ANFORDERUNGSPROFIL für eine stationäre Einrichtung zur medizinischen Rehabilitation mit 100 Rehabilitationsplätzen und Zulassung zum AHB-Verfahren __________________________________________________________ Dezernat 8023, Zusammenarbeit mit Reha-Einrichtungen, Medizin/Psychologie, Abteilung Rehabilitation, Deutsche Rentenversicherung Bund, 22.08.2006 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc Dez. 8023 Seite Inhaltsverzeichnis I Art und Umfang der Leistung Seite 3 II II II II II II II II 1. 1.1 1.2 2. 3. 4. 5. Allgemeine Anforderungen Qualitätssicherung Externe Qualitätssicherung Interne Qualitätssicherung Fort- und Weiterbildung Hygiene Arzneimittelkommission EDV Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite 6 6 6 6 6 7 7 7 III III III III III III III III III III 1. 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. 1.8. 2. Personelle Anforderungen Ärztinnen/Ärzte Diplom-Psychologinnen/-Psychologen Physiotherapeutinnen/-therapeuten Diplom-, Sport- und Gymnastiklehrerinnen/-lehrer Ergotherapeutinnen/-therapeuten Fachpflegekräfte Diätassistentinnen/-assistenten Diplom-Sozialarbeiterinnen/-Sozialarbeiter Therapeutische Leistungen Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite 7 7 9 10 11 11 11 12 12 13 IV IV IV IV IV IV IV 1. 2. 3. 4. 4.1. 4.2. Spezielle Anforderungen Indikationen Mustertherapiepläne Apparative Ausstattung zur Diagnostik Räumliche Voraussetzungen Allgemeines Beispielhaftes Orientierungsraumprogramm Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite 13 13 14 15 16 16 16 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc 2 Dez. 8023 I Seite 3 Art und Umfang der Leistung Nach dem gesetzlichen Auftrag erbringt die Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, um den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder einzugliedern (§ 9 Sozialgesetzbuch VI. Buch <SGB VI>). Richtungweisend für die in der Rehabilitation tätigen Sozialmediziner/innen und das Reha-Team sind das Ausmaß der sozialen und beruflichen Beeinträchtigung sowie die daraus resultierende Gefährdung der Erwerbsfähigkeit. Sie müssen neben dem zur Rehabilitation führenden Leiden alle körperlichen und psychischen Einschränkungen bzw. Fähigkeitsstörungen berücksichtigen und die Änderung eines gesundheitsgefährdenden Lebensstils sowie die Krankheitsbewältigung unterstützen. Die Einbeziehung des sozialen und beruflichen Umfeldes ist für die Therapieplangestaltung erforderlich. Aufgrund des gesetzlichen Auftrages ist die medizinische Rehabilitation berufsorientiert. Zur Klärung der Notwendigkeit und der Zielsetzung einer Maßnahme der medizinischen Rehabilitation sind versicherungsrechtliche und sozialmedizinische Voraussetzungen zu prüfen: − die Rehabilitationsbedürftigkeit − die Rehabilitationsfähigkeit * − die Rehabilitationsprognose. und * Hier gelten die auf S. 15 im AHB-Katalog gesondert für AHB definierten Kriterien! In den „Leitlinien zur sozialmedizinischen Beurteilung der Rehabilitationsbedürftigkeit“ der Deutschen Rentenversicherung Bund sind entsprechende Kriterien dargestellt. Die Rehabilitation kann stationär oder ambulant durchgeführt werden. Es gibt verschiedene Zugangswege zur Rehabilitation. Voraussetzung ist immer eine Antragstellung durch die/den Versicherte/n. Diese erfolgt u. a. auch auf Empfehlung der Haus- oder Fach- bzw. Betriebsärzte/-ärztinnen. Nach § 51 SBG V werden langzeitarbeitsunfähige Patienten/Patientinnen vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse aufgefordert, einen Antrag zur Rehabilitation zu stellen. Im Rentenantragsverfahren prüfen Sozialmediziner/innen, ob durch Rehabilitationsleistungen die Erwerbsminderung abgewendet werden kann. Im Rahmen des internen Begutachtungsverfahrens werden die Patienten/Patientinnen vom Leistungsträger einer Rehabilitationseinrichtung zugewiesen. Für die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist die Antragstellung so modifiziert, dass Patienten/Patientinnen zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung Bund - wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind - bei gegebener AHB-Indikation entsprechend dem AHB-Katalog von Akutkliniken direkt in Rehabilitationseinrichtungen vermittelt werden können. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc Dez. 8023 Seite 4 Im Allgemeinen werden Rehabilitationsmaßnahmen in den somatischen Indikationen für 21 Tage bewilligt. Eine Verlängerung oder Verkürzung kann bei vorliegender medizinischer Notwendigkeit im Rahmen vorgegebener Richtwerte erfolgen. