschung, Information und Koordination und zur Überwachung
der Suchtproblematik nach den Absätzen 1 und 2 betrauen.
Art. 29e
1
Die Kantonsregierungen berichten dem Bundesrat regelmässig über die Ausführung des Gesetzes und die dabei gemachten Beobachtungen und stellen die benötigten Daten (Art. 29c
Abs. 2) zur Verfügung.
2
Die Kantone haben dem Bundesamt für Polizei gemäss den
Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1994
über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes über jede
wegen Widerhandlung gegen dieses Gesetz eingeleitete
Strafverfolgung rechtzeitig Mitteilung zu machen. Die entsprechenden Informationen werden grundsätzlich auf dem elektronischen Weg übermittelt oder direkt in die Datenverarbeitungssysteme des Bundesamtes für Polizei eingegeben. Der
Bundesrat regelt die Einzelheiten.
Verordnung vom 25. Mai 2011 über Betäubungsmittelsucht und andere suchtbedingte Störungen (Betäubungsmittelsuchtverordnung, BetmSV, SR 812.121.6)
Art. 31 Empfehlungen zur Qualitätssicherung
Das BAG erarbeitet namentlich mit Behörden und Fachorganisationen Empfehlungen zur Qualitätssicherung in den Bereichen Prävention, Therapie und Schadenminderung. Es berücksichtigt dabei Ergebnisse und Empfehlungen aus Forschung und Praxis.
Humanforschung
Bundesgesetz vom 30. September 2011 über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG,
SR 810.30)
Art. 61 Evaluation
1
Das BAG sorgt für die Überprüfung der Wirksamkeit dieses
Gesetzes.
32
2
Das Eidgenössische Departement des Innern erstattet dem
Bundesrat Bericht über die Ergebnisse der Evaluation und
unterbreitet Vorschläge für das weitere Vorgehen.
Stammzellen
Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsgesetz, StFG, SR 810.31)
Art. 23 Evaluation
1
Das Bundesamt sorgt für die Evaluation der Wirksamkeit dieses Gesetzes.
2
Das Eidgenössische Departement des Innern erstattet dem
Bundesrat nach Abschluss der Evaluation, spätestens aber
fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes Bericht und
unterbreitet Vorschläge für das weitere Vorgehen.
Transplantation
Bundesgesetz vom 8. Oktober 2004 über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz, SR 810.21)
Art. 55 Evaluation
1
Das Bundesamt sorgt für wissenschaftliche Evaluationen
über den Vollzug und die Wirkungen dieses Gesetzes.
2
Diese Evaluationen haben namentlich zum Gegenstand:
a. den Einfluss des Gesetzes auf die Situation, die Einstellung und das Verhalten der Bevölkerung sowie des medizinischen Personals;
b. die Praxis der Zuteilung von Organen, die Qualität der
Transplantationen und die Verfügbarkeit von Organen,
Geweben und Zellen zur Transplantation.
3
Das Eidgenössische Departement des Innern erstattet nach
Abschluss von wichtigen Evaluationen dem Bundesrat Bericht
über die Resultate und unterbreitet ihm einen Vorschlag für
das weitere Vorgehen.
Fortpflanzungsmedizin – Präimplantationsdiagnostik
Entwurf Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte
Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG),
SR 810.11 – Version vom 12. Dezember 2014 (Ablauf
der Referendumsfrist: 10. Dezember 2015; noch nicht in
Kraft, Stand 10. September 2015), Link Bundesblatt32
Art. 14a (neu)
1
Das BAG sorgt dafür, dass die Auswirkungen derjenigen
Bestimmungen dieses Gesetzes, welche die Untersuchung
des Erbgutes von Embryonen in vitro und deren Auswahl betreffen, evaluiert werden.
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/6301.pdf
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
47
2
Die Evaluation betrifft insbesondere:
a. die Übereinstimmung der nach Artikel 11 Absatz 2
Buchstabe b gemeldeten Indikationen für Fortpflanzungsverfahren mit Untersuchung des Erbguts von
Embryonen zur Verhinderung der Übertragung der Veranlagung für eine schwere Krankheit einerseits mit den
Zulässigkeitsvoraussetzungen nach Artikel 5a Absatz 2
andererseits;
b. die Erhebung der Anzahl Paare und der durchgeführten
Verfahren sowie deren Resultate;
c. die Abläufe im Rahmen von Vollzug und Aufsicht;
d. die Auswirkungen auf die Gesellschaft.
