anforderungsprofil - Deutsche Rentenversicherung

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ANFORDERUNGSPROFIL
für eine stationäre Einrichtung
zur medizinischen Rehabilitation
mit 100 Rehabilitationsplätzen
und Zulassung zum AHB-Verfahren
__________________________________________________________
Dezernat 8023, Zusammenarbeit mit Reha-Einrichtungen, Medizin/Psychologie,
Abteilung Rehabilitation, Deutsche Rentenversicherung Bund, 22.08.2006
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc
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Inhaltsverzeichnis
I
Art und Umfang der Leistung
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II
II
II
II
II
II
1.
1.1
1.2
2.
3.
4.
5.
Allgemeine Anforderungen
Qualitätssicherung
Externe Qualitätssicherung
Interne Qualitätssicherung
Fort- und Weiterbildung
Hygiene
Arzneimittelkommission
EDV
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III
III
III
III
III
III
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III
III
1.
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
1.7.
1.8.
2.
Personelle Anforderungen
Ärztinnen/Ärzte
Diplom-Psychologinnen/-Psychologen
Physiotherapeutinnen/-therapeuten
Diplom-, Sport- und Gymnastiklehrerinnen/-lehrer
Ergotherapeutinnen/-therapeuten
Fachpflegekräfte
Diätassistentinnen/-assistenten
Diplom-Sozialarbeiterinnen/-Sozialarbeiter
Therapeutische Leistungen
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IV
IV
IV
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1.
2.
3.
4.
4.1.
4.2.
Spezielle Anforderungen
Indikationen
Mustertherapiepläne
Apparative Ausstattung zur Diagnostik
Räumliche Voraussetzungen
Allgemeines
Beispielhaftes Orientierungsraumprogramm
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Art und Umfang der Leistung
Nach dem gesetzlichen Auftrag erbringt die Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, um den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der
Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder
sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder einzugliedern (§ 9 Sozialgesetzbuch
VI. Buch <SGB VI>). Richtungweisend für die in der Rehabilitation tätigen Sozialmediziner/innen und das Reha-Team sind das Ausmaß der sozialen und beruflichen Beeinträchtigung sowie die daraus resultierende Gefährdung der Erwerbsfähigkeit. Sie müssen neben
dem zur Rehabilitation führenden Leiden alle körperlichen und psychischen Einschränkungen bzw. Fähigkeitsstörungen berücksichtigen und die Änderung eines gesundheitsgefährdenden Lebensstils sowie die Krankheitsbewältigung unterstützen. Die Einbeziehung des
sozialen und beruflichen Umfeldes ist für die Therapieplangestaltung erforderlich. Aufgrund
des gesetzlichen Auftrages ist die medizinische Rehabilitation berufsorientiert.
Zur Klärung der Notwendigkeit und der Zielsetzung einer Maßnahme der medizinischen
Rehabilitation sind versicherungsrechtliche und sozialmedizinische Voraussetzungen zu
prüfen:
− die Rehabilitationsbedürftigkeit
− die Rehabilitationsfähigkeit *
− die Rehabilitationsprognose.
und
* Hier gelten die auf S. 15 im AHB-Katalog gesondert für AHB definierten Kriterien!
In den „Leitlinien zur sozialmedizinischen Beurteilung der Rehabilitationsbedürftigkeit“ der
Deutschen Rentenversicherung Bund sind entsprechende Kriterien dargestellt.
Die Rehabilitation kann stationär oder ambulant durchgeführt werden.
Es gibt verschiedene Zugangswege zur Rehabilitation.
Voraussetzung ist immer eine Antragstellung durch die/den Versicherte/n. Diese erfolgt
u. a. auch auf Empfehlung der Haus- oder Fach- bzw. Betriebsärzte/-ärztinnen. Nach § 51
SBG V werden langzeitarbeitsunfähige Patienten/Patientinnen vom Medizinischen Dienst
der Krankenkasse aufgefordert, einen Antrag zur Rehabilitation zu stellen. Im Rentenantragsverfahren prüfen Sozialmediziner/innen, ob durch Rehabilitationsleistungen die Erwerbsminderung abgewendet werden kann. Im Rahmen des internen Begutachtungsverfahrens werden die Patienten/Patientinnen vom Leistungsträger einer Rehabilitationseinrichtung zugewiesen.
Für die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist die Antragstellung so modifiziert, dass Patienten/Patientinnen zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung Bund - wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind - bei gegebener AHB-Indikation entsprechend dem
AHB-Katalog von Akutkliniken direkt in Rehabilitationseinrichtungen vermittelt werden können.
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Im Allgemeinen werden Rehabilitationsmaßnahmen in den somatischen Indikationen für 21
Tage bewilligt. Eine Verlängerung oder Verkürzung kann bei vorliegender medizinischer
Notwendigkeit im Rahmen vorgegebener Richtwerte erfolgen.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen orientiert sich am individuellen Leistungsvermögen des/der Patienten/Patientin. Dies bezieht sich sowohl auf die Anzahl der Rehabilitationstage als auch auf Art und Umfang der zu erbringenden therapeutischen Leistungen.
Es wird von einer ganztägigen berufsgruppenübergreifenden Rehabilitation ausgegangen.