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen orientiert sich am individuellen Leistungsvermögen des/der Patienten/Patientin. Dies bezieht sich sowohl auf die Anzahl der Rehabilitationstage als auch auf Art und Umfang der zu erbringenden therapeutischen Leistungen. Es wird von einer ganztägigen berufsgruppenübergreifenden Rehabilitation ausgegangen. Richtwert für die Therapiedichte sind deshalb 4 bis 6 Therapieleistungen pro Tag. Die wöchentliche Therapiezeit beträgt somit mindestens 20 bis 25 Stunden; sowohl aktivierende, psychosoziale als auch balneophysikalische Leistungen sind darin enthalten. Die therapiefreie Zeit ermöglicht eine Reflexion des Erlebten und bietet Gelegenheit, das Gelernte umzusetzen. Unterstützt wird dieser Prozess durch die Kommunikation mit Mitpatienten/patientinnen in gemeinsamen Freizeitaktivitäten. Angehörige in den Rehabilitationsprozess einzubeziehen ist ausdrücklich erwünscht. Die medizinische Rehabilitation wird mit einem ärztlichen Entlassungsbericht abgeschlossen, der zeitnah (nach 14 Tagen) auf dem rentenversicherungsträgerübergreifenden, seinerzeit im Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) abgestimmten Formular zu versenden ist und die sozialmedizinische Beurteilung enthält. Empfehlungen für die weitere Therapie durch die behandelnden Ärzte/Ärztinnen am Wohnort zur langfristigen Sicherung des Reha-Erfolges werden gegeben. Ggf. werden auch Empfehlungen für Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung ausgesprochen. Für die weitergehende, auch berufsbegleitende Nachsorge zur Sicherung und zum Erhalt des Rehabilitationserfolges wurde seinerzeit von der BfA das IRENA-Angebot (Intensivierte Rehabilitationsnachsorge) für die Fachrichtungen Orthopädie, Kardiologie, Stoffwechsel, Neurologie und Psychosomatik entwickelt. Das Curriculum Hannover ist ein spezifisches Nachsorgeangebot für das Indikationsspektrum der Psychosomatik. Darüber hinaus steht das Nachsorgeangebot „Rehabilitationssport“ zur Verfügung. Wesentliche Bedeutung kommt der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung während der gesamten Rehabilitation zu. In der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung im Rahmen der abschließenden Epikrise und dem Formularteil des Reha-Entlassungsberichtes muss auf der Grundlage der während der Rehabilitationsmaßnahmen gewonnenen medizinischen Informationen dargestellt werden, über welches berufliche Leistungsvermögen die Rehabilitanden nach Abschluss der medizinischen Rehabilitation verfügen. Diese Leistungsbeurteilung umfasst: − − − − − − die Stellungnahme zum quantitativen Leistungsvermögen der Versicherten im zuletzt ausgeübten Beruf, die Darstellung des positiven und negativen Leistungsbildes, die Stellungnahme zum quantitativen Leistungsvermögen für eine Tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen Leistungsbild, weitere rehabilitative Möglichkeiten, z. B. Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, den Zeitpunkt und Grund des Beginns einer Leistungsminderung, die voraussichtliche Dauer einer Leistungsminderung. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc Dez. 8023 Seite 5 Hierzu wird auf den "Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht in der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung" verwiesen. Mit der Entwicklung der ICF und ihrer Beschreibung der Funktionsfähigkeit und deren Beeinträchtigungen ist ein wichtiger Schritt zum besseren Verständnis des ganzheitlichen Ansatzes der Rehabilitation vollzogen worden. Ein zentraler Begriff in diesem Zusammenhang ist der Begriff der funktionalen Gesundheit. Eine Person gilt als funktional gesund, wenn - vor ihrem gesamten Lebenshintergrund (Konzept der Kontextfaktoren: Umweltfaktoren und personenbezogene Faktoren) 1. ihre körperlichen Funktionen (einschl. des mentalen Bereichs) und Körperstrukturen allgemein anerkannten (statistischen) Normen entsprechen (Konzepte der Körperfunktionen und -strukturen) 2. sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem erwartet wird (Konzept der Aktivitäten), sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Weise und dem Umfang entfalten kann, wie es von einem Menschen ohne Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder -strukturen oder der Aktivitäten erwartet wird (Konzept der Teilhabe an Lebensbereichen). Vor dem Hintergrund dieses ganzheitlichen Rehabilitationsansatzes sind folgende Ziele von besonderer Bedeutung: - Verbesserung des Gesundheitszustandes mit seinen Auswirkungen auf der Ebene der Schädigungen, Aktivitäten und Teilhabe mit dem Ziel der Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit - Entwicklung von Krankheitseinsicht und Krankheitsbewältigungsstrategien - Abklärung von Eignung und Neigung, insbesondere im Hinblick auf ggf. erforderliche weiterführende Leistungen, z. B. im beruflichen Bereich - Abbau von Barrieren und Aufbau von Förderfaktoren (einschl. Nutzung und Erhalt von Ressourcen). Auf der Grundlage dieses bio-psycho-sozialen Rehabilitationsverständnisses können die für den Rehabilitationszugang erforderlichen sozialmedizinischen Voraussetzungen trägerübergreifend definiert werden. Weiterhin ist die Konzeption der ICF auch als Grundlage für die Zuordnung der Rehabilitationsdiagnostik und der Rehabilitationsziele zu den einzelnen Ebenen des bio-psycho-sozialen Modells geeignet. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc Dez. 8023 Seite 6 II Allgemeine Anforderungen an Rehabilitationskliniken, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund belegt werden II 1. Qualitätssicherung II 1.1. Externe Qualitätssicherung Alle Rehabilitationseinrichtungen, die vom Rentenversicherungsträger belegt werden, nehmen am Qualitätssicherungsprogramm teil. Sie erhalten in regelmäßigen Abständen mit den Berichten zur Qualitätssicherung die Grundlagen u. a. für Qualitätszirkel im Rahmen des internen Qualitätsmanagements. II 1.2. Interne Qualitätssicherung Jede Klinik hat ein strukturiertes internes Qualitätsmanagementsystem einzuführen und kontinuierlich zu aktualisieren. Interne Patientenfragebögen zur Patientenzufriedenheit erfassen darüber hinaus auch hauseigene Daten für das interne Qualitätsmanagement. Ein indikationsspezifisches Klinikkonzept, das Angaben zu Therapieangeboten, Therapiezielen und der Qualifikation des medizinischen und therapeutischen Personals enthält, wird erwartet. Den Mitarbeitern der Klinik sollte dieses Konzept bekannt sein und es sollte von ihnen mitgetragen werden. Die Therapiekonzepte sollen erkrankungs- und störungsspezifisch aufgebaut sein und Angaben zu den angewandten therapeutischen Maßnahmen enthalten. Standardtherapiepläne sind Voraussetzung für einen strukturierten indikationsbezogenen Rehabilitationsverlauf. II 2. Fort- und Weiterbildung Im Rahmen regelmäßiger Teambesprechungen mit Abteilungs- und Gruppenleitern/leiterinnen und ihren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen werden Fort- und Weiterbildung erwartet. Der Schulungs- und Fortbildungsbedarf der Mitarbeiter/innen muss von der Klinikleitung regelmäßig ermittelt werden. Es muss ein strukturiertes Fortbildungskonzept vorliegen. Fortbildung der leitenden Angestellten der verschiedenen Berufsgruppen sollte in erforderlichem Umfang erfolgen. Erste-Hilfe- und Notfallübungen für das gesamte Rehabilitationsteam sind mindestens jährlich durchzuführen. Ein systematisches Notfallmanagement muss existieren. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc Dez. 8023 II 3. Seite 7 Hygiene Eine Hygienekommission ist erforderlich, ein Hygieneplan muss vorliegen. Eine Rehabilitationseinrichtung sollte in regelmäßigen Abständen - möglicherweise auch in Kooperation mit anderen Einrichtungen - eine Hygienefachkraft hinzuziehen. Ein/e Arzt/Ärztin sollte hygienebeauftragte/r Arzt/Ärztin sein. Eine regelmäßige Beratung durch ein Hygieneinstitut wird erwartet. II 4. Arzneimittelkommission Ein regelmäßiger fachlicher Austausch zwischen Ärzten/Ärztinnen und Apothekern/Apothekerinnen ist zur Anpassung der medikamentösen Behandlung von Rehabilitanden an wissenschaftliche Standards der Pharmakologie durchzuführen. II 5. EDV Zur Rationalisierung und Ablaufoptimierung und zur Gewährleistung einer optimalen Verfügbarkeit von Daten ist die EDV für Rehabilitationseinrichtungen unerlässlich. Als Anwendungen sind beispielhaft zu nennen: Bescheid- und Entlassungsberichtsdatenübermittlung an den Rentenversicherungsträger, zur Belegungsdisposition und Therapieplanung, für Labordaten-Übermittlung, zur KTL-Erfassung und nicht zuletzt im Abrechnungsverfahren. III 1. Personelle Anforderungen: III 1.1. Ärztinnen/Ärzte Die Leitende Ärztin/der Leitende Arzt trägt die Verantwortung für die gesamte Rehabilitation. Für die Leitung einer Rehabilitationseinrichtung wird ein/e Facharzt/ärztin der Hauptbelegungsindikation mit der entsprechenden Schwerpunktanerkennung mit Leitungs- und Rehabilitationserfahrung vorausgesetzt. Er/Sie wird in der Regel vertreten durch eine/n Facharzt/ärztin mit gleicher Qualifikation in der gleichen Indikation. Für eine AHBAnerkennung werden grundsätzlich zwei Fachärzte/-ärztinnen in der Einrichtung erwartet. Die Zusatzbezeichnungen Sozialmedizin oder Rehabilitationswesen sind Voraussetzung; in Ausnahmefällen können die Kenntnisse kurzfristig erworben werden. Andere Zusatzbezeichnungen für das Fachgebiet sind erwünscht. Die ärztliche Leitung koordiniert und überwacht Diagnostik, Therapieplanung und Gestaltung, Fort- und Weiterbildung und steht für die Kompetenz des multiprofessionellen Teams, das sich aus Ärzten/Ärztinnen, Psychologen/Psychologinnen, Physiotherapeuten/ http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc Dez. 8023 Seite 8 -therapeutinnen, Ergotherapeuten/-therapeutinnen, Pflegekräften, Diätassistenten/-assistentinnen