3
Die Inhaberinnen und Inhaber einer Bewilligung nach Artikel
8 Absatz 1 haben dem BAG und der mit der Durchführung der
Evaluation beauftragen Person auf Verlangen die für die Evaluation notwendigen Daten in anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen.
4
Das Eidgenössische Departement des Innern erstattet dem
Bundesrat nach Abschluss der Evaluation Bericht und unterbreitet Vorschläge für das weitere Vorgehen.
Chemikalien
Bundesgesetz vom 15. Dezember 2000 über den
Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
(Chemikaliengesetz, ChemG, SR 813.1)
Art. 37 Grundlagenbeschaffung, Forschung
1
Der Bund beschafft die für die Anwendung dieses Gesetzes
erforderlichen wissenschaftlichen Grundlagen.
2
Er kann Erhebungen selber oder in Zusammenarbeit mit den
Kantonen, mit geeigneten Institutionen oder Fachleuten
durchführen.
3
Er kann im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit
Untersuchungen von Stoffen und Zubereitungen ganz oder
teilweise finanzieren.
4
Er fördert die wissenschaftliche Lehre und Forschung über
gefährliche Eigenschaften von Stoffen und Zubereitungen.
Strahlenschutz – Ionisierende Strahlung
Strahlenschutzgesetz vom 22. März 1991 (StSG, SR
814.50)
Art. 5 Forschung, Entwicklung, Ausbildung
1
Der Bund fördert die wissenschaftliche Forschung über
Strahlenwirkungen und Strahlenschutz sowie die Ausbildung
auf dem Gebiet des Strahlenschutzes.
2
Er kann:
a. Entwicklungsarbeiten auf diesen Gebieten fördern;
b. Fachleute ausbilden;
c. sich an Unternehmen beteiligen, die der Forschung oder
Ausbildung dienen.
48 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 1994 (StSV,
SR 814.501)
Art. 8 Forschung
1
Die Aufsichtsbehörden können Forschungsprojekte über
Strahlenwirkungen und Strahlenschutz in Auftrag geben oder
sich an Forschungsprojekten beteiligen.
2
Das Paul Scherrer-Institut (PSI) und andere Stellen des Bundes stehen den Aufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Durchführung von Forschungsaufträgen über Strahlenwirkungen und Strahlenschutz zur Verfügung.
3
Die Aufsichtsbehörden sprechen sich untereinander ab, bevor sie einen Forschungsauftrag vergeben.
Strahlenschutz – Radon
Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 1994 (StSV,
SR 814.501)
Art. 118 Fach- und Informationsstelle Radon
2
Es nimmt dabei folgende Aufgaben wahr:
e. es evaluiert regelmässig die Auswirkungen der Massnahmen;
f. es kann Untersuchungen über die Herkunft und Wirkung
des Radons durchführen.
Strahlenschutz – Nichtionisierende Strahlung und
Schall
Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG, SR 814.01)
Art. 49 Ausbildung und Forschung
2
Er kann Forschungsarbeiten und Technologiefolgen-Abschätzungen in Auftrag geben oder unterstützen.
3
Er kann die Entwicklung von Anlagen und Verfahren fördern,
mit denen die Umweltbelastung im öffentlichen Interesse vermindert werden kann. Die Finanzhilfen dürfen in der Regel 50
Prozent der Kosten nicht überschreiten. Sie müssen bei
einer kommerziellen Verwertung der Entwicklungsergebnisse
nach Massgabe der erzielten Erträge zurückerstattet werden.
Im Rhythmus von fünf Jahren beurteilt der Bundesrat generell
die Wirkung der Förderung und erstattet den eidgenössischen
Räten über die Ergebnisse Bericht.
Übertragbare Krankheiten
Bundesgesetz vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
(Epidemiengesetz, EpG, SR 818.101)33
Verordnung vom 29. April 2015 über die Bekämpfung
übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemienverordnung, EpV, SR 818.101.1)34
Art. 21 Auswertung
1
Das BAG erfasst Meldungen zur epidemiologischen Überwachung und zu Forschungszwecken, die ihm aufgrund einer
Vereinbarung mit Ärztinnen oder Ärzten, Laboratorien, Spitälern oder anderen öffentlichen oder privaten Institutionen des
Gesundheitswesens zugestellt wurden, und wertet sie aus.
2
Es legt in der Vereinbarung fest, wie die den Meldungen zugrunde liegenden Beobachtungen zu erfassen sind. Zu diesem Zweck kann es eine Programmkommission einsetzen.
