3. Fortschrittsbericht 2014 zum Nationalen Strategieplan der

Werbung
3. Fortschrittsbericht 2014
zum
Nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland
für die Entwicklung ländlicher Räume 2007 bis 2013
Stand 27.01.2015
Textentwurf:
Thünen-Institut für Ländliche Räume
Andreas Tietz, Regina Grajewski
Monitoring- und Evaluierungsnetzwerk Agrarstruktur und ländliche Entwicklung
Deutschland (MEN-D) – Kapitel 3.3, 4 und Endredaktion
BMEL, Referat 413 – Kapitel 7 und Endredaktion
Datenlieferung: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 422, Statistik und Berichterstattung
Seite II von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
I
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung
1
2
Finanzieller Umsetzungsstand der deutschen Entwicklungspläne
3
2.1
3
Health-Check-Mittel
11
Stand der Programmdurchführung
14
3.1
Bisheriger Output
14
3.1.1 Schwerpunkt 1 – Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landund Forstwirtschaft
14
3.1.2 Schwerpunkt 2 – Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
24
3.1.3 Schwerpunkt 3 – Steigerung der Lebensqualität in ländlichen Räumen
und der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
35
3.1.4 LEADER-Schwerpunkt
42
3.2
Ergebnisindikatoren
46
3.3
Wirkungsindikatoren
54
3.4
Output
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5
3.4.6
3.4.7
3.4.8
3.4.9
59
59
59
59
60
60
60
61
61
61
der Health-Check-Maßnahmen
Einzelbetriebliche Förderung (Code 121)
Hochwasser- und Küstenschutz (Code 126)
Agrarumweltmaßnahmen (Code 214)
Tierschutzmaßnahmen (Code 215)
Nicht produktive Investitionen (Code 216)
Diversifizierung (Code 311)
Dienstleistungseinrichtungen (Code 321)
Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes (Code 323)
LEADER
4.
Wesentliche Ergebnisse der laufenden Bewertung
5
Konsistenz und Kohärenz
Finanzinstrumenten
5.1
5.2
mit
anderen
EU-Politiken,
62
Prioritäten
und
64
Übereinstimmung mit den gemeinschaftlichen Zielsetzungen
5.1.1 Lissabon-Strategie
5.1.2 Göteborg-Strategie
5.1.3 Beitrag zu Biodiversität und zur Umsetzung von Natura 2000
5.1.4 Beitrag zum Wasserschutz und zur Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie
5.1.5 Beitrag zum Klimaschutz
5.1.6 Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien
5.1.7 Europa-2020-Strategie
5.1.8 Nationales Reformprogramm
64
64
65
66
Konsistenz mit Maßnahmen der 1. Säule der GAP
74
68
72
73
73
74
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
II
5.2.1
5.2.2
5.2.3
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)
Diversifizierungsbeihilfe Zucker
Abgrenzungsmechanismen zum EGFL
74
75
76
5.3
Komplementarität mit anderen Förderprogrammen
5.3.1 EU-Förderprogramme
5.3.2 Bundesebene
5.3.3 Programmebene
76
76
77
78
5.4
Berücksichtigung der Strategien für Makroregionen (Ostsee und Donauraum)
86
6
Verwendung der Technischen Hilfe
89
7
Nationales Netzwerk
95
Literatur
Anhang
97
103
Seite II von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Öffentliche Ausgaben bis 2013 im Vergleich zu geplanten Ausgaben
in den finanzstärksten Maßnahmen ................................................... 9
Abbildung 2:
Geplante und verausgabte HC-Mittel nach ELER-Maßnahmencode .. 13
Abbildung 3:
Zielerreichung (Output) der Maßnahmen im ELER-Schwerpunkt 1 .. 15
Abbildung 4:
Zielerreichung (Output) der Maßnahmen im Schwerpunkt 2 ............. 25
Abbildung 5:
Auszahlungen (Öffentliche Mittel bis Ende 2013) nach Art der
Verpflichtung in Maßnahmencode 214 ............................................ 28
Abbildung 6:
Zielerreichung (Output) der Maßnahmen im Schwerpunkt 3 ............. 36
Abbildung 7:
Zielerreichung (Output) der Maßnahmen im LEADER-Schwerpunkt 43
Abbildung 8:
EU-weite Berücksichtigung der CMEF-Wirkungsindikatoren in den
ELER-Halbzeitbewertungen ........................................................... 54
Abbildung 9:
HNV-Flächen Gesamt (Stufe I-III) in Prozent .................................. 57
Abbildung 10:
HNV-Flächen Gesamt (Stufe I-III) – absolut in ha ........................... 57
Abbildung 11:
Flächenrelevanz von Biodiversitätsmaßnahmen in den ländlichen
Entwicklungsprogrammen der 7-Länder-Evaluierung (Ergebnisse der
Halbzeitbewertungen) .................................................................... 68
Abbildung 12:
Vermeidungskosten je kg Stickstoff im Brutto-Netto-Vergleich........ 71
Abbildung 13:
Anteil der öffentlichen Mittel für Technische Hilfe an den gesamten
öffentlichen Mitteln 2007 bis 2013 .................................................. 89
Abbildung 14:
Auszahlungsstand der öffentlichen Mittel in der Technischen Hilfe
zum 31.12.2013 ............................................................................. 91
Abbildung 15:
Prozentuale Verteilung der bis 31.12.2013 getätigten TechnischeHilfe-Ausgaben auf Fördergegenstände ........................................... 92
Abbildung 16:
Prozentuale Verteilung der bis 31.12.2011 getätigten TechnischeHilfe-Ausgaben nach ihrem Förderzweck ........................................ 94
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
IV
Kartenverzeichnis
Karte 1:
Ausgezahlte öffentliche Mittel nach ELER-Schwerpunkten und
Auszahlungsstände bis Ende 2013 in den deutschen Programmregionen ...... 8
Karte 2:
LEADER-Regionen in Deutschland ......................................................... 45
Karte 3:
Vergleich der räumlichen Verteilung der Fördermittel von ELER-Investiv
und dem RWB-Programm in Nordrhein-Westfalen 2007 bis 2009 ............. 83
Karte 4:
Ausgezahlte öffentliche Mittel im EFRE und ELER-investiv 2007 bis 2009
in Mecklenburg-Vorpommern ................................................................. 84
Karte 5:
Räume makroregionaler Strategien .......................................................... 87
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Öffentliche Ausgaben (ELER + nationale Kofinanzierungsmittel) bis 2013
im Vergleich zu geplanten Ausgaben nach ELER-Schwerpunkten............... 3
Tabelle 2:
Vergleich der Auszahlungsquoten (Öffentliche Mittel) in den
Programmzeiträumen 2007 bis 2011 sowie 2012 bis 2013 .......................... 4
Tabelle 3:
Verteilung der öffentlichen Ausgaben auf die EU-Haushaltsjahre 2006/07
bis 2013 ................................................................................................... 5
Tabelle 4:
Öffentliche Ausgaben im Vergleich zu geplanten Ausgaben nach
Programmregion (ohne nationale top-ups) ................................................. 6
Tabelle 5:
Fortschritt der Auszahlungen (Öffentliche Mittel insgesamt) 2012 bis 2013
im Vergleich zu 2007 bis 2011 in den Ländern .......................................... 7
Tabelle 6:
Ursprüngliche ELER-Mittel und HC-Mittel nach ELER-Schwerpunkten,
Plan und Ausgaben bis Ende 2013 ........................................................... 11
Tabelle 7:
Ursprüngliche ELER-Mittel und HC-Mittel nach Programmregionen, Plan
und Ausgaben bis Ende 2011 .................................................................. 12
Tabelle 8:
Zahl und Größe der Flurstücke in geförderten Flurbereinigungsverfahren.. 22
Tabelle 9:
Art der Verpflichtung in Maßnahme 214 laut ELER-Monitoring bis 2013
(Neuverpflichtungen) .............................................................................. 30
Tabelle 10:
Ziele und Ergebnisse der CMEF-Ergebnisindikatoren in der Summe der
Angaben der Bundesländer ..................................................................... 47
Tabelle 11:
Ergebnisindikator R6: Flächen, die mit erfolgreicher Landbewirtschaftung
zum Ressourcenschutz beitragen ............................................................. 50
Tabelle 12:
Ziele und Ergebnisse für Ergebnisindikator R10 (Bevölkerungszahl, der die
Dienstleistungen zugutekommen) ............................................................ 53
Seite IV von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
V
Tabelle 13:
Kosten und Wirkungen von AUM mit Wasserschutzziel in
Niedersachsen/Bremen im Jahr 2011 ....................................................... 71
Tabelle 14:
Von den EPLR erfasste Prioritätsbereiche der Ostsee-Strategie, Maßnahmen
und Beispiele ......................................................................................... 88
Tabelle 15:
Vergleich der Plansätze der für die Technische Hilfe eingeplanten
öffentlichen Mittel .................................................................................. 90
Tabelle A1: Öffentliche Ausgaben (ELER + nationale Kofinanzierungsmittel) bis 2013
im Vergleich zu geplanten Ausgaben nach ELER-Maßnahmencodes ....... 104
Tabelle A2: Vergleich der Auszahlungsquoten (Öffentliche Mittel) der Jahre 2007 bis
2009 sowie 2010 bis 2012 in den ELER-Maßnahmencodes .................... 105
Tabelle A3: ELER-HC-Mittel (Plan und Ausgabenstand) nach ELER-Maßnahmen .... 106
Tabelle A4 (1):
Outputindikatoren und Zielerreichung der Maßnahmen im
ELER-Schwerpunkt 1 ........................................................................... 107
Tabelle A4 (2):
Outputindikatoren und Zielerreichung der Maßnahmen im
ELER-Schwerpunkt 2 ........................................................................... 108
Tabelle A4 (3):
Outputindikatoren und Zielerreichung der Maßnahmen in den ELERSchwerpunkten 3 und LEADER ............................................................ 109
Tabelle A5: Output und Zielerreichung der Health-Check-Maßnahmen ..................... 110
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
VI
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungen der Bundesländer bzw. Programmregionen
BW
BY
BB/BE
HH
HE
MV
NI/HB
NW, NRW
RP
SL
SN
ST
SH
TH
Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg und Berlin
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen und Bremen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Weitere verwendete Abkürzungen
AFP
AK
AL
ART
AUM
BBSR
BMELV
BMWi
bzw.
CLLD
CMEF
CO2
d. h.
DVS
EEG
EEN
EFF
EFRE
EGFL
ELER
EPLR
ESF
et al.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm
Arbeitskraft
Ackerland
Forschungsgruppe Agrar und Regionalentwicklung Triesdorf
Agrarumweltmaßnahmen
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
beziehungsweise
Community-Led Local Development
Gemeinsamer Begleitungs- und Bewertungsrahmen
Kohlendioxid
das heißt
Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Europäisches Evaluierungsnetzwerk für ländliche Entwicklung
Europäischer Fischerfonds
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft
Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums
Entwicklungsprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raums
Europäischer Sozialfonds
und andere
Seite VI von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
EU-COM
EU-KOM
FFH
GAK
GAP
GL
GVB
GVE
ha
HC-Mittel
HNV
HMUELV
ILE
ILEK
IMAG
InVeKoS
IT
kg
km
KMU
kt
ktoe
LAG
LF
LN
LR
MDM
MIL
Mio.
MKULNV
ML
MLU
MLUR
Mrd.
MULEWF
N
Nr.
VII
Commission of the European Communities
EU-Kommission
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
Gemeinsame Agrarpolitik
Grünland
Gemeinsame Verwaltungsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern
Großvieheinheiten
Hektar
Finanzmittel aus dem Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik und dem
Europäischen Konjunkturprogramm
High Nature Value
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Integrierte ländliche Entwicklung
Integriertes ländliches Entwicklungskonzept
Interministerielle Arbeitsgruppe
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem
Informationstechnologie
Kilogramm
Kilometer
Kleine und mittlere Unternehmen
Kilotonne
Kilotonne Öleinheiten
Lokale Aktionsgruppe
Landwirtschaftlich genutzte Fläche
Landwirtschaftliche Nutzfläche
Institut für Ländliche Räume des Johann Heinrich von Thünen-Instituts
Mulch- oder Direktsaat- oder Mulchpflanz-Verfahren
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
Millionen
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes
Schleswig-Holstein
Milliarden
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
Rheinland-Pfalz
Stickstoff
Nummer
VIII
NLR
NRR
NSP
RWB
S.
SFC
SP
StMELF
t
TMLFUN
u. a.
ÜN
VO
WRRL
z. B.
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Netzwerk Ländliche Räume
Nationale Rahmenregelung
Nationaler Strategieplan
Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (Förderkulisse der EUStrukturfonds)
Seite
Structural Funds Common Database
Schwerpunkt
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Tonne
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz
unter anderem
Übernachtungen
Verordnung
EG-Wasserrahmenrichtlinie
zum Beispiel
Seite VIII von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
1
1
Einleitung
Der vorliegende Bericht ist nach 2010 (BMELV, 2011a) und 2012 (BMELV, 2013) der
dritte und letzte zusammenfassende Bericht Deutschlands über den Fortschritt bei der Umsetzung des Nationalen Strategieplans und seiner Ziele. Gemäß Artikel 13 der Verordnung
1
(EG) Nr. 1698/2005 (ELER-VO) hat jeder Mitgliedstaat in jedem zweiten Jahr , beginnend in 2010, einen solchen Bericht zu erstellen und der Europäischen Kommission bis
2
zum 1. Oktober desselben Jahres vorzulegen.
Der 3. Fortschrittsbericht 2014 stellt den Stand der Umsetzung des Nationalen Strategieplans bis einschließlich 2013 dar.
Der Nationale Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume 2007 bis 2013 (BMELV, 2011b) ist das strategische Gesamtkonzept auf Bundesebene für die Förderung der ländlichen Entwicklung gemäß der Verordnung (EU) Nr.
1698/2005 (ELER-VO). Er bildet einen strategischen Rahmen, innerhalb dessen die Bundesländer 14 Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) aufgestellt ha3
ben .
Um die Umsetzung des strategischen Gesamtkonzeptes für die Länder zu erleichtern, wurde in Deutschland eine Nationale Rahmenregelung (NRR) erarbeitet, die die Maßnahmen
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK) umfasst. Die Mehrzahl der Länder nutzt die Maßnahmen der NRR in den EPLR
für die Entwicklung des ländlichen Raums. Die NRR wird soweit erforderlich den Änderungen der GAK angepasst. Aktuell ist die 9. geänderte Fassung mit Stand vom
19.03.2014 gültig.
1
2
3
In der deutschen Fassung der ELER-VO steht in Art. 13, Abs. 1 zwar „jedes Jahres“, doch hierbei
handelt es sich um einen Übersetzungsfehler, der nicht korrigiert wurde.
Nach den Erfahrungen aus dem ersten Fortschrittsbericht zum Nationalen Strategieplan im Jahr 2010 hatte
die Europäische Kommission in einem Entwurf zur Änderung der VO (EG) Nr. 1698/2005 (KOM(2010)
537 endgültig vom 30.09.2010) vorgeschlagen, die Anzahl der Fortschrittsberichte in der Förderperiode
2007-2013 von drei auf zwei zu verringern sowie die inhaltlichen Anforderungen zu vereinfachen. Der
zweite und letzte Fortschrittsbericht sollte danach erst im Jahr 2015 vorgelegt werden. Der Kommissionsvorschlag wurde im Erwägungsgrund 7 u. a. mit dem Ziel der Verringerung der administrativen Belastungen und der Vermeidung von Doppelarbeit begründet. Dieser Verordnungsentwurf kam wegen anderer,
nicht einvernehmlich klärbarer Verordnungsinhalte nicht zustande. Am 25.04.2012 informierte die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten, dass es bei der ursprünglichen (dreimaligen) Berichtspflicht
in der Förderperiode 2007-2013 bleiben würde.
Da sich die Bundesländer Brandenburg und Berlin sowie Niedersachsen und Bremen jewei ls zu einer
Programmregion zusammengeschlossen haben, gibt es in Deutschland 14 EPLR. Zusätzlich wurde ein
Programm für das Nationale Netzwerk aufgestellt, das ausschließlich aus der Technischen Hilfe finanzierte Maßnahmen enthält.
2
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Der Aufbau dieses Fortschrittsberichts entspricht dem von der EU-Kommission (EU-Com,
2014) vorgesehenen Aufbau.
Kapitel 2 stellt den finanziellen Fortschritt der 14 EPLR und des Netzwerkprogramms bis
einschließlich 2013 den bis 2013 geplanten Ausgaben gegenüber. Hierbei sollen gemäß
den Vorgaben der EU-KOM die Planzahlen nach den 2009 erfolgten Programmänderungen aufgrund des Health Check verwendet werden. Datenquelle für die Finanzzahlen
(Ausgaben und Zielwerte) sind die Ausgabenerklärungen der Zahlstellen mit Stand
31.12.2013, die in aggregierter Form durch die EU-Kommission zur Verfügung gestellt
wurden. Die zur Umsetzung des Health Check und des Europäischen Konjunkturprogramms verwendeten Finanzmittel werden in einem gesonderten Unterkapitel dargestellt.
In Kapitel 3 wird ein Überblick über den Stand der Umsetzung anhand der verfügbaren
Output- und Ergebnisindikatoren gegeben. Grundlage hierfür sind die Monitoringdaten
4
der Jahre 2007 bis 2013, die die Bundesländer in SFC eingestellt haben. Zudem wird auf
die Wirkungen der Programme anhand der sieben Wirkungsindikatoren des Gemeinsamen
Begleitungs- und Bewertungsrahmens (Common Monitoring and Evaluation Framework,
CMEF) eingegangen, soweit diese zum jetzigen Stand durch die Evaluatoren der EPLR
quantifiziert werden konnten.
In Kapitel 4 werden wesentliche Ergebnisse der laufenden Bewertungen der EPLR anhand
der Jahresberichte 2013 zusammengefasst.
In Kapitel 5 wird die Konsistenz und Koordination der EPLR mit den anderen EUPolitiken, Prioritäten und Finanzierungsinstrumenten geprüft.
Kapitel 6 gibt Auskunft über die Verwendung der Mittel zur Technischen Hilfe in den
Programmregionen. Abschließend werden in Kapitel 7 die Funktionsweise und Ergebnisse
des Nationalen Netzwerkes vorgestellt.
4
SFC = Fonds-Management-Programm in der Europäischen Gemeinschaft 2007 - 2013.
Seite 2 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
2
3
Finanzieller Umsetzungsstand der deutschen Entwicklungspläne
Die Angaben zum finanziellen Umsetzungsstand (Ausgaben bis Ende 2013) beruhen auf
den Ausgabenerklärungen der Bundesländer bis einschließlich zum 4. Quartal 2013. Diese
wurden durch die EU-Kommission einschließlich der in den EPLR geplanten Ausgaben
(Planzahlen für die Förderperiode auf dem Stand der genehmigten Programmversionen
zum 31.12.2013) im Juni 2014 zur Verfügung gestellt. Die öffentlichen Ausgaben wie
auch die Planzahlen umfassen alle vom ELER kofinanzierten Vorhaben. Die zusätzlichen,
national finanzierten Projekte (nationale top-ups), die im Monitoring mit ausgewiesen
werden, sind bei den Ausgabenerklärungen nicht enthalten.
Tabelle 1 zeigt, dass bis Ende 2013 rund 12,05 Milliarden Euro öffentliche Mittel (ELERMittel plus öffentliche nationale Kofinanzierung) in den Programmen verausgabt wurden.
Dies entspricht 82,9 % der insgesamt geplanten öffentlichen Ausgaben von 14,54 Mrd.
Euro (Planungsstand Ende 2013). Das heißt, dass noch 17,1 % der geplanten Mittel nicht
verausgabt wurden. Die n+2-Regelung erlaubt Auszahlungen für die Programme über weitere zwei Haushaltsjahre, d. h. bis zum Ende des EU-Haushaltsjahres 2015. In dieser Zeit
können rund 2,49 Mrd. Euro aus Mitteln der Förderperiode 2007 – 2013 ausgegeben werden.
Tabelle 1:
Öffentliche Ausgaben (ELER + nationale Kofinanzierungsmittel) bis
2013 im Vergleich zu geplanten Ausgaben nach ELER-Schwerpunkten
ELER (Mio. Euro)
Ausgaben
bis Ende
2013
Planzahlen
Stand Ende
2013
Ausgaben
bis Ende
2013
Wettbewerbsfähigkeit
2.266,19
Umwelt / Landschaft
3.979,23
Diversifizierung / Lebensqualität 2.137,08
LEADER
596,26
Technische Hilfe
99,24
1.802,44
3.548,74
1.601,48
373,57
64,17
3.710,50
6.533,08
3.229,81
910,36
155,41
2.995,60
5.964,15
2.443,83
549,62
100,50
80,7 %
91,3 %
75,7 %
60,4 %
64,7 %
Deutschland insgesamt
7.390,40
14.539,16
12.053,71
82,9 %
Schwerpunkt
Planzahlen
Stand Ende
2013
Öffentliche Mittel (Mio. Euro)
9.078,00
Ausgaben
in Prozent der
Planzahlen
Quelle: Eigene Auswertung von Daten der EU-Kommission.
In den einzelnen ELER-Schwerpunkten ist der finanzielle Umsetzungsstand weiterhin sehr
unterschiedlich. Tabelle 1 zeigt, dass in Schwerpunkt 2 (Verbesserung der Umwelt und
der Landschaft) bislang überdurchschnittlich viele, nämlich 91,3 % der geplanten öffentlichen Mittel verausgabt wurden. In Schwerpunkt 1 (Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit) liegt die Auszahlungsquote von 80,7 % etwas unter dem Gesamtergebnis. Weiter
zurück liegen die Auszahlungen in den Schwerpunkten 3 (Diversifizierung der ländlichen
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
4
Wirtschaft und Lebensqualität) mit 75,7 % sowie insbesondere LEADER mit 60,4 % der
geplanten Mittel. Auch die geplanten Mittel der Technischen Hilfe sind nur sehr unterdurchschnittlich abgeflossen (64,7 %).
Tabelle 2:
Vergleich der Auszahlungsquoten (Öffentliche Mittel) in den Programmzeiträumen 2007 bis 2011 sowie 2012 bis 2013
Öffentliche Mittel
Schwerpunkt
Wettbewerbsfähigkeit
Umwelt / Landschaft
Diversifizierung / Lebensqualität
LEADER
Technische Hilfe
Deutschland insgesamt
Planzahlen
Stand Ende
2013
(Mio. Euro)
in
Mio. Euro
3.710,50
6.533,08
3.229,81
910,36
155,41
2.060,36
4.204,71
1.424,65
259,17
65,11
55,5 %
64,4 %
44,1 %
28,5 %
41,9 %
935,24
1.759,44
1.019,18
290,45
35,39
25,2 %
26,9 %
31,6 %
31,9 %
22,8 %
14.539,16
8.014,01
55,1 %
4.039,70
27,8 %
Ausgaben 2007-2011
in % der
Planzahlen
Ausgaben 2012-2013
in
Mio. Euro
in % der
Planzahlen
Quelle: Eigene Auswertung von Daten der EU-Kommission.
Tabelle 2 vergleicht die Auszahlungsstände im Berichtszeitraum des zweiten Fortschrittsberichts (2007 bis 2011) mit denen der Jahre 2012 bis 2013, bezogen auf die einzelnen
Schwerpunkte. Hier zeigt sich, dass die bislang zurückliegenden Schwerpunkte 3 und
LEADER in den letzten zwei Jahren etwas aufgeholt haben, denn es wurde mit jeweils
mehr als 31 % ein höherer Anteil der geplanten Mittel verausgabt als in den Schwerpunkten 1 und 2. Anders ist es bei der Technischen Hilfe; hier wurden 2012 bis 2013 nur
22,8 % der geplanten Mittel verausgabt.
Tabelle 3 zeigt, wie sich die Auszahlungen in den einzelnen Schwerpunkten und Kalenderjahren entwickelt haben. Insgesamt ist die Auszahlungssumme der öffentlichen Mittel
jährlich bis 2012 angestiegen, 2013 war sie wieder leicht rückläufig. Bei einer gleichmäßigen Aufteilung des geplanten Gesamtbudgets auf die sieben Programmjahre hätten pro
Jahr 2.077 Mio. Euro öffentliche Mittel zur Verfügung gestanden. Dieser Betrag wurde
nur im Jahr 2012 geringfügig überschritten.
Aufgrund der n+2-Regelung stehen noch zwei weitere Jahre für die Verausgabung der
Restmittel zur Verfügung. Die letzte Spalte in Tabelle 3 zeigt, dass die restlichen ELERund öffentlichen Mittel in der Summe über der Ausgabensumme des letzten Jahres liegen.
Seite 4 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
Tabelle 3:
5
Verteilung der öffentlichen Ausgaben auf die EU-Haushaltsjahre 2006/07
bis 2013
2006/07
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Summe
Rest*
ELER (Mio. Euro)
Wettbewerbsfähigkeit
Umwelt / Landschaft
Diversifizierung / Lebensqualität
Leader
Technische Hilfe
102
511
42
0
2
217
439
94
16
6
280
463
211
42
10
307
499
261
53
12
318
552
299
69
11
299
557
362
92
11
279
527
332
102
12
1.802
3.549
1.601
374
64
464
430
536
223
35
Deutschland insgesamt
658
773
1.005
1.132
1.249
1.321
1.252
7.390
1.688
Öffentliche Mittel (Mio. Euro)
Wettbewerbsfähigkeit
Umwelt / Landschaft
Diversifizierung / Lebensqualität
LEADER
Technische Hilfe
Deutschland insgesamt
213
891
81
0
4
371
757
158
21
10
460
807
334
58
15
499
837
400
77
18
517
914
451
103
18
494
906
531
138
17
441
853
488
153
18
2.996
5.964
2.444
550
100
715
569
786
361
55
1.189
1.317
1.673
1.833
2.003
2.087
1.953
12.054
2.485
* Rest = Differenz aus geplanten Ausgaben und Summe der Ausgaben bis Ende 2013.
Quelle: Eigene Auswertung von Daten der EU-Kommission.
Bezogen auf die einzelnen Schwerpunkte ist die jährliche Entwicklung differenziert. Hier
zeigen sich in unterschiedlichem Ausmaß die Auswirkungen der späten Programmgene hmigungen, der Restabwicklung der Förderperiode 2000 bis 2006, die Anlaufschwierigkeiten zu Beginn der neuen Förderperiode sowie der unterschiedliche Einsatz der HealthCheck und EU-Konjunkturprogrammmittel.
In Schwerpunkt 1 gab es Anlaufschwierigkeiten in den ersten zwei Programmjahren, die
Auszahlungssumme wuchs aber rasch an und hatte im Jahr 2011 den Höchststand mit
517 Mio. Euro. In den Jahren 2012 und 2013 ist sie leicht rückläufig. Die noch zu verausgabenden Restmittel betragen das 1,6-fache der Auszahlungen im Jahr 2013.
In Schwerpunkt 2 gab es hingegen kaum Anlaufschwierigkeiten. Die Auszahlungssumme
lag 2006/07 mit 891 Mio. Euro öffentlichen Mitteln nur wenig unter den Höchstwerten
2011 und 2012 (914 bzw. 906 Mio. Euro). Der Schwerpunkt 2 ist geprägt von einem hohen Ausgabenanteil für Agrarumweltmaßnahmen, die aufgrund der fünfjährigen Verpflichtungen weitgehend aus dem vorherigen Zeitraum fortgeführt wurden. Der Rückgang
der Auszahlungen im Jahr 2013 lässt sich somit mit dem vermehrten Auslaufen von fünfjährigen Verträgen erklären. Die Restmittel in Schwerpunkt 2 betragen nur etwa 67 % der
Auszahlungen im Programmjahr 2013.
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
6
In den Schwerpunkten 3 und vor allem LEADER waren die Anlaufschwierigkeiten größer.
Hier gab es viele neue Maßnahmen, die Strukturen für LEADER mussten neu geschaffen
bzw. angepasst werden. In beiden Schwerpunkten ist die Mittelverausgabung jedoch von
Jahr zu Jahr angestiegen und hat in den Jahren 2012 und 2013 ihre Höchststände erreicht.
Die Restmittel liegen in Schwerpunkt 3 ähnlich hoch wie in Schwerpunkt 1 (160 % der
Ausgaben 2013), in LEADER betragen sich aber noch das 2,3-fache der letztjährigen
Ausgaben.
Deutlich hinter dem Plan liegen die Gesamtausgaben für Technische Hilfe, die sich seit
2010 auf einem nahezu unveränderten jährlichen Niveau bewegen. Die Restmittel betragen hier noch etwa das Dreifache der jährlichen Ausgaben.
Tabelle 4:
Öffentliche Ausgaben im Vergleich zu geplanten Ausgaben nach Programmregion (ohne nationale top-ups)
ELER (Mio. Euro)
Öffentliche Mittel (Mio. Euro)
Programmregion
Planzahlen
Stand Ende
2013
Ausgaben
bis Ende
2013
Planzahlen
Stand Ende
2013
Ausgaben
bis Ende
2013
Ausgaben
in Prozent der
Planzahlen
Brandenburg/Berlin
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen/Bremen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Schleswig-Holstein
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Nationales Netzwerk
1.139,63
676,82
1.413,24
250,86
23,03
975,08
975,00
369,08
275,47
302,18
31,19
991,50
903,91
747,58
3,41
904,28
621,67
1.308,66
222,66
14,43
730,46
763,74
300,94
213,78
243,08
24,57
796,82
624,78
618,03
2,53
1.471,31
1.402,75
2.826,49
480,05
43,70
1.270,37
1.630,43
882,89
533,32
542,49
60,19
1.277,46
1.159,17
951,73
6,83
1.163,82
1.293,33
2.629,55
433,55
27,81
950,07
1.284,03
739,73
415,04
447,08
51,73
1.029,33
798,69
784,88
5,07
79,1 %
92,2 %
93,0 %
90,3 %
63,6 %
74,8 %
78,8 %
83,8 %
77,8 %
82,4 %
86,0 %
80,6 %
68,9 %
82,5 %
74,2 %
Deutschland insgesamt
9.078,00
7.390,40
14.539,16
12.053,71
82,9 %
Quelle: Eigene Auswertung von Daten der EU-Kommission.
Tabelle 4 zeigt die Mittelausschöpfungsquoten in den einzelnen Programmregionen. Die
Bandbreite liegt zwischen 63,6 % in Hamburg und über 90 % in Bayern, BadenWürttemberg und Hessen. Im Vergleich zu den vorherigen Fortschrittsberichten 2010 und
2012 hat sich in der Spitzengruppe wenig geändert. Weiterhin haben die Länder mit einem
hohen Anteil des Schwerpunkts 2 am Gesamtbudget einen besonders hohen Umsetzungs-
Seite 6 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
7
stand. In Programmregionen mit einem hohen Schwerpunkt-3-Anteil (mit Ausnahme von
5
Sachsen) ist der Umsetzungsstand eher niedrig.
Tabelle 5:
Fortschritt der Auszahlungen (Öffentliche Mittel insgesamt) 2012 bis
2013 im Vergleich zu 2007 bis 2011 in den Ländern
Öffentliche Mittel
Programmregion
Brandenburg/Berlin
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen/Bremen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Schleswig-Holstein
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Nationales Netzwerk
Deutschland insgesamt
Planzahlen
Stand Ende
2013
(Mio. Euro)
Ausgaben 2007-2011
in
Mio. Euro
in % der
Planzahlen
Ausgaben 2012-2013
in
Mio. Euro
in % der
Planzahlen
1.471,31
1.402,75
2.826,49
480,05
43,70
1.270,37
1.630,43
882,89
533,32
542,49
60,19
1.277,46
1.159,17
951,73
6,83
724,58
935,35
1.849,02
316,21
17,31
616,37
856,65
511,59
287,82
298,89
34,03
580,76
464,79
517,52
3,11
49,2 %
66,7 %
65,4 %
65,9 %
39,6 %
48,5 %
52,5 %
57,9 %
54,0 %
55,1 %
56,5 %
45,5 %
40,1 %
54,4 %
45,6 %
439,24
357,98
780,53
117,35
10,50
333,69
427,37
228,14
127,22
148,19
17,70
448,57
333,90
267,36
1,95
29,9 %
25,5 %
27,6 %
24,4 %
24,0 %
26,3 %
26,2 %
25,8 %
23,9 %
27,3 %
29,4 %
35,1 %
28,8 %
28,1 %
28,6 %
14.539,16
8.014,01
55,1 %
4.039,70
27,8 %
Quelle: Eigene Auswertung von Daten der EU-Kommission.
Bezogen auf die Jahre 2012 bis 2013 zeigt Tabelle 5, dass die Programmregionen fast
durchweg Auszahlungsstände in diesen zwei Jahren hatten, die nahe am bundesweiten
Durchschnitt von 27,8 % liegen. Als einziges Land hat Sachsen eine deutlich höhere Ausgabenquote von 35,1 % zu verzeichnen.
Karte 1 zeigt den Umsetzungsstand und die schwerpunktbezogenen Ausgabenanteile in
den Programmregionen.
5
Eine weitere Ausnahme stellt Hamburg dar, dessen sehr niedriger Umsetzungsstand daraus resultiert,
dass geplante umfangreiche wasserwirtschaftliche Vorhaben in Schwerpunkt 1 aufgrund nicht rech tzeitig abgeschlossener Planfeststellungs- bzw. -genehmigungsverfahren nicht umgesetzt werden konnten.
8
Karte 1:
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Ausgezahlte öffentliche Mittel nach ELER-Schwerpunkten und Auszahlungsstände bis Ende 2013 in den deutschen Programmregionen
Quelle: Eigene Auswertung von Daten der EU-Kommission.
Die Karte verdeutlicht den Zusammenhang zwischen der Höhe der Mittelausschöpfungsquote insgesamt und dem Anteil der Ausgaben im Schwerpunkt 2 an den Gesamt ausgaben
in den Programmregionen. Im Vergleich zu den Darstellungen in den vorherigen Fortschrittsberichten wird deutlich, dass die ostdeutschen den Rückstand gegenüber fast allen
westdeutschen Programmregionen teilweise aufholen konnten. In der Förderperiode 2000
bis 2006 gab es in den Ziel-1-Programmen der ostdeutschen Bundesländer eine n+2Regel, so dass viele Vorhaben in den Jahren 2007 und 2008 noch mit Restmitteln aus der
Seite 8 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
9
Vorperiode finanziert werden konnten. In den letzten zwei Jahren zählten die ostdeutschen
Länder hingegen zu denen mit den höchsten Mittelausschöpfungsquoten (vgl. Tabelle 5).
Noch einmal hinzuweisen ist darauf, dass die Auszahlungs- und Planungsdaten nur die
ELER-Mittel und deren nationale Kofinanzierung enthalten. Nicht enthalten sind die nationalen Top-ups, so dass die Darstellungen kein vollständiges Bild über die Förderung in
den einzelnen Ländern wiedergeben.
Abschließend zu diesem Kapitel zeigt Abbildung 1 die Auszahlungshöhe der finanzstärksten Maßnahmen auf nationaler Ebene im Vergleich zu den Planansätzen mit Stand Ende
2013. Die Agrarumweltmaßnahmen (Code 214) sind die mit Abstand führende Maßnahme, was sowohl geplantes (4,21 Mrd. Euro) als auch ausgezahlten öffentliche Mittel
(3,77 Mrd. Euro) betrifft. Die Auszahlungsquote beträgt rund 90 %. Noch höher (99 %),
ist die Auszahlungsquote bei den Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten (Codes
211 und 212). Hier wurden bislang 1,78 Mrd. Euro verausgabt.
Abbildung 1:
Öffentliche Ausgaben bis 2013 im Vergleich zu geplanten Ausgaben
in den finanzstärksten Maßnahmen
214 Agrarumweltmaßnahmen
211/212 Ausgleichszulage
121 Agrarinvestitionsförderung
322 Dorferneuerung und -entwicklung
125 Land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur
321 Dienstleistungseinrichtungen
323 Verbesserung ländliches Erbe
126 Hochwasser- und Küstenschutz
413 LEADER-Maßnahmen SP 3
Planzahlen Stand Ende 2013 (SP 1, 2, 3, 4)
Ausgaben bis Ende 2013 (SP 1, 2, 3, 4)
123 Verarbeitung, Vermarktung
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
Öffentliche Mittel (Mio. Euro)
Quelle: Eigene Auswertung von Daten der EU-Kommission.
Es folgen die Schwerpunkt-1-Maßnahmen Code 121 (Agrarinvestitionsförderung) mit
1,33 Mrd. Euro ausgezahlten Mitteln (84 % des geplanten Budgets) sowie die Codes 322
(Dorferneuerung und -entwicklung) und 125 (Land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur)
10
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
mit ähnlich hohen Auszahlungen (rund 0,9 Mrd. Euro) und Ausschöpfungsquoten (gut
80 %). Code 321 (Dienstleistungseinrichtungen) hat bezüglich der Auszahlungen im Vergleich zum letzten Bericht mit am deutlichsten zugelegt (jetzt 78 %). Bei den Codes 323
und 413 ist weiterhin ein unterdurchschnittlicher Ausgabenstand von unter 70 % zu verzeichnen.
