Krankheit Soziales

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KuS_Diabetes
27.06.2006
16:22 Uhr
Seite 1
Krankheit
und
Soziales
Arzt-Ausgabe Juli 2006 Nr. 6
DIABETES
Berufswahl bei Diabetikern
Grundsätzlich können Diabetiker fast
alle Berufe ausüben, es sei denn, sie
haben schwerwiegende Folge- oder
Zusatzerkrankungen. Bei der Berufswahl ist zu berücksichtigen, dass
das plötzliche Entgleisen der Stoffwechsellage die Sicherheit des
Patienten und anderer Menschen
gefährden kann.
m Vorstellungsgespräch muss die
Frage nach einer chronischen Krankheit nicht beantwortet werden. Wie
die Frage nach dem Vorliegen einer
Schwangerschaft ist diese Frage unzulässig. Ausnahme: Die Erkrankung
schließt eine bestimmte Arbeit aus,
wie beispielsweise als Pilot.
Die Frage nach einer vorliegenden
Schwerbehinderung muss allerdings
wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Wenn der Bewerber dies nicht tut, kann
der Arbeitgeber den Vertrag wegen
arglistiger Täuschung anfechten und
auflösen.
Die Entscheidung, ob ein Diabetiker
einen Schwerbehindertenausweis
beantragt oder nicht, sollte unter diesem Aspekt gut abgewogen werden.
Eine Einstellung im öffentlichen Dienst
oder eine Verbeamtung ist grundsätzlich möglich, allerdings wird hier häufig
ein ärztliches Gutachten zur Gesundheitssituation des Patienten gewünscht.
I
Inhalt
Autofahren mit Diabetes
2
Notfallausweise
2
Deutscher Gesundheitsbericht
Diabetes 2006
3
Risiko Gestationsdiabetes
4
Neue Applikationen für Insulin
4
Arbeiten in großer Höhe sind ungünstig für Diabetiker
Berufswahl
Insulin spritzende Diabetiker sollten
bestimmte Aspekte bei der Berufswahl
beachten:
Ungünstig sind Berufe, bei denen sie
• sich selbst gefährden, z. B. an
Arbeitsplätzen in großer Höhe
(Dachdecker, Gebäudereiniger).
• keine regelmäßigen Pausen zum
Essen und Entspannen haben, z. B.
als Sanitäter oder Feuerwehrmann.
• ihren Blutzucker nicht in gewohnter
Weise messen können.
• die Arbeitsbelastung nicht planen
können und viel Stress haben, der
sich negativ auf die Stoffwechsellage auswirkt.
• Arbeiten in Schutzkleidung verrichten
müssen, durch die der Körper nicht
direkt zugänglich ist, z. B. in Kühlhallen oder Labors.
• nachts arbeiten müssen.
Schichtdienst ist grundsätzlich möglich,
soweit der Tag-Nacht-Rhythmus nicht
völlig durcheinander gerät.
Ungeeignet sind außerdem Berufe
mit Personenbeförderung (Taxifahrer,
Busfahrer, Pilot, Lokführer), verantwortlicher Überwachungsfunktion
(Fluglotse, Schrankenwärter etc.) oder
Schusswaffengebrauch (Polizist,
Wachdienst).
Auch wenn der angestrebte Beruf nicht
zu den ungeeigneten oder ungünstigen
Berufen zählt, sollten sich Diabetiker
darüber informieren, ob Richtlinien
zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
oder Eignungsvorschriften existieren.
Beachtet werden müssen z. B. berufsgenossenschaftliche Grundsätze für
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, das Arbeitssicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften,
die Gefahrstoffverordnung oder die
Eignungsvorschrift für bestimmte
Berufe.
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Medizin
Notfallausweise
In den letzten Jahren wurden die
Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen verstärkt. Verreist ein
Diabetiker, kann es bei Sicherheitsoder Zollkontrollen wegen der Einmalspritzen, Pens oder Stechhilfen
zu Problemen kommen.