und Sozialarbeitern/-arbeiterinnen zusammensetzt. Ein ärztlicher Bereitschaftsdienst ist vorzuhalten, eine AHB-Zulassung setzt Rufbereitschaftsdienst in der entsprechenden Fachrichtung voraus. Wöchentlich ist für alle Patienten/Patientinnen zumindest eine Facharztvisite durchzuführen, in der die ärztliche Untersuchung, Diagnosestellung, sozialmedizinische Beurteilung und der Therapieverlauf überwacht werden. Mit den Patienten/Patientinnen und ggf. deren Angehörigen werden die Rehabilitationspläne und -ziele abgestimmt. Die Dokumentation der Befunde, des Behandlungsverlaufes, der sozialmedizinischen Daten und die zeitnahe Erstellung der Entlassungsberichte müssen sichergestellt sein. Organisation und Teilnahme an internen und externen Qualitätssicherungsmaßnahmen, Kenntnisse der Aktivitäten des Förderschwerpunktes Rehabilitationswissenschaften und deren Umsetzungsstrategien in den Rehabilitationsalltag sind eine wesentliche Aufgabe der ärztlichen Leitung. Die ärztliche Leitung ist in die Öffentlichkeitsarbeit eingebunden und pflegt regelmäßige Kontakte mit zuweisenden Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten, wissenschaftlichen Institutionen und Universitäten sowie Selbsthilfegruppen und Krankenkassen. Sie hat dem Rentenversicherungsträger gegenüber im AHB-Verfahren die Feststellung der AHBFähigkeit der Rehabilitanden zu gewährleisten. Oberärztinnen/-ärzte sind in die Organisation der verschiedenen Abteilungen der Klinik einbezogen. Sie führen die speziellen diagnostischen Verfahren und die sozialmedizinischen Beurteilungen durch, leiten die Stationsärzte/-ärztinnen an, führen Teambesprechungen durch, gestalten das Gesundheitstraining und koordinieren die Fertigung der medizinischen Entlassungsberichte. Zur Vertretung des/der Leitenden Arztes/Ärztin wird ein/e Facharzt/-ärztin der Hauptbelegungsindikation mit entsprechender Schwerpunktanerkennung erwartet. Ein/e Facharzt/-ärztin für Innere Medizin ist zusätzlich wegen der vorliegenden Multimorbidität der Rehabilitanden in orthopädischen oder neurologischen Rehabilitationskliniken immer erforderlich. Stationsärztinnen/-ärzte sind die ständigen Ansprechpartner für die Patienten/Patientinnen ihrer Station. Von der Aufnahme- bis zur Entlassungsuntersuchung gestalten sie den individuellen Rehabilitationsplan entsprechend den Vorgaben zur Therapiedichte und -art und - sofern vorhanden - den Rehabilitationsleitlinien in der entsprechenden Indikation. Ihre Aufgabe ist es nicht nur, Gesundheitszustand und Körperfunktionen und mögliche Beeinträchtigungen der Teilhabe und Aktivitäten zu erfassen, sondern auch die Kontextfaktoren zu prüfen und individuell mit den Patienten/Patientinnen Therapieziele und Rehabilitationsverläufe abzusprechen. Die Erkenntnisse aller an der Rehabilitation beteiligten Berufsgruppen über einen Patienten fließen in dessen Behandlungsplan ein. Eine Stationsvisite pro Woche sowie tägliche Sprechzeiten sind erforderlich; insbesondere AHB-Patienten benötigen engmaschige ärztliche Behandlung. Die Ärzte/Ärztinnen müssen Nachsorgepläne erstellen unter besonderer Berücksichtigung der Reintegration in http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc Dez. 8023 Seite 9 das Erwerbsleben, an den alten Arbeitsplatz, in die Familie und in die Gesellschaft. Hierfür sind u. U. Kontakte mit Haus-, Betriebs- und Personalärzten/-ärztinnen herzustellen. Die ärztliche Diagnostik ist unabdingbar für die Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme unter größtmöglicher Sicherheit und für die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung. Die Schwere der Erkrankungen, die daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Teilhabe und Aktivitäten sowie die relevanten Kontextfaktoren werden festgestellt. Unter Zuhilfenahme der vorliegenden Befunde wird der Umfang der darüber hinaus notwendigen zusätzlichen Untersuchungen festgelegt. Die kardiopulmonale Belastbarkeit, Stoffwechselkrankheiten, neurologische, gastroenterologische und psychische Krankheiten müssen erfasst werden. Neben der fachärztlichen Untersuchung werden in einer Rehabilitationsklinik Elektrokardiographie (EKG), Belastungs-EKG, Ultraschalluntersuchung von Abdomen und Gelenken angesehen. Die Möglichkeit zur Röntgendiagnostik, klinisch-chemischer Labordiagnostik, ggf. in Kooperation, und zu fachärztlichen Konsiliaruntersuchungen muss gegeben sein. Durch den Einsatz von Screening- und Assessmentverfahren - z. B. Indikatoren des RehaStatus (IRES), Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt (IMBA), Evaluation des funktionellen Leistungsvermögens (EFL) – sollte die Diagnostik ergänzt werden. Psychosoziale Kontextfaktoren des Krankheitsgeschehens, berufliche Beanspruchung, Motivation