Eine vollständige Übersicht über geplante und tatsächliche Ausgaben mit Stand Ende
2013 nach Maßnahmencode findet sich in Tabelle A1 im Anhang. Tabelle A2 zeigt zudem
die Gesamtsummen (Öffentliche Mittel) in den einzelnen Maßnahmen getrennt nach den
Berichtsperioden 2007 bis 2011 sowie 2012 bis 2013. Hier ist auffällig, dass manche
Maßnahmen mit bisher relativ niedrigen Ausgabenständen deutlich aufholen konnten.
Dies trifft z. B. auf die Maßnahmencodes 321 (Dienstleistungseinrichtungen), 215 (Tierschutzmaßnahmen) und 413 (LEADER-Maßnahmen Schwerpunkt 3) zu. Andere Maßnahmen konnten hingegen weiterhin die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllen, insbesondere die anderen Maßnahmencodes im LEADER-Schwerpunkt sowie die Schwerpunkt-3-Maßnahmen Unternehmensgründung und -entwicklung (Code 312) sowie Bildung
und Informationsmaßnahmen (Code 331)
In Bezug auf die im Nationalen Strategieplan aufgezeigten regionalen Prioritäten (siehe
NSP 2009, S. 43) kann festgehalten werden, dass die Umsetzung entsprechend in Abhä ngigkeit der oben aufgezeigten Gründe erfolgt ist. Diejenigen Programme, in denen der
Schwerpunkt 2 und die darin enthaltenen Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichzulage den größten Anteil umfassen, weisen auch den höchsten Umsetzungsstand auf. Dies
betrifft insbesondere die Mittelgebirgs- und Bergregionen und damit vor allem die Programmregionen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen (vgl. Karte 1).
Der in den Ziel-1-Gebieten vergleichsweise stärker ausgeprägte Schwerpunkt 3 mit den
Zielen Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Verbesserung der Lebensqualität
zeigt in Verbindung mit dem in diesen Programmen auch deutlich berücksichtigten
Schwerpunkt 1 (Agrarinvestitionsförderungsprogramm, Förderung der Verarbeitung und
Vermarktung sowie Maßnahmen zur Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen
Infrastruktur) die oben beschriebenen Anlaufschwierigkeiten der Programme, die in Bezug auf den Umsetzungsstand nicht in allen Programmregionen überwunden werden konnten (siehe Tabelle 3; Programme Brandenburg/Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt).
Seite 10 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
2.1
11
Health-Check-Mittel
Im Jahr 2008 wurde die ELER-Mittelausstattung aufgrund des „Health Check“ der EUAgrarpolitik sowie aus Mitteln des Europäischen Konjunkturprogramms aufgestockt. Für
Deutschland ergab sich aus den EU-Beschlüssen eine Erhöhung der verfügbaren ELERMittel um 941,78 Mio. Euro, die ab dem Jahr 2010 in den EPLR eingesetzt werden konnten. Die Bundesländer haben daraufhin neue (Teil-)Maßnahmen programmiert bzw. bestehende (Teil-)Maßnahmen bestimmt, die den Prioritäten des Health Check entsprechen und
aus den zusätzlichen Mitteln (im Folgenden als „HC-Mittel“ bezeichnet) mit verbesserten
Kofinanzierungssätzen zu finanzieren sind.
Die HC-Mittel wurden ab Anfang 2010 in der Finanzierung eingesetzt. Tabelle 6 zeigt,
wie sich die Gesamtsumme der ELER-Mittel (vgl. Tabelle 1) in den Schwerpunkten auf
die ursprüngliche Finanzausstattung und die HC-Mittel aufteilt. Dargestellt sind die Planzahlen sowie die bis Ende 2013 verausgabten Mittel.
Tabelle 6:
Ursprüngliche ELER-Mittel und HC-Mittel nach ELER-Schwerpunkten,
Plan und Ausgaben bis Ende 2013
ELER-Mittel (Mio. Euro)
vor Health Check
Schwerpunkt
Plan
nur Health Check
Ausgaben
Ausgaben
bis Ende in Prozent der
2013
Planzahlen
Plan
Ausgaben
Ausgaben
bis Ende in Prozent der
2013
Planzahlen
Wettbewerbsfähigkeit
Umwelt / Landschaft
Diversifizierung / Lebensqualität
Leader
Technische Hilfe
2.033,32
3.360,02
2.061,44
588,75
92,69
1.650,05
3.059,20
1.557,50
370,65
64,17
81,2 %
91,0 %
75,6 %
63,0 %
69,2 %
195,13
658,62
72,74
15,28
0,00
152,39
489,54
43,98
2,91
0,00
78,1 %
74,3 %
60,5 %
19,1 %
-
Deutschland insgesamt
8.136,22
6.701,58
82,4 %
941,78
688,82
73,1 %
Quelle: Eigene Auswertung von Daten der EU-Kommission.
Die geplante Verteilung der HC-Mittel auf Schwerpunkte weicht aufgrund der inhaltlichen
Ausrichtung der HC-Prioritäten von der Verteilung der ursprünglichen Mittel ab. Rund
70 % der Gesamtsumme sollen in Schwerpunkt 2 verausgabt werden (659 Mio. Euro),
21 % in Schwerpunkt 1 (195 Mio. Euro) und nur 7,7 bzw. 1,6 Prozent in den Schwerpunkten 3 und 4. Der Auszahlungsquote liegt bis Ende 2013 insgesamt bei 73,1 % und damit
etwas unter der Auszahlungsquote für die ursprünglichen ELER-Mittel; überdurchschnittlich ist sie bei den Maßnahmen der Schwerpunkte 1 und 2, hingegen ist sie im LEADERSchwerpunkt mit Abstand am geringsten.
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
12
Tabelle 7 zeigt Planungen und Auszahlungsstände in den einzelnen Programmregionen. In
drei Ländern sind die HC-Mittel schon vollständig oder nahezu vollständig verausgabt
worden, nämlich in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern. Dagegen sind die
Auszahlungsstände in Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen weit unter dem Durchschnitt.
Tabelle 7:
Ursprüngliche ELER-Mittel und HC-Mittel nach Programmregionen,
Plan und Ausgaben bis Ende 2011
ELER-Mittel (Mio. Euro)
vor Health Check
Programmregion
Plan
nur Health Check
Ausgaben
Ausgaben
bis Ende in Prozent der
2013
Planzahlen
Plan
Ausgaben
bis Ende
2013
Ausgaben
in Prozent der
Planzahlen
Brandenburg/Berlin
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen/Bremen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Schleswig-Holstein
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Nationales Netzwerk
1.054,32
616,97
1.269,09
218,35
21,70
881,55
836,03
294,45
247,11
243,50
27,90
920,47
817,21
684,18
3,41
832,97
562,25
1.168,80
205,03
14,26
669,06
683,33
253,93
185,37
212,20
22,44
753,90
565,25
570,26
2,53
79,0 %
91,1 %
92,1 %
93,9 %
65,7 %
75,9 %
81,7 %
86,2 %
75,0 %
87,1 %
80,4 %
81,9 %
69,2 %
83,3 %
74,2 %
85,31
59,86
144,16
32,52
1,34
93,53
138,97
74,64
28,36
58,68
3,29
71,04
86,69
63,40
-
71,31
59,41
139,85
17,63
0,17
61,40
80,40
47,01
28,41
30,88
2,13
42,92
59,53
47,77
-
83,6 %
99,3 %
97,0 %
54,2 %
12,8 %
65,7 %
57,9 %
63,0 %
100,2 %
52,6 %
64,7 %
60,4 %
68,7 %
75,3 %
-
Deutschland insgesamt
8.136,22
6.701,58
82,4 %
941,78
688,82
73,1 %
Quelle: Eigene Auswertung von Daten der EU-Kommission.
Die HC-Mittel werden deutschlandweit nur in relativ wenigen, nämlich insgesamt zehn
Maßnahmencodes eingesetzt. Abbildung 2 zeigt diese Maßnahmen in einer Rangfolge
nach Höhe der verausgabten HC-Mittel. Am finanziell bedeutendsten sind die Agrarumweltmaßnahmen (ELER-Code 214), auf die alleine 602 Mio. Euro geplante und
461 Mio. Euro verausgabte HC-Mittel entfallen. Es folgt die Agrarinvestitionsförderung
(ELER-Code 121) mit 180 Mio. Euro geplanten und 145 Mio. Euro verausgabten Mitteln.
Nur noch in zwei weiteren Maßnahmen (ELER-Codes 323 und 215) sind HC-Mittel von
mehr als 50 Mio. Euro geplant, die Auszahlungsstände liegen aber in beiden Maßnahmen
noch bei unter 60 %.
Seite 12 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
Abbildung 2:
13
Geplante und verausgabte HC-Mittel nach ELER-Maßnahmencode
Quelle: Eigene Auswertung von Daten der EU-Kommission.
Im Anhang (Tabelle A3) befindet sich eine Tabelle mit geplanten und verausgabten HCMitteln in den einzelnen ELER-Codes.
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
14
3
Stand der Programmdurchführung
3.1
Bisheriger Output
In den nachfolgenden Unterkapiteln wird der bisherige Output der Maßnahmen in den
einzelnen ELER-Schwerpunkten dargestellt. Die Darstellung basiert auf den Monitoringdaten der Länder mit dem in den Jahresberichten 2013 dokumentierten Durchführungsstand. Eine Übersicht über den Output in allen Maßnahmen nach Tabelle G3-1 bietet auch
die Tabelle A4 im Anhang.
3.1.1
Schwerpunkt 1 – Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der
Land- und Forstwirtschaft
Im Nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume werden vor dem Hintergrund der durchgeführten Analyse zur Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft für den Schwerpunkt 1 folgende Hauptziele festgelegt:
–
Verbesserung der Produktivität/Rentabilität der Land- und Forstwirtschaft (Ziel I);
–
Verbesserung der Absatzmöglichkeiten und der Marktstruktur (Ziel II);
–
Verbesserung der Produktqualität (Ziel III);
–
Verbesserung des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes (Ziel IV);
–
Verbesserung des Küsten- und Hochwasserschutzes (Ziel V).
Abbildung 3 zeigt den Output der Maßnahmen in Schwerpunkt 1 anhand der vorgesehenen
Indikatoren (Monitoring-Tabelle G3-1). Nicht dargestellt sind die Maßnahmencodes 113
(Vorruhestand), 115 (Einrichtung von Beratungsdiensten) und 131 (Einhaltung von No rmen), die in Deutschland in keiner Programmregion bzw. nur zur Erfüllung von Altverpflichtungen programmiert wurden. Auch Maßnahmencode 133 (Informations- und Absatzförderung) ist nicht mehr abgebildet; hier wurden die ursprünglich angesetzten Pla nmittel in einem Programm mit den letzten Programmänderungen revidiert.
Als fiktive Zielmarke ist in dieser Abbildung die 100-Prozent-Linie anzusehen, anhand
derer zu sehen ist, in welchen Maßnahmen die geplanten Outputs innerhalb der regulären
Programmlaufzeit erreicht oder übertroffen wurden, bzw. wie weit der Umsetzungsstand
hinter dem geplanten Ziel zurückliegt. Farblich ist außerdem abgegrenzt, welcher Teil des
Outputs auf die Zeitabschnitte 2007 bis 2011 sowie 2012 bis 2013 entfällt, um den Fortschritt in diesem Berichtszeitraum zu verdeutlichen.
Die Maßnahmencodes 125 (Land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur) und 111 (Berufsbildungsmaßnahmen) liegen mit jeweils beiden Outputindikatoren über oder nahe an der
Seite 14 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
15
fiktiven Zielmarke. Die meisten Indikatoren liegen in einem Korridor zwischen 60 und
100 %. Relativ niedrig liegen die Zielerreichungsgrade in den kleinen Maßnahmen 114
(Inanspruchnahme von Beratungsdiensten) und 124 (Entwicklung neuer Produkte).
Der Fortschritt 2012-2013 fällt bezogen auf die Outputindikatoren in allen Maßnahmen
relativ ähnlich aus. Rund 20 bis 25 Prozent des Outputs sind jeweils in den letzten zwei
Jahren realisiert worden, nur im ELER-Code 111 ist dieser Anteil etwas höher.
Abbildung 3:
Zielerreichung (Output) der Maßnahmen im ELER-Schwerpunkt 1
Quelle: Monitoringdaten der Länder.
In den nachfolgenden Unterkapiteln werden die einzelnen Maßnahmen des Schwerpunkts
1 mit ihren Umsetzungsständen detaillierter dargestellt.
3.1.1.1
Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen (Code 111)
Die Maßnahme ist kein Bestandteil der Nationalen Rahmenregelung (NRR); sie wird von
insgesamt acht EPLR ohne finanzielle Beteiligung des Bundes angeboten und umfasst
verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen zur Erreichung der umfassenden Ziele zur Stärkung des Humankapitals.
16
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Bundesweit haben bis Ende 2013 77.470 Personen aus der Land- und Forstwirtschaft an
geförderten Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen, das übertrifft das gesetzte Ziel von
insgesamt 73.350 Teilnehmern bis 2013 geringfügig. Dabei wurden insgesamt 193.117
Schulungstage absolviert (94 % des Gesamtziels).
Rund 82 % der Teilnehmer kommen aus der Landwirtschaft, in sieben Ländern wurden
Bildungsmaßnahmen für diese Personengruppe durchgeführt. Aus der Forstwirtschaft
kommen 18 % der Teilnehmer in fünf Ländern. Nur 65 Personen (0,01 % aller Teilnehmer) kommen aus der Ernährungswirtschaft. 32 % der gesamten Teilnehmer sind weiblich, 45 % aller TeilnehmerInnen sind unter 40 Jahre alt.
Mit 47 % der Schulungstage liegt ein Schwerpunkt der geförderten Veranstaltungen auf
dem Thema „Betriebsführung, Verwaltung und Vermarktung“. 15 % der Schulungstage
wurden im Bereich „Neue technische Verfahren und Maschinen“ durchgeführt. Dem Bereich „Erhaltung und Verbesserung von Landschaft und Umweltschutz“ sind 5 % der
Schulungstage zugeordnet. Die Themen „Informations- und Kommunikationstechnik“,
„Neue Normen“ und „Produktqualität“ spielen mit jeweils 3 bis 4 % der Schulungstage
eine eher nachrangige Rolle. Ein großer Anteil der Schulungen entfällt auf den Bereich
„Sonstiges“ (22 % aller Schulungstage); hier wurde insbesondere der überwiegende Teil
der Schulungen im Sektor Forstwirtschaft eingeordnet.
Über die Programmperiode wurden die ursprünglich gesteckten Ziele der Berufsbildungsmaßnahmen relativ weit verfehlt, sodass in einigen Programmregionen Anpassungen
der Maßnahmenbudgets und auch der Outputziele vorgenommen wurden. Hauptursache
war die unerwartet geringe Akzeptanz der Teilnehmerförderung im Vergleich zur Trägerförderung in der Vorperiode. Zur Abhilfe wurden teilweise die Bildungsträger wieder
stärker als Antragsteller in den Blick genommen (z. B. in Brandenburg/Berlin).
3.1.1.2
Niederlassung von Junglandwirten (Code 112)
Diese Maßnahme, die kein Bestandteil der NRR ist, wird nur im Entwicklungsprogramm
von Rheinland-Pfalz angeboten. Sie zielt darauf ab, die erstmalige Niederlassung von
Junglandwirten in einem landwirtschaftlichen Unternehmen zu erleichtern. Bis Ende 2013
wurden 325 Landwirte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 24,9 Mio. Euro gefördert, das entspricht Zielerreichungsgraden von 54 bzw. 277 %. Bezüglich der Zahl der
geförderten Personen entfällt die Förderung überwiegend auf den Bereich des Weinbaus
(53 % der Antragsteller, aber nur 33 % des Investitionsvolumens). Finanziell ist hingegen
der Bereich der Milchviehhaltung mit 28 % der Antragsteller und 55 % des Investitionsvolumens bedeutsamer. Rheinland-Pfalz hat diese Maßnahme ab 2013 ausgesetzt und wird
sie in der neuen Förderperiode auch nicht mehr anbieten-
Seite 16 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
3.1.1.3
17
Inanspruchnahme von Beratungsdiensten (Code 114)
Mit der Maßnahme, die in Absatz 4.1.1.4 der NRR aufgenommen wurde, soll ein wichtiger Teil der umfassenden Ziele zur Stärkung des Humanpotentials umgesetzt werden. Das
Beratungsangebot umfasst mindestens ein Beratungspaket, das die Landwirte bei der Einhaltung von Standards einer modernen und qualitätsbetonten Landwirtschaft (vgl. Veror dnung (EG) Nr. 73/2009, Artikel 5 und 6 sowie Anhänge II und III (Cross Compliance))
sowie der sich aus den Gemeinschaftsvorschriften ergebenden Standards für die Sicherheit
am Arbeitsplatz unterstützt. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Betriebsführung in
der Landwirtschaft. Durch die einzelbetriebliche Beratung in Verbindung mit der Einführung einer systematischen Dokumentation und Auswertung soll eine kontinuierliche Optimierung aller Produktionsprozesse in landwirtschaftlichen Betrieben erreicht werden.
Dabei müssen die Managementsysteme einen Beitrag leisten, Landwirten die Möglichke iten zur Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität, der Rückverfolgbarkeit der Erzeugung, des Tierschutzes und der Tiergesundheit sowie von Umweltaspekten der gesamten
Produktion, der Sicherheit am Arbeitsplatz und der effizienten Anwendung entsprechender neu eingeführter Rechtsnormen bewusster zu machen, ohne ihre Verantwortung und
Pflichten zur Erfüllung dieser Standards einzuschränken. Die Maßnahme trägt damit zur
Erreichung der Ziele I, III und IV des nationalen Strategieplans bei.
Die Maßnahme „Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Beratungsdiensten“
(Code 114) wurde in insgesamt fünf EPLR programmiert. Drei EPLR (BW, NI+HB, TH)
bieten über die NRR die Förderung „Einzelbetriebliche Managementsysteme“ (Ka pitel
4.1.1.4) an, zwei EPLR (NW, ST) haben eine Maßnahme außerhalb der NRR programmiert.
Bis Ende 2013 wurden in fünf Programmregionen insgesamt 8.320 Landwirte und damit
68 % der bis 2013 veranschlagten Teilnehmer gefördert. Insgesamt wurden in diesem
Zeitraum 9,4 Mio. Euro öffentliche Mittel für die Maßnahme eingesetzt. Von den insgesamt 15.980 genehmigten Anträgen zielten 88 % auf eine Cross-Compliance-Beratung und
12 % auf den Bereich „Sonstiges“, in dem vor allem auch die Beratung zur Energieeinsparung und Energieeffizienz enthalten ist. Die durchschnittlichen Zuwendungen je Betrieb
betrugen 1.064 Euro.
Mit 13.263 genehmigten Anträgen und 7,9 Mio. Euro Einsatz öffentlicher Mittel (ohne
Altverpflichtungen) wurde der größte Anteil der Förderung in Niedersachsen/Bremen umgesetzt. Erstmals wurde in den vergangenen zwei Jahren auch eine Beratungsmaßnahme
für Waldbesitzer durchgeführt (in Sachsen-Anhalt; sieben Antragsteller überwiegend im
Bereich Betriebsführung).
Maßnahmenbudgets und Outputziele dieser Maßnahme wurden während der Programmlaufzeit in einigen Regionen reduziert, da die Nachfrage bei der Zielgruppe für das in der
18
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
NRR zunächst sehr eingeschränkte thematische Beratungsspektrum (Cross-ComplianceBeratung) gering war. Als Gründe werden der relativ hohe Aufwand für den Fördermittelempfänger und die Möglichkeit, entsprechende Beratungsinhalte auch außerhalb der geförderten Maßnahme zu bekommen, angeführt. Nach einer Ausweitung möglicher Beratungsthemen konnte die Inanspruchnahme z. B. in Niedersachsen/Bremen deutlich erhöht
werden, die ursprünglich gesetzten Ziele können dennoch bis 2015 nicht erreicht werden.
3.1.1.4
Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe (Code 121)
Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) werden Investitionen in
landwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Sie schaffen die baulichen und technischen Voraussetzungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Erfüllung besonderer
Anforderungen der Gesellschaft an die Landwirtschaft. Dazu werden Vorhaben zur Modernisierung gefördert, die die Gesamtleistung landwirtschaftlicher Betriebe verbessern.
Die Maßnahme ist Bestandteil der Nationalen Rahmenregelung (Kapitel 4.1.2.1).
Die Investitionsförderung zielt vor allem auf eine Verbesserung der betrieblichen Effizienz, Erhöhung der Wertschöpfung, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten
sowie Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen. Daneben kommt der investiven Förderung aber auch bei der Bereitstellung von der Gesellschaft gewünschter
Leistungen (z. B. im Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz), die ohne Förderung nur unzureichend angeboten würden, eine wichtige Aufgabe zu. Darüber hinaus soll die Investitionsförderung auch neue Marktchancen, z. B. für Premium- und ökologische Erzeugnisse, zur Erhöhung der Wertschöpfung erschließen. Junglandwirte/innen werden in der
Maßnahme durch Zuschläge besonders gefördert.
Die Maßnahme trägt zur Erreichung der Ziele I und IV des nationalen Strategieplans bei.
Von 2007 bis einschließlich 2013 wurden im Rahmen des AFP 18.633 Betriebe mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.641 Mio. Euro unterstützt. Die dafür ausgezahlten Fördermittel belaufen sich auf 1.607 Mio. Euro (das entspricht im Durchschnitt
78.023 Euro pro Betrieb). Im Hinblick auf die insgesamt im Förderzeitraum 2007 bis 2013
geplanten Förderzahlen wurden damit 71 % der Fälle und 82 % der geplanten Investitionsvolumina bewilligt.
Die Maßnahme wurde in allen Ländern umgesetzt, wobei die inhaltliche Ausgestaltung
und die Finanzierung der Förderung große Unterschiede zwischen den Ländern aufweisen.
So unterstützen beispielsweise Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen
die Betriebe mit einem Fördersatz von bis zu 35 % für bestimmte Investitionen, wohingegen Schleswig-Holstein die Förderung im Jahr 2010 vollständig eingestellt hat. Die im
Rahmen der NRR förderfähigen Investitionen werden in den Ländern zusätzlich in unterSeite 18 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
19
schiedlichem Ausmaß eingeschränkt. Der Großteil der geförderten Investitionen entfällt
auf Wirtschaftsgebäude (84 % der Förderfälle, 94 % der geförderten Investitionen), für
Maschinen und Geräte errechnet sich ein Anteil von 12 % der Förderfälle und 4 % der
Investitionen. Dem ökologischen Landbau sind 6,4 % der genehmigten Anträge zuzuordnen.
Die Milchviehbetriebe erhielten mit 51 % der Förderfälle und 53 % der öffentlichen Mittel
einen überproportionalen Anteil der Förderung, während auf Schweinehaltungs- und Gemischtbetriebe jeweils 12 bis 14 % der Förderfälle und der Fördermittel entfielen.
3.1.1.5
Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder
(Code 122)
Die Maßnahme ist kein Bestandteil der Nationalen Rahmenregelung; sie wird in Thüringen ohne finanzielle Beteiligung des Bundes angeboten. Bis Ende 2013 sind dort in 47
privaten Forstbetrieben Investitionen im Gesamtvolumen von 1,29 Mio. Euro gefördert
worden, das entspricht einer Zielerreichung von 67 % bei den Betrieben und 76 % beim
Investitionsvolumen.
3.1.1.6
Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse (Code 123)
Durch die Umstrukturierung und Weiterentwicklung des Sachkapitals wie auch die Ent wicklung von Innovationen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse soll die Wertschöpfung der Land- und Ernährungswirtschaft erhöht werden. Vor diesem Hintergrund wurde die Maßnahme unter der Bezeichnung „För derung zur Marktstrukturverbesserung“ in Kapitel 4.1.2.3 der NRR aufgenommen. Die
Förderung, deren Schwerpunkte durch die EPLR festgelegt werden, soll einen Beitrag
leisten, die Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Hinblick auf Art, Menge und Qualität des Angebotes an die Erfordernisse des
Marktes anzupassen. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbe itung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (einschließlich Erzeugerzusammenschlüsse) gesteigert und so die Gesamtleistung der Betriebe verbessert werden, um zur
Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutr agen. Über vertragliche Bindungen zwischen Erzeugern und Abnehmern soll die stufenübergreifende Zusammenarbeit gestärkt werden. Die Maßnahme trägt somit zur Erreichung der Ziele I, II und III des Nationalen Strategieplans bei.
20
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Auch aus der GAP-Reform resultiert im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse erheblicher Anpassungsbedarf, der Investitionen der Unternehmen erfordert, um sich damit auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen.
Maßnahme 123 wurde in 13 EPLR (außer Sachsen) programmiert, wobei die Teilmaßnahme für die Ernährungswirtschaft durchweg auf der Nationalen Rahmenregelung basiert. In sechs EPLR wurde zusätzlich eine Teilmaßnahme zur Förderung der Verarbeitung
und Vermarktung forstwirtschaftlicher Produkte konzipiert. Bis Ende 2013 haben alle
Programmregionen Projekte im Bereich Ernährungswirtschaft umgesetzt, vier Programmregionen zusätzlich im Bereich Forstwirtschaft.
Insgesamt wurden bis Ende 2013 etwa 83 % der angestrebten Gesamtinvestitionen (1.521
Mio. Euro), mit insgesamt rd. 289 Mio. Euro öffentlichen Mitteln unterstützt. Gefördert
wurden dabei bislang 814 Unternehmen in 1.096 Projekten, wobei 90 Projekte auf den
Bereich Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte entfallen. Beim
weit überwiegenden Teil handelt es sich um Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU),
lediglich 70 zählen zu den mittelgroßen Unternehmen (intermediate). Der Schwerpunkt
der Investitionen liegt im Bereich der Ernährungswirtschaft mit 642 Unternehmen (899
Vorhaben) und 281 Mio. Euro öffentlichen Fördermitteln, das sind im Durchschnitt
438.000 Euro Förderung pro Unternehmen.
Im forstwirtschaftlichen Bereich wurden in vier Programmregionen bislang 197 Projekte
in 171 Unternehmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 27 Mio. Euro gefördert.
Die Summe der öffentlichen Mittel hierfür betrug rund 8,1 Mio. Euro, das sind
47.000 Euro pro forstwirtschaftliches Unternehmen.
Über den Gesamtzeitraum 2007 bis 2013 sind die Finanzausstattung und Zielwerte dieser
Maßnahme mehrfach nach unten angepasst worden, weil die Akzeptanz der Maßnahme
geringer ausfiel als geplant. In den Zwischenberichten der Länder wird als wesentliche
Ursache dafür auf die neu eingeführte Begrenzung der Förderung auf kleine und mittlere
Unternehmen hingewiesen. Diese Zielgruppe hat wegen des hohen administrativen Au fwands, der für eine Förderung betrieben werden muss, Zurückhaltung bei der Antragstellung geübt. Einzelne Länder haben darauf mit einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit und
Beratung potenzieller Antragsteller reagiert.
3.1.1.7
Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte
(Code 124)
Diese Maßnahme ist kein Bestandteil der Nationalen Rahmenregelung; sie wird ggf. ohne
finanzielle Beteiligung des Bundes in den EPLR angeboten.
Seite 20 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
21
Mit Maßnahme 124 soll die Zusammenarbeit von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben mit verarbeitenden Unternehmen oder anderen Parteien zur Entwicklung neuer Pro dukte gefördert werden. Sechs Programmregionen hatten diese Maßnahme außerhalb der
NRR programmiert; vier haben sie letztlich implementiert. Bislang wurden in drei Programmregionen, ausschließlich in den neuen Bundesländern (BB/BE, MV und TH), insgesamt 27 Kooperationsprojekte, das sind 48 % des bis 2013 veranschlagten Ziels, mit
2,4 Mio. Euro öffentlichen Mitteln gefördert. 18 der Projekte betreffen die Landwirtschaft,
sechs die Ernährungswirtschaft und drei die Forstwirtschaft.
Die Umsetzung der Maßnahme ist insgesamt weit hinter den gesteckten Erwartungen zurückgeblieben, sodass mehrfach Budget- und Zielanpassungen erforderlich waren. Als
Ursachen für die sehr geringe Akzeptanz der Maßnahme bei potenziellen Antragstellern
werden genannt:
–
hoher administrativer Aufwand, z. B. zur Gründung einer rechtsfähigen Person durch
die Akteure, Anforderungen an die Satzung,
–
das Mindest-Investitionsvolumen von 50.000 Euro,
–
eine Höchstförderung von 200.000 Euro gemäß der de-minimis-Regelung,
–
konkurrierende Förderprogramme für Innovations- und Kooperationsvorhaben im
Rahmen von Landesprogrammen.
3.1.1.8
Land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur (Code 125)
Die Maßnahme ist Bestandteil der NRR und zielt auf die Verbesserung land- und forstwirtschaftlicher Infrastrukturen als Voraussetzung für eine kostengünstige Bewirtscha ftung ab (Ziel I des Nationalen Strategieplans). In der NRR (Nr. 4.1.2.5) teilt sie sich in
fünf Teilmaßnahmen auf. Die Länder bieten diese Teilmaßnahmen in unterschiedlichem
Ausmaß in ihren Programmen an; daneben bieten einzelne Länder Teilmaßnahmen außerhalb der NRR an.
Alle Länder haben Projekte in dieser Maßnahme umgesetzt. In Maßnahme 125 wurden bis
Ende 2013 bereits 19.837 Vorhaben gefördert, das ist deutlich mehr als das bundesweite
Gesamtziel von 18.144 Projekten bis Programmlaufzeitende. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt bis dato rund 2.093 Mio. Euro, das sind 98 % des Gesamtziels von
2.134 Mio. Euro.
Den größten finanziellen Umfang hat die Teilmaßnahme gemäß NRR Nr. 4.1.2.5.1 „Vorhaben zur Flurbereinigung“, in der bis dato in elf Programmregionen 11.020 Projekte mit
einem Investitionsvolumen von 1.5178 Mio. Euro gefördert wurden. Hierbei handelt es
sich regelmäßig um die Fortsetzung laufender mehrjähriger Maßnahmen. Die Teilmaßnahme umfasst verschiedene Verfahrensarten nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
22
Landwirtschaftsanpassungsgesetz, die der Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Produktionsbedingungen, der Lösung multilateraler Landnutzungskonflikte sowie
der integrierten Landentwicklung dienen.
Vor dem Hintergrund der vielfältigen Zielsetzungen der Flurbereinigung bildet der NSPZusatzindikator zur Zusammenlegung von Flurstücken nur einen kleinen Teilaspekt der
Wirkungen von Flurbereinigung ab (Tabelle 8). In zwölf in diesem Zusammenhang ausgewerteten Programmregionen (einschließlich Saarland, das Flurbereinigung außerhalb des
EPLR im Rahmen der GAK fördert) wurde im Berichtszeitraum in 841 Verfahren mit rd.
449.000 ha Gesamtfläche die Besitzeinweisung vollzogen. Die durchschnittliche Größe
der Flurstücke betrug vor der Besitzeinweisung 0,91 ha und danach 1,54 ha. Somit wurden
die Flurstücke um durchschnittlich 69 % vergrößert. Durch größere Flurstücke sind
Landwirte in der Lage, größere Bewirtschaftungseinheiten zu bilden und damit die Kosten
der Bewirtschaftung zu senken. Eine Quantifizierung der hierdurch generierten Bruttowertschöpfung ist jedoch nicht möglich.
Tabelle 8:
Zahl und Größe der Flurstücke in geförderten Flurbereinigungsverfahren
Summe aller Verfahren mit vollzogener Besitzeinweisung
Verfahren, deren
Datum des Flurb.Beschlusses liegt
zwischen dem:
01.01.2000 und
31.12.2006
01.01.2007 und
31.12.2013
Insgesamt
Anzahl
der ausgewerteten
Verfahren
Ist-Werte Ausgangsjahr:
Verfahrens- Anzahl
fläche (ha) Flurstücke
Durchschnittliche
Flurstücksgröße
(ha)
Ist-Werte Zieljahr:
Verfahrens- Anzahl
fläche (ha) Flurstücke
Durchschnittliche
Flurstücksgröße
(ha)
588
392.252
433.422
0,91
389.498
256.812
1,52
253
56.830
60.445
0,94
56.341
32.933
1,71
841
449.082
493.867
0,91
445.839
289.745
1,54
Quelle: Auswertung des NSP-Zusatzindikators Nr. 4 (Angaben aus 12 Programmregionen).
Die Teilmaßnahme NRR Nr. 4.1.2.5.2 „Vorhaben zur Flurverbesserung“ beinhaltet den
Freiwilligen Nutzungstausch, der nur in einem EPLR (Rheinland-Pfalz) als ELERkofinanzierte Maßnahme angeboten wird und mittlerweile in 269 Vorhaben mit 1,9 Mio.
Euro öffentlichen Mitteln gefördert wurde.
Die Teilmaßnahme NRR Nr. 4.1.2.5.3 „Vorhaben zur Erschließung landwirtschaftlicher
Flächen“ umfasst den Aus- oder Neubau von ländlichen Wegen, die vorwiegend landwirtschaftlichen, darüber hinaus aber auch touristischen Zwecken dienen können. Bis 2013
haben acht Programmregionen in dieser Teilmaßnahme 3.859 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 404 Mio. Euro gefördert, was (bei Durchschnittskosten von
70.000 bis 80.000 Euro pro km) einer Gesamtlänge von rund 5.390 km ländlicher Wege
entspricht.
Seite 22 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
23
In der Teilmaßnahme NRR Nr. 4.1.2.5.4 „Vorhaben zur Erschließung forstwirtschaftlicher
Flächen“ wird der Aus- oder Neubau von forstwirtschaftlichen Wegen gefördert, daneben
(aber nur sehr vereinzelt) auch der Bau von Holzkonservierungsanlagen. Im Berichtszeitraum wurden in elf Programmregionen 4.716 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 126 Mio. Euro gefördert. Dies entspricht (bei Durchschnittskosten von
17.500 Euro pro km) einer Gesamtlänge von 7.220 km forstwirtschaftlicher Wege.
Die Teilmaßnahme NRR Nr. 4.1.2.5.5 „Vorhaben zur Bewirtschaftung der Wasserressourcen“ wurde in Brandenburg/Berlin sowie in Hamburg in 155 Projekten mit 43 Mio. Euro
Gesamtinvestitionen umgesetzt.
3.1.1.9
Hochwasser- und Küstenschutz (Code 126)
Maßnahmencode 126 „Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial und Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen“ wird in Deutschland ausschließlich für vorbeugende Maßnahmen des Küstenund Hochwasserschutzes genutzt.
Die Förderung dient dem Schutz des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials vor
Hochwasser durch über die Ufer tretende Flüsse oder Sturmfluten durch Maßnahmen des
technischen Hochwasserschutzes einschließlich der Verbesserung des Abflussvermögens
(Ziel V des nationalen Strategieplans). Die Maßnahme ist Bestandteil der Nationalen
Rahmenregelung (Kapitel 4.1.2.6).
Acht EPLR bieten diese Maßnahme auf Grundlage der NRR bzw. nach analogen Vorgaben an. Bis Ende 2011 wurden insgesamt 1.101 geförderte Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 1.751 Mio. Euro (122 % des Ziels bis 2013) durchgeführt.
Der größte Anteil des Investitionsvolumens entfällt auf die Küstenländer Niedersachsen/
Bremen (894 Mio. Euro) und Schleswig-Holstein (309 Mio. Euro). Insgesamt werden
durch die Maßnahmen laut Angaben der Länder rund 400.000 Hektar landwirtschaftliche
Fläche vor Hochwasser geschützt, das sind 30 % der addierten Ziele aus sechs EPLR. Dieser Indikator hat allerdings keine Aussagekraft und ist nicht eindeutig berechenbar. Daher
wurde er in zwei EPLR auch nicht mit Zielangaben hinterlegt.
Die geförderten Projekte sind zum größten Teil der Kategorie „Vorbeugende Maßnahmen“ zugeordnet. Die hier genannten Zahlen geben jedoch nur einen Bruchteil der Gesamtausgaben für Hochwasser- und Küstenschutz in den Ländern wieder. Der überwiegende Teil des Hochwasser- und Küstenschutzes wird außerhalb der EPLR und NRR im
Rahmen der GAK, aus Landesmitteln und auch mit EFRE-Mitteln finanziert.
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
24
Zu einem geringen Anteil wurden in den Jahren 2012 und 2013 auch Projekte zum Wiederaufbau gefördert, nämlich in zwei Ländern (RP und NI) insgesamt 71 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 154 Mio. Euro. Überwiegend betreffen diese Projekte die Wiederherstellung von Infrastruktur nach Überschwemmungen.
