Durchführungsbestimmung Ultraschalldiagnostik

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Durchführungsbestimmung
für die Überprüfung der ärztlichen Dokumentation (Stichprobenprüfung) und
die Überprüfung der Bilddokumentation (Konstanzprüfung) der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz
gemäß §§ 11 und 13 der Ultraschall-Vereinbarung
1. Inhalt
Die vorliegende Durchführungsbestimmung regelt das Verfahren zur Ergebnisqualitätssicherung in der Kassenärztlichen Vereinigung RheinlandPfalz (KV RLP) auf Grundlage der Qualitätssicherungs-Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß § 75 Abs. 7 SGB V bzw. der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik.
2. Dokumentation
Der Arzt muss jede von ihm vorgenommene Ultraschalluntersuchung dokumentieren. Art, Inhalt und Umfang der Dokumentationspflicht richten sich
– soweit nichts anderes bestimmt ist (z. B. Ultraschall-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V; Regelungen zur Säuglingshüfte in Anlage V) – nach
den Ultraschall-Leitlinien (Anlage 1 der Durchführungsbestimmung).
3. Umfang und Auswahl
Stichprobenprüfung
Für die Stichprobenprüfung fordert die KV RLP von jährlich mindestens 3 Prozent der Ärzte, denen eine Genehmigung erteilt worden ist, die Dokumentation zu 5 abgerechneten Ultraschalluntersuchungen an. Die Auswahl der Dokumentation erfolgt nach dem Zufallsprinzip unter Angabe des
Patientennamens und des Untersuchungsdatums.
Konstanzprüfung
Für die Konstanzprüfung fordert die KV RLP von jedem Arzt eine aktuelle Bilddokumentation jeder genehmigten Anwendungsklasse an. Sofern ein
Ultraschallsystem für mehrere Anwendungsklassen verwendet wird, ist eine aktuelle Bilddokumentation einer dieser Anwendungsklassen anzufordern. Die Prüfungen finden in 4-jährigem Abstand statt.
Die Überprüfungen werden von den Sachverständigen der Ultraschall-Kommission der KV RLP durchgeführt.
4. Fristen
Die angeforderten Dokumentationen sind der KV RLP innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen nach Zugang der Anforderung vorzulegen.
Kommt der Arzt seiner Verpflichtung zur Einreichung der Dokumentationen innerhalb dieser Frist nicht nach, erfolgt eine Erinnerung.
Werden die Dokumentationen aus Gründen, die der Arzt zu vertreten hat, innerhalb einer Frist von weiteren vier Wochen nach Zugang der Erinnerung
erneut nicht eingereicht, wird vermutet, dass alle im betreffenden Prüfquartal abgerechneten Leistungen des zu überprüfenden Leistungsbereichs
nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen. In diesem Falle kann die KV RLP entscheiden, diese Leistungen nicht zu vergüten oder die geleisteten
Vergütungen zurückzufordern.
Im Folgequartal werden beim betreffenden Arzt dann nochmals Dokumentationen angefordert. Werden die Dokumentationen aus Gründen, die der
Arzt zu vertreten hat, erneut nicht eingereicht, wird vermutet, dass alle im betreffenden Prüfquartal abgerechneten Leistungen des zu überprüfenden
Leistungsbereichs nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen. In diesem Falle kann die KV RLP entscheiden, diese Leistungen nicht zu vergüten
oder die geleisteten Vergütungen zurückzufordern oder die Genehmigung zu widerrufen. Eine erneute Genehmigung wird erst erteilt, wenn der Arzt
seiner Vorlagepflicht nachgekommen ist.
5. Bewertung der Stichprobenprüfung
Einzelbewertung
Für jede Einzelbewertung können maximal 20 Punkte vergeben werden. Die Einzelbewertung im Rahmen von Stichprobenprüfungen für Ultraschalluntersuchungen erfolgt zusammen für die Bilddokumentation nach nachfolgend genannten 5 und für die schriftliche Dokumentation nach den
nachfolgend genannten 6 Parametern:
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Bilddokumentation
a) Patientenidentität
b) Untersuchungsdatum
c) Praxisidentifikation
Für jedes der vorgenannten Kriterien a) bis c) gilt: Wenn eines der Kriterien nicht dokumentiert ist, geht dies als schwerwiegender Mangel in die Gesamtbewertung ein. Falls dies der einzige schwerwiegende Mangel bleibt, würde dies zu einer geringen Beanstandung im Gesamtergebnis führen.
d) in der jeweiligen Anwendungsklasse geforderte Angaben (gemäß Anlage III Nr. 6 der Ultraschallvereinbarung)
■■ Angaben vollständig (1 Punkt)
■■ Angaben unvollständig oder fehlend (0 Punkte)
e) Qualität der Dokumentation (bildliche gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 2 und 3 der Ultraschallvereinbarung)
■■ vollständig nachvollziehbare Darstellung (9 Punkte)
■■ Darstellung mit leichten Mängeln, aber nachvollziehbar (8 bzw. 7 bzw. 6 Punkte)
■■ Darstellung mit deutlicheren Mängeln, eingeschränkt nachvollziehbar (5 bzw. 4 bzw. 3 bzw. 2 Punkte)
■■ Darstellung im Wesentlichen nicht oder nicht nachvollziehbar (1 bzw. 0 Punkte)
Schriftliche Dokumentation
a) Patientenidentität
b) Untersuchungsdatum
c) Untersucheridentifikation
Für jedes der vorgenannten Kriterien a) bis c) gilt, dass wenn eines der Kriterien nicht dokumentiert ist, dies als schwerwiegender Mangel in die
Gesamtbewertung eingeht. Falls dies der einzige schwerwiegende Mangel bleibt, würde dies zu einer geringen Beanstandung im Gesamtergebnis
führen.
d) Indikation bzw. Fragestellung
■■ wenn die Angaben vollständig vorliegen (2 Punkte)
■■ wenn die Angaben unvollständig oder fehlend sind (0 Punkte)
e) organspezifische Befundbeschreibung
■■ vollständig nachvollziehbare Darstellung (6 Punkte)
■■ überwiegend nachvollziehbar (5 bzw. 4 bzw. 3 Punkte)
■■ eingeschränkt nachvollziehbar (2 bzw. 1 Punkt)
■■ nicht nachvollziehbar (0 Punkte)
f) (Verdachts-) Diagnose, abgeleitete Konsequenzen
■■ vollständig nachvollziehbare Darstellung (2 Punkte)
■■ überwiegend bis eingeschränkt nachvollziehbar (1 Punkt)
■■ nicht nachvollziehbar (0 Punkte)
Falls es gemäß a)-c) der Bild- oder Schriftdokumentation in der Einzelbewertung zu einer Einstufung als ‚schwerwiegende Beanstandung’ kommt,
wird diese je Einzelbewertung nur ein Mal gewertet.
Ergebnis der Einzelbewertung
Keine Beanstandungen 19 – 20 Punkte
Geringe Beanstandungen 15 – 18 Punkte
Erhebliche Beanstandungen 10 – 14 Punkte
Schwerwiegende Beanstandungen 0 – 9 Punkte
Gesamtbewertung
Stufe 1 (keine Beanstandungen)
■■ keine Einzelbewertung zeigt Mängel
Stufe 2 (geringe Beanstandungen)
■■ mindestens eine Einzelbewertung mit geringen Mängeln und keine Einzelbewertung mit erheblichen oder schwerwiegenden Mängeln
■■ maximal vier Einzelbewertungen mit geringen Mängeln und eine Einzelbewertung mit erheblichen Mängeln
■■ maximal vier Einzelbewertungen mit geringen Mängeln und eine Einzelbewertung mit schwerwiegenden Mängeln ausschließlich aufgrund
fehlender Angaben zur Patientenidentität, Datumsangaben oder Praxisidentifikation/Untersucheridentifikation (Bild- und/oder Schriftdokumentation)
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Stufe 3 (erhebliche Beanstandungen)
■■ zwei oder drei Einzelbewertungen mit erheblichen Mängeln
■■ maximal eine Einzelbewertung mit erheblichen Mängeln und eine Einzelbewertung mit schwerwiegenden Mängeln
Stufe 4 (schwerwiegende Beanstandungen)
■■ mindestens zwei Einzelbewertungen mit erheblichen Mängeln und eine Einzelbewertung mit schwerwiegenden Mängeln
■■ mindestens vier Einzelbewertungen mit erheblichen Mängeln
■■ eine Einzelbewertung mit schwerwiegenden Mängeln verbunden mit Gefahr für Leben oder Gesundheit des Patienten
■■ mindestens zwei Einzelbewertungen mit schwerwiegenden Mängeln
Die Einteilung des Ergebnisses gemäß der Ultraschallvereinbarung ergibt sich wie folgt:
Kein Mangel
■■ wenn die Summe der Einzelprüfungen in die Stufe keine oder geringe Beanstandungen gefallen ist
Mangel
■■ wenn die Summe der Einzelprüfungen in die Stufe erhebliche oder schwerwiegende Beanstandungen gefallen ist
Die Bewertung der Überprüfung der ärztlichen Dokumentation sonographischer Untersuchungen der Säuglingshüfte richtet sich nach Anlage 2 der
Durchführungsbestimmung.
6. Konstanzprüfung
Gemäß § 13 der Ultraschallvereinbarung ist der Arzt verpflichtet bei Untersuchungen im B-Modus in regelmäßigen Abständen an einer Überprüfung
der Bilddokumentation teilzunehmen (Konstanzprüfung).
Die KV RLP fordert eine aktuelle Bilddokumentation jeder genehmigten Anwendungsklasse an. Sofern ein Ultraschallsystem für mehrere Anwendungsklassen verwendet wird, ist eine aktuelle Bilddokumentation einer dieser Anwendungsklassen anzufordern. Die Bilddokumentation soll nicht
älter als 6 Monate sein. Aus der Bilddokumentation muss eindeutig hervorgehen, dass die Ultraschallaufnahme mit dem genehmigten Ultraschallsystem erstellt wurde. Das Organ bzw. die Körperregion muss entsprechend der Anlage III Nummer 9.1 abgebildet und die Dokumentation gemäß
Anlage III Nr. 6 erfüllt sein.