und die Grenzen der physischen Belastbarkeit können so exakter definiert werden. Daraus folgt ein gezielter Einsatz von Trainingsmaßnahmen. III 1.2. Diplom-Psychologinnen/-Psychologen Diplom-Psychologinnen/-Psychologen übernehmen einen für die Rehabilitation bedeutsamen Teil der medizinischen Rehabilitation. Sie bewirken einen Wandel in der Wahrnehmung und Interpretation von Erlebnissen sowie im Denken, Fühlen und Verhalten, wenn bewusste oder unbewusste Prozesse in diesem Bereich zu beeinträchtigenden Störungen geführt haben. Es besteht die Notwendigkeit, auch in der somatischen Rehabilitation psychologischpsychotherapeutische Kompetenz vorzuhalten, wobei die Qualifikation zur/zum Psychologischen Psychotherapeutin/-therapeuten erwünscht ist. Allgemeine Interventionsverfahren aus der Klinischen und Sozial-Psychologie finden Anwendung. Wegen der zeitlichen Begrenzung sind in der Rehabilitation die Möglichkeiten auf psychotherapeutische Kurzinterventionen beschränkt. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc Dez. 8023 Seite 10 Zur Klinischen Psychologie gehören u. a. die Bereiche: − psychologische Diagnostik − psychologische Beratung − psychologisch-therapeutische Betreuung. Die psychologische Diagnostik ermöglicht Aussagen zur Motivation, Ausdauer und Belastbarkeit für die sozialmedizinische Beurteilung. Die psychologisch therapeutische Betreuung umfasst verschiedene Leistungen, die eine Rehabilitationsklinik anbieten muss. Als regelmäßiges Angebot wird erwarten: − psychologische Einzeltherapie falls erforderlich − psychologische Gruppenarbeit; zweimal wöchentlich, ggf. seltener bei AHBPatienten/-Patientinnen, z. B. Stress- und Schmerzbewältigung, Nichtrauchertraining im Rahmen des Gesundheitstrainings − Entspannungstraining zwei- bis dreimal wöchentlich (Voraussetzung ist eine sorgfältige Indikationsstellung). III 1.3. Physiotherapeutinnen/-therapeuten Die Berufsgruppe der Physiotherapeuten umfasst Krankengymnasten/-gymnastinnen und entsprechend weitergebildete Bademeister/innen / Masseure/Masseurinnen. Krankengymnasten/-gymnastinnen müssen in der Lage sein, eigenständig krankengymnastische Befunde zu erheben und die individuelle Belastbarkeit der Patienten/Patientinnen zu berücksichtigen. Durch spezielle Techniken werden leistungsgeminderte Funktionen wieder aufgebaut oder stabilisiert. Diese umfassen indikationsübergreifend z. B. Rückenschule, Manuelle Therapie, PNF, Brüggertechnik und Schlingentischtechnik. AHB-Patienten/-Patientinnen benötigen erfahrungsgemäß ein- bis zweimal täglich Einzelkrankengymnastik für die Mobilisation. Patienten/Patientinnen der Rehabilitation im Antragsverfahren erfordern seltener Einzelkrankengymnastik, nur entsprechend der Funktionseinschränkung. Dafür benötigen diese Patienten/Patientinnen täglich indikationsspezifische Gruppenbehandlung, mindestens fünfmal wöchentlich. Im Vordergrund steht die Motivation zum eigenständigen Üben sowohl des Bewegungstrainings als auch von Entspannungsverfahren. Massagen, Lymphdrainagen, Elektro-, Thermo-, Hydro- und Balneotherapie sind je nach Krankheitsbild erforderlich und werden von Masseurinnen/Masseuren und Medizinischen Bademeisterinnen/-meistern, Wannenbäder von Badehelfern/-helferinnen durchgeführt. Sie kommen nach Bedarf zum Einsatz. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc Dez. 8023 Seite 11 III 1.4. Diplom-, Sport- und Gymnastiklehrerinnen/-lehrer Diplom-, Sport- und Gymnastiklehrerinnen/-lehrer führen Sport- und Bewegungstherapie mit dem Ziel der Steigerung von Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft zur Erhaltung bzw. zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit ein- bis zweimal täglich durch; dieses erfolgt u. a. als Terraintraining, Ergometer- und Sequenztraining oder im Bewegungsbad. Rückenschule und Angebote der Rekreationstherapie werden im Allgemeinen zweimal wöchentlich durchgeführt. Gerätegestützte Trainingstherapie ist in der Regel in allen Rehabilitationseinrichtungen etabliert. III 1.5. Ergotherapeutinnen/-therapeuten Die Ergotherapeuten/-therapeutinnen leisten die Verbindung zwischen der gezielten krankengymnastischen Therapie und der beruflichen und sozialen Rehabilitation. Die Ergotherapie bietet Arbeitselemente zur Übung von Gebrauchsbewegungen mit dem Ziel der Funktionserhaltung und -wiederherstellung. Wichtig ist das Erkennen, Erarbeiten, Verbessern und Umsetzen ergonomischen Verhaltens im Alltag und im Arbeitsprozess. Bei schweren Funktionsstörungen werden tägliche Einzelleistungen notwendig; in der Regel sind einmal wöchentlich, meist in Gruppen anzubieten: - motorisch-funktionelle Übungen Training zur Selbständigkeit Ergotherapie auf neurophysiologischer Grundlage Erprobung und Anpassung von Hilfsmitteln Schienenherstellung