3.1.1.10 Lebensmittelqualitätsregelungen (Code 132)
Die Maßnahme ist kein Bestandteil der NRR und wird lediglich in zwei EPLR angeboten,
eine Umsetzung erfolgte bisher nur in Rheinland-Pfalz. Hier sollen die Wettbewerbsfähigkeit und die Marktposition der Weinbaubetriebe durch die Förderung von Qualitätssicherungs- und -managementsystemen gestärkt werden. Bis Ende 2009 wurde die Teilnahme
von 32 Betrieben an diesen Systemen mit insgesamt 42.000 Euro öffentlichen Mitteln gefördert. Im Vergleich zum 1. Fortschrittsbericht hat es seitdem keine Änderung gegeben.
Da die Umsetzung deutlich hinter den Erwartungen blieb und von der Wirtschaft mittlerweile keine entsprechenden Qualitätssicherungssysteme angeboten werden, wurde die
Maßnahme eingestellt.
3.1.2
Schwerpunkt 2 – Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
Im Nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland werden vor dem Hintergrund der durchgeführten Ausgangsanalyse zur Situation der Umwelt und der Landschaft
für den Schwerpunkt 2 folgende Ziele festgelegt:
–
Biodiversität: Sicherung/Verbesserung des Zustands bzw. der Vielfalt an natürlichen
bzw. schutzwürdigen Lebensräumen und heimischen Tier- und Pflanzenarten (Ziel I),
–
Wasser-, Klima- und Bodenschutz: Vermeidung bzw. Reduzierung von Emissionen,
unerwünschten Stoffeinträgen und Beeinträchtigungen in/von Boden, Wasser und Luft
durch entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen (Ziel II),
–
Aufrechterhaltung einer möglichst flächendeckenden, nachhaltigen Landbewirtscha ftung (Ziel III),
–
Erhöhung der Stabilität und der Naturnähe der Wälder (Ziel V).
Gleichzeitig ist für einen Teil der Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen ein Hauptziel
gültig, das dem Schwerpunkt 1 zugeordnet ist:
–
Verbesserung des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes: Ausbau einer umwelt- und besonders artgerechten landwirtschaftlichen Nutztierhaltung (Schwerpunkt I, Ziel IV).
Abbildung 4 zeigt die Zielerreichung der Maßnahmen im Schwerpunkt 2. Die meisten
Maßnahmen erreichen oder überschreiten die fiktive Zielmarke von 100 % zum Ende der
Seite 24 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
25
Programmlaufzeit. Unterhalb der fiktiven Zielmarke liegen einige Indikatoren bei den
kleineren landwirtschaftlichen Maßnahmen 215 (Tierschutz) und 216 (Nichtproduktive
Investitionen) sowie bei den Forstmaßnahmen, insbesondere bei der Erstaufforstung
(Maßnahmencodes 221 und 223) und dem Wiederaufbau (Code 226).
Der Maßnahmencode 222 (Einrichtung von Agrarforstsystemen) wird in keinem Bundesland angeboten.
Der outputbezogene Fortschritt im Berichtszeitraum 2012 bis 2013 ist bei den flächenbezogenen Maßnahmen mit meist mehrjährigen Verträgen (211/212, 213, 214, 224) naturgemäß relativ gering. Mit einem vergleichsweise hohen relativen Fortschritt fällt Maßnahmencode 227 (Nichtproduktive Investitionen Forst) ins Auge.
Abbildung 4:
Zielerreichung (Output) der Maßnahmen im Schwerpunkt 2
Quelle: Monitoringdaten der Länder.
3.1.2.1
Ausgleichszulage in Berggebieten (Code 211)
Die Ausgleichszulage (ELER-Codes 211 und 212) ist Bestandteil der Nationalen Rahmenregelung (Kapitel 4.2.1.1) und beinhaltet Zahlungen an Betriebe, die Flächen in der festgelegten Gebietskulisse der von der Natur benachteiligten Gebiete bewirtschaften. Sie
trägt zur Erreichung des Ziels II des Nationalen Strategieplans bei.
26
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete, die ursprünglich für das Jahr 2010 EUweit angesetzt war, wurde 2008 von der EU-Kommission auf die Zeit nach 2013 vertagt.
Die Ausgleichszulage in Berggebieten wird von vier Programmregionen angeboten. Bis
2013 wurden insgesamt 258 Mio. Euro öffentliche Mittel (davon 126 Mio. Euro ELERMittel) ausgezahlt. Es wurden rund 14.900 Betriebe gefördert. Pro Betrieb ergibt sich daraus eine durchschnittliche Fördersumme von 2.477 Euro pro Jahr, davon 1.216 Euro
ELER-Mittel.
Die geförderten Berggebiete umfassen eine Gesamtfläche von 323.387 ha. Damit beläuft
sich die Förderung im Durchschnitt auf rund 114 Euro öffentliche Mittel (56 Euro ELERMittel) pro Jahr und Hektar der geförderten Berggebiete.
3.1.2.2
Ausgleichszulage in sonstigen benachteiligten Gebieten und
Gebieten mit bestimmten Nachteilen (Code 212)
Die Ausgleichszulage in sonstigen benachteiligten Gebieten wird von elf Programmregionen angeboten, in Niedersachsen und Bremen erst seit den Health-Check-Änderungen
2009. Sechs Programmregionen zahlen eine Ausgleichszulage in Gebieten mit bestimmten
Nachteilen (ehemals kleine Gebiete).
Bis 2013 wurden im ELER-Code 212 insgesamt 1.543 Mio. Euro öffentliche Mittel (davon 891 Mio. Euro ELER-Mittel) ausgezahlt. Es wurden rund 134.000 Betriebe gefördert,
davon 133.000 in sonstigen benachteiligten Gebieten und 1.220 in Gebieten mit bestimmten Nachteilen. Pro Betrieb ergibt sich in sonstigen benachteiligten Gebieten eine durchschnittliche Fördersumme von 1.638 Euro öffentliche Mittel (947 Euro ELER-Mittel). In
Gebieten mit bestimmten Nachteilen ist der Förderbetrag pro Betrieb und Jahr etwas höher
(2.151 Euro öffentliche Mittel, 1.145 Euro ELER-Mittel).
In sonstigen benachteiligten Gebieten wurden für 4,433 Mio. Hektar Ausgleichszahlungen
gezahlt, die Gebiete mit bestimmten Nachteilen umfassen 40.460 Hektar. Pro Hektar und
Jahr beträgt die Förderung im Durchschnitt rund 49 Euro öffentliche Mittel (28 Euro
ELER-Mittel) im sonstigen benachteiligten Gebiet und 65 Euro öffentliche Mittel (35 Euro ELER-Mittel) in Gebieten mit bestimmten Nachteilen.
Outputziele für die Ausgleichszulage wurden für die ELER-Codes 211 und 212 zusammengefasst formuliert. Sowohl bei den Betrieben als auch bei der Fläche wurden die Ziele
zu annähernd 100 % erreicht. Damit erhalten rund 29 % der landwirtschaftlichen Fläche in
Deutschland eine Ausgleichzulage, vorrangig für Grünland.
Seite 26 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
3.1.2.3
27
Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 (Code 213)
Maßnahme 213 ist kein Bestandteil der Nationalen Rahmenregelung. Sie wurde von neun
Programmregionen programmiert und beinhaltet Ausgleichszahlungen an Landwirte, die
Flächen in Gebietskulissen von Natura 2000 oder der Wasserrahmenrichtlinie unter festgelegten Auflagen bewirtschaften.
Bis Ende 2013 wurden 102 Mio. Euro öffentliche Mittel, davon 61 Mio. Euro ELERMittel, für die Maßnahme aufgewendet. Damit wurden rund 14.000 Betriebe gefördert
(111 % des Ziels bis 2013), was einer durchschnittlichen Zahlung von 1.047 Euro öffentlicher Mittel (622 Euro ELER-Mittel) pro Betrieb und Jahr entspricht. Die Zahlungen erfolgten für 147.865 ha (88 % des Ziels bis 2013). Daraus errechnet sich ein Durchschnittsbetrag von 99 Euro öffentlicher Mittel (59 Euro ELER-Mittel) pro Jahr und Hektar
der gefördertenFläche.
3.1.2.4
Agrarumweltmaßnahmen (Code 214)
Maßnahmencode 214 ist die bei weitem finanzstärkste Maßnahme in den ländlichen Entwicklungsprogrammen. Die Maßnahme besteht aus verschiedenen Teilmaßnahmen, von
denen ein Teil Bestandteil der NRR (Kapitel 4.2.1.4) ist. Dazu gehören:
A.
Förderung extensiver Produktionsverfahren im Ackerbau oder bei Dauerkulturen,
B.
Förderung extensiver Grünlandnutzung,
C.
Förderung ökologischer Anbauverfahren,
D.
Förderung mehrjähriger Stilllegung,
E.
Förderung der Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft .
Die Maßnahme trägt zur Erreichung der Ziele I, II und III im Schwerpunkt 2 des Nationalen Strategieplans bei.
Jedes Bundesland hat die Agrarumweltmaßnahmen in einer spezifischen Kombination aus
Teilmaßnahmen innerhalb und außerhalb der NRR programmiert. In allen 14 Programmen
wurde die Maßnahme umgesetzt, wobei zunächst überwiegend Auszahlungen aufgrund
von Altverpflichtungen der in der Regel fünfjährigen Verträge erfolgten. Für die letzten
Altverpflichtungen, die im Jahr 2006 bewilligt wurden, erfolgte eine Auszahlung letztmalig im Jahr 2012.
Gemessen an den bis 2013 veranschlagten Zielwerten, erfolgt die Umsetzung weit gehend
plangemäß: Bis Ende 2013 wurden 181.725 Betriebe gefördert (86 % des Zielwerts); mit
diesen wurden insgesamt 410.131 Verträge abgeschlossen (110 % des Zielwerts). Die
28
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Förderung betrifft insgesamt 7,0 Mio. ha (108 % des Zielwerts); die geförderte physische
Fläche beträgt 5,2 Mio. ha (113 % des Zielwerts).
Die öffentlichen Ausgaben für die neu programmierten Agrarumweltmaßnahmen betrugen
bis 2013 insgesamt etwa 3,02 Mrd. Euro, davon 1,64 Mrd. Euro ELER-Mittel. Abbildung 5 zeigt die Aufteilung der Auszahlungen nach Art der Verpflichtung gemäß Monit oring-Tabelle 214-1. Zwei der in dieser Monitoring-Tabelle vorgesehenen Teilmaßnahmen,
nämlich Nr. 0 „Einstiegsprogramm“ und Nr. 5 „Reduzierung von bewässerten Flächen“
werden in Deutschland von keinem Bundesland umgesetzt (vgl. auch Tabelle 9).
Deutlich wird, dass der größte Anteil der Ausgaben (30 %) auf die Nr. 8 „Bewirtschaftung
von Landschaft, Weiden und Flächen mit hohem Naturwert“ entfällt. Auch der Ökologische Landbau (Nr. 1) hat mit 24 % der Mittel ein sehr hohes Gewicht. Es folgen die
Nummern 6 „Maßnahmen zum Bodenschutz“ und 9 „Maßnahmen zur Erhaltung von für
die biologische Vielfalt bedeutsamen Habitaten“ mit 13 bzw. 12 Prozent der ausgezahlten
öffentlichen Mittel.
Seite 28 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
Abbildung 5:
29
Auszahlungen (Öffentliche Mittel bis Ende 2013) nach Art der Verpflichtung in Maßnahmencode 214
Quelle: Monitoringdaten der Länder.
Tabelle 9 zeigt die Arten der Verpflichtung dieser Agrarumweltmaßnahmen nach gefö rderter Fläche und Anzahl der Verträge und EPLR, die sie anbieten. Alle Länder haben in
ihren EPLR die Maßnahmen zum Bodenschutz (Nr. 6) umgesetzt, jeweils 13 Programmregionen haben den Ökologischen Landbau (Nr. 1) und den Vertragsnaturschutz (Nr. 9)
umgesetzt,6 jeweils zwölf die extensive Grünlandbewirtschaftung (Nr. 8b) und die Anlage
von Blühflächen oder Blüh- bzw. Schonstreifen (Nr. 7). Von elf Programmregionen wurde
die extensive Bewirtschaftung von Einzelflächen (Nr. 8c) umgesetzt.
Gemessen am Anteil der geförderten Fläche sind vor allem die Teilmaßnahmen Nr. 6, 8b
und 1, aber auch die Diversifizierung der Ackerfruchtfolge (Nr. 4) von hoher Bedeutung.
Nach der Anzahl der Verträge ragen die Teilmaßnahmen Nr. 9, 8b und 6 heraus.
6
Sachsen fördert den Ökologischen Landbau in der Programmperiode 2007 - 2013 als rein nationale
Maßnahme außerhalb seines EPLR. Hamburg setzt keine Vertragsnaturschutzmaßnahmen um.
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
30
Tabelle 9:
Art der Verpflichtung in Maßnahme 214 laut ELER-Monitoring bis 2013
(Neuverpflichtungen)
Art der Verpflichtung
Geförderte Fläche
Hektar
0. Einstiegsprogramm
1. Ökologischer Landbau
Prozent
Verträge
Anzahl
Prozent
Zahl der
Länder
0
0,0
0
0,0
0
1.110.517
15,9
23.054
5,6
13
56.606
0,8
1.016
0,2
3
614.006
8,8
22.394
5,4
10
400.639
5,7
24.037
5,8
4
184.515
2,6
3.050
0,7
1
1.029.391
14,7
22.245
5,4
6
0
0,0
0
0,0
0
1.566.321
22,4
62.069
15,0
14
60.308
0,9
21.610
5,2
12
2,5
16.538
4,0
9
16,0
66.449
16,1
12
3,6
45.923
11,1
11
6,1
95.909
23,2
13
0,0
1.917
0,5
5
192
0,0
19
0,0
2
4.743
0,1
7.397
1,8
2
7.006.306
100,0
413.627
100,0
14
2. Integrierte Erzeugung
3. Sonstige Extensivierung von landwirtschaftlichen Systemen
3a. Verringerung, Verbesserung des Einsatzes von
Düngemitteln
3b. Verringerung, Verbesserung des Einsatzes von
Pflanzenschutzmitteln
3c. Extensivierung der Viehhaltung
4. Diversifizierung der Fruchtfolge, Pflege stillgelegter
Flächen
5. Reduzierung von bewässerten Flächen und/oder der
Bewässerungsrate, Einschränkung der Drainage
6. Maßnahmen zum Bodenschutz
7. Errichtung, Erhaltung von ökologischen Merkmalen
8. Bewirtschaftung von Landschaft, Weiden und Flächen mit hohem Naturwert
8a. Pflege der Landschaft und Erhaltung von Ackerland
172.032
mit hohem Naturwert
8b. Bewirtschaftung und Schaffung von Weiden
1.122.201
(mit Umwandlung von Ackerland)
8c. Bewirtschaftung von sonstigen landwirtschaftlichen
255.014
Flächen mit hohem Naturwert
9. Maßnahmen zur Erhaltung von für die biologische
429.820
Vielfalt bedeutsamen Habitaten
10 Gefährdete Arten
.
10a. Erhaltung lokal gefährdeter Tierrassen
0
10b. Schutz der von genetischer Erosion bedrohten
Pflanzensorten
11 Sonstige zielgerichtete Maßnahmen
.
Insgesamt
10a. Erhaltung lokal gefährdeter Tierrassen
20.318 GVE
6
Quelle: Monitoringdaten der Länder.
Seite 30 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
3.1.2.5
31
Tierschutzmaßnahmen (Code 215)
Die Förderung von Tierschutzmaßnahmen ist Bestandteil der NRR. In Kapitel 4.2.1.5 der
NRR sind folgende Maßnahmen enthalten:
–
Sommerweidehaltung von Rindern (TS.1)
–
Haltung von Rindern oder Schweinen in Laufställen
 mit Weidehaltung (TS.2)
 auf Stroh (TS.3)
 auf Stroh und mit Außenauslauf (TS.4).
Die Zielsetzung der Maßnahmen besteht in der Verbesserung des Tierschutzes. Damit stehen sie in Einklang mit dem Nationalen Strategieplan, in dem u. a. das Ziel des Ausbaus
einer umwelt- und besonders artgerechten landwirtschaftlichen Tierhaltung (Ziel IV) festgelegt ist.
Nachdem die Maßnahme zunächst nur in zwei EPLR (Hamburg, Bayern) programmiert
worden war, wurde sie im Rahmen des Health Check in drei weiteren EPLR (Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland) eingeführt. Bis Ende 2013 wurden
insgesamt 13.605 landwirtschaftliche Betriebe (69 % des Ziels bis 2013) mit einer etwa
ebenso großen Anzahl Verträge gefördert. Der Gesamtbetrag der Förderung beträgt
87,4 Mio. Euro (davon 37,5 Mio. Euro aus dem ELER). Die Maßnahme wurde fast ausschließlich (96 % der Verträge) für tierfreundliche Haltungsverfahren von Rindern eingesetzt. Darüber hinaus hat Nordrhein-Westfalen 178 Verträge mit Schweinehaltungsbetrieben abgeschlossen, Mecklenburg-Vorpommern 410 Verträge für beide Tierarten.
3.1.2.6
Nichtproduktive Investitionen (Code 216)
Diese Maßnahme ist kein Bestandteil der Nationalen Rahmenregelung; sie wird ggf. ohne
finanzielle Beteiligung des Bundes in den EPLR angeboten.
Maßnahmencode 216 beinhaltet die Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen
Betrieben, die der Verbesserung der Umwelt dienen. Die Maßnahme ist in allen fünf Programmregionen, die sie programmiert haben, zur Umsetzung gekommen, auch in Niedersachsen/Bremen, wo sie erst mit dem Health Check 2009 ins Programm aufgenommen
wurde. Der Umsetzungsstand ist mit insgesamt 87 % der veranschlagten Betriebe und
82 % des Gesamtinvestitionsvolumens etwas unter dem Planziel.
2.775 der insgesamt 2.969 genehmigten Anträge entfallen auf betriebliche Investitionen
zur Erhöhung des öffentlichen Werts von sonstigen Flächen mit hohem Naturwert, lediglich 67 Anträge zielen auf Natura-2000-Gebiete. Die übrigen 127 Vorhaben dienen Investitionen zur Einhaltung sonstiger Agrarumweltziele. Von dem Gesamtinvestitionsvo-
32
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
lumen in Höhe von 15,2 Mio. Euro entfallen allein 10,8 Mio. Euro auf Bayern, das 2.706
Vorhaben gefördert hat, sowie 4,0 Mio. Euro auf Mecklenburg-Vorpommern mit 136
Vorhaben.
3.1.2.7
Erstaufforstung von landwirtschaftlichen (Code 221) und von
nichtlandwirtschaftlichen Flächen (Code 223)
Die Förderung von Erstaufforstungen ist Bestandteil der NRR (Nr. 4.2.2.1 und 4.2.2.3)
und umfasst Zahlungen für Erst- und Ersatzinvestitionen der Kulturbegründung, Kosten
für die Pflege der Kulturen für max. fünf Jahre sowie die Einkommensverlustprämie über
einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren.
Die Förderung der Erstaufforstung nach Code 221 wurde in sechs EPLR innerhalb der
NRR programmiert. In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wurden ähnliche Maßnahmen außerhalb der NRR angeboten, in MV wurden aber keine Mittel verausgabt. In
Nordrhein-Westfalen werden nur noch Altmaßnahmen über die Einkommensverlustprämie
gefördert.
Fünf Programmregionen programmierten die Erstaufforstung nach Code 223 innerhalb der
NRR, Sachsen außerhalb. Eine Förderung fand aber nur in drei Programmregionen statt.
Seit 2007 wurden rund 12,2 Mio. Euro öffentliche Fördermittel für die Erstaufforstung
landwirtschaftlicher Flächen (Code 221) ausgegeben. Aufgrund der fortlaufenden Zahlung
von Einkommensverlustprämien für länger zurückliegende Aufforstungen sind in dieser
Maßnahme auch Altverpflichtungen zu bedienen, so dass sich die Gesamtsumme der verausgabten öffentlichen Mittel auf 52,7 Mio. Euro beläuft. Für die Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen (Code 223) wurden 0,13 Mio. Euro ausgegeben. In dieser
Förderperiode wurden bislang 2.639 ha landwirtschaftliche Flächen (Code 221) und 25 ha
nichtlandwirtschaftliche Flächen (Code 223) aufgeforstet. Es wurden 4.024 (Code 221)
bzw. 27 (Code 223) Zuwendungsempfänger gefördert.
Obwohl die Outputziele in den letzten Jahren im Rahmen von Programmänderungen weiter abgesenkt wurden, beträgt der flächenbezogene Zielerreichungsgrad bei Maßnahmencode 221 82 %, bei Maßnahmencode 223 hingegen nur 38 %. Der Hauptgrund für diese
geringe Inanspruchnahme ist die mangelnde Attraktivität der Förderung im Vergleich zu
lukrativeren Verwertungsmöglichkeiten der Fläche angesichts gestiegener Erzeugerpreise
für Agrarprodukte, gestiegener Pachtpreise sowie zunehmender Nachfrage durch Bioenergie-Erzeuger.
Seite 32 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
3.1.2.8
33
Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 (Code 224)
Diese Maßnahme ist kein Bestandteil der Nationalen Rahmenregelung; sie wird ohne finanzielle Beteiligung des Bundes in den EPLR angeboten.
Im Rahmen der Maßnahme „Zahlungen im Rahmen von Natura 2000“ können Waldbesit zer Ausgleichszahlungen für Kosten und Einkommensverluste infolge der Umsetzung der
Vogelschutz- und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie erhalten. Die Maßnahme wurde in
den Bundesländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt programmiert, aber nur von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen implementiert.
Seit 2007 wurden rd. 3,67 Mio. Euro öffentliche Fördermittel verausgabt. Der Großteil der
Fördersumme von rd. 2,52 Mio. Euro wurde in Baden-Württemberg ausgezahlt. Die Waldfläche mit Beihilfen beträgt 12.752 ha (91 % des veranschlagten Ziels bis 2013). Es wurden 886 Betriebe unterstützt. In den Vorjahren waren die veranschlagten Ziele stark gekürzt worden, weil nur relativ wenige Waldbesitzer eine Förderung in Anspruch nehmen
wollten. Begründet wird dies mit dem hohen Aufwand für die Antragstellung und einem
hohen Sanktionsrisiko wegen der Gefahr ungenauer Flächenangaben.
3.1.2.9
Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen (Code 225)
Diese Maßnahme ist kein Bestandteil der Nationalen Rahmenregelung; sie wird ggf. ohne
finanzielle Beteiligung des Bundes in den EPLR angeboten.
Waldumweltmaßnahmen sind Fördermaßmaßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung
der ökologischen Stabilität von Wäldern, bei denen die Schutzfunktionen und die ökolo gischen Funktionen von öffentlichem Interesse sind und als freiwillige Leistungen der
Waldbesitzer erbracht werden. Die Maßnahme wird in fünf Programmregionen angeboten.
Seit 2007 wurden rund 16,6 Mio. Euro öffentliche Fördermittel ausgegeben. Der Großteil
davon, nämlich rund 9,2 Mio. Euro, wurde in Baden-Württemberg ausgezahlt. Die geförderte physische Waldfläche beträgt rund 62.900 ha in 4.217 geförderten Betrieben (94
bzw. 87 % des Ziels bis 2013).
Unter den sechs Verpflichtungsarten, die im Monitoring unterschieden werden, hat die
Verstärkung der Schutzfunktion des Waldes in Bezug auf Bodenerosion mit 52 % der verausgabten öffentlichen Mittel die größte finanzielle Bedeutung. Es folgen Maßnahmen zur
Verbesserung der biologischen Vielfalt (36 %) und zur Erhaltung eines hochwertigen
Ökosystems (8 % der öffentlichen Mittel), die übrigen Bereiche sind von nachrangiger
finanzieller Bedeutung.
34
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Auch in dieser Maßnahme wurden Budgetansätze und Zielindikatoren wegen der sich a bzeichnenden geringen Inanspruchnahme gekürzt. Ausschlaggebend für die Zurückhaltung
bei der Antragstellung sind restriktive Förderbedingungen (wie z. B. eine niedrige Zuwendungsobergrenze, eine lange Vertragsdauer) sowie die gestiegenen Marktpreise für
Holz.
3.1.2.10 Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Maßnahmen (Code 226)
Diese Maßnahme ist kein Bestandteil der Nationalen Rahmenregelung; sie wird ggf. ohne
finanzielle Beteiligung des Bundes in den EPLR angeboten.
Im Rahmen der Maßnahme „Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Maßnahmen“ werden Fördermaßnahmen mit zwei Schwerpunktbereichen formuliert: Wiederherstellung von Wäldern nach Sturmwurfkatastrophen oder
Bränden und Vorbeugender Schutz. Die Maßnahme wurde in fünf EPLR (Brandenburg/Berlin, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen/Bremen,
Hessen) programmiert. In Hessen wird über eine Mittelbereitstellung erst bei Auftreten
eines Schadereignisses von landesweiter Bedeutung entschieden (dies war bislang nicht
der Fall), daher wurde auch kein Ziel im EPLR formuliert. Baden-Württemberg hat die
Maßnahme bislang nicht implementiert.
Seit 2007 wurden in drei Programmregionen rund 18,5 Mio. Euro öffentliche Fördermittel
verausgabt. Der Großteil davon, nämlich rund 11,2 Mio. Euro, wurde in Brandenburg ausgezahlt, es folgt Mecklenburg-Vorpommern mit 5,8 Mio. Euro. Niedersachsen hat nur ein
einzelnes Projekt zur Brandvorbeugung mit 1,4 Mio. Euro gefördert.
Die Anzahl der geförderten Projekte beträgt insgesamt 557, damit ist das bis 2013 veranschlagte Ziel von 5.413 Vorhaben bei weitem nicht erreicht. Der größte Anteil der Förderung (80 %) wie auch der Vorhaben (65 %) entfällt auf die Vorbeugung vor Waldbränden,
es folgt die Wiederherstellung nach Stürmen mit 17 % der Mittel und 30 % der Vorhaben.
3.1.2.11 Nichtproduktive Investitionen (Code 227)
Die Förderung nichtproduktiver Investitionen im Wald (Kapitel 4.2.2.7 der NRR) soll dazu beitragen, die ökonomischen Interessen am Privat- und Kommunalwald mit den Belangen des Naturschutzes besser in Einklang zu bringen. Eine naturnahe Waldbewirtscha ftung soll einen Beitrag zur Stabilität, Naturnähe und Multifunktionalität der Wälder leisten. Der Umbau von nadelholzbetonten Wäldern in laubholzreiche Bestände bzw. die
Wiederherstellung der Baumartenmischung entsprechend der natürlichen Waldgesellschaft
Seite 34 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
35
trägt in hohem Maße zur Förderung der biologischen Vielfalt im Wald bei. Sie trägt somit
zur Erreichung des Ziels V in Schwerpunkt 2 des Nationalen Strategieplans bei.
Die Maßnahme „Nichtproduktive Investitionen“ ist die finanziell am stärksten ausgestattete forstliche Fördermaßnahme. Sie wird von allen Programmregionen mit Ausnahme
Hamburgs angeboten. In den meisten Programmregionen werden alle bzw. die meisten
Teilmaßnahmen innerhalb der NRR angeboten. In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen ist die Maßnahme nur außerhalb der NRR programmiert.
Insgesamt wurden bis 2013 265 Mio. Euro öffentliche Fördermittel ausgegeben und damit
Gesamtinvestitionen in Höhe von 451 Mio. Euro unterstützt; Letzteres entspricht dem bis
2013 geplanten Output. Die Zahl der unterstützten Waldbesitzer beträgt insgesamt 61.428,
die Zahl der Verträge 97.208. Von den öffentlichen Fördermitteln flossen 235 Mio. Euro
(89 %) in den Teilbereich „Investitionen zur Einhaltung sonstiger Umweltziele“, der die
verschiedenen Teilmaßnahmen der NRR zur Förderung der naturnahen Waldbewirtscha ftung enthält. In den Bereich „Erhöhung des öffentlichen Wertes von Wäldern“ flossen
29 Mio. Euro. Die Investitionen zur Einhaltung von Natura-2000-Verpflichtungen waren
mit 633.000 Euro finanziell nachrangig.
3.1.3
Schwerpunkt 3 – Steigerung der Lebensqualität in ländlichen
Räumen und der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
Im Nationalen Strategieplan werden basierend von der Ausgangsanalyse folgende Ziele
für den Schwerpunkt 3 festgelegt:
–
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen (Ziel I);
–
Sicherung und Verbesserung von Lebensqualität und Zukunftsperspektiven (Ziel II);
–
Erhaltung bzw. Herstellung der Mindestversorgung mit Gütern und Dienstleistungen
(Ziel III);
–
Erhaltung und ggf. Wiederherstellung des ländlichen Natur- und Kulturerbes
(Ziel IV);
–
Erhaltung und Verbesserung des Freizeit- und Erholungswertes ländlicher Räume
(Ziel V).
Die in Kapitel 3 der NRR beschriebenen Maßnahmen tragen zur Erreichung dieser Ziele
bei.
Im Schwerpunkt 3 wurden in allen programmierten Maßnahmen Projekte umgesetzt, die
Zielerreichung ist allerdings sehr unterschiedlich. Sie reicht von 48 % in Maßnahmencode
311 (Anzahl der Begünstigten) bis 213 % in Maßnahmencode 341 (Anzahl der Schulungs-
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
36
tage, vgl. Abbildung 6). Der outputbezogene Fortschritt im Berichtszeitraum 2012 bis
2013 ist, analog zur etwas höheren Mittelauszahlung in diesem Zeitraum, höher als in den
Schwerpunkten 1 und 2. Bei den meisten Maßnahmen des Schwerpunkts 3 liegt der Outputanteil zwischen 25 und 35 Prozent.
Abbildung 6:
Zielerreichung (Output) der Maßnahmen im Schwerpunkt 3
Quelle: Monitoringdaten der Länder.
3.1.3.1
Diversifizierung (Code 311)
Die Förderung der Diversifizierung von landwirtschaftlichen Unternehmen hin zu nicht landwirtschaftlichen Einkommens- und Beschäftigungsfeldern ist Bestandteil der Nationalen Rahmenregelung (Kapitel 4.3.1.1) und wurde von allen Ländern programmiert, wobei teilweise zusätzliche Teilmaßnahmen außerhalb der NRR angeboten werden. Die
Maßnahme trägt zur Erreichung des Ziels I des Nationalen Strategieplans bei.
Der Umsetzungsstand dieser Maßnahme ist bundesweit weiterhin unterdurchschnittlich.
Bis Ende 2013 wurden 1.902 Antragsteller gefördert (48 % des veranschlagten Ziels bis
Ende 2013), das geförderte Investitionsvolumen beträgt insgesamt 483 Mio. Euro (66 %
des Ziels). Die dafür entstandenen Auszahlungen an öffentlichen Mitteln lagen bei
80,4 Mio. Euro.
Über alle Programmregionen hinweg zeigt sich, dass der Fremdenverkehr (z. B. Urlaub
auf dem Bauernhof, Hofcafé) mit 26 % der Förderfälle und 24 % der Fördermittel den
größten Schwerpunkt der Förderung darstellt, gefolgt von der Erzeugung erneuerbarer
Energien (21 %). Aus dem Bereich Einzelhandel kommen 14 % der Förderfälle, aus dem
Seite 36 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
37
Handwerk lediglich 4 %. Einen großen Anteil hat auch der Bereich „Sonstiges“ mit 35 %
der Förderfälle und 38 % der ausgezahlten Mittel. In Bezug auf das geförderte Gesamtinvestitionsvolumen hat der Bereich der erneuerbaren Energien den deutlich größten Anteil
(38 %). Im Durchschnitt wurden rund 42.300 Euro öffentliche Fördermittel pro Antrag
ausgeschüttet, wobei sich die Förderbereiche in den durchschnittlich verausgabten Mitteln
kaum unterscheiden (Fremdenverkehr: 38.100 Euro, Sonstige: 45.900 Euro).
In allen Programmregionen wurden Diversifizierungsprojekte gefördert, wobei der
Schwerpunkt der Förderung in den südlichen Ländern (Baden-Württemberg mit 429 Begünstigten, Bayern mit 325 und Thüringen mit 290 Projekten) liegt. Die Inanspruchnahme
entsprach in vielen Ländern aber nicht der ursprünglichen Erwartung, sodass Finanzansätze und Zielindikatoren angepasst wurden. Die Hauptursache für die geringe Zahl der Antragsteller ist darin zu sehen, dass wachstumswillige Betriebe ihre Investitionstätigkeit
stärker auf lukrative Bereiche der landwirtschaftlichen Urproduktion, insbesondere aber
auch in die Energieerzeugung (Biogas, Photovoltaik), die in vielen EPLR nicht förderfähig ist, lenkten.
3.1.3.2
Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen
(Code 312)
Die Förderung von Investitionen von Kooperationen zwischen Land- und Forstwirten mit
anderen Partnern im ländlichen Raum zielt auf die Einkommensdiversifizierung und die
Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten. Durch die Einbeziehung beispielsweise von Handwerkern oder Gewerbetreibenden in die investive Förderung sollen
ihr Wissen und ihre speziellen Kenntnisse in die Partnerschaften einfließen und innovative
Möglichkeiten der Wertschöpfung sowie für die Schaffung von Arbeitsplätzen erschlossen
werden. Die Maßnahme trägt zur Erreichung der Ziele I und II des Nationalen Strategieplans bei.
Die Förderung von Kleinstunternehmen ist innerhalb der Nationalen Rahmenregelu ng
(Kapitel 4.3.1.2) nur bei Kooperationen von Land- und Forstwirten mit andern Partnern
möglich. Sechs Programmregionen haben diese Maßnahme innerhalb der NRR programmiert, weitere drei Programmregionen haben eine eigene Maßnahme außerhalb der NRR
konzipiert. Bis Ende 2013 wurden in fünf Programmregionen insgesamt 503 Unternehmen
gefördert, das sind 84 % des veranschlagten Ziels. Von diesen Förderfällen betreffen 215
die Neugründung eines Unternehmens und 288 die Entwicklung eines bestehenden Unternehmens. 175 der Fördermittelempfänger sind juristische Personen, 228 natürliche Personen. Von letzteren sind 175 Personen männlich und 153 weiblich, und bis auf fünf Ausnahmen sind alle über 25 Jahre alt.
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
38
Mit 293 Unternehmen ist allein in Brandenburg mehr als die Hälfte der bundesweiten Zahl
gefördert worden. Ein weiterer Schwerpunkt der Förderung ist Mecklenburg-Vorpommern
mit 136 Existenzgründungsförderungen, wobei dieses Land als Besonderheit die nationale
Kofinanzierung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) aufbringt.
Die insgesamt unerwartet geringe Nachfrage nach Förderung in dieser Maßnahme, die
sich auch in mehrfachen Budget- und Zielanpassungen niederschlug, ist vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu beurteilen. Infolge der Wirtschaftsund Finanzkrise 2009/2010 ist die Investitions- und Risikobereitschaft potenzieller Kleinunternehmer, aber auch der möglichen Kreditgeber, gesunken. Trotz einer Erweiterung der
Fördertatbestände und verstärkter Informations- und Beratungstätigkeit (z. B. in Mecklenburg-Vorpommern) konnten die ursprünglich gesetzten Ziele nicht erreicht werden.
3.1.3.3
Förderung des Fremdenverkehrs (Code 313)
Maßnahmencode 313 ist mit einem Teilbereich Bestandteil der Nationalen Rahmenregelung. Die Förderung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
gemäß Kapitel 4.3.1.3 zielt auf die Erschließung regionaler, touristischer Entwicklungsmöglichkeiten, beispielsweise im Fahrradtourismus. Die Maßnahme trägt insbesondere zur
Erreichung des Ziels V des Nationalen Strategieplans bei.
Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs werden von fast allen Programmregionen (bis auf Bayern) angeboten. Acht Programmregionen greifen dabei die NRR auf, fast
alle Programmregionen haben aber darüber hinaus weitere Teilmaßnahmen programmiert.
Bis Ende 2013 wurden Maßnahmen in zwölf Programmgebieten durchgeführt, Hamburg
hat die Maßnahme nicht umgesetzt. Insgesamt wurden bundesweit 2.874 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 278 Mio. Euro gefördert. Das sind 104 % der bis
2013 geplanten Projekte, aber nur 77 % des geplanten Investitionsvolumens. Damit sind
die Projekte im Durchschnitt wesentlich kleiner als in der Programmierung geplant.