Anforderung für die Konstanzprüfung
■■ die in Anlage III Nummer 9.2 der Ultraschallvereinbarung genannten charakteristischen Bildmerkmale müssen differenzierbar bzw. erkennbar
sein
Die für die Konstanzprüfung eingereichte(n) Bilddokumentation(en) verbleiben bis zur nächsten Prüfung in der KV RLP.
7. Ergebnisse und Maßnahmen der Stichprobenprüfung/Konstanzprüfung
Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Arzt durch die KV RLP innerhalb von 4 Wochen mitgeteilt. Der Arzt wird über bestehende Mängel informiert
und gegebenenfalls beraten, wie diese behoben werden können.
Stichprobenprüfung
Zeigen die Dokumentationen erhebliche oder schwerwiegende Mängel, so fordert die KV RLP im folgenden Jahr erneut die Dokumentationen zu 5 abgerechneten Ultraschalluntersuchungen an. Werden die Anforderungen auch dann nicht erfüllt, hat der Arzt die Möglichkeit innerhalb von 6 Wochen
an einem Kolloquium bei der KV RLP teilzunehmen. Hat der Arzt an dem Kolloquium nicht teilgenommen oder war die Teilnahme an dem Kolloquium
nicht erfolgreich, ist die Genehmigung zu widerrufen.
Konstanzprüfung
Werden die Anforderungen an die technische Bildqualität nicht erfüllt, kann der Arzt innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung der Mängel eine
weitere Bilddokumentation der jeweiligen Anwendungsklasse einreichen. Wird keine Dokumentation eingereicht oder werden die Anforderungen an
die technische Bildqualität erneut nicht erfüllt, ist die Genehmigung – gegebenenfalls gerätebezogen – zu widerrufen.
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Anlage 1 der Durchführungsbestimmung (Ultraschall-Leitlinien)
Die Ultraschalldiagnostik liefert als bildgebendes Verfahren einen wesentlichen Beitrag zum ärztlichen Handeln. Ihr Nutzen kommt nur zum Tragen,
wenn die Indikation kritisch gestellt ist und die diagnostischen Informationen zuverlässig sind. Sie sollen daneben auch als Orientierung und Hilfestellung für den sonographisch tätigen Arzt dienen. Die Ausführungen zu den einzelnen Anwendungsbereichen stellen Mindestanforderungen an die
jeweiligen Untersuchungen dar, die je nach Befund darüber hinausgehende Befund- und Bilddokumentationen notwendig machen.
Allgemeine Bestimmungen
Zum Leistungsinhalt einer sonographischen Untersuchung gehören in der Regel die Erstellung einer Bilddokumentation und eines schriftlichen Befundes pro untersuchtem Organ.
1. Inhalt der bildlichen Dokumentation
■■ Patientenidentität (Name und Alter)
Bei Verwendung einer ID-Nummer muss sich diese auch im Schriftbefund wiederfinden.
■■ Untersuchungsdatum
■■ Praxisidentifikation
■■ bei Normalbefund: Darstellung von einer oder mehreren geeigneten Schnittebenen zur Belegung des Normalbefunds im Sinne der Fragestellung (nur bei B-Modus)
■■ bei pathologischem Befund: Darstellung in 2 Schnittebenen oder – wenn dies nicht möglich ist – in einer Schnittebene (nur bei B-Modus)
■■ übrige Inhalte der Anlage III Nr. 6 der Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik
2. Inhalt der schriftlichen Dokumentation
■■ Patientenidentität (Name und Alter)
■■ Untersucheridentifikation
■■ Untersuchungsdatum
■■ Fragestellung bzw. Indikation der Untersuchung
■■ gegebenenfalls eingeschränkte Untersuchungsbedingungen bzw. Beurteilbarkeit
■■ organspezifische Befundbeschreibung außer bei Normalbefunden
■■ (Verdachts-)Diagnose
■■ abgeleitete diagnostische und/oder therapeutische Konsequenzen und/oder abgeleitetes anderweitiges Vorgehen
3. Beschaffenheit der Dokumentation
Die Dokumentation sollte insgesamt so beschaffen sein, dass sich aus der Bilddokumentation und der Befundbeschreibung die Diagnose erschließen
lässt. Die Bilddokumente müssen alle wesentlichen Detailinformationen so darstellen, dass sie mit freiem Auge erkennbar sind (Mindestgröße 6 x 6
cm; maximal zweigeteilt).
Die Bilddokumentationen sind in chronologischer Reihenfolge der Anforderung zur Stichprobenprüfung
■■ als Video* oder
■■ auf CD-ROM oder DVD oder USB-Stick (in gängigen Dateiformaten) oder
■■ als Paperprint
vorzulegen. Digitalisierte Bilddokumentationen sollten nicht als Computerausdruck eingereicht werden, da diese erfahrungsgemäß eine verminderte
Darstellungsqualität aufweisen und somit zu Beanstandungen der Bildqualität führen können.
* Videoaufzeichnungen müssen möglichst zusammengeschnitten auf einem Videoband eingereicht oder entsprechend der Anforderung beschriftet
und eingestellt werden. Außerdem sollten alle bewertungsrelevanten Informationen auch zusätzlich als Einzelbilder geliefert werden (Ausnahme
Stress-Echokardiographie).
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Organspezifische Sonographie-Bestimmungen
Inhaltsverzeichnis
1. Gehirn durch die offene Fontanelle ...............................................................
Seite 6
2. Augen und Augenhöhle ......................................................................................
Seite 6
3. Nasennebenhöhlen ..............................................................................................
Seite 7
4. Gesichtsweichteile und Weichteile des Halses ...........................................
Seite 7
5. Haut und Subkutis ...............................................................................................
Seite 8
6. Schilddrüse ..............................................................................................................
Seite 8
7. Herz ............................................................................................................................
Seite 8
8. Thoraxorgane ..........................................................................................................
Seite 12
9. Brustdrüse ................................................................................................................
Seite 13
10. Abdomen und Retroperitoneum Erwachsene/Kinder.............................
Seite 13
11. Urogenitaltrakt Erwachsene/Kinder ............................................................
Seite 15
12. Mutterschaftsvorsorge .....................................................................................
Seite 17
13. Bewegungsorgane ..............................................................................................
Seite 18
14. Säuglingshüfte .....................................................................................................
Seite 19
15. Gefäßdiagnostik ..................................................................................................
Seite 20
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1. Gehirn durch die offene Fontanelle / GOP 33052
Bilddokumentation
Normalbefund
■■ mittlerer Koronarschnitt
■■ Sagittalschnitt
■■ rechter und linker Parasagittalschnitt
Pathologischer Befund
Pathologischer Befund in zwei Ebenen mit Angabe von Lage, Größe und Struktur
Schriftliche Befundung
Normalbefund
Angaben zu Liquorräumen und Struktur des Gehirns
Pathologischer Befund
Beschreibung von Herdbefunden, Liquorraumveränderungen, Hirnmassenverlagerung, Blutungen und Tumoren
2. Augen und Augenhöhle / GOP 33000, 33001, 33002
2.1 Messung der Achsenlänge des Auges oder ihrer Teilabschnitte
Echogramm – Schriftliche Befundung
■■ Einzelne Schallechos (bildlich als Zacken) müssen eindeutig differenziert werden können. Der Filter (Gain) muss klar gewählt werden, um die
Strukturen zu erkennen.
■■ Angabe des Maßstabes für die Laufzeit oder Tiefe
■■ Gegebenenfalls – bei nicht aussagefähiger Messung bis zur Netzhaut – zusätzlich Messung bis Sklera, bei der Deformation der Augenwand
zusätzlich eine B-Mode-Untersuchung, möglichst mit integriertem Vektor-A-Mode
2.2 Messung außerhalb der optischen Achse des Auges und in der Augenhöhle z. B. Tumordicke
Echogramm – Schriftliche Dokumentation
■■ Die maximale Ausdehnung der Raumforderung in allen Dimensionen muss ersichtlich sein (mindestens 3 Bilder)
■■ Angabe des Maßstabes für die Laufzeit oder Tiefe
■■ Angabe der System-Gesamtempfindlichkeit (in Db)
2.3 Messung der Hornhautdicke
■■ Dokumentation des Ortes (nach Schema) und Ergebnis der Messung
2.4 Gewebsdiagnostik des Auges und der Augenhöhle
Echogramm – Dokumentation
■■ Angabe des Maßstabes für die Laufzeit oder Tiefe
■■ Bei pathologischen Befunden auch Angabe zu topographischen Merkpunkten (Sehnerv etc.)
■■ Untersuchung vor und nach Augenbewegung
■■ Ultraschall-Palpation
■■ Gegebenenfalls Angabe über Verhalten der Veränderung bei Augenbewegung (dynamische Untersuchung)
Bei Fragestellung intraokuläre Tumore und Problemfälle bei der Differenzierung intraokulärer Membranen zusätzlich Prüfung diagnostischer Kriterien
mit A-Mode erforderlich. Bei Fragestellung intraokuläre oder orbitale Fremdkörperdiagnostik möglichst Schnittebenen, die die Lage des Fremdkörpers
relativ zur Augapfelwand anzeigen.
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Zur nachvollziehbaren Befundung ist die Dokumentation des Schallkopfaufsatzpunktes und Schnittebenenrichtung erforderlich. Hier eignet sich die
Kennzeichnung innerhalb des Ringzonenschemas, dessen Zentrum der Hornhautscheitelpunkt ist. Zunächst muss gekennzeichnet werden, für welches Auge das Schema (RAL) verwendet wird.
Die Ringe um das Zentrum bezeichnen
L = Grenze des Limbus A = Ziliarkörpergebiet
B = Ende des Ziliarkörpergebietes
Innerhalb des Ringsystems muss der Aufsatzpunkt mit einem sichtbaren Punkt markiert werden. Die Schnittrichtung des B-Bildes wird durch einen
Pfeil, der durch den Aufsatzpunkt läuft, gekennzeichnet.