Richtwert für die Therapiedichte sind deshalb 4 bis 6 Therapieleistungen pro Tag. Die wöchentliche Therapiezeit beträgt somit mindestens 20 bis 25 Stunden; sowohl aktivierende,
psychosoziale als auch balneophysikalische Leistungen sind darin enthalten. Die therapiefreie Zeit ermöglicht eine Reflexion des Erlebten und bietet Gelegenheit, das Gelernte umzusetzen. Unterstützt wird dieser Prozess durch die Kommunikation mit Mitpatienten/patientinnen in gemeinsamen Freizeitaktivitäten. Angehörige in den Rehabilitationsprozess
einzubeziehen ist ausdrücklich erwünscht.
Die medizinische Rehabilitation wird mit einem ärztlichen Entlassungsbericht abgeschlossen, der zeitnah (nach 14 Tagen) auf dem rentenversicherungsträgerübergreifenden, seinerzeit im Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) abgestimmten Formular
zu versenden ist und die sozialmedizinische Beurteilung enthält. Empfehlungen für die weitere Therapie durch die behandelnden Ärzte/Ärztinnen am Wohnort zur langfristigen Sicherung des Reha-Erfolges werden gegeben. Ggf. werden auch Empfehlungen für Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung ausgesprochen.
Für die weitergehende, auch berufsbegleitende Nachsorge zur Sicherung und zum Erhalt
des Rehabilitationserfolges wurde seinerzeit von der BfA das IRENA-Angebot (Intensivierte
Rehabilitationsnachsorge) für die Fachrichtungen Orthopädie, Kardiologie, Stoffwechsel,
Neurologie und Psychosomatik entwickelt. Das Curriculum Hannover ist ein spezifisches
Nachsorgeangebot für das Indikationsspektrum der Psychosomatik. Darüber hinaus steht
das Nachsorgeangebot „Rehabilitationssport“ zur Verfügung.
Wesentliche Bedeutung kommt der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung während der
gesamten Rehabilitation zu. In der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung im Rahmen
der abschließenden Epikrise und dem Formularteil des Reha-Entlassungsberichtes muss
auf der Grundlage der während der Rehabilitationsmaßnahmen gewonnenen medizinischen Informationen dargestellt werden, über welches berufliche Leistungsvermögen die
Rehabilitanden nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation verfügen. Diese Leistungsbeurteilung umfasst:
−
−
−
−
−
−
die Stellungnahme zum quantitativen Leistungsvermögen der Versicherten im zuletzt ausgeübten Beruf,
die Darstellung des positiven und negativen Leistungsbildes,
die Stellungnahme zum quantitativen Leistungsvermögen für eine Tätigkeit entsprechend
dem positiven und negativen Leistungsbild,
weitere rehabilitative Möglichkeiten, z. B. Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
den Zeitpunkt und Grund des Beginns einer Leistungsminderung,
die voraussichtliche Dauer einer Leistungsminderung.
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Hierzu wird auf den "Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung" verwiesen.
Mit der Entwicklung der ICF und ihrer Beschreibung der Funktionsfähigkeit und deren Beeinträchtigungen ist ein wichtiger Schritt zum besseren Verständnis des ganzheitlichen
Ansatzes der Rehabilitation vollzogen worden. Ein zentraler Begriff in diesem Zusammenhang ist der Begriff der funktionalen Gesundheit. Eine Person gilt als funktional gesund,
wenn - vor ihrem gesamten Lebenshintergrund (Konzept der Kontextfaktoren: Umweltfaktoren und personenbezogene Faktoren) 1. ihre körperlichen Funktionen (einschl. des mentalen Bereichs) und Körperstrukturen
allgemein anerkannten (statistischen) Normen entsprechen (Konzepte der Körperfunktionen und -strukturen)
2. sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem
erwartet wird (Konzept der Aktivitäten),
sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Weise und dem Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder -strukturen oder der Aktivitäten erwartet wird (Konzept der Teilhabe
an Lebensbereichen).
Vor dem Hintergrund dieses ganzheitlichen Rehabilitationsansatzes sind folgende Ziele
von besonderer Bedeutung:
-
Verbesserung des Gesundheitszustandes mit seinen Auswirkungen auf der Ebene der
Schädigungen, Aktivitäten und Teilhabe mit dem Ziel der Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
- Entwicklung von Krankheitseinsicht und Krankheitsbewältigungsstrategien
- Abklärung von Eignung und Neigung, insbesondere im Hinblick auf ggf. erforderliche
weiterführende Leistungen, z. B. im beruflichen Bereich
- Abbau von Barrieren und Aufbau von Förderfaktoren (einschl. Nutzung und Erhalt von
Ressourcen).
Auf der Grundlage dieses bio-psycho-sozialen Rehabilitationsverständnisses können die
für den Rehabilitationszugang erforderlichen sozialmedizinischen Voraussetzungen trägerübergreifend definiert werden. Weiterhin ist die Konzeption der ICF auch als Grundlage
für die Zuordnung der Rehabilitationsdiagnostik und der Rehabilitationsziele zu den einzelnen Ebenen des bio-psycho-sozialen Modells geeignet.
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II
Allgemeine Anforderungen an Rehabilitationskliniken, die von der Deutschen
Rentenversicherung Bund belegt werden
II 1.