Autofahren mit Diabetes
Grundsätzlich ist ein Arzt dazu verpflichtet, Patienten, die aufgrund ihrer
Krankheit nicht Auto fahren können, darauf hinzuweisen. Diabetiker, die
keine Krankheitszeichen zeigen und erwarten lassen, dürfen in der Regel
Kraftfahrzeuge führen.
achfolgend detaillierte Informationen, was das in der Praxis
bedeutet. Entnommen sind die Leitsätze zur Fahreignung bei Diabetes
aus den „Begutachtungs-Leitlinien zur
Kraftfahrereignung“, herausgegeben
von der Bundesanstalt für Straßenwesen. Darin werden drei Gruppen
von Diabetikern, entsprechend ihrer
Behandlungsart und Kontrollbedürftigkeit, unterschieden.
N
Diabetiker nur mit Diät sowie mit
Diät und Medikamenten
zur Besserung der Insulinresistenz und
Resorptionsverzögerung von Nährstoffen: uneingeschränkte Teilnahme
am motorisierten Straßenverkehr.
Diabetiker mit Diät und oralen
Antidiabetika:
in der Regel uneingeschränkte Teilnahme am Straßenverkehr.
Diabetiker mit Diät und Insulin:
Diese Patienten sind hypoglykämiegefährdet. Deshalb dürfen sie in
der Regel keine Kraftfahrzeuge der
„Gruppe 2“ führen. Das betrifft beispielsweise Lkw und Busse sowie die
Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen.
Dagegen dürfen sie Kraftfahrzeuge
der „Gruppe 1“ führen, das sind z. B.
Mopeds, Kraft- und Leichtkrafträder,
Kraftfahrzeuge, Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und Motorräder.
Voraussetzung dafür ist, dass sie Stoffwechselselbstkontrollen durchführen,
auftretende Hypoglykämien und Hy-
perglykämien bemerken und erfolgreich behandeln können.
Grundsätzlich sollten alle sechs Monate
eine augenärztliche Untersuchung und
regelmäßig ärztliche Kontrollen durchgeführt werden.
Diabetiker mit schweren Stoffwechselentgleisungen
mit Hypo- und Hyperglykämien dürfen
nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Wer erstmals oder neu eingestellt wird,
darf so lange nicht am Straßenverkehr
teilnehmen, bis die Einstellphase durch
Erreichen einer ausgeglichenen Stoffwechsellage abgeschlossen ist.
Diabetiker, die mit Insulin behandelt
werden, sollten zur eigenen und zur
Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer im Auto immer folgende Dinge
mitführen:
• schnell wirkende Kohlehydrate wie
Trauben- oder Würfelzucker
• Blutzuckertestgerät
• Diabetikerausweis
(siehe nebenstehenden Artikel)
• ausreichend Insulin und Spritzen
Den Aufbewahrungsort sollte möglichst
auch der Beifahrer kennen.
Vor einer längeren Fahrt
sollten Diabetiker den Blutzucker messen
und notieren. Im Falle eines Unfalls ist
dies aus juristischen Gründen wichtig.
Nach § 2 Fahrerlaubnisverordnung besteht eine „Pflicht zur Vorsorge“, um
andere Verkehrsteilnehmer nicht zu
gefährden.
Um ein reibungsloses Einchecken zu
ermöglichen, ist es für Diabetiker
sinnvoll, ein Attest mit sich zu führen.
Internationales Diabetes-Attest
In diesem Formular bestätigt der
behandelnde Arzt mit seinem Praxisstempel und seiner Unterschrift, dass
es sich beim Reisenden (Name, Geburtsdatum, Wohnort) um einen Diabetiker
handelt. Außerdem wird beschrieben,
wie er sich behandeln (spritzen, Blutzucker messen) und welche Gegenstände er deshalb mit sich führen
muss. Das Attest-Formular ist über den
Deutschen Diabetiker Bund, Landesverband Baden-Württemberg, in zehn
Sprachen erhältlich. Es kann angefordert
werden bei: Reiner Hub, DDB,
Referat Sozialrecht, Offenbachstr. 12,
74629 Pfedelbach
Der Anforderung sind ein mit 55 Cent
frankierter Rückumschlag und ein
Kostenbeitrag in Briefmarken im Wert
von 1 Euro beizulegen.