Die umgesetzten Projekte lassen sich den folgenden Kategorien zuordnen:
–
Kleine Infrastrukturmaßnahmen (Informationszentralen, Ausschilderung von touristischen Anziehungspunkten usw.):
943 Projekte mit 142 Mio. Euro Gesamtinvestitionsvolumen (10 EPLR),
–
Infrastruktur zu Erholungszwecken (Erschließung von Naturgebieten, Unterkünfte mit
geringer Kapazität usw.):
1.280 Projekte mit 107 Mio. Euro Gesamtinvestitionsvolumen (12 EPLR),
–
Entwicklung/Vermarktung von Dienstleistungen des Landtourismus:
651 Projekte mit 29 Mio. Euro Gesamtinvestitionsvolumen (9 EPLR).
Seite 38 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
39
Allein in Brandenburg wurde mit 936 Vorhaben und 116 Mio. Euro Gesamtinvestitionsvolumen rund ein Drittel des bundesweiten Maßnahmenvolumens umgesetzt.
3.1.3.4
Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung (Code 321)
In der Nationalen Rahmenregelung werden zu Maßnahme 321 die Maßnahmen Kapitel
4.3.2.1.1.1 „Dörfliche Gemeinschaftseinrichtungen“ sowie Kapitel 4.3.2.1.2 „Kleininfrastruktur (Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen: Abwasserbehandlungsanlagen)“
angeboten; seit 2009 außerdem die Maßnahmen Kapitel 4.3.2.1.1.2 „Förderung der Versorgung mit erneuerbaren Energien durch den Bau von Leitungsnetzen (Biogas- und Nahwärmeleitungen)“ und Kapitel 4.3.2.1.1.3 „Breitbandversorgung ländlicher Räume“. Die
Maßnahme trägt zur Erreichung der Ziele I, II und III des Nationalen Strategieplans bei.
Elf Programmregionen (bis auf Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg) haben in sehr
unterschiedlicher Zusammensetzung diese und weitere Teilmaßnahmen programmiert. Bis
Ende 2013 haben alle anbietenden Programmregionen Maßnahmen durchgeführt, der Umsetzungsstand ist weiterhin unterdurchschnittlich. Mit 25.460 Projekten wurden 63 % der
bis 2013 geplanten Projekte umgesetzt, und 1.148 Mio. Euro, das sind 83 % des insgesamt
veranschlagten Investitionsvolumens, wurden investiert.
In Bezug auf die Zahl der geförderten Projekte ragt der Bereich „Ökologische Infrastruktur“ (Abwasserbehandlung, Energie) mit 21.083 Projekten (83 % aller Projekte) heraus.
Diese sind aber mit durchschnittlich 18.450 Euro Investitionsvolumen vergleichsweise
klein, so dass 34 % des Gesamtinvestitionsvolumens auf diesen Bereich entfallen. Hier
handelt es sich vorrangig um Kleinstkläranlagen, die vor allem in den dünner besiedelten
Programmregionen gefördert wurden, aber auch vereinzelt um Nahwärmenetze. Mecklenburg-Vorpommern stellt mit 20.480 Vorhaben den weit überwiegenden Anteil in dieser
Projektkategorie.
An zweiter Stelle folgt die Kategorie „Kultur und soziale Infrastruktur“, die in zehn Programmregionen mit 1.984 Projekten und 340 Mio. Euro Gesamtinvestitionsvolumen umgesetzt wurde. Im Bereich „Kinderbetreuung“ wurden von sieben Programmregionen
(überwiegend in den neuen Bundesländern) insgesamt 426 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 142 Mio. Euro durchgeführt. Mit 332.800 Euro pro Vorhaben ist
dies der Bereich mit den im Durchschnitt finanziell umfangreichsten Projekten.
In acht Programmregionen wurden seit 2009 mittlerweile 1.317 Vorhaben zum Ausbau
der Breitbandinfrastruktur mit 166 Mio. Euro Gesamtinvestitionsvolumen gefördert. Der
Bereich „Mobilität“ hat mit 152 Projekten und 29, Mio. Euro Investitionsvolumen einen
insgesamt relativ geringen Stellenwert. Unter der Rubrik „Sonstiges“ sind 499 Projekte
mit 82 Mio. Euro Gesamtinvestitionsvolumen eingeordnet.
40
3.1.3.5
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Dorferneuerung und -entwicklung (Code 322)
Die Maßnahme „Dorferneuerung und -entwicklung“ dient der Erhaltung und Gestaltung
von Dörfern und ist Bestandteil der Nationalen Rahmenregelung (Kapitel 4.3.2.2). Die
Maßnahme trägt zur Erreichung der Ziele I und II des Nationalen Strategieplans bei.
Zehn Programmregionen boten die Maßnahme auf Grundlage der NRR an, teilweise mit
ergänzenden Teilmaßnahmen außerhalb der NRR. Vier Programmregionen programmierten die Maßnahme ausschließlich außerhalb der NRR. In einigen Programmregionen wird
die Maßnahme auch teilweise oder überwiegend über LEADER umgesetzt und finanziert.
Das EPLR von Baden-Württemberg ist das einzige, in dem keine Ziele für den ELERCode 322 quantifiziert wurden. Die Maßnahme wurde in Baden-Württemberg und Hamburg nicht implementiert. Rheinland-Pfalz hat Ziele formuliert, bislang aber keinen Mittelabfluss zu verzeichnen. Maßnahmencode 322 ist die finanziell umfangreichste Maßnahme im Schwerpunkt 3.
Bis 2013 wurden in elf Programmregionen Projekte in insgesamt 9.075 Dörfern gefördert
(90 % des Ziels bis 2013). Dabei wurde ein Investitionsvolumen von 2.853 Mio. Euro aktiviert, das entspricht 86 % des bis 2013 veranschlagten Gesamtziels. Etwa ein Drittel dieses Outputs entfällt allein auf Bayern (2.682 Dörfer, 1.032 Mio. Euro).
83 % der 61.600 genehmigten Anträge mit 79 % des Investitionsvolumens entfallen laut
ELER-Monitoring auf die Kategorie „physisch“, in der vor allem die gestalterischen und
infrastrukturellen Vorhaben sowie alle umfassenden Dorfentwicklungsplanungen eingeordnet sind. 10 % der Anträge und 9 % des Finanzvolumens entfallen auf die Kategorie
„Sozial“, das sind Vorhaben im kulturellen und sozialen Bereich mit gemeinnützigem Anspruch. 7 % der Anträge mit 11 % des Finanzvolumens sind „wirtschaftsbezogene“ Vorhaben, die auf die touristische Entwicklung einer Region oder auf die Schaffung zusätzlicher Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten abzielen.
3.1.3.6
Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes (Code 323)
Maßnahmencode 323 ist laut Art. 57 der ELER-Verordnung auf die zwei Förderbereiche
„Verbesserung des natürlichen Erbes“ und „Verbesserung des kulturellen Erbes“ aufgeteilt. Zum erstgenannten Förderbereich zählen auch die Maßnahmen „Naturnahe Gewässerentwicklung“ und „Schutzpflanzungen“ in den Kapiteln 4.3.2.3.1 und 4.3.2.3.2 der Nationalen Rahmenregelung, die aber nur in wenigen EPLR programmiert wurden. Die
Maßnahme trägt zur Erreichung des Ziels IV des Nationalen Strategieplans bei.
Seite 40 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
41
Alle 14 Programmregionen bieten zum Teil mehrere Teilmaßahmen zum natürlichen Erbe
außerhalb der NRR an. Die Förderung des kulturellen Erbes wird in zwölf EPLR außerhalb der NRR angeboten.
Bis Ende 2011 wurden in allen Programmregionen insgesamt 48.015 Vorhaben gefördert,
damit wird das gesetzte Ziel schon jetzt leicht übertroffen. Dabei wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen von 1.015 Mio. Euro aktiviert (89 % des Ziels bis 2013). Fast alle der
46.266 geförderten Projekte mit 789 Mio. Euro Finanzvolumen sind dem Bereich Naturerbe zuzuordnen. Der mit Abstand größte Anteil der Förderung im Bereich Naturerbe entfiel auf die Bundesländer Baden-Württemberg (29.475 Projekte, 183 Mio. Euro Investitionsvolumen) und Bayern (11.821 Projekte, 113 Mio. Euro Investitionsvolumen).
Im Bereich Kulturerbe wurden insgesamt 1.749 Projekte mit 226 Mio. Euro Gesamtinvestition gefördert, davon allein in Niedersachsen/Bremen 745 Projekte mit 49 Mio. Euro
Finanzvolumen. Der Förderbetrag pro Projekt ist im Bereich Kulturerbe mit 67.746 Euro
rund fünfmal so hoch wie bei den Naturerbe-Projekten (12.675 Euro).
Maßnahmencode 323 ist in den meisten EPLR in mehrere Teilmaßnahmen aufgeteilt, deren Inanspruchnahme sehr unterschiedlich verlaufen ist. Insgesamt wurden die Erwartungen jedoch eher untertroffen, sodass Anpassungen der Mittelausstattung erforderlich waren. Die Ursache liegt in vielen Fällen in der Haushaltslage der Zuwendungsempfänger,
darunter Kommunen, aber auch ehrenamtlich geführte Vereine und Verbände, die die erforderlichen Eigenmittel nicht aufbringen konnten. In einigen Programmregionen wurde
darauf reagiert, indem der Finanzierungsanteil der Länder für kommunale Projekte erhöht
wurde. Ein weiteres Problem betrifft die EU-seitig vorgegebene Förderkulisse „Ländlicher
Raum“, die z. B. Fließgewässer-Renaturierungsprojekte in Stadtnähe dauerhaft erschwert.
3.1.3.7
Bildung und Information im Schwerpunkt 3 (Code 331)
Die Maßnahme „Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für die Wirtschaftsakteure
in den unter Schwerpunkt 3 fallenden Bereichen“ ist kein Bestandteil der Nationalen
Rahmenregelung. Sie wurde von sieben Programmregionen programmiert, in denen bis
2013 entsprechende Maßnahmen mit insgesamt 7,9 Mio. Euro (öffentliche Mittel) gefördert wurden. Bisher wurden 17.204 Wirtschaftsakteure geschult, das sind 115 % des Ziels
bis 2013. Die Zahl der absolvierten Schulungstage liegt mit 44.702 sogar mehr als doppelt
so hoch wie zunächst geplant. Gemäß ELER-Monitoring teilen sich die Veranstaltungen
auf folgende Themen auf:
–
Betriebsführung, Verwaltung (Buchführung) und Vermarktung (2.050 Akteure,
17.788 Schulungstage, drei EPLR),
–
Informations- und Kommunikationstechnik (26 Akteure, 304 Schulungstage, ein
EPLR),
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
42
–
Erhaltung und Verbesserung von Landschaft und Umweltschutz (3.503 Akteure, 2.132
Schulungstage, fünf EPLR),
–
Sonstiges (11.625 Akteure, 24.779 Schulungstage, sechs EPLR).
3.1.3.8
Kompetenzentwicklung,
(Code 341)
Sensibilisierung
und
Umsetzung
In Maßnahmencode 341 werden die Maßnahmen „Studien über das betreffende Gebiet
gem. Art. 59 a“ in Kapitel 4.3.4.1 und „Durchführung der lokalen Entwicklungsstrategie
gem. Art. 59 e“ in Kapitel 4.3.4.2 der Nationalen Rahmenregelung angeboten. Insgesamt
haben zehn Programmregionen teils mehrere Teilmaßnahmen programmiert, davon acht
innerhalb der NRR. Drei haben die Maßnahme aber nicht implementiert.
7
Bis Ende 2013 haben sieben Programmregionen entsprechende Maßnahmen durchgeführt
und mit 1.658 Projekten 98 % des Gesamtziels erreicht. Das finanzielle Schwergewicht
liegt laut ELER-Monitoring in der Kategorie „Sonstiges“. Im Einzelnen verteilen sich die
mit insgesamt 30,5 Mio. Euro (öffentliche Mittel) geförderten Projekte wie folgt auf die
Kategorien:
–
Studien über die betreffenden Gebiete (darunter ILEK gemäß NRR): 76 Projekte,
3,5 Mio. Euro öffentliche Mittel in sechs EPLR (davon 31 Vorhaben in NI/HB und 25
in Thüringen),
–
Maßnahmen zur Bereitstellung von Informationen über das Gebiet und die lokale
Entwicklungsstrategie: 1.187 Projekte, 6,2 Mio. Euro öffentliche Mittel in drei EPLR
(davon 1.166 Projekte allein in Baden-Württemberg),
–
Schulung der an der Vorbereitung und Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrat egie beteiligten Mitarbeiter: 12 Projekte, 118.000 Euro in zwei EPLR,
–
Werbeveranstaltungen: 6 Projekte, 23.000 Euro in einem Land (Hessen),
–
Sonstiges (darunter Regionalmanagement gemäß NRR): 378 Projekte, 20,7 Mio. Euro
öffentliche Mittel in 5 EPLR.
3.1.4
LEADER-Schwerpunkt
Der Nationale Strategieplan setzt für den Schwerpunkt LEADER folgende Ziele:
7
Im 2 Fortschrittsbericht 2012 waren die Zahlenangaben zu diesem Maßnahmencode teilweise höher,
weil die ausgewerteten Monitoring-Tabellen eines Landes fehlerhaft waren. Dies ist hier korrigiert
worden.
Seite 42 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
43
–
Verstärkte Mobilisierung der endogenen Entwicklungspotentiale in ländlichen Regionen;
–
Verbesserung von regionaler Kooperation und Stärkung der Beteiligung wesentlicher
Akteure;
–
Entwicklung und Verbreitung innovativer Ansätze.
Diese Ziele werden mit der Umsetzung der Maßnahmen des Kapitels 4.4 der NRR verfolgt.
Abbildung 7 zeigt im oberen Teil drei Outputindikatoren, die sich auf die Auswahl der
LEADER-Regionen beziehen. Das Ergebnis entspricht in Bezug auf Zahl, Fläche und
Einwohnerzahl der LAGn annähernd den ursprünglich formulierten Zielen und hat sich
seit dem letzten Fortschrittsbericht nicht substanziell geändert. Bundesweit wurden 244
Lokale Aktionsgruppen ausgewählt, deren Fläche mit rund 214.600 km² etwa 59 % der
Gesamtfläche der Bundesrepublik Deutschland abdeckt.
Anders bei den im LEADER-Schwerpunkt geförderten Projekten, wo erkennbar wird, dass
die LEADER-Förderung mit einiger Verzögerung im Berichtszeitraum 2012 bis 2013
deutlich an Fahrt aufgenommen hat: Bei der Anzahl der von den LAG finanzierten Projekte entfällt fast die Hälfte auf den Berichtszeitraum, bei den Kooperationsprojekten und den
Projekten zur Arbeit der Lokalen Aktionsgruppen ist dieser Anteil sogar noch höher.
Abbildung 7:
Zielerreichung (Output) der Maßnahmen im LEADER-Schwerpunkt
Quelle: Monitoringdaten der Länder.
Karte 2 zeigt, dass die räumliche Abdeckung in den einzelnen Programmregionen recht
unterschiedlich ist. Sie reicht von rund 11 % der Landesfläche in Nordrhein-Westfalen bis
44
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
zu annähernd der gesamten Landesfläche (ohne die kreisfreien Städte) in SchleswigHolstein und mehreren ostdeutschen Programmregionen. In den LAG-Regionen wohnen
insgesamt rund 21 Mio. Menschen, das sind rund 26 % der Gesamtbevölkerung von
Deutschland.
Gemessen an der Zahl der geförderten Projekte, ist der LEADER-Schwerpunkt insgesamt
zunächst zögernd umgesetzt worden. Dies liegt v. a. daran, dass das Auswahlverfahren der
LAG Zeit beanspruchte und viele administrative Verfahrensfragen bei der Umsetzung zu
klären waren. Seit 2009 zeigt die Umsetzung deutlich aufsteigende Tendenz. Bis Ende
2013 haben die 14 Programmregionen insgesamt 8.138 Projekte gefördert, das sind 69 %
der bis 2013 geplanten Projekte. Rund 96 % der geförderten Projekte gehen auf Maßnahmen des Schwerpunkts 3 zurück, vor allem auf die Maßnahmencodes 322 (Dorferneuerung, 2.953 Projekte), 313 (Tourismus, 1.913 Projekte) und 321 (Dienstleistungseinrichtungen, 1.067 Projekte). 4 % der Projekte wurden aus Maßnahmen des Schwerpunkts 1,
und hier weit überwiegend zur Verbesserung der Infrastruktur (Maßnahmencode 125, 229
Projekte) gefördert. Aus dem Schwerpunkt 2 wurden lediglich 31 Projekte umgesetzt, die
keinem Maßnahmencode zugeordnet wurden. Dieses Ergebnis ist auch auf die unterschiedlichen Festlegungen der Programmregionen zurückzuführen, welche ELERMaßnahmen als potentiell LEADER-fähig angesehen werden. Dies sind vorrangig die
Schwerpunkt-3-Maßnahmen.
Auf die unerwartet geringe Inanspruchnahme von Fördermitteln in den ELER-Codes 411
und 412 haben viele Länder mit Mittelumschichtungen zugunsten des stärker beanspruchten ELER-Codes 413 reagiert.
Seite 44 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
Karte 2:
45
LEADER-Regionen in Deutschland
Quelle: DVS (www.netzwerk-laendlicher-raum.de).
Insgesamt wurden bislang öffentliche Mittel in Höhe von 446 Mio. Euro für LEADERMaßnahmen verausgabt. Die meisten öffentlichen Mittel für LEADER-Projekte wurden in
Sachsen-Anhalt mit rund 74 Mio. Euro öffentlichen Mitteln eingesetzt, es folgen Niedersachsen/Bremen mit 65 und Mecklenburg-Vorpommern mit 54 Mio. Euro.
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
46
Von den 6.033 Begünstigten kommen rund 60 % aus dem öffentlichen Sektor, 24 % sind
juristische Personen des privaten Sektors, 15 % sind Privatpersonen und 1 % die Lokalen
Aktionsgruppen selbst. Die Gesamtzahl der Begünstigten steht in keinem Verhältnis zum
Zielwert in Abbildung 7, da in einzelnen EPLR offensichtlich die Einwohnerzahl der
LAG-Region als Zielwert formuliert wurde. In den gemeldeten Umsetzungsdaten werden
die Begünstigten dagegen durchgehend als Fördermittelempfänger interpretiert.
Unter Maßnahmencode 421 wurden bis 2013 in elf Programmregionen 296 Kooperationsprojekte, an denen 390 LAGn beteiligt waren, mit insgesamt 15,0 Mio. Euro gefördert.
293 Kooperationsprojekte betrafen Maßnahmen aus dem Schwerpunkt 3 (davon 105 Projekte den Maßnahmencode 313 (Tourismus) und 101 Projekte ohne Maßnahmenzuordnung), drei den Schwerpunkt 1. In 241 Projekten haben LAGn innerhalb Deutschlands
kooperiert, in 55 Projekten waren auch LAGn aus anderen Staaten beteiligt.
Unter Maßnahmencode 431 wurden bereits 7.378 Vorhaben in allen Programmregionen
gefördert, das ist weit mehr als das veranschlagte Ziel von rund 2.700 Projekten. Insgesamt rund 66,2 Mio. Euro öffentliche Mittel sind in der Maßnahme verausgabt worden.
Am bedeutsamsten ist hierbei die Kategorie „Sonstiges“, die auch die Förderung von Kosten der Geschäftsstelle und Personal der LAG umfasst. Zwölf Programmregionen haben
hierunter 2.771 Vorhaben mit insgesamt 43 Mio. Euro gefördert. Die Zahl der Vorhaben
in der Kategorie „Bereitstellung von Informationen über das Gebiet und die Lokale Entwicklungsstrategie“ ist mit 3.318 sogar noch höher, die Fördersumme mit 20,3 Mio. Euro
aber geringer. Darüber hinaus wurden 712 Werbeveranstaltungen, 249 Studien über die
betreffenden Gebiete sowie 328 Schulungen von LAG-Mitarbeitern gefördert.
3.2
Ergebnisindikatoren
Ergebnisindikatoren sollen laut CMEF die direkten, unmittelbaren Wirkungen der Inter ventionen messen. Sie sollen ab 2008 jährlich berichtet werden, wobei für 2008 noch ke ine Werte erwartet wurden (EU-COM, 2006).
Tabelle 10 zeigt in einer Übersicht die Summen der quantifizierten Ziele sowie der vorliegenden Ergebnisse. Bei der Quantifizierung der Ergebnisziele sind die Bundesländer unterschiedlich vorgegangen. Nicht für alle Indikatoren wurden Zielwerte gesetzt, was nur
teilweise am Fehlen entsprechender Maßnahmen liegt. Teilweise haben die Programmregionen die fehlende Quantifizierung auch damit begründet, dass eine seriöse Schätzung
aufgrund fehlender Erfahrungswerte nicht möglich ist. Auch sind manche Indikatoren in
ihrer spezifischen Ausgestaltung nicht geeignet, Maßnahmenergebnisse zu messen. Hier
haben die Bundesländer jeweils eigene programmspezifische Indikatoren als Alternative
vorgesehen, die nicht auf Bundesebene aggregierbar sind.
Seite 46 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
Tabelle 10:
47
Ziele und Ergebnisse der CMEF-Ergebnisindikatoren in der Summe der
Angaben der Bundesländer
Ergebni si ndi kator
Zi el
R1 Anzahl der Teilnehmer, die eine Schulung (Land-/
113.146 Teilnehmer
Forstwirtschaft) erfolgreich abgeschlossen haben
R2 Bruttowertschöpfung in den geförderten
500 - 600 Mio. €
Betrieben/Unternehmen
R3 Anzahl der Betriebe/Unternehmen, die neue
ca. 6.000 Betriebe
Produkte und/oder neue Verfahren einführen
R4 Wert der landwirtschaftlichen Produktion im
Rahmen anerkannter Gütezeichen/Standards
R5 Anzahl der neu in den Markt eintretenden
landwirtschaftlichen Betriebe
R6 Fläche im Rahmen erfolgreicher Maßnahmen, die
beitragen zu:
a) Biodiversität
6,7 Mio. ha
b) Wasserqualität
7,4 Mio. ha
c) Klimawandel
4,6 Mio. ha
d) Bodenqualität
4,8 Mio. ha
e) Vermeidung von Landnutzungsaufgabe
5,3 Mio. ha
R7 Zunahme der nichtlandwirtschaftlichen
ca. 89 Mio. €
Bruttowertschöpfung in geförderten Betrieben
R8 Geschaffene Bruttoarbeitsplätze
9.340 geschaffene
Arbeitsplätze
R9 Zusätzliche Anzahl Touristen
570.000 ÜN,
69.000 Tagesgäste
R10 Bevölkerung in ländlichen Gebieten, der die 8,6 Mio. Einwohner
Dienstleistungen zugute kommen
(Code 323)
R11 Zunahme der Internet-Verbreitung in ländlichen
52.000 Anschlüsse
Gebieten
R12 Anzahl der Teilnehmer, die eine Schulung
10.320 Teilnehmer
erfolgreich abgeschlossen haben
L*
8
Ergebnis bis 2013
77.470 Teilnehmer
L*
8
12
664 Mio. €
9
12
4766 Betriebe
14
-
-
-
-
-
-
14
14
14
14
13
6,0 Mio. ha
5,9 Mio. ha
3,6 Mio. ha
5,2 Mio. ha
6,1 Mio. ha
14
14
14
14
13
10
27,8 Mio. €
11
14
9
14
6
10
2.253 geschaffene
Arbeitsplätze
102.361 ÜN,
1.295.760 Tagesg.
22,9 Mio. Einw.
(Code 323)
14
8
14
355.541 Anschlüsse 9
9.165 Teilnehmer
7
* L = Anzahl EPLR mit quantifizierten Angaben bei Zielen bzw. Ergebnissen.
Quelle: EPLR der Länder, Monitoringdaten 2013.Die Indikatoren Nr. 4 und 5 haben mangels entsprechender Maßnahmen keine Relevanz für die deutschen Programme. Auf die
weiteren Indikatoren wird nachfolgend kurz eingegangen.
R1 – Anzahl der Teilnehmer, die eine Schulung im Bereich der Landwirtschaft und/
oder Forstwirtschaft erfolgreich abgeschlossen haben
Der Indikator bezieht sich speziell auf die Berufsbildungsmaßnahmen im Schwerpunkt 1.
Bezüglich des Erfolgs wird unterschieden in a) Erlangung einer Bescheinigung, eines
Zeugnisses oder Diploms und b) Anwendung der erlangten Kompetenzen, wobei b) ein
sehr weiches, höchstens im Rahmen der Evaluierung erfassbares Kriterium darstellt.
Dementsprechend ist es nachvollziehbar, dass die Programmregionen bei der Zielquantifizierung annähernd die Zahl der insgesamt erwarteten Teilnehmer an Berufsbildungsmaß-
48
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
nahmen (rund 113.000) angegeben haben. Die Zielerreichung bis 2013 entspricht mit
77.470 erfolgreichen Teilnehmern genau der Zahl der bisherigen Teilnehmer an Maßnahme 111. Der Abschluss in Form eines Zertifikats o. ä. wurde von 65 % der Teilnehmer
erreicht, die übrigen 35 % nahmen an Veranstaltungen ohne Abschlusszertifikat teil.
R2 – Bruttowertschöpfung in den geförderten Betrieben/Unternehmen
Der Indikator ist laut CMEF für fast alle Maßnahmen des Schwerpunkts 1 relevant. Er ist
aber nur für Maßnahmen sinnvoll erhebbar, in denen tatsächlich einzelne Unternehmen
investiv gefördert wurden (Maßnahmen 121, 122, 123). In den Programmen wurden Ziele
überwiegend auf Ebene dieser Maßnahmen festgelegt.
Die Messung der Bruttowertschöpfung in geförderten Betrieben ist aber mit verschiedenen
methodischen Schwierigkeiten verbunden, aufgrund derer bisher nicht alle Programmregionen in der Lage waren, den Ergebnisindikator zu quantifizieren. Nach den bis Ende 2013
vorliegenden Monitoring-Daten ergibt sich eine Steigerung der Bruttowertschöpfung um
insgesamt 664 Mio. Euro. Für die einzelnen Maßnahmen ergeben sich die folgenden Werte:
–
Niederlassung von Junglandwirten (Code 112): 1,47 Mio. Euro in der Landwirtschaft
(Programmregion Rheinland-Pfalz),
–
Einzelbetriebliche Förderung (Code 121): 104 Mio. Euro in der Landwirtschaft
(8 EPLR) – davon allein in Brandenburg/Berlin 46,7 Mio. Euro,
–
Verbesserung des wirtschaftlichen Werts der Wälder (Code 122): 324.000 Euro in der
Forstwirtschaft (Programmregion Thüringen),
–
Erhöhung der Wertschöpfung (Code 123): 508 Mio. Euro insgesamt, davon 482 Mio.
Euro in der Ernährungswirtschaft, 24 Mio. Euro in der Landwirtschaft und 2 Mio. Euro in der Forstwirtschaft (9 EPLR). Bayern (313 Mio. Euro) und Baden-Württemberg
(76 Mio. Euro) liefern hier die bei weitem höchsten Schätzungen.
–
Land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur (Code 125): 50 Mio. Euro insgesamt, davon 3 Mio. Euro in der Landwirtschaft (nur von Sachsen-Anhalt geliefert) und
47 Mio. Euro in der Forstwirtschaft (6 EPLR).
Aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweisen der Evaluatoren bei der Quantifizierung
können die Zahlen nicht tiefergehend interpretiert werden.
R3 – Anzahl der Betriebe/Unternehmen, die neue Produkte und/oder neue Verfahren
einführen
Der Indikator bezieht sich auf die Maßnahmen 121, 122, 123 und 124. Elf Programmregionen haben eine Zielquantifizierung auf Ebene der Maßnahmen vorgenommen. Ergebnisse
liegen von allen Programmregionen vor und summieren sich auf 4.766 Betriebe. Für die
einzelnen Maßnahmen liegen folgende Ergebnisse vor:
Seite 48 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
49
–
Einzelbetriebliche Förderung (Code 121): 4.136 landwirtschaftliche Betriebe, davon
3.789 mit neuer Technik und 345 mit einem neuen Erzeugnis (13 EPLR),
–
Verbesserung des wirtschaftlichen Werts der Wälder (Code 122): 47 forstwirtschaftliche Betriebe mit neuer Technik (1 Land),
–
Erhöhung der Wertschöpfung (Code 123): 562 Betriebe, davon 350 der Ernährungswirtschaft mit neuer Technik und 109 mit neuem Erzeugnis sowie 90 Betriebe der
Forstwirtschaft mit neuer Technik und 12 mit neuem Erzeugnis (12 EPLR),
–
Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Verfahren (Code 124): 21 Betriebe aus
allen drei Sektoren (3 EPLR).
R6 – Fläche im Rahmen erfolgreicher Landbewirtschaftungsmaßnahmen, die zum
Ressourcenschutz beitragen
Der einzige für die Maßnahmen im Schwerpunkt 2 relevante Ergebnisindikator soll Zielbeiträge der Maßnahmen zu vier Ressourcenschutzzielen (Biodiversität, Wasserqualität,
Klima, Boden) sowie zur Vermeidung von Marginalisierung messen. In allen 14 Pro grammen wurden diesbezüglich Ziele quantifiziert, allerdings auf unterschiedlichen Ebenen. Die Mehrzahl der Programmregionen hat Zielbeiträge auf Ebene der Einzelmaßnahmen genannt, einige aber auch nur getrennt nach land- und forstwirtschaftlicher Fläche
oder als gesamte Fläche. Ein Vergleich zwischen Zielen und bisher erzielten Ergebnissen
ist daher nur auf Ebene der Gesamtsumme möglich (siehe Tabelle 10).
Tabelle 11 zeigt die bis 2013 erzielten Ergebnisse nach den Maßnahmen, zu denen die
einzelnen Bundesländer Zahlenwerte gemeldet haben.
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
50
Tabelle 11:
Ergebnisindikator R6: Flächen, die mit erfolgreicher Landbewirtschaftung zum Ressourcenschutz beitragen
Bereich / Maßnahme
Biodiversität
Wasserqualität
ha
L*
ha
L*
211 /212 Ausgleichszulage
1.091.963
3
149.579
1
213 Zahlungen Natura 2000
213.769
7
75.561
21.529
1
0
Abschwächung
des Klimawandels
ha
Vermeidung von
Marginalisierung
Bodenqualität
L*
ha
L*
ha
L*
566.010
2
149.579
1
3
43.139
2
43.139
2
47.131
4
0
0
0
0
0
0
0
4.738.628 13
1.514.032
6
Landwirtschaft
213 Zahlungen WRRL
214 Agrarumweltmaßnahmen
216 Nichtproduktive Investitionen
4.548.397 14
5.451.005 14
2.888.611 12
4.414.332 10
119
1
0
0
0
0
0
0
7.138
0
1.451
7
510
6
1.845
7
357
4
562
3
27
4
19
4
43
4
11
2
9
1
224 Zahlungen Natura 2000
12.752
2
3.765
1
3.765
1
3.765
1
3.765
1
225 Waldumweltmaßnahmen
30.234
3
15.270
3
14.651
2
32.417
2
4.468
1
1.198
1
1.191
1
1.191
1
1.184
Forstwirtschaft
221 Erstaufforstung landw. Flächen
223 Erstauff. nichtldw. Flächen
226 Wiederaufbau forstw. Potenzial
227 Nicht produktive Investitionen
Summe: Ergebnis bis 2013
1
0
0
101.362 10
215.522 11
125.380 11
233.424 11
74.894
4
6.029.939 14
5.912.421 14
3.644.635 14
5.202.505 14
6.066.333 13
* L = Anzahl EPLR mit Angabe von Werten.
Quelle: EPLR der Länder (2009), Monitoringdaten 2011.
Bezüglich der erzielten Ergebnisse fällt auf, dass die Länder die Zielbeiträge ihrer Maß nahmen unterschiedlich einschätzen. Während die Ausgleichszulage in zehn Programmregionen zur Vermeidung von Marginalisierung beiträgt, leistet sie in NI/HB Beiträge zur
Abschwächung des Klimawandels, in BW und TH zur Biodiversität und in NW gleich zu
allen Ressourcenschutzzielen. Dieses unterschiedliche Vorgehen in der Zielquantifizierung ist darauf zurückzuführen, dass einige Bundesländer sich auf die Hauptziele der
Maßnahmen beschränkt haben, während andere Programmregionen alle potentiellen Zielbeiträge einbezogen haben.
Die Natura-2000- und WRRL-Zahlungen (Code 213) tragen überwiegend zum Biodiversitätsziel bei. Die Agrarumweltmaßnahmen tragen in den meisten Programmregionen am
stärksten zur Verbesserung der Wasserqualität, gleichzeitig aber auch der Biodiversität
und des Bodens bei. Die Abschwächung des Klimawandels spielt eine etwas geringere
Rolle im Vergleich zu den anderen Ressourcenschutzzielen. Die Ergebnisse im Bereich
Landwirtschaft liegen – wie schon beim Output – um ein Vielfaches über denen der
Forstwirtschaft, bei der in der Summe die höchsten Zielbeiträge beim Boden- und Gewässerschutz quantifiziert wurden.
Seite 50 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
51
R7 – Zunahme der nichtlandwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung in geförderten
Betrieben
Der Indikator ist für die Maßnahmen 311, 312 und 313 relevant, kann aber nur für solche
Projekte erhoben werden, die einzelne Unternehmen direkt fördern. Zehn Programmregionen haben ihre Ziele quantifiziert, allerdings nur teilweise auf Ebene der einzelnen Maßnahmen.
Nach den bis Ende 2013 vorliegenden Monitoring-Daten ergibt sich eine Steigerung der
nichtlandwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung um insgesamt 27,8 Mio. Euro. Den größten Anteil an diesem Wert liefert Thüringen mit 11,4 Mio. Euro. Für die einzelnen Maßnahmen ergeben sich die folgenden Werte:
–
Diversifizierung (Code 311): 19,9 Mio. Euro insgesamt, davon 19,2 Mio. Euro in der
Landwirtschaft und 0,6 Mio. Euro in sonstigen Unternehmen (10 EPLR),
–
Unternehmensgründung und -entwicklung (Code 312): 4,3 Mio. Euro insgesamt, davon 3,2 Mio. Euro in der Landwirtschaft und 1,1 Mio. Euro in sonstigen Unternehmen
(3 EPLR),
–
Tourismus (Code 313): 3,7 Mio. Euro insgesamt, davon 0,7 Mio. Euro in der Landwirtschaft und 2,9 Mio. Euro in sonstigen Unternehmen (3 EPLR, davon Thüringen
allein 3,3 Mio. Euro).
Aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweisen der Evaluatoren bei der Quantifizierung
können die Zahlen nicht tiefergehend interpretiert werden.
R8 – Geschaffene Bruttoarbeitsplätze
Der Indikator ist laut CMEF für die Maßnahmen 311, 312 und 313 und Schwerpunkt 4
relevant. Alle Programmregionen haben hierzu Ziele formuliert, teils getrennt nach den
Maßnahmen 311 (Diversifizierung), 313 (Fremdenverkehr) und LEADER, aber auch für
321 (Dienstleistungseinrichtungen). Die Summe der für alle Maßnahmen angestrebten
Arbeitsplätze beläuft sich auf rund 9.000.
Laut Monitoringdaten wurden bis Ende 2013 insgesamt 2.253 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen, davon 764 in Maßnahme 311 (13 EPLR), 520 in Maßnahme 312 (5 EPLR), 250
in Maßnahme 313 (9 EPLR) und 737 in den LEADER-Maßnahmen (12 EPLR). Etwa
56 % der Arbeitsplätze sind für männliche Arbeitskräfte entstanden, 44 % für weibliche.
Rund 11 % der Arbeitsplatzinhaber sind unter 25 Jahre alt.
38 % der geschaffenen Arbeitsplätze sind auf landwirtschaftlichen Betrieben entstanden,
62 % in anderen Sektoren. Der meistgenannte Beschäftigungszweig ist der Fremdenverkehr (29 % der geschaffenen Arbeitsplätze), gefolgt von Handwerk (12 %) und Einzelhandel (8 %). Die meisten Arbeitsplätze (50 %) sind aber unter „Sonstiges“ eingeordnet.
52
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Unter den Programmregionen sticht vor allem Mecklenburg-Vorpommern mit insgesamt
540 geschaffenen Arbeitsplätzen (darunter 320 in Maßnahmencode 312) hervor, gefolgt
von Brandenburg mit 347 Arbeitsplätzen (davon 133 in der Unternehmensgründung) und
Baden-Württemberg (325 Arbeitsplätze, davon 234 in der Diversifizierung).
R9 – Anzahl zusätzlicher Touristen
Der Indikator ist für Maßnahme 313 (Fremdenverkehr) relevant, die Erhebung von Besuchern oder Übernachtungsgästen ist aber nur sinnvoll bei geförderten Beherbergungsbetrieben oder Einrichtungen mit Besucherzählung. Ein Großteil der in Maßnahme 313 geförderten Projekte bezieht sich jedoch auf Tourismusinfrastruktur oder Konzepte. Dennoch haben acht Programmregionen Ziele angegeben, die mit ca. 570.000 zusätzlichen
Übernachtungen und 69.000 zusätzlichen Tagesgästen relativ ambitioniert sind.