Qualitätssicherung
II 1.1. Externe Qualitätssicherung
Alle Rehabilitationseinrichtungen, die vom Rentenversicherungsträger belegt werden,
nehmen am Qualitätssicherungsprogramm teil. Sie erhalten in regelmäßigen Abständen mit
den Berichten zur Qualitätssicherung die Grundlagen u. a. für Qualitätszirkel im Rahmen
des internen Qualitätsmanagements.
II 1.2. Interne Qualitätssicherung
Jede Klinik hat ein strukturiertes internes Qualitätsmanagementsystem einzuführen und
kontinuierlich zu aktualisieren. Interne Patientenfragebögen zur Patientenzufriedenheit erfassen darüber hinaus auch hauseigene Daten für das interne Qualitätsmanagement.
Ein indikationsspezifisches Klinikkonzept, das Angaben zu Therapieangeboten, Therapiezielen und der Qualifikation des medizinischen und therapeutischen Personals enthält, wird
erwartet. Den Mitarbeitern der Klinik sollte dieses Konzept bekannt sein und es sollte von
ihnen mitgetragen werden.
Die Therapiekonzepte sollen erkrankungs- und störungsspezifisch aufgebaut sein und Angaben zu den angewandten therapeutischen Maßnahmen enthalten.
Standardtherapiepläne sind Voraussetzung für einen strukturierten indikationsbezogenen
Rehabilitationsverlauf.
II 2.
Fort- und Weiterbildung
Im Rahmen regelmäßiger Teambesprechungen mit Abteilungs- und Gruppenleitern/leiterinnen und ihren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen werden Fort- und Weiterbildung erwartet.
Der Schulungs- und Fortbildungsbedarf der Mitarbeiter/innen muss von der Klinikleitung
regelmäßig ermittelt werden. Es muss ein strukturiertes Fortbildungskonzept vorliegen.
Fortbildung der leitenden Angestellten der verschiedenen Berufsgruppen sollte in erforderlichem Umfang erfolgen.
Erste-Hilfe- und Notfallübungen für das gesamte Rehabilitationsteam sind mindestens jährlich durchzuführen. Ein systematisches Notfallmanagement muss existieren.
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II 3.
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Hygiene
Eine Hygienekommission ist erforderlich, ein Hygieneplan muss vorliegen. Eine Rehabilitationseinrichtung sollte in regelmäßigen Abständen - möglicherweise auch in Kooperation
mit anderen Einrichtungen - eine Hygienefachkraft hinzuziehen. Ein/e Arzt/Ärztin sollte hygienebeauftragte/r Arzt/Ärztin sein. Eine regelmäßige Beratung durch ein Hygieneinstitut
wird erwartet.
II 4.
Arzneimittelkommission
Ein regelmäßiger fachlicher Austausch zwischen Ärzten/Ärztinnen und Apothekern/Apothekerinnen ist zur Anpassung der medikamentösen Behandlung von Rehabilitanden an
wissenschaftliche Standards der Pharmakologie durchzuführen.
II 5.
EDV
Zur Rationalisierung und Ablaufoptimierung und zur Gewährleistung einer optimalen Verfügbarkeit von Daten ist die EDV für Rehabilitationseinrichtungen unerlässlich.
Als Anwendungen sind beispielhaft zu nennen: Bescheid- und Entlassungsberichtsdatenübermittlung an den Rentenversicherungsträger, zur Belegungsdisposition und Therapieplanung, für Labordaten-Übermittlung, zur KTL-Erfassung und nicht zuletzt im Abrechnungsverfahren.
III 1.
Personelle Anforderungen:
III 1.1. Ärztinnen/Ärzte
Die Leitende Ärztin/der Leitende Arzt trägt die Verantwortung für die gesamte Rehabilitation. Für die Leitung einer Rehabilitationseinrichtung wird ein/e Facharzt/ärztin der Hauptbelegungsindikation mit der entsprechenden Schwerpunktanerkennung mit Leitungs- und
Rehabilitationserfahrung vorausgesetzt. Er/Sie wird in der Regel vertreten durch eine/n
Facharzt/ärztin mit gleicher Qualifikation in der gleichen Indikation. Für eine AHBAnerkennung werden grundsätzlich zwei Fachärzte/-ärztinnen in der Einrichtung erwartet.
Die Zusatzbezeichnungen Sozialmedizin oder Rehabilitationswesen sind Voraussetzung; in
Ausnahmefällen können die Kenntnisse kurzfristig erworben werden. Andere Zusatzbezeichnungen für das Fachgebiet sind erwünscht.
Die ärztliche Leitung koordiniert und überwacht Diagnostik, Therapieplanung und Gestaltung, Fort- und Weiterbildung und steht für die Kompetenz des multiprofessionellen
Teams, das sich aus Ärzten/Ärztinnen, Psychologen/Psychologinnen, Physiotherapeuten/
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-therapeutinnen, Ergotherapeuten/-therapeutinnen, Pflegekräften, Diätassistenten/-assistentinnen und Sozialarbeitern/-arbeiterinnen zusammensetzt.
Ein ärztlicher Bereitschaftsdienst ist vorzuhalten, eine AHB-Zulassung setzt Rufbereitschaftsdienst in der entsprechenden Fachrichtung voraus.