Europäischer Notfallausweis
Diabetiker mit schweren Hypoglykämien
sollten im Ausland einen Notfallausweis mit sich tragen. Inhalte sind u. a.:
• Auflistung der Patienten-Medikation
• Sofortmaßnahmen im Fall einer
Hypoglykämie
• Familie oder Personen, die im Notfall informiert werden sollen
• Adresse des behandelnden Arztes
Der Europäische Notfallausweis ist
beim Deutschen Diabetiker Bund e. V.
(DDB) in neun Sprachen erhältlich.
Nichtmitglieder zahlen dafür 2 Euro.
Bestellt werden kann telefonisch
unter 0561 703477-0 oder im Internet
unter www.diabetikerbund.de, Stichwort DDB-Broschüren.
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Mehr Informationen über
Diabetes finden Sie unter
www.betanet.de
Suchwort Diabetes.
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Deutscher Gesundheitsbericht Diabetes 2006
Der Gesundheitsbericht „Diabetes 2006“ wurde von der Deutschen DiabetesUnion zum letzten Weltdiabetestag veröffentlicht. Es ist eine Bestandsaufnahme zu Inzidenz, Versorgung und Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus.
In Deutschland sind 7 Prozent der Bevölkerung, etwa 5,7 Millionen Menschen,
Diabetiker. 90 Prozent leiden an einem
Typ-2-Diabetes. Ähnlich wie in anderen
europäischen Ländern nimmt die Zahl
der Betroffenen kontinuierlich zu. Dies
ist bedingt zum einen durch einen
weiteren Anstieg der Fettleibigkeit und
zum anderen durch eine verbesserte
Behandlung der Erkrankung und ihrer
Komplikationen.
Auffallend ist, dass ein Vielfaches der
Behandlungskosten der Grundkrankheit für Folgeerkrankungen des Diabetes aufgebracht wird. Diese hängen
hauptsächlich von der Güte der Blutzuckereinstellung ab. Der Langzeitwert
HbA1C spiegelt die Einstellung der
letzten drei Monate wider. Zu erstreben ist ein Wert von 6,5 Prozent.
Ein HbA1C-Wert von über 8 Prozent
bedeutet durchschnittliche Blutzuckerwerte von über 200 mg/dl. Die Bestimmung des Langzeitwertes sollte einmal
im Quartal erfolgen. Besorgniserregend
ist, dass dieser zu selten kontrolliert
wird. Bei 22 Prozent der Patienten
erfolgt überhaupt keine HbA1CMessung.
Drei Viertel der Diabetiker haben bei
durchgeführter Messung Werte oberhalb der Zielbereiche. Abhilfe kann hier
die Verbreitung der Blutzucker-Selbstmessung leisten. Im Gegensatz zur
Mehrzahl der insulinbehandelten
beherrschen nur 37 Prozent der mit
Tabletten behandelten Diabetiker die
Selbstmessung.
Die Folgeerkrankungen des Diabetes
mellitus werden durch Begleiterkrankungen wie Hypertonie und Hyperlipidämie verstärkt. Hiervon sind Diabetiker
im Vergleich zur Normalbevölkerung
häufiger betroffen. Die Inzidenz der
Hypertonie beträgt in der Normalbevölkerung 44 Prozent. Dagegen sind
77 Prozent der Diabetiker betroffen.
Bei neu aufgetretenem Typ-2-Diabetes
muss deshalb gezielt nach Bluthochdruck und Fettstoffwechselstörung
gesucht werden. Eine intensive Blutdruckeinstellung kann Herz-KreislaufErkrankungen vorbeugen. Interessanterweise besteht dabei auch ein negatives
Kosten-Nutzen-Verhältnis: Obwohl zunächst höhere Behandlungskosten entstehen, werden durch die Verhinderung
von Folgeerkrankungen insgesamt Einsparungen erzielt. Dies bei gleichzeitig
verlängerter Lebenszeit. Nur 16 Prozent
der Diabetiker haben eine ausreichende
Hypertonie-Behandlung. Weiterhin ist
die Therapie einer Fettstoffwechselstörung umso effektiver, je höher das
vaskuläre Risikoprofil ist. Jedoch haben
55 Prozent der Patienten mit Fettstoffwechselstörung und stattgehabtem
Gefäßereignis keinen Lipidsenker.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind für
die eingeschränkte Lebenserwartung
von Diabetikern verantwortlich. Über
drei Viertel versterben an einem akuten Gefäßverschluss, hauptsächlich an
Herzinfarkt. Von Schlaganfallpatienten
haben mindestens 20 Prozent einen
Diabetes. Weitere Folgeerkrankungen
sind das diabetische Fußsyndrom mit
der möglichen Komplikation einer
Amputation und die diabetische
Nephropathie. Sie ist die häufigste
Ursache für ein Nierenversagen mit
Dialysepflichtigkeit. Diese Komplikationen sind mit einem dramatischen
Verlust an Lebensqualität verbunden.