Art. 17 Nationale Referenzzentren und Bestätigungslaboratorien
Das BAG kann einzelne Laboratorien als nationale Referenzzentren oder als Bestätigungslaboratorien bezeichnen und
diese mit besonderen Untersuchungen und weiteren Sonderaufgaben betrauen.
Art. 24 Überwachung und Evaluation
1
Die zuständigen Bundesbehörden überprüfen unter Einbezug der Kantone regelmässig die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Impfmassnahmen.
2
Die zuständigen kantonalen Behörden erheben den Anteil
der geimpften Personen und berichten dem BAG regelmässig
über die Impfungsrate und über die Massnahmen, die zu deren Erhöhung getroffen wurden.
3
Das BAG verfasst regelmässig Berichte zur Überwachung
und Evaluation und veröffentlicht diese in geeigneter Form.
Art. 22 Veröffentlichung der Resultate
Das BAG stellt die Resultate der Auswertung den teilnehmenden Personen und Institutionen sowie den Kantonsärztinnen
und Kantonsärzten zur Verfügung und veröffentlicht sie nach
Bedarf.
Art. 26 Umgang mit Krankheitserregern in geschlossenen
Systemen
1
Bei Tätigkeiten mit Krankheitserregern in geschlossenen
Systemen sind sämtliche Einschliessungsmassnahmen zu
treffen, die notwendig sind, um eine Gefährdung des Menschen zu verhindern.
Art. 25 Verhütung der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit bei chirurgischen und medizinischen Eingriffen
1
Zur Verringerung des Übertragungsrisikos aller Formen der
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit müssen Spitäler und Kliniken
wiederverwendbare invasive Medizinprodukte, die in sterilem
Zustand zu verwenden sind, insbesondere chirurgische Instrumente, vor jeder Anwendung:
a. nach dem Stand der Wissenschaft und unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers dekontaminieren und desinfizieren;
Art. 23 Aufgaben der nationalen Referenzzentren
1
Die vom BAG bezeichneten nationalen Referenzzentren haben insbesondere die folgenden Aufgaben:
c. Methodenentwicklung und Forschung;
Art. 52 Abgeltungen an Laboratorien
Das BAG gewährt Abgeltungen an die als nationale Referenzzentren oder als Bestätigungslaboratorien bezeichneten Laboratorien für die Ausgaben, die ihnen im Rahmen ihrer Sonderaufgaben erwachsen.
Art. 32 Nationaler Impfplan
1
Der nationale Impfplan enthält Impfempfehlungen zum
Schutz der Gesamtbevölkerung, bestimmter Personengruppen mit einem erhöhten Infektions-, Übertragungs- oder Komplikationsrisiko sowie zum Schutz einzelner Personen.
2
Die Impfempfehlungen des nationalen Impfplans:
a. beschreiben die Impfungen und Impfschemas und enthalten Informationen zum für die Durchführung der Impfung geeigneten Alter, zur Anzahl Impfdosen, zu den
Zeitintervallen der Impfungen sowie zu Nachholimpfungen;
b. sind in verschiedene Kategorien von Impfungen unterteilt, namentlich:
1. empfohlene Basisimpfungen, die dem Schutz der individuellen und öffentlichen Gesundheit dienen,
2. empfohlene ergänzende Impfungen, die einen individuellen Schutz gegen definierte Gesundheitsrisiken bieten,
3. empfohlene Impfungen für Risikogruppen, für welche die Impfung als nutzbringend eingestuft wird.
3
Der nationale Impfplan wird regelmässig an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Anforderungen der öffentlichen
Gesundheit angepasst.
4
Er wird einmal jährlich vom BAG publiziert.
Art. 81 Evaluation
Der Bundesrat überprüft periodisch die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Massnahmen nach diesem Gesetz.
Das revidierte Epidemiengesetz definiert keine expliziten thematischen Forschungsschwerpunkte, aber es
steckt den Rahmen ab für die Erarbeitung einer Ressortforschungsstrategie. Das Gesetz fordert die Vollzugsbehörden auf, Grundlagenwissen aufzubereiten
(Art. 2 EpG), Ziele und Strategien zur Verhütung- und
Bekämpfung zu erarbeiten (Art. 4 EpG), entsprechende Massnahmen umzusetzen und deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit periodisch zu evaluieren (Art. 81 EpG).