Eine anerkannte Methode für die Zählung zusätzlicher Touristen bei infrastrukturellen und
konzeptionellen Projekten fehlt bislang. Daher haben auch nicht alle Programmregionen
den Ergebnisindikator quantifiziert. Einschließlich 2013 liegen Ergebnisse aus acht Programmregionen vor. Bei den Tagesgästen beträgt die Summe aus sechs Programmregionen fast 1,3 Millionen, wovon allein auf Niedersachsen/Bremen 932.000 entfallen. Bei
den Übernachtungsgästen wurden aus sieben Programmregionen insgesamt rund 102.400
gemeldet, davon allein aus Sachsen 54.700.
R10 – Bevölkerung in ländlichen Gebieten, der die Dienstleistungen zugutekommen
Laut CMEF ist dieser Indikator für die Maßnahmencodes 321, 322 und 323 relevant. Bis
auf ein Land haben alle Programmregionen Ziele auf Ebene dieser Maßnahmen formuliert
(siehe Tabelle 12). Aufgrund wahrscheinlicher Doppelzählungen in den einzelnen Maßnahmen ergäbe die Summe über alle Maßnahmen keinen Sinn.
Alle Programmregionen haben ihre Ergebnisse bis 2013 zumindest in einzelnen Maßnahmen quantifiziert. Die demnach erreichten Bevölkerungszahlen liegen bei allen Maßnahmencodes oberhalb des anvisierten Ziels.
Seite 52 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
Tabelle 12:
53
Ziele und Ergebnisse für Ergebnisindikator R10 (Bevölkerungszahl, der
die Dienstleistungen zugutekommen)
Maßnahme
Ziel bis 2013
Bevölkerungs- Anzahl
zahl
Länder
Ergebnis bis 2013
Bevölkerungs- Anzahl
zahl
Länder
321 Dienstleistungen der Grundversorgung
2.246.000
11
4.812.068
11
322 Dorferneuerung
5.552.000
13
10.559.832
10
323 Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes
8.624.000
11
22.943.267
14
Quelle: EPLR der Länder (2009), Monitoringdaten 2013.
R11 – Zunahme der Internet-Verbreitung in ländlichen Gebieten
Der Indikator soll die zusätzlichen Internet-Anschlüsse erfassen, die durch die Förderung
in Maßnahme 321 (Dienstleistungseinrichtungen) in ländlichen Gebieten entstanden sind.
Sechs Programmregionen haben hier ein Ziel von insgesamt rund 52.000 zusätzlichen Anschlüssen angegeben.
Aus neun Programmregionen liegt eine Quantifizierung des Indikators bis Ende 2013 vor.
Demnach wurde das Ziel bereits sehr deutlich übertroffen, denn es wurden insgesamt
355.541 Internet-Anschlüsse neu geschaffen. Davon entfallen allein auf Sachsen 89.771
Anschlüsse.
R12 – Anzahl der Teilnehmer, die eine Schulung erfolgreich abgeschlossen haben
Der Indikator ist relevant für Schulungen in den Maßnahmen 331, 341 und 431. Ein Ziel
wurde in zehn Entwicklungsplänen quantifiziert, die Summe der anvisierten erfolgreichen
Teilnehmer summiert sich auf 10.300 Teilnehmer.
Bei den durchgeführten Schulungsmaßnahmen handelt es sich teilweise um Gruppen- oder
Informationsveranstaltungen, bei denen über die Anwesenheit der Teilnehmer hinaus kein
Erfolgsindikator erhoben werden kann. Daher haben nicht alle Länder diesen Ergebnisindikator quantifiziert. Bis 2013 haben sieben Programmregionen ein Ergebnis gemeldet,
davon sechs in den Maßnahmencodes 331 und 341 (insgesamt 9.165 Teilnehmer) und vier
im LEADER-Schwerpunkt (3.122 Teilnehmer). Das Geschlechterverhältnis ist annähernd
50:50, die Unter-25-Jährigen stellen eine deutliche Minderheit unter den TeilnehmerInnen
dar (rund 7 %).
Die Zahl der erfolgreichen TeilnehmerInnen ist in Niedersachsen/Bremen mit 5.143 am
höchsten, gefolgt von Baden-Württemberg (2.716) und Nordrhein-Westfalen (2.597).
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
54
3.3
Wirkungsindikatoren
Der Gemeinsame Begleitungs- und Bewertungsrahmen (CMEF) für die Förderperiode
2007 – 2013 enthält sieben gemeinsame Wirkungsindikatoren für Wachstum, Arbeitsplätze, Produktivität, Biodiversität, Gebiete mit hohem Naturwert sowie Wasser und Klimawandel. Laut CMEF soll die Wirkung des Programms insgesamt anhand dieser sieben I ndikatoren bewertet werden, um sämtliche Beiträge aller vier Schwerpunkte des Programms einzubeziehen.
Abbildung 8:
EU-weite Berücksichtigung der CMEF-Wirkungsindikatoren in den
ELER-Halbzeitbewertungen
Quelle: EEN (2011), S. 7.
Die Bestimmung von Ziel- und Umsetzungswerten für die Wirkungsindikatoren ist nicht
nur in Deutschland eine Herausforderung, sondern EU-weit. Zur Einordung der bisherigen
Anstrengungen im Bereich der Wirkungsindikatoren ist das Wissen um die insgesamt erzielten Fortschritte wichtig. Die Analyse des EU-Evaluation-Helpdesk kommt bei seinen
Untersuchungen der ELER-Halbzeitbewertungen 2010 in den EU-Mitgliedstaaten (vgl.
Abbildung 8) zu folgendem Ergebnis: „Die Beurteilung der sieben Wirkungsindikatoren
liefert ein uneinheitliches Bild: Für alle sieben Wirkungsindikatoren findet in durchschnittlich 42 % der Berichte keine Bewertung der Wirkungsindikatoren statt; bei 27 %
bleibt die Beurteilung vorläufig und ohne offenkundige Analyse. Bei 21 % findet eine
Seite 54 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
55
einfache Beurteilung der Wirkungsindikatoren anhand von unausgereiften Methoden statt,
während 11 % der Bewertungsberichte eine erweiterte Beurteilung auf der Grundlage fortschrittlicher Methoden beinhalten“ (EEN, 2011, S. 7).
Auch für Deutschland liegen nicht für alle Wirkungsindikatoren aus allen Programmen
quantifizierte Ziel- und Umsetzungswerte vor. Dies wurde bereits im Rahmen der Schreiben der Europäischen Kommission an die Verwaltungsbehörden zur Bewertung der Halbzeitberichte angesprochen. Die laufende Bewertung wurde und wird auch dazu genutzt,
den Bereich der Wirkungsindikatoren für die Ex-post-Bewertung vorzubereiten. Dafür hat
die KOM auch einen aktualisierten Evaluationsleitfaden zur Ex-post-Bewertung erstellt
(EEN und EU-COM, 2014). Somit sind aktualisierte und quantifizierte Daten erst mit dem
Abschluss der Ex-post-Bewertung zu erwarten, da es zwischen der Halbzeitbewertung und
der Ex-post-Bewertung keine weiteren festen Bewertungszeitpunkte mehr gibt. In diesem
Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass die EU-Kommission die Abgabe der Ex-postBewertung von ursprünglich Ende 2015 um ein Jahr auf Ende 2016 verschoben hat. Hierdurch soll u. a. die Nutzung der Daten aus dem Jahr 2015 (n+2) möglich werden.
Aufgrund der fehlenden systematischen Aktualisierung der Wirkungsindikatoren zwischen
der Halbzeitbewertung und der Ex-post-Bewertung liegen aktuell bis auf eine Ausnahme
auch keine vergleichbaren neuen Daten vor, sodass von einer erneuten Diskussion der I ndikatoren, wie im Fortschrittsbericht 2012 erfolgt, abgesehen wird. Die Ausnahme ist der
HNV-Indikator, der in Deutschland intensiv bearbeitet wurde. Hintergrund ist die Verständigung von Bund und Ländern, einen neuen stichprobenbasierten Ansatz für ein
deutschlandweit einheitliches HNV-Farmland-Monitoring zu nutzen. Das Bundesamt für
Naturschutz (BfN) entwickelte daraufhin das Erhebungskonzept für die Erstkartierung von
rund 900 bundesweiten Stichprobenflächen mit einer Größe von je 1 km², welche 2009
von Bund und Ländern gemeinsam durchgeführt und vom BfN koordiniert wurde. Hierzu
wurden die Offenlandstrukturen bestimmt, welche zu einem hohen Naturwert beitragen,
und eine Differenzierung der HNV-Farmland-Elemente in drei Qualitätsstufen (äußerst
hoher Naturwert, hoher Naturwert und mäßig hoher Naturwert) vorgenommen. Diese Differenzierung in Qualitätsstufen erlaubt es, neben rein quantitativen Ergebnissen auch Informationen über den qualitativen Zustand der HNV-Farmland-Elemente bzw. deren Veränderungen zu erhalten.
Vorgehen
Die Bundesländer beauftragen erfahrene Kartierbüros mit der Kartierung der Stichprobenflächen. Im Jahr 2009 erfolgte eine deutschlandweite, vom Bund bezuschusste Ersterhebung. Seither wird jährlich etwa ein Viertel der Stichprobenflächen in den Bundesländern
kartiert, in manchen Ländern erfolgt alle zwei Jahre die Kartierung der Hälfte der Stichprobenkulisse. Insgesamt soll die gesamte Stichprobenkulisse alle vier Jahre einmal kartiert werden. In der Zwischenzeit ist es aber möglich, den jeweiligen Wert als „gleitenden
Mittelwert“ zu berechnen.
56
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Zur Qualitätssicherung führt das BfN regelmäßig Kartiererschulungen, Kontrollkartierungen und fachlich-technische Prüfungen durch. Ziel ist es, deutschlandweit einheitliche
Bedingungen bei den Kartierungen zu gewährleisten.
Die Hochrechnung der Kartier-Ergebnisse erfolgt auf Bundes- und auf Länderebene. Die
Erhebungen erfolgen bundesweit in einer repräsentativen, doppelt geschichteten Stichpr obe auf ca. 900 Stichprobenflächen von je einem Quadratkilometer Größe (Grundprogramm). Einzelne Bundesländer (NW, SH, ST, SL, TH) nutzen eine Vertiefungsstichprobe, um detaillierte Auswertungen zu ermöglichen (Vertiefungsprogramm). Dabei wird der
Schichtung der Stichprobe nach zwei Schichtungsmerkmalen (Bodenbedeckung/Landnutzung und standörtliche Bedingungen), die auch der Stichprobenziehung zugrunde liegen, Rechnung getragen.
Das Konzept erlaubt es, verschiedene methodische Veränderungen auch noch rückwirkend
zu realisieren und anfängliche Fehleinschätzungen im Verlauf der Fortkartierung zu revidieren. Dadurch können die Zeitreihen auch bei nachträglichen Änderungen der Methodik
bzw. der Bewertungskriterien in sich konsistent berechnet werden.
Verschiedene Veränderungen an der Erhebungsmethodik und Präzisierungen der Kartiervorschriften erfolgten v. a. aufgrund der Erfahrungen aus der Erstkartierung. Die methodische Anpassung erfolgte, ohne dass die Vergleichbarkeit innerhalb der Zeitreihe eingeschränkt wird.
Ergebnisse
Mit Stand vom Dezember 2013 liegen die Datenreihen der Gesamtkartierung 2009 und der
kompletten Folgekartierungen 2010 bis 2013 vollständig vor. Aus diesen Daten ergibt sich
für das Jahr 2009 ein relativer HNV-Wert (Anteil HNV-Farmland an der Landwirtschaftsfläche) von 13,2 % und ein absoluter Wert von knapp 2,6 Mio. ha und für 2013 jeweils
11,8 % und etwa 2,3 Mio. ha (vgl. Abbildungen 9 und 10).
Seite 56 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
Abbildung 9:
HNV-Flächen Gesamt (Stufe I-III) in Prozent
Quelle: Länderinitiative Kernindikatoren (LiKi, 2014).
Abbildung 10:
HNV-Flächen Gesamt (Stufe I-III) – absolut in ha
Quelle: Länderinitiative Kernindikatoren (LiKi, 2014).
57
58
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Die Werte zeigen, dass der HNV-Flächenanteil insgesamt rückläufig ist. In der Qualitätsstufe III ist der stärkste Rückgang zu verzeichnen, während die Qualitätsstufe 1 auf niedrigem Niveau stagniert. Eine differenziertere Betrachtung der Erhebungsdaten ergibt, dass
der Verlust an HNV-Farmland-Flächen vor allem auf Qualitätsverschlechterungen oder
Rückgang bei Grünland, Acker und Brachen zurückzuführen ist, während bei den Landschaftselementen keine nennenswerten Veränderungen auftreten. Dies zeigt, dass die bisherigen Anstrengungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft noch
nicht ausreichend greifen, um eine Trendwende zu erreichen.
Fazit
Nach der Integration der Kartierdaten 2013 liegen nun zum Ende der Förderperiode zwei
deutschlandweit vollständige und zuverlässige Datensätze für die Hochrechnung vor. Damit liefert der HNV-Farmland-Indikator solide Daten zum Zustand und zu Entwicklungen
der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft, welche einen wichtigen Beitrag zur Evaluierung der europäischen Agrarpolitik leisten.
Das Konzept bietet darüber hinaus jedoch weiteres Auswertungspotenzial, da die erhobenen Daten einen differenzierteren Blick ermöglichen. So lassen sich qualitative Veränderungen innerhalb der HNV-Farmland-Kulisse feststellen, indem man die Qualitätsstufen in
ihrer zeitlichen Dynamik getrennt betrachtet. Auch können Trends in der qualitativen
Entwicklung einzelner HNV-Farmland-Typen wie Grünland, Brachen oder Feldgehölze
über die Zeit beobachtet werden. Das HNV-Farmland-Monitoring bietet somit eine neue
wertvolle Datenbasis und viel Potenzial für die verschiedensten Forschungsansätze und
Fragen zur biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Es ist vorgesehen, die HNVIndikatorwerte zukünftig alle zwei Jahre für Bund und Länder hochzurechnen und zu berichten.
Nutzung des Indikators in der Evaluierung
Für einzelne Länderprogramme liegen mittlerweile Evaluationsberichte zum Bereich Biodiversität vor, auch unter Nutzung der Ergebnisse der HNV-Kartierungen. Die Evaluierungsberichte der Länderprogramme Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen/Bremen,
Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein sind unter
http://www.eler-evaluierung.de/index.php?id=7839 verfügbar.
Seite 58 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
3.4
59
Output der Health-Check-Maßnahmen
Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über den bisherigen Output der mit HC-Mitteln
finanzierten Maßnahmen in den EPLR gegeben. Einen Gesamtüberblick über die Outputindikatoren der implementierten Maßnahmen und deren Durchführungsquote gibt Tabelle
A5 im Anhang.
3.4.1
Einzelbetriebliche Förderung (Code 121)
Die Maßnahme wurde im Berichtszeitraum in neun EPLR implementiert. Es wurden insgesamt 1.991 Betriebe gefördert, deren Investitionen ein Gesamtvolumen von 939 Mio.
Euro hatten.
Von den möglichen HC-Prioritäten wird im ELER-Code 121 fast ausschließlich die Abfederung der Umstrukturierung des Milchsektors bedient. 96 % der hier geförderten Betriebe mit 98 % des Investitionsvolumens erhielten Investitionsbeihilfen für die Milcherzeugung, weitere 3 % erhielten andere Beihilfen innerhalb dieser Priorität. Auch mehr als
99 % des Gesamtinvestitionsvolumens (514 Mio. Euro) entfallen auf diese Priorität. Die
wenigen übrigen Förderfälle sind der Priorität „Anpassung an den Klimawandel und Abschwächung seiner Folgen“ zugeordnet.
3.4.2
Hochwasser- und Küstenschutz (Code 126)
Diese HC-Maßnahme wurde nur in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein implementiert. In diesen Ländern wurden im Berichtszeitraum insgesamt 13 Hochwasserschutzprojekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 13 Mio. Euro gefördert.
3.4.3
Agrarumweltmaßnahmen (Code 214)
Agrarumweltmaßnahmen wurden in fast allen EPLR (mit Ausnahme Hamburgs) für die
Umsetzung der HC-Prioritäten programmiert und im Berichtszeitraum auch umgesetzt.
Insgesamt wurden bislang 84.905 Betriebe aus 120.254 AUM-Verträgen gefördert; die
geförderte Fläche beträgt 2,597 Mio. (insgesamt) bzw. 2,253 Mio. Hektar (physische Fläche).
Bezogen auf die Health-Check-Prioritäten entfällt der größte Teil der im ELER-Code 214
geförderten Fläche (51 %) auf die Anpassung an den Klimawandel und Abschwächung
seiner Folgen. Der Anteil der Verträge beträgt 46 %, der ausgezahlten ELER-Mittel aber
nur 36 %. Innerhalb dieser Priorität haben Methoden der Bodenbewirtschaftungspraxis
60
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
(z. B. Methoden der Bodenbearbeitung, Zwischenfruchtanbau, diversifizierte Fruchtfo lgen) unter den Vorhabenarten den größten Stellenwert mit mehr als der Hälfte der Fläche,
Verträge und Fördermittel, gefolgt von der Extensivierung der Tierhaltung.
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Erhöhung der biologischen Vielfalt betreffen
28 % der insgesamt geförderten Fläche, aber 36 % der Verträge und 43 % der ELERMittel. Unter den Vorhabenarten beansprucht die integrierte bzw. ökologische Erzeugung
hierbei 53 % der Fläche, 18% der Verträge und 31 % der ELER-Mittel. Die Förderung der
extensiven Tierhaltung umfasst 30 % der Fläche, 38 % der Verträge und 24 % der ELERMittel.
Die Priorität „Wasserbewirtschaftung“ wird von 19 % der insgesamt geförderten Fläche
und je 18 % der abgeschlossenen Verträge und der ausgezahlten ELER-Mittel bedient. Bei
den Vorhaben handelt es sich fast ausschließlich um Methoden der Bodenbewirtschaftungspraxis (z. B. Zwischenfruchtanbau, ökologischer/biologischer Landbau, Umstellung
Ackerland auf Dauergrünland).
Nur wenige Flächen (2 %), Verträge (1 %) und ELER-Mittel (2 %) im Maßnahmencode
214 entfallen auf Maßnahmen zur Abfederung der Umstrukturierung des Milchsektors.
3.4.4
Tierschutzmaßnahmen (Code 215)
Die Maßnahme wurde in drei EPLR mit dem Ziel einer Abfederung der Umstrukturierung
des Milchsektors programmiert und umfasst darin die Förderung der Weidehaltung von
Milchvieh. Bis 2013 wurden insgesamt 2.655 Betriebe mit ebenso vielen Verträgen gefördert. Den größten Anteil daran hat Nordrhein-Westfalen mit 2.122 Betrieben/Verträgen,
gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern (410 Betriebe) und dem Saarland (123 Betriebe).
3.4.5
Nicht produktive Investitionen (Code 216)
Als einzige Programmregion haben Niedersachsen/Bremen diese Maßnahme im Rahmen
des Health Check implementiert. Bis Ende 2013 wurde ein Betrieb zum Zweck der Anlage
von Biotopen/Habitaten außerhalb von Natura-2000-Gebieten gefördert.
3.4.6
Diversifizierung (Code 311)
Die Maßnahme wurde von Rheinland-Pfalz als einziger Programmregion programmiert.
Gefördert wurden bis 2013 insgesamt zehn Betriebe mit rund 13 Mio. Euro Gesamtinves-
Seite 60 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
61
titionsvolumen; die Förderung betraf in allen Fällen Biogasanlagen mit organischen Abfällen.
3.4.7
Dienstleistungseinrichtungen (Code 321)
Die Maßnahme wurde in den zwei EPLR von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein
implementiert. Bis 2013 wurden 231 Projekte mit 18,8 Mio. Euro Gesamtinvestitionsvolumen gefördert, woran Schleswig-Holstein mit 189 Projekten und 12,8 Mio. Euro Investitionsvolumen den größeren Anteil hat. Die geförderten Vorhaben beziehen sich fast ausnahmslos auf verschiedene Projektarten der Breitbandinfrastruktur; nur vier Projekte in
Rheinland-Pfalz beinhalten den Ausbau erneuerbarer Energien.
3.4.8
Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes (Code 323)
In drei EPLR wird diese Maßnahme implementiert, dabei wurden bislang 580 Vorhaben
mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 52,9 Mio. Euro umgesetzt.
Der Großteil mit rund 80 % der Projekte und geförderten Volumina bezieht sich auf Vorhaben der Wasserbewirtschaftung. Ein Schwerpunkt ist dabei (in Niedersachsen/Bremen
und Schleswig-Holstein) die Anlage und Pflege naturnaher Gewässer, ein weiterer (in
Mecklenburg-Vorpommern) die Schaffung naturnaher Ufer.
21 % der Vorhaben mit 16 % der Finanzmittel dienen der biologischen Vielfalt; hier wurde vor allem in Schleswig-Holstein die Aufstellung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen in Natura-2000-Gebieten gefördert. Der Rest der Projekte (1 %) und Finanzmittel
(3 %) entfällt auf Vorhaben zum Klimawandel in Mecklenburg-Vorpommern.
3.4.9
LEADER
Der LEADER-Schwerpunkt soll in den zwei EPLR von Schleswig-Holstein und Hamburg
zur Umsetzung der HC-Prioritäten eingesetzt werden. Der bislang erzielte Output beschränkt sich auf 22 Projekte im Bereich Erneuerbare Energien (Maßnahmencode 321 und
Andere) in Schleswig Holstein sowie vier Projekte im Bereich Innovative Konzepte
(Schwerpunkt 2, ohne Maßnahmencode) in Hamburg. Insgesamt wurden etwa 3,9 Mio.
Euro an öffentlichen Fördermitteln hierfür verausgabt.
62
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
4. Wesentliche Ergebnisse der laufenden Bewertung
Die Monitoring- und Evaluationssysteme in Deutschland folgen den Vorgaben des Gemeinsamen Begleit- und Bewertungsrahmens (CMEF). Die Begleit- und Bewertungsaktivitäten sind dabei sowohl begleitend angelegt als auch im Rahmen einer Ex-ante-, Halbzeit- und Ex-post-Bewertung zeitpunktbezogen.
Grundsätzlich können sowohl das Monitoring als auch die laufenden Bewertungen von der
Verwaltungsbehörde eigenverantwortlich durchgeführt werden. Von dieser Möglichkeit
machen die Bundesländer Bayern und Sachsen Gebrauch. In allen anderen 12 EPLR erfolgen die laufenden Bewertungen mit Hilfe externer Bewertungsbeauftragter.
Eine Besonderheit in Deutschland stellt die sogenannte 7-Länder-Bewertung dar. Die
Bundesländer Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen/Bremen,
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben einem Evaluatorenteam gemeinsam
einen Auftrag zur Begleitung und Bewertung ihrer Programme erteilt. Durch diesen Ansatz sollen Synergien genutzt sowie das Untersuchungsdesign länderübergreifend abgestimmt werden. Die Ergebnisse können deshalb gegebenenfalls von einem auf das andere
Bundesland übertragen werden.
Im Folgenden werden zusammenfassend über alle Programmregionen die wesentlichen
Ergebnisse in den Berichtszeiträumen 2012 und 2013 dargestellt. Hierzu werden Meile nsteine der laufenden Bewertung vorgestellt, der organisatorische Aufbau, insbesondere im
Hinblick auf die noch folgenden zeitpunktbezogenen Evaluationen, sowie die Aktivitäten
der laufenden Bewertung und dort aufgetretene Probleme.
Meilensteine der laufenden Bewertung
In erster Linie dienen die Erfahrungen, Schlussfolgerungen und neuen Bewertungsergebnisse aus der laufenden Bewertung der Unterstützung der Programmierung für 2014+. Die
Aktualisierung der Ergebnisse der Halbzeitbewertung sowie die Verbesserung der Datengrundlage für die Ex-post-Bewertung waren in den meisten Bundesländern die größten
Fortschritte. Insbesondere im Berichtszeitraum 2013 standen die Vorbereitungen in Form
von zusätzlichen Erhebungen sowie (Fall-) Studien für die bevorstehende Ex-postBewertung im Vordergrund.
Anpassung des Begleitungs- und Bewertungssystem
Es besteht in allen Programmregionen kein wesentlicher Anpassungsbedarf des Begle itungs- und Bewertungssystem. Im Rahmen der 7-Länder-Evaluierung wurde zur Koordinierung weiterer Evaluationsaktivitäten im Jahr 2012 ein Lenkungsausschuss durchgeführt, in dem neue Finanzierungsinstrumente in der Unternehmensfinanzierung der Landwirtschaft und der aktuelle Stand der Beratungen zum künftigen Begleitungs- und Bewertungssystem, insbesondere mit Blick auf die Wirkungsindikatoren, diskutiert wurden (ML,
Seite 62 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
63
2013, S. 95f.). Darüber hinaus ist seit 2012 zur unterstützenden Kommunikation die
Homepage der 7-Länder-Evaluierung unter www.eler-evaluierung.de online. Auch im Jahr
2013 fand ein Lenkungsausschuss statt, in dem u. a. beschlossen wurde, dass Hessen, Niedersachsen und Bremen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im kommenden
Förderzeitraum erneut einen Lenkungsausschuss einberufen werden.
Aktivitäten der laufenden Bewertung
Im Mittelpunkt der Bewertungsaktivitäten stand die Durchführung von empirischen Erhebungen und deren Analyse in allen Maßnahmenbereichen und auf Programmebene, um die
Ergebnisse der Halbzeitbewertung zu aktualisieren bzw. fortzuschreiben und somit die
Datengrundlage für die Ex-post-Bewertung sowie zur nächsten Programmierung zu verbessern.
Neben der Auswertung der Erhebungen gab es in den Jahres 2012 und 2013 erneut umfangreiche Netzwerkaktivitäten der an der Bewertung beteiligten Personen, die zur Sicherung der fachlichen Qualität, zum Austausch der Evaluatoren untereinander und zum Austausch mit der Wissenschaftsgemeinschaft beigetragen haben. Zum einen fanden Workshops zur Abstimmung und Diskussion des Untersuchungsdesigns statt, zum anderen wurden methodische Ansätze und Ergebnisse in wissenschaftlichen Zusammenhängen präsentiert. Die Veranstaltungen wurden unter anderem vom Nationalen Monitoring- und Evaluierungsnetzwerk Agrarstruktur und ländliche Entwicklung (MEN-D), von der EUKommission sowie von der Deutschen Vernetzungsstelle und den Evaluatoren selbst organisiert.
Datenerfassung
Um die Qualität der Daten und deren Verfügbarkeit zu verbessern, wurden in den einze lnen Ländern unterschiedliche Aktivitäten an verschiedenen Stellschrauben durchgeführt.
So wurde beispielsweise in Sachsen-Anhalt ein Referenzbetriebssystem eingerichtet, das
die wissenschaftlich basierte Wirkungsbewertung verbessern soll.
Fazit für die weitere Evaluierung
Insgesamt lässt sich aus den Angaben der Länder ableiten, dass nach wie vor zum Teil ein
Defizit an Datenverfügbarkeit und -qualität vorhanden ist, das für die weiteren Bewertungen ausgeräumt werden soll. Allerdings konnten einige Defizite zum Ende des letztens
Berichtszeitraumes abgebaut werden. Darüber hinaus wurde deutlich, dass durch die
überwiegend zeitverzögerten Wirkungen einiger Maßnahmen eine Effektivitäts- und Wirkungsanalyse erst im Rahmen der Ex-post-Evaluation vollständig durchgeführt werden
kann.
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
64
5
Konsistenz und Kohärenz mit anderen EU-Politiken, Prioritäten und
Finanzinstrumenten
5.1
Übereinstimmung mit den gemeinschaftlichen Zielsetzungen
Die Durchführung der ländlichen Entwicklungsprogramme trägt zur Umsetzung gemeinschaftlicher Zielsetzungen bei. Der mehrstufige Planungsansatz sorgt für die strategische
Konsistenz der Programme:
Die Grundsätze der Politik sind in den Strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die
Entwicklung des ländlichen Raums niedergelegt (2006/144/EG). In Übereinstimmung damit wurde in Deutschland der Nationale Strategieplan erstellt (BMELV, 2007). Die Nationale Rahmenregelung (BMELV, 2006), auf deren Grundlage ein großer Teil der Maßnahmen in den EPLR programmiert wurde, ist an den strategischen Zielen der EU ausgeric htet. Mit der Programmgenehmigung und im Rahmen der verschiedenen Änderungsanträge
hat die EU-Kommission die Vereinbarkeit der Programme mit den gemeinschaftlichen
Zielsetzungen bestätigt.
5.1.1
Lissabon-Strategie
Der Europäische Rat von Lissabon am 23. und 24. März 2000 setzte der EU für die Zeit
bis 2010 das strategische Ziel,
„…die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaft sraum in der Welt zu machen – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.“ (Schlussfolgerungen des Vorsitzes)
2005 wurde eine Halbzeitbilanz zur Lissabon-Strategie gezogen, die zu dem Schluss kam,
dass es neben Fortschritten auch Schwachstellen und deutliche Rückstände gebe. Der Europäische Rat kam weiter zu dem Schluss, dass eine Neubelebung der Strategie erforderlich sei, und nannte als zentrale Schwerpunkte die „Förderung von Wissen und Innovation
als Triebkräfte für dauerhaftes Wachstum“, die „Verbesserung der Attraktivität des europäischen Wirtschaftsraums für Investitionen und Arbeit“ sowie die „Steigerung von
Wachstum und Beschäftigung im Dienste des sozialen Zusammenhalts“.
In den deutschen ländlichen Entwicklungsprogrammen gemäß der ELER-Verordnung leisten vor allem die Schwerpunkte 1, 3 und LEADER Beiträge zu den Dimensionen Wir tschaft und Soziales. In den Fördermaßnahmen des Agrarsektors dominieren allerdings
bislang klassische Fördergegenstände, die vor allem auf Rationalisierung ausgelegt sind,
und der Bereich Innovation kommt zu kurz (BonnEval et al., 2010, S, 164; Grajewski,
2011, S. 124ff). Der direkte Beschäftigungsbeitrag der ländlichen Entwicklungsprogramme ist begrenzt. Im Bereich des Schwerpunktes 1 überwiegen RationalisierungsinvestitioSeite 64 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
65
nen, die die Einkommenssituation der Betriebe verbessern und über die Substitution von
Arbeit durch Kapital zu einem deutlichen Anstieg der Arbeitsproduktivität führen.
Im Bereich des Schwerpunktes 3 und auch bei LEADER überwiegen Infrastrukturinvest itionen, deren direkter Effekt auf Wachstum und Beschäftigung sich im Wesentlichen auf
die Bauphase beschränkt. Nur 4,1 % der öffentlichen Mittel in Schwerpunkt 3 wurden bis
Ende 2013 in Maßnahmen (Codes 311, 312) verausgabt, mit denen direkte Unternehmensinvestitionen gefördert werden. Bei den meisten Projekten in Schwerpunkt 3 handelt es
sich um Infrastrukturprojekte, zumeist in kommunaler Trägerschaft. Indirekte Wachstumsund Beschäftigungseffekte entstehen nur dann, wenn die getätigten Investitionen sich als
strukturwirksam erweisen. Im Rahmen von Schwerpunkt 3 sind dies v. a. die Maßnahmen
313 (touristische Infrastruktur) und 321 (u. a. Abwasser und Breitband). Ein Großteil der
Projekte in Schwerpunkt 3 zielt aber in erster Linie auf die Daseinsvorsorge angesichts
von Bevölkerungsrückgängen und Überalterung, und wird vor dem Hintergrund von
Haushaltsnotlagen in vielen ländlichen Kommunen umgesetzt. So werden beispielsweise
auch bauliche Maßnahmen an Kindergärten und Schulen, kulturellen Einrichtungen oder
Sportstätten gefördert.
Die Dorferneuerung als finanzstarke Maßnahme (38 % der in Schwerpunkt 3 verausgabten
Mittel) wird seit einigen Jahren von einer horizontalen Förderung mit einem Schwerpunkt
auf bauliche Maßnahmen an Privathäusern und Tiefbaumaßnahmen im kommunalen Bereich zu einem gezielter die Innenentwicklung von Dörfern und überdörfliche Kooperationen stärkenden Entwicklungsansatz ausgebaut, auch um den Herausforderungen des demographischen Wandels zu begegnen (Peter, Fengler und Moser, 2013).
Bezogen auf die begrenzten Beiträge der ländlichen Entwicklungsprogramme zur Umsetzung der Lissabon-Strategie muss auch auf die Arbeitsteilung mit den Strukturfonds EFRE
und ESF verwiesen werden, die ebenfalls in ländlichen Räumen intervenieren und über ein
stärker auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichtetes Instrumentarium verfügen. So ist
beispielsweise ein großer Teil der EFRE-Mittel im Bereich Forschung, technologische
Entwicklung, Innovation und Unternehmertum als Lissabon-relevante Ausgabenkategorie
verbucht, während im Bereich Umwelt und Risikoverhütung, also für Maßnahmen mit
expliziter Umweltzielsetzung, nur wenige Mittel vorgesehen sind (Schopp, 2012).
5.1.2
Göteborg-Strategie
Neben der Lissabon-Strategie spielen für die ländlichen Entwicklungsprogramme auch die
strategischen Festlegungen von Göteborg eine wichtige Rolle. Im Juni 2001 fand im Ra hmen der schwedischen Präsidentschaft ein Gipfel der Staats- und Regierungschefs zur
Nachhaltigkeit in Göteborg statt. Dort wurde beschlossen, in die Lissabon-Strategie neben
Wirtschafts- und Sozialpolitik als dritte Dimension die Umwelt einzubeziehen. Wirt-
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
66
schaftswachstum und Ressourcenverbrauch sollen voneinander abgekoppelt werden
(Nachhaltige Entwicklung).
Die Göteborg-Strategie ist breit angelegt und umfasst neben ökologischen Zielsetzungen
(verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen, Begrenzung des Klimawandels und erneuerbare Energien) auch Ziele wie eine räumlich ausgewogene Entwicklung,
die in den ELER-Programmen in den Schwerpunkten 3 und LEADER eine Rolle spielt.
Nicht zuletzt durch die im Rahmen des Health Checks noch stärker in den Blickpunkt gerückten neuen Herausforderungen, nämlich Biodiversität, Wasser, erneuerbare Energien
und Klima, die in den Programmen auch mit neuen Maßnahmen „unterfüttert“ wurden,
tragen die ländlichen Entwicklungsprogramme wesentlich stärker zur Umsetzung der Göteborg-Strategie bei als zur Lissabon-Strategie. Darauf wurde auch schon im ersten Fortschrittsbericht zum Nationalen Strategieplan verwiesen (BMELV, 2011a). Auch die Halbzeitbewertungen aus dem Jahr 2010 sehen insgesamt einen höheren Zielbeitrag der Programme in der Umweltdimension als bei den Dimensionen Wirtschaft und Soziales, wobei
dies von der Schwerpunktsetzung in den jeweiligen Programmen abhängt.
Allerdings gelingt es durch die Interventionen des ELER alleine beispielsweise nicht, den
Biodiversitätsverlust umzukehren oder das Problem hoher Nitratbelastungen deutlich zu
reduzieren. Die Effekte der ELER-Programme werden durch allgemeine Entwicklungstrends überlagert. Zudem ist in vielen Fällen die Reichweite freiwilliger Maßnahmen begrenzt.
5.1.3
Beitrag zu Biodiversität und zur Umsetzung von Natura 2000
Die biodiversitätsrelevanten Teile der programmbezogenen Strategien wurden in allen
Ländern stark auf das kohärente Schutzgebietssystem Natura 2000 ausgerichtet, um Lebensräume und Arten gemeinschaftlicher Bedeutung zu erhalten, bzw. in einen günstigen
Erhaltungszustand zu bringen. Die Programme leisten damit auch einen Beitrag zur Ziel8
erreichung der Biodiversitätsstrategie der EU . Die zur Programmplanungsphase und auch
zum Health Check offensichtliche Dringlichkeit des Handlungsbedarfs wurde zum Anlass
genommen, um zusätzliche finanzielle Schwerpunkte im Hinblick auf den Arten- und Lebensraumschutz im ländlichen Raum zu setzen. Die Biodiversitätsziele werden insbesondere mit den Maßnahmencodes 213 und 214 (Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und
8
Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020 - Ziel 3: Erhöhung des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft
zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität
Seite 66 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
67
9
Agrarumweltmaßnahmen) verfolgt. Zusätzlich nutzen viele EPLR die Maßnahme 323
(Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes), um die Natura-2000Managementplanung zu unterstützen oder investive Naturschutzmaßnahmen zu fördern.