3. Nasennebenhöhlen / GOP 33010
3.1 B-Mode-Verfahren
Bilddokumentation
Normalbefund
Eine Ebene (in der Regel horizontal) mit Darstellung der Nasennebenhöhlen-Vorderwand (Kieferhöhlen beidseitig obligat, Stirnhöhlen fakultativ)
Pathologischer Befund
Darstellung der Befunde (Vorderwand/Hinterwand-Binnenecho). Dokumentation in der Regel in einer Ebene
Schriftliche Befundung
Siehe Präambel bzw. Gesichtsweichteile
3.2 A-Mode-Verfahren
Untersuchungsablauf
Untersuchung beider Kiefernhöhlen und beider Stirnhöhlen
Bilddokumentation
Normalbefund
Es genügt die graphische Dokumentation einer Höhle.
Pathologischer Befund
Jeder pathologische Befund ist bildlich zu dokumentieren.
Anmerkung: Gegebenenfalls besteht bei älteren Ultraschallgeräten nicht die Möglichkeit Praxisidentifikation, Datum, Untersucher, Organ und Patientenidentifikation über das Gerät einzugeben. Diese Angaben sind daher manuell auf dem Bildausdruck vorzunehmen.
Schriftliche Befundung
Mittels Freitext oder standardisiertem Befundschema
4. Gesichtsweichteile und Weichteile des Halses / GOP 33011
Durchmusterung der Halsweichteile der jeweiligen Seite ( je nach Fragestellung/Indikation gegebenenfalls beidseitig):
■■ Gefäßscheide und umgebende Muskulatur
■■ Mundboden
■■ Zungengrund
■■ Larynx
■■ Glandula parotis
■■ Glandula submandibularis
■■ Gesichtsweichteile
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Bilddokumentation
Normalbefund
Darstellung einer Ebene der untersuchten Region
Pathologischer Befund
Darstellung in zwei Ebenen
Lage, Zuordnung bzw. Abgrenzung zu umgebenden Strukturen sollte erkennbar sein.
Zysten: gegebenenfalls Darstellung der Kompressibilität, gegebenenfalls Vermessung
Schriftliche Befundung
Befundbeschreibung bezüglich Lage, Abgrenzbarkeit zu umgebenden Strukturen, Größe, Echogenität (in der Regel im Vergleich zu M. sternocleidomastoideus), gegebenenfalls Kompressibilität
5. Haut und Subkutis (einschlieSSlich subkutaner Lymphknoten) / GOP 33080
Untersuchung der Haut (B-Mode-Verfahren)
■■ Beurteilung der Breite und Echogenität des Eintrittechos, der Dermis (Hautdicke und -dichte) und Schichtung Dermis/Subkutis
■■ Bei Tumoren: Form, Ausdehnung in zwei Ebenen, Echomuster, Infiltrationszeichen
Untersuchung der subkutanen Lymphknoten (B-Mode-Verfahren)
■■ Beurteilung der Anzahl, Form und Größe darstellbarer Lymphknoten unter Berücksichtigung regionärer Besonderheiten
■■ Beschreibung der Morphologie/Echomuster der Lymphknoten
■■ Vermessung eines repräsentativen oder eines auffälligen (suspekten/pathologischen) Lymphknotens in zwei Ebenen
■■ Beschreibung der topographischen Lagebezeichnung
■■ Bei suspektem Lymphknoten gegebenenfalls Zuschaltung des Farbduplex-Modus und qualitative Beschreibung des Vaskularisationsmusters:
Branching, Gefäßabbrüche, asymmetrisches Gefäßmuster in der Peripherie echoarmer Bezirke (Tumorneoangiogenese), chaotisches Muster
■■ Umschriebene Herdbefunde in der Subkutis: Größe, Echomuster, Lagebeziehung, Interpretation der Ultraschallartefakte, Korrelation zum
histologischen Befund
6. Schilddrüse (Erwachsene und Kinder) / GOP 33012
Bilddokumentation
Normalbefund
■■ Querschnitt beider Lappen in Höhe des Isthmus bzw. im Bereich des max. Tiefendurchmessers
■■ Kompletter Längsschnitt beider Lappen im maximalen craniocaudalen Längsdurchmesser einschließlich Vermessung
Pathologischer Befund
Darstellung von Konturunregelmäßigkeiten, abnormer Echogenität/Homogenität und von relevanten Herdbefunden/Knoten mit Vermessung in
zwei Ebenen
Schriftliche Befundung
■■ Schilddrüsenvolumen
■■ Konturen, Echogenität (Referenz: M. sternocleidomastoideus)/Homogenität
■■ Herdbefunde
7. Herz
7.1 Echokardiographie / GOP 33020
Untersuchungstechnik
■■ Optimiertes Signal-Rausch-Verhältnis über Gesamtverstärkung (Gain) und abgestufte Tiefeneinstellung (TimeGainCompensation)
■■ Eindringtiefe mit best- und größtmöglicher Darstellung der Herzstrukturen
■■ Cine- und Zoom-Funktion für Detail-Darstellungen
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■■
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■■
■■
tiefen-/größenvariable PW- bzw. schwenkbare CW-Doppler-Ableitung superponiert im 2-D-Echobild
Möglichst artefaktfreie Darstellung der Dopplerkurven durch optimalen Anlotwinkel
Baseline-Shifting bei Überschreiten des Nyquist-Limits einsetzen, optional HPRF
Farbdoppler-Darstellung mit möglichst hoher Bildfrequenz bei kleinem Schallsektor
Bei unregelmäßigem Rhythmus (z. B. Vorhofflimmern) Mittelung von Messwerten aus einem repräsentativen Herzzyklus. Postextrasystolische Messungen vermeiden
■■ Vermessungen nur bei artefaktfreier und orthogonaler Anlotung von Strukturen und Flussdarstellungen, ansonsten qualitative Beschreibung
TM-Mode
Archivierung und Durchführung
■■ Simultane EKG-Registrierung obligatorisch
■■ Bildlaufgeschwindigkeit mindestens 50 mm/s
■■ Speicherung auf Video oder digital als Standbild oder Loop, oder als Printbild
■■ Messung nur bei achsengerechter Anlotung
Dokumentation und Durchführung Herzzyklus Anlotung mit Vermessung
■■ Aortenwurzel mit Klappe enddiastolisch plax und/oder rpst
■■ Linker Vorhof endsystolischplax
■■ Linker Ventrikel enddiastolisch/-systolisch plax oder psax
■■ Dicke IVS und HW enddiastolisch plax oder psax
Sollten im M-Mode keine Messungen möglich sein, sind folgende Messungen im 2D-Mode vorzunehmen:
■■ Linker Ventrikel enddiastolisch in der plax oder 4-K-Blick
■■ Linker Vorhof endsystolisch im 4-K-Blick
■■ Dicke IVS enddiastolisch parasternal
2-D-Mode
Archivierung
■■ Simultane EKG-Registrierung obligatorisch
■■ Speicherung als Video oder digitale Loops
Dokumentation und Durchführung
■■ Parasternal lange Achse
■■ Parasternal kurze Achse in Höhe der Papillarmuskeln
■■ Apikaler 2- und 4-Kammerschnitt (gegebenenfalls monoplane/biplane Bestimmung der LVEF)
■■ In besonderen Fragestellungen subcostale und suprasternale Anlotungen und Planimetrie der MÖF bei Mitralklappenstenose
7.2 Doppler-Echokardiographie (PW UND CW) / GOP 33021
Archivierung und Durchführung
■■ Simultane EKG-Registrierung obligatorisch
■■ Bildlaufgeschwindigkeit mindestens 50 mm/s
■■ Speicherung auf Video oder digital als Standbild oder Loop oder als Printbild
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Dokumentation und Beurteilung
Anlotung
Mitralklappe
■■ Normalbefund
■■ Pathologisch
Aortenklappe
■■ Normalbefund
■■ Pathologisch
Darstellung
4-K-Blick
x
E/A-Welle,
Stenose: ∆Pmean,KÖFPHT
apikal, rpst
subcostal
Tricuspidalklappe
■■ Normalbefund
■■ Pathologisch
4-K-Blick
Pulmonalklappe
■■ Pathologisch
psax (modifiziert)
subcostal
x
Stenose: ∆Pmax/mean, Ratio VTILVOT/VTIAK oder AÖFKontinuität (optional)
Insuff.: PHT des AI-Jets
RV/RA-Grad. (PAPsyst)
Stenose: ∆Pmean, PHT
Prothesen
■■ Aorten-/Mitral-/
Tricuspidalklappe
Bei V. a. klinische Relevanz :
Diastolische Funktion
■■ PWD der MK
■■ Ggf. Gewebedoppler
Vermessung
Stenose: ∆Pmax
∆Pmax/mean
4-K-Blick
Mitralring
E/A-Ratio, Pulmonalvenenfluss
E/E’, E’/A’
7.3 Farbkodierte Doppler-Echokardiographie / GOP 33022
Archivierung
■■ Simultane EKG-Registrierung obligatorisch
■■ Registrierung mit hoher Bildfrequenz (gegebenenfalls Farbbildausschnitt verkleinern)
■■ Speicherung auf Video oder als digitaler Loop
Dokumentation und Durchführung
■■ Mitral-, Aorten- und Trikuspidalinsuffizienz
-> Verwendung von a) und mindestens einer weiteren Messmodalität von b) bis g)
a) Jetgröße: im Verhältnis zur Vorhofgröße oder absolut
■■ Bestimmung: meist qualitativ
■■ Viele Möglichkeiten der Missinterpretation, nur bei guten Jet-Anlotbedingungen, definierter Geräteeinstellung (Nyquist-Limit 50–60 cm/s)
und „normalen“ hämodynamischen Bedingungen semiquantitative Einschätzung möglich
b) Vena contracta (vc): schmalste Jetstelle unmittelbar unterhalb des Klappendurchtritts mit Darstellung der drei Jetkomponenten (PISA, vc,
Downstream Jet, Nyquist-Limit 40–70 cm/s), nicht verwendbar für multiple Jets und irreguläre Öffnungen
■■ Bestimmung: semiquantitativ
■■ Anlotung für AI: möglichst plax, gegebenenfalls 5-K-Blick oder RAO-Äquivalent
MI: 4-K-Blick oder Mittelwert aus 4- und 2-K-Blick
TI: 4-K-Blick
c) PISA-Methode: Verwendung der Cine- und Zoomfunktion, Erniedrigung des Nyquist Limits für MI (15–40cm/s), PISA-Radius-Messung an erster
Alias-Zone (Berechnung der Flussrate), Bestimmung der EROA (Quotient Flussrate: CWmax.insuff) oder des Regurgitationsvolumens (Quotient EROA:
CWTVI.insuff)
■■ Bestimmung: quantitativ
■■ Anlotung für AI: 5-K-Blick für zentrale Jets, plax für exzentrische Jets
MI: 4-K-Blick oder plax
TI: 4-K-Blick oder modifizierte psax
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d) CW-Dopplersignal: Dauer und Intensität des Signals
■■ Bestimmung für MI+TI: qualitativ
AI: qualitativ
e) nur für Aorteninsuffizienz: qualitative Methoden wie
■■ Jetbreite oder Quotient Jetbreite/LVOT-Durchmesser (plax)
■■ Bestimmung der PHT (5-K-Blick)
■■ Diastolische Flussumkehr (prox. Ao asc. oder Ao abdom.)