Beratung und Training zum Gelenkschutz Arbeitsmöglichkeiten mit verschiedenen Werkstoffen zur Verbesserung der Koordination und Feinmotorik - Arbeitsplatzberatung - Arbeitsplatztraining - Hirnleistungstraining III 1.6. Fachpflegekräfte Die Aufgaben des Pflegepersonals in Rehabilitationseinrichtungen unterscheiden sich qualitativ und quantitativ von denen in der Akutmedizin. Die Anleitung zum eigenständigen Gebrauch von Hilfsmitteln, die Mitgestaltung des Gesundheitstrainings, Pflege, Pflegeplanung und Dokumentation gehören zu den Aufgaben dieser Berufsgruppe. Besondere Kenntnisse der Verbandstechnik, der postoperativen Wundversorgung, der Lagerungstechnik und der Hilfsmittelversorgung werden erwartet. Kardiopulmonale Notfälle müssen erkannt und versorgt werden; Thromboseprophylaxe, die Erstversorgung von Verletzungen, die Pflege und weitere Mobilisation von Patienten/Patientinnen nach Operationen muss möglich sein. An Teambesprechungen nimmt die Pflegedienstleitung regelmäßig teil. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc Dez. 8023 Seite 12 Tägliche und 24-Stunden-Anwesenheit einer examinierten Pflegekraft ist unbedingt erforderlich. III 1.7. Diätassistentinnen/-assistenten Ein großer Teil chronischer Erkrankungen ist ernährungsbedingt. Übergewicht, Diabetes mellitus Typ II und Komplikationen der Arteriosklerose sind klassische Zivilisationskrankheiten und auch auf falsche Ernährung zurückzuführen. Gewichtsreduktion und selbstverantwortlicher Umgang mit Stoffwechselkrankheiten oder Osteoporose machen einen Teil der Therapieziele einer Rehabilitationsmaßnahme aus. Kontinuierlich während der gesamten Reha-Maßnahme werden Fragen der gesunden Ernährung thematisiert. Diätassistentinnen/-assistenten gehören zum Rehabilitationsteam. „Ernährungsbeauftragte Ärztinnen/Ärzte“ und „diätetisch geschulte Köchinnen/Köche“ ergänzen ein Rehabilitationsteam qualifiziert und sind sehr erwünscht. Bei Bedarf sollen während einer Rehabilitationsmaßnahme mindestens zwei Leistungen in der Ernährungsberatung und eine in der Lehrküche angeboten werden können. III 1.8. Diplom-Sozialarbeiterinnen/-arbeiter Sozialrechtliche Beratung mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den Beruf und das soziale Umfeld muss für jede/n Patienten/Patientin zugänglich sein, der/die sie benötigt. Diplom-Sozialarbeiterinnen/-arbeiter übernehmen diese Funktion. Rehabilitationsberaterinnen/-berater der Leistungsträger beraten und vermitteln Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Hilfen zur beruflichen Reintegration. Um ggf. den möglichst nahtlosen Übergang in eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach einer vorangegangenen medizinischen Rehabilitation für einen geeigneten Personenkreis zu ermöglichen, können Vorfeldmaßnahmen indiziert sein. Ziel ist die möglichst schnelle Wiedereingliederung des Versicherten ins Erwerbsleben ohne eine zeitliche Verzögerung. Um die Entscheidungsfindung vorzubereiten und das sozialmedizinische Votum abzusichern, sollten diese bereits im Rahmen der medizinischen Rehabilitation oder im unmittelbaren Anschluss daran durchgeführt werden. Berufsförderungswerke, Bildungszentren und andere Institutionen bieten eine Kooperation an. In Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen können als Vorfeldmaßnahmen im Rahmen der medizinischen Rehabilitation in Anspruch genommen werden: − Belastungserprobung und − psychologische Eignungsuntersuchung. Die Indikationsstellung erfolgt möglichst frühzeitig während der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme durch die Ärzte/Ärztinnen der Rehabilitationsklinik. Eine zuverlässige Zusammenarbeit zwischen Sozialarbeitern/-arbeiterinnen, Rehabilitationsberatern/-berateinnen und Klinikärzten/-ärztinnen muss vorausgesetzt werden, um eine zeitgerechte Durch- http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc Dez. 8023 Seite 13 führung indikationsentsprechend für die Patienten/Patientinnen einzuplanen, denen eine Minderung der Leistungsfähigkeit am alten Arbeitsplatz oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben droht. III 2. Therapeutische Leistungen Therapiemaßnahmen, die über die ärztliche Behandlung hinausgehen, sind im Rahmen des Qualitätssicherungsprogramms der Rentenversicherung in der von der Deutschen Rentenversicherung Bund erarbeiteten Klassifikation der therapeutischen Leistungen (KTL) festgelegt. Sie enthält u. a. Angaben zur Indikation, zu Berufsgruppen, Therapiezielen, Dauer, Frequenz, Gruppenstärke und Mindestanforderungen an Raum und Geräte. Alle therapeutischen Leistungen sind nach KTL zu verschlüsseln. Das indikationsbezogene Gesundheitstraining der Deutschen Rentenversicherung Bund bietet umfassende Anleitungen und ist im Internet verfügbar (www.deutscherentenversichung-bund.de). Gesundheitstraining findet in Form von Vorträgen, Schulungen und Seminaren täglich statt. Allgemein anerkanntes Ziel ist es, während einer Rehabilitationsmaßnahme die Kompetenz der Patienten/Patientinnen im Umgang mit ihren Krankheiten bzw. Behinderungen zu erhalten und eine Korrektur im Umgang mit Risikofaktoren einzuleiten. Dazu gehören Vorträge zur Entstehung und zum Verlauf von Krankheiten, zur gesunden Ernährung, zu den Prinzipien einer angemessenen Bewegung und Freizeitgestaltung, Seminare zur Raucherentwöhnung, zur Stressbewältigung, Anleitung zum selbständigen Üben von Entspannungsverfahren, zum Gebrauch von Blutdruckmessgeräten und zur Blutzuckerkontrolle ebenso wie die Rückenschule und Übungen in der Lehrküche. Mit Leitlinien für die medizinische Rehabilitation leistet die Rentenversicherung einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung. Dementsprechend sollen diese der Therapieplanung zugrunde gelegt werden. IV Spezielle Anforderungen an eine Abteilung/Klinik mit 100 Betten: davon ca. 50 % AHB-Anteil IV 1. Indikationen: z.B. - Krankheiten des Muskel-Skelettsystems Krankheiten des Kreislaufsystems Krankheiten des Atmungssystems Krankheiten des Verdauungssystems endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten - Krankheiten der Haut und Unterhaut oder oder oder oder oder http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc Dez. 8023 Seite Rehabilitationsrelevante Nebenindikationen: z.B. AHB-Indikationen: entsprechend AHB-Katalog der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte 2005 - - - - - Kontraindikationen: 14 Krankheiten des Kreislaufsystems Krankheiten des Atmungssystems Krankheiten des Verdauungssystems endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten Krankheiten des Muskel-Skelettsystems 1 2 3 4 - Krankheiten des Herzens und des Kreislaufs Krankheiten der Gefäße entzündlich-rheumatische Erkrankungen degenerativ-rheumatische Krankheiten und Zustand nach Operationen und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen 5 - gastroenterologische Erkrankungen und Zustand nach Operationen an den Verdauungsorganen 6 - Stoffwechselkrankheiten 7 - Krankheiten und Zustand nach Operationen an den Atmungsorganen 8 - Krankheiten der Niere und Zustand nach Operationen an Nieren, ableitenden Harnwegen und Prostata 9 - neurologische Krankheiten und Zustand nach Operationen an Gehirn, Rückenmark und peripheren Nerven 10 - onkologische Krankheiten 11 - gynäkologische Krankheiten und Zustand nach Operationen oder oder oder oder oder oder oder oder oder - akutmedizinischer Behandlungsbedarf - fehlende Rehabilitationsfähigkeit IV 2. Mustertherapiepläne müssen leitlinienorientiert gestaltet werden und konzeptabhängig die Rehabilitationspläne für die Behandlungsindikation abbilden. Sie sollen die wöchentliche Therapiedichte wiedergeben. Leistungen je KTL-Kapitel: Krankengymnastik Thermo-/Hydro-/Balneotherapie Inhalation Massage http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc Dez. 8023 Seite 15 Ergotherapie klin. Sozialarbeit Information/Schulung Ernährungsberatung/Lehrküche Sport-/Bewegungstherapie Rekreationstherapie Klinische Psychologie Facharztvisite Stationsarztvisite (dazu tägliche Sprechzeit) Pflegedienst Indikationsspezifische Stellenpläne werden bedarfsorientiert in der Deutschen Rentenversicherung Bund für Rehabilitationseinrichtungen mit 100 Plätzen für die stationäre Rehabilitation mit voraussichtlich bis zu 50 % AHB-Anteil erarbeitet. Die Stellenpläne für AHB-Kliniken sind je nach Indikation im Rahmen der im Orientierungsstellenplan vorgegebenen Mengen großzügiger gestaltet (z. B. braucht man in der Orthopädie wegen verstärkter Einzelkrankengymnastik mehr Physiotherapeuten/-therapeutinnen, in der Kardiologie eher mehr Pflegepersonal usw.). Es ist dabei davon auszugehen, dass in geringem Umfang ambulante Rehabilitanden sowie IRENAPatienten/-Patientinnen mitbehandelt werden können. Die indikationsspezifischen Stellenpläne stellen einen Rahmen dar, der standort- und konzeptabhängig variiert werden kann. Spezielle Qualifizierungen durch Stärkung der einen oder anderen Berufsgruppe und Verschiebung der Schwerpunkte sind denkbar und werden geprüft. Für die Zulassung zum AHB-Verfahren sind jeweils zwei Fachärzte/-ärztinnen mit entsprechender Schwerpunktanerkennung für die Hauptindikation Voraussetzung. Das multiprofessionelle Rehabilitationsteam muss in allen rehabilitationsrelevanten Berufsgruppen ausreichend und qualifiziert besetzt sein. IV 3. Apparative Ausstattung zur Diagnostik: Mindestausstattung: − − − − − − − Mehrkanal-EKG Belastungs-EKG Langzeitblutdruckmesssystem kleine Lungenfunktion Sonographie der Gelenke des Abdomens und der Schilddrüse Röntgen, möglich auch in