Auch die Flurbereinigung (Code 125) wird genutzt, vor allem wenn es um Maßnahmen
geht, die eigentumsrechtliche Veränderungen voraussetzen. Obwohl die Maßnahmen teils
sehr gute Biodiversitätswirkungen entfalten und auf Einzelflächen bzw. im lokalen Maßstab dazu beitragen, hohe Naturschutzwerte zu erhalten, ist die flächenhafte Wirkung in
der Normallandschaft sowohl im Offenland als auch im Wald als gering einzustufen. Dies
zeigt u.a. der Indikator Artenvielfalt und Landschaftsqualität (Destatis, 2014), der die
bundesweite Bestandsentwicklung von insgesamt 59 ausgewählten Vogelarten aufzeigt.
Danach ist ein langjähriger negativer Trend im Agrarland festzustellen; der Teilindex
Wälder weist indes keinen statistisch signifikanten Trend auf.
Abbildung 11 stellt die Flächenrelevanz von Biodiversitätsmaßnahmen nach Ergebnissen
der 7-Länder-Evaluierung dar. Deutlich wird, dass die Maßnahmen vorrangig Grünland
und Natura-2000-Gebiete ansprechen, wohingegen bei Ackerland und Wald nur geringe
Flächenanteile erreicht werden.
9
Nur drei Bundesländer nutzen die Maßnahme 323 nicht zur Umsetzung von Natura 2000: HE, HH und
RP.
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
68
Abbildung 11:
Quelle:
5.1.4
Flächenrelevanz von Biodiversitätsmaßnahmen in den ländlichen
Entwicklungsprogrammen der 7-Länder-Evaluierung (Ergebnisse der
Halbzeitbewertungen)
Reiter, Schmidt und Sander (2011).
Beitrag zum Wasserschutz und zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Die Bundesländer nutzen im unterschiedlichen Umfang die Möglichkeiten des ELER, um
Ziele der Wasserrahmenrichtlinie mit entsprechenden Maßnahmen umzusetzen. Etwa fünf
bis zehn Prozent der Finanzmittel der ELER-Programme dienen direkt oder indirekt der
Umsetzung der WRRL. Die Bedeutung der Flurneuordnung als Instrument zur Umsetzung
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen nimmt weiter zu (Bathke, 2009). Einige Bundesländer
nutzen darüber hinaus die Möglichkeiten von Maßnahme 323 zur Umsetzung der Ziele der
WRRL 10. Vorrangig werden die Mittel zur Fließgewässerentwicklung eingesetzt. Niedersachsen/Bremen bieten im Rahmen von PROFIL aber auch eine grundwasserschutzorientierte Beratung an (Bathke, 2010b). Auch im Rahmen der Maßnahme 114 gewinnt das
10
Nur BB, HE, NRW und SN haben in einer gesonderten Anfrage über die Aufteilung der 323 -Mittel auf
Natura 2000 und WRRL angegeben, keine Mittel zur Umsetzung der WRRL aus dem ELERProgramm zur Verfügung zu stellen.
Seite 68 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
69
Thema Nährstoffeffizienz an Bedeutung. Die folgenden Themen sind am häufigsten auf
den Betrieben behandelt worden, wie eine Auswertung für das niedersächsisch/bremische
Programm PROFIL zeigt:
– Bei 95 % der Betriebe Nährstoffvergleiche,
– bei fast 80 % Düngeplanung/gezielte Düngemittelapplikation,
– bei fast 70 % Technik der Düngerausbringung,
– bei fast 50 % Anbauplanung/Kulturführung.
Im Themenfeld „Nährstoffvergleiche“ haben die Beratungsempfehlungen bei rund 70 %
der Betriebe zu Anpassungen/Veränderungen bei den Nährstoffgaben im P flanzenbau geführt. Im Themenfeld „Düngeplanung/gezielte Düngemittelapplikation“ sind bei fast allen
dazu beratenen Betrieben Düngeempfehlungen zu Stickstoff und Phosphor gegeben wo rden. Wenn in den Betrieben Wirtschaftsdünger eingesetzt werden, ist allen Betrieben eine
bessere Berücksichtigung der Nährstoffe dieser Wirtschaftsdünger bei der Berechnung der
erforderlichen Düngergaben empfohlen worden. Rund drei Viertel dieser Betriebe haben
die Empfehlung erhalten, die Ausbringungszeiten für organische Dünger zu verändern.
Der Umsetzungsstand der Beratungsempfehlungen zum Thema Nährstoffeffizienz liegt im
Mittel aller Beratungsthemen 2013. D. h. rund die Hälfte der Empfehlungen werden umgesetzt, bei einem weiterem Viertel wurde die Umsetzung begonnen. Die restlichen Empfehlungen wurden (bislang) nicht angegangen (LR, BW und entera, 2014).
Flächengebundenen Agrarumweltmaßnahmen (ELER-Code 214) werden von den Ländern
sehr unterschiedlich für Wasserschutzziele genutzt. Dies bezieht sich sowohl auf das
Maßnahmenportfolio als auch den Förderumfang in Hektar. Im Wesentlichen sind es
handlungsorientierte Maßnahmen wie umweltfreundliche Gülleausbringung, Mulch-, Direktsaat- und Mulchpflanzverfahren (MDM) oder der Ökologische Landbau, die Wasser11
schutzziele und -wirkungen haben. Ergänzt werden diese in einigen Ländern durch Förderansätze wie z. B. Uferrandstreifen. Ergebnisorientierte Maßnahmen bieten im Zusammenhang mit Wasserschutz nur wenige Bundesländer an, z. B. Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Die operationellen Programmziele werden zumeist erreicht, z. B. bezogen auf die angestrebten Flächenumfänge. Bezogen auf das N-Saldo 2006 wurde in der 7-LänderBewertung ein Minderungsbeitrag von 2 bis 10 % durch die geförderten Flächenmaßnahmen ermittelt, wobei es sich hier um Bruttobetrachtungen handelt (Roggendorf und Sander, 2011). Jungmann (2011) kommt in BE/BB zu vergleichbaren Ergebnissen, vorrangig
11
Viele Länder bieten allerdings zusätzlich flächenbezogene Maßnahmen (mit Fokus auf Wasserschutzoder Wasservorranggebiete) im Mix mit Beratung im Rahmen von Kooperationen außerhalb des ELER
an, so beispielsweise Hessen (Gramel et al., 2002).
70
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
basierend auf Expertengesprächen und – wie auch in der 7-Länder-Bewertung – auf der
Zusammenstellung von N-Minderungspotentialen durch Osterburg und Runge (2007). Für
TH liegen die Bruttoeffekte deutlich über den anvisierten Einsparzielen. Der Abschätzung
der Wirkung wurden standort- und nutzungsdifferenzierte Düngeempfehlungen der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft zugrunde gelegt (BonnEval et al., 2010b). Der
Wirkungsbeitrag der flächenstarken ergebnisorientierten Maßnahme wurde nicht wie bei
den
handlungsorientierten
Maßnahmen
an
bewirtschaftungsabhängigen
NMinderungspotenzialen abgeschätzt, sondern als Vergleich des mittleren N-Flächensaldos
aus einer Begleitstudie mit dem landesweiten Wert. Der Teilnehmerkreis entspricht vermutlich einer Auswahl von Betriebsleitern mit entsprechender Motivation zum ressourcenschonenden Wirtschaften (Jungmann, 2011), wobei dieser Selektionseffekt natürlich
auch bei handlungsorientierten Maßnahmen zu finden ist.
Aktuelle Effizienzbewertungen geben ein differenziertes Bild für Teilmaßnahmen der
Wasserschutzmaßnahmen von PROFIL. Den der öffentlichen Hand entstehenden Kosten,
bestehend aus gewährten Prämienzahlungen und maßnahmenspezifischen Verwaltungskosten, stehen Ressourcenschutzeffekte, abgebildet als Minderung des Stickstoffsaldos,
gegenüber (vgl. Tabelle 13). Durch Einbeziehung von Mitnahmeeffekten reduziert sich
die durch die Förderung induzierte Wasserschutzwirkung, die Vermeidungskosten je Kilogramm Stickstoff steigen. AUM mit Wasserschutzziel erreichen im Mittel eine Minderung des Stickstoffs (N) je ha LF von 4 kg brutto oder 2,5 kg netto. Bei einem N-BilanzÜberschuss im Jahr 2009 von durchschnittlich 72 kg/ha LF in Niedersachsen entspricht
dies einer Minderung von 5,6 bzw. 3,4 %. Den Ländern Niedersachsen/Bremen entstanden
Kosten in Höhe von rund 25 Mio. Euro. Daraus errechnen sich Minderungskosten je eingespartem Kilo N in Höhe von 2,5 Euro (brutto) bzw. 4 Euro (netto). Unter Beachtung
von Mitnahmeeffekten verschieben sich die Kosten-Wirksamkeits-Relationen der einzelnen AUM untereinander erheblich. Der Ökolandbau erzielt bei der Nettobetrachtung die
beste Relation (vgl. Abbildung 12).
Seite 70 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
Tabelle 13:
71
Kosten und Wirkungen von AUM mit Wasserschutzziel in Niedersachsen/Bremen im Jahr 2011
Maßnahmen
Förderdavon
fläche Mitnahme
Minderung
2)
N-Saldo
Verwaltungskosten
Kosten
gesamt
3)
Land
[%]
[Ø kg N/ha]
[€/ha]
[€/ha]
79.803
30
10
3
43
182.215
70
25
2
30
A7 Zwischenfrucht/Untersaaten
66.185
50
20
10
80
C
57.948
0
60
6
167
W1 Gewässerschonende
ökologische Bewirtschaftung
4.298
20
20
17
163
W2 Zwischenfrucht winterhart
6.877
10
30
17
118
[ha]
A2 MDM-Verfahren
A3 Umweltfreundliche
Gülleausbringung
Ökologischer Landbau
1) Modifizierte Werte, basierend auf Ex-post-Bewertung 2000-2006,
2) mittlere Werte lt. Literaturquellen und Expertenbefragungen (nach Osterburg und Runge 2007),
3) Summe aus Verwaltungskosten und Prämienzahlungen
Quelle:
Reiter und Roggendorf (2013).
Abbildung 12:
Vermeidungskosten je kg Stickstoff im Brutto-Netto-Vergleich
[€/kg N]
30
25
brutto
20
netto
15
10
5
0
A2
Quelle:
A3
A6
A7
Maßnahmen
C
W1
W2
Reiter und Roggendorf (2013).
Der Beitrag zur Umsetzung der Ziele der WRRL fällt allerdings in allen EPLR gering aus.
Die Nitratproblematik ist (besonders in Veredlungsregionen) nicht allein durch AUM lösbar, wie die bisherigen Evaluierungsergebnisse zeigen. Die vollständige Umsetzung der
72
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Ziele der WRRL – wenn alleine auf freiwillige Maßnahmen gesetzt wird – erfordert allerdings einen Mitteleinsatz, der den ELER-Rahmen bei weitem sprengen würde. Hierfür
müssten wesentlich höhere Finanzbeträge – auch außerhalb von ELER – zur Verfügung
gestellt werden. Dies bestätigen die aktuellen Ergebnisse aus AGRUM +-Weser (Heidecke
et al., 2014), sowohl im Hinblick auf die Grundwasser-, als auch die Oberflächengewässerziele. Eine Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen, insbesondere der in der Düngeverordnung vorgesehenen Schritte als Basismaßnahme, wäre unbedingt notwendig. Aber
auch wenn diese entsprechend der bisherigen Fassung vollständig umgesetzt würden, wäre
zusätzlich der Ausbau der für 2013 angestrebten AUM-Zielflächen um ein Vielfaches
notwendig.
5.1.5
Beitrag zum Klimaschutz
Der Bereich Klimaschutz, der schon in der Göteborg-Strategie eine wichtige Rolle spielte,
erhielt in den ländlichen Entwicklungsprogrammen erst mit dem Health Check einen größeren Stellenwert. Spezifische Klimaschutzmaßnahmen werden in den Programmen kaum
angeboten, wobei alle Maßnahmen, z. B. des Wasserschutzes, die auf eine Reduzierung
von Nährstoffeinträgen abzielen, auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Im Prinzip
ist dies auch ein Weg, den Flessa et al. (2012) in einer aktuellen Studie für eine Klimaschutzpolitik für den Agrarsektor empfehlen. „Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft sollten zuerst in den Bereichen umgesetzt werden, in denen große Synergien mit
anderen umweltpolitischen Zielen bestehen“ (Flessa et al., 2012, S. 51). Genannt werden
Maßnahmen zur Senkung der N-Bilanzüberschüsse und zur Steigerung der N-Effizienz,
zur Reduzierung der Ammoniakemissionen sowie zum Schutz von Dauergrünland-, Auenund Moorflächen. Neben eher mittel- bis langfristig wirkenden Förder-, Beratungs- und
Forschungsprogrammen, deren Finanzierung und Umsetzung teils im Rahmen der EPLR
erfolgen könnte, werden von Flessa et al. (2012) kurzfristig wirksame Änderungen von
Verordnungen empfohlen (Düngeverordnung, Anpassung Fachrecht zur sofortigen Einarbeitung von NH3 -bildenden Wirtschaftsdüngern und zur Abdeckung von Güllelagern sowie zum Umbruchverbot von Dauergrünland).
Die EU-Kommission hat im Jahr 2013 verschiedene Aufträge vergeben, um für die Mitgliedstaaten Informationen für eine bessere Integration von Klimaaspekten in die EPLR
bereitzustellen. Das Thünen-Institut war am Projekt „Mainstreaming climate change into
rural development policy post 2013” beteiligt (Ecologic Institute, 2014). Im Herbst 2014
soll ein Bericht mit Maßnahmenbeispielen publiziert werden. Der Bericht soll dazu beitragen, das Verständnis in den EU-Mitgliedstaaten, wie Klimaschutzmaßnahmen definiert
und bewertet werden können, zu verbessern. Das Projekt hat bestätigt, dass der Klimaschutz über Maßnahmen im Rahmen der EPLR unter Berücksichtigung der Synergien mit
anderen Zielen wie Wasser-, Boden- und Naturschutz verfolgt werden sollte. Daher wird
Seite 72 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
73
der Klimaschutz in den Programmen oft nicht als Hauptziel von Maßnahmen genannt,
auch wenn diese zum Klimaschutz beitragen.
5.1.6
Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien
Der Bereich der Erneuerbaren Energien ist in den ländlichen Entwicklungsprogrammen
von untergeordneter Bedeutung. Die wesentlichen Anreize setzen das ErneuerbareEnergien-Gesetz (EEG) sowie das Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG). Nur in einigen wenigen Bundesländern werden unter dem Maßnahmencode 311 Biogas- und Photovoltaikanlagen gefördert. Die übrige Förderung beschränkt sich in starkem Maße auf Pilotanlagen, z. T. auch mit einer intensiven Beratung im Vorfeld und während der Umsetzungsphase verbunden. Es sind deutlich antagonistische Effekte der EEG-Förderung auf
die Attraktivität der EPLR zu beobachten. Die negativen Wirkungen des EEG auf die Umsetzung von Maßnahmen in den EPLR wurden schon in den Ex-post-Bewertungen der
letzten Förderperiode thematisiert (Schnaut, 2008a; Schnaut, 2008b), noch kritischer wurden sie in den jüngsten Halbzeitbewertungen diskutiert. Steigende Agrarpreise sowie die
Förderung der Bioenergie führten zu einer Intensivierung der Flächennutzung {Gömann,
2013 6469 /id}. Von der damit einhergehenden wachsenden Flächenkonkurrenz sind ebenfalls Maßnahmen in den EPLR betroffen, vor allem im Bereich Agrarumwelt und Naturschutz. Dies betrifft beispielsweise biotopgestaltende Maßnahmen, die Grunderwerb voraussetzen (ART, 2010, S. 37; Bathke, 2010a). Angesichts zunehmender Belastung ländlicher Wege durch Schwerlastverkehr, der durch Biogasanlagen ausgelöst wird, ergeben
sich weitere Herausforderungen für die Förderung in diesem Bereich (Bathke, 2013;
Bathke, 2010c).
5.1.7
Europa-2020-Strategie
Der Europäische Rat hat am 17. Juni 2010 die Strategie „Europa 2020“ für Beschäftigung
und intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum verabschiedet. Sie zielt darauf
ab, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, Wachstumspotentiale, sozialen Zusammenhalt
und Konvergenz in Europa zu stärken. Die Europa-2020-Strategie ist eine Fortschreibung
und Weiterentwicklung der Lissabon- und Göteborg-Strategie. Konzeptionell bildet sie
den Hintergrund für die neue ELER-Verordnung für die Förderperiode 2014 bis 2020 (VO
(EU) Nr. 1305/2013) und damit für die ländlichen Entwicklungsprogramme ab 2014. Die
laufenden Programme substanziell an die neuen strategischen Ziele anzupassen, war au fgrund der komplexen Änderungsmodalitäten, der zeitaufwändigen Richtlinienprozeduren
in den Ländern selber und der umfänglich in Projekten gebundenen Mittel kaum möglich.
Wesentliche Maßnahmenbereiche der laufendenden Programme entsprechen allerdings
den Zielen der Strategie „Europa 2020“. In begrenztem Umfang wurden in den Program-
74
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
men zusätzlich neue Themen aufgegriffen, wie beispielsweise Breitbandinfrastruktur oder
CO2-arme Wirtschaft.
5.1.8
Nationales Reformprogramm
Die EU-2020-Strategie greifen die Mitgliedstaaten im Rahmen von Nationalen Reformprogrammen auf, in denen sie die länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen
Union berücksichtigen (BMWi, 2013). Diese Empfehlungen betreffen die deutsche Finanzpolitik, den Finanzsektor, den Arbeitsmarkt sowie die Bereiche Infrastruktur und Wettbewerb.
Die dahinterstehenden Maßnahmen beziehen sich zum größten Teil auf rechtliche Rahmenbedingungen oder beschäftigungspolitische Maßnahmen, teilweise finanziert aus dem ESF.
Gleiches gilt für die ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-2020-Strategie (BMWi,
2014a).
Im Nationalen Reformprogramm wird die Verwendung der EU-Strukturfondsmittel zwar auch
thematisiert, allerdings v. a. mit Blick auf EFRE und ESF. Der ELER wird eher nachrichtlich
erwähnt. Es wird herausgestellt, dass der finanzielle Schwerpunkt des ELER in Deutschland
wie in der Vergangenheit auf der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
und dem Klimaschutz liegen wird (BMWi, 2013, S. 33ff). Damit setzt der ELER Schwerpunkte, die, mit Ausnahme des Klimaschutzes, nicht im Zentrum der EU-2020-Strategie liegen.
5.2
5.2.1
Konsistenz mit Maßnahmen der 1. Säule der GAP
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)
Die Konsistenz mit den Fördermaßnahmen der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik
wird u. a. durch die Einbindung der flächenbezogenen Fördervorhaben in das InVeKoS
sichergestellt. In den Bundesländern ist das Antragsverfahren beispielsweise der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete oder vieler Agrarumweltmaßnahmen eng an das
Verfahren der 1. Säule gekoppelt. Auch die administrativen Zuständigkeiten sind oftmals
in der gleichen Organisationseinheit gebündelt, was erhebliche Synergien, vor allem auch
in der Nutzung von IT-Systemen, mit sich bringt. Gerade die Ausgestaltung der Pflege der
Referenzflächen, auf die sowohl die 1. als auch 2. Säule-Maßnahmen in der Überprüfung
von Flächengrößen oder Doppelförderung zugreifen, hat maßgeblichen Einfluss auf den
Umsetzungsaufwand. Liegen die Referenzflächen erst mit erheblichem Zeitverzug vor,
bedeutet dies Doppelaufwand. „Die Anpassung der Referenzflächen und zunehmende
technische Messgenauigkeit der GPS-Geräte für klassische Vor-Ort-Kontrollen sind in 1.
und 2. Säule ein Problem. Neue Luftbilder für die Referenzkorrektur gibt es alle vier
Jahre. Die neue Referenz gilt ab dem Datum der Überfliegung. Ihre Einarbeitung in den
Datensatz braucht jedoch so lange, dass mindestens eine Auszahlung angepasst werden
Seite 74 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
75
muss.“ (LR, 2013). Je aktueller die Datenbestände gehalten werden, desto geringer
fällt der Überarbeitungsaufwand aus.
5.2.2
Diversifizierungsbeihilfe Zucker
Mit der Ratsverordnung (EG) Nr. 320/2006 wurde eine befristete Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie der Europäischen Gemeinschaft beschlossen. Diese Verordnung sieht Beihilfen für Diversifizierungsaktionen und -maßnahmen vor, die den Maßnahmen in den Schwerpunkten 1 und 3 der ELER-Verordnung entsprechen und im Rahmen nationaler Umstrukturierungsprogramme im Einzelnen aufgeführt sind. Dabei hatten
die Mitgliedstaaten Kriterien festzulegen, um zwischen Maßnahmen zu unterscheiden, für
die Diversifizierungsbeihilfe gewährt wird, und Maßnahmen, für die eine Gemeinschaft sunterstützung nach der ELER-Verordnung gewährt wird. In Deutschland wurden keine
inhaltlichen Kriterien gewählt, sondern die Maßnahmen zeitlich den jeweiligen Verordnungen zugeordnet. 12 Programmregionen haben Umstrukturierungsprogramme aufgelegt.
Mit der Entscheidung der EU-Kommission vom 17.07.2008 wurden Deutschland dafür
rund 71 Mio. Euro zugesprochen, die entsprechend der Zucker-Quotenrückgabe auf die
Bundesländer verteilt wurden. Es handelt sich hierbei um Mittel der 1. Säule, so dass keine nationale Kofinanzierung erforderlich ist.
Die ursprüngliche Frist für die Durchführung der vorgesehenen Aktionen und Maßnahmen
endete am 30.09.2010. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1204/2009 verlängerte die Kommission diese Frist bis zum 30.09.2011. Die den Ländern zugesprochenen Mittel wurden nach
Anzeige bei der EU-Kommission in den von den Ländern festgelegten Zeitfenstern für
ausgewählte Maßnahmen der 2. Säule bewilligt. Die Diversifizierungsbeihilfe wurde insbesondere für einzelbetriebliche Fördermaßnahmen auf landwirtschaftlichen Betrieben
(ELER-Code 121) eingesetzt, aber auch für landwirtschaftliche Infrastrukturvorhaben
(ELER-Code 125) und Verarbeitungs- und Vermarktungsmaßnahmen (ELER-Code 123).
Im Rahmen der Halbzeitbewertung ländlicher Entwicklungsprogramme wurde bezüglich
der Durchführungsregelungen auch nach der Diversifizierungsbeihilfe Zucker gefragt. Im
Ergebnis ist die Umsetzung mit erheblichen Kosten verbunden, da für einen geringen Betrag (rund 0,8 % der EU-Mittel in den ländlichen Entwicklungsprogrammen) getrennte
12
Finanzierungs-, Kontroll- und Berichtssysteme erforderlich sind.
12
Die Einschätzung des Verwaltungsaufwandes ist allerdings abhängig vom gewählten Referenzszen ario. Die Alternative, spezielle neue Maßnahmen zu kreieren, wäre deutlich aufwändiger gewesen. Andererseits hätte der Aufwand vermieden werden können, wären die Zuckermittel ähnlich wie bei der
Modulation als Aufstockungsbetrag in den ELER eingespeist worden,
76
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Das Vorgehen zeigt im Übrigen einmal mehr, dass eine Lösung von Problemen der 1. Säule durch Maßnahmen der 2. Säule immer dann auf Schwierigkeiten stößt, wenn die dafür
bereitgestellten Mittel nicht den Regularien und den üblichen Verfahren der Verwendung
von Mitteln in der 2. Säule unterworfen werden. Das gilt insbesondere für die investiven
Maßnahmen.
5.2.3
Abgrenzungsmechanismen zum EGFL
Von Bedeutung sind in Deutschland in erster Linie die Sektoren Obst und Gemüse sowie
Wein. In den Programmplanungsdokumenten ist dargelegt, auf welche Weise Überschne idungen der EPLR-Förderung mit Förderungen aus Mitteln der 1. Säule ausgeschlossen
werden. Dabei ergänzen die Maßnahmen aus den spezifischen Sektorprogrammen die
Maßnahmen der ländlichen Entwicklung, indem für ausgewählte Sektoren ein abgestimmtes Maßnahmenbündel angeboten wird. Für den Weinbau führt beispielsweise RheinlandPfalz aus, dass die investiven Möglichkeiten im Rahmen seines Weinprogramms besser an
den spezifischen Investitionsbedarf der Winzer ausgerichtet sind als die sektorübergreifend formulierten Fördergrundsätze der GAK.
Durch das Greening entsteht für die Förderperiode 2014 bis 2020 ein erhöhter Aufwand
zur Kontrolle der Vermeidung von Doppelförderung, wobei der konkrete Aufwand sehr
stark von der Ausgestaltung der ELER-Programme und der Qualität und Funktionalität der
zur Umsetzung genutzten EDV-Programme abhängt.
5.3
5.3.1
Komplementarität mit anderen Förderprogrammen
EU-Förderprogramme
Die Umsetzung der Programme wird mit der Ausrichtung anderer Förderprogramme abgestimmt. Dies betrifft die Programme der Regionalentwicklung (EFRE), der Beschäftigung
(ESF), der Fischerei (EFF) und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rahmen
von INTERREG.
Komplementarität bedeutet in diesem Feld zum einen den Ausschluss von Doppelförderung bis hin zur Festlegung von sogenannten „Demarkationslinien“. Diese sind in den
Programmplanungsdokumenten beschrieben und Bestandteil auch von Förderric htlinien,
Dienstanweisungen und Antragsunterlagen, um sie für die umsetzenden Verwaltungen und
Antragstellenden transparent und eindeutig zu operationalisieren.
Darüber hinaus geht es auch um eine inhaltlich-strategische Komplementarität, für die
eine strukturelle und organisatorische Kohärenz eine wichtige Voraussetzung ist.
Seite 76 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
5.3.2
5.3.2.1
77
Bundesebene
Nationale Politiken zur Entwicklung ländlicher Räume
Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
(GAK) bildet einen wesentlichen Rahmen für die ELER-Programme, nicht nur finanziell
sondern auch beihilferechtlich. Die Nationale Rahmenregelung (NRR) basiert auf den
Fördergrundsätzen der GAK. Wesentliche Einzelmaßnahmen in den EPLR, wie das AFP
(ELER-Code 121), die Flurbereinigung (ELER-Code 125), der Küstenschutz (ELER-Code
126), die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (ELER-Code 211/212), ein Teil der
Agrarumweltmaßnahmen (ELER-Code 214) und die Dorferneuerung (ELER Code 322)
werden auf der Grundlage der NRR, also der GAK, umgesetzt und zumeist auch finanziert. Durch die NRR besteht somit ein enger Bezug zwischen der nationalen Agrarstruktur- und Agrarumweltpolitik und der Politik für ländliche Räume im Rahmen des ELER.
Neben den ländlichen Entwicklungsprogrammen und außerhalb der GAK werden in den
Bundesländern auch eigene Maßnahmen durchgeführt. Dazu gehören beispielsweise Berufsbildungs- und Beratungsmaßnahmen sowie spezifische Naturschutz- oder Trinkwasserschutzmaßnahmen. Dabei handelt es sich häufig um kleine Maßnahmen oder Maßnahmen, die sehr individuell ausgestaltet sind. Finanziert werden diese Maßnahmen oft über
Abgabemittel, d. h. Mittel z. B. der Grundwasserabgabe, die zweckgebunden einzusetzen
sind.
Neben der 2. Säule sind auch noch viele andere Politikbereiche raumwirksam, so beispielsweise die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) oder die aktive Arbeitsmarktpolitik. Fasst man all diese raumwirksamen Politikbereiche zusammen, so kommt die 2. Säule auf einen Finanzierungsanteil von rund 7 %
in Deutschland, mit einem Maximum in Bayern von rund 17 % und einem Minimum in
Berlin von 0,2 % (Plankl, 2013). In den alten Bundesländern ist die Bedeutung der
2. Säule höher als in den neuen Bundesländern.
5.3.2.2
Strukturelle und organisatorische Kohärenz auf Bundesebene
Auf Bundesebene existieren zahlreiche Kohärenz- und Koordinierungsmechanismen, die
im Folgenden kurz zusammengefasst werden sollen:
Auf der strategischen Ebene arbeitet die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG). Die
von der Bundesregierung eingesetzte IMAG „Ländliche Räume“ hat erstmals im April
2009 ein Handlungskonzept der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der ländlichen
Räume vorgelegt. Das Bundeskabinett hat den Auftrag erteilt, die relevanten Politikbere iche besser zu koordinieren und die Vorhaben des Handlungskonzeptes umzusetzen. Mit
dem Fortschrittsbericht der IMAG von 2011 wird der integrierte Politikansatz der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume dokumentiert. Durch eine flexible Aus-
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
78
gestaltung kann die IMAG Ländliche Räume auf neue Erkenntnisse und aktuelle Herausforderungen reagieren sowie an der Weiterentwicklung von Maßnahmen arbeiten. Auf der
Ebene der EU-Strukturfondsförderung finden zudem regelmäßig Ressortabstimmungen
statt. Die Abstimmung zwischen den verschiedenen Ressorts wurde mit der neuen Programmplanungsperiode deutlich intensiviert, da die erstellte Partnerschaftsvereinbarung
(BMWi, 2014b) unter Federführung des BMWi von allen Ressorts erstellt wurde. Da die
ESI-Verordnung und die zugehörigen Rechtsakte auch Regelungen enthalten, die alle
Fonds betreffen, erfolgte zur Vorbereitung der Diskussionen in den Brüsseler Gremien
auch eine verstärkte Interressortabstimmung.
Die auf Ebene der Bundesländer gesammelten Erfahrungen aus den ELERBegleitausschüssen, an denen in der Regel Vertreter aus den anderen Fonds beteiligt sind,
werden zusammen mit den Umsetzungserfahrungen der Verwaltungsbehörden in unterschiedlichen aufeinander aufbauenden Gremien zusammengeführt. So finden regelmäßig
Bund-Länder-Abstimmungstreffen der Fondsverwalter statt; dies sowohl für den ELER
(mit den sog. Programmkoordinierungsreferenten) und in Bezug auf die Nationale Ra hmenregelung (mit den sog. Haushalts- und Koordinierungsreferenten) als auch in kombinierten Sitzungen.
Auf der Fachebene finden Bund-Länder-Sitzungen der Fachreferenten bzw. Maßnahmenverantwortlichen statt. In die Diskussionen ist u. a. auch die durch das nationale Monitoring- und Evaluierungsnetzwerk Agrarstruktur und ländliche Entwicklung Deutschland
(MEN-D) erstellte Zusammenfassung der Ergebnisse der Halbzeitbewertungen 2010 eingeflossen.
Als Plattformen zur Diskussion und zum Transport der Themen Kohärenz und Koordination sind darüber hinaus das Nationale Netzwerk Ländliche Räume (DVS), MEN-D und
der Arbeitskreis Strukturpolitik der DeGEval – Gesellschaft für Evaluation
(www.degeval.de) zu nennen, ein Gremium, in dem explizit fondsübergreifende Themen,
wie beispielsweise der Evaluationsplan oder Monitoring/Evaluierung, diskutiert werden.
5.3.3
5.3.3.1
Programmebene
Strukturelle und organisatorische Kohärenz
Auf Ebene der Bundesländer bzw. Programmregionen lässt sich ein unterschiedlicher
Formalitätsgrad in den Strukturen erkennen, mit denen Voraussetzungen für eine strukt urelle und organisatorische Kohärenz zwischen den verschiedenen EU-Förderpolitiken hergestellt werden sollen. Dies hängt mit den föderal unterschiedlichen Strukturen der Landesregierungen und Landesverwaltungen zusammen und ist auch durch die unterschiedlichen Förderhistorien bedingt. Mecklenburg-Vorpommern hat z. B. in Fortsetzung der
Strukturen im Ziel-1-Programm mit der Beibehaltung einer Gemeinsamen VerwaltungsSeite 78 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
79
behörde (GVB) einen sehr formalen Weg gewählt, um die Voraussetzungen für ein koo rdiniertes und abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen. In Brandenburg wurde eine Koordinierungsstelle aller Fonds im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten eingerichtet. Damit einher geht in beiden Bundesländern auch die Einrichtung eines Gemeinsamen Begleitausschusses aller EU-Fonds. In Niedersachsen wurde eine Abteilung für die
Koordinierung der Strukturfonds in der Staatskanzlei eingerichtet. Schleswig-Holstein hat
eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) EU-Fonds unter Beteiligung aller Landesministerien eingerichtet. Sie stellt auf politischer Ebene das Steuerungsinstrument dar, um
die Komplementarität der einzelnen Fonds und Förderinstrumente zu erhöhen und die gemeinsame Ausrichtung der Fonds auf die strategischen Ziele der Landesregierung sicherzustellen. Aufgabe der IMAG in der Förderperiode 2014 bis 2020 ist die Optimierung der
Entscheidungsverfahren, insbesondere die Erhöhung der Entscheidungstransparenz auf
politischer Ebene und die Koordinierung zwischen den Programmen. Die IMAG tagt bis
zu viermal im Jahr.
Andere Bundesländer haben weniger formalisierte Strukturen der Abstimmung gewählt.
Neben den ohnehin erforderlichen Abstimmungsprozeduren zwischen den Ministerien gibt
es in den Bundesländern beispielsweise einen ressortübergreifenden Ausschuss der Staatssekretäre, Arbeitsgruppen der Fondsverwalter, regelmäßige bis anlassbezogene EU-Jour
Fixe und eine gegenseitige Beteiligung der Verwaltungsbehörden in den jeweiligen fondsbezogenen Begleitausschüssen. Zumindest in den Begleitausschüssen ist häufig aufgrund
der formalen Vorgaben der Spielraum für fondsübergreifende inhaltlich-strategische Diskussionen sehr begrenzt, obgleich, wie eine Befragung von Wirtschafts- und Sozialpartnern aus den ELER-Begleitausschüssen zeigt (Fährmann und Grajewski, 2010), ein Blick
über den Tellerrand vor allem bezüglich des EFRE durchaus gewünscht wird.
Hinsichtlich der organisatorischen Festlegungen, die in den Bundesländern für ein Mehr
an Kohärenz getroffen wurden, sind vor allem die Integrierte ländliche Entwicklung (ILE)
und LEADER hervorzuheben.
Sachsen hat im Sinne der Kohärenz mit den anderen Strukturfonds einen ILE-Vorrang
eingeführt. In vielen Förderrichtlinien anderer Ressorts (z. B. der Wirtschaftsförderung)
besteht ein Passus, der ILEK-Projekten den Vorrang einräumt. Dadurch erweitert sich der
Kompetenzbereich der Regionalmanager deutlich im Vergleich zu anderen Bundesländern, und sie können auf einer breiteren Grundlage ihre regionalen Entwicklungsstrategien
umsetzen (BonnEval et al., 2010, S. 165).
Schleswig-Holstein hat sich dafür entschieden, die im Rahmen des EFF tätigen CoastalAction-Groups (CAG) in die LEADER-Umsetzung zu integrieren. Die CAG fungieren
hier als Arbeitsgruppen von zehn AktivRegionen an Ost- und Nordsee, das Budget von
80
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
insgesamt 3,1 Mio. Euro wurde aufgeteilt. „Automatisch durchlaufen somit die EFF13
Projekte das LAG-Auswahlverfahren. Hierdurch wird ein Maximum an Abstimmung und
Verzahnung erreicht, wenn auch aus Sicht einiger Fischereivertreter mit viel Aufwand.
[…] Der Bündelungsansatz der beiden partizipativen Ansätze wird als sehr sinnvoll e rachtet, da er noch stärker zu einer Verzahnung sektoraler und territorialer Ansätze be iträgt. Zudem entlasten die Synergien bei den Trägerstrukturen, Internetauftritten, Öffentlichkeitsarbeit und vielem mehr den häufig übermäßigen Overhead partizipativer Instr umente – gerade vor dem Hintergrund des insgesamt geringen Finanzvolumens des EFF“
(Fährmann et al., 2010b, S. 242).
Durch die in Schwerpunkt 3/LEADER verankerten Steuerungspotentiale auf der regionalen/lokalen Ebene bestehen vielfältige Möglichkeiten für ein kohärentes Umsetzen der
verschiedenen EU-Fonds, sofern auf Landesebene die entsprechenden Voraussetzungen
dafür geschaffen werden.
Nach der Landtagswahl im Frühjahr 2013 wird in Niedersachsen verstärkt das Ziel einer
integrierten Regionalentwicklung mit folgenden Grundlinien verfolgt:
– Es wird nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip gefördert, sondern im Rahmen kont inuierlich weiter zu entwickelnder Handlungsstrategien, die jeweils auf Landes- und
regionaler Ebene bedarfsgerecht, zielgenau und intelligent zwischen den Ressorts abgestimmt sind.
– Doppel- oder Parallelförderungen werden durch eine fondsübergreifende Verzahnung
der Förderung vermieden.
