OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR-BANK EG, SCHWERIN 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis1 Präambel .................................................................................................................... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 4 Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 5 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ........................................................................... 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 7 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 10 Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 11 Operationelles Risiko (Art. 446) ................................................................................ 11 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ...... 11 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 11 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 13 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 14 Anhang ..................................................................................................................... 16 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 16 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 17 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Seite 3/17 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Ergänzend zur periodischen Risikobetrachtung wird in Teilbereichen auch eine barwertige Risikobetrachtung vorgenommen. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken sowie Planergebnis) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten und eines weiteren Risikopuffers das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten eine wesentliche Risikoart dar. Daneben stufen wir das Vertriebsrisiko sowie Operationelle Risiken als wesentliche Risikoarten ein. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte RisiSeite 4/17 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) ken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Per 31.12.2014 (Risikosicht: 31.12.2015) betrug das Gesamtbank-Risikolimit 6,4 Mio. €, die Auslastung lag bei 63,6 %. 10 Die Anzahl der Leitungsmandate unserer Vorstandsmitglieder neben der Tätigkeit in unsrem Haus beträgt 0, die Anzahl der Aufsichtsmandate 1; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 0 und der Aufsichtsmandate ebenfalls 0. Bei der Zählweise der Vorstandsmandate haben wir uns an den Ausführungen des § 25 c Abs. 2 Sätze 3 und 4 KWG und bei den Aufsichtsratsmitgliedern an den Ausführungen des § 25 d Abs. 3 KWG orientiert. 11 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 5 Sitzungen statt. 12 Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. 13 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) 14 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 15 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Seite 5/17 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR 30.629 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung 3.065 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 6.941 +/- Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 1.993 175 0 -46 38.421 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses ermittelt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 16 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen 0 15 0 873 6.311 4.153 2.972 1.829 41 1.652 546 1.222 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 2.266 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) aus CVA Eigenmittelanforderungen insgesamt 21.880 17 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Seite 6/17 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“ Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. 19 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Forderungsklassen Gesamtwert (TEUR) 2.411 1.553 130 152.955 102.272 117.426 99.885 18.138 3.040 27.494 6.829 23.187 555.320 Forderungsklassen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Durchschnittsbetrag (TEUR) 2.579 1.628 90 151.500 95.700 116.126 99.559 14.821 3.040 25.386 5.997 19.975 536.401 Der Gesamtbetrag der Forderungen kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Forderungsarten (TEUR) Gesamtbetrag der Forderungen ohne Kreditrisikominderungstechniken Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente 383.844 139.857 1.603 Aufschlüsselung nach wesentlichen geografischen Gebieten 368.079 94.268 1.603 EU 8.016 43.584 0 Nicht-EU 7.749 2.005 0 Deutschland Aufschlüsselung Wirtschaftszweige/Arten von Gegenparteien Privatkunden (= Nicht-Selbstständige) 114.457 0 0 Firmenkunden 269.387 139.857 1.603 Seite 7/17 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 2 - (davon KMU ) - davon Land- und Forstwirtschaft - davon Kreditinstitute - davon Grundstücks- und Wohnungswesen - davon Sonstige (203.896) 65.272 45.445 55.651 (0) 0 111.358 0 (0) 0 1.603 0 103.019 28.499 0 Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 102.230 71.247 0 1 bis 5 Jahre 26.498 43.460 172 > 5 Jahre 255.116 25.150 1.431 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite, Wertpapiere oder Derivative Instrumente). 20 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen (in TEUR): GesamtWesentliche inanspruchWirtschafts- nahme aus zweige überfälligen Krediten Eingänge GesamtNettozuführg./ auf inanspruchBestand DirektBestand Bestand Auflösung von abgenahme aus RückabschreiEWB PWB EWB/Rückschrieben notleidenden stellungen bungen stellungen e FordeKrediten rungen Privatkunden 3.120 824 0 -141 -10 0 Firmenkunden 5.743 1.382 28 -192 -10 0 - Forschung, Entwicklung, Erziehung und Unterricht 2.419 197 0 196 0 0 - Dienstleistungen (einschl. freier Berufe) 953 397 12 81 -6 0 - Sonstige 2.371 788 16 -469 -4 0 8.863 2.206 28 -333 -20 113 Summe 208 Der Bestand an Pauschalwertberichtigungen beträgt 208 TEUR Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % an der Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten. 2 KMU = Klein- und Mittelständische Unternehmen Seite 8/17 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen wurden aufgrund der großen Anzahl der Buchungen und der geringen Buchungsbeträge nicht nach Wirtschaftszweigen aufgeteilt. Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: GesamtGesamtWesentliche geo- inanspruchnahme inanspruchnahme grafische Gebieten aus überfälligen aus notleidenden Krediten Krediten Deutschland EU Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen 8.741 2.186 28 0 0 0 Nicht-EU 122 20 Summe 8.863 2.206 0 208 28 Seite 9/17 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode Auflösung wechselkursbedingte Endbestand Verbrauch und sonstige der Periode Veränderungen 2.554 448 781 15 0 2.206 Rückstellungen 28 0 0 0 0 28 PWB 242 0 34 0 0 208 EWB 21 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance, Governments und Structured Finance benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute, Staaten & supranationale Organisationen und Strukturierte Finanzierungen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions, Insurance und Sovereigns & Surpranationals benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % 0 Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 117.040 117.040 10 1.014 1.014 20 46.340 46.340 35 52.738 52.738 50 55.722 55.722 75 117.425 117.425 100 129.770 129.770 150 9.774 9.774 Sonstiges 25.494 25.494 Abzug von den Eigenmitteln 0 0 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Trotz des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, rechnen wir diese Geschäfte auf ein kontrahentenbezogenes Limitsystem an, verzichten jedoch auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 936 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Seite 10/17 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Marktrisiko (Art. 445) 22 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 23 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. Operationelles Risiko (Art. 446) 24 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 25 Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. 26 Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen dienen ebenfalls ausschließlich der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen. Beteiligungen, die mit der Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen nicht. 27 Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden ausschließlich mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den beizulegenden Zeitwert. Sofern die Gründe für frühere Wertberichtigungen entfallen sind, werden Zuschreibungen vorgenommen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gem. HGB. Einen Überblick über den Umfang der stillen Reserven in den Beteiligungen gibt folgende Tabelle (Gruppe A = Verbundbeteiligungen; Gruppe B = Beteiligungen außerhalb Verbund): Gruppe von Beteiligungspositionen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR GRUPPE A: VERBUNDBETEILIGUNGEN Nicht börsengehandelte Positionen 4.636 6.036 Andere Beteiligungspositionen 2.017 3.094 GRUPPE B: BETEILIGUNGEN AUßERHALB DES VERBUNDES Andere Beteiligungspositionen 177 177 Im Berichtszeitraum gab es keine kumulierten Gewinne/Verluste aus Beteiligungsverkäufen. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 28 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondeSeite 11/17 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) re bei einer Drehung der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 29 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause monatlich mit Hilfe der Zinsergebnissimulation bzw. der dynamisierten Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden unter Berücksichtigung der Zinselastizitäten auf Basis der aktuellen Produktkonditionen der Bank angesetzt. Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. In Übereinstimmung mit unserer Geschäfts- und Risikostrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Zinsszenarien ad hoc nach einem Handelstag nach 250 Handelstagen 1. DGRV-Szenario „Steigend“ +6 BP (1M) / +15 BP (5J) / +12 BP (10J) +130 BP (1M) / +129 BP (5J) / +97 BP (10J) 2. DGRV-Szenario „Fallend“ -9 BP (1M) / -12 BP (5J) / -14 BP (10J) -200 BP (1M) / -200 BP (5J) / -152 BP (10J) 3. DGRV-Szenario „Drehung kur- +3 BP (1M) / 0 BP (5J) / -12 BP (10J) zes Zinsende steigend“ +88 BP (1M) / 0 BP (5J) / -118 BP (10J) 4. DGRV-Szenario „Drehung kur- -6 BP (1M) / 0 BP (5J) / +13 BP (10J) zes Zinsende fallend“ -177 BP (1M) / 0 BP (5J) / +81 BP (10J) 5. DGRV-Stressszenario gend“ „Stei- +22 BP (1M) / +20 BP (5J) / +18 BP (10J) 6. DGRV-Stressszenario „Fallend“ -42 BP (1M) / -30 BP (5J) / -25 BP (10J) +220 BP (1M) / +207 BP (5J) / +191 BP (10J) -475 BP (1M) / -244 BP (5J) / -169 BP (10J) 7. DGRV-Stressszenario „Drehung +64 BP (1M) / 0 BP (5J) / -16 BP (10J) kurzes Zinsende steigend“ +209 BP (1M) / 0 BP (5J) / -126 BP (10J) 8. DGRV-Szenario „Drehung kur- -36 BP (1M) / 0 BP (5J) / +22 BP (10J) zes Zinsende fallend“ -298 BP (1M) / 0 BP (5J) / +191 BP (10J) Dargestellt werden bei der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos für das Folgejahr (2015) jeweils die zwei Szenarien aus der Standard- und Stressbetrachtung mit dem höchsten Risiko und der größten Chance bzw. des geringsten Risikos: Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge TEUR 1. DGRV-Szenario „Steigend“ 4. DGRV-Szenario „Drehung kurzes Zinsende fallend“ 250 -69 5. DGRV-Stressszenario „Steigend“ 8. DGRV-Szenario „Drehung kurzes Zinsende fallend“ Erhöhung der Erträge TEUR 517 -96 Seite 12/17 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 30 Zusätzlich zu der periodischen Auswertung und Steuerung wird das Zinsänderungsrisiko in unserem Haus monatlich barwertig gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung durch Kennziffern der Fondsgesellschaft einbezogen. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Einlagen. Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Zinsänderungsrisiko Summe Rückgang des Zinsbuchbarwerts bei + 200 Basispunkten TEUR Erhöhung des Zinsbuchbarwerts bei – 200 Basispunkten TEUR -5.097 626 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 31 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 32 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet. Seite 13/17 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 33 Vermögenswerte (in TEUR) Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Vermögenswerte Instituts des berichtenden Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte 45.049 Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 427.873 Aktieninstrumente 0 0 34.068 0 Schuldtitel 0 0 112.298 113.197 Sonstige Vermögenswerte 0 35.008 34 Erhaltene Sicherheiten (in TEUR) Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheitenb zw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 35 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten (in TEUR) Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlic hkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Seite 14/17 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 45.049 45.049 36 Die Asset-Encumbrance-Quote betrug 9,5%. Die Meldedaten beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2014. 37 Die Belastung von Vermögenswerten resultiert aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln und der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten. Seite 15/17 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Seite 16/17 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Seite 17/17