f) nur für Mitralinsuffizienz: qualitative Methode wie
■■ Emax > 1.5 m/s
■■ Quotient MKTVI : AKTVI
■■ Systol. Rückfluss in die Pulmonalvenen, Jet-Rezirkulation im LA
g) nur für Trikuspidalinsuffizienz: qualitative Methoden wie
■■ Emax > 1.0 m/s
■■ Systol. Lebervenenrückfluss
■■ VCI-Durchmesser und Atemvariabilität
h) für Protheseninsuffizienz: qualitative Methoden wie
■■ Jetgröße
■■ CW-Dopplersignal-Dauer und -Intensität
Schriftliche Befundbeurteilung
der TM-/2-D-Mode- und PW/CW/Farbdoppler-Echokardiographie
■■ Ventrikel
- LV: Größe, Morphologie, Wanddicke, Wandbewegungsstörung, Funktion (gegebenenfalls %EF)
- Gegebenenfalls: diastolische Funktionsstörung Schweregrad 1 bis 3
- RV: falls pathologisch: Größe und Funktion semiquantitativ
■■ Vorhöfe: Größe semiquantitativ
■■ Klappen
- Stenose: semiquantitativ, pathomorphologische Beschreibung
- Insuffizienz: semiquantitativ, pathomorphologische Beschreibung der Ursache
- Prothesen: Ausmaß der trans- oder paraproth. Insuffizienz oder Stenosierung semiquantitativ
■■ Beschreibung und Bewertung weiterer pathologischer Befunde
7.4 Transösophageale Echokardiographie (TEE) / GOP 33023
Der TEE sollte ein transthorakales Farbdoppler-Echokardiogramm (TTE) vorausgegangen sein, das Befundergebnis sollte vorliegen.
Archivierung
■■ Simultane EKG-Registrierung obligatorisch
■■ Speicherung als Video oder digitale Loops, gegebenenfalls zusätzliche Printbilder
2-D-Mode
■■ Gegebenenfalls transgastrale kurze und lange Achse
■■ Rechter Ventrikel mit Trikuspidalklappe
■■ Darstellung der Mitralklappe
- Beide Vorhöfe mit interatrialem Septum und linkem, gegebenenfalls rechtem Vorhofohr
- Linksventrikulärer Ausflusstrakt, Aortenklappe und Aorta ascendens
■■ gegebenenfalls Pulmonalarterienhauptstamm und Bifurkation
■■ Aorta thoracalis descendens und Aortenbogen
■■ Klappenprothesen mit Darstellung der Beweglichkeit
PW-/CW-/Farbdoppler-/(Kontrastmitttel)-TEE
■■ Mitral-/Aortenklappe
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■■
■■
■■
■■
- Insuffizienzjet-Beschreibung, Schweregrad semiquantitativ
- gegebenenfalls Vena-contracta-Messung des Insuffizienz-Jets
Trikuspidalklappe
- Insuffizienz-Beschreibung semiquantitativ
Klappenprothesen
- Trans-/paraprothetische Insuffizienz semiquantitativ
- Mitralklappenprothese: ∆ Pmean
Vorhofseptumdefekt/Offenes Foramen ovale
- Shunt-Darstellung, Messung der Defektgröße
- Gegebenenfalls Kontrastmittel-Applikation, gegebenenfalls mit Valsalva-Manöver
Linkes Vorhofohr
- Gegebenenfalls PW-Doppler mit Bestimmung der maximalen Flussgeschwindigkeit
7.5 Stress-Echokardiographie / GOP 33030, 33031
Archivierung und Durchführung
■■ Simultane EKG-Registrierung obligatorisch, wünschenswert 12-Kanal-EKG
■■ Obligat: Darstellung frequenzsynchronisierter simultaner Belastungsstufen (Quad-Screen)
Dokumentation
■■ Verwendung standardisierter Schnittebenen
- Wenn immer möglich 4 Anlotpositionen (plax, psax, apikaler 2-/4-K-Blick)
- Alternativ: 3 apikale Anlotpositionen (2-/4-K-Blick, apikale lange Achse)
- In Einzelfällen (asthenischer Körperbau): subcostaler 4-K-Blick und kurze Achse
■■ Belastungsstufen:
- Ruhe, 2 Belastungsniveaus unter Einschluss der höchsten Belastung, Erholungsphase
oder
- Ruhe, höchstes Belastungsniveau, „post peak“-Belastungsniveau, Erholungsphase
Auswertung/Befundbeurteilung
Die Beurteilung von Wandbewegungsstörungen erfolgt mittels „eye balling“ semiquantitativ, angelehnt an das 16-Segmente-Modell unter Angabe
von Lokalisation, Ausdehnung und Schweregrad. Neben der Wandbewegung werden die linksventrikuläre Funktion in Ruhe und unter Belastung
sowie das Blutdruck- und Herzfrequenzverhalten beurteilt. Patienten-Symptome, Rhythmusstörungen und EKG-Veränderungen werden beschrieben.
8. Thoraxorgane / GOP 33040
Untersuchungsablauf
Sequentielle, intercostale Schnittuntersuchungen von cranial nach caudal und von dorsal, lateral und ventral – jeweils in In- und Expiration. Analyse
der Zwerchfellbeweglichkeit.
Bilddokumentation
Normalbefund
Beiderseits Darstellung eines basalen Intercostalschnittes mit Darstellung der Zwerchfelle
Pathologischer Befund
Darstellung in allen intercostalen Schnittebenen, die den pathologischen Befund erkennen lassen
Pleuraergussbestimmung, semiquantitative Bestimmung des Volumens
Schriftliche Befundung
Beschreibend oder graphisch anhand eines Schemas
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März 2013
9. Brustdrüse / GOP 33041
Untersuchungsablauf
Durchsicht der gesamten Mamma in Rücken- oder Halbseitenlage, gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten
Bilddokumentation
Die Befunde sollten möglichst im Schallkopf-Fokus mit optimierter Vergrößerung dargestellt werden.
Normalbefund
■■ Ein repräsentativer Schnitt der aussagekräftigsten Region (lateral oberer Quadrant)
Pathologischer Befund
■■ Solitärherd: Darstellung in zwei Ebenen mit mindestens zwei Vermessungen
■■ Multiple Herde: a) Cysten: mindestens ein repräsentativer Herd mit Vermessung in zwei Ebenen
b) solide Befunde: Darstellung mindestens eines repräsentativen Herdes wie bei Solitärherd
c) alteriertes Areal (z. B. Mastopathie): eine repräsentative Ebene
Schriftliche Befundung
Mittels Freitext oder standardisiertem Befundschema
Normalbefund
Beschreibung der Gewebequalität (Verhältnis Fett-/Drüsen-/Bindegewebe), Angabe der sonodiagnostischen Wertigkeit
Pathologischer Befund
Die Lokalisationsbeschreibung sollte bei Herdbefunden grundsätzlich als „Uhrzeitangabe“ im Sinne eines 360° Koordinatensystems vorgenommen
und gleichzeitig der Abstand von der Mamille (Zentrum) angegeben werden, zum Beispiel Herdbefund bei 6 Uhr, 3 cm von der Mamille entfernt.
Der Herdbefund sollte in seiner Eigenschaft beschrieben sein.