– Die Belange der Regionen werden besser berücksichtigt. Die Landesbeauftragten, die
an der Spitze der Ämter für regionale Landesentwicklung stehen, fungieren dabei als
Bindeglied zwischen dem Land sowie den Kommunen und Regionen.
– Die lokale und regionale Kompetenz wird aktiv einbezogen, beispielsweise durch
Mitwirkung bei der Erarbeitung und Umsetzung der Regionalen Handlungsstrategien
und in den Projektauswahlentscheidungsprozessen.
– Der neue Ansatz der regionalisierten Förderung gewährleistet zudem eine größere Verteilungsgerechtigkeit, sodass alle Teilräume Niedersachsens von der EU-Förderung
gleichermaßen profitieren können.
Dafür wurden verschiedene organisatorische Änderungen vorgenommen. Eine neue Abteilung „Regionale Landesentwicklung und EU-Förderung“ wurde in der Staatskanzlei eingerichtet. Während die EFRE/ESF-Verwaltungsbehörde in die Staatskanzlei verlagert
wurde, ist die ELER-VB beim Landwirtschaftsressort verblieben. Aus dem Zuständig-
13
Ausschließlich der Prioritätsachse Nachhaltige Entwicklung der Fischereiwirtschaftlichen Gebiete
Seite 80 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
81
keitsbereich des Landwirtschaftsressorts wurde aber die strategische Koordinierung für
die Erstellung des ELER-Programms auf die Staatskanzlei verlagert, darüber hinaus auch
einige Aufgabenbereiche aus dem eigentlichen Zuständigkeitsbereich einer VB, wie be ispielsweise der Vorsitz des BGA, die Evaluierung und die Kommunikation mit der Ko mmission. Damit sind wesentliche Grundlagen zur Sicherung des Wissenstransfers ge legt.
Es wurden aber nicht nur auf der Steuerungsebene organisatorische Veränderungen vorgenommen, sondern auch Schnittstellen in den Umsetzungsstrukturen zur besseren themat ischen Verzahnung und Abstimmung (Vermeidung von Reibungsverlusten) auf der regionalen Ebene eingerichtet. Vier Landesbeauftragte wurden neu bestellt. Ihnen wurden die
Ämter für regionale Landesentwicklung zugeordnet. Eine Kernfunktion der Landesbeau ftragten liegt in der Erarbeitung Regionaler Handlungsstrategien (RHS) in Kooperation mit
den regionalen Akteuren auf Grundlage einer SWOT-Analyse, der RIS-3-Innovations14
strategie der Landesregierung und der Erkenntnisse weiterer fachlicher Untersuchungen.
Die RHS sollen die fachliche Grundlage für die EU-, Bundes- und Landesförderung bilden
und dafür sorgen, dass die konkreten Fördermaßnahmen und -projekte aufeinander abgestimmt werden.
5.3.3.2
Inhaltlich-strategische Komplementarität
Eine inhaltlich-strategische Komplementarität beinhaltet zum einen die Frage nach der
Berücksichtigung der ländlichen Räume in den anderen EU-Programmen (proaktiver Ansatz) und die Frage, ob sich die Förderinstrumente auf der Grundlage einer gemeinsamen
Strategie für Synergieeffekte (Wirkungsoptimierung) sinnvoll ergänzen.
Die EU-Strukturpolitiken verfolgen einen ausgleichsorientierten Ansatz, zunächst grundsätzlich durch die Festlegung von Gebietskategorien (Ziel Konvergenz, Ziel Regionale
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung und Ziel Europäische territoriale Zusammenarbeit), die auch Auswirkungen auf die Mittelverteilung hat. So entfallen in Deutschland
63 % der EU-Strukturfondsmittel auf die Konvergenzregionen, somit auf Regionen, die
wesentlich von ländlichen Raumtypen gekennzeichnet sind (BBSR, 2012, S. 15). Daneben
spielt das EU-Beihilferecht eine Rolle, das erhöhte Fördermöglichkeiten für besonders
strukturschwache Gebiete vorsieht, darunter auch ländliche Räume. Die Gebietskategorie
ländlicher Raum spielt aber sowohl im ESF als auch im EFRE programmsteuerungsmäßig
eine nachrangige Rolle.
14
Regionale
Forschungsund
Innovationsstrategie,
www.stk.niedersachsen.de/download/86839/RIS-3_Praesentation.ppt.
siehe
82
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Der ESF verfolgt grundsätzlich einen horizontalen Förderansatz. Räumliche Schwerpunkte ergeben sich durch besondere Problemlagen auf dem Arbeitsmarkt, und diese sind –
absolut betrachtet – in den Stadtgebieten größer.
Beim EFRE ist mit Beginn der Förderperiode 2007 bis 2013 ein Paradigmenwechsel zu
erkennen, der vor allem in den RWB-Gebieten deutlich wird. Die nunmehr mögliche flächendeckende Förderung wird begleitet von einer wesentlich stärkeren inhaltlichen Ausrichtung auf Forschung, technologische Entwicklung, Innovation und Unternehmertum
(Schopp, 2012, Abbildung 4), auch in Form von Wettbewerben, Clusterpolitiken und innovativen Finanzinstrumenten, die zunächst einmal keine Raumtypen kennen. Räumlich
differenzierte Ansätze ergeben sich vor allem aus dem EU-Beihilferecht und Gebietskulissen für ausgewählte Förderinstrumente, die teilweise auch auf ländliche Räume abzielen.
So gibt es in Hessen beispielsweise eine Dachrichtlinie für die Regionalförderung, die
auch EFRE-Fördergegenstände beinhaltet (RE-Richtlinie).
In der Halbzeitbewertung der ELER-Programme wurden teilweise räumliche Vertei15
lungsmuster von EFRE-Mitteln und investiven ELER-Mitteln verglichen. Das Beispiel
aus Nordrhein-Westfalen (vgl. Karte 3) zeigt, soweit die EFRE-Mittel überhaupt räumlich
verortet werden konnten, einen deutlichen Schwerpunkt im Ruhrgebiet und im ostwestfälischen Raum, also außerhalb der ländlichen Räume. Investive Fördermaßnahmen in ländlichen Räumen werden in NRW fast ausschließlich vom ELER finanziert, legt man die
verfügbaren regionalisierten Auszahlungsdaten zugrunde.
15
Die flächenbezogenen Maßnahmen wurden nicht berücksichtigt, da ihr räumliches Verteilungsmuster
anderen Kriterien folgt, die für den EFRE überhaupt keine Relevanz besitzen.
Seite 82 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
Karte 3:
83
Vergleich der räumlichen Verteilung der Fördermittel von ELER-Investiv und dem RWB-Programm in Nordrhein-Westfalen 2007 bis 2009
1)
einschließlich der Restzahlungen für LEADER+ und Zuckerdiversifizierungsmittel.
2)
nur 30 % der bislang ausgezahlten Mittel konnten regionalisiert werden.
Quelle: Fährmann et al. {Fährmann, 2010 5717 /id /d}.
In Mecklenburg-Vorpommern (vgl. Karte 4) ergibt sich aufgrund der Raumstruktur ein im
Vergleich zu NRW unterschiedliches Verteilungsmuster. Aufgrund des weitgehenden Fe hlens von Agglomerationsräumen sind 2007 bis 2009 immerhin 64 % der EFRE-Mittel in
die Landkreise geflossen, d. h. es erfolgt auch eine breite Intervention in der Fläche. Sowohl im EFRE wie auch im ELER erkennt man allerdings, dass die Binnenlandkreise in
geringerem Umfang von der Förderung profitieren als die Küstenregionen und die an
Westdeutschland angrenzenden Landkreise.
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
84
Karte 4:
Quelle:
Ausgezahlte öffentliche Mittel im EFRE und ELER-investiv 2007 bis
2009 in Mecklenburg-Vorpommern
Fährmann et al. {Fährmann, 2010 5669 /id /d}.
Zusammengefasst lässt sich ausführen, dass ein proaktiver Ansatz zur Berücksichtigung
ländlicher Räume in den Strukturfondsprogrammen kaum zu erkennen ist. Dies ist auf
zwei Gründe zurückzuführen: zum einen führen die Förderschwerpunkte dazu, dass eher
Agglomerationen oder „Speckgürtel“ gefördert werden, zum anderen weisen ländliche
Räume nicht per se eine ausgeprägte Strukturschwäche auf. Die unterschiedlichen räuml ichen Schwerpunkte begrenzen somit das Synergiepotenzial.
Inhaltlich gibt es Themen, die sowohl vom ELER als auch von den Strukturfonds (hier
besonders dem EFRE) angesprochen werden (Grajewski, 2011):
1.
Förderung im Ernährungssektor,
2.
Förderung von Kleinst- und Kleinunternehmen,
3.
Tourismusförderung,
4.
Hochwasser-/Küstenschutz,
5.
Breitbandförderung,
6.
Maßnahmen im Bereich von Infrastruktur, Dorferneuerung und Städtebauförderung,
Seite 84 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
85
7.
Kulturerbe, Natura 2000 und Wasserrahmenrichtlinie (WRRL),
8.
Nutzung von EFRE und ESF für die Umsetzung der integrierten Entwicklungsstrat egien unter LEADER.
Soweit die Fördermaßnahmen, die aus verschiedenen Fonds finanziert werden können, in
Fachkonzepte eingebunden sind, ist damit ein kohärenter Umsetzungsrahmen gegeben.
Dies gilt beispielsweise für den Küstenschutz, der im Rahmen von Fachplanungen wie
dem Generalplan Küstenschutz umgesetzt wird. In der Tourismusförderung stellt sich die
Situation etwas anders da. Hier gibt es zwar Tourismuskonzeptionen in den einzelnen
Ländern, die auch die Grundlage der ressortübergreifenden Förderung bilden sollen. Die
steuernde Wirkung von solchen Konzepten, die keine Fachplanung im klassischen Sinn
darstellen, ist aber fraglich. Engen sie den Spielraum der regionalen Akteure zu sehr ein,
bieten sie auch ein erhebliches Konfliktpotential, da regional erwünschte und ausgewählte
Projekte dadurch scheitern können. Der Ernährungssektor ist ein Förderbereich, der sowohl im ELER als auch im EFRE eine Rolle spielt. So gibt es spezifische Wettbewerbe
und Clusterstrategien mit Fokus auf die Ernährungsindustrie, die im EFRE umgesetzt
werden (z. B. in NRW und SH). Hier gibt es einen Bedarf zu einer besseren Integration
der verschiedenen Förderansätze. Gerade die auf Forschung und Innovation ausgerichteten
Förderinstrumente des ELER (z. B. unter ELER-Code 124) sind aufgrund der attraktiveren
Angebote aus dem EFRE kaum in Anspruch genommen worden. In der klassischen einzelbetrieblichen Investitionsförderung ist die Schnittstellengestaltung zwischen ELER und
EFRE sehr aufwändig, wie z. B. der PROFIL-Jahresbericht 2011 ausführt: „Die EFREFörderung verfolgt das Beschäftigungsziel, während die ELER-Förderung auf Wettbewerbsfähigkeit und Erzeugernutzen abhebt. Vielfach finden Dreiergespräche zwischen
Vertretern der Landwirtschaftskammer (ELER), der N-Bank (EFRE) und dem Antragsteller statt, um ihm eine kohärente Beratung anzubieten“ (ML, 2012, S. 100).
Die Frage nach der inhaltlich-strategischen Komplementarität, insbesondere zwischen
ELER und EFRE, stellt sich für die Förderperiode 2014 bis 2020 aufgrund der Integration
in einen Gemeinsamen Strategischen Rahmen und die Partnerschaftsvereinbarung noch
dringlicher. Allerdings begrenzt die starke Vorfestlegung der inhaltlichen Schwerpunkte
in den RWB-Programmen durch die EFRE-Verordnung (VO (EU) Nr. 1301/2013) die
Spielräume für inhaltlich-strategische Komplementaritäten mit den anderen Fonds. Dennoch bestehen Ansatzpunkte gerade auf der regionalen Ebene für eine bessere Integration
der EU-Fonds, die durch eine entsprechende Rahmensetzung unterstützt werden können
(Grajewski, 2011; Grajewski, Fährmann und Pollermann, 2012). Dies zeigt sich beispielsweise in der Nutzung des neuen Ansatzes des Community-Led Local Development
(CLLD), der sich in Deutschland weitgehend auf den ELER (dort obligatorisch vorgeschrieben) und den EMFF beschränken wird, aber Beteiligung der anderen ESI-Fonds
nicht ausschließt. Dazu braucht es aber klarer strategischer Handlungsansätze der Steu erungsebenen, um die trotz einer gemeinsamen Rahmenverordnung immer noch vorhandenen unterschiedlichen Förderphilosophien zu durchbrechen und beispielsweise Projekten,
86
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
die im Rahmen eines CLLD-Prozesses entstanden sind, auch im EFRE oder ESF einen
Fördervorrang einzuräumen.
5.4
Berücksichtigung der Strategien für Makroregionen (Ostsee und
Donauraum)
Die EU hat im Jahr 2009 die Ostsee-Strategie mit einem umfangreichen Maßnahmenplan
(EU-KOM, 2009) veröffentlicht. Die Strategie zielt darauf ab, die vordringlichen Probleme der Ostseeregion zu identifizieren und auf dem Wege konzertierter Aktionen zu lösen.
Als Schwerpunkte sind die Bereiche Umwelt, Wirtschaft, Infrastruktur und (zivile) S icherheit vorgesehen. Die Strategie soll primär durch eine verbesserte Koordination der
vorhandenen institutionellen Strukturen und finanziellen Ressourcen verwirklicht werden.
Die Ziele dieser Strategie sind:
–
die Entwicklung des Ostseeraums zu einer ökologisch nachhaltigen Region,
–
die Steigerung des Wohlstandes,
–
die Verbesserung der verkehrstechnischen Zugänglichkeit und Attraktivität,
–
die Gewährleistung der Sicherheit der Region.
Relevanz für die Umsetzung der Ostsee-Strategie haben vor allem die Programme der
norddeutschen Bundesländer, während Bayern und Baden-Württemberg zum Kernraum
der Donau-Strategie gehören (siehe Karte 5). 2013 hat der Europäische Rat neben den
beiden erwähnten Strategien noch die Erarbeitung einer Strategie für den Alpenraum beschlossen, die Deutschland ebenfalls tangieren würde. Die anvisierte Nordsee-Strategie
befindet sich noch im Diskussionsprozess.
Seite 86 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
Karte 5:
Quelle:
87
Räume makroregionaler Strategien
Görmar (2010).
Der im Rahmen dieser Ostsee-Strategie beschlossene Aktionsplan beinhaltet 15 Prioritätsbereiche. Auch wenn die Ländlichen Entwicklungsprogramme und die maßnahmenbezogenen Projektauswahlkriterien vor der Veröffentlichung der Ostsee-Strategie entwickelt
wurden, decken sich wesentliche Interventionsbereiche mit Prioritätsbereichen der OstseeStrategie (siehe Tabelle 14).
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
88
Tabelle 14:
Von den EPLR erfasste Prioritätsbereiche der Ostsee-Strategie, Maßnahmen und Beispiele
Prioritätsbereich
Maßnahmen
1 Verringerung des Nährstoffeintrags in
die Ostsee auf ein vertretbares Niveau
Agrarumweltmaßnahmen (ELER-Code 214)
Abwasseranlagen (ELER-Code 321)
2 Erhaltung der Naturräume und der biologischen Vielfalt, auch im Fischereibereich
Agrarumweltmaßnahmen (ELER-Code 214)
Natura-2000-Ausgleichszahlungen (ELER-Code 213)
Erhaltung des natürlichen und kulturellen Erbes (Code 323)
5 Milderung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel
Küstenschutz- und Hochwasserschutz im Binnenland
(ELER-Code 126)
8 Umsetzung des „Small Business Act”:
Förderung unternehmerischer Initiative,
Stärkung von KMU und effizienterer
Einsatz der Humanressourcen
Kleinstunternehmen (ELER-Code 312)
Diversifizierung (ELER-Code 311)
9 Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei
Agrarinvestitionsförderung (ELER-Code 121)
Schwerpunkt-2-Maßnahmen
12 Erhaltung und Ausbau der Attraktivität
des Ostseeraums, insbesondere durch
Maßnahmen in den Bereichen Bildung
und Jugend, Tourismus, Kultur und Gesundheit
Tourismus (ELER-Code 313)
Kulturerbe (ELER-Code 323)
Qualifizierung (ELER-Code 111)
Bildungs- und Informationsmaßnahmen (ELER-Code 331)
LEADER (Schwerpunkt 4)
Quelle:
Eigener Entwurf nach EU-COM (2012).
Fasst man die bis zum 31.12.2013 verausgabten Mittel der Bundesländer SchleswigHolstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Niedersachsen (nur
Konvergenzgebiet) zusammen, dann flossen bislang rund drei Viertel der bis zum
31.12.2013 verausgabten öffentlichen Mittel in Maßnahmenbereiche, die auch einen Be itrag zur Umsetzung der Ostsee-Strategie erwarten lassen.
Überlegungen, wie die Ostsee-Strategie sowie die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie enger
in die Strategien der Entwicklung des ländlichen Raums eingebunden werden können,
werden bei der Neuaufstellung der Programme 2014 bis 2020 Berücksichtigung finden.
Gleiches gilt für die Donau-Strategie.
Seite 88 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
6
89
Verwendung der Technischen Hilfe
Gemäß Artikel 66 der ELER-VO können in den ländlichen Entwicklungsprogrammen Tätigkeiten der Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Information und Kontro lle aus Mitteln der Technischen Hilfe finanziert werden. Ohne das Nationale Netzwerk sind
in Deutschland im Schnitt 1,3 % der gesamten öffentlichen Mittel für die Technische Hilfe
eingeplant. Die Spanne reicht von 0,4 % in Bayern, Nordrhein-Westfalen und SchleswigHolstein bis 3,2 % in Hamburg und 1,6 % in Sachsen-Anhalt (vgl. Abbildung 13).
Abbildung 13:
Anteil der öffentlichen Mittel für Technische Hilfe an den gesamten
öffentlichen Mitteln 2007 bis 2013
25
3,5
Technische Hilfe 2007 bis 2013 geplant
Anteil an den öffentlichen Ausgaben insgesamt
3,0
2,5
15
2,0
1,5
10
1,0
5
0,5
0
0,0
BB/ BW
BE
Quelle:
BY
HE
HH
MV
NI/
HB
NW
RP
SH
SL
SN
ST
TH
Eigene Auswertung nach den Finanzdaten der KOM.
Verglichen mit den ursprünglichen Mittelansätzen (2007) sind die Planzahlen deutlich
abgesenkt worden (vgl. Tabelle 15), obgleich durch die VO (EU) Nr. 335/2013 und entsprechende Programmänderungen die Anwendungsmöglichkeiten der TH auch auf die
Programmplanungsphase 2014 bis 2020 ausgeweitet wurden.
in Prozent
Ausgaben (Mio. Euro)
20
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
90
Tabelle 15:
Vergleich der Plansätze der für die Technische Hilfe eingeplanten öffentlichen Mittel
Ursprünglicher
Ansatz 2007
Planungsstand
12/2013
Differenz
in Mio. Euro
Brandenburg/Berlin
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen/Bremen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Schleswig-Holstein
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
35,40
12,20
12,50
5,70
1,10
9,50
33,80
5,50
11,00
2,80
1,00
21,00
43,60
13,30
20,72
19,55
12,67
4,75
1,39
17,43
9,40
3,78
8,00
2,11
0,76
16,63
18,20
13,17
-14,68
7,35
0,17
-0,95
0,29
7,93
-24,40
-1,72
-3,00
-0,69
-0,24
-4,37
-25,40
-0,13
Differenz
in Prozent des
Ansatzes 2007
-41,5 %
60,2 %
1,4 %
-16,6 %
26,3 %
83,5 %
-72,2 %
-31,2 %
-27,3 %
-24,8 %
-23,6 %
-20,8 %
-58,3 %
-1,0 %
Quelle: Eigene Darstellung.
Die größten absoluten Abweichungen nach unten weisen Brandenburg/Berlin, Niedersachsen/Bremen und Sachsen-Anhalt auf. Nach oben sind die relativen Abweichungen in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern am größten, nach unten in Niedersachsen/Bremen. Diese großen Abweichungen sind erstaunlich, da die Inanspruchnahme der
Technischen Hilfe eigentlich relativ gut zu kalkulieren und beinflussbar ist.
Der Auszahlungsstand zum 31.12.2013 liegt bei 74 %. Spitzenreiter bei der Auszahlungsquote sind Baden-Württemberg mit 98 % und Schleswig-Holstein mit 90 %; lediglich
19 % der eingeplanten Mittel hat Rheinland-Pfalz verausgabt (vgl. Abbildung 14). Die zur
Verfügung stehenden Mittel sind zumeist langfristig gebunden, z. B. für Aktivitäten der
laufenden Bewertung oder zusätzliches Personal. Zudem können die vorbereitenden Arbeiten für die kommende Förderperiode aus Mitteln der Technischen Hilfe finanziert werden, wenn es in den Programmen vorgesehen ist.
Seite 90 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
Abbildung 14:
91
Auszahlungsstand der öffentlichen Mittel in der Technischen Hilfe
zum 31.12.2013
25
Geplant 2007 bis 2013
Budget für Technische Hilfe (Mio. Euro)
Ausgaben bis 2013
20
15
10
5
0
BB/
BE
Quelle:
BW
BY
HE
HH
MV
NI/
HB
NW
RP
SH
SL
SN
ST
TH
Eigene Auswertung nach den Finanzdaten der KOM.
Entsprechend werden die geplanten Mittel auch bis Ende 2015 zur Auszahlung gelangen.
Die nachfolgenden Zahlen stammen aus einer Umfrage im Frühjahr 2014, in der das Thünen-Institut für Ländliche Räume die Programmkoordinatoren der Länder gebeten hat, die
bislang verausgabten Mittel der Technischen Hilfe nach Fördergegenständen und Förderzwecken einzuordnen (vgl. Abbildung 15).
Fördergegenstände
Der Bereich „Software, Hardware, Systembetreuung“ spielt eine große Rolle in der Ausgabenstruktur der Technischen Hilfe. Nur Bayern und Nordrhein-Westfalen setzen hierfür
keine Mittel der Technischen Hilfe ein. Bis Ende 2013 wurden 39 % der Mittel für Softund Hardware sowie Systembetreuung eingesetzt. Hierunter fällt beispielsweise der Au fbau von Datenbanksystemen zur Erfassung der Monitoringdaten. Die meisten Bundesländer haben zur Begleitung ihrer Programme neue Systeme aufgesetzt, die z. T. aus Mitteln
der Technischen Hilfe finanziert wurden. Auch IT-Systeme zur Umsetzung der Maßnahmen mussten angepasst werden.
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
92
Die Leistungsfähigkeit der verschiedenen Systeme zum Monitoring wurde auf einem
Workshop (MEN-D, 2010) diskutiert. Ein wesentliches Problem ist, dass die Entwicklung
der Systeme sehr zeitaufwändig ist und sie zum Teil erst zur Mitte der Programmlaufzeit
so ausgereift waren, dass Daten bereitgestellt werden konnten. Für die Förderperiode 2014
bis 2020 steigen die Anforderungen an das Berichtswesen. So sollen zukünftig neben den
Jahrestabellen für abgeschlossene Projekte halbjährlich Bewilligungsdaten berichtet werden. Es ist die Frage, ob die bestehenden Systeme so angepasst werden können, dass sie
den neuen Anforderungen genügen. Ist die Entwicklung völlig neuer Systeme erforderlich,
dann dürfte zukünftig der IT-Anteil an der Technischen Hilfe noch weiter steigen.
Abbildung 15:
Prozentuale Verteilung der bis 31.12.2013 getätigten TechnischeHilfe-Ausgaben auf Fördergegenstände
Software/Hardware/
Systembetreuung
10,8%
BGA-Sitzungen (Vorbereitung,
Durchführung)
37,8%
Berichte, Studien, Konzepte
Seminare, Workshops, Messen,
Austellungen
27,6%
Werbematerial, Hinweisschilder
(Zusätzliches) Personal
2,8%
2,5%
Quelle:
1,4%
17,1%
Sonstiges
Eigene Auswertung nach Angaben der Verwaltungsbehörden und ELER-Fondsverwaltungen.
Ein weiterer wichtiger Fördergegenstand mit 28 % der Gesamtausgaben der Technischen
Hilfe ist die Finanzierung zusätzlichen Personals. Bis auf vier Programmregionen wurde
von allen angegeben, dass Personalkosten aus der Technischen Hilfe finanziert werden.
Dieses Personal ist v. a. dem Programmmanagement, also der Verwaltungsbehörde oder
der ELER-Fondsverwaltung zugeordnet. Angesichts der immer knapper werdenden Personalressourcen im Öffentlichen Dienst der Länder ist die Möglichkeit der Finanzierung von
zusätzlichem Personal sehr wichtig. Gegenüber der vorhergehenden Förderperiode 2000
Seite 92 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
93
bis 2006 ist das Aufgabenspektrum der Verwaltungsbehörde deutlich angestiegen. So erfordert z. B. die intensive Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartner und Umweltverbände in die Programmumsetzung zusätzliche personelle Ressourcen. Viel öfter als in
der Vorperiode finden Begleitausschusssitzungen und Partnerinformationsveranstaltungen
statt. Auch der wichtiger gewordene strategische Überbau, z. B. der Nationale Strategieplan, hat einen höheren Personalaufwand zur Folge. Das Monitoring ist im Stellenwert
gewachsen, so dass – auch wenn manche Verwaltungsbehörden und Fondsverwaltungen
externe Dienstleister beauftragt haben – der Personalaufwand insgesamt angestiegen ist.
Auch im Bereich der Finanzabwicklung und Kontrollen wurden die Anforderungen ausgeweitet, so dass auch hierfür zusätzliches Personal beschäftigt wurde. Rechnet man die
Gesamtausgaben auf Beschäftigtenzahlen um, so würde sich ein jährliches Beschäftigungsvolumen von rund 47 Vollzeitstellen für die Finanzabwicklung und Kontrolle erge16
ben.
An dritter Stelle folgt der Fördergegenstand „Berichte, Studien und Konzepte“ mit rund
17 % der verausgabten Mittel. Hierunter fallen im Wesentlichen die Kosten für die Evaluierung der Programme, in einigen Ländern auch die Erstellung der Jahresberichte. Alle
anderen Fördergegenstände sind anteilig von nachrangiger Bedeutung.
Förderzweck
Beim Förderzweck (vgl. Abbildung 16) stehen mit 48 % der bis Ende 2013 getätigten
17
Ausgaben die Finanzabwicklung und Kontrolle an erster Stelle. Nur Bayern und Hessen
setzen ihre Fördermittel nicht für diesen Förderzweck ein. Dieser hohe Mittelanteil ist vor
allem mit den aufwändigen Programmierungsarbeiten für die verschiedenen Datenbankmodule und deren Pflege zu begründen.
Die Begleitung und Bewertung der Programme als weiterer Förderzweck ist verpflichtend
vorgegeben, so dass alle Bundesländer hierfür Mittel verausgabt haben. Im Durchschnitt
liegt der Anteil über alle Programme bei 21 %, mit deutlichen Abweichungen nach oben
und unten. Einige Bundesländer konzentrieren den Einsatz der Technischen Hilfe auf das
formal Erforderliche, und dies ist im Wesentlichen Begleitung und Bewertung. In diesen
Ländern ist der Anteil der verausgabten Mittel sehr hoch, z. B. in NRW rund 80 % oder
Schleswig-Holstein 90 %. Absolut geben Thüringen und Niedersachsen/Bremen am meisten für Begleitung und Bewertung aus. Beide Bundesländer haben neben der Bewertung
auch die Erstellung ihrer Jahresberichte sowie die Programmierung ihrer Monitoring-Suite
nach außen vergeben.
16
17
Zugrunde gelegt wurde ein Beschäftigter im gehobenen Dienst mit rund 56.000 Euro Arbeitgeberbrutto, verteilt auf sieben Jahre.
In Hessen ist der komplette Zahlstellenbereich an die WI-Bank ausgelagert.
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
94
Abbildung 16:
Prozentuale Verteilung der bis 31.12.2011 getätigten TechnischeHilfe-Ausgaben nach ihrem Förderzweck
8%
21%
6%
Begleitung und laufende
Bewertung
Finanzabwicklung und Kontrolle
Programmmanagement
17%
Umsetzung des
Kommunikationsplans
Sonstiges
48%
Quelle:
Eigene Auswertung nach Angaben der Verwaltungsbehörden und ELER-Fondsverwaltungen.
Rund 17 % der Mittel wurden bislang zur Unterstützung des Programmmanagements aufgewendet. Hierunter fällt beispielsweise die personelle Aufstockung in den Verwaltungsbehörden zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben.
In die Umsetzung des Kommunikationsplans flossen bislang rund sechs Prozent der Mittel. Hierzu gehören fakultative Maßnahmen wie die Durchführung von Messen und Ausstellungen, aber auch die Hinweistafeln, die die Zuwendungsempfänger bei den gefö rderten Einrichtungen aufstellen müssen.
Seite 94 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
7
95
Nationales Netzwerk
Die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) setzt die Arbeit der bisherigen
Vernetzungsstelle LEADER+ mit erweiterten Aufgaben nach Maßgabe des 2008 von der
Kommission genehmigten Programms „Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum
(NLR)“ weiter fort.
Das Netzwerk Ländliche Räume (NLR) unterstützt dabei die Umsetzung der Politik in
ländlichen Räumen in Deutschland und ist insofern ein wichtiges mittelbares Instrument,
die in der Nationalen Strategie verfolgten Ziele in die Realität umzusetzen. Finanziert
wird das Programm über den ELER. Insgesamt sind 6,8 Mio. Euro öffentliche Mittel für
die Förderperiode 2007 bis 2013 eingeplant. Bis zum 31.12.2013 wurden etwa 5,0 Mio.
dieser Mittel verwendet, das sind ca. 75 % des gesamten geplanten Mittelvolumens.
Das Team der Vernetzungsstelle besteht derzeit (1.9.2014) aus 15 Personen. Neben dem
Leiter der DVS sind sechs Personen für die Bearbeitung der Schwerpunktthemen im
ELER verantwortlich, fünf Personen bearbeiten die Medien der DVS schwerpunkt- und
themenübergreifend, und drei Mitarbeiter sind für die Organisation von Veranstaltungen,
die Finanzabwicklung und andere administrative Belange verantwortlich. Das gegenüber
dem vorherigen Berichtszeitraum aufgestockte Personal leitet schon auf die zukünftigen
vermehrten Aufgaben der DVS in der Förderperiode 2014-2020 über. Konkretisiert wird
die Aufgabenerfüllung der DVS durch ein jährliches Arbeitsprogramm, das jeweils von
dem für das NLR zuständigen Begleitausschuss entschieden wird.
Das Arbeitsprogramm der DVS war zu Anfang davon geprägt, die Akteure in den Themenfeldern des ELER zunächst durch Einführungsveranstaltungen, breit angelegte Tagungen und Einführungsveranstaltungen für LEADER-Gruppen und ILE-Akteure in das
Netzwerk einzubinden. Dieses Ziel kann inzwischen als weitgehend erledigt angesehen
werden, seit 2009 liegt der Schwerpunkt daher bei der vernetzungstechnischen Aufbere itung aller Schwerpunkte der ELER-VO.
Ende 2012 wurden erste Schwerpunkte der ELER-Förderung ab 2014 bekannt. Neben den
bisherigen Themen, die weitergeführt werden, kamen als neue Themen für die Vernetzungsstelle die Europäische Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität
und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-AGRI) und zusätzliche Möglichkeiten der
Förderung von Kooperationen hinzu. Im Bereich LEADER eröffnet der neue CLLDAnsatz ab 2014 Möglichkeiten einer fondsübergreifenden Anwendung dieser besonderen
Fördermethode. Auch hier ist die DVS bereits im Vorfeld wegweisend mit entsprechenden
Aktivitäten beschäftigt. Zudem haben die lokalen Arbeitsgruppen im Bereich LEADER
gegen Ende der Förderperiode mehr Kompetenzen erhalten. Dies wird sich in der künft igen Förderperiode fortsetzen, bedeutet aber auch mehr Verantwortung. Auch hier ist die
DVS mit spezifischen Angeboten bereits aktiv.
96
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Dem beschriebenen breiten thematischen Spektrum entsprechen vielfältige Akteursgruppen: Vertreter von Kommunen, Verwaltungen und Verbänden, aber auch Unternehmer,
Privatpersonen, lokale Aktionsgruppen aus dem LEADER-Schwerpunkt und andere, in
der ländlichen Entwicklung aktive Personen bilden gemeinsam das Netzwerk ländliche
Räume. Akteure, die inhaltlich den Schwerpunkten 1 und 2 zuzuordnen sind, wurden über
verschiedene Wege in die Netzwerkarbeit eingebunden, beispielsweise über die Ansprache
der Mitglieder der Begleitausschüsse im Bund und auf Länderebene, durch Präsentationen
auf Veranstaltungen und projektbezogene Kooperationen. Ab 2013 kommen im Bereich
EIP verstärkt Akteure aus dem Forschungsbereich und bei CLLD Akteure im Kontext mit
den Strukturfonds hinzu.
Die DVS ist mittlerweile Mitglied oder Gast in allen Begleitausschusssitzungen der Bu ndesländer.
Intensive Informationsarbeit im Netzwerk Ländliche Räume mit den Medien der DVS,
einem umfassenden Internetangebot, einem alle zwei Monate erscheinenden Newsletter
und dem viermal im Jahr erscheinenden Magazin für ländliche Räume LandInForm (derzeitige Auflage 11.500) sind Bestandteil dieser Unterstützung. Wesentlicher Gesichtspunkt der Vernetzungstätigkeit sind die Veranstaltungen der Vernetzungsstelle wie Seminare, Workshops, Schulungen und Tagungen sowie Messeauftritte. Sie dienen als Foren
für den fachlichen Austausch und die Information von Fachpublikum und Öffentlichkeit.
Nach wie vor spielt auch die Vernetzung aller administrativ an der Umsetzung der ELERVO beteiligten Stellen (u. a. Zahlstellen und Bescheinigende Stellen) und potentieller Förderendempfänger eine große Rolle, da der administrative Abstimmungsbedarf in Zukunft
eher noch stärker ausgeprägt sein wird. Insgesamt wurden in den Jahren 2008 bis 2013
104 Veranstaltungen mit knapp 7.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt.
Davon waren 19 Veranstaltungen mit landwirtschaftlichem Schwerpunkt (1.090 Teilnehmer), 14 mit Schwerpunkt Umwelt und Landschaftspflege (1.083 Teilnehmer) sowie 20
mit Schwerpunkt Diversifizierung und Lebensqualität (2.086 Teilnehmer). 25 Veranstaltungen richteten sich an Akteure der Regionalentwicklung (2.664 Teilnehmer).
Zu berücksichtigen ist, dass sich viele Veranstaltungen nicht eindeutig nur einem der genannten Schwerpunkte zuordnen lassen, dazu gehören insbesondere die jährliche Beteiligung an der Internationalen Grünen Woche in Berlin und die Teilnahme an der alle zwei
Jahre in Leipzig stattfindenden Euregia (2008, 2010, 2012 und 2014). Auf diesen Messen
ist die DVS mit einem Stand vertreten und führt eine Tagung durch.
Das Programm „Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum Deutschland“ wird auch in
der Förderperiode 2014 - 2020 die Umsetzung der Maßnahmen des ELER flankieren, die
DVS wird weiterhin mit der Aufgabenerfüllung im Rahmen des Programms betraut.
Seite 96 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
97
Literatur
VO (EU) Nr. 1301/2013: Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels
"Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006. Amtsblatt der Europäischen Union, L347.
RE-Richtlinie: Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung
(2010).
VO (EU) Nr. 1305/2013: Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen
Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr. 1698/2005. Amtsblatt der Europäischen Union, L 347/487-548 DE vom
20.12.2013.
ART, Forschungsgruppe Agrar und Regionalentwicklung Triesdorf (2010): Evaluierung
des Bayerischen Zukunftsprogramms Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum
2007-2013 (BayZAL)Halbzeitbewertung des BayZAL 2007-2009 im Auftrag
des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Triesdorf.
Bathke, M. (2013): Ländlicher Wegebau. Ergebnisse einer Befragung der Amtsverwaltungen. Evaluation des ELER-Programms Ländlicher Raum 2007-2013 in Mecklenburg-Vorpommern. In: LR, Thünen-Institut für Ländliche Räume, BW,
Thünen-Institut für Betriebswirtschaft und OEF, Thünen-Institut für Forstökonomie (Hrsg.): Bericht 2013 zur laufenden Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der
7-Länder-Bewertung.
Braunschweig.
http://www.eler-evaluierung.de/
fileadmin/dam_uploads/Projektordner/Publikationen_de/Projektberichte_de/
2013/Bewertungsbericht_2013_Mecklenburg-Vorpommern.pdf. Zitiert am
16.9.2014.