Die Lebenserwartung eines dialysebehandelten Typ-2-Diabetikers ist mit
der eines Patienten mit metastasiertem Magenkarzinom vergleichbar.
Unter Berücksichtigung der Menschen
mit nicht diagnostiziertem Diabetes
sind 10 Prozent der Bevölkerung, etwa
8 Millionen Menschen, betroffen.
Angesichts dieser Zahlen wird die Notwendigkeit einer verstärkten Prävention deutlich. Hierzu ist eine Lebensstiländerung erforderlich, mit verminderter Kalorienaufnahme und
erhöhten Kalorienverbrauch. Täglich
eine halbe Stunde Gehen reduziert
das Diabetesrisiko um 36 Prozent. Hier
sind Schulen, Ärzte und Massenmedien
gefordert. Die Therapie kann wiederum
durch Stoffwechselselbstkontrollen und
Patientenschulungen optimiert werden.
Diabetiker müssen durch Hausärzte,
Fachärzte und Schwerpunktkrankenhäuser gemeinsam betreut werden.
Disease-Management-Programme
konnten die Versorgungsqualität verbessern. Diesbezüglich ist jedoch
dringend eine Verminderung bürokratischer Belastungen erforderlich.
Dann können auch alle Hausärzte
diese Programme umsetzen. Um dem
epidemischem Zuwachs an Neuerkrankungen zu begegnen, wurden weiterhin, mit zwei nationalen Studien
zur Prävention und Versorgung des
Diabetes mellitus, die Forschungsbemühungen gebündelt.
Der vollständige Beitrag
„Deutscher Gesundheitsbericht
Diabetes 2006“ ist im Internet unter
www.diabetes.uni-duesseldorf.de/
download/DDU_Gesundheitsbericht.pdf
erhältlich.
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Risiko Gestationsdiabetes
In einer britisch-australischen Studie
konnte gezeigt werden, dass die Behandlung eines Gestationsdiabetes
deutliche Vorteile für Mutter und
Kind bringt.
ls Gestationsdiabetes wird eine gestörte Glucosetoleranz bezeichnet,
die während der Schwangerschaft
auftritt. Davon sind 2–9 Prozent aller
Schwangeren betroffen. Durch einen
oralen Glucosetoleranztest kann die
Diagnose gestellt werden. Bei Frauen
mit Risikofaktoren, wie Übergewicht,
vorhergehende Geburt eines makrosomen Kindes, Kindern mit Fehlbildungen und Totgeburten, wird ein Screening empfohlen. Ob ein Screening und
die Behandlung eines Gestationsdiabetes Risiken für Mutter und Kind reduzieren können war unklar.
In die kontrollierte Doppelblind-Studie
wurden 1.000 Frauen in der 24.–34.
Schwangerschaftswoche eingeschlossen. 490 Frauen wurden in die Interventionsgruppe randomisiert, 510
A
Frauen waren in der Kontrollgruppe.
Die Interventionsgruppe bekam eine
individuelle diätetische Behandlung
unter Berücksichtigung des Gewichtes
vor der Schwangerschaft, der Gewichtszunahme während der Schwangerschaft und in Abhängigkeit von der
körperlichen Aktivität. Weiterhin
wurden täglich viermal Blutzuckermessungen durchgeführt, bis zwei
Wochen lang ein Nüchternblutzucker
von unter 99 mg/dl und zwei Stunden
postprandial ein Wert von unter
126 mg/dl vorlagen. Bei zweimaliger
Überschreitung dieser Grenzwerte bis
zur 35. Schwangerschaftswoche wurde
eine Insulintherapie eingeleitet.