Wöchentlich ist für alle Patienten/Patientinnen zumindest eine Facharztvisite durchzuführen, in der die ärztliche Untersuchung, Diagnosestellung, sozialmedizinische Beurteilung
und der Therapieverlauf überwacht werden.
Mit den Patienten/Patientinnen und ggf. deren Angehörigen werden die Rehabilitationspläne und -ziele abgestimmt.
Die Dokumentation der Befunde, des Behandlungsverlaufes, der sozialmedizinischen Daten und die zeitnahe Erstellung der Entlassungsberichte müssen sichergestellt sein.
Organisation und Teilnahme an internen und externen Qualitätssicherungsmaßnahmen,
Kenntnisse der Aktivitäten des Förderschwerpunktes Rehabilitationswissenschaften und
deren Umsetzungsstrategien in den Rehabilitationsalltag sind eine wesentliche Aufgabe
der ärztlichen Leitung.
Die ärztliche Leitung ist in die Öffentlichkeitsarbeit eingebunden und pflegt regelmäßige
Kontakte mit zuweisenden Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten, wissenschaftlichen
Institutionen und Universitäten sowie Selbsthilfegruppen und Krankenkassen. Sie hat dem
Rentenversicherungsträger gegenüber im AHB-Verfahren die Feststellung der AHBFähigkeit der Rehabilitanden zu gewährleisten.
Oberärztinnen/-ärzte sind in die Organisation der verschiedenen Abteilungen der Klinik
einbezogen. Sie führen die speziellen diagnostischen Verfahren und die sozialmedizinischen Beurteilungen durch, leiten die Stationsärzte/-ärztinnen an, führen Teambesprechungen durch, gestalten das Gesundheitstraining und koordinieren die Fertigung der medizinischen Entlassungsberichte. Zur Vertretung des/der Leitenden Arztes/Ärztin wird ein/e
Facharzt/-ärztin der Hauptbelegungsindikation mit entsprechender Schwerpunktanerkennung erwartet. Ein/e Facharzt/-ärztin für Innere Medizin ist zusätzlich wegen der vorliegenden Multimorbidität der Rehabilitanden in orthopädischen oder neurologischen Rehabilitationskliniken immer erforderlich.
Stationsärztinnen/-ärzte sind die ständigen Ansprechpartner für die Patienten/Patientinnen ihrer Station. Von der Aufnahme- bis zur Entlassungsuntersuchung
gestalten sie den individuellen Rehabilitationsplan entsprechend den Vorgaben zur Therapiedichte und -art und - sofern vorhanden - den Rehabilitationsleitlinien in der entsprechenden Indikation. Ihre Aufgabe ist es nicht nur, Gesundheitszustand und Körperfunktionen und mögliche Beeinträchtigungen der Teilhabe und Aktivitäten zu erfassen, sondern
auch die Kontextfaktoren zu prüfen und individuell mit den Patienten/Patientinnen Therapieziele und Rehabilitationsverläufe abzusprechen. Die Erkenntnisse aller an der Rehabilitation beteiligten Berufsgruppen über einen Patienten fließen in dessen Behandlungsplan
ein. Eine Stationsvisite pro Woche sowie tägliche Sprechzeiten sind erforderlich; insbesondere AHB-Patienten benötigen engmaschige ärztliche Behandlung. Die Ärzte/Ärztinnen
müssen Nachsorgepläne erstellen unter besonderer Berücksichtigung der Reintegration in
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das Erwerbsleben, an den alten Arbeitsplatz, in die Familie und in die Gesellschaft. Hierfür
sind u. U. Kontakte mit Haus-, Betriebs- und Personalärzten/-ärztinnen herzustellen.
Die ärztliche Diagnostik ist unabdingbar für die Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme unter größtmöglicher Sicherheit und für die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung.
Die Schwere der Erkrankungen, die daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Teilhabe
und Aktivitäten sowie die relevanten Kontextfaktoren werden festgestellt. Unter Zuhilfenahme der vorliegenden Befunde wird der Umfang der darüber hinaus notwendigen zusätzlichen Untersuchungen festgelegt. Die kardiopulmonale Belastbarkeit, Stoffwechselkrankheiten, neurologische, gastroenterologische und psychische Krankheiten müssen
erfasst werden. Neben der fachärztlichen Untersuchung werden in einer Rehabilitationsklinik Elektrokardiographie (EKG), Belastungs-EKG, Ultraschalluntersuchung von Abdomen
und Gelenken angesehen. Die Möglichkeit zur Röntgendiagnostik, klinisch-chemischer Labordiagnostik, ggf. in Kooperation, und zu fachärztlichen Konsiliaruntersuchungen muss
gegeben sein.
Durch den Einsatz von Screening- und Assessmentverfahren - z. B. Indikatoren des RehaStatus (IRES), Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt (IMBA),
Evaluation des funktionellen Leistungsvermögens (EFL) – sollte die Diagnostik ergänzt
werden. Psychosoziale Kontextfaktoren des Krankheitsgeschehens, berufliche Beanspruchung, Motivation und die Grenzen der physischen Belastbarkeit können so exakter definiert werden. Daraus folgt ein gezielter Einsatz von Trainingsmaßnahmen.