Diagnose mit ACR und BI-RADS
10. Abdomen und Retroperitoneum (Erwachsene UND Kinder) / GOP 33042
10.1 Leber
Bilddokumentation
Normalbefund
Ein repräsentativer Schnitt mit Darstellung der organspezifischen Echostruktur und -kontur
Pathologischer Befund
■■ Darstellung abnormer Echogenität/Homogenität mit einem repräsentativem Bild
■■ Herdbefunde:
- Solitärer Herd in zwei Ebenen mit Vermessung
- Multiple Herde: Darstellung mindestens eines repräsentativen Herdes mit Vermessung
- Pathologische Kontur- bzw. Gefäßveränderungen in einer Ebene
Schriftliche Befundung
Beschreibung von Echogenität, Kontur, Herdbefunden, Gallenwegen und Gefäßsystem
10.2 Gallenblase
Bilddokumentation
Normalbefund
Ein Bild in einer Schnittebene mit Darstellung der Wandstruktur
März 2013
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Pathologischer Befund
■■ Darstellung pathologischer Binnenstrukturen
■■ Vermessung pathologischer Größenabweichungen der Gallenblase
■■ Vermessung und Darstellung pathologischer Wandstrukturen- und verdickungen
■■ Darstellung eines pathologisch erweiterten Ductus choledochus mit Vermessung
Schriftliche Befundung
Beschreibung von Größe, Wandbeschaffenheit, Binnenstrukturen
10.3 Pankreas
Bilddokumentation
Normalbefund
Ein Bild im maximalen Längsdurchmesser
Pathologischer Befund
Bilddokumentation in zwei Ebenen
Schriftliche Befundung
Angabe der darstellbaren Organteile mit Beschreibung von Größe, Kontur, Echogenität/Homogenität und Gangmorphologie (falls darstellbar)
10.4 Milz
Bilddokumentation
Normalbefund
Ein Bild im maximalen Längsdurchmesser
Pathologischer Befund
■■ Vermessung von Längs- und Querdurchmesser
■■ Herde, falls vorhanden, in zwei Ebenen
Schriftliche Befundung
Organgröße und -konturen, Echogenität/Homogenität
10.5 Große Bauchgefäße
Bilddokumentation
Normalbefund
Längsschnitt der Aorta oder Vena cava in einem Bild
Pathologischer Befund
■■ Aorta oder Vena cava: Dokumentation möglichst in zwei Ebenen mit Vermessung
■■ Retroperitoneale Raumforderungen: Darstellung und Vermessung in zwei Ebenen
Schriftliche Befundung
Weite und Kontur (Wandverhältnisse) der Aorta oder Vena cava, Angabe des Maximaldurchmessers und der Längsausdehnung einer Ektasie bzw.
eines Aneurysmas Größenangaben zu retroperitonealen Raumforderungen
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März 2013
10.6 Magen-Darm-Trakt
10.6.1 Erwachsene
Bilddokumentation
Normalbefund
Nicht erforderlich
Pathologischer Befund
Darstellung von pathologischen Wandstrukturen und -verdickungen, erweiterten Darmschlingen, pathologischer Peristaltik, freier Flüssigkeit in mindestens einer Ebene
Schriftliche Befundung
Beschreibung der pathologischen Befunde
10.6.2 Kinder
Normalbefund
■■ Darstellung des Pylorus in einer Ebene
Pylorusstenose: Darstellung mindestens im Querschnitt, wenn möglich auch im Längsschnitt mit Angabe der Muskeldicke und des größten
Querdurchmessers
■■ Invagination: Darstellung in zwei Ebenen, möglichst des Zielscheibenphänomens im Querschnitt sowie des Pseudo-Kidney-Signs im Längsschnitt
11. Urogenitaltrakt (Erwachsene UND Kinder) / GOP 33043
11.1 Urogenitalorgane (ohne weibliche Genitalorgane)
11.1.1 Niere
Bilddokumentation
Normalbefund
Darstellung im maximalen Längsdurchmesser
Pathologischer Befund
Pathologischer Befund in zwei Ebenen
Schriftliche Befundung
Lage, Form, Größe, Kontur
11.1.2 Harnleiter
Bilddokumentation
Normalbefund
Keine Dokumentation erforderlich
Pathologischer Befund
Eine charakteristische Ebene
Schriftliche Befundung
Bei Normalbefund nicht erforderlich. Gegebenenfalls Angabe zum Stauungsgrad
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11.1.3 Harnblase
Bilddokumentation
Normalbefund
Ein Bild in einer charakteristischen Bildebene mit möglichst hohem Füllungsgrad (keine Dokumentation der leeren Harnblase)
Pathologischer Befund
Pathologischer Befund in zwei Ebenen
Schriftliche Befundung
Angaben zu Füllungsgrad, Beschreibung von intraluminalen Binnenechos, Herdbefunden bezüglich Größe, Kontur und Echogenität sowie der Wanddicke (in Relation zum Füllungsgrad)
11.1.4 Prostata
Bilddokumentation
Normalbefund
Darstellung mindestens einer Ebene, Volumetrie nur bei entsprechender Fragestellung
Pathologischer Befund
Darstellung in zwei Ebenen, in jedem Fall mit Vermessung/Volumetrie
Schriftliche Befundung
Angaben zur Binnenechos, Homogenität, Verkalkungen und Organkontur
11.1.5 Transrektale Untersuchung
Bilddokumentation
Normalbefund
Eine Ebene (Transversalebene); Dokumentation der Samenblasen nur bei pathologischem Befund, Volumetrie nur bei entsprechender Indikation
Pathologischer Befund
Darstellung in mindestens einer Ebene
Schriftliche Befundung
Normalbefund
Angaben zu Homogenität, Echogenität, Kontur, Samenblasen sowie gegebenenfalls Volumetrie
Pathologischer Befund
Angaben zu Konkrementen, Herdbefunden und Volumen
11.1.6 Hoden/Nebenhoden
Bilddokumentation
Normalbefund
Hoden in einer Ebene (charakteristischer Schnitt im maximalen Längsdurchmesser)
Pathologischer Befund
Hoden in zwei Ebenen mit Vermessung; Nebenhoden in mindestens einer Ebene
Schriftliche Befundung
Normalbefund
Angaben zu Homogenität, Organkontur
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Pathologischer Befund
Angaben zu Echogenität/Homogenität, Verkalkungen und Organkontur
11.2 Weibliche Genitalorgane / GOP 33044
Bilddokumentation
Normalbefund
■■ Uterus
Längsschnitt mit Cavum uteri (Endometrium)
und/oder
■■ Ovarien gegebenenfalls Adnexregion mit Seitendokumentation
- Eine repräsentative Schnittebene
- Mindestens ein Bild, gegebenenfalls Piktogramm
Pathologischer Befund
■■ Uterus
Bei pathologischem Organ repräsentative Bilddokumentation, gegebenenfalls in zwei Ebenen einschließlich Dokumentation der Metrik
■■ Ovar
- Herdbefunde in zwei Ebenen (mit Vermessung)
Schriftliche Befundung
■■ Mittels Freitext oder standardisiertem Befundschema
■■ Beschreibung von Auffälligkeiten
12. Mutterschaftsvorsorge
12.1 Überwachung während der Schwangerschaft / GOP 01770
Untersuchungsablauf
Erstes Screening:
■■ Embryo im Längsschnitt mit Messung der SSL oder BIP
■■ Mehrlinge: Getrennte Darstellung der Embryonen, Chorion/Amnionverhältnisse
Zweites und drittes Screening:
■■ Messung von BIP, FO, gegebenenfalls Umfang, Abdomen quer oder AP, gegebenenfalls Umfang, Femur
■■ Bei Mehrlingen getrennte Darstellung
■■ Gegebenenfalls pathologische Veränderung
Bild- und Schrift-Dokumentation
Normalbefund
Siehe Mutterschafts-Richtlinien (Anlage 1a) bzw. standardisiertes Schema im Mutterpass, Gestationsalter angeben, bei Mehrlingen Chorionizität
Pathologische Befunde
Freie Befundung
12.2 Weiterführende differential-diagnostische sonographische Abklärung / GOP 01772
Bilddokumentation
Die Bild- und Schriftdokumentation muss diagnose- bzw. indikationsbezogen erfolgen. Insbesondere sind bei folgenden Fragestellungen bildlich und
schriftlich zu dokumentieren:
Cervix-Insuffizienz
■■ Darstellung der Cervix transvaginal im Längsschnitt mit Vermessung des Abstandes innerer/äußerer Muttermund – mögliche Trichterbildung
am inneren Muttermund
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Gestörte intrauterine Frühschwangerschaft
■■ Komplette Darstellung der Fruchthöhle
Adnextumor/Myome
■■ siehe pathologischer Befund weibliche Genitalorgane (GOP 33044)
■■ Zustand nach invasiver Pränatal-Diagnostik repräsentatives Bild
Schriftliche Befundung:
s. Anlage I (Allgemeine Bestimmungen)
12.3 Weiterführende differential-diagnostische sonographische Abklärung / GOP 01773
Bilddokumentation
■■ Plazenta
■■ Biometrie (mindestens BIP, FRO, KU, ATD gegebenenfalls Umfang, Femur oder Humerus)
■■ Intracerebrale Strukturen (Darstellung von Cerebellum und Angabe des Durchmessers)
■■ Wenn möglich Gesichtsprofil mit ergänzendem Frontalschnitt zum Ausschluss einer Spaltbildung
■■ Repräsentativer WS-Ausschnitt im thoraco-lumbo-sacralen Bereich, eventuell Hände bzw. Füße
■■ Herz im Vier-Kammer-Blick
■■ Diaphragma
■■ Nabelschnurinsertion in der Bauchwand
■■ Magen, Nieren, Blase
Schriftliche Befundung
Aus der schriftlichen Befundung muss der bildhaft dargestellte Untersuchungsablauf nachvollziehbar sein:
■■ Es sollte auch auf die Fruchtwassermenge, die Lage des Kindes und das Bewegungsmuster während des Untersuchungsablaufs eingegangen
werden.
12.4 Fetale Echokardiographie / GOP 01774
Bilddokumentation
■■ B-Bild und gegebenenfalls farbdopplersonographische Darstellung von Form, Größe und Lage des fetalen Herzens im Thorax
■■ Vier-Kammer-Blick
■■ Drei-Gefäß-Blick
■■ Rechte und linke Ausflussbahn
■■ Aortenbogen
Gegebenenfalls Messungen soweit für die Diagnosefindung erforderlich
Schriftliche Befundung
Angabe zum Entwicklungszustand des Fetus und gegebenenfalls zu Organfehlbildungen
13. Bewegungsorgane (ohne Säuglingshüften) / GOP 33050
13. 1 Schulter / 13.2 Kniegelenk / 13.3 Oberes Sprunggelenk / 13.4 Ellbogengelenk / 13.5 Handgelenk / 13.6 Hüftgelenk / 13.7 Weichteile / 13.7.1 Sehnen / 13.7.2 Muskeln / 13.7.3 Weichteiltumor(e)
Bilddokumentation
Normalbefund
Ein abhängig von der Fragestellung nachvollziehbarer Befund in zwei entsprechenden Schnittebenen gegebenenfalls im Vergleich mit der Gegenseite
Pathologischer Befund
Pathologische Befunde in zwei Schnittebenen
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März 2013
Schriftliche Befundung
Indikationsspezifische Beschreibung der abgebildeten Strukturen
14. Säuglingshüfte (gemäSS Anlage V der US-Vereinbarung) / GOP 01722 innerhalb Screening / GOP
33051 auSSerhalb Screening
Bilddokumentation
1. Die Identifikation der Patienten muss eindeutig sein (Name, Geburtsdatum, Untersuchungsdatum).
2. Die Ultraschallbilder müssen vom untersuchenden Arzt unterschrieben sein oder es muss der Name des untersuchenden Arztes eindeutig aus der
Bilddokumentation hervorgehen.