Danach wurden postprandiale Werte
bis 143 mg/dl toleriert. Eine Insulintherapie wurde auch eingeleitet bei
einmaliger Messung eines Blutzuckers
von über 161mg/dl.
Die Rate an ernsthaften perinatalen
Komplikationen, wie Totgeburt, Schulterdystokie, Plexuslähmung und Knochenfraktur, war in der Interventions-
gruppe signifikant niedriger. Die Komplikationsrate lag in der Kontrollgruppe bei 4 Prozent, in der Interventionsgruppe dagegen lediglich bei
1 Prozent. Die Zahl der makrosomen
Kinder (ab 4 kg Geburtsgewicht) war
in der Kontrollgruppe doppelt so hoch.
Weiterhin war die Lebensqualität der
Frauen in der Interventionsgruppe höher.
Auffallend war auch eine niedrigere
Rate von Depressionen drei Monate
nach der Entbindung.
1. Crowther CA, N Engl J Med 2005; 352:
2477-86
Neue Applikationsform für Insulin
Die Prävention diabetesbedingter
Folgekrankheiten ist nur mit einer
optimalen Stoffwechselkontrolle
möglich. Mit inhalierbarem Insulin
steht bald eine neue Applikationsform zur Verfügung, die den Therapieeinstieg erleichtert.
In vielen Studien zu Typ-2-Diabetes
wurde nachgewiesen, dass die Mehrzahl der Patienten die Therapieziele,
nämlich HbA1C-Werte von unter 6,5
Prozent, nicht erreicht. In den Leitlinien der Deutschen Diabetes-Gesellschaft wird eine Therapieeskalation
empfohlen, sobald die Blutzuckerkontrolle unter laufender Therapie nicht
mehr zufriedenstellend ist. Insulin
ermöglicht zwar eine gute Blutzuckereinstellung, wird aber von den meisten
Patienten wegen der häufigen Injektionen und komplizierten Therapieregimen abgelehnt.
Bei Verfügbarkeit einer inhalativen
Applikation würden sich dreimal mehr
Patienten für eine Insulintherapie ent-
scheiden. Die Wirksamkeit ist mindestens so gut wie bei subkutaner Gabe.
Besonders geeignet scheint sie für die
Therapie beim Typ-2-Diabetes in Kombination mit oralen Antidiabetika zu
sein. In einer prospektiven Studie hatten Patienten, die zusätzlich zur oralen
antidiabetischen Therapie vor den Mahlzeiten eine Insulininhalation erhielten,
eine hochsignifikant bessere Stoffwechselkontrolle. Der initiale HbA1CWert von 9,5 Prozent sank nach drei
Monaten auf median 7,3 Prozent.1
Die Applikation über die Lunge bietet
als Vorteile eine große Resorptionsoberfläche und das Fehlen einer FirstPass-Clearance der Leber. Der Wirkeintritt von inhaliertem Insulin ist ähnlich
schnell wie der kurzwirksame Insulinanaloga, die Wirkdauer ist vergleichbar mit der von Normalinsulin. Die
Bioverfügbarkeit beträgt 10 Prozent
im Vergleich zu subkutanen Insulinen.
Die Wirkung von 1 mg entspricht etwa
3 IE. Häufigste unerwünschte Begleitwirkung ist ein milder Husten, der bei
etwa 10 Prozent der Patienten auftritt,
jedoch im weiteren Behandlungsverlauf
auf 2 Prozent sinkt. Kontraindiziert ist
die Therapie bei Rauchern und bei
einer schweren COPD oder Asthma
bronchiale. Die ersten Präparate sollen
im Laufe dieses Jahres zur Verfügung
stehen.
1. Rosenstock, Diabetes 2002, 51, Suppl 2: A132
Impressum
Herausgeber:
betapharm Arzneimittel GmbH
Kobelweg 95, 86156 Augsburg
Telefon: 0821-74 8810
Telefax: 01805-7488100
E-Mail: [email protected]
Redaktion:
Sabine Bayer, beta Institut
Dr. Siegfried Stoll, betapharm
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