III 1.2. Diplom-Psychologinnen/-Psychologen
Diplom-Psychologinnen/-Psychologen übernehmen einen für die Rehabilitation bedeutsamen Teil der medizinischen Rehabilitation. Sie bewirken einen Wandel in der Wahrnehmung und Interpretation von Erlebnissen sowie im Denken, Fühlen und Verhalten, wenn
bewusste oder unbewusste Prozesse in diesem Bereich zu beeinträchtigenden Störungen
geführt haben.
Es besteht die Notwendigkeit, auch in der somatischen Rehabilitation psychologischpsychotherapeutische Kompetenz vorzuhalten, wobei die Qualifikation zur/zum Psychologischen Psychotherapeutin/-therapeuten erwünscht ist.
Allgemeine Interventionsverfahren aus der Klinischen und Sozial-Psychologie finden Anwendung. Wegen der zeitlichen Begrenzung sind in der Rehabilitation die Möglichkeiten
auf psychotherapeutische Kurzinterventionen beschränkt.
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Zur Klinischen Psychologie gehören u. a. die Bereiche:
− psychologische Diagnostik
− psychologische Beratung
− psychologisch-therapeutische Betreuung.
Die psychologische Diagnostik ermöglicht Aussagen zur Motivation, Ausdauer und Belastbarkeit für die sozialmedizinische Beurteilung.
Die psychologisch therapeutische Betreuung umfasst verschiedene Leistungen, die eine
Rehabilitationsklinik anbieten muss.
Als regelmäßiges Angebot wird erwarten:
− psychologische Einzeltherapie falls erforderlich
− psychologische Gruppenarbeit; zweimal wöchentlich, ggf. seltener bei AHBPatienten/-Patientinnen, z. B. Stress- und Schmerzbewältigung, Nichtrauchertraining im Rahmen des Gesundheitstrainings
− Entspannungstraining zwei- bis dreimal wöchentlich (Voraussetzung ist eine
sorgfältige Indikationsstellung).
III 1.3. Physiotherapeutinnen/-therapeuten
Die Berufsgruppe der Physiotherapeuten umfasst Krankengymnasten/-gymnastinnen und
entsprechend weitergebildete Bademeister/innen / Masseure/Masseurinnen. Krankengymnasten/-gymnastinnen müssen in der Lage sein, eigenständig krankengymnastische Befunde zu erheben und die individuelle Belastbarkeit der Patienten/Patientinnen zu berücksichtigen. Durch spezielle Techniken werden leistungsgeminderte Funktionen wieder aufgebaut oder stabilisiert. Diese umfassen indikationsübergreifend z. B. Rückenschule, Manuelle Therapie, PNF, Brüggertechnik und Schlingentischtechnik.
AHB-Patienten/-Patientinnen benötigen erfahrungsgemäß ein- bis zweimal täglich Einzelkrankengymnastik für die Mobilisation.
Patienten/Patientinnen der Rehabilitation im Antragsverfahren erfordern seltener Einzelkrankengymnastik, nur entsprechend der Funktionseinschränkung. Dafür benötigen diese
Patienten/Patientinnen täglich indikationsspezifische Gruppenbehandlung, mindestens
fünfmal wöchentlich. Im Vordergrund steht die Motivation zum eigenständigen Üben sowohl
des Bewegungstrainings als auch von Entspannungsverfahren.
Massagen, Lymphdrainagen, Elektro-, Thermo-, Hydro- und Balneotherapie sind je nach
Krankheitsbild erforderlich und werden von Masseurinnen/Masseuren und Medizinischen
Bademeisterinnen/-meistern, Wannenbäder von Badehelfern/-helferinnen durchgeführt. Sie
kommen nach Bedarf zum Einsatz.
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III 1.4. Diplom-, Sport- und Gymnastiklehrerinnen/-lehrer
Diplom-, Sport- und Gymnastiklehrerinnen/-lehrer führen Sport- und Bewegungstherapie
mit dem Ziel der Steigerung von Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft zur Erhaltung bzw. zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit ein- bis zweimal täglich durch; dieses
erfolgt u. a. als Terraintraining, Ergometer- und Sequenztraining oder im Bewegungsbad.
Rückenschule und Angebote der Rekreationstherapie werden im Allgemeinen zweimal wöchentlich durchgeführt.
Gerätegestützte Trainingstherapie ist in der Regel in allen Rehabilitationseinrichtungen
etabliert.