3. Es sind zwei Ultraschallbilder von jeder Hüfte vorzulegen.
4. Die Seitenbezeichnungen müssen auf jedem Ultraschallbild vorhanden sein.
5. Die Messlinien müssen auf einem der beiden Ultraschallbilder eingezeichnet sein.
6. Erfolgt das Einzeichnen der Messlinien auf einem Papierbildausdruck, so muss das Abbildungsverhältnis mindestens 1,7 : 1 betragen.
7. Alternativ zu einem Papierbildausdruck können Bilddokumente auch digital eingereicht werden.
8. Folgende Bildmerkmale (anatomische Strukturen) müssen dargestellt und eindeutig erkennbar sein:
■■ Knorpel-Knochen-Grenze
■■ Hüftkopf
■■ Umschlagfalte der Gelenkkapsel
■■ Gelenkkapsel
■■ Labrum acetabulare
■■ Knorpeliges Pfannendach
■■ Os ilium einschließlich Unterrand
■■ Knöcherner Erker (Umschlagpunkt)
9. Die Ultraschallbilder müssen kippfehlerfrei in der Standardschnittebene nach Graf (Unterrand des Os ilium, mittlerer Pfannendachbereich, Labrum
acetabulare) angefertigt sein.
10. Die Winkelbefunde (Alpha- und Beta-Winkel) sowie die Typisierung nach Graf sind auf der Grundlage der Auswertung eines Bildes pro Gelenkseite
zu ermitteln.
11. Bei dezentrierten Gelenken kann von der Standardschnittebene nach Graf abgewichen werden.
Schriftliche Befundung
1. Die schriftliche Dokumentation der sonographischen Früherkennungs-Untersuchung der Säuglingshüfte hat gemäß Anlage 5 zu Abschnitt B Nr. 3
der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6.
Lebensjahres („Kinder-Richtlinien“) zu erfolgen. Die schriftliche Dokumentation der sonographischen Untersuchung der Säuglingshüfte muss neben
anamnestischen Angaben – für jede Hüfte getrennt – klinische Angaben wie Stabilität des Hüftgelenks und Abspreizhemmung sowie den Hüfttyp
nach Graf einschließlich Alpha- und Beta-Winkel enthalten.
2. Weiterhin sind die diagnostischen und gegebenenfalls die therapeutischen Konsequenzen zu dokumentieren:
■■ Keine Therapie
■■ Kontrolluntersuchung
■■ Nachreifungstherapie
■■ Retentionstherapie
■■ Repositionstherapie
■■ Andere Empfehlungen
Es ist anzugeben, ob für die empfohlenen diagnostischen und/oder therapeutischen Konsequenzen eine Überweisung erfolgte.
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15. GefäSSdiagnostik
Bei der Bilddokumentation für ultraschalldiagnostische Untersuchungen der Gefäße ist cranial am linken Bildrand, caudal am rechten Bildrand darzustellen. Um die dargestellten Gefäßabschnitte identifizieren zu können, müssen diese eindeutig beschriftet werden. Bei paarigen Gefäßen ist zudem
eine Seitenangabe erforderlich. Die Duplexsonographie beinhaltet die Darstellung im B-Bild und die Darstellung des Dopplerspektrums. Zur ausreichenden Beurteilbarkeit muss der interessierende Gefäßabschnitt im B-Bild in ausreichender Größe dokumentiert sein. Bei farbcodierter Untersuchung sollten arterielle Flüsse in der Regel rot, venöse Flüsse blau codiert werden.
15. 1 CW-Doppler
15.1.1 CW-Dopplersonographie der extrakraniellen Hirngefäße / GOP 33060
Untersuchungsablauf
Beiderseits sind nacheinander und kontinuierlich zu untersuchen:
■■ Aa. carotides communes
■■ Aa. carotides internae
■■ Aa. carotides externae
Punktuell sind seitenvergleichend zu untersuchen:
■■ Aa. vertebrales (V3)
■■ Aa. supraorbitales oder -trochleares, mit Kompressionstest der Externaäste
■■ Aa. subclaviae
Bilddokumentation
Normalbefund
Einzeldokumentation von:
■■
■■
■■
■■
■■
■■
Aa. carotides communes
Aa. carotides internae
Aa. carotides externae (mit Oszillationseffekt)
Aa. vertebrales (zumindest V3)
Aa. supraorbitales oder -trochleares
Aa. subclaviae
Pathologischer Befund
Zusätzliche Einzeldokumentation der Dopplerströmungskurve aus dem Stenosemaximum sowie soweit möglich den prä- und poststenotischen Strömungsprofilen, bei Anwendung der Frequenzanalyse Einzeldokumentation der Maximalfrequenz im Stenose-Jet.
Schriftliche Befundung
Beschreibend oder anhand eines Gefäßschemas, Stenosedefinition mittels direkter und indirekter Dopplerkriterien
15.1.2 CW-Dopplersonographie der extremitätenversorgenden Gefäße
15.1.2.1 CW-Dopplersonographie der Beinarterien oder Armarterien / GOP 33061
Untersuchungsablauf
Nacheinander sollen punktuell untersucht werden:
an den Beinen
■■ A. femoralis communis
■■ A. poplitea
■■ A. dorsalis pedis oder A. tibialis posterior
an den Armen
■■ A. brachialis
■■ A. radialis
■■ A. ulnaris
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März 2013
Bilddokumentation
Normalbefund und pathologischer Befund
Einzeldokumentation der obigen Arterien mit mindestens 10 mm Papiervorschub
Schriftliche Befundung
In Zusammenschau mit der Anamnese und dem klinischen Untersuchungsbefund, beschreibend oder anhand eines Gefäßschemas
5.1.2.2 CW-Dopplersonographie der Beinvenen oder Armvenen / GOP 33061
Untersuchungsablauf
Nacheinander sollen mit Valsalvatest und/oder Kompressions-Dekompressions-Manöver punktuell untersucht werden:
an den Beinen
■■ V. femoralis communis
■■ V. poplitea
■■ V. saphena magna
■■ gegebenenfalls V. saphena parva
an den Armen
■■ V. subclavia
Bilddokumentation
Normalbefund und pathologischer Befund
Einzeldokumentation der obigen Venen mit mindestens 10 mm Papiervorschub
Schriftliche Befundung
In Zusammenschau mit der Anamnese und dem klinischen Untersuchungsbefund, beschreibend oder anhand eines Gefäßschemas
Gegebenenfalls Beschreibung des spontanen und des provozierten Strömungsverhaltens
15.2 PW-Dopplersonographie
15.2.1 PW-Dopplersonographie der intrakraniellen Gefäße / GOP 33063
Untersuchungsablauf
Transtemporal beidseits sind nacheinander und kontinuierlich in ihrem Verlauf mindestens zu untersuchen:
■■ Aa. cerebri mediae
■■ Aa. cerebri anteriores
■■ Aa. cerebri posteriores
Und transnuchal ist mindestens darzustellen:
■■ A. basilaris
Eventuell ergänzend:
■■ Aa. carotides internae im Endabschnitt
■■ Aa. vertebrales (V4)
Transorbital
■■ Carotissyphon beidseitig
■■ Aa. ophtalmicae
Bilddokumentation
Normalbefund
Mindestens ein Dopplerspektrum pro Gefäß
Pathologischer Befund
Zusätzliche Einzeldokumentation der Dopplerspektren im Stenose-Jet, sowie prä- und poststenotisch
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Schriftliche Befundung
Beschreibend oder anhand eines Gefäßschemas
Bei pathologischen Befunden sind intrastenotische, systolische Maximalfrequenz oder -geschwindigkeit, Kollateralflüsse, Spektrumanomalien zu
berücksichtigen.
15.3 Duplex-Verfahren (einschl. Farbcodierung)
Farbcodierung
Dokumentation der Blutströmung im Farbmodus. Falls eine schwarz-weiß-Videoprintdokumentation genutzt wird, muss aus der Dokumentation
erkennbar sein, dass der Farbmodus gewählt wurde.
15.3.1 Duplexsonographie der extrakraniellen Hirnarterien / GOP 33070, GOP 33075
Untersuchungsablauf
Nacheinander sind in zwei Ebenen unter gleichzeitiger Ermittlung des winkelkorrigierten Geschwindigkeitsprofils kontinuierlich zu untersuchen:
■■ Aa. carotides communes
■■ Aa. carotides internae
■■ Aa. carotides externae
■■ Aa. vertebrales (V2) – nur im Längsschnitt
■■ Bei V. a. Subclavia-Stenose: Aa. subclaviae (fakultativ mit Stiftsonde)
Bilddokumentation
Normalbefund
Einzeldokumentation im Längsschnitt der Aa. carotides communes, internae und externae (mit Oszillationseffekt) sowie der Aa. vertebrales (zumindest in V2) und gegebenenfalls Aa. subclaviae mit winkelkorrigierten Geschwindigkeitsprofilen
Stenose
Darstellung des intra-, prä- und poststenotischen Flussprofils (winkelkorrigiertes Geschwindigkeitsprofil im Längsschnitt)
Verschluss
Zusätzliche Dokumentation einer zweiten Ebene
Schriftliche Befundung
Beschreibend oder anhand eines Gefäßschemas
Stenosegraduierung auf der Basis der mittels Doppleruntersuchung festgestellten systolischen und enddiastolischen Maximalgeschwindigkeiten
unter zusätzlicher Berücksichtigung indirekter Dopplerkriterien
15.3.2 Duplexsonographie der intrakraniellen Hirnarterien / GOP 33071, GOP 33075
Untersuchungsablauf
Transtemporal sind beiderseits und nacheinander zu untersuchen:
■■ Aa. cerebri mediae
■■ Aa. cerebri anteriores
■■ Aa. cerebri posteriores
■■ Aa. carotides internae im Endabschnitt
■■ Bei einseitig schlechtem Schallfenster sind beide Hirnhälften von der besser zu schallenden Seite zu untersuchen.