33
Das Volk hat dem revidierten Epidemiengesetz am 22. September 2013 zugestimmt;
es tritt am 1. Januar 2016 in Kraft, AS 2015 1435 (-1462) http://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2015/1435.pdf
34
Tritt zusammen mit dem revidierten EpG am 1. Januar 2016 in Kraft, AS 2015 1463
(-1496) http://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2015/1463.pdf
Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020 |
49
Art. 39 Überwachung und Evaluation der Impfmassnahmen
Das BAG nimmt bei der Überprüfung der Zweckmässigkeit
und Wirksamkeit der Impfmassnahmen folgende Aufgaben
wahr:
a. Es legt die Indikatoren zur Überprüfung der Massnahmen zur Förderung von Impfungen fest.
b. Es erhebt unter Berücksichtigung der Indikatoren regelmässig Daten zu den kantonalen Massnahmen in Bezug auf die Erreichung der festgelegten Ziele.
c. Es koordiniert kantonale Erhebungen zur Feststellung
des Anteils geimpfter Personen.
Art. 74 Förderungsbereiche
Finanzhilfen nach Artikel 50 EpG können insbesondere gewährt werden, um Vorhaben zu unterstützen, die einen Beitrag zur Umsetzung der nationalen Ziele, Strategien und Programme in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und internationale Zusammenarbeit leisten.
Verordnung vom 29. April 2015 über mikrobiologische
Laboratorien (SR 818.101.32)35
Anhang 1 (Gute Praxis in mikrobiologischen Laboratorien):
4.1.2 Die Anordnung der Räume und die Einrichtungen müssen einen Arbeitsablauf nach dem Stand von Wissenschaft
und Technik gewährleisten.
4.3.2 Die Einhaltung der Leistungsparameter ist laufend sicherzustellen. Diese sind auf ihre Eignung zu prüfen und auf
dem Stand von Wissenschaft und Technik zu halten.
Alkohol
Bundesgesetz vom 21. Juni 1932 über die gebrannten
Wasser (Alkoholgesetz, SR 680)
Art. 43a
1
Zur Verminderung des Verbrauchs gebrannter Wasser zu
Trinkzwecken unterstützt der Bund durch Beiträge gesamtschweizerische und interkantonale Organisationen und Institutionen, die sich der Bekämpfung des Alkoholismus durch vorsorgliche Massnahmen widmen. Solche Beiträge können insbesondere für Aufklärung und Forschung gewährt werden.
2
Die Beiträge sind von der Eidgenössischen Alkoholverwaltung auszurichten, in deren Voranschlag ein angemessener Gesamtbetrag aufgenommen wird. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung kann die Verteilung der Beiträge
ganz oder teilweise einer geeigneten Stelle übertragen.
3
Die Ausrichtung von Beiträgen an die Bekämpfung des
Alkoholismus durch die Kantone aus dem Alkoholzehntel
bleibt vorbehalten.
Das Alkoholgesetz ist zurzeit in Teilrevision, Stand Dezember 2015.
35
Tritt zusammen mit dem revidierten EpG am 1. Januar 2016 in Kraft, AS 2015 1497
(-1520) http://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2015/1497.pdf
50 | Forschungskonzept Gesundheit 2017–2020
Rheuma
Bundesgesetz vom 22. Juni 1962 über Bundesbeiträge
an die Bekämpfung der rheumatischen Krankheiten (SR
818.21)
Art. 2 Geltungsbereich
1
Der Bund kann an wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gesamtgebiete der Rheumatologie und an die Verbreitung der
dabei gewonnenen Erkenntnisse Beiträge leisten.
2
An Erwerbsunternehmen werden keine Beiträge ausgerichtet.
3
Der Bund kann gemeinnützigen privaten Dachorganisationen für Massnahmen von gesamtschweizerischer Bedeutung
zur Rheumabekämpfung Beiträge gewähren.
Tabakpräventionsfonds
Verordnung vom 5. März 2004 über den Tabakpräventionsfonds (TPFV, SR 641.316)
Art. 2 Zweck
2
Die Prävention soll insbesondere ausgerichtet sein auf:
e. die Förderung der Forschung.
Impressum
Herausgeber:
© Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bern
Publikationszeitpunkt: Dezember 2015
Kontakt:
Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Direktionsbereich Gesundheitspolitik
Fachstelle Evaluation und Forschung (E+F)
CH-3003 Bern
www.bag.admin.ch/forschung
[email protected]
www.bag.admin.ch/evaluation
[email protected]
Dieses Forschungskonzept steht als PDF-Dokument
zur Verfügung unter:
www.bag.admin.ch/forschung
www.ressortforschung.admin.ch
Diese Publikation erscheint auch in französischer Sprache.
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