III 1.5. Ergotherapeutinnen/-therapeuten
Die Ergotherapeuten/-therapeutinnen leisten die Verbindung zwischen der gezielten krankengymnastischen Therapie und der beruflichen und sozialen Rehabilitation. Die Ergotherapie bietet Arbeitselemente zur Übung von Gebrauchsbewegungen mit dem Ziel der Funktionserhaltung und -wiederherstellung. Wichtig ist das Erkennen, Erarbeiten, Verbessern
und Umsetzen ergonomischen Verhaltens im Alltag und im Arbeitsprozess. Bei schweren
Funktionsstörungen werden tägliche Einzelleistungen notwendig; in der Regel sind einmal
wöchentlich, meist in Gruppen anzubieten:
-
motorisch-funktionelle Übungen
Training zur Selbständigkeit
Ergotherapie auf neurophysiologischer Grundlage
Erprobung und Anpassung von Hilfsmitteln
Schienenherstellung
Beratung und Training zum Gelenkschutz
Arbeitsmöglichkeiten mit verschiedenen Werkstoffen zur Verbesserung der
Koordination und Feinmotorik
- Arbeitsplatzberatung
- Arbeitsplatztraining
- Hirnleistungstraining
III 1.6. Fachpflegekräfte
Die Aufgaben des Pflegepersonals in Rehabilitationseinrichtungen unterscheiden sich qualitativ und quantitativ von denen in der Akutmedizin. Die Anleitung zum eigenständigen
Gebrauch von Hilfsmitteln, die Mitgestaltung des Gesundheitstrainings, Pflege, Pflegeplanung und Dokumentation gehören zu den Aufgaben dieser Berufsgruppe. Besondere
Kenntnisse der Verbandstechnik, der postoperativen Wundversorgung, der Lagerungstechnik und der Hilfsmittelversorgung werden erwartet. Kardiopulmonale Notfälle müssen
erkannt und versorgt werden; Thromboseprophylaxe, die Erstversorgung von Verletzungen, die Pflege und weitere Mobilisation von Patienten/Patientinnen nach Operationen
muss möglich sein. An Teambesprechungen nimmt die Pflegedienstleitung regelmäßig teil.
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Tägliche und 24-Stunden-Anwesenheit einer examinierten Pflegekraft ist unbedingt erforderlich.
III 1.7. Diätassistentinnen/-assistenten
Ein großer Teil chronischer Erkrankungen ist ernährungsbedingt. Übergewicht, Diabetes
mellitus Typ II und Komplikationen der Arteriosklerose sind klassische Zivilisationskrankheiten und auch auf falsche Ernährung zurückzuführen. Gewichtsreduktion und selbstverantwortlicher Umgang mit Stoffwechselkrankheiten oder Osteoporose machen einen Teil
der Therapieziele einer Rehabilitationsmaßnahme aus. Kontinuierlich während der gesamten Reha-Maßnahme werden Fragen der gesunden Ernährung thematisiert. Diätassistentinnen/-assistenten gehören zum Rehabilitationsteam. „Ernährungsbeauftragte Ärztinnen/Ärzte“ und „diätetisch geschulte Köchinnen/Köche“ ergänzen ein Rehabilitationsteam
qualifiziert und sind sehr erwünscht. Bei Bedarf sollen während einer Rehabilitationsmaßnahme mindestens zwei Leistungen in der Ernährungsberatung und eine in der Lehrküche
angeboten werden können.
III 1.8. Diplom-Sozialarbeiterinnen/-arbeiter
Sozialrechtliche Beratung mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den Beruf und das soziale Umfeld muss für jede/n Patienten/Patientin zugänglich sein, der/die sie benötigt.
Diplom-Sozialarbeiterinnen/-arbeiter übernehmen diese Funktion. Rehabilitationsberaterinnen/-berater der Leistungsträger beraten und vermitteln Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Hilfen zur beruflichen Reintegration.
Um ggf. den möglichst nahtlosen Übergang in eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
nach einer vorangegangenen medizinischen Rehabilitation für einen geeigneten Personenkreis zu ermöglichen, können Vorfeldmaßnahmen indiziert sein. Ziel ist die möglichst
schnelle Wiedereingliederung des Versicherten ins Erwerbsleben ohne eine zeitliche Verzögerung. Um die Entscheidungsfindung vorzubereiten und das sozialmedizinische Votum
abzusichern, sollten diese bereits im Rahmen der medizinischen Rehabilitation oder im
unmittelbaren Anschluss daran durchgeführt werden. Berufsförderungswerke, Bildungszentren und andere Institutionen bieten eine Kooperation an.
In Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen können als Vorfeldmaßnahmen im Rahmen
der medizinischen Rehabilitation in Anspruch genommen werden:
− Belastungserprobung und
− psychologische Eignungsuntersuchung.
Die Indikationsstellung erfolgt möglichst frühzeitig während der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme durch die Ärzte/Ärztinnen der Rehabilitationsklinik. Eine zuverlässige Zusammenarbeit zwischen Sozialarbeitern/-arbeiterinnen, Rehabilitationsberatern/-berateinnen und Klinikärzten/-ärztinnen muss vorausgesetzt werden, um eine zeitgerechte Durch-
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führung indikationsentsprechend für die Patienten/Patientinnen einzuplanen, denen eine
Minderung der Leistungsfähigkeit am alten Arbeitsplatz oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben droht.
III 2. Therapeutische Leistungen
Therapiemaßnahmen, die über die ärztliche Behandlung hinausgehen, sind im Rahmen
des Qualitätssicherungsprogramms der Rentenversicherung in der von der Deutschen
Rentenversicherung Bund erarbeiteten Klassifikation der therapeutischen Leistungen (KTL)
festgelegt. Sie enthält u. a. Angaben zur Indikation, zu Berufsgruppen, Therapiezielen,
Dauer, Frequenz, Gruppenstärke und Mindestanforderungen an Raum und Geräte.
Alle therapeutischen Leistungen sind nach KTL zu verschlüsseln.
Das indikationsbezogene Gesundheitstraining der Deutschen Rentenversicherung Bund
bietet umfassende Anleitungen und ist im Internet verfügbar (www.deutscherentenversichung-bund.de).
Gesundheitstraining findet in Form von Vorträgen, Schulungen und Seminaren täglich statt.