Transnuchal sind zu untersuchen:
■■ Aa. vertebrales
■■ A. basilaris
Bilddokumentation
Normalbefund
Einzeldokumentation mit Spektren folgender Gefäße:
■■ Aa. cerebri mediae
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■■
■■
■■
■■
■■
Aa. cerebri anteriores
Aa. cerebri posteriores
Aa. carotides internae im Endabschnitt
Transnuchale Untersuchung: Aa. vertebrales
Transnuchale Untersuchung: A. basilaris
Pathologischer Befund
Zusätzliche Einzeldokumentation der Dopplerspektren im Stenose-Jet sowie prä- und poststenotisch sowie von Kollateralen
Schriftliche Befundung
Beschreibend oder anhand eines Gefäßschemas
Pathologischer Befund
Stenosedefinition über intra-, prä- und poststenotische Geschwindigkeiten, Spektrumanomalien, Kollateralen
15.3.3 Duplexsonographie extremitätenversorgende Gefäße
15.3.3.1 Duplexsonographie der Beinarterien / GOP 33072, GOP 33075
Untersuchungsablauf
Nacheinander sind im Längsschnitt unter gleichzeitiger Ermittlung des winkelkorrigierten Geschwindigkeitsprofils und im Querschnitt zu untersuchen:
■■ A. femoralis communis
■■ A. femoralis superficialis und profunda
■■ A. poplitea in Höhe der Kniekehle
In Abhängigkeit von der Fragestellung A. iliaca und Unterschenkelarterien
Bilddokumentation
Normalbefund
Einzeldokumentation der A. femoralis communis und der A. fem. superficialis sowie der A. poplitea mit winkelkorrigierten Geschwindigkeitsprofilen
im Längsschnitt
Stenose/Verschluss
Dokumentation des Stenosesignals und des poststenotischen Signals mit winkelkorrigierten Geschwindigkeitsprofilen im Längsschnitt
Aneurysma
Dokumentation in zwei Ebenen einschließlich Vermessung
Schriftliche Befundung
In Zusammenschau mit der Anamnese und dem klinischen Untersuchungsbefund, beschreibend oder anhand eines Gefäßschemas
15.3.3.2 Duplexsonographie der Armarterien / GOP 33072, GOP 33075
Untersuchungsablauf
Nacheinander sind im Längsschnitt unter gleichzeitiger Ermittlung des winkelkorrigierten Geschwindigkeitsprofils zu untersuchen:
■■ A. subclavia infraclavicular
■■ Distale A. brachialis
In Abhängigkeit der Fragestellung auch Untersuchung der Unterarmarterien
Bilddokumentation
Normalbefund
Einzeldokumentation von A. subclavia und distaler A. brachialis im Längsschnitt mit winkelkorrigierten Geschwindigkeitsprofilen
Stenose/Verschluss
Dokumentation des Stenosesignals und des poststenotischen Signals mit winkelkorrigierten Geschwindigkeitsprofilen im Längsschnitt
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Aneurysma
Dokumentation in zwei Ebenen einschließlich Vermessung
Hämodialyseshunt
Dokumentation des Shuntflusses, gegebenenfalls Dokumentation eines Stenosesignals
Schriftliche Befundung
In Zusammenschau mit der Anamnese und dem klinischen Untersuchungsbefund, beschreibend oder anhand eines Gefäßschemas
15.3.3.3 Duplexsonographie der Beinvenen / GOP 33072, GOP 33075
Der Untersuchungsablauf und die Dokumentationsart sind für die beiden Indikationen „tiefe Beinvenenthrombose“ bzw. „primäre oder sekundäre
Klappeninsuffizienz“ (Varizendiagnostik!) unterschiedlich.
„Tiefe Beinvenenthrombose“
(Farbcodierte Duplexsonographie inkl. Kompressionstest):
Untersuchungsablauf
Kontinuierliches „Abfahren“ im Querschnitt von der V. femoralis communis aus über den gesamten Oberschenkel bis zur distalen V. poplitea sowie der
Unterschenkelvenen*, dabei gleichzeitige Überprüfung der Kompressibilität der einzelnen Venenabschnitte, sowie gegebenenfalls mit Zuhilfenahme
der Farb- und/oder Dopplersonographie.
Bilddokumentation
Normalbefund
V. femoralis communis mit PW-Doppler und atemmoduliertem Dopplersignal, V. poplitea und die tiefen Unterschenkelvenen* im Querschnitt ohne
und mit Kompression, Dokumentation der Blutströmung mittels Farb- oder Dopplersignal.
Pathologischer Befund
Partielle oder komplette Inkompressibilität dokumentieren. Bei Befund aszendierender Thrombophlebitis Darstellung der betroffenen Crosse von V.
saphena magna oder parva. Exemplarische Darstellung der Unterschenkelvenen in Quer- oder Längsschnitt. Dokumentation der Blutströmung mittels Farb- oder Dopplersignal.
*Auf die Untersuchung der Unterschenkelvenen kann verzichtet werden, wenn innerhalb von sieben Tagen eine duplexsonographische Kontrolluntersuchung erfolgt.
Schriftliche Befundung
In Zusammenschau mit der Anamnese und dem klinischen Untersuchungsbefund, beschreibend oder anhand eines Gefäßschemas. Kompressibilität,
Spontanfluss und gegebenenfalls Flussaussparung charakterisieren.
„Primäre und sekundäre Klappeninsuffizienz“
(Varizendiagnostik):
Untersuchungsablauf
Im Längs- und/oder Querschnitt unter gleichzeitiger Registrierung des Dopplersignals sind zu untersuchen:
■■ V. femoralis communis, V. saphena magna, V. poplitea und V. saphena parva, gegebenenfalls Untersuchung der Vv. perforantes
Bilddokumentation
Normalbefund
Während oder nach der Provokation durch Valsalva oder Muskelkompressionsmanöver Dokumentation im Längs- und/oder Querschnitt plus zugehörigem Dopplersignal der V. femoralis communis oder V. femoralis superf., V. saphena magna im Crossenbereich und V. poplitea, gegebenenfalls unter
Ergänzung des Farbsignales.
Pathologischer Befund
Dokumentation des Gefäßes (außer Vv. perforantes) im B-Bild und des Refluxsignals mittels Dopplersignal, gegebenenfalls unter Ergänzung des
Farbsignales
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Schriftliche Befundung
In Zusammenschau mit der Anamnese und dem klinischen Untersuchungsbefund, beschreibend oder graphisch anhand eines Gefäßschemas
15.3.4 Duplexsonographie der abdominellen und retroperitonealen Gefäße sowie Mediastinum
15.3.4.1 Duplexsonographie der Arterien des Körperstamms / GOP 33073, GOP 33075
Infradiaphragmale Untersuchung
Untersuchungsablauf
Nacheinander sind im Längsschnitt unter gleichzeitiger Ermittlung des winkelkorrigierten Geschwindigkeitsprofils und im Querschnitt zu untersuchen:
■■ Aorta abdominalis
■■ bei gegebener Indikation: Aa. iliacae communes und externae beiderseits
■■ bei gegebener Indikation: Aa. renales beiderseits
■■ bei gegebener Indikation: A. mesenterica superior
■■ bei gegebener Indikation: Truncus coeliacus
Bilddokumentation
Normalbefund
Einzeldokumentation im Längsschnitt mit winkelkorrigierten Geschwindigkeitsprofilen der Aorta und bei gegebener Indikation der Aa. iliacae communes oder externae beiderseits gegebenenfalls der Abgangsbereiche der Aa. renales, der A. mesenterica superior bzw. des Truncus coeliacus
Stenose
Dokumentation des Stenosesignals und des poststenotischen Signals im Längsschnitt mit winkelkorrigierten Geschwindigkeitsprofilen
Verschluss
Zusätzliche Dokumentation einer zweiten Ebene
Stenose A. renalis
Im Längsschnitt Dokumentation der Aorta abdominalis und der A. renalis im Abgangsbereich mit Darstellung der winkelkorrigierten Geschwindigkeitsprofile, Bestimmung der systolischen Maximalgeschwindigkeiten in Aorta und Aa. renales, gegebenenfalls zusätzlich Darstellung des intrarenalen Strömungssignals inkl. Ermittlung des Resistance Index (RI) im Seitenvergleich
Aneurysma
Dokumentation in zwei Ebenen einschließlich Vermessung im Querschnitt, gegebenenfalls auch im Längsschnitt
Transplantatniere
Darstellung der Nierenperfusion im Farbdoppler, Darstellung des intrarenalen Strömungssignals inkl. Ermittlung des Resistance Index (RI), Dokumentation des winkelkorrigierten Geschwindigkeitsprofils der A. renalis
Schriftliche Befundung
In Zusammenschau mit der Anamnese und dem klinischen Untersuchungsbefund, beschreibend oder graphisch anhand eines Gefäßschemas
Supradiaphragmale Untersuchung
Untersuchungsablauf
Von suprasternal aus sind unter gleichzeitiger Ermittlung des winkelkorrigierten Geschwindigkeitsprofils zu untersuchen:
■■ Aortenbogen
gegebenenfalls abgangsnahe Abschnitte der supraaortalen Äste
Bilddokumentation
Normalbefund
Einzeldokumentation des Aortenbogens mit winkelkorrigiertem Geschwindigkeitsprofil
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Stenose/ Verschluss
Zusätzliche Dokumentation von Abgangsstenosen einschließlich winkelkorrigierten Geschwindigkeitsprofilen
Aneurysma
Dokumentation möglichst in zwei Ebenen einschließlich Vermessung
Schriftliche Befundung
In Zusammenschau mit der Anamnese und dem klinischen Untersuchungsbefund, beschreibend oder graphisch anhand eines Gefäßschemas
15.3.4.2 Duplexsonographie der Venen des Körperstamms / GOP 33073, GOP 33075
Untersuchungsablauf
Kontinuierliches Abfahren von der V. cava inferior bis zu den Vv. iliacae externae beiderseits. Wenn möglich, Prüfung der Kompressibilität der einzelnen Venenabschnitte. Zur Differenzierung zwischen komplettem und inkomplettem Verschluss Farb- und/oder Dopplersignal einsetzen. Überprüfung
der respiratorischen Lumenschwankungen der V. cava inferior.