Bathke, M. (2010a): Halbzeitbewertung des ZPLR Teil II - Kapitel 17 Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes (ELER-Code 232) Naturschutz und Landschaftspflege (Code 323/2, WRRL (investive Maßnahmen) - Naturnahe Gestaltung von Fließgewässern, Wiedervernässung von Niedermooren (Code 323/3).
Braunschweig.
Bathke, M. (2010b): Halbzeitbewertung von PROFIL Teil II - Kapitel 17 Erhaltung und
Verbesserung des ländlichen Erbes (ELER-Code 323) Teilmaßnahmen Natürliches Erbe (Code 323-A-C). Braunschweig.
Bathke, M. (2010c): Teil II - Kapitel 7 - Wegebau (Code 125-B). In: LR, Institut für
Ländliche Räume der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft, BW, Inst itut für Betriebswirtschaft der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft und
entera, Ingenieurgesellschaft für Planung und Informationstechnologie (Hrsg.):
Halbzeitbewertung von PROFIL. Braunschweig.
98
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Bathke, M. (2009): Instrumente zur WRRL-Umsetzung im Rahmen der Entwicklungsprogramme Ländlicher Raum. Vortrag auf der DVL-Tagung "Kooperative Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an kleineren Fließgewässern" in BergischGladbach am 22.04.2009. Braunschweig.
BBSR, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2012): Raumordnungsbericht
2011. Bonn.
BMELV, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(2013): 2. Fortschrittsbericht 2012 zum Nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume 2007 bis 2013
(Stand 23.06.2013).
BMELV, Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(2011a): 1. Fortschrittsbericht 2010 zum Nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume 2007 bis 2013 (in
der überarbeiteten Fassung vom 01.06.2011).
BMELV, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(2011b): Nationaler Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland für die
Entwicklung ländlicher Räume 2007-2013 (in der überarbeiteten Fassung vom
4.10. 2011).
BMELV, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(2007): Nationaler Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume 2007 - 2013.
BMELV, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(2006): Nationale Rahmenregelung für die Bundesrepublik Deutschland für die
Entwicklung ländlicher Räume nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) mit gemeinsamen Bestandteilen der regionalen Programme der deutschen Bundesländer auf der Grundlage von Maßnahmen der Gemeinschaft saufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK).
BMWi, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2014a): Nationales Reformpr ogramm
2014.
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/
nationales-reformprogramm-2014,property=pdf,bereich=bmwi2012,
sprache=de,rwb=true.pdf. Zitiert am 8.9.2014.
BMWi, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2014b): Partnerschaftsvereinbarung zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission für die Umsetzung der ESI-Fonds unter dem Gemeinsamen Strategischen Rahmen in der
Förderperiode 2014 bis 2020. http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/PR/partnerschaftsvereinbarung-zwischen-deutschland-und-der-eu-kommisionfuer-die-umsetzung-der-esi-fonds-unter-dem-gemeinsamen-strategischenrahmen-in-der-foerderperiode-2014-2020-teil-1,property=pdf,bereich=bmwi
2012,sprache=de,rwb=true.pdf. Zitiert am 23.5.2014.
BMWi, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2013): Nationales Refor mprogramm 2013. http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/
nationales-reformprogramm-2013. Zitiert am 21.5.2014.
Seite 98 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
99
BonnEval, Bonner Evaluationen, entera, Ingenieurgesellschaft für Planung und Informat ionstechnologie, TSS-Forstplanung und AFC Management Consulting AG
(2010): Bericht zur Halbzeitbewertung des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 bis 2013. Internetseite SMUL:
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/download/Bericht_zur_Halbzeitbewert
ung_des_EPLR_2009.pdf. Zitiert am 15.9.2014.
Destatis, Statistisches Bundesamt (2014): Nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Indikatorenbericht 2014. https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/
UmweltoekonomischeGesamtrechnungen/Umweltindikatoren/Indikatoren
PDF_0230001.pdf?__blob=publicationFile. Zitiert am 19.9.2014.
Ecologic Institute (2014): Mainstreaming of Climate Change into Rural Development Po licy post 2013. www.ecologic.eu/10439. Zitiert am 19.9.2014.
EEN, European Evaluation Network for Rural Development und EU-COM, Commission
of the European Communities (2014): Capturing the success of your RDP:
Guidelines for the Ex Post Evaluation of 2007-2013 RDPs. Internetseite European Evaluation Network
for
Rural
Development:
http://enrd.
ec.europa.eu/enrd-static/app_templates/enrd_assets/pdf/evaluation/
epe_master.pdf. Zitiert am 9.7.2014.
EU-Com, European Commission Directorate-General for Agriculture and Rural Development (2014): Guidance Note Strategic Monitoring Report 2014. Unveröffentlichtes Arbeitspapier vom 17.07.2014.
EU-COM, Commission of the European Communities (2006): Rural Development 20072013. Handbook on Common Monitoring and Evaluation Framework, Guidance Document, September 2006. Brüssel.
EU-COM, Commission of the European Communities (2012): Commission staff working
document Accompanying the Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee
and the Committee of the Regions concerning the European Union Strategy for
the Baltic Sea Region - Action Plan (SEC (1009 712/2).
http://files.groupspaces.com/EUSBSR/files/320901/kAlz9HhKceE6QHrdsyb7/
Action+plan.pdf. Zitiert am 16.9.2014.
EU-KOM, Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2009): Mitteilung der Ko mmission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtscha ftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum.
Fährmann, B., Fitschen-Lischewski, A., Forstner, B., Grajewski, R., Moser, A., Pitsch,
M., Pufahl, A., Reiter, K., Roggendorf, W., Sander, A. und Tietz, A. (2010a):
Halbzeitbewertung des EPLR Mecklenburg-Vorpommern Teil III - Programmbewertung. Braunschweig
Fährmann, B., Fitschen-Lischewski, A., Forstner, B., Grajewski, R., Moser, A., Pitsch,
M., Pufahl, A., Reiter, K., Roggendorf, W., Sander, A. und Tietz, A. (2010b):
Halbzeitbewertung des ZPLR Teil III - Programmbewertung. Braunschweig.
100
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Fährmann, B., Fitschen-Lischewski, A., Forstner, B., Grajewski, R., Moser, A., Pitsch,
M., Pufahl, A., Reiter, K., Roggendorf, W., Sander, A. und Tietz, A. (2010c):
Halbzeitbewertung des NRW-Programms Ländlicher Raum, Teil III - Programmbewertung. Braunschweig.
Fährmann, B., Fitschen-Lischewski, A., Forstner, B., Grajewski, R., Moser, A., Pitsch,
M., Pufahl, A., Reiter, K., Roggendorf, W., Sander, A. und Tietz, A. (2010d):
Halbzeitbewertung von PROFIL, Teil III - Programmbewertung. Braunschweig.
Fährmann, B. und Grajewski, R. (2010): Ergebnisse einer Online-Befragung zum Thema
"Beteiligung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner (WiSos) an der Umsetzung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum im Rahmen der
7-Länder-Bewertung. Braunschweig.
Flessa, H., Müller, D., Plassmann, K., Osterburg, B, Techen, A.-K., Nitsch, H., Nieberg,
H, Sanders, J, Meyer zu Hartlage, O., Beckmann, E. und Anspach, V. (2012):
Studie zur Vorbereitung einer effizienten und gut abgestimmten Klimaschut zpolitik für den Agrarsektor. Landbauforschung Sonderheft 361. Braunschweig.
Gömann, H, de Witte, T., Peter, G. und Tietz, A. (2013): Auswirkungen der Biogaserzeugung auf die Landwirtschaft. Thünen Report, H. 10. Braunschweig.
Görmar, W. (2010): Makroregionale Strategien: eine neue Dimension europäischer Zusammenarbeit? Informationen zur Raumentwicklung 2010, H. 8, S. 577-589.
Grajewski, R., Hrsg. (2011): Ländliche Entwicklungspolitik ab 2014. Eine Bewertung der
Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission vom Oktober 2011.
Arbeitsberichte aus der vTI-Agrarökonomie, H. 08/2011. Braunschweig.
Grajewski, R., Fährmann, B. und Pollermann, K. (2012): Stellungnahme des Instituts für
Ländliche Räume des Johann Heinricht von Thünen-Instituts (vTI) zum Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Strukturfonds zukunftsfähig für
Schleswig-Holstein gestalten" (Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck
17/3531).
Internetseite
Landtag
Schleswig-Holstein:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/3500/umdruck-173531.pdf. Zitiert am 16.9.2014.
Gramel, S., Neumüller, J., Peter, M. und Urban, W. (2002): Kooperation zum Grundwasserschutz zwischen Landwirtschaft und Wasserversorgung in Hessen - Wirkungen und Kosten. Landnutzung und Landbewirtschaftung 43, H. 3, S. 103107.
Heidecke, C., Hirt, U., Kreins, P., Kuhr, P., Kunkel, R., Mahnkopf, J., Schott, M., Tetzlaff, B., Venohr, M., Wagner, A. und Wendland, F. (2014): Endbericht zum
Forschungsprojekt "Entwicklung eines Instrumentes für ein flussgebietsweites
Nährstoffmanagement in der Flussgebietseinheit Weser" AGRUM +-Weser.
Braunschweig.
Jungmann, S. (2011): Methoden, Daten und Ergebnisse aus den Halbzeitbewertungen Berlin/Brandenburg und Thüringen, Vortrag auf dem MEN-D-Workshop zum
Wirkungsindikator "Verbesserung der Wasserqualität" am 3.11.2011 in Kassel.
Seite 100 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
101
Internetseite
MEN-D:
http://www.mend.de/fileadmin/user_upload/Jungmann.pdf. Zitiert am 17.9.2014.
LiKi, Länderinitiative Kernindikatoren (2014): B7 - Landwirtschaftsflächen mit hohem
Naturwert. Internetseite Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen: http://www.lanuv.nrw.de/liki-newsletter/index.php? indikator=602&aufzu=0&mode=indi. Zitiert am 19.9.2014.
LR, Thünen-Institut für Ländliche Räume (2013): Expertengespräche mit Bewilligungsstellen und Steuerungsebenen (Zahlstelle, Bescheinigende Stelle, Verwaltungsbehörde, Fachreferat) der Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen,
Niedersachsen, Schleswig-Holstein 2012/2013.
LR, Thünen-Institut für Ländliche Räume, BW, Thünen-Institut für Betriebswirtschaft und
entera, Ingenieurgesellschaft für Planung und Informationstechnologie (2014):
Bericht 2014 zur laufenden Bewertung von PROFIL 2007-2013 Programm zur
Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen im Rahmen der 7Länder-Bewertung. Braunschweig.
MEN-D, Monitoring- und Evaluierungsnetzwerk Agrarstruktur und ländliche Entwicklung
Deutschland (2010): Ergebnisprotokoll des Erfahrungsaustausches zu Datenhaltung, -auswertung und -übermittlung in den Bundesländern. Vor- und nachteile verschiedener EDV-Lösungen. Internetseite MEN-D: http://www.mend.de/fileadmin/user_upload/110125_MEN_D_AG_EDV_Systeme_Ergebnispro
tokoll_endg.pdf. Zitiert am 15.9.2014.
ML, Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz (2012): Zwischenbericht zu PROFIL 2007-2013 Programm zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen. Hannover.
ML, Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz (2013): Zwischenbericht 2012 gemäß Art. 82 der Verordnung (EG) Nr.
1698/2005 zu PROFIL (Programm zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2007 bis 2013 (Berabeitung: entera). Hannover.
http://www.profil.niedersachsen.de/download/78853/Zwischenbericht_2012.pd
f. Zitiert am 9.8.2014.
Osterburg, B. und Runge, T., Hrsg. (2007): Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen in Gewässer - eine wasserschutz-orientierte Landwirtschaft zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Landbauforschung Völkenrode, Sonderheft 307. Braunschweig.
Peter, H, Fengler, B und Moser, A (2013): Welches Potenzial bietet die Dorferneuerungsförderung in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NordrheinWestfalen und Schleswig-Holstein zur Innenentwicklung von Dörfern? Raumforschung und Raumordnung 71, H. 1, S. 49-64.
Plankl, R. (2013): Regionale Verteilung raumwirksamer finanzieller Staatshilfen in
Deutschland. Landbauforschung 63, H. 1, S. 1-20.
102
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Reiter, K. und Roggendorf, W. (2013): Effizienzbewertung von Wasserschutzmaßnahmen
der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum - Ergebnisse der 7Länder-Evaluierung (Poster auf dem Workshop GAP nach 2013 am
9./10.12.2013 im Thünen-Institut). Braunschweig.
Reiter, K., Schmidt, T und Sander, A. (2011): Agrarumweltmaßnahmen mit Biodivers itätsziel - Umsetzung, Steuerung, Wirkung - Ergebnisse der 7-LänderEvaluierung, Vortrag auf dem Internationalen Expertenworkshop: "Perspektiven für die Biodiversität in der europäischen Agrarlandschaft ab 2014" vom
28.-29.11.2011
in
Ladenburg.
Internetseite
BfN:
http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/landwirtschaft/Reiter2011_11_29%20Ladenburg%203.pdf. Zitiert am 16.9.2014.
Roggendorf, W. und Sander, A. (2011): Ausgewählte Aspekte der Bewertung von Umweltwirkungen durch die ELER-Programme in HE, HH, MV, NI/HB, NRW,
SH. Vortrag auf der Jahresveranstaltung der Geschäftsstelle MEN-D zum
Thema "Halbzeitbewertung Ländliche Entwicklung 2007 - 2013: Erfahrungen
und Konsequenzen" am 27.01.2011 auf der IGW in Berlin. Berlin.
Sander, A. und Bormann, K. (2013): PROFIL 2007-2013 Plan der Länder Niedersachsen
und Bremen zur Entwicklung des ländlichen Raums. Beitrag des Programms
zur Umkehr des Biodiversitätsverlustes - Modulbericht Vertiefungsthema Biodiversität. Hannover, Hamburg.
Schnaut, G. (2008a): Biogasanlagen - Umweltwirkungen und Landnutzung. Materialband
zu Kapitel 10: Kapitelübergreifende Fragestellungen. In: VTI, Johann Heinrich
von Thünen-Institut (Hrsg.): Ex-post-Bewertung von ZAL 2000 bis 2006
Schleswig-Holstein. Braunschweig.
Schnaut, G. (2008b): Biogasanlagen - Umweltwirkungen und Landnutzung. Materialband
zu Kapitel 10: Kapitelübergreifende Fragestellungen. In: VTI, Johann Heinrich
von Thünen-Institut (Hrsg.): Ex-post-Bewertung von PROLAND Niedersachsen. Braunschweig.
Schopp, A. (2012): Wie können Ziele der EU und regionale Strategien verbunden werden?
DIW Wochenbericht 2012, H. 5, S. 17-26. Internetseite DIW:
http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.392241.de/12-53.pdf. Zitiert am 14.9.2014.
Seite 102 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
Anhang
103
104
Tabelle A1:
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
Öffentliche Ausgaben (ELER + nationale Kofinanzierungsmittel) bis
2013 im Vergleich zu geplanten Ausgaben nach ELER-Maßnahmencodes
ELER (Mio. Euro)
Öffentliche Mittel (Mio. Euro)
Code und (Kurz-) Bezeichnung der Maßnahme Planzahlen Ausgaben Planzahlen Ausgaben Ausgaben
Stand
bis Ende Stand Ende bis Ende
in % der
Ende 2013
2013
2013
2013
Planzahlen
111 Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen
17,38
112 Niederlassung von Junglandwirten
2,40
113 Vorruhestand
8,32
114 Inanspruchnahme von Beratungsdiensten
9,14
115 Aufbau Betriebsführungs-/beratungsdienste
1,07
121 Agrarinvestitionsförderung
975,80
122 Verbesserung wirtschaftl. Wert der Wälder
0,64
123 Verarbeitung, Vermarktung
177,59
124 Zusammenarbeit Entwicklung neuer Produkte
3,96
125 Land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur
675,70
126 Hochwasser- und Küstenschutz
394,18
132 Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen
0,02
133 Informations- und Absatzförderung
0,00
211 Ausgleichszulage Berggebiete
122,73
212 Ausgleichszulage
904,51
213 Zahlungen im Rahmen von Natura 2000
71,22
214 Agrarumweltmaßnahmen
2.603,39
215 Tierschutzmaßnahmen
73,05
216 Nichtproduktive Investitionen
11,00
221 Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen
24,17
223 Erstaufforstung nichtlandw. Flächen
0,13
224 Zahlungen Natura 2000 Wald
2,00
225 Waldumweltmaßnahmen
12,02
226 Wiederaufbau des forstw. Potenzials
20,36
227 Nichtproduktive Investitionen
134,67
311 Diversifizierung
54,82
312 Unternehmensgründung und -entwicklung
39,48
313 Förderung des Fremdenverkehrs
180,63
321 Dienstleistungseinrichtungen
581,38
322 Dorferneuerung und -entwicklung
710,57
323 Verbesserung ländliches Erbe
539,22
331 Bildung und Informationsmaßnahmen
9,56
341 Kompetenzentwicklung, Veranstaltungen
21,41
411 LEADER-Maßnahmen SP 1
40,81
412 LEADER-Maßnahmen SP 2
9,39
413 LEADER-Maßnahmen SP 3
451,33
421 LEADER Zusammenarbeit
26,71
431 Arbeit der lokalen Aktionsgruppe
68,03
511 Technische Hilfe
99,24
12,52
2,25
7,69
5,10
1,07
803,57
0,44
142,70
1,77
548,17
277,14
0,01
0,00
126,20
891,60
60,87
2.261,20
52,27
9,15
19,31
0,06
1,70
8,97
14,76
102,66
41,69
20,57
129,40
456,52
587,08
347,09
4,58
14,54
17,62
0,89
300,89
9,67
44,49
64,17
27,99
4,80
11,10
16,24
4,28
1.589,58
0,85
327,56
5,31
1.093,12
629,65
0,03
0,00
249,31
1.547,10
107,39
4.210,88
96,06
18,76
34,60
0,18
4,31
20,97
25,59
217,94
97,12
53,41
254,13
811,67
1.120,30
838,92
16,20
38,06
60,26
14,74
685,96
45,35
104,06
155,41
20,17
4,51
10,26
9,03
4,28
1.329,25
0,59
266,32
2,36
890,35
458,46
0,03
0,00
256,67
1.523,33
95,48
3.772,83
68,66
15,91
28,54
0,14
3,67
16,47
18,45
163,99
74,34
27,85
181,68
633,29
934,86
558,88
7,40
25,52
22,82
1,29
446,00
16,46
63,05
100,50
72,1 %
93,9 %
92,4 %
55,6 %
100,0 %
83,6 %
69,6 %
81,3 %
44,6 %
81,5 %
72,8 %
85,7 %
103,0 %
98,5 %
88,9 %
89,6 %
71,5 %
84,8 %
82,5 %
77,7 %
85,2 %
78,6 %
72,1 %
75,2 %
76,5 %
52,2 %
71,5 %
78,0 %
83,4 %
66,6 %
45,7 %
67,0 %
37,9 %
8,7 %
65,0 %
36,3 %
60,6 %
64,7 %
Summe
7.390,40
14.539,16
12.053,71
82,9 %
9.078,00
Seite 104 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
Tabelle A2:
105
Vergleich der Auszahlungsquoten (Öffentliche Mittel) der Jahre 2007 bis
2009 sowie 2010 bis 2012 in den ELER-Maßnahmencodes
Planzahlen Ausgaben 2007-2011
Stand Ende
Code und (Kurz-) Bezeichnung der Maßnahme
in Mio.
in % der
2013
Euro
Planzahlen
(Mio. Euro)
Ausgaben 2012-2013
in Mio.
Euro
in % der
Planzahlen
111 Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen
112 Niederlassung von Junglandwirten
113 Vorruhestand
114 Inanspruchnahme von Beratungsdiensten
115 Aufbau Betriebsführungs-/beratungsdienste
121 Agrarinvestitionsförderung
122 Verbesserung wirtschaftl. Wert der Wälder
123 Verarbeitung, Vermarktung
124 Zusammenarbeit Entwicklung neuer Produkte
125 Land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur
126 Hochwasser- und Küstenschutz
132 Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen
133 Informations- und Absatzförderung
211 Ausgleichszulage Berggebiete
212 Ausgleichszulage
213 Zahlungen im Rahmen von Natura 2000
214 Agrarumweltmaßnahmen
215 Tierschutzmaßnahmen
216 Nichtproduktive Investitionen
221 Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen
223 Erstaufforstung nichtlandw. Flächen
224 Zahlungen Natura 2000 Wald
225 Waldumweltmaßnahmen
226 Wiederaufbau des forstw. Potenzials
227 Nichtproduktive Investitionen
311 Diversifizierung
312 Unternehmensgründung und -entwicklung
313 Förderung des Fremdenverkehrs
321 Dienstleistungseinrichtungen
322 Dorferneuerung und -entwicklung
323 Verbesserung ländliches Erbe
331 Bildung und Informationsmaßnahmen
341 Kompetenzentwicklung, Veranstaltungen
411 LEADER-Maßnahmen SP 1
412 LEADER-Maßnahmen SP 2
413 LEADER-Maßnahmen SP 3
421 LEADER Zusammenarbeit
431 Arbeit der lokalen Aktionsgruppe
511 Technische Hilfe
Summe
27,99
4,80
11,10
16,24
4,28
1.589,58
0,85
327,56
5,31
1.093,12
629,65
0,03
0,00
249,31
1.547,10
107,39
4.210,88
96,06
18,76
34,60
0,18
4,31
20,97
25,59
217,94
97,12
53,41
254,13
811,67
1.120,30
838,92
16,20
38,06
60,26
14,74
685,96
45,35
104,06
155,41
13,36
3,30
8,36
5,96
4,28
890,79
0,31
198,57
1,70
637,37
296,33
0,03
0,00
183,64
1.091,26
63,37
2.658,04
38,71
10,93
22,07
0,13
2,48
12,09
10,25
111,73
51,10
19,71
104,77
307,11
601,38
318,90
3,56
18,13
11,90
0,64
205,43
6,39
34,81
65,11
47,7 %
68,8 %
75,3 %
36,7 %
100,0 %
56,0 %
37,1 %
60,6 %
32,0 %
58,3 %
47,1 %
85,7 %
73,7 %
70,5 %
59,0 %
63,1 %
40,3 %
58,2 %
63,8 %
69,8 %
57,7 %
57,7 %
40,1 %
51,3 %
52,6 %
36,9 %
41,2 %
37,8 %
53,7 %
38,0 %
22,0 %
47,6 %
19,7 %
4,4 %
29,9 %
14,1 %
33,5 %
41,9 %
6,81
1,21
1,90
3,07
0,00
438,46
0,28
67,75
0,67
252,98
162,13
0,00
0,00
73,02
432,07
32,11
1.114,79
29,95
4,98
6,48
0,01
1,19
4,38
8,20
52,26
23,24
8,15
76,91
326,18
333,48
239,99
3,85
7,38
10,92
0,65
240,57
10,07
28,24
35,39
24,3 %
25,2 %
17,1 %
18,9 %
0,0 %
27,6 %
32,5 %
20,7 %
12,6 %
23,1 %
25,7 %
0,0 %
29,3 %
27,9 %
29,9 %
26,5 %
31,2 %
26,5 %
18,7 %
7,9 %
27,6 %
20,9 %
32,0 %
24,0 %
23,9 %
15,3 %
30,3 %
40,2 %
29,8 %
28,6 %
23,7 %
19,4 %
18,1 %
4,4 %
35,1 %
22,2 %
27,1 %
22,8 %
14.539,16
8.014,01
55,1 %
4.039,70
27,8 %
106
Tabelle A3:
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
ELER-HC-Mittel (Plan und Ausgabenstand) nach ELER-Maßnahmen
HC-Mittel (ELER, Mio. Euro)
Code und (Kurz-) Bezeichnung der Maßnahme
Planzahlen
Stand Ende
2013
Ausgaben
bis Ende
2013
Ausgaben
in % der
Planzahlen
111 Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen
112 Niederlassung von Junglandwirten
113 Vorruhestand
114 Inanspruchnahme von Beratungsdiensten
115 Aufbau Betriebsführungs-/beratungsdienste
121 Agrarinvestitionsförderung
122 Verbesserung wirtschaftl. Wert der Wälder
123 Verarbeitung, Vermarktung
124 Zusammenarbeit Entwicklung neuer Produkte
125 Land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur
126 Hochwasser- und Küstenschutz
132 Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen
133 Informations- und Absatzförderung
211 Ausgleichszulage Berggebiete
212 Ausgleichszulage
213 Zahlungen im Rahmen von Natura 2000
214 Agrarumweltmaßnahmen
215 Tierschutzmaßnahmen
216 Nichtproduktive Investitionen
221 Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen
223 Erstaufforstung nichtlandw. Flächen
224 Zahlungen Natura 2000 Wald
225 Waldumweltmaßnahmen
226 Wiederaufbau des forstw. Potenzials
227 Nichtproduktive Investitionen
311 Diversifizierung
312 Unternehmensgründung und -entwicklung
313 Förderung des Fremdenverkehrs
321 Dienstleistungseinrichtungen
322 Dorferneuerung und -entwicklung
323 Verbesserung ländliches Erbe
331 Bildung und Informationsmaßnahmen
341 Kompetenzentwicklung, Veranstaltungen
411 Leader-Maßnahmen SP 1
412 Leader-Maßnahmen SP 2
413 Leader-Maßnahmen SP 3
421 Leader Zusammenarbeit
431 Arbeit der lokalen Aktionsgruppe
511 Technische Hilfe
179,82
15,31
601,79
54,84
2,00
0,27
7,58
64,88
0,18
15,09
-
145,33
7,06
461,11
28,41
0,02
0,27
7,64
36,06
0,17
2,74
-
80,8 %
46,1 %
76,6 %
51,8 %
1,1 %
100,0 %
100,7 %
55,6 %
92,7 %
18,2 %
-
Summe
941,78
688,82
73,1 %
Quelle: Eigene Auswertung von Daten der EU-Kommission.
Seite 106 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
107
Tabelle A4 (1): Outputindikatoren und Zielerreichung der Maßnahmen im ELERSchwerpunkt 1
Code und
Kurzbezeichnung
der Maßnahme
111
112
113
114
Niederlassung von
Junglandwirten
Inanspruchnahme
Beratungsdienste
121
Modernisierung
landw. Betriebe
Wirtschaftlicher
Wert der Wälder
Verarbeitung und
Vermarktung
124
Entwicklung neuer
Produkte
125
Land- u. forstw.
Infrastruktur
126
Zahl
Länder
Indikator
Zahl
Länder
Indikator
Durchführungsquote
Anzahl der Teilnehmer an Schulungen
77.470
8
73.350
8
106 %
Anzahl der absolvierten Schulungstage
193.117
8
205.580
8
94 %
325
1
600
1
54 %
24.896
1
9.000
1
277 %
Anzahl der Begünstigten
-
-
-
-
-
Freigesetzte Flächen (ha)
-
-
-
-
-
Anzahl der geförderten Junglandwirte
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
Vorruhestand
Aufbau von
Beratungsdiensten
123
Outputindikatoren
Ziele
2007 bis 2013
Berufsbildung
115
122
Durchgeführt
2007 bis 2013
Hochwasser- und
Küstenschutz
Anzahl der unterstützen Landwirte
8.320
5
12.260
5
68 %
Anzahl der unterstützten Waldbesitzer
7
1
180
1
4%
Anzahl der neu eingerichteten Dienste
-
-
-
-
-
18.633
14
26.392
14
71 %
6.640.786
14
8.116.476
14
82 %
47
1
70
1
67 %
1.285
1
1.700
1
76 %
814
13
1.408
13
58 %
1.521.728
13
1.828.057
13
83 %
27
3
56
4
48 %
19.837
14
18.144
14
109 %
2.092.744
14
2.134.500
14
98 %
400.080
8
1.341.161
6
30 %
1.750.624
8
1.434.576
8
122 %
-
-
-
-
-
32
1
32
1
100 %
-
-
-
Anzahl der geförderten landwirtschaftlichen
Betriebe
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
Anzahl der unterstützen Forstbetriebe
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
Anzahl der geförderten Unternehmen
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
Anzahl der geförderten
Kooperationsinitiativen
Anzahl der geförderten Maßnahmen
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
Geschädigte landwirtschaftliche Fläche mit
Beihilfen (ha)
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
131
Einhaltung von
Normen
Anzahl der Begünstigten
132
Lebensmittelqualitätsregelungen
Anzahl der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe
133
Informations- u.
Absatzförderung
Anzahl der Fördermaßnahmen
Quelle: Monitoringdaten der Länder (2014), Tabelle G3-1.
-
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
108
Tabelle A4 (2): Outputindikatoren und Zielerreichung der Maßnahmen im ELERSchwerpunkt 2
Code und
Kurzbezeichnung
der Maßnahme
211212
213
214
Durchgeführt
2007 bis 2013
Outputindikatoren
Anzahl der geförderten Betriebe
Zahlungen Natura
2000, WRRL
Anzahl der geförderten Betriebe
Agrarumweltmaßnahmen
216
221
222
223
224
225
Tierschutzmaßnahmen
Nicht produktive
Investitionen
Zahl
Länder
Indikator
Durchführungsquote
148.981
12
149.995
12
99 %
4.796.450
12
4.791.100
12
100 %
13.953
9
12.605
9
111 %
Geförderte LN (ha)
147.865
9
167.190
9
88 %
Anzahl der geförderten Betriebe
181.725
14
210.792
14
86 %
Geförderte Fläche insgesamt (ha)
6.999.377
14
6.486.647
14
108 %
Geförderte physische Fläche (ha)
5.211.697
14
4.606.120
12
113 %
410.131
14
371.510
14
110 %
Anzahl der geförderten landwirtschaftlichen
Betriebe
13.605
5
19.720
5
69 %
Anzahl der Verträge
13.836
5
5.520
4
251 %
2.341
5
2.680
5
87 %
15.263
5
18.535
5
82 %
Geförderte LN (ha)
Anzahl der Verträge
215
Zahl
Länder
Indikator
Ausgleichszahlungen
Ziele
2007 bis 2013
Anzahl der geförderten Betriebe
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
Erstaufforstung
landw. Flächen
Anzahl der Begünstigten
4.024
7
5.390
7
75 %
Aufforstungsflächen (ha)
2.640
7
3.210
7
82 %
Ersteinrichtung
Agrarforstsysteme
Anzahl der Begünstigten
-
-
-
-
-
Geförderte LN (ha)
-
-
-
-
-
Anzahl der Begünstigten
27
3
38
3
71 %
Aufforstungsflächen (ha)
25
3
65
3
38 %
886
2
875
2
101 %
12.752
2
14.000
2
91 %
Anzahl der unterstützen Forstbetriebe
4.217
4
4.850
5
87 %
Geförderte Forstfläche insgesamt (ha)
67.753
4
79.500
5
85 %
Geförderte physische Forstfläche (ha)
62.898
4
67.250
5
94 %
Anzahl der Verträge
5.503
4
6.750
5
82 %
Anzahl der Fördermaßnahmen
1.374
3
5.413
4
25 %
61.428
13
57.993
13
106 %
450.975
13
443.664
13
102 %
Erstaufforstung
nichtlandw. Flächen
Zahlungen Natura
2000 - Forst
Waldumweltmaßnahmen
226
Wiederaufbau und
Vorbeugung
227
Nicht produktive
Investitionen Forst
Anzahl der unterstützen Forstbetriebe
Forstflächen mit Beihilfen (ha)
Anzahl der unterstützten Waldbesitzer
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
Quelle: Monitoringdaten der Länder (2014), Tabelle G3-1.
Seite 108 von 120
3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie – ENTWURF
109
Tabelle A4 (3): Outputindikatoren und Zielerreichung der Maßnahmen in den ELERSchwerpunkten 3 und LEADER
Code und
Kurzbezeichnung
der Maßnahme
Durchgeführt
2007 bis 2013
Outputindikatoren
Diversifizierung
312
Unternehmensgründung, -entwicklung
313
Förderung des
Fremdenverkehrs
321
322
323
331
341
Dienstleistungseinrichtungen
Dorferneuerung
und -entwicklung
Erhaltung des
ländlichen Erbes
Bildung und Informationsmaßnahmen
Kompetenzentwicklung
421
431
Umsetzung lokaler
Entwicklungsstrategien
Durchführung von
Kooperationsprojekten
Leitung der LAG,
Kompetenzentwicklung
Zahl
Länder
Indikator
Durchführungsquote
1.902
14
3.932
14
48 %
482.755
14
729.133
14
66 %
503
5
601
6
84 %
2.874
12
2.764
12
104 %
277.750
12
362.083
12
77 %
25.460
11
40.519
11
63 %
1.147.554
11
1.389.219
11
83 %
9.075
11
10.052
12
90 %
2.853.060
11
3.302.955
12
86 %
48.015
14
45.965
14
104 %
1.014.863
14
1.136.150
14
89 %
Anzahl der unterstützten Wirtschaftsakteure
17.204
7
14.910
7
115 %
Anzahl der absolvierten Schulungstage
44.702
6
20.980
7
213 %
1.658
7
1.691
7
98 %
244
14
227
13
107 %
Gesamtfläche des Gebiets der LAG
(km²)
214.686
14
202.383
13
106 %
Gesamteinwohnerzahl im Gebiet der
LAG
21.266.908
14
19.569.414
13
109 %
Anzahl der von LAG finanzierten
Projekte
8.138
14
11.865
13
69 %
Anzahl der Begünstigten
6.033
14
606.760
12
1%
Anzahl der geförderten Kooperationsprojekte
296
11
356
11
83 %
Anzahl der an der Zusammenarbeit
beteiligten LAG
390
11
204
11
191 %
7.378
14
2.732
13
270 %
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
Anzahl der geförderten Kleinstunternehmen
Anzahl der gefördeten neuen
Fremdenverkehrsmaßnahmen
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
Anzahl der Fördermaßnahmen
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
Anzahl der Dörfer mit Maßnahmen
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
Anzahl der Fördermaßnahmen
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
Anzahl der Fördermaßnahmen
Anzahl der lokalen Aktionsgruppen
411413
Zahl
Länder
Indikator
Anzahl der Begünstigten
311
Ziele
2007 bis 2013
Anzahl der Fördermaßnahmen
Quelle: Monitoringdaten der Länder (2014), Tabelle G3-1.
ENTWURF – 3. Fortschrittsbericht 2014 zur Nationalen Strategie
110
Tabelle A5:
Output und Zielerreichung der Health-Check-Maßnahmen
Code und
Kurzbezeichnung
der Maßnahme
121
126
214
Modernisierung
landw. Betriebe
Hochwasser- und
Küstenschutz
Agrarumweltmaßnahmen
Durchgeführt
bis Ende 2013
Outputindikatoren
216
311
321
323
Tierschutzmaßnahmen
Nicht produktive
Investitionen
Diversifizierung
Dienstleistungseinrichtungen
Erhaltung des
ländlichen Erbes
9
1.991
9
88 %
856.296
9
939.644
9
91 %
Geschädigte landwirtschaftliche Fläche mit
Beihilfen (ha)
24.077
2
30.700
2
78 %
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
13.299
2
22.859
2
58 %
Anzahl der geförderten Betriebe
84.905
13
71.552
12
119 %
Geförderte Fläche insgesamt (ha)
2.597.408
13
2.460.270
12
106 %
Geförderte physische Fläche (ha)
2.253.965
13
1.786.910
12
126 %
120.254
13
88.534
12
136 %
Anzahl der geförderten landwirtschaftlichen
Betriebe
2.655
3
3.450
3
77 %
Anzahl der Verträge
2.655
3
3.450
3
77 %
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
Anzahl der geförderten Betriebe
1
1
100
1
1%
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
34
1
2.400
1
1%
Anzahl der Begünstigten
10
1
-*
-*
-*
13.471
1
5.000
1
269 %
261
2
280
2
93 %
18.818
2
16.544
2
114 %
580
3
964
4
60 %
52.883
3
92.892
4
57 %
15
2
22
2
68 %
Gesamtfläche des Gebiets der LAG
(km²)
10.163
2
14.236
2
71 %
Gesamteinwohnerzahl im Gebiet der
LAG
1.375.224
2
1.543.000
2
89 %
26
2
2.125
2
1%
852
2
1.025
2
83 %
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
Anzahl der Fördermaßnahmen
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
Anzahl der Fördermaßnahmen
Gesamtinvestitionsvolumen
(1.000 EUR)
Anzahl der lokalen Aktionsgruppen
411413
Umsetzung lokaler
Entwicklungsstrategien
Zahl
Länder
Indikator
Durchführungsquote
1.750
Anzahl der Verträge
215
Zahl
Länder
Indikator
Anzahl der geförderten landwirtschaftlichen
Betriebe
Ziele
2007 bis 2013
Anzahl der von LAG finanzierten
Projekte
Anzahl der Begünstigten
Quelle: Monitoringdaten der Länder (2014), Tabelle GHC3.
-* = Kein Zielwert ausgewiesen.
Seite 110 von 120
Herunterladen