Allgemein anerkanntes Ziel ist es, während einer Rehabilitationsmaßnahme die Kompetenz
der Patienten/Patientinnen im Umgang mit ihren Krankheiten bzw. Behinderungen zu erhalten und eine Korrektur im Umgang mit Risikofaktoren einzuleiten. Dazu gehören Vorträge
zur Entstehung und zum Verlauf von Krankheiten, zur gesunden Ernährung, zu den Prinzipien einer angemessenen Bewegung und Freizeitgestaltung, Seminare zur Raucherentwöhnung, zur Stressbewältigung, Anleitung zum selbständigen Üben von Entspannungsverfahren, zum Gebrauch von Blutdruckmessgeräten und zur Blutzuckerkontrolle ebenso
wie die Rückenschule und Übungen in der Lehrküche.
Mit Leitlinien für die medizinische Rehabilitation leistet die Rentenversicherung einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung. Dementsprechend sollen diese der Therapieplanung zugrunde gelegt werden.
IV
Spezielle Anforderungen an eine Abteilung/Klinik mit 100 Betten:
davon ca. 50 % AHB-Anteil
IV 1.
Indikationen:
z.B. -
Krankheiten des Muskel-Skelettsystems
Krankheiten des Kreislaufsystems
Krankheiten des Atmungssystems
Krankheiten des Verdauungssystems
endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
- Krankheiten der Haut und Unterhaut
oder
oder
oder
oder
oder
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Rehabilitationsrelevante
Nebenindikationen: z.B. AHB-Indikationen:
entsprechend AHB-Katalog
der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte 2005
-
-
-
-
-
Kontraindikationen:
14
Krankheiten des Kreislaufsystems
Krankheiten des Atmungssystems
Krankheiten des Verdauungssystems
endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
Krankheiten des Muskel-Skelettsystems
1
2
3
4
-
Krankheiten des Herzens und des Kreislaufs
Krankheiten der Gefäße
entzündlich-rheumatische Erkrankungen
degenerativ-rheumatische Krankheiten und
Zustand nach Operationen und Unfallfolgen
an den Bewegungsorganen
5 - gastroenterologische Erkrankungen und
Zustand nach Operationen an den Verdauungsorganen
6 - Stoffwechselkrankheiten
7 - Krankheiten und Zustand nach Operationen an
den Atmungsorganen
8 - Krankheiten der Niere und Zustand nach
Operationen an Nieren, ableitenden Harnwegen
und Prostata
9 - neurologische Krankheiten und Zustand nach
Operationen an Gehirn, Rückenmark und
peripheren Nerven
10 - onkologische Krankheiten
11 - gynäkologische Krankheiten und Zustand nach
Operationen
oder
oder
oder
oder
oder
oder
oder
oder
oder
- akutmedizinischer Behandlungsbedarf
- fehlende Rehabilitationsfähigkeit
IV 2.
Mustertherapiepläne
müssen leitlinienorientiert gestaltet werden und konzeptabhängig die Rehabilitationspläne
für die Behandlungsindikation abbilden. Sie sollen die wöchentliche Therapiedichte wiedergeben.
Leistungen je KTL-Kapitel:
Krankengymnastik
Thermo-/Hydro-/Balneotherapie
Inhalation
Massage
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Ergotherapie
klin. Sozialarbeit
Information/Schulung
Ernährungsberatung/Lehrküche
Sport-/Bewegungstherapie
Rekreationstherapie
Klinische Psychologie
Facharztvisite
Stationsarztvisite (dazu tägliche Sprechzeit)
Pflegedienst
Indikationsspezifische Stellenpläne
werden bedarfsorientiert in der Deutschen Rentenversicherung Bund für Rehabilitationseinrichtungen mit 100 Plätzen für die stationäre Rehabilitation mit voraussichtlich bis zu 50 %
AHB-Anteil erarbeitet. Die Stellenpläne für AHB-Kliniken sind je nach Indikation im Rahmen
der im Orientierungsstellenplan vorgegebenen Mengen großzügiger gestaltet (z. B. braucht
man in der Orthopädie wegen verstärkter Einzelkrankengymnastik mehr Physiotherapeuten/-therapeutinnen, in der Kardiologie eher mehr Pflegepersonal usw.). Es ist dabei davon
auszugehen, dass in geringem Umfang ambulante Rehabilitanden sowie IRENAPatienten/-Patientinnen mitbehandelt werden können.
Die indikationsspezifischen Stellenpläne stellen einen Rahmen dar, der standort- und konzeptabhängig variiert werden kann. Spezielle Qualifizierungen durch Stärkung der einen
oder anderen Berufsgruppe und Verschiebung der Schwerpunkte sind denkbar und werden
geprüft.
Für die Zulassung zum AHB-Verfahren sind jeweils zwei Fachärzte/-ärztinnen mit entsprechender Schwerpunktanerkennung für die Hauptindikation Voraussetzung. Das multiprofessionelle Rehabilitationsteam muss in allen rehabilitationsrelevanten Berufsgruppen ausreichend und qualifiziert besetzt sein.
IV 3.