Kooperation mit anderen Einrichtungen, wenn kurzfristig erreichbar, ebenso klinisch-chemisches Labor Biofeedback http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc Dez. 8023 − − − Seite 16 Ergometermessplatz mit ärztlicher Überwachung und Defibrillator Möglichkeit zu Punktionen/Biopsien psychologische Testverfahren Zusätzliche Diagnostik ist indikationsspezifisch vorzuhalten: z. B. − − − − − − − Endoskopie Duplexsonographie Echokardiographie Isokinetik und Ganganalyse Elektromyographie (EMG) Bodyplethysmographie und andere IV 4. Räumliche Voraussetzungen: IV 4.1. Die Lage sollte möglichst einen Einzugsbereich auch für ambulante Patienten/Patientinnen berücksichtigen. Jede Rehabilitationsklinik muss barrierefrei eingerichtet sein. Außerdem sollten einige behindertengerechte Zimmer mit behindertengerechten Nasszellen für Rollstuhlfahrer/innen eingerichtet sein. Für die AHB-Zulassung gilt dies in besonderem Maße (z. B. in der Orthopädie höhenverstellbare Betten für Patienten/Patientinnen mit Hüftgelenkersatz oder Geländer in den Gängen, Gehstützenhalterungen in den Speisesälen etc.) Ergonomische Gestaltung von Betten, Möbeln und WC sowie Stehtische, Stehpulte etc. sind erforderlich. IV 4.2. Beispielhaftes Orientierungsraumprogramm, multifunktionale Nutzung einiger Räume ist denkbar. − − − − − − − − − Einzelzimmer mit Nasszellen, darunter auch behindertengerechte Einzelzimmer ein Überwachungszimmer für Notfälle mit Geräten zur Reanimation und Überwachung * Raum für Injektionen Raum für Wundversorgung oder das Anlegen von Gipsen * Vortragssaal zwei Seminarräume ggf. Raum für orthopädietechnische Versorgung Räume für Einzelkrankengymnastik mit Schlingentisch bzw. Deckenschlingengeräten Räume für Gruppengymnastik, Rücken- und Gelenkschulung http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc Dez. 8023 − − − − − − − − − − − − − − − − Seite 17 Räume für Isokinetik und Sequenztraining (gerätegestützte Trainingstherapie) Raum für Belastungserprobung und Arbeitsplatzberatung Bewegungsbad mit Hebelifter und unterschiedlicher Niveauhöhe für Wassergymnastik und Schwimmunterricht behindertengerechte Toilette im Therapiebereich Möglichkeit zum Terraintraining, z. B. Gehschule Räume für Masseure/Masseurinnen, medizinische Bäder und Elektrotherapie Räume für Ergotherapie ein Raum für psychologische Gruppenarbeit (schallgeschützt) Raum für Biofeedback Räume für Sozialarbeiter/innen und Reha-Fachberater/innen Räume für Diätassistenten/-assistentinnen und Lehrküche Ruheräume und Umkleideräume für gelegentliche ambulante und IRENA-Patienten/Patientinnen Speisesaal Ausstattung mit festinstallierter Notrufanlage (alle Bereiche, in denen sich Patienten/Patientinnen alleine aufhalten, müssen mit Notrufklingeln versehen sein) Arbeitszimmer (Ärzte/Ärztinnen, Psychologen/Psychologinnen, Therapeuten/Therapeutinnen) Raum für Therapieplanung * Akutnotfälle sind häufiger bei AHB-Patienten/-Patientinnen, deshalb wird hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt. Gleiches gilt für die Wundversorgungsausstattung. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc Dez. 8023 Seite 18 Das erste Anforderungsprofil wurde im Jahr 2001 für die Fachrichtung Orthopädie abgestimmt. Für die Fachrichtungen Abhängigkeitskrankheiten wurde es im Jahr 2003 und für Psychosomatik im Jahr 2005 erstellt. An der Version für die Orthopädie haben folgende Personen mitgewirkt Dr. Ulrike Brückner Dr. Ulrike Beckmann Dr. Volker Brahner Ulrich Demmig Brigitte Göpfert Martin Hagemann Christine Hammoser Dr. Sabine Heine-Grimm Dr. Regina Huemmelink Dr. Hanno Irle Hans-Dieter Kijanski Berthold Lindow Ursula Mootz Dr. Sibylle Stockmann Andrea Verbarg Dez. 8023 Dez. 8012 Dez. 8023 Dez. 8021 Dez. 8021 Dez. 8022 Dez. 8023 Dez. 8021 Dez. 8012 Ref. 1006 Dez. 8023 Dez. 8023 Dez. 8022 Dez. 8023 Dez. 8013 Die vorliegende allgemein gehaltene Version wurde überarbeitet von Dr. Ingrid Aster-Schenck Dr. Ulrike Brückner Ute Engelhardt Quellenangabe Dez. 8023 Dez. 8023 Dez. 8023 VDR-Reha-Kommission Rehabilitationskonzepte des Arbeitskreises der Leitenden Ärzte der BfA Rahmenempfehlungen zur ambulanten medizinischen Rehabilitation der BAR Klassifikation der therapeutischen Leistungen (KTL) Qualitätssicherungsprogramm der Rentenversicherung Der Ärztliche Reha-Entlassungsbericht, Leitfaden der BfA Gesundheitstraining in der Medizinischen Rehabilitation, BfA 1995 Indikationsbezogenes Gesundheitstrainingsprogramm der BfA, 2003 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR): Arbeitshilfe für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Erkrankungen der Bewegungsorgane, Schriftenreihe der BAR, Heft 5 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/contentblob/37836/publicationFile/4136/profil_zulassung_ahb.doc