Bei gegebener Indikation Untersuchung der Pfortader und V. lienalis mit Bestimmung der Strömungsrichtung. Bei farbcodierter Untersuchung Einstellung einer möglichst hohen Flusssensitivität.
Bilddokumentation
Normalbefund
V. cava inferior und Vv. iliacae beiderseits mit Dopplersignal gegebenenfalls unter Ergänzung des Farbsignales, gegebenenfalls Kompressibilität im
Querschnitt dokumentieren oder bei gegebener Indikation analoge Darstellung der Pfortader oder V. lienalis einschließlich der Blutströmungsrichtung
Pathologischer Befund
Gegebenenfalls Dokumentation der fehlenden respiratorischen Lumenänderung der V. cava inferior, dopplersonographisch mit Dopplersignal gegebenenfalls unter Ergänzung des Farbsignales, gegebenenfalls Dokumentation der Pfortader und der V. lienalis, für die Pfortader dopplersonographische Darstellung inkl. des pathologischen Flusses (pulsatil, fehlend oder retrograd), bei farbcodierter Untersuchung Dokumentation der Flussaussparung im Längsschnitt und im Querschnitt
Schriftliche Befundung
In Zusammenschau mit der Anamnese und dem klinischen Untersuchungsbefund, beschreibend oder graphisch anhand eines Gefäßschemas
15.3.4.3 Duplexsonographie des weiblichen Genitalsystems / GOP 33074
Bilddokumentation
Uterus
Bildliche Darstellung
Darstellung einer Arteria uterina und Messung mittels Spektraldoppler, gegebenenfalls unter Einsatz des Farbdopplers. Beurteilung der erhaltenen
Flusskurve/n (mindestens 3 Hüllkurven) durch geeigneten Index (A/B, Ri, Pi), je nach Fragestellung und Befund diesbezüglich andere Gefäßdarstellung
i. R. der Tumordiagnostik oder uterinen Funktionsdiagnostik
Ovar, Tube, Tumor
Bildliche Darstellung
Bei entsprechender Fragestellung Darstellung eines ovariellen Gefäßes rechts und/oder links und Messung mittels Spektraldoppler gegebenenfalls
unter Einsatz des Farbdopplers, Beurteilung der erhaltenen Flusskurven wie bei Uterus, je nach Fragestellung und Befund diesbezüglich andere Gefäßdarstellung im Rahmen der Tumordiagnostik oder der ovariellen Funktionsdiagnostik
Mamma
Bildliche Darstellung
Darstellung des/der Mammatumors/-tumoren im B-Bild mit Pixeldarstellung und Messung mittels Spektraldoppler gegebenenfalls unter Einsatz des
Farbdopplers
Schriftliche Befundung
s. Anlage I (Allgemeine Bestimmungen)
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März 2013
15.3.4.4 Duplexsonographie des feto-maternalen Gefäßsystems / GOP 01775
Indikationen
1. Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung
2. Begründeter Verdacht auf Fehlbildung, fetale Erkrankung
3. Abklärung bei Verdacht auf Herzfehler/Herzerkrankung
4. Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenz
5. Mehrlingsschwangerschaften mit diskordantem Wachstum
6. Zustand nach Mangelgeburt, intrauterinem Fruchttod
7. Schwangerschaftsinduzierte Hypertonie/Praeklampsie/Eklampsie
8. Zustand nach Praeklampsie, Eklampsie
9. Präexistente gefäßrelevante maternale Erkrankungen wie Hypertonie, Diabetes, Autoimmunerkrankungen (LE), Gerinnungsstörungen
Untersuchungsablauf
Es werden im Normalfall die ascendierenden Äste der Aa. uterinae beidseits oder die Aa. arcuatae und eine A. umbilicalis oder ihr paravesicaler Gefäßanteil untersucht. Bei Pathologie in einer Umbilicalarterie ist unbedingt zusätzlich die andere zu untersuchen.
Bei pathologischem Flussmuster in einem der zu untersuchenden Gefäße, insbesondere der Aa. umbilicalis, sollen weitere intrafetale Gefäße untersucht werden; insbesondere die schallkopfnahe A. cerebri media oder infrarenale Aorta (hier Insonationswinkel < 60° unbedingt beachten).
Bilddokumentation
Im Foto festzuhalten sind neben der Identifikation die gemessenen Gefäße und Strömungskurven nebst Hüllkurven sowie die gemessenen Parameter.
Die Auswertung der Flusskurven sollte im Falle der A. umbilicalis, der A. cerebri media, der A. carotis communis und der Aa. uterinae durch eine winkelunabhängige Indexbeurteilung erfolgen. Wahlweise AB-Quotient, Resistenz-Index oder Pulsatilitäts-Index. Bei der fetalen Aorta kann die Auswertung durch einen dieser Indizes oder durch die Messung der mittleren Flussgeschwindigkeit über einem Herzzyklus erfolgen.
Schriftliche Befundung
Die Wertung der Befunde kann sowohl visuell durch Beurteilung der Strömungs- und Hüllkurven als auch qualitativ und quantitativ durch Messung
der Blutströmung erfolgen. Pathologische Veränderungen des Frequenzspektrums sind zu beschreiben und entsprechend klinisch zu interpretieren
und gegebenenfalls durch Empfehlung weiterer Maßnahmen zu ergänzen.
15.4 B-Mode
15.4.1 Sonographie der Arm- oder Beinvenen mittels B-Mode als gleitende Beschallung / GOP 33076
Indikation:
„Tiefe Beinvenenthrombose“ (Kompressionssonographie)
Untersuchungsablauf
Kontinuierliches Abfahren im Querschnitt von der V. femoralis communis aus über den gesamten Oberschenkel bis zur V. poplitea sowie der Unterschenkelvenen einschl. der Muskelvenen, dabei gleichzeitige Überprüfung der Kompressibilität der einzelnen Venenabschnitte
Bilddokumentation
Normalbefund
V. femoralis, V. poplitea, V. tibialis posterior und V. fibularis im Querschnitt ohne und mit Kompression
Pathologischer Befund
Inkompressibilität dokumentieren
Schriftliche Befundung
In Zusammenschau mit der Anamnese und dem klinischen Untersuchungsbefund, beschreibend oder graphisch anhand eines Gefäßschemas, Kompressibilität charakterisieren
März 2013
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Anlage 2 der Durchführungsbestimmung (Sonographie der Säuglingshüfte)
Stufe I regelgerecht (keine oder geringfügige Mängel)
Stufe II eingeschränkt (geringe Mängel)
wenn
■■ in der Papierdokumentation mit manuell eingezeichneten Messlinien das Abbildungsverhältnis von mindestens 1,7:1 nicht eingehalten wird
(bei mehr als einem Patienten)
■■ in der Bilddokumentation die Bildmerkmale/Anatomische Strukturen (Knorpel-Knochen-Grenze, Hüftkopf, Umschlagfalte der Gelenkkapsel,
Gelenkkapsel, Labrum acetabulare, knorpeliges Pfannendach, Os ilium einschließlich Unterrand, knöcherner Erker/Umschlagpunkt) im Einzelnen nur eingeschränkt dargestellt sind (bei mehr als einem Patienten),
z. B.
- Technische Bildqualität „noch ausreichend“
■■ die Messlinien nicht ausreichend korrekt eingezeichnet wurden (bei mehr als einem Patienten)
z. B.
- falscher oder fehlender b-Winkel
- nicht ausreichend eingezeichnete Messlinie(n) auf den Bilddokumenten
- falscher oder fehlender a-Winkel bzw. falsche oder fehlende Grund- oder Pfannendachlinie
■■ die schriftliche Dokumentation unvollständig oder nur eingeschränkt nachvollziehbar ist (bei mehr als einem Patienten)
z. B.
- falsche oder fehlende Dokumentation der therapeutischen Konsequenz bei Normalbefund
- falsche oder fehlende Dokumentation von Anamnese/Indikation und/oder Klinik
- falsche oder fehlende Klassifikation/Stadieneinteilung nach Graf bei nicht pathologischen Hüften – auch wenn nur eine Hüftseite falsch eingestuft ist –
- ungerechtfertigte Kontrolluntersuchungen
Stufe III unzureichend (schwerwiegende Mängel)
wenn
■■ in der Bilddokumentation die Bildmerkmale/Anatomische Strukturen (Knorpel-Knochen-Grenze, Hüftkopf, Umschlagfalte der Gelenkkapsel,
Gelenkkapsel, Labrum acetabulare, knorpeliges Pfannendach, Os ilium einschließlich Unterrand, knöcherner Erker/Umschlagpunkt) im Einzelnen unzureichend dargestellt sind (bei mehr als einem Patienten),
z. B.
- Technische Bildqualität „unzureichend“
■■ die Schnittebene in der Bilddokumentationen nicht der Standardschnittebene entspricht (bei mehr als einem Patienten),
z. B.
- falsche oder fehlende Darstellung von Schnittebenen bzw. falsche oder fehlende Landmarks
■■ wenn die Messlinien zur Bestimmung des Alpha- und Betawinkels nicht korrekt eingezeichnet sind mit der Folge einer fehlerhaften Typisierung (bei mehr als einem Patienten)
■■ die schriftliche Dokumentation unzureichend nachvollziehbar ist (bei mehr als einem Patienten),
z. B.
- behandlungsbedürftiger Befund nicht erkannt
- falsche oder fehlende Dokumentation der therapeutischen Konsequenzen bei therapiebedürftigen Hüften
- falsche oder fehlende Klassifikation nach Graf bei pathologischen Hüften (auch wenn nur eine Hüftseite falsch eingestuft ist)
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März 2013
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