Apparative Ausstattung zur Diagnostik:
Mindestausstattung:
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Mehrkanal-EKG
Belastungs-EKG
Langzeitblutdruckmesssystem
kleine Lungenfunktion
Sonographie der Gelenke des Abdomens und der Schilddrüse
Röntgen, möglich auch in Kooperation mit anderen Einrichtungen, wenn kurzfristig erreichbar, ebenso klinisch-chemisches Labor
Biofeedback
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Ergometermessplatz mit ärztlicher Überwachung und Defibrillator
Möglichkeit zu Punktionen/Biopsien
psychologische Testverfahren
Zusätzliche Diagnostik ist indikationsspezifisch vorzuhalten: z. B.
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Endoskopie
Duplexsonographie
Echokardiographie
Isokinetik und Ganganalyse
Elektromyographie (EMG)
Bodyplethysmographie
und andere
IV 4.
Räumliche Voraussetzungen:
IV 4.1.
Die Lage sollte möglichst einen Einzugsbereich auch für ambulante Patienten/Patientinnen
berücksichtigen.
Jede Rehabilitationsklinik muss barrierefrei eingerichtet sein.
Außerdem sollten einige behindertengerechte Zimmer mit behindertengerechten Nasszellen für Rollstuhlfahrer/innen eingerichtet sein. Für die AHB-Zulassung gilt dies in besonderem Maße (z. B. in der Orthopädie höhenverstellbare Betten für Patienten/Patientinnen mit
Hüftgelenkersatz oder Geländer in den Gängen, Gehstützenhalterungen in den Speisesälen etc.)
Ergonomische Gestaltung von Betten, Möbeln und WC sowie Stehtische, Stehpulte etc.
sind erforderlich.
IV 4.2.
Beispielhaftes Orientierungsraumprogramm, multifunktionale Nutzung einiger Räume ist denkbar.
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Einzelzimmer mit Nasszellen, darunter auch behindertengerechte Einzelzimmer
ein Überwachungszimmer für Notfälle mit Geräten zur Reanimation und Überwachung *
Raum für Injektionen
Raum für Wundversorgung oder das Anlegen von Gipsen *
Vortragssaal
zwei Seminarräume
ggf. Raum für orthopädietechnische Versorgung
Räume für Einzelkrankengymnastik mit Schlingentisch bzw. Deckenschlingengeräten
Räume für Gruppengymnastik, Rücken- und Gelenkschulung
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Räume für Isokinetik und Sequenztraining (gerätegestützte Trainingstherapie)
Raum für Belastungserprobung und Arbeitsplatzberatung
Bewegungsbad mit Hebelifter und unterschiedlicher Niveauhöhe für Wassergymnastik
und Schwimmunterricht
behindertengerechte Toilette im Therapiebereich
Möglichkeit zum Terraintraining, z. B. Gehschule
Räume für Masseure/Masseurinnen, medizinische Bäder und Elektrotherapie
Räume für Ergotherapie
ein Raum für psychologische Gruppenarbeit (schallgeschützt)
Raum für Biofeedback
Räume für Sozialarbeiter/innen und Reha-Fachberater/innen
Räume für Diätassistenten/-assistentinnen und Lehrküche
Ruheräume und Umkleideräume für gelegentliche ambulante und IRENA-Patienten/Patientinnen
Speisesaal
Ausstattung mit festinstallierter Notrufanlage (alle Bereiche, in denen sich Patienten/Patientinnen alleine aufhalten, müssen mit Notrufklingeln versehen sein)
Arbeitszimmer (Ärzte/Ärztinnen, Psychologen/Psychologinnen, Therapeuten/Therapeutinnen)
Raum für Therapieplanung
* Akutnotfälle sind häufiger bei AHB-Patienten/-Patientinnen, deshalb wird hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt. Gleiches gilt für die Wundversorgungsausstattung.
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Das erste Anforderungsprofil wurde im Jahr 2001 für die Fachrichtung Orthopädie abgestimmt. Für die
Fachrichtungen Abhängigkeitskrankheiten wurde es im Jahr 2003 und für Psychosomatik im Jahr 2005
erstellt.
An der Version für die Orthopädie haben folgende Personen mitgewirkt
Dr. Ulrike Brückner
Dr. Ulrike Beckmann
Dr. Volker Brahner
Ulrich Demmig
Brigitte Göpfert
Martin Hagemann
Christine Hammoser
Dr. Sabine Heine-Grimm
Dr. Regina Huemmelink
Dr. Hanno Irle
Hans-Dieter Kijanski
Berthold Lindow
Ursula Mootz
Dr. Sibylle Stockmann
Andrea Verbarg
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Ref. 1006
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Die vorliegende allgemein gehaltene Version wurde überarbeitet von
Dr. Ingrid Aster-Schenck
Dr. Ulrike Brückner
Ute Engelhardt
Quellenangabe
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VDR-Reha-Kommission
Rehabilitationskonzepte des Arbeitskreises der Leitenden Ärzte der BfA
Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation der BAR
Klassifikation der therapeutischen Leistungen (KTL)
Qualitätssicherungsprogramm der Rentenversicherung
Der Ärztliche Reha-Entlassungsbericht, Leitfaden der BfA
Gesundheitstraining in der Medizinischen Rehabilitation, BfA 1995
Indikationsbezogenes Gesundheitstrainingsprogramm der BfA, 2003
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR):
Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Erkrankungen
der Bewegungsorgane, Schriftenreihe der BAR, Heft 5
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